Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
am 21.02.2017
Saal der Partnerstädte



Sitzungsdauer: 17:00 - 18:50 Uhr

Anwesend:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Beckmann
Herr Böckler
Herr Dückering
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Frau Herzog
Frau Landgraf
Frau Meyer
Frau Opitz
Herr Ossau
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Sterlin-Meyer
Herr Urbanek
Herr Volkert
Frau Meyer für Frau Weyer

Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer

Verwaltung:
Frau Wollny-Riemann, Schulamt und Schulbegleitung

Sonstige Anwesende:
Frau Krause, Caritas-Verband, für das Koordinierungsgremium


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
am 21.02.2017 um 17.00 Uhr
Saal der Partnerstädte

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@stadtdo.de

1. Regularien
1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die . Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 08.11.2016

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichte
3.1 Bericht aus den Ausschüssen, Gremien und Arbeitsgruppen
3.2 Bericht aus dem Koordinierungsgremium Wohneingliederungshilfen
BE angefragt
3.3 Bericht aus der Landschaftsversammlung und den Gremien
BE angefragt

4. Vorlagen der Verwaltung
4.1 Zwischenbericht "Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05973-16)
4.2 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06136-16)
4.3 Integriertes Handlungskonzept Dortmund-Nordstadt
hier: Durchführung der Projekte "Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus" und "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt".

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05925-16)
4.4 Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05934-16)
4.5 Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05912-16)

5. Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 2016 und 2017
Dazu finden Sie im Rundbrief "Neues aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk Februar 2017" die Stichworte, die beim Empfang zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen 2016" zur Vorstellung "Dortmund 2016" gesammelt wurden.

6. Höhe von Sitzmöglichkeiten im Verkehrsnetz von DSW 21

7. Aufbau des Sirenen-Warnsystems; hier: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen

8. Mitteilungen des Vorsitzenden

Die Sitzung wird vom stellv. Vorsitzenden - Herrn Schmidt - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Sterling-Meyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv. Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Der vorgesehene TOP 3.3 „Bericht aus der Landschaftsversammlung und den Gremien“ entfällt, da die angefragte Berichterstatterin nicht an der Sitzung teilnehmen kann.

Neu aufgenommen werden die Tagesordnungspunkte
4. Initiativen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk
4.1 „Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit“
4.2 „Mitnahme von Hilfsmitteln in Rettungsfahrzeugen in Dortmund“

Die Tagesordnung wurde mit Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks einstimmig wie nachfolgend festgestellt:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 08.11.2016

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichte

3.1 Bericht aus den Ausschüssen, Gremien und Arbeitsgruppen
3.2 Bericht aus dem Koordinierungsgremium Wohneingliederungshilfen

4. Initiativen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk
4.1 „Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit“
4.2 „Mitnahme von Hilfsmitteln in Rettungsfahrzeugen in Dortmund“

5. Vorlagen der Verwaltung
5.1 Zwischenbericht "Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05973-16)
5.2 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06136-16)
5.3 Integriertes Handlungskonzept Dortmund-Nordstadt

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05925-16)
5.4 Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05934-16)
5.5 Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05912-16)

6. Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 2016 und 2017

7. Höhe von Sitzmöglichkeiten im Verkehrsnetz von DSW 21

8. Aufbau des Sirenen-Warnsystems; hier: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen

9. Mitteilungen des Vorsitzenden


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die . Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 08.11.2016

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 08.11.2016 wurde genehmigt.


zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde


Herr Stattkus hat das Anliegen, dass er im Rollstuhl unterwegs ist und dass Autos am Zehnthof / Winkelriedsweg so parken, dass man mit dem Rollstuhl nicht mehr durchkommt. Er hat das Straßenverkehrsamt informiert und die Fahrzeughalter angezeigt. Das Straßenverkehrsamt hat bestätigt, dass das Parken dort regewidrig ist. Der Weg über die Straße ist gefährlich. Parkmöglichkeiten für die Falschparker sind 100 m weiter vorhanden.

Frau Vollmer hat in Rücksprache mit Herrn Stattkus das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingeschaltet. Nach der Rückmeldung wird entschieden, wie es weiter gehen soll.



Frau Herzog berichtet, dass es an der Bushaltestelle am Schultenhof keine Fußgängerampel gibt. Das Überqueren der Straße dort ist aufgrund des starken Verkehrs gefährlich.

Herr Schmidt wird das Anliegen in den Vorstand tragen. Er teilt die Einschätzung von Frau Herzog nicht und weist auf die Querungshilfe über die Straße hin. Es gäbe weitaus gefährlichere Stellen für Fußgänger/innen.

3. Berichte

zu TOP 3.1
Bericht aus den Ausschüssen, Gremien und Arbeitsgruppen


Herr Volkert berichtet aus der Gesundheitskonferenz zum Thema „Barrierefreiheit in Krankenhäusern“. Dazu gab es eine Umfrage bei den Dortmunder Krankenhäusern. Das Gesundheitsamt bittet um eine Rückmeldung zu den Auskünften. Herr Volkert wünscht sich Unterstützung zur Formulierung der Rückmeldung. Herr Schmidt, Frau Landgraf und Frau Meyer bieten ihre Unterstützung an.

Frau Opitz berichtet aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit. Die eine Sitzung dieses Jahres war für Menschen mit Behinderungen nicht bedeutsam.

Die AG Sport trifft sich am 20.04.2017. Zu dieser Sitzung bittet Frau Opitz um Hinweise für die Tagesordnung und die Jahresplanung.

Die AG Kommunikation hat den Empfang zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen 2016 vorbereitet. Der Imagefilm für das BPN steht kurz vor der Fertigstellung. Nächstes Thema für die AG sind die social media, in denen sich das BPN präsentieren soll. Der Ideen-Wettbewerb für die Öffentlichkeitsarbeit des BPN soll parallel laufen. Die AG trifft sich das nächste Mal am 16. März, dann geht es um die Festlegungen für den Wettbewerb.

Frau Beckmann erfragt den Sachstand zur Stellungnahme der Gesundheitskonferenz zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Herr Volkert wird im nächsten treffen berichten, da sich die AG am nächsten Tag trifft.

Der Kinder- und Jugendförderplan wird mit Beteiligung des BPN fortgeschrieben. Es gab nur ein Projekt, was aus dem Titel Inklusion aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes beantragt wurde. Hintergrund ist der hohe zu erbringende Eigenanteil der Stadt. Es gab ein Jahresgespräch mit der Leitung des Jugendamtes. Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung des Jugendamtes durch gesetzliche Änderungen werden erst nach erfolgter Gesetzesänderung erfolgen. Die strukturelle Verankerung des Themas Inklusion erfolgte mit dem Fachdienst Inklusion. Für diesen Fachdienst gibt es noch keine Tätigkeitsbeschreibung und ist aktuell auch nur mit wenigen Arbeitsstunden besetzt. Die Leitung des Jugendamtes prüft diesen Sachverhalt und ggf. erforderliche Änderungen. Vernetzung von Jugendhilfe und Behindertenhilfe ist erforderlich, um Familien mit behinderten Angehörigen gut unterstützen zu können.

Das BPN steht im Dialog mit Pflegeltern von Kindern mit FASD und dem Jugendamt. Das Wissen um FASD ist in Dortmund gerade im Anfangsstadium und muss verbreitet werden. Anhand eines Lebenslaufs werden aktuell Wissen und Wissen-/Versorgungslücken zusammengetragen.

Frau Herzog berichtet aus dem Seniorenbeirat. Am 02. Februar waren Themen „Brandschutz“, „Bericht aus dem BPN“ und „Bericht aus dem Integrationsrat“. Der AK „Demographischer Wandel“ regte einen Bericht zur Finanzierungskrise des Rettungsdiensts in Senioren heute an. Die geplante Ausdehnung der Hilfsfrist wird abgelehnt.

zu TOP 3.2
Bericht aus dem Koordinierungsgremium Wohneingliederungshilfen


Frau Krause ist Abteilungsleiterin der Behindertenhilfe beim Dortmunder Caritasverband und Geschäftsführerin eines Integrationsbetriebs. Sie ist heute stellvertretende für Herrn Klein vom Diakonischen Werk anwesend, da dieser erkrankt ist. Der Bericht handelt von der Tätigkeit des Koordinierungsgremiums 2016. Das Koordinierungsgremium befasst sich mit der Weiterentwicklung der Wohnhilfen für Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Das Gremium setzt sich zusammen aus zwei Vertretern von Trägern der Wohnangebote, ein Vertreter des LWL und zwei Vertretern der Stadt Dortmund aus dem Sozial- und Gesundheitsamt. Es gibt vier Treffen im Jahr, 20016 nur zwei Mal. Es gibt Unter-Arbeitsgruppen, in denen auch weitere fachkundige Menschen vertreten sind. Aktuell gibt es vier: der AK Nutzerbeteiligung, der AK Bedarfe, der AK Psychisch Kranke und der AK LT 24 (Finanzierung tagestrukturierender Maßnahmen) – immer mit dem Schwerpunkt Wohnen. Das Koordinierungsgremium ist beteiligt an der Vorbereitung der Regionalplanungskonferenzen und der Hilfeplankonferenzen. Jährlich wird ein Fachtag durchgeführt, 2014 zu Alter und Behinderung, 2016 zu Teilhabe an Arbeit für psychisch kranke und suchterkrankte Menschen mit 120 Teilnehmer/innen. Beteiligt waren u.a. Jobcenter, Rentenversicherungen u.v.m.. Die Dokumentation ist im Internetauftritt der Stadt Dortmund zu finden. Die Geschäftsführung des Koordinierungsgremiums wechselt alle zwei Jahre und liegt aktuell beim Diakonischen Werk. 2016 gab es drei Schwerpunktthemen: Berufliche Teilhabe (Einbeziehung der Werkstattvertreter/innen), Wohnangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen (Planung weiterer Einrichtungen, eine des LWL am Phoenixsee und eine Einrichtung von Bethel jeweils mit 24 Plätzen) und das intensiv ambulantes Wohnen (Schwerpunktthema der Regionalplanungskonferenz 2016). Die AG Alter und Behinderungen hat ihre Ergebnisse 2016 im Sozialausschuss vorgestellt. Die weitere Erarbeitung erfolgt im Projekt demographischer Wandel der Stadt Dortmund. Die Satzung des Koordinierungsgremiums wird angepasst; vorbereitend sind Frau Schadt vom Sozialamt und Frau Krause tätig. Die AG Nutzerbeteiligung wird ihre Tätigkeit ebenfalls dem Sozialausschuss vorgestellt. Das Thema wird erweitert um die Belange der Menschen mit psychischen Erkrankungen.
2017 wird es um intensiv ambulant betreutes Wohnen gehen, um auswärtige Unterbringung, die neue Satzung und die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes.

Frau Beckmann fragt nach beschreibbaren Problematiken in Dortmund, die vom Koordinierungsgremium an das Netzwerk weitergegeben werden können. Zu auswärtigen Unterbringungen fragt nach auswärtigen Unterbringungen von Dortmunder Kinder und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen und körperlichen Beeinträchtigungen. Sie bittet darum, Daten dazu zur Verfügung zu stellen. Frau Krause stellt fest, dass sich das Koordinierungsgremium um erwachsene Menschen kümmert, nicht um Kinder. Auch das sei ein Thema für die Satzungsdiskussion. Die Einbindung des Behindertenpolitischen Netzwerks erfolgt über eine Einladung von Mitgliedern in die Arbeitsgruppen des Koordinierungsgremiums.

zu TOP 3.3
Bericht aus der Landschaftsversammlung und den Gremien


4. Initiativen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk

zu TOP 4.1
Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 07018-17)

Frau Beckmann stellt ihre zwei schriftlich vorliegenden Anträge vor. Es handelt sich um Fragestellungen an die Verwaltung zu gesetzlichen Veränderungen und Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung des Dortmunder Jugendamtes und die Weiterbewilligungsverfahren im Jugendamt Dortmund beim § 35 a SGB VIII.
hier:

Der erste Antrag soll auch in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eingebracht und nach den gesetzlichen Veränderungen und Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung des Dortmunder Sozialamtes gefragt werden.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig, die nachstehenden Anträge wie vorgelegt in die Ausschüsse einzubringen:

1. Gesetzliche Veränderungen und Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung des Dortmunder Jugendamtes

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in den letzten Monaten sind einige gesetzliche Veränderungen in Kraft getreten, die auch Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung des Jugendamtes haben.

Ich bitte um eine Zusammenstellung der Vorgaben aus dem
• Inklusionsstärkungsgesetz NRW, dem
• Bundesteilhabegesetz und dem
• 3. Pflegstärkungsgesetz,

die das Dortmunder Jugendamt betreffen. Soweit dazu bereits Entscheidungen getroffen wurden, bitte ich um Ausführungen, wie diese veränderten Aufgabenstellungen im Dortmun-der Jugendamt wahrgenommen werden.

2. § 35 a SGB VIII;
hier: Weiterbewilligungsverfahren im Jugendamt Dortmund


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

nach Aussagen von Eltern werden bei der Weiterbewilligung von Leistungen nach § 35 a SGB VIII durch das Dortmunder Jugendamt auch für Kinder mit Behinderungen jeweils ärztliche Gutachten bzw. Berichte verschiedener Stellen eingefordert. Für Kinder mit verschiedene Beeinträchtigungen oder Behinderungen ergaben sich durch Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII keine Veränderungen im Behinderungs- bzw. Beeinträchtigungsbild.

Ich bitte in diesem Zusammenhang um Beantwortung der folgenden Frage:

1. Wird bei einem wiederholten Antrag auf Leistungen nach § 35 a SGB VIII geprüft, ob die Voraussetzungen des (1) Satz 1

((1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht),

weiterhin vorliegen? Welche Unterlagen sollen seitens der Antragsteller/innen dazu beigebracht werden?


2. Wird bei einem wiederholten Antrag auf Leistungen nach § 35 a SGB VIII geprüft, ob die Voraussetzungen des (1) Satz 2

((1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn (…)
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist)

weiterhin vorliegen? Welche Unterlagen sollen seitens der Antragsteller/innen dazu beigebracht werden?


3. Gesetzliche Veränderungen und Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung des Dortmunder Sozialamtes

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in den letzten Monaten sind einige gesetzliche Veränderungen in Kraft getreten, die auch Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung des Sozialamtes haben.

Ich bitte um eine Zusammenstellung der Vorgaben aus dem
• Inklusionsstärkungsgesetz NRW, dem
• Bundesteilhabegesetz und dem
• 3. Pflegstärkungsgesetz,

die das Dortmunder Sozialamt betreffen. Soweit dazu bereits Entscheidungen getroffen wurden, bitte ich um Ausführungen, wie diese veränderten Aufgabenstellungen im Dortmun-der Sozialamt wahrgenommen werden.


zu TOP 4.2
„Mitnahme von Hilfsmitteln in Rettungsfahrzeugen in Dortmund“
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 07019-17)

Herr Volkert berichtet von seinem Unfall im Rathaus und der Tatsache, dass sein Rollator nicht mit ins Krankenhaus mitgenommen wurde. Eine schriftliche Nachfrage bei der zuständigen Dezernentin Frau Jägers ergab, dass tatsächlich eine Mitnahme nicht vorgesehen ist in Rettungswagen, in denen keine Haltevorrichtungen vorhanden sind. Diese sind standardmäßig erst seit 2016 in Rettungswagen vorgesehen. Eine Nachrüstung älterer Wagen sei nicht vorgesehen. Der vorliegende Antrag vom Vorsitzenden des Seniorenbeirats und des Behindertenpolitischen Netzwerks wird nach Zustimmung beider Gremien als Initiativantrag an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden weitergeleitet.

Herr Ossau stellt fest, dass eine Rettungssituation eine Ausnahmesituation darstellt. Er hält es für notwendig, zwischen Krankentransporten und Rettungseinsätzen zu trennen. Beim Rettungseinsatz ist nicht von vornherein klar, ob ein Patient nach einer Behandlung nach Hause entlassen wird. Die Nachrüstung von Krankenwagen erscheint ihm vordringlich. Er wird sich auf diesem Hintergrund zu der Eingabe enthalten.

Beschluss:

Mit der Ergänzung des Themas Rettungsfahrzeuge um Krankenwagen wird der nachstehende Antrag bei zwei Enthaltungen beschlossen:

Das Behindertenpolitische Netzwerk der Stadt Dortmund hält es angesichts des demographischen Wandels für dringend geboten, Rettungsfahrzeuge so auszustatten, dass Hilfsmittel wie Rollatoren oder Unterarmgehstützen im Einsatzfall mit dem Fahrgast mitgenommen werden können. Für größere Hilfsmittel wie Rollstühle oder Elektro-Rollstühle sollen Transportlösungen entwickelt werden, die weder organisatorisch noch finanziell zu Lasten der Fahrgäste gehen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk der Stadt Dortmund bitten den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, eine entsprechende Weiterentwicklung der Rettungsdienstfahrzeuge und der Rettungsdienstorganisation in die Wege zu leiten.



5. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 5.1
Zwischenbericht "Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05973-16)

Herr Schmidt begrüßt Frau Wollny-Riemann vom Schulverwaltungsamt und erfragt den laut Vorlage noch bestehenden Abstimmungsbedarf mit dem Rechtsamt.

Frau Wollny-Riemann ist seit fünf Wochen Bereichsleiterin im verwaltungsfachlichen Teil, zu dem auch die Schulbegleitung gehört. Der vorliegende Zwischenbericht zur Schulbegleitung in Dortmund wurde statt des für September 2016 zugesagten vollständigen Konzepts in die Gremien eingebracht. Ursache sind erhebliche rechtliche Schwierigkeiten hinsichtlich des Datenschutzes, die noch geklärt werden müssen. Es gibt noch kein abschließendes Ergebnis. Stand ist, dass die Arbeit am Handlungskonzept aufgenommen wurde und die Reaktionsarbeiten laufen. Im März soll der Sachstand mit den Leistungsträgern und Wohlfahrtsverbänden besprochen werden, weil auch dort eine Rückmeldung über veränderte Bedingungen erforderlich ist. Anfang Mai soll es ein Abschluss-Plenum geben mit den Stadteltern, dem BPN, der Schulaufsicht und den Sprecher/innen der Schulformen. Danach sollen die politischen Gremien befasst werden, geplant ist der Zeitraum Sommer 2017. Nach der Auftaktveranstaltung im November 2015 wurden drei Arbeitskreise gebildet, der AK Träger, der AK Schulen und der AK Verwaltung.

Die Träger befassten sich insbesondere mit der Qualitätssicherung der Schulbegleitung, entstanden ist das Vorhaben eines regelmäßigen Qualitätszirkels, der zwei Mal im Jahr tagt. Verfasst wurde eine Leistungsbeschreibung der Schulbegleiter/innen in drei Kategorien, aufgeschlüsselt nach dem vorliegenden Unterstützungsbedarf:
Kategorie I:
FSJ-er/innen und Leute im Bundesfreiwilligendienst, die leichte unterstützende Tätigkeiten erbringen,
Kategorie II:
Wie Kategorie I plus eigenverantwortliche Intervention durch fachlich ausgebildete fest angestellte Kräfte und
Kategorie III: eigenverantwortliche pädagogische Intervention durch Fachkräfte mit entsprechender fachlicher Ausbildung wie Sonderpädagog/innen u.a.

Der AK Schulen setzte einen Handlungsrahmen für die Schulen auf, der bereits im September 2016 an die Schulen verteilt wurde.

Der AK Verwaltung beschäftigt sich mit den Schnittstellen zwischen Sozial- und Jugendamt und dem Fachbereich Schule. Aufgabe ist eine Klärung, welche Schulbegleitungen von welchen Stellen geführt werden.

Das Team Schubido ist komplett und hat einen ersten Teamworkshop durchgeführt, der im Frühjahr fortgesetzt wird.

Herr Schmidt erinnert daran, dass Schubido auch vom BPN mit initiiert wurde und nach wie vor ein großes Anliegen ist.

Frau Beckmann dankt für die Sachverhaltsdarstellung und hofft auf eine Information über die Ergebnisse der offenen Prozesse. Sie fragt, ob und wann das BPN im anstehenden Prozess beteiligt wird und was an Erwartungen sich in der Vergangenheit nicht erfüllt hat.

Frau Wollny-Riemann weist auf textliche Veränderungen in den bisher abgesprochenen Papieren hin, die kommuniziert werden müssen. Das BPN wird im Abschlussplenum am 08.05.2017 um 15.00 Uhr dabei sein, gern ist davor ein Dialog möglich.

Herr Schmidt erfragt Interesse an einer weiteren Mitwirkung aus dem BPN. Herr Böckler möchte sich beteiligen, Frau Beckmann im Rahmen der Möglichkeiten, Gleiches gilt für Herrn Schmidt.

Herr Dückering bezieht sich auf die drei Kategorien von Schulbegleiter/innen und erfragt, wer entscheidet, zu welcher Kategorie Begleitung welches Kind gehört. Die Schule- so Frau Wollny-Riemann - macht eine Bedarfsanmeldung bei Schubido für ein Kind, dann wird geklärt, ob es einen Anspruch nach Jugend- oder Sozialhilfe gibt, und wenn das der Fall ist, wird ein Träger beauftragt. Zum individuellen Matching zwischen Träger und Schüler/in wird Frau Wollny-Riemann Informationen nachreichen.

Frau Beckmann fragt, wie es mit Schulbegleitung im Offenen Ganztag ist. Können Schulbegleiter/innen auch für den Offenen Ganztag bewilligt werden. Zudem erfragt sie, wie es mit Begleitung im Schwimmunterricht ist. Dort gibt es Probleme mit dem sehr geringen Stundenanteil für die Begleitung und Eltern müssen sich selbst auf die Suche nach Begleitung für ihr Kind im Schwimmunterricht machen. Frau Wollny-Riemann sagt zu, diese Fragen im Nachgang zu beantworten.

Herr Böckler erfragt, ob die Zugangsvoraussetzung für Schulbegleitung immer noch Eigen- bzw. Fremdgefährdung oder Autismus ist. Frau Wollny-Riemann geht davon aus, dass eine Eigen- bzw. Fremdgefährdung vorliegen muss, um Schulbegleitung zu gewähren. Herr Böckler problematisiert, dass Kinder z.B. mit ADHS, die sich zurückziehen, keine Unterstützung für ihren Schulbesuch bekommen. Leider gibt es für die ihm bekannten Fälle keine Bescheide, um Rechtsmittel einlegen zu können. Frau Wollny-Riemann betont, dass das das Wesen von Schubido ist, dass es kein Verwaltungsverfahren ist, es keinen Bescheid und keine Ablehnung gibt, weil schnell und unbürokratisch die Schulbegleitung ermöglicht werden soll. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, dann müsste das Verwaltungsverfahren eröffnet werden, damit der Klageweg frei ist. Die Bezüge zur Eigen- bzw. Fremdgefährdung ergeben sich aus dem Gesetz und liegen damit nicht im Ermessen von Schubido. Sie bietet Herrn Böckler an, die von ihm angesprochenen Fälle bilateral zu besprechen.

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Zwischenbericht „Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund“ und die Ausführungen von Frau Wollny-Riemann zur Kenntnis.




zu TOP 5.2
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06136-16)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:


Beschluss
Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.





zu TOP 5.3
Integriertes Handlungskonzept Dortmund-Nordstadt
hier: Durchführung der Projekte "Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus" und "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05925-16)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des IHK Nordstadt die Durchführung der Projekte „Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus“ und
„Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ in Höhe von
4.600.000 €.

zu TOP 5.4
Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05934-16)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss zur Kenntnis:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Huckarde-Nord (IHK Huckarde-Nord mit den lfd. Nrn. 1 bis 10) mit einem Finanzvolumen in Höhe von insgesamt 9.630.000 € und beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.
Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden, soweit erforderlich, von den Fachbereichen gemäß ihrer Zuständigkeit den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegt.



zu TOP 5.5
Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05912-16)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss zur Kenntnis:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Machbarkeitsstudie zum Stadtteil- und Bildungs-
zentrum Dortmund-Wichlinghofen (Beschluss unter DS-Nr. 10411-13) zur Kenntnis.

Ferner beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie einen architektonischen Realisierungswettbewerb durchzuführen sowie weitere erforderliche Planungsschritte zu beauftragen, die der Konkretisierung der Baukosten und somit der qualifizierten Förderantragstellung (Städtebauförderung) dienen.

Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens „Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen“ beträgt einschließlich der Planungskosten in Höhe von 550.000 € (Planungskosten für den architektonischen Realisierungswettbewerb sowie die Leistungsphasen 2 – 3 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nach jetzigem Kenntnisstand 8.883.600 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Stadtämter 40 und 64. Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in den entsprechenden Ausführungsbeschlüssen dargestellt.



zu TOP 6.
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 2016 und 2017


Frau Vollmer bittet um Rückmeldungen zum Empfang des letzten Jahres, der von einer Gruppe aus dem BPN vorbereitet wurde. Es gibt Applaus für die Vorbereitungsgruppe.

2017 wird der Empfang am 04.12.2017 sein. Frau Vollmer erfragt, wer noch mitwirken möchte. Es melden sich Herr Niermann, Herr Herkelmann, Frau Opitz und Herr Gungl.

zu TOP 7.
Höhe von Sitzmöglichkeiten im Verkehrsnetz von DSW 21


DSW 21 bittet um Zustimmung für die Überlegungen, an den Haltestellen eine einheitliche Sitzhöhe von 48 cm vorzusehen. Herr Schmidt verweist auf die Position des BPN, keine einheitliche Sitzhöhe vorzusehen, sondern unterschiedliche Sitzhöhen anzubieten einschließlich Arm- und Rückenlehnen und Aufstehhilfen.

Herr Schmidt stellt folgenden Antrag:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, dass an den Haltstellen im ÖPNV-Netz von DSW 21 zwei unterschiedliche Sitzhöhen einschließlich Arm- und Rückenlehnen und Aufstehhilfen angeboten werden sollen.

Herr Volkert ergänzt, dass in anderen ÖPNV-Bereichen zwei unterschiedliche Sitzhöhen zwischen 42 und 48 cm angeboten werden.

Frau Opitz plädiert dafür, sich nicht auf zwei Höhen festzulegen, sondern eine Spannbreite zu benennen, innerhalb derer das Sitzangebot erfolgen soll. Herr Schmidt hält eine Festlegung von zwei unterschiedlichen Höhen für sinnvoll.

Herr Schmidt ergänzt seinen Antrag wie folgt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, dass an den Haltstellen im ÖPNV-Netz von DSW 21 zwei unterschiedliche Sitzhöhen zwischen 42 und 48 cm Höhe einschließlich Arm- und Rückenlehnen und Aufstehhilfen angeboten werden sollen.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig, dass an den Haltstellen im ÖPNV-Netz von DSW 21 zwei unterschiedliche Sitzhöhen zwischen 42 und 48 cm Höhe einschließlich Arm- und Rückenlehnen und Aufstehhilfen angeboten werden sollen.

zu TOP 8.
Aufbau des Sirenen-Warnsystems; hier: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen


Herr Schmidt berichtet von der für den 14.03.2017 um 16.00 Uhr geplanten Veranstaltung von Feuerwehr und Inklusionsbeauftragter im Rathaus zum Einsatz von Sirenen, was besonders für die Gruppe der tauben, ertaubten und gehörlosen Menschen bedeutsam ist. Die Kommunalpolitik wünscht Überlegungen, wie die Warnung auch für Menschen, die nicht (gut) hören können, wahrnehmbar gestaltet werden kann. Es soll aber auch um andere Gruppen von Menschen mit Behinderungen gehen und welche Rettungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen vorhanden sind. Es werde voraussichtlich – so Frau Vollmer- keine schnellen Lösungen geben, aber eine Klärung von Aufgaben, die noch zu bearbeiten sind, um Menschen mit Behinderungen mitzunehmen.

Herr Herkelmann weist auf Evakuierungsmaßnahmen hin, die ohne Information darüber stattfinden, wo Menschen mit Sinnenbeeinträchtigungen oder komplexen Pflege- oder Unterstützungsbedarf leben, die anders angesprochen werden sollten.

zu TOP 9.
Mitteilungen des Vorsitzenden


Herr Herkelmann war zu Beginn der Sitzung im Beirat Nahmobilität und kam daher erst etwas später zur Sitzung.

Die Toiletten-AG mit dem Seniorenbeirat wird mit dem Gaststättenverband sprechen und im Laufe des Jahres ein Papier zusammenstellen, wo in Dortmund für die Öffentlichkeit Toiletten zur Verfügung stehen.

Zur Veranstaltung des Gleichstellungsbüros zum Internationalen Frauentag am 08. März 2017 bieten das Behindertenpolitische Netzwerk und die Behindertenbeauftragte in diesem Jahr ein Forum „Frauenbeauftragte in Werkstätten“ an. Monika Pelkmann vom Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderungen und chronische Erkrankungen NRW wird berichten. Anmeldungen sind erforderlich.

Die zweite Veranstaltung im Projekt „Mehr Partizipation wagen!“ findet im März statt. Dort werden Schritte zur Verbesserung der kommunalpolitischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Dortmund verabredet.

Die Geschäftsstelle zieht am 13.03.2017 in die dritte Etage des Stadthauses um.

Am 22.03.2017 findet die Klausur des BPN statt. Die Einladung ist rausgegangen. Anmeldung ist erforderlich. Herr Schmidt sagt seine Teilnahme ab.

Herr Herkelmann wird ebenso wie Herr Schmidt ab 2020 nicht mehr für eine Funktion im BPN zur Verfügung stehen. Er bittet darum, möglicherweise interessierte Menschen auf eine Mitarbeit anzusprechen. Er bietet gern an, Informationen zur Arbeit des BPN zu geben.

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