Niederschrift

über die 29. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
am 05.03.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:20 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD)
RM Rita Brandt (SPD)
RM Joachim Fischer (SPD)
RM Jasmin Jäkel (SPD) i. V. für RM Ulrike Nolte
RM Ute Pieper (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Claudia Middendorf (CDU)
RM Adolf Heinrich Weintz (CDU)
RM Wolfram Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Waltraud Bonekamp
Ulrich Bösebeck
Peter Prause (Richter)
Angela Büsse (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. für Elisabeth Beschorner
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Boris Sloutski (Jüdische Kultusgemeinde)
Marianne Schobert (DPWV)
3. Verwaltung
Jugendamt
Roswitha Borggräfe
Norbert Drüke
Oliver Gernhardt
Alfed Hennekemper
Elisabeth Hoppe
Jutta Krampe
Renate Thönnissen
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch

Gesundheitsamt
Dr. Annette Düsterhaus
Renate Kensbock
Magdalena Plätz

Schulverwaltungsamt
Manfred Hagedorn
4. Gäste
Regine Kreickmann, ARGE

Jriy Khatskevich
Natalija Korsunska

Jens Peick
Sebastian Neumann


Bienchen e.V.
Bienchen e. V.

RPJ
RPJ
5. Geschäftsführung
Gabriele Lieberknecht
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 29. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses,
am 05.03.2008, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 30.01.2008

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Familienselbsthilfe in Familienzentren, Vergabe der Projektmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10808-08)
- Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 30.01.2008 übersandt -

2.2 Anerkennung des Trägervereins Bienchen e.V. als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11110-08)

2.3 Erhöhte Förderung gemäß §§ 13 Abs. 4 und 18 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11111-08)

2.4 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.08.2008 nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11233-08)

2.5 Sachstandsbericht zur Kampagne "geilezeit" zum Thema Liebe, Freundschaft und Sexualität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10982-08)

2.6 Vorstellung der Kampagne "Blau sein ist blöd!"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11107-08)

2.7 Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10986-08)

2.8 Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - geänderter Verteilerschlüssel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10985-08)

2.9 Ring Politischer Jugend
- Rechenschaftsbericht 2007 / Arbeitsprogramm 2008 -
(Drucksache Nr.: 11141-08)

2.10 Die neue Jugendkampagne Respekt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08401-07)

2.11 Konzept "Initiative HA - mit Hauptschulabschluss in Ausbildung"
- mündlicher Bericht -

2.12 Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2004-2006.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11073-08)
- Der Bericht wird nachversandt -

2.13 Lokale Agenda 21 - 8. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10630-07)

2.14 Advent-Kindergarten
- mündlicher Bericht -


3. Anträge / Anfragen

3.1 Anfrage zum Zuständigkeitsverzeichnis des Kinder- und Jugendausschusses
Anfrage der Jugendverbände
(Drucksache Nr.: 11042-08)

3.2 Jugendtreff Youngster Point
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11072-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion;Fraktion B'90/Die GrünenCDU-Fraktion;)
(Drucksache Nr.: 11072-08-E1)

3.3 Notrufnummer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11212-08)

3.4 Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11213-08)


4. Informationen aus den Bezirksvertretungen


5. Mitteilungen des Vorsitzenden










1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden, insbesondere die Gäste. Er stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Adolf Weintz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende schlug vor, die Tagesordnung um den TOP Jugendhilfedienst Mengede zu erweitern und in diesem Zusammenhang die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen zu beantworten:

2.0 Jugendhilfedienst Mengede
2.0.1 Information zum Jugendhilfedienst Mengede
2.0.2 Vernachlässigte Kinder in Dortmund-Mengede
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
Drucksache Nr.: 11271-08

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses waren mit dem Vorschlag einverstanden.

Mit der o. a. Erweitung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 30.01.2008

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 30.01.2008 wird einstimmig genehmigt.




2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

zu TOP 2.0
Jugendhilfedienst Mengede
zu TOP 2.0.1
Information zum Jugendhilfedienst Mengede
zu TOP 2.0.2
Vernachlässigte Kinder in Dortmund-Mengede
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11271-08)

Herr Sohn bat eingangs, die Diskussion auf einer sachlichen Ebene zu führen, zumal der Kinder- und Jugendausschuss Bestandteil des Jugendamtes ist.

Herr Bösebeck stellte zunächst den Sachverhalt in chronologischer Abfolge dar und beant-wortete in diesem Zusammenhang die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen 1 - 4
(s. Anlage). Zu der Frage 5 führte er aus, ein Zusammenhang zur Vorgehensweise in diesem Einzelfall und der personellen Situation bestehe nicht.

Herr Sohn dankte Herrn Bösebeck für die Ausführungen.

Frau Bonekamp ergänzte, die Amtsleitung und sie selbst hätten erstmalig am 22.02.2008 von dem Fall erfahren. Das erkläre sich daraus, dass nach Einschätzung der Mitarbeiterinnen des Jugendhilfedienstes Mengede keine Kindeswohlgefährdung vorlag und somit die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen nicht gegeben war. Sie verwies auf den Leitfaden, der sehr genau be-schreibe, was das Personal in bestimmten Fällen der Kindeswohlgefährdung zu tun habe. Die Einschätzung der Mitarbeiterin habe sich nach genauem Aktenstudium bestätigt. Daher habe sie sich auch in der 3 Tage später abgehaltenen Pressekonferenz schützend vor die Mitarbei-terin gestellt.
Die Familie sei dem Jugendamt bekannt gewesen. Es herrschte aufgrund der Zusammenarbeit ein Vertrauensverhältnis. Das bedeute letztendlich auch, dass die Ablehnung der angebotenen Hilfe durch den Vater zu akzeptieren und respektieren sei.
In der vergangenen Woche habe sie mit der Schulleitung gesprochen. Es sei in der Tat so, dass es unterschiedliche Sichtweisen auf den Fall gebe. Es bestehe von Seiten der Verwaltung ein großes Interesse daran, eine Analyse der Fallbearbeitung vorzunehmen und auch zu klären, ob die Abläufe korrekt waren. Aus ihrer Sicht sei dies gegeben. Es wurden Gespräche mit den Beteiligten geführt, vor allen Dingen, um die Kommunikationsstrukturen und die Gesprächs-abläufe zwischen Jugendhilfe und Schule genau zu analysieren und die Ursachen für die unterschiedliche Einschätzung herauszufinden.
Die Schule führe regelmäßige Dienstbesprechungen mit der Jugendhilfe durch, in denen auch der Fall der beiden Mädchen besprochen wurde. Ende letzten Jahres wurde eine Kooperations-vereinbarung zwischen Jugendhilfe, Schule und Schulverwaltungsamt getroffen, um eine enge Vernetzung sicherzustellen. Das sei die Grundlage, um die Vernetzungs- und Kommunikations-strukturen zwischen den beteiligten Partnern zu verbessern.
Im Rahmen des Projektes Jugendhilfedienst 2010 gebe es Teilprojekte, u.a. eines, das einer-seits die Verbesserung der Kommunikationsstrukturen und andererseits den Ausbau der ambu-lanten Hilfen, die Verbesserung der Unterstützungssysteme in Dortmund zum Inhalt hat. Dieses Teilprojekt sei auf einem guten Weg.



Die personelle Verstärkung der Jugendhilfedienste sei umgesetzt. Die Mitarbeiter/innen seien auch über die Begleitung eines externen Beratungsinstituts geschult worden. Nach der Be-
setzung der Stellen und der Neubildung der Teams gebe es Qualifikations- und Unterstützungs-
bedarf, dem zur Zeit mit entsprechenden Maßnahmen abgeholfen werde.
Seit der vorigen Woche führe die Staatsanwaltschaft eine Voruntersuchung durch. Innerhalb einer Woche sollen die Ergebnisse vorliegen, inwieweit ein rechtliches Fehlverhalten vorliegen könnte. Dann sei man einen Schritt weiter.
Sie appellierte eindringlich an die Mitglieder, keine Vorverurteilung vorzunehmen, die aus ihrer Sicht unangemessen wäre und das Jugendamt unter Legimitationsdruck bringen würde, sondern erst nach Vorliegen fundierter Ergebnisse zu urteilen.
Es sei von außen schwierig zu bewerten, wie sich die Arbeitsstrukturen und -prozesse im Jugendamt vollziehen. Man könne immer Verbesserungsvorschläge machen, die soziale Arbeit in allen Feldern optimieren. Das alles könne aber leider nicht ausschließen, dass es trotzdem zu dramatischen Situationen komme.
Die Ergebnisse der Analyse würden in das laufende Projekt einfließen. Selbstverständlich werde der Ausschuss - wie auch schon in der Vergangenheit - regelmäßig und ausführlich informiert.

Für Herrn Weintz gehe es weder darum, einzelnen Beschäftigten die alleinige Verantwortung für die Vorkommnisse zuzuschieben, noch um eine Vorverurteilung. Vielmehr sollten Schwächen, Mängel aufgedeckt und daraus gemeinsam die entsprechenden Lehren gezogen werden, damit solche Dinge zukünftig nicht mehr vorkommen können.
Für ihn stelle sich nach den Ausführungen von Herrn Bösebeck die Frage, in welcher Form die Kontaktaufnahme stattgefunden hat (telefonisch, Hausbesuch?). Außerdem würde er gern wissen wollen, wie es zu der völlig unterschiedlichen Einschätzung seitens der Schule und des Jugendhilfedienstes kommen konnte.
Aus seiner beruflichen Sicht könne er sagen, dass in der Schullandschaft regelmäßig dafür geworben werde, eine Kultur des Hinsehens zu erreichen, wenn es um Kindervernachlässigung u. ä. geht. Es sei ein verheerendes Signal, dass scheinbar die Hinweise der Schule nicht ernst genommen wurden. Das trage sicherlich nicht zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwi-schen den Schulen und der Jugendhilfe bei. In Dortmund müsse gemeinsam an den Problemen gearbeitet werden, wenn eine Schulleitung eine Meldung abgebe, müsse diese auch ernst genommen werden.
Die Besetzung der neuen Stellen, die von seiner Fraktion bereits in der November-Sitzung 2006 gefordert und erst nach einem Jahr erfolgte, sei seiner Auffassung nach dahingehend fehlerhaft, dass mehr Stellen am Schreibtisch besetzt werden als für den „Außendienst“. Wobei er ein-räume, dass auch seine Fraktion das Gutachten der GPA gesehen habe. Die Logik sei nicht richtig zu sagen, es erfolgt eine Entlastung in der Büroarbeit, dafür haben die Beschäftigten mehr Zeit für ihre Fälle, deren Anzahl dann pro Person auch noch angestiegen ist. Jeder ein-zelne Fall stelle eine große psychische Belastung für die Mitarbeiter/innen dar. Daher müsse dafür Sorge getragen werden, dass mehr Leute mit weniger Fällen vor Ort arbeiten können. Aus seiner Sicht wäre es wünschenswert, sich nicht allein auf telefonische Aussagen zu verlassen, sondern die Haushalte aufzusuchen und sich direkt ein Bild zu machen.

Frau Middendorf bat, den erwähnten Leitfaden den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung zu stellen.
Sie fragte nach, wie viele Fälle von einer Person bearbeitet werden, inwieweit weiteres Fach-personal (beispielsweise das Gesundheitsamt) eingeschaltet wird - Stichwort Vernetzung -, ob auch mit den Kinder gesprochen wurde, was man unter der Aussage „der Vater habe einen guten Eindruck gemacht“ verstehen könne und wie die Unterstützung der Mitarbeiter/innen vor Ort durch die Abteilungsleitung aussehe.

Herr Sohn teilte mit, dass er sich ebenfalls die Stichworte Leitfaden und Kooperationsver-einbarung notiert habe. Allerdings gehöre das seiner Auffassung zu dem Thema Jugendhilfe-dienste insgesamt. Dazu wolle man sich regelmäßig über den Fortgang der Strukturver-besserungen unterrichten lassen.

Herr Oppermann bemängelte die Darstellung und Beweggründe der CDU-Fraktion für die Be-wertung bzw. Auseinandersetzung mit dem Fall. Auch verwundere ihn das Fehlen konkreter Aussagen darüber, an welchen Stellen es hätte anders laufen sollen und müssen.
Wenn gesagt werde, es gehe um das Aufdecken von Mängeln, Schwächen, dann müsse er sagen, er habe keine entdecken können. Nach den jetzigen Informationen hätte der Jugend-hilfedienst nur so arbeiten können, wie er es getan habe.
Um mit Kindern sprechen oder sich vor Ort über die häusliche Situation informieren zu können, müsse der Kontakt zunächst über die Eltern erfolgen (elterliche Sorge!). Die Jugendhilfedienste wären keine Überwachungsorgane, die nach Gutdünken in Familien hineinagieren und Aktivi-täten umsetzen könnten.
Selbstverständlich müsse jede Form von Hilfe den Eltern und Kindern angeboten und ent-sprechend der Hilfeketten agiert werden. Das setze aber grundsätzlich ein vertrauensvolles Verhalten und einen vertrauensvollen Umgang miteinander voraus, sonst könne es nicht funktionieren. Erst als allerletzter Schritt komme die Inobhutnahme in Betracht, wenn offen-sichtlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Es sei für ihn nachvollziehbar gewesen, dass man das Gespräch mit dem Vater sucht und sich an dieser Stelle auch auf die Aussagen des Vaters verlassen musste, zumal man im Vorfeld bereits mit ihm zusammengearbeitet hatte. Wie hätte denn zukünftig eine Zusammenarbeit möglich sein sollen, wenn man den Aussagen nicht vertraut. Das könne nur auf einer ver-trauensvollen Basis erfolgen.
Die unterschiedlichen Sichtweisen Schule - Jugendhilfe seien für ihn aus den unterschiedlichen Professionen erklärbar. Es müsse daran gearbeitet werden, ein Verständnis für die unter-schiedlichen Wahrnehmungen zu bekommen. Allerdings dürfe nicht der Fehler gemacht werden, grundsätzlich die Aussage einer Profession höher zu bewerten als die einer anderen.

Herr Frebel knüpfte an die Ausführungen von Herrn Oppermann an. Er hielt fest, das Jugend-amt sei eine Exekutivbehörde, die in die Grundrechte der Familie auf der Grundlage der gesetz-lichen Bestimmungen des SGB VIII eingreifen könne. Darüber müsse man sich immer im Klaren sein.
Es könne nicht angehen, durch eine Inobhutnahme das Schicksal der Kinder zu vermeiden, das sie traurigerweise in der Nacht erleben mussten. Man könne keinem Vater, keiner Mutter die Kinder entziehen, weil das Sterben beginnt. Das wäre menschenunwürdig.
Jeder Hausbesuch wäre sicherlich besser als ein Telefonat. Aber selbst bei anderen Berufs-gruppen, beispielsweise Ärztlicher Notdienst, werde die Diagnose auch über das Telefon ge-stellt, das sei im Grundsatz ein ganz normaler Vorgang.
Gegen die Ausführung von Herrn Weintz, es gehe nicht um eine Vorverurteilung, sprächen die Äußerungen in der Presse, die ohne Hintergrundwissen mit suggeriert hätten, die Kinder wären über Wochen mit dem toten Vater allein gewesen und niemand hätte sich darum gekümmert. Wie sich nach den heutigen Informationen herausgestellt habe, sei das völlig falsch. Es habe auf allen Ebenen Sozialkontakte gegeben (Bruder, Schule). Richtig sei, dass die Kinder nachts mit dem Vater allein waren, als dieser starb. Das sei sicherlich ein tragisches Schicksal, aber das könne kein Mensch verhindern.

Für Herrn Fischer war die lückenlose Darstellung des Zeitablaufs von August 2007 - Ende der Familienhilfe - bis Mitte Januar 2008 von Herrn Bösebeck nachvollziehbar und nicht zu bean-standen. Es sei völlig klar geworden, dass das getan wurde, was getan werden musste. Es habe sich keine Lücke aufgetan, die eine Pflichtverletzung vermuten ließe.
Die Diskussion habe ihm außerdem gezeigt, dass man bei demselben Informationsstand zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen könne. Das sei ganz normal, wie auch andere Debatten bestätigten. Personen zu beschuldigen, weil sie zu einer anderen Einschätzung kommen als man selbst, halte er allerdings für ziemlich gewagt.
Die Alternative wäre gewesen, das Jugendamt nimmt einem schwerkranken Vater seine Kinder weg. Mit Sicherheit wäre dann über das unmenschliche Handeln des Jugendamtes geschimpft worden.
Aus seiner Sicht wäre es wünschenswert, die lückenlose Schilderung der Ereignisse als wahr anzunehmen und sich darauf zurückzuziehen, dass es unterschiedliche Einschätzungen gebe, die nicht zu widerlegen sind.
Er bat um Mitteilung, von welcher Seite aus die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde.

Aus den Beiträgen könne man nach der Wahrnehmung von Frau Liedschulte fast den Eindruck gewinnen, man sei an einer Verbesserung überhaupt nicht interessiert. Sie bleibe bei ihrer Aus-sage. Es sei ihr völlig unverständlich, warum kein Hausbesuch erfolgte, nachdem die Lehrerin derart massiv beim Jugendamt intervenierte. Sie erinnerte an den Fall Daniel B.
Dass die beiden Mädchen allein bei dem sterbenden Vater waren, sei eine schreckliche Situation. Von daher müsse man auch die andere Seite sehen und solche Dinge ernst nehmen.

Herr Gora versicherte, dass er ganz und gar nicht das Ziel habe, den Fall nicht dafür zu nutzen, die Betreuungssituation der Menschen in Dortmund zu verbessern.
Der Amtsleiter habe eine Erklärung zum Sachverhalt abgegeben, deren Wahrheitsgehalt er nicht anzweifele. Das bedeute nicht, dass er möglicherweise mit dem Leistungsumfang der Be-treuung vom Jugendamt unzufrieden sein könnte. Aber in diesem Falle sehe er den gesamten Ausschuss als Teil des Jugendamtes mit in der Verantwortung, Standards zu definieren, die deutlich über das bisher vom Jugendamt geleistete hinausgehen. Um diese Standards erfüllen zu können, müssten auch die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Er erinnerte daran, dass keine Amtsleitung ohne Beteilung des Ausschusses Personalveränderungen im Jugendamt vorgenommen habe. Das Gutachten der GPA wurde zur Kenntnis genommen und einhellig die Tatsache begrüßt, dass eine Aufstockung des Personals erfolgen soll.
Auch er fände das Vorgefallene schrecklich. Aus seiner Zeit als Jugendhilfedienstmitarbeiter könne er nur sagen, auch er habe damals mit z. T. unzureichenden Mitteln solche Fälle beur-teilt, häufig ebenfalls anders als andere Beteiligte. Rückblickend würde er heute sogar viele Fälle anders beurteilen, als er es damals getan habe. Das hänge damit zusammen, dass auch er sich verändert und weiterentwickelt habe. Er gehe aufgrund seiner Erfahrungen von einem hochprofessionellen Verhalten der Mitarbeiter/innen aus, die im Rahmen der gesetzlichen Mög-lichkeiten und des bestehenden liberalen Systems versuchen, das Beste zu tun.
Ziel des Ausschusses müsse es sein zu klären, genügen die bisherigen Vereinbarungen im Um-gang mit derartigen Fällen. Daher würde er gern diesen strukturellen Auftrag noch einmal an-gehen und die Amtsleitung bitten, das zu überprüfen, nötigenfalls dem Ausschuss Verbesse-rungsvorschläge einschließlich Aussagen zu evtl. erforderlichen Ressourcen und zur Zu-sammenarbeit mit anderen Fachdiensten der Stadt zu präsentieren. Seine Erwartung an den Ausschuss als Teil des Jugendamtes wäre es außerdem, deutlich zu machen, die Ausschuss-mitglieder tragen die Position des Amtsleiters mit und schützen die Mitarbeiter/innen.

Frau Dr. Düsterhaus verwies auf eine Vorlage, die in der kommenden Sitzung des Ausschusses behandelt wird und in der die Verknüpfung des medizinischen Systems mit der Jugendhilfe dar-gestellt wird. In den letzten Jahren wurden viele dieser Verknüpfungen durch feste Verein-barungen zur Zusammenarbeit systematisiert, insbesondere wenn es um psychisch kranke oder suchtkranke Eltern geht.
In dem vorliegenden Fall hatte der Vater eine körperliche Krankheit. Für sie stelle sich die Frage, ob irgendein Mensch - noch dazu ein medizinischer Laie - einschätzen könne, wann ein Mensch auch nach langer Krankheit tatsächlich stirbt, und ob das den Mitarbeitern des Jugend-amtes vorzuwerfen ist.
Eine Ärztin, die den Vater kannte, war selbst von der Plötzlichkeit des Todes überrascht.
Im Zusammenhang mit den bestehenden Kooperationen könne sie nur feststellen, es gebe medizinisch gesehen Dinge, die schicksalhaft sind, man könne optimal vernetzt sein und zu-sammenarbeiten, das werde derartige Vorfälle nicht verhindern können.
Selbstverständlich werde dieser Fall zum Anlass genommen, sich zwischen dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt auszutauschen und zu sehen, ob man auch in solchen Fällen die Zusammenarbeit optimieren kann. Allerdings gebe es im Gesundheitsamt ebenfalls begrenzte Ressourcen. Natürlich werde in Zukunft dafür gesorgt, das Beste zu geben. Aber auch dann stoße man an Grenzen.

Herr Frebel betonte, es sei ein natürlicher Vorgang, dass Kinder – auch kleine - das Sterben ihrer Eltern begleiten. Wenn der Zeitpunkt absehbar wäre, würde im Normalfall die Familie zusammenkommen. Da es für Kinder sicherlich ein schreckliches Erlebnis sei, müssten sie begleitet, aufgefangen werden. Aber das sei im Grundsatz nichts, das man moralisch verwerfen könne. Deswegen finde er den vorliegenden Fall als ein völlig falsches Beispiel, die Strukturen in den Jugendhilfediensten zu diskutieren.
Das Thema Jugendhilfedienste werde regelmäßig im Ausschuss besprochen, es gebe eine kontinuierliche Berichterstattung über den Stand der Umsetzung. Es werde intensiv an den Ver-besserungen gearbeitet - mit ständiger Begleitung durch den Ausschuss. Sicherlich habe es einige Dinge gegeben, die im Nachhinein besser gelaufen sein könnten. Aber daraus grobe Fehler des Jugendamtes oder Kindeswohlgefährdung zu erkennen, sei für ihn im Moment nicht nachvollziehbar.

Herr Weintz erwiderte, schlimm fände er es nur, dass die Mädchen mit ihrem sterbenden Vater allein waren. Sicherlich kämen auch Kinder mit dem Tod der Eltern oder Großeltern in Be-rührung, allerdings wären sie dann meistens in Begleitung von Erwachsenen.
Den von Herrn Gora dargelegten Ansatz finde er sehr positiv. Schließlich gehe es darum, Ver-besserungen des Systems zu erreichen.
Hinsichtlich der von Herrn Oppermann vermissten Vorschlägen verwies er auf seine eingangs gemachten Aussagen. Die Schulen müssten das Gefühl haben, ernst genommen zu werden. Das sei für eine Zusammenarbeit von Schule und Jugendamt von ungeheurer Wichtigkeit. Bei einem entsprechenden Hinweis müsse sofort Kontakt zu der Familie aufgenommen werden. Eine Kontaktaufnahme müsse nicht nur über das Telefon erfolgen, sondern könne auch bei einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten genauso durch einen Hausbesuch erfolgen. Außerdem sollte darüber nachgedacht werden, wie man in solchen Fällen besser und direkter helfen kann.
Das Jugendamt könne nur das machen, wozu Gelder und Personal zur Verfügung stünden. Das sei richtig. Aber wenn die Mitglieder des Ausschusses der Auffassung sind, dass es Verände-rungen und Verbesserungen geben muss, dann bitte er um entsprechende Vorschläge durch die Verwaltung zu strukturellen Veränderungen. Er signalisiert die Bereitschaft seiner Fraktion, diese mitzutragen, auch wenn finanzielle Mittel benötigt werden. Die Bereitstellung müsse dann durch Umschichtungen im Haushalt erfolgen, durch Setzung von Prioritäten. Und das Kindes-wohl habe eine Priorität.

Herr Sohn legte dar, die Aussagen, es wäre nicht schnell genug gehandelt worden und es müssten die Strukturen verbessert werden, hätten nur bedingt mit dem heute diskutierten Fall zu tun. Darüber müsse sicherlich noch einmal im Detail gesprochen werden, das sei auch das gemeinsame Ansinnen aller Mitglieder.
Er erinnerte daran, dass die Ausschussmitglieder sofort reagiert hätten, als ihnen die Über-lastungsanzeigen der Mitarbeiter/innen der Jugendhilfedienste bekannt wurden. Es wurde vor-geschlagen, einen externen Gutachter mit der Überprüfung zu beauftragen, um eine größere Glaubwürdigkeit zu erreichen. Zugegebener Maßen hätte die CDU-Fraktion die sofortige Auf-stockung des Personals gefordert. Mehrheitlich sei aber der externen Vergabe der Vorzug ge-geben worden. Außerdem sollten die Strukturen untersucht werden. Die Ergebnisse der Unter-suchung wurden dem Ausschuss vorgestellt. Insgesamt denke er, habe der Ausschuss so schnell wie es ging reagiert.
Dass der Prozess noch nicht zu Ende sei, wäre allen Beteiligten klar. Die weitere kritische Be-gleitung durch den Ausschuss werde – wie von allen gewünscht – erfolgen. Es müsse geprüft werden, an welchen Stellen Knackpunkte bestehen. Einen sehe er in den Kommunikations-strängen zwischen den handelnden Personen, die eindeutig verbessert werden müssen.

Frau Schobert teilte mit, auch aus ihrer Sicht wäre eine ernsthafte Analyse – wie bereits von Frau Bonekamp und der Verwaltung angekündigt – erforderlich, die auch eine gewisse Zeit brauche. Sie appellierte an die Mitglieder, dem Jugendamt diese Zeit zuzugestehen. Dann könne die Verwaltung fundiert im Ausschuss darlegen, gibt es strukturelle Probleme, an denen gearbeitet werden kann, an welcher Stelle kann der Ausschuss Unterstützung geben. Es könne aber auch sein, dass sich herausstelle, es handelte sich um ein Verkettung unglücklicher Um-stände oder ggf. vielleicht auch Fehleinschätzungen des ein oder anderen Beteiligten. Und solche Dinge könne man im Leben, trotz aller Verbesserung struktureller Überlegungen, nicht verhindern.
Abschließend berichtete sie, die Kinder befänden sich in der Offenen Ganztagsschule und es gehe ihnen den Umständen entsprechend gut in der Betreuung.

Herr Bösebeck bezog sich auf die aufgeworfenen Fragen von Herrn Weintz, Frau Middendorf und Herrn Fischer.
Er betonte, dass er aufgrund der Aktenlage und der intensiven Gespräche mit den Mitarbeitern kein Fehlverhalten der Mitarbeiter habe erkennen könne. Es sei selbstverständlich, dass der Ablauf und die Handlungen in diesem – aus seiner Sicht – Einzelfall im nachhinein unter Be-rücksichtigung aller Aspekte kritisch analysiert wird. Insbesondere die Fragen von Kooperation und Abstimmung der handelnden Institutionen und Personen würden dabei eine wesentliche Rolle spielen. Natürlich werde das Jugendamt auch darüber nachdenken müssen, ob und warum es unterschiedliche Wahrnehmungen möglicherweise gegeben hat, die zu entsprechen-den Handlungen geführt haben.
Er verwies auf die bereits erwähnte Kooperationsvereinbarung, in der es insbesondere darum gehe, ein verbindliches Regelwerk festzuschreiben, wie in bestimmten Situationen reagiert werden muss und wie Abstimmungsprozesse verbessert werden können. Die Vereinbarung wurde im Rahmen der Verbesserung des Kinderschutzes in Dortmund geschlossen.
Auf den vorliegenden Fall bezogen teilte er mit, es habe Sprechstunden zwischen der Schule und dem Jugendhilfedienst gegeben, in denen neben anderen auch dieser Fall besprochen wurde. Die Hinweise wurden ernst genommen, es wurde reagiert, aber es gab und gibt unter-schiedliche Wahrnehmungen und Einschätzungen.
Bis Ende August 2007 habe es von einem sehr qualifizierten Träger eine intensive sozialpäda-gogische Familienhilfe gegeben (10 Fachleistungsstunden in der Woche). Im Rahmen dieser Familienhilfe wurde berichtet, dass es einen liebevollen Umgang des Vaters mit den Kindern gegeben hat, der Vater auch während seiner Krankheit gut strukturiert war, klare Gedanken-gänge hatte, seine Wünsche gut formulieren konnte. Er handelte so, wie man es von einem klar denkenden Menschen erwarten konnte. Des weiteren gab es Unterstützungssysteme: Die Kinder waren in der Offenen Ganztagsschule, besuchten regelmäßig die Schule, die Unter-stützung durch verwandtschaftliche Bezüge war gegeben, so dass keine Gefahr im Verzuge erkennbar war.
Das Jugendamt habe freiwillig die Akte an die Staatsanwaltschaft zur Vorprüfung gegeben.

Herr Sohn dankte allen für die angeregte Diskussion.


zu TOP 2.1
Familienselbsthilfe in Familienzentren, Vergabe der Projektmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10808-08)

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss stimmt der vorgeschlagenen Mittelverteilung zu.


zu TOP 2.2
Anerkennung des Trägervereins Bienchen e.V. als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11110-08)

Herr Khatskevich – 2. Vorsitzender – führte kurz ein. Danach stellte Frau Kosnunska den Trägerverein vor (s. Anlage).

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Anerkennung des Trägervereins E. I. Bienchen e. V. als freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG


zu TOP 2.3
Erhöhte Förderung gemäß §§ 13 Abs. 4 und 18 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11111-08)

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Anerkennung des Trägervereins E. I. Bienchen e. V. als finanzschwacher Träger im Sinne der §§ 13 Abs. 4 und 18 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) .






zu TOP 2.4
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.08.2008 nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11233-08)

Herr Harder leitete in die Vorlage ein.
Ergänzend teilte er mit, dass seit dem 28.02.2008 die Zusage des Landes auf Förderung von 1.439 Plätzen für die Betreuung von unter 3-Jährigen vorliegt mit der Option, bei Bedarf noch weitere Plätze gefördert zu bekommen. Es wurden noch einmal 41 Plätze beantragt, so dass letztlich insgesamt 1.480 Plätze zur Verfügung stehen.
Sobald die entsprechenden Bewilligungen des Landes vorliegen, werde eine Vorlage erarbeitet, aus der die genauen Zahlen und Entwicklungen hervorgehen.

Herr Frebel hielt fest, bei dem KiBiz handele es sich um ein Spargesetz. Politischer Wille in Dortmund sei es, dass die vom Land vorgeschriebenen Einsparungen bei den Betriebskosten in dem Budget der Tageseinrichtungen für Kinder bleiben müssen.
Gerade die Elterninitiativen und kleineren Einrichtungen würden durch das KiBiz nicht gerade gut gestellt. Er bat eindringlich darum, mit diesen zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen.

Zu den Nachfragen/Anmerkungen von Herrn Frebel und Herrn Fischer führten Herr Harder und Herr Wawrzynek aus:

- Das Kontingent für das Kindergartenjahr 2008/2009 für die Betreuung von unter 3-Jährigen sei mit den 1.480 Plätzen ausgeschöpft. Unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklungen würden sicherlich weitere Überlegungen angestellt. (Herr Harder)

- Das Anliegen des Trägers (Elterninitiative Studentische Kita e. V., Rheinische Straße; 7 statt 5 Betreuungsplätze für unter 3-Jährige) wurde auch dem Jugendamt unterbreitet. Es wurde vereinbart, noch vor dem 15.03.2008 bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Fachberater des Paritätischen und den Kollegen des Landesjugendamtes das Ganze zu begutachten und zu besprechen.
Hintergrund für den in der Vorlage gemachten Vorschlag sei zunächst einmal das beengte Raumprogramm gewesen. Die unterbreitete Angebotsstruktur ab 01.08.2008 stelle den Budgetrahmen für diese eingruppige Einrichtung dar. Innerhalb des Budgets gebe es die Möglichkeit, die Kinderzahlen und auch den Anteil der unter 3-Jährigen zu erhöhen. Das führe aber nicht dazu, dass die Einrichtung mehr Finanzen bekäme. (Herr Wawrzynek)

- Es gebe nach wie vor Einrichtungen, die kein 45-Stunden-Angebot hätten.
Die städt. Kita Am Ostpark hätte das Angebot für eine Betreuung von 45 Stunden. Die Abweisung der Eltern könne höchstens damit zusammenhängen, dass es bereits Wartelisten gebe. (Herr Wawrzynek)
Frau Ferber ergänzte, sie vermute ebenfalls, dass die 45-Stunden-Plätze vollkommen belegt seien.

Herr Sohn regte an, das nachzuprüfen.







Herr Gora wies darauf hin, dass sich manchmal die Möglichkeiten der Anbieter und die Wünsche der Eltern nicht überein bringen lassen. Das wisse er aus eigener Erfahrung. Es werde versucht, den Eltern klarzumachen, dass aus inhaltlichen Gründen bestimmte Be-treuungszeiten nicht angeboten werden können. Das stoße nicht immer auf Verständnis. Da sehe er auch die Politik in der Verantwortung klarzumachen, dass nicht jeder Betreuungs-wunsch erfüllt werden kann.

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die in der Anlage dargestellten Angebots-strukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2008.
Die neuen Angebotsstrukturen bilden die Grundlage für die zum 15.03.2008 vorzunehmende Beantragung der entsprechenden Betriebskostenzuschüsse für das Kindergartenjahr
2008 / 2009 bei der Obersten Landesjugendbehörde.


zu TOP 2.5
Sachstandsbericht zur Kampagne "geilezeit" zum Thema Liebe, Freundschaft und Sexualität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10982-08)

Herr Bösebeck verwies auf das Schreiben des Instituts für Sozialpädagogik, das sich ausgesprochen positiv über diese Kampagne geäußert hat (s. Anlage).

Frau Schobert bestätigte die Qualität der Kampagne, an der auch viele Träger aus dem Bereich der freien Jugendhilfe und der Gesundheitsförderung beteiligt sind. Sie empfahl den Mitgliedern, eine der Veranstaltungen zu besuchen.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kampagne „geilezeit“ zum Thema Liebe, Freundschaft und Sexualität zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Vorstellung der Kampagne "Blau sein ist blöd!"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11107-08)

Frau Thönnissen stellte die Kampagne vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für die Präsentation.

Frau Liedschulte gab den Hinweis, dass man beispielsweise auch bei der jährlichen alkoholfreien Karnevalsfeier für die Kampagne werben könne.

Frau Rabenschlag fand den Präventionsansatz ganz wichtig (gemeinsam mit dem Ordnungsamt, Multiplikatoren).
Sie teilte mit, dass das Jugendamt, das Gesundheitsamt und die Suchtberatungsstellen einen Workshop veranstalten wollen, um gemeinsam zu prüfen, ob die Interventionsmöglichkeiten bei missbräuchlichem Umgang von Jugendlichen mit Alkohol tatsächlich ausreichen oder ob eine Verbesserung der Hilfesysteme erforderlich ist. Sie glaube, dass sie dringend verbessert und die vorhandenen Schwächen beseitigt werden müssen. Das sehe sie als eine gute Ergänzung zu diesem Präventionsansatz an.

Um in den Gesprächen mit den Jugendlichen glaubwürdig zu bleiben, sah Herr Frebel es als wichtig an zu verdeutlichen, dass nicht der Alkohol an sich das Problem ist, sondern der hemmungslose Konsum.

Herr Bösebeck brachte zum Ausdruck, die Kampagne diene nicht nur der Alkoholprävention, sondern auch der Gewaltprävention und somit der Kriminalprävention.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Vorstellung der Kampagne „Blau sein ist blöd!“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10986-08)

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Prüfung der Mittelverwendung des Ringes Politischer Jugend in Dortmund für das Haushaltsjahr 2006 zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - geänderter Verteilerschlüssel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10985-08)

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt den geänderten Verteilerschlüssel für die Förderung des RPJ und der angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Jahre 2008 bis 2009.


zu TOP 2.9
Ring Politischer Jugend
- Rechenschaftsbericht 2007 / Arbeitsprogramm 2008 -
(Drucksache Nr.: 11141-08)

Herr Peick führte in den Rechenschaftsbericht und das Arbeitsprogramm ein.

Herr Frebel dankte für die selbstkritische Darstellung.
Er sah es als wünschenswert an, dass die Mitgliedsorganisationen weiterhin zusammenarbeiten und gemeinsame Aktionen durchführen.

Herr Peick bestätigte, gemeinsame Veranstaltungen würden selbstverständlich - wie bereits in der Vergangenheit - durchgeführt und nach dem entsprechenden Schlüssel gemeinsam finanziert.

Aus seiner beruflichen Erfahrung als Jugendrichter regte Herr Prause an, in Zukunft vielleicht in der Arbeit das Augenmerk auch darauf zu richten, den jungen Menschen deutlich zu machen, an welcher Stelle die Grenzen der Legalität überschritten werden (beispielsweise bei Demon-strationen/Aktionen gegen Rechtsextremismus).

Herr Sohn erinnerte an die Kampagne des Jugendrings „Wie demonstriere ich richtig?“. Er könnte sich einen Erfahrungsaustausch zwischen Jugendring und RPJ als ganz nützlich für die weitere Arbeit vorstellen.
Abschließend wünschte er viel Erfolg bei der gemeinsamen Arbeit. Die Durchführung von ge-meinsamen Veranstaltungen wäre auch das Ansinnen des Ausschusses. Er gehe davon aus, selbst unter Berücksichtung der unterschiedlichen Ausrichtungen gebe es einen Grundkonsens der Gemeinsamkeit, der hin und wieder herausgestellt werden sollte.

Der Kinder- und Jugendausschuss nahm den Rechenschaftsbericht 2007 und das Arbeits-programm 2008 zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
Die neue Jugendkampagne Respekt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08401-07)

Herr Gernhardt und Herr Oppermann stellten die neue Jugendkampagne Respekt vor (s. Anlage).

Frau Liedschulte fragte nach, ob der Beirat weiter existieren werde.

Herr Sohn ging davon aus, dass der Beirat weiterhin besteht.
Das wurde von der Verwaltung bestätigt.

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Konzeption der „Jugendkampagne Respekt“.


zu TOP 2.11
Konzept "Initiative HA - mit Hauptschulabschluss in Ausbildung"

Herr Hagedorn stellte das Konzept vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für die Vorstellung und wünschte weiterhin viel Erfolg.




zu TOP 2.12
Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2004-2006.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11073-08)
Bericht
(Drucksache Nr.: 11073-08-E1)

Der Kinder- und Jugendausschuss kam auf Vorschlag von Herrn Frebel überein, die Vorlage in der nächsten Sitzung zu behandeln.


zu TOP 2.13
Lokale Agenda 21 - 8. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10630-07)

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.14
Advent-Kindergarten

Herr Harder berichtete, die Verhandlungen zwischen dem Liegenschaftsamt und dem Investor stünden vor dem Abschluss. Das Liegenschaftsamt bereite eine entsprechende Ratsvorlage vor. Es werde davon ausgegangen, dass im Frühjahr bzw. in der zweiten Jahreshälfte eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden sein wird.

Auf die Nachfrage von Herrn Sohn, wann mit der Ratsvorlage zu rechnen ist, teilte Herr Harder mit, wahrscheinlich für die nächste oder übernächste Sitzung.

Herr Sohn erklärte, sicherlich würden bereits die notwendigen Vorbereitungen getroffen. Von daher wäre es sinnvoll, relativ kurzfristig die Entscheidung der Gremien einzuholen, damit nicht u. U. wegen einer evtl. anderen politischen Entscheidung die Vorarbeiten umsonst wären.
Abschließend brachte er die Zufriedenheit der Mitglieder zum Ausdruck, dass den Eltern und Kindern eine Perspektive hinsichtlich der weiteren Entwicklung aufgezeigt wird.



3. Anträge / Anfragen

zu TOP 3.1
Anfrage zum Zuständigkeitsverzeichnis des Kinder- und Jugendausschusses
Anfrage der Jugendverbände
(Drucksache Nr.: 11042-08)

Frau Bonekamp teilte mit, 2005 wurde das Familien-Projekt in eine eigenständige Organisa-tionseinheit der Verwaltung überführt. In diesem Zusammenhang erfolgte die Zuordnung zum Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Grund für die Zuordnung war der inhaltliche Zusammenhang zwischen den durch den Rat beschlossenen Handlungsprogrammen und dem Familien-Projekt und den Kernpunkten der familienpolitischen Leitlinien. Die fachliche Zu-ständigkeit des Kinder- und Jugendausschusses bei Vorlagen des Familien-Projektes bleibe unberührt. Eine Änderung der Zuordnung bedürfe eines Ratsbeschlusses.

Herr Sohn dankte für die Darstellung. Er betonte die Zuständigkeit des Kinder- und Jugend-ausschusses bei wesentlichen Schwerpunkten des Familien-Projektes und äußerte den dringenden Wunsch, dass alle Vorlagen hier besprochen werden, die auch den Bereich Kinder und Jugend berühren. Darüber hinaus sollten auch vom Familien-Projekt durchgeführte Kampagnen vorgestellt werden, zumal der Kinder- und Jugendausschuss auch zum Teil zu-ständiger Fachausschuss sei. Das wäre eine Mindestanforderung.
Inwieweit die heutige Zuordnung des Familien-Projektes tatsächlich sachgerecht ist, wäre sicherlich einiger Überlegungen wert.


zu TOP 3.2
Jugendtreff Youngster Point
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11072-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion;Fraktion B'90/Die GrünenCDU-Fraktion;)
(Drucksache Nr.: 11072-08-E1)

Herr Bösebeck berichtete, das Jugendamt habe den Antrag auf Sondernutzung der Räume bei der Bauaufsicht gestellt. Gestern erfolgte die mündliche Genehmigung zum weiteren Betrieb, die schriftliche Genehmigung gehe in den nächsten Tagen zu. Die erforderlichen Brandschutz-maßnahmen seien abgeschlossen. Am 10.03.2008 werde die Einrichtung wieder eröffnet. Es gebe eine befristete Erlaubnis bis zum 30.09.2008 mit einer eingeschränkten Besucherzahl (max. 50 Personen). Das Jugendamt werde künftig der Mieter der Räume sein und eng mit dem bisherigen Träger kooperieren. Die weitergehende Nutzung für größere Veranstaltungen usw. würde bis zum 30.09.2008 geprüft und dann ggf. umgesetzt.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / CDU-Fraktion:

Der Kinder- und Jugendausschuss begrüßt ausdrücklich die bereits öffentlich geäußerten Absichten der Verwaltung,

● die bau- und brandschutztechnischen Mängel im Jugendtreff


● den Jugendtreff möglichst schnell wieder zu eröffnen und dauerhaft
zu erhalten,

● den Jugendtreff in die Trägerschaft des Jugendamtes zu übernehmen

● und dabei in sehr enger Kooperation mit den bisherigen Akteuren
Die Verwaltung wird aufgefordert, den bereits jetzt kurzfristig eingesetzten Bus mit Mit-arbeiterInnen bis zur Wiedereröffnung des Jugendtreffs vor Ort zu belassen, damit die Jugendlichen in der Übergangszeit einen festen Anlauf- und Treffpunkt nutzen können.


zu TOP 3.3
Notrufnummer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11212-08)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11212-08-E1)

Herr Bösebeck teilte mit, die Notrufnummer 12345 wurde und werde in allen Publikationen für die Bereiche Beratung und Kinderschutz veröffentlicht (z. B. Faltblätter „Jugendhilfedienste“ und „Die Not der Kinder bei sexueller Gewalt“, die Handreichung „Kinderschutz geht uns alle an“). Auf der Homepage des Jugendamtes werde ebenfalls auf die Nummer hingewiesen. Die Information der Schulen erfolgte im Rahmen der Schulleiterdienstbesprechungen und Schulungen über § 8 a SGB VIII.

Herr Bösebeck sagte zu, die Anregung von Herrn Weintz aufzunehmen, in den Schulen noch mehr für die Verbreitung der Notrufnummer zu tun (beispielsweise durch Aufkleber), und im weiteren Verfahren mit zu prüfen.


zu TOP 3.4
Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11213-08)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11213-08-E1)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11213-08-E2)

Herr Sohn bat eingangs noch einmal darum, dem Ausschuss den Leitfaden und auch die Kooperationsvereinbarung mit der Schule zur Verfügung zu stellen.

Herr Bösebeck beantwortete die Fragen der CDU-Fraktion - Dr. Nr. 11213-08-E1 -:

Zu 1.
In den Jugendhilfediensten sind incl. der Jugendgerichtshelfer vollzeitverrechnet 107 Sozial-arbeiterinnen im Innen- und Außendienst tätig. Hinzu kommen 53 Verwaltungsfachkräfte der Bereiche Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften und Wirtschaftliche Jugendhilfe.

Zu 2.
Eine Bezirkssozialarbeiterin betreut durchschnittlich 60 Familien. Hierin sind Beratungsfälle, Familienrechtsangelegenheiten und Fälle der Hilfen zur Erziehung sowohl in ambulanter als auch in stationärer Betreuung enthalten.





Zu 3.
Die neuen Mitarbeiterinnen wurden nach den Kriterien der methodischen Arbeitsplatz-bemessung, die dem GPA Bericht zugrunde lag, auf die Stadtbezirke verteilt.

Zu 4.
Der durchschnittliche Ausfall durch Krankheit beträgt, laut GPA Bericht, in den Jugend-hilfediensten 14,52 Tage. (hierzu ergänzte Herr Bösebeck: gesamtstädt. 21 Tage)

Zu 5.
Der Springerpool umfasst 8 Stellen. Davon 5 Sozialarbeiterinnen und 3 Verwaltungsfachkräfte

Zu 6.
Einen vorgeschriebenen „bürokratischen Weg“ gibt es nicht. Die Sachbearbeitung erfolgt auf den Einzelfall bezogen. Wesentliche Elemente sind in jedem Fall kollegiale Beratung und Hilfeplanung im Sinne des § 36 SGB VIII.

Zu 7.
Die Jugendhilfedienste in den Stadtbezirken handeln, im Rahmen der bestehenden Richtlinien, eigenständig. Wenn darüber hinaus Beratungs- oder Abstimmungsbedarf besteht wird die Fachbereichsleitung eingeschaltet.

Auf die Nachfrage von Herrn Frebel teilte er mit, der Krankheitsstand gesamtstädtisch betrage 5,8 % und bei den Jugendhilfediensten 5,56 %.

Herr Weirauch beantwortete die Nachfrage von Frau Middendorf zu TOP 2.0 zur Rolle der Abteilungsleitung bei der Betreuung der Jugendhilfedienste:
Die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen bei ihrer schwierigen Arbeit sei eine der Haupt-aufgaben der Fachbereichsleitung (beispielsweise bei Beschwerden). Zu den weiteren Auf-gaben gehörten die gerechte Verteilung der knappen Personalressourcen, Sorge für externe Unterstützung zu tragen (z. B. Supervision), nach Möglichkeit Entlastung der Kolleginnen und Kollegen von notwendigen Dingen, die über die Einzelfallbearbeitung hinausgehen (Schul-dienstbesprechungen u. ä). Das sei allerdings nur ein kleiner Ausschnitt.

Herr Bösebeck teilte zu der Anfrage der CDU-Fraktion - Dr. Nr. 11213-08-E2 - folgendes mit:
Es sei richtig, dass Kooperationspartner aus Gründen der Budgetsteuerung Abschlags-zahlungen für November und Dezember 2007 verspätet erhalten haben. Die Zahlungen für November erfolgten am 21.12.2007, für Dezember am 08.01.2008. Alle Zahlungen sind dem Haushaltsjahr 2007 zugeordnet worden, da die Buchungen für das Jahr 2007 bis zum 24.01.2008 erfolgen konnten.
Es gibt keine Verbindlichkeiten mehr.
Aus Datenschutzgründen können keine Angaben über die Höhe der Abschlagszahlungen an die jeweiligen Träger gemacht werden.



zu TOP 4.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Es lagen keine Informationen vor.


zu TOP 5.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn gab folgende Informationen:

- Aufstellung der Ausgaben für Veranstaltungen von Kult(p)ur e. V. in 2006 (s. Anlage)




Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 19.20 Uhr.



Sohn Weintz Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage zu TOP 2.0
Sachverhalt Familie N.pdf

Anlagen zu TOP 2.2
Rede_Bienchen.pdfKonzept_Sxema.pdf

Anlagen zu TOP 2.5
ISP.pdf

Anlage zu TOP 2.6
Präs_Blau_sein_ist_blöd.pdf

Anlage zu TOP 2.10
Jugendkampagne RESPEKT.pdf

Anlage zu TOP 2.11
Initiative HA aktuell.pdf



Anlage zu TOP 3.4
Anfrage CDU Jugendhilfedienste 308.pdf



Anlage zu TOP 5.
Bonekamp.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus