Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 03.02.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:17 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend) i. V. f. Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Björn Gorgs (JobCenterDortmund) i. V. f. Regine Kreickmann
Peter Rennert (Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Oliver Gernhardt
Andreas Hibbeln

Elisabeth Hoppe
Doris Punge
Ingolf Sinn

Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz

Arno Lohmann 57/FABIDO
Martina Raddatz-Nowack StA 40
Sigrid Rahmann-Peters StA 40



4. Gäste

Josef Niehaus Stiftung für Jugend und Demokratie
Isabelle Schmucker Stiftung für Jugend und Demokratie
Dirk Loose Stiftung für Jugend und Demokratie
Christel Stegemann Albert-Schweitzer-Realschule
Christoph Jäger Fröbel-Schule
Gianluca Corda Fröbel-Schule
Deniz Nebioglu Fröbel-Schule
Benjamin Jäger Fröbel-Schule

Isa Özer Ruhrfamilienbildungszentrum e. V.


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 03.02.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.10.2015

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.11.2015


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Projekt Schülerhaushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03472-16)

2.2 Anerkennung des Ruhrfamilienbildungszentrum e.V.. Lindenhorster Straße 80 - 82, 44147 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfe-.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03409-16)

2.3 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -

2.4 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02912-15-E1)

2.5 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2016 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03399-16)

2.6 Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01715-15)

(Die Unterlagen wurden bereits für die Sitzung des Ausschusses am 18.11.2015 zur Verfügung gestellt)

2.7 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsstrukturen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02990-15-E2)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Heimunterbringung im Ausland - PB 31/2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02694-15)


3.2 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)

3.3 Abschlussbericht zum Projekt "SchubiDo" und Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03305-15)

3.4 Entwicklung der OGS in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00998-15-E3)

3.5 „Memorandum“ – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts
Maßnahmenkatalog
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 03291-15)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Juicy Beats Festival
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03424-16)

4.2 Vertretungsregelung in der Kindertagespflege
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03429-16)

4.3 Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03566-16)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden nachstehende Mitglieder (beratendes und stellv. beratendes) des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Herr Peter Rennert
Herr Jens Hebebrand




zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Anne Rabenschlag benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.10.2015

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.10.2015 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.11.2015

Herr Bahr wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zu TOP 3.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes … zugestimmt habe mit Ausnahme der Sekundarschule Westerfilde (s. Anlage 1, lfd. Nr. 29).

Mit diesem Hinweis wurde die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.11.2015 einstimmig (bei Enthaltung von Frau Schütte-Haermeyer) genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Projekt Schülerhaushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03472-16)

Herr Niehaus führte kurz ein.
Danach stellte Frau Schmucker gemeinsam mit Frau Stegemann und Herrn Jäger sowie den Schülern Gianluca Cordi, Deniz Nebioglu und Benjamin Fischer das Projekt vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die gelungene Präsentation.
Es gebe unterschiedliche Beteiligungsformen in Dortmund, der Schülerhaushalt sei eine davon. Der Jugendring habe ihn schon frühzeitig in das Projekt eingebunden. Er hoffe, dass es gelingen werde, entsprechende Geldquellen zu finden, damit es ausgeweitet und vielleicht sogar zu einer Dauereinrichtung werden könne.


Auch Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich begeistert von der gelungenen Vorstellung dieses sehr guten Projektes.

Herr Grohmann sah seine Erwartungen voll erfüllt. Schon in den ersten Diskussionen über den Schülerhaushalt sei seine Fraktion überzeugt gewesen, dass es ein erfolgreiches und lebensnahes Projekt werde. Es habe den Schüler/-innen ermöglicht, eigenverantwortlich zu handeln, aus seiner Sicht gute Projekte zu initiieren, für Mehrheiten zu werben, demokratisch abzustimmen und auch relativ schnell umzusetzen. Vor allen Dingen wurden sie ernst genommen.
Eine Ausweitung des Projektes werde unterstützt, sofern die erforderlichen Mittel vorhanden sind. Er dankte allen Beteiligten für die Präsentation und wünschte weiterhin viel Erfolg.


Frau Dr. Tautorat äußerte sich ausgesprochen positiv über das Projekt und die wirklich guten Ideen der Schülerinnen und Schüler. Sie dankte ihnen herzlich für ihre geleistete Arbeit.

Herr Barrenbrügge fand den Vortrag sehr gelungen. Seine Fraktion sei positiv angetan von dem, was in der kurzen Zeit – auch inhaltlich – entstanden ist. Er wisse aus eigener Erfahrung, wie schwer es oft ist, Ideen auch umzusetzen. Er hoffe, dass das Projekt nach dem erfolgreichen Start auch auf andere Schulen/Schulformen ausgeweitet werden kann (auch dauerhaft).

Herr Oppermann zeigte sich total angetan von dem Projekt, weil es deutlich zeige, was Schüler/-innen erreichen und wie gut sie mit Demokratie umgehen können und mit welcher Ernsthaftigkeit der Prozess gestaltet wurde. Er bedauerte, dass es nicht möglich ist, das als alltägliche Arbeitsweise an den Schulen zu verankern.

Herr Sohn äußerte die Hoffnung, dass es gelingen werde, für die in der Vorlage dargestellte Ausweitung die erforderlichen Sponsoren zu finden. Evtl. könne man bei der Beratung des nächsten Haushaltsplanes darüber diskutieren, inwieweit noch weitere städtische Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Er dankte den Beteiligten noch einmal herzlich für ihr Engagement und wünschte viel Erfolg bei der nicht immer einfachen Arbeit in den Schulen. Es gebe verschiedene Möglichkeiten, Schule interessant zu machen, Der Schülerhaushalt erscheine ihm geeignet, die Schulen attraktiver zu machen. Abschließend äußerte er die Hoffnung, dass sich weitere Schulen an dem Projekt beteiligen.


Die Mitglieder kamen auf Vorschlag von Frau Dr. Tautorat überein, die Vorlage auch dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den mündlichen Bericht über die Erprobung des Projekts Schülerhaushalt zur Kenntnis


zu TOP 2.2
Anerkennung des Ruhrfamilienbildungszentrum e.V.. Lindenhorster Straße 80 - 82, 44147 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03409-16)

Herr Özer stellte den Verein vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für den Vortrag.

Auf die Nachfragen von Frau Rabenschlag und Herrn Grohmann teilte Herr Özer mit:
- Es sei beabsichtigt, in Eving eine 4-gruppige TEK zu betreiben. Das pädagogische Konzept liege vor.
- Kontakte zu Werkstätten/Schulen, die behinderte Kinder betreuen, gebe es. Dieser Teil solle aber erst in 1 ½ Jahren angegangen werden. Zunächst konzentriere man sich auf die Gründung der Tageseinrichtung.
- Es gebe ein Team von 15 Erzieherinnen.

Für Herrn Gora müsste zunächst die Anerkennung als Träger im Vordergrund der Diskussion stehen. Der Betrieb der Kita sei eine andere Sache. Um über die Anerkennung entscheiden zu können, wäre es notwendig zu wissen, über welche Kompetenzen der Verein verfügt, ob er bereits Erfahrungen mit entsprechenden Jugendhilfeangeboten hat und ob es formale Hindernisse gibt, die eine Anerkennung verwehren. Das sei der Vorlage aber nicht zu entnehmen.

Herr Niermann teilte auf die Nachfrage von Herrn Sohn mit, dass der Verein einen Aufnahmeantrag beim Paritätischen gestellt hat. Das Verfahren dauere etwa 6 Monate. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe keine Gründe, die eine Mitgliedschaft ausschließen.

Herr Özer ging auf die Fragen von Frau Dr. Tautorat und Herrn Sohn ein:
- Das Team von 15 Erzieherinnen habe das pädagogische Konzept zusammengestellt. Die Erzieherinnen seien hier ausgebildet und würden bereits in Tageseinrichtungen arbeiten. Die zweite Arbeitsgruppe – ebenfalls 15 Personen – sei für die organisatorischen Belange zuständig. Er als Vorsitzender sei für die Organisation zuständig und könne bedauerlicherweise keine Auskünfte zu dem pädagogischen Bereich geben.

- Von den 15 Erzieherinnen hätten 10 Migrationshintergrund.

- Ziel sei ein bilingualer Kindergarten (deutsch/türkisch, kein muslimischer).

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ergänzte:
- Heilpädagogisch geschultes Personal sei zwar für den Bereich der Kindertageseinrichtungen wünschenswert, aber keine Voraussetzung für die Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder. Der konzeptionelle Schwerpunkt sei die bilinguale Ausrichtung. Er erinnerte daran, dass im Kindergartenbereich bilinguale Einrichtungen und Gruppen ausdrücklich gewollt seien.

- Der Verein habe – wie viele andere, die in den letzten Jahren anerkannt wurden – bisher keine Jugendhilfeangebote betrieben. Das vorgestellte Konzept sei überzeugend gewesen. Daher bestanden seitens der Verwaltung keine Bedenken, dass die Anforderungen an einen Jugendhilfeträger nicht erfüllt werde.

Herr Oppermann dankte für die Präsentation.

Herr Özer teilte auf die Nachfrage von Herrn Oppermann mit, dass weder er noch der Verein der Gülen-Bewegung nahestehen, anders als der damalige Interessent für das Grundstück.

Herr Barrenbrügge konnte zwar den Einwand von Herrn Gora nachvollziehen. Andererseits gehe es in der Vorlage zu 50 % auch um den Betrieb der Kita. Von daher müsse man beide Dinge betrachten. Er vermisste in der Vorlage Angaben zum Vorsitzenden bzw. 2. Vorsitzenden. Insgesamt betrachtet sehe sich seine Fraktion heute nicht in der Lage, bereits eine Entscheidung herbeizuführen. Er bat darum, die Vorlage in der nächsten Sitzung abschließend zu beraten.

Herr Sohn stellte fest, dass es dagegen keine Einwände seitens der Mitglieder gebe. Er teilte Herrn Özer mit, dass es keine Ablehnung darstelle, sondern bei den Mitgliedern lediglich noch Beratungsbedarf gebe. Für die nächste Sitzung werde Herr Özer wieder eingeladen.
Herr Sohn empfahl Herrn Özer, eine Person aus dem pädagogischen Bereich zur Sitzung mitzubringen, um dann evtl. noch offene Fragen klären zu können.


Die abschließende Beratung der Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses am 16.03.2016.


zu TOP 2.3
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -

Frau Schneckenburger berichtete:
Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist am 01.11.2015 in Kraft getreten.
In Dortmund gibt es derzeit eine massive Abnahme der UMF. In der letzten Woche mussten 15 Jugendliche in Obhut genommen werden, in dieser Woche sind es wesentlich weniger. Es ist nicht absehbar, ob das mit den Witterungsverhältnissen zusammenhängt oder vielleicht auch mit der Erschwerung des Reiseweges und ob ggf. ab März wieder mit einer Zunahme der Zahlen gerechnet werden muss.
Der monatliche Aufnahmeschlüssel wird vom Landschaftsverband Rheinland mitgeteilt. Danach besteht für Dortmund derzeit eine Aufnahmeverpflichtung von 420 Jugendlichen.
Bis Ende Oktober 2015 wurden 1.130 Jugendliche in Obhut genommen. Diese Anzahl hat sich dadurch verringert, dass die Jugendlichen volljährig geworden sind. Zur Zeit werden 898 UMF aus den Altverfahren und 84 junge Volljährige, ebenfalls aus dem Altverfahren (= 982) betreut.
Der überwiegende Teil der Jugendlichen kommt aus Syrien, die zweitstärkste Gruppe aus Albanien. Insgesamt sind 30 Staaten vertreten.

Seit dem 01.12.2015 müssen Jugendliche nur noch vorläufig in Obhut genommen werden. Auch wenn die Zahlen ebenfalls tendenziell rückläufig sind, ist der Verwaltungsaufwand weiterhin hoch. So müssen für das Kurzclearing auch weiterhin ca. 400 Plätze bereitgehalten werden.
Aufgrund des verwaltungsseitigen Aufwandes wurden insgesamt 33 neue Stellen im Team UMF geschaffen, das nunmehr im ehemaligen RAG Gebäude unterbracht ist.
Es ist festzustellen, dass der Bedarf an psychotherapeutischer Begleitung nicht in adäquatem Maß gedeckt werden kann, da das Therapie-/Beratungssystem nicht auf ein derartiges Wachstum ausgelegt ist, wobei lange Wartezeiten bei kultursensiblen, in der Traumatherapie erfahrenen Therapeuten bestehen. Das wurde auch von Trägerseite bestätigt. Die Situation ist aber in ganz NRW, dass Angebot und Nachfrage nicht in einem entsprechenden Verhältnis zueinander stehen.
Derzeit ist es nicht möglich, für alle Jugendlichen einen Schulbesuch zu organisieren. Die Anzahl der Auffangklassen steigt zwar, da eine große Bereitschaft der Schulen besteht zu prüfen, ob nicht noch neue Klassen eingerichtet werden können. Aber die räumlichen Kapazitäten der Schulen sind zunehmend ausgeschöpft und auch die erforderlichen Lehrkräfte stehen nicht so schnell wie notwendig zur Verfügung. Insgesamt ist die enge Verzahnung von Schule und Jugendhilfe eine notwendige Voraussetzung für die Integration der Jugendlichen.

Herr Sohn dankte für den Bericht zur aktuellen Lage.

Frau Schneckenburger ging anschließend auf die Fragen von Frau Schütte-Haermeyer, Frau Rabenschlag und Frau Beckmann:

- Die Jugendlichen seien nie länger als 1 – 3 Tage in der EAE geblieben (einzige Ausnahme: als die Zugangszahlen so hoch waren, dass überhaupt keine Plätze in Jugendhilfeein-richtungen zur Verfügung standen). Es gebe aufgrund der damaligen dramatischen Zugangszahlen noch Einrichtungen, die räumlich gesehen keine Betriebsgenehmigung bekommen würden. Ziel sei es aber, diese Einrichtungen baulich so zu gestalten, dass eine förmliche Betriebsgenehmigung durch den LWL erteilt werden kann/könnte.
- Seit dem 01.12.2015 gab es ca. 580 vorläufige Inobhutnahmen, von denen rd. 320 bereits an andere Jugendämter weitergeleitet wurden.
- Die Elisabeth-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie sei ausgesprochen hilfreich gewesen bei der Bewältigung schwieriger psychischer Situationen der Jugendlichen.


zu TOP 2.4
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02912-15-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02912-15-E2)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02912-15-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:



Außerdem lagen folgende Bitten um Stellungnahme vor:

SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 02912-15-E2

„… das Jugendamt betreut eine Vielzahl UMF im Rahmen der einschlägigen Anforderungen des Jugendhilferechts. Die Betreuung erfolgt bedarfsgerecht in den verschiedenen Wohnformen und mit unterschiedlicher fachlicher Intensität. Viele der UMF erreichen relativ schnell das Volljährigenalter.

Unter Berücksichtigung der Regelungen im § 41 SGB VIII werden notwendige Maßnahmen weiter geführt oder eingestellt. Im letzten Falle steht ein Systemwechsel an: Die nunmehr jungen Erwachsenen können Ansprüche nach dem AsylbLG und oder nach dem SGB II geltend machen. Unter Umständen ist dieser sozialrechtliche Wechsel auch mit einer räumlichen Veränderung, d. h., mit einem Aus- bzw. Umzug verbunden.

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie stellt sich die aktuelle Altersstruktur (ggf. auch am Stichtag 31.12.2015) der UMF dar? Wie viele Jugendliche erreichen dabei im Kalenderjahr durchschnittlich das 18. Lebensjahr?

2. In wie vielen Fällen werden Jugendhilfeleistungen nach § 41 SGB VIII (weiter-)gewährt?

3. In wie vielen Fällen müssen die nunmehr jungen Erwachsenen aus Jugendhilfeeinrichtungen (aufgeteilt nach Wohnformen) ausziehen?

4. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status müssen die jungen Flüchtlinge haben, um erfolgreich Hilfen gemäß § 41 SB VIII beantragen zu können?

5. Welche Regelungen existieren an den systemischen Schnittstellen zum AsylbLG und zum SGB II? Wie stellen sich die jeweiligen Prozesse in chronologischer und qualitativer Hinsicht dar?

Die Antworten auf die gestellten Fragen sollen wegen der überlappenden Zuständigkeit nicht nur dem AKJF, sondern parallel auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis gegeben werden.“


Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 02912-15-E3

„…viele der zu uns kommenden minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge sind durch die Erlebnisse Krieg, Hunger und Flucht (schwerst-)traumatisiert. Sie stehen zunächst unter der Obhut der Jugendämter. Nach Aussage des Landesjugendamtes gibt es aber lediglich in der Stadt Hamm eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem lokalen Jugendamt und der Traumaambulanz der LWL Klinik in Hamm.

Wir bitten um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

Herr Barrenbrügge zeigte sich nicht ganz zufrieden mit der Stellungnahme, die aus seiner Sicht relativ nichtssagend ausgefallen sei.

Frau Schneckenburger entgegnete, dass nur das berichtet werden könne, was tatsächlich vorgefallen sei. Es gebe keine Rückmeldungen darüber, dass es größere Ausschreitungen in UMF-Einrichtungen gegeben habe oder es eine besonders schwierige Zielgruppe gäbe, mit der häufig Polizeieinsätze zu verzeichnen wären oder mit der man in außergewöhnlicher Weise umgehen müsse. Ansonsten hätte die Verwaltung selbstverständlich wahrheitsgemäß darüber berichtet. Rangeleien zwischen Jugendlichen kommen vor. Das sei ein alltägliches Phänomen in Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen. Aber das Bild, dass es ausschreitungsbereite Jugendliche gebe, sei realitätsfern.

Frau Rabenschlage bestätigte aus Trägersicht die Aussagen von Frau Schneckenburger.

Herr Barrenbrügge erläuterte, es habe verschiedene Hinweise an seine Fraktion gegeben, dass es in der Nähe der Druckerei der RN öfter nachts zu Polizeieinsätzen gekommen sei. Das sei mit ein Grund für die Bitte um Stellungnahme gewesen.

Die schriftlichen Stellungnahmen der Verwaltung erfolgen für die Sitzung des Ausschusses am 16.03.2016.


zu TOP 2.5
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2016 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03399-16)

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Nachfragen/Anmerkungen von Frau Schütte-Haermeyer, Herrn Oppermann, Herrn Grohmann und Frau Dr. Tautorat ein:

- Die EWO-Daten werden ¼-jährlich ausgewertet. Der letzte Stand – 30.09.2015 – hängt mit der Erstellung der Vorlage zusammen. Nach Fertigung der Vorlage lag ein Anstieg bei den U 3-Jährigen auf ca. 16.800 vor (Stand 31.12.2015). Da nach seiner Information auch die Flüchtlingskinder in den EWO-Daten enthalten sind, wären diese auch in die Planungen des Jugendamtes einbezogen. Es gebe grobe Angaben, wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalte (ca. 270 Kinder U 3 und 230 Kinder 3 – 6 Jahre). Aber auch gestiegene Geburtenzahlen und andere Zuwanderungen nach Dortmund können einen Anstieg der Kinderzahlen ausmachen. Es sei ungeheuer schwierig, langfristige Planungen zu machen.
- Theoretisch bestünde die Möglichkeit, nach dem 15.03. laufend nachzumelden. Dafür müssten dann immer erweiterte Beschlüsse des Ausschusses herbeigeführt werden.
- Bei den beabsichtigten 19 Inbetriebnahmen von Tageseinrichtungen sind die 9 enthalten, die bisher nicht realisiert werden konnten.
- Bei dem vermuteten Zahlendreher bei den Plätzen in TEK für U 3 (s. S. 5 und 7 der Vorlage) sei die Anzahl der Plätze in Höhe von 3642 richtig.
- Weshalb die prozentuale Angabe bei der Versorgungsquote für U 3 für das kommende Kindergartenjahr für In-Nord trotz geplanter 200 weiterer Plätze gleichbleibe, könne er momentan nicht beantworten, werde die Auskunft aber nachliefern.
(Hinweis: Nach Mitteilung des Jugendamtes sind für das Kindergartenjahr 2016/2017 in der Innenstadt-Nord zwei neue Einrichtungen mit zusammen 22 Plätzen für Kinder unter drei Jahren geplant. In einigen bestehenden Einrichtungen wurden befristet in den letzten Kindergartenjahren zusätzliche Plätze eingerichtet. Einige Befristungen enden im laufenden Kindergartenjahr 2015/2016, so dass es nur zu einem Zuwachs von einem Platz kommt. Erst mit den geplanten Neubauten für das Kindergartenjahr 2017/2018 und den geplanten Anbauten an FABIDO-Einrichtungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInF) können nennenswerte Verbesserungen bei den Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen in der Innenstadt-Nord erreicht werden.)
- Neuere Informationen hinsichtlich der Förderhöhe durch Bund und Land liegen bisher nicht vor.
- Er bestätigte, dass die Trägerschaft (Eving, Oberadener Straße) jetzt nicht beschlossen werden könnte, aber die geplante Einrichtung im Angebot behalten werden müsse wegen der Terminvorgaben für die Anmeldung.
- Bauen sei mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, die zu teilweise erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Errichtung führen können (z. B. plötzlich auftauchende Leitungen, die in keinem städt. Verzeichnis waren). Das sei auch der Grund, warum die 9 „alten“ Einrichtungen nicht wie geplant in Betrieb genommen werden konnten. Er könne nicht garantieren, dass die 18 geplanten Einrichtungen tatsächlich zum 31.07. an den Start gehen können. Aber um die Landeszuschüsse zu sichern, müssten sie mit berücksichtigt werden.
Auch wenn in größerem Umfang Mittel für Flüchtlinge bereitgestellt würden, könnte keine Beschleunigung des Verfahrens erfolgen. Schon die Suche nach geeigneten Grundstücken stelle eine Mammutaufgabe für alle Beteiligten dar. Hinzu kommen noch weitere Faktoren
(z. B. Bürgeranhörungen, Auseinandersetzungen mit der Ortspolitik), die zu Verzögerungen führen.

- Da die Verwaltung nicht nur die Situation der Flüchtlinge, sondern auch anderer Zuwanderer und auch besonderer Zielgruppen im Fokus hat, bemühe man sich, Möglichkeiten neben dem regulären Ausbaugeschäft zu finden, um das vom Land aufgelegte Programm für niederschwellige Angebote in Anspruch nehmen zu können. Aber auch da stoße man an die Grenzen der personellen Kapazitäten.
- 2005 lag die Quote für Ganztagsplätze für die 3 – 6-Jährigen bei 21,22 %. Im Laufe der 10 Jahre wurden die Ganztagsplätze kontinuierlich ausgebaut. Wobei man berücksichtigen muss, dass ein Ganztagsplatz in Deutschland das 45-Stunden-Angebot ist. Jede Neueinrichtung ist so konzipiert, dass es 50 % 35-Std.-Plätze und 50 % 45-Std.-Plätze geben wird. Damit erfolgt weiterhin ein Anstieg der Quote für die Ganztagsplätze.
- Bis auf das letzte Jahr wurden behinderte Kinder nicht explizit in der Vorlage aufgeführt. Die Landschaftsverbände hätten aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Zahlen in die Beschlüsse aufzunehmen sind, weil das ein KiBiz-Fördertatbestand ist. Daher müsse zum Stichtag 31.08. ermittelt werden, wieviele Kinder in den Einrichtungen sind, die als behinderte Kinder anerkannt sind. Das sind die in der Vorlage genannten 237. Tatsächlich seien es aber am Ende des Kindergartenjahres mehr Kinder (ca. 400 – 450).
Inklusion sei für die Tageseinrichtungen seit den 70er Jahren nichts Neues und Bestandteil ihrer Arbeit. Das Problem sei nur, dass es dazu ein Antragsverfahren beim LWL gibt. Es müssen anerkannte behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder sein. Die Bedarfe zu ermitteln sei ein komplexes Thema, weil es auch viel mit der Zusammenarbeit mit den Familien zu tun hat. Die Einrichtungen können das ohne die Mitwirkung der Eltern nicht voranbringen. Auch müsse man sehen, dass andere Kulturen einen anderen Umgang mit Behinderung haben. Von daher habe der von RuFa vorgestellte Ansatz überzeugt. Der Verein stehe der Gülen-Bewegung – im Gegensatz zu dem früheren Interessenten für das Evinger Grundstück - nicht nah. Zwar stehe der Investor der Gülen-Bewegung nah, aber er fungiere auch nicht als Betreiber der Einrichtung. Die Bewegung wurde nach seinen Informationen vom hessischen Verfassungsschutz als unbedenklich eingestuft.


Herr Barrenbrügge brachte die Zufriedenheit seiner Fraktion über die aufgelisteten Maßnahmen und die breit gefächerte Trägerschaft zum Ausdruck. Er dankte den Trägern der freien Jugendhilfe für ihr Engagement. Abschließend erinnerte er daran, dass der Betrieb der Einrichtungen in freier Trägerschaft die günstigere Variante ist (höhere Bezuschussung durch das Land) und bat eindringlich, das nicht aus den Augen zu verlieren.

Herr Sohn dankte herzlich für die geleistete Arbeit unter den derzeitigen schwierigen Anforderungen.

Frau Schütte-Haermeyer wünschte weiterhin viel Erfolg bei dem weiteren Kita-Ausbau.

Herr Schade-Hohmann wies darauf hin, dass alle Träger den hohen Bedarf der Eltern an Ganztagsplätzen sehen. Allerdings müsse realisiert werden, dass der Gesetzgeber den Ausbau reglementiert hat (die neu zu schaffenden Plätze gehen fast alle in Neubauten und im Bestand gebe es große Schwierigkeiten).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig mit der Einschränkung, dass zwar der vorgesehene Standort in Eving mit beschlossen wird (s. S. 4 der Vorlage - Oberadener Straße), allerdings ohne die vorgeschlagene Trägerschaft durch das Ruhrfamilienbildungszentrum e. V., folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2016 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund sowie den in der Vorlage dargestellten Ausbaustand der Kindertagespflege.


zu TOP 2.6
Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01715-15)

Herr Burkholz führte kurz in die Vorlage ein.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung des Konzeptes Netzwerk INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt.


zu TOP 2.7
Vorschulische Bildungs- und Betreuungsstrukturen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02990-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu dem Tagesordnungspunkt wird wie folgt Stellung genommen:

1. Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Kinder bis zum sechsten Lebensjahr der Dortmund
kommunal zugewiesenen Flüchtlinge?

Auf Nachfrage bei Stadtamt 50 konnte die Zahl der Kinder in der benötigten Form nicht mitgeteilt werden. Die Zahl der Kinder in den zentralen Flüchtlingsunterkünften könnte benannt werden. Sie ist aber wegen der Fluktuation nicht planungstauglich. Derzeit werden im Jugendamt organisatorische Vorgaben getroffen, um perspektivisch die Zahl der Kinder bis zum sechsten Lebensjahr der Dortmund kommunal zugewiesenen Flüchtlingen benennen zu können.

2. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung darüber, wie viele dieser Kinder bereits einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege haben?

Bislang werden im Beitragswesen des Jugendamtes Flüchtlingskinder nicht als eigene Gruppe erfasst. Deshalb liegen keine Erkenntnisse über die Inanspruchnahme von Regelangeboten vor.
Eine Erweiterung der Erfassungssoftware ist in Bearbeitung, so dass zukünftig eine Erfassung erfolgen kann.

3. Mit welchem Mehrbedarf gegenüber den bisherigen Planungen an Plätzen in der
Kinderbetreuung sowohl bei den U3-Plätzen als auch bei den Plätzen für Kinder bis
zum Schuleintritt rechnet die Verwaltung in den kommenden Jahren?

In der Vorlage Drucksache Nr.: 03399-16 „Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2016 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)“ sind die aktuellen Entwicklungen der Einwohnermeldedaten zu den beiden Altersgruppen dargestellt. Auf die Vorlage und die Anlage 1 der Vorlage wird verwiesen. Diese wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 03.02.2016 behandelt.

4. Wie soll der erhöhte Bedarf an Betreuungsplätzen in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden?

Die erhöhten Bedarfe wurden in die Jugendhilfeplanung der Regelangebote aufgenommen. Die zusätzlichen Finanzbedarfe wurden in den Haushaltsberatungen 2015 mit in die Finanzplanungen aufgenommen.

5. Welche Möglichkeiten einer kurzfristigen Ausweitung von Plätzen in vorhandenen
Einrichtungen sieht die Verwaltung?

Es wurden mit den Trägern aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen beider Altersgruppen zusätzliche Plätze in verschiedenen Tageseinrichtungen für Kinder vorübergehend als Sofortprogramm für das Kindergartenjahr 2016/2017 eingerichtet. Die Plätze sind in der Vorlage Drucksache Nr.: 03399-16 und der Anlage 3 ausgewiesen. (Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.02.2016).
Für Kinder unter drei Jahren werden hier 32 Plätze vorübergehend eingerichtet und für Kinder ab 3 Jahren 197 Plätze.

Darüber hinaus ergeben sich durch die verabredeten Startstrukturen für die neuen Einrichtungen 48 vorübergehende Plätze für Kinder unter drei Jahren.

6. Wie sehen die rechtlichen Vorgaben für eine Ausweitung von Plätzen aus?

Grundsätzlich erlaubt das KiBiz im laufenden Betrieb eine Platzzahlüberschreitung von maximal zwei Plätzen pro Gruppe. In Gruppen, in denen anerkannte behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder betreut werden, darf die reguläre Platzzahl nicht überschritten werden.

Andere zusätzliche Plätze müssen jeweils zum 15.03. zur Betriebskostenförderung angemeldet werden und bedürfen einer geänderten Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. Zur Zeit vertritt das Landesjugendamt die Haltung, dass durch zusätzliche Plätze und Gruppen für Flüchtlingskinder keine Qualitätseinbußen eintreten dürfen.

Am 08.03.2016 findet beim Landesjugendamt zu den geplanten zusätzlichen Plätzen für das kommende Kindergartenjahr mit dem Dortmunder Jugendamt ein Abstimmungsgespräch statt.

7. Welchen veränderten Personalschlüssel würde eine Ausweitung nach sich ziehen?

Der Personalschlüssel erhöht sich im Einzelnen in Abhängigkeit von der Anzahl der zusätzlichen Plätze in Verbindung mit der Gruppenform und der Betreuungszeit nach den Förderbestimmungen des KiBiz.

8. Welche Überlegungen und Möglichkeiten gibt es, in bestehenden Einrichtungen in
der Nähe von bereits vorhandenen und geplanten Flüchtlingsunterkünften das Angebot
in Kindertageseinrichtungen zu erhöhen?

Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 5 bis 7 verwiesen.

9. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in einer Unterkunft oder in unmittelbarer Nähe einer Unterkunft neue räumliche Ressourcen zu schaffen, die eine Kinderbetreuung auch für bereits hier lebende Kinder ohne Betreuungsplatz ermöglichen?

Das Land hat in 2015 ein Programm zur Förderung niederschwelliger Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen aufgelegt und stellte hierfür in 2015 rund 6 Mio € und in 2016 rund 10,5 Mio € zur Verfügung.

Ziel ist es, über diese Angebote die zugewanderten Familien an das Bildungssystem heranzuführen und einen Übergang in die Regelangebote der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege zu ermöglichen.

Es wird auf die Ausführungen hierzu in der Vorlage Drucksache Nr.: 03399-16 und die Anlage 7 verwiesen. (Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.02.2016).

Grundsätzlich hat das Jugendamt den Raumbedarf für Kinderbetreuungsangebote bei der Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften generell angezeigt.
Aufgrund der räumlichen Bedarfe insgesamt ist eine Betreuung von Kindern aus dem Umfeld von Flüchtlingsunterkünften zur Zeit nicht machbar.

In Bereichen mit noch nicht abgedeckten Bedarfen werden geeignete Grundstücke oder geeignete Räumlichkeiten, die den verschiedenen gesetzlichen Anforderungen zur Betreuung von Kindern vor dem Schuleintritt genügen, gesucht. Grundsätzlich ist hier eine integrative Betreuung von Flüchtlingskindern und Kindern aus dem Stadtbezirk geplant.

10. Welche Möglichkeiten der kurz-bis mittelfristigen Ausweitung der Plätze in der Kindertagespflege sieht die Verwaltung?

Im Mai 2015 wurde nach Beschluss des AKJF als Sofortmaßnahme die Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege um 360 Plätze erhöht.

Die Träger der Kindertagespflege unternehmen derzeit alle Anstrengungen die 1.985 Plätze für Kinder unter drei Jahren durch die Gewinnung und Qualifizierung neuer geeigneter Tagespflegepersonen zu konsolidieren.

Ein weiterer kurzfristiger Ausbau ist vor diesem Hintergrund derzeit nicht praktikabel.

11. Welche Möglichkeiten der kurz-bis mittelfristigen Schaffung zusätzlicher Plätze in
Kinderstuben und Großpflegstellen sieht die Verwaltung?

Kinderstuben und Großpflegestellen sind Angebote der Kindertagespflege im Rahmen der beschlossenen Platzkontingente der Bedarfsplanung. Insofern werden hierdurch keine zusätzlichen Plätze geschaffen.
Zusammen mit den Trägern der Kindertagespflege verfolgt das Jugendamt das strategische Ziel der Verstetigung des Kindertagespflegeangebots in schwierigen Ausbaubereichen durch einen gezielten Ausbau von Großpflegestellen.

Geeignete Tagespflegepersonen werden hierzu beraten und nach Möglichkeit bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten unterstützt.

Aktuell gibt es 43 Großpflegestellen, inclusive der Kinderstuben, in Dortmund.
Sie werden nach Möglichkeit laufend ausgebaut.

12. Welche anderen kurz-bis mittelfristen Möglichkeiten zur Ausweitung der Betreuungsplätze sieht die Verwaltung?

Mittelfristig wird der Bedarf durch einen entsprechenden Ausbau von neuen Plätzen in neuen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege im Rahmen der Bedarfsplanung gedeckt werden.

Kurzfristig werden durch das Jugendamt und die Träger laufend geeignete Räumlichkeiten für die Betreuung von Kindern in Regelangeboten oder niederschwelligen Angeboten gesucht.
Der fortlaufende Ausbau an Plätzen seit 2005 hat allerdings dazu geführt, dass die Suche nach neuen geeigneten Grundstücken und Räumlichkeiten in Dortmund zunehmend schwieriger wird.

13. Welche konkreten Auswirkungen hinsichtlich einer Ausweitung der Plätze hat das
von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes?

Es wird auf die Ausführungen hierzu in der Vorlage Drucksache Nr.: 03399-16 und der Anlage 6 verwiesen. (Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.02.2016).

In der Projektliste der Stadt Dortmund für Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitions-förderungsgesetz sind 7 Um- und Anbaumaßnahmen im Rahmen der Betreuung für Kinder unter drei Jahren für Einrichtungen des städtischen Eigenbetriebes FABIDO enthalten, durch die in 13 neuen Gruppen 116 U3 Plätze und 84 Ü3 Plätze geschaffen werden sollen.“


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Heimunterbringung im Ausland - PB 31/2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02694-15)

Es lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.11.2015 vor:

„…Zum o.a. Tagesordnungspunkt liegen den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses nachfolgende Anfragen/Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung vor:

I. Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.11.2015 (Drucksache Nr. 02694-15-E1)

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, folgende Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses am 19.11.2015 schriftlich zu beantworten:


1. Wer sind die privaten Träger, bzw. wer bewirbt sich als Träger, die die Kinder betreuen?
2. Sind mehrere Kinder bei Familien untergebracht?

3. Wer spricht die Empfehlungen zur Unterbringung der Heim- / priv. Trägerschaft aus?
4. Warum werden unterschiedliche Tagessätze angesetzt?

5. Wer unterscheidet über die Höhe der vorgenannten Gelder?

6. Wann werden Kinder in der Regel zurückgeführt, bzw. unter welchen Voraussetzungen?

7. Wann werden die noch im Ausland betreuten Kinder wieder zurückgeführt?

8. Hat es Konsequenzen in der Verwaltung gegeben, weil die gesetzlichen Vorgaben bei der
Unterbringung der Kinder nicht eingehalten wurden?



II. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 18.11.2015 (Drucksache –Nr. 02694-15-E3)

Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung der jeweiligen Maßnahmen, mit den jeweiligen
Kosten und der jeweiligen gegenüberstehenden erbrachten Leistung pro Fall.
Eine Aufschlüsselung nach Ländern, in denen die jeweilige Unterbringung erfolgt ist wird
erbeten.


III. Tabelle der Verwaltung vom 19.11.2015 (Drucksache Nr. 02694-15-E4) zum o.a. Antrag
der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache –Nr. 02694-15-E3)
Nr. Name Vorname Hilfeart/Leistung Kosten/Tag Land
1 A. M. § 34 SGB VIII 152,88 € Spanien
2 A. B. § 34 SGB VIII 189,99 € Spanien
3 B. S. § 34 SGB VIII 170,38 € Portugal
4 D. M. § 34 SGB VIII 152,88 € Spanien
5 E. A. § 34 SGB VIII 152,88 € Spanien
6 H. A. § 34 SGB VIII 152,88 € Spanien
7 H. C. § 34 SGB VIII 152,88 € Spanien
8 K. V. § 34 SGB VIII 152,88 € Spanien
9 K. J. § 34 SGB VIII 167,24 € Estland
10 L.D. § 34 SGB VIII 152,88 € Spanien
11 M. T. § 42 SGB VIII 170,38 € Polen
12 N. R. § 34 SGB VIII 198,27 € Spanien
13 P. M. § 34 SGB VIII 189,00 € Polen
14 R. Y. § 34 SGB VIII 152,88 € Spanien
15 R. A. § 34 SGB VIII 189,99 € Spanien
16 R. J. § 34 SGB VIII 197,72 € Spanien
17 R. K. § 35 SGB VIII 178,62 € Polen
18 S. L. § 34 SGB VIII 152,88 € Spanien
19 S. D. § 34 SGB VIII 158,66 € Spanien
20 S. A. § 34 SGB VIII 305,29 € Spanien
21 S. D. § 34 SGB VIII 158,66 € Italien
22 S. C. § 34 SGB VIII 198,18 € Spanien
23 T. M. § 34 SGB VIII 152,88 € Spanien
24 W. N. § 41 SGB VIII 167,24 € Estland
25 Z. C. § 34 SGB VIII 170,38 € Polen

Der Vorsitzende, Rm Klink (Die Linke & Piraten), erinnert daran, dass unter TOP 1.3
- Feststellung der Tagesordnung - beschlossen wurde, die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02694-15-E2) zur Anfrage der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 02694-15-E1) im nichtöffentlichen Sitzungsteil zu behandeln.

Rm Frank (CDU) fragt nach den Gründen für die unterschiedliche Höhe der Tagessätze und erläutert ferner die Fragestellungen seiner Fraktion.

Rm Klink, Vorsitzender (Die Linke & Piraten) kritisiert, dass die Tabelle keine Leistungs-übersicht enthalte. Er bittet darzustellen, welche Leistungen in den einzelnen Leistungspaketen enthalten seien.

Herr Burkholz, Leiter des Jugendamtes (FB 51) erläutert, dass es sich bei der Betreuung im Ausland ausschließlich um individualpädagogische Maßnahmen handele, die u.a. aus Kapazitätsgründen im Inland nicht erbracht werden könnten. Wirtschaftlich betrachtet, seien Auslandsmaßnahmen fast um die Hälfte günstiger.

Rm Klink, Vorsitzender, (Die Linke & Piraten) hebt hervor, dass nicht die Auslandsmaßnahmen infrage gestellt worden seien, sondern die fehlende Transparenz der Leistungen. Ferner sei es in hohem Maße kritikwürdig, dass die gesetzliche Verpflichtung der turnusmäßigen Besuche von den Mitarbeitern des Jugendamtes nicht eingehalten worden sei.

Herr Burkholz (FB 51) erklärt, dass individuelle Leistungen erbracht würden, die auf Grundlage einer Entgeltvereinbarung inclusive Leistungsmerkmale, vom Träger kalkuliert und abgerechnet würden.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) fragt, ob die Unterbringung der Jugendlichen in einer psychiatrischen Klinik nicht sinnvoller sei und darüber hinaus auch ein anderer Kostenträger in Betracht käme.

Herr Burkholz (FB 51) teilt mit, dass die Jugendlichen bereits in 2-3 stationären Einrichtungen betreut worden seien und danach, aufgrund eines Gutachtens, die Individualbetreuung erfolgt sei.

Aus Sicht von Rm Taranczeweski (SPD) verdeutliche der Bericht, dass hinsichtlich der Auslandsmaßnahmen ein Konzept von FB 51 zwingend erforderlich sei; dieses müsse der Fachausschuss einfordern.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) betont die Notwendigkeit regelmäßiger Vor-Ort-Besuche. Aus Gründen der Neutralität müsse die Reisekostenübernahme aus dem Budget des Jugendamtes finanziert werden.

Der Vorsitzende, Rm Klink (Die Linke & Piraten) teilt abschließend mit, dass dieses Thema im Fachausschuss ausführlich behandelt wurde.

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Vorlage zur Kenntnis.



28

zu TOP 3.2
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)

Herr Barrenbrügge bat für die nächste Sitzung um neuere Zahlen hinsichtlich der Situation der zugewanderten Menschen aus Südosteuropa für den Bereich Nordstadt.

Das sagte Herr Burkholz – nach Abstimmung mit der Dortmunder Statistik - zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht (Stand: November 2015) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Abschlussbericht zum Projekt "SchubiDo" und Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03305-15)

Auf die Nachfrage von Frau Dr. Tautorat teilte Herr Burkholz mit, dass es z. Z. noch kein einheitliches Anforderungsprofil für Schulbegleiter gebe, da es unterschiedliche Formen der Behinderung gibt. Von daher gebe es seines Wissens unterschiedliche Qualifikationen der Migrationshelfer.

Frau Schneckenburger ergänzte, dass die Arbeitsgruppe SchubiDo in den Fachbereich Schule verlagert wurde, der über einen längeren Beratungsprozess insgesamt das Thema begleitet und steuert. In dem kürzlich vorgestellten Referenzrahmen wurde auch die Frage aufgeworfen, welches Anforderungsprofil die Schulbegleiter haben müssen.

Frau Dr. Tautorat entgegnete, die Kinder hätten festgestellte Förderbedarfe. Also sei für jede Fördermöglichkeit ein Qualifikations- und Anforderungsprofil festzulegen. Sie würde sich wünschen, dass ein für den jeweiligen Schüler angemessener Rahmen gesetzt wird und es auch etwas schneller geht.

Herr Barrenbrügge kritisierte, dass oft Quantität mit Qualität verwechselt werde. Es gebe eine sehr große Anzahl von Kindern, die inklusiv beschult würden, aber bedauerlicherweise nicht so, wie es wünschenswert wäre. Seit mindestens 2 Jahren gebe es das Problem, dass es keine qualifizierten Profile zur Ausgestaltung dieser Arbeit gebe. Hier sei auch das Land sowohl hinsichtlich der Ausgestaltung als auch in finanzieller Hinsicht in der Verpflichtung.
Inklusion sei von allen gewollt, aber aus seiner praktischen Arbeit wisse er, dass sie für alle Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer) nicht einmal im Ansatz zufriedenstellend laufe.


Herr Gora wies darauf hin, ein Problem dürfe nicht unbeachtet bleiben: Wenn eine höhere Qualität der in dem Bereich tätigen Menschen gewollt sei, müssten auch die erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe seien Leistungen, die entweder über Umlagen gegenüber dem LWL aus kommunalen Mitteln finanziert werden oder aber direkt bezahlt werden müssen. Für ihn stelle sich die Frage, welche Qualität mit den vorhandenen Mitteln tatsächlich eingekauft werden könne. Das sei aus seiner Sicht ein lokales Problem.

Frau Schneckenburger teilte mit, dass es seit längerer Zeit eine einheitliche Anlaufstelle für die Eltern gebe. Die Leistungsverpflichtung nach SGB VIII und SGB XII liege bei der Kommune. Von daher müsse man sich über die Konsequenzen im Klaren sein, wenn man einen bestimmten Qualifikationsrahmen definieren will.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, nimmt den Bericht zum Projekt „SchubiDo“ und zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Entwicklung der OGS in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00998-15-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… im Nachgang der Sitzungen des AKJF vom 03.06.2015 und 16.09.2015 beantworte ich zum Tagesordnungspunkt „Entwicklung der OGS in Dortmund“ (DS Nr.:00998-15) die Nachfragen von Frau Beckmann wie folgt:

Die Anregung von Frau Opitz, Kinder mit Behinderung auch in der Kriterienliste für die Platzvergabe im Offenen Ganztag zu berücksichtigen, wurde in der Trägerrunde am 29.09.2015 besprochen.

Bei der Platzvergabe steht die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" im Vordergrund. Da die Anzahl der OGS-Plätze oftmals durch räumliche Kapazitäten beschränkt ist, bleibt die Platzvergabe vorrangig der Berufstätigkeit der Eltern geschuldet, unabhängig davon, ob das zu betreuende Kind eine Behinderung hat oder nicht. Das soll aus Sicht der Träger auch weiterhin so bleiben. Da die Rahmenbedingungen an den Schulstandorten sehr unterschiedlich sind, soll die Aufnahme behinderter Kinder auch weiterhin eine individuelle Entscheidung der Schule in Abstimmung mit dem Träger bleiben. Hierdurch ist gewährleistet, dass sowohl die räumlichen Voraussetzungen als auch die ggf. notwendigen pflegerischen Maßnahmen von den jeweiligen Fachkräften vor Ort verantwortungsvoll durchgeführt werden können.

Ablehnung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten:

Oft zeigen sich Verhaltensauffälligkeiten, wenn die Kinder bereits einige Zeit im Offenen Ganztag betreut werden. Manche Kinder haben bereits einen Schulbegleiter/eine Schulbegleiterin am Vormittag, der/die dann auch nachmittags eingesetzt werden sollte. In diesem Entscheidungsprozess ist die Arbeitsgruppe SchubiDo mit eingebunden.

Über die Aufnahme bzw. Ablehnung in den Offenen Ganztag entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit dem Träger. Dem Familien-Projekt liegen hierzu weder Zahlen noch Ablehnungsgründe vor.

Einsatz der Fördermittel in Höhe von 200.000 € für Schulbegleitung im Offenen Ganztag:

Aufgrund der allgemeinen Steigerungsrate ist es auch im Bereich der OGS zu einem Fallanstieg gekommen. Zielsetzung war es, unter Berücksichtigung der Veränderungen durch das Schulrechtsänderungsgesetz, für Schülerinnen und Schüler analog zu der Über-Mittag- Betreuung in den Förderschulen den Besuch der OGS in jedem Fall sicherzustellen. Dabei waren die vorgesehenen 200.000 € nicht auskömmlich, um den gesamten Bedarf zu decken.“


Auf die Nachfragen von Frau Beckmann teilte Herr Burkholz mit:
- Ablehnung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten
In dem Bereich gebe es kein zentralisiertes Anmeldeverfahren (Zuständigkeit liegt bei der Schule und dem Träger vor Ort). Von daher gebe es seitens des Familien-Projekts bzw. jetzt StA 40 in Absprache mit den Trägern nur einen Rahmen, der aber aufgrund der an dem jeweiligen Schulstandort herrschenden individuellen Situation vor Ort umgesetzt werden kann. Somit würden auch keine Ablehnungsgründe erhoben. Wenn man das anders gestalten möchte, müsse über eine zentrale Vergabe der Plätze o. ä. nachgedacht werden. Wobei das aus seiner Sicht im Bereich des Offenen Ganztags – auch aufgrund der Rückmeldungen der Träger und Schulen – den Aufwand nicht rechtfertigen würde.

Frau Rahmann-Peters ergänzte:
Es wurde sehr eng mit SchubiDo zusammengearbeitet. Die zentrale Aussage sei, es muss kein Kind aus dem Offenen Ganztag, weil kein Schulbegleiter zur Verfügung steht. Das wurde immer vor Ort geregelt. Wenn die Eltern berufstätig sind und ein behindertes oder gehandicaptes Kind haben, wurde von den Schulen immer versucht, dieses Kind auch in die Betreuung aufzunehmen. Es gab intensive Gespräche mit den Eltern. Die Kinder kommen mit ganz unterschiedlichen Förderbedarfen. Es wurde immer im Einzelfall geprüft, hat die Schule die räumlichen und personellen Voraussetzungen, hat der Träger die entsprechenden Ressourcen. Ihres Wissens wurde eine Aufnahme auch immer ermöglicht. Darüber hinaus gab es auch Einzelfälle, gerade im Bereich der verhaltensauffälligen Kinder, in denen es vorübergehend zu einem Schulausschluss gekommen ist (unabhängig davon, ob ein Schulbegleiter zur Verfügung stand oder nicht). Da standen dann aber noch andere Probleme mit im Vordergrund.
Es gebe 9.500 Plätze im Offenen Ganztag, davon sind 1.100 Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf. Rd. 400 davon haben ein förmliches Feststellungsverfahren durchlaufen, 700 Kinder sind aus Sicht der Schulen, Schulleitungen, Sonderpädagogen, des Trägers Kinder mit einem besonderen Förderbedarf, der intern ermittelt worden ist.

Frau Beckmann dankte für die Ausführungen.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.


Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.03.2016 zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift:

Frau Beckmann bat um folgende Änderungen/Ergänzungen zu TOP 3.4:
– Statt von „Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten“ soll von „Kindern mit Behinderungen“ gesprochen werden.
- Sie habe darum gebeten, das Aufnahmeverfahren dahingehend zu prüfen, ob als zusätzliches Kriterium für die Vergabe von OGS-Plätzen „berufstätige Eltern mit beeinträchtigten Kindern“ aufgenommen werden kann.


zu TOP 3.5
Memorandum“ – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts
Maßnahmenkatalog
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03291-15)

Herr Sohn wies eingangs darauf hin, es sei ihm ein großes Anliegen gewesen, die Vorlage dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben, da der Bereich des Jugendamtes explizit genannt wurde.

Herr Grohmann unterstützte die Ausführungen von Herrn Sohn. Er erwarte auch von anderen Fachbereichen entsprechend umfangreiche Einsparungsvorschläge. Außerdem sah er es als erforderlich an, dass der Ausschuss auch in Zukunft weiter unterrichtet wird.

Auf die Nachfrage von Herrn Niermann teilte Herr Burkholz mit, dass durch die zusätzlichen Planstellen im Rahmen des „Fachstandards+“ in der Falleingangsphase die Beratung der Familien durch die Mitarbeiter der Jugendhilfedienste intensiviert erfolgen soll.

Frau Rabenschlag wies darauf hin, dass die Beratung von Familien auch bisher schon immer vom Jugendamt erfolgt ist. Wenn es sich aber nicht um Beratung handele, stelle sich die Frage, ob der Leistungsumfang dann der gleiche bleibt.

Herr Burkholz stellte dar, durch die intensivierte Beratungsleistung werde in höherem Maße eine differenzierte Fallabklärung für die Familien geleistet, auf Grundlage dieser Fallabklärung soll anschließend eine passgenaue Hilfe erfolgen. Das Verfahren führe – das zeige auch das Bremer Modell – dazu, dass Hilfe zur Erziehung oder Leistungen von externen Dritten ggf. erst später oder auch gar nicht in Anspruch genommen werden müssen.

Frau Rabenschlag zeigte sich nicht überzeugt.

Frau Schneckenburger ergänzte, im Kern gehe es darum, die Mitarbeiter in den Jugendhilfediensten, die hohen Belastungen ausgesetzt sind, in die Lage zu versetzen, extern eingekaufte Leistungen der Jugendhilfe zielgenauer einzusetzen. Es gebe die Erwartung, dass zwar das Gesamtbudget der Hilfen zur Erziehung in der Höhe nicht in entscheidender Weise beeinflusst, aber der Fallzahl- und Kostenanstieg mit abgefangen werden können. Die Verstärkung des Personals erfolgte mit dem Ziel, in der Projektphase die Auswirkung auf die Steuerungsfähigkeit des Jugendamtes zu sehen

Frau Schütte-Haermeyer teilte mit, ihre Fraktion habe zwar den Haushalt 2016 mit beschlossen, aber nicht das Memorandum.

Herr Sohn brachte abschließend zum Ausdruck, dass er auf die weitere Beteiligung des Ausschusses Wert legt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Juicy Beats Festival
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03424-16)

Es lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Das Jugendamt wird sich an den künftigen Juicy Beats-Veranstaltung nicht mehr finanziell beteiligen und den Veranstalter monetär unterstützen.
Die pädagogische Begleitung seitens des Jugendamt ist hiervon ausdrücklich nicht betroffen.

Begründung
Das seit Jahren gut etablierte Musikfestival „Juicy-Beats“ im Westfalenpark ist als Imagefaktor gut für Dortmund. Über die vielen Jahre hinweg ist der Bekanntheitsgrad des Festivals enorm gestiegen und wird von Jugendlichen und Erwachsenen aus ganz NRW – ja sogar deutschlandweit besucht. Die große Strahlkraft der beteiligten Bands und Künstler, die u.a. über regionale Radiosender, wie 1Live, beworben werden, sorgen für den Erfolg der Veranstaltung.

Eine finanzielle Unterstützung seitens des Jugendamts ist daher aufgrund des Bekanntheitsgrades des Festivals und der sehr guten Besucherzahlen entbehrlich geworden.“

Herr Barrenbrügge begründete ausführlich den Antrag seiner Fraktion.
Er betonte, die Veranstaltung als solches werde in keiner Weise in Frage gestellt. Aber nach seinen Feststellungen finde dort ein reger Drogenkonsum statt. Auch die ursprüngliche Zielgruppe (14 – 21 Jahre) habe sich altersmäßig stark verändert (eher 20 – 50 Jahre und älter). Das Jugendamt habe eine Vorbildfunktion. Daher sei nach Auffassung seiner Fraktion eine finanzielle Beteiligung an dem Festivals unter den bestehenden Voraussetzungen nicht zu rechtfertigen.
Es handele sich um ein tolles Festival. Das sei unbestritten. Zur Kompensation des städt. Zuschusses brauchten nicht einmal die Eintrittspreise angehoben zu werden, wenn man von den 30.000 Besuchern im Jahr 2015 ausgeht (bei einem Kartenpreis von 69,00 € für 2 Tage). Auch könnte versucht werden, Gelder bei der Wirtschaftsförderung oder den Kulturbetrieben zu akquirieren. Zur Unterstützung der Jugendbands könnte auch das Jugendamt einen symbolischen Beitrag von vielleicht 1.000 € leisten, aber keinen Zuschuss in Höhe von
25.000 €.


Frau Schütte-Haermeyer machte deutlich, dass das Drogenproblem ein gesellschaftliches sei, das überall auftauchen könne. Auch stimme sie zu, dass es sich um ein tolles Festival handele.
Unter finanziellen Gesichtspunkten dürften mehrere Fakten nicht aus dem Auge verloren werden: Einmal könnten Einnahmen aus der Anmietung des Westfalenparks erzielt werden. Zum anderen war es anfangs so, dass die Stadt eine Ausfallbürgschaft gegeben hat. Das sei ein unkalkulierbares Risiko, das auch heute noch für viele Veranstaltungen in Dortmund übernommen werde. Diese Ausfallbürgschaft wurde durch eine Festbetragsfinanzierung von 25.000 € ausgetauscht und so das finanzielle Risiko der Stadt minimiert. Letztlich könne man sich als Stadt nur beglückwünschen, dass man für den Betrag ein solches Festival bekommen könne.
Nach Erhebungen des Anbieters seien 75 % der Besucher unter 25 Jahren. Außerdem gebe es für Jugendliche und Familien bis zu 50 % Ermäßigung bei der Eintrittskarte. Auch das müsse man berücksichtigen.
Es wäre aus Sicht ihrer Fraktion das völlig falsche Signal an die Jugendlichen, wenn der städtische Zuschuss zurückgezogen würde.
Aus den dargelegten Gründen könne sie dem Antrag nicht zustimmen.

Herr Grohmann stimmte Frau Schütte-Haermeyer zu, dass es ein fatales Signal an die jungen Menschen wäre, wenn das Jugendamt dort aussteigen würde. Es könnte evtl. andere Unterstützer dazu bringen nachzudenken, ob ein Engagement unter diesen Umständen noch angebracht ist. Vielmehr sollte man sich vor Augen führen, dass es den Veranstaltern gelungen ist, über die Jahre ein solides Sponsoring aufzubauen, das auf Verlässlichkeit beruht und Planungssicherheit gibt. Der städt. Zuschuss in Höhe von 25.000 € solle nicht „kleingeredet werden“ Aber Juicy Beats habe sich zu einem starken Markenzeichen für Dortmund entwickelt, das erhalten bleiben müsse.

Herr Barrenbrügge ging noch einmal auf den Antrag seiner Fraktion ein.
Er sah eine Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Ausführungen zur kulturellen Bildung und der realen Umsetzung bei dem Festival. Die 25.000 € wären sicherlich besser beispielsweise beim Schülerhaushalt oder auch bei den Jugendhilfediensten aufgehoben. Welches Signal nach außen gegeben werde mit den Öffnungszeiten der Jugendfreizeitstätten (Schließung ab 22.00 Uhr), scheine nicht zu interessieren.
Er bedauerte, dass so schnell und leichtfertig Gelder ausgegeben werden und keine Bereitschaft bestehe, Neues zu überdenken.

Für Herrn Oppermann wurde mit Juicy Beats über einen langen Zeitraum eine Veranstaltung für Jugendliche geschaffen, die sich zu einer Marke entwickelt habe. Es sei enorm wichtig, an dieser Marke festzuhalten. Es könne eine Debatte darüber geführt werden, ob das Festival in der jetzigen Form noch sinnvoll ist und den damaligen Zielen entspricht oder an der einen oder anderen Stelle verändert werden sollte. Aber er werde nicht darüber diskutieren, den Zuschuss zu entziehen, weil in diesem Fall keinerlei Einflussnahme mehr möglich wäre.

Nach Auffassung von Herrn Gora werde wenig investiert in die Versorgung des Personenkreises, der im Prinzip die Zukunft dieser Stadt darstelle, und der es verdient hätte, dass man ihm ein Stückchen Kultur zukommen lasse. Wenn er überlege, wer im Kulturbereich agiere, welche Agenturen dort tätig sind und wohin Gelder abfließen und Subventionen erfolgen, dann sei der städt. Beitrag zu Juicy Beats nicht der Diskussion wert. Und zwar auch vor dem Hintergrund des Gesamtbudgets des Jugendamtes.
Wenn es darum gegangen wäre, hinsichtlich des Drogenkonsums tätig zu werden, hätte er zugestimmt. Aber die Forderung des Antrages gehe in eine andere Richtung, nämlich sich aus dem Engagement zurückzuziehen. Dann müsse aber auch zur Diskussion gestellt werden, inwieweit die vorgehaltene Angebotsstruktur angemessen ist.
Er halte es für sinnvoll, wegen des angesprochenen Drogenkonsums noch einmal im Detail zu prüfen, ob es tatsächlich so ist. Wobei er dem Jugendamt in keiner Weise Untätigkeit unterstellen wolle.
Er sprach sich dafür aus, den städt. Zuschuss weiterhin zur Verfügung zu stellen, und würde es begrüßen, wenn in Zukunft wesentlich mehr Mittel in den Bereich investiert werden könnten.

Herr Barrenbrügge berichtete, nach seinen Informationen habe eine Person versucht, bei dieser Veranstaltung einen alkoholfreien Getränkestand zu installieren. Das sei nicht zugelassen worden. Auch das halte er für nicht akzeptabel bei einer Beteiligung des Jugendamtes an dem Festival. Er gehe aber aufgrund der heutigen Diskussion davon aus, dass das Jugendamt noch einmal in Gänze sensibilisiert sei und verschiedene Dinge hinterfragen werde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (3 Ja, 10 Nein, 2 Enthaltungen) folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:

Das Jugendamt wird sich an den künftigen Juicy Beats-Veranstaltung nicht mehr finanziell beteiligen und den Veranstalter monetär unterstützen.
Die pädagogische Begleitung seitens des Jugendamts ist hiervon ausdrücklich nicht betroffen.


zu TOP 4.2
Vertretungsregelung in der Kindertagespflege
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03429-16)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die Kinderbetreuung nimmt in der Gesellschaft einen immer wichtigeren Stellenwert ein - sei es für die Berufstätigkeit, elterliche Ausbildung oder auch der Integration. Das Hauptaugenmerk ist dabei immer auf den Kita-Bereich gelegt, doch auch die Tagespflegeeltern leisten wichtige und unverzichtbare Arbeit.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten darzustellen, wie in Dortmund eine verlässliche Kindertagespflege trägerunabhängig garantiert ist, auch wenn die Tagespflegende Person z.B. krankheitsbedingt ausfällt.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich für die Sitzung des Ausschusses am 16.03.2016.


zu TOP 4.3
Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03566-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03566-16-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht hinsichtlich der Betreuungskonzepte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele und welche unterschiedlichen Träger für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen werden vom Jugendamt aktuell in Anspruch genommen? (bitte unterteilen nach Dortmunder Trägern und Trägern außerhalb Dortmunds)

2. Welche unterschiedlichen Betreuungskonzepte liegen der pädagogischen Arbeit mit den UMF zugrunde?

3. Wie werden diese Konzepte mit dem Jugendamt abgestimmt und rückgekoppelt?

4. Gibt es unterschiedliche Betreuungskonzepte und Schwerpunkte je nach Notwendigkeit des festgestellten Jugendhilfebedarfs? Wenn ja, wie sehen diese Schwerpunkte aus?

5. Wie schnell kann mit dem vorhandenen Unterbringungs- und Betreuungsangebot auf unterschiedliche Bedarfe strukturell eingegangen werden?

6. Ist eine Verfahrensberatung Bestandteil der Betreuungskonzepte?
Wenn ja, wie und durch wen findet diese Verfahrensberatung statt, wie ist sie personell ausgestattet und wie wird sie finanziert?


7. Wie ist die momentane Situation hinsichtlich der Anzahl der benötigten und vorhandenen Vormünder? Welche aktuellen Handlungsnotwendigkeiten sieht die Verwaltung?

8. Welche Anschlusshilfen gibt es für ehemalige UMF?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich für die Sitzung des Ausschusses am 16.03.2016.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Aus organisatorischen Gründen konnten keine Informationen vorgelegt werden.



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:

- Einrichtung einer Anlaufstelle „Wegweiser“
(Anschreiben des OB wurde den Mitgliedern mit den Sitzungsunterlagen übersandt) Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, nach ca. ½ Jahr die Leitung der Geschäftsstelle einzuladen.



Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil um 19:17 Uhr.




Sohn Rabenschlag Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin




Anlage zu TOP 2.1

Praesentation_Ergebnisspräsentation1.pdfPraesentation_Ergebnisspräsentation1.pdf


Anlage zu TOP 2.2

RuFa Final.pdfRuFa Final.pdf
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