über die 41. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 04.02.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:53 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Heymann (SPD) i. V. f. Herr RM Berndsen
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU) bis 16:35 Uhr
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Fuß (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Frebel
Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Bürstingshaus - Integrationsrat
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Frau Rink - Polizeipräsidium Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez.
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Grosse-Holz - 65/AL
Herr Gönen - 65
Frau Uehlendahl - 66/AL
Frau Berndt - 61
Frau Kerschek - 80
Frau Wittig-Flick - 61
Herr Peper - 23
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Hansmeier – 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 41. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 04.02.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 26.11.2019
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)
3.2 2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
3.3 Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Gutenbergstraße"
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14998-19)
3.4 Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Löwenstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14999-19)
3.5 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2019
(Drucksache Nr.: 15032-19)
3.6 Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019
(Drucksache Nr.: 15518-19)
3.7 Parkraumkonzepte
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16558-20)
3.8 E-Scooter
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16567-20)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
nicht besetzt
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Durchlasserneuerung Schondelle - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15058-19)
5.2 Neuplanung und Umbau der Gärtnerstraße - Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15961-19)
5.3 Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund / Lütgendortmunder Hellweg - Signalisierung der Kreuzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15945-19)
5.4 Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Dorstfeld und Dortmund - Barop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16289-19)
5.5 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Markusstraße im Abschnitt von Wendehammer bis Syburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14485-19)
5.6 Sanierung der Brücke Rheinische Straße - 2. Bauabschnitt , Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16313-19)
5.7 Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16081-19)
5.8 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021, hier: Erhöhung der Parkgebühren
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019 (--> Siehe Seite 6)
(Drucksache Nr.: 15415-19)
5.9 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kemminghauser Straße
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15801-19)
5.10 Nutzung von hellem Asphalt
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15538-19-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.10.2019 vor -
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
nicht besetzt
8. Anfragen/ Anträge
8.1 Abarbeitung von Beschlüssen im Bereich ABVG
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16506-20)
9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Bartsch benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzungen
Es wurde einstimmig beschlossen nachfolgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:
NEU TOP 3.9:
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung (DS-Nr.: 16529-20)
NEU TOP 5.11
Fahrradsicherheit
(Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen)
-lag bereits zur Sitzung am 11.03.19 vor-
hierzu NEU Stellungnahme der Verwaltung
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.
zu TOP 3.2
2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2020:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung
Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor:
Der nachfolgend von der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und dem Einzelmitglied Die Linke in der Sitzung gestellte Antrag wird einstimmig wie
folgt beschlossen:
Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate in den Turnhallen im Stadtbezirk
Aplerbeck
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung bei allen anfallenden
Sanierungsarbeiten, Umbauten und Neubauten in den kommenden Jahren von Turn- und
Gymnastikhallen im Stadtbezirk Aplerbeck Anschlüsse für Notstromaggregate nach
Rücksprache mit der Feuerwehr einzubauen.
Die Feuerwehr Dortmund hat die Bezirksvertretung Aplerbeck bei einem gemeinsamen
Termin darauf hingewiesen, dass dies überwiegend bisher nicht der Fall ist, in Krisen- und
Notsituationen aber von größtem Vorteil wäre.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur
Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor:
Herr Meyer (Bündnis '90/die Grünen) verweist auf die in der Anlage aufgeführte
Sanierungsmaßnahmen (Sanitär) der Turnhalle der Dellwigschule an der Westermannstr. 21.
Bei einer Veranstaltung in dieser Turnhalle, sei er darauf aufmerksam geworden, dass die
Deckenkonstruktion entfernt worden sei, da in einer Halle in Bochum Schäden aufgetreten
seien. Diese nunmehr vorhandene Deckenkonstruktion, mache nicht den Eindruck, dass sie
verkehrssicher ist. Auf den Antrag von Herrn Meyer beschließt die BV Lütgendortmund
einstimmig, dass die Verwaltung unverzüglich die Verkehrssicherheit der Decke überprüft.
Beschluss
Die Bezirksvertretungen Lütgendortmund nahm mit diesem Einwand, den 2.
Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-
/Gymnastikhallen zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 24.01.2020 vor:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Neu zu bauende Turn- und Sporthallen werden zukünftig grundsätzlich mit elektronischen
und voll-digitalen Schließanlagen ausgestattet.
2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche
Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen.
3. Bei Sanierungsarbeiten an Turn- und Sporthallen wird eine Umrüstung auf elektronische
Schließanlagen im Einzelfall geprüft.
Begründung:
Städtische Turn- und Sporthallen werden häufig in den Abendstunden und an den
Wochenenden von Vereinen genutzt. Um einerseits den Mehraufwand für die
Schulhausmeister*innen zu minimieren und zudem eine optimale Belegverwaltung der
Sportstätten zu ermöglichen, sollten die Hallen zukünftig mit intelligenten Zugangssystemen
ausgestattet werden, die u.a. eine digitale Verwaltung der Zutrittsrechte ermöglichen.
Der Rat hatte schon 2011 im Zusammenhang mit den hohen personellen Aufwänden für die
Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob die
Schlüsselgewalt der Sporthallen an Wochenenden an die Sportvereine übertragen werden
kann. Die in der Bewertung aus 2012 (Drucksache Nr.: 08174-12) vom Dezernat 3 dargelegten
Probleme, wie die aufwändige zentrale Abwicklung des Vertragsmanagements und die
fehlenden Zuordnungsmöglichkeiten bei verursachten Schäden, würden durch voll-digitale
Schließanlagen ausgeräumt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen
Aplerbeck und Lütgendortmund zur Kenntnis.
Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) führt aus, dass nach Angaben der Verwaltung für die
Befassung mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Schulausschuss und der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zuständig seien.
Der Antrag wird im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit als eingebracht betrachtet und an
den Schulausschuss sowie den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.
ABVG 04.02.2020:
Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den o. a. Empfehlungen mündlich Stellung:
Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck:
„Der „Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate“ an Turn- und Gymnastikhallen für Krisen- und Notsituationen ist technisch möglich.
Hierzu ist anzumerken, dass bei den Turn- und Sporthallen die elektrotechnische Versorgungsstruktur unterschiedlich aufgebaut ist. Zur Planung und Realisierung der betreffenden Anschlüsse ist jeweils eine Abstimmung mit der Feuerwehr erforderlich, um die anzunehmende elektrische Leistung, mit der die entsprechenden Hallen in Krisen- und Notsituationen betrieben werden sollen, zu klären.
Bei dieser Abstimmung mit der Feuerwehr, ist eine Klärung der Vorgaben zum Weiterbetrieb der Beleuchtung, der Heizung sowie der Warmwasserversorgung erforderlich. Zusätzliche Erfordernisse in einer Notfallsituation, wie z.B. die Versorgung der Bevölkerung mit Speisen, gegebenenfalls deren Zubereitung, müssen im Vorfeld hinsichtlich ihrer elektrisch erforderlichen Leistung geklärt werden.
Um alle Gesichtspunkte für den Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate zu berücksichtigen, wird die Verwaltung eine zwischen Immobilienwirtschaft und Feuerwehr abgestimmte Vorlage erstellen.“
Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund:
„Die Turnhallen werden jährlich im Rahmen der Verkehrssicherung überprüft. Bei diesen Inspektionen werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile in Augenschein genommen.
In dem vorliegenden Fall wurde einem aufgedeckten Mangel der Deckenkonstruktionen (Holzwolle-Leichtbauplatten (HWL-Platten) nachgegangen. Dies ist der übliche Weg, der auch schon bei anderen Bauteilen angewendet wurde. Hinzugezogen wurde ein Sachverständiger, der die Begutachtung der abgehängten Deckenkonstruktion und die Überprüfung der Ballwurfsicherheit der Turnhalle der Dellwigschule vorgenommen hat.
Ziel war die Sicherstellung der weiteren dauerhaften Nutzung der Turnhalle hinsichtlich der Tragfähigkeit. Weiterhin sollte die Ballwurfsicherheit durch ein vereinfachtes Prüfverfahren in Abhängigkeit der erzielten Ergebnisse bestätigt oder ausgeschlossen werden.
Die Ergebnisse zeigten auf: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des Ballsportbetriebes war die Demontage der Deckenplatten erforderlich.
Die Prüfung der Erneuerung der Decke inkl. der Infrastruktur findet derzeit statt.“
Weiter teilt Herr StR Rybicki mit, das bis zu einer der nächsten Sitzungen eine Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vorgelegt wird.
Somit vertagt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Befassung mit dem o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag.
zu TOP 3.3
Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Gutenbergstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14998-19)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Löwenstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14999-19)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2019
(Drucksache Nr.: 15032-19)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2019:
„Dem Rat der Stadt lag hierzu folgende Überweisung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus
seiner Sitzung am 24.09.2019 vor:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Antrag der Mitglieder des Vorstandes des BPN
vor:
Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, die Anzahl der
öffentlichen (Behinderten-)Toiletten im öffentlichen Raum in Dortmund auf zunächst 30 zu
erhöhen. An der Auswahl neuer Standorte sollen die Bezirksvertretungen beteiligt werden, an der
Entscheidung über den Ausstattungsstandard der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische
Netzwerk.
Herr Volkert ruft die Vorgeschichte dieses Antrags, u.a. die Zusammenarbeit mit dem
Seniorenbeirat bei einer Bestandsaufnahme der öffentlichen Toiletten in Dortmund und mehrere
gemeinsamer Initiativen gegenüber dem Rat und den Gremien in Erinnerung. Gegenstand dieses
Antrags sei jetzt, die Anzahl der öffentlichen Toiletten im öffentlichen Raum in einem ersten
Schritt auf 30 zu erhöhen.
Mit einer Enthaltung beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk:
Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, die Anzahl der
öffentlichen (Behinderten-)Toiletten im öffentlichen Raum in Dortmund auf zunächst 30 zu
erhöhen. An der Auswahl neuer Standorte sollen die Bezirksvertretungen beteiligt werden, an der
Entscheidung über den Ausstattungsstandard der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische
Netzwerk.
Frau Beckmann spricht das Thema der Pflegemöglichkeiten für jugendliche und erwachsene
Menschen an, wenn diese sich längere Zeit bei öffentlichen Veranstaltungen / im öffentlichen
Raum aufhalten. Hier sei es notwendig, Räume mit Pflegeliegen anzubieten und über
vorhandene Möglichkeiten zu informieren. Im Austausch wird festgestellt, dass die gewünschten
Möglichkeiten im Dortmunder U und im Gesundheitsamt vorhanden sind. Herr Herkelmann regt
an, auf diese Möglichkeiten mit einer Presseerklärung vor Beginn des Weihnachtsmarkts
hinzuweisen.
Rm Pisula (CDU) regte als Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an, die
Angelegenheit in diesen Ausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen, zumal bei den Sitzungen
des Ausschusses regelmäßig eine Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes anwesend ist.
StR Wilde erinnerte an den Konsens, in jedem Stadtbezirk eine behindertengerechte öffentliche
Toilette anbieten zu wollen. Darüber hinaus sei beabsichtigt, das Format „nette Toilette“, das
erfolgreich in Hörde getestet wurde, über das gesamte Stadtgebiet ausdehnen zu wollen. Neu sei nun
der Wunsch, die Anzahl der behindertengerechten öffentlichen Toiletten in den Stadtbezirken zu
erhöhen. Seitens der Verwaltung werde das Thema mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk so
vorbereitet, dass dem Ausschuss für Bauen, Verkehr ein Grün ein Vorschlag vorgelegt werden kann.
Der Rat der Stadt überweist die Vorlage zur Beratung an den Ausschuss für Bauen, Verkehr
und Grün.“
ABVG 04.02.2020:
Der Ausschuss verständigt sich darauf, die TOP 3.5 und 3.6 gemeinsam zu diskutieren.
Es erfolgt eine ausführliche Diskussion - u. a. zu der Frage, ob das Konzept „Nette Toilette“ ggf. die Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Toilettenanlagen entsprechend dem Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks erfüllen kann. In diesem Zusammenhang erläutert Frau Kerschek auf Nachfrage, dass im Stadtbezirk Hörde von den dort bereitstehenden „Netten Toiletten“ fünf barrierefrei sind.
Nach weiterer Erörterung weist Herr StR Wilde zusammenfassend auf den vorliegenden Ratsbeschluss zur Neuvergabe der Dienstleistungskonzessionen Werbe- und Toilettenanlagen vom 04.07.2019 (vgl. Drucksache Nr. 14218-19) hin, der vorsieht, weiterhin eine Toilettenanlage pro Stadtbezirk (bislang „Wall“) vorzuhalten. Sofern mehr Standorte eingerichtet werden solle, bedürfe es dafür zunächst eines politischen Beschlusses und nachfolgend einer Prüfung und Entscheidung zu den Standorten.
Herr StR Rybicki macht angesichts einer möglichen neuen Beschlusslage darauf aufmerksam, dass das laufende Vergabeverfahren kurz vor dem Abschluss steht.
Der Ausschuss für Bauen. Verkehr und Grün fasst anschließend folgende Beschlüsse:
TOP 3.5
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün spricht sich einstimmig dafür aus, in Ergänzung zu dem Konzept „Nette Toilette“, pro Stadtbezirk zwei Standorte für barrierefreie Toilettenanlagen im öffentlichen Raum zu realisieren und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.
TOP 3.6
Zusätzlich zu dem Beschluss zu TOP 3.5 beauftragt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Verwaltung mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), das Konzept „Nette Toilette“ für alle Stadtbezirke weiter zu verfolgen und über den jeweils aktuellen Sachstand entsprechend zu berichten.
Herr Rm Urbanek spricht sich gegen dieses Konzept aus, weil er befürchte, dass die Stadt Dortmund hierdurch nicht in ausreichendem Maße der Verpflichtung zu Einrichtung von barrierefreien Toilettenanlagen im öffentlichen Raum nachkommen würde.
zu TOP 3.6
Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019
(Drucksache Nr.: 15518-19)
Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 28.11.2019:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des
Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung aus seiner Sitzung am 13.11.2019 vor (redaktioneller Hinweis: es handelt sich um
die BV Innenstadt-Nord):
Es liegen folgende Empfehlungen vor:
BV Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019:
Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen merken an, dass für die
Umsetzung des Konzeptes „Nette Toilette“ nicht die Geschäftsführungen der
Bezirksvertretungen zuständig sein sollen.
Es wäre sinnvoll, die Werbung für das Projekt „Nette Toilette“ über die örtliche Presse
zu kommunizieren.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 12 Ja-
Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr
Borchardt/Die Rechte), 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) und 2 Enthaltungen
(Fraktion Die Linke & Piraten) unter Berücksichtigung der o. g. Anmerkung wie folgt
zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund
- begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
- beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
BV Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019:
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, die Zuständigkeit für die
Umsetzung des Konzeptes 'Nette Toilette' nicht den Geschäftsführungen der
Bezirksvertretungen zu übertragen.
Die Suche der Standorte können die Bezirksvertreter*innen in ihren jeweiligen
Bereichen vornehmen und die weitere komplette Abwicklung (Werbung über die
örtliche Presse, Finanzen etc.) soll zentral vom Verein übernommen werden.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
· begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
· beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
BV Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019:
Der Bezirksbürgermeister gab ergänzend zu Protokoll, dass für die Umsetzung des
Konzepts "Nette Toilette" von der Wirtschaftsförderung Personalkapazität zur
Verfügung gestellt werden müsse.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer
Enthaltung – AfD-, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
- begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
- beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019:
Das Behindertenpolitische Netzwerk schließt sich zustimmend den Aussagen des
Seniorenbeirats aus seiner Sitzung am 31.10.2019 an.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
In der Auswahl und Akquise von Betrieben, die die „Nette Toilette“ anbieten sollen,
werden vorrangig Betriebe angesprochen, deren Toiletten Behindertentoiletten im
DIN-Standard oder deren Toiletten für Menschen mit Behinderungen zugänglich und
nutzbar sind. Ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium ist die Öffnungszeit der
Betriebe.
In der Akquise soll angeregt werden, in dafür geeigneten Sanitärräumen Pflegeliegen
für die pflegerische Versorgung Erwachsener anzubieten.
In der Öffentlichkeitsarbeit über Flyer, Plakate und eine App wird durch regelmäßige
Kontrolle die Korrektheit der verbreiteten Informationen überprüft. Angeregt wird, die
Informationen auch auf einer Internetseite zur Verfügung zu stellen. Dabei ist bei den
digitalen Informationen die Barrierefreiheit des Informationsangebots sicherzustellen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit einer Gegenstimme bei vier
Enthaltungen:
Der Rat der Stadt Dortmund
- begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
- beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
- In der Auswahl und Akquise von Betrieben, die die „Nette Toilette“ anbieten sollen,
werden vorrangig Betriebe angesprochen, deren Toiletten Behindertentoiletten im
DIN-Standard oder deren Toiletten für Menschen mit Behinderungen zugänglich und
nutzbar sind. Ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium ist die Öffnungszeit der
Betriebe.
In der Akquise soll angeregt werden, in dafür geeigneten Sanitärräumen Pflegeliegen
für die pflegerische Versorgung Erwachsener anzubieten.
In der Öffentlichkeitsarbeit über Flyer, Plakate und eine App wird durch regelmäßige
Kontrolle die Korrektheit der verbreiteten Informationen überprüft. Angeregt wird, die
Informationen auch auf einer Internetseite zur Verfügung zu stellen. Dabei ist bei den
digitalen Informationen die Barrierefreiheit des Informationsangebots sicherzustellen.
Rm Berndsen schlägt vor, die vorliegenden Empfehlungen in die Umsetzung des Konzeptes
einfließen zu lassen.
Herr Westphal weist darauf hin, dass für den Fall der Beschlussfassung durch den Rat der
Stadt der Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung angepasst und der
Betriebskostenzuschuss entsprechend erhöht wird.
Unter Einbeziehung der Anregung von Rm Berndsen sowie dem Hinweis von Herrn
Westphal empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende
Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 04.07.2019 vor:
Dem Rat der Stadt Dortmund lagen folgende Unterlagen des Behindertenpolitischen Netzwerks
(Drucksache Nr.: 14483-19) vor:
- die Überweisung eines Antrages aus der öffentlichen Sitzung am 11.06.2019:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, an den Rat der Stadt Dortmund den Antrag zu
stellen, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt
gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.“
- der dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgelegte Antrag (Drucksache Nr.: 14483-19):
„Siegfried Volkert
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
20.05.2019
Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 11.06.2019; TOP 4.2 Teilhabe für alle
ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen
(Be-hinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur
Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zustimmung zu dem nachfolgenden Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Siegfried Volkert und Friedrich-Wilhelm Herkelmann
f.d.R. Christiane Vollmer
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Seniorenbeirat
ArbeitskreisToiletten
BPN
Seniorenbeirat
BPN
Sitzungsart
Öffentlich
Gremien: Beratungstermin: Zuständigkeit:
Seniorenbeirat Beschluss
BPN Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur
Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises gibt eine richterliche Entscheidung dergestalt,
Öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zu zählen.
Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der
Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der
Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundlich und seniorengerechte Stadt zu
präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine
entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzenden des Seniorenbeirates
Vorsitzender den Behindertenpolitischen Netzwerkes“
Der Rat der Stadt hatte unter TOP 3.23 b) auch folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus
seiner Sitzung am 13.06.2019 (Drucksache Nr.: 14200-19) erhalten:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus der AG Toiletten vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitskreis Toiletten hat nachfolgenden Antrag verfasst und bittet darum, diesen zu
beschließen und an den Rat weiterzuleiten:
Antrag an den Rat der Stadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden
Antrages:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur
Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und keine freiwillige Leistung darstellt.
Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises Toiletten gibt es eine richterliche Entscheidung
dergestalt, dass öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine
Bürger*innen zählen. Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen.
Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem
Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundliche und seniorengerechte
Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten
eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“
Herr Herkelmann als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks erläuterte dem Rat der
Stadt, warum der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk den Antrag gestellt
haben, dass der Rat der Stadt Dortmund einen Beschluss fasst, die Vorhaltung von öffentlichen
Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt zu zählen und nicht als freiwillige Leistung
anzusehen ist.
Für den Seniorenbeirat als auch das Behindertenpolitische Netzwerk gehört auch ein zahlenmäßig
ausreichendes, qualitativ zufriedenstellendes und umfassend barrierefreies Angebot an
öffentlichen Toiletten dazu, Dortmund zu einer lebens- und liebenswerten Stadt für alle Menschen
zu machen.
In diesem Sinne haben beide Beiräte in den zuständigen Fachausschüssen weitere Initiativen
ergriffen und hoffen, dass sich die Versorgungssituation mit öffentlichen (Behinderten-)Toiletten
nachhaltig verbessert und damit Dortmund für seine Bewohner*innen und Besucher*innen an
Attraktivität gewinnt.
Der Rat der Stadt überwies die Unterlagen gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat,
Ausschüsse etc. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Anregungen der Gremien nicht zu beschließen, sondern
diese weiterzugeben und hinsichtlich der Umsetzung des Verfahrens noch einmal darüber
nachzudenken. In Bezug auf hieraus mögliche offene Fragen zu diesem Thema (siehe auch DS-Nr.
14483, die auf Wunsch des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
gemeinsam mit der Vorlage „Nette Toilette“ beraten werden sollte) sollte man sich darauf
verständigen, diese an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen. In der
letzten Ratssitzung sei geklärt worden, wer zukünftig als Ausschussvorsitzender für die Fragen zu
Toiletten zuständig sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich dem
Verfahrensvorschlag von Herrn Düdder und der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts,
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mehrheitlich bei Enthaltung
der AfD-Fraktion insoweit an, als dass die Vorlage wie folgt zu empfehlen ist:
Der Rat der Stadt Dortmund
- begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
- beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.“
ABVG 04.02.2020:
Der Ausschuss verständigt sich darauf, die TOP 3.5 und 3.6 gemeinsam zu diskutieren.
Es erfolgt eine ausführliche Diskussion - u. a. zu der Frage, ob das Konzept „Nette Toilette“ ggf. die Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Toilettenanlagen entsprechend dem Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks erfüllen kann. In diesem Zusammenhang erläutert Frau Kerschek auf Nachfrage, dass im Stadtbezirk Hörde von den dort bereitstehenden zehn „Netten Toiletten“ fünf barrierefrei sind.
Nach weiterer Erörterung weist Herr StR Wilde zusammenfassend auf den vorliegenden Ratsbeschluss zur Neuvergabe der Dienstleistungskonzessionen Werbe- und Toilettenanlagen vom 04.07.2019 (vgl. Drucksache Nr. 14218-19) hin, der vorsieht, weiterhin eine Toilettenanlage pro Stadtbezirk (bislang „Wall“) vorzuhalten. Sofern mehr Standorte eingerichtet werden solle, bedürfe es dafür zunächst eines politischen Beschlusses und nachfolgend einer Prüfung und Entscheidung zu den Standorten.
Herr StR Rybicki macht angesichts einer möglichen neuen Beschlusslage darauf aufmerksam, dass das laufende Vergabeverfahren kurz vor dem Abschluss steht.
Der Ausschuss für Bauen. Verkehr und Grün fasst anschließend folgende Beschlüsse:
TOP 3.5
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün spricht sich einstimmig dafür aus, in Ergänzung zu dem Konzept „Nette Toilette“, pro Stadtbezirk zwei Standorte für barrierefreie Toilettenanlagen im öffentlichen Raum zu realisieren und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.
TOP 3.6
Zusätzlich zu dem Beschluss zu TOP 3.5 beauftragt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Verwaltung mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), das Konzept „Nette Toilette“ für alle Stadtbezirke weiter zu verfolgen und über den jeweils aktuellen Sachstand entsprechend zu berichten.
Herr Rm Urbanek spricht sich gegen dieses Konzept aus, weil er befürchte, dass die Stadt Dortmund hierdurch nicht in ausreichendem Maße der Verpflichtung zu Einrichtung von barrierefreien Toilettenanlagen im öffentlichen Raum nachkommen würde.
zu TOP 3.7
Parkraumkonzepte
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16558-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 16558-20):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um