Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
am 13.11.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:05 - 16:48 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Böhm (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Krause (CDU) i. V .f. Herr RM Mause
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Wittkamp (SPD) i. V. f. Herr RM Baran
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Taranczewski (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i. V. f. Frau RM Renkawitz
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Beer (SPD) i. V. f. Herr RM Schilff
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD) ab 15:35 Uhr
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)
Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr RM Thieme (Gruppe der NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch bis 15:30 Uhr
Herr sE Clemens – Seniorenbeirat
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Halfmann - 60
Herr Wilde - 61/AL
Herr Thabe - 61/BL
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Schließler - 66/AL
Herr Dr. Falk - 66/stv. AL
Herr Schnelle - 65/stv. FBL
Herr Schulte - 20/AL
Herr Mehlgarten - 20
Herr Wichmann – 19/AL
Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 13.11.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 18.09.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)
Hinweis: Die Druckstücke der Lesehilfe wurden den Mandatsträgern bereits im Wege eines Sonderversandes zugestellt.

3.2 Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10621-13)
3.3 Wirkungsorientierter Haushalt 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10851-13)
Hinweis: Die Druckstücke zu der Vorlage wurden den Mandatsträgern bereits im Wege eines Sonderversandes zugestellt.

3.4 Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10762-13)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2013

3.5 Haushalt der Stadt Dortmund, Konsolidierungsmaßnahmen 2013 - 2016, Umgestaltung Berghofer Str., Ortskern Berghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10942-13)

3.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10853-13)

3.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Gewinnverwendung 2012 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10939-13)

3.8 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11039-13)

3.9 Sanierung ENVIO-Gelände
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11007-13)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11007-13-E1)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09629-13)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.06.13 zwecks Einbringung vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2013
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2013

hierzu -> Vorlage der Verwaltung
hier: Entscheidung über Anregungen

(Drucksache Nr.: 11006-13)

4.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I
-Seequartier- im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10862-13)

4.3 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Kenntnisnahme der aktualisierten Gestaltungsregeln

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10814-13)

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10891-13)

4.5 Auftragsverlängerung Quartiersmanagement Nordstadt bis zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10096-13)

4.6 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ als Satzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10869-13)

4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 233 –Borsigplatzquartier-
hier:
I. Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens
II. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10533-13)

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10152-13)
- Lag bereits zur Sitzung am 10.07.2013 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2013
- Lag bereits zur Sitzung am 10.07.2013 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013
- Lag bereits zur Sitzung am 10.07.2013 vor -


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2013


4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 225 -Freiwillige Feuerwehr Asseln- ; (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 138 und Br 164)
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10868-13)

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2013

4.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 127 -Johannisborn-
I. Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens
II. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10619-13)

4.11 Bauleitplanung; Bebauungplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
hier: Beschluss zur erneuten Offenlegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10538-13)

4.12 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 - Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, erneuter Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11020-13)

4.13 Informationsvorlage zur Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in Dortmund - Kirchlinde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10749-13)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2013

4.14 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2013 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10867-13)

4.15 Kapazitätserweiterung Hochspannungsfreileitung im Bereich des Umspannwerks Dortmund-Mengede
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10418-13)

4.16 Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2014 und 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10875-13)

4.17 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße -; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; III. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10219-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 10.07.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10219-13-E2)

4.18 Anstieg der Studierendenzahlen
Bittte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10700-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 18.09.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10700-13-E2)

4.19 Fahrradverbindung Innenstadt Universität
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08987-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.02.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08987-13-E2)

5. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

6.1 Einzelsatzung gem. § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Schliepstraße von Ostenhellweg bis " Neben dem Brand " und " Auf dem Brand " von Ostenhellweg bis " Neben dem Brand "
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08294-12)

6.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Anlage " Weddepoth " von Kampstraße bis Westenhellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10514-13)

6.3 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10954-13)

6.4 Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10861-13)



6.5 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund":
Betriebssatzung, Wirtschaftsplan 2014

Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10847-13)

6.6 Erneuerung der Lichtsignalanlagen Huckarder Straße / Franziusstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10485-13)

6.7 Baustellenabsicherung für Rad- und Fußverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11110-13)

7. Angelegenheiten des Vergabe - und Beschaffungszentrums

7.1 Bericht zur Gründung des Mobilitätszentrums und zur Projektarbeit im Gründungsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10457-13)

8. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Reduktion der Luftbelastung an der Brackeler Straße durch Anschaffung einer stationären Verkehrsüberwachungsanlage (Blitzanlage)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09458-13)

10.2 Projekt "Energiesparservice"
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2013
(Drucksache Nr.: 10525-13-E1)

10.3 Grundwasserbelastung in Husen-Kurl
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10466-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 18.09.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10466-13-E2)

10.4 Sondermüll in Bergwerken
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 11172-13)

11. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

11.1 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10843-13)

11.2 Regionale Kooperation "Geonetzwerk metropoleRuhr"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11060-13)

12. Anfragen
- nicht besetzt -

13. Sonstige Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau RM Rohr benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich darauf, folgende Vorlage der Verwaltung im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen:

Programm Soziale Stadt NRW - Dortmunder Nordstadt /Hier: Projekt „Problemgruppen im öffentlichen Raum, Einrichtung und Betrieb einer Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Personen; Cafe BERTA“-(DS Nr.: 11000-13) Die Angelegenheit wir unter TOP 3.10 der Tagesordnung aufgerufen.


Nachdem RM Dr. Brunsing die Dringlichkeit begründet hat, einigt man sich ebenso darauf, den
folgenden Vorschlag zur Tagesordnung, mit Bitte um Stellungnahme, auf die heutige
Tagesordnung zu setzen.

Abriss und Neubau des Schulbiologischen Zentrums
Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 Die Grünen)
(DS-Nr.:11334-13)

Die Angelegenheit wir unter TOP 5.1 der Tagesordnung aufgerufen.

Änderungen:

Auf Antrag von RM Pisula einigt man sich darauf, die Tagesordnungspunkte: TOP 3.1, TOP 3.2 und TOP
3.3 in die Dezembersitzungsperiode des Rates der Stadt Dortmund sowie TOP 3.4 in die
Novembersitzung des Rates durchlaufen zu lassen.

Zu TOP 3.4. einigt man sich, auf Bitte von RM Dr. Brunsing darauf, in der heutigen Sitzung
über die fachlichen Inhalte zu diskutieren.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit den o.a. Ergänzungen und Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 18.09.2013

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 18.09.2013 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 3.2
Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10621-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2013:

„Die BV Lütgendortmund nahm die Vorlage zur Kenntnis und empfahl dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, über die Vorschläge zu beraten und zu entscheiden, welche
Vorschläge umgesetzt werden sollen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Verwaltung
die Bürgervorschläge dezidierter auflistet und auf pragmatischere Umsetzung überprüfen
möge.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2013:

Es ist einheitliche Meinung, dass ein Großteil der Vorschläge nicht ernst zu nehmen oder
ohne Aussage sei, die Verwaltung sie nicht umsetzen könne oder nicht zuständig sei. Die
Mitarbeiter/-innen, die dafür eingesetzt worden seien, diese Vorlage zu erstellen, hätten
anderweitig besser eingesetzt werden können.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass sie die Bürgerbeteiligung beim Erstellen
des Haushaltes der Stadt grundsätzlich für wichtig halte. Das Verfahren sei aus ihrer Sicht
aber verbesserungswürdig. Sie lobt die Vorgehensweise der Städte Münster und Essen bei der
Bürgerbeteiligung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Bürgervorschläge inklusive der Stellungnahmen
der Fachbereiche nur zur Kenntnis. Sie könne dem Rat der Stadt Dortmund nicht empfehlen,
die Vorlage der Verwaltung mit zum Teil kaum ernst zu nehmenden Vorschlägen zu
beschließen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 3.3
Wirkungsorientierter Haushalt 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10851-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.4
Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10762-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2013:


Die Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingebracht, so
dass eine vorherige Beratung und Empfehlung in den Ausschüssen möglich ist.

Es ergeben sich folgende Änderungen in der Beratungsfolge:

Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 19.09.2013 Einbringung
Schulausschuss 16.10.2013 Empfehlung
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit 05.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung 06.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Personal und Organisation 07.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit 12.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien 13.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 14.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden 19.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.11.2013 Empfehlung
Hauptausschuss und Ältestenrat 21.11.2013 Empfehlung
Rat der Stadt 21.11.2013 Beschluss
Betriebsausschuss FABIDO 28.11.2013 Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt diesem Verfahren zu.


Hierzu liegt heute zusätzlich (unter Top 3.5) die Vorlage der Verwaltung vor:
„Umgestaltung Berghofer Straße…“( Drucksache Nr.: 10942-13) vor.

AUSWI, 13.11.2013:

RM Dr. Brunsing bittet um Erläuterung zu den Punkten:

1. Beteiligung kommerzieller Veranstalter an Verkehrssicherungsmaßnahmen (BVB und Westfallenhallen etc., lfd. Nr. 356 der Anlage zur Vorlage) .


2. Zur Veränderung hinsichtlich der Umgestaltung der Berghofer Straße. (heute aufgeführt unter TOP 3.5) möchte er wissen, wieso von der Verwaltung nunmehr eine veränderte Einschätzung hierzu vorgenommen werde.


Herr Schließler führt zu Punkt 1. aus, dass die Verwaltung eine Beteiligung der kommerziellen Veranstalter an besonderen Verkehrsregelungsmaßnahmen anstrebe. Hierbei sei nicht die grundsätzliche, reguläre Verkehrsregelung gemeint sondern besondere, über das normale Maß hinausgehende Maßnahmen im Interesse der Veranstalter. In diesem Zusammenhang verweist er auf die vielfachen, oft gleichzeitig stattfindenden und überlappenden Veranstaltungen im Umfeld der Westfalenhallen.
Da diese einen außergewöhnlich hohen Mehraufwand (sowohl für das städtische Personal als auch für entsprechende Fahrzeuge und Absperrmaterialien) erfordern, sei die Verwaltung hierbei inzwischen am Ende der vorhandenen Kapazitäten und demzufolge ihrer Leistungsfähigkeit angelangt.
Er kündigt an, dass die Verwaltung zunächst die Modalitäten mit den Veranstaltern klären und diskutieren werde, um ein entsprechendes Maß an Ausgewogenheit und Verständnis herbeizuführen.

Zu Punkt 2.erläutert Herr Mehlgarten, dass die angesprochene Berghofer Maßnahme noch in der Liste der vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen stehe, wofür ursprünglich ein Beschluss des Verwaltungsvorstandes notwendig gewesen wäre. In nachgehenden Beschlüssen des Verwaltungsvorstandes sei allerdings entschieden worden, dass diese Maßnahme eben nicht als Konsolidierungsmaßnahme aufgenommen werden soll. Deshalb sei in einer separaten Vorlage (heute unter TOP 3.5 -Drucksache Nr.: 10942-13) vorgeschlagen worden, dass diese Maßnahme wieder in Haushaltsplanung aufzunehmen und, wie ursprünglich geplant, durchzuführen sei.

siehe hierzu: Beschluss des AUSWI vom 13.11.2013 zu TOP 3.5 ( Drucksache Nr.: 10942-13):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnung und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die in der Vorlage DS Nr.: 10762-13 benannte Konsolidierungsmaßnahme Nr. 359 – „Umgestaltung Berghofer Str.“ aus der Konsolidierungsliste zu entfernen und sie wieder in die Haushaltsplanung aufzunehmen, damit sie wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage zu TOP 3.4 (Drucksache Nr.: 10762-13) ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 3.5
Haushalt der Stadt Dortmund, Konsolidierungsmaßnahmen 2013 - 2016, Umgestaltung Berghofer Str., Ortskern Berghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10942-13)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnung und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnung und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die in der Vorlage DS Nr.: 10762-13 benannte Konsolidierungsmaßnahme Nr. 359 – „Umgestaltung Berghofer Str.“ aus der Konsolidierungsliste zu entfernen und sie wieder in die Haushaltsplanung aufzunehmen, damit sie wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann.

zu TOP 3.6
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10853-13)
Eine Nachfrage zur Vorlage des sB Herr Tietz wird durch Herrn Schulte beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnung und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe der NPD) sowie einer Enthaltung (Fraktion Die Linke) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2014;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2014 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH
Zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2014 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.

zu TOP 3.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Gewinnverwendung 2012 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10939-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnung und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Lagebericht 2012 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine
Entnahme in Höhe von 10.994.750,41 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem
Jahresergebnis 2012 von -10.626.250,41 € verrechnet und der verbleibende Betrag
von 368.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2012
Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahres-
abschlusses 2013 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen zu
beauftragen.



zu TOP 3.8
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11039-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den dritten Quartalsbericht 2013 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zu Kenntnis.


zu TOP 3.9
Sanierung ENVIO-Gelände
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11007-13)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; DS-Nr.: 11007-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um einen Sachstandsbericht zur Sanierung
des ENVIO-Geländes. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann ist die Veräußerung der wertigen Gegenstände und Anlagen durch den Insolvenzverwalter
voraussichtlich abgeschlossen?
2. Welche und wie viele Ausschreibungen wurden bisher von wem (Bezirksregierung
oder Ingenieurbüro) auf den Weg gebracht, bzw. sind in Vorbereitung?
3. In wie viele und welche Lose werden die Ausschreibungen aufgeteilt? Welche liegen
oberhalb des Schwellenwertes für Lieferungen, bzw. für Bauleistungen?
4. Wird bei der Auftragsvergabe ein verbindlicher Zeitplan vereinbart und wie lautet
dieser?
5. Welche Hallen werden saniert, welche Hallen werden abgerissen?
6. Wann erfolgt die Sanierung der Außenflächen des ENVIO-Geländes?
7. Erfolgt die Bauüberwachung durch die Bezirksregierung oder durch ein Ingenieurbüro?
Und wird diese durch einen externen Fachbauleiter (Sicherheitskoordinator)
unterstützt? Ist diese Leistung Teil der Ausschreibungen?
8. Wie wird sichergestellt, dass
a) alle Sanierungs-, Abriss- und Reinigungsschritte sachgerecht und wie in der
Ausschreibung formuliert, durchgeführt werden,
b) der Arbeitsschutz der Beschäftigten während der Sanierungsarbeiten eingehalten
wird,
c) der notwendige Schutz der AnliegerInnen überwacht und garantiert wird?
9. Wie und durch wen wird der Sanierungserfolg bescheinigt und welche Kriterien
werden dabei zugrunde gelegt?

Begründung:
Mit der Sanierung der ENVIO-Hallen wurde immer noch nicht begonnen – über den genauen
Zeitplan der Ausschreibung und über die einzelnen Sanierungsschritte herrscht unter
anderem bei den AnliegerInnen in der Nordstadt, Unklarheit.
Erfahrungsgemäß werden oben benannte Sanierungsarbeiten auch bei seriösen Unternehmen
mit Leiharbeitern, Subunternehmen etc. umgesetzt. Deshalb sollte ein zusätzlicher
Sicherheits-koordinator die Überwachung aller Sanierungsschritte übernehmen. Dabei
muss sichergestellt sein, dass es sich um einen von der Sanierungsfirma unabhängigen
Bauleiter mit profunden Erfahrungen in der PCB-Entsorgung handelt. Eine solche zusätzliche
Instanz ist sinnvoll und bei Groß-Sanierungen auch üblich. Die fachlich korrekte
Ausschreibung ist erforderlich, um den Finanzrahmen im Vorhinein realistisch einschätzen
zu können.“


Die Stellungnahme hierzu erfolgt in der nächsten AUSWI- Sitzung am 04.12.2013.


zu TOP 3.10
Programm Soziale Stadt NRW - Dortmunder Nordstadt
hier: Projekt „Problemgruppen im öffentlichen Raum,
Einrichtung und Betrieb einer Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol
konsumierende Personen; Café BERTA“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11000-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Kurzbericht der Verwaltung zum Projekt „Problemgruppen im öffentlichen Raum, Einrichtung und Betrieb einer Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Personen; Café BERTA“ zur Kenntnis, insbesondere die Information, dass das Projekt von der Verwaltung als erfolgreiches Projekt bewertet wird und es nach Auslaufen des Projekt- und Förderzeitraumes planmäßig zum 31.03.2014 endet.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09629-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat am 05.06.2013 die Vorlage „Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr.: 09629-13) eingebracht.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht einstimmig keine Neuerschließung der
Gewerbefläche hinter dem Edeka- und Lidl-Gelände in Dortmund-Sölde (ehem.
Kasernengelände) für Einzelhandel. Sie wünscht vor einer Neuerschließung zunächst eine
Nutzung der Einzelhandelsflächen im Altbestand.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit o. g. Anregung
einstimmig, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und den
Masterplan Einzelhandel 2013 als sonstige städtebauliche Planung zur Steuerung der
Dortmunder Einzelhandelsentwicklung gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beschließen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitische Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2013:

„Auf Nachfrage von Herrn Drolshagen stellen die Mitglieder des Behindertenpolitischen
Netzwerks fest, dass sich niemand mit der Vorlage beschäftigt hat. Daraufhin bittet Herr
Drolshagen darum, von einer Empfehlung dieser Vorlage mangels Kenntnis des Inhalts
abzusehen und die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk spricht bei einer Enthaltung von Frau Weyer keine
Empfehlung aus.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2013:

Im Zusammenhang mit der Vorlage zum Masterplan Einzelhandel 2013 diskutiert die
Bezirksvertretung den nachstehenden Antrag der SPD:


Die Fraktion fordert ergänzend, das “Bodelschwingher Feld“ an der Mengeder Straße (gegenüber
REWE und Aldi) als Standort für eine Bebauung im Masterplan mit zu berücksichtigen.

Herr CDU-Fraktionssprecher Farnung befürchtet, dass der Standort für eine Bebauung an der
Mengeder Straße - das sog. „Bodelschwingher Feld“ - eher zum Nachteil von Nette ist.
Herr Kozlowski von der SPD-Fraktion erklärt, dass die Ammerstraße in Nette auf Dauer nicht
entwicklungsfähig sei. Außerdem wollen sich Rewe und Aldi an der Mengeder Straße vergrößern und die Verkaufsfläche erweitern. Die Grundstückseigentümerin sei bereit, das Grundstück „Bodelschwingher Feld“ zu verkaufen. So könne die Bezirksvertretung mitgestalten und es besteht für die Bürger z. B. die Möglichkeit, eine Drogerie in unmittelbarer Nähe zu haben.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann stellt außerdem dar, dass die Bäckerei im
Eingangsbereich des Rewe dort zusätzlich gerne ein Café einrichten will.

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass ortskernnah gestaltet
werden soll, so dass der Bürger die Geschäfte auch fußläufig erreichen kann.
Sie schlägt vor, die fußläufige Erreichbarkeit in der Nahversorgung im Masterplan
Einzelhandel mit festzuschreiben.

Ergänzend zu dem Standortvorschlag in Nette (TOP 11.1.1) macht Frau Heidkamp (SPDFraktion)
darauf aufmerksam, dass der an der Bodelschwingher Straße ansässige Aldi seinen
Standort verändern möchte. Es besteht die Absicht, den Standort in einem neuen Gebäude
neben den neuen Rewe (ehemals Fruchtbörse) zu verlagern. Die SPD-Fraktion spricht sich für
die Pläne aus, um die Einkaufsmöglichkeiten in Bodelschwingh in seiner jetzigen Vielfalt zu
erhalten.

Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Mengede unter
Berücksichtigung der obigen Ergänzungen einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Thieme / NPD)
den Masterplan Einzelhandel 2013.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2013:

„Der Beirat begrüßt einstimmig die Zielsetzung des neuen Masterplan Einzelhandel, die
„wohnungsnahe Versorgung der Bürger nachhaltig zu sichern“. Kritisch sieht der Beirat
jedoch, dass in der laufenden Legislaturperiode Standortplanungen von Einzelhandel eher in
eine gegenläufige Richtung wiesen. Diese Tendenz wird begünstigt durch immer höhere
Anforderungen an die Verkaufsfläche von Vollsortimentern, was zu neuen Standorten mit
entsprechenden Parkplatzflächen führt, wodurch häufiger ökologisch empfindliche Bereich
betroffen sind.
Der Beirat kündigt an, sich im Sinne der oben zitierten wohnungsnahen und nachhaltigen
Versorgung der Bürger auch in Zukunft sehr kritisch aus Sicher der ökologischen
Nachhaltigkeit einzumischen.“

Hierzu liegt vor Vorlage der Verwaltung: „Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund hier: Entscheidung über Anregungen“ (Drucksache Nr.: 11006-13)

AUSWI 13.11.2013:

Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen machen deutlich, dass sie die Vorlage grundsätzlich positiv begleiten.

Nachfragen werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Empfehlung aus der Bezirksvertretung Mengede vom 25.09.2013, deklariert RM Harnisch noch weiteren Beratungsbedarf seiner Fraktion.

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfs lässt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 4.2
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I
-Seequartier- im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10862-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 27.06.2013 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 25.09.2013 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I beizufügen.
II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter Ziffer 6 beschriebenen Modifizierungen als Satzung.

zu TOP 4.3
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Kenntnisnahme der aktualisierten Gestaltungsregeln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10814-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Fraktion Die Linke) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme des Einsprechers zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - unter Ziffer 7 dieser Vorlage geprüft und beschließt, der Stellungnahme des Einsprechers nicht zu folgen. II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 13.03.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 20.09.2013 dem Änderungsplan beizufügen. III. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung. IV. Der Rat der Stadt nimmt die für den Planbereich des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - geringfügig modifizierten Gestaltungs­regeln zur Kenntnis.
zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10891-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 6 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einwender zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter Ziffer 6.1 und 6.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuchs (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 15.05.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 7 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 11.10.2013 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 – Indupark – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 152 – Indupark – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich mit der Begründung vom 11.10.2013 als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 4.5
Auftragsverlängerung Quartiersmanagement Nordstadt bis zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10096-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt die Verlängerung des Projektes Quartiersmanagement Nordstadt (Vorlage DS-Nr- 01768-10) vom 15.03.2014 bis zum 31.12.2014 und beauftragt die Verwaltung mit dem Auftragnehmer eine entsprechende Auftragsverlängerung zu vereinbaren. Diese Anpassung ist erforderlich, da sich die Dauer des Durchführungszeitraums des Förderprogramms Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt bis zum 31.12.2014 verlängert hat. Eine Begleitung durch das Quartiersmanagement ist für die erfolgreiche Umsetzung des Programms zwingend erforderlich.

Die Finanzierung des zusätzlichen Aufwandes erfolgt in der Ergebnisrechnung im Amtsbudget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes.

Der Rat beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur dauerhaften Fortführung des Quartiersmanagements Nordstadt nach Abschluss der Förderung zum Programm Soziale NRW - Dortmund Nordstadt ab dem Jahr 2015 zu erstellen. Das Konzept wird dem Rat mit einer weiteren Vorlage zum Beschluss vorgelegt.



zu TOP 4.6
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ als Satzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10869-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 04.12.2013.

zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 233 –Borsigplatzquartier-
hier:
I. Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens
II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10533-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
I. beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungplanes In N233 –Borsigplatzquartier- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB weiterzuführen. zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10152-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2013 - lag bereits zur Sitzung am 10.07.2013 vor -:

„Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem geändertem Antrag der SPD-Fraktion
mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B’90/Die Grünen, Herr Fischer, Die Linke) gegen 5
Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) zu:
„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt die Durchführung einer
Bürgerinformationsveranstaltung vor dem 12.09.2013 (nächste Sitzung der Bezirksvertretung
Brackel) mit den von der Änderung des Bebauungsplanes betroffenen Einwohnern in den
Stadtbezirken Brackel und Innenstadt-Ost.
Die betroffene Vorlage sowie der Beschluss zu TOP 11.3 zur Einziehung der Juchostraße
werden bis zur Durchführung der Informationsveranstaltung geschoben.“
Bis zur Informationsveranstaltung bittet die Bezirksvertretung einstimmig um Auskunft, wie
hoch die Kostenbeteiligung der Fa. KHS an der Verlegung des lärmoptimierten Asphalts in
der Rüschebrinkstraße ist und wie die Erreichbarkeit des ÖPNV (hier: Wambeler Hellweg)
für die Anlieger der Juchostraße sichergestellt wird.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013 - lag bereits zur Sitzung am 10.07.2013 vor -:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost gibt zu dieser Vorlage keine Empfehlung ab, sondern
schiebt ihre Beschlussfassung in die Sitzung vom 24.9.2013 und fordert die Verwaltung auf,
noch vor diesem Termin im September 2013 ( 38. Kw ) eine gemeinsame
Bürgerversammlung für die Anlieger der Stadtbezirke Brackel und Innenstadt-Ost
durchzuführen.
Gleichzeitig wird der AUSWI gebeten, seine Entscheidung ebenfalls zu schieben, um so die
Beschlussfassungen beider Bezirksvertretungen berücksichtigen zu können.
Begründung:
Die Folgewirkungen der Abbindung der Juchostrasse für den Ortsteil Körne und seiner
Bewohner sind nach den Aussagen der Verwaltungsvorlage so gravierend, dass es unbedingt
einer Bürgerversammlung mit der Möglichkeit von erschöpfenden Informationen bedarf.
Nach Ansicht der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sind aus der Vorlage der Verwaltung vier
Problembereiche nicht abschließend bearbeitet worden bzw. bedürfen noch einer Prüfung:

1. Kreuzungsbereich Alte Strasse/Körner Hellweg:

Es gibt keine separate Linksabbiegerspur - wie jetzt an der Juchostrasse- die den Verkehr in
östlicher Richtung aufnehmen kann. Die Fußgängerampeln ( Ziel von und zu Kaufland )
werden tagsüber stark frequentiert, so dass sind Rückstaus in die Alte Strasse zu erwarten
sind.
Die Straßeneinmündung Alte Strasse hat zudem einen Querschnitt, der Begegnungsverkehre
von zwei Bussen und/oder Lkw kaum zulässt.

2. Kreuzungsbereich Alte Strasse/Hannöversche Strasse:

Entgegen der Vorlage existiert seit der Einrichtung des Fahrradschutzstreifens keine separate
Linksabbiegerspur mehr, es stehen faktisch nur 1,5 Spuren für den Kfz-Verkehr zu
Verfügung. Somit ist sehr wohl eine Prüfung notwendig, durch welche Maßnahmen ( z. B.
Einbau eines Kreisverkehres ) dieser Kreuzungsbereich für die gesteigerten Kfz-Verkehre
ertüchtigt werden kann.
In diesem Zusammenhang muss auch auf den den schlechten Zustand der Fahrbahndecke der
Hannöversche Strasse hingewiesen werden.

3. Erhöhte Lärmimmissionen für die südliche Alte Strasse
Die aufgrund des vorliegenden Lärmschutzgutachten prognostizierten erhöhten
Lärmimmissionen werden als tolerabel für die Anwohner bewertet, es wird jedoch keinerlei
Hilfestellung zur Immissionsminimierung vorgeschlagen.
Auch hier erwartet die BV In-Ost Lösungsvorschläge.

4. Veraltetes Verkehrsgutachten
Grundlage des Verkehrsgutachten ist eine ganztägige Verkehrszählung vom 19.11.2009, die
auch letztlich als Grundlage des Lärmschutzgutachtens dient. Es erscheint zweifelhaft, ob
diese Daten der aktuellen Situation entspricht.
In diesem Zusammenhang erinnert die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Verwaltung an
die immer noch nicht durchgeführte Verkehrszählung für den Körner Hellweg/Kaiserstrasse,
die sicherlich zu einer fundierten Datenlage beitragen würde.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2013:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der
Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwartet von der Verwaltung, dass nach Ablauf von 6
Monaten nach der Teileinziehung der Juchostraße eine erneute Messung der
Lärmimmissionen in der Alte Straße und auf dem östlichen Körner Hellweg (Monitoring
durchgeführt werden.
Aufgrund der während der Bürgerinformationsveranstaltung am 9.9.13 geführten Diskussion
greift die BV In-Ost den dort erörterten Vorschlag auf, das Rechtsabbiegen von Lkw vom
Körner Hellweg in die Alte Straße durch entsprechende Beschilderung zu untersagen.
Begründung:
Die dem Lärmschutzgutachten zugrundeliegenden Messwerte für die Alte Straße beruhen auf
einer Messung vom 19.11.09 und weisen Werte auf, die zum Teil sehr dicht unterhalb
gesundheitsgefährdender Werte liegen. Sofern bei einer aktualisierten Messung im „
zukünftigen Echtbetrieb“ diese Messwerte sich noch verschlechtern bestünde dann
umgehender Handlungsbedarf zum Schutz der dortigen Anwohner und –innen.
Die enge südliche Einfahrt in die Alte Straße würde durch die Zunahme von Lkw-Verkehr
sicherlich zu einer regelmäßigen Rückstausituation führen, die neben der Störung des Kfz-
Verkehres auch zu Störungen des U-Bahn-Verkehres und somit einer Störung der U-Bahn-
Vorrangschaltung auf dem Körner Hellweg zwangsläufig führen würde.“


AUSWI, 13.11.2013:

RM Weyer signalisiert grundsätzlich Zustimmung ihrer Fraktion zu der Vorlage, möchte aber noch wissen, wie hoch die Kostenbeteiligung der Firma KHS an dem lärmoptimierten Asphalt sei und wie die Erreichbarkeit vom ÖPNV vom Wambeler Hellweg für die Anlieger der Juchostraße sichergestellt werde.

RM Dr. Brunsing bittet darum, den vorliegenden Beschlussvorschlag der Vorlage um die Ergänzung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2013 wie folgt zu erweitern:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwarten von der Verwaltung, dass nach Ablauf von 6
Monaten nach der Teileinziehung der Juchostraße eine erneute Messung der
Lärmimmissionen in der Alten Straße und auf dem östlichen Körner Hellweg (Monitoring)
durchgeführt werden.

RM Kowalewski befürwortet die Vorlage sowie die von der BV Innenstadt –Ost eingebrachte Ergänzung.

Herr Wilde kündigt an, dass die Verwaltung die Ergänzung aus der BV-Innenstadt-Ost in das Bebauungsplanverfahren übernehmen und dieses somit Bestandteil des Monitorings sein werde.
Weiter bestätigt er, dass die sich daraus ggf. ergebenden notwendigen Maßnahmen auch umgesetzt würden.
Zu der von RM Weyer angesprochenen Kostenübernahme für den Asphalt gäbe es bisher lediglich eine Kostenkalkulation, welche der Vorlage zu entnehmen sei. Es werde dazu im städtebaulichen Vertrag noch eine Vereinbarung mit KHS geben, wobei hiernach voraussichtlich der größere Kostenanteil von KHS zu tragen sei. Er kündigt an, dass die detaillierte Kostenaufteilung hierzu mit dem städtebaulichen Vertrag zum Satzungsbeschluss in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses vorgestellt werde.

Zur Frage von RM Weyer nach der Wegeverbindung zum ÖPNV führt Herr Wilde an, dass es keine öffentliche Wegeverbindung geben werde aber es sichergestellt sei, dass die Betriebsangehörigen der nördlichen Betriebe, hier insbesondere die Auszubildenden, welche in erster Linie den ÖPNV nutzen, die Möglichkeit haben werden, auf kurzem Weg, das KHS-Gelände querend, die Haltestelle zu erreichen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem o.a. Ergänzungsvorschlag von RM Dr. Brunsing mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe der NPD) zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst unter Einbeziehung dieser Ergänzung mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss:


Beschluss


I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Bebauungsplan Br 143 – Juchostraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 4).
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 -Juchostraße- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 31.05.2013 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB.

Ergänzung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwarten von der Verwaltung, dass nach Ablauf von 6
Monaten nach der Teileinziehung der Juchostraße eine erneute Messung der
Lärmimmissionen in der Alten Straße und auf dem östlichen Körner Hellweg (Monitoring)
durchgeführt werden.

zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 225 -Freiwillige Feuerwehr Asseln- ; (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 138 und Br 164)
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10868-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2013:

„Der Beirat verweist einstimmig auf folgende Empfehlung, die er auf seiner 19. Sitzung am
24.10.2012 abgegeben hat.
„Im Sinne seines gesetzlichen Beratungsauftrages hätte der Beirat erwartet, in der Phase der
Standortsuche bei der Beurteilung alternativer Standorte eingebunden zu werden,
insbesondere da Belange des Natur- und Landschafsschutzes eindeutig betroffen sind.
Während für den Standort in Asseln im Landschaftsplan nur das Entwicklungsziel 7
festgesetzt ist, liegt der Standort Berghofen im baurechtlichen Außenbereich und der
Landschaftsplan Dortmund-Süd hat für den in Rede stehenden Standort die Festsetzung
Entwicklungsziel 1 – Erhalt von Freiflächen getroffen. Es bedarf mithin einer Änderung
dieses Landschaftsplanes.
Ursprünglich waren hier 15 alternative Standorte untersucht worden – hier wäre der Beirat
gern eingebunden worden, um seine naturschutzfachlichen Aspekte einzubringen. Da kein
unmittelbarer Zeitdruck zu erkennen ist, empfiehlt der Beirat, erneut in eine
Standortalternativenbewertung einzutreten und dabei die Freiraumbelange mit fachlicher
Unterstützung des Beirates in den Bewertungsprozess einzubeziehen.“



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen und Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 225 -Freiwillige Feuerwehr Asseln- (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 7 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berück­sichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen. II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Planbereich des Br 225 -Freiwillige Feuerwehr Asseln- geringfügig nach Süden um die Ein- und Ausfahrt und nach Osten für die Ausgleichsfläche zu erweitern (siehe Ziffer 1 der Vorlage). III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Br 225 -Freiwillige Feuerwehr Asseln- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und dem Entwurf der Begründung vom 23.09.2013 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung). IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Br 225 -Freiwillige Feuerwehr Asseln- nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 127 -Johannisborn-
I. Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens
II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10619-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:


Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Bebauungplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
hier: Beschluss zur erneuten Offenlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10538-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:


Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilen
stimmt den geplanten Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes Scha 130/1-1 –Einkaufszentrum Derne- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 05.08.2013 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 - Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, erneuter Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11020-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße - wie unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben und um die planexterne Ausgleichsfläche in Dortmund-Somborn zu erweitern (siehe Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt erneut den Festsetzungen des Entwurfes des VEP Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 27.05.2013 zu und beschließt erneut die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 BauGB.


zu TOP 4.13
Informationsvorlage zur Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in Dortmund - Kirchlinde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10749-13)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2013:

„Herr Hendler (SPD-Fraktion) reicht für seine Fraktion einen Zusatzantrag ein, der die
bestehende Beschlusslage, einen Einzelhandelsstandort am Bärenbruch zu entwickeln, noch
einmal bekräftigt. Herr Hendler stellt klar, dass seine Fraktion hieran festhalte.
Herr Spineux (CDU-Fraktion) ist der Ansicht, dass das Gelände der Bildungseinrichtung des
TÜV Nord eine einmalige Chance darstelle, dort einen Einzelhandelsstandort in unmittelbarer
Nähe des Ortskernes zu entwickeln und den Parkplatz am Bärenbruch dadurch zu erhalten. Er
fordert die SPD-Fraktion auf, ihren Standpunkt zu überdenken und die Erstellung eines
Entwicklungskonzeptes für die genannte Fläche abzuwarten.
Herr Keller (Mitglied des Rates, SPD) kritisiert das Verfahren der Verwaltung, in dem der
Bezirksvertretung durch eine reine Kenntnisnahme der Vorlage ein Beschluss über die
Aussetzung des Verfahrens untergeschoben werde. Dies lege den Schluss nahe, dass die
Verwaltung hier steuernd eingreifen wolle. Nach seiner Ansicht werde sich die Entwicklung
der Fläche des TÜV Nord über Jahre hinziehen und die weitere Einzelhandelsentwicklung des
Ortsteiles auf unbestimmte Zeit blockieren. Das angekündigte Entwicklungskonzept sei ein
völlig unverbindliches Papier und noch kein Planrecht. Wenn man dies alles erst abwarte,
dann werde die Ortskernentwicklung Kirchlindes um Jahre verzögert. Er sei daher der
Ansicht, dass der bestehenden Beschlusslage gemäß zügig Planungsrecht für das
Einzelhandelsvorhaben am Bärenbruch geschaffen werden solle.
Herr Althoff (Fraktion Bündnis '90/Die Grünen) legt noch einmal die Haltung seiner Fraktion
zu diesem Vorhaben dar. Die Schaffung eines Einzelhandelsstandortes am Bärenbruch habe
für die Ortskernentwicklung eine starke Trennwirkung und führe zu einer verkehrlichen
Überbelastung im Bereich Bärenbruch und Kreuzung Kirchlinde. Bei einer Ansiedlung auf
der TÜV Nord Fläche dagegen sei dies nicht der Fall. Daher sei es sinnvoll, dem Vorschlag
der Verwaltung zu folgen und die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes abzuwarten.
Darüber hinaus sei ein Argument für den Bärenbruch immer die Kopplung mit der
Entwicklung der Aldi-Fläche gewesen. Da man letztere nun auch in das Entwicklungskonzept
für die TÜV-Fläche einbeziehen könne, sei dieses Argument nicht mehr stichhaltig.
Herr Hendler ist der Ansicht, dass die TÜV-Fläche auch bei einer Einzelhandelsansiedlung
am Bärenbruch noch in einer für Kirchlinde sinnvollen Art entwickelt werden könne. Dieser
Prozess sei durch die Bezirksvertretung zu begleiten und mit zu gestalten.
Herr Spineux sieht die Gefahr, dass die TÜV-Fläche bei einer Einzelhandelsansiedlung am
Bärenbruch auf Jahre hinaus eine Brachfläche bleibe, die der Ortskernentwicklung
Kirchlindes schade. Aus Gesprächen mit dem TÜV Nord habe er den Eindruck gewonnen,
dass das Interesse bestehe, die Fläche zügig zu entwickeln und dass es hierfür interessierte
Investoren gäbe. In so fern solle nach seiner Ansicht das angekündigte Entwicklungskonzept
abgewartet werden.

Hierzu -> liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) vor:

„Die Bezirksvertretung Huckarde lehnt die Empfehlung der Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren
VEP Hu. 148 vorerst zurückzustellen, ab und fordert die Verwaltung auf,
den Beschluss der BV vom 30.01.2013 weiterhin umzusetzen, und mit den Planungen zur
Realisierung des Einzelhandelsstandortes am Bärenbruch unverzüglich fortzufahren.“

Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Der Zusatzantrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis '90/Die Grünen beschlossen.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion B’90/Die Grünen (DS-Nr.: 10749-13-E2):

„die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien um folgende Beschlussfassung:
Der Empfehlung der Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren VEP Hu. 148 vorerst zurückzustellen
und den Entwicklungsplan für das Gelände abzuwarten, wird zugestimmt.
Begründung:
Das Gelände der Bildungseinrichtung des TÜV Nord stellt eine einmalige Chance dar, einen
Einzelhandelsstandort in unmittelbarer Nähe des Ortskernes zu entwickeln und den
Parkplatz am Bärenbruch zu erhalten. Die Schaffung eines Einzelhandelsstandortes am
Bärenbruch hätte für die Ortskernentwicklung eine starke Trennwirkung zur Folge und
würde zu einer verkehrlichen Überbelastung im Bereich Bärenbruch und Kreuzung Kirchlinde
führen.“

AUSWI 13.11.2013:

RM Pohlman erläutert die Hintergründe für den heute vorliegenden Antrag ihrer Fraktion.

RM Kowalewski möchte wissen, wie weit die Planungen gediehen seien und über welchen Zeitkorridor man spreche.

RM Keller unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion aus der BV–Huckarde und signalisiert Ablehnung zum Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen sowie zu dem Beschluss im letzten Absatz der Vorlage.

RM Krause signalisiert die Ablehnung ihrer Fraktion zum SPD-Antrag aus der BV-Huckarde. Gleichzeitig unterstützt sie den Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen sowie die Kenntnisnahme zu der Vorlage.

Zur Frage von RM Kowalewski berichtet Herr Wilde, dass der Standort ab 2014 sukzessive freigezogen werde und dass voraussichtlich frühesten in 3-5 Jahren dort eine neue Hochbaumaßnahme realisiert werden könne. Er erläutert weiter, dass die 4 Monate nur deswegen angemahnt wurden, weil man zunächst zusammen mit dem Grundstückeigentümer aufzeigen wolle, welches Potential in dieser Fläche stecke.

RM Kowalewski bittet daraufhin darum, zunächst diese 4 Monate abzuwarten und das Thema dann im März noch mal auf die Tagesordnung des Ausschusses zu nehmen, um zu diesem Zeitpunkt darüber entscheiden zu können, was dort wirklich realisiert werden könne und um beurteilen zu können, welche zeitlichen Perspektiven hieraus abzuleiten seien.

Abstimmung zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen (DS-Nr.: 10749-13-E2):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion) zu.

Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Es wird Einigkeit dazu erzielt, dass man die Angelegenheit im März nächsten Jahres wieder aufrufen wolle.

zu TOP 4.14
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2013 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10867-13)
Herr Clemens (Seniorenbeirat) führt an, dass er die Notwendigkeit einer solchen, regelmäßig wiederkehrenden Vorlage nicht erschließe und schlägt daher vor, diese ersatzlos einzustellen.

Man ist sich darüber einig, dass sich die Fraktionen im Nachgang zu dieser Sitzung noch entsprechend zu dem Vorschlag von Herrn Clemens verhalten werden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.15
Kapazitätserweiterung Hochspannungsfreileitung im Bereich des Umspannwerks Dortmund-Mengede
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10418-13)

Nachfragen werden durch Herrn Wilde beantwortet.

RM Märkel verdeutlicht, dass ihre Fraktion diese Vorlage mit sehr viel Skepsis zur Kenntnis nehmen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.16
Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2014 und 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10875-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der Konsolidierungsmaßnamen im Rahmen des Projektes „Haushalt 2013/2014“ Änderungen im zeitlichen Ablauf beantragter Maßnahmen im Sanierungsgebiet City zum STEP 2014 und STEP 13 ergeben. Betroffen sind die Projekte „Marienkirchhof/ Schuhof“ und „Lichtpromenade“, welche zwei Jahre später beginnen, als ursprünglich geplant.


zu TOP 4.17
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße -; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; III. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10219-13-E1)

Hierzu lag am 10.07.2013 vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 10219-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung
Begründung:

Die zur Abstimmung stehende Fläche Burgholzstr./Eisenstraße wird derzeit de facto als Grabeland genutzt. Über die Jahre ist eine gut bewirtschaftete, wertvolle Gartensiedlung entstanden. Durch die jetzt geplante Änderung des Bebauungsplans und der Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung würde das Gebiet für die Nutzung und als Grünfläche nicht mehr zur Verfügung stehen. Um hier sowohl im Sinne interessierter Unternehmen als auch der jetzigen Nutzer eine Lösung zu finden, bitten wir um eine konstruktive Prüfung der oben genannten Alternativen.“

AUSWI, 10.07.2013:

RM Pohlmann erläutert die Hintergründe des vorliegenden Antrags ihrer Fraktion.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung hierzu sowie zu der Vorlage verdeutlicht haben, erfolgt das Abstimmungsverhalten wie folgt:

Abstimmung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag:

Zu dem o.a. Antrag wird getrennt nach Ziffer 1 und 2 wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt Ziffer 1 mehrheitlich ab.

Ziffer 2 wird als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet. Diesem wird mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Gruppe der NPD zugestimmt.

Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan 205 – Glückaufstraße / Eisenstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 7).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße / Eisenstraße – und der Begründung vom 17.06.2013 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.



Zur heutigen AUSWI-Sitzung (13.11.2013) liegt vor:

Stellungnahme der Verwaltung zum Zusatzergänzungsantrag (Fraktion B’90 Die Grünen ) (Drucksache Nr.: 10219-13-E2):

„…im Rahmen des o. g. Beschlusses hat der AUSWI dem folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag

mehrheitlich zugestimmt:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung, Ausweichflächen für die derzeit

im Plangebiet bestehenden Gärten zu prüfen und den derzeitigen Gartenbewirtschaftern

anzubieten.

Hierzu teile ich Folgendes mit:

Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Abteilung 61/4, hat das Liegenschaftsamt um

Stellungnahme gebeten, ob den derzeitigen Gartenbewirtschaftern Ausweichflächen für die

derzeit im Plangebiet bestehenden Gärten angeboten werden können. Das Liegenschaftsamt

hat hierzu mitgeteilt, dass es nicht in der Lage ist, Ersatzflächen als Gartenland zur Verfügung

zu stellen. Auch ThyssenKrupp kann für die in deren Eigentum stehenden Flächen keinen

Ersatz anbieten.

Den betroffenen Gartenlandbewirtschaftern kann lediglich empfohlen werden, einen

Kleingarten über der Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e. V. anzupachten.“

RM Pohlmann äußert sich enttäuscht zu der vorliegenden Stellungnahme, da hiernach keine Ausweichflächen zur Verfügung gestellt werden können und überreicht Herrn Lürwer in der Sitzung eine Zusammenstellung ihrer Fraktion zu möglichen Alternativflächen.

Herr Lürwer versichert, dass er diese zwecks Prüfung an die Liegenschaftsverwaltung weiterreichen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.







zu TOP 4.18
Anstieg der Studierendenzahlen
Bittte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10700-13-E1)
Hierzu liegt vor-> Bitte um Stellungnahme (Bündnis 90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10700-13-E1):

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Frage:
Wie hat sich die Stadt Dortmund auf die zu erwartende, hohe Anzahl von Studierenden
zum Wintersemester 2013/14 vorbereitet? Insbesondere in den Bereichen:
- Mobilität (Kapazität ÖPNV, SPNV, H-Bahn, Radwege u. Ä.)
- Wohnungswesen (Wohnraum für Studenten, Übergangslösungen u. Ä.)
- Verwaltung (Bürgerdienste u. Ä.)

Begründung:
Durch den Doppelabiturjahrgang in NRW ist auch im Wintersemester 2013/14 mit einem
erhöhten Anteil an Studierenden zu rechnen. Dies führt sowohl im Bereich Wohnen, Verkehr
und auch Verwaltung zu einem stark ansteigendem KundInnen-, bzw. NutzerInnenaufkommen.
Entstehende Engpässe können insbesondere in den o. g. Bereichen zu langfristigen
Problemen für Studierende oder auch städtische MitarbeiterInnen führen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des AUSWI



Zur heutigen Sitzung des AUSWI (13.11.2013) liegt vor:

-> Stellungnahme der Verwaltung (DusksacheNr.: 10700-13-E2):

die o. g. Anfrage hat zu einer Befassung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, des
Tiefbauamtes, des Wohnungsamtes sowie der Bürgerdienste geführt.
Zu Ihren Fragen:
„Wie hat sich die Stadt Dortmund auf die zu erwartende, hohe Anzahl von Studierenden zum
Wintersemester 2013 / 2014 vorbereitet? Insbesondere in den Bereichen:
Mobilität (Kapazität ÖNPV, SPNV, H-Bahn, Radwege u. Ä.)
Wohnungswesen (Wohnraum für Studenten, Übergangslösungen u. Ä.)
Verwaltung (Bürgerdienste u. Ä.)
Welche Gründe hat das Studentenwerk Dortmund, nicht mit der DOGEWO in Sachen
Wohnen zu kooperien?“
kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Bereich Mobilität
ÖPNV
Mit dem "doppelten Abiturjahrgang", der zum Wintersemester 2013 an den Universitäten
eintrifft, erwarten DSW21 einen weiteren Anstieg der Fahrgastzahlen. Aus diesem
Grund passen sie ihr Angebot auf der wichtigsten Achse zwischen der Stadtbahnlinie U42
(Knoten "An der Palmweide"), der Universität und dem Technologiepark an:
Die Buslinien erhalten optimierte Fahrzeiten, um die Anschlüsse zur Stadtbahn U42 bestmöglich
und zuverlässig zu gewährleisten. Zusätzliche Standzeiten sollen insbesondere für die
Buslinie 462 die Pünktlichkeit und somit auch die Anschlusssicherheit deutlich verbessern.
Linie 445
Im Bereich Universität erfolgt eine Angebotsveränderung und Kapazitätserhöhung,
um dem zu erwartenden Nachfrageanstieg gerecht zu werden. Hierzu werden dort Erweiterungen
des Angebots vorgenommen. Auf der Linie 445 wird das Angebot neu strukturiert:
Der Betrieb im Abschnitt Palmweide – Universität – Technologiepark wird montags bis freitags
ganztägig im Zeitraum 7:30-19:30 Uhr angeboten (bei um ca. 10 Minuten verschobener
Fahrplanlage).
Ebenso angepasst und bedarfsgerecht ausgeweitet werden die morgendlichen Verstärkerfahrten
im Abschnitt Barop – Universität – Technologiepark. Diese werden aber, um bedarfsgerechte
Anpassungen zu ermöglichen, künftig nicht mehr veröffentlicht.
Linien 447 Morgens wird an Schultagen eine zusätzliche Verstärkerfahrt der Linie 447 von
Dorstfeld (ab Wittener Straße 8:01 Uhr) in Richtung Universität angeboten. Sonn- und feiertags
wird die Fahrt ab Hacheney 19:21 Uhr bis Revierpark verlängert (anstelle Bandelstraße).
Linie 462 Im Bereich Universität erfolgt eine Angebotsveränderung und Kapazitätserhöhung,
auch im Hinblick auf einen ab Herbst 2013 zu erwartenden weiteren Nachfrageanstieg. Die
Buslinie 462 erhält daher im Bereich Universität eine um etwa 10 Minuten
verschobene Fahrplanlage, so dass der 10-Minuten-Takt mit der Linie 445 erhalten
bleibt. Durch zusätzliche Standzeiten und verlängerte Übergangszeiten an den Knoten wird
die Anschlussgewährleistung vor allem in den Hauptnachfragezeiten deutlich
verbessert.
H-Bahn
Im Oktober 2012 wurde die H-Bahn-Haltestelle Campus Süd durch einen zusätzlichen Bahnsteig
und ein ca. 70 Meter langes weiteres Gleis ausgebaut, so dass in Spitzenzeiten künftig
pro Stunde bis zu 1.080 statt bislang 540 Fahrgäste allein mit der Linie 2 (Campus Süd –
Campus Nord) pendeln können. Diese Engpassbeseitigung hat bereits eine erhebliche Verbesserung
und Entspannung in diesem Bereich gebracht.
Weiterhin ist H-Bahn21 zuversichtlich, dass die Reparatur des 4. Fahrzeugs bis zum Semesterbeginn
abgeschlossen sein wird, so dass zu diesem Zeitpunkt alle Fahrzeuge zum Einsatz
kommen können.
Die Wartungstermine, für die H-Bahn21 bislang immer ein Fahrzeug in Reserve gehalten
hatte, werden so umdisponiert, dass in den Spitzenzeiten grundsätzlich alle vier Fahrzeuge
bereitstehen.

SPNV
Seit dem 01.10.2012 hat der VRR eine zusätzliche Fahrt auf der Linie S1 um 08:04 Uhr ab
Dortmund Hauptbahnhof bis Bochum Hbf bestellt.
Weiterhin beabsichtigt der VRR vor dem Hintergrund der zu erwartenden Verkehrsnachfrage
durch den doppelten Abiturjahrgang sowie auf der Grundlage der bisherigen Fahrgastzahlen
in der morgendlichen HVZ eine weitere Fahrt sowie nachmittags zwei weitere Fahrten auf
der S1 zwischen Dortmund und Bochum während der Vorlesungszeiten einzusetzen.
Eine Umsetzung dieses Angebots ist aufgrund der Fahrzeugverfügbarkeit – die derzeit noch
geprüft wird - allerdings frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 möglich.
Der VRR hat mitgeteilt, dass er nach der möglichen Einführung der zusätzlichen Fahrten die
Verkehrsnachfrage weiter beobachten und das Angebot ggf. weiter modifizieren wird.

Radwege
Die Radwegeinfrastruktur wurde und wird sukzessiv verbessert. Mit der Fertigstellung der
Schnettkerbrücke steht eine gute Verbindung ins Kreuzviertel und die weiteren Innenstadtquartiere
zur Verfügung. Ab November (Fertigstellung der NS IX) gibt es eine weitere Verbindung
nach Norden.
Des Weiteren ist vorgesehen, den Vogelpothsweg zwischen Otto-Hahn-Straße und Emil-
Figge-Straße umzubauen. Teil der Baumaßnahme sind beidseitige Radwege. Die Planungsarbeiten
sind abgeschlossen. Im November soll der Baubeschluss herbeigeführt werden. Der
Umbau soll bis Herbst 2014 abgeschlossen sein.
Im Rahmen des Modellvorhabens „Öffentliche Fahrradverleihsysteme“ sind 3 Metropolradruhr-
Stationen im Universitätsbereich aufgebaut worden (S-Bahn-Haltepunkt, Endstation HBahn,
ISM). Das Modellvorhaben ist abgeschlossen. Weitere Stationen sollen folgen, wenn
Asta und der Betreiber des Leihradsystems (nextbike) sich – analog zu Bochum – vertraglich
einigen und einen vergünstigten Zugang für Studenten schaffen („Campusrad). Beide Vertragspartner
verhandeln miteinander. Vorgesehen ist bis zu 14 neue mit zusätzlichen ca. 200
Räder-Stationen an der Universität bzw. in dessen Umfeld zu installieren. Ziel ist die Betriebsaufnahme
zum Beginn des Sommersemesters 2014 (März / April).
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb der Universität hat im Rahmen des Masterplans Wissenschaft
zugesagt weitere Abstellmöglichkeiten im Universitätsbereich zu schaffen.
Wohnungsmarktsituation für Studierende in Dortmund
Angebot
Insgesamt stellt sich der Wohnungsmarkt in Dortmund als ausgeglichen dar. Die strukturelle
Wohnungsleerstandsquote beträgt 2 %. Allerdings sind im Teilmarkt der preiswerten Mietwohnungen
Anspannungstendenzen erkennbar. Dieser Wohnraum wird von Personen mit
geringem Einkommen nachgefragt, zu denen in der Regel auch Studierende gehören. Im Vergleich
zu anderen Hochschulstädten wie Köln oder Münster mit deutlich angespannten Wohnungsmärkten
steht den Studierenden in Dortmund auch auf Grund des geringeren Mietniveaus
ein breiteres Angebotsspektrum zur Verfügung.

Nachfrage
Der Stadt Dortmund liegen keine aussagekräftigen Daten vor, die Rückschlüsse darauf zulassen,
wie viele Studierende insgesamt in Dortmund leben und wie viele wegen des Studiums
nach Dortmund ziehen. Die rund 3.000 Plätze in den Dortmunder Studentenwohnheimen sind
vollständig belegt. Es gibt lange Wartelisten. Die Nachfragewünsche sind sehr unterschiedlich.
Inzwischen bevorzugen viele Studierende eine eigene Wohnung im urbanen Umfeld mit
guter ÖPNV-Anbindung zur Hochschule.
Entgegen vorheriger Annahmen, hat sich die Zahl der Studienanfänger (Erstsemester) im
Wintersemester 2013/2014 an den beiden größten Dortmunder Hochschulen (Technische
Universität und Fachhochschule) im Vergleich zum Vorjahr nur leicht erhöht. Somit wird die
Wohnraumachfrage durch Studierende voraussichtlich nicht wie erwartet sprunghaft steigen,
aber auf einem hohen Niveau bleiben. Bisher haben sich nur sehr wenige Studentinnen und
Studenten beim Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend registrieren lassen bzw. eine
Bezugsgenehmigung für eine geförderte Wohnung beantragt. Es ist davon auszugehen, dass
sich die Studierenden überwiegend auf dem freien Wohnungsmarkt versorgen.
Maßnahmen und Initiativen der Stadt Dortmund und anderer Akteure
Im Februar 2012 hat die Stadt Dortmund einen Runden Tisch „Studentisches Wohnen in
Dortmund“ organisiert. Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen, Studierendenvertretungen,
Wohnungswirtschaft, Mietervereine, Stadtverwaltung und des Studentenwerkes
tauschten sich zum Thema aus. Es wurde die Bereitschaft zu bilateralen Gesprächen und Kooperationen
signalisiert, um die Informationsmöglichkeiten über bestehende Wohnraumangebote
für Studierende zu verbessern und Potenziale zur Schaffung neuer Wohnraumangebote
abzuklären.
Weitere Maßnahmen der Stadt Dortmund
Handlungsfeld „Studentisches Wohnen“ im Masterplan Wissenschaft
Infoblatt „Tipps zur Wohnungssuche für Studierende in Dortmund“ als Download im
Internet (siehe Anlage)
Investorenberatung über Wohnraumfördermittel zum Neubau oder Umbau von Studentenwohnheimen des Landes NRW Beratung und Aktivierung von privaten Eigentümern in den Stadterneuerungsgebieten Rheinische Straße und Nordstadt
Maßnahmen des Studentenwerks Dortmund und der Wohnungswirtschaft
Neubau eines Studentenwohnheims mit 128 Plätzen (Am Gardenkamp 43 und 45) durch
das Studentenwerk. Eröffnung im November 2013
Ankauf von Problemimmobilien durch die DOGEWO21 (Beschreibung: siehe unten)
Gewährung von Mietvergünstigungen oder „Starthilfen“ für Studierende durch verschiedene
Wohnungsunternehmen Ankauf von Problemimmobilien durch die DOGEWO21
Zu Jahresbeginn hat die DOGEWO21 insgesamt 17 Mehrfamilienhäuser mit rund 140 Wohnungen
in der Nordstadt und im Stadtbezirk Eving aufgekauft. Ein Teil der Wohnungen in der
Nordstadt soll nach der Instandsetzung und Modernisierung an Studierende vermietet werden
- unter anderem im Bereich der Nettelbeckstraße und Scharnhorststraße.
Ursprünglich wurden dem Studentenwerk Dortmund am Standort Nettelbeckstraße/
Scharnhorststraße insgesamt 36 Wohnungen zur An- und Weitervermietung an Studierende
angeboten. Es fanden Gespräche zwischen DOGEWO21 und dem Studentenwerk über Art
und Umfang der notwendigen Sanierungsarbeiten und gewünschten Ausstattung statt. Nach
Auskunft des Studentenwerks bestehen dort jedoch Bedenken, dass die Anmietung von studentischem
Wohnraum in dieser Lage mit einem zu hohem Risiko verbunden sein könnte. Die
Objekte wurden im Vergleich zu den übrigen vom Studentenwerk angebotenen preisgünstigen
Wohnheimplätzen mit geringerer Wohnfläche hinsichtlich der Kosten und der größeren Entfernung
zu den Hochschulen als eher unattraktiv eingestuft. Das Angebot der DOGEWO21
wurde vom Studentenwerk nicht angenommen.
Fazit und Ausblick zur Situation auf dem Wohnungsmarkt
Die Situation für wohnungssuchende Studierende in Dortmund hat sich in den letzten Jahren
leicht angespannt. Auch wenn nicht jeder wohnungssuchende Studierende direkt eine passende
Wohnung finden wird, bietet der Dortmunder Wohnungsmarkt aktuell noch ausreichend
Wohnraum. Eventuell müssen Einschränkungen bezogen auf die Lage in Kauf genommen
werden.
Experten nehmen an, dass die Nachfrage nach studentischem Wohnraum in den nächsten drei
bis fünf Jahren noch auf einem ähnlich hohen Niveau bleiben und dann wieder etwas abflachen
wird. Großangelegte Neubauprojekte für Studentenwohnheime werden daher aus wohnungswirtschaftlicher
Sicht nicht als geeignetes Mittel gesehen, um das eher kurzfristige
Nachfragehoch aufzufangen. Einige Dortmunder Wohnungsmarktakteure haben die Situation
erkannt und handeln im angemessenen Rahmen. Initiativen weiterer Eigentümerinnen und
Eigentümer würden zu einer Entspannung der Nachfragesituation beitragen. Die Stadt Dortmund
ist unterstützend tätig.

Bürgerdienste
Die Bürgerdienste gehen davon aus, die sich aus der steigenden Studierendenzahl ergebenden
Kundenkontakte mit dem vorhandenen Personal bewältigen zu können, zumal die ersten hier
entstehenden Kontakte in der besucherärmeren Wintersaison anfallen. Die sich ergebenden
zusätzlichen Kundenkontakte bewegen sich voraussichtlich im normalen Schwankungsbereich.
Sollten sich wider Erwarten höhere Aufwände ergeben, muss ggf. im nächsten Jahr
nachgesteuert werden.

Anlagen
- Tipps zur Wohnungssuche für Studierende in Dortmund
- Medieninfo der TU Dortmund „Wir sind vorbereitet


AUSWI, 13.11.2013:

RM Dr. Brunsing bedankt sich für die Stellungnahme und macht die Verwaltung ergänzend zum Thema Radverkehrinfrastruktur darauf aufmerksam, dass durch die Befahrung des nördlichen Bereiches der Schnettkerbrücke und der Emil-Figge-Straße (NS IX), mit dem starken KFZ-Verkehr an der Abfahrt Dortmund- Barop, für den Radverkehr Probleme bestehen, die Fahrbahn zu queren. Da dies seiner Meinung nach eine erhöhte Unfallgefahr mit sich bringe, bittet er die Verwaltung darum, in den Zeiten hohen Radverkehrsaufkommens Richtung Uni z.B. morgens zwischen 8.00 Uhr und 8.30 Uhr, diesen an den Einfahrten (am Parkplatz und an dem Kreisverkehr Emil-Figge-Straße (NS IX) entsprechend zu sichern.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.19
Fahrradverbindung Innenstadt Universität
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08987-13-E2)
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08987-13-E1):

„Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten, den folgenden Antrag zur
Abstimmung zu stellen:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beauftragt die
Verwaltung, die Fahrradverbindungen aus der Innenstadt zur Universität auf Mängel
zu überprüfen und bis zum Spätsommer 2013 so zu ertüchtigen, dass das Fahrrad im
Herbst 2013 eine attraktive Verkehrsmittelalternative für Studierende sein kann. Dazu
gehört auch die Verbesserung der Beschilderung.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fordert die Verwaltung
auf, sich bei strassen.nrw für eine Beleuchtung des nördlichen parallelen
A 40-Radwegs zwischen Südfriedhof und Friedrich-Henkel-Weg einzusetzen bzw. bei
eigener Zuständigkeit selber zu installieren.

3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fordert die Verwaltung
auf, sich bei strassen.nrw für einen regelmäßigen Winterdienst auf diesen
Wegen einzusetzen.

Begründung
Im Sommer 2013 wird der doppelte Abiturjahrgang entlassen, aus dem ein Teil an der
Dortmunder Universität studieren wird. Weder die öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahn,
Stadtbahn, Bus) werden die zusätzlichen Studierendenzahlen transportieren können, noch
sind ausreichend Parkplätze im Uni-Umfeld für Kfz vorhanden. Aus diesem Grund sollten
die vorhandenen Engstellen, Unebenheiten sowie Angsträume im Radverkehrsnetz zwischen
Innenstadt und Universität beseitigt werden. Außerdem müssen diese Verbindungen
bei Schnee und Eis nutzbar sein. Hinsichtlich der Beleuchtung sollte die Möglichkeit
einer Förderung / Contracting durch Dritte bspw. für LED-Leuchten geprüft werden.“


AUSWI, 06.02.2013:

RM Dr. Brunsing erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

RM Pisula bittet darum, den Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten.

RM Harnisch äußert die Bitte an die Verwaltung, bei dieser Prüfung nicht nur die Belange der im Antrag erwähnten Studierenden sondern der gesamten Bevölkerung zu betrachten.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den o.a. Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen einstimmig, zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung, mit der Bitte um entsprechende Berichterstattung in einer der nächsten Sitzungen.



AUSWI, 13.11.2013:

hierzu liegt vor Stellungnhame der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08987-13-E2):



„vielen Dank für Ihren Antrag vom 06.02.2013. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt,
Bereich Mobilitätsplanung, sowie das Tiefbauamt haben die Punkte in der Zwischenzeit
bearbeitet, so dass ich Ihnen heute folgende Rückmeldung geben kann:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beauftragt die
Verwaltung, die Fahrradverbindungen aus der Innenstadt zur Universität auf Mängel
zu überprüfen und bis zum Spätsommer 2013 so zu ertüchtigen, dass das Fahrrad im
Herbst 2013 eine attraktive Verkehrsmittelalternative für Studierende sein kann. Dazu
gehört auch die Verbesserung der Beschilderung.

Die Hauptwegeverbindungen aus der Innenstadt zur Universität (Beurhausstraße /
Möllerstraße / Lindemannstraße / Kreuzstraße / Neuer Graben / Kuithanstraße)
befinden sich in einem nutzungsentsprechend insgesamt guten Zustand. Im November
kommt die Verbindung entlang der neuen NS IX hinzu. Für eine Beschilderung stehen
derzeit keine Mittel zur Vefügung. Für Permanentnutzer, wie die Studenten, ist eine
Wegweisung zur Uni aber auch nachrangig. Diese Klientel sucht sich zu
Semesterbeginn den Weg über Karten/ Internet/Navigationssysteme und fährt dann die
jeweils beste Route. Geeignete Routen können zudem mit Hilfe des
Fahrradstadtplanes Dortmund zusammengestellt werden.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fordert die
Verwaltung auf, sich bei strassen.nrw für eine Beleuchtung des nördlichen parallelen
A 40-Radwegs zwischen Südfriedhof und Friedrich-Henkel-Weg einzusetzen bzw. bei
eigener Zuständigkeit selber zu installieren.

Der Abschnitt von Wittekindstraße bis Schnettkerbrücke liegt in der Baulast von
Straßen.NRW. Der anschließende Abschnitt liegt in der Baulast der Stadt Dortmund
(Teil der NS IX, freie Strecke). Der Landesbetrieb lehnt eine Beleuchtung von Straßen
und Wegen grundsätzlich ab. Für den in eigener Baulast befindlichen Abschnitt ist
- wie sonst an Außerortsstrecken auch - bislang keine Beleuchtung vorgesehen. Sie
wäre in diesem Bereich grundsätzlich zu begrüßen, es stehen hierfür aber ebenfalls
keine Mittel zur Verfügung.

3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fordert die
Verwaltung auf, sich bei strassen.nrw für einen regelmäßigen Winterdienst auf diesen
Wegen einzusetzen.

Die Stadt Dortmund hat mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW einen Vertrag
geschlossen und die Unterhaltung der begleitenden Radwege übernommen. Die in
Rede stehenden Streckenabschnitte sind nach der städtischen Reinigungssatzung als
Wege außerhalb der geschlossenen Ortschaft anzusehen und fallen damit in die
Stufe III. Bei Straßen und Wegen dieser Kategorie ist kein Regelreinigungs- und
-winterdienst vorgesehen.
Für einen Teil des Radwegenetzes nimmt die EDG im Auftrag der Stadt Dortmund
den Reinigungs- und Winterdienst vor. Zur Zeit laufen Gespräche zwischen der
Fachverwaltung, dem ADFC und VCD sowie dem Agenda-Arbeitskreis Verkehr,
dieses Netz neu zu ordnen. Die Verbindungen Universität – Innenstadt werden in diese
Überprüfung einbezogen. Auch aus Sicht der Verwaltung kommt diesen
Streckenabschnitten besondere Bedeutung zu.“

AUSWI, 13.11.2013:

RM Dr. Brunsing bedankt sich für die Antwort, macht aber gleichzeitig deutlich, dass er kein Verständnis dafür habe, dass hier keine Mittel für die Beschilderung und Beleuchtung zur Verfügung stünden.

Er verweist hierzu noch mal darauf, dass die Kommunalrichtlinien zu Kommunalen Klimaschutzkonzepten sowohl eine Förderung für Radverkehrsbeschilderung als auch eine Finanzierung von modernen Leuchtmitteln beinhalten. Er bittet die Verwaltung darum, noch mal zu prüfen, ob diese sich in Verbindung mit einer solchen Förderung nicht doch noch in der Lage dazu sehe, auf die beiden Punkte einzugehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Satdtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o. a. Stellungnahme Verwaltung zur Kenntnis.




5. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 5.1
Abriss und Neubau des Schulbiologischen Zentrums
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11334-13)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 11334-13):

„Wir bitten auf dem Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 13. November 2013.

Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund bittet die Immobilienwirtschaft um eine Stellungnahme zum geplanten Abriss des Schulbiologischen Zentrums aufgrund von Baumängeln.

Begründung:

Auf Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtbezirk Hombruch fand im Frühjahr 2013 ein Ortstermin der Bezirksvertretung Hombruch im Schulbiologischen Zentrum statt. Dabei haben Immobilienwirtschaft (und später das Gesundheitsamt) der Stadt Dortmund die Räumlichkeiten des Schulbiologischen Zentrums als alt, aber intakt gekennzeichnet. Wenige Monate später sollen nach Aussage von Stadtdirektor Jörg Stüdemann die Räumlichkeiten in einem derart schlechten Zustand sein, dass ein kurzfristiger Abriss und Neubau notwendig sei. Die Diskrepanz der Einschätzung wirft aus unserer Sicht Fragen auf.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die Vorgehensweise des Eigenbetriebs Sport- und Freizeitbetriebe erst in der Sitzung des AKSF am 5. November 2013 durch den Kämmerer bekannt wurde und ein Abriss und Neubau haushaltsrelevant wären.“


AUSWI, 13.11.2013:

Zu den Hintergründen dieses Punktes verweist RM Dr. Brunsing auf die schriftlich vorliegende Begründung hierzu und betont, dass seine Fraktion sich wünsche, dass die Widersprüche zwischen den Aussagen des Kämmerers und der Immobilienwirtschaft hier aufgelöst würden.

Herr Lürwer betont, dass die Immobilienwirtschaft diesen Kenntnisstand nicht habe. Man habe den Mitgliedern der Bezriksvetretung - Hombruch mit Datum: 16.05.2013 einen schriftlichen Sachstand zukommen lassen. Inhalt diese Sachstandsberichtes sei nach wie der Kenntnisstand der Fachverwaltung.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, RM Reuter, bestätigt RM Dr. Brunsing dass diese mündliche Stellungnahme in Bezug auf die vorliegende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis die Grünen ausreichend sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 6.1
Einzelsatzung gem. § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Schliepstraße von Ostenhellweg bis " Neben dem Brand " und " Auf dem Brand " von Ostenhellweg bis " Neben dem Brand "
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08294-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW ( KAG ) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Schliepstraße von Ostenhellweg bis „ Neben dem Brand ” und „ Auf dem Brand ” von Ostenhellweg bis „ Neben dem Brand ”

zu TOP 6.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Anlage " Weddepoth " von Kampstraße bis Westenhellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10514-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Anlage „ Weddepoth ” von Kampstraße bis Westenhellweg.


zu TOP 6.3
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10954-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 6.4
Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10861-13)
Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Dr. Falk sowie Herrn Lürwer beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke, Fraktion FDP/BL und Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

zu TOP 6.5
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund":
Betriebssatzung, Wirtschaftsplan 2014
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10847-13)

Hierzu liegt zwecks Information zum 6. Beschlusspunkt der heutigen Vorlage (DS-Nr.: 10847-13) vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2013:

Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund 2014ff
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10439-13)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte in der Sitzung folgenden Antrag, der von der
Bezirksvertretung Aplerbeck einstimmig beschlossen wird:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht für die Maßnahme – Erschließung Sölder Waldstraße
– wegen der bezirklichen Bedeutung ausschließlich ihre Zuständigkeit und ihre
Beschlusskompetenz.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, prüfen zu lassen, warum die von der Verwaltung
aufgeführte Maßnahme – Erschließung Sölder Waldstraße – eine überbezirkliche Bedeutung
hat. Gründe für eine überbezirkliche Einstufung der Maßnahme kann die Bezirksvertretung
Aplerbeck nicht erkennen.“
Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht für jede Maßnahme eine Vorlage für einen
Baubeschluss.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die
folgenden Maßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung zu beschließen:
- KE Wittbräucker Straße/Kreuzung Berghofer Straße
- KB Intückenweg
- KE Marsbruchstraße
- KE Schüruferstraße Kneebuschstr. bis Schürener Straße

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig die Durchführung der in der Anlage 1
für den Stadtbezirk Aplerbeck aufgeführten Kanalbaumaßnahmen mit bezirklicher
Bedeutung.“



AUSWI: 13.11.2013:

Nachragen zur Vorlage werden durch Herrn Dr. Falk beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Punkte 1. – 5. der Vorlage (Punkt 5 unter Beachtung der heutigen Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu TOP 3.1 , bzgl. der Besetzung der Funktion der kaufmännischen Leitung im Eigenbetrieb Stadtentwässerung) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke und Fraktion FDP/BL) sowie bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

1. Der Rat der Stadt beschließt die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund.

2. Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2017.

3. Der Rat der Stadt beschließt eine Vorabgewinnausschüttung des geplanten Jahres-überschusses 2014 in Höhe von 10.465.574 EUR an den städtischen Haushalt. Von diesem Betrag werden 5.964.300 EUR dem Eigenbetrieb im Jahr 2014 zu Investitionszwecken wieder zugeführt. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt. Der Eigenbetrieb nimmt am städtischen Cash-Pooling teil. Im Bereich Finanzierung werden die Dienstleistungen der Stadtkämmerei in Anspruch genommen.

4. Der Rat der Stadt überträgt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) die Aufgabe des Betriebsausschusses gemäß § 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund.

5. Der Rat der Stadt bestellt den derzeitigen Leiter der Abteilung Stadtentwässerung und stellvertretenden Amtsleiter des Tiefbauamtes, Herrn Dr.-Ing. Christian Falk zum technischen Betriebsleiter und Herrn Ulrich K. Butterschlot zum kaufmännischen Betriebsleiter.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst zu Punkt 6. der Vorlage mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke und Fraktion FDP/BL) sowie bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss:


6. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI)
beschließt gemäß den aktuell geltenden Zuständigkeiten die Investitionsmaßnahmen
überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen von 300.000 EUR pro
Maßnahme. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL)
beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einer Höhe von
2.000.000 EUR pro Maßnahme. Der Rat der Stadt beschließt die Investitionsmaßnahmen
überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 2.000.000 EUR pro Maßnahme. Die
vorgeschriebene Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgte bzw. erfolgt mit der
Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund" (Drucksache-Nr.:
10439-13). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.




zu TOP 6.6
Erneuerung der Lichtsignalanlagen Huckarder Straße / Franziusstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10485-13)
RM Brunsing möchte wissen, ob es sich bei der hier bezeichneten Lichtsignalanlage um dieselbe Anlage handelt, zu der bereits vor Änderung : 1-12 1-2 Wochen in der Zeitung zu lesen war, dass diese bereits fertig gestellt worden sei.

Herr Schließler sagt zu, dass die Beantwortung dieser Frage im Nachgang zur heutigen Sitzung erfolgen werde.

Herr Dr. Brunsing zeigt sich hiermit einverstanden, bittet aber darum, die heute vorliegende Vorlage erneut dem Ausschuss vorzulegen, wenn es sich doch um die Anlage handeln sollte, welche bereits offiziell eingeweiht wurde.

Man einigt sich auf diese Vorgehensweise aber auch darauf, dass heute der Beschluss zu der Vorlage gefasst werden soll.

Dieser lautet wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlagen Huckarder Straße / Franziusstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 150.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014436 – LSA Huckarder Straße / Franziusstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2013: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.400,00 Euro.


zu TOP 6.7
Baustellenabsicherung für Rad- und Fußverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11110-13)
Bündnis 90 / Die GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht hinsichtlich der Führung des Rad- und Fußverkehrs in Baustellen und der städtischen Überwachung der Tiefbauunternehmen hinsichtlich der Einhaltung von Vorgaben und entsprechenden Richtlinien.

Begründung:

In Dortmunds Straßennetz werden aktuell zahlreiche Tief- und Kanalbauarbeiten durchgeführt. Zur Sicherung von Arbeitsstellen im Geh- und Radwegebereich hat die Stadt u.a. Regelpläne gemäß einschlägiger Richtlinien aufzustellen. Zudem ist die Stadt neben den ausführenden Baufirmen bzw. dem Bauherrn verkehrssicherungspflichtig.

Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden in NRW (AGFS) hat 2009 eine Publikation zur Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen in 2. Auflage veröffentlicht, an der der Dortmunder Fahrradbeauftragte begleitend mitgewirkt hat. Darin sind Mindestbreiten in Baustellenbereichen von 1,00m (Radweg) bzw. 1,30m (Gehweg) bis 2,00m (gemeinsamer Fuß-/Radweg) angegeben.
In der Praxis stellt sich allerdings heraus, dass diese Breiten nur selten eingehalten werden. Ursachen und Lösungsmöglichkeiten sollten der Politik vorgestellt werden.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



7. Angelegenheiten des Vergabe - und Beschaffungszentrums

zu TOP 7.1
Bericht zur Gründung des Mobilitätszentrums und zur Projektarbeit im Gründungsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10457-13)

Nachfragen zu Vorlage werden durch Herrn Wichmann beantwortet.

Der Bitte des Herrn Dr. Brunsing, dem Ausschuss zukünftig weitere Informationen über die Kosten/Nutzen-Entwicklung vorzulegen, entspricht Herr Wichmann, indem er ankündigt, dass dem Ausschuss ohnehin weitere Informationen über die gesamte Entwicklung der Angelegenheit vorgelegt würden.

Herr Lürwer betont, dass er es für ein ganz wichtiges Thema innerhalb der Verwalte halte, wie die interne Mobilität organisiert werde und dass die Verwaltung dies engagiert, möglichst kostengünstig und unter ökologischen Gesichtspunkten optimiert angehen werde.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Gründung des Mobilitätszentrums und zur Projektarbeit im Gründungsjahr zur Kenntnis.


8. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
-nicht besetzt-

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Reduktion der Luftbelastung an der Brackeler Straße durch Anschaffung einer stationären Verkehrsüberwachungsanlage (Blitzanlage)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09458-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die beabsichtigte Beschaffung und Installation einer stationären auf induktionsschleifenfreier Lasertechnik beruhenden Verkehrsüberwachungsanlage zur Ahndung von Durchfahrts- und Geschwindigkeitsverstößen zur Kenntnis.
Es handelt sich dabei um eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, die bei Fahrzeugen zusätzlich zwischen PKW und LKW klassifizieren kann.

zu TOP 10.2
Projekt "Energiesparservice"
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2013
(Drucksache Nr.: 10525-13-E1)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2013 vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des
Ausschusses um einen Sachstandsbericht zur Finanzierung des Projekts
„Energiesparservice“ des Caritas-Verbandes Dortmund. Zusätzlich bitten wir um die
Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Seit wann war der Fachverwaltung bekannt, dass aus ihrer Sicht eine Finanzierung des
Projektes durch eine Senkung der von der Stadt getragenen Kosten der Unterkunft für
ALG-II-Empfängerinnen im beabsichtigten und benötigten Umfang nicht realisierbar
ist?
2. Wann, wie und in welcher Form ist der Caritasverband über diese Einschätzung
informiert worden?
3. Welche Gespräche sind daraufhin mit der Caritas geführt worden? Mit welchen
Ergebnissen?
4. Warum sind die politischen Gremien erst mit der Vorlage für den Finanzausschuss am
11. Juli über die o.g. Einschätzung der Verwaltung Informiert worden?
5. Wie wird nach der Ablehnung der Verwaltungsvorlage durch den Rat am 19. Juli nun
die beschlossene Finanzierung sichergestellt?

Begründung:
In seiner Sitzung am 20.Dezember 2012 hat der Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen
beschlossen, den kommunalen Zuschuss für das Projekt „Energiesparservice“ der Caritas
auf 218.000 Euro für die Jahre 2013-2015 zu erhöhen. Ein Beschlussvorschlag der
Verwaltung zur Einstellung dieses Zuschusses fand in der Sitzung des Rates am 18. Juli
keine Mehrheit. Vor diesem Hintergrund gilt der o.g. Haushaltbeschluss weiterhin. Die
Verwaltung bleibt aufgefordert, eine Finanzierung sicher zu stellen.

Der Vorsitzende macht deutlich, dass die Zuständigkeit für die Beantwortung der Fragen bei
6/Dez liege und eine Diskussion darüber folgerichtig auch im AUSWI zu führen sei. Nach
einer kontrovers geführten Diskussion darüber, ob zumindest diese Antwort auch im ASAG
behandelt werden könne, lässt der Vorsitzende über diese Forderung von Herrn Beckmann
(B’90/Die Grünen) abstimmen. Mit 15 Nein-Stimmen und 5 Ja-Stimmen lehnt der
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine erneute Thematisierung im ASAG ab und
leitet den gesamten Vorgang zuständigkeitshalber an den AUSWI weiter.“


AUSWI, 13.11.2103:

Herr Dr. Mackenabch kündigt an, dass er den Ausschuss zu diesem Thema in der kommenden Sitzung informieren werde.





zu TOP 10.3
Grundwasserbelastung in Husen-Kurl
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10466-13-E1)

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke) (DSNr.: 10466-13-E1)

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung ( Drucksache Nr.: 10466-13-E2)

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.09.2013, die ich im Folgenden beantworte.
Aufgrund der umfangreichen Untersuchungen in der Vergangenheit, der langen
Vorgeschichte und der komplexen Gesamtsituation habe ich der konkreten Beantwortung der
Fragen einen Sachstandsbericht vorweg gestellt:

1. Historie und räumliche Einordnung
Das frühere Betriebsgelände der Zeche und Kokerei Kurl befand sich zwischen den
Ortskernen von Husen und Kurl, eingegrenzt durch die Husener Straße im Süden und Westen,
der Bahnlinie im Norden und einer gedachten Verlängerung der Wickeder Straße im Osten.
Ein kleiner Teilbereich des Betriebsgeländes lag zwischen der Husener Straße und der Körne
gegenüber der Schule. Aufgrund der heutigen Nutzung und der Besitzverhältnisse lässt sich
das Gesamtgelände in 4 Bereiche aufteilen:

 Westteil mit den früheren Kokereianlagen, derzeit Brachfläche
 Mittelteil ehemals Zechengelände, nur teilweise genutzt
 Ostteil ehemals Zechengelände, heute Einzelhandelsstandort
 Frühere Kläranlage südl. Husener Straße, zeitweise Parkplatz Deilmann-Haniel, heute
ungenutzt.

Die geschichtliche Entwicklung von Zeche und Kokerei weist folgende Eckpunkte auf:
1863 Beginn des Zechenbetriebs Kurl (Schacht 1 und 2) durch Umbenennung der
Schächte Asseln 1 und 2 der Zeche Massener Tiefbau
1885 Inbetriebnahme der ersten Kokerei (bis 1894 130 Öfen)
1899 Übernahme von Zeche und Kokerei durch die Harpener Bergbau AG
1908 Inbetriebnahme einer neuen Kokerei mit 160 Öfen nach Abbruch der alten
Kokerei-Anlagen, Bau einer Ammoniakfabrik
1914 Inbetriebnahme Benzolfabrik
1928 Stilllegung des Kokereibetriebes
1931 Stilllegung des Zechenbetriebes
1938 teilweise Wiederinbetriebnahme der Schächte 1 und 2, u.a. zur Wasserhaltung
für die Zechen Scharnhorst und Gneisenau
ca. 1960 Abbruch der oberirdischen Betriebsanlagen
1981/82 Verfüllung der Schächte 1 und 2
1983 Entlassung aus der Bergaufsicht

2. Untersuchungsschritte und Bewertung
Die Kontaminationssituation verursacht durch den Betrieb der Zeche und Kokerei Kurl wurde
in mehreren Phasen untersucht.
Im Jahr 1987 wurde eine erste Untersuchung durch den Gutachter Dr. Hoffmann durchgeführt
(AUSW-Vorlage vom 25.08.1987). Betrachtungsraum war das gesamte Zechen- und
Kokereigelände.
Die Sondierungen ergaben teils mehrere Meter mächtige Anfüllungen aus Bergematerial,
Bauschutt, Aschen und Schlacken. Zwei Hauptverunreinigungsschwerpunkte konnten erkannt
werden. Zum einen der Bereich der früheren Nebengewinnungsanlagen der Kokerei im
Westteil des Geländes sowie die frühere Kläranlage zwischen Husener Straße und Körne.
Auf beiden Flächen wurden starke Bodenbelastungen an polycyclischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAK) sowie leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTX)
gefunden. Außerhalb dieser Kontaminationsschwerpunkte konnten überwiegend nur moderate
Bodenbelastungen angetroffen werden, wie sie auf Industriegeländen häufig vorliegen.
Die Untersuchung des Grundwassers in Zu- und Abstrom ergab lediglich für einen östlich der
Klärbecken gelegenen Pegel eine deutliche Anreicherung mit kokereispezifischen Stoffen.
Eine weitere Untersuchung der Grundwassersituation wurde für erforderlich gehalten.
Anfang 1988 wurden nach einem öffentlichen Bürgeraufruf neun gemeldete private Brunnen
im Umfeld beprobt. Eine Nutzung zur Gewinnung von Trinkwasser lag nur für einen Brunnen

vor. Bei allen beprobten Brunnen konnte keine Beeinflussung durch kokereispezifische
Schadstoffe festgestellt werden.
1997 wurde durch das Institut Fresenius im Ostteil des Zechengeländes eine
Gefährdungsabschätzung durchgeführt vor dem Hintergrund der Planungen zur Ansiedlung
eines Einzelhandelsstandortes. Die Untersuchungen ergaben auch hier starke Auffüllungen
mit Aschen und Schlacken, die heterogen verteilt lokal auch deutliche Belastungen mit PAK
zeigten, die teilweise im GW- Schwankungsbereich lagen. Im Jahr 2000 konnte hier eine
Sanierung, basierend auf einem behördlich genehmigten Sanierungsplan, abgeschlossen
werden. Kontaminationsschwerpunkte wurden ausgebaut, das Gelände großflächig versiegelt.
Da die Untersuchung aus dem Jahr 1987 im Westteil des Geländes einer weiteren
Verdichtung und Bewertung der Grundwassersituation bedurfte, kam es 1999 zu einer
Beauftragung der Firma Geoprotect für weitere Untersuchungen im Bereich der früheren
Kokereianlagen. Neben einer Bestätigung der bisherigen Erkenntnisse zeigte sich, dass ein
erheblicher Teil der unterirdischen Teile der Kokereianlagen im Boden verblieben sind.
Teilweise wurden Bauteile angetroffen, die als ehemalige Lagerbecken interpretiert wurden,
und in denen noch Teeröl in Phase und Wasser angetroffen wurde. Diese Bereiche wiesen
naturgemäß sehr hohe Schadstoffpotentiale auf.
Durch zusätzliche Grundwasserpegel im unmittelbaren Abstrombereich sollte ein möglicher
Austrag beobachtet werden.
Die Untersuchung der Grundwassersituation im Abstrom in den Jahren 1999 bis 2004 durch
insgesamt 8 Messkampagnen ergab außer im unmittelbaren Schadensbereich nur unauffällige
Konzentrationen. Aufgrund der Schlussfolgerung, dass hier offensichtlich nur eine extrem
langsame Verfrachtung stattfindet und der Tatsache, dass keine Gefährdung der angrenzenden
Wohnbebauung erkennbar ist, wird eine weitere Beprobung in größerem zeitlichem Abstand
für sinnvoll gehalten. Die nächste Grundwasserbeprobung ist für 2014 vorgesehen.
Die früheren Klärbecken der Kokerei zwischen Husener Straße und Körne sind ebenfalls
oberirdisch abgebrochen und mit einer Parkplatzfläche überbaut worden. Aus den
vorhandenen Gutachten ist bekannt, dass hier teerhaltige Schlämme oberhalb der früheren
Beckensohle verblieben sind.
Im Jahr 1999 begann die Renaturierung der Körne in Husen/Kurl. Nachdem es bereits
während der Baumaßnahmen zum Antreffen von kokereispezifischen Verunreinigungen nahe
den ehemaligen Klärbecken gekommen war, gab es 2004 an dieser Stelle nach Abschluss der
Bauarbeiten einen deutlichen Eintrag von Teeröl in die Körne. Nach Durchführung von
sofortigen Sicherungsmaßnahmen wurde hier durch das Erdbaulabor Ahlenberg ein
Sicherungskonzept gegen weitere Schadstoffeinträge in den Bach erarbeitet. Dieses Konzept
sah neben einer baulichen Barriere am nördlichen Böschungsufer, östlich an die
Fußgängerbrücke angrenzend, eine weitere Überwachung der Grundwassersituation im
Böschungsbereich durch zusätzliche Grundwasserpegel vor. Dieses Sicherungskonzept ist in
einem Sanierungsvertrag festgeschrieben worden, verbunden mit der Forderung nach einer
erweiterten Einkapselung des Klärbeckenstandortes für den Fall einer Überschreitung der
vereinbarten Schadstoffkonzentrationen. Im laufenden Grundwassermonitoring wurde diese
Eingreifschwelle bisher nicht überschritten.

3. Abschließende Bewertung

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Gefährdung für das Grundwasser oder die Körne
gegenwärtig nicht gegeben. Es ist von einer stationären Belastungssituation auszugehen. Die
Überwachung der Grundwassersituation wird fortgesetzt.
Nach dem ausgeführten Sachstand beantworte ich die Fragen der Fraktion Die Linke in aller
Kürze:

Zu Frage 1: Wurden die Handlungsempfehlungen des Gutachters umgesetzt, wenn ja in
welcher Form? Wir bitten um einen Sachstandsbericht über die seitdem
durchgeführten Maßnahmen.
Antwort: Ja, siehe Sachstandsbericht

Zu Frage 2: Welche aktuellen Erkenntnisse zur Grundwasserbelastung in Kurl liegen der
Stadt Dortmund vor?

Antwort: ergibt sich aus dem Bericht

Zu Frage 3: Wurden die Trinkwasserbrunnen in Kurl hinsichtlich ihrer Belastungssituation
untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort: Grundsätzlich ist der Stadtteil Kurl an die öffentliche Trinkwasserversorgung
angeschlossen. Der einzige in der Nähe liegende Trinkwasserbrunnen wurde
1987 beprobt. Die Ergebnisse waren unauffällig. Heute wird der Brunnen nicht
mehr genutzt. Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet unterliegen einer
Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Zu Frage 4: Welcher Zeithorizont ist für eine Sanierung des Geländes vorgesehen? Wie
wird der Eigentümer dazu angehalten eine potentielle Gefährdung des
Grundwassers abzustellen?

Antwort: Ein Zeithorizont für die Sanierung/Wiedernutzung des Geländes liegt derzeit
nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass eine nutzungsbezogene Sanierung im
Zuge der weiteren Flächenentwicklung erfolgt.

AUSWI, 13.11.2013:

RM Kowalewski bedankt sich für die Stellungnahme und betont an dieser Stelle, dass es angesichts der langen Zeit, während der die Belastung vor Ort bereits existiere auch sinnvoll gewesen sei, in dieser Ausführlichkeit zum aktuellen Sachstand zu berichten.
Weiter möchte er ergänzend zu Frage 4 wissen, ob für den Fall einer dortigen Entwicklung (z. B. Gewerbeentwicklung) Kosten für eine Sanierung auf die Stadt zukommen würden oder man sich in diesem Fall an die private Eigentümer des Geländes wenden würde.

Herr Dr. Mackenbach erläutert hierzu, dass derzeit für die Sanierung dieses Geländes noch keine ganzheitlichen Konzepte vorliegen würden. Anders sehe es allerdings für den Bereich der Klärbecken (südlich der Husener Straße) aus. In diesem Bereich seien in den 90er Jahren entsprechende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt worden, für die auch ein Sanierungsplan aufgestellt worden sei. In diesem habe man festgelegt, dass im Fall einer weiteren Belastung der Körne, weitere Sicherungsmaßnahmen durchzuführen seien. Hierzu haben sich drei private Beteiligt verpflichtet, deren Firmennamen er hier in der öffentlichen Sitzung nicht nennen könne. Eine Komplettsanierung des Geländes sei aus seiner Sicht derzeit allerdings nicht darstellbar.
Weiter berichtet er, dass für den Bereich nördlich der Husener Straße (ehemaliges Zechengelände) derzeit keine Planungen für eine gewerbliche Nutzung bekannt seien. Der Sportplatz hätte auch nicht diese kontaminierten Bereiche tangiert.

RM Wittkamp verdeutlicht, dass der Ortsteil Husen /Kurl dringend auf eine Lösung des Problems warte damit die Entwicklung des Ortsteils nicht gehemmt werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 10.4
Sondermüll in Bergwerken
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 11172-13)

Die hierin enthaltene Bitte um Stellungnahme lautet wie folgt:


„die Medien berichten derzeit intensiv über Gefahren, die aus einer Verbringung von Sondermüll in mehrere Bergwerksschächte des Ruhrgebietes resultieren. Insbesondere eingebrachte verbrannte Filtermaterialien und Klärschlämme sollen sowohl hinsichtlich der Schwermetalllasten als auch im Bereich der aromatischen Kohlenwasserstoffe u.a. auch mit Furanen und Dioxinen schwer belastet sein. Mit der beabsichtigten Flutung der Schächte im Jahr 2018 soll eine Gefahr für das Grundwasser im gesamten Ruhrgebiet bestehen. Wir bitten zum Sachverhalt um Aufklärung und die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1) Welche Schachtanlagen sind von der Einbringung von Sondermüll betroffen. Um welche Materialien handelt es sich im Einzelnen?

2) Inwieweit stehen die Schachtanlagen des Ruhrgebietes miteinander in Verbindung, so dass bei einer Flutung der Anlagen auch Dortmunder Stadtgebiet berührt sein könnte?

3) Inwieweit wurde der Sondermüll nach seiner Einbringung vor dem Kontakt mit
Grundwasser geschützt? Welche Materialien waren im Einsatz?

4) Wurden mit eventuellen Schutzvorrichtungen Langzeittests durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5) Geht die Einbringung von Sondermüll in die Bergwerksschächte mit den geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen konform?

6) Wann wurde die Einbringung von Sondermüll in die Bergwerke genehmigt?

7) Wie hoch war die Geldersparnis beim angewendeten Verfahren im Vergleich zu einer Einlagerung des Sondermülls in der dafür ausgelegten Untertagedeponie in Herfa-Neurode?“

Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

11. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

zu TOP 11.1
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10843-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Stimmenthaltung (Gruppe der NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2011 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 2 - ab dem 01.12.2013 anzuwenden.




zu TOP 11.2
Regionale Kooperation "Geonetzwerk metropoleRuhr"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11060-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung „Geonetzwerk metropoleRuhr“ zur Kenntnis.




12. Anfragen
-nicht besetzt-

13. Sonstige Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-



Die öffentliche Sitzung wird um 16.48 Uhr beendet.




Reuter Rohr Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
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