Niederschrift (öffentlich)

über die 26. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 13.02.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 14:00 - 14:45 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Pieper i. V. für Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Weber
Rm Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing (abwesend)
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold (abwesend)

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Siegmund (abwesend) Seniorenbeirat
sE Imielski (abwesend) Integrationsrat


c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück

d) Verwaltung
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Brockmeier, FB 66

Herr Höing, FB 60
Herr Bornkessel, FB 60
Herr Löchter, FB 1
Frau Kunze, 3/Dez.

e) Geschäftsführung
Frau Weber, 3/Dez.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 26. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 13.02.2018, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.12.2017


2. Beratung von Eingaben

2.1 Elektromobilität - Hindernisfreier Zugang zu öffentlichen Ladesäulen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09486-17)


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Israelfeindliche Demonstration in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09977-18)

3.2 Teilweise Öffnung der Wißstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08927-17-E2)

3.3 Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kirchhörde
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10073-18)

3.4 „No-go-Areas“ für Frauen bekämpfen!
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09423-17-E1)


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Handy-Parken - Einführen eines Bezahlsystems für Parkgebühren per Mobiltelefon; Start mit Pilotphase
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09113-17)


4.2 Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)

hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2018
(Drucksache Nr.: 08567-17)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2018
(Drucksache Nr.: 08567-17)


4.3 Evaluierung der „Spielregeln“ für Straßenmusik in Dortmund und Einrichtung einer Verbotszone in der Dortmunder City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09826-18)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Jäkel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.12.2017

Die Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.12.2017 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Elektromobilität - Hindernisfreier Zugang zu öffentlichen Ladesäulen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09486-17)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Elektromobilität – Hindernisfreier Zugang zu öffentlichen Ladesäulen
der Verbundpartner
Eingabe des Herrn Mark Hungerland vom 24.10.2017; DS-Nr. 09486-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der o. g. Anfrage hat sich das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt
befasst.
Herr Hungerland bittet um Gewährleistung eines hindernisfreien Zuganges zur Ladeinfrastruktur.
Am 12.06.2015 ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft getreten. Mit der 50. Verordnung
zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.09.2015 (BGBl. I,
S. 1573) wurden auf der Grundlage des EmoG folgende Maßnahmen zur Bevorrechtigung
elektrisch betriebener Fahrzeuge eingeführt, um eine größere Verbreitung elektrisch betriebener
Fahrzeuge zu erreichen:
· Einrichtung von Parkplätzen an und außerhalb von E-Ladestationen im öffentlichen
Verkehrsraum
· Befreiung von Parkgebühren sowie zeitlich unbegrenztes Parken in
parkraumbewirtschafteten Bereichen
· Befreiung von Zufahrtsbeschränkungen, z.B. in Anliegerstraßen
· Zulassung zum Befahren von Busspuren
Diese Bevorrechtigungen dürfen nur Fahrzeugen gewährt werden, die mit einer deutlich
sichtbaren Kennzeichnung versehen sind (§ 4 EmoG). Die Kennzeichnung der elektrisch
betriebenen Fahrzeuge ergibt sich aus § 9a Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Elektrisch
betriebene Fahrzeuge erhalten auf Antrag ein besonderes Kennzeichenschild mit dem
Zusatzbuchstaben „E“ im Anschluss an die Nummernkombination.
Im ersten Quartals 2017 wurden in Dortmund die Elektrotankstellen sowie im gesamten
Stadtgebiet 19 Parkplätze für E-Fahrzeuge entsprechend der StVO wie folgt ausgewiesen:
Sowohl die E-Tankstellen als auch die Parkplätze für E-Fahrzeuge außerhalb der ETankstellen sind zusätzlich mit einem entsprechenden Piktogramm versehen.
Die Anzahl der vorhandenen Parkplätze für E-Fahrzeuge außerhalb von Ladestationen auf
Dortmunder Stadtgebiet kann bei Bedarf durch das Tiefbauamt erhöht werden.
Erst seit Aufstellung der vorgenannten Beschilderung ist eine rechtssichere Ahndung der
Parkverstöße möglich. Seit April 2017 werden festgestellte Parkverstöße mit Verwarnungsgeldern geahndet. Bei den Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes werden auch in den Vororten zusätzlich zur Verwarnung Flyer mit Informationen über die neue Beschilderung verteilt. Nach einer Anlaufzeit mit der neuen Gesetzgebung und Beschilderung werden ab 2018 unberechtigt dort parkende Fahrzeuge auch abgeschleppt. Die Verkehrsüberwachung verfügt aber nicht über eine sog. „schnelle Eingreiftruppe“, die im Fall widerrechtlichen Parkens per Telefon gerufen werden könnte. Außerhalb der Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung liegt die Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr bei der Polizei. Da sich jeder Verkehrsteilnehmer über die aktuellen Regelungen der Straßenverkehrsordnung
zu informieren hat, kann man sich in der Regel nicht auf Unkenntnis berufen. Diese Unkenntnis ist als vermeidbar zu bewerten und beruht auf mangelnder Kenntnis der Verkehrsvorschriften. Der Fahrzeugführer eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs muss selbstverständlich seine Fahrten hinsichtlich des notwendigen Energiebedarfs und der vor Ort vorhandenen Lademöglichkeiten planen. Das Recht zur Benutzung der Stromtankstelle ergibt sich aus den vertraglichen Konditionen des Betreibers. Hieraus lässt sich jedoch kein gleichzeitiger Anspruch auf eine stets freie Ladesäule im öffentlichen Verkehrsraum ableiten.
Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Brockmeier vom
Tiefbauamt zur Verfügung…..

Der Petent war zur Sitzung nicht anwesend.

Auf Nachfrage von Rm Noltemeyer nach der Anzahl der Tanksäulen und weiteren Planung antwortete Herr Brockmeier vom Tiefbauamt, dass es aktuell 94 Plätze in Dortmund gebe, an denen E-Fahrzeuge aufgeladen werden können und darüber hinaus 19 Parkplätze die exklusiv für E-Fahrzeuge eingerichtet wurden. Er erklärte, dass es schwierig sei, den Bedarf abzuschätzen, wenn sich aber Hinweise auf erhöhten Bedarf ergeben, werden zusätzliche E-Parkplätze außerhalb von Ladesäulen geschaffen.

Auf die Frage von Rm Zweier, ob eine andere Beschilderung möglich sei, antwortete Herr Brockmeier, dass die Beschilderung nach StVO korrekt sei. Es gebe zwei Möglichkeiten und man habe sich in Dortmund für die blauen Schilder, analog zur Beschilderung der Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte, entschieden. Es wird der Parkplatz ausgeschildert und dazu die Einschränkung nach StVO, also hier das Fahrzeug mit dem kurzen Kabel und dem Stecker. Zusätzlich ist ein gleiches Piktogramm auf dem Parkplatzboden. Diese Beschilderung gibt es in vielen Großstädten. Er erwarte eine steigende Akzeptanz für die E-Parkplätze.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Israelfeindliche Demonstration in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09977-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

….In ganz Deutschland demonstrierten arabische Männer gegen die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels. Nicht selten trat auf derartigen Demonstrationen der blanke Hass junger Muslime gegen Juden zu Tage: Israel-Fahnen wurden verbrannt, antisemitische Sprechchöre skandiert und den jüdischen Menschen in Europa eine Vertreibung durch „die Armeen Mohammeds“ angedroht.

Laut Spiegel Online kritisierte selbst der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn die Ignoranz der deutschen Politik vor einem „importierten Antisemitismus“ aus dem arabischen Kulturkreis. Nach Informationen von Spiegel Online trat auch Mili Görus als Anmelderin auf, zu der leider auch die CDU NRW Kontakte unterhält.

Auch die AfD-Fraktion musste sich der Häme der Altparteien aussetzen, als sie Informationen über antisemitische Hetze an Schulen einholen wollte. Inzwischen scheint der Judenhass durch muslimische Migranten nicht mehr vertuscht werden zu können.
Der jüdische Publizist Leon de Winter bezeichnete das Erstarken des Antisemitismus in Europa durch Muslime jüngst im Bayrischen Rundfunk als „Vorbote dunkler Seiten für alle Europäer“.

Auch in Dortmund versammelten sich am 23.12.2017 unter einem großen Polizeiaufgebot propalästinensische Demonstranten vor dem Dortmunder „U“. Die AfD-Fraktion bittet die Stadtverwaltung daher um Beantwortung folgender Fragen:



Die Vorsitzende erklärte, dass die Fragen nur durch die Polizei beantwortet werden könnten, da das Versammlungsrecht in der Zuständigkeit der Polizei liegt. Eine Beantwortung durch die städtische Verwaltung ist nicht möglich.

Nach kontroverser Diskussion bestand Herr Rm Bohnhof darauf, dass die Stellungnahme der Verwaltung bezüglich der Nichtzuständigkeit schriftlich erfolgen soll.

zu TOP 3.2
Teilweise Öffnung der Wißstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08927-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 12.01.2018 vor:

….Teilweise Öffnung der Wißstraße
Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.09.2017, Drucksache Nr. 08927-17-E2
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat die Entscheidung über eine teilweise Öffnung der
Wißstraße zunächst vertagt und eine Rückfrage an die Verwaltung gerichtet. Sollte die
Bezirksvertretung einen zustimmenden Beschluss fassen, wird das Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt bereits vor der Testphase durch ein Ingenieurbüro folgende Leistungen in
Auftrag geben:
Erfassung der Nutzungen sämtlicher Gebäude entlang der Wißstraße einschließlich der
Öffnungszeiten der dort vorhanden Geschäfte, Praxen und sonstiger Betriebe.
Zählung an drei aufeinanderfolgenden Tagen (Mo-Mi) im Zeitraum von 6-22 Uhr
unterteilt nach den Verkehrsarten Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08927-17-E2)(Fußgänger, Radfahrer, Pkw, Lieferwagen, Lkw etc.).
Erfassung sämtlicher Halte- und Beladevorgänge.
Beobachtung und Dokumentation etwaiger Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern.
Während der Testphase sollen dann die Zählung und die Erfassung der Be- und
Entladevorgänge sowie der Konflikte zweimal an drei Tagen wiederholt und mit der
Vorhersituation verglichen werden. Optional soll der Auftragnehmer eine Nutzerbefragung von
Patienten, Passanten und anderen Gewerbetreibenden (z. B. Einzelhändlern) anbieten. Die
Beauftragung ist vom Gesamtvolumen des Auftrags abhängig. Die Befragung ist nicht
zwingend erforderlich, würde aber die Einschätzung zur Wirkung und Akzeptanz der
Maßnahme verbessern.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Ergebnisse zu dokumentieren und die Maßnahme
zu bewerten.
Dass durch die Öffnung der Wißstraße tatsächlich nur Fahrzeuge den Bereich befahren, die eine
Arztpraxis aufsuchen möchten, kann faktisch leider nicht sichergestellt werden, denn
grundsätzlich ist lt. Straßenverkehrsordnung eine Bevorzugung einzelner Nutzerkreise
unzulässig.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Kluth vom Tiefbauamt unter der Telefonnummer
50-27337 zur Verfügung….

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kirchhörde
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10073-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hatte im Mai 2014 einen Antrag zur Sanierung des Feuerwehrgerätehaus in Kirchhörde eingebracht (DS 12507-14). Auf Nachfrage zum Planungsstand im Jahr 2016 (DS04030-16) wurde von der Verwaltung mündlich berichtet, dass verschiedene Varianten für den Neubau überprüft würden.

Da seit der letzten Stellungnahmen mittlerweile noch weitere zwei Jahre vergangen sind, bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung zur nächsten Ausschuss-Sitzung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

Herr Rm Goosmann erklärte, dass der Vororttermin des Ausschusses bereits fast zwei Jahre her ist und bisher sei nichts weiter passiert, deshalb hätte die SPD-Fraktion einige kritische Nachfragen um in der Sache voran zu kommen.

Hierzu antwortete Herr Aschenbrenner, dass vom Immobilienmanagement in der ersten Phase eine Standortüberprüfung vorgenommen wurde. Dabei wurde überprüft, ob es sinnvoller ist am bestehenden Standort eine Erweiterung vorzunehmen, oder einen Verlagerung des Feuerwehrhauses innerhalb des Ausrückbereichs. Dazu wurden mehrere Standorte geprüft und das Ergebnis in der Investitionskonferenz vorgestellt. Aufgrund aktueller Entwicklungen bezüglich eines Grundstücks an der Hagener Straße wurde noch einmal nachgeprüft, dies nahm einig Zeit in Anspruch. Das Grundstück an der Hagener Straße kam aufgrund der Mischbebauung von Feuerwehr und Ladengeschäften unter Aspekten des Unfallverhütungsschutzes und der Lage an der Außengrenze des Ausrückbezirkes nicht in Betracht. Daraufhin wurde die Erweiterung am Standort priorisiert, hier mussten noch einige Probleme geklärt werden. Unter anderem wegen der Grenzbebauung mit der Bahn AG und der Erwerbung eines Grundstücks von einem ansässigen Landwirt, damit die Busschleife der Dortmunder Stadtwerke an der Hellerstraße verschwenkt werden kann.
Anschließend erfolgte, wegen der nicht unerheblichen Kosten, eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Investitionskonferenz.
Da der Landwirt den Rest des Grundstückes, das nicht für die Feuerwehrerweiterung benötigt wird, zur Wohnraumbebauung nutzt, wird die Erschließung des Grundstückes die Kosten des Feuerwehrerweiterungsbaus senken.
Man habe sehr intensiv im Sinne des Feuerwehrstandortes und der Kassenlage, im Sinne des Bürgers geprüft und habe nun belastbare Ergebnisse. Die Investitionskonferenz hat dem Erweiterungsbau zugestimmt, somit können jetzt das Grundstück gekauft, der Bebauungsplan geändert und entsprechende Erduntersuchungen durchgeführt werden. Das Projekt laufe also weiter voran.
Bezüglich der Fragen 3 und 4 gab Herr Aschenbrenner zu Protokoll, dass die Kosten im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt sind und dass die Verkehrssicherheit des alten Gebäudes sichergestellt ist.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
„No-go-Areas“ für Frauen bekämpfen!
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09423-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.01.2018 vor:

….„No go Areas“ für Frauen bekämpfen
Anfrage der Fraktion AFD vom 27.10.2017 zur Sitzung des Ausschusses am 12.12.2017
Drucksache Nr. 09423-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fragen beantworten wir wie folgt:
a)Der Stadtverwaltung liegen keine Informationen vor. Wir verweisen ansonsten auf die
Zuständigkeit der Polizei hinsichtlich strafrechtlich relevanter Delikte.
b)Teil der umfassenden Sicherheitsarchitektur der Stadt Dortmund sind u. a. die hoheitlich
handelnden, uniformierten Einsatzkräfte der Ordnungspartnerschaft, die durch ihre stadtweite
Präsenz im öffentlichen Raum - oft in gemeinsamer Streife mit der Polizei - sowohl zur
Verbesserung der objektiven Sicherheitslage als auch zur Stärkung des subjektiven
Sicherheitsempfindens der Bevölkerung beitragen. Ergänzend sind die in Dienstkleidung
tätigen Beschäftigten des Service-und Präsenzdienstes vor allem in den öffentlichen Grünund
Erholungsanlagen einschließlich der Friedhöfe werktäglich eingesetzt.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum fällt nach den derzeit geltenden öffentlichrechtlichen
Bestimmungen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Polizei.
c)Standorte - Stand 12/2017:
Stadtbezirk Hörde, Einrichtung Landhaus Syburg:
Grünanlage Hohensyburg
Stadtbezirk Hombruch, Einrichtung Mergelteichstraße:
Zoo, Botanischer Garten Rombergpark
Stadtbezirk Innenstadt-Ost, Einrichtung Ehemalige Hauptschule Am Ostpark:
Ostfriedhof
Stadtbezirk Lütgendortmund, Einrichtung Zentrale Kommunale Unterbringungseinrichtung:
Grünanlage Harpener Hellweg
Stadtbezirk Mengede, Einrichtung Breisenbachstraße:
Hansemannpark
Stadtbezirk Scharnhorst, Einrichtung Ehemalige Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule:
Grünanlage Derner Kippshof/Nierstefeldstraße
Grünanlage Oberbecker Straße…

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
Handy-Parken - Einführen eines Bezahlsystems für Parkgebühren per Mobiltelefon; Start mit Pilotphase
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09113-17)


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Durchführung eines vorgeschalteten Pilotbetriebes zur Einführung von Handy-Parken auf dem (inneren) Wallring und im innenliegenden Stadtkern für die Dauer von einem Jahr zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Hierzu: Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2017
Hierzu: Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2017
Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom
Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2018


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus öffentlicher Sitzung vom 25.01.2018 vor:

…Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung am 23.01.2018 vor:

Behindertenpolitisches Netzwerk aus der Sitzung vom 14.11.2017:

Seniorenbeirat aus der Sitzung vom 30.11.2017:

Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 29.11.2017:

Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung vom 06.12.2017:


Beschluss
Der Rat nimmt zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der vorangegangenen Empfehlungen einstimmig folgenden, um Punkt c) erweiterten (in Fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

Aufgrund von Beratungsbedarf lässt der Ausschuss für Personal und Organisation den Punkt d) (Empfehlung der Bezirksvertretung Eving) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen:


Frau Rm Noltemeyer zeigte sich erstaunt, dass bei vielen Projekten nur die Wirtschaftsförderung zuständig sei. Sie bat um Protokollierung, dass in den angehängten Projektsteckbriefen kaum deutlich wird, wer die Projektträger seien und wo die Projekte angesiedelt sind. Es sei auch sehr schwierig auf der Internetseite von Nordwärts überhaupt die Projekte zu sehen. An der Transparenz der Projekte auf der Internetseite sollte man mehr arbeiten. Sie erläuterte anhand des Projektes „Gartenausstellung 2027“, das für sie ein Vorzeigeprojekt sei, jedoch kaum Erwähnung findet, dass sie die Aufgabe von Nordwärts besonders in dem Bekanntmachen von überragenden Projekten der Nordstadt sieht und findet dass hier noch Handlungsbedarf sei.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einstimmig an.



zu TOP 4.3
Evaluierung der „Spielregeln“ für Straßenmusik in Dortmund und Einrichtung einer Verbotszone in der Dortmunder City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09826-18)

Herr Rm Goosmann erklärte, dass seine Fraktion sich die in der Vorlage angegebenen Varianten angesehen und die Frage gestellt hat, wem hier der Vorzug zu geben sei, den Menschen die dort arbeiten oder den Interessen der Dortmunder Bürgerschaft an einer lebendigen Fußgängerzone. Oder ob man wieder da sei, wo man 2015 Regeln auf den Weg gebracht habe. Die statistische Auswertung der Verstöße beginnt erst ab 2016 und somit seien erst zwei Sommer ausgewertet. Er ist der Meinung, dass es zu früh sei um zu erkennen, ob die bestehenden Regeln, bei konsequenter Anwendung dazu führen, dass die Anzahl der Beschwerden sinkt. Deshalb schlägt er vor, sich keiner der in der Vorlage angegebenen Varianten anzuschließen, sondern der Verwaltung vorzuschlagen, sich an die bestehenden Regeln unter gehörigem Kontrolldruck zu halten und wenn die Zahlen von 2018 vorliegen, dann könnte man, wenn die Beschwerden nicht zurückgehen, darüber nachdenken die Regeln zu ändern. Des Weiteren wies er darauf hin, dass die Regel, eine halbe Stunde musizieren und dann weiter zu ziehen, auch für die Aktion „Spiel mich“ gelten muss.

Frau Rm Reigl stimmte dem zu und gab zu Bedenken, dass wenn sich Bürger beschweren dass vor ihrer Tür stundenlang die gleiche Musik spielt, die bestehenden Regeln nicht konsequent durchgesetzt würden und das ändere sich auch nicht durch neue Regeln.

Frau Rm Noltemeyer fand die in Variante D erläuterte Mittagspausenregelung interessant und meinte, dass man darüber nachdenken könne, Musik erst in der Zeit zuzulassen, wenn die Lebendigkeit in die Stadt kommt, die nach Feierabend wahrscheinlich ihren Höhepunkt hat.

Herr Bornkessel vom Umweltamt erklärte dazu, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage im öffentlichen Recht gebe.

Herr Rm Walrabe gab ebenfalls zu Bedenken, dass der statistisch erfasste Zeitraum zu kurz und damit nicht aussagefähig sei. Seine Fraktion fordere jedoch eine engere Überwachung der bestehenden Regeln, vor allem jetzt im Frühjahr und Sommer.

Herr Rm Bohnhof stimmte dem Vorschlag von Herrn Goosmann zu, auch wenn er verstehe, dass die Straßenmusik störend sein könnte, sollte die Evaluierungsphase schon etwas länger sein. Jedoch sollte es dann 2019 wieder auf die Tagesordnung um zu sehen was sich ergeben hat.

Die Vorsitzende Frau Krause fasste zusammen, dass die Mehrheit des Ausschusses der Meinung sei, dass an der bestehenden Regelung nichts geändert werden soll, die Evaluationsphase bis Ende 2018 verlängert und sich im Jahr 2019 erneut mit der Angelegenheit befasst werden soll. Sie stellte die 2 Varianten zur Abstimmung:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt einstimmig dem AUSW folgenden abweichenden Beschluss (b.) zu fassen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht über die „Spielregeln“ für Straßenmusik zur Kenntnis und beschließt die Evaluationsphase mit verstärkte Kontrollen bis 2018 zu verlängern und die die Einrichtung einer Verbotszone für Straßenmusik in der Dortmunder City entsprechend Anlage 2, Variante C. abzulehnen.




Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 14:45 Uhr.





Christiane Krause Jasmin Jäkel Sabine Weber
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus