Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO
am 26.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 11:00 - 12:37 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Inge Albrecht-Winterhoff (SPD) i. V. f. RM Friedhelm Sohn -Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
sB Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
RM Heinrich Theodor Garbe (AfD) i. V. f. RM Peter Bohnhof

2. Beratende Mitglieder

Nick Fischer (Beschäftigtenvertreter)
Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)
Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)

Nikolai Schaefer (Integrationsrat)

3. Verwaltung

Daniela Schneckenburger
Arno Lohmann 57/FABIDO (Geschäftsführer)
Marion Ache 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiterin Kindertagespflege)
Jürgen Skaliks 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiter kaufm. Verwaltung)
Andrea Dennissen 57/FABIDO (Fachreferentin Tageseinrichtung f. Kinder)

Klaus-Peter Haarmann 57/FABIDO (Teamleiter Controlling und Organisationsangelegenheiten)
Dr. V. Nienkemper-Hausmann 57/FABIDO (Programmprojektleiterin Immobilien)

Manuela Piechota 57/FABIDO (Stabsstelle Kommunikation u. Öffentlichkeitsarbeit)
Fabian Völker 57/FABIDO (Teamleiter Angebotsorganisation)


Gabriele Lieberknecht







Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 26.11.2015, Beginn 11:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 10.09.2014


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 3. Quartalsbericht 2015 zum 30.09.2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02910-15)

2.2 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02795-15)

2.3 Kindertagespflege
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2015
(Drucksache Nr.: 01925-15-E2)


2.4 Öffnung von Kindertagesstätten-Außenflächen am Nachmittag und an Wochenenden
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2015
(Drucksache Nr.: 00320-15-E1)


2.5 Tageseinrichtungen für Kinder - Baumaßnahmen U 3
- Anbauten und Umbauten im Bestand Zuständigkeitsbereich FABIDO -

(Drucksache Nr.: 08383-12-E3)

2.6 Familienzentren - eine Strategie gegen Armut
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03019-15)

2.7 Positionspapier Vielfalt, Toleranz und Demokratie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03017-15)

2.8 Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03037-15)

2.9 Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)


3. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



4. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Frau Schütte-Haermeyer eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Nursen Konak benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Frau Schütte-Haermeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 2.10 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Empfehlung
Drucksache Nr.: 02040-15


Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 10.09.2015

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 10.09.2014 wurde einstimmig (bei 1 Enthaltung – Frau Schütte-Haermeyer) genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
3. Quartalsbericht 2015 zum 30.09.2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02910-15)

Herr Lohmann teilte auf die Nachfragen von Herrn Schaefer und Frau Gövert mit:

- Die Differenz zwischen den vollzeitverrechneten Stellen (1.208,47) und den Mitarbeiter/-innen (1.273,76) ergibt sich bei FABIDO immer, da die Veränderungen zum Kindergartenjahr (01.08.) bzw. neue Förderprojekte und die damit verbundenen Planstellen im laufenden Jahr nicht mehr in den Stellenplan eingetragen werden. Der Stellenplan wird erst wieder zum kommenden Jahr erneuert. Dies ist in der Verwaltung auch völlig normal, weil hier kaum Bewegungen sind. In dem Geschäft Kindertageseinrichtungen ist dies aufgrund der unterjährig auftretenden Vielzahl von Veränderungen nur begrenzt verwendbar.
(Hinweis: Nach Mitteilung von FABIDO liegt die Teilzeitquote insgesamt bei rd. 48 %. Im pädagogischen Bereich bei rd. 46 %, im hauswirtschaftlichen Bereich bei rd. 83 % und in der Verwaltung bei rd. 42 %.)

- Die Mehrerträge durch die Personalkosteneinsparungen während des Streiks wurden der Kapitalrücklage zugeführt und stehen – wie vom Rat beschlossen – für Verbesserungen und Maßnahmen in den Einrichtungen nach Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung.
In der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses könnten entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.

Der Betriebsausschuss nimmt den 3. Quartalsbericht 2015 des Eigenbetriebs FABIDO per 30.09.2015 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02795-15)

Herr Lohmann führte kurz in den Wirtschaftsplan ein.

Zu den Nachfragen von Frau Gövert teilte Herr Lohmann mit:

- Verpflegungsentgelte
Der Eigenbetrieb wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung aufgefordert, zusätzliche Erträge zu generieren bzw. Minderaufwendungen darzustellen. Die einzige Möglichkeit, die auch von der Kämmerei akzeptiert wurde, war die Erhöhung des Verpflegungsentgeltes. Diese Erhöhung von 2 % ist Bestandteil des Haushaltsplan-Entwurfs. Wenn dieser vom Rat beschlossen wird, werden die Beschlüsse der Gremien herbeigeführt.
- Flüchtlinge
Derzeit ist die Anzahl der Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die zu FABIDO kommen, noch recht überschaubar. Da im Grunde genommen alle Plätze in den FABIDO-Einrichtungen besetzt sind, kann bei weiterem Zustrom die Versorgung dieser Kinder nur über die Schaffung neuer Plätze (= zusätzlicher Plätze) ermöglicht werden. Fachlich gesehen wurde das Thema Flüchtlinge mit zusätzlichen Komponenten in das Fortbildungsprogramm aufgenommen.

Frau Schneckenburger ergänzte, wahrscheinlich könne in Dortmund überschlägig von ca. 1.000 Kindern U 3 mehr im Vergleich zu 2013/14 aufgrund von Zuzügen ausgegangen werden. Das Problem könne nur durch den Neubau von Einrichtungen gelöst werden. Das setze aber die Verfügbarkeit von Grundstücken voraus. Die Hauptaufgabe der Investitionskonferenz sei es, Grundstücke verfügbar zu machen. Die Neubauten sollen im wesentlichen im Rahmen eines Investorenmodells realisiert werden. Daher sei es gut, dass auch neue Anbauten an FABIDO-Einrichtungen erfolgen, damit sich das Verhältnis zwischen kommunalem Träger und freien Trägern nicht zu sehr zu ungunsten von FABIDO verschiebt.
Darüber hinaus sei es erforderlich, sich Gedanken zu machen, wie flexible Modelle der Kinderbetreuung ermöglicht werden, um die Kinder auf den Kindergarten, die Schule vorzubereiten.


Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig (10 Ja, 1 Enthaltung – Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2016 mit Anlagen.

Der Rat beschließt außerdem, den "Trägeranteil FABIDO" aufgrund der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 2.724.000 € jährlich zu erhöhen.


zu TOP 2.3
Kindertagespflege
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2015
(Drucksache Nr.: 01925-15-E2)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor:

„Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 04.08.2015 wird wie folgt beantwortet:

1. Haben Tagesmütter mit dem Kooperationspartner FABIDO kostenlosen Eintritt in Zoo, Westfalenpark und/oder ähnliche städtische Einrichtungen?

Der städtische Träger FABIDO hat im Jahr 2014 in eigener Verantwortung mit dem Westfalenpark und dem ZOO Dortmund jeweils eine Pauschalvereinbarung zum freien Eintritt für Kinder in den Kindertageseinrichtungen bzw. Kinder von Tagespflegepersonen abgeschlossen. Diese Vereinbarung gilt nur für die Wochentage, Samstag, Sonntag und die Feiertage sind ausgeschlossen. FABIDO zahlt hierfür jährlich eine pauschale Vergütung an den Westfalenpark bzw. den ZOO Dortmund.

2. Falls ja, haben Tagesmütter mit anderen Kooperationspartnern gleiche oder ähnliche Vergünstigungen? Falls ja, welche?

Dem Jugendamt sind keine entsprechenden Pauschalvereinbarungen anderer Träger bekannt.

3. Ist es korrekt, dass in den städtischen Kitas Eltern auch ohne Beschäftigungsnachweise, über den 35 Stunden Rechtsanspruch hinaus, mehr Stunden buchen können, während bei den Personen in der Kindertagespflege über jede Stunde die über den Rechtsanspruch hinausgeht ein Nachweis erfolgen muss?

§ 24 Sozialgesetzbuch –Achtes Buch – (SGB VIII) regelt die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach dem individuellen Bedarf. Dieser individuelle Bedarf kann in der Berufstätigkeit bzw. beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Eltern und in dem besonderen sozialpädagogischen Bedarf des Kindes liegen. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens erfolgt die Platzvergabe in allen Dortmunder Kindertageseinrichtungen.

In Anlehnung dieser gesetzlichen Regelung hat die FABIDO-Geschäftsführung Aufnahmekriterien für ihre Einrichtungen festgelegt, damit die Platzvergabe in FABIDO Einrichtungen nach einheitlichen Kriterien erfolgt. Die Überwachung der Anwendung der FABIDO Aufnahmekriterien obliegt den Bezirksleitungen von FABIDO im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht. Insoweit ist sichergestellt, dass der jeweilige Betreuungsbedarf tatsächlich vorhanden ist.

Die nachfolgenden Aufnahmekriterien des Trägers FABIDO sind angelehnt an die Ausführungen des § 24 SGB VIII:

a) Aufnahme von Kindern unter 3 Jahre
Grundsätzlich ist die persönliche Situation und somit der Betreuungsbedarf des angemeldeten
Kindes mit dem Betreuungsangebot der Einrichtung abzustimmen, fachlich zu
überprüfen und zu berücksichtigen.

Hierbei sind folgende Kriterien in der Reihenfolge der Aufzählung anzuwenden:
I. Allein lebende Elternteile, erwerbstätig, in Ausbildung, Schule oder in Maßnahmen
nach dem SGB II
II. Zusammen lebende Elternteile und beide sind entweder: erwerbstätig, in
Ausbildung, Schule oder in Maßnahmen nach dem SGB II
III. Allein lebend mit Kind und arbeits-oder beschäftigungssuchend
IV. Ein Elternteil: erwerbstätig, in Ausbildung, Schule oder in Maßnahmen nach
dem SGB II und ein Elternteil arbeits-oder beschäftigungssuchend
V. Zusammen lebende Elternteile und beide arbeits-oder beschäftigungssuchend
VI. Zusammen lebende Elternteile und ein Elternteil arbeits-oder beschäftigungssuchend,
ein Elternteil nicht erwerbsfähig
VII. Allein lebend: zu Hause und nicht erwerbsfähig
VIII. Beide Elternteile zu Hause und nicht erwerbsfähig

Bei allen Kriterien sind 2jährige Kinder bei der Platzvergabe zu bevorzugen, soweit sich
das Elternteil nicht in Ausbildung oder Schule befindet.

b) Aufnahme von Kinder über 3 Jahre
Grundsätzlich ist die persönliche Situation und somit der Betreuungsbedarf des angemeldeten
Kindes mit dem Betreuungsangebot der Einrichtung abzustimmen, fachlich zu
überprüfen und zu berücksichtigen.

Hierbei sind folgende Lebenssituationen auf Grundlage einer Einzelfallbeurteilung zu
beachten:

Bei der Platzvergabe kann hiervon abweichend verfahren werden, wenn ein besonderer
Erziehungsbedarf durch den Jugendhilfedienst (JHD) schriftlich dargelegt wird.

Die Vergabe der Betreuungsplätze der FABIDO Einrichtungen obliegt den Einrichtungsleitungen vor Ort. Dieses ist allgemeine Praxis in allen Dortmunder Kindertageseinrichtungen. Daher erfolgt die Nachweispflicht zur Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber den Trägern und nicht gegenüber dem Jugendamt.

4. Wie werden die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Dortmund bei Einrichtung der Kindertagespflege (Tagesmütter) umgesetzt?

Welche Möglichkeiten haben Tagesmütter entsprechende Mittel zu beantragen und wie wird dieses publiziert?

Wie viele Anträge gab es seit 2008 und wie viele sind positiv beschieden worden?

Alle Investitionsprogramme des Bundes und des Landes zur Förderung der Plätze für unter dreijährige Kinder wurden auch bei der Einrichtung der Kindertagespflegeplätze umgesetzt.

Die Förderprogramme zur Inanspruchnahme von Investitionsmitteln werden mit den Spitzenverbänden der Träger von Kindertagespflege kommuniziert und schriftlich zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist bei allen Investitionsprogrammen, dass es sich um neu eingerichtete Plätze gegenüber der zuletzt gemeldeten/beantragten Platzzahl für das Antragsverfahren für die gesetzlichen Landeszuschüsse nach dem Kinderbildungsgesetz handelt.

Letztmalig wurde eine Erhöhung des Platzkontingents in der Kindertagespflege um 360 Plätze vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 18.02.2015 (DS-Nr. 00244-15) beschlossen. Für diese Plätze wurden aus dem zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ Anträge auf Investitionsförderung gestellt.

Die entsprechenden Antragstellungen erfolgten über das örtliche Jugendamt an das Landesjugendamt. Das Landesjugendamt ist Bewilligungsbehörde. Das Jugendamt ist Zuwendungsempfänger und leitet die Bewilligungen und Mittel entsprechend weiter. Bis dato liegen noch keine Bewilligungen seitens des Landesjugendamtes vor.

Die seit 2008 bewilligten Anträge für Plätze in der Kindertagespflege können der Anlage entnommen werden.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.“


Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Öffnung von Kindertagesstätten-Außenflächen am Nachmittag und an Wochenenden
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2015
(Drucksache Nr.: 00320-15-E1)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor:

„Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… konkret stellte die CDU-Fraktion die Frage, inwieweit es möglich ist, dass die Außenflächen der städtischen Kindergärten von FABIDO, nach Ende der Öffnungszeiten und am Wochenende, der Öffentlichkeit, insbesondere Eltern mit Kleinkindern, zugänglich gemacht werden können. Weiterhin wurde in dem Antrag angeregt, die Betreuung in Anlehnung an das Dortmunder Spielplatzpatenkonzept zu realisieren.

Hierzu ist seitens FABIDO festzustellen, dass die Außengelände der städtischen Kindergärten nach den Öffnungszeiten der Öffentlichkeit grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden könnten. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wäre es jedoch unabdingbar, dass FABIDO dafür Sorge trägt, dass das Außengelände des jeweiligen Kindergarten, nach der Nutzung durch die Öffentlichkeit wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand in den lfd. Betrieb geht. So wäre insbesondere sicherzustellen, dass das Gelände sauber ist und die Spielgeräte auf dem Außengelände verkehrssicher sind.

Weiterhin sollte eine entsprechende Nachfrage bzw. Bedarf an zusätzlichen Spielflächen gegeben sein, so dass zunächst nur Kindergärten ihre Außengelände öffnen, in deren Nähe sich kein öffentlicher Spielplatz befindet.

Zur Prüfung einer grundsätzlichen Öffnung der Außengelände von FABIDO durch einen Beschluss des Betriebssauschusses und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wird vorgeschlagen, die vorgenannten Punkte in einer Pilotphase so auszugestalten und zu prüfen, dass sie auf alle Einrichtungen von FABIDO übertragbar wäre.

Eine Pilotphase könnte sich wie folgt darstellen:


Nach Abschluss der Pilotphase und Auswertung der gemachten Erfahrungswerte ist ggf. ein Konzept zu erstellen, in dem beschrieben wird, wie die Öffnung der Außenflächen der Kindertagesstätten konkret bei FABIDO umgesetzt wird, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind und welche zusätzlichen Kosten dadurch entstehen.

Die Kosten im Rahmen des Pilotprojektes (z.B. Reinigungskosten, zusätzliche Spielgeräteüberprüfung, etc.) könnten von FABIDO getragen werden.

Das Konzept und die Auswertung müsste dem Betriebssauschuss von FABIDO und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Entscheidung vorgelegt werden.“


Herr Barrenbrügge lobte die Ausführungen, da sie Optionen aufzeigen, wie eine Umsetzung unter Vorbehalt im kleinen Kreis möglich wäre. Er stellte für die CDU-Fraktion den Antrag, dieses Angebot mit Pilotphasenprojekt zum Antrag zu erheben und dieses, wie die Verwaltung vorgeschlagen hat im genannten Zeitkorridor auszuprobieren.

Frau Schütte-Haermeyer unterstützte die Erhebung zum Antrag und fand es gut, das auszuprobieren.

Herr Skaliks begrüßte den Antrag. FABIDO würde bei Beschluss vier Einrichtungen auswählen, bei denen Bedarf besteht. Sobald FABIDO in dem Projekt konkreter ist, würden sie es im AKJF und im Betriebsausschuss FABIDO noch einmal vorstellen.


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beschlossen einstimmig:

Die Pilotphase soll sich wie folgt darstellen:

Nach Abschluss der Pilotphase und Auswertung der gemachten Erfahrungswerte ist ggf. ein Konzept zu erstellen, in dem beschrieben wird, wie die Öffnung der Außenflächen der Kindertagesstätten konkret bei FABIDO umgesetzt wird, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind und welche zusätzlichen Kosten dadurch entstehen.

Die Kosten im Rahmen des Pilotprojektes (z.B. Reinigungskosten, zusätzliche Spielgeräteüberprüfung, etc.) könnten von FABIDO getragen werden.

Das Konzept und die Auswertung müsste dem Betriebssauschuss von FABIDO und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Entscheidung vorgelegt werden.“

Der Ausschuss kam überein, diese Stellungnahme auch dem Betriebsausschuss FABIDO weiterzuleiten.“


Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Tageseinrichtungen für Kinder - Baumaßnahmen U 3
- Anbauten und Umbauten im Bestand Zuständigkeitsbereich FABIDO -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08383-12-E3)


Frau Dr. Nienkemper-Hausmann teilte auf Nachfrage von Herrn Garbe mit, dass die Projekte im Block V inzwischen alle bei Priorität 1 sind und in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

Frau van de Straat begrüßte für die Beschäftigten zwar die geplanten Um- und Anbauten. Allerdings wären diese Maßnahmen aufgrund des entstehenden Lärms und Drecks eine erhebliche Belastung für die Tageseinrichtungen. Daher sollte darauf geachtet werden, dass Gruppen ausgelagert werden, damit die Kinder ihre notwendigen Ruhephasen haben.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO nahmen den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Familienzentren - eine Strategie gegen Armut
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03019-15)

Frau Dennissen führte in die Vorlage ein (s. Anlage vorgesehene Präsentation).

Frau Schütte-Haermeyer dankte für den Vortrag.

Herr Grohmann brachte die unterstützende Haltung seiner Fraktion zum Ausbau von Familienzentren zum Ausdruck.

Frau van de Straat ging auf die Nachfrage von Herrn Grohmann ein. Die Entscheidung, Familienzentrum zu werden, werde gemeinsam mit dem Team getroffen. Dabei müsse natürlich immer im Blick behalten werden, wie viel Personal zur Verfügung steht, welche Ansprüche an die eigene Arbeit gestellt werden und ob sie ggf. in einigen Punkten etwas heruntergeschraubt werden müssen.

Frau Dennissen teilte zur Frage von Herrn Schaefer mit, viele Vereine oder Institutionen würden kostenlos in den Familienzentren Angebote machen, so dass man mit den 13.000 – 14.000 € jährlich ganz gut zurecht käme. Mehr Geld wäre natürlich immer willkommen.

Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Positionspapier Vielfalt, Toleranz und Demokratie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03017-15)

Zu der Anmerkung von Herrn Garbe teilte Herr Lohmann mit, dass es mit dem Positionspapier nicht darum gehe, gegen etwas zu sein, sondern für etwas. Es werde jegliche Form von Extremismus, Intoleranz und antidemokratischer Einstellung verurteilt.
Im nächsten Jahr würde das Thema Vielfalt, Toleranz und Demokratie weiter verstärkt in den Fokus genommen.

Herr Grohmann begrüßte das Positionspapier ausdrücklich. Gerade für die nachwachsenden Generationen und auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Welt sei es richtig und wichtig, immer wieder im Grunde genommen Selbstverständlichkeiten, die leider nicht unbedingt selbstverständlich sind, vor Augen zu führen.

Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03037-15)

Herr Haarmann stellte das Ergebnis der Beschäftigtenbefragung vor (s. Anlage).
Aufgrund eines längeren Diskussionsprozesses innerhalb der Gesamtverwaltung konnten die Ergebnisse erst im Sommer 2015 den Fachbereichen zur Verfügung gestellt werden.

Frau Schütte-Haermeyer dankte für die Präsentation.

Frau Gövert dankte ebenfalls für die Ausführungen. Im Vergleich zu 2009 sei eine deutliche Verbesserung des Arbeitsklimas und der Zufriedenheit festzustellen.

Auch Herr Grohmann begrüßte vom Grundsatz her die positive Entwicklung in der Umfrage.

Für Frau Giesbert stellte sich die Rücklaufquote als ziemlich mager dar. Auch hinsichtlich der Repräsentativität habe sie einige Zweifel.

Die Fragen von Frau Gövert, Herrn Schaefer, Herrn Grohmann und Frau Giesbert wurden wie folgt beantwortet:

Herr Haarmann
- Es sei nicht möglich, aus dem Fragebogen regionale oder bezirkliche Unterschiede abzuleiten.
- Eine unmittelbare Frage zu dem Spannungsverhältnis Anspruch der Erzieher/-innen an die Aufgaben und den Umsetzungsmöglichkeiten im täglichen Arbeitsablauf habe es nicht gegeben.
- Die Frage hinsichtlich der Anteile der Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigen an der Befragung könne er nicht beantworten, werde aber die Informationen nachreichen.
(Hinweis: Nach Auskunft des Eigenbetriebs FABIDO geht aus den von 003/Dez Stabstelle Dortmunder Statistik zugesandten Auswertungen hervor, dass 55,7 % der Antwortenden vollzeitbeschäftig sind, 32,7 % einer Teilzeitbeschäftigung zwischen 51 % und 100 % nachgehen, 11,6 % einen Beschäftigungsumfang bis einschließlich 50 % haben. Es sind FABIDO keine Daten zugänglich gemacht worden, die sich auf das Antwortverhalten der Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigten beziehen)

Herr Lohmann
- Hinsichtlich der Anzahl Rückläufe sollte nach seiner Auffassung zunächst einmal zur Kenntnis genommen werden, dass es eine deutliche Verbesserung der Umfrage gegenüber 2009 gegeben habe. Das sei ein gutes Zeichen für die Weiterentwicklung des Betriebes. Das schließe selbstverständlich nicht aus, dass weitere Schritte zu tun sind.
- Eines der noch zu bearbeitenden Felder ist das Thema Schallschutz. Daran werde gearbeitet, bedeute aber bei 102 Einrichtungen eine große Herausforderung sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht. Trotzdem werde das Ziel nicht aus den Augen verloren und konsequent verfolgt.
- Vertretungsregelungen könnten teilweise noch optimiert werden. Aber das KiBiz lässt nur einen bestimmten Schlüssel zu und stellt dementsprechend Mittel zur Verfügung. Selbstverständlich würde er gern einige Menschen mehr beschäftigen, aber solange keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden, könne das nicht umgesetzt werden. Dieses Los teile FABIDO mit allen anderen Trägern.
Das könne natürlich zu Engpässen beispielsweise in Krankheitsfällen und ggf. zu einer Reduzierung des Angebotes führen.
Hinzu komme, dass die Tageseinrichtungen heute eine wesentlich höhere Auslastung haben als noch 2009.

- Die Ergebnisse der Befragung würden sehr ernst genommen. Bedauerlicherweise gebe es auch Dinge, die nicht geändert werden könnten, z. B. das Thema Sauberkeit.
Es werde selbstverständlich an der weiteren Verbesserung der aufgeworfenen Problembereiche gearbeitet. Er sei überzeugt, wenn es gelänge, mit dem gleichen Tempo und Verständnis wie in den letzten 4 – 5 Jahren weiterzuarbeiten, werden auch in den nächsten Jahren entscheidende Verbesserungen erreicht werden.


Frau Konak bat, die Folien den Fraktionen vorab zur Verfügung zu stellen.

Frau Giesbert appellierte an die Verantwortlichen, die in der Umfrage geäußerten Hoffnungen der Beschäftigten auf eine Verbesserung der Arbeitssituation nicht zu enttäuschen.

Herr Barrenbrügge konnte die Ausführungen von Herrn Lohmann gut nachvollziehen. Seine Fraktion sei mit den Ergebnissen zufrieden, die eine klare Tendenz zum Positiven aufweisen. Und dass bestimmte Parameter noch verbesserungswürdig seien, sei unstrittig. Er wünschte FABIDO weiterhin viel Erfolg auf dem eingeschlagenen Weg.

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht zu den Ergebnissen der Beschäftigtenbefragung 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt

a.) den ersten Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens zum Projekt „Nordwärts“
b.) die ab 01.01.2016 in Umsetzung befindlichen „Nordwärts“- Projekte der ersten
Projektgeneration

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a.) die bisher über das Projekt „Nordwärts“ entwickelten, neuen, innovativen
Projektvorschläge der zweiten Projektgeneration ab 01.01.2016 in Zusammenarbeit mit
den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und
weiteren Partnern zu qualifizieren.
b.) den Prozess zur Entwicklung weiterer Projektvorschläge bis Ende 2017 fortzuführen.
c.) den Finanzierungsbedarf von Projekten der zweiten Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.


zu TOP 2.10
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02040-15)

Herr Barrenbrügge teilte mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage mit Ausnahme der lfd. Nr. 29 zustimmen wird.

Unter Berücksichtigung der Ausführung von Herrn Barrenbrügge empfahl der Betriebsausschuss FABIDO einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) bzw. des Straßengrunderneuerungsprogramms (Tiefbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.



3. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

- Kindertageseinrichtung Schragmüllerstraße
Herr Skaliks berichtete, in den Einrichtungen würden regelmäßig Rattenbekämpfungsmaß-nahmen durchgeführt. Die Köderstellen würden mit Erdankern befestigt oder auf Beton mit Schrauben oder mit Kabelbindern an Zäunen – wie in der o. a. Tageseinrichtung. Aus noch unbekannten Gründen hatte sich die Köderbox gelöst und minimale Mengen Rattengift sind auf den Rasen ausgetreten. Da die in der Nähe spielenden Kinder nicht eindeutig beantworten konnten, ob sie etwas davon gegessen haben, wurden sie präventiv – nach Rücksprache mit der Vergiftungsstelle – ins Krankenhaus gebracht. Glücklicherweise konnten keinerlei gesundheitliche Beschwerden festgestellt werden.
Während einer Bekämpfungsmaßnahme (Dauer 3 – 4 Wochen) wurde bisher regelmäßig Gift in die Köderbox nachgelegt, danach wurde das Restgift entnommen und die Köderstelle aus Gründen der Einfachheit an der jeweiligen Stelle gelassen für die nächste Aktion. Zukünftig wird in Abstimmung mit der Städt. Immobilienwirtschaft nach der Beköderungsmaßnahme jede Köderbox von der zuständigen Firma wieder eingesammelt. Außerdem werden in allen Einrichtungen die noch verbliebenen Köderboxen entfernt. Die in Zukunft verwandten Köderboxen werden konstruktionsbedingt so ausgelegt sein, dass Rattengift nicht mehr durch unsachgemäße Bewegungen der Köderbox austreten kann.
Die betroffenen Eltern wurden über die eingeleiteten Maßnahmen informiert.
Abschließend wies er darauf hin, dass die Erzieherinnen selbstverständlich jeden Morgen das Außengelände abgehen, bevor die Kinder nach draußen dürfen. In diesem Fall lag die Köderbox an einer völlig unübersichtlichen Ecke. Davon konnte er sich vor Ort überzeugen.







Die stellv. Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 12:37 Uhr.











Schütte-Haermeyer Konak Lieberknecht
Stellv. Vorsitzende Ratsmitglied Schriftfüherin




Anlage zu TOP 2.6

57_FABIDO_Dezernat7 Familienzentrum PP.pdf57_FABIDO_Dezernat7 Familienzentrum PP.pdf



Anlage zu TOP 2.8

Präsentation 2015_11_26.pdfPräsentation 2015_11_26.pdf
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