über die 28. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 22.03.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:06 Uhr
Nicht anwesend: OB Sierau
Rm Matzanke
Rm Schilff
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Dr. Suck
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
StD Stüdemann
I. nimmt die aktuelle Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Westfalenhüte zur Kenntnis und stimmt den Zielen der Planung zu.
II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
III. beschließt den Geltungsbereich der Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes um den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich zu reduzieren und um die unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannte externe Ausgleichsfläche für die Artenschutzmaßnahmen zu erweitern;
IV. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes zu und beschließt für die unter den Punkten 1.2 und 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereiche die förmliche öffentliche Auslegung;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VI. hat die Stellungnahmen aus der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit Anlage 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zur Kenntnis;
VII. hat die Stellungnahmen aus der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.3 in Verbindung mit den Anlagen 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
VIII. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.2 und Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -, teilweise zu erweitern und teilweise zu ändern (reduzieren);
IX. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.5 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes Ev 115 - Derner Straße - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
XI. beschließt, den am 19.06.2008 vom Rat der Stadt gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk - (Drucksache-Nr: 11340-08) aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
XII. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 219 und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 für den unter Punkt 2.2 und 2.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Begründung:
Wir beobachten schon jetzt eine deutliche Zunahme an Lkw-Verkehren, die aus dem Industriegebiet Fürst-Hardenberg über die Lütge-Heidestraße auf die Evinger Straße gelangen wollen.
Die Lütge-Heidestraße verfügt über keine Linksabbiegespur. Wegen der Vorrangschaltung der Stadtbahn fällt beim Passieren der Bahn die Grünphase für die Lütge-Heidestraße komplett aus.
Dies führt schon jetzt zu enormen Rückstaus, die nicht umweltverträglich sind.
Außerdem ist die Rechtsabbiegespur von der Evinger Straße in die Lütge-Heidestraße, wegen der anschließenden Linkskurve unzureichend ausgebaut. Wir beobachten, dass viele Lkws die rechte Bürgersteigseite befahren, um den engen Kurvenbereich zu passieren.
Bei dem Ausbau muss auch die Seilerstraße (Nordspange) Berücksichtigung finden. Eine Verlängerung der Linksabbiegespur der Dammstraße ist ebenfalls angezeigt.
….die Vertragsinhalte zu § 5 Ziff. 4.2 - Öffentliche Grünfläche – konnten bis zum Zeitpunkt der
Erstellung der Beschlussvorlage nicht abschließend abgestimmt werden. Dieser Punkt wird
nunmehr per „Tischvorlage“ zur Sitzung nachgereicht.
Der Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage der o.g. Beschlussvorlage, Gliederungspunkt 23
/ Durchführungsvertrag Teil –B -) wird in dem Punkt
„Vertragsinhalte zu § 5 Ziff. 4.2 - Öffentliche Grünfläche -“ wie folgt ergänzt:
„Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die im VEP Hu 152 festgesetzte öffentliche Grünfläche
nach den Vorgaben des Tiefbauamtes – Abteilung Stadtgrün - vor Eröffnung des Marktes auf
eigene Kosten verkehrssicher herzustellen.
Dies beinhaltet folgende grünordnerische Maßnahmen:
Auf dem Gelände befindet sich ein Altbaumbestand. Abgängige Bäume müssen entfernt werden,
die verbleibenden sind auf ihre Verkehrssicherheit hin zu überprüfen, d.h. nötige
Schnittmaßnahmen sind durchzuführen. Bei den baumpflegerischen Arbeiten ist darauf zu
achten, dass die Bestimmungen des Baumschutzes sowie der Schutz des Wurzelbereiches eingehalten werden.
Der sich unterhalb der Baumpflanzung befindende Wildwuchs ist zu entfernen um die momentan
bestehende optische Barriere durch die Bepflanzung aufzuheben.
Die Maßnahmen zur Herstellung der Grünfläche sind durch einen Baumgutachter fachlich zu
begleiten. Dieses Baumgutachten ist der Stadt Dortmund im Nachgang zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren sind die Zaunelemente und die vorhandenen Mauerpfeiler zu entfernen, der
Mauersockel soll erhalten bleiben und verkehrssicher hergerichtet werden. Auf dem Gelände
befindliche Reste eines Pflasterweges sind zu entfernen.
Die im VEP Hu 152 festgesetzte öffentliche Grünfläche wird vom Vorhabenträger kostenpflichtig
an die Stadt Dortmund übertragen. Näheres wird in einem separaten Grundstücks2
kaufvertrag nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geregelt. Die durch
Abschluss des Grundstückskaufvertrags entstehenden Kosten für Notar und Grundbuchamt
sowie die Grunderwerbssteuer trägt die Stadt Dortmund. Die Vermessungskosten sind durch
den Vorhabenträger zu tragen.“
AUSW, 14.03.2018:
Im Laufe der Sitzung wird der Verwaltung folgendes Beratungsergebnis der zeitgleich hierzu tagenden Bezirksvertretung Huckarde übermittelt und durch die Vorsitzende, Frau Rm Reuter mündlich in die Beratung eingebracht:
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig, bei 3 Enthaltungen (Fraktion Bündnis`90/Die Grünen und Frau Wenke-Entrich, SPD Fraktion) den folgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU:
Die Fraktionen bitten die Verwaltung, die Befürchtungen der DSW21 bezüglich des
Verkehrsflusses im o.g. Bereich nochmal zu prüfen und Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen, die dem aufgezeichneten Szenario der DSW 21 entgegenwirken.
Begründung:
Die von der DSW21 aufgezeigte Problemstellung ist nicht ganz von der Hand zu
weisen, sicher werden hier Erfahrungswerte an ähnlichen Verkehrspunkten
vorliegen. Um hier rechtzeitig Abhilfe – ggf. auch mit einfachen Maßnahmen zu
erwirken – bitten Fraktionen um die Info von Seiten der Verwaltung was gemacht
werden kann um eine Lösung zu finden.
Unter Einbeziehung dieser Anregung empfiehlt die Bezirksvertretung Huckarde einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Fraktion B’90 Die Grünen) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung des Durchführungsvertrages - Teil B - (Anlage der o.g. Beschlussvorlage, Gliederungspunkt 23/ Durchführungsvertrag Teil –B -) in dem Punkt „Vertragsinhalte zu § 5 Ziff. 4.2 - Öffentliche Grünfläche -“ und der Anregung aus der Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschuss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -.
Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 1 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).
II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugleich Scoping zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§§ 4 Abs. 1 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschrieben teilweise zu reduzieren und teilweise zu erweitern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 3634/FNA 213-1).
IV. stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - mit Begründung vom 14.02.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Entwurf des Durchführungsvertrag Teil B (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VI. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er bittet, im weiteren Verfahren konkrete
Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr,
Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6
Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung
zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den
Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen
diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio
Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den
Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem
fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund,
insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt dies mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (7), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Fraktion Die Linke & Piraten (3) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (2) und Herrn Urbanek (AfD), bei Enthaltung von Herrn Borchardt (Die Rechte).“
Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 20.02.2018:
„Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Masterplans
Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier
Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen:
• Fußverkehr & Barrierefreiheit
• Radverkehr & Verkehrssicherheit
• Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
• Mobilitätskultur & Kommunikation als ständige Begleitung jedes Teilkonzeptes
Dabei werden in allen Teilkonzepten die Belange von Menschen mit Behinderungen in inklusiven Beteiligungsverfahren ermittelt und berücksichtigt. Grundlagen für die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen sind dabei
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 24.03.2015 „Dortmunder Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15);
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 14.11.2017 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 (Drucksache Nr.: 08581-17); hier: „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“,
• die Umsetzung der Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz,
• die Fachbeiträge „Barrierefreiheit“ zum Nahverkehrsplan und
• das Positionspapier „Autofahren mit Behinderungen in Dortmund“, das aktuell
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr stattfinden.
Die Haushaltsbefragung und der Evaluationsbericht werden die Mobilität von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Dortmund und deren Entwicklung in geeigneter Weise darstellen.“
ABVG: 27.02.2018:
Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, dass man sich zunächst heute zur Vorlage enthalten werde. Man habe noch offene Fragen und werde deshalb im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Antrag stellen. Zudem teilt er insgesamt zur Angelegenheit mit, dass man es kritisch sehe, dass die „Wahlfreiheit“ in Bezug auf die Wahl der Verkehrsmittel hierbei eingeschränkt sei.
Herr Rm Urbanek schließt sich Herrn Maders Wortbeitrag bzgl. der Thematik „Wahlfreiheit“ an und teilt für seine Fraktion ebenfalls Enthaltung mit.
Man einigt sich darauf, die o. a. Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09755-17-E3):
…die CDU Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass Dortmund als Oberzentrum im östlichen Ruhrgebiet die Einkaufsstadt für hunderttausende von Besuchern aus dem Sauer-, Sieger- und Münsterland ist und dadurch erhebliche wirtschaftliche Erträge generiert. Viele Wirtschaftszweige, wie Gastronomie, Hotels, Taxigewerbe etc. profitieren davon, was zu erhöhten Steuereinnahmen in der Stadt führt. Eine unverhältnismäßige Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) würde zu erheblichen Einbußen führen, den Standort Dortmund schwächen und den Arbeitsmarkt in Dortmund unnötig belasten.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass Dortmund in seiner Funktion als Oberzentrum ein äußerst attraktives Ziel als Messe-, Veranstaltungs-, Kongress- und Sportstadt ist und dadurch jährlich hunderttausende Besucher zu verschiedensten Veranstaltungen in die Stadt lockt. Jeder Euro, der in der Stadt verausgabt wird, ist wichtig für eine prosperierende Wirtschaft und dient somit der Sicherung von Arbeitsplätzen.
3. Der Ausschuss stellt ebenso fest, dass Dortmund als Pendlerstadt eine hohe Mobilität von sowohl ein- als auch auspendelnden Bürgern/Innen erwartet, damit diese beispielsweise ihre Arbeitsplätze in der Stadt bzw. in der Region erreichen können. Dabei sind Pendler häufig insbesondere auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen. Die zunehmende Mobilitätserwartung an die Arbeitnehmer/Innen ist ein wesentliches Merkmal bei der Bewältigung des Strukturwandels in der Stadt und der Region. Dieser hohen Mobilitätserwartung muss auch mit dem motorisierten Individualverkehr Rechnung getragen werden, wenn der Strukturwandel weiterhin gelingen soll.
4. Unter Berücksichtigung der Punkte 1. - 3. stellt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fest, dass der motorisierte Individualverkehr weiterhin ohne Einschränkung neben den Angeboten Nahmobilität, Öffentlicher Verkehr und Radverkehr berücksichtigt und fortentwickelt wird.
5. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass in der Fortentwicklung des Masterplans Mobilität geprüft wird, welche Möglichkeiten es bereits gibt, um den Motorisierten Individualverkehr besser im Stadtgebiet zu organisieren. Dabei ist z.B. zu prüfen, welche Verkehrsleitsysteme in der Stadt mit Hilfe der Digitalisierung in der Stadt eingerichtet werden können.
6. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass Dortmund ganz wesentlich von Verkehren der Wirtschaft abhängt. Das gut ausgebaute Straßen- und Autobahnnetz in der Stadt und um die Stadt herum stellt einen klaren Standortvorteil dar. Als wichtiger Logistikstandort profitiert die Stadt ebenfalls von ihrer Lage. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Ausrichtung Dortmunds sind sowohl der Güter- als auch der Wirtschaftsverkehr Lebensader der Stadt und dürfen nicht durch übermäßige Reglementierungen beeinträchtigt werden. Um den Wirtschaftsstandort Dortmund zu stärken und auszubauen, können Veränderungen der Wirtschafts- und Güterverkehre nur gemeinsam mit der Wirtschaft, dem Handwerk und dem Handel verbessert werden. Einseitige Belastungen und somit Überforderungen der Wirtschaft, des Handwerks und des Handels müssen vermieden werden, damit der Standort Dortmund weiterhin an Attraktivität gewinnt.
7. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Radverkehrs beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet der Radverkehr erheblich verkehrssicherer durch Neben- oder Parallelstraßen von sog. Magistralen geführt werden und somit eine Verengung von wesentlichen Verkehrsadern unterbleiben kann. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch der Verkehrsfluss kann somit durch intelligente Verkehrsleitsysteme verbessert werden und Anreize für das Fahrrad erhöhen.
8. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, eine Teststrecke im Stadtgebiet für ein Modellprojekt „autonomes/automatisiertes Fahren“ in Dortmund zu identifizieren. Vorhaben in Düsseldorf (automatisiertes und vernetztes Fahren unter realen Bedingungen) oder im Sauerland (von Soest nach Iserlohn) könnten Erfahrungswerte bzw. Planungshilfen geben. Das in Dortmund vorhandene Know-how zum Thema E-Mobilität soll dabei hinzugezogen werden, damit in Dortmund entsprechende Tests beginnen können.
Begründung:
Der Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept, trifft die Aussage, dass die ganzheitliche Planung des Mobilitätsangebotes zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und Öffentlichen Personennahverkehrs ggf. auch zu Lasten des MIVs mit verbesserten Angeboten zur Inter- und Multimodalität gehen soll. Eine ganzheitliche Planung des Mobilitätsangebotes zu Lasten des MIVs ist aus Sicht der CDU-Fraktion jedoch nicht zwingend zielführend und würde zu Lasten vieler Bürger/Innen und auch Wirtschaftsunternehmen in der Stadt gehen und somit den positiven Verlauf des Strukturwandels in der Stadt unnötig hemmen.
Die individuellen Mobilitätsansprüche der Bürger/Innen sollte man nicht gegeneinander ausspielen, sondern gleichberechtigt nebeneinander fortentwickeln. Dies gilt auch für die Güter- und Wirtschaftsverkehre, die eine wesentliche Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt darstellen.
Eine wie in der Vorlage mehrfach skizzierte aus ökologischen Aspekten heraus gewünschte Verdrängung des MIVs aus der Innenstadt ist ebenso diskussionswürdig, weist doch die Verwaltungsvorlage „Luftbelastung in Dortmund – Werte aus 2016 – Drucksache Nr. 08573-17 aus, dass für drei Innenstadtbereiche Stickstoffdioxid-Werte festgestellt wurden, die deutlich unter den Grenzwerten liegen. So lag der Jahresdurchschnitt 2016 an der Saarlandstraße bei lediglich 33 Mikrogramm, an der Kreuzstraße bei 35 Mikrogramm und an der Brückstraße – somit innerhalb des Walles – bei lediglich 27 Mikrogramm.
Die Mobilitätsdiskussion einer gesamten Stadtbevölkerung mit all den oben genannten Querbezügen darf nicht ideologisch geführt werden, sondern sollte an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet sein. Diese sind eben sehr individuell und somit haben alle Mobilitätsangebote ihre Berechtigung und müssen gleichwertig Berücksichtigung finden. Dies ist nicht nur ein Thema von Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, sondern hat auch eine soziale, arbeitsmarktpolitische und wirtschaftliche Dimension, der man gerecht werden muss.
AUSW, 14.03.2018:
Herr Rm Waßmann erläutert zunächst die Hintergründe des Antrages seiner Fraktion und appelliert an den Ausschuss, diesem zuzustimmen und wirbt dafür, gemeinsam gute Lösungen für die Stadt zu finden.
Herr Rm Dudde führt an, dass das gemeinsame Vorgehen für die Stadt genau der Punkt sei, mit welchem auch er einsetzen wolle. Hierzu lobt er zunächst die Verwaltung dafür, dass die Prozesssteuerung des „Arbeitskreises Mobilität“ aus Sicht seiner Fraktion in der bestehenden Form funktioniere. Hieraus ergebe sich ein positiver gesellschaftlicher Meinungsbildungsprozess, der auch in dieser Vorlage seinen Ausdruck finde. Seine Fraktion werde daher der Vorlage zustimmen. Die Empfehlung der Bezirksvetretung Innenstadt Nord erhebe man zum Antrag. Hierzu verdeutlicht er, dass seine Fraktion lieber den Forderungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) gefolgt wäre. Da man aber die Abstimmung in der Bezirksvetrtretung Innenstadt Nord als eine Art „Probeabstimmung“ werte, wonach der Punkt des Weiterbaues der OW III A keine politische Mehrheit finden werde, wolle man auch heute nochmal betonen, dass man diesen Weiterbau ablehne. Den CDU-Antrag lehne man in allen Punkten ab, weil letztlich alle Inhalte zur weiteren Durchführung auch Teile des Arbeitsplanes des Masterplanes Mobilität seien und insofern überhaupt kein Bedarf bestehe, da jetzt thematisch „zwischenzugrätschen“ sondern vielmehr den eingangs erwähnten, gemeinsamen gesellschaftspolitischen Prozess, den man in diesem Arbeitskreis gehe, fortzusetzen.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man sich bewusst sei, dass es längst noch keine gleichberechtigte Teilhabe an der städtischen Mobilität gebe. Weder für die verschiedenen Verkehrsmittelarten noch für die verschiedenen Menschen. Die Zielsetzung des nun vorliegenden Masterplanes versuche aber genau dieses zu erreichen. Man begrüße ausdrücklich die hiermit vorgelegten, differenzierten Ansätze und bedanke sich bei den Vertretern der unterschiedlichen Gruppen der Stadtgeselllschaft, die ganz viel Zeit investiert und viele Ideen eingebracht hätten. Den Antrag der CDU Fraktion werde man heute ablehnen, da die Zielsetzung des Masterplanes viel weiter denke. Außerdem vertrete dieser Antrag ihrer Meinung nach eine völlig rückwärtsgewandte Mobilitätspolitik. Der Vorlage sowie den Anregungen (zu Modal-Split und CO2) aus der Bezirksvertretung Innenstadt Nord werde man heute zustimmen. Der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folge man nicht, weil es sich hierbei um einen sehr weit gefassten Beschlussvorschlag handele. Da es heute darum gehe, zunächst eine allgemeine Zielsetzung zu beschließen, werde man auch der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde nicht folgen.
Herr Rm Kowalewski schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen von Herrn Rm Dudde und Frau Rm Lührs an und betont, dass das Zielkonzept in seinen Zielaussagen so gut sei, so dass man dieses gemeinsam tragen könne, auch wenn es seiner Fraktion teilweise noch nicht weit genug gehe.
Zum CDU-Antrag verdeutlicht er, dass für den Fall, dass man diesem folgen würde, dieses einem positiven Votum für Fahrverbote gleichkäme. Seine Fraktion stehe aber vielmehr dafür, dass der motorisierte Individualverkehr so zurückgenommen werde, dass die Menschen die Belastungen, die daraus erwachsen, nicht mehr in dem Umfange tragen müssten sondern dass die umweltweltverträglichen Alternativen ohne Mobilitätseinschränkung zukünftig so gefördert werden, dass letzten Endes alle damit zufrieden sein können. Man werde daher heute der Vorlage zustimmen, den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen und der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord beitreten. Sollte die Empfehlung des BPN heute keine Mehrheit finden, bitte er auf jeden Fall darum, dass diese als weiteres „Arbeitsmaterial“ an den „Beirat Mobilität“ weitergegeben werde.
Herr Rm Garbe betont, dass er kein Verständnis für dieses hohe Maß an Bevormundung habe, welches mit diesem Vorhaben initiiert würde. Da er in dem CDU-Antrag zumindest eine kleine „Notbremse“ sehe, welche zur rechten Zeit käme, werde er diesem heute zustimmen.
Herr Rm Waßmann äußert sein Erstaunen darüber, dass man sich heute komplett den Punkten des CDU-Antrages entziehe und nicht dazu bereit sei, wenigsten über den einen oder anderen Punkt (zu Themen wie z. B. „Autonomes Fahren“, Verkehrsleitverfahren) einmal nachzudenken. Man habe denn „Beirat Mobilität“ nicht kritisiert. Man vermisse aber, dass man sich dort klarer exponiere und zwar mit unterschiedlichen Auffassungen, die dort durchaus gegeben seien. Er halte es für einen Mangel, dass diese leider nicht formuliert würden. Von daher drücke der Antrag seiner Fraktion keine Unmotiviertheit aus sondern man versuche lediglich berechtigte Interessen der Stadt zu bündeln und halte daher den heutigen Antrag aufrecht.
Herr Rm Weber führt an, dass er regelmäßig an den Sitzungen des „Arbeitskreises Mobilität“ teilgenommen und sich eingebracht habe, auch in der Form, dass er Bedenken geäußert habe. Er habe aber den Eindruck gewonnen, dass hier überwiegend gesellschaftliche Gruppierungen beteiligt waren, die von vornherein eine andere Meinung favorisiert hätten.
Herr SB Gebel kontert zu den Ausführungen des Herrn Rm Waßmann, dass man im Beirat für Mobilität sehr wohl das Thema „Teststrecke“ oder „Verkehrsleitsysteme“ thematisiert habe.
Herr Wilde teilt mit, dass die Verwaltung natürlich zu der Vorlage stehe. Was ihm an dem Antrag der CDU nicht gefalle, sei die hierdurch kommunizierte Grundhaltung. Wenn diese jetzt noch mit dem Stichwort “fehlenden Wahlfreiheiheit“ belegt würde, gehe dies völlig am Tenor vorbei. Es gehe nicht darum, dass die Verwaltung darüber entscheiden wolle, für welches Verkehrsmittel der Einzelne sich entscheiden soll. Sein Verständnis von Wahlfreiheit sehe so aus, dass man die Möglichkeit haben solle, möglichst zwischen vielen attraktiven Fortbewegungsangeboten wählen zu können. Wenn man aber feststelle, dass die Attraktivität für Fahrradfahrer und ÖPNV-Nutzer noch nicht hoch genug sei, um hierdurch wirklich eine gleichberechtigte Wahlentscheidung zu ermögliche, dann müsse man dafür etwas tun. Das Thema Nahmobilität sei hierbei eines, an dem in Dortmund arbeiten müsse, um auf Augenhöhe mit dem PKW zu kommen. Wenn der „Arbeitskreis Mobilität“ hier zu Ergebnissen komme, wie sie auch in der Vorlage stünden, hieße das aber nicht, dass Einzelne hier nicht ihre Interessen vertreten konnten. An den Themen „Digitalisierung“ und „Autonomes Fahren“ arbeite die Verwaltung bereits. Hierzu biete er an, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen über den Stand der aktuellen Entwicklungen informiere. Welche Maßnahmen hierzu dann in welcher Reihenfolge als sinnvoll angesehen werden, könne man im Nachgang überlegen.
Herr Rm Thieme verdeutlicht, dass er heute keiner der vorgetragenen Vorstellungen beitreten könne.
Als Ergebnis der vorstehenden Diskussion hält die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, fest, dass man die Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) als „Material“ in den weiteren Arbeitsprozess einbinden aber heute nicht darüber abstimmen wolle und lässt anschließend wie folgt abstimmen:
1. Zum Antrag der CDU-Fraktion:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09755-17-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) ab.
2. Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 07.02.2018:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 07.02.2018 mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) an.
3. Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Masterplans Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen:
Es wird darum gebeten, Im weiteren Verfahren konkrete Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio Tonnen im Jahr 2005 erhöht. Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund, insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.
Die Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) sollen in den weiteren Arbeitsprozess eingebunden werden.
Auf Antrag der SPD- und CDU-Fraktion beschließt – einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren konzeptionellen Ausarbeitung und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte, wobei die Reihenfolge der Stadtbezirk Eving abgeändert wird und die nördlichen Stadtbezirk Eving vorrangig an die erste Stelle gesetzt werden.
Begründung:
Die Fortschreibung des INSEKTs wird ausdrücklich begrüßt. Es ist allerdings unverständlich, dass die „drei Nordwärts-Stadtbezirke“ Eving, Scharnhorst und Innenstadt-Nord erst in der letzten Phase bearbeitet werden sollen.
Aus unserer Sicht sind dies genau die drei Stadtbezirke, mit denen im Herbst 2018 begonnen werden sollte.
Vor dem Hintergrund einiger Rückfragen, welche im Wesentlichen darauf abzielten, aus welchem
Grund einige Stadtbezirke weniger und andere öfter in dem der Vorlage beigefügten
Straßenverzeichnis zur Wildkrautbeseitigung seien, bitte ich Sie nach Prüfung die Anlage 1
der Vorlage 10270-18 gegen die Tabelle aus der Anlage dieses Schreibens auszutauschen.
Nunmehr finden alle Stadtbezirke Berücksichtigung.
Die Bürgermeisterin Birgit Jörder | ![]() | Ulrich Monegel Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |