über die 20. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 16.02.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:03 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR´in Schneckenburger
Herr Westphal
9.6 Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06939-17)
zu erweitern.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung um den genannten Punkt.
Mit dieser Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat anschließend einstimmig die Tagesordnung.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 08.12.2016
Die Niederschrift (öffentlich) über die 19. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 08.12.2016 wurde einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 -Gewerbegebiet Dorstfeld-West- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 14.04.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05922-16)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Erlass einer Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellwegs/ Ostenhellwegs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06616-17)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 08.02.2017 vor:
„Die Verwaltung weist darauf hin, dass die letzte Zeile der „Satzung der Stadt Dortmund
über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des
Westenhellwegs/ Ostenhellwegs“ entfallen soll. Das Gestaltungshandbuch ist Anlage der
Verwaltungsvorlage und nicht Bestandteil der Satzung.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt Dortmund den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellweges/ Ostenhellweges zu beschließen, wobei das der Vorlage beigefügte Gestaltungshandbuch nicht Bestandteil der Satzung wird.“
AUSW, 08.02.2017:
Unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt des Westenhellweges/ Ostenhellweges, wobei das der Vorlage beigefügte Gestaltungshandbuch nicht Bestandteil der Satzung wird.
Rechtsgrundlage:
§ 86 Abs. 1 Nr.1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 01. März 2000 (GV NW S. 256) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04. 2000 (GV NRW, Seite 255, SGV NRW 232) in Verbindung mit §§ 7 Abs.1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
Mit den o. g. Anmerkungen empfahl die Bezirksvertretung Mengede die Vorlage, wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Frau Rm Neumann-Lieven bittet darum, die o. a. Empfehlung bei der heutigen Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung der o.g. Empfehlungen einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt
a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.4
Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05934-16)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)
Den Mitgliederns des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017 vor:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.11.2016 zur Kenntnis.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach ob die angegeben 690.000€ auf den Haushalt draufgeschlagen werden, oder wie die Finanzierung geregelt sei?
Frau Meyer (FB70) erklärt, dass die Landesgesetzgebung den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben habe, die Aufwendungen für die Untersuchung der Leitungen im öffentlichen Bereich über die Gebühren zu refinanzieren. Die 690.000€ werden somit auf die Gebühren aufgeschlagen. Sie weist darauf hin, dass sich der Betrag pro Anschluss im Centbereich belaufen werde. Im Gegensatz dazu sei der Mehrwert für jeden einzelnen ein sehr großer.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um Erläuterung mehrere Verständnisfragen:
Die Unterscheidung der Anschlüsse, die unter dem Bürgersteig herlaufen und derer, die sich auf dem Privatgelände des jeweiligen Eigentümers befinden. Laut Satzung zählen beide zur privaten Leitung.
Laut Vorlage solle nur der eine Teil überprüft werden, da die Prüfung beider Abschnitte Umsatzsteuerpflichtig sei. Dem Eigentümer würde somit die Prüfung des zweiten Abschnittes fehlen.
Wie würde damit umgegangen?
Weiterhin würden zur Umsetzung die Anschaffung eines Autos, sowie die Einrichtung neuer Stellen notwendig sein. Er fragt nach, ob man eine solche Leistung nicht günstiger extern vergeben oder einkaufen könne?
Frau Meyer (FB70) erläutert, dass bei der Untersuchung nicht die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Funktionsprüfung erfolge. Es handele sich hierbei um eine Prüfung eine Stufe davor. Man habe festgestellt, dass private Anschlüsse im öffentlichen Bereich nicht intakt seien. Es käme vermehrt zu Tagesbrüchen und der Eigentümer müsse diese bezahlen, da diese Schäden an seiner privaten Leitung entstanden sei. Gerade im öffentlichen Bereich seien solche Schäden besonders heikel und teuer.
Weiterhin würde der Bürger durch die Prüfung durch den Betrieb Stadtentwässerung vor den derzeit viel umherfahrenden „Kanalhaien“ geschützt.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt nach, wie es dazu komme, dass eine Leitung, die sich nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern im öffentlichen Raum befände als „privat“ deklariert sei?
Weiterhin möchte er wissen, ob es einen bereits ausgewählten Bereich gäbe, an dem mit dieser Prüfung begonnen werde. Nach welchen Kriterien würde man bei der Auswahl vorgehen?
Herr Monegel (Vorsitzender) weist darauf hin, dass primär in den Wasserschutzgebieten begonnen werde.
Frau Meyer teilt mit, dass die Satzung eine solche Deklaration der privaten Leitung vorsehe. Eine Satzungsänderung habe zur Folge, dass die Anschlüsse im öffentlichen Bereich von den Eigentümern zurückgekauft werden müssten.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass sich aus der Vorlage ergebe, dass der zweite private Teil der Leitung vom Bürgersteig bis zur Grundstückgrenze gehe.
Er fragt nach, ob der Bürger, dessen Leitungsanschluss auf der anderen Straßenseite läge, ebenfalls für Fremdverschulden, wie vermehrte LKW-Befahrung o.ä. aufkommt?
Frau Meyer erklärt, dass sich die Definition immer nach dem entsprechenden Anschlusspunkt richte. Aus diesem Grund sei es sehr wichtig, dass die Stadtentwässerung wisse, wie es um die privaten Leitungen bestellt sei. Die Verantwortung für jeden Kanal hat der Eigentümer selbst. Auch trage er die Verantwortung für die statische Auslastung in diesen Bereichen.
Herr Rettstadt bittet, die alternativ geprüften Modelle bis zur Ratssitzung zur Verfügung zu stellen um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Frau Meyer teilt mit, dass es im Vorfeld Gespräche im der EDG bezüglich einer Vergabe gegeben habe. Sie könne aber nicht garantieren, dass eine solche Ausstellung zeitlich bis zur Ratssitzung möglich sei.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) befürwortet die Kundenorientierung und weist auf die daraus resultierenden Synergieeffekte hin. Er begrüße es ausdrücklich, dass diese Leistung durch Mitarbeiter ausgeführt werde, die durch den TvöD bezahlt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt bei 6 Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion Die Linke & Piraten) und 11 Enthaltungen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die Rechte) folgenden Beschlussvorschlag abzulehnen:
Der Rat der Stadt Dortmund trifft folgende Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit der Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen:
1. Die Stadtentwässerung Dortmund untersucht im Rahmen ihrer hoheitlichen Abwasserbeseitigungspflicht die privaten Grundstücksanschlussleitungen im Dortmunder Stadtgebiet auf Funktionstüchtigkeit über einen Gesamtzeitraum von rund 30 Jahren. Die Stadtentwässerung Dortmund informiert und berät die Bürger/innen über gegebenenfalls notwendige Sanierungsmaßnahmen. Es werden keine weitergehenden Fristen, als die gesetzlich festgelegten, beschlossen.
2. Für die zusätzlich zu erbringenden Aufgaben werden in der Stadtentwässerung Dortmund insgesamt sechs Planstellen eingerichtet und ein Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug beschafft. Die zusätzlichen Fahrzeug-, Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 630.000,- Euro pro Jahr werden in der Abwassergebühren-kalkulation berücksichtigt.
3. Soweit erforderlich sind die „Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund“, die „Abwassergebührensatzung“ sowie die „Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben“ entsprechend zu ändern und dazu separate Beschlussvorlagen einzubringen.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.
Abstimmungsergebnis: mit 14 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Grüne und AfD), bei 2 Gegenstimmen (SPD und Linke) und 1 Enthaltung (Grüne) so beschlossen
Desweiteren liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 08.02.2017 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt bei 2 Ja-Stimmen (Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die Rechte) und 15 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) die nachfolgende Beschlussfassung abzulehnen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.
Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den Auszug des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2017 und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017 zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 09.02.2017 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde vor:
Der Beirat stimmt der Triathlonveranstaltung am Phoenix-See bei einer Enthaltung unter
folgenden Bedingungen zu:
1. Die Schwimmstrecke bleibt wie vorgeschlagen im „urbanen Teil“ des Sees.
2. Die Veranstaltung wird auch in den Folgejahren nicht früher als Anfang Juli stattfinden (später wäre besser).
3. Vom Veranstalter ist sicherzustellen, dass die ökologisch empfindlichen Bereiche am Phoenix-See und auf Phoenix-West von den Teilnehmern und Zuschauern nicht betreten werden.
Weiterhin liegt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zur Vorlage vor:
….wir bitten darum unten stehende Beschlussvorschläge zur Beratung und Abstimmung zu
stellen.
Beschlussvorschlag
Der ABöAB empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der Stadt begrüßt die Durchführung des Triathlons im Bereich des Phoenix-Sees,
weist aber darauf hin, dass eine Ausnahmegenehmigung den § 8 Benutzung mit
Wasserfahrzeugen, insbesondere den Punkt "Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren"
nicht berühren darf.
2. Der Rat beschließt eine Wasseranalyse direkt vor und nach der Veranstaltung
durchzuführen und die Ergebnisse dem Rat, den befassten Ausschüssen und der
Bezirksvertretung als Kenntnisnahme vorzulegen. Sollten bereits in diesem Zeitraum
Wasseranalysen geplant sein, genügt es, wenn die Ergebnisse den o.g. Gremien zur Kenntnis
gegeben werden.
Begründung:
Zu 1
Die Begründung ergibt sich aus der Gefährdungsdarstellung durch "Wasserfahrzeuge mit
Verbrennungsmotoren" vor dem Erlass der Phoenix-See Satzung.
Zu 2
Um wissenschaftlich sicherzustellen, dass die theoretischen Annahmen, dass die
Eintragungsmengen von Sonnenöl, etc. zu gering sind um eine Auswirkung auf die
Wasserstruktur zu haben ist, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen
Wiederholung der Veranstaltung, die Durchführung der o.g. genannten Wasseranalysen
notwendig…..
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Herr Rm Goosmann erklärte, dass seine Fraktion für die Vorlage noch Beratungsbedarf sieht und bittet sie ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen. Auf Nachfrage von Frau Rm Brunsing, welche Wasserproben in welchem Abstand genommen werden, antwortete Herr Dr. Falk vom Umweltamt, dass es ein kontinuierliches, monatliches Gewässergütemonitoring am Phoenix See gebe. Dort werden Proben genommen, das gilt für den Leitparameter der Gewässerqualität Phosphat, aber auch für andere chemische und biologische Parameter, die dokumentiert werden. Einmal monatlich heißt vor und nach der Veranstaltung. Aus diesem Grund sehe er keine Notwendigkeit dies noch zu verdichten.
Herr Rm Zweier fragte nach, ob Rettungsboote des DLRG mit Elektro- oder Verbrennungsmotor eingesetzt werden. Hierzu antwortete Herr Dr. Falk, dass in der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs an der Stauanlage Phoenix-See ausgewiesen sei, dass Motorboote nicht erlaubt sind, es aber eine Ausnahme für Aufsichts- und Arbeitsboote gebe, darunter fallen die Boote des DLRG.
Herr Rm Goosmann bat um Auskunft, ob von der Menge der Teilnehmer und der Verwendung von Sonnencreme eine Gefahr für das Gewässer ausgehe. Hierzu erklärte Herr Dr. Falk, dass es eine unkritische Belastung des Sees sei, gemessen an anderen Belastungen wie z.B. Vogelkot und Niederschlag der Pollen enthält.
Auf die Bitte von Frau Rm Reigl , die Ergebnisse der Proben dem Ausschuss zur Information zur Verfügung zu stellen, erklärte Herr Dr. Falk, dass diese öffentlich seien und er darin kein Problem sehe.
Frau Rm Noltemeyer fragte nach, ob auch andere Stoffe als Phosphate geprüft würden, auch im Hinblick auf die Gefährdung der Schwimmer. Dazu erläuterte Herr Dr. Falk, dass es eine Reihe von biologischen und chemischen Untersuchungen gebe, da gehören auch Parameter zu, die eine mögliche Beeinträchtigung des Phoenix Sees durch altindustrielle Vornutzungen untersuchen. Die vollumfängliche Entfernung der Altlasten war eine der Voraussetzungen für den Betrieb des Phoenix Sees.
Abschließend erklärte Herr Rm Zweier, dass die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ihren Antrag als erledigt betrachten und zurückzieht.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
2. Welche Werte wurden in den Sommermonaten Juli-bis September erreicht?
3. Werden derzeit noch Phosphatabsorber eingesetzt?
4. Wenn ja, in welchem Umfang und Finanzvolumen?“
ABVG, 31.01.2017:
Herr Dr. Falk beantwortet die o. a. Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten wie folgt:
Zu Nr. 1:
Es erfolgt ein Gewässergütemonitoring mit regelmäßigen (monatlichen) Beprobungen an mehreren Stellen des Sees. Gesamt-Phosphor im Jahresmittel: 13 Mikrogramm/l (im Jahre 2016). Damit hat der See eine sehr gute Wasserqualität.
Zu Nr. 2:
Die Werte des Jahresmittels (siehe oben).
Zu Nr. 3:
Ja, die sogenannte Phospateliminationsanlage.
Zu Nr. 4:
Über die Anlage fließt kontinuierlich Wasser aus dem See (12,5 l/s). Das bedeutet, dass das gesamte Wasser des Sees innerhalb von 2 Jahren die Anlage durchfließt. Damit wird diese in Anbetracht der sehr guten Wasserqualität nur gedrosselt mit etwa 50% ihrer Leistungsfähigkeit betrieben.
Die Kostenaufwendungen für die Anlage betragen rund 22.000 EUR/a für Wasser- und Stromkosten. Hinzu kommen Aufwendungen des Betriebspersonals der Emschergenossenschaft und der Stadt.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis. Aufgrund der heutigen Diskussion, erfolgt die nachfolgende Abstimmung zur Vorlage unter Einbeziehung folgender Punkte:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem Ausschuss im Anschluss an die Veranstaltung eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen, welche sowohl über den Verlauf als auch über die Auswirkungen der Veranstaltung informiert.
2. Um eine Attraktivitätsverminderung der Dortmunder Nordstadt zu verhindern, wird großer Wert darauf gelegt, dass die Veranstaltung im jährlichen Wechsel mit dem bisherigen Austragungspark Fredenbaumpark durchgeführt wird.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o.a. Punkte, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Eingebziehung der vorrangegangenen Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, des Beirates der unteren Naturschutzbehörde und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion unter Einbeziehung der vorangegangenen Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde, der Bezirksvertretung Hörde, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.
ABVG:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem Ausschuss im Anschluss an die Veranstaltung eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen, welche sowohl über den Verlauf als auch über die Auswirkungen der Veranstaltung informiert.
2. Um eine Attraktivitätsverminderung der Dortmunder Nordstadt zu verhindern, wird großer Wert darauf gelegt, dass die Veranstaltung im jährlichen Wechsel mit dem bisherigen Austragungspark Fredenbaumpark durchgeführt wird.
Beirat der unteren Naturschutzbehörde:
1. Die Schwimmstrecke bleibt wie vorgeschlagen im „urbanen Teil“ des Sees.
2. Die Veranstaltung wird auch in den Folgejahren nicht früher als Anfang Juli stattfinden (später wäre besser).
3. Vom Veranstalter ist sicherzustellen, dass die ökologisch empfindlichen Bereiche am Phoenix-See und auf Phoenix-West von den Teilnehmern und Zuschauern nicht betreten werden.
BV Hörde:
Zudem wird angeregt, den Zieleinlauf nicht auf der Kulturinsel (wegen der begrenzten Kapazitäten dort) zu machen, sondern eher auf dem Platz hinter der Hörder Burg.
Auf Vorschlag der Bezirksbürgermeisters – Herrn Stens – beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei drei Enthaltungen Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und Vertreterin „Die Linke“ – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Triathlon wird auch künftig ausschließlich am bisherigen Austragungsort im Dortmunder Norden stattfinden.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hat sich in Beschlüssen seit 2013 immer wieder für die Beibehaltung des Standortes im Norden Dortmunds ausgesprochen und eingesetzt. Auch im Rahmen des „Nordwärts-Projektes“ ist der Triathlon ein wichtiges Ereignis für die beteiligten nördlichen Stadtbezirke, der viele Zuschauer anzieht. Daher sollte eine „Traditionsveranstaltung“ wie der Triathlon auch weiterhin jährlich im Bereich des Fredenbaumparks stattfinden und mit dem Norden Dortmunds verbunden bleiben.
Der Ausschuss für Personal und Organisation bedauert, dass eine Empfehlung des Ausschusses trotz personeller Auswirkungen innerhalb der Vorlage nicht im Beratungsgang vorgesehen sei.
Dankenswerterweise wurde die Vorlage dennoch zur Empfehlung an den Ausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Weiter lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.02.2017 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 25.01.2017:
„Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr. 06584-16-E3) vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.
Begründung:
Laut Vorlage ist dem Rat für die Jahre 2018 bis 2020 jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen vorzulegen. Außerdem sollen dem Rat Änderungen der Projektliste zur Kenntnis gegeben werden. Um eine möglichst enge Anbindung des Schulausschusses als Fachausschuss zu gewährleisten, sollte darüber hinaus halbjährlich im Ausschuss über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert werden.“
Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der Fraktion B´90/die Grünen mehrheitlich (Nein – FDP/Bürgerliste, AfD) zu:
Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.
Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 06584-16-E4) vor:
1. „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.
2. Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden
Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.
3. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die
Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.
4. Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020
kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.
5. Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne
zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.“
Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 1-4,
(s. o.) einstimmig zu.
Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 5,
(s. o.) mehrheitlich zu. (Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die LINKE & PIRATEN, Nein – CDU, Enthaltung – FDP/Bürgerliste, AfD)
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der o.g. Anträge, den Beschluss laut Vorlage der Verwaltung zu fassen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG)
vom 31.01. 2017:
ABVG, 31.01.2017:
Herr Rm Bartsch bittet darum die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber auch an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.
Man einigt sich darauf, dass die heutige Beschlussfassung zur Vorlage unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung aus dem Schulausschuss mit der darin enthaltenen Beschlussfassung zu den dortigen Anträgen erfolgen soll.
Hierzu merken Herr Rm Mader und Herr Rm Urbanek an, dass sich ihre jeweilige Fraktion bezüglich des SPD-Antrages analog der bereits im Schulausschuss erfolgten Abstimmung verhalten wird.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, zu fassen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 31.01.2017:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung erneut einstimmig auf, die von der Bezirksvertretung Aplerbeck empfohlenen Maßnahmen (Neubau Turnhalle Emschertal Grundschule, Anbau Gymnasium Schweizer Allee und Toilettenanlage Adolf-Schulte-Schule) in den folgenden Antragsjahren zu berücksichtigen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung den Beschluss laut Vorlage der Verwaltung zu fassen.
AUSW, 08.02.2017:
Man einigt sich darauf, den nachfolgenden Beschluss unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung aus dem Schulausschuss sowie der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Aplerbeck zu fassen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zu folgen.
Zudem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 08.02.2017 vor:
BV Innenstadt-Nord 08.02.2017:
Frau Raddatz-Nowack fasst die Inhalte der Verwaltungsvorlage zusammen und geht auf Fragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ein.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord möge ergänzend zur Empfehlung des Grundsatzbeschlusses zum Förderprogramm Gute Schule 2020 folgendes beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, eine angemessene Grundschulversorgung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord sicherzustellen. Dazu sollen im Rahmen des Investitionspakets Gute Schule 2020 folgende Maßnahmen ergriffen werden:
1. Zur kurzfristigen Entlastung des Raumdefizits wird spätestens zum Schuljahresbeginn 2017/2018 die Aufstellung von Containern vorgenommen.1
2. An allen Grundschulstandorten wird die Möglichkeit der Erweiterung/Aufstockung der Gebäude geprüft. Provisorische Bauten werden möglichst durch dauerhafte Gebäude ersetzt (Bsp. Oesterholz Grundschule, Nordmarkt Grundschule/Aufstockung der Pausenhalle).
3. Die Planungsarbeiten des Ersatzneubaus der Lessing Grundschule am Sunderweg werden beschleunigt, so dass der Neubau in das Förderprogramm Gute Schule 2020 einbezogen werden kann.2
4. Dem dauerhaften Mangel an Grundschulplätzen in der Nordstadt wird durch den Bau einer weiteren neuen Grundschule entgegengewirkt. Die Verwaltung wird aufgefordert, geeignete Standorte zu prüfen. Im Bereich Nordmarkt ist eine besonders angespannte Lage festzustellen, daher soll das Quartier vorrangig bearbeitet werden.
5. Die Neugestaltung des Schulhofs der Nordmarkt Grundschule wird schnellstmöglich in das Förderprogramm Gute Schule 2020 aufgenommen.
In der Sitzung des Schulausschusses vom 1.6.2016 gab die Verwaltung folgende Raumdefizite im Stadtbezirk zur Kenntnis: Albrecht-Brinkmann GS10 Räume , zzgl. WC, Oesterholz GS, mindestens 4 Räume zzgl. WC, Nordmarkt GS, mindestens 2 Räume, zzgl. WC, Libellen GS, 2 Räume, zzgl. WC (Vorlage 04660-E1) 2 Für den Ersatzneubau wurde 2013/2014 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Derzeit befindet sich das Vorhaben im Bebauungsplanverfahren. Siehe Protokoll des Schulausschusses vom 1.6.2016.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig mit oben genanntem Zusatz (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) den Beschluss laut Vorlage zu beschließen:
Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den Auszug des Schulausschusses vom 25.01.2017 und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 31.01.2017 zur Kenntnis.
AFBL 09.02.2017:
Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Punkten 1-4 des SPD-Antrages zustimmen werde. Den Punkt 5 des Antrages lehne seine Fraktion ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, mit Hinweis auf das o.g. Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion und nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Nord an den zuständigen Fachausschuss – Schulausschuss zu überweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des AUSW einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den um die Empfehlungen des Schulausschusses und der Bezirksvertretung Aplerbeck ergänzten Beschluss zu fassen.
Rm Schwinn beantragte, dass die Empfehlung an den Rat wie bereits im AFBL ausgesprochen erfolgen soll. Darüber hinaus sollen die bereits vorliegenden Empfehlungen aller Bezirksvertretungen ebenfalls Bestandteil der Beschlussfassung sein.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) das Rahmenkonzept (Förderschwerpunkte und Umsetzungskonzept) zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ des Landes NRW (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, das Ganztagsangebot in Primar- und Sekundarstufe spürbar zu verbessern, die schulische Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau, Sanitäranlagen, Außen-/Sportanlagen) und die digitale Infrastruktur flächendeckend und umfassend bereitzustellen.
Für die Jahre 2018 bis 2020 ist dem Rat der Stadt Dortmund jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen (z.B. Digitalisierung, Schulaußenanlagen) zur Entscheidung vorzulegen. Die Hochbaumaßnahmen werden im Rahmen der gleichfalls jährlich vorzulegenden gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste mit Hinweis auf die Finanzierung aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" benannt.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ .
c) für die Teilpakete Sanitäranlagen und Fachraumprogramm die Planung und Realisierung der erforderlichen Sanierungen im Rahmen einer Beauftragung über Generalplaner/Generalunternehmer.
- Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.
- „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.
Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung erneut einstimmig auf, die von der Bezirksvertretung Aplerbeck empfohlenen Maßnahmen (Neubau Turnhalle Emschertal Grundschule, Anbau Gymnasium Schweizer Allee und Toilettenanlage Adolf-Schulte Schule) in den folgenden Antragsjahren zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sollen die bereits vorliegenden Empfehlungen aller Bezirksvertretungen ebenfalls Bestandteil der Beschlussfassung sein.
Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet in dieser Stellungnahme aufzunehmen, um welche Größenordnung es sich bei einer solchen Werberichtung handele.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung am 16.02.2017 zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Udo Reppin Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |