über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 08.02.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:40 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU) ab 15.45 Uhr
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten) i.V. für sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)
2. Beratende Mitglieder:
Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.-
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL-
Herr Höing -60/stv. AL-
Herr Nickisch - 61/AL-
Herr Thabe -61-
Herr Böhm - 64/AL-
Frau Bonan-1-
Herr Kollmann-20-
Herr Depenbrock-40-
Herr Kerschek - 6/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
Herr Dr. Renken -53/AL -
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 08.02.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
3.2 Nutzung der Müllverbrennungsanlage Hagen durch EDG nach 2017 und Umstrukturierungen im Verbund der HEB Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06663-17)
3.3 Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)
3.4 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 Erlass einer Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellwegs/ Ostenhellwegs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06616-17)
4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 -Gewerbegebiet Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 14.04.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05922-16)
4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05938-16)
-lag bereits zur AUSW-Sitzung 30.11.2016 vor-
4.4 Bauleitplanung;
Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten - Forstblick Grävingholz -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06327-16)
4.5 Bauleitplanung; Erlass einer Ergänzungsatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Ap 195 -Teigelbrand- vom 28.04.1999; II. Aufhebung des Änderungsbeschlusses 28.04.1999 zur 117. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Einleitungsbeschluss; IV. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06622-17)
4.6 Erlass der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch
hier: I. Einleitungsbeschluss, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05988-16)
4.7 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau (nachträgliche Zustimmung) zur Herstellung einer Erschließungsanlage am Dachsweg von Einmündung Zobelweg bis Dachsweg Nr. 18 in Dortmund Berghofen nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06338-16)
4.8 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2016 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06614-17)
4.9 Verkehrskonzept Hafen - Sachstand zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05799-16)
4.10 Information zur Opel-Flächenentwicklung in Bochum, Stand: Dezember 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06488-16)
4.11 Urban Gardening
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06533-16)
4.12 Ladenzeile an der Gleiwitzstraße
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06872-17)
4.13 FH-Gebäude und Campus-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06883-17)
4.14 Emissionsfreie Innenstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06884-17)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 Sachstandsbericht Dorstfeld-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06539-16)
5.2 Ausgleichs- und Ersatzflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03628-16-E4)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung
6.1 Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05934-16)
6.2 Präzisierung der 25% Regelung für den öffentlich geförderten Wohnraum
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2016
(Drucksache Nr.: 05969-16)
6.3 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung des gemeinsam genutzten Schulhofareals zwischen der Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt, der kath. Overberg Grundschule und der PSG Gender Bildungsstätte „JaM“ (Jugend aus Mengede).
- Durchführungsbeschluss -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06550-16)
6.4 Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse „Hafen-Süd“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06465-16)
7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt
8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt
9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt
10. Anfragen
nicht besetzt
11. Informationen der Verwaltung
11.1 Termine 2018 für Rat und Ausschüsse
Information
(Drucksache Nr.: 06682-17)
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Weyer benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Änderung der Reihenfolge der TO:
Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der
Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.
zu TOP 4.7
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau (nachträgliche Zustimmung) zur Herstellung einer Erschließungsanlage am Dachsweg von Einmündung Zobelweg bis Dachsweg Nr. 18 in Dortmund Berghofen nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06338-16)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) beschließt den endgültigen Ausbau der Erschließungsanlage Dachsweg vom Zobelweg bis zum Dachsweg Haus Nr. 18 in Dortmund-Berghofen im Stadtbezirk Aplerbeck auf der Grundlage des Planungsvorschlags vom 19.03.1997 (zuletzt geändert am 10.10.2016)
Rechtsgrundlage:
§ 125 Absatz 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
zu TOP 4.8
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2016 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06614-17)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.
zu TOP 4.9
Verkehrskonzept Hafen - Sachstand zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05799-16)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.10
Information zur Opel-Flächenentwicklung in Bochum, Stand: Dezember 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06488-16)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zur Opel-Flächenentwicklung zur Kenntnis.
zu TOP 4.11
Urban Gardening
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06533-16)
Hierzu liegt vor->Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 06533-16-E1):
„Urban Gardening ist weltweit in Städten auf dem Vormarsch. Die positiven Effekte auf das städtische Mikroklima, die Artenvielfalt, aber auch für eine Sensibilisierung der Ernährungsgewohnheiten sowie die Gemeinschaften in den Stadtteilen ist dabei unübersehbar.
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am
23.09.2015 hat unsere Fraktion unter dem Tagesordnungspunkt 5.8 Essbare Stadt (DS 02433-15) dieses Thema aufgegriffen.
Damals führte Herr Wilde an, „dass die Verwaltung tatsächlich momentan andere
Themen und Projekte priorisieren müsse und selbst dafür teilweise die
Kapazitäten kaum ausreichen würden. Daher schlägt er vor, dass die Verwaltung
Etwa Mitte oder Ende nächsten Jahres aus den Projekten: „Soziale
Stadt/Stadtumbau in Hörde und …Rheinische Straße“ einmal berichten werde, wie das Thema dort angenommen bzw. umgesetzt wurde und ob sich vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus diesen Bereichen ein Ansatz auf weitere Teile des Stadtgebiets übertragen ließe.“
Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag von Herr Wilde zu und beauftragte die Verwaltung,entsprechend zu verfahren.
Wir bitten darum, dies nun umzusetzen,
dort soll auf diese Fragen näher eingegangen werden:
1) Welche Formen von Urban Gardening-Projekte in Dortmund gibt es bereits bzw. welche sind in Planung, die der Verwaltung bekannt sind? Welche davon befinden sich auf städtischen Flächen?
2) Gibt es bereits interkulturelle Gärten in Dortmund oder sind derartige geplant?
3) Gibt es Fördermöglichkeiten für Gesellschafts-, mobile oder interkulturelle Gärten?
4) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit städtische Flächen z.B. für Gemeinschaftsgärten oder mobile Gärten genutzt werden könnten?
5) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit z.B. notwendige Ersatzbepflanzungen auf stätischen Flächen durch Obstbäume/-sträucher oder auch durch Kräuter möglich sind?
6) Besteht in Dortmund die Möglichkeit einer Förderung von Dachgärten und Dachbegrünung? Falls ja: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um diese nutzen zu können? Wie häufig wird diese in Anspruch genommen?
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.12
Ladenzeile an der Gleiwitzstraße
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06872-17)
Hierzu liegt vorZusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06872-17-E1):
„die gewerblich genutzte Ladenzeile in (Alt-)Scharnhorst an der Gleiwitzstraße ist mit der
Entstehung der dortigen MSA-Siedlung in Scharnhorst zeitlich unmittelbar verbunden.
Mitte bis Ende der 1950er Jahre wurde hier in gemeinsamer Anstrengung mit den dort lebenden Bürgern eine Ladenzeile mit den unterschiedlichsten gewerblichen Betrieben errichtet.
Diese Ladenzeile befindet sich in zentraler Lage und diente zur Versorgung der Bevölkerung
für fast sämtliche Lebensbereiche, neben kleinteiligen Einzelhandel waren auch die
unterschiedlichsten gewerblichen Betreibe hier angesiedelt. Aktuell befinden sich nur noch
eine Gaststätte, ein Imbissbetrieb und eine Schneiderei in der Ladenzeile, die zwischenzeitlich in einen Finanzanlagefonds der LEG überführt wurde. Die Mietverträge der Gaststätte und der Schneiderei wurden seitens der LEG nicht verlängert, so dass die Betriebe zum Ende des Jahres ihre Existenzgrundlage verlieren werden.
Zwischenzeitlich hat VIVAWEST den gesamten Wohnungsbestand (505 WE) zum 1. Januar
2016 aufgekauft und übernommen. Darüber hinaus gehört noch eine Vielzahl von
privaten Einfamilienhäusern zu der Siedlung. Die aktuelle Situation der Ladenzeile mit ihrem
baulichen Zustand wird durch die bereits aufgetretenen Leerstände des in unmittelbarer
Nähe befindlichen Nahversorgers noch verstärkt. Darüber hinaus wird die Sparkasse
Dortmund die in der Nähe befindliche Zweigstelle in Kürze aufgeben und zu einem Servicepoint umwandeln.Dortmund und auch der Stadtteil Scharnhorst befinden sich in einer ständigen Wachstumsphase.Mit der Erschließung und Bebauung des Wohnareals „Westholz-Nord“ und dem Baulückenschluss am Westholz wurden auch neue Kundenpotenziale erschlossen.Auch aus diesem Grund ist es notwendig, die bestehenden Gewerbebetriebe vor Ort zu halten und Neuansiedlungen zu fördern. Eine Neuvermietung der Ladenzeile zum jetzigen Zeitpunkt dürfte aus den oben beschriebenen Gründen allerdings nur schwer möglich sein.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Geschäftsführung der VIVAWEST in Gespräche
einzutreten. Ziel der Gespräche soll es sein, die unhaltbare bauliche Situation
der maroden Ladenzeile im Ortsteil zu beseitigen und unter städtebaulichen Aspekten
zu optimieren. Auch sollen für die dort ansässigen Gewerbetreibenden eine Lösung
zum Verbleib vor Ort gefunden werden.“
AUSW, 08.02.2017:
Frau Rm Matzanke erläutert die Hintergründe des o. a. Antrages und appelliert an den Ausschuss diesem zuzustimmen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.
zu TOP 4.13
FH-Gebäude und Campus-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06883-17)
Hierzu liegt vor->Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke&Piraten) (Drucksache Nr.: 06883-17-E1):
„östlich des Uni- und FH-Geländes in Dortmund-Hombruch ist bis zum Jahr 2030 noch eine
sehr umfangreiche Bebauung vorgesehen. Zudem soll der innerstädtische Standort der
Fachhochschule an der Weisbachstraße / Neuer Graben / Sonnenstraße deutlich erweitert
werden.
In diesem Zusammenhang bittet unsere Fraktion um schriftliche Beantwortung folgender
Fragen bis zur nächsten Sitzung. Im Voraus besten Dank.
1. Gibt es bereits erste konkrete Pläne für die Bebauung östlich des Uni-Campus in
Hombruch?
2. Sind dort auch weitere Wohngebäude für Studierende vorgesehen?
3. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der innerstädtische FH-Standort am Max-
Ophüls-Platz erhalten bleibt? Oder ist geplant, den dort angesiedelten Fachbereich
Design nach Hombruch zu verlagern?
4. Befindet sich das Gebäude am Max-Ophüls-Platz im Eigentum der FH?
5. Falls eine Verlagerung des Fachbereichs Design geplant ist: Gibt es Pläne für eine
neue Nutzung (Wohnraum, Gewerbe)?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.14
Emissionsfreie Innenstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06884-17)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06884-17-E1):
„ Das Umweltministerium NRW fördert im Rahmen des Programms „Kommunaler Klimaschutz NRW“ zusätzlich das Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“. Dafür sollen drei Modellkommunen ausgewählt werden.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um
eine Berichterstattung zur Bewerbung der Stadt Dortmund als Modellkommune.
Dabei soll neben der Frage des Zeitplans auch der Prozess sowie die mögliche Einbindung
weiterer Akteure dargestellt werden.“
AUSW, 08.02.2017:
Zunächst informiert Herr Wilde darüber, dass das Hauptziel des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ darin bestehe, den CO2-Ausstoß in Innenstadtbereichen deutlich zu mindern.
Mögliche Projektträger könnten hierbei die Stadt selber oder auch kommunale Eigenbetriebe, Verbände, gemeinnützige Einrichtungen bzw. Unternehmen sein, an welche die Kommune entsprechende Mittel weiterleite. Die Antragstellung sowie die gesamte Koordinierung des Verfahrens mit den einzelnen Akteuren habe allerdings durch die jeweilige Kommune zu erfolgen.
Für die Bewerbung als Modellkommune sei eine Frist bis zum 16.03.2017 eingeräumt worden. Eine Vorentscheidung für 3 Modellkommunen durch ein Gutachtergremium sei für Mitte des Jahres geplant. Hieran schließe sich die sog. „Qualifizierungsphase“ bis Ende 2017 an, in welcher diese Kommunen die Maßnahmen weiter qualifizieren und Förderanträge stellen können. Es sei danach insgesamt eine Umsetzungsphase bis 2021, mit Projektstart im Mai 2018, geplant.
Herr Wilde berichtet weiter, dass der Projektaufruf Kommunaler Klimaschutz. NRW; hier: „Emissionsfreie Innenstadt“ leider erst Ende 2016 erfolgt sei.
Aufgrund der Maßgabe, dass eine Antragstellung der interessierten Kommunen bereits bis zum 16.03 2017 zu erfolgen habe, gelänge es nicht mehr, die entsprechende, vorherige Beratung der Angelegenheit in den hieran zu beteiligenden politischen Gremien der Stadt Dortmund durchzuführen. Daher sei beabsichtigt, die Bewerbung der Stadt Dortmund als Modellkommune, vorbehaltlich der anschließenden Entscheidungen durch die politischen Gremien, fristgerecht zum 16.03.2017 einzureichen. Damit die Stadt Dortmund aber eine möglichst belastbare Bewerbung abgeben könne, biete die Verwaltung, zwecks vertiefender Information und gemeinsamer Beratung an, kurzfristig Termine mit den einzelnen Fraktionen zu vereinbaren.
Dieses Informations-und Beratungsangebot der Verwaltung wird durch die Fraktionen dankend angenommen und man vereinbart, die entsprechende Terminierung hierfür umgehend vorzunehmen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die heutige mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Dorstfeld-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06539-16)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Ausgleichs- und Ersatzflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16-E1)
Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03628-16-E1)-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-
Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03628-16-E3):-lag bereits zur Sitzung am 02.11.2016 vor-
Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03628-16-E4) (Anlagen 1-4, siehe Anlagen zur Niederschrift) :
„zu den in der Ausschusssitzung am 02.11.2016 vorgetragenen Punkten nehme ich wie folgt
Stellung:
Der diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügte Übersichtsplan zeigt die im Stadtgebiet Dortmund vorhandenen Ausgleichs- und Ersatzflächen mit einer Gesamtfläche von 549,75 ha.
415 ha dieser Fläche wurden bereits als Ausgleichs- und Ersatzflächen realisiert. Die
verbleibenden 134,75 ha Fläche sind bislang lediglich als Ausgleichs- und Ersatzflächen
festgesetzt. Ihre Umsetzung steht noch aus. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen befinden
sich derzeit in Vorbereitung oder Durchführung.
Die konkrete Aufteilung der Ausgleichs- und Ersatzflächen auf die Stadtbezirke kann der
Anlage 2 des Schreibens entnommen werden. Entsprechend zugeordnet finden sich in dieser Tabelle neben den absoluten Zahlenwerten auch die prozentualen Anteile der realisierten oder noch zu realisierenden Flächen in den jeweiligen Stadtbezirken.
Sämtliche Ausgleichs- und Ersatzflächen werden in einem speziellen Datenbankprogramm
geführt bzw. verwaltet (siehe hierzu auch die Anlage 3 dieser Stellungnahme). In dem Modul
Ausgleich und Ersatz werden die jeweiligen Flächen erfasst und über eine Schnittstelle für
den Layer in Doris Grappa graphisch aufbereitet. Nach aktuellem Stand sind 381 Grund- bzw.
Flurstücke oder Teile davon erfasst.
Im betreffenden Auszug weist der Plan beispielhaft für Mengede zwei Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Mg 131 „Erdbeerfeld“ als festgesetzte, bisher aber noch nicht realisierte Ausgleichsflächen aus. Die Fläche nördlich der Friedrich-Hausemann-Allee ist dem dort bebauten Bereich zugeordnet. Sie wird allerdings erst in 2017 hergestellt. Die Fläche südöstlich des Alfred-Reinoldsmann-Weges ist dem hier fertig gestellten Bauabschnitt zugeordnet. Sie befindet sich derzeit noch in der Entwicklungspflege.
Im Wesentlichen ist die Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzflächen zeitlich von der
Fertigstellung des Bauvorhabens abhängig. Dies kann sich, wie bei der NS IX erfolgt, unter
Umständen über Jahrzehnte hinziehen. Die letzten Ausgleichsflächen werden in Dorstfeld /
Innenstadt-West erst in den nächsten Jahren hergestellt.
Auch die Flächen der Ökokonten werden in dieser Karte erst dann dargestellt, wenn sie
Eingriffen entsprechend zugeordnet und als Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen festgesetzt sind.
Insgesamt bestanden / bestehen vier städtische sowie drei private Ökokonten mit einer
Gesamtfläche von ca. 15 ha. 11 ha Fläche davon wurden bislang Eingriffen zugeordnet und
festgesetzt. Zwei weitere städtische Ökokonten sind zurzeit im Aufbau. Hier ist insbesondere
ein Ökokonto in Wickede um den dort entstandenen Pleckenbrinksee anzuführen.
Der Anlage 4 dieses Schreibens ist schließlich beispielhaft zu entnehmen, welche Daten im
zugehörigen Fachverfahren insgesamt erfasst werden. Da das Verfahren allerdings mehrere
Module umfasst, dazu gehören noch die Module „Adressen“ und „Standorte“ mit einer
Vielzahl von unterschiedlichen Erfassungsmasken, wurde hier bewusst auf eine vollständige
Darstellung dieser Masken im Rahmen der Stellungnahme verzichtet. Es sei aber erwähnt,
dass für sämtliche Ökokonten das entsprechende Modul „Ökokonto“ dieser Datenbank
genutzt wird, um eine Einheitlichkeit der Daten sicherzustellen und eine reibungslose
Übernahme der Ausgleichs- und Ersatzflächen zu gewährleisten.
Das Konfliktpotential bei Ausgleichs- und Ersatzflächen in Siedlungsbereichen entsteht
häufig dadurch, dass die betreffenden Flächen in der öffentlichen Wahrnehmung wie
öffentliche Grünflächen mit ihren jeweils intensiven Pflegestandards betrachtet werden.
Flächen mit einer einschürigen Mahd werden als ungepflegt angesehen und laden die
Anlieger zur mehrmaligen Mahd oder zur Lagerung von Baumaterialien oder Schnittgut ein.
Ferner kommt es auch zum Aufstellen von Kompostern und Spielgeräten auf diesen Flächen
bis hin zur Anlage von Nutzgärten oder auch zur vollständigen Einbeziehung von Ausgleichs - und Ersatzflächen in den Hausgarten.
Darüber hinaus bewirken meist die über Grundstücksgrenzen wachsenden Gehölze bzw. Äste Konfliktpotenzial mit den Anliegern. Hier ist oftmals nicht bekannt, dass laut rechtlicher
Grundlage (Nachbarschaftsgesetz NRW vom 15. April 1969) Ausnahmen für öffentliche
Flächen hinsichtlich einer Beseitigungspflicht bestehen (§ 45 NachbG NRW).
Konfliktpotenzial besteht zudem mit der Landwirtschaft, da teilweise Ackerflächen auf
angrenzende Ausgleichs- und Ersatzflächen erweitert werden oder aber Gehölzüberhänge die Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Fläche einschränken. Darüber hinaus entstehen
grundsätzlich Konflikte, wenn der Flächenbedarf zum Ausgleich und Ersatz von Eingriffen
die Agrarflächen zusätzlich mindert. Hier existieren jedoch zahlreiche Ansätze, durch die
Anerkennung einer extensiven Bewirtschaftung nach Dortmunder Modell oder durch die
Bewirtschaftung von Bioackerflächen, Ausgleichs- und Ersatzerfordernisse weitgehend
produktionsintegriert zu erbringen.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis.
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung
zu TOP 6.1
Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05934-16)
AUSW, 08.02.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Huckarde-Nord (IHK Huckarde-Nord mit den lfd. Nrn. 1 bis 10) mit einem Finanzvolumen in Höhe von insgesamt 9.630.000 € und beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.
Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden, soweit erforderlich, von den Fachbereichen gemäß ihrer Zuständigkeit den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegt.
zu TOP 6.2
Präzisierung der 25% Regelung für den öffentlich geförderten Wohnraum
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2016
(Drucksache Nr.: 05969-16)
Hierzu liegt vor Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 08.12.2016:
„Brackel am 27.10.2016 vor:
„Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem geänderten Antrag der SPD-Fraktion sowie Herrn Knöpker, Piratenpartei Deutschland, vom 09.10.2016 mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert,Die Linke) zu:
Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt auf, seinen Beschluss zur Quote für öffentlich geförderten Wohnraum dahingehend zu präzisieren, dass diese Quote für die Summe aller Neubauten in den Stadtbezirken gilt, nicht jedoch für jeden einzelnen Bebauungsplan, wobei die bestehende Bebauung und ihre Zusammensetzung zu berücksichtigen ist.
Begründung:
In Siedlungsbereichen, in denen einschlägige Faktoren (Kaufkraft, Zahl alleinerziehender Haushalte, Anteil Grundsicherungsempfänger usw. – siehe dazu u. a. letzter Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring) einen erhöhten oder verminderten Bedarf an öffentlich geförderten Wohnraum begründen, sollte von der starren Einhaltung der 25 % Regelung abgewichen werden können. Die gilt zum einen für Siedlungsbereiche mit bereits hohem Bestand an solchem Wohnraum.
Dort sollte der Fokus auf Wohnraum liegen, der auch für Menschen mit höherem Einkommen attraktiv ist. Nur so können Sozialstrukturen verbessert werden und die Entwicklung des Ortes und seiner Infrastruktur gefördert werden. Dies gilt zum anderen auch für Siedlungsbereiche, in denen sich der Wohnraum stark verteuert, ganze Bevölkerungsschichten also ausgeschlossen sind. In diesen
Bereichen wäre ein wesentlich höherer Anteil für den geförderten Wohnraum einem guten
Bevölkerungsmix zuträglich!“
Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Angelegenheit zunächst an den Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.
AUSW, 08.02.2017:
Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass ihre Fraktion den o.a. Antrag ablehnen werde.
Angesichts des massiven Wegfalls von öffentlich geförderten Wohnungen sei die Festlegung in allen Bebauungsplänen unbedingt weiter zu verfolgen. Die Verwaltung solle einheitliche Vorgaben zugrunde legen können, damit sie nicht ständig abzuwägen bzw. sich mit künftigen Investoren auseinanderzusetzen habe. Durch eine Umsetzung des vorliegenden Antrages aus der Bezirksvertretung Brackel sehe man ganz eindeutig die Gefahr, dass der bisherige Beschluss zur „25 %-Regelung“ verwässert werde.
Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass ihre Fraktion die Sorgen der Bezirksvertretung sehr wohl ernst nehme aber nichts desto trotz an der „25%-Regelung“ festhalten werde. Man benötige diese Wohnungen dringend und man gehe davon aus, dass man diese auch im Bereich Wickede sehr gut unterbringen und managen könne. Für solche Quartiere brauche man andere Instrumente, um dort adäquat arbeiten zu können, so wie z.B. in Lanstrop und Westerfilde bereits geschehen. Man schaffe dies allerdings nicht indem man die „25%-Regelung“ aufgäbe.
Herr Rm Waßmann betont, dass im vorliegenden Antrag von „Aufgeben“ nicht die Rede sei. . Aus seiner Sicht mache es durchaus Sinn, bestehende Beschlüsse im Laufe der Zeit zu evaluieren. Er kenne ja die Argumente, die den Ausschuss bei jedem Bebauungsplan oder auch an anderer Stelle immer wieder einholen würden. Dies habe gezeigt, dass es sich durchaus lohnen würde, solche Vorgänge zu evaluieren.
Wenn man nicht mehr hinschaue, wie man „durchmische“, man also aus dem Auge verliere, wie sich ein Stadtteil insgesamt entwickele oder wie der Status eines Stadtteils aussehe, dann liege darin ein nicht kalkulierbares Risiko. Da seine Fraktion diese Bedenken aus der Bezirksvertretung (BV) Brackel teile und glaube, dass ein solcher Prozess auch Lerneffekte mit sich bringen werde, die nicht nur im Umgang mit Investoren sondern auch in der Stadtentwicklung sinnvoll seien, bittet er darum, das Anliegen aus der BV heute zum Antrag zu erheben und darüber abzustimmen.
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion sich der heute geäußerten Haltung der Fraktion B‘90/Die Grünen und der SPD-Fraktion anschließe. Er verdeutlicht, dass man auf jeden Fall die generelle Anwendung der „25%-Regelung beibehalten wolle.
Frau Rm Matzanke erinnert nochmal daran, dass mit der beschlossenen „25%-Regelung“ bereits eine gewisse Flexibiltät verbunden sei. Hierzu zitiert sie den Antragstext aus 2014 wie folgt: „Es wird eine Quote für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau eingeführt. Diese Quote beträgt in der Regel 25 %, unter Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen und sozialstrukturellen Situation….“
Weil hiernach die bestehende Regelung bereits alle heute vorgebrachten Bedenken und Ermessensspielräume berücksichtige, wolle ihre Fraktion die bestehende „25%-Regelung“ nicht ändern. Vor diesem Hintergrund, bittet sie, die heute vorliegende Bitte der BV Brackel nicht zum Antrag zu erheben.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter weist darauf hin, dass die heute vorliegende Angelegenheit ohnehin abschließend im Rat behandelt werde und der Ausschuss heute hierzu eine Empfehlung an den Rat abzugeben habe, unabhängig davon, ob man diese nun nochmal zum Antrag erhebe oder nicht.
Herr sB Tietz vertritt auch die Meinung, dass die bestehende “25%-Regelung“ die praktikabelste Lösung sei. Trotzdem könne es nicht schaden, wenn man diese Regelung nach einiger Zeit einmal auf den Prüfstand stelle.
Herr Waßmann freut sich darüber, dass man jetzt schon mal über eine Art Evaluation spreche. Er führt hierzu an, dass bisher zu jeder Bebauungsplanung „reflexartig“ die „25%-Regelung“ eingefordert wurde. Genau darum gehe es seiner Fraktion, dass man besser genau hinschaue, ob diese Regelung immer richtig sei und die Verwaltung die Möglichkeit haben müsse, auch entsprechend reagieren bzw. gestalten zu können. Wenn man da schon mal hinkomme, torpediere das gar nichts sondern mache vernünftige Arbeit möglich, ohne dass man sich bereits im Voraus binde. Deswegen würde er sich darüber freuen, wenn man sich auf einen „Zeitpunkt X“ für eine entsprechende Evaluation (z.B. nach 3 Jahren) verständigen könne. Das Anliegen der BV Brackel erhebe seine Fraktion nach wie vor zum Antrag.
Herr Wilde verdeutlicht anhand der aktuellen Zahlen des bestehenden öffentlich geförderten Wohnungsbaus im Verhältnis zur Gesamtbaurate und des darauf basierenden weiteren Erhöhungsbedarfes im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, dass er eine kurzfristige Evaluation nicht für sinnvoll erachte. Aus seiner Sicht sei es besser, nicht, wie in der Bezirksvertretung Brackel gefordert, die Flächen hin- und herzuschieben sondern erstmal klare „Spielregeln“ zu haben, mit denen man auf die Investoren zugehen könne.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag aus der Bezirksvertretung Brackel mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU –Fraktion, Fraktion AfD und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte) ab.
zu TOP 6.3
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung des gemeinsam genutzten Schulhofareals zwischen der Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt, der kath. Overberg Grundschule und der PSG Gender Bildungsstätte „JaM“ (Jugend aus Mengede).
- Durchführungsbeschluss -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06550-16)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 6.4
Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse „Hafen-Süd“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06465-16)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht der Verwaltung über die Quartiersanalyse „Hafen-Süd“ zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-
8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-
9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-
10. Anfragen
-nicht besetzt-
11. Informationen der Verwaltung
zu TOP 11.1
Termine 2018 für Rat und Ausschüsse
Information
(Drucksache Nr.: 06682-17)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
Die öffentliche Sitzung endet um 17:40 Uhr.
Weyer Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin
zu TOP 4.5 -Beantwortung der Nachfragen durch Herrn Rm Kowalewski: doc06032520170217144710.pdf
ZU TOP 5.2: "Ausgleichs- und Ersatzflächen": Anlagen 1-4 zur Stellungnahme der Verwaltung: Anlagen_03628-16-E4.pdf
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