über die 10. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 12.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:07 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigungen zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung der Vorhaben mit folgendem Prüfauftrag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fordert die Verwaltung auf zu prüfen, anstatt des im vierten Absatzes auf Seite 3 der Vorlage angekündigten Durchfahrtverbots für die Lippstädter Straße eine sogenannte „unechte Einbahnstraße“ einzurichten.
Begründung:
Bereits heute besteht für das Linksabbiegen für den Verkehr aus westlicher Richtung in die Lippstädter Straße ein Durchfahrverbot, das regelmäßig missachtet wird. Vor diesem Hintergrund und dem Ergebnis einer Anwohnerversammlung am 31.10.15 wird die Verwaltung aufgefordert, mit der Eröffnung des ALDI-Marktes die Lippstädter Straße vom Körner Hellweg aus als „unechte Einbahnstraße“ mit dem - StVO Verkehrszeichen-Nr. 267 Verbot der Einfahrt" – roter Kreis mit weißem Balken in der Mitte – zu beschildern, aber innerhalb der Straße keine Einbahnstraße anzuordnen. Hierdurch wird die Einfahrt vom Körner Hellweg verboten, jedoch bleibt die Lippstädter Straße in beiden Richtungen befahrbar, so dass Blockumfahrten in westlicher Richtung vermieden, gleichzeitig aber Schleichverkehre unterbunden werden.
Hierzu erscheint es insbesondere in der Anfangsphase sinnvoll, durch eine geeignete Beschilderung auf dem Körner Hellweg auf die geänderte Verkehrsführung hinzuweisen.
Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ an der Lippstädter Str. anzubringen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwartet eine endgültige Lösung im Zuge des Ausbaus Körner Hellweg/Kaiserstraße.
Zunächst beantwortet Herr Gruber die o. a. Fragen wie folgt mündlich:
„Die sogenannte Aussichtsplattform die angeregt wird, war bislang kein Gegenstand von Betrachtung in diesem Projekt. Das Projekt steht natürlich unter einem „angespannten Finanzvolumen“, so dass man sich jetzt dazu entschieden hat, in einem ersten Bauabschnitt, nur die Tragkonstruktion zu sanieren.
Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit, diese Plattform der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es seien aber dann bestimmte Regularien zu beachten. Dies bedeutet u. a., dass es mindestens einen Treppenaufgang für die Öffentlichkeit geben müsse. Und wenn man sich die Örtlichkeit anschaue, dann habe man zwar die Möglichkeit über Treppen, die bis in eine Höhe von 32 Metern ausgeführt sind, den Turm zu betreten, allerdings sind diese nicht für die Öffentlichkeit möglich zu betreten. Vom Wasserturm bis zu den Wasserbehältern sei alles in einer Leiterform ausgeführt. Um dies zu ändern, wären vorab sicherlich erhebliche Abstimmungen mit der Denkmalpflege erforderlich.“
Herr sB Auffahrt teilt mit, dass ihn die Beantwortung von Herrn Gruber zumindest zum Teil zufriedenstelle, denn man könne daraus schließen, dass es prinzipiell möglich sei, eine Aussichtsplattform für die Öffentlichkeit vorzusehen. Aus diesem Grund regt seine Fraktion an, dieses „Projekt“ für die Zukunft im Auge zu behalten.
Des Weiteren möchte er wissen, wie wahrscheinlich denn überhaupt die Realisierung des zweiten Bauabschnittes sei und welche Risiken dort existieren. Denn es sei in der vorliegenden Vorlage überhaupt nicht erkennbar, ob auch Fördermaßnahmen für den zweiten Bauabschnitt, sprich z. B. die Wiederherstellung der Kugel, realistisch seien. Davon werde seine Fraktion das Abstimmungsverhalten abhängig machen.
Herr Rm Mader schließt sich der letzten Frage seines Vorredners an, denn für seine Fraktion sei der zweite Bauabschnitt in keiner Weise geregelt. Zudem sehe man auch keine Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit, zumindest nicht so, wie sie in der Vorlage beschrieben sei. Man habe für den ersten Sanierungsabschnitt immerhin schon in nicht unerheblichen Maße Fördermittel von über 650.000 € eingeworben, deshalb sei man sehr skeptisch, ob dies für den zweiten Bauabschnittes auch noch mal so gelte. Aus diesen Gründen, weil die Finanzierung nicht gesichert sei und man auch keinen Nutzen für die Öffentlichkeit sehe, werde man diese Vorlage so nicht mittragen.
Herr Rm Berndsen signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, denn dieser Wasserturm sei einmalig in Deutschland und es sich insofern um ein Alleinstellungsmerkmal handele. Weiter teilt er mit, dass der Turm der Stadt Dortmund gehöre und Eigentümer die Verpflichtung hätten, die Standfestigkeit zu gewährleisten, so dass man diese ohnehin nachweisen müsse. Allerdings sagt er auch, dass man erst der Vorlage komplett zustimmen könne, wenn die Fördergeber tatsächlich die Bereitstellung des Geldes schriftlich zugesichert haben.
Herr Rm Frebel stimmt seinem Vorredner Herrn Berndsen zu. Seine Fraktion werde ebenfalls der Vorlage zustimmen. Ebenfalls erwähnt er noch mal ausdrücklich, dass der Turm ein Alleinstellungsmerkmal habe und dies entscheidend sei. Zudem sei seine Fraktion auch der Auffassung, dass der Turm der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müsse. Herr Gruber erläutert auf die gestellten Fragen, dass alle Planspiele, die sich mit einer Nutzung beschäftigen, erstmal voraussetzen, dass die Standfestigkeit des Turmes zunächst gesichert sein müsse. Weiter teilt er mit, dass die Vorbehalte der Fördergeber abgelegt seien und diese natürlich auch berücksichtigt werden. Ohne eine sichere Zusage, könne auch nicht mit dem ersten Bauabschnitt begonnen werden. Bezüglich zukünftiger Fördermittel für den zweiten Bauabschnitt, könne er noch nichts sagen.
Abschließend wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die teilweise Sanierung des Wasserturms in Grevel (Lanstroper Ei) im Rahmen eines 1. Bauabschnittes zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 894.200 €. Mit der Sanierung wird erst nach Zustimmung der Fördergeber begonnen.
Die Auszahlungen für den 1. Bauabschnitt der Sanierung des Lanstroper Eis erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24S01507084003, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2015: 51.500 €
Haushaltsjahr 2016: 650.000 €
Gesamt: 701.500 €
Des Weiteren sind Sachleistungen i. H. v. 100.000 € zu berücksichtigen, die über die TAZ GmbH erbracht werden. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 894.000 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 92.700 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Für das Jahr 2015 wird der städtische Eigenanteil i. H. v. 51.500 € bereitgestellt.
Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.
Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden.
Die Investition bedingt ab 2017 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 24 in Höhe von 3.605 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sowie die Erträge auf Auflösung Sonderposten sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150708SZ00 im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff entsprechend zu berücksichtigen.
empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.
Die Bezirksvertretung begrüßt die vergrößerte Raumhöhe des Saales – auch in Verbindung mit der geneigten Dachlinie in der der Außenansicht.
In Bezug auf den Innenraum bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung, den gestalterischen Ansatz, der mit dem Knick in der abgehängten Decke angelegt ist, aufzugreifen und als durchgehendes Gestaltungselement in Form einer mehrfachen Faltung zum Ausdruck zu bringen.
So würden für den optischen Eindruck mehr Leichtigkeit und Weite gewonnen, und die Faltung der Untersicht, die sich über die gesamte Länge der Decke verteilt, würde den ungleichmäßig belichteten Saal räumlich zusammenfassen. Der Wunsch der Bezirksvertretung gilt unter dem Vorbehalt, dass die über der abgehängten Decke projektierten Lüftungsanlagen nach wie vor technisch einwandfrei untergebracht werden können, und dass keine konstruktiv bedingten Mehrkosten entstehen. In diesem Sinne stellt der Vorschlag der Bezirksvertretung eine gestalterische Richtung dar, die den technischen Erfordernissen anzupassen wäre.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss des Rates
mit den oben genannten Änderungen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.534.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) der erforderlichen Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum per Funktionalausschreibung über einen Generalübernehmer (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 3.184.000 €, Kosten für die Erstellung der Außenanlagen in Höhe von 200.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 150.000 € enthalten.
Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie der Außenanlagen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40W00301050004, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2014: 79.182,82 €
Haushaltsjahr 2015: 41.197,18 €
Haushaltsjahr 2016: 313.034,00 €
Haushaltsjahr 2017: 2.343.036,00 €
Haushaltsjahr 2018: 469.550,00 €
Gesamt: 3.247.000,00 €
Für das Haushaltsjahr 2014 erfolgten Auszahlungen anteilig in Höhe von 28.319,16 € auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301090004 in Verbindung mit der Finanzposition 780 800.
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung der Finanzplanung. Die Auszahlungen ab 2016 ff. wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2016 ff. berücksichtigt.
Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 131.110 €. Diese Belastung ergibt sich aus den Bewirtschaftungsaufwendungen i. H. v. 41.510 € und dem Aufwand für Abschreibungen in Höhe von 89.600 € und ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 6501380110000 für 2018 ff. entsprechend zu berücksichtigen.
Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40W00301050004, Finanzposition 780 500:
Haushaltsjahr 2017: 150.000 €
Die Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 ff berücksichtigt. Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 11.538,46 €.
Der Aufwand für Abschreibungen ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff in der Ergebnisrechnung des FB 40 unter Auftrag 400301050004 ab 2017ff entsprechend berücksichtigt.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 137.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
3. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe per Funktionalausschreibung über einen Generalübernehmer zu ermöglichen.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND im Dialog mit den städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Akteuren aus den unterschiedlichen Themenfeldern (Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife) zu erarbeiten….
Seite 2, im Anschluss an den 2. Absatz
… überregionaler Ausstrahlung. Darüber hinaus tragen die stadteigenen Einrichtungen wie Zoo, Westfalenpark oder der Botanische Garten Rombergpark, aber auch die Dortmunder Kulturbetriebe bereits jetzt entschieden zur Attraktivität der Stadt Dortmund bei.
Seite 3, 3.1 Vorschlag zur Organisation des Verfahrens
In dem kooperativ angelegten Beteiligungsverfahren begleitet ein Lenkungsausschuss die Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND. Im Lenkungskreis sollen die Einrichtungen der Sport- und Freizeitbetriebe, der Kulturbetriebe und des Theaters Dortmund sowie externe Akteure aus allen beteiligten Themenfeldern wie Kultur, Events, Sport, Nightlife, Tourismus und Freizeit sowie die Stadt vertreten sein.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND im Dialog mit den städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Akteuren aus den unterschiedlichen Themenfeldern (Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife) zu erarbeiten. Die Ergebnisse des dialogisch orientierten Prozesses werden von der Verwaltung abschließend zusammengefasst und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND soll bis Anfang 2017 fertig gestellt und dem Rat im Frühjahr 2017 vorgelegt werden.
· das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
· die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als GIB weiterzuführen, hinsichtlich der Einstufung in einen Sonderstandort in Verbindung mit dem Flughafen in Dortmund,
· die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in diesem Sinne das laufende Regionalplanänderungsverfahren weiter zu moderieren und koordinieren,
· beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale Kooperationsstandorte zu erreichen,
· das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und die Realisierung vorzubereiten sowie
· den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für die Verkehrsanbindung der Opel-Werksflächen, zur Rechtskraft zu führen und die Erschließung zu realisieren.
- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.
Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau. Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet. Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.
Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².
Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind somit gar nicht erforderlich.
Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgendem Zusatz zu folgen: „Die Punkte Flughafen und Groppenbruch sind zu streichen“
- beim Gewerbegebiet Buddenacker umgehend jegliche Planungen einzustellen, die über die von der Bezirksvertretung Brackel akzeptierte und beschlossene Geländegröße von 9 ha hinaus geht,
- jegliche Planung zur Realisierung der Gewerbefläche Osterschleppweg einzustellen
- den Bebauungsplan Br 174 „Asseln-Süd“ an den geltenden Flächennutzungsplan anzupassen.
Begründung:
Im Zwischenbericht 2015 des Masterplanes Wirtschaftsflächen wird dem Stadtbezirk Brackel bescheinigt, mit 263,6 ha nach der Nordstadt den zweitgrößten Anteil (14,9 %) an betrieblich genutzten Flächen in Dortmund bereit zu stellen. In diese Bilanz geht der Flughafen als Verkehrsfläche gar nicht ein, obwohl er zu den am häufigsten genannten Beeinträchtigungen führt und somit störender ist als manche gewerblich genutzte Fläche. Trotz dieser Situation will die Verwaltung mit Buddenacker, Osterschleppweg und Asseln-Süd zusätzlich 64,2 ha entwickeln.
Bei den Flächen Osterschleppweg und Asseln-Süd handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen von derart hoher Qualität, dass dieselbe Verwaltung bisher jegliche Nutzungsänderung, z. B. als Ausgleichs- und Aufforstungsfläche, kategorisch abgelehnt hat. Noch nicht einmal ein ökologisch gestalteter Windschutzwall für einen Fußballplatz durfte hier errichtet werden.
Osterschleppweg und Asseln-Süd würden als Gewerbe- und Industrieflächen zudem einen kompletten Siedlungsbereich vollständig durch Gewerbeflächen umschließen. Die bereits heute als Aktionsraum der Sozialen Stadt gekennzeichnete Siedlung am Steinbrink verkäme zwischen S-Bahn-Trasse, Gewerbegebiet Wickede Süd, Flughafen, Osterschleppweg und Asseln-Süd zu einem Wohnbereich mitten in einem gewerblich-industriell genutzten Areal! Dies würde in krassem Gegensatz zur immer wieder postulierten gerechten Lastenverteilung innerhalb der Stadt stehen, zumal der Stadtbezirk Brackel schon akzeptieren musste, dass mit der Gewerbefläche Buddenacker gegen den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Brackel ein in seiner Größe schlussendlich mehr als verdoppeltes Gewerbegebiet entstehen soll.“
Die Bezirksvertretung Brackel lehnt die Vorlage „Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015- vom 22.09.2015 einstimmig ab.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 2 und 4 aus der Beschlussvorlage zu streichen.
Begründung
Für den Bereich Osterschleppweg ist davon auszugehen, dass über den Weg dieser Vorlage eine mögliche Erweiterung des Flughafens forciert werden soll. Dieser Punkt ist unabhängig von dieser Vorlage zu beraten.
Für den Bereich Groppenbruch gibt es in absehbarer Zeitkeine wirtschaftliche Nutzung und erhebliche umweltpolitische Bedenken. Dieser Punkt ist ebenfalls unabhängig von dieser Vorlage zu beraten.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines
Zentrums für Gründerinnen und Gründer Dortmund, das möglichst viele Aktivitäten
der Wirtschaftsförderung Dortmund rund um das Thema „Gründung“ bündelt und
sich im Bereich der Projektkulisse „Nordwärts“ befindet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das existierende GründerinnenZentrum Nordstadt in
das neu einzurichtende Zentrum für Gründerinnen und Gründer Dortmund zu
integrieren.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den laufenden Mietvertrag für das GründerinnenZentrum Nordstadt zunächst um ein Jahr zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt soll dem Fachausschuss ein inhaltliches und bauliches Konzept für das neue Zentrum für Gründerinnen und Gründer vorgelegt werden.
Darüber hinaus liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.:
02196-15-E2) vor:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines Gründungszentrums in dem ein Dortmunder Gründerinnenzentrum ein eigenes Profil behält. Da Einigkeit über die Zielrichtung des Aufbaus eines Zentrum für Gründungen und der Entwicklung des GründerinnenZentrums Nordstadt besteht, wurden die beiden vorliegenden Anträge zusammengefasst.
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Verwaltungsvorlage folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den laufenden Mietvertrag für das
GründerinnenZentrum Nordstadt bis zur Integration in das Gründerinnenzentrum
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Ingrid Reuter Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |