Niederschrift (öffentlich)

über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
am 07.03.2018
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 227/228




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung:

SPD-Fraktion:
Dr. Ludwig Jörder Bezirksbürgermeister
Bilge Baran
Gerda Bogdahn
Brigitte Hoffmann Brigitte Jülich
Cüneyt Karadas ab TOP 2.1
Gertrud Kuska
Thomas Lichtenberg - entschuldigt -

CDU-Fraktion:
Marcus Bäckerling
Frank Schlüter
Dorian Vornweg 1. stellv. Bezirksbürgermeister

Fraktion Die Linke & Piraten:
David Grade
Jürgen Smolinski
Cornelia Wimmer

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Mustapha Essati
Rico Koske

AfD:
Andreas Urbanek

Die Rechte:
Siegfried Borchardt


Parteilos:
Anja Lohmann - entschuldigt -

b) Mitglieder des Rates


c) Seniorenbeirat

Frau Kalamajka

d) Integrationsrat

Herr Schaefer

e) Verwaltung

Ubbo de Boer Obmann der Stadt Dortmund für die Nordstadt
Christina Fichtenau 33/GF BV In-Nord
Lena Jung 33/GF BV In-Nord

e) Gäste

Herr Rohr FB 61 zu TOP 12.4
Frau Tietz FB 61 zu TOP 12.4
Frau Mohr FB 61 zu TOP 12.4



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,
am 07.03.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 227/228





1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 07.02.2018
- wird nachgereicht -

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

4. Eingaben

4.1 Verkehrssituation Wambeler Str./ Borsigplatz
Bürgereingabe/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10295-18)

5. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

6. Finanzen und Liegenschaften

6.1 Kleingartenprojekt der Libellen-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10280-18)

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

8. Schulen

9. Kultur, Sport und Freizeit

10. Kinder und Jugend

11. Soziales, Familie und Gesundheit

12. Umwelt, Planen und Wohnen

12.1 Neukonzeption und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte (INSEKT)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10033-18)

12.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 -Entwicklung Hauptbahnhof-
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09889-18)

12.3 Anfragen weiterer Mietradverleiher
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10167-18)

12.4 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
hier:
I. Kenntnisnahme der aktuellen Rahmenplanung
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
III. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
IV. Offenlegungsbeschluss der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219
VI. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VII. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VIII. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan InN 219
IX. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil-
X. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Ev 115 - Derner Straße -
XI. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
XII. Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 219

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09821-18)

13. Bauen und Infrastruktur

13.1 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10204-18)

14. Wirtschaftsförderung

15. Anträge

15.1 Suchtbericht 2017
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10318-18)

16. Anfragen

16.1 Zustand der Wegeflächen auf dem Nordmarkt
Anfrage CDU-Fraktion
- wird nachgereicht -

16.2 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2018 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09824-18-E2)

17. Mitteilungen

17.1 Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 -ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund

Mitteilung Tiefbauamt/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05229-16-E2)

17.2 Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-; hier: Mitteilung über eine geplante Veranstaltung im Jahr 2018 im Bezirk Innenstadt-Nord
Mitteilung Ordnungsamt/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10227-18)

17.3 Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Borsigplatz
Mitteilung StR Lürwer / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09647-17-E1)

17.4 Parksituation in der Wambeler Straße
Mitteilung Stadträtin Zoerner / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09648-17-E1)

17.5 Verkehrssituation Schützenstraße (Grüne Str. bis Mallinckrodtstr.)
Mitteilung Stadtrat Lürwer / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09360-17-E1)

17.6 Dachterrasse und Toilettenanlagen Nordbad
Mitteilung Stadträtin Zoerner / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05640-16-E1)


17.7 Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2016
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08573-17-E4)

17.8 Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
Mitteilung StR Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06867-17-E2)


Der Bezirksbürgermeister Herr Dr. Jörder eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest. Ferner weist Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Koske benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:

TOP 6.2 Beantragung eines Finanziellen Zuschusses für die "Seniorenfahrt mit der Santa Monika" am 01.09.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10334-18)


Zu TOP 12.4 … „Haupterschließung Westfalenhütte“ …
Teil B – Umweltbericht

Kenntnisnahme
TOP 13.2 Benennung von drei neuen Straßen in Dortmund Innenstadt-Nord
TOP 15.2 Keine Nazis in der Nordstadt (2018er Edition)
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 04768-16-E2)


TOP 17.9 Baumfällanträge

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 07.02.2018

Herr Bezirksbürgermeister Jörder informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu TOP 12.1 – Antrag auf Vorbescheid einer Nutzungsänderung der baulichen Anlage zu einem islamischen Kulturvereinsraum (Moschee) und einer Hausmeisterwohnung (Drucksache Nr. 09732-17) darüber, dass der Antragsteller seinen Antrag auf Vorbescheid zurückgezogen hat.

Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 07.02.2018 wird einstimmig genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
(Drucksache Nr.: 09821-18-E2)

Herrn Ingenmey vom Förderkreis Hoeschpark merkt zur Verwaltungsvorlage nachfolgendes an und bittet um Auskunft:

- Warum im neuen Bebauungsplan der Parkplatz an der Südseite der Brackeler Straße nicht eingezeichnet worden ist.

- Er weist auf die Verlängerungen/Verbindungen der Straßen Westfalenhüttenallee auf die Springorumstraße und auf die Oesterholzstraße hin und begründet seine Bedenken darin, dass sich in diesem Bereich viele Einrichtungen für Kinder und Jugendliche befinden. Hier sieht er ein Gefahrenpotential.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder verweist auf den TOP 12.4 und bittet die Berichterstatter die Anmerkungen aufzunehmen.

3. Berichterstattung

4. Eingaben






zu TOP 4.1
Verkehrssituation Wambeler Str./ Borsigplatz
Eingabe/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10295-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Eingabe zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung.


5. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

6. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 6.1
Kleingartenprojekt der Libellen-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10280-18)

Frau Jülich (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die 1.500,00 € aus dem Budget „Mittel für Schul- und Bildungsmaßnahmen“ zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Antrag des Fördervereins der Libellen Grundschule zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Summe in Höhe von 1.500,00 Euro für das „Kleingartenprojekt der Libellen-Grundschule“ aus dem Budget „Mittel für Schul- und Bildungsmaßnahmen“ bereitzustellen.


zu TOP 6.2
Beantragung eines finanziellen Zuschusses für die "Seniorenfahrt mit der Santa Monika" am 01.09.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10334-18)

Herr Koske (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedauert, dass das Sponsoring nicht mehr durch die Hafen AG zur Verfügung gestellt wird.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Antrag des Seniorenbüros zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Summe in Höhe von 1.320,00 Euro aus Mitteln der Vereins- und Kulturförderung zur Verfügung zu stellen.


7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

8. Schulen

9. Kultur, Sport und Freizeit

10. Kinder und Jugend

11. Soziales, Familie und Gesundheit

12. Umwelt, Planen und Wohnen





zu TOP 12.1
Neukonzeption und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte (INSEKT)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10033-18)

Frau Jülich (SPD-Fraktion) ist erstaunt, dass entwicklungsbedürftige Stadtteile an letzter Stelle gesetzt werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Anmerkung der SPD-Fraktion wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung mit der weiteren konzeptionellen Ausarbeitung und Fortschreibung der
Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte.“


zu TOP 12.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 -Entwicklung Hauptbahnhof-
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09889-18)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig wie folgt zu beschließen:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 16.01.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.“


zu TOP 12.3
Anfragen weiterer Mietradverleiher
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10167-18)

Herr Vornweg (CDU-Fraktion) begrüßt es, dass die Stadt in der Vereinbarung negative Begleiterscheinungen konsequent ausschließt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Anfrage weiterer Mietradverleiher der Verwaltung zur Kenntnis unter Berücksichtigung der angefügten Anmerkung der CDU-Fraktion.













zu TOP 12.4
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
hier:
I. Kenntnisnahme der aktuellen Rahmenplanung
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
III. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
IV. Offenlegungsbeschluss der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219
VI. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VII. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VIII. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan InN 219
IX. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil-
X. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Ev 115 - Derner Straße -
XI. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
XII. Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 219
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09821-18)

Anfrage zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09821-18-E1)

Herr Rohr (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) gibt noch ergänzende Informationen zur Verwaltungsvorlage und geht auf Nachfragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und der Einwohnerfragestunde ein.

Zu den Anregungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bezüglich der Verkehrsplanungen führt Herr Rohr an, dass eine weitere Verwaltungsvorlage zu diesen Themen den Gremien vorgelegt wird und die Anregungen dann eingebracht werden können.

Frau Wimmer (Fraktion Die Linke & Piraten) hätte es begrüßt und der Vorlage zugestimmt, wenn in die Beschlussfassung die von der Bezirksvertretung sowie von einem Bürger vorgebrachten Bedenken/Anregungen hinsichtlich der Verkehrsführung aufgenommen worden wären. Ihre Fraktion wird sich daher enthalten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt nachfolgende Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten und die mündlichen Ausführungen der Verwaltung wie folgt zur Kenntnis:

„In der Drucksache Nr.: 09821-18, Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 -
Haupterschließung Westfalenhütte etc. befindet sich auf den Seiten 19/20 folgende Aussage:

„Nördlich der Hildastraße ist die Ansiedlung eines Möbelhauses geplant. Für diese Flächen wird ein weiteres Bebauungsplanverfahren (InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -) eingeleitet. Die Fläche wurde bereits veräußert.“




In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Die Linke & Piraten um Beantwortung der folgenden Frage bzw. um Stellungnahme:
die Veräußerung der Fläche an jene Partei erfolgte, die die Errichtung des
Möbelhauses betreibt?

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 3 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. nimmt die aktuelle Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Westfalenhüte zur Kenntnis und stimmt den Zielen der Planung zu.

II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
III. beschließt den Geltungsbereich der Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes um den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich zu reduzieren und um die unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannte externe Ausgleichsfläche für die Artenschutzmaßnahmen zu erweitern;

Rechtsgrundlage:
IV. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes zu und beschließt für die unter den Punkten 1.2 und 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereiche die förmliche öffentliche Auslegung;
V. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
VI. hat die Stellungnahmen aus der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit Anlage 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zur Kenntnis;

Rechtsgrundlage:
VII. hat die Stellungnahmen aus der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.3 in Verbindung mit den Anlagen 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
VIII. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.2 und Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -, teilweise zu erweitern und teilweise Rechtsgrundlage:
IX. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - zu ändern (reduzieren).

Rechtsgrundlage:
X. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.5 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes Ev 115 - Derner Straße - zu ändern (reduzieren).

Rechtsgrundlage:
XI. beschließt, den am 19.06.2008 vom Rat der Stadt gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk - (Drucksache-Nr: 11340-08) aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
XII. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 219 und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 für den unter Punkt 2.2 und 2.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
13. Bauen und Infrastruktur

zu TOP 13.1
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10204-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017 zur Kenntnis.


zu TOP 13.2
Benennung von drei neuen Straßen in Dortmund Innenstadt-Nord
Mitteilung des Tiefbauamtes / Beschluss
(Drucksache Nr.: 09769-17-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig die Benennung von drei neuen Straßen in Dortmund Innenstadt-Nord (Drucksache Nr.: 09769-17) wie folgt:

Zu 1 (1241. projektierte Straße): Sinterstraße

Zu 2 (1242. projektierte Straße): Kaiserstuhlstraße

Zu 3 (1243. projektierte Straße): Walzwerkstraße


14. Wirtschaftsförderung

15. Anträge

zu TOP 15.1
Suchtbericht 2017
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 10318-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt–Nord beantragt, den aktuellen Suchtbericht 2017
zur Kenntnisnahme vorgelegt zu bekommen.

Begründung:

Die Kenntnis der im Suchtbericht 2017 dargelegten Daten und aufgezeigten Strukturen ist für kommunalpolitisch Verantwortliche von Wichtigkeit.“

zu TOP 15.2
Keine Nazis in der Nordstadt (2018er Edition)
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 04768-16-E2)

Herr Urbanek (AfD) weist auf das Demonstrationsrecht hin.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 16 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einer Gegenstimme Herr Borchardt (Die Rechte) und einer Enthaltung von Herrn Urbanek (AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt es ab, dass die für den 14.04.2018 angekündigte Demonstration der Nazis stattfindet. Noch mehr lehnen wir es ab, dass die Demonstration in der Nordstadt stattfinden könnte.

Wir sehen die Nazis und deren Ziele nicht nur als direkte Bedrohung für die in der Nordstadt
lebenden Menschen sondern auch als Bedrohung für unsere Demokratie.

Aufgrund des besonderen Charakters der Nordstadt als Integrationsmotor Dortmunds und
dem hohen Anteil von Menschen mit Wurzeln in vielen Kulturen, die wir direkt und indirekt
durch die Nazis und deren Aufmarsch bedroht sehen, fordern wir die Polizei dazu auf alle
rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Demonstrationszug von Nazis durch die
Nordstadt zu verhindern.

Zugleich bitten wir die Bewohner der Nordstadt im Rahmen des Rechts am 14.04.2018 an den
friedlichen Gegenkundgebungen teilzunehmen und so ein Zeichen dafür zu setzen, dass
Dortmund und die Nordstadt keine Nazis will und ein weltoffener, demokratischer und
friedlicher Stadtteil war, ist und bleiben wird.“


16. Anfragen

zu TOP 16.1
Zustand der Wegeflächen auf dem Nordmarkt
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10445-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der CDU-Fraktion zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

„Die Sanierung der Wegeflächen auf dem Nordmarkt soll laut regelmäßiger Auskunft des Tiefbauamtes im 3.Quartal 2017 begonnen und durchgeführt worden sein. Einer Inaugenscheinnahme hält diese Aussage kaum stand, insbesondere bei Regenfällen werden erhebliche Teile der Wegeflächen unbenutzbar:

- Ist die Maßnahme wie beschrieben begonnen und durchgeführt worden?

- Wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret durchgeführt worden?

- Welche Anforderungen wurden ggf. an die Entwässerung gestellt?“







zu TOP 16.2
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2018 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Anfrage zur TO (Die Rechte) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09824-18-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt nachfolgende Anfrage der Partei Die Rechte zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

„Deutliche Abweichung bei Landesmitteln zur Förderung von Asylbewerberkindern

Begründung:

Unter der Drucksache 09824-18 informiert die Verwaltung über Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und benennt dabei explizit Fördermittel aus den Landeskassen:

„Ziel ist es, über diese Angebote die Familien an das Bildungssystem heranzuführen und einen Übergang in die Regelangebote der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege zu ermöglichen. Aus dem Förderprogramm des Landes wurden 2017 Fördermittel in Höhe von 1.585.315 € zur Schaffung niederschwelliger Betreuungsangebote in Dortmund zur Verfügung gestellt und an die Träger ausgezahlt. Damit konnten 27 Projekte für insgesamt 376 Kinder realisiert werden, davon 5 Angebote für 60 Kinder an den Standorten von Übergangseinrichtungen und 10 Angebote bei Grundschulen und bei freien Trägern in der Nordstadt. Für 2018 wurden Fördermittel in Höhe von 1.838.160 € beim Land beantragt. Mit diesen Mitteln sollen insgesamt 27 Projekte für 377 Kinder realisiert werden.“

Es ist nicht erkennbar, weshalb bei einem einzigem Kind mehr immerhin rund 270.000€ mehr an Fördermitteln benötigt werden.“


17. Mitteilungen

zu TOP 17.1
Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 -ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Mitteilung Tiefbauamt/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05229-16-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung von Herrn Stadtrat Lürwer bezüglich der Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich zur Kenntnis:

Die Rüschebrinkstraße im Abschnitt von südlich Wambeler Heide bis Friedrich-Hölscher-Straße wird weiterhin als Erschließungsstraße für die östlich gelegenen Quartiere dienen. Auch die Buslinien der DSW21 werden sie weiterhin befahren, der Durchgangsverkehr wird aber auf die neue Straße verlegt.


zu TOP 17.2
Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-; hier: Mitteilung über eine geplante Veranstaltung im Jahr 2018 im Bezirk Innenstadt-Nord
Mitteilung Ordnungsamt/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10227-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die festzusetzende Veranstaltung Spezialmarkt „Design Gipfel UG“ vom 03. – 04.03.2018 und 17. – 18.11.2018 im Depot gem. § 68 I GewO zur Kenntnis.


zu TOP 17.3
Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Borsigplatz
Mitteilung StR Lürwer / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09647-17-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstand des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle Borsigplatz zur Kenntnis:

Der Ausbau der barrierefreien Stadtbahnhaltestellen ist im gesamten Stadtgebiet bereits weit
vorangeschritten. Nur bei 19 von den insgesamt 123 vorhandenen Haltestellen fehlt noch der
Ausbau. Es handelt sich dabei um die 5 Haltestellen an der B1, um 12 Haltestellen auf den
Linien U43 und U44 und um die beiden unterirdischen Haltestellen Märkische Straße und
Münsterstraße.

Gemeinsam mit den DSW21 wird die Priorisierung des barrierefreien Umbaus der Haltestellen der Linien U43 und U44 vorgenommen. Die ggf. erforderlichen Planungsmittel
werden die DSW21 in ihre mittelfristige Finanzplanung aufnehmen.

Ein konkreter Zeitraum für den barrierefreien Ausbau kann zurzeit nicht benannt werden.
Insbesondere im nur begrenzt vorhandenen Straßenraum ist hier ein sehr komplexer
innerstädtischer Planungs-und Abstimmungsprozess erforderlich und die zum Umbau
zwingend benötigten Fördermittel können erst auf Basis einer abgeschlossenen und
genehmigten Planung beantragt werden.


zu TOP 17.4
Parksituation in der Wambeler Straße
Mitteilung Stadträtin Zoerner / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09648-17-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Beantwortung von Frau Stadträtin Zoerner vom 14.02.2018 zur Kenntnis:

Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes hat die Eingabe zum Anlass genommen, die angesprochenen Bereiche zu kontrollieren. Die Kontrollen des Außendienstes haben zu einzelnen Verwarnungen geführt. Im Rahmen der personellen Ressourcen wird der Bereich weiter berücksichtigt.









zu TOP 17.5
Verkehrssituation Schützenstraße (Grüne Str. bis Mallinckrodtstr.)
Mitteilung Stadtrat Lürwer / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09360-17-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Verkehrssituation Schützenstraße (Grüne Straße bis Mallinckrodtstraße zur Kenntnis:

Der Bereich wurde vor Ort durch die Fachverwaltung überprüft. Die Schützenstraße ist im Abschnitt zwischen Grüne Straße und Mallinckrodtstraße verkehrsberuhigt ausgebaut. Es befinden sich beidseitig Senkrechtparkstände, so dass hier keine Möglichkeit besteht, weiteren Parkraum zu schaffen.

Für eine sichere Fahrbahnquerung sind Mittelinseln vorhanden. Im nördlichen Abschnitt zwischen Lessing- und Mallinckrodtstraße wurden bereits vor geraumer Zeit Haltverbote aufgestellt. Die Überwachung der bestehenden Verkehrsregelung obliegt dem Ordnungsamt.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den betroffenen Abschnitt ganz oder teilweise mit weiteren Haltverboten zu versehen. Falls gewünscht, könnte die Verkehrssituation gemeinsam mit der Bezirksvertretung, der Polizei und dem Ordnungsamt bei einem Ortstermin erörtert werden.


zu TOP 17.6
Dachterrasse und Toilettenanlagen Nordbad
Mitteilung Stadträtin Zoerner / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05640-16-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Zustand der Dachterrasse und den Toilettenanlagen des Nordbades zur Kenntnis:

Die Sanierungsarbeiten an der Dachterrasse im Nordbad wurden im Juni 2017 durch die
Städtische Immobilienwirtschaft abgeschlossen. Die maroden Bretter der Sitzflächen der Sonnenterrasse wurden ausgetauscht und können somit wieder von den Badegästen genutzt werden.

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens der zuständigen Fachbereiche hat sich die Realisierung dieser Maßnahme verzögert.

Die Toilettenanlage im Nordbad ist seit 1980 in Betrieb. Selbstverständlich wurden defekte Toiletten repariert oder ausgetauscht. Die Toiletten befinden sich alle in einem funktionsfähigen Zustand. Bei Feststellung unangenehmer Gerüche, werden die Toiletten durch unsere Service- und Reinigungskräfte gründlich gereinigt.


zu TOP 17.7
Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2016
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08573-17-E4)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den aktuellen Sachstand zu den laufenden Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft in Dortmund zur Kenntnis:

Die Anfrage der Fraktion "B 90 / Die Grünen" hat das Umweltamt mit Schreiben vom 03.12.15 beantwortet. Das Antwortschreiben des Umweltamtes bezieht sich auf die Drucksache Nr.: 02756-15. Auf Ihre Frage zum aktuellen Sachstand zu den laufenden Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft in Dortmund antworte ich wie folgt:

Dortmund ist nicht die einzige Stadt, die mit Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid (NO2) zu kämpfen hat. Auch einige andere Städte in NRW und sonstigen Bundesländern haben das gleiche Problem. Im Jahr 2016 wurde an 60 der insgesamt 127 Messstellen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Nordrhein-Westfalen der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 überschritten. Für das Jahr 2017 erwartet man ähnliche Ergebnisse. Die Werte für 2017 liegen noch nicht vor.

Aktuell lässt die Landesregierung NRW die Rechtslage für Fahrverbote direkt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klären (Sprungrevision). Es geht dabei um die Frage, inwieweit schon nach jetziger Rechtslage ein Diesel-Fahrverbot durch das Zeichen "Verbot für Kraftwagen" mit entsprechendem Zusatzschild für Diesel angeordnet werden kann. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht wird somit bindend die rechtlichen Voraussetzungen für die kommenden Diesel-Fahrverbote festlegen. Die Verhandlungen sind im Februar. Das Urteil wird am 22.Februar gefällt.

Für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne sind die Bezirksregierungen in enger Zusammenarbeit mit dem LANUV verantwortlich. Dennoch stellt sich auch die Stadt Dortmund seit Jahren dem Stickstoffdioxidproblem. So wurden im Rahmen des umfassenden Luftreinhalteplanes erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität unternommen und eine deutliche Reduzierung der Schadstoffemissionen erreicht. Zum Beispiel wurden eine Umweltzone eingerichtet und Lkw-Durchfahrtsverbote verhängt sowie viele weitere Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft umgesetzt, die bereits zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation in Dortmund geführt haben. Auch wurde auf der B1 die Geschwindigkeit auf Tempo 50 reduziert, was durchaus auch zu einer Verringerung der Luftbelastung entlang der B1 geführt hat.

Die Stadt Dortmund hat sich erfolgreich um kommunale Fördergelder für das Projekt
„Emissionsfreie Innenstadt“ beworben, so dass nun eine Fördersumme von ca. 10 Mio. € für Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft in Aussicht gestellt wird. In einer Qualifizierungsphase werden für März 2018, im Austausch mit den Fördergebern, die Maßnahmen weiter konkretisiert. Durch die geplanten Maßnahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ erhofft man sich eine Reduktion der Luftschadstoffe im gesamten Stadtgebiet. Die Auswirkungen werden sich auch in der Nordstadt bemerkbar machen.

Neben dem Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“, das auf eine definierte Zone innerhalb des
Stadtbereichs beschränkt ist, sind für die Gesamtstadt weiterhin der Ausbau und die
Förderung der Elektromobilität, die weitere Verwendung von photokatalytisch aktiven Böden, der Ausbau von Fahrradwegen, die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und viele weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung geplant.

Des Weiteren erfolgt aktuell die Aufstellung des Masterplans Mobilität 2030 mit vielen weiteren Konzepten wie:

1. Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung
2. Elektromobilitätskonzept
3. Masterplan Emissionsfreie Mobilität

Nicht zuletzt wurde mit der Etablierung der neuen Abteilung Klima, Luft und Lärm im Umweltamt deutlich, dass die Stadt Dortmund dem Thema Luftreinhaltung einen sehr hohen Stellenwert beimisst.





zu TOP 17.8
Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
Mitteilung StR Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06867-17-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Verkehrssituation am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zur Kenntnis:

Frage Nr. 1
Welche Rolle spielen in der Planung die aktuellen Erkenntnisse über die Belastungen aus dem Straßenverkehr und insbesondere der Dieselfahrzeuge in der Innenstadt und in der Nordstadt? Wie wird die aktuelle Rechtsprechung bewertet?

Zu Frage Nr. 1
Bei allen formellen Planungen wie bspw. Bebauungsplanverfahren ist die Planungsverwaltung verpflichtet, auf die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zu achten. Dort wo eine Überschreitung der zulässigen Jahresmittelwerte z.B. für Feinstaub oder NO2 durch den Straßenverkehr eintreten könnte, erfolgt eine gutachterliche Überprüfung und im Zweifel auch die Festlegung von Maßnahmen. Unabhängig von konkreten Bebauungsplanverfahren ist die Stadtverwaltung bestrebt die Luftschadstoffbelastungen zu senken.Hierzu wird u.a. auf den Masterplan Mobilität (vgl. DS-Nr. 09755-17) und Emissionsfreie Innenstadt (DS-Nr. 07415-17) verwiesen.

Die angesprochene Rechtsprechung bezieht sich auf die nach Landesrecht zuständigen Immissionsschutzbehörden. Dies sind in NRW die Bezirksregierungen. Die Stadt Dortmund ist bisher lediglich verpflichtet, die Maßnahmen im gültigen Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan Ost umzusetzen. Weitere durch Gerichte auferlegte Maßnahmen gibt es noch nicht. Alle anderen Maßnahmen aus den o.g.
Masterplänen etc. erfolgen freiwillig, um evtl. drohende Fahrverbote abzuwenden.

Frage Nr. 2
Welche Werte geben die Messstellen – insbesondere an der Steinstraße – in Dortmund in den letzten Jahren an? Wie hoch stellt sich die Schadstoffbelastung im Verlauf des Jahres dar? Wie viele Überschreitungstage bei den Grenzwerten, insbesondere für Stickoxide und Feinstaub, sind derzeit erreicht? Wie stellt sich im Vergleich hierzu die Belastung im Bereich des ZOB dar?

Zu Frage Nr. 2
An der Messstation „Steinstraße“ wurde in den letzten 4 Jahren für Stickstoffdioxid (NO2) ein
Jahresmittelwert von 39 µg/m3 festgestellt. Der Grenzwert für den NO2-Jahresmittelwert (40
µg/m3) wird somit seit mehreren Jahren an dieser Station knapp eingehalten. Der maximale
Stundenwert für Stickstoffdioxid lag 2016 bei 142 µg/m3. Der Grenzwert für das
Stundenmittel von 200 µg/m3 (18 Überschreitungen im Kalenderjahr erlaubt) wurde ebenfalls sicher eingehalten.

An keiner der Messstationen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW (LANUV) kam es landesweit im Jahr 2016 zu einer Überschreitung des FeinstaubJahresmittelwertes (PM10) von 40 µg/m3, auch gab es keine Überschreitung der zulässigen
Anzahl von Tagesmittelwerten mit über 50 µg/m3 für Feinstaub. Über die
Schadstoffbelastung am ZOB kann keine Aussage getroffen werden, da sich dort kein Messpunkt befindet.

Frage Nr. 3
Welche Entwicklungen im Auto- und insbesondere im Busverkehr legt die Verwaltung für Dortmund und insbesondere den Bereich Hauptbahnhof derzeit zugrunde? Wie soll auf die höheren Schadstoffbelastungen aus prognostizierten Verkehrszuwächsen reagiert werden?

Zu Frage Nr. 3
Die Entwicklung des Auto- und Busverkehrs wird unter Punkt 4 erläutert.

Die Stadt Dortmund hat bereits reagiert und ist mit dem Masterplan Mobilität 2030, dem Elektromobilitätskonzept, dem Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung und dem Projekt "Emissionsfreie Innenstadt" auf den Weg, die Luftschadstoffbelastungen durch den Verkehr zu senken.

Frage Nr. 4
Wie hoch sind die Zahlen der aktuellen und die der prognostizierten Ein- und Ausfahrten im ZOB täglich, wöchentlich, monatlich? Wie beurteilt die Verwaltung das durchgängige Laufen der Motoren der Busse während der Standzeiten (Kühlung im Sommer und Heizung im Winter) im ZOB?

Zu Frage Nr. 4
Im Verlauf des Jahres 2016 konnten für einen Durchschnittstag 173 Busse errechnet werden. Diese, wie auch die monatlichen Belastungsdaten gehen aus der DS-Nr. 06867-17 hervor. Für 2017 liegen noch keine Daten vor, da lt. dem Betreiber Dopark im Verlauf des Jahres 2017 die Schranken- und Parkscheinsysteme am ZOB mehrmals durch das unsachgemäße Ein- oder Ausfahren mit Bussen zerstört wurden. Hierdurch kam es wiederholt zu Einnahmeausfällen, wie auch zu Unterbrechungen in der statistischen Erfassung der Busfahrten.

Derzeit ist Dopark noch dabei, die so entstandenen Unregelmäßigkeiten herauszurechnen und eine Statistik aufzubereiten. Nach bisheriger Einschätzung des ZOB-Geschäftsjahres durch Dopark wurde eine mit dem Jahr 2016 vergleichbare Zahl der Ein-/ Ausfahrten am ZOB für das Jahr 2017 wieder erreicht. Starke Veränderungen hinsichtlich des Fahrtenaufkommens konnten bisher nicht bemerkt werden.

Eine Prognose zum Straßenverkehr liegt vom Bundesamt für Güterkraftverkehr
(BAG) vor. Dort wird für 2017 eine Stagnation des Verkehrsaufkommens im Fernlinienverkehr auf dem Niveau von 2015 konstatiert und ein Rückgang von 2% für 2018 und 1% für 2019 prognostiziert. Derzeit spricht alles dafür, dass der ZOB Dortmund sich im Rahmen der Prognosen des BAG entwickelt.

In allen Genehmigungsverfahren für Linienkonzessionen verbietet die Stadt das
Laufenlassen der Motoren bei dem auf 10 Minuten begrenzten Aufenthalt der Linienbusse am ZOB. Der Anteil der Linienbusse an allen Bussen wird auf über 80% geschätzt. Über diesbezügliche Kontrollen ist der Verwaltung derzeit nichts bekannt. Bei eigener nicht repräsentativer Inaugenscheinnahme konnte festgestellt werden, dass schätzungsweise die Hälfte der Busse mit laufendem Motor vorgefunden wurde. Beschwerden über das Laufenlassen der Motoren am ZOB sind hier nicht bekannt.

Frage Nr. 5
Welche Maßnahmen, differenziert nach Fahrzeugklassen (PKWs/LKWs/Busse) und Antriebsarten (Diesel/Benzin), werden ergriffen, um die Grenzwerte zur maximalen Luftbelastung mit Schadstoffen einzuhalten?

Zu Frage Nr. 5
In der EU legt die Richtlinie 2007/46/EG einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Typgenehmigung von Pkw, Lkw und Bussen fest. Die Emissionsgrenzwerte für diese Fahrzeuge werden in der Verordnung 715/2007/EG[8] festgelegt.

Seit Anfang September 2017 gelten neue Abgasnormen für neue Typzulassungen und ab
September 2018 müssen alle Neufahrzeuge die Emissionsklasse 6c, ab September 2019 die
Euro 6d-TEMP-EVAP und ab Januar 2021 die Euro 6d erfüllen. Die neue Schadstoffklasse Euro 6c gilt für den WLTP-Zyklus, die neuen Abgasnormen Euro 6d und Euro 6d-Temp für den RDE-Zyklus. Die Prüfstandgrenzwerte sind mit denen der Abgasnorm Euro-6 identisch, doch die Messmethode ist erheblich strenger.

Die EU gibt über die Euronormen (Euro 1 bis 6) die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß (PKW, Motorrad, Bus, LKW) vor und hat die Schadstoffwerte der Euronormen über die Jahre sukzessiv verringert. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit dem Austausch der Busflotte hin zu Euro 6 Norm, sich die Luftschadstoffwerte auch verbessern werden.

Frage Nr. 6
Gibt es Monitoring zur gesundheitlichen Belastung der Anwohner/innen hoch belasteter Straßen durch Feinstaub und Luftschadstoffe sowie der Gesamtbevölkerung in Dortmund?

Zu Frage Nr. 6
Dem Umweltamt ist kein aktuelles Monitoring zur gesundheitlichen Belastung der Anwohner/innen hoch belasteter Straßen durch Feinstaub und Luftschadstoffe sowie der Gesamtbevölkerung in Dortmund bekannt.

Frage Nr. 7
Welche Eingaben zu diesem Sachverhalt liegen der Stadtverwaltung und der kommunalen Politik vor und wie werden sie ggf. bearbeitet?

Zu Frage Nr. 7
Dem Umweltamt sind keine Eingaben zu diesem Sachverhalt bekannt.

Frage Nr. 8
Können die Ergebnisse des städtebaulichen Planungswettbewerbs für die Nordseite des Hauptbahnhofs unter den Vorgaben der Rechtsprechung zur Zielgewichtung noch realisiert werden? Wird der Planungswettbewerb ggf. neu ausgeschrieben? Wie wird sich das Kriterium „Umweltgerechtigkeit“ in der neuen Planung niederschlagen?“

Zu Frage Nr. 8
Für den geplanten zukünftigen Standort des ZOB auf Gleisebene des Hauptbahnhofs wird im weiteren Planungsprozess Planrecht zu schaffen sein. Im Rahmen des entsprechenden Bebauungsplanverfahrens ist die Planungsverwaltung dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zu achten. Sofern erforderlich, wird innerhalb des Verfahrens eine gutachterliche Überprüfung durchgeführt und ggf. Maßnahmen festgelegt. Es ist festzustellen, dass die Grenzwerte an der Messstation an der Steinstraße seit Jahren unterschritten werden. Vor diesem Hintergrund ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs für die Nordseite des Hauptbahnhofs realisierbar sein werden.

Eine Neuausschreibung des Planungswettbewerbes ist daher nicht beabsichtigt.

Beim Planungsprozess wird auf Vermeidung und Abbau der räumlichen Konzentration gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen geachtet.




zu TOP 17.9
Baumfällantrag
Mitteilung des Tiefbauamtes/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10335-18)

Weiterer Baumfällantrag/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10335-18-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgenden Baumfällanträge zur Kenntnis:

- Gneisenaustraße 3
- Borsigplatz Innenkreis





Dr. Ludwig Jörder Rico Koske Christina Fichtenau
Bezirksbürgermeister Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus