Niederschrift

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
am 06.02.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Bartsch (CDU) i.V.f. Herr RM Böhm
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Tölch (SPD) i.V.f. Herr RM Baran
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Wittkamp (SPD) i.V.f. Herr RM Meyer
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)
Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch
Herr sE Clemens – Seniorenbeirat
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Wittling - Polizeipräsidium Dortmund


3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/stv. AL
Herr Limberg - 65/FBL
Herr - Dr. Falk 66
Herr Schließler - 69/AL
Frau Steckelbach - 23/GB2
Herr Ellerkamp - 8/dp
Herr Hachmeyer-Isphordning – 8/dp
Herr Struß - 1
Herr Klüh - 6/Dez.
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 06.02.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund







1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.12.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Fritz-Henßler-Berufskolleg - Beschleunigter Sanierungsablauf -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08834-13)

3.2 Inklusion in Dortmund

hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

hierzu -> Weitere Informationen zum Tagesordnungspunkt (hier: Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes)
(Drucksache Nr.: 06456-12-E2)

3.3 Kommunale Kostenbeteiligung an L663

hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012; Antrag -Nr.23- der Fraktion B'90 Die Grünen
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012; Antrag -Nr.11- der Fraktion Die Linke
(Drucksache Nr.: 08540-12-E2)

3.4 Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08502-12)

3.5 Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)

3.6 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08173-12)

3.7 Juventa und der PCB-Skandal
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08542-12-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.12.2012 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08542-12-E2)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung


4.1 Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08611-12)

4.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08771-13)

4.3 Bauleitplanung; 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße/Eisenstraße – und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 – Bornstraße nördlicher Teil – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Feststellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 16.01.2013; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 16.01.2013

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08808-13)

4.4 Rahmenplanung Husen-Kurl
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08805-13)

4.5 Umgestaltung der Faßstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08716-12)

4.6 Bewohnerparkzonen - Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08263-12)

4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08662-12)

4.8 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Endgültiger Ausbau der „Johannisbergstraße“ von der Stadtgrenze Witten bis zur Nordseite des Grundstücks „Johannisbergstraße“ 39a (Brücke bzw. dem Fuß- und Radweg) in Dortmund- Kruckel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08639-12)

4.9 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Endgültiger Ausbau der Straße „Zickenbrink“ in Dortmund-Löttringhausen nach § 125 Abs. 2 BauGB.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08640-12)

4.10 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Nachträgliche Zustimmung zum Ausbau der Erschließungsanlage "Kleiner Floraweg" und zum Restausbau von Gehweg und Parkspur von Kleiner Floraweg 5 (Trafostation) im Westen bis zur Straße Liesemorgen 16 im östlichen Bereich in Dortmund-Lücklemberg nach § 125 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08637-12)

4.11 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Endgültiger Ausbau der Greveler Straße (K9) von „Hostedder Straße“ bis „In der Liethe“ in Dortmund - Scharnhorst nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08670-12)

4.12 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Endgültiger Ausbau von Teilen der Tybbinkstraße sowie eines Teilabschnittes der Straße Pröbstingkamp in Dortmund-Asseln nach § 125 Abs. 2 BauGB.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08788-13)

4.13 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (südl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Dönnstraße), Am Amtshaus (westl. Abschnitt – von Remigiusstr. bis Heimbrügge)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07055-12)

4.14 Fahrradverbindung Innenstadt Universität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08987-13)

4.15 Thier Galerie
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08988-13)

4.16 Modernisierungskonzept Wohnungsbestand Speckestraße/Gerlachstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08986-13)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Genehmigung von Veranstaltungen in Dortmund;
hier: Stellungnahme der Verwaltung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07978-12-E2)

7.2 Lichtsignalanlagenschaltungen in Schwachlastzeiten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08985-13)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Verbesserungen im ÖPNV
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08993-13)

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- nicht besetzt -

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Ameisenfonds - Ein Förderprogramm für Dortmunder Schulen
Informationsvorlage

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08884-13)

12.2 Rodungsarbeiten auf der Fläche "Dortmunder Feld"
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08544-12-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.12.2012 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08544-12-E2)

13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen

14.1 Erfolgskontrolle der Schutzmaßnahmen für FFH-Arten auf Industriebrachen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08642-12)
Die Stellungnahme befindet sich auf dem Unterschriftsweg.

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08642-12-E1)

15. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Frank benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Nachfolgende Vorlagen sollen heute im Wege der Dringlichkeit mit auf die Tagesordnung genommen werden:

Ergänzungen:

I. Vorlage:
Bewertung der Fläche "Im Erlensundern" als Forensikstandort
Kenntnisnahme (DS-Nr.: 09034-13)
(Diese Vorlage wurde dem AUSWI kurzfristig vom Büro des Oberbürgermeisters zugeleitet mit
der Bitte, diese in der kommenden Sitzung mit auf die Tagesordnung zu nehmen)

Die Dringlichkeit wird anerkannt. Die Tagesordnung wird erweitert. Dieser Punkt wird unter TOP 3.8 aufgeführt.

II. Vorlage:

Die Empfehlung der BV-Huckarde vom 29.01.13 zum Thema „Realisierung des Einzelhandelstandortes am Bärenbruch, VEP Hu 148“
(Auch diese Angelegenheit wurde dem AUSWI auf Wunsch des OB-Büros zugeleitet, damit sich dieser als Fachausschuss noch vor der Ratssitzung damit beschäftigt.)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien spricht sich mehrheitlich gegen die Dringlichkeit dieser Angelegenheit aus. Die Tagesordnung wird somit heute nicht um diesen Punkt erweitert. Die Angelegenheit wird in einer der nächsten Sitzungen behandelt.


Änderungen :


I. Zu TOP 4.16 liegt zum Thema Modernisierungskonzept Wohnungsbestand
Speckestraße / Gerlachstraße eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion B'90/Die Grünen vor
(Drucksache Nr.: 08986-13-E1)

Da die hierzu heute als Tischvorlage vorliegende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08986-13-E2) schutzwürdige Daten enthält, einigt man sich darauf, die o.a. Bitte um Stellungnahme mit der dazugehörigen Stellungnahme im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.


Weiter einigt man sich darauf, nachfolgende Vorlagen (TOP 4.1 mit dem dazu vorliegenden Antrag) wegen weiteren Beratungsbedarfes in die nächste Sitzung am 13.03.2013 zu schieben:

TOP 4.1
Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes
Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer –
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer
aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss,
Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 08611-12)

hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 08611-12-E1)


TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund – im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur
Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss (Drucksache Nr.: 08662-12)

Man einigt sich außerdem darauf, die folgende Vorlage mit dem u.a. Antrag in die Sitzung des Rates
der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen:

TOP 3.8
Bewertung der Fläche "Im Erlensundern" als Forensikstandort
Kenntnisnahme (DS-Nr.: 09034-13)

hierzu Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen
(Drucksache Nr.:09034-13-E1)


Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit der o.a. Ergänzungen und Änderungen, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.12.2012

RM Dr. Brunsing bezieht sich auf TOP 4.17 Sportplatz Husen-Kurl und 4.18 Hörder Bahnhof aus der Sitzung vom 05.12.2012.
Es handelte sich jeweils um Anfragen an die Verwaltung, für die die jeweilige Stellungnahme, nach Ankündigung durch die Verwaltung in der Sitzung am 05.12. 2012, dem Protokoll als Anlage beigefügt wurde. Der Ausschuss hatte in der Sitzung am 05.12.2012 hierzu seine Zustimmung signalisiert. RM Dr. Brunsing merkt heute hierzu an, dass er dies für unglücklich halte, da man dann in der folgenden Sitzung keine Gelegenheit mehr habe, noch mal über das jeweilige Thema zu sprechen bzw. die Stellungnahme zu hinterfragen.
Deshalb bittet er darum, zukünftig von dieser Vorgehensweise abzusehen, also nichterledigte Bitten um Stellungnahmen zukünftig mit der Stellungnahme der Verwaltung auf die jeweilige Tagesordnung der Folgesitzung zu nehmen.

Anschließend führt er folgende Nachfragen bzw. kritische Anmerkungen zu den beiden Stellungnahmen der o.a Tagesordnungspunkte an:

Zum Sportplatz Husen - Kurl :
In Bezug auf das in der Stellungnahme erwähnte Schallgutachten möchte er von der Verwaltung bestätigt haben, dass hier in Bezug auf die darin erwähnten Richtwerte keine Klagegefahr mehr zu erwarten ist.

Zum Baugrundgutachten (Kernaussagen) und dem geohydrologischen Bodengutachten mit einem Regenwasserentwässerungskonzept:

Hierzu möchte er wissen, wie hoch die Kosten sein werden, die hierdurch entstehen.

Zu den noch bestehenden Mängeln am Hörder Bahnhof hat RM Dr. Brunsing folgende Anmerkungen::

Die in der Bahnhofshalle / Gleisunterführung abblätternde Farbe sollte kurzfristig beseitigt werden. Hierzu stellt er fest, dass dieser Mangel heute, nach sechswöchiger Frist immer noch nicht behoben wurde.

Weiter führt er an, dass ebenso die Aufzüge von der Gleisunterführung zu den Gleisen, entgegen der Zusage, dies nun kurzfristig zu tun, auch noch nicht in Betrieb genommen wurden.

Auch die Aussagen der DB zu der Erkennbarkeit des Bahnhofs sind für RM Dr.Brunsing unbefriedigend.

Insgesamt hält RM Dr. Brunsing fest, dass die DB den Hörder Bahnhof mit einer hohen Summe öffentlicher Mittel umgebaut, hierbei aber die Belange ihrer Fahrgäste nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt habe.

Er bittet die Verwaltung daher noch mal, auf die DB einzuwirken, damit die noch bestehenden Mängel dort kurzfristig beseitigt werden.


Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.12.2013 wird, nach Kenntnisnahme der o.a. Anmerkung, genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Fritz-Henßler-Berufskolleg - Beschleunigter Sanierungsablauf -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08834-13)

Nachfragen zur Vorlage, hinsichtlich des sicheren Verbleibs der Druckmaschine während des Umbaus, auch in Bezug auf die Torflinse, werden durch Herrn Limberg beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt die in der Vorlage dargestellte Variante zum beschleunigten Sanierungsablauf zur Kenntnis und beschließt -in Abänderung des Beschlusses DS-Nr. 07457-12 zur Sanierung und Ergänzungsneubau des Fritz-Henßler-Berufskollegs – abweichend von der ursprünglichen Umzugsplanung die komplette Auslagerung des Schulbetriebes während der Baumaßnahme unter Beibehaltung des Kompaktmodells. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt











3.2 Inklusion in Dortmund

zu TOP 3.2.1
Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012

(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Überweisung vom Rat der Stadt Dortmund vor:

„Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der SPD-Fraktion
vom 13.11.2012 (Drucksache Nr.: 08319-12-E1) vor:

Die SPD-Ratsfraktion bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 15.11.12 ein und bittet um
Überweisung in die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das
Behindertenpolitische Netzwerk:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der
Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den
Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden
Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der
gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen vergleichbarer Großstädte

Begründung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.
Ziel ist der Paradigmenwechsel von der Exklusion über Integration zur Inklusion in der Gesellschaft.
Unter Inklusion als Leitbild wird verstanden, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an
allen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen kann – und zwar von Anfang an und unabhängig von
seinen individuellen Fähigkeiten, seiner ethnischen wie sozialen Herkunft, seines Geschlechts oder
seines Alters. Insofern bezieht sich Inklusion auf alle Menschen. Inklusion bedeutet die Teilhabe von
Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen, sowie Barrieren für eine solche Teilhabe zu
erkennen und aktiv zu beseitigen.
Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich einen NRW-Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle –
NRW inklusiv“ mit vier Kernelementen aufgelegt. Mit über 100 Einzelmaßnahmen soll dieser
Aktionsplan in NRW umgesetzt werden. Die Laufzeit des Aktionsplanes ist auf einen Zeitraum bis
2020 angelegt. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der
Vertreter der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt.
Der Bereich Schule und Bildung wird insbesondere auf dem Weg zum inklusiven Unterricht wird einen
großen Schwerpunkt von Inklusion in NRW einnehmen und genießt jetzt schon in den Städten und
Gemeinden hohe Priorität. Einige Städte haben schon Inklusionspläne aufgelegt oder befassen sich
mit eigenen Inklusionskonzepten. Insgesamt sehr fraglich ist die langfristige Finanzierung der
Umsetzung von Inklusion.

In der UN-BRK heißt es dazu:
„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat,
unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel...Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle
Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem
Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“
In diesem Zusammenhang müssen Städte und Gemeinden auf die Konnexität der erforderlichen
Finanzmittel bestehen. Inklusion als neue Aufgabe mit neuer Zielsetzung in dieser Größenordnung
kann unmöglich von den Städten und Gemeinden allein geschultert werden.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, zur Umsetzung der Inklusion in den Städten
für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

Nachdem Rm Weyer den o. g. Antrag ihrer Fraktion eingebracht und begründet hatte, erklärte für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Blotenberg, dass entsprechende Initiativen ihrer Fraktion sehr
erfolglos gewesen seien. Von daher hoffe sie, dass es in dieser Angelegenheit jetzt endlich
weitergehe.
Weiterhin brachte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass für ihn der vorliegende
Antrag der SPD-Fraktion sehr schlüssig sei. Weiterhin regte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an,
den Antrag der SPD-Fraktion bei den Eckpunkten um einen weiteren Spiegelstrich zu ergänzen:
- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche
Des Weiteren brachte Rm Neumann (CDU) zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her
den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion begrüße und er gespannt sei, welche Kosten hierdurch auf
die Stadt Dortmund zukommen werden.
Abschließend erklärte OB Sierau, dass es diesbezüglich auch eine Initiative des
Behindertenpolitischen Netzwerkes gegeben habe. Im übrigen habe sich vor kurzem der
Verwaltungsvorstand mit dieser Thematik beschäftigt und diesbezüglich eine verwaltungsinterne
Arbeitsgruppe unter Federführung der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund, Frau Vollmer,
eingerichtet, um diesbezüglich eine Bestandsaufnahme als Grundlage für das weitere Vorgehen zu
erstellen.
Wichtig dabei sei für ihn das Konnexitätsprinzip. Dies bedeute, dass auf Seiten des Landes NRW
klare Aussagen zur Finanzierung geben müsse, da ohne finanzielle Unterstützung die Umsetzung der
Inklusion nicht möglich sein werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung wurde der Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 in
den Rat der Stadt eingebracht und an die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den
Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk zur weiteren Beratung überwiesen.“


Der Vorsitzende des Behindertenpoltischen Netzwerkes (BPN) bat mit Schreiben vom 15.01.2012 darum, die folgende Stellungnahme des BPN in die Beratung mit einzubeziehen:


„Frau Meyer übernimmt die Sitzungsleitung.
Herr Schmidt berichtet von Signalen aus den Ratsfraktionen, dass das Behindertenpoltische Netzwerk zum Thema „Inklusionsplan“ aktiv werden solle. Der Vorstand habe daraufhin entschieden, dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzuschlagen, zu diesem wichtigen Thema das Initiativrecht des Netzwerks zur Anwendung zu bringen. Der Rat soll gebeten werden, das Thema „Inklusionsplan für Dortmund“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu nehmen. Dazu soll eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in den Rat eingebracht werden, um eine Diskussion um Inklusion zu entfachen. In dieser Stellungnahme wird zurückgegriffen auf die Stellungnahme des Netzwerks zum Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderungen in der Stadt Dortmund 2009/2010 und erneut auf die Notwendigkeit eine umfassenden Datenerhebung zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen und die Notwendigkeit persönlicher
Unterstützung für die Übernahme ehrenamtlicher Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Es wird betont, dass ein Prozess zur Inklusion aus der Mitte der Gesellschaft kommen muss. Daher soll eineProjektgruppe mit Ratsmitgliedern und Vertreter/innen aller gesellschaftlichen Kräfte diesen Prozess begleiten. Das Behindertenpolitische Netzwerk werde diesen Prozess gern begleiten, aber keine zentrale oder koordinierende Rolle übernehmen. Inklusion wird in der Stellungnahme als Querschnittsaufgabe dargestellt, die eine regelmäßige Berichterstattung aller Verwaltungsbereich gegenüber der Projektgruppe erforderlich macht. Ziel der Stellungnahme ist es, die Entwicklung der Inklusion in Dortmund in einer bestimmten Qualität voranzutreiben. Nach einer Klärung des von den Antragsteller/innen gewählten Verfahrens beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund,

- die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Auf dem
Weg zum inklusiven Dortmund“ auf die Tagesordnung des Rates aufzunehmen,

- die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und

- entsprechende Veranlassungen zu treffen.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks Herr Herkelmann ist gern bereit, die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks im Rat vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Auf dem Weg zu einem inklusiven Dortmund - Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Diskussion um einen „Inklusionsplan“ für Dortmund –

Die grundlegende Überzeugung der Inklusion bedeutet für uns, es gibt keine „Behinderten“. Es gibt Menschen, in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, die gemeinsam in einem bestimmten Umfeld leben und sich gemeinsam darum bemühen, dieses Umfeld so zu gestalten, dass jeder sich darin wohlfühlen und das Beste aus sich machen kann. Davon haben alle etwas.
Wenn das Bildungssystem so funktioniert, dass jede und jeder etwas lernen kann, dann dürfen sich alle sicher sein, dass es auch auf sie ankommt. Wenn es selbstverständlich ist, dass öffentliche Räume so gebaut werden, dass sich alle darin zurechtfinden, Rollifahrerinnen, Sehgeschädigte,
Menschen mit Schuhgröße 46, Nichtschwimmer oder Westfalen, dann reden wir nicht mehr über den Umgang mit Behinderten sondern darüber, wie Menschen einander begegnen und was sie aus sich machen können. Menschen in allen Lebenssituationen werden noch viel darüber nachdenken müssen, was uns eine inklusive Gesellschaft wirklich abverlangen wird und der Weg dahin ist weit. Ein Umdenken braucht viel Zeit, viele Ideen und Initiativen. Eine Bestandsaufnahme und ein Aufzeigen von denkbaren Wegen wären ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Dortmunds
Wir meinen, diese Initiativen müssen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und von ihr getragen werden. In unserer Stellungnahme zum Bericht der Behindertenbeauftragten „Wahrung der Rechte der Menschen mit Behinderung 2009 - 2010“ sprachen wir uns für eine wissenschaftliche Untersuchung zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund aus. Das Behindertenpolitische Netzwerk bekräftigt nochmals eindringlich die Feststellung, dass es keine gesicherten Daten zur Lebens- und Bedarfssituation behinderter Dortmunder und Dortmunderinnen gibt. Weitgehend beruhen die Analysen auf Einschätzungen und Erfahrungen. Gesicherte Daten über eine mögliche Über - oder Unterversorgung sind nicht vorhanden. Wir meinen, die Erstellung einer solchen Untersuchung ist ein Prozess, in dem Diskussionen mit allen gesellschaftlichen Kräften in Dortmund zu führen sind. Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt vor, dass die Erstellung eines
solchen Berichtes und das Aufzeigen von weiteren Schritten von einer ad hoc Kommission aus Ratsmitgliedern und anderen gesellschaftlichen Kräften begleitet wird. Das Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt sich hieran gerne, ohne hierbei eine herausragende oder gar zentrale Rolle
einzunehmen. Dieser Prozess kann nur aus der Mitte der Gesellschaft gestaltet werden. Für die Aufbereitung der Daten und die Koordinierung eines solchen Prozesses halten wir ausreichende personelle Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung für unabdingbar.
An der Querschnittsaufgabe der Entwicklung des inklusiven Dortmund arbeiten alle Teile der Stadt Dortmund. Alle Verwaltungsteile sollen in regelmäßigen Abständen der ad hoc Kommission über ihre Beiträge zur Entwicklung des inklusiven Dortmund berichten.“



AUSWI; 06.02.2013:


RM Weyer begründet noch mal die Bedeutung des vorliegenden Themas.

Herr Herkelmann (BPN) schließt sich dem an und appelliert an das Gremium, heute eine positive Empfehlung hierzu abzugeben.

Herr Clemens (Seniorenbeirat) teilt mit, dass er für den Seniorenbeirat heute zu dem Thema noch keine Stellungnahme abgeben könne, da dieses Gremium sich hierzu, aufgrund später Beteiligung, noch nicht beraten konnte.

RM Pohlmann regt hierzu an, bei der späteren Umsetzung gezielte Modelle in quartiersbezogenen Wohnprojekten zwecks Erlangung von Akzeptanz für das Thema Inklusion zu initiieren.

RM Kowalewski signalisiert Zustimmung, möchte aber wissen, ob bei der Aufstellung des Konzeptes die erforderlichen Mehrbedarfe, inkl. der Kostenschätzungen für evtl. erforderliche Umbaumaßnahmen bei den Raumkonzepten dargestellt werden. Außerdem möchte er wissen, warum man an eine erste Umsetzung in einem Aktionsraum denke und nicht an einen Bereich, der von der Sozialstruktur her sicher ist und von daher ein solches Konzept, gerade in der Startphase, leichter verkraften könne.

RM Neumann verdeutlicht die grundsätzlich positive Haltung seiner Fraktion zum vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion und teilt weiter mit, dass er heute zunächst keinen weiteren Diskussionsbedarf sehe.

Zum Hinweis der Vorsitzenden RM Reuter, dass noch offene Fragen zur konkreten Umsetzung zu Themen, wie z.B. „der modellhaften Umsetzung von Inklusion in Aktionsräumen“ sowohl inhaltlich als auch vom Zeitpunkt her, heute in diesem Gremium nicht weiter behandelt werden können, signalisiert der Ausschuss seine Zustimmung..

Danach erfolgt die Abstimmung zum o.a. Antrag er SPD-Fraktion sowie zu der Empfehlung des BPN wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den o.a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08319-E1) – unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpoltischen Netzwerkes (BPN) (Drucksache Nr.: 06456-12-E2) – zu beschließen.













3.3 Kommunale Kostenbeteiligung an L663

zu TOP 3.3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012; Antrag -Nr.23- der Fraktion B'90 Die Grünen
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt nachfolgende Überweisung vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:


„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag nachfolgender Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Beschlussvorschlag

Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Abstimmung
nachfolgender Anträge:

Präambel

Der Rat stellt fest, dass es das Ziel sein muss, einen Haushalt zu verabschieden, der den Erhalt der
vollen und eigenständigen Handlungsfähigkeit der Stadt 2013 ermöglicht. Diese Handlungsfähigkeit
liegt insbesondere im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, um die Stadt im kommenden Jahr ohne
Auflagen sozial und ökologisch gestalten zu können.
Nur die volle Handlungsfähigkeit garantiert die Umsetzung der vielen notwendigen Projekte und
Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, im Schul- und Sozialbereich, in der Kultur sowie
Investitionen in Energiespar- und Klimaschutzprojekte, Baumaßnahmen und der Wirtschaftsförderung
im Sinne der gesamten Stadt.
23. Der Rat lehnt eine Übernahme von Planungsleistungen für die L663 und für die
Semerteichstraße ab. Der Rat lehnt es ab, im Vorgriff auf eine mögliche Landesförderung in
Vorleistung zu treten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der o.
a. Antrag Nr. 23 zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien überwiesen wird.“



Des Weiteren liegt die Überweisung vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion
Die Linke vor:

wir bitten darum folgende Anträge zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

11. Keine kommunale Kostenbeteiligung an L663n

Der Rat beschließt sich nicht an den Kosten für den Bau, die Planung und die Unterhaltung
der geplanten Landesstrasse L663n, sowie für etwaige Umbauten von Zufahrtsstrassen und
weiteren begleitenden Maßnahmen finanziell zu beteiligen. Die Landesregierung ist bereits in
der Planungsphase darüber zu informieren, dass die Stadt Dortmund nicht bereit ist
Folgekosten durch veränderte Verkehrsströme zu tragen und diese bei der
Landesstrassenplanung einzupreisen sind.
Begründung:
Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hat die Verwaltung sich dahingehend geäußert, dass
die L663n auf dem Teilstück zwischen der Asselner Strasse und der Dortmunder Strasse 9,5
Millionen Euro kosten würde (siehe DS 06339-12-E3). Darüber hinaus sei es der Dortmunder
Verwaltung nicht bekannt, ob die Maßnahme weitere Maßnahmen nach sich zieht, die von der
Stadt Dortmund zu tragen wären. Auch zu möglichen Belastungen für den städtischen
Haushalt werden daher keine Angaben gemacht. Um finanziellen Schaden für die Stadt
Dortmund abzuwenden sollte eine frühzeitige Festlegung der Nichtübernahme von Kosten für
Begleitmaßnahmen vollzogen werden und diese dem Land NRW mitgeteilt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der o.
a. Antrag Nr. 11 zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien überwiesen wird.“



AUSWI, 06.02.2013:

RM Kowalewsi erläutert noch mal den heute vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

RM Dr. Brunsing erläutert ebenfalls den Antrag seiner Fraktion und appelliert an den Ausschuss, diesem zuzustimmen.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu den Anträgen verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den o.a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07866-12-E6)sowie den o.a. Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 08540-12-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP/BL sowie Die Linke ab.


zu TOP 3.4
Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08502-12)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2013:

„Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erklärt, dass sie die Ausführungen zu Nr. 8 der
Gesamtliste „Schulbiologisches Zentrum“ nicht teile. Ihrer Kenntnis nach sei die Außenhülle
des Gebäudes nicht in Ordnung. Im Innenbereich würde es außerdem muffig riechen. An
einigen Stellen seien schwarze Verfärbungen zu sehen.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler schlägt einen Ortstermin mit der Fachverwaltung vor, um
sich ein Bild vom Zustand des Gebäudes zu machen. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung
der Bezirksvertretung.
Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass nach ihrer Auffassung der Pavillon an der Kruckeler
Grundschule nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Sie bittet um schriftliche
Stellungnahme der Fachverwaltung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Sie fasst
einstimmig folgenden Beschluss:

1. Bei einem Ortstermin mit der Fachverwaltung soll der Gebäudezustand des
Schulbiologischen Zentrums besprochen werden.

2. Die Fachverwaltung wird um schriftliche Stellungnahme bezgl. des Zustandes des
Pavillons an der Kruckeler Grundschule gebeten“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 08482-12)

RM Lührs lobt die gesamte Berichterstattung und hebt hierbei einige Projekte (Halbzeitaktion im Stadion, Umweltbewusste Schule, 100 Energieplushäuser, Ameisenfond) hervor.
Da sie es für besonders wichtig hält, dass sämtliche Projekte der Stadt zusammengefasst werden, signalisiert sie auch für die Zukunft, diese Art der Berichterstattung zu unterstützen.

RM Dr. Brunsing äußert sich grundsätzlich positiv zu dem Bericht, bittet aber darum, diesen zukünftig, zwecks besserer Information, zeitnaher, insgesamt straffer und zu den einzelnen Punkten konkreter zu verfassen.

Herr Clemens (Seniorenbeirat) äußert sich sehr enttäuscht darüber, dass im gesamten Agenda-Bericht nicht eine Information über die gute, über die Grenzen Dortmunds hinaus bekannte, Dortmunder Seniorenarbeit (der Seniorenbüros und des Seniorenbeirates) zu finden sei. Er bittet die Verwaltung darum, sich mit dem Seniorenbeirat in Verbindung zu setzen, damit die Aktivitäten aus dem Bereich der Seniorenarbeit noch mit in den vorliegenden Agenda-Bericht aufgenommen werden. Weiter bittet er darum, zukünftig auch den Seniorenbeirat für die Beratungsfolge solcher Vorlagen zu berücksichtigen.

RM Münch äußert zur Vorlage, dass er es für wichtiger halte, Maßnahmen tatsächlich zu realisieren als eine Vielzahl von Projekten in einem umfangreichen Bericht zusammenzufassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 08173-12)

Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen verdeutlichen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage.

RM Kowalewski bittet die Verwaltung für den nächsten Bericht darum, zukünftig hierin einen branchenbezogenen Abgleich abzubilden, welcher aufzeigt, wie viele Arbeitsplätze im Verhältnis zu der jeweils verbrauchten Fläche entstanden sind.

Nachfragen zu den Themen: Büroflächenentwicklung, Wirtschaftlichkeit von Flächen/ Abbau von Restriktionen und Flächenverbrauch werden durch Herrn Ellerkamp beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Zwischenbericht 2012 zum Masterplan Wirtschaftsflächen zur Kenntnis.



zu TOP 3.7
Juventa und der PCB-Skandal
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 08542-12-E1)

hierzu Bitte um Stellungnahme zum TOP der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 08542-12-E1)
- lag bereits zur Sitzung am 05.12.2012 vor -

hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08542-12-E2):

(siehe Seite 18 der Niederschrift)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 3.8
Bewertung der Fläche "Im Erlensundern" als Forensikstandort
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09034-13)

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 09034-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Der AUSWI der Stadt Dortmund stellt fest, dass der Bau einer zusätzlichen Forensik im Bereich des Landgerichtsbezirks Dortmund aufgrund des zusätzlichen Versorgungsbedarfs von zurzeit 138 Maßregelvollzugsplätzen notwendig ist.

2) Der AUSWI lehnt entgegen der öffentlichen Überlegungen des Oberbürgermeisters die Schaffung zusätzlicher Maßregelvollzugsplätze im Stadtbezirk Aplerbeck und jegliche Erweiterung der Wilfried-Rasch-Klinik ab.

3) Der AUSWI hält fest, dass die von der Verwaltung in der Vorlage aufgeführten Gründe gegen eine Bebauung der Fläche „Im Erlensundern“ auf andere, vergleichbare Freiflächen übertragbar sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Freiraumschutzes bei ökologisch wichtigen Flächen.

Begründung:

Zu 1)
Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage beschrieben, dass im Bereich des Landgerichtsbezirks Dortmund ein zusätzlicher Versorgungsbedarf von zurzeit 138 Maßregelvollzugsplätzen besteht. Davon entfallen alleine 70 notwendige Plätze auf den Bereich der Stadt Dortmund. Die benötigten Plätze sind deshalb im Bereich des Landgerichtsbezirks Dortmund zu schaffen. Dies sollte der Rat in einer öffentlichen Positionierung bekräftigen.

Zu 2)
Die Wilfried-Rasch-Klinik in Aplerbeck verfügt über 62 Maßregelvollzugplätze. Damit ist die Kapazität der Klinik erschöpft. Gleichzeitig steht die Politik bei den BürgerInnen in Aplerbeck im Wort, dass es über die vorhandene Anzahl der Plätze keine Erweiterung der Klinik geben wird. Die vom Oberbürgermeister öffentlich in die Diskussion gebrachte Erweiterung vorhandener Einrichtungen kann sich nur auf die Wilfried-Rasch-Klinik beziehen, da sie die einzige Einrichtung im Landgerichtsbezirk ist. Dies würde die inzwischen vorhandene Akzeptanz der Klinik in der Bevölkerung erschüttern. Der Rat sollte deshalb allen Erweiterungsgedanken eine eindeutige Absage erteilen.

Zu3)
Die Verwaltung beschreibt in ihrer Vorlage ausführlich, warum die Fläche „Im Erlensundern“ aus Gründen des Freiraumschutzes von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Diese Begründungen sollten auch für andere, ökologisch wichtige Freiflächen in der Stadt gelten.“



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage, mit dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09034-13-E1) in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.





4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08611-12)

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08611-12-E1):

Die aktuelle Diskussion, am Phoenix-See gezielt Wohnungsbau auch für Menschen mit
niedrigerem Einkommen zu ermöglichen, wird grundsätzlich begrüßt.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet deshalb unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, Flächen innerhalb des aktuellen Bebauungsplan Phoenix-
See Südufer zu identifizieren, die geeignet sind für:

- geförderte Mieteinfamilienhäuser/ Reihenhäuser mit ca. 5-6 Einheiten
- geförderten Geschosswohnungsbau mit 3 oder 4 Etagen mit max 20-30 Wohneinheiten

Die Verwaltung prüft, inwieweit ein zeitlich befristetes Angebot für einen Sonderpreis von
220€/qm umsetzbar ist bzw. prüft dieses in Zusammenarbeit mit der Phoenix-See Entwicklungsgesellschaft.
Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, ob und inwieweit Festsetzungen in vorliegenden
B-Plan geändert werden müssen.“



AUSWI, 06.02.2013:

RM Pohlmann erläutert den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion und appelliert an die Verwaltung die hierin gestellten Fragen möglichst bis zur nächsten Sitzung bereits zu beantworten, um eine bessere Diskussionsgrundlage zu haben.

RM Harnisch kündigt an, dass ggf. von seiner Fraktion noch ein weitergehender Antrag zu nächsten Sitzung folgen wird.

Herr Wilde dankt für die ersten Hinweise zu dem Thema und stellt in Aussicht, dass von der Verwaltung hierzu ggf. zur nächsten Sitzung bereits neue Informationen eingebracht werden können.

RM Pisula verdeutlicht die Ablehnung seiner Fraktion zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen.

Die Vorsitzende RM Reuter hält fest, dass der Ausschuss sich in seiner nächsten Sitzung, aufgrund der heute gemachten Anmerkungen zum Thema sowie eventuell einem weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion und den dann ggf. neuen Informationen bzw. Ergebnissen der Verwaltung zum geförderten Wohnungsbau, dem Thema intensiv widmen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage sowie den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wegen weiteren Beratungsbedarfes in die nächste Sitzung am 13.03.2013.


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08771-13)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2013:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck lehnt die Vorlage mehrheitlich ab und empfiehlt
dem Rat der Stadt Dortmund mit 12 Nein-Stimmen und 6 Ja-Stimmen folgendes nicht zu
beschließen:

AUSWI, 06.02.2013:

Der s B Herr Tietz schließt sich der Empfehlung der BV Aplerbeck an und bittet darum, die Vorlage ebenso abzulehnen.

Danach erfolgt die Abstimmung zur Vorlage, ohne weitere Diskussion, wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP/BL sowie Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 6 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- geprüft und beschließt:
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 07.11.2011 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 09.01.2013 dem Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- einschließlich der unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW .

V. Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen gesamten Planbereich die Anordnung einer Umlegung.

zu TOP 4.3
Bauleitplanung; 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße/Eisenstraße – und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 – Bornstraße nördlicher Teil – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Feststellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 16.01.2013; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 16.01.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08808-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

II. beschließt die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der aktualisierten/modi-fizierten Begründung vom 16.01.2013 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.


Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 und die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtge-staltung, Wohnen und Immobilien vom 19.09.2012 offengelegenen Inhalt als Satzung.
IV. beschließt, der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 und der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.01.2013 beizufügen.
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.4
Rahmenplanung Husen-Kurl
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08805-13)

AUSWI, 06.02.2013:

RM Waßmann macht auf die Formulierung im Rahmenplan aufmerksam, wonach positiv
formuliert wäre, dass die Fläche der ehemaligen Zeche Kurl als Gewerbegebiet geeignet
ist. Weiter macht er noch mal deutlich, dass es gerade durch die vielen Baumaßnahmen in
Husen Süd und aufgrund der Insellage für die Bevölkerung vor Ort wichtig sei, dass dort nun
auch die entsprechenden infrastrukturellen Angebote unterbreitet werden. Vor dem
Hintergrund, dass man dort keine alternativen Flächen zum o.a. Zechengelände für eine
gewerbliche Nutzung sehe, appelliert er noch mal dringend daran, dass hierzu die
Wirtschaftsförderung in enger Zusammenarbeit mit der Planungsverwaltung entsprechende
Gespräche mit dem Eigentümer des Geländes führt, um hier zu einem positiven Ergebnis zu
kommen.
Weiter erinnert RM Waßmann daran, dass im Zusammenhang mit einer ersten
Rahmenplanung, auf Anregung der örtlichen Kolpingfamilien und –vereine, der Bedarf für
einen Festplatz deklariert wurde. Hierzu hatte man in den ersten Entwürfen für die
Rahmenplanung ein Grundstückstausch angedacht (es bestand die Idee eine private Fläche
am Bahnübergang mit einer städtischer Fläche im Bauer Holz zu tauschen). Hierfür war
vorgesehen, dass die Verwaltung entsprechende Verhandlungen mit dem
Grundstückseigentümer des Privatgeländes führen sollte. Da dies bisher nicht geschehen sei, bittet er
darum, diese Angelegenheit im Rahmen der vorliegenden Rahmenplanung noch mal aufzugreifen.

Der s. B. Tietz begrüßt die vorliegende Rahmenplanung grundsätzlich und unterstütz
weitestgehend die Ausführungen seines Vorredners hinsichtlich der Bemühungen ortsnahes
Gewerbe vor Ort zu installieren. Er spricht sich anschließend deutlich gegen die Planungen
hinsichtlich des Standortes für den Sportplatz Husen Kurl aus. Hierzu erinnert er an die
intensiven Diskussionen aus der Vergangenheit und betont, dass seine Fraktion bei der
Auffassung bleibe, dass ein solcher Sportplatz, trotz der emissionsrechtlichen Probleme, die
dies mit sich bringen könne, mehr ins Zentrum gehöre.

RM Kowalewski signalisiert insgesamt seine Ablehnung zu der Vorlage. Unter anderem
äußert er seine Unzufriedenheit darüber, dass nun erwogen wird, das Zechengelände evtl.
für gewerbliche Zwecke zu nutzen, nachdem diese Fläche zuvor nicht als Standort für
den Sportplatz gesehen wurde.
Bezogen auf die Beantwortung der Anwohneranfragen zum Thema OWIIIa/L663n und der
darin erwähnten Verkehrsentlastung, führt er an, dass hier seiner Meinung nach,
keine Entlastung für den Stadtteil, sondern vielmehr eine Verschiebung der Belastung von der
Ost/West Achse auf die Nord/Süd Achse herbeigeführt werde.

Zum Thema Plaßstraße möchte er wissen, ob diese in absehbarer Zeit saniert werde und man
daran denke, hier lärmabsorbierenden Asphalt zu nutzen, um im Sinne der dortigen
Anwohner für Lärmentlastung zu sorgen.
Hinsichtlich der dringend erforderlichen Instandsetzung des Bahnhofes Husen - Kurl hat RM
Kowalewski die Frage, welche Bestrebungen von Seiten der Verwaltung hierzu bestehen,
um unterstützend zu wirken.

Seine Bedenken hinsichtlich der nicht rechtzeitigen Erfüllung des Rechtsanspruches auf
U-3-Betreuug in Husen – Kurl werden durch RM Waßmann entkräftet.

RM Wittkamp äußert sich grundsätzlich lobend zur vorliegenden Rahmenplanung.
Er verdeutlicht, dass er zum Thema Sportplatz der Meinung sei, dass unter Abwägung aller
Möglichkeiten nun der beste Standort hierfür gefunden wurde.

Zum Thema der Renovierung des Bahnhofs Kurl möchte er wissen, ob es richtig sei, dass die
Verwaltung sich hier inzwischen in einem Forum beteilige, um Finanzen hierfür akquirieren
zu können.

Weiter führt er folgende, für Ihn noch offene Kritikpunkte an:

Zum Thema Renovierung Paint House, welches unter Denkmalschutz stehe, erwähnt er,
dass hierzu der Verweis auf den privaten Eigentümer keine Perspektive für den Ort darstelle.

Des Weiteren hält er die Gesamtsituation der Kurler Straße, explizit in Bezug auf die noch
fehlende Antwort zum Thema Kreisverkehr Flemerskamp, für unbefriedigend.

Abschließend möchte er wissen, ob die in der Vorlage enthaltenen Formulierungen einen
Rahmen abstecken, der in seiner Form mehr oder weniger stark festgezurrt also binden sei,
oder ob hier noch eine gewisse Flexibilität bestehe.

Herr Wilde beantwortet die aufgeworfenen Fragen wie folgt:

Das Thema Festplatz nimmt er als Empfehlung mit und sagt zu, diese in der weiteren
Umsetzung des Rahmenplanes weiter zu verfolgen.

Zum Thema des lärmabsorbierenden Asphalts für die Plaßstraße, erläutert Herr Wilde,
dass die Verwaltung zu gegebener Zeit prüfen wird, ob für diese Straße der gewünschte
Asphalt sinnvoll ist. Er weist aber darauf hin, dass dies insgesamt keine Entscheidung sei,
die über den Rahmenplan getroffen werden kann. Er sagt zu, diese Angelegenheit an das
Tiefbauamt weiterzugeben.

Zum Bahnhof Kurl teilt er mit, dass die Stadt hier nicht Eigentümer ist sondern hier die DB Netz in der Pflicht ist, diese Gebäude zu erhalten. Weiter berichtet er, dass Im Augenblick noch keine Folgenutzung gefunden wurde. Auf die Frage von RM Wittkamp teilt er mit, dass es richtig sei, dass die Verwaltung mit der DB ein Arrangement getroffen habe, wonach diese wieder Mitglied im Forum „Bahnflächen NRW“ sei und somit über die Zahlung einer Gebühr in Höhe von 1000 Euro die Möglichkeit habe, ein Folgenutzungsgutachten erstellen zu lassen. Dieses soll mögliche, zukünftige Nutzungen aufzeigen. Hierbei wird im Weiteren aber mehr auf privates Engagement gesetzt. Er macht deutlich, dass die Stadt hier nicht selbst als Erwerber des Gebäudes auftreten wird.

Zum Thema Kreisverkehr Flemerskamp/Kurler Straße informiert Herr Wilde darüber, dass dies nicht vorgesehen sei und eher eine langfristig Perspektive habe.

Zur Frage der Flexibilität der Rahmenplanung erläutert Herr Wilde, dass es sich zunächst einmal um eine Vorgabe des Rates an die Verwaltung handelt , dass es aber bei der weiteren Durcharbeitung noch zur Aufstellung konkreten Planrechts für verschieden Projekte kommen wird und in diesem Rahmen die Gremien noch mal informiert werden und die Möglichkeit haben, steuernd einzugreifen.

RM Waßmann möchte zum Thema der derzeit nicht vorhandenen Barrierefreiheit am Bahnhof Husen - Kurl von Herrn Wilde wissen, inwieweit die Verwaltung initiativ werden kann, um diesen Missstand schnellstmöglich zu beseitigen.

Herr Wilde äußert hierzu, dass es zu diesem Thema im Dezember 2012 einen Ortstermin gegeben hatte. Laut Bahnhofsmanagement der DB existiert für die Bahnhöfe eine diesbezügliche Prioritätenliste. Danach ist der Bahnhof Kurl erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Ein konkreter Zeitpunkt kann bahnseitig aber zurzeit nicht genannt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Husen-Kurl als Leitbild für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.





zu TOP 4.5
Umgestaltung der Faßstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08716-12)
AUSWI,06.02.2013:

Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Wilde beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt im Grundsatz die vorliegende Entwurfsplanung der Faßstraße.
Darüber hinaus beauftragt er auf dieser Basis die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung.



zu TOP 4.6
Bewohnerparkzonen - Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08263-12)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung am 30.01.2013:


„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt bei 6 Ja-Stimmen (SPDFraktion)
und 9 Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion) dem
folgenden Beschlussvorschlag nicht zu zustimmen.
Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss vom 12.11.1997 auf, in dem festgelegt ist,
dass eine Ausweitung der Parklizenzierung auf weitere Gebiete zurückgestellt wird. Darüber
hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Vereinheitlichung der Ausgabebedingungen
für Bewohnerparkausweise.“


hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08263-12-E2):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Ausweisung weiterer Bewohnerparkzonen im City-Kragen wird zwingend an die Maßgabe
gekoppelt, dass zeitgleich zu den Quartieren Gerichtsviertel, Hainallee und Markgrafenstraße
unbedingt auch für das Quartier Kreuzviertel in den Grenzen Rheinlanddamm,
Große Heimstraße, Sonnenstraße, Hohe Straße ein Bewohnerparkkonzept aufgestellt
wird.
Nur so kann verhindert werden, dass es zu Verdrängungswettbewerben aus stark frequentierten
Quartieren in schon jetzt noch stärker belastete Quartiere kommt. Eine Entlastung
der Bewohner der Quartiere Hainallee und Markgrafenstraße zu Lasten der Bewohner des
Kreuzviertels ist aus gesamtstädtischer Sicht nicht akzeptabel.

Begründung

Unbestritten hat sich die Zahl der im City-Kragen von Dortmund zugelassenen Fahrzeuge
in den letzten Jahren weiter erhöht einhergehend mit einer weiteren Verschärfung des
Parkdrucks.
Obwohl die Einführung weiterer Bewohnerparkzonen kein „Allheilmittel“ gegen diesen innerstädtischen
Parkdruck seien kann, denn neue Stellplätze werden ja ausdrücklich nicht
geschaffen, erhöhen diese jedoch die Chance für Bewohner, einen Parkplatz zu finden.
Die nunmehr zur Beschlussfassung anstehende Vorlage greift eine Initiative der Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost auf, für Teilbereiche der südlichen City entsprechende Bewohnerparkplätze
auszuweisen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund steht jedoch zu befürchten, dass
mit der Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost massive Verdrängungswettbewerbe
Richtung Westen ausgelöst werden. Das ohnehin schon jetzt unter
extremen Parkdruck leidende Kreuzviertel, das neben den Bewohnerinnen und Bewohnern
häufig auch Parksuchverkehre durch Veranstaltungen im Bereich der Westfalenhallen/
Westfalenstadion aufnehmen muss, würde noch stärker als bisher belastet, wenn
man ausschließlich im Bereich Hainallee und Markgrafenstraße weitere Bewohnerparkzonen
einrichten würde.
Aus gesamtstädtischer Sicht ist es also auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung
aller Bewohnerinnen und Bewohner der südlichen City zwingend erforderlich, auch
für das Kreuzviertel in den genannten Grenzen zeitgleich ein Bewohnerparkkonzept aufzustellen.“


AUSWI, 06.02.2013:

RM Pisula erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.
Herr Herkelmann (BPN) bittet darum, bei der Umsetzung der Konzepte darauf zu achten, dass diese nicht zu Lasten von behindertengerechtem Parkraum erfolgt.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilig Haltung zur Vorlage sowie zum Antrag der CDU-Fraktion verdeutlicht haben, einigt man sich nach kontroverser Diskussion zur Interpretation des im CDU-Antrag enthaltenen Wortes "zeitgleich" sinngemäß darauf, dass als erstes ein Bewohnerparkkonzept für das Quartier Gerichtsviertel aufgestellt wird und im Anschluss daran, nach Erhebung der entsprechenden Daten auch die Bewohnerparkkonzepte für die Quartiere Hainallee, Markgrafenstraße und Kreuzviertel folgen werden.

Abstimmung zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion :

In diesem Sinne beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktionen B'90/Die Grünen sowie Die Linke.


Abstimmung zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung des o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion ((Drucksache Nr.: 08263-12-E2) einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss vom 12.11.1997 auf, in dem festgelegt ist, dass eine Ausweitung der Parklizenzierung auf weitere Gebiete zurückgestellt wird. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Vereinheitlichung der Ausgabebedingungen für Bewohnerparkausweise.
zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08662-12)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung
mit der Vorlage, wegen weiteren Beratungsbedarfes, in die nächste Sitzung am 13.03.2013.


zu TOP 4.8
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Endgültiger Ausbau der „Johannisbergstraße“ von der Stadtgrenze Witten bis zur Nordseite des Grundstücks „Johannisbergstraße“ 39a (Brücke bzw. dem Fuß- und Radweg) in Dortmund- Kruckel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08639-12)




AUSWI, 06.02.2013:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnungspunkt 4.8. bis 4.12 zusammen zu behandeln.

Nachdem Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu den Vorlagen der Tagesordnungspunkte 4.8 bis 4.12 verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme der Fraktion die Linke nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation geprüft und beschließt den endgültigen Ausbau der „Johannisbergstraße“ in Dortmund-Kruckel auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 09.04.2012.

Rechtsgrundlage

§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).



zu TOP 4.9
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Endgültiger Ausbau der Straße „Zickenbrink“ in Dortmund-Löttringhausen nach § 125 Abs. 2 BauGB.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08640-12)


AUSWI, 06.02.2013:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnungspunkt 4.8. bis 4.12 zusammen zu behandeln.

Nachdem Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu den Vorlagen der Tagesordnungspunkte 4.8 bis 4.12 verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich bei, einer Gegenstimme der Fraktion die Linke nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation geprüft und beschließt den endgültigen Ausbau der Straße „Zickenbrink“ in Dortmund-Löttringhausen auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 10.10.1997.

Rechtsgrundlage

§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).



zu TOP 4.10
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Nachträgliche Zustimmung zum Ausbau der Erschließungsanlage "Kleiner Floraweg" und zum Restausbau von Gehweg und Parkspur von Kleiner Floraweg 5 (Trafostation) im Westen bis zur Straße Liesemorgen 16 im östlichen Bereich in Dortmund-Lücklemberg nach § 125 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08637-12)

AUSWI, 06.02.2013:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnungspunkt 4.8. bis 4.12 zusammen zu behandeln.

Nachdem Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu den Vorlagen der Tagesordnungspunkte 4.8 bis 4.12 verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme der Fraktion die Linke, nachfolgenden Beschluss:


Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation geprüft und beschließt den Restausbau der Straße „Kleiner Floraweg“ im o. g. Abschnitt in Dortmund Lücklemberg auf der Grundlage des Planungsvorschlages vom 20.08.1974 (zuletzt geändert am 08.03.2012).

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 i.V.m § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).


zu TOP 4.11
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Endgültiger Ausbau der Greveler Straße (K9) von „Hostedder Straße“ bis „In der Liethe“ in Dortmund - Scharnhorst nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08670-12)

AUSWI, 06.02.2013:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnungspunkt 4.8. bis 4.12 zusammen zu behandeln.

Nachdem Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu den Vorlagen der Tagesordnungspunkte 4.8 bis 4.12 verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme der Fraktion die Linke, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation geprüft und beschließt den endgültigen Ausbau der Greveler Straße in Dortmund-Scharnhorst auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 22.01.1991 mit der letzten Änderung vom 02.03.2012.

Rechtsgrundlage

§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung.


zu TOP 4.12
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Endgültiger Ausbau von Teilen der Tybbinkstraße sowie eines Teilabschnittes der Straße Pröbstingkamp in Dortmund-Asseln nach § 125 Abs. 2 BauGB.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08788-13)

AUSWI, 06.02.2013:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnungspunkt 4.8. bis 4.12 zusammen zu behandeln.

Nachdem Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu den Vorlagen der Tagesordnungspunkte 4.8 bis 4.12 verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme der Fraktion die Linke, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation geprüft und nimmt den endgültigen Ausbau von Teilen der Tybbinkstraße sowie eines Teilabschnittes der Straße Pröbstingkamp in Dortmund-Asseln auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 22.04.2002 und der letzten aktualisierten Änderung vom 18.04.2012 zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage

§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).



zu TOP 4.13
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (südl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Dönnstraße), Am Amtshaus (westl. Abschnitt – von Remigiusstr. bis Heimbrügge)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07055-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2013 ff, die Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (südl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Dönnstraße) und Am Amtshaus (westl. Abschnitt – von Remigiusstr. bis Heimbrügge) auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Rates zur Umsetzung von Stadterneuerungsmaßnahmen im Ortskern Mengede vom 22.05.2003 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 1.500.000 €.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i.H.v. 10.725 €.



zu TOP 4.14
Fahrradverbindung Innenstadt Universität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08987-13)


hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08987-13-E1):

„Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten, den folgenden Antrag zur
Abstimmung zu stellen:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beauftragt die
Verwaltung, die Fahrradverbindungen aus der Innenstadt zur Universität auf Mängel
zu überprüfen und bis zum Spätsommer 2013 so zu ertüchtigen, dass das Fahrrad im
Herbst 2013 eine attraktive Verkehrsmittelalternative für Studierende sein kann. Dazu
gehört auch die Verbesserung der Beschilderung.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fordert die Verwaltung
auf, sich bei strassen.nrw für eine Beleuchtung des nördlichen parallelen
A 40-Radwegs zwischen Südfriedhof und Friedrich-Henkel-Weg einzusetzen bzw. bei
eigener Zuständigkeit selber zu installieren.

3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fordert die Verwaltung
auf, sich bei strassen.nrw für einen regelmäßigen Winterdienst auf diesen
Wegen einzusetzen.

Begründung
Im Sommer 2013 wird der doppelte Abiturjahrgang entlassen, aus dem ein Teil an der
Dortmunder Universität studieren wird. Weder die öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahn,
Stadtbahn, Bus) werden die zusätzlichen Studierendenzahlen transportieren können, noch
sind ausreichend Parkplätze im Uni-Umfeld für Kfz vorhanden. Aus diesem Grund sollten
die vorhandenen Engstellen, Unebenheiten sowie Angsträume im Radverkehrsnetz zwischen
Innenstadt und Universität beseitigt werden. Außerdem müssen diese Verbindungen
bei Schnee und Eis nutzbar sein. Hinsichtlich der Beleuchtung sollte die Möglichkeit
einer Förderung / Contracting durch Dritte bspw. für LED-Leuchten geprüft werden.“











AUSWI, 06.02.2013:

RM Dr. Brunsing erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

RM Pisula bittet darum, den Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten.

RM Harnisch äußert die Bitte an die Verwaltung, bei dieser Prüfung nicht nur die Belange der im Antrag erwähnten Studierenden sondern der gesamten Bevölkerung zu betrachten.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den o.a. Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen einstimmig, zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung, mit der Bitte um entsprechende Berichterstattung in einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 4.15
Thier Galerie
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08988-13)

hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08988-13-E1):

„Bündnis 90 / Die Grünen bitten die Verwaltung, nach mehr als einem Jahr nach der Eröffnung
des Einkaufscenters „Thier-Galerie“ über den aktuellen Sachstand zu informieren
und folgende Fragen zu beantworten:

1. Entsprechen die Öffnungszeiten der Geschäfte in der Thier-Galerie der im Städtebaulichen
Vertrag unter §10 festgelegten Regelung?

2. Wie hat sich der Ladenbesatz ein Jahr nach der Eröffnung verändert?

3. Wie viele Geschäfte haben den Standort bereits wieder verlassen?

4. Wurde der Verwaltung der nach Ablauf des ersten Jahres vorzulegende Nachweis
über den vertraglich festgelegten Mindestanteil an Neukonzepten von ECE fristgerecht
vorgelegt (s. Vorlage 04592-11)?“


AUSWI, 06.02.2013:

RM Pohlmann erläutert den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.











zu TOP 4.16
Modernisierungskonzept Wohnungsbestand Speckestraße/Gerlachstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08986-13)

hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08986-13-E1):


„die Gesellschaft „Die Eiche GmbH“ hat den Wohnungsbestand Gemarkung Westerfilde, Flur3, Nr. 1053 (Speckestraße 4 - 10 und Gerlachweg 1) in Dortmund- Westerfilde erworben. Für die Siedlung existiert eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Dortmund. Auf das Vorkaufsrecht wurde seitens der Stadt verzichtet.

Die vorliegende Erklärung zur Abwendung des Vorkaufsrechts enthält die Verpflichtung zur Umsetzung von 9 Maßnahmen zur Verbesserung des Instandhaltungszustandes sowie zum Vermietungsmanagement in 5 Gebäuden mit 8 Geschossen und 112 Wohnungen. Diese Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten durchgeführt bzw. eingeleitet sein.
Bündnis 90/Die Grünen bitten dazu um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Auf welcher Grundlage wird bewertet, inwieweit die Umsetzung der Maßnahmen nach einem Jahr der Vereinbarung entspricht?
2. Gibt es eine Ausfallbürgschaft, wenn die Maßnahmen nach 12 Monaten gar nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden?
3. Gibt es eine andere Sicherung der Umsetzung?
4. Hat der Käufer Unterlagen über die Finanzierung der geplanten Maßnahmen vorgelegt?
5. Wie wird das Unternehmen und die Umsetzung der Maßnahmen durch die Verwaltung begleitet, bzw. kontrolliert?
6. Warum wurde der AUSWI/Rat nicht frühzeitig über den Kaufvertrag vom 10.10.2012 informiert, um gegebenenfalls über die Frage des Vorkaufsrechts entscheiden zu können?

Der Verkauf des Wohnungsbestands Speckestraße an die Eiche GmbH ist das erste Beispiel für einen Verkauf in einem Gebiet mit Vorkaufsrechtssatzung. Das durch die Verwaltung erklärte Teilziel der Abschreckung zunehmender Verkäufe und die Abwendung eines damit drohenden Verwertungskarussels ist nur aufrecht zu halten, wenn der Verzicht auf das Vorkaufsrecht abgestimmt, transparent und einzelfallbezogen geschieht. Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Stadt darf nicht der Normalfall werden. Gerade auch für diese Fälle wurde die Städtische Entwicklungsgesellschaft in enger Kooperation mit der DoGeWo entwickelt und aufgebaut.

7. Wurde ein alternatives Szenario mit der Stadtentwicklungsgesellschaft in Kooperation mit der DoGeWo geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
8. Welche politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen sind notwendig, damit die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Stadtentwicklungsgesellschaft wirklich umgesetzt werden kann?“


Die Beantwortung dieser Bitte um Stellungnahme erfolgt, wie unter TOP 1.4 „Feststellung der Tagsordnung“ vereinbart, im heutigen nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
-nicht besetzt-

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
-nicht besetzt-


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Genehmigung von Veranstaltungen in Dortmund;
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07978-12-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr: 07978-12-E2) zur Kenntnis:


„Genehmigung von Veranstaltungen in Dortmund

Nachfrage der SPD-Fraktion vom 31.10.2012 zur Sitzung des ABÖAB am 06.11.2012
hier: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07978-12-E1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den auf Antrag der SPD-Fraktion am 23.03.2012 vom Rat beschlossenen Punkten nehme
ich im Folgenden Stellung. Bitte betrachten Sie die heutigen Informationen insoweit als einen
ersten Zwischenbericht.
Die Anforderungen an die Genehmigung von Veranstaltungen sind in den letzten Jahren
aufgrund neuer Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW erheblich
gestiegen. Das Tiefbauamt hat die Aufgabe, sowohl bei Groß- als auch bei allen übrigen
Veranstaltungen diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Das Tiefbauamt übernimmt in diesem Fall die Funktion, die Annahme von Anträgen auf
Durchführung von Veranstaltungen und die Abwicklung von Großveranstaltungen zu
koordinieren und zwar durch die Koordinierungsstelle für Anträge sowie die
Koordinierungsstelle für Großveranstaltungen.
Inzwischen gelang es, das Verfahren der Koordinierungsstelle für Anträge so zu gestalten,
dass die Antragsteller immer mehr das Serviceangebot auf den Internetseiten der Stadt
Dortmund nutzen.
Seit dem 15.08.2012 regelt der Erlass “Orientierungsrahmen für die kommunale Planung,
Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien des
Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW“ die Abwicklung von Großveranstaltungen.
Die neuen Vorgaben ordnen dem Oberbürgermeister als Behördenleiter eine weitergehende
Verantwortung als zuvor zu. D.h., nunmehr entscheidet die Stadt Dortmund unabhängig von
der Bezirksregierung in Arnsberg über die Erlaubnisfähigkeit von Veranstaltungen.
Die bestehende Koordinierungsstelle für Großveranstaltungen entspricht bereits dem nunmehr
erforderlichen Koordinierungsgremium. Daher besteht zurzeit kein Erfordernis, die
bestehende Organisationsstruktur zu ändern. Vielmehr können die bereits gesammelten
positiven Erfahrungen weiter genutzt werden. Ungeachtet dessen können künftige
Entwicklungen, z. B. mögliche Serviceerweiterungen für Antragsteller, auch zu einem
höheren Personalbedarf führen.
Für nähere Erläuterungen und evtl. Rückfragen in den behandelnden Ausschusssitzungen
steht Ihnen Herr Nolte vom Tiefbauamt (Rufnummer 0231/50-22942) zur Verfügung.“







zu TOP 7.2
Lichtsignalanlagenschaltungen in Schwachlastzeiten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08985-13)

hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08985-13)

„Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten, den oben genannten Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen und folgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stellt fest, dass es in Schwachlastzeiten bei anforderungsgesteuerten Lichtsignalanlagen an Kreuzungen und Einmündungen zu unnötigen Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer kommt. Grund dafür sind Unterschiede in der Freigabe für gleiche Fahrtrichtungen, je nach Art des Anforderungskontakts (Kfz-Verkehr durch Anforderungsschleife, Fußgänger und Radfahrer durch Drucktaster/ Berührungssensoren).

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, diese Differenzierung im Sinne einer unfallpräventiven Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer aufzuheben.

Begründung :
In Schwachlastzeiten wie den Abend- und Nachtstunden weisen zahlreiche Lichtsignalanlagen an Kreuzungen und Einmündungen Dauergrün für alle Verkehrsarten in der Hauptrichtung auf. Die Nebenrichtung wird nur auf Anforderung geschaltet. Bei Grünanforderung durch Fußgänger und Radfahrer aus der Nebenrichtung werden die Signalgeber für den Kfz-Verkehr aus gleicher Richtung ebenfalls frei geschaltet. Bei entsprechender Grünanforderung durch den Kfz-Verkehr bleiben die entsprechenden Signalgeber für Fußgänger und Radfahrer jedoch auf Rot und springen erst in der nächsten Umlaufphase auf Grün. Das bedeutet eine zusätzliche Wartezeit für Fahrradfahrer und Fußgänger ohne verkehrliche Notwendigkeit und führt vermehrt zu Rotgehern. Im Sinne einer Unfallprävention und der Gleichberechtigung von Verkehrsteilnehmern wird um eine Überprüfung und mögliche Änderung der Schaltung gebeten.“



AUSWI, 06.02.2013:

RM Dr. Brunsing erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

RM Keller verdeutlicht, dass er die Inhalte des Antrages bisher anders interpretiert habe und bittet um Aufklärung.

RM Pisula bittet, aufgrund der noch nicht absehbaren Kosten und Lösungsmöglichkeiten, den Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen und sobald die entsprechende Antwort der Verwaltung hierzu vorliegt, über den Antrag abzustimmen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den vorliegenden Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung, die hiermit darum gebeten wird, nach der Prüfung dem Ausschuss die entsprechende Stellungnahme vorzulegen.








8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Verbesserungen im ÖPNV
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08993-13)

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08993-13-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien als zuständiger Ausschuss
für den öffentlichen Personennahverkehr in Dortmund spricht sich dafür aus, dass
exponierte Haltestellen von Stadtbahn und Bussen einen stärkeren Bezug zu Dortmunder
Sehenswürdigkeiten, Kultureinrichtungen etc. erhalten.
Exemplarisch seien hier genannt:

- Stadtbahnhaltestelle Stadtgarten mit fehlendem Bezug zum Theater
- Stadtbahnhaltestelle Westentor mit fehlendem Bezug zum Dortmunder U
- Stadtbahnhaltestelle Fredenbaum mit fehlendem Bezug zum Naturkundemuseum

Der Ausschuss erwartet daher von DSW21 als Betreiber des Dortmunder ÖPNV-Netzes
im Rahmen der ständig wiederkehrenden Anpassungen der Fahrpläne für Busse und
Bahnen konkrete Vorschläge, wie und auf welchen Kommunikationswegen gezielter auf
besucherstarke Einrichtungen im Stadtgebiet hingewiesen werden kann.
Zu diesen Kommunikationswegen gehören u.a:

- Umbenennung von Haltestellen

- Ergänzende Hinweisschilder auf Bahnsteigen, Haltestellen etc.

- Nutzung der Haltestellenansagen mit ergänzenden Hinweisen (Bsp.: „zum Dortmunder
U: bitte hier aussteigen“)

Weiterreichende und konkretisierende Vorschläge zu den hier angeführten Haltestellen
und zu den genannten Kommunikationswegen sind seitens DSW21 jederzeit willkommen.
Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ist bis Ende des
Jahres über das Ergebnis der Umsetzung dieses Beschlusses Bericht zu erstatten.

Begründung
Innerhalb des ÖPNV-Netzes in Dortmund fehlt häufig ein Bezug auf aktuelle bauliche Veränderungen.
Stark frequentierte, häufig kulturelle Einrichtungen wie das Dortmunder
Theater mit seinen Sparten oder seit kurzem das Dortmunder U – Zentrum für Kunst und
Kreativität, finden schlichtweg keinerlei Berücksichtung im Stadtbahn- und Busnetz.
Dass dies auch anders geht, zeigt ein Blick in eine westliche Nachbarstadt. In Essen wurde
die Stadtbahnhaltestelle Saalbau in „Philharmonie/Saalbau“ umbenannt, nachdem das
dortige Konzerthaus eröffnet wurde.
Auch in Dortmund gibt es Beispiele für mehr oder wenige gelungene Umbenennungen:

- Die PKW-Haltestelle (Parkhaus) Stadtgarten heißt nunmehr „Rathaus/Stadtgarten“

- Die DB-Haltestelle Westfalenstadion trägt seit einiger Zeit den Namen eines Dortmunder
Versicherungskonzerns

- Die Bushaltestelle der Buslinien 453 und 456 Kohlensiepenstraße trägt den Namen
eines Einfamilienhauses, sie heißt „Kohlensiepenstraße/E-Plus Haus“ (Abkürzung
für das Energie Plus Haus am Phoenix-See).

Wenn die Dortmunder Stadtwerke ihre Haltestellen schon nach – zugegebenermaßen
sehr fortschrittlichen - Einfamilienhäusern umbenennt, so müsste es doch auch möglich
sein, mit geringem finanziellen, organisatorischen und zeitlichen Aufwand besucherfreundlichere
Hinweise im ÖPNV-Netz zu geben, die letztendlich auch dazu führen können, dass
insbesondere die erwähnten Kultureinrichtungen der Stadt noch stärker in das Licht der Öffentlichkeit geraten.“


AUSWI, 06.02.2013:

RM Pisula erläutert den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion.

RM Dr. Brunsing begrüßt grundsätzlich diesen Antrag, bittet aber darum, diesen zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen, welche sich hierbei insbesondere dazu äußern möge, welche Kosten durch die Umsetzung entstehen würden und in welchem Umfang die DSW 21 diese finanzieren würde.

RM Renkawitz begrüßt ebenfalls den Antrag und bittet darum diesen um folgenden Punkt zu ergänzen:

-Die Haltestelle „Hacheney“ in „Zoo“ umzubennnen.

RM Pisula äußert zu den o.a. Anregungen, dass der Antrag seiner Fraktion ohnehin nicht abschließend und insofern sowohl als Prüfauftrag zu verstehen sei als auch um den Vorschlag, die Haltestelle „Hacheney“ in „Zoo“ umzubenennen, ergänzt werden könne.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt demnach einstimmig, den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 08993-13-E1), wie folgt, mit der entsprechenden Ergänzung als Prüfauftrag an die Verwaltung:


„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien als zuständiger Ausschuss
für den öffentlichen Personennahverkehr in Dortmund spricht sich dafür aus, dass
exponierte Haltestellen von Stadtbahn und Bussen einen stärkeren Bezug zu Dortmunder
Sehenswürdigkeiten, Kultureinrichtungen etc. erhalten.
Exemplarisch seien hier genannt:

- Stadtbahnhaltestelle Stadtgarten mit fehlendem Bezug zum Theater
- Stadtbahnhaltestelle Westentor mit fehlendem Bezug zum Dortmunder U
- Stadtbahnhaltestelle Fredenbaum mit fehlendem Bezug zum Naturkundemuseum

Der Ausschuss erwartet daher von DSW21 als Betreiber des Dortmunder ÖPNV-Netzes
im Rahmen der ständig wiederkehrenden Anpassungen der Fahrpläne für Busse und
Bahnen konkrete Vorschläge, wie und auf welchen Kommunikationswegen gezielter auf
besucherstarke Einrichtungen im Stadtgebiet hingewiesen werden kann.
Zu diesen Kommunikationswegen gehören u.a:

- Umbenennung von Haltestellen

- Ergänzende Hinweisschilder auf Bahnsteigen, Haltestellen etc.

- Nutzung der Haltestellenansagen mit ergänzenden Hinweisen (Bsp.: „zum Dortmunder
U: bitte hier aussteigen“)

Ergänzung:
- Umbenennung der Haltestelle „Hacheney“ in „Zoo“

Weiterreichende und konkretisierende Vorschläge zu den hier angeführten Haltestellen
und zu den genannten Kommunikationswegen sind seitens DSW21 jederzeit willkommen.
Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ist bis Ende des
Jahres über das Ergebnis der Umsetzung dieses Beschlusses Bericht zu erstatten.

Begründung
Innerhalb des ÖPNV-Netzes in Dortmund fehlt häufig ein Bezug auf aktuelle bauliche Veränderungen.
Stark frequentierte, häufig kulturelle Einrichtungen wie das Dortmunder
Theater mit seinen Sparten oder seit kurzem das Dortmunder U – Zentrum für Kunst und
Kreativität, finden schlichtweg keinerlei Berücksichtung im Stadtbahn- und Busnetz.
Dass dies auch anders geht, zeigt ein Blick in eine westliche Nachbarstadt. In Essen wurde
die Stadtbahnhaltestelle Saalbau in „Philharmonie/Saalbau“ umbenannt, nachdem das
dortige Konzerthaus eröffnet wurde.
Auch in Dortmund gibt es Beispiele für mehr oder wenige gelungene Umbenennungen:

- Die PKW-Haltestelle (Parkhaus) Stadtgarten heißt nunmehr „Rathaus/Stadtgarten“

- Die DB-Haltestelle Westfalenstadion trägt seit einiger Zeit den Namen eines Dortmunder
Versicherungskonzerns

- Die Bushaltestelle der Buslinien 453 und 456 Kohlensiepenstraße trägt den Namen
eines Einfamilienhauses, sie heißt „Kohlensiepenstraße/E-Plus Haus“ (Abkürzung
für das Energie Plus Haus am Phoenix-See).

Wenn die Dortmunder Stadtwerke ihre Haltestellen schon nach – zugegebenermaßen
sehr fortschrittlichen - Einfamilienhäusern umbenennt, so müsste es doch auch möglich
sein, mit geringem finanziellen, organisatorischen und zeitlichen Aufwand besucherfreundlichere
Hinweise im ÖPNV-Netz zu geben, die letztendlich auch dazu führen können, dass
insbesondere die erwähnten Kultureinrichtungen der Stadt noch stärker in das Licht der Öffentlichkeit geraten.“




9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
-nicht besetzt-



10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
-nicht besetzt-



11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
-nicht besetzt-



12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Ameisenfonds - Ein Förderprogramm für Dortmunder Schulen
Informationsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08884-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Informationen zum Ameisenfonds zur Kenntnis.


zu TOP 12.2
Rodungsarbeiten auf der Fläche "Dortmunder Feld"
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08544-12-E1)

hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08544-12-E1) - lag bereits zur Sitzung am 05.12.2012 vor -

hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08544-12-E2):

„Zu der Thematik „Rodungsarbeiten im Bereich Dortmunder Feld“ bereitet die Verwaltung
derzeit eine umfassende Informationsvorlage vor, in deren Rahmen u. a. zu den Fragen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellung genommen wird. Die Vorbereitungsarbeiten für
die Vorlage stehen kurz vor dem Abschluss. Sie wird dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien zur nächsten Sitzung vorgelegt.

Ich bitte um Kenntnisnahme.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





13. Vermessungs- und Katasteramt
-nicht besetzt-




14. Anfragen

zu TOP 14.1
Erfolgskontrolle der Schutzmaßnahmen für FFH-Arten auf Industriebrachen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08642-12)

hierzu liegt vor Anfrage zur Tagesordnung (FBI) (Drucksache Nr.: 08642-12):

„Da artenschutzrechtlich eine FFH-Erfolgskontrolle vorgeschrieben ist, wie die Ausgleichs- und Ersatzflächen von den zu schützenden Arten angenommen worden sind, möge die Verwaltung anhand quantitativer Daten mitteilen, wie sich die Populationen der FFH-Leitart Kreuzkröte auf folgenden Flächen seit 2010 entwickelt haben.


hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08642-12-E1):

„Die Anfrage der Freien Bürgerinitiative beantworte ich wie folgt:

Eine Berichtspflicht im Sinne einer FFH-Erfolgskontrolle (FFH=Europäische Flora-Fauna-
Habitatrichtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist nur für Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und
Europäische Vogelschutzgebiete) erforderlich. Derartige Flächen sind im Stadtgebiet
Dortmund aber nicht vorhanden. Für besonders oder streng geschützte Arten (sog. FFHArten,
aufgelistet im Anhang IV der FFH-Richtlinie), wozu auch die Kreuzkröte gehört, gibt
es außerhalb von Natura 2000-Gebieten keine Berichtspflicht. Der Gesetzgeber hat dies aus
gutem Grund so vorgegeben, da es gar nicht möglich wäre, alle geschützten Arten regelmäßig
nach ihrem Vorkommen quantitativ zu erfassen, gibt es doch schon bei den Vögeln in
Dortmund 30 besonders bzw. streng geschützte Arten. Somit beschränkt sich die
Berichtspflicht zu Recht auf Gebiete.

Die Situation der Kreuzkröte lässt sich in den in der Anfrage benannten Bereichen wie folgt
charakterisieren:

1. Ausgleichs- und Ersatzfläche Gneisenau
Auf dem 2009 zur Umsetzung der Kreuzkröte aus den Sanierungsbereichen angelegten
Ersatzbiotop wurden bis September 2011 Laichaktivitäten nachgewiesen. Für das Jahr 2012
konnte eine Nutzung des Geländes als Fortpflanzungsstätte allerdings nicht bestätigt werden.
Aufgrund der mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und
der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmten jährlich durchgeführten Pflegemaßnahmen
weist die Fläche aber dennoch auch weiterhin eine gute Eignung als Landlebensraum auf,
deren Bedeutung insbesondere im Verbund mit den verbliebenen und auch neu zu
gestaltenden Biotopstrukturen im Umfeld zu sehen ist.

2. Ausgleichsfläche westl. IKEA Ellinghausen und Rekultivierungsfläche Deponie
Westlich bzw. nordwestlich des IKEA-Geländes sind im Bebauungsplan Mg 159 -
Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen - keine Ausgleichsflächen und auch keine
Ersatzlebensräume für die Kreuzkröte ausgewiesen. Allerdings war im Zuge der Errichtung
des 1. Bauabschnittes des Güterverteilzentrums ein Streifen entlang der Nord- und Westseite
des Betriebsgeländes gemäß einer Auflage in der Baugenehmigung für die Kreuzkröte
gestaltet worden (u.a. Tümpel und offene Landschaftsbereiche). Diese Strukturen werden
gepflegt und haben weiterhin Fortbestand.
Die Rekultivierungsfläche der ehemaligen ThyssenKrupp- Deponie ist weder als
Ausgleichsfläche noch als Ersatzlebensraum für die Kreuzkröte festgesetzt, wenngleich sich
diese Art aufgrund der Biotopstruktur auch hier aufhalten kann.
Als Ersatzlebensraum für die Kreuzkröte ist der unter Naturschutz stehende Nordteil der
Halde Ellinghausen entwickelt worden. Ein im Jahr 2012 von der Biologischen Station im
Kreis Unna durchgeführtes Monitoring hat ergeben, dass sich die Population dort gut
entwickelt hat und dass die angelegten Teiche als Laichgewässer gut angenommen werden.

3. Westfalenhütte
Gemäß Bebauungsplan InN 222 - ehem. Sinteranlage - war wegen des vollständigen
Verlustes des Kreuzkrötenhabitats ein Ersatzlebensraum im Bereich der benachbarten
ehemaligen Deponie Westfalenhütte neu zu schaffen. Es sind hier mehrere Teiche angelegt
worden, und die Oberfläche der Deponie hat eine für die Kreuzkröte artgerechte Struktur
erhalten (Schotterbeete). Wie sich die Population hier entwickeln wird, muss das Monitoring
nach Abschluss der Gestaltungsarbeiten zeigen.

4. Phoenix West
Auch im Bereich Phoenix West lassen sich endgültige Aussagen erst treffen, wenn die
Gestaltung des Ersatzlebensraumes im Bereich der ehemalige Deponie Hympendahl
abgeschlossen ist. Beobachtungen im Frühjahr und Frühsommer 2012 haben aber gezeigt,
dass im Bereich der sog. Wasserriefen im Phoenix-Park reichlich Froschlaich und zahlreiche
Kaulquappen anzutreffen waren.
Für die Gebiete Deponie Westfalenhütte und Phoenix West hat es während der
Umgestaltungsphase eine ökologische Baubegleitung durch ein qualifiziertes Planungsbüro
gegeben. Die weitere Entwicklung der Kreuzkrötenpopulation ist zu beobachten; ggf. ist
steuernd einzugreifen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die (Drucksache Nr.: 08642-12-E1) Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Weiter liegt hierzu vor Nachfrage zum TOP (FBI) (Drucksache Nr.: 08642-13-E2):

„Kann die Verwaltung ihre Behauptungen zu den angeblich positiven Bestandsentwicklungen
durch konkrete Zahlen bezüglich Individuenanzahl oder Reproduktionserfolge belegen?
Wenn ja, warum nennt sie diese nicht?
Wenn nein, wie kommt die Verwaltung dazu, ohne konkrete Bestandsdaten derartige
Behauptungen aufzustellen?“

Die Beantwortung der Verwaltung zur o.a. Nachfrage (Drucksache Nr.: 08642-13-E2)
erfolgt zur nächsten Sitzung.

15. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-





Die öffentliche Sitzung wird um 17.50 Uhr beendet.




Reuter Frank Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


Zu TOP 1.4: Beantwortung der Nachfragen des RM Dr. Brunsing
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