Niederschrift (öffentlich)

über die 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 07.11.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Kaminski (SPD) i.V.f. Herrn RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i.V.f. Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) i.V.f. Herrn RM Schilff (SPD)
Herr RM Taranczewski (SPD) i.V.f. Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau sB Wrubel (Die Linke & Piraten) i.V.f. Herrn sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Frau RM Reigl (Die Linke & Piraten) i.V.f. Herrn RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten) bis 17:45 Uhr
Herr RM sB Kühr (AfD)
Herr RM Thieme (NPD) ab 15:40 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus – Integrationsbeirat
Herr Bonkowski - DSW 21


3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Dr. Rath-60-stv AL
Herr Vetter-60-
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe-61-
Frau Laubrock-64/stv AL
Frau Linnebach-64/stv.AL
Herr Born- 20-
Herr Dürckershoff- 41-
Herr Kruse-52-
Herr Spitzer- 65-
Herr Schultz-50-
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 07.11.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.09.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt









3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)
Hinweis: Die dazugehörige Anlage wurde im Wege eines sog. reduzierten Versandes weitergeleitet.

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2018


3.2 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11644-18)

hierzu -> Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 11644-18-E1)

3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Gewinnverwendung 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12421-18)

3.4 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)

3.5 Quartalsbericht III/2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12450-18)

3.6 Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 10710-18)

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 05.09.2018

3.7 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

3.8 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

3.9 Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städtischen Eigentum stehenden Brücken und verwahrloster Grundstücke
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12188-18)



3.10 Hochhausstandorte im städtebaulichen Kontext
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11501-18-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11501-18-E2)

3.11 Fassadengestaltung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11517-18-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor-

3.12 Aktualisierung der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.201 8 zwecks Kenntnisnahme der Angelegenheit.(Drucksache Nr.: 11620-18)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
I. Erweiterung des Geltungsbereiches
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
V. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
VI. Satzungsbeschluss
VII. Beifügung der aktualisierten Begründung
VIII. Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11788-18)

4.2 Städtebauliche Entwicklung am "Platz von Rostow am Don"
hier: aktueller Sachstand

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12346-18)

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11712-18)




4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12053-18)

4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, II. Entscheidung über Stellungnahmen, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11386-18)

4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes In O 205 - Sckellstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes In O 205;
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10186-18)

4.7 Bauleitplanung: Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO NRW) (Aufstellungsbeschluss) II. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -, III. Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12261-18)

4.8 Änderungsgenehmigung der Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund im ergänzenden Verfahren
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12201-18)

4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Stellungnahme der Verwaltung aufgrund von Zusatz-/Ergänzungsanträgen (SPD-Fraktion und Fraktion B'90/Die Grünen--> siehe AUSW-Sitzung 04.07.2018, zum entsprechenden Aufstellungsbeschluss)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10553-18-E3)

4.10 Radschnellweg Ruhr
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11938-18)
-lag bereits zur Sitzung am 19.09.2018 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11938-18-E1)

4.11 Fahrradabstellanlage
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12440-18)



4.12 Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12587-18)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 "Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde - Abschlussbericht"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11960-18)

5.2 Asphaltierung des "Rheinischen Esels" - Widerspruch des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12361-18)

5.3 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2018/2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12063-18)

5.4 Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.07.2018
mit Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (11248-18-E2)
(Drucksache Nr.: 11248-18)

-Die ursprüngliche Vorlage hierzu wurde bereits in der AUSW-Sitzung am 04.07.2018 zur Kenntnis genommen-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11248-18-E3)
-lag bereits zur Sitzung am 19.09.2018 vor-

5.5 Messungen zum Mobilfunk
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11937-18)
-lag bereits zur Sitzung am 19.09.2018 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11937-18-E1)

5.6 PCB-Messungen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11935-18-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 19.09.2018 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11935-18-E2)

5.7 Veränderungen im Baumbestand
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12375-18)

5.8 Pfandbecher
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12441-18)

5.9 Städtischer Wald
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12442-18)

5.10 Luftreinhalteplan Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12549-18)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Stadterneuerungsprogramm 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11772-18)

hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2018
(Drucksache Nr.: 11772-18)


6.2 Soziale Stadt-Stadtumbau Hörde - Umbau der Faßstraße (E 5) - Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11131-18)

6.3 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
hier: Durchführungsbeschluss Fassadenprojekt "Künstlergärten"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12274-18)

6.4 Stadtumbau Rheinische Straße - Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne - Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11739-18)

6.5 Stadtumbau Rheinische Straße
hier: Abschlussevaluation

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-18)

6.6 Evaluationsbericht zur Quartiersanalyse "Dorstfeld-Unterdorf"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11615-18)

6.7 Wohnraumförderprogramm
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12443-18)

6.8 Hoeschpark
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12592-18)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt


9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Giebel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlagen zu
ergänzen:

NEU:
TOP 3.13 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in
der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung-AbfGS) 2019)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12206-18)

NEU:
TOP 3.14 Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums-Planungsbeschluss-
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11685-18)


NEU:
TOP 4.13 Förderantrag mobil.gewinnt Dortmund Brackel/Hohenbuschei –
Grundsatzbeschluss – Empfehlung (Drucksache Nr.: 12280-18)


Absetzungen:

Man einigt sich, nach entsprechendem Hinweis durch Herrn Rm Waßmann darauf, TOP 5.10 „ Luftreinhalteplan Ruhrgebiet“ (Drucksache Nr.: 12549-18) von der Tagesordnung abzusetzen, da diese Thematik unter TOP 5.4 „ „ Klage Deutsche Umwelthilfe e.V. ….“ (Drucksache Nr.: 11248-18) behandelt wird.


Sonstige Änderungen.

Man einigt sich darauf, TOP 3.14 „Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums-Planungsbeschluss“- Empfehlung (Drucksache Nr.: 11685-18) in die nächste AUSW-Sitzung am 05.12.2018 zu vertagen, da hierzu insgesamt noch Beratungsbedarf gesehen wird.


Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.09.2018

Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.09.2018 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 10.10.2018:

Die Geschäftsführung, Frau Klein, wies darauf hin, dass Änderungen zum Haushaltsplanentwurf bis zum 22.11.18 für die Beratung im Rat berücksichtigt werden können. Die Anzahl der Druckstücke für die Haushaltsberatung 2019 wurde abgefragt. Sie wies auf ein Exemplar hin, dass zur Einsicht bei der Geschäftsführung ausliegt und ggf. kurzzeitig ausgeliehen werden kann. Außerdem können Änderungswünsche/ Empfehlungen in der kommenden interfraktionellen Sitzung am 07.11.18 mitgeteilt werden.

Verschiedene Bezirksvertreter wiesen auf die fehlenden Druckstücke hin und dass diese für die Fraktionen benötigt werden. Für die zukünftigen Haushaltsberatungen wurden mehr Druckexemplare zugesagt.



Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass einige Fehler im Haushaltsplanentwurf bestehen:
· An der Albert-Schweitzer-Realschule wird die Turnhalle nicht neu gebaut, sondern „nur“ saniert (vgl. TOP 8.1 „Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn- und Gymnastikhallen“ (S.4 Sanierungsfahrplan Zif.6 der Vorlage). Dementsprechend müssten auch die Beträge angepasst werden.
· Außerdem sei der Gesamthaushalt für die Gesamtverschuldung interessant. Die Einnahmesituation hat sich zwar verbessert, aber die Schulden sind weiterhin riskant und man hofft auf einen Überschuss.
· Die bezirkliche Zuordnung bezüglich der Olpketal-Grundschule ist falsch, sie gehört nicht zum Stadtbezirk Mengede.
· Bezüglich der Veränderungen des Seniorenbegegnungszentrums hat es noch keine Vorlage in der Bezirksvertretung Mengede gegeben.
· Die Kosten für zwei Aufzüge in zwei Kitas belaufen sich auf 150.000,-- €. Hierbei ist die Höhe nicht nachvollziehbar (ohne Beteiligung der Bezirksvertretung).
· Bezüglich der Verbesserung der Sozialbereiche ist die Spannweite zwischen 0,5 und 11,7 Mio. € sehr groß. Es sollten Unwägbarkeiten ausgeschlossen werden und eine stabile Basis geschaffen werden.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion) und 1 Gegenstimme (Frau Knappmann / Fraktion B‘90/Die Grünen) und 9 Enthaltungen (Herr Kuckuk, Frau Feldmann / SPD-Fraktion, Herr Lichte und Herr McDevitt / Fraktion Die Linke / Piratenpartei, Frau Batzdorff, Herr Kuck und Herr Farnung / CDU-Fraktion sowie Herr Utecht und Herr Kunstmann / Fraktion B‘90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zur Kenntnis zu nehmen.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2019 durch den Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 vorgesehen.


AUSW, 07.11.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.2
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11644-18)

Hierzu Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.:11644-18-E1) :
…es ist geplant, die Abfallsatzung der Stadt Dortmund mit Wirkung ab 01.01.2019 in einigen
Abschnitten zu ändern.
Wie nun aufgefallen ist, ist in dem zur Beschlussfassung vorgesehenen Fließtext (Anlage 1
zur Ratsvorlage) ein Formatierungsfehler aufgetreten. Dadurch ist der Text des § 20 Abs. 4
mehrfach vorhanden, hat sich die Nummerierung der nachfolgenden Absätze verschoben und
ist Absatz 12 verloren gegangen.
Die richtige lautende Fassung des § 20 AbfS habe ich beigefügt. Ich bitte, bei Ihrer Beratung
über die Änderungen in der Abfallsatzung für 2019 die beiliegende Textversion zu berücksichtigen.


AUSW, 07.11.2018:

Herr Born informiert den Ausschuss zu den Themen: „Schlüsseltresorsystem“, „Transportwege“ und
„ Höhe der Kosten“.

Zum Thema „Schlüsseltresorsystem“ deklariert Frau Rm Hawighorst –Rüßler weiteren Beratungsbedarf für ihre Fraktion und beantragt die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

zu TOP 3.3
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Gewinnverwendung 2017 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12421-18)

AUSW, 07.11.2018:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Lagebericht 2017 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 14.774.511,82 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2017 von -14.439.011,82 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2018 zu beauftragen.


zu TOP 3.4
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:

Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, regt an, die Bezirksvertretungen bei der Erarbeitung des Masterplanes sowie bei der Umsetzung der Maßnahmen einzubeziehen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vom 25.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Sie empfiehlt dem Rat weiter, die oben aufgeführte Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu berücksichtigen.

AUSW, 07.11.2018:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler regt an, die Bitte des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 mit in die Beratung aufzunehmen, wonach dieser bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt werden möchte.

Herr Rm Waßmann stellt, vor dem Hintergrund der organisatorischen Veränderungen im Bereich der „Sport-und Freizeitbetriebe“, die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt dafür sei, über diesen Masterplan abzustimmen.

Frau Löhken-Merhing macht darauf aufmerksam, dass dem Seniorenbeirat hier noch die Abfrage der Begegnungsstätten für ältere Menschen fehle und bittet darum, dieses nachzuholen, damit man ein aussagekräftigeres Gesamtbild erhalte.

Frau Rm Lührs unterstützt den Vorschlag auch den BuNB mit einzubeziehen. Weiter möchte sie zunächst von der Verwaltung wissen, ob die Neuorganisation der „Sport-und Feizeitbetriebe“ maßgeblich dafür sei, um heute über die Vorlage entscheiden zu können oder nicht.

Herr Kruse erläutert hierzu, dass man für den „Masterplan Sport“ entsprechende neue Stellen bekommen und mit der Erstellung der heute vorliegenden Vorlage bereits die Arbeit hierzu aufgenommen habe. Die Neuorganisation der „Sport-und Freizeitbetrieb“ laufe tatsächlich parallel hierzu. Hierzu werde man diesem Ausschuss und auch dem Rat der Stadt Dortmund bereits in Kürze erste Ergebnisse in Form einer entsprechenden Vorlage vorlegen. Die Bedarfe der Begegnungsstätten für ältere Menschen abzufragen und mit auszuwerten, werde er als Anregung mitnehmen und auch im Weiteren mit berücksichtigen.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann, wann mit der angekündigten Vorlage zur „Neuorgansiation“ zu rechnen sei, teilt Herr Kruse mit, dass man daran bereits arbeite und diese für den nächsten Gremienlauf mit der Ratssitzung am 13.12.2018 vorsehe.

Herrr Rm Waßmann führt an, dass man vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass auch die Vorlage zum „Masterplan Sport“ für die Ratssitzung am 13.12. 2018 vorgesehen sei, heute empfehlen könne. Sollte man danach noch Bedarfe haben etwas zu diskutieren, was mit der Neuorganisation zusammenhänge, können man dieses ja in dem Zeitfenster bis zum 13.12.2018 noch schaffen.


In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018 und mit der o. a. Anregung aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Anregung:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) soll im Weiteren bei Projekten, die in dessen Kompetenz fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, beteiligt werden.






zu TOP 3.5
Quartalsbericht III/2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12450-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dritten Quartalsbericht 2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er begrüßt weiterhin grundsätzlich das Projekt „Nordwärts“ und bittet, bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu werden.

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 30.10.2018:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde (Text: siehe oben):

ABVG, 30.10.2018:

Herr Rm Dudde fragt zu den Radverkehrsprojekten „schön und schnell“ (Projekt-Nr. 594) und „Güterbahnhof-Radweg“ (ProjektNr. 871) nach, warum diese Projekte wegen anderer Prioritäten auf „ruhend“ gesetzt worden sind und um welche Prioritäten es sich hierbei handelt.

Diese Frage soll im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durch die Verwaltung beantwortet werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte zur Kenntnis.

AUSW, 07.11.2018:

Herr Wilde beantwortet die o.a. noch offene Fragestellung aus dem ABVG wie folgt mündlich:

Es sei tatsächlich so, dass man die erwähnten Projekte aufgrund von fehlenden Kapazitäten auf „ruhend“ gesetzt habe. Bei den derzeitigen Schwerpunktprojekten aus dem Bereich „Radverkehr“ handele es sich um:

- Regionales Radwegenetz
- Radschnellweg Ruhr (RS1)
- Gartenstadtradweg
- nordwärts Magistralenprojekt
- Begleitung Verfahren/Wettbewerb Hbf.-Nord (ZOB, Erschließung, Rad- und Fußverkehr)
- Masterplan Mobilität - Erarbeitung der Teilkonzepte und Vorbereitung der Vergabe
- Begleitung und Vorbereitung der Maßnahmen für die Emissionsfreie Innenstadt
- 6-streifiger Ausbau B1/A40 - Abstimmung mit der DEGES und Gestaltung der LSW
- Masterplan nachhaltige Mobilität
- Entwurf Saarlandstr. zwischen Hohe Str. und Ruhrallee
- Entwurf Treibstr./Steinstr./Jägerstr.
- Entwurf Beurhausstr.
- Ost-West-Strecke (Hellweg - Entwurf 1. Abschnitt Klönnestr. bis Körner Hellweg Nr. 108)
- Betreuung diverser Genehmigungsverfahren mit Einzelbauvorhaben, im Rahmen derer die Bereiche
„Radverkehr“ und „Mobilität“ immer wieder involviert sind.

Man sehe hieran, dass das Thema „Radverkehr“ eine hohe Bedeutung habe – leider könne man aber nicht alle Projekte gelichzeitig realisieren. Daher befänden sich die durch Herrn Rm Dudde erwähnten Projekte derzeit nicht auf der obersten Prioritätsstufe. Sobald sich aber im Rahmen der Abarbeitung der zuvor genannten Projekte Lücken ergeben würden, werde man auch diese beiden Projekte starten.

Herr Rm Dudde bedankt sich für diese ausführliche Antwort.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte sowie die heutigen mündlichen Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.7
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

Herr Rm Waßmann führt an, dass man die heutige Kenntnisnahme der Vorlage mit der Erwartung verknüpfe, dass zu jeder einzelnen Maßnahme, der in der Vorlage genannten Projekte (Seite 5 der Vorlage), welche von einer Förderung durch KIF I ausgenommen wären, mit Blick auf den Haushalt ab 2019 ff. eine Einzelvorlage erstellt werde.


Mit diesem Hinweis nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.09.2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 1. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.09.2018).











zu TOP 3.9
Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städtischen Eigentum stehenden Brücken und verwahrloster Grundstücke
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12188-18)

AUSW, 07.11.2018:

Frau Rm Lührs kritisiert den Inhalt und den Stil dieser Vorlage.

Herr Rm Weber schließt sich dieser Kritik an und bittet darum, die Vorlage auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis vorzulegen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.10
Hochhausstandorte im städtebaulichen Kontext
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11501-18-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11501-18-E1):

„..zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.07.2018 erbittet die
CDU-Fraktion eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem Sachverhalt:

Der Rat der Stadt beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 17.05.2018 zu prüfen, ob bei
künftigem (Büro-)Flächenbedarf der Ankauf bzw. Bau von Immobilien/Grundstücken auf Grundlage
einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kostengünstiger, aber auch sinnvoll ist.
Standorte außerhalb der Innenstadtbereiche und Kooperationen mit städt. Gesellschaften sollen
dabei in diese Prüfung einbezogen werden.
Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, den kurz- und mittelfristigen Büroflächenbedarf inkl. der
Lösungsvorschläge in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
(AFBL) am 20.09.2018 im Zusammenhang darzustellen.
Vor dem Hintergrund der nunmehr bekannt gewordenen Planungen, den „Platz von Rostow am
Don“ eventuell mit einem rund 60 Meter hohen, ca. 20 geschossigem Wohn-, Hotel- und Geschäftshaus überbauen zu wollen, stellen sich für die CDU-Fraktion folgende Fragen, die mit in
den obigen Prüfauftrag einfließen sollen:

Exkurs:
Das Konzept zur Cityentwicklung „City 2030“, Drucksachen-Nr. 12015-14, trifft zum Entwicklungsraum
Platz von Rostow am Don u.a. folgende Aussagen:

„Im Kontext der bestehenden Bebauung im Umfeld der zur Erreichbarkeit der City wichtigen Kreuzung
Neutor wird seitens der Stadt Dortmund eine weitere bürgerfreundliche Konzentration
städtischer Dienstleistungsangebote angestrebt“.
……….
„Im Sinne der weiteren Ausbildung der sog. „City-Krone“ (s. Pkt. 2.2) bietet sich hier, in direkter
Sichtachse der nördlich einführenden Citymagistralen Märkische Straße die Realisierung einer
weiteren Hochhausbebauung an. In Komposition mit den bereits bestehenden Hochhäusern Ellipson
und Märkischer Turm sowie den projektierten v.g. Bebauungen kann sich die Silhouette der
City nachhaltig verändern und den Stadtraum zur neuen Adresse für Dienstleistungs- und Büronutzungen wachsen lassen.“

Weiterhin heißt es unter dem Kapitel Bürostandorte:

„Die aktuell in der City verteilten Bürostandorte sollen im wesentlichem im südlichen Bereich
des Wallrings rund um den Stadthauskomplex als der zentralen Anlaufstelle für Bürgerinnen
und Bürger konzentriert werden……..“.

Fragen:
1. Welchen Bedarf (in qm) sieht die Verwaltung an mittelfristigen innerstädtischen Büroflächen
sowohl für private als auch für städtische Nutzung?

2. Teilt die Verwaltung nach wie vor die Beschlusslage des Rates und die oben zitierten Aussagen
zum Platz von Rostow am Don / südlichen Bereich des Wallrings, dass dort in erster
Linie (städtische) Büroflächen entstehen sollen?

3. Sollte sich die Architektur eines neu entstehenden Gebäudes auf dem Platz von Rostow
am Don – wie oben im Citykonzept beschrieben – nicht besser deutlich an das Ellipson und
den Märkischen Turm anlehnen?

4. Inwieweit hält es die Verwaltung für möglich, eine Bebauung des Platzes von Rostow am
Don in Kooperation mit städtischen Gesellschaften zu realisieren?

5. Wie weit sind die Überlegungen gediehen, den Standort Märkische Straße 16-20 aufzugeben
und den Betreiber das Angebot zu unterbreiten, sich an einen neuen Standort innerhalb
des Stadtgebietes zu verlagern, um das Gesamtareal baulich zu einem Ganzen zu arrondieren?
6. Hält die Verwaltung an ihrem Vorhaben fest, das am Innenstadt-Ring gelegene Gebäude
Ostwall 64 (Jugendamt) zu sanieren oder gibt es Überlegungen, die im Rahmen einer neuen
Wirtschaftlichkeitsberechnung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Ankauf/Neubau an
einem anderen Standort kostengünstiger, aber auch sinnvoller ist?“


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11501-18-E2):

………zur o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1.
Auf den mündlichen Sachstandsbericht „Büroflächenbedarfe der Dortmunder
Stadtverwaltung“ in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften und
Beteiligung am 20.09.2018 (Top 4.1) im nichtöffentlichen Teil wird verwiesen.
Von hier können nur Aussagen zu städtischen Büroflächenbedarfen getroffen werden.
Zu 2.
Die Formulierung im Konzept „City 2030“ zielt darauf ab, die weitere Konzentration
städtischer Dienstleistungsangebote im Bereich Neutor, Märkisches Tor bis zu den Gebäuden
Märkische Straße 12-20 als gewünscht zu betrachten. Eine Ausdehnung dieser
Nutzungsabsicht auf die vorgeschlagene Neubebauung auf dem Platz von Rostow am Don
(Bereich Stadtbahnhaltestelle Stadthaus) war damit nicht intendiert.
Zu 3.
Die bisherige Anmutung der Dortmunder Hochhausbauten, auch wenn sie benachbart mit
Bezug aufeinander liegen (z. B. RWE-Tower und Harenberghaus), setzt eher auf jeweils
eigene Ausprägung von Kubus und Fassadengestaltung. Insoweit spricht nichts dagegen, dies
auch im Fall der Bebauung des Platzes von Rostow am Don so zu halten.




Zu 4.
Dort soll eine Bebauung durch einen Dritten ohne städtische Nutzung entstehen. Somit ist
eine Kooperation mit einer städt. Gesellschaft kein Thema. Der Grundstückszuschnitt und die
bestehenden Nutzungen (U-Bahn, DB) erfordern erhöhte bauliche Aufwendungen, so dass
eine städtische Büronutzung nicht wirtschaftlich ist.
Zu 5.
Die Liegenschaft Märkische Straße 16-20 gehört einem privaten Eigentümer, der sie zurzeit
selbst gewerblich nutzt. In Gesprächen mit der Verwaltung hat er die Absicht geäußert, das
Grundstück mittelfristig einer städtebaulich gewünschten Entwicklung zuzuführen.
Zu 6.
Die Stadtverwaltung hält an ihrem Vorhaben fest, dass städt. Gebäude Ostwall 64 zu sanieren
und weiter zu nutzen. Die Realisierung erfolgt in Kooperation mit der Dortmunder
Stadtentwicklungsgesellschaft.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 3.11
Fassadengestaltung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11517-18-E1)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.:11517-18-E1)

…der Kulturausschuss des Regionalverbandes Ruhr befasste sich in der Sitzung vom 14.06.2018 mit dem TOP 7. „Ausblick Programm Interkultur Ruhr 2019 – 2022“. Dabei wurde eine Kooperation der Dortmunder Kommunalverwaltung mit dem Förderfond Interkultur Ruhr benannt, welche die Fassadengestaltung der von städtischer Seite angekauften und sanierten Immobilien am Nordmarkt/ Mallinckrodtstraße zum Gegenstand hat. Hierbei sollen bevorzugt interkulturelle, architektonische Aspekte zur Umsetzung kommen.

Die Fraktion FDP/ Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Anfrage:

1. Ist eine solche Kooperation geplant oder existiert sie bereits?

2. Falls ja: in welchem Stadium befindet sich dieses Gemeinschaftsprojekt und welche Akteure sind ggf. einbezogen worden?

3. In welcher Form plant die Verwaltung ggf. den Rat, bzw. den zuständigen Fachausschuss hierüber zu informieren?

4. In dem Vortrag wurde unter anderem eine „landesspezifische Fassadengestaltung“ erwähnt. Die Verwaltung wird gebeten die bisherigen Planungen für die Fassadengestaltung aufzuzeigen.

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung Drucksache Nr.: 11517-18-E2):

….zu den aufgeführten Fragestellungen nehme ich wie folgt Stellung:
zu 1.:
Die Kooperation findet statt zwischen dem Verwalter des Hauses Schleswiger Str. 31 in der
Nordstadt, der Fa. GrünBau GmbH und dem Programm Interkultur Ruhr.
zu 2.:
Die Künstler Wachter & Jud aus Berlin und Zürich haben Gestaltungsworkshops mit
Handwerkern aus Südosteuropa in den leerstehenden Ladenlokalen Mallinckrodtstr. 55
durchgeführt. Die Ergebnisse konnten während des Roma-Kulturfestivals Djelem Djelem
besichtigt werden.
zu 3.:
Bei dem Projekt, sofern es überhaupt realisiert wird, handelt es sich um einen Außenanstrich
für das Haus Schleswiger Str. 31, der ohnehin, wie auch der Rückbau der Dachgaube, von uns
als städtischen Eigentümer veranlasst werden muss. Daher sind keine weiteren Ratsbefassungen
notwendig.
zu 4.:
Die Entwürfe der Fassadengestaltung liegen uns nicht vor. Es scheint Verzögerungen in der
Projektrealisierung zu geben. Falls das Projekt doch zu Ende geführt wird, setzen wir den
Ausschuss in Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.12
Aktualisierung der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018 (Drucksache Nr.: 11620-18)

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 18.09.2018:

Frau Weyer (SPD-Fraktion) dankt für die Vorlage und die erfolgte Anpassung. Die Vorlage sei auch in der Fraktion für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen thematisiert worden. Sie bittet daher darum, die Vorlage auch dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis zu geben.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Aktualisierung des „Schlüssigen Konzepts“ zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.13
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2019
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12206-18)

AUSW, 07.11.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

TOP 3.14
Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums – Planungsbeschluss –
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11685-18)

AUSW, 07.11.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit in seine Sitzung am 05.12.2018.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
I. Erweiterung des Geltungsbereiches
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit)
V. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
VI. Satzungsbeschluss
VII. Beifügung der aktualisierten Begründung
VIII. Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11788-18)

AUSW, 07.11.2018:

Herr Rm Dudde kündigt an, dass seine Faktion aufgrund der sehr günstigen Lage des Geländes für den Radverkehr die Empfehlung aussprechen werde und wegen der dortigen guten Radverkehrsverbindungen, angefangen von der Innenstadt bis hin zur Erreichbarkeit des Stadions jetzt schon anregen wolle, für die weitere Entwicklung dieses Geländes und der Gebäude Fahrradabstellanlagen aufzunehmen und im weiteren Verfahren besonders zu berücksichtigen.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass auch seine Fraktion diese Vorlage gerne empfehlen wolle und man sich darüber freue, dass dieses Projekt nun fortgesetzt werde.

Frau Rm Lührs teilt mit, dass auch ihre Fraktion die heutige Vorlage aufgrund der insgesamt positiven Entwicklung gerne empfehlen werde.

Herr sB Kühr führt an, dass auch seine Fraktion sich der Empfehlung anschließen werde. Er weise jedoch darauf hin, dass er aus der Vorlage entnommen habe, dass der öffentliche Nahverkehr dort noch nicht das Optimum der Anbindung darstelle. Daher rege er an, neben den Fahrradwegen ggf. auch auf eine neue Buslinie oder andere Haltestellenkonzepte Wert zu legen.

Mit den o.a. Anregungen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans In O 225 - Kronprinzenviertel - wie unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S 3634/FNA 213-3), i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. hat die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 -Kronprinzenviertel - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7 der Vorlage zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. hat die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8 der Vorlage zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) des Entwurfes des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10.1 und 10.2 der Vorlage zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

V. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11 der Vorlage zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

VI. beschließt den Bebauungsplan In O 225 - Kronprinzenviertel - für den unter Punkt 1 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich – mit den in Punkt 13 genannten Änderungen bei gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - und des Durchführungsplanes 25 als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f GO NRW

VII. beschließt, dem Bebauungsplan In O 225 - Kronprinzenviertel - die aktualisierte
Begründung vom 10.10.2018 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VIII. beschließt, den zwischen den genannten Vertragsparteien abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.


Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW








zu TOP 4.2
Städtebauliche Entwicklung am "Platz von Rostow am Don"
hier: aktueller Sachstand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12346-18)
Hierzu- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 06.11.2018:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hat aus folgenden Gründen bei der geplanten Errichtung eines 20-geschossigen Hochhauses bedenken:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost spricht mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (4), der Fraktion die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KE (2) und Herrn Illmer (parteilos) gegen die Stimme von Herrn Stieglitz (Bündnis 90/Die Grünen) bei Enthaltung von Frau Gryters, Frau Katscher und Frau Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) der Vorlage keine Empfehlung aus.

AUSW, 07.11.2018:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage nicht empfehlen werde. Man habe hierzu erhebliche Bedenken was den Städtebau angehe. Man verstehe diesen hier im City-Bereich so, dass man auch in 30, 50 und auch 60 Jahren noch stolz darauf sein könne, was man hier gebaut habe. Man komme zu keiner anderen Auffassung als im Ursprung schon, dass diese Art der des Baus der Stadt schaden werde. Man sehe hier städtebaulich keinerlei Bezug zum historischen Wallring, der ja in unmittelbarer Nähe liege. Weiter habe man bei dem Nutzungskonzept „Bauchschmerzen“. Man sage nicht, dass man immer gegen 25 % öffentlich geförderten Wohnraumes sei aber es gebe Quartiere oder Teilbauten, wo man sich dieser Regelung nicht anschließen könne. Man stehe hier auch nicht alleine mit dieser Haltung, was die Ablehnung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zeige.

Herr sB Kühr verdeutlicht, dass seine Fraktion die durch seinen Vorredner skizzierte Haltung nicht teilen könne und der Vorlage heute zustimmen werde. Weiter möchte er aber wissen, wie das mit der Adressbildung und Gestaltung zum „Platz von Rostow am Don“ später aussehen werde, damit noch ein Bezug zur Partnerstadt erkennbar werde.

Herr sB Tietz informiert darüber, dass seine Fraktion die Entscheidung zu dieser Vorlage an konkrete Kriterien knüpfe, welche man ja bereits beraten und der Verwaltung zur Kenntnis gegeben hatte.
Das betraf das energetische Konzept, den Nutzungsmix, die Frischluftzufuhr, ökologische Kriterien, natürlich auch einen gewissen Anteil an preiswertem Wohnungsangebot und gewisse gestalterische Rahmenbedingungen. Man sei der Auffassung, dass diese Kriterien zu einem großen Anteil erfüllt wurden. Von daher und auch weil dieses Projekt mit dem, vor einigen Jahren hier beratenen und beschlossenen Projekt zur „Weiterentwicklung der City“ kompatibel sei, könne man heute eine positive Empfehlung hierzu abgeben.

Herr Wilde erläutert, dass im „Citykonzept 2030“ ziemlich genau der Baukörper abgebildet wurde, welcher auch jetzt Gegenstand der Neubauplanung sei. Von daher glaube er, dass dieses wirklich mit dem Rahmenplan, den der Rat der Stadt beschlossen habe, kompatibel sei. Richtig sei, dass man nicht überall im Stadtgebiet „Wohnen in Hochhäusern“ organisieren könne, aber schon in solchen zentralen Lagen und an Punkten, wo man sich rund um die Innenstadt mit einer sogenannten „Citykrone für Hochhäuser“ ausgesprochen habe, man gleichzeitig eine gewisse Mischung in der Innenstadt beabsichtige und das Wohnen in der City auch verstärken wolle, richtig sei.
Weiter glaube er, dass es sich hier nicht um eine Risikoinvestition handele. Es gehe hier nicht darum, Einzeleigentum zu bilden. Das Gebäude bleibe im Eigentum eines einzelnen Bauherrn. Hierzu erinnere er daran, dass der Stadt Dortmund hier auch ein Vorkaufsrecht einzuräumen sei. Sollte es zukünftig z.B. zum Verkauf an einen nicht regelgetreuen neuen Eigentümer kommen, könne die Stadt Dortmund über die Ausübung dieses Vorkaufsrechtes entsprechend Einfluss nehmen. Zum Thema „Adressbildung“ teilt er mit, dass der Platz mit dem neuen markanten Gebäude erstmalig einen besondere Prägnanz erhalte, was diesen im Stadtbild auch von weitem sichtbar mache. Der Platz selber werde durch den Vorhabenträger, nach vorheriger Beteiligung der Stadt Dortmund (auch Beratung der Pläne hier im Ausschuss), umgestaltet. Wenn man an die Partnerstadt denke, werde die Adressbildung zukünftig deutlich besser aussehen, als das, was man heute dort vorfinde.
Zum Thema „öffentlich gefördertes Wohnen“ informiert er darüber, dass der Vorhabenträger sich dazu bereit erklärt habe, dass selbst dann, wenn es keine öffentlichen Mittel geben werde, dieser dazu bereit sei, hier eine langfristige Mietpreisbindung einzugehen. Zum Thema „Stellplätze“ sei vorgesehen, auf dem Grundstück selbst einen Teil der Parkplätze unterzubringen und den zweiten Teil dann baulastmäßig in der HDI-Tiefgarage nachzuweisen. Zum Thema „Frischluftzufuhr“ gebe es wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass das Thema beherrschbar sei. Bezüglich der „Sozialen Kontrolle“ führt er an, dass klar sei, dass der Durchgang vom „Platz von Rostow am Don“ nach Süden durch die Stadthausstation hindurch länger werde. Die soziale Kontrolle werde hier allerdings insgesamt besser. Das Gebäude selbst erzeuge mit der entsprechenden Nutzung ausreichende Bewegungen auf dem Platz. Der Durchgang links und rechts durch das Hochhaus werde durch Nutzungen, wie Parken, Gastronomie und Einzelhandel belebt, so dass hier auch eine soziale Kontrolle gewährleistet sei. Zur Sorge, dass der „ RS 1“ hier torpediert werden könnte, teilt er mit, dass hier das Gegenteil der Fall sei. Das Hochhaus stehe auf der Nordseite des Bahndammes und der „RS1“ befände sich auf der Südseite. Der Hochhausnutzer freue sich sogar darüber, dass er mit dieser Nähe zum „RS1“ zusätzlich für die Attraktivität dieses Objektes mit einem „Plus“ an Mobilität werben könne.

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion sich die Entscheidung hierzu nicht leicht gemacht habe. Architektur sei immer Geschmacksache und Hochhäuser seien immer ein Solitär. Daher werden diese sich nie so einfügen, wie ein anderes Gebäude das könnte. Neben den positiven Aspekten, die Herr Wilde eben bereits erwähnt hat, habe bei ihrer Fraktion auch das Energiekonzept positiven Anklang gefunden. Dieses sei ihrer Meinung nach ein gutes Zeichen dafür, dass der Eigentümer sich wirklich Gedanken zu Details und Nachhaltigkeit mache. Daher werde man sich dieser Empfehlung heute auch anschließen.

Nach anschließender, kurzer Diskussion erfolgt folgende Abstimmung zur Vorlage:

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 06.11.2018 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das städtebauliche Entwicklungskonzept für den „Platz von Rostow am Don“ mit dem Ziel, ein Hochhaus mit einem Nutzungsmix aus differenzierten Wohnraumangeboten, in Teilbereichen auch von Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen sowie Gastronomiebetrieben ergänzt, durch einen Investor errichten und betreiben zu lassen; beauftragt die Verwaltung, die städtischen Anforderungen und Qualitäten an der Ausgestaltung der öffentlichen Flächen und des Gebäudes vertraglich zu vereinbaren.








zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11712-18)

AUSW, 07.11.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213 - 1).


II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.05.2018 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 die Begründung vom 16.01.2018 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.




















zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung.
Empfehlung (Drucksache Nr.: 12053-18)

AUSW, 07.11.2018:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen
II. beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 – Kniepacker – für den
unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch
Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 04.07.2018
offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 die Begründung vom
02.05.2018 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.





zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, II. Entscheidung über Stellungnahmen, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11386-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:

Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, erklärt, dass die Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen werde, die Verwaltungsvorlage zu beschließen.
Allerdings sollte im Rahmen der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124, Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde, an der süd-westlichen Grundstücksgrenze ein Containerstandort eingerichtet werden (Lage des Containerstandortes auf der Karte auf Seite 7 der „Begründung“ der Vorlage: einen Zentimeter links unterhalb des Schriftzuges „Übungsfläche“ auf der dort markierten kleinen Kreisfläche).

Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 28.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die oben aufgeführte Ergänzung der SPD-Fraktion sollte einbezogen werden.


AUSW, 07.11.2018:

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirkskvertretung Hombruch vom 06.11.2018 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt geringfügig zu ändern.

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Bebauungsplanentwurfes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 20.07.2018 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.
IV. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes
Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.


Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB







zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes In O 205 - Sckellstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes In O 205;
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss (Drucksache Nr.: 10186-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 06.11.2018:

Die Vertreter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes standen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost für Fragen zur Verfügung.

Der Bezirksbürgermeister regt an, eine Bürgerinformationsveranstaltung im 1. Quartal 2019 durchzuführen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (4), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4) der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KE (2) gegen die Stimme von Herrn Illmer (parteilos) wie folgt mit der o.g. Ergänzung zu beschließen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

I. den Bebauungsplan In O 205 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 11).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes In O 205) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.



AUSW; 07.11.2018:

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 06.11.2018 fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

I. den Bebauungsplan In O 205 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 11).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes In O 205) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung: Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO NRW) (Aufstellungsbeschluss) II. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -, III. Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12261-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt folgende, gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ausschussmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung, mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) und einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt:

I. den Bebauungsplan Lü 190 – Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2 a und § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).


II. beauftragt die Verwaltung, Anträge von Bauvorhaben, die den Zielen des aufzustellenden Bebauungsplanes Lü 190 widersprechen, gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für ein Jahr zurückzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.8
Änderungsgenehmigung der Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund im ergänzenden Verfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12201-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster für die Betriebszeiten des Flughafens zur Kenntnis.











zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Stellungnahme der Verwaltung aufgrund von Zusatz-/Ergänzungsanträgen (SPD-Fraktion und Fraktion B'90/Die Grünen--> siehe AUSW-Sitzung 04.07.2018, zum entsprechenden Aufstellungsbeschluss)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10553-18-E3)

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 105553-18-E3) (siehe Anlage):

Hierzu Bitte um Stellungnahme(Fraktion Die Linke & Piraten ) (Drucksache Nr.:10553-18-E4):

…zum Bebauungsplan HOM252 - Am Lennhofe - stellen sich aufgrund aktueller Begehungen
von Seiten des ehrenamtlichen Naturschutzes Fragen. Wir bitten die Verwaltung um
Beantwortung.

1. Unserer Fraktion lag bislang die artenschutzrechtliche Vorprüfung vor, die vom Vorhabenträger
in Auftrag gegeben worden war. Diese wies keine planungsrelevanten
Vogelarten aus, wies 4 planungsrelevante Fledermausarten aus untersuchte aber
keine möglichen Amphibien- und Reptilienvorkommen. Gleichwohl war sie Grundlage
für die Entscheidung des Ausschusses, den B-Plan im beschleunigten Verfahren
ohne Umweltprüfung auf den Weg zu bringen. Eine Begehung des NABUAktivisten
Volker Heimel zeigt nun zusätzlich auch mehrere planungsrelevante Vogelarten
im Plangebiet (Brutvogelnachweise sind natürlich erst zur Brutzeit möglich),
sowie weitere Fledermausarten und Amphibien. Ist vor diesem Hintergrund
das beschlossene beschleunigte Verfahren ohne Umweltprüfung noch rechtlich
haltbar? Wie lautet hier die Risikoeinschätzung des Rechtsamtes, für den Fall, dass
der B-Plan beklagt wird?

2. Die örtliche Bürgerinitiative führt mögliche Hochwasserrisiken angesichts der zusätzlichen
Flächenversiegelung an. Wie lautet die Einschätzung der Stadtentwässerung
vor allem auch zu bachabwärts gelegenen Wohnbebauungen, hinsichtlich eines
Überflutungsrisikos?

3. Da das Projekt aus Sicht der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mit seinem sozialen
Wohnungsbau und der generationenübergreifenden Wohnprojekte in der Umsetzung
sehr erstrebenswert erscheint, stellt sich die Frage, ob Alternativstandorte für
das Vorhaben abgeprüft wurden angesichts der negativen Einstellung der Nachbarschaft
zum Bauprojekt. Welche Möglichkeiten werden hier verwaltungsseitig im näheren
Umfeld gesehen (z.B. Revitalisierung von früheren gewerblichen Brachflächen)?

Hierzu Bitte um Stellungnahme(Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:10553-18-E5):

die Bürgerinitiative „Rettet das Lennhof-Biotop“ hat Ende Oktober eine eigene, umfangreiche
Umwelt- und Verkehrsbewertung des Bauvorhabens am Lennhof vorgelegt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu dem
beigefügten Schreiben der Bürgerinitiative (siehe Anlage zur Niederschrift ) in der nächsten Ausschusssitzung.




AUSW, 07.11.2018:

Herr Rm Münch verdeutlicht, dass er es als einen großen Fehler ansehe, diesen Bebauungsplan in einem „beschleunigten Verfahren“ durchzuführen und dass das große „Manko“ hier tatsächlich der ökologische Ausgleich sei. Nachfolgend stellt er hierzu folgenden mündlichen Antrag:


Der AUSW hebt seinen Beschluss vom 04.07.2018 auf und beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan in einem „ordentlichen“ und nicht in einem „beschleunigten Verfahren“ durchzuführen.

Frau Rm Pulpanek-Seidel weist darauf hin, dass in einer Woche eine Bürgerinformationsveranstaltung hierzu stattfinden werde, im Rahmen derer die Bürger/innen sich einbringen und viele Dinge in diesem Rahmen aufgeklärt werden könnten. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung möge man zunächst erstmal abwarten.

Herr Wilde geht auf die Äußerung des Herrn Rm Münch ein, wonach dieser suggeriert habe, dass es sich bei einem „beschleunigten Verfahren“ im Vergleich zu einem „ordentlichen Verfahren“ um ein „unordentliches Verfahren“ handeln würde. Dies sei natürlich nicht der Fall. Der Gesetzgeber habe der Verwaltung diese Beschleunigungsmöglichkeit ausdrücklich „an die Hand“ gegeben, um schnell Wohnraum schaffen zu können. Davon mache die Stadt nicht nur hier sondern auch an anderen Stellen zu Recht Gebrauch. Man müsse hierbei keine Sorge haben, dass die Umweltbelange hierbei untergehen würden. Diese würden in diesem „beschleunigten Verfahren“ genauso eingebracht und abgewogen wie bei einem regulären Verfahren. Der Gesetzgeber habe der Verwaltung bei einem „beschleunigten Verfahren“ lediglich die Möglichkeit eröffnet, auf ökologische Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Gebietes zu verzichten.
Zur weiteren Verfahrensweise schlägt er vor, zunächst alle Eingaben zu dieser Angelegenheit zu sammeln, diese Eingaben anschließend zusammen zu bewerten, um dann zu dem nächsten Verfahrensschritt, im Rahmen des „beschleunigten Verfahrens“, mit einem Abwägungsvorschlag auf alle diese Punkte einzugehen, auch auf die Punkte, die Gegenstand der Eingabe der Bürgerinitiative gewesen seien. Danach werde abschließend hierzu abgewogen und im Rat der Stadt entschieden.

Herr Rm Waßmann bedankt sich für diesen Vorschlag und führt an, dass seine Fraktion sich diesem anschließen könne. Die Frage des „beschleunigten Verfahrens“ habe man hier bereits lange und ausgiebig diskutiert, mit allen Kriterien, die dazugehören würden. Es gehe hier nichts, was relevant
sei, verloren. Insofern habe man heute keinen Grund dem o. a. Antrag des Herrn Rm Münch zu folgen.

Herr sB Tietz verdeutlicht, dass auch seine Fraktion sich dem Vorschlag des Herrn Wilde, die Belange, die hier eingebracht würden „im Paket“ zu behandeln, um dann abschließend ein Urteil zu fällen. Diese anschließende Gesamtbeurteilung sei für seine Fraktion allerdings nicht so einfach. Dieser Ausschuss habe in Hinsicht auf die „wachsende Stadt“ einen gemeinsamen Grundsatz, nämlich der Innnen- vor der Außenentwicklung den Vorrang zu gebieten. Dieser Standort sei ein innerstädtischer Standort, mit dem man umgehen müsse. Nicht nur in Dortmund sondern auch in anderen Metropolen kämen Diskussionen von Anwohnern darüber auf, inwieweit innerstädtische Verdichtung zulässig sei, die nachbarschaftliche Interessen berührt werden und innerstädtischer Freiraum betroffen sei, der wichtige ökologische Funktionen habe. Hierbei handele es sich um Abwägungen, die man jetzt immer wieder zu treffen habe.

Frau Rm Reigl teilt mit, dass auch ihre Fraktion sich dem Vorschlag von Herrn Wilde anschließen könne. Mittlerweile hätten sich ja zusätzlich zu noch nicht beantworteten Fragen bereits neue ergeben und man sei auch der Meinung, dass man nun erst einmal abwarten solle, bis alle Fakten auf dem Tisch liegen würden, bevor man nun einen Beschluss rückgängig mache, der dann letztendlich doch wieder so beschlossen werde.

Frau Rm Lührs plädiert nochmal ausdrücklich für die Durchführung eines „beschleunigten Verfahrens“ in dieser Angelegenheit. Auch ihre Fraktion befürworte den Vorschlag von Herrn Wilde zur weiteren Verfahrensweise. Zur Frage von Herrn Rm Waßmann bezüglich des Verkehrskonzeptes erläutert sie, dass ihrer Fraktion signalisiert worden sei, dass hier auf das konkrete Verkehrskozept verzichtet werden könne, weil im Verfahren die Verkehrs- und Parkplatzfragen nochmal aufgegriffen würden.


Herr Rm Thieme unterstützt die durch Herrn Rm Münch geäußerte Haltung zu dieser Angelegenheit ausdrücklich.


Herr sB Kühr verdeutlicht, dass seine Fraktion dieser Nachverdichtung etwas kritisch gegenüber stehe und appelliert daran, sich einmal in die Lage der dortigen Anwohner zu versetzen, wonach nun, nach vielen Jahrzehnten ein Baugebiet mitten in deren Garten ausgewiesen werde. Dass es dort zu Widerständen komme, sei klar. Von Herrn Wilde möchte er nochmal erklärt bekommen, warum es hier zu einem „beschleunigten Verfahren“ gekommen sei. Grundsätzlich stimme er dem Vorschlag des Herrn Wilde zur weiteren Vorgehensweise zunächst aber zu.


Herr Wilde informiert zur Frage des Herrn sB Kühr darüber, dass hier nicht in private Gärten eingegriffen werde. Zum „beschleunigten Verfahren“ erläutert er nochmal, dass man derzeit alle Wohnbauflächenentwicklungen im Innenbereich danach bewerte, nach welchem Verfahren man diese durchführen könne und wenn die Möglichkeit bestehe, also die Kriterien zur Durchführung eines „beschleunigten Verfahrens“ greifen würden, man dieses auch anwende. Es finde hier kein „Wegwägen“ von Bürger/innen-Interessen statt. Weiter verweist er auf seinen folgenden, heute bereits vorgebrachten Vorschlag:

Zur weiteren Verfahrensweise schlägt er vor, zunächst alle Eingaben zu dieser Angelegenheit zu sammeln, diese Eingaben anschließend zusammen zu bewerten, um dann zu dem nächsten Verfahrensschritt, im Rahmen des „beschleunigten Verfahrens“, mit einem Abwägungsvorschlag auf alle diese Punkte einzugehen, auch auf die Punkte, die Gegenstand der Eingabe der Bürgerinitiative gewesen seien. Danach werde abschließend hierzu abgewogen und im Rat der Stadt entschieden.
.


Danach erfolgt die Abstimmung zum o.a mündlichen Abtrag des Herrn Rm Münch:


Dieser wird mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen (Rm Münch und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) abgelehnt.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich außerdem mehrheitlich auf die o. a., durch Herrn Wilde vorgeschlagene, weitere Verfahrensweise und wird die Angelegenheit dementsprechend zu gegebener Zeit erneut aufrufen.


zu TOP 4.10
Radschnellweg Ruhr
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11938-18)

Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 11938-18) (Fraktion B'90/Die Grünen):

…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum detaillierten Realisierungsplan für den RS1 auf Dortmunder Stadtgebiet.

In dem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung auch darzustellen, ob die im Juni letzten Jahres angekündigten Planungsvereinbarungen mit dem Land getroffen wurden und ein entsprechender Förderantrag erarbeitet wurde.

Zukünftig soll dem Ausschuss ein aktueller Sachstand zum Projekt „Radschnellweg Ruhr“ halbjährlich vorgelegt werden.

Begründung:
In der Vorlage „Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise“ (Drucksache Nr.: 07508-17) wurde beschlossen, die weiteren Planungsschritte auf der Basis des von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Trassenverlaufes vorzunehmen, eine Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zu schließen, die Planungen für einen ersten Bauabschnitt (Kreuzviertel) voranzutreiben und kurzfristig die notwendigen ersten Förderanträge zu stellen.
Auf Seite 10 unter Punkt 7 heißt es zudem, dass 2017/2018 die nötigen politischen Beschlüsse zum detaillierten Realisierungsplan des Radschnellwegs Ruhr auf Dortmunder Stadtgebiet eingeholt werden sollen.


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11938-18-E1):

..zu der o.g. Thematik nehme ich wie folgt Stellung:
Die Stadt Dortmund hat im Februar dieses Jahres die Planungsvereinbarung mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW geschlossen. Hiernach übernimmt die Stadt auch die
Planungsarbeiten für die freien Strecken des RS1, zunächst jedoch beschränkt auf die
Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. Über die weitere
Bearbeitung wird nach Ableistung dieser Planungsschritte befunden.
Die in der städtischen Baulast befindlichen Streckenteile (ca. 25 % der Gesamtstrecke)
werden gänzlich von der Stadt bearbeitet.
Für den Bauabschnitt von Südfriedhof bis Ruhrallee liegt eine Bewilligung für die
Vorplanung und Entwurfsplanung vor. Die Planungsarbeiten stehen hier kurz vor Abschluss
und werden in Kürze den Gremien zugeleitet. Ein Förderantrag für die Ausführungsplanung
und den Bau eines ersten Abschnittes ist bei der Bezirksregierung eingereicht worden. Mit
einer Bewilligung wird noch in diesem Jahr gerechnet. Ein erster, allerdings etwas verkürzter
Abschnitt (Südfriedhof bis Arneckestraße) soll in 2019 realisiert werden. Der Abschnitt
Arneckestraße bis Ruhrallee muss auf 2020 verschoben werden, da die Planungsarbeiten hier
noch andauern.
In 2019 ist vorgesehen, für die Brücken Hohe Straße und Ruhrallee/Stadthaus einen
städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen, da an diese Bauwerke besondere städtebauliche
Anforderungen zu stellen sind. Das Wettbewerbsverfahren soll bis Ende 2019 abgeschlossen
werden.
In 2019 ist zudem vorgesehen:
- Prüfung der UVP-Pflicht / Durchführung der Linienbestimmung
- Vergabe von Ingenieuraufträgen (Vorplanung und Entwurfsplanung) für die freien
Strecken, mit Ausnahme des Abschnittes westlich Kley, da die Stadt Bochum den
Anschlusspunkt an der Stadtgrenze Bochum / Dortmund noch nicht abschließend
festlegen kann.
- Vermessung der linienbestimmten Abschnitte
- Vorplanung, in Teilabschnitten auch Entwurfsplanung der städtischen Teilabschnitte,
in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden eigenen Personalressourcen
- Ausführungsplanung für den Abschnitt Arneckestraße bis Ruhrallee
Die Verwaltung wird künftig halbjährlich über den Sachstand des Projektes RS1 berichten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.










zu TOP 4.11
Fahrradabstellanlage
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12440-18)

Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 12440-18) (Fraktion B'90/Die Grünen):

…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:


Begründung:
Im Rahmen des Masterplans Mobilität wurde die Förderung der Infrastruktur für den Radverkehr beschlossen. Dennoch fehlen gerade in der Innenstadt weiterhin vor allem sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 4.12
Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12587-18)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten ) (Drucksache Nr.: 12578-18-E1):

…wir bitten um Beratung und Beschlussfassung über folgenden Antrag:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung, den derzeit
geplanten Standort für den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zu überprüfen und nach geeigneten
anderen Standorten im Stadtgebiet zu suchen.

Begründung
Die Rahmenbedingungen des ZOB haben sich gegenüber dem Beginn des Planungsprozesses
grundlegend geändert. Insofern ist eine erneute Revision notwendig. Dies zeigt
sich auch darin, dass die Zahl der Bussteige immer wieder erhöht wurde.
Der Dieselskandal um VW und andere Automobilkonzerne und die Klage der DUH zur
Luftreinhaltung in deutschen Städten und dessen Bezug zur Verkehrspolitik setzt die Städte
seit Ende 2017 unter Druck, neue, integrierte Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen
und umzusetzen. Bei einem derart stadtklimatisch, städtebaulich und verkehrspolitisch
exponierten Standort wie dem Hauptbahnhof in Dortmund ist es notwendig, einen alternativen
Standort in Betracht zu ziehen.
Durch die Liberalisierung des Fernbusverkehrs in 2013 entstand ein neuer, sich rasant
entwickelnder Markt, der ab 2016/2017 seine Sättigungsgrenze zu erreichen scheint. Erst
jetzt haben sich die Marktstrukturen auf Anbieter*innen und Nachfrager*innenseite herauskristallisiert
und sind als Planungsgrundlage empirisch zu untersuchen. Hinzu lassen
sich erst heute die Einbindung der Fernbusverkehre ihrer Ankunfts-, Abfluss- und Versorgungsverkehre in der Nordstadt selbst darstellen.
Die mit dem Fernbusverkehr verbundenen Belastungen (u.a. Lärm, Luftbelastung, Unfallgefahr)
summieren sich zu der ohnehin schon vorhandenen hohen Hintergrundbelastung
in diesem Bereich hinzu. Diese Belastungen werden durch die Lage des ZOB auf der erhöhten
Gleisebene des Hauptbahnhofs weiter zunehmen.
Im Rekordsommer 2018 hat sich deutlich gezeigt, wie sich der Klimawandel mit langen
Hitzeperioden, u.a. hohem Ozonpegel und Extremwetterereignissen in Städten, insbesondere
in den dicht besiedelten und versiegelten Innenstadtlagen auswirken (bis hin zu steigender
Morbidität und Mortalität). Und es hat sich gezeigt, wie wichtig Ausgleichs- und
Anpassungsmaßnahmen sind (vom Erhalt und der Ausweitung von Grünflächen und Kaltluftschneisen
sowie Entsiegelungsmaßnahmen bis hin zur Reduktion von insbesondere
Verkehrsemissionen und der Förderung des Umweltverbundes).
Da sich die Rahmenbedingungen gegenüber der Eröffnung des (provisorischen) ZOB in
2012/13 grundlegend geändert haben, ist eine neuerliche Ermittlung und Bilanzierung der
Planungsgrundlagen und eine Überprüfung des geplanten Standortes für den ZOB erforderlich.
Nur so kann rechtsicheres Planungs- und Baurecht geschaffen werden.

AUSW, 07.11.2018:

Frau Rm Reigl erläutert kurz die Hintergründe des o. a. Antrags ihrer Fraktion.

Frau Rm Lührs führt hierzu an, dass ihre Fraktion gerade wegen der sich verändernden Rahmenbedingungen bei dem Standort in der City bleiben wolle. Der aktuelle Standort sei heute voll akzeptiert, sei von allen Seiten mit ÖPNV zu erreichen, so dass man eine Verlagerung irgendwo an den Stadtrand insgesamt nicht für sinnvoll halte.

Herr Rm Logermann verdeutlicht, dass seine Fraktion keinen Bedarf mehr darin sehe bezüglich des Standortes des ZOB nochmal Veränderungen vorzunehmen.

Herr sB Tietz ergänzt hierzu, dass man zuvor bereits sehr ausführlich in diesem Ausschuss über den Standort des ZOB diskutiert und dann die Entscheidung hierzu gefasst habe. Er denke auch, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich geändert hätten, bittet aber die Verwaltung darum, hierzu nochmal etwas zu sagen.

Herr Wilde teilt mit, dass die Rahmenbedingungen sich hier nicht derart verändert hätten, dass man den Standort neu diskutieren müsse. Er halte die Kriterien, die man für diesen Standort festgelegt habe nach wie vor für richtig.

Herr Rm Waßmann schließt sich den Ausführungen von Herrn Wilde an. Seine Fraktion könne der Argumentation des Antrages nicht folgen und werde diesen daher ablehnen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) ab.


zu TOP 4.13
Förderantrag mobil.gewinnt Dortmund Brackel/Hohenbuschei – Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12280-18)



AUSW, 07.11.2018:

Herr sB Tietz bittet darum, die Angelegenheit heute durchlaufen zu lassen, da seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf habe.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
"Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde - Abschlussbericht"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11960-18)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen.


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde zur Kenntnis und beschließt

1. die Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Konzept im Stadtbezirk Hörde und

2. auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen ein Klimafolgenanpassungskonzept für die Gesamtstadt Dortmund zu entwickeln.



zu TOP 5.2
Asphaltierung des "Rheinischen Esels" - Widerspruch des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12361-18)

Hierzu Anfrage (FBI-Rm Münch) (Drucksache Nr.:12627-18):

…die Umweltverwaltung möge mitteilen,
1. Aus welchem zwingenden Grund will sie nach § 67 Abs. 1 BNatSchG eine
Befreiung erteilen?

2. Sollte sie ein notwendiges öffentliches Interesse als zwingenden Grund
erkannt haben, worin besteht das notwendige öffentliche Interesse?

3. Wie kommt sie auf eine angesichts des Eingriffs so geringe Öko-Punktezahl
von nur 11.500?

4. Wieviel Euro Ausgleichszahlung entsprechen die 11.500 Öko-Punkte?

5. Wie schätzt sie die Minderung des Naturerlebnisses in der freien Landschaft
durch klima- und umweltschädliche, asphaltierte Wanderwege aus einem
synthetischen Erdölprodukt Bitumen im Gegensatz zu wassergebundenen
Wegen aus natürlichem Material ein?

6. Wieso behauptet sie, dass es bei einer geplanten Asphaltierung auf eine
Breite von 3 m (Mindestregelbreite = 2,50 m) des größtenteils nur 2 m breiten
Weg zu keiner Wegverbreiterung kommt?

7. Für welche Asphaltbreite und welche Bankettebreite hat sie den ökologischen
Ausgleich berechnet?

8. Wie breit soll der Wanderweg denn jetzt tatsächlich asphaltiert werden oder
wird nur der aktuell vorhandene wassergebundene Weg asphaltiert, sodass
auf den 2,5 km unterschiedliche Wegbreiten von minimal 2m und maximal 3 m
resultieren?

9. Was ist ihr über Amphibienwanderungen über den Rheinischen Esel, der
mitten in einem Amphibienlebensraum liegt, bekannt?

10.Wenn ihr nichts bekannt ist, was wird sie tun, damit sie die für eine Befreiung
von den Geboten des Landschaftsplans notwendigen Informationen erhält?
11.Wieso ist der Verwaltung nicht bekannt, dass selbst hellerer Asphalt eine
höhere Wärmespeicherkapazität als Dolomitsand hat, sodass asphaltierte
Wege grundsätzlich die Wärme länger, auch bis in die amphibienrelevanten
Nachtzeiten, halten.

12.Wie will die Verwaltung verhindern, dass durch die asphaltbedingte, längere
Verweilzeit auf bis zu fast doppelt so breiten Wegabschnitten und die
Attraktivitätssteigerung für mehr Radverkehr, nicht noch mehr Amphibien
totgefahren werden?

13.Hat die Verwaltung bei ihrer Eingriffsbewertung berücksichtigt, dass der
Rheinische Esel an zahlreichen Bereichen oft nur 2 m breit ist und durch eine
3 m breite Asphaltierung mit beidseits jeweils 0,5 m Steinschüttungen ein
effektiver Biotopverlust von 2500 m x 4 m = 1 ha entsteht?

14.Ist es nicht notwendig, um ein künftiges vermehrtes Amphibiensterben zu
verhindern, an den Hauptwanderrouten ein Amphibienleitsystem mit
Krötentunneln zu installieren?

15.Reicht es nicht, dass schon genügend Amphibien auf Straßen in Dortmund
totgefahren werden, dass jetzt noch mehr auf asphaltierten Waldwegen
sterben sollen?

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:

In der Diskussion erklärt die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, dass die Fraktion dem Rat empfehlen werde, die Vorlage zu beschließen. Es handele sich beim Rheinischen Esel um einen Bahntrassenradweg. Allerdings sollte ein Ausgleich erfolgen und Ersatzmaßnahmen im naturräumlichen Zusammenhang in Löttringhausen oder der näheren Umgebung geschaffen werden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 12.10.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 14 Ja-Stimmen (6 x CDU , 6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 2 Nein-Stimmen (Die Linke., 1 x parteilos - Frau Dr. Rogge), die Vorlage mit der oben aufgeführten Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschließen.


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12361-18-E1):

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden
Ergänzungsantrags:

Die Asphaltierung des Rheinischen Esels sollte in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut
Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet
- heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene
Decke ersetzt werden.

Begründung:
In der Sitzung des Bauausschusses vom 11. September 2018 wurde bezüglich der Asphaltierung
von Radwegen folgender Beschluss gefasst:
„Bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft fehlt in
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten für eine Asphaltierung die rechtliche Grundlage.
Aus diesem Grund sollte in dem Bereich möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet
werden.“ (Auszug aus der Niederschrift zur DS Nr.: 11922-18-E2)
Entsprechend dieses Beschlusses sollte bei dem oben genannten Teilstück auf eine Asphaltierung
des Radwegs verzichtet werden.


AUSW, 07.11.2018:

Herr Rm Dudde erläutert die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion.

Frau Rm Lührs führt an, dass es sich bei dieser Vorlage um einen klassischen Interessenkonflikt zweier Umweltinteressen (Natur- und Landschaftsschutz : Klimaschutz durch Nutzung des Rades) handele. In der Abwägung innerhalb ihrer Fraktion habe man entschieden, dass der Stellenwert für Radfahrer/innen hier höher zu bewerten sei, da die Strecke nicht mehr nur Freizeitverkehr beinhalte sondern auf jeden Fall auch vom Alltags- und Berufsverkehr genutzt werde. Daher wolle man den Menschen eine sichere Fahrt und ein sauberes Ankommen am Zielort gewährleisten. Zudem koste die Instandhaltung auf Dauer auch weniger. Da man immer mehr Radwegestrecken fordere, werde man das Geld langfristig auch in anderen Bereichen benötigen. Aus Sicht ihrer Fraktion sei der Amphibienschutz bei einer hellen Asphaltdecke auch durchaus gewährleistet, wenn nicht sogar besser, weil die Tiere sich aufgrund des besseren Halts im Vergleich zur Sand- oder Geröllwegen schneller bewegen könnten.

Auf Nachfrage von Rm Münch, ob seine Anfrage heute durch die Verwaltung beantwortet werden könne, erfolgt der Hinweis der Verwaltung, dass die entsprechende Beantwortung zur nächsten Sitzung schriftlich erfolgen werde.

Herr Rm Münch verdeutlicht ausführlich seine Haltung zu der Angelegenheit und stellt in Anlehnung hieran folgenden mündlichen Antrag:

Da die Verwaltung bei der Bewertung des Eingriffs in der Beschlussvorlage unwahr festgestellt hat, dass „der vorhandene Weg nicht verändert wird, d.h. es sind weder Bankettverbreiterungen noch Wegverbreiterungen geplant“, tatsächlich bei einer Wegbreite von teilweise nur 2 m ein aktueller Fläschenverbrauch von nur 6500 qm vorhanden ist, bei einer Asphaltierung auf 3m Wegbreite jedoch eine Versiegelung von 7500 qm resultiert und so 1000 qm zusätzlicher Biotopverlust nicht bei der Bewertung des Eingriffs der zusätzlichen Trennwirkung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung berücksichtigt wurden, lehnt der AUSW diese unwahre Beschlussvorlage ab und beauftragt die Verwaltung, den Eingriff erneut und korrekt zu prüfen.

Herr Rm Waßmann möchte von der Verwaltung wissen, ob aus rechtlicher Sicht etwas dagegen spreche, den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen so umsetzen.

Herr Dr. Mackenbach erläutert, dass die vom Tiefbauamt geplante Maßnahme, diesen Weg komplett mit einer Asphaltbitumdecke auszubauen in Naturschutzgebieten bzw. Landschaftsschutzgebieten nichts Besonderes sei. Man befände sich heute in einer Situation, wo man völlig neue Verkehrskonzepte entwickeln müsse. Dazu gehöre auch, dass man den Bürgern/Bürgerinnen Fahrradwege anbiete, wo diese mit motorisiertem Verkehr gut zu ihrem Arbeitsplatz kommen können.
Dass es durch die geplante Maßnahme zu erheblichen Schäden dieses Gebietes (überwiegend Landschaftsschutzgebiet) kommen werde, könne man so nicht feststellen. Weiter verweise er auf die Ausführungen der Bezirksvertretung Hombruch wonach es sich hier um eine alte Eisenbahntrasse handele, welche man insgesamt für eine sogenanntes „vorgezeichnetes Gebiet“ halte und man daher
auch hier eine Asphalt –oder bituminöse Decke für angebracht halte. Aus Sicht des Umweltamtes sei der Weg komplett als Asphaltweg durchaus genehmigungsfähig. Man habe eine entsprechende Genehmigung in Aussicht gestellt. Was die Bezirksregierung dazu sagen wird, werde man nach einem finalen Beschluss des Rates in dieser Angelegenheit sicher dann innerhalb von 6 Wochen erfahren.

Herr Wilde weist den Vorwurf des Hern Rm Münch, dass das Umwelt schlampig und unwahr arbeite, entschieden zurück. Er hoffe, dass solche Vorwürfe hier nicht weiter Raum greifen werden. Weiter plädiere er an den Ausschuss, den dahingehenden Antrag des Herrn Rm Münch abzulehnen.

Herrn Rm Münch wiederholt hierauf im Wesentlichen nochmal ausführlich seine heutige, bereits verdeutlichte Haltung zur Angelegenheit.

Frau Rm Weyer stellt einen Antrag auf „Schluss der Beratung“ (gem. § 17, 1 b der Geschäftsordnung) welchem auch gefolgt wird.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch wird danach wie folgt abgestimmt:
Die Asphaltierung des Rheinischen Esels soll in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut
Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet
- heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene
Decke ersetzt werden.




zu TOP 5.3
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2018/2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12063-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planung der Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2018/2019 zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.07.2018
mit Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (11248-18-E2)
(Drucksache Nr.: 11248-18)
Hierzu Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 12.07.2018:
(Drucksache Nr.: 11248-18-E2) vor:


„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt folgenden
Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Quelle:
https://www.waz.de/politik/diskussion-um-fahrverbote-bund-ueberprueft-luft-messstellenid214714985.
html
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Bundesverkehrsministers, die Standorte
der Stickoxid-Messstationen durch den Deutschen Wetterdienst hinsichtlich der Beachtung
von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben nach einheitlichen Kriterien überprüfen zu
lassen.
2. Da in die Überprüfung auch Dortmund mit einbezogen werden soll, werden vorerst keine
Maßnahmen verhängt, die aus Sicht der Verwaltung geeignet seien könnten, den gesetzlichen
Grenzwert für Stickoxide einzuhalten.
3. Erst nach dieser Überprüfung und Vorstellung der Ergebnisse im Fachausschuss AUSW wird
über das weitere Vorgehen beraten.
4. Sollte sich herausstellen, dass die Standorte in Dortmund ungeeignet sind, wird das LANUV
beauftragt, Ersatzstandorte zu errichten, die den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben
entsprechen.
5. Im Falle, dass die Dortmunder Standorte gesetzeskonform gewählt worden sind, wird die
Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wie die Grenzwerte eingehalten
werden könnten. Ein generelles ganztätiges Fahrverbot für alle LKW auf der B1 lehnt der Rat
jedoch ausdrücklich ab.
6. Der Rat erinnert in diesem Zusammenhang an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,
wonach Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 01. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt
werden dürfen.
7. Der Rat spricht sich daher dafür aus, dass im Falle, die Dortmunder Messstationen
entsprechen den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben und die Messwerte überschreiten
im Jahr 2018 immer noch den Grenzwert, ab dem 01. Januar 2019 ein ganztätiges LKWFahrverbot
auf der B1 für Fahrzeuge bis zur Euro-4-Norm verhängt wird.
8. Nach Auswertung der Messwerte entlang der B1 im Jahr 2019 wird sodann Anfang des
Jahres 2020 darüber befunden, ob die Maßnahme ausreichend war, die Grenzwerte
einzuhalten, oder ob über weitere Maßnahmen nachgedacht werden muss.

Begründung
Die Diskussion über die Standorte der Messstationen ist nicht neu, sondern wird vielerorts, so zum
Beispiel in Bielefeld, Stuttgart und München, schon seit längerem geführt. Einem Bericht der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22.06.2018 zufolge wurden die Messwerte am Stuttgarter
Neckartor, dem bundesweit vielleicht bekanntesten Standort für „schlechte Luft“, durch
Blütenpollen verfälscht. Insofern ist es nur zu begrüßen, wenn der Bundesverkehrsminister jetzt
Standorte von Messstationen mit besonders hohen Werten überprüfen lässt.
Das nunmehr von der Dortmunder Stadtverwaltung vorgeschlagene ganztätige LKW-Fahrverbot
auf der B1 verkennt, dass gerade Unternehmen in ihre Fahrzeugflotte investiert hätten und mit
extrem sauberen Euro-6-Fahrzeugen ausgestattet haben. Erwähnenswert ist in diesem
Zusammenhang, dass ein moderner Euro-6-LKW durchschnittlich 210 mg NOx pro Kilometer
ausstößt, ein PKW mit Euro-6 jedoch über 500 mg.
Vor diesem Hintergrund – zunächst eine Überprüfung der Messstandorte, danach ein eventuelles
LKW-Fahrverbot für Fahrzeuge bis Euro-4, erscheint dies ein guter Kompromiss, die Grenzwerte
entlang der B1 bis zum Jahr 2020 einhalten zu können.“
OB Sierau erinnerte an verschiedene Projekt, wie die „Emissionsfreie Innenstadt“. Es könnten
einzelne Maßnahmen aus den Vorschlägen der Verwaltung herausgenommen werden. Die Deutsche
Umwelthilfe wird klagen, dass bestimmte Maßnahmen eingesetzt werden, so dass die Gerichte dann
bestimmte Maßnahmen festlegen werden. Bestimmte Urteile mit Auswirkungen auf den Verkehr sollen
durch die Verwaltungsvorschläge vermieden werden.
Rm Berndsen (SPD) hielt fest, dass die Verwaltung in den letzten Jahren viel für die Luftreinhaltung
getan hat. Leider würde die Autoindustrie nicht so herangezogen, wie er es sich wünschen würde, z.
B. die Umrüstung in den Fahrzeugen hielt er für wichtig.
Da der CDU-Antrag erst kurzfristig die Sitzung erreicht hat, schlug Rm Berndsen vor, den Antrag in
den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) zu überweisen. Dort könnte das
Thema intensiv diskutiert werden.
Rm Waßmann (CDU) begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2018
(Drucksache Nr.: 11248-18-E2) und erklärte sich mit der Einbringung und Überweisung des Antrages
im Namen der CDU-Fraktion einverstanden.
OB Sierau erklärte, dass die Verwaltung erfreut wäre, wenn der Bezirksregierung weitere Vorschläge
gemacht werden könnten.
Rm Dudde stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dar, dass es gut wäre, dass durch die
Klagen Zeitdruck entstanden wäre und dadurch die menschliche Gesundheit der Menschen geschützt
würde. Die Überweisung des Antrages in den AUSW unterstützte er.
Rm Rettstadt verglich im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Luft und die Schadstoffbelastung in
Dortmund mit der vor 30 Jahren und stellte fest, dass die Luft noch nie so sauber wie heute war. Dies
wäre nachweislich so. Es störte ihn am gesamten Verfahren, dass die Deutsche Umwelthilfe ein
Lobby- und Abmahnverein wäre. Zudem störte ihn, dass Dieselfahrer quasi für Dinge, für die sie nichts
können, in Haftung genommen werden. Die Möglichkeit der Nachrüstung der Pkws müsste von allen
Automobilfirmen angeboten und bezahlt werden. Nichtsdestotrotz müssten die Grenzwerte
eingehalten werden.
Rm Rettstadt hoffte, dass möglichst wenig Menschen durch die Art der Politik geschädigt werden.
Auch Rm Garbe zeigte das Einverständnis der AfD-Fraktion mit der Überweisung des Antrages an
den AUSW.
Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass Maßnahmen durchgesetzt werden müssten, damit nicht mehr
Menschen in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Er war der Meinung, dass die 1960er Jahre nicht
mit heute vergleichbar wären, weil es damals noch keine Stickoxid- oder Feinstaubbelastung gegeben
hätte.
Rm Kowalski machte für die Fraktion Die Linke & Piraten deutlich, dass mit der Klage der Deutschen
Umwelthilfe umgegangen werden müsste. Viele Menschen sind krank geworden oder gestorben.
Wenn größere Fahrverbote verhindert werden sollen, müsste ein Maßnahmenpaket vorgelegt werden.
An der B 1 ist das Durchfahrtverbot eine Maßnahme, um größere Verbote durch die Gerichte zu
verhindern.
Rm Rettstadt sprach eine Studie über Stickoxidtote an, die nicht seriös wäre. Es wäre nur eine
Statistik und diese mit Vorsicht zu genießen.
Rm Dr. Tautorat stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte, die Diskussion gehörte in
den Fachausschuss.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass das Thema zu Ende zu diskutieren wäre.

Der Rat der Stadt stimmte mit den Stimmen der Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion,
der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch für das Ende der Debatte.
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2018 (Drucksache Nr.:
11248-18-E2) wurde in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Bundesverkehrsministers, die Standorte
der Stickoxid-Messstationen durch den Deutschen Wetterdienst hinsichtlich der Beachtung
von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben nach einheitlichen Kriterien überprüfen zu
lassen.
2. Da in die Überprüfung auch Dortmund mit einbezogen werden soll, werden vorerst keine
Maßnahmen verhängt, die aus Sicht der Verwaltung geeignet seien könnten, den gesetzlichen
Grenzwert für Stickoxide einzuhalten.
3. Erst nach dieser Überprüfung und Vorstellung der Ergebnisse im Fachausschuss AUSW wird
über das weitere Vorgehen beraten.
4. Sollte sich herausstellen, dass die Standorte in Dortmund ungeeignet sind, wird das LANUV
beauftragt, Ersatzstandorte zu errichten, die den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben
entsprechen.
5. Im Falle, dass die Dortmunder Standorte gesetzeskonform gewählt worden sind, wird die
Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wie die Grenzwerte eingehalten
werden könnten. Ein generelles ganztätiges Fahrverbot für alle LKW auf der B1 lehnt der Rat
jedoch ausdrücklich ab.
6. Der Rat erinnert in diesem Zusammenhang an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,
wonach Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 01. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt
werden dürfen.
7. Der Rat spricht sich daher dafür aus, dass im Falle, die Dortmunder Messstationen
entsprechen den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben und die Messwerte überschreiten
im Jahr 2018 immer noch den Grenzwert, ab dem 01. Januar 2019 ein ganztätiges LKWFahrverbot
auf der B1 für Fahrzeuge bis zur Euro-4-Norm verhängt wird.
8. Nach Auswertung der Messwerte entlang der B1 im Jahr 2019 wird sodann Anfang des
Jahres 2020 darüber befunden, ob die Maßnahme ausreichend war, die Grenzwerte
einzuhalten, oder ob über weitere Maßnahmen nachgedacht werden


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11248-18-E1):

…zu dem in der Sitzung des Rates am 12.07.2018 eingebrachten Antrag der CDU-Fraktion
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

zu 1) Die Initiative des Bundesverkehrsministers wird begrüßt. In NRW wurden in diesem
Zusammenhang insgesamt 7 Messstellen überprüft. Die Ergebnisse für NRW werden
in Kürze erwartet.

zu 2) Im Zusammenhang mit der Initiative des Bundesverkehrsministers sind in Dortmund keine
Messstellen überprüft worden.

zu 3) siehe oben

zu 4) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) wird in
Kürze eine Überprüfung aller 137 amtlichen Messstellen in NRW, darunter auch die in
Dortmund, in Auftrag geben. Die Ergebnisse sollen im Herbst 2018 vorliegen.

zu 5) Die Verwaltung hat kein ganztägiges Fahrverbot für LKW >7,5 Tonnen vorgeschlagen.
Diskutiert wird lediglich ein für die Nacht bereits geltendes LKW Fahrverbot für den LKW
Durchgangsverkehr auf den ganzen Tag auszuweiten. Zur Verdeutlichung, der Ziel- und
Quellverkehr wäre davon nicht betroffen.

zu 6) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Verwaltung bekannt.

zu 7) Nach Recherchen im Kraftfahrzeugbundesamt sind in Deutschland 285.226 LKW gemeldet.
Davon entfallen auf Fahrzeuge der Euro Norm III + IV 51.605, was 18 % der Fahrzeuge
entspricht.
Die Verwaltung geht im Hinblick auf das geplante LKW-Durchfahrtverbot (siehe
Drucksache-Nr.: 11248-18) von einer Reduzierung von rund 1000 LKW je Tag aus. Eine
Ausbreitungsberechnung entlang der B1 für Stickstoffdioxid (NO2) kommt unter dieser
Annahme zu dem Ergebnis, dass sich der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid um bis zu 1,5
μg/m3 reduzieren würde.

Bei einer Beschränkung auf LKW der Schadstoffklassen III und IV wären nur noch 180 LKW
von dem Durchfahrtverbot betroffen, und die entsprechende NO2-Reduzierung wäre
marginal.

zu 8) Die Überprüfung der Messergebnisse der Messstationen an der B1 wird selbstverständlich
fortgeführt. Sollte der Grenzwert für Stickstoffdioxid in den nächsten Jahren an der B1
weiterhin überschritten sein, wird die Verwaltung über weitere Maßnahmen nachdenken
müssen.


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) ( Drucksache Nr.: 11248-18-E5):

…die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag, der die Drucksachen-
Nr. 11248-18-E2 (ursprünglicher CDU-Antrag vom 10.07.2018 zur Ratssitzung am
12.07.2018) ersetzt, und bittet hinsichtlich der Verwaltungsvorlage ergänzend um Beratung
und Beschlussfassung:

1. Der AUSW erwartet nach Vorliegen der Überprüfung der Messstationen durch das
LANUV NRW die Vorstellung der Ergebnisse im AUSW.

2. Unterstellt, dass die Standorte der Messstationen nach Überprüfung durch das LANUV
NRW ordnungsgemäß sind, beschließt der AUSW, dass in einem ersten
Schritt ein ganztägiges LKW Fahrverbot für LKW > 7,5 t mit Euro 3 und Euro 4
Norm auf der B1 ausgesprochen wird. Entgegen der Auffassung der Verwaltung
hält der AUSW dies für sinnvoll, da eine große Zahl von LKW mit internationalem
Kennzeichen noch diesen Normen unterliegen, die B1 befahren und aufgrund der
Menge der Fahrzeuge relevant sind. Eine Einschränkung für diese Fahrzeuge kann
zu einer relevanten Minderung der Messwerte führen.

3. Ziel- und Quellverkehre sind von der Maßnahme ausgenommen.

4. Nach Auswertung der Auswirkungen dieses Beschlusses Anfang 2020 wird der
AUSW erneut über den dann erreichten Stand diskutieren und ggf. weitere Beschlüsse
fassen.

Begründung
Erfolgt mündlich.

AUSW, 07.11.2018:

Herr Rm Waßmann führt an, dass er heute nicht mehr auf den bisherigen Antrag seiner Fraktion eingehen wolle. Die Verwaltung habe mit ihrer Stellungnahme darauf geantwortet.
Mit dem heute aktuell vorliegenden Antrag seiner Fraktion habe man nun eine Essenz erarbeitet,
von der man glaube, dass es lohnenswert sei, diese in die weitere Diskussion mit einzubringen. Nachdem er die Hintergründe des aktuellen Antrages erläutert hat, merkt er noch an, dass man darauf gehofft hatte, dass zur heutigen Sitzung bereits entsprechenden Messergebnisse vorliegen würden.

Herr Dr. Mackenbach informiert darüber, dass man die Messergebnisse nach Überprüfung der Messstationen hier vorstellen werde. Selbstverständlich werde man alle, bis zum Ende des Jahres vorliegenden Messwerte noch in den neuen Luftreinhalteplan einarbeiten. Von Seiten der Kläger (der Deutschen Umwelthilfe) sei dem Gericht mitgeteilt worden, dass sie erwarte, dass bis zum 01. April 2019 der neue Luftreinhalteplan stehe. Mit den Inhalten dieses Luftreinhalteplanes werde man sich auseinandersetzen müssen. Man werde von der Bezirksregierung Arnsberg einen Entwurf hierzu vorgelegt bekommen. Dieser Plan werde danach natürlich auch nochmal öffentlich ausgelegt werden. Er gehe davon aus, dass sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zur Vorlage des Luftreinhalteplanes möglicherweise auch auf den 01.04 2019 kaprizieren werde.

Herr Rm Waßmann schlägt nach diesen Ausführungen der Verwaltung und vor dem Hintergrund, dass man bis zu diesem Zeitpunkt sicherlich noch andere Themen zum Luftreinhalteplan politisch diskutieren werde, vor, den Antrag seiner Fraktion heute als eingebracht zu betrachten und im weiteren Verfahren dann wieder aufzurufen, wenn man über den Luftreinhalteplan konkreter diskutiere.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet den o. a Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11248-18-E5) heute als eingebracht und wird diesen wieder aufrufen, sobald die konkrete Diskussion zum Luftreinhalteplan ansteht.



zu TOP 5.5
Messungen zum Mobilfunk
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11937-18)

Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 11937-18) (Fraktion B'90/Die Grünen): -lag bereits zur Sitzung am 19.09.2018 vor-:

…in der Vorlage „Mobilfunk in Dortmund: Sachstand und aktuelle Entwicklungen“ (DS-Nr: 01333-15) wurde über die Ausweitung von Übertragungstechniken vornehmlich an bestehenden Standorten berichtet.
Bei den errechneten Immissionsprognosen der Mobilfunkbetreiber wurden punktuelle Überschreitungen des bisher in Dortmund zugrunde gelegten Vorsorgewertes von 2 V/m bei elektrischen Feldstärken für möglich gehalten. Exemplarische Messungen sollten die realen Feldstärken validieren.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen Sachstand zu den Vor-Ort-Messungen von Strahlenbelastung durch die Mobilfunkbetreiber und die Vorstellung der aktuellen Messergebnisse.

Begründung:
Im Protokoll der Sitzung des AUSW vom 04.11.2015 hat die Verwaltung angekündigt, die Ergebnisse der realen Messungen im Ausschuss vorzustellen.

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11937-18-E1) (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 5.6
PCB-Messungen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11935-18-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 12441-18) (Fraktion B'90/Die Grünen):
-lag bereits zur Sitzung am 19.09.2018 vor-:

…vor einigen Tagen wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Multiplikatoren-Runde die Ergebnisse der Depositionsmessungen (Staubniederschlagsmessungen) und Außenluftmessungen sowie die Übersicht der Windrichtungsverteilung vom 08.08.2018 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Bereich des Dortmunder Hafens zur Kenntnis gegeben.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet im Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12441-18-E2):

die o.g. Anfrage nimmt mit den Fragen 1 bis 3 Bezug auf den Themenkomplex der Staubniederschlagsmessungen,
zu dem das Landesumweltamt (LANUV) eine Stellungnahme
abgegeben hat sowie textliche Anmerkungen der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt
wurden (kursiv). Die Fragen 4 und 5 behandeln Themen, die vom Umweltamt beantwortet
werden.

zu Frage1:
Die Messungen werden gemäß gültiger VDI-Richtlinien durchgeführt. Im Falle der
Außenluft-Konzentrationsmessungen ist dies die VDI 3498 Blatt 1 (2002), für die
Depositionen die VDI 2090 Blatt 1 (2001). In beiden Fällen liegen Beurteilungswerte
(Zielwerte der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz – LAI) für den Jahresmittelwert
vor, der in der Regel durch 12 Einzelproben ermittelt wird, die in etwa die Kalendermonate
abdecken. Ein Ausfall von wenigen (maximal 3) Monatsproben beeinflusst die Bewertung des
Jahresmittelwertes in Anbetracht des erfahrungsgemäß begrenzten Variationsbereiches der
Einzelwerte nur in geringem Maße. Die Ursachen für derartige Ausfälle sind hauptsächlich
Sturm- und Frostschäden an den Probenahmegeräten, in seltenen Fällen können sie auch
durch Probleme bei der Analytik verursacht sein.
Die Gründe für die Variation von Messwerten sind für PCB-Außenluft-Konzentrationen und
PCB-Depositionen unterschiedlich. Erstere werden maßgeblich durch die Umgebungslufttemperatur
beeinflusst, was zu einem typischen Jahresgang mit Maximalwerten im Sommer
führt. Bei den Depositionen spielen die an gröbere Partikel gebundenen PCB eine
wesentliche Rolle. Hier können schon einzelne, kurzzeitige Freisetzungsereignisse den
Messwert für den gesamten Monat bestimmen. Dies führt dann mitunter zu sprunghaften
Depositionsunterschieden in aufeinanderfolgenden Monaten.

zu Frage 2:
In dem Bericht des LANUV vom 08.08.2018 werden Depositions- und Außenluftdaten für
PCDD/F und PCB referiert. Für eine gesundheitliche Beurteilung sind speziell
Außenluftdaten geeignet. Für die Bewertung von PCB in der Außenluft liegen keine
gesundheitlichen Beurteilungskriterien vor. Hilfsweise kann für PCB jedoch der
Vorsorgewert aus der PCB-Richtlinie NRW (Richtlinie für die Bewertung und Sanierung
PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden) herangezogen werden. Dieser Wert
(Summe der PCB-Kongenere PCB 28, 52, 101, 138, 153 und 180 multipliziert mit Faktor 5)
liegt bei 300 ng/m³ (s. https://recht.nrw.de). Mit Bezug auf die Situation am Dortmunder
Hafen zeigt sich, dass das hilfsweise herangezogene Beurteilungskriterium für die Bewertung
der Innenraumluft deutlich unterschritten wird. Eine gesundheitliche Besorgnis aufgrund der
in der Außenluft am Dortmunder Hafen gemessenen PCB-Werte besteht daher nicht.
Zusätzlich zu den Luftkonzentrationsmessungen werden die PCDD/F + dl-PCB- und die
PCB-Belastungen durch Depositionsmessungen am Containerhafen, im Fredenbaumpark und
in der Kleingartenanlage (KGA) Hafenwiese überwacht. Ergänzend werden im Bereich der
KGA jährlich Untersuchungen der Grünkohlbelastung durchgeführt. Es besteht eine
Verzehrempfehlung für Grünkohl. Aus den bisher vorliegenden Messergebnissen ist keine
signifikante Veränderung der Belastungssituation erkennbar. Die weitere Entwicklung und
vor allem die Ergebnisse der Grünkohluntersuchungen (2018) bleiben abzuwarten.

zu Frage 3:
a)
Sowohl der Messpunkt DOHA3 wie auch weitere Messpunkte in NRW sind mit der
Klassifikation „städtisch, Industrieeinfluss“ versehen. Während DOHA3 in einem
Gewerbegebiet auf einen Firmengelände (Containerterminal) angesiedelt ist, sind
andere Messpunkte dieser Kategorie auch auf privaten oder öffentlichen
Grundstücken lokalisiert. Beispiele hierfür sind die Messpunkte in Duisburg-Wanheim
DUWA3 (Transformatorenstation der Stadtwerke Duisburg), DUWA4 (Kläranlage
Huckingen), DUWA5 (Kleingartenanlage Biegerhoff).
Der Messpunkt DOHA3 am Containerterminal soll die Überwachung der
Emissionsminderungsmaßnahmen bei der Fa. TSR Recycling GmbH & Co.KG
ermöglichen. Zur Beobachtung der PCB Belastung in den direkt neben dem Hafen
liegenden Flächen werden die Messpunkte in der Kleingartenanlage Hafenwiese
(DOHA5) und im Fredenbaumpark (DOHA11) betrieben. Insofern ist DOHA3 als
eindeutig durch die Nähe von Emissionsquellen (hier vorwiegend PCB) beeinflusster
Messort zu qualifizieren. Da er auf einem Industriegelände lokalisiert ist, sind die
Zielwerte der LAI hier nicht als Beurteilungswerte heranziehbar.


b)
Vergleichbare Messpunkte gibt es in Duisburg-Wanheim. Die in den jeweiligen
Beobachtungszeiträumen erhaltenen Depositions-Jahresmittelwerte für die Summe aus
PCDD/F und PCB-Toxizitätsäquivalenten zeigen in Duisburg-Wanheim in manchen
Jahren ähnlich hohe Depositionen wie derzeit am Messpunkt DOHA3, wobei jedoch
in Duisburg zumeist der Beitrag der PCDD/F überwog.

zu Frage 4:
Bei dem unter Federführung des Umweltamtes erstellten Kataster handelt es sich nicht um ein
Schadstoffkataster, sondern um eine Datenbank über in Dortmund ansässige Unternehmen,
die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Im
Kataster sind grundlegende Angaben zu den BImSchG-Betrieben sowie Genehmigungsbescheide
hinterlegt, die von den zuständigen Genehmigungsbehörden übermittelt wurden.
Die städtische Datenbank hatte und hat nicht den Anspruch, den für eine behördliche
Überwachung notwendigen Datenumfang bereit zu stellen.
Hierzu dient die schon seit den 90´er Jahren existierende Landesdatenbank ISA, ein
„Informationssystem Stoffe und Anlagen“, das vom Landesumweltamt (LANUV) entwickelt
wurde und deren Datenpflege durch die zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
des Landes und der Kommunen gewährleistet wird.
Die Genehmigung und Überwachung der BImSchG-Anlagen obliegt der Bezirksregierung
Arnsberg und der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum,
Dortmund und Hagen. Sämtliche im Dortmunder Hafen ansässigen Betriebe, die als
potenzielle PCB-Emittenten eingestuft werden, sind in der regelmäßigen Überwachung durch
die Aufsichtsbehörden. Vornehmlich sich dies fünf Unternehmen, die Abfälle (i. d. R.
Schrotte) lagern, bearbeiten und umschlagen. Bei der Vor-Ort-Überwachung dieser Betriebe
werden auch die in den Genehmigungsbescheiden per Auflage fixierten und betrieblich
durchzuführenden regelmäßigen Nassreinigungen der Betriebsflächen durch unangemeldete
Fegestaubuntersuchungen kontrolliert. Alle überprüften Anlagen entsprechen dem Stand der
Technik. Weitergehende immissionsschutzrechtliche Vorsorgemaßnahmen können von den
zuständigen Behörden nicht angeordnet werden.
In den Jahren 2017/2018 wurden nach Auskunft der Überwachungsbehörden keine
Auffälligkeiten bei den Betriebskontrollen festgestellt, die eine Erklärung für die über das
Jahr gesehen schwankenden Werte der monatlichen Depositionsmessungen liefern. Auf die
Ausführungen des LANUV zu Frage 1 wird verwiesen.

zu Frage 5.:
Das Verbrennen von behandeltem Holz (lackiert, getränkt), dem sogenannten Altholz, ist eine
Form der illegalen Abfallbeseitigung. Dabei ist es unerheblich ob das Altholz in einem Kamin
oder im offenen Feuer als Brennmaterial zum Einsatz kommt. Die Ahndung dieser
bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeit wird von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde beim
Umweltamt durchgeführt. In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht das Umweltamt
entsprechende Presseartikel, um das Problembewusstsein in der Öffentlichkeit zu erhöhen.
Dies geschieht anlassunabhängig aber z.B. auch jährlich wiederkehrend im Zusammenhang
mit dem Thema Osterfeuer.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.










zu TOP 5.7
Veränderungen im Baumbestand
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12375-18)

Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 12375-18) (Fraktion Die Linke & Piraten)

…wie möchten um die Beantwortung der nachstehenden Fragen zum Baumbestand in Dortmund bitten:


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 5.8
Pfandbecher
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12441-18)

Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 12442-18) (Fraktion B'90/Die Grünen):

…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Einführung eines Mehrwegsystems für Coffee-to-go-Becher in Dortmund.

Begründung:
Im September 2017 wurde ein Prüfauftrag der GRÜNEN Fraktion zur Einführung eines Mehrwegsystems für Coffee-to-go-Bechers in Dortmund beschlossen (Drucksache Nr. 08873-17-E1).Die Verwaltung war aufgefordert, gemeinsam mit der EDG Entsorgung, der Industrie- und Handelskammer und möglichen weiteren Beteiligten Vorschläge und Maßnahmen zu erarbeiten und die Ergebnisse dem Ausschuss vorzulegen. Dies ist bis heute nicht geschehen.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.













zu TOP 5.9
Städtischer Wald
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12442-18)

Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 12441-18) (Fraktion B'90/Die Grünen):

…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen Bericht zum Zustand des Städtischen Waldes.

Dabei bitten wir insbesondere um eine Beurteilung der Auswirkungen der Hitzebelastung der vergangenen Monate auf den Zustand der Bäume und den Betriebsplan für den Dortmunder Stadtwald.

Begründung:
Der Betriebsplan für den Dortmunder Stadtwald sieht die Entnahme von jährlich ca. 13.100 Kubikmetern Holz aus dem Stadtwald vor. Die Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald beginnen in der Regel im Herbst des laufenden Jahres. Eine zusätzliche Belastung des Waldes durch mögliche Hitzeschäden sollte im Rahmen der anstehenden Holzentnahme frühzeitig Berücksichtigung finden.


AUSW, 07.11.2018:

Herr Vetter nimmt mündlich wie folgt hierzu Stellung:

Es gab zwei Folgen der Hitzebelastung, die für den Wald negativ waren. Zum einen, dass junge Bäume vertrocknet seien, wobei er mit jungen Bäumen entweder frisch gepflanzte oder solche, die durch natürlichen Samenaufwuchs entstanden seien (bis zum Alter von 5 Jahren) meine. Bei der zweiten Belastung handele es sich um die Massenvermehrung der Borkenkäfer. Zu der Frage, inwieweit sich das auf den Betriebsplan auswirke bzw. auf den Wirtschaftsplan für das kommende Winterhalbjahr und die Einschläge, sei es so gewesen, dass man zwei Schadenereignisse hatte. Das eine war der Sturm „Friederike“ im Frühjahr, wo man viele Windwürfe/Windbrüche hatte, wo Bäume gebrochen und geworfen wurden und in der Folge der Dürre die Massenvermehrung der Borkenkäfer, welche aber eigentlich nur die Baumart „Fichte“ betreffe. Wenn man bedenke, dass im Stadtwald insgesamt nur etwa 1,8 Prozent der gesamten Stadtwaldfläche aus Fichten bestehe, sei diese Dimension für den gesamten Stadtwald relativ gering. Für die Baumart „ Fichte“ sei sie aber erheblich. Man habe nach dem Sturm bereits 2000 Festmeter Fichtenholz geerntet und rechne jetzt damit, dass durch den Borkenkäferbefall noch einmal 1000-2000 Festmeter Fichtenholz hinzukommen werden. Wenn das Frühjahr trocken werde und der Käferflug früh beginne, könnten das sogar noch mehr werden. Das sei ökologisch noch gar nicht problematisch. Es stelle erstmal nur ein finanzielles Problem dar, weil man mit diesen Holzmengen auf einen völlig gesättigten Holzmarkt treffe. Man konnte dieses Holz im Frühjahr, nach dem Sturm, aufgrund bestehender Lieferverträge noch zu marktüblichen Preisen verkaufen. Das Holz, welches man jetzt einschlage, könne man entweder gar nicht oder nur als minderwertiges Industrieholz bzw. für eine thermische Nutzung als Brennholz verkaufen. Dies sei ökologisch nicht so problematisch, vor dem Hintergrund der relativ kleinen Fläche und weil man, auch aufgrund der ökologischen Waldwirtschaft, in den Beständen unter diese Fichtenbestände bereits Laubbäume gepflanzt habe, die jetzt die neue Waldgeneration darstellen würden und man nun auch weiter die abgängigen Fichtenbestände mit führenden Laubbäumen (Buche oder Eiche) aber auch mit Douglasie und Tanne wiederaufforste, so dass man die Frage, ob man die jährliche Hiebsmenge im Wirtschaftsplan überschreite, momentan verneinen könne, auch wenn man sämtliches Schadholz ernte. Man fahre einfach den Frischholzeinschlag zurück, so dass man insgesamt den jährlichen Holzeinschlag nicht überschreiten werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 5.10
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO
(CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12549-18)

Dieser Tagesordnungspunkt wird zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Stadterneuerungsprogramm 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11772-18)

Hierzu Empfehlung des Seniorenbeirates vom 11.10.2018:

Der Seniorenbeirat weist auf einen Brief von Frau Vollmer (Behindertenpolitisches Netzwerk und Behindertenbeauftragte) vom 04.10.2018 an Frau Uta Wittig-Flick (Teamleitung Nordstadt), Frau Heike Lindenblatt (stellvertretende Teamleitung Nordstadt) und Frau Sina Brandherm (Stadterneuerung Nordstadt) hin, indem die Begehung der Speicherstraße in Bezug auf die Barrierefreiheit beschrieben sei und damit die Wünsche des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates formuliert worden seien.
Mit diesem Hinweis empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten
Stadterneuerungsprojekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2019 und beauftragt das
Amt für Wohnen und Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden
Städtebauförderungsmittel. Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden
Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI) zur
Qualifizierung der Antragstellungen.

AUSW, 07.11.2018:

In Kenntnis der Empfehlung des Seniorenbeirates vom 11.10.12018 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungsprojekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2019 und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel. Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI) zur Qualifizierung der Antragstellungen.












zu TOP 6.2
Soziale Stadt-Stadtumbau Hörde - Umbau der Faßstraße (E 5) - Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11131-18)

AUSW, 07.11.2018:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage sowohl „historisch“ als auch wegen der Kostenexplosion ablehnen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für den Umbau der Faßstraße (E5) am 01.06.2017 (DS-Nr.: 07132-17) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.274.500,00 Euro um 2.925.500,00 Euro auf 7.200.000,00 Euro zu erhöhen.

Darin enthalten sind Auszahlungen in Höhe von insgesamt 7.200.000,00 Euro, wovon auf das Haushaltsjahr 2019 ca. 2.900.000,00 Euro, auf das Haushaltsjahr 2020 ca. 3.800.000,00 Euro und auf das Haushaltsjahr 2021 ca. 500.000,00 Euro entfallen. Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 864.000,00 Euro, die nicht zahlungswirksam sind.

Der Umbau der Faßstraße wird nach den ursprünglich geplanten Auszahlungen und nach dem vorliegenden Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg mit Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 3.291.573,60 Euro gefördert.

Es können voraussichtlich für die Parkbuchten und ein Teilstück der Geh- und Radwege KAG-Beiträge erhoben werden. Für die Fahrbahn werden keine Beiträge erhoben, da es sich um eine klassifizierte Straße handelt.

Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 3.908.426,40 Euro.

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 154.092,73 Euro in der städtischen Ergebnisrechnung.


zu TOP 6.3
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
hier: Durchführungsbeschluss Fassadenprojekt "Künstlergärten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12274-18)

AUSW, 07.11.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Gestaltungsentwürfe für das Fassadenprojekt „Künstlergärten“ an den im Eigentum der Vonovia SE befindlichen Wohngebäuden Westerfilder Str. 33, Zum Luftschacht 15 und Kiepeweg 12 sowie Gerlachweg 3 – 9, 4 – 16 und Speckestr. 12 – 24 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine vertragliche Vereinbarung zur Förderung dieser Maßnahme mit der Vonovia SE abzuschließen.


zu TOP 6.4
Stadtumbau Rheinische Straße - Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne - Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11739-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt, das für den „Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne“ im Baubeschluss mit der DS-Nr. 08162-17 am 05.07.2018 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.310.000 Euro um 340.000 Euro auf insgesamt 1.650.000 Euro zu erhöhen.

Von den Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1,65 Mio. Euro entfallen auf das Haushaltsjahr 2018 ca. 150.000 Euro, auf das Haushaltsjahr 2019 ca. 1,2 Mio. Euro und auf das Haushaltsjahr 2020 ca. 300.000 Euro.
Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 198.000 Euro, die nicht zahlungswirksam sind.

Der „Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne“ wird durch Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 400.000 Euro gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid Nr. 02/024/15 der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Zusätzlich werden Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in Höhe von ca. 634.524 Euro erhoben.

Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 813.476 Euro.

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 24.636,90 Euro in der städtischen Ergebnisrechnung.


zu TOP 6.5
Stadtumbau Rheinische Straße
hier: Abschlussevaluation
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12347-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Abschlussbericht zur Evaluation des Stadtumbaus Rheinische Straße zur Kenntnis.


zu TOP 6.6
Evaluationsbericht zur Quartiersanalyse "Dorstfeld-Unterdorf"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11615-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht zur Quartiersanalyse „Dorstfeld-Unterdorf“ zur Kenntnis.




zu TOP 6.7
Wohnraumförderprogramm
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12443-18)

…in der im Finanzausschuss vom 20.09.2018 vorgelegten Übersicht über die Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse (Drucksache Nr. 11870-18) wird unter der laufenden Nr. 52 berichtet, dass die neue Zielvereinbarung zum Globalbudget aus dem Wohnraumförderprogramm vorbereitet wird.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:




Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 6.8
Hoeschpark
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12592-18)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag ( Fraktion Die Linke & Piraten ) (Drucksache Nr.: 12592-18-E1):

…wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Der AUSW beschließt den Siegerentwurf zum ausgelobten Plan des Architektenwettbewerbes zur Umgestaltung des Hoesch-Parks zu ergänzen.

Begründung

Der Gewinner-Plan sieht vor, den Park in eine ausgedehnte Sportstätte zu verwandeln, was auch den Vorgaben der Stadt Dortmund entspricht und insgesamt stimmig ist. Allerdings soll die Ruhe des angrenzenden Wäldchens durch einen Loop-Parcours für Skater, Radfahrer etc. gestört werden, was ökologisch nicht sinnvoll für die dort lebenden Tiere ist und auch von den Menschen, die dort Ruhe und Erholung suchen, nicht gewünscht ist.
Nach einer vor Tagen durchgeführten Umfrage der Ruhr-Nachrichten ist die Mehrheit der Befragten für den Erhalt der DO-BO-Villa als Kultur-und Musikveranstaltungs- sowie Gastronomieort mit Außenterrasse.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Angelegenheit zu vertagen bis die Vorlage der Verwaltung mit der entsprechenden Konzeption hierzu vorliegt.



Die öffentliche Sitzung endet um 17:50 Uhr.





Giebel Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin


Zu TOP 4.9: Bauleitplanung HOm 252-Am Lennhofe- ... Stellungnhame der Verwaltung  DSNr 10553-18.pdf.pdfStellungnhame der Verwaltung DSNr 10553-18.pdf.pdf Anlagen_10553-18-E6.pdfAnlagen_10553-18-E6.pdf

Zu TOP 5.5: Messung von Mobilfunk Stellungnahme der Verwaltung  Messungen zum Mobilfunk - Drucksache-Nr. 11937-18_Original.docx.pdfStellungnahme der Verwaltung Messungen zum Mobilfunk - Drucksache-Nr. 11937-18_Original.docx.pdf

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