N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 05.09.2018
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:07 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND NRW)
Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)
Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Bruno Schreurs (BUND NRW)
Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
3. Verwaltung
Herr Dr. Rath (60/2)
Frau Viets (60/2)
Herr Veen (60/2) anwesend ab 16 Uhr
Frau Kempmann (60/2)
Frau Scheffel-Seeler (60/2)
Frau Franke (60/2)
Frau Knauber (60 – Praktikantin)
Frau Ellwein (1/GB III)
Herr Herrmann (66/3-1)
Herr Bartelt (66/3-1)
4.Gäste
Herr Münch (Ratsmitglied)
Herr Prof. Dr. Finke
Herr Dr. Gelmroth
Herr Stake (UNIPER/KGNR)
Herr Brauer (UNIPER/KGNR)
Frau Wetzold-Schubert (AGARD)
Herr Heimel (NABU)
Herr Prof. Frank Wilke (BUND)
Herr Heinz Wilke (BUND)
Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 05.09.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

2.2 Bauleitplanung; 33. Änderung - Zeche Crone, Teil II - des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n Zeche Crone, Teil II -, zugleich Änderung des Bebauungsplanes VEP Hö 225n - Zeche Crone, Teil I -
hier: Beschluss zur 33. Änderung - Zeche Crone, Teil II - des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n - Zeche Crone, Teil II - mit geänderter Zielsetzung, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11662-18)

2.3 Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -
hier: I. Beschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; II. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11700-18)


3. Berichte

3.1 Beschreibung der geplanten Stilllegungsmaßnahmen der Kokereigasleitung im NSG Siesack
Bericht

3.2 Entwurf des Regionalplans Ruhr
Bericht

3.3 Instandsetzung der Betriebswege am Kanaluferweg Deusen/Groppenbruch (Drucksache Nr.: 07949-17) in Bezug auf die CEF-Maßnahme auf der ehemaligen Kohlenreserve
Bericht

3.4 Biotopmanagementplan NSG Hallerey
Bericht

3.5 Asphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel"
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Kovac benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurde der Tagesordnungspunkt 3.4 Biotopmanagementplan NSG Hallerey von der Tagesordnung abgesetzt. Gleichzeitig wurde der Tagesordnungspunkt 3.6 Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße/Bolmke auf die Tagesordnung gesetzt.

Weiterhin wurde eine aktuelle Anfrage zu Rodungen an der Blickstraße auf den TOP 4 Anfragen, Hinweise, Mitteilungen geschoben.

Die Änderungen wurden einstimmig beschlossen und die Tagesordnung festgestellt.

Im Laufe der Sitzung wurde die Abhandlung der Tagesordnungspunkte geändert. Der Tagesordnungspunkt 3.5 Asphaltierung des Rad- und Wanderweges “Rheinischer Esel“ wurde vorgezogen und nach dem Tagesordnungspunkt 3.1 Beschreibung der geplanten Stilllegungsmaßnahmen der Kokereigasleitung im NSG Siesack behandelt. Diese Änderung der Reihenfolge der Abhandlung der Tagesordnungspunkte wurde einstimmig beschlossen.


2. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 2.1
Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

Herr Dr. Otterbein begrüßte zunächst Frau Ellwein (1/III), die sich für Rückfragen bezüglich der o.g. Vorlage zur Verfügung stellte.

Herr Quittek bat um Prüfung des Projektes Nr. 730 IKEA-Logistikzentrum auf der ehemaligen Westfalenhütte. Hier erschien dem Beirat der Standort in der Vorlage falsch benannt. Nach Prüfung des Sachverhaltes im Nachgang zur Sitzung bestätigte Frau Ellwein die Richtigkeit des Standortes des Projektes auf der ehemaligen Westfalenhütte.

Des Weiteren wurde nochmals die Wahl des Oberbegriffes Ökologie für die Projektfamilie bemängelt, da der Bezug zur Ökologie bei einigen Projekten nicht gegeben erscheint. Hier erklärte Frau Ellwein, dass der Oberbegriff sehr weit gefasst wurde und im Allgemeinen alle Projekte, die draußen stattfinden, dazu gezählt wurden. Hier ist nicht der „reine“ Ökologiebegriff maßgeblich.

Hinsichtlich des Projektes Nr. 873 Weiterentwicklung der Wirtschaftsflächenreserve Groppenbruch wurde vom Beirat angeregt, dieses Projekt aus der Liste herauszunehmen, da derzeit von der Stadtplanung keine Absicht bestünde, diese Fläche hinsichtlich des Interkommunalen Gewerbegebietes weiterzuentwickeln. Auch forderte der Beirat, dass die Fläche dem Naturschutzgebiet zugeordnet werde. Frau Ellwein sagte eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger zu, denn dieser entscheidet letztlich, ob das Projekt zurückgezogen werde.


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er begrüßt weiterhin grundsätzlich das Projekt „Nordwärts“ und bittet, bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu werden.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; 33. Änderung - Zeche Crone, Teil II - des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n Zeche Crone, Teil II -, zugleich Änderung des Bebauungsplanes VEP Hö 225n - Zeche Crone, Teil I -
hier: Beschluss zur 33. Änderung - Zeche Crone, Teil II - des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n - Zeche Crone, Teil II - mit geänderter Zielsetzung, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11662-18)

Herr Dr. Otterbein leitete in den o.g. Tagesordnungspunkt ein.

Laut Vorlage wurde im südlichen Teil der betroffenen Fläche die Kreuzkröte nachgewiesen, daher wird eine Artenschutzprüfung der Stufe II im Verfahren erstellt und es sollen Ersatzlebensräume geschaffen werden. Herr Dr. Otterbein erklärte, dass der mögliche Standort der Ausgleichsfläche für die Kreuzkröte auf der späteren Straßenbahntrasse nicht geeignet ist, da dieses Gebiet isoliert sei. Auch hinsichtlich der Realisierung der Straßenbahntrasse innerhalb der nächsten 10 Jahre wäre die Zukunft des dorthin umgesiedelten Kreuzkrötenbestandes ungewiss, so dass unter Umständen eine erneute Umsiedlung nötig würde.


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat hat bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. Jedoch bittet der Beirat um rechtzeitige Beteiligung hinsichtlich der Artenschutzbelange, vor allem im Hinblick auf das Vorkommen der Kreuzkröte.

Der Beirat betont, dass er eine Verlegung der vorhandenen Biotope auf der Fläche selbst nicht empfiehlt.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -
hier: I. Beschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; II. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11700-18)

Herr Dr. Otterbein führte kurz in den Tagesordnungspunkt ein. Frau Kempmann (60/2) erklärte, dass derzeit ein umfangreiches Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben worden sei. Dieses Gutachten müsste zunächst abgewartet werden, bevor CEF-Maßnahmen entwickelt werden könnten.

Der Beirat wies nochmals daraufhin, dass mit Sprengungen erst begonnen werden könne, wenn der Erfolg von vorgezogenen CEF-Maßnahmen nachgewiesen worden sei, z.B. der Bruterfolg beim Turm- bzw. Wanderfalken. Laut Frau Kempmann fällt die Prüfung der Maßnahmen für den Wanderfalken nicht in die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund, sondern des Kreises Recklinghausen. Nach weiterer Diskussion hinsichtlich der späteren Artenschutzmaßnahmen, der Planung und der Umsetzung von ökologischen Maßnahmen auf den Flächen erging unten genannter Beschluss. Insbesondere wurde von Herrn Frankenstein gebeten hier nicht wie bei der Firma Amazon auf der Westfalenhütte hinsichtlich der intensiven Flächenversiegelung zu verfahren.


Einstimmiger Beschluss

Der Naturschutzbeirat begrüßt grundsätzlich die Wiedernutzung der betreffenden Fläche. Jedoch bittet der Beirat bei der Planung zu berücksichtigen, dass auf der Fläche möglichst keine Logistikunternehmen angesiedelt werden, da diese Branche zu flächenintensiv ist. Nachteilig sind ebenfalls die Auswirkungen der LKW-Bewegungen, die Emissionen und die Folgekosten, wie z.B. Straßenschäden durch Schwerlastverkehr.

Des Weiteren bittet der Beirat bei der Gestaltung der Gesamtfläche, die ökologischen Belange im Hinblick auf Grün und Naturschutz entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl den Artenschutz, die Anordnung und Gestaltung der Gebäude als auch den Gebäudebrüterschutz. Hier sollte dem Investor vorschlagen werden, Fassadenbegrünung, Photovoltaik und Dachbegrünung einzuplanen. Der Beirat würde den Investor bei Bedarf beraten und mit Wissen unterstützen.

Hinsichtlich der Artenschutzbeurteilung begrüßt der Beirat, dass bevor ein Abriss des Gebäudes mit Brutplatz des Turmfalken genehmigt wird, ein Ersatzstandort gefunden werden muss.

Des Weiteren wünscht der Beirat, bei Vorlage des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der Detailplanung dieses Projektes beteiligt zu werden.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Beschreibung der geplanten Stilllegungsmaßnahmen der Kokereigasleitung im NSG Siesack

Herr Brauer (UNIPER/KGNR) stellte die o.g. Maßnahme anhand einer PowerPoint-Präsentation vor, welche auf den Unterlagen basierte, die den Beiratsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt worden sind. Es müssen 21 Baugruben in verschiedenen Größen errichtet werden. Hierzu wird ein Logistikkonzept erarbeitet, um die Baugruben mit den benötigten Geräten wie Kleinbagger etc. erreichen zu können. Einige Bereiche sind über vorhandene Wirtschaftswege erreichbar, bei anderen (7 Gruben) müssen Baustraßen errichtet werden. Hier müsse - je nach Örtlichkeit, Wetterlage und Randbedingungen - geprüft werden, ob Baggermatratzen zum Einsatz kommen können oder auf Fleece aufgebrachter Schotterkies als Untergrund genutzt werden könne. Gleichzeitig wird man den Baugeräteeinsatz minimieren und versuchen, den Bodenaushub möglichst am jeweiligen Standort zu belassen, so dass wenig Aushub transportiert wird. Laut Herrn Brauer werden die baulichen Eingriffe im NSG Im Siesack durch die jetzige Planung größtmöglich minimiert. Die Wahl des Zeitpunktes in einer Trockenperiode würde die Eingriffe hier nochmals weiter minimieren. Des Weiteren bot Herr Brauer an, dass wenn die Bagger bereits im Naturschutzgebiet vor Ort sind, man ggfls. Ausgleichsmaßnahmen wie Kleingewässer anlegen könne. Auch wird es bei diesen Maßnahmen eine ökologische und eine bodenkundliche Baubegleitung geben. Diese Maßnahme ist die letzte, die dort hinsichtlich der Leitungen im Naturschutzgebiet „Im Siesack“ durchgeführt werde.

Herr Quittek erklärte, dass es sich hier um einen großen Eingriff handele, der allerdings jedoch wegen der öffentlichen Belange (Sicherheit etc.) nicht verhindert werden könne. Es wurde darum gebeten, nochmals Unterlagen aufzubereiten, die den Eingriff gezielter und im Detail darstellen. Auch wurde darum gebeten, die Biologische Station (Herrn Rolf Ohde), sowie Herrn Dirk Lehmhaus, der das Naturschutz-gebiet mitbetreuen würde, zu beteiligen. Des Weiteren wäre es wünschenswert, dass Baggermatratzen für die Baustraßen genutzt würden und, wenn möglich, leichte Baufahrzeuge mit großen Reifen, so dass kein Schotter eingebracht werden müsste und die Bodenverdichtung minimiert wird. Da es sich um einen temporären Eingriff handele, der sich jedoch zeitlich noch weiter auswirken könne, sollte UNIPER darüber hinaus Maßnahmen zur Aufwertung des Naturschutzgebietes anbieten. Die Maßnahmen sollten auf Grund des hohen Grundwasserspiegels nicht im Winter, sondern im Sommer und außerhalb der Brutzeit (ab Anfang August/Mitte August) durchgeführt werden.

Abschließend bat Herr Quittek um einen gemeinsamen Termin im Gelände mit der unteren Naturschutzbehörde, Herrn Dr. Otterbein, Herrn Ohde von der Biologischen Station und Herrn Lehmhaus, um sich die konkrete Planung vor Ort anzusehen.

Frau Viets (60/2) erklärte, dass nach der Vorstellung der o.g. Maßnahmen in der Beiratssitzung die Prüfung durch die untere Naturschutzbehörde beginnen würde.


zu TOP 3.2
Entwurf des Regionalplans Ruhr

Herr Dr. Otterbein begrüßte Herrn Prof. Dr. Finke und leitete mit folgendem Text in den Tagesordnungspunkt ein.

Der Regionalplan Ruhr trifft Festlegungen in Form von Zielen und Grundsätzen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von textlichen oder zeichnerischen Festlegungen. Diese Ziele sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Zeichnerisch werden Ziele im Regionalplan als Vorranggebiet festgelegt, um Gebiete mit bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen vorzusehen und andere raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen in diesem Gebiet auszuschließen. Grundsätze der Raumordnung werden als Vorgaben für die nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen verstanden.

Sie sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen lediglich zu berücksichtigen und können im Rahmen der Abwägung überwunden werden.

Herr Prof. Dr. Finke stellte den aktuellen Verfahrensstand des Regionalplanes, der auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes hat, vor. Der Plan hat einen langen Vorlauf von fast 8 Jahren und stellt das Grundgerüst der Planung mit regionalen Grundzügen für die Region „Metropole Ruhr“ dar. Der Entwurf des Regionalplans liegt seit dem 27.8.2018 öffentlich aus bzw. kann im Internet eingesehen werden. Das Beteiligungsverfahren ist für 6 Monate angesetzt. Herr Prof. Dr. Finke bemängelte, dass der Entwurf des Regionalplanes keine Aussagen bezüglich potenzieller Ausgleichsmaßnahmen treffe. Auch der Umweltbericht habe sich hiermit nicht befasst. Der Umweltbericht würde vielmehr davon ausgehen, dass die Umweltbelange in der Planung entsprechend berücksichtigt würden. Herr Prof. Dr. Finke regte an, hier einen Arbeitskreis zu bilden, der sich mit dem Entwurf des Regionalplanes und dessen Auswirkungen auf Dortmund befasse. Insbesondere die Bedeutung des Regionalplanes für die Freiraumentwicklung, der Bezug zum Flächennutzungsplan, dem Biotopverbundsystem, dem neuen Landschaftsplan und die Entwicklung von Verkehrs- und Siedlungsflächen des Entwurfes müssten geprüft werden.

Herr Quittek griff die Anregung zur Bildung eines Arbeitskreises auf und sagte zu, für diesen Arbeitskreis einen Termin festzulegen und diesen über die Geschäftsführung des Naturschutzbeirates an die Mitglieder und Stellvertreter des Beirates bekanntzugeben (Anmerkung: Das 1. Treffen findet am 9.10.2018 um 19.00 Uhr im Bildungsforum Schule, Natur und Umwelt statt).

Zusätzlich wies Herr Prof. Dr. Finke auf das „Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ des RVR hin.


zu TOP 3.3
Instandsetzung der Betriebswege am Kanaluferweg Deusen/Groppenbruch (Drucksache Nr.: 07949-17) in Bezug auf die CEF-Maßnahme auf der ehemaligen Kohlenreserve

Hinsichtlich des Gesamtkonzeptes zur Instandsetzung der Wege beidseitig am Dortmund-Ems-Kanal bat Herr Quittek um Auskunft, wie man sicherstellen könnte, dass die CEF-Maßnahmen-Fläche nicht betreten werde. Frau Viets (60/2) erklärte hierzu, dass die Stadt Dortmund mit der Planung hier noch nicht begonnen habe. Sofern der Beirat Vorschläge hierzu einreichen möchte, könne das Tiefbauamt diese berücksichtigen. Herr Quittek erklärte, dass man sich vor Ort nochmals ein Bild machen müsste, bevor Abschirmungsvorschläge, wie z.B. Abpflanzungen, gemacht werden könnten.


zu TOP 3.4
Biotopmanagementplan NSG Hallerey

Der o.g. Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.5
Asphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel"

Herr Herrmann (66/3-1) stellte den aktuellen Sachstand bzgl. der Asphaltierung des Rad- und Wanderweges “Rheinischer Esel“ dar. Das Tiefbauamt möchte diesen Rad- und Wanderweg auf Dortmunder Stadtgebiet aus Kostengründen und Sicherheitsaspekten asphaltieren. Die Kosten der Asphaltierung belaufen sich auf 345.000 Euro. Diese Kosten würden sich durch die Verwendung weißen Asphalts noch erhöhen. Für den Landschaftseingriff seien 11.000 Ökopunkte als Ersatz erforderlich. Hierfür seien vom Tiefbauamt an das Umweltamt ca. 30.000 Euro zu zahlen.

Der Beirat hat sich bereits in seiner Sitzung am 18.4.2018 mit dem Thema befasst und sieht die Asphaltierung solcher Wege, vor allem im Geltungsbereich der Dortmunder Landschaftspläne, kritisch. In Landschafts- und Naturschutzgebieten gäbe es ein Bauverbot, das auch die Asphaltierung beinhalte. Der Beirat setze sich seit Jahren für die Entsiegelung von Straßen, z.B. bei der Aplerbecker Waldstraße und Eichwaldstraße und zuletzt an der Schaarstraße im NSG „Im Siesack“, ein.
Neben ökologischen Argumenten sprechen auch sicherheitstechnische Aspekte, wie Wurzelschädigungen des Asphaltes im Bereich des Waldes, die eine Unfallgefahr darstellen, für wassergebundene Decken. Auch führe Asphalt zu höheren Geschwindigkeiten der Radfahrer, was für Fußgänger gefährlich werden könnte. Auch bei Schnee und Eis sei Asphalt gefährlicher, zumal laut Herrn Herrmann kein Winterdienst geplant sei. Des Weiteren ist laut Beirat das Material „Asphalt“ mit seinen Inhaltsstoffen nicht unbedenklich bei der Verwendung und bei einem späteren Rückbau, da es sich um Sondermüll handelt.

Insbesondere sprechen tierökologische Argumente gegen Asphalt. Hierzu legte Herr Dr. Gelmroth als Tischvorlage entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen von MADER aus den Jahren 1979/1980 vor. Danach sei die Barrierewirkung eines asphaltierten Weges für bodenlebende Kleintiere wie Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger und Käfer wesentlich höher als bei einer wassergebundenen Decke.
Auch die Verwendung von „hellem Asphalt“ könne diese nicht beseitigen, da die Hitzespeicherung und Hitzeabstrahlung von Asphalt auch hier gegeben ist.

Nach angeregter Diskussion über die Asphaltierung des Rad- und Wanderweges “Rheinischer Esel“ bittet der Beirat die Verwaltung um Vorlage der geplanten Maßnahmen zum Ausbau und zur Asphaltierung von Rad- und Wanderwegen im Freiraum auf Dortmunder Stadtgebiet. Hierzu sollte man sich mit der unteren Naturschutzbehörde, Vertretern des Beirates, des Planungsamtes und des Tiefbauamtes zusammensetzen, um Grundsätze zu formulieren und Maßnahmen abzustimmen.


Beschluss

Herr Quittek stellte den Antrag, dass der Beirat der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund-Süd aus artenschutzrechtlichen Gründen widerspricht.

Der Antrag wurde mit einer Enthaltung angenommen.

Der Beirat widerspricht demnach der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund-Süd zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges “Rheinischer Esel“ aus artenschutzrechtlichen Gründen.

Diese Gründe werden wie folgt benannt:




zu TOP 3.6
Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße/Bolmke

Herr Quittek stellte kurz den Sachstand dar. Die Naturschutzverbände haben sich mit zwei Kleingarten-vereinen und den Naturfreunden im Kreuzviertel zu einer Allianz für das Naturschutzgebiet Bolmke zusammengeschlossen. Hierzu haben sie eine Online-Petition gestartet (www.bund-dortmund.de).

Es existiere zwar ein rechtsfähiger Bebauungsplan, dieser beziehe sich jedoch auf die Verlegung des Kleingartenvereines Ardeyblick, die dann nicht realisiert wurde. Der Bebauungsplan müsse für die Verlagerung des Dortmunder Reitervereines e.V. an die Stockumer Straße geändert werden. Gegen die Verlegung des Reitervereins zur Bolmke spreche u.a. die Nähe zum Naturschutzgebiet, das von der Bevölkerung als Naherholungsgebiet genutzt werde. Der Entwurf des neuen Landschaftsplans sieht hier ein Landschaftsschutzgebiet vor. Der Entwurf des neuen Regionalplans weist die Fläche als regionalen Grünzug aus. In der Bolmke gäbe es zudem ein Reitverbot. Zudem sei mit erhöhtem Verkehrsauf-kommen zu rechnen.
Die Bezirksvertretung Hombruch hat die Verlegung abgelehnt. Der Rat hat der Vorlage zur Verlegung zugestimmt, jedoch mit dem Zusatz Alternativstandorte zu prüfen. Hier bestünde noch die Möglichkeit, einen ökologisch sinnvolleren Standort für den Reiterverein zu finden. Der Beirat wird sich im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes noch mit Planungen befassen.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Neues Beiratsmitglied für den NABU Nordrhein-Westfalen
Herr Dr. Otterbein begrüßte Herrn Michael Soinski als neues Mitglied im Naturschutzbeirat. Herr Soinski stellte sich dem Beirat kurz vor. Herr Soinski ist Mitglied im NABU und setzt sich vor allem für den Fleder-mausschutz und für Libellen ein.

Rodung an der Blickstraße
Herr Heimel (NABU) berichtete über Rodungen an der Blickstraße im zukünftigen Naturschutzgebiet 28. Hier wäre Wald und Holz NRW kontaktiert worden, die für Fällungen in diesem Privatwald zuständig sind. Wald und Holz NRW habe jedoch erklärt, dass Fällungen unter 2 Hektar Waldfläche ohne Genehmigung vorgenommen werden dürfen. Laut Herrn Heimel läge hier ein besonderer Altholzbestand mit einem
großen Höhlenvorkommen vor. Herr Heimel erklärte, dass dort mindestens 5 verschiedene Fledermausarten festgestellt werden konnten. Hier hätte der Artenschutz seiner Ansicht nach berücksichtigt werden müssen. Frau Viets (60/2) erklärte, sofern es sich um eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft unter Berücksichtigung des Artenschutzes gehandelt habe, wäre hier die Rodung ohne Genehmigung durchführbar gewesen. Laut Herrn Heimel ist jedoch der kleine Abendsegler dort nachgewiesen, der sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand in Westfalen befände und daher lokal bedroht wäre.

Geschützter Landschaftsbestandteil an der Darbovenstraße
Die geschützte Buche wurde aus der ordnungsbehördlichen Verordnung entlassen, da dieser Baum einen Riesenporlingbefall aufwies und der Gutachter festgestellt habe, dass die Standsicherheit an der Straße nicht mehr gewährleistet war.


Asphaltierung von Radwegen
Herr Schreurs berichtete, dass nach Mitteilung der SPD Ratsfraktion in der nächsten Sitzung die grundsätzliche Asphaltierung der Radwege behandelt werden wird.




Dr. Otterbein Scheffel-Seeler Kovac
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender


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