Niederschrift (öffentlich)
über die 38. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation
am 29.11.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 14:15 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm Schilff, Vorsitzender
Rm Balzer
Rm Heidkamp i.V. für Rm Gottwald
Rm Heymann
Rm Kaminski
Rm Renkawitz
Rm Taranczewski i.V. für Rm Sohn
Rm Tölch
CDU-Fraktion
Rm Bartsch
Rm Krause
Rm Grollmann i.V. für Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann
Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck
Fraktion Die Linke & Piraten
Rm Dr. Tautorat
Rm Kowalewski i.V. für sB Dr. Tödt
Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Ossau
Fraktion AfD
Rm Urbanek i.V. für Rm Bohnhof
b) Beratende Mitglieder:
sE Tekin– Integrationsrat abwesend
c) Verwaltung
StR Uhr, 8/Dez.
Herr Zilian 10/FBL
Herr Plätz, 11/FBL
Herr Rosen, 13/FBL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Mülle, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Pichota, FB 50
Herr Keßling, 53/ stv. FBL
Herr Dr. Lenders, 53/4
Frau Schiek, 32/2
Herr Schauenburg, 37/1
Herr van Rissenbeck, 10/T2
Herr Depenbrock, 40/6
Frau Hülsmann, 11/4
Herr Dr. Rettberg, 01/CIO
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 38. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 29.11.2019, Beginn 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Personal
3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
3.1.1 Masterplan Mobilität:
Umweltfreundliche Mobilität der Beschäftigten und Beamt*innen der Stadtverwaltung Dortmund auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15810-19)
3.1.2 Richtlinien über die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten bei der Stadt Dortmund
hier: Anpassung der Richtlinien und der dazugehörigen Arbeitshilfe an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15881-19)
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.2.1 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15794-19)
3.2.2 Festlegung eines Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) und Deckung des damit verbundenen Personalbedarfs durch Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vollzeitverrechneten (vzv.) Planstellen und Besetzung der Planstellen in einem mehrstufigen Verfahren.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14937-19)
3.2.3 Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzge- setzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16010-19)
3.2.4 Sicherstellung der Schutzziele im Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Dortmund;
hier: Anzahl der Funktionsstellen und bedarfsgerechte Anpassung des Personalfaktors (PF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15792-19)
3.2.5 Krankheitsquote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16102-19)
4. Organisation
4.1 IT-Angelegenheiten
4.1.1 Umsetzung des "DigitalPakts Schule" an den städtischen Schulen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15550-19)
4.1.2 Sachstandsbericht zum Chief Information / Innovation Office
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15802-19)
4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
4.2.1 4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.08.2019)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15027-19)
4.2.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)
4.2.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)
4.2.4 Fortbestand und Weiterentwicklung der Städtekooperation Integration.Interkommunal
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15568-19)
4.2.5 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gem. § 83 GO NRW in der Dortmund-Agentur (FB 3)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15968-19)
5. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 13:00 Uhr eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Weber benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt inhaltlich folgende Nachfrage zu Seite 13 i.V.m Anlage 2: Gibt es Möglichkeiten, besseren Support zu leisten, um die Anzahl der Fälle zu verringern?
Frau Hülsmann (FB 11) stellt im Nachgang zur Sitzung folgende Information zu Verfügung:
Zur Unterstützung der städtischen Nachwuchskräfte in schwierigen Prüfungssituationen werden bereits jetzt durch das Personal- und Organisationsamt verschiedene Maßnahmen angeboten:
Ausbildungsbegleitende Hilfen,
Qualifizierung in einzelnen Schulungsmodulen und die
Möglichkeit von Lerngruppen.
Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass mit dem Anstieg der Ausbildungszahlen (auch im Hinblick auf die Demographische Entwicklung) die Herausforderung steigt, die zahlreichen Ausbildungsplätze mit engagierten und auch qualifizierten Nachwuchskräften zu besetzen.
Im Personal- und Organisationsamt arbeitet seit Sommer 2019 im Bereich der Ausbildung und Personalentwicklung zwischenzeitlich ein Sozialarbeiter, der neben der Stabilisierung des persönlichen und sozialen Umfeldes der Azubis ebenfalls in einem weiteren Schwerpunkt seiner Arbeit in der fachlichen Unterstützung der Auszubildenden tätig ist. Aufgrund seiner beruflichen Vorbildung trägt ein intensiver Einzelunterricht in verschiedenen Themen zur nachhaltigen Ausbildungsplatzsicherung bei. Die Einzelförderung zielt immer auch auf die Eigenmotivation zur Bildung. Die Auszubildenden erhalten neben dem Unterricht hilfreiche Werkzeuge an die Hand, um vorhandene Potenziale zu nutzen und zu stärken. Das Angebot wird sehr gut angenommen.
Um insbesondere jedoch den Nachwuchskräften aus dem Verwaltungsbereich, eine weitere konkrete Unterstützungsmöglichkeit anbieten zu können, hat sich das Personal- und Organisationsamt mit Gründung des Zentrums für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK) auf den Weg gemacht, ein Azubi-Mentoringmodell (innerhalb der Nachwuchskräfte, in den Räumen des ZAK’s, während der Dienstzeit) zu etablieren. Hier sollen leistungsstarke Nachwuchskräfte die Möglichkeit bekommen, anderen „Nachhilfe“ zu geben. Nachwuchskräfte sind selbst (noch) direkt im Lernstoff, sprechen die gleiche Sprache und kennen die fachlichen Anforderungen und Dozent*innen. Außerdem erlernen die Nachwuchskräfte so bereits in der Ausbildung eine praktische Sequenz im Wissensmanagement.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) bittet den Schreibfehler im Namen seiner Fraktion unter Top 2.2. zu korrigieren.
Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Personal
3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
zu TOP 3.1.1
Masterplan Mobilität:
Umweltfreundliche Mobilität der Beschäftigten und Beamt*innen der Stadtverwaltung Dortmund auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15810-19)
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) zeigt sich verwundert darüber, dass der Rabatt bisher nicht in Gänze an die Mitarbeiter weitergegeben wurde. Bezüglich Punkt 3 des Beschlussvorschlages gibt er an, dass seine Fraktion dies zwar zur Kenntnis nehme, allerdings nicht mittrage. Er fragt nach, wie viele Bedienstete aktuell das Großkundenticket in Anspruch nehmen würden?
Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass es sich um einen effektiven Schritt, im Rahmen des Masterplans Mobilität handele. Die Umweltbelastung könnte dadurch reduziert werden und die Mobilität im innerstädtischen Bereich verbessert. Man rege eine große Gruppe, die täglich in die Stadt hinein und wieder hinaus fahren - die Beschäftigten der Stadtverwaltung - dazu an den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Die Effekte von verstopften Straßen und belegtem Parkraum würden verbessert. Seine Fraktion stimme der Vorlage zu.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage nicht mittrage. Eine Bevorzugung der städtischen Bediensteten gegenüber den Bürgern sein nicht zu vertreten. Weiterhin gehe er nicht davon aus, dass die hier angestrebten Maßnahmen zu einem Umdenken beitragen. Dazu seien Maßnahmen wie Pünktlichkeit, Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Nahverkehr nötig.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Arbeitgeber diesbezüglich vom Staat gefördert würden. Dementsprechend stehe es auch der Stadt Dortmund gut zu Gesicht, dieses Instrument zu benutzen und für die Beschäftigten einzubringen. Aus Sicht seiner Fraktion handele es sich somit nicht um eine Bevorzugung, da andere Arbeitgeber diesen Schritt auch gehen könnten.
Herr Ossau merkt kritisch an, wenn es darum gehe eine größtmögliche Gruppe zu motivieren, diese können nur „alle“ sein. Anderenfalls würde man immer dem Vorwurf der Privilegierung in Berührung kommen. Es entstehe ein Ungleichgewicht, wenn die einen den ÖPNV kostenlos nutzen dürften und die anderen mit regelmäßigen Preiserhöhungen konfrontiert würden. Dafür wolle er sensibilisieren.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) befürworte ebenfalls, dass das Langzeitziel ein fahrscheinloser Nahverkehr für alle sein solle. Derzeit sei man allerdings noch nicht so weit. Seine Fraktion halte es für legitim, wenn ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine zur Verfügung gestellte Förderung annehme. Im Gehaltsgefüge der Verwaltung gäbe es durchaus Arbeitsplätze, wie z.B. Reinigungskräfte o.ä, denen es im Hinblick auf die soziale Komponente sehr gut tue zu einem vernünftigen Kurs zur Arbeit zu gelangen. Seine Fraktion stimme dieser Vorlage zu.
Herr Schilff (Vorsitzender) gibt zu bedenken, dass der Ausschuss diese Vorlage in seiner Funktion als Arbeitgeber empfehle. Leider wisse man nicht, ob anderen Arbeitgeber/Unternehmen dieses Instrument für ihre Beschäftigten nutzen. Von seinem Arbeitgeber könne er sagen, dass das Ticket bezuschusst würde.
Herr Urbanek erläutert, dass „kostenlos“ nicht gleich „gratis“ bedeute. Der öffentliche Nahverkehr verursache erhebliche Kosten, die abgedeckt werden müssten.
Herr Ossau nimmt Bezug auf die benannte Berufsgruppe der Reinigungskräfte. Es seien nicht alle Reinigungskräfte, die in den Gebäuden arbeiten, über die sich die Verwaltung erstrecke, Beschäftigte der Stadtverwaltung.
Herr Uhr (Stadtrat) sagt zu, die aktuellen Zahlen dem Protokoll beizufügen. Die Verwaltung sei im Rahmen des Masterplans Mobilität vom Rat der Stadt Dortmund beauftrag worden diesen Sachverhalt zu untersuchen und die hier vorliegende Vorlage enthalte ein Ergebnis. Für die Attraktivität der Stadt Dortmund als Arbeitgeberin sei es ebenfalls ein gutes Zeichen. Bezüglich der Sperrstellung zwischen Beschäftigten und Beamten würden derzeit intensive Gespräche mit der Landesregierung geführt um auch hier zu einer guten Lösung zu kommen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den von der DSW21 gewährten Großkundenrabatt von 12 % auf die Beschaffung von Fahrkarten im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr vollständig an die Beschäftigten und Beamt*innen und Beamten weiterzugeben.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Richtlinien über die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschußrichtlinien) um die Gewährung eines Darlehens mit einem Höchstbetrag von 2.560 € zur Beschaffung eines Fahrrads zu erweitern.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Anschreiben des Herrn Oberbürgermeister Sierau an Herrn Ministerpräsidenten Laschet und an den zuständigen Herrn Staatssekretär Liminski zur Kenntnis.
Der FB 11 teilt im Nachgang der Sitzung mit, dass nach der letzten Rechnung im letzten Monat insgesamt 2.047 Beschäftigte Tickets über das Großkundenabo beziehen. Wenn man die Beschäftigtenzahl aus 11/19 (Stammpersonal -ohne Beurlaubte-, Jobcenter, Auszubildende) von 11.418 zugrunde legt, wird das Firmenticket derzeit von 17,93 % der Beschäftigten genutzt.
zu TOP 3.1.2
Richtlinien über die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten bei der Stadt Dortmund
hier: Anpassung der Richtlinien und der dazugehörigen Arbeitshilfe an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15881-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 3.2.1
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15794-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die letzte Stufe der Ausweitung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes „lokal willkommen“ auf die Zielregion Innenstadt Nord.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der Schrittfolge in der Begründung zu ergreifen, damit die nächste Ausbaustufe im Frühjahr 2020 realisiert werden kann.
zu TOP 3.2.2
Festlegung eines Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) und Deckung des damit verbundenen Personalbedarfs durch Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vollzeitverrechneten (vzv.) Planstellen und Besetzung der Planstellen in einem mehrstufigen Verfahren.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14937-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 18.11.2019
(Drucksache Nr.: 14937-19-E1)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung zur o.g. Vorlage vor:
im Nachgang der Erstellung dieser Vorlage haben sich Änderungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ergeben. Daher ist ein ergänzender Anhang nötig geworden. Ich bitte Sie, die Änderungen bei der Beratung der Vorlage zu Berücksichtigen. Die die Vorlage bereites eine Anlage enthält, sind die Änderungen in der neuen Anlage 2 dargestellt. Durch diese Änderungen ergeben sich lediglich Änderungen in der Gesamtvorlage. Die Anlage 1 ist von den Änderungen nicht betroffen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des Ergänzungsscheibens der Verwaltung mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Festlegung des unter der Rubrik „Begründung“ näher beschriebenen Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund und die Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vzv. Planstellen sowie die stufige Besetzung der Planstellen in den Kalenderjahren 2020 bis 2022. Die Zuordnung der einzelnen Planstellen zu den benötigten Berufsgruppen sowie die Besetzungszeitpunkte ergeben sich aus der Rubrik „Personelle Auswirkungen“ dieser Beschlussvorlage.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Organisations-verfügung zur Einrichtung der Planstellen zu fertigen und das Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten. Sollten die Planstellen nicht im Rahmen des internen Stellenbesetzungsverfahrens besetzt werden können, beschließt der Rat die externe Besetzung.
zu TOP 3.2.3
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16010-19)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 16010-19-E1)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgendes Schreiben des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 29.11.2019 wird der Fachausschuss eine Empfehlung zu der im Betreff genannten Vorlage geben müssen.
Danach beabsichtigt die Verwaltung ein gestuftes Verfahren zur Minimierung von Katzenleiden einzuführen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, zwei vollzeitverrechnete Planstellen beim Ordnungsamt einzurichten.
Mit der Einrichtung von den genannten Planstellen ist auch die Einrichtung von erforderlichen Arbeitsplätzen verbunden. Der Personalrat weist bereits seit Jahren darauf hin, dass insbesondere die Beschäftigten des Ordnungsamtes räumlich nicht adäquat untergebracht sind. Auch hier ist der Ratsvorlage nicht zu entnehmen, in welchem Verwaltungsgebäude die Beschäftigten untergebracht werden sollen.
Natürlich hat der Personalrat dafür Verständnis, dass der Beschluss des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 25.09.2018 endlich umgesetzt werden soll. Bei all diesen Bemühungen, dem politischen Auftrag nachzukommen, hätte sich der Personalrat gewünscht, entsprechende Aussagen hinsichtlich der Unterbringung der Beschäftigten ebenfalls der Ratsvorlage entnehmen zu können. Da die Maßnahme allerdings der Mitbestimmung unterliegt, werden diese Angaben vielleicht Bestandteil im Verfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz sein.
Wir dürfen Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zugänglich zu machen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) fragt nach, wie der in der Vorlage angegebe Stellenbedarf ermittelt wurde und was genau die Aufgaben dieser Stellen sein werden?
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass die Vorlage für die Haushaltssatzung relevant sei.
Frau Schiek (32/2) teilt hinsichtlich des Personalbedarfes mit, dass eine Stelle dafür vorgesehen sei, das Register der registrierten und gechipten Katzen zu erstellen. Eine weitere Stelle werde benötigt, um vor Ort, draußen z.B. an den Futterstellen u.a. Tiere einzufangen, ihre Registratur zu erfassen und sie zum Tierarzt zu bringen.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, um was für ein Fahrzeug es sich handele? Dies sei auf Seite 2 der Vorlage mit 45.000€ ausgewiesen.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Erläuterung der Futterstellen für die Katzen. Davon habe sie bisher noch nichts gehört.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass das Fahrzeug auch Thema im AFBL gewesen sei. Dort wurde ausgeführt, dass es sich um ein besonderes Auto handele, welches urinbeständig sei.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es vorstellbar sei, dass diese Aufgabe nach ein paar Jahren obsolet werde? Angenommen es würde gelingen jährlich ca. 100 Katzen dieser Pflicht zuzuführen, dann müsste sich die Population der nicht kastrierten Katzen und des sich daraus ergebenen Nachwuchses stetig verringern.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) ergänzt die Ausführung des Herrn Dr. Suck dahingehend, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein E-Mobil handele.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Vorlage nebst angehängter Verordnung daraus resultiere, dass der Katzenschutzverein eine Rechtssicherheit bezüglich der Kastration von Freigängerkatzen nach §13b Tierschutzgesetz angestrebt habe. Der Verein solle diese Aufgabe auch weiter ausführen, allerdings müsse das Ordnungsamt sich nun daran beteiligen und müsse zusätzlich zu den Institutionen, die diese Aufgabe schon wahrnehmen, 2 Stellen dafür einrichten.
Herr Schilff (Vorsitzender) bittet die Verwaltung auch darauf einzugehen, woher die Bewerber für diese Stellen kommen sollen, da im Ordnungsamt bereits einige Stellen nicht besetzt seien.
Frau Schiek bestätigt die Informationen bezüglich des Fahrzeuges. Zu den Futterstellen teilt sie mit, dass die Stadt Dortmund selber keine Futterstellen betreibe. Die Tierschutzorganisationen würden solche Orte anbieten, wo die Tiere angefüttert würden um bestimmte Plätze vorzuhalten, an denen man immer Tiere antreffen könne, um diese einzufangen. Die Hoffnung sei, dass sich die Population durch diese Maßnahmen nicht mehr unkontrolliert in Freiheit vermehren könne. Man gehe davon aus, dass sich die Zahlen irgendwann verringern würden.
Herr Ossau gibt an, dass man auf Grund der vorausgegangenen Erläuterungen den Eindruck erlange, dass es sich hier um eine Aufgabe handele, die zeitlich befristet seien könne.
Frau Schiek erklärt, dass es keine genauen Zahlen gäbe, wie viele Katzen in Dortmund leben. Grundsätzlich sollten alle Katzen, auch die frei lebenden, kastriert sein. Die hier vorliegende Verordnung beziehe sich nur auf die Freigängerkatzen, also Tiere die in Haltungen leben. Die Kastration der frei lebenden Katzen würde durch die Tierschutzorganisationen erfolgen. Da keine konkreten Zahlen vorliegen, könne sie auch keine Zeit benennen, zu welcher dann alle Tiere kastriert sein müssten.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) schließt sich den Bedenken der Fraktionen an. Aus Sicht seiner Fraktion hätte es ausgereicht eine entsprechende Rechtssicherheit für die Tierschutzorganisationen zu schaffen.
Herr Dr. Suck fragt nach, ob die Möglichkeit einer Zuschussgewährung an den Tierschutzverein beleuchtet wurde, anstelle von eigenem Personal und urinbeständigen Auto?
Frau Schiek gibt an, dass sie diese Frage nicht beantworten könne. Sie teilt mit, dass für den Bereich der Kastration ein Zuschuss an die Tierschutzorganisation vorgesehen sei.
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass auch geprüft werden könne, ob ein Dienstleister diese Aufgabe übernehmen könne.
Der Ausschuss für Personal und Organisation bittet die Verwaltung, die offenen Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.12.2019 zu beantworten.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage auf Grund der benannten Bedenken bezüglich des Personalbedarfes ohne Empfehlung an den Fachausschuss durchlaufen.
zu TOP 3.2.4
Sicherstellung der Schutzziele im Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Dortmund;
hier: Anzahl der Funktionsstellen und bedarfsgerechte Anpassung des Personalfaktors (PF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15792-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
· die Vorhaltung von 167 Funktionsstellen im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst
· die Anpassung des Personalfaktors (PF) für die Laufbahngruppe 1.2 auf 5,1
· die zukünftige Überprüfung des Personalfaktors in einem Abstand von höchstens drei Jahren durchzuführen
· die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans 2020
· die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den endgültigen Haushaltsplan 2020ff.
zu TOP 3.2.5
Krankheitsquote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16102-19)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16102-19-E1)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal- und Organisation bittet die Verwaltung im Ausschuss für Personal und Organisation über die Höhe der Krankheitsquote in den einzelnen Fachbereichen / Stadtämtern zu berichten.
Insbesondere soll dargestellt und begründet werden, wie die Krankheitsquote zwischen den einzelnen Fachbereichen / Stadtämtern differiert und welche Gründe aus Sicht der Verwaltung hierfür ursächlich sind.
Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.
4. Organisation
4.1 IT-Angelegenheiten
zu TOP 4.1.1
Umsetzung des "DigitalPakts Schule" an den städtischen Schulen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15550-19)
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um eine Erläuterung, was „steckerfertig konfigurierte Auslieferung von Geräten“ bedeute. Besonders interessiere ihn, ob dies Geld oder Personal spare.
Herr van Rissenbeck (FB 10) teilt mit, dass es sich um ca. 40.000 IT-Endgeräten handele. Diese entsprechend einzurichten erfordere einen großen Aufwand, welche im FB 10 nicht geleistet werden könne. Viele Hersteller seien dazu übergegangen Ihre Geräte „steckerfertig“ auszuliefen. Das Dortmunder Systemhaus kümmere sich um die Einrichtung der entsprechenden Rahmenumgebung.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ zur Kenntnis und beschließt
a) die Teilnahme der Stadt Dortmund am „DigitalPakt Schule“ bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „DigitalPakts Schule“,
b) den Mehrbedarf im Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ des Kreditpro-grammes „Gute Schule 2020“ in Höhe von ca. 3,68 Mio. Euro über den „DigitalPakt Schule“ zu decken (s. DS-Nr.: 15027-19),
c) die von der Verwaltung genannten Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplanes entsprechend anzupassen (s.DS.-Nr.: 06580-16) und
d) ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.
Analog zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ werden der Rat der Stadt Dortmund jährlich und der Schulausschuss halbjährlich über den aktuellen Stand der Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ unterrichtet. Die erste Berichterstattung wird – aufgrund dessen, dass zunächst die notwendigen technisch-pädagogischen Konzepte erarbeitet werden müssen - in der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund im Dezember 2020 erfolgen.
zu TOP 4.1.2
Sachstandsbericht zum Chief Information / Innovation Office
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15802-19)
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, im Hinblick auf den finanziellen Aspekt darum, eine Roadmap für die nächsten Jahre zu erstellen. Daran könne man dann ablesen, welche Maßnahmen mit welchen Beträgen hinterlegt werden müssten. Es wäre wünschenswert einen Zeitraum, der über die nächsten zwei Jahre hinaus gehe zu betrachten.
Herr Zilian (FB 10) sagt dies in Abstimmung mit Herrn Dr. Rettberg (FB 01/ CIO) zu.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 1. Sachstandsbericht zu den bisherigen Aktivitäten des Chief Information / Innovation Office zur Kenntnis.
4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
zu TOP 4.2.1
4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.08.2019)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15027-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2019 zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.10.2019).
zu TOP 4.2.4
Fortbestand und Weiterentwicklung der Städtekooperation Integration.Interkommunal
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15568-19)
Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, wo sich der Sitz der Sprecherin befinde? Im Text stehe, dass sich dieser in Mühlheim befinde, im beigefügten Organigramm sei Herne als Sitz aufgeführt.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Ausrichtung sowie die Leitgedanken und Ziele der in der Städtekooperation Integration.Interkommunal zusammengeschlossenen Städte. Er bekräftigt die Mitgliedschaft und weitere Teilnahme der Stadt Dortmund in der Städtekooperation als unerlässliche Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf deren Themenfeldern.
2. Er bittet den Oberbürgermeister mit seiner Verwaltung an der zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Städtekooperation gestaltend mitzuwirken und der gemeinsamen Arbeit mit den Partnerstädten einen hohen Stellenwert einzuräumen.
Frau Güntürk (FB 01) teilt schriftlich mit, dass die bisherige Sprecherfunktion Ulrich Ernst (Dezernent für Bildung, Soziales, Jugend, Gesundheit, Sport und Kultur der Stadt Mülheim an der Ruhr) hatte. Seit Februar 2019 hat Gudrun Thierhoff (Dezernentin für Schule und Weiterbildung, Kultur, Kinder, Jugend und Familie der Stadt Herne) die Funktion der Sprecherin der Städtekooperation.
zu TOP 4.2.5
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gem. § 83 GO NRW in der Dortmund-Agentur (FB 3)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15968-19)
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) regt an, dass der BVB sich zukünftig mehr an den anfallenden Kosten für die Planung und evtl. Umsetzung einer Meisterfeier beteiligen solle.
Herr Dr. Potthoff (FB 03) teilt mit, dass für den Fall einer stattfindenden Meisterfeier sei eine 50:50 Regelung getroffen. Dieses Jahr wäre allerdings der Fall einer nicht stattfindenden Feier eingetreten. Auch hier würde sich der Verein an den Kosten beteiligen, da in erster Linie der Sicherheitsaspekt abgedeckt werden müsse um überhaupt eine planbare Lage herzustellen. Die Verhandlungen würden jedes Jahr neu geführt und der Verein sei bereit sich an den Kosten zu beteiligen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 784.298,- € für die Dortmund-Agentur im Haushaltsjahr 2019 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten zweckgebundenen eigenen Mehrerträge (497.390,06 €) sowie Minderaufwendungen (286.907,94 €) im FB 37 zur Deckung dieser Mehraufwendungen.
5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt
Schilff Weber Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
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