Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 02.12.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U


02.12.21: Sitzungsdauer: 14:00 - 16:10 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Özgür Karadag Martin Pütz – 20/3
Philip Cordes – 20/3
Lena Zils – 20/3
Christina Künstler – 20/3
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Jürgen Krause – 1/GB 1

Dr. Jan Fritz Rettberg – 1/II
Sören Spoo – FB 3
Simone Hülsmann – 11/1
Manfred Hagedorn – 40/Schule
Ute Spreen – 52/4
Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Ralf Dallmann – 68/Friedhöfe
Sylvia Tiews – 80/Wifö
Horst-Günter Nehm – SVTZ
Michael Leischner – 60/5
Fabian Völker – 57/GL


3. Mitglieder ohne Stimmrecht

Irina Bürstinghaus (Integrtionsrat)

4. Gäste:

./.


09.12.21: Sitzungsdauer: 14:00 - 22:08 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Andrea Keßler (SPD) i. V. für Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Martin Pütz – 20/3
Philip Cordes – 20/3
Ralf Rüddenclau – 20/1
Nicola Kettler – 20/3
Mara Kalinasch – 20/3
Timo Klebsch – 20/3
Markus Neuhaus –21/AL
Jürgen Krause – 1/GB 1

Mario Gacek – 1/LS
Sören Spoo – FB 3
Simone Hülsmann – 11/1
Michael Leischner – 60/5


3. Mitglieder ohne Stimmrecht

Irina Bürstinghaus (Integrtionsrat)

4. Gäste:




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 02.12.2021, Beginn 14:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.11.2021

2. Haushalt

2.0 Aktuelle Kurzinformation zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2020/2021
mündlicher Bericht

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)


2.1.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Drucksache Nr.: 22100-21-E1

Empfehlung

2.1.1.1 Beratungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr. 22100-21-E3)

2.1.1.2 Masterplan Kommunale Sicherheit - Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes des Stadt Dortmund
Antrag der CDU-Fraktion aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2021
(Drucksache Nr.: 21449-21)

2..1.1.3 Verlängerung der Aussetzung der Beherbergungsabgabe
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22813-21-E1)


2.1.1.4 Verlängerung der Gebührenfreiheit der Aussengastronomie
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22812-21-E1)

2.1.1.5 Hundesteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21)

2.2 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22170-21)

2.3 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)

2.4 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)

2.5 Stadterneuerung Huckarde-Nord: Flächen für Aufenthalt und Spiel - Baubeschluss Spielachse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22339-21)

2.6 Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21831-21)

2.7 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021


2.8 Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)

2.9 Wirtschaftsplan 2022 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22789-21)

2.10 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22455-21)

2.11 FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22414-21)

2.12 Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22456-21)

2.13 Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22546-21)

2.14 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22352-21)

2.15 Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22445-21)

2.16 Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22689-21)

2.17 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22395-21)

2.18 Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22752-21)

2.19 Genehmigung zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schokoticket für anspruchsberechtigte Schüler*innen durch die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21707-21)

2.20 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22409-21)
2.21 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20915-21)

2.22 Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21576-21)

2.23 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22700-21)

2.24 Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)

2.25 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21998-21)

2.26 Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20516-21)

2.27 Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22899-21)

2.28 Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22780-21)

2.29 Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für die Jahre 2022 und 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22771-21)

2.30 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22366-21)


3. Finanzen

3.1 Nachverfolgung Haushaltsbeschlüsse 2019
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22222-21-E1)



3.2 Starkregenereignisse
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22224-21)

3.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)

3.4 Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22111-21-E1)

3.5 Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21965-21)

3.6 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22277-21)

3.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22950-21)

3.8 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22436-21)

3.9 FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22654-21)

3.10 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22519-21)

3.11 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)

3.12 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21963-21)

3.13 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22487-21)


4. Personal und Organisation
- nicht besetzt -


5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

5.1 Outsourcing bei kommunalen Betrieben
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22451-21)

5.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22570-21)

5.3 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22360-21)


6. Kommunalwirtschaft

6.1 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)

6.2 Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft der KoPart eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22898-21)

6.3 GELSENWASSER AG - hier: Anteilsaufstockung an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22976-21)

6.4 Stadtsparkasse Dortmund - Zusammenschluss mit der Stadtsparkasse Schwerte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22952-21)


7. Liegenschaften

7.1 Einheitliche gemeinwohlorientierte Bodenpolitik
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23046-21)

7.2 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021


7.3 Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)


8. Sonstiges

8.1 Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)

8.2 Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)

8.3 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021

8.4 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021

8.5 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22850-21)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Kauch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

02.12.21:

Die Verwaltung zieht folgende, unter TOP 8.2 zugeordnete Vorlage zurück:

Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)

hierzu-> Bitte um Stellungnahme der Fraktion B`90/Die Grünen und CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 22957-21-E4)

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23029-21)
Der gesamte unter Haushalt genannte TOP 2.1 wird in die Fortführung der Sitzung am 09.12.21 geschoben.

09.12.21:

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) stellt mündlich den Antrag, die in der Beratungsliste (TOP 2.1.1.1) vorgeschlagene Reihenfolge zu ändern und gemäß der Tradition nach Fraktionsstärke abstimmen zu lassen.

Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) lässt den Antrag zu Beginn des Tagesordnungspunktes 2.1 abstimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.11.2021

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.11.2021 wird genehmigt.

2. Haushalt

zu TOP 2.0
Aktuelle Kurzinformation zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2021
(Drucksache Nr.: 20934-21-E4)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert den aktuellen Stand zur Haushaltssituation 2021. Eine komprimierte Form mit Abweichungen zum 4. Managementbericht 2021 liegt allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor.

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
hierzu-> 2.1.0.1 Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2021

hierzu-> 2.1.0.2 Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E25) – Text siehe unten 2.1.0.2!
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E27) – Text siehe unten 2.1.0.2!

hierzu-> 2.1.0.3 Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E28)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E29)
hierzu-> 2.1.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E1)
hierzu->2.1.1.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 - hier: Beratungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2022
(Drucksache Nr.: 22100-21-E3)
hierzu-> 2.1.1.2 Masterplan Kommunale Sicherheit- Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Dortmund
Antrag der CDU-Fraktion aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2021
(Drucksache Nr.: 21449-21)
hierzu-> 2.1.1.3 Verlängerung der Aussetzung der Beherbergungsabgabe
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22813-21-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22813-21-E2)
hierzu-> 2.1.1.4 Verlängerung der Gebührenfreiheit der Aussengastronomie
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22812-21-E1)
hierzu-> 2.1.1.5 Hundesteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23047-21-E2)
hierzu-> 2.1.1.6 Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
hierzu-> 2.1.1.7 Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E24)
hierzu-> 2.1.1.8 Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
hierzu-> 2.1.1.9 Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
hierzu-> 2.1.1.10 Budget des Integrationsrates
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2021
(Drucksache Nr.: 22970-21)
hierzu-> 2.1.1.11 Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
hierzu-> 2.1.1.12 Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E33)
hierzu->2.1.1.13 Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E34)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert zu Beginn:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 mitsamt dem Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2022 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 durch den Rat der Stadt Dortmund am 16.12.2021 vorgesehen.

Redaktioneller Hinweis: Änderungen/Ergänzungen sind
fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.21 vor.


Drucksache Nr.: 22100-21-E2, Drucksache Nr.: 22100-21-E4 und Drucksache Nr.: 22100-21-E5:

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Anträge vor:

SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 22100-21-E2

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschluss der nachfolgenden Anträge:

1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
siehe unten
2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023
siehe unten
3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim
Jugendamt
siehe unten

Fraktion DIE LINKE+, Drucksache Nr.: 22100-21-E4

…die Fraktion DIE LINKE + beantragt, die Beratungsstelle DROBS auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.
Begründung:
Die DROBS setzt aktuell drei Fachkräfte für die Präventionsarbeit in Schulen und Kitas ein, das bedeutet drei Stellen für 83.000 Kinder und Jugendliche in Dortmund.

Längst zeigt sich, dass die Drogen- und Suchtberatung sich nicht mehr nur mit substanzgebundenen Stoffen auseinander setzen muss. Vielmehr wird schon seit Längerem auch die Spiel-, Internet- und Kaufsucht in den Blick genommen.


Eine aktuelle Studie stellte erst vor kurzem heraus, dass gerade in der Corona Pandemie die Nutzungsdauer von elektronischen Medien bei Kindern und Jugendlichen über die Maßen zugenommen habe.


Dies betrifft sowohl das Spielen an den Geräten als auch das Kaufverhalten, beides mit einhergehender Verschuldung, sowie die Nutzung der Social Media mit vermehrtem Aufkommen von Mobbing etc.
Außerdem stellte sich dar, dass kinderpornografische Seiten zunehmend auch von Jugendlichen geteilt werden, ohne das Bewusstsein, dabei in strafrechtlich relevante Zonen abzugleiten.

Dieses erweiterte Spektrum ist auch von der DROBS zu berücksichtigen und präventiv durch Aufklärung zu bearbeiten.


Eine Vollzeitstelle Soziale Arbeit (S12) ist daher als Minimalforderung zusätzlich bereitzustellen….


Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU, Drucksache Nr.: 22100-21-E5

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:

1) Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS 2) Young Carer –
Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster 3) Temporäre Spielstraßen 4) Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen 5) Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) stellt die weiter geleiteten Anträge aus der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Abstimmung:

SPD-Fraktion -> Drucksache Nr.: 22100-21-E2:

1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, den Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
- siehe auch „Prüfauftrag an die Verwaltung“

2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023 Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim Jugendamt
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Fraktion DIE LINKE+ -> Drucksache Nr.: 22100-21-E4:

1. Die Fraktion DIE LINKE + beantragt, die Beratungsstelle DROBS auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & CDU-Fraktion-> Drucksache Nr.: 22100-21-E5:

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

2. Young Carer – Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
a) Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag einstimmig zu.

b) Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Temporäre Spielstraßen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

4. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

5. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.21 vor.

Drucksache Nr.: 21449-21

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 01.06.2021 vor:

die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung des Stellenplans 2022 die bisherigen 30 befristeten Planstellen der Task Force Corona zu entfristen und zur Verstärkung der Präsenz der Stadt Dortmund beim Kommunalen Ordnungsdienst anzubinden.

Begründung

Die Verwaltung berichtete auf einen Antrag der CDU-Fraktion in der jüngsten Sitzung des ABöOAB über den aktuellen Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan Kommunale Sicherheit. Ein zentraler Punkt des Masterplans bildete die sukzessive personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes. Ein wesentliches Element ist hierbei die bereits in der Umsetzung befindliche Ausbildung von jährlichen 15 Personen zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ mit ordnungsbehördlichen Ausbildungselementen.
Die ersten Ausbildenden werden im übernächsten Jahr ihre Ausbildung abschließen. Ab diesem Zeitpunkt können so freiwerdende Planstellen jährlich zeitnah mit gezielt ausgebildeten Kräften besetzt werden.

Die aktuelle Praxis verdeutlicht aber auch, dass der Kommunale Ordnungsdienst nach wie vor personell nicht stark genug aufgestellt ist, um den stetig steigenden Anforderungen an eine erhöhte Präsenz im öffentlichen Raum angemessen Rechnung tragen zu können. Trotz des hohen Engagements der Beschäftigten im Kommunalen Ordnungsdienst gilt es jetzt umso mehr, zusätzliche Planstellen einzurichten, um insbesondere in den innenstadtferneren Stadtbezirken die Präsenz auch tatsächlich erhöhen zu können. In den Vorjahren hat die Politik auf Empfehlung der Verwaltung immer wieder fraktionsübergreifend einvernehmlich davon Abstand genommen, zusätzliche Planstellen einzurichten, da auch die vorhandenen Stellen regelmäßig im zweistelligen Bereich unbesetzt waren.

Im vergangenen Jahr wurden zur Verbesserung der Kontrolldichte während der Corona-Pandemie 30 zusätzliche Mitarbeitende für ein Jahr befristet eingestellt. Seither scheint sich die Präsenz im öffentlichen Raum deutlich verbessert zu haben.

Sinnvoll und notwendig ist es nun, nicht nur die Mitarbeiter zur Besetzung der bislang freien Planstellen einzustellen, sondern darüber hinaus die 30 zusätzlichen bislang befristeten Planstellen, zu entfristen und so dauerhaft die Präsenz des KOD dauerhaft zu erhöhen. Der Vergleich zu anderen Großstädten zeigt, dass unsere Stadt in diesem Bereich auch weiterhin Nachholbedarf hat.

Der Vorsitzende RM Weber (CDU-Fraktion) schlägt zunächst vor, den Antrag nach Beratung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Ausschuss für Finanzen Beteiligung und Liegenschaften zu überweisen. Des Weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, dass es bereits Gespräche darüber gegeben habe, den Antrag zum Gegenstand der Haushaltsberatungen zu machen.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) bittet um Verschiebung in die Haushaltsberatungen.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) schließt sich dem an.

Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass dies ein guter Vorschlag sei. Bezüglich der aktuellen Auszubildenden im Bereich des kommunalen Ordnungsdienstes bitte man noch um Mitteilung ob diese im Anschluss an die Ausbildung dennoch übernommen werden könnten.

Herr StR Dahmen gibt an der Bedarf weiterhin vorhanden sei und der kommunale Ordnungsdienst weiterhin wachsen müsse und man auch in Zukunft noch weitere Stellen benötige.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass es richtig sei den Beschlussvorschlag in die Haushaltsberatungen zu verschieben. Es gehe hier auch um nicht unerhebliche finanzielle Aspekte.

Rm Zweier (Die Linke+) weist darauf hin, dass man bisher Schwierigkeiten mit der Aufstockung des kommunalen Ordnungsdienstes hatte. In der Gesamtbetrachtung wolle man sich jedoch nicht der Entfristung der entsprechenden Verträge in den Weg stellen. Denkbar sei auch, den derzeit vorhandenen extern beauftragten Sicherheitsdienst z.B. im Stadthaus sukzessive durch eigenes Personal zu ersetzen.

Frau Siekmann (32/FBL) erläutert, dass von den 30 geschaffenen Stellen der Corona-Tast-Force nur 26 besetzt werden konnten. Derzeit seien jedoch nur noch 22 dieser Stellen besetzt. Nicht jede Person hinter diesen Stellen sei jedoch für den kommunalen Ordnungsdienst geeignet. Diejenigen jedoch die es seien. Wolle man gerne übernehmen. Im kommunalen Ordnungsdienst herrsche eine hohe Fluktuation. Auch sei zu berücksichtigen, dass alle Städte ihre kommunalen Ordnungsdienste aufstocken würden. Die Marktlage sei daher generell schwierig.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt die Beratungen über den Antrag der CDU-Fraktion in die Haushaltsberatungen.


Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den weiter geleiteten Antrag aus der o. g. Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Abstimmung:

CDU-Fraktion -> Drucksache Nr.: 21449-21
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung des Stellenplans 2022 die bisherigen 30 befristeten Planstellen der Task Force Corona zu entfristen und zur Verstärkung der Präsenz der Stadt Dortmund beim Kommunalen Ordnungsdienst anzubinden.

Die CDU-Fraktion zieht den Antrag zurück.
-
siehe auch „zurückgezogene Anträge“


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.11.21 vor:

Fraktion FDP/Bürgerliste -> Drucksache Nr.: 22813-21-E1

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)“ wird entsprechend geändert.

Begründung:
Die Hotellerie war während der Corona-Lockdowns besonders von den Schließungen und Reisebeschränkungen betroffen. Erst seit Juni 2021 sind private Übernachtungen wieder möglich. Angesichts bestehender Unsicherheiten und Einschränkungen bleibt der Umsatz allerdings noch deutlich hinter dem Vorkrisen-Niveau zurück.

Als Beitrag der Stadt zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise sollen Hotels für die Zeit des Aufholens der wirtschaftlichen Schäden in die Lage versetzt werden, einen größeren Teil des am Markt erzielbaren Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich zu vereinnahmen. Außerdem werden die Betriebe von Bürokratie entlastet.

Weitere Ausführungen mündlich.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.21 vor:

zum Antrag der Fraktion „FDP/ Bürgerliste“ die Erhebung der Beherbergungsabgabe auf dem
Stadtgebiet der Stadt Dortmund, weiter bis zum 31.12.2022 auszusetzen, wird wie folgt Stellung
genommen:

Mit dem eingebrachten Antrag sollen die Hotelbetriebe den Anteil des am Markt erzielbaren
Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich
vereinnahmen.

In der Vorlage 19596-21 „Aussetzen der Erhebung der Beherbergungsabgabe vom
01.01.2021 bis 31.12.2021“ wurde u.a. als Begründung ausgeführt, dass als Beitrag der Stadt
Dortmund zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise für die Zeit des Wiederanlaufens in
der Hotellerie die Erhebung der Beherbergungsabgabe vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 ausgesetzt
wird, um einen attraktiveren Endkundenpreis anbieten zu können…“.
Obwohl der politische Antrag und die verwaltungsseitige Vorlage unterschiedliche Zielrichtungen
verfolgen, implizieren jedoch beide Sichten, dass die Erhebung einer Beherbergungsabgabe
auf das Buchungsverhalten für privat veranlasste Übernachtungen keinen Einfluss hat.

Aus folgenden Gründen empfiehlt die Verwaltung, von einer weiteren Aussetzung der Beherbergungsabgabe über den 01.01.2022 hinaus, abzusehen:
1. Bei der Beherbergungsabgabe handelt es sich für die Beherbergungsbetriebe um einen
durchlaufenden Posten, da Abgabenschuldner der Beherbergungsabgabe der Übernachtungsgast
und nicht der Beherbergungsbetrieb ist.
Somit erfolgt durch die Erhebung der Beherbergungsabgabe keine direkte finanzielle Belastung der Beherbergungsbetriebe.

2. Dortmund ist ein touristischer Wachstumsstandort. Sowohl das touristische Gesamtangebot
als auch die gewerblichen Übernachtungen in der Dortmunder Hotellerie unterlagen
in den vergangenen Jahren einem kontinuierlichen Wachstum. Mit touristischer Infrastruktur wie dem Dortmunder U, dem PHOENIX See, dem Deutschen Fußballmuseum und dem Besucherzentrum Dortmund hat die Stadt Dortmund maßgeblich in diesen Wirtschaftszweig investiert. Um diese Entwicklung auszubauen und die vorhandene Infrastruktur marktgerecht und nachhaltig zu positionieren, werden auch in den kommenden Jahren Aufwendungen nötig sein. Die Einnahmen aus der Beherbergungsabgabe ermöglichen es u.a., in Infrastrukturmaßnahmen zu investieren, die die Stadt Dortmund für Besucher attraktiver macht und somit den Hotelbetrieben ebenfalls zugutekommt.

3. Aus dem Bereich des Hotelgewerbes liegen dem Steueramt der Stadt Dortmund für
2021 nicht überproportional mehr Stundungsanträge im Vergleich zu anderen Branchen
vor. Daraus kann abgeleitet werden, dass das Hotelgewerbe trotz der durch die Coronapandemie
bedingten schwierigen wirtschaftlichen Lage, nicht stärker betroffen ist, als
andere Betriebe in Dortmund.

4. Eine Umfrage bei anderen Kommunen, die ebenfalls eine Beherbergungsabgabe erheben
und mehr als 200.000 Einwohner haben, hat ergeben, dass von diesen zehn Kommunen
lediglich die Stadt Leipzig die Erhebung der Beherbergungsabgabe bis zum
30.06.2021 ausgesetzt hatte und die Beherbergungsabgabe dort ab dem 01.07.2021
wieder erhoben wird. In zwei Gebietskörperschaften (Köln und Hamburg) wurden entsprechende
politische Anträge auf Aussetzung mehrheitlich abgelehnt. In den sieben
anderen Gebietskörperschaften (Berlin, Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Erfurt, Freiburg
und Dresden) wurde eine Aussetzung nicht in Erwägung gezogen.
Eine (erneute) Aussetzung der Beherbergungsabgabe ist in den zehn kontaktierten
Kommunen gegenwärtig auch für die Zukunft nicht angedacht.

5. Eine Entlastung der bürokratischen Aufwände der Hotelbetriebe wird durch eine Aussetzung
der Beherbergungsabgabe ebenfalls nicht gesehen.
Die Buchungssysteme in den Beherbergungsbetrieben sind bereits seit Jahren entsprechend
eingerichtet, um automatisiert die Beherbergungsabgabe zu erheben und auszuweisen,
so dass keine großen Aufwände in den Beherbergungsbetrieben entstehen. Die
Anmeldung der abzuführenden Steuerbeträge erfolgt vierteljährlich auf einem einseitigen
Vordruck.

6. Bezüglich der Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Dortmund hat das Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen abschließend am 16.02.2021 festgestellt, dass die
Satzung der Stadt Dortmund rechtmäßig ist und die Abgabe mit dieser Erhebungstechnik
weiterhin erhoben werden kann.

Gegenwärtig ist für die Beherbergungsabgabesatzungen der Städte Hamburg, Bremen,
Bremerhaven und Freiburg ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig,
u.a. mit der Rechtsfrage, ob eine möglicherweise unzulässige Gleichartigkeit zwischen
der in den genannten Kommunen erhobene Beherbergungsabgabe und der Umsatzsteuer
vorliegt.
Hier wird für Anfang 2022 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
Diese Entscheidung könnte auch Einfluss auf die Zulässigkeit der Erhebung einer
Beherbergungsabgabe auf dem Gebiet der Stadt Dortmund haben.

7. Eine weitere Aussetzung der Beherbergungsabgabe würde für das Jahr 2022 Steuermindereinnahmen von 1,5 Mio. Euro und für 2023 von weiteren 500.000 Euro bedeuten.
Die Auswirkung für 2023 resultiert aus der Erhebungstechnik der Abgabe Steuer3
anmeldung für das IV. Quartal 2022 erfolgt zum 15. des folgenden Monats, somit in
2023).

8. Gemäß NKF-CIG (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz) sind coronabedingte Finanzschäden
sowohl in der Planung als auch im Jahresabschluss 2021 in einer sogenannten
Bilanzierungshilfe zu isolieren, um die Haushaltsbelastungen entsprechend abzumildern.

Bei der Stadt Dortmund erfolgt mit Ausnahme sachlich gebotener Sachverhalte keine
Isolation freiwilliger Haushaltsbelastungen zur Bewältigung der Coronapandemie im
Rahmen des NKF-CIG, diese sind folglich im jeweiligen Haushalt zu "finanzieren".
Dies gilt auch für Mehraufwendungen oder Mindererträge, die zwar im Zusammenhang
mit der Coronapandemie entstehen, aber im Grundsatz einen anderen Hauptzweck verfolgen
(insbesondere allgemeine Wirtschaftsförderung, Attraktivitätssteigerung der Innenstädte,
Infrastrukturmaßnahmen). Die Aussetzung der Beherbergungsabgabe ist
nach den Regelungen des NKF-CIG in Kombination mit den Ausgestaltungen der Stadt
Dortmund somit kein coronabedingter Finanzschaden. Mit der Aussetzung der Beherbergungssteuer
war die allgemeine Attraktivitätssteigerung des Tourismusstandorts durch einen attraktiveren Endkundenpreis beabsichtigt. Somit handelt es sich um eine Maßnahme der allgemeinen Wirtschaftsförderung und Attraktivitätssteigerung. Die finanziellen Auswirkungen können nicht isoliert werden und belasten demnach den originären städtischen Haushalt.

Anders gestaltet sich der Sachverhalt, wenn die Beherbergungsabgabe dem Grunde
nach weiter erhoben wird, pandemiebedingt jedoch keine Übernachtungen (z. B. (teilweiser)
Lockdown, Hygienemaßnahmen, keine Vollauslastung) stattfinden können. Die
in der Folge entstehenden Mindererträge könnten dann im Rahmen der Bewirtschaftung
als Coronaschaden entsprechend einer Isolation zugeführt werden.

Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den o. g. Antrag aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Abstimmung:

Fraktion FDP/Bürgerliste -> Drucksache Nr.: 22813-21-E1

Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund Beherbergungsabgabesatzung)“ wird entsprechend geändert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.11.21 vor:

Fraktion FDP/Bürgerliste -> 22812-21-E1

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bleiben bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung vorzulegen.
Begründung:
Die Gastronomie war besonders von pandemiebedingten Schließungen und Umsatzausfällen getroffen. Sie hat 2020/2021 dramatische Verluste hinnehmen müssen. Um es den Betrieben zu erleichtern, wirtschaftliche Verluste wieder auszugleichen, sollte die Stadt auch noch im nächsten Jahr auf die Sondernutzungsgebühren verzichten und so die Kostenbelastung verringern.
Weitere Ausführungen mündlich.


Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den o. g. Antrag aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Abstimmung:

Fraktion FDP/Bürgerliste -> Drucksache Nr.: 22812-21-E1

Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bleiben bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung vorzulegen.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste zieht den Antrag zurück, da die entsprechende Vorlage bereits empfohlen wurde.
- siehe auch „zurückgezogene Anträge“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 02.12.21 vor:

Fraktion DIE LINKE + -> Drucksache Nr.: 23047-21-E1

die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern – wie in der nachstehend aufgeführten Synopse dargestellt:

Hundesteuersatzung vom 1. Januar 2003, mit zweiter Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 08.10.2014
Beschlussvorschlag
Hundesteuersatzung (neu)
§2 Steuermaßstab und Steuersatz

1.) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 156,00 €,

b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 204,00 €,
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €,


d) ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €.
    Wurde ein gefährlicher Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet und wird dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis nach § 4 oder § 21 des Hundegesetzes für das Land NRW (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002 (GV NRW S. 656) in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt, entfällt die Steuer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d.

    Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst. b beträgt die Steuer jährlich 312 Euro, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen.
    §2 Steuermaßstab und Steuersatz

    1.) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
    a)
    ein bis zwei Hund(e) gehalten werden, 156,00 €,
    b)
    drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €.
    c) ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €.

    d) entfällt




    Abschnitt entfällt komplett











    Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst.
    c beträgt die Steuer jährlich 156 Euro, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung (Wesenstest) bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen und anerkannten Behörde in Nordrhein-Westfalen zu erbringen.

    3) Gefährliche Hunde

    a) Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Buchstabe b vermutet wird oder nach Buchstabe c im Einzelfall festgestellt worden ist.
    b) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Rasse oder Kreuzung

    Erweiterung um Abschnitt c)


















    c) Gemäß LHundG NRW gelten für die Haltung dieser Hunderassen besondere Auflagen wie u.a. der Nachweis der Zuverlässigkeit und der Sachkunde des Haltenden. Des Weiteren muss für die Haltung gemäß § 4 Abs. 2 LHundG NRW ein öffentliches Interesse für die Tierhaltung gegeben sein – Dieses ist nur dann gegeben, wenn die Übernahme eines Hundes dieser Rassen aus einem Tierheim oder anerkannten Tierschutzverein erfolgt. Eine Anschaffung aus einer Zucht im In- oder Ausland ist unzulässig.

    §4 Steuerbefreiung

    1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
    a) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden;
    b) Hunde, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten
    werden;
    c) Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.

















    2) Für einen gefährlichen Hund wird eine Steuerbefreiung nur gewährt, wenn dieser Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurde und dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis nach § 4 oder § 21 LHundG NRW vorgelegt wird.


    Erweiterung des § 4 um die neuen Punkte (d) bis (f)
















    d) Für Hunde, die aus dem Tierschutzzentrum Dortmund (Tierheim) übernommen werden, gilt eine auf 36 Monate befristete Aussetzung der Hundesteuer.
    e) Für Hunde, die aus einem bundesweit eingetragenen Tierschutzverein oder städtischen Tierheim in Nordrhein-Westfalen übernommen werden, gilt eine auf 24 Monate befristete Aussetzung der Hundesteuer.
    f) Die befristete Aussetzung der Hundesteuer gemäß (d) und (e) wird auf Antrag und nach Vorlage eines Hundeführerscheins gewährt (solange kein Landes- oder Bundesgesetz zur Pflicht eines Hundeführerscheins besteht).


    Abschnitt entfällt komplett

    §5 Steuerermäßigung

    1) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
    2) Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
    3) Für Hunde, die von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen, jedoch nur für einen Hund.
    4) Für einen gefährlichen Hund wird eine Steuerermäßigung nur gewährt, wenn dieser Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurde und dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis

    Ergänzungen bzw. Löschungen:























    4) (alt) entfällt vollständig
    4) (neu) Hunde, die den Haltenden als Assistenzhund zur Erleichterung des Alltags bei Diabetes, Epilepsie, Asthma, Allergien, Autismus, Demenz, PTBS, FAS und weiterer Krankheiten unterstützen, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.

    §8 Ende der Steuerpflicht


    1) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.


    2) Bei Wegzug des Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

    Änderung der Formulierung:


    1) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt.

    Weiterer Bestandteil des Antrags:

    Überarbeitung der Satzung auf geschlechtsneutrale Bezeichnungen

    Gemäß des Leitfadens für gendersensible Sprache der Stadt Dortmund: In diesem Fall Austausch des Wortes „Halter“ durch „Haltende“ oder wie bereits vereinzelt verwendet: „Halterin und Halter“.


    Begründungen der einzelnen Änderungsvorschläge:

    § 2 Steuermaßstab und Steuersatz

    Die Corona Pandemie hat dazu geführt, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ein neues Haustier zugelegt haben. Leider waren diese Entscheidung und die daraus resultierenden Folgen oftmals nicht vollumfänglich bedacht, so dass immer mehr Tiere in Tierheimen landen. Erst im August titelte der Deutschlandfunk „Der Corona-Hund kann wieder weg“. Auch der Deutsche Tierschutzbund schreibt auf seiner Homepage in eindrücklichen Worten: „Viele Tiere wurden unüberlegt als „Pandemie-Projekt“ und leichtfertig im Zoofachhandel, beim Züchter oder im Internet angeschafft. Eine steigende Abgabewelle zeichnet sich bereits langsam ab, und erste Tierheime berichten schon von Corona-Abgaben.“

    Tierheime und Tierschutzvereine haben eine wichtige und immer weiter an Bedeutung gewinnende Funktion in der Gesellschaft. Um diese Institutionen stärker zu entlasten und deren zumeist gemeinnützige Arbeit zu fördern, sollen durch Tierheime und anerkannte Tierschutzvereine vermittelte Hunde zeitlich befristet von der Hundesteuer befreit werden. Aus Gründen der Kontrollierbarkeit werden hierbei ausschließlich Tierheime und eingetragene Tierschutzvereine berücksichtigt. Als Beleg soll der Vermittlungsvertrag zwischen neuen Haltendenden und dem Tierschutzverein bzw. Tierheim gelten.

    Immer mehr Bundesländer machen inzwischen einen Hundeführerschein zur Pflicht. In Niedersachsen und Baden-Württemberg existieren bereits diesbezüglich gesetzliche Regelungen. Hintergrund für den Führerschein ist, Menschen vor Beißattacken zu schützen und im Sinne des Tierschutzes den Haltern die Bedürfnisse ihrer Hunde näherzubringen. Die für Dortmund vorgesehene Regelung der Vorlage eines Hunde-Führerschein entspricht dabei dem Sachkundenachweis, welcher aktuell bereits für größere Hunde und für Haltende von Listenhunden zu erbringen ist. Für die Gewährung der Ermäßigung soll dieser grundsätzlich größenunabhängig absolviert werden.

    Durch einen Hundeführerschein erwerben Hundehaltende die nötigen Kompetenzen für einen den Bedürfnissen von Tier und Haltende entsprechenden Umgang mit ihrem Hund. Lerninhalte sind in der Theorie Kenntnisse zu Gesundheit, Pflege, Sozialverhalten, Kommunikation, Erziehung und Fortpflanzung von Hunden. Die Ablegung der Prüfung ist mit Gebühren verbunden.

    Der Wegfall des „Aufschlags“ für die Haltung eines zweiten Hundes soll Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Entlastung geben und die Chancen auf Aufnahme eines Tieres aus dem Tierschutz (ggf. als Zweithund) erhöhen.

    Gefährliche Hunde

    So genannte Kampfhunde, auch Listenhunde oder gemäß Landeshundeordnung „gefährliche Hunde“ genannte Tiere, müssen oftmals viele Jahre oder vereinzelt gar ihr ganzes Leben in Tierheimen verbringen.


    Die durch die Politik im Jahre 2000, nach der tödlichen Beißattacke zweier Hunde eines vorbestraften Verbrechers, eingeführte Rasseliste deklariert bestimmte Hunderassen pauschal als gefährlich. Dabei variiert die heute nach über 20 Jahren immer noch bestehende Liste von Bundesland zu Bundesland deutlich. Damals schon warnten viel Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler davor, dass keinerlei Hinweise auf eine genetische Neigung zur Aggression einzelner Hunderassen vorliegen. Ganz im Gegenteil, es ist mehrfach wissenschaftlich bewiesen, dass das Verhalten jedes Individuums einzig durch Erfahrungen sowie Erziehung erzeugt wird.

    Wer sich mit im Tierschutz Aktiven oder auch Mitarbeitenden in der Tiermedizin austauscht, wird so gut wie keinerlei Geschichten von aggressiven Listenhunden erzählt bekommen. Ganz im Gegensatz zu den nicht gerade selten auftretenden vollkommen unerzogenen Kleinhunden.

    Gemäß der aktuellen Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen ist aber ein Kleinhund mit einer Schultermaßhöhe unter 40 cm und einem Körpergewicht von unter 20 kg sogar ohne jeden Sachkundenachweis legal zu führen. Ganz im Gegensatz zu der Anschaffung von Listenhunden. Erklären sich Tierfreunde bereit, beispielsweise einen Staffordshire Terrier aus einem Tierheim zu übernehmen (eine Aufnahme aus dem Ausland oder einer Zucht ist nicht möglich, da ein öffentliches Interesse vorliegen muss), sind neben dem Nachweis der Sachkunde, der Zuverlässigkeit in Form eines polizeilichen Führungszeugnisses auch ein entsprechend gesicherter Auslauf sowie eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich.

    Wer so viel Tierliebe zeigt und einen Hund der benannten Rassen auch unter diesen erhöhten Auflagen ein neues Zuhause schenkt und somit auch Tierheime und Tierschutzvereine entlastet, soll nicht auch noch mit erhöhten steuerlichen Abgaben belastet werden. Um das letzte Restrisiko auszuschließen, soll die Rückstufung auf den normalen Hundesteuersatz an einen Wesenstest des Tieres gekoppelt werden.

    Ein Wesenstest ist eine Untersuchung, bei dem das Gefahrenpotenzial eines Hundes bestimmt wird. Ausgebildete Sachverständige (in der Regel Tierärztinnen und Tierärzte des Veterinäramtes) überprüfen mithilfe eines solchen Tests einerseits das allgemeine Hundeverhalten und andererseits das Verhalten in stressbedingten Situationen des Alltags. Somit ist sichergestellt, dass auch von Hunden der benannten Rassen keinerlei Gefahr für die Bevölkerung ausgeht.


    Streichung Absatz in § 2:

    Es ist nicht davon auszugehen, dass vor dem Jahr 2001 angemeldete Hunde noch am Leben sind, aus diesem Grund ist dieser Abschnitt obsolet geworden.


    -> Gilt genauso für den Abschnitt in §4 Steuerbefreiung und den Abschnitt in §5 Steuerermäßigungen

    §5 Steuerermäßigung Assistenzhunde (neuer Punkt 4)

    Gemäß §4 Steuerbefreiung wird eine vollständige Steuerbefreiung Hunden gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, man denke dabei an den klassischen „Blindenhund“. Dieser Abschnitt deckt jedoch die Vielzahl an unterschiedlichen Kategorien von Assistenzhunden nicht vollumfänglich ab.


    Während für blinde Menschen ein Begleithund oftmals zwingend erforderlich ist, um das Haus verlassen, kommen manche Assistenzhunde nur im „Bedarfsfall“ zum Einsatz und leben sonst ein normales Familienleben mit. Beispielweise warnen Epilepsie-Warnhunde Menschen vor Krampfanfällen, helfen aber auch bei einem Krampfanfall und schieben zum Beispiel Dinge aus dem Weg. PTBS-Assistenzhunde helfen Menschen mit Posttraumatischen Belastungsstörungen, indem sie die Haltenden aus einem Albtraum aufwecken oder Medikamente bringen. Demenz-Assistenzhunde können ähnlich wie Blindenhunde Besitzer nach Hause führen, aber auch im Notfall Hilfe holen. Für die oftmals sehr kostenaufwändige Ausbildung dieser Tiere soll ein Ausgleich in Form einer deutlich reduzierten Hundesteuer geschaffen werden.

    §8 Ende der Steuerpflicht

    Laut Duden bezeichnet das Verb „eingehen“ das Versterben einer Pflanze oder eines Tieres. Im Jahr 1990 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (BGBl. I S. 1762) erlassen. Der durch dieses Gesetz neu eingefügte § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmt, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Diese Vorschrift bringt zum Ausdruck, dass der Mensch gegenüber den Tieren wegen deren Fähigkeit, Schmerz und Leid zu empfinden, zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist. Eine Änderung dieser sprachlichen Formulierung würde dem Rechenschaft tragen, dass Hunde für viele Dortmunderinnen und Dortmunder Mitglieder der Familie sind.



    Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.21 vor:

    die finanziellen Auswirkungen der Anträge sind in der von der Kämmerei geführten Tabelle
    Haushaltsbegleitbeschlüsse aufgenommen worden.
    Zum Antrag der Fraktion „Die Linke+“ zur Hundesteuer wird aus steuerlicher Sicht wie folgt
    Stellung genommen:

    Mit der Stellungnahme 08242-17-E1 hat die Verwaltung in der Sitzung des AFBL vom 09.11.
    2017 Fragestellungen zur Befreiung und Aussetzung bei der Übernahme von Hunden aus dem
    Dortmunder Tierheim beantwortet:

    Gestaltungsmöglichkeit, so dass dies rechtlich zulässig sein könnte.
    möglichst gering gehalten.

    Ø Steuermaßstab und Steuersatz

    Für den Zeitraum 31.12.2019 bis 31.12.2020 ist die Anzahl der steuerlich veranlagten Hunde
    von 27.920 auf 28.600 Hunde gestiegen. Dies sind 680 Hunde und entspricht einem Zuwachs
    von 2,4 %.
    Für den Zeitraum 31.12.2020 bis 01.12.2021 ist die Anzahl der steuerlich veranlagten Hunde
    von 28.600 auf 29.347 Hunde gestiegen. Dies sind 747 Hunde und entsprich einem Zuwachs
    von 2,6 %.
    Entgegen der Medienberichterstattung kann seitens des Steueramtes kein nennenswerter
    Trend bestätigt werden, dass in Dortmund aufgrund der Corona Pandemie eine massive Zunahme
    an Hunden besteht. Die Zahlen der Steuerfälle in der Hundesteuer sind seit Jahren
    kontinuierlich steigend.

    In der Stellungnahme 22156-21-E1 bestätigt zumindest das Dortmunder Tierschutzzentrum,
    dass keine Rückgabewelle von Tieren dort zu verzeichnen ist.
    Zurzeit sind rund 1.800 Kassenzeichen veranlagt, die zwei Hunde in Dortmund halten.
    Es wird auf die Stellungnahme 08242-17-E1 verwiesen.
    Die Erfahrung des Dortmunder Tierschutzzentrums wäre erneut einzuholen.
    Für eine eindeutige und rechtsichere Formulierung der Befreiungstatbestände wäre zudem das
    Rechtsamt zu beteiligen.

    Bereits jetzt regelt die Hundesteuersatzung in § 1 Abs.3 das für ein Zeitraum von zwei Monaten
    für Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen keine Steuerpflicht
    besteht.
    (anstatt 312 Euro)

    Zurzeit sind rund 60 Fälle veranlagt, die einen gefährlichen Hund im Sinne § 2 Abs. 3 Buchst.
    c) der Hundesteuersatzung in Dortmund halten.

    Ø Gefährliche Hunde

    Die von den Ländern erlassenen Hundegesetze oder –verordnungen, in denen unter anderem
    Anlein- und Maulkorb- sowie Microchip-Pflichten für (gefährliche) Hunde vorgesehen sind,
    dienen der Vermeidung von Beißunfällen; es handelt sich aber um Regelungen der Gefahrenabwehr,
    die der zusätzlichen Erhebung einer Lenkungssteuer grundsätzlich nicht entgegenstehen,
    solange sie keinen Widerspruch zu der gefahrenabwehrrechtlichen Konzeption darstellen.

    Mit dem Hinweis auf den Lenkungszweck hat das Bundesverwaltungsgericht den erhöhten
    Steuersatz auf Grund bestimmter Züchtungsmerkmale, die eine „potenzielle Gefährlichkeit“
    aufweisen, als rechtmäßig eingestuft.

    Für eine beschränkende Formulierung der Nachweisung auf anerkannte Behörde in Nordrhein-
    Westfalen wäre zudem das Rechtsamt zu beteiligen, da eine solche Einschränkung gegen
    Unionsrecht verstößt könnte. Wenn im Ausland abgelegte Tests nicht zu einer Steuerbefreiung
    oder –ermäßigung führen, drängt sich hier ein Konflikt mit der Dienstleistungsfreiheit
    und dem allgemeinen Diskriminierungsverbot auf.

    Ø Streichung Absatz in § 2 Die Vermutung, dass der überwiegende Teil der vor 2001 angemeldeten Hunde bereits verstorben
    sind, trifft zu.
    Dieser Punkt könnte im Rahmen einer zukünftigen Satzungsänderung entsprechend gestrichen
    werden.

    Ø Steuerermäßigung Assistenzhunde (neuer Punkt 4)

    Assistenzhunde, die entsprechend ausgebildet sind und dessen Halter in geeigneter Form
    (Ärztliches Attest) nachweisen kann, dass er auf einen solchen Hund angewiesen ist, werden
    bereits unter § 4 Abs.1a –sonstige hilflose Personen – subsumiert und von der Hundesteuer
    befreit.

    Ø § 8 Ende der Steuerpflicht

    Die Formulierung „eingehen“ ist ein gängiger Begriff in der Hundesteuer und wird so auch in
    Satzungen anderer Kommunen regelmäßig verwendet, wie auch in der Hundesteuer-
    Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW (Stand: Oktober 2013).
    Bei einer Anpassung der städtischen Satzung könnte nach hiesiger Einschätzung und nach
    Abstimmung mit dem Rechtsamt der Begriff aber grundsätzlich durch „versterben“ ersetzt
    werden.

    Ø Genderneutrale Formulierung

    Eine gendersensible Sprache kann im Rahmen einer zukünftig anstehenden Satzungsänderung
    entsprechend umgesetzt werden.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen überweist den o. g. Antrag und die o. g. Stellungnahme der Verwaltung ohne Abstimmung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
    - siehe auch „Überweisung in andere Gremien“


    Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Überweisung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.21 vor:

    Drucksache Nr.: 22970-21

    Dem Integrationsrat liegt nachfolgender Antrag der Internationalen SPD-Liste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

    …die Internationale SPD Liste im Integrationsrat stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung



    Beschlussvorschlag :

    Der Integrationsrat beschließt, dass das jährlich zur Verfügung stehende Finanzbudget des Integrationsrates auf 200.000 € erhöht bzw. angehoben werden soll. Entsprechende Mittel sollen dem Integrationsrat ab 2022 zur Verfügung gestellt werden.

    Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

    Begründung :

    Um die Arbeit und die Stellung des Integrationsrates innerhalb der politischen Gremienlandschaft und insbesondere auch in seinem allgemeinen Handeln nach außen zu stärken wird es als erforderlich angesehen, dass dem Integrationsrat auch entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch würde ebenfalls eine entsprechende Aufwertung der Arbeit des Integrationsrates erfolgen und das künftige Handeln würde erleichtert werden. Seit Jahren stehen beispielsweise den Bezirksvertretungen Finanzmittel zur Verfügung um Projekte, Veranstaltungen zu initiieren und zu unterstützen. Der Integrationsrat sieht sich durch die Erhöhung der Finanzmittel künftig in die Lage versetzt, Projekte, Initiativen, Veranstaltungen (wie beispielsweise die Internationale Woche, Münsterstraßenfest, etc.) und auch die Arbeit der zahlreichen Migrant*innenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure*innen zu unterstützen und zu fördern.

    Da der Integrationsrat nah an den Communities ist und dadurch gut einschätzen kann wo Gelder tatsächlich gebraucht werden, könnte hier noch einmal gezielt in der Stadt gefördert werden.

    Integrationsrat 01.12.2021
    Frau Dahlmann (Internationale SPD-Liste) erklärt, dass durch den Antrag die Arbeit und Stellung des Integrationsrates gestärkt und aufgewertet werden soll. Durch die Finanzmittel können bspw. Projekte und Veranstaltungen initiiert und unterstützt werden. Ebenfalls könnten Migrantenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure*innen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden. Die Nähe der im Integrationsrat vertretenen Mandatsträger*innen zu den entsprechenden Communities sei hier zudem sehr hilfreich.

    Seitens der Liste Migranten in CDU wird signalisiert den Antrag abzulehnen.

    Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) teilt mit, dass Ihre Fraktion die Antragsbegründung und das Anliegen sehr gut nachvollziehen könne. Es sei begrüßens- und unterstützenswert, dass der Integrationsrat aufgewertet werden soll und mit etwaigen Mitteln Migrant*innenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen gezielt gefördert werden sollen. Es sei in diesem Zusammenhang wichtig sich zu überlegen wie bzw. unter welchen Voraussetzungen Mittel vergeben werden.

    Herr Karadas (SPD-Fraktion) merkt an, dass er sich über manches Abstimmungsverhalten nur wundern könne. Integration sei ein Bestandteil Deutschlands und müsse deshalb gefördert werden.

    Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) merkt an, dass es aus seiner Sicht Aufgabe des Integrationsrates sei, sich über die Ausgestaltung von eventuell zu vergebenen Mitteln bzw. Förderungen von Organisationen etc. Gedanken zu machen. Es sei Aufgabe des Gremiums entsprechend darüber zu beraten wie Mittel sinnvoll eingesetzt werden können und nicht die der Verwaltung.

    Frau Karacurtoglu (Fraktion Linke+) teilt mit, den Sinn hinter dem Antrag zu erkennen und daher dem Antrag zuzustimmen. Es ginge auch darum ein Zeichen zu setzen. Organisationen und Vereine, welche nicht wie z.B. Wohlfahrtsverbände professionell aufgestellt sind, könnten gezielt gefördert werden und ihre Projekte auch zeigen bzw. auch sichtbar machen. Die Qualität der Arbeit von geförderten Vereinen/Organisationen können zudem hervorgehoben werden.

    Frau Karaca-Tekdemir (BVT) erklärt, dass die Liste Bündnis für Vielfalt und Toleranz dem Antrag zustimmen werde. Gerade die Verfügbarkeit über ein bestimmtes Budget sei für eine effektive und zielgerichtete Integrationsarbeit wichtig. Auch eigene Projekte/Veranstaltungen des Integrationsrates können dadurch leichter realisiert werden.

    Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) ergänzt, dass es das Ziel sein sollte, dass der Integrationsrat gestärkt werde.

    Der Vorsitzende erläutert, dass dem Integrationsrat in den letzten Jahren ein Budget von ca. 15.000 €/Jahr zur Verfügung stand. Mit der Erhöhung des Budgets soll man zudem in die Lage versetzt werden eigene Projekte/Veranstaltungen wie beispielsweise die Internationale Woche und das Münsterstraßenfest und auch Preisverleihungen wie z.B. den Integrationspreis durchführen zu können ohne in Abhängigkeit von externer Unterstützung/Sponsoring zu stehen.

    Herr Alyou (Train of Hope e.V.) ist der Meinung das insbesondere auch kleinere Initiativen/Vereine Unterstützung bei Projekten etc. benötigen.

    Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) betont, dass er es verstehen kann, dass der Integrationsrat über Mittel verfügen möchte und selbstbestimmt entscheiden möchte wie diese ausgegeben werden. Es sollte aber im Kopf behalten werden, dass der Rat der Stadt sehr viele Gelder in seinen Haushaltsberatungen eingestellt hat bzw. einstellen wird für bestimmte Bereiche. Möglicherweise würde dann im Rat gesagt werden, der Integrationsrat habe ja sein eigenes Geld und solle damit zurechtkommen. Dieses sollte beachten werden, zumal auch andere Beiräte über keine eigenen Mittel verfügen, diese aber vom Rat unterstützt werden.

    Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) erklärt, dass geklärt werden müsse wie mit Mitteln umgegangen werde und sie die Zustimmung ihrer Fraktion zum Antrag davon abhängig macht.

    Frau Dahlmann (Internationale SPD-Liste) antwortet, dass es so gedacht sei wie in den Bezirksvertretungen. Dort würde über eingegangene Anträge auf Förderung/Unterstützung beraten und beschlossen.

    Herr Korkus (Geschäftsführer Integrationsrat) erklärt auf Bitte des Vorsitzenden, dass es sich grundsätzlich um öffentliche Gelder/Mittel handelt. Es sei zu beachten, dass Förderungen entsprechend offiziell zu beantragen seien und die zweckentsprechende Verwendung von zur Verfügung gestellten Mittel mittels Verwendungsnachweisen zu belegen sind.
    Es wird darauf hingewiesen, dass zu berücksichtigen sei, dass die Geschäftsführung des Integrationsrates bzw. die Verwaltung einen gewissen Handlungsspielraum im Tagesgeschäft benötigt.

    Herr Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) betont, dass es sinnvoll sei, sich an erprobten und bereits durchgeführten Verfahren wie beispielsweise die in den Bezirksvertretungen zu orientieren.
    Herr Djine schlägt vor, den Antragstext dahingehend zu ergänzen, dass das Verfahren zur Vergabe von Mittel analog den Bezirksvertretungen erfolgt.
    Herr Hechler (SPD) merkt an, dass eine Entscheidungskompetenz über Förderungen bzw. Vergabe von Mittel für einzelne Listen/Vorstand des Integrationsrates nicht vorliege und es daher natürlich so sei, dass im Gesamtgremium beraten und beschlossen werden müsse.

    Herr Karadas (SPD-Fraktion) bittet nochmal um Zustimmung für den Antrag.

    Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) teilt mit, dass man zunächst abwarten solle ob der Antrag Erfolg habe und das man sich im Nachgang darüber im Gremium und/oder auch in Arbeitsgruppen austauschen könne wie verfahren wird.

    Herr Zrodlowski (AFD) teilt mit sich bei der Abstimmung zu enthalten.

    Frau Bürstinghaus (Einzelmandatsträgerin) erläutert, dass sie glaube, dass es im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen unterschiedliche Meinungen zu dem Antrag gäbe. Im Integrationsrat aber solle man doch aufgrund der Wichtigkeit des Themas und Antrages ein einstimmiges Votum erzielen.

    Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) entgegnet, dass man doch durchaus kritisch etwas dazu bzw. zu dem Antrag sagen könne. Weiterhin wird auf die zuvor gemachten Ausführungen der CDU-Fraktion verwiesen und dazu geraten nochmals kritisch darüber nachzudenken ob der Antrag zielführend sei.

    Frau Karacakurtoglu (Fraktion Linke+) erklärt, dass für die Realisierung von Projekten etc. seien es eigene oder von Migrant*innenorganisationen/Vereine etc, ein finanzielles Budget zur Verfügung stehen müsse. Ohne dieses würde es nicht gehen. Beim Integrationsrat handele es sich um ein beratendes Gremium welches nicht mit einem Ausschuss gleichgesetzt werden könne und es daher umso mehr darum ginge Möglichkeiten zu schaffen um das volle Potential dessen auszuschöpfen. Der Antrag sei daher unterstützenswert.

    Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) erinnert nochmal daran, wie bereits von Herrn Djine vorschlagen den Antragstext zu ergänzen.

    Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) teilt mit, mit einer Ergänzung des Antrages einverstanden zu sein.
    Der Vorsitzende bittet darum sich nunmehr auf einen finale Ergänzung zum Antrag zu verständigen. Weiterhin wird angemerkt, dass die Gremiengeschäftsführung natürlich einen Handlungspielraum hat um Veranstaltungen etc. zu organisieren.

    Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) stimmt den Ausführungen des Vorsitzenden zu. Die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung sollte uneingeschränkt bleiben. In das operative Tagesgeschäft sollte nicht vom Gremium eingegriffen werden.

    Der Vorsitzende stellt fest, dass der vorliegende Antragstext (Beschlussvorschlag) um folgenden Inhalt erweitert werden soll. (Änderung in fett/kursiv)


    Der Integrationsrat fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Liste Migranten in der CDU und bei Enthaltung der AFD nachfolgenden Beschluss:

    Beschluss:
    Der Integrationsrat beschließt, dass das jährlich zur Verfügung stehende Finanzbudget des Integrationsrates auf 200.000 € erhöht bzw. angehoben werden soll. Förderangelegenheiten von Organisationen/Vereinen für Projekte etc. werden analog dem Verfahren in den Bezirksvertretungen beraten. Entsprechende Mittel sollen dem Integrationsrat ab 2022 zur Verfügung gestellt werden.

    Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

    Begründung :Um die Arbeit und die Stellung des Integrationsrates innerhalb der politischen Gremienlandschaft und insbesondere auch in seinem allgemeinen Handeln nach außen zu stärken wird es als erforderlich angesehen, dass dem Integrationsrat auch entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch würde ebenfalls eine entsprechende Aufwertung der Arbeit des Integrationsrates erfolgen und das künftige Handeln würde erleichtert werden. Seit Jahren stehen beispielsweise den Bezirksvertretungen Finanzmittel zur Verfügung um Projekte, Veranstaltungen zu initiieren und zu unterstützen. Der Integrationsrat sieht sich durch die Erhöhung der Finanzmittel künftig in die Lage versetzt, Projekte, Initiativen, Veranstaltungen (wie beispielsweise die Internationale Woche, Münsterstraßenfest, etc.) und auch die Arbeit der zahlreichen Migrant*innenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure*innen zu unterstützen und zu fördern.

    Da der Integrationsrat nah an den Communities ist und dadurch gut einschätzen kann wo Gelder tatsächlich gebraucht werden, könnte hier noch einmal gezielt in der Stadt gefördert werden.

    Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den folgenden Antrag aus der Überweisung des Integrationsrates aus der Sitzung vom 30.11.21 zur Abstimmung:

    Drucksache Nr.: 22970-21

    Der Integrationsrat beschließt, dass das jährlich zur Verfügung stehende Finanzbudget des Integrationsrates auf 200.000 Euro erhöht bzw. angehoben werden soll. Entsprechende Mittel sollen dem Integrationsrat ab 2022 zur Verfügung gestellt werden.

    Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


    Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen folgende Beschussvorlagen vor:

    Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
    Empfehlung
    Drucksache Nr.: 22100-21

    Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022
    Empfehlung
    Drucksache Nr.: 22100-21-E1

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Vorlagen vorab zur Kenntnis und sich einig, die Empfehlung an den Rat im Anschluss unter Einbeziehung aller weiteren bis dahin getroffenen Empfehlungen für den Rat abzugeben.


    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:

    Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E33)

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E34)

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)


    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E24)

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E9)



    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:


    Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E33)

    1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:

    1. a) Die Haushaltsbewirtschaftung der Stadt Dortmund muss weiterhin an dem Ziel ausgerichtet bleiben, über ausgeglichene Haushalte in den Abbau von Schulden zu kommen, um die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit unserer Stadt zu wahren, um unsere kommunalen Gestaltungsspielräume zu erhalten, sie zu erweitern und die Investitionskraft unserer Stadt zu sichern.

    1. b) Die Anstrengungen der letzten Jahre haben dazu beigetragen, ohne Belastungen für die Dortmunder Bevölkerung, eine strukturelle Entlastung des städtischen Haushaltes zu erreichen. So konnten die letzten Haushalte mit einem Jahresüberschuss abgeschlossen das Eigenkapital der Stadt gestärkt und zwischenzeitlich die Kreditverbindlichkeiten reduziert werden.

    1. c) Die Corona-Pandemie ist dabei eine große Hypothek. Der mittelfristigen Finanzplanung zufolge wird diese den städtischen Haushalt bis zum Jahr 2024 mit rund 434 Mio. Euro belasten. Es ist richtig, in Anlehnung an den erfolgreichen Memorandumsprozess der vergangenen Jahre den eingeschlagenen Weg struktureller Einsparungen ohne Belastungen für die Bevölkerung fortzusetzen, um die Auswirkungen der Coronapandemie auf den städtischen Haushalt zu bewältigen.

    1. d) Doch ohne Unterstützung durch Bund und Land droht nach dem Jahr 2024 die Haushaltssicherung und damit der Verlust der kommunalen Eigenständigkeit.

    1. e) Anzuerkennen ist, dass die Kommunen mit der e) Hilfe von Bund und Land im vergangenen Jahr finanziell relativ unbeschadet durch die Pandemie gekommen sind. Die Auswirkungen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte setzen sich allerdings fort. Ein Abgleiten in tiefrote Zahlen ist vorgezeichnet, wenn im Jahr 2025 die aktuelle Bilanzierungshilfe über das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) haushaltswirksam wird.

    1. f) Bund und Land müssen die Städte und Gemeinden dauerhaft in die Lage versetzen, aus eigener Kraft die Zukunftsherausforderungen (wie z. B. Klimaanpassungen, moderne Mobilität, Schulbau, Digitalisierung) bewältigen und das Leben für die Menschen vor Ort gestalten zu können. Dazu bedarf es verlässlicher Finanzierungsquellen für die Kommunen, um zu verhindern, dass Finanzierungsdefizite auf Kosten kommunaler Investitionen gehen.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 1a) bis d) ablehne, sich zu e) enthalte und f) zustimme.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 1a) bis 1f) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.

    2. Der Rat der Stadt Dortmund erkennt die Bemühungen von Bund und Land zur Entlastung der Kommunen an und begrüßt - die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft auf bis zu 75%.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zu.

    3. Der Rat fordert darüber hinaus das Land erneut auf, eine vollumfängliche Kostenerstattung für alle Leistungsbeziehenden im FlüAG/ AsylblG ohne zeitliche Befristung zu verankern. Das betrifft insbesondere die Gruppe vollziehbar ausreisepflichtiger bzw. geduldeter Menschen. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung zum FlüAg vereinbarte Erhöhung der Kopfpauschale sollte rückwirkend ab dem 1.1.2018 an die tatsächlichen Aufwendungen angepasst werden.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

    4. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat im Oktober in Berlin zum wiederholten Mal auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen hingewiesen und einen fairen Neustart für benachteiligte Städte und Kreise gefordert. Dortmund ist Mitglied des Aktionsbündnisses. Der Rat unterstützt die Aktivitäten des Bündnisses weiterhin ausdrücklich und fordert.

    4. a) Bund und Land auf, die Lösung der Altschuldenproblematik voranzutreiben.

    4. b) dass Bund und Land die Kommunen weiter von den hohen und unvermeidbar weiterhin steigenden Sozialausgaben entlasten: 4. c) die neue Bundesregierung auf, den Kommunen zur dauerhaften kontinuierlichen Stärkung der kommunalen Investitionskraft künftig einen höheren Anteil am gesamtstaatlichen Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung zu stellen.

    4. d) bei Förderprogrammen die notwendigen Eigenanteile benachteiligter Kommunen zu reduzieren.

    4. e) im Fall der Ausweitung von Leistungsgesetzen und der Begründung individueller Rechtsansprüche (z.B. Ganztagsbetreuung) eine aufgabengerechte, auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land sicherzustellen, dauerhaft und dynamisch sowie unter strikter Anwendung des Konnexitätsprinzips: Wer bestellt, muss zahlen!

    4. f) den Bund zur Abfederung der Corona-Folgen für den städtischen Haushalt auf, gemeinsam mit dem Land die Gewerbesteuerausfälle auch in den Jahren 2021 und 2022 zu kompensieren.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 4a) bis 4f) mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

    5. Fördermittelmanagement optimieren, kein Geld verschenken - passende Zuschussprogramme zu ermitteln, zu beantragen und zu koordinieren,
    - andere Fachbereiche von administrativen Aufgaben zu entlasten,
    - das Fördermittelcontrolling zu verbessern,
    - Projekte und deren Abrechnung effizienter umzusetzen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.

    6. Umsetzung von Beschlüssen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 7. Primat der Politik und Stadtziele 7. a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Festlegung strategischer Ziele in die Zuständigkeit des Rates fällt. Es gilt das Primat der Politik.

    7. b) Der Rat der Stadt Dortmund weist die Vorlage Drucksache Nr. 22957-21 „Neue Stadtstrategie Dortmund ist Großstadt der Nachbarn“ zurück. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien im ersten Quartal des Jahres 2022 zur Beratung und Beschlussfassung eine Vorlage zum Thema „Stadtziele für Dortmund“ vorzulegen.

    7. c) Für die Umsetzung strategischer Stadtziele vorgesehene Haushaltsmittel in Höhe von 835.000 Euro im Fachbereich 1 (Haushaltsplanentwurf, Seite 30) werden erst nach dem Beschluss einer „Stadtstrategie“ durch den Rat der Stadt Dortmund freigegeben.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 7a) bis 7c) mit den Ergänzungen in 7c) mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zu.

    8. Werterhalt des städtischen Immobilienbestandes Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu. 9. Effiziente Personalausstattung der Verwaltung 9. a) insbesondere den internen Arbeitsmarkt optimiert und dazu

    9. b) verstärkte Anstrengungen unternimmt, mit einer entschlossenen aufgabenkritischen Analyse des Aufgabenbestandes Optimierungspotenziale zu erschließen, mit dem Ziel, bei der Übernahme neuer Aufgaben diese Potenziale ausschöpfen und zu einer Stellenkompensation gelangen zu können.

    9. c) den mit dem Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK) eingeschlagenen Weg der Personalentwicklung durch Qualifizierung und Fortbildung konsequent fortzusetzen und damit auch die interne Besetzungsmöglichkeit von Stellen zu fördern.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 9a) und 9b) ablehne, und c) zustimme.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 9a) bis 9c) mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE + und der AfD-Fraktion zu.

    10. Attraktive Arbeitgeberin Stadt Dortmund: Fahrradleasing für Beschäftigte Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
    11. Gründung einer Kommunalen Klimaschutzagentur Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

    12. Anpassung des Handlungsprogramms Klima-Luft-2030 auf Klimaneutralität 2035 Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 13. Schwammstadt Dortmund 13. a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt für erste Maßnahmen zum Umbau Dortmunds zur Schwammstadt für Sach- und Personalkosten einen Betrag von 2 Mio. Euro zur Entsiegelung von Flächen und den damit verbundenen Schutz vor Wetterextremen in den Haushalt für das Jahr 2022 ein. Damit werden in einem ersten Schritt - die Hinterlandentwässerung durch geeignete Maßnahmen verbessert.
    Passende Fördermittelzuschüsse sind aus Programmen von EU, Bund und Land abzurufen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
    13. b) Bei Auflage eines Modellprojekts des Landes zur Erprobung des Konzepts Schwammstadt erwartet der Rat, dass Dortmund sich als Modellkommune bewirbt.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

    13. c) Zur Förderung privater Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Starkregengefahrenkarten ein an den „Hochwasserpass“ des Hochwasser Kompetenz Centrum e. V. angelehntes Beratungsangebot mit Maßnahmenempfehlungen für Menschen mit privatem Boden- und Hauseigentum in besonders gefährdeten Lagen zu schaffen. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit privaten Sachverständigen ist zu prüfen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

    13. d) Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Entsiegelungsprogramm für Menschen mit privatem Grund- und Gebäudeeigentum finanzielle Anreize zu setzen, versiegelte Flächen dauerhaft in versickerungsfähige und begrünte Flächen umzugestalten. Das Förderprogramm und die entsprechende Förderrichtlinie sind dem Rat im zweiten Quartal 2022 zur Entscheidung vorzulegen. Im Haushalt 2022 werden für das Förderprogramm und einer diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Es ist zu prüfen, ob für den Aufbau des kommunalen Förderprogramms zur Entsiegelung privater Flächen gegebenenfalls Fördermittel des Landes, Bundes oder der EU aus Programmen für Maßnahmen zur Klimaanpassung bereitstehen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

    14. Roll-out-Konzept für grüne Unternehmen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 15. Strombilanzkreismodell Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 16. Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu. 17. Förderung neuen Wohnraums Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 18. Task-Force Radverkehr Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu. 19. Mehr Sicherheit für den Radverkehr

    19. a) Beleuchtung von Radwegen

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

    19. b) Farbige Fahrradwege Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.

    20. Förderung des Verleihs von Lastenrädern Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 21. Schlaglochpisten dauerhaft beseitigen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu. 22. ÖPNV weiterentwickeln: Ringbus „Innovations-Linie 400“ Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag einstimmig zu. 23. Interkommunaler Busverkehr Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ zu. 24. Mehr Personal für die Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung SPD-Fraktion zu. 25. Einstellungsquote bei Parkverstößen reduzieren Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung SPD-Fraktion zu. 26. Parkraumbewirtschaftung Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 27. Synergien für die Grünflächen unserer Stadt Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion DIE LINKE + und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu. 28. Aktionsplan „Angsträume City“ 28. a) Besonders ist die Situation in der Dortmunder City. Die Dortmunder City ist Mittel- und Anziehungspunkt unserer Stadt. Sie steht aktuell vor der Herausforderung, sich zukunftsfähig als Handels-, Erlebnis- und Freizeitraum weiterzuentwickeln und auch wieder zu einem Ort des Wohnens zu werden. Dies setzt aber voraus, dass sich die Menschen in der City sicher fühlen, zu jeder Tageszeit! - Sicherheit nach dem Besuch kultureller Veranstaltungen
    - Stärkung des Sicherheitsgefühls im Stadtgarten 28 b) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Tiefbauamt ab dem Haushaltsjahr 2022 für die kommenden vier Haushaltsjahre jährlich 300.000 Euro zur sukzessiven Umsetzung der von den Bezirksvertretungen identifizierten Angstraumprojekte zur Verfügung zu stellen.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 28a) zustimme und 28b) ablehne.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 28a) und 28b) mehrheitlich gegen die Stimme AfD-Fraktion zu.

    29. Gestaltung von Stromkästen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 30. Ermittlungsdienst Abfall Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu. 31. Kostenfreie Sperrmüllsammlung Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu. 32. Einführung eines Dortmunder Mehrwegbecher-to-go Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Antrag von Herrn Mader einstimmig zu.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

    33. Einrichtung einer/eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 34. Tierschutzfonds für Tierschutzprojekte Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 35. Umsetzung der Katzenschutz-Verordnung Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 36. Unterstützung der Beratungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu. 37. WeQ - Geflüchtete im Ehrenamt Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 38. Aktionsplan LSBTIQ+ Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 39. SLADO - Verstetigung SCHLAU-Projekt Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 40. Soziales Zentrum – DROBS Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

    41. Clearingstelle Gesundheit Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

    42. Perspektiven schaffen - Kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb für Zugewanderte und Geduldete ohne Anspruch auf Integrationskurse Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 43. Willkommen Europa - Clearing von gestrandeten Unionsbürger*innen ohne Leistungsansprüche Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 44. Bildungs- und Teilhabepaket Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 45. Konzept zur individuellen und institutionellen Vernetzung in der kultursensiblen Arbeit mit älteren Menschen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 46. Umsetzung Istanbul-Konvention 46. a) Zur Umsetzung der aus der Bedarfsanalyse abgeleiteten Maßnahmen werden unterjährig Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt.

    46. b) Für die Übernahme nicht gedeckter Kosten für Untersuchungen und Behandlungen bei Fällen sexueller Gewalt werden 25.000 Euro in einem kommunalen Fonds bereitgestellt. Zusätzlich werden 5.000 Euro für die Information über die Verwendungszwecke für entsprechende Beratungsstellen bereitgestellt.

    Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) verweist auf den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung und bittet die Verwaltung mögliche Bundesmittel zu berücksichtigen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 46a) und 46b) einstimmig zu.

    47. Familienstadt Dortmund: Konzeptentwicklung „Familienkarte“ Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 48. Förderung eines Sozial-ökologischen Zentrums Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 54. Zukunft der Dortmunder Museumslandschaft:

    54. a)
    Museumsentwicklungsplan 54. b) Zentrales Sammlungsdepot 54. c) Einrichtung eines „Hauses der Dortmunder Geschichte“ Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag 54a) bis 54c) mehrheitlich gegen die Stimme AfD-Fraktion zu.

    55. Junge Bühne Westfalen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu. 56. Kulturarbeit an Schulen und in Kitas 56. a) einen Masterplan „Kultur und Bildung“ zu entwickeln und systematisch Weiterentwicklungs- und Handlungsbedarfe im Themenfeld Kultur und pädagogische Einrichtungen zu systematisieren. Dazu ist eine Stelle wissenschaftliche Mitarbeit und eine Verwaltungsstelle einzurichten. Berührungspunkte mit dem Themenfeld „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sind zu identifizieren und einzubeziehen.

    56 b) Gespräche mit Dortmunder Schulen über die Einrichtung einer „Kulturschule“ in Dortmund aufzunehmen, die einen besonderen Profilierungsschwerpunkt durch die intensive Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen der Stadt Dortmund aufweist. Zusätzlich sind entsprechende Gespräche mit der Landesregierung NRW zu führen. Dazu ist ein Sachkostenbudget für erste Projekte im Jahr 2022 in Höhe von zunächst 20 000 Euro einzurichten.

    56 c) dem Eigenbetrieb FABIDO ein dauerhaftes Sachkostenbudget für kulturelle Projekte in Höhe von zusätzlich 30 000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen und eine jährliche Berichterstattung im zuständigen Betriebsausschuss zur Durchführung dieser Projekte zu veranlassen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 56a) bis 56c) mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

    57. Grün- und Parkanlagen als Spielorte von Theater und Konzerten Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 58. Stärkung des digitalen Medienangebot der Stadt- u. Landesbibliothek Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 59. Stadtteilbibliotheken 59. a) Innenstadt-Ost: Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+“ (Drucksache-Nr.: 21596-21) stellt eine Unterversorgung des östlichen Innenstadtbezirkes in Bezug auf Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche fest. Diese Lücke ließe sich möglicherweise mit einem Bildungs- und Kulturzentrum in Verbindung mit einer eigenen Stadtteilbibliothek für einen Stadtbezirk, der mit rund 57.000 Einwohnern der Größe einer Großen kreisangehörigen Stadt entspricht, ein Stück weit schließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Bildungs- und Kulturzentrums im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu prüfen, in dessen Mittelpunkt eine eigene Stadtteilbibliothek steht. Konzept und Standortvorschläge sind den zuständigen politischen Gremien im zweiten Quartal 2022 vorzulegen. Für den Fall einer externen Vergabe der Prüfung werden im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe Mittel in Höhe von 75.000 Euro eingeplant.

    59. b) Innenstadt-Nord: Die bereits im städtischen Besitz befindliche Liegenschaft Lortzing-straße 10 / Burgholzstraße 35 bietet mit einer Gewerbefläche im Erdgeschoss samt Nebenräumen von der Lage und den vorhandenen Flächen die Voraussetzungen zur Umwandlung in eine Stadtteilbibliothek (Drucksache-Nr. :22388-21-E1). Ob und mit welchem Aufwand diese Umnutzung realisiert werden kann, soll im Rahmen einer Prüfung ermittelt werden. Bei einer externen Beauftragung ist mit Kosten von ca. 75.000 Euro zu rechnen. Mittel für eine solche Prüfung sind im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe bereitzustellen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 59a) bis 59b) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

    60. mondo mio! Kindermuseum e.V. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

    61. Ausbildung für Übungsleitende fördern Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu. 62. Schwimmförderung Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu. 63. Ausbau der OGS-Plätze Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 64. Schuleingangsuntersuchungen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 65. Guter Start in die Schule für alle - Frühstück in den Aktionsräumen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 66. Förderung des Wassertrinkens bei Grundschulkindern Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 67. Besuch außerschulischer Lernorte fördern 67.a) in Anlehnung an die bis Ende 2020 vom LWL angebotene „Pädagogische Landkarte NRW“ im ersten Quartal 2022 die schon für Mitte 2021 angekündigte Internetplattform für didaktisch vorstrukturierte außerschulische Lernorte in Dortmund zu veröffentlichen (Drucksache Nr.: 19295-20-E1).

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 67. b) ein Konzept zur Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte vorzulegen. Ziel ist es, jeder Schulklasse in jedem Schuljahr den Besuch eines außerschulischen Lernortes zu ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Lehrkräfte den Ort frei wählen können (d.h. sowohl didaktisch vorstrukturierte als auch nicht didaktisch vorstrukturierte Orte aufsuchen können), da nur das eine optimale Passung zum Unterricht ermöglicht. Für die Umsetzung dieses Konzepts wird ein Betrag von 70.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

    68. Kompetenzzentrum Frau und Beruf Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 69. Beratung zur Erstellung von Gemeinwohlbilanzen für kleine und mittelständische Unternehmen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 70. Koordinierungsstelle für Beschlüsse der Bezirksvertretungen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 71. Angelegenheiten der Innenstadt-Bezirksvertretungen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)

    1. Förderung Fassadenbegrünung privater Immobilien
    Für die Fassadenbegrünung von privaten Immobilien wird ein Förderfonds in Höhe von 50.000 Euro jährlich für 2022 eingerichtet, der an das Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE) angekoppelt werden soll. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.

    2. Förderung Photovoltaikanlagen für Vereinsgebäude Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 3. Förderung zur Entsiegelung privater Flächen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu. 4. Erhöhung der Mittel und des Personals für die Erreichung der Klimaziele Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 5. Förderung für Geothermie Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 6. Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 7. Radverkehrs-Verkehrssicherheitskontrolleur*innen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 10. Grüne Garagendächer für Dortmund Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 15. Förderung für den Dortmunder Kunstverein e.V. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 16. Kombiticket VRR+ Zoo Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu. 17. Verbesserung des Medienangebots in der Stadt- und Landesbibliothek Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu. 18. Kostenloser Schwimmbadbesuch für Inhaber*innen des Dortmund Passes Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 19. Mitgliedsbeiträge Dortmunder Vereine 19. 1. Eine detaillierte Statistik der Mitgliederbestände und –Entwicklung in den Dortmunder Sportvereinen insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der Pandemie einzuholen und dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

    19. 2. Zu prüfen, welche personellen, finanziellen und juristischen Voraussetzungen vorliegen 19. 3. In der ersten Sitzung des AKSF nach den Sommerferien 2022, stellt die Verwaltung einen Evaluationsbericht über das Förderprogramm vor.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

    20. Schaffung von Stellen in der Kulturarbeit des Speicher100 e.V. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 21. Förderung Freie Filmszene Dortmund

    21. 1. Für die Freie Filmszene Dortmund wird eine jährliche Förderung in Höhe von 10.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 eingerichtet. Durch diese Förderung soll eine nebenberufliche Personalstelle im Bereich der Koordination der Freien Filmszene (z.B. zur Bündelung der Szene sowie zur Erarbeitung von Strategien zur zukünftigen Einwicklung/Transformation der Kinoszene) geschaffen werden.

    21. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Programms „Neue Stärke“ ein Konzept zur Förderung der freien Dortmunder Filmszene zu entwickeln. Das Konzept ist dem AKSF und dem AWBEWF vorzulegen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion zu.

    22. Aufstockung Budget des Kulturbüros Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 23. Kulturzentrum Balou e.V. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 24. eSport in Dortmund 24. a) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Ausbau kommunaler Kultureinrichtungen als Anlaufpunkt für eSport Angebote mit kommunaler Beteiligung zu prüfen. Die Räumlichkeiten sollen lokalen eSport- und Sportvereinen die Möglichkeit bieten, Vereinsaktivitäten durchzuführen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion zu.

    24. b) Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund und den Kulturbetrieben ein Konzept zur Einführung einer jährlich stattfindenden e-Sport-Stadtmeisterschaft zu erarbeiten. Das Konzept ist im 1. Quartal 2022 dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorzulegen. In dem Konzept ist die Beteiligung von klassischen Sportvereinen zu berücksichtigen. Für die Erarbeitung eines Konzepts für die eSport-Stadtmeisterschaft wird ein Budget von 20.000 Euro zu Verfügung gestellt.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) bittet bei Erstellung des Konzeptes, Kriterien für die Auswahl von zu berücksichtigenden Video- und Computerspielen zu erarbeiten und bittet auf Shooterspiele zu verzichten.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

    25. Tarifbezahlung im Kulturbereich

    25. 1. Die Verwaltung wird beauftrag eine Konzept zu erarbeiten, das die Tarifbezahlung in den städtischen Kulturbetrieben und –einrichtungen ermöglicht. Hierbei sollen Honorarverträge in tarifbezahlte Verträge umgewandelt werden, sofern der/die Mitarbeiter*in dies wünscht. Bei der tariflichen Eingruppierung sollten vorangegangene Arbeitsleistungen und nachzuweisende Berufserfahrungen soweit wie möglich Berücksichtigung finden. Die benötigten Mittel sind im Hauhaltsplanentwurf 2023 zu berücksichtigen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

    26. Personalstellen für den Bereich Vereinsberatung, Ehrenamtsförderung und Prävention von seelischer und sexualisierter Gewalt im Sport beim Stadtsportbund Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 28. Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Holzen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu. 31. Pilotprojekt Bodycam im KOD Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE * und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu. 32. Förderung Projekt „WeQ-Geflüchtete im Ehrenamt“ Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

    33. Förderung der Begegnungsstätte für ältere Lesben und Schwule im KCR Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 34. Förderung des Dortmunder Gesundheitshauses im Jobcenter Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

    36. Kostenlose Bereitstellung von Damenhygieneartikeln an öffentlichen Gebäuden Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der AfD-Fraktion zu. Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E34) Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu. Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

    2. Rekommunalisierung von Serviceleistungen

    2. a) Der Rat der Stadt begrüßt die Idee, im Sinne der Guten Arbeit für bessere Arbeitsbedingungen für die für die Stadt tätigen Servicekräfte in den Bereichen Sicherheitsdienstleistungen und Reinigungsdienstleistungen zu sorgen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, und der AfD-Fraktion zu.

    2. b) Stadtverwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, die Gründung einer gesamtstädtischen tarifgebundenen Servicegesellschaft zu prüfen. Kern der künftigen Leistungen der Servicegesellschaft sollen die Sicherheitsdienstleistungen und die fremdvergebenen Reinigungsdienstleistungen sein.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, und der AfD-Fraktion zu.

    2. c) Verwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, im 1. Halbjahr 2022 nach Prüfung des Punktes b), einen Wirtschaftsplan für die neue Gesellschaft der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, und der AfD-Fraktion zu.

    3. Umsetzungskonzept für Kleinwindkraftanlagen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 4. Trinkwasserbrunnen in jedem Stadtbezirk Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 5. Weiterentwicklung des Konzeptes H-Bahn Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zu. 6. Überplanung Kaiserstraße Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
    - Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. 7. ÖPNV-Ticket wahlweise statt Parkticket für Ratsmitglieder Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 8. Dezentrale Sammlung für Elektroschrott Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu. 10. Zweites Künstlerhaus Atelierhaus Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 11. Fachangestellte für Bäderbetriebe über aktuellen Bedarf ausbilden Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

    12. Kostenzuschuss Büromöbel für Mobiles Arbeiten Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu. 14. Angsträume schneller beseitigen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 15. Finanzielle Unterstützung der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation von Ewald Ferlemann in Dortmund-Dorstfeld Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu. 16. Katzenschutz Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 17. Masterplan Ernährung Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 18. Frauenzentrum Huckarde Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu. 19. Beratung für behinderte Menschen mit Migrationshintergrund Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu. 20. Geflüchtete im Ehrenamt Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. 22. Beratungsstelle DROBS Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30) 8. Förderung der LSBTI-Schulaufklärung Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 12. Hochwasser- und Starkregenvorsorge Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu. 13. Ausbau von Spielplätzen und Bewegungsparkours Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu. 16. Zuschuss zum Weihnachtsbaum im Rahmen der Dortmunder Weihnachtsstadt Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der AfD-Fraktion zu. 17. Pilotprojekt Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.





    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:


    Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22813-21-E1)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)

    8. Sanierung von Rad- und Fußwegen, Herstellung der Barrierefreiheit von Fußwegen
    Für die Sanierung von Rad- und Fußwegen sowie zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Fußwegen werden dem Tiefbauamt weitere 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Summe soll perspektivisch in den kommenden Jahren erhöht werden. Für die Umsetzung der zukünftig steigenden Mittel ist die Verwaltung angehalten, im Rahmen der Reorganisation der Verkehrswende bereits heute Planungen zu treffen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.

    9. Erhöhung der Parkgebühren in der Innenstadt Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab. 14. Finanzierung mondo mio! Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab. 25. Tarifbezahlung im Kulturbereich

    25. 2. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, den Mitarbeiter*innen der Musikschule Dortmund, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen und an einer tarifgebundenen Festanstellung interessiert sind, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 1.060.000 Euro sind für den Haushalt 2022 zu berücksichtigen.
    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab. 27. Schaffung eines Beauftragten für das Dortmunder Kleingartenwesen im Grünflächenamt (FB 63) Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab. 29. Einstellung von zwei Übungsleitern sowie Bereitstellung von Sach- und Honorarmitteln für Übungsleiter und Sportgeräte für das Bildungsbüro
    Das Bildungsbüro der Stadt Dortmund erhält für die Projektgruppe „Bildungspartner Sport“ zwei Übungsleiter*innen sowie Sach- und Honorarmittel für Übungsleiter*innen und Sportgeräte. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

    1. Klimaschutz: Eigenes Dezernat und eigener Ausschuss

    a) Mit dem Haushaltsjahr 2022 soll die Gründung eines Dezernates für Klimaschutz und Klimafolgeanpassung eingeleitet werden. Die Verwaltung soll bis zur Sommerpause einen Vorschlag für eine neue Dezernatsaufteilung und die notwendigen personellen Veränderungen den Gremien vorlegen. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorzusehen.

    b) Mit der Gründung eines Klimadezernates wird ein Klimaausschuss auf Ratsebene als begleitender Fachausschuss eingerichtet.

    Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion sich zu 1a) enthält und 1b) ablehne


    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.

    21. Schuldnerberatung Diakonisches Werk Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E24)

    1. Daher beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund einmal mehr die ersatzlose Streichung der folgenden Einrichtungen:

    2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geplanten Aufwendungen im Bereich der Kulturbetriebe für das Jahr 2022 um 3 % zu reduzieren.

    3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Bereich der Theaterbetriebe für das Jahr 2022 um 3 % zu reduzieren.

    4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2022 um 10 % gekürzt werden.

    5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, auf alle zusätzlichen Einstellungen von Personal im Bereich Kultur zu verzichten, sofern es sich nicht um Personalersatz von bereits bestehenden Stellen handelt. Dies betrifft für den Haushalt 2022 die neu geplante Stelle „Social Media“ im Theater Dortmund.

    6. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 1 des Oberbürgermeisters nicht durchzuführen und zu streichen:



    7. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 1 nicht durchzuführen und zu streichen:

    8. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 32 nicht durchzuführen und zu streichen:

    9. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 5 nicht durchzuführen und zu streichen:

    10. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 50 nicht durchzuführen und zu streichen:

    11. (Zurückgezogen, da es sich um eine Bitte um Stellungnahme handelt, die unter der lfd. Nr. 10 der DS-Nr. 22100-21-E28 und unter TOP 2.1.0.2 zu finden ist.)

    12. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 50 nicht durchzuführen und zu streichen:

    13. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 5 nicht durchzuführen und zu streichen:
    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt alle o.g. Anträge der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

    1. Wegfall unbesetzter Stellen
    Jede sechste der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung unbesetzten Stellen wird dauerhaft aus dem Stellenplan gestrichen. Die Umsetzung soll gleichmäßig über die Dezernate erfolgen, wobei Stellen bei den Bürgerdiensten, bei den Ordnungspartnerschaften, im Gesundheitsamt und Stellen zur Bearbeitung von Bauanträgen ausgenommen sind.
    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

    2. Rückführung des Personalbestandes auf das Jahr 2021 Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

    10. Instandhaltung von Straßen, Rad- und Gehwegen
    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

    1. Klimarücklagen
    Die Stadt Dortmund bildet für zukünftige Schäden, ausgelöst durch den Klimawandel, Rücklagen in Höhe von 727.123.850,17 Euro.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.



    2. Laubbläser durch Besen ersetzen
    Die Stadt Dortmund verbietet motorbetriebene Laubbläser und beschließt, stattdessen emissionsarme und leise Straßenbesen zu verwenden.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ ab.

    3. Dach- und Fassadenbegrünung mit Hopfen
    Zur Verbesserung der Luft- und Lebensqualität werden geeignete städtische Dächer und Fassaden mit Hopfen begrünt.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab.

    4. Förderung von Balkonsolarkraftwerken
    JedeX DortmunderX mit Balkon soll eine Förderprämie erhalten, falls dort ein Balkonsolarkraftwerk errichtet wird.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab.

    5. Solar-Syndikat-Gesetz
    Zur Vermarktung und zur Erhöhung des Profits möge die Stadt Dortmund ein Solar-Syndikat gründen, das notfalls über korrupte Lobby-Arbeit erneuerbare Energie so attraktiv macht, wie dreckiger Kohlestrom es bereits ist. Das Solar-Syndikat soll ausreichend Steuergeld bekommen, um alle zu korrumpieren und den/die neuen WirtschaftsministerX so oft zum Essen einzuladen, wie es sich sonst nur CDU-Bundestagsabgeordnete der Mittelschicht leisten können.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.

    7. Antrag auf Errichtung von Mautstellen für sogenannte SUV
    Für das kommende Haushaltsjahr 2022 werden die Kosten für Mautstellen für sogenannte SUV in die Planung mit einbezogen.
    Diese Mautstellen sollen an allen Einfallstraßen, welche in die Innenstadt bzw. auf den Wallring führen, errichtet werden.
    Geeignete Standorte hierfür wären z.B. an der Ruhrallee zwischen der Abfahrt B1/Wallring, Märkische Straße nach Abfahrt B1, Hamburger Straße unmittelbar zwischen der Kreuzung Heiliger Weg und Wallring, an der Bornstraße unmittelbar hinter den Bahngleisen, an der Münsterstraße zwischen der Einmündung Steinstraße und Wallring, an der Schützenstraße unmittelbar vor dem Bahntunnel, an der Rheinischen Straße nach Einmündung der Möllerstraße und dem Wallring und die Hohe Straße in Höhe der Einmündung der Poststraße.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.

    8. Bau einer Pop-Up-Brücke
    Die Stadt erarbeitet (gerne auch in Teamarbeit mit der INTERMODELLBAU) und realisiert eine Pop-Up-Brücke über die Stichstraße an den Westfalenhallen.
    Bei einer Pop-Up-Brücke handelt es sich um einen mobilen Bau, der die Nutzung der Stichstraße ohne Unterbrechungen seitens der Westfalenhalle ermöglicht.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.

    10. Demogeld für die Antifa Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab. 11. Noch nettere Toilette: Bereitstellung von Menstruationsprodukten in Toiletten öffentlicher Gebäude Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab. 12. Kostenloser ÖPNV und 365 €-Ticket Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab. 13. Maßnahme zur Stärkung und Aufrechterhaltung des lokalen Kulturgutes Bier Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab. 14. Kostenlose Stadtbibliothek Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab. 15. Freibad Aplerbeck Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.


    16. Sponsoren-Brücken Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.


    Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
    Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 23047-21-E1) Hundesteuer Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird. Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31) 35. Förderung Projekt der AWO Dortmund „Do it – Zugang zu Arbeit und Ausbildung junger eingewanderter Frauen in Dortmund“ Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

    13. Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überwiesen wird. Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30) 5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“) Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird. 6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023 Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird. 7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird. Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

    6. Seilbahn für die Innenstadt
    Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen geprüft werden.
    Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert werden.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird. 9. Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.

    17. Mülleimer mit Pfandringen Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen wird.
    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Antrag der aus der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 24.11.21, als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:


    Folgende Anträge wurden von den Fraktionen zurückgezogen (u. a. erledigt aufgrund anderer Abstimmungen):


    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22812-21-E1)
    Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E33)

    49. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
    50. Young Carer –Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes und Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
    51. Temporäre Spielstraßen
    52. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
    53. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 21449-21)

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)

    11. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund

    1. Um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu entlasten, soll die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro ab dem Beitragsjahr 2022/2023 entfallen.

    2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Elternbeitragssatzung dahingehend geändert werden kann, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i. H. v. 200 Euro erhalten können. Dieses Guthaben kann für ab dem 01.08.2022 fällige Beiträge verwandt werden und gilt dann für Kinder, die nach dem 31.07.2019 geboren wurden.

    12. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023 Die finanzielle Förderung für das Projekt SCHLAU wird von jährlich 70.000 Euro bisher auf 93.600 Euro für 2022 und 94.800 Euro für 2023 erhöht.

    13. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim Jugendamt
    Zur Optimierung der Angebote ist eine personelle Aufstockung durch eine zusätzliche Planstelle erforderlich.

    30. Projekt Ermittlungsdienst Abfall
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

    9. Dortmunder Kunstverein Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30) 3. Weitere Aussetzung der Beherbergungsabgabe
    Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. 4. Weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie 9. Förderung von Angeboten für ältere LSBTI 11. Schnellere Beseitigung von Angst-Räumen 14. E-Sport 15. Digitales Medienangebot der Stadt- und Landesbibliothek 18. Damenhygieneartikel 19. Fördermittelmanagement Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter 2.1 und 2.1.1 geführten Vorlagen zur Abstimmung auf.

    1. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22100-21)

    2. Beratung des Haushaltsplanwurfes 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E1)

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass in die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfes noch zwei weitere Sachverhalte zu berücksichtigen sind, die aufgrund des Redaktionsschlusses für die Erstellung der Veränderungsliste nicht mehr berücksichtigt weren konnten.
    Hierbei handelt es sich um die finanziellen Auswirkungen gemäß der folgenden Vorlagen:
    Die o. g. Vorlagen werden in der Ratsvorlage zum Haushaltsplan berücksichtigt.

    Weiterhin weist er darauf hin, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine höhere Ausrichtung des Sondervermögens Grundstücks und Vermögensverwaltungsfond Dortmund eingeplant wird. Das wird ebenfalls in der Ratsvorlage zum Haushaltsplan berücksichtigt.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Würdigung und Einbeziehung aller bisher gefassten Empfehlungen an den Rat, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

    1.
    Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 mitsamt dem Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2022 entsprechend der Beratungsfolge.

    Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 durch den Rat der Stadt Dortmund am 16.12.2021 vorgesehen.
    2.
    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die aus den Anlagen 2 bis 4 resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 (Anlage 1) sowie die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 (Anlage 5).


    zu TOP 2.1.0.2
    Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
    Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E25)

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Bitten um Stellungnahmen der AfD-Fraktion vor:

    Anfrage Nr. 1:

    bei der genauen Durchsicht des Haushaltsentwurfes treten Ungereimtheiten bei der Darstellung der mittelfristigen Neuverschuldung der Stadt Dortmund zutage.

    Aus der Übersicht des Gesamtfinanzplans auf Seite 12 des Haushaltsentwurfes ergeben sich in Zeile 32 Fehlbeträge von Finanzmitteln in Höhe von 278 Mio. € in 2021, 527,6 Mio. € in 2022, 551,9 Mio. € in 2023, 458,9 Mio. € in 2024 und 351 Mio. € in 2025, mithin ein Gesamtdefizit von 2.167,4 Mio. €.

    Aus der Übersicht der Entwicklung der Kreditverbindlichkeiten auf Seite 81 des Haushaltsentwurfes ergeben sich Kreditneuverschuldungen (als Differenzen zum Vorjahr) für das Jahr 2021 in Höhe von 160,2 Mio. €, für 2022 in Höhe von 392 Mio. €, für 2023 in Höhe von 416,4 Mio. €, für 2024 in Höhe von 322,8 Mio. € und für 2025 in Höhe von 214,1 Mio. €, also eine geplante Gesamtkreditneuaufnahme von 1.505,5 Mio. €.

    Zwischen den Zahlen auf Seite 12 und auf Seite 81 des Haushaltsentwurfes besteht folglich eine nummerische Diskrepanz von nicht weniger als 661,9 Mio. €!
    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung daher um die Beantwortung der nachfolgenden Frage:

    Wieso besteht in den Darstellungen der Entwicklung der Kreditverbindlichkeiten und der ausgewiesenen Fehlbeträge an Finanzmitteln im Gesamtfinanzplan eine Abweichung in der mittelfristigen Neuverschuldung der Stadt Dortmund in Höhe von 661,9 Mio. €?

    Anfrage Nr. 2:

    die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

    Anfrage Nr. 3:

    die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung um die schriftliche Beantwortung nachstehender Frage:

    Aus welchen Gründen schwanken die Personalaufwendungen der Stabsstelle Statistik (vgl. S. 464 des Haushaltsplanes) von rund 694 T€ in 2020 über 1.261 T€ in 2022 auf 788 T€ in 2025 derart stark innerhalb von nur fünf Jahren?

    Anfrage Nr. 4:

    die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
    Anfrage Nr. 5:

    Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

    die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die zuständigen Stellen der Dortmunder Stadtverwaltung um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

    Anfrage Nr. 6:

    die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung um die schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:

    Anfrage Nr. 7:

    Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

    die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung um die Beantwortung nachstehender Frage:

    Wieso sinken die Finanzerträge (vgl. S. 295 im Haushaltsplan) aus den von der Stadt Dortmund in die KEB Holding AG eingebrachten RWE-Aktien von 13.627,60 Euro im Jahr 2020 auf nur noch 3.000 Euro im Ansatz 2021 ab?

    Anfrage Nr. 8:

    Der „Initiative Dortmunder Talent“ wurde vom damaligen Oberbürgermeister Ullrich Sierau zur vornehmen Aufgabe gemacht, Dortmunder Talente zu fördern. Es ist allerdings nicht erkennbar, wie und in welchem Umfang konkret von dieser Stelle „Talente“ in den Jahren 2020 und 2021 gezielt gefördert wurden.

    Betrachtet man die Homepage der Initiative, stößt man nicht auf originäre Aktivitäten, u.a. für Kinder und Jugendliche, sondern vielmehr auf zahlreiche überalterte Vorgänge, Texte und allgemeine Selbstdarstellungen wie diese hier:

    „Jeder Mensch hat besondere Fähigkeiten, Begabungen und Interessen – und einen Anspruch darauf, in seinen Fähigkeiten, Begabungen und Interessen unterstützt und gefördert zu werden. Die Initiative Dortmunder Talent hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen der jungen und älteren Generation in Dortmund Wege zu öffnen, ihre Talente zu erkennen und zu entfalten. Alle Menschen mit ihren Potenzialen sind gleichermaßen wichtig für unsere soziale Stadtgesellschaft. Sie sind es, die eine zukunftsfähige Stadtentwicklung in Dortmund mitgestalten und weiterentwickeln.“
    Deshalb bittet die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung um die schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:

    Anfrage Nr. 9:

    Dortmund droht unter den Kosten der Migration inzwischen zu kollabieren.

    Als Folge der Migrationswelle von 2015 gestalten sich auch die Kosten für ausreisepflichtige Ausländer, subsidiär Schutzberechtigte und EU2-Zuwanderer als Belastung für unseren Haushalt.

    Bereits im Jahr 2018 fragte die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund an, wie hoch der zu erwartende Familiennachzug im Kontext des Familiennachzugsneuregelungsgesetz sei. Die damalige Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sah vor, die Zahl der Familiennachzügler auf 1.000 Personen monatlich zu begrenzen. Nach der Regelungssystematik des Familiennachzugsneuregelungsgesetzes können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen.

    Die Stadtverwaltung bezifferte die damalige Anzahl von subsidiär Schutzberechtigten auf 2.443 Personen in Dortmund, welche möglicherweise potenziell familiennachzugsberechtigt wären und folglich als „Ankerpersonen“ dienen könnten (Drucksachen Nr.: 12675-18).
    Im Hinblick auf die sich verschärfende Situation an der polnisch-weißrussischen Grenze und der angespannten Haushaltslage bittet die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Beantwortung folgender Fragen:

    2. Aus welchen Ländern stammen diese Personen?

    3. Wie viele Personen wählten in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 Dortmund als
    neuen Aufenthaltsort und beriefen sich hierbei auf das Familiennachzugsneuregel-
    ungsgesetz?

    4. Welche Kosten sind der Stadt Dortmund im angefragten Zeitraum für „Familien
    nachzügler“ entstanden?

    Anfrage Nr. 10:

    die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet kurzfristig um die Beantwortung folgender Frage:

    In den Erläuterungen der Stellenneuschaffungen zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wird für das Stadtamt 30 - Justiziariat - die Neuschaffung einer weiteren Stelle für sinnvoll und erforderlich gehalten. Dieser Bewertung schließt sich die AfD-Fraktion dem Grunde nach an. Allerdings erscheint es vom Ansatz her zu niedrig, nur eine neue Stelle zu schaffen.
    In der Begründung heißt es, im Jahre 2020 sei eine erhebliche Zunahme der Rechtsberatung zu verzeichnen. So sei die Fallzahl für rechtsgutachterliche Stellungnahmen, Mitwirkung an Verträgen und Ortsrecht sowie andere Rechtsberatungen gegenüber dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre um rund 31,30 % gestiegen. Die Zunahme der rechtsberatenden Tätigkeit mit Zeit intensiveren rechtsgutachterlichen Stellungnahmen geht mit einer
    gleichzeitigen Verringerung der wesentlich kostenintensiveren Prozesse einher.
    Aus Sicht der AfD-Fraktion ist es angezeigt, hier mindestens eine weitere Stelle zu schaffen. Das gilt insbesondere deshalb, weil es für die Zukunft schon aus Kostengründen vermieden werden sollte, externe Gutachter mit der Begutachtung von Rechtsfragen zu beauftragen, da der finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen steht, die durch die eigene Bearbeitung entstehen würden. Die Kosten der Gutachten unter anderem zum Thema Stadtbahn sind ein gutes Beispiel hierfür.

    Vor diesem Hintergrund stellt sich folgende Frage:

    Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

    gerne beantworte ich die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion gemäß den Drucksachennummern 22100-21 E25 und E28 wie folgt:

    Anfrage 1

    Wieso besteht in den Darstellungen der Entwicklung der Kreditverbindlichkeiten und der ausgewiesenen Fehlbeträge an Finanzmitteln im Gesamtfinanzplan eine Abweichung in der mittelfristigen Neuverschuldung der Stadt Dortmund in Höhe von 661,9 Mio. €?

    Die Abweichungen zwischen den in Zeile 32 des Gesamtfinanzplans dargestellten Finanzmittelfehlbeträgen der Jahre 2021 bis 2025 sowie den in Kapitel 6.1 des Vorberichtes zum Haushaltsplan für die jeweiligen Jahre dargestellten Zuwächsen bei den Kreditverbindlichkeiten resultieren aus nachfolgenden Aspekten:

    a) Der Gesamtfinanzplan enthält zur Vereinfachung der Bewirtschaftung in Zeile 16 jeden Jahres eine zusätzliche konsumtive Auszahlungsermächtigung von 139,0 Mio. Euro, welche zwar den Finanzmittelfehlbetrag in Zeile 32 erhöht, tatsächlich aber nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen wird und daher in der Regel auch nicht zu einer entsprechend höheren Aufnahme von Liquiditätskrediten führt (vgl. hierzu Erläuterungen in Kapitel 6.3, S. 85 des Vorberichts zum Haushaltsplan). Um kein verfälschtes Bild von der zu erwartenden Verschuldungsentwicklung zu erzeugen, muss der Betrag von 139,0 Mio. Euro p. a. daher in der Darstellung der Entwicklung der Kreditverbindlichkeiten unberücksichtigt bleiben. b) Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (vorliegend ausschließlich PPP-Modelle) werden aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Bedeutung nicht in die grafische Betrachtung der Entwicklung der Kreditverbindlichkeiten auf Seite 81 des Vorberichtes zum Haushaltsplan einbezogen (siehe auch entsprechender Hinweis auf S. 81 des Vorberichts). Neue PPP-Modelle sind nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht geplant, sodass vorliegend nur die laufenden Tilgungen bestehender PPP-Modelle in der Grafik unberücksichtigt bleiben. c) Im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 wurde die verbleibende investive Kreditermächtigung in Höhe des im Jahr 2020 noch nicht durch Kreditaufnahmen gegenfinanzierten Investitionssaldos von 18,0 Mio. Euro in das Jahr 2021 übertragen. Dies führte zu einer entsprechenden Erhöhung der investiven Kreditermächtigung des Jahres 2021 und ist daher folgerichtig bei der Darstellung der Verschuldungsentwicklung in Kapitel 6.1 des Vorberichtes zu berücksichtigen. Die entsprechenden Auszahlungen für Investitionen sind aber bereits im Jahr 2020 erfolgt und daher nicht im Finanzmittelfehlbetrag des Jahres 2021 enthalten. Unter Berücksichtigung der o. g. Aspekte ergibt sich folgendes Bild:
    Anfrage 2

    1. Wieso steigt die Anzahl der Betriebsstätten (vgl. S. 313 des Haushaltsentwurfes für 2022) in 2021 auf 453 an, um dann in 2022 wieder mit 377 auf das Niveau von 2020 abzusinken?
    Die Kennzahlen "Anzahl an Betriebsstätten" sowie "Durchschn. Rundfunkbeitrag Betriebsstätte" der Jahre 2022 ff. wurden auf Basis der jüngsten vorliegenden Erkenntnisse des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres 2020 geplant. Die festgestellten Ergebnisse des Jahres 2020 stellen insofern die Planungsgrundlage für die Planwerte der Jahre 2022 ff. dar.

    Die Planwerte des Jahres 2021 haben systemimmanent noch den Datenstand aus dem letzten abgeschlossenen Jahr 2018 zu dem Zeitpunkt, als der Doppelhaushaltsplan 2020/2021 im Jahr 2019 erstellt wurde. Die eingetretenen Veränderungen der Jahre 2020 und 2021 (u. a. gesetzliche Erhöhung der Rundfunkbeiträge zum 20.07.2021) haben insofern keinen Niederschlag mehr in den Kennzahlen des Jahres 2021 finden können.

    Da für die Kennzahlen zum Rundfunkbeitrag des Haushaltsplanentwurfs 2022 die Daten die zur Zeit aktuellsten Erkenntnisse zugrunde gelegt wurden, wird es im Haushaltsjahr 2022 allenfalls zu geringfügigen Abweichungen im Rahmen der üblichen An-und Abmeldungen von Betriebsstätten kommen. 2. Wieso sinkt der durchschnittliche Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte in 2021 auf 175,80 Euro ab, nur um ab 2022 mit 181,72 Euro auf das Niveau von 2020 zurückzukehren?

    Es bestand die beitragsrechtliche Möglichkeit, die Anzahl der Betriebsstätten zu verringern. Dadurch ist die Anzahl der Beschäftigten je Betriebsstätte gestiegen und damit auch der Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte.

    3. Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich durch diese Schwankungen für den Dortmunder Haushaltsentwurf 2022 im Vergleich zum Haushalt 2021?

    Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 haben sich die geplanten Aufwendungen für Rundfunkbeiträge im vorgelegten Haushaltsplan von rund 110.000 Euro in 2021 auf rund 87.000 Euro jährlich in den Jahren 2022 ff. reduziert.

    Anfrage 3

    Aus welchen Gründen schwanken die Personalaufwendungen der Stabsstelle Statistik (vgl. S. 464 des Haushaltsplanes) von rund 694 T€ in 2020 über 1.261 T€ in 2022 auf 788 T€ in 2025 derart stark innerhalb von nur fünf Jahren?

    Die Veränderungen im Personalbudget des Fachbereiches Stabsstelle Statistik ergeben sich aus der Durchführung des Zensus im Jahr 2022 und den damit verbundenen befristet eingerichteten Stellen zu diesem Zweck.

    Da die Durchführung des Zensus im Jahr 2022 erfolgen soll, steigen die Personalaufwendungen in 2022 deutlich an. Einige Stellen bleiben bis Ende 2023/2024 für die nachträglichen Aufgaben bestehen, so dass die Personalaufwendungen im Jahr 2025 wieder dem Ausgangswert inklusive Tarifsteigerungen etc. entsprechen.

    Anfrage 4

    1. Wieso ergibt sich auf Seite 42 des Vorberichtes (pdf-S. 61 von 1835) ein Sprung bei den geplanten Jahresfehlbedarfen von Plan 2024 auf Plan 2025 um mehr als 200% von -50,3 Mio. Euro auf -152,3 Mio. Euro?

    Hauptgrund für den „Sprung“ in den geplanten Jahresfehlbedarfen ist die Tatsache, dass auch im Haushaltsjahr 2025 die Auswirkungen der Coronapandemie nachwirken, eine Isolation der Belastungen im Rahmen der „Bilanzierungshilfe“ jedoch erstmals nicht mehr möglich ist. Dies wird in der Vorlage DS-Nr. 22100-21 ausführlich dargelegt. Darüber hinaus soll ab dem Jahr 2025 gemäß § 6 NKF-CIG damit begonnen werden, die Bilanzierungshilfe entweder über längstens 50 Jahre bilanziell abzuschreiben oder vollständig gegen das Eigenkapital auszubuchen. Infolgedessen wirken die coronabedingten Belastungen erstmals auf das Jahresergebnis (vgl. auch Ausführungen in Kapitel 1.3 des Vorberichts S. 32-36). Hieraus ergibt sich unter anderem eine deutliche Verringerung der Schlüsselzuweisungen.

    2. Wieso sinkt in selbiger Tabelle der Bestand der allgemeinen Rücklage zum 01.01.d.J. von 1.571,4 Mio. Euro in 2020 auf 1.557,4 Mio. Euro in 2021 um 14 Mio. Euro ab, wenn gleichzeitig der Bestand der Ausgleichrücklage um 98 Mio. Euro steigt?

    Neben den jeweils eintretenden Jahresergebnissen können auch Verrechnungen nach § 44 KomHVO NRW den Bestand der allgemeinen Rücklage verändern. Derartige Fälle haben im Haushaltsjahr 2020 dazu geführt, dass der Bestand der allgemeinen Rücklage um rd. 15,0 Mio. Euro verringert wurde (vgl. Zeile 33 der Gesamtergebnisrechnung aus dem Jahresabschluss 2020). Daneben haben Verrechnungen der Sonderrücklage mit der allgemeinen Rücklage zu einer gegenläufigen positiven Veränderung des Bestands der allgemeinen Rücklage um rd. 1,0 Mio. Euro geführt (vgl. Eigenkapitalspiegel aus dem Jahresabschluss 2020, S. 1.206). Insgesamt hat sich damit der Bestand der allgemeinen Rücklage vom 01.01.2020 zum 01.01.2021 trotz positivem Jahresergebnis um rd. 14,0 Mio. Euro verringert. Gleichzeitig stieg der Bestand der Ausgleichsrücklage durch die Zuführung des Jahresüberschusses 2020 i. H. v. rd. 98,0 Mio. Euro.





    Anfrage 5

    1. Aus welchen Gründen steigt die Anzahl der avisierten Sitzungen politischer Gremien der Stadt Dortmund ab dem Jahr 2022 (Ansatz 950 Sitzungen auf S. 215 des Haushaltsentwurfes) inflationär um mehr als 250 % auf 2.400 Sitzungen ab 2023?

    Im Jahr 2022 sind lediglich die politischen Sitzungen, die Verwaltungsvorstands- und die Personalratssitzungen berücksichtigt. Ab dem Jahr 2023 sind durch die voraussichtliche Wiedereröffnung des Rathauses zudem die städtischen Veranstaltungen aller Fachbereiche in den Sitzungsräumen im Rathaus berücksichtigt, sodass hierdurch der deutliche Anstieg der Veranstaltungen begründet ist. Die Zuordnung der Produktkennzahl ist demnach von „Anzahl politischer Sitzungen“ auf „Anzahl Veranstaltungen (im Rathaus)“ zu ändern.

    2. Wie wird sich die erhöhte Anzahl der Sitzungen politischer Gremien der Stadt Dortmund auf den finanziellen Aufwand für die Bereitstellung, Durchführung und Abrechnung dieser Gremiensitzungen auswirken?

    Es ist kein erhöhter finanzieller Aufwand für die Bereitstellung, Durchführung und Abrechnung der politischen Gremiensitzungen ab dem Jahr 2023 zu erwarten, da sich die Anzahl dieser Sitzungen, wie oben erläutert, nicht nennenswert verändert.

    Anfrage Nr. 6

    4. Wieso steigt der Ansatz für durch die mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen geahndeten Verkehrsverstöße von 2020 auf 2021 um fast 75.000, während er in 2022 um 50.000 Ahndungen abfällt?

    Hinsichtlich der Grundlage der Planwerte wird auf die Beantwortung der Anfrage 2, 1. Teilfrage verwiesen. Bei den Werten für das Haushaltsjahr 2020 handelt es sich um Ist-Werte. Die Abweichungen zu den bisherigen Planwerten sind auf die Coronapandemie zurückzuführen. Aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen (wie z. B. der Lockdown, die Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmende, Absage von Veranstaltungen) ist es zu einem geringeren Verkehrsaufkommen gekommen. Der Planansatz für das Jahr 2021 stammt aus der Planung des Doppelhaushalts 2020/2021 ff. und basiert damit auf Werten aus dem Jahr 2019. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Coronapandemie nicht prognostiziert werden. Die Planwerte für die Haushaltsjahre 2022 ff. hingegen wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff. neu kalkuliert.

    5. Wieso fällt der Ansatz für durch die stationären Geschwindigkeitsüberwachungen geahndeten Verkehrsverstöße von 2020 auf 2021 um knapp 54.000, um dann in 2022 um 80.000 Ahndungen anzusteigen?

    Die Abweichung ist ebenfalls auf die unterschiedlichen Planungszeitpunkte zurückzuführen. Die Planwerte für die Jahre 2022 ff. basieren auf neuen Erkenntnissen und wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff. angepasst, während die Planwerte für das Haushaltsjahr 2021 aus der Planung des Doppelhaushalts 2020/2021 ff. stammen. Für das Jahr 2022 wird mit einem Anstieg der Fallzahlen gerechnet, aufgrund neu installierter stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen sowie der Änderungen des Tatbestandskataloges der Straßenverkehrsordnung zum 09.11.2021.

    6. Welche Auswirkungen haben diese veritablen Schwankungen der Anzahl der Ahndungen von Geschwindigkeitsverstößen für die Einnahmen der Stadt Dortmund, sofern der „Kostendeckungsgrad fließender Verkehr“ wirklich von 105,54 in 2020 auf 120,00 ab dem Jahr 2022 ansteigen sollte?

    Die Einnahmen hängen u. a. auch von der Anzahl und Höhe der Ahndungen ab. Der Kostendeckungs­grad ist in Abhängigkeit der Einnahmen zu sehen. Von daher wirken sich auch die Schwankungen der Einnahmen auf den Kostendeckungsgrad aus. Derzeit kann noch nicht prognostiziert werden, wie sich der neue Bußgeldkatalog auf die Einnahmen auswirkt.

    Anfrage 7

    Wieso sinken die Finanzerträge (vgl. S. 295 im Haushaltsplan) aus den von der Stadt Dortmund in die KEB Holding AG eingebrachten RWE-Aktien von 13.627,60 Euro im Jahr 2020 auf nur noch 3.000 Euro im Ansatz 2021 ab?

    Die Finanzerträge in Höhe von 13.627,60 Euro im Jahr 2020 aus der KEB Holding AG setzen sich wie folgt zusammen:

    1. Weiterleitung der RWE-Dividende im Juli 2020: 1.779,74 Euro und
    2. Sonderausschüttung der KEB Holding AG im Dezember 2020: 11.847,86 Euro.

    Der Planansatz in Höhe von 3.000 Euro für das Jahr 2021 stellt eine Schätzung der voraussichtlichen Weiterleitung der RWE-Dividende dar. Sonderausschüttungen können bei der Ermittlung des Planwertes nicht berücksichtigt werden, da Sonderausschüttungen im Vergleich zur Weiterleitung der RWE-Dividende nicht die Regel sind und nur sehr selten erfolgen.

    Im Jahr 2021 wird es ausnahmsweise wieder eine Sonderausschüttung geben. Die Finanzerträge im Jahr 2021 aus der KEB Holding AG setzen sich daher wie folgt zusammen:

    1. Weiterleitung der RWE-Dividende im Mai 2020: 1.934,50 Euro und
    2. Sonderausschüttung der KEB Holding AG im Dezember 2021: 7.108, 72 Euro.

    Anfrage 8

    5. Welche Initiativen hat die „Initiative Dortmunder Talent“ in den Jahren 2020 und 2021 selbst initiiert bzw. selbst „eröffnet“?

    Dortmund hat ein großes Potenzial an jungen Menschen mit verborgenen Talenten.
    Sie zu finden und zu fördern ist die gemeinsame Aufgabe aller Akteur*innen im Bildungsbereich. Hierbei stehen Bildungsprojekte im Fokus, die jungen Menschen dabei helfen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ihre Talente bestmöglich zu entwickeln. Gemeinsam mit Partner*innen hat die Initiative Dortmunder Talent (IDT) erfolgreiche Dortmunder Bildungsprojekte der letzten Jahre weitergeführt und ausgebaut. Die „Eröffnung von eigenen Projekten“ ist nicht Ziel der Aufgabe. Vielmehr geht es um die strategische und nachhaltige Weiterentwicklung der Bildungslandschaft entlang der Bildungskette von Kindern und Jugendlichen mit Partner*innen in der Stadt.


    6. Welche Initiativen wurden maßgeblich begleitet und mit welchem messbaren Erfolg vorangetrieben?

    Ein Erfolgsprojekt der vergangenen Jahre ist die Etablierung und der Ausbau der World Robot Olympiad (WRO). Die WRO ist ein internationaler Roboterwettbewerb für Kinder und Jugendliche im Alter von 8-19 Jahren. In enger Zusammenarbeit mit dem Verein TECHNIK BEGEISTERT e.V. und dem Verein Talentstadt Dortmund e.V. sind mit dem Preisgeld für den Google Partnership Award 2014 in Höhe von 30.000 Euro und mit Fördermitteln der Dortmund Stiftung 2020 in Höhe von ca. 25.000 Euro inzwischen rund 35 Schulen aller Schulformen mit den erforderlichen Wettbewerbsmaterialen und Schulungen der Coaches für Robotik-AGs ausgestattet worden. Für 2022 wird ein weiterer Teil der Fördergelder der Dortmund Stiftung für Robotik Workshops mit dem BVB-Lernzentrum verwendet.

    Das unter der Federführung der IDT entstandene Netzwerk „Roboter für Dortmund“ veranstaltet gemeinsam jährliche Regionalwettbewerbe der WRO in Dortmund und beteiligt sich an der Ausrichtung des jährlichen Deutschlandfinales der WRO. Bei den jährlich stattfindenden Weltfinalen haben sich Dortmunder Teams erfolgreich qualifiziert und beteiligt.


    Im Jahre 2019 ist es gelungen, dass Weltfinale der WRO für 2021 nach Deutschland und Dortmund zu holen. Pandemiebedingt ist das Weltfinale der WRO auf November 2022 verschoben worden. Gemeinsam mit dem Verein TECHNIK BEGEISTERT e.V. hat die IDT für die Veranstaltung abzüglich der Fördersumme in Höhe von 100.000 Euro der Stadt Dortmund rund 2 Mio. Euro Sponsoring eingeworben.

    Die Stadt Dortmund - IDT ist Mitveranstalterin für das Weltfinale der WRO 2022. Es werden 1.750 Kinder und Jugendliche und 3.000 internationale Gäste aus ca. 80 Ländern der Welt erwartet. Zahlreiche Besucher*innen aus Deutschland werden ebenfalls in Dortmund zu Gast sein. Die Gesamtorganisation seitens der Stadt Dortmund liegt in der Verantwortung der IDT.

    Im November 2021 hat als Ersatz für das verschobene Weltfinale ein Live-Stream mit einem Online-Weltfinale der WRO stattgefunden. Das Studio dafür war in der DASA eingerichtet, die IDT an der konzeptionellen Entwicklung und der Durchführung beteiligt.

    Ein weiteres Erfolgsprojekt ist die Koordinierung des ZukunftDurchInnovation-Netzwerks „Dortmund macht MINT“. Im Rahmen dieser Aufgabe sind in den letzten Jahren durchschnittlich jährlich 200.000 Euro Landesfördermittel für MINT-Projekte z. B. an Schüler*innenlaboren nach Dortmund geholt worden. Ziel des Landesprojektes ist die Nachwuchsförderung von Fachkräften in Berufen mit Schwerpunkten Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Nachdem die IDT das ZDI-Netzwerk auf- und ausgebaut hat, ist diese Aufgabe im Laufe des Jahres 2020 an den Verein Talentstadt Dortmund e. V. übergegeben worden. Die Initiierung und Mitarbeit der IDT in einem EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) geförderten Projekt „ Zusammen Zukunft schaffen – MINT Talente finden, fördern, festigen“ des Vereins Talentstadt Dortmund e. V. in der Zeit von April 2019 bis März 2022 ist ein weiteres maßgebliches Projekt. Mit Fördergeldern in Höhe von insgesamt 230.000 Euro für Personalkosten ist dieses Projekt ein weiterer Baustein für die Talentförderung und die Fachkräftegewinnung im MINT-Bereich. Die Fortführung der erfolgreichen Implementierung und Zusammenarbeit mit dem
    „Talenthaus“ des Vereins Minden Lübbecke e.V. erfolgte 2020 mit der gemeinsamen Durchführung von Talentparcours zur Berufsorientierung an Dortmunder Schulen. Pro Talentparcours werden ca. 150 bis 200 Schüler*innen erreicht. Die Talentparcours sind für die beteiligten Schulen kostenfrei. Finanziert werden die Maßnahmen durch Mittel der Arbeitsagentur. Von den für 2020 geplanten 12 Talentparcours konnten pandemiebedingt nur 8 stattfinden. In 2021 konnten bislang 6 Talentparcours durchgeführt werden, weitere geplante 6 Maßnahmen mussten leider abgesagt und ins nächste Jahr verschoben werden.


    Im Netzwerk „Ideenwerkstatt“ haben sich Menschen, die in schulischen und außerschulischen Bereichen pädagogisch engagiert sind, zusammengefunden. Ihr Leitgedanke ist, eine wertschätzende, gleichwürdige Haltung jedem Menschen gegenüber anzustreben, zu leben und andere dafür zu gewinnen.

    Die Ideenwerkstatt plant und führt regelmäßig Veranstaltungen durch, in denen Projekte, Modelle, konkrete Ideen und gelungene Praxisbeispiele zur Potenzialentfaltung vorgestellt und erfahrbar gemacht werden. In den Jahren 2020/21 ist mit großem Erfolg aufgrund der Pandemie von Präsenzveranstaltungen auf Online-Veranstaltungen umgestellt worden.

    IDT ist Mitglied im Netzwerk DoNeM (Dortmunder Netzwerk Medienkompetenz). Das Dortmunder Netzwerk Medienkompetenz DoNeM bündelt die Kompetenz der im Netzwerk kooperierenden Akteure Dortmunds, um in gemeinsamen Positionen zu Themen aus dem Kontext der Medienkompetenz – von der Medienbildung bis hin zur Mediensuchtprävention – Impulse im städtischen Dialog zu setzen.

    Der Austausch der Mitglieder untereinander, die Vermittlung von Ansprechpartnern zu verschiedenen Themen der Medienkompetenz und die Veranstaltung von Fachtagen sind derzeit Schwerpunkte der Arbeit des Netzwerks. Das Netzwerk ist Teil des bundesweiten Netzwerks „Gutes Aufwachsen mit Medien“.

    IDT steht im steten Austausch mit dem Talentscouting der TU Dortmund und der FH Dortmund, ein Erfolgsmodell auch für die Talentförderung in Dortmund. IDT ist Mitglied einer Themengruppe des Masterplans Wissenschaft im Bereich „Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole“ zum Thema „Jugend, Bildung und Talente“.

    7. Wie viele Finanzmittel der öffentlichen Hand wurden in den Jahren 2020 und 2021 für die „Initiative Dortmunder Talent“ verwendet und wie viel Geld ist für das Jahr 2022 hierfür veranschlagt?

    Folgende Mittel wurden verwendet bzw. veranschlagt:
    HaushaltsjahrSachaufwandPersonalaufwand
    202078.829 €187.156 €
    202152.747 €190.333 €
    202260.000 €190.333 €

    8. Stehen beide Stellen insgesamt in einem angemessenen Verhältnis zu den fachlichen Leistungsergebnissen?

    Ja, angesichts der erfolgreichen Projekte mit für Dortmund neuen Akteur*innen der Zivilgesellschaft und den eingeworbenen Fördergeldern für die Talentförderung junger Menschen in Dortmund stehen die Leistungsergebnisse in einem angemessenen Verhältnis zu den vorhandenen Stellen. Insbesondere das Weltfinale der World Robot Olympiad in der Zeit vom 17. – 19. November 2022 als Höhepunkt der WRO-Aktivitäten der vergangenen Jahre und mit internationaler Strahlkraft ordnet sich in den erfolgreichen Strukturwandel von Dortmund und der Metropole Ruhr ein.

    Anfrage 9

    1. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte halten sich aktuell in Dortmund auf?

    Derzeit sind 4.077 Personen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Aufenthaltsgesetz (subsidiär Schutzberechtigte).

    2. Aus welchen Ländern stammen diese Personen?

    Die Personen stammen aus den folgenden 31 Ländern:
    Afghanistan, Ägypten, Albanien, Angola, Bosnien und Herzegowina, China, Cote d'Ivoire, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Irak, Iran (Islamische Republik), Jemen, Kamerun, Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Nigeria, Pakistan, Republik Kosovo, Russische Föderation, Senegal, Somalia, Sri Lanka, Syrien (Arabische Republik) Tadschikistan, Türkei, Ukraine

    3. Wie viele Personen wählten in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 Dortmund als neuen Aufenthaltsort und beriefen sich hierbei auf das Familiennachzugsneuregelungsgesetz?

    Die Ausländerbehörde Dortmund hat nach § 36a Aufenthaltsgesetz insgesamt ersterteilt:

    20180
    2019100
    202069
    2021 (Stand 30.11.2021)98

    4. Welche Kosten sind der Stadt Dortmund im angefragten Zeitraum für „Familiennachzügler“ entstanden?

    Soweit eingereiste Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II beantragen, erfolgt keine einzelfallbezogene statische Erfassung. Insoweit ist keine Auswertung möglich, die Frage kann diesbezüglich nicht beantwortet werden.
    Daneben verursacht die genannte Personengruppe Kosten wie jede*r andere Einwohner*in unserer Stadt. Dem gegenüber stehen allerdings auch Erträge, z. B. aus Abgaben oder aus Schlüsselzuweisungen, die sich unter anderem nach der Zahl der Einwohner*innen bemessen. Auch diese Effekte lassen sich jedoch nicht seriös beziffern.

    Anfrage 10

    Welche Kosteneinsparung ergibt sich vor dem Hintergrund der Beauftragung externer Berater und deren Kosten, wenn die Beauftragung für rechtsgutachterliche Stellungnahmen hausintern erfolgt? (Es wird um eine Aufstellung der in den vergangenen drei Jahren für die Beauftragung externer Juristen – außergerichtlich – verausgabten Kosten und Gebühren im Verhältnis zu den Kosten einer Planstelle gebeten.)

    Im Zuge der Memorandumsmaßnahme „Konzentration des Budgets für externe Rechtsberatung“ wurden die bei den Fachbereichen und Eigenbetrieben vorhandenen Budgets für die Beantragung externer Rechtsberatung mit Wirkung zum 01.01.2017 zum Rechtsamt verlagert. Das Rechtsamt prüft im Einzelfall, ob eine externe Beauftragung erforderlich ist oder ob die Angelegenheit durch das eigene Justiziariat bearbeitet werden kann.

    In diesem Zusammenhang wurde auch bereits eine Priorisierung vorgenommen, nach der die Sachverhalte der Fachbereiche vorrangig durch das stadteigene Justiziariat des Rechtsamtes geprüft werden. Durch die vorgenommene Priorisierung ist die Aufgabenmenge im Rechtsamt nachvollziehbar gestiegen. Um dies auszugleichen, sind bereits zum Haushalt 2018 zwei zusätzliche Planstellen für Jurist*innen eingerichtet worden. Im Jahr 2020 wurde darüber hinaus eine weitere erhebliche Zunahme der internen Rechtsberatung verzeichnet, z. B. durch zeitaufwändige rechtsgutachterliche Stellungnahmen im Rahmen der Coronapandemie oder in Zusammenhang mit der Fußball EM 2024 und weiteren Großereignissen. Um diesem Umstand erneut Rechnung zu tragen, wurde seitens der Verwaltung eine weitere zusätzliche Planstelle im Justiziariat als notwendig erachtet und diese zum Stellenplan 2022 eingerichtet. Eine externe Rechtsberatung ist bereits die Ausnahme. Nichtsdestotrotz gibt es Sachverhalte, in denen eine so spezifische Fachexpertise erforderlich ist, dass eine externe Rechtsberatung geboten ist. Diese Ausnahmen würden auch bei einer weiteren Einstellung von Jurist*innen im Rechtsamt bestehen bleiben. Die Kosten für die Beauftragung externer Rechtsberatungen im Rechtsamt stellen sich in den letzten drei Jahren wie folgt dar:

    201820192020
    Kosten externe Rechtsberatung im Rechtsamt117.953110.4972.083
    Anzahl der externen Rechtsberatungen im Rechtsamt321


    Die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle für Jurist*innen würde folgende Kosten verursachen:


    SachkontoBezeichnung2022
    (E13)
    2023
    (E13)
    2024
    (E13)
    2025
    (E14)
    500200Beschäftigtenentgelt61.400 €63.000 €64.500 €74.300 €
    500210Sonderzuwendung3.400 €3.500 €3.600 €4.100 €
    501200Beiträge Versorgungskasse5.000 €5.200 €5.300 €6.100 €
    502200Sozialversicherungsbeiträge13.100 €13.500 €13.800 €15.900 €
    Summe82.900 €85.200 €87.200 €100.400 €




    zu TOP 2.2
    Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22170-21)
    hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22170-21-E1)

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
    Herr Mader (CDU-Fraktion) stellt den Antrag seiner Fraktion in geänderter Fassung wie folgt zur Abstimmung:
    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g., geänderten Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Partei und der AfD-Fraktion zu.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o.g. Antrages (fett) der CDU-Fraktion, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich von
    Die inhaltliche und sachliche Notwendigkeit dieser Stellen sowie bereits besetzter Planstellen im StA1 (Kinderkommission, Verkehrswende, Klimatechnologie, Wissenschaft) wird im Zusammenhang mit der zu führenden politischen Diskussion über die Stadtziele bewertet.

    zu TOP 2.3
    Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 21989-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022), die in dem Haushaltsplan 2022 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.

    zu TOP 2.4
    3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22116-21)

    Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass die finanziellen Auswirkungen in der Vorlage sehr unverständlich dargestellt seien. Er gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion darum bittet, das in Zukunft zu vermeiden. 1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand September 2021 zur Kenntnis.

    zu TOP 2.5
    Stadterneuerung Huckarde-Nord: Flächen für Aufenthalt und Spiel - Baubeschluss Spielachse
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22339-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis:

    Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt die weitere Umsetzung der unter der laufenden Nummer 3 des „Integrierten Handlungskonzeptes Huckarde-Nord“ (DS-Nr. 05934-16) beschriebenen Maßnahme „Flächen für Aufenthalt und Spiel“ mit einer Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens um 269.389 € auf insgesamt 2.028.989 €.

    Das mit der bisherigen Planung (Leistungsphasen 1 – 5) betraute Büro „ARGE LAVALAND GmbH und Treibhaus Berlin“ soll auf Grundlage der Ausführungsplanung mit den weiteren Planungsleistungen (Leistungsphasen 6 – 9) beauftragt werden.

    Sollten sich zukünftig die Investitionskosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung nochmals um bis zu max. 20 % erhöhen erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Huckarde.

    zu TOP 2.6
    Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 21831-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Kenntnisnahme zum Rat durchlaufen. zu TOP 2.7
    Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22397-21)
    hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021
    hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat sich in seiner Sitzung am 12.11.21 darauf geeinigt, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion (Drucksache Nr.:22397-21-E2), in seine nächste Sitzung zu vertagen.


    Punkt 3. des Beschlussvorschlages hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften unter Einbeziehung des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 22397-21-E3, (fett)) am 12.11.21 mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, wie folgt empfohlen:
    3.1 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
    3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022. Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird

    a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:

    […] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:

    b) unter Punkt 2
    der 2. Spiegelstrich neu gefasst:

    - Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
    der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
    - Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben,
    sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut die Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt zur Fortführung der Sitzung vom 02.12.21 am 09.12.21 folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.21 vor:
    1. Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird. 2. Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird. 3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen. 4. Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel.

    5. Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen. Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen.

    6. Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt. 7. Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen Organisationseinheit, ggf. als gGmbH.

    Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen:
    - Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk.

    3.3 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
    3.4 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022. Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass sich bei den noch zu behandelnden Haushaltsanträgen mehrere auch auf das Ziel 2035 beziehen würden.

    Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass im gestrigen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) noch vereinzelte Stellungnahmen der Bezirksvertretungen gefehlt hätten und deshalb geschoben worden sei.

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass heute kein abgestimmter Haushalt vorläge, wenn doch noch Einzelvorgänge in den Rat geschoben würden. Er rät dingend die Vorlage heute zu empfehlen.

    Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion heute empfehlen könne. Die Hauptdiskussion habe im AKUSW stattgefunden und es gäbe nur noch formelle Gründe, zum Rat durchlaufen zu lassen.

    Herr Kauch gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, wenn das Ziel 2035 weiter bestünde. Das sei angesichts der kommunalen Handlungsmöglichkeiten eine unrealistische Zielsetzung.

    Herr Waßmann gibt an, dass seine Fraktion heute beschließen könne, einschließlich der vorliegenden Anträge.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) schließt sich dem an.

    Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schließt sich ebenfalls dem Vorschlag an.

    Herr Kowalewski weist darauf hin, dass hier nur noch Punkt 2 des Antrags seiner Fraktion abzustimmen sei. Bezüglich des gemeinsamen Antrages der Fraktion B´90/Die Grünen und der CDU-Fraktion fragt er nach, ob der Passus, der von einer gGmbH spreche noch aufrechterhalten werde.
    Der Haushaltsantrag dazu sei wesentlich klarer.

    Frau Reuter antwortet, dass der Haushaltsantrag gelte.

    Herr Kauch führt aus, dass bisher keine der antragstellenden Fraktionen mitteilen konnte, wie das Ziel 2035 physisch erreicht werden sollte. Im Wesentlichen käme es bei der Klimaneutralität in unserer Stadt auf die privaten Haushalte an, was bedeute, massiv in die Gebäudesanierung zu gehen und die Wärmenetze zu ändern. Es gäbe kein Umsetzungskonzept, dass 2035 beschlussfähig sei. Das sei nur ein gesetzes, symbolpolitisches Signal, das nichts mit der Realität zu tun habe und seine Fraktion nicht mittragen werde.

    Herr Waßmann fragt nach, ob sich die Fraktion DIE LINKE + den Anträgen der Fraktion B´90/Die Grünen/CDU-Fraktion und dem SPD-Antrag anschließen könne.
    Er stellt klar, dass die Worte „ggf. als gGmbH“ unter 7. des gemeinsamen Antrages seiner Fraktion und der Fraktion B90/Die Grünen gestrichen werde. Dem Antrag der SPD-Fraktion könne seine Fraktion zustimmen.

    Herr Kowalewski bittet den Antrag seiner Fraktion (Punkt 2) abstimmen zu lassen.

    Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. gemeinsamen, wie folgt geänderten (fett), Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.:22397-21-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu:






    im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).
    Weiterhin stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Punkt 2) des o. g. Antrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.:22397-21-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion wie folgt zu: Weiterhin stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 22397-E5): mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion wie folgt zu:
    2. Die Verwaltung wird daher damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Klimaziele sozial ausbalanciert für die Dortmunder Bürger*innen erreicht werden können. Dieser Vorschlag soll den Ausschüssen AKUSW, AMIG und ASAG vorgelegt werden und eine Priorisierung der Maßnahmen durch die Ausschüsse erfolgen.

    Unter Einbeziehung der o.g. zugestimmten Anträge (Drucksache Nr.: 22397-21-E2, -E1 und -E5), empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

    1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030 2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo)
    zu TOP 2.8
    Relaunch dortmund.de
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21678-21)

    Allen Ausschussmitgliedern liegt die Präsentation von Herrn Spoo (Dortmund Agentur, Bereichsleiter Online Kommunikation) als Tischvorlage vor. Den Fraktionen ist die Präsentation vorab zugegangen.

    Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion mit folgendem Zusatz empfehlen wolle:

    „Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.“

    Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch seine Fraktion mit diesem Zusatz empfehlen wolle.

    Herr Spoo weist darauf hin, dass es bereits eine Antwort zum Thema „open source“ gegeben habe, dass dargestellt habe, dass die Kostenstruktur mit dem Einsatz von „open source“ nicht zu halten sei.

    Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Zusatz nur noch als Prüfauftrag verstehe. Die Diskussion sei im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung mehr als ausreichend erfolgt und erschöpft. Es gäbe dort keine Ambitionen mehr, das weiter verfolgen zu lassen.

    Herr Gurowietz erklärt sich mit dem Zusatz als Prüfauftrag einverstanden. Die Technik, die in Rede stehe, werde skeptisch gesehen und würde auch nur in Dortmund zum Einsatz kommen. Vor diesem Hintergrund bittet er zu prüfen.

    Der Vorsitzende, Herr Dr.Suck lässt den Zusatz und die Vorlage getrennt abstimmen:

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Zusatz mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o.g. Zusatzes, mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanziellen Mittel i.H.v. 1.481.000 € (brutto) und die Einrichtung von fünf Planstellen (E 11-wertig) mit den damit verbundenen Personalkosten für einen umfassenden technischen sowie inhaltlichen Relaunch des Internetauftritts dortmund.de.

    Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.

    zu TOP 2.9
    Wirtschaftsplan 2022 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22789-21)

    Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es sinnvoll sei, die Ausschüttung in dieser Höhe fremd zu finanzieren und ob das benötigt werde. Weiterhin fragt er nach, ob es vertragliche Bedingungen gäbe, warum es in dieser Höhe stattfinde und in welcher Höhe eine Fremdfinanzierung nicht nötig wäre.

    Herr Niederquell (stellv. Fachbereichsleitung Fachbereich Liegenschaften) erklärt, dass die aufgeführte Zahl eine Planzahl sei, unter der Voraussetzung, dass auch alle weiteren Parameter so eintreten. Es sei eine Übereinkunft zwischen dem städt. Kernhaushalt und Sondervermögen, dass diese Ausschüttung, wenn das Ergebnis des Sondervermögens es ermöglicht, das dort dann mit Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögens so erfolge. Die entsprechenden Zwischenberichte des Sondermögens deuteten drauf hin, dass es möglich sein werde. Zudem sei zu berücksichtigen, dass das Eigenkapital des Sondervermögens zum allergrößten Teil aus Immobilienvermögen bestehe, was werthaltig sei und deshalb rechnerische Erfolge nicht durch Rückgabe von eingelegten Immobilien beglichen würden, sondern Geld ausgeliehen werde, um diese Gewinnausschüttung realisieren zu können.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
    Das SV GVVF wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 47,5 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 25 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2021 in Höhe von 25 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2022 zu übertragen.

    zu TOP 2.10
    Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22455-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2022. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.

    zu TOP 2.11
    FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22414-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2022 mit Anlagen

    zu TOP 2.12
    Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22456-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

    zu TOP 2.13
    Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22546-21)
    hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2021

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor:

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung zur Kenntnis.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
    sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2022 (Anlage IV).

    zu TOP 2.14
    Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22352-21)
    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt

    zu TOP 2.15
    Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22445-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
    zu TOP 2.16
    Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22689-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

    zu TOP 2.17
    8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22395-21)

    Herr Waßmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass das Programm mit Auslauf 2024 jetzt schon in einer Zufinanzierung in Millionenhöhe sei. Er fragt nach, wie es in der mittelfristigen Planung aussehe und ob es Projekte in der Liste „Gute Schule 2020“ gäbe, die dann mit Auswirkung auf den Haushalt nach Auslaufen des Förderprogramms hohe Kosten verursachen würden.

    Herr Hagedorn (Fachbereichsleitung Fachbereich Schule) macht den Vorschlag, die Fragestellung mitzunehmen. Es gehe darum, das Volumen komplett auszunutzen. Es gäbe im Moment zeitgleich mehrere Förderprogramme im Fachbereich Schule. Das seien komplexe Programme, die ineinandergreifen würden. Er macht den Vorschlag, dass der Fachbereich für Anfang nächsten Jahres eine Gesamtübersicht der Förderprogramme mit Perspektiven aufzeichnet und zur Verfügung stellt.

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass man grundsätzlich sagen könne, dass alle Programme, die mit digitaler Technik ausgestattet und verbunden sind, bisher keine Folgeüberlegungen angestrengt hätten. Dort in die Erneuerung einzusteigen und eine Ersatzinvestition vorzunehmen, sei an der Stelle erst einmal eine kommunale Angelegenheit. Dann kämen gewaltige Beträge auf die Kommunen zu. Deshalb werde sehr massiv auf Bundes- und Landesebene darüber verhandelt, dass die Unterstützung auch für die Zukunft bei den technischen Infrastrukturen im Digitalbereich gewährt werden müsste. Das sei das hauptstrukturelle Problem. Die Schulbauprogramme seien jetzt eine Investition in das Anlagevermögen.

    Herr Waßmann fragt nach, was 2025 passiere, wenn das Programm auslaufe. Er denke, dass Programme in der Liste weiterhin kostenrelevant blieben und der Kostenfaktor immens sein werde. Deshalb die Frage nach der Mittelfrist.

    Herr Stüdemann gibt an, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Ausbaumittel für den OGS-Bereich nicht ausreichen werden. Es gäbe eine Deckungslücke von mind. 1/3 der wahrscheinlichen Kosten für die nächsten Jahre. Man müsse abwarten, wie die neue Bundesregierung sich dazu stelle. Richtig sei, dass es Finanzierungsbedarfe gäbe. Bei der Marktlage für Kredite sei das im Moment nicht besonders dramatisch, ab 2025 sei das ein ernster Befassungsgegenstand.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2021 zur Kenntnis.

    2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bereits im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. berücksichtigte Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 2.048.232,09 €.


    3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 1.452.045,89 €, sowie die entsprechende Berücksichtigung im endgültigen Haushaltplan 2022 ff..

    4) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in den finanziellen Auswirkungen weiteren dargestellten Veränderungen im endgültigen Haushaltsplan 2022ff. zur Umsetzung des Kreditprogramms zu berücksichtigen.




    zu TOP 2.18
    Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22752-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:


    zu TOP 2.19
    Genehmigung zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schokoticket für anspruchsberechtigte Schüler*innen durch die Stadt Dortmund
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21707-21)

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) fragt nach, ob es die Möglichkeit gäbe noch einmal mit den Nachbarstädten zu sprechen. Variante 3) sei vielleicht verkehrstechnisch günstig, aber nicht finanztechnisch. Seine Fraktion könne aber trotzdem heute Variante 3) empfehlen.

    Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, mit dem Hinweis, der unter Punkt 5) stehe, dass es keine kommunale Aufgabe sei.

    Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion die Empfehlung für Variante 3) aussprechen könne.

    Herr Hagedorn (Fachbereichsleitung, Fachbereich Schule) erläutert, dass sich die Beschlussalternativen 1) bis 3) um den Eigenanteil der Erhöhung um 1 bzw. 2 Euro drehten. Variante 3) sei das weitreichendste, was auch der Schulausschuss empfohlen habe. Es zähle das Schulträgerprinzip. Gespräche wären möglich, da es einen Dialog mit den Nachbarstädten gäbe.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Punkte 1) und 2) der Vorlage ab und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Beschluss zur Drucksache Nr.: 19459-20 umfasste die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils durch die Stadt Dortmund für das Schuljahr 2021/2022. Hierzu bieten sich drei Varianten, über die der Rat entscheiden soll (Beschlussvorschläge 1-3).

    1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle in Dortmund lebenden anspruchsberechtigten Schüler*innen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 146.880 € zur Kenntnis. 2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen, die eine Schule auf Dortmunder Stadtgebiet besuchen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 145.675 € zur Kenntnis. 3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen die in Dortmund wohnen sowie außerhalb wohnende Schüler, welche auf Dortmunder Schulen gehen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 153.630 € zur Kenntnis. 4) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schüler*innen am Schoko-Ticket für das Haushaltsjahr 2022 in Abhängigkeit zu den Beschlussvorschlägen 1 – 3 zur Kenntnis und beschließt die zusätzlichen Aufwendungen im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. zu berücksichtigen. 5) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die Übernahme des gesamten Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schüler*innen am Schoko-Ticket keine kommunal zu lösende Aufgabenstellung darstellt. Eine Lösung kann nur auf Ebene des Landes NRW mit dem VRR herbeigeführt werden.

    zu TOP 2.20
    Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22409-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt beschließt den Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9.900.000,00 Euro, inklusive Planungskosten.

    Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:



    Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro
    Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2022: 2.500.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2023: 5.800.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2024: 1.059.037,70 Euro

    Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 67.000,00 Euro.

    zu TOP 2.21
    Stadtumbau Dorstfeld
    Bürgerhaus Dorstfeld
    hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 20915-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

    1. für den „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem
    Bürgerhaus“ (vgl. dazu DS-Nr. 14190-19 und DS-Nr. 18009-20) eine zweite
    Kostenerhöhung um insgesamt weitere 1.032.982 €, sowie die zeitlichen
    Anpassungsnotwendigkeiten in der Baurealisierung bis zum Jahr 2023.

    Der „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“
    bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des Allgemeinen Grund-
    vermögens (Amt 24) ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. in Höhe von 94.999 €.

    2. gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe Davon entfallen 2.809.760 € zu Lasten des Jahres 2022 und 550.000 € zu Lasten
    des Jahres 2023 (Die Deckung erfolgt wie in Anlage -2- „Finanzielle Auswirkungen“
    dargestellt).

    3. nach § 83 GO NRW die Deckung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen im
    Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 37.982 € durch Mehrerträge in Höhe von 26.587 €.
    Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von 11.395 € wird gem. § 8 Haushalts-
    satzung budgetneutral kompensiert.

    zu TOP 2.22
    Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21576-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund

    1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie zu den Ergebnissen der Sanierung des Wehrturms zur Kenntnis und beschließt, den Lösungsvorschlag A (denkmalgerechte Sanierung) zu verfolgen (Anlage 4).

    2) beauftragt die städtische Immobilienwirtschaft auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie mit einem Kostenrahmen in Höhe von 695.000,00 € für die weitere Planung und bauliche Umsetzung der Sanierung des Wehrturms mit dem Einstieg in die Planungsphasen 1 bis 3 HOAI (Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung).

    3) beauftragt die städtische Immobilienwirtschaft zur weiteren Planung und Ausführung der Sanierung des Wehrturms (Planungsphasen 4 ff. HOAI) mit der Vorbereitung eines Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Leistungsphase 3.

    4) nimmt zur Kenntnis, dass der Fachbereich Liegenschaften die Bedarfsfeststellung zur Schaffung einer viergruppigen Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) an dem Standort Alte Ellinghauser Str. 5/7 separat zur Beschlussfassung am 23.09.2021 vorlegte.

    zu TOP 2.23
    Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22700-21)

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.21 vor:
    Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass in der vorläufigen Abrechnung für 2020 Überdeckungen sowohl für den Straßendienst, als auch für die Winterdienste erwirtschaftet worden seien. Bei der Straßenreinigung würden diese Überdeckungen jetzt schon in der aktuellen Berechnung beachtet, bei den Winterdiensten sei das nicht der Fall. Er bittet um Erklärung.

    Herr Mader (CDU-Fraktion) beantragt für seine Fraktion die Empfehlung in Form des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

    Frau Uehlendahl (Amtsleiterin Tiefbauamt) erläutert, dass die Überhänge immer auf die folgenden Jahre aufgeteilt würden und die Aufteilung erfolge vor dem Hintergrund, die Beiträge so konstant wie möglich zu halten. Insofern sei die Übertragung von Instandhaltung und Winterdienst nicht immer gleich, da Winterdienst immer von der Schwere des Winters abhänge.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (Änderung fett)und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

    Die gemäß Satzung festgelegte Reinigung von einmal wöchentliche Reinigung wird auf dreimal wöchentliche Reinigung erhöht, unter Beibehaltung der sieben Mal wöchentlichen Intensivreingung durch die Dorlog. Die Sondervereinbarung wird mit der EDG in die Straßenreinigungssatzung einfließen.

    zu TOP 2.24
    Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21674-21)

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verliest folgenden Auszug aus der Niederschrift der
    öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 24.11.21:

    „Frau Dr. Tautorat (Linke+) gab zu Protokoll, dass ihre Fraktion kein Freund des Investorenmodells sei, räumte aber ein, dass es hier nicht anders gehe. Ihre Fraktion würde jedoch darauf bestehen, dass man lokale Investoren beauftrage, die der Stadt verbunden und mit denen die freien Träger zufrieden seien. Anstelle von extrem gewinnorientierten, externen Unternehmen, die keinen Bezug zur Region hätten.“

    Er bittet, diese Ausführungen nicht zum Beschlussgegenstand zu machen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Anmerkungen zur Kenntnis.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) regt an, dass die Verwaltung dieses Thema mitnehme. Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) gehe es um die Frage, wieviel Privatisierung von frühkindlicher Bildung zugelassen werde und wieviel kommerzielle Kitabetreiber in die Stadt gelassen werden sollen. Vielleicht könne ein Punkt gefunden werden, der vergaberechtlich sauber regele, dass bestimmte GmbH´s, denen es nicht um die Kinder gehe, nicht berücksichtigt würden. Im AKJF sei man sich interfraktionell einig, dass das pädagogisch nicht sinnvoll sei. Dafür eine Lösung zu finden, ergebe sich als Auftrag aus der o. g. Protokollnotiz des AKJF.

    Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion über die Originalvorlage abstimmen möchte.

    Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich dem an.

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verweist für die Diskussion auf den Fachausschuss (AKJF).

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

    1. auf Basis der neuen TEK-Bauleitlinie die Umsetzung der Bauvorhaben für die sechs Standorte des Starterpakets-TEK mit einem Kostenrahmen von rd. 47,6 Mio. € (brutto).
    1.1 den Neubau einer sechsgruppigen TEK Burgweg zusammen mit dem Neubau einer viergruppigen Interims-TEK,

    1.2 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Buschei 30 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der Dortmunder Logistik- und Objektbaugesellschaft mbH (DOLOG),

    1.3 den Neubau einer viergruppigen TEK Kleyer Weg 90 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der DOLOG,

    1.4 den Ersatz-Neubau einer achtgruppigen TEK Oberbeckerstraße 26, die Interimsunterbringung am Standort Gretelweg 35/37 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,

    1.5 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Schragmüllerstr. 25, die Interimsunterbringung am Standort Breisenbachstraße 26 inkl. der Herstellung eines Interim-Außenspielgeländes sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,

    1.6 den Neubau einer achtgruppigen TEK, sowie den Abriss des Bestandsgebäudes Steinkühlerweg 235 durch die Beauftragung der DOLOG.

    2. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 5 u. 6) dargestellten investiven Mittelbedarfe, als Ausweitung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., für
    2022 i.H.v. 1.930.206,00 €,
    2023 i.H.v. 2.161.896,00 € zzgl. 240.000 €,
    2024 i.H.v. 390.639,65 €,
    somit insgesamt 4.722.741,65 € im Rahmen des endgültigen Haushaltsplan 2022 ff.
    3. die Erhöhung des Trägeranteils im Jahr 2024 um 2.712.500 € zur Beschaffung der Erstausstattung der sechs neuen TEK.

    4. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 12) dargestellten konsumtiven Mittelbedarfe für Betrieb und Unterhaltung, gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., als Verringerung für
    2023 i.H.v. 124.815,06 € und als Ausweitung für
    2024 i.H.v. 513.514,58 sowie für
    2025 i.H.v. 1.253.577,48 €.
    5. die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2 der HOAI. und beauftragt

    6. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphase 1-3 der HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die sechs Neubauten.

    7. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum oben genannten kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss sowie mit der Durchführung der Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1-8 der HOAI) der Abbrüche der Bestandsgebäude TEK Oberbeckerstr. 26 und TEK Schragmüllerstr.25 und der Herstellung des Interimsspielgeländes Breisenbachstraße 26.


    zu TOP 2.25
    Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21998-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt beschließt, das für die Erneuerung des Tunnels Ardeystraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 18435-20 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.800.000,00 Euro um 920.000,00 Euro auf 2.720.000,00 Euro zu erhöhen.

    Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202015060 – Tunnel Ardeystraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

    Haushaltsjahr 2021: 20.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2022: 1.000.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2023: 1.600.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2024: 100.000,00 Euro

    Die Investition bedingt eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 40.256,00 Euro.

    Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.000.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 1.600.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und 100.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
    Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.

    zu TOP 2.26
    Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 20516-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 5 Planstellen für den Bereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Aufgabenbereiche ÖPNV-Planung, Verkehrsprognosen, Verkehrsuntersuchung und Parkraummanagement sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

    zu TOP 2.27
    Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22899-21)

    Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Stellen für sinnvoll und notwendig halte. Er weist aber darauf hin, dass bei allen Vorlagen die lapidare Formulierung „man habe Umschichtungsmöglichkeiten geprüft, aber sie gäbe es nicht“, zu finden sei. Diese Formulierung wolle seine Fraktion in Zukunft so nicht mehr akzeptieren.

    Herr Mader (CDU-Fraktion) kritisiert diese Formulierung ebenfalls. Seine Fraktion verstehe nicht, warum es über das gesamte Jahr, anders als in anderen Landes- oder Bundesverwaltungen, möglich ist, Stellen zu verlagern, zu verschieben oder neu einzurichten, im Vorgriff auf den Stellenplan.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Umzug des Fraunhofer ISST in die Speicherstraße 2 (Leuchtturm) und stellt 2022 Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro für den Umzug und die Finanzierung der notwendigen Erstausstattung zur Verfügung.

    Der Rat der Stadt Dortmund dankt der Landesregierung für die Unterstützung und bittet den Landtag um zügige Umsetzung der notwendigen Haushaltsbeschlüsse zum Erwerb der Immobilie durch die Fraunhofer-Gesellschaft.

    zu TOP 2.28
    Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22780-21)
    hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2021

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor:

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und empfiehlt dem Rat der Stadt, mit dieser Änderung mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat beschließt die Maßnahme „Schaffung eines Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“ im Rahmen eines Kunstwettbewerbs i. H. von 200.000,- €, der von der Stelle „Kunst im öffentlichen Raum“ betreut wird. Vorgeschaltet ist ein partizipativer Prozess unter Einbeziehung der migrantischen Communities.

    zu TOP 2.29
    Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für die Jahre 2022 und 2023
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22771-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung der Schulsozialarbeit in Dortmund für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.07.2023.

    zu TOP 2.30
    Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22366-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
    B.
    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 – Erdbeerfeld – in Höhe von 6.000.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamtfinanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.

    Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

    Bis Haushaltsjahr 2021: 4.800.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2022: 800.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2023: 400.000,00 Euro

    Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.

    3. Finanzen

    zu TOP 3.1
    Nachverfolgung Haushaltsbeschlüsse 2019
    Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22222-21-E1)

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:



    Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt vor, dass es in Zukunft der umfassende Bericht an den Rat gehen werde und Fachbereiche, die die Aufgabe nicht absolviert oder geleistet hätten, hier als Berichterstatter eingeladen würden. Die Kämmerei sei fachlich nicht in der Verantwortung.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

    zu TOP 3.2
    Starkregenereignisse
    Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
    (Drucksache Nr.: 22224-21)

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass zurzeit keine verlässliche Antwort, welche Schäden über das Land erstattet würden, möglich sei.

    Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

    zu TOP 3.3
    Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22508-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 10. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

    zu TOP 3.4
    Wirkungsmonitor 2019/2020
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22111-21)
    hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021
    hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
    (Drucksache Nr.: 22111-21-E1)

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:
    Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:










    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

    Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage folgen könne, aber sie kritisiere erneut den Aufwand und Nutzen dieses Wirkungsmonitors. Es erschließe sich nicht, dass aus dem Ergebnis politisches Handeln oder Handeln der Verwaltung zu erkennen sei. Seine Fraktion halte das für überflüssig.

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erinnert, dass der Auftrag ein Ratsbeschluss gewesen sei. Es habe große Mühe gekostet, das umzusetzen. Es habe zwischenzeitlich das Angebot der Verwaltung gegeben, den Wirkungsmonitor abzusetzen, was die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen überwiegend nicht gewollt hätten. Daraus habe sich dann dieses eine (von dreien) Werk ergeben. Wenn der Rat inzwischen der Meinung sei, dass ein Wirkungsmonitor nicht benötigt werde, könne die Verwaltung darauf reagieren und dem folgen, was die Politik vorgebe.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) spricht sich für den Wirkungsmonitor aus, er sei nicht sinnlos.

    Herr Reppin spricht für sich und erklärt, dass er als finanzpolitischer Sprecher damals nicht dazugehört habe.

    Hinweis im Nachgang zur Sitzung:
    In der Zwischenzeit konnten die nachträglich erhobenen Kennzahlen übermittelt und nachgepflegt werden. Lediglich bei einer Kennzahl stehen noch Istwerte der Jahre 2019 und 2020 aus. Dies ist jedoch im Kommentarfeld entsprechend erläutert:

    PDF-Dokument (siehe Anlage 1 dieser Niederschrift)

    In Kenntnis der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.

    zu TOP 3.5
    Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21965-21)

    Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass darüber zu befinden sei, dass sich Nichts ändert. Die Vorgabe, dass sich etwas ändern dürfte, sei ein neues Wochenmarktkonzept gewesen. Das Konzept liege bisher nicht vor. Sie bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme bis zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.12.21.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

    zu TOP 3.6
    Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22277-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

    zu TOP 3.7
    Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22950-21)

    Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es eine Strategie zur Mülltrennung der EDG gäbe.

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt zu, dass Maßnahmenpaket der EDG (Katalog) über die Fraktionen zur Verfügung zu stellen.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund

    stellt den Wirtschaftsplan 2022 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.

    zu TOP 3.8
    Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22436-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 12.511.350,74 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

    zu TOP 3.9
    FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22654-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zur Liquiditätssicherung von FABIDO in Höhe von 4.138.656 € für das Wirtschaftsjahr 2021. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge und/oder Minderaufwendungen verwendet.


    zu TOP 3.10
    Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22519-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes in Höhe von 1.375.000,00 Euro. Die Mehraufwendungen können innerhalb der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes durch Mehrerträge kompensiert werden.

    zu TOP 3.11
    Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22327-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund


    zu TOP 3.12
    Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21963-21)

    Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, wie lange der vor 93 Jahren geschlossene Vertrag gültig sei und was passiere, wenn niemand mehr die Kirmessen besuchen würde.

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass der Rat erneut darüber befinden müsse, er sei frei, seine Vertragswerke auszugestalten.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Teilnahmeentgelte für Kirmessen und Kram­märkte nicht erhöht werden, so dass die als Anlage 1 beigefügte bisherige Entgeltordnung vom 25.04.2002 weiterhin Bestand hat.

    zu TOP 3.13
    Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22487-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 6 KomHVO NRW in der Teilergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Höhe von 2.400.000,00 € vorbehaltlich der Rückstellungszuführung. Die Mehraufwendungen können durch das Dezernat 5 kompensiert werden.

    zu TOP 3.14
    Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 23029-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 für das Dortmunder Systemhaus gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW mit einem Gesamtvolumen von 797.300 Euro.

    4. Personal und Organisation

    - nicht besetzt –


    5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

    zu TOP 5.1
    Outsourcing bei kommunalen Betrieben
    Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22451-21)
    hierzu-> Gemeins. Stellungnahme zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22451-21-E1)

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende, gemeinsame Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE + vor:
    Herr Kollmann (Stabsstellenleiter Kommunalwirtschaft) sagt eine Antwort der Verwaltung für Anfang des nächsten Jahres zu.

    zu TOP 5.2
    Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22570-21)

    Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob die Entlastung, die hier erteilt werde, sich ausschließlich auf das Wirtschaftsjahr 20/21 beziehe und die Dinge, die im Rechnungsprüfungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung besprochen worden seien, nicht Gegenstand dieser Abstimmung seien.

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bejaht diese Frage.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

    zu TOP 5.3
    Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22360-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt der Bezirksvertretung Scharnhorst einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
    .
    Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ - die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr.: 15088-09 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp von 470.000,00 Euro auf 930.000,00 Euro.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

    Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

    Bis Haushaltsjahr 2021: 530.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2023: 50.000,00 Euro


    Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.


    6. Kommunalwirtschaft

    zu TOP 6.1
    Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
    - Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22002-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 24.03.22.

    zu TOP 6.2
    Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft der KoPart eG
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22898-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


    Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft KoPart eG zu.

    zu TOP 6.3
    GELSENWASSER AG - hier: Anteilsaufstockung an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22976-21)
    hierzu-> Ergänzung zur Vorlage vom 01.12.2021
    (Drucksache Nr.: 22976-21-E1)

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
    Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Neue Energien Bad Oeynhausen GmbH lag allen Ausschussmitgliedern mit den redaktionellen Änderungen als Tischvorlage vor.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer Anteilsaufstockung der GELSENWASSER AG an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH von 34,57 % auf 49 % der Anteile, der damit verbundenen Transaktion und der Neufassung des Gesellschaftsvertrages zu.

    zu TOP 6.4
    Stadtsparkasse Dortmund - Zusammenschluss mit der Stadtsparkasse Schwerte
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22952-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

    1. Der Aufnahme des Vermögens der Stadtsparkasse Schwerte im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch die Stadtsparkasse Dortmund mit Wirkung vom 01.01.2022 wird zugestimmt.

    2. Der Gründung des Zweckverbandes „Sparkassenzweckverband der Städte Dortmund und Schwerte“ zum 01.04.2022 gemeinsam mit der Stadt Schwerte wird zugestimmt.

    3. Der Übertragung der Trägerschaft für die Stadtsparkasse Dortmund auf den zu gründenden „Sparkassenzweckverband der Städte Dortmund und Schwerte“ zum 01.06.2022 wird zugestimmt.

    4. Dem aus Anlass der Vereinigung der Stadtsparkasse Dortmund mit der Stadtsparkasse
    Schwerte nach § 27 Abs. 3 SpkG NRW zu schließenden öffentlich-rechtlichen
    Vertrag (Anlage 1) zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Schwerte sowie der dieser Vereinbarung beigefügten Satzung für den Zweckverband (Anlage 2) wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen und ermächtigt, noch notwendigen Änderungen des Vertragsinhaltes, die nicht wesentlicher Natur sind, zuzustimmen.

    5. Der aufgrund der Sparkassenvereinigung erforderlichen Änderung der Satzung der
    Stadtsparkasse Dortmund wird zugestimmt. Die Satzung erhält mit Wirkung ab 01.06.2022 die aus der Anlage 3 ersichtliche Fassung.

    6. Die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter der Stadt Dortmund werden
    angewiesen, bei der Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstehers, des Verwaltungsrates der Sparkasse und des vorsitzenden Mitglieds und seiner Stellvertreter, so zu stimmen, wie es im öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart ist.

    7. Liegenschaften

    zu TOP 7.1
    Einheitliche gemeinwohlorientierte Bodenpolitik
    Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 23046-21)
    hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 23046-21-E1)

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme und Antrag der SPD-Fraktion vor:
    Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) erläutert ausführlich die Bitte um Stellungnahme und den Antrag seiner Fraktion. Es gehe u. a. darum, ein Dialog- und Symposiums Prozess zu starten und einen transparenten Weg finden und Grundsätze zu entwickeln, wie in dieser Stadt mit Grund und Boden umgegangen werde, wobei der Wohnungsbau im Mittelpunkt liege. Das Ergebnis solle ein Dokument sein, aus dem das Ziel der Stadt Dortmund erkenntlich sei, gemeinwohlorientierte Bodenpolitik zu betreiben und in eine nachhaltige Bodenbevorratung einzusteigen. Seine Fraktion sei da offen. Den Antrag bittet er heute zu entscheiden.

    Herr Kowalweski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass sich der Landtag auch mit diesem Thema befasst habe. Es sei ein gutes und richtiges Thema. Seine Fraktion unterstütze den Antrag.

    Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion keinen Handlungsbedarf sehe, auch nicht das Ziel und den Zweck.
    Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass auch seine Fraktion der Meinung sei, dass es keine Notwendigkeit für so ein Symposium vor der Landtagswahl gebe. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

    Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass das Thema ihre Fraktion schon länger beschäftige. Sie seien bisher immer nicht nur an der CDU-Fraktion, sondern auch an der SPD-Fraktion gescheitert. Sie freue sich, dass man da jetzt anders nachdenke. Die Fragen seien berechtigt. Aus Sicht ihrer Fraktion könne man dem Antrag folgen.

    Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, auch wenn der Antrag eine Mehrheit finde, gäbe es Regeln, was mit Steuermitteln vor einer Landtagswahl gemacht werde.
    Das werde seine Fraktion nicht akzeptieren.

    Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erinnert, dass es in der alten Ratsperiode bereits diskutiert worden sei. Das Thema der Erbpacht sei eine Hürde für die, die investieren wollen. Bei solchen Themen sei mit aller Vorsicht vorzugehen, um sich nicht selbst zu behindern.

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass ein gewünschtes Symposium terminlich selbstverständlich außer Reichweite von Landtagswahlen angesiedelt werde.
    Er bietet an, eine Zusammenstellung, was zu welcher Zeit zur Bodenpolitik in der Stadt befasst worden sei, zur Verfügung zu stellen. Es gäbe unterschiedliche Logik und Perspektiven zur Bodenpolitik.

    Herr Erstfeld stimmt dem Ansinnen zu, es zu konkretisieren. Er schlägt folgenden Zusatz des Antrages (fett) vor:

    ….im 1. Halbjahr 2022, nach der Landtagswahl und nach Vorliegen….

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion mit diesen Ergänzungen (fett) zu:

    Die Verwaltung wird aufgefordert im 1. Halbjahr 2022, nach der Landtagswahl und nach Vorliegen der entsprechenden Stellungnahme ein Symposium unter Beteiligung aller politischen Akteure, Verbände, der Wissenschaft und Verwaltung durchzuführen. Hierbei soll eine Strategie für eine einheitliche und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik für die Stadt Dortmund sowie mögliche Ansätze für eine nachhaltige Bodenbevorratung entwickelt werden. Dabei sollen alle bislang ergangenen Ratsbeschlüsse ggf. überarbeitet und in einer neuen Beschlussvorlage transparent zusammengeführt werden.

    zu TOP 7.2
    Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21690-21)
    hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:
    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und verschiebt die weitere Beratung der Vorlage, den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 21690-21-E2) und die vorliegenden Empfehlungen ohne Beratung in seine nächste Sitzung.

    zu TOP 7.3
    Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22201-21)

    Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion genau gucken werde, wieviel davon umgesetzt worden sei.

    Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach warum die Maßnahme mit dem „Traficpilot“ noch erwähnt werde, obwohl es bereits in den Fachausschüssen abgelehnt worden sei.

    Frau Uehlendahl (Leiterin Tiefbauamt) erklärt, dass der Redaktionsschluss für das Jahresarbeitsprogramm bereits im September gewesen sei. Die Maßnahme werde nicht weiter bearbeitet.
    Sie weist darauf hin, dass in Zukunft bei Vorlagen immer darauf hingewiesen werde, ob es sich um ein zusätzliches Projekt handele, was mit in den Jahresarbeitsprogramm aufgenommen werde und welches Projekt dafür entsprechend geschoben werden müsse.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2022 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

    8. Sonstiges

    zu TOP 8.1
    Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22490-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 1. Sachstandsbericht zum „Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Kenntnis.

    zu TOP 8.2
    Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22957-21)

    Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    zu TOP 8.2.1
    Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
    Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22957-21-E4)
    hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
    (Drucksache Nr.: 22957-21-E5)

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
    1. Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung der neuen Stadtstrategie „Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn“ in 2022 vorgesehen?

    2. Welches Budget ist dafür konkret im Haushaltsplan 2022 eingestellt?

    3. Welche Stellen wurden zur Umsetzung der Leitprojekte geschaffen bzw. schon besetzt?
    Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion eine Antwort erwarte.

    Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt das für ihre Fraktion. Sie möchte gerne wissen, um was es sich handele und welche Stellen mit diesen Stadtzielen verbunden seien. Das sei auf jeden Fall extrem haushaltsrelevant. Sie erwarte eine Antwort bis zum 09.12.21.

    Herr Pütz (Abteilungsleitung für Haushaltssteuerung, Stadtkämmerei) merkt an, dass Teile der Ziele, die in Rede stünden, sich auf große Projekte beziehen würden, die ohnehin vom Rat beschlossen und mit Ressourcen hinterlegt worden seien. Z. B. der Kitaausbau. Er gehe davon aus, dass sich die Fragen auf Mittel bezögen, die zusätzlich eingespeist worden seien.

    Frau Reuter gibt an, dass sie es gerne aufgelistet und schriftlich hätte, um damit umgehen zu können.

    Herr Mader merkt an, dass die zurückgezogene Vorlage „keine finanziellen Auswirkungen“ ausgewiesen habe. Das sei so nicht richtig. Deswegen möchte er dazu Antworten haben.
    Seine Fraktion möchte wissen, wieviel Planstellen es sind, was der Spaß kostet und wie der Prozess abläuft. Dafür sei die Kenntnisnahme etwas zu wenig.

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass die Ausführungen der Vorlage missverständlich seien. Gemeint sei, aus der Vorlage bzw. aus der Auflistung keine neuen Aufwendungen entstünden. Aber in der Anlage zu der Vorlage sei eine Reihe von Maßnahmen benannt, die bereits über Jahre liefen und da habe der Rat bereits die Berücksichtigung von Budgets und Stellen beschlossen. Diese seien zum Teil in die gesamte Vorlage Stadtstrategie integriert.
    Er schlägt vor, diese Budgets und Stellen noch einmal separat zusammenzustellen. Neue Maßnahmen würden durch Einzelvorlagen der Politik beschlossen. Insofern sei die Aussage schon richtig, dass durch die jetzt zurückgezogene Vorlage keine neuen Verpflichtungen eingegangen worden sind. In weiteren Vorlagen seien dann Verpflichtungen vorgesehen.
    Zusammengefasst hieße dass, dass es eine Aufstellung zu bereits beschlossenen Budgets und Stellen geben werde,

    Herr Mader gibt an, dass seine Fraktion sich mit dem Friedensangebot des Kämmerers anfreunden könne.

    Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an dass er froh darüber sei, dass die Vorlage zurückgezogen worden ist. Der Output ist nicht so, wie er sein sollte. Eine Strategie werde immer aus dem Rat heraus entwickelt und nicht von einem Oberbürgermeister, der sich profilieren möchte.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion in der Fortführung der Sitzung am 09.12.21 zu behandeln.

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt am 09.12.21 folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
    zu TOP 8.3
    Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21643-21)
    hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
    hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2021

    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:
    Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor:

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die nächste Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 22.02.21 abzuwarten.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 24.03.22

    zu TOP 8.4
    Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 21641-21)
    hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
    hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
    hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
    hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
    hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2021
    Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:

    Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 03.11.2021 vor:
    Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 09.11.2021 vor:

    Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung am 04.11.2021 vor: Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor:
    Siehe oben!
    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlungen zur Kenntnis.

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".




    zu TOP 8.5
    Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22850-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat der Stadt beschließt das Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW.

    Der Rat der Stadt beschließt, für „geringfügige Baumaßnahmen“ anstelle von Anliegerversammlungen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung (z. B. Online- oder Rückfrageformate) zuzulassen.







    Dr. Suck Kauch Ilter
    Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


    Wirkungsmonitor 2019_2020 nachgelieferte Kennzahlen.pdfWirkungsmonitor 2019_2020 nachgelieferte Kennzahlen.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus