Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 17.03.2021
Halle 1U, Kongresszentrum Dortmund, Rheinlanddamm, 44137 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:12 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Waßmann (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Reppin (CDU) i.V.f. Herrn RM Vogeler
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Frau RM Spaenhoff (SPD)
Frau RM Alexandrowiz (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die Linke+)
Herr RM Badura (Die Linke+)
Frau RM Joest (FDP/Bürgerliste) i.V.f. Herrn RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Perlick (AfD)
Herr sB Hempfling (AfD)
Herr sB Jääskeläinen (Die Partei)

2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Herr Sohn - BPN
Herr Punge - Mieterverein

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Herr Böhm - 64/AL
Frau Linnebach- 67/AL´in
Herr Braun -7Dez./Büro
Herr Frank- 6/Dez.-Büro

Frau Trachternach - 6/Dez-Büro





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 17.03.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Halle1U, Kongresszentrum Dortmund, Rheinlanddamm, 44137 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.03.2021

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)

3.2 Zentren im Wandel
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20267-21)

3.3 Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)
lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021
(Drucksache Nr.: 18751-20)

3.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)

3.5 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19907-21)

3.6 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Baubeschluss Freifläche an der Westerfilder Straße
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 19813-21)

3.7 Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

3.8 Ertüchtigung der Anbindung Westfalenhütte an B236 (Amazon Paketverteilzentrum)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19923-21)

3.9 Zukunft Flughafen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19353-20-E2)
lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor

3.10 Boulevard Kampstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20276-21)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg -;
I. Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften der aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, II. Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses vom 15.12.2011 über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, III. Beschluss über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19465-20)

4.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 141 - Auf dem Toren - zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplans Lü 140 - Bezirksfriedhof Lütgendortmund - und seiner Änderungen Nr. 2 und Nr. 3
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans, II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19904-21)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 215 - Auf dem Wüstenhof -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19737-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021
(Drucksache Nr.: 19737-21)

4.4 Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2020 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19969-21)

4.5 Schließung eines REAL-Standortes in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19939-21)
lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19939-21-E1)

4.6 Evaluation Stellplatzsatzung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19842-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19842-21-E2)

4.7 ÖPNV-Konzept
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19844-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19844-21-E2)

4.8 Simulation von Fahrradverkehrsströmen
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19783-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19783-21-E1)

4.9 Forschungsprojekt „Lebenswerte Straßen“
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19354-20-E1)
lag bereits zur Sitzung am 03.02. 2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19354-20-E4)

4.10 Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20256-21)

4.11 Verbesserung der Verkehrssituation am Hellweg in Asseln und Wickede
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20260-21)

4.12 Verkehrsuntersuchung Stadtbezirk Brackel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20278-21)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Einrichtung von Planstellen im Umweltamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18528-20)

5.2 Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19022-20)

5.3 Planfeststellungsverfahren „Abkopplung Erlenbach-Oberlauf vom MW-Kanal in DO-Schüren“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19959-21)

5.4 B1 - Durchfahrtverbot (Vergleich mit der DUH)
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19745-21)
lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19745-21-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19745-21-E2)

5.5 Umsetzung des Luftreinhalteplans “Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“, lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20217-21)

5.6 Erhalt von Bäumen und Sträuchern an Autobahnen und Bundesstraßen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20232-21)

5.7 Umsetzung des Lärmaktionsplans der Stadt Dortmund, Förderung des passiven Lärmschutzes
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20261-21)

5.8 Tempo 30 auf Straßen des Vorrangnetzes
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20266-21)

5.9 Klimabeirat
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20279-21)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen für das Geschäftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20034-21)

6.2 Mietsenkungen der DOGEWO
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 20275-21)

6.3 Wohnraumtauschbörse
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20286-21)

7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

7.1 Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Vorbereitende Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit sowie Fortschreibung des Integrierten Stadterneuerungskonzeptes "Soziale Stadt Dortmund Nordstadt"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17416-20)

7.2 Stadterneuerung Westerfilde & Bodelschwingh: Spielraum- und Freizeitflächenkonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19055-20)
lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19055-20)


8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt

9. Anfragen

10. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Alexandrowiz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


Frau Rm Joest (FDP/BL) gibt hierzu an, dass sie zu TOP 3. 3 „Parkraumkonzept PHOENIX See“ befangen sei und daher an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilnehmen werde.

zu TOP 1.3
Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen

Die Ausschussvorsitzende verpflichtet Herrn Harry Jääskeläinen (Die Fraktion Die Partei)
seine neuen Aufgaben als sachkundiger Bürger in diesem Ausschuss nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und seine Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.


zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Änderung:


Zu TOP 5.3 „ Planfeststellungsverfahren „Abkopplung Erlenbach-Oberlauf vom MW-Kanal in DO
Schüren“ (Drucksache Nr.: 19959-21) liegt der Hinweise der Verwaltung vor, dass hier irrtümlich die
BV –Hörde anstelle der BV –Aplerbeck beteiligt wurde.
einigt sich hierzu darauf, die Vorlage heute zur Kenntnisnahme an die Bezirksvertretung
Aplerbeck zu überweisen.

Ergänzungen:

Man einigt sich auf folgende Ergänzungen:

(Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr.: 20360-21) . Es wird darum
gebeten, diesen im Wege der Dringlichkeit auf die TO zu setzen.

Die Tagesordnung wird entsprechend um diesen Punkt als TOP 5.10 ergänzt.


II. Weiter liegt vor : „Rodungsarbeiten an der TU“ Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme
(Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20393-21) . Es wird darum
gebeten, diesen im Wege der Dringlichkeit auf die TO zu setzen.

Die Tagesordnung wird entsprechend um diesen Punkt als TOP 5.11 ergänzt.

Die Tagesordnung wird entsprechend um diesen Punkt als TOP 6.4 ergänzt.


Mit den o. a. Änderungen und Ergänzungen wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.02.2021

Anmerkungen:

Herr Sohn merkt zu TOP 3.6 „ Einstieg in Carsharingförderung in Dortmund“ an, dass er hierzu die Frage gestellt hätte, ob es denn möglich sei, auch behindertengerechte Stellplätze zu organisieren.
Da er diese Frage nicht im Protokoll wiederfinde, bitte er darum, dass diese hier noch mit aufgenommen werde.

Die Verwaltung informiert Herrn Sohn im Laufe der Sitzung darüber, dass seine Frage zu TOP 3.6 auf Seite 45 der Niederschrift festgehalten wurde.

Änderungen:

Herr Rm Dudde weist auf einen Schreibfehler zu TOP 4.30 „Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 - östlich Am Katzenbuckel -…“ hin und bittet um folgende Änderung:

Herr Rm Dudde schließt sich seinen Vorredner*innen an. Auch seine Fraktion sehe in dem Projekt kein Integrationshemmnis sondern eher einen Ausdruck für Integration. Insofern Zustimmung zur Vorlage und Ablehnung zur Vorlage. Korrektur: Insofern erfolge eine Zustimmung zur Vorlage und eine Ablehnung zum mündlichen Antrag der AfD-Fraktion.

Herr Rm Kowalewski bittet zu TOP 3.24 „Boulevard Kampstraße…“ um Aufnahme des folgenden Redebeitrags von Frau Linnebach:

Ergänzung: Zur Frage, inwieweit man über die Planungen nochmal sprechen könne, stellt Frau Linnebach in Aussicht, dass man die Themen „mehr Grün in der Innenstadt“ und „Radverkehr“ gerne nochmal aufgreifen und prüfen könne. Dies vor dem Hintergrund der 2. Vorlage, die man heute hier noch behandele, wo man sich um die Zukunft der Innenstädte kümmere und wo dann auch der öffentliche Raum und die Gestaltung des öffentlichen Raumes nochmal eine zentrale und wesentliche Rolle spielen werde. Man verschließe sich hierzu nicht jeder Diskussion. Man müsse nur schauen, was im Rahmen dessen, was man bisher schon erarbeitet habe, noch machbar sei. Hierzu könne man dann nochmal ins Gespräch kommen.


In Kenntnis der o. a. Anmerkungen wird die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.02.2021 die mit den aufgeführten Änderungen genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)

Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 03.03.2021:

-In der u.a. Empfehlung des AMIG vom 09.03.2021 enthalten-

Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 09.03.2021:

Hierin enthalten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 03.03.2021:

Die Fraktion Die Linke bezeichnet die Vorlage als überflüssig, da es sich um
Unterhaltsleistungen der Verwaltung handelt. Zudem möge man prüfen, inwieweit die
Beleuchtung nicht auch eine Art Lichtverschmutzung (Insekten, Pflanzen
beeinträchtigt) darstellt. Auch soll geprüft werden, ob Laternen nicht an geeigneten
Stellen mit Solarzellen zur Stromerzeugung ausgestattet werden können.
Zudem fehlt das aktuelle Lagebild – dies fehlt in der Vorlage. Obdachlosen sollen
Angebote gemacht werden, und nicht in der Vorlage über diese „gejammert“ werden.
Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD wollen die Vorlage empfehlen, allerdings
ohne die Beleuchtung. Auch sollte zur Kenntnis genommen werden, dass
Obdachlosigkeit kein kosmetisches sondern ein gesellschaftliches/soziales Problem
darstellt und entsprechend angegangen werden muss.
Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.
Über den weitestgehenden Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion,
FDP, AfD) gegen 14 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
nicht, die Vorlage uneingeschränkt auszusprechen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
gegen 4 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, FDP, AfD), folgenden Beschluss zu fassen
und bittet zudem die Verwaltung, oben aufgeworfenen Fragen zu beantworten
(Stellungnahme):
Empfehlung
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt
Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche
finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen. Davon ausgenommen
und nicht gewünscht wird die Beleuchtung von Bäumen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur
Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen
zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung
der Maßnahmen zu gewährleisten.

AMIG, 09.03.2021:

Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, den Beschluss lt. Vorlage wie folgt zu ergänzen:

Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.

Mit dieser Ergänzung und in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1):

…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:


Begründung:
Derzeit wird an verschiedenen Stellen in der Verwaltung das Thema Beleuchtung bearbeitet. Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes sollte bei allen Planungen - neben der Energieeffizienz - die Vermeidung von Lichtemissionen eine Zielsetzung sein. Lichtverschmutzung hat nachweislich negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und insbesondere auf nachtaktive Tierarten. Dabei kann künstliche Beleuchtung im öffentlichen Raum mit einfachen Mitteln (warmweißen Lichtfarbe, abgeschirmte Leuchten, Lichtlenkung, zeitliche und smarte Steuerung auf Plätzen und in Nebenstraßen) deutlich emissionsärmer gestaltet werden.


Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2):


…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zum Thema Licht zu erarbeiten. Dabei ist die Stadt in ihrer Gesamtheit zu betrachten, um ein entsprechendes Konzept einschließlich geeigneter Maßnahmen und Zukunftsvisionen zu erarbeiten. Hauptziel ist es, störende Lichtemissionen zu reduzieren. Zukünftig sollen bereits bei der Planung die Auswirkungen der Lichtemissionen stärker berücksichtigt werden. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen sind bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen. Zudem muss die Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Bereichen weiter gewährleistet bleiben.
Bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts Licht soll mit den städtischen Töchtergesellschaften und den Dortmunder Unternehmen zusammengearbeitet werden.

Das Konzept wird ebenfalls dem AMIG sowie den betroffenen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Begründung:
Durch das Voranschreiten der Digitalisierung in verschiedenen Lebensbereichen hat das Thema „Licht in der Stadt“ an Bedeutung gewonnen. Aktuell werden einzelne Maßnahmen durch das Tiefbaumt, z. B. der Austausch der alten Leuchtkörper, umgesetzt. Die Beleuchtung in der Innenstadt war bereits ein Thema in den Ausschüssen. Es fehlt jedoch an einem „Gesamtkonzept Licht“ für die ganze Stadt, welches alle wichtigen Aspekte berücksichtigt. Schließlich: Digitale Lösungen zur Steuerung der Beleuchtung in der Stadt sind nur rudimentär vorhanden.
Durch eine gezielte Beleuchtung kann die Aufenthaltsqualität in öffentlichen Räumen verbessert werden sowie überflüssige Lichtemissionen im Straßenverkehr, in Gewerbegebieten und auf großen Sportplätzen (Flutlichtanlagen) vermieden bzw. reduziert werden. Für den Rad- und Fußverkehr sollen Beleuchtungskonzepte weiterentwickelt werden. Die Beleuchtung von städtischen Park- und Grünanlagen soll überprüft werden. Dabei gilt es, schädliche Umwelteinwirkungen durch Lichtemissionen auf Tiere und Pflanzen zu mindern. Außerdem soll der Energieverbrauch durch die moderne Beleuchtung gesenkt werden. Bei zukünftigen Planungen ist die Vermeidung bzw. die Reduzierung von Lichtemissionen verstärkt zu prüfen. Dies ist bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne sowie Bebauungspläne zu berücksichtigen.


AKUSW, 17.03.2021:

Frau Rm Rudolf teilt mit, dass ihrer Fraktion bewusst sei, dass der heute vorliegende Antrag der SPD sehr kurzfristig eingereicht worden sei. Da man allen Ausschusskolleg*innen genügend Gelegenheit dazu geben wolle, sich hiermit auseinanderzusetzen, schlage man vor, diesen Antrag heute lediglich als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung erneut zur Beratung und Abstimmung aufzurufen. Gleichzeitig bitte sie darum, mit dem ebenso heute vorliegenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen genauso zu verfahren.

Frau Rm Sassen führt an, dass man heute diesen Ergänzungsantrag angesichts der Vorlage eingebracht habe, die Sofortmaßnahmen für die City bedeute. Das Konzept, dass man sich mit in diesem Antrag vorstelle, beziehe sich ganz konkret auf diese Sofortmaßnahmen, weil man denke, dass die Verwaltung hiermit relativ konkret arbeiten könne, um Lichtemissionen weitestgehend zu verringern. Man denke darüber hinaus, dass das Thema Lichtemissionen auch grundsätzlich angegangen werden könne und wünsche sich deshalb von der Verwaltung zu prüfen, inwieweit Minderungen in Dortmund möglich seien und in welchen Bereichen. Daher wäre es ihrer Fraktion wichtig, diesen Prüfantrag heute zu beschließen, damit man mehr Informationen habe, um dann, vielleicht anknüpfend an das Beleuchtungskonzept, dass die SPD vorgeschlagen habe, mehr wisse und einen konkreteren Antrag stellen könne. Daher bitte sie um heutige Zustimmung zum Antrag ihrer Fraktion.

Herr Rm Waßmann bittet zu dem in der Vorlage enthaltenen Verweis dazu, dass die personellen Auswirkungen nochmal mit einer separaten Beschlussvorlage thematisiert würden, heute bereits eine Einschätzung der Verwaltung dazu, um welches Ausmaß es sich hierbei in etwa handeln werde.
Man habe ja aus dem Sofortprogramm der Landesregierung Mittel zur Begutachtung zweier großer Gebäudekomplexe bekommen habe. Man habe nun den Medien entnommen, dass ein Gebäudekomplex offensichtlich seitens des Vermieters schon eine neue Option
mit sich bringe. Hierzu möchte er wissen, ob es noch Sinn mache, die verwendeten Mittel da jetzt noch einzusetzen oder besser, variable damit umzugehen, um anderes Gutes tun zu können.

Herr Wilde schlägt vor, hierzu noch etwas abzuwarten. Man sei mit dem Eigentümer bereits im Gespräch und würde natürlich nicht unnötig Geld ausgeben wollen, wenn jetzt schon klar wäre, wer dort rein gehe und was als Folgenutzung passiere. Wenn das so wäre, würde man sehr wohl überlegen, die Mittel ggf. in andere Immobilien umzusteuern, was natürlich eine Rückkopplung mit dem Heimatministerium bedinge. Was die personellen Auswirkungen angehe, verweise er auf die Ausführungen in der Vorlage, wonach man zwischen Adhoc-Maßnahmen, wozu man derzeit mit keinem personellen Mehraufwendungen rechne und den anderen Projekten unterschieden hätte, zu welchen nochmal separate Vorlagen kämen, um diese mit den finanziellen Auswirkungen zu hinterlegen. Er gehe hierzu davon aus, dass sich das in einer Größenordnung <10 bewege. Er könne heute allerdings keine konkreten Angaben hierzu machen, da Tiefbauverwaltung dies derzeit noch ermitteln würde.

Herr Rm Kowalewski kündigt an, dass man die Vorlage gerne in der Version der Empfehlung des AMIG mittragen werde. Zu den beiden Anträgen appelliere er daran, besser beide Anträge im Kontext zusammen zu behandeln.

Herr Wilde weist darauf hin, dass beide Anträge auch den AMIG betreffen würden. Daher schlage er vor, beide Anträge in beiden Ausschüsse in ihrer jeweils nächsten Sitzung aufzurufen und zu behandeln.

Frau Rm Rudolf möchte wissen, ob der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen heute alternativ zu einem Prüfauftrag erklärt werden könne. Weiter erklärt sie, dass auch ihre Fraktion es erfreulich fände, wenn man sich zur Vorlage heute der Empfehlung es AMIG anschließen würde.

Frau Rm Sassen erklärt sich damit einverstanden, den Antrag ihrer Fraktion in einen Prüfauftrag umzuwandeln, damit dem Thema kurzfristig Rechnung getragen werde und vor allem mit den Informationen daraus vielleicht das ganze Beleuchtungskonzept besser gestaltet werden könne.


Beschlussfassung zur Vorlage:

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West und unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen :


Beschluss


Ergänzung:
Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.



Einigung zu den beiden o. a. Zusatz-/Ergänzungsanträgen:

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2) einigt man sich darauf, diesen heute nur als eingebracht zu betrachten und in der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aufzurufen und zu beraten.

Zum nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1) einigt man sich mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf, diesen als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:


Der Prüfbericht der Verwaltung soll sowohl dem AMIG als auch dem AKUSW vorgelegt werden.



zu TOP 3.2
Zentren im Wandel
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20267-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 2067-21-E1):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einkaufsverhalten und Freizeitverhalten junger Menschen in der Dortmunder Innenstadt zu erforschen. Auf Grundlage der hierdurch erzielten Ergebnisse sollen anschließend Entwicklungsperspektiven für die Dortmunder Innenstadt entwickelt werden, um die Attraktivität der Innenstadt langfristig und dauerhaft zu erhalten. Der Prozess könnte in Zusammenarbeit mit der Uni Dortmund erfolgen. Die Ergebnisse und die daraus entwickelten Perspektiven sind neben dem AKSUW ebenfalls dem AWBEWF und dem AKJF vorzulegen.

Begründung:
Der Wandel der Innenstädte wird bereits lange durch den zunehmenden Online-Handel vorangetrieben. Die Corona-Pandemie wirkt hierbei zurzeit zusätzlich als eine Art Brennglas und hat auch in Dortmund zu einer weiteren Beschleunigung geführt. Daher stellt sich die Frage, wie die Attraktivität der Innenstadt beibehalten werden kann, um auch zukünftig ein lebendiges Zentrum mit Handel, Dienstleistung Kultur, Freizeit, Wohnen uvm. in der Dortmunder Innenstadt zu haben. Mit der „Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City“ werden bereits kurzfristige Maßnahmen zur Attraktivierung der Innenstadt angegangen. Die oben angesprochene Entwicklung von Perspektiven zielt auf eine langfristige Attraktivierung ab. Junge Menschen bilden die Käuferschaft bzw. die Besucherschaft, die langfristig von einer attraktiven Innenstadt angesprochen werden muss, um eine weitere Verlagerung auf den Online-Handel zu verhindern bzw. abzuschwächen und die Innenstadt mit Leben zu füllen. Die hier entwickelten Perspektiven sind mit dem Konzept zur Cityentwicklung "City2030" in Einklang zu bringen.


AKUSW, 17.03.2021:

Frau Rm Neumann Lieven erläutert den Hintergrund zum Antrag Ihrer Fraktion und wirbt um Zustimmung.

Herr Rm Perlick verdeutlicht, dass er den Antrag für überflüssig halte und man sich daher die Zeit sparen könne, da junge Dortmunder und Dortmunderinnen, die Alten und alle in der Mitte online shoppen würden, weil die SPD und die andren Parteien die Citys verrecken lassen würden.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einkaufsverhalten und Freizeitverhalten junger Menschen in der Dortmunder Innenstadt zu erforschen. Auf Grundlage der hierdurch erzielten Ergebnisse sollen anschließend Entwicklungsperspektiven für die Dortmunder Innenstadt entwickelt werden, um die Attraktivität der Innenstadt langfristig und dauerhaft zu erhalten. Der Prozess könnte in Zusammenarbeit mit der Uni Dortmund erfolgen. Die Ergebnisse und die daraus entwickelten Perspektiven sind neben dem AKUSW ebenfalls dem AWBEWF und dem AKJF vorzulegen.


zu TOP 3.3
Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 23.02.2021:

Bezirksbürgermeister Michael Depenbrock ließ über die Eingaben der Fraktionen, Anwohnerschaft und über die Teilaspekte der Vorlage einzeln abstimmen.

Herr Tillmann nahm an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt 4 Zusatzanträge.

Die Bezirksvertretung Hörde regt bei der Bezirksvertretung Aplerbeck an, zu prüfen, ob an der Einmündung Kohlensiepenstraße/Am Remberg eine Lichtzeichenanlage installiert werden kann, damit der Rückstau auf der Kohlensiepenstraße verkürzt wird und damit auch Umgehungsverkehre durch die Straße An den Emscherauen verhindert werden.

Die Bezirksvertretung Hörde fordert die Verwaltung auf, für die Segelvereine am See eine Lösung für deren Parkproblematik zu finden und regt an, den Stadtsportbund zu beteiligen.

Die Sitzung wurde von 17.02 – 17.04 Uhr unterbrochen.


Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage zum Parkraumkonzept Phoenixsee mit den beschlossenen Hinweisen und Änderungen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Linke, DIE PARTEI), 1 Enthaltungen (FDP) und 3 Gegenstimmen (Grüne) so beschlossen.

AKUSW, 17.03.2021

Frau Rm Rudolf teilt mit, dass ihre Fraktion die Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hörde zum Antrag erhebe. Man wolle damit den Wünschen der Bürger*innen entgegen kommen, auch wenn diese etwas von der eigentlichen Vorlage abweichen würden.

Herr Sohn (BPN) möchte wissen, wo und wie die Stellplätze für behinderte Menschen umgesetzt würden und zwar sowohl vor den Privathäusern als auch auf den Parkplätzen.

Herr Rm Stieglitz führt an, dass man dem SPD-Vorschlag folgen könne, da man es auch für sinnvoll halte, die Empfehlung aus Hörde mit einzubeziehen.

Frau Rm Lyding-Lichterfeld bedankt sich hierfür und merkt an, dass es wichtig sei, eine Evaluation zu machen und nicht zwischendurch dieses Konzept, welches jetzt von den Bürger*innen mit der BV so erarbeitet worden sei, in der Zwischenzeit wieder umgeworfen werde.

Herr Wilde teilt zur Frage von Herrn Sohn zu den „Behindertenstellpätzen“ mit, dass man es im Bereich PHOENIX See mit einer kompletten Neubaumaßnahme zu tun habe. Dort seien eine Reihe an Stellplätzen auf ebenerdigen, offenen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum angelegt worden. Außerdem habe man auch im Umfeld mittlerweile zwei neue Parkhäuser. Ein weiteres Parkhaus solle noch saniert werden. In allen diesen Parkformaten seien natürlich die notwendigen behindertengerechten Stellplätze nachzuweisen und wären auch in der Umsetzung nachgewiesen worden. Es gäbe eine Reihe von behindertengerechten Stellplätzen im Umfeld des Sees und man achte im Rahmen der Abnahme auch peinlich darauf, dass dies auch in den neuen Parkhäusern passiere.
Was das von Frau Lyding-Lichterfeld angesprochenen Thema „Evaluation“ angehe, sei er auf jeden Fall bei ihr. Man sollte, dass was jetzt auf Wunsch der BV umgesetzt würde nicht in 4 Wochen wieder in Frage stellen sondern das, was jetzt an Maßnahmen komme, entsprechend beobachten und bewerten. Hierfür wäre es gut, wenn man das Ganze zunächst über eine längere Zeit (2 Jahr) beproben könne.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt
1. die Umsetzung des Parkraumkonzeptes PHOENIX See und die zeitgleiche Einführung der Bewohnerparkzone „Weingartenstraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 98.000,00 €.
2. eine zusätzliche 0,18 vzv. Planstelle im Rechtsamt (E9b TVöD).
3. vier zusätzliche Planstellen im Ordnungsamt (E6 TVÖD zzgl. Sachkosten).





zu TOP 3.4
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)

AKUSW, 17.03.2021

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“
(DS-Nr. 11517-19) um 1.249.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von bisher 4.997.592 € auf insgesamt 6.246.592 €.


Das Projekt wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW (90 % der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Die Förderung beträgt bisher 4.497.832,80 €. Zur Refinanzierung der aktuellen Erhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der Erhöhung der Zuwendung auf insgesamt 5.621.932,80 € steigt der Betrag des städtischen Eigenanteils von bisher 499.759,20 € um 124.900 € auf 624.659,20 €. Ohne Refinanzierung sind die Mehrkosten von 1.249.000 € zu 100 % seitens der Stadt zu tragen.




zu TOP 3.5
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19907-21)

AKUSW, 17.03.2021

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Baukostenerhöhung zur Durchführung der Teilmaßnahme „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße“ (DS-Nr. 15300-19)
um 856.000 €. Damit steigt die Projektsumme der Teilmaßnahme von bisher 5.293.000 €
auf insgesamt 6.149.000 €.

Die Teilmaßnahme wird durch Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes-NRW
(mit insgesamt 90 % der bisher zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5.293.000 €)
gefördert. Die bisher bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt insgesamt 4.763.700 €.

Für die aktuelle Baukostenerhöhung über 856.000 € wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg
ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung würden sich die Zuwendungen um weitere 770.400 € auf insgesamt 5.534.100 € erhöhen.
Der städtische Eigenanteil würde dadurch von bisher 529.300 € um weitere 85.600 € auf insgesamt 614.900 € ansteigen.

zu TOP 3.6
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Baubeschluss Freifläche an der Westerfilder Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19813-21)


Beschluss der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 10.03.2021 :

Die Bezirksvertretung Mengede findet die Vorlage grundsätzlich gut, moniert aber, dass die an der S-Bahn-Haltestelle zusätzlich beantragten Fahrradständer an der Rampe zum Bahnsteig dabei nicht berücksichtigt wurden. Außerdem könnte man eventuell das Westerfilder Restaurant als „Nette Toilette“ anfragen.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt die Durchführung des Projektes „Aufwertung der Freifläche an der Westerfilder Straße“ mit einem Volumen von 85.000 Euro brutto mit den oben gemachten Anmerkungen und insbesondere mit der Aufnahme der Einrichtung der beantragten Fahrradständern, einstimmig.


AKUSW, 17.03.2021:


Frau Rm Neumann-Lieven möchte wissen, ob die die BV Mengede vor dem Hintergrund der „Förderlandschaft“ die beantragten Fahrradständer bekommen könne.

Frau Linnebach führt hierzu an, dass sie nicht wisse, ob sich das jetzt direkt auf die Freifläche oder generell auf den Ortsteil beziehe. Daher könne sie die Frage heute nicht beantworten, würde diese aber mitnehmen und prüfen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o.a. Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.






zu TOP 3.7
Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)
AKUSW, 17.03.2021:

Herr Ingenmey (Seniorenbeirat) bittet die Verwaltung zu den 50 Bänken darum, zumindest einen Teil dieser Bänke auch seniorengerecht (mit entsprechenden Sitzflächen, Arm- und Rückenlehnen) auszustatten.

Herr Wilde teilte mit, dass er diese Bitte an die Fachverwaltung weitergeben werde.

Herr Rm Kowalewski regt an, die Vorlage aufgrund der hierin enthaltenen Ausführungen zu den Themen, Digitalität und Personalpolitik auch dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) zur Kenntnis vorzulegen.

Die Vorsitzende, Frau Rrm Reuter regt zusätzlich an, diese Vorlage auch dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) zur Kenntnis zu geben.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Grünflächenamtes zur Kenntnis und überweist die Vorlage an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität sowie an den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde zur dortigen Kenntnisnahme.




zu TOP 3.8
Ertüchtigung der Anbindung Westfalenhütte an B236 (Amazon Paketverteilzentrum)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19923-21)


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.9
Zukunft Flughafen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19353-20-E2)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen. Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550 Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors einzusetzen. Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.

Weiter liegt vor Empfehlung des AMIG vom 09.03.2021:

Hierzu liegt vor Überweisung des AKUSW vom 03.02.2021 (in u. a. Überweisung des Rates enthalten)

Hierzu liegt vor Überweisung des Rates vom 11.02.2021:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021 vor:

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2):
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz- und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19469-20-E4) vom 11.02.2021 vor:

Rm Neumann-Lieven (SPD) wiederholt, dass die SPD-Fraktion keinen Bedarf für einen Ausbau des Flughafens sehe. Sehr wohl sehe man aber, wie wichtig er für die Metropole Dortmund sei. Dies konterkariere der gemeinsame Antrag. Sie beschreibt nachdrücklich die Konsequenzen, die sich für die Stadt ihrer Ansicht nach ergäben und damit auch zur Ablehnung des Antrags durch die SPD-Fraktion führten.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) möchte auch hier die Ausschussdebatte über den Antrag nicht wiederholen, die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens halte man jedoch für fragwürdig. Der Antrag sei kein Schließungsantrag, vielmehr sei es im Sinne einer klugen vorausschauenden Politik, Szenarien zu entwickeln. Zum SPD-Antrag habe man auch bereits im Ausschuss gesprochen und überlegt, dass es Sinn mache die angesprochenen Fragen noch einmal in den Verkehrsausschuss und in weitere Ausschüsse zu schicken und zu einem späteren Zeitpunkt im Rat zu behandeln.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass der gemeinsame Antrag seiner Ansicht nach in die vollkommen falsche Richtung ginge. Daher stimme er den Ausführungen der SPD-Fraktion zu, dass ein solcher Antrag den Flughafen am Markt torpediere. Man setzte damit aus wirtschaftlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten der Beteiligung der Stadt, ein völlig falsches Signal. Den SPD-Antrag unterstütze seine Fraktion mit der Ausnahme, dass man den Flughafenverbund für keine tragfähige Lösung halte.

Rm Schmidt (SPD) gibt zu bedenken, dass die Absichten des gemeinsamen Antrags auch bei den Beschäftigten des Flughafens Empörung, Wut und Unverständnis hervorgerufen habe. Die Pandemie würde hier als Vorwand genommen und parteipolitisch genutzt, um gegen das sehr erfolgreiche Unternehmen Dortmunder Flughafen vorzugehen. Die Passagierzahlen der vergangenen Jahre unterstrichen die Nachfrage, die sichere Jobs und Steuereinnahmen für die Stadt und die Region schafften.

Rm Dr. Suck (CDU) klärt auf, dass sich im gemeinsamen Antrag die Übernahme einer ganzheitlichen Verantwortung für die kommunalen Unternehmen wiederfinde. Wesentliche unternehmerische Abhängigkeiten würden darin beleuchtet und begutachtet. Zur Frage mit dem Umgang des SPD-Antrages, habe sich der AKUSW entsprechend verhalten und dies würde man auch im Rat vorschlagen, wenn der Antrag jedoch abgestimmt werden sollte, werde die CDU-Fraktion ihn ablehnen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) drückt sein Erstaunen darüber aus, dass hier etwas medial hochgezogen werde, was es so gar nicht gebe und man sich dann darüber beklage, dass es dem Flughafen schade. Dies sei Populismus. Im Antrag stehe nicht, dass der Flughafen geschlossen werde, sondern dass die Landebahn nicht weiter verlängert werden solle und weiter, dass man sich Gedanken darüber mache, was passiere, wenn der Flughafen tatsächlich einmal schließt. Bezüglich des SPD-Antrags plädiere seine Fraktion auch für eine weitere Befassung in den Ausschüssen.

Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass man nicht einfach mit einer optimistischen Grundhaltung abwarten könne, die seiner Ansicht nach nicht begründet sei. Natürlich sei man auch besorgt darum, Arbeitsplätze zu erhalten und habe in Dortmund immer wieder die Lage solche Herausforderungen stemmen zu müssen. Man stecke auf der anderen Seite aber viel Geld in den Flughafen und mit diesem Geld könne man viele andere Arbeitsplätze schaffen.

Rm Berndsen (SPD) zeigt sich erstaunt über die Diskussion und erinnert daran, dass in den Wahlprogrammen der Parteien, die nun angeben nicht für eine Schließung des Flughafens zu sein stände, dass sie für eine Schließung stünden. Insbesondere über die Kehrtwende der CDU-Fraktion sei man enttäuscht. Seiner Meinung nach stände der Flughafen auch für Familienzusammenführung. Die SPD stünde genau wie die IHK zu diesem Flughafen und er werbe dafür wieder alles dafür zu tun, damit er sich entwickeln könne.

OB Westphal klärt auf, dass es nicht so sei, dass diese Frage jetzt medial hochgezogen worden sei. Das Datum sei vielmehr der 23. September gewesen. Der Tag an dem „Grün“ und „Schwarz“ ein Bündnis zur Stichwahl des Oberbürgermeisters eingegangen sei und diese Vereinbarung getroffen habe. Herr van Bebber habe im Ältestenrat für Fragen bereit gestanden und Auskunft gegeben über die Situation des Flughafens, auch bezogen auf das EU-EBITDA. Aus den Informationen, die Herr von Bebber an der Stelle übermittelt habe, könne man erkennen, dass die Geschäftsführung des Flughafens ein Risikomanagement betreibe und eine Risikomatrix verfolge. Und genau dies mache die Formulierung des gemeinsamen Antrags so problematisch. Weil sie im Grunde unterstellt, dass die Geschäftsführung diese Risiken nicht sähe. Und darauf gebe es laut OB Westphal keine Hinweise. Auch auf die Folgewirkung solcher Formulierungen habe Herr van Bebber im Ältestenrat hingewiesen. Darüber hinaus kritisiere OB Westphal, dass man damit etwas tue, was eigentlich nicht getan werden dürfe, nämlich die Geschäftsführer unserer Unternehmen im Regen stehen zu lassen.

Nach weiterer Diskussion gibt Rm Neumann-Lieven an, dass ihre Fraktion mit dem Schieben des Antrags der SPD-Fraktion einverstanden sei.


Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, CDU und Linke+ (Drucksache Nr. 19353-20-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).

Der Rat der Stadt schiebt den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 19469-20-E4) zur weiteren Behandlung in den Ausschuss Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


AMIG, 09.03.2021:

Herr Rm Frank gibt folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zu Protokoll:

Zum heute zur Abstimmung anstehenden Antrag der SPD-Fraktion werde man den Punkten 1, 3 und 4 zustimmen. Zu Punkt 2 werde man dem ersten Satz zustimmen und den zweiten Satz ablehnen.


Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke+, Die Fraktion Die Partei, Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


Weiter liegt zur Sitzung des AKUSW am 17.03.2021 vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke +) Drucksache Nr.: 19353-20-E3):

….wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten Gespräche aufzunehmen, um den Willen der Beteiligten zur Entwicklung eines Flughafenverbundsystems zusammen mit den Flughäfen Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt zu erkunden. Ziel der Gespräche ist es einerseits, die Wirtschaftlichkeit des Flughafen Dortmunds zu verbessern und damit die Dortmunder Stadtwerke zu entlasten. Andererseits sind die berechtigten Interessen der Anwohner*innen in Dortmund und Unna nach einer gesunden lärmarmen Wohnumgebung in die Überlegungen einzubeziehen. Dem Ausschuss ist zeitnah Bericht zu erstatten.

Begründung

Die damalige Fraktion „Die Linken im Rat“ hatte bereits im Jahr 2009 ein Exposé des bekannten Flughafenbauers Faulenbach da Costa von der fdc airport consulting dem Rat vorgelegt. Der Titel der Untersuchung lautete: „Potenziale des Flughafens Dortmund und Möglichkeiten eines kostendeckenden Flugbetriebes“. Das politische Ziel der Untersuchung war es das auch damals bereits sehr große Defizit des Flughafens zu begrenzen. Das Ergebnis der Studie gipfelte in dem Vorschlag, ein Flughafenverbundsystem aus den Flughäfen Dortmund, Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt zu entwickeln, das die bisherige Konkurrenzsituation der drei Regionalflughäfen auflöst und zu einer Aufteilung der Geschäftsfelder führt.

Das Thema der Defizitsenkung ist auch heute noch genauso aktuell wie im Jahr 2009. Der Flughafen Dortmund belastet die Bilanz der Dortmunder Stadtwerke über den Gewinnabführungsvertrag einerseits und die Übernahme von Pensionsrückstellungen andererseits mit mehr als 20 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der finanziellen Notwendigkeiten der Verkehrswende mit einem geplanten Ausbau des ÖPNV mit großen Anforderungen an die Dortmunder Stadtwerke gewinnt die Idee eines Flughafenverbundsystems aktuell wieder an Aufmerksamkeit.


AKUSW, 17.03.2021:

Frau Rm Joest bittet um Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion sich bereits im AMIG zum SPD-Antrag verhalten habe. Man werde diesem Antrag nicht beitreten können weil man hierzu grundsätzliche Differenzen habe. Das Thema Flughafenverbundsystem werde man gleichwohl unterstützen, was man dem heute vorliegenden Antrag seiner Fraktion entnehmen könne, der dies ja auch fordere, allerdings aus einer anderen Perspektive.

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass sie sich über die Diskussion und die mehrheitliche Zustimmung des AMIG zum SPD-Antrag freue und hoffe, dass dieser Antrag auch hier mit Mehrheit beschlossen werde, auch wenn in diesem Antrag der Bereich des Gespräches mit den anderen Flughäfen gestrichen werden sollte. Deswegen werde man den Antrag Der Fraktion Die Linke+ auch unterstützen. Man hätte die Begründung zwar anders gewählt aber man halte es eben für gut, wenn man mit den anderen Flughäfen sprechen würde.

Herr Rm Stieglitz kündigte an, dass seine Fraktion den SPD-Antrag, wie bereits im AMIG, in allen Punkten ablehnen werde. Natürlich sei das Lärmschutzthema wichtig. Es sei allerdings eine Kernaufgabe des Flughafens, sich als Gesellschaft selbst dieses Themas anzunehmen. Insofern müsse man das hier nicht nochmal extra beschließen. Zum Erhalt des Flughafens wolle man zunächst einmal abwarten, wie sich das ganze EU-Verfahren entwickeln werde. Was das Thema der Flughafen- Kooperation betreffe, habe man den Kenntnisstand, dass bereits Gespräche geführt wurden und die Fachleute nicht davon überzeugt wären, dass dieser Weg aktuell Sinn mache.

Herr Rm Waßmann spricht sich auch für eine getrennte Abstimmung der Punkte des SPD-Antrages aus. Zu Punkt 2 wolle man auch die beiden Sätze getrennt abstimmen. Man könne diesem Antrag, bis auf den 2. Satzes des Punktes 2 beitreten, weil man bereits durch Zustimmung zum Thema “Schwellenverlegung“ deutlich gemacht habe, dass man dieses für sinnvoll halte. Satz 2 des Punktes 2 werde man ablehnen, da man hierin eher ein Risiko als eine Chance sehe. Dortmund habe im Vergleich zu anderen Flughäfen das Alleinstellungsmerkmal, dass man gen Osten den Flugverkehr bediene. Diesen Vorteil solle man nicht aufgeben, um sich für andere „Payer“ zu öffnen.




Beschluss zum Zusatz- /Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2) und (Drucksache Nr.: 19353-20-E4) (beide textgleich) :

Es erfolgt zunächst folgende, getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten dieses Antrags:

Zu Punkt 1.: Mehrheitliche Zustimmung, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Linke+, Die Fraktion Die Partei und Fraktion AfD)

Zu Punkt 2. Satz 1.: .: Mehrheitliche Zustimmung, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Linke+, Die Fraktion Die Partei und Fraktion AfD)

Zu Punkt 2. Satz2: Mehrheitliche Ablehnung, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke +, Die Fraktion Die Partei)

Zu Punkt 3.: Mehrheitliche Zustimmung, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Linke+, Die Fraktion Die Partei) sowie Enthaltungen (Fraktion AfD).

Zu Punkt 4.: Mehrheitliche Zustimmung, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Linke+, Die Fraktion Die Partei) sowie Enthaltungen (Fraktion AfD).

In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen somit dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90 Die Grünen, Die Linke+, Die Fraktion Die Partei), weiteren Gegenstimmen (Fraktion AfD zu den Punkten 1. + 2., Satz 1) sowie Enthaltungen (Fraktion AfD zu den Punkten 3. Und 4.) folgenden Beschluss zu fassen:





Beschluss zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E3):

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke+) Drucksache Nr.: 19353-20-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke + sowie Die Faktion Die Partei) ab.



zu TOP 3.10
Boulevard Kampstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20276-21)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:20276-21- E2):


die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Begründung
Erfolgt mündlich.


AKUSW, 17.03.2021:

Frau Rm Sassen führt zum gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass die Planungen zum Boulevard Kampstraße schon etwas älter seien. Daher vertrete man die Meinung, dass man diese an die geänderten Ansprüche anpassen sollte, die insbesondere die Verkehrsführung vom Radverkehr und die Anpassung an das Stadtklima angehen würden. Man bitte daher die Verwaltung darum, hierzu eingehend zu prüfen, inwieweit Modifikationen möglich wären.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass dieser Antrag als Prüfauftrag durchaus konsensfähig sei. Man finde auch, dass man heute gerade solche Bereiche anders denken müsse, mit mehr Grün, mit dem Licht, Bereiche für Veranstaltungen aber eben auch Aufenthaltsqualität, die heute vielleicht noch anders gedacht werde. Mit einem eigenen Bereich für Fahrradfahrer*innen habe ihre Fraktion allerdings große Probleme. In verschiedenen Gesprächen sei herausgekommen, dass gerade dieser Bereich zwischen Petri- und Reinoldikirche wirklich als Fußgängerbereich mit Aufenthaltsqualität ohne Verkehr jeglicher Art zu denken sei. Was man aber ganz klar sehe, dass man für die Fahrradfahrer*innen viel mehr Abstellmöglichkeiten brauche, die auch sicher seien. Von daher, prüfen ja aber kein Fahrradverkehrdurchweg.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass es schon lohne, nochmal draufzuschauen. Seine Fraktion habe bei der Erstellung die Meinung vertreten habe, dass man nicht erreichen wolle, dass die Pläne nochmal aufgemacht und im Detail nochmal alles losgetreten werde aber in Bezug auf Punkt 1. im Bestand zu schauen, was gehe, was man gemeinsam gestalten könne, durchaus lohnenswert wäre. Zu Punkt 2. glaube er, dass dieser mit Blick auf Klimaveränderung, Grün, Baumaterial etc. bei der Verwaltung offene Türen einrennen dürfte. Hierzu kurzfristige eine Bewertung dieser Vorgänge zu erhalten wäre wünschenswert, damit die Dinge endlich umgesetzt werden könnten.

Frau Rm Rudolf merkt zu Punkt 2. des Antrags an, dass ihrer Fraktion ergänzend hierzu der Punkt Biodiversität wichtig wäre. Insbesondere in großen Städten, wie Dortmund, gehe die Anzahl der Pflanzen, Insekten, Vögel und sonstigen Tierarten deutlich zurück. Der Versiegelungsgrad nehme immer mehr zu. Deswegen schlage man vor, dass bei Punkt 2. auch der Aspekt „Biodiversität“ mit berücksichtigt werde.


Herr sB Jääskeläinen wundert sich über das Thema mit dem Radverkehr, zu dem es zahlreiche Bedenken gebe. Wenn man hier keine Radachse eröffnen würde, frage er sich, wie man von Ost nach West oder umgekehrt mit dem Rad durch die City kommen solle. Insgesamt halte der diesen Traum in Beton und Marmor ohnehin für verstörend. Bei den ganzen Bedenken würde er gerne anregen, mal darüber nachzudenken, ob man nicht tatsächlich diese Pläne erneut öffnen sollte.
Er stelle daher den Antrag, die Planungen aufgrund zahlreicher Bedenken unter verstärkter Bürgerbeteiligung der Anwohner*innen der Innenstadt nochmal zu überdenken.

Herr Rm Perlick führt an, dass auch seine Fraktion die Notwendigkeit erkenne, die Innenstadt an Hitzeperioden anzupassen. Insofern stimme man dem heute Punkt 2. des vorliegenden Prüfauftrages zu. Punkt 1 des Antrages lehne man ab.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass man ebenfalls dem Prüfauftrag zuzustimmen werde. Man habe allerdings dieses Thema bereits zur letzten Sitzung diskutiert, wonach es dort auch Zusagen der Verwaltung gegeben hatte, diese Themen aufzugreifen. Er rege heute an, sich hierbei auch die Blumenkübel nochmal anzuschauen.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden erklären sich die antragstellenden Fraktionen damit einverstanden, den Aspekt „Biodiversität“ mit in den Punkt 2. des gemeinsamen Antrags aufzunehmen.

Herr Rm Dudde verdeutlicht nochmal, dass seiner Fraktion insbesondere auch der Punkt der größtmöglichen Querungsmöglichkeit für den Radverkehr wichtig sei.


Hiernach wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke +) sowie einer Gegenstimme (Die Fraktion Die Partei) ab.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst hierzu, unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktion AfD sowie unter Einbeziehung der mündlichen Anregung der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden ergänzten Beschluss:


zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg -;
I. Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften der aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, II. Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses vom 15.12.2011 über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, III. Beschluss über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19465-20)

AKUSW, 17.03.2021

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis davon, dass das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg - nach § 233 Abs. 1 in Verbindung mit § 245 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634/FNA 213-1) nach den Vorschriften der aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB weitergeführt wird.

II. beschließt, den Beschluss vom 15.12.2011 über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg - und der Begründung vom 02.11.2011 aufzuheben

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg - und der Begründung vom 12.01.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung




zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 141 - Auf dem Toren - zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplans Lü 140 - Bezirksfriedhof Lütgendortmund - und seiner Änderungen Nr. 2 und Nr. 3
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans, II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19904-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 09.03.2021:

Herr Lieven (SPD-Fraktion) beantragte, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung eine Berichterstattung vornehmen soll. Die BV bittet insbesondere um Vorstellung des Stellplatzkonzeptes (s. DS-Nr. 10362-18). Hier sollte die Möglichkeit der Stellplatzunterbringung innerhalb des Baugebietes gegenüber der Anlegung eines Parkplatzes am Rand zur Idastraße hin gelegen betrachtet werden sowie die Zuwegung zum und innerhalb des Baugebietes erläutert werden.

Zur Bodenstruktur dieses Gebietes gab Herr Lieven zu Protokoll, dass sich in dem überplanten Bereich Schächte befinden, die nur zum Teil verfüllt wurden.

Frau Murawski (CDU Fraktion) kritisierte die Lesbarkeit der Anlage und bat zumindest über eine Legende auf die textlichen Inhalte innerhalb des Planes hinzuweisen.

Mit diesen Ergänzungen empfahl die BV Lütgendortmund dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, den Beschluss laut Vorlage.



AKUSW, 17.03.2021

Herr Rm Kowalewski bittet darum, diese Befassung hierzu zu vertagen, da man das Votum des Beirates bei der unter Naturschutzbehörde (BuNB) mit einbeziehen wolle.

Herr Wilde klärt hierzu auf, dass es sich sowohl bei diesem Tagesordnungspunkt als auch dem folgenden unter TOP 4.3 zunächst um Aufstellungsbeschlüsse handele. Da man also ganz am Anfang des jeweiligen Verfahrens stehe, werde der BuNB im weiteren Verfahren noch ausreichend Gelegenheit dazu haben, seine Anregungen und Bedenken hierzu einzubringen. Aus seiner Sicht wäre es ein gutes Signal, wenn man beide Vorhaben auf den Weg bringe, um hier Planrecht zu schaffen.

Herr Ingenmey (Seniorenbeirat) bitte zu beiden Vorhaben (sowohl unter TOP 4.2 als auch TOP 4.3 ) darum, dass im weiteren Verfahren geprüft werde, inwieweit hier barrierefreie Wohnungen angeboten werden können, da immer mehr Menschen aufgrund ihres Alters oder ihrer körperlichen Entwicklung auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung angewiesen wären.

Herr Rm Waßmann greift die Ausführungen von Herrn Wilde auf und appelliert an den Ausschuss, heute zu beiden Vorhaben den Aufstellungsbeschluss zu fassen, um ein eindeutiges Signal dafür zu setzen, dass man in dieser Stadt dazu bereit sei, hier Wohnraum zu schaffen. Seine Fraktion werde heute gerne diesen Vorhaben zustimmen und die Gelegenheit dazu nutzen, der Verwaltung mit aufzugeben, bei allen künftigen Bauleitplanungen mit Erstellung des Wohnraums Änderung: auch zeitnah die Spielplätze vor Ort zu errichten. mit einzuplanen.

Herr Rm Schreyer verdeutlicht, dass seine Fraktion heute, unter Beachtung der Punkte aus der BV Lütgendortmund, beschlussfähig zum Vorhaben sei. Zu Punkt 7 in der Vorlage (25% Regelung) wäre es ihm allerdings noch wichtig zu wissen, ob die Anzahl der geförderten Wohnungen mit dem Aufstellungsbecshluss bereits festgelegt wären oder diese im weiteren Verfahren noch variabel sei.

Frau Rm Neumann-Lieven schließt sich den Ausführungen von Herrn Rm Waßmann an und plädiert ebenso dafür, heute den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Frau Rm Rudolf bittet darum, die Naturschutzbelange hier vollumfänglich zu berücksichtigen und insbesondere notwendig Prüfungen, wie z. B die Artenschutzprüfung, rechtzeitig in Auftrag zu geben. Nach ihrem Kenntnisstand befänden sich nämlich in unmittelbarer Nähe Naturschutzgebiete. Daher halte sie es für wichtig, dass man sich möglichst früh mit den Naturschutzbelangen beschäftige und die entsprechenden Akteure mit einbinde.

Herr Rm Waßmann macht den Vorschlag, heute der Verwaltung den Auftrag zu geben, zukünftig diese Friktion in der Beratungsfolge zu beheben und dennoch heute die beiden Vorlagen zu beschließen.

Herr Rm Kowalewski erklärt, dass er damit leben könne, wenn man sich heute auf diesen Vorschlag von Herrn Rm Waßmann verständige und dies dann einer der letzten Fälle sei, wo das noch so laufe. Im Rahmen der heutigen Abstimmung zur Vorlage werde seine Fraktion sich dann heute erstmal enthalten.

Herr Wilde informiert darüber, dass der BuNB mit seinen Sitzungen leider nicht die gleiche Taktfolge wie dieser Ausschuss habe. Wenn man also künftig anstrebe, den BuNB immer vor den Ausschuss-oder Ratssitzungen zu erreichen, werde es bei einigen Vorlagen tatsächlich zu längeren Beteiligungszeiten und damit späteren Beschlüssen kommen. Er halte es aber für richtig, zu den wesentlichen Beschlüssen in Bauleitplanverfahren (Offenlegung und Satzungsbeschluss) das Votum des BuNB vorher einzuholen. Der Umweltbericht, mit all dem, was Frau Rm Rudolf heute eingefordert habe sei natürlich auch hier Teil des Verfahrens. Diesen werde man rechtzeitig mit dem Offenlegungsbeschluss vorlegen. Dann könne man nachvollziehen, ob den Umweltbelangen in allem Rechnung getragen worden sei. Was die 25 % Regelung angehe, werde man hier nicht weniger realisieren als man von Anderen erwarte. Da es sich hier um eine städtische Fläche handele, sei man aber, wenn es sinnvoll erscheine, offen dafür, die Anzahl der geförderten Wohnungen im weiteren Verfahren nach oben zu korrigieren. Zur Barrierefreiheit teilt er mit, dass selbst im Privatbereich niemand mehr neu baue, ohne die Wohnung barrierefrei erreichen zu können. Bei den öffentlich geförderten Wohnformaten sei dies eine Fördervoraussetzung. Man achte natürlich darauf, dass
das auch entsprechend eingehalten werde. Der Bebauungsplan selbst müsse dies nicht festsetzen. Das passiere hinterher bei der Baugenehmigung bzw., wenn es gefördert werden soll, auch im Förderverfahren.


In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke+) folgenden Beschluss:


I. Der Ausschuss für Klimaschutz Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 141 - Auf dem Toren - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 215 - Auf dem Wüstenhof -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19737-21)



Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung ( BV) Hörde vom 23.02.2021:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde schiebt die Beschlussfassung in die kommende Sitzung, weil die in der Vorlage angekündigten Pläne in der Sitzung nicht vorhanden waren.



AKUSW, 17.03.2021:

Herr Rm Stieglitz führt für seine Fraktion an, dass man die Befassung mit dieser Vorlage vertagen sollte, da die BV Hörde sich noch nicht hiermit befasst habe.

Frau Rm Lyding-Lichterfeld teilt mit, dass es am Montag eine Videokonferenz hierzu gegeben habe, an welcher alle Parteien der Bezirksvertretung beteiligt gewesen wären. Hieraus resultiere mit großer Mehrheit die Bitte an den Ausschuss, diesen Aufstellungsbeschluss möglichst jetzt schon auf den Weg zu geben, damit hier möglichst keine Verzögerung zu Buche schlage.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter stellt klar, dass es nach ihrem Kenntnisstand allerdings noch nicht zu einer formalen Abstimmung der BV Hörde zu diesem Bebauungsplan gekommen sei.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Bezirksverwaltungsstellenleitung der BV Hörde der Verwaltung eine Schreiben habe zukommen lassen, wonach im Nachgang zur Bezirksvertretungssitzung die dortigen Fraktionen dazu aufgefordert worden seien, sich zu diesem Vorhaben zu verhalten. Hierzu habe es eine Videokonferenz gegeben an der auch der Vorhabenträger und das beauftragte Büro, teilgenommen hätten. Nachfolgendwolle er dieses Schreiben, welches umgehend durch die Verwaltung an die Fraktionsgeschäftsstellen weitergeleitet worden sei, zitieren:

„Gestern hat eine Videokonferenz mit den Fraktionen, Markus-Bau und dem Büro Pesch und Partner stattgefunden, in der die Planung erläutert wurde.
Ziel war es, ein Meinungsbild der Fraktionen zu schaffen und dies dem Ausschuss mitzuteilen, damit es ggf. nicht zu zeitlichen Verzögerungen kommt.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es in der Bezirksvertretung Hörde eine Mehrheit (SPD, CDU und Linke) gibt, die den Aufstellungsbeschluss empfehlen wird. Die Grünen haben Bedenken.
Dies bitte ich, dem Ausschuss vor der Beratung mitzuteilen.“

Herr Rm Dudde teilt mit, dass er nach wie vor ein Problem damit habe, da es sich nicht um einen formalen Beschluss der BV handele und man auch in der Kürze der Zeit nicht einschätzen könne, wie dort überhaupt Argumente gewichtet worden seien. Daher bitte man den Ausschuss die Befassung mit dieser Vorlage zu vertagen.









Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass dies ein Meinungsbild sei und sie schon glaube, dass die Fraktionen in Hörde ihre Mitglieder hierzu befragt hätten. Weiter erinnere sie an die heutige Diskussion zum Vorhaben TOP 4.2, wonach es auch hier zunächst um einen Aufstellungsbeschluss gehe und man aufgrund des dringenden Wohnungsbedarfes mit diesem Beschluss heute das entscheidende Signal setzen sollte.

Unter Berücksichtigung des inzwischen zugeleiteten Meinungsbildes aus der Bezirksvertretung Hörde fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke+) folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 215 - Auf dem Wüstenhof - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage: II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB




zu TOP 4.4
Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2020 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19969-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 4.5
Schließung eines REAL-Standortes in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19939-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19939-21):

…im Wege der Dringlichkeit bitten wir um Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung des Ausschusses am 3. Februar. Die Dringlichkeit begründet sich mit der jetzt über die Medien bekannt gewordenen geplanten Schließung eines REAL-Standortes in Dortmund.

In den Ruhr Nachrichten vom 27.01.2021 wurde berichtet, dass der REAL-Markt in Eving noch in diesem Jahr geschlossen werden soll. Von der Schließung wären 65 Mitarbeiter*innen bei REAL betroffen. Da es offenbar keine Übernahmeinteressenten für das Ladenlokal gibt, droht in der Neuen Evinger Mitte ein Leerstand. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
Begründung:
Das IBA-Projekt der Neuen Mitte sollte das Gesicht Evings positiv verändern und neues Leben in den Stadtteil bringen. Mit der jetzt angekündigten Schließung des Real-Marktes, der als Vollsortimenter und „Frequenzbringer“ auch für die Stabilisierung weiter kleiner Geschäfte an der Stelle entscheidend war, ist das Ziel jetzt gefährdet. Neben dem Verlust von 65 Arbeitsplätzen allein im REAL-Markt sind auch weitere Existenzen am Standort gefährdet. Dabei ist die fußläufige Versorgung u. a. für die Seniorenwohnungen Bergstraße und die Neubebauung Winterkampweg und Gärtnerstraße sowie für sozial schwächer gestellte Familien im Umkreis von besonderer Bedeutung.



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19939-21-E1):

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.)
Die Wirtschaftsförderung hat eine Kontaktaufnahme mit der Verwaltungsgesellschaft des
Immobilieneigentümers in die Wege geleitet. In diesem Zusammenhang wurde seitens der
Wirtschaftsförderung Hilfe bei der Vermarktung der Immobilie angeboten. Inzwischen wurden
dieser Verwaltungsgesellschaft bereits drei Interessenten als mögliche Nachnutzer bzw.
Investoren genannt.
Auch erfolgte eine Kontaktaufnahme mit der REAL-Geschäftsführung.
Zu 2.)
Der Verwaltung ist zum Stand 17.02.2021 nicht bekannt, dass weitere Läden in dem Gebäude
des REAL-Marktes von der Schließung des REAL-Marktes betroffen sein werden.
Die Einzelhändler im Untergeschoss des Marktes haben einen Untermietvertrag mit REAL.
Nach Kenntnisstand der Wirtschaftsförderung liegen derzeit keine Kündigungen der Mietverhältnisse
vor und die Einzelhändler wollen grundsätzlich an diesem Standort festhalten.
Zu 3.)
Die Stadterneuerungsmaßnahme „Neue Mitte Eving“ wurde mit Stadterneuerungsmitteln gefördert.
Kommerzielle Nutzungen, wie Einzelhandelsbetriebe, sind vom Grundsatz her von
einer Förderung ausgeschlossen. Daher unterliegt das Gebäude des REAL-Marktes keiner
Fördermittelbindung. Aus förderrechtlicher Sicht spricht daher nichts gegen eine mögliche
Nutzungsanpassung der Immobilie des REAL-Marktes.
Der Umbau des Kauengebäudes neben der REAL-Immobilie wurde mit Stadterneuerungsmitteln
gefördert. Bei diesem Gebäude läuft die Zweckbindungsfrist (25 Jahre) noch bis Juli
2026.
Zu 4.)
Der REAL-Markt bildet einen wichtigen Ankermieter und Frequenzbringer im Stadtbezirkszentrum
Neue Mitte Eving. Ein dauerhafter Leerstand würde die Attraktivität und die Versorgungsfunktion
des Stadtbezirkszentrums beeinträchtigen. Zwar ist mit dem Lidl-Markt an der
Deutschen Straße die Nahversorgung gewährleistet, aufgrund der stadtbezirksweiten Versorgungsfunktion
des Stadtbezirkszentrums Neue Mitte Eving sollte jedoch eine adäquate Nachnutzung
sichergestellt werden. Dabei ist eine Nachnutzung z. B. sowohl mit ein oder zwei
großen Einheiten als auch mit kleinteiligen Mischnutzungen denkbar. Neben den oben genannten
Aktivitäten der Wirtschaftsförderung steht dazu auch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt,
Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Austausch mit möglichen Betreibern
bezüglich einer Nachnutzung.
Auch aus Sicht des Projekts „nordwärts“ ist eine möglichst zeitnahe Nachnutzung der Immobilie
des REAL-Marktes wünschenswert, um die Attraktivität des Stadtbezirkszentrums auch
weiterhin aufrechtzuhalten und damit einen weiteren Beitrag zur Harmonisierung der Lebensqualität
in der Gesamtstadt zu leisten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohne nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.6
Evaluation Stellplatzsatzung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19842-21-E1)
Hierzu liegt vorBitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19842-21-E1):
………die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, die Ergebnisse der Evaluierung der im Jahr 2019 beschlossenen Stellplatzsatzung dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung am 17.03.2021 vorzustellen.

Begründung:
Im Februar 2019 wurde die neue Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund beschlossen (DS-Nr.: 12565-18-E4). In diesem Zusammenhang wurde auch die Evaluierung der Satzung beschlossen. Diese sollte dem Ausschuss erstmals im 3. Quartal 2020 vorgelegt werden.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung 8Drucksache Nr.: 19842-21-E2):

zum Bearbeitungsstand der Evaluation der Stellplatzsatzung nehme ich wie folgt Stellung:
1. Sachstand Evaluation Stellplatzsatzung
Die Planungsverwaltung wurde vom Rat der Stadt damit beauftragt, die Dortmunder Stellplatzsatzung
zu evaluieren. Die Evaluation der Dortmunder Stellplatzsatzung sowie die Neubearbeitung der
Stellplatzsatzung befindet sich derzeitig in Erarbeitung und in verwaltungsinterner Abstimmung.
Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens eines Änderungsgesetztes zur BauO NRW 2018 und einer
erwarteten Verabschiedung zum 01.07.2021 ist zu empfehlen, die Stellplatzsatzung auf Grundlage
dieser Änderungen anzupassen und zu beschließen. Es ist derzeit zu erwarten, dass sich auch die
Ermächtigungsgrundlage für die Erstellung von Stellplatzsatzungen für die Gemeinden verändert. Die
Planungsverwaltung hat sich daher entschieden zunächst die Änderungen der BauO NRW abzuwarten
und dem AKUSW sowie dem Rat die neue Stellplatzsatzung nach der Sommerpause auf Grundlage
der neuen Gesetzgebung vorzulegen.
2. Konkretisierung und Klarstellung Stellplatzsatzung
Es hat sich aber bereits im Umgang mit der aktuellen Stellplatzsatzung gezeigt, dass diese an einigen
Stellen missverständlich formuliert ist. Auf Basis der Fassung vom 01.03.2019 wurde daher eine
Konkretisierung und Klarstellung mit Hinweisen für Bauherren und für die interne Verwendung in der
Stadtverwaltung verfasst. Die Anwendung der Konkretisierung und Klarstellung erfolgt seit dem
16.12.2020 bis zur Neufassung der Dortmunder Stellplatzsatzung. Die Klarstellung füge ich dem
Schreiben zur Kenntnis bei (siehe Anlage zur Niederschrift) .

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 4.7
ÖPNV-Konzept
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19844-21-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19844-21-E1):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zu dem im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossenen Strategiekonzept zum Ausbau des ÖPNV in Dortmund.

In dem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um Informationen zur geplanten Zusammenarbeit mit dem VRR bezüglich des dort schon vorliegenden Abschlussberichts zum „Verkehrskonzept 2030/2050“.


Begründung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde in der Sitzung des Rates am 12.12.2019 der folgende GRÜNEN Haushaltsantrag beschlossen:

„Der Rat beschließt die Erarbeitung eines Strategiekonzeptes zum Ausbau des ÖPNV mit der Maßgabe, das „1,5-Grad-Klimaziel“ als notwendiges Klimaziel und die Prognose der wachsenden Stadt zu berücksichtigen.
Für die Erarbeitung des Konzepts werden 200.000 Euro für Gutachten in den Doppelhaushalt eingestellt. Die daraus folgenden Handlungsempfehlungen für den Angebotsausbau des Dortmunder ÖPNV werden dem Rat bis zur Sommerpause 2020 zur Entscheidung vorgelegt.“

Hintergrund des Antrags war das im VRR zu entwickelnde Strategiekonzept „Verkehrskonzept 2030/2050“. Dazu wurde dem Verwaltungsrat der VRR AöR schon im Juni 2020 der Abschlussbericht vorgelegt (O/IX/2020/0745). In dem Zusammenhang wurde der VRR-Vorstand beauftragt, auf der Grundlage des Berichts konkrete Strategie- und Handlungsempfehlungen gemeinsam mit den Aufgabenträgern im VRR- Verbundraum zu erarbeiten, „um die gesetzlich vorgegebenen Ziele der Dekarbonisierung im VRR zu erreichen.“ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Informationen zum Stand der Arbeiten.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19844-21-E2):

..von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse
zum Haushalt 2020/2021 der Antrag gestellt, 200.000 € für ein ÖPNV-Konzept zur
Verfügung zu stellen und dieses bis Sommer 2020 vorzulegen. Die Planungsverwaltung hatte
bereits damals darauf hingewiesen, dass – auch mit der Bereitstellung entsprechender
finanzieller Mittel – eine Bearbeitung in so kurzer Zeit nicht möglich ist.
Bei diesem komplexen Thema ist zunächst - noch vor der eigentlichen inhaltlichen
Bearbeitung - die Erstellung eines Leistungsbildes für die erforderliche Untersuchung sowie
eine rechtssichere Ausschreibung und Vergabe erforderlich. Hinzu kommt die Prüfung
inwieweit dafür möglicherweise bei entsprechender inhaltlicher Ausgestaltung Fördermittel in
Anspruch genommen werden können. Da gerade beim ÖPNV auch das beauftragte
Verkehrsunternehmen DSW21 und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie evtl.
Nachbarkommunen und weitere Verkehrsunternehmen zu beteiligen sind, sind allein die
Vorarbeiten sehr umfangreich.
Im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030 ist vorgesehen ein weiteres Teilkonzept mit dem
Titel „Nach innen und außen vernetzte Stadt“ zu beauftragen. Hier geht es zu aller erst um die
Überprüfung des ÖPNV- und SPNV-Angebotes (Schienenpersonennahverkehr) in der Stadt
und in das Umland sowie die erforderliche Vernetzung der Verkehrsträger z.B. über P+RAnlagen
und Mobilstationen. Dabei ist auf bestehende Konzepte wie den Nahverkehrsplan,
das Stadtbahnentwicklungskonzept sowie Vorarbeiten der DSW21 und des VRR - wie das
angesprochene Strategiekonzept „Verkehr und Mobilität im VRR 2030/2050“ - aufzubauen.
Das geplante Teilkonzept des Masterplans Mobilität 2030 entspricht somit dem gewünschten
ÖPNV-Konzept.

Eine Ausschreibung und Beauftragung dieses Konzeptes konnte aber noch nicht erfolgen. Die
Personalressourcen sind im Geschäftsbereich Mobilitätsplanung zu mehr als 100%
ausgelastet. Durch Masterplan Mobilität 2030, Emissionsfreie Innenstadt und die Zuarbeit zu
allen Bebauungsplänen und Großprojekten wie IGA2027, Hafenquartier, Umbau Hbf-Nord
und Smart-Rhino ist die personelle Belastungsgrenze erreicht. Auch drückt sich der politische
Wunsch nach einer schnellen Verkehrswende derzeit in einer Zunahme an politischen
Anträgen und Anfragen aus den Bezirksvertretungen und den Ausschüssen zum Thema
Mobilität aus, die wir bereits auf spätere Bearbeitungszeiträume verschieben müssen.
Der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung wird zwar personell aufgestockt, doch brauchen die
Stellenschaffungs- und Besetzungsverfahren sowie die nachfolgenden Einarbeitungen der
neuen Kolleg*innen längere Zeit. Für das Thema ÖPNV ist bisher noch keine weitere Stelle
eingerichtet worden. Hinzu kommt, dass es aktuell sehr schwierig geworden ist, geeignete
Verkehrsplaner*innen zu finden. Teilweise gibt es keine Bewerbungen auf ausgeschriebene
Stellen.
Trotz der beschriebenen Situation im Geschäftsbereich Mobilitätsplanung wird angestrebt, die
erforderliche Ausschreibung des Teilkonzeptes „Nach innen und außen vernetzte Stadt“ bis
Ende 2021 zu starten. Mit einer Auftragserteilung und einer inhaltlichen Bearbeitung ist dann
erst Anfang 2022 zu rechnen.
Der Arbeitskreis zum Masterplan Mobilität 2030 wird wie gewohnt auch bei diesem
Teilkonzept inhaltlich eng eingebunden.
Im Rahmen der politischen Anträge zum Haushaltsplan 2022ff sollten daher die 200.000 €
erneut in die Beratung eingebracht werden.

AKUSW, 17.03.2021:

Herr Rm Dudde bedankt sich zunächst für Die Beantwortung der Fragen. Zum ÖPNV-Konzept sei man allerdings durchaus anderer Meinung als die Verwaltung. Man habe damals, im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse für eine Umsetzung des VRR-Ansatzes auf kommunaler Ebene geworben, der davon ausgegangen sei, dass durch Vorgaben der Bundesregierung die ÖPNV-Nutzung um 50% steigen solle. Der VRR sei dazu in die Konzeptfindung gegangen. Die Idee seiner Fraktion war hierbei, dass es Auswirkungen auf das kommunale Netz gebe, wenn das im SPNV gesteigert würde. Daher sei es notwendig, sich frühzeitig mit diesen Themen zu beschäftigen, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass man gesehen habe, dass die Umstellung auf den 15/30 Takt mit Widerständen von DSW21 und Stadtverwaltung versehen gewesen seien. Insofern sehe man das eingeforderte Konzept eher als Vorarbeit für das Teilkonzept, welches noch ausstehe, an. Aber auch mit Blick auf das angesprochene Teilkonzept stelle sich die Frage, wie eigentlich der Stand der weiteren Bearbeitung der Teilkonzepte des Masterplans Mobilität sei. Es bestehe insgesamt aufgrund der heute vorliegenden Antwort hierzu ein großes Unbehagen.
Insofern habe man die Bitte an die Verwaltung, in der kommenden Sitzung mal den Stand und die weitere Zeitplanung zur Erarbeitung aller geplanten Teilkonzepte des Masterplans Mobilität vorzulegen und vor allem auch darüber zu informieren, wann diese in die politische Beratung kommen sollen. Man verbinde hiermit auch die Frage, ob es mit diesen angedachten Zeitschienen überhaupt noch Sinn mache, diese Teilkonzepte in so einer epischen Breite anzugehen.

Frau Rm Neumann-Lieven schließt sich den Ausführungen ihres Vorredners an und betont, dass auch ihre Fraktion gehofft hatte, dass man schon deutlich weiter wäre und man in etwa absehen könne, wann es wirklich Veränderungen gäbe. Man sehe hier auch keine Zeitschiene. Damit könne man dann natürlich auch nicht nach draußen gehen, um den Menschen zu erklären, wann sich was ändere und worauf sie sich einzustellen könnten.

Frau Rm Lögering schließt sich dieser Haltung ebenfalls an und macht darauf aufmerksam, dass das auch nochmal ganz andere Auswirkungen auf das Handlungsprogramm „Klima Luft 2030“ habe. Dort werde nämlich der Schlüsselfaktor Mobilität auf den Masterplan Mobilität verschoben, so dass man in Endeffekt im Sommer einem Handlungsprogramm zustimmen müsse, ohne genau zu wissen, was eigentlich im Masterplan Mobilität alles so drinstehe und ob das auch wirklich die Zielmaßgaben vorgebe, um die Treibhausgasemissionen zu senken, wie es erforderlich sei, um die Pariser Klimaschutzziele einzuhalten.

Herr Wilde sagt zu, dass die Verwaltung den durch Herrn Rm Dudde eingeforderten Stand und die weitere Zeitplanung zur Erarbeitung aller geplanten Teilkonzepte des Masterplans Mobilität vorlegen werde. Das Thema ÖPNV habe man in ein Teilkonzept „ Innere und äußere Vernetzung“ eingetaktet. Aus dem Schreiben, welches heute vorliege, gehe hervor, dass man erst zum Ende des Jahres mit der Auftragsvergabe und Erarbeitung beginnen könne. Man müsse an der Stelle vielleicht nochmal über ein anderes Format nachdenken, indem die Verwaltung dem Ausschuss mal eine Grundlage darüber an die Hand gebe, welchen Handlungsbedarf man heute bereits im Bereich ÖPNV kenne. Dies könne dann als Input für das Teilkonzept „ Innere und äußere Vernetzung“ dienen. Diesen Input sollte die Verwaltung dem Ausschuss im 3. oder 4. Quartal zur Verfügung stellen und nicht das Teilkonzept „Innere und äußere Vernetzung“ abwarten, bevor man den Bereich ÖPNV anfasse..
Die letzte Diskussion zur „Klimanpassung“ habe nochmal deutlich gemacht, wo man zu diesem Thema stehe. Man wisse mittlerweile, dass das Klimaziel 2050 viel zu spät sei. Die nächsten Kongresse hierzu werden ergeben, dass man sich auf kurzfristigere Ziele einstellen müsse. Der Verkehr insgesamt mache in Dortmund ungefähr 1/3 der CO2 –Ausstöße aus. Das sei der Bereich, der in den vergangenen Jahren am wenigsten zur Reduzierung beigetragen habe. Man sollte deshalb nicht darauf warten, bis man mit dem Teilkonzept fertig sei, sondern das Thema früher diskutieren. Er würde das auch in diesen Zeitplan hineinschreiben wollen, dass man eine Vorstufe vor das Teilkonzept setzen wolle, wo mit dem, was kurzfristig gemacht werden könne auch vor Fertigstellung des Teilkonzeptes begonnen werde.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Stellungnahme und die mündlichen Einlassungen hierzu zur Kenntnis und erwartet zur nächsten Sitzung des Ausschusses einen Sachstandsbericht und die weitere Zeitplanung zur Erarbeitung aller geplanten Teilkonzepte des Masterplans Mobilität.

Des Weiteren erwartet der Ausschuss noch in diesem Jahr (3. oder 4. Quartal) die Vorlage des von Herrn Wilde beschriebenen Inputs für das Teilkonzept „ Innere und äußere Vernetzung“.


zu TOP 4.8
Simulation von Fahrradverkehrsströmen
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19783-21)

Hierzu liegt vor Antrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19783-21):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 03.02.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Datenanalyse-Tool zur Evaluation, Analyse und Simulation von Fahrradverkehrsströmen in Dortmund zwecks Optimierung der Radverkehrsplanung zu beschaffen.


Begründung
Für Städte und Kommunen stehen zur Simulation von Fahrradverkehrsströmen inzwischen verschiedene digitale Tools und Web-Anwendungen auf dem freien Markt zur Verfügung. Diese unterstützen eine nachhaltige Förderung und Optimierung der kommunalen Radverkehrsplanung und helfen dabei, dass Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zielgerichteter und damit effektiver gesteuert werden können.

Eine solche Web-Anwendung, wie sie bereits als Prototyp für die Stadt Dresden entwickelt worden ist, vereinfacht die Arbeit von kommunalen Planungsstellen erheblich. Denn mithilfe des Tools können für einen bestimmten Planfall die Eigenschaften von Streckenabschnitten im Verkehrsnetz digital verändert werden. Dank anschließender Simulation werden veränderte Verkehrsströme visualisiert. Ein derartiges Tool ermöglicht zugleich eine Wirkungsabschätzung bestimmter Maßnahmen/Veränderungen, indem Unterschiede zwischen Basis- und Planfall dargestellt werden.

Der Vorteil gegenüber einer App, wie sie im Rahmen der Vorlage „Digitalisierung des Radverkehrs“ (Drucksache Nr.: 16389-20) beschlossen wurde, liegt darin, dass ein solches Simulationstool auf bereits bestehende Routen-, Geo- und Verkehrsdaten zurückgreift.

AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Kowalewski führt an, dass man dem Antrag gerne zustimmen werde. Da dieses Thema bereits auch im AMIG besprochen worden sei, bitte er darum, dass heutige Beschlussergebnis auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) zur Kenntnis zu geben.

Herr Rm Waßmann erläutert, dass man mit diesem Antrag beabsichtige, dass der Verwaltung auch die entsprechenden digitalen Werkzeuge an die Hand gegeben würden, damit diese die Fahrradverkehrsströme, besser und losgelöst von den vorhandenen Zählstellen, kurz-und mittelfristig nachvollziehen könne.

Frau Rm Rudolf schlägt für ihre Fraktion vor, den CDU-Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln, da
Das es hierzu sicherlich sehr viele Tools auf dem Markt gebe. Hierzu würde man sich gerne zunächst informieren lassen, bevor man eine Entscheidung treffe.

Herr Wilde unterstützt diesen Vorschlag. Die Verwaltung werde entsprechend hierzu recherchieren, um den AKUSW zu einer der nächsten Sitzungen mit einem schriftlichen Sachstandsbericht zu informieren.

Herr Rm Waßmann erklärt sich mit dieser Vorgehensweis einverstanden.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) darauf, den o. a. Antrag der CDU-Fraktion zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und mit dem entsprechenden Prüfbericht der Verwaltung erneut aufzurufen.


Zur Sitzung des AKUSW am 17.03.2021 liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…die Verwaltung hat sich bzgl. des Analyse-Tools bei den Fachkollegen der Stadt Dresden
informiert. Ein funktionsfähiges Tool zur Simulierung von Radverkehrsströmen liegt z.Zt.
noch nicht vor. Im Rahmen einer von der TU-Dresden betreuten Masterarbeit ist solch ein
Tool in Ansätzen entwickelt worden. Die Stadt Dresden versucht nun in Zusammenarbeit mit
dem Ingenieurbüro ptv, dieses Tool praxistauglich weiter zu entwickeln. Derzeit ist noch
offen, wann und sogar ob es überhaupt zu belastbaren Anwendungsmöglichkeiten kommt.
Die Stadt Dresden rechnet momentan mit einer mindestens 4-jährigen Entwicklungszeit. Ein
wesentliches Problem ist die Generierung von Grundlagendaten. Da der Radverkehr derzeit
noch einen geringen Anteil am Gesamtverkehr hat und viele Wege durch das nachgeordnete
Straßen- und Wegenetz verlaufen, sind die Mengen auf den einzelnen Strecken sehr gering
und eine Modellierung hochgradig fehlerbehaftet. Den Modelltechnikern ist das Problem
bekannt von der Modellierung von LKW-Verkehren. Eine zeitnahe Anwendung des Tools ist
daher nicht möglich. Die Verwaltung hält engen Kontakt zur Stadt Dresden und lässt sich
über die Erkenntnisse laufend berichten.
Vielversprechender ist zur Zeit der Ansatz, Daten und Routeninformationen über die
Einführung der Fahrrad-App zu generieren. Die Auftragsvergabe steht unmittelbar bevor.


AKUSW , 17.03.2021:

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion mit dieser Stellungnahme nicht ganz zufrieden sei, weil man nicht den Ansatz gehabt habe, sich nur mit der Stadt Dresden zu befassen. Man habe, Dresden nur als Beispielsfall genannt, als eine Stadt, die in diesem Feld unterwegs sei. Zu der App auf die die Verwaltung verweise, wisse man auch, dass diese unterwegs sei. Der Unterschied sei aber, dass man erreichen wolle, dass die Verkehrs- und Radwegeplaner insbesondere entsprechende Werkzeuge an die Hand bekämen, damit das ganze Thema „Radwegenetz“ mit vernünftigen Arbeitsmaterialien angegangen werden könne. Darauf gehe nun die heute vorliegende Antwort überhaupt nicht ein.

Herr Thabe informiert hierzu darüber, dass man sich freuen würde, wenn man heute bereits einen solchen Tool vorweisen könnte. Die Stadt Dresden habe aber selber so etwas noch nicht in der Anwendung. Man habe natürlich auch in anderen Städten nachgefragt, welche das aber auch alle noch nicht vorweisen könnten. Beim Deutschen Städtetag werde dies auch noch nicht diskutiert.
Es existiere schlichtweg noch nicht. Die hierfür erforderlichen Daten müssten erst noch mit der geplanten Fahrrad-App erhoben werden. Hiermit käme man erst in die Situation Radverkehrsströme
Alltagstauglich darzustellen und dann erst ergebe es richtig Sinn, mit einem solchen Tool zu arbeiten.

Auf Nachfrage von Rm Rudolf teilt Herr Thabe mit, dass die App, die man beauftragt habe, zur Datengenrierung diene. Auf Grundlage dieser Daten könne erst so ein Tool programmiert werden.
Für dessen Entwicklung rechne man dann etwa mit einer 4jährigen Entwicklungszeit. Der Datenschutz bezüglich der App sei sicherlich ein großes Thema, welches inzwischen aber mit dem Datenschutzbeauftragten geklärt worden sei. Danach sei der Datenschutz für die Nutzer*innen der App gewährleistet.

Zu folgender Nachfrage signalisiert Herr Thabe, dass er die Beantwortung zum Protokoll nachliefern werde:
Frau Rm Rudolf möchte weiter wissen, wann die von der Verwaltung angekündigte Fahrrad-App den Dortmunder Bürger*innen zur Verfügung gestellt werde.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


Die Verwaltung teilt im Nachgang zur o. a. Frage von Frau Rm Rudolf mit, dass die Fahrrad.-App im Laufe des Monats Mai 2021 zur Verfügung gestellt werden soll.




zu TOP 4.9
Forschungsprojekt „Lebenswerte Straßen“
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19354-20-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19354-20-E1):

….der Presse war zu entnehmen, dass die Städte Gelsenkirchen und Dortmund an einem vom Umweltministerium finanzierten Forschungsprojekt „Lebenswerte Straßen, Orte und Nachbarschaften“ teilnehmen.

Vor dem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um eine Berichterstattung zum oben genannten Forschungsprojekt und der geplanten Umsetzung auf Dortmunder Stadtgebiet in der Sitzung des Ausschusses am 9. Dezember 2020.



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19354-10-E3):

…. das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie ist vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Erarbeitung einer Studie „Lebenswerte Straßen, Orte und Nachbarschaften“ beauftragt worden. Das Wuppertal Institut bearbeitet das Projekt in Kooperation mit der Emschergenossenschaft.
Ziel ist es eine Zukunftsvision hin zu einem lebenswerten Neuen Graben mit der Stadtverwaltung, der Kommunalpolitik sowie den Anwohner*innen zu entwickeln.
Die Städte Gelsenkirchen und Dortmund haben sich als Kooperationspartner zur Verfügung gestellt. Als Dortmunder Anwendungsbeispiel ist die Straße „Neuer Graben“ auf Vorschlag der Verwaltung eingebracht worden. Die Straße "Neuer Graben" ist prototypisch für die Fragestellungen, die in dem Forschungsprojekt behandelt werden sollen. Sie weist zahlreiche funktionale Mängel auf (Überparkung) hat aber auch Qualitäten (Baumbestand, Gastronomie) und hat besondere Bedeutung für das Quartier. Mitentscheidend für die Auswahl des Neuen Grabens war zudem, dass in 2021/2022 der Kanal erneuert wird, mit erheblichen Eingriffen in den Straßenkörper. Hierdurch bietet sich grundsätzlich die Chance, die Straße gestalterisch aufzuwerten und insbesondere die Aufenthaltsfunktion zu verbessern.
Das Wuppertal Institut hat Ende November 2020 eine erste Umfrage im Kreuzviertel durchgeführt und die Bewohner*innen um Ideen für die Neugestaltung des neuen Grabens gebeten. Die Resonanz war sehr groß und positiv. Auf dieser Basis hat das Wuppertal Institut ein Ingenieurbüro beauftragt drei Entwurfskonzepte für den Neuen Graben zu erstellen. Die so entstandenen „Zukunftsbilder“ sind der BV Innenstadt-West Mitte Februar in einer virtuellen Konferenz vorgestellt worden. Die Rückmeldungen waren überwiegend positiv. Seit Ende Februar 2021 sind die Entwürfe auch im Internet zu sehen (https://drive.google.com/file/d/1XS75--c727dULwrbjHUdxJTR2I4k7t5B/view?usp=sharing). und die Bürger sind aufgefordert worden ihre Meinung hierzu abzugeben (https://uplabsurvey.typeform.com/to/vNIsr6Am).
Innerhalb der ersten 36 Stunden hatten sich bereits rd. 500 Personen an der Umfrage beteiligt, ein Indiz für das weiterhin große Interesse an dem Thema.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.10
Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20256-21)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E1):

…die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU stellen mit Blick auf die notwendige weitere Intensivierung des kommunalen Wohnungs- und Kita-Baus in Dortmund folgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung:


Das Konzept hat zu folgenden Eckdaten Ausführungen zu enthalten:
Begründung

Erfolgt mündlich.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.




zu TOP 4.11
Verbesserung der Verkehrssituation am Hellweg in Asseln und Wickede
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20260-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20260-21-E1):

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Planungskapazitäten werden zu Gunsten einer Verbesserung der Situation am Hellweg in Asseln und Wickede bereitgestellt.
Sie erhalten die Spezifikationen für die Förderung des Fuß- und Radverkehrs, der Verbesserung des ÖPNV, sowie der Umgestaltung des Straßenraumes am Hellweg, unbefristet und mit Perspektive auf die Gesamtstadt.


2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der folgenden Maßnahmen beauftragt:


Begründung:
Die Verkehrssituation am Hellweg in Asseln und Wickede ist für alle Verkehrsteilnehmer*innen und besonders für die Anwohner*innen des Hellwegs unbefriedigend. Insbesondere für die von verkehrsbedingen Emissionen geplagten Anwohner*innen muss daher eine Lösung her, die zu einer deutlichen Reduzierung der Verkehrsbelastungen führt. LKW-Verkehre, Kleintransporter, PKW, eine einspurige Stadtbahn und eine enge Bebauung sorgen tagtäglich für einen verstopften Hellweg. Die Ortskerne in Asseln und Wickede existieren als solche nicht, da eine kurze Überquerung des Hellwegs von Geschäft zu Geschäft ein Spießroutenlauf wird. Insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmende wie Senioren oder Kinder und die Anwohnenden bekommen diese Auswirkungen besonders zu spüren.
Aus Sicht der SPD-Fraktion bieten sich viele Chancen für den Hellweg, unter anderem durch ein Radverkehrskonzept für den Hellweg/Stadtbezirk, den zweigleisigen Ausbau der Stadtbahn und Verdichtung des Taktes, Förderung des Fußverkehrs auf kurzen Wege, Verbesserungen der allgemeinen Verkehrssicherheit am Hellweg durch (z.B. durch bessere Ampelsysteme), Koordinierung der Lichtsignalanlagen mit Vorrang für Stadtbahn, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen sowie letztlich eine Reduzierung des Kfz-Verkehres auf dem Hellweg.
Die Entscheidung zum Moratorium der L663n darf nicht die existierende Belastung des Hellweges und derer Anwohner*innen sowie Nutzer*innen ignorieren und vertagen.

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke + und Die Fraktion Die Partei) (Drucksache Nr.: 20260-21-E3):

bereits 2012 hatte die Fraktion DIE LINKE den Antrag im damaligen AUSW gestellt, die Lärmbelastung für die Anwohner am Asselner und Wickeder Hellweg durch eine ganze Reihe von Maßnahmen zu reduzieren (siehe DS 06967-12-E1). Leider hatte die damalige Ratsmehrheit diesen Prüfauftrag mit Verweis auf den geplanten Weiterbau der OWIIIa abgelehnt. Eine Entlastung blieb damit für die Menschen aus.

Im August 2020 hatte die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantragt, ein LKW-Durchfahrtsverbot für LKW ohne Zielort in Dortmund analog zur B1-Beschlussfassung auszusprechen (DS 18483-20), um die Belastung für die Anwohner*innen zu reduzieren. Auch dieser Antrag fand keine Ratsmehrheit.

Im Februar 2021 beschlossen sowohl der AKUSW als auch der Rat aufgrund eines gemeinsamen Antrages von Grünen, CDU und DIE LINKE+ (DS 19352-20) die Planungen für die OWIIIa in dieser Wahlperiode ruhend zu stellen, so dass es sinnvoll erscheint einen neuen Anlauf zu unternehmen für die Menschen am Hellweg eine Entlastung zu erreichen – die OWIIIa entfällt nun als Argumentation gegen eine Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen.

Die Fraktion DIE LINKE+ bitte daher um Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Antrag.

Beschluss:

1) Der AKUSW stellt fest, dass die Daten der Stadt Dortmund eine deutliche Abnahme des motorisierten Individualverkehrs auf dem Hellweg im Vergleich zur Jahrtausendwende zeigen. Eine Aktualisierung der öffentlich bekannten Daten soll durch den gemeinsamen Antrag von Grünen, CDU und DIE LINKE+ (DS 20278-21) eingeleitet werden. Der Hellweg gilt im aktuell gültigen Lärmaktionsplan nicht als schwer belastet.


2) Der AKUSW versteht gleichwohl den Wunsch der Anwohner und der Berufspendler*innen die verkehrlich schwierige Situation am Asselner und Wickeder Hellweg zu verbessern.

3) Zur Entlastung der Verkehrssituation sollen die nachfolgenden Maßnahmen durch die Verwaltung geprüft und umgesetzt werden.

3.1) Die Ampelphasen sind so zu optimieren, dass bei einer Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit eine grüne Welle entsteht. Dadurch sollen störende Brems- und Anfahrgeräusche vermieden werden.

3.2) Bei künftigen Instandsetzungsmaßnahmen ist grundsätzlich lärmabsorbierender Asphalt zu verwenden

3.3) Die Höchstgeschwindigkeit ist auf das Wirkoptimum des lärmabsorbierenden Asphalts zu reduzieren, um einem optimalen Effekt zu erzielen.

3.4) Die Anlegung von Links- und Rechtsabbiegerspuren soll im Rahmen der Platzverhältnisse Staus vermeiden.

3.5) Der Hellweg war in der Vergangenheit wiederholt Opfer eines nicht optimalen Baustellenmanagements, so dass Einzelmaßnahmen immer wieder zu Belastungen des Verkehrs geführt haben. Hier ist aufgrund der Sensibilität der Situation verstärkt auf eine bessere Koordination zu achten.

3.6) Der Asselner und Wickeder Hellweg soll für LKW zu einer Anliegerstraße werden.

3.7) Zur Entlastung der gesamten Situation ist die Ansiedlung von Carsharingangeboten, sowie Infrastruktur für Elektro- und Wasserstoffantriebe zu prüfen.

3.8) Die Sportanlage von Westfalia Wickede und der Wickeder Friedhof sollen eine Anbindung an den ÖPNV erhalten, um Hol- und Bringverkehre zu vermeiden. Eine Eingabe des AUSW ist bereits vor Jahren im Rahmen des Nahverkehrsplanes erfolgt, blieb aber bisher unbearbeitet.

3.9) Parkstreifen im Straßenquerschnitt des Hellwegs sind zu reduzieren und durch Radinfrastruktur (z.B. ein markierter Radweg, vor Diebstahl gesicherte Abstellanlagen, Abstellplätze für Lastenräder, etc.) und Stadtgrün zu ersetzen. In diesem Rahmen soll auch die ausreichende Verfügbarkeit von Behindertenparkplätzen geprüft werden.

3.10) Im Rahmen der Umsetzung von MiKaDo sollen die erkannten Gebiete mit großer Hitzeentwicklung in Wickede und Asseln bevorzugt mit mehr Grün versehen werden. Hitzeinseln sind hier vor allem der Flughafen, das hellwegnahe Gewerbegebiet Wickede (Extremhitzebelastung), der stark versiegelte Einzelhandelsstandort Eichwaldstraße und die Situation rings um den Knotenpunkt Asselner Hellweg/Aplerbecker Str. Insgesamt ist die Hitzebelastung des Hellwegs aufgrund der starken Versiegelung höher als in der Umgebung.
Die erkannten Kühleffekte durch das Landschaftsschutzgebiet im Süden von Wickede (Flughafenumgebung) auf den Hellweg, durch das Wickeder Ostholz (besonders kühler Bereich) auf das Meylandtstraßenviertel, durch den Heimbach sowie durch die Frischluftschneise zwischen Wickede und Asseln sind zu bewahren und vor Bebauung zu schützen.



AKUSW, 17.03.2021:

Wegen weiteren Beratungsbedarfs vertagt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Befassung mit den beiden o. a. Anträgen auf seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.12
Verkehrsuntersuchung Stadtbezirk Brackel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20278-21)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 20178-21- E3):


die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und die Fraktion LINKE + bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:


Begründung:
Die letzte umfassende Verkehrserhebung für den Stadtbezirk Brackel mit Hellweg und nachgeordneten Straßen stammt aus dem Jahr 2009 (Drucksache 16089-09).
Eine Aktualisierung der Daten ist zur Versachlichung der Diskussion und auch für alle weiteren Planungen rund um den Hellweg dringend geboten.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr.: 20178-21- E4):

…wir bitten zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke + um Beratung und Abstimmung über folgenden Ergänzungsantrag.

Der Beschlussvorschlag wird erweitert um den Punkt 4:
"Sollten zur sachgerechten Darstellung (siehe Straßenverzeichnis im Anhang) ergänzende Verkehrszählungen nach Beendigung der coronabedingten Einschränkungen erforderlich sein, strebt der Ausschuss eine Fremdvergabe zur Entlastung des städtischen Personalkörpers an. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob eine Direktvergabe an die Planersozietät angesichts des Auftragsvolumens möglich ist."

Begründung

Erfolgt mündlich


Anlage
Brackel / Asseln / Wickede
 Brackeler, Asselner und Wickeder Hellweg
 Brackeler Straße (Borsigplatz bis Asselner Straße/L 556n)
 Flughafenstraße (Brackeler Hellweg bis Brackeler Straße)
 Leni-Rommel-Straße (Brackeler Hellweg bis B1 und Aplerbecker Straße)
 Oesterstraße (Brackeler Hellweg/Heßlingsweg bis Flughafenstraße bzw.
Brackeler Straße)
 Oberdorfstraße (auf ganzer Länge Brackeler Hellweg)
 Holzwickeder Straße (bis Kreuzung Aplerbecker Straße/Buddenacker)
 Buddenacker (Holzwickeder Straße bis Anschlussstelle B1)
 Am Funkturm (Leni-Rommel-Straße bis Holzwickeder Straße)
 Auf dem Kranz (Brackeler Hellweg bis Hollandstraße)
 In den Börten (Brackeler Hellweg bis Hollandstraße)
 In den Erlen (Brackeler Hellweg bis Messelinckstraße)
 Balsterstraße (Oesterstraße bis In den Erlen)
 Hollandstraße (Oesterstraße bis In den Erlen/Messelinckstraße)
 Asselner Straße (Asselner Hellweg bis Kurler Straße)
 Asselner Straße (Asselner Hellweg bis Aplerbecker Straße)
 Aplerbecker Straße (Asselner Straßes bis Kreuzung Holzwickeder
Straße/Buddenacker)
 Kurler Straße (Ende Asselner Straße bis Kreuzung Plaßstraße/Greveler
Straße)
 Asselburgstraße (Asselner Straße bis Kahle Hege)
 Küsterkamp (Asselburgstraße bis Bienenstraße/Eschenwaldstraße)
 Eschenwaldstraße (bis Kreuzung Asselner Straße/Kurler Straße)
 Am Hagedorn (Eschenwaldstraße bis Kreuzung Grüningsweg/Flegelstraße
und weiter bis zur Kreuzung mit Asselner Hellweg)
 Aplerbecker Straße (Hellweg bis Asselner Straße)
 Grüningsweg (Flegelstraße bis Am Thurmacker und Wickeder Hellweg)
 Rüschebrinkstraße (Asselner Hellweg bis Grüningsweg)
 Am Timmerbed (Asselner Hellweg bis Grüningsweg)
 Donnerstraße (Flegelstraße/Briefsweg bis Osterschleppweg)
 Petersheck (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
 Bebelstraße (Donnerstraße bis Zugstraße)
 Zugstraße (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
 Werswand (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
 Am Ostbrink (Wischlusweg bis Briefsweg)
 Buddingstraße (Wischlusweg bis Webershohl)
 Webershohl (Donnersweg bis Steinbrinckstraße)
 Rübenkamp (Wickeder Hellweg bis Steinbrinckstraße)
 Rübenkamp (Edingkweg bis Steinbrinckstraße)
 Edingkweg (Bockumweg bis Rübenkamp)
 Bockumweg (Wickeder Hellweg bis Rübenkamp)
 Blitzstraße (Wickeder Hellweg bis Rübenkamp)
 Schlangenstraße (Blitzstraße bis Bockumweg)
 Steinbrinkstraße (Stemmering bis Osterschleppweg)
 Zeche-Norm-Straße (Wickeder Hellweg bis Osterschleppweg)
 Osterschleppweg (Steinbrinkstraße/Briefsweg bis Zeche-Norm-Straße)
 Zeche-Norm-Straße (Osterschleppweg bis Wickeder Chaussee)
 Wickeder Chaussee (Anschlussstelle A1 bis Emschertalstraße)
 Nordstraße (Wickeder Chaussee bis B1)
 Emschertalstraße (Wickeder Chaussee bis Köln-Berliner-Straße)
 Köln-Berliner-Straße (Wickeder Chaussee bis B1/Buddenacker)
 Eichwaldstraße (Wickeder Hellweg bis Husener Eichwaldstraße)
 Wickeder Straße (Wickeder Hellweg bis Husener Straße)
 Pleckenbrink (Wickeder Hellweg bis Weststraße)
 Dollersweg (Wickeder Hellweg bis Gudrunstraße)
 Gudrunstraße (Altwickeder Hellweg bis Rauschenbuschstraße)
 Rauschenbuschstraße bis Pleckenbrink
 Sprickmannweg
 Baedeckerstraße
 Meylantstraße (Dollersweg bis Pleckenbrink)
 Ebbinghausstraße (Eichwaldstraße bis Pleckenbrink)
 Altwickeder Hellweg (Zeche-Norm-Straße bis Gudrunstraße)

AKUSW, 17.03.2021:

Herr Rm Stieglitz führt an, dass die letzten Verkehrsuntersuchungen aus dem Bereich Brackel bereits 12 Jahre alt seien. Da man glaube, dass man aktuelle Zahlen benötige, damit man wisse, worüber man spreche, habe man den heute vorliegenden Antrag gestellt. Daher bitte er hierzu um Zustimmung.

Herr Rm Kowalewski ergänzt hierzu, dass im Rahmen der sehr emotionalen Debatte hierzu viele
Zahlen herumgeistern würden, die zum Teil viele Jahre alt wären. Das bedeute, dass die Situation auf den Straßen, über die diskutiert würde, oftmals eine ganz andere sei. Um tatsächlich zu Lösungen für diese Stadtteile zu kommen, benötige man nun aktuelle Zahlen. Wenn hierfür neu gezählt werden müsse, wolle man die Verwaltung nicht damit belasten. Man sollte dies dann tatsächlich fremdvergeben.

Frau Rm Neumann-Lieven hätte zunächst gerne eine Einschätzung der Verwaltung dazu, ob man diese Erhebung dann nicht auch gleich bis zur Nordspange, also bis Eving durchrechnen müsse.

Herr Thabe teilt mit, dass die Analysedaten in der Tat veraltet seien. Die Zählungen wären 2020 bereits vorgesehen gewesen, allerdings aufgrund der besonderen Corona- Bedingungen im vergangenen Jahr nicht durchgeführt worden, um keine verfälschten Ergebnisse zu erhalten. Man beabsichtige, die Zählung im 2. Halbjahr 2021 durchzuführen. Zu den ebenfalls erfragten Prognosezahlen sei es so, dass die Beauftragung der entsprechend Analyse ebenfalls in diesem Jahr erfolge. Aufgrund der Komplexität der hierzu erforderlichen Analyseleistung könne man allerdings erst in etwa 2-3 Jahren mit entsprechenden Ergebnissen rechnen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zum o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 20178-21- E3) sowie zum Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 20178-21- E4) folgenden Beschluss:



Anlage
Brackel / Asseln / Wickede
 Brackeler, Asselner und Wickeder Hellweg
 Brackeler Straße (Borsigplatz bis Asselner Straße/L 556n)
 Flughafenstraße (Brackeler Hellweg bis Brackeler Straße)
 Leni-Rommel-Straße (Brackeler Hellweg bis B1 und Aplerbecker Straße)
 Oesterstraße (Brackeler Hellweg/Heßlingsweg bis Flughafenstraße bzw.
Brackeler Straße)
 Oberdorfstraße (auf ganzer Länge Brackeler Hellweg)
 Holzwickeder Straße (bis Kreuzung Aplerbecker Straße/Buddenacker)
 Buddenacker (Holzwickeder Straße bis Anschlussstelle B1)
 Am Funkturm (Leni-Rommel-Straße bis Holzwickeder Straße)
 Auf dem Kranz (Brackeler Hellweg bis Hollandstraße)
 In den Börten (Brackeler Hellweg bis Hollandstraße)
 In den Erlen (Brackeler Hellweg bis Messelinckstraße)
 Balsterstraße (Oesterstraße bis In den Erlen)
 Hollandstraße (Oesterstraße bis In den Erlen/Messelinckstraße)
 Asselner Straße (Asselner Hellweg bis Kurler Straße)
 Asselner Straße (Asselner Hellweg bis Aplerbecker Straße)
 Aplerbecker Straße (Asselner Straßes bis Kreuzung Holzwickeder
Straße/Buddenacker)
 Kurler Straße (Ende Asselner Straße bis Kreuzung Plaßstraße/Greveler
Straße)
 Asselburgstraße (Asselner Straße bis Kahle Hege)
 Küsterkamp (Asselburgstraße bis Bienenstraße/Eschenwaldstraße)
 Eschenwaldstraße (bis Kreuzung Asselner Straße/Kurler Straße)
 Am Hagedorn (Eschenwaldstraße bis Kreuzung Grüningsweg/Flegelstraße
und weiter bis zur Kreuzung mit Asselner Hellweg)
 Aplerbecker Straße (Hellweg bis Asselner Straße)
 Grüningsweg (Flegelstraße bis Am Thurmacker und Wickeder Hellweg)
 Rüschebrinkstraße (Asselner Hellweg bis Grüningsweg)
 Am Timmerbed (Asselner Hellweg bis Grüningsweg)
 Donnerstraße (Flegelstraße/Briefsweg bis Osterschleppweg)
 Petersheck (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
 Bebelstraße (Donnerstraße bis Zugstraße)
 Zugstraße (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
 Werswand (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
 Am Ostbrink (Wischlusweg bis Briefsweg)
 Buddingstraße (Wischlusweg bis Webershohl)
 Webershohl (Donnersweg bis Steinbrinckstraße)
 Rübenkamp (Wickeder Hellweg bis Steinbrinckstraße)
 Rübenkamp (Edingkweg bis Steinbrinckstraße)
 Edingkweg (Bockumweg bis Rübenkamp)
 Bockumweg (Wickeder Hellweg bis Rübenkamp)
 Blitzstraße (Wickeder Hellweg bis Rübenkamp)
 Schlangenstraße (Blitzstraße bis Bockumweg)
 Steinbrinkstraße (Stemmering bis Osterschleppweg)
 Zeche-Norm-Straße (Wickeder Hellweg bis Osterschleppweg)
 Osterschleppweg (Steinbrinkstraße/Briefsweg bis Zeche-Norm-Straße)
 Zeche-Norm-Straße (Osterschleppweg bis Wickeder Chaussee)
 Wickeder Chaussee (Anschlussstelle A1 bis Emschertalstraße)
 Nordstraße (Wickeder Chaussee bis B1)
 Emschertalstraße (Wickeder Chaussee bis Köln-Berliner-Straße)
 Köln-Berliner-Straße (Wickeder Chaussee bis B1/Buddenacker)
 Eichwaldstraße (Wickeder Hellweg bis Husener Eichwaldstraße)
 Wickeder Straße (Wickeder Hellweg bis Husener Straße)
 Pleckenbrink (Wickeder Hellweg bis Weststraße)
 Dollersweg (Wickeder Hellweg bis Gudrunstraße)
 Gudrunstraße (Altwickeder Hellweg bis Rauschenbuschstraße)
 Rauschenbuschstraße bis Pleckenbrink
 Sprickmannweg
 Baedeckerstraße
 Meylantstraße (Dollersweg bis Pleckenbrink)
 Ebbinghausstraße (Eichwaldstraße bis Pleckenbrink)
 Altwickeder Hellweg (Zeche-Norm-Straße bis Gudrunstraße)


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Einrichtung von Planstellen im Umweltamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18528-20)

AKUSW, 17.03.2021

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 14 Planstellen im Umweltamt.



zu TOP 5.2
Berufung der Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19022-20)

AKUSW, 17.03.2021

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage des Umweltamtes zur Kenntnis und beruft die
vorgeschlagenen Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung.





zu TOP 5.3
Planfeststellungsverfahren „Abkopplung Erlenbach-Oberlauf vom MW-Kanal in DO-Schüren“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19959-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Hinweis der Verwaltung zur Kenntnis, dass der Planentwurf für die Abkopplung des Erlenbach-Oberlaufs vom Mischwasserkanal in Dortmund-Schüren vom 12.04. – 11.05.2021 bei der Unteren Wasserbehörde Dortmund im Umweltamt zu den allgemeinen Geschäftszeiten zu Jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

Außerdem überweist der Ausschuss die Vorlage zur Kenntnisnahme an die Bezirksvertretung Aplerbeck.



zu TOP 5.4
B1 - Durchfahrtverbot (Vergleich mit der DUH)
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE +)
(Drucksache Nr.: 19745-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Faktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19745-21-E1):

….unsere Fraktion nimmt eine aktuelle Verkehrszählung der Planersozietät auf der B1 zum Anlass sich mit der Ausgestaltung des geltenden Durchfahrtverbotes für LKW ohne Zielort in Dortmund zu befassen. Seit dem 24. März 2020 gilt auf der B1 in beiden Fahrtrichtungen ein Durchfahrtsverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen. Etwa 70 Prozent der Lkw in Fahrtrichtung Bochum und rund 60 Prozent der Lkw in Fahrtrichtung Unna nutzen die B1 aber dennoch weiterhin als Transitstrecke.

Dazu bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welchen Zielwert der LKW-Verkehrsreduzierung hat die Verwaltung mit der Deutschen Umwelthilfe für die B1 vereinbart?

2) Wie wird bislang die Umsetzung des LKW-Durchfahrtsverbot kontrolliert? Ist der Umfang der Kontrolle ausreichend?

3) Inwieweit ist es bisher gelungen das Durchfahrtsverbot in die Routenplaner der üblicherweise von LKW-Fahrern verwendeten Systeme zu integrieren?

4) Wie werden LKW-Fahrer durch Beschildung auf das Verbot hingewiesen? Stellt die Beschilderung in ihrer jetzigen Form eine ernsthafte Hilfestellung dar, eine Route über den Autobahnring einzuschlagen?

5) Welche ergänzenden weiteren Maßnahmen sollen helfen, die Vereinbarungen mit der Deutschen Umwelthilfe umzusetzen?



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung ((Drucksache Nr.: 19745-21-E2):

… die Fragen der Fraktion Die Linke+ zum Durchfahrtsverbot auf der B1 können wie folgt beantwortet werden:
1. Welchen Zielwert der LKW-Verkehrsreduzierung hat die Verwaltung mit der Deutschen Umwelthilfe für die B1 vereinbart?
Ein Zielwert zur Verkehrsreduzierung ist im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. nicht festgelegt worden.
Es ist aber festzuhalten, dass an der Dauerzählstelle des Landes auf der B1/A40 in Höhe der DASA der Lkw-Verkehr im September 2020 gegenüber September 2019 um 26% (Mo-So) abgenommen hat, welches einer Abnahme von ca. 1400 Lkw entspricht. Eine Abnahme des Lkw-Verkehrs zeigen auch die Zählungen, die im Auftrag der B1-Initiative durchgeführt wurden.
Die aktuellen Messergebnisse der NO2-Belastung an der Messstelle Rheinlanddamm durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes NRW lassen eine deutliche Unterschreitung des Grenzwertes von 40 μg/m3 für das Jahresmittel im Jahr 2020 erwarten. Abschließende Daten liegen hierzu leider noch nicht vor. Im Jahr 2019 betrug der Jahresmittelwert noch 41 μg/m3.

2. Wie wird bislang die Umsetzung des LKW-Durchfahrtsverbots kontrolliert? Ist der Umfang der Kontrolle ausreichend?
Die Kontrolle der Maßnahme kann nur durch die Polizei erfolgen. Sie hat hierzu mitgeteilt:
Die Polizei unterstützt die Durchsetzung des Durchfahrtsverbots im Rahmen der Verkehrsüberwachung und durch Kontrollmaßnahmen an der B1.
Seit Einrichtung der Durchfahrtsverbotszone wurden wiederkehrend Kontrollen im Rahmen des regulären Streifendienstes sowie gezielt geplante Kontrollaktionen durch Beamtinnen und Beamte durchgeführt und identifizierte Verstöße sanktioniert.
Bei den Kontrollen wurde regelmäßig festgestellt, dass die meisten kontrollierten Fahrzeuge unter die Ausnahmeregelungen des Durchfahrtsverbots fallen. Dies schließt unter anderem den anliegenden Lieferverkehr, aber auch LKW, die innerhalb eines Radius von 75 km ihren ersten Beladeort hatten, ein.
Somit spiegelt der subjektive Eindruck von vielen Verstößen gegen das Durchfahrverbot wahrscheinlich nicht die tatsächlichen Gegebenheiten wider, da allein auswärtige Kennzeichen oder das Durchfahren der Verbotsstrecke nicht sofort einen Verstoß implizieren.
Bei Missachtung von Verkehrsvorschriften wird seitens der Beamtinnen und Beamten unmittelbar und konsequent eingeschritten sowie das regelwidrige Verhalten geahndet. Eine durchgängige Verkehrsüberwachung an dieser Örtlichkeit ist durch die Polizei nicht leistbar.

3. Inwieweit ist es bisher gelungen das Durchfahrtsverbot in die Routenplaner der üblicherweise von LKW-Fahrern verwendeten Systeme zu integrieren?
Seitens der Stadt Dortmund besteht keine Möglichkeit die Übernahme in die Navigationssysteme zu beschleunigen. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt gibt in der Regel die Daten in eine Datenbank des RVR ein, der wiederum gibt die Daten an die Hersteller weiter. Aufgrund der bereits längeren Geltungsdauer der Regelung ist davon auszugehen, dass das Durchfahrtsverbot weitgehend in den Geräten aufgenommen wurde.

4. Wie werden LKW-Fahrer durch Beschilderung auf das Verbot hingewiesen? Stellt die Beschilderung in ihrer jetzigen Form eine ernsthafte Hilfestellung dar, eine Route über den Autobahnring einzuschlagen?
Das Durchfahrtsverbot wurde nach Anforderungen der Straßenverkehrsordnung angeordnet und an den Autobahnkreuzen ausgeschildert. Eine andere Beschilderung ist rechtlich nicht möglich. Zuständige Behörde ist hier die Bezirksregierung Arnsberg.

5. Welche ergänzenden weiteren Maßnahmen sollen helfen, die Vereinbarungen mit der Deutschen Umwelthilfe umzusetzen?
Die im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe vereinbarten Maßnahmen an der B1 wurden bereits im Frühjahr 2020 umgesetzt. Wie unter 1) beschrieben waren diese Maßnahmen erfolgreich. Der Vergleich enthält darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Maßnahmen, die sich ebenfalls in der Umsetzung befinden. Einen aktuellen Sachstandsbericht wird die Verwaltung zur Sitzung am 12.05.2021 vorlegen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.








zu TOP 5.5
Umsetzung des Luftreinhalteplans “Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“, lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20217-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20217-21) :


die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung, den Sachstand der Umsetzung des Luftreinhalteplans “Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“ inkl. der o.g. Ergänzung (am 31.08.2020 in Kraft getreten) in seiner nächsten Sitzung am 12.05.2021 vorzustellen. Dabei ist insbesondere über den Sachstand von baulichen Maßnahmen (wie Errichtung von P+R-Parkplätzen, Schaffung der Barrierefreiheit etc.) zu berichten.

Begründung
Die Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Emissionen waren der Grund für die Aufstellung der lokalen Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan „Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“.
Als Hauptverursacher für die NO2-Belastung wurde der Straßenverkehr ermittelt. Dementsprechend wurden diverse Maßnahmen entwickelt, um die Emissionsbelastung durch den Straßenverkehr zu reduzieren. Einige Maßnahmen - wie Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr - wurden bereits umgesetzt. Um Luftschadstoffe effektiv zu senken, ist die Umsetzung der weiteren Maßnahmen aus dem LRP erforderlich.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 5.6
Erhalt von Bäumen und Sträuchern an Autobahnen und Bundesstraßen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20232-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20232-21):

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung, Kontakt zu Straßen.NRW sowie der Deutschen Bahn aufzunehmen um zu klären, wie künftig mit der Vegetation an Autobahnen, Bundesstraßen und Gleisen im Stadtgebiet Dortmund umgegangen werden kann, um der Abholzung von Bäumen und Sträuchern entgegenzuwirken.

Um die CO2-Emissionen zu senken und die Artenvielfalt zu fördern, soll durch die zuständigen Behörden geprüft werden, welche Pflanzenarten, Bäume und Sträucher geeignet bzw. zulässig sind. Außerdem soll geklärt werden, an welchen Straßen- und Gleisabschnitten die geeigneten Bäume und Sträucher eingepflanzt werden können.

Bei all dem muss natürlich die Verkehrssicherheit beachtet werden und gegeben sein.

Begründung
Durch die Abholzung von Bäumen und Sträuchern entlang der Autobahnen, Bundesstraßen sowie der Gleistrassen (z. B. bei Lärmschutzwällen) gehen oft wichtige Lebensräume für Vögel und Insekten verloren. Zudem geht die Bindung von CO2-Emissionen zurück. Bei den Maßnahmen zur Abholzung spielt der Erhalt der Artenvielfalt zu oft eine untergeordnete Rolle. Daher ist es wichtig, der zurückgehenden Vegetation im Stadtgebiet entgegenzuwirken.

AKUSW, 17.03.2021:

Frau Rm Rudolf erläutert den Hintergrund zum Antrag ihrer Fraktion und betont nochmal, wie wichtig die Berücksichtigung der Biodiversität hierbei sei.

Herr Rm Schreyer merkt an,dass seit Jahresbeginn für die Autobahnen die Autobahn GmbH des Bundes und nicht mehr Straßen. NRW Baulastträger sei.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass man das alles gerne so machen könne. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dieser Thematik denke er aber, dass es schwer werde, die Forderungen durchzusetzen.

Herr sB Hempfling weist darauf hin, dass für die Bepflanzung und Pflege des Grüns an Bahngleisen die Deutsche Bahn zuständig sei, weil das Gelände an den Rändern der Gleise meistens Eigentum der Deutschen Bahn sei. Wie empfindlich die reagiere, wisse man ja. Meistens im Herbst, das komme ja immer so plötzlich, fielen die Blätter runter, worauf sämtliche Züge im Ruhrgebiet oder sonst wo stehen bleiben würden. Daher denke auch er, dass es nicht so einfach werde, dies durchzusetzen.

Frau Rm Lögering merkt redaktionell an, dass man mit den geforderten Maßnahmen die Co2-Bilanz und nicht die CO2-Emissionen verändere.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung, Kontakt zu Straßen.NRW sowie der Deutschen Bahn aufzunehmen um zu klären, wie künftig mit der Vegetation an Autobahnen, Bundesstraßen und Gleisen im Stadtgebiet Dortmund umgegangen werden kann, um der Abholzung von Bäumen und Sträuchern entgegenzuwirken.

Um die CO2-Emissionen zu senken und die Artenvielfalt zu fördern, soll durch die zuständigen Behörden geprüft werden, welche Pflanzenarten, Bäume und Sträucher geeignet bzw. zulässig sind. Außerdem soll geklärt werden, an welchen Straßen- und Gleisabschnitten die geeigneten Bäume und Sträucher eingepflanzt werden können.

Bei all dem muss natürlich die Verkehrssicherheit beachtet werden und gegeben sein.

Um die CO2-Bilanz Emissionen zu senken und die Artenvielfalt zu fördern, soll durch die zuständigen Behörden geprüft werden, welche Pflanzenarten, Bäume und Sträucher geeignet bzw. zulässig sind. Außerdem soll geklärt werden, an welchen Straßen- und Gleisabschnitten die geeigneten Bäume und Sträucher eingepflanzt werden können.

Bei all dem muss natürlich die Verkehrssicherheit beachtet werden und gegeben sein.


zu TOP 5.7
Umsetzung des Lärmaktionsplans der Stadt Dortmund, Förderung des passiven Lärmschutzes
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20261-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20261-21):


…die SPD-Fraktion im AKUSW bittet die Verwaltung über die Umsetzung des Lärmaktionsplans zu berichten:

Begründung
Um die Lärmbelastungen an den Immissionsorten - z. B. innerhalb von Gebäuden - zu senken, ist der Ausbau von passivem Schallschutz neben dem Ausbau des ÖPNV sowie von Radwegen, etc. in den besonders vom Lärm betroffenen Gebieten sinnvoll. Als passiver Schallschutz kommen z. B. schallisolierte Fenster sowie die Dämmung von Außenwänden und Dächern in Betracht.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist diesen Antrag zuständigkeitshalber an den Lärmbeirat.

zu TOP 5.8
Tempo 30 auf Straßen des Vorrangnetzes
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20266-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20266-21):


….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in Zusammenhang mit dem Bericht zur Überprüfung des Lärmaktionsplans um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Begründung:
Im Bericht zur Überprüfung des Lärmaktionsplans 2014 wird deutlich, dass weiterhin viele Menschen in Dortmund hochgradig durch Lärm belastet sind. Der Lärmbeirat hatte deshalb in seiner Sitzung im November 2019 angeregt, verstärkt die Umsetzung von Tempo 30 auf Straßen des Vorrangnetzes zu prüfen. Durch die schnelle Umsetzbarkeit kann eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung eine sinnvolle Lösung an hochbelasteten Straßenabschnitten sein. Ein weiterer Vorteil von Tempo 30 ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie jetzt auch die Umsetzung am Wall zeigt.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 5.9
Klimabeirat
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20279-21)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU- (Drucksache Nr.: 20279-21-E1):


…die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:


Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.


AKUSW, 17.03.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet diesen Antrag als eingebracht und vertagt die Befassung auf seine nächste Sitzung.


zu TOP 5.10
Igeltod in Menglinghausen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20360-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 20360-21):


….wir bitte darum, den Tagesordnungspunkt "Igeltod in Menglinghausen" im Wege der Dringlichkeit für die Sitzung des AKUSW am 17.03.2021 vorzusehen. Die Ruhr Nachrichten berichteten in ihrer Online-Ausgabe vom 07.03.2021 über den Tod zahlreicher Igel bei Arbeiten in einem Baugebiet in Menglinghausen. Bei Rodungsarbeiten wurden die Tiere grausam getötet. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Aktualität des Ereignisses und der schnellen Vermeidung möglicher Wiederholungen.

Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme und einen aktuellen Sachstand zu diesem Vorfall und die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist das übliche Verfahren bei solchen Arbeiten, um den Tod der Tiere zu vermeiden?
- Wie sollen mögliche Wiederholungen vermieden werden?


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.11
Rodungsarbeiten an der Technischen Universität Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20393-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20393-21):

…wir bitten darum, den o.g. Tagesordnungspunkt im Wege der Dringlichkeit für die Sitzung des AKUSW am 17. März 2021 vorzusehen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Berichterstattung in den Medien über die Abholzungen an der Emil-Figge-Straße/Vogelpothsweg.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um einen Sachstand zur baurechtlichen Einordnung der Maßnahme an der TU Dortmund.

Zudem wird die Verwaltung gebeten folgende Fragen zu beantworten:




AKUSW, 03.2021:

Herr Dr. Rath nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Aktuelle Erkenntnisse zur bauausführenden Firma liegen der Verwaltung im Moment nicht vor. Die Baumschutzsatzung ist nicht betroffen. Es handelt sich nach Einschätzung des Regionalforstamtes in Gelsenkirchen um Wald im Sinne des Gesetzes d.h., dass „Wald und Holz“ hier die zuständige Behörde ist. Der Ersatz ist noch nicht abschließend geregelt aber der Wald ist als Einschlag freigegeben worden von „ Wald und Holz“. Dann gibt es den Teich mit Röhricht-Beständen. Hier ist eine Artenschutzbetrachtung erfolgt, die auch die Entwicklung eines Ersatzgewässers im Vorfeld von baulichen Eingriffen vorgesehen hat und die Umsiedlung der Tiere. Derzeit wir ein Ersatzgewässer angelegt. Die Umsiedlung der Tiere wird durch die AGARD vorgenommen. Es gibt keine Betroffenheit planungsrelevanter Arten. Arten, die hier festgestellt worden sind, sind, der Teichmolch, der Bergmolch, der Grasfrosch und die Erdkröte. Wir beabsichtigen in diesem Verfahren eine Anhörung, sprich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber der Universität einzuleiten. Dies vor dem Hintergrund, dass entsprechende Erkenntnisse über die Artenschutzbetrachtung vorgelegen haben. Das Gleiche gilt auch für den Fall in Menglinghausen. Die Frage der Abhilfe ist immer: Was kann eine Verwaltung machen? Ja, sie kann Öffentlichkeitsarbeit betreiben, sie kann aber auch an den gesunden Menschenverstand appellieren, wie ich mit Artenschutz umgehe. Wir können Info-Fllyer bereitstellen, wir können Hinweise für Bauwillige auf den Weg bringen. Die Schwierigkeiten entstehen immer dann, wenn entsprechende Untersuchungen und Erkenntnisse vorliegen, die aber entweder beim Vorhabenträger oder bei der bausausführenden Firma nicht ankommen und nicht entsprechend umgesetzt worden sind. Dann läuft man der Entwicklung natürlich immer hinterher. Das war in Menglinghausen so und ist im Uni-Umland genauso der Fall gewesen.“

Auf Nachfrage von Frau Rm Reuter teilt Herr Dr. Rath weiter mit, dass ihm aktuell keine Erkenntnisse darüber vorliegen würden, ob es einen Artenschutzbeauftragten an der Universität gebe. Man sei öfter mal mit der Universität in Gesprächen, wenn es um bauliche Entwicklung gehe, wo auch Sensibilität dafür vorhanden sei, zu schauen, wie man mit Ausgleichsflächen bzw.- maßnahmen umgehe, ob man da im Verbund etwas entwickeln könne, wo auch Durchgängigkeit, Wegebeziehungen oder Biotopverbund Thema sein könne.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.








6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen für das Geschäftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20034-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen zum Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis.




zu TOP 6.2
Mietsenkungen der DOGEWO
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 20275-21)

Hierzu liegt vor Antrag (Die Fraktion Die Partei) (Drucksache Nr.: 20275-21):

…wir bitten Sie um Aufnahmen des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung sowie Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Die DOGEWO wird aufgefordert, die Mietpreise für ihre Wohnungen dauerhaft mindestens 5% unterhalb des minimalen örtlichen Mietspiegels zu halten, sofern dies noch einen kostendeckenden Betrieb erlaubt.
Sollte ein kostendeckender Betrieb bei einer Mietpreissenkung in dieser Höhe nicht mehr möglich sein, wird die DOGEWO gebeten, darzulegen, wie hoch eine Preisveränderung maximal sein darf, um den Betrieb auch in Zukunft zu gewährleisten.

Begründung:

Die Antragsbegründung erfolgt mündlich in der Sitzung.

AKUSW, 17.03.2021:

Herr Wilde erläutert hierzu, dass man nicht erwarten könne, dass die DOGEWO sich an solch eine Beschluss halten werde. Sie sei als selbständiges Unternehmen dem Rat gegenüber nicht weisungsgebunden, auch wenn sie indirekt zur Stadtfamilie gehöre.

Frau Rm Neumann-Lieven schlägt vor, die Beteiligungsverwaltung hierzu um eine rechtliche Einschätzung zu bitten.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde. Die DOGEWO habe eine lange Geschichte mit vielen Tiefs und inzwischen auch wieder mit vielen Hochs.
Dies Gesellschaft sei insgesamt und so auch mit den Mieten sehr verantwortlich unterwegs, habe nahezu keine Leerstände, modernisiere und engagiere sich im sozialen Bereich erheblich.
Insofern halte er es politisch für das völlig verkehrte Signal, in diesem Bereich eine Art Deckelung durchzuführen, die ja hier intendiert sei. Es gebe dort einen Aufsichtsrat, welcher auch dafür verantwortlich sei, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens im Blick zu behalten. Dies spiele auch bei einer gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft eine wesentliche Rolle. Der Antrag käme für seine Fraktion daher so nicht in Frage. Was nicht heiße, dass man mal abgrenze, wer wo, was beschließen dürfe oder wer inwiefern gebunden sei. Das sei aber ein anderes Feld.

Herr sB Jääskeläinen verdeutlicht, dass man trotzdem als Ausschuss hierzu klar Stellung beziehen könne, wenn man sich die Entwicklung der Mieten in den letzten Jahren einmal ansehe.
VONOVIA mache zum Beispiel pro Monat mit jeder Wohnung 300 Euro Profit. Er halte dies für haarsträuben. Das stehe in keinem Verhältnis mehr zu den tatsächlichen Kosten, die da anfallen würden. Er denke, dass dieser Ausschuss ganz klar Stellung dazu beziehen sollte, da eine lebenswerte Stadt eine Stadt sei, wo die Menschen nach der Miete auch noch Geld haben sollten, dass sie dann auf dem wundervollen Boulevard Kampstraße vielleicht irgendwann ausgeben könnten. Ein Signal, dass zeige, dass der Mietspiegel eben nicht immer nur steigen sondern auch mal sinken könne und dass man gerade als soziale Stadt da auch eine Verantwortung habe. Von daher die Bitte, hier dem Antrag zuzustimmen.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass er die Intention richtig finde, grundsätzlich günstigere Mieten haben zu wollen und die DOGEWO als Anker zu haben, um den Mietspiegel unten zu halten. DOGEWO befinde sich allerdings bereits unterhalb des Mietspiegels, so dass der Antrag, selbst wenn der von DOGEWO umgesetzt würde, nicht dazu führen würde, dass die Mieten dort sinken müssten. Von daher müsse man vielleicht über die Formulierung des Antrags einmal nachdenken.
Herr Rm Schreyer schließt sich den Worten seines Vorredners an. Auch er denke, dass der Antrag nicht ganz bis zum Ende durchdacht sei und daher für einen Beschluss durch diesen Ausschuss nicht der passende sei.

Herr Rm Perlick stimmt Herrn Jääskeläinen insofern zu, dass es sehr viel an der VONOVIA oder der DEUTSCHE WOHNEN zu kritisieren gebe. Wer sich hierzu die Frage stelle, wie es soweit kommen konnte, empfehle er, ins Internet zu gehen und sich eine preisgekrönte Reportage der Ruhrnachrichten aus dem Jahr 2014 mit dem Titel „In der Westerfilder Spirale“ durchzulesen. Dort werde spannend geschildert wie eine Unternehmenssteuerreform aus dem Jahr 2004 zum Aufstieg dieser Wohnungsgesellschaften und allen damit verbundenen Problemen geführt habe. Heute, 17 Jahre später, mit sozialistischen Allmachtsfantasien zu kommen, sei definitiv nicht die richtige Antwort auf diese Problemlage.

Herrr Rm Waßmann weist nochmal deutlich zurück, dass man die DOGEWO wahrlich nicht mit diesen großen Wohnungsgesellschaften vergleichen könne, da dies nicht dieselben Player am Markt wären. Umso wichtiger sei es, darauf zu schauen, was die DOGEWO alles in dieser Stadt leiste Stadt und wie die Mieten sich abbilden würden. Er glaube, da wäre es kontraproduktiv, hier einzugreifen. Den Ansatz des Antragstellers verstehe er ja. Da sei aber die DOGEWO das falsche Beispiel. Von daher bleibe man bei der Ablehnung des Antrags.

Herr sB Jääskeläinen betont, dass es ihm klar sei, dass die DOGEWO natürlich nicht mit der VONOVIA vergleichbar sei. Nichts desto trotz halte er es für wichtig, dass dieses Thema hier als Ansatz und Signal diskutiert worden sei.



Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a .Antrag mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Die Fraktion Die Partei) sowie Enthaltung (Fraktion Die Linke +) ab.


zu TOP 6.3
Wohnraumtauschbörse
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20286-21)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Antrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20286.21.E1):

….die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Begründung

Erfolgt mündlich.


AKUSW, 17.03.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit diesem Antrag wegen weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.



zu TOP 6.4
Wohnungsvergabekriterien der DOGEWO
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 20274-21)

Hierzu liegt vor Antrag (Die Fraktion Die Partei) (Drucksache Nr.: 20274-21):

wir bitten Sie um Aufnahmen des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung sowie
Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
1. Die DOGEWO wird beauftragt, bei der Vergabe ihrer zu vermietenden Wohnungen bevorzugt
Menschen zu berücksichtigen, die von häuslicher Gewalt oder Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht
sind.
2. Die Stadt stellt dabei in Zusammenarbeit mit weiteren Trägern eine besondere Betreuung und
Unterstützung der oben genannten Menschen in den Wohnungen der DOGEWO sicher.

Begründung:
Die Antragsbegründung erfolgt mündlich in der Sitzung.



AKUSW, 17.03.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist diesen Antrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
















7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 7.1
Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Vorbereitende Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit sowie Fortschreibung des Integrierten Stadterneuerungskonzeptes "Soziale Stadt Dortmund Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17416-20)

AKUSW, 17.03.2021

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die


Die unter den beiden Punkten 1 und 2 genannten Maßnahmen sollen im Zeitraum 2021
bis 2023 stattfinden und verursachen Aufwendungen in Höhe von insgesamt ca. 300.000 €.
Bei möglicher Refinanzierung durch Städtebaufördermittel entstünden Erträge in Höhe von ca. 240.000 € (bei einer 80 % Förderquote). Der städtische Eigenanteil würde somit insgesamt ca. 60.000 € (20 % städtischer Eigenanteil) betragen.



zu TOP 7.2
Stadterneuerung Westerfilde & Bodelschwingh: Spielraum- und Freizeitflächenkonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19055-20)


Hierzu liegt vor Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 03.02.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 03.02.2021 zur Kenntnis.



8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt

9. Anfragen
nicht besetzt


10. Informationen der Verwaltung

zu TOP 10.1
Hygienkonzept und Checkliste zu den Gremiensitzungen in den Sitzungsräumen der Westfalenhallen


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung endet um 19.12 Uhr.




Alexandrowiz Reuter Trachternach
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