Niederschrift (öffentlich)
über die 43. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 12.02.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:37 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Carla Neumann-Lieven i. V. f. RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper i. V. f. RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Rüdiger Schmidt i. V. f. RM Martin Grohmann (SPD)
RM Annette Becker (CDU)
RM Thomas Bahr (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Ute Mais (CDU)
RM Ursula Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)
Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Jörg Loose i. V. f. Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann i. V. f. Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Barbara Samuel i. V. f. Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Jessika Schenk (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
3. Verwaltung
Monika Bornemann
Oliver Gernhardt
Alfred Hennekemper
Mark Becker
Thorsten Funck
Kordula Leyk
Ingolf Sinn
Özlem Dag
Sylvia Schadt
Roger Kiel
Michael Bonan
Klaus-Peter Haarmann
Ivonne Gambal
Michael Schuchardt
Daniel Kunstleben 57/FABIDO
4. Gäste
Frau Pella (Care Leaver)
Herr Coulibaly (Carve Leaver)
Frau Austermann-Fasselt (GrünBau)
Frau Buchta (GrünBau)
5. Geschäftsführung
Sabine Weber
Nicht anwesend waren:
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 43. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 12.02.2020, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.11.2019
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
2.1 Vorstellung Care Leaver
Mündlicher Bericht
2.2 Fachkonzept "Vom Willkommensbesuch zum Unterstützungssystem für Familien"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16309-19)
2.3 Sachstandsbericht "Schutz in der Burg"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16243-19)
2.4 19. Sachstandsbericht über die Entwicklung der Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge (UMF/UMA)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16511-20)
2.5 Qualitätsentwicklung im Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16393-20)
2.6 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2020 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16362-19)
2.7 Fortschreibung der Konzeption des Fritz-Henßler-Hauses (FHH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16520-20)
2.8 Organisatorische Veränderungen im Rahmen der Weiterentwicklung des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16613-20)
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
3.1 Änderungen im Bereich Bildung und Teilhabe durch das Starke-Familien-Gesetz ab dem 01.08.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15558-19)
3.2 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)
4. Anträge / Anfragen
4.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12124-18-E23)
5. Informationen aus den Bezirksvertretungen
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin. Er begrüßte alle Anwesenden insbesondere die Gäste. Er gab Frau Bornemann kurz die Möglichkeit über die ordnungsgemäße Wahl der neuen Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates (JAEB) zu berichten.
Entsprechend der Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:
Frau Jessika Schenk
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Hawighorst-Rüßler benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.11.2019
Die Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.11.2019 wurde einstimmig genehmigt.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 2.1
Vorstellung Care Leaver
Frau Pella und Herr Coulibaly von Care Leaver Dortmund erläuterten, in einem mündlichen Bericht, ihre Arbeit und die Zukunftspläne der Care Leaver. Die Mitglieder des Ausschusses bedankten sich für die Beantwortung ihrer Fragen und lobten das Engagement der beiden Vertreter der Care Leaver.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Fachkonzept "Vom Willkommensbesuch zum Unterstützungssystem für Familien"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16309-19)
Frau Dr. Frenzke-Kulbach führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich inhaltlich um eine Weiterentwicklung der Willkommensbesuche handele. Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes wurden die Willkommensbesuche installiert, um jungen Eltern Informationen und Unterstützung im Sozialraum zu geben. Das Format habe sich bewährt und sei bekannt. Man habe aber auch festgestellt, dass Familien, die trotz mehrfacher Bemühungen nicht erreicht wurden, häufig bereits mehrere Kinder oder schon gute Informationen über ihren Stadtteil haben und das Angebot so nicht wünschen. Das Format soll dahingehend geändert werden, dass Familien zwar weiter besucht werden, es aber zusätzlich auch Gruppenangebote in umliegenden Familienzentren geben soll.
Frau Hawighorst-Rüßler fragte, ob die Familienbüros Kapazitäten hätten, um zusätzliche Informationsveranstaltungen durchzuführen und was die Familienzentren zu den Angeboten sagen würden. Darauf antwortete Frau Leyk, dass man in der Vergangenheit bis zu vier Wiederholungsversuche bei den Willkommensbesuchen unternommen hätte, durch den Wegfall der Wiederholungsversuche seien Kapazitäten frei geworden. Familien mit Folgekindern würden zukünftig nur noch angeschrieben um ihnen Angebote, die sie pro aktiv wahrnehmen können zu unterbreiten, auch das schaffe Kapazitäten. Es gebe noch keine flächendeckenden Gespräche mit den Familienzentren, aber die Erfahrungen im Rahmen eines Modelversuchs sei sehr positiv.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Umsetzung des Fachkonzeptes „Vom Willkommensbesuch zum Unterstützungssystem für Familien“.
zu TOP 2.3
Sachstandsbericht "Schutz in der Burg"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16243-19)
Frau Neumann-Lieven bedauerte, dass das Projekt eingeschlafen sei und lobte, dass es wieder aktiviert würde.
Frau Hawighorst-Rüßler findet es sehr wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen über das Projekt informiert würden. Auf ihre Frage, ob die Informationspakete, die an die Kitas und Grundschulen gegeben würden für die Eltern und Kinder gedacht seien, antwortete Frau Leyk, dass die Mitarbeiter der Kitas und Grundschulen als Multiplikatoren fungieren sollen, um mit den Kindern und Jugendlichen in ein Gespräch zu kommen. Für Eltern werde ebenfalls ein Infopaket entwickelt.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht „Schutz in der Burg“ zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
19. Sachstandsbericht über die Entwicklung der Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge (UMF/UMA)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16511-20)
Auf die Frage von Frau Hawighorst-Rüßler bezüglich des Sachstandes der Übergangseinrichtungen, der Belegung mit auswertigen UMA und den Kosten antwortete Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass es schon länger keine Brückenprojekte gebe. Alle jetzigen Einrichtungen arbeiten nach den Jugendhilfestandards. Man sei mit den Trägern im Gespräch, um das Platzangebot entsprechend des Königsteiner Schlüssels anzupassen. Um dem Integrationsgedanken näher zu kommen, sind die Einrichtungen nicht nur mit UMA belegt. Die Kostenerstattungsansprüche werden geltend gemacht und seien immer noch laufendes Geschäft.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 19. Sachstandsbericht über die Entwicklung der Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
Qualitätsentwicklung im Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16393-20)
Frau Beckmann fragte, ob es bei den zu beschreibenden Kernprozessen auch den Kernprozess „Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflegeeltern“ gebe, da der bei den Kindern mit besonderen Bedarfen große Personalkapazitäten binde.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass es sich um eine Auflistung handeln würde, um den Ausschuss darüber in Kenntnis zu setzen, dass es sich lohnt, die Qualitätsstandards zu aktualisieren. Momentan sei man dabei, die Kernprozesse zu beschreiben und dazu mittlere Bearbeitungszeiten zu hinterlegen, um eine qualitätsbezogene Personalbedarfsbemessung zugrunde legen zu können. In diesem Zusammenhang beschäftige man sich mit allen Beratungsprozessschritten und dabei natürlich auch mit Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung über die Qualitätsentwicklung im Pflegekinder- und Adoptionsdienst zur Kenntnis.
zu TOP 2.6
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2020 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16362-19)
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2020 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16362-19-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.02.2020 vor:
….Ergänzung zur Vorlage DS-Nr.: 16362-19 „Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2020 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)“
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die oben genannte Vorlage muss in der Sitzung des Ausschusses am 12.02.2020 zur
Beschlussfassung vorgelegt werden, damit die Betriebskostenzuschüsse für das Kindergartenjahr 2020/2021 bei dem überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fristgerecht beantragt werden können.
Zum 01.08.2020 wird das neue Kinderbildungsgesetz in Kraft treten. Über die näheren Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz werden die Kommunen in Form von Rundschreiben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe informiert.
Nach Erstellung der o. g. Vorlage haben die Jugendämter nun das Rundschreiben Nr. 4/2020 erhalten. Hierin werden sie darüber informiert, dass ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 für Kinder mit Behinderung unterschiedlich hohe Kindpauschalen je nach Altersstufe gewährt werden. Daher muss in dem formellen Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie die Anzahl der Kinder mit Behinderung getrennt nach U3-Kindern und Ü3-Kindern dargestellt sein.
In der o. g. Vorlage sind in der Anlage 3 die Kinder mit Behinderung dargestellt. Eine Differenzierung nach U3 und Ü3 war in der Vergangenheit nicht gefordert.
Aufgrund des Rundschreibens 4/2020 ist die Vorlage auf Seite 7 im Abschnitt „Entwicklung der Ü3-Versorgung in Dortmund“ als letzten Satz wie folgt zu ergänzen:
„Von den in der Anlage 3 dargestellten 195 Kindern mit Behinderung sind 5 U3-Kinder und 190 Ü3-Kinder.“
Ich bitte, die notwendige Ergänzung zur Beschlussfassung in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu berücksichtigen…..
Frau Hawighorst-Rüßler findet, dass man auf dem Weg sei, aber die Versorgungszahlen 2020 nicht erreichen würde. Auch sei die Versorgungsquote in den Stadtbezirken sehr unterschiedlich. Schwierig findet sie, dass der TSC Eintracht als Sportverein eine Kita übernehmen möchte und den privaten Träger Villa Luna, der laut Internetauftritt Luxuskitas bauen würde lehnt sie ab, da sie keine Zweiklassengesellschaft unterstützen möchte. Sie plädierte dafür, mit dem Betreiber bzw. Investor das Gespräch zu suchen, um ein Konzept zu haben, das den Dortmunder Erwartungen entspricht.
Frau Neumann-Lieven fragte, bezüglich des Ausbausachstandes Kitas bei dem Übergang der Ü3 Kinder nach und ob zukünftig nur noch Großpflegestellen anstelle von Tagesmüttern geplant seien. Frau Bornemann antwortete, dass der Übergang noch nicht optimal sei, aber durch die Koordinierungsstelle des Jugendamtes betreut würde. Das Jugendamt präferiert den Ausbau der Großpflegestellen, da sich da Defizite im U 3 Bereich besser steuern ließen.
Herr Bahr bedauert, dass die Zahlen für die Nordstadt immer noch so schlecht seien, jedoch trage seine Fraktion die Vorlage mit. Die Informationen, die er im Internet zu Villa Luna gefunden habe, sehe er nicht negativ. Die Innstadtlage sei eventuell für umliegende Firmen interessant, er fragte ob es möglich sei, dass Firmen Plätze für ihre Mitarbeiter einkaufen könnten.
Herr Schade-Homann wies noch einmal auf den Beschluss des Ausschusses hin, der besagt, dass keine Zusatzbeiträge erhoben werden dürfen. Er fragte, wie die Verwaltung das sicherstellt.
Frau Schneckenburger führte aus, dass für die Verwaltung die Bestimmungen des KiBiz in neuer Fassung gelten würden. Das heißt, wer öffentliche Zuschüsse erhalte, sei an die Rahmenbedingungen des KiBiz gebunden und könne keine Zusatzbeiträge von Eltern einfordern. Es gebe im Bereich der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung keine Zweiklassengesellschaft. Wenn das Jugendamt von Zusatzbeiträgen Kenntnis erhalten würde, könnte man sie beanstanden und entweder die Finanzierung vor dem Hintergrund KiBiz in Frage stellen, oder den Träger auffordern, dass er die rechtlich nicht genehmigte Praxis einstellt. Bei betrieblich genutzten Einrichtungsplätzen gewähre die Stadt keine freiwillige Übernahme der Trägeranteile. Wenn alle gesetzlichen und in Dortmund zusätzlich beschlossenen Kriterien erfüllt seien, sei jeder Träger vor dem Gesetz gleich.
Frau Bornemann ergänzte, dass in der Neufassung des KiBiz unter §51 eindeutig geregelt sei, dass keine zusätzlichen Beiträge von Eltern erhoben werden dürfen. Der Träger Villa Luna habe eine unbefristete Anerkennung nach § 75 SGB VIII seit 2016. Mit dem Träger wurden Gespräche geführt und vereinbart, dass er sich einem Wohlfahrtsverband anschließen müsse. Dies wurde von Trägerseite zugesagt und der Antrag in Aachen gestellt, da sich dort der Firmensitz befindet. Der Träger Villa Luna wird keine betrieblichen Plätze anbieten. Der neue Träger TSC Eintracht möchte sich als Träger neu gründen und auf eigenem Gelände die KiTa betreiben, dies sei nicht ungewöhnlich. Der Träger wird wenn alle Voraussetzungen gegeben sind sich im Ausschuss vorstellen müssen um die Anerkennung nach § 75 SGB VIII zu bekommen.
Herr Sohn fragte noch einmal, ob der Ausschuss mit dem TSC Eintracht eine Einrichtung beschließt, die noch keine Anerkennung hat. Darauf antwortete Frau Bornemann, dass der Ausschuss heute die Anlage 3 beschließen würde, in der sei der TSC Eintracht noch nicht enthalten.
Herr Oppermann wies darauf hin, dass dies die Beschreibung einer Angebotsstruktur ist, die aus einem alten Prozess entstanden sei. Er hoffe, dass die Neuaufstellung des Prozesses Entwicklungen, mit Bezirken in denen Eltern kein konfessionsfreies Angebot wahrnehmen können, verhindere.
Frau Schütte-Haermeyer findet es sehr bedenklich, dass der Träger Villa Luna, wenn er sich nicht an die Vereinbarung halten würde, die Stadt in die Situation bringen könnte, zu überlegen, eine fünfgruppige Einrichtung schließen zu lassen. Das könne sie sich nicht vorstellen und fragte, wie das Jugendamt damit umginge. Frau Bornemann wies auf noch einmal auf die gesetzlichen Grundlagen hin und in dem Zusammenhang auf die Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes, die bei Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben entzogen werden könne.
Herr Niermann gab zu Bedenken, dass der Paritätische hohe Ansprüche bei der Aufnahme von gGmbH´s habe. Es müsse ausgeschlossen sein, dass jemand als Person Gewinn abschöpft. Einen Antrag bei dem Paritätischen gestellt zu haben, heiße nicht automatisch aufgenommen zu werden.
Frau Hawighorst-Rüßler beantragte, dass als Protokollnotiz festgehalten würde, dass die Vereinbarung bezüglich dessen, dass „keine Zusatzbeiträge vom Träger erhoben werden dürfen“ vor weiteren Planungen schriftlich fixiert wird, um den Träger zwingen zu können, die Vereinbarung einzuhalten.
Frau Schneckenburger wies noch einmal darauf hin, dass dies eine rechtliche Grundlage sei und dementsprechend im Förderbescheid stehe, der auf die Rechtsgrundlage verweise.
Des Weiteren seien Kitas der „Villa Luna“, mit zusätzlichen Beiträgen wie beispielsweise in Aachen, nicht öffentlich gefördert. Sie stellte klar, dass wenn der Träger sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halte, er keine Förderung erhalte.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig mit Berücksichtigung der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung:
1. die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2020 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund.
2. den in der Vorlage dargestellten Ausbau von jährlich 6 Großtagespflegestellen
mit je 9 Plätzen, insgesamt jährlich 54 Plätzen, beginnend ab dem 01.04.2020 bis zum Jahr 2024 (= 30 Großtagespflegestellen) und den Bestand der Kindertagespflege.
zu TOP 2.7
Fortschreibung der Konzeption des Fritz-Henßler-Hauses (FHH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16520-20)
Fortschreibung der Konzeption des Fritz-Henßler-Hauses (FHH)
Antrag der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Jugendverbände
(Drucksache Nr.: 16520-20-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Ergänzungsantrag der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Jugendverbände vom 10.02.2020 vor:
…..Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 12.02.2020
Antrag zum TOP 2.7 Fortschreibung der Konzeption des Fritz-Henßler-Hauses (Drucksache Nr.
16520-20)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Jugendring Dortmund gehört seit vielen Jahren zu den engen Kooperationspartnern, die sowohl Büroräume als auch Veranstaltungsräume im Fritz-Henßler-Haus nutzen. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, die beiden Standorte des Jugendring Dortmund an einem Ort zusammenzulegen.
Daher bitten wir auf der Seite 2 der Vorlage unter dem zweiten Spiegelstrich ganz am Ende des Absatzes folgenden Satz zu ergänzen:
„Dabei ist das Ziel der Zusammenführung der beiden Standorte des Jugendring Dortmund im Fritz-Henßler-Haus und am Friedhof 6 – 8 zu berücksichtigen.“
Im anschließenden Konzept des Fritz-Henßler-Hauses werden auf der Seite 9 unten
Kooperationspartner*innen konkret benannt. Hier bitten wir darum, die Aufzählung hinter denersten beiden Spiegelstrichen wie folgt zu ergänzen:
• Arbeitsstelle Jugend und Demokratie sowie JugendBotschaft / Jugendring
• JuLeiCa Büro / Kooperation Jugendring und Jugendamt…..
Herr Sohn bat die Verwaltung um Stellungnahme, ob sie die Ergänzung des Jugendringes so berücksichtigen könnten, oder ob etwas dagegen spreche.
Herr Becker erklärte, dass der Punkt eins aufgenommen werden könne. Er wies aber darauf hin, dass es sich um ein Konzept des Fritz-Henßler-Hauses, als Haus der Jugendkultur handelt und er strebe an, sich zukünftig über ein Haus der Jugendverbände zu unterhalten, das getrennt davon zu sehen sei. Die zweite Ergänzung sei nur eine Konkretisierung und würde selbstverständlich aufgenommen.
Frau Niehaus führte aus, dass der Jugendring den Antrag formuliert habe, da aus dem Konzept nicht klar hervor ging, dass der Jugendring bereits drei Standorte im Fritz-Henßler-Haus habe. Der Jugendring fände zu Zusammenführung der beiden Standorte wichtig und sehe das Fritz-Henßler-Haus als sinnvoll.
Auf Nachfrage von Frau Neumann-Lieven bezüglich der Kompetenzstärkung Jugendlicher bei digitaler Bildung und bei der Fortbildung der Mitarbeiter antwortete Herr Becker, dass unterschiedliche Veranstaltungsformate durchgeführt würden und dort auch das Zentrum für Medienkompetenz aktiv sei und damit ein Baustein zum Masterplan digitale Bildung beigetragen werde. Weiterbildung der Mitarbeiter sei wichtig auch, werde bei aktuellen Stellenneubesetzungen auf die Qualifikationen der neuen Mitarbeiter geachtet werde.
Frau Schütte-Haermeyer merkte an, dass man die Geschichte und den „Spirit“ des Hauses mitbedenken solle, da das Fritz-Henßler-Haus immer schon eine Innovationsschmiede war, der Ausgangspunkt für Jugendarbeit in Dortmund und das solle auch bei der Weiterentwicklung gewürdigt werden.
Frau Beckmann begrüßte, dass das Thema Inklusion in der Vorlage festgeschrieben sei, wies jedoch darauf hin, dass im Konzept noch vieles neu gedacht werden müsste, insbesondere bei der Gruppe der intellektuell beeinträchtigten Jugendlichen. Sie regte an, sich mit der Behindertenhilfe in Dortmund auszutauschen.
Grundsätzlich sei auch wichtig in dem Konzept das Thema Barrierefreiheit als Punkt einzufügen.
Herr Sohn fasste zusammen, dass die Verwaltung nicht gegen die Ergänzung spräche, aber weiter überlege, ob es einen anderen Standort geben könnte und dies prüfe.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Fortschreibung der Konzeption des Fritz-Henßler-Hauses (FHH), mit Berücksichtigung des Schreibens der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Jugendverbände als Prüfauftrag, zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Organisatorische Veränderungen im Rahmen der Weiterentwicklung des Jugendamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16613-20)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die organisatorischen Veränderungen im Rahmen der Weiterentwicklung des Jugendamtes zur Kenntnis
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
zu TOP 3.1
Änderungen im Bereich Bildung und Teilhabe durch das Starke-Familien-Gesetz ab dem 01.08.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15558-19)
Frau Hawighorst-Rüßler stellte fest, dass in Dortmund die Zahlen der Inanspruchnahme an der BuT deutlich zurückgegangen seien. Sie hoffe, dass durch das Starke-Familien-Gesetz, das Grundlage der Veränderung sei, die Inanspruchnahme deutlich nach oben ginge. Sie fragte nach, ob die zu erwartenden Anstiege in den Planzahlen berücksichtigt seien. Des Weiteren fragte sie nach dem Personal, das durch die Umstellung auf Auszahlung von Geldleistungen erheblich entlastet würde.
Frau Schadt vom Sozialamt antwortete, dass die zu erwartenden Erhöhungen eingeplant seien. Die niedrigen Zahlen ergeben sich daraus, dass alles, was man für Empfänger von SGB II Leistungen auszahle, refinanziert werde. Die aufgeführten Summen sind nur für Empfänger von SGB XII und AsylblG Leistungen. Da momentan Personal fehle, führe die Entlastung nicht zu einer Freistellung von Personal. Man sei dabei, alle Prozesse rund um Bildung und Teilhabe aufzunehmen, um die Inanspruchnahme deutlich zu erhöhen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Informationen über die Änderungen durch das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2020
(Drucksache Nr.: 15517-19)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus öffentlicher Sitzung vom 06.02.2020 vor:
……Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 05.02.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (enthalten in der ABVG-Empfehlung)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass bei der Entwicklung
des Hoeschparks auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung eingebracht
werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.
Im Übrigen bewertet der Beirat positiv, dass die Anregungen des Beirates vom 02.03.2005
zur Vorlage EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II – Projekt: Hoeschpark (Drucksache Nr.
00709-04) bei den jetzigen Planungen aufgegriffen wurden.“
ABVG 04.02.2020:
Herr Rm Logermann erhebt die o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
zum Antrag.
Dieser Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundesund der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischenEigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.“
AUSW 05.02.2020:
Frau Rm Neumann-Lieven plädiert dafür, die heutige Empfehlung in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) abzugeben.
Unter Einbeziehung der Beschlussfassung des ABVG empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.
Ergänzung:
Bei der Entwicklung des Hoeschparks sollen auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung miteingebracht werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 05.02.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 04.02.2020 als Zusatz zum Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 04.02.2020 empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig an…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus öffentlicher Sitzung vom 06.02.2020 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.
4. Anträge / Anfragen
zu TOP 4.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12124-18-E23)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 28.01.2020 vor:
….Antwort der Verwaltung zum Auftrag des Ratsbeschlusses vom 13.12 2018
Drucksache Nr.: 12124-18-E5
Sehr geehrter Herr Sohn,
gemäß des Auftrages des Ratsbeschlusses vom 13.12.2018 geben wir eine Übersicht über die Angebote für Alleinerziehende in Dortmund.
Die seit 2019 durch die Stadt Dortmund finanzierten Beratungsangebote von IN Via e. V. und dem SkF Hörde e. V. sind die einzigen ausschließlich für diesen Personenkreis ausgerichteten professionellen Beratungsangebote für Alleinerziehende in Dortmund.
Die anderen Beratungsangebote sind nicht ausschließlich auf den Personenkreis Alleinerziehender ausgerichtet, sondern richten sich an alle Eltern.
Alle Beratungsstellen in Dortmund in den Arbeitsfeldern der Erziehungs- und Familienberatung, Ehe- und Lebensberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung beraten auch alleinerziehende Mütter oder Väter und erreichen die Zielgruppe.
(Bei den zwölf Erziehungsberatungsstellen beträgt z. B. der Anteil der Alleinerziehenden ca. 34% in Bezug auf die Gesamtzahl der beratenden Familien, während der Anteil der Alleinerziehenden bezogen auf die Gesamtzahl der Familien in Dortmund ca. 20% beträgt.)
Gleiches gilt für die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Jugendhilfedienste des Jugendamts. Hier können alle Mütter und Väter bei Bedarf auch Hilfen zur Erziehung oder Hilfen gem. § 19 SGB VIII (gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter) beantragen. In Dortmund gibt es verschiedene Träger, die diese Hilfen anbieten.
Die Informations- und Unterstützungsangebote der Familienbüros sind auf die Zielgruppe der Alleinerziehenden ausgerichtet.
Das Jugendamt informiert über Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für Alleinerziehende.
Die Eltern-und Familienbildungsstätten bieten unterschiedliche Kurse für Familien an, die auch auf Alleinerziehende ausgerichtet sind.
Das Netzwerk „beruflicher Wiedereinstieg für Alleinerziehende in Dortmund“ macht Angebote zur Unterstützung von Alleinerziehenden in der beruflichen Entwicklung.
Verschiedene gemeinnützige Anbieter bieten Kuren, Freizeiten und Reisen speziell für Alleinerziehende an.
Weitere sehr niedrigschwellige Angebote stehen Alleinerziehenden in Form von Elterntreffs und Elterncafés zu Verfügung.
Das Mütterzentrum bietet einen Treff ausschließlich für Ein-Eltern-Familien an.
Die Elterntreffs und Cafés in verschiedenen Einrichtungen stehen auch Alleinerziehenden zur Verfügung.
In Kindertageseinrichtungen insbesondere in den Familienzentren gibt es Treff- und Beratungsangebote für auch für Alleinerziehende….
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen
Die aktuelle Übersicht wird mit dem Protokoll versandt.
zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden
-unbesetzt-
Der Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:37 Uhr.
Sohn Hawighorst-Rüßler Weber
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
TOP5 Aufst. BV Dezember 2019.pdf TOP 5 Aufst. BV Januar.pdf
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