Niederschrift (öffentlich)

über die 23. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 26.09.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:50 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Meyer i. V. für Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Weber
Rm Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dingerdissen i. V. für Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat (abwesend)


c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück

d) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Witte, FB 30
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Dr. Rath, FB 60
Herr Löchter, FB 1
Frau Kunze, 3/Dez.

e) Geschäftsführung
Frau Weber, 3/Dez.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 23. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 26.09.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 04.07.2017


2. Beratung von Eingaben

2.1 Adressweitergabe an die Bundeswehr
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08484-17)

2.2 Einheitliche E-Mail-Adressen für Gremien der kommunalen Selbstverwaltung und übersichtliche Darstellung der Kontaktdaten auf der Stadtseite
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08442-17)

2.3 Neubau Westbad
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08437-17)

2.4 Prüfung einer Beendigung des Angelbetriebes im Naturschutzgebiet Lanstroper See
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07894-17)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07711-17-E2)

3.2 Ordnungsdienst
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08271-17-E2)

3.3 Stärkung Ehrenamt - Aufwandspauschale für Schiedsleute
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08116-17-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08116-17-E4)

3.4 Sicherheit des Stadtzentrums
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08827-17)

3.5 Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08844-17)

3.6 Überwachung des ruhenden Verkehrs in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08880-17)

3.7 Glückspielstaatsvertrag - Ablauf der Übergangsfristen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08912-17)

3.8 Barrieren überbrückende Maßnahmen für die Treppen vor dem Rathaus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08913-17)

3.9 Abfallbehälter im Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08925-17)

3.10 Teilweise Öffnung der Wißstraße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08927-17)

3.11 Bürgschaften für geflüchtete Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08932-17)

3.12 Prostituiertenschutzgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08931-17)

4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Ausweitung des Stellenplans 2018 ff. durch die Einrichtung von 2,2 Planstellen aufgrund neu wahrzunehmender Aufgaben gemäß des Prostituiertenschutzgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08327-17)

4.2 Verkaufsoffene Sonntage 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08398-17)

4.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08562-17)

4.4 Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08728-17)

4.5 Abschlussbericht zur Veranstaltung "Festi Ramazan" vom 25.05.2017 bis 25.06.2017 auf dem Festplatz an der Eberstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08749-17)

4.6 Abschlussbericht Erstaufnahme (EAE) – Standort An der Buschmühle – und Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08836-17)

4.7 Jahresbericht der Feuerwehr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08513-17)

4.8 Sachstand Rettungsdienstbedarfsplan
Mündlicher Bericht

4.9 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08627-17)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Brunsing benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

Die Verwaltung zieht die Vorlage zu TOP

4.4 Dortmunder Wochenmärkte/ Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08728-17)
zurück.

Der Antragsteller zieht den Punkt

3.11 Bürgschaften für geflüchtete Menschen
Vorschlag zur Tagesordnung (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08932-17) zurück.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 04.07.2017

Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 04.07.2017 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Adressweitergabe an die Bundeswehr
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08484-17)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…Eingabe des Herrn Dr. Alexander Soranto Neu;
Drucksache Nr. 08484-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit gebe ich Ihnen die Eingabe des Herrn Dr. Neu zur
Kenntnis. Da Herr Dr. Neu gleichlautende Eingaben an mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen gerichtet hat, ist davon auszugehen, dass er damit kein rechtlich schützenswertes Anliegen im Sinne des § 24 GO NRW verfolgt. Aufgrund der gleichlautenden Eingaben in anderen Städten fehlt es an einer irgendwie gearteten persönlichen Beziehung zwischen Herrn Dr. Neu als Petent und der Stadt Dortmund als Gebietskörperschaft. Eine derartige persönliche Beziehung ist jedoch nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung Voraussetzung für eine zulässige Anregung oder Beschwerde nach § 24 GO NRW (so z.B. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2012 – Aktenzeichen: 1 K 7098/11).
Die Eingabe ist somit rechtsmissbräuchlich. Der Ausschuss kann die Eingabe deshalb als
unzulässig zurückweisen und muss insoweit keine sachliche Prüfung mehr durchführen….

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt nach kontroverser Diskussion die Befassung mit der Eingabe mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke & Piraten und Bündnis 90/ Die Grünen ab, da sie als rechtsmissbräuchlich erachtet wird.


zu TOP 2.1
Adressweitergabe an die Bundeswehr
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08484-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

.… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet den Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Jugendliche, bei denen die Weitergabe ihrer persönlichen Daten an die Bundeswehr bevorsteht, werden ebenso wie deren Eltern angeschrieben und über die beabsichtigte Datenweitergabe informiert. Dem Schreiben wird ein Musterwiderspruch beigefügt.
Begründung:
Die Stadt Dortmund übermittelt Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden an die Bundeswehr. Diese nutzt diese Daten, um Werbe- und Informationsmaterial zum Dienst in der Bundeswehr an diese Jugendlichen zu versenden.
Übermittelt werden jeweils bis zum 31. März die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr darauf volljährig werden.
Jugendliche als auch deren Eltern können der Datenweitergabe durch die Meldebehörden an die Bundeswehr widersprechen. Dies ist in § 58c Abs. 1 S. 2 Soldatengesetz mit Verweis auf § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz festgelegt.
Dort heißt es:
Eine Datenübermittlung nach § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes ist nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Die betroffene Person ist auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Demnach ist es verpflichtend, auf das Recht zum Widerspruch gegen die Adressweitergabe durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. Leider wird diese Information jedoch von vielen Betroffenen nicht wahrgenommen. Im Sinne einer bürgernahen Verwaltung wie die der Stadt Dortmund ist es daher sinnvoll, die Jugendlichen direkt anzuschreiben, um sie auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen und eine entsprechende Widerspruchsmöglichkeit als Musterwiderspruch beizufügen.
Dabei wäre es wünschenswert, den Musterwiderspruch so abzufassen, dass in einem Zuge auch Widerspruch gegen andere Datenweitergabemöglichkeiten eingelegt werden kann…


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt nach kontroverser Diskussion den Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke & Piraten und Bündnis 90/ Die Grünen ab, eventuelle Rückfragen werden schriftlich beantwortet, wenn sie schriftlich eingereicht werden.


zu TOP 2.2
Einheitliche E-Mail-Adressen für Gremien der kommunalen Selbstverwaltung und übersichtliche Darstellung der Kontaktdaten auf der Stadtseite
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08442-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Stellungnahme zur Eingabe von Herrn Norbert Paul zur DS-Nr.: 08442-17
(Einheitliche E-Mail-Adressen für Gremien der kommunalen Selbstverwaltung
und übersichtliche Darstellung der Kontaktdaten der Stadtseite)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Eingabe des Herrn Norbert Paul nehme ich wie folgt Stellung:
Herr Norbert Paul schlägt vor,
- die E-Mail-Adressen der Fraktionen und MandatsträgerInnen einheitlich zu
gestalten.
- Es ist richtig, dass eine einheitliche E-Mail-Domäne für alle Fraktionen sowie
MandatsträgerInnen nicht existiert. Die Fraktionen sind in der Regel über ihre
jeweiligen Partei-Domänen erreichbar, welche über die Webseite dortmund.de
verlinkt sind. Entscheidungen über die Erreichbarkeit per E-Mail liegen
ausschließlich im Verantwortungsbereich der Fraktionen und MandatsträgerInnen.
Insofern könnte die Stadtverwaltung Dortmund nur auf Wunsch und nur beratend
tätig werden.
- die Recherchemöglichkeiten der E-Mail-Adressen auf der Internetseite der Stadt
Dortmund zu vereinfachen bzw. die Information zur Auffindung der E-Mail-
Adressen auf der Internetseite einzufügen.
Im Stadtportal dortmund.de sind die Webseiten der Ratsfraktionen direkt auf der
Themenstartseite http://lokalpolitik.dortmund.de verlinkt und zusätzlich auf deren
Unterseite "Links" aufgeführt. Aus Sicht der Stadt Dortmund ist diese Art des
Informationszugangs ausreichend.


Der Petent war nicht anwesend.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 2.3
Neubau Westbad
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08437-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Eingabe der Initiative Rettet das Westbad am Kortental vom 03.07.2017
Drucksache Nr. 08437-17 zur Ratsvorlage Neubau Westbad,
Stellungnahme der Verwaltung
Sehr geehrte Frau Krause,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Verwaltung nimmt zu dem Schreiben der Initiative Rettet das Westbad vom 03.07.2017
wie folgt Stellung:
zu 1)
Die in der Ratsvorlage zitierten Parallelen zum allgemeinen Besucherrückgang im Bäderwesen der Metropolregion Ruhr (siehe RVR-Bäderstatistik Ruhr 2011) sind durchaus auch in der Dortmunder Bäderlandschaft und insbesondere im Westbad erkennbar. Während im Jahre 2011 noch 86.160 Gäste im öffentlichen Badebetrieb gezählt werden konnten, sank die Besucherzahl in 2012 auf 74.585 (-12.3%), in 2013 auf 67.618 (-21,5 %) bis hin zu 57.054
Gästen in 2016 (-33,8%). Der kurzzeitige Anstieg der Besucherzahlen in 2014 (75.951) und
2015 (71.134) ist allein auf eine veränderte Zählweise zurückzuführen, bei der u. a. eintrittsfreie Kinder unter 6 Jahren erstmalig in die Besucherstatistik aufgenommen wurden (siehe Gesamtstatistik Hallenbäder Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund). Bereinigt man die
Besucherzahlen in 2014 bis 2016 um diese bislang nicht mitgezählten Besuchergruppen und
stellt damit eine Vergleichbarkeit zu den Jahren 2011 bis 2013 her, sinken die Besucherzahlen im öffentlichen Badebetrieb in 2014 auf 62.774, in 2015 auf 57.228 und in 2016 auf 44.219 Gäste. Dies belegt einen kontinuierlichen Besucherrückgang im Westbad seit 2011 von durchschnittlich 29 %/ p.a.
zu 2)
Die Besucherstatistik des Westbades zeigt im I. Quartal 2017 einen Besucherzuspruch von
15.999 Gästen des öffentlichen Badebetriebs. Dies entspricht einem Zuwachs von 5.827
Gästen (+57 %) im Vergleich zum I. Quartal des Vorjahres. Diese erfreuliche Entwicklung ist
aber keinesfalls ein Beleg dafür, dass der allgemein rückläufige Trend gestoppt wurde,
sondern eher eine Ausnahme und auf außergewöhnlich viele Schließungstage in Folge
technischer Probleme bei der Betriebstechnik im Vorjahr zurückzuführen. Vergleicht man vor
diesem Hintergrund das I. Quartal 2017 mit den Quartalsergebnissen der Vorvorjahre stellt
man fest, dass auch der erfreuliche Besucherzuspruch im I. Quartal 2017 deutlich hinter den
Ergebnissen des I. Quartals 2015 (19.632 Besucher, 23 % mehr als 2017) bzw. des I. Quartals 2014 (18.755 Besucher, 17 % mehr als 2017) zurückgeblieben ist.
zu 3)
In der Vorlage der Verwaltung ist ausführlich dargelegt, dass neben der Wirtschaftlichkeit vor allem die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit eines integrierten Standortes für Wischlingen spricht und eine Stärkung der Dortmunder Bäderlandschaft erwarten lässt. Die ökonomischen Auswirkungen des Investitions- und Betriebskostenvergleichs sind dabei hinreichend erläutert und von einem Wirtschaftsprüfer testiert worden. Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass ein privater Bäderbetrieb am Standort Kortental kostengünstiger wäre, als ein Betrieb in städtischer Regie. Die signifikanten Vorteile und Einsparungen durch Synergieeffekte am Standort Wischlingen, die örtliche Nähe und die größere Attraktivität eines Sport- und Erlebnisbades sind dennoch überzeugend und sprechen eindeutig für den vom Rat beschlossenen Standort.


Frau Staar erläuterte, als Sprecherin der Initiative Rettet das Westbad ausführlich die Eingabe.

Frau Rm Krause fasste noch einmal zusammen, dass alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, die Fragen vor der Ratssitzung abzustimmen und in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.

Frau Rm Noltemeyer erklärte, dass auch ihre Fraktion sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hätte. Auf Ihre Verwunderung dass diese Eingabe nicht den Ausschuss als Tischvorlage erreichte, erklärte Frau Krause, dass die Geschäftsordnung und die Fristen beachtet wurden.

Herr Rm Bohnhof erklärte, dass das Thema ausführlich besprochen wurde und seine Fraktion nicht im Vorfeld, wie von den Petenten angegeben um ein Gespräch gebeten wurde.

Abschließend erklärte Frau Rm Krause, dass das Thema ausreichend in allen Fraktionen diskutiert wurde und eine abschließende Abstimmung im Rat erfolgte. Das Thema sei damit erledigt. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Prüfung einer Beendigung des Angelbetriebes im Naturschutzgebiet Lanstroper See
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07894-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…Antrag auf Prüfung einer Beendigung des Angelbetriebes im Naturschutzgebiet
Lanstroper See
Drucksache Nr. 07894-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausführungen des Herrn Heimel über störende Einflüsse durch die Mitglieder des
Angelsportvereins Lünen werden nach Rücksprache mit dem Regionalverband Ruhr als
Eigentümer und Verpächter und nach Erläuterungen des fachkundigen Naturschutzwächters
auf einer kürzlichen Exkursion nicht nachvollzogen. Die Auffassung, dass die Ansiedlung
von Wasservögeln durch die Angler verhindert wird, ist eine Annahme, deren Nachweis nicht
zu erbringen ist. Die Naturschutzverwaltung schätzt die Aktivitäten des Vereins als behutsam ein und sieht in der Präsenz der Angler auch ein wichtiges Stück der sozialen Kontrolle gegen Vandalismus im Naturschutzgebiet. Die Verwaltung beabsichtigt daher nicht, dem Regionalverband Ruhr die Kündigung des kürzlich erst verlängerten Pachtvertrages zu empfehlen. Gleichwohl greife ich die Inhalte der Eingabe durchaus auf, um mit Vertretern des Vereins ein fachliches Gespräch darüber zu führen…

Herr Heimel erläuterte seine Eingabe ausführlich.

Herr Dr. Rath vom Umweltamt erklärte, dass das Anliegen unter Beteiligung der zuständigen Institutionen geprüft wurde. Die Zusammenarbeit mit dem Angelverein wird als sehr gut bewertet, da auch eine soziale Kontrolle und eine Aufsicht durch die anwesenden Angler stattfinde. Naturschutzfachlich zeigt sich der Angelverein sehr kooperativ, was die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und die Pflege und Unterhaltung der Flächen betrifft.
Es wird von den allen Beteiligten kein Veränderungsbedarf gesehen. Das Naturschutzgebiet entwickelt sich seit Jahrzehnten positiv. Die Aktivitäten des Angelsportvereins stehen im Einklang mit dem aktuell rechtsverbindlichen Landschaftsplan Dortmund-Nord und auch mit dem geplanten sich aktuell in Aufstellung befindlichen neuen Landschaftsplan Dortmund.

Herr Rm Schmidt erklärte auf die Nachfragen von Herrn Zweier, dass der Lanstroper See dreigeteilt sei. Ein Drittel kann man umwandern, mehr als ein Drittel ist gar nicht begehbar und ein kleiner Teil ist den Anglern vorbehalten, die sich im Stadtbezirk durch eine hohe soziale Kompetenz auszeichnen und auf den Schutz der Natur achten.

Herr Dr. Rath bestätigte dies und erklärte, dass momentan ein Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Lanstroper See aufgestellt werde, indem auch detailliertere Bewirtschaftungsmaßnahmen dargestellt werden.

Frau Rm Brunsing gab zu Bedenken, dass Nutzer in einer Naturlandschaft nicht immer gegen die Natur sein müssten und dass Angler die sich dort aufhalten den Wert der Natur zu schätzen wüssten und ihn auch erhalten.

Herr Dr. Rath antwortete auf die erneute Rückfrage nach dem „Angeln verboten – Schild“, dass nur am Südost- und Südwestufer geangelt werden darf und man die Beschilderung noch einmal prüfen würde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07711-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.06.2017 vor:


…der Fachbereich Liegenschaften hat in Zusammenarbeit mit beteiligten Fachbereichen und
Nutzern die notwendigen Sanierungsmaßnahmen erfasst.
Folgende baulichen Maßnahmen werden derzeit geplant:
1. Erneuerung der Trinkwasserversorgung (Entnahmestellen)
2. Sanierung des Asphalts und der Dolomit-Flächen
3. Sanierung / Erneuerung der Abwasserleitungen
4. Installation einer Beleuchtung
5. Abriss des ehemaligen Sanitärgebäudes
zu 1. Für die Osterkirmes 2017 wurden in einer dringenden Sofortmaßnahme bereits vier
Trinkwasserentnahmestellen durch die DEW21 erneuert. Eine Rechnung liegt noch
nicht vor.
Lt. Angebot der DEW wird die Erneuerung von 8 Trinkwasserentnahmestellen
einschließlich Umpflasterung rd. 60.000,- € kosten.
zu 2. Die Ausbesserung der Flächen auf dem Festplatz wird lt. Tiefbauamt rd. 100.000,-€
kosten. Eine Umsetzung kann nach Sanierung oder Erneuerung der Abwasserleitungen
erfolgen.
2
zu 3. Die Kostenermittlung für die Sanierung, bzw. Erneuerung der Abwasseranlagen ist
sehr umfangreich und komplex. Zwischenzeitlich wurden die Abwasserleitungen
durch eine Kanal-TV-Untersuchung geprüft. Es hat sich ein erheblicher
Sanierungsbedarf herausgestellt.
Nach einem ersten Gespräch mit einem externen Ingenieurbüro ist vor Erstellung eines
Angebotes mit Kostenschätzung ein Geländemodell mit Höhenangaben durch einen
Vermesser erforderlich. Wenn die Höheninformationen innerhalb von 4 Wochen
vorliegen, stellt das Ingenieurbüro eine Kostenschätzung für Ende August in Aussicht.
zu 4. Die Kosten für 4 Beleuchtungsmasten werden auf ca. 35.000,- € geschätzt.
zu 5. Der Abriss der Toilettenanlage wird rd. 12.000,-€ kosten.
Die Osterkirmes 2017 konnte wie jedes Jahr erfolgreich durchgeführt werden. Das Festi
Ramazan findet in diesem Jahr ausnahmsweise auf den Festplatz statt.
Angesichts von anstehenden Sanierungsmaßnahmen sind für das Jahr 2017/2018 nur
kurzfristige Planungen weiterer Großveranstaltungen möglich. Derzeit liegt lediglich eine
informelle Anfrage der Monster-Truck-Show für 2 Tage im Juli vor.
Bezüglich eines Bewirtschaftungskonzeptes wurde bereits ein erstes Gespräch mit der Firma
dopark GmbH geführt. Die Fa. dopark GmbH bewirtschaftet Tiefgaragen und Parkflächen der
Stadt Dortmund. Die vor dem Festplatz liegende Parkplatzfläche wird bei Veranstaltungen
ebenfalls von der dopark GmbH bewirtschaftet.
Der Fachbereich Liegenschaften beabsichtigt, ein Gesamtkonzept einschließlich der
Sanierungskosten im 3. Quartal 2017 vorzustellen….

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Ordnungsdienst
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08271-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten vom 29.06.2017 zur Sitzung des Ausschusses
für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 04.07.2017
DS-Nr.: 08271-17-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Es ist vorgesehen, zunächst testweise einen Teil der Streifendienstkräfte der Ordnungspartnerschaft
mit einem Einsatzmehrzweckstock auszustatten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Ordnungspartnerschaft sind in der Vergangenheit im Streifendienst mehrfach mit Situationen konfrontiert worden, bei denen sie Beleidigungen und Bedrohungen, in einigen Fällen auch körperlichen Angriffen ausgesetzt waren. Vor diesem Hintergrund könnte der Einsatzmehrzweckstock eine sinnvolle Ergänzung der bereits vorhandenen Ausrüstung (u. a. Handfesseln, Pfefferspray) darstellen.
Zu Frage 2:
Vorgesehen ist die Ausstattung der Außendienstkräfte der Ordnungspartnerschaft. Hier soll
zunächst für die Dauer einer sechsmonatigen Erprobungsphase durch einen Teil der betroffenen Belegschaft getestet werden, ob eine generelle Ausstattung aller Ordnungspartner mit dem Einsatzmehrzweckstock zu empfehlen ist. Zuvor finden umfangreiche qualifizierte Schulungen des betreffenden Personals durch einen fachkundigen, externen Trainer statt.
a/b. Der Einsatzmehrzweckstock darf nach den gesetzlichen Bestimmungen von
Vollzugsdienstkräften der Ordnungsbehörde getragen, aber nur zur Verteidigung
bei Notwehr und Notstand eingesetzt werden. Einen darüber hinausgehenden
Einsatz, z. B. zur Durchsetzung des unmittelbaren Zwanges, sieht der
Gesetzgeber nicht vor. c. Der Personalrat der Stadt Dortmund hat vorab Kenntnis erhalten; das förmliche Beteiligungsverfahren wird vor Einführung der Probephase durchgeführt.
Zu Frage 3:
Eine gesonderte Statistik über die Anwendung von Pfefferspray wird nicht geführt. In der
Vergangenheit wurde der Einsatz von Pfefferspray zwar mehrfach angedroht, ist jedoch letztlich nur in sehr seltenen Ausnahmefällen tatsächlich erfolgt.
Zu Frage 4:
Eine permanente, qualifizierte Fortbildung der Streifendienstkräfte der Ordnungspartnerschaft u. a. zu Eingriffstechniken und Deeskalationsstrategien, einschließlich entsprechender Trainingseinheiten,
erfolgt seit Jahren. Aufbauend auf einer Grundschulung werden wöchentliche
Trainingseinheiten verpflichtend durchgeführt……


Herr Rm Zweier bezweifelte, dass das Mitführen eines Schlagstockes zielführend zur Deeskalation sein könnte und befürchtete, dass entwendete Schlagstöcke eine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen können.

Frau Stadträtin Jägers antwortete auf diverse Nachfragen, dass Einsatzmehrzweckstöcke versuchsweise, auch auf Wunsch der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, eingesetzt werden sollen. Nicht um Gewalt auszuüben, sondern um sich einen Teil des Aggressionspotentials körperlich fern zu halten. Da die Nutzung, wie auch der Einsatz von Pfefferspray Risiken in der Eigensicherung birgt, wird sie trainiert. Diese Trainingseinheiten sind unterschiedlich und dauern zwischen 1,5 und 2 Stunden. Sie werden durch einen extra dafür verpflichteten Trainer durchgeführt.
Die Dienstanweisung für den Einsatz von Einsatzmehrzweckstöcken befindet sich in der Abstimmungsphase mit dem Personalrat, sobald der zugestimmt hat, wird der mittlerweile angeschaffte Einsatzmehrzweckstock in die Erprobungsphase gehen. Die Ordnungspartner gehen überwiegend im Tandem mit einem Kollegen bzw. Kollegin und nur in wenigen Fällen mit der Polizei.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Stärkung Ehrenamt - Aufwandspauschale für Schiedsleute
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08116-17-E3)

Stärkung Ehrenamt - Aufwandspauschale für Schiedsleute
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08116-17-E4)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vom 05.09.2017 vor:


…Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.06.2017
Stärkung Ehrenamt – Aufwandspauschale für Schiedsleute
Drucksache Nr.: 08116-17-E1

Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit beantworte ich die Fragen wie folgt:
1. Gibt es Überlegungen in der Verwaltung Sachkosten (z. B. Aufwandspauschalen) für
Schiedsleute anzupassen, die gem. § 12 SchAG NRW gewährt werden?
Eine angemessene Erhöhung/Anpassung der Aufwandspauschale wurde von hier gesehen und auch in Erwägung gezogen. Die Überlegungen sind aufgrund des VV-Beschlusses, keine
Sachkostenerhöhungen vorzunehmen, zurückgestellt worden.

2. Ist es möglich, zusätzlich zu den von der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellten
Sachmitteln (z.B. Protokoll- und Kassenbuch, Dienstsiegel, ausgewählte
Fachliteratur) weitere Sachmittelpauschalen z.B. für Kontoführungsgebühren
einzuführen?
Die Einführung von weiteren Sachmittelpauschalen wäre zwar möglich; dies ist von hier jedoch nicht beabsichtigt und wird auch als nicht zielführend betrachtet, da derartige Aufwendungen durch die Aufwandspauschale abgedeckt sein sollten. Dies gilt auch für die angedachte Einführung einer Pauschale für die Kontoführung.
3. Gibt es Überlegungen, die derzeit gezahlte Amtsraumpauschale in Höhe von
7,50 Euro anzupassen bzw. die nicht mehr zeitgemäße Handhabung pro Verfahren
ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Termine zu aktualisieren?
Im Zuge gestiegener Energiekosten ist der Betrag i. H. v. 7,50 € nicht mehr zeitgemäß und daher auch entsprechend anzupassen bzw. zu aktualisieren.
4. Wie hoch schätzt die Verwaltung die zusätzlichen Kosten hierfür ein?
Die Verwaltung wird gebeten, anhand von Beispielsrechnungen die Kosten für
mögliche Erhöhungen der Aufwandspauschalen und der Amtsraumpauschalen
aufzuzeigen
.
III IIIIVV
Aufwandspauschale
z. Zt. 50,00 €
60,00 €75,00 €80,00 €100,00 €125,00 €
Mehraufwand5.760,00 €14.400,00 €17.280,00 €28.800,00 €43.200,00 €
Sprechzimmervergütung
z. Zt. 7,50 €
(4 Fälle/Jahr)
9,00 €10,00 €15,00 €20,00 €25,00 €
Mehraufwand288,00 €480,00 €1.440,00 €2.400,00 €3.360,00 €
für 2018 zu berücksichtigen6.048,00 €14.880,00 €18.720,00 €31.200,00 €46.560,00 €
5. Gibt es Erkenntnisse, ob und in welcher Höhe andere Kommunen die
Aufwandspauschalen für Schiedsleute bereits angepasst haben?
Anz.
der
Bez.
durch-
schnittl.
Fälle/ p.a./
Bez.
Pauschale pro Bez.gesamtAmtsraum-entschädig.Amtsraum-
entschädig.
gesamt/p.a.
insges.
Dortmund484600,00 €28.800,00 €7,50 €/Verf.1.440,00 €30.240,00 €
Düsseldorf20141.300,00 €26.000,00 €* 26.000,00 €
Gelsenkirchen155600,00 €9.000,00 €* 9.000,00 €
Köln2311keine 0,00 € 1.200,00 €/p.a. 27.600,00 €
Bochum155300,00 €4.500,00 €10,23 €/Termin1.074,15 €5.574,15 €
Bielefeld136840,00 €10.920,00 €* 10.920,00 €
Duisburg2910511,29 €14.827,41 €* 14.827,41 €
Oberhausen69600,00 €3.600,00 €* 3.600,00 €
Münster165keine0,00 €13,00 €/mtl.2.496,00 €2.496,00 €
Essen 189600,00 €10.800,00 €* 10.800,00 €
*es wird keine Amtsraumpauschale gezahlt

6. Sind Veränderungen bei den örtlichen Zuständigkeiten der Schiedsamtsbezirken
geplant, wie dies beispielsweise bei der Anpassung von Wahlbezirken geschehen

ist?
Eine Reduzierung/Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke ist konkret nicht beabsichtigt.
Sollte es jedoch für einen zu besetzenden Bezirk keine Bewerbungen bzw. Interessierende geben und dazu eine erheblich geringe Anzahl von Schiedsverfahren über einen längeren Zeitraum festgestellt werden, käme die Möglichkeit einer Anpassung bzw. Reduzierung der Schiedsamtsbezirke durchaus in Betracht.
7. Wie viele Schiedspersonen fehlen derzeit auf dem Dortmunder Stadtgebiet?
In Dortmund sind zurzeit 5 Bezirke vakant bzw. unbesetzt. Diese Bezirke befinden sich im Ausschreibungsverfahren und 2 davon im Stellenbesetzungsverfahren.
8. Wie haben sich die Fallzahlen der Schiedsleute in den letzten Jahren entwickelt?
Von 2007 bis 2016 wurden insgesamt 1.856 Verfahren an Hand der vorgelegten
Kassenbücher der amtierenden Schiedspersonen
abgerechnet. Dies entspricht bei 48
Bezirken einer Jahresanzahl von 3,87 Fällen pro Bezirk.
Berücksichtigt man den Zeitraum der letzten drei Jahre (2014 – 2016), ergibt sich eine
Jahresanzahl von 3,77 Fällen pro Bezirk.


…Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.06.2017
Stärkung Ehrenamt – Aufwandspauschale für Schiedsleute
Drucksache Nr.: 08116-17-E2

Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit beantworte ich die Fragen wie folgt:
1. Wie hoch sind die Aufwandspauschalen für Schiedspersonen in anderen
vergleichbaren Kommunen? (Stand: Juli 2017)
Anz.
der
Bez.
durch-
schnittl.
Fälle/ p.a./
Bez.
Pauschale pro Bez.gesamtAmtsraum-entschädig.Amtsraum-
entschädig.
gesamt/p.a.
insges.
Dortmund484600,00 €28.800,00 €7,50 €/Verf.1.440,00 €30.240,00 €
Düsseldorf20141.300,00 €26.000,00 €* 26.000,00 €
Gelsenkirchen155600,00 €9.000,00 €* 9.000,00 €
Köln2311keine 0,00 € 1.200,00 €/p.a. 27.600,00 €
Bochum155300,00 €4.500,00 €10,23 €/Termin1.074,15 €5.574,15 €
Bielefeld136840,00 €10.920,00 €* 10.920,00 €
Duisburg2910511,29 €14.827,41 €* 14.827,41 €
Oberhausen69600,00 €3.600,00 €* 3.600,00 €
Münster165keine0,00 €13,00 €/mtl.2.496,00 €2.496,00 €
Essen 189600,00 €10.800,00 €* 10.800,00 €
*es wird keine Amtsraumpauschale gezahlt
2. Wie ist die Einschätzung der Verwaltung, ob und in welcher Höhe
eine Anpassung der Aufwandspauschalen für Schiedspersonen möglich sei.
III IIIIVV
Aufwandspauschale
z. Zt. 50,00 €
60,00 €75,00 €80,00 €100,00 €125,00 €
Mehraufwand5.760,00 €14.400,00 €17.280,00 €28.800,00 €43.200,00 €
Sprechzimmervergütung
z. Zt. 7,50 €
(4 Fälle/Jahr)
9,00 €10,00 €15,00 €20,00 €25,00 €
Mehraufwand288,00 €480,00 €1.440,00 €2.400,00 €3.360,00 €
für 2018 zu berücksichtigen6.048,00 €14.880,00 €18.720,00 €31.200,00 €46.560,00 €
Überlegungen zu einer Anpassung der Aufwandspauschale sind aufgrund des
VV-Beschlusses, keine Sachkostenerhöhungen vorzunehmen, zurückgestellt worden….


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.4
Sicherheit des Stadtzentrums
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08827-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende/n Bitte um Stellungnahme/Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

…die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung vom 26.09.2017.

Zu diesem TOP stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage und folgenden Antrag:

Der islamistische Anschlag auf der Flaniermeile „Las Ramblas“, dem 13 Menschen zum Opfer fielen, führte uns erneut auf tragische Weise vor Augen, wie verwundbar unsere offene Gesellschaft ist. Die AfD plädiert daher seit ihrem Bestehen für die konsequente Abschiebung von islamistischen Gefährdern.

Auch unsere Heimatstadt Dortmund scheint zunehmend in den Fokus islamistischer Terroristen zu geraten. Derzeit steht ein Deutsch-Kasache wegen Vorbereitung eines Bombenanschlags vor der Staatsschutzkammer des Amtsgerichts Dortmund.
Duisburg schützt sein Stadtzentrum durch Absperrungen mittels Wassertanks und die Stadt Münster richtet im Hinblick auf den bevorstehenden Katholikentag Stahlpoller auf, um die Einkaufspassagen vor Anschlägen zu schützen.

Die AfD-Ratsfraktion erbittet daher Auskunft über die durch die Stadtverwaltung zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen:

Falls die Verwaltung nicht beabsichtigt, Stahlpoller als Sicherungsmaßnahme, wie in den Städten Münster oder München einzusetzen, wird folgendes beantragt:

Der ABöOAB beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept für die Sicherung der Dortmunder Innenstadt zu erstellen und hierbei versenkbare Stahlpoller als Sperrmittel zu präferieren. Zur nächsten Sitzung des ABöOAB soll das Konzept dem Ausschuss vorgelegt und eine abstimmungsfähige Ratsvorlage erstellt werden.

Begründung:
Bislang hat die Stadt Dortmund - wie andere Städte auch - Busse, Lkw und Container etwa zur Sicherung des Weihnachtsmarktes eingesetzt. Neben den allgemeinen Kosten verursacht diese Methode einen hohen Personalaufwand. Außerdem macht diese Präsenz einigen Menschen Angst. Das und die Möglichkeit, mittels der die unauffälligen Poller mindestens denselben Schutz zu erreichen, muss die Verwaltung in Erwägung ziehen.

Es gibt unterschiedliche Modelle, wobei die höchste Klasse selbst vor einem LKW schützt, der mit einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern anprallt. Die Poller könnten über ihre Schutzfunktion hinaus zudem in der täglichen Verkehrslenkung eingesetzt werden, also hochgefahren werden, wenn eine Zufahrt verboten ist. Insoweit sind Synergieeffekte zu erzielen, was auch die Kosten relativiert…..

Frau Rm Krause schlug vor, den Antrag zurückzustellen, bis die schriftliche Beantwortung der Fragen vorliegt. Dies fand allgemeine Zustimmung.



zu TOP 3.5
Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08844-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

…Die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung vom 26.09.2017.
Mit ihrer Presseerklärung vom 22.08.2017 fordert die „Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen“ die „konsequente Rückführung der Menschen ohne Bleiberecht“ sowie eine weitere Beteiligung des Bundes an den Flüchtlings-und Integrationskosten auch über das Jahr 2018 hinaus.
Damit schließen sich der Städtetag Nordrhein-Westfalen, der Landkreistag Nordrhein-Westfalen und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen der Kernforderung der Alternative für Deutschland nach konsequenter Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht an.
Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung daher um folgende Stellungnahme:
Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen…


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 3.6
Überwachung des ruhenden Verkehrs in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08880-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08880-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

..durch die zunehmende Zahl von Fahrzeugen entsteht in gewachsenen Wohngebieten ein hoher Parkdruck mit zugeparkten Gehwegen und blockierten Rettungswegen. Aufgrund von Anwohnerbeschwerden hat das Ordnungsamt in verschiedenen Vororten Parkverstöße geahndet, an denen das ordnungswidrige Parken bislang geduldet wurde.
Aus diesem Grund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen.

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 3.7
Glückspielstaatsvertrag - Ablauf der Übergangsfristen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08912-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08912-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

…..die Übergangsfristen zum neuen Glückspielstaatvertrag (GlüStV) laufen zum 30.11.2017 aus. Aus diesem Grund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen.

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 3.8
Barrieren überbrückende Maßnahmen für die Treppen vor dem Rathaus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08913-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:


..die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um Umsetzung nachfolgender Maßnahmen:

Begründung:

Die bisher vorhandene weiße Markierung ist inzwischen fast nicht mehr erkennbar und auch keine echte Hilfe für sehbeeinträchtigte Personen. Gehbeeinträchtigten sowie älteren Personen fällt es schwer, die Stufen ohne einen Handlauf hoch- bzw. hinunterzusteigen. Gleichzeitig fehlen Hinweise auf den seitlichen barrierefreien Zugang zum Rathaus. Dieser ist zudem schwer zu erkennen, da er zusätzlich von großen Blumenkübeln verdeckt wird…

Frau Rm Reigl erläuterte noch einmal kurz ihren Antrag.

Herr Rm Weber sah die mangelnde Barrierefreiheit nicht, die Anregungen könnten jedoch bei der anstehenden Renovierung des Rathauses eingebracht werden.

Herr Rm Bohnhof würde den Antrag unterstützen, hätte aber kein Problem dies in das Gesamtkonzept Renovierung einzubringen.

Herr Rm Goosmann findet, dass das Rathaus barrierefrei ist und sieht die Zuständigkeit nicht bei dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Frau Rm Brunsing signalisierte ebenfalls Zustimmung.

Die Vorsitzende ließ über den Antrag abstimmen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion die Linke & Piraten mehrheitlich gegen die Stimmen (Fraktion Bündnis 90/ die Grünen, Fraktion die Linke & Piraten, Fraktion FDP/Bürgerliste und Fraktion Alternative für Deutschland) ab.



zu TOP 3.9
Abfallbehälter im Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08925-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08925-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

..die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass - in Zusammenarbeit mit der EDG - infolge des festzustellenden erhöhten Müllaufkommens die Anzahl der in Stadtgebiet vorhandenen Abfallbehälter dem geänderten Bedarf angepasst werden.

Begründung

In letzter Zeit vermehren sich die Beschwerden von Bürgern, dass die vorhandenen Abfallbehälter häufig so voll sind, dass sie nicht mehr genutzt werden können und der Müll daneben entsorgt oder einfach weggeworfen wird. Beispielweise werden Parkanlagen, wie z. B. der Westpark, der Fredenbaumpark etc. sowie Wege und Parkplätze in Waldgebieten, aber auch Plätze in der City, wie z. B. der Platz am Mönchenwordt, benannt. Es beklagen sich auch Hundebesitzer, dass es ihnen häufig nicht möglich ist, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu entsorgen. Überdies befinden sich an vielen Plätzen in der City Parkbänke zum Verweilen ohne, dass sich in der Nähe Abfallbehälter befinden. Infolge des erhöhten Müllaufkommens und der Tatsache, dass Rauchen innerhalb von Gaststätten und Restaurants nicht mehr erlaubt ist, wird eine bedarfsgerechte Anpassung der Anzahl von Abfallbehältern für erforderlich gehalten…


Herr Rm Weber erläuterte noch einmal kurz den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr Rm Goosmann wies darauf hin, dass die EDG dies im Rahmen ihres „Aktionsplans Saubere Stadt“ als Prüfauftrag berücksichtigen könnte.

Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass es für einen Masterplan keine Prüfaufträge gäbe, sondern maximal Handlungsempfehlungen. Sie schlug vor, den Antrag so zu modifizieren, dass nicht der Prüfauftrag, sondern der Gedanke des Antrages, dass der Intention, den Reinigungsgrad zu erhöhen Rechnung getragen wird, in den „Masterplan Kommunale Sicherheit“ aufgenommen wird. Dann könnte von der EDG im Rahmen des „Aktionsplans Saubere Stadt“ geklärt werden, ob es im Rahmen der Straßenreinigung berücksichtigt werden könnte, ob es gebührenrelevant ist oder aus dem städtischen Haushalt finanziert werden müsste.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmten dem zu.



zu TOP 3.10
Teilweise Öffnung der Wißstraße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08927-17)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08927-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:


..der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen werde, im Rahmen einer halbjährigen Textphase die Parksituation in der Wißstraße zu überprüfen und in diesem Zeitraum den Kraftfahrzeugverkehr in der Prinzenstraße der Wißstraße sowie in einem Teilabschnitt der Brauhausstraße zuzulassen. Insbesondere soll getestet werden, ob dadurch die in diesem Bereich vorhandenen Arztpraxen besser erreichbar sind und Patienten z. B. nach ambulanten Operationen bequemer abgeholt werden können. In der Vergangenheit haben die Ärzte hierzu selbstverfasste Parkausweise für Patienten ausgestellt. Nach einem Verwaltungsgerichtsurteil ist dies jedoch unzulässig. Nach Auffassung der CDU-Fraktion steht zu befürchten, dass bei Öffnung der Wißstraße für den Kraftfahrzeugverkehr die Straße auch von Fahrern benutzt werden, die z. B. nur kurz den Wochenmarkt oder andere Geschäfte in der Nähe aufsuchen wollen. Da die Wißstrasse einer der Haupteingangswege für Fußgänger ist, sehen wir die Sicherheit der Fußgänger durch den zu erwartenden Anstieg von Kfz-Verkehr gefährdet.

Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 3.11
Bürgschaften für geflüchtete Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08932-17)

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zieht den Tagesordnungspunkt zurück.


zu TOP 3.12
Prostituiertenschutzgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08931-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08931-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Erfahrungen hat das Ordnungsamt in den ersten Monaten mit der neuen Anmeldepflicht des Prostituiertenschutzgesetzes gemacht? 2. Wie viele Anmeldungen hat es bisher gegeben und wie bewertet die Verwaltung diese Anzahl?


3. Wie wird der Datenschutz hinsichtlich der Weitergabe der Daten der betroffenen Frauen an die Finanzbehörden gewährleistet?


Begründung:
Das neue Prostituiertenschutzgesetz gilt seit dem 1. Juli und hat durch die neue Beratungs- und Anmeldepflicht gravierende Auswirkungen auf die Frauen.
Viele Frauen üben die Prostitution im Verborgenen und ohne Kenntnis ihres privaten Umfelds aus. Durch die Anmeldebescheinigung und die Weiterleitung der Daten an die Finanzbehörden besteht die Befürchtung, dass diese Anonymität aufgehoben wird und die Betroffenen im Zweifelsfall erpressbar werden….

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
Ausweitung des Stellenplans 2018 ff. durch die Einrichtung von 2,2 Planstellen aufgrund neu wahrzunehmender Aufgaben gemäß des Prostituiertenschutzgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08327-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen des Ordnungsamtes zur Kenntnis und beschließt die angemeldeten Personalmehrbedarfe.




zu TOP 4.2
Verkaufsoffene Sonntage 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08398-17)

Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2017



Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus öffentlicher Sitzung vom 19.09.2017 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung, die jährliche Meldung der Sonntagsöffnungen des Folgejahres statt bis zum 30.06. auf den 15.09. zu legen, da bis
zum 30.06. die meisten Termine für das Folgejahr noch nicht benannt werden können.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2018 zuzustimmen


Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass eine Verlegung der jährlichen Meldungen um fast ein Quartal nicht möglich sei, da die Abstimmung mit allen Parteien und die Erstellung der Vorlage sonst nicht im aktuellen Jahr möglich sei. Man nehme die Anregung jedoch zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung der BV Aplerbeck zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (bei Enthaltung der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke& Piraten ) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2018 zu.



zu TOP 4.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08562-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.



zu TOP 4.4
Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08728-17)

Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

zu TOP 4.4
Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017

(Drucksache Nr.: 08728-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus öffentlicher Sitzung vom 21.09.2017 zur Kenntnisnahme vor:


Die Verwaltung hat die Vorlage (Drucksache Nr.: 08728-17) zurückgezogen.
Die nachfolgend vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-,
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung
vom 13.09.17 verbleibt nach zugestimmtem, mündlichen Antrag der SPD-Fraktion, auf der
Tagesordnung und wird hier unter TOP 2.16 wie folgt behandelt:
Den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 08728-17-E1) vor: „…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung: 1. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Marktstandsgebühren wird abgelehnt. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die aufgelaufenen Defizite in Höhe von 63.000 € durch verwaltungsinterne Deckungsbeiträge zu kompensieren. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum 31.03.2018 ein umsetzungsfähiges Attraktivitäts- und Handlungskonzept für die Dortmunder Wochenmärkte vorzulegen. 4. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Gebührenerhöhungen vorgenommen Begründung: Das vom Rat der Stadt Dortmund eingeforderte Attraktivitätskonzept für die Wochenmärkte liegt bislang nicht vor. Für den Markthandel in Dortmund muss eine Zukunftsperspektive aufgezeigt werden, damit die Attraktivität erhalten bleibt. Hierzu ist ein umfassendes Attraktivitäts- und Handlungskonzept erforderlich, dass
Verunsicherungen bei Markthändlern und Kunden vermeidet.
Die Vorlage sowie der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion werden ohne Empfehlung weitergeleitet. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. wie folgt geänderten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu: 1. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Marktstandsgebühren wird abgelehnt. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die aufgelaufenen Defizite in Höhe von 63.000 € durch verwaltungsinterne Deckungsbeiträge zu kompensieren. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum 31.03.2018 ein umsetzungsfähiges Attraktivitäts- und Handlungskonzept für die Dortmunder Wochenmärkte vorzulegen. 4. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Gebührenerhöhungen vorgenommen Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Weiterhin ist sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einig, den
einstimmig gefassten Antrag dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Abschlussbericht zur Veranstaltung "Festi Ramazan" vom 25.05.2017 bis 25.06.2017 auf dem Festplatz an der Eberstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08749-17)

Frau Stadträtin Jägers antwortete Herrn Rm Bohnhof auf die Frage, ob das Fest, wenn der Platz an den Westfalenhallen nicht zur Verfügung steht, noch einmal am Eberplatz stattfindet, dass der Verwaltungsvorstand sich ganz klar dagegen entschieden hat. Es gibt keinen Mietvertrag mehr für das Festi Ramazan auf dem Eberplatz.

Frau Siekmann ergänzte dazu, dass in den Westfalenhallen in 2018 wegen der Messe Hund und Katz die Hallen 7 und 8 nicht zur Verfügung stehen. Sodass der Veranstalter versuchen soll sich andere Plätze anzuschauen und diese dem Oberbürgermeister als mögliche Nutzungsfläche vorzuschlagen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und die Bezirksvertretung Innenstadt- Nord nehmen den Abschlussbericht der Ordnungsverwaltung zur Veranstaltung „Festi Ramazan 2017“ zur Kenntnis.



zu TOP 4.6
Abschlussbericht Erstaufnahme (EAE) – Standort An der Buschmühle – und Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08836-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.7
Jahresbericht der Feuerwehr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08513-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Jahresbericht 2016 der Feuerwehr zur Kenntnis.



zu TOP 4.8
Sachstand Rettungsdienstbedarfsplan

Herr Aschenbrenner erklärte, dass die Entscheidung der Bezirksregierung seit einer Woche vorliegt und teilte folgende Eckpunkte mit:


Zusammenfassend wurden ca. 95 Prozent der Forderungen der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung bestätigt.



zu TOP 4.9
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08627-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden im Bereich der Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 zur Kenntnis.



Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:50 Uhr.




Christiane Krause Barbara Brunsing Sabine Weber
Ausschussvorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus