Niederschrift (öffentlich)

über die 30. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 09.05.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Heike Renkawitz (SPD) i. V. für Rm Ute Pieper (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – 20/AL
Matthias Schulte – 20/AL Stv.
Michael Spreen – 20/3
Franga Russo-Bydolek – 20/2
Markus Kollmann – 21/FBL
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/FBL Stv.
Michael Scholz – 10/ZD
Jutta Seybusch – 14/FBL
Aiko Wichmann – 19/FBL Stv.
Michael Schäpers – 19/2
Dirk Otto Arndts – 30/Jus.
Dirk Aschenbrenner – 37/FBL
Meike Grunewald – 40/FB Schule
Dr. Stefan Mühlhofer – 41/GfD
Annette Kulozik – 52/3
Sebastian Weber – 65/1
Nicole Becker – 66/1
Horst-Günter Nehm – 8/GF SV
Jürgen Krause – 1/GB1

3. Gäste:

Guntram Pehlke – DSW21



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 30. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 09.05.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.03.2018


2. Finanzen

2.1 Prognose / Haushalt 2018
Mündlicher Bericht.

2.2 Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)
Die Unterlagen haben Sie im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

2.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10538-18)

2.4 Überörtliche Prüfung Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Dortmund im Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10769-18)

2.5 Künftige Baustellenkoordination und Projektdurchführung in Dortmund
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10 und E14)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10140-18)
2.6 S-Venture-Capital-Fonds Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10530-18)

2.7 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

2.8 Gute Schule 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10083-18-E2)

2.9 Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09976-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)

2.10 Grundsteuer B
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10905-18)

2.11 Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ermächtigungen gem. §§ 83 und 85 GO NRW für das Jahr 2018 sowie Veranschlagung weiterer Mittel für 2019 ff. im Rahmen der Zentralisierung des städtischen Fuhrparks
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10684-18)


3. Beteiligungen

3.1 RWE / Eon / Innogy
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10531-18)
Mündliche Stellungnahme der DSW21 - Herr Pehlke.

3.2 RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10528-18)
Mündliche Stellungnahme der DSW21 - Herr Pehlke.

3.3 Zentrum für Produktionstechnologie - dritter Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10502-18)

3.4 Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09431-17)

3.5 Erstellung einer Studie zur Geschäftsentwicklung der STEAG
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2018
(Drucksache Nr.: 10491-18)

3.6 Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10946-18)

3.7 GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserversorgung Voerde GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10686-18)

3.8 Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10835-18)

3.9 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10711-18)

4. Liegenschaften


4.1 Anmietung Kampstraße 47 / Interimslösung von Unterrichts- und Büroräumen für die Volkshochschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10647-18)

4.2 Ausbau Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09804-17)

4.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)

4.4 Städtische Grundstücke
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09952-18-E1)
Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 08.02.2018 erhalten.


5. Sondervermögen

Nicht besetzt.


6. Sonstiges

6.1 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10207-18)
Die Unterlagen haben Sie im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

6.2 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10330-18)

6.3 Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)

6.4 Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10228-18)

6.5 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Pisula benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Es wird gebeten, die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.2 vorgezogen zu behandeln. Zur heutigen
Sitzung ist Herr Pehlke, Vorstandsvorsitzender der DSW21 anwesend.

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Aufstellung einer Containeranlage an der Brechtener Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10970-18)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.5 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.03.2018

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass unter TOP 1.5 ausgeführt würde, dass Frau Nadja Reigl als Nachfolgerin für Herrn Carsten Klink auch in den Rat nachgerückt sei. Sie sei bereits Ratsmitglied und nur als Nachfolgerin für Herrn Klink im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften benannt. Weiterhin handele es sich nicht um die Partei sondern die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN.

Die Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.03.2018 wird mit dieser Änderung genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Prognose / Haushalt 2018

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert den Bericht, den die Mitglieder des Ausschusses erhalten haben und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

zu TOP 2.2
Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 10155-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 02.05.2018 vor:


Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass die Politik seinerzeit den Wunsch geäußert habe, einen Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zu erarbeiten. Die gewählten Kennziffern seien jedoch partiell revisionsbedürftig und müssten präziser gefasst werden. In der Vergangenheit sei zu dem Thema bereits ein Workshop durchgeführt worden.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der WOH ein lebendes Produkt sein müsse. Die Masterpläne sollten sich hierin ebenfalls wiederfinden. Man müsse den WOH kritisch betrachten, ein Procedere festlegen und sich über das weitere Vorgehen mit Fristsetzungen verständigen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält die Verständigung über ein Procedere ebenfalls für den richtigen Weg. Man solle für das weitere Verfahren auch überlegen, ob ein WOH für EU-Förderungen notwendig sei.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der WOH ein Torso des Haushaltes und ein zusätzliches Steuerungselement sei. Seiner Auffassung nach müsse er jedoch etwas umfangreicher sein.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält die Aussage von Herrn Reppin für richtig und weist darauf hin, dass in jeder Vorlage eigentlich auch ein Hinweis zum WOH aufgenommen werden müsse. Er halte eine Zusammenkunft, in der sich über Inhalte und das weitere Procedere verständigt würde, für richtig.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) halte die Aussagen von Herrn Reppin ebenfalls für richtig . Er weist darauf hin, dass sich die Vorlagen auf den Haushalt und nicht auf den WOH beziehen würden. Hierzu fehle die Vergleichbarkeit.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die Debatte zum Thema WOH auch aus seiner Sicht richtig sei. Das Instrument sei jedoch auch seiner Auffassung nach verbesserungswürdig.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Aufwand und der Nutzen zu betrachten und die angesprochene Diskussion seiner Auffassung nach ein richtiges Instrument sei.

Herr Stüdemann führt aus, dass es keine generelle Verpflichtung der Verwaltung für die Erstellung eines WOH gebe. Er schlägt vor, die Politik zu einem Gesprächstermin einzuladen, in dem das weitere Verfahren, ein Rhythmus für die Erstellung des WOH, etc. festgelegt würden.

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklären sich hiermit einverstanden.

Frau Reuter weist darauf hin, dass die Vorlage bereits in anderen Gremien behandelt worden sei. Es sei geplant, dass ihre Fraktion zur Vorlage in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2018 einen Antrag stellen werde. Aus diesem Grunde schlägt sie vor, sie bis zur Sitzung des Rates ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 2.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10538-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2017 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 3.277.281,92 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.353.794,26 €.


zu TOP 2.4
Überörtliche Prüfung Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Dortmund im Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10769-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung und das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Künftige Baustellenkoordination und Projektdurchführung in Dortmund
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10 und E14)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10140-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2018
(Drucksache Nr.: 10140-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 26.04.2018 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Personal und Organisation einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

b. die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019.

zu TOP 2.6
S-Venture-Capital-Fonds Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10530-18)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Sparkasse die Put-Option gezogen habe und sich die Stadt in der Pflicht sehen müsse, die Übernahme der Kredite aufzunehmen. Er wünsche sich eine Einschätzung, ob es noch andere Optionen gegeben hätte. Weiterhin tauche auf der letzten Seite der Vorlage beim Umfang der Earn-Out-Klausel im ersten Satz eine eher schwammige Formulierung auf, die man konkreter hätte fassen können.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass die Angelegenheit umfassend abgeklärt worden sei und dass es die Bereitschaft der Sparkasse nach 20 Jahren Erfolg nicht mehr gebe. Andere Alternativen hätten sich nicht ergeben. Im Hintergrund gebe es für die Haltung der Sparkasse weiterhin anstehende Personalwechsel. Mit Hilfe der Earn-Out-Klausel sei ein guter Weg gefunden worden.

Herr Nehm (8/GF SV) führt aus, dass die von Herrn Langhorst genannte Formulierung offen gewählt worden sei, weil der Kaufpreis noch nicht abschließend festgestellt wurde. Es seien jedoch Größenordnungen in der Vorlage angegeben und eine Obergrenze in Höhe von 18,5 Mio. Euro genannt. Im Earn-Out würde die Stadt solange davon profitieren, bis die Grenze von 18,5 Mio. Euro erreicht sei. Danach gäbe es eine Aufteilungsklausel von 80 : 20, d. h. 80 % der zukünftig darüber hinaus gehenden Erlöse würden der Stadt Dortmund weiterhin zufließen, 20 % würden bei der Sparkasse verbleiben.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt, ob es für die genannte Lösung sachliche Gründe gebe.

Herr Stüdemann führt aus, dass es sich um einen gültigen Vertrag handele, der auslaufe. Die Put-Option könne daher von der Sparkasse gezogen werden. Es sei geprüft worden, ob es für beide Seiten von Vorteil wäre, den Vertrag um 5 Jahre zu verlängern. Dies wurde jedoch nicht so gesehen. Für die Stadt Dortmund würde jedoch eine höhere Zinsbelastung zu Buche schlagen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass der S-Venture-Capital-Fonds schon eine sehr lange Zeit laufe. In der Vorlage sei hinsichtlich der Beendigung der „frühestmögliche Zeitpunkt“ genannt. Im Hinblick auf die Belastungen des Haushaltes sei es aus seiner Sicht gar nicht schlecht, die Zahlung etwas zu strecken.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass der Haushalt durch den Jahresabschluss 2017 bereits belastet sei und eine längere Wartezeit mehr Zinsbelastung für die Stadt Dortmund bedeute.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) führt aus, dass die Sparkasse zwar noch zwei andere S-Venture-Capital-Fonds betreibe, hierbei jedoch eine Rückversicherung durch die NRW-Bank bestehe. Früher sei ein solches Konstrukt ein günstiges Instrument gewesen. Es hätten sich auch auswärtige Fonds in dieser Stadt engagiert und es habe sich dies auf die Konjunktur und die Arbeitsplätze in Dortmund positiv ausgewirkt. Man solle nun aus seiner Sicht die 15,1 Mio. Euro jetzt nach so langer Laufzeit zahlen und das Konstrukt abwickeln, zumal die Rückstellung im Jahresabschluss 2017 bereits erfolgt sei.







Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt
zu TOP 2.7
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 – (KIF) in Dortmund zum Stichtag 31.01.2018 zur Kenntnis.

zu TOP 2.8
Gute Schule 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10083-18-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09976-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 02.05.2018 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Wohnen und Stadtgestaltung einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

zu TOP 2.10
Grundsteuer B
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10905-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 2.11
Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Ermächtigungen gem. §§ 83 und 85 GO NRW für das Jahr 2018 sowie Veranschlagung weiterer Mittel für 2019 ff. im Rahmen der Zentralisierung des städtischen Fuhrparks
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10684-18)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass mit den Ausgaben, die für die Erneuerung des Fuhrparkes entstehen, auf E-Mobilität gesetzt werde. Er frage sich, ob dies auch – ähnlich wie bei der Deutschen Post - bei den leichten Nutzfahrzeugen zum Tragen käme.

Herr Wichmann (19/2) führt aus, dass die Verwaltung hierüber durchaus nachdenke. Bei der Deutschen Post gebe es den Street-Scooter, der das untere Segment der leichten Nutzfahrzeuge abdecke. Es gebe dort jedoch auch Alternativen, z. B. den Kangoo oder den Nissan ENV, die bereits bei der Stadt eingesetzt würden. Im Rahmen der Fuhrparkkonzeption werde gemeinsam mit den Fachbereichen darüber nachgedacht, ob der Standard in bestimmten Bereichen so abgesenkt werden könne, dass ein noch leichteres Nutzfahrzeug eingesetzt werden kann. In Bereichen, wo dies möglich sei, würden bereits Elektroautos eingesetzt. Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 t sei ihm kein gutes E-Fahrzeug bekannt.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist auf eine dänische Studie zum Thema Effektivität des Einsatzes von E-Fahrzeugen hin. Nach seinem Wissen würden die Batterien für Elektroautos nur eine Haltbarkeit von drei Jahren aufweisen. Es stelle sich die Frage, ob es für E-Fahrzeuge eine Gesamtökobilanz gebe.

Herr Wichmann weist darauf hin, dass es im Bereich der Elektrofahrzeuge Fördermittelmöglichkeiten gebe, die dazu führen, dass eine solche Lösung im städtischen Haushalt darstellbar wäre. Er teilt mit, dass die Batterien des von der Stadt Dortmund eingesetzten Kangoo bereits seit 6 Jahren hielten und immer noch über eine Kapazität von ca. 90 % verfügen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Begründung näher beschriebene Entwicklung des städtischen Fuhrparks zur Kenntnis, begrüßt die Erneuerung und ökologische Verbesserung der städtischen Flotte und

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
RWE / Eon / Innogy
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10531-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.03.2018 vor:

Die Bitte um Stellungnahme wird von Herrn Pehlke (Vorstandsvorsitzender DSW21) im Zusammenhang mit TOP 3.2 „RWE – Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen“ zusammen unter TOP 3.2 beantwortet.

zu TOP 3.2
RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10528-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2018 vor:

Herr Pehlke (Vorstandsvorsitzender DSW21) führt aus, dass sich die Energiekonzerne RWE und EON bereits vor zwei Jahren neu aufgestellt haben. EON habe das Netz, den Vertrieb und das „grüne“ Geschäft in die EON-Mutter geholt. Die Kraftwerke seien unter dem Titel „Uniper“ als Tochter ausgegliedert worden. RWE sei ähnlich vorgegangen und hätte die Kraftwerke nach oben und das Restgeschäft in die Innogy genommen. Nun werde eine erneute Neuaufstellung durchgeführt. EON habe die Absicht, Innogy zu kaufen, damit die Netze, der Vertrieb, die ca. 3.800 Konzessionen und die mehr als 130 Stadtwerkebeteiligungen, die Innogy bisher hatte, erhalten blieben. RWE bekäme hierfür die erneuerbaren Erzeugungsanlagen von Innogy und EON und erhalte eine Beteiligung von 17 % an der EON. RWE werde im Ranking im Hinblick auf die erneuerbare Off shore-Windqualität die Nr. 2 in Europa. Was die installierte On shore-Qualität bei der Windkraft angehe, werde RWE ebenfalls die Nr. 2 in Europa. Insgesamt werde RWE unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen in Bezug auf die Windkapazität in Europa die Nr. 3. EON wachse im Vertriebsgeschäft, das in Kilometer gemessen werde, von 350.000 auf 706.000 km und werde hiermit ein größerer Netzbetreiber. Bei den Stromkunden wachse der Kundenstamm um 9,3 Mio.Kunden von Innogy auf insgesamt 14,4 Mio. Im Hinblick auf das Gasnetz werde EON von 60.000 auf 107.000 Kilometer mit 1,8 Mio. Kunden anwachsen. Es gäbe somit eine eindeutigere Ausrichtung beider Unternehmen, von denen sie sich Vorteile versprechen. Die Anteile der Streuaktionäre sollen bis zum Sommer gesammelt werden. Danach laufe das 8 Monate dauernde Verfahren bei den Kartellbehörden, wobei noch nicht sicher sei, ob das über die EU- oder Bundeskartellbehörde abgewickelt werde. Das 1. Closing mit Abschluss und Übernahme der Innogy durch EON werde für den Sommer 2019 erwartet. Das 2. Closing mit dem Verkauf der erneuerbaren Netze aus der Innogy und der erneuerbaren Anlagen aus der EON heraus an RWE solle bis zum 31.12.2019 erfolgen. Der Verkauf der Aktien von EON an RWE solle ebenfalls zu diesem Zeitpunkt stattfinden.

Zu den von den Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen nimmt Herr Pehlke folgendermaßen Stellung:

Für den Haushalt der Stadt Dortmund ergebe sich der Wechsel des Gewerbesteuerzahlers. Hierzu sei die Stadtkämmerei auskunftsfähiger. Belastungen für den Haushalt sehe er aus seiner Sicht nicht.

Für den Arbeitsmarkt in Dortmund bedeuten die genannten Maßnahmen, dass ca. 2.800 Arbeitsplätze zu dem neuen Eigentümer EON wechseln würden. Es könne für EON die Chance bestehen, erstmalig zu einer dezentralen Vertriebsstruktur zu wechseln. Diese Fragen würden noch im Detail erläutert.

Für die städtischen Unternehmen bedeute die Umsetzung der Maßnahmen folgendes: Die Innogy halte zur Zeit 39,9 % an der DEW21. Es werde davon ausgegangen, dass die Change of Control-Klausel greife. Das bedeute, dass ab Sommer 2019 für DEW21 die Möglichkeit bestünde, die Anteile der Innogy an DEW21 zu 100 % zu übernehmen. Es werde zu prüfen sein, welcher Weg auch vor dem Hintergrund der Arbeitsplätze in Dortmund und möglicher Kooperationsmodelle am sinnvollsten sein werde.

RWE werde zu einem der größten Produzenten erneuerbarer Energien in Europa. Die RWE-Aktie sei daher weiterhin ein attraktives Asset. Es gebe erstmals in der Konzerngeschichte Aussagen darüber, welche Dividende der Konzern in den künftigen Jahren ausschütten möchte.

Es gebe allerdings zukünftig mit EON einen anderen Partner vor Ort. Man müsse sich ernsthaft die Frage stellen, ob es Sinn mache, Aktien der EON zu erwerben, um zu einer ernst zu nehmenden Partnerschaft zu gelangen und beispielsweise Einfluss auf den Dortmunder Arbeitsmarkt nehmen zu können.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt Herrn Pehlke für seine positiven Ausführungen. Er fragt nach, ob die vorgesehenen Maßnahmen aus energiepolitischer Sicht Risiken beinhalten würden, die die Stadt Dortmund in Schwierigkeiten bringen könnten.

Herr Pehlke teilt mit, dass er zur Zeit keine Risiken erkennen könne. Er könne jedoch nicht sagen, ob es sich hierbei um ein langfristig belastbares Geschäftsmodell handele. Im Frühjahr 2019 werde voraussichtlich Klarheit darüber bestehen, wie es mit konventionellen Stromerzeugung in Deutschland weitergehen werde und sich hieraus eine größere Planungssicherheit ergeben.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt im Hinblick auf die Möglichkeit bei EON einzusteigen, in welcher Größenordnung eine Einflussnahme möglich sei.

Herr Pehlke weist darauf hin, dass er das Wort „Einfluss“ in seinen Ausführungen bewusst vermieden habe. Es müsse vielmehr deutlich gemacht werden, dass Dortmund ein Partner von EON sei. Weiterhin sei es wichtig, in Informationsflüsse zu kommen, was als Aktionär wesentlich einfacher sei. Aus seiner Sicht könne es sich nur um eine symbolische Größenordnung handeln. Das Aktienpotenzial sei einfach viel zu groß, um einen nennenswerten Hebel zu erreichen. Weiterhin müsse auch daran gedacht werden, wie die Kommunalaufsicht mit diesem Thema umgehen würde.

Herr Rettstadt führt aus, dass Herr Pehlke einerseits die Change of Control-Klausel, andererseits die Partnerschaft mit EON angesprochen habe. Er bittet Herrn Pehlke um eine genauere Einschätzung, da sich die beiden Punkte möglicherweise widersprechen würden. Weiterhin sei die DEW21 bilanztechnisch aufgewertet worden. Bei einem Kauf von weiteren Anteilen der DEW21 würden sich jedoch hierdurch die Kosten erhöhen.

Herr Pehlke teilt mit, dass er keinen Widerspruch zu seinen beiden genannten Aussagen sehe. Am Ende werde man zu einem Modell kommen, mit dem es durch EON zu Zusagen zum Thema Arbeitsplätze in Dortmund und zum Halten einer Beteiligung an DEW21 kommen werde. Über die Größenordnung der Beteiligung werde noch zu sprechen sein. Bilanztechnisch sei es so, dass bei einem Auseinanderdividieren mit EON ein Gutachter ein erneutes Wertgutachten erstellen müsste und dann über preiswertere Konditionen gesprochen werden müsse.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob vor dem Hintergrund des möglichen sprunghaften Geschäftsgebahrens von EON der Anteil verringert werden müsste, um dieser Sprunghaftigkeit ggf. entgehen zu können.

Herr Pehlke weist darauf hin, dass eine Verringerung der Anteile sinnvoll sein könne, das müssten jedoch die Gespräche noch zeigen. Dies sollte u. a. davon abhängig gemacht werden, was als Gesamtpaket für Dortmund erreicht werden könne. Weiterhin muss gesehen werden, was für das Unternehmen DEW21 erreicht werden könne. Hierzu solle zum gegebenen Zeitpunkt in Abstimmung mit DEW21, dem Betriebsrat und der Verwaltung eine Abwägung erfolgen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass aus ihrer Sicht die Aussagen zum Thema Arbeitsplätze nicht justiziabel seien, möglicherweise keine Verhandlungsmasse bestehe und keinerlei Garantie für den Erhalt der Arbeitsplätze bestehe.

Herr Pehlke teilt mit, dass durchaus Verhandlungsmasse wie auch Gesprächsbedarf bestehe. Es bestehe sicher eine moralische, jedoch keine juristiziable Verpflichtung. Wenn der Vorstand von EON zu den Arbeitsplätzen eine Vereinbarung unterschreibe, sei er daran gebunden, jedoch nicht der Nachfolgevorstand. Durch die Verknüpfung mit EON könne aus seiner Sicht jedoch durchaus vieles im Vorfeld für die Stadt erreicht werden.

Herr Kowalewski weist darauf hin, dass vor einiger Zeit bei der Vorlage zum Gesellschaftervertrag eine Entfristung erfolgt sei. Er fragt, welche Maßnahmen erforderlich seien, wenn der Wechsel zu EON durchgeführt wurde.

Herr Pehlke führt aus, dass die Vereinbarungen solange bestehen, wie sie gewollt seien, egal, wer Gesellschafter sei. Die Change of Control-Klausel käme zum Tragen, wenn auf Innogy-Seite ein neuer Eigentümer auftrete. Die Stadt Dortmund habe dann das Recht, alle Anteile von Innogy zu erwerben. Ein Gutachter würde dann den Wert der Anteile feststellen müssen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen von Herrn Pehlke zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Zentrum für Produktionstechnologie - dritter Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10502-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2018
(Drucksache Nr.: 10502-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung am 25.04.2018 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung am 25.04.2018 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des dritten Bauabschnittes des Zentrums für Produktionstechnologie auf 11,2 Mio. Euro zu.

zu TOP 3.4
Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09431-17)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09431-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2018 vor:

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vertritt die Auffassung, dass der Antrag der CDU-Fraktion im Fachausschuss besser platziert gewesen wäre.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass anhand des Vorliegens der Beschlussvorlage aufgefallen sei, dass die Abschlussdokumentation hinsichtlich eines professionellen Gastronomiekonzeptes für den Westfalenpark noch nicht vorgelegt worden sei. Es stelle sich die Frage, ob die Zuwegung mit den in Aussicht gestellten Kosten auch zum Gastronomiekonzept passe. Weiterhin gebe es Nachbesserungsbedarfe an den vorhandenen Immobilien.

Frau Kulozik (52/3) führt aus, dass zwei Drittel des in Rede stehenden Betrages dafür verwendet werden sollen, die bestehenden Anlagen auf der Festwiese neu zu befestigen, ein Drittel werde für die neu anzulegende Zufahrt von außen benötigt. Die Fahrverkehre innerhalb des Parkes würden deutlich minimiert und die Belästigungen für Besucher um zwei Drittel gesenkt. Das Gastronomiekonzept sei noch nicht vollständig. Die aktuelle Version solle vor der Sommerpause in den Gremien vorgestellt werden. Frau Kulozik bietet an, eine Präsentation durch den Gutachter nach der Sommerpause für den Fachausschuss einzuplanen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine direkte Anbindung der Festwiese im Westfalenpark an die Straße „An der Buschmühle“ und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme.

zu TOP 3.5
Erstellung einer Studie zur Geschäftsentwicklung der STEAG
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2018
(Drucksache Nr.: 10491-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 22.03.2018 vor:

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass der Rat den Antrag seiner Fraktion aus dem Rat an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen habe und er der Auffassung sei, dass sich der Ausschuss auch vor dem Hintergrund der Aktivitäten auf dem Energiemarkt noch einmal mit dem Thema STEAG beschäftigen sollte. Er weist darauf hin, dass es beim Erwerb der STEAG bereits Anträge der CDU-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN gegeben habe, die jeweils eine Mehrheit erhalten hätten. Er halte es für sinnvoll, im Rahmen einer Studie abklären zu lassen, welcher kommunale Einfluss möglich sei.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass ein Teil der Probleme im Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN richtig dargestellt wäre, eine Studie zur Klärung der von Herrn Kowalewski aufgeworfenen Fragen aus ihrer Sicht jedoch nicht hilfreich sei. Ihre Fraktion könne dem Antrag nicht folgen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt, welche Kosten diese Studie voraussichtlich verursachen würde und aus welcher Haushaltsposition diese Kosten beglichen werden könnten. Aus seiner Sicht habe die Politik durchaus in den verschiedenen Gremien Kontrolle über die STEAG. Vor ca. einem Jahr hätten politische Vertreter eines Gremiums einen Bericht über den Umbau des Konzerns erhalten, so dass die notwendigen Informationen hierdurch bekannt seien. Eine Einflussnahme durch die politischen Gremien halte er für sehr vermessen. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN halte er für wenig zielführend.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion eine Studie für nicht vorstellbar halte und sich auch für ihn die Kostenfrage stelle. Es erfolge eine regelmäßige Information zum Thema STEAG. Eine weitere Möglichkeit wäre die Einbindung der kommunalen Vertreter der KSBG und dass ein Auftrag für die Erstellung einer Studie von dort käme. Es könnte auch möglicherweise ein kommunaler Vertreter der KSBG zu einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur mündlichen Berichterstattung eingeladen werden.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die Stadt Dortmund gemäß dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nur Minderheitsbeteiligter sei. Die Beteiligung liege bei DSW21 und ihren Aufsichtsgremien. Das Thema Auslandsgeschäft war bereits beim Kauf bekannt und es handele sich hierbei um den profitablen Teil für die Gesellschaft. Die Geschäftsberichte unterstützen diese Auffassung. Herr Reppin weist darauf hin, dass ein Externer nicht an die Geschäftszahlen der STEAG kommen werde und dies nicht für die Erstellung eines Gutachtens spreche. Seine Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

Herr Kowalewski weist darauf hin, dass sich die Kosten für die Erstellung einer Studie aus einer Ausschreibung ergeben würden.

Herr Schulte (20/AL Stellv.) teilt mit, dass beim Erwerb der Tranche 1 der STEAG im Jahr 2010 sowie der 2. Tranche 2013 mit der Kommunalaufsicht über Düsseldorf abgestimmt worden sei, welche Berichte der Rat der Stadt Dortmund regelmäßig erhalten werde und bei welchen Aktivitäten der Rat zustimmen müsse. Eine Entscheidung durch den Rat sei bei STEAG selbst und den 7 Führungsgesellschaften erforderlich. Weiterhin sei abgestimmt worden, dass der Rat einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung der STEAG insgesamt erhalten solle. Dieser sei auch für das Jahr 2018 vorgesehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
zu TOP 3.6
Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10946-18)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10946-18-E1)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10946-18-E2)

Dem Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.04.2018 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hierzu die Stellungnahme der Verwaltung vom 08.05.2018 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 08.05.2018 vor:

Eine Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 3.7
GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserversorgung Voerde GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10686-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserversorgung Voerde GmbH gemäß der Anlage zu.


zu TOP 3.8
Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10835-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Berichterstattung über die Beteiligung der Stadt Dortmund an der RWE AG zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10711-18)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt, ob der Überschuss in Höhe von 1,8 Mio. Euro im Zusammenhang mit den durchgeführten Streiks zu tun habe, während derer weniger Personalaufwendungen erforderlich gewesen seien und wenn ja, ob diese Einsparungen an die Eltern zurückgezahlt worden seien.

Herr Schulte (20/AL Stv.) führt aus, dass der Überschuss nicht im Zusammenhang mit den durchgeführten Streiks stehe. Es habe eine höhere Förderung aufgrund der Änderung der Fallpauschalen nach dem KiBiz gegeben und das Personal habe nicht in dem erforderlichen Umfang aufgebaut werden können wie es von der Finanzausstattung her möglich gewesen wäre.

Herr Rettstadt fragt, ob eine Sonderausschüttung für das Personal möglich sei, das in dem in Rede stehenden Zeitraum aufgrund der geringeren Personalausstattung mehr gearbeitet habe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass FABIDO auch im Vergleich mit z. B. kirchlichen Einrichtungen sehr gut aufgestellt sei. Wenn man eine Sonderausschüttung vornehmen wollte, müsse man auch zurückblicken, was in der Vergangenheit „obenauf gelegt worden sei“.

Herr Schulte weist darauf hin, dass das Geld im Wege der Landesregelung aus der Erhöhung der Fallpauschalen resultiere. Aus diesem Grunde sei der wesentliche Teil des Überschusses im Eigenbetrieb belassen worden und stehe diesem zur Verfügung.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) führt aus, dass aus den Bilanzanlagen erkenntlich sei, welche Einsparungen durch die Personalknappheit erzielt worden seien. Die Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und für Überstunden hätten sich um 18 bzw. 16 % erhöht. Die Frage an FABIDO sei in diesem Zusammenhang, inwieweit man dabei sei, in diesem Jahr den Überhang an nicht genommenen Überstunden und Urlaub abzubauen.

Herr Stüdemann teilt mit, dass diese Frage schriftlich von FABIDO beantwortet werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den nachstehenden Beschluss des Betriebsausschusses FABIDO zur Kenntnis:

Der Betriebsausschuss FABIDO fasst gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:
Die Geschäftsleitung von FABIDO wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2017, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 20.418.923,24 Euro und einem Jahresüberschuss von 1.899.995,13 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt. Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss: Der Betriebsausschuss wird entlastet.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Anmietung Kampstraße 47 / Interimslösung von Unterrichts- und Büroräumen für die Volkshochschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10647-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 10647-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 24.04.2018 vor:

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.2
Ausbau Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09804-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig den Ausbau der Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 655.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014470 -Altenderner Straße, von Haus-Nr. 17 bis Im Schellenkai- mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2017 5.289,19 Euro
Haushaltsjahr 2018 249.778,79 Euro
Haushaltsjahr 2019 399.932,02 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.935,00 Euro.








zu TOP 4.3
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 10489-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 02.05.2018 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Wohnen und Stadtgestaltung einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

zu TOP 4.4
Städtische Grundstücke
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09952-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 17.01.2018 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung als Zwischennachricht zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Aufstellung einer Containeranlage an der Brechtener Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10970-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Aufstellung und Anmietung einer Containeranlage für 4 Klassenräume mit den dazugehörigen WC-Anlagen zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum an der Brechtener Grundschule.
Die Kosten für die Herrichtung der Fläche und Anmietung der Container für drei Jahre belaufen sich auf rd. 430.000,00 €.


5. Sondervermögen

Nicht besetzt.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10207-18)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2018
(Drucksache Nr.: 10207-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10207-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung vom 08.05.2018 vor:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung vom 25.04.2018 vor:

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er befangen sei. Er verlässt den Ratssaal und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) führt aus, dass im Vorgriff auf den Rettungsdienstbedarfsplan Rettungsassistenten befristet für zwei Jahre eingestellt worden seien. Er fragt, ob diese inzwischen ausgeschieden, die Verträge verlängert worden seien oder ob dies nach dem Ratsbeschluss zum Rettungsdienstbedarfsplan geschehe.

Herr Aschenbrenner (37/FBL) teilt mit, dass 27 Stellen für Notfallsanitäterinnen, Notfallsanitäter und Rettungsassistenten/innen eingerichtet worden seien. Diese liefen zur Zeit noch innerhalb einer zweijährigen Frist unbefristet. Der Sachgrund sei damals gewesen, dass keine Ermächtigung durch einen gültigen Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegen habe. Diese Ermächtigung werde in der nächsten Woche vorliegen. Für die 17 Beschäftigten, die dann noch in Beschäftigung seien, werde dann die Entfristung ihrer Verträge erfolgen.

Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Klage einer Firma vorliege, die sich am Rettungsdienstbedarfsplan beteiligen wolle. Sie frage sich, ob der Beschluss vor diesem Hintergrund heute gefasst werden könne.

Herr Aschenbrenner führt aus, die entsprechende Firma habe einen Antrag auf Betätigung in der Notfallrettung mit einem Notarzt und mehreren Rettungswagen gestellt, der Auswirkungen auf den öffentlichen Rettungsdienst haben würde. Hierbei würde es sich um eine private Parallelstruktur zum Rettungsdienst handeln. Die Feuerwehr habe eine Verträglichkeitsprüfung mit Prüfung der Zuverlässigkeit und der Wirtschaftlichkeit durchgeführt. Wenn die Betätigung dazu führen würde, dass die Gebühren für den öffentlichen Rettungsdienst übermäßig steigen würden, könne die Unwirtschaftlichkeit festgestellt werden. Es sei das Angebot unterbreitet worden, bei Rücknahme des Antrages der genannten Firma abzuklären, ob nicht Teile des Rettungsdienstes öffentlich ausgeschrieben werden könnten. Dieses Angebot sei nicht angenommen worden. Es sei daraufhin Klage eingereicht worden. Es handele sich hierbei um ein Eilverfahren. Unter Einschätzung der Rechtslage durch das Rechtsamt der Stadt habe das Klageverfahren keinen Einfluss auf die Beschlussfassung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Mengede zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in der Anlage beigefügten Rettungsdienst- bedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.

zu TOP 6.2
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10330-18)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 10330-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10330-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung vom 08.05.2018 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden unter Einbeziehung der o. g. Anmerkung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig an und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr. Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage DS-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.

zu TOP 6.3
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Schreiben des OB vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17-E1)
hierzu Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 17.04.2018 vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde aus seiner Sitzung am 18.04.2018 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 08.05.2018 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 24.04.2018 vor:

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 6.4
Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10228-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung vom 17.04.2018 mit einem Hinweis der Verwaltung vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Hinweis der Verwaltung aus der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zur Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 6.5
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 7. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen
aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen
i. H. v. insgesamt 467.000,00 € sowie die Aufstockung bestehender
Brandschutzrückstellungen i. H. v. 659.440,00 € zur Kenntnis.

3. beschließt die Durchführung der Maßnahme Ehem. Sozialakademie, Hohe Str. 141,
Brandschutzsanierung, Brandschutzrückstellung 467.000 € und nimmt den vorzeitigen
Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.

4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die
Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen
zur Kenntnis.



Monegel Pisula Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus