Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 21.04.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:35 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Giebel (SPD) i. V. f. Herr RM Naumann
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Herr RM Spieß (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Schauenberg (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Brunsing (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Logermann
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Döhring - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Schnelle - 70/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Schneemelcher - 60
Herr Höing - 60
Frau Bonan - 1
Herr Piechota -50
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:
./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 21.04.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Bestellung einer Schriftführerin (Drucksache Nr.: 00961-15)

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 10.03.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Lärmaktionsplan Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14090-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.02.2015 vor -
Der ABVG einigte sich in dieser Sitzung darauf, bevor man eine Empfehlung an den Rat ausspricht, die Beratungen aus den BV'en abzuwarten.


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2015

3.2 Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015

3.3 Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)

3.4 Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)

3.5 Fassadenprogramm
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2015
(Drucksache Nr.: 00736-15)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00736-15-E1)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00549-15)

4.2 Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00111-15)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00743-15)

5.2 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00471-15)

5.3 Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße:
a) Erneuerung der LSA 0353 Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße
b) Beschlusserhöhung Umgestaltung Vogelpothsweg von Emil-Figge-Straße bis Marie-Curie-Allee

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13217-14)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2015

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13217-14-E1)

5.4 Errichtung der Lichtsignalanlage 0525 Evinger Straße, Höhe Haus-Nr. 21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00371-15)

5.5 Pilotprojekt "Eagle Eye" - Optimierung der Bestandsaufnahme der Straßeninfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00795-15)

5.6 2. Quartalsbericht 20015 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand März 2015)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00926-15)


5.7 Radweg Hohensyburg
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00548-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 10.03.2015 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00548-15-E2)

5.8 Sauberkeit und Pflege des Dortmunder Straßenbegleitgrüns
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00864-15)

5.9 Endausbau der Dortmunder Straße "Hauert"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00863-15)

5.10 Ampelanlage Kreuzung Hörder Bahnhofstr. / Benninghofer Str.
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00971-15)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
nicht besetzt

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Abkopplung Wachtelohsiepen vom Kanalnetz und ökologische Verbesserung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00303-15)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Bestellung einer Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 00961-15)


Frau Zielsdorf wird als Schriftführerin und Frau Trachternach als stellv. Schriftführerin bestellt.




zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Huft-Krollner benannt.


zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 10.03.2015

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 10.03.2015 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Lärmaktionsplan Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14090-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2015:

„Herr Höing (StA 60) und Herr Schneemelcher (StA 60) erläuterten der Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost den Lärmaktionsplan und mögliche Maßnahmen (Tempo 30, lärmmindernde
Fahrbahnbelege) zur Lärmminderung. Der Aktionsplan basiert auf den Ergebnissen der
Lärmkartierung aus den Jahren 2007 und 2013. Ein Anspruch auf Maßnahmen zur
Lärmminderung besteht jedoch nicht.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der
Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möchte über alle geplanten Maßnahmen im Stadtbezirk
im Vorfeld informiert zu werden.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2015:

„Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen - dem Rat der
Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund und fordert die
Verwaltung auf, sowohl die Ergebnisse wie auch die dargestellten Maßnahmen zur
Lärmminderung nicht nur für das gesamte Stadtgebiet auszuweisen, sondern für jeden
Stadtbezirk einzeln darzustellen.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 14090-14-E3)
- Aufgrund des umfangreichen Textes wird dieser den folgenden Gremien separat übermittelt -


Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung
- siehe „weitere Anlage“ zur Vorlage -


ABVG, 21.04.2015:

Herr sB Auffahrt erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Frebel verdeutlicht, dass seine Fraktion noch keine Zeit dazu gefunden habe, den als Tischvorlage vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag zu beraten und beantragt daher, die Entscheidung zu der gesamten Angelegenheit zu vertagen.

Herr Rm Berndsen signalisiert bereits heute für seine Fraktion die Zustimmung zur Vorlage und zu den beiden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen. Den Zusatz-Ergänzungsantrag werde man ablehnen.

Herr Rm Mader signalisiert ebenfalls bereits heute für seine Fraktion die Zustimmung zur Vorlage und zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost. Weiter kündigt er an, dass man die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving sowie den Zusatz-Ergänzungsantrag ablehnen werde.

Nachdem weitere Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zur Vorlage, den beiden Empfehlungen der Bezirksvertretungen sowie zu dem heute als Tischvorlage vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag verdeutlicht haben, einigt man sich einstimmig darauf, die Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Zu den beiden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen wird wie folgt getrennt abgestimmt:

Empfehlung Innenstadt-Ost

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt der Ergänzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten) zu.

Empfehlung Eving:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ab.








zu TOP 3.2
Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung:
Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit
den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
Einstimmig bei vier Enthaltungen wird die vorstehende Empfehlung wie folgt ergänzt:
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Einrichtung des Projekts „Nordwärts“ zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und
Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.
Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden.
Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereichs 1 bereitzustellen; für die
Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den
Haushaltsplänen zu veranschlagen.
In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. Dies gilt insbesondere für:

Ökonomie:
- Stadtentwicklung, insbesondere barrierefreier Städtebau,
- Technische Infrastrukturen, vor allem barrierefreie Verkehrsinfrastruktur,
- Arbeit, vor allem Ansiedlungsbemühungen im Bereich der Behindertenhilfe und der
Hilfsmittel- und Versorgungstechnik und der Schaffung bzw. Weiterentwicklung von
guten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen,

Ökologie:
- Freizeitorientierte Infrastrukturen in Parks, Grün und Landschaft, die umfassend
barrierefrei und inklusiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet
werden und alle Schwerpunkte im Bereich Soziales und Zivilgesellschaft.
Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder
Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In
diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externe Berücksichtigung finden.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.








zu TOP 3.3
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 15. Zwischenbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Fassadenprogramm
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2015
(Drucksache Nr.: 00736-15)

Folgende Überweisung vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen liegt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur heutigen Sitzung vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache-Nr.:
00736-15-E1):

„…wir bitten darum unten stehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung bewirbt sich, entsprechend der Kriterien, rechtzeitig bei den Organisatoren der
Aktion „West ART goes Street ART“ des WDR.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert Objekte auszuwählen, die eine dringende Verschönerung nötig
haben.

Begründung:
Der WDR hat die Aktion „West ART goes Street ART“ gestartet, bei der sich auch Städte und
Gemeinden bewerben können. Es geht darum den Bürgern öffentliche Plätze, Fassaden, Gebäude,
Wände und Mauern mittels Streetart interessanter und abwechslungsreicher präsentieren zu wollen.
Dem Motto der Aktion, "Verleihen Sie NRW mehr Glanz! - Für ein schönes Lebensumfeld ist es
nie zu spät!", sollten wir auch in Dortmund folgen.
Nachdem sich kürzlich nach einer Umfrage der Ruhrnachrichten die Dortmunderinnen und
Dortmunder mehrheitlich für Streetart als Kunstform ausgesprochen haben und mangels
Haushaltsmittel ein gewisser Sanierungsstau auch in unserer Stadt nicht zu übersehen ist, werden
sich sicherlich schnell Objekte(Schulen, Kitas, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, etc.) finden lassen
die auf diesem Wege kostenlos und künstlerisch wertvoll aufgewertet werden könnten.
Weitergehende Informationen sind unter

http://www1.wdr.de/fernsehen/kultur/west-art-magazin/sendungen/streetart128.html

zu finden.“



AUSW, 18.03.2015:

Herr Rm Kowalewski erläutert den o. a. Antrag seiner Fraktion.

Nach kurzer Diskussion zu dem Thema wird deutlich, dass heute noch zu viele Fragen (z. B.: „In
welcher Höhe erfolgt die besagt Bezuschussung? Beinhaltet diese Bezuschussung auch die spätere
Instandhaltung der Fassade? Kann eine Stadt sich überhaupt bewerben? “) offen bleiben, um heute
über den Antrag abstimmen zu können.

Zudem kommt man zu dem Schluss, dass es hier nur um öffentliche Gebäude gehen könne, da man
es nicht als Aufgabe der Verwaltung ansehe, private Interessenten für diesen Wettbewerb zu
akquirieren.

Insgesamt einigt man sich daher darauf, die Angelegenheit zuständigkeitshalber, zwecks
abschließender Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün (ABVG) zu überweisen.“


Des Weiteren liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 00736-15-E2):

„Wir bitten darum, dass der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die unten stehenden
Ausführungen des Westdeutschen Rundfunks zum o. g. TOP zur Kenntnis nimmt und in
die Beratung mit einbezieht.

Sehr geehrter Herr Nölleke,
das ist ja wunderbar! Darüber freuen wir uns natürlich sehr, wenn eine Stadt Interesse bekundet!
Es gibt so viele tolle Künstler, gerade auch im Ruhrgebiet, speziell in Dortmund.
Das Prozedere ist wie folgt:
Wir sammeln Zuschauer-Anfragen noch bis Ende des Monats. Anfang Mai werden wir
dann wissen, welche Projekte mit Hilfe des WDR zustande kommen. Wir müssen uns auf
insgesamt 10 Projekte einigen, die wir mit der Kamera dokumentieren und die auch bis zu
einem Betrag von maximal 1000,- Euro an Materialkosten
(mit-)finanziert werden. An Folgekosten beteiligen wir uns nicht. Aber es liegt auch in der
Natur der Sache, dass Streetart vergänglich ist und mit der Zeit auch wieder verschwindet.
Natürlich sind wir auch sehr gerne behilflich, Kontakte zwischen Hausbesitzern und Künstlern
herzustellen. Gerade in Dortmund ist die 44309 Street Art Gallery von Daniela Bekemeier
sehr umtriebig, wenn es um Streetart/ Kunst im öffentlichen Raum geht. Die sind
immer auf der Suche nach guten Häuser-Flächen, die gestaltet werden können!
Es kommt darauf an, welche Flächen Sie zur Verfügung stellen können: Da könnte man
durchaus in Dortmund auch was Größeres aufziehen, denn die Szene, die nach legaler
Gestaltungfläche sucht, ist riesig!!
Also: bitte schreiben Sie uns, um welche Flächen es in Dortmund geht. Sie hören spätestens
im Mai von uns!
Bis dahin: herzliche Grüße aus Köln!
Katja Lüber“



ABVG 21.04.2015:

Herr sB Auffahrt erläutert die beiden o. a. Zusatz-/Ergänzungsanträge seiner Fraktion.

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu dieser Angelegenheit mitgeteilt haben, wird wie folgt zu den beiden Zusatz-/Ergänzungsanträgen abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt die beiden o. a. Zusatz-/Ergänzungsanträge (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 00736-15-E1 und 00736-15-E2) mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, ab.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00549-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 00549-15-E1):

„Die Hansa-Grundschule und die Hangeney-Grundschule in Huckarde wurden mithilfe öffentlich-
privater Partnerschaften (ÖPP) errichtet. Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN
bittet die Verwaltung im Zusammenhang mit der jetzt geplanten barrierefreien Umgestaltung
der beiden Grundschulen um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wurde in den zugrundeliegenden Verträgen mit den privaten Investoren die Möglichkeit
einer Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. barrierefreier
Ausbau berücksichtigt?

2. Wenn ja, welche vertraglichen Bedingungen wurden festgelegt?

3. Welche Auswirkungen hat die barrierefreie Umgestaltung der Schulen im Rahmen
der ÖPP-Abwicklung bezüglich möglicher Zusatz-Vergütungen an den Investor?“


ABVG 21.04.2015:

Die noch ausstehende Stellungnahme der Verwaltung zur o. a. Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 00549-15-E1) soll spätestens zur Ratsitzung am 07.05.2015 vorliegen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen in Höhe von 1.364.718 Euro die barrierefreie Umgestaltung von insgesamt sechs Grundschulen (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss):

-Landgrafen Grundschule (Innenstadt-Ost)
-Elisabeth Grundschule (Eving)
-Erich-Kästner Grundschule (Brackel)
-Eichwald Grundschule (Scharnhorst)
-Hansa Grundschule (Huckarde)
-Hangeney Grundschule (Huckarde)

In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 987.124 Euro und Kosten für die Ausstattung in Höhe von 10.989 Euro enthalten.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006 (Barrierefreiheit) , Finanzposition 780 800:

Haushaltsjahr 2015: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 957.124 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 957.124 Euro stehen im Budget des FB 40 unter der v.g. Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft in Höhe von 62.335,60 Euro, die Ergebnisrechnung des FB 40 wird mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro belastet.

Die Auszahlungen für die Ausstattung erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2016: 10.989 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro.

Die Mittel für die Mehraufwendungen der Abschreibungen und der Bewirtschaftungskosten ab 2017 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. bei FB 65 entsprechend zu berücksichtigen. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. budgetneutral von FB 65 zu FB 40 verlagert.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 366.605 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Hierbei sind in 2014 auf die bestehenden Anlagen im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 37.851,88 Euro berücksichtigt.

Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW.


zu TOP 4.2
Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00111-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund






5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00743-15)

Frau Uehlendahl teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass den Anregungen aus den Bezirksvertretungen Aplerbeck und Hörde bzgl. einer oder mehrerer neuer Buslinien Rechnung getragen werde solle. Das sei in der Vorlage noch nicht berücksichtigt, die Verwaltung werde dies aber in die weiteren Planungen integrieren. Sollten sich hierdurch größere Kostensteigerungen ergeben, erfolge hierzu eine entsprechende Information für die politischen Gremien.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.600.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014597 – Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2015: 215.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 385.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 40.133,00 Euro.


zu TOP 5.2
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00471-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, einen Wettbewerb für die Glasgestaltung der Zugangsanlagen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 255.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209004138 – Umbau SB Hauptbahnhof – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2015: 39.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 21.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 45.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 150.000,00 Euro

Die Auszahlungen in den Jahren 2015 und 2016 erfolgen für den Wettbewerb, die Auszahlungen in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen für Honorar und Bauausführung.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.424,00 Euro

zu TOP 5.3
Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße:
a) Erneuerung der LSA 0353 Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße
b) Beschlusserhöhung Umgestaltung Vogelpothsweg von Emil-Figge-Straße bis Marie-Curie-Allee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13217-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2015:

„Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass an der Kreuzung „Emil-Figge-Straße/
Vogelpothsweg“ gemäß Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.04.2008, „Konzept für
Kreisverkehre“, Drucksache-Nr. 11517-08, an dieser Kreuzung die Einrichtung eines
Kreisverkehrs als machbar eingestuft wurde. Da es Wunsch der Bezirksvertretung Hombruch
sei, die Anzahl der Kreisverkehre im Stadtbezirk DO-Hombruch zu erhöhen, stellt sie
folgenden Antrag:

Antrag der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu
empfehlen, die Vorlage mit der Begründung abzulehnen, dass die Verwaltung die Einrichtung
eines Kreisverkehrs an der Kreuzung „Emil-Figge-Straße/Vogelpothsweg“ prüfen möge.

Danach fasst sie folgenden Beschluss:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün“
mit 17 Nein-Stimmen und einer Enthaltung (AfD) die Vorlage abzulehnen. Seitens der
Verwaltung möge geprüft werden, ob an der Kreuzung „Emil-Figge-Straße/Vogelpothsweg“
ein Kreisverkehr eingerichtet werden kann (s. obige Ausführungen und Antrag der CDU-Fraktion“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13217-14-E1):

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die im Betreff genannte
Vorlage abgelehnt und empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, die
Vorlage ebenfalls abzulehnen. Stattdessen soll geprüft werden, ob an der Kreuzung Vogelpothsweg/
Emil-Figge-Straße ein Kreisverkehr eingerichtet werden kann.
Ich möchte Ihnen zur Entscheidungsfindung einige zusätzliche Informationen und Hinweise
geben:
Zunächst ist festzustellen, dass ein Umbau der Kreuzung zu einem sog. Kleinen Kreisverkehr
vom Grundsatz her als "machbar" einzustufen ist. Zu diesem Ergebnis kam auch die ‚Untersuchung
der Machbarkeit von kleinen Kreisen und Minikreisen in Dortmund’ im Jahr 2008
(vgl. Drucksache 11517-08). Dort ist allerdings auch vermerkt, dass es kein besonderes Erfordernis
für den Umbau gibt. An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert.
Der Umbau zu einem Kreisverkehr erfordert Finanzmittel in einer Größenordnung von bis zu
450.000 €. Auf Grund der vg. nachrangigen Einordnung ist diese Summe im aktuellen HPL
2015 nicht veranschlagt. Aus demselben Grund liegt auch keine entsprechende Ausbauplanung
vor. Würde die Maßnahme nunmehr priorisiert werden, ist mit Ausbauplanung, Mittelbereitstellung
usw. ein zeitlicher Vorlauf von drei Jahren anzusetzen, so dass ein Bau - realistisch
betrachtet - frühestens im Jahr 2018 möglich wäre.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Ausbau eines Kreisverkehres an dieser Stelle nicht die zielführende
Variante. Diese Einschätzung erfolgt u. a. auch vor dem Hintergrund, dass der Umbau
des Vogelpothsweges mit der unbefriedigenden Haltestellensituation als ein wichtiges
Projekt im ‚Masterplan Wissenschaft’ verankert ist.
Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, dass die Bezirksvertretung in der gleichen Sitzung
eine Verbesserung der Beleuchtung unter der sog. Mensabrücke gefordert hat (vgl.
Drucksache Nr. 00664-15). Es ist bislang vorgesehen, diese im Rahmen der Gesamtmaßnahme
Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße zu realisieren.“


ABVG 21.04.2015:

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu dieser Angelegenheit verdeutlicht haben, stellt die CDU-Fraktion gem. § 17 Abs. 1 f) der Geschäftsordnung den Antrag, die Sitzung aufgrund internen Beratungsbedarfes zu unterbrechen. Diesem Antrag wird für 5 Minuten stattgegeben.

Nach der Sitzungsunterbrechung wird auf Bitte der CDU-Fraktion die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zum Antrag erhoben.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig zu und lehnt die Vorlage der Verwaltung ab.

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


zu TOP 5.4
Errichtung der Lichtsignalanlage 0525 Evinger Straße, Höhe Haus-Nr. 21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00371-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Errichtung der Lichtsignalanlage 0525 Evinger Straße, Höhe Haus-Nr. 21, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 30.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66E01202014596 – Errichtung LSA 0525 Evinger Straße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2015 30.000,00 Euro

Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2016, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.240,00 Euro.


zu TOP 5.5
Pilotprojekt "Eagle Eye" - Optimierung der Bestandsaufnahme der Straßeninfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00795-15)

Herr Rm Mader bittet darum, dem Ausschuss nach Beendigung dieses Pilotprojektes eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.

Herr Rm Berndsen schließt sich der Anregung von Herrn Rm Mader an. Zudem bittet er darum, dieses Fahrzeug mit einem Hinweisschild zu versehen, damit für die Bürgerinnen und Bürger ersichtlich sei, dass hier im Auftrag der Stadt Dortmund gehandelt werde.

Frau Uehlendahl führt an, dass die Verwaltung die o. a. Anregungen mitnehmen und entsprechend berücksichtigen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 5.6
2. Quartalsbericht 20015 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand März 2015)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00926-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 2. Quartalsbericht 2015 zum Straßengrunderneuerungsprogramm zur Kenntnis.


zu TOP 5.7
Radweg Hohensyburg
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00548-15-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 00548-15-E1, lag bereits zur Sitzung am 10.03.2015 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00548-15-E2):

„Wunschgemäß informiere ich Sie im Folgenden über den "aktuellen Sachstand zur
Befahrbarkeit des Ruhrtal-Radweges auf Dortmunder Stadtgebiet insbesondere im
Streckenabschnitt Hohensyburg".
Nach Klärung der Zuständigkeit für das betreffende Teilstück des Radweges wurden im
vergangenen Jahr die zukünftige Nutzung und die anteilige Kostenverantwortung zwischen
der Stadt Dortmund und der DB Netz AG verhandelt und vereinbart.
Die ursprünglich favorisierte - vermeintlich kostengünstige - Hangsicherung mittels einer
Trägerbohlwand stellte sich bei Konkretisierung dann allerdings als unwirtschaftlich heraus,
so dass alternative Lösungswege erforderlich werden.
Ich darf an dieser Stelle auf weitere Rahmenbedingungen hinweisen, mit denen Verwaltung
und Bahn AG umzugehen haben:
Die Planungen auf Grund der angrenzenden Bahnlinie sind eng mit der Deutschen Bahn AG
abzustimmen. Erst kürzlich ist hierzu eine Aktualisierung der „Richtlinie RIL 836 –
Erdbauwerke planen, bauen und instand halten hinsichtlich der Ril 836.4102 –
Felsböschungen“ heraus gegeben worden, deren Ergänzungen/Änderungen zwingend in die
Planungsüberlegungen zu integrieren sind.
Zudem bewegen wir uns in dem sehr sensiblen Naturschutzgebiet „Ruhrsteilhänge“. Hier
werden sehr hohe Planungsanforderungen an die umweltverträgliche Ausgestaltung der Hangsicherung
bzw. Felssicherung gestellt. So sind wegen "der Seltenheit, besonderen Eigenart
oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils“
beispielsweise die Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter
wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu berücksichtigen. Hieraus resultierend wird für dieses
Fauna-Flora-Habitat (FFH) zusätzlich noch eine „Landschaftspflegerische Begleitplanung“
erforderlich.
Des Weiteren handelt es sich um ein spezielles Fachgebiet der Geotechnik, welches eher in
Gebirgsregionen Anwendung findet. Betrachtet werden müssen hier mögliche
Steinschlagbahnen, die in Abhängigkeit der unterschiedlichen Geometrie des zum Teil 40 m
hohen und bis zu ca. 90° steilen Hanges simuliert und berechnet werden müssen. Da innerhalb
der Stadtverwaltung für dieses Fachgebiet der Geotechnik keine personellen Ressourcen
verfügbar sind, ist ein auf diesem Fachgebiet präqualifiziertes Ingenieurbüro mit diesen
besonders hochwertigen Planungsarbeiten, sowohl für die Objektplanung als auch die
Tragwerksplanung, zu betrauen. Derzeit befinden wir uns in Honorarverhandlungen mit
einem sehr erfahrenen Ingenieurbüro für Geologie und Umwelttechnik, das entsprechende
Leistungen erbringt.
Planungsziel ist es, in Abhängigkeit von der Hanggeometrie und der Felsausbruchanalyse, das
erforderliche Sicherheitsniveau zu definieren und eine ebenso dauerhafte wie wirtschaftliche
Lösung zu realisieren. Vermutlich wird dies eine kombinierte Maßnahme aus
Schutznetzverhängungen und Steinschlagschutzzäunen, ggf. mit zusätzlicher Einzelanordnung
von Felsankern, sein.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen die Komplexität der Angelegenheit
verdeutlichen konnte und darf Ihnen versichern, dass die Verwaltung sehr darum bemüht ist,
die Angelegenheit so schnell wie möglich einer langfristigen, wirtschaftlichen und sicheren
Lösung, mit dauerhaftem, standsicherem und gebrauchstauglichem Schutz sowie mit
geringem Unterhaltungsaufwand zuzuführen. Gleichzeitig bitte ich aber um Verständnis vor
allem dafür, dass ich Ihnen derzeit zu meinem Bedauern keinen zeitlichen Ausblick für die
Aufhebung der Sperrung der Radwegeverbindung geben kann.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.8
Sauberkeit und Pflege des Dortmunder Straßenbegleitgrüns
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00864-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 00864-15-E1):

„Eine optimale Pflege des Straßenbegleitgrünes in allen Stadtbezirken ist der SPD-Fraktion
im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün ein wichtiges Anliegen.
Da es immer wieder Beschwerden aus der Bürgerschaft oder Unternehmen gibt, bitte die
SPD-Fraktion um einen Sachstandsbericht zur Pflege des Straßenbegleitgrün der Stadt
Dortmund und um die Beantwortung der folgenden Fragen.
1. Welche Methode wird bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns angewandt?
2. Welche finanziellen Mittel und welche Personalressourcen werden für die Pflegearbeiten
eingesetzt?
3. Welche Qualitätskriterien werden bei der Pflege zu Grunde gelegt?
4. Welche Pflegeintervalle gibt es? Gibt es Unterschiede in der Häufigkeit der Pflege
zwischen den äußeren Stadtbezirken und der Innenstadt?
5. Wie wird die Kombination aus Pflege und Müllentfernung gehandhabt? Welche ökologischen
Gründe werden berücksichtigt?
6. Welche Unterschiede in der Pflege des Straßenbegleitgrüns gibt es zwischen
Wohn- und Gewerbegebieten?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.9
Endausbau der Dortmunder Straße "Hauert"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00863-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 00863-15-E1):

„Als südliches Eingangstor zum Technologiezentrum Dortmund kommt der Straße „Hauert“ eine besondere Bedeutung zu. Zur Zeit gibt dieses Eingangstor kein allzu gutes Bild ab, da die Straße noch immer nicht komplett fertiggestellt ist. Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet die Verwaltung daher um einen Sachstandsbericht zum Endausbau der Straße in der Ausschusssitzung am 21.04.2015.“

ABVG 21.04.2015:

Frau Uehlendahl nimmt hierzu mündlich Stellung und geht dabei auf den Ratsbeschluss vom 10.04.2014 ein, wo die Umstufung und Klassifizierung von verschiedenen Straßenabschnitten behandelt und beschlossen wurde. Zu diesem seinerzeit behandelten „Paket“ gehörte auch die Straße „Hauert“. Sie spricht hier ausdrücklich von einem „Paket“, da es um Straßenabschnitte gehe, die vom Land an die Stadt und umgekehrt, von der Stadt an das Land, übertragen werden sollen.

Die Vertragsverhandlungen seien so weit fortgeschritten, dass sowohl die Verträge im Entwurf vorlägen, als auch die örtliche Begehung der verschiedenen Straßenabschnitte stattgefunden habe. Die Übertragung der Straße „Hauert“ an das Land soll zum 01.01.2016 stattfinden.
Als Stadt halte man diese Straße bis zum 01.01.2016 in einem verkehrssicheren Zustand, aber man werde aufgrund der bevorstehenden Übertragung der Strecke an das Land keinen Ausbau mehr vornehmen.

Herr Rm Berndsen bittet darum, dass der dort an den Seitenstreifen liegende Müll entsorgt wird.

Frau Uehlendahl teilt mit, dass hierzu bereits eine Beschwerde beim Tiefbauamt eingegangen sei und der Grün-Bezirk diesen Müll daraufhin entfernt habe.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.



zu TOP 5.10
Ampelanlage Kreuzung Hörder Bahnhofstr. / Benninghofer Str.
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00971-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, Drucksache Nr.: 00971-15-E1):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen.
Ampelanlage an der Kreuzung Hörder Bahnhofstraße / Benninghofer Straße / Am Stift.
- Wie lang bleibt die provisorische Ampelanlage an besagter Kreuzung in Hörde noch bestehen?
- Welche weiteren Maßnahmen sind für die zukünftige Verkehrsleitung an der mehrspurigen Kreuzung
vorgesehen?
- Gibt es eine Möglichkeit für die Verlängerung der Grünphase für die Fußgänger an der Abbiegung
Benninghofer Straße?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -



7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Abkopplung Wachtelohsiepen vom Kanalnetz und ökologische Verbesserung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00303-15)

Herr Dr. Falk hält zu dieser Thematik einen Kurzvortrag (siehe Anlage).


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Fertigstellung der Gewässer- baumaßnahme Wachtelohsiepen zur Kenntnis. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung wird beauftragt, die Veränderung der Gewässerlandschaft in DO-Mengede und DO-Bodelschwingh weiterzuführen.



8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -



Die öffentliche Sitzung endet um 16:35 Uhr.






Huft-Krollner Pisula Zielsdorf
sachkundiger Bürger Vorsitzender Schriftführerin


zu TOP 7.1:

Vortrag Wachtelohsiepen_ad .pdfVortrag Wachtelohsiepen_ad .pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus