über die 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 03.05.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 16:07 - 17:56 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hartleif (CDU), stellv. Vorsitzender
Herr RM Giebel (SPD) i. V. f. Herr RM Berndsen
Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B´90/Die Grünen) i.V.f. Frau RM Sassen
Herr RM Kowalewski (Die Linke+) i.V.f. Herr RM Gebel
Herr sB Götz (Die Linke+) i.V.f. Frau RM Lemke
Herr RM Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wagner (AfD)
Herr sB Modler (Die Partei)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Bürstinghaus - Integrationsrat
Herr Evers - Seniorenbeirat
Herr Friedrichs - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Heynen - 68
Frau Schmidt - 68
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Bonan - 1
Herr Meißner - 61
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
4. Gäste:
./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 11. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 03.05.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23050-21-E8)
hierzu -> Empfehlungen der Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 23050-21)
3.2 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -
hierzu -> Empfehlungen der Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 23268-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Info zum Austausch des Satzungstextes)
(Drucksache Nr.: 23268-21-E4)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23268-21-E4)
3.3 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022
3.4 Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Projektsteuerung Westfalenhütte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21317-21)
3.5 Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19493-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.04.2022
3.6 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)
3.7 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Straßenbäume in Hitzeinseln - Baubeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22856-21)
3.8 Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)
3.9 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
3.10 Projekt SuPraStadt – Lebensqualität, Teilhabe und Ressourcenschonung durch innovatives Konsum- und Nutzer*innenverhalten in Stadtquartieren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23293-21)
3.11 Sachstandsbericht zum "Programm Plätze"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24104-22)
3.12 Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022
3.13 Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24119-22)
3.14 Sachstand Pilotprojekt Barrierefreies Routing
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24262-22)
3.15 Schnellladen von Elektrofahrzeugen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24272-22)
3.16 Sondernutzungsgebühren für E-Roller
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24477-22)
3.17 Nordseite Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24476-22)
3.18 Kurzstreckentarif in Nachbarkommune
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23554-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.02.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23554-22-E1)
3.19 CO2-Neutralität von städtischen Gebäuden
Stellungnahme der Verwaltung (Für den AMIG zur Kenntnis)
(Drucksache Nr.: 23775-22-E1)
hierzu -> Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23775-22)
- Lag bereits zur Sitzung des AKUSW am 16.03.2022 vor -
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)
4.2 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 "Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23260-21)
5.2 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes
Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23240-21)
5.3 Zustand der Dortmunder Brückenbauwerke
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23969-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23969-22-E1)
5.4 Brückenbauwerke
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24017-22-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24017-22-E2)
5.5 Lesbarkeit der Schilderbrücke auf der B1 im Kreuzungsbereich Semerteichstraße
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23974-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23974-22-E1)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
nicht besetzt
9. Anfragen
nicht besetzt
10. Informationen der Verwaltung
10.1 Sachstandsbericht zu Überlastungsanzeigen in den Ämtern im Zuständigkeitsbereich des AMIG
Antrag zur TO mit Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23658-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23658-22-E1)
Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Rm Hartleif - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Heidkamp benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 22.03.2022
Herr Rupflin (BPN) gibt folgende Änderungen/Ergänzungen zu Protokoll:
zu TOP 3.8 (Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck, Empfehlung, Drucksache Nr.: 23048-21):
Herr Rupflin teilt mit, dass bei der Planung des Veranstaltungsbereichs unbedingt auf Barrierefreiheit
geachtet werden solle. Und zwar nicht nur in Hinsicht auf Mobilitäts-, sondern auch
auf Seh- und Höreinschränkungen. Daher sollte das BPN auch hier wie üblich in
die Beratungen einbezogen werden. Eine gute Grundlage für die positive
Entwicklung des Projekts bietet der bereits bestehende konstruktive Austausch
zwischen BPN und der Städt. Immobilienwirtschaft.
zu TOP 3.12 (Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund -
Qualitätsbericht 2020, Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 23281-21):
Herr Rupflin fügt hinzu, dass es generell wünschenswert wäre, wenn ergänzend zu den ermittelten Prozentzahlen auch solche Schwachpunkte angegeben würden, die einen signifikanten negativen
Einfluss auf die ermittelten Werte haben.
Bzgl. des Punktes 4.1 „Kundencenter“ (4.1) teilt er mit, dass zum barrierefreien Zugang auch die
akustische Barrierefreiheit sowie barrierefreie Auskunftssysteme gehören und fragt nach, ob dies bei
der Evaluierung berücksichtigt wurde. Diese Frage wird wie folgt von der DSW21 beantwortet:
„DSW21 macht darauf aufmerksam, dass das Kundencenter an der Petrikirche stufenfrei zugänglich ist. Der 1. Stock kann mit einem Fahrstuhl erreicht werden. Es gibt abgesenkte Arbeitsplätze.
Der im Kundencenter installierte Monitor zeigt die Abfahrtszeiten für die Haltestelle Kampstraße.
Für Hörgeschädigte mit Hörgerät werden die Abfahrtszeiten bei Bedarf angesagt.
Die von Herrn Rupflin angesprochenen Punkte "akustische Barrierefreiheit sowie barrierefreie Auskunftssysteme" zum barrierefreien Zugang werden derzeit nicht im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems bzw. bei der Erstellung des Qualitätsberichts von DSW21 evaluiert.
Bei der nächsten Besprechung mit DSW21 zum Thema Qualitätsbericht wird die Mobilitätsplanung die genannten Punkte ansprechen.“
Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 22.03.2022 wird, mit den o. a. Änderungen/Ergänzungen, einstimmig bei drei Enthaltungen (SPD-Fraktion, Fraktion Die LINKE+ und Fraktion AfD) genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23050-21-E8)
Hierzu liegt vor Empfehlungen der Bezirksvertretungen
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vom 27.04.2022:
„Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig die Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
Er weist aber darauf hin, dass bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie entlang von Gewässern die rechtliche Grundlage für eine Asphaltierung fehlt. Aus diesem Grund sollte in diesen Bereichen möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden. Die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für den Wegebau soll nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landnutzer erfolgen.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022:-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der
öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022. :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022: :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der
öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022: :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 26.01.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 03.03.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 09.03.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (DS-Nr.: 23050
21-E6): -siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI, DS-Nr.: 23050
21-E7): -siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom
16.03.2022:siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.03.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Weiter liegt vor Empfehlung des Seniorenbeirates vom 25.03.2022:Der Seniorenbeirat bittet darum, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Strategie zügig umgesetzt werden kann.
Mit diesem Hinweis empfiehlt der Seniorenbeirat der Stadt einstimmig, dem Rat der Stadt den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23050-21-E9):
...die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.
3. Der Rat erwartet die Aufnahme klar definierter qualitativer und quantitativer Ausbauziele für den Radverkehr, die u.a. über die dauerhafte Einrichtung von automatisierten Radverkehrszählstellen und eine engmaschigere Modal-Split-Erhebung (mind. alle 5 Jahre) evaluiert und den Gremien vorgestellt werden.
Dafür wird im Vorfeld der Ausbaubedarf sowohl für die Velorouten als auch für die Haupt- und Nebenrouten ermittelt und mit einem Zeitplan versehen. Der Zeitplan wird mit dem Ziel Klimaneutralität 2035 synchronisiert.
Bei Abweichungen und Verzögerungen ist der Fachausschuss zu informieren.
4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.
5. Der Rat beschließt, das Veloroutennetz zeitnah um tangentiale Velorouten zur Verbindung der (Außen-)Bezirke untereinander zu ergänzen. Schülerverkehre werden bei der Erstellung der Hauptrouten als Ziel- und Quellpunkte des Alltagsnetzes berücksichtigt.
6. Der Rat begrüßt, dass die subjektive Sicherheit für alle Radfahrenden im Fokus der Strategie steht. Um diese zu gewährleisten, werden auf Hauptverkehrsstraßen des MIV baulich geschützte Radwege (Protected Bikelanes) geplant. In diesem Sinne wird der Straßenquerschnitt Gehweg - Radweg – Multifunktionszone – Fahrbahn als Qualitätsstandard der getrennten Radwegeführung festgelegt. Hiervon kann aufgrund räumlich-ortspezifischer Gegebenheiten begründet abgewichen werden.
7. Der Rat erwartet, dass die Qualitätsvorgaben für Radwege gemäß der Ratsvorlage “Fahrradstadt Dortmund” (Drucksache Nr. 15619-19) sowohl auf Haupt-, als auch auf Neben- und Freizeitrouten angewandt werden. Die Verwaltung erarbeitet zusätzlich besondere Qualitätsstandards (Mindestbreiten, Beleuchtung, Markierungen) für die Velo- und Hauptrouten als Hauptachsen des Radverkehrs.
8. Bei Hauptverkehrsstraßen des MIV werden die Knotenpunkte standardmäßig als geschützte Knotenpunkte gestaltet. Bei Nebenstraßen des MIV werden an Knotenpunkten zu anderen Nebenstraßen durchgezogene Gehwege oder hochgesetzte Kreuzungen realisiert. Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind bauliche Lösungen in Form von seitlichen oder in der Fahrbahnmitte befindlichen Aufpflasterungen vorzusehen.
9. Der Rat bittet die Verwaltung:
- zu prüfen, wo im Sinne einer einfach und schnell umsetzbaren Lösung bei
mehrspurigen Straßen Kfz-Fahrspuren reduziert und in Fahrradstreifen
umgewandelt werden können
- die aktuellen Planungen durch Überlagerung des Radzielnetztes mit dem
bestehenden Straßenverkehrsnetz (des MIV) auf potenzielle Konfliktstellen zu
überprüfen und Vorschläge zur konfliktfreien, kreuzungsarmen Führung beider
Verkehrsträger zu erarbeiten.
- den Kriterienkatalog des JAP (Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes) mit der
Zielsetzung einer vorrangigen und zielgerechten Umsetzung des Radzielnetzes
als priorisiertes Projekt im Sinne des Masterplans Mobilität zu überprüfen.
10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.
...die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21):
Die Stadt Dortmund setzt sich für einen qualitativen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ein. Hierbei ist die Schaffung eines gut ausgebauten Radwegenetzes im gesamten Stadtgebiet ein zentrales Element. Die von der Verwaltung vorgelegte Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 sind eines der zentralen Elemente zur Erreichung dieses Zieles. Aus diesem Grund
Sitzung | Beschluss | Aufträge/Anmerkungen | Stellungnahme der Verwaltung |
BV Aplerbeck vom 22.03.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Wichtig bei der Realisierung der Strategie ist es, die bestehenden Radwege hinsichtlich Verbesserungs- und Sanierungsbedarf zu beachten. Das Umsetzungsziel bis 2030 soll unbedingt eingehalten werden und soll für alle Priorisierungsstufen gelten. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Brackel vom 03.03.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Die BV Brackel empfiehlt die vorgelegte Fahrradstrategie im Grundsatz, fordert die Verwaltung aber auf, die in der Sitzung am 03.03. 2022 eingebrachten Punkte zu berücksichtigen. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Eving vom 09.03.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Kurzfristige Ertüchtigung von Radwegen/Radwegemarkierungen an sechs Stellen im Stadtbezirk. | Die Anmerkungen werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Hörde vom 15.03.2022 | Die BV Hörde lehnt die Vorlage ab. | Es wird zum einen auf die vorliegende Stellungnahme des ADFC verwiesen, zum anderen werden sich die Fraktionen treffen um abgestimmte Vorschläge für den Masterplan Mobilität zu erarbeiten. Die Vorschläge werden anschließend der Verwaltung und den politischen Gremien zugänglich gemacht. | Die Verwaltung nimmt die Ent-scheidung der BV zur Kenntnis. |
BV Hombruch vom 01.02.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Konkrete Streckenführungen sollen im Detail auch mit dem Beirat Nahmobilität und der BV erarbeitet werden. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Huckarde vom 16.03.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Änderungen im Verlauf der Veloroute Mengede/Huckarde gewünscht. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Innenstadt-Nord vom 26.01.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Änderungen im Verlauf der Veloroute sowie im Haupt- und Nebenroutenverlauf gewünscht. Sichere und bedarfsgerechte, fahr-radfreundliche Ampelschaltungen werden für erforderlich gehalten. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Innenstadt-Ost vom 15.03.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Die Überbrückung des Westfalenparks durch einen Höhenradweg wird abgelehnt. Eine alternative Lösung für den Dortmunder Süden ist zu finden. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Innenstadt-West vom 02.02.2022 | Empfehlung mit Ergänzungen | Beachtung der Stellungnahmen der Radfahrverbände gewünscht. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Lütgendortmund vom 08.02.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Die Führung der geplanten Veloroute von Lütgendortmund soll überdachte werden. Bei der Führung der Radrouten sind die Beschlüsse der BV zu beachten, die BV soll beteiligt werden. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Mengede vom 02.02.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Die Routenplanung soll nur in Abstimmung mit der BV und dem ADFC erfolgen. Darüber hinaus sollen die Mindestmaße von Radwegebreiten überprüft, die Verkehrssicherheit erhöht sowie eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen angestrebt werden. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
BV Scharnhorst vom 01.02.2022 | Empfehlung mit Ergänzung | Die Radverkehrsinitiativen und die örtliche Politik sollen bei der Detailfestlegung der Routenver-läufe einbezogen werden. Darüber hinaus ist die Verbesserung im bestehenden Netz, die Einbezieh-ung der weiterführenden Schulen und der angrenzenden Stadtbe-zirke und Kommunen zu beachten. | Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Än- derungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft. |
Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke + | |
1.Die in der Radverkehrsstrategie des Master plan Mobilität festgelegten Ausbaukriterien dürfen nicht hinter den bereits beschlosse nen zurückhängen. Insbesondere sollte die in der „Fahrradstadt Dortmund“ (DNr: 15619-19) beschlossene 2,30 m Regelbreite weiterhin für alle Radverkehrsanlage gelten. Bessere Standards älterer Dokumente blei ben mit der Radverkehrsstrategie bestehen. 2.Eine ausreichende Beleuchtung wird als Standard für alle Radwege festgelegt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt noch in diesem Jahr einen Zeitplan zum Ausbau der Haupt- und Nebenrouten zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Auch der Ausbau von Haupt- und Nebenrouten muss bis zum Jahr 2030 massive Fortschritte gemacht haben. 4. Die Radverkehrsplanung wird mit dem entsprechenden Personal ausgestattet, das für die Umsetzung notwendig ist. 5. Um den Erfolg des Radverkehrskonzepts dokumentieren können, wird auch die Haushaltsbefragung zweijährig mit der Bestimmung des Radverkehrsanteils durchgeführt, um einen Fortschritt oder ein Zurückhängen hinter den Zielsetzungen rechtzeitig zu erkennen. 6. Ausbau der Hauptrouten erfolgt nicht nur anlassbezogen. Gerade in diesem wichtigen Netz braucht es schnelle Verbesserungen. Hier sollen auch kostengünstige und kurzfristige Lösungen für baulich abgetrennte Radwege zum Einsatz kommen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Radverkehr nicht durch Abbiegefahrbahnen/freie Rechtsabbieger oder Radwege in Mittellage gefährdet wird. 7. Velorouten werden so weit wie möglich von Autoverkehr freigehalten, auch dem ruhendem Verkehr, und insbesondere von Durchgangsverkehr. 8. Es werden wichtige Verbindungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat Nahmobilität nachgebessert und schnellstmöglich umgesetzt: Unter anderem eine Ost-West-Verbindung innerhalb Nordstadt, Anbindung Nordstadt an südliche Stadtteile und die Querung des Hauptbahnhofes und der City mit dem Fahrrad. | Zu 1. Der Standard gilt weiterhin für alle Hauptrouten. Dieser hohe Standard macht die Realisierung nicht einfach. Für nicht so stark befahrene Nebenrouten gilt daher der sog. ERA-Standard. Da die ERA aktuell in Neubearbeitung ist, ist zu erwarten, dass der Standard sich in Zukunft weiter erhöht. Zu 2. Eine Beleuchtung aller Velo- und Hauptrouten ist das Ziel, ist aber ist im Einzelfall unter Berücksichtigung weiterer Belange (z.B. Natur- und Artenschutz) zu prüfen Zu 3. Hierzu gibt es aktuell keine personellen Kapazitäten. Daher findet eine Priorisierung auf die Velorouten statt. Da die Personalstellen für die Planung der Velorouten noch nicht besetzt sind, kann frühestens im nächsten Jahr eine Konkretisierung vorgelegt werden. Zu 4. Das ist zu begrüßen. Für die Velorouten und den RS1 werden die Personalbedarfe ermittelt und im Laufe des Jahres als Bestandteil des Verkehrswendebüros dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. DS-Nr. 23545-22). Zu 5. Der Aufwand für Mobilitätsbefragungen ist enorm hoch. Zudem gibt es immer wieder methodische Brüche zwischen den Befragungen, die Fragen und falsche Interpretationen aufwerfen. Anstelle von Befragungen soll das Netz an Dauerzählstellen im Radverkehr ausgeweitet werden. Ein Tonus von 5 Jahren für die Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten soll aber beibehalten werden. Zu 6. Jede Änderung braucht in einer dicht bebauten und verkehrlich stark belasteten Stadt planerischen Vorlauf. Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgen Verbesserungen, aber an allen Hauptrouten (entlang von Hauptverkehrsstraßen) ist das aktuell nicht realistisch. Zu 7. So ähnlich ist dies auch bereits in der Radverkehrsstrategie formuliert. Velorouten als Fahrradstraßen sollen daher eine Breite von 4,60 m haben. Dafür müssen auch ggf. Stellplätze entfallen. Es bedarf aber immer einer Einzelfallprüfung. Zu 8. Die Anregungen aus den Stadtbezirken werden mit diesen und den Verbänden im Rahmen der Konkretisierung der Velorouten vertieft. Im Rahmen der Möglichkeiten findet auch eine Einbindung des Beirates statt. |
7. Der Rat erwartet, dass die Qualitätsvorgaben für Radwege gemäß der Ratsvorlage “Fahrradstadt Dortmund” (Drucksache Nr. 15619-19) sowohl auf Haupt-, als auch auf Neben- und Freizeitrouten angewandt werden. Die Verwaltung erarbeitet zusätzlich besondere Qualitätsstandards (Mindestbreiten, Beleuchtung, Markierungen) für die Velo- und Hauptrouten als Hauptachsen des Radverkehrs.
8. Bei Hauptverkehrsstraßen des MIV werden die Knotenpunkte standardmäßig als geschützte Knotenpunkte gestaltet. Bei Nebenstraßen des MIV werden an Knotenpunkten zu anderen Nebenstraßen durchgezogene Gehwege oder hochgesetzte Kreuzungen realisiert. Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind bauliche Lösungen in Form von seitlichen oder in der Fahrbahnmitte befindlichen Aufpflasterungen vorzusehen.
Auch standardmäßig geschützte Kreuzungen zu fordern, schränkt die Möglichkeiten unnötig ein. Gerade geschützte Kreuzungen haben einen höheren Flächenbedarf. Es ist immer im Einzelfall zu entscheiden, welche planerische Lösung möglich und sinnvoll ist.
- die aktuellen Planungen durch Überlagerung des Radzielnetzes mit dem
bestehenden Straßenverkehrsnetz (des MIV) auf potenzielle Konfliktstellen zu überprüfen und Vorschläge zur konfliktfreien, kreuzungsarmen Führung beider Verkehrsträger zu erarbeiten.
Stellungnahme der Verwaltung: Eine Überprüfung des gesamten Radzielnetzes auf potenzielle Konfliktstellen erfordert einen immensen Planungsaufwand und ist daher abzulehnen. Bei der Prüfung der Velorouten wird dies an allen Querungen mit Hauptverkehrsstraßen erfolgen.
- den Kriterienkatalog des JAP (Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes) mit der
Zielsetzung einer vorrangigen und zielgerechten Umsetzung des Radzielnetzes als priorisiertes Projekt im Sinne des Masterplans Mobilität zu überprüfen.
Stellungnahme der Verwaltung: Frau Uehlendahl verdeutlicht, dass die Verwaltung dem folgen könne. Sie weise aber daraufhin, dass dann andere Maßnahmen aus dem JAP hinten anstehen müssten.
1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.
10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.
Prüfauftrag:
4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.
Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU-Fraktion (DS-Nr.: 23050-21-E10):
Die Stadt Dortmund setzt sich für einen qualitativen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ein. Hierbei ist die Schaffung eines gut ausgebauten Radwegenetzes im gesamten Stadtgebiet ein zentrales Element. Die von der Verwaltung vorgelegte Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 sind eines der zentralen Elemente zur Erreichung dieses Zieles. Aus diesem Grund
1. Die in der Radverkehrsstrategie des Masterplan Mobilität festgelegten Ausbaukriterien dürfen nicht hinter den bereits beschlossenen zurückhängen. Insbesondere sollte die in der „Fahrradstadt Dortmund“ (DNr: 15619-19) beschlossene 2,30m Regelbreite weiterhin für alle Radverkehrsanlage gelten. Bessere Standards älterer Dokumente bleiben mit der Radverkehrsstrategie bestehen.
2. Eine ausreichende Beleuchtung wird als Standard für alle Radwege festgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt noch in diesem Jahr einen Zeitplan zum Ausbau der Haupt- und Nebenrouten zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Auch der Ausbau von Haupt- und Nebenrouten muss bis zum Jahr 2030 massive Fortschritte gemacht haben.
4. Die Radverkehrsplanung wird mit dem entsprechenden Personal ausgestattet, das für die Umsetzung notwendig ist.
5. Um den Erfolg des Radverkehrskonzepts dokumentieren können, wird auch die Haushaltsbefragung zweijährig mit der Bestimmung des Radverkehrsanteils durchgeführt, - 2 - um einen Fortschritt oder ein Zurückhängen hinter den Zielsetzungen rechtzeitig zu erkennen.
6. Ausbau der Hauptrouten erfolgt nicht nur anlassbezogen. Gerade in diesem wichtigen Netz braucht es schnelle Verbesserungen. Hier sollen auch kostengünstige und kurzfristige Lösungen für baulich abgetrennte Radwege zum Einsatz kommen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Radverkehr nicht durch Abbiegefahrbahnen/freie Rechtsabbieger oder Radwege in Mittellage gefährdet wird.
7. Velorouten werden so weit wie möglich von Autoverkehr freigehalten, auch dem ruhendem Verkehr, und insbesondere von Durchgangsverkehr.
8. Es werden wichtige Verbindungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat Nahmobilität nachgebessert und schnellstmöglich umgesetzt: Unter anderem eine Ost-West Verbindung innerhalb Nordstadt, Anbindung Nordstadt an südliche Stadtteile und die Querung des Hauptbahnhofes und der City mit dem Fahrrad.
zu TOP 3.2
Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
Hierzu liegt vor Empfehlungen der Bezirksvertretungen
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (DS-Nr.: 23268-21-
E4)
Hierzu liegt vor Weitere Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23268-21-E4)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:
„Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (Drucksache Nr.: 23268
21-E1):
...in den Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss
folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung,
die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen
Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung,
so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 22.02.2022:
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: 1 Abstpl. je 6 Schüler, davon 10% Besucheranteil
Die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen ist damit gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Satzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstellplätzen angehoben worden. Bei Berufsschulen ist der Bedarf nach Fahrradabstellanlagen durch den weiten Einzugsbereich geringer.
Gesonderte Lastenradstellplätze für Kindergärten und Kindertagesstätten sind nicht vorgesehen, da in § 8 Abs. 4 ein Achsabstand von 1m zwischen den Fahrradbügeln gefordert ist und dies auch das Abstellen von Lastenrädern ermöglicht.
Zudem bitten wir den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Änderungsantrags:
§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:
- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens
§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.
(7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.
Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:
1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF
geändert.
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je 20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je 30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2
8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.4: Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende
10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je 5 Kleingärten
geändert.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber bittet die Verwaltung auch zum aktuellen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine
entsprechende schriftliche Bewertung bis zur Ratssitzung am 12.05.2022 vorzulegen.
Die Verwaltung signalisiert diesem Wunsch zu folgen.
Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Auf Wunsch von Herrn Sohn wird die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung auch
dem BPN vorgelegt.“
AMIG 03.05.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit analog der Entscheidung des AKUSW vom 27.04.2022 ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.3
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 16.03.2022:
„Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI moniert die Beratungsfolge. Zudem sei das behindertenpolitische Netzwerk nicht ausreichend miteinbezogen worden.
Die SPD-Fraktion ergänzt, dass der Seniorenbeirat bedauerlicherweise gar nicht miteinbezogen wurde.
Der Vorsitzende befragt die anwesende Vertreterin des Seniorenbeirats dazu. Diese erklärt, dass bereits im Vorfeld eine Einbeziehung erfolgte.
Die AfD weist darauf hin, dass es auf Seite 3 einen gesonderten Hinweis zur Beratungsfolge gibt.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen, den Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan zu beschließen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 27.04.2022:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erörtert die Vorlage und fordert die Verwaltung einstimmig auf, Planung und Umsetzung des Personenaufzugs an der Stadtbahnhaltestelle Münsterstraße aufgrund der inklusiven Arbeit der umliegenden Schulen vor 2026 abzuwickeln.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Hinweis auf den vorgenannten gemeinsamen Antrag aller Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 16.03.2022 (siehe oben)
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Stieglitz verdeutlicht, dass die Zeitschiene in diesem Beitrag etwas ernüchternd sei.
Gerade für die Hellweghaltestellen stehe dort ab 2032, wobei ihm schon klar sei, dass der Hellwegumbau ein eigenes Projekt sei. Aufgrund des ihm bekannten Fahrgastaufkommens appelliere er an die Verwaltung, dringend den Umbau der Haltestellen“ Von-der-Tann-Str.“ und „Berliner Str.“ vorzuziehen und dafür den Umbau der Haltestellen „Auf dem Brümmer“ und „Poth“ hinten anzustellen. Er bitte um Mitteilung, ob 60m-lange barrierefreie Haltestellen, auch für das Ost/West/ Netz, angestrebt würden und ob man nicht versuchen könne Haltestellen mit einer sehr hohen Fahrgastfrequenz vorzuziehen.
Herr Sohn bemängelt, dass das Behindertenpoltische Netzwerk (BPN) hier lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung vorgesehen wurde. Insbesondere da es sich hier um eine klassische Vorlage für das BPN handele und damit auch die Meinung des BPN noch mit in die Ratsentscheidung einfließen könne, bitte er darum, die Angelegenheit entsprechend zu vertagen.
Herr Ingenmey kritisiert, dass der Seniorenbeirat hier gar nicht beteiligt worden sei. Daher bitte er um eine Begründung, warum dies nicht geschehen sei und darum, auch den Seniorenbeirat bei solchen Vorlagen zukünftig mit einzubeziehen. Weiter verweist er auf den Vorschlag der Ampelkoalition zum Personenbeförderungsgesetzt, wonach die Haltestellen bis 2026 barrierefrei gestaltet sein sollen. Da dieses Zeitziel vorliegend schon nicht zu erreichen sei, bitte er die Verwaltung hierzu Stellung zu beziehen. In Bezug auf die Stadtbahnlinie 41 bemängelt er, dass die Haltestelle „ Münsterstraße“ als einzige dieser Linie noch nicht barrierefrei gestaltet worden sei. Da man schon beim Bau (1990) einen zeitnahen, barrierefreien Umbau zugesichert habe, rege er an, dass man diese Haltestelle bereits vor 2026 in Angriff nehmen möge, damit die U41 dann durchgehend barrierefrei nutzbar sei.
Herr Wilde teilt mit, dass er die Fragen nach den 60m langen, barrierefreien Haltestellen und der Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren, prüfen lassen werde. Zur Reihenfolge der Haltestellenausbaumaßnahmen verweist er auf die Ausführungen des Herrn Rybicki in einer der letzten Sitzungen und der hierin erwähnten Arbeitssysthematik des Tiefbauamtes, wonach man das, was umsetzungsreif sei auch umsetze, so auch die Ost/West/Strecke der Hellwegstrecke.
Bezogen auf das Personenbeförderungsgesetz hätte man nicht erst in 2024 sondern bereit in 2022 die Barrierefreiheit der Haltestellen erreichen müssen. Die Möglichkeit das zu verlängern gäbe es nun. Dazu diene das vorgelegte Konzept, welches erlaube, von dem Terminplan abzuweichen, also nach hinten zu strecken. Bezüglich des Beratungsganges gehe der davon aus, dass es jetzt nicht davon abhänge, dass man die Ratsentscheidung tatsächlich bereits im Mai benötige. Daher befürworte er den Vorschlag, sowohl das BPN als auch den Seniorenbeirat noch vor der Ratssitzung im Juni zu beteiligen, damit auch deren Haltung in die Beschlussfassung mit einfließen könne.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung, damit sowohl das Behindertenpolitische Netzwerk als auch der Seniorenbeirat noch vor der Ratsentscheidung im Juni hierzu beraten und deren Empfehlungen mit in den Entscheidungsprozess einfließen können.
Da der Seniorenbeirat bisher noch nicht in der Beratungsfolge berücksichtigt wurde, überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit an den Seniorenbeirat zur dortigen Beratung.“
AMIG 03.05.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit analog der Entscheidung des AKUSW vom 27.04.2022.
zu TOP 3.4
Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Projektsteuerung Westfalenhütte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21317-21)
AMIG 03.05.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beauftragt das Tiefbauamt mit der Einleitung eines Vergabeverfahrens mit anschließender Beauftragung der Leistungen der Projektsteuerung an ein externes Planungsbüro für das Bauvorhaben „Westfalenhütte“.
Für die Leistungen der Projektsteuerung entstehen Auszahlungen in Höhe von 2.000.000,00 Euro brutto. Die Auszahlungen werden entsprechend des Bauvolumens des Bauvorhabens „Westfalenhütte“ vom Tiefbauamt (FB 66), dem Amt für Stadterneuerung (FB 67) und dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung (EB 70) prozentual aufgeteilt und getragen.
Haushaltsjahr 2022: 166.667,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 166.667,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in Baubeschlussvorlagen dargestellt, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
zu TOP 3.5
Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19493-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 07.04.2022:
„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Herr Altner, Herr Unland, CDU-Fraktion), nachfolgenden Beschlussvorschlag abzulehnen: „Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 26.04.2022:
„Die CDU-Fraktion regt an, die Beteiligung der Öffentlichkeit als Präsenzveranstaltung durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 07.06.2022 und bittet um Berichterstattung.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel vom 07.04.2022 (siehe oben)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost vom 26.04.2022 (siehe oben)
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Sohn teilt mit, dass auch hier eine Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) wünschenswert wäre.
Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion sich der Ablehnung der Bezirksvertretung Brackel anschließen werde. Es sei so, dass hier durch den Radweg Fahrspuren wegfallen würden und keine Planung von Hauskante zu Hauskante erfolgt sei. Nach seinem Kenntnisstand sei die Angelegenheit wohl auch nicht mit DSW21 abgestimmt worden.
Herr Rm Stieglitz führt an, dass es in weiten Teilen hier noch sehr schmale Gehwege gebe. Das sei wirklich nicht schön, führe zu Konflikten im Fußgängerverkehr und sei auch für die Barrierefreiheit dort nicht optimal. Man sei daher froh, dass man hier nun einen großen Umbauplan
habe und nicht nur punktuell etwas geändert werden soll. Man halte es für wichtig, dass man von außen nach innen plane. Neben der barrierefreien Gestaltung der Haltestellen appelliere er dringend an die Verwaltung bei den Planungen auch zu berücksichtigen, dass hier in der Zukunft auch breitere Stadtbahnen fahren können. Darüber hinaus wäre es auch schön, mal einen Überblick darüber zu bekommen, wo überall im Stadtgebiet die Straßenbahnstrecken noch angepasst werden müssen.
Frau Rm Alexandrowiz bittet darum, die Anregungen, welche noch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost kommen würden mit zu berücksichtigen. Weiter merkt sie an dieser Stelle noch mal kritisch an, dass ihre Fraktion die Zeitplanung für die Barrierefreie Umgestaltung Stadtbahnhaltestellen nicht für angemessen halte.
Frau Rm Spaenhoff gibt zu Protokoll, dass es hier auf jeden Fall zügiger gehen müsse, um die Barrierefreiheit, die Hellwegumgestaltung zu realisieren und hinzunehmen.
Herr Kowalewski informiert darüber, dass die BV Brackel die Vorlage deswegen abgelehnt habe, weil man sich dort darüber Sorgen gemacht habe, dass für Radfahrer, gerade bei den Streckenabschnitten, wo sie in einer „ Sandwichposition“ zwischen die parkenden/einparkenden Autos und die Straßenbahn geraten würden, dort dann Gefahrensituationen entstehen würden (z. B durch aus den Autos oder der Bahn austeigende Personen). Da gebe es aus der Sicht der BV Brackel durchaus den Wunsch, dass die Verwaltung hierzu nochmal prüfe, ob man da nicht Abhilfe schaffen könne. Seine Fraktion werde der Vorlage heute zustimmen, er wolle die Verwaltung aber doch darum bitten, diese Problematik nochmal mitzunehmen und zu prüfen.
Herr Rm Dudde teilt die Kritik an der Zeitplanung. Gleichwohl befürworte man diese Vorlage, da sie schon geeignet sei, die Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern auf dieser wichtigen Ost/West/Achse herzustellen Es wären im Rahmen der bisher aufgestellte Planungen allerdings einig Unstimmigkeiten aufgefallen. Im Text werde dargestellt, dass die Haltestelle „Funkenburg“ eine Insellage habe wobei diese in der graphischen Darstellung eher an die Ränder gelegt worden sei. Man werde der Vorlage heute zustimmen, gehe aber schon davon aus, dass die Verwaltung die Anregungen, welche aus der BV Innenstadt Ost noch eingebracht würden in den weiteren Prozess integrieren werde und man daher den Prozess heute nicht durch weiteres Schieben aufhalten müsse.
Herr Wilde informiert darüber, dass man sowohl die heutigen Anregungen aus dem Ausschuss als auch die, welche in der Bezirksvertretung Innenstadt Ost und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung noch erfolgen würden alle mit den weiteren Prozess nehmen werde und Verwaltung hierzu im weiteren Verfahrensverlauf entsprechend Stellung nehmen werde.
Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung und in Kenntnis der o. a. Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlage außerdem an das Behindertenpolitische Netzwerk.
AMIG 03.05.2022:
Herr Rm Frank führt an, dass sich seine Fraktion dem ablehnenden Abstimmungsverhalten, wie bereits im AKUSW erfolgt, anschließen werde.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
zu TOP 3.6
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 26.04.2022:
„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 23872-22-E1):
Mit obiger Vorlage erreicht den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Vorlage zur Empfehlung, die eine nochmalige Kostenerhöhung in Höhe von 1.727.000 Euro zu oben genannter Maßnahme vorsieht. Damit sind die Kosten für das geplante Projekt nunmehr seit der Planung um 2.976.000 Euro gestiegen – von ursprünglich 4.997.592 € auf 7.973.592 € -, da bereits in 2021 eine Erhöhung der Kosten von 1.249.000 Euro vom Rat beschlossen wurde. Abzüglich der zu erwartenden EU-Zuwendung in Höhe von 4.497.832,80 € - wovon die Stadt einen Eigenanteil von 10% übernehmen muss - bleibt somit bis dato ein Investitionsvolumen von gut 3 Mio. Euro. Zu der erneut zu empfehlenden Kostenerhöhung werden in der Vorlage die Gründe dafür nur sehr vage benannt. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung die folgenden Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022 zu beantworten und diese dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022 vorzulegen: 1. In obiger Vorlage wird aufgeführt, dass sich mit fortschreitender Projektumsetzung Herausforderungen durch das Bauen im Bestand ergaben. Darüber hinaus sollen sich durch die erheblichen Abbrucharbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung weitergehende Erfordernisse im Aufbau ergeben haben. Dies wirke sich nun auf alle Folgegewerke aus. Wir bitten um konkrete Darstellung, welche Herausforderungen dies waren, ob die Abbrucharbeiten in dem Maße, wie geplant, durchgeführt wurden. Wenn nicht, bitten wir um Darstellung, warum die Abbrucharbeiten umfangreicher ausfielen. was mit „weitergehende Erfordernisse im Aufbau“ gemeint ist. wie sich die Auswirkungen auf die Folgewerke darstellen und, welches die Folgewerke sind. 2. In der Vorlage wird auch genannt, dass durch das Bauen im Bestand im weiteren Projektfortschrift zusätzliche Gewerke hinzugekommen sind, die ursprünglich als nicht notwendig eingestuft wurden: Wir bitten hier um Darstellung, um welche zusätzlichen Gewerke es sich handelt, warum diese im Nachgang als notwendig eingestuft wurden, wer diese Gewerke als notwendig eingestuft hat. 3. Weiter heißt es, dass sich die neu hinzugekommenen Gewerke in der Substanz der Gebäude begründen, welche trotz der umfangreichen Grundlagenermittlung teilweise erst Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift nach der Phase des Abbruchs final definiert werden konnten. Wir bitten um Darstellung, warum sich die Substanz der Gebäude erst final nach der Phase des Abbruchs definiert werden konnten, um welche Substanz es sich handelt. 4. Durch die oben aufgeführten Maßnahmen seien nun weitere Folgemaßnahmen notwendig, die zu deutlichen Mehrmassen sowie zusätzlichen Arbeiten führen. Wir bitten hier um Darstellung, um welche Folgemaßnahmen es sich handelt, welche zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden müssen, ob man sich nun sicher ist, dass keine weiteren Mehrbedarfe mehr durch unvorhersehbare Umstände im Gewerk auftreten werden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und lässt die Vorlage und die o. g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Rat durchlaufen und bittet, die Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.22 zu beantworten.“
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23872-22-E1):
„Wie erwünscht, werden mit diesem Schreiben die Fragen zum o. g. TOP beantwortet.
zu Frage 1:
Die Herausforderungen bestehen insbesondere im Alter und der Bausubstanz der beiden Gebäude Sportheim und Tennisheim. Diese sind in ihrer Nutzung vollständig genehmigt, aber vor Eigentumsübergang an die Stadt Dortmund teilweise erweitert, geändert oder umgebaut worden, ohne dass die Baupläne angepasst wurden. So stellte sich im Bauablauf mehrfach heraus, dass sich Gegebenheiten vor Ort anders darstellten, als die Unterlagen vermuten ließen. Zudem waren beide Gebäude bis vor dem Umbau in voller Nutzung und mit Einbauten ausgestattet. Durch diverse übliche punktuelle Untersuchungen im Rahmen der Grundlagenermittlung konnten die Schwachpunkte nicht vollumfänglich ermittelt werden, da die Bauart der Gebäude keine Gleichmäßigkeit aufweist. So kamen Schwachstellen erst im Rahmen der Abriss- und Rohbauarbeiten zum Vorschein.
Die Abbrucharbeiten waren dadurch deutlich umfangreicher als zunächst vermutet. Beispielsweise war das Dach des Tennisheims, trotz umfangreicher Prüfungen im Vorfeld, abgängig, da die Gebäudekubatur statisch bedenkliche Risse aufwies. Dies wurde erst nach Abbau aller Fassadenteile sichtbar. Zudem muss die komplette Sohle des Tennisheims erneuert werden, da die Bestandssohle extrem unterschiedlich stark ausgebildet war (zwischen 5-20 cm). Erste übliche Probebohrungen erweckten den Anschein, dass eine bauplangerechte Sohle vorhanden ist. Weitergehende Untersuchungen, im Rahmen des Abbruchs, stellten jedoch das Gegenteil fest. Dies führte dazu, dass nicht tragende Wände im Erdgeschoss des Tennisheims entfernt werden mussten, da diese keine Fundamentierung aufwiesen. Dies wurde erst ersichtlich, als die Sohle entfernt war. Die bis vor diesem Zeitpunkt erhaltenswerten Boden- und Wandbeläge waren damit auch abgängig und konnten nicht wie ursprünglich geplant erhalten werden.
Durch die umfangreicheren Abriss- bzw. Sanierungsarbeiten ergeben sich weitergehende Erfordernisse im Aufbau sowie Auswirkungen auf die Folgegewerke. So sind das Dach und der Dachstuhl des Tennisheims neu aufzubauen, da aufgrund der statisch relevanten Risse im Mauerwerk eine Verstärkung des Gebäudekubus durch einen zusätzlichen Rähm (Betonkranz um Außenmauern) zu erfolgen hatte.
Die erforderliche Sohlensanierung im Tennisheim zieht die Erneuerung der Bodenbeläge nach sich. Die notwendige Entfernung der nicht tragenden Wände erfordert zusätzlichen Trockenbau, der zu verputzen und zu streichen oder zu fliesen ist.
zu Frage 2:
Bei den zusätzlichen Gewerken handelt es sich um die Sohlensanierung, Abdichtungs-, Dachdecker- und Zimmerarbeiten. Zudem sind Auftragserweiterungen in den Gewerken Abbruch-/Schadstoffsanierung, Rohbauarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Putzarbeiten, Fliesenarbeiten erforderlich.
Die Erfordernisse haben sich während der Abbrucharbeiten und Rohbauarbeiten ergeben.
Die Notwendigkeit wurde durch das Architektur- und Fachplanungsbüros (z. B. Statik, Bauphysik) und entsprechende Gutachten (z. B. Schadstoff-, Bodengutachten) festgestellt.
zu Frage 3:
Warum die Substanz der Gebäude erst final während der Phase des Abbruchs definiert werden konnte, ist zu den Fragen 1 und 2 bereits beantwortet worden.
Bei der Substanz handelt es sich insbesondere um die Sohle und das Dach des Tennisheims sowie die Wände des Sportheims und des Tennisheims.
zu Frage 4:
Die Folgemaßnahmen sowie zusätzlichen Arbeiten wurden bereits zu den Fragen 1 und 2 erläutert.
Das von der Stadt Dortmund beauftrage Architekturbüro hat die Mehrbedarfe nach bestem Wissen und Gewissen nach aktuellem Kenntnisstand erarbeitet. Diese wurden städtischerseits geprüft und erschienen plausibel. Das Architektenbüro schließt durch die gegenwärtige Ausnahmesituation im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt und der Coronapandemie sowie dadurch entstehenden Materialengpässen eine hundertprozentige Kosten- und Terminsicherheit aus.
Die Herausforderungen der baulichen Substanz erscheinen nun kalkulierbar und sollten nicht mehr zu maßgeblichen Kostensteigerungen führen.“
AMIG 03.05.2022:
Herr Rm Frank bittet darum, die Angelegenheit zum Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.7
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Straßenbäume in Hitzeinseln - Baubeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22856-21)
AMIG 03.05.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt auf Basis der vorliegenden Ausführungsplanung die Herstellung der Baumscheiben mit Bäumen in den Straßen Entenpoth, Suebenstraße, Lugierstraße, Piepenstockstraße, Kleine Gildenstraße, Graudenzer Straße sowie der Beukenbergstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe 385.000 €.
Die Maßnahme „Straßenbäume in Hitzeinseln“ wird durch Bundes-/Landeszuwendungen in Höhe von 244.000 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt bereits vor. Darüber hinaus wird die Maßnahme durch eine zweckgebundene Zuwendung der Dr. Gustav Bauckloh Stiftung in Höhe von 10.000 € refinanziert.
Der zahlungswirksame Eigenanteil der Stadt Dortmund für diese Investition beträgt somit
131.000 €.
zu TOP 3.8
Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)
AMIG 03.05.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Immobilien Management-Bericht wird zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
AMIG 03.05.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.
zu TOP 3.10
Projekt SuPraStadt – Lebensqualität, Teilhabe und Ressourcenschonung durch innovatives Konsum- und Nutzer*innenverhalten in Stadtquartieren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23293-21)
AMIG 03.05.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Bericht zum Projekt SuPraStadt zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
Sachstandsbericht zum "Programm Plätze"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24104-22)
Der Auschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Sachstandsbericht zum „Programm Plätze“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.12
Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022:
„Dr. Suck (CDU) begründet den Wunsch seiner Fraktion zur ausschussübergreifenden Kommission mit den vielfältigen Themen rund um die Innenstadt und deren Zukunft. Hier sollen Themen aus den unterschiedlichsten Gesprächskontexten gebündelt werden. Als Ziel nennt er die Verständigung auf Leitlinien für die zukunftsfeste Entwicklung der Innenstadt. Er beschreibt unterschiedliche Perspektiven auf das Thema, woraus sich die breite Auswahl der Ausschüsse im Antrag ableitet. Die Kommission soll beratend tätig werden, Entscheidungen bleiben beim Rat und den Ausschüssen.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) beschreibt die Probleme, vor denen Städte in Europa generell stehen. Die Magnetwirkung des Einzelhandels geht verloren und die Städte werden nicht mehr wie bisher frequentiert. Die Verschiebung des Handels aus den Städten heraus sein das Problem der Innenstädte, nicht aber z.B. der Standort eines Drogenkonsumraums. So habe bereits der Städtetag 2020 deutlich gemacht, dass der Handel kein Garant für eine attraktive Stadt ist. Daher müsse das Ziel sein, gemeinsam ein multifunktionales Zentrum zu schaffen, welches von wohnen, spielen, Gastronomie, Bildung, Kultur, wohnverträgliches Gewerbe und Handwerk geprägt ist. So seien mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität und im Gegenzug weniger Verkehr nötig. Mangels eigener innerstädtischer Immobilien zur Gestaltung seitens der Stadt Dortmund sieht sie die Ziele als schwierig aber erstrebenswert an. Dafür sei die Kommission sinnvoll und mit der Leipzig-Charta aus November 2021 gibt es vielleicht auch ein gutes Beispiel für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung.
Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt in den Themen überein. Sie erklärt, genau für diese Zwecke sei über die Stadterneuerung Stadt und Handel beauftragt worden, die aufgeworfenen Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu gibt es diverse Runden mit unterschiedlichsten Agierenden. Zu diesem Zweck extra eine politische Kommission zu bilden, die sich teilweise alle Themen erneut anhört, ist aus Sicht ihrer Fraktion nicht sinnvoll. Austausch und Fachexpertise sind nötig für die politischen Vertreter*innen, in dieser Konstellation aber nicht zielführend. Effektiver seien eher Gespräche bei Stadterneuerung, City Runde oder City Ring. Abschließend alle Ergebnisse zu sammeln und zu verbinden sei für die SPD-Fraktion ein gangbarer Weg, ein sich regelmäßig treffende Kommission nicht.
Rm Kowalewski (Die Linke+) äußert Verunsicherung seiner Fraktion hinsichtlich der Rolle und Zusammensetzung der Kommission. Er empfiehlt, der Antrag solle zunächst in den genannten Ausschüssen diskutiert werden um den Nutzen für die Ausschussarbeit zu resümieren, denn schlussendlich müsste dort und im Rat entscheiden werden. Bei den Themen sieht er keinen wesentlichen Dissens. Strukturell muss z.B. das Binnenverhältnis zur City-Runde eingeordnet werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht ein berechtigtes Interesse, die vorgeschlagene Kommission hält er hingegen für ungeeignet. Die bestehenden Strukturen genügen.
Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sagt als Mitglied der City-Runde, es gehe im Antrag um die Erörterung fachbereichs- bzw. ausschussübergreifend. So könne das Thema in seiner Vielfalt und eben auch politisch abgebildet werden. Bei der Entwicklung von Zielprofilen sei die politische Teilhabe von Bedeutung. Daher sieht sie auch keine Doppelung sondern ein sinnvolles Gremium auf Zeit.
Rm Garbe (AfD) hält das Interesse von 31 Mitgliedern der Kommission an der Auszahlung eines Sitzungsgeldes für den eigentlichen Antrieb.
Rm Dr. Suck (CDU) sagt, es gehe ganz sicher nicht um 25 € Sitzungsgeld. Vielmehr soll ein verbindendes Gremium für die Ausschüsse entstehen, um ein „hin und her“ zwischen den Ausschüssen zu durchbrechen. Dier Kommission soll die Abläufe verkürzen denn häufig bestehe keine Zeit, Themen mehrfach zwischen den Ausschüssen zu verschieben. Seine Fraktion würde gern darüber beschließen, eine Beratung in den Ausschüssen wäre aber auch akzeptabel.
OB Westphal ergänzt, dass alle Fraktionen zur City-Runde eingeladen sind, sich jedoch sehr unterschiedlich beteiligen. Dabei ist die City-Runde eine übergreifende Runde aus Handel, Schaustellerei, Verwaltung und Politik um die Arbeit auch übergreifend leisten zu wollen. Dieser Austausch ist dort jederzeit möglich. Die City-Runde leistet anerkannt gute Arbeit, hat sich bewährt und ist anerkannt. Daher hält er ein weiteres politisches Gremium nicht für zielführend. Er regt –sofern der Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird– an, die Rolle der Fraktionen in der City-Runde zu diskutieren. Denkbar sei auch eine Abstimmung vorab, welche Themen in die City-Runde eingebracht werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die internen Abstimmungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen in den Ausschüssen. Darin sieht er genügend Austausch.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht keinen Dissens zur City-Runde. Ihr fehlen dort aber die aus ihrer Sicht zur Cityentwicklung wichtigen Vertreter*innen aus der Kultur. Auch die Themen „Wohnen“ und „Soziales“ seien nicht vertreten. Cityentwicklung ist keine Frage nur von Handel und Politik, dieses Thema muss weiter gefasst werden.
Rm Mader (CDU) merkt an, die City-Runde sei kein Gremium gem. Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dagegen seien Fachausschüsse dort verankert. Auch ausschussübergreifende Arbeit könne er ableiten.
OB Westphal stellt klar, dass es hier nicht um gemeinsame regelmäßige Sitzung von Ausschüssen sondern eine Kommission gehen. Die City-Runde stehe natürlich auch nicht in der GO NRW, aber deren Ziel sei auch die übergreifende Arbeit für die City.
In der Vergangenheit seien bei der City-Runde auch Vertreter*innen aus Kultur, Wohnungswirtschaft, etc. themenbezogen geladen gewesen. Der Rat könne die Erweiterungen verstetigen. Er plädiert dafür, die City-Runde als Instrument stadtgesellschaftlichen Austauschs zu erhalten und zu stärken. Eigene Kommissionsrunden würden die City-Runde schwächen.
Rm Bohnhof (AfD) erkennt in der GO NRW keinen „…Überausschuss…“. In der Kommission würden sich die Personen treffen, die vorher schon in den Ausschüssen beraten haben.
Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sieht in der City-Runde zwar die Möglichkeit der Anregungen und des Austauschs. Eine große Diskussion hält sie dort aber nicht für möglich. Auch sei trotz entsprechender Einladungen die Teilnahme aus der Politik eher gering. Dabei bedürfen strittige Themen einer Aushandlung. Dazu gehört auch der Austausch zwischen den Fachausschüssen.
Rm Garbe (AfD) erwähnt erneut das Thema „Sitzungsgeld“ und fordert den Verzicht.
Rm Nienhoff (CDU) entgegnet Rm Garbe, bei der City-Runde erhalte kein*e Teilnehmer*in Sitzungsgeld. Er vermutet, er deshalb dort aus der AfD-Fraktion bisher kein Mitglied gesehen haben.
Er hält die City-Runde für ein gutes Format, möchte aber die Politik ausschussübergreifend zusammenführen und die politischen Themen gebündelt in die City-Runde bringen. Auch die Erweiterung der City-Runde sei ein Thema.
Rm Spaenhoff (SPD) gibt den Hinweis, dass beim Thema „Zukunft der City“ der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) nicht berücksichtigt ist. Dabei gehe es um die Zukunft der Stadt, wozu auch die Entwicklung von Jugendfreizeitstätten oder Jungendangebote in der City gehen könnte. Bei einer Überweisung des Antrags in die Ausschüsse bittet Rm Spaenhoff, den AKJF zu berücksichtigen.
Rm Schlösser (Die Partei) erklärt, seine Fraktion gebe die Abstimmung wegen unterschiedlicher Auffassungen frei.
Rm Bohnhof (AfD) erklärt, ihm fehle die Zeit für die City-Runde.
Rm Mader (CDU) gibt zu der Darstellung aus der AfD-Fraktion, Ratsmitglieder würden sich am Sitzungsgeld persönlich bereichern, eine persönliche Erklärung ab. Er weist den Vorwurf von sich.
Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22-E1) vor:
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung zu prüfen, welche kurzfristigen Aufwertungsmöglichkeiten im nördlichen Umfeld des Hauptbahnhofs auf städtischen Flächen möglich sind.
Dabei sollen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Radverkehrsführung, des Abstellens von Fahrrädern sowie der Fußgängerführung berücksichtigt werden.
Zudem ist die Verknüpfung vom Nordausgang des Hauptbahnhofes zu den Bushaltestellen und der Stadtbahn unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit zu verbessern und für Großveranstaltungen zu dimensionieren.
Begründung:
Die Realisierung der Planungen für die Nordseite des Hauptbahnhofs und des ZOBs ist ungewiss und steht in weiter Ferne. Um die Eingangssituation zur Nordstadt aufzuwerten und der Bedeutung des Hauptbahnhofs als zentralem Mobilitätspunkt der Innenstadt gerecht zu werden, sind bis dahin Aufwertungsmaßnahmen zur Aufenthaltsqualität und Funktionsweise notwendig.“
AMIG 03.05.2022:
Herr Rm Frank bittet darum, diesen Antrag insgesamt als Prüfauftrag zu werten.
Mit diesem Hinweis leitet der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung weiter:
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung zu prüfen, welche kurzfristigen Aufwertungsmöglichkeiten im nördlichen Umfeld des Hauptbahnhofs auf städtischen Flächen möglich sind.
Dabei sollen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Radverkehrsführung, des Abstellens von Fahrrädern sowie der Fußgängerführung berücksichtigt werden.
Zudem ist die Verknüpfung vom Nordausgang des Hauptbahnhofes zu den Bushaltestellen und der Stadtbahn unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit zu verbessern und für Großveranstaltungen zu dimensionieren.
zu TOP 3.18
Kurzstreckentarif in Nachbarkommune
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23554-22)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 23554-22), lag bereits zur Sitzung am 08.02.2022 vor.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23554-22-E1):
„Zur Beurteilung des Vorschlages hat die Verwaltung die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und die Verkehrsbetriebe Kreis Unna (VKU) angeschrieben. Seitens der Verkehrsunternehmen wurden wiederum die zuständigen Stellen VRR und für den Westfalentarif die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH befragt. Das Thema spielt im Übergang zum Kreis Unna („Tarifkragen“ Überlappung mit dem Westfalentarif) eine Rolle. Nachbarkommunen im VRR-Gebiet sind hiervon nicht betroffen. Die Befassung des VRR mit dem Thema wird von DSW21 geteilt und von dort weitergeleitet. Sie ist als Anlage 1 beigefügt. Die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH hat direkt auf die weitergeleitete Anfrage der Verwaltung geantwortet, siehe Anlage 2. Aus den Stellungnahmen, wie aus einer telefonischen Rücksprache, geht hervor, dass der VRR die vorgeschlagene Anwendung des Kurzstreckentarifes nicht unterstützt. Die Kurzstreckentarife des VRR und der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe sind in Preis und Leistung unterschiedlich. Bisher gibt es keine Übereinkunft zwischen den beiden Tarifgemeinschaften, welcher der beiden Kurzstreckentarife im Übergang anzuwenden ist. Im Verhältnis zur geringen Anzahl der betroffenen Fahrgäste und der hiermit verbundenen Einnahmen ist der Aufwand für Abrechnung und Einnahmeaufteilung im Falle einer Anwendung eines Kurzstreckentarifs über die Verbundgrenze relativ hoch. Die Herstellung einer Übereinkunft zur Anwendung eines einheitlichen Kurzstreckentarifes wäre denkbar. Ein hoher Aufwand zur Zuteilung der nur geringen Einnahmen würde aber trotzdem entstehen. Rechtliche Würdigung: Grundsätzlich besteht auch im Falle der ÖPNV-Tarife Vertragsfreiheit. Diese führt z.B. dazu, dass ein Kurzstreckentarif auch im VRR nicht auf allen Verkehrsmitteln identisch angeboten wird: Z.B. ist, wenn eine Entfernung zwischen zwei S-Bahnstationen so gering ist, dass auf einer parallel verlaufenden Buslinie ein Kurzstreckenticket genutzt werden kann, dies mit der S-Bahn trotzdem nicht möglich. Auch bestimmte Buslinien, wie Schnellbuslinien, sind von dem Tarif ausgenommen, unabhängig von der Entfernung einzelner Haltestellen zueinander (z.B. Linie SB24, Mengede Markt – Am Schlagbaum). So haben bisher die Unternehmen und Tarifverbünde auch auf die verbundübergreifenden Angebote für Kurzstreckentarife verzichtet. Verkehrliche Bedeutung: Aus grundsätzlichen Erwägungen mag es geboten sein, für vergleichbare Entfernungen überall vergleichbare Tarife anzubieten. Im Fall der die Dortmunder Tarifgrenze zum Kreis Unna überschreitenden Fahrten ist jedoch davon auszugehen, dass eine äußerst geringe Anzahl an Fahrgästen überhaupt nur Interesse hat, diese Angebote wahrzunehmen: Keine Stadt und keine zwei Stadtteilzentren liegen innerhalb der Reichweite von 3 Haltestellen mit Übergang über eine Stadtgrenze. Vielmehr ist der Übergang zum Kreis Unna an fast allen Stellen ländlich und durch Entfernungen der Preisstufe A (Zweiwabentarif) geprägt. Die Mehrzahl der Quell- und Zielverkehre legt damit weitere Entfernungen oberhalb der Kurzstrecke zurück. Die Verwaltung geht davon aus, dass die geringe Anzahl dieser Kunden den Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Einnahmeaufteilung nicht rechtfertigt. Lösungsansätze: Für Kunden die die Nachteile des fehlenden Angebotes „Kurzstrecke“ im Bartarif nicht hinnehmen möchten, empfiehlt der VRR, die digitalen Tarifangebote des Eezy-Tarifes zu nutzen, siehe https://eezy.nrw/de/. Diese Tarifoption ermöglicht eine Quell-Ziel-Beziehung ohne Rücksicht auf bisherige Tarifgrenzen und wird derzeit u.a. in einer App des VRR, der VKU und der DB AG (DBNRWay) angeboten. DSW21 arbeitet an der Integration im Rahmen der DoTick-App (https://www.bus-und-bahn.de/dotick-app). Über die persönliche Nutzung des Eezy-Tarifs hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Thema „Kurzstreckentarif über Stadt- / Verbundgrenzen“ durch die politischen Vertreter in der Verbandsversammlung des VRR angesprochen werden kann. Gerade, weil aber mit dem Eezy-Tarif eine digitale Option verfügbar ist, empfehlen die Verwaltung, wie VRR und DSW21, aus Gründen der relativen Geringfügigkeit des Themas für die eigene innerstädtische Verkehrsentwicklung, bei relativ hohem Bearbeitungsaufwand (u.a. Einnahmeaufteilung) das Thema nicht weiter verfolgen.“
AMIG 03.05.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.19
CO2-Neutralität von städtischen Gebäuden
Stellungnahme der Verwaltung (Für den AMIG zur Kenntnis)
(Drucksache Nr.: 23775-22-E1)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23775-22-E1):
„Wie erwünscht, werden mit diesem Schreiben die Fragen zum o.g. TOP beantwortet. Frage 1: Die Stadt Dortmund hat in ihrem Bestand eine große Anzahl von Liegenschaften. Ist bei all diesen Liegenschaften bekannt, ob die Liegenschaften bereits CO2-Neutral umgebaut wurden bzw. welcher Umbaubedarf besteht? Wird dies zentral erfasst? Eine umfangreiche Erfassung der CO2-Neutralität von Städtischen Immobilien ist bisher nicht zentral erfolgt. Darüber hinaus wurden bisher noch keine konkreten Umbaubedarfe für die städtischen Immobilien zur Erreichung der CO2-Neutralität erfasst und auch noch keine konkreten Umbaumaßnahmen in diesem Sinne durchgeführt. In der Ratssitzung am 16.12.2021 erklärte die Stadt Dortmund die kommunale Klimaneutralität bis 2035 als Ziel. Vor diesem Hintergrund gilt es natürlich auch den Bauund Immobiliensektor in den Fokus zu rücken und eine Strategie für den Umgang mit den städtischen Immobilien, also sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten, zu erarbeiten. Anfang März 2022 startete diesbezüglich ein ämterübergreifender Arbeitskreis, der sich umfassend mit diesem Themenfeld auseinander setzen und in diesem Rahmen u.a. die Erreichung der CO2-Neutralität für Bestandsgebäude untersuchen wird. Frage 2: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung beabsichtigt, um die CO2-Neutralität bei den städtischen Gebäuden zu erreichen? Vor dem Hintergrund des Zieles die Klimaneutralität zunächst bis 2050, nun schließlich bis 2035 in Dortmund zu erreichen, wurden bereits verschiedene ganzheitliche Handlungsprogramme und Konzepte erarbeitet und beschlossen. Zu erwähnen sind hier bspw. das Handlungsprogramm Klima Luft 2030 sowie der Masterplan Integrierte Klimaanpassung der Stadt Dortmund. Beide beleuchten u.a. das Handlungsfeld Planen und Bauen und zeigen für diesen Bereich Handlungsempfehlungen auf. Zu erwähnen ist, dass sich das Handlungsprogramm Klima Luft 2030 bisher auf das Ziel bezog, die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Vor dem Hintergrund des neu gesetzten Zieles, der Klimaneutralität bis 2035, wird dieses Handlungsprogramm fortgeschrieben. Als weitere übergeordnete Maßnahme ist das Sofortprogramm Klima zu erwähnen, welches auf vier Eckpunkten basiert: - dem Aufbau eines Dortmund-Fonds, - dem Aufbau eines Nachhaltigkeitsnetzwerkes, - der Entwicklung eines kommunalen Wärmeprogramms sowie - dem Aufbau eines intensiven Dachnutzungsprogramms. Auch dieses Programm zielt übergeordnet auf die Zielrealisierung der Klimaneutralität in Dortmund und damit der CO2-Neutralität ab. Mit der konkreten Frage, wie die CO2-Neutralität bei städtischen Immobilien erreicht werden kann, beschäftigt sich der bereits in Antwort auf Frage 1 erwähnte ämterübergreifende Arbeitskreis. Unter Beteiligung diverser Fachbereiche widmet sich der Arbeitskreis der Frage, wie der Bausektor Einfluss auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 nehmen kann und muss. Ziel ist die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens mit konkreten Vorgaben, der sich sowohl auf Bestandsgebäude als auch bei Neubauprojekten anwenden lässt und sowohl Hilfestellung leistet bei Wahl der Materialien und Ausstattung, der aber auch konkrete Mindestvorgaben trifft, die zwingend eingehalten werden müssen. Frage 3: Wird bei den aktuell laufenden und in Kürze startenden Sanierungen diese Vorgabe bereits berücksichtigt? Die Städtische Immobilienwirtschaft wird bei der Umsetzung des mit Ratsbeschlusses vom 16.12.2021 (DS Nr. 21674-21) beschlossenen TEK Starterpakets diverse Maßnahmen zur Minimierung der CO2 Emissionen berücksichtigen. Konkret sollen bei den 6 Projekten zum strategischen Ausbau der KiTa- Betreuungsplätze folgende treibhausgasreduzierende Maßnahmen zur Anwendung kommen: - Reduzierung des Energieverbrauchs durch Vorgabe zur weitest gehenden Anwendung des Nullenergiehausstandards - Vorgaben zur Konstruktion energieeffizienter Gebäude durch ein niedriges A/V Verhältnis (Verhältnis der wärmeübertragenden Hüllfläche zum beheizten Volumen) - Substitution der Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen durch den Einsatz regenerativer Energien (z.B. Luft-Wasser- Wärme Pumpe, Geothermie) - Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Eigenstromversorgung - Prüfung des weitest gehenden Einsatzes von nachwachsenden Rohstoffen - Vorausschauende Vorgaben zur Konstruktion von Bauteilen im Hinblick auf eine sortenreine Rückbaufähigkeit (Vermeidung von Abfällen bei späterer Verwertung) Ferner wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft bereits geprüft, ob und in welchem Umfang die vorgenannten konkreten CO2 Reduzierungsmaßnahmen bei in der Planung befindlichen Neubauund Sanierungsprojekten eingebunden werden können. Hierbei müssen jedoch neben den finanziellen insbesondere die terminlichen Auswirkungen möglicher Umplanungen (z. B. Verschiebung der Fertigstellung von Schulbauprojekten) bewertet und mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt werden. Frage 4: Besteht eine grobe Kostenschätzung für die Umsetzung der nötigen Maßnahmen? Da die oben aufgeführten treibhausgasreduzierenden Maßnahmen im vollen Umfang erstmalig beim TEK Starterpaket zur Anwendung kommen werden, können die finanziellen Auswirkungen derzeit noch nicht bewertet werden. Durch die planungsbegleitende Einbindung eines sachverständigen Energieberaters sollen diese fortlaufend überprüft und im Hinblick auf ihren Nutzwert optimiert werden. Im Rahmen des kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses für das TEK Starterpaket können daher nach Abschluss der Entwurfsplanung mit Aufstellung der Kostenberechnung vergleichende Darstellung zu den bisherigen Ausführungsstandards erfolgen.“
AMIG 03.05.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)
AMIG 03.05.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss