Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 21.04.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende
RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Annette Becker i. V. für RM Ute Mais (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Pia Soldan-Bank (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Jens Vieting (JobCenterDortmund)
Said Kassem (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

./.



4. Gäste

Isilay Isilar-Günes (Integrationsrat)
Frau Sekmen (Westfalia Bildungszentrum e.V.)


5. Geschäftsführung

Sabine Weber stv. Birgit Färber



Nicht anwesend waren:

Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 21.04.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.03.2021


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.0 Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
Mündlicher Bericht

2.1 Antrag auf öffentliche Anerkennung des Westfalia Bildungszentrum e.V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss/ Vorlage wurde bereits zur Sitzung 27.01.2021 verschickt.
(Drucksache Nr.: 19447-20)

2.2 Organisationsentwicklung in der städtischen Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20377-21)

2.3 Sachstandsbericht: Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder zum Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren in 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19731-21)

2.4 Leitaussagen der Präventionsfachstelle des Jugendamtes zum Präventionsverständnis „Prävention kann nur gemeinsam gelingen“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20311-21)

2.5 Kooperation im Kinderschutz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20018-21)

2.6 Städtische Förderung des Jugendring Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20423-21)

2.7 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Aufrufs „kinderstark – NRW schafft Chancen“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20252-21)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)


3.2 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Baubeschluss Freifläche an der Westerfilder Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19813-21)

3.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)

3.4 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)

3.5 Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Leistungserbringer Erzieherische Hilfen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20398-21)

4.2 Sportgutscheine für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20061-21-E2)

4.3 Junge Obdachlose
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20026-21-E1)

4.4 Erreichbarkeit des Jugendamtes während des Corona-Lockdown
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20064-21-E1)

4.5 Kita-Portal Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20056-21-E2)

5. Mitteilungen der Vorsitzenden





Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten Mitglieder (beratend und stellv. beratend) des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Düwel benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Niehhaus, Frau Biskoping und Frau Kaiser werden weder an der Beratung, noch an der Abstimmung zu TOP 2.6 „Städtische Förderung des Jugendrings Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2021“; Drucksache Nr.:20423-21 teilnehmen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Es wurde von mehreren Fraktionen darum gebeten, den Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 4.5 aufgrund von Beratungsbedarf in die nächste Sitzung zu schieben, dem stimmte Herr Barrenbrügge zu.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.03.2021

Frau Dr. Tautorat erklärte, dass sie in ihrem Wortbeitrag auf Seite 9 der Niederschrift nicht von Großpflegestellen sondern von Kinderstuben gesprochen hätte und bat um Änderung der Niederschrift.

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.03.2021 wurde mit der obigen Änderung einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.0
Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage

Frau Schneckenburger berichtete ausführlich über die aktuelle Corona-Lage und beantwortete Fragen der Ausschussmitglieder.


zu TOP 2.1
Antrag auf öffentliche Anerkennung des Westfalia Bildungszentrum e.V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss/ Vorlage wurde bereits zur Sitzung 27.01.2021 verschickt.
(Drucksache Nr.: 19447-20)

Frau Sekmen vom Westfalia Bildungszentrum e. V. berichtete über die aktuell digitale Arbeit des Vereins und anhand einiger Beispiele über erfolgreiche Projekte.

Frau Soldan-Bank erklärte, dass die Vorlage auf Wunsch Ihrer Fraktion geschoben wurde, da es wichtig war, den Träger und seine Arbeit kennenzulernen. Mittlerweile habe man die Einrichtung besucht und sich informiert. Grundsätzlich mache das Westfalia Bildungszentrum eine wichtige Arbeit und ihre Fraktion könne der Anerkennung zustimmen.

Frau Dr. Tautorat fragte, wieso ausschließlich Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in die Programme aufgenommen würden? Es werde außerdem Wert darauf gelegt, dass es muslimische Kinder seien. Der Name Westfalia Bildungszentrum mute da befremdlich an, da er suggeriere, es ginge um Integration. Des Weiteren fragte sie, warum es keine Zusammenarbeit z.B. mit der Stadtteil Schule gebe?

Herr Niermann antwortete, dass das laut aktueller Aussage des Geschäftsführenden Vorstandes der Stadtteil-Schule e.V. so nicht stimme. Es gab Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit vor ca. 11 Jahren, diese seien besprochen und ausgeräumt worden. Seitdem laufe die Zusammenarbeit gut. Er zeigte auch Unverständnis bezüglich des Namens, da auch Kinder mit Migrationshintergrund Deutsch oder Westfal*innen sein könnten.
.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (bei 1 Enthaltung Fraktion Die Linke+) die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des Westfalia Bildungszentrum e.V.


zu TOP 2.2
Organisationsentwicklung in der städtischen Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20377-21)

Herr Barrenbrügge gab zu Protokoll, dass die Verwaltung besonders den Bereich Modernisierung und neue Konzepte für die Jugendfreizeitstätten und -arbeit im Blick haben sollte.

Auf die Frage von Frau Dr. Tautrat, warum eine externe Beratung beauftragt wurde und ob das Landesjugendamt nicht günstiger oder kostenfrei sei, antwortete Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass das Landesjugendamt zwar günstig sei, man in diesem Fall aber eine Beratung gesucht habe, die schon Erfahrung in diesem Bereich mitbringe.

Frau Gövert erklärte, dass die Organisationsentwicklung sicherlich sinnvoll sei, damit auch in Zukunft die Angebote der Stadt von Kindern und Jugendlichen angenommen werden und findet es schön, dass bereits die externe Begleitung der Organisationsentwicklung gefunden wurde, damit diese zeitnah angegangen werden könne. In dem Zusammenhang frage sie sich, auf welchem Stand der Jugendförderplan sei, da der Zeitraum des Plans im letzten Jahr endete.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach antworte, dass die Vorstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplans für die Juni Sitzung geplant sei.


Frau Beckmanns erläuterte, dass sie bei den inhaltlichen Schwerpunkten die Entwicklung einer inklusiven Kinder und Jugendförderung vermisse. Im Jahr 2021 stehe die Umsetzung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung über die Leistungen der Eingliederungshilfe und Sozialhilfe § 14 an, diese implizieren eine inklusive Kinder- und Jugendförderung. Sie forderte deshalb, im Organisationsentwicklungsprozess die Weiterentwicklung inklusiver Kinder-und Jugendförderung als Schwerpunktthema mit aufzunehmen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte dazu, dass in den auf Seite 2, letzter Absatz erwähnten und vom Ausschuss beschlossenen „strategischen Zielen des Jugendamtes“ stehe, dass jeder junge Mensch ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe habe, das schließe Inklusion ein würde auch bei der Organisationsentwicklung berücksichtigt.

Herr Niermann führte aus, dass man von Zeit zu Zeit inne halten, die Arbeit reflektieren und weiterzuentwickeln sollte, auch mit Blick auf die Zusammenarbeit mit freien Trägern. Anfang der 2000er Jahre habe der AKJF die Übergabe ehemals städtischer Kinder- und Teenstreffs und Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger beschlossen (AWO in Derne, Planerladen und Stadtteil-Schule in der Nordstadt). Er begrüße, dass das Gesamtsystem betrachtet wird und die freien Träger an geeigneter Stelle eingebunden werden sollen.

Frau Niehaus findet es gut, dass der Prozess angestoßen wurde und bat das auch in den Trägerkonferenzen zu besprechen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beauftragt die Verwaltung, die Struktur und Organisation der städtischen Kinder- und Jugendförderung weiterzuentwickeln.


zu TOP 2.3
Sachstandsbericht: Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder zum Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren in 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19731-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Leitaussagen der Präventionsfachstelle des Jugendamtes zum Präventionsverständnis „Prävention kann nur gemeinsam gelingen“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20311-21)

Frau Dr. Tautorat findet die Broschüre gut, merkte jedoch an, dass sie zu akademisch geschrieben sei. Sie fände es gut, wenn sie in einfacher Sprache für die Allgemeinheit verfasst wäre.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass es auch eine Broschüre in einfacher Sprache in kleinerem Format gebe, sie könnte die dem Ausschuss nachreichen (Anlage zum Protokoll).

Frau Gövert erklärte, dass es gute Aussagen seien, die nun mit Inhalt gefüllt werden müssten.
Was sicherlich geschehe, da sie die Grundlagen für die weitere Handlungsstrategie der Präventionsfachstelle bilden. Für die Umsetzung bedarf es laut letztem Satz der Broschüre personeller wie zeitlicher Ressourcen der öffentlichen sowie der freien Kinder- und Jugendhilfe, in Schule und im Gesundheitsbereich. Durch die Präventionsfachstelle sei da sicherlich einiges an Ressource vorhanden, sie fragte wie diese bei den freien Trägern und in den anderen genannten Bereichen geschaffen werden soll?


Antwort der Verwaltung:
Die Abteilung 51/7 wurde in 2019 vom Familien-Projekt in Präventionsfachstelle umbenannt. Das Familien-Projekt hat bereits im Jahr 2006 begonnen, präventive Angebote im Sozialraum, wie zum Beispiel der Willkommensbesuch, zu unterbreiten. Mit der Teilnahme am Landesmodellvorhaben „Kein Kind zurücklassen“ wurde unter Federführung des Familien-Projektes die Dortmunder Präventionskette aufgebaut. Hier wurde das Projekt „Netzwerk INFamilie“ erfolgreich erprobt. Mit Ratsbeschluss vom 18.02.2016 wurde daher beschlossen, das Präventionsnetzwerk in allen Aktionsräumen aufzubauen. Kern von Netzwerk INFamilie ist die quartiersbezogene Netzwerkarbeit, um Bildungsketten in den einzelnen Sozialräumen zu implementieren. Zu den sozialraumbezogenen Akteur*innen von Netzwerk INFamilie gehören auch die freien Träger der Jugendhilfe, Schule und Partner*innen aus dem Gesundheitsbereich. In diesem Kontext werden bereits jetzt auch von diesen Kooperationspartner*innen Ressourcen zur Verfügung gestellt, da in der Erprobung von Netzwerk INFamilie festgestellt wurde, dass viele Synergien entstehen und sich Doppelstrukturen vermeiden lassen. Die Novellierung des SGB VIII unterstreicht diesen Ansatz, da zukünftig der Fokus verstärkt auf der sozialräumlichen Präventionsarbeit gerichtet wird.

