Niederschrift

über die 2. Sitzung des Beauftragten des Landes NRW
(anstelle der Bezirksvertretung Scharnhorst)
am 28.08.2012, Beginn: 15.30 Uhr,
Mensa der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund

(öffentlich)


Sitzungsdauer: 15:30 - 15:40 Uhr

Anwesend:

Rüdiger Schmidt Landesbeauftragter NRW

Marion Hardt Bezirksverwaltungsstellenleiterin Do-Scharnhorst


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Beauftragten des Landes NRW
(anstelle der Bezirksvertretung Scharnhorst)
am 28.08.2012, Beginn: 15.30 Uhr,
Mensa der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund

1. Regularien

1.1 Feststellung der Tagesordnung

2. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

2.1 Bauleitplanung; 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Teilung des Bebauungsplanverfahrens in zwei Bereiche (Teil I und Teil II), Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07614-12)





1. Regularien


zu TOP 1.1

Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


2. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Teilung des Bebauungsplanverfahrens in zwei Bereiche (Teil I und Teil II), Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07614-12)

Beschluss
Der Landesbeauftragte für die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Landesbeauftragten NRW für den Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 8 und 9 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A –Seequartier geprüft und beschließt, der Anregung der Bezirksvertretung Höre unter Ziffer 8.1 dieser Vorlage zu folgen und den Bereich zwischen der Hörer Burgstraße, des Hörer Burgplatzes, der Hörder-Bach-Allee und des Rudolf-Platte-Weges (Teil II) aus dem Planbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt als Satzung zu beschließen. Ferner beschließt der Rat der Stadt

a) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 8.6, 8.4/8.5 h1-h2 und 9 dieser Vorlage zu berücksichtigen,

b) die Stellungnahme der Einsprecher unter Ziffer 8.4/8.5 g, h3 und 8.8 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4, § 4a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBL I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666; SGV NRW 2023)
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter
Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte
Begründung vom 10.02.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 11 dieser
Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 25.07.2012 dem
Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier- beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW
V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A,
Teil I -Seequartier- für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich
als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103).

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW



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