Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 08.02.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU) ab 15.45 Uhr
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten) i.V. für sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.-
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL-
Herr Höing -60/stv. AL-
Herr Nickisch - 61/AL-
Herr Thabe -61-
Herr Böhm - 64/AL-
Frau Bonan-1-
Herr Kollmann-20-
Herr Depenbrock-40-
Herr Kerschek - 6/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Dr. Renken -53/AL -

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 08.02.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016

3.2 Nutzung der Müllverbrennungsanlage Hagen durch EDG nach 2017 und Umstrukturierungen im Verbund der HEB Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06663-17)

3.3 Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)

3.4 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Erlass einer Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellwegs/ Ostenhellwegs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06616-17)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 -Gewerbegebiet Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 14.04.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05922-16)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05938-16)
-lag bereits zur AUSW-Sitzung 30.11.2016 vor-



4.4 Bauleitplanung;
Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten - Forstblick Grävingholz -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06327-16)

4.5 Bauleitplanung; Erlass einer Ergänzungsatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Ap 195 -Teigelbrand- vom 28.04.1999; II. Aufhebung des Änderungsbeschlusses 28.04.1999 zur 117. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Einleitungsbeschluss; IV. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss

(Drucksache Nr.: 06622-17)

4.6 Erlass der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch
hier: I. Einleitungsbeschluss, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05988-16)

4.7 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau (nachträgliche Zustimmung) zur Herstellung einer Erschließungsanlage am Dachsweg von Einmündung Zobelweg bis Dachsweg Nr. 18 in Dortmund Berghofen nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 06338-16)

4.8 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2016 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06614-17)

4.9 Verkehrskonzept Hafen - Sachstand zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05799-16)

4.10 Information zur Opel-Flächenentwicklung in Bochum, Stand: Dezember 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06488-16)

4.11 Urban Gardening
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06533-16)

4.12 Ladenzeile an der Gleiwitzstraße
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06872-17)

4.13 FH-Gebäude und Campus-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06883-17)

4.14 Emissionsfreie Innenstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06884-17)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Sachstandsbericht Dorstfeld-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06539-16)

5.2 Ausgleichs- und Ersatzflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16-E3)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03628-16-E4)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05934-16)

6.2 Präzisierung der 25% Regelung für den öffentlich geförderten Wohnraum
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2016
(Drucksache Nr.: 05969-16)


6.3 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung des gemeinsam genutzten Schulhofareals zwischen der Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt, der kath. Overberg Grundschule und der PSG Gender Bildungsstätte „JaM“ (Jugend aus Mengede).
- Durchführungsbeschluss -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06550-16)

6.4 Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse „Hafen-Süd“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06465-16)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt


8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt


9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt


10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung

11.1 Termine 2018 für Rat und Ausschüsse
Information
(Drucksache Nr.: 06682-17)




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Weyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderung der Reihenfolge der TO:

Man einigt sich darauf, TOP 5.1 „Dorstfeld Süd“ heute vorgezogen vor TOP 3.1 aufrufen.

Absetzung:

Die Vorlage zu TOP 4.4 Bauleitplanung; Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten - Forstblick Grävingholz -Beschluss (Drucksache Nr.: 06327-16) …wird durch die Verwaltung, aufgrund der inzwischen erfolgten Rücknahme des Antrages durch den Antragsteller, zurückgezogen und ist insofern von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016 wird genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung (Drucksache Nr.: 06136-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.11.2016:

„Herr Kunstmann von der Fraktion B’90/Die Grünen erklärte zum Forsthaus Rahmer Wald, dass der Imkerverein Derne den Antrag auf künftige Nutzung zurückgezogen hat, da er die Kosten für die Ermittlung der Sanierungskosten nicht aufbringen könne.
Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann wies darauf hin, dass das Forsthaus Rahmer Wald in das Projekt „Nordwärts“ mit aufgenommen wurde und der Antrag bezüglich des Gutachtens u. a. noch nicht beantwortet wurde.

Mit den o. g. Anmerkungen empfahl die Bezirksvertretung Mengede den Beschluss laut Vorlage der Verwaltung.“

AUSW, 08.02.2017:

Frau Rm Neumann-Lieven bittet darum, die o. a. Empfehlung bei der heutigen Beschlussfassung zu berücksichtigen.

Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.

zu TOP 3.2
Nutzung der Müllverbrennungsanlage Hagen durch EDG nach 2017 und Umstrukturierungen im Verbund der HEB Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06663-17)

AUSW, 08.02.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

zu TOP 3.3
Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 25.01.2017:

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr. 06584-16-E3) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

Begründung:
Laut Vorlage ist dem Rat für die Jahre 2018 bis 2020 jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen vorzulegen.
Außerdem sollen dem Rat Änderungen der Projektliste zur Kenntnis gegeben werden. Um eine möglichst enge Anbindung des Schulausschusses als Fachausschuss zu gewährleisten, sollte darüber hinaus halbjährlich im Ausschuss über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert werden.“

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich (Nein - FDP/Bürgerliste, AfD) zu:

Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 06584-16-E4) vor:

1. „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.

2. Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.

3. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.

4. Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020 kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.

5. Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.“

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 1-4,
(s. o.) einstimmig zu.

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 5,
(s. o.) mehrheitlich zu. (Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die LINKE & PIRATEN, Nein – CDU, Enthaltung – FDP/Bürgerliste, AfD)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der o. g. Anträge, den Beschluss laut Vorlage der Verwaltung zu fassen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG)
vom 31.01. 2017:

„ABVG, 31.01.2017:

Herr Rm Bartsch bittet darum die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber auch an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.

Man einigt sich darauf, dass die heutige Beschlussfassung zur Vorlage unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung aus dem Schulausschuss mit der darin enthaltenen Beschlussfassung zu den dortigen Anträgen erfolgen soll.
Hierzu merken Herr Rm Mader und Herr Rm Urbanek an, dass sich ihre jeweilige Fraktion bezüglich des SPD-Antrages analog der bereits im Schulausschuss erfolgten Abstimmung verhalten wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, zu fassen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 31.01.2017:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung erneut einstimmig auf, die von der Bezirksvertretung Aplerbeck empfohlenen Maßnahmen (Neubau Turnhalle Emschertal-Grundschule, Anbau Gymnasium Schweizer Allee und Toilettenanlage Adolf-Schulte-Schule) in den folgenden Antragsjahren zu berücksichtigen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig mit vorgenannter Ergänzung den Beschluss laut Vorlage der Verwaltung zu fassen.


AUSW, 08.02.2017:

Man einigt sich darauf, den nachfolgenden Beschluss unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung aus dem Schulausschuss sowie der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Aplerbeck zu fassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2017 neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn
3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

zu TOP 3.4
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

Herr Rm Kowalewski stellt hierzu folgende zwei Nachfragen:
Herr Wilde schlägt vor, diese Fragen an die zuständigen Fachbereiche weiterzuleiten, damit deren Beantwortung zur Ratssitzung vorliegen werde.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.11.2016 zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Erlass einer Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellwegs/ Ostenhellwegs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06616-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.02.2017:

„Die Verwaltung weist darauf hin, dass die letzte Zeile der „Satzung der Stadt Dortmund
über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des
Westenhellwegs/ Ostenhellwegs“ entfallen soll. Das Gestaltungshandbuch ist Anlage der
Verwaltungsvorlage und nicht Bestandteil der Satzung.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt Dortmund den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellweges/ Ostenhellweges zu beschließen, wobei das der Vorlage beigefügte Gestaltungshandbuch nicht Bestandteil der Satzung wird.“


AUSW, 08.02.2017:

Unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellweges/ Ostenhellweges, wobei das der Vorlage beigefügte Gestaltungshandbuch nicht Bestandteil der Satzung wird.

Rechtsgrundlage:
§ 86 Abs. 1 Nr.1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 01. März 2000 (GV NW S. 256) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04. 2000 (GV NRW, Seite 255, SGV NRW 232) in Verbindung mit §§ 7 Abs.1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 -Gewerbegebiet Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 14.04.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05922-16)

AUSW, 08.02.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchen (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1)

II. beschließt, die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 -Gewerbegebiet Dorstfeld-West- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.06.2016 offen gelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt der Textsatzung zur Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes
Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West- die Begründung vom 14.04.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05938-16)


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 05938-16-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g.
Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Aufstellung des geplanten Bebauungsplanes Hö 281 „Faßstraße“ wird bis auf
weiteres ausgesetzt.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass der Verkehrsversuch
Faßstraße - also die Auflösung der Vierstreifigkeit bei gleichzeitiger
Installation eines überbreiten Fahrstreifen mit einer Breite von 4,75 m und eines
Radfahrstreifen von 1,75 m zwischen Alfred-Trappen-Straße im Norden und Hermannstraße
(Am Stift) über eine Länge von rd. 450m – gescheitert ist.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vierstreifigkeit der Faßstraße als wichtigste
Hauptverkehrsstraße von Hörde in die Innenstadt umgehend wieder herzustellen
und somit den Verkehrsversuch zu beenden.
4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Alternativplanung für die Faßstraße
zu entwickeln mit dem Ziel, die heute im Straßenraum vorhandenen Funktions-
und Gestaltungsmängel (fehlende Überwege, mangelnde Durchgrünung etc.)
zu beheben und einen Raum für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Zum einen
muss die zukünftige Faßstraße dabei den Anforderungen einer vierstreifigen
Hauptverkehrsstraße im Gesamtnetz genügen, zum anderen aber auch die Dienstleistungs-,
Wohn- und Freiraumbereiche im Hörder Zentrum verbinden.
Begründung
Aus eigener Erfahrung, durch Berichte vieler Ratskolleginnen und Ratskollegen, insbesondere
aber auch durch massive Beschwerden aus der Bevölkerung heraus muss zum
jetzigen Zeitpunkt konstatiert werden, dass die Faßstraße als überbreite einspurige Fahrbahn
nicht funktioniert. Zum einem ist das Verkehrsaufkommen zu hoch, zum anderen
aber führt das den Planungen zugrundeliegenden versetzte Fahren auf der Faßstraße zu
großen Unsicherheiten insbesondere bei auswärtigen Verkehrsteilnehmern verbunden mit
sehr häufigen „Beinaheunfällen“.
Von daher sollte die bisher vorhandene komplette Vierstreifigkeit der Faßstraße unbedingt
beibehalten werden. Gleichwohl besteht die Erfordernis einer Aufwertung der Faßstraße,
insbesondere die bessere Verknüpfung des Phoenix-Sees mit der Hörder Altstadt. Insofern
gilt es jetzt nach Scheitern des Verkehrsversuches, die Faßstraße neu zu überplanen
und die vorhandenen Funktions- und Gestaltungsmängel zu beheben.“

AUSW, 08.02.2017:

Herr Rm Waßmann erläutert die Hintergründe des o.a. Antrages und erinnert daran, dass seine Fraktion das Thema „Verkehrsversuch“ sowohl in allen hierzu geführten Diskussionen als auch in einer der vergangenen Sitzungen sehr kritisch betrachtet und dies auch so zu Protokoll gegeben habe.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen sowie den Antrag der CDU-Fraktion in allen 4 Punkten ablehnen werde. Dies gehe darauf zurück, dass man Anfang November den Verkehrsversuch hier positiv zur Kenntnis genommen habe. Zu dem lägen durch den heutigen Antrag der CDU-Fraktion keine belastbaren Argumente vor, wonach dieser Versuch nun doch anders zu beurteilen wäre.

Herr Rm Klösel kündigt an, dass auch seine Fraktion den CDU-Antrag ablehnen werde, da man den Verkehrsversuch und die damit verbundenen Zielsetzungen nach wie vor für den Stadtbezirk Hörde positive bewerte.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion nach anfänglicher Skepsis in Bezug auf den Verkehrsversuch die Angelegenheit inzwischen positiv bewerte und daher ebenfalls den CDU-Antrag ablehnen werde. Er regt allerdings an, die Fahrbahn, mit Rücksicht auf den Radbereich, zukünftig noch zu verbreitern.

Herr sB Huft-Krollner führt an, dass die Wahrnehmungen offenkundig doch recht unterschiedlich seien. Da seine Fraktion den Versuch ebenfalls für gescheitert ansehe, werde seine Fraktion dem heutigen CDU-Antrag zustimmen.


Herr Wilde verdeutlicht, dass die Auswirkungen der Sparkassenakademie (selbst bei höherer Besucherzahl) hier nicht zu zusätzlichen Problemen führen werden. Weiter informiert er nochmal darüber, dass der „Verkehrsversuch“ unter Bedingungen erfolgt sei, welche noch nicht den endgültigen Ausbau, mit breiteren Fahrbahnen, Radwegen, Linksabbiegerspuren sowie entsprechenden Grünflächen beinhaltet hätte.
Da er davon ausgehe, dass der endgültige Ausbau letztendlich zur Zufriedenheit aller Beteiligten führen werde, appelliert er an die Mitglieder des Ausschusses, dem Beschluss laut Vorlage zuzustimmen.

Herr Rm Thiem teilt mit, dass er aus Gründen der Vernunft dem CDU-Antrag zustimmen werde.

Danach erfolgt die Beschlussfassung wie folgt getrennt:

1.Zum Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD, vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) ab.

2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD, vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 281 - Faßstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.4
Bauleitplanung;
Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten - Forstblick Grävingholz -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06327-16)

Die Vorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen und daher von der Tagesordnung abgesetzt.








zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Erlass einer Ergänzungsatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Ap 195 -Teigelbrand- vom 28.04.1999; II. Aufhebung des Änderungsbeschlusses 28.04.1999 zur 117. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Einleitungsbeschluss; IV. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06622-17)

AUSW, 08.02.2017:

Die hierzu noch offene Frage des Herrn Rm Kowalewski, wonach er wissen möchte, um welche Altlasten es sich hier handelt, wird durch die Verwaltung als Anlage zum Protokoll nachgereicht (siehe Anlage).


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 195 -Teigelbrand- für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und den Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung vom 28.04.1999 aufzuheben. II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Beschluss zur 117. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich vom 28.04.1999 aufzuheben. III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich das Verfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren einzuleiten.
IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Entwurf der Ergänzungssatzung für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen
Geltungsbereich und der Begründung vom 03.01.2017 zu und beschließt die
öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.


zu TOP 4.6
Erlass der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch
hier: I. Einleitungsbeschluss, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05988-16)

AUSW, 08.02.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich das Verfahren zum Erlass der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der


II. stimmt dem Entwurf der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den unter der Ziffer 1.1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 22.12.2016 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.











zu TOP 4.7
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau (nachträgliche Zustimmung) zur Herstellung einer Erschließungsanlage am Dachsweg von Einmündung Zobelweg bis Dachsweg Nr. 18 in Dortmund Berghofen nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06338-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) beschließt den endgültigen Ausbau der Erschließungsanlage Dachsweg vom Zobelweg bis zum Dachsweg Haus Nr. 18 in Dortmund-Berghofen im Stadtbezirk Aplerbeck auf der Grundlage des Planungsvorschlags vom 19.03.1997 (zuletzt geändert am 10.10.2016)

Rechtsgrundlage:
§ 125 Absatz 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)


zu TOP 4.8
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2016 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06614-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.9
Verkehrskonzept Hafen - Sachstand zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05799-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.10
Information zur Opel-Flächenentwicklung in Bochum, Stand: Dezember 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06488-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zur Opel-Flächenentwicklung zur Kenntnis.



zu TOP 4.11
Urban Gardening
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06533-16)

Hierzu liegt vor->Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 06533-16-E1):

„Urban Gardening ist weltweit in Städten auf dem Vormarsch. Die positiven Effekte auf das städtische Mikroklima, die Artenvielfalt, aber auch für eine Sensibilisierung der Ernährungsgewohnheiten sowie die Gemeinschaften in den Stadtteilen ist dabei unübersehbar.

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am
23.09.2015 hat unsere Fraktion unter dem Tagesordnungspunkt 5.8 Essbare Stadt (DS 02433-15) dieses Thema aufgegriffen.
Damals führte Herr Wilde an, „dass die Verwaltung tatsächlich momentan andere
Themen und Projekte priorisieren müsse und selbst dafür teilweise die
Kapazitäten kaum ausreichen würden. Daher schlägt er vor, dass die Verwaltung
Etwa Mitte oder Ende nächsten Jahres aus den Projekten: „Soziale
Stadt/Stadtumbau in Hörde und …Rheinische Straße“ einmal berichten werde, wie das Thema dort angenommen bzw. umgesetzt wurde und ob sich vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus diesen Bereichen ein Ansatz auf weitere Teile des Stadtgebiets übertragen ließe.“
Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag von Herr Wilde zu und beauftragte die Verwaltung,entsprechend zu verfahren.

Wir bitten darum, dies nun umzusetzen,

dort soll auf diese Fragen näher eingegangen werden:

1) Welche Formen von Urban Gardening-Projekte in Dortmund gibt es bereits bzw. welche sind in Planung, die der Verwaltung bekannt sind? Welche davon befinden sich auf städtischen Flächen?

2) Gibt es bereits interkulturelle Gärten in Dortmund oder sind derartige geplant?

3) Gibt es Fördermöglichkeiten für Gesellschafts-, mobile oder interkulturelle Gärten?

4) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit städtische Flächen z.B. für Gemeinschaftsgärten oder mobile Gärten genutzt werden könnten?

5) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit z.B. notwendige Ersatzbepflanzungen auf stätischen Flächen durch Obstbäume/-sträucher oder auch durch Kräuter möglich sind?

6) Besteht in Dortmund die Möglichkeit einer Förderung von Dachgärten und Dachbegrünung? Falls ja: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um diese nutzen zu können? Wie häufig wird diese in Anspruch genommen?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 4.12
Ladenzeile an der Gleiwitzstraße
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06872-17)

Hierzu liegt vorZusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06872-17-E1):

„die gewerblich genutzte Ladenzeile in (Alt-)Scharnhorst an der Gleiwitzstraße ist mit der
Entstehung der dortigen MSA-Siedlung in Scharnhorst zeitlich unmittelbar verbunden.

Mitte bis Ende der 1950er Jahre wurde hier in gemeinsamer Anstrengung mit den dort lebenden Bürgern eine Ladenzeile mit den unterschiedlichsten gewerblichen Betrieben errichtet.
Diese Ladenzeile befindet sich in zentraler Lage und diente zur Versorgung der Bevölkerung
für fast sämtliche Lebensbereiche, neben kleinteiligen Einzelhandel waren auch die
unterschiedlichsten gewerblichen Betreibe hier angesiedelt. Aktuell befinden sich nur noch
eine Gaststätte, ein Imbissbetrieb und eine Schneiderei in der Ladenzeile, die zwischenzeitlich in einen Finanzanlagefonds der LEG überführt wurde. Die Mietverträge der Gaststätte und der Schneiderei wurden seitens der LEG nicht verlängert, so dass die Betriebe zum Ende des Jahres ihre Existenzgrundlage verlieren werden.
Zwischenzeitlich hat VIVAWEST den gesamten Wohnungsbestand (505 WE) zum 1. Januar
2016 aufgekauft und übernommen. Darüber hinaus gehört noch eine Vielzahl von
privaten Einfamilienhäusern zu der Siedlung. Die aktuelle Situation der Ladenzeile mit ihrem
baulichen Zustand wird durch die bereits aufgetretenen Leerstände des in unmittelbarer
Nähe befindlichen Nahversorgers noch verstärkt. Darüber hinaus wird die Sparkasse
Dortmund die in der Nähe befindliche Zweigstelle in Kürze aufgeben und zu einem Servicepoint umwandeln.Dortmund und auch der Stadtteil Scharnhorst befinden sich in einer ständigen Wachstumsphase.Mit der Erschließung und Bebauung des Wohnareals „Westholz-Nord“ und dem Baulückenschluss am Westholz wurden auch neue Kundenpotenziale erschlossen.Auch aus diesem Grund ist es notwendig, die bestehenden Gewerbebetriebe vor Ort zu halten und Neuansiedlungen zu fördern. Eine Neuvermietung der Ladenzeile zum jetzigen Zeitpunkt dürfte aus den oben beschriebenen Gründen allerdings nur schwer möglich sein.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Geschäftsführung der VIVAWEST in Gespräche
einzutreten. Ziel der Gespräche soll es sein, die unhaltbare bauliche Situation
der maroden Ladenzeile im Ortsteil zu beseitigen und unter städtebaulichen Aspekten
zu optimieren. Auch sollen für die dort ansässigen Gewerbetreibenden eine Lösung
zum Verbleib vor Ort gefunden werden.“


AUSW, 08.02.2017:

Frau Rm Matzanke erläutert die Hintergründe des o. a. Antrages und appelliert an den Ausschuss diesem zuzustimmen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.



zu TOP 4.13
FH-Gebäude und Campus-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06883-17)
Hierzu liegt vor->Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke&Piraten) (Drucksache Nr.: 06883-17-E1):

„östlich des Uni- und FH-Geländes in Dortmund-Hombruch ist bis zum Jahr 2030 noch eine
sehr umfangreiche Bebauung vorgesehen. Zudem soll der innerstädtische Standort der
Fachhochschule an der Weisbachstraße / Neuer Graben / Sonnenstraße deutlich erweitert
werden.

In diesem Zusammenhang bittet unsere Fraktion um schriftliche Beantwortung folgender
Fragen bis zur nächsten Sitzung. Im Voraus besten Dank.

1. Gibt es bereits erste konkrete Pläne für die Bebauung östlich des Uni-Campus in
Hombruch?

2. Sind dort auch weitere Wohngebäude für Studierende vorgesehen?

3. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der innerstädtische FH-Standort am Max-
Ophüls-Platz erhalten bleibt? Oder ist geplant, den dort angesiedelten Fachbereich
Design nach Hombruch zu verlagern?

4. Befindet sich das Gebäude am Max-Ophüls-Platz im Eigentum der FH?

5. Falls eine Verlagerung des Fachbereichs Design geplant ist: Gibt es Pläne für eine
neue Nutzung (Wohnraum, Gewerbe)?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 4.14
Emissionsfreie Innenstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06884-17)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06884-17-E1):


„ Das Umweltministerium NRW fördert im Rahmen des Programms „Kommunaler Klimaschutz NRW“ zusätzlich das Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“. Dafür sollen drei Modellkommunen ausgewählt werden.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um
eine Berichterstattung zur Bewerbung der Stadt Dortmund als Modellkommune.
Dabei soll neben der Frage des Zeitplans auch der Prozess sowie die mögliche Einbindung
weiterer Akteure dargestellt werden.“


AUSW, 08.02.2017:

Zunächst informiert Herr Wilde darüber, dass das Hauptziel des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ darin bestehe, den CO2-Ausstoß in Innenstadtbereichen deutlich zu mindern.
Mögliche Projektträger könnten hierbei die Stadt selber oder auch kommunale Eigenbetriebe, Verbände, gemeinnützige Einrichtungen bzw. Unternehmen sein, an welche die Kommune entsprechende Mittel weiterleite. Die Antragstellung sowie die gesamte Koordinierung des Verfahrens mit den einzelnen Akteuren habe allerdings durch die jeweilige Kommune zu erfolgen.
Für die Bewerbung als Modellkommune sei eine Frist bis zum 16.03.2017 eingeräumt worden. Eine Vorentscheidung für 3 Modellkommunen durch ein Gutachtergremium sei für Mitte des Jahres geplant. Hieran schließe sich die sog. „Qualifizierungsphase“ bis Ende 2017 an, in welcher diese Kommunen die Maßnahmen weiter qualifizieren und Förderanträge stellen können. Es sei danach insgesamt eine Umsetzungsphase bis 2021, mit Projektstart im Mai 2018, geplant.

Herr Wilde berichtet weiter, dass der Projektaufruf Kommunaler Klimaschutz. NRW; hier: „Emissionsfreie Innenstadt“ leider erst Ende 2016 erfolgt sei.
Aufgrund der Maßgabe, dass eine Antragstellung der interessierten Kommunen bereits bis zum 16.03 2017 zu erfolgen habe, gelänge es nicht mehr, die entsprechende, vorherige Beratung der Angelegenheit in den hieran zu beteiligenden politischen Gremien der Stadt Dortmund durchzuführen. Daher sei beabsichtigt, die Bewerbung der Stadt Dortmund als Modellkommune, vorbehaltlich der anschließenden Entscheidungen durch die politischen Gremien, fristgerecht zum 16.03.2017 einzureichen. Damit die Stadt Dortmund aber eine möglichst belastbare Bewerbung abgeben könne, biete die Verwaltung, zwecks vertiefender Information und gemeinsamer Beratung an, kurzfristig Termine mit den einzelnen Fraktionen zu vereinbaren.

Dieses Informations-und Beratungsangebot der Verwaltung wird durch die Fraktionen dankend angenommen und man vereinbart, die entsprechende Terminierung hierfür umgehend vorzunehmen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die heutige mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Dorstfeld-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06539-16)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.



zu TOP 5.2
Ausgleichs- und Ersatzflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16-E1)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03628-16-E1)-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03628-16-E3):-lag bereits zur Sitzung am 02.11.2016 vor-

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03628-16-E4) (Anlagen 1-4, siehe Anlagen zur Niederschrift) :

„zu den in der Ausschusssitzung am 02.11.2016 vorgetragenen Punkten nehme ich wie folgt
Stellung:
Der diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügte Übersichtsplan zeigt die im Stadtgebiet Dortmund vorhandenen Ausgleichs- und Ersatzflächen mit einer Gesamtfläche von 549,75 ha.
415 ha dieser Fläche wurden bereits als Ausgleichs- und Ersatzflächen realisiert. Die
verbleibenden 134,75 ha Fläche sind bislang lediglich als Ausgleichs- und Ersatzflächen
festgesetzt. Ihre Umsetzung steht noch aus. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen befinden
sich derzeit in Vorbereitung oder Durchführung.
Die konkrete Aufteilung der Ausgleichs- und Ersatzflächen auf die Stadtbezirke kann der
Anlage 2 des Schreibens entnommen werden. Entsprechend zugeordnet finden sich in dieser Tabelle neben den absoluten Zahlenwerten auch die prozentualen Anteile der realisierten oder noch zu realisierenden Flächen in den jeweiligen Stadtbezirken.
Sämtliche Ausgleichs- und Ersatzflächen werden in einem speziellen Datenbankprogramm
geführt bzw. verwaltet (siehe hierzu auch die Anlage 3 dieser Stellungnahme). In dem Modul
Ausgleich und Ersatz werden die jeweiligen Flächen erfasst und über eine Schnittstelle für
den Layer in Doris Grappa graphisch aufbereitet. Nach aktuellem Stand sind 381 Grund- bzw.
Flurstücke oder Teile davon erfasst.
Im betreffenden Auszug weist der Plan beispielhaft für Mengede zwei Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Mg 131 „Erdbeerfeld“ als festgesetzte, bisher aber noch nicht realisierte Ausgleichsflächen aus. Die Fläche nördlich der Friedrich-Hausemann-Allee ist dem dort bebauten Bereich zugeordnet. Sie wird allerdings erst in 2017 hergestellt. Die Fläche südöstlich des Alfred-Reinoldsmann-Weges ist dem hier fertig gestellten Bauabschnitt zugeordnet. Sie befindet sich derzeit noch in der Entwicklungspflege.
Im Wesentlichen ist die Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzflächen zeitlich von der
Fertigstellung des Bauvorhabens abhängig. Dies kann sich, wie bei der NS IX erfolgt, unter
Umständen über Jahrzehnte hinziehen. Die letzten Ausgleichsflächen werden in Dorstfeld /
Innenstadt-West erst in den nächsten Jahren hergestellt.
Auch die Flächen der Ökokonten werden in dieser Karte erst dann dargestellt, wenn sie
Eingriffen entsprechend zugeordnet und als Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen festgesetzt sind.
Insgesamt bestanden / bestehen vier städtische sowie drei private Ökokonten mit einer
Gesamtfläche von ca. 15 ha. 11 ha Fläche davon wurden bislang Eingriffen zugeordnet und
festgesetzt. Zwei weitere städtische Ökokonten sind zurzeit im Aufbau. Hier ist insbesondere
ein Ökokonto in Wickede um den dort entstandenen Pleckenbrinksee anzuführen.
Der Anlage 4 dieses Schreibens ist schließlich beispielhaft zu entnehmen, welche Daten im
zugehörigen Fachverfahren insgesamt erfasst werden. Da das Verfahren allerdings mehrere
Module umfasst, dazu gehören noch die Module „Adressen“ und „Standorte“ mit einer
Vielzahl von unterschiedlichen Erfassungsmasken, wurde hier bewusst auf eine vollständige
Darstellung dieser Masken im Rahmen der Stellungnahme verzichtet. Es sei aber erwähnt,
dass für sämtliche Ökokonten das entsprechende Modul „Ökokonto“ dieser Datenbank
genutzt wird, um eine Einheitlichkeit der Daten sicherzustellen und eine reibungslose
Übernahme der Ausgleichs- und Ersatzflächen zu gewährleisten.
Das Konfliktpotential bei Ausgleichs- und Ersatzflächen in Siedlungsbereichen entsteht
häufig dadurch, dass die betreffenden Flächen in der öffentlichen Wahrnehmung wie
öffentliche Grünflächen mit ihren jeweils intensiven Pflegestandards betrachtet werden.
Flächen mit einer einschürigen Mahd werden als ungepflegt angesehen und laden die
Anlieger zur mehrmaligen Mahd oder zur Lagerung von Baumaterialien oder Schnittgut ein.
Ferner kommt es auch zum Aufstellen von Kompostern und Spielgeräten auf diesen Flächen
bis hin zur Anlage von Nutzgärten oder auch zur vollständigen Einbeziehung von Ausgleichs - und Ersatzflächen in den Hausgarten.
Darüber hinaus bewirken meist die über Grundstücksgrenzen wachsenden Gehölze bzw. Äste Konfliktpotenzial mit den Anliegern. Hier ist oftmals nicht bekannt, dass laut rechtlicher
Grundlage (Nachbarschaftsgesetz NRW vom 15. April 1969) Ausnahmen für öffentliche
Flächen hinsichtlich einer Beseitigungspflicht bestehen (§ 45 NachbG NRW).
Konfliktpotenzial besteht zudem mit der Landwirtschaft, da teilweise Ackerflächen auf
angrenzende Ausgleichs- und Ersatzflächen erweitert werden oder aber Gehölzüberhänge die Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Fläche einschränken. Darüber hinaus entstehen
grundsätzlich Konflikte, wenn der Flächenbedarf zum Ausgleich und Ersatz von Eingriffen
die Agrarflächen zusätzlich mindert. Hier existieren jedoch zahlreiche Ansätze, durch die
Anerkennung einer extensiven Bewirtschaftung nach Dortmunder Modell oder durch die
Bewirtschaftung von Bioackerflächen, Ausgleichs- und Ersatzerfordernisse weitgehend
produktionsintegriert zu erbringen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis.



6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05934-16)

AUSW, 08.02.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Huckarde-Nord (IHK Huckarde-Nord mit den lfd. Nrn. 1 bis 10) mit einem Finanzvolumen in Höhe von insgesamt 9.630.000 € und beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.
Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden, soweit erforderlich, von den Fachbereichen gemäß ihrer Zuständigkeit den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegt.


zu TOP 6.2
Präzisierung der 25% Regelung für den öffentlich geförderten Wohnraum
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2016
(Drucksache Nr.: 05969-16)

Hierzu liegt vor Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 08.12.2016:

Brackel am 27.10.2016 vor:

„Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem geänderten Antrag der SPD-Fraktion sowie Herrn Knöpker, Piratenpartei Deutschland, vom 09.10.2016 mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert,Die Linke) zu:

Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt auf, seinen Beschluss zur Quote für öffentlich geförderten Wohnraum dahingehend zu präzisieren, dass diese Quote für die Summe aller Neubauten in den Stadtbezirken gilt, nicht jedoch für jeden einzelnen Bebauungsplan, wobei die bestehende Bebauung und ihre Zusammensetzung zu berücksichtigen ist.

Begründung:
In Siedlungsbereichen, in denen einschlägige Faktoren (Kaufkraft, Zahl alleinerziehender Haushalte, Anteil Grundsicherungsempfänger usw. – siehe dazu u. a. letzter Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring) einen erhöhten oder verminderten Bedarf an öffentlich geförderten Wohnraum begründen, sollte von der starren Einhaltung der 25 % Regelung abgewichen werden können. Die gilt zum einen für Siedlungsbereiche mit bereits hohem Bestand an solchem Wohnraum.
Dort sollte der Fokus auf Wohnraum liegen, der auch für Menschen mit höherem Einkommen attraktiv ist. Nur so können Sozialstrukturen verbessert werden und die Entwicklung des Ortes und seiner Infrastruktur gefördert werden. Dies gilt zum anderen auch für Siedlungsbereiche, in denen sich der Wohnraum stark verteuert, ganze Bevölkerungsschichten also ausgeschlossen sind. In diesen
Bereichen wäre ein wesentlich höherer Anteil für den geförderten Wohnraum einem guten
Bevölkerungsmix zuträglich!“

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Angelegenheit zunächst an den Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.

AUSW, 08.02.2017:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass ihre Fraktion den o.a. Antrag ablehnen werde.
Angesichts des massiven Wegfalls von öffentlich geförderten Wohnungen sei die Festlegung in allen Bebauungsplänen unbedingt weiter zu verfolgen. Die Verwaltung solle einheitliche Vorgaben zugrunde legen können, damit sie nicht ständig abzuwägen bzw. sich mit künftigen Investoren auseinanderzusetzen habe. Durch eine Umsetzung des vorliegenden Antrages aus der Bezirksvertretung Brackel sehe man ganz eindeutig die Gefahr, dass der bisherige Beschluss zur „25 %-Regelung“ verwässert werde.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass ihre Fraktion die Sorgen der Bezirksvertretung sehr wohl ernst nehme aber nichts desto trotz an der „25%-Regelung“ festhalten werde. Man benötige diese Wohnungen dringend und man gehe davon aus, dass man diese auch im Bereich Wickede sehr gut unterbringen und managen könne. Für solche Quartiere brauche man andere Instrumente, um dort adäquat arbeiten zu können, so wie z.B. in Lanstrop und Westerfilde bereits geschehen. Man schaffe dies allerdings nicht indem man die „25%-Regelung“ aufgäbe.

Herr Rm Waßmann betont, dass im vorliegenden Antrag von „Aufgeben“ nicht die Rede sei. . Aus seiner Sicht mache es durchaus Sinn, bestehende Beschlüsse im Laufe der Zeit zu evaluieren. Er kenne ja die Argumente, die den Ausschuss bei jedem Bebauungsplan oder auch an anderer Stelle immer wieder einholen würden. Dies habe gezeigt, dass es sich durchaus lohnen würde, solche Vorgänge zu evaluieren.
Wenn man nicht mehr hinschaue, wie man „durchmische“, man also aus dem Auge verliere, wie sich ein Stadtteil insgesamt entwickele oder wie der Status eines Stadtteils aussehe, dann liege darin ein nicht kalkulierbares Risiko. Da seine Fraktion diese Bedenken aus der Bezirksvertretung (BV) Brackel teile und glaube, dass ein solcher Prozess auch Lerneffekte mit sich bringen werde, die nicht nur im Umgang mit Investoren sondern auch in der Stadtentwicklung sinnvoll seien, bittet er darum, das Anliegen aus der BV heute zum Antrag zu erheben und darüber abzustimmen.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion sich der heute geäußerten Haltung der Fraktion B‘90/Die Grünen und der SPD-Fraktion anschließe. Er verdeutlicht, dass man auf jeden Fall die generelle Anwendung der „25%-Regelung beibehalten wolle.

Frau Rm Matzanke erinnert nochmal daran, dass mit der beschlossenen „25%-Regelung“ bereits eine gewisse Flexibiltät verbunden sei. Hierzu zitiert sie den Antragstext aus 2014 wie folgt: „Es wird eine Quote für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau eingeführt. Diese Quote beträgt in der Regel 25 %, unter Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen und sozialstrukturellen Situation….“
Weil hiernach die bestehende Regelung bereits alle heute vorgebrachten Bedenken und Ermessensspielräume berücksichtige, wolle ihre Fraktion die bestehende „25%-Regelung“ nicht ändern. Vor diesem Hintergrund, bittet sie, die heute vorliegende Bitte der BV Brackel nicht zum Antrag zu erheben.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter weist darauf hin, dass die heute vorliegende Angelegenheit ohnehin abschließend im Rat behandelt werde und der Ausschuss heute hierzu eine Empfehlung an den Rat abzugeben habe, unabhängig davon, ob man diese nun nochmal zum Antrag erhebe oder nicht.

Herr sB Tietz vertritt auch die Meinung, dass die bestehende “25%-Regelung“ die praktikabelste Lösung sei. Trotzdem könne es nicht schaden, wenn man diese Regelung nach einiger Zeit einmal auf den Prüfstand stelle.

Herr Waßmann freut sich darüber, dass man jetzt schon mal über eine Art Evaluation spreche. Er führt hierzu an, dass bisher zu jeder Bebauungsplanung „reflexartig“ die „25%-Regelung“ eingefordert wurde. Genau darum gehe es seiner Fraktion, dass man besser genau hinschaue, ob diese Regelung immer richtig sei und die Verwaltung die Möglichkeit haben müsse, auch entsprechend reagieren bzw. gestalten zu können. Wenn man da schon mal hinkomme, torpediere das gar nichts sondern mache vernünftige Arbeit möglich, ohne dass man sich bereits im Voraus binde. Deswegen würde er sich darüber freuen, wenn man sich auf einen „Zeitpunkt X“ für eine entsprechende Evaluation (z.B. nach 3 Jahren) verständigen könne. Das Anliegen der BV Brackel erhebe seine Fraktion nach wie vor zum Antrag.

Herr Wilde verdeutlicht anhand der aktuellen Zahlen des bestehenden öffentlich geförderten Wohnungsbaus im Verhältnis zur Gesamtbaurate und des darauf basierenden weiteren Erhöhungsbedarfes im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, dass er eine kurzfristige Evaluation nicht für sinnvoll erachte. Aus seiner Sicht sei es besser, nicht, wie in der Bezirksvertretung Brackel gefordert, die Flächen hin- und herzuschieben sondern erstmal klare „Spielregeln“ zu haben, mit denen man auf die Investoren zugehen könne.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag aus der Bezirksvertretung Brackel mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU –Fraktion, Fraktion AfD und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte) ab.

zu TOP 6.3
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung des gemeinsam genutzten Schulhofareals zwischen der Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt, der kath. Overberg Grundschule und der PSG Gender Bildungsstätte „JaM“ (Jugend aus Mengede).
- Durchführungsbeschluss -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06550-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 6.4
Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse „Hafen-Süd“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06465-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht der Verwaltung über die Quartiersanalyse „Hafen-Süd“ zur Kenntnis.



7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-





11. Informationen der Verwaltung

zu TOP 11.1
Termine 2018 für Rat und Ausschüsse
Information
(Drucksache Nr.: 06682-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung endet um 17:40 Uhr.






Weyer Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin




zu TOP 4.5 -Beantwortung der Nachfragen durch Herrn Rm Kowalewski: doc06032520170217144710.pdfdoc06032520170217144710.pdf


ZU TOP 5.2: "Ausgleichs- und Ersatzflächen": Anlagen 1-4 zur Stellungnahme der Verwaltung: Anlagen_03628-16-E4.pdfAnlagen_03628-16-E4.pdf
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