Niederschrift (öffentlich)

über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 04.07.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:28 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Weber
Rm Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Langhorst i. V. für Rm Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Dr. Tautorat i. V. für Rm Zweier

AfD
Rm Urbanek i. V. für Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat (abwesend)

c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Frau Schmickler, FB 32
Herr Swaton, FB 66

Herr Löchter, FB 1
Frau Mattusch, FB 33
Frau Kunze, 3/Dez.

d) Geschäftsführung
Frau Weber, 3/Dez.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 22. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 04.07.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 23.05.2017


2. Beratung von Eingaben

2.1 Schilder zur Einhaltung der Überholabstände zu Radfahrern
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07710-17)

2.2 Baustellen und Schutz- und Radfahrstreifen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07486-17)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Abschiebungen nach Afghanistan
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2017

(Drucksache Nr.: 07920-17)

3.2 Stärkung Ehrenamt - Aufwandspauschale für Schiedsleute
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08116-17)

3.3 Meldungen an das Ordnungsamt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07408-17-E2)

3.4 Wahlplakatierung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07846-17-E2)

3.5 Alkoholkonsum in öffentlichen Grünanlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07864-17-E1)

3.6 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07409-17-E2)

3.7 Werbung im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08237-17)

3.8 Freifunk
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08236-17)

3.9 Ordnungsdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08271-17)

3.10 Situation in der Ausländerbehörde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08273-17)

3.11 Rettungsdienstbedarfsplan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08272-17)

3.12 Hundesteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08242-17)

3.13 Musizieren in der City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08244-17)

3.14 Katastrophenschutz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07869-17-E2)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerte; hier: Einsatz eines Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiterfahrzeug) der Feuerwehr Dortmund im Ortsteil Schwerte-Westhofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07605-17)

4.2 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 07786-17)

4.3 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

4.4 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)


4.5 Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08152-17)

4.6.a. Barrierefreie Kommunikation in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08220-17)

4.6.b. Rad-Schnell-Weg Ruhr - Finanzierung eines gedruckten Textes in Leichter Sprache
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) aus Sitzung 24.01.2017
(Drucksache Nr.: 06535-16-E1)
Verschoben aus Sitzung 24.01.2017

4.7 Gebühren Wochenmärkte
-Mündlicher Bericht-





Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Daskalakis benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 3.15 Gebäudesicherheit in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/ Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08385-17).


Der Antragsteller zieht den Punkt

TOP 3.8 Freifunk
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08236-17)

zurück.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 23.05.2017

Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 23.05.2017 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Schilder zur Einhaltung der Überholabstände zu Radfahrern
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07710-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


…..Schilder zur Einhaltung der Überholabstände zu Radfahrern
Eingabe des Herrn Norbert Paul vom 26.04.2017;DS-Nr. 07710-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der o. g. Anfrage hat sich das Tiefbauamt befasst.Herr Paul regt an, dass die Stadt
Dortmund dem Beispiel der Stadt Rostock folgt und Schilder aufhängt, die auf einen
ausreichenden Abstand beim Überholen von Radfahrern hinweisen.
§ 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO) weist auf die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmer
hin, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung zu
beachten. Örtliche Anordnungen von Verkehrszeichen erfolgen nur, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Zum Erhalt der Eigenverantwortung legt der Gesetzgeber damit Wert auf einen sparsamen Einsatz von Verkehrszeichen. Bei den geforderten Schildern handelt es sich zwar nicht um Verkehrszeichen nach der StVO, die Vorschrift ist hier aber analog anzuwenden.
Eine zusätzliche Erklärung von Verkehrszeichen oder Verhaltensweisen im Straßenverkehr wird als nicht zielführend angesehen. Dies würde zu einer Vielzahl von neuen Verkehrszeichen führen (Stichwort „Schilderwald“), wäre der Verkehrssicherheit abträglich und könnte letztlich zur Folge haben, dass Verkehrsteilnehmer nur noch Regeln akzeptieren, die zusätzlich erklärt werden.
Zusammenfassend stelle ich insofern fest, dass die Verkehrssicherheitskampagne der Stadt Rostock von der Straßenverkehrsbehörde Dortmund nicht als nachahmenswert bewertet wird.
Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Brockmeier vom Tiefbauamt zur Verfügung…..

Der Petent Herr Paul erläuterte noch einmal sein Anliegen.

Frau Rm Noltemeyer erklärte, dass sie die Problematik der Abstände auch sieht, aber auch die des Schilderwaldes. Sie sehe die Zuständigkeit nicht in diesem Ausschuss sondern regte an das Thema an die Bezirksvertretungen weiterzureichen, da die sich vor Ort besser auskennen.

Herr Rm Goosmann sieht auch den Schilderwald als Problem. Er hält es, wie die Verwaltung, ebenfalls nicht für zielführend, für jede Gegebenheit ein besonderes Schild aufzustellen. Da man dann Wald vor lauter Schildern nicht mehr sehe. Seine Fraktion trägt auch eine Weiterreichung des Themas an die Bezirksvertretungen nicht mit, da er der Meinung sei, dass die Entscheidung in diesem Ausschuss getroffen werden sollte.

Herr Rm Weber sieht das genauso, auch er findet die Stellungnahme der Verwaltung schlüssig und nachvollziehbar und wird die Eingabe ebenfalls nicht befürworten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt die Eingabe ab.


zu TOP 2.2
Baustellen und Schutz- und Radfahrstreifen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07486-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Baustellen und Schutz- und Radfahrstreifen
(Eingabe des Herrn Norbert Paul vom 27.03.2017; Drucksache Nr.: 07486-17)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der o. g. Eingabe hat sich das Tiefbauamt befasst und ich nehme wie folgt Stellung:
Die Einrichtung von Baustellen richtet sich nach der Richtlinie für die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Neben den eigentlichen Regelungen für den Verkehr ist zu
beachten, dass den Beschäftigten der ausführenden Baufirmen vorgeschriebene Arbeitsbreiten zur Verfügung gestellt werden müssen, damit sie - geschützt vom Verkehr- sicher arbeiten können.
Bei der Berechnung von Baustellensignalisierungen werden die sogenannten Räumzeiten
immer unter Berücksichtigung des Radfahrverkehrs sowie unter Beachtung der bestehenden
straßenbaulichen Gegebenheiten berechnet (es sei denn, die Engstelle ist so breit, dass sich
Kraftfahrzeuge und Radfahrer unbedenklich begegnen können oder dass ein Radweg parallel
vorhanden ist). Ist kein Radweg vorhanden oder wird die Mindestbreite von 3,50 m
unterschritten, ist die Räumgeschwindigkeit von Vr = 4m/s zu berücksichtigen.
Die derzeitigen Sicherheitsregelungen für den Radfahrverkehr entsprechen insofern den
gesetzlichen Vorgaben und sind aus Sicht der Verwaltung angemessen. Ich darf in diesem
Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass die seit Jahren praktizierte Regelung nach
Auswertung der Unfallstatistik bisher zu keinen Unfällen mit Radfahrerbeteiligung geführt
hat und auch aus diesem Blickwinkel als verkehrssicher angesehen wird.
Bei der Diskussion der Eingabe bitte ich, zudem folgendes zu bedenken:
Jede Baustellensignalisierung schränkt die Leistungsfähigkeit der Straße ein, weil dem
Verkehr weniger Verkehrsraum zur Verfügung steht bzw. häufig auch nur eine Fahrbeziehung
aufrechterhalten werden kann. Dementsprechend kommt es bekanntermaßen vielfach zu
Stauerscheinungen in diesen Bereichen. Eine weitere Einschränkung der Leistungsfähigkeit
durch eigene Signale für den Radfahrverkehr ist bei Betrachtung der Gesamtsituation nicht
vertretbar. Ungeachtet dessen würde dies auch zu Kostenerhöhungen führen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Klage vom Tiefbauamt unter der Telefonnummer
50-25972 zur Verfügung. Auch wird in der behandelnden Ausschusssitzung ein/e
Mitarbeiter/in des Tiefbauamtes anwesend sein…..

Der Petent Herr Paul erläuterte noch einmal seine Eingabe.

Frau Rm Noltemeyer wies darauf hin, dass es doch schon im Bereich der Lindemannstraße separate Vorfahrtsflächen für Radfahrer gäbe und diese keine große Beeinträchtigung für den Verkehr seien. Dies ließe sich mit einfachen weißen Linien auf der Straße einrichten. Sie regte an, dies in den zuständigen Bauausschuss zu geben, damit das Tiefbauamt prüfen könnte, ob so für mehr Sicherheit in Baustellenbereichen gesorgt werden kann.

Herr Swaton vom Tiefbauamt erklärte, dass dies nicht ganz so einfach wäre, da jede Straße, jede Baustelle anders sei. Die Baugruben haben immer unterschiedliche Größen, befinden sich manchmal im Gehwegbereich, manchmal im Fahrbahnbereich. Die zuständigen Mitarbeiter sind immer bemüht, die bestmögliche Lösung für das jeweilige Problem zu finden. Eine Baustellensignalanlage hat in der Regel 2 oder mehr Phasen, das heißt in der Regel kann der Verkehr nur in eine Fahrtrichtung fließen, wenn dann noch Vorzeiten für mögliche Radfahrer geschaltet werden, erhöht das den Stau für alle anderen Fahrzeuge. Die Zeiten sind aber jetzt schon so geschaltet, dass ein als letzter startender Radfahrer noch ohne Gegenverkehr ankommen würde. Es habe auch in der Vergangenheit keine Probleme oder Unfälle gegeben.

Herr Goosmann wies darauf hin, dass in der Straßenverkehrsordnung unter § 1 stehe, dass die Verkehrsteilnehmer sich gegenseitig rücksichts- und verantwortungsvoll im Straßenverkehr begegnen sollen. Damit sei alles gesagt. Bei Baustellen ist man in einer Sondersituation, die der besonderen Rücksicht aller Verkehrsteilnehmer bedarf. Die Unfallzahlen zeigen auch keinen Handlungsbedarf.

Herr Swaton erklärte auf die erneute Rückfrage von Frau Rm Noltemeyer nach separaten Vorfahrtsflächen, dass man Baustellen immer individuell prüfen müsste.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt die Eingabe ab.




3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Abschiebungen nach Afghanistan
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2017
(Drucksache Nr.: 07920-17)

Abschiebungen nach Afghanistan
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07920-17-E3)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus öffentlicher Sitzung vom 01.06.2017 vor:

….Die Tagesordnungspunkte 10.8.a und 10.08.b wurden im Zusammenhang beraten.

10.8.a:

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 07920-17-E1) vom 24.05.2017 vor:


Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 07920-17-E2) der FBI vom 01.06.2017 vor:

10.8.b:

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07941-17-E1) vom 23.05.2017 vor:

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 07941-17-E2) vom 24.05.2017 vor:

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sieht insbesondere vor dem Hintergrund des Anschlags am 31.05.2017 seine Einschätzung bestätigt, dass Afghanistan kein sicheres Land ist. Weiter führte Rm Langhorst an, dass Informationen des UN-Flüchtlingswerks, wonach sich die Sicherheitslage stetig verschlechtert, ignoriert würden und stattdessen die Schutzquote Afghanischer Flüchtlinge in Deutschland zur Zeit nur noch bei unter 50 Prozent liege. Zudem sei die Sicherheitslage so unberechenbar, dass der UNHCR eine Unterscheidung in sichere und unsichere Gebiete nicht mehr vornimmt und eine solche Abgrenzung ablehnt.

OB Sierau verwies auf eine aktuelle Berichterstattung der Internetseite der Tagesschau von 18:25 Uhr, die wie folgt lautet:

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hält die Einstufung von Afghanistan, angesichts dessen, was dort seit Jahrzehnten stattfindet, für absurd und sieht den jetzigen Anschlag als Spitze eines Eisbergs. Insofern sei die Reaktion der Bundesregierung und der Länderchefs dem öffentlichen Druck in Folge des aktuellen Anschlags geschuldet. Darüber hinaus erklärte sich Rm Kowalewski mit einer weitergehenden Betrachtung der Thematik im Fachausschuss einverstanden, um insbesondere die Dortmunder Situation besonders betrachten zu können.

Rm Krause (CDU) verwies auf die Ankündigung der Bundesregierung, wonach die Sicherheitslage Afghanistans, Provinz für Provinz immer wieder analysiert werden soll und nahm zudem Bezug auf die Ausführungen von OB Sierau zu der aktuell verfügten Aussetzung von Abschiebungen. Vor diesem Hintergrund hält Rm Krause eine Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge in der heutigen Sitzung für obsolet. Weiter sprach sich Rm Krause für eine Überweisung in den Bürgerdiensteausschuss aus.

Rm Thieme (NPD/Die Rechte) erläuterte den vorliegenden Antrag seiner Gruppe u.a. mit Verweis darauf, dass er die Lage in Afghanistan für relativ sicherer hält, als in Europa insgesamt und begründete dies mit einer, nach seinem Dafürhalten, gar nicht mehr nachzählbaren Kette von Anschlägen, sei es von CIA, Mossad oder sonstigen Terroristen. Darüber hinaus sieht Rm Thieme den jüngsten Anschlag in Kabul als bedauerlichen Einzelfall.

Nach Auffassung von Rm Schilff (SPD) ist und war Afghanistan kein sicheres Land. Trotz des aktuellen Abschiebestopps sprach sich Rm Schilff für eine Beschlussfassung zu den Anträgen, in der heutigen Sitzung des Rates aus. Weiter plädierte Rm Schilff dafür, die dann möglicherweise beschlossene Antragslage in den Bürgerdiensteausschuss zu überweisen, um die Auswirkungen durch Aufgabe und Wegfall der Zentralen Ausländerbehörde sowie durch die aktuellen gesetzlichen Änderungen im Asylrecht für Dortmund zu betrachten. Darüber hinaus sieht Rm Schilff Informationsbedarf bei der allgemeinen Abschiebepraxis in Dortmund.

Für Rm Garbe (AfD) zeige der jüngste Vorfall um die Abschiebung eines afghanischen Schülers, wie viele fürchterliche Leute man im Land habe. Weiter hält Rm Garbe es für bedauerlich, dass nicht mehr in den Medien darüber berichtet werde, dass es im Vierteljahr eine teillegale Einwanderung von fast 300.000 Leuten gebe und dass kaum Abschiebungen durchgeführt würden, zumal es auch in Afghanistan ruhigere Gebiete gebe.

Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass seine Fraktion Afghanistan, nicht erst seit dem gestrigen Anschlag, als kein sicheres Herkunftsland ansieht. Nichtsdestotrotz wird in den Anträgen, einzeln betrachtet, keine Zuständigkeit beim Rat der Stadt Dortmund gesehen. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Rm Krause (CDU) hält Rm Dr. Reinbold eine Beschlussfassung ebenfalls für obsolet. Mit Verweis auf den Dortmunder Bezug der Ergänzungsvorschläge von Rm Schilff (SPD) sprach sich Rm Dr. Reinbold für eine Überweisung der Anträge in den Fachausschuss aus.

Rm Münch (FBI) hält die Asylpolitik und die Abschiebepraxis in Deutschland für eine Katastrophe und teilweise für pervers, wenn bspw. gut integrierte Flüchtlinge mit Berufsperspektiven nach Afghanistan abgeschoben werden, hingegen die Maghreb-Staaten aber als nicht sichere Herkunftsländer gelten. Vor dem Hintergrund der ermittelten Zahlen von Straftätern unter den Zuwanderern sieht Rm Münch die Notwendigkeit, die Thematik differenziert zu betrachten.

Für Rm Brück (NPD/Die Rechte) könne es nicht sein, dass Menschen in Deutschland Unterschlupf finden, obwohl es auch in ihrer Heimat Regionen gibt, die sicher sind. Weiter verwies Rm Brück auf eine aktuelle Meldung von „spiegel-online“, wonach Abschiebungen nicht ausgesetzt sind, sondern – nach Spiegel-Informationen – vorerst vor allem, Straftäter und Gefährder abgeschoben werden. Darüber hinaus zeigen Beispiele, wie sehr das System der Abschiebepraxis krankt, was dringende Änderungen im Sinne der Menschen und der Gesellschaft erfordere.

Rm Tölch (SPD) stellte mit Verweis auf die vorliegenden Anträge klar, dass die Einschätzung zur Sicherheitslage in Afghanistan, bereits im Vorfeld des jüngsten Anschlags bestand. Zur Verdeutlichung führte Rm Tölch Zahlen der Vereinten Nationen an, wonach im Jahr 2016 fast 3.500 Zivilisten bei Anschlägen und Kampfhandlungen in Afghanistan ums Leben gekommen seien.

In Bezug auf die mündlichen Ausführungen von Rm Münch (FBI) stellten Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sowie Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) klar, dass es sich bei der genannten Zahl von rd. 17.500 Afghanen nicht um Täter sondern um Tatverdächtige handelt. Rm Schütte-Haermeyer wies unter Bezugnahme auf Aussagen des Bundesinnenministers ferner darauf hin, dass 80 Prozent der Zuwanderer, die Opfer einer Gewalttat wurden, Opfer der Gewalt eines anderen Zuwanderers wurden, was es absolut nicht besser mache, aber zu einem vollständigen Bild dazugehöre. So könne u.a. für die Gewalt unter Zuwanderern auch die beengte Unterbringung in Erstaufnahmelagern verantwortlich sein, genauso wie die Sozial- und Altersstruktur eine Rolle spiele.

Rm Münch (FBI) hält die von ihm angeführte Statistik aufgrund dessen, dass Tatverdächtige in einem ordnungsgemäßen, rechtsstaatlichen Verfahren eben als tatverdächtig ermittelt wurden, für valide.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Suck (CDU) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI).

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 07941-17-E2) vom 24.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der FBI (Drucksache Nr.: 07920-17-E2) vom 01.06.2017 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

- Der Rat der Stadt beschloss den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 07920-17-E1) vom 24.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und von Rm Münch (FBI).

- Der Rat der Stadt beschloss den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07941-17-E1) vom 23.05.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und von Rm Münch (FBI).

OB Sierau stellte fest, dass sich der Rat der Stadt darauf verständigt hat, die Anträge in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen……


Des Weiteren liegt dem Ausschluss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

Herr Rm Goosmann erklärte, dass mit den zusätzlich gestellten Fragen versucht werde, das allumfassende Problem, das nur im Ansatz im Rat diskutiert werden konnte, auf Dortmund herunterzubrechen. Auch mit der Sondersituation, dass die zentrale Ausländerbehörde in Dortmund aufgelöst wird. Mit der Beantwortung sehe er das Thema dann auch als erledigt an.

Herr Rm Langhorst bat ergänzend noch um die Berücksichtigung des Punktes 3 aus dem von seiner Fraktion im Rat gestellten Antrages und bat um kurze Darstellung, wie die Verwaltung damit umgehe.

Frau Schmickler (Leiterin Ausländerbehörde) erläuterte, dass die Ereignisse in Kabul hinreichend bekannt seien. Es gebe aber seitens des Bundesinnministeriums keinen generellen Abschiebestopp Richtung Afghanistan. Es gab nur eine kleine Neubewertung, nach der man davon absieht, Familien nach Afghanistan zurückzuführen. Bei Personen die straffällig geworden sind oder zum Kreis der sogenannten Gefährder gehören, würde man am Vollzug weiterhin festhalten. Grundsätzlich ist es in NRW so geregelt, dass bevor Kommunen afghanische Staatsangehörige zur Abschiebung anmelden, eine Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium erfolgt. Dies dient dazu, ein vier Augen Prinzip herzustellen um abzusichern ob in der jeweiligen Fallkonstruktion alle Aspekte unter anderem auch ein alternatives Bleiberecht hinreichend geprüft wurde. Die Ausländerbehörde prüft grundsätzlich bei Personen, die ausreisepflichtig sind vor Vollzug alternative Bleiberechte und zwar unabhängig von der Staatszugehörigkeit. Momentan gibt es in Dortmund 30 ausreisepflichtige afghanische Staatsbürger. Wie viele davon vollziehbar ausreisepflichtig sind ist nicht bekannt. Bisher ist keiner zurückgeführt worden. Zusammenfassend erklärte sie, dass es sich um eine sehr kleine Gruppe handele, mit der sehr verantwortungsvoll umgegangen werde.
Durch den Weggang der zentralen Ausländerbehörde in Dortmund muss der Vollzug durch die Mitarbeiter der Ausländerbehörde durchgeführt werden, ferner fallen die logistische Hilfestellung und die personelle Unterstützung bei Bereitschaften am Wochenende weg.

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Stärkung Ehrenamt - Aufwandspauschale für Schiedsleute )
(Drucksache Nr.: 08116-17)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 08116-17-E1)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08116-17-E2)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor: die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung darzulegen, wie hoch die Aufwandspauschalen für Schiedspersonen in anderen vergleichbaren Kommunen sind.
Darüber hinaus bitten wir um eine Einschätzung der Verwaltung, ob und in welcher Höhe eine Anpassung der Aufwandspauschalen für Schiedspersonen möglich sei…

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.3
Meldungen an das Ordnungsamt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07408-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


…. Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.03.2017 zur Sitzung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am
04.04.2017 zum Thema „Meldungen an das Ordnungsamt“; DS-Nr. 07408-17-E1
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der o. g. Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:
Meldungen an das Ordnungsamt können auf folgenden Wegen erfolgen:
 persönlich in der Citywache, dem Nordstadtbüro und der Anlaufstelle am Nordmarkt sowie
in jeder Fachabteilung des Ordnungsamtes zu den jeweiligen Öffnungszeiten,
 telefonisch über die zentrale Rufnummer der Stadtverwaltung (doline), das Service- und
Bürgertelefon des Ordnungsamtes oder die direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner,
 per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse ordnungsamt@stadtdo.de oder andere Funktionsadressen
(im Internet hinterlegt) oder persönliche E-Mail-Adressen,
 schriftlich über den Hausbriefkasten oder per Postbrief.
Bei Eingängen an die zentrale E-Mail-Adresse des Ordnungsamtes ordnungsamt@stadtdo.de
wird die Eingabe an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet und die Bürgerin bzw. der
Bürger per E-Mail darüber informiert. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann in der Zuständigkeit
der Fachabteilung. In der Regel erfolgt eine Rückmeldung an die Beschwerdeführerinnen
bzw. Beschwerdeführer. Häufig können die Bürgerinnen und Bürger auch selbst wahrnehmen,
dass ihre Eingabe bearbeitet wurde, da die gemeldete Störung entsprechend behoben
wird (z. B. Abschleppmaßnahmen von behindernd abgestellten Anhängern).
Darüber hinaus wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger per E-Mail oder Brief an das Büro
für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit. Als Anlaufstelle für persönliche oder
telefonische Vorsprachen steht das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit
seit Ratsbeschluss vom 19.02.2015 nicht mehr zur Verfügung. Die eingehenden Beschwerden
werden mittels einer dafür entwickelten Lotus-Notes-Datenbank in die Fachbereiche
gesteuert.
Diese Datenbank wird beim Ordnungsamt für das Controlling im Hinblick auf die Beantwortung
der Beschwerden genutzt. In der Datenbank besteht die Möglichkeit, Wiedervorlagetermine
zu setzen, so dass an die Beantwortung erinnert werden kann. Ebenfalls können Beschwerdefälle
über die Datenbank an andere Fachbereich abgeben werden, falls dort die Zuständigkeit
für die Bearbeitung liegt.
Sofern Kontaktdaten vorliegen und die Beschwerde nicht anonym eingereicht wird, erhält die
Bürgerin bzw. der Bürger eine Antwort. Dabei ist immer auch der Datenschutz zu berücksichtigen.
Detaillierte Informationen zu beispielsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren können
nur an Verfahrensbeteiligte, nicht aber an Außenstehende, heraus gegeben werden.
Die in Berlin eingesetzte web-basierte Lösung ist in ähnlicher Form bereits in verschiedenen
Städten im Einsatz. Eine solche Lösung bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit,
relativ einfach Störungen innerhalb des Stadtgebietes zu melden. Allerdings haben in Berlin
die Ordnungsämter eine breitere Zuständigkeit als das Ordnungsamt der Stadt Dortmund. Viele
der dortigen Aufgaben sind hier auf mehrere Ämter oder Behörden verteilt.
Eine Einführung eines solchen Angebotes für die Bürgerinnen und Bürger würde mithin nur
gesamtstädtisch oder ggf. sogar unter Einbindung der städtischen Beteiligungsunternehmen
(z. B. der EDG wg. unerlaubter Müllablagerung an Containerstandorten) Sinn machen. Neben
der technischen Umsetzung wären auch umfangreiche organisatorische Regelungen zu treffen,
wie z. B. das Zusammenführen der vorhandenen einzelnen Lösungen und Zugangskanälen
in den Fachbereichen, der Umgang mit den anonymen Hinweisen, die zusätzlichen Aufwände
bei den Fachbereichen usw.
Zu berücksichtigen ist auch, dass mit einer solchen App die Erwartungshaltung der bzw. des
Vortragenden geweckt wird, dass die Probleme sofort behoben werden. Dies führte übrigens
bei der in Berlin eingesetzten App häufig zu einer schlechten Bewertung.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Wahlplakatierung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07846-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 23.05.2017 zur Sitzung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am
04.07.2017 - Wahlplakatierung; DS-Nr.: 07846-17-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Wahlplakatierung im öffentlichen Straßenraum bedarf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis,
die durch das Ordnungsamt der Stadt Dortmund den an der Wahl
teilnehmenden Parteien auf Antrag erteilt und von dort überwacht wird.
Zu Frage 2:
Hinweise im Zusammenhang mit Wahlwerbung können per Mail
(sondernutzung@stadtdo.de) oder telefonisch (50-22 789, 50- 29 970)
an das Ordnungsamt der Stadt Dortmund gerichtet werden.
Zu Frage 3 und 4:
Nach Auswertung bzw. Prüfung der Meldungen wird den ermittelten oder zuvor benannten
Verantwortlichen der politischen Parteien grundsätzlich die Möglichkeit zur Nachbesserung
der Wahlplakatierung eingeräumt; in Einzelfällen – zum Beispiel bei akuten Gefahrenzuständen
– kann auch eine unmittelbare Entfernung der betreffenden Plakate durch die Stadt
Dortmund erforderlich werden.
Zu Frage 5:
Die betroffenen Parteien werden über die sichergestellten Plakate schriftlich informiert und
zur Abholung aufgefordert…..

Frau Rm Reigl fragte noch einmal nach, ob die Bürger etwas falsch gemacht hätten bei der Meldung oder ob es am Personalmangel liege, dass die Bearbeitung teilweise sehr lange dauere.

Frau Siekmann antwortete, dass es zahlreiche Meldungen gäbe, über falsch und zu lange hängende Plakate und das Ordnungsamt geht allen Hinweisen nach, indem die jeweiligen Parteien gebeten werden die falsch hängende Plakate zu entfernen. Was das Ordnungsamt zeitlich nicht schafft, ist die sofortige Kontrolle.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Alkoholkonsum in öffentlichen Grünanlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07864-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…Anfrage der Fraktion “Alternative für Deutschland“ vom 05.05.2017 zur Sitzung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am
04.07.2017 – Alkoholkonsum in öffentlichen Grünanlagen;
DS-Nr.: 07864-17-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Ordnungsverwaltung liegen keine Erkenntnisse zu öffentlichen Grünanlagen in Dortmund
vor, bei denen es zu einer Häufung alkoholbedingter Rechtsverstöße kommt. Abgesehen
von einzelnen eingehenden Beschwerden, die durch die Streifendienstkräfte der Ordnungspartnerschaft
zeitnah überprüft und festgestellte Fehlverhalten konsequent sanktioniert
werden, existiert zudem stadtweit keine Beschwerdelage.
Zu Frage 2:
Allgemeinverfügungen im Hinblick auf ein öffentliches Alkoholkonsumverbot bestehen in
Dortmund nicht.
Zu Frage 3:
Nach der herrschenden (ober-)verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung stellt der Konsum
von Alkohol als solches keine ordnungsrechtlich relevante Gefahr dar, so dass der Erlass
kommunaler Allgemeinverfügungen oder ordnungsbehördlicher Verordnungen bezogen auf
ein öffentliches Alkoholkonsumverbot in Dortmund weder beabsichtigt, noch angesichts der
derzeitigen Lagebeurteilung rechtlich zulässig wären. Gegen konkrete Störungen und Rechtsverstöße, die oftmals u. a. nach dem vermehrten Konsum von Alkohol zu beobachten sind – wie z. B. Lärmbelästigungen, Müllablagerungen, öffentliches Urinieren – , schreiten die Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei auf der Grundlage bestehender Rechtsnormen konsequent
ein…..

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07409-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 31.03.2017 zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am
04.07.2017 – Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen
DS-Nr.: 07409-17-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zum 20.04.2017 waren 1.353 Personen im Besitz einer Duldung.
Zu Frage 2:
Von den 1.353 Personen im Besitz einer Duldung sind
Länger als fünf Jahre 270 Personen
Länger als zehn Jahre 87 Personen
Länger als fünfzehn Jahre 0 Personen
Zu Frage 3:
Im Regelfall werden Duldungen für die Dauer von drei Monaten verlängert. Bei bestehenden
Ausreisehindernissen – bspw. bei Bestehen einer temporären Reiseunfähigkeit oder einem
andauernden Verfahren zur Passersatzbeschaffung – werden Duldungen auch für die Dauer
von maximal bis zu sechs Monaten verlängert. Umgekehrt wird der Zeitraum – bspw. in begründeten Einzelfällen, bei denen eine regelmäßige Überwachung des Aufenthalts notwendig ist – auf wenige Wochen verkürzt.
Zu Frage 4:
Die Anzahl der geduldeten Personen mit einer Beschäftigungserlaubnis kann systemisch nicht
ausgewertet werden. Grundsätzlich kann eine Beschäftigungserlaubnis in den ersten vier Jahren des geduldeten oder gestatteten Aufenthalts nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit von der Ausländerbehörde bewilligt werden. Die Identität des Antragstellers muss
hierfür geklärt sein. Eine Beschäftigungserlaubnis wird nicht erteilt, wenn sich geduldete Personen nur zum Erhalt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus selbstverschuldeten Gründen nicht vollzogen werden können oder sie Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes sind und ihr nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde.
Zu Frage 5:
Zum 20.04.2017 haben 842 Personen im Besitz einer Duldung Leistungen nach dem AsylbLG
bezogen.
Zu Frage 6:
Zum 20.04.2017 haben 362 Personen im Besitz einer Duldung Analogleistungen nach § 2
AsylbLG bezogen.
Zu Frage 7:
Diese Information ist systemisch nicht auswertbar, da eine technikunterstützte Auswertung
des Personenkreises der Geduldeten bei Leistungsbezug nach dem SGB XII und nach dem
BAföG (Ausbildungsförderung für Schüler) nicht möglich ist.
Zu den Fragen 8 und 9:
Diese Information ist systemisch nicht auswertbar. In den vergangenen fünf Jahren wurden
etwa 75.000 Aufenthaltserlaubnisse erteilt bzw. verlängert. Eine systemische Auswertung zu
den verschiedenen ausländerrechtlichen Statuswechseln ist nicht möglich.
Zu Frage 10:
Grundsätzlich sind bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die allgemeinen Erteilungsvoraussetzung nach § 5 AufenthG zu erfüllen (bspw. geklärte Identität, Erfüllen der Passpflicht, kein bestehendes Ausweisungsinteresse) sowie die Erteilungsvoraussetzungen des jeweils beantragten Aufenthaltszweckes. Ermessensentscheidungen sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen. Die Maßgabe der Ausländerbehörde ist es hier, die Ermessensspielräume zugunsten der Antragstellerinnen und Antragsteller zu nutzen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die Ausländerbehörde Dortmund prüft gemäß des Erlasses des Ministeriums für Inneres und
Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen standardmäßig die Voraussetzungen eines
Bleiberechts nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), bevor aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden (§§ 25 (5), 25a und 25b AufenthG).
Voraussetzung für ein entsprechendes Bleiberecht nach § 25 (5) AufenthG ist, dass die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unverschuldet unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Außerdem gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG. Ein anderer Aufenthalt – bspw. nach dem 6. Abschnitt des AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen, Ehegattennachzug, Geburt eines deutschen Kindes) wird auf Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Auch hier gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des
§ 5 AufenthG…..

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Werbung im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08237-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08237-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

…wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen

1) Wer ist berechtigt, kommerzielle Werbung im öffentlichen Raum auf Trägern wie großen Plakatwänden, Hausfassaden usw. zu schalten?

2) Gibt es eine Satzung o.ä., in der festgelegt wird, ob und wenn ja, welche Inhalte zulässig oder unzulässig sind? Durch wen wurde diese Satzung erstellt und genehmigt? Wann und von wem könnten ggf. Änderungen an diesen Regelungen vorgenommen werden?

3) Durch wen erfolgt ggf. eine Kontrolle, ob diese Regelungen eingehalten werden?

4) Welche landes- und/oder bundesrechtlichen Bestimmungen regeln die Zuständigkeit für Werbung im öffentlichen Raum? Welche Regelungen gelten abweichend für Wahlwerbung?...


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich



zu TOP 3.8
Freifunk
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08236-17)

Der Tagesordnungspunkt wurde vom Antragsteller zurückgezogen.


zu TOP 3.9
Ordnungsdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08271-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08271-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

…vor dem Hintergrund, dass die Stadt Wuppertal ihre Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes mit Schlagstöcken ausgestattet hat und auch andere Städte ihre Mitarbeiter damit ausstatten wollen, hat die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nachfolgende Fragen an die Verwaltung:


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich


zu TOP 3.10
Situation in der Ausländerbehörde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08273-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08273-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:


…der Presse war zu entnehmen, dass von den 125 Planstellen in der Ausländerbehörde aktuell nur 106 besetzt sind. Vor diesem Hintergrund bitten wir
die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Die Fragen 1-6 sind zusätzlich im Ausschuss für Personal und Organisation gestellt worden….


Frau Schmickler erklärte dass die Ausländerbehörde über 100.000 Ausländer in Dortmund betreut, und ist in acht Teams unterteilt mit unterschiedlichen Aufgaben und Schwerpunkten betreut werden. Sie ist in acht Teams unterteilt, mit ca. 120 Mitarbeiterinnnen und Mitarbeitern, mit unterschiedlichen Aufgaben und Schwerpunkten. Die Ausländerbehörde betreut ausländische Studierende und ausländische Fachkräfte sowie deren Familienangehörige, Unionsbürger, Gastarbeiter die in den 60iger Jahren nach Dortmund kamen und in dritter Generation in Dortmund leben, ausreisepflichtige Personen (ausreisepflichtige Straftäter und abgelehnte Asylbewerber) und ca. 8000 Flüchtlinge. Die Flüchtlinge machen somit nicht mal 10 Prozent der zu betreuenden Ausländer aus. Die Ausländerbehörde hat eine solitäre Aufgabe wahrzunehmen, die sonst keine andere Abteilung oder ein anderes Amt übernehmen kann, die als Pflichterfüllung nach Weisung zu erbringen ist. Es gibt eine sehr dynamische Gesetzgebung, seitens des Bundes, des Landes und durch europarechtliche Vorgaben mit einer äußerst dynamischen Rechtsprechung. In diesem Koordinatensystem bewegen sich die Führungskräfte und Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Der Zeitungsartikel beschreibt den Zustand dieses Koordinatensystems in guter Weise. Die momentane Situation ist über Jahre entstanden und die Flüchtlingskrise war nur ein Beschleuniger aber nicht die Ursache. Gründe sind vermehrte Globalisierung, Mobilität und Internationalisierung. In Dortmund gibt es immer mehr große Betriebe, die internationale Fachkräfte und Studierende anwerben. Die EU-Bürger werden mobiler und auch das bringt zusätzliche Aufgaben für die Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde ist ein wachsender Bereich. Dadurch gibt es eine personelle Unterdeckung, die mit Standardreduzierungen nicht aufzufangen ist. Die Leitung des Ordnungsamtes und die Dezernentin sind im Austausch mit der Personalverwaltung und werden einen Maßnahmenkatalog erarbeiten, der dann auch den Ausschussmitgliedern vorgestellt wird.

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen den Bericht zur Kenntnis, die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich.




zu TOP 3.11
Rettungsdienstbedarfsplan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08272-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08272-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:


..die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen aktuellen Sachstandsbericht hinsichtlich der Verhandlungen zum Rettungsdienstbedarfsplan.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Begründung:
Die Verhandlungen zwischen der Dortmunder Feuerwehr und den Krankenkassen über einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan konnten bisher nicht abgeschlossen werden. Inzwischen hat die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde das Verfahren an sich gezogen…

Frau Stadträtin Jägers erläuterte, dass der Rettungsdienstbedarfsplan noch immer nicht durch die Bezirksregierung goutiert worden ist. Er liegt dort seit April 2016. Vor ca. drei Wochen gab es ein Gespräch zwischen Bezirksregierung und Stadt Dortmund, Anforderung an die Stadt war, ihren Standpunkt noch einmal schriftsätzlich im Sinne eines juristischen Schriftsatzes darzustellen dies ist auf über 30 Seiten erfolgt. Die Krankenkassen hatten dieselbe Aufgabe und haben mittlerweile ihren Schriftsatz auch vorgelegt. Seitens der Bezirksregierung kann jetzt ein Votum erarbeitet werden. Sie hofft, dass bis Ende des Jahres eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde kommen wird.
Eine weitere Verzögerung würde eine dritte Runde von Notfallmaßnahmen nach sich ziehen. Sie kündigte für die Haushaltsberatungen 2018 eine modifizierte Gebührensatzung an, da die Verwaltung unabhängig von der Entscheidung der Bezirksregierung dem Rat den Vorschlag machen wird, die Notfallsanitäterausbildung in die Rettungsdienstgebührensatzung aufzunehmen. Auch um den Hilfsorganisationen Planungssicherheit zu geben.

Herr Aschenbrenner ergänzte, dass im Jahr 2016 knapp über 130.000 Einsätze im Bereich Rettungsdienst gefahren wurden. Die kontinuierliche Steigerungsrate liegt bei 3-5% pro Jahr und wenn das System nicht mitentwickelt wird, sinkt der Erreichungsgrad. Momentan hat dieser die 85% Grenze unterschritten, Tendenz sinkend. Bei geforderten 90% ist das ein Grund zur Sorge.

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die mündliche Beantwortung zur Kenntnis.




zu TOP 3.12
Hundesteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08242-17)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08242-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:


..in Dortmund zahlen Hundehalter für einen gehaltenen Hund 156,- Euro, für zwei gehaltene Hunde 204,- Euro / Hund, für drei oder mehr Hunde 228,- Euro / Hund und für gefährliche Hunde 468,- Euro (312,- Euro bei Nachweiserbringung, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist).

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit Halter von Hunden aus dem Dortmunder Tierheim unter Erweiterung bzw. Ergänzung von § 4 und § 5 der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund von der Hundesteuer temporär befreit oder die Hundesteuer für solche Hunde ermäßigt werden kann...


Herr Rm Weber erläuterte, dass er die Fragen seiner Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung sehe und dieser aus einem Besuch der CDU im städtischen Tierheim resultiere. Die Hunde dort haben eine hohe Verweildauer und die Recherche ergab, dass andere Kommunen wie z.B. Essen die Hundesteuer zumindest temporär erlassen um die Vermittlung attraktiver zu gestalten. Durch die schnellere Vermittlung würde auch Geld im Tierheim gespart.

Herr Rm Dr. Reinbold erklärte grundsätzliche Zustimmung, bat aber um belastbare Zahlen, inwieweit der Haushalt durch die Änderung be- oder entlastet würde.

Frau Rm Noltemeyer begrüßte es ebenfalls einen Anreiz zu geben um die Hunde besser vermitteln zu können. Sie ist jedoch der Meinung, dass eine temporäre Aussetzung ausreichend wäre, damit es nicht zu Streitereien unter den Hundehaltern komme.

Die Vorsitzende erklärte zusammenfassend, dass die originäre Zuständigkeit des Themas beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liege und schlug vor, den Tagesordnungspunkt zu überweisen, mit der Bitte das Prüfungsergebnis auch dem ABöAB zur Information zu geben.

Die Ausschussmitglieder stimmten dem einstimmig zu.


zu TOP 3.13
Musizieren in der City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08244-17)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08244-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

..immer wieder ist in den Medien zu lesen bzw. zu hören, dass Anwohner und Gewerbetreibende in der Dortmunder City – hier insbesondere am Westen- und Ostenhellweg – sich stark durch sog. Straßenmusiker belästigt fühlen. Beim Gang über die Einkaufsmeile kann man feststellen, dass sich vielerorts „Musiker“ aufhalten, die wirklich vom Musizieren wenig Ahnung haben und bei denen das Repertoire sehr eingeschränkt ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich


zu TOP 3.14
Katastrophenschutz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07869-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Drucksache Nr.: 07869-17-E1 zum
Thema „Katastrophenschutz“
Hier: Stellungnahme der Verwaltung
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu Frage 1:
Welche grundsätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind bei einer
atomaren Katastrophe vorgesehen?
Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei einem Unfall in einer kerntechnischen
Anlage mit Freisetzung radioaktiver Stoffe richten sich nach der Lage der jeweiligen
Gebietskörperschaft zur betroffenen kerntechnischen Anlage. Für die Stadt Dortmund sind die
Warnung und Information der Bevölkerung, die Versorgung von Kindern, Jugendlichen unter
18 Jahren, Schwangeren und Erwachsenen bis 45 Jahre mit Kaliumjodidtabletten (KITabletten) zur Herstellung einer Jodblockade, sowie Maßnahmen entsprechend dem
Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG), insbesondere die Durchführung von Messprogrammen
zur Ermittlung der radiologischen Lage vorgesehen.
Zur Umsetzung der im Ereignisfall notwendigen Verteilung von KI-Tabletten wurden vom
Land NRW entsprechende Mengen an Tabletten an die Kreise und kreisfreien Städte als
untere Katastrophenschutzbehörden ausgeliefert. In Dortmund werden derzeit 456.000 KITabletten vorgehalten.
Die Schutzmaßnahmen richten sich nach den „Rahmenempfehlungen für den
Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ der
Strahlenschutzkommission (SSK) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB). Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Ereignisse rund
um Fukushima hat die SSK diese Rahmenempfehlungen im Jahr 2015 aktualisiert.
Die Umgebung kerntechnischer Anlagen ist für die Planung der einzelnen
Katastrophenschutzmaßnahmen in verschiedene Zonen eingeteilt:
- Zentralzone (Z): nähere Umgebung der kerntechnischen Anlage, ihre äußere Umgrenzung
ist ein Kreis um das Kernkraftwerk mit einem Radius von 5 km.
- Mittelzone (M): umschließt die Zentralzone, ihre äußere Umgrenzung ist ein Kreis um das
Kernkraftwerk mit einem Radius von 20 km.
- Außenzone (A): umschließt die Mittelzone, ihre äußere Umgrenzung ist ein Kreis um das
Kernkraftwerk mit einem Radius von 100 km.
- Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der vormals benutzte Begriff der Fernzone (F)
ist aufgegeben worden.
Der überwiegende Teil des Dortmunder Stadtgebietes liegt weder in der Zentral-, Mittel-,
oder Außenzone eines Kernkraftwerkes im umliegenden In- und Ausland. Lediglich kleine
Bereiche der Ortsteile Brechten, Groppenbruch, Mengeder Heide und Schwieringhausen
liegen gerade noch im Planungsgebiet „Außenzone“ des Kernkraftwerks Emsland in Lingen
(Ems) in Niedersachsen.
Zu Frage 2:
Wie wird die Bevölkerung über diese Maßnahmen und die Verteilung der gelagerten
Medikamente informiert?
Die Information der Bevölkerung erfolgt im Ereignisfall über die zur Warnung und
Information zur Verfügung stehenden Mittel, wie Radio und Fernsehen, Warn-App NINA,
Lautsprecherfahrzeuge, Bürgertelefon und Internetangebote. Eine Vorabinformation zur
Verteilung der gelagerten Jodtabletten ist derzeit nicht geplant, da auf Grund der Lage der
Stadt Dortmund im Ereignisfall nach derzeitigen Planungsstand ausreichend Zeit (10-12
Stunden) zur Information der Bevölkerung vorhanden ist. An einer Reduzierung der
Vorlaufzeit wird derzeit gearbeitet. (s. auch Frage 3)
Zu Frage 3:
Wie sollen die gelagerten Medikamente im Katastrophenfall verteilt werden?
Für die Vorgehensweise bei der Verteilung im Ereignisfall wird derzeit zwischen der
Feuerwehr und dem Gesundheitsamt als zuständigen Fachbereichen der Stadtverwaltung ein
entsprechendes Konzept erarbeitet.
Die Kreise und kreisfreien Städte stehen hier vor der Herausforderung, dass in einem
entsprechenden Ereignisfall neben der Verteilung der KI-Tabletten zahlreiche weitere
Aufgaben von der unteren Katastrophenschutzbehörde zu erbringen sind. Da alle Kreise und
kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen diese Aufgaben erbringen müssen, arbeiten die
entsprechenden Fachverbände und Ministerien der Katastrophenschutz- und
Gesundheitsverwaltung in Nordrhein-Westfalen derzeit intensiv an der Klärung der
aufgeworfenen Fragestellungen und versuchen, ein möglichst einheitliches
Verteilungskonzept aufzustellen.
Für Dortmund wird derzeit gemeinsam mit der Ortsgruppe Dortmund des
Apothekerverbandes geprüft, ob eine dezentrale Einlagerung und Abgabe an die Bevölkerung
im Ereignisfall über die im Stadtgebiet vorhandenen Apotheken realisiert werden kann.
Zu Frage 4:
Was passiert mit denjenigen, die aus Altersgründen keine Jodtabletten erhalten?
Mit steigendem Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit stark ab, an Schilddrüsenkrebs zu
erkranken, der durch ionisierende Strahlung verursacht wurde. Für die Altersgruppe ab 46
Jahre ist deshalb von der SSK keine Jodeinnahme empfohlen, da für diese Personengruppe
das Gesundheitsrisiko für schwerwiegende Schilddrüsenerkrankungen (z.B. durch Jod
ausgelöste Schilddrüsenüberfunktion) infolge der Tabletteneinnahme höher ist als das
Strahlenrisiko durch Einatmen von radioaktivem Jod.
Diese Personengruppen erhalten deshalb, wie in den Rahmenempfehlungen der SSK
vorgesehen, keine KI-Tabletten zur Jod-Blockade.
Zu Frage 5:
Welche anderen Maßnahmen sind für diese Bevölkerungsgruppe angedacht?
Unabhängig von der Frage, welche weiteren Maßnahmen (z.B. Aufenthaltsbeschränkungen,
Evakuierungen) für alle Personengruppen in einem Ereignisfall notwendig werden würden,
sind für diese Bevölkerungsgruppe keine anderen Maßnahmen zur Verhinderung der
Aufnahme von radioaktiven Jod-Isotopen vorgesehen.
Zu Frage 6:
Was sollen Jodtabletten wirklich bei einer atomaren Katastrophe helfen?
Die KI-Tabletten enthalten hoch dosiert Jod, das nach Aufnahme im Körper frei gesetzt und
in der Schilddrüse gespeichert wird. Dort blockiert es mit einer Halbwertzeit von 3-60 Tagen
die Aufnahme von anderen Jod-Isotopen. Bei kerntechnischen Unfällen werden mit hoher
Wahrscheinlichkeit radioaktive Jod-Verbindungen freigesetzt. Diese Partikel werden durch
Luftströmungen weit vom Quellort verteilt, dann inhaliert und gelangen so in den Körper.
Wenn sie in der Schilddrüse gespeichert werden, erhöht sich das individuelle Risiko für ein
Schilddrüsen-Karzinom entsprechend.
Jodtabletten schützen also vorübergehend gegen freigesetztes radioaktives Jod. Es können
aber weitere radioaktive Stoffe wie Cäsium, Strontium und dergleichen mehr freigesetzt
werden, die schwere Erkrankungen (z.B. Krebs und Leukämie) verursachen können. Die
Einnahme von Jodtabletten schützt nicht gegen diese Substanzen und durch diese indizierte
mögliche Folgeschäden……

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.15
Gebäudesicherheit in Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08385-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/ Bürgerliste vor:

…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung um einen zeitnahen Sachstandsbericht bezüglich der Überprüfung von Hochhäusern in Dortmund hinsichtlich verwendeter Materialien und deren Feuerbeständigkeit.

Begründung der Dringlichkeit:

In den letzten Tagen gab es vermehrt Presseberichterstattungen zum Hochhausbrand in London und der Evakuierung eines Hochhauses in Wuppertal. Auch Prüfungen in Dortmund wurden angekündigt und es erscheint von Interesse, dahingehend die Mitglieder des Ausschusses zu informieren….




Herr Aschenbrenner (Leiter der Feuerwehr) erläuterte, dass die Feuerwehr sich mit dem Bauordnungsamt, die für die Genehmigung und für weiterführende Maßnahmen an solchen Objekten zuständig sind, abgestimmt habe. Um größere Gefahrenmomente kurzfristig auszuschließen, wurden Besichtigungen aller bekannten und registrierten Hochhäuser durchgeführt, das sind 57 Gebäude. Bei diesen wurde von der Abteilung vorbeugender Brandschutz die Fassade begutachtet. Grundsätzlich ist die Rechtslage seit vielen Jahren schon, dass an Hochhäusern in der Fassade keine brennbaren Teile verbaut werden dürfen, da die Feuerwehr nur bis zu einer Höhe von ca. 23 Metern wirksame Maßnahmen durchführen kann. Als Hochhaus gilt ein Gebäude ab 22 Metern. Gebäude die älter sind, hätten mit Eintritt der neuen Rechtsvorschrift angepasst werden müssen. Die Gebäude wurden regelmäßig im Rahmen der Brandschau besichtigt. Bei der aktuellen Überprüfung wurden die Fassaden von außen geprüft und festgestellt, dass es kein Verdachtshaus gibt. Zwei Gebäude befinden sich im Umbau, hier wurde der Bauaufsicht empfohlen genau hinzusehen. Die Prüfung wurde bisher nur von außen vorgenommen. Da nie ausgeschlossen werden kann, dass widerrechtlich falsche Materialien verbaut wurden, regt die Feuerwehr in Richtung Bauordnung an, dass bei älteren Objekten noch in die vorhandenen Akten geschaut wird.

Frau Rm Noltemeyer regte an, die Anfrage an den AUSW zu überweisen, da es sich hauptsächlich um ein Thema der Bauordnung handelt. Sie bat Herrn Aschenbrenner noch einmal um Auskunft, wann und wem es auffal len könne, falls die verbauten Baustoffe nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Herr Aschenbrenner erklärte hierzu, dass es ein Problem sei, dass manche Fassadenänderungen im Zuge der energetischen Verbesserung genehmigungsfrei gestellt wurden. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass etwas verbaut wird, was besser nicht verbaut werden sollte. Da sind aber auch der Bauordnung die Hände gebunden, da sie keine Grundlage hat, dort einzugreifen. Bei Hochhäusern unter 60 Metern Höhe gibt es die Brandschau, bei Hochhäusern über 60 Meter Höhe gibt es die sogenannte wiederkehrende Überprüfung, die durch Feuerwehr und Bauordnung gemeinsam durchgeführt werden. Das Bauordnungsamt vertritt die Stadt Dortmund dabei als Sonderordnungsbehörde um gegenüber dem Eigentümer Forderungen durchzusetzen. Falls sich aus der Aktenlage Fragestellungen ergeben, kann man auf den Eigentümer zugehen und Nachweise fordern, oder bitten hinter die Fassade schauen zu dürfen. In Wuppertal sei es ein Zufallsbefund aufgrund von Schäden in der Fassade gewesen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerte; hier: Einsatz eines Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiterfahrzeug) der Feuerwehr Dortmund im Ortsteil Schwerte-Westhofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07605-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Schwerte über den Einsatz eines Hubrettungsfahrzeuges der Feuerwehr Dortmund im Ortsteil Schwerte-Westhofen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.


zu TOP 4.2
Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme/ (Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 07786-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den 17. Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis


zu TOP 4.4
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus öffentlicher Sitzung vom 13.06.2017 vor:

…Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:
Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur Kenntnis zu nehmen….


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 mit der ergänzenden Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08152-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstand des Projektes sowie das im Projekt erarbeitete Grobkonzept zur Neuorganisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.


zu TOP 4.6.a.
Barrierefreie Kommunikation in der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08220-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 4.6.b.
Rad-Schnell-Weg Ruhr - Finanzierung eines gedruckten Textes in Leichter Sprache
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) aus Sitzung 24.01.2017
(Drucksache Nr.: 06535-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

..wir bitten darum unten stehende Beschlussvorschläge zur Beratung und zur Abstimmung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der ABöAB empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Teilfinanzierung eines Flyers zum Rad-Schnell-Weg Ruhr in Leichter Sprache, in einer Höhe von max. 500 Euro.

2. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Dortmund-Agentur zu einem Kompetenzzentrum für Leichte Sprache ausgebaut wird. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt ein Konzept zu erstellen und dem Rat, seinen Ausschüssen und Bezirksvertretungen in der zweiten Jahreshälfte 2017 zur Beratung vorzulegen.

Begründung:
Die Leichte Sprache ist eine speziell geregelte Ausdrucksweise, die auf besonders leichte Verständlichkeit abzielt. Sie soll also Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern und ist somit Bestandteil der Barrierefreiheit.

Die Wichtigkeit dieser Ausdrucksform wird bereits dadurch deutlich, dass sich auch die Bundesregierung dieser Ausdrucksform in bestimmten Inhalten bedient.

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/LeichteSprache/leichteSprache_node.html

Zusätzlich sei darauf verwiesen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention, die Umsetzung von Texten in Leichte Sprache vorsieht.

Der Aufbau eines Kompetenzzentrums für Leichte Sprache in Dortmund könnte zukünftig die Arbeit in und mit der Stadtverwaltung für die Menschen in der Stadt erleichtern und könnte somit auch als überregionales bedeutendes Beispiel dienen und als Teil eines Sozialen Dortmunds wahrgenommen werden.

Der Punkt 1 des Antrages wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 24.01.2017 zurückgezogen.

Der Punkt 2 wurde verschoben bis die Beantwortung der Fragen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 06535-E2) vorliegt...

Frau Rm Reigl bedankte sich für die ausführliche Darstellung des Themas in der Vorlage DS.Nr. 08220-17 und zog den Punkt 2 des Zusatz- Ergänzungsantrages zurück.


zu TOP 4.7
Gebühren Wochenmärkte

Frau Siekmann erklärte, dass das Thema originär beim AFBL verankert sei. Die dort gewünschte Umfrage wurde in anderen Städten in NRW und weiteren Bundesländern durchgeführt. Die zeigen, dass die Art Wochenmärkte abzurechnen, nach laufenden Metern, nach Quadratmetern sehr unterschiedlich ist, jedoch als Schwerpunkt das geltende jeweilige Kommunale Abgabengesetz als Maßgröße genutzt werden muss. Da die Abschlussabrechnung der EDG, eine Korrekturbuchung der Platzmieten und daraus resultierend die Berechnung der Umsatzsteuer noch fehlen, kann mit Rücksicht auf die Zeiten der Gremienläufe das Thema Betriebsergebnis 2016 in der nächsten Sitzung des AFBL nicht vorgelegt werden. Das Betriebsergebnis wird bei einem Defizit 25000 – 30000 Euro liegen.
Es wird für den Rat eine neue Gebührenvorlage für die Septembersitzung erstellt. Es wurden wie gewünscht verschiedene Gebührenmodelle geprüft. Das Modell vor Ort und Innenstadt verschiedene Gebühren ist nach Prüfung rechtlich nicht umsetzbar. Es werden dem Rat drei verschiedene Modelle zur Entscheidung vorgelegt. Wenn der Rat im September eine Entscheidung trifft, können die Gebühren mit allen vorgeschriebenen Veröffentlichungen und gesetzlichen Vorgaben frühestens ab 01.11.2017 erhöht werden. Entweder müssten die Gebühren drastisch erhöht werden um den Zeitverzug aufzufangen, oder das Betriebsergebnis 2017 welches in die Gebührenrechnung 2019 einfließt, wird bei einem Defizit von ca. 70.000 Euro liegen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



Die Ausschussvorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:28 Uhr.







Christiane Krause Emmanouil Daskalakis Sabine Weber
Ausschussvorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus