Niederschrift (öffentlich)
über die 42. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 05.05.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 17:38 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel abwesend
Rm Kaminski
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz abwesend
Rm Schmidt
Rm Tölch abwesend
CDU
Rm Daskalakis abwesend
Rm Goll
Rm Kopkow abwesend
Rm Wallrabe
Rm Weber
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher abwesend
Rm Noltemeyer
FDP/Bürgerliste
sB Joest
Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu abwesend
Rm Zweier
AfD
Rm Bohnhof
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Bürstinghaus Integrationsrat abwesend
sE Siegmund Seniorenbeirat abwesend
c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 42. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 05.05.2020, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.02.2020
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
2. Beratung von Eingaben
- unbesetzt -
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
3.1 Telenotarzt - Sachstand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16811-20)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
Der Sachstand soll voraussichtlich mündlich in der Sitzung erfolgen.
3.2 Bleiberecht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16500-20-E2)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
3.3 NATO-Manöver "Defender 2020"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16639-20-E1)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
3.4 Residenzpflicht von Geduldeten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16648-20-E1)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
3.5 Abgelehnte Asylbewerber in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16406-20-E1)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
3.6 Genehmigung von Feuerwerken
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17046-20-E1)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17046-20-E2)
Sie erhalten die Stellungnahme mit dem Versand zur Sitzung am 05.05.20.
3.7 Sachstandsbericht zur Situation während Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17383-20)
3.8 Aktuelle Situation zur Corona-Lage in den Fachbereichen des Dezernat 3
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17386-20)
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
4.1 Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes (ausschließlich Beschäftigte).
nachträgliche Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16453-20)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
4.2 Sachstände zum Aufgabengebiet Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugwesen (EWO/Kfz) und zur Digitalisierung bei den Bürgerdiensten (FB 33) sowie zum gesamtstädtischen Bürgerportal (FB 10)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16615-20)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
4.3 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.02.2020
(Drucksache Nr.: 16354-19)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
4.4 Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Die Unterlage erhalten Sie mit dem Versand zur Sitzung am 05.05.2020, da sie für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 als Tischvorlage vorgesehen war.
4.5 Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16605-20)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16605-20)
Die Unterlage erhalten Sie mit dem Versand zur Sitzung am 05.05.2020, da sie für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 als Tischvorlage vorgesehen war.
4.6 Verkaufsoffene Sonntage 2020, hier: Terminänderungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16723-20)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Dringlichkeitsbeschluss: Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten und geänderten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2020 zu.
4.7 Durchführung des "Festi Ramazan 2020" in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17006-20)
Die Unterlage lag Ihnen bereits für die ausgefallene Sitzung am 17.03.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 05.05.2020.
4.8 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16603-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2020
(Drucksache Nr.: 16603-20)
4.9 Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)
4.10 Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16687-20)
4.11 Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 16692-20)
4.12 Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) - Bildung einer Arbeitsgruppe
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 16724-20)
4.13 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Goosmann benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die FDP-Fraktion bittet folgende Bitte um Stellungnahme, die Ihnen als Tischvorlage vorliegt,
im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Toiletten im Umfeld des Dortmunder U
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17549-20)
Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 3.9 zu behandeln.
Die Tagesordnung wird mit dieser Erweiterung festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.02.2020
Die Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.02.2020 wird genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
- unbesetzt -
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 3.1
Telenotarzt - Sachstand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16811-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in der Sitzung des ABöOAB am 05.11.2019 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung die Einrichtung eines Telenotarztes für Dortmund prüfen solle. Aus der jetzt veröffentlichten Absichtserklärung des Landes NRW, ein „Telenotarzt-System“ in NRW zu installieren wird deutlich, dass sich die Landesregierung bisher auf noch keine Kommunen festgelegt hat.
Die CDU-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund die Verwaltung, wie sich der Sachstand in dieser Angelegenheit darstellt.
Die Stellungnahme erfolgt mündlich durch Herrn Aschenbrenner in der Sitzung und wird als Anhang (Anhang zu TOP 3.1) dem Protokoll beigefügt.
Der Ausschuss Für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Bleiberecht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16500-20-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung, auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen, aus der Sitzung vom 11.02.2020 vor:
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Zum Stichtag 01.01.2020 waren insgesamt 1.938 geduldete Personen in Dortmund gemeldet.
Davon waren:
Wohnhaft in Dortmund in Jahren Personenzahl
unter einem Jahr 209
ein Jahr 304
zwei Jahre 170
drei Jahre 323
vier Jahre 401
fünf Jahre 144
sechs Jahre 137
sieben Jahre 68
acht Jahre 40
neun Jahre 27
10 Jahre 28
11 Jahre 7
12 Jahre 5
13 Jahre 8
14 Jahre 10
15 Jahre 0
über 15 Jahre bis 39 Jahre 57
Diese Darstellung bedeutet nicht, dass diese Personen den gesamten Zeitraum ihres Aufenthaltes
in Dortmund geduldet waren/sind. Insbesondere bei Personen, die sich bereits lange
Jahre in Dortmund aufhalten, ist davon auszugehen, dass zeitweise ein Aufenthaltsrecht bestanden
hat.
Frage 2:
Rechtsgrundlage
nach Aufenthaltsgesetz
(AufenthG) 2017 2018 2019
§ 25 Abs. 1 48 44 23
§25 Abs. 2 Genfer
Flüchtlingskonvention 2.377 1.123 1.096
§25 Abs. 2
subsidiärer Schutz 2.088 1.112 533
§25 Abs. 3 405 395 245
§25 Abs. 4 17 31 10
§25 Abs. 4a 0 6 1
§25 Abs. 4b 0 0 0
§25 Abs. 5 135 213 152
§25a Abs. 1 20 27 44
§25a Abs. 2 2 2 2
§25b Abs. 1 12 16 20
§25b Abs. 4 5 6 6
Gesamtzahl 5.109 2.975 2.132
Frage 3:
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b AufenthG ist eine Ermessensentscheidung.
Dabei ist jeder Einzelfall individuell zu prüfen. Die Anwendungshinweise des
Ministeriums für Kinder, Flüchtlinge, Frauen und Integration (MKFFI) in Nordrhein-
Westfalen werden in jedem infrage kommenden Einzelfall genutzt, um vorhandene Spielräume
zu identifizieren und eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers/der Antragstellerin
zu treffen.
Frage 4:
Die Prüfung und Entscheidung über ein Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 1 bis Abs. 3
AufenthG erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und nicht
durch die kommunale Ausländerbehörde. Die Prüfung und Entscheidung über ein Aufenthaltsrecht
nach § 25 Abs. 4 bis § 25 b AufenthG erfolgt dagegen bei der kommunalen Ausländerbehörde.
Die mit dieser Entscheidung befassten Mitarbeiter/-innen entscheiden jedoch
nicht nur über Aufenthalte aus humanitären Gründen, sondern im Rahmen einer Einheitssachbearbeitung
bspw. auch über Aufenthalte aus familiären Gründen. Entsprechend kann nicht
beziffert werden, wie viele Mitarbeiter/-innen ausschließlich für diese Aufgabe zur Verfügung
stehen.
Frage 5:
Bei der Stadtverwaltung Dortmund (Schul- und Sozialdezernat) gibt es eine Reihe von landesseitig
geförderten Projekten, die den Personenkreis der Geduldeten als Zielgruppe haben,
unter anderem um mit diesen Personen eine (Bleibe-) Perspektive zu entwickeln. Eine Förderung
von Stellen bei der Ausländerbehörde ist im Rahmen dieser Projekte jedoch nicht
vorgesehen. Sofern die Landesregierung NRW eine hierüber hinaus gehende gezielte
Förderung von Stellen in den Ausländerbehörden plant, ist ein hierfür erforderliches
Ausführungsgesetz bisher nicht bekannt.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) macht seine Verwunderung darüber deutlich, dass aus der Antwort der Frage 5 hervorginge, dass der Verwaltung bei der Beantwortung der Frage das in Rede gestellte Ausführungsgesetz nicht bekannt gewesen sei. Seine Fraktion habe daraufhin noch einmal recherchiert und habe eine Pressemitteilung des Landes vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) gefunden, aus der die Bereitstellung dieser Stellen hervorginge, die er der Verwaltung gerne zur Information weiter gebe. Die Frage sei, so Herr Fuß, warum sich die Stadt Dortmund noch nicht um eine dieser halben Stellen bemüht habe und seine Fraktion fordere die Stadtverwaltung daher auf eine dieser zusätzlichen Stellen zur besseren Umsetzung von Aufenthaltsgewährung, bei nachhaltiger Integration, zu bemühen.
Frau Siekmann (FB 32) teilt mit, dass sie diese Pressemitteilung in der Tat nicht kenne, für die Übergabe der Information dankbar sei und sich selbstverständlich darum bemühen werde. In diesem Zusammenhang macht sie deutlich, dass sie gleichwohl froh wäre, eine der 27 unbesetzten Stellen in der Ausländerbehörde besetzt zu bekommen und dann natürlich auch diese, sofern man sie zugeordnet bekäme.
Man einigt sich auf die Nachfrage von Frau Krause (Vorsitzende) darüber, dass die Aufforderung der Fraktion B‘90/Die Grünen als Frage gewertet werde.
Zum Ende der öffentlichen Sitzung gibt Frau Siekmann bekannt, dass ihre Kollegin aktuell bereits an der Sache dran sei und sich schon um die Stellen beim MKFFI bemühe. Die Kollegin habe sie soeben darüber informiert, dass es sich um 1,5 Stellen - 1 Stelle für die Einbürgerung und eine halbe für die Duldung - handele.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Im Nachgang gibt Frau Siekmann folgende weitere Informationen zu Protokoll:
Zu Frage 5 noch folgende Ergänzung:
Mit E-Mail vom 16.03.20 hat das Ordnungsamt offizielle Informationen zu möglichen refinanzierten PlSt im Bereich "Duldungen" erhalten. Es wurde unverzüglich mit dem federführenden Sozialdezernat Kontakt mit dem Projektleiter "Einwanderung gestalten" aufgenommen. Er hat hierzu auch eine Klärung bei der BezReg herbeigeführt, was bspw. förderfähig ist und ob die Beantragung der Mittel auch nach Fristablauf möglich ist (u.a. wegen Corona etc.).
1. Eine Beantragung/Abruf der Mittel für diese Stellen ist auch nach der gesetzten Frist auch weiterhin möglich.
2. Das Vorhaben der Kommune muss förderfähig sein. Dies bedeutet aber zum Beispiel, dass
a) diese Stellen bei der Ausländer- oder Einbürgerungsbehörde angebunden sein müssen,
b) keine bestehenden Stellen refinanziert werden dürfen, sondern neue Stelle geschaffen werden müssen
c) diese Stellen keine "klassischen" Sachbearbeiter-Stelle sein sollen/dürfen, sondern Stellen mit einer konzeptionellen Ausrichtung (Steuerung, case-management etc.)
3. Der Durchführungszeitraum endet am 31.12.2020 (!).
Aufgrund des verwaltungsseitigen Aufwandes, des bestehenden Personalgewinnungsproblems und der damit verbundenen Zeitschienen sowie der Raumproblematik wird deutlich, dass der Abruf der Mittel für das Ordnungsamt voraussichtlich nicht in Frage kommt:
Es wurde - coronabedingt - ein weiterer Termin für die 20. KW vereinbart.
zu TOP 3.3
NATO-Manöver "Defender 2020"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16639-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung, auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, aus der Sitzung vom 11.02.2020 vor:
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Über die Übung „US DEFENDER Europe 2020“ sind die Städte, u. a. auch die
Stadtverwaltung Dortmund, seitens des Ministeriums des Inneren NRW über die
Bezirksregierung Arnsberg informiert worden. Ergänzend hat das Landeskommando NRW
der Bundeswehr hierzu informiert. Die nachfolgenden Informationen stammen daher ganz
überwiegend aus diesen Quellen.
Zu Frage 1)
Die „Defender Europe 2020“ ist die größte Übung dieser Art seit 25 Jahren mit insgesamt
37.000 Teilnehmenden, davon 20.000 aus den USA. Zudem werden ca. 35.000 Fahrzeuge,
Anhänger, Container und sonstiges Material während der Übung nach Polen und in das
Baltikum verlegt. Die Verlegung wird sowohl auf dem Landweg (Schienennetz und
Straßennetz) als auch über Wasserstraßen (Kanäle und Flüsse) stattfinden.
Die Kernzeit der Verlegung betrifft die Monate März bis Mai, wobei an den Osterfeiertagen
keine Verlegungen stattfinden werden. Das Dortmunder Stadtgebiet ist lediglich durch die
Transportwege betroffen.
Zu Frage 2)
Die benannten Routen a) und b) sind zutreffend, wobei es sich – bezogen auf das Dortmunder
Stadtgebiet – ausschließlich um Bundesautobahnen in der Reihenfolge BAB 40, BAB 45,
BAB 2 handelt.
Für Schienentransporte wird grundsätzlich die Bahnstrecke: Krefeld – Oberhausen –
Dortmund – Hamm – Hannover genutzt.
Zu Frage 3)
Auswirkungen auf die zivile Verkehrs- und Transportinfrastruktur werden auf ein möglichst
geringes Maß begrenzt. Die Landesbehörden werden über alle Marschbewegungen im
öffentlichen Straßenverkehr informiert. Die Polizei Nordrhein-Westfalen betreibt
entsprechende Verkehrsaufklärung und trifft gegebenenfalls notwendige Verkehrsmaßnahmen
im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages.
Maß- und gewichtsgerechte militärische Fahrzeuge bilden mit bis zu 20 Fahrzeugen eine
Marschgruppe. Es ist vorgesehen, vorrangig in der Nacht bis zu sieben Marschgruppen in
Begleitung von Militärpolizei zu verlegen. Die Fahrzeugbesatzungen werden im Vorfeld mit
den Regeln der deutschen Straßenverkehrsordnung vertraut gemacht und erhalten u. a.
Handlungsanweisungen bezüglich des Rechtsfahrgebots und der Nutzung von Standstreifen
auf den Autobahnen, Verhalten bei Ausfällen etc. Über die Osterfeiertage vom 10. bis
13.04.2020 sind grundsätzlich keine Straßenmärsche von militärischen Kräften geplant.
Alle nicht maß- und gewichtsgerechten militärischen Fahrzeuge werden mit der Eisenbahn,
Binnenschiffen oder Schwerlasttransportern in Einzelmärschen verlegt. Die Fahrstrecken der
Eisenbahnzüge ergeben sich durch die Transportpläne der Deutschen Bahn; Begleitung durch
Militärpolizei ist auch hier vorgesehen.
Zu Frage 4)
Auf dem Stadtgebiet von Dortmund sind lediglich die BAB 40, BAB 45 und BAB 2 sowie die
Bahnstrecke „Krefeld – Dortmund – Hannover“ betroffen. Maßnahmen der Stadt Dortmund
sind für diese Transportstrecken nicht erforderlich, da keine größeren Auswirkungen auf die
Bevölkerung zu erwarten sind.
Zu Frage 5)
Eine Unterstützung durch die Stadt Dortmund wurde nicht erbeten.
Zu Frage 6)
Auf dem Stadtgebiet von Dortmund sind lediglich die zuvor erwähnten Bundesautobahnen
von den Truppentransporten betroffen. Träger der Straßenbaulast ist hier der Bund. Eine
Zuständigkeit der Stadt Dortmund als Straßenbaulastträger entfällt, da planmäßig keine
Straßen außerhalb der Bundesautobahnen befahren werden.
Zu Frage 7)
Bei entstehenden Schäden wird gemäß Art. VIII des NATO Truppenstatuts in Verbindung mit
§ 41 des Zusatzabkommens zur NATO Truppenvereinbarung verfahren. Entstandene Schäden
sind dem örtlich zuständigen Kompetenzzentrum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
zu melden. Für die entstandenen Schäden wird die US-Regierung aufkommen.
Zu Frage 8)
Eine Information der Bevölkerung durch die Stadt Dortmund wird nicht erfolgen. Im Rahmen
der zivil-militärischen Zusammenarbeit besteht in Nordrhein-Westfalen ein ständiger
Informationsaustausch zwischen dem territorial zuständigen Landeskommando der
Bundeswehr und den zuständigen zivilen Stellen im Land. So wird im Ergebnis auch die
Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen durch die Bundeswehr wieder rechtzeitig über
bevorstehende größere Truppenbewegungen auf den Straßen des Bundeslandes informiert.
Zu Frage 9)
Wie eingangs erwähnt, wurde die Stadt Dortmund durch ein Schreiben des Ministeriums des
Innern NRW vom 15.01.2020 informiert. Zudem hat der Städtetag NRW die Mitgliedsstädte
mit Zuschrift vom 16.01.2020 über die hier in Rede stehende Übung in Kenntnis gesetzt.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen. Bei der Beantwortung der Frage 8, wo es darum gegangen sei, inwieweit die Dortmunder Bevölkerung durch die Stadt informiert worden sei, wurde gesagt, dass die Öffentlichkeit in NRW über die Bundewehr informiert würde. Dies habe dazu geführt, dass schweres Militärgerät zu sehen war, als es gerade mit der Corona-Krise losging. Hier solle man sich in Zukunft gut überlegen, welche psychologische Wirkung dies unter Umständen auf Teile der Bevölkerung haben könne, die nicht über die entsprechenden Informationen verfügten.
Herr Dahmen (Stadtrat) stellt klar, dass kein Transport über städtische Straßen stattgefunden habe und daher auch keine Information von Seiten der Stadt vorgesehen war. Dies sei etwas anderes gewesen, wenn beispielsweise die B1 betroffen gewesen wäre.
Herr Brück (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) bestätigt, dass er das von Herrn Zweier angesprochene Problem auch sehe. Auch er habe in den sozialen Netzwerken beobachtet wie Videos und Verschwörungstheorien verbreitet worden seien. Nicht alle Bürger seien gleich gut über das tagesaktuelle Zeitgeschehen informiert und deshalb sei es wohl eine gute Idee eine solche Information in Zukunft beispielsweise über den Radiosender 91,2 etwas breiter zu streuen.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) merkt an, dass Herrn Dahmens Antwort sie etwas traurig stimme. Es ginge hier nicht um das Thema Zuständigkeit – es sei klar, dass man auf Autobahnen nicht zuständig sei, trotzdem handelte es sich ja um Dortmunder Stadtgebiet. Es gehe um die Frage von Feingefühl und Öffentlichkeitsarbeit und den vorher genannten Wirkungen.
Herr Dahmen gibt zu bedenken, dass über die Nato Defender Übung im Februar schon vor der Corona-Krise medial informiert worden sei. Dass die Übung dann trotz der Corona-Krise noch eingeleitet bzw. durchgeführt wurde - obwohl man damals das gesamte öffentliche Leben zurückgefahren habe - passte zu dem Zeitpunkt nicht mehr ins Zeitgeschehen. Die Frage ob dies sinnvoll war sei eine andere Diskussion, die Herr Dahmen infektionschutzrechtlich genauso werte wie Frau Noltemeyer.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Residenzpflicht von Geduldeten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16648-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung, auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion, aus der Sitzung vom 11.02.2020 vor:
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1 und Frage 2:
In Dortmund sind zum Stichtag 01.01.2020 insgesamt 1.109 geduldete Personen mit einer
räumlichen Beschränkung bzw. einer Auflage zur Wohnsitznahme nach § 61 Aufenhaltsgesetz
(AufenthG) gemeldet. Eine differenzierte statistische Auswertung hierzu ist nicht möglich.
Frage 3:
Die Ausreise von geduldeten Personen aus der Bundesrepublik Deutschland kann mit und
ohne Kenntnis der Ausländerbehörde erfolgen. Entsprechend liegen hier keine aussagekräftigen statistischen Informationen vor.
Frage 4:
Sobald die Ausländerbehörde Kenntnis von einer erfolgten Ausreise eines in Dortmund
gemeldeten Ausländers/einer Ausländerin erlangt, aktualisiert die Ausländerbehörde das
Ausländerzentralregister. Außerdem teilt die Ausländerbehörde im Rahmen ihrer Übermittlungspflichten die Ausreise den nach Aufenthaltsgesetz auskunftsberechtigten Dienststellen mit.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) äußert seine Irritation darüber, dass differenzierte statistische Auswertungen nicht vorgenommen würden. Für viele andere Dinge würden Statistiken ausgeworfen. Die Antwort auf die Frage 4 sei ein inzidentes Nein. Er wolle wissen warum gerade hier nicht?
Frau Siekmann (FB 32) macht darauf aufmerksam, dass die Verfahrensweise darüber, welche Möglichkeiten es im ausländerrechtlichen Fachverfahren zur Erstellung von Statistiken gebe, hinreichend in Gesprächen über die Fraktionen erläutert wurde. Das Ausländerrechtsverfahren ADVIS sei ein Fachverfahren und kein Statistikverfahren, sodass man bestimmte Dinge nicht auf Knopfdruck auswerten könne, sondern die jeweiligen Akten ziehen müsse. Die Personalsituation bei der Ausländerbehörde sei hinreichend bekannt und in dem Zusammenhang sei es unzumutbar 2.000 Akten zu ziehen um die Fragestellungen der AfD-Fraktion beantworten zu können. Hinzu komme, dass diese Dinge im laufenden Fluss seien und sich Stati und Bestandszahlen täglich veränderten. Man verfüge nicht über ein solches Statistikmodul und könne daher die Informationen nicht liefern.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Abgelehnte Asylbewerber in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16406-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung, auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion, aus der Sitzung vom 11.02.2020 vor:
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Zum Stichtag 01.01.2020 sind insgesamt 1.938 geduldete Personen in Dortmund gemeldet.
Eine differenzierte Auswertung dieser Personengruppe nach abgelehnten Asylbewerber/-
innen und geduldeten Personen, deren Aufenthaltszweck aus sonstigen Gründen entfallen ist,
ist systemisch nicht möglich.
Frage 2:
Zum Stichtag 01.01.2020 leben insgesamt 387 geduldete Personen länger als sechs Jahre in
Dortmund.
Eine differenzierte Auswertung dieser Personengruppe nach abgelehnten Asylbewerber/-
innen und geduldeten Personen, deren Aufenthaltszweck aus sonstigen Gründen entfallen ist,
ist systemisch nicht möglich.
Frage 3:
Zum Stichtag 01.01.2020 sind insgesamt 1.938 geduldete Personen in Dortmund gemeldet.
Frage 4 und Frage 5:
Duldungsgrund Personenzahl Personenzahl Personenzahl Personenzahl
zum Stichtag zum Stichtag zum Stichtag zum Stichtag
01.01.2017 01.01.2018 01.01.2019 01.01.2020
Familiäre
Gründe 57 134 108 118
Medizinische
Gründe 28 38 33 23
Fehlende
Dokumente 465 566 684 773
Sonstige
Gründe 704 805 947 1.024
Gesamtzahl 1.254 1.543 1.772 1.938
Eine Auswertung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 ist systemisch nicht mehr möglich.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen. Er bittet um Begründung, warum eine Auswertung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 systemisch nicht mehr möglich sei, da gerade diese Jahre interessant sein dürften. Zu Frage 4 und 5, wo die Duldungsgründe aufgeführt seien, gebe es mit dem größten Anteil den Duldungsgrund „Sonstige Gründe“ und er wolle wissen welche Gründe darunter subsummiert würden.
Frau Siekmann (FB 32) kündigt an, diese Angaben zum Protokoll nachzureichen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Im Nachgang zum Protokoll gibt Frau Siekmann folgende Informationen:
Sie weist noch einmal auf die eingeschränkten statistischen Auswertungen des Fachverfahrens ADVIS hin. Duldungen seien immer stichtagsbezogene Betrachtungen. Sie spiegelten einen temporären Aufenthalt wider. Das Ordnungsamt habe vorausschauend ab 01.2017 in Ermangelung anderer statistischer Auswertungsmöglichkeiten begonnen, stichtagsbezogene monatliche Datenbanksicherungen vorzunehmen, um Zeitreihenvergleiche abbilden zu können. Ab 2017 ist das BAMF nach der Flüchtlingskrise der Vorjahre weitestgehend wieder in den Regelbetrieb übergegangen. Daher können die Daten erst ab 2017 abgebildet werden.
Zu Frage 4 und 5: Unter die sonstigen Gründe fallen:
- Duldungen im Rechtsmittelverfahren
- Ausbildungsduldungen
- Laufende Strafverfahren gegen den Betroffenen
zu TOP 3.6
Genehmigung von Feuerwerken
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17046-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele genehmigte sowie anzeigepflichtige Feuerwerke der Kategorien 2 sowie 3 und 4 hat es im Jahr 2019 in Dortmund gegeben?
2. Zu welchen konkreten Anlässen sind in den Jahren 2016-2019 Ausnahmegenehmigungen für genehmigungspflichtige Feuerwerke erlassen worden (bitte die Anzahl für die unterschiedlichen Anlässe aufführen)?
3. Zu welchen konkreten Anlässen und Veranstaltungen (öffentlich und privat) sind in den Jahren 2016-2019 Feuerwerke der Kategorie 2 sowie Höhenfeuerwerke der Kategorien 3 und 4 lediglich angezeigt worden?
4. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung (bzw. der Ausschuss), die Anzahl bisher nur anzeigepflichtiger Feuerwerke einzuschränken?
Begründung:
In ihrer Antwort auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion aus dem vergangenen Jahr zur Genehmigung von Feuerwerken (Drucksache Nr.: 14917-19-E2) konnte die Zahl der Feuerwerke 2019 noch nicht enthalten sein.
Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussionen um Feuerwerke und die dadurch hervorgerufenen Belastungen durch Lärm und Feinstaub sowie eines Schreibens verschiedener Naturschutz- und Tierschutzvereine halten wir es für geboten, die bisherige Praxis der Genehmigung und Durchführung von Feuerwerken zu hinterfragen.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt des Weiteren folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1)
Im Jahr 2019 wurden 23 Feuerwerke der Kategorie 2 durch das Ordnungsamt genehmigt; angezeigt wurden im Jahr 2019 darüber hinaus 31 Feuerwerke der Kategorie 2 sowie 18 Feuerwerke der Kategorien 3 und 4.
Zu Frage 2)
Im Hinblick auf die jeweiligen Ausnahmegründe erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung der genehmigten Feuerwerke der Kategorie 2. Grundsätzlich werden derartige Ausnahmegenehmigungen in Dortmund nur bei Vorliegen folgender Anlässe erteilt:
- Hochzeit/Polterabend
- runde Geburtstage ab dem 50. Lebensjahr
- Firmenjubiläen
Der überwiegende Teil der erteilten Ausnahmegenehmigungen bezieht sich auf Feierlichkeiten anlässlich einer Hochzeit/eines Polterabends bzw. auf runde Geburtstage ab dem 50. Geburtstag. Wenige Ausnahmegenehmigungen werden für Jubiläumsfeierlichkeiten erteilt.
Nachfolgend eine Aufstellung der genehmigten Feuerwerke der Kategorie 2 in den Jahren 2016 bis 2019:
2016: 28 Genehmigungen
2017: 15 Genehmigungen
2018: 23 Genehmigungen
2019: 23 Genehmigungen
Zu Frage 3)
Auch in Bezug auf die anzeigepflichtigen Feuerwerke der Kategorie 2 erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung im Hinblick auf die den Feuerwerken zugrundeliegenden Anlässe. Der überwiegende Teil der Anzeigen von diesen genehmigungsfreien Feuerwerken bezieht sich jedoch auf Feierlichkeiten anlässlich einer Hochzeit bzw. eines Polterabends. Darüber hinaus werden auch für Veranstaltungen in den einzelnen Stadtbezirken (z. B. Michaelisfest in Mengede und Apfelmarkt in Aplerbeck) wiederholt Pyrotechniker mit der Durchführung von diesen Feuerwerken beauftragt.
Nachfolgend eine Aufstellung der angezeigten Feuerwerke der Kategorie 2 in den Jahren 2016 bis 2019:
2016: 36 Anzeigen
2017: 37 Anzeigen
2018: 31 Anzeigen
2019: 31 Anzeigen
Zu den folgenden Anlässen wurden darüber hinaus in den Jahren 2016 bis 2019 Höhenfeuerwerke der Kategorien 3 und 4 angezeigt:
Zu Frage 4)
Nach den Regelungen des Sprengstoffrechts (§ 23 der 1. SprengV) bedarf das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorien 2, 3 und 4 durch eine befähigte Person im Sinne des Sprengstoffrechts (Erlaubnisinhaber nach § 7 oder 27 SprengG bzw. Befähigungsscheininhaber nach § 23 SprengG) keiner Genehmigung seitens der Ordnungsbehörde, sondern unterliegt nur einer Anzeigepflicht.
Diese bundesgesetzlichen Regelungen sind abschließend und entziehen sich damit weitestgehend der Möglichkeit der Einflussnahme durch die Ordnungsbehörde.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) äußert sich überrascht darüber, dass die Zahl der Feuerwerke im Jahr 2019 wieder zugenommen habe, insbesondere bei den besonders umweltbelastenden Höhenfeuerwerken verzeichne man eine Zunahme von 13 auf 18. Man käme insgesamt auf 72 Feuerwerke, so dass in Dortmund an jedem 5. Tag ein Feuerwerk stattfinde. Dies sei nicht nur der Fraktion B‘90/Die Grünen sondern auch vielen anderen Institutionen zu viel. Man wolle Feuerwerke nicht verbieten, aber erheblich reduzieren. Er nennt Beispiele dafür, zu welchen Anlässen man etwa auf eine Genehmigung verzichten könne. Die vorliegende Antwort der Verwaltung sei ausweichend. Seine Fraktion wolle wissen welche Alternativen es zu Feuerwerken gebe? Ob es nicht möglich sei die Anlässe für Genehmigungen einzuschränken und ob es Erkenntnisse gäbe wie damit in anderen Kommunen umgegangen wird?
Frau Siekmann (FB 32) erläutert, dass das Sprengstoffrecht, das der Genehmigung von Feuerwerken zugrunde liege, Landesrecht sei. Das Landesrecht werde vom Landesgesetzgeber bestimmt und die jeweiligen Ordnungsbehörden müssten entsprechend der Parameter, die dieses Gesetz vorgibt, genehmigen. Der von Herrn Fuß angesprochene umweltrechtliche Gedanke sei ein anderes Themenfeld, das nicht von der Ordnungsbehörde bewertet werden könne. Dazu müsste der Landesgesetzgeber tätig werden und das Thema unter dem Umweltgesichtspunkt noch einmal aufgreifen.
Herr Fuß regt an, dass unter diesem Gesichtspunkt zumindest die Stadt auf Feuerwerke verzichten könne, die sie bei verschiedenen Veranstaltungen mache.
Herr Dahmen (Stadtrat) klärt auf, dass diese Prozesse bereits gesteuert würden ohne mit Verboten arbeiten zu müssen. Im Umweltdezernat würden Ideen erörtert, inwieweit man Feuerwerke durch andere Kommunikations- und Veranstaltungsformen kompensieren könne. Es gebe schon den Trend in gewissen Bereichen anstelle eines Feuerwerkes eine Licht – bzw. Lasershow zu machen. Er sei davon überzeugt, dass sich dies in den nächsten Jahren durchsetze und die klassischen Feuerwerke durch die Licht- und Lasershows zumindest teilweise verdrängt würden.
Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) äußert ihr Unverständnis darüber, dass Schüler einerseits freitags auf die Straße gingen um für die Umwelt zu protestieren und auf der anderen Seite ihr Abitur mit einem umweltschädlichen Feuerwerk feierten.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) pflichtet Herrn Dahmen bei und freut sich, dass die Stadt Alternativen überlege. Es komme ihrer Fraktion darauf an, dass die Stadt hier als Vorreiter fungiere und zeige, dass man kein Feuerwerk benötige um gemeinsam in den Himmel zu schauen um ein Event-Erlebnis zu haben.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Sachstandsbericht zur Situation während Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17383-20)
hierzu -> Sachstandsbericht zur Situation während Corona
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17383-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
die Verbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Schutzverordnung hatten und haben einschneidende Folgen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, in der Sitzung des Ausschusses mündlich einen Überblick über die eingeleiteten und umgesetzten ordnungspolitischen Maßnahmen der letzten Wochen zu geben.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen
Kommunaler Ordnungsdienst
1. Welche konkreten Auswirkungen hat die Corona-Schutzverordnung auf die Arbeit des Ordnungsamtes und des kommunalen Ordnungsdienstes?
2. Wie konnte ein dabei aufgetretener Mehrbedarf an Mitarbeiter*innen aufgefangen werden?
3. Welche Ergebnisse hatten die durch das Ordnungsamt durchgeführten Kontrollen?
Genehmigung von Versammlungen
4. Laut §11 Abs. 1 Corona-Schutzverordnung sind aktuell Versammlungen untersagt. Ausnahmegenehmigungen können von der zuständigen städtischen Behörde erteilt werden. Wie viele Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung sind seit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung gestellt worden?
5. Zu welchen konkreten Anlässen sind die Anträge gestellt worden?
6. Wie viele und welche Genehmigungen sind durch die Stadt erteilt worden?
7. Unter welchen Auflagen durften die genehmigten Versammlungen stattfinden?
8. Wie viele und welche Versammlungen sind aus welchen Gründen nicht genehmigt worden?
9. Welche Kenntnis hat die Verwaltung über die Durchführung nicht genehmigter Versammlungen seit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung?
10. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung in Fällen nicht genehmigter Versammlungen eingeleitet?
11. Welche Kenntnis hat die Verwaltung über eine Aktion am 18. April auf dem Hansaplatz zur Situation von Geflüchteten?
12. Waren aus Sicht der Verwaltung die Auflagen einer Ausnahmegenehmigung, insbesondere hinsichtlich der Abstandsregelung erfüllt?
13. Seit dem 19. März sind alle Bereiche der Bürgerdienste inklusive der Bezirksverwaltungsstellen geschlossen. Wie hoch ist die Inanspruchnahme des Notdienstes der Bürgerdienste?
14. Wie wird zusätzlich zur Information auf der städtischen Homepage über die Schließung, die Konsequenzen und den Notdienst informiert?
15. Wie wird mit bereits vereinbarten und nun ausgefallenen Terminen verfahren?
16. Warum ist nicht gezielt bei bereits vereinbarten und deshalb koordinierbaren Terminen eine Erledigung unter Einhaltung von Abstands- und anderen Regelungen möglich?
17. Wann und wie rechnet die Verwaltung mit einer - schrittweisen - Öffnung der Bürgerdienste?
18. Was bedeutet die Schließung für die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter*innen nach einer Öffnung?
19. Wie stellt sich die aktuelle Situation des Tierheims aufgrund mangelnder Vermittlungsmöglichkeiten von Tieren dar?
20. Welche Unterstützungsmaßnahmen für das Tierheim sind notwendig bzw. wurden bereits eingeleitet?
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem unter Top 3.8 folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion unter Drucksache Nr.: 17386-20-E2 vor:
durch die aktuelle Corona-Lage ergeben sich vollständig neue Herausforderungen für alle Bereiche der Verwaltung. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um eine kurze mündliche Berichterstattung und um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Maßnahmen wurden in den kundenintensiven Bereichen der Verwaltung getroffen, wie beispielsweise bei den Bürgerdiensten oder im Ordnungsamt, um Kund*innen und Mitarbeiter*innen zu schützen?
2. Welche Erfahrungen hat das Ordnungsamt bei der Umsetzung der Kontaktbeschränkung gemacht? Wurden Ordnungsgelder verhängt? Wie hat sich die Situation nach der Lockerung der Maßnahmen entwickelt?
3. Wie ist die Situation bei der Feuerwehr und den Rettungsdiensten? Sind die Einsatzzahlen gestiegen?
Der Ausschuss einigt sich darauf beide Bitten um Stellungnahme gemeinsam unter Top 3.7 zu behandeln.
Die Fragen 19 und 20 der Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen, Drucksachen Nr.: 17383-20, werden im Vorfeld schriftlich vom EB 52 beantwortet und dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden als Tischvorlage wie folgt zur Verfügung gestellt:
Städtisches Tierheim
Zu Frage 19:
Die aktuelle Situation im städtischen Tierheim stellt sich wider Erwarten als unproblematisch dar. Zu Beginn der Shut-Down-Maßnahmen Mitte März hatte das Tierheim in den drei Bereichen Hunde, Katzen und Kleintiere eine durchschnittliche Belegung von 75- 80 % der vorhandenen Plätze (jeweils zwischen 45 – 48 Tiere bei 60 Plätzen Kapazität). Mit Stand heute (28.04.2020) hat sich der Tierbestand in den drei Bereichen auf jeweils 36 bei Hunden und Katzen und 31 bei den Kleintieren vermindert. Die Auslastung beträgt z.Zt. also ca. 65 %.
Dies erklärt sich aus deutlich geringeren Zahlen an neuen Tieraufnahmen und einer konsequenten Fortführung der Tiervermittlungen via Internet/ Telefonie sowie gezieltem Terminmanagement für Interessenten. Wir beobachten zwar auch hier eine Abnahme der absoluten Anfragezahlen, aber eine Zunahme der Anfragequalität.
Zu Frage 20:
Das Tierheim arbeitet z.Zt. im Schichtbetrieb mit jeweils fünf Tierpfleger*innen, die in dreitägigen Schichten die Tierversorgung sicherstellen. Dadurch ist die Betreuungszeit für bestimmte Tierarten im Vergleich zum Normalbetrieb erheblich eingeschränkt. Um hier nach sechs Wochen Abhilfe zu schaffen, wurde in Absprache mit dem Veterinäramt die bislang unterbrochene ehrenamtliche Gassigänger-Gruppe reaktiviert. Unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wurde bereits am Wochenende diese Hilfe eingeschränkt mit erfahrenen und bekannten ehrenamtlich Tätigen wieder aufgenommen. Z.Zt. wird durch das Sozialamt in Zusammenarbeit mit dem Job-Center geprüft, ob die ebenfalls Mitte März unterbrochene AGH-Maßnahme zur Beschäftigung Langzeitarbeitsloser im Tierheim im Mai wieder aufgenommen werden kann.
Die Fachbereichsleiterin Frau Siekmann (32) und die Fachbereichsleiter Herr Kruse (33) und Herr Aschenbrenner (37) nehmen mündlich in der Sitzung Stellung zu den Fragen der Fraktionen und geben im Nachgang zu Protokoll noch weitere Informationen und Zahlenmaterial zur Kenntnis:
Fachbereich 32:
- Das Ordnungsamt hat die gesamte Zeit durchgängig unter Vollbelastung gearbeitet, Gefahrenabwehr lässt sich nicht reduzieren.
- Alle A-Prozesse in allen Geschäftsfeldern wurden konsequent bearbeitet. Im Bereich der Ausländerbehörde wurde versucht mit Mail-Bescheiden zu arbeiten, um den Menschen zumindest teilweise einen legalisierten Aufenthalt zu ermöglichen. Hier ist in vielen Fällen immer eine persönliche Kontaktaufnahme z.B. zur Identitätsklärung notwendig. Es wurden zentrale Funktions-eMail-Adressen eingerichtet und Hotlines.
- In allen Fachabteilungen werden Corona-Themen bearbeitet. Es stehen keine PlSt-Anteile für das Thema Infektionsschutz im FB 53 zur Verfügung. Insgesamt wurden aus dem FB 32 aus verschiedenen Bereichen Personal für Corona-Kontrollen bereitgestellt (Zahlen siehe unten)
- Auch das Thema Versammlungen ist in NRW der Polizei zugeordnet. Jetzt muss ergänzend zu der versammmlungsrechtlichen Erlaubnis der Polizei auch noch eine infektionsschutzrechtliche Bewertung und Bescheidung durch die Stadt Dortmund erfolgen.
- Man sei im Bereich der Spielplatzkontrollen von den Kollegen des Grünflächenamtes unterstützt worden. Im Bereich Westpark; Fredenbaumpark und Phoenixsee wurden ergänzend Sicherheitsdienste eingesetzt.
- Alle Außendienste wurden zusammengezogen, d.h. der kommunale Ordnungsdienst, die Abschieber, die illegale Gewerbeausübung, die Lebensmittelüberwachung, der Service- und Präsenzdienst und der Vollzugs- und Ermittlungsdienst waren und sind z.T. komplett im Einsatz an 7 Tagen in der Woche. Ergänzend standen zeitweise MA der FB 21, 33 und 52 für die Kontrollen unterstützend zur Verfügung. Auch der Innendienst hat jeweils an Wochenenden gearbeitet, um die Umsetzung der landesrechtlichen Vorgaben jeweils am Wochenende vorzubereiten.
- Zu den Zeiten als noch mit Allgemeinverfügungen gearbeitet werden musste, hat man bezogen auf Sanktionen schwerpunktmäßig mit persönlichen Ansprachen gearbeitet, letzten Endes aber auch mit dem Verwarn- und Bußgeldkatalog, den die CoronaSchutzVO vorsieht.
- In der Zeit, in der das Land noch mit Erlassen gearbeitet hat, musste das Ordnungsamt, in Kooperation mit dem Rechtsamt diese Erlasse an den Wochenenden in kommunales Recht = Allgemeinverfügungen umsetzen.
- Die Corona Schutz VO ändert sich momentan wöchentlich, die Änderungen müssen jeweils bewertet, dann vorbereitet und aufbereitet werden um eine Arbeitsgrundlage für die jeweiligen ausführenden Fachbereich zu schaffen. Gleichzeitig erstellt das Ordnungsamt immer unverzüglich eine FAQ-Liste, die dann allen Bürgern*innen auf der Stadt Dortmund-Seite zur Verfügung stehen und so das Beschwerdeaufkommen minimieren sollen.
- Im Westpark und im Fredenbaumpark sind Security-Dienste im Einsatz, weil es sich um private Flächen handelt, ähnlich verhält es sich am Phönix-See, Kontrollen finden durch das Ordnungsamt trotzdem statt.
- Den Mitarbeiter*innen geht es trotz der hohen Belastung soweit gut, man hat die Mehrarbeit durchgängig geschafft. Durch ein hohes kollegiales System und durch hervorragende Teamarbeit, insbesondere vor dem Hintergrund der ca.70 unbesetzten PlSt. Der Schwerpunkt lag bei einer konsequenten Bearbeitung der A-Prozesse in allen Bereichen und der Priorisierung der vorhandenen Aufgaben und Eingänge.
- Die Zusammenarbeit im Jour Fix und im Krisenstab ist gut.
- Die Innendienste haben befristet in verschiedenen Schichtmodellen gearbeitet, um so räumliche Entzerrungen vornehmen zu können (Schichten 6-12:15 und 12:30-18 Uhr) oder es wurde von einem Tag auf den anderen gearbeitet. Auch die bestehenden Schichtdienste der Außendienste wurden zeitlich entzerrt, um ein Treffen in den Umkleiden zu vermeiden und die Übergabe der Autos korrekt zu gestalten.
- Jetzt bereitet man sich auf eine morgige Öffnung (6.5.20) vor, dies geschehe in einem Stufenkonzept und in allen Bereichen ausschließlich mit Terminvergaben, jeder erhält bei der Termineinladung den Hinweis darauf, welcher Hauseingang zu nutzen ist und in welchen Bereich er soll, sowie welche Unterlagen mitzubringen sind. Dafür müssen alle PSA und Spuckschutzwände vorhanden sein.
- Die Ausgabe der elektronischen Aufenthaltstitel muss in einem gesonderten Bereich erfolgen (3.000 Titel stehen zur Ausgabe an), da dies nicht mehr über die Berswordthalle erfolgen kann. Auch hier kann dies nur über Terminschienen erfolgen. Es gilt Warteschlangen zu vermeiden. Ausreichende Wartezonen stehen nicht zur Verfügung.
- Die räumliche Situation im Ordnungsamt ist bekannt und trägt nicht zu einer Erleichterung bei.
- Frau Siekmann ist froh, dass niemand erkrankt ist und ist vor allem sehr stolz auf ihr Haus, ihre Mitarbeitenden und die Unterstützungskräfte.
Zahlen für den Zeitraum 23.03.20
(Beginn der CoronaSchVO) - 04.05.20:
Gewerbe | Gesamt |
Beschwerden | 350 |
Kontrollen | 555 |
Maßnahmen: | |
Aufforderung zur Schließung | 91 |
Aufklärung über Allgemeinverfügung/ müV | 242 |
Personalienfeststellungen | 214 |
Owi Anzeigen | 55 |
Strafanzeigen | 0 |
Spielplätze/Sportplätze | |
Beschwerden | 560 |
Kontrollen | 3930 |
Maßnahmen: | |
Personalienfeststellungen | 496 |
Platzverweise | 428 |
Aufklärung über Allgemeinverfügung/ müV | 404 |
Owi Anzeigen | 65 |
Strafanzeigen | 1 |
Kontrollen FB 63 (Stand 04.05.20, 08:33 Uhr) | 7545 |
sonst. Anlagen (Schulgelände etc.) | |
Beschwerden | 47 |
Kontrollen | 68 |
Maßnahmen: | |
Personalienfeststellungen | 41 |
Platzverweise | 34 |
Aufklärung über Allgemeinverfügung/ müV | 40 |
Owi Anzeigen | 1 |
Strafanzeigen | 0 |
Ansammlungen | |
Beschwerden | 659 |
Kontrollen | 1799 |
Maßnahmen: | |
Personalienfeststellungen | 3523 |
Platzverweise | 3152 |
Aufklärung über Allgemeinverfügung/ müV | 2615 |
Owi Anzeigen | 856 |
Strafanzeigen | 38 |
Ingewahrsamnahmen | 11 |
| |
Summe Beschwerden | 1616 |
Summe Kontrollen | 6352 |
Genehmigung von Versammlungen
Zu Frage 4:
Seit Inkrafttreten der CoronaSchVO wurden - Stand 10.05.2020 - insgesamt 25 Versammlungen bei der Polizei angemeldet und der Stadt Dortmund zur infektionsschutzrechtlichen Bewertung übersandt.
Mit Inkrafttreten der geänderten CoronaSchVO zum 11.05.2020 ist das Erfordernis der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Dortmund entfallen. Nach § 13 Abs. 4 CoronaSchVO ist bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz "... die Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen sicherzustellen." Die Zuständigkeit liegt nunmehr wieder ausschließlich bei der Polizei als Versammlungsbehörde.
Zu Frage 5:
Neben den traditionellen Versammlungstagen zum Tag der Arbeit (1.Mai) und zum
Tag der Befreiung vom Nazi-Regime (8.Mai) lagen den angemeldeten Versammlungen weitere diverse Anlässe zugrunde (z.B. Protestaktionen der Gastronomiebranche und der Reisebüros).
Zu Frage 6:
Von den unter 4) genannten Anmeldungen wurden bis zum 10.05.2020 insgesamt 24
Versammlungen seitens der Stadt mit infektionsschutzrechtlichen Auflagen zugelassen; eine Versammlung wurde untersagt.
Zu Frage 7:
Folgende Auflagen wurden erteilt:
· Die Zahl der Teilnehmenden wurde grundsätzlich auf 50 Personen begrenzt. Die Versammlungsteilnehmenden sollten sich auf mindestens zwei gleich große Bereiche aufteilen, um die Einhaltung der gebotenen Abstände sicherzustellen.
· Durch den Anmeldenden der Versammlung war eine Liste sämtlicher an der Versammlung teilnehmenden Personen zu erstellen, um später gegebenenfalls Kontaktpersonen zu gemeldeten Erkrankungsfällen nachverfolgen zu können. Die Teilnehmenden -Liste mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Wohnanschrift, telefonische Erreichbarkeit (möglichst Mobilfunknummer) war von den Anmeldenden als Versammlungsleitung drei Wochen lang aufzubewahren und nur im Falle eines durch die Gesundheitsbehörden festgestellten Infektionsfalls von einem der Versammlungsteilnehmenden an diese unverzüglich herauszugeben.
· Personen, die eine Corona-Symptomatik aufweisen (Husten, Fieber, Atembeschwerden) durften nicht teilnehmen.
· Den Teilnehmenden war bei Ausfüllen der vg. Liste durch den Veranstaltenden ein Merkblatt zu hygienerelevantem Verhalten während der Veranstaltung (z.B. Abstandsregel, Mund-Nasen-Schutz-Abdeckung, Husten und Niesen in die Ellenbeuge etc.) auszuhändigen.
· Der Abstand zwischen den Teilnehmenden von mindestens 2 Metern war durchgehend sicherzustellen.
· Die Teilnehmenden der Versammlung hatten eine Mund-Nasen-Schutzbedeckung zu tragen.
· Die vom Veranstaltenden eingesetzten Ordner hatten dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes eingehalten wurden.
· Es durfte keine aktive Kontaktaufnahme zu Passanten durch Flyerverteilung oder Ähnliches erfolgen.
· Die Versammlungsleitung hatte die Teilnehmenden vor Beginn der Versammlung über die vg. Auflagen zu informieren.
Zu Frage 8:
Es wurde eine Untersagungsverfügung erlassen, da die betreffende Versammlung kurzfristig bei der Versammlungsbehörde - Polizei Dortmund - sowie parallel bei der Stadt Dortmund für den 09.05.2020 auf dem (Alten) Markt in Dortmund mit bis zu 200 Versammlungsteilnehmenden angemeldet wurde. Ein schlüssiges, effektives Konzept zur Sicherstellung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen durch den Veranstalter wurde weder vorgelegt, noch konnte dies zur Überzeugung der Stadt Dortmund mit den veranstalterseits gemachten Angaben am gewünschten Veranstaltungstag und -ort gewährleistet werden. Von daher konnte keine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot von Versammlungen gem. § 11 Abs. 1 und 6 CoronaSchVO in der am Veranstaltungstag geltenden Fassung zugelassen werden.
Zu Frage 9:
Die Verwaltung hat Kenntnis von insgesamt vier nicht genehmigten Versammlungen am 18.04.2020, 25.04.2020, 01.05.2020 und 09.05.2020.
Zu Frage 10:
In allen Fällen sind die Versammlungen durch die Polizei und/oder das Ordnungsamt
vor Ort aufgelöst worden.
zu Frage 11:
Es wurde eine Versammlung auf dem Wochenmarkt des Hansaplatzes durch die Polizei aufgelöst. Ob es sich hierbei um die o.g. Aktion gehandelt hat, ist nicht bekannt.
Zu Frage 12:
Für die Aktion am 18. April lag keine Anmeldung/Ausnahmegenehmigung vor – eine Versammlung auf der Wochenmarktfläche ist nach der Marktsatzung verboten.
Fachbereich 33:
Stellungnahme zum TOP 3.7; Bündnis90/Die Grünen; Drucksache Nr.: 17383-20-E1
Zu Frage 13:
KFZ-Angelegenheiten wurden ausschließlich über den Händlerbereich in der Innenstadt abgewickelt (Stand: 29.04.2020):
· Zulassungen: insgesamt 4751; davon 435 Notfalltermine für Privatpersonen, ansonsten Zulassungsdienste
· Abmeldungen: 2052
EWO-/Pass- und Ausweisangelegenheiten (Dienstleistungszentrum Innenstadt, neun Bezirksverwaltungsstellen):
Notfalltermine (Stand: 29.04.2020):
· Dokumente beantragt/ausgehändigt: 223
· Ummeldungen in Dortmund: 56
Schriftliche/postalische Anliegen:
· Führungszeugnisse: 1093
· Meldebescheinigungen: 992
· Melderegisterauskünfte: 958
· Gewerbezentralregisterauskünfte: 83
Führerscheinangelegenheiten:
Im Rahmen des Notbetriebs wurden vom 19.03.2020 bis 29.04.2020 in der Abteilung für Fahrerlaubnisangelegenheiten 375 Termine vergeben. Der Großteil davon wurde wahrgenommen, gerade seit Mitte der Betriebseinschränkung nahm jedoch die Anzahl der Kundinnen und Kunden zu, die ihren Termin ohne Angabe von Gründen nicht wahrgenommen haben.
Für verschiedene Anliegen konnte andere Wege zur Erledigung oder als Zwischenlösung gefunden werden, so dass hierfür keine Terminvergabe notwendig war.
Standesamt:
Die Geburtsbeurkunden wurden im Rahmen des Holservices laufend durchgeführt. Auch die Sterbefallbeurkundungen wurden regelmäßig vorgenommen. Vom 19.03. bis zum 29.04.2020 wurden rund 220 Trauungen abgesagt oder verschoben. Zum Vergleich: In 2019 hat es insgesamt 154 Absagen gegeben. Im gleichen Zeitraum wurden 175 Paare getraut. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2019 haben 234 Trauungen stattgefunden.
In den wenigen Notfällen konnte allen Personen auf kurzem Weg und schnell geholfen werden.
Zu Frage 14:
Die Informationen werden über die Pressestelle den Medien zur Verfügung gestellt, über Social Media (Facebook, Twitter) veröffentlicht und über Aushänge in den Anlaufstellen der städtischen Gebäude bekannt gemacht. Zudem werden/wurden über die in diesen Medien veröffentlichten Notruf-Telefonnummern telefonische Auskünfte und Informationen gegeben.
Zu Frage 15:
Die Termine im EWO-, KFZ- und Führerscheinwesen wurden bis einschl. 29.04.2020 ersatzlos gestrichen und müssen unter den angegebenen Notruf-Nummern neu vereinbart werden. Die darin enthaltenen Notfälle wurden bearbeitet (sh. Antwort zu Frage 13)
Zu Frage 16:
Aufgrund der Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus im öffentlichen Raum konnten die Bürgerdienste der Stadt Dortmund keine Bürgertermine anbieten. Die Sicherheit der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen hatte Vorrang.
Geeignete Schutzvorkehrungen mussten für alle Bedienplätze zunächst geschaffen werden. Insgesamt war es daher aufgrund der hohen Anzahl der vorab gebuchten Termine nicht möglich, die erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen vollumfänglich einzuhalten.
Zu Frage 17:
Die schrittweise Öffnung (über den Notdienst hinaus) erfolgte für die Bürgerdienste im Bereich Einwohner-/Ausweis- und Passangelegenheiten am 30.04.2020, erweitert um KFZ- Angelegenheiten auch für Privatpersonen ab dem 04.05.2020 ausschließlich über Terminvereinbarungen unter Einhaltung hygienischer Mindeststandards (Abstandsregelungen, Mund-Nasen-Schutz für Kunden, Nies-/Spuckschutzwände an den Bedienplätzen). Priorität haben weiterhin die dringlichen und unaufschiebbaren Angelegenheiten.
Zu Frage 18:
Ein erheblich erhöhtes Arbeitsaufkommen ist zu erwarten. Zum Schutz der Mitarbeiter*innen und Bürger*innen werden die Organisation der Kundenkontakte und die Einhaltung der hygienischen Standards entsprechend geregelt.
Das bedeutet:
· Vorsprachen bis auf weiteres nur nach Terminvereinbarung (reguläre Öffnungszeiten, zusätzlich mittags durchgängig und mittwochs nachmittags) und im Rahmen der Kapazitäten d. h. kein längerer Aufenthalt in Wartezonen
· Verwaltungsprozesse möglichst vereinfachen (z. B. Führungszeugnisse schriftlich beantragen statt persönlicher Vorsprache)
· Prüfung, ob Öffnungszeiten temporär weiter ausgeweitet werden müssen
· Nies-/Spuckschutzwände an den Bedienplätzen vorhanden
· Desinfektionsmittel und bei Bedarf Einmalhandschuhe an allen Arbeitsplätzen
· Pflicht zum Tragen eines Nasen-/Mundschutzes für Kunden
· Eingangskontrollen in den Verwaltungsgebäuden durch Sicherheitsdienst für Terminkontrolle, Tragen des Mundschutzes, möglichst Desinfektion beim Betreten
· bei Bedarf Anpassen der Maßnahmen an die dynamische Entwicklung
Antrag zum TOP 3.8; SPD-Fraktion; Drucksache Nr.: 17386-20-E2
Zu Frage 1:
Zum Schutz der Mitarbeiter*innen und Bürger*innen werden die Organisation der Kundenkontakte und die Einhaltung der hygienischen Standards entsprechend geregelt.
Das bedeutet:
· Vorsprachen bis auf weiteres nur nach Terminvereinbarung (reguläre Öffnungszeiten, zusätzlich mittags durchgängig und mittwochs nachmittags) und im Rahmen der Kapazitäten d. h. kein längerer Aufenthalt in Wartezonen
· Verwaltungsprozesse möglichst vereinfachen (z. B. Führungszeugnisse schriftlich beantragen statt persönlicher Vorsprache)
· Prüfung, ob Öffnungszeiten temporär weiter ausgeweitet werden müssen
· Nies-/Spuckschutzwände an den Bedienplätzen vorhanden
· Desinfektionsmittel und bei Bedarf Einmalhandschuhe an allen Arbeitsplätzen
· Pflicht zum Tragen eines Nasen-/Mundschutzes für Kunden
· Eingangskontrollen in den Verwaltungsgebäuden durch Sicherheitsdienst für Terminkontrolle, Tragen des Mundschutzes, möglichst Desinfektion beim Betreten
· bei Bedarf Anpassen der Maßnahmen an die dynamische Entwicklung
Fachbereich 37:
- FB 37 hat zur Bewältigung der CORONA-Lage eine "Besondere Aufbauorganisation" (BAO) installiert und bündelt alle Informationen und Entscheidungen diesbezüglich im Planungsstab "CORONA"
- Es wurde eine Einsatzplanung entwickelt und ständig fortgeschrieben, die im Wesentlichen folgende Aspekte berücksichtigt
- Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Sicherstellung der Einsatzbereitschaft von Feuerwehr und Rettungsdienst
- Vorbereitung besonderer Einsatzlagen (Versorgung/Transport vieler Betroffener)
- Die Einsatzzahlen im Rettungsdienst sind deutlich rückläufig (Rettungswagen rd. - 40 / Tag (Basis rd. 160 Einsätze / Tag) und Notarzt rd. - 10 / Tag (Basis rd. 60 Einsätze / Tag) und im Brandschutz relativ konstant!
- FB 37 leistet das Management des einberufenen Krisenstabes "CORONA", welches insbesondere durch folgende Aspekte gekennzeichnet ist
- Analyse und Bewertung der - teilweise - differierenden Fachmeinungen
- Synchronisierung der Maßnahmen über die Ebenen Kommune, Land und Bund
- Einbeziehung der Medienlage und Bedienen der Medien
- Positiv hat sich ausgewirkt, dass über das IFR des FB 37 vor einigen Jahren im Bereich Pandemieplanung geforscht wurde. Diese Erkenntnisse haben bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen hilfreich gewirkt.
- Als erste Erkenntnisse und Konsequenzen aus der CORONA-Lage sind der rasche Aufbau eines "Ständigen Lage- und Prognosezentrums für die Gefahrenabwehr" und die massive Beschleunigung bzw. Intensivierung der "Digitalisierung" zu nennen.
Die Vorsitzende Frau Krause und auch die Vertreter der Fraktionen danken den Fachbereichsleiter*innen für ihre hervorragend geleistete Arbeit.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Aktuelle Situation zur Corona-Lage in den Fachbereichen des Dezernat 3
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17386-20)
hierzu -> Aktuelle Situation zur Corona-Lage in den Fachbereichen des Dezernat 3
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17386-20-E2)
Der Top wird gemeinsam unter Top 3.7 behandelt.
zu TOP 3.9
Toiletten im Umfeld des Dortmunder U
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17549-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen. Da das Thema erst nach der Einreichungsfrist an uns herangetragen wurde, bitten wir der Dringlichkeit zuzustimmen.
Die Corona-Krise hat die sanitäre Situationen für die obdachlosen Menschen verschärft, da fast alle Einrichtungen und die Gastronomie geschlossen haben. Das Gasthaus kann seine Infrastruktur nicht zur Verfügung stellen und auch sonst gibt es nur noch wenige Hygienemöglichkeiten. Die Folge sind Verkotung und Urinieren in der Umgebung des Dortmunder U.
Eine kurzzeitig aufgestellte Toilette im Bereich des U, zum Beispiel am FZW, wäre daher dringend nötig. Fragen an die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung das Problem bereits bekannt?
2. Besteht die Möglichkeit, zeitnah ein Dixie-Klo in diesem Bereich aufzustellen, damit die obdachlosen Menschen
wenigstens ihren menschlichen Bedürfnissen nachkommen können.
3. Sollte die Verwaltung bereits alternative Möglichkeiten geprüft haben, so bitten wir um die Darstellung eben dieser.
Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich für die Aufnahme des Top’s auf die Tagesordnung.
Frau Siekmann (FB 32) stellt fest, dass die Fragestellungen im Schwerpunkt an das Sozialamt zu richten seien und daher von der Sozialverwaltung zu beantworten.
Frau Krause (Vorsitzende) fasst zusammen, dass man das Ergebnis dann sicher zum Protokoll oder in der nächsten Sitzung zur Kenntnis bekommen werde.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) erkundigt sich, ob es wirklich wegen der Aufstellung eines Dixi-Klos einen langen Verwaltungsweg brauche, oder ob es nicht ausreiche einen Anruf zu tätigen. Der Bedarf sei jedem klar und der Stadtbezirk In-West wäre sicher auch bereit die Kosten dafür zu übernehmen. Um die Sache zu beschleunigen, wäre es ihrer Meinung nach daher sinnvoll, wenn jemand einen Vorschlag machen könnte, wer anzurufen sei.
Frau Joest bittet auch darum die Sache beschleunigen zu können und erkundigt sich, ob es sinnvoll wäre die Anfrage zum Antrag zu erheben.
Herr Dahmen (Stadtrat) macht den Vorschlag, dass die Anfrage über die Geschäftsführung des Ausschusses an das Sozialamt weitergeleitet werde, dann könne man davon ausgehen, dass es zügig bearbeitet werde.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, in diesem Zusammenhang nicht nur am Dortmunder U zu schauen, sondern auch Träger der Obdachlosenhilfe mit ins Boot zu nehmen um weitere Bedarfe zu klären.
Frau Krause stellt fest, dass sie davon überzeugt sei, dass die Sozialverwaltung wüsste wie sie mit dem Thema umzugehen habe und der Ausschuss daher dem Vorschlag von Herrn Dahmen folgen wolle.
Im Nachgang zum Protokoll gibt die Sozialverwaltung folgende Information:
Die in der Anfrage der FDP dargestellte veränderte Lage des Gast-Hauses, und auch des Brückentreffs der Diakonie, aufgrund der Corona-Beschränkungen ist durchaus richtig. Auf die veränderte Lage hat das Sozialamt, auch zusammen mit dem Gast-Haus und der Diakonie, schon sehr frühzeitig reagiert. So ist die Männerübernachtungsstelle in der Unionstraße jetzt ganztägig, bis auf eine Stunde zur Reinigung, für obdachlose Männer geöffnet. Weiterhin betreibt das Sozialamt zusammen mit dem Gast-Haus und der Diakonie 15.04.20 eine Dusch- und Wascheinrichtung, natürlich auch mit Toiletten, in der Leuthardstraße (ehemaliges Kreiswehrersatzamt). Von daher hat die Sozialverwaltung mit den Partnern der Obdachlosenhilfe bereits vor Wochen auf die Veränderungen durch Corona reagiert. Die Hilfen für obdachlose Menschen, auch in Zeiten der Corona-Pandemie, sind Gegenstand verschiedener Tagesordnungspunkte des kommenden ASAG am 09.06.20 und werden dort behandelt werden.
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
zu TOP 4.1
Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes (ausschließlich Beschäftigte).
nachträgliche Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16453-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund nachträglich zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen (ausschließlich Beschäftigte) im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes analog der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften i.H.v. 127,00 Euro monatlich (zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) rückwirkend ab dem 01.07.2019 und zunächst befristet bis zum 30.06.2023.
zu TOP 4.2
Sachstände zum Aufgabengebiet Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugwesen (EWO/Kfz) und zur Digitalisierung bei den Bürgerdiensten (FB 33) sowie zum gesamtstädtischen Bürgerportal (FB 10)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16615-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Sachstände zum Aufgabengebiet Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugwesen (EWO/Kfz) und zur Digitalisierung bei den Bürgerdiensten (FB 33) sowie zum gesamtstädtischen Bürgerportal (FB 10) zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende
Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 25.02.2020 vor:
Frau Katharina Auerswald (Projektleiterin INSPO) berichtet anhand einer Powerpoint-Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, zum Sachstand des Projektes.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) führt aus, dass an vielen Stellen im Zwischenbericht bereits Menschen mit Behinderungen berücksichtigt worden seien. Im Vorfeld sei zugesichert worden, dass bei Vorliegen der Rückläufe eine Information gegeben werde über die Antworten, die behinderte Menschen gegeben hätten, welche Arten von Beeinträchtigungen berücksichtigt wurden und wer möglicherweise noch gar keine Stellungnahme abgegeben hätte. Sie könne sich vorstellen, dass Menschen mit geistiger Beeinträchtigung gar nicht gefragt worden seien. Weiterhin weist sie darauf hin, dass der Rehasport und der Behindertensport unterschiedliche Bedarfe hätten. Die beiden Kriterien sollten daher getrennt betrachtet werden. In der Vorlage sei beschrieben, dass 50 % der
Menschen mit Behinderungen inaktiv seien. Ein großes Problem für diese Menschen sei es, nicht von A nach B kommen zu können. Die Mobilität müsste aus ihrer Sicht mehr in den Focus genommen werden. Im Zwischenbericht zu den Orten Aplerbeck, Brackel und Hörde stehe auf Seite 45, dass diese Bereiche im Hinblick auf Barrierefreiheit zentrale und gut angebundene Örtlichkeiten für den Sport für Rollstuhlfahrende seien. Es gebe aber nicht nur rollstuhlfahrende Menschen. Es solle nach ihrer Auffassung in einem solchen Bericht gesondert ein Kapitel zum Thema Barrierefreiheit geben.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er sich frage, ob die genannten
„Inaktiven“ dies gewollt oder gezwungen seien.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht deutlich, dass es gut sei, dass es den Masterplan Sport nun gebe mit all seinen Facetten. Sie sehe anhand der Vorlage keinen Zielkonflikt mit dem Naturschutz.
Frau Zoerner (Stadträtin, 5/Dez.) teilt mit, dass es im Hinblick auf die Ämterbeteiligung in der ersten Vorlage ein Schaubild mit dem Stichwort „Lenkungskreis‘“ gegeben habe. In diesem Lenkungskreis seien die beteiligten Ämter vertreten, die insbesondere Schnittstellen zu sportlicher Betätigung haben. Zu der von Herrn Dingerdissen aufgeworfenen Frage teilt sie mit, dass es bestimmte Gruppen gebe, die inaktiver als andere seien. Die Erhebungen seien insbesondere u. a. dafür da, Hinweise darauf zu erhalten, welche Punkte vertieft angeschaut werden müssten. Eine wichtige Frage sei es aus ihrer Sicht, darauf zu sehen, unter welchen Bedingungen die Vereine an den unterschiedlichsten Stellen in der Stadt arbeiten, da es unterschiedliche Rahmenbedingungen gebe. Daraus ergebe sich, wie man den unterschiedlichen Rahmenbedingungen so begegnen könne, dass eine Bewegung nach „vorne“ entstehe.
Herr Knoche (52/1 GBL) teilt ergänzend mit, dass es ca. 35 eingebundene Fachbereiche gebe, die sich mit dem Thema Sport beschäftigen.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass die Vorlage auf Seite 53 beschreibe, dass die Schulen und Kitas den Bedarf sehen, Hallenbäder zu sanieren bzw. weitere Bäder zu bauen. Das Bauen und der Betrieb dieser Bäder koste jedoch eine Menge finanzielle Mittel und der Masterplan könne beispielsweise auch die Grundlage für solche Kosten sein.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erinnert im Zusammenhang mit dem Masterplan Sport an die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion zum Thema „Schwimmschule“ aus der Sitzung des Ausschusses am 03.12.2019 (DS-Nr. 16151-19-E1).
Frau Mais (stellv. Vorsitzende, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Fragen zur Schwimmschule im Zuge des Masterplans Sport mit beantwortet würden.
Herr Knoche (52/1 GBL) teilt mit, dass der vorliegende Bericht einen Zwischenstand über zentrale Ergebnisse gebe. Der Endbericht werde erst nach der Sommerpause erstellt sein und solle auch die heute geäußerten und noch offenen Fragen beinhalten.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.
zu TOP 4.4
Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 05.03.2020 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor:
Hierzu lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 29.01.2020:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass
a) die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ nochmal überprüft werden sollte, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden sollten.“
ABVG, 03.03.2020:
Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.
Diesem wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDBP/BL) zugestimmt.
Danach empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.
Rm Matzanke wies auf die Empfehlung aus der Sitzung des ABVG hin, die Grundlage der Beschlussfassung sein soll.
Rm Penning signalisierte, dass man der Vorlage an sich, nicht jedoch der Empfehlung des BuNB (siehe Auszug aus dem ABVG) zustimmen werde und bat darum, dies im Protokoll zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grünflächen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation schließt sich mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 12.03.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 05.03.2020 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor:
Hierzu lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 29.01.2020:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass
a) die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ nochmal überprüft werden sollte, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden sollten.“
ABVG, 03.03.2020:
Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.
Diesem wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDBP/BL) zugestimmt.
Danach empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.
Rm Matzanke wies auf die Empfehlung aus der Sitzung des ABVG hin, die Grundlage der Beschlussfassung sein soll.
Rm Penning signalisierte, dass man der Vorlage an sich, nicht jedoch der Empfehlung des BuNB (siehe Auszug aus dem ABVG) zustimmen werde und bat darum, dies im Protokoll zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grünflächen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation schließt sich mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einschließlich der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde anzuschließen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Kowalewski an.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) spricht sich dafür aus, den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde zu fassen.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates gefasst habe. Er stellt den Antrag, den Beschluss auch hier ohne die Empfehlung zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass aufgrund der Tatsache, dass die Empfehlung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde nicht aufgenommen wurde - wie auch im AFBL besprochen - ihre Fraktion der Vorlage nicht zustimmen könne. Was sie zudem kritisch beurteile sei, dass die Empfehlungen der Bezirksvertretungen zum Teil nicht aufgenommen wurden. Sie rege daher an, dass Nordwärts bei Projekten, bei denen man unsicher sei – so verstehe sie Beteiligungsprozesse – in den Austausch mit den Projektstellern ginge und diese nicht einfach herausstreiche. Ein konkretes Beispiel sei der Union-Gewerbehof, der gerne wieder Nordwärts-Projekt wäre. Daher rege sie an mehr auf die Projekte zuzugehen.
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) informiert über die Erweiterung in der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und schlägt vor diese mit zu empfehlen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schließt sich mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen und AfD, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an und empfiehlt dem Rat der Stadt nachfolgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.
zu TOP 4.5
Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16605-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 12.03.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.03.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in Zusammenhang mit dem vorgelegten Sachstand zur EURO 2024 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Ausschuss soll 2021 über die Organisationsstruktur der Projektgruppe beraten. Laut Vorlage arbeitet die Projektgruppe schon auf verschiedenen Ebenen.
In welcher Form und wann wird der Ausschuss über die Arbeitspakete und -ergebnisse informiert?
2. Wann und über welchen Prozess wurde die interdisziplinär nebenamtlich besetzte Projektgruppe "EURO 2024"zusammengestellt? Wie ist sie besetzt?
3. Im November wurde Dortmund das "UEFA EURO 2024 - Host City Programm" vorgelegt, in dem die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der UEFA auch für Dortmund als Ausrichterstadt zusammenfasst sind.
Wann wird der Ausschuss über die Inhalte des Programms und die entsprechenden Verpflichtungen unterrichtet?
4. Inwieweit wurden über den Deutschen Städtetag als koordinierende Stelle der Host Cities schon Gespräche mit Bund und Land über etwaige Förderungen von Maßnahmen im Kontext der Fußball-EM 2024 geführt?
5. Aus dem Evaluationsbericht der UEFA vom 19. September 2018 geht hervor, dass sämtliche Flughafenbetreiber der deutschen Ausrichterstädte die Flughafen-Verpflichtungserklärung unterzeichnet haben und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestätigt habe, dass mit Ausnahme von Frankfurt keine Nachtflugverbote gelten würden. Wie steht diese Aussage im Verhältnis zu den bestehenden Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen?
Die Fragen werden von Herrn Aschenbrenner (37/AL) mündlich wie folgt beantwortet:
zu 1:
Im Frühjahr 2019 habe der Verwaltungsvorstand einen Vorschlag bekommen, der die Einrichtung einer nebenamtlichen Projektlenkungsgruppe vorgesehen habe. Diese Gruppe sei inzwischen einberufen worden und werde folgende Aufgaben haben: Aufbau der notwendigen Infrastrukturen, um das Projekt schwungvoll voranzutreiben, Aufbau der notwendigen Vernetzung in die Gremien (insbesondere Deutscher Städtetag). Es sollen weiterhin frühzeitig die Impulse des DFB und der UEFA aufzugreifen und in Strukturen zu überführen. Die notwendigen Arbeitspakete würden zur Zeit geschnürt.
zu 2.:
Die Projektlenkungsgruppe bestehe aus Herrn Dr. Potthoff (FB 3), Frau Böker (FB 33), Herrn Knoche (52/1GBL) und Herrn Arndt (FB 30). Leiter der Projektlenkungsgruppe sei Herr Aschenbrenner. Alle Personen seien bereits in die Prozesse bei der WM 2006 involviert gewesen, so dass man dieses Knowhow mit transportieren könne. Seit November 2019 gebe es eine relativ enge Taktung der UEFA, die nun aufbereitet werde. Weiterhin würden für die 2. Projektphase die notwendigen Planungseckpunkte vorbereitet, die dem Ausschuss im Herbst vorgestellt würden.
zu 3.:
Es wird auf die Antwort zu Pkt. 1 verwiesen. In der 2. Jahreshälfte 2020 werde der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften umfassend informiert. Der Grund für die hauptamtliche Unterstützung sei, dass das die Aktivitäten deutlich an Fahrt aufgenommen hätten. Eine nebenamtliche Führung der Geschäfte sei nicht mehr möglich.
zu 4.:
Der Deutsche Städtetag sei sehr aktiv, was sehr zu begrüßen sei. Dort würden viele Informationen gebündelt, Meinungen der Austragungsorte zu den vorgelegten Konzepten und Entwürfen abgefragt. Weiterhin befasse er sich mit Finanzierungs- und Refinanzierungsfragen. Dies werde im Vergleich zu 2006 für sehr gut gehalten, da die Austragungsorte so als geschlossene Gemeinschaft auftreten würden und eine gemeinsame Strategie hätten.
zu 5.:
Der Flughafen habe seinerzeit erklärt, dass er – sofern die behördlichen Genehmigungen vorlägen – durchaus auch bereit und in der Lage wäre, einen Nachtbetrieb aufzunehmen. Dies sei jedoch in Abhängigkeit zu den behördlichen Genehmigungen zu sehen. Ein Antrag für diese Genehmigung sei bisher jedoch noch nicht gestellt worden.
Die Fragen der Bitte um Stellungnahme sind somit mündlich beantwortet worden.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen und bittet für den Rat um eine noch ausführlichere Beantwortung der Fragen durch Herrn Aschenbrenner in schriftlicher Form.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage an den Rat der Stadt ohne Empfehlung durchlaufen und bittet Herrn Aschenbrenner um eine ausführliche Beantwortung der Fragen aus der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Rat.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand zur EURO 2024 zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung mit den damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.
zu TOP 4.6
Verkaufsoffene Sonntage 2020, hier: Terminänderungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16723-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten und geänderten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2020 zu.
zu TOP 4.7
Durchführung des "Festi Ramazan 2020" in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17006-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht der Verwaltung zur Durchführung des „Festi Ramazan 2020“ in den Westfalenhallen 7 und 8 zur Kenntnis.
zu TOP 4.8
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16603-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus ihrer öffentlichen Sitzung vom 04.03.20 vor:
zu TOP 6.1
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16603-20)
Herr Keller (SPD-Fraktion) regt an, den Förderfonds in Höhe von 25.000 € deutlich aufzustocken. Diese Anregung findet breiten Zuspruch in der Bezirksvertretung.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zudem folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 21.04.20 vor:
Herr Weber (CDU-Fraktion) bedankt sich bei der Verwaltung für den Sachstandszwischenbericht. Es scheine so, als würde die Ehrenamtskarte ein Erfolgsmodell werden, mit inzwischen 300 ausgegebenen Karten. Es sei jedoch zu bemängeln, dass gerade aus dem Bereich der Kommune und der Kultur keine Vergünstigungen vorgesehen seien. Die Verwaltung sollte hier noch nacharbeiten und auch mit ihren städtischen Betrieben einen Rabatt gewähren.
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert, dass die Ehrenamtskarte ja nur ein Baustein der Anerkennungskultur sei. Der andere große Baustein sei der Fördertopf und auch der erfreue sich großer Beliebtheit. Die Bezirksvertretung Huckarde habe in ihrer Empfehlung angeregt diesen Förderfonds von 25.000 € deutlich aufzustocken. Auch der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit habe sich dem angeschlossen. Man wolle dies auch tun, aber gleichzeitig an dieser Stelle den Hinweis geben, dass dies in den Haushaltsberatungen bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes bereits erfolgt sei.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) schließt sich ihren Vorrednern an. Ihre Fraktion sei auch der Meinung, dass es sich um Erfolgsmodelle handele. Man habe den Förderfonds aber so verstanden, dass über die Anerkennungskultur hinaus auch eine Unterstützungskultur für konkrete Maßnahmen wie beispielsweise Fortbildungen gefördert werden könnten. Frau Noltemeyer nennt einige Beispiele, wo – gerade auch momentan – Bedarfe deutlich würden. Diese Möglichkeit der Nutzung müsse möglicherweise noch besser bekannt gemacht werden.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt, dass sich das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion gegenüber der Einführung nicht geändert habe. Ehrenamt sei Ehrenamt und Bezahlamt sei Bezahlamt, daher lehne er auch diese Vorlage ab.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) gibt in Richtung Frau Noltemeyer zu bedenken, dass in der Regel jeder Verein einen Dachverband habe, über den die Möglichkeit bestehe – meist sogar kostenlos – Weiterbildungen zu erhalten. Er meine in 98 % der Fälle haben Vereine darüber die Möglichkeit sich zu organisieren, zu informieren und auch weiterzubilden.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, die Vorlage empfehlen zu wollen. Er wisse, dass für den Bereich der Sportvereine bei den Sport- und Freizeitbetrieben etwas in der Pipline sei und der von Frau Noltemeyer genannte Bedarf bereits erkannt worden sei, um die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder zu unterstützen. Und auch im Kulturbereich biete das Kulturbüro – gerade auch jetzt in der Corona Krise – schon Unterstützung und Beratung.
Frau Noltemeyer entgegnet, dass sich die Strukturen verändert hätten – gerade auch bei den Kulturschaffenden – und darauf sollte politisch reagiert werden. Sie kenne einige Vereine, die nicht in einem Dachverband organisiert seien, da sie dies ja auch nicht müssten.
Frau Krause (Vorsitzende) gibt den Hinweis, dass es möglich und willkommen sei, sich mit Ideen und Anregungen an Frau Jaschewski zu wenden. Die CDU-Fraktion habe im Vorfeld die Gelegenheit genutzt und sich von Frau Jaschewski die Vorlage vorstellen lassen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde, mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
zu TOP 4.9
Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)
Herr Weber (CDU-Fraktion) lobt, dass sich auch dies wohl zu einem Erfolgsmodell entwickle.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) merkt an, dass das Bürger*innen-Beteiligungsmodell etwas zu kurz käme. Ihre Fraktion rege an, dass man am Bekanntheitsgrad noch etwas mehr tun könne und die Bürger auf eine kreative Art und Weise sensibilisieren und begleiten solle. Dies wünsche man sich auch für zukünftige Konzepte und Verwaltungshandeln.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt das Integrierte Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 4.10
Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16687-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit
einem Investitionsvolumen in Höhe von 594.870 € den Ausbau des Untergeschosses des
Bürogebäudes Königswall 25-27 und beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter
Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung
(Planungs- und Ausführungsbeschluss) der Ausbaumaßnahme. Die Finanzierung erfolgt
durch das Sondervermögen
zu TOP 4.11
Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 16692-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 05.03.2020 vor:
zu TOP 4.1.2
Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16692-20)
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage auch noch folgenden Gremien zu Kenntnis vorzulegen:
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Schulausschuss
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Behindertenpolitisches Netzwerk
Die Verwaltung sagt zu, dieser Bitte nachzukommen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt das vorgelegte Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Der Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Ausschusses für Personal und Organisation sowie die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
zu TOP 4.12
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) - Bildung einer Arbeitsgruppe
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 16724-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 05.03.2020 vor:
zu TOP 4.1.3
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) - Bildung einer Arbeitsgruppe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16724-20)
Herr Weber (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnungen, Anregungen und Beschwerden zu Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung sagt zu, dieser Bitte nachzukommen.
Der Ausschuss für Personal- und Organisation nimmt die Informationen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sowie der Bildung einer Arbeitsgruppe zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Ausschusses für Personal und Organisation sowie die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
zu TOP 4.13
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 12.03.2020 vor:
zu TOP 2.6
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die Informationen auch an die anderen Fachausschüsse weiterzugeben.
Dies wird von der Verwaltung zugesagt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
Christiane Krause Dirk Goosmann Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
Anhang zu TOP 3.1 - Telenotarzt.pdf
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