Niederschrift  (öffentlich)

über die 39. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

am 10.12.2019

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer:            16:00  -  17:13 Uhr

Anwesend:


a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD

      Rm Goosmann

      Rm Heidkamp                                                

      Rm Jäkel

      Rm Kaminski

      Rm Kleinhans                                                

      Rm                                                                i. V. für Rm Renkawitz                                          

      Rm Schmidt                                                  

      Rm Tölch                                                      


CDU

      Rm Daskalakis

      Rm Goll

      Rm Kopkow

      Rm Krause

      Rm Wallrabe

      Rm Weber

                                                                          
Bündnis 90/Die Grünen          

      Rm Fuß

      Rm Dudde                                                      i. V. für sB Krummacher

      Rm Noltemeyer

                                                                          

                                                                          
FDP/Bürgerliste          

      sB Joest


Die Linke & Piraten

      Rm Dr. Tautorat                                              i. V. für Rm Karacakurtoglu

      Rm Zweier                                                     


AfD

      Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

      sE Bürstinghaus                                             i. V. für sE Imielski          Integrationsrat

      sE Siegmund                                                                                          Seniorenbeirat

     

c) Beratende Mitglieder:

      Rm Brück                                                       abwesend
d) Verwaltung

      StR Dahmen, 3/DEZ

      Herr Witte, FB 30

      Frau Siekmann, FB 32                                   

      Herr Kruse, FB 33                                          

      Herr Aschenbrenner, FB 37

      Herr Sagolla, FB 61/3

      Herr Peper, FB 23/2-2

      Frau Hülsmann, FB 11/2

      Herr Gacek, FB 80/GF

      Frau Schiek, FB 32/2

      Herr Dr. Wurm, FB 32/2-VET

      Frau Brinkhoff, 3/DEZ

      Herr Mönninger, 3/DEZ

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 39. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,

am 10.12.2019, Beginn 16:00 Uhr,

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1.           Regularien

1.1         Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2         Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3         Feststellung der Tagesordnung

1.4         Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 05.11.2019

2.           Beratung von Eingaben

2.1         Beschwerde gegen die Verwaltungsorgane der Stadt Dortmund

              Eingabe

              (Drucksache Nr.: 15563-19) 

2.2.1       Bebauung der Fläche Hildastraße

              Eingabe

              (Drucksache Nr.: 15437-19) 

              Die Eingaben DS Nr.: 15437-19 vom 07.09.2019 und 16020-19 vom 27.09.2019 wurden von der Verwaltung in einer Stellungnahme beantwortet, da sich beide Eingaben mit der Fläche an der Hildastraße befassen.
Sie werden daher gemeinsam unter TOP 2.2 behandelt.

2.2.2       Verzicht auf Bebauungsplan

              Eingabe

              (Drucksache Nr.: 16020-19) 

              Die Eingaben DS Nr.: 15437-19 vom 07.09.2019 und 16020-19 vom 27.09.2019 wurden von der Verwaltung in einer Stellungnahme beantwortet, da sich beide Eingaben mit der Fläche an der Hildastraße befassen.
Sie werden daher gemeinsam unter TOP 2.2 behandelt.

2.3         E-Scooter

              Eingabe

              (Drucksache Nr.: 15641-19-E1) 

              Sie erhalten die Stellungnahme der Verwaltung mit dem Nachversand.

3.           Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1         Bußgelder

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 15845-19-E2) 

              Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 05.11.2019 erhalten.

3.2         4. Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzgesetzes

              Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 15093-19-E2) 

              Die Unterlage haben Sie bereits zur Sitzung am 24.09.2019 erhalten.

3.3         Katzenschutzverordnung

              Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 14918-19-E1) 

              Die Abstimmung des Antrags wurde verschoben.
Die Unterlage lag Ihnen bereits zur Sitzung am 24.09.2019 vor.

3.4         Haus der Sicherheit

              Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) -> Antrag

              (Drucksache Nr.: 15673-19) 

              Der Antrag wurde geschoben, die Unterlage lag Ihnen bereits zur Sitzung am 05.11.2019 vor.

              hierzu -> Mündlicher Bericht

              Angekündigter mündlicher Bericht zum TOP "Haus der Sicherheit". Der aktuelle Stand wird erst am Tag der Sitzung bekannt.

3.5         Darstellung der ordnungsgemäßen Teilnahme von Verpflichteten bei Integrationskursen

              Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

              (Drucksache Nr.: 16207-19) 

3.6         Herkunft jugendlicher Intensivtäter

              Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

              (Drucksache Nr.: 16208-19) 

3.7         Drohmails gegen den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 16236-19) 

4.           Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1         Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 15815-19) 

4.2         Handy-Parken - Einführen eines Bezahlsystems für Parkgebühren per Mobiltelefon; Überführung in den stadtweiten Regelbetrieb.

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 15434-19) 

4.3         Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzge- setzes

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 16010-19) 

4.4         Attraktivitätsoffensive Dortmunder Wochenmärkte – „Aufbau einer neuen Organisationsstruktur des Dortmunder Marktwesens“

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 15258-19) 

4.5         Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30.

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 15805-19) 

4.6         Sicherstellung der Schutzziele im Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Dortmund;
hier: Anzahl der Funktionsstellen und bedarfsgerechte Anpassung des Personalfaktors (PF)

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 15792-19) 

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

1.         Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Dr. Goll benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

 

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 05.11.2019

 

Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 05.11.2019 wird genehmigt.

2.         Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Beschwerde gegen die Verwaltungsorgane der Stadt Dortmund

Eingabe

(Drucksache Nr.: 15563-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Ralph Fähnrich vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

aufgrund personeller Engpässe und gleichzeitigem hohen Kundenaufkommen sind Terminvereinbarungen in den zurückliegenden Monaten nur mit relativ langen Vorlaufzeiten möglich.

Das in der Eingabe erwähnte Schreiben von Ende Juli 2019 konnte auch nach zweimaliger Recherche leider nicht aufgefunden werden. Vermutlich ist dieses auf dem Postweg oder im Gechäftsgang verloren gegangen und konnte somit nicht bearbeitet werden.

Um die Wartezeiten zu reduzieren und unseren Kundinnen und Kunden die Gelegenheit zu geben, ihre Anliegen auch kurzfristig zu erledigen, wurden bereits verschiedene organisatorische und personelle Maßnahmen eingeleitet. Neben strukturellen Veränderungen innerhalb der Bürgerdienste ist dabei die Beschleunigung von Stellenbesetzungsverfahren ein wesentlicher Aspekt.  

Darüber hinaus ist geplant, den Ausbau von Bürger- und Unternehmensservices und die Anpassung der digitalen Kommunikations- und Interaktionsformen bei der Stadtverwaltung weiter voranzutreiben. Dazu gehören u. a. die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG), der Aufbau und die Erweiterung der Online-Dienstleistungen und Optimierung der Bediensituation zur Reduzierung der Vorsprachen bei Fachbereichen mit Bürgerkontakten, die Vernetzung von Bundes-, Landes- und Kommunalportalen und  die Implementierung des Servicekonto NRW. Hierzu wird ein sog. Bürgerportal geschaffen. Neben den Leistungen anderer Fachbereiche werden die Leistungen der Bürgerdienste in das gesamtstädtische Bürgerportal integriert.

Zur Verbesserung des Kundenservices wird zudem im ersten Quartal 2020 ein neues Terminmanagementsystem in Betrieb genommen. Hiermit ist es z. B. möglich, sich von zu Hause aus den nächsten freien Termin der gesamten Bürgerdienste, also nicht nur einzelner Standorte, anzeigen zu lassen und zu buchen.

Ich gehe davon aus, dass sich die derzeitige Situation bei den Bürgerdiensten jedoch spätestens mit der Besetzung von 22 Stellen bis Ende dieses Jahres und der folgenden Einarbeitung bis zu den Osterferien 2020 entspannt.

Der Petent Ralph Fähnrich ist nicht anwesend.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Ralph Fähnrich sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Bebauung der Fläche Hildastraße

Eingabe

(Drucksache Nr.: 15437-19)
Verzicht auf Bebauungsplan

Eingabe

(Drucksache Nr.: 16020-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Volker Heimel, NABU vor:

Außerdem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende weitere Eingabe des Herrn Volker Heimel, NABU vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung zu den beiden Eingaben vor:

zu o. g. Anregung nehme ich wie folgt Stellung:

Der Rat der Stadt Dortmund hat sich im Vorfeld mit der Frage des geeigneten Standortes für die Ansiedlung eines Möbelhauses auf dem Dortmunder Stadtgebiet befasst, hierbei wurden ebenfalls alternative Standorte betrachtet. Nach einem umfangreichen Abwägungsprozess hat sich der Rat in der Sitzung vom 27.09.2018 (Drucksachen-Nr.: 09662-17) abschließend für die Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Hildastraße entschieden. In der Ratssitzung vom 26.09.2019 (Drucksachen-Nr.: 15061-19) wurde daraufhin die Aufstellung des Bebauungsplanes InN 236 VEP- Möbelhaus Hildastraße - inklusive 68. Änderung des

Flächennutzungsplanes beschlossen. Im laufenden Bebauungsplanverfahren werden ein Umweltbericht und ein Artenschutzgutachten erstellt. Die sich daraus ergebenden Restriktionen werden im weiteren Bebauungsplanverfahren entsprechend gewürdigt und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben Sie Gelegenheit, Ihre Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplanverfahren InN 236 VEP – Möbelhaus Hildastraße – vorzubringen und sich erneut persönlich zu äußern.

Der Petent Volker Heimel ist nicht anwesend.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingaben des Petenten Volker Heimel sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
E-Scooter

Eingabe

(Drucksache Nr.: 15641-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Abgabenachricht zur Eingabe des Petenten Heinz Dieter Haarmann von der Bezirksvertretung In-West vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Eingabe des Petenten Heinz Dieter Haarmann vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

der Einsatz und Gebrauch von eScootern wird in der am 15.06.2019 in Kraft getretenen

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung geregelt. In dieser ist geregelt, welche E-Fahrzeuge zugelassen sind, wo überall gefahren werden darf, wie zu fahren ist und welche Sicherheitsanforderungen bestehen. Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten laut Verordnung die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften.
Es gelten darüber hinaus auch die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

Auch bzgl. des Abstellens gelten die Regeln analog zum Radverkehr. eScooter dürfen überall im öffentlichen Raum abgestellt werden. Sie dürfen aber nicht behindern oder gefährden. Für Fußgänger, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen mit Geh- oder Fahrhilfen (Rollstühle, Rollatoren), ist ausreichend Platz zu lassen. Mit den 3 bislang in Dortmund präsenten Betreibern, Circ, Lime Bike und TIER sind sogenannte Kooperationsvereinbarungen geschlossen worden, in denen die wichtigsten Verhaltensregeln festgelegt sind. So sollen an keiner Stelle mehr als 4 eScooter stehen. Die Verwaltung hat zudem „Verbotszonen“ (Parks, Friedhöfe, Fußgängerzonen) definiert, in denen nicht gefahren und auch nicht geparkt werden darf. Leider halten sich viele Nutzer nicht an diese Regeln. Die Sanktionierung von Fehlverhalten ist schwierig, wird aber zunehmend praktiziert. Missstände, die uns bekannt werden, melden wir umgehend an die Betreiber. Nach derzeitigem Erkenntnisstand reagieren die Betreiber sehr unmittelbar, zumeist noch am gleichen Tag. Da die Akkus der eScooter täglich geladen werden müssen, werden die Roller - bis auf wenige Ausnahmen - auch täglich eingesammelt und morgens neu ausgebracht. Die Polizei beobachtet die Situation zudem sehr genau und ahndet gravierende Regelverstöße. In einer Vielzahl von Fällen sind bereits Führerscheine eingezogen worden. Lime Bike hat angekündigt Fehlverhalten durch Bußgelder zu ahnden. Aber auch die Bürgerschaft ist aufgerufen, rüpelhaftes Benehmen zu dokumentieren und zur Anzeige zu bringen, um so auf Dauer Regelverstöße einzudämmen.

Der Petent Heinz Dieter Haarmann ist nicht anwesend.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) macht deutlich, dass auch er die E-Scooter kritisch sehe und berichtet in dem Zusammenhang über eigene negative Erfahrungen. Seiner Meinung nach müsse es bei E-Scootern – wie auch bei den Leih-Fahrrädern – feste Stationen geben, an denen man den Ausleihvorgang beenden müsste. Es sei sehr problematisch, dass viele Menschen offensichtlich nicht bereit seien, Sachen die ihnen nicht gehörten, sorgsam zu behandeln. Er fragt nach, ob das Ordnungsamt hier nicht berechtigt sei einzugreifen? Es müsse jedenfalls eine Lösung gefunden werden, die alle gleichermaßen zufrieden stelle.

Herr Sagolla (FB 61/3) bestätigt, dass es tatsächlich so sei, dass die meisten Ärgernisse durch das Fehlverhalten der Nutzer entstünden. Er berichtet, dass vor wenigen Wochen ein gemeinsamer Termin mit den sachberührten Fachbereichen und hochrangigen Vertretern der drei Dortmunder E-Scooter-Anbieter stattgefunden habe. Man habe ein sehr gutes Gespräch geführt und auch schon verschiedene Vereinbarungen getroffen. Beim Anbieter Lime stehe nun kurz bevor, bestimmtes Fehlverhalten zu sanktionieren, indem Bußgelder verhängt würden. Auch sei man übereingekommen, im nächsten Jahr Flächen für die E-Scooter an solchen Stellen zu markieren, wo sie hauptsächlich ausgebracht würden. Als Beispiel nennt Herr Sagolla den Hauptbahnhof und die Möllerbrücke. Juristisch habe man allerdings keine Handhabe und könne weder den Anbietern noch den Nutzern vorschreiben, die E-Scooter auf solchen Flächen abzustellen. Die Systeme lebten vom Free-Floating, d. h. vom freien Abstellen im öffentlichen Raum. Es könne nur versucht werden das Verhalten der Nutzer durch konsequentes Ahnden weiter positiv zu beeinflussen. Die Polizei habe bei Kontrollen auch schon etliche Führerscheine eingezogen. Auch die Bürger*innen selbst sollten mit darauf achten und hinsehen. Die Stadtverwaltung selbst habe indes keine Sanktionsmöglichkeiten.

Frau Siekmann (FB 32) bestätigt, dass weder die Straßenverkehrsordnung, noch die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung Sanktionsmöglichkeiten biete.

Frau Krause (Vorsitzende) fasst zusammen, dass das respektlose Verhalten vieler Nutzer in der Tat ein Ärgernis sei und es gut wäre wenn sich herumsprechen würde, dass die Polizei konsequent Führerscheine einkassiere.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Heinz Dieter Haarmann sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

3.         Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Bußgelder

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 15845-19-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der Sitzung vom 05.11.2019 vor:

1. Wie viele Fälle nicht bezahlter Bußgelder gab es in den vergangenen drei Jahren?

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides obliegt die Mahnung und Beitreibung der

Bußgeldforderung der Stadtkasse. Die Auswertung hat folgendes ergeben:

Jahrfristgerecht gezahlt  nach Mahnung gezahlt  nach Vollstreckung gezahltoffen / noch in Vollstreckung
201795 %1 %3 %1 %
201897 %0,5 %1,5 %1 %
201995 %0,5 %1,0 %3,5 %

2. Wie hoch waren dabei die nicht bezahlten Bußgelder, sortiert nach über 1000 Euro, über

2000 Euro und über 3000 Euro sowie sortiert nach Delikten?

Eine statistische Auswertung nach der Höhe der Bußgelder bzw. eine Sortierung nach

Delikten erfolgt nicht. Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten liegen die Geldbußen

in der Regel deutlich unter 200,-- EURO, lediglich in Wiederholungsfällen nach § 24a

StVG (Trunkenheit / Drogen) oder bei hohen vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen

kommt es zu Geldbußen über 1.000,-- EURO. Im Bereich der

allgemeinen Ordnungswidrigkeiten liegen die Geldbußen deutlich unter 500,00 EURO, nur

in ca. 5% der Fälle über 1.000,-- EURO.

3. Wie viele Anträge auf Erzwingungshaft wegen Nichtzahlung von Bußgeldern sind in den

letzten drei Jahren beim zuständigen Gericht gestellt worden?

JahrVerkehrs-OWIAllgemeine-OWIGesamt

2016643516678102

2017497913256304

2018295014354385

2019 (bis 30.09.)334614614807

4. In wie vielen Fällen wurde letztendlich Erzwingungshaft angeordnet?

Eine statistische Auswertung erfolgt hierzu nicht. Erfahrungsgemäß kommt es in höchstens

5 % der Fälle zur Anordnung bzw. tatsächlichen Verbüßung der Erzwingungshaft. Die

Androhung einer Erzwingungshaft durch das Amtsgericht führt in der Regel zur Zahlung

der Geldbuße bzw. zur Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Betroffenen

und zur Gewährung einer Zahlungserleichterung.

5. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über sich wiederholende Erzwingungshaft

einzelner Personen?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

6. Welche anderen Möglichkeiten und Maßnahmen als Erzwingungshaft sieht die Verwaltung

zur Veränderung von wiederkehrendem ordnungswidrigem Verhalten einzelner Personen?

Die Erzwingungshaft nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ist ein Beugemittel, mit dem

die rechtskräftig angeordnete Pflicht zur Zahlung der Geldbuße gegen einen

zahlungsunwilligen Betroffenen erzwungen werden soll. Sie ist kein ersatzweises Übel für

die begangene Ordnungswidrigkeit und hat deshalb auch keinen Strafcharakter wie die

Ersatzfreiheitsstrafe nach dem Strafgesetzbuch.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
4. Antrag auf Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzgesetzes

Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 15093-19-E2)

Der TOP wird gemeinsam unter TOP 4.3 behandelt.


zu TOP 3.3
Katzenschutzverordnung

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 14918-19-E1)

Der TOP wird gemeinsam unter TOP 4.3 behandelt.


zu TOP 3.4
Haus der Sicherheit

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) -> Antrag

(Drucksache Nr.: 15673-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 05.11.2019 vor:

die CDU-Fraktion bittet, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des ABöAB zur Beratung und Beschlussfassung aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, das Innenministerium des Landes NRW bei der Einrichtung des sogenannten „Haus der Sicherheit“ (bzw. Single Point of Contact), bestehend aus Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Kommunen zur Bekämpfung der Clankriminalität im Ruhrgebiet zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, dass dieses seinen Sitz in Dortmund erhält.

Begründung

Das Innenministerium NRW hat am 15.05.2019 erstmals ein Lagebild zur sogenannten Clankriminalität in NRW veröffentlicht. Dieses Lagebild verdeutlicht in erschreckend klarer Weise das Erstarken von organisierter Kriminalität sogenannter „Araberclans“ in NRW.

Abbildung 5 dieses Lagebildes weist aus, dass es im vergangenen Jahr rund 700 Straftaten im Gebiet der Dortmunder Polizei gegeben hat, die der sogenannten Clankriminalität zuzuordnen sind.

Dortmund steht laut dem Lagebild des Innenministeriums an sechster Stelle der in NRW von Clankriminalität betroffenen Städte.

Eine der zentralen Forderungen, die sich aus dem Lagebild Clankriminalität ergeben besteht darin, ein zentrale Einrichtung in NRW, ein sogenanntes „Haus der Sicherheit“ bzw. „Single Point of Contact“ zu schaffen, in dem unterschiedliche staatliche Behörden ihre gesetzlichen Befugnisse zur Bekämpfung kriminellen Handelns bündeln.

Dies sind insbesondere Landes- und Bundespolizei, die Finanzverwaltung, der Zoll und die Kommunen. Kriminalitätsbekämpfung stellt eine ureigene Aufgabe der Polizei dar. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre, insbesondere aus der Stadt Dortmund haben gezeigt, dass die Polizei die Aufgabe der Kriminalitätsbekämpfung umso besser erledigen kann. Wenn sie durch unterschiedlichste Behörden mit unterschiedlichsten Handlungsbefugnissen und –kompetenzen effektiv unterstützt wird.

Die mehr als seit 20 Jahren erfolgreich gelebte Ordnungspartnerschaft sowie der in diesem Jahr vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Masterplan „Kommunale Sicherheit“ belegen die Effektivität gemeinsamen vernetzten Handelns der verschiedenen Sicherheitsbehörden im Stadtgebiet Dortmund. Dieses gemeinsame vernetzte Handeln dürfte eine wesentliche Grundlage dafür bilden, dass organisierte Clankriminalität in Dortmund weniger stark ausgeprägt ist, als in anderen Ruhrgebietsstädten. Hier können die Polizei und die Stadtverwaltung auf große Kompetenz in behördenübergreifender Zusammenarbeit zurückgreifen, die in vielen anderen Städten jetzt erst eingeführt bzw. entsprechend dem Dortmunder Vorbild kopiert wird.

Darüber hinaus könnte ein Haus der Sicherheit, wenn es im Stadtgebiet Dortmund angesiedelt ist, deutlich besser auf eine bestehende behördenübergreifende Sicherheitsinfrastruktur zugreifen, als in anderen Städten.

Die Effektivität eines Hauses der Sicherheit wird wesentlich davon abhängen, ob auf eine bestehende örtliche Struktur zugegriffen werden kann, die dann landesweit ausgebaut wird oder ob diese erst an anderer Stelle aufgebaut werden muss.

Herr Dahmen (Stadtrat) berichtet über seine Teilnahme an der Vorstellung des Hauses der Sicherheit im Rahmen der „Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der Clankriminalität“ (SiKo Ruhr), am Vormittag in Essen. Das Ziel des Hauses sei es, unterschiedliche Behörden und deren Kompetenzen miteinander zu vernetzen und deren Wissen zu bündeln, um so gezielt und effektiv gegen Clankriminalität vorgehen zu können. Mitarbeiter von Landes- und Bundespolizei sollen dort zusammen mit Vertretern der beteiligten Kommunen an einem Schreibtisch sitzen. Das Problem der Clankriminalität mache nicht an Stadtgrenzen Halt, so Herr Dahmen. Deren Bekämpfung in der Metropolregion Ruhr, solle durch diese behördenübergreifende Dienststelle noch effizienter werden. Das Land habe sich für Essen als Stadt in der Mitte der Region - die auch über die höchste Rate der Clankriminalität verfüge - entschieden. Die Stadt Dortmund werde sich mit ihrem ausgeprägten Wissen und der großen Erfahrung einbringen und auch von den Erfahrungen der anderen Kommunen profitieren können. Die Arbeitsstrukturen befänden sich derzeit noch im Aufbau, Ziel sei es, dass die Dienststelle etwa im Juli 2020 ihre Arbeit aufnehme. Neben der Bekämpfung der Clankriminalität wolle das Haus der Sicherheit auch präventiv arbeiten. Herr Dahmen berichtet, dass er vorhabe, als Bindeglied für die Stadt Dortmund eine ehemalige Mitarbeiterin aus dem Ordnungsamt mit einem Stellenanteil von 50 % zu entsenden, die im Ordnungsamt sehr gut vernetzt sei und zudem über fundierte Erfahrung in der Projektarbeit verfüge.

Frau Krause (Vorsitzende) fasst zusammen, dass demnach Essen nun als Standort feststehe und richtet an Herrn Weber die Frage, ob sich nun auch aus seiner Sicht der Antrag der CDU erledigt habe.

Herr Weber (CDU-Fraktion) bestätigt, dass er den Antrag zurückziehe. Er erklärt, dass aufgrund der vorhandenen Strukturen, eine Ansiedelung in Dortmund wünschenswert gewesen wäre. Er gehe aber davon aus, dass die Stadt Dortmund sich in geeigneter Weise einbringen werde. Er wünsche der SiKo Ruhr selbstverständlich viel Erfolg bei der Arbeit.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den mündlichen Bericht von Herrn Dahmen zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Darstellung der ordnungsgemäßen Teilnahme von Verpflichteten bei Integrationskursen

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

(Drucksache Nr.: 16207-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

im Hinblick auf die mediale Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten bei Sprach- und Integrationskursanbietern erfragte die AfD-Fraktion die Situation für Dortmund. In der Vergangenheit waren Anbieter von Integrationskursen für Flüchtlinge dem begründeten Verdacht ausgesetzt, die ordnungsgemäße Teilnahme von Flüchtlingen an etwaigen Kursen zu fingieren. Die Verwaltung beantworte die Anfrage in der DS.Nr.: 14077-19. Dabei stellte die Verwaltung dar, dass Kursträger gem. § 8 Abs. 3 S. 1 Integrationskursverordung (IntV) den verpflichtenden Stellen (Ausländerbehörde, Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) mitzuteilen hätten, wenn Kursteilnehmer den Integrationskursen fernbleiben würden.

In § 14 Abs. 6 S. 2 IntV wird die ordnungsgemäße Teilnahme wie folgt definiert: „Ordnungsgemäß ist die Teilnahme, wenn ein Teilnehmer so regelmäßig am Kurs teilnimmt, dass ein Kurserfolg möglich ist und der Lernerfolg insbesondere nicht durch Kursabbruch oder häufige Nichtteilnahme gefährdet ist, und er am Abschlusstest nach § 17 Abs. 1 IntV teilnimmt.“

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Frage:


Wie viele zur Kursteilnahme verpflichtete Ausländer, die nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 14 Abs. 6 S. 2 IntV an Kursen teilnahmen, wurden der zuständigen Ausländerbehörde, den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder dem zuständigen Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2016-2018 durch die Kursträger gemeldet (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl der Verpflichteten je zuständiger Stelle, Anzahl der Gemeldeten durch Kursträger, Jahr)?

Die AfD-Fraktion beantragt ferner:

Die Stadt Dortmund wird gebeten, dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden das System der pflichtigen Kurse nach der Integrationskursverordnung darzustellen.

Frau Siekmann (FB 32) berichtet, dass sofern die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs bestehe, die Ausländerbehörde bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels prüfe, ob eine ordnungsgemäße Teilnahme an einem Integrationskurs erfolgt sei.

Der Integrationskursträger stelle dem Teilnehmenden hierüber eine entsprechende Bescheinigung aus. Statistische Informationen zur "nicht ordnungsgemäßen Teilnahme" könnten systemisch nicht ausgewertet werden, da dies lediglich eine fallbezogene Information sei, die sich in der jeweiligen Ausländerakte befände. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei "Herr des Verfahrens", daher müsse eine solche Anfrage an das Bundesamt gestellt werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Herkunft jugendlicher Intensivtäter

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)

(Drucksache Nr.: 16208-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

im „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ (HdJR) arbeiten das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammen. Ziel des seit Sommer 2016 bestehenden Kooperationsprojektes verschiedener Behörden ist die „zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten“ und eine Reduktion sowie Betreuung von jugendlichen Intensivtätern. Laut Definition des diesjährigen Jahresberichts des HdJR zählen zu Intensivtätern, solche jugendlichen oder heranwachsenden Tatverdächtigen, bei denen aufgrund der Häufung oder Art der Begehung von Straftaten ein „besonderes Interventionserfordernis“ bestünde. Zum Stichtag 31.12.2018 wurden im HdJR 49 Intensivtäter geführt, von denen 16 im Jahr 2018 in das Intensivtäterprogramm aufgenommen wurden. 14 Personen wurden im Laufe des Jahres aus dem Programm entlassen. Insgesamt wurden im Jahr 2018 im HdJR also 63 Intensivtäter betreut. Die AfD-Fraktion begrüßt die Einrichtung des HdJR, bemängelt aber, dass der Jahresbericht keine Information über die Herkunft der jungen Täter erteilt.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele der vom HdJR in 2018 betreuten Intensivtäter hatten eine deutsche Staatsbürgerschaft?

2. Wie viele der vom HdJR in 2018 betreuten Intensivtäter hatten einen Migrationshintergrund?

3. Wie viele der vom HdJR in 2018 betreuten Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft oder waren staatenlos?

4. Wie viele der vom HdJR in 2018 betreuten Intensivtäter hatten neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft?


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.7
Drohmails gegen den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes

Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 16236-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/ /DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zu den Ermittlungen hinsichtlich der von einer Mail-Adresse der Dortmunder Freiwilligen Feuerwehr geschickten Drohmail an den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Was hat die (Feuerwehr-) Verwaltung unternommen, um den Verfasser und die Hintergründe der Mail zu ermitteln?

2) Was haben diese Ermittlungen ergeben?

3) Wie ist der Zugriff auf die Mailadressen der Freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich geregelt?

4) Welche und wie viele Personen haben Zugriff auf diese Adressen?

5) Gab es in der Vergangenheit weitere bekannt gewordene Vorfälle, in denen Mails von Adressen der Freiwilligen Feuerwehr ohne Kenntnis der Zugriffsberechtigten verschickt worden sind?

6) Welche Erkenntnisse und Konsequenzen zieht die Feuerwehr aus dem Vorfall?

7) Wie bewertet die Feuerwehr grundsätzlich die Äußerungen des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes?

Mit einer eventuell notwendigen Beantwortung einzelner Fragen in nichtöffentlicher Sitzung sind wir einverstanden.

Begründung:

Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes hat nach seiner Warnung vor  der Infiltrierung der Feuerwehr durch rechtsnationale Kräfte der AfD mehrere Drohmails bekommen, in denen es unter anderem hieß: „Du Stück Scheiße gehörst täglich ausgepeitscht und ohne Schutzausrüstung als erster Mann ins Feuer gejagt.“ Eine dieser Nachrichten ist von einer Adresse einer Freiwilligen Feuerwehr in Dortmund gekommen. Die Feuerwehr hat deshalb nach Presseberichten neben den Ermittlungen des Staatsschutzes auch eigene Untersuchungen aufgenommen.

Herr Aschenbrenner (FB 37) beantwortet die Fragen mündlich in der Sitzung. Zunächst drückt er sein Bedauern darüber aus, dass die Dortmunder Feuerwehr in diesem Zusammenhang in die Schlagzeilen geraten sei. Glücklicherweise habe sich herausgestellt, dass die Sache der Feuerwehr nicht unangenehm zu sein brauche und daher beantworte er die Fragen gerne. Zu Frage 1 berichtet Herr Aschenbrenner, dass der Empfänger der E-Mail, Herr Präsident Ziebs, die Angelegenheit sofort nach Erhalt dem Staatsschutz überstellt habe. Von dort wurden die Ermittlungen bezüglich des Versenders und Verfassers der E-Mail aufgenommen. Die Feuerwehr Dortmund habe den dort genannten Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen einer formellen Anhörung zunächst zum Sachverhalt angehört. Er

habe die Tat und auch eine Beteiligung an der Tat vehement und glaubwürdig abgestritten. Man habe ihm nahegelegt Anzeige zu erstatten und dies habe er auch direkt am darauffolgenden Tag getan. Dort habe man ihm mitgeteilt, dass es nicht die einzige E-Mail dieses Inhalts gewesen sei, sondern verschiedene Absender verwendet worden seien, die auch alle bekannt gegeben hätten, dass sie nicht der Verfasser der E-Mail gewesen seien. Zu Frage 2 sagt Herr Aschenbrenner, dass die Ermittlungen ergeben hätten, dass man zunächst einmal die Aussage des Kammeraden habe und nun müsse man die Ergebnisse der Ermittlungen des Staatsschutzes und der Polizei abwarten. Zu Frage 3 erklärt er, dass für die offiziellen E-Mail-Adressen der Freiwilligen Feuerwehr, die über die Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt würden, die gleichen Grundsätze gelten wie für alle städtischen Mail-Adressen, die über Dosys verwaltet und gepflegt würden. Daneben unterhalte ein großer Teil der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr Fördervereine, die in der Regel eine eigene Homepage unterhielten. So auch in diesem Fall. Es handelte sich also um einen privat angemeldeten E-Mail- und Internet-Account. Im Impressum des Vereins seien sowohl die E-Mail-Adresse als auch der Webmaster, bei dem es sich um den Bezichtigten handele, nachvollziehbar und damit öffentlich. Ob der Verein der Freiwilligen Feuerwehr daraus Konsequenzen ziehe, was die Feuerwehr Dortmund dem Verein nahegelegt habe, sei in der Verantwortung des Vereins. Die Frage 4 sei daher schwierig zu beantworten, da es nicht der Stadt obliege darüber Aufsicht zu führen oder dort einzugreifen, sondern dies in der Hoheit des Vereins läge. In der Vergangenheit habe es noch keinerlei solcher Vorfälle gegeben, die der Feuerwehr Dortmund bekannt geworden wären, berichtet Herr Aschenbrenner zu Frage 5. Zu Frage 6 sagt er, wolle man zunächst die Ermittlungen abwarten. Man stehe mit der Polizei in Kontakt und habe als städtische Dienststelle darum gebeten die Ergebnisse der Ermittlungen zu erfahren und werde dann eine Bewertung durchführen um daraus ggfs. Konsequenzen zu ziehen. Weiter sei es äußerst schwierig die Frage 7 zu beantworten. Leider würde der Konflikt, der anscheinend in der Führungsriege des Feuerwehr-Verbandes schwele, öffentlich ausgetragen und es gebe eine Vielzahl von Aussagen in diesem Zusammenhang. Die Feuerwehren bräuchten einen starken Verband um beispielsweise Interessen auf Bundesebene durchgesetzt und annonciert zu bekommen. Für sie sei es sehr schwierig diese Lage vernünftig einzuschätzen. Es sei der Feuerwehr Dortmund daher nur möglich eine Position zu einer konkreten Aussage zu beziehen. Gleichwohl nehme man, da sich vieles auf die politischen Aussagen des Herrn Ziebs ableite – scheinbar wohl auch die Droh-Mail die Herr Ziebs bekommen habe – das Thema bei der Feuerwehr Dortmund sehr ernst. Man schule daher seit diesem Jahr die Führungskräfte der Dortmunder Feuerwehr in einem Seminar mit der Überschrift „Werte, Toleranz und extremistische Positionen erkennen und damit umgehen“. Man habe durchaus auch Sorge davor, dass extremistische Kräfte versuchten die Feuerwehren und ähnliche Organisationen zu unterlaufen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4.         Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 15815-19)
hierzu -> Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.

Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2019

(Drucksache Nr.: 15815-19)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus seiner Sitzung vom 27.11.2019 vor:
 

zu TOP 11.2

Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff.

sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 15815-19)

Die Fraktion B´90/Die Grünen bemängelt, dass die Priorisierung allein durch die Verwaltung

vorgenommen wird. Die Bezirksvertretung bekommt den Vorschlag nur zur Kenntnis und hat

somit keine Möglichkeit zu intervenieren oder Notfallpläne einfordern zu können.

Kenntnisnahme

Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und

Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. (BeMa 2020/21ff.), die in dem

Haushaltsplan 2020/21 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme

der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23)
mit den Anmerkungen zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede sowie vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. (BeMa 2020/21ff.), die in dem Haushaltsplan 2020/21 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Handy-Parken - Einführen eines Bezahlsystems für Parkgebühren per Mobiltelefon; Überführung in den stadtweiten Regelbetrieb.

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 15434-19)

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) fragt nach, ob durch die Maßnahme personelle Auswirkungen zu erwarten seien?

Frau Siekmann (FB 32) berichtet, dass die Vorgänge momentan aufgrund der noch fehlenden technischen Voraussetzungen länger dauern würden, dies aber nach der Umstellung auf Smartphones im neuen Jahr nicht mehr der Fall sein werde. Sie macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Anzahl der Bürger*innen, die in Dortmund ihre Parkgebühren mit dem Handy bezahlten noch sehr gering sei. Dies werde sich nach der stadtweiten Einführung aber möglicherweise etwas ändern. Das „Handy-Parken“ stelle ein weiteres Angebot dar, dass Frau Siekmann sehr befürworte. Sollte es zu Personalauswirkungen im positiven wie auch im negativen Sinne kommen, so würde sie auf die Fraktionen zukommen.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) berichtet, dass sie sich erinnere, dass in dem Haushaltsplanentwurf als das Handy-Parken eingeführt wurde, dafür 7 Stellen berücksichtigt wurden. Dies klinge ihrer Meinung nach sehr hoch und ihre Fraktion frage daher nach, ob man dies eventuell falsch in Erinnerung habe.

Frau Siekmann teilt mit, dass im Ordnungsamt keine Stellen dafür benötigt würden. Sie wisse nicht, ob es beim Tiefbauamt dahingehende Absichten gab, vermute aber auch dies nicht. Da auch sie es nicht in Erinnerung habe, werde sie die Information gerne zum Protokoll nachreichen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Abschluss des Pilotbetriebes und damit die stadtweite Einführung von Handy-Parken zur Kenntnis.

Im Nachgang zum Protokoll berichtet Frau Siekamnn, dass es sich in der Vorlage beim FB 66 nicht um 7 Stellen, sondern um 70 Lizenzen für das Handy-Parken-Modul gehandelt habe.


zu TOP 4.3
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzgesetzes

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 16010-19)
hierzu -> Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzge- setzes

Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2019

(Drucksache Nr.: 16010-19)

Der oben genannte TOP wird gemeinsam mit den TOP’s 3.2 und 3.3 behandelt.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15093-19-E2) auf die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 24.09.2019 vor:

Zu Frage 1:

Es wurden nur vom Dortmunder Katzenschutzverein ausgefüllte Bögen eingereicht, obwohl

dem Tierschutzverein Groß-Dortmund die Vordrucke ebenfalls zur Verfügung gestellt wurden.

Andere Tierschutzorganisationen wie z. B. die Arche 90 haben andere "Schwerpunkte"

und fangen keine Katzen ein, um sie kastrieren zu lassen. Im städtischen Tierschutzzentrum werden keine freilebenden Katzen untergebracht. Überwiegend stammen die Tiere aus privaten Haltungen, die aus tierschutzrechtlichen Gründen fortgenommen wurden oder aufgrund der Erkrankung des Tierhalters zur Notpflege untergebracht werden. Auch verletzte Fundkatzen kommen zur weiteren Pflege ins Tierheim. Bei einem Teil dieser Tiere kann ein Besitzer ermittelt werden, bei einem Teil nicht. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zum allgemeinen Gesundheitszustand der erfassten Katzen (43 % erschienen gesund - 57 % erschienen nicht gesund) in der Verwaltungsvorlage auf den nicht medizinischen Einschätzungen der Mitglieder des Katzenschutzvereins beruhen, die die jeweiligen Katzen eingefangen und eben nur einen ersten Eindruck hatten. Die eigentlichen Diagnosen aus den Tierarztpraxen finden sich in der Vorlage unter dem Punkt "spezielle Krankheitsursachen", z. B. 6 % Katzenschnupfen, 3% schwerwiegende Infektionserkrankungen. Aus diesen veterinärmedizinischen Diagnosen lässt sich aus Sicht der Verwaltung dann eben kein erhebliches Leid der Katzenpopulation ableiten.

Zu Frage 2:

Die Verwaltung hat die Bögen ausgewertet, die vorgelegt wurden. Bei einigen vom Katzenschutzverein versorgten Tieren handelte es sich um Tiere, die nicht der freilebenden Katzenpopulation zugeordnet werden konnten. In einem Fall gab es eine Doppelnennung.

Zu Frage 3:

Durch die genannte Novellierung des Tierschutzgesetzes ist der § 13b erstmals erlassen worden. Im Zuge der vorausgegangenen Antragstellungen hat sich die Verwaltung bereits umfassend mit den Voraussetzungen dieser Vorschrift befasst und diese dem Tierschutzverein Groß-Dortmund, welcher bis dahin noch stets eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen auf Grundlage des allgemeinen Ordnungsrechts forderte, aufgezeigt. Selbstverständlich hat die Verwaltung auch anhand der aktuellen Datenerhebung pflichtgemäß und in der gebotenen Tiefe geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 13b des Tierschutzgesetzes in Teilen oder im gesamten Stadtgebiet erfüllt sind.

Zu Frage 4:

Grundsätzlich ist eine Kastration von Katzen zu begrüßen. Der § 13b des Tierschutzgesetzes eröffnet die Möglichkeiten zum Erlass solcher Verordnungen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen (erhebliches Leid aufgrund der hohen Anzahl freilebender Katzen in diesem Gebiet). Zu den Gegebenheiten in anderen Kommunen kann hier keine Stellung genommen werden, es können nur die in Dortmund erhobenen Daten zugrunde gelegt werden, ob die Voraussetzungen zum Erlass einer Verordnung gem. § 13b des Tierschutzgesetzes erfüllt sind oder nicht.

Zur Zusatzfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste: In welchem Ausmaß dezimiert die freilebende Katzenpopulation den Bestand an Singvögeln?

Diesbezüglich liegen der Verwaltung keinerlei Daten vor. Für die rechtliche Prüfung gemäß

§ 13b des Tierschutzgesetzes ist dies ohne Belang.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zudem folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 29.11.2019 vor:

zu TOP 3.2.3

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des

Tierschutzge- setzes

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 16010-19)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgendes Schreiben des Personalrates vor:

in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 29.11.2019 wird

der Fachausschuss eine Empfehlung zu der im Betreff genannten Vorlage geben müssen.

Danach beabsichtigt die Verwaltung ein gestuftes Verfahren zur Minimierung von

Katzenleiden einzuführen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, zwei vollzeitverrechnete Planstellen

beim Ordnungsamt einzurichten. Mit der Einrichtung von den genannten Planstellen ist auch die Einrichtung von erforderlichen Arbeitsplätzen verbunden. Der Personalrat weist bereits seit Jahren darauf hin, dass insbesondere die Beschäftigten des Ordnungsamtes räumlich nicht adäquat untergebracht sind. Auch hier ist der Ratsvorlage nicht zu entnehmen, in welchem Verwaltungsgebäude die Beschäftigten untergebracht werden sollen. Natürlich hat der Personalrat dafür Verständnis, dass der Beschluss des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 25.09.2018 endlich umgesetzt werden soll. Bei all diesen Bemühungen, dem politischen Auftrag nachzukommen, hätte sich der Personalrat gewünscht, entsprechende Aussagen hinsichtlich der Unterbringung der Beschäftigten ebenfalls der Ratsvorlage entnehmen zu können. Da die Maßnahme allerdings der Mitbestimmung unterliegt, werden diese Angaben vielleicht Bestandteil im Verfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz sein. Wir dürfen Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zugänglich zu machen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) fragt nach, wie der in der Vorlage angegebe Stellenbedarf ermittelt wurde und was genau die Aufgaben dieser Stellen sein werden?

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass die Vorlage für die

Haushaltssatzung relevant sei.

Frau Schiek (32/2) teilt hinsichtlich des Personalbedarfes mit, dass eine Stelle dafür vorgesehen sei, das Register der registrierten und gechipten Katzen zu erstellen. Eine weitere Stelle werde benötigt, um vor Ort, draußen z.B. an den Futterstellen u.a. Tiere einzufangen, ihre Registratur zu erfassen und sie zum Tierarzt zu bringen.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, um was für ein Fahrzeug es sich handele? Dies sei auf Seite 2 der Vorlage mit 45.000€ ausgewiesen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Erläuterung der Futterstellen für die Katzen. Davon habe sie bisher noch nichts gehört.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass das Fahrzeug auch Thema im AFBL gewesen sei. Dort wurde ausgeführt, dass es sich um ein besonderes Auto handele, welches urinbeständig sei.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es vorstellbar sei, dass diese Aufgabe nach ein paar Jahren obsolet werde? Angenommen es würde gelingen jährlich ca. 100 Katzen dieser Pflicht zuzuführen, dann müsste sich die Population der nicht kastrierten Katzen und des sich daraus ergebenen Nachwuchses stetig verringern.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) ergänzt die Ausführung des Herrn Dr. Suck dahingehend, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein E-Mobil handele.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Vorlage nebst angehängter Verordnung daraus resultiere, dass der Katzenschutzverein eine Rechtssicherheit bezüglich der Kastration von Freigängerkatzen nach §13b Tierschutzgesetz angestrebt habe. Der Verein solle diese Aufgabe auch weiter ausführen, allerdings müsse das Ordnungsamt sich nun daran beteiligen und müsse zusätzlich zu den Institutionen, die diese Aufgabe schon wahrnehmen, 2 Stellen dafür einrichten.

Herr Schilff (Vorsitzender) bittet die Verwaltung auch darauf einzugehen, woher die Bewerber für diese Stellen kommen sollen, da im Ordnungsamt bereits einige Stellen nicht besetzt seien.

Frau Schiek bestätigt die Informationen bezüglich des Fahrzeuges. Zu den Futterstellen teilt sie mit, dass die Stadt Dortmund selber keine Futterstellen betreibe. Die Tierschutzorganisationen würden solche Orte anbieten, wo die Tiere angefüttert würden um bestimmte Plätze vorzuhalten, an denen man immer Tiere antreffen könne, um diese einzufangen. Die Hoffnung sei, dass sich die Population durch diese Maßnahmen nicht mehr unkontrolliert in Freiheit vermehren könne. Man gehe davon aus, dass sich die Zahlen irgendwann verringern würden.

Herr Ossau gibt an, dass man auf Grund der vorausgegangenen Erläuterungen den Eindruck erlange, dass es sich hier um eine Aufgabe handele, die zeitlich befristet seien könne.

Frau Schiek erklärt, dass es keine genauen Zahlen gäbe, wie viele Katzen in Dortmund leben.

Grundsätzlich sollten alle Katzen, auch die frei lebenden, kastriert sein. Die hier vorliegende

Verordnung beziehe sich nur auf die Freigängerkatzen, also Tiere die in Haltungen leben. Die

Kastration der frei lebenden Katzen würde durch die Tierschutzorganisationen erfolgen. Da keine konkreten Zahlen vorliegen, könne sie auch keine Zeit benennen, zu welcher dann alle Tiere kastriert sein müssten.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) schließt sich den Bedenken der Fraktionen an. Aus Sicht seiner Fraktion hätte es ausgereicht eine entsprechende Rechtssicherheit für die Tierschutzorganisationen zu schaffen.

Herr Dr. Suck fragt nach, ob die Möglichkeit einer Zuschussgewährung an den Tierschutzverein beleuchtet wurde, anstelle von eigenem Personal und urinbeständigen Auto?

Frau Schiek gibt an, dass sie diese Frage nicht beantworten könne. Sie teilt mit, dass für den Bereich der Kastration ein Zuschuss an die Tierschutzorganisation vorgesehen sei.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass auch geprüft werden könne, ob ein Dienstleister diese Aufgabe übernehmen könne.

Der Ausschuss für Personal und Organisation bittet die Verwaltung, die offenen Fragen bis zur

Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.12.2019 zu beantworten.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage auf Grund der benannten Bedenken bezüglich des Personalbedarfes ohne Empfehlung an den Fachausschuss durchlaufen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Frau Siekmann (FB 32) gibt folgenden redaktionellen Hinweis zur Anlage der Vorlage (Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Dortmund): auf Seite 1, § 2 Begriffsbestimmungen, müsse unter Punkt 3, Satz 2 das Wort „ganz“ gestrichen werden.

Der § 2 erhält folgende Fassung:

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist eine


Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) begrüßt die Vorlage sehr, verweist auf die offen gebliebenen Fragen aus der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 29.11.2019 und bittet die Verwaltung um die Beantwortung dieser Fragen.

Herr Dahmen (Stadtrat) erläutert vor diesem Hintergrund die dort angesprochenen Elemente der Vorlage. Es handele sich um ein gestuftes Verfahren. Zunächst werde man gemeinsam mit den Tierschutzorganisationen eine Öffentlichkeitskampagne starten. Weiter wolle man durch einen finanziellen Anreiz die Katzenbesitzer*innen zu einer freiwilligen Kastration der Freigängerkatzen bewegen. Bei der Administrierung der Katzenschutzverordnung müsse man in den Kernbereichen als Hoheitsträger aber selber tätig werden. Der hoheitliche Teil der Aufgaben könne nicht an einen externen Dienstleister vergeben werden, da es für die Möglichkeit der Übertragung auf „Private“ im Rahmen einer „Beleihung“ im Ordnungsbehördenrecht keine Grundlage gebe. Ziel sei, so Herr Dahmen weiter, der Aufbau eines dauerhaften Katzenschutzregisters in dem alle Freigängerkatzen registriert würden. Die Administration der Verordnung bedeute einen hohen Aufwand und zusätzliche neue Aufgaben, die mit dem vorhandenen Personal nicht abzudecken seien. Er gibt zu bedenken, dass es Fragen aus der Bürgerschaft geben werde, auf Beschwerden von Bürger*innen müsse mit Kontrollen reagiert werden und weiter werden möglicherweise ordnungsbehördliche Maßnahmen zu treffen sein. Die Tiere müssten transportiert werden, neben einer besonderen Sachkunde die diese Aufgabe erfordere, benötige man hierfür ein Fahrzeug, das dauerhaft dafür vorgehalten werde, stets einsetzbar sei und den speziellen Anforderungen des Tiertransportes entspreche. Es werde sich voraussichtlich um einen elektrischen Kastenwagen handeln, sollte das Fahrzeug preisgünstiger in der Anschaffung werden, würde dies selbstverständlich berücksichtigt. Für die aufgezählten Aufgaben würde ein gewisser Vorlauf benötigt, die Ziele seien nicht von heute auf morgen zu erreichen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass die SPD-Fraktion neben der Rechtssicherheit einer Satzung auch eine Satzung wollte, die tatsächlich gelebt werden könne. Von daher sei es wichtig heute nicht nur die Satzung, sondern das Gesamtkonzept mit dem gestuften Verfahren auf den Weg zu bringen. Es sei ein bedeutendes Signal das Thema heute abzuschließen. Er verweist auf das an alle Fraktionen gesendete Telefax von Frau Scheffer (TierSchutzVerein GROSS-DORTMUND e.V.), aus dem deutlich hervor gehe, dass auch aus Sicht der Tierschutzorganisation alle wichtigen Aspekte Berücksichtigung gefunden haben.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) bittet zum einen um kurze Erläuterung des bestehenden Widerstreites, der durch den letzten Satz der Vorlage deutlich werde. Zum anderen kündigt er die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage an, nachdem nun durch die Erläuterungen von Herrn Dahmen auch seine Bedenken ausgeräumt seien.

Herr Weber (CDU-Fraktion) kündigt auch für die CDU-Fraktion die Zustimmung an. Ein gewisses Unbehagen habe es durch die hohen Kosten gegeben, letztlich denke man aber auch, dass hier im Sinne des Tierschutzes eine gute Lösung gefunden wurde.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Man habe hier ein schönes Paket, das beispielhaft sei für eine gute Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und ehrenamtlicher Organisationen.

Frau Noltemeyer bedankt sich für die Beantwortung der Fragen durch Herrn Dahmen. Außerdem spricht sie ihren Dank den Vereinen für ihre langjährigen Bemühungen und auch den Fraktionen für ihre Zustimmung aus. Die Fraktion B‘90/Die Grünen werde der Vorlage mit Freude zustimmen und schließe sich den Worten von Frau Scheffer an, dass – wenn dies am Donnerstag in der Ratssitzung so beschlossen werde – es das schönste Weihnachtsgeschenk seit sieben Jahren sei.

Herr Dahmen erklärt auf die Nachfrage des Herrn Bohnhof, dass über den letzten Satz der Vorlage sicher einige im Ausschuss gestolpert seien. Er erläutert, dass der  § 13 b Tierschutzgesetz ein Ausnahmeprinzip habe. Dazu zitiert er den Paragraphen und erklärt, dass eine Verordnung erst erlassen werden dürfe wenn andere Maßnahmen nicht ausreichten. Um das Leid zu reduzieren sei die Hoffnung, dass viele nun freiwillig aufgrund der Verordnung tätig würden und ihre Katzen im Sinne des Gesetzes kastrieren und chippen lassen würden. Eine entsprechende Kontrolle, so kündigt Herr Dahmen an, werde so vernünftig und verhältnismäßig wie möglich vorgenommen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ein gestuftes Verfahren zur Minimierung von Katzenleiden u.a. mit dem Erlass einer Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b Tierschutzgesetz und die Bereitstellung der hierfür notwendigen Finanzmittel.


Der Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 14918-19-E1) hat sich durch die Beschlussfassung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 16010-19) erledigt und wird daher nicht zur Abstimmung gestellt.

Nachrichtlich ergänzt Frau Siekmann in Zusammenhang mit den personellen Auswirkungen der Vorlage, dass die Bewerber angesichts des derzeitigen Stellenmarktes voraussichtlich nur extern zu gewinnen seien. Eine interne Ausschreibung erfolge aber ebenfalls. Weiter gebe es noch keine Einschätzung dazu, in welchem Zeitrahmen sich die Population der Katzen verringern werde. Optimalerweise wäre eine solche Entwicklung zu begrüßen und entsprechende Personalüberhänge würden dann selbstverständlich in diesem Geschäftsfeld abgebaut. Die Unterbringung der Mitarbeitenden erfolge im Gebäude Olpe 1. Nach Mitteilung der zuständigen Liegenschaftsverwaltung könne die Verkehrsüberwachung im März 2020 in das Gebäude Kampstraße ziehen. Die Räume der VÜ würden dann frei für die Ausländerbehörde. Weiterhin versichere die Liegenschaftsverwaltung, dass nach Umzug der Wirtschaftsförderung in die Grüne Straße, die Kämmerei spätestens im II. Quartal 2020 die vom FB 32 benötigten Räume freiziehe und dann innerhalb des Stadthauskomplexes die notwendigen Verlagerungen und Umzüge erfolgen könnten.


zu TOP 4.4
Attraktivitätsoffensive Dortmunder Wochenmärkte –  „Aufbau einer neuen Organisationsstruktur des Dortmunder Marktwesens“

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 15258-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Untersuchung zur „Attraktivitätsoffensive Dortmunder Wochenmärkte“ der CIMA Beratung + Management GmbH zur Kenntnis und

2. die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Gründung der Gesellschaft „Marketing und Management Dortmunder Wochenmärkte“ (MarktDo) als Tochtergesellschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund einzuleiten.


zu TOP 4.5
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30.

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 15805-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO NRW
in der Ergebnisrechnung  des Fachbereichs 30 in Höhe von insgesamt 658.000,00 €.


zu TOP 4.6
Sicherstellung der Schutzziele im Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Dortmund;
hier: Anzahl der Funktionsstellen und bedarfsgerechte Anpassung des Personalfaktors (PF)

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 15792-19)

Herr Fuß (B‘90/Die Grünen) bittet Herrn Aschenbrenner, etwas zur Vergleichbarkeit der in der Vorlage herangezogenen Städte zu sagen.

Herr Aschenbrenner (FB 37) erklärt, dass der Personalfaktor rein rechnerisch nicht von der Größe der Gemeinde abhänge, sondern Einflüsse wie Krankheitsquote, Kurquote, Anzahl von Frauen die für Schwangerschaft und Mutterschutz freigestellt würden und auch der Väter die in Elternzeit gingen, hineinspielten. Die herangezogenen Kriterien seien normiert und würden von allen Städten gleich genutzt. Die Städte gingen mit ihren Personalfaktoren nicht alle gleich offen um und seien auch nicht dazu verpflichtet sie zu veröffentlichen. Die Feuerwehr Dortmund sei Mitglied eines vom KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) gelenkten Vergleichsrings, innerhalb dieses Rings könne man mit den Städten, die auch bereit seien – unter den sehr harten Kriterien – ihre Zahlen zumindest im internen Kreis offen zu legen, Vergleiche anstellen. Und daher rühre auch die Auswahl der Städte, die für diesen Vergleich herangezogen wurden. Herr Aschenbrenner ergänzt, dass der vorgeschlagene Personalfaktor dem entspreche was im Rahmen der Aufstellung des Rettungsdienst-Bedarfsplans in die Verhandlungen mit den Krankenkassen eingeflossen sei. Da die Kostenträger NRW-weit verhandelten und den Faktor von 5,1 anerkannt hätten, der zudem durch die Bezirksregierung bestätigt wurde, könne man davon ausgehen, dass die Rechnung und auch der interkommunale Vergleich gesichert seien.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
· die Vorhaltung von 167 Funktionsstellen im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst
· die Anpassung des Personalfaktors (PF) für die Laufbahngruppe 1.2 auf 5,1
· die zukünftige Überprüfung des Personalfaktors in einem Abstand von höchstens drei Jahren durchzuführen
· die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans 2020
· die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den endgültigen Haushaltsplan 2020ff.

Christiane Krause                                      Dr. Eva-Maria Goll                                     Iris Wosny

Vorsitzende                                              Ratsmitglied                                             Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus