Niederschrift  (öffentlich)

über die 46. Sitzung des Rates der Stadt

am 18.06.2020, Fortsetzung 19.06.2020

Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund

Sitzungsdauer:            15:00  -  22:00 Uhr (18.06.2020)

                                   15:00  -  21:35 Uhr (19.06.2020)

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 88 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der öffentlichen Sitzung am 18.06.2020 nahmen nicht teil:

SPD-Fraktion:

Rm Hoffmann

Rm Jäkel

Rm Löffler

Rm Renkawitz

CDU-Fraktion:

Rm Grollmann

AfD-Fraktion:

Rm Garbe

An der öffentlichen Sitzung am 19.06.2020 (Fortsetzung) nahmen nicht teil:

SPD-Fraktion:

Rm Hoffmann

Rm Jäkel

Rm Löffler

Rm Nordhoff

Rm Renkawitz

CDU-Fraktion:

Rm Grollmann

Rm Pisula

AfD-Fraktion:

Rm Bohnhof

Von der Verwaltung waren anwesend:       

OB Sierau                                                     

StD Stüdemann
StR Dahmen                                                  

StR Rybicki                                                                                                                              

StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde

StR’in Zoerner                                                                                                                           

Herr Westphal                                               

LStRD’in Seybusch

Herr Bußmann

Frau Holtze

Frau Bohm                                                                                                                                

Herr Güssgen

Frau Wosny

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 46. Sitzung des Rates der Stadt,

am 18.06.2020, Beginn 15:00 Uhr,

Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund

1.           Regularien

1.1         Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2         Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3         Feststellung der Tagesordnung

1.4         Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2019

              Die Unterlagen lagen zu Versand der entfallenen Sitzung am 26.03.20 vor.

1.5         Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Rates der Stadt am 13.02.2020

              Die Unterlagen lagen zum Nachversand der entfallenen Sitzung am 26.03.20 vor.

2.           Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1         Bericht zur Corona-Lage
 Drucksache Nr.: 17947-20

              Die Vorlage wird nachversendet.

              hierzu -> Empfehlung: Hauptausschuss und Ältestenrat aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020
(Drucksache Nr.: 17278-20) 

              Empfehlung: Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020

              hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 17278-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 9.12)

              hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 17278-20-E1) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 9.12)

2.2         Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17237-20) 

2.3         Benennung einer Schriftführung für den Rat der Stadt

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 1.5)

              hierzu -> Empfehlung: Hauptausschuss und Ältestenrat aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020

3.           Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1         Bauleitplanung: 85. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße
I. Verfahrensstand und städtebauliche Rahmenplanung
II. Einleitung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hafenquartier Speicherstraße -
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
IV. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17115-20) 

3.2         Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Beschluss

              (Drucksache Nr.: 16843-20) 

              hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 03.06.2020

              (Drucksache Nr.: 16843-20-E4) 

3.3         Bauleitplanung; 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B, Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17485-20) 

3.4         Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17447-20) 

3.5         Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Erweiterung des Geltungsbereichs der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -, II. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Lü 112n, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17113-20) 

3.6         Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Mg 115 - Dörwerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB,
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB,
III. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB,
IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB,
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung,
VI. Satzungsbeschluss.

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17238-20) 

3.7         Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17122-20) 

3.8         Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 -Dollersweg-
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, VII. Beschluss zum Abschluss vertraglicher Regelungen der Stadtentwässerung zur Herstellung der entwässerungstechnischen Erschließung und zur Erstattung der Baukosten

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17328-20) 

3.9         Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 258; Satzungsbeschluss

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17295-20) 

3.10        Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier:
Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17629-20) 

3.11        Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17114-20) 

3.12        Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Satzungsbeschlüsse, III. Änderungsbeschlüsse, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17206-20) 

              Auf Wunsch des Fachbereiches aus rechtlichen Gründen zur Befassung in der Sitzung des Rates am 18.06.2020 vorgesehen.

3.13        1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Bereich Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17578-20) 

3.14        Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2019

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17432-20) 

3.15        Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Baubeschluss für eine P+R-Anlage in Dortmund-Kley

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17039-20) 

3.16        Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Bevorrechtigung von E-Taxen am Dortmunder Hauptbahnhof

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 16316-19) 

3.17        Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17248-20) 

3.18        Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17210-20) 

3.19        L663n - Weiterbau der OWIIIa

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17537-20) 

3.20        Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17182-20) 

3.21        Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr;
hier: Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Dortmund für den Entwurf des Regionalplans Ruhr um die Flächen Kokerei Hansa, Husener Straße, Speicherstraße und Westfaliastraße

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17051-20) 

3.22        Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17090-20) 

3.23        Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020

              Dringlichkeitsbeschluss

              (Drucksache Nr.: 17116-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Sitzung des Dringlichkeitsausschusses gem § 60 Abs. 1 am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.8)

3.24        Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17438-20) 

3.25        Landschaftsplan Dortmund (Satzung)

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17243-20) 

              Die Vorlage haben Sie im Rahmen des Sonderversandes am 18.05.20 erhalten.

3.26        Dorstfeld: Grundsatzbeschluss Aufwertung Wilhelmplatz

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17073-20) 

3.27        Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17175-20) 

3.28        Wanderungsmotivuntersuchung Dortmund

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17434-20) 

3.29        Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 16888-20) 

3.30        Stadterneuerung
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verlängerung des Stadtteilmanagements

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17289-20) 

3.31        Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement ab 11.2020

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17314-20) 

3.32        Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstraße 26“
Hier: Durchführungsbeschluss Abbruch Problemimmobilie Kielstraße 26

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17164-20) 

3.33        Städtebauförderprogramm 2021

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17435-20) 

3.34        Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 16523-20) 

3.35        Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um eine Fahrzeughalle an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund Löschzug 19

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17185-20) 

3.36        Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn, Aktualisierung des Investitionsvolumens

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17217-20) 

3.37        Brückenplatte 1 des Brückenbauwerks (BW 766) "Kreuzung Märkische Straße / Ophoff" - Baubeschluss

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17138-20) 

3.38        Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 16591-20) 

3.39        Rahmenvertrag über konsumtive Leistungen des Betriebsdienstleisters Straßenbeleuchtung als Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag NT1 (B): Beseitigung von Schäden und betriebliche Änderungen; Sachstand Erneuerung Steuerungstechnik

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17215-20) 

3.40        Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke: Sachstandsinformation und Aktualisierung des Planungsvolumens

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17216-20) 

3.41        Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17250-20) 

3.42        Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 16881-20) 

3.43        "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17317-20) 

3.44        Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2019

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17371-20) 

3.45        Übernahme der Abwasseranlage Bodelschwingher Bachkanal von der Emschergenossenschaft sowie Auftrag an die Verwaltung zur Planung und Vorbereitung einer baulichen Veränderung

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17395-20) 

3.46        Wahl einer/s Delegierten für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit von 2020 bis 2025

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17306-20) 

3.47        Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17172-20) 

3.48        Umplanung der Saarlandstraße

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17506-20) 

3.49        Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17576-20) 

3.50        Teilhabe durch kooperative Freiraumentwicklung in Ankunftsquartieren (Projekt KoopLab)

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17112-20) 

3.51        Verkehr und Infrastruktur in Dortmund

              Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)

              (Drucksache Nr.: 17943-20) 

4.           Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1         Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17275-20) 

4.2         Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2019

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17422-20) 

4.3         Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17708-20) 

              hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 17125-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 5.5 vor.

              hierzu -> Empfehlung: Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020
(Drucksache Nr.: 17125-20) 

              hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten,)

              (Drucksache Nr.: 17125-20-E2) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.2020 vor.

              hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)

              (Drucksache Nr.: 17125-20-E3) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 5.4)

              hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 17125-20-E4) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 5.4)

              hierzu -> Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar -> Schreiben Oberbürgermeister

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW als Tischvorlage der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 5.4)

4.4         Wirtschaft in Dortmund

              Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)

              (Drucksache Nr.: 17942-20) 

5.           Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1         Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17077-20) 

5.2         Modernisierung HKH - Aktueller Sachstand zu den Mehrkosten und Notwendigkeit zur Vorfinanzierung von Bundes- und Landesmitteln im Wege eines Liquiditätsvorschusses an die OSP gGmbH -

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17358-20) 

5.3         Aktuelle Maßnahmen zur Pandemie-Vorsorge

              Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17048-20) 

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 17048-20) 

6.           Kultur, Sport und Freizeit

6.1         Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17311-20) 

6.2         Weiterentwicklung des Gastronomiestandortes Buschmühle im Westfalenpark

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17211-20) 

6.3         Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2020/21 für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.07.2021

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17167-20) 

6.4         Umgestaltung der Außenanlagen und des Umfelds am Sonnensegel im Westfalenpark

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17319-20) 

6.5         "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17429-20) 

6.6         Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17457-20) 

6.7         Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 16652-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 6.2)

6.8         Pumptrack Anlage(n) in Dortmund

              Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)

              (Drucksache Nr.: 17944-20) 

7.           Schule

7.1         Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus

              Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17360-20) 

8.           Kinder, Jugend und Familie

8.1         Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17168-20) 

8.2         Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 16623-20) 

8.3         Fortführung der Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und "Kinderbetreuung in besonderen Fällen" (Brückenprojekte)

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17315-20) 

8.4         Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17508-20) 

8.5         Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.

              Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17502-20) 

8.6         Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020.

              Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17205-20) 

8.7         Qualitätsentwicklung und Personalbemessung in den Jugendhilfediensten (Fachstandard plus)

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17369-20) 

8.8         Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat April 2020
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17244-20) 

9.           Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1         Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17500-20) 

9.2         Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Dortmund
Hier:
Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen;
Verschiebung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses auf Herbst 2020

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17581-20) 

9.3         STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2019

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17595-20) 

9.4         Erweiterung des Gesellschafterkreises der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH" (IGA gGmbH)

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17587-20) 

9.5         Betrauungsakt für die "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH (IGA gGmbH)"

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17588-20) 

9.6         Aktuelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17924-20) 

10.         Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1        Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17321-20) 

10.2        Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17142-20) 

10.3        Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck, im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17671-20) 

10.4        Integrationsratswahl 2020 - Änderung der Satzung zur Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17789-20)  

10.5        Umbesetzung in Gremien

              Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

              (Drucksache Nr.: 17695-20) 

10.6        Benennung von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk Dortmund e.V.

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17786-20) 

10.7        Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17735-20) 

10.8        Resolution im Rat der Stadt Dortmund: „Kunst- und Meinungsfreiheit sind für den freiheitlichen Verfassungsstaat konstituierend“

              Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

              (Drucksache Nr.: 17696-20) 

11.         Dringlichkeitsentscheidungen des Hauptausschusses gem. § 60 Abs. 1 GO NRW (alte Fassung vor dem 15.04.2020) aus der Sitzung am 26.03.2020

11.1        Digitalisierung des Radverkehrs

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16389-20) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung am 26.03.20 vor. (TOP 3.1)

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16389-20) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung am 26.03.20 vor. (TOP 3.1)

11.2        Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof, Planungsbeschluss

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 15618-19) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung am 26.03.20 vor. (TOP 3.4)

11.3        Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Ausführungsbeschluss

              Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses

              (Drucksache Nr.: 15300-19) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung am 26.03.20 vor. (TOP 3.2)

11.4        Beteiligung am BMI Smart City Förderaufruf

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17042-20) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung am 26.03.20 vor. (TOP 3.3)

11.5        Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark - Kostenerhöhung

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16521-20) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung am 26.03.20 vor. (TOP 6.1)

11.6        Verkaufsoffene Sonntage 2020, hier: Terminänderungen

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16723-20) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung am 26.03.20 vor. (TOP 10.2)

11.7        Einrichtung von 17 Planstellen im StA 10 zur Sicherstellung von betrieblichen Aufgaben

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16720-20) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung am 26.03.20 vor. (TOP 10.3)

11.8        Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17103-20) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung am 26.03.20 vor. (TOP 10.4)

12.         Dringlichkeitsentscheidungen des Hauptausschusses gem. § 60 Abs. 1 GO NRW (in der Fassung vom 15.04.2020) aus der Sitzung am 14.05.2020

12.1        Bauleitplanung;
Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren,

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16698-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.1)

12.2        Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B;
VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17148-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.2)

12.3        Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17229-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.3)

12.4        Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16852-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.4)

12.5        Ergebnisse der Mobilitätsbefragung 2019

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16308-19) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 3.2 vor.

12.6        Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16588-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.6)

12.7        Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2018 von DSW21

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 14376-19) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu Top 3.3 vor.

12.8        Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17159-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.9)

              hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 20.04.2020

              (Drucksache Nr.: 17159-20-E1) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.9)

12.9        Eichenprozessionsspinner

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17044-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 3.4 vor.

12.10      Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17222-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.11)

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
(Drucksache Nr.: 17222-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.11)

12.11      Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16687-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.12)

12.12      Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16683-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.13)

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2020
(Drucksache Nr.: 16683-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.13)

12.13      Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16596-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.14)

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2020
(Drucksache Nr.: 16596-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.14)

12.14      Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16431-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.15)

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2020
(Drucksache Nr.: 16431-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.15)

12.15      Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16518-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 3.5 vor.

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
(Drucksache Nr.: 16518-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.16)

12.16      Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Hörde

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16397-20) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 3.7 vor.

12.17      Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16525-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.18)

12.18      Statistikatlas
Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17091-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.19)

12.19      Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16359-19) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 3.10 vor.

12.20      Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 15927-19) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 3.9 vor.

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 3.9 vor.

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 3.9 vor.

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.21)

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2020
(Drucksache Nr.: 16972-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.21)

12.21      Biodiversitätsnotstand

              Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

              (Drucksache Nr.: 16516-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des HA/ÄR/Rat am 13.02.20 zu TOP 3.7 vor.

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
(Drucksache Nr.: 16516-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.22)

12.22      Städtische Infrastruktur / Wasserstoff

              Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 3.23)

12.23      Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 17583-20) 

12.24      Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17213-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 4.1)

12.25      Geduldete Flüchtlinge in Ausbildung

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16780-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 5.1)

12.26.a   Erhalt der Arbeitslosenzentren

              Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

              (Drucksache Nr.: 17076-20) 

              Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.zu TOP 5.3 vor.

              hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

              (Drucksache Nr.: 17076-20-E1) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 5.2)

12.26.b   Resolution zum Erhalt des Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatungsstelle "Wendepunkt" im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.

              Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 17134-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen rates am 26.03.20 zu TOP 5.4 vor.

              hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 17134-20-E1) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 5.3)

12.27      Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus

              Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

              (Drucksache Nr.: 16661-20) 

              Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung des Rates am 13.02.2020. Beantwortung erfolgt nach Rücksprache mit Fragesteller zur Sitzng am 14.05.2020. M.G. 06.02.2020

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 16661-20-E1) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 5.5)

12.28      Sanierungsbedarf Schauspielhaus

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 15948-19) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 6.1)

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2020
(Drucksache Nr.: 15948-19) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 6.1)

12.29      Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16354-19) 

              Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 6.1 vor.

12.30      Erhöhung der Eintrittspreise Theater Dortmund zur Spielzeit 2020/21

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16551-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 6.2 vor.

12.31      Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16703-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des regulären HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 6.3 vor.

12.32      Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16487-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 7.1)

12.33      Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund

              Genehmigung der Dinglichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17157-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 7.2)

12.34      Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17105-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 7.3)

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2020
(Drucksache Nr.: 17105-20) 

12.35      Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Eving; hier: Zusammenführung der Ketteler-Grundschule und der Osterfeld-Grundschule zum 01.08.2020; Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf drei Schulzüge, Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 15800-19) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 7.4)

12.36      Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16294-19) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 7.5)

12.37      Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus

              Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17360-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Nachversand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 7.6)

12.38      Änderung der Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen - SIEH

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16790-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 8.1)

12.39      Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17508-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Nachversand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 8.2)

12.40      Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.

              Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17502-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Nachversand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 8.3)

12.41      Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 - PB 55/2019

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17014-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 9.1)

12.42      Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16998-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 9.2)

12.43      Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 der Stadt Dortmund

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17163-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 9.3)

12.44      Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16398-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 9.4)

12.45      Jahresabschlussentwurf 2019 der Stadt Dortmund

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17007-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 9.5)

12.46      Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17173-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 9.6)

12.47      GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der UnnaWasser & Mehr GmbH

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17241-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 9.7)

12.48      Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16785-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 9.1 vor.

12.49      ekz.bibliotheksservice GmbH -
Verschmelzung der Tochtergesellschaft NORIS Transportverpackung GmbH

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16898-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 9.2 vor.

12.50      Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16719-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 9.3 vor.

12.51      Jahresabschlussentwurf 2019 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16814-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der vorgesehenen Sitzung des HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 9.4 vor.

12.52      Messe "Jagd & Hund"

              Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

              (Drucksache Nr.: 16644-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des Rates der Stadt am 13.02.2020 vor.

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 16644-20-E2) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 9.13)

12.53      Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17356-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 9.14)

12.54      Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16603-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.1)

12.55      Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 17188-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.2)

12.56      Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 16653-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.3)

12.57      Nachberufungen für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17228-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.4)

              hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 17228-20-E2) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW als Tischvorlage der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.4)

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW als Tischvorlage der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.4)

12.58      Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16605-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 10.3 vor.

              hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 27.04.2020

              (Drucksache Nr.: 16605-20-E3) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.5)

              hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16605-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.3 vor.

12.59      Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16691-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 10.5 vor.

12.60      Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz

              Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 16692-20) 

              Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/Rat am 26.03.20 zu TOP 10.6 vor.

12.61      Sachstand Coronavirus

              Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 17495-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.8)

              hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 17495-20-E1) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW als Tischvorlage der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.1)

12.62      Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlungen der Parteien im Vorfeld der Kommunalwahl

              Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

              (Drucksache Nr.: 17522-20) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Versand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.9)

              hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

              (Drucksache Nr.: 17522-20-E1) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Nachversand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.9)

              hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020

              (Drucksache Nr.: 17522-20-E2) 

              Die Unterlagen lagen den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zum Nachversand der Sitzung am 14.05.20 vor, im Übrigen erfolgt der Versand zu dieser Sitzung. (TOP 10.9)

13.         Anfragen

13.1        Anfragen Rm Münch (FBI)

13.1.1     Illegale Grünschnittbeseitigung oder kostenfreie Grünschnittabgabe

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 16667-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.1.2     Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch Hundehalter, die ihre Hunde rechtswidrig unangeleint laufen lassen

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 16668-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.1.3     Freilaufende Hunde und Katzen als Gefährdung der Dortmunder Vogelwelt

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 16669-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.1.4     Förderung des Eisvogel an renaturierten Bachläufen

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 16670-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.1.5     Einhaltung von arten- und tierschutzrechtlichen sowie hygienischen Vorschriften bei der Amphibienuntersuchung Rheinischer Esel

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 16678-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.1.6     Gefährdung geschützter Vogelarten durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet "Auf dem Brink"

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 16679-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.1.7     Bessere fussläufige Anbindung des Friedhofs Eichlinghofen und der Bushaltestelle

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 16907-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.1.8     Dortmunder Bierfestival am U wieder als Biergefängnis?

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 16914-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.1.9     Verbesserung eines Fußgängerweges in Persebeck

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17081-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.1.10   Fahrradparkhaus in der City als Kunstinstallation der alten Synagoge

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17095-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.1.11   Wieder keine würdige, traditionsgerechte Eröffnung der Dortmunder Biertage mit Fassanstich?

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17096-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.1.12   Sinnlose Rodung von Gebüschen und Zerstörung eines Vogelbrutgebietes durch die EDG im Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg als erste Folge der Umstrukturierung der städtischen Grünpflege an Straßen

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17097-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.1.13   Bessere Informationen zu barrierefreie Wohnungen in Dortmund

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17099-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.1.14   Unfallgefahren für Radfahrer durch vorgezogene Aufstellsteifen minimieren

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17100-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.1.15   Mehr Schutz für Radfahrer durch die neuen Überholverbotsschilder

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17101-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.1.16   Völlig sinnlose Zerstörung von Vogelbrutplätzen und Insektenlebensräumen durch die Stadt Dortmund am Hallenbad Hombruch

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17130-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.1.17   EDG-„Grünpflege“ nach dem Motto „Tabula rasa“ zerstört in Dortmund flächendeckend Vogelbrutplätze und Insektenlebensräume

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17131-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.1.18   Sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Zerstörung der Umwelt durch die EDG

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17414-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.19   Schizophrener Naturschutz der Stadt Dortmund – Nistkästen aufhängen und gleichzeitige massenhafte Vernichtung von Vogelbrutplätzen durch die EDG

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17413-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.20   Unverhältnismäßig hoher städtischer Kostenaufwand, Druck- und Papierverbrauch durch die CDU-Ratsfraktion

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17083-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.21   Ausschluss einer PCB-Belastung für Persebeck und Kruckel

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17381-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.22   Waldschäden im NSG Bolmke durch einen illegal angelegten Mountainbiketrail

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17511-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.23   Bewässerung der besonders empfindlichen Jungbäume in Ersatzpflanzungen

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17512-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.24   Kosten für die teilweise Asphaltierung eines wassergebundenen Radweges am Rüpingsbach

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17514-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.25   „Ästhetische Reinigung“ a la Stüdemann und EDG: Gebüsche werden gerodet – Müll bleibt liegen

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17515-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.26   Untätigkeit des Umweltdezernats bei der präventiven Bekämpfung von Waldbränden im NSG Ruhrsteilhänge Hohensyburg

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17516-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.27   Untätigkeit des Umweltdezernenten bei der Verbreitung der tödlichen Salamanderpest durch Hunde, Spaziergänger, Reiter und Mountainbiker

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17518-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.28   Namentliche Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens der Ratsmitglieder zum Ersatz des Rates durch den Hauptausschuss

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17519-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.29   Nichtumsetzung der seit dem 20. April geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung durch die Städtische Seniorenheime GmbH

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17520-20) 

              Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

13.1.30   Corona-Missmanagement in den städtischen Seniorenpflegeheimen Teil 1: Verbot ärztlich verordneter Behandlungen seit dem 21. März

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17856-20) 

13.1.31   Corona-Missmanagement in den städtischen Seniorenpflegeheimen Teil 2: Faktisches Betretungsverbot der Erdgeschossterrassen, Außen- und Grünbereiche der Einrichtungen seit dem 21. März

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17857-20) 

13.1.32   Corona-Missmanagement in den städtischen Seniorenpflegeheimen Teil 3: Ein einziger halbstündiger Besuch alle 10 Tage

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17858-20) 

13.1.33   Schädigung des guten Rufes der städtischen Seniorenpflegeheime durch das Corona-Missmanagement der Geschäftsführung

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17859-20) 

13.1.34   Corona und Übersterblichkeit in den Dortmunder Seniorenpflegeeinrichtungen im Frühjahr 2020

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17860-20) 

13.1.35   Verhältnismäßigkeit einer Ausgabe von 400.000,- Euro ohne Fördermittel aus dem Radwegebauprogramm NRW für die Asphaltierung von 2 km des intakten wassergebunden Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17861-20) 

13.1.36   Amphibienuntersuchung und weiteres Vorgehen bei der möglichen Asphaltierung des Rad- und Wanderwegs „Rheinischer Esel“

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17862-20) 

13.1.37   Ständig offene Halbbaken am „Rheinischen Esel“ an der Hellerstraße

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17863-20) 

13.1.38   Sachgründe für den Ersatz des höchsten Verfassungsorgans der Stadt Dortmund, des Rates, durch den Hauptausschuss am 14. Mai 2020

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17864-20) 

13.1.39   Behinderung von ärztlich verordneten physiotherapeutischen Behandlungen in Dortmunder Seniorenpflegeheimen durch städtische Auflagen

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17945-20) 

13.1.40   Rückzahlung von Fördergeldern bei der Bebauung der Grünfläche an der Arminiusstraße in Dorstfeld mit einem Supermarkt

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 17946-20) 

13.2        Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

13.2.1     Anwesenheit der Ratsmitglieder in der aktuellen Legislaturperiode

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16534-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.2.2     Strafrechtliche Ermittlungen gegen Martener Meilenstein

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16535-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.2.3     Ordnungsrufe im Parteienranking

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16536-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.2.4     Strom- und Gasabstellungen durch die DEW

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16537-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.2.5     Ungleichbehandlung von Bürgern durch die Stadt Dortmund

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16538-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.2.6     Ausländer- und Migrationsanteil an weiterführenden Schulen in Dortmund

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16675-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.2.7     Fälle von "illegalem Plakatieren" im Jahr 2019

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16676-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.2.8     Videoüberwachung der Emscherstraße in Dorstfeld

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16677-20) 

              - Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

13.2.9     Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 15870-19) 

              Mündliche Nachfrage aus der Sitzung des Rates am 12.12.2019.

13.2.10   Einsatz von Schutzzone und Stadtschutz bei zukünftigen Ratssitzungen

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16985-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.11   Gezielte Überwachung von Ratsmitgliedern, die in der Vergangenheit durch Morddrohungen aufgefallen sind

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16986-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.12   Hinweise auf Todeslisten, die möglicherweise von Mitgliedern der SPD-Fraktion angefertigt worden sind

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16987-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.13   Kontakt zwischen Polizei und Stadtverwaltung während der Ratssitzung am 13. Februar 2020

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16988-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.14   Nach Drohungen am 13. Februar: Wie weit sind Teile der SPD noch vom politischen Mord entfernt?!

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16989-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.15   Sofortiger Abzug von Ratsmitglied Hans-Peter Balzer aus dem Polizeibeirat

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16990-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.16   Gefährliche Radikalisierung von Sozialdemokraten an Rhein und Ruhr

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16991-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.17   Sicherheit gewählter Mandatsträger vor-, während und nach Ratssitzungen

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16992-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.18   Oberbürgermeister lässt klares Signal gegen politische Gewalt nach Morddrohungen gegen Rm Brück vermissen

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16993-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.19   Städtischer Schutz und städtische Hilfestellungen für Ratsmitglieder außerhalb der Sitzungen

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16994-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.20   Vorfälle an Dortmunder U-Bahnstationen

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16995-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.21   Verhalten bei Morddrohungen gegen Politiker im Dortmunder Rathaus

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 16996-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.22   Corona-Virus hat NRW erreicht

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 17005-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.23   Weitergabe von Daten bzg. Kommunalwahlkandidaten zwischen Stadtverwaltung und Polizei

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 17127-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

13.2.24   Kosten für die Umbenennung der Caterpillarstraße

              Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

              (Drucksache Nr.: 17128-20) 

              Die Anfrage lag zur Sitzung des abgesagten Rates am 26.03. vor.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1.         Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Noltemeyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

 

OB Sierau weist gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

Sodann schlägt OB Sierau vor, die Vorgehensweise zur Bestätigung der vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW (alte Fassung vor dem 15.04.20) getroffenen Beschlüsse trotz der aktuellen Erlasse, aufgrund der den Mitgliedern des Rates mit Schreiben vom 15.06.2020 mitgeteilten Gründe, beizubehalten. Darauf habe man sich auch aus Gründen der Rechtssicherheit in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates verständigt.

Zunächst lässt er über die Aufnahme des Antrages zur Tagesordnung des Rm Münch im Wege der Dinglichkeit abstimmen:

             Isolation der Bewohner*innen und Behandlungsverbote für Therapeuten in den städtischen Seniorenpflegereinrichtungen

             Antrag zur Tagesordnung (FBI)

             (Drucksache Nr.: 18004-20) 

Rm Münch (FBI) erläutert die Dringlichkeit seines Antrags.

Rm Weyer (SPD) hält die Gegenrede zur Ablehnung der Dringlichkeit.

Der Rat lehnt die Aufnahme auf die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Münch (FBI) ab.

OB Sierau macht weiter den Vorschlag, die Tagesordnung im Wege der Dinglichkeit um den Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.06.20 unter TOP 9.9:

Flughafen

Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)

(Drucksache Nr.: 17953-20)  

sowie um die Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.20 unter TOP 9.8:

       Flughafen

Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2020

       (Drucksache Nr.: 17703-20)  

 

und darüber hinaus um den Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion unter TOP 10.5.b

             Umbesetzung in Gremien

            Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

             (Drucksache Nr.: 18015-20)

zu erweitern.

In diesem Zusammenhang schlägt OB Sierau vor die Angelegenheit TOP 10.5 unter TOP 10.5.a zu befassen und den TOP 9.9 gemeinsam unter TOP 9.8 zu befassen.

Der Rat der Stadt stimmt den Erweiterungen der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit einstimmig zu.

OB Sierau erklärt, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung darauf verständigt habe die Tagesordnung um nachfolgende Vorlagen zu erweitern:

TOP 3.43.b

Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße- und zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier:
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße - und zugleich zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost -
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020

(Drucksache Nr.: 17218-20) 

hierzu -> Überweisung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 10.06.2020
(Drucksache Nr.: 17218-20) 

Die Angelegenheit soll gemeinsam mit TOP 3.43.a behandelt werden.

TOP 3.52

Geplante „Mieterschutz-Verordnung“ der schwarz-gelben Landesregierung schwächt den Mieter*innenschutz in Dortmund – Resolution zum Erhalt des bestehenden Mieter*innenschutzes
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020

(Drucksache Nr.: 17702-20) 

TOP 5.4      

Resolution des Integrationsrates der Stadt Dortmund gegen Rassismus und Diskriminierung
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020
(Drucksache Nr.: 17980-20) 

TOP 6.9

Sonderzuschuss an die Sportwelt Dortmund gGmbH 

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17938-20)

TOP 6.10

Öffnung der Dortmunder Frei- und Hallenbäder

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17939-20)

TOP 8.9

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17848-20)                         

TOP 9.7

Bildung eines Kuratoriums für das Deutsche Fußballmuseum

Beschluss und Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17959-20)                        

TOP 9.10

     Rettet das Afrikahaus!

Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020
(Drucksache Nr.: 18000-20) 

TOP 10.9       

Sitzungstermin des Hauptausschusses und Ältestenrates sowie des Rates der Stadt nach der Sommerpause 2020

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17960-20)       

Der Rat der Stadt stimmt den Erweiterungen der Tagesordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte zu.

Darüber hinaus erklärt OB Sierau, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangen Sitzung darauf verständigt habe folgende Vorlage von der Tagesordnung abzusetzen:

TOP 3.18

Integriertes  Stadtbezirksentwicklungskonzept

(INSEKT) Aplerbeck 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17210-20)  ,

da der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Beratung in seine nächste Sitzung geschoben hat und auch die BV-Aplerbeck die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf

verschoben hat.


OB Sierau informiert darüber, dass die Vorlage              
TOP 9.3
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2019

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17595-20)

 

von Seiten der Verwaltung zurückgezogen wird.

Weiterhin teilt OB Sierau mit, dass RM Münch (FBI) nachfolgende Anfrage zur Tagesordnung zurückgezogen hat:

TOP 13.1.32    

Corona-Missmanagement in den städtischen Seniorenpflegeheimen Teil 3: Ein einziger halbstündiger Besuch alle 10 Tage
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17858-20) 

Des Weiteren erfolgt ein Antrag des Rm Münch auf folgende Änderungen der Tagesordnung:


Der Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen des Rm Münch und der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.


Der Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen des Rm Münch und der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.


Der Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen des Rm Münch und der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.


Der Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen des Rm Münch, der Gruppe NPD/Die Rechte und der AfD-Fraktion abgelehnt.

Rm Krause (CDU) stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung zur Beschränkung der Redezeit auf drei Minuten pro Tagesordnungspunkt und pro Person alle Tagesordnungspunkte betreffend.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hält die Gegenrede und spricht sich für seine Fraktion gegen eine Redezeitbegrenzung aus.

Der Rat stimmt dem Antrag auf Redezeitbeschränkung von Rm Krause mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und AfD sowie der Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) zu.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2019

 

Die Niederschrift über die 43. Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2019 wird genehmigt.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) weist darauf hin, dass die Audioaufnahme der betroffenen Sitzung wegen des anhängigen Rechtsstreites, auch nach Genehmigung der Niederschrift nicht gelöscht werden dürfe und kündigt die Ablehnung der Niederschrift an.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Rates der Stadt am 13.02.2020

 

Die Niederschrift über die 44. Sitzung des Rates der Stadt am 13.02.2020 wird genehmigt.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt auch diese Niederschrift ab und weist darauf hin, dass es nicht gestattet sei die Aufnahme der betroffenen Sitzung zu löschen, da sie unter Umständen als Beweismittel für ein Strafverfahren herangezogen werden könnte.

2.         Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Bericht zur Corona-Lage

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17947-20)

OB Sierau weist auf den vorliegenden schriftlichen Bericht zur Corona-Lage hin. Im Sonderältestenrat habe man mitgeteilt, dass die Situation bei der Klausur des Verwaltungsvorstandes am 16.06.2020 noch einmal - insbesondere bezüglich der finanziellen Aspekte - bewertet werden sollte. Insofern kündigt OB Sierau ergänzend zur Vorlage mündliche Berichte aus allen Dezernaten, beginnend mit Frau Zoerner, als Leiterin des Krisenstabes an.

OB Sierau macht zuvor noch einmal deutlich, dass die Stadt Dortmund mit der Thematik sehr verantwortungsbewusst umgegangen sei und eine frühzeitige Befassung erfolgt sei. Dies habe im Ergebnis dazu geführt, dass Dortmund als erste deutsche Großstadt einen Krisenstab eingerichtet habe. Die Arbeit des Krisenstabes verfüge in der Stadtgesellschaft über eine breite Akzeptanz und habe wesentlich dazu beigetragen, dass es in Dortmund - auch im Vergleich zu anderen Städten - ein dosiertes Infektionsgeschehen gab und auch weiterhin gibt. Großer Wert wurde außerdem darauf gelegt die Folgen für die unmittelbar Betroffenen abzufedern und Corona-Exit Formate zu entwickeln. OB Sierau erläutert dies anhand von Beispielen wie dem „Pop-Up“-Freizeitpark „funDOmio“ und dem Kulturformat „Ruhrhochdeutsch“.

StR’in Zoerner erinnert an die dramatischen Bilder die uns aus Italien, Spanien und Frankreich erreicht hätten, die die Hoffnung zerschlagen hätten, dass das Virus Europa nicht im großen Stil erreichen würde. Man sei Ende Februar als erste Stadt NRW’s in den Krisenstabsmodus übergegangen, wobei die Frage nach dem Umgang mit dem Gesundheitssystem im Mittelpunkt gestanden habe. Zunächst wurde daher durch den Krisenstab eine Arbeitsgruppe zur Koordination des Gesundheitswesens eingesetzt. Frau Zoerner erläutert die in diesem Zusammenhang geschaffenen Kapazitäten und Pläne, die nun im Zusammenhang mit dieser Krise, aber auch in anderen Zusammenhängen, schnell greifen könnten. Eine zweite Arbeitsgruppe habe sich mit der Beschaffung von Schutzartikeln beschäftigt, wobei man zunächst gezwungen war zur Hilfe zur Selbsthilfe überzugehen. Die eingerichtete Diagnostikstelle des Gesundheitsamtes habe bereits ihre Arbeit aufgenommen, bevor der erste Fall in Dortmund aufgetreten sei, wodurch man von Anfang an einen guten Überblick über das Infektionsgeschehen hatte. Frau Zoerner geht im Weiteren auf die sich schwierig gestaltende Kommunikation mit der Landesregierung und den daraus resultierenden Folgen, insbesondere bezüglich der Umsetzungsfristen von Maßnahmen ein. Sie stellt außerdem die aktuelle Situation Dortmunds - auch bezüglich der aktuellen Lockerungen - dar und nennt dazu Zahlen und Fakten. Es handele sich weiterhin um eine dynamische Lage, der man mit verantwortungsvollem Handeln begegnen müsse.

OB Sierau bedankt sich bei Frau Zoerner für den Bericht. Er nimmt dies zum Anlass sich vor allem auch für die anspruchsvolle Arbeit, die sie und die anderen Mitglieder des Krisenstabs in den letzten über 100 Tagen geleistet hätten, zu bedanken.

StD Stüdemann erläutert die wichtigsten Aussagen der Vorlage und stellt dar, dass die finanziellen Folgen der Pandemie in Summe - aller Voraussicht nach - gravierender seien als die der vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrise. Zur Verdeutlichung nennt er Zahlen und Fakten, die schon jetzt feststünden und gibt eine Vorausschau auf weitere mögliche Auswirkungen. Dazu geht er auch auf die Maßnahmen zur Gegensteuerung detailliert ein. Die coronabedingten Schäden würden in die nächsten Jahre hinein wirken und dies nicht nur weil die Pandemie möglicherweise noch nicht beendet sein werde, sondern weil sich insbesondere im steuerlichen Bereich und bei den Entlastungssituationen, die für die Wirtschaft erzeugt worden seien, die Folgewirkung erst in den kommenden Jahren auswirkten. Auch die sozialen Transferleistungen würden in den nächsten Jahren voraussichtlich hoch zu Buche schlagen. Der § 83 der Gemeindeordnung greife weiter. Das System sei einerseits richtig, weil es Luft verschaffe, auf der anderen Seite jedoch kritikwürdig, weil die Liquidität fehle. StD Stüdemann nennt im Weiteren auch die zu erwartende Erleichterung, die durch das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm zur Bekämpfung der Krise, maßgeblich zu Verbesserungen führen würde. Der Bund habe außerdem angekündigt für das Jahr 2020 die Gewerbesteuerausfälle zu kompensieren. Die Stadt selber müsse jedoch auch etwas tun, um eine Haushaltssicherung zu verhindern. Dies sei Gegenstand der Verwaltungsvorstandsklausur gewesen. Angestrebt werde, im Haushalt einen strukturellen Effekt im Sinne eines zweiten Memorandums zu generieren, der 40 bis 50 Mio € Verbesserung erzeuge. Möglichst so, dass die Leistungen die die Stadt für die Bürgerinnen und Bürger erbringt, so wenig wie möglich davon tangiert würden. Also keine Spar-Orgien, sondern strukturelle Verbesserungen herbeizuführen. Man habe ein Reparatur-Programm entworfen, das nun weiter ausgearbeitet werde, mit dem Ziel in den nächsten Monaten Arbeitsbereich für Arbeitsbereich zu festen Vereinbarungen zu kommen, die eine Haushaltskonsolidierung verhinderten. Man werde aber auch nicht nachlassen dafür einzutreten, dass zukünftig auch in Nordrheinwestfalen von der Landesregierung Flüchtlingskosten bezahlt werden und auch die Altschuldenregelung nun endlich auf den Tisch komme.

OB Sierau kündigt mit Bezug auf das von Herrn StD Stüdemann genannte Programm einen Überblick für die kommende Ratssitzung an. Er erklärt, dass die sich daraus ergebenen Konsequenzen tatsächlich aber erst durch den „neuen Rat“ beschlossen werden könnten.

StR Dahmen verweist auf den ausführlichen vorliegenden Bericht und erläutert kurz die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen. Anschließend stellt er die aktuellen Regelungen, die sich durch die neusten Coronaschutzverordnung ergäben dar. Weiterhin sei die Lage sehr dynamisch und dies hätte zur Folge, dass auch weiterhin für die jeweilige Umsetzung der Coronaschutzverordnung nur sehr wenig Zeit zur Verfügung stehe. Man habe als Stadt bei einigen Veränderungen der Verordnung maßgeblich mitgestaltet, hier nennt Herr StR Dahmen als Beispiel die Möglichkeit für die Eröffnung mobiler Freizeitparks, wie den zuvor schon genannten „funDOmio“.

Herr Westphal führt aus, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf Dortmund – Stand heute – nur in Umrissen erkennbar seien. Man verfüge nur über wenige „harte“ Zahlen, auf die man sich berufen könne und die klar machten in welche Richtung es gehe. Er erläutert die Fakten im Hinblick auf die in der Vorlage genannten Zahlen, bezüglich Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit. Auch hier zeigten die Zahlen, dass es sich im Vergleich zur Finanzkrise um eine deutlich höhere Dimension handele. Die Dortmunder Wirtschaft sei divers aufgestellt, man habe die Betroffenheit in der als Anlage zum Bericht beigefügten Grafik versucht einzuordnen. Es gäbe nicht nur Sorgenkinder sondern auch Hoffnungsträger und hierfür nennt Herr Westphal einige Beispiele. Er erläutert die Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und verweist auf eine kommende Vorlage, die dem Rat im Oktober diesbezüglich vorgelegt werden solle.

StR’in Schneckenburger fügt mit Hinweis auf die Darstellungen in der Vorlage bezüglich der Handlungsbereiche Kindertageseinrichtungen und Schulen hinzu, dass darüber hinaus auch in den jeweiligen Ausschüssen berichtet wurde. Insofern gibt sie einen kurzen Überblick über den derzeitigen Stand der Entwicklungen der Dortmunder Kindertageseinrichtungen und Schulen zum Stichtag 08.Juni und ordnet diese für die Ratsmitglieder ein.

StR Uhr stellt zunächst fest, dass die Stadtverwaltung handlungsfähig war und ist. Sie habe in den letzten Wochen und Monaten sehr flexibel und solidarisch agiert. Er stellt noch einmal die Konsequenzen für die einzelnen betroffenen Bereiche heraus und hebt dabei die in den jeweiligen Ämtern gefundenen kreativen Lösungen hervor. In der Hochphase hätten bis zu 10 % der Beschäftigten das Home-Office genutzt. Es wurden Regelungen getroffen und entsprechende Dienstanweisungen erlassen. Die kluge Organisation, die die Stadtverwaltung mit ihren 30 Ämtern und Eigenbetrieben geführt habe, habe im Wesentlichen dazu beigetragen die Stadtverwaltung zu jeder Zeit handlungsfähig zu halten, was auch die Rückschau bezüglich Pandemie-Einschlägen deutlich zeige. Mit einem neu geschaffenen Beschäftigtenportal wurde sichergestellt, dass alle Beschäftigten schnell und aktuell über alle Entscheidungen und Entwicklungen informiert wurden. Auf das Novum der Kurzarbeit für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (außerhalb der Kernverwaltung), musste nicht zurückgegriffen werden. Durch eine Personalbörse sei es gelungen, Mitarbeiter*innen aus Bereichen die weniger zu tun hatten, in Bereiche mit hohem Arbeitsaufkommen zu vermitteln. Es solle versucht werden neue Technikformate nun zu standardisieren.

StR Wilde stellt mit Verweis auf die Vorlage dar, dass das Dezernat 6 mit seinen Bereichen, die Arbeit mithilfe der neuen Formate weiterführen konnte. Man habe sich als verlässlicher Partner – auch in der Coronazeit – dargestellt. Besonders betonen möchte Herr StR Wilde, dass man im Augenblick mit Nachdruck dabei sei, die Projekte zu entwickeln, die die Zukunft Dortmunds im Wesentlichen bestimmen würden. Im Zusammenhang damit geht er noch einmal im Einzelnen auf die wesentlichen Projekte ein, die dazu beitrügen, dass man sich nicht um die Zukunft Dortmunds sorgen müsse.

StR Rybicki geht für das Dezernat 7 zunächst auf die Schließung der Trauerhallen ein, die die Menschen ganz besonders betroffen habe. Im Baugeschehen habe es dagegen kaum Einschränkungen gegeben, man konnte im Gegenteil sogar einige Baumaßnahmen vorziehen.

OB Sierau weist darauf hin, dass dem Rat der Stadt neben der Beschluss-Vorlage (Drucksache Nr. 17947-20) nachfolgende weitere Anträge der Fraktionen vorliegen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) vom 12.06.2020

(Drucksache Nr.: 17947-20-E1) :

…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet aus gegebenem Anlass um eine Beschlussfassung

zu nachstehendem Antrag zum TOP 2.1 Bericht zur Corona-Lage:

Beschluss:

Der Rat beschließt aus Kulanzgründen die Rücknahme aller Bußgeldbescheide gegen

Menschen ohne Obdach, die in der Folge der Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-

Pandemie verhängt wurden.

Begründung:

Nach Medienberichten sollen für Personengruppen von 2-3 Menschen Bußgelder in der

Größenordnung von 250 Euro verhängt worden sein.

Ein so grobes Vorgehen gegen Menschen, die durch alle sozialen Sicherungssysteme

gefallen sind, ist aus Sicht unserer Fraktion völlig unverhältnismäßig.

und weiter als Tischvorlagen:

Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen) vom 16.06.2020 (Drucksache Nr.: 17278-20-E2) :

Resolution zur Hilfe für Kommunen bei Corona-Folgekosten

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Resolution:

Die Kommunen und kommunalen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen durchleben eine

Zeit, die uns alle vor große Herausforderungen gestellt hat und auch künftig stellen wird.

Dabei wird deutlich, wie wichtig sie für die Daseinsfürsorge sind. Die Kommunen stehen in

direktem Fokus der Menschen. Hier sind die Probleme zuerst spürbar, hier werden zuerst

die Sorgen geäußert, hier werden pragmatische Lösungen erarbeitet, hier wird zuerst wieder

eine Perspektive entwickelt und hier werden zuerst wieder Grundlagen für die Zukunft

gelegt.

Aufgrund der Corona-Krise sinken die Gewerbesteuereinnahmen auch für Dortmund dramatisch. Wir brauchen diese Einnahmen, um das öffentliche Leben in unserer Stadt finanzieren zu können. Bislang hat die CDU/FDP-geführte NRW-Landesregierung keine Lösungsvorschläge zur Stärkung der Kommunalfinanzen präsentiert, so dass zu befürchten

ist, dass die Corona-Krise zu einer nachhaltigen Finanzkrise in nahezu allen Städten und

Gemeinden führt. Davon wäre auch die Wirtschaft betroffen, denn die Kommunen sind

große öffentliche Investoren.

Bisher bietet die Landesregierung nur einen „Bilanzierungstrick“ statt echter Hilfe an. So

hat die Kommunalministerin, statt mit echtem Geld zu helfen, den Kommunen erlaubt, für

die Corona-Finanzlücke Kredite für die nächsten 50 Jahre aufnehmen zu können. Damit

wird das Defizit in den kommunalen Haushalten aber nur auf die nächsten Generationen

verschleppt. Zudem schweigt Herr Laschet zu einem kompletten Schuldenschnitt für hoch

verschuldete Kommunen, wie die im Ruhrgebiet.

Die aktuelle Steuerschätzung vom 14. Mai 2020 geht davon aus, dass in diesem Jahr allein

bei der umsatzabhängigen Gewerbesteuer mit Mindereinnahmen von gut 12 Milliarden

Euro für alle Kommunen zu rechnen ist. Für Dortmund wird mit Mindereinnahmen in Höhe

von 150 Millionen Euro gerechnet. Hinzu kommen Mehrbelastungen durch erhöhte Sozialausgaben und Mindereinahmen in anderen Bereichen. Diese erheblichen Steuermindereinnahmen setzen uns in Dortmund unter Druck und gefährden die Finanzierung wichtiger Aufgaben in unserer Stadt. Ein Sparprogramm zum jetzigen Zeitpunkt wäre ökonomisch kontraproduktiv und würde wichtige Investitionen in die Infrastruktur verhindern.

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Dortmunder Haushalt belaufen sich insgesamt

nach einer ersten Einschätzung im Jahr 2020 bis zum Jahresende auf knapp 176

Mio. Euro.

Deshalb ist es dringend erforderlich, dass Bund und Land Dortmund und die anderen

Kommunen unterstützen und entlasten. Auch die kommunalen Unternehmen sind wichtig

für die Daseinsvorsorge (Ver- und Entsorgung, ÖPNV, uvm.) in unseren Städten und benötigen dringende Unterstützung und keine Benachteiligung gegenüber den privaten Unternehmer*innen.

Um die Handlungsfähigkeit unserer Stadt in der Krise zu sichern, einen weiteren, sprunghaften Anstieg der kommunalen Verschuldung zu vermeiden und die Investitionsfähigkeit unserer Stadt und anderer Kommunen in und nach der Krise nachhaltig zu sichern, müssen folgende Forderungen umgesetzt werden:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat

und insbesondere die Landesregierung NRW auf, die vom Bundesfinanzminister

ergriffene Initiative für einen kommunalen Solidarpakt 2020 zu unterstützen und

zeitnah umzusetzen.

Dazu gehört, dass Bund und Länder zu gleichen Teilen die Verluste der Kommunen

bei den Gewerbesteuereinnahmen pauschaliert ausgleichen. Der Ausgleich soll im

laufenden Jahr erfolgen.

2. Der Bund hat die Länder in den vergangenen Jahren und aktuell deutlich gestärkt.

Diese Unterstützung muss als direkte Finanzhilfe vollumfänglich an die Kommunen

weitergegeben werden. Hierbei ist z. B. die sehr erfreuliche Erhöhung des Bundesanteils

an den Kosten der Unterkunft von 50 auf 75 % schnellstmöglich umzusetzen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet die vollständige Übernahme der Kosten der

Elternbeiträge bei Kindertageseinrichtungen und Ganztagsbetreuung an Schulen

während der angeordneten (Teil-) Schließung durch das Land.

4. Aktuell laufende kommunale Investitionsprogramme (Kommunalinvestitionsfördergesetz,

Gute Schule 2020) werden verlängert, da sich Maßnahmenumsetzungen

aufgrund der Corona-Krise verzögern können.

5. Um von den Zinseffekten zusätzlicher Liquiditätsbedarfe als Kommune nicht erdrückt

zu werden und handlungsfähig zu bleiben bedarf es einer schnellen und umfassenden

Lösung des Altschuldenproblems. „Bilanzierungstricks“ reichen nicht

aus, um die zusätzlichen Bedarfe an Liquidität im Konzern Stadt zu decken.

6. Das Land NRW muss die Kosten für die geduldete Asylbewerber nicht nur drei Monate

nach dem negativen Bescheid, sondern vollständig und auf Dauer übernehmen.

Die Pro-Kopf-Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) muss

fortgeschrieben werden.

7. Trotz Einigung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten bleiben die Kosten für

geduldete Flüchtlinge auch in Zukunft allein bei den Kommunen. Wir fordern die

Landesregierung auf, Dortmund und weitere betroffene Städte nicht mit den Kosten

für die Personen allein zu lassen, deren Asylantrag abgelehnt wurde.

8. Die Kommunen brauchen klare Zusagen darüber, wann und in welcher Höhe sie mit

Zuschüssen rechnen können. Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen

muss grundsätzlich beendet werden. Eine Lösung des Altschuldenproblems durch

das Land NRW ist nach wie vor dringend erforderlich.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) vom 16.06.2020

(Drucksache Nr.: 17947-20-E2) , (dazu als Anlage im Antrag genannte Resolution):

…die Verkehrsverbände in NRW haben die Landesregierung in Form einer Resolution aufgefordert, einen landesseitigen Rettungsschirm für den ÖPNV/SPNV aufzuspannen, um

Corona-bedingte Mindereinnahmen auszugleichen (siehe Anhang).

Diese Resolution sollte der Rat der Stadt Dortmund unterstützen.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund schließt sich der Resolution zur Bildung eines landesseitigen

Rettungsschirms für den ÖPNV/SPNV zum Ausgleich der Corona-bedingten Mindereinnahmen an und fordert das Land auf, die finanziell notwendige Unterstützung zu gewähren.

Bericht zur Corona-Lage, Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 17947-20-E3) :

 

…Auf Nachfrage bei der Verwaltung, ob sensible Bereiche wie Krankenhäuser und Seniorenheime in Dortmund hinreichend mit Schutzausrüstung versorgt seien, wurde kommuniziert, dass die Schutzmaßnahmen ausreichend und der Schutz der Betroffenen gewährleistet sei.

Nun gibt es jedoch steigende Infektionszahlen in genau diesen Bereichen in Dortmund.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

-Kann die Verwaltung Gründe für die steigenden Infektionszahlen nennen?

-Welche Schutzmasken werden in den betroffenen Einrichtungen vom Personal genutzt?

-Sind diese eventuell nicht hinreichend als Schutzmaßnahme in sensiblen Bereichen?

-Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Personal, PatientInnen und/oder BewohnerInnen zukünftig besser vor Infektionen zu schützen?

-In wie weit denkt die Verwaltung über eine Änderung/Ergänzung des Schutzkonzepts nach?

-> hierzu liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 18.06.20 vor:

zu den Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste nehme ich wie folgt Stellung:

1)

Der Anstieg der Infektionszahlen ist etwa zur Hälfte durch mehrere Häufungen in zwei

Krankenhäusern und einem Pflegeheim und zur Hälfte durch individuelle

Infektionsgeschehen bedingt. Hintergrund sind die deutlich zurückgefahrenen

Schutzmaßnahmen gemäß CoronaSchVO. Hier hat es seit Mitte Mai in mehreren Stufen

Lockerungen der bisherigen Einschränkungen, etwa bei Heimbesuchen oder auch im

sonstigen öffentlichen Raum gegeben.

Unsere Fallabklärungen haben gezeigt, dass sehr häufig private ungeschützte Kontakte,

besonders bei Familienfeiern der Ausgangspunkt für Infektionen waren. Insgesamt entstand

auch der Eindruck, dass vielfach durch die vollzogenen Lockerungen bei den Menschen der

Eindruck entstanden ist, dass Schutzmaßnahmen nicht (mehr) durchgehend erforderlich seien.

2)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verweist in den einschlägigen

Allgemeinverfügungen und Verordnungen bezogen auf die Hygienestandards auf die

Empfehlungen des Robert Koch Institutes. Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt:

 das generelle Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (wie OP-Maske)

durch das Personal mit direktem Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen

(in einer Pflegeeinrichtung und in Krankenhäusern trifft dies auf alle sich dort

befindenden Menschen zu)

 für Personen, bei denen aufgrund einschlägiger Symptome der Verdacht auf eine

Covid-19 Infektion besteht, aber noch kein Testergebnis vorliegt; beziehungsweise

bei Personen mit bestätigter Covid-19 Infektion sind erweiterte Hygienemaßnahmen

erforderlich: Hierzu zählen, neben Schutzkittel und Handschuhen, das Tragen

mindestens einer FFP2-Maske sowie einer Schutzbrille.

3)

Wie in der vorangegangenen Antwort dargelegt, orientieren sich die Schutzmaßnahmen an

den Vorgaben des RKI. Für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen stehen die

Einrichtungen und Institutionen in Kontakt mit dem Gesundheits- und Sozialamt/der

Heimaufsicht. Es gibt keine Hinweise, dass die Vorgaben des RKI nicht hinreichend sind.

4)

Siehe Antwort auf Frage 3. Die Verwaltung teilt die in der Frage implizierte Bewertung nicht.

5)

Die Lage und der Verlauf der Corona-Pandemie haben sich von Anfang an als sehr

dynamisch dargestellt und sind es noch weiterhin. Von daher hat die Verwaltung ständig,

zumeist in Krisenstabsstrukturen, über Änderungen und Ergänzungen von Vorgaben und

Maßnahmen nachgedacht und entsprechend und erfolgreich gehandelt – nicht nur bezogen auf Schutzkonzepte für Einrichtungen. Seit März haben Arbeitskreise, die durch den Krisenstab beauftragt wurden, zu allen relevanten Fragen der pflegerischen Versorgung, beziehungsweise zu Fragen der medizinischen Versorgung, regelmäßig getagt. Auf den Sitzungen wurden auch die Schutzkonzepte, beziehungsweise. deren Anpassung an die CoronaSchVO diskutiert und vereinbart. Zu Beginn der Pandemie wurde dort zum Beilspiel besprochen, wie der Mangel an PSA behoben werden kann. Aktuell wurden dort weder seitens der Leistungsträger noch seitens der Verwaltung („AK Pflegerische Versorgung“ wird von StA 50 moderiert und „AK Koordination der medizinischen Versorgung“ von StA 53) Hinweise auf Mängel in den Schutzkonzepten vorgetragen. In der Sitzung des „AK Koordination der medizinischen Versorgung“ am 17.06. wurde von mehreren Trägervertretern die Situationsbewertung so wiedergegeben: „Wir haben es aufgrund der zurückliegenden Lockerungen mit einer deutlich erhöhten Einschleppungsgefahr für COVID-19-Infektionen, sowohl in den Pflegeeinrichtungen als auch in den Krankenhäusern, zu tun.“ Die Gefahr von Ausbrüchen in den Einrichtungen habe sich also deutlich erhöht.

Dies ist aus Sicht des Gesundheitsamtes folgendermaßen zu ergänzen: Diese erhöhte Gefahr

kann auch bei korrekter Verwendung der vorhandenen und geeigneten Schutzausrüstungen

und -maßnahmen nicht weiter verringert werden, weil die Infektionszahlen in der

Gesamtbevölkerung in Dortmund sich seit zwei Wochen deutlich erhöht haben. Für den

Bereich der Krankenhäuser wird daher aktuell keine Möglichkeit gesehen, die bisherige sehr

restriktive Besuchsregelung weiter zu lockern, ohne die Patientinnen und Patienten zu

gefährden.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Gruppe NPD/Die Rechte) (Drucksache Nr.: 17947-20-E5)  :

…Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, den Opfern des Corona-Shutdowns, allen voran den Gewerbetreibenden in Gastronomie und Einzelhandel, in jeder erdenklichen Form zu helfen. Dutzende Geschäfte, die in den letzten Wochen bereits schließen mussten, sind ein mahnendes Zeiches. Der Verzicht auf Abgaben, etwa für die Außengastronomie oder für Außenauslagen, können dabei nur ein erster Schritt sein. Die Verwaltung wird aufgefordert, schnelle und unkompliziert zu beantragende Fördergelder bereitzustellen, um die Opfer des überhasteten Corona-Shutdowns zu entschädigen.

In der sich anschließenden ausführlichen Debatte erläutert Rm Münch seine Zustimmung zur Vorlage, mit Ausnahme des Punktes 3. Weiter stellt Rm Münch seinen Dringlichkeitsantrag (Drucksache Nr.: 18004-20) an dieser Stelle als Antrag zum TOP und begründet dies ausführlich.

OB Sierau stellt am Ende der Debatte die oben aufgeführten Anträge in folgender Reihenfolge  zur Abstimmung:

Der Rat der Stadt lehnt den mündlichen Antrag des Rm Münch (FBI) mehrheitlich, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Münch ab.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 17947-20-E5)  mehrheitlich, gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 17947-20-E2) mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen von Die Linke & Piraten und B‘90/Die Grünen, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 17947-20-E1) mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen von Die Linke & Piraten und B‘90/Die Grünen, bei Enthaltung der CDU-Fraktion ab.

Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und B‘90/Die Grünen (Resolution - Drucksache Nr.: 17278-20-E2) mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und AfD.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich, gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss (Vorlage Drucksache Nr.: 17947-20):


1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Stadt Dortmund aufgrund der getroffenen Maßnahmen bisher erfreulicherweise niedrige Infektionszahlen und wenige Todesfälle zu beklagen hat.

3. Der Rat der Stadt Dortmund dankt dem Krisenstab der Stadt Dortmund und seiner Leitung für die geleistete Arbeit, die wesentlich zur Abmilderung der Pandemie-Lage beigetragen hat.

4. Der Rat der Stadt Dortmund bedankt sich bei allen Beschäftigten in kritischer Infrastruktur für ihr herausragendes Engagement. Dieses Engagement hat es ermöglicht, das gewohnte Leben mit möglichst wenigen Einschränkungen aufrecht zu erhalten. Die kommunale Daseinsvorsorge hat ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.

5. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Verwaltung einen „digitalen Schub“ erfahren hat und beauftragt die Verwaltung unter Federführung des CIIO, in Zusammenarbeit mit dem Dortmunder Systemhaus, die Erkenntnisse systematisch aufzuarbeiten und in den Masterplan Digitale Verwaltung einzubeziehen. Hierbei sind insbesondere die möglichen Synergieeffekte, Effizienzgewinne und Raumbelegungen zu thematisieren.

6. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur Abmilderung der ökonomischen Folgen des shut-downs ein Corona-Hilfsprogramm zu formulieren und zu seiner Sitzung am 08.10.20 vorzulegen. Dabei sollen Maßnahmen wie Gebührenerlasse, steuerliche Erleichterungen oder auch eine Stärkung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie geprüft werden. Alle Maßnahmen müssen in übergeordnete Überlegungen des Landes NRW und des Bundes eingebettet sein.

7. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ziel der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, insbesondere durch die Entwicklung von sechs städtebaulichen Flächen wirtschaftliche Impulse zu initiieren. Hierbei handelt es sich um die Flächen:
- PHOENIX-West (Weiterentwicklung durch World of Walas und Materna Information & Communications SE)
- Messe Westfalenhallen (Investitionen in die Messehallen und die umliegende Infrastruktur)
- Entwicklungsgebiet nördlich des Hauptbahnhofes (neuer Berufskollegstandort, Büroflächenentwicklung der Deutschen Bahn AG, sowie weiterer Wohn- und Gewerbeimmobilienentwicklung auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs)
- Westfalenhütte (die positive Entwicklung durch tausende neue Arbeitsplätze bei u.a. Decathlon, DB Schenker und Amazon wird durch die gemeinsame Entwicklung der Fläche mit der thyssenkrupp AG weiter voran getrieben)
- Hafen (mit der Akademie für Theater und Digitalität, dem „Leuchtturm“-Projekt, dem Hafenforum der Landmarken AG und dem di-Port schaffen wir auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs ein neues, lebendiges Stadtquartier)
- Emscher nordwärts (Beitrag zur IGA 2027 und Aufwertung des Quartiers durch die Ansiedlung der Fachhochschule im Dortmunder Norden und eines Berufskollegs auf dem ehemaligen HSP-Gelände gemeinsam mit der Thelen-Gruppe)

8. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW und den Bund auf, den Kommunen und den kommunalen Unternehmen weitere finanzielle Hilfen über einen kommunalen Rettungsschirm zur Verfügung zu stellen.

Die vom Koalitionsausschuss am 03.06.20 beschlossenen Maßnahmen werden begrüßt. Darüber hinaus ist aber insbesondere ein Altschuldenschnitt durch das Land NRW erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen.

Des Weiteren müssen die vorgesehenen Konjunkturprogramme insbesondere in den Bereichen
- Wohnungsbau
- Städtebau
- Infrastruktur
- Klima
- Digitalisierung
- Energie
wirken, damit bei der Krisenbewältigung die richtigen Impulse für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Entwicklung gesetzt werden.

OB Sierau kündigt im Anschluss an den TOP eine Pause von 18:20 Uhr bis 18:30 Uhr an.


zu TOP 2.2
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17237-20)

OB Sierau erklärt einleitend, dass die Vorlage bereits den Gremienverlauf durch die Bezirksvertretungen genommen habe.

Rm Münch (FBI) kritisiert die Vorlage, die er für überflüssig und dem Rat für unwürdig halte.

Rm Bohnhof (AfD) führt an, dass es um in der Kommunalverfassung verbriefte Rechte gehe, die man nicht einfach ändern könne, da dies aus seiner Sicht dem Recht widerspreche. Er geht in seiner Erläuterung auf die einzelnen Änderungen ein, die er allesamt für justiziabel halte.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) kündigt seine Ablehnung zur Vorlage an, deren Linie klar zu erkennen sei. Er bezweifle die juristische Standhaltung der Änderung der Geschäftsordnung.

Rm Dingrdissen (FDP) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage an. Es ginge hier um parlamentarische Abläufe – früher habe es eine gepflegte Umgangsweise mit der persönlichen Rede gegeben, die selten vorkam. Dies habe sich bedauerlicherweise insofern geändert, als das hiermit nun Missbrauch betrieben würde. Er bittet Herrn Dahmen um eine juristische Einschätzung.

Rm Brück gibt an, dass die Unterbrechung von Diskussionsprozessen in diesem Rat, eine Begründung für die häufige Anwendung der persönlichen Rede sei.

Rm Münch bestätigt, dass dies der Fluch der bösen Tat sei. Man solle stattdessen lieber an der Debattenkultur arbeiten.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) stellt fest, dass man hier im Rat sehr wohl einen vernünftigen und demokratischen Umgang miteinander habe. Aus Sicht seiner Fraktion sei die Regelung tatsächlich notwendig.

Rm Brück gibt den Hinweis in Richtung Rm Kowalewski, dass die Linkspartei der BV Huckarde gegen die Vorlage gestimmt habe.

StR Dahmen zitiert die gesetzliche Grundlage für eine persönliche Rede und weist darauf hin, dass verschiedene Personen im Rat diese Möglichkeit in der Vergangenheit genutzt hätten, um weitere Sachbeiträge zu leisten. Dies widerspräche dem Sinn und Zweck der persönlichen Rede. Zudem wären in diesem Zusammenhang oftmals Ratsmitglieder persönlich verbal angegangen worden. Das Recht der persönlichen Erklärung bleibe mit dieser Änderung erhalten. Es ginge lediglich darum in Fällen wo gegen die Spielregeln verstoßen würde, im Widerholungsfalle die Redezeit zu begrenzen. Eine gemeinschaftliche Feststellung durch den Rat und die Sitzungsleitung sei hierbei von Bedeutung.

OB Sierau gibt an dieser Stelle eine persönliche Erklärung ab. Er erzählt von seiner Familie, die zweimal unter undemokratischen Systemen in unterschiedlicher Weise gelitten habe. Daraus sei nicht zuletzt sein politisches Interesse und Engagement entstanden. Er sei deshalb jemand, der dafür kämpfe, dass jeder zu Wort käme um zur politischen Willensbildung beizutragen. Er betont, dass die Entwicklung, die man hier im Rat in der letzten Zeit erlebe, auf großen Unmut aus der Mitte des Rates stoße. Sie beeinträchtige und belaste die Arbeit und das Klima in diesem Rat erheblich. Insofern sei die Bitte aus der Mitte des Rates an die Verwaltung herangetragen worden, sich dazu Gedanken zu machen. Die Verwaltung habe es sich mit dieser Vorlage nicht leicht gemacht, sondern intensiv und akribisch gearbeitet und auch kontrovers diskutiert. Er stellt abschließend klar, dass die Mitte des Rates das Recht haben müsse, den von ihm empfundenen Missbrauch zu intervenieren.

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 17.06.2020 vor:

„…Der Rat der Stadt Dortmund lehnt den durchschaubaren Versuch der Verwaltung ab, die Rechte oppositioneller Parteien im Rat weiter zu beschränken. Gerade im Sinne einer lebendigen Demokratie sollte jedem Ratsmitglied auch weiterhin die Möglichkeit zugebilligt werden, vom Recht seiner persönlichen Erläuterung in einem angemessen Umfang Gebrauch zu machen. Eine Verschärfung der Ratsgeschäftsordnung, um politisch missliebige Kräfte in ihrer Arbeit zu behindern, wird abgelehnt.“

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt, die in der Begründung dargestellten Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO Rat)

zu TOP 2.3
Benennung einer Schriftführung für den Rat der Stadt

 

Auf Vorschlag von OB Sierau beschließt der Rat der Stadt einstimmig, Frau Iris Wosny zur Schriftführerin des Rates der Stadt zu bestellen.

3.         Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: 85. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße
I.   Verfahrensstand und städtebauliche Rahmenplanung
II.  Einleitung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hafenquartier Speicherstraße -
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
IV. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17115-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung des Rm Münch (FBI) und der Gruppe NPD/Die Rechte, folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund

I.          nimmt den aktuellen Verfahrensstand des städtebaulichen Konzeptes „nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
die städtebauliche Rahmenplanung auf dieser Grundlage weiter zu konkretisieren.


II.         beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (85. Änderung).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 03.11.2017 (BGBl. S 3634/FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III.         beschließt, das Satzungsverfahren für den Bebauungsplan InN 246 – Hafenquartier           Speicherstraße – für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen           Geltungsbereich einzuleiten.

            Rechtsgrundlage:

            § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV.        beschließt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung       (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

            Rechtsgrundlage:

            § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 7 und 41 GO NRW


Rm Reppin (CDU) gibt zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion eine Beanspruchung von 25.000 m² für ein Berufskolleg im Hafenumfeld nicht für optimal halte.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I.   Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II.  Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V.  Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X.  Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages

Beschluss

(Drucksache Nr.: 16843-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 03.06.2020 vor:

… die oben genannte Beschlussvorlage liegt Ihnen in der Ratssitzung am 18.06.2020 zur Abstimmung vor.

In der beigefügten Anlage 15 wurde in der Druckversion versehentlich ein veralteter Verfahrensstand mitgeteilt, im Gremieninformationssystem (GIS) ist bereits die aktuelle Anlage 15 beigefügt.

Ich bitte die Anlage 15 entsprechend auszutauschen.

Personelle und finanzielle Auswirkungen

Durch den Beschluss des Satzungsbeschlusses (Vorlage DS-Nr. 16843-20) ergeben sich keine direkten finanziellen und personellen Auswirkungen.

Im Folgenden werden daher lediglich zur Information die derzeit bekannten, aber noch nicht

abschließend feststehenden und bezifferbaren Auswirkungen erläutert. Konkrete personelle

und finanzielle Auswirkungen werden in den weiteren einzeln folgenden

Durchführungsbeschlüssen der jeweils zuständigen Fachämter dargestellt.

Personelle Auswirkungen:

An der weiteren Entwicklung des Geländes der ehemaligen Westfalenhütte sind die

Fachbereiche 23, 60, 61, 63, 66, 67 sowie EB 70 beteiligt. Die sich in den einzelnen

Fachbereich ergebenden Personalkosten werden Bestandteil weiterer Beschlussvorlagen, die von jeweiligen Fachbereichen gesondert erstellt werden. Die betroffenen Fachbereiche sind dazu angehalten, dies in der jeweiligen Haushaltsberatung/-planung anzuzeigen und im

Rahmen der jeweiligen Durchführungsbeschlüsse zu berücksichtigen.

Für die Fachbereiche 61 und 66 entstehen keine zusätzlichen Personalkosten, die Umsetzung erfolgt mit dem bereits vorhandenen Personal. Durch den Fachbereich 66 erfolgt zusätzlichndie Vergabe von Leistungen (Fremdvergabe).

Finanzielle Auswirkungen (voraussichtliche Zahlungswerte und Zahlungsströme):

Die Realisierung der geplanten Maßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte (Straßenbau, Stadtbahnbau, Kanalbau, Anlage öffentlicher Grünflächen) verursacht finanzielle Auswirkungen in der städtischen Finanz- und Ergebnisrechnung. An der weiteren Umsetzung der Entwicklung sind mehrere Fachbereiche beteiligt. Die Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes ist in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028 geplant. Erste Veranschlagungen sind bereits in den Haushaltsjahren 2019 bis 2021 erfolgt, der Großteil erfolgt aber erst im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. Die genauen Summen (inklusive der entstehenden Abschreibungen und dauerhafter Pflegeaufwendungen) werden den jeweiligen Beschlussgremien über die von den Fachbereichen im Einzelfall zu erstellenden Bau-/Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorgelegt.

Nach dem aktuellen Stand entstehen in den einzelnen städtischen Ämtern in den

Haushaltsjahren 2019 bis 2028 Kosten in Höhe von

174,50 Mio. €. Es wird derzeit von einer möglichen Gegenfinanzierung durch Fördermittel

und Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 93,62 Mio. € ausgegangen. Es ist somit von einem städtischen Eigenanteil in Höhe von ca. 80,88 Mio. € auszugehen.

Insgesamt stellen sich Zahlungsströme nach aktuellem Planungsstand wie folgt dar:

(Stand 04.05.2020)

Bezeichnung der Maßnahmen:Kosten (in Mio. €)

Äußere Erschließung (Bau - und Planungskosten Brücke Hildastr., Hoeschallee, Westfalenhüttenallee und Springorumstr.)56,4

Werksanpassungsmaßnahmen (u. a. Bau neuer

werksinterner Verbindungsstraße, Neubau eines

Wachgebäudes, Werksunterführung mit Medienkanal)

19,4

Verlängerung Stadtbahn (Variante mit Tunnel, Bau –

Planungskosten)

zzgl. Kosten der Bodensanierung und Vereinbarung aus

städtebaulichen Vertrag

Gesamtinvestitionskosten:

38,40

Kanalbaukosten: ,,Hoeschallee“ (inkl.

Westfalenhüttenallee und Hildastraße)

4,40

Kanalbaukosten: Wohngebiet ,, Stahlwerkstraße“1,40
Grunderwerb

(abhängig von Kosten der Bodensanierung)

16,50 bis 28,90
Grüner Ring und Umlagerungsbauwerk25,60
Summe Gesamtauszahlungen (berücksichtigt höhere

Kosten des Grunderwerbs):

174,50

Äußere Erschließung: mögliche Förderung36,84
Werksanpassungsmaßnahmen: mögliche Förderung6,60
Verlängerung Stadtbahn:

mögliche Förderung 90 % oder 95 %

(90%): 26,46

(95%): 27,93

Kanalbaukosten: Gebührenfinanzierung5,80
Grüner Ring und Umlagerungsbauwerk:

mögliche Förderungen 70 – 90%

(70%) 17,92

(90%) 23,04

Summe Gesamteinzahlungen: (berücksichtigt mit

Stadtbahn Förderung 90% und Grüner Ring Förderung

70%):

93,62

Saldo/ städtischer Eigenanteil:80,88

Bereits im Jahr 2019 wurde der Verwaltungsvorstand über die möglichen entstehenden

Kosten zur Entwicklung der ehemaligen Westfalenhütte informiert. Die in den Fachbereichen

anfallenden Zahlungsströme in den Haushaltsjahren 2020/2021 wurden im Rahmen der

Haushaltsplanung 2020/2021 berücksichtigt.

Noch nicht abschließend lassen sich vermeintliche Steigerungen der Baukosten in den

nächsten zehn Jahren und durch Planungskonkretisierungen prognostizieren. Die einzelnen

Fachbereiche sind angehalten nach Vorliegen belastbarer Erkenntnisse eine Angleichung der jeweiligen Summen vorzunehmen. Hierzu werden die einzelnen Fachbereiche entsprechende Beschlussvorlagen vorlegen.

Städtebaulicher Vertrag:

Die Festlegung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Bebauungsplanes InN 219 sowie

der damit zusammenhängenden Maßnahmen erfolgt im Rahmen eines städtebaulichen

Vertrages. Hier werden Kosten, Kostenträgerschaft, Finanzierung und Zeiträume der

Maßnahmenumsetzung sowie die Risikoallokation zwischen Stadt Dortmund einerseits und

thyssenkrupp AG andererseits vereinbart. Dieser Vertrag liegt in seinen wesentlichen

Bestandteilen vor, ist jedoch noch nicht endverhandelt (siehe hierzu Punkt 15 dieser

Beschlussvorlage). Weitergehende und vertiefende Vereinbarungen

(Grundstückskaufverträge, Schnittstellenvereinbarungen etc.) werden parallel hierzu oder in

Folge dessen ausgehandelt.

Verkehrliche Erschließung:

Hauptbestandteil des Bebauungsplans ist die verkehrliche Erschließung und Verbesserung der Erreichbarkeit der neuen städtebaulich zu nutzenden Flächen. Mit dem östlichen Teil der

Nordspange zwischen Brackeler Straße und Bornstraße, der neuen Hoeschallee/ Hildastraße und der Ost-West-Erschließungsachse Westfalenhüttenallee/ Springorumstraße, wird die verkehrliche Erschließung des Nordstadtbereichs um die ehemalige Westfalenhütte erheblich verbessert.

Der Fachbereich Tiefbau plant die Straßen und die Folgemaßnahmen der durch die

Hoeschallee vollzogenen Werksteilung mit eigenem Personal und mittels Ingenieurvergaben

an entsprechende Fachbüros.

Verlängerung der Stadtbahn:

Der Fachbereich Tiefbau legt den politischen Gremien zeitglich die Ergebnisse einer

Variantenuntersuchung zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vor. Siehe dazu

Drucksachen-Nr: 16881-20 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen

Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur

weiteren planerischen Qualifizierung).

Die in der oben genannten Vorlage aufgeführten Kosten (für die Variante mit Tunnel)

stimmen mit der Kostenaufstellung dieser Beschlussvorlage überein.

Grüner Ring:

Der Fachbereich Stadterneuerung informiert parallel in den politischen Gremien über die oben aufgeführten Kosten. Siehe dazu Drucksachen-Nr: 17175-20 (- Soziale Stadt-Dortmund

Nordstadt; Grüner Ring Westfalenhütte, Planungsbeschluss -).

Die in der oben genannten Vorlage aufgeführten Kosten stimmen mit der Kostenaufstellung

dieser Beschlussvorlage überein.

Bodensanierung:

Im Gesamtprojekt Westfalenhütte besteht zurzeit noch eine Unsicherheit bezüglich der

Kosten für die Bodensanierung. Deren Kosten bestimmen maßgeblich den

Grundstückskaufpreis, weshalb in dieser Anlage eine Kostenspanne angegeben ist. In die

genannte Gesamtsumme ist der nach aktuellem Stand höchstmögliche Wert von 28,9 Mio. €

eingeflossen. Für die Bodensanierung wird in dem noch zu schließenden städtebaulichen

Vertrag (siehe hierzu Punkt 15) folgendes geregelt:

Zwischen den Vertragsparteien soll folgende grundsätzliche Risikoverteilung gelten:

„Die Thyssenkrupp AG trägt das Risiko, dass die erforderlichen

Bodenmanagementsmaßnahmen teurer werden und dass zusätzliche

Werksanpassungsmaßnahmen erforderlich werden. Die Stadt Dortmund trägt das

Kostenrisiko der bis zum Vertragsabschluss bekannten und vereinbarten

Werksanpassungsmaßnahmen sowie jenes von öffentlichen Förderungen.“

Eine genaue Kostenschätzung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Auf Grund der

langjährigen industriellen Nutzung der ehemaligen Westfalenhütte sind Altlastenvorkommen

in unterschiedlichen Ausprägungen vorhanden. Näheres ist der Begründung zum

Bebauungsplan (Anlagen 8a/8b) und dem Rahmensanierungsplan zu entnehmen.

Mögliche Kostensteigerungen die sich im Rahmen der Baumaßnahmen ergeben, sind zum

jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar und werden Bestandteil weiterer Beschlussvorlagen

der jeweiligen Fachbereiche.

Jährliche Aufwendungen:

Nach aktuellem Stand entstehen in der in den Haushaltsjahren ab 2020 zusätzliche jährliche

Aufwendungen, diese stellen sich wie folgt dar:

Bezeichnung der Maßnahmen:Haushaltsjahr

Aufwendungen

Monitoring der Ausgleichsfläche (ehem.

Kohlereservefläche Dortmund-

Ellinghausen; siehe Punkt 2.2)

ab 202017.000 € jährlich

Pflege und Unterhaltung der

öffentlichen Flächen

ab 20271.150.000 € jährlich

Gesamtaufwendungen:

1.167.000 € jährlich

Darüber hinaus werden zurzeit noch nicht bezifferbare und zeitlich abzuschätzende

Abschreibungen die jährlichen Aufwendungen erhöhen.

Die in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 zusätzlich entstehenden Aufwendungen sind

bereits im Rahmen des Haushaltsplanes 2020/2021 von den jeweiligen Fachbereichen

berücksichtigt. Zusätzlich entstehende Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2022 ff. werden von den jeweiligen Fachbereichen im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. berücksichtigt und im Zuge der erforderlichen Bau-/ Durchführungsbeschlüsse detailliert dargestellt.

Die zusätzlichen entstehenden Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2022 ff. werden im

Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. angemeldet.

Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnung aus seiner Sitzung am 10.06.2020 vor:

Hierzu liegt vorà Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 03.06.2020:            

 

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung.

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Konzeption zahlreicher Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr, insbesondere im Bereich des grünen Rings, aber auch entlang der Hauptstraßen. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine konkretere Darstellung einzelner Planungen:

1.) Querung der Westfalenhüttenallee durch den FR-Weg “Hoeschpark - Grünverbindung - Quartierpark” westlich parallel zur Hoeschallee.

In der Anlage s. S. 297 der gesamten Anlage, S. 40 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219 heißt es zur Werkstraße TKS: „Hierfür sind eine Unterführung der Hoeschallee und die Querung der öffentlichen Grünflächen westlich der Hoeschallee erforderlich. Um eine Weiterführung der Fuß- und Radwege in der öffentlichen Grünfläche sicherzustellen, ist westlich der Hoeschallee im Bereich der Rampen dieser Unterführung eine Landschaftsbrücke zur Vernetzung festgesetzt.“

1a. Erfolgt die Querung der Westfalenhüttenallee durch den FR-Weg (Hoeschpark - Grünverbindung - Quartierpark) ebenerdig? Ist eine Lichtsignalanlage zur sicheren Querung vorgesehen? Auch die Straßenbahnlinie muss gequert werden. (violetter Kreis)

1b. Wie soll die Landschaftsbrücke über die Werkstraße ausgestaltet werden? (blauer Kreis). Verläuft der FR-Weg in diesem Bereich ebenerdig?

2.) Geplanter Durchbruch des Lärmschutzwalls zum Hoeschpark

In der Anlage (s. S. 278 der gesamten Anlage, S. 21 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219) heißt es zum Hoeschpark: „Die östliche Begrenzung dieser Grünfläche bildet ein ca. 630 m langer und 4 m hoher Lärmschutzwall, der für die lärmtechnische Abschirmung des Hoeschparks gegenüber der Hoeschallee sorgt. Dieser Wall wird gegenüber der Zufahrt zum Gewerbegebiet einmal unterbrochen, um eine Fuß- und Radwegeanbindung an den Hoeschpark zu schaffen. Westlich der Lärmschutzanlage ist eine neue Rad- und Wanderwegeverbindung auf der lärmgeschützten Parkseite vorgesehen.“

Soll es an der Hoeschallee an dieser Stelle eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen geben zur rechten Straßenseite mit Lichtsignalanlage geben? (violette Linie)

3.) Führung des Fuß-/Radverkehrs über die Hauptkreuzung Hoeschallee/ Westfalenhüttenallee

Die „Hoeschallee“ und die „Westfalenhüttenallee“ sollen mittels einer Vollkreuzung mit Lichtsignalanlage verknüpft werden. Wie soll eine maximale Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs an der Kreuzung sichergestellt werden?

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei 2 Enthaltungen (CDU-Fraktion) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Bezirksvertretung im Zusammenhang mit den Beratungen zum Tagesordnungspunkt um eine Beschlussfassung des folgenden ergänzenden Antrags:

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, im Verlauf der weiteren Planungen von einer durchgehenden Anbindung der Oesterholzstraße an die Springorumstraße für den öffentlichen PKW und LKW-Verkehr abzusehen und somit der Einwendung des Freundeskreis Hoeschpark zu folgen (S. 503 der gesamten Anlage, S. 4 des Anlage 10a). Die Zufahrt zu den bestehenden und geplanten Thyssen-Krupp-Nutzungen westlich der Hoeschallee kann wie bisher über das Tor 1 erfolgen.

Begründung:

Durch die Öffnung der Straße ist mit einer Verdoppelung des Verkehres auf der Oesterholzstraße mit den entsprechenden Lärm- und Luftbelastungen sowie erhöhten Unfallgefahren zu rechnen (Steigerung der Verkehrsmenge von 2.900 Kfz/24 h im Vergleichsfall P0 auf 5.900 Kfz/24 h im Planfall P2, s. S. 295 der gesamten Anlage, S. 38 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219). Die zusätzlichen Belastungen treffen nicht nur die angrenzenden Wohngebiete, sondern auch eine Reihe von Einrichtungen für Kinder (Oesterholz-Grundschule, Kindergarten Schiffskoje/ Inselgruppe, St. Vincenz-Jugendhilfezentrum mit verschiedenen Einrichtungen, Stadtteilschule Kita Nordlicht, Villa Löwenherz, Stern im Norden). Zur Abminderung der negativen Effekte ist zwar ein Lkw-Fahrverbot geplant, welches aber nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden kann.“

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen.

hierzu liegt vorà Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB):

AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Dudde beruft sich auf die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord mit dem dort beschlossenen Antrag seiner Fraktion und erhebt diese zum Antrag.

Herr Wilde erläutert zum Thema Oesterholzstraße und Unterbindung der durchgehenden Anbindungen an die Springborumstraße, dass man hier über eine Kreuzung rede.

Den vorliegenden Bebauungsplan sollte man auf jeden Fall als Satzung beschließen. Wie zu einem späteren Zeitpunkt die Widmung aussehen werde (z.B. Herausnahme des Durchgangsverkehrs oder andere Dinge) habe der Bebauungsplan nicht zum Ziel. Von daher empfehle er dieses zu trennen.

Er bitte darum, diesen Bebauungsplan nun, wie vorgeschlagen, als Satzung zu beschließen. Bis zur Erreichung des Realisierungshorizontes 2025 habe man noch 5 Jahre Verkehr und Entwicklung auf der Westaflenhütte vor sich. Danach könne man viel besser einschätzen, welche Straße man welcher Verkehrsfunktion zuordne, als dass man jetzt schon anfange, Straßen aus dem Netz zu nehmen und damit das Bebauungsplanverfahren belaste. Davon rate er ab.

 

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion in diesem Sinne der Vorlage zustimmen könne. Die o.a .Empfehlungen nehme man zur Kenntnis.

Aufrgund der Ausführungen der Verwaltung bittet Herr Dudde darum, die von Ihm zum Antrag erhobene Beschlusslage aus der Bezirksvertretung Innenstadt Nord in die entsprechende spätere Prüfung der Verwaltung zur Verkehrsführung aufzunehmen.

Unter Berücksichtigung der heutigen Ausführungen der Verwaltung und in Kenntnis der Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt Nord sowie des BuNB empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

I.          hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 4 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).

II.         hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 5 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrenstand 2018)

       Rechtsgrundlage: 

       § 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III.        hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

       Rechtsgrundlage: 

       § 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV.   beschließt die Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt            1          dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 30.03.2020    und stellt diese Änderung fest.

       Rechtsgrundlage:
       § 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

V.         hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.2 in Verbindung mit Anlagen 9a und 9b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2009)

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI.        hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.3 in Verbindung mit Anlage 10a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

      

       Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


VII.              hat die Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.4 in Verbindung mit den Anlagen 10 b und 10c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VIII.      hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit Anlage 11a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2018)

      

       Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


IX.        hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit den Anlagen 11b und 11c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
(Verfahrensstand 2018)

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

X.         hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.1 in Verbindung mit Anlage 12a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

      

       Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


XI.        hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

            Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.2 in Verbindung mit den Anlagen 12b und 12c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:

§§ 4 Abs. 2 und 4a  BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XII.       beschließt den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - und Ev 115 - Derner Straße -) mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, als Satzung.

            Rechtsgrundlage:

            § 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XIII.      beschließt dem Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 30.03.2020, mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.

            Rechtsgrundlage:

            § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XIV.     beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt            15 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser      Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.

       Rechtsgrundlage:

       § 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


Rm Münch (FBI) erhebt die Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde (BUNB) (siehe oben) zum Antrag, da die Befürchtung bestehe, dass ökologische Belange nicht ausreichend berücksichtigt würden. Er bittet um eine separate Abstimmung der einzelnen Punkte der darin enthaltenen Forderung des BUNB.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) entgegnet, dass die von Herrn Münch vorgetragenen Einwände bereits in die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eingeflossen seien, der Antrag von Herrn Münch sei daher überflüssig.

OB Sierau lässt den Antrag von Herrn Münch (Empfehlung des BUNB) einzeln abstimmen:

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag des Rm Münch (FBI) zu Punkt 1 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch ab.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag des Rm Münch (FBI) zu Punkt 2 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen ab.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag des Rm Münch (FBI) zu Punkt 3 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen ab.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung des Rm Münch (FBI) unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.06.2020 folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund

I.          hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 4 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).

II.         hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 5 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrenstand 2018)

            Rechtsgrundlage: 

            § 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III.         hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

            Rechtsgrundlage: 

            § 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV.        beschließt die Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt             1          dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 30.03.2020     und stellt diese Änderung fest.

            Rechtsgrundlage:
            § 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

V.         hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.2 in Verbindung mit Anlagen 9a und 9b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2009)

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI.        hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.3 in Verbindung mit Anlage 10a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

           

            Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


VII.                   hat die Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.4 in Verbindung mit den Anlagen 10 b und 10c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VIII.      hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit Anlage 11a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2018)

           

            Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


IX.        hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit den Anlagen 11b und 11c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
(Verfahrensstand 2018)

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

X.         hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.1 in Verbindung mit Anlage 12a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

           

            Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


XI.        hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

            Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.2 in Verbindung mit den Anlagen 12b und 12c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:

§§ 4 Abs. 2 und 4a  BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XII.        beschließt den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - und Ev 115 - Derner Straße -) mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, als Satzung.

            Rechtsgrundlage:

            § 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XIII.       beschließt dem Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 30.03.2020, mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.

            Rechtsgrundlage:

            § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XIV.      beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt     15 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser           Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.

            Rechtsgrundlage:

            § 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B, Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17485-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 09.06.2020 vor:

…bei der Fertigung der o.a. Vorlage ist es unterblieben, den Vorlagenpunkt „Ziele und Zwecke der Planung - städtebauliches Konzept / Erschließung“ zu nummerieren. Vorgesehen war für diesen Vorlagenpunkt eigentlich die Ziffer 6, so dass es ab diesem Teil der Vorlage zu einem Verschieben der Nummerierungen gekommen ist.

Vor diesem Hintergrund wird daher in den Beschlussvorschlägen I., II. und VI. der Vorlage

auf falsche Ziffern der Vorlage verwiesen.

Unter Beibehaltung der übrigen Beschlussvorschläge müssen die Beschlussvorschläge I., II.

und VI. wie folgt lauten:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Scoping

zur 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes

Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B geprüft und beschließt, den Empfehlungen

der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten

Abwägungstabelle (Anlage 8) dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen

Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 76. Änderung des

Flächennutzungsplanes (gesamt) und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap

161 - Aplerbeck Ost - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie

unter Punkt 11 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem

Vorhabenträger abzuschließen. Der Umfang des Regelungsbedarfes des abzuschließenden

städtebaulichen Vertrages ist unter Punkt 7 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 11 BauGB.

Ich bitte, die o.g. Änderungen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich unter Berücksichtigung des Ergänzungsschreibens der Verwaltung vom 09.06.2020 folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:


I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Scoping zur 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 8) dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1).


II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (gesamt) und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB. 


III. Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungsbereich zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB.


IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 30.04.2020 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


V. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes
Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B mit Begründung vom 30.04.2020 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


VI. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Der Umfang des Regelungsbedarfes des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages ist unter Punkt 7 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB.


VII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, für den im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B geplanten Bau- und Gartenmarkt vor Rechtskraft der Bebauungsplanänderung nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB Baugenehmigungen zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17447-20)

Rm Münch (FBI) bedauert, dass die Verwaltung sich nicht bemüht habe das Eingangsportal und den Ausschank der Stiftsbrauerei sowie auch das Gebäude der Quellenbrauerei in Schüren zu erhalten.

Rm Lührs (SPD) kündigt die Zustimmung zur Vorlage der SPD-Fraktion an, da man sich von diesem Gebäudekomplex viel verspreche und eine Verbindung von der Hörder Innenstadt zum Phoenix-See hergestellt würde. Zudem habe der Dortmunder Investor eine zufriedenstellende Verwirklichung von 12,5 % geförderten Wohnungsbau angekündigt.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) gibt an, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Vorlage habe durchlaufen lassen, weil die Empfehlung der BV Hörde abgewartet werden sollte. Die BV Hörde habe mittlerweile getagt und die Beratung in ihre nächste Sitzung geschoben. Daher schlägt Herr Kowalewski, vor der Bitte der BV nachzukommen und dies auch zu tun, um die Informationen der Verwaltung abzuwarten.

Rm Waßmann (CDU) schlägt vor über die Vorlage - die ein städtebauliches Paradebeispiel sei - zu entscheiden, da es der BV um einen höheren Anteil an gefördertem Wohnungsbau ginge. Gespräche mit dem Investor hätten den Konsens von 12,5 % eingebracht mit dem man zufrieden sei.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) kündigt die Ablehnung der Gruppe wegen der zu niedrigen Rate geförderten Wohnungsbaus und weiterer Bedenken an.

StR Wilde erklärt, dass man die Vorlage heute guten Gewissens auf den Weg bringen könne. Die angesprochenen Punkte seien in einem informellen Termin mit Vertretern aus Hörde bereits besprochen worden. Es handele sich um einen Aufstellungsbeschluss und insofern stehe man für die Deckung  weiteren Informationsbedarfs im Verfahren weiter zur Verfügung. Mit der Vorlage käme man noch zweimal in die Gremien. Der weiter von der BV Hörde angesprochene Punkt einer Optimierung der Leistungsfähigkeit des Knotens Faßstraße sei eine Daueraufgabe an der auch der Verwaltung gelegen sei und die ohne Bebauungsplanverfahren wahrgenommen werde.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, folgenden Beschluss:

Beschluss
I.          Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße -, wie unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu erweitern.

            Rechtsgrundlage:
            § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)

II.         Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.

            Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 und § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III.                    Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung vom 07.05.2020 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung).

            Rechtsgrundlage:
            § 3 Abs. 2 BauGB

IV.        Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - mit Begründung vom 07.05.2020 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
            § 3 Abs. 2 BauGB


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Erweiterung des Geltungsbereichs der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -, II. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Lü 112n, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17113-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt

I. beschließt die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 – Hallenbad Lütgendortmund – wie unter Punkt 1.1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 BGBL. I S 3634/FNA 213-3), i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund – (Überplanung des Bebauungsplanes Lü 112n um untergeordnete Teilfläche mit einer Größe von ca. 60 qm)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 – Hallenbad Lütgendortmund – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 10.03.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.

IV. ermächtigt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:

§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen.

Rechtsgrundlage:

§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Mg 115 - Dörwerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB,
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB,
III. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB,
IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB,
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung,
VI. Satzungsbeschluss.

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17238-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen des Rm Münch (FBI), bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.


Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB


III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW.


IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes vorgelegte Begründung vom 16.03.2017 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 14 dieser Vorlage zu aktualisierten und die aktualisierte Begründung vom 29.04.2020 dem Bebauungsplan Mg 115, Änderung Nr. 6 - Dörwerstraße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Mg 115, Änderung Nr. 6 - Dörwerstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17122-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung des Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

III. ermächtigt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.



Rechtsgrundlage

§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 -Dollersweg-
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, VII. Beschluss zum Abschluss vertraglicher Regelungen der Stadtentwässerung zur Herstellung der entwässerungstechnischen Erschließung und zur Erstattung der Baukosten

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17328-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Münch (FBI), bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der stadtinternen Fachbehörden zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage in Verbindung mit der beigefügten Anlage 3 unter den Ziffern 1 - 16 dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/ FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage in Verbindung mit der beigefügten Anlage 4 unter den Ziffern 1 - 3 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten eingeschränkten Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 13 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 13a BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 24.09.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.04.2020 dem Bebauungsplan Br 213 -Pleckenbrink- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 213 -Pleckenbrink- einschließlich der unter Punkt 11 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
            § 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag (Anlage 5 dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt ermächtigt die Stadtentwässerung Dortmund, vertragliche Regelungen zur Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen in den Planstraßen C und D im Trennsystem sowie zum Bau eines Regenwasserkanals und eines Regenrückhaltebeckens mit dem Vorhabenträger abzuschließen und die Baukosten in Höhe von ca. 850.000,-- € brutto nach Fertigstellung, Prüfung und Inbetriebnahme zu erstatten. Die benötigten Investitionskosten werden im Wirtschaftsplan 2022 ff. der Stadtentwässerung berücksichtigt. Eine Refinanzierung dieser Investition erfolgt über die Abwassergebührensatzung.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen;  Beifügung von aktualisiertem Plan und  Begründung zum Bebauungsplan Hom 258; Satzungsbeschluss

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17295-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 3 unter den Ziffern 1 und 2 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 13a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 4 unter den Ziffern 1 - 22 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1  GO NRW.

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 5 unter der
Ziffer 1 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2  in Verbindung mit den §§ 13a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 6 unter den Ziffern 1 - 9 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 13a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1  GO NRW.

V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Beteiligung (Behörden/TÖBs) gem. § 4a Abs. 3 BauGB geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10 dieser Verwaltungsvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 15.10.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Plan und die aktualisierte Begründung vom 16.04.2020 dem Bebauungsplan Hom 258 - An der Witwe - beizufügen.

          Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 258 - An der Witwe - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier:
Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17629-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In O 245 - südliche Gartenstadt - als Satzung.


zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17114-20)

Rm Neumann-Lieven (SPD) macht den Vorschlag die in der Ausführung noch unklare Nutzung des Regenwassers - in Anlehnung an die in einigen Schulen bereits vorhandenen „Grünen Klassenzimmer“ - die Entwässerung hier für ein „Blaues Klassenzimmers“ zu nutzen.

OB Sierau bestätigt, dass man diese Anregung in die Verwaltung mitnehmen könne.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Beschluss-vorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4) dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 234
- Sichterweg - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule -) für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 25.03.2020 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
            § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB.


IV. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, für die im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - geplante Zweifach-Turnhalle vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Ap 234, nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB, Baugenehmigungen zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Satzungsbeschlüsse, III. Änderungsbeschlüsse, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17206-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt eine städtische Verpflichtung zur Dachbegrünung ab.

Rm Rettstadt (FDP) kündigt auch eine Ablehnung an, der Fokus müsse auf Motivation und städtischer Förderung sowie auf freiwilliger Basis liegen.

Rm Münch (FBI) ist der Ansicht, dass die Entscheidung klar für die Förderung des Gemeinwohls und damit für die Vorlage ausfallen müsse.

Rm Waßmann (CDU) gibt an, dass es mit dieser Vorlage durch die zusätzliche Aufnahme zur Verpflichtung zu einer Photovoltaikanlage noch zu einer Verschärfung gekommen sei. Diesen Weg des Eingriffs in Privateigentum könne die CDU-Fraktion nicht mitgehen.

Rm Urbanek (AfD) erklärt, dass man auf der einen Seite den Wohnraummangel beklage und auf der anderen Seite mache man es Investoren und Bauherren unnötig schwer.

Rm Lührs (SPD) bestätigt die Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage, da man schon seit vielen Jahren die Dachbegrünung als Standard in Dortmund haben wolle. Auf dem Weg zum klimagerechten Dortmund könne man nicht nur auf die Freiwilligkeit setzen.

StR Wilde erläutert die Wohlfahrtswirkung einer Dachbegrünung sowohl für den privaten, als auch für den öffentlichen Bereich. Zum Thema Freiwilligkeit zeigt er Beispiele auf, die zeigten, dass sie nicht funktioniere. Man müsse Flagge für den Klimaschutz zeigen und die Dachbegrünung zum Wohl des Privaten wie auch der Allgemeinheit einfordern. Die Satzung konzentriere sich auf die zentralen Innenbereiche, wo man schon heute Hitzeprobleme habe.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) bestätigt, dass es tatsächlich Regelungsbedarf gebe, man befinde sich im Klimawandel und müsse die Städte so aufstellen, dass man auch in Zukunft noch darin leben könne.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und AfD sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt


I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der aufzustellenden und der zu ändernden Bebauungspläne hier eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter den Punkten 7/8 der Beschlussvorlage sowie Anlage 2 dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1).

II. beschließt, die unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bebauungspläne für die jeweiligen unter Punkt 1 beschriebenen räumlichen Geltungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) vom 18.09.2019 offen gelegten Inhalt als Satzungen.
 
III. beschließt, die dieser Beschlussvorlage beigefügten Textsatzungen zu den Änderungen der unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten Bebauungspläne für die jeweiligen unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.09.2019 offen gelegenen Inhalt als Satzungen.


Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


IV. beschließt, den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten Bebauungsplänen sowie den Textsatzungen zu den Änderungen der unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten Bebauungsplänen die modifizierte/aktualisierte Begründung vom  07.04.2020 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB in Verbindung mit den §§  7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.13
1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Bereich Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17578-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ einzuleiten.
II. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ zu.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die Offenlegung des Entwurfs der 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“.

Rechtsgrundlage

§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist.


zu TOP 3.14
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2019

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17432-20)


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.15
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Baubeschluss für eine P+R-Anlage in Dortmund-Kley

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17039-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Waßmann (CDU) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei - Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ den Bau einer „Park+Ride-Anlage in Dortmund-Kley (P+R-Anlage DO-Kley)“ mit einem Gesamtin­vestitionsvolumen in Höhe von 487.000 €.
Davon entfallen 200.000 € auf das Jahr 2020 und 287.000 € auf das Jahr 2021. Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (StA66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von ca. 58.440 € (jeweils 29.220 € in den Jahren 2020 und 2021), die nicht zahlungswirksam sind.
    

Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt 487.000 € werden durch Landes- und Fördermittel der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE) in Höhe von insgesamt 389.600 € refinanziert (80 % der förderfähigen Baukosten).

Der städtische Eigenanteil der Baumaßnahme beträgt insgesamt 97.400 € (20 % der förder­fähigen Baukosten).

Ein entsprechender Zuwendungsbescheid liegt bereits vor.


Für diese Maßnahme können keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)
erhoben werden.

Die Investition führt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2022) zu jährlichen Aufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von insgesamt 16.004 €.

Die Auflösung von Sonderposten und zukünftig entfallende Aufwendungen führen ab

dem ersten vollen Nutzungsjahr zu einer Nettobelastung der Ergebnisrechnung in Höhe

von 4.144 € pro Jahr.


zu TOP 3.16
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Bevorrechtigung von E-Taxen am Dortmunder Hauptbahnhof

Beschluss

(Drucksache Nr.: 16316-19)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt die Bevorzugung von Elektroautos, gerade auch am Hauptbahnhof ab. Außerdem solle man die Situation der Taxi-Unternehmen aufgrund der Corona-Lage berücksichtigen.

Rm Waßmann (CDU) gibt die Ablehnung seiner Fraktion zu Vorlage an, weil man den Ausführungen auf Seite 9 folge und bei der Verwaltung rechtliche Unsicherheiten herauslese, die man teile.

OB Sierau erklärt, dass gerade diese Passage - bei der Bewilligung durch das Land - in besonderer Weise positiv bewertet wurde.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass auch seine Fraktion die Marktfrage diskutiert habe und sich die Frage stelle inwieweit das Vorhaben im Markt abgesprochen wurde.

Rm Urbanek (Afd) sieht eine klassische Wettbewerbsverzerrung zulasten von Kleinunternehmen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) signalisiert die Zustimmung zur Vorlage - gerne in der Version des AUSW.

Rm Münch (FBI) bestätigt, dass man die Diskussion um die Sinnhaftigkeit der E-Mobilität in der Tat in der Zukunft mehr führen müsse. Das Konzept der Belohnung sei zu befürworten.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass diese Diskussion bereits im AUSW geführt wurde und bittet darum auch bei weiteren Vorlagen mit Blick auf die Tagesordnung, die Diskussionen nicht zu wiederholen.

Rm Lührs (SPD) gibt Frau Reuter recht und kündigt die Zustimmung der SPD-Fraktion für die Vorlage an.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahme:
A3.2 (Digitalisierung der Taxenvorfahrt)
mit einer Gesamtsumme von 199.920 € in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Maßnahme A3 (Förderung von E-Taxen am Hauptbahnhof) die Dortmunder Taxiordnung anzupassen und darin die Bevorrechtigung von E-Taxen aufzunehmen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Obergrenze von 580 Taxi-Konzessionen.


zu TOP 3.17
Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17248-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen

a) Arndtstraße (zwischen Goebenstraße und Heiliger Weg)

b) Lange Reihe (vom östlichen Ende bis Von-der-Tann-Str.), an Stelle der Nordachse über Leuthardstr-Krimstraße-Nordstraße (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Fördergeber)

 mit einer Gesamtsumme von insgesamt 86.000 €  und Erträgen in Höhe von insgesamt 68.800 € (jeweils im Haushaltsjahre 2021) und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) gemeinsam mit dem Tiefbauamt (FB 66) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

2. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Fahrradstraße mit verstärkter Überwachung der vorhandenen bzw. neuangeordneten Parkregelung durch das Ordnungsamt StA32 und mit Informationsmaterial im Rahmen der Kampagne „UmsteiGERN – Du steigst um. Dortmund kommt weiter“ begleitet wird.


zu TOP 3.18
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17210-20)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 aufgrund von Beratungsbedarf von der Tagesordnung ab.


zu TOP 3.19
L663n - Weiterbau der OWIIIa

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17537-20)

Rm Sohn (SPD) macht darauf aufmerksam, dass es heute nicht um den Grundsatz ginge die L663n zu beschließen, sondern darum wer macht was und wer bezahlt es. Auch die Bezirksvertretungen hätten der Vorlage bereits mit großer Mehrheit zugestimmt.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärt, dass man hier heute widersprüchliche Beschlüsse tätige. Da müsse man sich entscheiden. Man spalte hier einen Stadtteil und bringe die Bevölkerung gegeneinander auf. Die Finanzierung könne zudem nicht an Dortmund hängen bleiben. Es handele sich um eine Landesstraße, die letzten Endes auch von dort bezahlt werden müsse.

Rm Münch (FBI) hätte gehofft, dass sich die Vorlage schon aufgrund des Themas Klimawandel längst erledigt haben müsste. Man hätte die letzten 40 Jahre dazu nutzen sollen sich ein intelligentes Verkehrskonzept zur Entlastung des Hellwegs zu überlegen. Es sei eine Aufgabe des neuen Rates sich endlich gegen dieses Projekt auszusprechen.

Rm Düdder (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion den Bau der Straße weiter ablehne und somit auch diese Vorlage, weil man diesen Freiraum schützen wolle. Man habe die Straße in den letzten 100 Jahren nicht gebraucht und würde sie im Zeitalter einer Verkehrswende erst recht nicht brauchen.

Rm Happe (CDU) signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, man habe eine entsprechende Rückmeldung auch aus der Bevölkerung.

Rm Thieme (Gruppe/NPD Die Rechte) …Der Mandatsträger hat der Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Urbanek (AfD) signalisiert klare Zustimmung, da der Hellweg entlastet werden müsse.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:





zu TOP 3.20
Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17182-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.06.2020 vor:

Hierzu liegt vorà Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 27.05.2020:

hierzu liegt vorà Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 29.04.2020:

Die Fraktion Die Linke & Piraten lehnt aus folgenden Gründen die Verwaltungsvorlage ab:

a) zu laut

b) zu verkehrsreich

c) zu teuer.

Es stellt ein Anachronismus dar, da die Verkehre aus der Innenstadt herausgehalten werden sollen.

Beschluss:      
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 2 Gegenstimmen (Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte) den nachfolgenden CDU-Antrag:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die weiteren Schritte zur Realisierung des Projekts. Als unzureichend erachtet die Bezirksvertretung jedoch die weiterhin über die Schützenstraße geplante Zu- und Abwegung des ZOB, da mit erheblichen Durchgangsverkehren für die vorhandenen und künftigen Anrainer zu rechnen ist. Eine westlich gelegene Anbindung über die Kreuzung Sunderweg, Treib-, Union- und Westfaliastraße erscheint diesbezüglich eine bessere Option zu sein und wird von der Bezirksvertretung ausdrücklich favorisiert. Eine fundierte Prüfung dieser Alternative wird deshalb dringend erbeten.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte), 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 2 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (CDU-Antrag) wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.


Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären
sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).

Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.“

sB Meyer stellt klar, dass seine Fraktion wie auch in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem CDU-Antrag, nicht aber der Beschlussvorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.


Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).

Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.

Hierzu liegt vorà Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:17182-20-E2):

…die Machbarkeitsstudie für das nördliche Bahnhofsumfeld bietet Chancen, beinhaltet aber auch Risiken und nicht erwünschte Folgen für die Nordstadt. Daher bitten wir um die Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:

1) Der AUSW unterstützt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bei der Bestrebung, die Schützenstraße vom Fernbusverkehr frei zu halten und mittelfristig als Anwohnerstraße weiter zu entwickeln und beschließt daher die vorliegende Empfehlung der BV I-Nord.

2) Der AUSW sieht die Entwicklung eines Hochhauses auf dem Bahnhofsgelände kritisch. Die Machbarkeitsstudie sieht hier eine bestenfalls auskömmliche Finanzierung des Hochhauses. Das Gesamtprojekt zum nördlichen Bahnhofsumfeld gewinnt durch diesen Hochpunkt aber nicht an Wirtschaftlichkeit. Eine massive Verdichtung, Abschattung von Wohngebäuden, Verlust von Grünfläche und Aufenthaltsqualität sind zu befürchten und zusätzlich zum ZOB würden weitere Verkehrsprobleme ausgelöst. Daher sollten die Planungen ohne zusätzlichen Hochpunkt an dieser Stelle weiterverfolgt werden.

3) Im Rahmen der noch ausstehenden verkehrsgutachterlichen Untersuchungen sollen die folgenden Punkte mitabgeprüft werden:


a) Welche Möglichkeiten bestehen auf eine Tiefgarage auf dem Bahnhofsgelände zu verzichten und das Untersuchungsgebiet mit Hilfe der Stadtbahn und eines Park and Ride-Parkplatzes anzubinden? Wie verändert sich die verkehrliche Situation durch eine solche Herangehensweise?

b) Welche Möglichkeiten für eine Direktanbindung an die OWIIIa in westlicher Richtung bestehen für den ZOB, um den Fernbusverkehr möglichst nicht durch die Nordstadt abzuwickeln und auch den Wallring möglichst wenig zu belasten? Welche Auswirkungen auf die Lärmschutzproblematiken hat eine solche Maßnahme?
c) Welche Maßnahmen sind denkbar, um die derzeit durch die Machbarkeitsstudie als „unzumutbar“ bezeichneten Lärmemissionswerte im Untersuchungsgebiet nachhaltig auf ein zumutbares Maß zu reduzieren?

Begründung
Erfolgt mündlich

AUSW, 10.06.2020:

 Herr Wilde informiert den Ausschuss mündlich zur vorliegenden Machbarkeitsstudie.

Herr Kowalewski begründet den o.a. Antrag seiner Fraktion mündlich und bittet um Zustimmung.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.:17182-20-E2):

mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten) und 1 Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) ab.                                                                                                         

Man einigt sich darauf, die heutige Empfehlung in der Fassung der o.a. Beschlussfassung des AWBEWF zu beschließen.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des AWBEWF empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.


Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären
sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).

Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.

Ergänzung:
„Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die weiteren Schritte zur Realisierung des Projekts. Als unzureichend erachtet der Rat jedoch die weiterhin über die Schützenstraße geplante Zu- und Abwegung des ZOB, da mit erheblichen Durchgangsverkehren für die vorhandenen und künftigen Anrainer zu rechnen ist. Eine westlich gelegene Anbindung über die Kreuzung Sunderweg, Treib-, Union- und Westfaliastraße erscheint diesbezüglich eine bessere Option zu sein und wird vom Rat ausdrücklich favorisiert. Eine fundierte Prüfung dieser Alternative wird deshalb dringend erbeten.“

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) gibt den Hinweis, dass auch seine Fraktion der Machbarkeitsstudie zustimme, nicht aber dem darin enthaltenden Büroturm, der den Entwurf deutlich verschlechtere.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.06.2020 folgenden ergänzten Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.


Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären
sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).

Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.

Ergänzung:

„Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die weiteren Schritte zur Realisierung des Projekts. Als unzureichend erachtet der Rat jedoch die weiterhin über die Schützenstraße geplante Zu- und Abwegung des ZOB, da mit erheblichen Durchgangsverkehren für die vorhandenen und künftigen Anrainer zu rechnen ist. Eine westlich gelegene Anbindung über die Kreuzung Sunderweg, Treib-, Union- und Westfaliastraße erscheint diesbezüglich eine bessere Option zu sein und wird vom Rat ausdrücklich favorisiert. Eine fundierte Prüfung dieser Alternative wird deshalb dringend erbeten.“


zu TOP 3.21
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr;
hier: Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Dortmund für den Entwurf des Regionalplans Ruhr um die Flächen Kokerei Hansa, Husener Straße, Speicherstraße und Westfaliastraße

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17051-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die ergänzende, nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung um die Flächen Energiecampus Kokerei Hansa (IGA 2027), Husener Straße, Speicherstraße und Westfaliastraße zum Entwurf des Regionalplanes Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.

zu TOP 3.22
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17090-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme des Personalrates zu dem Abschlussbericht vor:

der Personalrat begrüßt es sehr, dass sich die Verwaltung und der Rat mit den zukünftigen Herausforderungen an die Stadtverwaltung und seine Beschäftigten auseinander setzen.

Doch sollte eine genauere Bestandsaufnahme schon jetzt durchgeführt werden, nicht erst im

Jahr2030!

Diese Bestandsaufnahme sollte verbunden sein mit einer Zusammenfassung der

Zielvorstellungen, im Sinne eines Strategie-Programms für Politik und Stadtverwaltung, an

dem sich Ratsvertreter*innen, Verwaltungsvorstand, Fachbereiche und Beschäftigte

orientieren können.

Folgende Fragen sind zu beleuchten: Wie sind wir heute für morgen aufgestellt? Welches

strategische Maßnahmenpaket ist zu schnüren, um mit dem vorhandenen und

perspektivisch abnehmenden Personal die (neuen) Aufgaben auch 2030 zufriedenstellend

erledigen zu können?

Brauchen wir eine Vision, einen gesonderten „Kraftakt". Brauchen wir eine „tnnovations-

Strategie 2030"?

Dem steht auf Seite 2 des Abschlussberichtes entgegen:

Zitat: Personelle Auswirkungen - keine

Zitat: Finanzielle Auswirkungen – keine

Sind diese Aussagen seriös? Nein. Denn wir gehen doch davon aus, dass Dortmund größer

wird. U.a. mehr Einwohner*innen, mehr Firmen, mehr Verkehr. Das bedeutet Aufgabenzuwächse bei der Stadtverwaltung, Z.B. bei dem Bauordnungsamt, dem Einwohnermeldeamt und der Immobilienwirtschaft.

Klimawandel und Umweltschutz werden auch kurz- bis mittelfristig einen steigenden

Personalbedarf zur Folge haben. Damit sollte ehrlich und konsequent umgegangen werden.

Beispielsweise auch bei dem „Masterplan Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0", der auf Seite 48 und Seite 120 beschrieben wird. Der Ausbau zur „Smarten Stadt", in der Informations- und Kommunikationstechnologien ein effizientes Bindeglied zwischen Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft sein müssen, ist und bleibt ein Kraftakt.

Dazu brauchen wir längerfristig verbindliche Zusagen. Insbesondere brauchen wir für die Umsetzungsmaßnahmen bzw. die strategische Ausrichtung besondere Personalressourcen.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung des Bezirksvertretung Innenstadt-West aus seiner Sitzung am 17.06.2020 vor:

zu TOP 11.2

Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 17090-20)

Die Fraktion B90/Die Grünen merkt an, dass auf Seite 7 der Vorlage die Bündelung bzw. die Zentralisierung des Stadtbezirksmarketing angeregt wird.

Dies wird von der Bezirksvertretung Innenstadt-West abgelehnt und bittet um Klarstellung zur Zukunft des bezirklichen Stadtmarketings.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 14 Ja Stimmen (Fraktionen der SPD, B90 Die Grünen, CDU, AfD) gegen 2 Nein Stimmen (Frau Wenzel – B90/Die Grünen, Piratenpartei) bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke)  folgenden Beschluss zu fassen:

Empfehlung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.

Hinsichtlich der Bündelung des Stadtbezirksmarketing erfolgt eine Klarstellung über die Zukunft des Stadtbezirksmarketing.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 16.06.2020 vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende  Empfehlung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde vor:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.

In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.

Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.

Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende  Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Leidag, CDU) und einer Stimmenthaltung (Frau Frommeyer, CDU) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.

Zukünftig werden im Zukunftsprogramm Dortmund neben der demographischen Entwicklung auch die Negativfolgen des Klimawandels bei der Stadtentwicklung nachhaltig berücksichtigt.

Zudem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende  Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vor:

Die Fraktion B90/Die Grünen findet die Visionen schon reizvoll und erstrebenswert, in der gegenwärtigen Situation jedoch auch ein gesundes Dortmund.

Von den 50 Instrumenten sind lediglich 8 Pflichtaufgaben, die übrigen 42 sind freiwillig. Durch die aktuelle Verschlechterung der Finanzlage der Stadt bestehen Bedenken ob die Visionen umgesetzt werden können, jedenfalls in den nächsten 10 Jahren.

Die CDU-Fraktion ergänzt die Anmerkungen dahin gehend, dass auch Visionen zur Senkung der Transferleistungen durch Verbesserungen am Arbeitsmarkt fehlen.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“ unter Beachtung der gemachten Anmerkungen

· Ergänzung und den Baustein Gesundheit und

· Ergänzung um den Baustein Senkung von Transferleistungen/Verbesserung der Arbeitsmarktsituation

zu beschließen.

           

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende  Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Diese Empfehlung enthält folgende Empfehlungen:

Hierzu liegt vor à Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.

In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.

Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.

Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.06.2020:

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Der Tagesordnungspunkt wird um die Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.5 der Sitzung vom 03.06.2020 ergänzt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, die Bezirksvertretung Hombruch möge die Vorlage mit folgender Ergänzung beschließen:

Ergänzung:

Entscheidende und für eine lebenswerte Zukunft wichtige Aspekte, wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, Natur-, Klima- und Umweltschutz erfahren eine zu geringe Gewichtung. Wir regen an, diese gesondert unter dem Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuarbeiten.

Der Vorschlag findet die Zustimmung des Gremiums.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 21.04.2020 und die Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.5 der Sitzung vom 03.06.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Folgende Ergänzung soll berücksichtigt werden:

Ergänzung:

Entscheidende und für eine lebenswerte Zukunft wichtige Aspekte, wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, Natur-, Klima- und Umweltschutz erfahren eine zu geringe Gewichtung. Es wird angeregt, diese gesondert unter dem Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuarbeiten.

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 09.06.2020:

Der nachfolgend von der SPD-Fraktion in der Sitzung gestellte Antrag wird einstimmig wie folgt beschlossen:

               

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund und die Stadtverwaltung darum an der konkreten Weiterentwicklung der Verwaltungsaufgaben in den Stadtbezirken im Rahmen des Zukunftsprogramms Dortmund beteiligt zu werden. Die Bezirksvertretung bittet hierzu einen Dialogprozess zwischen Verwaltung, Bezirksverwaltung und Bezirksvertretung zu initialisieren.

Aus Sicht der Bezirksvertretung Aplerbeck kann in der Zukunft nur ein stärkerer (Wieder-) Ausbau der Verwaltungstätigkeit in den Außenbezirken erfolgen um den demographischen Veränderungen Rechnung zu tragen. Die Bezirksvertretung Aplerbeck erinnert hierzu nochmals an den Ratsbeschluss zur Stärkung der Stadtbezirke.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzung, den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“ zu beschließen.

Hierzu liegt vor à Empfehlung des Sozialausschusses (ASAG) vom 09.06.2020:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vor:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.

In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.

Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.

Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) fragt zu dem Punkt „Fachdienst für Senioren“ auf Seite 80 nach, ob zukünftig eine Pflege-App mit eingebunden werden könnte. So könne man z. B. schnell nachsehen, welche Plätze in welchen Seniorenheimen frei seien.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt an, dass das Sozialamt diesbezüglich gerade im Dialog mit einer Firma stünde, die solche Apps entwickle. Das Angebot soll kostenfrei sei. Mit dem Seniorenbeirat und den anderen Beteiligten werde das im Gesamtprozess beraten, sobald ein Angebot vorliege. So eine App wäre dann ein Zusatz zum elektronischen Angebot der Stadt Dortmund.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.

AUSW, 10.06.2020:

In Kenntnis der o.a. Empfehlungen des BuNB, der Bezirksvertretungen Hombruch und Aplerbeck sowie des ASAG empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass in der Vorlage auf Seite 7, Abbildung 2 beschrieben sei, dass das Stadtbezirksmarketing zukünftig zentralisiert werden solle. Dies sehe ihre Fraktion äußerst kritisch, da das Stadtbezirksmarketing eine der wichtigsten Fördermöglichkeiten für die Aktivitäten in den Stadtbezirken biete. Sie bitte die Verwaltung darzustellen, wie die Planungen bezüglich der hier beschriebenen Zentralisierung aussehen um diese Änderung nachvollziehen zu können. Ihre Fraktion trage die Grundidee der Zentralisierung des Stadtbezirksmarketings nicht mit und regt an den Passus aus der Vorlage zu streichen. Die Dezentralität und der Bezug zu den Stadtbezirken seien für ihre Fraktion ein wichtiger Aspekt und die hier beschriebene Veränderung nicht direkt nachvollziehbar. Nur auf die 2. Säule des Stadtbezirksmarketings umzuschwenken fände Ihre Fraktion falsch. Die Vergabe von Mitteln in den Stadtbezirken vor Ort wolle man definitiv behalten.

Sie bitte darum, dass die Wirtschaftsförderung die dahinterstehenden Planungen in der Ratssitzung am 18.06.2020 nachvollziehbar erläutere.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) gibt ebenfalls an, dass seine Fraktion diese Veränderung des Stadtbezirksmarketings mit Magengrummeln zur Kenntnis genommen habe. Er teile die Einlassung von Frau Noltemeyer, dass man nicht wisse, was damit genau gemeint sei und auch nicht, was damit bezweckt werden solle. Die Förderung der Aktivitäten in den Stadtbezirken sei absolut wichtig und gerade der bürgerlich/künstlerische Aspekt dürfe nicht noch weiter in den Hintergrund rücken. Bei einer kompletten Zentralisierung des Stadtbezirksmarketings sehe er die Gefahr, dass das Stadtbezirksmarketing auf Dauer seine Existenzberechtigung in der Form, in der es damals gedacht wurde, verliere. Die Politik müsse sich ganz genau anschauen, wie die Planung der neuen Ausrichtung des Stadtbezirksmarketing in Zukunft aussehen solle und bei Bedarf an der Ausgestaltung mitwirken.

Frau Krause (Vorsitzende) schlägt vor, sich den Vorgang in der Ratssitzung am Donnerstag durch Herrn Westphal erläutern zu lassen, um die nötigen Informationen zu erhalten, damit die Vorlage beschlossen werden könne.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Herr Westphal erläutert, dass sich das Stadtbezirksmarketing nach den Ratsbeschlüssen wieder neu aufgestellt habe. Bezüglich der Förderung habe es zwei Säulen gebildet. In Säule 1 wurde genau dem Anspruch entsprochen zentrale, stadtbezirksübergreifende, gesamtstädtische Projekte zu fördern. Und in Säule 2 werde auf die Stadtbezirke nach einem Schlüssel gleich verteilt und dort nach stadtbezirksrelevanten Themen eingesetzt. Das Regelwerk darüber wie die Säulen eingesetzt werden sollten sei aus Gründen der Praktikabilität vereinfacht worden. Die Stadtbezirke bekämen das Geld zunächst zugeteilt, müssten die Anträge erst später formulieren und bekämen vom Vorstand erst dann das Geld zugeteilt wenn den Anträgen entsprochen werde. Diese Maßgabe laufe nun seit zwei Jahren zur Zufriedenheit aller, was auch die Geschäftsberichte zeigten.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) bestätigt, dass sich die Stadt mit diesem Programm zukunftsfähig und dynamisch zeige. Sie macht dazu zwei Anmerkungen. Die erste betrifft die Anlage auf Seite 37 - den Steckbrief Allianz Smart City - hier möchte ihre Fraktion zu Protokoll geben, dass man die Anlage im Bereich Zuständigkeit so verstehe, dass im Rahmen der Allianz eine strategische Partnerschaft mit dem genannten Unternehmen eingehe, die Hoheit jedoch weiter bei der Kommune läge. Der zweite Hinweis betrifft den Bürgerdienste-Ausschuss, der die Wichtigkeit des Stadtbezirksmarketings herausstellte und als zweite Säule unbedingt erhalten werden müsse. Das Zukunftsprogramm ließe ein wenig Spielraum in der Interpretation und dazu wünsche man sich einen Bericht im Fachausschuss.

OB Sierau versichert in Richtung Frau Noltemeyer, dass die Steuerung – wie in der Vorlage auf Seite 37 angegeben – bei der Verwaltung bleibe.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) gibt an, dass die herausragende Stellung des Unternehmens daran abzulesen sei, dass es eben nicht unter den Allianzpartnern aufgeführt wurde und wüsste daher gerne wie diese Stellung zustande gekommen sei. Es fehle zudem die Angabe darüber welche Masterpläne und Konzepte in diesen Masterplan der Masterpläne, aufgrund welcher Umstände eingeflossen seien und welche nicht.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 09.06.2020 und unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung vom 16.06.2020, nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.


zu TOP 3.23
Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020

Dringlichkeitsbeschluss

(Drucksache Nr.: 17116-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der 3. Fortschreibung 2020 des „Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ zu und beauftragt die Verwaltung, im Arbeitskreis REHK auf dieser Grundlage zu arbeiten.


zu TOP 3.24
Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17438-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.06.2020 vor:

hierzu liegt vorà Ergänzungsschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17438-20-E1):

Tischvorlage zum Tagesordnungspunkt 5.1.:

Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet

2011 Teilplan Ost (Drucksache Nr.: 17438-20)

               

Die BR Arnsberg hat am 08.06.2020 Änderungen an dem bisher vorliegenden Entwurf zur

Lokalen Ergänzung des Luftreinhalteplans mitgeteilt und hierzu die beigefügte Synopse

erstellt.

Die Änderungen erfolgten ausschließlich in den Tabellen im Kapitel 5.3.1 Ergänzung des

Maßnahmenkatalogs.

In diesen Tabellen ist jeweils die Spalte „Bemerkungen“ entfallen. Alle Inhalte der Spalte

„Bemerkungen“ wurden in die Spalte „Maßnahmen Kurzbeschreibung“ überführt.

Die textlichen Änderungen haben sich dadurch ergeben, dass vorhandene Abweichungen zum

Text des Vergleiches des Landes NRW mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. beseitigt wurden.

Deshalb sind auch die Teilkonzepte des Masterplans Mobilität „Elektromobilität für

Dortmund EMoDo3“ und „Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“(M-DO.30.1), die

weiteren Teilkonzepte „Fußverkehr und Barrierefreiheit“, „Radverkehr & Verkehrssicherheit“

und „Ruhender Verkehr & öffentlicher Raum“(M-DO.30.2) sowie das Projekt

„Emissionsfreie Innenstadt“(M-DO.31.1) wieder als separate Maßnahmen in die Liste

aufgenommen worden. Eine substanzielle Änderung des versandten Entwurfs der Lokalen

Ergänzung 2020 zum Luftreinhalteplan ergibt sich durch diese Veränderungen nicht.

AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Waßmann gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion die Vorlage mit Ausnahme der beiden Themen, zu denen man sich bereits im vorangegangenen Verfahren enthalten habe,

„Umweltspur an der Brackeler Straße“ und „LKW-Durchgangsverkehre an der B1“ empfehlen werde.

Herr Rm Urbanek kündigt an, die Vorlage allein schon aufgrund der Umweltspur abzulehnen.

In Kenntnis des o.a. Ergänzungsschreibens der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden zu fassen Beschluss:

Beschluss
1. Der Rat nimmt den Entwurf zur „Lokalen Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“ zur Kenntnis.


Dem Rat der Stadt liegt oben genanntes Schreiben (Drucksache Nr.: 17438-20-E3) nebst Synopse als Tischvorlage vor. Die Unterlage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Rm Waßmann (CDU) gibt zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimme, aber sich - wie schon im gesamten Verfahren - bei den Themen „Umweltspur an der Brackeler Straße“ und „LKW-Durchgangsverkehre an der B1“ enthalte.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte sowie des Rm Naumann, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.06.2020, folgenden Beschluss:


1. Der Rat nimmt den Entwurf zur „Lokalen Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“ zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu den aufgeführten Maßnahmen zu erteilen.


zu TOP 3.25
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17243-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.06.2020 vor:

… Hierzu liegt vorà Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:

Beschluss

Der Beirat empfiehlt dem Rat mit einer Enthaltung, den Landschaftsplan als Satzung zu beschließen und hierbei die vom Beirat in seinen Beschlüssen vom 13.4.2015 (Vorentwurf), 28.11.2017 (1. Offenlage) und 10.4.2019 (2. Offenlage) vorgetragenen Anregungen zu berücksichtigen.

In Bezug auf die geplante Neuregelung der Hundeführung in Waldbereichen der Naturschutzgebiete bittet der Beirat, den Vorschlag der Verwaltung in der Weise abzuändern, dass es in den alten 14 Naturschutzgebieten (u.a. Beerenbruch, Alte Körne, Ölbachtal, Ruhrsteilhänge Hohensyburg) bei der strikten Anleinpflicht bleibt (s. Beschlüsse des Rates von 2004 und 2005) und in den Waldbereichen der neuen Naturschutzgebiete eine generelle Anleinpflicht eingeführt wird. Aus der Sicht des Beirates ist eine generelle Anleinpflicht gerade in einer Großstadt wie Dortmund mit seiner hohen Hundedichte ökologisch notwendig und rechtlich begründbar. Der Beirat regt darüber hinaus die Herausgabe einer Broschüre mit zugelassenen Auslaufflächen für Hunde an.

Der Landschaftsplan allein kann den zum Teil dramatischen Rückgang der Arten nicht stoppen. Deshalb bittet der Beirat den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, folgende flankierende Maßnahmen vorzubereiten, sodass sie vom neuen Rat beschlossen werden können.

1. Arten- und Biodiversitätskonzept

Der Beirat schlägt ein Arten- und Biodiversitätskonzept vor, an dem das Umweltamt (mit Stadtforst), das Grünflächenamt, die Sport- und Freizeitbetriebe, die Friedhöfe und die Entwässungsbetriebe etc. beteiligt werden. Die Landwirtschaft, der Beirat und die Naturschutzverbände sollten ebenfalls miteinbezogen werden. Die städtischen Liegenschaften können hierfür vorrangig genutzt werden. Pachtverträge sind entsprechend anzupassen. Mögliche Ertragsausfälle sollten den Landwirten ggf. ersetzt werden.

2. Pflege- und Entwicklungskonzept

Für die Pflege der Festsetzungen im Landschaftsplan durch das Umweltamt und städtischer Grünflächen durch das Grünflächenamt (u.a. „Grüner Ring“ um das Westfalenhüttengelände) ist ein erhöhter Aufwand für Sachmittel und Personal erforderlich. Um eine effektive und qualifizierte Pflege dieser Flächen sicherzustellen, schlägt der Beirat eine Zusammenführung der mit der Grünpflege betrauten Ämter in einem eigenen Dezernat vor. Hilfsweise könnte ein übergreifender Personalpool und ein gemeinsamer Gerätepark geschaffen werden (Umweltamt, Grünflächenamt, Sport- und Freizeitbetriebe, Friedhöfe, Entwässerung etc.). Beispiel „Pflege von Obstbäumen“: Hier könnten das Personal unabhängig vom Standort der Obstbäume auf Streuobstwiesen, Parks und Straßenrändern qualifiziert und dadurch Synergieeffekte genutzt werden. Hierbei können die Erfahrungen der Biologischen Station, u.a. im Kreis Unna genutzt werden. 

Darüber hinaus regt der Beirat die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes gemäß § 3 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz an:

Mit der Ausführung landschaftspflegerischer und -gestalterischer Maßnahmen sollen die zuständigen Behörden nach Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (Landschaftspflegeverbände), anerkannte Naturschutzvereinigungen oder Träger von Naturparken beauftragen.

3. Maßnahmen zur Vernetzung der ökologischen Kernzonen

Zur Vernetzung der Naturschutzgebiete als ökologische Kernzonen sollten neben Anpflanzungen und der Anlage herbizidfreier Ackerrandstreifen geprüft werden, ob wenig befahrene Straßen und Wege im Freiraum für den Kfz-Verkehr gesperrt werden können, wie dies erfolgreich z.B. bei der Eichwaldstraße, Aplerbecker Waldstraße und Höfkerstraße realisiert wurde. Die Zuständigkeit liegt bei den Bezirksvertretungen, denen der Beirat seine Mitarbeit anbietet. Weitere Maßnahmen wie die Einrichtung von Grünbrücken und Amphibientunnel sind zu prüfen.

4. Überarbeitung der ökologischen Waldpflegegrundsätze

Bezüglich des Naturschutzes im Wald regt der Beirat die Novellierung der „Ökologischen Waldpflegegrundsätze“ aus dem Jahr 1993 an. Ziel sollte eine Erhöhung des Altholzanteils, die Ausweitung des Anteils forstlich nicht genutzter Naturwaldzellen von 5 auf 10 Prozent sowie die Einführung bodenschonender Holzernteverfahren (Einsatz von Winden und Rückepferden) insbesondere in den Naturschutzgebieten sein.

5. Ausschilderung der Naturschutzgebiete

Die bisher üblichen Erläuterungsschilder zu den Ver- und Geboten unter den NSG-Schildern sollten an den Hauptwegen wieder angebracht werden. Hierbei könnten die Schilder des Kreises Unna als Muster verwendet werden. Die zugelassenen Wege im Wald der NSGs sollten mit Piktogrammen gekennzeichnet werden. An den Eingängen zum Wald sollte ein Übersichtsplan mit den Wegen aufgestellt werden.

6. Anpassung des Flächennutzungsplans

Der Beirat bittet den Rat, nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan (z.B. Gewerbegebiete Buddenacker und Groppenbruch, Nordteil der Wohnbaufläche Wickede-West) als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen und als LSG bzw. NSG auszuweisen. Dies gilt auch für die Fläche zwischen Bolmke und Stockumer Straße (Darstellung „Kleingartenanlage“), die nach dem Wunsch der Bezirksvertretung Hombruch als Landschaftsschutzgebiet dargestellt werden soll.

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.06.2020:

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ und die Ausführungen der Vorlage des Umweltamtes wird hingewiesen. Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt Herrn Dr. Rath, Leiter des städtischen Umweltamtes. Er bittet ihn, den Mitgliedern der BV eine Einführung zum neuen Landschaftsplan zu geben und anschließend Fragen zu beantworten.

Herr Dr. Rath erläutert ausführlich den Werdegang des neuen Landschaftsplanes. Es sei ein Gemeinschaftswerk, in dem viel Zeit und Arbeit und intensive kommunikative Prozesse steckten. Dabei seien Kompromisse zwischen den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes und den Interessen von Nutzerinnen und Nutzern erforderlich gewesen. Lösungen seien gemeinsam gefunden worden.

Ausführlich geht er auf die zentralen Themen des Landschaftsschutzes ein, u. a. auf die  Festlegung der Schutzgebiete, die jagdlichen Festsetzungen, die Festsetzung der landwirtschaftlichen Nutzung, Schutzgebietsfestsetzungen, den Geltungsbereich, die Hundeanleinpflicht in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen und die Festsetzung zur Entwicklung der Pflege von Flächen sowie Pflanzmaßnahmen.

Vorgesehen sei im Planbereich des vorliegenden Landschaftsplanes Dortmund die Ausweisung von:

35 Naturschutzgebieten auf 2.706 ha

48 Landschaftsschutzgebieten auf 8.584,5 ha

76 Naturdenkmalen

139 geschützten Landschaftsbestandteilen auf 266,9 ha

Der Anteil der geschützten Teile von Natur und Landschaft erhöht sich von aktuell 39,6 % auf künftig 41,18 % der Fläche des Stadtgebietes. Der Anteil der besonders schutzwürdigen Gebiete, also der Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile, beträgt dabei 10.59 %

In der Diskussion geht er ausführlich auf folgende Fragen des Gremiums ein:

· Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten.

Die unterschiedliche Handhabung der Anleinpflicht in Wäldern bzw. anderen Flächen in Naturschutzgebieten erkläre sich damit, dass in Wäldern das Landesforstgesetz gelte und auf Flächen außerhalb des Waldes die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund.

Die Mitglieder der BV bemängeln, dass Hundebesitzer sich nicht daran hielten. Kein Hund bliebe auf den Wegen. Eine grundsätzliche Anleinpflicht sei zielführender.

Herr Dr. Rath weist darauf hin, dass sich die Anleinpflicht nach bestehendem Recht richte. Sollten jetzt noch Änderungen seitens des Rates der Stadt Dortmund beschlossen werden, die im Verlauf des bisherigen langandauernden Verfahrens nicht öffentlich kommuniziert wurden, führe dies zwangsläufig zu einem Satzungsbeschluss mit Verfahrensfehlern. Dieser sei angreifbar. Für die Satzung des Landschaftsplans seien deshalb einige Anregungen und Bedenken zurückgestellt worden, die aber zukünftig in einer Fortschreibung des Landschaftsplanes aufgegriffen werden sollen. Dies könnte perspektivisch auch auf die generelle Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten zutreffen.

Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, erklärt, dass das Anleinen von Hunden in Naturschutzgebieten perspektivisch gesehen vorgeschrieben werden sollte. Sie schlägt vor, dass die Bezirksvertretung dem Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, dies in einer nächsten Fortschreibung des Planes zu beschließen.

  

· Anlage 2, Tabelle B, S. 110 - P-75-01

Bisher hätte gegolten, dass auf dem ehemaligen 18,5 ha großen Zechengelände der Zeche Kaiser Friederich grundsätzlich aus Naturschutzgründen keine Aktionen durchgeführt, bzw. der Reiterhof sich nicht ausweiten durfte. Bedeute dies, dass das LSG L 34 südlich der Straße Am Rüggen zurückgenommen wird? Für den Bereich der Brachfläche im LSG L 34 werde eine Unberührtheitsklausel formuliert, die bestimmte Nutzungen (Zelten, Feuer, etc.) ermögliche. Was bedeutet dies?

Herr Dr. Rath erklärt, dass im Satzungsplan der dortige Reiterhof aus dem im Vorentwurf  räumlich noch weiter gefassten Landschaftsschutzgebiet herausgenommen worden sei, damit sich der Reiterhof in kleinen Bereichen, z. B. für Jugendliche und Kinder mit kleinen Anbauten, entwickeln könne. Eine Eventhalle zähle jedoch nicht dazu. Auf der Brachfläche dürfen kleine Zelte errichtet und Lagerfeuer entzündet werden.

· Anlage 3, Tabelle C:

Allgemeiner Wunsch der BV-Hombruch und der TU Dortmund sei es, die Universitätsstraße an die Marie-Curie Allee anzuschließen.

TÖB - 08-02 S. 23

In der Stellungnahme der Verwaltung entstehe der Eindruck, dass dies durch den neuen Landschaftsplan unterbunden werde.

Herr Dr. Rath erklärt, dass dort der B-Plan Hom 240 existiere. Der Landschaftsplan habe dessen Festsetzungen zu berücksichtigen und greife die aktuellen Gegebenheiten auf. Grundlage für Ziele und Festsetzungen des Landschaftsplanes sei immer auch der Flächennutzungsplan. Sollten sich städtebauliche Zielsetzungen ändern, träte der Landschaftsplan in seinen Festsetzungen zurück. Eine Anbindung der Marie-Curie Allee an die Universitätsstraße könne der neue Landschaftsplan nicht verhindern und sei damit, bei entsprechender Beschlusslage, weiterhin möglich.

· Herr Bezirksbürgermeister Semmler weist auf den schlechten Zustand der Wege in der

Bolmke hin.

Herr Dr. Rath erklärt, dass die Bolmke aufgrund von Bergbauschäden und Kampfmittelfunden kein einfaches Thema sei. Mittel für den Wegebau stünden im Umweltamt nur in geringer Höhe zur Verfügung.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler bedankt sich bei Herrn Dr. Rath für die ausführliche Berichterstattung.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 21.04.2020 und die Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.1 der Sitzung vom 03.06.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Folgender Zusatz soll berücksichtigt werden:

Zusatz:

Das grundsätzliche Anleinen von Hunden in Naturschutzgebieten soll perspektivisch bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes berücksichtigt werden.

Hierzu liegt vorà Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 09.06.2020:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt mit 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Einzelmitglied Bürgerliste, Einzelmitglied Die Linke) bei 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) und 1 Enthaltung (Mitglied CDU-Fraktion) die vom Beirat in seinen Beschlüssen vom 13.4.2015 (Vorentwurf), 28.11.2017 (1. Offenlage) und 10.4.2019 (2. Offenlage) vorgetragenen Anregungen zu berücksichtigen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig und mit o. g. Ergänzung den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.

AUSW, 10.06.2020:

 Herr Rm Münch stellt folgenden mündlichen Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt, dass die ursprünglich, von der Verwaltung im Verfahren geplante Größe der Naturschutzgebiete: An der Panne, Auf dem Brinck und Rombergholz als Satzungsbeschluss gefasst wird.

Dieser Antrag wird vom Ausschuss einstimmig abgelehnt.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlage heute wie vorgelegt zustimmen werde.

Außerdem bittet er die Veraltung darum, den Dialog zu den Mountainbikern (z.B. über die hierzu bestehende Initiative der Bezirksvertretung Hörde) zu suchen, damit für deren Sport möglichst eine offizielle „Piste“ realisiert werden könne.

Herr sB Tietz verdeutlicht, dass seine Fraktion der Vorlage heute inkl. der Empfehlung des BuNB beschließen wolle. Das bedeute, dass im weiteren Vorgehen die Verwaltung Vorbereitungen treffe und Prüfungen vorsehe, um die Umsetzung des Landschaftplanes voranzubringen. Außerdem gehöre für seine Fraktion auch das Thema Anleinpflicht von Hunden ( generelle Anleinpflicht in Naturschutzgebieten ) dazu. Man würde gerne beantragen, den Landschaftsplan in diesem Punkt nochmal zu ändern .Dies würde aber voraussetzen, dass hierfür keine nochmalige Offenlage erforderlich werde. 

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Allerdings wolle man ebenfalls den Punkt „Anleinpflicht“ zum Antrag erheben.

Frau Rm Lührs erklärt ausführlich, dass man den vorgelegten Satzungsbeschluss befürworte. Darüber hinaus befürworte man ebenfalls eine ein gute Lösung für die Mountainbiker und wünsche sich eine einheitliche Regelung zum Thema „Anleinpflicht“.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Verwaltung einen rechtssicheren Plan haben und diesen daher jetzt zum Abschluss bringen wolle. Was man danach in Form von Änderungsanträgen realisieren wolle, könne dann Gegenstand separater Änderungsverfahren sein. Man werde ohnehin den Landschaftsplan in den nächsten 20 Jahren noch häufig an aktuelle Dinge anpassen müssen. In diesem Zuge könnten dann die heute diskutierten Änderungswünsche, wie z. B die mehrfach erwähnte „Hundeanleinpflicht“ mit berücksichtigt werden, soweit es hierfür eine politische Mehrheit gäbe. Weiter teilt er mit, dass die Verwaltung die Eingaben, die nach der heutigen Ausschusssitzung noch zur Ratssitzung durch andere Bezirksvertretungen vorgelegt würden, in die Ratssitzung am 18.06.2020 einbringen werde, so dass die jetzt noch fehlenden Gremienbeschlüsse entsprechend berücksichtig würden.  

Herr sB Tietz führt hiernach an, dass der Wunsch seiner Fraktion nach einer generellen Hundeanleinpflicht Naturschutzgebieten hiermit als flankierende Maßnahme und somit heute als Prüfauftrag zu verstehen sei.

Herr Dr. Rath signalisiert, dass die Verwaltung das Thema „Anleinpflicht“ mitnehmen und nach dem Satzungsbeschluss durch den Rat genau beobachten und entsprechend darauf reagieren werde. Alle anderen Anregungen könne man als flankierende Maßnahmen neben dem Landschaftsplan auf den Weg bringen, soweit die personellen und finanziellen Voraussetzungen gegeben seien.

In Kenntnis der mündlichen Ausführungen der Verwaltung , der o. a. Empfehlungen des BuNB sowie der Bezirksvertretungen Hombruch und Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV NRW S. 934 / SGV NRW 791) sowie den §§ 15 und 16 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


IV. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


V. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW sowie § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW.


VI. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt.

VII. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.


VIII. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 09.06.2020 vor:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Leidag, CDU) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:


IX. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV NRW S. 934 / SGV NRW 791) sowie den §§ 15 und 16 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).
X. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
XI. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
XII. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
XIII. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW sowie § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW.
XIV. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt.
XV. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.
XVI. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.

Zusatz:

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Leidag, CDU) – folgenden Zusatz:

Die Bezirksvertretung Eving bekräftigt ihren Beschluss vom 22.02.2019 und lehnt eine Reduzierung der Naturschutzgebietsfläche in ihrem Stadtbezirk ab.

Sie empfiehlt dem Rat der Stadt, die maximale Größe des Naturschutzgebietes „Auf dem Brink“ zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt zudem eine Anleinpflicht für Hunde in den Naturschutzgebieten in ihrem Stadtbezirk, da diese zunehmend durch freilaufende Hunde, die in Gewässern Amphibienlaich zertreten, Wasservögel und Rehkitze jagen, geschädigt werden.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 16.06.2020 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost regt an, dass bei Fortschreibung des Landschaftsplans perspektivisch das grundsätzliche Anleinen von Hunden berücksichtigt wird (Eingabe TOP 4.4).

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (2), der CDU-Fraktion (3), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion Die Linke & Piraten (2) und Herrn Marcinkowski (parteilos) gegen die Stimme der Fraktion FDP/KE (2) und Herrn Hartleif (CDU-Fraktion) bei Enthaltung von Herrn Warnsdorf (CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss unter Berücksichtigung der o. g. Ergänzung zu fassen:

Beschluss
XVII. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV NRW S. 934 / SGV NRW 791) sowie den §§ 15 und 16 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).


XVIII. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


XIX. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


XX. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


XXI. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW sowie § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW.


XXII. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt.

XXIII. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 17.06.2020 vor:


zu TOP 11.1.10
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 17243-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, Die Rechte), den folgenden Beschluss zu fassen und erweitert die Empfehlung um den unten aufgeführten Zusatzantrag:


I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV NRW S. 934 / SGV NRW 791) sowie den §§ 15 und 16 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


IV. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


V. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW sowie § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW.


VI. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt.

VII. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.


VIII. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Eker- Bündnis90/Die Grünen) und einer Enthaltung (Herr Brück – Die Rechte) folgenden geneinsamen Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zum TOP 11.1.10 Landschaftsplan Dortmund (Satzung):

1) Die Fraktionen fordern, dass im Landschaftsplan für den Stadtbezirk Huckarde im Ortsteil Deusen ebenso wie im Ortsteil Wischlingen, hier konkret am Wischlinger Weg Flächen für Wohnbebauung vorgehalten werden. Bzgl. der Fläche am Wischlinger Weg ist auch eine eventuell zu errichtende Kita zu berücksichtigen.

Bzgl. Deusen sollen auch Flächen für infrastrukturelle nicht gewerbliche Nutzung und ein Einzelhändler berücksichtigt werden.

2) Ferner bitten die Fraktionen in der nächsten Sitzung um einen / mehrere Referenten, die in der Bezirksvertretung den Landschaftsplan Dortmund auf den Stadtbezirk herunterbrechen und erläutern.

Begründung:

1) Die Begründungen sind vielschichtig. Der Stadtbezirk Huckarde verfügt über aktuell wenige Flächen, die für Wohnbebauung genutzt werden können, hier bedarf es dringend einer Ausweitung der Flächen für innovative Wohnkonzepte über den Landschaftsplan. Weitere Argumente erfolgen mündlich.

2) eine derartig umfangreiche Vorlage, neben vielen anderen wichtigen Belangen des Bezirkes verdient besondere Beachtung – dieses ist in dem Umfang, mitunter in der kürze der Zeit, nicht machbar.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 17.06.2020 vor:


zu TOP 11.1
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 17243-20)

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West spricht den Vorlagenerstellern besonderen Dank für die gute Arbeit und die gute Beteiligung im Vorfeld aus.

Der Zusatz der Bezirksvertretung Innenstadt-West  zur Hundeanleinpflicht auf Antrag der Fraktion Die Linke wurde mit 12 Ja Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piratenpartei) gegen 5 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) aufgenommen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


IX. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV NRW S. 934 / SGV NRW 791) sowie den §§ 15 und 16 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).


X. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


XI. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


XII. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


XIII. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW sowie § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW.


XIV. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt.

XV. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.


XVI. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.

Zusatz Bezirksvertretung Innenstadt-West:

Das grundsätzliche Anleinen von Hunden in Naturschutzgebieten soll perspektivisch bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes berücksichtigt werden

Rm Naumann bittet darum diese Vorlage von besonderer Bedeutung in die nächste Ratsperiode zu verschieben, da die Grundlagen auf denen der Landschaftsplan basiere überholt seien.

Rm Münch (FBI) signalisiert seine Zustimmung für den Landschaftsplan, den er für gut halte. Er kritisiert, dass die Bezirksvertretungen früher hätten involviert werden müssen. Die durch das Versäumen nun vorliegenden Änderungswünsche müssten in einer Nachtragssatzung enden, die im AUSW zu behandeln sei. Hierzu stellt Rm Münch folgenden Antrag:

Die Verwaltung möge zeitnah die Anregungen der Bezirksvertretungen auf Widerherstellung des ursprünglich geplanten Naturschutzgebietes Rombergholz, auf die ursprüngliche Größe des Naturschutzgebietes Auf dem Brink und auf die Erweiterung des Naturschutzgebietes Auf der Panne, zügig umsetzen.

Rm Lührs (SPD) erklärt, dass dieser Landschaftsplan eine Mammutaufgabe für diese Wahlperiode gewesen sei. Es sei gelungen drei Landschaftspläne - die 30 Jahre alt sind - unter Berücksichtigung der vielen Beteiligten mit der Überschrift „Biologische Vielfalt“, unter einen Hut zu bringen. Daher möchte sie an dieser Stelle der Verwaltung für die Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe danken.

Rm Waßmann (CDU) gibt für seine Fraktion an, den Landschaftsplan heute in der Fassung des AUSW beschließen zu wollen. Im anstehenden Änderungsverfahren könne man dann sehen, in welcher Weise die Ideen der BV’en und anderer Anreger unterzubekommen seien. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorlage und bekräftigt, dass es sich um ein faires und transparentes Verfahren gehandelt habe.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) berichtet, dass seine Fraktion den Landschaftsplan auf den Weg bringen wolle. Es sei nun eine der wesentlichen Aufgaben, die Verwaltung in Bezug auf die Umsetzung des Landschaftsplanes handlungsfähig zu machen und außerdem die Punkte nachzuarbeiten die jetzt eventuell noch strittig seien.

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) bringt vor, dass die Diskussion im AUSW gezeigt habe, dass der Plan kein abgeschlossenes Werk sei, sondern nach Beschluss mit Leben gefüllt werden müsse. Auch seine Fraktion wolle der Vorlage in der Form des AUSW zustimmen.

StR Wilde erläutert die einzelnen Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen. Diese würden auch Gegenstand des Änderungsverfahrens. Er macht deutlich, dass es ein völlig normaler Vorgang sei Pläne zu ändern. Man rede hier von einem Landschaftsplan der als Grundlage für die nächsten 20 Jahre diene, für die man eine Perspektive brauche und um nun die nächsten Schritte für den Freiraum einleiten zu können.

Der oben angegebene, mündlich durch Rm Münch (FBI) gestellte Antrag, wird mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch und der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI), bei Enthaltung des Rm Naumann, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10.06.2020, folgenden Beschluss:


XVII. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV NRW S. 934 / SGV NRW 791) sowie den §§ 15 und 16 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).


XVIII. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


XIX. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


XX. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung -  wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


XXI. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlagen:

§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW sowie § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW.


XXII. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt.

XXIII. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.


XXIV. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.


zu TOP 3.26
Dorstfeld: Grundsatzbeschluss Aufwertung Wilhelmplatz

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17073-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 17.06.2020 vor:

Der Rat der Stadt begrüßt die Verwaltungsvorlage und teilt das grundsätzliche Ziel, den Wilhelmplatz aufzuwerten und zu einem attraktiven Stadtteilmittelpunkt zu machen. Während die Planungen für Kinder und Familien erste, sinnvolle Schritte enthalten (sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet wird), bleibt die Gestaltung des nördlichen Teils des Platzes weitestgehend offen. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, das Menschen aus dem Stadtteil weiter zum Verweilen einlädt und den Wilhelmplatz als Ort der Begegnung aufwertet - natürlich mit einer ausreichenden Zahl an Sitzgelegenheiten.

Rm Brück erläutert den Antrag der Gruppe, für den er um Zustimmung wirbt.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte, folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die Aufwertung des Wilhelmplatzes (zur Steigerung der Aufenthaltsqualität) im Grundsatz und beauftragt das Grünflächenamt (StA 63) mit der Planung (bis ein- schließlich zur Leistungsphase 4 HOAI);
dabei entstehen externe Planungskosten in Höhe von ca. 10.000 €,

2. die Übertragung des späteren Ausführungsbeschlusses in die Zuständigkeiten des
Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und der Bezirksvertretung Innenstadt West.

zu TOP 3.27
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17175-20)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.06.2020 vor:


Hierzu liegt vorà Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17175-20-E2):
….die Fraktion Bündnis 90 /Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage „Grüner Ring Westfalenhütte“:
1. Die Flächen zur Naherholung und die Flächen für den Naturschutz im Norden des „Grünen Rings“ werden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Zäune) voneinander getrennt, um insbesondere die geplanten Laichgewässer und die bodenbrütenden Vogelarten vor störender Nutzung (Spaziergänger mit Hunden, Mountainbiker) zu schützen.
Der Erhalt der Population gefährdeter Arten
– und damit die Wirksamkeit der Maßnahmen – wird regelmäßig überprüft. Der AUSW ist über die Ergebnisse jährlich zu informieren.
2. Im weiteren Verfahren werden die für die zukünftige Betreuung und Pflege der Grünflächen im „Grünen Ring und für ein Biotopmanagement benötigten personellen Ressourcen dargestellt.
Begründung:                          
Ggf. mündlich

AUSW, 10.06.2020:

Herr sB Tietz begrüßt für seine Fraktion die Vorlage, begründet mündlich den o. a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Waßmann merkt an, dass seine Fraktion heute der Vorlage beitreten werde.

Zu Punkt 2 des o.a. Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen weist er auf die bereits geführten Diskussionen über zusätzlichen Personalbedarf des Umweltamtes insgesamt für seine Aufgaben hin. Insofern sei eine heutige Zustimmung zum Antrag nicht als „Freibrief“ für eine „Zahl X“ an zusätzlichem Personal zu verstehen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den o. a Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17175-20-E2) einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD).

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe von Planungsleistungen (Freianlagenplanung gemäß HOAI sowie Durchführung von Beteiligungsformaten) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rd. 2,52 Mio. € brutto in den Haushaltsjahren 2021 bis 2028 zur Konkretisierung der Planung sowie zur Konkretisierung der Baukosten für die Beantragung von Städtebaufördermitteln.


Ergänzung
1. Die Flächen zur Naherholung und die Flächen für den Naturschutz im Norden des „Grünen Rings“ werden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Zäune) voneinander getrennt, um insbesondere die geplanten Laichgewässer und die bodenbrütenden Vogelarten vor störender Nutzung (Spaziergänger mit Hunden, Mountainbiker) zu schützen.
Der Erhalt der Population gefährdeter Arten – und damit die Wirksamkeit der Maßnahmen – wird regelmäßig überprüft. Der AUSW ist über die Ergebnisse jährlich zu informieren.

2. Im weiteren Verfahren werden die für die zukünftige Betreuung und Pflege der Grünflächen im „Grünen Ring und für ein Biotopmanagement benötigten personellen Ressourcen dargestellt

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.06.2020, folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe von Planungsleistungen (Freianlagenplanung gemäß HOAI sowie Durchführung von Beteiligungsformaten) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rd. 2,52 Mio. € brutto in den Haushaltsjahren 2021 bis 2028 zur Konkretisierung der Planung sowie zur Konkretisierung der Baukosten für die Beantragung von Städtebaufördermitteln.

Ergänzung

1. Die Flächen zur Naherholung und die Flächen für den Naturschutz im Norden des „Grünen Rings“ werden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Zäune) voneinander getrennt, um insbesondere die geplanten Laichgewässer und die bodenbrütenden Vogelarten vor störender Nutzung (Spaziergänger mit Hunden, Mountainbiker) zu schützen.
Der Erhalt der Population gefährdeter Arten – und damit die Wirksamkeit der Maßnahmen – wird regelmäßig überprüft. Der AUSW ist über die Ergebnisse jährlich zu informieren.

2. Im weiteren Verfahren werden die für die zukünftige Betreuung und Pflege der Grünflächen im „Grünen Ring und für ein Biotopmanagement benötigten personellen Ressourcen dargestellt


zu TOP 3.28
Wanderungsmotivuntersuchung Dortmund

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17434-20)


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Ergebnisbericht „Wohnen in Dortmund und der Region – eine Wanderungsmotivuntersuchung“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.29
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund

Beschluss

(Drucksache Nr.: 16888-20)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.06.2020 vor:

Hierzu liegt vorà Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 28.04.2020:

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes merkt Ratsmitglied Detlef Münch (FBI) an, dass nach seiner Auffassung der Stadtbezirk DO-Hombruch fahrradmäßig an den Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“ angeschlossen werden sollte. Zurzeit  bestünden zwei Verbindungslücken auf der Radwegeverbindung Rüpingsweg: von der Palmweide zum Emscherweg und der nicht optimale Zugang für den Radverkehr auf die Schnettkerbrücke in DO-Schönau. Diese beiden Lücken sollten geschlossen werden.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Amtes für Stadterneuerung vom 31.03.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die Bezirksvertretung bittet, die oben aufgeführte Anmerkung zu berücksichtigen.

Hierzu liegt vorà Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde 13.05.2020;


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, Die Rechte), dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, Die Rechte) folgenden Zusatzantrag der CDU Fraktion:

Die Verwaltung möge prüfen, ob ein Baumwipfelpfad in der Nähe des

Brückenensembles möglich ist. Die Planung möge nachhaltig erfolgen und die

Benutzungsgebühr soll an der Kokerei-Eingangskasse entrichtet werden. Die Thematik

ist einerseits, wie bei derartigen Objekten üblich, die ortsansässige Fauna und Flora.

Jedoch hier zusätzlich die Industriehistorie und das Brückenensemble, gleichzeitig

ebenfalls mit einem Hinweis auf die Zwangsarbeiterlager.

Begründung:

Da aus Kostengründen der Propeller entfallen ist, wäre dies eine nachhaltige

Entwicklung.

Als Muster, auch für die Kassensystematik, dient der Baumwipfelpfad am südlichen

Ufer des Edersees in Nordhessen.

Hierzu liegt vorà Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün 26.05.2020:

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 28.04.2020 (siehe oben)

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 13.05.2020 (sieh oben)

                                                                                                            

ABVG 26.05.2020:

Herr Herkelmann stellt folgenden Antrag: „Der Baumwipfelpfad soll barrierefrei sein.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesen Antrag einstimmig zu.

Herr Rm Berndsen erhebt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit des Herrn Rm Münch sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde zum Antrag.

Herr Rm Mader gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit Ausnahme der Anmerkung des Herrn Rm Münch zustimme.

Unter Einbeziehung des Antrages des Herrn Herkelmann und der beiden o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

hierzu liegt vorà Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat begrüßt grundsätzlich das Konzept der IGA 2027 als Aufwertung für den Emscherbereich nordwärts und bezieht sich dabei auf seinen Beschluss vom 20.11.2019.

Die IGA 2027 bietet eine große Chance, innovativ Biodiversität, Artenschutz und Nachhaltigkeit in Dortmund in Zeiten von Klimawandel und Artensterben zu verwirklichen. Die IGA könnte so zu einem Vorzeigeprojekt für die Integration zwischen Siedlungs- und Gewerbegrün und Biotopen im Außenbereich werden.

Dies ist allerdings in der Umsetzungsmachbarkeitsstudie bisher wenig erkennbar. Stattdessen werden z.T. Konzepte verfolgt, die inzwischen überholt sind. Dass es auch anders geht, zeigte u.a. die Landesgartenschau 2017 in Bad Lippspringe.

Vorbild kann auch der Phoenix-See sein, wo die Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben, Naherholung, Klimaanpassung sowie Schaffung von Wohnraum für den Menschen und Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten berücksichtigt wurden. Teile der Wege am Nordufer des Sees wurden zur Vermeidung von Störungen für die Öffentlichkeit gesperrt.

Aus Sicht des Beirates ist der Erhalt wertvoller Biotope der Industrienatur sehr wichtig. Diese dürfen nicht von Gartenbereichen oder Waldanpflanzungen überplant werden.

Der Bereich der renaturierten Emscher, der ein wichtiger Teil des Biotopverbundes ist, darf durch bauliche Maßnahmen nicht negativ beeinflusst werden.

Zudem muss der Artenschutz im Rahmen der Planung beachtet werden. Vorhandene Rückzugsräume für besonders geschützte bzw. streng geschützte Arten dürfen nicht geplanten Freizeiträumen zum Opfer fallen.

Als nicht ausgereift sieht der Beirat das bisher vorgestellte Mobititätskonzept zwischen den Städten an. Hier müssen bis 2027 kreative Lösungen entwickelt werden, in denen die geplante Verkehrswende deutlich wird. Die Schaffung großer temporärer Parkplatzflächen sollte zur IGA-Eröffnung nicht mehr zeitgemäß sein.

Ergänzend spricht der Beirat folgende Empfehlungen aus:


Ø Vor sämtliche größeren geplanten Eingriffen, z.B. für den Zukunftsgarten „Emscher    nordwärts“ sind Artenschutzgutachten sind zu erstellen.


Ø Die Planung muss intensiv durch die Untere Naturschutzbehörde begleitet werden. Hierfür sind entsprechende personelle Ressourcen zu schaffen


Ø Da sich die Auswirkungen des Klimawandels bis 2017 deutlich verstärken werden, muss dies entsprechend berücksichtigt werden.

Ø Das Biotop-Verbundsystem der Emscher mit den Zuflüssen sollte als Rückgrat für die Entwicklung genutzt werde. Es sollte erhalten und ausgebaut werden. Der Emscherabschnitt zwischen Hafen und Ellinghausen gilt als „Hotspot“ mit großer Artenvielfalt.


Ø Grundsätzlich sollten auch kleinere vernässte oder sumpfige Flächen im Siedlungsgebiet, z. B. im Bereich des ehemaligen HSP-Geländes, in Hinblick auf die klimatische Entwicklung als Retentionspotenzial und Versickerungsfläche für Niederschlagswasser geschützt bleiben – Bsp. Klimainsel in Dorstfeld.


Ø Der Emscherweg sollte als zentrale regionale Wegeverbindung möglichst durchgängig mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut werden und als gewässerbegleitender Weg nur einseitig geführt werden, um nicht beide Uferbereiche zu beeinträchtigen.


Ø Bei der Überplanung des Kokereigeländes „Hansa“ sollte das historische, denkmalgeschützte Emscherpumphaus mit einbezogen werden. Die Wasserbecken der Kokerei Hansa müssen wieder naturnah gestaltet werden, um den Amphibien und Libellen ihren Lebensraum zurückzugeben. Die eingesetzten Koikarpfen sind zu entfernen.

Ø Brückenbauwerk "Haldensprung“: Als Alternative zur geplanten Wegführung vom Kokereigelände zum Deusenberg, die über eine neu zu bauende Brücke „Haldensprung“ über die vielbefahrene Bundesbahngleisanlage vorgesehen ist, sollte der Weg über die Lindberghstraße, unter der vorhandenen Brücke zum Deusenberg führen. Empfehlenswert wäre es, den Weg als Insekten- und/oder Schmetterlings-lehrpfad zu gestalten. Der Beirat spricht sich gegen das Brückbauwerk aus, da es zu einer Beunruhigung der Rückzugsorte am Deusenberg führen würde.


Ø Deusenberg mit Westflanke: Auf dem Deusenberg brüten die sehr selten gewordenen Feldlerchen und Wiesenpieper. Zur Verdeutlichung: 2018 wurden in Dortmund nur noch 27 Brutpaare der Feldlerche registriert. Der Wiesenpieper tauchte nur mit 7 registrierten Brutpaaren auf und ist in Dortmund vom Aussterben bedroht. Der Deusenberg wird von Zug- und Wintervögeln als Brutplatz und Nahrungsquelle angeflogen. Im Frühling und Sommer dient er vielen seltenen Schmetterlingen (u. a. dem Schwalbenschwanz) zum „Hilltopping“ (als Treffpunkt für den Paarungstanz), anschließend werden die Eier an die Futterpflanzen geklebt. Unter diesen Gesichtspunkten sollte sich die Vegetation weiterhin entwickeln können und gefördert werden. Zurzeit werden Teile des Deusenbergs von Schafen beweidet und gemäht.


Ø Ziel sollte hier eine behutsame Aufwertung sein, ohne die bestehenden Verhältnisse zu beeinträchtigen. Die Freizeitnutzung muss im Einklang mit dem Artenschutz und Biodiversität stehen. Aktuell gibt es kaum Störung des Gebietes östlich des Deusenbergs, daher sollte bei der Planung der Wegeführung und Entwicklung von Angeboten/Attraktionen hier Rücksicht genommen werden.
Im Konzept zur Lenkung der Besucherströme sollten, z.B. attraktive Aussichtspunkten über zentrale Hauptwege angesteuert werden und im Zuge dessen, ein kleinteiliges Netz aus Nebenwegen vermieden werden (Bsp.: Beversee in Bergkamen).

hierzu liegt vorà Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 26.05.2020 vor (siehe oben).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.

AUSW, 10.06.2020:

Herr Rm Gebel schlägt vor, den heutigen Beschluss auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu fassen.

Herr sB Tietz befürwortet dies und regt zusätzlich an, dass auch die Anregungen des BuNB mit in den weiteren Prozess einfließen sollten, mit Ausnahme des Themas Brückenbauwerk „Haldensprung“. Er glaube, dass es sich hierbei um ein „High-Light“ des Gesamtprojektes handele, an dem man besser festhalten sollte.

Herr Wilde bestätigt, dass die Verwaltung die Anregungen aus dem BuNB in den weiteren Prozess einfließen lasse und bekräftigt nochmal die vorherige Aussage des Herrn s B Tietz zum Brückenbauwerk „Haldensprung“.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) der Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und damit der o.a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

a) nimmt die Umsetzungsmachbarkeitsstudie zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.

b) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Umsetzungsmachbarkeitsstudie, Teilmaßnahmen des Projekts „Emscher nordwärts“ zur Festbetragsförderung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden.

Der Baumwipfelpfad soll barrierefrei sein


zu TOP 3.30
Stadterneuerung
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verlängerung des Stadtteilmanagements

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17289-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt innerhalb des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde“ die Verlängerung der Teilprojekte Stadtteilmanagement, Eigentümerberatung und –aktivierung und Sanierungsträger (zusammengefasst als Stadtteilmanagement) um zwei Jahre, bis zum 31.12.2022. Die Gesamtaufwendungen für die Dauer dieses Stadtteilmanagements (01.06.2015 bis 31.12.2022 mit Abschlussarbeiten in 2023) reduzieren sich von ursprünglich 2.163.000,00€ auf 2.050.000,00 €.

zu TOP 3.31
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement ab 11.2020

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17314-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- Die Verlängerung des Quartiersmanagements Nordstadt um 26 Monate bis zum 31.12.2022. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum
des Quartiersmanagements Nordstadt betragen insgesamt 759.000 €.

- Die Fortführung des Quartiersfonds Nordstadt gemäß den Förderrichtlinien (siehe Beschluss DS. Nr.: 03400-16) bis zum 31.12.2022. Die zuwendungsfähigen Aufwen- dungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersfonds Nordstadt betragen    insgesamt 100.000 €.
Die Aufwendungen beider Maßnahmen betragen insgesamt 859.000 €.
Die Stadterneuerung hat zum Jahresförderprogramm 2020 der Städtebauförderung entsprechende Fördermittel beantragt. Eine Bewilligung mit einer Förderquote von 80 % ist mit der Veröffentlichung des Programms im März 2020 in Aussicht gestellt.
Insgesamt entstehen Erträge in Höhe von 687.200 Euro.

zu TOP 3.32
Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstraße 26“
Hier: Durchführungsbeschluss Abbruch Problemimmobilie Kielstraße 26

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17164-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1) beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung die Beseitigung der „Problemimmobilie Kielstraße 26“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.515.000,00 € zzgl. 70.000,00 € aktivierbarer Eigenleistungen.

2) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung (Leistungsphase 3-8 HOAI) der Gebäudebeseitigung.

3) beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen für die Neubebauung voranzutreiben.

4) beschließt gem. § 85 und § 83 GO NRW die entsprechenden außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2020 zu Lasten der Haushaltsjahre 2021 und 2022. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.


zu TOP 3.33
Städtebauförderprogramm 2021

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17435-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungs-projekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2021 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel.

Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.


zu TOP 3.34
Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung

Beschluss

(Drucksache Nr.: 16523-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt


1. im Grundsatz und vorbehaltlich der Bewilligung von Landes- und Bundesmitteln (Städtebauförderung) den Bau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen
(„SBZ Wichlinghofen“) auf Basis der Vorplanung mit aktualisierten Projektkosten in Höhe von 17.663.000 €  zzgl. der Kosten für den abgeschlossenen Realisierungswettbewerb in Höhe von 128.113 € und zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von ca. 826.000 €, die nicht zahlungswirksam sind.
In den Gesamtkosten in Höhe von ca. 18,62 Mio. € sind Ausstattungs- und Einrichtungs-
kosten (für loses Mobiliar) in Höhe von rund 605.000 € enthalten. Die Maßnahmen-
bausteine Beseitigung der Bestandsgebäude, Neubau der Freianlagen, Neubau des
Bürgerhauses und Neubau der Turn- und Gymnastikhalle sollen über die Städtebau-
förderung mit einer erwarteten Fördersumme in Höhe von insgesamt ca. 6.685.000 € (inkl.
der vorlaufenden Planungen bei einer Förderquote von derzeit 70 % der förderfähigen Kosten) kofinanziert werden.
Der Neubau und die Ausstattung / Einrichtung der Schule sind dagegen nicht förderfähig.
2. die Weiterbeauftragung sämtlicher für den Bau des „SBZ Wichlinghofen“ erforderlichen Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit zahlungswirksamen investiven Planungskosten in Höhe von 1.694.000 € (Leistungsphasen 3 bis 6).
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bildet die sodann vorliegende Kostenberechnung die endgültige Honorargrundlage für die zu erbringenden Grund-leistungen gem. HOAI.

3. die Planung und Umsetzung (Leistungsphasen 3-8) der Auslagerung des von der Baumaßnahme betroffenen Schulbetriebes in ein Ausweichquartier (ehem. Grundschule Loh mit Containerstellung OGS) mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 657.814 €.

zu TOP 3.35
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um eine Fahrzeughalle an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund Löschzug 19

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17185-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 16.06.2020 vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020 vor:

Herr Lieven (SPD-Fraktion) verwies auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom 22.09.2018 (Sitzung vom 09.10.2018, DS-Nr. 12275-18 – Verbesserung des Feuerwehrzugangs vom Parkplatz an der Lütgendortmunder Straße). Darin bittet die BV Lütgendortmund die Verwaltung um Prüfung, wie die Zuwegung zum Gelände der Freiwilligen Feuerwehr (der Weg zwischen dem Parkplatz an der Lütgendortmunder Straße und der Freiwilligen Feuerwehr) verkehrssicher gestaltet werden kann. Es wurde seinerzeit ein Tor installiert ohne dass der Weg verkehrssicher gestaltet wurde. Auf den Antrag der SPD-Fraktion erfolgte keinerlei Antwort (Anmerkung der GF: der Antrag befindet sich immer noch in dem Status „unerledigt“) Anstatt den Weg verkehrssicher zu gestalten, wurde damals einfach ein Zaun gesetzt.

Von daher bittet  die BV Lütgendortmund nun, dass im Zuge der Bauarbeiten die Zuwegung zwischen dem öffentlichen Parkplatz und dem Gelände der Feuerwehr so gestaltet wird, dass der Weg von den Einsatzkräften problemlos und sicher genutzt werden kann, um schnellstmöglich zum Einsatz zu gelangen und nicht erst einen Umweg um das Gelände herum nehmen zu müssen.

Mit diesem Hinweis, empfahl die BV Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 554.326,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 4 ff. HOAI) des Fahrzeughallenneubaus an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, abweichend von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation für Hochbaumaßnahmen, mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses auf Basis der Entwurfsplanung.

3. beschließt gemäß § 85 und § 83 GO NRW die entsprechende außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 19.05.2020 vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund an.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 16.06.2020 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 554.326,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 4 ff. HOAI) des Fahrzeughallenneubaus an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

2.         beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, abweichend von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation für Hochbaumaßnahmen, mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses auf Basis der Entwurfsplanung.

3.         beschließt gemäß § 85 und § 83 GO NRW die entsprechende außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.


zu TOP 3.36
Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn, Aktualisierung des Investitionsvolumens

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17217-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das für den Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 12395-14 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.150.000,00 Euro um 3.060.0000,00 Euro auf 4.210.000,00 zu aktualisieren.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014145 – Überführung Am Remberg – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

bis Haushaltsjahr 2019:                                                                              699.039,06 Euro

Haushaltsjahr 2020:                                                                                            30.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2021:                                                                                 1.950.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022:                                                                                        1.530.960,94 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 39.465,00 Euro.

zu TOP 3.37
Brückenplatte 1 des Brückenbauwerks (BW 766) "Kreuzung Märkische Straße / Ophoff" - Baubeschluss

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17138-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt, die Baumaßnahme „Kreuzung Märkische Straße / Ophoff“ nach einem Stufenkonzept durchzuführen und im ersten Schritt die Brückenplatte 1 des Brückenbauwerks (BW 766)  im Westen des Kreuzungsbereiches mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.560.600,00 Euro grundlegend zu erneuern.

Die Finanzierung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014411 - Märkische Str., Ophoff – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019:                                                                                         231.157,24 Euro
Haushaltsjahr 2020:                                                                                            200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021:                                                                                             500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022:                                                                                            369.442,76 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 8.248,17 Euro.


zu TOP 3.38
Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum

Beschluss

(Drucksache Nr.: 16591-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

a) Der Schulausschuss beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Rates zu b) die Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 630.000,00 Euro. 

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 40 aus der Investitionsfinanzstelle 40N00301001000 – Sanierung Jugendverkehrsschule -  (780 810) mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2020                                                                                               630.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 37.389,33 Euro.


b) Der Rat der Stadt beschließt, die zur Deckung der Maßnahme „Erneuerung der Jugendverkehrsschule“ benötigten Mittel in Höhe von 630.000,00 Euro gemäß § 83 GO NRW aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 - Abrechnungsfähige Maßnahmen -außerplanmäßig haushaltsneutral zu verlagern.

zu TOP 3.39
Rahmenvertrag über konsumtive Leistungen des Betriebsdienstleisters Straßenbeleuchtung als Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag NT1 (B): Beseitigung von Schäden und betriebliche Änderungen; Sachstand Erneuerung Steuerungstechnik

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17215-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Stadt Dortmund zum Abschluss eines Rahmenvertrags über die regelmäßige Erbringung von Leistungen zur Beseitigung von Unfall-, Vandalismusschäden, Schäden durch höhere Gewalt und betriebliche Änderung an Einrichtungen der Straßenbeleuchtung mit dem Konsortium Straßenbeleuchtung Dortmund GbR., kurz StraBelDo (DEW21 und SPIE SAG GmbH).

Der Vertrag soll für die Restlaufzeit des mit der StraBelDo abgeschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrags (SBV) Gültigkeit haben.

Die Finanzierung der konsumtiven Leistungen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus dem Kostenträger 6612022C0002 und dem Sachkonto 522 300 mit folgenden Aufwendungen:

Haushaltsjahre 2020-2024 pro Jahr                                                                         660.000,00 Euro

Gesamt                                                                                                            3.300.000,00 Euro


2. Der Rat nimmt den Sachstand und das weitere Vorgehen zur Umrüstung der Steuerungstechnik in der Straßenbeleuchtung zur Kenntnis.


zu TOP 3.40
Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke:
Sachstandsinformation und Aktualisierung des Planungsvolumens

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17216-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 17.06.2020 vor:

Die Fraktion B90/Die Grünen schlagen folgende Ergänzungen vor:

Die Anschlüsse an die bestehenden Radverkehrswege müssen in die Kalkulation mit aufgenommen und mitbeschlossen werden.

Die Anschlüsse an die bestehenden Radverkehrswege im Osten hinter Dorstfelder Brücke und im Westen hinter Ampelkreuzung Dorstfelder Hellweg müssen in die Pläne mit eingezeichnet werden.

Die Rheinische Straße muss für den KfZ-Verkehr durchgängig einspurig geplant werden, um Platz für den zunehmenden Fußverkehr zu haben.

Dieser Zusatz wird einstimmig in die Empfehlung mit aufgenommen.

Anwesende Vertreter der Firma Thyssen Krupp Rothe Erde GmbH geben folgende Hinweise zur Vorlage:

Die Rheinische Straße wird von Zulieferverkehr (Schwerlastverkehr) der Thyssen Krupp Rothe Erde genutzt, daher sollte Thyssen Krupp Rothe Erde GmbH  bei den Planungen mit einbezogen werden.

Dieser Zusatz wird einstimmig in die Empfehlung mit aufgenommen.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Sachstandsinformation zur Kenntnis und beschließt, das in der Grundsatzentscheidung (Beschluss 18.12.2008, Drucksache Nr. 12333-08) benannte geschätzte Planungsvolumen für den Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke in Höhe von 1.500.000,00 Euro um 900.000,00 Euro auf nun 2.400.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014149 - BL S4 Rheinische Straße - barrierefreier Ausbau - (Finanzposition 780 820) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019:                                                                                             8,09 Euro

Haushaltsjahr 2020:                                                                                        105.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2021:                                                                                            120.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022:                                                                                            150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023:                                                                                     1.320.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2024:                                                                                            704.991,91 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

Die Anschlüsse an die bestehenden Radverkehrswege müssen in die Kalkulation mit aufgenommen und mitbeschlossen werden.

Die Anschlüsse an die bestehenden Radverkehrswege im Osten hinter Dorstfelder Brücke und im Westen hinter Ampelkreuzung Dorstfelder Hellweg müssen in die Pläne mit eingezeichnet werden.

Die Rheinische Straße muss für den KfZ-Verkehr durchgängig einspurig geplant werden, um Platz für den zunehmenden Fußverkehr zu haben.

Die Rheinische Straße wird von Zulieferverkehr (Schwerlastverkehr) der Thyssen Krupp Rothe Erde genutzt, daher sollte Thyssen Krupp Rothe Erde GmbH  bei den Planungen mit einbezogen werden.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Sachstandsinformation zur Kenntnis und beschließt, das in der Grundsatzentscheidung (Beschluss 18.12.2008, Drucksache Nr. 12333-08) benannte geschätzte Planungsvolumen für den Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke in Höhe von 1.500.000,00 Euro um 900.000,00 Euro auf nun 2.400.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014149 - BL S4 Rheinische Straße - barrierefreier Ausbau - (Finanzposition 780 820) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019:                                                                                            8,09 Euro

Haushaltsjahr 2020:                                                                                         105.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2021:                                                                                            120.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022:                                                                                            150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023:                                                                                   1.320.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2024:                                                                                            704.991,91 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

Die Anschlüsse an die bestehenden Radverkehrswege müssen in die Kalkulation mit aufgenommen und mitbeschlossen werden.

Die Anschlüsse an die bestehenden Radverkehrswege im Osten hinter Dorstfelder Brücke und im Westen hinter Ampelkreuzung Dorstfelder Hellweg müssen in die Pläne mit eingezeichnet werden.

Die Rheinische Straße muss für den KfZ-Verkehr durchgängig einspurig geplant werden, um Platz für den zunehmenden Fußverkehr zu haben.

Die Rheinische Straße wird von Zulieferverkehr (Schwerlastverkehr) der Thyssen Krupp Rothe Erde genutzt, daher sollte Thyssen Krupp Rothe Erde GmbH  bei den Planungen mit einbezogen werden.


zu TOP 3.41
Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17250-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Vergabe von Planungsleistungen

- für die Hoeschallee / Hildastraße und die Straße Am Waldfried sowie die Straßen

  Springorumstraße / Westfalenhüttenallee

- für die Werksstraßen als Folgemaßnahme der Hoeschallee und die Umplanung der

  Springorumstraße als öffentliche Straße mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von

  1.470.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020:                                                                                         150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2021:                                                                                            400.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022:                                                                                            240.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023:                                                                                      190.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2024:                                                                                            190.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2025:                                                                                            300.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 3.42
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung

Beschluss

(Drucksache Nr.: 16881-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung der Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße entsprechend der Variante 3 der Vorplanung auf besonderem Bahnkörper mit einer niveaufreien Querung der Stadtbahn und der Hoeschallee weiter zu verfolgen.

Die   Gesamtinvestitionen   und   Planungskosten   halten   den   mit   Planungsbeschluss   vom 28.09.2017 (Drucksache Nr. 08529-17) definierten Rahmen unverändert ein.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014153 – Erschließung Westfalenhütte – (Finanzposition 780 820) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019                                                                                 26.028,00 Euro
Haushaltsjahr 2020                                                                                    100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021                                                                                    200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022                                                                                    300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023                                                                                    600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024                                                                                 2.173.972,00 Euro

Das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt ca. 38,4 Mio. Euro.

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 3.43.a
"Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17317-20)

Der TOP wird zusammen mit TOP 3.43.b (Drucksache Nr.: 17218-20) behandelt, der unter TOP 1.3 zur Erweiterung der Tagesordnung vorgeschlagen wurde.

Dem Rat der Stadt liegt zur Vorlage (Drucksache Nr. 17317-20) zu TOP 3.43.a nachfolgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr. 17317-20-E1) vom 05.06.2020 vor:

… die Vorlage „Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose70-73) wurde auf Basis des Verkehrsgutachtens und des Baumgutachtens erstellt.

Die Langfassungen beider Gutachten waren zum Zeitpunkt der Druckfassung der Vorlage

nicht fertiggestellt, liegen inzwischen jedoch vor.

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben sich umfassend zu informieren, reiche ich die Langfassungen des Verkehrsgutachtens und des Baumgutachtens nach.

Rm Berndsen (SPD) führt zu TOP 3.43.a an, dass über den barrierefreien Ausbau Haltestelle der Stadtbahnlinie schon seit 2016 diskutiert werde. Die Politik hatte zur damals beschlossenen Vorlage aufgrund weiterer Initiativen einem weiteren Dialogverfahren zugestimmt. Dies sei der SPD-Fraktion wichtig gewesen und so habe man in der vergangenen Zeit viele Gespräche, Sitzungen und Ortsbesichtigungen durchgeführt. Von Anfang an habe man sich auch für die Reduzierung der Baumfällungen eingesetzt und daher sei die Freude über nur noch 27 anstelle von 77 zu fällende Bäume sehr groß. Es läge nun auch das Gutachten vor, das die SPD als Grundlage für eine endgültige Entscheidung zur Installierung einer weiteren Ampel, abwarten wollte. Demnach könne die SPD-Fraktion der Vorlage mit einer zusätzlichen Ampel nun zustimmen. Hierzu wolle man an dieser Stelle beantragen, dass sämtliche Ampeln auf der gesamten Haltestellen-Strecke auf intelligente Ampeln umgestellt werden, also Grün für die Fußgänger nur auf Anforderung. Wichtig sei, dass es in dieser Vorlage um Barrierefreiheit ginge und nicht um das Ausspielen der vorhandenen Verkehrsteilnehmer. Außerdem solle der Ausbau möglichst schnell beginnen.

Rm Münch (FBI) hält es für schizophren eine barrierefreie Brücke abzureißen, die voll funktionstüchtig und eine Bereicherung für die Gartenstadt und ihre Bewohner sei. Er könne anerkennen, dass die zu fällende Anzahl an Bäumen deutlich reduziert worden sei, jedoch werde die Haltestelle baumfrei. Ein großer Teil der gewachsenen Platanenallee werde zerstört und könne nicht ersetzt werden. Die FBI könne daher der Vorlage nicht zustimmen.

Rm Brück (Gruppe NPD/Rechte) kündigt die Ablehnung der Vorlage an. Man hätte sich andere Konzepte, unter Erhalt aller Bäume überlegen müssen, um die Barrierefreiheit zu garantieren. Gerade der Alle-Charakter der Straße müsse erhalten bleiben.

Rm Dingerdissen (FDP) bestätigt, dass sich die FDP-Fraktion den Ausführungen von Rm Berndsen, die für die Lösung sprächen, anschließen könne. Ergänzen wolle er Folgendes: wer die Brücke kenne wisse wie wenig diese genutzt werde. Man habe die Situation einer gewandelten Perspektive an der B1. Es bleibe nun nur noch der Weg um die Verbindung der Stadtteile aufrecht zu erhalten, was schon bei anderen Ampeln bereits gut funktioniere. Ergänzend wolle die FDP den Zusatz aufnehmen, dass bei der Kreuzung Max-Eyth-Straße (Drucksache Nr. 17218-20; TOP 3.43.b) der Verkehrsfluss berücksichtigt werde, der sich durch neue Zusiedlung im Nixdorf-Komplex ergebe. Hier würden enorme Belastungen entstehen und es müsse eine gute Lösung für den Durchgangsverkehr und für die Anlieger entstehen.

OB Sierau bestätigt an dieser Stelle, dass die Ampelschaltung schon Teil des Konzeptes sei.

Rm Urbanek (AfD) erklärt, dass es hier nicht um Barrierefreiheit, sondern um die Verschiebung einer Barriere ginge. Bei den Fußgängern würde sie genommen, das sei gut so. Die Autofahrer hätten sie aber damit vor der Nase und dies auf einer Strecke, die täglich von 50.000 Autos befahren werde. Es wurden 38 Mio. Euro ausgegeben um die Barriere an der Marsbruchstraße kreuzungsfrei zu gestalten, um nun fast in Sichtweite eine neue Ampel zu installieren. Dadurch würden wieder neue Staus entstehen, die auch zu Lasten der Luftreinheit gingen. Die AfD-Fraktion könne diese Initiativen daher nur ablehnen.

OB Sierau merkt an, dass die Stadt Dortmund hierfür eine Lösung habe und man dem Stau entgehe, wenn man den Autobahnring rund um die Stadt benutze.

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage an. Man sehe sich bestätigt, da man von Anfang an die niveaugleiche Querung an der Max-Eyth-Straße gefordert habe. Insbesondere freue man sich über die Reduzierung der zwingend zu fällenden Bäume aufgrund des neuen Gutachtens. Insofern sei das Maximum herausgeholt worden um dieses sinnvolle Projekt umsetzen zu können.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) gibt an, dass man die Lösung zwar mitgetragen habe, aber zunächst nicht sehr überzeugt war, zumal bei den Dialogveranstaltungen durchaus Lösungen präsentiert worden seien, bei denen von Anfang an weniger Bäume zum Opfer gefallen wären. Deshalb sei man mit dieser Lösung sehr zufrieden. Bezüglich der niveaugleichen Querung habe man sich überraschen lassen was die Untersuchung bringe und sehe nun, dass diese Lösung keine Verschlechterung bringe, Kosten einspare und noch weiter zur Barrierefreiheit beitrage, daher trage man diese Lösung sehr gerne mit.

Rm Waßmann (CDU) bestätigt, dass dies für die CDU-Fraktion eine schwierige Vorlage sei, denn es ginge hier auch um 80 bis 100.000 Fahrzeuge, die jeden Tag über diese Strecke führen. Und damit auch um Menschen, die in dieser Stadt wohnen, arbeiten oder zum Einkaufen kommen. Folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion gibt Rm Waßmann zur Vorlage (Drucksache Nr. 17317-20) zu Protokoll: Ablehnung zu Punkt 3; bei Punkt 3.2 müsse die Formulierung um „bis auf Weiteres“ ergänzt werden, da das Gutachten nach Ansicht der CDU in Bezug auf die Voßkuhle nicht ausreichend sei; Ablehnung zu Punkt 3.4; Zustimmung zu Punkt 1., 2., 3.1, 3.3 und 3.5; bei Punkt 3.6 stimme man zu, außer „Max-Eyth-Straße“, da man keine zusätzliche Ampel auf der B 1 wolle. Es gebe Einlassungen dazu seitens der IHK, des Handwerks und auch Verkehrswissenschaftler wie Prof. Schreckenberg hätten sich fachlich und qualifiziert eingelassen. Man halte die Mehrheit, die sich nun abzeichne für fatal. Er bezweifle eine grüne Welle auf der B 1 und halte eine zusätzliche Staubildung für vorhersehbar. Abgesehen vom Empfinden der Autofahrer eine erneute Ampel zu bekommen, sei dies auch ein volkswirtschaftliches Thema. Man müsse in der Folge sehen, wie perspektivisch mit dem Thema Tunnel in der Stadt umgegangen werde.

OB Sierau gibt zu bedenken, dass Rm Waßmann einen Punkt nicht berücksichtigt habe und führt aus, wie es dazu gekommen sei, dass die Stadt bis heute keinen Tunnel habe.

Rm Neumann-Lieven (SPD) lobt die Vorlage TOP 3.43.b (Drucksache Nr. 17218-20) als gutes Beispiel in der Systematik aus einer Brachfläche eine gute Mischung aus Arbeiten und Wohnen - zudem im Innenbereich autofrei - zu schaffen. Sie gibt zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mittragen wolle, allerdings ohne den Pkt. 3.

Rm Münch (FBI) gibt zu TOP 3.43.b bekannt, dass er es begrüße, dass die Vorlage explizit erwähnt, wie viele geschützte Baumbestandteile dort seien. Er bitte die Verwaltung darum, sich um eine baumschonende Planung zu bemühen. Zur Vorlage TOP 3.43.a sagt er abschließend, dass es sich auch um eine radfahrerfeindliche Planung handele und er hoffe, dass der neue Rat den Beschluss kassieren werde.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hakt nach, ob er das Ampelkonzept richtig verstanden habe und es sich hier um ein Konzept mit festen Zeiten handele?

OB Sierau bestätigt, dass die Ampeln so geschaltet würden, dass immer den Anforderungen des Verkehrs Rechnung getragen würde.

Rm Pisula (CDU) gibt an, dass er sich schon seit 40 Jahren mit dem Thema B1 beschäftige und auch aufgrund eigener Erfahrungen den Argumenten seiner Fraktion ausnahmsweise nicht folgen könne und der Vorlage zustimmen werde.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) bestätigt, dass es vollkommen richtig sei, dass nun eine Lösung vorliege, die einen niveaugleichen Übergang ermögliche. Zu 3.43.b (Drucksache Nr. 17218-20) führt sie aus, dass sie Pkt. 3. so verstehe, dass hier eine Prüfung gewünscht würde, noch einmal genauer hinzuschauen, um eine Verkehrsabwicklung nach Süden durch die südliche Gartenstadt zu unterbinden. Daher bitte sie  die SPD darum, dem Wunsch ihrer Vertreter*innen in der Bezirksvertretung-Ost zu diesem Prüfauftrag zu folgen.

StR Wilde bestätigt, dass man den Antrag der Bezirksvertretung auch missverstehen könne. Die Grundstücksanbindung erfolge über die Max-Eyth-Straße, wenn man an dieser Stelle einen signalisierten Knoten erstelle, habe man auch die Möglichkeit zu prüfen, ob man die Max-Eyth-Straße nicht nur für Rechtsabbieger, sondern auch für Linksabbieger öffnen könnte. Man habe dies als Prüfauftrag verstanden und sowohl StR Rybicki als auch er selbst wollten sich diesen Knoten gerne noch einmal genau anschauen und wenn möglich auch ein Linksabbiegen auf die B 1 ermöglichen. Somit käme man dem Wunsch der Bezirksvertretung-Ost nach und könne den Prüfauftrag heute gerne mitnehmen.

OB Sierau stellt fest, dass die SPD-Fraktion durch ihren verkehrspolitischen Sprecher Zustimmung dazu signalisiere.

Rm Waßmann (CDU) berichtet zu TOP 3.43.b, dass er das Thema Anbindung an die B 1 im Ausschuss so verstanden habe, dass dies auch das Thema Ampel an der Max-Eyth-Straße beinhalte. Wenn dem so wäre, müsse die CDU-Fraktion den Beschluss in der Konsequenz ablehnen.

StR Wilde bestätigt, dass die Vorlage (Drucksache Nr. 17218-20) in den Rat geschoben wurde, weil die Dinge zusammenhängten. Ein Linksabbiegen aus der Max-Eyth-Straße könne nur durch einen Umbau der Kreuzung ermöglicht werden. Die Maßnahme würde gemeinsam mit dem Umbau der Haltestelle realisiert und damit dem Wunsch der BV entsprochen. Wenn es bei der Brücke bliebe, könne man lediglich ein Rechtsabbiegen realisieren und dies hätte zur Folge, dass die Verkehre - entgegen dem Wunsch der BV - aus dem Wohngebiet Richtung Westen durch die Gartenstadt abflössen.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme des Rm Münch, bei Enthaltung des Rm Naumann, in Kenntnis des Schreibens der Verwaltung vom 05.06.2020, unter Berücksichtigung des von der Vorlage abweichenden Stimmverhaltens der CDU-Fraktion (siehe oben), folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der im Rahmen des Dialogverfahrens beschlossenen Begutachtung geeigneter Haltestellengründungen (z. B. Fundamente, Stützpfähle, Befestigungen) zur Konfliktreduzierung in Hinblick auf den größtmöglichen Erhalt der Bäume der B1-Allee zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese bei der weiteren Planung zu Grunde zu legen.

2. Darüber hinaus nimmt der Rat der Stadt die Ergebnisse des erweiterten Verkehrsgutachtens zur Kenntnis.

3. Der Rat beschließt auf dessen Grundlage sowie unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich angeordneten ganztägigen Lkw-Durchfahrverbots sowie insbesondere der perspektivischen Nutzungsoptionen für den ehemaligen Siemens-Nixdorf-Standort, den gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16 und 12478-18) über das B1 Haltestellenkonzept zu ändern.

3.1 Der Zugang zur Haltestelle Kohlgartenstraße soll auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung insbesondere in Hinblick auf die verkehrssichere Führung der Fußgänger an dieser Stelle weiterhin wie beschlossen niveaufrei über ein barrierefreies Brückenbauwerk mit Rampen und Aufzügen erfolgen.

3.2 Der Zugang zur Haltestelle Voßkuhle erfolgt weiterhin entsprechend der aktuellen Beschlusslage mithilfe signalisierter Furten niveaugleich.

3.3 Der Zugang zur Haltestelle Lübkestraße erfolgt weiterhin wie beschlossen und zwischenzeitlich auch bereits provisorisch eingerichtet mithilfe signalisierter Furten niveaugleich. Das heutige Brückenbauwerk wird zurückgebaut.

3.4 Der Zugang zur Haltestelle Max-Eyth-Straße soll auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung und unter besonderer Berücksichtigung der perspektivischen Entwicklung am ehemaligen Standort „Siemens-Nixdorf“ (Drucksache Nr. 17218-20)  entgegen der bisherigen Beschlusslage zukünftig mit signalisierten, niveaugleichen Fahrbahnübergängen bei der weiteren Konkretisierung der Planung der modifizierten Vorzugsvariante vorgesehen werden. Das heutige Brückenbauwerk soll zukünftig entfallen. Die bisher vorgesehene Planung eines neuen barrierefreien Ersatzbauwerkes soll nicht weiter verfolgt werden.

3.5 Der Zugang zur Haltestelle Stadtkrone Ost erfolgt weiterhin entsprechend den bisherigen Beschlüssen sachgerecht über ein barrierefreies Brückenbauwerk mit Rampen und Aufzügen niveaufrei.

3.6 Die Planung der Herstellung von Barrierefreiheit an den Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost ist entsprechend den Punkten 3.1 bis 3.5 weiter gemäß der mit DSW21 zuletzt 2019 abgestimmten Vorgehensweise mit dem Ziel zu qualifizieren, das Vorhaben im Ergebnis genehmigungs- und zuwendungsrechtlich zu sichern und dem Rat der Stadt rechtzeitig zur Entscheidung über den Bau vorzulegen.

4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich das nach aktuellem Planungsstand ermittelte Gesamtinvestitionsvolumen der Maßnahme auf insgesamt etwa 27.600.000,00 Euro einschließlich Planungskosten von ca. 3.600.000,00 Euro reduziert.

Dem Rat der Stadt liegt zudem (TOP 3.43.b) nachfolgende Überweisung (Drucksache Nr. 17218-20) aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020 vor:

zu TOP 4.18

Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße- und

zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 219 -

Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - im beschleunigten Verfahren nach

§ 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung

hier:

Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße - und

zugleich zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 219 -

Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost -

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17218-20)

hierzu liegt vor -> Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost vom 05.05.2020:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Juni-Sitzung und bittet den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eindringlich, die Beschlussfassung ebenfalls zu schieben.

Es besteht erheblicher Beratungsbedarf, insbesondere hinsichtlich folgender Punkte:

· Anhörung und Beteiligung der Bürger

· Ein Verkehrskonzept für den Bereich Gartenstadt-Süd, Hörde-Nord und Stadtkrone Ost wird noch erstellt (s. TOP 5.1). Die zu erwartenden Verkehre zur Bebauung des Nixdorf-Geländes sind mit einzubeziehen, um eine weitere Belastung der Anwohner zu verhindern (Abfluss nach Westen; Anschluss über die B 1)

· Barrierefreier Anschluss an den ÖPNV

· Anzahl der zu erwartenden Bewohner und Mitarbeiter, sowie Eingliederung in das

städtebauliche Konzept der Gartenstadt

Vor der Juni-Sitzung der Bezirksvertretung ist ein „Runder Tisch“ mit Vertretern der Verwaltung und den Fraktionssprechern durchzuführen.

Die eingegangenen Eingaben sind dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis zu geben.

AUSW, 10.06.2020:

Herr Wilde berichtet über das Ergebnis des „Runden Tisches“ (Fraktionssprecher aus der BV In Ost und Verwaltung) vom 26.05.2020“. Hiernach fordert die Ortspolitik neben einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung die gesamte verkehrliche Entwicklung des neuen Wohnquartiers Max- Eyth- Straße über die B1.

Diese Forderung korrespondiert mit der Ratsvorlage (Drucksache Nr. 17317 -20) „Stadtbahn Rhein-Ruhr, barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen… Max-Eyth-Straße …“.

Der ebenerdige Umbau der Stadtbahnhaltestelle Max-Eyth-Straße würde die Einrichtung einer

Signalanlage an der Einmündung B1-Max-Eyth-Straße erfordern.

Die Vorlage (Drucksache Nr. 17 317 -20) hierzu wurde heute nicht auf die TO des AUSW genommen, da diese als Tischvorlage vorlag und somit nicht angemessen beraten werden konnte.

Der AUSW beschließt einstimmig die Ausschuss-Vorlage (DS Nr.: 17218-20) an den Rat der Stadt Dortmund zu überweisen und bittet den Rat darum, diese in seiner Sitzung am 18.06.2020 gemeinsam mit der Vorlage (DS Nr.: 17317-20) zu beraten und zu beschließen.

Weiter liegt dem Rat der Stadt hierzu nachfolgende Empfehlung (Drucksache Nr.: 17218-20) aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2020 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hatte in der Sitzung am 05.05.20 erheblichen

Beratungsbedarf. Daher wurde die weitere Beratung der Vorlage in die Sitzung am 16.06.20

geschoben.

Aufgrund der Beratungsfolge, wonach der AUSW bereits am 10.06.20 seine nächste und

letzte Sitzung vor der Sommerpause durchführen wird, haben sich die Fraktionssprecher*in,

der BBM und seitens der Verwaltung Herr Sagolla (FB 61) und Frau Niedergethmann (FB

61) am 26.05.20 zu einem „Runden Tisch“ getroffen, um nach Klärung offener Fragen, dem

Ausschuss für seine kommende Sitzung am 10.06.20 eine abgestimmte Beschlussempfehlung vorzulegen, die in der BV-Sitzung am 16.06.20 nachträglich beschlossen wird.

Der AUSW hat in der Sitzung am 10.06.20 beschlossen, die Ausschuss-Vorlage an den Rat

der Stadt Dortmund zu überweisen, damit diese gemeinsam mit der Vorlage (DS Nr. 17317-

20) beraten und beschlossen wird.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schließt sich dem Votum des AUSW an, die

Verwaltungsvorlage durch den Rat der Stadt Dortmund beraten und beschließen zu lassen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den

nachstehenden Beschluss mit folgendem Zusatz (Pkt 2 und 3) zu fassen:

Beschluss

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan In

O 244 - Max-Eyth-Straße - mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O

219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - im beschleunigten Verfahren nach §

13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung für den unter Punkt 1 dieser

Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

2. Die Bürger*innen sind frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden. Die Unterrichtung

der Öffentlichkeit ist umgehend einzuleiten. Als erste Maßnahme sind die Planungen und

Ansprechpartner auf der Internetseite der Stadt Dortmund durch den Fachbereich 61 als

„digitale Bürgerbeteiligung“ einzustellen.

3. Die gesamte verkehrliche Entwicklung sollte über die B1 erfolgen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634, FNA 213-1).

Der Rat der Stadt beschließt die vom AUSW überwiesene Beschlussvorlage (Drucksache Nr.: 17218-20), unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan In O 244 - Max-Eyth-Straße - mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

2. Die Bürger*innen sind frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden. Die Unterrichtung

der Öffentlichkeit ist umgehend einzuleiten. Als erste Maßnahme sind die Planungen und

Ansprechpartner auf der Internetseite der Stadt Dortmund durch den Fachbereich 61 als

„digitale Bürgerbeteiligung“ einzustellen.

3. Die gesamte verkehrliche Entwicklung sollte über die B1 erfolgen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634, FNA 213-1).


zu TOP 3.43.b
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße- und zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier:
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 244 - Max-Eyth-Straße - und zugleich zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020

(Drucksache Nr.: 17218-20)

Die Überweisung wurde unter TOP 1.3 zur Erweiterung der Tagesordnung vorgeschlagen und wird gemeinsam unter TOP 3.43.a behandelt.

 
zu TOP 3.44
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2019

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17371-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2019 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 892.314.327,88 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 4.778.633,72 Euro festgestellt.

2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 4.778.633,72 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.

3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 244.413,66 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2022 zu veranschlagen.

4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.45
Übernahme der Abwasseranlage Bodelschwingher Bachkanal von der Emschergenossenschaft sowie Auftrag an die Verwaltung zur Planung und Vorbereitung einer baulichen Veränderung

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17395-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
1) nimmt den Sachstand zur Kenntnis,
2) ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Vertrages mit der Emschergenossenschaft zur Übernahme des Bodelschwingher Bachkanals, Abschnitt zwischen Dönnstraße und Burgring,
3) stimmt einer Planung zur baulichen Veränderung unter Berücksichtigung der neuen hydraulischen Gegebenheiten des Bodelschwingher Bachkanals zu.

zu TOP 3.46
Wahl einer/s Delegierten für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit von 2020 bis 2025

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17306-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, als Delegierte/n für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes das Ratsmitglied

Thomas Tölch (SPD-Fraktion)

zu benennen.

zu TOP 3.47
Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West 

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17172-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10.06.2020 vor:

Hierzu liegt vorà Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 06.05.2020

Siehe folgende Empfehlung des AWBEWF vom 27.05.2020.

Hierzu liegt voràEmpfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 27.05.2020:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord gebeten, ihren Antrag als Prüfauftrag zu formulieren.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt einer Änderung zu.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden mündlich geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„• Die Bezirksvertretung spricht sich dafür aus bittet zu prüfen, dass anstatt der zur Verlängerung der H-Bahn, die Stadtbahnlinie U45 von der Haltestelle Hafen über Smart Rhino Zentrum bis zur Wittener Straße (Dorstfeld, Anschluss an U43) zu verlängern verlängert werden kann.

• Begründung: Dadurch ergibt sich auch aus der westlichen Nordstadt und vom Hbf aus eine alternative Verbindung zur Universität mit Umstieg in den Bus an der Wittener Straße. Die Haltestelle Wittener Straße müsste für den Einsatz von Hochflurfahrzeugen erweitert werden. Das neue Quartier wäre durch die Verlängerung der U45 direkt an den Hbf angebunden.“

Anmerkung der Geschäftsführung:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Nachgang zur Sitzung am 07.05.2020 folgende Korrektur ihres Antrages mitgeteilt:

Gemeint ist die U49, die zwischen Bahnhof und Hafen als "Kurzbahnlinie" verkehrt, (leider) derzeit nur zu Stoßzeiten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (Prüfauftrag) den Beschluss laut Vorlage zu fassen. 

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen. 

Hierzu liegt voràEmpfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und bittet bei der weiteren Erarbeitung um die Berücksichtigung folgender Punkte:


1. Die im artenschutzrechlichen Konzept vom Gutachter vorgeschlagenen CEF-Maßnahmen müssen im Vorfeld realisiert werden, damit den Zielarten (z.B. der Kreuzkröte) nicht wie beim Ausgleich zur Westfalenhütte (Drucksache Nr. 16843-20) bzw. beim Ausgleich zur ehemaligen Sinteranlage (Drucksache Nr.: 17172-20) ungeeignete Ersatzlebensräume angeboten werden.

2. Da es im Dortmund kaum noch die Möglichkeit gibt, Waldersatzflächen zu finden, sollte die bestehende Waldfläche von 16.000 m² erhalten bleiben. Dies gilt auch für die erwähnte Platanenreihe (S. 47).

3. Die Vision der Thelen Gruppe für „SMART RHINO“ sieht ein innovatives Entwässerungssystem aus einer neu zu errichtenden Wasserlandschaft mit einer offenen Wasserführung und Teichanlagen vor. Dies wird vom Beirat ausdrücklich begrüßt. Auf eine ökologische Gestaltung der Teiche sollte geachtet werden.

Des Weiteren regt der Beirat an, eine Vertreterin/einen Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes zur Erarbeitung der weiteren Planungen im Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ mit einzubeziehen.

Weiter liegt vorà Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17172-20- E3):

…zum o.a. Tagesordnungspunkt erfolgte in der Sitzung der BV-InWest am 29.04.2020 der

Hinweis, dass die vorab eingereichten Fragen der Faktionen SPD und Bündnis 90 – Die

Grünen in schriftlicher Form (stichpunktartig) zu beantworten sind. Vor diesem Hintergrund

beantworte ich die Anfragen der Faktionen hiermit wie folgt:

Zu 1. Welche Pläne sind bislang entstanden und der Politik/Öffentlichkeit bekannt?

- Rahmenplan 2016 (StA 61, Hr. Kelzenberg)

- Rahmenplan „Emscher nordwärts“ 2018 (Reicher Haase Assoziierte GmbH)

- Nutzungs- und Strukturplan 2020 (Koschany+Zimmer Architekten, Thelen Gruppe,

Stadt Dortmund), als Teil der Machbarkeitsstudie

Zu 2. Ist eine block- und immobilienbezogene Nutzungsmischung im urbanen Raum

möglich?

- Ja, ist möglich und sogar ausdrücklich gewünscht.

- Für die FH ist keine reine Campus-Lösung vorgesehen, sondern eine Verzahnung/

Vermischung mit den anderen Nutzungen.

- Weitere Qualifizierung der Nutzungsmischung durch einen Realisierungswettbewerb

Zu 3. Inwiefern kann von einer orthogonalen Grundordnung innerhalb des städtebaulichen

Realisierungswettbewerb abgewichen werden?

- Die orthogonale Grundordnung wurde herangezogen, um die verschiedenen

Nutzungsanforderungen an den Raum zu strukturieren. Sie bildete die Grundlage für

die Wirtschaftlichkeitsberechnung um die grundsätzliche Realisierbarkeit

abzuschätzen.

- Im städtebaulichen Realisierungswettbewerb kann davon abgewichen werden.

- Das der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegte Strukturkonzept ist nicht der

abschließende städtebauliche Entwurf.

- Der städtebauliche Realisierungswettbewerb soll ergebnisoffen sein.

Zu 4. Für wann (vor der Auslobung oder nach den Ergebnissen des städtebaulichen

Realisierungswettbewerbs) und mit welchem Ziel ist die Bürgerbeteiligung geplant und kann

diese Einfluss auf die Veränderung von Planungsinhalten nehmen?

- Mit SMART RHINO entsteht ein neues Quartier für zeitgemäßes Leben und Lernen,

Wohnen und Arbeiten sowie Freizeit und Gesundheit. Bestandteil dieser Entwicklung

soll eine intensive und frühzeitige Partizipation der Bürgerschaft im Rahmen formeller

und informeller Beteiligungsstrukturen sein.

- Vor dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb wird eine Bürgerbeteiligung als

Input für den städtebaulichen Wettbewerb stattfinden.

- Es sind unterschiedliche Beteiligungsformate und Mitwirkungsangebote vorgesehen

(siehe auch Vorlage Drucksache Nr. 17576-20):

o RHINOforum: Experten*innenplattform, die den Gesamtprozess vorbereitet

und während den Entwicklungen begleitet - ein Forum für Zukunftsthemen

und digitale Formate

o RHINOvous: Beteiligungs-, Dialogs- und Informationsplattform mit

Mitwirkungscharakter für die Bürgerschaft

o RHINOtopia: Innovationslabor am Stellwerk 62, temporäre Nutzungen und

Veranstaltungen, temporäres Aushängeschild im Sinne der Ruhr Academy

o Historische Straßenbahn als Verknüpfung von Alt und Neu, mobiler

Informationsort

o Kooperation i. R. weitere Projekte: nordwärts, Masterplan Wissenschaft 2.0,

Ruhr-Konferenz/RAMST, IGA Metropole Ruhr 2027

Zu 5. Werden die städtebaulichen Beiträge mit den Anmerkungen der Bürgerbeteiligung im

Gestaltungsbeirat beraten? Werden andere Beiräte (Nahmobilität etc.) zeitnah eingebunden?

- Vertreter der Beiräte sind als Jurymitglieder in das Wettbewerbsverfahren

eingebunden

- Das Wettbewerbsergebnis wird in den Beiräten behandelt.

Zu 6. Welches zuständige Fachamt führt die Bürgerbeteiligung durch und evaluiert sie und

ist Hauptansprechpartner*in für die verschiedenen Projekte (IGA 2027, SMART RHINO,

Stadtumbau, Ruhr Academy etc.)?

- SMART RHINO

o Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung: StA 1, Michaela Bonan

o Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung: StA 61, Stadtplanungs- und

Bauordnungsamt, Andreas Biermann

- IGA 2027: StA 67, Stadterneuerung, Projektgruppe IGA

- Stadtumbau: StA 67

- RAMST: StA 1

Zu 7. Inwieweit können Tunnelanlagen (Richtung Huckarde, Richtung Emscherdorf etc.) und

weitere Gebäude (Betriebsratsgebäude, Kantine, Anbau Feldherrnhalle, Stellwerk etc.)

erhalten bleiben? Welche Gebäude hat der Denkmalschutz wie überprüft?

- Für das Emscherschlösschen, die Walzendreherei, die Ilgner-Schaltstation und die

Feldherrnhalle liegt ein „Denkmalpflegerischer Bewertungsvorschlag“ des Büros für

Industriearchäologie (Dipl.- Ing. Rolf Höhmann, Darmstadt) vor.

- Das Emscherschlösschen, die Walzendreherei und die Feldherrnhalle sind als

denkmalwürdig eingestuft. Die Nachnutzung der drei Gebäude ist zu prüfen.

- Das Stellwerk 62 soll temporär als Innovationslabor bis zur IGA 2027 genutzt werden.

- Ein Erhalt weiterer Gebäude ist aus denkmalpflegerischen Gründen nicht zu fordern.

Zu 8. Erhält der See Funktionen (dezentrale Regenrückhaltung, Freizeitnutzung, Mikroklima

etc.) und ist dieser in regenarmen Zeiten ohne Zuspeisung von Trinkwasser realisierbar? Wer

wird Eigentümer*in/Betreiber*in des Sees werden?

- Der See als Bestandteil der geplanten Wasserlandschaft besitzt neben seiner

städtebaulichen Funktion (Aufenthaltsqualität) auch verschiedene klimarelevante

Funktionen und trägt mit zur Ausbildung eines klimaresilienten Stadtquartiers bei.

- So wird durch das offen geführte Wasser der Entstehung von Wärmeinseln

entgegengewirkt.

- Gleichzeitig dienen See und Wasserläufe der Oberflächenentwässerung des Areals mit

Abfluss in die Emscher.

- Bei Starkregenereignissen stehen somit genügend Retentionsräume zur Verfügung –

ein Beitrag zum Hochwasserschutz.

- In niederschlagsarmen Perioden kann zusätzlich Grundwasser aus dem teilverfüllten

Hahnenmühlenstollen zur Auffüllung des Sees gefördert werden.

- Hierzu wurden im Rahmen der Teilverfüllung des Hahnenmühlenstollens die

technischen Vorkehrungen zur Förderung des Grundwassers von der Thelen Gruppe

bereits umgesetzt. Es handelt sich dabei um heute schon notwendigerweise gefördertes

Grundwasser, dass z. Z. direkt in die Emscher geleitet wird.

- Eigentümer/ Betreiber See: wird im weiteren Verfahren geklärt

Zu 9. Welche Altlasten liegen wo und welche Gefahren gehen von ihnen aus?

- Auf Grundlage einer historischen Recherche wurden bisher 121

Erkundungsbohrungen durchgeführt.

- Gemessen an der langen industriellen Nutzungsdauer ergab die chemische Analyse der

Boden- und Bodenluftproben bisher ein eher geringes Belastungsniveau.

- Nutzungsspezifische Schadstoffeinträge konnten nur punktuell festgestellt werden.

- Auch die bisherigen Ergebnisse der Grundwasseruntersuchung zeigen nur geringe, für

derartige Flächen typische Belastungen.

- Hinweise auf konkrete Kontaminationsschwerpunkte sind aus den bislang

vorliegenden Ergebnissen nicht abzuleiten.

- Eine Gefährdung der Umwelt durch Altlasten ist momentan nicht erkennbar.

Zu 10. Ist die im Rahmenplan angedachte direkte Verbindung zwischen West S und Bessemer

Straße nicht mehr vorgesehen? Ist eine Anbindung Dorstfeld S an den Emscherweg denkbar?

Sind großzügige Radwegeanbindung des Areals an die Heinrich-August-Schulte-Straße, die

Emscher und den RS1 denkbar?

- Die Direktverbindung/Grünverbindung zwischen West S und Bessemer Straße soll mit

in den Auslobungstext zum Wettbewerb aufgenommen werden.

- Eine Anbindung Dorstfeld S an den Emscherweg ist zu prüfen.

- Die Radverbindung zum RS1 soll über den Emscherradweg erfolgen.

- Ein Radweg westlich und östlich der Emscher ist wünschenswert.

- Eine Radwegeanbindung an die Heinrich-August-Schulte-Straße im Norden und

Westen (Königsbergstraße/alte Gleistrasse Richtung Hafen) ist vorgesehen.

Zu 11. Ist die H-Bahn Anbindung an den Hauptbahnhof angedacht? An welchen bestehenden

Trassen orientiert sich die neue H-Bahn-Linie durch Dorstfeld sowie Richtung Hauptbahnhof

und Hafen?

- Eine H-Bahn Verbindung bis zum Hauptbahnhof ist nicht vorgesehen.

- Die Anbindung an den Hauptbahnhof ist über die Stadtbahn vorgesehen.

- Die H-Bahn Trassierung ist von Dorstfeld S nach SMART RHINO Zentrum als

Direktverbindung und von SMART RHINO Zentrum zum Hafen entlang der alten

Gleistrasse/Königsbergstraße bis zur Speicherstraße/ Stadtbahnhaltestelle Hafen

vorgesehen.

Zu 12. Ist eine Verlängerung der Bahnhof Mooskamp Bahn an den Hafen möglich? Ist ein

Gleiserhalt auf dem Gelände möglich?

- Technisch mit entsprechender Instandsetzungs- und Unterhaltungsaufwendungen

können alle bestehenden Gleise erhalten werden. Funktional sinnvoll und

wirtschaftlich vertretbar stellt sich folgende Lösung dar:

o Gleiserhalt der Mooskamp Bahn bis nördlich Emscherschlösschen bis zur IGA

2027 (Touristen- und Besucherverkehr). Ein langfristiger Betrieb ist nicht

vorgesehen.

o Keine Mooskamp Bahn bis zum Hafen, die heutige Gleistrasse soll als Fuß-und

Radweg sowie als Trasse für die H-Bahn genutzt werden.

Zu 13. Welche Rolle wird Sport, welche Kunst, welche smarte Beobachtung, welche Rolle

wird Autofreiheit im öffentlichen Raum spielen? Welche Kategorien an sogenannten dritten

Orten wird es geben? Welche Räume werden öffentlich, welche bleiben privat?

- Den unterschiedlichen Belangen soll Rechnung getragen werden. Stichwortartig einige

Schlagworte hierzu:

o Shared Spaces, Räume für Begegnung und Austausch, Freizeit und Gesundheit

o Hohe Bedeutung von Sport, Freizeit, Kunst im öffentlichen Raum

o Gemeinschaftsorte für Jung und Alt

o Forschen, Lernen, Arbeiten im öffentlichen Raum

o Bibliothek, Aufenthaltsräume, Lernräume, Co-Working-Spaces

- Der Städtebauliche Ideenwettbewerb soll konkrete Vorschläge und Lösungen bringen.

Zu 14. Besteht die Gefahr von motorisiertem Durchgangsverkehr zwischen

Königsbergstraße (Nordstadt) und Kreuzung Rheinischer Straße/Dorstfelder Hellweg

(Dorstfeld) sowie von den bestehenden Straßen zu den geplanten Parkhäusern auf dem Areal?

- Durchgangsverkehre sollen durch das Mobilitätskonzept verhindert werden.

- Die Parkhäuser sind überwiegend an den Randbereichen des Areals verortet, um den

MIV möglichst aus dem Quartier herauszuhalten.

- Ziel ist es, den Umstieg auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu fördern.

Zu 15. Ist die Erweiterung der Stadtbahn notwendig oder gibt es kostengünstigere

Lösungsmöglichkeiten im Bestand und Neubau (H-Bahn, bestehende Schienenstränge, Radund

Fußwege, Mooskamp Bahn, bestehende Verbindung Rheinische Straße etc.)?

- Die Verkehrsuntersuchung von IVV hat ergeben, dass eine Stadtbahn-Verlängerung

notwendig ist.

- Die H-Bahn sowie attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen ergänzen das

Mobilitätsangebot.

Zu 16. Wie abhängig ist das Projekt von der Ansiedlung der Fachhochschule? Gibt es

alternative Ansätze? Für wann ist eine Aussage des Landes zur Ansiedlung der FH

vorgesehen? Sind alle Bereiche der Fachhochschule für einen Umzug vorgesehen? Wird

bislang über Miet- oder Kaufoptionen verhandelt? Was passiert mit den freigezogenen

Flächen?

- Die Ansiedlung der FH ist ein wichtiger Baustein für die Entwicklung der HSP-Fläche

und das Projekt SMART RHINO. Nur mit der FH kann dieses Projekt so umgesetzt

werden.

- Die Abstimmung mit dem Land NRW ist im Prozess. Mitte Juni findet hierzu das

nächste Gespräch statt.

- Die FH Dortmund favorisiert eine konzentrierte Standortentwicklung auf dem

ehemaligen HSP-Gelände mit allen Fachbereichen.

- Eine Nachnutzung der bestehenden Standorte könnte wie folgt aussehen:

o Nord Campus: Erweiterung der TU Dortmund

o Sonnenstr.: Urbane Entwicklung mit Schwerpunkt Wohnen

o Max-Ophüls-Platz: Option für andere Landesbehörden

Hierzu liegt vorà Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten)   (Drucksache Nr.: 17172-20-E4):

Zum genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um ergänzende Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:


Beschlussvorschlag

Die Verwaltung prüft im Rahmen der Entwicklung des Verkehrskonzeptes des Projektes „Smart Rhino“ (vorläufiger Arbeitstitel), in welchem Maße ein zusätzlicher Halt der S-Bahn-Linie S5 im Bereich des S-Bahnhofs Dortmund-West die Erreichbarkeit des Projektgebietes aus Richtung Dortmund-Barop/Witten/Hagen und des Hauptbahnhofes verbessert, stellt dem die zu erwartenden Kosten und Fördermöglichkeiten gegenüber und legt dem Fachausschuss das Ergebnis zur weiteren Beratung vor.

Begründung


Der in der Vorlage zitierte Masterplan Mobilität 2030 nennt drei Ziele, die mit dieser Maßnahme erreicht werden können:

- die Förderung des ÖPNVs: durch die Ausweitung des ÖPNV-Angebotes im Projektgebiet ohne Bedarf für einen Ausbau der Trasse auf dieser Strecke,

- Dortmund als Stadt der kurzen Wege weiterzuentwickeln: durch die Verkürzung von Fahrzeiten und Vermeidung von Umstiegen. Mit jedem erzwungenen Umstieg sinkt der Anteil der ÖPNV-Nutzer auf einer Strecke um durchschnittlich zehn Prozent. Statt die S-Bahnlinie S5 also im Abstand von 300 Metern am Projektgebiet entlang zum mehrere Kilometer entfernten Hauptbahnhof zu führen und dann heute noch zwei, in Zukunft aber auch mindestens einen Umstieg und einen kilometerlangen Rückweg nötig zu machen, wäre ein Halt der S-Bahn im Bereich des S-Bahnhofs Dortmund-West die deutlich kürzere Verbindung. Die Entfernung des Haltepunktes zum Projektgebiet entspräche dem des S-Bahnhofs Dortmund-Dorstfeld,

- die Sicherung und Verbesserung der Erreichbarkeit Dortmunds: durch die verbesserte Anbindung von Witten und Hagen an das Projektgebiet, insbesondere an die Fachhochschule. Dass für Fahrgäste der Linie S5 erstmalig ein direkter Umstieg zur Linie S4 in Richtung Lütgendortmund und in Richtung Unna entstünde, ist mehr als ein positiver Nebeneffekt.

Hierzu liegt vorà Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)   (Drucksache Nr.: 17172-20-E6):

….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet im Zusammenhang mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie zu Smart Rhino folgende ergänzende Aspekte zu prüfen:

1. Im Rahmen der weiteren Qualifizierung des Verkehrskonzepts für das Projekt wird eine attraktive, umsteigefreie und leistungsfähige ÖPNV-Anbindung des Smart-Rhino-Geländes an den Hauptbahnhof geprüft.

2. Die Verwaltung stellt mögliche Trassenführungen und die entsprechenden Kosten für eine durchgehende H-Bahn-Trasse vom schon bestehenden Haltepunkt Do-Universität bis zum neu geplanten H-Bahn-Haltepunkt Dorstfeld S dar. Im Rahmen der Trassenüberlegungen gilt es, den Emscherraum als Erholungsraum weitgehend von Verkehr freizuhalten.

3. Alternativ zur dargestellten Brückenverbindung für die Anbindung des Geländes an die Bestandsstrecke U43/U44 prüft die Verwaltung die Verlängerung des U-Bahn-Tunnels (Ost-West-Tunnel).

4. Um Durchgangsverkehre im Plangebiet zu unterbinden, werden die dafür nötigen baulichen und verkehrsrechtlichen Vorgaben bei der weiteren Planung berücksichtigt.

5. Im weiteren Verfahren soll eine städtebaulich verträgliche Erhöhung der Geschosse zu Gunsten einer größeren Ausweisung von Grünflächen geprüft werden.
6. Im Rahmen des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs soll dargestellt werden, wie die zwei auf dem Gelände bestehenden Waldstücke sinnvoll erhalten bleiben können.

Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen begrüßt zudem den angestrebten Modal Split auf dem zukünftigen Smart-Rhino-Gelände und regt an, die verkehrliche Anbindung des Geländes und die Verknüpfungspunkte schon vor der Bebauung des Geländes zu planen und umzusetzen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung und Prüfung folgender Fragen:

7. Welche Fuß- und Radverkehrszunahme ist für die Rheinische Straße und für die Kreuzung Rheinische Straße – Heinrich-Straße zu erwarten? Und welche baulichen Maßnahmen sind dafür notwendig?

8. Seit mindestens zwei Jahrzehnten existiert die konzeptionelle Überlegung, den S-Bahnhaltepunkt Dortmund-West zu einem Umsteigehaltepunkt der Linien S4 und S5 umzubauen. Hier ist zu prüfen, welche positiven Auswirkungen ein ausgebauter Haltepunkt Dortmund-West auf die verkehrliche Erreichbarkeit des Smart-Rhino-Geländes, vor allem der östlich vorgesehenen Fachhochschule, hätte.
In Erweiterung sind die Auswirkungen zu prüfen, wenn dort auch ein Haltepunkt der RB-Bahnen eingerichtet würde.

AUSW, 10.06.2020:

Der Ausschuss wird zunächst durch mündliche Vorträge und einen Film der Projektbeteiligten (Thelen Gruppe, Stadt Dortmund, Fachhochschule (FH) Dortmund, Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund) ausführlich zum Projekt informiert.

Zu den beiden vorliegenden Prüfaufträgen der Fraktion Die Linke & Piraten  (Drucksache Nr.: 17172-20-E4) sowie der Fraktion B‘90/Die Grünen   (Drucksache Nr.: 17172-20-E6)

einigt man sich darauf, diese heute als eingebracht zu betrachten und die Verwaltung damit zu beauftragen, diese im weiteren Verfahren entsprechend zu berücksichtigen. 

 

In Kenntnis der o.a. schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung sowie der Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt Nord, des AWBEWF sowie des BuNB empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „Smart Rhino“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und stimmt der unter Punkt 7 beschriebenen weiteren Vorgehensweise zu. Er bekräftigt seine Absicht, diesen Standort zusammen mit dem Land NRW und den Projektbeteiligten (Thelen Gruppe, Stadt Dortmund, Fachhochschule (FH) Dortmund, Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund) zu einem Zukunftsstandort zu entwickeln.

Die Verwaltung wird beauftragt:
- das Zukunftsprojekt „Smart Rhino“ mit den Projektbeteiligten weiter zu konkretisieren,
- den städtebaulichen Realisierungswettbewerb der Thelen Gruppe zu begleiten,
- die für das Projekt erforderlichen Partizipationsprozesse einzuleiten,
- die Ergebnisse dazu und die beabsichtigte weitere Vorgehensweise dem Rat der Stadt Dortmund vorzulegen

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.06.2020, folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „Smart Rhino“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und stimmt der unter Punkt 7 beschriebenen weiteren Vorgehensweise zu. Er bekräftigt seine Absicht, diesen Standort zusammen mit dem Land NRW und den Projektbeteiligten (Thelen Gruppe, Stadt Dortmund, Fachhochschule (FH) Dortmund, Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund) zu einem Zukunftsstandort zu entwickeln.
Die Verwaltung wird beauftragt:
- das Zukunftsprojekt „Smart Rhino“ mit den Projektbeteiligten weiter zu konkretisieren,
- den städtebaulichen Realisierungswettbewerb der Thelen Gruppe zu begleiten,
- die für das Projekt erforderlichen Partizipationsprozesse einzuleiten,
- die Ergebnisse dazu und die beabsichtigte weitere Vorgehensweise dem Rat der Stadt Dortmund vorzulegen


zu TOP 3.48
Umplanung der Saarlandstraße

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17506-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 17.06.2020 vor:

Zu dem TOP wurden in der Einwohnerfragestunde von einer Einwohnerin Anmerkungen und Hinweise gegeben, die auf Wunsch der Bezirksvertretung Innenstadt-West in die Empfehlung aufzunehmen sind:

BV Innenstadt-West 17.06.2020  TOP 2: Einwohnerfragestunde

Zu TOP 11.8 Umbau der Saarlandstraße DS Nr.: 17506-20

Ich begrüße ausdrücklich die beabsichtigte grundlegende Überarbeitung der Planung.

Der  Beschlussvorschlag enthält aber in seiner Begründung Planungsabsichten, die Fußgänger und Fahrradfahrerinnen an den Rand drängen und gefährden, sollten sie tatsächlich realisiert werden.


· Was hat Vorrang, der motorisierte Durchgangsverkehr oder die Sicherheit und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer jeden Alters, verbunden mit hoher Aufenthaltsqualität?
· Gilt der Ratsbeschluss zur Fahrradstadt Dortmund vom 12.12.2019 eigentlich noch oder ist er bereits nach einem halben Jahr Makulatur? (Drucksache-Nr.:15619-19)

Wichtig finde ich es, wenn Sie, als unsere gewählten Vertreter und Vertreterinnen vor der neuen Entwurfsplanung Ihre politischen Ziele für die Umgestaltung klar formulierten.

Nur mit von Beginn an eindeutigen Vorgaben aus der Politik haben die Planer eine Chance, ohne dauerndes Hin- und Her stufenweise eine vernünftige Lösung zu erarbeiten. Sobald dann der Vorentwurf – eventuell mit Varianten - vorliegt, wird dieser der Politik und den Bürgern vorgestellt und - ggfs. mit Auflagen – von der Gremien freigegeben. Erst dann kann der endgültige Entwurf fertiggestellt werden. Dieses Vorgehen spart Zeit, Kosten und vielleicht auch Nerven für nachträgliche Umplanungen.

Bitte benennen Sie in Ihrer Empfehlung des Beschlussvorschlages die im Folgenden beispielhaft genannten offenen Fragen und Widersprüche und begleiten Sie den kommenden Planungsprozess aktiv im Sinne der Bürger.

Anstehende Verkehrswende

„Die Umgestaltung der Saarlandstraße unterstützt die Verkehrswende, da das Angebot für den nicht motorisierten Verkehr verbessert wird.“ (Aus dem Beschluss)

Im vollständigen Widerspruch zur obigen Behauptung, das Angebot verbessern zu wollen, soll zukünftig ein Teil des Radverkehrs den Umweg über den Radschnellweg Ruhr (RS1) nehmen, denn „In der Saarlandstraße wird hier eher der Ziel- und Quellradverkehr vorherrschend sein.“

Mit dieser Begründung soll der Radverkehr in der Saarlandstraße ausdrücklich KEIN eigenes, separat geführtes und zeitgemäßes Angebot erhalten! Dieses ist nämlich nur für die Abschnitte westlich der Hohen Straße und östlich der Ruhrallee vorgesehen.

Der motorisierte Durchgangsverkehr darf dagegen weiterhin unvermindert mitten durch das Quartierszentrum fahren. Fußgängerinnen und Radfahrer müssen sich also auch zukünftig ihren Weg durch Lärm und Abgase, zwischen Autos und Parkstreifen suchen.

Anmerkung zum Parken: Bei einem Straßenquerschnitt mit regelkonformen Geh- und Radwegen würde wechselseitig mal auf der nördlichen, mal auf der südlichen Straßenseite geparkt. Nach früherer Schätzung der Stadt entfielen hierdurch 44 Kurzzeitstellplätze an der Saarlandstraße. Dies wären weniger als 1,2% von den 3700 Stellplätzen, die in den Anwohnerparkzonen der Saarlandstraße vorhanden sind.

Ich fordere, dass der motorisierte Durchgangsverkehr, außer ÖPNV, aus dem Viertel herausgenommen und über den Wallring und die B1 gelenkt wird, wo zwei attraktive Alternativen zur Verfügung stehen. Solange wie die Saarlandstraße und die Parallelstraßen für den Autodurchgangsverkehr nicht deutlich unattraktiver gemacht werden, bleibt die „Saarlandstraße als Mittelpunkt eines lebendigen Quartiers“ ein frommer Wunsch.

Saarlandstraße als Quartierszentrum

„Die Aufenthaltsqualität soll durch mehr Raum für Straßencafés und Außengastronomie deutlich verbessert werden.“ (Aus dem Beschluss)

Kommerzielle Angebote dürfen nicht allein im Vordergrund stehen, da sie nicht von allen BürgerInnen im gleichen Maße genutzt werden können. Vor allem Jugendliche, Kinder und Menschen im hohen Alter benötigen andere, nicht kommerzielle Angebote.

Ein Quartierszentrum dient AnwohnerInnen, dort Arbeitenden und Besuchern um Dinge zu erledigen wie Einkaufen, Arztbesuche, Post- und Bankgeschäfte etc. Es gibt Angebote für die Freizeit von der Mittagspause bis zu Unterhaltungs- und Bildungsangeboten. Unser Quartier muss deshalb auch am Abend und am Wochenende sicher und gut erreichbar sein – ob zu Fuß, mit dem Rad, Auto oder Bus.

Bei der Planung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes ist ein BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG zu beteiligen. Wir brauchen breite Gehwege mit mehr Grün und  mehr Schutz vor Lärm und Abgasen. Vor den Hausfassaden sollte ein ca. halber Meter breiter Streifen des Gehweges für FASSADENBEGRÜNUNG oder ein Sitzmöbel genutzt werden dürfen. Aufgrund der neuen StVO mit 8 m langen Parkverbotszonen in den Kreuzungsbereichen entstehen weitere Flächen für Bäume und andere Begrünung.

Insbesondere vor der ehemaligen Post und an der Kreuzung Alter Mühlenweg sollten deshalb GRÜNE OASEN IN FORM VON MINIPARKS geschaffen werden, wo sich Nachbarn begegnen und Kinder sicher spielen können oder um sich im Schatten großer Bäume (Alter Mühlenweg) und in der Sonne (vor der Post) auszuruhen.

Wenn man will, findet man Lösungen,                                               wenn man nicht will, findet man Gründe.                                                                                                                Maja Göpel

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Darstellung der Verwaltung  zum Umbau der Saarlandstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Entwurfes.

Die og. Anmerkungen sind bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

Der Rat der Stadt fasst gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte, unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 17.06.2020 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Darstellung der Verwaltung  zum Umbau der Saarlandstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Entwurfes.


zu TOP 3.49
Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17576-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 17.06.2020 vor:

Die Fraktion Die Linke bittet darum, in die Empfehlung mit aufzunehmen, das insbesondere die angrenzende Nachbarschaft des Geländes mit einbezogen wird.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Steingötter – Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Die Verwaltung wird insbesondere die angrenzende Nachbarschaft des Geländes mit einbeziehen.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) gibt vor Abstimmung des TOP‘s ihre Befangenheit zu Protokoll.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 10.06.2020, folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


zu TOP 3.50
Teilhabe durch kooperative Freiraumentwicklung in Ankunftsquartieren (Projekt KoopLab)

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17112-20)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt KoopLab zur Kenntnis.


zu TOP 3.51
Verkehr und Infrastruktur in Dortmund

Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)

(Drucksache Nr.: 17943-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 17.06.2020 vor:

…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Dortmunds Verkehrssituation weist in vielen Bereichen Probleme auf, die Großstädte dann ereilen, wenn sich Mobilitätsgewohnheiten ändern, und diesen Veränderungen nur langsam entsprochen wird.

Eine hohe Verkehrsdichte mit vielen Staus, ein hoher Anteil an KFZ-NutzerInnen und damit einhergehender Parkraumnotstand. Ein zu geringer Ausbau von Park & Ride-Parkplätzen sorgt für erhebliche Verkehrsbelastungen in der Innenstadt, vor allen Dingen zu Zeiten des Berufsverkehrs. Diese Situation fördert zudem hohe CO2 Emissionen. Um die Lebensqualität in Dortmund und auch global zukünftig zu verbessern, müssen nachhaltige Veränderungen im Mobilitätsverhalten begünstigt werden.

Der ÖPNV ist an vielen Stellen überlastet, die Taktung oftmals zu gering und kommt nicht nur bei Großevents an seine Kapazitäten. Neben Faktoren wie schmutzigen und dunklen Haltestellen des ÖPNV, sind auch die hohen Kosten der Aufrechterhaltung und Nutzung eine weitere Herausforderung. Fahrradwege gelten oftmals als schlecht ausgebaut und unsicher, mangelnde sichere Fahrradabstelllanlagen hemmen dieses Verkehrsmittel in vielen Bereichen.

Um das Thema Verkehr und Mobilität in Dortmund voranzubringen, muss ein Mobilitätsmix geschaffen werden, der allen VerkehrsteilnehmerInnen zugute kommt und attraktive Alternativen für jene Menschen schafft, die nicht originär auf ein KFZ angewiesen sind und bisher aus Praktikabilitätsgründen dessen Nutzung vorziehen. Verkehr kann jedoch nur dann angemessen funktionieren, wenn die Bedürfnisse aller Partizipierenden bestmöglich berücksichtigt werden.

Verbesserungen und Optimierungen an der Verkehrsinfrastruktur müssen dazu geeignet sei, den Wohn- und Wirtschaftsstandort Dortmund zu stärken und attraktiver zu machen

Projekte / Lösungsansätze

Die folgenden ersten Lösungsansätze sind integrale Bestandteile der langfristigen Schaffung eines Mobilitätsmix-Angebotes, welches nicht nur den Kampf gegen den Klimawandel positiv unterstützen wird, sondern auch zu einem Mehr an mobiler Lebensqualität in Dortmund führen wird.

1.    Verkehrsknotenpunkte - „HUB’s“

Die Entwicklung von großen, qualitativ hochwertige und attraktive Verkehrsknotenpunkten, „HUB’s“, an strategisch wichtigen Standorten soll dazu führen, dass besonders KFZ dort abgestellt werden können, und für die letzte Strecke zum Ziel entweder Leihfahrräder, Leihroller oder der ÖPNV genutzt werden kann. Durch attraktive preisliche Gestaltung kann dies unterstützt werden. Diese Hubs führen unterschiedlicher Verkehre (ÖPNV / KFZ / Fahrrad / Taxis / Leihroller & Fahrräder) zusammen und halten diese auf 24/7 vor Ort aufrecht. Sie bieten Schließfächer/Packstationen, Ladestationen für Elektroautos und Fahrräder und könnten zukünftig auch als Lande- und Ladezonen für Dronen dienen, sofern diese sich als Technologie in der Auslieferung von Waren durchsetzen. Denkbar ist auch ein Lieferservice der die Einkäufe der Pendler die in der Innenstadt shoppen zu den Schließfächern des Hub’s liefert um das Einkaufsvergnügen für die Pendler aufrecht zu halten. Damit wird der Vorteil das Auto in der City zu parken um dort die Einkäufe abzulegen neutralisiert.

Die HUB’s sollten von 6:00 bis min. 24:00 Uhr personell besetzt sein um ein gewisses Maß an Sicherheit vor Ort zu gewährleisten und die Akzeptanz und Nutzung der HUB’s bei allen Nutzern zu erhöhen.

Mögliche Standorte für solche Hubs könnten sei: A40 Abfahrt Kley(SBahn Haltestelle Germania) /  Sundermannweg (Hafen) / Rombergpark / Hauptfriedhof – östlicher Bereich / Dorstfeld / Eving-Brechten

2. Ringbahn / Linie

Emissionsarme Busse oder Bahnen, welche in Form einer Ringbahn in beiden Richtungen den Wall abdecken, können ein zentraler Bestandteil werden, das Verkehrsaufkommen in der Innenstadt weniger abhängig vom KFZ zu machen und sich dennoch schnell fortzubewegen.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet im Rahmen eines Prüfungsauftrages, diese Konzepte auf ihre Machbarkeit, ihren Nutzen und ihre Kosten zu prüfen und dem Rat ein entsprechendes Ergebnis vorzulegen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Aufgrund der Corona-Lage habe man nicht, wie ursprünglich geplant ein größeres Konzept vorgelegt, sondern - auch mit Rücksicht auf die Länge der Tagesordnung - zunächst die beiden wichtigsten Punkte skizziert. Rm Rettstadt schlägt vor den Antrag zunächst an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Fachausschuss zu überweisen, um ihn dort ausführlich zu diskutieren.

Dieser Vorschlag wird von den Fraktionen befürwortet.

Der Rat der Stadt überweist den Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.


zu TOP 3.52
Geplante „Mieterschutz-Verordnung“ der schwarz-gelben Landesregierung schwächt den Mieter*innenschutz in Dortmund – Resolution zum Erhalt des bestehenden Mieter*innenschutzes

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020

(Drucksache Nr.: 17702-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2020 vor:

Hierzu liegt vorà Antrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 17702-20):

…..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung der folgenden Resolution und um Empfehlung an den Rat:

Die schwarz-gelbe Landesregierung arbeitet zurzeit an einer sogenannten „Mieterschutz-Verordnung“ für das Land NRW, die zum 01.07.2020 in Kraft treten soll. Diese Mieterschutzverordnung fasst die aktuell bestehende Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung zusammen und soll diese ablösen. Durch die Änderung der Gebietskulisse fallen dabei zukünftig nur noch 18 Kommunen in NRW unter die diese neue „Mieterschutz-Verordnung“, während die aktuell bestehenden einzelnen Verordnungen in deutlich mehr Kommunen Anwendung finden.

Für viele Mieter*innen in NRW bedeutet diese „Mieterschutz-Verordnung“ entsprechend keine Verbesserung des Mieterschutzes, sondern eine Aufweichung der bestehenden Regelungen zum Nachteil der Mieter*innen. Zuvor hatte die schwarz-gelbe Landesregierung den Mieterschutz in NRW bereits damit geschwächt, in dem sie die Umwandlungsverordnung im März 2020 hat auslaufen lassen.

Die „Mieterschutz-Verordnung“ hätte auch konkrete Folgen für Dortmund, wo zurzeit die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung gelten, denn Dortmund soll nicht Teil der 18 Kommunen sein, in denen die „Mieterschutz-Verordnung“ gilt. Entsprechend würden diese beiden Verordnungen in Dortmund nicht mehr gelten, mit direkten Folgen für die Mieter*innen in unserer Stadt. Denn durch den Wegfall der Kündigungssperrfristverordnung könnten Vermieter*innen ihren Mieter*innen bereits nach drei, statt nach fünf Jahren kündigen, wenn sie die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. Durch den Wegfall der Kappungsgrenzenverordnung könnten den Mieter*innen in Dortmund bald deutliche Mieterhöhungen bevorstehen. Hierdurch wird es vermutlich zu einer weiteren Anspannung des Dortmunder Wohnungsmarktes kommen – zum Nachteil der Mieter*innen.

Wir fordern daher die Landesregierung dazu auf, die geplante „Mieterschutz-Verordnung“ nicht zum Nachteil der Mieter*innen in Dortmund und in NRW umzusetzen und die aktuellen Regelungen zum Schutz der Mieter*innen beizubehalten.

Zudem bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen im AUSW:
1. Wieviele Mieter*innen werden in Dortmund von den Änderungen durch die „Mieterschutz-Verordnung“ betroffen sein?
2. Wie beurteilt die Verwaltung diese Veränderung für den Dortmunder Wohnungsmarkt?

AUSW: 10.06.2020:

Frau Laubrock teilt mit, dass die in dem Antrag enthaltenen zwei Fragen leider heute noch nicht beantwortet werden können, die schriftliche Beantwortung aber zur Ratssitzung am 18.06.2020 nachgereicht würde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Angelegenheit an den Rat der Stadt Dortmund und empfiehlt diesem mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD) und 1 Enthaltung (Fraktion FDP-Bürgerliste) die o.a. Musterresolution zu beschließen.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.06.2020 vor:

…die im Rahmen des o. g. Antrages an die Verwaltung gerichteten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1

In Dortmund leben rund 200.000 Mieter*innenhaushalte in frei finanzierten Wohnungen, die zukünftig nicht (mehr) von den erweiterten Mieter*innenschutzregelungen der geplanten Mieterschutzverordnung NRW profitieren werden.

Frage 2

Erste Ergebnisse des kommunalen Wohnungsmarktbeobachtungssystems für 2019 zeigen, dass sich der Dortmunder Wohnungsmarkt nach wie vor als angespannt darstellt. Die u. a. damit einhergehenden Mietpreissteigerungen setzen sich weiter fort. Die bundesweite Wohnungsmarktbeobachtung des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) weist für Dortmund sogar eine deutlich überdurchschnittliche Erhöhung der Angebotsmieten aus. Im Zeitraum 2012 bis 2019 sind die durchschnittlichen Angebotsmieten für Wiedervermietungen in Dortmund um 40,6 % gestiegen. Nur acht deutsche Großstädte (darunter München, Berlin und Stuttgart) weisen höhere Steigerungsraten auf. In NRW ist Dortmund damit Spitzenreiter vor Bielefeld (+35,4 %), Köln (+34,8 %) und Düsseldorf (+32,2 %). (Quelle: Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/18230 vom 17.03.2020; Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH)

Trotz dieser Entwicklungen wird durch die geplante Mieterschutzverordnung NRW in Dortmund zukünftig weder die Mietpreisbremse gelten, noch werden ab dem 01.07.20 die bisherigen Regelungen der Kappungsgrenzenverordnung weiter Anwendung finden. Zur Eindämmung von weiteren Mietpreissteigerungen und zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Dortmund wären die gesetzlichen Beschränkungen der Mieterhöhungsspielräume sowohl für Neu- und Wiedervermietungen als auch für bestehende Mietverhältnisse ein notwendiges begleitendes Instrument.

In den letzten Jahren spielte die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt eine eher untergeordnete Rolle mit rückläufiger Tendenz. Ob es durch die ab dem 01.07.2020 für Dortmund dann wieder geltende verkürzte Kündigungssperrfrist für Eigenbedarfskündigungen bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu einem Anstieg der Umwandlungszahlen und im Zuge dessen auch häufiger zu Eigenbedarfskündigungen kommen wird, kann vermutet werden. Die Entwicklung wird im Rahmen der kommunalen Wohnungsmarktbeobachtung betrachtet.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich folgende Resolution:

Wir fordern daher die Landesregierung dazu auf, die geplante „Mieterschutz-Verordnung“ nicht zum Nachteil der Mieter*innen in Dortmund und in NRW umzusetzen und die aktuellen Regelungen zum Schutz der Mieter*innen beizubehalten.

OB Sierau bittet die Fraktionsvorsitzenden um Stellungnahme zu einer Weiterführung der Sitzung aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit.

Die Fraktionen sprechen sich mehrheitlich dafür aus, die Sitzung an dieser Stelle zu unterbrechen.

OB Sierau unterbricht die Sitzung um 22:00 Uhr. Zur Fortsetzung der Ratssitzung wurde für den 19.06.2020 um 15:00 Uhr eingeladen.

Beginn der Fortsetzung der Ratssitzung vom 18.06.2020: Datum 19.06.2020 um 15:00 Uhr.

4.         Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17275-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbzirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2019

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17422-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:



zu TOP 4.3
Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17708-20)

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrat vom 14.05.2020 vor:

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E2) vom 18.03.2020 vor:

die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN, SPD und Linke/Piraten bringen unter dem o.g. Punkt nachfolgende Resolution zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt mit Sorge die Nachrichten zur drohenden Schließung der Caterpillar-Standorte in Dortmund, Lünen und Wuppertal zur Kenntnis. Durch diesen Schritt sind insgesamt 1.300 Arbeitsplätze betroffen, 650 davon in Dortmund.

2. Der Rat steht an der Seite der Beschäftigten in Dortmund und an den anderen Standorten und begrüßt das angekündigte Vorhaben der Stadt Dortmund, sich gemeinsam mit den Betriebsräten und Gewerkschaften, aber auch mit dem NRW-Wirtschaftsministerium bei Caterpillar dafür einzusetzen, Lösungen für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Region zu finden.

3. Der Rat erwartet, dass Caterpillar Modelle für den Erhalt des Dortmunder Standorts prüft.

4. Sollte für den Erhalt des Standorts in Dortmund durch Caterpillar keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, sind alle Akteure aufgerufen, sich für Alternativen zum grundsätzlichen Erhalt des Produktionsstandortes Dorstfeld einsetzen.

Begründung:

Mit der drohenden Schließung des Caterpillar-Werks in Dortmund-Dorstfeld steht ein weiterer Produktionsstandort im Dortmunder Westen auf der Kippe. Kurz zuvor hatte der ebenfalls in Dortmund-Dorstfeld ansässige Automobilzulieferer Continental einen deutlichen Abbau der derzeit 790 Stellen angekündigt. Auch die Schließung des HSP-Standorts hatte 2015 für einen schmerzhaften Verlust von Industriearbeitsplätzen geführt. Dabei gilt der Dortmunder Standort des Bergbauzulieferers Caterpillar mit der Produktion von Großhydraulik-Baggern sowohl aufgrund der speziellen Produktion als auch wegen der vorhandenen großen Erfahrung der Mitarbeitenden und der modernen Produktionsanlage weiterhin als profitabel. Dieser Bereich soll jetzt offenbar im Rahmen einer globalen Strategie des Unternehmens ins Ausland verlegt werden. Um einen Fortbestand des Standorts zu ermöglichen, muss mit aller Unterstützung darauf hingewirkt werden, dass Caterpillar die Konzernstrategie nochmal überdenkt.

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag zudem folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E3) vom 07.05.2020 vor:

anlässlich der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Schließung des Caterpillar-Standorts in Dortmund bringen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und Die Linke & Piraten unter dem o.g. Punkt nachfolgenden Ergänzungsantrag zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:


1. Der Rat stellt mit großem Bedauern fest, dass die Bemühungen um den Erhalt des Caterpillar-Standorts in Dortmund-Dorstfeld gescheitert sind und empfindet eine große Solidarität mit den von der Schließung bedrohten Beschäftigten vor Ort.

2. Der Rat fordert den Caterpillar-Konzern auf, Verantwortung für die soziale Absicherung der betroffenen Menschen zu übernehmen und umgehend einen Sozialplan für die Mitarbeiter*innen zu entwickeln.

3. Die Verwaltung wird gebeten, sich sowohl um die Vermittlung alternativer Arbeitsplätze und Qualifizierungsangebote für die Mitarbeiter*innen als auch um den grundsätzlichen Erhalt des Industriestandorts Dorstfeld zu bemühen.

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag außerdem folgender Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr. 17125-20-E4) vom 13.05.2020 vor:

zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Beschlussvorschlag Drucksache Nr. 17125-20-E3 wird zu Ziffer 3 wie folgt geändert:

„Mit dem Ziel, den Caterpillar-Mitarbeitern mit ihren Fähigkeiten, ihrem Erfahrungsschatz und Qualifikationen eine Perspektive in Dortmund zu geben und Fachkräfte am Standort Dortmund zu halten, wird die Wirtschaftsförderung Dortmund beauftragt, Unternehmen für eine branchenverwandte Folgenutzung des Caterpillar-Standortes in Dortmund-Dorstfeld zu akquirieren.“


Begründung

Der schwere Maschinenbau hat am Standort Dorstfeld eine lange Tradition. Das hohe Qualifikationsniveau der Mitarbeiter, funktionierende Lieferantennetzwerke und eine gute Verkehrsanbindung sprechen für den Standort und dürften ihn für branchenverwandte Investoren attraktiv machen.

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag weiterhin folgendes Schreiben der Verwaltung (in englischer Sprache) vom 06.04.2020 vor:

Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, mit denen die Folgen der Werksschließung abgemildert werden sollen. Hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion halte er es für schwierig, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, ein Unternehmen zu akquirieren. Allenfalls könne man sie auffordern, alles Mögliche in diese Richtung zu unternehmen. Auch wenn die Zielrichtung des CDU-Antrages klar sei, werde man diesem nicht zustimmen, da der gemeinsame Fraktionsantrag bereits die entsprechenden Aspekte aufgreife.

Auf Nachfrage erklärte OB Sierau, dass eine Reaktion auf das Schreiben der Verwaltung an Caterpillar insoweit erfolgt sei, als dass der Zeitung seitens der IG-Metall zu entnehmen gewesen sei, dass die Unternehmensentscheidung zwar gefallen sei, jedoch etwaige Überlegungen hinsichtlich neuer Konzepte oder Standortnutzungen durch andere Unternehmen im Jahr 2021 erfolgten.

Dr. Suck (CDU) erklärte zu der gemeinsamen Resolution der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, dass seine Fraktion den ersten beiden Punkten zustimmen könne. Bzgl. des dritten Punktes sei jedoch der Anlass für einen Ergänzungsantrag gesehen worden, mit dem der gemeinsame Antrag abgeändert werden sollte. Angesichts der sich nunmehr verlängerten zeitlichen Perspektive würde man sich wünschen, dass an dem Standort weiterhin eine Industrieproduktion stattfindet, so dass es wünschenswert wäre, wenn der von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag in einer gemeinsamen Ratsresolution aufgehen könnte.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verwies auf die Regeln der sozialen Marktwirtschaft. Vor diesem Hintergrund sei die Standortentscheidung des Unternehmens vielleicht nicht nachvollziehbar, müsse aber akzeptiert werden. Notwendig sei es nun, über bestehende Arbeitsmarktinstrumente den qualifizierten Mitarbeitern eine Perspektive zu geben. Dies gehe nur, wenn neue Unternehmen akquiriert würden.

Rm Urbanek (AfD) sah die Ursache der Unternehmensentscheidung von Caterpillar insbesondere in den Abgabenlasten, die Unternehmen in Deutschland zu tragen haben. Daher sähe er Deutschland bei der Frage von Standortvorteilen auch nicht mehr so im Vorteil, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.    

OB Sierau erklärte, dass der Dortmunder Standort von Caterpillar ökonomisch profitabel sei. Daher sprächen die Zahlen des Standortes nicht für dessen Schließung. Die in den USA getroffene Entscheidung der Schließung sei daher rein strategisch. Ob diese langfristig profitabel sei, bliebe jedoch abzuwarten.  

Herr Westphal erläuterte, dass Caterpillar aus einer Betrachtung der gesamten Produktlinie von Großhydraulikbaggern – die neben Dortmund auch an einem Standort in Indonesien produziert werden - entschieden habe, den Standort zu schließen. Dabei hätten insbesondere auch Absatzmöglichkeiten eine Rolle gespielt. Derzeit befände man sich innerhalb des Konzerns in der Phase, in der darüber nachgedacht werde, wie die Unternehmensentscheidung, nur noch an einem Standort weltweit zu produzieren, umgesetzt werde. Da in diesem Zusammenhang auch Qualitätsfragen in der Produktion und infrastrukturelle Rahmenbedingungen – nunmehr auch vor den Herausforderungen einer Corona-Pandemie - geprüft würden, lohne es sich, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass diese Entscheidung nicht endgültig wird. Daher setze sich die Wirtschaftsförderung weiterhin vorrangig für eine Produktion von Großhydraulikbaggern am Standort Dortmund ein. Für den Fall, dass dies nicht erfolgreich sein sollte, stehe die Wirtschaftsförderung parat, Vermittlungsstrukturen für die gut qualifizierten (Fach-)Arbeiter aufzubauen. Darüber hinaus sei es – auch unabhängig von einer Beauftragung durch die Gremien – die Aufgabe der Wirtschaftsförderung, etwaige Wiederansiedlungen von Unternehmen zu realisieren.  

OB Sierau stellte angesichts der Erörterungen fest, dass es sich lohne, sich im Dialog der Beteiligten für den Erhalt des Standortes Dortmund weiter einzusetzen und die Produktion – oder Teile davon -  hier zu halten. Hierzu stellte er in Aussicht, sich mit entsprechenden Argumenten noch einmal an den Konzern zu wenden. Vermieden werde müsse auf jeden Fall, dass der Standort schlagartig aufgegeben werde, so dass – insbesondere unter Mitwirkung der Wirtschaftsförderung - Rahmenbedingungen für einen allmählichen Übergang geschaffen werden müssten. Daher regte er an, zum Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 27.05.2020 eine Vorlage zu erstellen, in der das avisierte Vorgehen dargestellt werde. Diese könne zudem im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Hauptausschuss und Rat am 18.06.2020 behandelt werden. Vor diesem Hintergrund könnten die heute vorliegenden Anträge als anberaten betrachtet und in der weiteren Beratung und im Zusammenhang der zu erarbeitenden Verwaltungsvorlage berücksichtigt werden.

Mit diesem von OB Sierau angeregten Vorgehen erklärten sich Rm Dr. Suck (CDU), Rm Matzanke (SPD) und Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) für ihre Fraktionen einverstanden.

Im Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW bestand Einvernehmen, die vorliegenden Anträge an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Beratung im Zusammenhang mit der verwaltungsseitig zu erstellenden Verwaltungsvorlage zu überweisen und die Angelegenheit in die Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu schieben.

OB Sierau berichtet von den bisherigen Anstrengungen die unternommen wurden, um mit der Fa. Caterpillar in den Dialog zu treten. Die Verwaltung habe den Brief des Firmenchefs (s.o.) zum Anlass genommen eine Einladung nach Dortmund auszusprechen. Coronabedingt habe man sich zwischenzeitlich auf eine Videokonferenz für den 01.07.2020 verständigt, um sich erst einmal kennenzulernen und die Sichtweisen bezüglich des Standortes auszutauschen. Bei der Gelegenheit könnten weitere Schritte vereinbart werden, die aus Sicht der Verwaltung dazu führen sollten, dass Mr. Hoenes den Standaort besucht und man ihm bei der Gelegenheit darüber hinaus auch die Standortfläche insgesamt präsentieren könnte.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) führt an, dass der ganze Umgang mit der Caterpillar-Problematik zeige wohin die Globalisierung führe.

Rm Penning (CDU) gibt zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion die Initiative der Verwaltung begrüße und  ihren Antrag (s.o.) mit der Vorlage als abgearbeitet betrachte.

Rm Rüther (SPD) gibt an, dass dies auch für den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen und Linke & Piraten (s.o.) zum Thema gelte, da man nun erst einmal die Gespräche mit der Firmenleitung und die weiteren Entwicklungen abwarten wolle.

OB Sierau bestätigt, dass der Rat weiterhin in dieser Sache auf dem Laufenden gehalten werde.

Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargestellten Aktivitäten der Stadt Dortmund, insbesondere der Wirtschaftsförderung Dortmund, zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Wirtschaft in Dortmund

Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)

(Drucksache Nr.: 17942-20)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.06.2020 vor:

… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Dynamische Haushaltsbewirtschaftung und WOH

Aufgrund der enormen Ausgaben und Mindereinnahmen, die mit der Corona-Pandemie verbunden sind, müssen sämtliche Sparpotentiale aktiviert werden.

Aus diesem Grund empfiehlt die Fraktion FDP/Bürgerliste der Verwaltung eine dynamische Haushaltsbewirtschaftung mit dem Ziel, ca. 2% pro Jahr, also ca. 50 Millionen Euro, in den verschiedenen Fachbereichen einzusparen.

Für diese dynamische Haushaltsbewirtschaftung sollte erneut der verstärkte Einsatz von Kennziffern und Controlinginstrumenten geprüft werden.

Dortmund Tourismus

Dortmund ist ein attraktives touristisches Reiseziel. In Anbetracht der Situation erscheint es sinnvoll, dieses Attribut mit Kampagnen seitens des Stadtmarketings zu verstärken und Deutschland-UrlauberInnen nach Dortmund zu holen.

Gewerbesteuer

Damit Unternehmen die Einbußen dieses Jahres zumindest teilweise durch Gewinne in den Folgejahren besser ausgleichen können, sollte die Stadt Dortmund ihren Gewerbesteuerhebesatz für 2021 und 2022 senken.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie eine solche Senkung und in welcher Höhe eine solche Senkung möglich und sinnvoll erscheint.

Steuerstundungen

Die Verwaltung wird gebeten das Instrument der Steuerstundungen weiterhin breit einzusetzen

um dem Mittelstand und Selbstständigen die Chance zu ermöglichen, sich von den Umsatzausfällen zu erholen und zu einem späteren Zeitpunkt ihren Steuerverpflichtungen nachzukommen.

Regelungen für Gastronomie, Tourismus und Party-Veranstalter

Gastronomie und Hotels sind von den Schließungen und Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie besonders betroffen. Zum Ausgleich braucht es für die Zeit danach Erleichterungen für diese Betriebe, damit sie die Verluste aus der Pandemie wieder aufholen können.

a) Die Stadt Dortmund soll prüfen, ob und in welchem Umfang auf die Sondernutzungsgebühren verzichtet werden kann. Gleichzeitig sollten bestehende Flächen (z.B. auf öffentlichen Plätzen) ausgeweitet werden, um Abstandsgebote bei gleicher Tischzahl umsetzen zu können.

b) Der Rat beschließt, für private Übernachtungen in Hotels und Pensionen soll die Beherbergungsabgabe (sog. "Bettensteuer") bis 2022 ausgesetzt werden.

c) Clubs und Party-Veranstalter sind von den Maßnahmen mit am stärksten betroffen. Der Rat beschließt daher, die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen bis 2022 auszusetzen. 

d) Der Rat beschließt, dass die Sperrstunde in Dortmund bis 2022 in Dortmund ausgesetzt wird. Die Auswirkungen auf die Gastronomiebetriebe, Wirtschaft und Anwohner wird evaluiert und dem Rat vorgelegt.

Regelungen für den Einzelhandel

Der Rat beschließt, alle verkaufsoffene Sonntage 2020, auch die für den Großteil des Einzelhandels bereits ausgefallenen, sind auf die zweite Jahreshälfte zu verschieben und somit nachzuholen.

Investitionen

Die Verwaltung überprüft im Sinne der dynamischen Haushaltsbewirtschaftung die geplanten Investitionen der Stadt und der städtischen Töchter, um nicht zwingend notwendige Projekte dahingehend zu prüfen, ob eine spätere Realisierung sinnvoll ist. Alle Investitionen sind im Rahmen des haushalterisch Möglichen wie geplant durchzuführen.

Rm Düdder (SPD) berichtet, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehne, er sei sehr kurzfristig und die Verwaltung habe vieles bereits aufgriffen.

Rm Reppin (CDU) bestätigt auch für die CDU-Fraktion eine Ablehnung des Antrags. Es seien Dinge enthalten die längst beschlossen wurden, überdies führten die Vorschläge zu weiteren Mindereinnahmen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handele es sich weitestgehend um Prüfaufträge, die Chancen für die am meisten von der Krise Betroffenen eröffnen sollen. Dazu sei die dynamische Haushaltsentwicklung das passende Instrument.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) kündigt eine Ablehnung des Antrags an, da die Gruppe verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich ablehne.

Rm Urbanek (AfD) verkündet die Zustimmung seiner Fraktion zum Antrag, da auch er das Instrument für richtig halte.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) gibt an, dass auch seine Fraktion den Antrag ablehne.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.06.2020 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP/Bürgerliste und AfD, bei Enthaltung des Rm Münch (FBI) ab.

5.         Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17077-20)

Rm Rettstdt (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion das Projekt für nicht zielführend und überteuert halte und die Vorlage daher ablehne.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte, folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der Umsetzung des verabschiedeten Gesundheitszieles einen für drei Jahre befristeten Einsatz einer*s Koordinators*in für die schulische Gesundheitsförderung. Das Gesundheitsamt wird beauftragt eine entsprechende Organisationsverfügung zu fertigen. Das Personal- und Organisationsamt wird beauftragt das Verfahren für die externe Einstellung durchzuführen.

zu TOP 5.2
Modernisierung HKH - Aktueller Sachstand zu den Mehrkosten und Notwendigkeit zur Vorfinanzierung von Bundes- und Landesmitteln im Wege eines Liquiditätsvorschusses an die OSP gGmbH -

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17358-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum Stand der Modernisierungs- und Neubaumaßnahme Helmut-Körnig-Halle und die damit verbundenen voraussichtlichen Mehrkosten i. H. v. 1.617.278 € für den städtischen Haushalt zur Kenntnis und beschließt die Erhöhung des Investitionszuschusses in gleicher Höhe zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den bereits bewilligten Liquiditätsvorschuss in Höhe von 1,5 Mio. € zur Vorfinanzierung bislang nicht zugeflossener Fördermittel des Bundes- und des Landes um 2,0 Mio. € auf dann 3,5 Mio. € zu erhöhen und durch nicht verbrauchte investive Zuschüsse der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzufinanzieren.


zu TOP 5.3
Aktuelle Maßnahmen zur Pandemie-Vorsorge

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17048-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.03.2020 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.03.2020 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Corona-Virus baut die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und weiteren zuständigen Akteuren kurzfristig eine zentrale Informations- und Beratungsstruktur für Kleinstselbstständige und Freischaffende auf.

2. Der Ausschuss fordert Bundes- und Landesregierung auf, schnellstmöglich einen Aktionsplan zur finanziellen Unterstützung von Kleinstselbstständigen und Freischaffende aufzulegen.

3. Die Verwaltung prüft zur Vermeidung von akuten Insolvenzen bis zur Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundes- und Landesregierung die Einrichtung eines kommunalen Aktionsfonds für die besonders betroffene Zielgruppe.

4. Der Ausschuss fordert die Landesregierung auf, in Zusammenhang mit den Anweisungen zur Absage von Veranstaltungen umgehend Regelungen zur Übernahme von Haftungsrisiken aufzustellen.

Begründung:


Insbesondere Kleinstselbstständige in Gastronomie, Kultur oder im Bildungsbereich werden von den Folgen des Corona-Virus hart getroffen und sind auf schnelle, unbürokratische Liquiditätshilfen angewiesen. Für Freischaffende fallen durch abgesagte Veranstaltungen oft alle Einnahmen ersatzlos weg. Um diese existenzbedrohende Situation aufzufangen und die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus auch für die lokale Wirtschaft abzumildern, sind eine zentrale Beratung und schnelle Hilfen auch außerhalb geltender Quarantäneregelungen nötig. Dabei müssen die Kommunen auf Bundes- und Landesebene unterstützt werden, um sie vor unzumutbaren finanziellen Belastungen zu schützen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass verschiedenste Hilfsmöglichkeiten für die Wirtschaft angeboten würden. Anders sehe es zur Zeit bei der Zielgruppe der Freischaffenden und Selbständigen aus. Hier solle es aus ihrer Sicht eine Beratungsstruktur geben.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass es bereits erste Anfragen gebe. Dieses Thema würde von der Verwaltung beispielsweise mit einem Aktionsplan und unterschiedlichen Maßnahmen auch noch gewürdigt.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) führt aus, dass es zur Zeit zu wenig Informationen gebe, um über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entscheiden zu können.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass aus seiner Sicht ein Betrag in Höhe von 4 Mio. € zu gering sei. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei heute zu kurzfristig vorgelegt worden und enthalte keine finanziellen Aussagen. Eine Möglichkeit wäre es, den Antrag in den Rat zu schieben. Er werde den Antrag ansonsten ablehnen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es fraglich sei, ob der in der Vorlage genannte Betrag ausreichend sei. Dies hänge auch vom Zeitraum ab. Er weist darauf hin, dass viele Menschen Kammern angehören, die auch helfen könnten. Seine Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass die jetzige Situation zum allgemeinen Lebensrisiken gehöre.

Frau Reuter erklärt sich damit einverstanden, den Antrag ihrer Fraktion zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschuss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Pandemie-Vorsorge überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro und überplanmäßige investive Mehrauszahlungen in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2020. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.03.2020, nachfolgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Pandemie-Vorsorge überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro und überplanmäßige investive Mehrauszahlungen in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2020. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.

zu TOP 5.4
Resolution des Integrationsrates der Stadt Dortmund gegen Rassismus und Diskriminierung

Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020

(Drucksache Nr.: 17980-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Integrationsrat aus seiner Sitzung vom 10.06.2020 vor:

Resolution des Integrationsrates der Stadt Dortmund gegen Rassismus und Diskriminierung

Gemeins. Vorschlag zur TO (Internationale SPD-Liste, Allgemeine Aktive Liste der

Türkischen Verbände, Afrikaner in Dortmund)

(Drucksache Nr.: 17980-20)

Der Integrationsrat beschließt einstimmig nachfolgende Resolution und bittet den Rat

der Stadt diese im Rahmen seiner Sitzung am 18.06.2020 zur Kenntnis zu nehmen.

Resolution des Integrationsrates der Stadt Dortmund gegen jegliche Formen von

Rassismus und Diskriminierung

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist

Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

(Artikel 1 des Grundgesetzes)

Mit großer Sorge und Erschütterung nimmt der Integrationsrat der Stadt Dortmund die

aktuellen rassistischen und diskriminierenden Vorfälle in den USA zur Kenntnis.

Weltweit sorgt die Ermordung des Afroamerikaners George Floyd durch Polizeigewalt für

Bestürzung und Schlagzeilen. Er ist eines von vielen Opfern rassistischer Polizeigewalt in den

USA. Nicht nur in den Vereinigten Staaten, auch in der Bundesrepublik Deutschland sind

institutioneller Rassismus und Diskriminierung leider keine Fremdwörter.

Dieser Vorfall ist ein weiteres Ereignis im Jahr 2020, das uns vor Augen führt, dass

Rassismus ein tödliches Gift ist, und mit allen zur Verfügung stehenden demokratischen

Mitteln bekämpft werden muss. Rund 5.000 Dortmunder*innen haben diese solidarische

Haltung am 06.06.2020 im Rahmen der „Silent Demo“ auf dem Dortmunder Hansaplatz

eindrucksvoll bewiesen.

In Deutschland häuften sich 2020 rassistische Anschläge, Drohungen und Diskriminierung.

Bezeichnend ist hierbei, dass die Motive solcher Taten oftmals nicht als rassistisch benannt

wurden und werden. Immer wieder wird auch von rechtsextremen und rassistischen

Umtrieben in Polizei- und Bundeswehrkreisen berichtet.

Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung kann nicht allein durch Stärkung der

Sicherheitsbehörden etwas entgegengesetzt werden. Es braucht dringendst Aufklärung und

Kontrolle auch der selbigen. Das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und

Vielfalt muss massiv gestärkt werden. Weitergehende, grundlegende Maßnahmen gegen

Rassismus und Diskriminierung bestehen in der rechtlichen, sozialen und kulturellen

Gleichstellung von Kindern, Frauen und Männern jedweder Herkunft.

Es muss klar und bewusst werden, dass sich Rassismus und Diskriminierung gegen das

Anderssein und die Herkunft, Hautfarbe, Religion, Ethnisierung, Sprache oder sexuelle

Orientierung/Identität, Alter und Gesundheit richtet und Vielfalt als Bedrohung verstanden

wird.

Menschenfeindliche Einstellungen dieser Art müssen demokratisch und entschlossen

bekämpft werden.

Der Integrationsrat der Stadt Dortmund setzt sich entschlossen für Menschenwürde, kulturelle

Vielfalt und Freiheit ein; Grundrechte, die durch das Grundgesetz der Bundesrepublik

Deutschland geschützt sind. Menschen können weder selbstbestimmt leben und handeln noch gesellschaftliche Teilhabe ausüben wenn diese durch Rassismus und Diskriminierung daran gehindert werden.

Wir stellen uns gegen alle Formen von Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung

und antworten mit Solidarität und Zivilcourage.

Der Integrationsrat der Stadt Dortmund steht für Freiheit, Toleranz, internationales

Miteinander, Solidarität und Demokratie. Feinde der Demokratie haben in Dortmund keinen

Platz!

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) meint die Vorlage müsse entschieden zurück gewiesen werden, da es sich hierbei um reine Stimmungsmache handle.

Rm Taranczewski (SPD) berichtet darüber, dass es wenige Tage her sei, dass in Dortmund eine beeindruckende Demonstration stattgefunden habe, bei der es um den Alltagsrassismus in Deutschland gegangen sei. Er bittet darum, dass der Rat sich diese Resolution zu eigen mache und ihr zustimme.

Auch Rm Landgraf (B‘90/Die Grünen) bittet um Zustimmung zur Resolution des Integrationsrates.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion die Resolution inhaltlich und auch die darin aufgezeigten Sorgen und Bedenken mittrage. Der Kampf gegen Intoleranz sei Aufgabe jedes Einzelnen, zu jeder Zeit, an jeder Stelle. Man wolle sich hier dennoch enthalten, weil man es kritisch sehe, dass hier ein Beispiel aus Amerika genommen werde, um das Thema noch einmal zu bearbeiten.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) kritisiert, dass die von Herrn Taranczewski zitierte Demonstration eine Schande in Zeiten von Corona gewesen sei.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) signalisiert Zustimmung seiner Fraktion. Als antifaschistische und antirassistische Fraktion stimme man hier mit Freude zu.

Rm Urbanek (AfD) teilt mit, dass diese Resolution überflüssig sei, da der Artikel 1 des Grundgesetzes im gesamten Wirkungsbereich gelte. Auch sei sie inhaltlich, begrifflich falsch und deshalb abzulehnen. Dies bedeute nicht, dass Diskriminierung in irgendeiner Form toleriert werden dürfe – auch nicht Deutschen gegenüber.

Rm Altundahl-Köse (B‘90/Die Grünen) hat kein Verständnis dafür, dass es teilweise nicht akzeptiert würde, was der Integrationsrat mit dieser Resolution zum Ausdruck bringen möchte.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellt folgenden mündlichen Antrag:

„Alman Lives Matter“ - Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt antiweißen Rassismus.

Rm Monegel (CDU) gibt für seine Fraktion - die sich unter anderem aus dem christlichen Wertekanon definiere - an, dass die Zustimmung eine Selbstverständlichkeit sei.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) macht deutlich, dass Dinge zusammengemengt würden, die nicht zusammen gehörten. Er lehne den Vergleich mit Amerika ab, in Deutschland könnten solche Dinge nicht geschehen.

Rm Münch (FBI) stimme der Resolution zu um ein Zeichen zu setzen, glaube aber nicht, dass sie etwas bewirke, dies zeige schon der Umgang miteinander im Rat.

Der Rat der Stadt lehnt den mündlich durch Rm Brück gestellten Antrag (siehe oben), mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der FDP-Fraktion die Resolution des Integrationsrates (siehe Überweisung oben).

6.         Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17311-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird entlastet.


Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 189.708.842,29 € und einem Jahresverlust von 5.647.937,65 €  sowie der Lagebericht 2019 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 5.647.937,65 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 6.2
Weiterentwicklung des Gastronomiestandortes Buschmühle im Westfalenpark

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17211-20)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 04.06.2020 vor:


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 19.05.2020 vor:

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) regt an, dass die Verwaltung aufgefordert werde, umgehend auf Grundlage des Konzeptes einen Pächter für das Objekt zu suchen. Somit würde nicht erst mit der Pächtersuche begonnen, wenn das Objekt ausgebaut sei.

Mit diesem Vorschlag erklärt sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Einbeziehung des Vorschlages von Herrn Pohlmann folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Ausgang des Interessenbekundungsverfahrens zum Gastronomiestandort Buschmühle zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die baulichen Veränderungen des Gastronomiestandortes Buschmühle mit dem Ziel einer veränderten gastronomischen Nutzung sowie einer veränderten Nutzung von Gebäudeteilen in Höhe von
3.625.000 € (inkl. Planungskosten).


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er der Vorlage zustimmen werde.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) vertritt die Auffassung, dass erst ein Pächter gesucht werden solle, mit dem man sich über die erforderlichen Arbeiten abstimmen könne. Er werde sich bei der Abstimmung enthalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit einschließlich des Hinweises von Herrn Pohlmann mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion an.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 04.06.2020 folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Ausgang des Interessenbekundungsverfahrens zum Gastronomiestandort Buschmühle zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die baulichen Veränderungen des Gastronomiestandortes Buschmühle mit dem Ziel einer veränderten gastronomischen Nutzung sowie einer veränderten Nutzung von Gebäudeteilen in Höhe von 3.625.000 € (inkl. Planungskosten).


zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2020/21 für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.07.2021

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17167-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt die kostenlose Gestellung der

Dortmunder Philharmoniker für ein Konzert des Dortmunder Bachchor (Mai 2021) sowie des Dortmunder Musikvereins (Juli 2021).

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2020/21 des Theater Dortmund für die Zeit

vom 01.08.2020 bis 31.07.2021, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2020/21 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von

  42.492.697 € (Anlage 1)

- dem Vermögensplan 2020/21 mit einem Volumen von 3.835.000 € (Anlage 2)

- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:

- die Finanzplanung (Anlage 4)

- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2020/21 (Anlage 5)

- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)

- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe

notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit

ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte
Eintrittspreise zu erheben.


zu TOP 6.4
Umgestaltung der Außenanlagen und des Umfelds am Sonnensegel im Westfalenpark

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17319-20)

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umgestaltung der Außenanlagen und des Umfelds am Sonnensegel sowie den Neubau einer Verkaufsstelle einschließlich einer barrierefreien Toilettenanlage am Sonnensegel in Höhe von 1.068.000 € (inkl. Planungskosten) sowie das dargestellte Nutzungskonzept für das Sonnensegel.

zu TOP 6.5
"Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17429-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen zur Sportförderung zur Kenntnis und beschließt:


Sportfördermittel incl. der Einrichtung eines Notfallfonds.
18.000,--€ (01.07.20 bis 31.12.20) und 36.000,--€ (01.01.21 bis 31.12.2021) zur

            Einrichtung einer halben Stelle für die Vereinsberatung.


zu TOP 6.6
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17457-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Kulturbetriebe  Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:



zu TOP 6.7
Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan

Beschluss

(Drucksache Nr.: 16652-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 10.06.2020 vor:

Hierzu liegt vorà Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 04.06.2020 vor:

Dem  Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 19.05.2020 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme/Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2020 vor:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 auf Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 15415-19-E10, Ziffer 11) den Haushaltsbegleitbeschluss gefasst, für den Westfalenpark ein ganzheitliches „Zukunftskonzept Westfalenpark“ zu erarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Westfalenpark mit Blick auf die IGA Metropole Ruhr 2027 ein an den Ansprüchen und Bedürfnissen der Besucher und Nutzer ausgerichtetes Parkentwicklungskonzept aufzustellen. Der Haushaltbegleitbeschluss forderte
- ein Überdenken von Räumen und Anlagen, von Weg- und Straßenführungen innerhalb und außerhalb des Parks;
- neue Ideen für die Anbindung und Integration des Westfalenparks, insbesondere in Bezug auf die neu entstandenen Stadträume im Süden/Südwesten der Parkanlage auf den ehemaligen Phoenix-Flächen; 
- ein neu gedachtes Konzept für Infrastruktur und Attraktionen im Park (wie z. B.  Gastronomie, Sonnensegel, Florianturm).
1. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Zukunftskonzept Westfalenpark“.
2. Darüber hinaus stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fordert die Verwaltung auf, das vorgelegte Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ (Drucksache Nr.: 16652-20) zurückzuziehen und im dritten Quartal 2020
- unter Einbindung externen Sachverstandes und
- unter Berücksichtigung aktueller Trendanalysen
 ein überarbeitetes Konzept vorzulegen, das
a. ein zukunftsfähiges Leitbild zur Ausrichtung des Westfalenparks formuliert,
b. den Haushaltsbegleitbeschluss „Zukunftskonzept Westfalenpark“ (Drucksache Nr.: 15415-19-E10, Ziffer 11) auf der Grundlage des erstellten Leitbildes umsetzt und
c. und aus dem Leitbild abgeleitete konkrete Konzepte für Gastronomie, Sonnensegel, Florianturm und weitere Parkattraktionen enthält.

Begründung
Der Westfalenpark ist ein ganz besonderer Ort für Naturerlebnis, Erholung, Freizeit, Spaß und Event. Der Westfalenpark ist wegen seines hohen Bekanntheitsgrades ein bedeutender Imagefaktor Dortmunds. Die IGA 2027 ist Anlass, die Parkanlage im Herzen Dortmunds neu zu denken, sie in einem neuen Licht erstrahlen zu lasen. Die IGA 2027 stellt andere Ansprüche als die Bundesgartenschauen in den Jahren 1959, 1969 und 1991, deren Austragungsort der Westfalenpark war. Pflanzenvielfalt, Aussichtsturm, Musikprogramm und Kinderspielplatz mögen früher eine große Anziehungskraft auf Besucher ausgeübt haben. Für das Ziel, den Gästen der IGA 2027 eine einzigartige attraktive und innovative Parklandschaft vorzustellen bedarf eines Parkkonzeptes, das auf die Ansprüche der Menschen im 21. Jahrhundert eingeht. Ein Parkkonzept, das auf dem Bestehenden aufsetzt, die lange Tradition des Parks achtet, aber doch den Mut hat, neue Wege einzuschlagen. Es reicht nicht aus, substanzerhaltende Maßnahmen an Gärten, Gebäuden und technischen Anlagen zu ergreifen. Bei der Erstellung des Konzepts sollten Impulse von außenstehenden Experten (z. B. Raumplaner TU Dortmund; Schausteller) mit vertieften Kenntnissen über und Verbundenheit zu Dortmund eine wesentliche Rolle spielen, um den Westfalenpark am Puls der Zeit weiterzuentwickeln.

Herr Reppin (CDU-Fraktion)) erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass aus ihrer Sicht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht der Fachausschuss für die Beratung des CDU-Antrages sei, dies sei vielmehr der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, ggf. auch der Ausschuss für Umwelt, Stadtgeststaltung und Wohnen. Sie gebe aber zu, dass die Vorlage Aussagen zur Sanierung mache, aber kaum Perspektiven aufzeige. Sie bittet, den Antrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu geben.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) sieht es genauso wie Frau Reuter. Er bittet, die Vorlage daher zu schieben.

Frau Kulozik (52/3 GBL) berichtet ausführlich über das bisherige Verfahren.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass der CDU-Antrag von der Fraktion viel zu spät zur Verfügung gestellt worden sei.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) beantragt, die Vorlage und den CDU-Antrag in den nächsten Beratungsgang zu geben.

Mit dieser Vorgehensweise erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.

Weiterhin liegen dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende ergänzende Informationen der Verwaltung vom 15.05.2020 vor:

Zur Gremienvorlage Gesamtkonzept „ Zukunft Westfalenpark“ inklusive Rahmenplan erhalten Sie in der Anlage Informationen zum Partizipationsverfahren und den Ergebnissen der Workshops, die bei der Rahmenplanung berücksichtigt wurden.

Es handelt sich hierbei um eine Ergänzung der Informationen aus der Anlage 4 der Gremienvorlage sowie um weitere Informationen zum „Westfalenpark im Kontext Stadt Dortmund“ mit den Themenfeldern IGA 2027, Vernetzung, Zugangssituation, verkehrstechnische Erschließung sowie Wegebeziehungen innerhalb des Westfalenparks.

     

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die ergänzenden Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.

Frau Kulozik stellt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, das Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ ausführlich vor.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit über die Vorlage (DS-Nr. 16652-20) bereits in seiner Sitzung am 21.04.2020 beschlossen habe.

Nach eingehender Diskussion lehnt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit den Antrag der CDU-Fraktion bei Gegenstimme der CDU-Fraktion mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass beschlossen worden sei, den Antrag der CDU-Fraktion nicht nur im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erneut beraten zu lassen sondern dass dieser auch an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weitergeleitet und dort beraten werden solle.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bekräftigt die Aussage von Herrn Reppin und weist darauf hin, dass erst nach der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Rat entscheiden solle.

AUSW, 10.06.2020:

Frau Kulozik trägt nochmal kurz das Projekt hinsichtlich der Dinge mit Außenwirkung vor (PP-Vortrag-siehe Anlage zur Niederschrift).

Herr Rm Waßmann bittet um Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der städtebaulichen Anbindung z.B. von Phoenix-West an den Westfalenpark. Hierzu möchte er wissen, ob die Verwaltung dazu bereit sei, die Ideen hierzu aufzugreifen und fortzuführen, damit man diese Stadträume miteinander verbinden könne. Dieses städtebauliche Thema sei das einzige, welches aus dem Antrag seiner Fraktion noch übrig geblieben sei. Ansonsten habe der AKSF bereits schon zum Antrag entschieden.

Herr Wilde erläutert, dass das Stichwort „Parkkreuz Phoenix“ bereits unter dem Motto „IGA 2027“ und „Unsere Gärten“ thematisiert worden sei. Hierzu habe man auch bereits einen entsprechenden Antrag an den RVR gesandt. In der Ausformulierung sei allerdings noch nicht durchgearbeitet, wie die Verknüpfungen aussehen könnten. Dass man die unterschiedlichen Bereiche dort miteinander verknüpfen wolle, sei allerdings unstreitig und man werde sicher im weiteren Verfahren noch eine geeignete Lösung für die Umsetzung finden. Die Verwaltung stehe somit auf jeden Fall unterstützend dahinter.

Herr Waßmann bestätigt, dass mit dieser Äußerung der Verwaltung keine weitere Beschlussfassung zum o.a. CDU-Antrag aus der AKSF-Sitzung mehr erforderlich sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ und

ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) zur Durchführung der Projekte

mit Blick auf das Ausstellungsjahr der IGA 2027. Notwendige Baubeschlüsse werden zum

gegebenen Zeitpunkt eingeholt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Investitionskostenzuschusses

in Höhe von 3.818.750 € zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der SFB.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses

in Höhe von 212.500 € zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der SFB.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 10.06.2020 folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ und
    ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) zur Durchführung der Projekte
    mit Blick auf das Ausstellungsjahr der IGA 2027. Notwendige Baubeschlüsse werden zum
    gegebenen Zeitpunkt eingeholt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Investitionskosten-
    zuschusses in Höhe von 3.818.750 € zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der SFB.


3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
    in Höhe von 212.500 € zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der SFB.


zu TOP 6.8
Pumptrack Anlage(n) in Dortmund

Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)

(Drucksache Nr.: 17944-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.06.2020 vor:

…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Pumptrack Anlagen

Ein Pumptrack ist eine speziell geschaffene Mountainbikestrecke (engl. kurz track). Das Ziel ist es, darauf, ohne zu treten, durch Hochdrücken (engl. pumping) des Körpers aus der Tiefe am Rad Geschwindigkeit aufzubauen.

Sie richten sich an eine breite Bevölkerungsschicht von Kindern über Jugendliche bis zu Erwachsenen.

Die verstärkte Versorgung mit Pumptracks im Wohnumfeld bietet Möglichkeiten mit dem Laufrad und dem Fahrrad Freizeit zu gestalten. Gleichzeitig bieten Pumptracks die Möglichkeit zur Verbesserung der Fahrtechnik für Jugendliche und Erwachsene auf dem Mountainbike, und je nach Materialbeschaffenheit der Oberfläche auch anderen Fortbewegungsmitteln wie Inline-Skates.

In Deutschland gibt es bisher über 30 solcher Strecken, unter anderem in Aachen, Gummersbach, Langenfeld oder auch Datteln. Diese werden umfangreich genutzt und führen zu überwiegend positiven Rückmeldungen der Kommune, so dass die Zahl stetig steigt.

In der Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste an den Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport deutete sich an, dass Vereine bisher keinen großen Nutzen sehen. Jedoch werden Pumptracks überwiegend vereinsungebunden benutzt.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt daher den Prüfauftrag:

Die Verwaltung möge prüfen, in wie weit eine Pumptrack-Anlage in Dortmund

sinnvoll umzusetzen wäre,

welche potentiellen Zielgruppen angesprochen werden könnten,

welche aktuellen Erfahrungen anderen Kommunen vorweisen können,

und welche Kosten für den Bau und die Pflege einer solchen Anlage zu erwarten sind.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläutert den Prüfauftrag seiner Fraktion und weist darauf hin, dass es solche Anlagen bereits in verschiedenen Städten gäbe und diese bei Jugendlichen sehr beliebt seien. Er geht kurz darauf ein wie und mit welchen Sportgeräten sie funktionierten. Im Sportausschuss habe man das Thema zuvor schon behandelt. In dem Zusammenhang lautete die Antwort der Verwaltung, dass die Sportvereine eine solche Anlage nicht wollten bzw. bräuchten. Rm Rettstadt bestätigt, dass dies auch richtig sei. Seine Fraktion sehe darin allerdings eine Bereicherung für die Stadt und bitte die Verwaltung daher um Prüfung, wie und wo eine solche Anlage in Dortmund realisiert werden könne.

Die Fraktionen bitten darum den Prüfauftrag zur weiteren Behandlung in den Fachausschuss zu überweisen, womit sich der Antragssteller einverstanden erklärt.

Der Rat der Stadt überweist den Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.


zu TOP 6.9
Sonderzuschuss an die Sportwelt Dortmund gGmbH

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17938-20)

Rm Berndsen (SPD) gibt vor Abstimmung des TOP‘s seine Befangenheit zu Protokoll.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gewährung eines investiven Sonderzuschusses in Höhe von 1,594 Mio. € zur Sanierung der Hallenbaddächer in Hombruch und Lütgendortmund, zum Einbau eines Blockheizkraftwerkes im Hallenbad Mengede, für die Erneuerung der Pflasterflächen und zur Sanierung des Sprungturmes im Freibad Volksbad sowie zur Anschaffung von drei Umwälzpumpen für das Freibad Hardenberg an die Sportwelt Dortmund gGmbH.


zu TOP 6.10
Öffnung der Dortmunder Frei- und Hallenbäder

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17939-20)

StR’in Zoerner erklärt auf Nachfrage, dass sich die Bäder für den Fall eines positiven Ratsbeschlusses darauf vorbereitet hätten morgen bzw. Sonntag zu öffnen. Eine Vorwegnahme des Ratsbeschluss habe nicht stattgefunden, zumal allen Beteiligten klar sei, dass ein Ratsbeschluss schon aufgrund der Summe nicht vorweggenommen werden könne. Bezüglich flexibler Öffnungszeiten berichtet Frau Zoener, dass man auch schon in der Vergangenheit flexibel reagiert habe, aber nun erst einmal an den Start gehen möchte. Auch hinsichtlich der Blockschließungen müsse man die Entwicklungen abwarten, die Hygienekonzepte müssten auch personell gestemmt werden. Man habe aktuell wieder neue Lockerungen und daher permanent eine neue Situation die bewertet müsse und nach der dann gehandelt werde.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln bis zu einer Höhe von 1,1 Mio. € für den Betrieb der Dortmunder Freibäder in privater Trägerschaft in der Sommersaison 2020 im Wege eines Sonderzuschusses an die Badbetreiber Sportwelt Dortmund gGmbH in Höhe von bis zu 1 Mio. € und an den Schwimmverein Derne in Höhe von bis zu 100 T €.

7.         Schule

zu TOP 7.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17360-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

· Für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs für die Zeit vom 18.03.2020 bis zur vollständigen Wiederaufnahme des Schulbetriebes werden den beauftragten Busunternehmen ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes und unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. Verrechnung mit vorrangigen Hilfsmitteln des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen 50 % vergütet.

8.         Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17168-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


Der Betriebsausschuss FABIDO fasst gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:
Die Geschäftsleitung von FABIDO wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2019, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.702.531,09 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.761.955,24 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage ausgeglichen.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss: Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 8.2
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020

Beschluss

(Drucksache Nr.: 16623-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.

zu TOP 8.3
Fortführung der Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und "Kinderbetreuung in besonderen Fällen" (Brückenprojekte)

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17315-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 04.06.2020 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende ergänzende Information der Verwaltung vom 20.05.2020 vor:

Ergänzend zur Vorlage zur Fortschreibung der Zahlungen von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Brückenprojekte (DS-Nr.: 17315-20) teile ich Ihnen folgendes mit:

 

Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO, in der ab 14. Mai 2020 gültigen Fassung) wird das Betretungsverbot verlängert. Seit dem 23.04.2020 werden die Ausnahmeregelungen stufenweise erweitert. Mit Schreiben vom 11.05.2020 teilte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) mit, dass das Betretungsverbot für die Brückenprojekte ab dem 14.05.2020 nicht mehr gilt. 

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Betriebskostenzuschüsse für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen, die Förderung der Tagespflegepersonen sowie die Finanzierung der Brückenprojekte für die Dauer des Betretungsverbots weiter geleistet werden.

Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen.

Sofern eine Kindertageseinrichtung schließt, obwohl sie verpflichtet ist, den Betreuungsanspruch von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur zu erfüllen, wird die Finanzierung entsprechend eingestellt. In diesen Fällen wird eine Rückforderung der bereits gezahlten Betriebskosten erfolgen.

Die Zahlungen der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen erfolgen unter den Voraussetzungen der Fachempfehlung 11 des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) vom 25.03.2020. Schließt eine Kindertagespflegestelle, obwohl sie verpflichtet ist, den Betreuungsanspruch der Kinder von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur zu erfüllen, wird die Finanzierung eingestellt. In diesen Fällen entfällt der Anspruch der Tagespflegeperson(en) auf die laufenden Geldleistungen und Rückforderungen sind möglich.

Rm Neumann-Lieven (SPD) gibt vor Abstimmung des TOP‘s ihre Befangenheit zu Protokoll.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 04.06.2020 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Betriebskostenzuschüsse für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen, die Förderung der Tagespflegepersonen sowie die Finanzierung der Brückenprojekte für die Dauer des Betretungsverbots weiter geleistet werden.

Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen.

Sofern eine Kindertageseinrichtung schließt, obwohl sie verpflichtet ist, den Betreuungsanspruch von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur zu erfüllen, wird die Finanzierung entsprechend eingestellt. In diesen Fällen wird eine Rückforderung der bereits gezahlten Betriebskosten erfolgen.

Die Zahlungen der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen erfolgen unter den Voraussetzungen der Fachempfehlung 11 des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) vom 25.03.2020. Schließt eine Kindertagespflegestelle, obwohl sie verpflichtet ist, den Betreuungsanspruch der Kinder von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur zu erfüllen, wird die Finanzierung eingestellt. In diesen Fällen entfällt der Anspruch der Tagespflegeperson(en) auf die laufenden Geldleistungen und Rückforderungen sind möglich.


zu TOP 8.4
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17508-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

· Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020


zu TOP 8.5
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17502-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff, 18 ff. KiBiz,

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.


zu TOP 8.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020.

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17205-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

im und für den Zeitraum vom 01. bis 30. April 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.


zu TOP 8.7
Qualitätsentwicklung und Personalbemessung in den Jugendhilfediensten (Fachstandard plus)

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17369-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Umsetzung des Fachstandard Plus in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis und beschließt, die im Rahmen des Modellprojektes  eingerichteten Projektstellen mit dem Stellenplan 2022 in Planstellen umzuwandeln.

zu TOP 8.8
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW -  Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat April 2020

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17244-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

· Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat April 2020

zu TOP 8.9
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17848-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

§ Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

§ Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 3, 13 ff., 18 ff. KiBiz,

· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2).

Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird in Übereinstimmung mit der Landesregelung für den Monat Juni kein Beitrag, aber im Juli der komplette Elternbeitrag eingezogen.

9.         Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17500-20)


OB Sierau berichtet, dass dieses Thema auf Initiative der CDU-Fraktion Gegenstand im gestrigen Ältestenrat gewesen sei. In dem Zusammenhang habe man festgestellt, dass es für die Transparenz vorteilhaft wäre, die Berichterstattung in der Analyse der Fachbereiche etwas tiefer anzusetzen. An den Kämmerer StD Stüdemann gerichtet regt OB Sierau an, dies auch zur besseren Durchführung der Finanzberatungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu berücksichtigen. Der Ausschussvorsitzende des Personalausschusses habe im Ältestenrat bereits, betreffend Personalangelegenheiten, einer diesbezüglichen Qualifizierung der Haushaltsberatung zugestimmt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2020/2021 zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Dortmund
Hier:
Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen;
Verschiebung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses auf Herbst 2020

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17581-20)

OB Sierau übergibt vor Aufruf des Tagesordnungspunktes die Sitzungsleitung an Frau Bm’in Jörder und weist darauf hin, dass auch die anderen Mitglieder des Rates die dem Vorstand des Verwaltungsrates der Sparkasse an Beratung und Beschluss dieses Tagesordnungspunktes nicht teilnehmen würden.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse Dortmund für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung.

Der Rat der Stadt beschließt, den Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 Sparkassengesetz NW unter Berücksichtigung der Verlautbarungen von EZB und BaFin zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen während der Coronavirus-Pandemie aus März 2020 erst im Herbst 2020 zu treffen.


zu TOP 9.3
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2019

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17595-20)

Die Vorlage wird von Seiten der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 9.4
Erweiterung des Gesellschafterkreises der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH" (IGA gGmbH)

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17587-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


1. Der Rat stimmt der Aufnahme des Kreises Recklinghausen sowie der Städte Bergkamen und Lünen als weitere Gesellschafter der IGA gGmbH sowie den dazu erforderlich werdenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung zu.
2. Darüber hinaus stimmt der Rat der dem unter 1. genannten Zweck dienenden Veräußerung von Anteilen der Stadt Dortmund an der IGA gGmbH in Höhe von 325,00 € zu.
3. Der Gesellschaftervertreter der Stadt Dortmund wird beauftragt, alle für die Aufnahme weiterer Gesellschafter in die IGA gGmbH erforderlichen Beschlüsse zu fassen sowie die Gesellschaftervereinbarung und den Geschäftsanteilskaufs- und
-übertragungsvertrag zu unterzeichnen.


zu TOP 9.5
Betrauungsakt für die "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH (IGA gGmbH)"

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17588-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für 10 Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 für die IGA gGmbH.

zu TOP 9.6
Aktuelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17924-20)

Rm Münch (FBI) weist auf das seiner Ansicht nach bestehende Problem einer nicht ausreichenden Sicherheit der Seniorenheime hin, das zu einer Beschränkung der Senioren führe. Die Stadt Dortmund müsse hier zur Gewährleistung der Bewegungsfreiheit der Bewohner*innen einschreiten und beispielsweise mit einem Sicherheitsdienst aushelfen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verweist auf die bereits erfolgte Zusage der StR’in Zoerner bezüglich einer Prüfung dieses Themas, von dem Rm Münch offenbar persönlich betroffen sei.

Rm Münch entgegnet, dass es unabhängig von seiner persönlichen Betroffenheit um tausend Bewohner*innen in den Dortmunder Senioreneinrichtungen ginge.

StR’in Zoerner verweist auf die ausführliche Beantwortung, auf die unter dem TOP 13.1.29 von Herrn Rm Münch gestellte Anfrage zu diesen Themen und erklärt, dass die Schilderungen des Rm Münch hierzu faktisch falsch seien.

Rm Münch weist diesen Vorwurf in einer persönlichen Rede zurück.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2020. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.


zu TOP 9.7
Bildung eines Kuratoriums für das Deutsche Fußballmuseum

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17959-20)

Zu Beginn der Debatte klärt OB Sierau auf, dass es sich hier um den Beschluss über die Benennung der Vertreter aus dem Kreise der Ratsmitglieder handele und beim 2. Punkt der Vorlage um eine Kenntnisnahme.

Rm Suck (CDU) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimme. Mit Blick auf die Gesellschafterversammlung und der dortigen Vertretung der Stadt Dortmund sehe er jedoch Handlungsbedarf für den neuen Rat nach der Kommunalwahl, dem man sich unter dem Stichpunkt „Vertretung der Politik in der Gesellschafterversammlung“ nähern müsse.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) kündigt an, der Vorlage nicht zuzustimmen, da man es seitens der Gruppe für sinnvoll erachtet hätte einen Vertreter der Partei NPD oder Die Rechte zu entsenden, insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Stadt.

Rm Zweier (Die Linke & Piraten) übt Kritik bezüglich der Auswahl des Personenkreises aus der Stadtgesellschaft für das Kuratorium. Seine Fraktion würde bei der Auswahl das Augenmerk insbesondere auf  Museumspädagogik und -didaktik und auf Sponsoring legen. Für eine weitere Verankerung des Museums in der Stadtgesellschaft dürfe man beispielsweise die Frauen, die Senioren, die Migranten und den BVB-Fanclub der Stadt als Impulsgeber nicht außen vor lassen. Für den Fall einer Abstimmung der Vorlage gibt Herr Zweier bekannt, dass anstelle des für die Fraktion Die Linke & Piraten genannten Herrn Klink, nun er für das Kuratorium zur Wahl stehe.

OB Sierau informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass die Liste der Kuratoriumsmitglieder noch nicht abschließend sei. Man habe sich darauf verständigt das Kuratorium mit jeweils 12 Mitgliedern besetzen zu wollen. Die Funktion dieses Kuratoriums sei es, das Deutsche Fußballmuseum zu begleiten und zu beraten. Dabei sollte es sich um Personen handeln, die sich insbesondere mit wirtschaftlichen Zusammenhängen auskennen. Dies schließe nicht aus, dass das Kuratorium temporär bei der Gestaltung seiner Arbeit, beispielsweise Fangruppen oder andere gesellschaftliche Gruppen mit einbezieht.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimme. Man sei sich bewusst darüber, dass die Zahl der Mitglieder begrenzt ist und somit seine Fraktion als kleinere Fraktion nicht berücksichtigt werden könne. Er bitte daher um die Einhaltung einer Transparenz gegenüber den Fraktionen, die nicht vertreten seien.

Rm Garbe (AfD) äußert grundsätzliche Kritik an der Einrichtung eines Kuratoriums. Seine Fraktion halte dies für eine Spielwiese unterbeschäftigter Politiker. Die Entscheidungen würden in der Gesellschafterversammlung gefällt und dort solle man Einfluss nehmen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) äußert an Herrn Garbe gerichtet, dass es sich dabei nicht um eine Spielwiese handele sondern es darum ginge ins Gespräch zu kommen und die nötige Transparenz herzustellen.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Vertreter*innen in das Kuratorium zu entsenden:

Rm Schilff, SPD

Rm Monegel, CDU

Rm Langhorst, B‘90/Die Grünen

Rm Zweier, Die Linke & Piraten

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Dortmund durch den Oberbürgermeister und durch den Stadtdirektor/Stadtkämmerer vertreten wird. Gegenüber der Gesellschafterversammlung des Deutschen Fußballmuseums sollen auch weitere fußballaffine Persönlichkeiten als Kuratoriumsmitglieder benannt werden. Vorgeschlagen werden sollen stadtseitig deshalb:

Frau Annike Krahn – Botschafterin für die EM2024 in Dortmund
Herr Roman Weidenfeller – Botschafter für die EM2024 in Dortmund
Herr Heinz-Herbert Dustmann – Präsident der IHK zu Dortmund
Herr Hans Leyendecker – Journalist
Herr Probst Andreas Coersmeier – Stadtdechant der Katholischen Stadtkirche
Herr Udo Mager – Geschäftsführer der Flughafen Dortmund GmbH

zu TOP 9.8
Flughafen

Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2020

(Drucksache Nr.: 17703-20)

Der TOP wird gemeinsam mit TOP 9.9 (Drucksache Nr.: 17953-20) behandelt, der im Wege der Dringlichkeit unter TOP 1.3 auf die Tagesordnung aufgenommen wurde.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2020 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 29.05.2020 vor:

Anlässlich der Presseberichterstattung des WDR vom 22.5.2020 unter dem Titel „Idee: Flughäfen sollten sich zusammenschließen“ zum Dortmunder Flughafen thematisieren wir einen wichtigen Aspekt der Berichterstattung.

Im Bericht des WDR wird geschrieben (Zitat): „Die Stadtwerke betonen, der Vertrag mit van Bebber sei rechtsgültig“.
In der zugrunde liegenden Antwort der Pressestelle von DSW an einen WDR-Journalisten (siehe Anhang) auf die Frage „Ist der Vertrag mit Herrn van Bebber bereits von beiden Seiten unterschrieben und damit formal gültig?“ antwortet DSW „Der Vertrag ist rechtsgültig“.

1. Sind die an den Journalisten gegebenen Informationen sachlich korrekt?

2. Ist es üblich, dass DSW21 Verträge mit neuen Geschäftsführern rechtsgültig abschließt, ohne den Rat und seinen Fachausschuss „Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften“ AFBL einzubeziehen, bzw. die Beratungsergebnisse des AFBL abzuwarten?

3. Welche konkreten Konsequenzen hat ggf. eine Vertragsablehnung durch den AFBL
oder durch den Rat der Stadt Dortmund in Bezug auf das Verfahren zur Besetzung der fraglichen Position am Flughafen Dortmund, angesichts des möglichen bereits rechtsgültig erfolgten Vertragsabschlusses?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.05.2020 vor:

Die DSW21 hat in einer offiziellen Stellungnahme gegenüber dem WDR bestätigt, dass der Vertrag mit dem neuen Geschäftsführer des Dortmunder Flughafens schon rechtsgültig sei.


Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:


1. Wurde in dem mit Herrn von Bebber geschlossenen Vertrag die einschränkende Bedingung „vorbehaltlich der Entscheidung des Rates“ aufgenommen?

2. Wenn nein:

a) warum wurde die entsprechende Klausel nicht aufgenommen?

b) welche Folgen hat das für die rechtliche Gültigkeit des Vertrags?

c) was bedeutet das für die Verbindlichkeit des Ratsbeschlusses und des
    Public-Corporate-Governance-Kodexes (PCG-Kodex)?


Begründung:


Das durch den Ratsbeschluss vom 1.10.2015 (DS-Nr.: 02053-15) festgelegte Verfahren bei der Bestellung von Geschäftsführer*innen städtischer Beteiligungen und Tochtergesellschaften sieht in Ziffer 2 vor, dass „bei Bestellung und Abbestellung von Geschäftsführern und Vorständen bei direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt der Rat ein Votum vor der Entscheidung in den Organen der Gesellschaft trifft“. Zudem wurde im PCG-Kodex geregelt, dass „wesentliche Entscheidungen in den Organen der Beteiligungsgesellschaften vorab zum Gegenstand einer Beratung und Bestätigung durch den Rat, bzw. den AFBL gemacht werden“.

Die Fragen der Bitten um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden im Verlauf der Beratung mündlich beantwortet und sind daher erledigt.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 04.06.2020 vor (siehe nachstehend).

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass DSW21 behaupte, dass der Vertrag bereits rechtsgültig sein solle. Seinerzeit sei der Corporate Governance Kodex beschlossen worden. In der nichtöffentlichen Vorlage zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers der Flughafen Dortmund GmbH sei hiervon abgewichen worden. Weiterhin sei der Corporate Governance Kodex nicht beachtet worden. Somit seien die damaligen Beschlüsse missachtet worden. Ein Mitwirkungsrecht des Rates sei hierdurch nicht möglich. Weiterhin beinhalte der Gesellschaftsvertrag Flughafen, dass der Rat gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern ein Weisungsrecht habe. Es sei zu prüfen, ob der Vertrag ggf. rückabgewickelt werden könne. Es stelle sich die Frage, ob möglicherweise die Beteiligungsverwaltung oder der Vertreter in der Gesellschafterversammlung „geschlafen hätten“.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) macht deutlich, dass der Vorgang skandalös sei. Die Personalie sei nicht unumstritten und dies sei möglicherweise nicht ganz unabsichtlich. Es seien noch Fragen offen und der Vertrag sei unterschrieben worden, bevor sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und der Rat damit hätten befassen können. Es stelle sich für ihn die Frage, wer den Oberbürgermeister bei der Gesellschafterversammlung vertreten und ob er von der „Gemengelage“ im Ausschuss gewusst habe. Weiterhin müsse überlegt werden, welche rechtlichen Auswirkungen sich ergeben wenn über die Vorlage nicht beschlossen werde und ob der Vertrag dann immer noch Rechtsgültigkeit besitze.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erstmals am 07.05.2020 mit der Vorlage beschäftigt habe. Der Vertrag sei jedoch bereits Ende März 2020 unterzeichnet worden. Hier gebe es keine Kausalität dazu, dass der Vertrag unterschrieben worden sei, nachdem es hier erste Fragen gegeben habe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist zurück, dass die Beteiligungsverwaltung „geschlafen“ habe. Sie habe in der Annahme gearbeitet, dass der Vertrag noch nicht unterschrieben worden sei. Weiterhin habe das Rechtsamt festgestellt, dass der Kodex empfehlenden Charakter habe. Dieser sei zwei Jahre lang mit DSW21 entwickelt worden. Er selbst habe von dem unterschriebenen Vertrag erst Kenntnis erhalten, als sich der Ausschuss am 07.05.2020 erstmals mit dem Thema beschäftigt habe. Der Vertrag könne nur mit einem großen finanziellen Nachteil „entknotet“ werden. Weiterhin könne festgestellt werden, dass der Aufsichtsrat selbst den Vertrag auch nicht gesehen habe. Die Beteiligungsverwaltung sehe zu, dass die Verträge für Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften nicht vor dem Beschluss der Gremien unterschrieben würden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht deutlich, dass DSW21 sich nicht an Verabredungen gehalten habe. Immerhin habe es diesmal eine Findungskommission gegeben. Es sei richtig, sein Missfallen auszudrücken, es stelle sich aber die Frage, welche Konsequenzen dieses Verhalten habe. Eine Kündigung des Vertrages würde den Einsatz von finanziellen Mitteln erforderlich machen. Weiterhin müsse man sich fragen, wie es mit der Haftung durch DSW21 aussehe. Hier wäre eine Aussage des Rechtsamtes dazu wünschenswert.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) stellt sich die Frage, wer die Verantwortung für den Vertrag habe. Aus seiner Sicht seien an dieser Stelle Konsequenzen notwendig.

Herr Stüdemann erklärt, dass die Verwaltung versuchen werde, die Angelegenheit so gut wie möglich zu rekonstruieren. Herr Pehlke habe zunächst zugesagt, an dieser Sitzung teilzunehmen, so dass die Details im Hinblick auf die nichtöffentliche Vorlage nicht aufbereitet worden seien. Heute Mittag habe Herr Pehlke jedoch mitteilen lassen, dass eine Teilnahme nicht möglich sei. Die Stellungnahme der Beteiligungsverwaltung an den Aufsichtsrat des Flughafens sei ordnungsgemäß gewesen. Sie habe darauf hingewiesen, dass ein Abschluss eines Vertrages mit dem neuen Geschäftsführer des Flughafens unter dem Vorbehalt einer Ratsbefassung stehe. Er selbst habe im Gespräch mit Herrn Pehlke vor der letzten Sitzung des Ausschusses darauf hingewiesen, dass die Einzelheiten der Ruhestandsregelung das konterkariert, was in der Personalangelegenheit davor im Ausschuss beschlossen worden sei. Es bleibt festzuhalten, dass die Situation bei der Besetzung von Geschäftsführerstellen in städtischen Unternehmen neu geregelt werden müsse.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) führt aus, dass es viele unterschiedliche Informationen gebe. Eine Aufarbeitung sei daher aus seiner Sicht schwierig. Es bestehe allerdings im Ausschuss Einigkeit darüber, dass es Nachsteuerungsbedarf gebe bei der Frage, wie der Rat die Verfahren begleite und wer in der Gesellschafterversammlung sitze. Im Jahre 2015 sei entschieden worden, dass nicht die Mitglieder des Rates in der Gesellschafterversammlung sitzen, obwohl aus dem Kodex und auch aus der Gemeindeordnung etwas anderes entnommen werden könne und in anderen Städten etwas anderes praktiziert werde. 

Er stellt für die CDU-Fraktion folgenden mündlichen Antrag:

„Der Rat der Stadt wird mit Beginn der neuen Wahlperiode von 2020 – 2025 darauf hinwirken, dass die Vertretung der Stadt in den Gesellschafter- und Hauptversammlungen abweichend von der bisherigen Verfahrensweise (DS-Nr. 02053-15) vom 01.09.2015 erfolgen wird. Ziel dieser im Detail noch zu definierenden Neuregelung ist die Stärkung des Rates der Stadt Dortmund in den Gesellschafter- und Hauptversammlungen.“

Dies sei aus Sicht der CDU-Fraktion der Hebel, um zukünftig sicherzustellen, dass diese Verfahrensabläufe, wie man sie jetzt erleben müsse, sich nicht mehr wiederholen werden und ein Signal in Richtung Verwaltung, aber auch in Richtung DSW21.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem mündlichen Antrag von Herrn Dr. Suck einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet den Rat der Stadt um Befassung mit dieser Angelegenheit.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, den gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion mit einem 3. Absatz wie folgt zu ergänzen (fett, kursiv):

Wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Der AFBL stellt fest, dass bei dem Vertrag zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers der Flughafen Dortmund GmbH die Regelungen zur Altersversorgung nicht eingehalten wurden und die Beteiligung der pol. Gremien nicht vor Vertragsabschluss erfolgte. Dies wird vom AFBL missbilligt.

Der AFBL erwartet, dass insbesondere die Beteiligungsverwaltung als auch die Verhandlungsführung der jeweiligen Gesellschaften künftig den Eckpunktebeschlusses (DS-Nr. 02053-15) und den Beschluss zur Regelung der Altersversorgung (DS-Nr. 14217-19) beachten. Unvermeidbare Abweichungen sind vor Vertragsabschluss im zuständigen Fachausschuss (AFBL) zu begründen.

„Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Vorschläge zu entwickeln, wie die vorhandenen Lücken geschlossen werden können und dies dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu berichten.“

Begründung

Mit dem sog. Eckpunktebeschluss wurde u. a. in Anlage 2, Punkt 2, vereinbart, dass künftig die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern/Vorständen erst nach einem entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt erfolgen soll.

Mit Vorlage zur Bestellung des Arbeitsdirektors bei DEW21 (DS-Nr. 14217-19) wurde beschlossen, dass
· der Aufbau der Altersversorgung über eine private Altersvorsorge erfolgt,
· jährlich 40,48 % der aktuellen Grundvergütung zur Absicherung der Rente zur Verfügung gestellt werden,
· erworbene gesetzliche Altersversorgungsansprüche auf die Rente anzurechnen sind.

Dies war eine Klarstellung zum sog. Eckpunktebeschluss (DS-Nr. 02053-15), hier Anlage 2, Punkt 4.4. Die genannten 40,48 % der aktuellen Grundvergütung zur Absicherung der Rente sind hierbei als Obergrenze zu verstehen.

Beide Beschlüsse wurden mit dem o.g. Vertragsabschluss nicht eingehalten.

Herr Dr. Suck weist darauf hin, dass die Fraktionen bereits bei der Erarbeitung beteiligt werden sollen. Weiterhin sollten die politische und die rechtliche Ebene deutlich getrennt werden. Er bittet desweiteren die Beteiligungsverwaltung, bei Bedarf aktiv auf die städtischen Töchter zuzugehen und bei Informationsbedarf nachzufragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion einschließlich der Hinweise von Herrn Dr. Suck einstimmig zu.

Herr Pehlke (Vorstandsvorsitzender DSW21 – Hinweis: er ist ab hier in der Sitzung anwesend) führt aus, dass jeder seine Rolle zu spielen habe. Die Politik müsse die Rechte des Rates wahren, er die Rechte und Pflichten der Unternehmensgruppe. Das Dilemma im vorliegenden Fall bestehe darin, dass in einem Bereich etwas geregelt werden solle, in dem nichts geregelt werden könne. Die Politik agiere im Rahmen der Gemeindeordnung und er im Rahmen des Bundesrechtes. Das Landesrecht breche sich am Bundesrecht. Ziel sei es gewesen, den bestmöglichen Kandidaten als Geschäftsführer für den Flughafen zu finden. Es sei hierzu ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren aufgesetzt worden. In der Auswahlkommission, bei der Vertreter der Politik anwesend gewesen seien, sei der beste Bewerber gewählt worden. Das Präsidium habe die Wahl und die Kriterien des Vertrages bestätigt, ebenso wie der Aufsichtsrat. Danach sei in der Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst worden. Die Zuständigkeit hierfür liege allein bei DSW21, der Mehrheitseigentümer entscheide, da dieser auch das Risiko trage. Dies sei im Gesellschaftsvertrag so geregelt. Er habe in seiner Unternehmensgruppe ein absolut sauberes und rechtlich einwandfreies Verfahren durchgeführt. Für die Vorbereitung und Beratung in den politischen Gremien sei er nicht zuständig. Regressansprüche hätten seiner Ansicht nach keine Aussicht auf Erfolg. Als Vorstandsvorsitzender einer AG dürfe er nicht Rechte, die eine AG habe, leichtfertig aus der Hand geben.

Frau Reuter bittet darum, die Rechtsauffassung von Herrn Pehlke einer Überprüfung zu unterziehen.

Herr Pehlke weist noch einmal darauf hin, dass er seine Rechte nicht aufgeben dürfe.

Herr Kowalewski weist darauf hin, dass der Aufsichtsrat eine Empfehlung ausgesprochen habe. Seiner Auffassung nach sei das nicht der Fall gewesen, eine Beschlussvorlage mit anschließender Abstimmung des Aufsichtsrates habe es nicht gegeben.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass die DSW21 zwar Verluste zahlen würden, man müsse sich aber fragen, aus welchem Topf diese kämen. DSW21 könne unternehmerisch frei handeln und die Preise bestimmen. Um die Verluste zu decken, erhielte das Unternehmen von den Bürgern dieser Stadt finanzielle Mittel. Herr Pehlke müsse sich die Frage stellen, ob das, was er tue, verantwortlich sei. Das Umgehen dieses Gremiums mit dem Hinweis darauf, dass er im Aktienrecht autark und an keine Vorgaben gebunden sei, ginge so nicht. Die Belange der Stadt Dortmund müssten gewahrt werden und mögliche Regressansprüche seien zu überprüfen.

Herr Pehlke weist darauf hin, dass es sich um einen harten Wettbewerb handele. Weiterhin sei der Vertreter der Verwaltung in der Gesellschafterversammlung Herr Westphal gewesen.

Dem Rat der Stadt liegt dazu nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 16.06.20 vor:

…der dem Gesellschaftervertrag der DSW21 Holding GmbH zugehörige Beherrschungsvertrag ermöglicht durch die in §1 geregelte „Leitung der Gesellschaft“ die Anwendung von § 308 AktG.

Dort heißt es in Absatz (2): „Der Vorstand ist verpflichtet, die Weisungen des herrschenden

Unternehmens [hier: DSW21 Holding GmbH] zu befolgen. Er ist nicht berechtigt, die

Befolgung einer Weisung zu verweigern, weil sie nach seiner Ansicht nicht den Belangen

des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm und der Gesellschaft konzernverbundenen

Unternehmen dient, es sei denn, dass sie offensichtlich nicht diesen Belangen dient.“

Zudem hat der Rat mit Beschluss vom 1.9.2015 klar definiert, dass der Rat im Hinblick auf

die Bestellung von Geschäftsführer*innen bei mittelbaren Beteiligungen einzubinden ist.

Diese Beschlussfassung ist nach § 113, Abs.1 GO NRW für die Vertreter*innen der Stadt

in den Gesellschafterversammlungen (in diesem Fall der DSW21 Holding GmbH) verbindlich.

Daraus ergeben sich für die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN folgende weitere Fragen:

1. Laut § 2, Abs. 2 des Beherrschungsvertrags hat der Vorstand der DSW21 der

DSW21 Holding GmbH regelmäßig über wesentliche Geschäftsvorfälle zu berichten.

Inwieweit kam der Geschäftsführer der DSW21 dieser Verpflichtung bei der Bestellung

des zukünftigen Geschäftsführers für den Flughafen nach?

2. Wann wurde der städtische Vertreter der DSW21 Holding GmbH über die geplante

Schließung des Vertrags informiert? Wann wurde der Vertrag geschlossen?

3. Wie wird zukünftig gewährleistet, dass der Rat entsprechend des Ratsbeschlusses

aus September 2015 bei anstehenden Vertragsabschlüssen beteiligt wird und die

städtischen Vertreter*innen in den Gesellschafterversammlung entsprechende Weisungen

des Rates einbringen können?

Begründung:

ggf. mündlich

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt hierzu nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 17703-20-E6) vom 17.06.20 vor:

…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung.

Zu Frage 1:

Die Berichtspflicht gemäß § 2 Abs. 2 des Beherrschungsvertrages bezieht sich auf wesentliche Geschäftsvorfälle der beherrschten Gesellschaft DSW21 und nicht auf Angelegenheiten von Tochtergesellschaften.

Zu Frage 2:

Wie ausgeführt, bestand keine Informationspflicht gegenüber der Dortmunder Stadtwerke

Holding GmbH.

Der städtische Vertreter hat in der Gesellschafterversammlung am 13.03.2020 angemerkt,

dass sein Votum unter dem Vorbehalt des noch einzuholenden Ratsbeschlusses steht. Dies ist auch im Protokoll zu dieser Sitzung dokumentiert.

Der Dienstvertrag von Herrn van Bebber wurde gemäß den am 25.05.2020 der Beteiligungsverwaltung per Mail zugeschickten Unterlagen am 13.03.2020 von Herrn Pehlke (Vorsitzender der Gesellschafterversammlung) und vom Geschäftsführer unterzeichnet.

Zu Frage 3:

Die Beteiligung des Rates im Public Corporate Governance Kodex verankert und hat bisher

empfehlenden Charakter. Der PCG-Kodex soll zeitnah überarbeitet und für die Beteiligungsgesellschaften bindend werden, soweit dies gesellschaftsrechtlich umsetzbar ist. Ziel ist es, den Rat verstärkt einzubinden und seine Rolle zu stärken.

Dem Rat der Stadt liegt zudem folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 17953-20) vom 04.06.2020 zu TOP 9.9 vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des Antrags im Rahmen der Dringlichkeit, die sich aus neuen Informationen und der Debatte im AFBL ergeben haben, der nach der Einreichungsfrist stattgefunden hat.

Die Beteiligungsverwaltung und das Rechtsamt werden beauftragt im Zusammenhang mit der Bestellung des neuen Flughafengeschäftsführers zu prüfen:

1. Ob der Vertrag unter Berücksichtigung der Gesellschafterverträge wirklich rechtlich bindend ist.
2. Wer den Vertrag rechtsgültig unterschrieben hat.
3. Ob es bei der Kündigung des Vertrages zu Kosten für die Stadt oder einer der beteiligten städtischen Unternehmen kommt.
4. Wer für den dann möglichen Schaden haftbar gemacht werden kann.
5. Ob und welche arbeits- und haftungsrechtliche Schritte gegebenenfalls eingeleitet werden können.

6. Wie es in der Gesellschafterversammlung trotz Einwänden des städtischen Vertreters bezüglich eines Gremienvorbehalts zur Ablehnung dieses Passus kam und wessen Verantwortung dies war.

7. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um eine Missachtung der Gremien in vergleichbaren Szenarien zukünftig zu vermeiden.

Dazu liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksachen Nr. 17953-20-E1) vom 17.06.20 zu TOP 9.9 vor:

…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung.

Zu Frage 1:

Der Vertrag ist rechtlich bindend.

Zu Frage 2:

Der Vertrag wurde durch die Herren Pehlke und van Bebber unterschrieben.

Zu Frage 3:

Der Vertrag ist gemäß seinem § 12 Abs. 4 für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem

Grund (§ 626 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) kündbar. Ein wichtiger Grund ist gemäß § 626

BGB gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder

bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Umstände, die es der Flughafen Dortmund GmbH in diesem Sinne unzumutbar machen würden, an dem rechtsgültig geschlossenen Vertrag mit Herrn van Bebber festzuhalten, sind aus der Sicht der Verwaltung im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Eine unberechtigte Kündigung könnte deshalb zu Schadenersatzansprüchen Herrn van Bebbers gegen die Gesellschaft führen.

Zu Frage 4 und 5:

Ein etwaiger Schadensersatzanspruch würde sich gegen die Flughafen Dortmund GmbH richten. Eine sich daran anschließende haftungsrechtliche Inanspruchnahme von Personen seitens der Gesellschaft in Bezug auf diesen Schaden hinge von den konkreten Umständen ab und müsste im Einzelfall geprüft werden. Gleiches gilt für etwaige arbeits- oder dienstrechtliche Maßnahmen.

Zu Frage 6:

Aus dem unterschriebenen Protokoll der Gesellschafterversammlung der Flughafen Dortmund

GmbH vom 13.03.2020 geht hervor, dass Herr Westphal in der Sitzung angemerkt hat, dass

sein Votum zur Bestellung des neuen Geschäftsführers unter dem Vorbehalt des noch einzuholenden Ratsbeschlusses steht. Im Übrigen vertritt Herr Pehlke als Gesellschaftervertreter der DSW21 74 % des Stammkapitals und damit zugleich 74 % der Geschäftsanteile der Flughafen Dortmund GmbH. Gemäß § 47 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) erfolgen die Beschlussfassungen nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. Im Gesellschaftsvertrag ist hierzu nichts Abweichendes bestimmt.

Zu Frage 7:

Die Gesellschaftsverträge und Satzungen der Unternehmen sowie die Dienstverträge der Geschäftsführungen und Vorstände können jeweils explizit um die einzelnen Vorgaben des PCG Kodex bzw. des Ratsbeschlusses vom 01.10.2015, die rechtlich verbindlich sein sollen, erweitert werden, soweit gesetzliche Vorschriften (insbesondere solche des Aktienrechts) dem nicht entgegenstehen. Darüber hinaus kommt die Erteilung gesellschaftsrechtlicher Weisungen in Betracht. Die Verwaltung schlägt vor, den Tagesordnungspunkt gemeinsam mit dem zusammenhängenden Tagesordnungspunkt 5.2 „Bestellung eines neuen Geschäftsführers der Flughafen Dortmund GmbH“ im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung zu behandeln.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass sich die Fraktion B‘90/Die Grünen mit dem Thema, auch in Bezug auf die DSW Holding GmbH, noch einmal näher befasst habe. Das vorhandene Weisungsrecht könne nur ausgeübt werden, wenn der Gesellschaftervertreter seitens der Stadt überhaupt Kenntnis habe. Daher stellten sich nun zwei Fragen. Inwieweit ist die DSW21 AG verpflichtet, über wichtige Dinge den Gesellschaftervertreter in der DSW Holding vorab zu informieren, um überhaupt die Möglichkeit der Weisung des Rates zu einem Thema einholen zu können. Und warum habe der Gesellschaftervertreter der Stadt zwar auf der Gesellschaftervertreter-Versammlung des Flughafens, nicht aber im Aufsichtsrat auf den Vorbehalt des Rates hingewiesen.

OB Sierau verweist in diesem Zusammenhang auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.06.2020, die diese Fragen bereits beantworte und erklärt noch einmal ausführlich das Prozedere, unter dem der Beschluss zustande gekommen ist. Demnach sei kein Fehlverhalten beim Gesellschaftervertreter, der dem Aufsichtsratsbeschluss des Flughafens unter Ratsvorbehalt zugestimmt habe, zu finden.

Rm Reppin (CDU) merkt zum einstimmigen Beschluss im AFBL, der die zukünftigen Gesellschafterversammlungen beträfe an, dass man insbesondere über das passive Verhalten der Beteiligungsverwaltung verwundert gewesen sei. Insofern wolle man den Beschluss der im AFBL gefasst wurde heute noch einmal zur Abstimmung stellen.

Rm Rettstatt (FDP/Bürgerliste) ist davon überzeugt, dass Herr Pehlke sich rechtlich nichts habe zu Schulden kommen lassen. Die eigentliche Frage sei, warum der vom Rat beschlossene und von Herrn Pehlke mitgestaltete Kodex nicht eingehalten wurde. Die Findungskommission für den neuen Flughafenchef habe eine gute Arbeit geleistet und den besten Bewerber ausgesucht. Einzig der Umgang habe hier sehr zu wünschen übrig gelassen und nun müsse man für die Zukunft dafür sorgen, dass so etwas nicht noch einmal passiere.

OB Sierau resümiert zur Frage der Kommunikation, dass sowohl von Unternehmensseite zur Politik und zur Verwaltung, als auch von der Verwaltung zur Politik, bei dieser Gelegenheit deutlich geworden sei, dass eine Weiterentwicklung erfolgen müsse. Er habe dies in der Beantwortung auf die Frage 3 (Drucksache Nr. 17703-20-E6 vom 17.06.2020) schon angekündigt. Der PCG-Kodex solle zeitnah überarbeitet werden und für die Beteiligungsgesellschaften bindend werden, soweit dies gesellschaftsrechtlich umsetzbar ist, mit dem Ziel, den Rat verstärkt einzubinden und seine Rolle zu stärken. Er verweist auf einen mündlichen Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (wurde vorab zum TOP durch Herrn Kowalewski verteilt) zu dem sich der Rat in diesem Zusammenhang verhalten könne.

Rm Urbanek (AfD) stellt dazu folgenden Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt einen rechtssicheren Entwurf zur Überarbeitung des PCG-Kodex zu erarbeiten, um eine Bindung der Entscheidungsträger von Beteiligungsgesellschaften an die sie betreffenden Beschlüsse des Rates zu erwirken.“

(Eine zunächst gesetzte Frist zum 17.09.2020 – der nächsten Sitzung des AFBL nimmt Herr Urbanek im Laufe der Diskussion und vor Abstimmung des Antrags zurück.)

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) bringt an dieser Stelle den von OB Sierau zuvor angekündigten Antrag seiner Fraktion mündlich ein:

 „Der Rat weist die Gesellschafter der Dortmunder Flughafen GmbH an, den Gesellschaftsvertrag so zu verändern, dass künftig der Corporate Government Codex verbindlich eingehalten werden muss und der Rat die letzte Entscheidung bei der Bestellung von Geschäftsführern hat.“

Damit habe man die Vergangenheit nicht geheilt, würde aber für die Zukunft klar machen wie es zu laufen habe. Des Weiteren ergänzt Rm Kowalewski an dieser Stelle, dass das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im Aufsichtsrat, in öffentlicher Sitzung des AFBL und auch im Protokoll der Gesellschafterversammlung, falsch dargestellt wurde. Herr Stammnitz habe Herrn van Bebber im Aufsichtsrat abgelehnt. Herr Pehlke habe sich bereits für die Falschdarstellung entschuldigt.

Bm Sauer kann als Mitglied des Aufsichtsrats des Flughafens berichten, dass man unter 140 Bewerbern habe auswählen können. Mit Hilfe eines sehr qualifizierten Head Hunters habe man diese Liste in mehreren Schritten auf 6 Bewerber heruntergebrochen, mit denen man Gespräche geführt habe. Im Verfahren habe man große Sorgfalt walten lassen und ein Ergebnis gefunden. Unbestritten sei, dass die Ratsbeteiligung im Verfahren zu gering gewesen sei. Er glaube man habe die Kraft und die Möglichkeit, die Dinge im nächsten Rat zu verbessern.

Rm Düdder (SPD) schlägt vor, mit dem von der Fraktion Die Linke & Piraten eingebrachten Antrag die Zielrichtung vorzugeben, den Feinschliff aber über den Finanzausschuss dem nächsten Rat vorzulegen.

Rm Reppin (CDU) hält den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten für sachgerecht und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion dazu an.

Rm Urbanek (AfD) kündigt auch die Zustimmung seiner Fraktion zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten an, der allerdings zu kurz greife, da er sich nur auf die Flughafen GmbH beziehe. Daher wolle er den Antrag der AfD aufrechterhalten.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten inhaltlich richtig und gut sei. Seine Fraktion würde es zudem begrüßen, zur nächsten Sitzung des Rates eine Vorlage zu erhalten. In diesem Zusammenhang bitte er darum zu prüfen, ob die personelle Ausstattung der Beteiligungsverwaltung noch passe, um vernünftig arbeiten zu können. In Bezug auf eine Holding bittet er zudem bei der Prüfung sicher zu stellen, dass der Rat immer über eine Mehrheit verfüge.

StD Stüdemann drückt sein Bedauern in der Sache aus und entschuldigt sich für die Beteiligungsverwaltung. Gleichwohl stellt er klar, dass die Kollegin, die den Aufsichtsrat des Flughafens seit 15 Jahren begleite, absolut akkurat und korrekt gearbeitet habe. Die Beteiligungsverwaltung habe den Beschluss in der Annahme vorbereitet, dass zunächst der Ratsbeschluss erfolge und erst danach der Vertrag unterzeichnet würde. Bis Mai wurde die Tatsache, dass der Vertragsabschluss schon im März erfolgt war, nicht bekannt. Erst in seinem Gespräch mit Herrn Pehlke zur abweichenden Ruhestandsregelung kam dies zum Vorschein, so Herr Stüdemann. Er erklärt, dass die Anpassung der Gesellschaftssatzung und der Geschäftsführerverträge an den PCG, eine Reihe von Satzungsänderungen voraussetze und daher mit einer intensiven rechtlichen Betätigung einhergehe. Die Situation könne nur geheilt werden wenn in den Satzungen der einzelnen Gesellschaften die entsprechenden Passagen und/ oder die Geschäftsführeranstellungsverträge an der entsprechenden Position geändert würden. Für die DSW21 könne er dies über den Sommer in Aussicht stellen. Alle anderen Gesellschaften müsse man sich fallweise präzise anschauen, um Rechtsfehler auszuschließen und dies könne sicher ein halbes Jahr dauern. Weiter führt Herr Stüdemann aus, dass man sich damals einig war, als man nach dem langen Prozess der Abstimmung zwischen dem Vorstand der DSW21 und dem Rat eine Einigung gefunden habe, dass diese einen apellativen und handlungsempfehlenden Charakter habe. Allen war bewusst, dass es sich um eine Handlungsempfehlung handelte, die sich an der Musterlösung nach dem Modell des PCG, den der Deutsche Städtetag herausgegeben habe, orientierte. Gemeinsam war man in der irrigen Annahme, dass hieraus eine Verpflichtung für die Geschäftsführung ablesbar gewesen sei. Ein striktes Zuwiderhandeln habe man sich nicht vorstellen können und über diesen Konfliktfall nicht befunden.

OB Sierau fasst zusammen, dass es nun erst einmal darum ginge, dass der Kodex in der Form geändert werde, dass der Rat letztendlich entscheidet. Spezifische Sachverhalte könnten im Nachgang zu einer Beschlussfassung des Rates am 08.10.20 nach und nach abgearbeitet werden.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) möchte festhalten, dass aus Sicht der Politik davon ausgegangen wurde, dass durch den Beschluss 2015, von Seiten der Verwaltung bis ins letzte Glied durchdekliniert wurde. Dass sich dies nun anders darstelle sei bitter und es gebe aus Sicht seiner Fraktion hier noch einiges aufzuarbeiten. Dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten würde die Fraktion B‘90/Die Grünen zustimmen.

Rm Suck (CDU) merkt an, dass die ganze Angelegenheit aus zwei Säulen bestehe, nämlich der Kodex-Säule und der Säule der Vertretung in den Gesellschafterversammlungen. Die CDU wolle ihren gemeinsamen Antrag mit der SPD-Fraktion zum Thema Gesellschafterversammlung aufrechterhalten und auch dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten folgen. 

OB Sierau fasst zusammen, dass zum einen der mündliche Antrag der AfD-Fraktion zur Abstimmung stehe. Weiter stehe der - durch die Erörterung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) - in einen gemeinsam gemündeten Antrag der Fraktionen von SPD und CDU, zur Abstimmung. Des Weiteren gebe es die Bereitschaft über den mündlichen Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten abzustimmen, da dieser den Duktus dessen beinhalte, den der Rat sich wünsche. Und die Verwaltung damit beauftragt werde, dies in diesem Sinne juristisch aufzuarbeiten. Mit der Prognose, dass eine Befassung des gegenwärtigen Rates zeitlich nicht mehr möglich sein werde, die Befassung aber als zentrale Aufgabe für den neuen Rat, nach der Kommunalwahl im September, gesehen werde.

Der Rat der Stadt lehnt den mündlich gestellten Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung von RM Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt stimmt dem mündlich gestellten Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte zu.

Der Rat der Stadt stimmt dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, inklusive der Anmerkungen von Herrn Dr. Suck bezüglich der Beteiligungszeitpunkte einstimmig, bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte zu.

Rm Rettstadt signalisiert, dass der aus dem Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 17953-20 vom 04.06.2020 zu TOP 9.9) hervorgehende Prüfauftrag, durch die vorangegangene Behandlung abgearbeitet ist.


zu TOP 9.9
Flughafen

Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)

(Drucksache Nr.: 17953-20)

Der Top wurde unter TOP 1.3 im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung genommen und wird gemeinsam unter Top 9.8 behandelt.


zu TOP 9.10
Rettet das Afrikahaus!

Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020

(Drucksache Nr.: 18000-20)


Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Integrationsrates aus seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2020 vor:

 zu TOP 2.2

Rettet das Afrikahaus!

Antrag zur TO (Afrikaner in Dortmund)

(Drucksache Nr.: 18000-20)

Im Wege der Dringlichkeit lag dem Integrationsrat nachfolgender Antrag der „Afrikaner in Dortmund“ zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund im Rahmen seiner Sitzung am 18.06.2020 zu beschließen, das Afrika Haus, Körnebachstraße 50 – 52, 44143 Dortmund für das Jahr 2020 mit 90.000 € und für das Jahr 2021 mit 90.000 € zur Miet- Finanzierung zu unterstützen.

Begründung:

Annähernd 20 verschiedene afrikanische Communities nutzen das Afrika Haus – getragen wird das Afrika Haus von dem Verein AfricanTide Union e.V.

Nach der Eröffnung des „Afrika Haus“ am 31. Januar 2020 haben wir angefangen, unsere Jahresplanung 2020 zu realisieren. Aber leider mussten auch wir aufgrund der Corona-Krise unsere Aktivitäten komplett auf das Notwendigste reduzieren – im Ergebnis haben die Mitarbeiter von AfricanTide Kurzarbeitergeld bezogen und die Projekte sind insgesamt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur Pandemieeindämmung gestoppt worden.

Im Zuge der aktuellen Lockerungsmaßnahmen ist AfricanTide mittlerweile dabei, das Programm für das gesamte Afrika Haus mit allen Einzelprojekten wieder zu reaktivieren – allerdings mit beträchtlichem zusätzlichem Aufwand für die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.

Jedoch hat AfricanTide die Auswirkungen der notwendigen Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung ökonomisch stark getroffen, so dass AfricanTide dringend auf die Hilfe und finanzielle Unterstützung der Stadt Dortmund angewiesen ist, damit das Afrika Haus weiter bestehen bleibt.

Durch monatelange Arbeit hat AfricanTide eine wegweisende Institution gegründet, die deutschlandweit einzigartig und gerade für Dortmund äußerst wichtig ist. Es ist ein Haus entstanden, in dem sich Jung und Alt und Menschen aller Kulturen treffen, um so eine integrative Kulturarbeit zu verwirklichen, die allein in der Region Dortmund mehr als 20.000 Menschen afrikanischer Herkunft erreicht. Nun droht die Arbeit von AfricanTide, die am 31. Januar der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, nicht weitergeführt werden zu können. Für die Weiterführung der Arbeit benötigt AfricanTide dringend die Übernahme der Mietkosten mit 90.000 €/Jahr. AfricanTide braucht die Hilfe und Unterstützung der Stadt Dortmund. „Retten Sie das Afrika Haus jetzt!“. Im Jahr 2020 sind viele Veranstaltungen der Stadt Dortmund ausgefallen, sodass die Finanzierung der Mietkosten durch die Stadt übernommen werden kann.

Gerade in der aktuellen Situation braucht die Stadt Dortmund das Afrikahaus für die Jugend und die Erwachsenen afrikanischer Herkunft in der Diaspora. Gerade ist ein jahrelang in Dortmund debattierter Traum verwirklicht worden. Es wäre ein tragisches Signal, wenn Corona diese Institution afrikanischer Selbstbehauptung zu Fall bringen würde. Die afrikanischen Communities benötigen ihren Treffpunkt, ihren Begegnungsraum, ihr Weiterbildungshaus, ihr Medienhaus, ihr Restaurant, ihr Kinder- und Jugendzentrum, ihr Museum, ihr Modestudio, ihre Bibliothek, ihr Begegnungszentrum für Frauen, ihr selbstorganisiertes Haus für Empowerment.

Die Finanzierung der Mieten für das Afrika Haus ist existenznotwendig in diesen schwierigen Zeiten. Die jährlichen Belastungen sind geringer als die durchschnittlichen Kosten eines Jugendzentrums, obwohl das Afrika Haus 2200qm Fläche aufweist. 

Kevin Ndeme Matuke

Afrikaner in Dortmund

Diskussion nach Einbringung des Antrags:

Herr Matuke (Afrikaner in Dortmund) geht nochmals kurz auf die Gründe des Antrags ein und teilt folgendes mit:

Viele von Ihnen waren bei der Eröffnung des „Afrika Haus“ in Dortmund. Noch stehen wir alle unter dem Einfluss der Demonstration „Black Lives Matter“ in der letzten Woche. Dortmund ist ein besonderes Zentrum der afrikanischen Community. Hier leben mehr als 20.000 Menschen afrikanischer Herkunft und deshalb hat die Initiative „Afrika Haus“ eine ganz besondere Relevanz für Dortmund. Nach der Eröffnung am 31.01.2020 stehen wir jetzt vor dem „Corona-Problem“ und können unsere Miete nicht zahlen. Deshalb möchte ich als Vertreter der „Afrikaner in Dortmund“ im Integrationsrat um aktive Hilfe bitten. Es geht um den Fortbestand der Einrichtung. Aufgrund der beschriebenen Situation, der anstehenden politischen Sommerpause und dem Umstand dass der Rat der Stadt wahrscheinlich erst erneut wieder im Oktober tagen wird sei entsprechende Eile geboten.

Herr Gülec (allg. Aktive Liste der türkischen Verbände) stimmt den Ausführungen von Herrn Matuke zu. Gerade in den aktuellen Zeiten haben viele Vereine, insbesondere Migrantenvereine, enorme Schwierigkeiten. Es wäre daher schön, wenn die Stadt Dortmund die Möglichkeit hätte betroffene Vereine zu unterstützen.

Herr Gülec regt in diesem Zusammenhang ein städtisches Unterstützungskonzept für in Not geratene Vereine an. Eine Allgemeinlösung für alle Vereine wäre wünschenswert und zu überdenken.

Herr Akkaya (Liste der Vielfalt) plädiert für eine Unterstützung des Antrags.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilt mit, dass er auf den Kämmerer der Stadt Dortmund, Herrn Stüdemann, zugehen wird um zu besprechen was für Vereine getan werden kann welche von der aktuellen Situation betroffen sind und in „Schräglage“ geraten sind.

Herr Taranczewski plädiert dafür den Antrag zu unterstützen, da das „Afrikahaus“ bzw. die Einrichtung relativ frisch sei und nicht unbedingt sofort wieder kaputt gehen sollte.

Herr Krimhand (Krimhand Kabatski / Osteuropäischer Wählerkreis) hebt die Einzigartigkeit und Wichtigkeit der Einrichtung für Dortmund hervor.

Frau Karaca-Tekdemir (allg. Aktive Liste der türkischen Verbände) merkt an, dass die Unterstützung des Afrikahauses durch den Antrag durchaus gegeben sei. Weiterhin stimmt Sie den Ausführungen von Herrn Gülec zu, welcher ein städtisches Unterstützungskonzept für in Not geratene Vereine an angeregt hat.

Die Vorsitzende, Frau Tekin, unterstützt den Antrag und hob die Wichtigkeit des Afrikahauses als Einrichtung für die Stadt und die Community, aber auch alle anderen Einrichtungen dieser Art hervor.

Herr Akkaya erklärt, dass aus seiner Sicht der Antrag unterstützt werden muss.

Herr Taranczewski fasst abschließend die Diskussion zusammen und bittet den Integrationsrat den Antrag zu unterstützen.

Der Integrationsrat fasst einstimmig bei zwei Enthaltungen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss:

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, das Afrika Haus, Körnebachstraße 50 – 52, 44143 Dortmund für das Jahr 2020 mit 90.000 € und für das Jahr 2021 mit 90.000 € zur Miet- Finanzierung zu unterstützen.

Rm Taranczewski (SPD) appelliert an die Mitglieder des Rates, dem vorliegenden Antrag des Integrationsrates zu entsprechen. Dabei weist er insbesondere auf den Zusammenhang der entstandenen Schräglage des Vereins „African Tide Union e.V.“ mit der Corona-Krise hin. Das Afrika-Haus beherberge viele Vereine und die afrikanische Community sei eine wachsende, hochinteressante Community, die dort arbeite und Gutes für Dortmund leiste.

Rm Reppin (CDU) stellt klar, dass die CDU-Fraktion die Arbeit des Afrika-Hauses gerne unterstützen würde. Jedoch ohne die wirtschaftliche Basis des Hauses zu kennen, fehlten die Grundlagen um dies aktuell zu tun. Es stellten sich eine ganze Reihe von Fragen und es ergäbe sich ein erheblicher Beratungsbedarf, zumal es sich hier um einen ordentlichen Betrag handele.

Rm Brück (Gruppe NPD/Rechte) ist der Meinung, dass es ungerecht sei, dass durch die starke Lobby des Integrationsrates hier das Afrika-Haus bevorzugt behandelt werden solle, es gebe genügend andere Vereine, die auch von der Corona-Situation betroffen seien und nun auf der Strecke blieben.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bestätigt, dass auch seine Fraktion das Afrika-Haus für eine wichtige kulturelle Einrichtung - sowohl für die Kommunikation, als auch für die Integration - halte. Man teile jedoch die Bedenken der CDU-Fraktion. Um einen Beschluss fassen zu können fehlten viele Zahlen und eine Zustimmung könne nur unter dem Vorbehalt der Spitzabrechnung stehen. Zudem müsse man berücksichtigen, dass die Lage im nächsten Jahr schon eine ganz andere sein könne und der Verein bis dahin möglicherweise schon wieder wirtschaftlich arbeite.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärt, dass seine Fraktion dem Wunsch des Integrationsrates gerne nachkommen wolle. Man begrüße auch eine Spitzabrechnung. Frau Karacakurtoglu habe bereits bei einem Termin mit der Leitung des Afrika-Hauses einen Blick in die Bücher werfen können und daher habe man keinerlei Zweifel über den Handlungsbedarf, um das Afrika-Haus zu erhalten. Es sei ein wichtiges Integrationsprojekt mit 20 angesiedelten Vereinen, eine solche Einrichtung sollte nicht verloren gehen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) bestätigt auch für seine Fraktion, dass man dieses Projekt unterstützen wolle. Besonders vor dem Hintergrund, dass es gerade ans Laufen kommen sollte und nun durch die Corona-Krise ins Stocken geraten sei. Damit das Haus ans Laufen komme und damit erfolgreich Integration und Kultur leisten und vermitteln könne, sei es wichtig von Seiten der Stadt Unterstützung zu gewähren. Auch die Fraktion B’90/Die Grünen begrüße eine Spitzabrechnung.

StD Stüdemann erklärt, dass der Eigentümer des Hauses sehr engagiert sei und auch einen Teil der Umbaukosten finanziert habe. Das Haus sei am 31. Januar dieses Jahres eröffnet worden und man habe sich gefreut, dass es nun losgehe. Der Verein sei kein neuer, sondern schon seit über 10 Jahren in der Stadt tätig und habe in den letzten 5 Jahren unter anderem die Flüchtlingsanlage Iggelhorst mit 120 Plätzen tadellos geführt. Da die erwarteten Erträge des Afrika-Hauses aus dem Sektor der Gastronomie, Veranstaltungs- und Vermietungsbereiche, die coronabedingt nur sehr reduziert in Anspruch genommen werden konnten ausfielen, sei die Hoffnung des Vereins zumindest die Mieten aufzubringen nicht zu schaffen. Der Mietpreis sei mit 5 € pro m² sehr niedrig, was damit zusammenhänge, dass der Eigentümer berücksichtigt habe, dass der Verein den gesamten Ausbau gestemmt habe. Es ginge hier um die Finanzierung bzw. Refinanzierung der Mietpreise zu ca. Dreiviertel, was relativ simpel nachweisbar sei. Die Leitung des Hauses sei in der Lage für den Verein recht opulent Fördermittel auch auf Bundes- und Landesebene einzusammeln, um darüber das Personal zu finanzieren. Die Kämmerei habe bereits einen Lösungsvorschlag für die Finanzierung, der nicht gegen den Kernhaushalt rechne. Man könne über den Eigenbetrieb der Kulturbetriebe - durch reduzierte Veranstaltungen im Dortmunder U - die Finanzierung tragen. Dies erfolge nach den Gepflogenheiten die zuwendungsrechtlich festgeschrieben seien, also einer präzisen Abrechnung auf der Basis eines Wirtschaftsplanes und somit mit einem Jahresabschluss und gegebenenfalls auch mit Rückforderungen.

OB Sierau merkt an, dass das Anliegen auch von der Auslandsgesellschaft unterstützt werde. StD Stüdemann habe die Struktur der Finanzierungsmöglichkeit grundsätzlich dargestellt - coronabegründete Minderausgaben aus den Kulturbetrieben würden zu coronabegründeten Mehrausgaben für die interkulturelle Arbeit an anderer Stelle. Alle Beteiligten seien sich bewusst, dass man mit dem Geld gut haushalten müsse. Insofern könne man nun beginnen eine gewisse Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung zu stellen, mit der Aufstellung eines Finanzierungsplanes beginnen und eine erforderliche Grundlage schaffen. Er habe keinen Zweifel über die Nachweisbarkeit und nehme bei positiver Beschlussfassung den politischen Auftrag mit, um damit in den Dialog zum Verein zu treten und in der Folge hiervon in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu berichten.

Rm Taranczewski (SPD) räumt ein, dass er es für selbstverständlich gehalten habe, dass die Grundlage  einer vertraglichen Regelung bedarf und ein Verwendungsnachweis geführt werde über das Geld, das die Stadt zur Verfügung stelle. Dies gehöre auch im Interesse der Antragsteller dazu und sollte daher auch mitbeschlossen werden.

Rm Garbe (AfD) erklärt, dass das Ansinnen zu früh käme, da hier so gut wie keine Daten auf dem Tisch lägen, die dies seriös darstellten. Abgesehen davon ging es hier um das Interesse diverser Vereine, die dies auch im Wesentlichen zu bezahlen hätten. Es gäbe unterschiedliche Quellen aus denen eine Finanzierung beantragt werden könne, wie zum Beispiel die Auslandsgesellschaft und der Bund.

Rm Brück (Gruppe NPD/Rechte) schließt sich den Worten seines Vorredners an und meint es sei dem Afrika-Haus durchaus zuzumuten zusammen mit ihren Unterstützern und den angesiedelten Vereinen selbst Geld einzusammeln, Sponsoren zu finden und sich somit selbst zu finanzieren.

Rm Reppin (CDU) führt an, dass seine Fraktion, nach den Ausführungen des Oberbürgermeisters und des Kämmerers, unter den darin genannten Voraussetzungen und der Aussicht im AFBL im September noch über Details reden zu können, nun - um dem akuten Handlungsbedarf gerecht zu werden - zustimmen könne.

OB Sierau erinnert an den Beschluss des Rates vom Vortag bezüglich der Vorlage zu Corona, die beinhalte, eine Vorlage seitens der Stadt bis zur nächsten Ratssitzung am 08.10.2020 vorzustellen, aus der hervorging inwieweit Beiträge in Zusammenhang mit Corona verwendet werden. Dies sei in einen größeren Gesamtzusammenhang eingebettet, sowohl was die Begründung der Finanzierung und Unterstützung für dieses Projekt angehe, als auch was die Unterstützung anderer im Zusammenhang mit ihrer Arbeit angehe.

Rm Landgraf (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Ausführungen von OB Sierau und StD Stüdemann und begrüßt die Unterstützung der CDU-Fraktion. Dortmund sei eine bunte Stadt und man sei glücklich ein Afrika-Haus zu haben, das kulturelle Bildungsangebote biete. Es sei bedauerlich, dass Corona dazwischen gekommen sei und nun Unterstützung notwendig mache.

Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) bedankt sich bei StD Stüdemann und gibt an, dass es sich um einen zunehmend ernst zu nehmenden Bereich handele, da die Stadtgesellschaft sich verändere. Migrantenorganisationen seien Brückenbauer, man könne dies als wichtige Investition für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft betrachten.

Rm Garbe (AfD) entgegnet, dass man den Menschen nicht gerecht würde wenn man ihnen immer nur  Geld gebe und sie sich so nicht selbst etwas aufbauen müssten. Wenn jetzt nach Mietübernahme gerufen würde, habe man sich schon im Vorfeld übernommen.

Rm Suck (CDU) beantragt aufgrund der erfolgten breiten und erschöpften Diskussion das Ende der Debatte.

Die Gegenrede erfolgt durch Rm Münch (FBI), da er es für ein schlechtes parlamentarisches Gebaren halte eine Debatte abzuwürgen.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich das Ende der Debatte und das Ende der Rednerliste.

OB Sierau fasst zusammen, dass nachfolgender Beschlussvorschlag aus der Überweisung des Integrationsrates aus nichtgenehmigter Niederschrift vorliege:

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund im Rahmen seiner Sitzung am 18.06.2020 zu beschließen, das Afrika Haus, Körnebachstraße 50 – 52, 44143 Dortmund für das Jahr 2020 mit 90.000 € und für das Jahr 2021 mit 90.000 € zur Miet- Finanzierung zu unterstützen.

Aus der vorangegangenen Diskussion ginge hervor, dass ein politischer Wille zur Unterstützung bestehe. Weiter sei klar geworden, dass weitere Informationen gewünscht werden, sowie eine weitere Befassung im AFBL am 17.09.20 erfolgen solle.

OB Sierau schlägt daher vor, dass der Rat beschließt, dem Afrika-Haus - aus den von StD Stüdemann vorgeschlagenen Mitteln - zunächst zu helfen und damit dosiert bis zum Ende des dritten Quartals die Liquidität zur Verfügung stellt, um einen Zusammenbruch zu vermeiden. Zudem wird eine Verwaltungsvorlage erstellt, die die näheren Umstände beschreibt, aus der nachzuvollziehen ist wofür das Geld ausgegeben wird und wie insgesamt die finanzielle Situation aussieht, um auf dieser Grundlage allenfalls auch eine weitergehende Finanzierung zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Rechte, dem vorangegangenen Beschlussvorschlag von OB Sierau zu folgen.

Im Anschluss an den TOP erfolgt eine 15-minütige Pause der Ratssitzung bis 18:45 Uhr.

10.       Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17321-20)

Einleitend erklärt OB Sierau, dass man gebeten worden sei, dieser Muster-Resolution des Deutschen Städtetages beizutreten. Um deutlich zu machen, gerade auch nachdem man in dieser Stadt mit so vielen Projekten und Aktivitäten zum Thema Nachhaltigkeit unterwegs sei, dass dies auch politisch getragen werde. Man habe auf die zahlreichen Beschlüsse des Rates verwiesen, wolle der Bitte aber gleichwohl nachkommen. OB Sierau informiert über die Verteilung von Ansteckern „Dortmund“ in den Farben der „Nachhaltigkeit“ die im Saal verteilt werden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, dass die Gruppe der Resolution inhaltlich nicht zustimmen könne und übt grundsätzlich Kritik an den Resolutionen des Rates, die zu nichts führten.

Rm Münch (FBI) bedankt sich für die Bemühungen der Stadt in Sachen Nachhaltigkeit und fragt ob der Beschluss auch Konsequenzen habe, oder es bei einem Lippenbekenntnis bliebe.

OB Sierau gibt zu bedenken, dass neben der ökologischen Nachhaltigkeit auch die ökonomische, soziale und zivilgesellschaftliche Nachhaltigkeit zu berücksichtigen seien.

Rm Garbe (AfD) kündigt das Nein seiner Fraktion zur Resolution an.

Rm Dingerdissen (FDP) stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte, da es bei der vorangegangenen Diskussion um Definitionen und nicht mehr um die Vorlage gegangen sei.

OB Sierau stellt fest, dass keine Gegenrede gewünscht ist und lässt über den Antrag abstimmen.

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag auf Beendigung der Debatte mehrheitlich zu.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur in Anlage 1 beigefügten Musterresolution des Deutschen Städtetages „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ und bittet Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau diese zu unterzeichnen.


zu TOP 10.2
Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17142-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

zu TOP 10.3
Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck, im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17671-20)

StR Dahmen gibt zu Protokoll, dass es sich hierbei um einen Vorratsbeschluss handele, die Verordnung werde erst dann bekannt gegeben wenn klar sei, dass die verkaufsoffenen Sonntage auch stattfinden dürften.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 12.06.2020 vor:

im Stadtbezirk Aplerbeck haben die Organisierenden des „Aplerbecker Apfelmarktes“ die geplante Veranstaltung für den 06.09.2020 aufgrund der aktuellen Abstands- und Hygieneregeln zur Coronaschutzverordnung NRW abgesagt.

Da durch diese Absage der Veranstaltungen laut § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz NRW die

rechtliche Voraussetzung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck nicht mehr gegeben ist, ist eine Ordnungsbehördliche Verordnung ausschließlich zu den Veranstaltungen „Hombrucher Straßenfest“, „Mengeder Michaelisfest“ und „Hörder Erntemarkt“ zu erlassen. Die genannten Veranstaltungen am 06.09.2020 in den Stadtbezirken Hombruch und Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde werden nach aktueller Lage derzeitig stattfinden. Aus diesem Grund wird der Beschlussvorschlag der oben genannten Vorlage wie folgt geändert:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als neue Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche

Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im

Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde.

Der neue Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Er wird als neue Anlage 1 Bestandteil der oben genannten Vorlage.

Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von

Verkaufsstellen

in den Stadtbezirken Hombruch und Mengede am 06.09.2020 und im Stadtbezirk

Hörde am 04.10.2010

vom . . 2020

Aufgrund des § 6 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten

(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW S. 516), zuletzt

geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172) – SGV. NRW. 7113- , und der

§§ 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz

(OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW.

S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1062) –

SGV.Nrw 2060 – wird von der Stadt Dortmund als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem

Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.03.2020 die nachfolgende Ordnungsbehördliche

Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hombruch

und Mengede am 06.09.2020 und Hörde am 04.10.2020 erlassen:

§ 1

Verkaufsstellen dürfen in den folgenden Stadtbezirken an den folgenden Sonntagen in der

Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

Am 06.09.2020 in Dortmund Hombruch anlässlich des Hombrucher Straßenfestes in

folgendem Teilbereich:

 Harkortstraße 25 bis 85 und 16 bis 90

Am 06.09.2020 in Dortmund Mengede anlässlich des Mengeder Michaelisfestes in folgendem

Teilbereich:

 Am Amtshaus

 Mengeder Straße 701 bis zum Ende

 Siegburgstraße

 Heimbrügge

Am 04.10.2020 in Dortmund Hörde anlässlich des Hörder Erntemarktes in folgendem

Teilbereich:

 Platz an der schlanken Mathilde

 Teilbereich der Hermannstraße (Fußgängerzone bis zum Stiftsplatz)

 Teilbereiche der Hörder Rathausstraße (von Haus Nr.1 bis einschließlich Haus Nr.16)

 Teilbereich der Alfred-Trappen-Straße( von Haus Nr.1 bis Haus Nr. 18a)

 Friedrich-Ebert-Straße

Auch das gewerbliche Anbieten außerhalb von Verkaufsstellen ist in den Grenzen des

genannten Stadtgebietes für die Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr erlaubt.

§ 2

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der

Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 5000,00 € geahndet werden.

§ 3

Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten

von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Hombruch und Mengede am 06.09.2020 und Hörde am

04.10.2020 wird hiermit verkündet.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen

dieser ordnungsbehördlichen Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung

nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

2. diese ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden,

3. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Dortmund vorher gerügt und

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel

ergibt.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 16.06.2020 vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:


Da der Aplerbecker Apfelmarkt in der Zeit vom 04.09. – 06.09.2020 nicht stattfindet und somit aufgrund der rechtlichen Grundlage auch kein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden kann, gibt die Bezirksvertretung Aplerbeck zur Vorlage der Verwaltung keine Empfehlung ab.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgendes Schreiben der Verwaltung zur Änderung des Beschlusses vor:

Änderung der Vorlage „Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck, im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde“;
Drucksache Nr.: 17671-20

im Stadtbezirk Aplerbeck haben die Organisierenden des „Aplerbecker Apfelmarktes“ die geplante Veranstaltung für den 06.09.2020 aufgrund der aktuellen Abstands- und Hygieneregeln zur Coronaschutzverordnung NRW abgesagt.

Da durch diese Absage der Veranstaltungen laut § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz NRW die rechtliche Voraussetzung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck nicht mehr gegeben ist, ist eine Ordnungsbehördliche Verordnung ausschließlich zu den Veranstaltungen „Hombrucher Straßenfest“, „Mengeder Michaelisfest“ und „Hörder Erntemarkt“ zu erlassen. Die genannten Veranstaltungen am 06.09.2020 in den Stadtbezirken Hombruch und Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde werden nach aktueller Lage derzeitig stattfinden. Aus diesem Grund wird der Beschlussvorschlag der oben genannten Vorlage wie folgt geändert:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als neue Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde.

Der neue Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Er wird als neue Anlage 1 Bestandteil der oben genannten Vorlage.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als neue Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 16.06.2020, folgenden geänderten (durchgestrichen) Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck, im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde.

zu TOP 10.4

Integrationsratswahl 2020 - Änderung der Satzung zur Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17789-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellt den mündlichen Antrag zur Einrichtung eines Ausländerrückführungs-Beirates und kündigt die Ablehnung zur Vorlage an.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag des Rm Brück mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur ersten Änderung der Satzung zur Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund (WO IR).

zu TOP 10.5.a
Umbesetzung in Gremien

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

(Drucksache Nr.: 17695-20)


Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vom 19.05.2020 vor:

die AfD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

der sachkundige Bürger Matthias Kühr scheidet als Mitglied aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus. An seiner Stelle wird Rm. Urbanek Mitglied.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

der sachkundige Bürger Matthias Kühr scheidet als Mitglied aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus. An seiner Stelle wird Rm. Urbanek Mitglied.


zu TOP 10.5.b
Umbesetzung in Gremien

Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 18015-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 16.06.2020 vor, der im Wege der Dringlichkeit unter TOP 1.3 auf die Tagesordnung aufgenommen wurde:

die SPD-Fraktion bittet im Wege der Dringlichkeit diesen Tagesordnungspunkt aufzunehmen und bittet um Beschlussfassung des folgenden Antrages:

RM Daniel Naumann ist seit dem 01.06.2020 kein Mitglied der SPD und der SPD-Fraktion mehr.

Im AFBL wird RM Franz-Josef Rüther und im ABVG RM Gudrun Heidkamp die SPD-Fraktion anstelle von Herrn Naumann vertreten.

Für den Aufsichtsrat Konzerthaus Dortmund wird Uwe Kaminski und für den Beirat Gelsenwasser wird Martin Grohmann anstelle von Herrn Naumann benannt.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Im AFBL wird RM Franz-Josef Rüther und im ABVG RM Gudrun Heidkamp die SPD-Fraktion anstelle von Herrn Naumann vertreten.

Für den Aufsichtsrat Konzerthaus Dortmund wird Uwe Kaminski und für den Beirat Gelsenwasser wird Martin Grohmann anstelle von Herrn Naumann benannt.

Rm Naumann stellt mündlich den Antrag beratendes Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu bleiben.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion B‘90/Die Grünen und der Gruppe NPD/Die Rechte, dass Rm Naumann als Einzelratsmitglied des Rates gem. § 58 GO NRW zusätzlich mit beratender Stimme im AFBL teilnehmen kann, der in dieser Wahlperiode noch einmal tagen wird.


zu TOP 10.6
Benennung von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk Dortmund e.V.

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17786-20)

Dem Rat der Stadt liegen zur Beschlussfassung folgende Namensvorschläge vor:

Namensvorschläge:

1. Rm Pieper (SPD)

2. Rm Grollmann (CDU)


Der Rat der Stadt benennt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgende Personen als Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk e.V.

1. Rm Pieper (SPD)

2. Rm Grollmann (CDU)


zu TOP 10.7
Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17735-20)


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Für den Zeitraum vom 11.05. bis 31.12.2020 werden die Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die Außengastronomie erlassen.

Kleinwarenauslagen

Der Beschluss des Krisenstabs zum Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für Kleinwarenauslagen während des sogenannten „Shutdown´s“ vom 23.03. bis 10.05.2020 wird zur Kenntnis genommen.



zu TOP 10.8
Resolution im Rat der Stadt Dortmund: „Kunst- und Meinungsfreiheit sind für den freiheitlichen Verfassungsstaat konstituierend“

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

(Drucksache Nr.: 17696-20)


Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 19.05.2020 vor:

„…am 19.12.2019 trat die linksextreme Punkrockband „Feine Sahne Fischfilet“ in der Dortmunder Westfallenhalle auf. Alleinige Gesellschafterin der Westfalenhallen Dortmund GmbH ist die Stadt Dortmund.

„Feine Sahne Fischfilet“ wurde über Jahre im Verfassungsschutzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern als „linksextrem“ geführt. So singen diese beispielsweise über Polizisten:
„Wir stellen unseren eigenen Trupp zusammen / Und schicken den Mob dann auf euch rauf / Die Bullenhelme – sie sollen fliegen / Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein / Und danach schicken wir euch nach Bayern / Denn die Ostsee soll frei von Bullen sein.“
Im Lied „Gefällt mir“ heißt es:
„Punk heißt gegen’s Vaterland, das ist doch allen klar / Deutschland verrecke, das wäre wunderbar! / Heute wird geteilt, was das Zeug hält / Deutschland ist scheiße, Deutschland ist Dreck! / Gib mir ein ‘like’ gegen Deutschland / Günther ist scheiße, Günther ist Dreck!“
Den Auftritt dieser Punkrockband in den städtisch-dominierten Westfalenhallen, welche unverhohlen zur Gewalt gegen Polizisten aufruft, kommentierten weder der Oberbürgermeister noch der Verwaltungsvorstand. Umso mehr verwundert es jetzt, dass der Oberbürgermeister über die städtische Internetseite folgendes verlautbaren lässt:

"Wir stehen für Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Xavier Naidoo und seine Äußerungen passen nicht hierher."  (23.04.2020)

Ferner lässt die Stadt Dortmund auf ihrer Seite erklären, man prüfe Wege, um einen Auftritt des Sängers Xavier Naidoo absagen zu können.

Diese einseitig-wertende Stellungnahme ist geeignet, die staatliche Neutralitätspflicht, welche aus dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG abgeleitet wird, empfindlich zu verletzen. Es ist nicht die Aufgabe der Stadtverwaltung oder des Oberbürgermeisters Meinungen- und Kunstdarbietungen, die sich im verfassungs- und strafrechtlich nicht zu beanstanden Rahmen bewegen, zu diskreditieren.

Die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG ist für einen vitalen, freiheitlichen Verfassungsstaat unabdingbar. Sinn und Aufgabe der Kunstfreiheit „ist es vor allem, die auf der Eigengesetzlichkeit der Kunst beruhenden, von ästhetischen Rücksichten bestimmten Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen von jeglicher Ingerenz öffentlicher Gewalt freizuhalten“ (BVerfGE 30, 173/190; 31, 229/ 238 f.). Die Kunstfreiheit bindet alle Grundrechtsverpflichteten – somit auch Stadtverwaltung und Oberbürgermeister.

Um der durch den Oberbürgermeister verletzten Kunst- und Meinungsfreiheit eine verfassungspolitische Gesundung zu ermöglichen, beantragt die AfD-Fraktion Dortmund:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister Sierau auf, die Kunst- und Meinungsfreiheit in unserer Stadt zu achten.“

Dem Rat der Stadt liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2020 vor:

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, dass es sich um eine Selbstverständlichkeit handeln sollte, dass die Stadt nicht in die Kunstfreiheit eingreife und neutral sein müsse.

Rm Urbanek (AfD) erläutert den Antrag seiner Fraktion, bei dem es um Grundsätzliches gehe. Er geht dabei ausführlich auf die Stellungnahme der Verwaltung ein, die er für hanebüchen halte.

OB Sierau erläutert noch einmal ausführlich die Stellungnahme der Verwaltung. Man habe hier aufgegriffen, was von vielen gesellschaftlichen Teilen dieser Stadt an ihn herangetragen worden sei. Bekanntermaßen sei der Künstler auch in anderen Bereichen als unerwünschte Person aus bestimmten Zusammenhängen ausgeschlossen worden. Man habe genau gewusst was man da tue. Dies zeigten auch wieder die jüngsten Einlassungen des Künstlers zur Corona-Krise.

Rm Dingerdissen (FDP) möchte für die FDP-Fraktion deutlich herausstellen, dass die Meinungsfreiheit und Neutralität gegenüber Kulturschaffenden gewahrt werden müsse, womit man jedoch nicht dem Antrag folgen wolle.

Rm Garbe (AfD) kritisiert den Verstoß der Sitzungsleitung gegen die guten Sitten des Hauses, zunächst dem Antragssteller das Wort zu geben um einen Antrag erläutern zu können.

Rm Zweier (Die Linke & Piraten) macht deutlich, dass es hier nicht um Meinungsfreiheit sondern um Volksverhetzung gehe. Er begrüße es, dass der Oberbürgermeister hier Haltung beweise.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) beantragt das Ende der Debatte.

Die Gegenrede begründet Rm Münch (FBI) mit der Relevanz des Themas.

Der Rat der Stadt beschließt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI).

Der Rat der Stadt lehnt die Resolution der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte ab.


zu TOP 10.9
Sitzungstermin des Hauptausschusses und Ältestenrates sowie des Rates der Stadt nach der Sommerpause 2020

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17960-20)


Rm Münch (FBI) stellt den Antrag, beim Sitzungstermin am 24.09.20 zu bleiben. Dies begründet er damit, dass in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates am 12.12.2019 vom Oberbürgermeister mitgeteilt wurde, angesichts des auf den 13.09.20 terminierten Wahltermines, der Sitzungstermin am 24.09.20 präferiert werde. Daraufhin habe Rm Münch seinen Jahresurlaub geplant.

OB Sierau erklärt, dass eine veränderte Einschätzung der Fraktionen eingetreten sei, die sich bei der letzten Sitzung des Sonder-Ältestenrates herausgestellt habe, worauf die vorliegende Vorlage nun basiere.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, die letzte Sitzung dieses Rates noch vor der Kommunalwahl für sinnvoller zu erachten.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) kündigt die Ablehnung der Vorlage an, da sich seine Fraktion auch für den Termin am 24.09.2020 ausgesprochen habe.


Der Rat der Stadt lehnt den mündlichen gestellten Antrag des Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Münch, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Piraten ab.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion die Linke & Piraten, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt hat mit dem Terminplan für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2020 zwei alternativen Sitzungsterminen nach der Sommerpause (24.09.2020 und 08.10.2020) zugestimmt. Er beschließt nun die Terminalternative des 08.10.2020 als endgültigen Sitzungstermin. Der für den 24.09.2020 alternativ vorgesehene Sitzungstermin des Rates entfällt damit.  

11.       Dringlichkeitsentscheidungen des Hauptausschusses gem. § 60 Abs. 1 GO NRW (alte Fassung vor dem 15.04.2020) aus der Sitzung am 26.03.2020

Zu Beginn des Themenbereiches 11 erklären die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, FDP/Bürgerliste sowie Afd, dass ihre Fraktionen hinsichtlich der einzelnen Tagesordnungspunkte ihr jeweiliges Abstimmungsverhalten aus der Sitzung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020, bei der heutigen Einzelabstimmung der Tagesordnungspunkte im Rat der Stadt - ohne eigene Stellungnahme - aufrecht erhalten.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) kritisiert diese Vorgehensweise - sowie die des gesamten Verfahrens - als undemokratisch.

Rm Münch (FBI) erklärt seine Zustimmung zu allen 8 Tagesordnungspunkten im Themenbereich 11.

Auch Rm Naumann erklärt seine Zustimmung dazu, wie von den Fraktionen erläutert zu verfahren.


zu TOP 11.1
Digitalisierung des Radverkehrs

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16389-20)

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 I GO NRW verständigte sich auf Vorschlag von OB Sierau darauf, die Konzeption seitens der Fachverwaltung hinsichtlich der Kosten entsprechend zu prüfen und dieses Ergebnis im AUSW darzustellen, wobei hinsichtlich der Ausschreibung eine Optimierung anzustreben ist. 

Unter Berücksichtigung dieser Verständigung fasste der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich einer öffentlichen Förderung die Ausschreibung und Einführung einer Fahrradnavigations-App und die damit verbundenen Marketing- und Öffentlichkeitsaktionen entsprechend der Ausführungen in der Vorlage und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
In der städtischen Ergebnisrechnung entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 849.839 € in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024. Eine Förderung hierfür in Höhe von 677.409 € wird erwartet.“


zu TOP 11.2
Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof, Planungsbeschluss

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 15618-19)

Der Rat der Stadt genehmigt somit einstimmig folgenden vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 270.000,00 Euro zu vergeben.

Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 270.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 2.600.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 1.000.000,00 Euro auf die Überdachung der Zugänge  an der Stadtbahnhaltestelle Kampstraße, ca. 900.000,00 auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Reinoldikirche und 700.000,00 Euro auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014141- Überdachung Zugang Stadtbahnhaltestelle - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2020:                                                                                                120.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021:                                                                                                 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022:                                                                                                 70.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.“


zu TOP 11.3
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Ausführungsbeschluss

Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses

(Drucksache Nr.: 15300-19)

Der Rat der Stadt genehmigt somit einstimmig folgenden vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung des Gesamtprojektes „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“.
Durch die geplanten Maßnahmen entstehen zuwendungsfähige Gesamtausgaben für das Projekt „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“ in Höhe von insgesamt 5.293.000,00 €. Davon werden 4.763.700,00 (90 %) durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU gefördert.
Der Gesamtbetrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 529.300,00 €.“


zu TOP 11.4
Beteiligung am BMI Smart City Förderaufruf

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17042-20)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) gibt an, der Dringlichkeit - nicht aber der Vorlage - zustimmen zu können.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Konsortialführung gemeinsam mit der Stadt Schwerte als Modellregion bewirbt (Antragstellung muss bis zum 20.04.2020 erfolgen). Die Antragstellung erfolgt für zwei Projektphasen, Phase 1 (Strategieentwicklung 2020-2022) und Phase 2 (Umsetzung von Maßnahmen Ende 2022-2027).

 

Mit der Antragstellung und als Fördervoraussetzung fordert das Ministerium einen Ratsbeschluss bis zum 20.04.2020 von allen beteiligten Städten.


Bereits jetzt ist die Zusammenarbeit in Form von Absichtserklärungen der beteiligten Städte vereinbart.

 

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Falle einer Förderung des Gesamtantrages durch das BMI für die Stadt Dortmund:

· im „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten

· einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung zu entwickeln

· die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten

· den erforderlichen Eigenanteil zur Verfügung zu stellen

· sich am modellhaften/beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen

· kommunale Infrastrukturen im definierten Erprobungsraum zur Umsetzung der in Phase 1 (Strategieentwicklung) des Modellprojektes entwickelten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen


und beauftragt im Falle einer Förderung die Verwaltung mit der Umsetzung und der Gesamtkonsortialführung des Vorhabens.“


zu TOP 11.5
Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark - Kostenerhöhung

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16521-20)

Der Rat der Stadt genehmigt somit einstimmig folgenden vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Baumaßnahme zur Anbindung der Festwiese im Westfalenpark an die Straße An der Buschmühle unter Berücksichtigung des dargestellten erweiterten Kostenumfangs.“


zu TOP 11.6
Verkaufsoffene Sonntage 2020, hier: Terminänderungen

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16723-20)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) gibt an, der Dringlichkeit - nicht aber der Vorlage - zustimmen zu können.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten und geänderten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2020 zu.“


zu TOP 11.7
Einrichtung von 17 Planstellen im StA 10 zur Sicherstellung von betrieblichen Aufgaben

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16720-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt die Enthaltung der Gruppe zum TOP an und fordert die Mitglieder des Rates auf deutlicher sichtbar an der Abstimmung teilzunehmen.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) entgegnet, dass die Fraktionen ihr Abstimmverhalten vor Eintritt in den Themenbereich erklärt hätten und dieses dem Protokoll des Hauptausschusses zu entnehmen sei.

Der Rat der Stadt genehmigt somit einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 17 Planstellen im

StA 10 zur Sicherstellung von notwendigen betrieblichen Aufgaben. Zudem beschließt der Rat die Besetzung der Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022. Falls interne Besetzungen nicht erfolgen können, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.“

zu TOP 11.8
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17103-20)

OB Sierau übergibt hierzu die Sitzungsleitung an Frau BM´in Jörder.

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„…Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeisters Ullrich Sierau für das Kalenderjahr 2019 zur Kenntnis.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeisters Ullrich Sierau für das Kalenderjahr 2019 zur Kenntnis.“

12.       Dringlichkeitsentscheidungen des Hauptausschusses gem. § 60 Abs. 1 GO NRW (in der Fassung vom 15.04.2020) aus der Sitzung am 14.05.2020

OB Sierau erklärt vor Eintritt in den Themenbereich 12, dass die Voraussetzungen für die Dringlichkeitsentscheidungen des Dringlichkeitsausschusses vom 14.05.2020 auf der Novelle des § 60 Abs. 1 GO NRW vom 15.04.2020 basiere. Diese enthielt die Voraussetzung, dass der Rat im Falle einer Pandemie einen Delegationsbeschluss mit einer 2/3-Mehrheit fassen könne, um die Befassung der Ratsthemen an den Hauptausschuss zu übertragen. Die dazu durchgeführte Abstimmung, unter der zu der Zeit gültigen, von der Verwaltung erläuterten Rechtslage, wurde unter den Ratsmitgliedern unter der Voraussetzung durchgeführt, diese Themen noch einmal im Rat zu befassen. In der Zwischenzeit habe die Landesregierung ihre damalige Auffassung zwar dahingehend modifiziert, dass eine nochmalige Befassung im Rat nicht mehr notwendig sei, aber letztlich habe sich der Ältestenrat nach einer ausführlichen Debatte aus Gründen der Rechtssicherheit darauf geeinigt, so zu verfahren und die einzelnen Tagesordnungspunkte, die in der Sitzung des Dringlichkeitsausschusses am 14.05.2020 aufgerufen worden sind, nun der Reihe nach zu behandeln.

Daraufhin erklären die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, FDP/Bürgerliste sowie AfD, dass ihre Fraktionen hinsichtlich der einzelnen Tagesordnungspunkte ihr jeweiliges Abstimmungsverhalten aus der Sitzung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW (in der Fassung vom 15.04.2020) am 14.05.2020, bei der heutigen Einzelabstimmung der Tagesordnungspunkte im Rat der Stadt – ohne eigene Stellungnahme – aufrecht erhalten.

Rm Münch (FBI) äußert sein Verständnis zu dem Verhalten der Fraktionen bezüglich der Abstimmungen vom 26.03.2020. Bei den Entscheidungen vom 14.05.2020 auch so zu verfahren, halte er für unwürdig und rechtlich fragwürdig. Er habe kein Verständnis dafür, dass sich 2/3 der Ratsmitglieder trotz einer überschaubaren Corona-Lage für eine Delegation entschieden habe. Damit schaffe sich der Rat selbst ab. Daher sei er zufrieden darüber, dass die Themen einzeln aufgerufen würden und er so die Gelegenheit habe sich zu allen Themen zu äußern.

Rm Brück (Gruppe/NPD) stimmt seinem Vorredner inhaltlich voll zu. Er halte es für intransparent und rechtlich fragwürdig im Vorfeld das Abstimmungsverhalten zu äußern und die Ratsvertreter sich dann bei einer Einzelabstimmung nicht mehr am Abstimmungsverhalten beteiligten.


zu TOP 12.1
Bauleitplanung;
Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren, 

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16698-20)

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig  folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und der Begründung vom 22.01.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB.“


zu TOP 12.2
Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung  des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B;
VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17148-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme des Vorsitzenden des Beirates der unteren Naturschutzbehörde vom 10.06.2020 vor:

Das Erweiterungsgebiet des Bebauungsplanes Scha 148 ist eine überwiegend naturbelassene Grünfläche mit z.T. wertvollem Waldbaumbestand. Es bestehen folgende Bedenken gegen eine rigorose Aufgabe dieses Landschaftsbestandteils:

Die mit Waldbäumen bestandene Fläche ist als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes anzusehen und unterliegt deren Schutz.

Das erstmalig für Bebauung überplante Grundstück ist Bestandteil eines Biotopvernetzungselements, das den Körne-Bach mit dem NSG Kurler Busch verbindet.

Die Schwere des beabsichtigten Eingriffs unter diesen Aspekten ist bisher durch Fachgutachten nicht nachgewiesen.

Aus der Planung sind keinerlei Bemühungen ersichtlich, die Prinzipien flächensparenden Bauens auch nur ansatzweise umzusetzen.

Auch werden durch ungebremste Versiegelung die Prinzipien des Klimaschutzprogramms der Stadt Dortmund konterkariert.

Der Beirat fordert daher zur Erreichung der o.g. Ziele:

• Aufgabe der Erweiterung des Einzelhandelsbereiches durch intensivere Nutzung der

Bestandsflächen durch Aufstockung der Gebäude und Stapelung der Stellflächen durch

Tiefgaragen oder Parkhäuser. In Deutschland werden z.Zt. täglich mehr als 60 Hektar neuer

Siedlungsfläche in Anspruch genommen. Die auch von der Regierungskoalition unterstützen

Bemühungen haben eine Halbierung dieses Landschaftsverbrauchs bis 2030 zum Ziel. In

NRW sollte der Flächenverbrauch auf 5 Hektar pro Tag begrenzt werden. Diesem Ziel wird

der B-Plan-Entwurf nicht gerecht.

• Erhalt des Biotopvernetzungselements zwischen Körner Bach und Kurler Busch

Erhalt des gesamten Baumbestandes und der natürlichen Vegetation.

Rekultivierung der provisorischen Lager- und Abstellflächen im Grünbereich.

Für das weitere Verfahren ergehen folgende Hinweise:

Angesichts der bestehenden Flächenengpässe sollten alle Möglichkeiten der Schaffung zusätzlicher Nutzflächen für gewerbliche oder Büronutzung ausgeschöpft werden, z.B. durch mehrgeschossige Bauweise. Zu prüfen wäre auch, ob nicht Wohnnutzung in Obergeschossen bei verbessertem Lärmschutz zu Bahnstrecke möglich ist.

In den Randbereichen zur Bahnstrecke bestehen weitere Nutzungspotentiale bei Abtragung der Aufschüttungen und Ersatz durch Lärmschutzwände.

Bei den Parkierungseinrichtungen sollten E-Tanksäulen für PKW und Pedelecs vorgesehen werden.

Entlang der Husener Straße ist kein Radweg vorhanden oder geplant. Da das

Verbrauchermarktzentrum überwiegend der lokalen Versorgung dient, ist die Erreichbarkeit per Fahrrad von erhöhter Bedeutung und ein Beitrag zur von allen propagierten aber bisher in Dortmund kaum umgesetzten Verkehrswende. Die Anzahl der geplanten Fahrradabstellplätze sollte dementsprechend erhöht werden.

Die Umweltverbände gehen davon aus, dass die fehlenden Gutachten, insbesondere der

Umweltbericht noch im Zuge des Verfahrens erstellt und zur Verfügung gestellt werden. Die dem Vorentwurf zugrundeliegende Begründung ist eher eine Beschreibung des Vorhabens als eine städtebauliche Begründung, die aber als Rechtfertigung von rechtsverbindlichen Festsetzungen erforderlich ist. Es wird erwartet, dass der noch zu fertigende Umweltbericht nicht nur eine ökologische Bewertung der Teilflächen enthält, sondern auch die Eingriffsbilanz in das Biotopvernetzungssystem klar zum Ausdruck bringt.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt das Abstimmungsverhalten der Gruppe bekannt und bittet um Aufnahme seines Hinweises, dass sich die Ratsmitglieder der Fraktionen von SPD und Die Linke & Piraten nicht durch Händeheben an der Abstimmung beteiligten, ins Protokoll.

OB Sierau weist darauf hin, dass das Abstimmungsverhalten der Fraktionen in den zuvor abgegebenen Erklärungen bekannt gegeben wurde und es daher nicht noch einmal protokolliert werden müsse.

 

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Vorsitzenden des Beirates der unteren Naturschutzbehörde vom 10.06.2020, folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig  folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I.          hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 7 unter der Ziffer 7 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II.         hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zugleich Scoping - zum Vorentwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 und 9 unter der Ziffer 8 - dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 1 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.

III.         beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu reduzieren.

            Rechtsgrundlage:

            § 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

IV.        stimmt dem Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.1 genannten Änderungsbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung § 8 und § 12 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.

V.         stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.3 genannten Planbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.

VI.        beschließt, den Grundzügen des zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B (Punkt 11.4 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII.       nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:

§ 33 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.“


zu TOP 12.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17229-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage aufgrund mangelnder sachlicher Prüfung abzulehnen. 

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig  bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt
I.   stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125 n – ehemalige Thier-Brauerei – für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 02.04.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:

§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.“



zu TOP 12.4
Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16852-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen. Weiter weist er noch einmal darauf hin, dass es seines Erachtens nach nicht ausreiche vorher zu dokumentieren wie abgestimmt würde, da für ihn nicht erkennbar sei wie das Abstimmungsverhalten der Fraktionen oder einzelner Ratsmitglieder sei.

Rm Münch (FBI) weist Rm Brück darauf hin im Unrecht zu sein. Nach der jetzt gültigen Rechtsgrundlage seien alle Beschlüsse des Hauptausschusses per Definition dringlich und er könne daher auf die Kommentare zur Dringlichkeit verzichten.

Rm Brück entgegnet an Rm Münch gerichtet, dass dies auf juristischer Ebene in weiten Teilen so sein möge. Es sei für die Gruppe in erster Linie eine politische Frage und keine juristische.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig  folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt unterstützt das vom Regionalverband Ruhr erarbeitete Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr als zukunftsorientiertes Instrument zur Weiterentwicklung einer innovativen Mobilität.

Der Rat beauftragt die Planungsverwaltung, dem Regionalverband Ruhr diese Vorlage inkl. des Beschlusses bis zum 29.05.2020 zu übermitteln.“


zu TOP 12.5
Ergebnisse der Mobilitätsbefragung 2019

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16308-19)

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Ergebnisse der Mobilitätsbefragung zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Mobilitätsbefragung zur Kenntnis.“


zu TOP 12.6
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16588-20)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) erklärt das Abstimmungsverhalten der Gruppe zur Vorlage und erneuert seinen Appell an den Rat bezüglich des Abstimmungsverhaltens.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau (nach Projektende) eines temporären Mikrodepots für emissionsfreien Lieferverkehr am Ostwall.“

zu TOP 12.7
Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2018 von DSW21

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 14376-19)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) erneuert seine Kritik an der Dringlichkeit und am Abstimmungsverhalten einiger Ratsmitglieder.

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den vorliegenden Qualitätsbericht von DSW21 zur Kenntnis.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorliegenden Qualitätsbericht von DSW21 zur Kenntnis.“


zu TOP 12.8
Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17159-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17159-20-E1) vor:

„… nach Abschluss der Offenlage des Berichtes zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes und der

damit verbundenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist von der Kreisstadt Unna

eine deutlich verspätete Stellungnahme beim Umweltamt eingegangen. Diese konnte in der

aktuellen Vorlage nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Kreisstadt Unna meldet Bedenken bzgl. des ganztägigen Lkw-Durchfahrverbotes auf der

B1/ A40 an, da nicht auszuschließen sei, dass die Maßnahme Auswirkungen auf das Straßennetz der Stadt Unna habe.

Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Ausweitung des Lkw-Durchfahrverbotes auf der B1 auf den Tageszeitraum wurde im

Rahmen des Gerichtsvergleichs zur Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte zwischen dem Land NRW und der Deutschen Umwelthilfe e.V. beschlossen und bereits umgesetzt.

Die Maßnahme basiert somit nicht auf dem Lärmaktionsplan 2014. Sie wurde im Kapitel

5.2.2 des Berichtes zur Überprüfung des Lärmaktionsplans nur nachrichtlich mit aufgeführt.

Im Übrigen ist wegen der Umleitungsbeschilderung an den Autobahnkreuzen nicht damit zu

rechnen, dass die Maßnahme Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz hat. Auf den

Autobahnen ist die Verdrängungswirkung von rund 1000 Lkw pro Tag kaum spürbar, weil

dort die Kfz-Vorbelastung wesentlich höher ist als auf der B1. Eine rechnerische Abschätzung

hat ergeben, dass die Pegelzunahme im Bereich der Autobahnen weniger als 0,2 dB(A) im

Tageszeitraum betragen würde. Insofern ist der Anregung im Rahmen der Abwägung nicht zu folgen. Eine Änderung des Berichtes und der Vorlage ist somit nicht erforderlich.“

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom  20.04.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan 2014 der Stadt Dortmund beizubehalten und die Lärmaktionsplanung auf dessen Grundlage fortzuführen.“


zu TOP 12.9
Eichenprozessionsspinner

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17044-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus seiner öffentlichen Sitzung vom 09.06.2020 vor:

„11.1

Eichenprozessionsspinner

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17044-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.

Zusatzbeschluss:

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich gegen eine Stimme (Herr Leidag, CDU-Fraktion)–:

Die Bezirksvertretung Eving bittet, in ihrem Stadtbezirk vermehrt natürliche Brut- und Nistmöglichkeiten zu erhalten und neu zu schaffen und nicht durch übertriebene Grünpflegemaßnahmen zu zerstören.“

Rm Münch (FBI) äußert seine Hoffnung, dass der Eichenprozessionsspinner für den Rat der Stadt zu einem Symbol der Zerstörung von Ökosystemen werde. Er bittet zudem darum die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zu berücksichtigen.

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.


Der Rat der Stadt Dortmund und die anderen politischen Gremien nehmen die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.“

zu TOP 12.10
Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17222-20)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) gibt an, weder der Dringlichkeit noch der Vorlage zustimmen zu können.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgende

Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:

hierzu liegt vor ->Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten)

(Drucksache Nr.: 17222-20-E1):

…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nimmt das Vorhaben, das nicht mehr zeitgemäße

Wohnkonzept der Stadt Dortmund aus dem Jahre 2009 zu überarbeiten, mit Wohlwollen zur Kenntnis. Die Fraktion DIE LINKE hatte bereits in der letzten Wahlperiode angesichts der damals schon aus den Wohnungsmarktberichten erkennbaren Verknappung von Wohnraum, insbesondere für einkommensarme Haushalte, ein neues Wohnkonzept angeregt, konnte mit diesem Wunsch im Dortmunder Rat aber keine Mehrheit erlangen. Ein neues Wohnkonzept sollte aber auch einige politische Vorgaben umsetzen, die aus der Vorlage nicht deutlich hervorgehen. Daher bitten wir um die Zustimmung des Fachausschusses AUSW zu den folgenden Punkten:

Beschlussvorschlag

1) Um ein neues Wohnkonzept erfolgreich aufstellen zu können, müssen zunächst die

Entwicklungsziele für Dortmund definiert werden. Wo wollen wir mit der Stadtentwicklung hin?

Wie soll Dortmund in 10 Jahren aussehen? Wie viele Wohnungen soll Dortmund in 10 Jahren

haben? Welche Einwohnerentwicklung wollen wir für Dortmund haben? Gibt es eine Grenze

für das Bevölkerungswachstum, wenn der Charakter der Stadt Dortmund erhalten bleiben

soll?

Diese Ziele bedürfen einer Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung. Der AUSW bittet

daher die Verwaltung eine Vorlage zur Abstimmung der Zielvorgaben zur nächsten Sitzung

des AUSW vorzulegen. Diese Zielvorhaben sollen dann bei der Bearbeitung des

Wohnkonzeptes Berücksichtigung finden.

2) Angesichts von zunehmenden Freiflächenkonflikten zwischen Wohnen, Verkehr, Gewerbe,

Landwirtschaft, Natur und Erholung, ist im Einzelfall eine Lösung für die Schaffung von

Wohnraum im Bestand oder durch Innenverdichtung vorzuziehen. Dabei sind baulich

klimaresiliente Lösungen zu bevorzugen.

3) Das künftige Wohnkonzept soll Lösungen beinhalten, die dabei mithelfen, Haushaltsgrößen

und Wohnungsgrößen wieder miteinander in Einklang zu bringen. In Dortmund haben die

Singlehaushalte in den letzten Jahren massiv zugenommen, ohne dass sich die

Wohnungsgrößen dem angepasst hätten. Auch Anreize für Wohnprojekte, die sich speziell an

Singles richten, sollten erwogen werden, um Wohnraum für Familien auch ohne Neubau frei

zu bekommen.

4) Die Zahl der Sozialwohnungen hat in Dortmund deutlich abgenommen. Die Prognosen

gehen von einem weiteren Rückgang aus. Das neue Wohnkonzept sollte eine Strategie

enthalten, diesem Schwund an bezahlbarem Wohnraum entgegen zu wirken.

5) Das neue Wohnkonzept sollte die Verständigung des AUSW und der Verwaltung auf den

Bau von Gemeindewohnungen mit Hilfe der Stadtentwicklungsgesellschaft berücksichtigen.

6) Das Wohnkonzept sollte sich mit dem Masterplan Mobilität dahingehend verschränken,

dass Pendelverkehre auf der einen Seite und Wohnraumentwicklung in Dortmund auf der

anderen Seite so aufeinander abgestimmt werden, dass die Ziele der Stadtentwicklung (siehe

Punkt 1) erreicht werden können. Nicht jeder, der in Dortmund arbeitet, muss auch zwingend

in Dortmund wohnen, aber jeder, der in Dortmund arbeitet, muss Dortmund umweltfreundlich

mit öffentlichen Verkehrsträgern erreichen können. Einer verstärkten Landflucht in die Städte

mit der entsprechenden Verknappungswirkung auf den Dortmunder Wohnraum ist

entgegenzuwirken.

Man einigt sich darauf, den o.a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 17222-20-E1 zwecks Berücksichtigung bei der Erstellung des Konzeptes als eingebracht zu betrachten.

Vor diesem Hintergrund wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt

Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt die Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund und die

Erarbeitung von Empfehlungen für ein zukünftiges wohnungspolitisches Arbeitsprogramm, beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf den im Fachausschuss gestellten Antrag seiner Fraktion, der nicht abgestimmt wurde. Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bestand Einvernehmen, dass die Verwaltung die darin genannten Aspekte im Zuge der weiteren Umsetzung als Arbeitsmaterial berücksichtigt.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat beschließt die Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund und die Erarbeitung von Empfehlungen für ein zukünftiges wohnungspolitisches Arbeitsprogramm, beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.“


zu TOP 12.11
Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16687-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage aufgrund mangelnder sachlicher Prüfung abzulehnen. 

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit

einem Investitionsvolumen in Höhe von 594.870 € den Ausbau des Untergeschosses des

Bürogebäudes Königswall 25-27 und beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter

Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung

(Planungs- und Ausführungsbeschluss) der Ausbaumaßnahme. Die Finanzierung erfolgt

durch das Sondervermögen“


zu TOP 12.12
Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16683-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage aufgrund mangelnder sachlicher Prüfung abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 28.04.2020 vor:

ABVG, 28.04.2020:

Frau Uehlendahl weist auf eine Änderung im angehängten Lageplan zur Vorlage hin. Und zwar wurden hier die Schutzstreifen für den Radverkehr auf die erforderlichen 1,50 Meter geändert und man habe auch den 50 Zentimeter Sicherheitsraum zum Parken bzw. zu den Grünstreifen mit eingeplant.

Vom Grundsatz sei die Planung aber nicht verändert worden, man habe hier lediglich die neuen Vorgaben für den Radverkehr umgesetzt.

Mit diesem Hinweis wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, das für die Grunderneuerung der Hannöverschen Straße, I. Bauabschnitt - von der Berliner Straße bis 120 m östlich Alte Straße - im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10485-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.045.000,00 Euro um 1.695.0000,00 Euro auf 2.740.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014577 – FE Hannöversche Str. -Berliner b. Alte Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019:                            9.352,96 Euro

Haushaltsjahr 2020:                               990.647,04 Euro

Haushaltsjahr2021:                             1.740.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.521,67 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich an.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 07.05.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das für die Grunderneuerung der Hannöverschen Straße, I. Bauabschnitt - von der Berliner Straße bis 120 m östlich Alte Straße - im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10485-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.045.000,00 Euro um 1.695.0000,00 Euro auf 2.740.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014577 – FE Hannöversche Str. -Berliner b. Alte Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019:                                                                                 9.352,96 Euro

Haushaltsjahr 2020:                                                                                     990.647,04 Euro

Haushaltsjahr 2021:                                                                                      1.740.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.521,67 Euro.“

zu TOP 12.13
Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16596-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 28.04.2020 vor:

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch:

„Auf die Ausführungen zu TOP 2.3 „Einwohnerfragestunde“ der Thematik wird hingewiesen.

Um die Verkehrssicherheit der Schüler/-innen sowie der Radfahrer/-innen zu verbessern

werden der Verwaltung folgende Anregungen gegeben:

Rotmarkierung der Radwege

Der Vorschlag der Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GFÜNEN, Frau Lohse, nicht

nur die Fahrradwege in den Kreuzungsbereichen Zillestraße/Am Hombruchsfeld und

Stockumer Str./Am Hombruchsfeld „rot“ zu markieren, sondern auch in der Straße „Am

Hombruchsfeld“ stößt auf mehrheitliche Zustimmung des Gremiums. Genau wie der

Vorschlag von BV-Mitglied Michael Twardon (SPD), dass die Rotmarkierung nur erfolgen

soll, wenn der Radweg auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geführt wird.

Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße

Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GFÜNEN, Frau Lohse, schlägt die

Einrichtung von Hol- und Bringzonen vor, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens

durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.

Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, schlägt dafür die Parkstreifen der Stockumer

Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vor. Die Vorschläge der

beiden Fraktionssprecher finden die Zustimmung des Gremiums.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes vom 02.03.2020 zur

Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung

vorgeschlagen unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Anregungen zu beschließen“

ABVG, 28.04.2020:

Zu den o. a. Anregungen der Bezirksvertretung Hombruch informiert Frau Uehlendahl darüber, dass die gewünschte Rotmarkierung nicht möglich sei, da der Radweg einen Teil der Fahrbahn für PKW’s darstelle.

Zum Thema „Hol- und Bringzonen“ verweist sie auf ein bereits erfolgtes Pilotprojekt, wonach lediglich Erfahrungen für den Bereich der Grundschulen vorlägen. Für weiterführende Schulen müsste ggf. ein solches Pilotprojekt vom Schulverwaltungsamt initiiert werden.

Bezüglich des mündlichen Prüfauftrages von Frau Rm Pulpanek-Seidel zum LKW-Fahrverbot in diesem Bereich, kündigt sie an, dass die Verwaltung dieses prüfen und im Rahmen der Umbaumaßnahmen, wenn möglich, auch umsetzen werde.

Hiernach einigt sich der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig darauf, der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch (mit Ausnahme der „Rotmarkierung der Radwege“) zu folgen sowie die Verwaltung darum zu bitten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.284.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019:                                                61.125,49 Euro

Haushaltsjahr 2020:                                        345.160,36 Euro

Haushaltsjahr 2021:                                       900.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022:                                   2.977.714,15 Euro


Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 110.870,67 Euro.                   

Ergänzungen:

Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schlägt vor, die Einrichtung von Hol- und Bringzonen, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.

Hierfür werden die Parkstreifen der Stockumer Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vorgeschlagen.

LKW-Verbot:

Die Verwaltung wird darum gebeten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 einstimmig folgenden ergänzten (kursiv) Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.284.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019:                                                                                                 61.125,49 Euro

Haushaltsjahr 2020:                                                                                               345.160,36 Euro

Haushaltsjahr 2021:                                                                                               900.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022:                                                                                            2.977.714,15 Euro


Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 110.870,67 Euro.                

Ergänzungen:

Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schlägt vor, die Einrichtung von Hol- und Bringzonen, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.

Hierfür werden die Parkstreifen der Stockumer Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vorgeschlagen.

LKW-Verbot:

Die Verwaltung wird darum gebeten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.“


zu TOP 12.14
Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16431-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„..Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 06.05.2020 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

„Anfrage: Kann durch die neue Technik ein Vorlaufgrün für Radfahrende von mindestens 2 Sekunden umgesetzt werden.“§

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen ob die geplanten LSA auch an den Kreuzungen "Mallinckroftstraße / Schützenstraße", "Sunderweg / Treibstraße / Westfaliastraße" und "Schützenstraße/Immermannstraße/Schäferstraße" realisiert werden kann und welche Kosten dadurch entstehen.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genanntes Zusatzes (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wie folgt zu beschließen:


„Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.

Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020:                                                                       150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2021:                                                                       150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022:                                                                       150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023:                                                                       300.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2024:                                                                       341.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.

Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger  6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:

Haushaltsjahr 2020                                                                                  95.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022                                                                                  69.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022                                                                                  19.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023                                                                                206.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2024                                                                               144.000,00 Euro“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.

Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020:                                                                                   150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2021:                                                                                   150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022:                                                                                   150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023:                                                                                   300.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2024:                                                                                   341.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.

Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger  6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:

Haushaltsjahr 2020                                                                                           95.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022                                                                                           69.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022                                                                                           19.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023                                                                                         206.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2024                                                                                         144.000,00 Euro

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.

Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020:                                                                                              150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2021:                                                                                              150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022:                                                                                              150.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023:                                                                                              300.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2024:                                                                                              341.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.

Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger  6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:

Haushaltsjahr 2020                                                                                               95.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022                                                                                               69.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022                                                                                               19.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023                                                                                             206.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2024                                                                                             144.000,00 Euro“

zu TOP 12.15
Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16518-20)

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„…Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:

Hierzu liegt vorà Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 03.03.2020:

ABVG, 03.03.2020:

Frau Rm Meyer bittet die Verwaltung darum, hierzu einen Planungsbeschluss herbeizuführen.

Frau Uehlendahl führt hierzu aus, dass eine entsprechende Entscheidungsvorlage frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgelegt werden könne.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei Enthaltungen (B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), eine entsprechende Entscheidungsvorlage hierzu vorzulegen.

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.03.2020:

Den Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:

„Frau Rm Meyer bittet die Verwaltung darum, hierzu einen Planungsbeschluss herbeizuführen.

Frau Uehlendahl führt hierzu aus, dass eine entsprechende Entscheidungsvorlage frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgelegt werden könne.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei Enthaltungen (B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), eine entsprechende Entscheidungsvorlage hierzu vorzulegen.“


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„Ergänzend zur Kenntnisnahme bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darum, dass das Projekt zügig realisiert wird.

Die Untersuchungen befassen sich im Wesentlichen mit den erwarteten wirtschaftlichen Vorteilen für den Hafenverkehr.

Anlass für die Forderung nach dem Vollanschluss im Hafendialog war aber insbesondere der Wunsch nach Entlastung der umliegenden Gebiete. Dieser Gesichtspunkt wird zwar auf Seite 24 der PTV-Analyse kurz erwähnt, aber ausdrücklich nicht in die Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses einbezogen.

Unberücksichtigt bleibt auch die Erwartung, dass der Vollanschluss auch dazu beiträgt, dass der Hafenverkehr insgesamt stärker nach Westen an- und abfließt und weniger in Richtung der östlichen Wohngebiete. Die für den Vollanschluss erwarteten Kosten sind deutlich niedriger als die öffentlichen Mittel für die Förderung des Containerterminals. Für die Entlastung der Wohnbevölkerung sollte die Bereitschaft zur Förderung nicht geringer sein als zur Kostenentlastung der Logistikwirtschaft.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ sowie die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 zur Kenntnis und bittet um Berücksichtigung des o. g. Zusatzes (SPD-Antrag).

AUSW, 06.05.2020:


In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt- Nord nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis und schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an..

Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.05.2020 nahm der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“  zur Kenntnis.


Die Sachstandsinformationen und der Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ werden zur Kenntnis genommen.“


zu TOP 12.16
Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Hörde

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16397-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt zu Protokoll, eine Beleidigung gegen sich wahrgenommen zu haben. Er habe das Wort „Schwein“ interpretiert, das Frau Krause ihm halblaut zugeworfen hätte. Er bittet die Sitzungsleitung der Sache nachzugehen und nachzuforschen, ob dies auch jemand in seinem Umfeld wahrgenommen habe. Er widerspreche daher nun der Vernichtung der Aufnahmen dieser Ratssitzung, da es nicht hinnehmbar sei, dass die Sitzungsleitung es nicht für notwendig erachte eine mutmaßliche Beleidigung aufzuklären. Zumindest müsse Frau Krause darüber befragt werden, was sie gesagt habe.

OB Sierau klärt Herrn Brück auf, dass sich Frau Krause im Augenblick nicht im Saal befände, er aber davon ausgehen könne, dass sowohl Frau Krause als auch die Personen in seinem Umfeld zu gegebener Zeit befragt würden, ob und ggfs. was sie gehört hätten.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig  folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung folgende Straßen gemäß  § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße gewidmet werden:

1. Verlegung der Nortkirchenstraße
2. Verlängerung der Olof-Palme-Straße (Anschluss zum mittleren Kreisverkehr der Nortkirchenstraße)

Der Gemeingebrauch der Straßen unterliegt keiner Beschränkung.“


zu TOP 12.17
Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16525-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) teilt seine Ablehnung zur Behandlung der Vorlage mit und bittet die Sitzungsleitung zu prüfen, ob der Rat noch beschlussfähig ist, da sich reihenweise Mitglieder entfernten.

OB Sierau stellt daraufhin die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten „nordwärts“- Teilprojekt iResilience zur Kenntnis.


Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt iResilience zur Kenntnis.“

zu TOP 12.18
Statistikatlas

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17091-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) missbilligt die Behandlung der Vorlage in der Sitzung im Mai, bei der es sich um eine sehr interessante Vorlage, auch für die Arbeit in den Bezirksvertretungen handele.

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Statistikatlas 2019 zur Kenntnis.

Der Rat nimmt den Statistikatlas 2019 zur Kenntnis.“


zu TOP 12.19
Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16359-19)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, dass es in Marten viel Entwicklungspotential und -bedarf gebe. Er die Vorlage aber ablehnen müsse, da es für die Gruppe keine Möglichkeit einer Meinungsbildung gab.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Fraktion FPD/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt


a) die Einstellung eines*er Koordinator*in für Marten, angesiedelt im Projekt "nordwärts"
b) die Organisation einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Marten als Standort
c) einen ca. einjährigen Innovationsprozess „Vision Marten 2025“ zu initiieren, aus dem sich konkrete Handlungsempfehlungen zur Erreichung des gewünschten Gesamtziels ableiten
d) mit dem langfristigen Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Martens, schnelle Hilfen einzuleiten
e) zu prüfen, ob die im Pilotprojekt entwickelte Methodik auf andere Stadtteile übertragbar ist
f) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung 

und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Der Rat beschließt die Erprobung des Modells mit folgenden Aufwendungen in den Finanzplanjahren:

HJ 2020                         89.200 Euro

HJ 2021                        135.900 Euro

HJ 2022                        138.100 Euro

HJ 2023                       140.300 Euro

HJ 2024                       142.600 Euro

Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates.“

Rm Münch (FBI) fordert eine Wiederholung der Abstimmung.

OB Sierau erklärt, dass in die Abstimmungsauszählung die zu Beginn des Themenbereiches erklärte Aussage der Fraktionen darüber, wie sie vorhaben abzustimmen, eingehe.

Rm Münch weist Ob Sierau darauf hin, dass die Fraktionen nicht mehr vollständig anwesend seien und daher nur die Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder zählten. Die demokratischen Gepflogenheiten sollten aufrecht erhalten bleiben.

StR Dahmen erläutert § 22 der Geschäftsordnung des Rates wonach noch einmal abgestimmt wird, wenn das Ergebnis von einem Ratsmitglied angezweifelt wird. D. h. wenn nicht erkennbar sei, ob es eine klare Mehrheit für oder gegen eine Sache gebe, würde noch einmal nachgezählt. Wenn eine Mehrheit aber offensichtlich erkennbar sei, wäre dies entbehrlich.

OB Sierau lässt die Vorlage noch einmal abstimmen und stellt daraufhin die Mehrheit fest.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) teilt mit, dass auch für ihn das Abstimmungsverhalten nicht erkennbar sei, weil sich ca. 50 % der Ratsmitglieder nicht an der Abstimmung beteiligten. Man müsse insofern die Abstimmung jedes Tagesordnungspunktes anzweifeln.

OB Sierau wiederholt, dass sich bereits alle beteiligt hätten, indem sie erklärt haben wie sie abstimmen werden.

Rm Münch teilt mit, dass er versuche die Beschlüsse rechtssicher zu machen. Er bittet den Rechtsdezernenten mitzuteilen wie gezählt würde und was hinterher im Protokoll stände, wenn die Fraktionen vorher gesagt hätten, sie stimmten allen Tagesordnungspunkten zu oder nicht zu. Jeder Tagesordnungspunkt werde abgestimmt und die Stimmen der Anwesenden müssten zur Entscheidung herangezogen werden.

OB Sierau erklärt ein weiteres Mal, dass die Fraktionen vor Beginn des Themenbereiches mitgeteilt hätten, dass sie sich genauso in der Abstimmung verhalten wollen wie sie das in der Sitzung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss bereits getan haben. Dies könne sowohl eine Zustimmung als auch eine Ablehnung sein und ginge auch in die entsprechende Protokollierung der Niederschrift zu dieser Sitzung ein. Insofern handele es sich bei dem Vorgang nun um eine Bestätigung der ursprünglichen Beschlüsse, unter Beteiligung derjenigen Ratsmitglieder, die keine Fraktionsstärke hätten, um diesen die Möglichkeit zu eröffnen sich in die Meinungsbildung und Mehrheitsfindung einzubringen. Dies sei rechtssicher.

Rm Brück meint, dass es offenkundig rechtswidrig sei, wenn Fraktionen ihr Abstimmungsverhalten vor einer Abstimmung mitteilten und sich während der Abstimmung die Fraktionen verkleinerten, weil Abgeordnete den Saal verließen.

Rm Naumann schlägt vor, dass nur noch diejenigen abstimmen sollten, die bei der besagten Sitzung nicht mitgestimmt hätten.


zu TOP 12.20
Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 15927-19)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) gibt an, weder der Dringlichkeit noch der Vorlage zustimmen zu können. In Sachen Nordwärts würde Symbolpolitik betrieben.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung am 29.04.2020 vor:

Der Bezirksvertretung Innenstadt-West liegt folgende Eingabe vor:

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat der Union Gewerbehof den Wunsch nach einer Ausweitung seiner Aktivitäten. Deshalb haben wir unser Anliegen bereits 2015 in dem Nordwärtsforum für die westliche Innenstadt eingebracht. Im letzten Sommer haben wir in der letzten Runde für Projektvorschläge zu „nordwärts“ diesen Wunsch erneuert. Auch die Erweiterungswünsche ansässiger Unternehmen im Union Gewerbehof und die Nachfrage von Unternehmen und Gründer, sich im Union Gewerbehof neu niederzulassen möchten, sprechen eindeutig dafür, hier neue Arbeitsplätze zu schaffen, und diese Chance nicht durch fehlende Erweiterungsfläche zu verpassen.  Wir im Union Gewerbehof versuchen zurzeit in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren aus dem Stadtviertel, eine ehemalige Maschinenhalle, die bis Ende Januar 2017 von der Fachhochschule Dortmund als Modellbauwerkstatt für Ihre angehenden Architekten genutzt wurde, zu einem Ort zu entwickeln, an dem Menschen, die in unterschiedlichen Berufen zuhause sind, gemeinsam neue Ideen, Produkte und Dienstleistungen entwickeln können (makerspace oder fablab). Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Zukunft des urbanen Raums und insbesondere in unserer Stadt gerichtet sein. Die Umsetzung dieser Idee trägt erste Früchte und führt zu einer weiteren Nachfrage nach Ansiedlungen im Umfeld des Union Gewerbehof. Ich würde mich freuen, wenn es uns mit Ihrer Unterstützung gelingen würde, das Vorhaben weiter voran zu treiben und wir als „Nordwärtsprojekt“ weiter berücksichtigt werden. 

 

Hans-Gerd Nottenbohm

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Eingabe zur Kenntnis und ist ebenfalls der Auffassung, dass das Projekt wieder in „nordwärts“ aufgenommen werden muss.

Sie erhebt die Eingabe zum Antrag und beschließt einstimmig, im Sinne des Petenten zu verfahren und das Projekt wieder in „nordwärts“ aufzunehmen.

Sie spricht
einstimmig dem Rat/Hauptausschuss der Stadt Dortmund eine Empfehlung aus mit dem Inhalt, dass das Projekt im Rahmen der Beratung zu Vorlage "Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019" (Drucksache Nr. 15927-19) aufgenommen werden soll.

Weiterhin lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:

Hierzu liegt vorà Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der

öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020: (Text siehe u.a. Empfehlung des AWBEWF):

Hierzu liegt vorà Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom

03.03.2020: (Text siehe u.a. Empfehlung des AWBEWF):

Hierzu liegt vor-> Empfehlung des Ausschusses Ausschuss für Wirtschafts-,

Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ( AWBEWF) vom 04.03.2020

Hierzu lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:

Hierzu liegt vor à Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 29.01.2020:

„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem

Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass

a) die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ nochmal überprüft werden sollte, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;

b) die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden sollten.“

ABVG, 03.03.2020:

Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.

Diesem wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDBP/BL) zugestimmt.

Danach empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.

Ergänzung:

a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;

b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.

Rm Matzanke wies auf die Empfehlung aus der Sitzung des ABVG hin, die Grundlage der Beschlussfassung sein soll.

Rm Penning signalisierte, dass man der Vorlage an sich, nicht jedoch der Empfehlung des BuNB (siehe Auszug aus dem ABVG) zustimmen werde und bat darum, dies im Protokoll zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grünflächen.

Hierzu liegt vor-> Empfehlung des Ausschusses Personal und Organisation (APO) vom

05.03.2020:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor:

Hierzu lag die o.a  Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der

öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor.

Der Ausschuss für Personal und Organisation schließt sich mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,

Europa, Wissenschaft und Forschung an.

Hierzu liegt vorà Empfehlung des Schulausschusses vom 11.03.2020:

Frau Dr. Goll erklärte, der eigentlichen Vorlage zuzustimmen, nicht aber der Empfehlung des BuNB (s. Auszug aus dem APO).

Frau Altundal-Köse ließ die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Personal und       Organisation einzeln abstimmen.

Der Schulausschuss stimmte mehrheitlich bei 5 Nein (CDU) und 2 Enthaltungen

(FDP/Bürgerliste und AfD) der Empfehlung des BuNB zu.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (AfD), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Hierzu Liegt voràEmpfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 10.03.2020:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen die o.a. Empfehlungen aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 und des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (Die Fraktion Die LINKE & PIRATEN sowie die AfD-Fraktion waren bei der Abstimmung nicht anwesend) gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste (stimmt der Vorlage zu, lehnt die Empfehlungen ab) eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün.

Hierzu Liegt voràEmpfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.03.2020:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die o. a. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 05.03.2020 vor.

                                          

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einschließlich der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde anzuschließen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Kowalewski an.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) spricht sich dafür aus, den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde zu fassen.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates gefasst habe. Er stellt den Antrag, den Beschluss auch hier ohne die Empfehlung zu fassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.

AUSW, 06.05.2020:

Herr Rm Waßmann empfiehlt, über die Vorlage heute in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, also ohne die Empfehlungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde abstimmen zu lassen.

Da man sich aber mehrheitlich darin einig ist, den heutigen Beschluss in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zu fassen, also mit den Ergänzungen aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, erfolgt folgende Beschlussfassung:

Unter Einbeziehung des Beschlusses des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, FDP-Bürgerliste und Fraktion AfD) folgenden, ergänzten  Beschluss zu fassen

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.

Ergänzung:

a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;

b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.

Hinsichtlich der Empfehlung der BV-Innenstadt West zur Aufnahme des Union-Gewerbehofes in die „nordwärts“ Projektrunde, wies OB Sierau darauf hin, dass dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen diese Empfehlung nicht vorlag. Zudem erläuterte er, dass alle Projekte aus der Liste einen intensiven Bewertungsprozess durchlaufen hätten. So habe es neben verwaltungsinternen Arbeitsgruppen auch eine Befassung im Kuratorium gegeben und seien so auf ihre Realisierbarkeit überprüft worden. Zudem habe es im Anschluss ein online Kommentierungsverfahren gegeben. Für jedes eingereichte Projekt wurde eine Empfehlung hinsichtlich der Ratsvorlage abgegeben. Das Ergebnis des Bewertungsprozesses lief darauf hinaus, dass das Projekt Union Gewerbehof zu unkonkret sei. Er wolle aber nicht ausschließen, dass bei einer Weiterentwicklung, das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt Berücksichtigung finden könne.

Rm Mader (CDU) bat darum klarzustellen, in welcher Form über die Vorlage abgestimmt werde, da man der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde nicht folgen werde.

Da bis auf den Finanzausschuss alle beteiligten Ausschüsse der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde gefolgt seien, regte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) an, bei der Abstimmung ebenfalls unter Berücksichtigung des Beirates zu verfahren.

OB Sierau kündigte an, die Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften abstimmen zu lassen.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 12.03.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.“


zu TOP 12.21
Biodiversitätsnotstand

Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

(Drucksache Nr.: 16516-20)

Rm Münch (FBI) berichtet, im Februar schon auf das Problem der Salamanderpest hingewiesen zu haben. Zum einen zeige sich ein mangelndes Interesse des Rates am Thema Biodiversitätsnotstand, zum anderen sei die Umweltverwaltung personell nicht in der Lage tätig zu werden und der Rat darüber seit Jahren nicht informiert worden. Er sei der Meinung, dass dem Planungsdezernenten StR Wilde die Empathie für Umweltthemen fehle und schlage daher ein eigenes Dezernat für Umwelt und Grün vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…OB Sierau stellte fest, dass mit der Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) obsolet ist. Darüber hinaus sei mit der Empfehlung des AUSW und der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2020 (Drucksache Nr.:16516-20-E3) auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 16516-20-E2) erledigt.

Mit dieser Feststellung folgte der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW damit mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) als eingebracht zu betrachten und die Verwaltung damit zu beauftragen, diesen als Prüfauftrag im Rahmen der Strategieerarbeitung zum Thema „Biodiversität“ zu berücksichtigen.“


zu TOP 12.22
Städtische Infrastruktur / Wasserstoff

Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020

(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage – trotz aller Begeisterung für Wasserstoff – abzulehnen zu müssen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.03.2020 vor:

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15539-19-E3, lag bereits zur Sitzung am 26.11.2019 vor):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.


· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.

Begründung:

Mit der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie soll die Energiewende in Dortmund weiter vorangebracht werden. Zwar schreitet der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität weiter voran, doch sollte bereits heute weiter in die nähere Zukunft geschaut werden und die Nutzung von Wasserstoff als Energiequelle in den Fokus genommen werden. Denn Wasserstoff hat zusätzlich nicht nur im Bereich der Mobilität Anwendungsbereiche, sondern z.B. auch im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung. Gelingt es Wasserstoff grün und nachhaltig vor Ort herzustellen, z.B. aus Abfall oder Photovoltaik, und zu nutzen, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen in Dortmund. Mit dem Masterplan Energiezukunft und dem geplanten Energiecampus Huckarde werden bereits Entwicklungen im Bereich Wasserstofftechnologien verfolgt. Diese Aktivitäten gilt es nun auszuweiten. Um eine entsprechende Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft und die benötigte Infrastruktur zu schaffen, soll insgesamt ein Konzept erarbeitet werden und den zuständigen Ausschüssen vorgestellt werden.“

ABVG, 03.03.2020:

Herr Habbes (DSW21) und Herr Flosbach (DEW21) informieren den Ausschuss über den aktuellen Sachstand und geben eine Einschätzung dazu ab, ob und inwieweit die Nutzung von Wasserstoff aus ihrer jeweiligen Sicht möglich sei. Hierbei wurde deutlich, dass man dem Thema grundsätzlich positiv gegenüberstehe allerdings aufgrund der Entscheidungen auf Bundesebene „pro Elektromobilität“ die kurzfristige Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt für schwierig halte. 

Herr Rm Dudde berichtet, dass seine Fraktion das Thema bereits seit Jahren sehr intensiv betrachte, hierzu allerdings nicht so euphorisch wie die SPD-Fraktion sei. Seine Fraktion stehe dem sehr kritisch gegenüber, da man davon ausgehen müsse, dass nach vorangeschrittenem Ausstieg aus der Atom- und Kohleenergiegewinnung immer weniger überflüssiger Ökostrom und insofern immer weniger Strommengen für die Wasserstoffgewinnung zur Verfügung stehen würden. 

Herr Rm Gebel verdeutlicht, dass seine Fraktion den o. a. Antrag ablehnen werde, da ihm nicht klar sei, weswegen man auf kommunaler Ebene so etwas vorantreiben sollte, während sich auf den Ebenen darüber dazu gar nichts tue.

Da es sich bei der Thematik „Wasserstoffstrategie“ um eine Maßnahme von besonderer Bedeutung handelt, von der nicht nur die Verwaltung sondern auch die städtischen Gesellschaften berührt seien, einigt man sich darauf, dass hier eine abschließende Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund erforderlich sei und man daher den heutigen Beschluss zum o. a. SPD-Antrag in Form einer Empfehlung abgeben werde. Außerdem soll die Angelegenheit an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) mit der Bitte um Beratung und Empfehlung überwiesen werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen: 

Beschluss:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.


· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.

 

(…)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.03.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.


· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.“


zu TOP 12.23
Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen

Beschluss

(Drucksache Nr.: 17583-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, hier sowohl einer Dringlichkeit als auch der Vorlage zustimmen zu können.

Der Rat der Stadt genehmigt somit einstimmig folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig nachfolgenden Dringlichkeitsbeschluss:


a) Der Hauptausschuss in seiner Funktion als Dringlichkeitsausschuss beschließt die
    coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen nach dem Hygieneplan für
    Schulen.
b) Der Rat der Stadt bestätigt diesen Beschluss.“

zu TOP 12.24
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17213-20)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) gibt an, weder der Dringlichkeit noch der Vorlage zustimmen zu können.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig nachfolgenden Dringlichkeitsbeschluss:


1. Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Gründung der TZ Net GmbH zu.
2. Der Rat der Stadt beschließt, das Stammkapital der TZ Net GmbH auf 25.000 Euro festzulegen und die Übernahme der Stammkapitalausstattung durch das Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) sowie die Finanzierung der zu gründenden Gesellschaft mit einer Eigenkapitalrücklage in Höhe von 500.000 Euro.
3. Der Rat nimmt den vorgelegten Wirtschaftsplan der Gesellschaft und die damit verbundenen Maßnahmen zur Kenntnis.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Gründung und den Betrieb der TZ Net GmbH notwendigen Verträge abzuschließen.
5. Der Rat stimmt der Bestellung von zwei Geschäftsführern der TZ Net GmbH zu.
6. Gemäß § 108 ff. GO NRW ist der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Oberbürgermeister, Stellvertreter des Oberbürgermeisters in der Gesellschafterversammlung ist der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung.
7. Die Gründung der Gesellschaft steht gemäß § 115 GO NW unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.“


zu TOP 12.25
Geduldete Flüchtlinge in Ausbildung

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16780-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, sowohl die Dringlichkeit als auch die Vorlage an sich zu missbilligen.

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage zur Kenntnis

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Dritten Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz vom 01.09.2019 Verbesserungen zur wirtschaftlichen Absicherung des Lebensunterhalts von Flüchtlingen in Ausbildung bewirkt hat, so dass die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 12.07.2018 (DS-Nr. 10288-18-E4) gewährten freiwilligen Leistungen entbehrlich sind.“


zu TOP 12.26.a
Erhalt der Arbeitslosenzentren

Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

(Drucksache Nr.: 17076-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt, dass die Gruppe dieser Vorlage ausnahmsweise zustimmen wolle, auch wenn die Dringlichkeit nicht hundertprozentig gegeben sei.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgende vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschlüsse:

„…Auf Anregung von OB Sierau bestand einstimmig Einvernehmen im Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW, die Tagesordnungspunkte 5.2 „Erhalt der Arbeitslosenzentren“ und 5.3 „Resolution zum Erhalt des Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatungsstelle `Wendepunkt` im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.“ gemeinsam unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 zu behandeln.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


„1) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Mittel zur Finanzierung des Dortmunder Arbeitslosenzentrums auch in den kommenden Jahren bereit zu stellen.

2) Der Rat stellt fest, dass das Dortmunder Arbeitslosenzentrum eine unverzichtbare Einrichtung zur Beratung von erwerbslosen Menschen darstellt. Gerade für langzeitarbeitslose Menschen stellt das Arbeitslosenzentrum häufig die einzige Anlaufstelle dar, um ihre schwierige Lebenssituation verbessern zu können. Die Mehrheit der Besucher und Besucherinnen sind erwerbslose Menschen im Leistungsbezug des SGB II. Oft wechseln sich befristete Beschäftigung und Erwerbslosigkeit ab, so dass es immer wieder neue Situationen zu beraten gibt. Darüber hinaus nehmen die Menschen im Bezug des ALG-I zu, die ihre Mittel auf das Existenzminimum aufstocken müssen. Auch diese Menschen brauchen Ansprechpartner.

3) Der Rat stellt weiterhin fest, dass durch die Beratungsleistungen des Arbeitslosenzentrums Dortmund und deren Vermittlungsgesprächen im Vorfeld möglicher Klagen vor den Sozialgerichten, Konflikte außergerichtlich bereits geklärt werden. Das Arbeitslosenzentrum Dortmund entlastet damit die Sozialgerichte deutlich.

4) Der Rat weist es zurück, wenn Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren gegeneinander ausgespielt werden sollen. Beide Strukturen sind mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten wichtig für die Betreuung der betroffenen Menschen und müssen erhalten werden.“

Darüber hinaus fasste der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, die Finanzierung des Arbeitslosenzentrum Dortmund und die Erwerbslosenberatungsstelle „Wendepunkt“ im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V. auch über das Jahr 2020 hinaus sicherzustellen.““


zu TOP 12.26.b
Resolution zum Erhalt des Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatungsstelle "Wendepunkt" im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.

Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 17134-20)

Die Angelegenheit wird gemeinsam mit TOP 12.26.a behandelt.


zu TOP 12.27
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus

Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

(Drucksache Nr.: 16661-20)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) gibt an, weder der Dringlichkeit noch der Vorlage zustimmen zu können.

Der Rat der Stadt nimmt somit den vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommenen Vorgang zur Kenntnis:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.“


zu TOP 12.28
Sanierungsbedarf Schauspielhaus

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 15948-19)

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 21.04.2020 vor:

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) stellt den Antrag, dass die Verwaltung in einem überschaubaren

Zeitrahmen eine Bestandsaufnahme der unabdingbaren Arbeiten vorlegen solle.

Der Antrag wird nach eingehender Diskussion von Herrn Urbanek zurückgezogen.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt mündlich den Antrag, den Punkt 2 des

Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:

„…, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.“

Dem mündlichen Antrag von Herrn Dingerdissen wird bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zugestimmt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei

Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss (fett, kursiv) zu fassen:



Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit hinsichtlich der Ergänzung zu TOP 2 nicht folgen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an.

(…)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgenden geänderten (fett/kursiv) Dringlichkeitsbeschluss:

1.         Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dringenden Sanierungsbedarf des Schauspielhauses zur Kenntnis.

2.         Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie, die neben einer logistischen Betrachtung und den Leistungskriterien auch eine fachgerechte Kostenermittlung beinhaltet, zu vergeben, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.“


zu TOP 12.29
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16354-19)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, der Dringlichkeit nicht zuzustimmen und Masterplan Sport zur Kenntnis genommen zu haben.

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.“


zu TOP 12.30
Erhöhung der Eintrittspreise Theater Dortmund zur Spielzeit 2020/21

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16551-20)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) gibt an, weder der Dringlichkeit noch der Vorlage zustimmen zu können.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig  folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Betriebsleitung vorgeschlagene Erhöhung der Eintrittspreise im Opernhaus für die Spielzeiten 2020/21 bis 2024/25.“


zu TOP 12.31
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16703-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020 in der Sparte Darstellende Kunst

als Fachpreisrichter/innen

Herrn Prof. Dr. Jörn Etzold, Bochum

Frau Monica Fotescu-Uta, Dortmund

Frau Laura N. Junghanns, Dortmund

und Herrn Harald Redmer, Münster

in die Jury.

Für die Dauer seiner Wahlzeit bestätigt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die folgenden Ratsmitglieder als Sachpreisrichter/innen:

Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder

Frau Ratsmitglied Brigitte Thiel

Frau Ratsmitglied Barbara Brunsing

und Herrn Ratsmitglied Dr. Jürgen Eigenbrod.“


zu TOP 12.32
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16487-20)

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21 zur Kenntnis.“


zu TOP 12.33
Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund

Genehmigung der Dinglichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17157-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt


1. die anliegende Schulbauleitlinie als Grundlage seiner Schulbauprojekte.


2. die selbstständige Weiterentwicklung der Schulbauleitlinie und Anpassung an veränderte übergeordnete Normen durch die Verwaltung. Sofern Grundzüge der Schulbauleitlinie betroffen sind, wird die Verwaltung die Veränderungen dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.


3. die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der Schulbauleitlinie.“

zu TOP 12.34
Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17105-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:

… Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 22.04.2020 vor:

Frau Löffler dankte für die Vorlage und bat darum, folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:

„Die Verwaltung möge prüfen, ob die Schule auch dreizügig ausgelegt werden könne, da es im Stadtbezirk Innenstadt-Ost Neubaugebiete gebe.“

Frau Landgraf schloss sich dem an.

Frau Konak erklärte, das ihre Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde. Sie halte die finanzielle Unterstützung der Stadt Dortmund für eine Ungleichbehandlung gegenüber anderer Ersatzschulen.

Frau Dr. Goll äußerte ebenfalls Zustimmung.

Herr Dingerdissen begrüßte grundsätzlich eine jüdische Grundschule, erklärte jedoch, dass seine Fraktion die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat der Stadt Dortmund schieben wolle, da noch Beratungsbedarf bestehe. Er nannte folgende Beispiele:

- Sei es sinnvoll, im Sinne von Integration eine neue jüdische Grundschule einzurichten?

  Seine Fraktion habe dazu Bedenken und Fragestellungen.

- Baulich sei die ehemalige Hauptschule Am Ostpark ein großes Gebäude. Die geplante

 Grundschule sei 2-zügig geplant und hätte dann 8 Klassen. Was geschehe mit den anderen

Räumen?

- Wie sehe die Realisierung des Angebotes aus, dass die Schule auch offen für andere

Schülerinnen und Schüler (SuS) sein soll?

Herr Helferich äußerte ebenfalls Zustimmung zur Vorlage.

Frau Schneckenburger merkte an, dass man sich bei der Vorlage von anderen Schulträgern wie der Stadt Düsseldorf habe beraten lassen. Dort sei auch wieder eine jüdische Grundschule eröffnet worden. Sie sehe die Ankündigung der Errichtung einer jüdischen Grundschule der Jüdischen Gemeinde in Dortmund als konsequent an, es gebe bereits einen Kindergarten in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde, der sehr gut angenommen werde. Es sei nachvollziehbar, das Profil jüdischer Pädagogik in der Schule fortzusetzen. Die Jüdische Gemeinde sei mit dem Wunsch an die Stadt Dortmund heran getreten, eine Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde zu errichten. Das pädagogische Konzept werde von der Jüdischen Gemeinde in Absprache mit der Schulaufsicht verantwortet. Wie Konzepte anderer Schulen dieser Stadt ziele es darauf ab, Schulöffnung und Integration zu unterstützen. Nach Ansicht der Schulverwaltung gebe das Gebäude der Hauptschule nicht mehr als Zweizügigkeit her, wenn man die Verfügbarkeit weiterer pädagogischer Räume dazu nehme. Sie sagte  eine detaillierte schriftliche Beantwortung zur Raumkapazität des avisierten Gebäudes zu.Es werde Verschiebungen in der Schülerschaft der bestehenden Grundschulen geben, da bisher die jüdischen Kinder die städtischen Grundschulen des Stadtbezirkes besuchen.

Die Vorsitzende fragte Herrn Dingerdissen, ob die Ausführungen von Frau Schneckenburger ausreichend waren. Die Vorlage gebe ebenfalls Antworten auf die Fragen. Die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder habe sich für eine Empfehlung ausgesprochen.

Außerdem erklärte sie, den gewünschten Prüfauftrag der SPD-Fraktion abstimmen zu lassen.

Herr Dingerdissen erklärte, grundsätzlich sei die Schule zu begrüßen, äußerte aber Bedenken, die sich heute nicht zerstreuen ließen – Fragen der Integration und des Schutzes vor Angriffen von außen, werde z. B. einen Hausmeister geben.

Im Allgemeinen werde im Ausschuss dem Wunsch nach Schieben einer Vorlage nachgekommen. Die Vorlage könne auch in den nächsten Schulausschuss geschoben werden.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass derzeit die Gremiengänge aufgrund der aktuellen Lage nicht eindeutig seien. Es solle im Mai einen Hauptausschuss und im Juni eine Ratssitzung geben. Die Jüdische Gemeinde brauche einen Beschluss der Stadt Dortmund, um mit der Schulaufsicht über die Gründung der Ersatzschule ins Gespräch zu gehen.

Sie machte Herrn Dingerdissen das Angebot, die Fragestellungen in einem Telefonat zu klären, damit er seine Fraktion informieren könne. Das Gespräch sei auch offen für die anderen Fraktionen, als Telefonkonferenz. Das Ziel solle sein, ein beschlussfassendes Gremium zu erreichen, in diesem Falle den Hauptausschuss im Mai als ersetzendes Gremium für den Rat.

Herr Dingerdissen bestand auf seinem Wunsch, die Vorlage zu schieben.

Frau Löffler erklärte, den Prüfauftrag nicht abstimmen zu lassen, sondern die Fragestellung ebenfalls in der von Frau Schneckenburger angebotenen Telefonkonferenz abzuklären.

Herr Dingerdissen möchte ebenfalls seine Frage nach einem Hausmeister dazu nehmen.

Herr Helferich widersprach dem Schieben der Vorlage und wünschte eine Abstimmung darüber, die Vorlage heute zu empfehlen.

Die Vorsitzende ließ über den Antrag der AfD abstimmen:

Der Schulausschuss lehnte den Antrag der AfD mehrheitlich (1 Ja – AfD, Nein – SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE & PIRATEN) ab.

Der Schulausschuss schob die Vorlage ohne Empfehlung (wg. Beratungsbedarfs der Fraktion FDP/Bürgerliste) in den Ältestenrat der Stadt Dortmund.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Information der Verwaltung vom 29.04.2020 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass seine Fraktion den Eindruck habe, dass es im Vorfeld eine schlechte Kommunikation gegeben habe. Er könne mit einem kritischen Blick und im Sinne von Integration der Vorlage zustimmen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass seine Fraktion im Schulausschuss den Antrag gestellt habe, über die Vorlage zu entscheiden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Schulausschusses zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Antrag der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund, eine zweizügige jüdische Grundschule als Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Kultusgemeinde am Standort der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark möglichst ab dem Schuljahr 2021/22, spätestens aber zum Schuljahr 2022/23 einziehen zu lassen. Der Rat entspricht damit dem Wunsch der Jüdischen Kultusgemeinde, nach der langen, doch 1942 von den Nationalsozialisten zerstörten Tradition der jüdischen Volks-schulen in Dortmund (seit dem frühen 19. Jahrhundert an den Standorten Breite Gasse, Kampstraße, Lindenstraße, s. Anlage 2) wieder eine jüdische Grundschule einzurichten, die auch Kindern nicht-jüdischen Glaubens offen steht (s. Anlage 1). Den Antrag auf Einrichtung der jüdischen Ersatzschule stellt die Kultusgemeinde bei der Bezirksregierung Arnsberg gemäß des SchulG NRW und der Verordnung über die Ersatzschulen NRW.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark (2.400 qm) nach dem Auszug der Caritas-Übergangseinrichtung für Flüchtlinge zum 01.09.2020 wieder für die Beschulung von Kindern herzurichten.

Die erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen werden analog übriger Schul-bauerfordernisse im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Schulbauprogramm 2020 ff.“ (DS-Nr. 15816-19 vom 12.12.2019) umgesetzt. Damit werden für den Bedarf an Grund-schulplätzen zwei zusätzliche Züge geschaffen. Dieser Beschluss hat zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung des Schulbaus den Verzicht auf einen separaten Planungs- und Ausführungsbeschluss zum Inhalt. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark als Ersatzschule für die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund zur Verfügung zu stellen. Die Miete bemisst sich nach der Höhe der erforderlichen Abschreibungen in Einklang mit den Finanzierungsregelungen der Ersatzschulfinanzierung. Die Jüdische Kultusgemeinde wird ihrerseits in Abstimmung mit dem Land NRW für erforderlich erachtete Sicherheitsmaßnahmen Sorge tragen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen unbefristeten Stadtvertrag mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund (s. Anlage 4) zu schließen, der die Bildungs- und Kulturarbeit der Jüdischen Kultusgemeinde beginnend 2022 jährlich mit einer pauschalen Festbetragsfinanzierung von 200.000 € städtischerseits fördert. Dieser Stadtvertrag steht in der Tradition der kommunalen Vereinbarung mit der Jüdischen Kultusgemeinde aus dem Jahr 1904. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung im Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur budgeterweiternd für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe/ Kulturbüro für das Haushaltsjahr 2021/22 einzurichten. Der Förderbetrag erhöht sich jährlich um die durchschnittliche Teuerungsrate von 1,5 % p.a. ab 2023. Der Stadtvertrag wird von der Stadt Dortmund und der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund jeweils nach 5 Jahren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls modifiziert.

(…)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Antrag der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund, eine zweizügige jüdische Grundschule als Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Kultusgemeinde am Standort der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark möglichst ab dem Schuljahr 2021/22, spätestens aber zum Schuljahr 2022/23 einziehen zu lassen. Der Rat entspricht damit dem Wunsch der Jüdischen Kultusgemeinde, nach der langen, doch 1942 von den Nationalsozialisten zerstörten Tradition der jüdischen Volks-schulen in Dortmund (seit dem frühen 19. Jahrhundert an den Standorten Breite Gasse, Kampstraße, Lindenstraße, s. Anlage 2) wieder eine jüdische Grundschule einzurichten, die auch Kindern nicht-jüdischen Glaubens offen steht (s. Anlage 1). Den Antrag auf Einrichtung der jüdischen Ersatzschule stellt die Kultusgemeinde bei der Bezirksregierung Arnsberg gemäß des SchulG NRW und der Verordnung über die Ersatzschulen NRW.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark (2.400 qm) nach dem Auszug der Caritas-Übergangseinrichtung für Flüchtlinge zum 01.09.2020 wieder für die Beschulung von Kindern herzurichten.

Die erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen werden analog übriger Schul-bauerfordernisse im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Schulbauprogramm 2020 ff.“ (DS-Nr. 15816-19 vom 12.12.2019) umgesetzt. Damit werden für den Bedarf an Grund-schulplätzen zwei zusätzliche Züge geschaffen. Dieser Beschluss hat zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung des Schulbaus den Verzicht auf einen separaten Planungs- und Ausführungsbeschluss zum Inhalt. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark als Ersatzschule für die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund zur Verfügung zu stellen. Die Miete bemisst sich nach der Höhe der erforderlichen Abschreibungen in Einklang mit den Finanzierungsregelungen der Ersatzschulfinanzierung. Die Jüdische Kultusgemeinde wird ihrerseits in Abstimmung mit dem Land NRW für erforderlich erachtete Sicherheitsmaßnahmen Sorge tragen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen unbefristeten Stadtvertrag mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund (s. Anlage 4) zu schließen, der die Bildungs- und Kulturarbeit der Jüdischen Kultusgemeinde beginnend 2022 jährlich mit einer pauschalen Festbetragsfinanzierung von 200.000 € städtischerseits fördert. Dieser Stadtvertrag steht in der Tradition der kommunalen Vereinbarung mit der Jüdischen Kultusgemeinde aus dem Jahr 1904. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung im Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur budgeterweiternd für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe/ Kulturbüro für das Haushaltsjahr 2021/22 einzurichten. Der Förderbetrag erhöht sich jährlich um die durchschnittliche Teuerungsrate von 1,5 % p.a. ab 2023. Der Stadtvertrag wird von der Stadt Dortmund und der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund jeweils nach 5 Jahren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls modifiziert.“


zu TOP 12.35
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Eving; hier: Zusammenführung der Ketteler-Grundschule und der Osterfeld-Grundschule zum 01.08.2020; Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf drei Schulzüge, Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 15800-19)

Der Rat der Stadt genehmigt somit einstimmig folgenden vom Hauptausschusses als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig  folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt beschließt,

a) die Zusammenführung der Ketteler-Grundschule, Falläckerweg 23, 44339 Dortmund und der Osterfeld-Grundschule, Osterfeldstr. 131, 44339 Dortmund, zum 01.08.2020 am Standort Osterfeldstr. 131 unter dem Namen Osterfeld-Grundschule,
b) die Festlegung auf maximal drei Schulzüge,
c) die Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)“


zu TOP 12.36
Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16294-19)

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm das Ergebnis der systematischen Prüfung und das daraus resultierende Anbindungskonzept der Verwaltung für die Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zur Kenntnis.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis der systematischen Prüfung und das daraus resultierende Anbindungskonzept der Verwaltung für die Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zur Kenntnis.“

zu TOP 12.37
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17360-20)

Der Rat der Stadt genehmigt somit einstimmig folgenden vom Hauptausschusses als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig  folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

· Für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs für die Zeit vom 18.03.2020 bis zur vollständigen Wiederaufnahme des Schulbetriebes werden den beauftragten Busunternehmen ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes und unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. Verrechnung mit vorrangigen Hilfsmitteln des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen 50 % vergütet.“


zu TOP 12.38
Änderung der Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen - SIEH

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16790-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf als Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen – SIEH“


zu TOP 12.39
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17508-20)

Der Rat der Stadt genehmigt somit einstimmig folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig  folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

· Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020“


zu TOP 12.40
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17502-20)

Der Rat der Stadt genehmigt somit einstimmig folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig  folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff, 18 ff. KiBiz,

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.“


zu TOP 12.41
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 - PB 55/2019

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17014-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2016 ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag der Stadt Dortmund in Höhe von 137.269.980,54 € durch die Allgemeine Rücklage gedeckt wird.“

zu TOP 12.42
Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16998-20)

Rm Münch (FBI) erläutert seinen Antrag und wirbt um die Zustimmung des Rates.

Hiernach gibt OB Sierau die Sitzungsleitung an Frau BM’in Jörder ab.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.


Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag von Rm Münch (FBI)  vom 08.06.2020 vor:

der Rat der Stadt möge beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich die im Frühjahr 2020 getätigten „Grünpflegemaßnahmen“ zur „Pflege des Straßenbegleitgrüns“ und der „ intensivierten ästhetischen Reinigung und Wildkrautbekämpfung“ der EDG nicht bewährt haben, da Totalrodungen an Wegen, die teilweise 1 - 10 m in den Grünbereich und sogar in Landschaftsschutzgebiete hineinreichten, flächendeckend Vogelbrutplätze und Insektenlebensräume zerstört haben, die kahlen Stellen nun einem erhöhten Vertrocknungsrisiko ausgesetzt sind und durch die Rodungen nun erst sichtbar gewordener Müll liegengelassen wurde.

2. Der Rat der Stadt Dortmund entzieht der EDG im Rahmen des vertraglich Möglichen mit sofortiger Wirkung die Durchführung weiterer „Grünpflegemaßnahmen“ zur „Pflege des Straßenbegleitgrüns“ und der „intensivierten ästhetischen Reinigung und Wildkrautbekämpfung“  in Dortmund.


Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) ab.


Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm das Integrierte Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt nimmt das Integrierte Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis.“

zu TOP 12.43
Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17163-20)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) wiederholt seine Kritik an der Dringlichkeit.

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:


„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.

Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) beizufügende Beteiligungsbericht 2017/2018 wurde dem Rat der Stadt Dortmund mit einer separaten Vorlage am 27.09.2018 vorgelegt.

Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2017 vorgelegt hat (§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.

Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) beizufügende Beteiligungsbericht 2017/2018 wurde dem Rat der Stadt Dortmund mit einer separaten Vorlage am 27.09.2018 vorgelegt.

Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2017 vorgelegt hat (§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).“


zu TOP 12.44
Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16398-20)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) gibt an, weder der Dringlichkeit noch der Vorlage zustimmen zu können.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

beauftragt das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) auf Grundlage der vorliegenden Kostenzusammenstellung mit einem Investitionsvolumen i.H.v. 8,995 Mio. € brutto mit der weiteren Planung und Ausführung (Ausführungsbeschluss) des Neubaus der Akademie für Theater und Digitalität an der Speicherstraße 19. Die Finanzierung erfolgt durch das SV GVVF.“

zu TOP 12.45
Jahresabschlussentwurf 2019 der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17007-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:


„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 23.645.251,22 Euro.

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 139.507.544,76 Euro

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 9.922.873,85 Euro und für noch nicht verwendete investive Einzahlungen in Höhe von 2.286,11 Euro.

- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 86.911.000,00 Euro.

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Kommunaler Haushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) die entsprechenden Positionen des Jahres 2020 im Haushaltsplan 2020 / 2021 der Stadt Dortmund.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 23.645.251,22 Euro.

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 139.507.544,76 Euro

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 9.922.873,85 Euro und für noch nicht verwendete investive Einzahlungen in Höhe von 2.286,11 Euro.

- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 86.911.000,00 Euro.

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Kommunaler Haushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) die entsprechenden Positionen des Jahres 2020 im Haushaltsplan 2020 / 2021 der Stadt Dortmund.“

zu TOP 12.46
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17173-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgendes Schreiben vom 14.05.2020 vor:

…zu dem in der Vorlage beschriebenen Gründungsvorhaben hat mich die anliegende Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund erreicht.

Die darin formulierten Bedenken werden in einer Antwort der Dortmunder Stadtwerke AG vom heutigen Tage behandelt und entkräftet. Auch dieses Schreiben gebe ich Ihnen anliegend zur Kenntnis.

Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 05.05.2020:

… in obiger Angelegenheit kommen wir zurück auf die von Ihnen erhaltenen Unterlagen - Anschreiben, Entwurf der Ratsvorlage und des Gesellschaftsvertrags, nicht aber eine Marktanalyse i.S.d. § 107 Abs. 5 GO NRW - zur geplanten Beteiligung der Stadt Dortmund via Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: ,,DSW21 ") und Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: ,,DSW-B") an der neu zu gründenden Gesellschaft ,,Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH".

Konkret soll dieses Beteiligungsvorhaben dadurch realisiert werden, dass die DSW-B, die ihrerseits eine 100 %ige Tochtergesellschaft von DSW21 ist, sämtliche Geschäftsanteile der neu zu gründenden Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH übernimmt, deren Stammkapital € 25.000,-betragen soll.

Zentraler Gegenstand des Unternehmens der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH ist ausweislich des uns vorgelegten Entwurfs des Gesellschaftsvertrags dieser Gesellschaft

„(. . .) die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen in Dortmund und Umgebung.“

Im Rahmen von § 107 Abs. 5 GO NRW gibt die IHK eine Stellungnahme dazu ab, ob aus der angestrebten kommunalen Beteiligung negative Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft in ihrem Bezirk resultieren können. Nach interner Beteiligung des bei der IHK zu Dortmund fachlich zuständigen Geschäftsbereichs sind wir zu der Auffassung gelangt, dass dies im vorliegenden Fall jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann.

Denn ausweislich des Entwurfs der Ratsvorlage Drucksache Nr.: 17173-20, Kapitel ,,Marktabgrenzung, Nachfragesituation", wird die Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH „Dienstleistungen aus dem Bereich Telekommunikation für Bürgerinnen, Bürger und Kommune"anbieten. Die mittelständische Wirtschaft ist hier nicht als Kunde vorgesehen. Es erschließt sich damit für uns auch die weitere Einschätzung nicht, wie diese Gesellschaft dann „Partner für (. . .) die lokale Wirtschaft werden" soll.

Hoch relevant für jede Wettbewerbsanalyse ist die Frage, ob vom zu betrachtenden Anbieter eine komplett neue Dienstleistung offeriert wird oder ob bisher auch bereits andere Marktteilnehmer diese Leistung erbringen. Besonders schutzwürdig sind dabei nicht die bekannten Großkonzerne der Telekommunikation, sondern der örtliche bzw. regionale Mittelstand. Aufgrund des im Gesellschaftsvertrag sehr weit gefassten Gegenstands des Unternehmens muss davon ausgegangen werden, dass die Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH umfassende Leistungen der Planung, Beratung und Realisierung von TK-Projekten erbringen soll oder zumindest erbringen könnte. Selbst wenn die bisherige interne Planung von einer gewissen Eingrenzung dieses Tätigkeitsspektrums ausgehen sollte, kommt dies im aktuellen Entwurf des Gesellschaftsvertrags jedenfalls nicht zum Ausdruck. Es wäre daher unseres Erachtens sehr wünschenswert, eine solche restriktive Konkretisierung sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch im zu fassenden Ratsbeschluss herbeizuführen. Anderenfalls muss davon ausgegangen werden, dass eine nicht unerhebliche Anzahl mittelständischer Betriebe unseres IHK-Bezirks entsprechende Dienstleistungen entweder bereits ebenfalls erbringt und somit in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis zur Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH steht oder eine solche Wettbewerbssituation bei extensiver Auslegung des aktuell formulierten Unternehmensgegenstands jedenfalls nachfolgend eintreten könnte.

Auch die pauschale Darstellung auf Seite 3 der Drucksache Nr.: 17173-20, dass es sich bei dem Leistungsspektrum der Gesellschaft um ein solches handele, das der Daseinsvorsorge zuzurechnen sei und mithin von der Gesellschaft ein öffentlicher Zweck verfolgt werde, kann von uns auf Basis der vorliegenden Unterlagen nicht geteilt werden. Es ist stattdessen davon auszugehen, dass leistungsfähige privatwirtschaftliche Unternehmen aus dieser Branche im hiesigen IHK­Bezirk bereits existent sind.

 

Vor dem Hintergrund des Vorstehenden sieht die IHK zu Dortmund das geplante Vorhaben

k r i t i s c h

und vermag auf der vorliegenden Informationsbasis nicht davon auszugehen, dass von diesem negative Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft des hiesigen IHK-Bezirks nicht ausgehen.

Antwort der Dortmunder Stadtwerke vom 14.05.2020:

… in der vorgenannten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf das Schreiben von Herrn Assessor Jost Leuchtenberg vom 05.05.2020.

Der Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH liegt unser Wunsch zugrunde, die lokale mittelständische Wirtschaft zu fördern und vor Konkurrenz durch Großkonzerne der Telekommunikation zu schützen. Die Gesellschaft soll als 100%ige Tochtergesellschaft unserer Tochter, der Dortmunder Beteiligungsgesellschaft mbH, lokale Dienstleistungen aus dem Bereich Telekommunikation für Dortmund, für seine Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere auch lokale Unternehmen erbringen.

 

Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH wird darin liegen, lokale Netze zur Verfügung zu stellen, um damit Anschlüsse für öffentliche Gebäude wie Verwaltungsgebäude und Schulen zu ermöglichen. Die Verkabelung der jeweiligen Gebäude sowie auch der Anschluss etwaiger Endgeräte wird hingegen nicht Aufgabe der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH sein, sondern soll durch das örtliche Handwerk erbracht werden. Die Gründung der Gesellschaft wird es daher ermöglichen, Aufträge an ein lokales Kommunikationsunternehmen zu geben, das seinerseits wiederum lokale Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Mittelstandsunternehmen, beauftragen wird. Das Marktsegment, in dem die Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH tätig sein wird, ist eng begrenzt auf die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen im kommunalen Umfeld.

Wir sehen daher durchweg positive Auswirkungen auf die mittelständische lokale Wirtschaft durch die Gründung der neuen Gesellschaft und gehen davon aus, dass Sie Ihre Bedenken vor diesem Hintergrund aufgeben können.

Mit dem Hinweis, dass insbesondere mittelständische Unternehmen von der kommunalen Auftragsvergabe profitieren, verwies OB Sierau auf das mit dem Vorstandsvorsitzeden von DSW21, Herrn Pehlke, geführte Gespräch und den Anlass des an den Hauptgeschäftsführer der IHK, Herrn Schreiber, gerichteten Schreibens. 

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig unter Berücksichtigung der o.g. Schreiben folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH,
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Bestellung von Herrn Jörg Figura und Herrn Franz-Josef Senf als nebenamtliche Geschäftsführer der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH zu,

3. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH zu.“


zu TOP 12.47
GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der UnnaWasser & Mehr GmbH

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17241-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat stimmt der Gründung der UnnaWasser & Mehr GmbH und einer 49%igen Beteiligung der GELSENWASSER AG an dieser Gesellschaft zu.“


zu TOP 12.48
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16785-20)

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 bewilligten
            Mehraufwendungen in Höhe von             2.355.246,91 € sowie
            Mehrauszahlungen in Höhe von              1.539.495,97 €.“

zu TOP 12.49
ekz.bibliotheksservice GmbH -
Verschmelzung der Tochtergesellschaft NORIS Transportverpackung GmbH

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16898-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt stimmt der Verschmelzung der NORIS Transportverpackung GmbH auf die Muttergesellschaft ekz.bibliotheksservice GmbH zu.“

zu TOP 12.50
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16719-20)

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.“


zu TOP 12.51
Jahresabschlussentwurf 2019 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16814-20)

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Entwurf des Jahresabschlusses 2019 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2019 Kenntnis und leitet ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.“


zu TOP 12.52
Messe "Jagd & Hund"

Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

(Drucksache Nr.: 16644-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher den Vorgang abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lehnte den o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen sowie Die Linke & Piraten ab.“


zu TOP 12.53
Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17356-20)


Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund zur Kenntnis.“

zu TOP 12.54
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16603-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 13.05.2020 vor:

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2020 vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus ihrer öffentlichen Sitzung vom 04.03.20 vor:


zu TOP 6.1
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 16603-20)

Herr Keller (SPD-Fraktion) regt an, den Förderfonds in Höhe von 25.000 € deutlich aufzustocken. Diese Anregung findet breiten Zuspruch in der Bezirksvertretung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zudem folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 21.04.20 vor:


zu TOP 5.3
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 16603-20)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus ihrer Sitzung am 04.03.2020 vor:

Herr Keller (SPD-Fraktion) regt an, den Förderfonds in Höhe von 25.000 € deutlich aufzustocken. Diese Anregung findet breiten Zuspruch in der Bezirksvertretung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der SPD-Fraktion an.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE &PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Herr Weber (CDU-Fraktion) bedankt sich bei der Verwaltung für den Sachstandszwischenbericht. Es scheine so, als würde die Ehrenamtskarte ein Erfolgsmodell werden, mit inzwischen 300 ausgegebenen Karten. Es sei jedoch zu bemängeln, dass gerade aus dem Bereich der Kommune und der Kultur keine Vergünstigungen vorgesehen seien. Die Verwaltung sollte hier noch nacharbeiten und auch mit ihren städtischen Betrieben einen Rabatt gewähren.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert, dass die Ehrenamtskarte ja nur ein Baustein der Anerkennungskultur sei. Der andere große Baustein sei der Fördertopf und auch der erfreue sich großer Beliebtheit. Die Bezirksvertretung Huckarde habe in ihrer Empfehlung angeregt diesen Förderfonds von 25.000 € deutlich aufzustocken. Auch der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit habe sich dem angeschlossen. Man wolle dies auch tun, aber gleichzeitig an dieser Stelle den Hinweis geben, dass dies in den Haushaltsberatungen bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes bereits erfolgt sei.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) schließt sich ihren Vorrednern an. Ihre Fraktion sei auch der Meinung, dass es sich um Erfolgsmodelle handele. Man habe den Förderfonds aber so verstanden, dass über die Anerkennungskultur hinaus auch eine Unterstützungskultur für konkrete Maßnahmen wie beispielsweise Fortbildungen gefördert werden könnten. Frau Noltemeyer nennt einige Beispiele, wo – gerade auch momentan – Bedarfe deutlich würden. Diese Möglichkeit der Nutzung müsse möglicherweise noch besser bekannt gemacht werden.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt, dass sich das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion gegenüber der Einführung nicht geändert habe. Ehrenamt sei Ehrenamt und Bezahlamt sei Bezahlamt, daher lehne er auch diese Vorlage ab.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) gibt in Richtung Frau Noltemeyer zu bedenken, dass in der Regel jeder Verein einen Dachverband habe, über den die Möglichkeit bestehe – meist sogar kostenlos – Weiterbildungen zu erhalten. Er meine in 98 % der Fälle haben Vereine darüber die Möglichkeit sich zu organisieren, zu informieren und auch weiterzubilden.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, die Vorlage empfehlen zu wollen. Er wisse, dass für den Bereich der Sportvereine bei den Sport- und Freizeitbetrieben etwas in der Pipline sei und der von Frau Noltemeyer genannte Bedarf bereits erkannt worden sei, um die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder zu unterstützen. Und auch im Kulturbereich biete das Kulturbüro – gerade auch jetzt in der Corona Krise – schon Unterstützung und Beratung.

Frau Noltemeyer entgegnet, dass sich die Strukturen verändert hätten – gerade auch bei den Kulturschaffenden – und darauf sollte politisch reagiert werden. Sie kenne einige Vereine, die nicht in einem Dachverband organisiert seien, da sie dies ja auch nicht müssten.

Frau Krause (Vorsitzende) gibt den Hinweis, dass es möglich und willkommen sei, sich mit Ideen und Anregungen an Frau Jaschewski zu wenden. Die CDU-Fraktion habe im Vorfeld die Gelegenheit genutzt und sich von Frau Jaschewski die Vorlage vorstellen lassen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde, mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis, aber berücksichtigt sie nicht, da die Aufstockung des Budgets bereits mit Drucksache Nr.: 15415-E1 beschlossen wurde (siehe Seite 5 der Vorlage).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 13.05.2020  folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.“


zu TOP 12.55
Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17188-20)

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Bericht zum Weltfinale der World Robot Olympiad zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zum Weltfinale der World Robot Olympiad zur Kenntnis.“


zu TOP 12.56
Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 16653-20)

Der Rat der Stadt nimmt somit die vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommene Vorlage zur Kenntnis:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat „Runder Tisch Internationales“ zur Kenntnis.


Der Rat nimmt die Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat „Runder Tisch Internationales“ zur Kenntnis.“


zu TOP 12.57
Nachberufungen für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17228-20)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) gibt an, dass dir Gruppe der Dringlichkeit zustimme und sich zur Vorlage enthalte.

Der Rat der Stadt genehmigt somit einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft Nadja Lüders und Michael Eickhoff in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung.“


zu TOP 12.58
Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16605-20)


Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„…Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 27.04.2020 vor:

… die im Betreff genannte Bitte um Stellungnahme wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.03.2020 durch den Direktor der Feuerwehr, Dirk Aschenbrenner, mündlich beantwortet.

Die mündliche Beantwortung der Fragen wird auf Wunsch des Ausschusses für Finanzen,

Beteiligungen und Liegenschaften durch eine ausführliche schriftliche Stellungnahme für den

Rat der Stadt Dortmund ergänzt.

Zu Frage 1)

Die im Frühjahr 2019 eingerichtete Projektgruppe „EURO 2024“ hat zum jetzigen Zeitpunkt

die für die Aufgabe notwendigen Strukturen zu schaffen. Hierzu gehören

 der Aufbau der notwendigen organisatorischen und personellen Infrastruktur,

 der Aufbau der notwendigen Vernetzung in die Gremien (insbesondere Deutscher

Städtetag) und

 das Aufgreifen von Impulsen des DFB und der UEFA sowie deren Überführung in die

oben erwähnten Strukturen.

Diese Arbeitspakete werden derzeit geschnürt. Darüber hinaus konkretisieren und mehren

sich seit November 2019 die Vorgaben der UEFA. Diese sind nun in die Projektstrukturen zu

überführen und sukzessive abzuarbeiten. Die für die zweite Projektphase notwendigen Planungseckpunkte werden derzeit vorbereitet.

Eine fundierte Information der Gremien über die Arbeitspakete und -ergebnisse ist im letzten

Quartal 2020 möglich. Unmittelbar anschließend ist eine Information an die zuständigen

Ratsausschüsse vorgesehen.

Zu Frage 2)

Der Verwaltungsvorstand hat im Frühjahr 2019 die Strukturierung, den Aufbau und die Zusammensetzung der verwaltungsinternen Projektgruppe „Euro 2024“ festgelegt.

Die Projektgruppe besteht derzeit aus folgenden Bediensteten, die diese Aufgabe neben ihren

anderen Aufgaben wahrnehmen:

Herr Aschenbrenner (FBL 37, Projektleitung)

Herr Dr. Potthoff (Agenturleitung FB 3)

Frau Böker (stv. FBL 33)

Herr Knoche (GBL 52/1)

Herr Arndts (stv. FBL 30)

Frau Schieber (FB 37; durch FBL 37 eingesetzt)

Frau Bernholz (FB 37; durch FBL 37 eingesetzt)

Die Mehrzahl der Mitglieder der Projektgruppe war bereits in den Prozess der WM 2006 eingebunden. Somit kann auf einen bestehenden Erfahrungsschatz zurückgegriffen werden.

Zu Frage 3)

Mit dem im November 2019 vorgelegten „UEFA EURO 2024 – Host City Programm“ erhöht sich die Dynamik in der Organisation der Euro 2024. Diese Dynamik kann durch nebenamtliche Führung der Geschäfte nicht mehr aufgefangen werden. Voraussichtlich zum Ende der zweiten Jahreshälfte 2020 werden die Gremien über die unter Punkt 1 genannten Arbeitspakete und Inhalte des Host City Programms und den daraus resultierenden Verpflichtungen für die Stadt umfassend informiert.

Zu Frage 4)

Der Deutsche Städtetag bündelt an zentraler Stelle die Informationen. Darüber hinaus koordiniert dieser derzeit die Positionen der zehn Host Cities zum Host City Programm. Hieraus ergeben sich verschiedene Handlungsstränge, die eine konkrete Einbeziehung von Land und Bund zur Folge haben werden (z.B. Thema ÖPNV). Die vier NRW-Host Cities haben den Austausch mit dem Land NRW in 2019 aufgenommen und warten auf eine avisierte Einladung zu einem vom Land NRW organisierten Workshop aller Stakeholder. Der Deutsche

Städtetag befasst sich darüber hinaus mit Finanzierungs- und Refinanzierungs-fragen. Dies

wird als Chance gesehen, da die Austragungsorte so als geschlossene Gemeinschaft auftreten

und eine gemeinsame Strategie verfolgen.

Zu Frage 5)

Die Flughafen Dortmund GmbH hat im Rahmen der Bewerbung der Stadt Dortmund als Austragungsort für die Europameisterschaft 2024 im Hinblick auf Flüge außerhalb der bestehenden Betriebszeiten erklärt, dass sie dies ermöglicht, wenn die Genehmigungsbehörde Bezirksregierung Münster eine Ausnahme hierfür genehmigt. In 2006 wurden Ausnahmegenehmigungen an "Dortmunder" Spieltagen der WM eingeholt. Nach vorläufigem Überlegungsstand könnte dieses Vorgehen auch für 2024 in Betracht kommen. Das Thema wird jedoch aktuell noch nicht bearbeitet. Ein erstes Verkehrskonzept ist Bestandteil des von den Städten in 2022 vorzulegenden Host City Konzeptes.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 27.04.2020 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund  nimmt den aktuellen Sachstand zur EURO 2024 zur Kenntnis und beschließt  die  Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung mit den damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.“


zu TOP 12.59
Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16691-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat beschließt das Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund.“


zu TOP 12.60
Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 16692-20)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt an, einer Dringlichkeit nicht zuzustimmen und daher die Vorlage abzulehnen.

Der Rat der Stadt genehmigt somit mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat beschließt das vorgelegte Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz“


zu TOP 12.61
Sachstand Coronavirus

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 17495-20)

Der Rat der Stadt genehmigt somit einstimmig folgenden vom Hauptausschuss als Dinglichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 gefassten Dringlichkeitsbeschluss:

„..Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

„Die Verwaltung wird gebeten, bis auf Weiteres zu den Sitzungen der Fachausschüsse unter dem TOP „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ jeweils einen fachausschussbezogenen aktuellen Sachstandsbericht zur Corona-Situation und ihren Auswirkungen zu erstatten.“


zu TOP 12.62
Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlungen der Parteien im Vorfeld der Kommunalwahl

Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)

(Drucksache Nr.: 17522-20)

Der Rat der Stadt nimmt somit den vom Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 zur Kenntnis genommenen Vorgang zur Kenntnis:

Weiterhin lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW folgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 vor:

… zu dem o.g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:

1) Im Hinblick auf die am 13. September 2020 stattfindende Kommunalwahl habe ich im März 2020 eine Rundverfügung an die Verwaltung erlassen (,,Regelungen in Wahlkampfzeiten", siehe Anlage). Nach Ziffer 2 dieser Verfügung werden ab dem 13. Juni 2020 keine städtischen Räumlichkeiten zu Wahlkampfzwecken und Veranstaltungen politischer Art zur Verfügung gestellt. Das gilt insbesondere für politische Parteien und ihre Mitglieder. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Fraktionen im Rat und in den Bezirksvertretungen. Ziel dieser Rundverfügung ist die Wahrung der Neutralität seitens der Stadt Dortmund, um die Chancengleichheit zwischen den Parteien im Wahlkampf zu gewährleisten.

Um den Parteien jedoch bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für dieAufstellungsversammlungen behilflich zu sein, hat die Verwaltung eine Liste mit möglichen Veranstaltungsorten zusammengestellt. Diese - nicht abschließende - Liste kann über den Bereich Wahlen den Parteien abgerufen werden und ist als Anlage beigefügt. Zur Sicherstellung des Infektionsschutzes wird die Verwaltung die Parteien gerne beraten.

Im Übrigen ist es nach der bei Abfassung dieses Schreibens geltenden Fassung der Coronaschutzvorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 - Coronaschutzverordnung [CoronaSchVO] in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung) vorgesehen, dass Gastronomiebetriebe Räumlich­keiten u.a. für Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu ohne gastronomisches Angebot zur Verfügung stellen können (§§ 13 Abs. 3 Nr.l, 14 Abs. 3 CoronaSch VO).

2) Im Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit der Parteien, dass diese selbst Räumlichkeiten finden können, ist für mich aktuell kein Bedarf erkennbar, städtische Räumlichkeiten anzubieten. Zudem sehen die Coronaschutzvorschriften keine Pflicht der Gemeinden vor, den Parteien für Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl und Vorbereitungsversammlungen dazu Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Lediglich § 1 Abs. 4 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-Co V-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO; bei Abfassung dieses Schreibens in der ab dem 14. Mai 2020 gültigen Fassung) regelt, dass Schulen ausnahmsweise u.a. zwecks Durchführung von Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl betreten werden dürfen. Eine Überlassungspflicht der Gemeinden gegenüber den Parteien in Bezug auf Schulräume wird hierdurch jedoch nicht begründet. Auch aus einer Antwort des Ministeriums des Innern des Landes NRW an den Landesverband der SPD vom 07.05.2020, bzgl. eines Fragekatalogs zur Kommunalwahl 2020, ist keine Verpflichtung abzuleiten.

Auch nach wahlrechtlichen Vorschriften besteht keine Pflicht für die Gemeinden, den Parteien für Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl und entsprechende Vorbereitungsversammlungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Weder das Kommunalwahlgesetz noch die Kommunalwahlordnung (KWahlO), in der die Aufgaben des Wahlleiters und des (Ober-) Bürgermeisters bei der Wahlvorbereitung im Einzelnen aufgeführt sind (§§ 3, 4 KWahlO) sehen eine derartige Pflicht vor.

3) Den Parteien kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen ein Nutzungsanspruch bezüglich städtischer Räumlichkeiten auf der Grundlage des § 8 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zustehen.

Gemäß § 8 Abs. 2 GO NRW sind alle Einwohner einer Gemeinde im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen. Dies gilt gemäß § 8 Abs. 4 GO NRW entsprechend für juristische Personen und Personenvereinigungen und damit auch für Parteien.

Allerdings besteht der genannte Zulassungsanspruch nur, sofern die jeweilige öffentliche Einrichtung seitens der Gemeinde für die beantragte Nutzung gewidmet worden ist. Eine derartige Widmung kann durch einen ausdrücklichen Widmungsakt (z.B. Ratsbeschluss, Satzung) oder durch schlüssiges Verhalten, d.h. aufgrund einer entsprechenden Zulassungspraxis, bewirkt werden.

Parteien können daher nur dann die Überlassung gemeindlicher Räumlichkeiten für Aufstellungsversammlungen und die entsprechenden Vorbereitungsversammlungen beanspruchen, wenn diese Räumlichkeiten seitens der Gemeinde - zumindest auch - zu diesem Zweck gewidmet worden sind. Entscheidet die Gemeinde, dass eine Widmung zu diesem Zweck nicht erfolgen soll, besteht auch kein Überlassungsanspruch der Parteien. Das Gleiche gilt, falls eine solche Widmung zwar in der Vergangenheit durch ausdrücklichen Widmungsakt oder eine entsprechende Zulassungspraxis zunächst begründet worden ist, die Gemeinde diese Widmung aber mit Wirkung für die Zukunft ausdrücklich wieder aufhebt.

 

Der Rat/Hauptausschuss und Ältestenrat ist deshalb grundsätzlich nicht gehalten, einer Überlassung von Räumlichkeiten an Parteien für Aufstellungsversammlungen zuzustimmen. Insbesondere könnte die Überlassung bestimmten Gruppierungen eine Angriffsfläche für Provokationen aller Art bieten.

Gleichwohl sieht die Verwaltung die Möglichkeit, städtische Räumlichkeiten für sog. Aufstellungsveranstaltungen aus Gründen der Prozesserleichterung den Parteien zur Verfügung zu stellen. Insofern ist eine entsprechende Beschlussfassung auf Grundlage des vorliegenden Antrags der Fraktion Linke/ Piraten nicht erforderlich. Somit hätten alle Parteien, die in Dortmund an der Kommunalwahl teilnehmen, die Möglichkeit der Nutzung städtischer Räumlichkeiten. Eine Ungleichbehandlung der Parteien wäre insoweit nicht zulässig. Die Pflicht zur Gleichbehandlung ergäbe sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz, der in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz Ausdruck gefunden hat, sowie aus § 5 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz.

Nach der letztgenannten Vorschrift sollen alle Parteien gleichbehandelt werden, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt. Ein etwaiger Verstoß könnte das Risiko einer erfolgreichen Wahlanfechtung bergen.

OB Sierau erinnerte daran, dass sich das Antragsbegehren nach Mitteilung des Antragstellers durch das Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 erledigt habe. Er bat darum, nähere Einzelheiten mit Herrn StR Dahmen als dem für den Bereich Wahlen zuständigen Dezernenten zu erörtern.

Da die Fraktion Die Linke & Piraten den von ihr gestellten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr. 17522-20-E1) durch das Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 für erledigt erklärt hat, erfolgte keine weitere Befassung dieser Angelegenheit.

Frau Bm’in Jörder übergibt die Sitzungsleitung nach Befassung des TOP’s zurück an OB Sierau.

13.       Anfragen

Rm Münch berichtet, lediglich Nachfragen zu den Beantwortungen seiner Anfragen zu 12.1.27, 12.1.28 und 12.1.29 zu haben und gibt zu Protokoll, dass alle anderen Anfragen zu denen Beantwortungen vorliegen abgearbeitet seien.

13.1      Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 13.1.1
Illegale Grünschnittbeseitigung oder kostenfreie Grünschnittabgabe

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 16667-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.2
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch Hundehalter, die ihre Hunde rechtswidrig unangeleint laufen lassen

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 16668-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.3
Freilaufende Hunde und Katzen als Gefährdung der Dortmunder Vogelwelt

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 16669-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.4
Förderung des Eisvogel an renaturierten Bachläufen

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 16670-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.5
Einhaltung von arten- und tierschutzrechtlichen sowie hygienischen Vorschriften bei der Amphibienuntersuchung Rheinischer Esel

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 16678-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.11
Gefährdung geschützter Vogelarten durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet "Auf dem Brink"

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 16679-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 13.1.7
Bessere fussläufige Anbindung des Friedhofs Eichlinghofen und der Bushaltestelle

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 16907-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.8
Dortmunder Bierfestival am U wieder als Biergefängnis?

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 16914-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 13.1.9
Verbesserung eines Fußgängerweges in Persebeck

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17081-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 13.1.10
Fahrradparkhaus in der City als Kunstinstallation der alten Synagoge

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17095-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.11
Wieder keine würdige, traditionsgerechte Eröffnung der Dortmunder Biertage mit Fassanstich?

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17096-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.12
Sinnlose Rodung von Gebüschen und Zerstörung eines Vogelbrutgebietes durch die EDG im Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg als erste Folge der Umstrukturierung der städtischen Grünpflege an Straßen

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17097-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.13
Bessere Informationen zu barrierefreie Wohnungen in Dortmund

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17099-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.14
Unfallgefahren für Radfahrer durch vorgezogene Aufstellsteifen minimieren

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17100-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

 
zu TOP 13.1.15
Mehr Schutz für Radfahrer durch die neuen Überholverbotsschilder

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17101-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.16
Völlig sinnlose Zerstörung von Vogelbrutplätzen und Insektenlebensräumen durch die Stadt Dortmund am Hallenbad Hombruch

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17130-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.17
EDG-„Grünpflege“ nach dem Motto „Tabula rasa“ zerstört in Dortmund flächendeckend Vogelbrutplätze und Insektenlebensräume

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17131-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.18
Sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Zerstörung der Umwelt durch die EDG

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17414-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.19
Schizophrener Naturschutz der Stadt Dortmund – Nistkästen aufhängen und gleichzeitige massenhafte Vernichtung von  Vogelbrutplätzen durch die EDG

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17413-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.20
Unverhältnismäßig hoher städtischer Kostenaufwand, Druck- und Papierverbrauch durch die CDU-Ratsfraktion

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17083-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.21
Ausschluss einer PCB-Belastung für Persebeck und Kruckel

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17381-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.22
Waldschäden im NSG Bolmke durch einen illegal angelegten Mountainbiketrail

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17511-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 13.1.23
Bewässerung der besonders empfindlichen Jungbäume in Ersatzpflanzungen

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17512-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.24
Kosten für die teilweise Asphaltierung eines wassergebundenen Radweges am Rüpingsbach

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17514-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.25
„Ästhetische Reinigung“ a la Stüdemann und EDG: Gebüsche werden gerodet – Müll bleibt liegen

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17515-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.1.26
Untätigkeit des Umweltdezernats bei der präventiven Bekämpfung von Waldbränden im NSG Ruhrsteilhänge Hohensyburg

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17516-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.1.27
Untätigkeit des Umweltdezernenten bei der Verbreitung der tödlichen Salamanderpest durch Hunde, Spaziergänger, Reiter und Mountainbiker

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17518-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) stellt hierzu die Nachfrage, warum es - trotz frühzeitiger Kenntnis der Unteren Naturschutzbehörde und des Umweltamtes - solange gedauert habe, Maßnahmen zur Ausbreitung der Salamanderpest zu ergreifen und warum bis heute in den Wäldern keine Schilder aufgestellt worden seien, die darüber informieren, dass beim Verlassen der Wege eine Verbreitung stattfinde.

OB Sierau antwortet, dass dies vielfältige Gründe habe, unter anderem die Corona-Situation.


zu TOP 13.1.28
Namentliche Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens der Ratsmitglieder zum Ersatz des Rates durch den Hauptausschuss

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17519-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  

Rm Münch (FBI) bedankt sich für die Veröffentlichung der Liste “der Schande“.

OB Sierau entgegnet, dass es dahin gestellt sei, ob es sich um eine Liste der Schande handele, er die Liste aber auch interessant gefunden habe.


zu TOP 13.1.29
Nichtumsetzung der seit dem 20. April geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung durch die Städtische Seniorenheime GmbH

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17520-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  

Rm Münch (FBI) stellt die Nachfrage, ob Herr OB Sierau ein Gespräch zwischen ihm, Frau StR’in Zoerner und der Heimleitung vermitteln könne, damit seine nachweisbaren Vorwürfe überprüft werden können, denn die Beantwortung sei teilweise falsch.

OB Sierau erklärt, dass er grundsätzlich davon ausgehe, dass die Beantwortung wahrheitsgemäß sei. Er aber Herrn Münch schon gestern zugesagt habe, dass die Verwaltung allen Hinweisen - auch aus Krisenstabssicht - nachgehe. Das Thema sei schon bei Frau Zoerner platziert und daher sei seine Moderatorenfunktion nicht notwendig.


zu TOP 13.1.30
Corona-Missmanagement in den städtischen Seniorenpflegeheimen Teil 1: Verbot ärztlich verordneter Behandlungen seit dem 21. März

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17856-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

 
zu TOP 13.1.31
Corona-Missmanagement in den städtischen Seniorenpflegeheimen Teil 2: Faktisches Betretungsverbot der Erdgeschossterrassen, Außen- und Grünbereiche der Einrichtungen seit dem 21. März

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17857-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

 
zu TOP 13.1.32
Corona-Missmanagement in den städtischen Seniorenpflegeheimen Teil 3: Ein einziger halbstündiger Besuch alle 10 Tage

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17858-20)

Der TOP wurde unter TOP 1.3 von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 13.1.33
Schädigung des guten Rufes der städtischen Seniorenpflegeheime durch das Corona-Missmanagement der Geschäftsführung

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17859-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

 
zu TOP 13.1.34
Corona und Übersterblichkeit in den Dortmunder Seniorenpflegeeinrichtungen im Frühjahr 2020

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17860-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 13.1.35
Verhältnismäßigkeit einer Ausgabe von 400.000,- Euro ohne Fördermittel aus dem Radwegebauprogramm NRW für die Asphaltierung von 2 km des intakten wassergebunden Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17861-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 13.1.36
Amphibienuntersuchung und weiteres Vorgehen bei der möglichen Asphaltierung des Rad- und Wanderwegs „Rheinischer Esel“

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17862-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 13.1.37
Ständig offene Halbbaken am „Rheinischen Esel“ an der Hellerstraße

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17863-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 13.1.38
Sachgründe für den Ersatz des höchsten Verfassungsorgans der Stadt Dortmund, des Rates, durch den Hauptausschuss am 14. Mai 2020

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17864-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

 
zu TOP 13.1.39
Behinderung von ärztlich verordneten physiotherapeutischen Behandlungen in Dortmunder Seniorenpflegeheimen durch städtische Auflagen

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17945-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 13.1.40
Rückzahlung von Fördergeldern bei der Bebauung der Grünfläche an der Arminiusstraße in Dorstfeld mit einem Supermarkt

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 17946-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

13.2      Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gibt zu Protokoll, dass die Gruppe - sollten noch Nachfragen zu den Beantwortungen bestehen - diese schriftlich stellen würde und daher auf eine weitere Behandlung dieses Teils verzichtet werden könne.

OB Sierau bestätigt, dass demnach auf Nachfragen seitens der Gruppe NPD/Die Rechte zum TOP 13.2 in der Sitzung und somit auch auf eine weitere Behandlung verzichtet werde.


zu TOP 13.2.1
Anwesenheit der Ratsmitglieder in der aktuellen Legislaturperiode

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16534-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.2.2
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Martener Meilenstein

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16535-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.2.3
Ordnungsrufe im Parteienranking

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16536-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.2.4
Strom- und Gasabstellungen durch die DEW

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16537-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.2.5
Ungleichbehandlung von Bürgern durch die Stadt Dortmund

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16538-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.2.6
Ausländer- und Migrationsanteil an weiterführenden Schulen in Dortmund

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16675-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.2.7
Fälle von "illegalem Plakatieren" im Jahr 2019

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16676-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 13.2.8
Videoüberwachung der Emscherstraße in Dorstfeld

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16677-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.2.9
Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 15870-19)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der mündlichen Nachfrage aus der Sitzung des Rates am 12.12.2019 vor.


zu TOP 13.2.10
Einsatz von Schutzzone und Stadtschutz bei zukünftigen Ratssitzungen

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16985-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.2.11
Gezielte Überwachung von Ratsmitgliedern, die in der Vergangenheit durch Morddrohungen aufgefallen sind

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16986-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.2.12
Hinweise auf Todeslisten, die möglicherweise von Mitgliedern der SPD-Fraktion angefertigt worden sind

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16987-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.2.13
Kontakt zwischen Polizei und Stadtverwaltung während der Ratssitzung am 13. Februar 2020

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16988-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.2.14
Nach Drohungen am 13. Februar: Wie weit sind Teile der SPD noch vom politischen Mord entfernt?!

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16989-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.2.15
Sofortiger Abzug von Ratsmitglied Hans-Peter Balzer aus dem Polizeibeirat

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16990-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.2.16
Gefährliche Radikalisierung von Sozialdemokraten an Rhein und Ruhr

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16991-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 13.2.17
Sicherheit gewählter Mandatsträger vor-, während und nach Ratssitzungen

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16992-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.2.18
Oberbürgermeister lässt klares Signal gegen politische Gewalt nach Morddrohungen gegen Rm Brück vermissen

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16993-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.2.19
Städtischer Schutz und städtische Hilfestellungen für Ratsmitglieder außerhalb der Sitzungen

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16994-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.2.20
Vorfälle an Dortmunder U-Bahnstationen

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16995-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.2.21
Verhalten bei Morddrohungen gegen Politiker im Dortmunder Rathaus

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 16996-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.2.22
Corona-Virus hat NRW erreicht

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 17005-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.2.23
Weitergabe von Daten bzg. Kommunalwahlkandidaten zwischen Stadtverwaltung und Polizei

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 17127-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  


zu TOP 13.2.24
Kosten für die Umbenennung der Caterpillarstraße

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)

(Drucksache Nr.: 17128-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.  

OB Sierau schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:35 Uhr. 

Der Oberbürgermeister

Ullrich Sierau                                        Svenja Noltemeyer                                Iris Wosny

                                                           Ratsmitglied                                         Schriftführerin                          


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