Herr Kaminski findet es wichtig, dass auch mit dem Sozialamt kooperiert werde, da es Schnittstellen gebe. Dazu erklärte Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass die Präventionsfachstelle mit vielen Akteuren kooperiere, auch mit dem Sozialamt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Leitaussagen der Präventionsfachstelle des Jugendamtes zum Präventionsverständnis zur Kenntnis


zu TOP 2.5
Kooperation im Kinderschutz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20018-21)

Frau Soldan-Bank zeigte sich irritiert, dass es sich um die 1. Auflage des Ordners handelt, da in der vorigen Sitzung berichtet wurde, dass es den „Basisordner Kinderschutz“ schon länger gebe.

Frau Frenzke-Kulbach antwortete, dass es den Ordner schon länger mit der Schnittstelle Schule gebe und dieser um weitere Bereiche erweitert wurde, deshalb sei es die 1. Auflage.

Auf den Hinweis von Herrn Barrenbrügge, dass der neue Basisordner in den Schulen noch nicht vorliegt und wie der Verteiler sei, versprach Frau Frenzke-Kulbach noch einmal mit der Kinderschutzbeauftragten im Jugendamt zu klären, wie die Verteilung geregelt sei.

Frau Dr. Tautorat lobte den Basisordner als gute Arbeitsgrundlage.

Auf den Einwand von Frau Schütte-Haermeyer wie das neue Kinderstärkengesetz mit dem Basisordner vereinbar sei, erklärte Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass sie dem Ausschuss zeitnah die Änderungen des SGB VIII in Form einer Synopse vorstellen werde.

Der Ausschuss nimmt den „Blauen Basisordner Kinderschutz“ als trägerübergreifende Arbeitshilfe zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Städtische Förderung des Jugendring Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20423-21)

Frau Niehaus, Frau Biskoping und Frau Kaiser nahmen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Es wurde einleitend ein kurzes Video über die Arbeit des Jugendrings gezeigt.

Frau Gövert erklärte, dass die Vorlage für neue Mitglieder schwer zu lesen sei. Es stellten sich Fragen, wie z.B. nach welchen Kriterien Verbände Geld bekommen, die nach umfangreichen Recherche in alten Vorlagen teilweise beantwortet werden konnten. Sie wünsche sich für die Zukunft eine transparentere Darstellung.
Sie fragte abschließend, wie die Gelder für Projektförderung vergeben werden?

Herr Oppermann antwortete, dass jeder Projektentwürfe einreichen könne und dann der Vorstand diese berate und über die Vergabe entscheide.

Zu dem gezeigten Video kritisierte Herr Barrenbrügge, dass zukünftig der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden sollte, entweder zeige man alle Parteilogos oder keine.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Verteilungsvorschlag zur Aufteilung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2021

zu TOP 2.7
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Aufrufs „kinderstark – NRW schafft Chancen“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20252-21)

Frau Dr. Frenzke-Kulbach führte kurz in die Vorlage eine.

Frau Soldan-Bank zeigte sich erfreut, dass es auch 2021 weitergehen wird und fragte, um welche 3 Grundschulen es sich bei den Familiengrundschulzentren handeln würde, da namentlich nur die Hörder Stiftsgrundschule erwähnt würde? Der Ausschuss habe im Dezember hierzu den Antrag ihrer Fraktion einstimmig beschlossen und sie fragte, inwieweit bereits der Bedarf an präventiver Arbeit in Familiengrundschulzentren, an Dortmunder Grundschulen auf Basis der aktuellen Sozialdaten ermittelt wurde?

Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Über das NRW-Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ wurden in 2020 Fördermittel für drei 0,5-VZ-Stellen für die Standort-Koordinierung von drei Familiengrundschulzentren -Stift-Grundschule, Holte-Grundschule, Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule- sowie Fördermittel für eine 0,5-VZ-Stelle für die gesamtstädtische Koordinierung aller Familiengrundschulzentren und Fördermittel für die erforderlichen Sachausgaben beantragt.

Die Auswahl der Standorte erfolgte datenbasiert im Rahmen der integrierten Jugendhilfe- und Bildungsplanung. Die Schulen sind aufgrund der überdurchschnittlich hohen Belastungsfaktoren ihrer Quartiere bzw. Standorte für diese Maßnahme ausgewählt worden.
Neben der datenbasierten Auswahl wurde die Einschätzung der Schulaufsicht als wichtiger Faktor der Entscheidungsfindung mit einbezogen. Die Schulaufsicht als übergeordnete Verantwortungsträger*in für die Weiterentwicklung der Standorte hat Erkenntnisse und Wissen über standortbezogene innerschulische Angelegenheiten, die in keiner Datenlage abgebildet werden können. Aus diesen sowie aus den Erkenntnissen der jeweiligen Schulleitungen ergeben sich Bedarfe für die zielgerichtete präventive Arbeit.


Herr Niermann begrüßte, dass das Jugendamt durch entsprechenden Antrag beim Land NRW erhebliche finanzielle Mittel zur Fortführung des Programms nach Dortmund geholt habe. Im Unterschied zur bisherigen Umsetzung werde die Arbeit nun ausschließlich von städtischen Kolleg*innen gemacht. Dadurch sei die Förderung z.B. beim Kinderschutzbund weggefallen. Dieser führe die Arbeit mit Bordmitteln fort und sei daran interessiert, im Gespräch zu bleiben und Parallelstrukturen zu verhindern.
Er regte an, dass dem AKJF über die bisherige Arbeit in der Förderkulisse "Kommunale Präventionsketten" berichtet wird. Z.B. über die letzten vier Jahre.

Frau Dr. Tautorat lobte die Vorlage und begrüßte besonders, dass die Kita-Sozialarbeit etabliert werden soll. Sie fragte in welchen Kitas die 6 Fachkräfte starten würden?

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass es nicht beabsichtigt sei, die Fachkräfte einer Kita zuzuordnen. Vielmehr sollen diese im Jugendhilfedienst angebunden sein, um von dort die Beratung und Unterstützung für Familien, deren Kinder im Vorschulalter sind, durchzuführen. Eine Fachkraft werde somit für mehrere Kitas zuständig sein".

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und der Schulausschuss nehmen den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Aufrufs „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zur Kenntnis.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 09.03.2021 vor:

…Die Fraktion Die Linke/Die PARTEI stellte einen mündlichen Antrag. Nach eingehender Diskussion wurde dieser Antrag mit Zustimmung der Antragstellerin abgeändert und folgender Beschluss gefasst. Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass zukünftig der Masterplan Wissenschaft in überarbeiteter Version vorzulegen ist. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden:
Begründung:
Zu 1: Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker / innen sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger / innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.
Zu 2: Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen
Zu 3: Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen, wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen. Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen unaufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig. Die Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Beschluss, den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben. …

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 10.03.2021 vor:

….Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei legt einen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt vor und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung diesem zuzustimmen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN bemängelt die sehr geringen internationale Anbindungen außerhalb des logistischen Bereichs. Doch gerade diese sind überlebenswichtig.

Die SPD-Fraktion findet die Formulierungen teilweise auch sehr fachspezifisch und für Laien nicht gut verständlich. Jedoch sind teilweise sehr gute Ideen dabei, die besonders in der politischen Arbeit sehr präsent sind. Zum Beispiel iResilience. Außerdem hält die Fraktion die Zusammenarbeit mit akademischen Strukturen für sinnvoll.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei steht der Gestaltung des Masterplans sehr kritisch gegenüber. Der Text liefert nicht das, was sie erwartet hat. Zudem stellt sich die Fraktion die Frage, wie die Arbeit der Wissenschaft zukünftig zu berücksichtigen ist.

Die AfD stimmt dem Masterplan zu; dem Antrag wird sie allerdings nicht folgen. Es soll die ursprüngliche Empfehlung beibehalten werden.

Die SPD-Fraktion schlägt vor, den Antrag als Anmerkung der Empfehlung beizufügen und abzuwarten, ob und welche Punkte daraus realisiert werden.

Die FDP unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei.

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es sich bei Masterplänen immer nur um grobe Umrisse handelt und viele Ausführungen stark komprimiert dargestellt werden. Eine Neuschreibung – wie sie die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei beantragt – hält die CDU-Fraktion für unwahrscheinlich. Allerdings hofft die CDU-Fraktion darauf, dass die Steckbriefe noch ausführlicher werden. Es gilt zunächst einmal die Einzelprojekte abzuwarten.

Der Vorsitzende schlägt vor, über die drei einzelnen Teile des Antrages jeweils separat abzustimmen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass ein Masterplan gar nicht den Anspruch hat, für jedermann verständlich zu sein. Die Teilhabe erfolgt erst in den einzelnen Projekten, deren Projektblätter in der Regel auch detaillierter sind.

Die SPD-Fraktion stimmt der vorgeschlagenen Einzelabstimmung zu, da insbesondere Punkt 3 des Antrages aus Erfahrung sehr wichtig ist.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei wünscht sich zum besseren Verständnis Links, die zu den einzelnen Projekten verweisen.

Die AfD hält den Vorschlag, den Antrag als Anlage beizufügen, nicht für sinnvoll und zielführend. Der Masterplan ist als Rahmen zu sehen. Weitere Ausführungen zu den einzelnen Projekten würden diesen sprengen.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei als Anlage der Empfehlung beigefügt werden soll.

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Bohnhof (AFD), Herr Kunstmann, Herr Utecht ??? und Frau Knappmann (Fraktion B´90/DIE GRÜNEN)) und einer Enthaltung (Frau Petri /Fraktion B´90/DIE GRÜNEN), dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei der Empfehlung beigefügt werden soll.

An die Dortmund den 08.03.2021
Bezirksvertretung Mengede
Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund

Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft
Sehr geehrter Herr Kunstmann,

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 10. März 2021 bittet die Fraktion DIE LINKE / Die PARTEI um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag:

Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft

Die Bezirksvertretung Mengede möge folgenden Beschluss fassen:

Die Bezirksvertretung Mengede verschiebt die Beratung über den Masterplan Wissenschaft 2.0 und fordert die Verwaltung auf, eine überarbeitete Version vorzulegen. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
Eine Technikfolgenabschätzung wird vorgelegt. Begründung:
Zu 1:
Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker*innen, sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger*innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.
Zu 2:
Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen.
Zu 3:
Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen.
Wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen.
Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen nicht aufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort.
Eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE/DIE Partei) und einer Enthaltung (FDP) mit den gemachten Anmerkungen und dem als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben. ….


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlungen zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.


zu TOP 3.2
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Baubeschluss Freifläche an der Westerfilder Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19813-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Mengede im Nachgang zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt die Durchführung des Projektes „Aufwertung der Freifläche an der Westerfilder Straße“ mit einem Volumen von 85.000 Euro brutto.


zu TOP 3.3
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 3.4
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 3.5
Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

Zu der Frage von Frau Soldan-Bank, dass unter Punkt 3 in der Anlage 2 die TEK Gerhart-Hauptmann-Grundschule stehe und was die TEK mit der Schule zu tun habe, erklärte Frau Schneckenburger, dass dies nicht hier beantwortet werden könne und die Frage an das Liegenschaftsamt weitergeleitet werden müsste.

Herr Schmidtke-Mönkediek erklärte, dass eigentlich der AMIG der zuständige Fachausschuss sei.

Der Fachbereich Liegenschaften gab zu Protokoll:
Es ist ein Neubau der Gerhart-Hauptmann-GS beabsichtigt. Nach dem Neubau erfolgt der Abriss des alten Schulgebäudes. Auf dem Grundstück ist eine neue, 6-gruppige TEK geplant, die jetzt noch keinen Namen hat. Daher die vielleicht etwas missverständliche Bezeichnung in der Tabelle.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff. (BeMa 2021ff.), sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Leistungserbringer Erzieherische Hilfen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20398-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung eine Aufstellung über die aktuellen Akteure der Erzieherischen Hilfen in Dortmund dem Ausschuss vorzulegen.
Es wird um Sortierung nach Quantität des Dienstleistungsumfangs gebeten….

Da der Begriff Akteure nicht eindeutig ist, einigten sich Herrn Barrenbrügge und Frau Schneckenburger, dass für die Beantwortung der Anfrage Träger gemeint seien.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.2
Sportgutscheine für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20061-21-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…Stellungnahme der Verwaltung zum Tagesordnungspunkt „Sportgutscheine für
Kinder“ Drucksache Nr.: 20061-21-E1
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die in der o. g. Drucksache gestellten Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Die Maßnahme wird federführend vom StadtSportBund Dortmund e.V. umgesetzt. Daher
wurde der StadtSportBund in die Beantwortung der Fragen miteinbezogen.
Die Frage, wie viele Gutscheine seit Projektbeginn insgesamt verteilt wurden, kann der
StadtSportBund nicht beantworten. Alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen und die zwölf
Familienbüros haben jeweils 20 Turnbeutel und Gutscheine erhalten. Insgesamt wurden 6.540 Turnbeutel und Gutscheine in Umlauf gebracht. Einige große Einrichtungen haben wegen der großen Nachfrage bereits Materialien beim StadtSportBund nachbestellt. Kleinere
Einrichtungen kommen entsprechend länger mit den zum Projektstart bereitgestellten
Materialien aus, einige sogar über das aktuelle Kindergartenjahr hinaus. Die in den
Kindertageseinrichtungen ausgegebenen Gutscheine werden dort in einer Liste erfasst, damit
die verteilten Gutscheine nachgehalten werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt wird von
einer zentralen Abfrage aller Kindertageseinrichtungen aufgrund der zusätzlichen
Belastungen und erhöhten Anforderungen durch die Corona-Pandemie abgesehen. Aus
Datenschutzgründen dürfen die Gutscheinlisten nicht dem StadtSportBund übersandt werden.
Perspektivisch ist eine Auswertung der Maßnahme durch den StadtSportBund geplant, die
auch die Anzahl der in den Kindertageseinrichtungen ausgehändigten Sportgutscheine
abbilden wird.
In der Zeit vom Projektstart bis Ende Februar 2021 ist bisher in keinem der 12 Familienbüros
eine Gutscheinanfrage anlässlich des vierten Geburtstages eines Kindes eingegangen.
Die Aktion „Sportgutschein 4.0“ wurde in der Presse und über die sozialen Medien wie
Facebook und Instagram beworben. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde dann jedoch wegen der
Corona-Pandemie zurückgefahren, da Vereinssport zurzeit nicht möglich ist. Sobald die
Corona-Regelungen Sport im Verein wieder erlauben, wird die Öffentlichkeitsarbeit forciert,
u.a. auch über die Newsletter der Familienbüros.
Aus den o.g. genannten Gründen wurden bisher nur zwölf Gutscheine bei Dortmunder
Sportvereinen eingelöst. Der Gutschein ist zwei Jahre gültig, also einlösbar bis zum 6.
Geburtstag des Kindes. Im Rahmen dieser Aktion ist jedes Kind anspruchsberechtigt, das
nach dem 31.08.2016 geboren wurde.
Die Ausgabe der Gutscheine an die Familien verläuft in den Kindertageseinrichtungen
aufgrund der Corona-Beschränkungen sehr unterschiedlich. Nicht jede Kindertageseinrichtung konnte sofort nach dem Erhalt der Projektmaterialien mit der
Verteilung beginnen. Notwendige Hygienemaßnahmen, eingeschränkte Personalressourcen
sowie veränderte organisatorische Rahmenbedingungen ließen in vielen Einrichtungen eine
Verteilung der Sportgutscheine bisher nicht zu. Ziel bleibt es, allen Kindern um ihren 4.
Geburtstag einen Sportgutschein 4.0 zu überreichen. Kinder, die aufgrund des Corona-
Appells der Landesregierung von den Eltern zu Hause betreut werden, erhalten den Gutschein nachträglich. Vierjährige, die noch in keiner Kindertageseinrichtung betreut werden, können die Gutscheine in den Familienbüros erhalten. Sobald Vereinssport wieder möglich ist, wird der StadtSportBund im Rahmen seiner Öffentlichkeitsoffensive in Kooperation mit den Familienbüros auf dieses Angebot für Familien ohne einen Platz in einer
Kindertageseinrichtung für ihre vierjährigen Kinder aufmerksam machen……


Frau Gövert fragte nach, wie viele Kinder mit 4 Jahren keine Kindertageseinrichtung besuchen.

Frau Schneckenburger sagte zu, die Zahl zum Protokoll nachzureichen.

Die Verwaltung gab zu Protokoll:
4 Jährige (Anspruchsberechtigt: Im Rahmen dieser Aktion ist jedes Kind anspruchsberechtigt, das nach dem 31.08.2016 geboren wurde; Geburtsdatum 01.09.2016 bis 31.08.2017)
auf der Warteliste im Kita-Portal: 734 Kinder



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Junge Obdachlose
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20026-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

die Anfrage der CDU Fraktion wird wie folgt beantwortet:
1. Wie hoch ist die Zahl der obdachlosen jungen Menschen (bis 27 Jahre) in Dortmund?
Es gibt keine zentrale Erfassung der Zahlen von wohnungslosen jungen Menschen bis 27
Jahre in Dortmund.
Beim Zentralen Fachdienst Streetwork des Jugendamtes Dortmund in der Leopoldstraße 22
haben zurzeit 91 junge Menschen eine postalische Erreichbarkeit. Eine ähnliche Anzahl wird
auch vom freien Träger „Off Road Kids“ gemeldet. Diese jungen Menschen haben keine
eigene Wohnung und sind daher obdachlos.
2. Wie viele dieser Obdachlosen sind unter 18 Jahre?
Auch dazu liegen keine absoluten Zahlen vor, da es keine zentrale Erfassung gibt.
Das „Sleep In Stellwerk“ des VSE, die „Off Road Kids“ und der Zentrale Fachdienst
Streetwork gehen nach gemeinsamen Schätzungen derzeit von ca. 34 wohnungslosen
Jugendlichen unter 18 Jahren aus.
3. Welche Tagesaufenthaltsmöglichkeiten gibt es für die jungen Obdachlosen in
Dortmund? Wie hoch sind die Aufnahmekapazitäten dieser Einrichtung am Tage?
Aufgrund der Corona-Auflagen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes gibt es zurzeit nur
einen Tagesaufenthalt des VSE (Backyard) in der Lange Straße. Der Zugang zu diesem
Tagesaufenthalt ist aber auf die jungen Menschen, die in der Notschlafstelle des VSE (Sleep
In Stellwerk) übernachten, begrenzt. Die Aufnahmekapazität beträgt dort maximal acht
Personen.
Der Fachdienst Streetwork des Jugendamtes Dortmund kann in der
Überlebenshilfeeinrichtung Leopoldstraße 22 auf Grund der Hygiene-Auflagen im Rahmen
des Infektionsschutzgesetzes zurzeit keinen Tagesaufenthalt für die wohnungslosen jungen
Menschen anbieten.
Der Fachdienst beteiligt sich seit März 2020 an der Sicherstellung der Versorgung
wohnungsloser Menschen in der aktuellen Corona-Lage durch die Ausgabe von „Lunch-
Paketen“ und der Verteilung von haltbaren Lebensmittel (Dosen, Nudeln und
Fertiggerichten). Zusätzlich ist die Ausgabe von warmen Mahlzeiten im neuen Außengelände
des Fachdienstes an der Leopoldstraße 22 geplant.
Vor den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nutzten bis zu 160 Personen pro Tag
die Angebote in der Überlebenshilfeeinrichtung Leopoldstraße 22. Auch die Versorgung der
Tiere der obdachlosen jungen Menschen kann durch die Ausgabe von Tierfutterspenden
sichergestellt werden.
Sachstandsbericht „Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe“ vom Juni 2020
(Ds.Nr.: 18241-20) Betrieb der Notschlafstelle für wohnungslose junge Erwachsene bis
27 Jahre durch den Betreiber European Homecare GmbH am Standort „Am Beilstück
48“
1. Ist die Einrichtung mittlerweile geöffnet?
Die Notschlafstelle für wohnungslose junge Erwachsene des Betreibers European Homecare
soll zum 01.04.2021 eröffnet werden.
2. Wenn ja – wie wird die Notschlafstelle angenommen? Wie ist die Auslastung?
Siehe Oben
3. Welche Aufenthalte/Schlafstellen für die Nacht gibt es darüber hinaus für junge
Obdachlose in Dortmund? Wie hoch sind dort die Kapazitäten? Wie hoch ist die Auslastung der Einrichtungen?
Für Jugendliche und junge Erwachsene bis maximal 21 Jahre gibt es insgesamt 10
Übernachtungsplätze (4 für junge Frauen und 6 für junge Männer) beim „Sleep In Stellwerk“
des VSE. Weitere Übernachtungseinrichtungen speziell für junge Erwachsene gibt es nicht.
Ab dem 18. Lebensjahr stehen auch Schlafplätze in den Übernachtungsstellen für Frauen und
Männer zur Verfügung.
Zurzeit hat das „Sleep In Stellwerk“ eine Auslastung von 65 % bei den männlichen
Jugendlichen und 42 % bei den weiblichen Jugendlichen mit steigender Tendenz….


Frau Soldan-Bank fragte, da das Sleep-in mit seinen 10 Übernachtungsplätzen nur bis ca. 60% ausgelastet sei, obwohl in unserer Stadt 34 wohnungslose Jugendliche bekannt seien, wo der Rest schlafe?

Herr Niermann antwortete, dass die im Handlungsfeld tätigen Träger des Paritätischen berichten, dass es eine hohe Dunkelziffer gebe und deshalb die Ermittlung einer exakten Zahl schwierig sei. Es gäbe das Phänomen, bei Freund*innen oder Bekannten unterzukommen und auf dem Sofa zu schlafen. Mitunter würden hier Gegenleistungen seitens der Wohnungseigentümer*innen erwartet; ggf. komme es so zur Prostitution. Gerne steht z.B. VSE hier für einen Bericht oder Rückfragen zur Verfügung. Interessant seien sicher auch die Erkenntnisse des städtischen Streetworkers (Herr Dietmar Fiedler).

Die Vorsitzende erklärte, dass das Angebot interessant für den Ausschuss sei und man käme zu gegebener Zeit, wenn es pandemiebedingt möglich sei, gerne darauf zurück.

Herr Kaminski bat darum, die Stellungnahme auch dem ASAG zur Verfügung zu stellen, da das Thema Wohnungslose dort ebenfalls behandelt würde.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Junge Obdachlose
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20026-21-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt zusätzlich folgende Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der CDU-Fraktion vor:

..die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie dankt der Verwaltung für die Beantwortung der Fragen und bittet in der Sitzung am 21. April 2021 um mündliche Berichterstattung, in der sich insbesondere folgende Punkte bzw. Fragen wiederfinden:

1) In der Beantwortung der CDU-Anfrage wird ausgeführt, dass die Notschlafstelle für Junge Erwachsene zum 01.04.2021 öffnen sollte. Die CDU-Fraktion bittet um kurze Vorstellung der Einrichtung. Dabei soll besonders auf die Fragen eingegangen werden,

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 4.4
Erreichbarkeit des Jugendamtes während des Corona-Lockdown
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20064-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…die o. g. Anfrage der CDU-Fraktion beantworte ich wie folgt:
1) Wie viele Mitarbeiter arbeiten aktuell oder in der letzten Zeit im Jugendamt im
Homeoffice-Modus?
Zur Vermeidung und Unterbrechung von Infektionsketten sind Doppelbelegungen von
Büroräumen aufgegeben worden. D. h., Teams sind, soweit erforderlich, getrennt worden und
wechseln sich im Präsenzdienst und Homeoffice ab. Es befinden sich jedoch keine
Beschäftigten ausschließlich im Homeoffice. Die Möglichkeit des wechselweisen
Präsenzdienstes besteht für rd. 350 Beschäftigte des Jugendamtes.
2) Arbeiten auch die Jugendhilfedienste im Homeoffice-Modus?
Das unter 1) beschriebene Modell gilt auch für die Jugendhilfedienste.
3) Ist eine telefonische Erreichbarkeit von Kindern, Jugendlichen und Eltern bei den
Mitarbeitern im Homeoffice-Modus sichergestellt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum
nicht?
Für die Erreichbarkeit ist folgendes geregelt: Je nach technischer Ausstattung im Homeoffice
erfolgt eine Umleitung des dienstlichen Telefonanschlusses auf ein Diensthandy oder ein
Notebook. Wo dies nicht möglich ist, wird eine Rufumleitung auf den Apparat eines/-r
Mitarbeitenden im Präsenzdienst eingerichtet. Zudem ist, falls die persönliche E-Mailadresse
eines/-r zuständigen Beschäftigten nicht bekannt ist, für alle Arbeitsbereiche eine zentrale Emailadresse eingerichtet, die auf der Homepage des Jugendamtes veröffentlicht ist.
In dringenden Fällen, die ein sofortiges Tätigwerden oder eine umgehende Kontaktaufnahme
im Rahmen einer Kindeswohlgefährdung notwendig machen, ist die Erreichbarkeit über die
Kinderschutz Notrufnummer (0231/50-12345) rund um die Uhr möglich.
Darüber hinaus sind die beigefügten Handzettel erstellt worden, die an alle im Kinderschutz
tätigen Einrichtungen verteilt wurden….

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Kita-Portal Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20056-21-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…die Fragen der SPD-Ratsfraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt:
1. Welche Erfahrungen über das Online-Anmeldeverfahren zur Vergabe von Betreuungsplätzen für Kinder in der Tagespflege und Kindertagesstätten liegen nach Anmeldeschluss am 15.02.2021 für das Kindergartenjahr 2021/2022 vor?
Das Online-Anmeldeverfahren für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kita-Portal) ist ein reines Anmeldeportal für Eltern, das gut angenommen
wird. Anmeldungen können darin ganzjährig erfolgen. Bei Bedarf werden den Eltern
Hilfestellungen gegeben. Ein Anmeldeschluss ist nicht vorgesehen. Mit der Anmeldung in
den jeweiligen Einrichtungen werden die Kinder automatisch auf die Wartelisten der
Wunscheinrichtungen gesetzt.
Die Vergabe der Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und in der Kindertagespflege
(KTP) für das Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgt ab der achten Kalenderwoche
selbständig und autonom durch die Träger. Hierbei greifen diese auf die Warteliste ihrer
Einrichtung im Kitaportal zurück und machen den Eltern ein Angebot für einen Betreuungsplatz. Wird ein Vertragsabschluss getätigt, wird dieses im Kita-Portal automatisch angezeigt.
2. Wie viele Eltern haben die Möglichkeit zur Online-Anmeldung genutzt?
Die überwiegende Mehrheit der Eltern, die einen Betreuungsplatz benötigen, hat ihr Kind
im Kita-Portal selbständig gemeldet. Für Eltern, die sich nicht anmelden können, stehen
zur Unterstützung verschiedene Akteur*innen, wie z. B. die Koordinierungsstelle, die
Familien-Info-Points oder die Familienbüros zur Seite.
3. Wie viele Mehrfachauswahlen haben stattgefunden?
Im Kita-Portal können sich Eltern bei sechs Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und
sechs Kindertagespflegestellen anmelden. Auf Wunsch der Eltern kann die Koordinierungsstelle auch das Anmeldekontingent über die zunächst limitierte Anzahl von zwölf Betreuungsstellen hinaus freischalten. Die Mehrfachauswahl wird von fast allen Eltern genutzt.
4. Wie viele Anmeldungen wurden nicht über das Portal gebucht?
Alle Anmeldungen sind über das Kita-Portal vorzunehmen, da eine Anmeldung im Kita-
Portal Voraussetzung für die Platzvergabe der Träger ist.
5. Sind Probleme bei der Online-Anmeldung bekannt geworden und wenn ja welche? Welche
Maßnahmen zur Problemlösung wurden ergriffen?
Als Ansprechpartnerin für Eltern, die mit der Anmeldung im Kita-Portal Probleme haben,
berät die Koordinierungsstelle des Jugendamtes. Dadurch hat diese eine gute Übersicht
über die Problemlagen. Dabei gibt es zwei größere Problemfelder. Zum einen handelt es
sich um die Anwendung des Kita-Portals. Als Lösung werden die Eltern bei der Anmeldung
beraten und unterstützt. Auch gibt es sogenannte „Pop-Up-Fenster“, um bestimmte
Begrifflichkeiten zu verdeutlichen.
Zum anderen gibt es häufig sprachliche Probleme, die dadurch gelöst werden, dass z. B.
Anleitungen in sechs verschiedenen Sprachen und mit Bildern versandt werden. Diese
Anleitungen sind ebenfalls direkt im Kita-Portal hinterlegt.
Darüber hinaus erhalten Eltern Unterstützung von verschiedenen Diensten und
Organisationen wie Jugendhilfeträgern, Kindertageseinrichtungen, Frühförderstellen oder
muttersprachlichen Elternbegleiter*innen, um etwaige technische, kognitive oder
sprachliche Schwellen zu überwinden und ihr Kind im Kita-Portal anmelden zu können
(siehe dazu auch 2.).
Bislang gibt es keine Möglichkeit, diese Unterstützungsleistungen innerhalb des Kita-
Portals statistisch auszuwerten, weil die Familiendaten methodisch über eine von drei
Anmelde“rollen“ (Eltern, Kindertageseinrichtungen und Jugendamt) eingegeben werden.
Andere Akteur*innen haben bisher die Anmeldung meistens in der „Rolle“ der Eltern
vorgenommen und werden auch lediglich in dieser Rolle statistisch erfasst. Zudem können
nachträgliche Veränderungen einer Anmeldung oder das Hinzufügen weiterer
„Wunscheinrichtungen“ in verschiedenen Rollen durchgeführt werden. Daher können
keine verlässlichen Daten oder Einschätzungen über den Umfang dieser
Unterstützungsleistungen ausgewiesen werden.
6. Wie schätzen die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes die Online-Anmeldung ein und führt
dies zur Arbeitserleichterung?
Die Online-Anmeldung ist eine wesentliche Erleichterung für Eltern, Träger und Verwaltung.
Eltern können die Anmeldung von Zuhause aus vornehmen und müssen nicht mehr
zu jeder TEK, um ihr Kind persönlich anzumelden. Die Träger haben jederzeit eine Übersicht,
welche Kinder auf ihrer Warteliste stehen, um diesen ein Betreuungsangebot zu
unterbreiten. Das Jugendamt hat einen Überblick, um unversorgte Eltern bei der Suche
nach einem Betreuungsplatz zu unterstützen.
7. Wo sieht die Verwaltung Verbesserungspotential?
Das Kita-Portal wird durch die Verwaltung in Kooperation mit dem Software-Unternehmen
fortlaufend optimiert. Die Anregungen und Wünsche der Eltern und der Träger zur
Verbesserung der Handhabung des Portals werden kontinuierlich aufgenommen. So wurde
zum Beispiel bei der Auswahl des Merkmals „integrativ“ ein „Pop-Up-Fenster“ eingefügt,
um den Eltern einen Hinweis zu geben, was damit gemeint ist. Damit werden Fehleingaben
verringert. In diesem Sinne werden fortlaufend Änderungen vorgenommen, die zu einer
Verbesserung des Portals führen…..


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Kita-Portal Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20056-21-E3)

Der TOP wurde von der Tagesordnung genommen siehe TOP 1.3


zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden

Verteilt wurde:



Die Vorsitzende beendete die Sitzung um 18:05 Uhr.






Spaenhoff Düwel Weber
Vorsitzende Schriftführerin


Anlage
Anlage zu TOP 2.4  PräventionsLeitbild_FLYER_04-12-2020_WEB.pdfAnlage zu TOP 2.4 PräventionsLeitbild_FLYER_04-12-2020_WEB.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus