Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 11.12.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 12:00 - 12:06 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


CDU

Rm Krause
Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt


b) Verwaltung:

StR’in Jägers

Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.11.2014

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 29.10.2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14274-14)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald -
hier: Klarstellende Präzisierungen der textlichen Festsetzungen, der Hinweise sowie der Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14428-14)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14117-14)

3.4 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “City Nord“ und Aufhebung der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14267-14)

3.5 Stadtumbau Hörde Zentrum
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes - 2. Umsetzungsphase
Grundsatzbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13698-14)

3.6 Stadtumbau Hörde Zentrum
Stadtteilmanagement
Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13840-14)

3.7 Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh;
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14251-14)

3.8 Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13168-14)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 02.10.2014 versandt. -

3.9 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Geschäftsbericht der Koordinierungsstelle Klimaschutz; Stand: Oktober 2014

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14026-14)

3.10 Klimaschutzkonzept "Nachhaltige Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Dortmund-Dorstfeld West - Innovation Business Park"; ein Projekt des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13872-14)

3.11 Neubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-14)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014
(Drucksache Nr.: 13818-14)

3.12 Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13927-14)

3.13 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14350-14)

3.14 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)

3.15 Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13846-14)

3.16 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)



3.17 Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 - 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13782-14)

3.18 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Innsbruckstraße von Dornstraße bis westliche Einmündung P+R-Parkplatz (Wendeanlage vor Haus Nr. 13).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13847-14)

3.19 Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Bochum über die Regelung und Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der erstmalig endgültigen Herstellung der Anlage Am Hackenbeck aufgrund der §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13293-14)

3.20 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14596-14)

3.21 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13224-14)

3.22 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13708-14)

3.23 Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13974-14)

3.24 Radschnellweg Ruhr
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2014
(Drucksache Nr.: 14008-14)

3.25 Lkw-Routennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12816-14)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 13.11.2014 versandt. -

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan 2015 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13700-14)

4.2 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2015 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13826-14)

4.3 Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13861-14)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 12.11.2014
(Drucksache Nr.: 13861-14)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 13861-14-E2)

4.4 Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf „Smart Cities and Communities“ (intelligent vernetzte Städte und Regionen) im EU Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13684-14)

4.5 Wachstumsinitiative der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13824-14)

4.6 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2015 - 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14269-14)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Dortmund mit Gebührenordnung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14248-14)

5.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14246-14)

5.3 Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW)
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2014
(Drucksache Nr.: 14377-14-E1)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderungen von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13901-14)

6.2 Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13896-14)

6.3 Wirtschaftsplan 2015 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14209-14)
6.4 Übernahme und Modernisierung der Sportplatzanlage Evinger Straße durch den Verein TV Brechten 1913 e. V.
hier: Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage in einen Kunstrasenplatz

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13902-14)

6.5 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Klaus Wilke, Vorsitzender des Volleyballkreises Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14129-14)

6.6 Wirtschaftsplan 2015 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13711-14)

6.7 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14420-14)

6.8 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-14)

7. Schule

7.1 Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13808-14)

7.2 Änderung der Finanzierung Schulsozialarbeit in Dortmund für das Jahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14366-14)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13892-14)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014
(Drucksache Nr.: 13892-14)

8.2 Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14085-14)

8.3 "Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14148-14)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Satzungsänderung der ProVitako eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14136-14)

9.2 Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13850-14)

9.3 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Stadtwerke Wesel GmbH an einem Windpark

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14295-14)

9.4 Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14299-14)

9.5 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14328-14)

9.6 Auslaufen der Bestandsbetrauungen in der ÖSPV-Finanzierung/Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14321-14)

9.7 Wirtschaftsplan 2015 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14250-14)

9.8 WOH 2015: Terminplanung und Weiterentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13926-14)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2014
(Drucksache Nr.: 13926-14)

9.9 Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14351-14)

9.10 Aktueller Sachstand "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14414-14)

9.11 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter in Aufsichtsräten

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14361-14)

9.12 Weiterentwicklung DEW21 – hier: Neuordnung der Beteiligung der RWE Deutschland AG an DEW21 mit Wirkung vom 1.1.2015 – Gesellschaftsrechtliche Umsetzung nach Abschluss der Verhandlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14364-14)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014
(Drucksache Nr.: 14364-14)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Planung verkaufsoffene Sonntage 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13652-14)

10.2 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13744-14)

10.3 unbesetzt

10.4 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 09. bis 11. Juni 2015 in Dresden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14599-14)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau verwies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.11.2014

Die Niederschrift über die 2 Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.11.2014 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 29.10.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14274-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald -
hier: Klarstellende Präzisierungen der textlichen Festsetzungen, der Hinweise sowie der Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14428-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14117-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “City Nord“ und Aufhebung der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14267-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.5
Stadtumbau Hörde Zentrum
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes - 2. Umsetzungsphase
Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13698-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 10.12.2014 vor:


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung mitsamt des Schreibens der Verwaltung vom 10.12.2014 an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Stadtumbau Hörde Zentrum
Stadtteilmanagement
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13840-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh;
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14251-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.9
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Geschäftsbericht der Koordinierungsstelle Klimaschutz; Stand: Oktober 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14026-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Klimaschutzkonzept "Nachhaltige Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Dortmund-Dorstfeld West - Innovation Business Park"; ein Projekt des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13872-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Neubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014 vor:

Dazu lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Antwortschreiben der Verwaltung vom 09.12.2014 vor:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014 und dem Schreiben der Verwaltung vom 09.12.2014 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13927-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14350-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung am 02.12.2014 vor:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage sowie die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 02.12.2014 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 3.15
Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13846-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2014 vor:

Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 08.12.2014 vor:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 03.12.2014 und das Schreiben der Verwaltung vom 08.12.2014 zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 - 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13782-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung am 25.11.2014 vor:


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 09.12.2014 zur Zusammenfassung der Empfehlungen und Protokollnotizen der Bezirksvertretungen vor:


Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 – 2016 (DS-Nr. 13782-14)




Stellungnahmen zu den Empfehlungen und Protokollnotizen der Bezirksvertretungen Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage, die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün sowie das Schreiben der Verwaltung vom 09.12.2014 zur Zusammenfassung der Empfehlungen und Protokollnotizen der Bezirksvertretungen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.18
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Innsbruckstraße von Dornstraße bis westliche Einmündung P+R-Parkplatz (Wendeanlage vor Haus Nr. 13).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13847-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.19
Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Bochum über die Regelung und Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der erstmalig endgültigen Herstellung der Anlage Am Hackenbeck aufgrund der §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13293-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.20
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14596-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.21
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13224-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.22
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13708-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.23
Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13974-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.24
Radschnellweg Ruhr
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2014
(Drucksache Nr.: 14008-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 30.10.2014 vor:


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.25
Lkw-Routennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12816-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.12.2014 vor: -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 12816-14-E2) - lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -:
6. Klönnestr. zwischen Halleschestr. ( Verlängerung der Hannöverschen str.)bis zur S-Bahnbrücke;
über Von der Goltzstr. und Düsseldorferstr. Brücke ist eh nur zw. 2,5 ( Seite )und 3,2 m ( Mitte) hoch.(Beschränkung auf 7,5 Tonnen) (Abb. 3)
-> Empfehlungen der Bezirksvertretungen (Drucksache Nr.: 12816-14) - lagen bereits zur
Sitzung am 05.11.2014 vor bzw. sind in der nachstehenden Stellungnahme der Verwaltung mit
aufgeführt –

-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12816-14-E3)
(zu den inzwischen vollständig vorliegenden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen
sowie zu dem o. a. Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten)

Lkw-Routennetz (Drucksache Nr.: 12816-14) 1. Stellungnahme zu dem Empfehlungen und Protokollnotizen der Bezirksvertretungen

StadtbezirkBeratungs-terminEmpfehlungProtokollnotizen / ergänzende BeschlüsseStellungnahme Planungsverwaltung
Lütgendortmund21.10.ZustimmungWenn der gewünschte Effekt durch die Ver­änderung des Lkw-Routennetzes nicht eintritt, wird die Um­setzung des Beschlus­ses zum Lkw-Durch­fahrverbot weiter ver­folgt.Die Entwicklung gilt es abzu­warten.
Hörde28.10.Zustimmung
Innenstadt-West29.10.Zustimmung
Huckarde29.10.ZustimmungLt. Herrn Bernstein soll aufgrund der fehlen­den Durchfahrtshöhe an der Franziusstraße zwischen Huckarder Straße und Westfali­astraße dieses Teil­stück nicht in das Lkw-Routennetz gehören. Der Bezirksbürger­meister fordert dazu auf, einen entspre­chenden Antrag zu stellen.Ein Antrag ist bisher nicht gestellt worden.

Es ist richtig, dass dieses Teilstück aufgrund der einge­schränkten Durchfahrtshöhe nicht für alle Lkw nutzbar ist. Die Informationen über die Höhenbeschränkung werden aber ebenso wie das Lkw-Routennetz an die Navigati­onskartenhersteller weiterge­geben und können somit beim Routing in den Naviga­tionssystemen berücksichtigt werden. Für kleinere Lkw bietet diese Route aber trotz­dem eine kurze Verbindung zwischen NS IX und Hafen. Als Alternative blieben an­sonsten nur Umwege über Lindberghstraße oder OW IIIa
Brackel30.10.ZustimmungZusätzlich soll der Hellweg von Flugha­fenstraße bis Asselner Straße herausgenom­men werdenDas Lkw-Routennetz dient u.a. dazu die Gewerbege­biete an das höherrangige Straßennetz anzubinden. Eine Herausnahme des Hell­wegs in dem Abschnitt würde die Abbindung der Gewerbe­gebiete am Asselner und Brackeler Hellweg bedeuten.
Lediglich der Abschnitt zwi­schen Holzwickeder Straße und Zufahrt TEDI kann he­rausgenommen werden (siehe auch Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Die Linke / Piraten)
Aplerbeck04.11.ZustimmungAn der Ausfahrt B1 Sölde/Buddenacker soll die Fahrt nach Brackel / Asseln er­gänzt werden.Da das Lkw-Routennetz nicht beschildert wird, wird der Hinweis zur Kenntnis ge­nommen und an die das Tief­bauamt zur Überprüfung der Beschilderung weitergeleitet.
Hombruch04.11.Zustimmung
Innenstadt-Ost04.11.Zustimmung
Scharnhorst04.11.ZustimmungZusatzantrag: Sper­rung der Straße im Karrenberg für Lkw ab 7,5t „Anlieger frei“Die Straße Im Karrenberg ist bereits heute nicht Bestand­teil des Lkw-Routenkonzepts. Zur Sperrung gibt es bereits eine ablehnende Aussage in der Vorlage. Der Antrag ist erneut durch die Straßenver­kehrsbehörde zu prüfen.
Mengede05.11.AblehnungAblehnung wegen der KV-Anlage in Huckarde.Das Lkw-Routennetz dient dazu den Lkw-Verkehr über die Hauptrouten auf schnellem Weg zu den Autobahnan­schlussstellen zu leiten. Das mit geplanten Vorhaben wie der KV-Anlage in Huckarde zusätz­licher Lkw-Verkehr entsteht, ist nicht auf das Lkw-Routennetz zurückzuführen. Für Mengede ergibt sich, wie in der Vorlage dargestellt, kein Änderungsbe­darf.
Eving05.11.Zustimmung
Innenstadt-Nord05.11.AblehnungKeine Zustimmung zur Aussage, dass sich kein Änderungs­bedarf für die Innen­stadt-Nord ergibt. Die Beschilderung der Lkw-Entlastungszone sei nicht ausreichend und von Westen sei keine Beschilderung vorhanden.Aufgrund der Lkw-Entlastungs­zone ist schon seit langem keine (!) Ost-West-Verbindung in der Nordstadt Bestandteil im Lkw-Routennetz. Lediglich die Nord-Süd-Achsen (Leopold­straße, Bornstraße,) sind als Bundes- bzw. Landesstraße Bestandteil des Lkw-Routen­netzes. Die Beschilderung der Lkw-Entlastungszone wird überprüft.

2. Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Die Linke/Piraten vom 04.11.2014 (DS-Nr. 12816-14-E2)

Folgende Abschnitte sollen aus dem Lkw-Routennetz herausgenommen werden:

AbschnittStellungnahme der Planungsverwaltung
1. Brackeler Hellweg komplett ab westlich der Lkw-Zufahrt TEDIIn der Vorlage ist bereits beschrieben, dass der Brackeler Hellweg westlich der Flughafenstraße herausgenommen werden soll. Die Abschnitte zwischen Flughafenstraße und Holzwicker Straße sowie die Holzwickeder Straße zwischen S-Bahn und Brackeler Straße werden für die Anbindung des Gewerbegebiets Westfälische Straße in Richtung OWIIIa benötigt.
Auch die Flughafenstraße und Leni-Rommel-Str. bilden als K7 eine der wenigen Nord-Süd-Verbindungen und sollen im Lkw-Routennetz verbleiben. Lediglich der Ab­schnitt des Brackeler Hellwegs von Holzwickeder Straße bis Zufahrt TEDI könnte zusätzlich aus dem Netz genom­men werden.
2. Flughafenstraße ab Brackeler Hellweg bis Hannnöversche Straße
3. Holzwickeder Straße zwischen Brackeler Hellweg und S-Bahn-Brücke
4. Leni-Rommel-Straße zwischen Brackeler Hellweg und B1
5. Juchostraße zwischen Körner Hellweg und Hannöversche StraßeIn der Vorlage ist bereits beschrieben, dass dieser Ab­schnitt herausgenommen wird.
(ist im Text der Ratsvorlage erwähnt, aber nicht noch ein­mal bei den Spiegelstrichen gesondert aufgeführt wor­den).
6. Klönnestraße zwischen Hallesche Straße und bis zur S-Bahn-BrückeIn der Vorlage ist bereits beschrieben, dass der Abschnitt zwischen Hellweg/Kaiserstraße und Voßkuhle aus dem Routennetz herausgenommen werden soll.
Der nördliche Abschnitt wird als Verbindung zwischen Hallesche Straße und Hellweg/Kaiserstraße bzw. Wallring benötigt, da der Borsigplatz inzwischen vollständig für den Lkw-Verkehr gesperrt wird.
7. Hülshoffstr (gemeint ist vermutlich Hülshof/Huckarder Straße)Die Nord-Süd-Achse Hülshof/Huckarder Straße ist als Landesstraße (L609) eine wichtige Verbindung z.B. vom Gewerbegebiet Hansa zur OWIIIa und A40.
Der Anregung sollte nicht gefolgt werden.

-> Überweisung aus dem ABVG vom 25.11.2014
(hierin enthalten: Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme zum Thema
„Routennetz f. Fernbusse“) (CDU-Fraktion, Drucksache-Nr.: 14429-14)

-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr.: 14429-14-E1)
AUSW, 03.12.2014:
Aufgrund der heutigen Beratung zu diesem Punkt signalisiert die Mehrheit des Ausschusses (SPDFraktion, CDU-Fraktion und Fraktion B’90 Die Grünen), dass sie bereits heute hierzu beschlussfähig wäre und die Vorlage, unter Einbeziehung der vorliegenden Ausführungen der Verwaltung, befürworten könne.

Rm Waßmann kündigt an, dass seine Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke
& Piraten ablehnen werde.

Nachdem Rm Kowalewski für seine Fraktion nochmaligen Beratungsbedarf deklariert und beantragt
hat, diesen Punkt in die nächste Sitzung des AUSW zu schieben, einigt man sich darauf, die
Angelegenheit in die Ratssitzung am 11.12.2014 durchlaufen zu lassen.

Die entsprechende Beschlussfassung des Rates soll anschließend noch mal allen Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die gesamte Angelegenheit an
den Rat der Stadt durchlaufen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.12.2014 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan 2015 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13700-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2015 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13826-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.3
Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13861-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 12.11.2014 vor:

Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Synopse der Betriebssatzung vor:

Betriebssatzung alte Fassung
(Auszug)
Betriebssatzung neue Fassung
(Auszug)
Bemerkungen
Betriebssatzung „Wirtschaftsförderung
Dortmund“
vom 23.02.2010
Betriebssatzung „Wirtschaftsförderung
Dortmund“
vom
Aufgrund der §§ 7, 41 und 107 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 18.02.2010 folgende Betriebssatzung für die „Wirtschaftsförderung Dortmund" beschlossen: Aufgrund der §§ 7, 41 und 107 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 1 der VO vom 13. August 2012 (GV. NRW. S. 296), hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am folgende Betriebssatzung für die „Wirtschaftsförderung Dortmund" beschlossen:Anpassungen auf Grund entsprechender Änderungen der GO NRW sowie der EigVO NRW
§ 2
Zweck, Gliederung

(1) Im Rahmen gesamtstädtischer Zielsetzungen sind die Schwerpunkte der Aufgaben des Eigenbetriebes

· die aktive Bestandspflege als Daueraufgabe mit dem modernen Verständnis, den Dortmunder Unternehmen nicht nur bei von ihnen selbst erkannten Standortproblemen zu helfen, sondern auch Initiativen zur Förderung neuer Aktivitäten in Branchen mit besonderen Entwicklungspotentialen in Dortmund zu ergreifen sowie die Anwerbung neuer Produkte, Geschäftsfelder und Firmen durch Mitarbeit an und Initiative zu Innovations- und Entwicklungsprojekten,

· die Nutzung, Inwertsetzung und Mobilisierung von gewerblichen Immobilien,

· die Mobilisierung und Vermarktung von Gewerbestandorten zum Zwecke der Wirtschaftsförderung in Dortmund,

· die Untersuchung der regionsspezifischen (endogenen) Potentiale für Wirtschaftswachstum und Projektentwicklungen, die Initiierung bzw. Moderation von Gemeinschaftsbemühungen zur Aktivierung dieser Ressourcen und zur Entwicklung von Leitprojekten und eines darauf abgestimmten Standortprofiles,

· die Fortführung der betriebs- und programmorientierten Aktivitäten zur Kompetenz- und Fachkräfteentwicklung (Beschäftigungsfähigkeit) sowie der Arbeiten zur Verbesserung der Chancen der Frauen in der Wirtschaft in enger Zusammenarbeit mit den Förderebenen des Landes NRW und der Europäischen Union,

· die Unterstützung der Aktivitäten zur Internationalisierung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Dortmund,

· die Nutzung der Synergiepotentiale durch neugestaltete Arbeitsprozesse und konsequente Kundenorientierung,

· die enge Kooperation mit den verschiedenen lokalen, regionalen und überregionalen Organisationen und Institutionen der Wirtschaft, der Wissenschaft und des Arbeitslebens,
    · die Vernetzung von Technologien und Anwender-Branchen, die Unterstützung von Unternehmen, die Vernetzung von Wissen sowie die Entwicklung von Arbeits- und Lebensqualität,

    · die Förderung des Tagungs- und Kongressbereiches zur Steigerung der Gäste- und Übernachtungszahlen,
    · die Entwicklung, Umsetzung und Förderung von Maßnahmen zur Schaffung einer familienbewussten Arbeitswelt am Wirtschaftsstandort Dortmund sowie die darauf gerichtete Unterstützung und Beratung von Unternehmen.















(2) Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen für Unternehmen, Institutionen und Initiativen, sonstige Zielgruppen wie auch für die Gebietskörperschaft und sonstige Stellen.

(3) Zur „Wirtschaftsförderung Dortmund"
gehören die folgenden Geschäftsbereiche:

- dortmund-project
- Dienstleistungszentrum Wirtschaft
- Kooperationsstelle Arbeit und Region.

Der Geschäftsleitung sind die
„Standortkommunikation“ und der
„Kaufmännische Bereich“ unmittelbar
zugeordnet.
§ 2
Zweck, Gliederung

(1) Im Rahmen gesamtstädtischer Zielsetzungen sind die Schwerpunkte der Aufgaben des Eigenbetriebes

· die aktive Bestandspflege als Daueraufgabe mit dem modernen Verständnis, den Dortmunder Unternehmen nicht nur bei von ihnen selbst erkannten Standortproblemen zu helfen, sondern auch Initiativen zur Förderung neuer Aktivitäten in Branchen mit besonderen Entwicklungspotentialen in Dortmund zu ergreifen sowie die Anwerbung neuer Produkte, Geschäftsfelder und Firmen durch Mitarbeit an und Initiative zu Innovations- und Entwicklungsprojekten,

· die Nutzung, Inwertsetzung und Mobilisierung von gewerblichen Immobilien,

· die Mobilisierung und Vermarktung von Gewerbestandorten zum Zwecke der Wirtschaftsförderung in Dortmund,

· die Untersuchung der regionsspezifischen (endogenen) Potentiale für Wirtschaftswachstum und Projektentwicklungen, die Initiierung bzw. Moderation von Gemeinschaftsbemühungen zur Aktivierung dieser Ressourcen und zur Entwicklung von Leitprojekten und eines darauf abgestimmten Standortprofiles,

· die Fortführung der betriebs- und programmorientierten Aktivitäten zur Kompetenz- und Fachkräfteentwicklung (Beschäftigungsfähigkeit) sowie der Arbeiten zur Verbesserung der Chancen der Frauen in der Wirtschaft in enger Zusammenarbeit mit den Förderebenen des Landes NRW und der Europäischen Union,

· die Unterstützung der Aktivitäten zur Internationalisierung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Dortmund,

· die Nutzung der Synergiepotentiale durch neugestaltete Arbeitsprozesse und konsequente Kundenorientierung,

· die enge Kooperation mit den verschiedenen lokalen, regionalen und überregionalen Organisationen und Institutionen der Wirtschaft, der Wissenschaft und des Arbeitslebens,
    · die Vernetzung von Technologien und Anwender-Branchen, die Unterstützung von Unternehmen, die Vernetzung von Wissen sowie die Entwicklung von Arbeits- und Lebensqualität,

    · die Förderung des Tagungs- und Kongressbereiches zur Steigerung der Gäste- und Übernachtungszahlen,

    · die Entwicklung, Umsetzung und Förderung von Maßnahmen zur Schaffung einer familienbewussten Arbeitswelt am Wirtschaftsstandort Dortmund sowie die darauf gerichtete Unterstützung und Beratung von Unternehmen,

    · Entwicklung von Wissenskernen als Kristallisationspunkte aus wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Kompetenz für neue Wachstumsimpulse am Standort Dortmund,

    · Aufbau von Beschäftigungsperspektiven für einfache Tätigkeiten (Helferarbeitsplätze) am Standort Dortmund,

    · Unterstützung und Entwicklung lokaler Wirtschaftskreisläufe in den Dortmunder Vororten.

(2) Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen für Unternehmen, Institutionen und Initiativen, sonstige Zielgruppen wie auch für die Gebietskörperschaft und sonstige Stellen.

(3) Zur „Wirtschaftsförderung Dortmund" gehören
die folgenden Geschäftsbereiche:

-
Invest
- Dienstleistungszentrum Wirtschaft
-
Arbeit und Qualifizierung.

Der Geschäftsleitung sind die
„Standortkommunikation“ und der
„Kaufmännische Bereich“ unmittelbar
zugeordnet.
Ergänzungen auf Grund der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung






















Anpassungen auf Grund der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung
§ 6
Rat

(1) Der Rat der Stadt entscheidet nach Maßgabe des § 41 GO NRW und des § 4 EigVO NRW über die grundlegenden Angelegenheiten des Eigenbetriebes; dazu zählen vor allem

a) die allgemeinen Grundsätze des Eigenbetriebes

b) die Bestellung und Abberufung der Geschäftsleitung auf Vorschlag des Betriebsausschusses,

c) die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes sowie die Beschlussfassung über
die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung,

d) die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes,

e) die Entlastung des Betriebsausschusses,

f) die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt,

g) die Aufnahme von Darlehen, soweit der Rat der Stadt darüber nicht bereits im Rahmen des Beschlusses über den Wirtschaftsplan entschieden hat.

(2) Darüber hinaus ist er zuständig für

a) die Einrichtung,
Zweckbestimmung und
Auflösung einzelner Bereiche.

b) Entscheidungen in den Fällen, in welchen die Wertgrenzen des § 7 Abs. 3 überschritten werden.


(3) Der Hauptausschuss und Ältestenrat sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sind nach § 59 GO NRW zu beteiligen
§ 6
Rat

(1) Der Rat der Stadt entscheidet nach Maßgabe des § 41 GO NRW und des § 4 EigVO NRW über die grundlegenden Angelegenheiten des Eigenbetriebes; dazu zählen vor allem

a) die allgemeinen Grundsätze des Eigenbetriebes
    b) die Bestellung und Abberufung der Geschäftsleitung auf Vorschlag des Betriebsausschusses,

    c) die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes sowie die Beschlussfassung über
    die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung,

    d) die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes,

    e) die Entlastung des Betriebsausschusses,

    f) die Verminderung des Eigenkapitals zugunsten der Gemeinde

    g) die Aufnahme von Darlehen, soweit der Rat der Stadt darüber nicht bereits im Rahmen des Beschlusses über den Wirtschaftsplan entschieden hat.

(2) Darüber hinaus ist er zuständig für

a) die Einrichtung,
Zweckbestimmung und
Auflösung einzelner Bereiche.
    b) Entscheidungen in den Fällen,
    in welchen die Wertgrenzen
    des § 7 Abs. 3 überschritten
    werden.

(3) Der Hauptausschuss und Ältestenrat sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sind nach § 59 GO NRW zu beteiligen
Anpassung auf Grund einer entsprechenden Änderung der
EigVO (Vorgabe der Kämmerei)
§ 7
Betriebsausschuss

(1) Die Bildung und die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses richten sich nach § 5 EigVO NRW. Der Betriebsausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung des Rates der Stadt Dortmund.

(2) Der Betriebsausschuss berät in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen. Über alle wichtigen Angelegenheiten, die die gemeindliche Entwicklung betreffen, ist er von dem/der Oberbürgermeister/in zu unterrichten. Ferner ist er von der Geschäftsleitung über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere auch über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung umfassend zu unterrichten.

(3) Der Betriebsausschuss ist zuständig für

a) die bürger-, kunden- und unternehmensnahe, effiziente Umsetzung der vom Rat der Stadt festgelegten allgemeinen Grundsätze durch die Angebote und Maßnahmen der „Wirtschaftsförderung Dortmund" (Produkte und Leistungen), dabei insbesondere
    · für Entscheidungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bei einer Wertgrenze von über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

    · die Übernahme von Baulasten an Grundstücken sowie die im Rahmen des Baurechts abzugebenden nachbarrechtlichen Zustimmungen, soweit es sich um städtische Grundstücke handelt, die in einem Bebauungsplan als Gewerbe- oder Industriegebiet festgesetzt sind. Dies gilt auch für städtische Grundstücke, die in Gebieten liegen, für die der Rat der Stadt Dortmund die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat und deren Verwendungszweck als Gewerbe- oder Industriegebiet mit ausreichender Sicherheit bestimmt ist,

    · die Ausübung bzw. Nichtausübung von rechtsgeschäftlichen Vorkaufsrechten und Wiederkaufsrechten bei einer Wertgrenze von über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

    · Vorrangeinräumungen vor in Abt. II der Grundbücher eingetragenen städtischen Rechten bis zu 80 % des Verkehrswertes bzw. der geschätzten und auf Angemessenheit überprüften Gesamtherstellungskosten. Der Wert der städtischen Rechte ist dabei zu berücksichtigen,

    · Projekte aus dem Aufgabenfeld Arbeit und Qualifizierung bei einer Wertgrenze über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

    · für die Vergabe von Gutachten bei einer Wertgrenze über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro.

    b) die Zustimmung zu erfolggefährdenden Mehraufwendungen nach § 15 Abs. 3 EigVO NRW,

    c) die Zustimmung zu Mehrauszahlungen nach § 16 Abs. 5 EigVO NRW, soweit diese im Einzelfall 100.000,00 Euro übersteigen, unbeschadet der Wertgrenzen nach § 7 Abs. 3, lit. e der Betriebssatzung,

    d) die Benennung eines Prüfers für den Jahresabschluss,

    e) die Entscheidung über die Beschaffung von Anlagegütern, bei einer Wertgrenze von 100.000,00 bis 300.000,00 Euro im Rahmen der im Wirtschaftsplan bereitgestellten Mittel,

    f) die Entlastung der Geschäftsleitung.

    (4) Der Betriebsausschuss überwacht die Geschäftsleitung, kontrolliert die Einhaltung seiner Beschlüsse und der Beschlüsse des Rates sowie die Einhaltung der Produkt- und Leistungsplanung, des Wirtschaftsplans und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Hierzu legt die Geschäftsleitung dem Betriebsausschuss halbjährlich Berichte vor.

    (5) An den Beratungen des Betriebsausschusses nimmt die Geschäftsleitung teil; sie ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre Ansicht zu einem Punkt der Tagesordnung darzulegen. Dem Betriebsausschuss gehören weiterhin beratend zwei Vertreter/innen der Beschäftigten der „Wirtschaftsförderung Dortmund" an.

    (6) Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit entscheidet der/die Oberbürgermeister/in gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses. § 60 Abs. 1 Satz 3 und 4 GO NRW gelten entsprechend.

    (7) In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Betriebsausschusses unterliegen, kann, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, der/die Oberbürgermeister/in mit dem/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses oder einem anderen dem Rat angehörenden Ausschussmitglied des Betriebsausschusses entscheiden. § 60 Abs. 2 Satz 2 und 3 GO NRW gelten entsprechend.
    § 7
    Betriebsausschuss

    (1) Die Bildung und die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses richten sich nach § 5 EigVO NRW. Der Betriebsausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung des Rates der Stadt Dortmund.

    (2) Der Betriebsausschuss berät in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen. Über alle wichtigen Angelegenheiten, die die gemeindliche Entwicklung betreffen, ist er von dem/der Oberbürgermeister/in zu unterrichten. Ferner ist er von der Geschäftsleitung über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere auch über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung umfassend zu unterrichten.

    (3) Der Betriebsausschuss ist insbesondere zuständig für

    a) die bürger-, kunden- und unternehmensnahe, effiziente Umsetzung der vom Rat der Stadt festgelegten allgemeinen Grundsätze durch die Angebote und Maßnahmen der „Wirtschaftsförderung Dortmund" (Produkte und Leistungen), dabei insbesondere
      · für Entscheidungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bei einer Wertgrenze von über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

      · die Übernahme von Baulasten an Grundstücken sowie die im Rahmen des Baurechts abzugebenden nachbarrechtlichen Zustimmungen, soweit es sich um städtische Grundstücke handelt, die in einem Bebauungsplan als Gewerbe- oder Industriegebiet festgesetzt sind. Dies gilt auch für städtische Grundstücke, die in Gebieten liegen, für die der Rat der Stadt Dortmund die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat und deren Verwendungszweck als Gewerbe- oder Industriegebiet mit ausreichender Sicherheit bestimmt ist,

      · die Ausübung bzw. Nichtausübung von rechtsgeschäftlichen Vorkaufsrechten und Wiederkaufsrechten bei einer Wertgrenze von über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

      · Vorrangeinräumungen vor in Abt. II der Grundbücher eingetragenen städtischen Rechten bis zu 80 % des Verkehrswertes bzw. der geschätzten und auf Angemessenheit überprüften Gesamtherstellungskosten. Der Wert der städtischen Rechte ist dabei zu berücksichtigen,

      · Projekte aus dem Aufgabenfeld Arbeit und Qualifizierung bei einer Wertgrenze über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

      · für die Vergabe von Gutachten bei einer Wertgrenze über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro.
        b) die Zustimmung zu erfolggefährdenden Mehraufwendungen nach § 15 Abs. 3 EigVO NRW,

        c) die Zustimmung zu Mehrauszahlungen nach § 16 Abs. 5 EigVO NRW, soweit diese im Einzelfall 100.000,00 Euro übersteigen, unbeschadet der Wertgrenzen nach § 7 Abs. 3, lit. e der Betriebssatzung,

        d) die Benennung eines Prüfers für den Jahresabschluss,

        e) die Entscheidung über die Beschaffung von Anlagegütern, bei einer Wertgrenze von 100.000,00 bis 300.000,00 Euro im Rahmen der im Wirtschaftsplan bereitgestellten Mittel,

        f) die Entlastung der Geschäftsleitung.
      (4) Der Betriebsausschuss überwacht die Geschäftsleitung, kontrolliert die Einhaltung seiner Beschlüsse und der Beschlüsse des Rates sowie die Einhaltung der Produkt- und Leistungsplanung, des Wirtschaftsplans und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Hierzu legt die Geschäftsleitung dem Betriebsausschuss vierteljährlich Berichte vor.

      (5) An den Beratungen des Betriebsausschusses nimmt die Geschäftsleitung teil; sie ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre Ansicht zu einem Punkt der Tagesordnung darzulegen. Dem Betriebsausschuss gehören weiterhin beratend zwei Vertreter/innen der Beschäftigten der „Wirtschaftsförderung Dortmund" an.

      (6) Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit entscheidet der/die Oberbürgermeister/in gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses. § 60 Abs. 1 Satz 3 und 4 GO NRW gelten entsprechend.

      (7) In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Betriebsausschusses unterliegen, kann, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, der/die Oberbürgermeister/in mit dem/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses oder einem anderen dem Rat angehörenden Ausschussmitglied des Betriebsausschusses entscheiden. § 60 Abs. 2 Satz 2 und 3 GO NRW gelten entsprechend.
      Anpassung des neuen Namens des Ausschusses
















      Anpassung nach Vorgabe des Rechtsamtes





















































































      Anpassung auf Grund einer entsprechenden Änderung der
      EigVO (Vorgabe der Kämmerei)
      § 9
      Stadtkämmerer/Stadtkämmerin

      (1) Die Geschäftsleitung hat dem Stadtkämmerer/der Stadtkämmerin rechtzeitig vor der Beratung in den Gremien den Entwurf des Wirtschaftsplans, des Produkt- und Leistungsplans, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, des Jahresabschlusses, des Lageberichts und die Zwischenberichte zuzuleiten. Tritt der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin einem nach Satz 1 vorgelegten Entwurf nicht bei, so sind die unterschiedlichen Auffassungen des Stadtkämmerers/der Stadtkämmerin und der Geschäftsleitung dem Betriebsausschuss zur Beratung vorzulegen.

      Die Geschäftsleitung hat dem Stadtkämmerer/der Stadtkämmerin hierzu ebenso alle den Beratungsunterlagen zugrunde liegenden finanzwirtschaftlichen Unterlagen sowie die Ergebnisse der geführten Statistiken und der Kosten- und Leistungsrechnung zur Verfügung zu stellen; ferner hat sie ihm/ihr auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.

      (2) Vor Entscheidungen über finanzwirtschaftliche Angelegenheiten des Eigenbetriebes „Wirtschaftsförderung Dortmund", die eine nachträgliche Erhöhung des im Haushaltsplan der Stadt Dortmund festgesetzten Zuschusses erfordern, ist der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin zu beteiligen.
      § 9
      Stadtkämmerer/Stadtkämmerin

      (1) Die Geschäftsleitung hat dem Stadtkämmerer/der Stadtkämmerin rechtzeitig vor der Beratung in den Gremien den Entwurf des Wirtschaftsplans, des Produkt- und Leistungsplans, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, des Jahresabschlusses, des Lageberichts und die Zwischenberichte zuzuleiten. Tritt der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin einem nach Satz 1 vorgelegten Entwurf nicht bei, so sind die unterschiedlichen Auffassungen des Stadtkämmerers/der Stadtkämmerin und der Geschäftsleitung dem Betriebsausschuss zur Beratung vorzulegen.

      Die Geschäftsleitung hat dem Stadtkämmerer/der Stadtkämmerin hierzu ebenso alle den Beratungsunterlagen zugrunde liegenden finanzwirtschaftlichen Unterlagen sowie die Ergebnisse der geführten Statistiken und der Kosten- und Leistungsrechnung zur Verfügung zu stellen; ferner hat sie ihm/ihr auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.

      (2) Vor Entscheidungen über finanzwirtschaftliche Angelegenheiten des Eigenbetriebes „Wirtschaftsförderung Dortmund", die eine nachträgliche Erhöhung des im Haushaltsplan der Stadt Dortmund festgesetzten Zuschusses erfordern, ist der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin zu beteiligen.

      (3) Dem Stadtkämmerer/der Stadtkämmerin wird das Recht eingeräumt, von der „Wirtschaftsförderung Dortmund“ Aufklärung und Nachweise zu verlangen, die die Aufstellung des städtischen Einzel- sowie Gesamtabschlusses erfordert.
      Ergänzung auf Grund einer Vorgabe der Kämmerei, dass die Rechte des Stadtkämmerers analog § 118 GO zu ergänzen sind
      § 11
      Wirtschaftsplanung

      (1) Die Geschäftsleitung hat zwei Wochen vor der letzten Ratssitzung des ablaufenden Wirtschaftsjahres, spätestens aber einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres auf der Basis des dem Betrieb zur Verfügung stehenden Jahresbudgets einen Wirtschaftsplan sowie eine mittelfristige (fünfjährige) Ergebnis- und Finanzplanung aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht und beziffert den Höchstbetrag der Kredite und Kassenkredite. Er ist um eine Produkt- und Leistungsplanung zu ergänzen.

      (2) Der im Haushaltsplan der Stadt Dortmund und im Wirtschaftsplan festgelegte Zuschussbedarf darf nicht überschritten werden. Lässt die Ausführung des Wirtschaftsplans im Laufe eines Wirtschaftsjahres erkennen, dass aufgrund von Mehraufwendungen oder Mindererträgen der Erfolgsplan nicht eingehalten werden kann, sind durch die Betriebsleitung unverzüglich aufwandssenkende oder ertragssteigernde Maßnahmen zu veranlassen, die sicherstellen, dass keine höheren Betriebsverluste eintreten, die den festgelegten Zuschussbedarf übersteigen.

      (3) Die Produkt- und Leistungsplanung soll den gesamtstädtischen Erfordernissen entsprechen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss die zugrunde liegenden Daten der Produkt- und Leistungsplanung erkennen lassen.

      (4) Der Wirtschaftsplan ist unverzüglich zu ändern, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 EigVO NRW erfüllt sind. Mehraufwendungen, die nicht durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen ausgeglichen werden können, bedürfen der Zustimmung des Betriebsausschusses. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die des/der Oberbürgermeisters/-in.
      § 11
      Wirtschaftsplanung

      (1) Die Geschäftsleitung hat zwei Wochen vor der letzten Ratssitzung des ablaufenden Wirtschaftsjahres, spätestens aber einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres auf der Basis des dem Betrieb zur Verfügung stehenden Jahresbudgets einen Wirtschaftsplan sowie eine mittelfristige (fünfjährige) Ergebnis- und Finanzplanung aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht und beziffert den Höchstbetrag der Kredite und Kassenkredite. Er ist um eine Produkt- und Leistungsplanung zu ergänzen.

      (2) Der im Haushaltsplan der Stadt Dortmund und im Wirtschaftsplan festgelegte Zuschussbedarf darf nicht überschritten werden. Lässt die Ausführung des Wirtschaftsplans im Laufe eines Wirtschaftsjahres erkennen, dass aufgrund von Mehraufwendungen oder Mindererträgen der Erfolgsplan nicht eingehalten werden kann, sind durch die Betriebsleitung unverzüglich aufwandssenkende oder ertragssteigernde Maßnahmen zu veranlassen, die sicherstellen, dass keine höheren Betriebsverluste eintreten, die den festgelegten Zuschussbedarf übersteigen.

      (3) Die Produkt- und Leistungsplanung soll den gesamtstädtischen Erfordernissen entsprechen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss die zugrunde liegenden Daten der Produkt- und Leistungsplanung erkennen lassen.

      (4) Der Wirtschaftsplan ist unverzüglich zu ändern, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 EigVO NRW erfüllt sind. Mehraufwendungen, die nicht durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen ausgeglichen werden können, bedürfen der Zustimmung des Betriebsausschusses. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die des/der Oberbürgermeisters/in und der oder des Vorsitzenden des Betriebsausschusses oder eines anderen dem Betriebsausschuss angehörenden Ratsmitglieds.
      Anpassung auf Grund einer entsprechenden Formulierung in § 15
      EigVO (Vorgabe der Kämmerei)
      § 12
      Zwischenberichte

      (1) Die Geschäftsleitung hat den/die Oberbürgermeister/in und den Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin vierteljährlich durch Zwischenberichte gemäß § 20 EigVO NRW über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, die Abwicklung des Vermögensplans sowie des Produkt- und Leistungsplans schriftlich zu unterrichten. Die Zwischenberichte sind innerhalb eines Monats zu erstellen und unverzüglich nach Fertigstellung vorzulegen.

      (2) Die Zwischenberichte sollen eine planmäßige Umsetzung der Produkt- und Leistungsplanung nachweisen und diesbezüglich Abweichungen aufzeigen, analysieren und ggf. Vorschläge zur Verbesserung enthalten. Hierzu ist ein aufgabenspezifisches System von Kennziffern zu entwerfen und fortzuentwickeln.
      § 12
      Zwischenberichte

      (1) Die Geschäftsleitung hat den Betriebsausschuss, den/die Oberbürgermeister/in und den Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin vierteljährlich durch Zwischenberichte gemäß § 20 EigVO NRW über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, die Abwicklung des Vermögensplans sowie des Produkt- und Leistungsplans schriftlich zu unterrichten. Die Zwischenberichte sind innerhalb eines Monats zu erstellen und unverzüglich nach Fertigstellung vorzulegen.

      (2) Die Zwischenberichte sollen eine planmäßige Umsetzung der Produkt- und Leistungsplanung nachweisen und diesbezüglich Abweichungen aufzeigen, analysieren und ggf. Vorschläge zur Verbesserung enthalten. Hierzu ist ein aufgabenspezifisches System von Kennziffern zu entwerfen und fortzuentwickeln.
      Anpassung auf Grund einer entsprechenden Änderung der
      EigVO (Vorgabe der Kämmerei)
      § 13
      Jahresabschluss, Lagebericht

      (1) Die Geschäftsleitung hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie den Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres aufzustellen und innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres von dem bestellten Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. § 53 HGrG ist zu beachten.

      (2) Nach der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht unverzüglich über den/die Oberbürgermeister/in dem Betriebsausschuss vorzulegen. Der Betriebsausschuss leitet den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiter.

      (3) Der Jahresabschluss und Lagebericht sind öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des fol­gen­den Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
      § 13
      Jahresabschluss, Lagebericht

      (1) Die Geschäftsleitung hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie den Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres aufzustellen und innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres von dem bestellten Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. § 53 HGrG ist zu beachten.

      (2) Nach der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht unverzüglich über den/die Oberbürgermeister/in dem Betriebsausschuss vorzulegen. Der Betriebsausschuss leitet den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiter.

      (3) Der Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
      Anpassung auf Grund einer entsprechenden Formulierung in § 26 Abs. 4 EigVO (Vorgabe der Kämmerei)
      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 13861-14-E1) aus dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und der Synopse der Betriebssatzung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 4.4
      Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf „Smart Cities and Communities“ (intelligent vernetzte Städte und Regionen) im EU Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020.
      Kenntnisnahme
      (Drucksache Nr.: 13684-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


      zu TOP 4.5
      Wachstumsinitiative der Wirtschaftsförderung Dortmund
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 13824-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 4.6
      Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2015 - 31.12.2015
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14269-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

      zu TOP 5.1
      Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
      Dortmund mit Gebührenordnung
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14248-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 5.2
      Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14246-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



      zu TOP 5.3
      Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW)
      Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2014
      (Drucksache Nr.: 14377-14-E1)

      Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 11.11.2014 vor:


      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

      6. Kultur, Sport und Freizeit

      zu TOP 6.1
      Änderungen von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2015
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 13901-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 6.2
      Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
      hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2014
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 13896-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 6.3
      Wirtschaftsplan 2015 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14209-14)

      Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 26.11.2104 vor:
      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Schreiben der Verwaltung vom 26.11.2014 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 6.4
      Übernahme und Modernisierung der Sportplatzanlage Evinger Straße durch den Verein TV Brechten 1913 e. V.
      hier: Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage in einen Kunstrasenplatz
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 13902-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 6.5
      Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Klaus Wilke, Vorsitzender des Volleyballkreises Dortmund
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14129-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 6.6
      Wirtschaftsplan 2015 für die Kulturbetriebe Dortmund
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 13711-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 6.7
      Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14420-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 6.8
      Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2015
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14517-14)
      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      7. Schule

      zu TOP 7.1
      Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 13808-14)

      Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung am 09.12.2014 vor:


      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit den Empfehlungen der Ausschüsse ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 7.2
      Änderung der Finanzierung Schulsozialarbeit in Dortmund für das Jahr 2014

      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14366-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      8. Kinder, Jugend und Familie

      zu TOP 8.1
      Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs FABIDO
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 13892-14)

      Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 20.11.2014 vor:


      Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 24.11.2014 vor:

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie das Schreiben der Verwaltung vom 24.11.2014 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 8.2
      Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2014
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14085-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 8.3
      "Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung"
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14148-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

      zu TOP 9.1
      Satzungsänderung der ProVitako eG
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14136-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 9.2
      Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 13850-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
      zu TOP 9.3
      GELSENWASSER AG
      hier: Beteiligung der Stadtwerke Wesel GmbH an einem Windpark
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14295-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 9.4
      Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14299-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 9.5
      GELSENWASSER AG
      hier: Beteiligung an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14328-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 9.6
      Auslaufen der Bestandsbetrauungen in der ÖSPV-Finanzierung/Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14321-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 9.7
      Wirtschaftsplan 2015 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14250-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 9.8
      WOH 2015: Terminplanung und Weiterentwicklung
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 13926-14)

      Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrat lag folgende korrigierte Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 20.11.2014 vor:


      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 9.9
      Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
      Kenntnisnahme
      (Drucksache Nr.: 14351-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


      zu TOP 9.10
      Aktueller Sachstand "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
      Kenntnisnahme
      (Drucksache Nr.: 14414-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


      zu TOP 9.11
      Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
      hier: Vergütung der städtischen Vertreter in Aufsichtsräten
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14361-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

      zu TOP 9.12
      Weiterentwicklung DEW21 – hier: Neuordnung der Beteiligung der RWE Deutschland AG an DEW21 mit Wirkung vom 1.1.2015 – Gesellschaftsrechtliche Umsetzung nach Abschluss der Verhandlungen
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14364-14)

      Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014 vor:

      Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 25.11.2014 vor:

      Die „3. Ergänzungsvereinbarung zum Konsortialvertrag vom 20.12.1994“ zum Stand 24.11.2014 war den Beratungsunterlagen der Mitglieder des Hauptausschusses und des Ältestenrates beigefügt.


      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Schreiben der Verwaltung vom 25.11.2014 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

      zu TOP 10.1
      Planung verkaufsoffene Sonntage 2015
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 13652-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
      zu TOP 10.2
      Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 13744-14)

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      zu TOP 10.3
      unbesetzt


      zu TOP 10.4
      Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 09. bis 11. Juni 2015 in Dresden
      Empfehlung
      (Drucksache Nr.: 14599-14)

      Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu folgende Namensvorschläge vor:

      Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit den Namensvorschlägen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


      11. Anfragen
      - unbesetzt -

      Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:06 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.


      Der Oberbürgermeister




      Ullrich Sierau
      Utz Kowalewski
      Ratsmitglied
      Matthias Güssgen
      Schriftführer
      © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus