über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 26.03.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:04 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost begrüßt die Vereinbarung zum Monitoring der Lärmbelastung nach der veränderten Verkehrssituation. Nach der Prognose bleibt die Lärmentwicklung mit 67 dB (A) bzw. 59 dB (A) nachts nur knapp unter der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung.
Soweit sich in der Realität eine Überschreitung der Grenzwerte herausstellt, wird KHS den Einbau von Schallschutzfenstern inkl. Lüftungseinrichtung mit 25prozentiger Kostenbeteiligung durch die Eigentümer anbieten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwartet die fristgerechte Zusendung dieses Gutachtens.“
„im Rahmen der Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur o.g. Ratsvorlage hat
diese dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss unter drei Bedingungen empfohlen. Hierzu
kann aus Sicht der Planungsverwaltung wie folgt Stellung genommen werden:
1. Kreuzungsbereich Alte Straße / Körner Hellweg
Dieser Knotenpunkt ist im Rahmen des „Verkehrsgutachtens zur Juchostraße bzw. der
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplans Br 143“ durch die Planersocietät im Jahr 2011
untersucht worden. Der Gutachter hat eine sehr gute Verkehrsqualität auch mit einer
Abbindung attestiert.
Auch die Fragestellung eines Abbiegeverbotes für Lkw, die von Osten kommend rechts in die
Alte Straße abbiegen wollen, ist untersucht worden. Das Ergebnis ist der BV Innenstadt-Ost
mit Schreiben von StR Jägers vom 11.09.2013 mitgeteilt worden (vgl. DS-Nr. 10152-13-E1).
Hier der wesentliche Auszug:
„Allerdings zeigt sich, dass vor allem das Rechtsabbiegen für Lastzüge aus dem Körner
Hellweg von Osten kommend in die Alte Straße nach Norden ein Problem darstellt. Das
Abbiegen ist bei korrektem Fahrverhalten nur möglich, wenn kein Fahrzeug an der Haltelinie der Signalanlage steht. Aus diesem Grund wird nach Rücksprache mit der
Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagen, das Rechtseinbiegen von Lkw zu untersagen. Pkw und der Linienverkehr, der derzeit damit kein Problem hat, dürften dann weiterhin
abbiegen.“
Da eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht im Bebauungsplan oder städtebaulichen Vertrag
geregelt werden kann, ist dies dort auch nicht aufgenommen worden. Eine Nachbesserung
erübrigt sich somit.
Die verkehrsrechtliche Anordnung des Abbiegeverbots wird durch die Straßenverkehrsbehörde
zeitnah zur Abbindung der Juchostraße angeordnet.
2. Kreuzungsbereich Alte Straße / Hannöversche Straße
Auch dieser Knoten ist in dem genannten Verkehrsgutachten durch die Planersocietät im Jahr
2011 untersucht worden. Auch mit einer Abbindung der Juchostraße kann der Knoten mit der
Qualitätsstufe C („befriedigend“) abgewickelt werden. Verkehrsmindernde Effekte durch den
Wegfall des Recyclinghofes sind nicht eingerechnet worden.
Für die Ansiedlung des Betriebshofes an der Alte Straße erfolgte im Dezember 2014 die
„Verkehrsuntersuchung für die neuen Betriebsstandorte Sunderweg und Alte Straße in
Dortmund“ durch die Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH im Auftrag der
EDG. Im Rahmen dieser Untersuchung hat am Knoten Hannöversche Straße / Alte Straße
eine erneute Verkehrszählung stattgefunden. Die Gesamtbelastung an diesem Knoten ist
gegenüber der Verkehrszählung aus 2009 in der Spitzenstunde um 2,6% zurückgegangen.
Es erfolgte ebenfalls eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit an diesem Knoten, bei dem
der zusätzliche Verkehr für den neuen Betriebshof ebenso Berücksichtigung fand, wie die
Verlagerungen durch die Abbindung der Juchostraße. Insgesamt muss durch den geplanten
Betriebshof mit einem werktäglichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen in Höhe von etwas
mehr als 300 Kfz / 24h gerechnet werden (Summe aus Quell- und Zielverkehr).
Auch dieser Gutachter kommt zu dem Ergebnis: „Qualitätsstufe C“. Diese Ablaufqualität
wird allerdings nur erreicht, wenn unterstellt wird, dass an wartenden Linksabbiegern in der
Hannöverschen Straße von Osten in die Alte Straße über den vorhandenen Radschutzstreifen
vorbeigefahren werden kann. Dies ist zulässig und erfolgt auch heute bereits so. Auch dieser
Gutachter empfiehlt keine Maßnahmen, sondern zunächst die Umsetzung des Betriebshofes
abzuwarten: „Es wird empfohlen an dieser Stelle auf die Anlage eines Linksabbiegestreifens
zu verzichten und das Verkehrsaufkommen sowie den Verkehrsablauf nach Umsetzung der
Maßnahmen erneut zu überprüfen“ (BBW GmbH 2014, S. 48).
Bei beiden Untersuchungen wird für die Verlagerung der Verkehre aus der Juchostraße auf
die Alte Straße ein „worst case“ unterstellt. Die Verteilung der verdrängten Verkehre, die im
Gutachten der Planersocietät vorgenommen wurde, erfolgt fast ausschließlich auf die Alte
Straße und die Rüschebrinkstraße. In der Realität wird es aber in westlicher Richtung eine
deutlich differenziertere Verteilung geben. Die Verkehrsteilnehmer werden in Abhängigkeit
ihres Zieles sowohl die Alte Straße als auch die westlich gelegene Parallelen Berliner Straße
und Klönnestraße nutzen, so dass mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nur Teile der unterstellten
zusätzlichen Verkehre an dem Knoten auftreten werden.
Aus Sicht der Planungsverwaltung ist somit ein neues Gutachten nicht erforderlich, da für die
Ansiedlung des Betriebshofes bereits ein Gutachten vorliegt. Dieses liegt im Rahmen der
Ausschusssitzung zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus ist im städtebaulichen Vertrag geregelt, dass an den beiden Knotenpunkten
Alte Straße / Hannöversche Straße und Alte Straße / Körner Hellweg sechs Monate nach der
Abbindung der Juchostraße Verkehrszählungen stattfinden. Diese Zählungen können nicht
nur für das Monitoring der Lärmbelastungen genutzt werden, sondern dienen auch dazu,
zeitnah negative Veränderungen in der Verkehrsablaufqualität zu erkennen und dann darauf
reagieren zu können
3. Monitoring Lärmbelastung südlich Alte Straße
Die Vorhabenträgerin hat sich im städtebaulichen Vertrag verpflichtet, spätestens 6 Monate
nach Abbindung der Juchostraße eine aktuelle Verkehrszählung an den Knotenpunkten Alte
Straße / Hannöversche Straße und Alte Straße / Körner Hellweg zu veranlassen. Sollten sich
höhere Verkehrsbelastungen für die Alte Straße als derzeit prognostiziert ergeben, sind die
Berechnungen des Lärmgutachtens seitens des Lärmgutachters zu aktualisieren.
Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost unaufgefordert über die
Ergebnisse des Monitoring informieren.
Vor diesem Hintergrund wird der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
gebeten, den Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nicht zu folgen und die
Vorlage (Drucksache-Nr. 14841-14) dem Rat der Stadt in dieser Form zur Beschlussfassung
zu empfehlen.“
AUSW, 18.03.2015:
Herr Rm Dudde begrüßt die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung und signalisiert, dass seine Fraktion der Vorlage aufgrund dieser, ohne weitere Bedenken, zustimmen könne.
Herr Rm Auffahrt führt an, dass seine Faktion ein grundsätzliches Problem, nicht nur mit dieser Vorlage sondern mit allen, die darauf folgen habe. Er werde, aber nur an dieser Stelle einmalig zu diesen Dingen Stellung beziehen. In allen Vorlagen werde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren vorgegangen. Hierzu bezieht er sich auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters Sierau vom 31.07.2014, worin es um eine Entscheidung des OVG Münsters zur REWE - Ansiedlung in Dorstfeld gegangen sei. Danach sei es für seine Fraktion deutlich, dass keine Verfahren mehr nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden dürften, in welchen umweltrelevante Dinge tangiert seien. Deswegen halte er es für grob fahrlässig, dieses Gerichtsurteil in allen heute vorliegenden Fällen zu ignorieren, zumal hier in allen Fällen mit erheblichen Umweltbelastungen bis hin zum gesundheitsschädlichen Bereich zu rechnen sei. Deswegen werde seine Fraktion alle diese Verfahren ablehnen.
Herr Rm Düdder lobt die Verwaltung ausdrücklich für die schnelle Klärung der offenen Fragen aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, die allen Anliegern aber auch den zahlreichen Beschäftigten der Firma KHS eine bessere Orientierung gebe. Weiter möchte er wissen, wann etwa mit der Realisierung der weiteren Meilensteine zu rechnen sei.
Herr Wilde erläutert zu der Nachfrage von Herrn Rm Düdder, dass er davon ausgehe, dass dies etwa zum Jahreswechsel der Fall sein werde.
Zum Einwand von Herrn Rm Auffahrt bzgl. des § 13 a BauGB erläutert er, dass diese Vorschrift durch das Verwaltungsgerichsturteil tatsächlich, ausschließlich für Einzelhandelsansiedlungen für die Verwaltung fast nicht mehr anwendbar sei. Das sog. UVP-Gesetz kenne ab einer gewissen Größenordnung die Überprüfung des Einzelfalles. Das OVG habe bei einer Überprüfung des Einzelfalles unterstellt, dass, sobald ein Umweltbelang betroffen sei, auch wenn dieser später durch geeignet Maßnahmen beherrscht werden könne, nicht mehr das vereinfachte Verfahren nach
§ 13 a greife. In diesem Fall müsse ein formelles Verfahren durchgeführt werden. Dies sei aber auf Vorhaben nach UVP-Gesetz beschränkt und gelte nicht grundsätzlich für alle anderen Vorhaben (Straßeneinziehungs-, Wohnungsvorhaben etc.). Die Verwaltung führe seit dieser rechtlichen Änderung keine § 13 a Verfahren mehr für großflächige Einzelhandelsvorhaben durch. Hiefür würden voll umfängliche Verfahren durchgeführt und man befände sich damit auch auf der rechtlich sicheren Seite. In allen anderen Verfahren werde selbstverständlich weiterhin das beschleunigte Verfahren angewandt, so auch für die vorliegende Maßnahme. Man habe hier allerdings nicht auf ein Beteiligungsverfahren (Bürgeranhörung) verzichtet. Die Argumente die dort vorgebracht worden seien, wurden verarbeitet und entsprechend in das Verfahren eingebracht.
Herr Rm Auffahrt widerspricht Herrn Wilde und führt an, dass es aufgrund seiner Auffassung und ausführlichen Würdigung des OVG-Urteils dort nicht den von ihm geschilderten Interpretationsspielraum gäbe. Die von Herrn Wilde angeführte, erfolgte Bürgerbeteiligung habe in einem ordentlichen Verfahren juristisch eine andere Qualität. Gerade vor dem Hintergrund der hier, nach seinem Informationsstand, zu erwartenden, erheblichen Umweltbelastung für die Anwohner, bittet er die Verwaltung noch einmal um juristische Überprüfung.
Herr Wilde betont noch einmal, dass es sich hierbei um eine Bürgeranhörung gehandelt habe, die formell nicht notwendig gewesen sei, aber dennoch durchgeführt wurde. Die formelle Bürgerbeteiligung (durch Aushang) habe selbstverständlich auch stattgefunden. Was daraufhin von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen wurde, sei auch bereits in das Verfahren mit eingearbeitet worden. Weiter erläutert Herr Wilde noch einmal ausführlich, warum die vorliegende Maßnahme hier nicht der Überprüfung des Einzelfalles unterliege, somit nicht unter das UVP-Gesetz falle und somit nach §13 a planrechtlich regelbar sei.
Um hierbei zukünftig einen wirklich rechtsicheren Weg gehen zu können, bittet Herr Rm Kowalewski dennoch darum, durch das Rechtsamt die rechtlichen Grundlagen aufschreiben zu lassen.
Herr Rm Dudde geht davon aus, dass die Umweltbeeinträchtigungen, die nach Berücksichtigung der bisherigen Bürgerbedenken trotzdem noch verbleiben, nun nicht mehr um gesundheitsschädlich seien.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und NPD), folgenden Beschluss zur fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes
Br 143 - Juchostraße - im nordwestlichen Bereich um eine ca. 75 m² große Fläche im Bereich des Flurstückes 490 tlw. zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.
- unbesetzt -
zu TOP 9.5
DEW 21 - hier: Neustrukturierung der Netzgesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00686-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 9.6
Weiterentwicklung DEW21
hier: Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00551-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 9.7
Sachstandsbericht zum Dortmunder U
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00531-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 9.8
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2014 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate und des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den Jahresfehlbetrag 2014 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2014 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00789-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 9.9
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00773-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Wiederbestellung der Hauptgeschäftsführerin
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00648-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:04 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Ulrich Langhorst Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |