Niederschrift (öffentlich)
über die 2. Sitzung des Ausschusses für Personal,
Organisation und Digitalisierung
am 28.01.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
BM Schilff, stellvertretender Vorsitzender
Rm De Marco
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas
sB Lohmann
Rm Nienhoff
Rm Vogeler
Rm Wallrabe
Rm Waßmann
Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner
Rm Gurowietz
Rm Schreyer
Rm Schultze
Rm Stackelbeck
Fraktion Die Linke +
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende
Rm Gebel
Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Löhrer
Fraktion AfD
Rm Bohnhof
Fraktion Die Partei
sB Klünner
b) Beratende Mitglieder:
sE Tekin– Integrationsrat abwesend
c) Verwaltung
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und SPD stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025
2. Leitgedanke des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist dabei, Digitalisierung daran auszurichten, dass sie einen Mehrwert für die in Dortmund lebenden und arbeitenden Menschen, für die Unternehmen und ihre Wertschöpfung sowie für die Stadtverwaltung schafft.
3. Hierfür nimmt das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 in einer Binnenperspektive die Stadtverwaltung in den Fokus und in einer Außenperspektive die Stadt selbst. Zielperspektive für 2025 ist eine Stadt Dortmund, die im bundesweiten Vergleich einen der höchsten Digitalisierungsgrade in Deutschland aufweist.
4. Mit Blick auf die Stadtverwaltung integriert und überprüft das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 den Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ und geht darüber hinaus. Folgende Zielsetzungen sind bis 2025 zu verwirklichen:
· Möglichst alle Stadtämter arbeiten vollkommen digital.
· Erzielung von Effizienzgewinnen, Verkürzung von Bearbeitungszeiten durch digitalen Dokumentenfluss innerhalb der Verwaltung.
· Vollständige Homeoffice-Fähigkeit aller Prozesse ohne direkten Bürgerkontakt und die damit verbundene Befähigung der Mitarbeiter*innen.
· Nutzung der Digitalisierung zur Vereinfachung von Prozessen und Formularen, zum Bürokratieabbau und zur Vermeidung mehrfacher Datenerhebung.
· Erleichterte Handhabung der Behördenangelegenheiten für Bürger*innen durch digitale Zugänge und jeweils zentrale Apps für Bürger*innen und Unternehmen. Mehrsprachige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere auch in Englisch, und Serviceverbesserungen. Die Verwaltung hat Sorge dafür zu tragen, allen Menschen die Möglichkeit zur digitalen Teilhabe zu bieten. Gleichsam muss für Menschen, die aus den verschiedensten Gründen nicht "online" sind, der Zugang zu den Leistungen der Stadt (analog) gewährleistet sein.
· Erleichterter und strukturierterer Zugang zu städtischen Informationen durch komplette Überarbeitung der städtischen Website und der mit ihr verbundener Informationssysteme (z.B. Dortmunder Ortsrecht).
· Nutzung von Digitalisierungseffekten bei der Bewältigung des demographischen Wandels bei der Stadtverwaltung.
· Wo möglich Nutzung von Open Source Software. Von der Verwaltung entwickelte oder zur Entwicklung beauftragte Software wird der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
· Das Dortmunder Systemhaus (Dosys) wird für die operative Umsetzung der Digitalisierungsprozesse zuständig und „denkt“ dabei die nötigen Maßnahmen und ihre Umsetzung. Zur Verdeutlichung dieser Zuständigkeit wird aus Dosys das Amt für Digitales und Informationstechnik (DIGIT).
· Berücksichtigung der von EU, Bund und Land vorgegebenen Rahmenbedingungen (z.B. Onlinezugangsgesetz, E-Government-Gesetz NRW, DSGVO).
· Datenschutz, Datensicherheit, digitale Souveränität sowie digitale Barrierefreiheit für die Bürger*innen sind obligatorisch.
6. Die Stadtverwaltung fokussiert sich in ihrer kurzfristigen Planung auf die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben zur Digitalisierung und auf sogenannte „Quick wins“, also unaufwändige Maßnahmen, die einen zügigen und unmittelbaren Effekt für die Bürger*innen haben.
7. Mit Blick auf Dortmund über die Stadtverwaltung hinaus, dient das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 dazu, hauptsächlich den Breitbandausbau, die Digitalisierung der Schulen und den Smart-City-Prozess zu begleiten und zu beschleunigen. Die Roadmap hat ein Projekt vorzusehen, das Smart City voranbringt. Hier ist aus Sicht der Fraktionen die Weiterentwicklung des Open Data Projekts im Sinne der städtischen Datensouveränität ein wichtiger Bestandteil. Weitere Themenfelder wie bspw. die Einrichtung intelligenter Verkehrsleitsysteme sollen aktiv in den Prozess eingebracht und in das Memorandum integriert werden, sobald sie von der Phase der Ideenfindung in die Konzeptionsphase übergehen.
8. Die Entwicklung des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 bezieht die Stakeholder des Digitalisierungsprozesses mit in den Prozess ein und sichert dabei eine zielgerichtete und zügige Arbeit. Stakeholder sind der VV, die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der Personalrat, das Chief Information/Innovation Office (CIIO), die Bürger*innen der Stadt, die Unternehmen unterschiedlicher Größe und ihre Verbände sowie weitere vom Digitalisierungsprozess betroffene Personen und Institutionen.
9. Die Verwaltung wird den Mitgliedern des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung, beginnend mit der Ausschusssitzung im März 2021 in vierteljährlichen Projektsitzungen über den Stand der Vorbereitung bzw. der Umsetzung des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 berichten.
Die Digitalisierung ist eines der Kernthemen in den kommenden Jahren für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Dortmund. Mit dem Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 legt der Rat der Stadt den Rahmen zur Ausgestaltung des Digitalisierungsprozesses in der Stadt Dortmund fest. Für die operative Umsetzung des Memorandumsprozesses ist der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung politisch verantwortlich, der damit seiner seit dieser Wahlperiode bestehenden umfassenden Kompetenz für das Thema der Digitalisierung nachkommt.