über die 37. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 04.07.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Berndsen
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Dr. Suck
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
5.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13923-19)
6.2 Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
- Baubeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14406-19)
6.3 Änderung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14408-19)
6.4 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2019/20 für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13813-19)
6.5 Literaturstipendium "Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber Dortmund" 2020
- Wahl der Jurymitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14572-19)
6.6 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)
- Die Sitzungsunterlagen lagen bereits zur Sitzung am 23.05.2019 vor.
7. Schule
7.1 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und Sekundarstufe I -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13911-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2019
(Drucksache Nr.: 13911-19)
7.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 3. Zwischenbericht für die Weiterführenden Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-19)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14007-19)
8.2 "Demokratie leben!" - Kommunales Förderprogramm zur Extremismusprävention und Demokratieförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderung Lokaler Partnerschaften für Demokratie - Förderaufruf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14392-19)
8.3 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-19)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14219-19)
9.2 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14534-19)
9.3 Jahresabschluss 2018 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14410-19)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Strategische Schwerpunkte 2019 -2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14397-19)
10.2 Neubenennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14455-19)
10.3 Kommunalwahlen 2020 - Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14413-19)
10.4 Kommunalwahl 2020 - Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14639-19)
10.5 Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 - 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14760-19)
10.6 Institutionelle Förderung der Projekte "BackUp" und "CoBaYana" des Vereins BackUp - ComeBack e.V
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14412-19)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Langhorst (B´90/Die Grünen) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.
Er teilte zudem mit, dass nachfolgende Angelegenheit in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung aufzunehmen sei, da dieser Vorgang fristgerecht vorlag, jedoch wegen des Feiertages am 20.06.2019 und des vorgezogenen Versandes nicht versendet worden war:
9.4 IGA Metropole Ruhr 2027 – Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“
Empfehlung
Drucksache-Nr. 14754-19
Darüber hinaus schlug OB Sierau vor, die öffentliche Tagesordnung um folgende Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:
3.21 Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Empfehlung
Drucksache-Nr. 14847-19
Die Erweiterung der Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.
Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 23.05.2019
Die Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 23.05.2019 wurde einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit den teilweisen Änderungen der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld - West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des FNP
IV.Feststellungsbeschluss der 60. Änderung des FNP mit der Begründung vom 16.05.2019
V. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
VI.Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche - für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstrasse -
VIII.Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 16.05.2019
IX.Satzungsbeschluss
X.Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14404-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Entscheidung über Stellungnahmen; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232; Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14453-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt an, dass ihr in der Vorlage oberirdische Fahrradabstellplätze fehlen.
Die CDU-Fraktion merkt an, dass in der Vorlage die Aufstellung des Denkmales Arthur Schulze-Engels fehlt.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass 30 Fahrradabstellplätze oberirdisch nachzuweisen sind und das vorgenannte Denkmal wieder aufgestellt wird.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzungen den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AUSW, 26.06.2019:
Herr Rm Logermann bittet darum, die in der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aufgeführten Ergänzungen heute mit in die Beschlussfassung einzubeziehen.
Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Ap 232
-Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - als vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP
Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -.
Rechtsgrundlage:
§ 2 und § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt-, zu folgen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass 30 Fahrradabstellplätze oberirdisch nachzuweisen sind und das Denkmal „Arthur Schulze-Engels“ wieder aufgestellt wird.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün ist sich einstimmig darüber einig, dass die Vorlage ohne Empfehlung aber mit folgendem Hinweis und den weiteren Verfahrensschritten weiterzuleiten:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün hält eine Brücke an dieser Stelle grundsätzlich für notwendig, konnte aber heute noch keine Empfehlung dafür aussprechen, da noch keine Auswertung der schriftlichen Anregung der Umweltverbände und der Firma WILO vom 23.05.2019 vorlag.
Des Weiteren erhofft man sich durch eine anschaulichere Vorstellung der bisherigen Planungen eine höhere Transparenz bzgl. der Höhe der Kosten.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, sich mit der o. a. schriftlichen Anregung der Umweltverbände und der der Firma WILO zu befassen und hierzu eine Stellungnahme bis zur Ratssitzung am 04.07.2019 zu fertigen.
Die bisherigen Planungen sollen bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 vorgestellt werden.
AUSW, 26.06.2019:
Die Verwaltung informiert den Ausschuss heute mittels PowerPoint-Vortrag ausführlich über die bisherigen Planungen.
Die Fraktionen deklarieren bis zur kommenden Ratssitzung noch Beratungsbedarf und wünschen sich zudem bis dahin eine Einschätzung der Haltung der Bezirksvertretung Hörde zur Angelegenheit.
Herr Wilde kündigt an, dass die Verwaltung bis zur kommenden Ratssitzung ein entsprechendes Meinungsbild der Bezirkskvertretung Hörde einholen wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die heutigen Informationen der Verwaltung zur Kenntnis und leitet die Angelegenheit zunächst ohne Empfehlung weiter.
Die Brückenverbindung und die Anbindung der Stadtbahnhaltestelle über die Fußgängerbrücke waren in der Vergangenheit stets Teil der städtebaulichen Konzeption für den Bereich
PHOENIX West und Rahmenbedingung für die Planung angrenzender Projekte. Wesentliches
Ziel war dabei auch, eine attraktive ÖPNV-Anbindung des PHOENIX West-Geländes über einen direkten Zugang zum Stadtbahnhaltepunkt Rombergpark herzustellen. Auf Initiative des Unternehmens WILO wurde eine zusätzliche Treppenanlage im Kreuzungsbereich Nortkirchenstraße / Konrad-Adenauer-Allee in der Planung ergänzt, um die Erreichbarkeit der Stadtbahn auch für dessen Mitarbeiter zu verbessern. WILO hat sich bereiterklärt, die Kosten für die Anpassung der Planung und die Herstellung des zusätzlichen Aufgangs zu übernehmen und hat mit Schreiben vom 24.06.2019 die positive Grundhaltung des Unternehmens zu dem gesamten Projekt erneut bestätigt.
Neben dem verbesserten Zugang zur Stadtbahn hat die Brücke aber auch eine direkte Vernetzungsfunktion zwischen den PHOENIX West-Flächen und dem WILO Campus auf der einen
Seite und den Flächen der Romberghöfe, der WIHOGA, der Johanniter Klinik und dem Botanischen Garten Rombergpark auf der anderen Seite. Seitens der bereits ansässigen Firmen
besteht ein großes Interesse, eine direkte Verbindung sowohl zur Stadtbahn als auch zu den westlich der B 54 gelegenen Entwicklungsgebieten zu erhalten. Insbesondere die in den „Romberghöfen“ geplanten Nutzungen „Hotel, Tagung, Gastronomie“ bieten ein attraktives, ergänzendes Angebot für Mitarbeiter und Kunden der Firmen. Der Brückenschlag war ein starkes Argument für Ansiedlungen und getätigte Expansionen diesem Bereich. Weitere Baufelder auf PHOENIX West wie bspw. für einen baulichen Hochpunkt auf dem „Landschaftskeil“ sind noch zu besetzen. Der hier beginnende Brückenschlag stellt nicht nur ein wichtiges funktionales sondern auch ein städtebauliches und architektonisches „Highlight“ dar und ist zusammen mit der Bebauung des Landschaftskeils ein städtebauliches Kernelement der Gesamtentwicklung PHOENIX West.
Großräumiger gesehen wird der Brückenschlag als „architektonisches Tor über die B 54 und die Stadtbahnlinie“ für die Bürger und Besucher Dortmunds ein besonderes Erkennungsmerkmal mit hoher Gestaltqualität darstellen und die Bedeutung des Gesamtentwicklungsraums im Dortmunder Süden unterstreichen. Die Verbindung ist zudem Bestandteil des Radial-Konzentrischen Freiraummodells, welches die Verknüpfung von Grünräumen im gesamten Stadtgebiet zum Ziel hat und stellt einen Baustein für die Verbindung „Vom Platz von Rostow am Don zu Fuß oder per Rad bis ins Ruhrtal“ und des ortsteilübergreifenden Fuß- und Radwegenetzes dar.
Die Zugänge zur Brücke wurden in den Bereichen barrierefrei mit 6% Neigung gestaltet, in denen ausreichende Flächen für die erforderlichen Rampenlängen zur Verfügung stehen. Dies ist auf der Westseite der Brücke im Bereich der Böschungsanlagen parallel zur B 54 bei den Romberghöfen und entlang des Landschaftskeils auf PHOENIX West der Fall. Zentrales Verbindungselement bildet die Aufzugsanlage im Bereich der Stadtbahn. Aufgrund der vorgegebenen Geländehöhen gelingt eine barrierefreie Anbindung der Brücke im Kreuzungsbereich Nortkirchenstraße / Konrad Adenauer-Allee jedoch nicht. Für eine Überbrückung der Höhendifferenz von ca. 7 m sind Rampenlängen von weit über 100 m erforderlich, für die keine ausreichenden Flächen vorhanden sind.
Die geplante Rampenanlage an den Romberghöfen liegt in einem von Immissionen belasteten Bereich entlang der B 54, in dem bereits vor Jahren zur Vorbereitung der Baumaßnahme des Brückenschlags der Baumbestand gefällt wurde. Durch die geplanten Böschungen ergibt sich nun vielmehr die Möglichkeit, einerseits einen aktiven Schallschutz zumindest für den südlichen Bereich der Romberghöfe zu erhalten, andererseits durch die geplanten landschaftsgärtnerischen Anlagen eine ökologische Aufwertung der Böschungen zu erzielen.
Vor dem Hintergrund sämtlicher Entwicklungsabsichten, städtebaulicher Zielsetzungen und wirtschaftlicher Investitionen wird deutlich, dass der Brückenschlag unter mehr Gesichtspunkten als nur in seiner Funktion einer kurzen Wegeverbindung zu beurteilen ist. Die Verknüpfungen von allen umliegenden Nutzungen bilden ein in sich schlüssiges und wirtschaftliches Konzept und schaffen Synergieeffekte zwischen diesen. Eine „halbe“ Brücke würde kaum einen der genannten Gesichtspunkte erfüllen. Zudem würde die vorgeschlagene Aufteilung in Bauabschnitte in der Umsetzung zu höheren Gesamtkosten des Projekts führen und durch die späteren Baustellenabwicklungen wichtige Entwicklungsareale auf längere Zeit blockiert werden. Es wird empfohlen, die nächsten Schritte (Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Fördermittel, Vorbereitung der Ausschreibung) für die Gesamtmaßnahme zu initiieren.
Im NSG „Auf dem Brink“ ist die Reduzierung im Norden auf einer ackerbaulich genutzten Hangfläche besonders unverständlich, weil diese Fläche als wichtige Pufferzone für das Bergsenkungsgewässer dient und das NSG im Jahr 2002 extra um diesen Bereich erweitert wurde. Gerade vor dem Hintergrund des Insektensterbens sind extensiv genutzte Pufferzonen um die Naturschutzgebiete von hoher Bedeutung. Dies gilt auch im NSG „An der Panne“, aus dem der wichtige Umweltkulturpark ohne Not herausgenommen wurde.
Die Reduzierung des NSG „Mastbruch/Rahmer Wald“ um fast die Hälfte der Fläche wird von der Verwaltung mit einer naturpädagogischen Einrichtung im alten Forsthaus begründet. Der Beirat begrüßt dieses Engagement, dafür braucht jedoch nicht eine dermaßen große Fläche aus der NSG-Fläche genommen werden. Für die erlebnispädagogische Arbeit kommt es auf die Vielfalt der unterschiedlichen Strukturen und nicht auf die Größe der nutzbaren Fläche an. Gutes Beispiel dafür ist das AGARD-Naturschutzhaus im Westfalenpark.
Die Reduzierung der Fläche des NSG „Kleinholthauser Mark – Rombergholz“ – vermutlich aufgrund der dortigen Mountainbiker - ist ebenfalls nicht verständlich. Mit dieser Begründung dürften weite Teile des Stadtwaldes nicht unter Naturschutz gestellt werden.
Der Beirat fordert, dass die Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) aus dem Fachbeitrag des LANUV in Bezug auf das Biotopverbundsystem (Kernzone 1) des Landes, der für den Entwurf des Regionalplans Ruhr erstellt wurde, 1:1 für den Landschaftsplan übernommen werden.
Die Stadt Bochum fordert in ihrer Eingabe zum Vorentwurf zurecht die Kontrolle freilaufender Hunde (TÖB-24-01: „Hinweis, dass es im grenzüberschreitenden NSG Ölbachtal erhebliche Probleme mit freilaufenden Hunden gibt. Es soll daher in allen Bochumer Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht auch auf den Wegen eingeführt werden. Es wird vorgeschlagen, für den Dortmunder Teil des NSG Ölbachtal analog zu verfahren.“).
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und empfiehlt mehrheitlich - bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion – dass die Vorschläge des Beirates der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt werden sollten.
Herr Frebel erinnert an den bestehenden Beschluss, NSG zusammenzuführen und möchte diesbezüglich einen fraktionsübergreifenden Arbeitsauftrag erstellen.
Beschluss
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.
Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.05.2019:
Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Die folgende Eingabe aus der Bürgerschaft (TOP 4.12) wird zusammen mit TOP 11.1 behandelt.
1. Eingabe aus der Bürgerschaft, TOP 4.12 der Sitzung:
Keine Reduzierung der Naturschutzgebiete im Stadtbezirk
Die BV Hombruch möge beschließen:
„Die BV Hombruch spricht sich gegen die geplante Reduzierung der ökologisch wertvollen
Naturschutzgebietsfläche im Stadtbezirk aus und empfiehlt die Ausweisung der NSG 23 (An
der Panne) und NSG 34 (Rombergholz) in den Grenzen des Entwurfs des Landschafsplans
vom Juli 2017.“
Beschluss: Die Vorschläge der Eingabe werden einstimmig beschlossen.
2. Gebiet nördlich der Stockumer Straße/westlich Schultenhof:
In der Diskussion schlägt Rm Detlef Münch (FBI) der BV vor, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, das Gebiet nördlich der Stockumer Straße/westlich Schultenhof als Landschaftsschutzgebiet im neu aufzustellenden Landschaftsplan festzuschreiben.
Beschluss: Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen.
3. Anleinpflicht von Hunden auf Wegen in Wald-Naturschutzgebieten
Weiter schlägt Rm Münch (FBI) vor, die BV möge dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen, die im neuen Landschaftsplan Dortmund nicht vorgesehene Anleinpflicht auf Wegen in Wald-Naturschutzgebieten, nicht zu beschließen. Es sollte generell eine Anleinpflicht in Naturschutzgebieten festgelegt werden.
Beschluss: Die Vorschlag wird mit 14 Nein-Stimmen (8 x CDU, 5 x SPD, 1 x Die Linke.), 2 Ja-Stimmen (2 x Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (parteilos – Herr Schröter) abgelehnt.
In der Diskussion wird deutlich, dass die oben aufgeführten Punkte nicht bei allen Mitgliedern der BV-Hombruch auf Zustimmung stoßen. Der Sprecher der SPD-Fraktion, Markus Demtröder, schlägt vor, die drei oben aufgeführten Punkte getrennt abstimmen zu lassen.
Dem Vorschlag wird entsprochen. Die Abstimmungsergebnisse stehen jeweils unter den drei oben aufgeführten Punkten.
Die BV-Hombruch fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 20.03.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der oben aufgeführten Beschlüsse, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 22.05.2019:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Herr Leidag, CDU-Fraktion) – dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung des unten stehenden Zusatz-/Ergänzungsantrages des Vertreters FBI, zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III. beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der
Stadt Dortmund.
Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).
§ Die NSG-Fläche N-08 „Auf dem Brink“ wird nicht reduziert, es bleibt bei einer maximalen Flächengröße wie im Vorentwurf dargestellt.
§ In den Naturschutzgebieten im Stadtbezirk Eving wird eine generelle Anleinpflicht für Hunde eingeführt. Die Naturschutzgebietskennzeichnung wird verbessert.
Hierzu Empfehlung der der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 15.05.2019:
Die Fraktionen der SPD/Die Grünen wollen die Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde mit in die Empfehlung aufnehmen (TOP 11.1.1).
Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage ohne die Empfehlung des Beirates empfehlen. Sie stellt klar, dass sie die Originalvorlage so empfehlen würde.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 12 Ja –Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piratenpartei) gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.
Ergänzung: siehe o.a Empfehlung des BuNB vom 10.04.2019
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag ( Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13818-19-E2):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Änderungsantrags zum Entwurf des Landschaftsplans:
1. Der Rahmer Wald wird weiterhin – wie im 1. Entwurf – als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zur Nutzung des Gebietes für natur- und erlebnispädagogische Zwecke kann ggf. eine Ausnahmeregelung aufgenommen werden.
2. Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als „Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1, Erhaltung“ festgesetzt.
Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass dort eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.
3. Die Flächen Rhader Hof, Wickede-West, Asseln-Süd, Groppenbruch und Buddenacker werden im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiete mit dem Entwicklungsziel 1, Erhaltung, dargestellt.
Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert, die Flächen werden als Freiraum dargestellt.
4. Verbundkorridore zwischen den Naturschutzgebieten sind räumlich verbindlich zu definieren und in einer Beikarte zum Landschaftsplan aufzunehmen. Hier sollen vorrangig ökologisch wirksame Maßnahmen erfolgen.
Neuerweiterung des Naturschutzgebietes An der Panne
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 03.06.2019 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14632-19)
In der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Bezirksvertretung die Eingabe aus der Bürgerschaft unterstützt. Die BV-Hombruch fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
Mit 15 Ja-Stimmen (5 x CDU, 5 x SPD, 3 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke.,
1 x parteilos – Herr Schröter) und 1 Nein-Stimme (1 x CDU) überweist die BV-Hombruch die Eingabe an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als weitere Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tagesordnungspunkt 5.1 „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ der Sitzung des Ausschusses am 26.06.2019, Drucksache-Nr. 13818-19.
HierzuÜberweisung aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019 (Gemeinsamer Antrag der SPD, CDU. B‘90/Die Grünen und Die Linke & Piraten ):
Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als "Fläche für Landwirtschaft" mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof
- Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2019 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14713-19)
Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Die Tagesordnungspunkte 14.10 und 14.11 werden aufgrund gleicher Thematik auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam unter TOP 14.10 behandelt.
Folgende Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegen vor:
1. Antrag der SPD-Fraktion:
Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof
Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass
· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und
· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird.
Zugleich stellen sowohl die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Hombruch als auch der SPD Stadtbezirk Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk Hombruch weiter unterstützt.
2. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
AUSW, 26.06.2019:
Die beiden Tagesordnungspunkte TOP 5.1 und TOP 5.2 werden aufgrund des öffentlichen Interesses heute vorgezogen und aufgrund thematischer Überschneidungen gemeinsam unter TOP 2. „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ behandelt.
Im Laufe der hierzu geführten Diskussion stellt Herr Rm Münch folgenden mündlichen Antrag:
Der AUSW beauftragt die Verwaltung, zum geplanten Landschaftsschutzgebiet südlich des NSG Bolmke die entsprechenden Aufstellungsbeschlussvorlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren bis zum Jahresende 2019 zu erstellen, damit planungsrechtlich Einvernehmen hergestellt ist, dass die geplante LSG-Ausweisung nicht den Zielen der Bauleitplanung widerspricht.
Man einigt sich darauf, diesen Antrag, alle weiteren, heute vorliegenden Anträge der Fraktionen, sowie die Anregungen des BunB , aus den Bezirksvertretungen, auch die aus der Bezirksvertretung Hombruch unterstütze Eingabe zum Thema „Neuerweiterung des Naturschutzgebietes An der Panne“ in das weitere Verfahren einzubeziehen. Die Verwaltung wird den politischen Gremien nach entsprechender Abwägung Vorschläge hierzu unterbreiten.
Danach erfolgen folgende Abstimmungen:
1. Zum gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem Mitglied der Partei Die Linke. und dem parteilosen BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig sich folgendem Antrag anzuschließen.
Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof
Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass
· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und
· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und
· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.
Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.
2.Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.
Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.9
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2017 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13875-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring – Auswertungsjahr 2017 - zur Kenntnis.
zu TOP 3.10
Internationale Gartenausstellung 2027 - Einrichtung von neuen Planstellen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14426-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.11
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City; Umgestaltung Balkenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14352-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.12
Stadterneuerungsprogramm 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14134-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.13
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF) in Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 - in Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.15
Beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14048-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.16
Beirat Nahmobilität; Berufung von Mitgliedern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14342-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.17
Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen und der Fuß- und Radwege sowie Herstellung der restlichen Straßen des Baugebietes in der 1. Ausbaustufe (5. Bauabschnitt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13990-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.18
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14369-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.19
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14170-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.20
Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13089-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.21
Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14847-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14211-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.2
Förderantrag zum Landeswettbewerb "REGIO.NRW - Innovation und Transfer"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14012-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.3
Kompetenznetzwerk Digitale Kundenschnittstelle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14407-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 03.07.2019 vor:
…Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 25.06.2019 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
….die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung prüft die Einrichtung eines sogenannten KdU-Fonds und legt dem Ausschuss einen Entwurf von Richtlinien und Ausführungsbestimmungen eines solchen Fonds vor. In den Fonds fließen die durch die Teilnahme langzeitarbeitsloser Menschen an den Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes eingesparten Kosten der Unterkunft ein. Die Einsparsumme wird als kommunaler Förderfonds zur Begleitung und Unterstützung des Teilhabechancengesetzes in Dortmund eingesetzt. Vorrangig sollen damit Kosten übernommen werden, die nicht durch das Bundesprogramm gedeckt sind (Eigenleistungen der Träger im 3., 4. und 5. Jahr der Maßnahmen). Das betrifft insbesondere gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen.
Begründung:
Die Regelungen zum Teilhabechancengesetz sehen vor, dass Unternehmen und Beschäftigungsträger, die sich an entsprechenden Maßnahmen beteiligen, während der fünfjährigen Laufzeit auch Eigenanteile der Lohnzahlungen übernehmen müssen. Im dritten Jahr der Maßnahmen sind das 10 Prozent, im vierten Jahr 20 Prozent und im fünften Jahr 30 Prozent des entsprechenden Lohns. Insbesondere für gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen, ist das ein Problem. Eine Bezuschussung durch einen kommunalen Förderfonds könnte dazu beitragen, dass auch diese Träger vermehrt Einstellungen langzeitarbeitsloser Menschen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes vornehmen. In den Förderfonds können die durch die Reduzierung der Kosten der Unterkunft eingesparten Gelder einfließen und mit einer eventuell pauschalen Finanzierung ausgezahlt werden. Die Stadt Bielefeld hat inzwischen ein entsprechendes Verfahren beschlossen….
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste vor:
..die Fraktion FDP/Bürgerliste unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 und bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, „mehrfach-Förderstrukturen“ innerhalb eines Wirkungsbereiches mit gleicher Zielsetzung zu vermeiden...
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einigte sich darauf, die Anträge und die Vorlage einzeln abzustimmen und bei dem Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste Punkt 1 und Punkt 2 gesondert abzustimmen.
II. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig (bei Enthaltung der AfD-Fraktion) folgenden geänderten Punkt 1 des Zusatz-/ Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2):
IV. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten) folgend Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.
2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.
2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern…..
2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13923-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.2
Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
- Baubeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14406-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.3
Änderung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14408-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2019/20 für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13813-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.5
Literaturstipendium "Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber Dortmund" 2020
- Wahl der Jurymitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14572-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.6
Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
7. Schule
zu TOP 7.1
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und Sekundarstufe I
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13911-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.06.2019 vor:
Die Verwaltung wird dringend aufgefordert, schon jetzt mit der konkreten Planung für Schulraumerweiterungen und Schulerweiterungen für das Schuljahr 2021 zu beginnen.
Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
a) die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II und die Förderschulen fortzuschreiben,
b) die im 2. Zwischenbericht beschriebenen Maßnahmen einzuleiten,
c) eine Entscheidungsvorlage zur Festlegung der Zügigkeiten an Dortmunder Schulen zu erstellen,
d) den im Zusammenhang mit der steigenden Schulkinderzahl entstehenden Sporthallen-und Betreuungsbedarf zu ermitteln und
e) die durch die dargestellten Maßnahmen entstehenden Kosten zu ermitteln und darzustellen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet um Berichterstattung für die September-Sitzung, um sich den aktuellen Planungstand bzw. Sachstand mitteilen zu lassen.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund – unter Berücksichtigung der Protokollnotiz - einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
a) die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II und die Förderschulen fortzuschreiben,
b) die im 2. Zwischenbericht beschriebenen Maßnahmen einzuleiten,
c) eine Entscheidungsvorlage zur Festlegung der Zügigkeiten an Dortmunder Schulen zu erstellen,
d) den im Zusammenhang mit der steigenden Schulkinderzahl entstehenden Sporthallen-und Betreuungsbedarf zu ermitteln und
e) die durch die dargestellten Maßnahmen entstehenden Kosten zu ermitteln und darzustellen.
Beschluss
Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
a) die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II und die Förderschulen fortzuschreiben,
b) die im 2. Zwischenbericht beschriebenen Maßnahmen einzuleiten,
c) eine Entscheidungsvorlage zur Festlegung der Zügigkeiten an Dortmunder Schulen zu erstellen,
d) den im Zusammenhang mit der steigenden Schulkinderzahl entstehenden Sporthallen-und Betreuungsbedarf zu ermitteln und
e) die durch die dargestellten Maßnahmen entstehenden Kosten zu ermitteln und darzustellen.
zu TOP 10.3
Kommunalwahlen 2020 - Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14413-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.4
Kommunalwahl 2020 - Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14639-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.5
Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 - 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14760-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.6
Institutionelle Förderung der Projekte "BackUp" und "CoBaYana" des Vereins BackUp - ComeBack e.V
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14412-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch OB Sierau geschlossen.
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | Ulrich Langhorst Ratsmitglied | |
Matthias Güssgen Schriftführer |