über die 36. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 17:00 - 17:55 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kaminski
Rm Kleinhans
Rm Pieper i.V. Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Tölch
CDU
Rm Daskalakis
Rm Goll
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Wallrabe
Rm Weber
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher
Rm Hawighorst-Rüßler i.V. Rm Noltemeyer
FDP/Bürgerliste
sB Reinbold i.V. sB Noritzsch
Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu abwesend
Rm Zweier
AfD
Rm Bohnhof
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Imielski Integrationsrat abwesend
sE Siegmund Seniorenbeirat
c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Harries, FB 37
Frau Perschbacher, FB 60/2-1
Frau Raddatz-Nowack, FB 40
Herr Gruber, FB 23/2-1
Herr Deimel, FB 61/5
Frau Vollmer, FB 1 GB III
Herr Lemke, FB 50/4-2
Frau Becker, FB 50/4-1
Frau Köhler, FB 23/3-2
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 36. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 02.07.2019, Beginn 17:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 21.05.2019
2. Beratung von Eingaben
2.1 Belohnung von Umweltaktivisten
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14016-19)
2.2 Ausweisung eines Naturschutzgebietes
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13708-19)
2.3 Schulhofsituation am Robert-Bosch-Berufskolleg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13891-19)
2.4 Geplantes Burger King - Fast Food Restaurant Westfalendamm 276
Eingabe
(Drucksache Nr.: 11151-18)
2.5 Klimanotstand
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14020-19)
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
3.1 Förderung des Fußverkehrs - Prüfauftrag
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14378-19-E1)
Die Unterlage lag Ihnen bereits zur Sitzung vom 21.05.2019 vor.
3.2 Kriminalität bei Geduldeten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14146-19)
Die Unterlage lag Ihnen bereits zur Sitzung vom 21.05.2019 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14146-19-E1)
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
4.1 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 13860-19)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Zweier benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Fraktion B‘90/Die Grünen bittet im Wege der Dringlichkeit folgende Bitte um Stellungnahme auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Nicht funktionierende Hydranten im Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B‘90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14861-19)
Es wird vorgeschlagen den TOP unter 3.3 auf die Tagesordnung aufzunehmen.
Die Tagesordnung wird mit dieser Erweiterung festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 21.05.2019
Die Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 21.05.2019 wird genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Belohnung von Umweltaktivisten
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14016-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Michael Siebert vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
Der Petent Michael Siebert ist nicht anwesend.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgt der Empfehlung der Verwaltung und weist die Eingabe des Petenten Herrn Michael Siebert als rechtsmissbräuchlich zurück.
zu TOP 2.2
Ausweisung eines Naturschutzgebietes
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13708-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Volker Heimel (NABU Dortmund) vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
die o.a. Eingabe des Herrn Volker Heimel beantworte ich wie folgt:
Aufgrund des Anspruchs des Mornellregenpfeifers an die Ausstattung seiner Rastplätze – freie Sicht, zusammenhängende Ackerlandschaft und abgeerntete möglichst frisch gegrubberte Felder – ist eine Unterschutzstellung der Flächen nicht erforderlich. Um den Vögeln weiterhin Rastmöglichkeiten zu geben, ist ja gerade die vorhandene Ackernutzung von Bedeutung.
Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt den anwesenden Petenten Herrn Heimel und gibt ihm Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.
Herr Heimel schildert seine Eingabe und hebt hervor, dass der Mornellregenpfeifer nicht die einzige Rast-Vogelart sei, die in diesem Gebiet vorkäme. Er führt aus, dass im Bereich der Soester Börde vergleichbare Flächen Vogelschutzreservate und die Flächen am Flughafen Dortmund im Prinzip Ausläufer der Soester Börde seien. Aufgrund der Vergleichbarkeit der Flächen habe man schon in der Vergangenheit den Anlass gesehen einen solchen „Antrag“ zu stellen. Wenn die Flächen schon nicht zu einem Naturschutzgebiet erklärt würden, so müssten sie zumindest biologisch - unter vollständigem Verzicht von Pestiziden - bewirtschaftet werden. Herr Heimel plädiere aber weiterhin für die Einrichtung eines extra Schutzgebietes für den Mornellregenpfeifer.
Frau Perschbacher (FB 60/2-1) erläutert, dass das Umweltamt generell für den Schutz von Rastplätzen sei. Der Mornellregenpfeifer sei ein seltener Gast in Dortmund und in den letzten Jahren dreimal in der Feldflur westlich des Flughafens nachgewiesen worden. Man habe den Bereich westlich des Flughafens im neuen Landschaftsplan, der gerade aufgestellt würde, als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt, mit dem obersten Ziel der Lebensraumaufwertung und dem Erhalt der offenen Feldflur. Die von Herrn Heimel angesprochenen essentiellen Rasträume des Mornellregenpfeifers befänden sich tatsächlich in der Hellwegbörde, was ein großes Vogelschutzgebiet zwischen Unna und Paderborn sei. Zu dem das Gebiet westlich des Dortmunder Flughafens aber entgegen Herrn Heimels Ausführungen nicht gehöre. In großen Teilen seien die Gebiete aber auch dort nicht als Naturschutzgebiete sondern als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Und dies sei auch im neuen Landschaftsplan der Stadt Dortmund so vorgesehen. Man treibe die Aufwertung von Lebensräumen für Feldvögel voran, wolle aber hier von der Ausweisung eines Naturschutzgebietes absehen.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) teilt mit, dass man sich bei Herrn Quittek vom BUND als Mitglied des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde erkundigt habe und zu dem Schluss gekommen sei, dass sowohl die Verwaltung als auch der Petent Recht hätten. Demnach sei die landschaftliche Nutzung dort sinnvoll – wesentliches Problem sei daher hier der Einsatz von Pestiziden. Herr Fuß schlägt der Verwaltung vor, in Bezug auf diese Problematik Ratschlag beim Beirat der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.
Frau Perschbacher gibt an, dass es schön wäre mehr biologische Landwirtschaft zu bekommen, dafür setze man sich seitens des Umweltamtes ein und würde diese auch für ganz Dortmund unterstützen, nur könne man sie nicht vorschreiben.
Frau Krause fasst zusammen, dass der Ausschuss der dem Schreiben des Herrn Stadtrat Wilde folgen wolle und bedankt sich bei Herrn Heimel für sein Engagement.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Herrn Volker Heimel und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Schulhofsituation am Robert-Bosch-Berufskolleg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13891-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Braun (Schülervertretung am Robert-Bosch-Berufskolleg) vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
Sehr geehrter Herr Braun,
mit Ihrem Brief vom 11.03.2019 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beklagen Sie sich zurecht über den oftmals schlechten Zustand Ihres Schulhofes am Robert-Bosch-Berufskolleg. Insbesondere nach Wochenenden seien der Verschmutzungsgrad und die Intensität der Vandalismusschäden sehr hoch, der Schulhof sei in der Folge als Pausenhof nicht nutzbar. Aus Ihrer Sicht sind die Verschmutzungen und verursachten Schäden auf schulfremde Personen zurückzuführen, welche den Schulhof widerrechtlich nutzen würden. Zuletzt beanstanden Sie die fehlende Umsetzung der von Stadtseite zugesagten Einfriedung Ihres Schulhofs.
Ich möchte Ihnen hierauf Folgendes entgegnen:
Der Stadt Dortmund und mir persönlich sind die Zustände an Ihrer Schule bekannt und wir sind permanent bemüht, dieser zum Teil untragbaren Zustände „Herr zu werden“. Dass dies für Außenstehende nicht immer so wahrgenommen wird, da die Beseitigung von Schäden häufig eine längere Zeit in Anspruch nimmt, als ich dies üblicherweise gewohnt bin, ist mir bewusst. Dies hängt jedoch mit der besonderen Eigentumssituation an dem Standort Ihrer Schule zusammen: Die Stadt Dortmund als Schulträger ist hier nur Mieter und kann in bestimmten Fällen nicht immer so agieren, wie es an anderen Schulstandorten der Fall ist.
Ganz aktuell hat jedoch auch Herr Oberbürgermeister Sierau in einem Schreiben an Ihren Schulleiter Herrn Manegold vom 11.04.2019 zu den von Ihnen angesprochen Missständen Stellung bezogen und den aktuellen Sachstand mitgeteilt, den ich Ihnen so weitergeben möchte:
Mit dem Eigentümer konnte endlich vereinbart werden, den Planungsprozess für die zugesagte Einfriedung des Schulhofs anzustoßen. Ich hoffe, dass die Ausführungsplanung in wenigen Wochen abgeschlossen ist. Solange die Einfriedung noch nicht umgesetzt wurde, soll die Bewachung am Dortmunder U auch auf die Schulhofflächen der Berufskollegs am Dortmunder U ausgeweitet werden. Der Rahmen der Bewachung wird noch mit den einzelnen Schulleitungen final abgestimmt und die Aufträge hierfür kurzfristig erteilt.
Ich hoffe, dass mit diesen Maßnahmen dem Vandalismus an Ihrer Schule Einhalt geboten wird und dass Sie Ihren Schulhof zukünftig so nutzen können, wie er eigentlich gedacht ist: Zur Erholung und zum Aufenthalt zwischen dem anstrengenden Schulalltag!
Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt den Petenten Herrn Schumacher (stellv. Schülersprecher am Robert-Bosch-Berufskolleg) und gibt ihm die Gelegenheit die Eingabe zu erläutern.
Herr Schumacher schildert die Situation am Robert-Bosch-Berufskolleg. Die Wirkung des von der Stadt eingesetzten Sicherheitsdienstes sei spürbar, aber nicht ausreichend und kein Ersatz für die zugesagte Einfriedung. Der Petent bittet daher darum, der Schülervertretung am Robert-Bosch-Berufskolleg schnellstmöglich den Termin des Baubeginns mitzuteilen.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion das Anliegen der Schülervertretung teile und man sich auch eine möglichst schnelle Einfriedung wünsche. Die Ausführungsplanung habe ja jetzt begonnen, in der Regel würde dann bis zur Ausführung noch einige Zeit vergehen. Man wolle auch mit der Verwaltung darüber sprechen wie die Beobachtungen des Personals seien, dass ja eigentlich die Sicherheits-Bewachung am Dortmunder U verrichte, dies müsse eventuell noch verstärkt werden. Man wolle außerdem wissen wer die Kosten für das Personal übernehme.
Frau Raddatz-Nowack (FB 40) teilt mit, dass man im intensiven Austausch mit der Schule stünde. Der geschilderte Zustand sei bedauerlich. Man versuche dem mit verschiedenen Maßnahmen etwas entgegenzusetzen. Dies sei zum einen die Beauftragung eines zusätzlichen Wachdienstes, der aber nicht personenidentisch mit dem Wachdienst am Dortmunder U sei. Zum anderen werde man nach den jüngsten Vorfällen die Einsatzzeiten des Wachdienstes verstärken. Man habe der Schule und der Schülervertretung bereits mitgeteilt, dass die Einsätze täglich von 15 Uhr bis 6 Uhr morgens, sowie an den Wochenenden ganztägig erfolgen sollen. Darüber hinaus werde die Pforte auf Wunsch der Schule und auch der Schulhausmeister während der kompletten Schulzeit durch einen Wachdienst besetzt. Die vertraglichen Regelungen dazu erfolgten zeitnah und die Umsetzung könne wohl nach der Sommerpause erfolgen. Darüber hinaus gebe es Vereinbarungen mit der EDG was die Säuberungen der Flächen anginge, hier habe man zusätzliche Säuberungsinterwalle sowohl für das Robert-Bosch-Berufskolleg, als auch für das Robert-Schumann-Berufskolleg, das gleichermaßen von den inakzeptablen Zuständen betroffen sei.
Herr Gruber (FB 23/2-1) erklärt, dass man seit dem letzten Jahr im Gespräch mit der Schulleitung sei. Überdies sei man sich seit September 2018 mit allen Beteiligten darüber einig wie die Einfriedung auszuführen sei. Seit März dieses Jahres läge auch die grundsätzliche Zustimmung des Vermieters über die planerische Umsetzung der Einfriedung vor. Die Ausführung habe man sich dabei ausdrücklich vorbehalten, diese sei zum einen abhängig von den Kosten. Zum anderen sei die Ausführung auch nicht profan, da man hier vorhabe auf einem Platz der ursprünglich offen konzipiert war eine dauerhafte Absperrung vorzunehmen. Dies bedeute erhebliche Anpassungen an den baulichen Begebenheiten. Einen Ausführungstermin könne Herr Gruber leider nicht benennen. Der Vermieter sei gerade dabei die Ausführung in Kosten zu übertragen, was bedeute dass eine Firma für die Einfriedung mit überwiegend schweren Toranlagen gefunden werden müsse, um diese dann auch die Kosten ermitteln zu lassen. Hier würde man sicherlich auch kostenerstattend tätig werden müssen.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) unterstützt das Anliegen der Schülervertretung und weiß zu berichten, dass die geschilderte Situation für das ganze Umfeld am Dortmunder U zuträfe. Es sei möglicherweise sinnvoll das ganze Gebiet vor diesem Hintergrund zu überplanen. Er bittet die Verantwortlichen darauf einzuwirken, dass die Einfriedung möglichst zügig umgesetzt werde.
Frau Dr. Goll (CDU-Fraktion) beantragt, dass dem Schulausschuss sowohl die Unterlagen als auch die Antwort der Verwaltung als Protokollnotiz zur Kenntnis gegeben werden, um die Angelegenheit auf diesem Wege im Auge behalten zu können.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) fragt nach, ob bei der Umwandlung des Geländes die Rechte des Architekten berücksichtigt wurden?
Herr Gruber teilt mit, dass man sich an das zuständige Architekturbüro als Rechtinhaber gewandt habe und das Architekten-Büro den Vorentwurf und Pläne für die Umwandlung sogar gefertigt habe.
Frau Krause fasst zusammen, dass dem Anliegen des Petenten Rechnung getragen werde und hebt hervor, dass es besonders erfreulich sei, dass die Schülerschaft einen solchen Wert auf ihr Lern-Umfeld legte.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Schülervertretung am Robert-Bosch-Berufskolleg und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Geplantes Burger King - Fast Food Restaurant Westfalendamm 276
Eingabe
(Drucksache Nr.: 11151-18)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Daniel Bläser (Bürgerinitiative der Gartenstadt Nord) vor:
Re: Sitzung Beschwerdeausschuss 25.09.2018 - Ihre Eingabe Drucksache
Nr. 11151-18
Daniel Bläser An: Iris Wosny 16.09.2018 11:18
Kopie: info
Protokoll: Diese Nachricht wurde beantwortet und weitergeleitet.
Liebe Frau Wosny,
vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Allerdings habe ich hierzu noch einige
Rückfragen. Der Zwischenbericht des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (11.07.2018) bezieht sich lediglich auf die gestalterischen Elemente und die Vorstellung der Bauvoranfrage im Gestaltungsbeirat. Da der Gestaltungsbeirat aber kein Organ der Verwaltung, sondern nur ein Beratungsgremium darstellt, scheint mir dies nur ein Ausschnitt des Berichts zu sein. Gerne würden wir in diesem Kontext auch folgene Fragen geklärt wissen:
Wie kann es sein, dass bei der Bauvoranfrage:
1.) die Erstellung eines Verkehrsgutachtens, mindestens aber die Prüfung der
Leistungsfähigkeit der Ausfahrt zur B1 nach HBS 2015 nicht erfolgt ist? Wir bezweifeln,
dass eine weitere Ab- und Zufahrt an dieser Stelle verkehrsverträglich sein kann.
2.) anscheinend kein Schallschutzgutachten über die Zulässigkeit der Maßnahme vorliegt?
Die für ein reines Wohngebiet geltenden Maßstäbe sind bei der Beurteilung des
Bauvorhabens anzulegen. Nach Ziff. 6.1 e) TA-Lärm sind tagsüber maximal 55 dB(A),
nachts nur 35 dB(A) zulässig.
3.) abweichend der vom Bebauungsplan InOst 219 die Kubatur der Bauflucht nicht entlang
der Straße verlaufen muss um so passiven Schallschutz für die Wohnbebauung zu
generieren? und zusätzlich noch eine Umfahrt um das Fast-Food Restaurant sowie ein
Parkplatz für zusätzlichen Lärm auf dem Grundstück selbst sorgen sollen?
Darf ich sie des Weiteren bitten mir einmal das Protokoll der von Ihnen erwähnten
Beiratssitzung zukommen zu lassen? So können wir uns auch hier ein Bild der besprochenen
Sachverhalte machen.
Auf der Grundlage des Schreibens von Frau Mundhenke vom 23.05.2018 war ich allerdings
davon ausgegangen, dass wir zur Sitzung am 25.09.2018 eingeladen werden. Auch wenn Frau Mundhenke den Ausschuss nun nicht mehr leitet war ich davon ausgegangen, dass über die Sommerpause eine Beschäftigung mit den Fällen stattfindet.
Die Fragen, welche wir im Mai 2018 an den Beschwerdeausschuss gegeben haben, sind bis
dato in keiner Weise behandelt worden. Wir würden gerne wissen, wer nach unserer Eingabe
nach §24 Gemeindeordnung NRW mit dieser Aufgabe betraut, bzw. ob überhaupt schon eine
Bearbeitung der Nachfrage in Angriff genommen wurde.
Gerne können wir dazu auch telefonieren. In der letzten Woche habe ich sie unter ihrer
Durchwahl leider nicht erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bläser
Daniel Bläser
Detmar-Mülher-Straße 3
44141 Dortmund
mobil: +49 (0) 179 6869891
mail: daniel.blaeser@posteo.de
Am 14.09.2018 um 09:48 schrieb Iris Wosny <iwosny@stadtdo.de>:
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
3/DEZ-Büro
Sehr geehrter Herr Bläser,
Ihre E-Mail vom 13.09.2018 hat Frau Mundhenke zuständigkeitshalber an mich
weiter geleitet.
Am 11.07.2018 ist ein Zwischenbericht des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
an Sie gesendet worden, indem Sie über den aktuellen Sachstand in der Sache
informiert werden.
Da bis Redaktionsschluss für die Sitzung am 25.09.2018 kein Verfahrensfortschritt
zu verzeichnen war und kein abschließender Bericht der zuständigen Stelle vorlag,
konnte ich Ihre Eingabe noch nicht auf die Tagesordnung setzen.
Wie Sie dem Schreiben vom 23.05.2018 von Frau Mundhenke entnehmen können
handelte es sich um die Ankündigung einer voraussichtlichen Behandlung Ihrer
Eingabe am 25.09.2018. In gleichem Schreiben weist Frau Mundhenke darauf hin,
dass Sie bei Behandlung Ihrer Eingabe eine offizielle Einladung erhalten.
Sobald mir ein neuer Sachstand bezüglich Ihrer Eingabe vorliegt und Ihre Eingabe
im Ausschuss behandelt werden soll, erhalten Sie von mir eine Einladung zu der
dann nächst möglichen Sitzung des Ausschusses.
Nach der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden erhalten Sie also zunächst die von der
Verwaltung vorbereitete Stellungnahme.
Die Geschäftsordnung sieht ebenfalls vor, dass Sie oder ein gesetzlicher Vertreter
während der Sitzung die Gelegenheit haben, Ihre Eingabe mündlich kurz zu
erläutern. Nähere Hinweise dazu erhalten Sie vor der Sitzung.
Eine Eingabe, die von z.B. einer Bürgerinitiative eingereicht wird, kann von
höchstens 2 Personen der Gruppe erläutert werden.
Ich hoffe hiermit Ihre offenen Fragen beantwortet zu haben und stehe Ihnen
selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Iris Wosny
Geschäftsführung
Fast Food Restaurant
Burger King // Westfalendamm 274
Prozess
Alle dargestellten Bedenken haben wir der Bezirksvertretung Innenstadt Ost zugehen lassen. In der Sitzung vom 14.05.2019 haben die demokratisch gewählten Vertreter eine Missbilligung des Vorhabens gegenüber der Verwaltung ausgesprochen. Dies führte zu keiner weiteren Handlung! Der Wille der BV bleibt bis heute gänzlich unbeachtet. Gleiches betrifft die 1.800 gesammelten Unterschriften der Initiative. Hier überwiegen die Interessen einzelner die Interessen der Anwohner und Anlieger.
Schwachstellen der Gutachten
Schallschutz:
Das von der Schloss Burger GmbH in Auftrag gegebene Schallschutzgutachten geht davon aus, dass es sich bei der umgebenden Wohnbebauung um ein Allgemeines Wohngebiet handelt. Uns wurde mehrfach schriftlich zugesagt, dass es sich bei der umgebenden Bebauung um ein Reines Wohngebiet handelt. Folglich wird im Gutachten von falschen Schallschutzwerten ausgegangen. Selbst mit der Errichtung der geplanten 5 Meter hohen Schallschutzmauern würde ein adäquater Schallschutz für ein Reines Wohngebiet nicht erreicht.
Verkehr:
Kritisch ist, dass der Verkehrsgutachter nur die Leistungsfähigkeit der Ein- und Ausfahrt des BurgerKings betrachtet hat, vielmehr ist es relevant, wie der Mehrverkehr (insg. 1.266 Kfz Quell- und Zielverkehr) an den benachbarten Knotenpunkte abgewickelt werden kann (Lübkestraße, Voßkuhle), diese sind bereits heute Problempunkte. Auch wenn davon auszugehen ist, dass ein Teil (20-25%) Mitnahmeeffekte sein werden, so sind doch zusätzliche 500 Autos/Tag mehr am Knoten B1/ Lübkestraße zu erwarten. Dies an einer Straße, die bereits heute voll ist und eine Grenzwertüberschreitung bei den NOx-Werten hat, und ein Klageverfahren der Detschen Umwelthilfe bereits läuft. Das Verkehrsgutachten muss alle Zufahrten und Knotenpunkte betrachten, vor allem auch über Im Defdahl und Detmar-Mülher-Straße. Dies ist im aktuellen Gutachten nicht der Fall. Es werden 0 Zufahrten über die Detmar-Mülher-Str. kalkuliert. Hiermit wird auch die „Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen“ (TA Lärm Abs. 7.4) in einem Radius von 500 Metern vom Vorhabengrundstück nicht im Lärmgutachten betrachtet.
Das Stadtamt 61/3 kommt im Schreiben vom 21.05.2019 zu dem Schluss, dass eine Zufahrt von 7 KfZ die Stunde über die Detmar-Mülher-Str. als realistisch einzuschätzen ist. Diese Zahlen fehlen jedoch sowohl im Verkehrsgutachten als auch im Schallschutzgutachten!!!
Beschäftigtenverkehr werden im Verkehrsgutachten genauso wie Lieferverkehr nicht berücksichtigt. Mindestens sind im Lärmgutachten die Abfahrten der Beschäftigten nach 22.30 Uhr zu berücksichtigen.
Ruhender Verkehr:
Die 24 Parkplätze scheinen bei einem Pkw-Aufkommen von max. 70 Kfz/h nicht ausreichend. Bei 215 qm Gastraum müssten nach der Stellplatzsatzung Dortmund zwischen 18-36 Pkw-Stellplätze geschaffen werden. Da es sich nach Aussage des Verkehrsgutachters um eine MIV-orientierte Lage und -Einrichtung handelt, muss eher der obere Wert genommen werden.
Bauliche Ausführung:
Laut der eingereichten Betriebsbeschreibung wird das 2.OG nur im Rohbauzustand errichtet. Eine Nutzung in diesem Geschoss ist vorerst nicht beabsichtigt. Planerisch beabsichtigt ist laut BPlan InO 219 eine qualitativ hochwertige, gewerbliche Nutzung. Diese Ausführung wird so gewählt, da nur so der Stellplatzschlüssel auf dem kleinen Grundstück erzielt werden kann. Es fehlt jedoch auch jetzt schon 1 Stellplatz. Aktuell steht Burger King in Verhandlung mit dem Eingentümer des Anliegergrundstücks um die als Parkplatz für eine
weitere Nutzung zu erwerben.
Appell an die Verwaltung:
In 2018 wurde die Baugenehmigung einer Kita in Dortmund vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zurück genommen, da gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen wurde. Die Stadt Dortmund hatte sich auf Schallgutachten verlassen, doch dieses Gutachten wurde von den Richtern am Verwaltungsgericht nicht akzeptiert. Die dort genannte Anzahl von Fahrzeugbewegungen sei „reine Spekulation“, hieß es im Prozess.
Auch im beabsichtigten Vorhaben Burger King scheinen Verkehrszahlen rein spekulativ bei einer Fahrzeugdichte von 114.00 Fahrten pro Tag (Begründung zum Bebauungsplan InO 219, Ziff. 6.6) wird eine Zahl von ca. 44 Abfahrten die Stunde im Verkehrsgutachten Burger King angenommen, davon 0 über die Detmar-Mülher-Straße.
Die Nachbarschaft plädiert darauf, das Gebot der Rücksichtnahme aus § 15 Abs. 1 BauNVO ernst zu nehmen, denn dies war auch der ausschlaggebende Grundsatz aus dem Kita Urteil, um den Bauantrag unter dessen Anwendung abzulehnen!
Grundsätzlich gilt:
Wir begrüßen eine Entwicklung des Grundstücks, beispielsweise in der Art wie es nach Maßgabe des Rahmenplans von 2003 erstellt durch Pesch und Partner vorgeschlagen. Wir möchten Franz Pesch dort auch zusprechen, wenn er sagt: „Planung kann auf Einzelschicksale keine Rücksicht nehmen!“
Möchten aber folgende Ziele der Stadt Dortmund mit der Neuaufstellung des BPlan InO 219 von 2005 noch einmal ins Gedächtnis rufen:
„Ziel der Änderung ist die jetzt schon angestrebte und zum Teil in der Realisierung befindliche hohe städtebauliche Qualität auch in Zukunft zu sichern. Dies soll über einen übergreifenden Bebauungsplan gesteuert werden.“ (Drucksache Nr.:06588-04)
Diese Forderung kann durch das Vorhaben Burger King nicht gesichert sein!
Unser Apell an Sie:
Mit der Erteilung des positiven Bauvorbescheids wurde von Seiten der Bauordnung ein Schritt im Genehmigungsverfahren unternommen der zentral ist. Dabei bleiben viel Punkte in den Gutachten unklar und nicht ausgiebig betrachtet. Nach der Einsichtnahme in die Akten kommen wir zu dem Schluss, dass zentrale Entscheidungen nicht ohne Einflussnahme des Vorhabenträgers und seiner Juristen (siehe Stellungnahme vom 13.06.2019) beschieden wurden. Durch Lenz & Johlen wird empfohlen das Rücksichtnahmegbot nach §15 BauNVO nicht im Bauvorbescheid zu betrachten.
Wir möchten daher darum bitten, durch Beschluss des Ausschusses für Beschwerden und Anregungen den Bauantrag solange zurückstellen zu lassen, bis die Frage nach der Unzumutbarkeit der Betroffenheit der Anwohner abschließend geklärt ist.
Stand:
14.06.2019
kontakt
Daniel Bläser
daniel.blaeser@posteo.de
+49 179 6869891
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
31.08.2018
Eingabe Nr. 11151-18
Bogdanski, Ernst, Rottmann, Bläser, Crämer, c/o Crämer
Geplantes Burger King – Fast Food Restaurant Westfalendamm 276
Sehr geehrte Damen und Herren,
das dem Ausschuss vorliegende Schreiben der Bürgerinitiative wurde als Zweitschrift auch dem Bauordnungsamt zugesandt.
Von dort erfolgte eine erste Antwort als Zwischennachricht am 11.07.2018. Bis zum heutigen Tag ist noch kein nennenswerter Verfahrensfortschritt zu verzeichnen.
Mit der Bürgerinitiative wurde vereinbart, dass die endgültige Beantwortung erfolgt, sobald hier eine abschließende Planung und eine überarbeitete Schallschutzprognose vorliegen.
Entsprechendes gilt für die erwartete Stellungnahme an den ABÖAB. Sobald hier eine klare Verfahrensperspektive festzustellen ist, wird die Verwaltung dem ABÖAB abschließend berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ludger Wilde
Anlage
Kopie des Schreibens an die BI vom 11.07.2018
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung an die BV Innenstadt-Ost vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt des Weiteren folgender Auszug aus der nichtgenehmigten Niederschrift der BV Innenstadt-Ost vom 14.05.2019 vor:
Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift
| |||
angelegt am: | 15.05.2019 | ||
Gremium: | Sitzungsdatum: | Sitzungsart: | Sitzungsnummer: |
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost | 14.05.2019 | öffentlich | 36 |
Vorbescheid für die Errichtung einer Gaststätte (Burger King) auf dem Grundstück Westfalendamm 274
Berichterstattung:
(Dez6)
(Drucksache Nr.: 05035-16-E6)
Herr Deimel erläuterte den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost den Stand des Verfahrens und die Ergebnisse der Gutachten. Aus Sicht der Verwaltung besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines positiven Vorbescheids für die Errichtung des Burger Kings an diesem Standort.
Herr Düdder (Ratsmitglied) appelliert an die Verwaltung, die Einwände der Bürger aus der Einwohnerfragestunde in die Würdigung mit einzubeziehen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erkennt die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes an, befürchtet jedoch negative Auswirkungen für die Bürger und gibt einstimmig bei Enthaltung von Herrn Illmer (parteilos) folgendes Statement ab:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Absicht des Bauordnungsamtes, den Vorbescheid zu erteilen zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost stimmt mit der Bewertung zur Zumutbarkeit im Sinne des § 15 BauNVO nicht überein. Insbesondere die dem Verkehrsgutachten zugrundeliegenden Verkehrszahlen werden als unrealistisch angesehen. Aus der Ortskenntnis heraus, muss mit enorm deutlich höheren Verkehrsaufkommen gerechnet werden, zu Lasten der Anwohner. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sieht deswegen die Voraussetzungen für den Erlass eines positiven Bauvorbescheids als nicht gegeben an.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Schreiben des Herrn StR Wilde zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zudem folgende weitere Stellungnahme der Verwaltung vom 13.06.2019 zur Eingabe vor:
Geplantes Burger King – Fast Food Restaurant Westfalendamm 276
Drucksache Nr.: 11151-18
das Vorhaben wurde erstmals am 08.11.2016 (AZ: 61/5-4-043475) beantragt. Dieser Antrag wurde schließlich am 14.11.2016 zurückgewiesen, da es der Antragstellerin nicht gelang innerhalb angemessener Frist den gestellten Antrag in einer Weise zu qualifizieren, die eine Entscheidung ermöglicht hätte. Der Ursprungsantrag sah eine Betriebszeit bis 2.00 Uhr vor, hatte ungünstige Stellplatzanordnungen und keine gestalterischen Ausweisungen, so dass sich das Vorhaben auf dieser Grundlage nicht entscheiden ließ.
Nach zahlreichen Vorgesprächen mit der Antragstellerin, insbesondere vor dem Hintergrund der zu erwartenden Schallschutzproblematik, entschied sich die Antragstellerin am 26.07.2017 erneut einen Antrag auf Vorbescheid zu beantragen, welcher schließlich nach zahlreichen Moderationen, modifizierten Nachweisführungen und planerischen Anpassungen am 13.06.2019 positiv beschieden wurde. Allein die ausgedehnte Verfahrensdauer mag als Indiz dafür gelten, dass der Zulassungsentscheidung nicht eine leichtfertige und unausgewogene Prüfung vorausging. Vielmehr war der Zulassungsprozess von zahlreichen Nachweisführungen (Gutachten) und fortwährenden Anpassungen der Antragsunterlagen gekennzeichnet.
Das abschließende Verkehrsgutachten wurde am 26.11.2018 vorgelegt, die darauf basierende Geräuschimmissionsuntersuchung am 22. Februar 2019. Erst nach abschließender Überprüfung dieser Gutachten durch die hierfür zuständigen Fachdienststellen konnte verwaltungsseitig davon ausgegangen werden, dass ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Vorbescheides bestehen würde.
Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle die Vorstellung des Vorhabens im Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund am 07.12.2017, welche erneut zu gestalterischen Anpassungen und einer Planüberarbeitung führte, so dass schließlich von dort die Errichtung des Vorhabens befürwortet wurde.
Schon bereits sehr frühzeitig formierte sich in der Nachbarschaft des Bauvorhabens erheblicher Widerstand, was schließlich in der Gründung einer Bürgerinitiative mündete. BI und andere wurden durch zwei unterschiedliche Rechtsanwaltskanzleien vertreten. Dem Wunsch nach Zusendung der Verfahrensakten wurde nicht entsprochen.
Dies ist in Dortmund ständige Verfahrenspraxis. Das Versenden von Akten im Vorfeld einer Entscheidung würde neben dem verfahrensbezogenen Störeffekt, der Gefahr des Verlustes des Vorgangs (auf dem Postweg) sicher auch gegenüber den Antragstellern eine fragwürdige Außenwirkung bewirken. Selbstverständlich angeboten und gewährt wurden aber immer Akteneinsichtnahmen.
Ab einem gewissen Zeitpunkt geriet der Planungsprozess aufgrund der komplexen Nachweisanforderungen ins Stocken, so dass Seitens der Bauaufsicht angeregt wurde, von weiteren Einsichtnahmen solange abzusehen, bis tatsächlich die verfahrensrelevanten Prüfunterlagen vorliegen würden, welche der Verwaltung eine nachhaltige Prüfung überhaupt erst ermöglichten. Sämtliche durch die Bürgerinitiative und sonstigen Einwender vorgetragenen Bedenken wurden im Verfahren an die prüfzuständigen Fachdienststellen weitergeleitet und sowohl von dort, als auch bei der Bauaufsicht bei der Prüfung berücksichtigt und in die Abwägung einbezogen.
Nachdem die gutachterlichen Expertisen durch die zuständigen Stellen abschließend positiv vorlagen, wurden die Rechtsanwälte der Bürgerinitiative und übrigen Nachbarn mit Schreiben vom 10.04.2019 darüber informiert, dass die Voraussetzungen zur Erteilung eines positiven Vorbescheides vorliegen würden und nach noch zu erfolgender Kenntnisgabe bei der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost dieser erteilt werden solle.
Die Vorstellung erfolgte in der Sitzung am 14.05.19. Im Rahmen der Sitzung erläuterte der Vertreter der Verwaltung den anwesenden Bezirksvertreter/innen und Nachbar/innen bzw. BI-Vertreter/innen die rechtlichen Grundlagen für die zu treffende Entscheidung und den Inhalt des Vorbescheides.
Auf Anregung der Bezirksvertretung wurden die gegenstehenden Einwände der Bürgerinitiative, vertreten durch Herrn Daniel Bläser, noch einmal der Verkehrsplanung zur Prüfung vorgelegt, welche aber zu dem Schluss gelangte, dass an der Seriosität und inhaltlichen Schlüssigkeit des Verkehrsgutachtens keine Zweifel bestünden. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits wesentliche Verfahrensinhalte (Gutachten und Stellungnahmen) an die Rechtsanwälte übermittelt worden, so dass im Grunde bis zum Schluss sichergestellt war, dass das Verfahren offen und transparent geführt wurde.
Es ist nicht Aufgabe der Bauaufsicht in einem Antragsverfahren planerisch im Sinne einer Planungsoptimierung zu wirken. Hier geht es darum den gestellten Antrag daraufhin zu überprüfen, ob er mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen im Einklang steht. Dies ist vorliegend zu bejahen und mündete in einem positiven Vorbescheid.
Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass auch die Antragstellerin durch eine renommierte Kölner Baurechtskanzlei vertreten wurde, welche schon sehr früh zu dem Schluss gelangte, dass das Vorhaben zulässig sei. Ein weiteres Zuwarten hätte insofern die Befürchtung von Schadensersatzanforderungen und Amtshaftungsansprüchen genährt. Inzwischen wurde der Bescheid an alle Betroffenen versandt, so dass allen der Klageweg offensteht. Darüber hinaus erfolgte eine Akteneinsichtnahme durch den Rechtsanwalt der Bürgerinitiative.
Frau Krause (Vorsitzende) informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren in diesem Fall gem. § 4 Nr. 1 der Geschäftsordnung von einer sachlichen Prüfung der Eingabe abgesehen werden könne.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sieht gemäß § 4 Nr. 1 seiner Geschäftsordnung von einer Behandlung der Eingabe ab.
zu TOP 2.5
Klimanotstand
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14020-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Petentin Frau Rita Pönicke vor:
Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands unterstützen
Der Rat von Dortmund möge beschließen:
Die Stadt Dortmund unterstützt die Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency («Klimanotstand»)[1], wie sie in dieser Anregung niedergelegt ist.
Begründung:
Trotz weltweiter Bemühungen über Jahrzehnte, den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration Jahr um Jahr zu. Alle Maßnahmen, dem Klimawandel entgegen zu wirken, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf dem Planeten Erde.
Es ist dringend erforderlich, jetzt auf allen Ebenen von Gesellschaft und Politik zu effizienten und konsequenten Maßnahmen zu greifen, um die Katastrophe noch aufzuhalten. Weltweit haben Kommunen wie Los Angeles, Vancouver, London und Basel den Klimanotstand ausgerufen und damit ein Signal gesetzt:
Es ist Zeit zu handeln!
Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency («Klimanotstand»)[1]
Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter um 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm auf über 400 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren.
Bereits 1,5 °C Erderwärmung führen unter anderem dazu, dass der steigende Meeresspiegel riesige Küstengebiete unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt, dass in den kommenden 30 Jahren die Zahl der Klimaflüchtlinge auf über 140 Millionen Menschen ansteigen wird. Auch in Nordrhein-Westfalen wird der Klimawandel zu spüren sein, so werden zum Beispiel Landwirtschaft und Stadtklima von den Folgen direkt betroffen sein.
Der Klimawandel ist also nicht bloß ein Klimaproblem: Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Tierschutz- und Friedensproblem.
Es kann und soll nicht erwartet werden, dass die Lösung dieses Problems alleine durch Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um dieser drohenden Katastrophe entgegenzuwirken. Die aktuellen Pläne und Maßnahmen reichen nicht aus, um die Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5°C zu begrenzen. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je schnell zu handeln!
Die Kommune erklärt den Climate Emergency und anerkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität:
·Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.
·Die Kommune orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere im Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
·Die Kommune fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
·Die Kommune fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.
[1] Die Begriffe «Climate Emergency» resp. «Klimanotstand» sind symbolisch zu verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beitritt zur Eingabe durch Fridays For Future Dortmund (FFF) vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
Die Stadt Dortmund unternimmt schon seit den frühen 90 er Jahren, große Anstrengungen zur Treibhausgasreduktion. Seit dem Ratsbeschluss im Jahr 2011 wurden rund 70 Projekte aus dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 entwickelt und umgesetzt. Die kontinuierlich durchgeführten CO2-Bilanzen weisen darauf hin, dass das für 2020 gesteckte Ziel in greifbare Nähe rückt, voraussichtlich jedoch nicht ganz erreicht wird. Bis zum Jahr 2016 wurde eine Reduzierung von 30 % erzielt, davon entfielen 6 % auf den Zeitraum 2010 bis 2016.
Dennoch ist auch in der Stadt Dortmund das Bewusstsein vorhanden, dass diese Anstrengungen alleine nicht ausreichen, um die globale Bedrohung durch den Klimawandel entsprechend zu vermindern. Mehrere Kommunen und Nationalstaaten haben daher das Thema auf ihrer Agenda bzw. bereits beschlossen.
Eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise der Stadt Dortmund in Sachen Klimanotstand wird seitens der Verwaltung für eine Entscheidung in den politischen Gremien nach der Sommerpause vorbereitet.
Frau Krause (Vorsitzende) weist den Ausschuss im Vorfeld darauf hin, dass der Rat der Stadt Dortmund noch vor der Sommerpause am 04.07.2019 das Thema „Klimanotstand“ grundsätzlich behandeln werde. Der Ausschuss unterstütze das Anliegen der Petentinnen Frau Pönicke und Frau Bösing (FFF) und gibt ihnen die Gelegenheit ihr Anliegen zu erläutern.
Frau Pönicke erklärt, dass sie die Anregung gegeben habe, dass der Rat der Stadt Dortmund die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes unterstützen möge. Im Dortmunder Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 lese sie, dass Klimaschutz ein Weg der vielen Schritte sei und dass es Maßnahmen gebe wie kommunal Einfluss genommen werden könne. Die Realisierung des Programms sei völlig unzureichend. Frau Pönicke erwarte von ihrer Stadt folglich Sofortmaßnahmen zum Klimaschutz vor Ort. Kurz auf das Handlungsfeld Mobilität eingehend erwarte sie, dass der größte Teil des öffentlichen Raumes nicht mehr den Autos vorbehalten bleibe und nennt als Beispiel unter anderem eine autofreie City. Kurzum erwarte sie kommunale Maßnahmen zum Klimaschutz jetzt sofort. Sie hoffe, dass der Rat der Resolution zustimmen werde und die Umsetzung für die Bürger kein Rohrkrepierer werde wie das Handlungsprogramm zum Klimaschutz 2020.
Frau Bösing hält als Teil der Bewegung Fridays For Future folgende wörtlich abgebildete Rede:
„Guten Tag, mein Name ist Merle. Ich bin Schülerin und schwänze jeden Freitag die Schule. Weltweit fordern wir als Fridays for Future die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und des 1,5° C Ziels. Mir geht es nicht darum ein paar Blümchen zu retten. Es stehen Milliarden von Menschenleben auf dem Spiel! Nicht ihr Leben, keine Angst. Aber Meins und das Leben meiner Kinder. Meine Generation und die nachfolgenden Generationen werden am stärksten unter der Klimakatastrophe leiden. Dabei ist meine Generation nicht daran schuld, dass unser Klima kurz vorm Kipppunkt steht.
Die Klimakatastrophe kennt auch keine Landesgrenzen. Bereits heute leiden Menschen, die im globalen Süden leben viel stärker unter der Klimakatastrophe, als wir. Dabei sind wir, die Menschen, die im Westen leben, hauptverantwortlich für den von Menschen gemachten Klimawandel. Gleichzeitig sind wir gesellschaftlich privilegiert und können uns leichter vor den Auswirkungen der Klimakatastrophe schützen. Auswirkungen, die uns ohnehin schon weniger betreffen, als Menschen aus dem globalen Süden. Das finde ich ungerecht! Deutschland hat als wirtschaftlich starkes Industrieland eine besondere Verantwortung. Trotzdem stehen in Deutschland die dreckigsten Kohlekraftwerke Europas. Um die Ausmaße der Klimakatastrophe einzudämmen, müssen wir die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und des 1,5°C Ziels sicherstellen. Ansonsten kommt es zu irreparablen Folgen für die Umwelt und die Menschheit. Man würde meinen ich müsste Ihnen nicht erklären, wie es um unser Klima steht. Sie alle sollten wissen, wie katastrophal die Auswirkungen sind, wenn wir nicht entschieden gegenlenken. Aber wissen und handeln sind leider zwei verschiedene Dinge. Mittlerweile gehen hier in Dortmund bereits seit 6 Monaten tausende von Menschen freitags auf die Straße. Schon lange ist Fridays for Future keine reine Schüler*innenbewegung mehr. Wir sind Schüler*innen, Auszubildende und Studierende. Hinter uns stehen Wissenschaftler*innen, Eltern Großeltern und Erwachsene ohne Kinder. Mit Sicherheit wäre es jetzt falsch zu sagen, dass sich politisch nichts tut. Aber bis auf Reden hat sich in der Politik bisher kaum etwas getan. Im Angesicht der Klimakrise sind alle bisher ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung unzureichend. Trotz bisherigen Bemühungen steigt der C02 Gehalt in der Atmosphäre weiter an. Der Sonderbericht des Weltklimarates vom Ende dieses Jahres unterstreicht nochmal die Wichtigkeit, die Erderwärmung auf 1,5, statt auf 2 Grad zu begrenzen. Dabei verfehlen Dortmund und Deutschland nach der aktuellen Planung sogar das 2° Ziel für des Pariser Klimaabkommens für das verbleibende CO2 Budget deutlich. Dortmund wird beim aktuellen Kurs die, sich selbst gesteckten Ziele bei weitem verfehlen. Die bisherigen Bemühungen der Stadt Dortmund müssen deutlich verstärkt werden und die aktuellen Vorgaben der Bundespolitik, welche nicht mit dem 1, 5° Ziel vereinbar sind, müssen übertroffen werden. Ja, die Bundesregierung muss handeln. Aber auch die Kommunen tragen Verantwortung. Dortmund belegt beim Thema Fahrradsicherheit in Großstädten den vorletzten Platz. Der Ausbau der erneuerbaren Energien geht viel zu langsam voran. Das Fahrkartensystem des VRRs ist unübersichtlich und teuer. Es fehlt an Personal, um die bereits beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Wenn die Verwaltung oder Politiker*innen behaupten, die Stadt Dortmund sei ja so gut beim Klimaschutz, dann verschließen Sie ihre Augen vor der Realität.“
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert, dass seine Fraktion vieles von dem, was gesagt wurde teilen würde. Dennoch möchte er deutlich machen, dass Dortmund als Kommune schon seit über 30 Jahren sehr aktiv sei was Klimapolitik anbelange. Man habe es geschafft in den Jahren zwischen 1990 und 2016 die CO2 -Emission um rund 30 % sowie den Energie-Verbrauch um knapp 25 % zu reduzieren. Wechselseitige Informationsdefizite darüber sollte man unbedingt ausräumen. Man müsse daher intensiv ins Gespräch kommen um Anregungen und Aufklärung zu erhalten. In Dortmund habe es zig Projekte zu diesem Thema gegeben und das wolle man auch weiter vorantreiben. Um dies zu beschleunigen habe die SPD-Fraktion vor, noch vor der Sommerpause einen Antrag in den Rat einzubringen. „Klimanotstand“ und „Klimanotstand-Kommune“, was man mit dieser Resolution auch Dortmund überstülpen wolle, unterstütze die SPD-Fraktion indes nicht. Das halte man für bloße Symbol-Politik und dies wiederum sei seiner Fraktion zu wenig. Man wolle hingegen tatsächliche Maßnahmen und da sei es, sich nur zur Klimanotstands-Kommune zu erklären, zu kurz gesprungen.
Frau Krause informiert den Ausschuss in diesem Zusammenhang darüber, dass auch die Verwaltung vor habe für die Ratssitzung am kommenden Donnerstag eine ausführliche Vorlage vorzulegen – man sich der Problematik also durchaus bewusst sei.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt für ihre Fraktion an, dass man die Auffassung der SPD-Fraktion nicht teile. Vielmehr sei man der Meinung, die Idee der Resolution von Fridays For Future und auch von Scientists For Future zur Initial-Wirkung dienen solle, jetzt alle Menschen mitzunehmen und fraktionsübergreifend auf die schwierige Situation der weltweiten Bedrohung zu reagieren. Auch der Fraktion B‘90/Die Grünen sei es wichtig gewesen das Thema noch vor der Sommerpause zu behandeln und sie habe deshalb die Resolution zum Klimanotstand, so wie sie schon andere Kommunen beschlossen haben, für Donnerstag zur Abstimmung und Debatte in den Rat eingebracht. Der Fraktion B‘90/Die Grünen sei es wichtig die Begrifflichkeit klar zu nennen und damit auch der Bevölkerung zu signalisieren, dass man alle mitnehmen müsse. Dies sei schwierig genug und erfordere einen Bewusstseinswandel.
Herr Weber (CDU-Fraktion) schließt sich den Worten von Herrn Goosmann an. Auch seine Fraktion halte diese Resolution für reine Symbolpolitik. Aus seiner langjährigen Erfahrung in der Kommunalpolitik und als Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wisse er um die Bemühungen zum Thema Klimaschutz in Dortmund und wisse daher auch, dass alle Vorlagen auch heute schon vor diesem Hintergrund beurteilt würden. Auch die CDU-Fraktion bereite für die Ratssitzung am Donnerstag einen eigenen Antrag vor und er habe den Eindruck, dass es gelingen könne eine große Mehrheit zustande zu bringen. Herr Weber macht deutlich, dass er die Bewegung und das Engagement von Fridays For Future sehr begrüße.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion die Organisation Fridays For Future nicht nur auf der Straße unterstütze, indem man sich den Protesten jeden Freitag anschließe. Man habe ebenfalls einen Antrag für Donnerstag gestellt, der aber über die Thematik des reinen Klimanotstandes hinausginge und die Sozialverträglichkeit und die Biodiversität mit einfordere. Klimafreundliche Maßnahmen müsse sich die Bevölkerung auch leisten können. Man wolle nicht aus Kosten der Klimafreundlichkeit soziale Unruhen schüren. Alle Entscheidungen die in der Kommune getroffen werden müssten daher auch auf ihre Sozialverträglichkeit überprüft werden.
Herr Dahmen (Stadtrat) macht deutlich, dass Dortmund in besonders großem Maße Klimaschutzprojekte betreibe. Klimaschutz und Klimaschutzziele würden hier sehr ernst genommen. Er führt weiter aus, dass das Thema Klimaschutz nicht isoliert betrachtet werden dürfe. Alle Anstrengungen der letzten Jahre müssten im Gesamtzusammenhang gesehen und diskutiert werden. Dazu diene auch die Vorlage der Verwaltung, die nun schon am Donnerstag in den Rat gebracht werde. So würde nun alles gebündelt am kommenden Donnerstag im Rat beraten werden.
Frau Krause fasst zusammen, dass der Ausschuss den Ausführungen des Herrn Dahmen folgen wolle und das Thema am Donnerstag im Rat weiter diskutiert und entschieden werde. Sie bedankt sich bei den Petentinnen für ihren Einsatz in der Sache und betont, dass sie es sich wohl zuschreiben könnten, dass das Thema nun schon vor der Sommerpause im Rat behandelt werde.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petentinnen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 3.1
Förderung des Fußverkehrs - Prüfauftrag
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14378-19-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der Sitzung vom 21.05.2019 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt, die Ergebnisse des Prüfauftrags zum überwiesenen Haushaltsantrag „Förderung des Fußverkehrs“ vorzulegen.
Begründung:
In der Beratung des Haushalts 2019 hat der Finanzausschuss den Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Förderung des Fußverkehrs als Prüfauftrag an die Verwaltung überwiesen. Konkret heißt es in dem Antrag (DsNr: 12124-18-E10):
„Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs werden zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen für die Parkraumüberwachung zusätzlich 12 Planstellen geschaffen. Dafür sind 600.000 Euro im Haushalt einzustellen.“
In der Sitzung des ABöOAB am 19.2. hat der Ausschuss Kenntnis von der Überweisung sowie vom Prüfauftrag genommen.
Frau Siekmann (FB32) erteilt mündlich darüber Auskunft, dass sie für die heutige Sitzung keine schriftliche Stellungnahme vorbereitet habe. Es sei für den Verwaltungsvorstand in der kommenden Woche am 09.07. eine Vorlage vorbereitet worden, die die Genehmigung der betreffenden 12 Stellen, einer Teamleitungsstelle sowie Sachkosten für die Uniformierung beinhalte. Sie hoffe, dem Ausschuss die Vorlage nach der Sommerpause präsentieren zu können.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Kriminalität bei Geduldeten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14146-19)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14146-19-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 21.05.2019 vor:
die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Informationen über begangene Straftaten in Verbindung mit rechtskräftigten Verurteilungen werden systemisch nicht erfasst, sie befinden sich in den jeweiligen Ausländerakten.
Frage 2:
§ 60a Absatz 2 Satz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bezieht sich lediglich auf die Versagung oder das Erlöschen einer beantragten oder erteilten Duldung zum Zwecke der Ausbildung („Ausbildungsduldung“). Die anderen Duldungsgründe (tatsächliche Abschiebehindernisse aufgrund von Reiseunfähigkeit, fortdauernde Passlosigkeit etc.) bleiben davon unberührt.
Informationen über Versagungsgründe oder Erlöschungstatbestände werden systemisch nicht erfasst, sie befinden sich in den jeweiligen Ausländerakten.
Frage 3:
In keinem Fall hat die Versagung oder das Erlöschen einer beantragten oder erteilten "Ausbildungsduldung" zu einer Abschiebung geführt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Nicht funktionierende Hydranten im Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14861-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen auf dem Wege der Dringlichkeit vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung.
Am vergangenen Wochenende fand eine Veranstaltung der Streetbasketball-Tour NRW auf dem Gelände von Phoenix-West an der Hochofenstraße statt. Die Veranstalter konnten dabei den Hydranten vor Ort nicht nutzen, da er nicht funktionsfähig war. Nach Aussage der ebenfalls anwesenden Feuerwehr gibt es im Stadtgebiet mehrere dieser nicht funktionierenden Hydranten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Was ist der Verwaltung über nicht funktionierende Hydranten im Stadtgebiet bekannt.?
2. Gibt es eine Kartierung der Hydranten im Stadtgebiet, in der insbesondere auch die Hydranden markiert sind, die nicht funktionieren?
3. Welche Auswirkungen hat die Situation auf die Arbeit der Feuerwehr?
4. Welche Möglichkeiten gibt es, nicht funktionierende Hydranten wieder funktionsfähig zu machen?
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, insbesondere im Sommer und aufgrund des aktuell heißen Wetters mit gestiegener Brandgefahr, eine funktionierende Infrastruktur auch der Hydranten zu haben.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt die Dringlichkeit der Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion. Man habe am letzten Wochenende erfahren, dass auf einer Veranstaltung ein Toilettenwagen an einen Hydranten angeschlossen werden sollte und sich dabei herausstellte, dass dieser kein Wasser führte. Die Berufsfeuerwehr teilte daraufhin mit, dass es in Dortmund tatsächlich Hydranten gäbe, die kein Wasser führten. Angesichts der heißen Witterung und der gestiegenen Waldbrandgefahr wolle man über die Sachlage in Dortmund gern Gewissheit haben.
Herr Harries (FB 37) teilt mit, dass das Thema Löschwasserversorgung auf einem Konzessionsvertrag, den die Stadt mit der DEW geschlossen habe, beruhe. Hier bestehe als ein Baustein auch ein Wartungsvertrag. Er erklärt weiter, dass die Feuerwehr nicht der alleinige Nutzer der Hydranten sei. In der Regel falle im Vorfeld durch eine der vielfältigen Nutzungen auf wenn ein Hydrant nicht funktioniere. Die Meldungen über Störungen würden an die DEW weiter gegeben und man sei im Grundsatz mit deren Abarbeitung zufrieden. Dass einzelne Hydranten bei einem Einsatz mal nicht zur Verfügung stünden, könne aus technischen Gründen ab und an passieren. Dies könne im Einzelfall zu Problemen führen. Die Feuerwehr führe aber Wasser in ihren Fahrzeugen mit, sie habe daher immer die Möglichkeit einen Löschangriff zu starten und könne demzufolge die Zeit überbrücken bis die Löschwasserversorgung aufgebaut sei. Im innerstädtischen Bereich sei der Hydranten-Abstand mit 150 Metern festgelegt, sodass die Möglichkeit bestehe mit vorhandenen Schläuchen eine zweite Wasserentnahmestelle in Betrieb nehmen zu können. Eine Inbetriebnahme von Hydranten erklärt Herr Harries weiter, die kein Wasser führten, komme in einigen wenigen Fällen auf privatem Gelände vor, hier handele es sich typischerweise um Industriegelände. Dort habe man unter Umständen tote Rohrenden, die man im Einsatzfall unter Betätigung eines Absperrschiebers erst fluten müsse. Dies sei jedoch in der Regel über Einsatzpläne bekannt. Er fasst zusammen, dass er dazu neige, den von Herrn Fuß geschilderten Vorfall als Einzelfall-Problematik zu sehen.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum den Wartungs-Rhythmus der Hydranten bzw. die Kontrolle darüber zu erfahren.
Herr Harries kündigt an, diese Angabe im Nachgang zum Protokoll zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Im Nachgang zum Protokoll beantwortet Herr Harries die Nachfrage wie folgt:
Die bei der donetz festgelegte, generelle Überprüfungsfrist der Hydranten liegt bei ca. 5 Jahren.
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
zu TOP 4.1
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 13860-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt der Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 sowie die Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 11.06.2019 vor:
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt unter Einbeziehung der nachstehenden Stellungnahme:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.
Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks:
Der Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017/ 2018 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten drei mögliche Handlungsansätze besonders hervorheben:
Der Kommunalpolitische Dialog des BPN, der in den Jahren 2017 und 2018 vorbereitet wurde, hat zum Ziel, über Veranstaltungen der im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Parteien zu kommunaler Behindertenpolitik ins Gespräch über barrierefreie Veranstaltungen, Werbung auch um Aktive mit Behinderungen und Beeinträchtigung und inklusive Kommunalpolitik zu kommen. In den Vorbereitungen wurde allen Beteiligten deutlich, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur dann gelingen kann, wenn die dafür Verantwortlichen bauliche, kommunikative und kulturelle Barrierefreiheit als Rahmenbedingung anbieten. Dieser Dialog mit der Stadtgesellschaft soll fortgesetzt werden.
Wirksames ehrenamtliches Engagement braucht entsprechende Strukturen und die Entwicklung von Verabredungen zu einer umfassend barrierefreien Gestaltung im Sinne von Standards. Dieser bereits erfolgreich begangene Weg (Doppelquerungsstellen u.a.) sollte fortgesetzt werden. Dabei sollen auch Standards für barrierefreie Beteiligungsverfahren entwickelt werden.
Nach wie vor ist eine Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen notwendig. Über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beigetragen werden. Diese Öffentlichkeitsarbeit soll sich – wie in der AG Kommunikation des BPN bereits formuliert - auch an die Dortmunder*innen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen richten und zum Engagement ermuntern. Wichtig ist hier aber auch, den aktiven Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die Fortschritte im gleichberechtigten Zusammenleben und damit den Erfolg ihres Engagements deutlich zu machen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.
Christiane Krause Thomas Zweier Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
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