Niederschrift (öffentlich)

über die 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 05.07.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:27 Uhr


Anwesend:

1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU) i.V.f. Herrn RM Otto Rüding
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD) i.V.f. Frau RM Ulrike Matzanke
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD) i.V.f. Frau RM Alisa Löffler

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Andreas Urbanek(AfD) i.V.f. Herrn sB Huft-Krollner

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat


3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Dr. Rath-60-
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Deimel -61-
Herr Böhm - 64/AL
Frau Linnebach -61/stv.AL


Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 05.07.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.05.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt





3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
hier: - Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
- Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07470-17)

3.2 Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung nach Rosskastaniensterben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07290-17)

3.3 ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Nachmeldung einer Infrastrukturmaßnahme durch die Stadt Dortmund (Erschließung des Logistikstandortes Westfalenhütte durch Verlängerung der Stadtbahn-Linie U44)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07849-17)

3.4 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)
-Die Vorlage lag bereits zur AUSW-Sitzung am 17.05.2017 vor.-
-Die Ausbaupläne hängen großformatig zu den Beratungen der Gremien in den jeweiligen Sitzungssälen aus.


3.5 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)
Hinweis: Der Versand dieser Vorlage erfolgte im Wege eines sog. reduzierten Versandes.

3.6 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

3.7 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017

3.8 Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Kenntnisnahme
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2017
(Drucksache Nr.: 06991-17)



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Dachbegrünung in Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 07950-17)

4.2 Dortmund Hbf Umfeld Nord
- Auslobung eines nichtoffenen einphasigen städtebaulichen Wettbewerbes nach RPW 2013

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07084-17)

4.3 Erlass der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08016-17)

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)
-lag bereits zur AUSW-Sitzung 30.11.2016 vor-

hierzu -> Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05846-16-E1)

hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08235-17)

4.5 Bauleitplanung; Erlass einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung einer aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss, IV. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07907-17)


4.6 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes
In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße -;
II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-17)

4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 - Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Stellungnahmen, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07404-17)

4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Mg 115 - Dörwerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung,
II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07590-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2017

4.10 Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 232 -Wohn- und Geschäftszentrum Schüren-
hier: Beschluss zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07599-17)

4.11 Radverbindung Rombergpark
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05754-16-E2)

4.12 Gefahrgutlager Wickede
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07367-17-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 29.03.2017 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07367-17-E2)

4.13 Fahrradzählstellen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07829-17-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 17.05.2017 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07829-17-E2)



4.14 Bebauungsplan "Lü 148 Steinsweg"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08126-17)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Beschluss der Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für das Gebiet der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)"
hier: Formale Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage (vgl. dazu auch Drucksache Nr.: 03928-16 E6)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07140-17)
-lag bereits zur Sitzung am 29.03.2017 vor-

hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 20.03.2017
-lag bereits zur Sitzung am 29.03.2017 vor-

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017

5.2 Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08149-17)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Nette"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07547-17)

6.2 Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Jungferntal"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07721-17)

6.3 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Sachstandsbericht zum Programm

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07568-17)

6.4 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Freiraumkonzept für die privaten Grundstücksfreiflächen im Bereich der Großwohnanlagen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07872-17)

6.5 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Gestaltung wohnungsnaher öffentlicher Freiräume, Schwerpunkt "Spielen und Freizeit"

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08169-17)


7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-


8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-


9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner weist sie gem. §29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Hawighorst-Rüßler benannt.


zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung

Änderungen:

Zu TOP 4.1 „Dachbegrünung in Dortmund“ (Drucksache Nr.: 07950-17):
Durch die Verwaltung wurde der Wunsch geäußert, die Vorlage auch dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vorzulegen.

Man einigt sich darauf, die Beratungsfolge dieser Angelegenheit entsprechend zu erweitern und
die Vorlage an den BuNB zu überweisen.


Zu TOP 4.7 „Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220
Harkortstraße -…..“(Drucksache Nr.: 07968-17) deklariert Frau Rm Lührs aufgrund der heute
vorliegenden, umfangreichen Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hombruch weiteren
Beratungsbedarf.

Man einigt sich hierzu darauf, die Angelegenheit unter TOP 4.7 in die nächste Sitzung des AUSW
zu schieben.




Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.05.2017

Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.05.2017 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
6. "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
7. Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
8. hier:
9. - Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
10. - Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07470-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (BV Innenst.-Ost) vom
27.06.2017:

Nach intensiver Diskussion fasst die Bezirksvertretung folgende Beschlüsse:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig die Ausschüsse, bzw. den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Empfehlung bzw. den Beschluss auf die Sitzung nach dem 19.09.2017 zu verschieben. Die Begründung ist, dass der in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung beschlossene „Runde Tisch“ wurde seitens der Fachverwaltung erst wenige Tage vor der heutigen Sitzung angeboten und konnte aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisiert werden. Der Wunsch besteht aber weiterhin in diesem Stadium mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4):
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet die Ausschüsse und den Rat der Stadt Dortmund ein Dialogverfahren ohne die Beschränkung (siehe Ratsvorlage vom 29.09.2016) in Erwägung zu ziehen.



Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom
27.06.2017:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 07470-17-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Vorlage folgenden
Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch folgende Formulierung ersetzt:

1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative
Dortmund e. V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge
zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-
Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus"
vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und
stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen
informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss
(Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten
zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet
werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in
das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden
Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes"
mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten
im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch
richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom
29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen
der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen
zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken
betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen
des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa
32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca.
4.200.000,00 Euro.“

ABVG 27.06.2017:

Frau Uehlendahl informiert mündlich zur Vorlage mittels Powerpoint-Vortrag.

Herr Rm Mader erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Berndsen regt an, den Personenkreis, der an dem Dialogverfahren teilnehmen soll vorher festzulegen.

Auf Vorschlag von Frau Uehlendahl einigt man sich darauf, dass die Verwaltung dieser Anregung nachkomme, indem sie die Festlegung des Personenkreises in bilateralen Gesprächen mit den Fraktionssprechern abstimmen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion einstimmig zu und empfiehlt demnach dem Rat der Stadt Dortmund, ebenfalls einstimmig, den folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative
Dortmund e. V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge
zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-
Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus"
vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und
stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen
informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss
(Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten
zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet
werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in
das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden
Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes"
mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten
im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch
richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom
29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen
der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen
zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken
betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen
des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa
32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca.
4.200.000,00 Euro.“

Vorheriger Beschlusstext laut Verwaltungsvorlage:
1. Der Rat nimmt den Antrag der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vom 23.01.2017 und den von der Initiative eingereichten Alternativvorschlag zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ um die von der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vorgelegte Variante zu erweitern.

Er beauftragt die Verwaltung, die zu ergänzende Variante neben den Vorzugsvarianten des „B 1-Haltestellenkonzeptes“ mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand zunächst bis zum Entwurf richtlinienkonform ausarbeiten zu lassen sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 -und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative- weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.

Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zum weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.

4. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ und der Initiative „B 1 Dortmundplus“ vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit zu.



Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 28.06.2017:

Der Beirat stimmt der Vorlage mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltung unter folgendem von ihm abgeänderten Beschlussvorschlag zu:

„1. Der Rat nimmt den Antrag der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vom 23.01.2017 und den von der Initiative eingereichten Alternativvorschlag zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ um die von der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vorgelegte Variante zu erweitern.

Er beauftragt die Verwaltung, die zu ergänzende Variante neben den Vorzugsvarianten des „B 1-Haltestellenkonzeptes“ mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand zunächst bis zum Entwurf richtlinienkonform ausarbeiten zu lassen sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.


3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.

4. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ und der Initiative „B 1 Dortmundplus“ vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit zu.“

Unter dem o.g. Abstimmungsverhältnis beschließt der Beirat zudem die Favorisierung einer Lösung unter dem weitgehenden Erhalt der Bäume, der Förderung des Umweltverbundes, der Barrierefreiheit sowie der Reduzierung der Schadstoffbelastung.




AUSW, 05.07.2017:


Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg zum Eintritt in das Dialogverfahren unterstütze. Die o.a. Empfehlungen der BV Innenst.-Ost und des BuNB erhebe er zum Antrag, da beide sich dafür ausgesprochen hätten, frei und offen, also ohne Festlegungen und Ausnahmen in dieses Dialogverfahren zu gehen. Bezüglich des „Runden Tisches“ für die Innenstadt-Ost, gehe man davon aus, dass auch auf diese Form des Dialoges eingegangen werden sollte, obwohl mit dem beabsichtigten Dialogverfahren die Mitglieder der Bezirksvertretung bereits involviert seien. Insgesamt folge man auch der heute vorliegenden, geänderten Beschlusslage aus dem ABVG und werde diese heute so auch mittragen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion zu der heutigen Vorlage die Beschlusslage des ABVG zum Antrag erhebe, weil man die dortige Beschlusslage als am weitestgehend bewerte. Diese beinhalte den Wunsch nach einem Dialogverfahren und damit auch den Wunsch der BV Innenst.- Ost, da die Beteiligung am Dialogverfahren hiermit nicht begrenzt sei. Den Wunsch der Fraktion B’90 /Die Grünen, hier ohne Vorfestlegungen in das Verfahren zu gehen, könne man nicht entsprechen, da man, wie bereits auch im Rahmen des ABVG –Beschlusses erwähnt, weiterhin auf „niveaufreie Zuwegungen“ bestehe.

Frau Rm Lührs schließt sich im Wesentlichen ihrem Vorredner an. Ihre Fraktion sehe es so, dass es der BV Innenst.- Ost vorrangig darum gehe, mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen. Dies sei aus ihrer Sicht mit dem geplanten Dialogverfahren möglich, da die BV Innnest.-Ost sich entweder in das Dialogverfahren einbringen oder ihr eigenes Dialogverfahren parallel durchführen könne. Der Beschränkung „niveaufreie Querung“ könne man nun auch nicht mehr folgen. Weiter betont sie, dass ihrer Fraktion sehr daran gelegen sei, wie dieses Dialogverfahren besetzt werde. Es sei wichtig, dass sowohl Politik als auch alle betroffenen Bevölkerungsgruppen entsprechend hieran beteiligt würden.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch seine Fraktion der heutigen Vorlage mit den Änderungen, laut Beschlusslage aus dem ABVG folgen werde.

Herr Rm Urbanek schließt sich seinen Vorrednern insofern an, als dass auch seine Fraktion der Verwaltungsvorlage hier entsprechend folgen werde.

Herr Rm Dudde regt bezüglich der Festlegung des Personenkreises an, dass man sich hierzu vorher mit den Bürgerinitiativen absprechen möge, da diese sich bereits im Vorfeld stark für dieses Dialogverfahren eingesetzt hätten. Im Sinne eines „offenen Dialoges“ müsse man auf jeden Fall verhindern, dass sich einzelne Bürger ausgegrenzt fühlen.

Frau Rm Lührs betont hierzu, dass es ihrer Fraktion hauptsächlich darum gehe, zu verhindern dass die Bürgerinitiativen „ihre Leute“ aufrufen und es dann zu Abstimmungen komme, deren Zustandekommen man später nicht mehr nachvollziehen könne. Es sei ihrer Fraktion wichtig, dass man die einzelnen Betroffenen zu Wort kommen lasse, um ein gewisses Gleichgewicht herzustellen.

Herr Rm Waßmann erläutert hierzu, dass genau das die Intention der Beschlusslage aus dem ABVG gewesen sei, dass natürlich diejenigen, die sich hier bereits eingebracht hätten, auch ohne Beschränkung ihren Beitrag im Dialogverfahren leisten sollen und erst anschließend durch Verwaltung und Politik eine entsprechende Bewertung bezüglich der Tragbarkeit vorgenommen werde.

Hiernach erfolgt die Abstimmung zur gesamten Angelegenheit wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) und einer Enthaltung (Fraktion FDP/ Bürgerliste) ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Beschlusslage aus dem Ausschuss für Bauen und Verkehr (ABVG) vom 27.06.2017 an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund demnach einstimmig folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:



1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative
Dortmund e. V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge
zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-
Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus"
vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und
stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen
informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss
(Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten
zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet
werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in
das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden
Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes"
mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten
im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch
richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom
29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen
der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen
zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken
betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen
des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa
32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca.
4.200.000,00 Euro.“

Vorheriger Beschlusstext laut Verwaltungsvorlage:
1. Der Rat nimmt den Antrag der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vom 23.01.2017 und den von der Initiative eingereichten Alternativvorschlag zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ um die von der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vorgelegte Variante zu erweitern.

Er beauftragt die Verwaltung, die zu ergänzende Variante neben den Vorzugsvarianten des „B 1-Haltestellenkonzeptes“ mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand zunächst bis zum Entwurf richtlinienkonform ausarbeiten zu lassen sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 -und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative- weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.

Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zum weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.

4. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ und der Initiative „B 1 Dortmundplus“ vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit zu.




zu TOP 3.2
11. Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung nach Rosskastaniensterben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07290-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung des ABVG vom 27.06.2017:

ABVG 27.06.2017:

Herr Rm Dudde erläutert, dass der Vorschlag zur Tagesordnung unter TOP 5.9 „Straßenbäume“ im Zusammenhang mit dieser Vorlage stehe und daher keine eine Konkretisierung seiner Fraktion zu TOP 5.9 erfolgt sei.
Ebenso bitte seine Fraktion darum, die Vorlage dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Herr Rm Mader weist darauf hin, dass seine Fraktion zwar akzeptiere, dass 16 Stellplätze wegfallen sollen, regt jedoch an, hier nach dem sogenannten „Minimax Prinzip“ vorzugehen.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung.



AUSW, 05.07.2017:


Herr Rm Kowaleswki bittet darum, hier möglichst auf Neophyten zu verzichten und sich tatsächlich auf einheimische Baumarten zu konzentrieren, da man ansonsten einer Verbreitung weiter Vorschub leiste.

Herr Rm Waßmann führt an, dass man die Vorlage empfehlen werde, möchte ab wissen, warum an hierin ausgewiesenen bisherigen Stellplätzen zusätzliche Pflanzungen vorgenommen werden sollen.

Herr Rm Durdde führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Besonders dankt er hierbei der Verwaltung für das als Anlage beigefügte Konzeptpapier „Neue Bäume für die Stadt“. Man bedauere, dass es hier relativ versteckt sei, da es sich in dieser Form und nicht zuletzt mit Blick auf die Öffentlichkeit um ein ein Papier handele, mit dem man kommunizieren könne. Weiter bittet er darum, wie im ABVG bereits angeregt, diese Vorlage auch dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) zur Kenntnis vorzulegen.

Frau Rm Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion hoffe, dass die mit dieser Vorlage erfolgten Handlungsempfehlungen zukünftig durch alle Bereiche der Verwaltung entsprechend berücksichtigt werden. Weiter regt sie an, mehr Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben,

1… indem man die versteckten Inhalte dieser Vorlage offensiv nach außen trage, z.B. durch Veröffentlichung auf einer gesonderten Internetseite als Information für die Bürgerinnen und Bürger

2…. oder auch schriftlich, durch ein Faltblatt. Welches man in allen Veranstaltungen, wo es auch nur am Rande um Bäume gehe zu verteilen bzw. auslegen sollte, um damit die Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, dass die Stadt Dortmund eben nicht fahrlässig mit Bäumen umgehe, sondern dass diese einen hohen Wert für die Stadt darstellen und man daher nun darüber informiere, wie man gedenke mit dieser Situation umzugehen. Insbesondere hierzu hoffe sie, dass die Verwaltung sich dieser Anregung anschließe und erhebe diese daher zum Antrag.

3…..indem man ein Faltblatt für Dritte, die direkt Betroffenen seien erstelle.


Herr Wilde bedankt sich für die lobenden Worte und Anregungen zum weiteren Verfahren. Bezüglich der Präsentation zum Umgang mit dem Baumschutz habe man bereits eine Presskonferenz durchgeführt. Die Anregungen, die Öffentlichkeit noch stärker zu informieren, z.B. durch entsprechende Internetauftritte halte er für richtig und wichtig. Zudem werde man vor Beginn einer jeden „Stufe“ nochmal erneut Öffentlichkeitsarbeit, z .B. durch erneute Pressekonferenzen und Flugblätter, betreiben.

Herr Rüthers informiert zu den zusätzlichen Pflanzungen auf bisherigen Parkplätzen, dass man zum einen hiermit einen städtebaulichen Beitrag leisten wolle, indem man die jeweilige Bebauung mit einem Riegel an neuen Bäumen aufwerte und zum anderen einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas zu leiste.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung.




Die Vorlage soll auch dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis gegeben werden.

zu TOP 3.3
12. ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Nachmeldung einer Infrastrukturmaßnahme durch die Stadt Dortmund (Erschließung des Logistikstandortes Westfalenhütte durch Verlängerung der Stadtbahn-Linie U44)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07849-17)


AUSW, 05.07.2017:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Nachmeldung der Infrastrukturmaßnahme „Erschließung des Logistikstandortes Westfalenhütte durch Verlängerung der Stadtbahn-Linie U44“ durch die Stadt Dortmund zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017.





zu TOP 3.4
13. Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
14. Umbau der Faßstraße (E 5)
15. hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvetretung Hörde vom 27.06.2017:


Herr Meißner, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, nahm als Berichterstatter zu den vorliegenden Änderungswünschen (Bündnis 90/Die Grünen s. 11.4.1 und Linke/Piraten s. nächste Protokollnotiz) Stellung.

Er bewertete aus Sicht der Fachverwaltung die einzelnen Beschlussvorschläge.

Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis.

Die Fraktion Linke/Piraten stellte folgende Änderungsanträge zur Verwaltungsvorlage:
4. Der letzte Anstrich unter der Nr. 1 wird wie folgt ersetzt: „Der Stiftsplatz wird zur Faßstraße und über die Hermannstraße für Zu- und Abfahrten erschlossen.“
Die Bezirksvertretung Hörde fasste danach zu jedem Maßnahmenvorschlag einzelne Beschlüsse und im Abschluss einen Beschluss zur Gesamtvorlage.

Zunächst wurde die Liste der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgearbeitet und danach die Liste der Fraktion Linke/Piraten.

1. Beschluss 2. Beschluss: 3. Beschluss: 4. Beschluss: 5. Beschluss: 6. Beschluss:
7. Beschluss:
8. Beschluss:
9. Beschluss:
10. Beschluss:
11. Beschluss: (Liste Linke/Piraten)
12. Beschluss: Der 3. Beschlussvorschlag dieser Liste wurde bereits als 1. Beschluss beschlossen und der 4. Beschlussvorschlag (der letzte Anstrich unter der Nr. 1 wird wie folgt ersetzt: „Der Stiftsplatz wird zur Faßstraße und über die Hermannstraße für Zu- und Abfahrten erschlossen.) wurde zurückgezogen.

13. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit der Drucksache Nr. 07132-17 mit den 12 vorher genannten Beschlüssen zu beschließen und ergänzt die Vorlage um folgende Formulierung:

Der gesamte Radfahrstreifen soll rot markiert werden.

Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen (Linke/Piraten, 1 x CDU) und 14 Ja-Stimmen so beschlossen





Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07132-17-E2):


„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bezirksvertretung Hörde (BV) hat am 27.06. die o.g. Vorlage beraten und dem Rat zur
Beschlussfassung mit verschiedenen Änderungen empfohlen. Zu den Empfehlungen der BV
und den damit einhergehenden Änderungen/Beschlüssen kann wie folgt Stellung genommen
werden:

1. Der Stiftsplatz soll durch Zu- und Abfahrten erschlossen und die geplante Wendemöglichkeit
in der Straße Am Stift für die ausfahrenden Verkehre nach Norden aufgehoben
werden. Um den Pkw-Verkehr in der Herrmannstraße möglichst gering zu halten, ist dies
möglich, wenn vom Stiftsplatz aus direkt zur Hermannstraße ausgefahren werden kann.
Am Knoten Hermannstraße/ Faßstraße / Am Stift ist ein Ausfahren in alle Richtungen mittels
Signalanlage möglich.

2. Diese Forderung ist bereits in den Planungen enthalten und kann umgesetzt werden, sofern
die entsprechenden Grundstückskäufe erfolgt sind.

3. Durch eine Umplanung im Eckbereich südliche Seekante / Faßstraße kann der Gehweg im
Scheitel auf 3,80 m erweitert werden.

4. Wurde durch die BV abgelehnt.

5. Die Verwaltung hat den Vorschlag eines 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifens zwischen
Längsparkständen und Radfahrstreifen noch einmal geprüft und kann dieser Empfehlung
folgen. Dies ist möglich, in dem die Parkstände auf insgesamt 2,50 m (2,0 m
Längsparkstand + 0,5 m Sicherheitstrennstreifen) verbreitert werden. Dies ist nach der
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) zulässig, da „diese Sicherheitstrennstreifen
(…) nicht Teil der Radverkehrsanlage“ sind. Dies hat zur Folge, dass der Gehweg
im Bereich der Parkstände um 0,25 cm schmaler wird. Um die empfohlene Regelbreite für
den Gehweg von 2,50 m an möglichst allen Stellen einhalten zu können, muss ein Längs2
stellplatz in Höhe Wallrabenhof entfallen. Im Bereich der westlichen Straßenseite in Höhe
Faßstraße 4 wird – um zwei weitere Stellplätze zu erhalten – das Regelmaß um 15 cm unterschritten.
Eine Gehwegbreite von 2,35 m wird für eine Länge von rd. 12 m als hinnehmbar
angesehen.
Der Sicherheitstrennstreifen soll durch eine Pflasterreihe farblich hervorgehoben werden,
so dass den Fahrzeugführern signalisiert wird, dass dieser Bereich freizuhalten ist.

6. Wurde durch die BV abgelehnt.

7. Wurde durch die BV abgelehnt.

8. Oberste Prämisse bei der Anordnung der Abläufe ist eine ordnungsgemäße Abführung des
Oberflächenwassers. Aufgrund von Starkregenereignissen werden inzwischen bereits
doppelt so viele Einläufe eingeplant, wie früher, so dass ein verbesserter Abfluss des
Oberflächenwassers gewährleistet ist.

9. Dieser Anregungen wird dahingehend gefolgt, dass der Ein- und Ausfahrtbereich gestalterisch
getrennt wird.

10. Tempo 30 im Mittelabschnitt ist weiterhin vorgesehen, ist aber eine Entscheidung der
Straßenverkehrsbehörde nach der Realisierung und kein Bestandteil der Ausbauplanung.

11. Wurde durch die BV abgelehnt.

12. Der Abbau der Betonmasten wird im Rahmen des Umbaus erfolgen.

13. Zusätzlich wurde der Beschlussvorschlag der Ratsvorlage dahingehend ergänzt, dass der
gesamte Radfahrstreifen rot markiert werden soll. Dieser Anregung kann im Rahmen der
Umsetzung gefolgt werden.

Alle Empfehlungen der BV Hörde haben keinen wesentlichen Einfluss auf die verkehrliche
Leistungsfähigkeit oder die ermittelten Gesamtkosten. Da den genannten Kosten bisher kein
Ausschreibungsergebnis, sondern lediglich eine Kostenberechnung zu Grunde liegt, kann es
noch zu Abweichungen kommen.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
dem Hauptausschuss und Ältestenrat sowie dem Rat der Stadt Dortmund, der Empfehlung der
BV Hörde zu folgen.


AUSW, 05.07.2017:

Herr Rm Kowalewski gibt zu Protokoll, dass man die Verbesserungsvorschläge der BV Hörde gerne unterstützen werde. Da diese seiner Fraktion aber noch nicht weit genug gehen, werde man sich bei der heutigen Abstimmung zur Vorlage enthalten.

Herr Rm Urbanek führt an, dass seine Fraktion der gesamten Angelegenheit nicht zustimmen werde. Man halte den Verkehrsversuch für gescheitert und sei auch bezüglich der nachträglichen Änderungen der Meinung, dass diese nicht tragfähig seien.

Herr sB Tietz teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung aus der BV Hörde zustimmen werde. Durch die in Hörde beschlossenen Änderungsvorschläge erfolge insgesamt nochmal eine qualitative Verbesserung. Grundsätzlich halte man den Verkehrsversuch nicht für gescheitert sondern für ein Projekt, welches man nun in einen Dauerzustand umwandeln sollte.


Herr Rm Klösel verdeutlicht, dass seine Fraktion der Vorlage und den Änderungsvorschlägen aus der BV Hörde zustimmen werde.

Herr Rm Waßmann führt an, dass die CDU-Fraktion die gesamte Maßnahme inkl. der Anregungen aus den anderen Gremien heute endgültig ablehnen werde. Nach langer Diskussion habe man keine neuen Erkenntnisse gewinnen können, welche vom Gegenteil überzeugen konnten.

Herr sB Happe teilt mit, dass auch seine Fraktion die gesamte Angelegenheit ablehnen werde, da man nach Gesamtbetrachtung der Maßnahme, auch des Verkehrsergebnisses, diese nicht für sinnvoll halte.


Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 27.06.2017 und der hierzu erstellten schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste und Fraktion AfD) bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. beim Umbau der Faßstraße die aus dem Verkehrsversuch gewonnenen Erkenntnisse, die Empfehlungen des den Verkehrsversuch begleitenden Gutachters und die Anregungen aus der Bürgerschaft wie folgt zu berücksichtigen:

- die Richtungsfahrbahnen werden von 4,75 m auf 5,00 m verbreitert,
- die Radfahrstreifen erhalten eine Breite von 1,85 m anstatt der im Verkehrsversuch

umgesetzten 1,75 m Breite,
- in den empfindlichen Bereichen wird der Radfahrstreifen durch eine rote Markierung

hervorgehoben und
- der Stiftsplatz wird zur Faßstraße durch Zu- und Abfahrten und durch eine Wendemöglichkeit in der Faßstraße in Nord- und Südrichtung erschlossen.

2. den „Umbau der Faßstraße“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 4.274.500 € für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019. Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 516.061,90 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Der „Umbau der Faßstraße“ wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von 3.291.573,60 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt noch nicht vor. Es werden Beiträge nach Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in Höhe von ca. 78.750 € erhoben.


Die Investition in den „Umbau der Faßstraße“ (inklusive dem bereits geleisteten Anteil aus dem Verkehrsversuch Faßstraße) bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2020), eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 35.319,10 €.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des förderungsunschädlichen Beginns der Maßnahme oder vorbehaltlich der Erteilung des betreffenden Zuwendungsbescheides. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Zustimmung zum förderunschädlichen Beginn der Maßnahme seitens des Fördergebers das Vergabeverfahren zu starten.

Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit Maßnahmen zum barrierefreien Umbau der Bushalte-stellen. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 28.04.2016 das Bushaltestellenprogramm 2016 bis 2017 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000 € beschlossen (DS-Nr.: 01871-15).







zu TOP 3.5
16. Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
17. Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 17. Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis.




zu TOP 3.7
18. Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 13.06.2017:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:
Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur Kenntnis zu nehmen.




Der AUSW; 05.07.2017:

Frau Rm Weyer merkt zur Stellungnahme des BPN bezüglich des Punktes Pkt. 2.8.2 „Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Beteiligungsverfahren“ an, dass ihre Fraktion dem unter diesem Punkt geäußerten Wunsch nicht folge. Dies vor dem Hintergrund, dass alle öffentlichen Planungen ohnehin immer dem BPN vorgelegt würden und für den Fall, dass hier im Einzelfall Beratungsbedarf bestehen würde, entsprechender Sachverstand aus der Verwaltung angefordert werden könnte.


Frau Rm Hawighorst-Rüßler schließt sich für ihre Fraktion den Ausführungen ihrer Vorrednerin an.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.




zu TOP 3.8
19. Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Kenntnisnahme
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2017

(Drucksache Nr.: 06991-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
















4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
20. Dachbegrünung in Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 07950-17)

AUSW, 05.07.2017:

Herr Wilde informiert ergänzend mündlich zu dem Thema (Vortrag siehe Anlage).

Weiter teilt er mit, dass die Verwaltung dem heute durch die CDU-Fraktion geäußerten
Wunsch nach Musterberechnungen nachkommen werde, indem man für den
weiteren Beratungsverlauf verschiedene Musterberechnungen zu den Kosten, die hierbei für
Hauseigentümer entstehen können mit entsprechenden Gegenrechnungen bezüglich der
Ersparnisse durch Förderungen oder Abwassergebühr-Minderung vorlegen werde.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt die Vorlage heute in
den Beratungsgang ein und wird die Angelegenheit in der Sitzung am 08.11.2017
zwecks Beratung und Abgabe einer Empfehlung erneut aufrufen.

Die Vorlage wird auch an den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde überwiesen.

zu TOP 4.2
21. Dortmund Hbf Umfeld Nord
22. - Auslobung eines nichtoffenen einphasigen städtebaulichen Wettbewerbes nach RPW 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07084-17)

AUSW, 05.07.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Auslobung eines nichtoffenen einphasigen Wettbewerbes nach RPW 2013 für das nördliche Umfeld des Dortmunder Hauptbahnhofes mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 161.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung.

Personelle Auswirkungen
Bei der Durchführung des Wettbewerbes in Zusammenarbeit mit einem externen Büro entstehen keine personellen Mehrbedarfe bei StA 61. Die im Rahmen des Wettbewerbes anfallenden personellen Aufwendungen können mit dem vorhandenen Personal durchgeführt werden.










zu TOP 4.3
23. Erlass der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst
24. nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
25. hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung,
26. II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer aktualisierten und modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08016-17)

AUSW, 05.07.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen unter Punkt 9.1 bis 9.4, Punkt 9.5 d) und Punkt 9.7 a) zu folgen, den Anregungen unter Punkt 9.5 a) bis c), Punkt 9.5 e), Punkt 9.6 b) und c) sowie
Punkt 9.7 b) nicht zu folgen und nimmt die Anregungen unter Punkt 9.6 a) zu Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, die Ergänzungssatzung südlich Westholz nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.02.2017 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 10.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.

III. beschließt, der Ergänzungssatzung südlich Westholz in Dortmund Scharnhorst nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 29.05.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.





zu TOP 4.4
27. Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
28. hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)

Hierzu liegt vor Ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05846-16-E1) inkl. Anlage „Sozialplan zum Sanierungsvorhaben Godefriedstraße“ (siehe Anlage zur Niederschrift):

„die Befassung der Vorlage (Drucksache Nr. 05846-16) in der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016 wurde zur Klärung von Fragen, die im
Rahmen der Sanierung der Godekinsiedlung von der Presse thematisiert wurden, vertagt.

In diesem Zusammenhang hat das Amt für Wohnen und Stadterneuerung im Einvernehmen
mit den Beteiligten
- Wohnbau Berke,
- DMB Mieterbund Dortmund e. V. und
- Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V.
einen Moderationsprozess zur sozialverträglichen Sanierung des Wohnungsbestandes durchgeführt.
Im Verlauf dieses Prozesses hat die Vorhabenträgerin den Vorschlag der Mietervereine aufgegriffen
und die steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft NRW beauftragt,
einen Sozialplan für die drei Bauphasen der Sanierungsmaßnahme zu erstellen. Der vorliegende
Sozialplan stellt eine ausführliche Prozessbeschreibung dar, dokumentiert die Absichten
von Wohnbau Berke im Sinne eines sozialverträglichen Umganges mit der Mieterschaft
und stellt die bislang vermisste Transparenz her. Anliegend wird im Einvernehmen mit
Wohnbau Berke der Sozialplan zur Kenntnis gereicht.

Kurzinformationen zum aktuellen Sachstand

- Vor dem Hintergrund der deutlich unterschiedlichen Positionen der Beteiligten begrüßt
die Verwaltung die Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft sowie die Aufstellung
eines Sozialplans zum Sanierungsvorhaben.

- Inhaltliche Änderungs- und Ergänzungswünsche der Mietervereine und der Verwaltung
wurden im Sozialplan berücksichtigt.

- Nach den Regelungen des Mietrechts muss jede Einzelfallsituation individuell betrachtet
und geklärt werden. Generelle Vereinbarungen für alle betroffenen Haushalte
sind nicht erziel- bzw. regelbar.

- Mit 35 Mietparteien der 1. Bauphase (48 Wohnungen) hat die Eigentümerin einvernehmliche
Vereinbarungen über den Freizug der Wohnungen erzielt. Für die noch
nicht abschließend geklärten 13 Fälle (juristische Vertretung durch die Mietervereine)
wurde im Moderationsprozess Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zugesagt.

- Wohnbau Berke hat sich verpflichtet, in der Wohnsiedlung 30 geförderte Wohnungen
zu errichten. Diese Wohnungen haben im Rahmen der Betrachtung sozialer Härtefallsituationen
eine Schlüsselfunktion.

- Der individuelle mietrechtliche Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch ist hoch.

- Die Klärung der vielfältigen zivilrechtlichen Fragestellungen (z. B. Zulässigkeit von
baulichen Maßnahmen, Differenzierung zwischen Instandhaltungs- und Modernisierungskosten,
Mietpreis- und Vertragsgestaltung) obliegt ausschließlich den Mietvertragsparteien.
Die öffentliche Hand ist hier außen vor.

Vor dem Hintergrund dieses Sachstandes bitte ich nunmehr über die im Betreff genannte Vorlage
zu befinden.“

Hierzu liegt vorVorschlag zur Tagesordnung (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08235-1/

„ …bitte berücksichtigen Sie für die Sitzung am 05.07.2017 den o. g. Tagesordnungspunkt.
Wir werden unser Anliegen schnellstmöglich konkretisieren.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08235-2/):

wir bitten darum den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:

Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird aufgefordert mit dem Inhaber der Gebäude in der
Godekinstraße ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das auf eine Gentrifizierung verzichtet
und den es den Mieterinnen und Mietern erlaubt ihre Wohnungen zu halten. Die Verwaltungsvorlage
wird bis zur Vorlage eines solchen Konzeptes weiterhin zurückgestellt

Begründung
Das derzeitige Sanierungskonzept sieht eine Erhöhung der Mieten von 5,10 Euro (laut
Niederschrift des AUSW vom 30.11.2016 – Aussage von Herrn Wilde) auf über 13 Euro
pro qm vor. Damit kann nur eine absolute Minderheit der bisherigen Mieterinnen und Mieter
ihre Wohnung auch weiterhin bezahlen.
Als Alternative ist nun geförderter Wohnungsbau vorgesehen. Die Errichtung von geförderten
Wohnungen ist zwar begrüßenswert, es ist aber nicht die Aufgabe der Wohnbauförderung
es privaten Miethaien zu ermöglichen ihre Gewinne im bisherigen Bestand zu maxi-
mieren. Der Einsatz öffentlicher Gelder der Wohnungsbauförderung darf daher ein für Mieterinnen
und Mieter verträgliches Sanierungskonzept für die Bestandswohnungen nicht
ersetzen. Das derzeit vorliegende Konzept erfüllt diese Voraussetzungen auch nach Aussage
des Mietervereins Dortmund nicht. Daher ist durch Vorlage eines auch mit dem Mieterverein
positiv abgestimmten Sanierungskonzeptes sicherzustellen, dass öffentliche
Gelder nicht in dieser Weise missbräuchlich zweckentfremdet werden.“



AUSW, 05.07. 2017:


Frau Neumann-Lieven bittet darum, die Befassung mit der Angelegenheit noch einmal in die nächste Sitzung zu vertagen und den Vermieter darum zu bitten, in der Zwischenzeit, die Mieter/-innen sowohl durch Einzelgesprächen als auch in einer nochmaligen Informationsveranstaltung umfassend zu informieren. Man verspreche sich hiervon, dass diese ergänzenden Informationen zu mehr Verständnis und damit zur Beseitigung der derzeit noch vorherrschenden Verunsicherung bei allen Mietern/Mieterinnen führen werden.

Herr Rm erklärt, dass über den Antrag seiner Fraktion heute nicht zwingend abgestimmt werden müsse, wenn man sich dieser Bitte nach nochmaliger Vertagung anschließen könne.


Herr Rm Waßmann betont, dass seine Fraktion heute der Vorlage mit den vorgelegten Informationen der Verwaltung inkl. des Sanierungskonzeptes zugestimmt hätte. Diese Zustimmung hätte man lediglich mit der Bitte an die Verwaltung verknüpfen wollen, nochmal ein deutliches Zeichen an den Vermieter zu senden, um gute Härtefallregelungen im Hinblick auf die 30 geförderten Wohnungen zu bewirken. Hier gäbe es sicherlich noch Nachbesserungsbedarf bezüglich der unterschiedlichen Mieterbedürfnisse, welchem zukünftig mit einem Angebot an entsprechend unterschiedlichen Wohnungsgrößen Rechnung getragen werden könnte. Die Angelegenheit heute allerdings nochmal zu schieben halte man für unglücklich, da die Möglichkeiten von Verwaltung und Wirtschaft endlich seien und man die Befürchtung habe, dass der Status Quo auch im September nicht wirklich ein anderer sein werde als der heutige. Er schlägt daher vor, die Angelegenheit zur Ratssitzung am 13.07.17 durchlaufen zu lassen und gibt gleichzeitig zu Protokoll, dass seine Fraktion einem weiteren Schieben der Vorlage heute nicht zustimmen werde.

Für den Fall, dass ein weiteres Schieben der Angelegenheit heute eine Mehrheit finden sollte, bittet Herr Wilde darum, die Transparenz hier nicht nur durch Gespräche mit den Mietern /Mieterinnen bzw. dem Mieterverein zu erhöhen sondern auch dadurch, dass man den Vermieter selbst einmal zu Wort kommen lasse, indem man ihn zu einem Gespräch einlade, in welchem er seine Sichtweise der Dinge und seine Pläne zur Umsetzung der zweiten und dritten Baustufe darstellen könne.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen entscheidet sich mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) dazu, die Befassung mit der Angelegenheit in seine nächste Sitzung zu vertagen.



zu TOP 4.5
29. Bauleitplanung; Erlass einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
30. hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung einer aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss, IV. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07907-17)


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 20.06.2017:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, auf der Kanaltrasse Teigelbrand – Schüruferstraße einen Geh- und Radweg anzulegen und mit dem Eigentümer eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Außerdem fordert die Bezirksvertretung Aplerbeck die Ausgleichsflächen im Stadtbezirk Aplerbeck und nicht wie vorgesehen im Stadtbezirk Huckarde umzusetzen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.

AUSW, 05.07.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
31. I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter den Ziffern 11.1 und 11.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
32. II. Der Rat der Stadt beschließt, der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren die aktualisierte Begründung vom 19.05.2017 beizufügen. 34. III. Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Schüruferstraße / Teigelbrand in Dortmund-Schüren für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
GO NRW.
35. IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Investor und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.


zu TOP 4.6
36. Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes
37. In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
38. hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße -;
39. II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07961-17)

AUSW, 05.07.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan In N 241 - Schützenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 29.05.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.


III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.







zu TOP 4.7
40. Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
41. hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.07.2017:

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Markus Demtröder, seine Fraktion werde dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen, die Vorlage aus folgenden Gründen abzulehnen:

Ergänzend weist Herr Demtröder darauf hin, dass keine Ausgleichsflächen ausgewiesen würden. Im Übrigen kritisierte er, dass der Bauträger vor drei Jahren die Pflege der Grabeländer unterbunden habe. Dadurch wirke der Innenbereich aktuell ungepflegt. Diesen Zustand nehme der Bauträger jetzt als Grund dafür, dass kein Interesse mehr an der Nutzung bestünde. Grundsätzlich seien Nachverdichtungen zwar ökologisch betrachtet positiv zu bewerten, in diesem Fall aufgrund der extremen Nachverdichtung allerdings nicht. Die sozialverträglichen Aspekte seien nicht berücksichtigt worden. Die negativen Effekte für die dort wohnenden Menschen seien gravierend.

Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Hans-Jürgen Grotjahn erklärt, er könne die Bedenken der SPD-Fraktion nachvollziehen. Nach seiner Erinnerung sei immer nur von der Errichtung eines Baukörpers im Innenbereich des Altbestandes die Rede gewesen. Nach seiner Kenntnis seien die Mieten für die Wohnungen im Altbestand aufgrund von schall- und winddichten Türen und Fenstern, wodurch angeblich Heizmittel eingespart werden könnten, um über 100 Euro pro Monat gestiegen. Es fehlten zwar aus seiner Sicht Mietwohnungen im Stadtbezirk, ob diese aber in dieser Form geschaffen werden sollten, zweifle er an. Auch die steigenden Mieten seien problematisch.
Auch der Gestaltungsbeitrat habe Nachbesserungen nach seiner Kenntnis eingefordert.
Die Fraktion würde zwar eine Bebauung des Innenbereiches nicht generell ablehnen. Ein Wohnflügel sollte allerdings wegfallen. Da die Altbebauung und die geplante Neubebauung sehr dicht aneinander grenzen würden, könne man von den Balkonen in die Wohnzimmer der gegenüberliegenden Wohnungen schauen. Auch er habe bei Besichtigung der Örtlichkeit den Eindruck gewonnen, dass die Pläne und Bilder keinen realistischen Eindruck von der Dichte der Bebauung vermitteln würden.

Der stellv. Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Volker Schultebraucks, ergänzt, dass viele Menschen dort seit 50 – 60 Jahren wohnen würden. Bzgl. der sich im Innenbereich befindlichen Grabeländer wurde vor rund drei Jahren seitens der Vermietungsgesellschaft erklärt, dass diese nicht mehr bewirtschaftet werden sollen. Sie wurden eingeebnet und eingesät. Dann seien Balkone angebracht worden, so dass der Eindruck von Wohnen im Park entstand. Sollten diese beiden „Klötze“ errichtet werden, würden die Bewohner/-innen des Altbestandes auf Häuserwände schauen. Aus seiner Sicht bezwecke der Investor nur eines: Geldverdienen. Aus seiner Sicht müssen die dort Wohnenden vor so einer massiven Verdichtung der Wohnbebauung geschützt werden.

Die stellv. Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anne Lotz, erklärt, ihre Fraktion sehe den Bedarf an Wohnungsbau im Mietsektor in Dortmund und befürworte grundsätzlich eine Nachverdichtung, bzw. Innenverdichtung. Hinsichtlich dieses massiven Bauvorhabens habe die Fraktion aber deutliche Bedenken aufgrund ökologischer Beeinträchtigungen für den Gesamtbereich wie auch in der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde erläutert. Der Erhalt der Grünfläche mitsamt ihres Baumbestands sei als Trittsteinbiotop und für die Erholung der Anwohner/-innen vor Ort wünschenswert. Die zusätzliche Versiegelung durch Parkflächen sollte ebenfalls vermieden werden. Auch die Massivität der Bebauung stelle eine deutliche Beeinträchtigung der Anwohner/-innen im direkten Umfeld dar. Weiterhin ist die Darstellung der verwilderten Gärten in der Vorlage irreführend, da den Anwohner/-innen zuvor die Nutzung der Gärten untersagt wurde. Die Fraktion könne daher dem Rat nicht empfehlen, die Vorlage zu beschließen.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler übergibt um 15:55 Uhr die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter, Herrn Steinmann. Er möchte selbst zur Sache sprechen.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler erklärt, überall im Stadtbezirk gebe es Verdichtungen in der vorhandenen Wohnbebauung. Die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Abstände bei den Wohnkörpern bei diesem Bauprojekt würden eingehalten. Menschen wollen heutzutage in Wohnungen mit Balkonen und Terrassen wohnen. Er selbst habe die Verdichtung in seinem Wohnumfeld erlebt. Es sei normal, dass ein Vermieter Modernisierungskosten auf die Miete umlegen würde. Schade sei es gewesen, dass so wenige Mitglieder der Bezirksvertretung die Möglichkeit genutzt hätten, sich in der letzten Woche die Baumaßnahem durch den Investor vorstellen zu lassen. Dortmund sei eine wachsende Stadt, die neuen Wohnraum benötige.

BV-Mitglied, Herr Hasan Ilgün (Die Linke.) erklärt, dass er die Bedenken der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilen würde. Er werde ebenfalls keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen.

BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter (parteilos) erklärt, diese extreme Verdichtung der Wohnbebauung sei den dort wohnenden Menschen nicht zuzumuten. Es sei ein Bauprojekt, um Geld zu verdienen.

BV-Mitglied Frau Dr. Christa Rogge (parteilos) kritisiert ebenfalls die starke Verdichtung der Wohnbebauung. Sie sei nicht zumutbar. Konflikte im Miteinander seien vorprogrammiert.

BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) erklärt, er habe von diesem Bauprojekt erst jetzt erfahren. Aus seiner Sicht soll auf der „Überholspur“ diese Maßnahme durchgezogen werden: Beschleunigtes Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, Bürgerbeteiligung fand bisher nicht statt, 87 % der Bäume würden gefällt, große Bodenflächen versiegelt. Auf die Wohnqualität müsse geachtet werden. Dies sei bei der vorgesehenen massiven Verdichtung nicht gewährleistet. Die Menschen des Altbestandes müssen seitens der Politik geschützt werden.

Rm Detlef Münch (FBI) erklärt, er sei sicher, dass nach Baurecht die Wohnkörper errichtet werden können. Im Moment herrsche Wohnungsnot in Dortmund. Ob dies anhalte, könne keiner wissen. Eine Verdichtung sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Entscheidend sei aber daneben auch die Lebensqualität der Menschen, die dort wohnen. Diese sei nicht mehr gegeben, wenn man die Ausmaße der Baukörper betrachte. Jetzt herrsche dort eine optimale Situation mit viel Grün. Diese Wohnqualität sollte erhalten bleiben. Er könne der Bezirksvertretung nur empfehlen, dem Rat kein positives Votum zu übermitteln. Er selbst werde die Vorlage bei der Ratssitzung ablehnen.

Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn beantragt um 16:20 Uhr eine Sitzungsunterbrechung. Seine Fraktion habe Beratungsbedarf. Diesem Antrag wird seitens der Mitglieder der BV-Hombruch zugestimmt.

Der stellv. Bezirksbürgermeister, Herr Steinmann, eröffnet um 16:35 Uhr wieder die Sitzung.

In der Diskussion erklärt der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, dass seine Fraktion mehrheitlich eine derartige Verdichtung der Wohnbebauung ablehne.

Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, informiert, dass seine Fraktion die Baumaßnahme in diesem Bereich gänzlich aus den oben ausgeführten Gründen ablehne und keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage zu beschließen, aussprechen werde.

Beschluss:
Danach nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 14.06.2017 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 1 Ja-Stimmen (CDU)) und 15 Nein-Stimmen (5 x CDU, 5 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke, 2 x parteilos - Frau Dr. Rogge, Herr Schröter.), die Vorlage abzulehnen.

AUSW, 05.07.2017:

Frau Rm Lührs hatte bereits zu Beginn der Sitzung, aufgrund der überraschenden Ablehnung der Bezirksvertretung Hombruch umfangreichen Beratungsbedarf zur gesamten Angelegenheit deklariert und daher um Vertagung der Angelegenheit gebeten.

Herr Rm Waßmann gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion die Vorlage heute empfohlen hätte. Man sei über die Art und Weise des Vorgehens der BV Hombruch etwas unglücklich, zumal man bis zum heutigen Tage, auch in allen vorgeschalteten Veranstaltungen, keinerlei Einwendungen der Bezirksvertretung zur Kenntnis bekommen habe.
Ergänzung:
Frau Rm Albrecht-Winterhoff erwidert hierauf, dass es keinen ausreichenden, umfänglichen Vorlauf hierzu gegeben habe. Die Vorlage datiere vom 14.06.17 und es hätte lediglich kurzfristig in der letzten Woche ein Termin stattgefunden, welcher vom Investor angeboten wurde, um sich die Gegebenheiten vor Ort nochmal genau anzuschauen. Zu den Details der Kritikpunkte verweist sie auf die heute vorliegende „Nichtempfehlung“ der Bezirksvertretung Hombruch.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
zu TOP 4.8
42. Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 - Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
43. hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Stellungnahmen, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07404-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Rechtsgrundlage:
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus – unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

III: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und der Begründung vom 24.05.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB.





zu TOP 4.9
44. Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Mg 115 - Dörwerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
45. hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung,
46. II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).
47.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07590-17)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2017:

„Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass leider der Verein „Mengede hilft“ noch immer keine neuen Räumlichkeiten gefunden hat, begrüßte aber die o. g. Vorlage und dass sich in dem o. g. Bereich an der Dörwerstraße etwas tut und etwas Sinnvolles geschaffen wird.

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellte dar, dass die Verkehrssituation morgens und abends bezüglich der Fahrten der Eltern mit ihren Kindern zu den Schulen unbefriedigend sei und die verkehrliche Situation, auch bezüglich der Lärmbelastung für die Anwohner ins Auge gefasst werden muss.

Sie schlug vor, mit allen Beteiligten (auch Schulen) ins Gespräch zu kommen.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann ergänzte, dass durch diese Fahrten auch ein Stau morgens und abends in der Paul-Fleming-Straße entsteht und man nach Fertigstellung der Kita usw. nochmal zusammen kommen sollte, um die Problematik zu besprechen und eine Lösung dafür zu finden.

Herr CDU-Frakionssprecher Farnung verwies außerdem noch auf die fehlende Nahversorgung in Nette und will beim nächsten TOP 11.4 noch darauf eingehen.“

Somit erging folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig den Beschlussvorschlag laut Vorlage mit den o. g. Anmerkungen.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes
Mg 115 – Dörwerstraße – geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanentwurfes
Mg 115 – Dörwerstraße – für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 16.03.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).











zu TOP 4.10
48. Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 232 -Wohn- und Geschäftszentrum Schüren-
49. hier: Beschluss zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07599-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2017:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
(Bügel) zu schaffen, die sich möglichst nah am Eingang des Nahversorgungszentrums
befinden. Außerdem wird darum gebeten, auf den Investor einzuwirken, dass an den
Wohngebäuden alternativ Dachbegrünung bzw. Photovoltaik geprüft und angebracht wird.“

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.
beschließen

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
50. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (72. Änderung)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBl: I, S. 2414, FNA 213-1).

51. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 232 -Wohn- und Geschäftszentrum Schüren- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

52. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form eines 14-tägigen Planaushanges zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).





zu TOP 4.11
53. Radverbindung Rombergpark
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05754-16-E2)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05754-16-E2) (siehe Anlage)


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.07.2017:

„BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) erklärt, dass das Gelände in Höhe der über die B 54
geplanten Brücke durch Steigungen und Gefälle geprägt sei. Die Führung des Rad-/Fußweges
als Verbindung zur Straße “Am Rombergpark“ soll über Rampen erfolgen, die in engkurvigen
Kehren bewältigt werden sollen. Dies sei für den Radverkehr nicht günstig. Aus seiner Sicht
sollte seitens der Verwaltung geprüft werden, ob nicht ein kürzerer Verbindungsweg zur
Straße „Am Rombergpark“ in der Nähe des dortigen Teiches und der geplanten
Baumaßnahmen „Romberghöfe/ Erinnerungsort Haus Brünninghausen“ gefunden werden
könne.
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Stellungnahme von Herrn Stadtrat Ludger Wilde
vom 24.04.2017 unter Einbeziehung der Anmerkung von BV-Mitglied Michael Twardon
(SPD) zur Kenntnis.“


AUSW, 05.07.2017:

Auf Nachfrage von Herrn Rm Dudde und vor dem Hintergrund der o.a. Empfehlung der BV Hombruch schlägt Herr Wilde vor, dass die Verwaltung bei dem Projektentwickler für das „Gut Brünninghausen“ hinterfragen werde, welche Vorstellungen dieser dazu habe, seine Einrichtungen günstiger an das öffentliche Radwegenetz anzubinden.
Über die Ergebnisse dieser Gespräche, werde die Verwaltung zusammen mit dem Offenlegungsbeschluss berichten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 4.12
54. Gefahrgutlager Wickede
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07367-17-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 17.05.2017 vor-


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07367-17-E2) (siehe Anlage):



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.







zu TOP 4.13
55. Fahrradzählstellen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07829-17-E1)
Hierzu Bitte um Stellungnahme Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07829-17-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 17.05.22017 vor-


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07829-17-E2):
Ihre Fragen zu Fahrradzählstellen werden zuständigkeitshalber vom Geschäftsbereich Mobilitätsplanung
im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt beantwortet.
Eine gesamtstädtische Evaluation von Radverkehrsmaßnahmen sowie die Erhebung des Modal
Splits kann nur durch eine Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten ermittelt werden.
Da eine solche Befragung aber nur über einen Zeitraum von 6 bis 8 Wochen stattfindet, besteht
das Problem, dass jahreszeitliche und witterungsbedingte Einflüsse Auswirkungen auf
die Verkehrsmittelwahl haben und das Ergebnis beeinflussen.
Dauerzählstellen im Radverkehr bieten dagegen die Möglichkeit, an aufkommensstarken Stellen
ganzjährig den Radverkehr zu erfassen. Über einen langen Zeitraum lassen sich die Wirkungen
der Radverkehrsförderung in Dortmund auf die Verkehrsmittelwahl nachweisen, die
direkte Einflüsse auf Mobilität, Stadtklima und Umwelt haben.
Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

zu 1. Das Radverkehrsaufkommen in Dortmund wird im Rahmen der allgemeinen Verkehrszählungen
an Knotenpunkten erfasst. Diese erfolgen per Handzählung im Zeitraum 15
bis 19 Uhr (teilweise auch im Zeitraum 6 bis 1o Uhr), kameragestützt oder mit automatischen
Zählgeräten (s.u.).

zu 2. Im Bereich des Dortmunder Straßennetzes gibt es über 7oo Zählstellen, überwiegend
an Knotenpunkten des Hauptverkehrsstraßennetzes, um bei Planungsaufgaben, auch
in der Bebauungsplanung, auf aktuelle Zähldaten zugreifen zu können. Die Ergebnisse
liegen bei der Mobilitätsplanung vor und können zählstellenbezogen, nach Fahrzeugarten
ausgewertet werden.

zu 3. Die Verwaltung plant die Einrichtung einer Dauerzählstelle für den Radverkehr auf dem
nördlichen Fuß- und Radweg entlang der Schnettkerbrücke mit einem Anzeigedisplay.
Hierfür liegt bereits ein Förderbescheid vor. Die Zählstelle wird im Bereich der Dorstfeld Seite
der Allee liegen. Mit einer Auftragsvergabe durch das Tiefbauamt wird Anfang September
gerechnet, die Zählstelle soll im letzten Quartal 2o17 in Betrieb gehen. Die Zählergebnisse
werden im Internet veröffentlicht werden.

zu 4. Der Kostenaufwand zum Betrieb einer Zählstelle kann erst nach erfolgter Ausschreibung
eingeschätzt werden, da unterschiedliche Zählsysteme mit sich voneinander unterscheidender
Messmethodik, Datenübertragung und Datenhaltung angeboten werden.
Allgemein sind Kosten für Stromversorgung, Datenübertragung von der Zählstelle
zu einem Server (etwa per GMS), Kosten für die Datenhaltung auf einem Server, Kosten
für Beschaffung oder Nutzung von Auswertesoftware und Kosten zur Wartung und
Aktualisierung des Zählsystems sowie der Software zu berücksichtigen.

zu 5. Für mobile Radverkehrszählungen stehen der Mobilitätsplanung Seitenradargeräte für
ganztägige Verkehrszählungen bis zu 14 Tagen zur Verfügung. Bei dieser Messmethode
muss aus der Länge des gemessenen Objektes auf die Fahrzeugart geschlossen
werden. Die Unterscheidung Fahrrad/motorisiertes Zweirad auf normalen Straßen und
Fahrrad/Fußgänger auf kombinierten Fuß- und Radwegen erfordert jedoch Fingerspitzengefühl
und ist nicht an jeder Stelle möglich. Aus diesem Grund werden diese Geräte
nur im Einzelfall zur Zählung von Radverkehr eingesetzt. Auf dem Fuß- und Radweg
nördlich der Schnettkerbrücke konnte mit den Geräten die Eignung der Zählstelle
„Schnettkerbrücke“ für eine Dauerzählstelle überprüft worden. Es wurden dort im Mai
2o16 bis zu 1.7oo Radfahrende am Tag erfasst.
Die Einrichtung einer Dauerzählstelle Radverkehr mit Anzeigedisplay auf dem nördlichen Fußund
Radweg entlang der Schnettkerbrücke wird z.Zt. seitens der Verwaltung vorbereitet
(s.o.). Die Einrichtung einer Dauerzählstelle auf der Hohen Straße im Bereich der Beurhausstraße
ist seitens der Verwaltung als zweite Dauerzählstelle geplant, jedoch aufgrund des
Aufwands vorerst zurückgestellt worden (Überwachung mehrerer Fahrstreifen, eines Radwegs
und kombinierten Fuß- und Radwegs je Richtung notwendig). Für den Fall, dass die
technischen Probleme an dieser Zählstelle überwiegen, ist seitens der Verwaltung eine Dauerzählstelle
auf dem Emscherradweg im Bereich Phoenix-See und Phoenix-West mit Anzeigedisplay
geplant.
Die Bereiche Rennbahn und Körne werden in die Überlegungen für weitere Standorte von
Dauerzählstellen aufgenommen. Förderanträge hierzu sind noch nicht gestellt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.14
56. Bebauungsplan "Lü 148 Steinsweg"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08126-17)


Hierzu liegt vor-> Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08126-17-E1):

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung
um einen umfassenden Sachstandsbericht zum derzeitigen Stand des Bebauungsplanverfahrens
„Lü 148 Steinsweg“.

Besonders eingegangen werden soll dabei auf folgende Fragestellungen:

 Wesentliche Gründe des OVG-Urteils / begangene formale Fehler / missverständliche
Erläuterungen

 Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens

 Voraussichtlicher Abschluss / Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens

Hierzu liegt vor->Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08126-17-E2):

„zu Ihrer o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Wesentliche Gründe des OVG-Urteils/begangene formale Fehler/missverständliche
Erläuterungen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Bebauungsplan Lü 148n mit dem Urteil
vom 03.05.2017 7 D 25/15.NE für unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
In den öffentlichen Bekanntmachungen heißt es unter der Überschrift Planungsinhalt: „Der
Bebauungsplan Lü 148 wurde im Rahmen einer Normenkontrollklage für unwirksam erklärt.
Er wurde in seinen wesentlichen Grundzügen vom Gericht zwar bestätigt, jedoch für
unwirksam erklärt, weil mögliche aktive Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und
südlichen Siedlungsrand der geplanten Neubausiedlung nicht ausreichend abgewogen
wurden.“
Die Texte in allen drei Offenlegungsbekanntmachungen weisen nach Auffassung des
Gerichtes mit dieser gewählten Formulierung einen Mangel auf, der geeignet war,
Planbetroffene von der rechtzeitigen Erhebung von Einwendungen abzuhalten. Dieser Text
könnte bei den Adressaten der Bekanntmachung zu der Einschätzung geführt haben, dass
Einwendungen –jenseits der Lärmschutzmaßnahmen- gegen die wesentlichen Grundzüge der
Planung bei einer ober- und höchstrichterlichen Prüfung keine Erfolgsaussichten hätten.
Dieser Hinweis entspräche im Wesentlichen auch nicht dem Inhalt der gerichtlichen
Entscheidung. Im Gegenteil hätte das OberverwaltungsgerichtMünster 2005 in der
Urteilsbegründung festgestellt, dass für die von den Antragstellern weiterhin angesprochenen
Aspekte wie Niederschlagsentwässserung, Elektrosmog, Bergbau und Verkehr nicht erörtert
worden sind. Das Gericht hat somit nicht über die Frage entschieden, ob die genannten
Aspekte sachgerecht abgewogen wurden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat 2007 in der
Revisionsentscheidung im Wesentlichen die Abwägung der Schallimmissionen beurteilt und
darauf hingewiesen, dass die zahlreichen weiteren Einwendungen der Antragstellerin gegen
den Bebauungsplan Lü 148 nicht Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung gewesen sind.
Nach Auffassung der Verwaltung bezog sich die Aussage, dass durch das Urteil der
Bebauungsplan in seinen wesentlichen Grundzügen bestätigt worden sei, nur auf die strittige
städtebauliche Argumentation im Umgang mit den Schallimmissionen an der Ewald-
Görshop-Straße und dem Steinsweg. Das Urteil hat deshalb bundesweit Beachtung gefunden,
da das Bundesverwaltungsgericht im Gegensatz zum vorherigen Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bebauungsplan Lü 148, die städtebaulichen Gründe
für eine Straßenrandbebauung, trotz der hohen Überschreitungen der Orientierungswerte zum
Schallschutz, akzeptiert hat.
Die eigentliche Intention der Formulierung wurde auch in der Satzungsvorlage vom
31.10.2014 erklärt. Dennoch war für das Gericht die Möglichkeit des Missverständnisses
vorrangig zu werten.

Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens
Formal ist keine komplette Neuaufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Rahmen
eines planergänzenden Verfahrens wird nunmehr die 4. Offenlegung des Bebauungsplanes Lü
148n vorbereitet. Die Arbeiten hierzu wurden nach dem Urteil sofort wieder aufgenommen.
Derzeit wird geprüft, welche Gutachten aktualisiert oder neu erstellt werden müssen. Konkret
muss der Umweltbericht aktualisiert werden, dazu gehören die Aktualisierung des
Artenschutzgutachtens und die Berücksichtigung des neuen Aspektes Bodenschutz. Sollten
die schon älteren Verkehrsprognosen korrigiert werden, müsste auch das
Schallschutzgutachten überarbeitet werden. Weiterhin ist die Argumentation und Abwägung
bezüglich der Abstände zur Hochspannungsleitung vor dem Hintergrund der Grundsätze des
neuen Landesentwicklungsplanes neu zu erarbeiten.

Voraussichtlicher Abschluss/Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens
Vor dem Hintergrund der noch zu klärenden Fragen kann noch kein möglicher Zeitpunkt für
einen Satzungsbeschluss angegeben werden. Dieser wird jedoch für Mitte 2018 angestrebt.
Nach dem Satzungsbeschluss besteht ein Jahr lang die Möglichkeit, eine erneute
Normenkontrollklage einzureichen. Im Fall einer erneuten Klage, die voraussichtlich zu
erwarten ist, würden in der Regel nochmals zwei Jahre bis zu einer Entscheidung des OVG
Münster vergehen.“




Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.








5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
57. Beschluss der Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für das Gebiet der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - NDVO)"
58. hier: Formale Anpassung an die geänderte Rechtsgrundlage (vgl. dazu auch Drucksache Nr.: 03928-16 E6)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07140-17)

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 20.03.2017:

„Im Verzeichnis der o.g. Ordnungsbehördlichen Verordnung hat sich leider ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Betroffen ist die Ortsangabe des geschützten Landschaftsbestandteiles (OV 015) im Stadtbezirk Scharnhorst.

Statt Grunewaldstraße / Eichwaldstraße muss es hier Grunewald / Eichkamp heißen.

Ich bitte, diese Korrektur bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 03.05.2017:

„Die Bezirksvertretung Mengede einigte sich darauf, zukünftig eine Liste mit denkmalwerten Bäumen anzufertigen und diese nachzuliefern.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.05.2017:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
Zudem bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde zu prüfen, ob die Bäume in der Burgunderstraße und am Oelpfad ebenfalls in den Geltungsbereich der Verordnung fallen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“
AUSW, 05.07.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt


zu TOP 5.2
59. Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08149-17)

AUSW, 05.07.2017:

Herr Rm Waßmann bittet darum, Herrn Rm Pohlmann als Vertreter für Herrn Rm Weber vorzusehen.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage des Umweltamtes zur Kenntnis und beruft die vorgeschlagenen Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung.



6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
60. Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Nette"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07547-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Nette“ zur Kenntnis.




zu TOP 6.2
61. Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Jungferntal"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07721-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse „Jungferntal“ zur Kenntnis.
zu TOP 6.3
62. Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
63. Sachstandsbericht zum Programm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07568-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 6.4
64. Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
65. Freiraumkonzept für die privaten Grundstücksfreiflächen im Bereich der Großwohnanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07872-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Freiraumkonzept für die privaten Grundstücksfreiflächen im Bereich der Großwohnanlagen im Soziale Stadt-Gebiet Westerfilde/Bodelschwingh zur Kenntnis.


zu TOP 6.5
66. Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
67. Gestaltung wohnungsnaher öffentlicher Freiräume, Schwerpunkt "Spielen und Freizeit"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08169-17)

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt die Maßnahme „Gestaltung wohnungsnaher öffentlicher Freiräume, Schwerpunkt Spielen und Freizeit“ mit einem Investitionsvolumen i. H. v. 299.000 € für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019.

Die Gestaltungsmaßnahme wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von
insgesamt 239.200 € gefördert (80 %). Der städtische Eigenanteil beträgt 59.800 € (20 %).

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 2.990 € (ab dem ersten Jahr der vollständigen Nutzung in 2020).

Die entsprechenden Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg liegen vor.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 17:27 Uhr.


Hawighorst-Rüßler Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



Zu TOP 4.1: "Dachbegrünung in Dortmund" , Vortrag Herr Wilde: Dachbegrünung - Vortrag AUSW.pdfDachbegrünung - Vortrag AUSW.pdf _

Zu TOP 4.11 : "Radverbindung Rombergpark" Stellungnahme der Verwaltung: ~3365485.pdf~3365485.pdf

Zu TOP 4.12: "Gefahrgutlager Wickede" Stellungnahme der Verwaltung: doc06393720170530114036.pdf.pdfdoc06393720170530114036.pdf.pdf
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