Niederschrift (öffentlich)
über die 41. Sitzung des Rates der Stadt
am 26.09.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:25 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 87 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
OB Sierau
Rm Brandt (SPD)
Rm Dr. Eigenbrod (CDU)
Rm Gottwald (SPD)
Rm H. P. Hoffmann (SPD)
Rm Konak (Die Linke & Piraten)
Rm Renkawitz (SPD)
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste)
Von der Verwaltung waren anwesend:
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR Rybicki
StR’in Schneckenburger
StR Uhr
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 41. Sitzung des Rates der Stadt,
am 26.09.2019, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Rates der Stadt am 04.07.2019
1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021 (Drucksache Nr. 15415-19);
BE: OB Sierau, StD/StK Stüdemann
Einbringung
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung:
I. Beschluss zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
IV. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
V. Beschluss zur Anpassung des Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15061-19)
3.2 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Kenntnisnahme der aktualisierten Rahmenplanung
II. Ergebnis der ersten Offenlegung der Änderung Nr. 15a des FNP (Stand 2018) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der Änderung Nr.15a des FNP (Stand 2018)
III.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) der Änderung Nr. 15a des FNP
IV.Ergebnis der ersten Offenlegung des InN 219 (Stand 2018) und der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange InN 219 (Stand 2018)
V.Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 219
VI.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte
VII.Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen für Werksanpassungsmaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13900-19)
3.3 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried -
hier:
I. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2009)
II. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2017)
III.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
IV.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil -
V. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 205
VI. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 115 - Derner Straße
VII.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses InN 214 - nördlich Eisenhüttenweg -
VIII.Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13736-19)
3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15065-19)
3.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB); II. Entscheidung über Stellungnahmen; III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14908-19)
3.6 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugleich Scoping gem. § 4 Abs. 1 BauGB; III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB; IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; V. Ergebnis der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB; VI. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB; VII. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens gem. § 4a Abs. 3 BauGB; VIII. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung vom 09.07.2019 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -; IX. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14846-19)
3.7 Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge der Umstufung von Teilstrecken der Landesstraßen L609 und L649, südlich der A40 im Ortsteil Oespel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15016-19)
3.8 Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
3.9 Besetzung der Kommission nach § 32 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Fachbereichsleiters, Herrn Stefan Thabe, für die Berufung als Vertreter der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32b LuftVG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14835-19)
3.10 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14793-19)
3.11 Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“
Klimagerechte, gesundheitsförderliche Stadtentwicklung - verbesserte Lebensqualität für die Menschen –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14890-19)
3.12 Rheinischer Esel - Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15264-19)
3.13 Wohnungsmarktbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14938-19)
3.14 Stadtumbau Dorstfeld
Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der "Werkssiedlung Oberdorstfeld"
Neufassung der Förderrichtlinien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14903-19)
3.15 Umgestaltung der Provinzialstraße, Bauabschnitt 3.1
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14916-19)
3.16 Einziehung von Teilflächen der Geschwister-Scholl-Straße und der Straße Schwanenwall in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14232-19)
3.17 Ergänzungs-/Änderungsbeschluss zum Ratsbeschluss vom 15.02.2018 (Drucksache Nr. 07552-17) zur Anpassung des Erschließungsvertrages II - PHOENIX West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14986-19)
3.18 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Baulos 20 - Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage
hier: Terminplanung und Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14954-19)
3.19 Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)
3.20 Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14296-19)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
5.2 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14795-19)
5.3 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)
5.4 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15163-19)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 4-fach Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14767-19)
6.2 Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13958-19)
6.3 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020,
Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15079-19)
6.4 Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Tieranlagen an der Südamerikawiese
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14989-19)
6.5 Denkmal Hohensyburg
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15469-19)
7. Schule
7.1 Schulversuch nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund (Kurzbezeichnung RBZ-Dortmund)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14825-19)
7.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 4. Zwischenbericht für Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, Gymnasien und Gesamtschulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15069-19)
7.3 Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14783-19)
7.4 Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15246-19)
8. Kinder, Jugend und Familie
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule inkl. der Ofenwerkstatt (Burgholzstraße 150)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14790-19)
9.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14984-19)
9.3 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2019 bei den Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14976-19)
9.4 Mehrbedarfe gem. § 83 Absatz 2 GO NRW für den Bereich des Eigenbetriebs Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14974-19)
9.5 Änderung des Gesellschaftsvertrags der rku.it GmbH
Hier: Abschaffung des fakultativen Aufsichtsrats zugunsten der Schaffung eines Beirats
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14994-19)
9.6 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:
Abfallwirtschaftliche Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Solingen ab dem 01.01.2020 sowie Gründung einer gemeinsamen Entsorgungsgesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14915-19)
9.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Gewinnverwendung 2018 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15181-19)
9.8 GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung mit Sitz in Herten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15113-19)
9.9 Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15039-19)
9.10 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15183-19)
- Der Fachausschuss erhält eine Langfassung des Berichtes, der Hauptausschuss und der Rat eine Kurzfassung in Papierform.
9.11 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels, Supermärkten und Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 14479-19)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14479-19-E3)
9.12 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass in allen öffentlichen Gebäuden die Vorhaltung von öffentlichen barrierefreien Toiletten obligatorisch ist. Bei notwendigen Umbauten ist der Einbau vorrangig zu berücksichtigen.
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 14480-19)
9.13 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)
- Die Unterlagen lagen unter TOP 3.23 a) und b) zur Ratssitzung am 04.07.2019 vor, es erfolgte eine Überweisung an den AFBL.
9.14 Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15413-19)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14703-19)
10.2 Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14836-19)
10.3 Verkaufsoffener Sonntag am 01.09.2019 in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 01.09.2019
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 14958-19)
10.4 Änderung der §§ 1, 5, 10, 14 und 38 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14751-19)
10.5 Behördenübergreifender gemeinsamer Sachstandsbericht für das Jahr 2018 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14619-19)
10.6 Wahl der Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
hier: Umbesetzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15142-19)
10.7 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15022-19)
10.8 Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14962-19)
10.9 Jahresbericht der Feuerwehr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14981-19)
10.10 Verkaufsoffener Sonntag am 06.10.2019 im Stadtbezirk Hörde, am 03.11.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West, am 10.11.2019 im Stadtbezirk Hombruch und Lütgendortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15168-19)
10.11 Teilnahme an Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und Genehmigung von Dienstreisen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15116-19)
10.12 Neuorganisation der Bürgerdienste
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14292-19)
- Die Unterlagen lagen unter TOP 10.8 zur Ratssitzung am 04.07.2019 vor, es erfolgte eine Überweisung an den ABöAB.
10.13 Benennung von Delegierten für die 14. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 11.12.2019 in Köln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15464-19)
10.14 Umbesetzung in Gremien:
hier: Behindertenpolitisches Netzwerk
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15178-19)
10.15 Resolution des Rates der Stadt Dortmund zur Streichung der Mittel für die ZWAR-Zentralstelle in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 15449-19)
10.16.a) Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15448-19)
b) Umbesetzung in Gremien nach § 50(3) GO NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15452-19)
10.17 Haushaltsreden
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14702-19-E1)
- Die Unterlagen lagen zur Ratssitzung am 04.07.2019 vor.
10.18 Combat 18 verbieten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15414-19)
10.19 Sicherheit im Rathaus
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15456-19)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
11.1.1 Fällung eines der ältesten Bäume im Stadtbezirk Aplerbeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14448-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 04.07.2019 vor.
11.1.2 Regelmäßige Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung Hombruch bei Investitionsvorhaben in ihrem Stadtbezirk
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14450-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 04.07.2019 vor.
11.1.3 Unterschlagung von planungsrelevanten Arten bei der geplanten Asphaltierung des „Rheinischer Esel“ durch den Planungsdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15405-19)
11.1.4 Nachweis von planungsrelevanten Arten am „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15406-19)
11.1.5 Kostenerhöhung für die Asphaltierung mit hellem Asphalt, den ökologischen Ausgleich und die Amphibienuntersuchung „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15407-19)
11.1.6 Umsetzung der unterschiedlichen Wegbreiten bei der Asphaltierung des "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15408-19)
11.1.7 Erst asphaltieren, dann Amphibienwanderung untersuchen –
Zuwiderhandlung der Verwaltung zu den Auflagen der Höheren Naturschutzbehörde zur Asphaltierung des „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15409-19)
11.1.8 Zuwiderhandlung des Tiefbaumtes zum Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch zur Sperrung des Weges „Zur Hockeneicke“ in Höhe A 448
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15410-19)
11.1.9 Fördermittel für den Neubau eines teilweise nur 2 m breiten kombinierten Fuß- und Radweges „Rheinischer Esel“?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15424-19)
11.1.10 Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen des wassergebundenen Weges „Rheinischer Esel“ 2018
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15425-19)
11.1.11 Trotz Kostensteigerung und neuen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen keine neue Beschlussvorlage zur Asphaltierung des „Rheinischen Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15426-19)
11.1.12 Nichtbeteiligung der rechtlich zuständigen Bezirksvertretung Hombruch bei der durch das Umweltamt vorgenommenen Aufhebung des NSG-Status des Rombergholz, um eine Mountainbike-Strecke zu realisieren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15427-19)
11.1.13 Unterlassene Hilfeleistung durch die Stadt Dortmund bei der Vertrocknung von Jungbäumen aus Neu- und Ersatzanpflanzungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15428-19)
11.1.14 Erhöhte Rutschgefahr bei Nässe im Herbst und Winter auf einem asphaltierten Radweg „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15431-19)
11.1.15 CO2-Bilanz beim Einbau von klima-und umweltschädlichem Asphalt aus der Erdölindustrie für den Neubau des vorhandenen, wassergebundenen und gut befahrbaren Rad- und Wanderwegs „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15457-19)
11.1.16 Zu späte Beteiligung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde erst nach Beschlussfassung durch den Rat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15467-19)
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
11.2.1 Anstieg von Sexualdelikten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14627-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 04.07.2019 vor.
11.2.2 Entfernung von Wahlplakaten der Partei DieRechte durch Ordnungsdezernent N. Dahmen
Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14628-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 04.07.2019 vor.
11.2.3 Rechtswidriger Wortentzug durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau – Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14629-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 04.07.2019 vor.
11.2.4 Denkmalschutz für Graffitis in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14788-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 04.07.2019 vor.
11.2.5 Rücknahme der Ordnungsrufe gegen Rm Brück durch OB Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15110-19)
11.2.6 Städtische Unterstützung für das "Klimacamp" im Revierpark Wischlingen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15111-19)
11.2.7 Kosten für peinliches Imagevideo "SO MACHEN WIR DAS"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14940-19)
11.2.8 "Defekt an der sich im Ratssaal befindenden Diskussions- und Beschallungsanlage" wirft Frage nach Konsequenzen und Einführung eines Livestreams auf
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15297-19)
11.2.9 Neues Thor-Steinar-Geschäft am Brüderweg in der Dortmunder Innenstadt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15400-19)
11.2.10 Städtische Verantwortung für Graffiti-Fassadengestaltung in der Emscherstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 15429-19)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von Bm’in Jörder eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm’in Jörder zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies Bm’in Jörder gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Monegel (CDU) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Bm`in Jörder machte den Vorschlag, die Tagesordnung der Sitzung um folgende Punkte im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:
Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15403-19 als TOP 3.21
Änderungen beim Förderprojekt PuLS
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15423-19 als TOP 3.22
Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle –
Vorfinanzierung der Landes- und Bundesmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15796-19) als TOP 6.6
Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15422-19) als TOP 8.1
Durchführungsgesellschaft „IGA Metropole Ruhr 2017 gGmbH“ – Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes und Vertretung in der Gesellschafterversammlung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15136-19) als TOP 9.15
Beteiligungsbericht 2018/2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15417-19) als TOP 9.16
Der Erweiterung der Tagesordnung um die vorgenannten Angelegenheiten stimmte der Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte zu.
Bm`in Jörder teilte mit, dass die Verwaltung die Vorlage zu Tagesordnungspunkt
3.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB); II. Entscheidung über Stellungnahmen; III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14908-19)
zurückgezogen habe, da die Änderungswünsche der BV-Brackel vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen sind, so dass eine neue Vorlage zur Sitzung des Rates am 12.12.2019 angestrebt werde.
Ferner schlug Bm´in Jörder vor, folgende Angelegenheiten von der Tagesordnung abzusetzen:
7.3 Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14783-19)
9.13 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)
10.2 Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14836-19)
10.8 Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14962-19)
Zu Tagesordnungspunkt 7.3 wies sie darauf hin, dass die Vorlage mitsamt eines Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom Schulausschuss in die Haushaltsberatungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weitergeleitet wurde.
Dagegen hat der Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Angelegenheit unter Tagesordnungspunkt 9.13 in seine Sitzung am 07.11.2019 vertagt.
Zu den Tagesordnungspunkten 10.2 und 10.8 verwies Bm´in Jörder darauf, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Vorlagen empfohlen habe, jedoch der Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erst in seiner Sitzung am 07.11.2019 in Kenntnis dieser Empfehlung beraten werde.
Sie bat darum, die entsprechenden Sitzungsunterlagen für den weiteren Beratungsgang aufzubewahren.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärte, dass sich der Ältestenrat darauf verständigt habe, den Tagesordnungspunkt
10.17 Haushaltsreden
Zusatz- / Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten)
(Drucksache Nr.: 14702-19-E1)
in die nächste Sitzung des Rates am 14.11.2019 zu vertagen und regte an, dem so zu folgen.
Ferner gab er zu Protokoll, dass seine Fraktion Bedenken habe hinsichtlich der Absetzung des Tagesordnungspunktes 7.3, da womöglich ein kompletter Jahrgang an Hauptschülern/-innen bei dem Projekt unberücksichtigt bliebe.
Anschließend stellte Rm Dr. Suck (CDU) den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit der Sitzung angesichts des Umfangs der abzuarbeitenden Tagesordnung auf drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt zu begrenzen.
In seiner Gagenrede sprach sich Rm Happe (FDP/Bürgerliste) gegen eine Redezeitbegrenzung aus, um die Debatten länger führen zu können.
Der Rat stimmte mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) für eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt.
In einer persönlichen Erklärung, die von Bm´in Jörder zuvor zunächst zugunsten der Abstimmung über die Redezeit unter Hinweis darauf, dass noch kein Punkt aufgerufen sei, zu dem eine persönliche Erklärung erfolgen könne, zurückgestellt wurde, kritisierte Rm Münch (FBI), dass die Redezeitbegrenzung dazu diene, den politisch Andersdenkenden zu benachteiligen, so dass diese ein Angriff auf seine Person sei. Bm´in Jörder entgegnete, dass die Redezeit der Funktionalität des Gremiums diene und kein Angriff auf einzelne Personen sei.
Im Anschluss sprach sich ebenfalls Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gegen die Redezeitbegrenzung aus und wies darauf hin, das persönliche Erklärungen grundsätzlich nach der Ratsgeschäftsordnung vor der Abstimmung zu erfolgen hätten.
Die Tagesordnung wurde mit den genannten Änderungen mehrheitlich festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Rates der Stadt am 04.07.2019
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) brachte hinsichtlich der Niederschrift seine Bedenken zum Ausdruck, dass die in der Niederschrift protokollierten Ordnungsrufe gegen ihn im Nachgang zur letzten Ratssitzung vom Oberbürgermeister zwar aufgrund der fehlerhaften Bandaufzeichnung der Ratssitzung zurückgenommen wurden. Jedoch gebe es keinen Hinweis darauf in der Niederschrift, so dass um entsprechende Klarstellung und Abstimmung darüber gebeten werde.
Bm´in Jörder erklärte, dass eine Abstimmung über eine Erweiterung der Niederschrift nicht erfolge, zumal der von der Ratsgruppe vorgetragene entsprechende Hinweis protokolliert werde.
Die Niederschrift über die 40. Sitzung des Rates der Stadt am 04.07.2019 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der AfD-Fraktion genehmigt.
zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes
Bm´in Jörder erklärte, dass laut Fachbereich Wahlen Frau Annette Becker, Potthöferei 74, 44388 Dortmund, als Nachfolgerin des Ratsmitgliedes Christian Berrenbrügge für die CDU- Fraktion in den Rat der Stadt nachgerückt ist.
Bm´in Jörder führte Frau Becker gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in ihr Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichtete sie gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünschte Bm´in Jörder ihr im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Einbringung
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Von OB Sierau wurde eine Videobotschaft gezeigt.
Der Haushaltsplanentwurf 2020/2021 wurde von StD/StK Stüdemann eingebracht.
Zur Sitzung lagen „Eckdaten und Informationen zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt Dortmund (Teil 1 und Teil 2) (Drucksache Nr.: 15415-19-E2) vor.
Die Rede von OB Sierau ist der Niederschrift als Anlage 1, die Rede von StD/StK Stüdemann als Anlage 2 beigefügt.
Auf den von Rm Münch (FBI) beabsichtigten Redebeitrag teilte Bm´in Jörder mit, dass ein solcher bei der Einbringung des Haushaltes nicht vorgesehen sei. Aus Sicht von Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) spreche diese Tradition nicht gegen eine Worterteilung.
Mitsamt o. g. Eckdaten nahm der Rat der Stadt Dortmund sodann den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate zur Kenntnis und überwies diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021
durch den Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung:
I. Beschluss zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
IV. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
V. Beschluss zur Anpassung des Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15061-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen aus seiner Sitzung am 18.09.2019 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 11.09.2091:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich, gegen zwei Stimmen (Vertreter Die Linke und FBI) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, unter Einbeziehung
des zusätzlichen Punktes VI:
Der Rat beschließt, zeitglich mit dem Beginn der Baumaßnahme auch mit dem Bau der Nordspange zu beginnen.
den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Zusatzbeschluss:
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen (Bezirksbürgermeister, Herrn Stens, Herr Kamisli, SPD-Fraktion) –:
Die Bezirksvertretung Eving bittet bei künftigen Beschlussvorlagen den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vor der Befassung durch die Bezirksvertretung Eving zu beteiligen, damit die BV die fachlichen Empfehlungen des Beirates bei der eigenen Beschlussfassung ggf. berücksichtigen kann.
AUSW, 18.09.2019:
Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion die Vorlage aufgrund der verkehrlichen Probleme, die damit für die Nordstadt verbunden wären, nicht befürworten werde.
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Eving empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
I. beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern (68. Änderung des Flächennutzungsplanes).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
III. beschließt, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage der Beschlussvorlage) zuzustimmen.
V. beschließt, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion mit dem Hinweis auf die nicht zielführenden Auswirkungen auf die Dortmunder Nordstadt und den aus seiner Sicht nicht sinnvollen Umgang mit den Nachbarstädten. Der Standortwettbewerb könne nicht alles bestimmen.
Rm Münch (FBI) nahm Bezug auf bereits heute bestehende Verkehrsprobleme, die sich auf diese Weise verstärken würden. Daher habe die Bezirksvertretung Eving Kritik geübt. Auch er werde die Vorlage ablehnen. Da der Beirat diese Vorlage – im Gegensatz zu gleichzeitig im Beratungsgang befindliche Vorlagen - erst nachträglich zur Kenntnis nehme, bat er ergänzend darum, künftig die Beratungsfolge so zu wählen, dass zunächst das Votum des Beirates der unteren Landschaftsbehörde eingeholt werde, damit der Rat dessen Einschätzung in die Beratungen einbeziehen könne.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) signalisierte die Zustimmung der Ratsgruppe zur Vorlage, da dadurch der Stadtteil belebt werde und Perspektiven für die Menschen vor Ort geschaffen würden.
Die Zustimmung der CDU-Fraktion begründete Rm Waßmann (CDU) insbesondere mit der regionalen Abstimmung und dem insoweit gefundenen Konsens.
Zustimmung zur Vorlage signalisierten für ihre Fraktionen ebenfalls Rm Urbanek (AfD-Fraktion) unter Hinweis auf den damit entstehenden Wettbewerb zugunsten des Kunden sowie Rm Reuter (B`90/Die Grünen), die die Wichtigkeit der Grünvernetzung in dem Bereich betonte. Ergänzend zu der Einschätzung von Rm Reuter (B`90/Die Grünen) betonte Rm Lührs (SPD) die Qualität des Möbelhauses. Hinsichtlich der Einbeziehung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde verwies sie auf die Tagungsfrequenz des Gremiums, die nicht mit der des Rates übereinstimme.
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie Rm Münch (FBI) unter der Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 18.09.2019 folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern (68. Änderung des Flächennutzungsplanes).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW
III. beschließt, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage der Beschlussvorlage) zuzustimmen.
V. beschließt, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
zu TOP 3.2
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Kenntnisnahme der aktualisierten Rahmenplanung
II. Ergebnis der ersten Offenlegung der Änderung Nr. 15a des FNP (Stand 2018) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der Änderung Nr.15a des FNP (Stand 2018)
III.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) der Änderung Nr. 15a des FNP
IV.Ergebnis der ersten Offenlegung des InN 219 (Stand 2018) und der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange InN 219 (Stand 2018)
V.Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 219
VI.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte
VII.Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen für Werksanpassungsmaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13900-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 18.09.2019 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Mengede vom 11.09.2019:
Die Bezirksvertretung Mengede bemängelt, dass die Ausgleichsflächen Wodanacker und Richterstraße ersatzlos wegfallen. Dies berücksichtigt nicht die mengeder Interessen. Ebenso wenig wie die geplante Nordspange. Hier wird zeitnah die Einrichtung einer Verkehrsmessstelle erwartet, um die Auswirkungen dokumentieren und messen zu können.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die Linke & Piraten) den Beschluss laut Vorlage mit den gemachten Anmerkungen zu fassen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 11.09.2019:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen (Vertreter Die Linke und FBI) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den Beschluss laut Vorlage zu fassen:
Zusatzbeschluss:
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich gegen die Stimme des Bezirksbürgermeisters, Herrn Stens –:
Die Bezirksvertretung Eving bittet bei künftigen Beschlussvorlagen den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vor der Befassung durch die Bezirksvertretung Eving zu beteiligen, damit die BV die fachlichen Empfehlungen des Beirates bei der eigenen Beschlussfassung ggf. berücksichtigen kann.
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13900-19-E1):
…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum o.g. TOP, der in der Sitzung des Ausschusses vom 14.03.2018 (DS-Nr.: 09821-18-E3) zunächst zurückgestellt wurde:
1. Die Anbindung der Hoesch-Allee an die Oesterholzstraße erfolgt zunächst als Testphase unter der Maßgabe, dass die Verbindung durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen für den Durchgangsverkehr möglichst unattraktiv gestaltet wird.
2. Die Oesterholzstraße wird für den LKW-Verkehr gesperrt.
3. Die verkehrliche Situation an der Oesterholzstraße und in den angrenzenden Siedlungsbereichen wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Bei steigender Verkehrsbelastung wird die Abbindung der Straße für den Autoverkehr umgesetzt.
AUSW, 18.09.2019:
Man einigt sich darauf, den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/die Grünen heute zunächst als eingebracht zu betrachten.
In Kenntnis der o. a Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Eving empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I . nimmt die aktuelle Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Westfalenhütte zur Kenntnis und stimmt den Zielen der Planung zu.
II. hat die Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 15.07.2019 zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes zu und beschließt für die unter den Punkten 1.1 und 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereiche die förmliche öffentliche Auslegung (Zweite Offenlegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. hat die Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 14 in Verbindung mit Anlage 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. hat die Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 14 in Verbindung mit Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt – zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 219 und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 15.07.2019 für die unter Punkt 2.2 und 2.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die erneute förmliche öffentliche Auslegung (Zweite Offenlegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VII. Der Rat der Stadt beschließt, die Leistungen zur Planung der erforderlichen Werksanpassungsmaßnahmen auf Grund der vorgesehenen städtischen Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von insgesamt rd. 1.000.000,--€ zu vergeben und beauftragt die Verwaltung, dementsprechend zu verfahren.“
Rm Münch (FBI) befürchtet, dass ökologische und wirtschaftliche Belange bei der Flächenentwicklung nicht gleichermaßen berücksichtigt würden.
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich unter der Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 18.09.19 gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I . nimmt die aktuelle Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Westfalenhütte zur Kenntnis und stimmt den Zielen der Planung zu.
II. hat die Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 15.07.2019 zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes zu und beschließt für die unter den Punkten 1.1 und 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereiche die förmliche öffentliche Auslegung (Zweite Offenlegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. hat die Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 14 in Verbindung mit Anlage 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. hat die Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 14 in Verbindung mit Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt – zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 219 und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 15.07.2019 für die unter Punkt 2.2 und 2.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die erneute förmliche öffentliche Auslegung (Zweite Offenlegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VII. Der Rat der Stadt beschließt, die Leistungen zur Planung der erforderlichen Werksanpassungsmaßnahmen auf Grund der vorgesehenen städtischen Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von insgesamt rd. 1.000.000,--€ zu vergeben und beauftragt die Verwaltung, dementsprechend zu verfahren.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried -
hier:
I. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2009)
II. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2017)
III.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
IV.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil -
V. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 205
VI. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 115 - Derner Straße
VII.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses InN 214 - nördlich Eisenhüttenweg -
VIII.Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13736-19)
Der Rat der Stadt hatte folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 18.09.2019 vorliegen:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 11.09.2019:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Zusatzbeschluss:
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen (Bezirksbürgermeister, Herrn Stens, Herr Kamisli, SPD-Fraktion) –:
Die Bezirksvertretung Eving bittet bei künftigen Beschlussvorlagen den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vor der Befassung durch die Bezirksvertretung Eving zu beteiligen, damit die BV die fachlichen Empfehlungen des Beirates bei der eigenen Beschlussfassung ggf. berücksichtigen kann.
AUSW, 18.09.2019:
In Kenntnis der Empfehlung der o.a. Bezirksvertretung Eving empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) den Beschluss entsprechend der Verwaltungsvorlage zu fassen:
Der Rat fasste einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 18.09.2019 folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. hat die Stellungnahmen aus der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried -aus dem Jahr 2009 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung zu.
(Punkt 8 dieser Beschlussvorlage)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023).
II. hat die Stellungnahmen aus der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried - aus dem Jahr 2017 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung zu.
(Punkt 8 dieser Beschlussvorlage)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -, zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes 205 -Glückausstraße/Eisenstraße - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes EV 115 - Derner Straße - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VII. beschließt, den am 15.08.2007 vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 214 - nördlich Eisenhüttenweg - (Drucksachen-Nr.: 09125-07) aufzuheben.
VIII. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried - und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 15.07.2019 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried - zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 281 - Faßstraße -, zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103, Hö 206, Hö 236, Hö 252 Teilbereich A, Hö 252 Teilbereich B
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15065-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 18.09.2019 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 17.09.2019:
Nach eingehender Diskussion wurde die Vorlage in der Bezirksvertretung Hörde abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: mit 7 Ja-Stimmen (SPD) und 8 Gegenstimmen (CDU, Grüne und
Linke) abgelehnt
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:15065-19-E1):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, im Zuge der Umgestaltung der Faßstraße weitere Maßnahmen (Geschwindigkeitskontrollen, eindeutige Beschilderung, Überwachung der Verkehrsregelungen) zur Verbesserung der Sicherheit insbesondere für Radfahrer*innen umzusetzen.
AUSW, 18.09.2019:
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage in der Konsequenz der Diskussion, die man bereits um die Themen „Verkehre“ gehabt habe, ablehnen werde.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass man die Vorlage ablehnen werde, da man leider konstatieren müsse, dass hier der Radverkehr nicht gefördert sondern eher gefährdet werde. Der vorliegende Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sehe das Problem ja auch bereits. Diesem könne man durchaus zustimmen. Man glaube aber nicht, dass das Problem an der Stelle damit bereits geheilt werden könne.
Herr Rm Dudde begründet den o. a. Antrag seiner Fraktion, wonach man an dem Umbau der Faßstraße festhalte aber auch den Radverkehr an dieser Stelle stärken wolle. Ergänzend zum Antrag führt er an, dass man sich hier auch taktile Mechanismen vorstellen könne, durch welche z.B. für die Autofahrer ein Geräusch erzeugt würde, wenn sie auf einen Streifen fahren.
Herr Rm Klösel kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage und auch dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zustimmen werde. Diese Maßnahme sei nunmehr seit etwa 7 Jahren in Hörde breit diskutiert worden. Die Gremien und die Bürgerschaft seien beteiligt worden und man habe entschieden, dass die alte „Trennlinie Faßstraße“ den neugestalteten Teil von Hörde, sprich „Phoenix Ost“ mit dem Zentrum von Hörde besser verbinden soll. Da der ursprüngliche Zweck der Maßnahme, nämlich die beiden „Teile“ von Hörde besser zu verbinden und die „Schnellstraße“ durch Hörde zu „entschärfen“ seines Erachtens nach nun bereits erreicht sei, werde man der Vorlage zustimmen. Weiter würde seine Fraktion aber auch er persönlich, als Hörder Bürger, sich darüber freuen, wenn die Maßnahme nun zügig umgesetzt würde, damit man endlich die von der Verwaltung vorgestellten Ergebnisse real sehen könne.
Herr Rm Rettstadt teilt mit, dass seine Fraktion ablehnen werde. Die Maßnahme sei von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen. Sie habe nicht zu mehr Verkehrssicherheit sondern zu mehr Verkehrschaos geführt.
Herr sB Kühr führt an, dass auch seine Fraktion das Vorhaben in der jetzigen Form ablehne, was nicht heiße, dass man ablehne, dass dort etwas passiere sondern dass die derzeitige Maßnahme einfach nicht weit genug gehe.
Herr Thabe weist auf folgenden redaktionellen Fehler in der Vorlage hin und bittet darum, diesen zu beachten:
„Der Gehweg westlich der Faßstraße/nördlich des Stiftsplatzes ist nicht, wie in der Vorlage beschrieben, 9 Meter sondern nur 7, 50 Meter breit.
Hiernach wird wie folgt getrennt abgestimmt:
Zum o. a. Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.:15065-19-E1):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird darum gebeten, im Zuge der Umgestaltung der Faßstraße weitere Maßnahmen (Geschwindigkeitskontrollen, eindeutige Beschilderung, Überwachung der Verkehrsregelungen) zur Verbesserung der Sicherheit insbesondere für Radfahrer*innen umzusetzen.
Zur Vorlage :
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Hö 281
- Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter den Ziffern 7 und 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 16.08.2019 dem Bebauungsplan Hö 281 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 281 - Faßstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW
Rm Mader (CDU) begründet die ablehnende Haltung seiner Fraktion unter Hinweis auf die kritische Haltung zur Verkehrsführung in der Faßstraße, dem sich auch Rm Happe für die Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Rm Urbanek für die AfD-Fraktion anschlossen.
Da seine Fraktion eher eine Gefährdung als Verbesserung des Radverkehrs sähe, kündigte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) ebenfalls eine Ablehnung der Vorlage an.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte Rm Düdder (B`90/Die Grünen) den Umbau der Faßstraße als Einstieg in eine Neuaufteilung des Straßenraums zulasten des Autos, da die Straßenbreite zugunsten des Radverkehrs und der Fußgänger/-innen verkleinert werde. Daher werde man der Vorlage zustimmen. Rm Klösel (SPD) zeigte sich optimistisch, dass die Erfahrungen in eineinhalb Jahren positive Ergebnisse zeigen werden.
Im Rahmen der Abstimmung wurde um Auszählung der Stimmen gebeten.
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich bei 46 Ja-Stimmen - SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rm Münch (FBI) - gegen 39 Nein-Stimmen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 18.09.2019 folgenden ergänzten Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Hö 281
- Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter den Ziffern 7 und 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 16.08.2019 dem Bebauungsplan Hö 281 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 281 - Faßstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.
IV. Die Verwaltung wird darum gebeten, im Zuge der Umgestaltung der Faßstraße weitere Maßnahmen (Geschwindigkeitskontrollen, eindeutige Beschilderung, Überwachung der Verkehrsregelungen) zur Verbesserung der Sicherheit insbesondere für Radfahrer*innen umzusetzen.
zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB); II. Entscheidung über Stellungnahmen; III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14908-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 18.09.2019 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 12.09.2019:
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu:
„Die Bezirksvertretung Brackel erinnert an die Zusage des Planungsamtes, in Bebauungsplänen zukünftig Stellplätze für Fahrräder zu ermöglichen. Die Beschränkung auf nur EINE genehmigungsfreie bauliche Nebenanlage (Punkt 7.) macht für diese Selbstverständlichkeit in der Regel eine aufwändige Genehmigung notwendig, da kaum ein Hausgarten ohne Garten- oder Gerätehaus auskommen wird. Zudem sollten Fahrradabstellanlagen auch in Vorgärten möglich sein.“
Die Fraktion B‘90/Die Grünen legt nachfolgend aufgeführten Antrag vor, über deren Unterpunkte einzeln abgestimmt wird:
„Die Anforderungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz im vorgelegten Bebauungsplan Br 226 – Eztelweg fallen hinter die Ansprüche bereits realisierter Bebauungspläne zurück. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) werden aktuell nur unzureichend berücksichtigt.
Das Argument, Veränderungen des Bebauungsplanes würden das Vorhaben unnötig verzögern, kann offensichtlich nicht gelten, da der Plan mindestens seit Juni 2018 bearbeitet wird und sonst ja auch die Arbeit der TÖB völlig sinnlos wäre.
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt dem Beschlussvorschlag (Begründung zum Bebauungsplan Br 226 – Etzelweg Satzung) nur unter folgenden Änderungen und Ergänzungen zu:
1. Seite 5, „8. Grünordnung“
„Flachdächer sowie Garagendächer und Carports sind deshalb zu begrünen.“
Begründung: siehe Stellungnahme des BUND (Seite 3) und des Umweltamtes
(Seite 12). Ohne diesen Zusatz werden dann statt Garagen Carports die Flächen
Versiegeln und nicht ausgeglichen werden.
Diesem Punkt stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
2. Seite 6, „8. Grünordnung“
„Garagen, Carports und Stellplätze sind dort, wo sie mit ihren Seitenflächen an Öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, mit einer Laubholz-Schnitthecke einzu- grünen, nicht mit Thujen oder Kirschlorbeer und möglichst gemäß Pflanzenliste (s. Anlage).
Begründung: siehe Stellungnahme des BUND (Seite 5) und folgende Links.
https://oberhaching.bund-naturschutz.de/umwelt-oeko/umwelttipps/
umwelttipps-2016/2016-03-ein-plaedoyer-gegen-die-thujen-hecke.html
Der Kirschlorbeer erfreut sich großer Beliebtheit in allen „ordentlichen“ Gärten.
Diesem Punkt stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
3. Seite 6, „9. Gestalterische Festsetzung“ Absatz Dachaufbauten:
„Solar- und Photovoltaikanlagen sind auf Dächern von Gebäuden zulässig“, wird ersetzt durch:
„Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren sind auf mindestens 30 % der Dachflächen erforderlich und werden nicht auf die maximal zulässige Gebäudehöhe angerechnet. Es ist zudem zu prüfen, ob die Photovoltaikanlagen mit einer Speicherlösung versehen werden können.“
Begründung: siehe Stellungnahme des Umweltamtes (Seite 14).
Die CDU-Fraktion stellt hierzu den Antrag, dass der Punkt so verbleiben soll wie in der Vorlage beschrieben.
Diesem Antrag der CDU-Fraktion wird mit 11 Ja-Stimmen (8 Mitglieder der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Czierpka SPD-Fraktion, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zugestimmt.
4. Seite 7, „9. Gestalterische Festsetzung“:
„Vorgärten und nicht überbaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und vollständig mit bodendeckender Vegetation zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Nichtbepflanzte Steingärten (Schotter, Bruchsteine etc.) sind nicht zulässig“. Dazu „Bis auf den Anteil der notwendigen Erschließung (notwendige Stellplätze, Zufahrten zu den Garagen, Zuwegungen zum Eingang) ist eine Versiegelung der Vorgärten unzulässig.“
(aus Br 208, Kahle Hege, wörtlich übernommen)
Begründung: Der Absatz widerspricht sonst dem Absatz 12.3 im B-Plan, in dem es
heißt:
„Vorgärten und nicht überbaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen
und vollständig mit bodendeckender Vegetation zu begrünen und dauerhaft zu
erhalten. Nichtbepflanzte Steingärten (Schotter, Bruchsteine etc.) sind nicht
zulässig.“
Diesem Punkt stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
5. Seite 8, „10. Erschließung und Parken“
Hinzufügen: „Garagen, Carports und Stellplätze sind so zu planen, dass mindestens ein nachträgliches Nachrüsten von Ladeinfrastrukturen zu ermöglichen ist.“
Begründung: siehe Stellungnahme des Umweltamtes (Seite 14)
Der B-Plan würde sonst im Widerspruch zum Masterplan Mobilität der Stadt Dortmund stehen: „Grundsätzlich kommt der Elektromobilität für die Luftreinhaltung aufgrund der lokalen Emissionsfreiheit in Städten eine prägende Rolle zu…“
Diesem Punkt stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
6. Zum Kaufvertrag der Grundstücke wird den neuen Eigentümern generell ein Ausdruck des Bebauungsplanes ausgehändigt.
Begründung: es aktuell schwierig, einen älteren Bebauungsplan zu finden. Insbesondere, wenn Jahre nach dem Kauf der Grundstücke dort Veränderungen geplant sind, erinnert sich kaum jemand daran, was im B-Plan steht. Das führt zu vielen unnötigen Verstößen.
Die SPD-Fraktion beantragt, auf den Ausdruck des B-Plans zu verzichten,
sondern anzubieten, diesen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
Dem Antrag der SPD-Fraktion stimmt die Bezirksvertretung mit 11 Ja-Stimmen
(8 Mitglieder der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion) gegen 4 Stimmen (Fraktion B‘90/
Die Grünen, Herr Monecke, SPD-Fraktion, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zu.“
Unter Berücksichtigung der o. g. Anträge empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat einstimmig, dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zuzustimmen.
AUSW, 18.09.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Die Verwaltung wird zur Ratssitzung am 26.09.2019 eine entsprechende Stellungnahme zur o. a Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vorlegen.“
Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.
zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugleich Scoping gem. § 4 Abs. 1 BauGB; III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB; IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; V. Ergebnis der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB; VI. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB; VII. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens gem. § 4a Abs. 3 BauGB; VIII. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung vom 09.07.2019 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -; IX. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14846-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wie unter Punkt 7.1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, in seiner Sitzung am 22.03.2018 zur Kenntnis genommen und beschließt, an dieser Kenntnisnahme festzuhalten.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugleich Scoping wie unter Punkt 7.2 dieser Beschlussvorlage dargestellt, in seiner Sitzung am 22.03.2018 geprüft und beschlossen, den Empfehlungen der Verwaltung zu folgen. Der Rat der Stadt beschließt, an diesem Beschluss festzuhalten.
III. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
IV. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB
V. hat die im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m.
§ 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9.1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
VI. hat die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9.2 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
VII. hat die im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 4 a Abs. 3 BauGB eingeholten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.
VIII. beschließt dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 152 - Einzelhandels-standort Kirchlinder Straße - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 09.07.2019 beizufügen.
IX. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 152
- Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt vom 22.03.2018 und 13.02.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 11 beschriebenen Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 3.7
Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge der Umstufung von Teilstrecken der Landesstraßen L609 und L649, südlich der A40 im Ortsteil Oespel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15016-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Umstufung von Teilstrecken der Landesstraßen L609 (Sebrathweg/Julius-Vogel-Straße/Ewald-Görshop-Straße, Hauert/Universitätsstraße) und L649 (Steinsweg, Brennaborstraße) südlich der A40 im Ortsteil Oespel zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
Der Rat der Stadt nahm den Zwischenbericht Zukunftsprogramm zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Besetzung der Kommission nach § 32 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung des Fachbereichsleiters, Herrn Stefan Thabe, für die Berufung als Vertreter der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32b LuftVG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14835-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt den Fachbereichsleiter, Herrn Stefan Thabe, als Vertreter der Stadt Dortmund in die Kommission nach § 32b LuftvG und beauftragt ihn, die Interessen der Stadt Dortmund in diesem Gremium zu vertreten. Als Stellvertreterin wird Frau Kerstin Furkert, Bereichsleitung Stadtentwicklung/Untere Denkmalbehörde benannt.
zu TOP 3.10
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14793-19)
Dem Rat der Stadt lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 18.09.2019 vor:
Herr Thabe weist auf folgenden redaktionellen Fehler in der Vorlage hin und bittet darum, diesen zu beachten:
„Auf Seite 4 der Vorlage muss es im zweiten Satz, bezogen auf die verspäteten Flugbewegungen in der Klammer nicht 24 % sondern 31 % heißen!“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen der Verwaltung mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“
Klimagerechte, gesundheitsförderliche Stadtentwicklung - verbesserte Lebensqualität für die Menschen –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14890-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Erweiterung zu der bereits bestehenden Kooperationsvereinbarung mit der Emschergenossenschaft abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesamtprozess zu unterstützen und zu ermöglichen.
zu TOP 3.12
Rheinischer Esel - Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15264-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 18.09.2019 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 04.09.2019:
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Der Beirat bedauert, dass die höhere Naturschutzbehörde dem fachlich begründeten Widerspruch des Naturschutzbeirates nicht gefolgt ist.
Das von Beiratsmitgliedern der AGARD in der heutigen Sitzung bestätigte Vorkommen der Feuersalamander im Bereich des Rheinischen Esels war der unteren und höheren Naturschutzbehörde bei ihrem Bescheid nicht bekannt. Feuersalamander sind extrem selten in Dortmund. Diese neue Erkenntnis muss in einer weiteren Vegetations- und Brutperiode von fachlicher Seite verifiziert werden. Bis dahin dürfen keine Baumaßnahmen erfolgen.
Der Beirat appelliert an die politischen Entscheidungsträger in der Bezirksvertretung Hombruch und im Rat der Stadt Dortmund, die Baumaßnahme bis zur Klärung dieser Angelegenheit zurückzustellen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 17.09.2019:
Auf die Ausführungen zu TOP 2.2 der „Einwohnerfragestunde“ und den überwiesenen Beschluss aus der Sitzung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde (04.09.2019,
TOP 2.7) wird hingewiesen.
In der Diskussion erläutert RM Detlef Münch (FBI) ausführlich, warum die BV-Hombruch ihren Beschluss zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ aufheben sollte. Danach werden die bekannten Argumente, die für oder gegen eine Asphaltierung des Weges sprechen, im Gremium ausgetauscht. Es wird deutlich, dass das Gremium mehrheitlich die Vorlage positiv sieht.
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, fordert die Verwaltung auf, das Vorkommen des Feuersalamanders zu prüfen.
Die BV-Mitglieder Hasan Ilgün (Die Linke.) und Klaus-Werner Schröter (parteilos) sprechen sich gegen eine Asphaltierung aus.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 30.08.2019 und den überwiesenen Beschluss des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis.
15 Mitglieder der BV-Hombruch (7 x CDU, 5 x SPD, 3 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßen die Vorlage. Zwei BV-Mitglieder (1 x Die Linke., Herr Schröter – parteilos) lehnen sie ab.
AUSW, 18.09.2019:
Herr Rm Münch stellt mündlich den Antrag, den Bereich zwischen Hellerstraße und A45 nicht zu asphaltieren und den Bereich zwischen der Brücke A45 bis Witten zu asphaltieren.
Dieser Antrag wird vom Ausschuss mehrheitlich, bei 1 Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) sowie einer 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) abgelehnt.
In Kenntnis der o. a. Empfehlungen aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde und und der Bezirksvertretung Hombruch nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die für die Stadt Dortmund positive Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg als höhere Naturschutzbehörde und die Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd durch die untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis.“
Außerdem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-Ergänzungsantrag von Rm Münch (FBI) vom 20.09.2019 (Drucksache Nr.: 15264-19-E1) vor:
„…. bitte legen Sie den Mitgliedern des Rates folgenden Antrag vor:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die umwelt- und klimaschädliche Asphaltierung des völlig intakten, attraktiven Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ nicht weiter zu verfolgen, da die durch den ökologischen Ausgleich, die Verwendung von hellem Asphalt sowie die durchzuführende 2-monatige Amphibienuntersuchung mit einem 2 km langen Schutzzaun erfolgte Kostensteigerung auf aktuell ca. 400.000,- Euro für einen 2 km langen, nicht durchgängig asphaltierten kombinierten Fuß- und Radweg, deren ungleichmäßige Wegbreiten sich abschnittsweise von 2,50 m auf bis zu 2 m verengen, unverhältnismäßig und aufgrund der zu erwartenden Zunahme von Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern auch unverantwortlich wäre.“
Rm Münch (FBI) begründete seinen Antrag und kritisierte die aus seiner Sicht rein ideologische Herangehensweise der Verwaltung und die Kosten des Weges, dessen unterschiedlichen Breiten sich zwischen 2 m und 2,5 m bewegen. Vor diesem Hintergrund sprach er sich gegen die aus seiner Sicht überflüssige, unverhältnismäßige und unverantwortliche Maßnahme aus und befürchtete, dass die Konflikte mit den Fußgängern zunehmen würden. Wichtig sei ihm, dass vor einer Asphaltierung zunächst eine Amphibienuntersuchung erfolgen werde.
Im Zusammenhang mit der Klimadebatte zeigte sich Rm Lührs (SPD) froh über ein funktionierendes Fuß- und Radwegenetz, zu dem der Radweg Rheinischer Esel - vor allem für Pendler - beitrage. Auch der Amphibienschutz sei beleuchtet worden.
Für Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) sei der Radweg Rheinischer Esel eine Ausnahme von dem Beschluss, dass Radwege grundsätzlich asphaltiert werden müssen. Der hierzu inzwischen gefundene Kompromiss sei tragfähig, da er sowohl die Belange des Radverkehrs als auch des Umwelt- und Artenschutzes beinhalte, und solle umgesetzt werden.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärte, dass seine Fraktion dem Antrag von Rm Münch (FBI) nicht folgen werde, um den gefundenen Kompromiss nicht zu gefährden.
StR Wilde stellte klar, dass der vom Rat gefasste Beschluss von der Bezirksregierung – unter Hinweis auf den ökologischen Ausgleich - bestätigt wurde, so dass der Kompromiss vom Rat und nicht seitens der Bezirksregierung gefasst wurde. Die Amphibienuntersuchung werde im kommenden Frühjahr erfolgen. Parallel dazu werde die Asphaltierung vorbereitet. Die Asphaltierung selbst werde in der zweiten Jahreshälfte 2020 durchgeführt.
Der Rat der Stadt lehnte den von Rm Münch (FBI) gestellten Zusatz-Ergänzungsantrag vom 20.09.2019 (Drucksache Nr. 15264-19-E1) gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und der Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich ab.
Im Weiteren nahm der Rat der Stadt, der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 18.09.2019 folgend, die für die Stadt Dortmund positive Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg als höhere Naturschutzbehörde und die Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd durch die untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis.
zu TOP 3.13
Wohnungsmarktbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14938-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Wohnungsmarktbericht 2019 der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
Stadtumbau Dorstfeld
Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der "Werkssiedlung Oberdorstfeld"
Neufassung der Förderrichtlinien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14903-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Förderrichtlinien der Stadt Dortmund zur Maßnahme Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der „Werkssiedlung Oberdorstfeld“. Die Förderrichtlinien werden für alle Fördergegenstände unter Wegfall des bisherigen Flächenbezugs generell auf eine Förderung in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten angepasst.
zu TOP 3.15
Umgestaltung der Provinzialstraße, Bauabschnitt 3.1
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14916-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Umgestaltung der Provinzialstraße, Bauabschnitt 3.1 mit einem Gesamtinvestitionsvolumens von 6.500.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014157 – Umbau Provinzialstraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2019 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 450.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 93.576,67 Euro.
zu TOP 3.16
Einziehung von Teilflächen der Geschwister-Scholl-Straße und der Straße Schwanenwall in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14232-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einziehung von öffentlichen Gehwegen westlich und südlich Schwanenwall Hs-Nr. 37/ Geschwister-Scholl-Straße Hs-Nr. 28.
zu TOP 3.17
Ergänzungs-/Änderungsbeschluss zum Ratsbeschluss vom 15.02.2018 (Drucksache Nr. 07552-17) zur Anpassung des Erschließungsvertrages II - PHOENIX West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14986-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung durch Abschluss eines 2. Ergänzungsvertrages, den Erschließungsvertrag II zur Erschließung des Geländes PHOENIX West in Ergänzung/Änderung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 (Drucksache Nr. 07552-17) anzupassen. Die 2. Ergänzung des Erschließungsvertrages II beinhaltet im Einzelnen folgende Punkte:
1. Der Bau der Brücke über die B 54 und des Aussichtspunktes Hympendahl so-
wie des Eliassteges sind nicht mehr Gegenstand des Erschließungsvertrages II.
2. Die bisher erarbeiteten Planungen und Leistungsverzeichnisse zu 1. tritt die
NRW.URBAN GmbH & Co. KG mit allen Rechten und Pflichten an die Stadt
Dortmund ab.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund:
3. Der Ratsbeschluss vom 15.02.2018 (Drucksache Nr. 07552-17) wird dahingehend geändert, dass der Bau der Südspange Hörde nicht mehr Gegenstand des Erschließungsvertrages II wird.
zu TOP 3.18
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Baulos 20 - Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage
hier: Terminplanung und Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14954-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, das am 15.11.2012 im Beschluss mit der Drucksache Nr. 07608-12 vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land beschlossene Gesamtinvestitions-volumen von 36.899.725,00 Euro auf 41.000.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014138 – Umbau SB Hauptbahnhof – mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2018: 21.783.873,58 Euro
Haushaltsjahr 2019: 6.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 6.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 4.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.716.126,42 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 516.814,97 Euro.
zu TOP 3.19
Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)
Bm‘in Jörder wies darauf hin, dass es sich um den 18. Zwischenbericht handelt.
Der Rat der Stadt nahm den 17. 18. Zwischenbericht für die Jahre 2017 und 2018 zur Kenntnis.
zu TOP 3.20
Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14296-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Planung der beteiligungsorientierten Gestaltung des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Zwischenpräsentationsjahr 2020 zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
zu TOP 3.21
Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15403-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Empfehlung der Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ vom 03.09.2019 zur Kenntnis und beschließt, dieser Empfehlung zu folgen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
zu TOP 3.22
Änderungen beim Förderprojekt PuLS
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15423-19)
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) machte das getrennte Abstimmungsverhalten seiner Fraktion deutlich und wies darauf hin, dass „Die Linke“ die Vorlage ablehnen und die „Piraten“ der Vorlage zustimmen werden.
Mit diesem Hinweis fasste der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen Der Linken und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 13424-19 die Teilnahme am Förderprojekt PuLS – Parken und Laden in der Stadt - auch unter Einbringung des notwendigen Eigenanteils und beauftragt die Verwaltung das Projekt nach erfolgter Förderzusage unverzüglich umzusetzen.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
Der Rat der Stadt hatte nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 19.09.2019 erhalten:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 26.06.2019 vor:
Hierzu Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 11.06.2019:
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt unter Einbeziehung der nachstehenden Stellungnahme:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.
Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks:
Der Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017/ 2018 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten drei mögliche Handlungsansätze besonders hervorheben:
Der Kommunalpolitische Dialog des BPN, der in den Jahren 2017 und 2018 vorbereitet wurde, hat zum Ziel, über Veranstaltungen der im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Parteien zu kommunaler Behindertenpolitik ins Gespräch über barrierefreie Veranstaltungen, Werbung auch um Aktive mit Behinderungen und Beeinträchtigung und inklusive Kommunalpolitik zu kommen. In den Vorbereitungen wurde allen Beteiligten deutlich, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur dann gelingen kann, wenn die dafür Verantwortlichen bauliche, kommunikative und kulturelle Barrierefreiheit als Rahmenbedingung anbieten. Dieser Dialog mit der Stadtgesellschaft soll fortgesetzt werden.
Wirksames ehrenamtliches Engagement braucht entsprechende Strukturen und die Entwicklung von Verabredungen zu einer umfassend barrierefreien Gestaltung im Sinne von Standards. Dieser bereits erfolgreich begangene Weg (Doppelquerungsstellen u.a.) sollte fortgesetzt werden. Dabei sollen auch Standards für barrierefreie Beteiligungsverfahren entwickelt werden.
Nach wie vor ist eine Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen notwendig. Über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beigetragen werden. Diese Öffentlichkeitsarbeit soll sich – wie in der AG Kommunikation des BPN bereits formuliert - auch an die Dortmunder*innen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen richten und zum Engagement ermuntern. Wichtig ist hier aber auch, den aktiven Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die Fortschritte im gleichberechtigten Zusammenleben und damit den Erfolg ihres Engagements deutlich zu machen.
AUSW, 26.06.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlung des BPN sowie den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des BPN sowie den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.“
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 19.09.2019 sowie den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14795-19)
Rm Brück (NPD/Die Rechte) erläuterte die ablehnende Haltung der Ratsgruppe zu dieser Vorlage. Er würde es begrüßen, wenn die dafür vorgesehenen Gelder für von Armut betroffene Deutsche eingesetzt würden.
Für die AfD-Fraktion erklärte Rm Garbe (AfD), dass man die Maßnahmen für überflüssig halte und daher die Vorlage ablehne.
Als positiv hob Rm Langhorst (B`90/Die Grünen) hervor, dass in den Bezirksvertretungen Innenstadt Ost und West ein Träger Verantwortung übernehme, der aus dem Ehrenamt komme, so dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die nächste Stufe der Ausweitung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes
auf die Zielregion Innenstadt Ost/Innenstadt West.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der in der Begründung dargelegten Schrittfolge zu ergreifen, damit die nächste Ausbaustufe noch im laufenden Kalenderjahr realisiert werden kann.
zu TOP 5.3
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)
Rm Schwinn (B´90/Die Grünen) dankte den handelnden Akteuren und begrüßte insbesondere die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse bei Rumänen und Bulgaren der ersten Generation, die ihn zuversichtlich stimme.
Für die Ratsgruppe NPD/Die Rechte erklärte Rm Brück, dass nicht nur die EU Osterweiterung gescheitert sondern auch die Entwicklung besorgniserregend sei. Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer/-innen aus Bulgarien und Rumänien sowie eine unkontrollierte Einwanderung würden zu massiven Problemen wie etwa Belastungen im Sozialleistungsbereich und Ghettoisierungen führen, so dass er sich seitens der Stadt eine objektivere Wahrnehmungen der Probleme wünsche.
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.
zu TOP 5.4
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15163-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage 1 dargestellten Schritte zur Kenntnis und beschließt folgende Maßnahmen:
1. Das Wohnraumvorhalteprogramm (WVP) wird Schritt für Schritt entlang der beschriebenen Bedarfe ausgebaut. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass das voll aufgebaute Volumen 920 Wohnungen betragen wird. Die dafür benötigten Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
2. Für die externe Betreuung von Frauen nach Aufenthalt im Frauenhaus werden Haushaltsmittel im Umfang einer halben Stelle Soziale Arbeit bereitgestellt.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
4-fach Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14767-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Technisches Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF)
1. mit der Durchführung eines Planungswettbewerbes zur Realisierung einer Vierfachsporthalle inklusive Tribüne für ca. 3.250 Zuschauer auf dem Grundstück Unionstraße/Übelgönne Gemarkung Dortmund Flur 55 Flurstücke 238, 171 und 172.
2. mit der anschließenden Durchführung des Verhandlungsverfahrens für die weitere Objektplanung.
zu TOP 6.2
Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13958-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 18.09.2019 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.09.2019:
-Text, siehe u. a Empfehlung des AKSF vom 10.09.2019-
Hierzu liegt vor Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom
04.09.2019:
-Text, siehe u. a Empfehlung des AKSF vom 10.09.2019-
Hierzu liegt vorEmpfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 10.09.2019:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde aus seiner Sitzung am 04.09.2019 vor:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat begrüßt die Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund als Grundlage für die Steigerung der Artenvielfalt im innerstädtischen Raum. Hierdurch wird ein ökologisch und nachhaltig ausgerichtetes Grünflächenmanagement geschaffen.
Zur Umsetzung der Grünflächenstrategie regt der Beirat eine stärkere Kooperation der mit dem Grünflächenmanagement im Stadtgebiet betrauten Ämter und Eigenbetriebe (u.a. künftiges Grünflächenamt, Umweltamt, Friedhöfe, Parks, Entwässerung) an.
Der Austausch der städtischen Stellen untereinander und mit den Naturschutzverbänden im Rahmen des Labelverfahrens „Stadtgrün – naturnah“ hat sich bewährt und sollte verstetigt und ausgebaut werden.
Hierbei könnten Synergieeffekte nicht nur für die Förderung der Artenvielfalt, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit und Qualität entstehen. Standards für die naturnahe Pflege könnten entwickelt und die Fuhrparks mit ihren technischen Geräten wie Balkenmähern zusammengeführt werden.
Die Pflege von Naturschutzflächen im Außenbereich, die in der Obhut des Umweltamts liegen, könnten über Servicevereinbarungen (z.B. für die Wiesenmahd) einbezogen werden.
Im Rahmen der Kooperation könnte das ausführende Personal im Hinblick auf die naturnahe Pflege der Grün- und Gehölzpflege (Beispiel Obstbäume) qualifiziert werden
Der Beirat regt in diesem Zusammenhang die organisatorische Zusammenführung der mit dem Grünflächenmanagement betrauten Ämter und Stellen in einem (Grün-)Dezernat an.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.09.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 13958-19-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Veranstaltungen und Events auf städtischen Grünflächen und in städtischen Parkanlagen grundsätzlich ein Pfandsystem bei dem Verkauf von Getränken vorzuschreiben. Die Verwendung eines Pfandsystems soll ebenfalls bei anderen Großveranstaltungen wie Kirmes, Karnevalszügen und Straßenfesten im gesamten Stadtgebiet als Grundlage für eine Genehmigung vorgeschrieben werden.
Begründung
Durch die grundsätzliche Vorschrift für die Verwendung eines Pfandsystems soll unnötiger Abfall verhindert werden. Dies reduziert zum einen den Rohstoffverbrauch und zum anderen muss nach Ende der jeweiligen weniger Abfall aufgesammelt werden. Plastikmüll ist ein großes Problem unserer Zeit.“
ABVG, 03.09.2019:
Man einigt sich darauf, dass die Vorlage und der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion getrennt zu behandeln sind.
Herr Rm Dudde deklariert weiteren Beratungsbedarf zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und bittet daher, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu vertagen.
Diese Bitte wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD), abgelehnt.
Nach der heutigen Diskussion, ist man sich darin einig, dass die Abstimmung zum SPD-Antrag mit dem Hinweis erfolgt, dass mit den hierin erwähnten „Veranstaltungen und Events“ nicht das „kleine Siedlerfest“ gemeint sei.
Auch zukünftige Veranstaltungen, die bereits vertraglich geschlossen sind, bleiben von diesem Antrag unberührt.
Die dann folgende getrennte Abstimmung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Vorlage ergab folgendes Ergebnis:
1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss:
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Veranstaltungen und Events auf städtischen Grünflächen und in städtischen Parkanlagen grundsätzlich ein Pfandsystem bei dem Verkauf von Getränken vorzuschreiben. Die Verwendung eines Pfandsystems soll ebenfalls bei anderen Großveranstaltungen wie Kirmes, Karnevalszügen und Straßenfesten im gesamten Stadtgebiet als Grundlage für eine Genehmigung vorgeschrieben werden.
Hinweis: Mit den hierin erwähnten „zukünftigen Veranstaltungen und Events“ ist nicht das „kleine Siedlerfest“ gemeint.
2.Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die auf Langfristigkeit ausgelegte Grünflächenstrategie für das öffentliche Grün der Stadt. Ziel ist die Steigerung der Artenvielfalt im innerstädtischen Raum durch ein ökologisch und nachhaltig ausgerichtetes Grünflächenmanagement.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich den Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig an.
AUSW, 18.09.2019:
Herr Rm Dudde bittet darum, den vorliegenden SPD- Antrag so zu interpretieren, dass mit den hierin erwähnten städtischen Grünflächen alle städtischen Plätze gemeint seien.
Herr Rm Waßmann merkt an, dass man ebenso die Veranstaltungen in den Westfalenhallen hierbei mit berücksichtigen solle.
Herr Rm Rettstadt führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Zum SPD-Antrag werde man sich erhalten, da man die hiermit beabsichtigten Pfandsysteme kritisch sehe.
Mit den o. a. Anmerkungen von Herrn Rm Dudde und Herrn Rm Waßmann wird über den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 13958-19-E1) in der Fassung des ABVG-Beschlusses wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie 1 Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Veranstaltungen und Events auf städtischen Grünflächen und in städtischen Parkanlagen grundsätzlich ein Pfandsystem bei dem Verkauf von Getränken vorzuschreiben. Die Verwendung eines Pfandsystems soll ebenfalls bei anderen Großveranstaltungen wie Kirmes, Karnevalszügen und Straßenfesten im gesamten Stadtgebiet als Grundlage für eine Genehmigung vorgeschrieben werden.
Hinweis: Mit den hierin erwähnten „zukünftigen Veranstaltungen und Events“ ist nicht das „kleine Siedlerfest“ gemeint.
Ergänzung aus dem AUSW: Die Verwaltung wird beauftragt, ebenso für alle städtischen Plätze sowie bei Veranstaltungen der Westfalenhallen ein Pfandsystem bei den Verkauf von Getränken vorzuschreiben.
Anschließend wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt, der o. a. Empfehlung des AKSF folgend, dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die auf Langfristigkeit ausgelegte Grünflächenstrategie für das öffentliche Grün der Stadt. Ziel ist die Steigerung der Artenvielfalt im innerstädtischen Raum durch ein ökologisch und nachhaltig ausgerichtetes Grünflächenmanagement.“
Auf Nachfrage von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) erklärte StR Rybicki, dass große Wiesenflächen nicht ständig sondern zielgerichtet zweimal im Jahr (Mai und September) gemäht würden, wodurch sich ein anderes ökologisches System einstelle. Die auszubringenden Saatmischungen mit lokal verfügbaren Wildkräutern würden mit einem neutralen Arbeitsaufwand umgestellt. Auch wenn bspw. durch das Anlegen von Beeten auch Maßnahmen mit mehr Arbeitsaufwand bestünden, sei insgesamt davon auszugehen, dass die Strategie keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand mit sich bringt.
Rm Münch (FBI) regte eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit an um zu kommunizieren, dass weniger Pflege durchaus auch mehr Ökologie bedeuten könne. Zudem sprach er sich für ein eigenständiges Dezernat für Umwelt und Grün aus.
Rm Lührs (SPD) signalisierte, bezugnehmend auf die Diskussionen im Fachausschuss, dass ihre Fraktion die Einrichtung eines eigenständigen Dezernats ablehne. Dem zuvor von Rm Langhorst (B´90/Die Grünen) zum Ausdruck gebrachten Lob an die Akteure der Verwaltungsvorlage schließe sie sich ausdrücklich an. Wichtig sei nicht nur, innerstädtische Grünflächen als Freizeitflächen zu erhalten und im Rahmen der ökologischen Modernisierung auf einen vernünftigen Ausgleich zu achten. Auch sei die Einbeziehung der Bevölkerung und eines ehrenamtlichen Engagements von Bedeutung. Zudem regte sie an, dass die Bewirtschaftung von Ausgleichs- und Ersatzflächen eine Aufgabe des neuen Grünflächenamtes werden solle.
Der Rat der Stadt fasste einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 18.09.2019 folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die auf Langfristigkeit ausgelegte Grünflächenstrategie für das öffentliche Grün der Stadt. Ziel ist die Steigerung der Artenvielfalt im innerstädtischen Raum durch ein ökologisch und nachhaltig ausgerichtetes Grünflächenmanagement.
zu TOP 6.3
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020,
Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15079-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020 wird für förderwürdige Leistungen in der Sparte Darstellende Künste vergeben.
zu TOP 6.4
Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Tieranlagen an der Südamerikawiese
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14989-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Tieranlagen an der Südamerikawiese – Tapirstall, Nashornanlage II, Capybarastall, Mähnenwolfstall - und den Neubau der Toilettenanlage im Rahmen des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 (Baubeschluss).
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur weiteren Projektentwicklung des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses im Rahmen der ermittelten Folgekosten.
zu TOP 6.5
Denkmal Hohensyburg
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15469-19)
Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme vom 11.09.2019
(Drucksache Nr.: 15469-19) vor:
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Besteht von Seiten der Stadt die Planung das Denkmal an der Hohensyburg kulturhistorisch zu bewerben?
2. Gibt es Planungen die Grünflächen um das Denkmal zu erneuern/zu verbessern?
3. Welche Initiativen bestehen von Seiten der Stadt den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu einer Ertüchtigung des Denkmals zu motivieren?
Begründung:
Seit mehr als 100 Jahren befindet sich an der Hohensyburg das Kaiser-Wilhelm-Denkmal. Dieses ist eine Landmarke in der Landschaft, welche man von ganz Hagen und auf der Autobahn 1 fahrend gut sehen kann. Es steht im Eigentum des Landschaftsverbands.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden „Verwahrlosung“ der Fläche, sowie der schlechten Beschilderung auf der Fläche selbst bitten wir um die Beantwortung der oben stehenden Fragen.“
Der Rat der Stadt hat nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2019 (Drucksache Nr.-: 15649-19-E1) erhalten:
„… zu o.a. Vorgang nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1)
Im Rahmen der „Dortmunder Spaziergänge zur Kunst im öffentlichen Raum“ soll ein spezieller Rundgang zum Denkmal Hohensyburg entwickelt werden, um das Denkmal kulturhistorisch zu bewerben.
Zu 2)
Sofern es sich bei den zu verbessernden Grünflächen um Wiesenflächen der städtischen Parkanlagen/Grünanlagen handelt, wird ein Ortstermin mit dem Tiefbauamt und den Kulturbetrieben vereinbart, um einen adäquaten Pflegeturnus für die betroffenen Grünflächen abzustimmen.
Zu 3)
Zur Ertüchtigung des Denkmals Hohensyburg sollen Gespräche von Seiten des Kulturdezernats und unter Einbeziehung der Denkmalbehörde mit dem LWL aufgenommen werden.“
Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2019 (Drucksache Nr.-: 15649-19-E1) zur Kenntnis.
zu TOP 6.6
Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle - Vorfinanzierung der Landes- und Bundesmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15496-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die an die Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH (OSP gGmbH) bislang nicht zugeflossenen Fördermittel des Bundes und Landes in Höhe von 1.500.000 € durch nicht verbrauchte investive Zuschüsse der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) vorzufinanzieren.
7. Schule
zu TOP 7.1
Schulversuch nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund (Kurzbezeichnung RBZ-Dortmund)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14825-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt der Stadt Dortmund beschließt auf Basis des genehmigten Schulversuchs durch das Land NRW - Ministerium für Schule und Bildung - die Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund samt Geschäftsstelle nach § 25 SchulG NRW gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.
zu TOP 7.2
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 4. Zwischenbericht für Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, Gymnasien und Gesamtschulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15069-19)
Dem Rat der Stadt lagen folgende Empfehlungen vor:
- der Bezirksvertretung Eving aus ihrer Sitzung am 11.09.2019:
„Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich gegen vier Stimmen der CDU-Fraktion –:
1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Prognose darüber erstellen zu lassen, wie sich der Bedarf an Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk Eving unter Berücksichtigung derzeit vorhandener Auspendlerzahlen aus dem Stadtbezirk nach Lünen und Waltrop, sowie in andere Dortmunder Stadtbezirke darstellt. Zu prüfen ist dabei auch die Durchführung einer Elternbefragung.
2. Die Verwaltung wird gebeten, den rechtlichen und organisatorischen Rahmen zur Gründung einer Gesamtschule bis zur nächsten Sitzung der BV-Eving darzustellen.
Begründung:
Im Jahr 2011 waren die Zahlen der Auspendler schon sehr hoch. In der Drucksache 03855-11 vom 11.05.2011 waren zum damaligen Zeitpunkt 105 Schüler nach Waltrop, 7 nach Lünen-Mitte in die Geschwister-Scholl Gesamtschule und 162 nach Lünen –Süd ausgependelt. Die SPD Fraktion hat damals schon den Bedarf einer Gesamtschule für Eving gesehen und dies immer wieder gefordert. Die Zahl der Auspendler hat sich in den Folge Jahren gesteigert. Für die Betroffenen Schüler und Eltern ist dies mit erheblichen Belastungen verbunden.“
- des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 25.09.2019:
Dem Schulausschuss lagen folgende Empfehlungen vor:
Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung am 11.09.2019:
„Die Bezirksvertreter waren sich einig, dass es hinsichtlich der Umwandlung der Reinioldi-Sekundarschule noch Beratungsbedarf gibt.
Empfehlung
1. Die Bezirksvertretung Mengede nimmt mehrheitlich bei einer Enthaltung (B 90/ Die Grünen) den 4. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für die Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, die Gymnasien und Gesamtschulen zur Kenntnis.
2. Sie empfiehlt, um die notwendigen Kapazitätserhöhungen zu erreichen, dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, insbesondere die Fachbereiche Schule und Liegenschaften, alle notwendigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunikativen sowie entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Aktuell werden die unter a) bis d) genannten Szenarien favorisiert. Im weiteren Prozess können sich, insbesondere auch im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeiten, Veränderungen ergeben.
a) Errichtung von jeweils einer neuen Grundschule in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost mit jeweils vier Schulzügen,
b) bauliche Erweiterungen an 17 Grundschulstandorten (Punkt 2 dieser Vorlage),
c) bauliche Erweiterung an acht Gymnasien zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt zehn Schulzüge (Punkt 3 dieser Vorlage),
d) bauliche Erweiterung an drei Gesamtschulen zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt fünf Schulzüge (Punkt 4 dieser Vorlage),
e) Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule (Punkt 4 dieser Vorlage).
Ziffer 2.e) wird geschoben. Hier wünscht die Bezirksvertretung Mengede in einer interfraktionellen Sitzung eine Beratung mit der Leitung der Reinoldi-Sekundarschule und dem Schulverwaltungsamt (FB 40).“
Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung am17.09.2019:
„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde regt an, im Stadtbezirk ein weiteres Gymnasium zu bauen.
Beschluss: …“
Auszug aus TOP 1.4 „Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) über die 41. Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2019 in der Sitzung des Rates der Stadt am 14.11.2019:
Bm´in Jörder (SPD) wies darauf hin, dass im Nachgang der Sitzung des Rates am 26.09.2019 die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hörde zu dem Tagesordnungspunkt 7.2 des Rates
„Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 –
4. Zwischenbericht für Grundschulen, insbesondere
in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost,
Gymnasien und Gesamtschulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15069-19)“
über einen Tippfehler in der Empfehlung der BV-Hörde informiert habe, bei dem anstatt „Stadtgebiet“ die Formulierung „Stadtbezirk“ weitergegeben wurde. Da der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde nicht gefolgt wurde, habe dieser Umstand jedoch keine Auswirkungen auf die Beschlusslage.
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung am
18.09.2019:
"Die Fraktion Die Linke kritisiert, das hier nur Statistiken hochgerechnet wurden und offensichtlich sei, das im Unionviertel eine Grundschule fehle.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert die Verwaltung auf, eine weitere Grundschule im Unionviertel einzurichten und empfiehlt hier die Reaktivierung des Schulgebäudes in der Langen Straße (ehemalige Elsa Brandström Schule).
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat nimmt den 4. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für die Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, die Gymnasien und Gesamtschulen zur Kenntnis.
2. Um die notwendigen Kapazitätserhöhungen zu erreichen beauftragt der Rat die Verwaltung, insbesondere die Fachbereiche Schule und Liegenschaften, alle notwendigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunikativen sowie entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Aktuell werden die unter a) bis e) genannten Szenarien favorisiert. Im weiteren Prozess können sich, insbesondere auch im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeiten, Veränderungen ergeben.
a) Errichtung von jeweils einer neuen Grundschule in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost mit jeweils vier Schulzügen,
b) bauliche Erweiterungen an 17 Grundschulstandorten (Punkt 2 dieser Vorlage),
c) bauliche Erweiterung an acht Gymnasien zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt zehn Schulzüge (Punkt 3 dieser Vorlage),
d) bauliche Erweiterung an drei Gesamtschulen zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt fünf Schulzüge (Punkt 4 dieser Vorlage),
e) Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule (Punkt 4 dieser Vorlage).
f) Errichtung einer weiteren Grundschule im Unionviertel-Bereich (Reaktivierung
Schule in der Lange Str.)“
Außerdem lag dem Schulausschuss folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 15069-19-E3) vor:
„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss stellt folgenden Antrag zu o.g. Tagesordnungspunkt und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Erhebung des zusätzlichen Raumbedarfs an Gymnasien im Zuge der Rückkehr zu G9, bereits zum jetzigen Zeitpunkt Vorstellungen zu entwickeln, an welchen Standorten in Dortmund ein bzw. zwei zusätzliche Gymnasien entstehen können. Die Ergebnisse der Prüfung potenzieller Standorte sind diesem Gremium zeitnah vorzustellen.
Begründung
Erfolgt mündlich.“
Frau Dr. Goll begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion.
Nach kurzer Diskussion lehnte der Schulausschuss den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 15069-19-E3) mehrheitlich mit 6 Ja (CDU), 13 Nein (SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten) und 2 Enthaltungen (FDP/Bürgerliste, AfD) ab.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt den 4. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für die Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, die Gymnasien und Gesamtschulen zur Kenntnis.
2. Um die notwendigen Kapazitätserhöhungen zu erreichen beauftragt der Rat die Verwaltung, insbesondere die Fachbereiche Schule und Liegenschaften, alle notwendigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunikativen sowie entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Aktuell werden die unter a) bis e) genannten Szenarien favorisiert. Im weiteren Prozess können sich, insbesondere auch im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeiten, Veränderungen ergeben.
a) Errichtung von jeweils einer neuen Grundschule in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost mit jeweils vier Schulzügen,
b) bauliche Erweiterungen an 17 Grundschulstandorten (Punkt 2 dieser Vorlage),
c) bauliche Erweiterung an acht Gymnasien zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt zehn Schulzüge (Punkt 3 dieser Vorlage),
d) bauliche Erweiterung an drei Gesamtschulen zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt fünf Schulzüge (Punkt 4 dieser Vorlage),
e) Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule (Punkt 4 dieser Vorlage).“
Der Rat der Stadt folgte mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 11.09.2019.
Zudem folgte der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte der Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung am 25.09.2019.
Der Rat der Stadt fasste einstimmig unter Berücksichtigung der vorgenannten Empfehlungen der Bezirksvertretung Eving und des Schulausschusses folgenden Beschluss:
1. Der Rat nimmt den 4. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für die Grundschulen, insbesondere in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost, die Gymnasien und Gesamtschulen zur Kenntnis.
2. Um die notwendigen Kapazitätserhöhungen zu erreichen beauftragt der Rat die Verwaltung, insbesondere die Fachbereiche Schule und Liegenschaften, alle notwendigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunikativen sowie entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Aktuell werden die unter a) bis e) genannten Szenarien favorisiert. Im weiteren Prozess können sich, insbesondere auch im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeiten, Veränderungen ergeben.
a) Errichtung von jeweils einer neuen Grundschule in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost mit jeweils vier Schulzügen,
b) bauliche Erweiterungen an 17 Grundschulstandorten (Punkt 2 dieser Vorlage),
c) bauliche Erweiterung an acht Gymnasien zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt zehn Schulzüge (Punkt 3 dieser Vorlage),
d) bauliche Erweiterung an drei Gesamtschulen zwecks Kapazitätserhöhung um insgesamt fünf Schulzüge (Punkt 4 dieser Vorlage),
e) Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule in eine vierzügige Gesamtschule (Punkt 4 dieser Vorlage).
zu TOP 7.3
Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14783-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 25.09.2019 vor:
„Dem Schulausschuss lagen folgende Empfehlungen vor:
Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen
Sitzung vom 05.09.2019 (Drucksache Nr.: 14783-19):
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage in die Haushaltsberatungen
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.
Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus
der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019 (Drucksache Nr.: 14783-19):
„ Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am
05.09.2019 vor:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage in die Haushaltsberatungen
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende
Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 17.09.2019 vor:
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er von dem Mitwirkungsverbot gem. §§
31 und 43 Abs. 2 GO NRW betroffen sei und daher weder an der Diskussion noch an der
Abstimmung teilnehmen werde.
Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage heute ohne Empfehlung
durchlaufen zu lassen.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) bittet ebenfalls darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen. Die
Vorlage an sich würde ausdrücklich begrüßt, aufgrund der Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt wolle er dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aber nicht
vorgreifen.
Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage inhaltlich heute zu
empfehlen, vorbehaltlich der Finanzierung, die im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften noch zu prüfen sei.
Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt für ihre Fraktion an, dass die Vorlage begrüßt werde und die
Empfehlung dazu ausgesprochen werden könnte. Sie stellt mündlich den Antrag, über die
Vorlage heute abzustimmen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den mündlich gestellten Antrag
von Frau Weyer auf heutige Abstimmung gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die
LINKE & PIRATEN, ohne Beteiligung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne
Beschlussempfehlung durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage in die
Haushaltsberatungen zu schieben.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) schließt sich dieser Auffassung an.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen könne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019.“
Dem Schulausschuss lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… unter dem o.g. Punkt bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss begrüßt das Projekt „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“. Gleichzeitig ist der Ausschuss der Auffassung, dass durch das Projekt keine Doppelstrukturen in der Verwaltung entstehen sollten.
2. Um die koordinierte Weiterentwicklung des gesamten Übergangsmanagements von der Schule in die Arbeitswelt zu gewährleisten und Doppelstrukturen entgegenzuwirken, wird die Federführung für das Projekt beim Regionalen Bildungsbüro des Fachbereich Schule angesiedelt.
Begründung:
Bereits 2005 hat der Rat das Projekt „Zeitgewinn“ mit dem Ziel der Optimierung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt beschlossen. Mit dem Projekt sollten in Verantwortungsgemeinschaft mit den relevanten Partnern und Partnerinnen in Schule und Ausbildung die Voraussetzungen für die Verbesserung der Integration Jugendlicher in das Berufsleben geschaffen werden. Mit der kommunalen Koordinierung des Vorhabens wurde das Regionale Bildungsbüro im
Fachbereich Schule beauftragt, das das Projekt bis heute organisiert: Begleitet wird es dabei durch den Beirat „Übergang Schule-Arbeitswelt“.
Es existiert also bereits seit vielen Jahren eine funktionierende und erfolgreiche Struktur in der Verwaltung zur Optimierung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt. Das zusätzliche neue Projekt sollte sich deshalb in die vorhandenen Prozesse und Strukturen eingliedern, statt damit eine neue Einheit innerhalb der Verwaltung aufzubauen und eine Doppelstruktur zu schaffen.“
Frau Dr. Goll bat darum, die Vorlage in die Haushaltsberatungen zu schieben.
Frau Plieth äußerte Zustimmung zu Vorlage, stimmte aber dem Schieben der Vorlage einschl. des Antrages ihrer Fraktion zu.
Frau Löffler erklärte, ihre Fraktion würde der Vorlage zustimmen, den Antrag jedoch ablehnen.
Frau Dr. Tautorat schloss sich der Auffassung an.
Herr Dingerdissen erklärte, der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen könne als Notiz ins Protokoll aufgenommen werden.
Nach weiterer Diskussion und einer kurzen Sitzungsunterbrechung auf Wunsch von Herrn Spieß verständigte sich der Schulausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten darauf, die Vorlage und den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen in die Haushaltsberatungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.“
Der Rat der Stadt setzte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 7.4
Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15246-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte entsprechend des beigefügten Beschlusstextes abzuschließen.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15422-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Satzungsentwurf rückwirkend ab dem 01.08.2016 als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule inkl. der Ofenwerkstatt (Burgholzstraße 150)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14790-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt
1) den Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule einschließlich der Turnhalle und der ehemaligen Ofenwerkstatt an der Burgholzstraße 150 (Gemarkung Innenstadt-Nord, Flur 50, Flurstück-Nr. 1154) sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für eine Interimslösung für entfallende Lagerflächen der Stadtteilwerkstatt des Sozialamts mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 3,32 Mio. € und ermächtigt den Fachbereich Liegenschaften die entsprechenden Planungs- und Bauaufträge für den Abbruch zu erteilen.
2) die außerplanmäßige Mehrauszahlung gem. § 83 GO NRW für die Beschaffung des Containers als Interimslager für die Stadtteilwerkstatt i. H. v. 19.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlung in gleicher Höhe unter Finanzstelle 50_00507010002, Finanzposition 780800. Eine Budgetausweitung erfolgt nicht.
zu TOP 9.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14984-19)
Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2 Quartal des Haushaltsjahres 2019 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 350.000,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 478.000,00 €.
zu TOP 9.3
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2019 bei den Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14976-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2019 bei den Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach §233a AO in Höhe von 2,5 Mio. Euro und die Deckung durch entsprechende Minderaufwendungen bei den Leistungen zur Grundsicherung Arbeitssuchender für Unterkunft und Heizung nach §22 SGB II.
zu TOP 9.4
Mehrbedarfe gem. § 83 Absatz 2 GO NRW für den Bereich des Eigenbetriebs Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14974-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Einzahlung in die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebs Stadtentwässerung in Höhe von 1.358.951,05 € auf der Finanzstelle 70_01105010001 (EB Stadtentwässerung Dortmund) mit der Finanzposition 780700 (Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen).
Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe der Finanzstellen 66L01202014676, 66I01202014577 und 66_01202014653, jeweils Finanzposition 780810.
zu TOP 9.5
Änderung des Gesellschaftsvertrags der rku.it GmbH
Hier: Abschaffung des fakultativen Aufsichtsrats zugunsten der Schaffung eines Beirats
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14994-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrags der rku.it GmbH zu. Der fakultative Aufsichtsrat wird abgeschafft und stattdessen ein Beirat eingerichtet. Der Gesellschaftsvertrag wird so an neue gemeinderechtliche Anforderungen angepasst.
zu TOP 9.6
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes:
Abfallwirtschaftliche Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Solingen ab dem 01.01.2020 sowie Gründung einer gemeinsamen Entsorgungsgesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14915-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Zur Bildung einer Entsorgungskooperation ab dem 01.01.2020 wird auf Basis des anliegenden Gesellschaftsvertrages ein Gemeinschaftsunternehmen in der Rechtsform der GmbH zwischen der EDG Holding GmbH und der Stadt Solingen gegründet.
2. Im Rahmen dieser Kooperation mit der Stadt Solingen sollen zur Erhöhung der Entsorgungssicherheit über die neu gegründete gemeinschaftliche Entsorgungs-gesellschaft 7.500 Mg/a gemischte Siedlungsabfälle und Sortierfraktionen aus Dortmund im Müllheizkraftwerk (MHKW) der Technischen Betriebe Solingen (TBS) entsorgt werden. Im Gegenzug soll die Stadt Solingen die EDG Entsorgung Dortmund GmbH mit der Entsorgung solcher Abfallfraktionen beauftragen, für die sie keine optimalen Entsorgungsmöglichkeiten im Stadtgebiet hat. Im ersten Schritt soll dies für die Abfallfraktion Sperrmüll in Höhe von 4.100 Mg/a erfolgen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsführungen im EDG-Unternehmens-verbund zu ermächtigen, die entsprechenden Vertragsabschlüsse mit der Stadt Solingen zu tätigen.
zu TOP 9.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Gewinnverwendung 2018 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15181-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Lagebericht 2018 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 werden festgestellt.
2. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 15.399.275,31 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2018 von -15.063.775,31 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein -Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2019 zu beauftragen.
zu TOP 9.8
GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung mit Sitz in Herten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15113-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung gemäß Anlage zu.
zu TOP 9.9
Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15039-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016 zur Kenntnis und leitete diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.
Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) beizufügende Beteiligungsbericht 2016/2017 wurde dem Rat der Stadt Dortmund mit einer separaten Vorlage am 28.09.2017 vorgelegt.
Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2016 vorgelegt hat (§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).
zu TOP 9.10
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15183-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2018 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 454.107.459,31 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 4.874.695,90 sowie der Lagebericht 2018 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von € 4.874.695,90 wird mit einem Betrag in Höhe von € 2.500.000,00 an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von € 2.374.695,90 wird zur Deckung zukünftiger Investitionen in die Gewinnrücklagen eingestellt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 9.11
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels, Supermärkten und Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 14479-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 vor:
„Hierzu: Überweisung der Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN)vom 11.06.2019:
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, beim Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Verbindlichkeitserklärung zu beantragen, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels, Supermärkten und Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.
Hierzu: Empfehlung des Seniorenbeirates vom 13.06.2019:
Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus der AG Toiletten vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitskreis Toiletten hat nachfolgenden Antrag verfasst und bittet darum, diesen zu beschließen und über den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weiterzuleiten:‘
Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Sehr geehrte Frau Reuter,
der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Empfehlung des folgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels oder signifikanten Umbauten von Supermärkten, Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.
Begründung:
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren zum Bau der genannten Einrichtungen wird immer wieder festgestellt, dass seitens der bauaufsichtsführenden Verwaltungseinrichtungen diesem Verfahren nicht entsprochen wird.
Hier sollte per Anweisung auf die Einhaltung der Vorschriften eindringlich hingewiesen werden.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Hierzu: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 14479-19-E1):
…zum Thema der verfügbaren Toilettenanlagen in der Stadt hat unsere Fraktion die folgenden Fragen:
1) Wie ist der Umsetzungsstand für den Antrag der LINKEN & PIRATEN, der im Finanzausschuss im Dezember 2017 einstimmig beschlossen wurde?
Antrag aus 2017: „Der Rat beschließt die Sanierung der Toilettenanlage am Nordmarkt unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit.“
2) Wie ist der Umsetzungsstand für den Antrag der LINKEN & PIRATEN, der im Finanzausschuss im Dezember 2017 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD beschlossen wurde?
Antrag aus 2017: „Der Rat beschließt die Errichtung einer zusätzlichen Toilettenanlage in der Nordstadt. Entsprechende Planungsmittel sind für 2018 in den Haushalt einzustellen. Mittel für die Ausführung der Planung und den Betrieb sollen in die Haushalte 2019ff. eingepreist werden.
Hinsichtlich des geeigneten Standortes mit dem größten Bedarf und der Realisierbarkeit sind die
Standorte U-Bahnhaltestelle Brunnenstraße, Ostermärsch und Blücherpark durch die Verwaltung zu prüfen. (Deckung durch ergebnisneutrale Umschichtung in den Fachämtern)“
3) Wie ist der Umsetzungsstand für den Antrag der SPD, der im Finanzausschuss im Dezember 2017 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD beschlossen wurde?
Antrag aus 2017: „Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für ein flächendeckendes Angebot öffentlich nutzbarer Toiletten bzw. Sanitäreinrichtungen aufzuzeigen und ein stadtbezirksübergreifendes Konzept für die Umsetzung und öffentlichkeitswirksame Vermarktung zu entwickeln“.
4) In welchem Zusammenhang stehen die unter 1-3 genannten Beschlüsse des Rates mit der verwaltungsseitig angestrebten Fremdvergabe der öffentlichen Toiletten an einen privaten Betreiber?
5) Sind vom Rat erwünschten Verbesserungen der Toilettensituation in der Stadt auch nach Vertragsabschluss mit einem privaten Betreiber noch möglich, oder wird eine Monopolsituation auf dem gegenwärtigen mangelhaften Niveau (siehe Bürgerbefragung) festgeschrieben?
AUSW, 26.06.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat aufgrund der o.a. Empfehlung des Seniorenbeirates zu folgendem Antrag eine Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund abzugeben:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels oder signifikanten Umbauten von Supermärkten, Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.
Begründung:
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren zum Bau der genannten Einrichtungen wird immer wieder festgestellt, dass seitens der bauaufsichtsführenden Verwaltungseinrichtungen diesem Verfahren nicht entsprochen wird.
Hier sollte per Anweisung auf die Einhaltung der Vorschriften eindringlich hingewiesen werden.
Herr Schulz beantwortet die Fragestellungen aus der o.a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion wie folgt mündlich:
Zu Frage 2: Ja, es wird eine geben.
Zu Frage 3.: Es gibt ein flächendeckendes Konzept.
Zu Frage 4.: Die Antwort ergibt sich aus den vorstehenden Antworten.
Zur Frage 5: Es wird keine Monopolsituation geben und die Verwaltung bzw. die Politik wird weiterhin die Möglichkeit haben, über weitere Anlagen zu beschließen.
Herr Rm Garbe führt an, dass er den o. a. Antrag ablehnen werde, da seiner Meinung nach die
Bestimmungen der Landesbauordnung hier hinreichend konkret wären und schlicht umgesetzt werden müssten.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (AfD) einstimmig, bei 1 Enthaltung (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels oder signifikanten Umbauten von Supermärkten, Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.“
Dazu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 23.08.2019 (Drucksache Nr.: 14479-19-E3) vor:
„… zum o. a. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
Gemäß § 49 Abs. 2 der Bauordnung des Landes NRW sind bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, im erforderlichen Umfang barrierefrei zu errichten. Diese Anforderung gilt auch für die Ausstattung von Toiletten. Darüber hinaus enthält die Sonderbauverordnung, beispielsweise § 12 Abs. 2, für Versammlungsstätten klar definierte Anforderungen.
Die Einhaltung dieser Anforderungen wird im Baugenehmigungsverfahren regelmäßig geprüft. Einer besonderen Regelung bedarf es also nicht.
Bei Gebäuden und Nutzungen im Bestand gilt natürlich für nicht ausreichend barrierefreie Toiletten, soweit sie in der Vergangenheit bauordnungsrechtlich genehmigt wurden, der
Bestandsschutz. Ein Anpassungsverlangen bedürfte einer gesetzlichen Grundlage.
Die Mutmaßung, dass seitens der bauaufsichtsführenden Verwaltungseinrichtungen den vorgenannten Verfahrensvorschriften nicht entsprochen wird, ist nicht nachzuvollziehen.“
Rm Mader /CDU) teilte mit, dass seine Fraktion bei diesem und dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt dagegen stimmen werde, da die angeführten Aspekte als Standard in der Bauordnung NRW und in der Sonderbauverordnung bereits enthalten seien.
Rm Klösel (SPD) ergänzte hierzu, dass der Mediamarkt in Dortmund-Hörde an der Seekante trotz Genehmigung nicht über eine öffentliche (Behinderten)toilette verfüge, so dass die rechtlichen Regelungen scheinbar nicht überall berücksichtigt werden.
Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 23.08.2019 (Drucksache Nr.: 14479-19-E3) zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte in Kenntnis der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung nachfolgenden Antrag des behindertenpolitischen Netzwerks und des Seniorenbeirates und folgte damit der Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 26.06.2019:
„Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass bei der Genehmigung zum Bau von neuen Restaurants, Hotels oder signifikanten Umbauten von Supermärkten, Einkaufszentren der Einbau von barrierefreien Toiletten verlangt werden muss.“
zu TOP 9.12
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass in allen öffentlichen Gebäuden die Vorhaltung von öffentlichen barrierefreien Toiletten obligatorisch ist. Bei notwendigen Umbauten ist der Einbau vorrangig zu berücksichtigen.
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 14480-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen aus seiner Sitzung am 26.06.2019 vor:
„Hierzu: Überweisung der Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 11.06.2019:
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, beim Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Verbindlichkeitserklärung zu beantragen, dass in allen öffentlichen Gebäuden die Vorhaltung von öffentlichen barrierefreien Toiletten obligatorisch ist. Bei notwendigen Umbauten ist der Einbau vorrangig zu berücksichtigen.
Hierzu: Empfehlung des Seniorenbeirates vom 13.06.2019:
Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus der AG Toiletten vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitskreis Toiletten hat nachfolgenden Antrag verfasst und bittet darum, diesen zu beschließen und über den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weiterzuleiten:
Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Sehr geehrte Frau Reuter,
der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Empfehlung des folgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass in allen öffentlichen Gebäuden die Vorhaltung von öffentlichen, barrierefreien Toiletten obligatorisch ist. Bei notwendigen Umbauten ist der Einbau vorrangig zu berücksichtigen.
Begründung:
Im Rahmen der Aufnahme des jetzigen Zustandes in öffentlichen Gebäuden, z. B. Bezirksverwaltungsstellen, Begegnungsstätten für Senioren*innen und andere Einrichtungen hat der Arbeitskreis festgestellt, dass es hier noch erhebliche Lücken gibt, die geschlossen werden müssen.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.
AUSW, 26.06.2019:
Herr Rm Garbe führt an, dass er den o. a. Antrag des Seniorenbeirates ablehnen werde, da das Ganze bereits Gesetzeslage sei. Aufnahmen wären dort gestattet, wo bauliche Zwänge vorliegen würden.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass in allen öffentlichen Gebäuden die Vorhaltung von öffentlichen, barrierefreien Toiletten obligatorisch ist. Bei notwendigen Umbauten ist der Einbau vorrangig zu berücksichtigen.
Rm Mader /CDU) teilte mit, dass seine Fraktion bei diesem Tagesordnungspunkt dagegen stimmen werde, da die angeführten Aspekte als Standard in der Bauordnung NRW und in der Sonderbauverordnung bereits enthalten seien.
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion sowie die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss und folgt damit der Überweisung
des Ausschusses für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 26.06.2019:
Der Rat beschließt den Antrag zur Verbindlichkeitserklärung, dass in allen öffentlichen Gebäuden die Vorhaltung von öffentlichen, barrierefreien Toiletten obligatorisch ist. Bei notwendigen Umbauten ist der Einbau vorrangig zu berücksichtigen.
zu TOP 9.13
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)
Dem Rat der Stadt lag die Überweisung aus dem Rat der Stadt an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 04.07.2019 vor:
„Dem Rat der Stadt Dortmund lagen folgende Unterlagen des Behindertenpolitischen Netzwerks (Drucksache Nr.: 14483-19) vor:
- die Überweisung eines Antrages aus der öffentlichen Sitzung am 11.06.2019:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, an den Rat der Stadt Dortmund den Antrag zu stellen, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.“
- der dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgelegte Antrag (Drucksache Nr.: 14483-19):
„Siegfried Volkert
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
20.05.2019
Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 11.06.2019; TOP 4.2 Teilhabe für alle
ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Be-hinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zustimmung zu dem nachfolgenden Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Siegfried Volkert und Friedrich-Wilhelm Herkelmann
f.d.R. Christiane Vollmer
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Seniorenbeirat
ArbeitskreisToiletten
BPN
Seniorenbeirat
BPN
Sitzungsart
Öffentlich
Gremien: Beratungstermin: Zuständigkeit:
Seniorenbeirat Beschluss
BPN Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises gibt eine richterliche Entscheidung dergestalt, Öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zu zählen.
Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundlich und seniorengerechte Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzenden des Seniorenbeirates
Vorsitzender den Behindertenpolitischen Netzwerkes“
Der Rat der Stadt hatte unter TOP 3.23 b) auch folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 13.06.2019 (Drucksache Nr.: 14200-19) erhalten:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus der AG Toiletten vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitskreis Toiletten hat nachfolgenden Antrag verfasst und bittet darum, diesen zu beschließen und an den Rat weiterzuleiten:
Antrag an den Rat der Stadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und keine freiwillige Leistung darstellt.
Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises Toiletten gibt es eine richterliche Entscheidung dergestalt, dass öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zählen. Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundliche und seniorengerechte Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“
Herr Herkelmann als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks erläuterte dem Rat der Stadt, warum der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk den Antrag gestellt hätten. Es sollte eine Beschlussfassung des Rates der Stadt erwirkt werden, die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt zu zählen und nicht als freiwillige Leistung anzusehen.
Für den Seniorenbeirat als auch das Behindertenpolitische Netzwerk gehörte auch ein zahlenmäßig ausreichendes, qualitativ zufriedenstellendes und umfassend barrierefreies Angebot an öffentlichen Toiletten dazu, Dortmund zu einer lebens- und liebenswerten Stadt für alle Menschen zu machen.
In diesem Sinne hätten beide Beiräte in den zuständigen Fachausschüssen weitere Initiativen ergriffen und hofften, dass sich die Versorgungssituation mit öffentlichen (Behinderten-)Toiletten nachhaltig verbessert und damit Dortmund für seine Bewohner*innen und Besucher*innen an Attraktivität gewinnt.
Der Rat der Stadt überwies die Unterlagen gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.“
Der Rat der Stadt setzte die Angelegenheit von der Tagesordnung ab und wird sie voraussichtlich in seiner Sitzung am 14.11.2019 behandeln.
zu TOP 9.14
Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15413-19)
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 05.09.2019 (Drucksache Nr.: 15413-19-E1) vor:
„… wir bitten darum, den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
1) Der Rat beschließt die Einführung einer Klimaabgabe in Höhe von 1 Euro pro Flugticket am Dortmunder Airport durch die Stadt Dortmund. Das Geld wird vom Haushalt der Stadt vereinnahmt und ist nicht Teil des Wirtschaftsplanes der Flughafen GmbH.
2) Der Rat beschließt die Aufforstung eines Klimawaldes auf städtischen Flächen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 ein zusätzlicher jährlicher Betrag von 2 Mio. Euro für die Pflanzung von Bäumen vorgesehen. Als künftige Klimawaldflächen sollen in erster Linie umweltschädliche Monokulturen ins Auge gefasst werden. Die Auswirkungen sind in der CO2-Bilanz der Stadt auszuweisen.
Begründung:
Dortmund verfügt als Flächenstadt derzeit über etwas mehr als 28.000 ha Land. Davon sind 2.500 ha Wald – also umgerechnet nur 8,9 % der Stadtfläche. Dies ist deutlich weniger als im Durchschnitt der Metropole Ruhr – hier gibt es also noch Luft nach oben. Dortmund weist dagegen rund 26% seiner Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Diese Flächen werden in Dortmund überwiegend im Rahmen der konventionellen Landwirtschaft in Monokultur unter entsprechendem Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln bewirtschaftet.
Der Klimawandel wird mit vermehrten Dürren und Hitzerekorden auch in Dortmund immer mehr spürbar. Die Grundwasserspiegel sinken und somit trocknen auch die der Sonne ungeschützt ausgesetzten Ackerböden aus. Stark zehrende Monokulturen wie der Anbau insbesondere von Mais verschlechtern die ohnehin angespannte Bodensituation noch (~ 30% der genutzten Ackerflächen).
Die Klimaforschung ist sich einig, dass die Pflanzung von Wäldern einen wesentlichen Anteil zur Reduktion des atmosphärischen CO2 liefern kann. Ein positiver Effekt für die Biodiversität ist ebenfalls zu erwarten. Gleichzeitig binden Waldböden das Regenwasser erheblich besser und führen somit zu positiven Effekten auf den Wasserhaushalt.
Umgekehrt gilt der Flugverkehr als einer der wichtigen Klimakiller. Meteorologen des Max-Planck-Instituts haben berechnet, dass nur infolge des Flugverkehrs jedes Jahr 6000 Quadratkilometer Meereis in der Arktis schmelzen. Das entspricht ungefähr der achtfachen Fläche Hamburgs. Im Pariser Klimaabkommen sind die Auswirkungen des Flugverkehrs aber nicht einmal berücksichtigt. Man konnte sich nicht einigen, welchen Staaten man den Ausstoß der Flugzeuge zuordnen sollte. Das Klima beachtet solche vertraglichen Spitzfindigkeiten allerdings nicht, so dass gerade Kommunen, die den Flugverkehr fördern, in der Pflicht stehen, die schädlichen Folgen ihrer Förderung zu begrenzen.“
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte den Antrag seiner Fraktion.
Rm Waßmann (CDU) begründete die Ablehnung seiner Fraktion unter Hinweis auf die Genehmigungspflicht der Entgeltordnung des Flughafens, die bereits Aspekte Lärm, Uhrzeit und Emission berücksichtige, so dass § 19 b Luftfahrtverkehrsgesetz gar nicht die rechtliche Möglichkeit eröffne, dass der Rat der Stadt über Preiszuschläge entscheide. Außerdem fehle ein entsprechend notwendiger Kostenbezug. Hinzu komme, dass die Bunderegierung in ihrem Klimapaket die Luftverkehrssteuer verdoppelt. Ebenfalls sei zu berücksichtigen, dass der Aufsichtsrat die Klimastrategie des Flughafens ausdrücklich positiv bewertet und beschlossen habe.
Da mit der Klimaabgabe das Gefühl entstünde, etwas Gutes zu tun, könnten für Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) daher falsche Anreize zum Fliegen geschaffen werden.
Dazu stellte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) klar, dass der vorgesehene Euro nicht Teil des Budgets des Flughafens sei, so wie es sich insgesamt nicht um eine Initiative des Flughafens handele, so dass auch keine Veranlassung bestünde, häufiger zu fliegen. Vielmehr handele es sich um eine kleine Schadensbegrenzung dafür, dass die Stadt Dortmund einen Flughafen betreibt. Zudem hob er den Sinn einer CO2-Bindung hervor und verwies in diesem Zusammenhang auch auf einen Antrag der SPD zur Erhöhung der Zahl von Straßenbäumen.
Rm Thieme (Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.)
Rm Brück kündigte im Redebeitrag an, dass die Ratsgruppe NPD/Die Rechte den Antrag als nicht zielführend ablehnen werden, wobei Rm Brück zum Ausdruck brachte, dass Zweifel an einem von Menschen gemachten Klimawandel bestünden.
Für Rm Reuter (B´90/Die Grünen) könne es nicht darauf ankommen, den Flughafen ökologischer zu machen. Vielmehr müsse der Ausbau des ÖPNV mit diesen Geldern im Vordergrund stehen. Insofern sei auch der Gedanke der Aufforstung kritisch zu sehen. Dennoch werde man dem Antrag zustimmen, da er das Ziel habe, dem Klima und damit auch den Menschen zu helfen.
Da man den Antrag für populistisch halte, teilte Rm Garbe (AfD) mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde.
Rm Münch (FBI) erklärte unter Hinweis auf den Klimawandel und die etwaige Notwendigkeit Klimawälder aufzuforsten, dass jeder Antrag, der das Ziel habe, das Klima zu verbessern, unterstützungswürdig sei. Es sei zu vermitteln, dass jeder Fluggast mit seinem Flug das Klima schädige, was letztlich nur über das Portemonnaie zu lösen sei. Daher seien die Flugtickets aus seiner Sicht zu preiswert.
Der Rat der Stadt lehnt folgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie Rm Münch (FBI) ab:
1) Der Rat beschließt die Einführung einer Klimaabgabe in Höhe von 1 Euro pro Flugticket am Dortmunder Airport durch die Stadt Dortmund. Das Geld wird vom Haushalt der Stadt vereinnahmt und ist nicht Teil des Wirtschaftsplanes der Flughafen GmbH.
2) Der Rat beschließt die Aufforstung eines Klimawaldes auf städtischen Flächen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 ein zusätzlicher jährlicher Betrag von 2 Mio. Euro für die Pflanzung von Bäumen vorgesehen. Als künftige Klimawaldflächen sollen in erster Linie umweltschädliche Monokulturen ins Auge gefasst werden. Die Auswirkungen sind in der CO2-Bilanz der Stadt auszuweisen.
zu TOP 9.15
Durchführungsgesellschaft "IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH" - Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes und Vertretung in der Gesellschafterversammlung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15136-19)
Dem Rat der Stadt lag der Namensvorschlag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15136-19-E1) vor:
Bm´in Jörder wies im Folgenden auf das anzuwendende Wahlverfahren hin, aus dem sich das Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion ergebe.
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Dem Aufsichtsrat der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH soll als vom Rat der Stadt Dortmund entsandtes Mitglied angehören:
2. Zum Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH wird der Oberbürgermeister benannt. Für den Fall der persönlichen Verhinderung vertritt der/die Planungsdezernent/-in.
zu TOP 9.16
Beteiligungsbericht 2018/2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15417-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Beteiligungsbericht 2018/2019 zur Kenntnis und überwies ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14703-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung eines „Zentrums für Ausbildung und Kompetenzen“ (ZAK) zur Bildung von 30 bzw. 50 Praxisplätzen für Nachwuchskräfte sowie weitere Maßnahmen der Personalentwicklung.
zu TOP 10.2
Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14836-19)
Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 24.09.2019 erhalten:
„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer öffentlichen Sitzung vom 17.09.2019 vor:
zu TOP 6.1
Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und
Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei
großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung
(Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)
Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht die Vorstellung des Projektes durch einen
Berichterstatter der Feuerwehr in einer interfraktionellen Sitzung.
Des Weiteren bittet die Bezirksvertretung Aplerbeck darum, auch dem Seniorenbeirat die
Vorlage zur Kenntnis zu geben.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig, den modularen Aufbau
eines flächendeckenden Leuchtturmbetriebes in Feuerwachen, Gerätehäusern der Freiwilligen
Feuerwehr und ausgewählten Rettungswachen mit den dazu nötigen Umbauten und
Anschaffungen von Notstromgeneratoren inkl. Zubehör und Beschilderung zu einer
Gesamtsumme von 930.000,00 € zu beschließen, sowie die Aufnahme der daraus
resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung
2020/2021ff.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019 vor:
zu TOP 2.12
Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, das Votum des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden abzuwarten und die Vorlage am 07.11.2019 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beschließen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er für seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne.
Herr Aschenbrenner (37/AL) erklärt, dass ein Beschluss im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zeitlich ausreichend sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Vorlage einstimmig in seine Sitzung am 07.11.2019.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage gerne zustimme.
Herr Krummacher (Fraktion B‘90/Die Grünen) meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und bittet darum die Vorlage in die Haushaltsberatung zu schieben.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage und die Weitsicht der Verwaltung begrüße und auf eine schnelle Umsetzung hoffe.
Herr Dahmen (Stadtrat) stellt dar, dass der AFBL (Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) die Beratung des ABöAB als zuständigen Ausschuss abwarten wollte. Er schlage daher vor, die Vorlage heute zu empfehlen und dann turnusgemäß in der Novembersitzung des Rates zu beschließen, nachdem auch der AFBL eine Empfehlung abgegeben habe.
Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden sei und der Empfehlung unter diesen Umständen folgen könne. So habe man die Möglichkeit in der Zwischenzeit Herrn Aschenbrenner (FB37) oder einen entsprechenden Vertreter der Feuerwehr in die Fraktion einzuladen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den modularen Aufbau eines flächendeckenden Leuchtturmbetriebes in Feuerwachen, Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr und ausgewählten Rettungswachen mit den dazu nötigen Umbauten und Anschaffungen von Notstromgeneratoren inkl. Zubehör und Beschilderung zu einer Gesamtsumme von 930.000,00 €, sowie die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021ff.“
Der Rat der Stadt vertagte in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Vorlage auf seine Sitzung am 14.11.2019.
zu TOP 10.3
Verkaufsoffener Sonntag am 01.09.2019 in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 01.09.2019
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 14958-19)
Rm Brück (NPD/Die Rechte) brachte die grundsätzliche ablehnende Haltung der Gruppe gegenüber verkaufsoffenen Sonntagen zum Ausdruck, da ein Ruhetag in der Woche zugunsten des Personals gewährleistet bleiben sollte.
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD / Die Rechte bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Stadtdirektor als allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 01.09.2019.
zu TOP 10.4
Änderung der §§ 1, 5, 10, 14 und 38 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14751-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 17.09.2019 vor:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck verweist auf ihren Antrag aus der letzten Sitzung, indem sie die Anbindung der Bezirksvertretung Aplerbeck an das DoRat-System auf freiwilliger Basis beantragt und eine frühzeitige Einstellung der Tagesordnung ins Internet anregt.
Des Weiteren wird in diesem Antrag darum gebeten, für den Versand der Sitzungsunterlagen der Bezirksvertretungen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen um eine rechtzeitige Zustellung durch die Deutsche Post AG zu gewährleisten.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit vorgenannter Ergänzung einstimmig, die in der Begründung dargestellte Änderung in den §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 1, 14 Abs. 2, 10 Abs. 1 und 38 Abs. 14 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO Rat) zu beschließen.“
Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 24.09.2019 (Drucksache Nr.: 14751-19-E1) vor:
„Mit Drucksache Nr. 14751-19 wird dem Rat die Änderung der Geschäftsordnung in einigen Punkten, z. B. hinsichtlich der Einberufung des Rates in elektronischer Form oder auch Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks an der Ratsarbeit. Die Vorlage durchläuft bis zur Sitzung des Rates am 26.09.2019 alle Bezirksvertretungen.
In ihrer Sitzung am 17.09.2019 hat die Bezirksvertretung Aplerbeck dem Rat empfohlen, die Änderung der Geschäftsordnung mit Ergänzungen zu beschließen. Dabei handelt es sich
- um eine Ausnahmegenehmigung, um die Sitzungsunterlagen nicht durch die Firma Postcon,
sondern durch die Deutsche Post AG versenden zu lassen, und
- um die Anbindung der Bezirksvertretung an das doRat-System auf freiwilliger Basis,
Einen gleich lautenden Antrag hatte die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 25.06.2019 (DS-Nr. 14734-19) beschlossen. Die Antwort der Verwaltung an die Bezirksvertretung erfolgte mit Schreiben vom 17.09.2019 mit dem Inhalt, dass
- eine Ausnahmegenehmigung aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich ist. Es wurden aber Maßnahmen getroffen, die eine zuverlässige Zustellung der Gremienpost sicher stellen,
- die Anbindung an das doRat-System derzeit aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist,
im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Ratsinformationssystems aber geprüft
wird.
Das Schreiben an die Bezirksvertretung ist als Anlage beigefügt.“
Rm Happe (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass sich seine Fraktion hinsichtlich des in der Verwaltungsvorlage genannten Antragsrechts des Behindertenpoltischen Netzwerkes enthalten werde, da dies zu weitgehend sei. Im Übrigen werde man der Vorlage zustimmen.
Da der Einfluss des Behindertenpolitischen Netzwerkes für die Gruppe NPD/Die Rechte nicht mit einem Antragsrecht ausgeweitet werden müsse, erklärte Rm Brück, dass man dieses ablehnen aber der Verwaltungsvorlage mit dieser Ausnahme zustimmen werde.
Rm Garbe (AfD) teilte mit, dass man der Verwaltungsvorlage unter Ausschluss der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zustimmen werde.
Der Rat der Stadt fasste – unter Beachtung der vorgenannten Einschränkungen - mehrheitlich unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck sowie des Schreibens der Verwaltung vom 24.09.2019 (Drucksache Nr. 14751-19-E1) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die in der Begründung dargestellte Änderung in den §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 1, 14 Abs. 2, 10 Abs. 1 und 38 Abs. 14 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO Rat).
zu TOP 10.5
Behördenübergreifender gemeinsamer Sachstandsbericht für das Jahr 2018 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14619-19)
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 25.09.2019 (Drucksache Nr.: 14619-19-E1) vor:
„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt folgende Resolution zu verabschiedet:
Der Rat der Stadt Dortmund erkennt die Bemühungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Stadt, die Nordstadt sicherer zu machen an, stellt aber fest, dass es sich überwiegend um Symptombekämpfung handelt. Nur durch eine konsequente Einwanderungspolitik, die Rückführung krimineller Ausländer und einer 0-Toleranz-Politik kann der Stadtteil dauerhaft befriedet werden. Der Rat der Stadt fordert, sämtliche in Dortmund abdingbare Polizisten (zum Beispiel jene, die derzeit vor der Dorstfelder Graffitiwand ihre Schichten schieben) in der nördlichen Innenstadt einzusetzen, bis der Stadtbezirk wieder befriedet ist.“
Rm Brück begründete den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte und brachte zum Ausdruck, dass dieser als Initiative für mehr Sicherheit im Dortmunder Norden zu verstehenden sei, während es sich bei den in dem Bericht zum Ausdruck kommenden Maßnahmen lediglich um die Bekämpfung von Symptomen handele.
Der Rat der Stadt Dortmund lehnte mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 25.09.2019 (Drucksache Nr.: 14619-19-E1) ab.
Der Rat der Stadt nahm den behördenübergreifenden gemeinsamen Sachstandsbericht für das Jahr 2018 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.
zu TOP 10.6
Wahl der Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
hier: Umbesetzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15142-19)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt benennt Herrn Sebastian Unkhoff als Nachfolger für Frau Annabelle Brandes von der Agentur für Arbeit Dortmund.
zu TOP 10.7
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15022-19)
Der Rat nahm den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2019 zur Kenntnis.
zu TOP 10.8
Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14962-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 24.09.2019 vor:
„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019 vor:
zu TOP 2.17
Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-19)
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, das Votum des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden abzuwarten und die Vorlage am 07.11.2019 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beschließen.
Herr Aschenbrenner (37/AL) erklärt, dass ein Beschluss im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.11.2019 zeitlich ausreichend sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Vorlage einstimmig in seine Sitzung am 07.11.2019.
Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass er für diese Vorlage die gleiche Vorgehensweise vorschlage wie für die vorangegangene Vorlage (Drucksache Nr.: 14836-19). Die Vorlage also heute zu empfehlen und turnusgemäß in der Novembersitzung des Rates zu beschließen, nachdem der AFBL eine Empfehlung abgegeben habe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Umstellung der Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP) mit den dazu nötigen Anschaffungen zu einer Gesamtsumme von 1.995.630 €, sowie die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021ff.“
Der Rat der Stadt vertagte in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Vorlage auf seine Sitzung am 14.11.2019.
zu TOP 10.9
Jahresbericht der Feuerwehr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14981-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Jahresbericht 2018 der Feuerwehr zur Kenntnis.
zu TOP 10.10
Verkaufsoffener Sonntag am 06.10.2019 im Stadtbezirk Hörde, am 03.11.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West, am 10.11.2019 im Stadtbezirk Hombruch und Lütgendortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15168-19)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hörde am 06.10.2019, in der Innenstadt-West am 03.11.2019 und in Hombruch und Lütgendortmund am 10.11.2019.
zu TOP 10.11
Teilnahme an Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und Genehmigung von Dienstreisen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15116-19)
Rm Klösel (SPD) erläuterte den Anlass und die Hintergründe der Verwaltungsvorlage, sowie die mit seiner Aufgabe für ihn verbundenen Auswirkungen bei Teilnahmen an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft.
Für die Fraktion FDP/Bürgerliste signalisierte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) Zustimmung zur Verwaltungsvorlage und zeigte Verständnis für Entschädigungszahlungen dieser Art, zu denen man sich künftig deutlicher bekennen sollte.
Rm Garbe (AfD) sprach sich dafür aus, Kosten nur für diejenigen Fahrten zu ersetzen, die in der Nähe stattfinden und zeigte sich skeptisch hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, so dass man den Verwaltungsvorschlag ablehnen werde.
Unabhängig von der Person befürchtete Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) eine Signalwirkung, die ein entsprechender Beschluss für künftige Kostenerstattungen haben könnte, die nicht eindeutig rechtlich geregelt seien, so dass seine Fraktion die Vorlage ablehne.
StR Dahmen stellte klar, dass Rm Klösel die Interessen der Stadt und der Bürgerschaft auf Bundesebene wahrnehme. Würde diese Aufgabe durch einen städtischen Bediensteten wahrgenommen, würden entsprechende Kosten als Reisekosten erstattet. Als ehrenamtlich Tätiger solle Rm Klösel daher nicht schlechter gestellt werden.
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt begrüßt, dass Herr Rm Bernhard Klösel (SPD) im Rahmen der Tätigkeit als Mitglied der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ebenfalls an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) teilnimmt.
2. Der Rat der Stadt genehmigt Herrn Rm Bernhard Klösel in diesem Zusammenhang alle Dienstreisen, die für seine Teilnahme an den Sitzungen der ADF erforderlich sind.
zu TOP 10.12
Neuorganisation der Bürgerdienste
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14292-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 24.09.2019 vor:
„Der oben genannte TOP wird gemeinsam mit den TOP’s 3.3 und 4.6 behandelt.
Folgende Unterlagen liegen dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
3.3 Neuorganisation Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14964-19)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14964-19-E1)
in den ersten Sommermonaten 2019 wurde bei den Bürgerdiensten in der Innenstadt und den Bezirksverwaltungsstellen wieder großer Kundenandrang verzeichnet. Dies führte zu erheblichen Wartezeiten mit zeitweisen Schließungen wegen Überfüllung. Auch die Verfügbarkeit von Terminen war über mehrere Wochen ausgebucht. Diese Situation führt zu einem erheblichen Beschwerdeaufkommen und belastet Kund*innen genauso wie die Mitarbeiter*innen der Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ausdrücklich die von der Verwaltung vorgeschlagenen organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation (DS 14968-19) und bittet um Stellungnahme und Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht die derzeitige Situation bei den Wartezeiten aus?
2. Welche Verbesserungen konnten durch bereits umgesetzte Maßnahmen erzielt werden?
3. Wie stellt sich die Situation in den Bezirksverwaltungsstellen dar? Muss weiterhin mit vorzeitigen Schließungen der Bezirksverwaltungsstellen gerechnet werden?
4. In welchem Zeitraum sind derzeit Terminvereinbarungen möglich?
5. Ab wann und an welchen Standorten könnte ein zusätzlicher Bürgerservice am Samstag angeboten werden?
6. Welche konkreten Maßnahmen zur Digitalisierung und Ausweitung der Online-Angebote sind vorgesehen und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
7. Welche kurzfristigen Maßnahmen sind vorgesehen, um die derzeit vorhandenen Online-Angebote im System Domap auszuweiten und somit bürgerfreundlicher zu gestalten?
8. Wie wird sichergestellt, dass zukünftig rechtzeitig und flexibel auf erhöhte Kundenanfragen reagiert werden kann?
Bei den vorzunehmenden Verbesserungen sind die Bedarfe und Wünsche aus den Bezirksvertretungen abzufragen und zu berücksichtigen. Ziel der Maßnahmen durch den Fachbereich 33 und des Dezernates 3 muss es sein, die Dienstleistungen der Verwaltung für die Bürger*innen unserer Stadt wieder so zu verbessern, dass die Wartezeiten stadtweit erheblich reduziert werden, Termine zeitnah gebucht und Schließungen verhindert werden können.
4.6 Neuorganisation der Bürgerdienste
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14292-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel aus ihrer öffentlichen Sitzung am 13.06.2019 vor:
„Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Sachstand des Projektes zur Neuorganisation der
Bürgerdienste zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung beschließt nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion mit 11 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen und Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion):
„Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, unverzüglich dafür zu
sorgen, dass die Personalsituation der Bürgerdienste endlich dem Bedarf angepasst wird. Die
aktuelle Situation ist unzumutbar und wird seit langem von allen Beteiligten beklagt.
Es kann nicht angehen, dass die Menschen früh morgens weit vor der Öffnungszeit bereits eine Warteschlange rund ums Haus bilden. Als Krönung der Situation müssen dann schon kurz nach der Öffnung viele unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden, weil ihr Anliegen an dem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann. Mit der gleichen Perspektive sollen sie am nächsten Tag erneut anstehen? Das ist nicht länger hinnehmbar und wird sich auch durch die beabsichtigten Änderungen beim Anmeldeverfahren nicht verbessern. Bei dem großen Bedarf hilft nur eine bessere Personalausstattung. Und die muss unverzüglich hergestellt werden.“
Dem Rat der lag zudem nachfolgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 19.06.2019 vor:
„Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Sachstand des Projektes zur Neuorganisation der
Bürgerdienste zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig folgenden Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis`90/Die Grünen und Die Linke:
Die Bezirksvertretung Huckarde fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, unverzüglich dafür zu
sorgen, dass die Personalsituation der Bürgerdienste dem Bedarf angepasst wird, da die aktuelle Situation für alle Beteiligten unzumutbar ist.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass kurz nach Öffnung der Verwaltungsstelle schon wieder
geschlossen wird, weil die Anzahl der Anliegen nicht bearbeitet werden können und viele
Menschen unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden müssen.“
Der Rat der Stadt überwies die Angelegenheit gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden.
Nach ausführlicher Diskussion ist der Ausschuss sich einig, dass die Verwaltung momentan auf einem guten Weg sei. Der Wille zu Veränderung und Verbesserung sei spürbar. Man hoffe daher, dass sich schon in absehbarer Zeit etwas tue, damit die Bürger zufrieden gestellt würden.
Die Beantwortung der Fragen zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (DS Nr.: 149964-19-E1) wird nachträglich schriftlich zu Protokoll des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gegeben.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gibt den Bezirksvertretungen Brackel und Huckarde zur Kenntnis, dass die Verwaltung dem Anliegen der Bezirksvertretungen nachgekommen sei und die Stellen nun besetzt würden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zur organisatorischen Ausrichtung zur Gestaltung der Wartesituation bei den Bürgerdiensten zur Kenntnis.“
Rm Krause (CDU) machte den Vorschlag, die Vorlage „Organisatorische Ausrichtung zur Gestaltung der Wartesituation bei den Bürgerdiensten“ (Drucksache Nr.: 14968-19) auch den Bezirksvertretungen zur Information vorzulegen.
Der Rat der Stadt stimmte dem Vorschlag von Rm Krause (CDU) auf Überweisung der Vorlage „Organisatorische Ausrichtung zur Gestaltung der Wartesituation bei den Bürgerdiensten“ (Drucksache Nr.: 14968-19) an die Bezirksvertretungen zu und nahm die Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 24.09.2019 zur Kenntnis.
zu TOP 10.13
Benennung von Delegierten für die 14. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 11.12.2019 in Köln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15464-19)
Dem Rat der Stadt lagen folgende Namensvorschläge der Fraktionen (Drucksache Nr.: 15464-19-E1) vor:
„Rm Brigitte Thiel (SPD-Fraktion)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU-Fraktion)
Rm Oliver Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).“
Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 25.09.2019 (Drucksache Nr.: 15464-19-E2) vor:
„Herr Axel Thieme wird als stimmberechtigter Delegierter für die 14. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 11.12.2019 in Köln benannt.
Herr Michael Brück wird als nicht-stimmberechtigter Delegierter (Gast) für die 14. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 11.12.2019 in Köln benannt.
Begründung:
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat die Einladung zur 14. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW übersandt, die am 11.12.2019 in Köln stattfindet. Zweck der Konferenz ist die verbesserte Einbindung der Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages NRW. Laut Beschluss des Vorstandes stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung, die sie mit den Delegierten aus dem Rat besetzen kann. Hierbei kann/soll das politische Kräfteverhältnis im Rat Berücksichtigung finden, muß es aber nicht. Gerade die Sichtweisen der bisher ungehörten oppositionellen Kräfte, können eine Bereicherung für die Arbeit des Städtetages NRW sein und fördern zudem das Demokratieprinzip. Darüber hinaus steht es den Mitgliedern des Städtetages frei, weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Konferenz zu entsenden.“
Bm´in Jörder wies vor dem Hintergrund des Antrages der Gruppe NPD/Die Rechte darauf hin, dass es zur Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag nur möglich sei, bis zu drei Mitglieder aus dem Kreis der Ratsmitglieder zu entsenden. Weitere Ratsmitglieder oder Gäste zu entsenden sei nur bei der Hauptversammlung und einer Mitgliederversammlung möglich, wozu entsprechend eingeladen werde. Zur Abbildung des politischen Kräfteverhältnisses des Rates erfolge nach Hare-Niemeyer eine Besetzung an die Fraktionen SPD, CDU und B´90/Die Grünen mit je einem Platz.
Rm Brück (NPD/Die Rechte) begründete den Antrag der Gruppe mit dem Hinweis, dass es sich hinsichtlich der Wahl der Delegierten um eine Sollvorschrift handele.
Der Rat der Stadt lehnte den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 25.09.2019 (Drucksache Nr.: 15464-19-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Delegierte für die 14. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 11.12.2019 in Köln.
1. Rm Brigitte Thiel (SPD)
2. Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
3. Rm Oliver Stieglitz (Bündnis 90 / Die Grünen).
zu TOP 10.14
Umbesetzung in Gremien:
hier: Behindertenpolitisches Netzwerk
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15178-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die nachstehenden Umbesetzungen im Behindertenpolitischen Netzwerk:
Als stellvertretende Vertreterinnen und Vertreter für die Menschen mit Behinderungen werden
Marina Nadke,
Petra Schulz und
Wilfried Rupflin
nach einer Benennung durch die Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreis Der behinderte Mensch in Dortmund am 20.08.2019 Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks.
zu TOP 10.15
Resolution des Rates der Stadt Dortmund zur Streichung der Mittel für die ZWAR-Zentralstelle in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 15449-19)
Rm Sohn (SPD nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Resolution der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke &Piraten vom 10.09.2019 (Drucksache Nr.: 15449-19) vor:
„… die SPD-Ratsfraktion und die Fraktionen B90/Die Grünen und Linke&Piraten bitten um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Resolution:
Rücknahme der Streichung der Mittel für die ZWAR-Zentralstelle in Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung und den Landtag NRW auf, die von Sozialminister Laumann und den Fraktionen von CDU und FDP im Landtag NRW vorgenommene Streichung der Mittel für die ZWAR-Zentralstelle in Dortmund (Netzwerk „Zwischen Arbeit und Ruhestand“) ab dem Jahr 2020 rückgängig zu machen. Die Zentralstelle in Dortmund leistet mit ihren hauptamtlichen Mitarbeitern wichtige Arbeit für die ehrenamtlichen Netzwerke in NRW und muss daher im selben Umfang wie bisher vom Land weiter unterstützt werden.“
Rm Weyer (SPD) begründete den gemeinsamen Antrag. Mit der Streichung der Mittel für die Zentralstelle müsse ein wirkungsvolles und preisgünstiges Instrument für die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements nach 40 Jahren aufgegeben werden, das jedoch wichtig sei für die aktive Gestaltung des Lebens in einer alternden Gesellschaft und der Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels. Mit der Einstellung der Arbeit der Zentralstelle würden die verbleibenden Netzwerke in den Kommunen keine Unterstützung in rechtlichen und organisatorischen Fragen während der Gründungsphase erhalten. Da die Zentralstelle die landesweit verteilten ZWAR-Gruppen unterstütze, sei der von der Landesregierung genannte Grund, es handele sich um eine kommunale Aufgabe, vorgeschoben.
Rm Mader (CDU) begründete die Ablehnung der Resolution durch seine Fraktion, wobei er auf die Ursprünge von ZWAR zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Frührentner aus der Montanindustrie hinwies. Diese Situation habe sich jedoch insbesondere in Hinblick auf die Arbeit bis zum 67. Lebensjahr und die in Industrie und Verwaltung benötigten Fachkräfte entscheidend verändert. Auch sei die zwischen ZWAR und Ministerium 2015 getroffene Zielvereinbarung über jährlich 30 Neugründungen von Kreisgruppen und Initiativen in den Jahren 2016 und 2017 nicht erreicht worden, so dass er die Entscheidung der Landesregierung, an dieser Stelle Gelder einzusparen, begrüße.
Das Argument der veränderten Wirtschaftssituation sei nach Ansicht von Rm Langhorst (B´90/Die Grünen) zu kurz gegriffen, da das Angebot der ZWAR gerade auch für Menschen aufrecht erhalten bleiben sollte, die in Zeiten des Strukturwandels und der Digitalisierung drohen, auf der Strecke zu bleiben.
Auch für Rm Garbe (AfD) gäbe es nach 40 Jahren keinen Anlass, dieses Angebot aufrechtzuerhalten. Vielmehr setze er auf die Eigenverantwortung der Menschen, so dass seine Fraktion die Resolution ebenfalls ablehnen werde.
Vielen Menschen falle nach Einschätzung von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) der Übergang in den Ruhestand schwer, wie bspw. die Zahlen der Scheidungsstatistik zeigen. Dort anzusetzen sei nach wie vor eine sinnvolle Sache, so dass die Landesregierung ihre Fehlentscheidung zurücknehmen solle.
Für Rm Thieme (NPD/Die Rechte) … (Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.)
Rm Münch (FBI) äußerte seine Skepsis, dass die Landesregierung mit der Resolution zum Umdenken veranlasst werden könne, so dass er der Resolution, auch wenn er der Zielsetzung grundsätzlich positiv gegenüberstünde, nicht zustimmen könne.
Sodann fasste der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FPD-Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung und den Landtag NRW auf, die von Sozialminister Laumann und den Fraktionen von CDU und FDP im Landtag NRW vorgenommene Streichung der Mittel für die ZWAR-Zentralstelle in Dortmund (Netzwerk „Zwischen Arbeit und Ruhestand“) ab dem Jahr 2020 rückgängig zu machen. Die Zentralstelle in Dortmund leistet mit ihren hauptamtlichen Mitarbeitern wichtige Arbeit für die ehrenamtlichen Netzwerke in NRW und muss daher im selben Umfang wie bisher vom Land weiter unterstützt werden.
zu TOP 10.16.a)
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15448-19)
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2019 (Drucksache Nr.: 15448-19-E1) vor:
„Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CDU-Fraktion beantragt unter dem o.g. Tagesordnungspunkt die folgende Umbesetzung in Gremien und bittet um Beschlussfassung:
Schulausschuss:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker Mitglied im Schulausschuss.
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Betriebsausschuss FABIDO:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker Mitglied im Betriebsausschuss FABIDO.
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.“
Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2019 (Drucksache Nr.: 15448-19-E1):
Schulausschuss:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker Mitglied im Schulausschuss.
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Betriebsausschuss FABIDO:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker Mitglied im Betriebsausschuss FABIDO.
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:
Anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Christian Barrenbrügge wird Ratsmitglied Annette Becker stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.“
zu TOP 10.16.b)
Umbesetzung in Gremien nach § 50(3) GO NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15452-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.09.2019
(Drucksache Nr.: 15452-19) vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 26. September und um folgende Beschlussfassung:
RM Ulla Hawighorst-Rüßler übernimmt für die aus dem Rat ausgeschiedene Frau Uta Schütte den stellvertretenden Vorsitz im Betriebsausschuss FABIDO.“
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Rm Ulla Hawighorst-Rüßler übernimmt für die aus dem Rat ausgeschiedene Frau Uta Schütte den
stellvertretenden Vorsitz im Betriebsausschuss FABIDO.
zu TOP 10.17
Haushaltsreden
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14702-19-E1)
Dem Rat der Stadt lag zur Ratssitzung am 04.07.2019 folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14702-19-E1) vor:
„… wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Haushaltsreden der Fraktionen des Rates für den Doppelhaushalt 2020/2021 aufzuzeichnen und den Fraktionen zur eigenen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Eine Fraktion, die keine Aufzeichnung wünscht, kann der Aufzeichnung der eigenen Rede im Vorfeld widersprechen.
Begründung:
Der Doppelhaushalt 2020/2021 wird die Geschicke der Stadt Dortmund maßgeblich beeinflussen und so manche Weichen für die Zukunft der Stadt stellen. In einer Zeit, in der die Wahlkämpfe immer stärker einen unpolitischen Charakter annehmen und Inhalte vermieden werden, ist es wichtig, Informationsangebote zu machen, die über den bisherigen Rahmen hinausgehen. Die jüngeren Teile der Bevölkerung informieren sich derzeit in hoch politischen Bewegungen neu und sind auf der Suche nach Orientierung.
Insbesondere jüngere Menschen nutzen aber häufig nicht die traditionellen Medien, sondern in großem Umfang soziale Netzwerke und Internetangebote, um sich zu informieren, so dass auch die Ratspolitik neue Wege gehen sollte, um das Informationsbedürfnis zu befriedigen. Die Haushaltsdebatte als Königsdisziplin der parlamentarischen Auseinandersetzung vor Ort eignet sich wie keine zweite Debatte für eine Veröffentlichung, um die Inhalte der lokalen Politik einem breiterem Publikum zugänglich zu machen.“
Der Rat der Stadt setzte die Angelegenheit unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab und vertagte die Befassung in seine nächste Sitzung am 14.11.2019.
zu TOP 10.18
Combat 18 verbieten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15414-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.09.2019 (Drucksache Nr.: 15414-19-E1) vor:
„… die SPD-Ratsfraktion, die Fraktion B90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke & Piraten bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Der Dortmunder Rat fordert die Landesregierung auf, die Gruppierung „Combat 18“ in Nordrhein-Westfalen zu verbieten und sich auf Bundesebene für ein bundesweites Verbot einzusetzen.
Begründung
Die amerikanische Mutterorganisation von „Combat 18“ unter dem Namen „Blood and Honor“ ist bereits seit dem Jahr 2000 in Deutschland verboten. Die Nazi-Terrorgruppe „Combat 18“ ist seit vielen Jahren auch in Dortmund aktiv. Die Dortmunder Naziband Oidoxie schmückt sich immer wieder mit Combat 18 Symbolen. Auch der Nazi Roland Berger, der im Jahr 2000 3 Polizisten in Dortmund erschossen hat, wird Combat 18 zugerechnet. Ihr wird auch eine Beteiligung an der Mordserie des NSU nachgesagt, bei der auch in Dortmund ein türkischer Kioskbesitzer erschossen wurde. Der mutmaßliche Mörder des hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübke war ebenfalls Combat 18 Mitglied mit Verbindung in die Dortmunder Szene.
Kanada hat aktuell die deutsche Combat 18 und deren amerikanische Mutterorganisation Blood and Honor auf die Anti-Terrorliste gesetzt. Combat 18 befindet sich auf der Terrorliste in guter Gesellschaft mit Organisationen wie Al-Kaida oder dem Islamischen Staat. Es wird Zeit, dass die Nazi-Terroristen auch in Deutschland endlich entschieden bekämpft werden und ihre Organisation und deren Strukturen zerschlagen werden.“
Außerdem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 23.09.2019 (Drucksache Nr.: 15414-19-E3) vor:
„… ergänzend zum o.g. Beschlussvorschlag, mit dem die Landesregierung zum Verbot der Gruppierung „Combat 18“ in Nordrhein-Westfalen aufgefordert werden soll, beantragt die AfD-Fraktion:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert zudem die Landesregierung auf, jene linksextremen und gewaltbereiten Vereinigungen und Gruppierungen zu verbieten, die unter der Bezeichnung „Antifa“ firmieren.“
Der gemeinsame Antrag wurde von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) und Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) unter Hinweis auf die terroristischen Strukturen begründet.
Zum Antrages der AfD-Fraktion erklärte Rm Garbe, dass damit beide extremen Seiten abgebildet werden sollten. Daher möge die Landesregierung an den Bund herantreten, um ein entsprechendes Verbot zu erreichen. Dem gemeinsamen Antrag werde man zustimmen.
Für die Gruppe NPD/Die Rechte erklärte Rm Brück, dass bei Annahme einer bundesweiten Vernetzung von Combat 18 nur der Bundesinnenminister ein Verbot aussprechen könne, so dass die Landesregierung nicht zuständig sei. Daher werde man den gemeinsamen Antrag ablehnen. Den Antrag der AfD-Fraktion werde man, auch wenn es sich bei der „Antifa“ nicht um eine konkrete Organisation handele, als Symbolpolitik gegen links mittragen.
Rm Mader (CDU) brachte zum Ausdruck, dass Terrorismus – gleich ob von links oder rechts – gleichermaßen gefährlich sei und die Feinde der Demokratie zu bekämpfen seien. Daher werde man den gemeinsamen Antrag unterstützen. Da es sich bei der Antifa um keinen Verein o.ä. handele, der verboten werden könne, werde man den Antrag der AfD-Fraktion ablehnen.
Rm Münch (FBI) sprach sich für ein Vertrauen in den Verfassungsschutz und dessen rechtsstaatliches Handeln aus, in das der Rat der Stadt nicht eingreifen sollte.
Sodann lehnte der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung von Rm Münch (FBI) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 23.09.2019 (Drucksache Nr.: 15414-19-E3) ab.
Gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte stimmte der Rat der Stadt mehrheitlich bei Enthaltung von Rm Münch (FBI) folgendem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten vom 18.09.2019 (Drucksache Nr.: 15414-19-E1) zu:
Der Dortmunder Rat fordert die Landesregierung auf, die Gruppierung „Combat 18“ in Nordrhein-Westfalen zu verbieten und sich auf Bundesebene für ein bundesweites Verbot einzusetzen.
zu TOP 10.19
Sicherheit im Rathaus
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15456-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2019 (Drucksache Nr.: 15456-19-E1) vor:
„… zu dem o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Sanierung des Rathauses ein Konzept zur Erhöhung der Sicherheit im Rathaus vorzulegen. Die Verwaltung möge prüfen, mit welchen Maßnahmen nichtbaulicher Art die Sicherheit im Rathaus erhöht werden kann, ohne den Charakter des Rathauses als einladendes, offenes Haus in Frage zu stellen.
2. Zu erwägen sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Eine elektronische Zutrittskontrolle im Zugangsbereich von der Tiefgarage zum Rathaus, inklusive eines intelligenten und modernen Videosystems.
- Integration von Videosicherheitstechnik im Bereich des Haupteingangs (unter Einschluss der Arkaden) und der Notausgänge.
- Neuausrichtung der Empfangs- und Informationstheke, damit sich beim Besucher unterschwellig das Gefühl eines kontrollierten Zugangs einstellt.
- Besetzung der Empfangs- und Informationstheke mit eigens für diese Aufgabe geschultem Personal.
3. Das Sicherheitskonzept ist der Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ in der nächsten Sitzung vorzustellen.
Begründung
Es entspricht guter Tradition, dass das Dortmunder Rathaus eine Kultur der Offenheit und Bürgernähe pflegt und jedermann frei zugänglich ist. Kommunalpolitiker und Verwaltungsmitarbeiter sind allerdings zunehmend Ziel von Übergriffen. Der Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke oder die Messerattacke auf den Bürgermeister von Altena, Andreas Hollstein, sind Beispiele. Ohne zu einschneidenden Sicherheitsvorkehrungen zu greifen, die für Besucher des Rathauses eine regelrechte Hürde aufbauen, sollte angesichts einer steigenden Zahl von Übergriffen über ein Mehr an Sicherheit mittels „weicher“ Maßnahmen, mittels eines subtilen Sicherheitskonzeptes nachgedacht werden.“
Rm Berndsen (SPD) machte den Vorschlag, den Antrag der CDU-Fraktion an die Rathauskommission zu überweisen.
Rm Gebel (Die Linke & Piraten) brachte seine Skepsis zur Wirksamkeit des Antrages zum Ausdruck und regte an, den Antrag in den Ausschuss für Bauen und Verkehr zu überweisen.
Rm Dr. Suck erklärte für die CDU-Fraktion, dass er mit einer Überweisung in die Rathaus-Kommission einverstanden sei und bat darum, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung der Rathauskommission sprachfähig ist.
Der Rat der Stadt überwies mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2019 (Drucksache Nr.: 15456-19-E1) zur weiteren Beratung an die Rathaus-Kommission:
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
zu TOP 11.1.1
Fällung eines der ältesten Bäume im Stadtbezirk Aplerbeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14448-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.2
Regelmäßige Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung Hombruch bei Investitionsvorhaben in ihrem Stadtbezirk
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14450-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.4
Nachweis von planungsrelevanten Arten am „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15406-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.5
Kostenerhöhung für die Asphaltierung mit hellem Asphalt, den ökologischen Ausgleich und die Amphibienuntersuchung „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15407-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.6
Umsetzung der unterschiedlichen Wegbreiten bei der Asphaltierung des "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15408-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.7
Erst asphaltieren, dann Amphibienwanderung untersuchen –
Zuwiderhandlung der Verwaltung zu den Auflagen der Höheren Naturschutzbehörde zur Asphaltierung des „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15409-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.8
Zuwiderhandlung des Tiefbaumtes zum Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch zur Sperrung des Weges „Zur Hockeneicke“ in Höhe A 448
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15410-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.9
Fördermittel für den Neubau eines teilweise nur 2 m breiten kombinierten Fuß- und Radweges „Rheinischer Esel“?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15424-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.10
Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen des wassergebundenen Weges „Rheinischer Esel“ 2018
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15425-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.11
Trotz Kostensteigerung und neuen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen keine neue Beschlussvorlage zur Asphaltierung des „Rheinischen Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15426-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.12
Nichtbeteiligung der rechtlich zuständigen Bezirksvertretung Hombruch bei der durch das Umweltamt vorgenommenen Aufhebung des NSG-Status des Rombergholz, um eine Mountainbike-Strecke zu realisieren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15427-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.13
Unterlassene Hilfeleistung durch die Stadt Dortmund bei der Vertrocknung von Jungbäumen aus Neu- und Ersatzanpflanzungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15428-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.14
Erhöhte Rutschgefahr bei Nässe im Herbst und Winter auf einem asphaltierten Radweg „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15431-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.15
CO2-Bilanz beim Einbau von klima-und umweltschädlichem Asphalt aus der Erdölindustrie für den Neubau des vorhandenen, wassergebundenen und gut befahrbaren Rad- und Wanderwegs „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15457-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.16
Zu späte Beteiligung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde erst nach Beschlussfassung durch den Rat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15467-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
zu TOP 11.2.1
Anstieg von Sexualdelikten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14627-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.2
Entfernung von Wahlplakaten der Partei DieRechte durch Ordnungsdezernent N. Dahmen
Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14628-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Auf Nachfrage von Rm Brück (NPD/Die Rechte) warum in Hinblick auf die Kostenfrage und der Schwere des Eingriffs in den Wahlkampf einer Partei keine differenzierte Auflistung der entfernten Wahlplakate vorliege, verwies StR Dahmen auf den Vollzug der Ordnungsverfügung, die rechtswidrigen Plakate zu entfernen, und erklärte, dass bei Vollzug der Ordnungsverfügung weder die Zeit noch die Notwendigkeit bestanden habe, jedes Einzelne zu notieren, so dass eine flächendeckende Dokumentation unterblieben sei.
zu TOP 11.2.3
Rechtswidriger Wortentzug durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau – Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14629-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Die von Rm Brück (NPD/Die Rechte) gestellte Nachfrage, ob angesichts der Aussage des Gerichts zur falschen Protokollierung und des rechtswidrigen Verhaltens nicht eine Entschuldigung des Oberbürgermeisters angebracht gewesen sei, verneinte StD Stüdemann.
zu TOP 11.2.4
Denkmalschutz für Graffitis in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14788-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.5
Rücknahme der Ordnungsrufe gegen Rm Brück durch OB Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15110-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.6
Städtische Unterstützung für das "Klimacamp" im Revierpark Wischlingen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15111-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.7
Kosten für peinliches Imagevideo "SO MACHEN WIR DAS"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14940-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.8
"Defekt an der sich im Ratssaal befindenden Diskussions- und Beschallungsanlage" wirft Frage nach Konsequenzen und Einführung eines Livestreams auf
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15297-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.9
Neues Thor-Steinar-Geschäft am Brüderweg in der Dortmunder Innenstadt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15400-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.10
Städtische Verantwortung für Graffiti-Fassadengestaltung in der Emscherstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 15429-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 19:25 Uhr von Bm’in Jörder beendet.
Der Oberbürgermeister | | |
In Vertretung
Birgit Jörder | Ulrich Monegel
Ratsmitglied | Matthias Güssgen
Stellv. Schriftführer |
Haushaltsrede_26.09.19_OB Sierau.pdf
Haushaltsrede StD und Stadtkämmerer Stüdemann.pdf
Präsentationsfolien PK HPL-Entwurf 2020_2021 Teil 1.pdf
Präsentationsfolien PK HPL-Entwurf 2020_2021 Teil 2.pdf
© Stadt Dortmund
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© Dortmunder Systemhaus