Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 02.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:22 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter,Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD) i.V f.Herrn RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Herr RM Taranczewski (SPD) i.V. für Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen) i.V. für Herrn RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Frau RM Reigl (Die Linke & Piraten) i.V. für Herrn RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Borgmann - DEW GmbH

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Höing -60/stv.AL-
Herr Fischer -60/4-
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe 61/2
Herr Sagolla-61/3-
Herr Draxler-61/4-
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 02.11.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 21.09.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

3.2 „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

3.3 Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)
-reduzierter Versand-

3.4 Beteiligung der Stadt Dortmund an der Zukunftsinitiative ,Wasser in der Stadt von morgen' als Element einer nachhaltigen Stadtentwicklung über Integrale Wasserwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05237-16)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Rhein-Ruhr-Express (RRX), infrastrukturelle Auswirkungen bezüglich der Eisenbahnüberführungen in den Dortmunder Innenstadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04939-16)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2016

4.2 Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05299-16)

4.3 Campus 2030 - Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05595-16)

4.4 Zukunftsprogramm „Dortmund – eine wachsende Stadt“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05481-16)

4.5 Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40/B1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 Dortmund-Unna;
hier: Planfeststellungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05802-16)

4.6 Stadtumbau "Hörde Zentrum" - hier: Ergebnisse der gutachterlichen Begleitung zum Verkehrsversuch Faßstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05599-16)

4.7 Konzept Ruhr & Wandel als Chance, Statusbericht 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05768-16)

4.8 ,,Erinnerungsort Haus Brünninghausen"
Sachstand zu den geplanten Maßnahmen im Bereich des ehemaligen Schlosses Romberg in Dortmund-Brünninghausen unter Einbeziehung der angrenzenden Nutzungen und Entwicklungsräume ,,Botanischer Garten Rombergpark", ,,Romberghöfe" (Bebauungsplanverfahren Hom 285 - südlich Am Rombergpark -) und Brückenschlag PHOENIX West (NRW.URBAN) .

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05313-16)
-lag bereits zur Sitzung am 21.09,.2016 vor-

4.9 Radverbindung Rombergpark
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05754-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 21.09.2016 vor-

4.10 Flughafen Dortmund; Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:30 Uhr und Starts bis 23 Uhr im fahrplanmäßigen Verkehr des Jahres 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05500-16)

4.11 Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05718-16)
-lag bereits zur Sitzung am 21.09.2016 vor-

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05718-16-E3)
-lag bereits zur Sitzung am 21.09.2016 vor-

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Betriebsplan für den Dortmunder Stadtwald
Mündlicher Bericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05379-16)
Die Vorlage wurde bereits in der Sitzung am 21.09.2016 zur Kenntnis genommen.

5.2 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)
-lag bereits zur Sitzung am 20.04.2016 vor-

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2016
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2016
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2016
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2016
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-


hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03928-16-E4)
-lag bereits zur Sitzung am 29.06.2016 vor-

hierzu -> Ergänzung der Vorlage (Modifizierung des ursprünglichen Beschlussvorschlages)
(Drucksache Nr.: 03928-16-E6)

5.3 Abschlussbericht „AMeG - Aktivierung von MigrantInnen zur energetischen Gebäudemodernisierung“ - ein Projekt des dlze (Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05687-16)

5.4 Baumfällungen im Hoeschpark
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05738-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 21.09.2016 vor-

5.5 Landwirtschaftliche Pachtflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03629-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

5.6 Neuansiedlung der Gelbbauchunke
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06057-16)

5.7 Ausgleichs- und Ersatzflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

5.8 Dorstfeld-Süd
Zwischenbericht der Verwaltung
-aktueller Sachstand-

(Drucksache Nr.: 04956-16-E3)

5.9 Luftbelastung in Dortmund - Werte aus 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05880-16)

5.10 Luftbelastung durch Stickstoffdioxid
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06076-16)

5.11 "Stickstoffdioxidbelastung"
-Information der Verwaltung zu externen Gutachten-



6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung
-nicht besetzt-

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Rüding benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:


Man einigt sich darauf, folgende Vorlagen der Verwaltung im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen:

!NEU!TOP 3.5 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2017
Empfehlung- (Drucksache Nr.: 05950-16)

!NEU!TOP 3.6 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna - hier: Ergänzende Änderungen der Gesellschaftsverträge- Empfehlung- (Drucksache Nr.: 06020-16)


!NEU!TOP 3.7 Vergabe eines Grundstücks in Dortmund-Grevel für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau und Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder-Empfehlung- (Drucksache Nr.: 05989-16)

Absetzungen:


Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion den unter TOP 5.10 aufgeführten Vorschlag zur Tagesordnung zum Thema „ Luftbelastung durch Stickstoffdioxid“ aufgrund der aktuellen Berichterstattung zunächst zurückziehe.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den vorgenannten Ergänzungen und einer Absetzung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 21.09.2016

Ergänzungen:


Herr Rm Waßmann bitte um folgende Ergänzungen:




Die Niederschrift über die 16 Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 21.09.2016 wird mit den o. a. Ergänzungen genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.2
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.3
Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

AUSW, 02.11.2016:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler merkt an, dass der vorliegende Bericht in Bezug auf das Zielfeld “Umwelt“ in den letzten drei Jahren noch zu schlecht ausfalle und führt hierfür beispielhaft folgende Punkte an:



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Jahresbericht 2015 zur Kenntnis.




zu TOP 3.4
Beteiligung der Stadt Dortmund an der Zukunftsinitiative ,Wasser in der Stadt von morgen' als Element einer nachhaltigen Stadtentwicklung über Integrale Wasserwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05237-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Zukunftsinitiative ,Wasser in der Stadt von morgen‘ und die Zielsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung über ‚Integrale Wasserwirtschaft‘.

Die Verwaltung wird ermächtigt, bei ihrer Aufgabenwahrnehmung das Leitbild und die Ziele einer ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ zu verfolgen sowie auch durch eigene Planungs- und Baumaßnahmen in die Umsetzung zu bringen und eine Kooperationsvereinbarung mit der Emschergenossenschaft abzuschließen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihm jährlich über den Stand der Umsetzung der Zukunftsinitiative zu berichten.













zu TOP 3.5
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05950-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für

die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2017;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2017 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2017 der Dortmunder Wertstoffgesellschaft
mbH (DOWERT) zur Kenntnis;


- stellt den Wirtschaftsplan 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.




zu TOP 3.6
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna - hier: Ergänzende Änderungen der Gesellschaftsverträge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06020-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den aufgrund des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens erfolgten ergänzenden Änderungen der Gesellschaftsverträge zu.















zu TOP 3.7
Vergabe eines Grundstücks in Dortmund-Grevel für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau und Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05989-16)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Grevel, Flur 1, Nr. 350 in einer Größe von ca. 3.600 qm, gelegen In der Liethe 215, aus dem Sondervermögen Grundstücks- und Verwaltungsvermögensfonds (SV GVVF) für die Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) und öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu veräußern.
2. Er beschließt für die TEK die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. (Gewährvertrag)

3. Er beschließt weiterhin, dass die Tageseinrichtung für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen ist.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Rhein-Ruhr-Express (RRX), infrastrukturelle Auswirkungen bezüglich der Eisenbahnüberführungen in den Dortmunder Innenstadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04939-16)


Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 21.09.2016:

„Herr Krieg (Tiefbauamt) gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch Sachinformationen zur Vorlage.

Herr Urbanek sieht den Vorschlag zum Vorbehalt, die Burgtorbrücke zu verbessern, aus finanziellen Gründen für unrealistisch, da im konsumtiven Ansatz keine Mittel zur Verfügung stehen werden.

Beschluss:

Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten die Anpassung der lichten Höhe einer Brücke für den Busverkehr (Bushöhe) wird bei 3 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 14 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Lohmann – parteilos, Herrn Urbanek – AfD und Herrn Borchardt – Die Rechte) mehrheitlich abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt, nach kontroverser Diskussion, dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Urbanek – AfD) unter dem folgenden Vorbehalt wie folgt zu beschließen:

Vorbehalt:

Die Stadt Dortmund wird gebeten,

- bei den weiteren Planungen der Brückenbauwerke darauf zu achten,

- dass unter den Brücken eine ausreichende Breite für Fußgänger- und Radwegestreifen auf beiden Seiten der Straße bestehen bleibt bzw. realisiert wird.

- dass die Gelegenheit genutzt wird, die seit vielen Jahren beklagte Situation des Übergangs von der Nordstadt zur City an der Burgtorbrücke zu verbessern.

- dass die entsprechenden Haushaltsmittel eingeplant werden.

- wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen auszusprechen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.“


Hierzu liegt vor: Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 25.10.2016 :
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (Inhalte siehe oben):
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion die Linke & Piraten, DS-Nr.: 04939-16-E4):

„In diesem Zusammenhang soll auch eine Baumaßnahme an der Eisenbahnunterführung Borsigstraße durchgeführt werden. Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zur derzeitigen Situation bzgl. der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle. Die derzeitige unbefriedigende Situation ist auf den anliegenden Fotos gut zu erkennen.“


ABVG 25.10.2016:

Herr Rm Gebel erläutert zunächst den Antrag seiner Fraktion.

Bezugnehmend auf den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten, möchte Herr Rm Mader wissen, in welcher Höhe sich die Kosten für die dort angesprochene Baumaßnahme belaufen würden. Außerdem bittet er auch um Darlegung der Höhe der Kosten für die in der Vorlage erwähnte Eisenbahnunterführung Münsterstraße/Burgtor.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nicht zugestimmt habe, da seine Fraktion die dort gestellten Forderung, ein eigenes „Verlangen“ auszusprechen, finanziell für unrealistisch gehalten hatte.

Herr Rm Logermann erbittet ebenfalls Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Kosten bzgl. des vorliegenden Antrages der Fraktion Die Linken & Piraten.

Frau Uehlendahl erläutert, dass es im Regelfall so sei, dass die DB einen Brückenerneuerungsbau auch bezahle, wenn es sich um eine Brücke aus dem Bestand de DB handele und keine Veränderungen in der Höhe und in der Weite vorgenommen werden müssten. Sollte die Stadt den Wunsch haben, dass die lichte Weite breiter oder die lichte Höhe höher werden solle, so müsse sie hierfür ein sogenanntes „Verlangen“ aussprechen. Sollte die Stadt dies veranlassen, so sei dies ein „einseitiges Verlangen“ und die Stadt habe somit die gesamten Kosten zu tragen. Hierbei würden lediglich die Unterhaltskosten gegengerechnet, die die DB durch das ein neues Bauwerk weniger zu tragen habe.
Für den Fall, dass sowohl die DB als auch die Stadt ein „Verlangen“ aussprechen sollten (z. B. wenn die DB die Statik an der Brücke ändern und die Stadt wünsche, dass die Brücker breiter und höher werden soll) handele es sich um zweierlei „Verlangen“, wodurch die Kosten entsprechend geteilt würden.
Zum Burgtor teilt sie mit, dass an das vorhandene Bogenbrückenbauwerk eine Brücke angesetzt werden soll, das heißt, dass nördlich eine Kastenbrücke dahinter gesetzt werde. Diese Brücke habe natürlich die erforderliche Durchfahrtshöhe. Allerdings würde vorne das Bogenbrückenbauwerk stehen bleiben, was in der Mitte auch eine entsprechend Höhe habe, so dass die Reisebusse durchfahren könnten. Da aber in den Randbereichen, eben durch diesen Bogen, diese Höhe nicht mehr gegeben sei, müsse die Brücke entsprechend runterbeschildert werden, um zu verhindern, dass die Busse dort im rechten Bereich unter der Brücke hängen bleiben.
Würde die Stadt genau für diese Brücke ein „Verlangen“ aussprechen, dann müsste die Bogenbrücke auf ein einseitiges „Verlangen“ der Stadt hin erneuert werden. Die Kosten für ein solches Vorhaben beliefen sich im Regelfall auf einen zweistelligen Millionenbeitrag. Im Fall einer solchen Brückenerneuerung könnten nämlich die derzeit dort bestehenden Gleisabstände nach heutigem Regelwerk so nicht mehr gebaut werden, wodurch der für die DB bestehender Bestandschutz für die Gleisanlage wegfallen würde und die Gleise zukünftig die aktuell normierten Abstände aufzuweisen hätten. Damit kämen auf die Stadt Dortmund nicht nur die Kosten für den Brückenbau zu, sondern sie hätte außerdem 100 Prozent der Kosten für die entsprechende Gleisverschwenkung sowie für neue Oberleitungen zu tragen.

Bezugnehmend auf die Ausführungen von Frau Uehlendahl, teilt Herr Rm Gebel mit, dass der den Antrag seiner Fraktion zurückzieht.

Herr Rm Berndsen erhebt für seine Fraktion die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, mit Ausnahme des Punktes: „Die Stadt Dortmund wird gebeten, wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen auszusprechen“, zum Antrag.

Somit erfolgt die heutige Abstimmung wie folgt getrennt:

1.Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün folgt dieser Empfehlung mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), mit Ausnahme des hierin enthaltenen Punktes: „Die Stadt Dortmund wird gebeten, wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen auszusprechen“.

2. Zur Vorlage:

In der somit veränderten Form empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.


Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung vom 25.10.2016 (Drucksache Nr.: 04939-13-E):
(Anmerkung: Die Stellungnahme der Verwaltung lag dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Sitzung am 25.10.2016 nicht vor.)

„Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord nehme ich wie folgt Stellung:
Die Grundlage für die Beschlussvorlage der städtischen Gremien zu den infrastrukturellen
Auswirkungen bezüglich der Eisenbahnüberführungen in den Dortmunder Innenstadtbezirken
(04939-16) war eine Führung des RRX über Lünen nach Münster mit einem behinderungsfreien
Verkehr durch die vorausgesetzte Zweigleisigkeit.

Neuere Entwicklungen
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Bundesverkehrswegeplan 2030 ist derzeit der
zweigleisige Ausbau der Strecke Lünen – Münster offen.
Das hat Auswirkungen auf die Planungen von DB Netz für den Ostkopf des Dortmunder
Hauptbahnhofes. Alle Planungen für Dortmund werden auf den Prüfstand gestellt und auf das
Stadium der Vorplanung zurückgenommen. Erste Ergebnisse könnten Ende 2017 vorliegen. Danach
folgt die Entwurfsplanung und anschließend die Planfeststellung. Mit Bauarbeiten im Ostkopf des
Dortmunder Hbf kann nicht vor 2022 gerechnet werden.
Es ist damit zu rechnen, dass die Maße der Brücken in den Innenstadtbezirken entlang der Strecken
nach Hamm bzw. Münster nicht verändert werden.

Stellungnahme zum Beschluss der BV Innenstadt Nord:

Veränderungen an den bestehenden Brücken, die einseitig von der Stadt Dortmund gefordert werden,
würden zu einer Kostenbeteiligung der Stadt Dortmund in einem höheren zweistelligen
Millionenbetrag nach § 12.1 Eisenbahnkreuzungsgesetz führen. § 12.1 regelt den Fall, dass derjenige
Kreuzungsbeteiligte, welcher eine Änderung verlangt, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen
hat. Vorteile, die dem anderen Beteiligten dadurch entstehen, sind dem Veranlasser gegenüber
auszugleichen.
Die Deutsche Bahn sieht in ihren bisherigen Planungen vor, die vorhandenen lichten Weiten und
Höhen bei evtl. Neubauten im Zuge der RRX-Planung in Dortmund beizubehalten. Hat die Stadt
Dortmund aber das Verlangen, die lichte Weite und Höhe zu vergrößern, sind demnach die Kosten
von der Stadt Dortmund zu 100 % zu tragen. Dem steht aber der von der DB AG zu leistende
Vorteilsausgleich gegenüber, der dem Umstand Rechnung trägt, dass ihr auf Kosten der Stadt eine
neue Brücke zufallen wird.
Als Beispiel sei hier die Eisenbahnüberführung Münsterstraße/Burgtor genannt:
Eine Veränderung der Straßenachse kann hohe Kosten für die Stadt nach sich ziehen. Bleibt die
Brücke nicht so wie heute bestehen, lägen die Kosten für einen kompletten Neubau (inkl.
Gleisanlagen, Fahrleitung, Signalen, usw.) bei einem hohen zweistelligen Millionenbetrag. Aus
diesem Grunde bleibt diese Brücke im Bestand erhalten. Gewichtiger Vorteil für die DB: Der
Bestandsschutz für die Gleisabstände wird bewahrt. Dies trifft allerdings nur auf einen Ersatzneubau
mit Gleisen und Straße in heutiger Lage zu. Die Nordseite kann dennoch um ein Gleis mittels eines
angefügten Brückenbauwerks ergänzt werden. Ein eigenes Verlangen der Stadt liegt in diesem Falle
nicht vor. Dies trifft auch auf die anderen genannten Eisenbahnüberführungen zu.
Wie sich eine Veränderung der Straßenachse (am Beispiel Burgtor) auf die Rahmenbedingungen der
Gleisanlagen auswirkt, konnte von der Deutschen Bahn bisher nicht beantwortet werden.
Die Verwaltung wird unter den gegebenen Rahmenbedingungen die Forderungen der Politik
bezüglich der Breite von Fußgängerwegen und Radfahrstreifen bestmöglich berücksichtigen.
Eine wesentliche Veränderung am Burgtor ist nur bei einer entsprechenden Bereitstellung von
konsumtiven Mitteln möglich. Dies würde Einsparungen an anderer Stelle im Haushalt der Stadt
notwendig machen. Die Verwaltung empfiehlt, ein solches Verlangen nicht auszusprechen.“




AUSW, 02.11.2016:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.10.2016 (Anmerkung: Die Stellungnahme der Verwaltung lag dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Sitzung am 25.10.2016 nicht vor) einstimmig, bei Stimmenthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.



zu TOP 4.2
Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05299-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der DB-AG ein Verlangen auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Hagener Straße eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m und eine lichte Weite von 15,20 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.

zu TOP 4.3
Campus 2030 - Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05595-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 31.10.2016:

„Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Susanne Lohse, erklärt, ihre Fraktion werde dem Rat der Stadt Dortmund zwar empfehlen, die Vorlage zu beschließen, allerdings gelte dies nicht für folgende zwei Punkte im „Städtbaulichen Entwicklungskonzept …“ unter dem Kapitel „Das Konzept“ bzgl. der Verkehrsanbindung. Sie händigt der Geschäftsführung der BV-Hombruch dazu folgende Erklärung aus, die zur Niederschrift genommen werden soll:

Erklärung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage der Verwaltung zu beschließen unter Ausschluss der im Konzept unter dem Punkt „Verkehrsanbindung“ aufgeführten Aussagen zur Sperrung der Ostenbergstraße und den nicht geplanten Rückbau des nördlichen Teils der Universitätstangente östlich der Straße Meitnerweg.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 27.09.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.“
AUSW, 02.11.2016:

Herr Wilde verdeutlicht einleitend zu dieser Angelegenheit, dass die geplanten Maßnahmen mit einem großen Konsens aller Beteiligten vereinbart wurden. Zu der aktuell noch bestehenden Diskussion bezüglich des Knotens „Vogelpothsweg/ Emil-Figge-Straße“, wo es darum ginge, ob dort der Kreisverkehr die richtige Antwort sei oder man es nicht bei einer Signalanlage belassen wolle, würde er allerdings heute gerne noch mal ein entsprechendes Votum aus diesem Ausschuss mitnehmen.

Hiernach stellt Herr Draxler das Entwicklungskonzept mittels Powerpoint-Vortrag vor (siehe Anlage).

Frau Rm Neumann-Lieven bedankt sich zunächst für diesen Bericht und äußert sich positiv zu den geplanten Maßnahmen. Wo ihre Fraktion allerdings noch Lücken sehe, sei das Radwegenetz und die Überplanung der S1. Ihr persönlich habe die Idee gut gefallen, die Ausgleichsflächen im „Weißen Feld“ als Ackerflächen für ökologischen Landbau anzubieten. Weiter möchte sie wissen, ob es bereits Gespräche bezüglich der angedachten Betriebskindergärten gebe oder, ob man hier, wie im restlichen Stadtgebiet eine Kindertagesstätte mit einem Investor errichten werde.

Frau Rm Albrecht-Winterhoff verweist zum Thema „Uni-Süd-Tangente“ auf den hierzu gefassten Ratsbeschluss vom 10.12.2015, wonach ein „mittelfristiger“ Teilrückbau der Uni-Straße auf zwei Fahrspuren beschlossen worden sei und kein langfristiger“. In der vorliegenden Vorlage (Seite 45) sei aber erneut von einem langfristigen Rückbau die Rede. Sie bittet hierzu zu Protokoll zu nehmen, dass ihre Fraktion zu diesem Punkt eine entsprechende Klarstellung erwarte.
Zu dem von Herrn Wilde bereits angesprochenen Thema des Kreisverkehrs „Vogelpothsweg/ Emil-Figge-Straße“ verweist sie zunächst auf die hierzu in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün anstehende Entscheidung zum Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes. Wenn dort eine Signalanlage priorisiert würde, was aus ihrer Sicht zu begrüßen wäre, bitte sie auch hierzu um entsprechende Änderung der Planungen. Weiter gehe es ihr in diesem Bereich um die Verlegung des Haltepunktes der S5 an die Stockumer Straße, zum Parkhaus „Bahnhof Barop“. Sie hoffe hierzu, dass diese Angelegenheit nun auch mit Finanzen unterlegt werde, damit diese zentrale Verknüpfung in Hombruch, auch im Zusammenhang mit der Bebauung „Luisenglück“ realisiert werden könne.
Vor dem Hintergrund, dass man zukünftig den „Campus 2030“ stärker an die Stadteile anbinden wolle, regt sie an, mögliche, zukünftige Betriebzeitmodelle der „H-Bahn (auch an Samstagen) “ einmal ausführlicher darzustellen.

Frau Rm Hawighost.-Rüßler führt an, dass ihre Fraktion dem umfänglichen Konzept grundsätzlich zustimme. Weiter gibt sie zu Protokoll, dass man sich allerdings gegen folgende zwei Punkte ausspreche: Bezüglich des bereits angesprochnen Kreisverkehrs werde man dem Vorschlag des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgen und an dieser Stelle eine Signalanlage vor dem Ausbau eines Kreisverkehrs bevorzugen.

Herr Wilde geht auf die heutigen Anmerkungen wie folgt ein:

Bezüglich des „Weißen Feldes „ und dem erwähnten „flexiblen Umgang mit diesem Bebauungsplan“ erläutert er, derjenige, der diesen Bebauungsplan kenne, wisse, dass man dort bereits sehr großzügig von den Festsetzungen befreie. Man strebe nicht an, den Bebauungsplan noch einmal zu verändern sondern vielmehr beabsichtige, über den Gestaltungsbeirat entsprechend steuernd zu beurteilen, ob man hier in Bezug auf die jeweiligen Nutzungen und Qualität auf dem richtigen Weg sei, um dann besser und wenn möglich zu „befreien“ als ein neues Planverfahren anzustrengen .

Das neue „Regenwasserkonzept“ der „Dortmunder Stadtentwässerung“ sehe vor, dass das Regenwasser durch die neuen Anlagen nicht mehr in den Kanal abgeführt, sondern vielmehr oberflächlich, über die Bachläufe in den Rüpingsbach und von dort entsprechend in die Emscher transportiert werde.
Zum Thema „Radwegenetz“ führt er an, dass es hierzu ein entsprechendes Konzept gebe, welches die verkehrlichen Auswirkungen zeige. Hiermit werde auch noch mal auf Radwege eingegangen. In diesem Zusammenhang erinnert er an die Realisierung des „RS1“, welcher dann am Nordrand des Universitäts- und Fachhochschulgeländes entlanglaufe. Damit erhalte man natürlich noch mal eine ganz andere Anbindungsqualität sowohl Richtung Dortmunder Innenstadt und auch Richtung Bochum. Diese Aspekte seien alle im Masterplan „Campus 2030“ enthalten.

Bezüglich der Betriebskindergärten existiere zurzeit kein entsprechender Antrag eines Betriebes. Man würde eine solche Maßnahme natürlich jederzeit begrüßen und nutze auch jede sich bietende Gelegenheit dazu, diesem Aspekt Rechnung zu tragen und mit Nachdruck entsprechende Anträge zu erbitten.

Zu dem durch Frau Rm Albrecht-Winterhoff erwähnten Ratsbeschluss zum Thema „ Uni-Tangente/ Rückbau“ kündigt er an, diese Angelegenheit zu prüfen und zur nächsten Ratssitzung richtigzustellen.

Bezüglich der Verlagerung des „Bahnhof Barop“ teilt er mit, dass sich diese Angelegenheit aktuell in der Bearbeitung befände. Man beabsichtige, bis zum Ende des Jahres hierzu den entsprechenden Planungsauftrag zu vergeben.

Zum Thema „H-Bahn“ regt er an, zunächst den Testbetrieb sowie die Entscheidung zum Wochenend- verkehr abzuwarten. Entsprechende neue Erkenntnis hieraus könne man dann auf jeden Fall noch im Campusbericht aufnehmen.

Aus den heutigen Wortmeldungen zum Verkehrsknoten „Vogelpothsweg/ Emil-Figge-Straße“, nehme er mit, dass sich eine deutliche Mehrheit dafür abzeichne, diesen behindertengerecht umzubauen. Wenn dies die Signalanlage und kein Kreisverkehr sein soll, werde dies so umgesetzt. Im Hinblick auf etwaige Optimierungen könne man dort mit Sicherheit dann noch nachbessern. Er kündigt an, diese Angelegenheit in diesem Sinne gerne so weiter zu befördern.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann erläutert Herr Wilde, dass die Verwaltung aufgrund der heutigen Anmerkung von Frau Rm Albrecht-Winterhoff, bezüglich des „Rückbaus der Uni-Südtangente“, noch einmal überprüfen und bis zur Ratssitzung schriftlich darstellen werde, was genau der Rat bisher hierzu beschlossen habe. An das Ergebnis dieser Prüfung werde man sich selbstverständlich dann gebunden fühlen.

Herr Rm Waßmann erläutert, dass ihm eine entsprechende Klarstellung hierzu durch die Verwaltung schon wichtig sei, da man nicht wisse, mit welchem Kenntnisstand zu dem Thema „Rückbau und Anbindung“ die Bezirksvertretung Hombruch der Vorlage zugestimmt habe. Daher plädiert er dafür, die Entscheidung zur Vorlage heute nicht zu treffen sondern bis zur abschließenden Klärung in der Ratssitzung zu vertagen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter schlägt danach zusammenfassend vor, dass die heutige Vorlage um den Ratsbeschluss zum Thema „ Uni-Tangente/ Rückbau“ vom 10.12.2015 bis zur Ratsitzung ergänzt werden solle. Dessen ungeachtet könne man ihrer Meinung nach heute aber eine Empfehlung zur Vorlage aussprechen, wobei es von der Fraktion B’90/ Die Grünen eben in zwei Punkten einen Dissens zur Vorlage gebe, welcher zuvor entsprechend zu Protokoll gegeben worden sei.

Diesem Vorschlag folgend, erfolgt die heutige Beschlussfassung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen.
zu TOP 4.4
Zukunftsprogramm „Dortmund – eine wachsende Stadt“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05481-16)


Herr sB Auffahrt führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und spricht außerdem folgende Empfehlung aus: „Es wird darum gebeten, dass bei der Konzeptentwicklung eine besondere Berücksichtigung hinsichtlich der Beschäftigungslohn –und Armutsentwicklung in Dortmund und deren Folgen für die Notwendigkeit des sozialen Wohnungsbaus stattfindet.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Erarbeitung des Zukunftsprogramms „Dortmund – eine wachsende Stadt“ zur Kenntnis und beschließt die weitere Umsetzung.



zu TOP 4.5
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40/B1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 Dortmund-Unna;
hier: Planfeststellungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05802-16)
Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann erfolgt durch Herrn Wilde folgende Informationen zum Stand der Angelegenheit:

Er teilt hierzu mit, dass der Planfeststellungsbeschluss gefasst und öffentlich ausgelegt wurde. Danach habe die Stadt Dortmund fristgerecht (bis zum 19.10.2016) Klage eingereicht. Auf dieser Grundlage habe man habe im Moment die Möglichkeit, sich entsprechend zu verhalten. Die Klage müsse bis Ende November begründet werden. Geschehe dies nicht, so werde diese zurückgewiesen. Er bittet weiter um Nachsicht, dass durch die heutige Vorlage ein gewisser Druck erzeugt werde. Es gebe viele Punkte, wo man der Verwaltung gefolgt sei, es gebe aber auch viele Punkte, wo man als Verwaltung sage, dass es sich hierzu nicht lohne zu klagen. Es werde in der Vorlage aber deutlich, dass man sich mit drei wesentlichen Punkten intensiver auseinander gesetzt habe. Hierbei handele es sich Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich nicht anzugreifen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die präventiv zur Fristwahrung eingereichte Klage zurückzuziehen.




zu TOP 4.6
Stadtumbau "Hörde Zentrum" - hier: Ergebnisse der gutachterlichen Begleitung zum Verkehrsversuch Faßstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05599-16)
AUSW, 02.11.2016:


Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde allerdings diesem Verkehrsversuch nach wie vor mit großer Skepsis begegne. Dies begründet er damit, dass ihn regelmäßig ein Unbehagen beschleiche, wenn er dort herfahre. Dies gelte auch im gleichen Maße für Fremde. Man könne das Unbehagen der Autofahrer dort gut bemerken. Die meisten würden dieses dadurch umgehen, indem sie verbotswidrig den Radweg nutzen würden. Hierzu betont er, dass man dort sehr selten Fahrradfahrer sehe. Im Übrigen möchte er wissen, ob Erhebungen darüber existieren, wie viele Reifen- und Felgenschäden bereits aufgrund der dortigen Bordsteine verursacht wurden. Zumindest solle man seiner Meinung nach hier überlegen, ob man den Radweg nicht etwas kleiner dimensionieren könne und hier anstelle der durchgezogenen Linie eine unterbrochenen Linie anbringen könne, damit man als Autofahrer nur auf die Hauptfahrbahn gehe, wenn auch tatsächlich ein Radfahrer den eingezeichneten Radweg nutze.

Herr Sagolla erläutert hierzu, dass es bisher keine Zahlen zu den dortigen Beschädigungen der Reifen, Felgen o.Ä. gebe. Hierbei handele es sich um Unfallbilder, die nie bei der Polizei gemeldet würden. Man habe sich extra noch mal bei der Polizei danach erkundigt, wie sich die Unfallsituation seit der Einführung des Verkehrsversuches darstelle. Daraufhin wurde von der Polizei bestätigt, dass hier kein signifikantes Unfallbild existiere. Es werde von der Verwaltung allerdings nicht angezweifelt, dass es gerade in der Einführungsphase diese Unfälle gegeben habe. Eine größere Anzahl an Reifenschäden seien wohl im Rahmen der Baustellensituation zum Abbruch des Stiftsforums verzeichnet worden. Die zu diesem Zeitpunkt zu eng gefasste Fahrbahnführung sei inzwischen korrigiert sowie die Bordsteinkanten gelb markiert worden. Die Nacherhebungen des Ingenieurbüros hätten inzwischen ergeben, dass es bei der heutigen Fahrbahnbreite allerdings nicht mehr zu derartigen Unfällen kommen könne, wenn man sich an die dortige Geschwindigkeitsregelung (30km/h) halte. Man müsse auch berücksichtigen, dass solche verkehrlichen Änderungen einer gewissen Gewöhnung bedürfen und der Verkehrsversuch darüber hinaus nicht zu 100 Prozent das vorwegnehme, was nachher im Umbau erfolgen solle. Der optische Eindruck der Straße wäre später natürlich ein ganz anderer. Zum Beispiel würden neben einer Baumbepflanzung, welche die Fahrbahn dann ganz klar eingrenze, die Radfahrstreifen dann durchgängig rot gekennzeichnet sein. Die Fahrbahnbreite soll aufgrund der Empfehlung des Ingenieurbüros später auf 5 Meter erhöht werden. Eine Reduzierung des Radfahrstreifens würde er auf keinen Fall empfehlen, da dadurch der Puffer zwischen Autofahrer und Radfahrer noch mal enger würde. Außerdem müsse man, wenn man den Radverkehr fördern wolle, an jeder Hauptverkehrsader einen vernünftigen Radweg vorhalten.

Herr Rm Klösel kann die Äußerung der CDU-Fraktion grundsätzlich verstehen. In der Bezirksvertretung Hörde habe es aber wohl eine sehr klare Zustimmung zu diesem Verkehrsversuch gegeben. Weiter möchte er heute folgende Anmerkungen machen:
Auch er habe sich gefragt, warum die Fahrradfahrer dort auf dem Fuß- und nicht auf dem Radweg fahren. Letztlich zähle jedoch, dass hier ein Gutachten erstellt worden sei und dass es aus Sicht der Polizei keine nennenswerte Unfalllage gebe. Da er zudem optimistisch sei, was die Planungen der Stadt Dortmund mit solchen Verkehrsversuchen beträfe, könne er sich dem auch nicht verschließen.

Herr Rm Pohlmann kritisiert, dass dort, seit Beginn dieses Feldversuches, jeden Morgen und Abend in beide Richtungen tiefe Rückstaus zu verzeichnen wären, was sehr unbefriedigend sei. Aus seiner Sicht könne es an so einer Hauptverkehrsstraße, die den Dortmunder Süden erschließe, das Hauptziel nicht darin bestehen, mehr Fahrradverkehr anzusiedeln.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass man den Feldversuch unterstütze. Gerade, weil die Faßstraße eine wesentliche Hauptverkehrsader sei, müsse diese mit ausreichenden Radwegen ausgestattet werden. Wie die Situation sich allerdings in diesem Jahr aufgrund der ganzen Baustellen dargestellt habe, sei für ihn nachvollziehbar, dass die eingezeichneten Radwege zunächst nicht von den Radfahrern angenommen worden seien. Er sei sich aber sicher, dass die Situation sich hier nach Abschluss aller Bauarbeiten beruhigen und bewahrheiten werde, dass sich die verkehrliche Situation hier insgesamt, sowohl für Auto- als auch für Radfahrer zukünftig positiv darstellen werde.

Herr Sagolla teilt zur Stausituation mit, dass der Verkehrversuch hier ganz eindeutig sei. Mit Beginn im April/Mai habe es in der Tat zunächst eine Menge Staus gegeben, da man zu Herrichtung des Versuches einstreifig operieren musste. Vom 17.05.16 bis zur Untersuchung des Ingenieursbüros (24.06. 16) habe es allerdings nicht einen einzigen Stau in der Strecke der Faßstraße gegeben. In der Tat würden leider große Staus im Umfeld entstehen, allerdings nicht aufgrund des Verkehrsversuches in der Faßstraße sondern aufgrund der Ampelanlagen an den Knoten und großer Baustellen im Umfeld.

Herr Rm Waßmann betont an dieser Stelle noch mal ausdrücklich, dass seine Fraktion den Verkehrsversuch in dieser Form nach wie vor für sehr fragwürdig halte, man aber der Vorlage heute trotzdem zustimmen werde.

Herr Wilde appelliert an den Ausschuss, hier nicht zwischen Auto- und Radfahrern zu polarisieren. Insgesamt sei man angetreten, für Hörde etwas zu tun, nämlich diesen heute breiten, unwirklichen Raum so zu verändern, dass der See zukünftig an das Zentrum heranwachse und dass der Austausch dort, insbesondere für die Fußgänger, sicherer werde. Der vorliegende Test belege, dass man damit weitermachen solle. Man sammle weitere Erfahrungen. Diese Straße bleibe noch für ein weiteres Jahr im Umbauversuch und man werde, wie bisher auch, an der einen oder anderen Stelle, wenn erforderlich, noch nachbessern. Die erwähnten Staus habe er auch erlebt. Diese seien in der Regel immer damit verbunden gewesen, dass andere Baumaßnahmen im Umfeld erfolgten und sich leider auch die Signalanlage an der Bahnhofstraße einmal verselbständigt hatte. Die hierdurch verursachten langen Rückstausituationen werden in der Zukunft, im störungsfreien Betrieb, nicht mehr erwartet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der gutachterlichen Begleitung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ergebnisse in einer Einwohnerversammlung in Hörde präsentiert werden. Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die derzeitige Verkehrssituation bis zum endgültigen Umbau der Faßstraße beibehalten wird.






zu TOP 4.7
Konzept Ruhr & Wandel als Chance, Statusbericht 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05768-16)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt Dortmund nimmt den Statusbericht 2016 „Stadt – KLIMA – Bildung“ der interkommunalen Arbeitskreise „Konzept Ruhr“ und „Wandel als Chance“ zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,

· die kommunalen Projekte in der Stadt Dortmund im Rahmen der vorhandenen Beschlusslage konsequent umzusetzen und
· die Interessen und Erfahrungen der Stadt Dortmund in die weitere Diskussion zu regionalen Konzepten und Projekten einzubringen.


zu TOP 4.8
,,Erinnerungsort Haus Brünninghausen"
Sachstand zu den geplanten Maßnahmen im Bereich des ehemaligen Schlosses Romberg in Dortmund-Brünninghausen unter Einbeziehung der angrenzenden Nutzungen und Entwicklungsräume ,,Botanischer Garten Rombergpark", ,,Romberghöfe" (Bebauungsplanverfahren Hom 285 - südlich Am Rombergpark -) und Brückenschlag PHOENIX West (NRW.URBAN) .
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05313-16)

AUSW, 02.11.2016:

Herr sB Auffahrt äußert für seine Fraktion um folgende:
Anregung:

..und Fragen: Frau Rm Albrecht.Winterhoff führt an, dass ihre Fraktion die Vorlage positiv bewerte und dieser heute zustimmen werde. Insbesondere freue man sich darüber, dass nicht nur ebenerdige Stellplätze gebaut würden sondern auch der Bau einer Tiefgarage beabsichtigt sei. Man hätte dies auch gerne in den entsprechenden Entwurf mit hineinformuliert.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Investorengemeinschaft inzwischen den entsprechenden Vertrag mit dem Liegenschaftsamt geschlossen habe. Damit könnten diese über das Grundstück verfügen. Das Konzept werde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt weiter entwickelt, weil parallel dazu ein Bebauungsplan aufgestellt werde. Dieser Bebauungsplan werde durch sämtliche zu beteiligenden Gremien inkl. des Gestaltungsbeirates mit gesteuert. Weiter teilt er mit, dass zum Jahreswechsel zunächst die erforderlichen Abrissarbeiten erfolgen werden. Dies erfolge als Vorlaufmaßnahme zur Brückenmaßnahme über die B54, um zu verhindern, dass Gebäude zerfallen, wenn über die Fläche Schwerlastverkehr geführt werde. Man werde das alte Brauereigebäude sowie die Katakomben unter der Erde erhalten können. Den Neubau werde man im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hier im Ausschuss vorstellen und der Gestaltungsbeirat werde sich hiermit architektonisch auseinandersetzen.
Herr sB Auffahrt möchte wissen, welcher Planungsstand mit dieser Vorlage genau gemeint sei. Man würde nämlich schon gerne sehen, dass hierin auch ein Parkraum- und Wegekonzept (lt. Seit 9 Punkt 3 der Vorlage) inkludiert sei. Daher fordert er, dass man die Punkte 2., 3. und 4 im Beschluss mit aufnehmen solle, ansonsten müsse seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen.

Hierauf eingehend erläutert Herr Wilde, dass Herr sB Auffahrt zunächst das Bild auf Seite 3 der Vorlage angesprochen habe (Schrägansicht mit Handzeichnungen) , welches die wesentlichen historischen Elemente zeige und wesentliche Elmente für die Gestaltung aufnehme und dass es sich auf der Seite 9 um das Konzept der Investoren handele, welches diese als Lageplan vorgelegt hätten. Im Grunde lägen hiermit keine Widersprüchlichkeiten vor. Der Schlossgarten mit der Hecke verbleibe weiterhin im Eigentum der Stadt Dortmund. Hierfür behalte man sich auch langfristig die Entscheidung darüber vor, was hiermit zukünftig geschehen solle. Er könne aber zusichern, dass die Vorhabenträger das Grundstück mit der Absicht gekauft hätten, dort einen Parkplatz in Form einer Tiefgarage mit zusätzlichen ebenerdigen Parkplätzen zu errichten. Diese Anlage werde dazu beitragen, das gesamte Umfeld vom Parkverkehr zu entlasten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten sowie vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der AUSW nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planungen inklusive Bebauungsplan-Verfahren wie beschrieben weiterzuentwickeln
(Maßnahmenpaket Punkt 2).


zu TOP 4.9
Radverbindung Rombergpark
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05754-16-E1)

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) ( Drucksache Nr.: 05754-16-E1)


„..die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, den bestehenden Fuß-/Radweg durch das Pferdebachtal entlang des geplanten Erinnerungsortes Haus Brünninghausen weiterzuführen, um einen Anschluss zur Straße Am Rombergpark zu schaffen.

Begründung:
Im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen im Bereich des ehemaligen Schlosses Romberg in Dortmund-Brünninghausen, des angrenzenden Botanischen Gartens Rombergpark, der Romberghöfe und des Brückenschlags Phoenix-West sollte eine zusätzliche Verbindung für Radfahrer*innen zur Straße Am Rombergpark geschaffen werden. Neben der Anbindung des Erinnerungsortes Haus Brünninghausen an den Radverkehr könnte mit einem Radweg durch das Pferdebachtal eine direkte Verbindung von Hacheney und – über Brücke und R10 – Phoenix-West bis zur Straße Am Rombergpark erreicht werden.





AUSW, 02.11.2016:

Herr Rm Dudde erläutert kurz die Hintergründe zum o. a Antrag seiner Fraktion und führt weiter an, dass man diesen Antrag auch als Ergänzungsantrag zu der zuvor behandelten Vorlage „ Erinnerungsort Haus Brünninghausen“ werten könne.

Frau Rm Lührs führt an, dass auch ihre Fraktion diese Idee, die diesem Antrag zu Grunde liege, grundsätzlich positiv bewerte. Daher regt sie an, den o. a. Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten. Nach erfolgter Prüfung der Machbarkeit könne die Verwaltung, dann eine neue Vorlage einbringen, woraus hervorgehe, ob dieser Vorschlag Sinn mache, wie ggf. die neue Streckenführung verlaufen könne und welche Kosten hierdurch entstehen würden.

Herr Rrm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich dem Vorschlag von Frau Rm Lührs anschließen könne.

Herr Rm Dudde erklärt sich mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich einstimmig darauf, den o. a. Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/ Die Grünen als Prüfauftrag zu werten und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Prüfung und anschließendenschriftlichen Berichterstattung.


zu TOP 4.10
Flughafen Dortmund; Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:30 Uhr und Starts bis 23 Uhr im fahrplanmäßigen Verkehr des Jahres 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05500-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.11
Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05718-16)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme(Fraktion B’90/Die Grünen) (DrucksacheNr.: 05718-16) -lag bereits zur Sitzung am 21.09.2016 vor-:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung Haushaltsbeschlusses vom 26.11.2015 zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.

Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 hat der Rat festgestellt, dass eine Aufstockung der Mittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Höhe von 600.000 € erforderlich ist. Es wurde beschlossen, die investiven Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in jedem Fall zu verstärken, u.a. auch um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10 Prozent Radverkehrsanteil zu erreichen.
Die Verwaltung wurde in dem Zusammenhang beauftragt, dem AUSW bis Ende März 2016 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05718-16-E3) ) -lag bereits zur Sitzung am 21.09.2016 vor-:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, Vorschläge für Maßnahmen
vorzulegen, wie die bisher vereinnahmten, aber noch nicht eingesetzten Stellplatzablösemittel
zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und des ÖPNV eingesetzt
werden können.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht über die in 2016 eingenommenen
und noch zu erwartenden Mittel aus der Stellplatzablöse aufzustellen und dem Ausschuss
darzulegen, wie diese verwendet werden sollen.

Begründung:
Im aktuellen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses heißt es: „Im geprüften Zeitraum
2011 bis 2015 sind keine Stellplatzablösemittel verwendet worden.
Die Prüfung zeigte, dass FB 66 keine ausreichenden Schritte zur Verwendung der Mittel
unternommen hat. Insgesamt summieren sich die vereinnahmten, aber noch nicht eingesetzten
Stellplatzablösemittel bis zum 31.12.2015 auf 1,8 Mio. €.
Nach § 51 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen müssen die von der Stadt
vereinnahmten Stellplatzablösebeträge für die Herstellung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten,
zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
sowie des Fahrradverkehrs eingesetzt werden.“

Hierzu liegt vorStellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05718-16-E1) (siehe Anlage)



AUSW, 02.11.2016:

Herr Rm Dudde bedankt sich zunächst für die Stellungnahme der Verwaltung, macht aber weiter deutlich, dass man allerdings verständnislos aufnehme, dass das Paket des entsprechenden Haushaltsantrages nicht in der Form gesichtet wurde und der hierin enthaltene Auftrag an die Verwaltung insofern untergegangen sei. Auch die inzwischen wiederholten Hinweise auf die personelle Situation könne man in der Form nicht akzeptieren. Die hiermit verbunden Entschuldigung nehme man natürlich an, verbinde dies aber gleichzeitig mit der
Frage, wie die Verwaltung die personelle Situation real lösen werde, damit ein solches „Übersehen“ in der Form zukünftig nicht mehr vorkomme.
Außerdem wolle man wissen, wann mit einer genauen Auflistung entsprechender Maßnahmen zu rechnen sei und welche Maßnahmen die Verwaltung konkret mit den zur Verfügung stehenden Mitteln initiieren wolle.
Zu der in der heutigen Stellungnahme enthaltenen Auflistung (Seite 3) gehe man davon aus, dass es sich hierbei um die Maßnahmen handele, die über die Stellplatzablösemittel finanziert werden könnten. Zu den drei in dieser Tabelle aufgeführten Punkten mit dem Hinweis „wird geprüft“ bittet er um entsprechende Konkretisierung, woraus hervorgehe, was dort genau geprüft werde und was hier beabsichtigt sei.
Zum Bushaltestellenprogramm bittet er zudem um genaue Darstellung der Abgrenzung zur DSW 21.

Herr Rm Waßmann führt an, dass es durchaus anzuerkennen sei, dass die Verwaltung sich hier entschuldigt habe. Der vorliegenden Fehler habe natürlich auch beachtliche Auswirkungen. Was seiner Fraktion ebenso nicht gefallen habe, sei die immer wieder angeführte Personalsituation. Die Politik habe gerade für die beiden betroffenen Fachbereiche „grünes Licht“ für eine personelle Aufstockung gegeben. Wichtig sei aber auch Ihm, nun von der Verwaltung zu erfahren, wie diese verhindern wolle, dass noch mal Ähnliches passiere. In der heute vorliegenden Stellungnahme sei die Rede davon, dass man die Gründe nicht mehr nachvollziehen könne. Das möge so sein, trotzdem müsse, seiner Meinung nach, nun ein Verfahren eingeführt werden, welches für die Zukunft in gleichgelagerten Fällen sicherstelle, dass die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zeitnah gewährleistet sei.

Herr Wilde teilt hierauf mit, dass die Verwaltung keineswegs stolz auf diese Angelegenheit, allerdings inzwischen ausreichend dafür sensibilisiert worden sei, so dass die Weitergabe und entsprechende Umsetzung kommender Haushaltbegleitbeschlüsse reibungslos erfolgen werde.
Die erwähnte personelle Situation liege nicht an fehlenden politischen Beschlüssen. Die Lücken, die derzeit noch bestehen würden, seien vielmehr auf verwaltungsinternes Handeln und auf Ausschreibungsergebnisse (fehlende Bewerbungen externer Bewerber/-innen) zurückzuführen.
Vor dem Hintergrund der heutigen Diskussion und da das Thema auch noch im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zu thematisieren sei, werde er dezernatsübergeifend mit dem Kollegen Martin Lürwer daran arbeiten, dass man die entsprechenden Maßnahmen gemeinsam, mit Umsetzungs-Schwerpunkt im Tiefbaubereich, möglichst im nächsten Jahr realisiere.
Weiter signalisiert Herr Wilde, dass die Beantwortung der o. a. noch offenen Fragen des Herrn Rm Dudde bezüglich einzelner Maßnahmen, welche in der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung noch nicht hinreichend konkret dargestellt worden seien, im Nachgang zur heutigen Sitzung erfolgen werde.
Auf Nachfrage von Herrn sB Auffahrt bestätigt Herr Wilde, dass seine letzten Ausführungen so zu verstehen seien, als dass damit die Bearbeitung des auf Seite 3 der in der Stellungnahme an drei Stellen angebrachte Vermerk „wird geprüft“ gemeint sei.

Ergänzend hierzu erinnert die Vorsitzende, Frau Rm Reuter die Verwaltung daran, auch die im ersten Teil der Stellungnahme erwähnten, durch Ratsbeschluss zur Verfügung gestellten Mittel für den Radverkehr (600.000 Euro) noch mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und heute mündlich ergänzte Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, die noch offenen Punkte schriftlich dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) und dem Ausschuss, für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) vorzulegen.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Betriebsplan für den Dortmunder Stadtwald
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05379-16)

Die Vorlage wurde bereits in der Ausschusssitzung am 21.09.2016 zur Kenntnis genommen. In der heutigen Sitzung berichtet Herr Fischer (Umweltamt), auf ausdrücklichen Wunsch aus der letzten Sitzung, dem Gremium mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) zu diesem Thema.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.2
Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 13.04.2016:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat stimmt der Vorlage zu, empfiehlt die Prüfung folgender weiterer Bäume auf Aufnahme in die Naturdenkmalverordnung:

Der Beirat bittet um Weitergabe dieser Anregungen an die weiteren beteiligten Gremien.


Hierzu liegt vor Empfehlung: BV Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom
24.05.2016:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schloss sich dem Votum (siehe oben) an (insbesondere Punkt 3).“


Hierzu liegt vor Empfehlung: BV Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2016:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“ und die Aufhebung der bisherigen Naturdenkmalverordnung vom 14.12.1998.

Zusätzlich empfiehlt die Bezirksvertretung Eving auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – einstimmig – die Waldecker Straße im Stadtbezirk Eving in die Liste der Naturdenkmalverordnung aufzunehmen.
Die Waldecker Straße entspricht in ihrem Erscheinungsbild und schützenswertem Baumbestand, der in der Liste als Naturdenkmal ausgewiesenen Württemberger Straße und sollte daher auch entsprechend unter Schutz gestellt werden.

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Hombruch vom 14.06.2016:

„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes schlägt Rm Detlef Münch (FBI) vor, die Verwaltung zu bitten, zu prüfen, ob folgende den Stadtbezirk DO-Hombruch prägende Alleen als Naturdenkmale eingestuft werden können:

Der Vorschlag trifft auf Zustimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 08.03.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Dabei soll der oben aufgeführte Vorschlag von Rm Detlef Münch (FBI) seitens der Verwaltung geprüft werden.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03928-16-E4):

„in der vorlaufenden Beratung der „Naturdenkmalverordnung“ durch den Beirat bei der
unteren Landschaftsbehörde und den Bezirksvertretungen sind folgende Ergebnisse erzielt
worden:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage als Empfehlung an den Rat ist
grundsätzlich gefolgt worden. Vereinzelt ergaben sich aber auch Nachfragen zu entfallenden
ehemaligen Schutzobjekten und Wünsche zu redaktionellen Anpassungen. Diese Eingaben
wurden zwischenzeitlich beantwortet bzw. umgesetzt.

Weiterhin erbrachte der Gremiengang zahlreiche Vorschläge zur Aufnahme weiterer
Schutzobjekte in die „Naturdenkmalverordnung“. So formulierten der Beirat bei der unteren
Landschaftsbehörde, einzelne Bezirksvertretungen, aber auch das Ratsmitglied Münch hier
entsprechende Empfehlungen.

Die eingereichten Vorschläge befinden sich aktuell in der Prüfung durch die Verwaltung.
Hierzu bedarf es neben einer Ortsbesichtigung und der fachlichen Beurteilung allerdings auch
einer direkten Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer. Dazu ist ein angemessener
Zeitrahmen einzuplanen.

Aus den dargelegten Gründen bietet es sich daher als Empfehlung an den Rat an, diese
Beschlussvorlage lediglich als eingebracht zu betrachten. Nach erfolgter Prüfung wird die
Verwaltung die Vorlage entsprechend ergänzen und dem Rat im Herbst zur abschließenden
Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Hierzu liegt vor Ergänzung zur Vorlage (Modifizierung des Beschlussvorschlages) (siehe Anlage) (Drucksache Nr.: 03928-16-E5)


AUSW, 02.11.2016

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden modifizierten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

-die als Anlage beigefügte Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das
Gebiet der Stadt Dortmund“ mit Herausnahme der Objekte OV005 und OV138 aus der
Verzeichnisliste;

-die Ergänzung der Verzeichnisliste der Verordnung um die Objekte OV174 bis OV187 der
Nachträge 2016 verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, die gegen die Unterschutzstellung
der Blutbuchen OV178 und OV183 vorgetragenen Bedenken der Eigentümer zurückzuweisen und die in Tabelle 2 enthaltenen Meldungen in diesem Verfahren nicht weiter zu berücksichtigen;

- die Aufhebung der bisherigen Naturdenkmalverordnung vom 14.12.1998 mit Inkrafttreten
der neuen Verordnung
zu TOP 5.3
Abschlussbericht „AMeG - Aktivierung von MigrantInnen zur energetischen Gebäudemodernisierung“ - ein Projekt des dlze (Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05687-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Projektergebnisse der Kooperation des dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz – des Umweltamtes mit der FH Dortmund und dem Zentrum für Türkeistudien (ZfTI) im Projekt „AMeG - Aktivierung von MigrantInnen zur energetischen Gebäudemodernisierung“ zur Kenntnis.



zu TOP 5.4
Baumfällungen im Hoeschpark
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05738-16-E1)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 05738-16-E1-lag bereits zur Sitzung am 21.09.2016 vor-

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05738-16-E2):

„….die o.a. Stellungnahme beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
Der Hoeschpark steht in der Bewirtschaftung des städtischen Sport- und Freizeitbetriebes. Er
befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet und fällt somit auch nicht in die
Fachaufsicht der unteren Landschaftsbehörde. Der starke Wasseranstieg mit temporären
Überflutungen ist ein natürlicher Vorgang, da eine technische Wasserhaltung nicht mehr
betrieben wird. Bei solchen natürlichen Vorgängen greift das Bundesartenschutzrecht nicht.
Zur Frage 2:
Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass bei einzelnen notwendigen Baumfällungen
geschützte Arten gefährdet oder gar getötet wurden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Der Anstieg des Grundwassers wird eine Änderung des Biotoptyps zur Folge haben.
Grundsätzlich nehmen Vernässungsbereiche bis hin zu offenen Wasserflächen wichtige
ökologische Funktionen wahr. Ein Verlust an ökologischen Funktionen ist im Hoeschpark
derzeit nicht erkennbar. Die Entwicklung dürfte nach den Erfahrungen mit unseren vielfach
unter Naturschutz stehenden bergbaubedingten Feuchtgebieten und Gewässern auch hier eine
positive Richtung nehmen.
Zu den Fragen 5 und 6 hat Frau Stadträtin Zoerner am 10.10.2016 gegenüber dem Ausschuss
für Bauen, Verkehr und Grün Stellung genommen (Drucksache Nr. 05524-16-E1), die
Beantwortung ist als Anlage beigefügt.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.










zu TOP 5.5
Landwirtschaftliche Pachtflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03629-16-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03629-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

Hierzu liegt vor Zwischennachricht der Verwaltung -lag bereits zur Sitzung am 21.09.2016 vor:

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03629-16-E3)

…die Stadt Dortmund hat derzeit rund 1100 ha landwirtschaftliche Flächen an 93 Landwirte
verpachtet. Die landwirtschaftlichen Pachtverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen und sind mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Pachtjahresende
kündbar. Das Pachtjahr beginnt am 01.11. und endet am 31.10. eines jeden Jahres.
Zwei dieser 93 Landwirte haben ihren Betrieb teilweise auf die ökologische Landwirtschaft
umgestellt. Die Laufzeit dieser Pachtverträge beträgt 5 Jahre. Diese beinhalten die vom
Umweltamt festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften.

Ausgewiesene ökologische Höfe in Dortmund sind der „Schultenhof“, der von der AWO Dortmund
betrieben wird, und ein weiterer Landwirt, der nach Informationen des Umweltamtes eine ökologisch zertifizierte Landwirtschaft betreibt.
Langfristige Pachtverträge über 20 bzw. 30 Jahre wurden mit Betrieben wie dem Schultenhof
und dem „Gutshof Schloss Dellwig“ abgeschlossen. Der AWO-Schultenhof in Dortmund
Renninghausen im Stadtbezirk Hombruch ist ein Wohn- und Arbeitsprojekt der
Arbeiterwohlfahrt (AWO) für behinderte Menschen in Bereich des ökologischen Landbaus mit
angegliederter Freiluftgastronomie. Die Schwerpunkte sind die Eingliederung von behinderten
Menschen in das Arbeitsleben im ökologischen Land- und Gartenbau. Der Pächter des
Gutshofes Dellwig bewohnt das Schloss und trägt mit Instandsetzungsmaßnahmen zum Erhalt
des denkmalgeschützten Gebäudes bei.
Eine Übersichtskarte des Vermessungs- und Katasteramtes mit den Ackerflächen der Stadt
Dortmund ist als Anlage beigefügt.
Eine exakte graphische Darstellung der landwirtschaftlich verpachteten städtischen Flächen ist
derzeit nicht möglich. Die Erstellung einer entsprechenden elektronischen Karte wird im
Fachbereich Liegenschaften in Erwägung gezogen, ist aber wegen des hohen zeitlichen und
personellen Aufwandes gegenwärtig nicht realisierbar.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 5.6
Neuansiedlung der Gelbbauchunke
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06057-16)

Hierzu liegt vor: Antrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 06057-16)

„…wir bitten um Beschlussfassung über folgenden Antrag:

Wir bitten das Umweltamt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Wiederansiedlung der Gelbbauchunke in Dortmund erfolgreich sein könnte, den Mittelaufwand dafür abzuschätzen und dem Ausschuss über das Ergebnis der Abwägung zu berichten. Über eine parallele Beratung der Anfrage im Beirat der unteren Landschaftsbehörde würden wir uns freuen.


Begründung


Die Gelbbauchunke ist in Dortmund seit 1987 ausgestorben und gehört in ganz NRW zu den vom Aussterben bedrohten Arten. Als Leittierart ist sie kennzeichnend für einen bestimmten Biotoptyp, der eine Vielzahl von weiteren Tier- und Pflanzenarten beherbergt.

Seit dem Aussterben der Gelbbauchunke hat sich die Landschaft in Dortmund stark verändert, so dass theoretisch das Potential für eine Neuansiedlung bestehen kann. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen könnten helfen geeignete Gebiete weiter aufzuwerten um eine Neuansiedlung zu ermöglichen.
Insbesondere in den Überflutungszonen relativ frisch renaturierter Gewässer, in den inzwischen ausgewiesenen Gebieten zur natürlichen Waldentwicklung und auf Brachflächen mit periodisch neu entstehenden Kleingewässern könnte sich die Art heute wieder halten, wenn auf ihre Besonderheiten eingegangen wird. Das nächste uns bekannte Vorkommen der Gelbbauchunke befindet sich im Einzugsgebiet der biologischen Station Dortmund/Unna in Schwerte. „

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) ab.


zu TOP 5.7
Ausgleichs- und Ersatzflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03628-16-E1)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03628-16-E1)-lag bereits zur Sitzung am 10.02.2016 vor-

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03628-16-E3):

„….in Ergänzung zur Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage aus der Ausschusssitzung vom 10.02.2016 bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um eine summarische Übersicht der Ausgleichs- und Ersatzflächen, die in der Zeit vor der Einführung der „Ökokonten“ ausgewiesen wurden, mit Anzahl und Gesamtgröße der Flächen in den einzelnen Stadtbezirken.

Ein exemplarischer Auszug eines Katasterdatensatzes soll der Antwort beigefügt werden, damit deutlich wird, welche Informationen in der Verwaltung dazu zur Verfügung stehen.
Zudem bitten wir um die Beantwortung der Frage, wie sich die aktuelle Situation mit Blick auf mögliche Konfliktpotenziale auf Flächen im Siedlungsbereich darstellt.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.










zu TOP 5.8
Dorstfeld-Süd
Zwischenbericht der Verwaltung
-aktueller Sachstand-
(Drucksache Nr.: 04956-16-E3)

Hierzu liegt vor: Zwischenbericht der Verwaltung:

„….in der o.g. Sitzung sind auf Antrag der CDU-Fraktion mit Ergänzungen der Fraktion DIE
LINKE & PIRATEN vom AUSW einige Maßnahmen beschlossen worden, um deren
Umsetzung die Verwaltung gebeten wurde. Nach dem Zwischenbericht zur Sitzung am
21.09.2016 berichtet das Umweltamt nachfolgend über den aktuellen Sachstand.

Umgebungsluftmessungen
Die Umgebungsluftuntersuchungen der durch das Sachverständigenbüro Müller-BBM
installierten drei Passivsammler liefern seit Oktober 2015 Monatsergebnisse für die Parameter
Benzol, Toluol und Xylole. Die Werte sind durchweg unauffällig. Die Messungen werden bis
September 2017 fortgesetzt, um dann über den Zeitraum von 2 Jahren gesicherte Erkenntnisse
zu gewinnen. Auf der Homepage der Stadt Dortmund
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/umwelt/umweltamt/immissionsschutz/luftreinhaltung/l
uftqualitaet/umgebungsluftmessungen_dorstfeld_sued/index.html sind die Monatswerte für
jedermann einsehbar.

Erste Monatsergebnisse der im Juli 2016 eingerichteten LANUV-Messstelle an der
Wetterstraße liefern für den August und September vergleichbare unauffällige Ergebnisse.
Kellerraumluftmessungen
Sechs Haus- bzw. Wohnungseigentümer haben vom Angebot Gebrauch gemacht und sich
wegen auffälliger Gerüche in Kellerräumen beim Umweltamt gemeldet. Das beauftragte
Gutachterbüro, Harress Pickel Consult aus Dortmund, hat mittlerweile in den vorgetragenen
Nutzräumen Messungen auf leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe durchgeführt. In
sämtlichen untersuchten Kellerräumen lagen die Messwerte für die Parameter Benzol, Toluol,
Xylole, Naphthalin und Dicyclopentadien (DCP) deutlich unterhalb der gültigen Richt- und
Grenzwerte bzw. unterhalb der analytischen Nachweisgrenze. Gesundheitliche
Beeinträchtigung bestehen demnach nicht. Den Hauseigentümern wurden die
Untersuchungsberichte zur Verfügung gestellt.

Bürgerinformationsveranstaltung
Anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 05.07.2016 in den Räumlichkeiten der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz (DASA) hat die Verwaltung zugesagt nach Vorlage weiterer
Untersuchungsergebnisse, insbesondere der Stellungnahme des Landeskrebsregisters (LKR)
in Münster, eine erneute Veranstaltung durchzuführen. Sobald die Einschätzung des LKR
vorliegt werden die Bürger/Innen zeitnah eingeladen.

Bewertung der damaligen Sanierungsmaßnahmen
Als vertrauensbildende Maßnahme hat die Verwaltung zugesichert, den sehr umfangreichen
Datenbestand des damaligen Sanierungsprojektes, bestehend aus 160 grundstücksbezogenen
Vorgangsakten sowie weiteren Gutachten und Dokumentationen zu sichten und einen
externen, unabhängigen Sachverständigen mit der Beantwortung folgender Fragen zu
beauftragen:

· Sind die Sanierungsmaßnahmen für das Kerngebiet und den Außenbereich so
durchgeführt worden, dass die damaligen Aussagen der erfolgreichen Sanierung und
gefährdungsfreien Nutzung – zum damaligen Zeitpunkt - zutreffend waren?

· Gelten diese Aussagen unter Berücksichtigung der aktuellen
Bodenschutzgesetzgebung und neuerer Beurteilungsmaßstäbe auch heute noch?

Zurzeit läuft die beschränkte Ausschreibung der Leistungen. Hierzu sind fünf nach § 18
BBodSchG für das Sachgebiet „Altlastensanierung“ zertifizierte Sachverständige gebeten
worden ein Angebot abzugeben. Mit der Auftragsvergabe wird noch im November gerechnet.
Untersuchungen der Kindertagesstätten Wetterstraße und Friedrich-Henkel-Weg
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion hat die städtische Immobilienwirtschaft,
Immobilienbetrieb 65/3-1, die beiden Tageseinrichtungen durch ein externes Gutachterbüro
vorsorglich untersuchen lassen. Neben orientierenden Innenraumluft- und
Staubuntersuchungen wurden auch neuerliche Bodenproben in den Außengeländen
entnommen. Es konnte mit allen Messungen nachgewiesen werden, dass - auch unter
Berücksichtigung von weitreichenden Vorsorgemaßstäben - keine signifikante
Schadstoffbelastung hinsichtlich zechen- oder kokereitypischer Parameter vorliegt. Der
Sachverständige stellt abschließend fest, dass es keine diesbezüglichen weiteren
Untersuchungs- und Handlungsbedarfe gibt.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 5.9
Luftbelastung in Dortmund - Werte aus 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05880-16)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.




zu TOP 5.10
Luftbelastung durch Stickstoffdioxid
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06076-16)


Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung durch Herr Rm Dudde zurückgezogen.

zu TOP 5.11
"Stickstoffdioxidbelastung"


-Information der Verwaltung zu externen Gutachten-
(Drucksache Nr.: 06104-16)

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:06104-16-E1):


„….dem Umweltamt liegt der oben genannte Abschlussbericht vor.

Auch wenn eine aktuelle Thematisierung der Luftreinhaltung begrüßt wird, muss zur
durchgeführten Messung festgehalten werden, dass die Greenpeace-Messmethode nicht mit
den EU-Standards, die für die Messung von Stickstoffdioxid in der Außenluft vorgeschrieben
sind, übereinstimmt. Genauer gesagt; stimmen weder Höhe, Dauer noch die Art der Messung
mit den EU-Standards überein. So wurde nur über eine Stunde gemessen und dieser Messwert
wurde auf den Jahresmittelwert hochgerechnet. Messungen des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und Messungen des
Umweltamtes der Stadt Dortmund laufen hingegen über ein gesamtes Jahr.

Die Messung ist insofern eine Momentaufnahme und hierdurch wird die Problematik der
Aussagekraft der Greenpeace-Messmethode deutlich. Es wird daher darauf verzichtet, auf die
einzelnen Messwerte im Detail einzugehen.

Des Weiteren enthält der oben genannte Abschlussbericht keine neuen Erkenntnisse, über die
die politischen Gremien und somit die Öffentlichkeit nicht ohnehin in regelmäßigen
Abständen durch das Umweltamt unterrichtet werden. Die nächste Berichterstattung mit
Drucksachen Nr.: 05880-16 erfolgt in Kürze.

Die erhöhte Stickoxidbelastung an stark befahrenen Straßen wird auch durch das städtische
Messprogramm deutlich und publiziert. Die Aufgabe liegt jedoch nicht in der alleinigen
Feststellung einer erhöhten Stickoxidbelastung durch den Straßenverkehr, sondern in der
Reduzierung der Stickoxidbelastung durch geeignete Maßnahmen.
Neben der herstellerseitigen Reduzierung an der Quelle, den Fahrzeugen, ist der
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan Ost einer der wichtigsten Bausteine zur Reduzierung
der Stickoxidbelastung. Der Luftreinhalteplan wird von der Bezirksregierung Arnsberg
aufgestellt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 18:22 Uhr.





Rüding Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



Zu TOP 4.3: Vortrag Herr Draxler 20161102 Campus 2030_AUSW.pdf20161102 Campus 2030_AUSW.pdf


Zu TOP 4.11:Stellungnahme der Verwaltung für 66 - 61 - Ökologische Mobilität-Verbesserung Radverkehr-Stellplatzablöse - Anträge AUSW 05718-16.doc.pdffür 66 - 61 - Ökologische Mobilität-Verbesserung Radverkehr-Stellplatzablöse - Anträge AUSW 05718-16.doc.pdf

Zu TOP 5.1: Stadtwald_DO_FE_NatSch_20161027.pdfStadtwald_DO_FE_NatSch_20161027.pdf
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