über die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 01.02.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
(öffentlich)
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:00 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD)
RM Rita Brandt (SPD)
RM Margot Pöting (SPD) i. V. f. RM Ute Pieper
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linken)
Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Waltraud Bonekamp
Ulrich Bösebeck
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexej Tarchis (Jüdische Kultusgemeinde) i. V. f. Alexander Sperling
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (DPWV)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Tobias Teepe (Stadtelternrat)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
3. Verwaltung
Norbert Drüke
Alfred Hennekemper
Elisabeth Hoppe
Sabine Klemp
Rainer Möller
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch
Arno Lohmann 57/FABIDO
Claudia Kokoschka 41/KB
4. Gäste
Silke Weyergraf AKiKu e. V.
Simone Künzel AKiKu e. V.
Jens Peick RPJ
Elisabeth Limmer mondo mio!
5. Geschäftsführung
Gabriele Lieberknecht
Nicht anwesend waren:
RM Kay-Christopher Becker (FDP / Bürgerliste)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Jürgen Koch (Agentur für Arbeit)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 01.02.2012, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.11.2011
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
2.1 Antrag des Aplerbecker Kinder-Kultur e.V. (AKiKu) auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06177-12)
2.2 Jugendforen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05378-11)
hierzu -> Antrag zum TOP (Vertreter Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 05378-11-E1)
hierzu -> Übersicht - Bezirksvertretungen -
(Drucksache Nr.: 05378-11-E2)
(Vorlage und Antrag der Vertreter der Jugendverbände wurden bereits für die Sitzung des Ausschusses am 16.11.2011 zur Verfügung gestellt)
2.3 Ring Politischer Jugend
- Rechenschaftsbericht 2010/2011 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06281-12)
2.4 Projekt WELTENKINDER bzw. Kooperation Jugendamt / Kindermuseum mondo mio!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06275-12)
2.5 Bericht zur Wahl des Stadtelternbeirates
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06229-12)
2.6 Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06224-12)
2.7 Information über das neue Bundeskinderschutzgesetz
- mdl. Bericht -
2.8 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2011
(Drucksache Nr.: 05698-11-E2)
- mdl. Bericht -
3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -
4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
4.1 Kulturelle Bildung im Dortmunder U - Bericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06223-12)
4.2 Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände/ Kalte Seite - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05644-11)
4.3 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier: Abschlussbericht (Stichtag 15.11.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06067-11)
(Die Vorlage sowie der Abschlussbericht wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernenten und der Presse zur Verfügung gestellt)
5. Anträge / Anfragen
5.1 Erzieherische Hilfen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06279-12)
6. Informationen aus den Bezirksvertretungen
7. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien
Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte die Anwesenden, insbesondere die Gäste.
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden nachstehend aufgeführte beratende / stellvertretende beratende Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:
Herr Tobias Teepe
Herr Alexej Tarchis
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rosemarie Liedschulte benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den
TOP 2.9 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011 3. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
Dr. Nr. 06084-11
Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.11.2011
Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.11.2011 wurde einstimmig genehmigt.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 2.1
Antrag des Aplerbecker Kinder-Kultur e.V. (AKiKu) auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06177-12)
Frau Künzel stellte den Verein kurz vor (s. Anlage).
Herr Sohn dankte herzlich für die Vorstellung und wünschte viel Erfolg bei der weiteren Arbeit.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung des AKiKu e.V., Schweizer Allee 31, 44287 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach
§ 75 SGB VIII.
zu TOP 2.2
Jugendforen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05378-11)
Antrag zum TOP (Vertreter Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 05378-11-E1)
Übersicht - Bezirksvertretungen -
(Drucksache Nr.: 05378-11-E2)
Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor:
„...gemeinsam mit Politik und Verwaltung arbeiten wir seit mehreren Jahren daran, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den sie betreffenden Angelegenheiten zu erweitern.
Da die Jugendforen in Dortmund hinsichtlich ihres Beteiligungsgrades lediglich eine Form des Mitspracherechts darstellen, ist es erforderlich, die Jugendforen dahingehend zu stärken, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine weitestgehende Wirkung entfalten kann.
Unsere Vorschläge, die in dem nachfolgenden Änderungsantrag formuliert sind, orientieren sich an den Qualitätsstandards für Beteiligung, wie sie im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010 formuliert wurden:
Ergänzung Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Umsetzung des beigefügten Konzeptes… und verpflichtet die Bezirksvertretungen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage dieses Konzeptes in den Stadtbezirken zu ermöglichen.
Änderungen Konzept:
Seite 2
Zielgruppe der Jugendforen
3. Absatz ergänzen nach „…im Alter von 10 bis 18 Jahren.“:
Es wird sichergestellt dass die jungen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft sowie Bildungsstand Zugang zum Jugendforum haben.
Der Halbsatz "…, wobei bei einer zu großen Altersspanne ..." wird gestrichen.
Seite 3
Organisationsform der Jugendforen
Jugendforen in den Stadtbezirken
Änderung 3. Absatz :
Es wird empfohlen, dass die Jugendforen mit den Bezirksvertretungen verzahnt werden. Hierzu sollen die Bezirksvertretungen verbindlich beschließen, wie mit den Jugendforen umgegangen wird. So sollte festgelegt werden, wie mit den Ergebnissen verfahren wird (z.B. Kenntnisnahme auf die Tagesordnung der BV). Ebenso kann eine BV regeln, dass sie sich bei anstehenden Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, vom Jugendforum beraten lässt.
Neuer 4. Absatz:
Die Geschäftsführung der Foren in den Stadtbezirken erfolgt durch Fachreferenten des Bereichs Kinder- und Jugendförderung.
zentrales Jugendforum
Nach 1. Absatz als neuen Absatz 2 einfügen:
Die zentralen Jugendforen werden dokumentiert und die Beratungsergebnisse über den Stadtvorstand den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme/Beratung gegeben.
Neu nach Kapitel Beteiligungsformen: Umsetzung der Ergebnisse
Da die Jugendforen ein Instrument der Mitsprache und Mitwirkung sind, bleibt die Entscheidung den Gremien der Erwachsenen vorbehalten. Umso wichtiger ist es darum, den relevanten Akteurinnen und Akteuren über den Fortgang ihres Anliegens zeitnah zu berichten und sie entsprechend zu informieren.
Initiierung von Jugendforen
Einfügen nach 1. Absatz:
Um Beteiligung von jungen Menschen zu fördern, wird im Stadtbezirk ein aktives Netzwerk von Partnerinnen und Partnern aufgebaut. Die Fachreferenten für Kinder- und Jugendförderung übernehmen die notwendige Koordinierung. Es bestehen transparente Regeln der Kooperation (Kooperationsvereinbarung).
Begleitung und Unterstützung
Ersetzen des Absatzes durch:
Jungen und Mädchen, die bei Beteiligungsprojekten mitarbeiten, benötigen Unterstützung durch pädagogisch und politisch erfahrene Mitarbeiter, um fachlich fundiert zu arbeiten und Entscheidungen treffen zu können.
Eine weitere Ebene der Qualifizierung liegt im Bereich der Erwachsenen in Politik und Verwaltung.
Es wird ein Qualifizierungskonzept erstellt, das sicherstellt, dass die Akteurinnen und Akteure über die erforderlichen personalen, methodischen, kommunikativen, organisatorischen und sachbezogenen Kompetenzen für die Gestaltung von Partizipationsvorhaben verfügen.
Qualifizierungsangebote sind in Zusammenarbeit mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe ausdrücklich erwünscht. Ebenso können die Qualifizierungen durch Mitarbeiter des Jugendamtes durchgeführt werden.“
Herr Sohn verwies auf die vorliegenden Stellungnahmen der Bezirksvertretungen.
Frau Liedschulte begrüßte vom Grundsatz her die Einrichtung von Jugendforen in Dortmund. Allerdings werde die Ansiedlung beim Oberbürgermeister nach wie vor kritisch gesehen. Aus Sicht ihrer Fraktion wäre es wünschenswert gewesen, das beim Jugendamt zu belassen. Wobei selbstverständlich nichts gegen ein Engagement des Oberbürgermeisters spreche.
Herr Oppermann beurteilte die Einbeziehung der Bezirksvertretungen vor Beschlussfassung sehr positiv. Es habe sich gezeigt, dass Beteiligung sehr unterschiedlich bewertet und wahrgenommen werde, sehr unterschiedliche Vorstellungen zu Beteiligung bestehen.
Um den gesamten Prozess aber nicht zu behindern, erklärte er sich bereit, den Formulierungsvorschlag zum Beschluss im Antrag zu streichen.
Frau Brandt begrüßte die Vorlage und signalisierte Zustimmung zum geänderten Antrag.
Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge teilte Frau Hoppe mit, die Fachreferenten in den Stadtbezirken würden die Koordination – auch in Gesprächen mit freien Trägern und anderen Anbietern der Jugendarbeit - der dezentralen Jugendforen durchführen.
Aus den dezentralen Jugendforen würde dann überlegt, welche Themen für das zentrale Jugendforum beim Oberbürgermeister in Frage kommen könnten.
Ein zentrales Element von Jugendforen ist es nach Aussage von Frau Schütte-Haermeyer, dass sie wachsen.
Dem geänderten Antrag der Jugendverbände werde sie zustimmen.
Auch Herr Sohn vertrat die Auffassung, dass sich die Jugendforen noch entwickeln müssten. Das könne in den verschiedenen Stadtbezirken auch sehr unterschiedlich sein.
Er berichtete kurz aus dem Stadtbezirk Brackel, in dem in den Stadtteilen unterschiedliche Foren stattfinden würden.
Wichtig wäre aus seiner Sicht, dass der Ausschuss beteiligt wäre, damit er über die geführten Diskussionen informiert ist und ggf. bestimmte Dinge auch für eine Umsetzung beschließen kann.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig folgenden geänderten Antrag der Vertreter der Jugendverbände:
Ergänzung Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Umsetzung des beigefügten Konzeptes… und verpflichtet die Bezirksvertretungen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage dieses Konzeptes in den Stadtbezirken zu ermöglichen.
Änderungen Konzept:
Seite 2
Zielgruppe der Jugendforen
3. Absatz ergänzen nach „…im Alter von 10 bis 18 Jahren.“:
Es wird sichergestellt dass die jungen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft sowie Bildungsstand Zugang zum Jugendforum haben.
Der Halbsatz "…, wobei bei einer zu großen Altersspanne ..." wird gestrichen.
Seite 3
Organisationsform der Jugendforen
Jugendforen in den Stadtbezirken
Änderung 3. Absatz :
Es wird empfohlen, dass die Jugendforen mit den Bezirksvertretungen verzahnt werden. Hierzu sollen die Bezirksvertretungen verbindlich beschließen, wie mit den Jugendforen umgegangen wird. So sollte festgelegt werden, wie mit den Ergebnissen verfahren wird (z.B. Kenntnisnahme auf die Tagesordnung der BV). Ebenso kann eine BV regeln, dass sie sich bei anstehenden Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, vom Jugendforum beraten lässt.
Neuer 4. Absatz:
Die Geschäftsführung der Foren in den Stadtbezirken erfolgt durch Fachreferenten des Bereichs Kinder- und Jugendförderung.
zentrales Jugendforum
Nach 1. Absatz als neuen Absatz 2 einfügen:
Die zentralen Jugendforen werden dokumentiert und die Beratungsergebnisse über den Stadtvorstand den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme/Beratung gegeben.
Neu nach Kapitel Beteiligungsformen: Umsetzung der Ergebnisse
Da die Jugendforen ein Instrument der Mitsprache und Mitwirkung sind, bleibt die Entscheidung den Gremien der Erwachsenen vorbehalten. Umso wichtiger ist es darum, den relevanten Akteurinnen und Akteuren über den Fortgang ihres Anliegens zeitnah zu berichten und sie entsprechend zu informieren.
Initiierung von Jugendforen
Einfügen nach 1. Absatz:
Um Beteiligung von jungen Menschen zu fördern, wird im Stadtbezirk ein aktives Netzwerk von Partnerinnen und Partnern aufgebaut. Die Fachreferenten für Kinder- und Jugendförderung übernehmen die notwendige Koordinierung. Es bestehen transparente Regeln der Kooperation (Kooperationsvereinbarung).
Begleitung und Unterstützung
Ersetzen des Absatzes durch:
Jungen und Mädchen, die bei Beteiligungsprojekten mitarbeiten, benötigen Unterstützung durch pädagogisch und politisch erfahrene Mitarbeiter, um fachlich fundiert zu arbeiten und Entscheidungen treffen zu können.
Eine weitere Ebene der Qualifizierung liegt im Bereich der Erwachsenen in Politik und Verwaltung.
Es wird ein Qualifizierungskonzept erstellt, das sicherstellt, dass die Akteurinnen und Akteure über die erforderlichen personalen, methodischen, kommunikativen, organisatorischen und sachbezogenen Kompetenzen für die Gestaltung von Partizipationsvorhaben verfügen.
Qualifizierungsangebote sind in Zusammenarbeit mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe ausdrücklich erwünscht. Ebenso können die Qualifizierungen durch Mitarbeiter des Jugendamtes durchgeführt werden.
Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasste der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Umsetzung des beigefügten Konzeptes und empfiehlt den Bezirksvertretungen, sich aktiv daran zu beteiligen.
zu TOP 2.3
Ring Politischer Jugend
- Rechenschaftsbericht 2010/2011 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06281-12)
Herr Peick führte in den Rechenschaftsbericht ein.
Frau Brandt dankte für den Bericht, der die vielfältige Arbeit der Mitgliedsorganisationen dokumentiert, und das gezeigte Engagement der jungen Menschen.
Auch Frau Dr. Tautorat zeigte sich sehr beeindruckt von dem umfangreichen Bericht, der anschaulich zeige, wie unterschiedlich die verschiedenen Jugendorganisationen arbeiten und welche Vielfalt es gebe.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Rechenschaftsbericht 2010/2011 zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Projekt WELTENKINDER bzw. Kooperation Jugendamt / Kindermuseum mondo mio!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06275-12)
Frau Limmer berichtete über das Projekt WELTENKINDER.
Abschließend lud sie die Mitglieder zu der Auftaktveranstaltung „SPRACH-WELTEN“ am 11.02.2012 ein.
Herr Sohn dankte für die Ausführungen.
Frau Schütte-Haermeyer brachte ihre Anerkennung zum Ausdruck.
Anschließend präsentierte Frau Limmer Fotos von dem Projekt (s. Anlage).
Auch Frau Brandt dankte für die Darstellung und den Bericht. Die dort geleistete Arbeit sei sehr lobenswert und könne nur unterstützt werden.
Herr Sohn dankte herzlich für Vorstellung des Projektes und wünschte Frau Limmer – auch im Namen des Ausschusses - weiter viel Erfolg bei ihrer Arbeit.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über das Projekt WELTENKINDER zur Kenntnis.
Die Sitzung wurde von 16.55 Uhr bis 18.00 Uhr für einen nichtöffentlichen Teil unterbrochen.
Herr Sohn eröffnete um 18.01 Uhr den öffentlichen Teil erneut.
zu TOP 2.5
Bericht zur Wahl des Stadtelternbeirates
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06229-12)
Herr Teepe wies darauf hin, dass eine finanzielle Unterstützung sehr willkommen wäre.
Herr Sohn hielt fest, die Verwaltung möge prüfen, ob und in welcher Form (ggf. auch finanziell) eine Unterstützung möglich ist, und dem Ausschuss berichten.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Bericht zur Wahl des Stadtelternbeirates zur Kenntnis.
zu TOP 2.6
Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06224-12)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.7
Information über das neue Bundeskinderschutzgesetz
- mdl. Bericht -
Frau Bonekamp führt kurz ein:
Das neue Kinderschutzgesetz wird dazu beitragen, Entscheidungen in der Jugendhilfe sicherer zu machen.
Trotz des demografischen Wandels werden die Anforderungen an die erzieherischen Hilfen nicht zurückgehen. Die Schere zwischen arm und reich geht immer deutlicher auseinander. Darüber hinaus hält der Trend an, dass Eltern – aller gesellschaftlichen Schichten - immer häufiger Unterstützung bei Fragen der Erziehung benötigen.
Gleichzeitig steht die Jugendhilfe unter einem enormen Erfolgsdruck. Zum einen besteht das Erfordernis, die Wirksamkeit und Notwendigkeit der Arbeit nachzuweisen, zum anderen gibt es den eigenen Anspruch, jede notwendige Hilfe zielgerecht und wirkungsvoll zu vermitteln.
Da die finanziellen Spielräume der Kommunen größtenteils ausgereizt und durch das neue Gesetz zusätzliche finanzielle Ressourcen erforderlich sind, soll über den Städtetag eine Initiative in Richtung Bund gestartet werden (Stichwort Konnexitätsprinzip).
Natürlich sollen die Träger der freien Jugendhilfe – wie auch in der Vergangenheit – in den gesamten Prozess mit einbezogen werden.
Anschließend stellte Herr Weirauch die wesentlichen Neuerungen des Bundeskinderschutzgesetzes vor (s. Anlage).
Herr Sohn dankte Herrn Weirauch für die Präsentation.
Frau Schütte-Haermeyer schloss sich dem Dank an. Sie habe festgestellt, dass Dortmund an vielen Stellen schon relativ weit ist.
Herr Spangenberg begrüßte das neue Gesetz, wobei Vieles in Dortmund längst praktiziert wird. Die Interpretation der Verwaltung, dass auch für Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist, werde von den Jugendverbänden nicht geteilt. Bedauerlicherweise habe der Gesetzgeber an dieser Stelle auf eine eindeutige Aussage verzichtet. Insofern sollte man noch einmal miteinander darüber sprechen.
Herr Bösebeck führte aus, er rechne damit, dass dann in der 1. Jahreshälfte ein Ausführungsgesetz auf Landesebene NRW kommen werde, das dann auch Aussagen hinsichtlich der Finanzierung enthalten werde. Auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten die Auffassung, dass es nicht sein könne, ein richtiges Gesetz zu verabschieden und nicht mit ausreichenden Finanzmitteln zu hinterlegen. Das werde auch weiterhin Thema in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und den Ausschüssen des Städtetages sein.
Sobald das Ausführungsgesetz vorliegt, werde die Verwaltung den Ausschuss regelmäßig informieren.
Auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer und Frau Beschorner teilte Herr Weirauch mit:
Bis 2015 gebe es das Geld in der vorgestellten Staffelung zur Stärkung des Netzwerkes und für die Familienhebammen. 2016 ff werden die 51 Mio. € dauerhaft in einen Fonds überführt, der zur Sicherstellung der Netzwerke und zur psychosozialen Unterstützung von Familien da sein soll.
Die Kostenfrage für das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche sei noch nicht geklärt.
zu TOP 2.8
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2011
(Drucksache Nr.: 05698-11-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05698-11-E3)
Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:
„Dem Ausschuss liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Wir bitten um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die (Fach-) Verwaltung:
„ 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden seit der Eröffnung der Flüchtlingsunterkunft in Grevendicks Feld betreut?
2. Wie alt sind die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in Grevendicks Feld betreut werden?
3. Wie vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wurde durch das Sozialamt eine eigene Wohnung vermittelt?
4. Wie alt sind die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die eine eigene Wohnung bewohnen?
5. Wer ist für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die eine eigene Wohnung bewohnen, zuständig?
6. Wie gestaltet sich die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die eine eigene Wohnung bewohnen?
7. Welche Schulen bieten Auffangklassen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge an?
8. Wie gestaltet sich der Schulbesuch bei den über 16jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen?
9. Wird allen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein Schulplatz zur Verfügung gestellt?
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes. Sie wird daher zuständigkeitshalber an den AKJF überwiesen.“
Folgende Stellungnahme der Verwaltung wurde vor der Sitzung verteilt:
„1. Wie viele Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge werden seit der Eröffnung der
Flüchtlingsunterkunft im Grevendicks Feld betreut?
3. Entstehen für die Einrichtung der Kinder- und Jugendkulturarbeit im Dortmunder U Kosten zu Lasten des Haushaltes des Jugendamtes?
4. Wenn ja, wie hoch sind diese?
5. Wie hoch waren in 2011 die Kosten für die Kinder- und Jugendkulturarbeit im FZW?
6. Welche Laufzeit ist für das „U2-Programm“ im Dortmunder U zu Grunde gelegt oder ist dieses Projekt unbefristet gesichert?
7. Werden durch die anvisierten Maßnahmen Einnahmen (Eintrittgebühren, etc.) erzielt? Wenn ja, in welcher kalkulierten Größenordnung?
8. In der bisherigen Planung wurde das U-Gebäude immer als Kreativzentrum benannt. Derzeit scheint das Gebäude vornehmlich durch Nutzer der öffentlichen Hand (Stadt, TU, FH) belegt zu sein. Ist eine privatwirtschaftliche Nutzung (beispielsweise als Büro von Grafik-Designern, Web-Designer, Galerien, etc.) zur Erzielung von Mieteinahmen noch möglich oder sind die Flächenreserven im Gebäude aufgebraucht?
9. Da zu den Kosten jegliche Angaben fehlen, wird um Darstellung gebeten, wie sich die vorgestellten Maßnahmen finanzieren bzw. wie hoch die Bundes-/Landeszuschüsse und für welchen Zeitrahmen diese garantiert sind.“
„...die Verwaltung wird gebeten, in der der nächsten Sitzung des Ausschusses die Arbeit der im letzten Jahr neu eingerichteten „Fachstelle Erzieherische Leistungen“ vorzustellen.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Maßnahmen erzieherischer Hilfen außerhalb des Elternhauses wurden in den vergangenen fünf Jahren auf Antrag der Eltern eingeleitet?
2. Wie viele Maßnahmen wurden in dieser Zeit in Folge von akuten Schutzmaßnahmen eingeleitet?
3. Wie hoch ist die durchschnittliche Unterbringungszeit bei erzieherischen Hilfen außerhalb des Elternhauses?
4. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Kinder bei der Einleitung erzieherischen Hilfen außerhalb des Elternhauses?
5. Gibt es Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage der Eltern, deren Kinder Maßnahmen in Anspruch nehmen? Wenn ja, sind diese darzustellen.
6. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele ambulante unterstützende Maßnahmen eingeleitet wurden, bevor erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses zum Tragen kommen? In welchem Alter der Kinder setzen diese unterstützenden Maßnahmen an?“
Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich durch die Verwaltung.
zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen
Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).
zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden
- unbesetzt -
Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 19.00 Uhr.
Sohn Liedschulte Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftfüherin
Anlage zu TOP 2.1
RedeAKiKuAusschussKiJu.pdf
Anlage zu TOP 2.4
mondomio_WELTENKINDER_ 1.2.2012.pdf
Anlage zu TOP 2.7
Bundeskinderschutzgesetz.pdf
Anlage zu TOP 4.1
Präsentation U2 120127.pdf
Anlage zu TOP 6.
BV-Wiedervorlage-Dez-2011.pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus