Niederschrift (öffentlich)
über die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 17.12.2020
Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 12:00 - 12:05 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Westphal
Bm´in Brunsing B´90/Die Grünen
SPD
Rm Berndsen
Rm Ixkes-Henkemeier
Rm Neumann-Lieven
Rm Rüther
CDU
Rm Mader
Rm Dr. Suck
Rm Waßmann
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke +
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
Die Fraktion Die Partei
b) Verwaltung:
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR´in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki
Frau Tiews
Herr Gacek
Frau Wosny
StAR´in Korbmacher
Frau Bohm
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 17.12.2020, Beginn 12:00 Uhr,
Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 08.10.2020
1.5 Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin für den Hauptausschuss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19429-20)
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
2.1 Vereinsmitgliedschaft des Dietrich-Keuning-Hauses im Verein: "Licht ins Dunkel" mit Sitz in Jena zum Zwecke der Förderung und Beteiligung am bundesweiten, interdisziplinären Theaterprojektes: "Die im Dunkel sieht man nicht: Eine deutsche Trilogie"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18808-20)
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18912-20)
3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertalgrundschule -)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Entscheidung über Stellungnahmen, V. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VI. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18911-20)
3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II. Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17362-20)
3.4 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche
hier:
I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18837-20)
3.5 Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 -PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), Feststellungsbeschluss zur 80. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss eines Durchführungsvertrags, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP, Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18861-20)
3.6 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18863-20)
3.7 Bericht zur Nahversorgungsstruktur in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18896-20)
3.8 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18972-20)
3.9 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt -
hier: Verkehrsuntersuchung für den Wallring - Beteiligungsformate
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19028-20)
3.10 Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18965-20)
3.11 Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18070-20)
3.12 Optimierung der Hafeninfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18689-20)
3.13 Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)
3.14 Bestellungen für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19006-20)
3.15 Außerplanmäßige Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung und Teilergebnisrechnung des Amtes 75 für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19078-20)
3.16 Energiebericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18322-20)
3.17 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18677-20)
3.18 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)
3.19 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)
3.20 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18826-20)
3.21 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18156-20)
3.22 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19223-20)
3.23 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18655-20)
3.24 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18658-20)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2021 für die Wirtschaftsförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18741-20)
4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Änderung der Betriebssatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18851-20)
4.3 Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18865-20)
4.4 Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19219-20)
4.5 Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule (Schulnummer 196990) in eine vierzügige Gesamtschule mit auslaufendem Bildungsgang "Sekundarschule" zum Schuljahr 2021/22
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18207-20)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Schuldnerberatung gemäß § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), § 11 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit § 11 SGB XII
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18005-20)
5.2 Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19021-20)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Aktionskonzept Kinder im Park - Kostensteigerung -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18158-20)
6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019/20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18868-20)
6.3 Wirtschaftsplan 2021 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18982-20)
6.4 Stadterneuerung - Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage "Im Odemsloh"
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18974-20)
6.5 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18881-20)
6.6 Vertragsverlängerung für Anmietung Geschäftsräume Kampstraße 6, Kulturbüro
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19084-20)
6.7 Literaturpreis der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis
Vergabe des Preises an eine Preisträgerin im Jahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18244-20)
hierzu -> Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18244-20)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 23.10.2020
(Drucksache Nr.: 18244-20-E1)
7. Schule
7.1 Festlegung der Zügigkeiten an städtischen Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und der Sekundarschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15196-19)
7.2 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18682-20)
7.3 Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18674-20)
7.4 Masterplan Digitale Bildung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16320-19)
7.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für das Jahr 2021
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19010-20)
7.6 Übernahme der Kosten der kommunalen Versorgungskasse für die Mitarbeiter*innen der Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14015-19)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege und Regelbetrieb von Kinderstuben in Festanstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18666-20)
8.2 FABIDO - Wirtschaftsplan 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18773-20)
8.3 FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18943-20)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18811-20)
9.2 Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18814-20)
9.3 Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18830-20)
9.4 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18898-20)
9.5 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter*innen in Aufsichtsräten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19032-20)
9.6 DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO 21) - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19074-20)
9.7 Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung aus dem Doppelhaushalt 2020/2021 gem. § 9 Abs. 2 KomHVO NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19027-20)
9.8 Wirtschaftsplan 2021 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19035-20)
9.9 Anpassung der Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer (Allgemeine Vergnügungssteuersatzung); hier Tanzveranstaltungen; Umsetzung aus "Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19117-20)
9.10 Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19238-20)
9.11 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19132-20)
9.12 Konzerthaus Dortmund GmbH - Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Spielzeit 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19050-20)
9.13 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18822-20)
hierzu -> Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18822-20)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 23.11.2020
(Drucksache Nr.: 18822-20-E1)
9.14 Liquidation der Projektgesellschaft Gneisenau mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18806-20)
hierzu -> Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18806-20)
9.15 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter*innen für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18880-20)
hierzu -> Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18880-20)
9.16 Flughafen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter*innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18824-20)
hierzu -> Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18824-20)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Jahresbericht der Feuerwehr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18748-20)
10.2 Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18836-20)
10.3 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für die Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18995-20)
10.4 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 18.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19085-20)
10.5 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18839-20)
10.6 Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18828-20)
10.7 Tarifabschluss 2020ff. im öffentlichen Dienst für die Beschäftigten von Bund und Kommunen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19131-20)
10.8 Neuwahl der Delegierten für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2021–2026 und Verbandsversammlung des Lippeverbandes 2021–2026 sowie Neuwahl eines*einer Vertreters*in für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft 2021–2026
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19023-20)
10.9 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19029-20)
10.10 Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters am 13. September 2020 und der Stichwahl des Oberbürgermeisters am 27. September 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19263-20)
10.11 Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Rates, der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates der Stadt Dortmund am 13. September 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19264-20)
10.12 Absehen von der Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 31.03.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19214-20)
10.13 Wahl einer/eines Delegierten für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit von 2020 bis 2025
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18831-20)
hierzu -> Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18831-20)
10.14 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18778-20)
hierzu -> Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18778-20)
10.15 Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:00 Uhr durch Herrn OB Westphal eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Er wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr RM Hendrik Berndsen (SPD-Fraktion) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Westphal schlug vor, den bisher unter TOP
4.5 Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule (Schulnummer 196990) in eine vierzügige Gesamtschule mit auslaufendem Bildungsgang „Sekundarschule“ zum Schuljahr 2021/22
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18207-20)
unter TOP 7.7 zu behandeln.
Darüber hinaus wurden folgende Punkte auf Vorschlag der Verwaltung von der Tagesordnung abgesetzt:
7.3 Errichtung eines Bildungsganges „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ am Gisbert-von- Romberg-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18674-20)
9.4 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18898-20)
Des Weiteren wurde die Behandlung folgender Punkte auf die nächste Sitzung geschoben:
3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18912-20)
3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II. Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17362-20)
3.6 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18863-20)
3.11 Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18070-20)
Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 08.10.2020
Die Niederschrift über die 45. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 08.10.2020 wurde genehmigt.
zu TOP 1.5
Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin für den Hauptausschuss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19429-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt, Herrn Matthias Güssgen zum Schriftführer und Frau Iris Wosny zur stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen.
Darüber hinaus wird Frau Liliana Korbmacher für die Sitzung am 17.12.2020 zur weiteren stellvertretenden Schriftführerin bestellt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
zu TOP 2.1
Vereinsmitgliedschaft des Dietrich-Keuning-Hauses im Verein: "Licht ins Dunkel" mit Sitz in Jena zum Zwecke der Förderung und Beteiligung am bundesweiten, interdisziplinären Theaterprojektes: "Die im Dunkel sieht man nicht: Eine deutsche Trilogie"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18808-20)
Beschluss
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat der Stadt Dortmund beschließen die Mitgliedschaft des Dietrich-Keuning-Hauses im Verein "Licht ins Dunkel" mit dem Sitz in Jena.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18912-20)
Der Punkt wurde bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertalgrundschule -)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Entscheidung über Stellungnahmen, V. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VI. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18911-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II. Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17362-20)
Der Punkt wurde bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.4
1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18837-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020 vor:
„Herr Tillmann, Bündnis 90/Die Grünen gab eine persönliche Erklärung ab:
- Ich lehne diese Vorlage ab, weil ich sie für zentrumsschädigend halte.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt, dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss, mit einem Zusatz, zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt „2. Beteiligung“ dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
II. Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 für den unter Punkt „1. Planinhalt“ dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich. Damit wird die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.
Zusatz:
Der Hörder Stadtpark wird ausdrücklich aus dem Bereich der Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs herausgenommen und bleibt in seiner jetzigen Form unangetastet erhalten.
Abstimmungsergebnis: mit 1 Gegenstimme (Grüne), 2 Enthaltungen (Grüne) und 15 Ja-Stimmen so beschlossen“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 -PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), Feststellungsbeschluss zur 80. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss eines Durchführungsvertrags, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP, Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18861-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschuss und Ältestenrates lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 08.12.2020 vor:
„Herr Wolf, Die Linke, stellte den Antrag, dass der Stadtpark von möglichen Änderungen ausdrücklich ausgenommen wird und in seiner jetzigen Form unangetastet bleibt.
Die Bezirksvertretung Hörde folgt mehrheitlich diesem Antrag und spricht die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund aus, die Vorlage mit Ausnahme des Hörder Stadtparks zu beschließen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 und § 4 Abs. 2 BauGB
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - sowie das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 12 und 13 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 12, § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 14 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 06.11.2020 der 80. Änderung des Flächennutzungsplans beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB
V. Der Rat der Stadt beschließt die 80. Änderung des Flächennutzungsplans vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP abzuschließenden Durchführungsvertrag zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB
VII. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 14 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 06.11.2020 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 12 BauGB
VIII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW
Abstimmungsergebnis: mit 3 Gegenstimmen (Grüne), 1 Enthaltung (Grüne) und 14 Ja-Stimmen so beschlossen“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.6
3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18863-20)
Der Punkt wurde bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.7
Bericht zur Nahversorgungsstruktur in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18896-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den „Bericht zur Nahversorgungsstruktur in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18972-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.9
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt -
hier: Verkehrsuntersuchung für den Wallring - Beteiligungsformate
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19028-20)
Es liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2020 vor:
„Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die nachfolgende Anfrage der Fraktion Die Linke / Die Partei zur Kenntnis und bitten um schriftliche Beantwortung:
„In der Presse (https://www.lokalkompass.de/dortmund-city/c-politik/plaene-fuer-den-wall_a1473392) war von Überlegungen zu erfahren, die von einer grundsätzlichen Neuorganisation der Verkehrsführung über den Wall handeln. Für Nordstadtbewohner:innen scheint insbesondere der hier vorgestellte Planfall 4 von Interesse:
„Ein komplett neuer Platz vor dem Hauptbahnhof unterbricht den Kfz-Verkehr zwischen Bahnhofstraße und Freistuhl. Hier dürfen nur noch Busse und Taxen verkehren. Ergänzt wird dies um Umweltspuren in den benachbarten Wallabschnitten ab Westentor und Bornstraße. Durch diese Variante entsteht ein großer Platz zwischen Hauptbahnhof, Fußballmuseum und Bibliothek. Der Kfz-Verkehr wird über die Grüne-/ und Steinstraße ausweichen.“
Nun sind die Grüne- und die Steinstraße hinsichtlich ihrer Verkehrs- und Emissionsbelastungen in letzter Zeit Gegenstand mehrerer Untersuchungen:
DS 11948-18 stellt fest, dass „das Verkehrsaufkommen der Grünen Straße je nach Abschnitt zwischen 18.400 und 19.600 KFZ/24 Stunden“ liege.
DS 17182.20 (Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs) teilt auf S. 38 mit: Der Straßenzug Treibstraße / Grüne Straße / Steinstraße ist bereits heute stark ausgelastet, die Lärmgrenzwerte werden in einzelnen Teilabschnitten überschritten.
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI um Beantwortung folgender Fragen:
Wie stellen sich die in den erwähnten Dokumenten angestellten Berechnungen dar, wenn im besagten Planfall 4 zusätzlich die heute über den Wall fließenden Verkehre über die Grüne- und die Steinstraße abgewickelt würden?“
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen weiterhin die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bitten um schriftliche Beantwortung:
„Mit der Drucksache 19028-20 „Förderprojekt Emissionsfrei Innenstadt“ hat der Stadtrat die Verwaltung mit der Durchführung der in der Vorlage beschriebenen Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung Wallring beauftragt. Der vorgestellte Planfall 4 sieht die Unterbrechung des Wallrings am Hauptbahnhof vor. Ausweichverkehre in die nördliche Innenstadt (Grüne Straße/Steinstraße) werden dadurch erwartet.
Laut Drucksache 15619-19 “Fahrradstadt Dortmund” soll der Straßenraum nördlich des Bahndammes auf der Treibstraße/Grüne Straße/Steinstraße umgebaut werden. In der Folge sollen 2,3 m breite Radverkehrsanlagen, als gesicherte Radspuren eingerichtet werden. Zwei der vier Fahrspuren würden somit für den Fahrzeugverkehr wegfallen. Laut Anlage 2 der Drucksache 15619-19 ist mit der Fertigstellung der Maßnahme (Markierung und punktueller Umbau) in 2020/2021 zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltungen um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Inwieweit ist die geplante Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der Treibstraße/Grüne Straße/Steinstraße bei Planfall 4 der Verkehrsuntersuchung Wallring berücksichtigt worden und wie sind die Auswirkungen? Ist dies auch im, in der Vorlage erwähnten, makroskopischen Verkehrsmodell berücksichtigt worden?
- Ist die Umgestaltung des nördlichen Bahnhofsumfeld inklusive des neuen Quartiers und der neuen Fernbusstation bei Planfall 4 der Verkehrsuntersuchung Wallring berücksichtigt worden?
Zusätzlich bitte die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN um Beantwortung der bereits gestellten Anfrage (Drucksache 18527-20) zum Umsetzungsstand der oben erwähnten Maßnahmen:
Anfrage Sitzung 09.09.2020 – Drucksache Nr.: 18527-20:
Radverkehrsanlagen am Straßenzug Treibstraße/ Grüne Straße/ Steinstraße/
Heiligegartenstraße/ Jägerstraße
Die Drucksache 15619-19 “Fahrradstadt Dortmund” hat der Stadtrat mit großer Mehrheit
beschlossen. Der Straßenzug Treibstraße/ Grüne Straße/ Steinstraße soll Anwendungsfall für
die Flächenumverteilungen im öffentlichen Straßenraum sein. 2,30m breite
Radverkehrsanlagen, die als gesicherte Radspuren eingerichtet werden und weitere
Maßnahmen für einen sicheren Radverkehr sollen realisiert werden. Laut Anlage 2 der
Drucksache 15619-19 ist mit der Fertigstellung der Maßnahme (Markierung und punktueller
Umbau) in 2020/2021 zu rechnen. Ein Vorentwurf war bereits Mitte November 2019 fertig.
Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN bittet in diesem Zusammenhang um die
Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie weit sind die Planungen für Radverkehrsanlagen am Straßenzug
Treibstraße/ Grüne Straße/ Steinstraße vorangeschritten? Wir bitten um
Mitteilung des aktuellen Arbeitsstands inklusive vorhandener Detailplanungen.
2. Wie ist der genaue Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen?
3. Welche Fahrradinitiativen oder Vereine werden in diePlanung mit
einbezogen?
4. Werden die Heiligegartenstraße und Jägerstraße als direkte Fortführung Richtung Osten in die Planung miteinbezogen?
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020 zur Kenntnis:
„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:19028-20-E2):
...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stellt zu dem oben genannten
Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, als fünften Planfall „Fahrradachsen“ entlang der Kampstraße/
Brüderweg und Kleppingstraße/Kuckelke in die Untersuchung und Bewertung einzubeziehen.
2. Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, wie die einzelnen Planfälle mit dem bereits
gefassten Beschluss zur fahrradfreundlichen Umgestaltung des Schwanen- und Ostwalls
(Baubeschluss Radwall, Drucksache Nr. 18054-20) in Einklang zu bringen sind. Dem AMIG
ist zu seiner nächsten Sitzung eine Stellungnahme vorzulegen.
Begründung:
Statt den Radverkehr um den Wall herumzuführen, sollte auch geprüft werden, inwieweit sich eine
direkte Radverkehrsführung von Ost nach West und Nord nach Süd in der Innenstadt realisieren
lässt.
AMIG, 01.12.2020:
Herr Meißner informiert den Ausschuss mündlich hierzu (PowerPoint-Vortragsiehe Anlage).
Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes einigt man sich zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion darauf, diesen heute lediglich als eingebracht zu betrachten und ohne Empfehlung weiterzuleiten.
Beschluss zur Vorlage:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Verkehrsuntersuchung Wallring zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der in der Vorlage beschriebenen Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung Wallring.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke / Die PARTEI, CDU-Fraktion und Frau Şahin/ BVT) und 1 Gegenstimme (Herr Hempfling / AfD) nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke / Die PARTEI:
Planfall 4 – Unterbrechung des Wallrings am Hauptbahnhof
wird nicht verfolgt und aus der Reihe zu untersuchender Planfälle gestrichen.
Begründung:
Der genannte Planfall sieht vor, die Verkehre über eine nördliche Ausweichroute Grüne Straße und Steinstraße zu führen.
Diese Straßenabschnitte sind schon jetzt überdurchschnittlich belastet:
DS 11948-18 stellt fest, dass „das Verkehrsaufkommen der Grünen Straße je nach Abschnitt zwischen 18.400 und 19.600 KFZ/24 Stunden“ liege.
DS 17182.20 (Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs) teilt auf S. 38 mit: Der Straßenzug Treibstraße / Grüne Straße / Steinstraße ist bereits heute stark ausgelastet, die Lärmgrenzwerte werden in einzelnen Teilabschnitten überschritten.
Letztgenannte Machbarkeitsstudie plant schon jetzt die Überbrückung der südlichen Schützenstraße, alternativ eine auf der Ostseite der südlichen Schützenstraße verlaufende Rampe zum künftigen ZOB um die Verkehre vergleichsweise stauarm aneinander vorbeiführen zu können. Selbst die Machbarkeitsstudie äußert sich skeptisch hinsichtlich der Beherrschbarkeit zu erwartender Bring- und Holverkehre zum künftigen ZOB.- Die jetzt schon grenzwertigen Schadstoffemissionen werden absehbar steigen, für die im Zuge der Umgestaltung des nördlichen Bahnhofsumfeldes zu erwartenden Lärmemissionen gibt laut Machbarkeitsstudie keine zufrieden stellende Lösung. –Die jetzt in Erwägung gezogene Führung der Wallverkehre über die Nordstadt (Planfall 4) würde zu einer weiteren, unvorstellbaren Verschlechterung einer schon jetzt schlechten, unter den Bedingungen der Realisierung des ZOB nochmals verschärften Situation führen.“
Beschluss:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke / Die PARTEI, CDU-Fraktion und Frau Şahin/ BVT) und 1 Gegenstimme (Herr Hempfling / AfD) unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (Antrag Fraktion Die Linke / Die PARTEI) nachfolgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Verkehrsuntersuchung Wallring zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der in der Vorlage beschriebenen Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung Wallring.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.10
Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18965-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.11
Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18070-20)
Der Punkt wurde bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.12
Optimierung der Hafeninfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18689-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.13
Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.14
Bestellungen für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19006-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.15
Außerplanmäßige Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung und Teilergebnisrechnung des Amtes 75 für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19078-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.16
Energiebericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18322-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
zu TOP 3.17
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18677-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.18
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den 9. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.19
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 3.20
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18826-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.21
Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18156-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.22
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19223-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.23
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18655-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.24
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18658-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2021 für die Wirtschaftsförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18741-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Änderung der Betriebssatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18851-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18865-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.4
Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19219-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020 vor:
„Es liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss kritisiert, dass die Ausschreibung zur Besetzung der Geschäftsführung
der Wirtschaftsförderung ohne die vorherige Einbeziehung des Fachausschusses veröffentlicht wurde.
2. Die Findungskommission erstellt in ihrer ersten Sitzung einen Katalog an Muss- und
Kann-Kriterien, den die gesuchte Person erfüllen soll, und der maßgeblich für die Entscheidung der Auswahl der Bewerber*innen ist.
3. Der Kriterienkatalog wird vor der Sichtung der Bewerbungsunterlagen festgelegt.
4. Falls nicht mindestens 1/3 der Bewerbungen, die die erforderlichen Qualifikationen
im Grundsatz erfüllen, von Frauen kommt, wird ein Headhunter beauftragt, proaktiv nach weiteren geeigneten Kandidatinnen zu suchen.
Begründung:
Durch die Wahl von Thomas Westphal zum OB der Stadt Dortmund ist die Leitung der
Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund vakant. Entgegen der üblichen Vorgehensweise wurde die Stelle ohne Absprache des Textes mit dem zuständigen Betriebsausschuss ausgeschrieben. Die Anforderungen der Politik an die Bewerber*innen sollen jetzt zumindest durch einen von der Findungskommission zu definierenden Kriterienkatalog berücksichtigt werden.
Da der Anteil an Geschäftsführerinnen in den Eigenbetrieben und den Unternehmen des
Konzerns Stadt bisher keine Geschlechterparität erreicht, soll proaktiv nach geeigneten
Frauen für die Führungsposition gesucht werden. Das beantragte Verfahren trägt dazu
bei, sowohl die Ziele der Bestenauswahl als auch die ausgewogene Besetzung von Spitzenpositionen der Stadt Dortmund mit Männern und Frauen zu erreichen.“
Rm Stackelbeck äußert die Kritik, dass der Betriebsausschuss nicht im Vorfeld in die Ausschreibung der Position des Geschäftsführers eingebunden wurde und auch nur durch Zufall erfahren habe, dass diese bereits erfolgt sei.
Aufgefallen sei in der Ausschreibung, dass diese sich sehr stark an dem Programm Neue Stärke orientiere, eine arbeitsmarktpolitische Expertise hingegen nicht explizit erwähnt sei.
Auch die Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes sei vorgegeben, hierzu hätte man sich eine vorherige Abstimmung gewünscht.
Damit das weitere Verfahren einvernehmlich geführt werde, habe man den Antrag eingereicht.
Herr Ledune stellt kurz das geplante Verfahren vor. Ein erstes Treffen der Findungskommission werde voraussichtlich zeitnah nach der Ratssitzung stattfinden.
sB Dr. Klug bat um rechtliche Abschätzung, ob die in dem Antrag genannten Punkte zur Änderung im laufenden Bewerbungsverfahren zulässig sind.
Rm Garbe teilt die Skepsis von sB Dr. Klug und kündigt an, den Antrag abzulehnen.
Rm Stackelbeck zeigt auf, das nicht in das Verfahren eingegriffen werden soll, vor der Sichtung des Bewerberspiegels sollten nur die Auswahlkriterien konkretisiert werden.
Auch Rm Reppin ist verärgert, dass eine Beteiligung des Ausschusses unterblieben ist, da ja auch bei den Dezernentenstellen der Rat im Vorfeld eingebunden wird und hier eine dezerntentenähnliche Stelle ausgeschrieben sei.
sB Siebert befürwortet insbesondere Punkt 4 des Antrags, da man bereits im Ausschreibungstext auf die Gleichstellung hätte eingehen sollen.
Herr Ledune signalisiert, dass man die rechtliche Einschätzung an das Personalamt weiterleiten werde, damit in der Ratssitzung dazu Stellung genommen werden kann.
Beschluss
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste – vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung - folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Ausschuss kritisiert, dass die Ausschreibung zur Besetzung der Geschäftsführung
der Wirtschaftsförderung ohne die vorherige Einbeziehung des Fachausschusses
veröffentlicht wurde.
2. Die Findungskommission erstellt in ihrer ersten Sitzung einen Katalog an Muss- und
Kann-Kriterien, den die gesuchte Person erfüllen soll, und der maßgeblich für die
Entscheidung der Auswahl der Bewerber*innen ist.
3. Der Kriterienkatalog wird vor der Sichtung der Bewerbungsunterlagen festgelegt.
4. Falls nicht mindestens 1/3 der Bewerbungen, die die erforderlichen Qualifikationen
im Grundsatz erfüllen, von Frauen kommt, wird ein Headhunter beauftragt, proaktiv
nach weiteren geeigneten Kandidatinnen zu suchen.
Unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Als Mitglieder der Findungskommission benennt der Rat der Stadt die wirtschaftspolitischen Sprecher*innen der im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, zugleich Betriebsausschuss für die Wirtschaftsförderung Dortmund, vertretenen Fraktionen sowie den Vorsitzenden des Ausschusses.
Seitens der Verwaltung sind Mitglieder der Findungskommission der Beigeordnete für Finanzen, der Personalrat, die Beschäftigtenvertretung der Wirtschaftsförderung Dortmund und der Oberbürgermeister, der die Findungskommission leitet.
Bei Bedarf können auch externe Sachverständige hinzugezogen werden.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Schuldnerberatung gemäß § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), § 11 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit § 11 SGB XII
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18005-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 10.12.2020 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 08.12.2020 vor:
Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Er denke, dass zukünftig ein erhöhtes Beratungsangebot gefordert sei und sehe den Bedarf.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Aussage von Herrn Weber an und äußert, dass eine regelmäßige Berichterstattung bzgl. Der Budgetmittel wünschenswert sei. Ein kurzer Bericht alle 2 Jahre sei ausreichend.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich dem ebenfalls an. Auch seine Fraktion sei mit einer Berichterstattung einverstanden.
Herr Gehrmann (Caritas) unterstützt den Wunsch nach einer Berichterstattung. Die Schuldnerberatung werde verstärkt angeboten und der Beratungsbedarf sei spürbar und sinnvoll.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt an, dass der Wunsch nach einer regelmäßigen Berichterstattung mit aufgenommen werden kann.
Herr Beckmann stellt mündlich folgenden Antrag:
In den Einzelverträgen mit jenen Trägern der Schuldnerberatung, die zusätzliche Budgetmittel erhalten, wird festgehalten, dass diese Träger dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit alle zwei Jahre einen kurzen Bericht über die Verwendung der zusätzlichen Budgetmittel erstatten.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dieser Ergänzung einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden geänderten (Fett) Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, neue Einzelverträge mit den Trägern der Schuldnerberatung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 abzuschließen.
In den Einzelverträgen mit jenen Trägern der Schuldnerberatung, die zusätzliche Budgetmittel erhalten, wird festgehalten, dass diese Träger dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit alle zwei Jahre einen kurzen Bericht über die Verwendung der zusätzlichen Budgetmittel erstatten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an.“
-53-
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 5.2
Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19021-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Aktionskonzept Kinder im Park - Kostensteigerung -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18158-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019/20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18868-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan 2021 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18982-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.4
Stadterneuerung - Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage "Im Odemsloh"
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18974-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.5
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18881-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.6
Vertragsverlängerung für Anmietung Geschäftsräume Kampstraße 6, Kulturbüro
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19084-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.7
Literaturpreis der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis
Vergabe des Preises an eine Preisträgerin im Jahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18244-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschuss und Ältestenrates liegt folgendes ergänzendes Schreiben der Verwaltung vom 23.10.2020 vor:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.10.2020 folgenden Beschluss gefasst hat:
Der Rat der Stadt fasst unter Kenntnis des Schreibens der Verwaltung vom 23.10.2020, mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit, dass der Literaturpreis der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis – im Jahr 2021 an eine Frau vergeben wird.
7. Schule
zu TOP 7.1
Festlegung der Zügigkeiten an städtischen Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und der Sekundarschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15196-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.2
6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18682-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.3
Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18674-20)
Der Punkt wurde bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 7.4
Masterplan Digitale Bildung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16320-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.5
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für das Jahr 2021
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19010-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.6
Übernahme der Kosten der kommunalen Versorgungskasse für die Mitarbeiter*innen der Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14015-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.7
Umwandlung der dreizügigen Reinoldi-Sekundarschule (Schulnummer 196990) in eine vierzügige Gesamtschule mit auslaufendem Bildungsgang "Sekundarschule" zum Schuljahr 2021/22
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18207-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege und Regelbetrieb von Kinderstuben in Festanstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18666-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.2
FABIDO - Wirtschaftsplan 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18773-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.3
FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18943-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18811-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.2
Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18814-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung (alte Fassung) für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.
Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO) beizufügende Beteiligungsbericht 2018/2019 wurde dem Rat der Stadt Dortmund mit einer separaten Vorlage am 26.09.2019 vorgelegt.
Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2018 vorgelegt hat (§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).
zu TOP 9.3
Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18830-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.4
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18898-20)
Der Punkt wurde bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 9.5
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter*innen in Aufsichtsräten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19032-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.6
DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO 21) - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19074-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.7
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung aus dem Doppelhaushalt 2020/2021 gem. § 9 Abs. 2 KomHVO NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19027-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Ausführungen zum Haushaltsjahr 2021 sowie zur Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 zur Kenntnis.
zu TOP 9.8
Wirtschaftsplan 2021 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19035-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.9
Anpassung der Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer (Allgemeine Vergnügungssteuersatzung); hier Tanzveranstaltungen; Umsetzung aus "Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19117-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende ergänzende Beschlussfassung der Verwaltung vor:
„…die derzeitige Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am
17.12.2020 den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer in der Stadt Dortmund beschließt.
In der Anlage zur Vorlage (Änderungssatzung) ist der Artikel 6 allerdings ohne Datum aufgeführt.
Die Satzung soll allerdings zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Zur Klarstellung ist der Beschlussvorschlag wie folgt zu konkretisieren:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer in der Stadt Dortmund zum
01.01.2021.“
In der Anlage 1 wird der Artikel 6 wie folgt gefasst:
„Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.“
Ich bitte um Kenntnisnahme und geänderte Beschlussfassung.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der ergänzenden Beschlussfassung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.10
Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19238-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.11
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19132-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.12
Konzerthaus Dortmund GmbH - Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Spielzeit 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19050-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.13
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18822-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.11.2020 folgenden Beschluss gefasst hat:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 23.11.2020 vor:
Vorlage 18822-20 „Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH – hier: Bestellung
der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den
fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vorlage 18822-20 war bisher unvollständig, da die Arbeitnehmervertreterwahl im Unternehmen erst am 18.11.2020 abgeschlossen werden konnte.
Hiermit werden die noch offenen Punkte der Vorlage wie folgt ergänzt:
2. Wahl und Zusammensetzung der Vorschlagsliste
Bei Herrn Michael Lehmann und Herrn Martin Steinmetz handelt es sich nicht um Beschäftigte
des Unternehmens. Alle anderen vorgeschlagenen Personen sind Beschäftigte
der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH.
3. Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter
Der Rat der Stadt bestellt aus dieser Vorschlagsliste mit der Mehrheit der gesetzlichen
Zahl seiner Mitglieder die in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter. In den Aufsichtsrat der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH sind gem. § 9 I der Satzung sechs
Arbeitnehmervertreterinnen/-vertreter zu entsenden.
Der Rat der Stadt ist dabei nicht an die Reihenfolge der Vorschlagsliste gebunden. Der
Rat der Stadt hat zudem das Recht, sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen
und eine Neuwahl zu verlangen.
Der Rat der Stadt bestellt die folgenden sechs Arbeitnehmervertreterinnen/-vertreter:
1. Michael Korte
2. Marina Kerscher
3. Julia Rakitin
4. Barbara Granseuer
5. Martin Steinmetz
6. Matthias Lewin
Die Wahlniederschrift ist diesem Schreiben ebenfalls beigefügt und enthält alle Kandidaten,
die mindestens mit einer Stimme gewählt wurden.
Da im Vorlauf der Ratssitzung keine Möglichkeit zur Vorlage beim Hauptausschuss und Ältestenrat sowie beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bestand,
werden die Fachausschüsse analog § 4 II in Verbindung mit § 15 II der Geschäftsordnung für
den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen nachträglich unterrichtet. Diese Ergänzung der Vorlage wird entsprechend auch an die Fachausschüsse weitergeleitet.
Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung des vorliegenden Schreibens der Verwaltung, einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte), nachfolgenden Beschluss:
1) Der Rat der Stadt beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode des Rates am 31.10.2020 mit heutiger Wirkung ab. Der bisherige Aufsichtsrat hat die Geschäfte nach § 9 III der Satzung der Gesellschaft bis zum heutigen Tag fortgeführt.
2) Der Rat der Stadt entsendet/bestellt aus der von den Beschäftigten der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH gewählten Vorschlagsliste die sechs in Ziffer 3. der Begründung dieser Vorlage genannten Personen mit Wirkung vom morgigen Tag (Beginn der Amtszeit) als Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH.
zu TOP 9.14
Liquidation der Projektgesellschaft Gneisenau mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18806-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.11.2020 folgenden Beschluss gefasst hat:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die städtischen Vertreter in den Organen der Projektgesellschaft Gneisenau mbH, die Liquidation der Gesellschaft zum 31.12.2020 zu beschließen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
zu TOP 9.15
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter*innen für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18880-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.11.2020 folgenden Beschluss gefasst hat:
Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke + vom 25.11.2020 vor:
„…wir bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrages.
Beschlussvorschlag
A) Der Rat wählt aus der Vorschlagsliste der Arbeitnehmer*innen entsprechend § 108a III
GO NRW die drei Bestplazierten der Unternehmensmutter und die beiden Bestplazierten
der Tochterunternehmen. Entsprechend des Wahlergebnisses sind dies:
Für die Unternehmensmutter:
1. Tobias Schmidts
2. Tim Knittel
3. Marc Middelmann oder Thomas Rittberg
(Bei Stimmengleichheit entscheidet nach Betriebsverfassungsgesetz das Los)
Für die Unternehmenstöchter:
4. Akram Samir
5. Birgit Rittberg
B) Der Rat fordert die beteiligten Arbeitnehmergruppen des Unternehmens auf, ein einvernehmliches
Wahlverfahren für die Zukunft verbindlich zu vereinbaren, um künftig Auseinandersetzungen
um die Besetzung der Gremien im Zuge der Arbeitnehmermitbestimmung
zu vermeiden.
Begründung
Im Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH soll die Arbeitnehmerschaft angemessen vertreten
sein. Bereits nach der Kommunalwahl 2014 gab es große Unstimmigkeiten bei den
Wahlverfahren, die zur Besetzung des Aufsichtsrates hätten führen sollen. Diese Konflikte
führten zu einer Zeit ohne Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat der Westfalenhallen.
Schließlich wurde ein Kompromiss ausgehandelt, nachdem 3 Vertreter*innen der Unternehmensmutter
entsendet werden sollten und 2 Vertreter*innen der Tochterunternehmen.
Leider wurde der erzielte Kompromiss bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter*innen in
diesem Jahr nicht berücksichtigt, so dass eine Minderheit der organisierten Arbeitnehmer*
innen im Gesamtunternehmen alle Mandate im Aufsichtsrat für sich selbst beansprucht.
Bei den Tochterunternehmen ist bekanntlich die Mehrheit der Beschäftigten angestellt,
so dass eine Nichtberücksichtigung der Unternehmenstöchter die demokratische
Beteiligung der Arbeitnehmerschaft im Aufsichtsrat ad absurdum führt. Leider ist der diesbzgl.
angewendete §108a der GO NRW sehr interpretationsfähig formuliert und hinterlässt
Regelungslücken, so dass die Mehrheit der Arbeitnehmer*innen nicht für die Arbeitnehmervertreter*
innen im Aufsichtsrat wahlberechtigt ist. Gleichwohl sind auch Regelungen
des Drittelbeteiligungsgesetzes in Bezug auf Konzernzusammenhänge anwendbar, so
dass das Wahlverfahren nach wie vor strittig ist.
Umso wichtiger ist es, dass der seinerzeitige Kompromiss aufrechterhalten wird, um den
Unternehmensfrieden zu wahren. Hierbei ist es den Arbeitnehmer*innen der Tochterunternehmen
hoch anzurechnen, dass sie nicht wie 2014 erneut den juristischen Weg beschritten
haben, sondern darauf setzen, dass der Rat in seiner Kompetenz die Besetzung der
Arbeitnehmerplätze im Aufsichtsrat mit dem entsprechenden Fingerspitzengefühl durchführt.
Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man vor 6 Jahren in der gleichen Situation gewesen sei. In dem Unternehmen sei sehr viel Unruhe und viele seien mit dem Ergebnis der Wahlen nicht zufrieden. Die Rechtmäßigkeit der Wahl sei unstrittig, jedoch sei die Mehrheit der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat nicht abgebildet bzw. durfte nicht mitwählen. Ihre Fraktion habe die Information von OB Westphal erfreut zur Kenntnis genommen, dass dieses strittige Konzept in Kürze verändert werden solle. Man habe „in Kürze“ sehr wörtlich genommen und wolle daher beantragen die Vorlage zu schieben. Sollte die Vorlage abgestimmt werden, wolle sich ihre Fraktion enthalten.
Rm Kowalewski (Die Linke +) gibt seiner Vorrednerin recht – die Situation sei mal wieder sehr unbefriedigend. Es gäbe nicht nur Unmut, sondern seien seiner Meinung nach auch die rechtlichen Fragen umstritten. Allein der demokratische Hintergrund, nämlich dass die Mehrheit der Mitarbeiter*innen nicht daran mitwirken könne die Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat mitzubestimmen, sei ein nicht haltbarer Zustand. Daher habe die Fraktion Die Linke + einen Kompromissvorschlag mit einer alternativen Liste vorgelegt. Dem Vorschlag die Vorlage zu schieben können seine Fraktion aber auch folgen.
Rm Berndsen (SPD) stellt klar, dass die Wahl aus rechtlicher Sicht von keiner Seite beanstandet wurde. Auch die SPD-Fraktion sei mit der Situation unzufrieden, jedoch läge hier eine rechtmäßige Wahl vor und er empfehle daher über die Vorlage abzustimmen. Die SPD-Fraktion würde der Vorlage zustimmen und den Antrag der Fraktion Die Linke + ablehnen. Den Aufsichtsrat und die Gremien würde man bitten die Angelegenheit einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
Rm Waßmann (CDU) stellt in Richtung von Herrn Kowalewski fest, dass in dessen Vortrag Stimmungsmache und Unwahrheit läge. Das Verfahren sei nicht beanstandet worden und die Wahlen seien rechtmäßig. Aufgrund dieser ordnungsgemäßen Wahl habe man heute die Arbeitnehmervertreter*innen, die durch die Beschäftigten gewählt wurden, mit der Zustimmung zur Vorlage zu bestellen. Die heutige Abstimmung der Vorlage sei man denjenigen, die den Aufsichtsrat dieser Tochter gewählt hätten schuldig.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) schließt sich inhaltlich den Fraktionen von SPD und CDU an. Auch das durch Verdi übermittelte Rechtsgutachten zeige dies, wenn auch darin bestätigt würde, dass der Gesetzgeber 2010 nicht klar genug formuliert habe. Es sei gut, wenn die Westfalenhallen einen handlungsfähigen Aufsichtsrat inklusive Arbeitnehmervertreter*innen bekämen. Wer dazu eine andere Rechtsauffassung habe müsse dagegen juristisch vorgehen.
StR Dahmen erläutert die Unternehmensstruktur der Westfalenhallen Unternehmensgruppe, die die Westfalenhallen betreibt. Alle Mitarbeiter die von den Entscheidungen der Geschäftsführung betroffen seien, hätten an dieser Wahl teilnehmen können und ihre Vorschläge für die Arbeitnehmervertreter*innen abgeben können. Eine der Töchter der Unternehmensgruppe sei die Kongress Dortmund (KD), alle Belange dieser Tochter werden ausschließlich durch deren Gesellschafterversammlung entschieden. Man müsse sich von dem Irrtum lösen, dass nur weil eine Gesellschaft zur Westfalenhallen Unternehmensgruppe gehöre, automatisch deren Aufsichtsrat dafür zuständig sein müsse. Das Thema der Beteiligung der Arbeitnehmer*innen an Entscheidungen der Geschäftsführung der KD beträfe ausschließlich die Geschäftssphäre der KD und nicht der Westfalenhallen Unternehmensgruppe, für die heute die Arbeitnehmervertreter*innen des Aufsichtsrates gewählt würden. Die Vorlage der Verwaltung habe dem demokratischen Prozess der Wahl Rechnung getragen.
Rm Kowalewski weist darauf hin, dass es dann wohl zu der angekündigten Klage käme. Er bemängelt zudem, dass das Thema Geschlechtergerechtigkeit auch eine Rolle bei der Besetzung solcher Gremien spielen müsse und heute ausschließlich Männer gewählt würden.
OB Westphal informiert abschließend darüber, dass er sich im Vorfeld der Sitzung mit vielen unterschiedlichen Beteiligten an einen Tisch gesetzt habe. Er stimme allen zu, die den Gesamtzustand als unbefriedigend beschrieben hätten. Hierfür gäbe ein ganzes Bündel von Ursachen und dies sei auch nicht erst seit gestern so. In der Tat sei die rechtliche Situation, anhand derer der heutige Beschluss gefasst werden solle so, dass nach § 108 a der GO NRW rechtsgültig gewählt worden sei. Es gebe rechtlich unterschiedliche Sichtweisen über die Wahlanordnung und Wahldurchführung und darüber wie das Ergebnis übermittelt wurde. Da diese Konstruktion immer wieder zu Unzufriedenheit führe, habe OB Westphal sich mit Frau Loos und Herrn Dahmen darüber verständigt, kurzfristig zu Beginn des neuen Jahres einen Lösungsvorschlag zur Änderung vorlegen zu wollen. Dies ändere für die heutige Beschlussfassung nichts, jedoch sei die Laufzeit des Aufsichtsrates auch nicht an die Laufzeit des Rates gekoppelt.
OB Westphal stellt den durch Rm Stackelbeck gestellten Antrag auf Vertagung der Vorlage zur Abstimmung.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag auf Vertagung der Vorlage mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen, Die Linke +, Die Fraktion-Die Partei und des Rm Gülec, bei Enthaltung des Rm Deyda ab.
Der Rat der Stadt lehnt zudem den Antrag der Fraktion Die Linke + mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen und der Rm‘ Gülec und Deyda ab.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Fraktion Die Linke + und Die Fraktion-Die Partei, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen und der Rm’s Gülec und Deyda nachfolgenden Beschluss:
1) Der Rat der Stadt beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode des Rates am 31.10.2020 mit heutiger Wirkung ab. Der bisherige Aufsichtsrat hat die Geschäfte nach § 12 I der Satzung der Gesellschaft bis zum heutigen Tag fortgeführt.
2) Der Rat der Stadt entsendet/bestellt aus der von den Beschäftigten der Westfalenhallen Dortmund GmbH gewählten Vorschlagsliste die fünf in Ziffer 3. der Begründung dieser Vorlage genannten Personen mit Wirkung vom morgigen Tag (Beginn der Amtszeit) als Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat der Westfalenhallen Dortmund GmbH.
zu TOP 9.16
Flughafen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter*innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18824-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.11.2020 folgenden Beschluss gefasst hat:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Dortmund beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode des Rates am 31.10.2020 mit heutiger Wirkung ab.
2) Der Rat der Stadt Dortmund bestellt mit Wirkung vom morgigen Tag (Beginn der Amtszeit) aus der von den Beschäftigten der Flughafen Dortmund GmbH gewählten Vorschlagsliste die in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden fünf Arbeitnehmervertreter*innen.
3) Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt die Bestellung von Herrn Guntram Pehlke und Herrn Hubert Jung, die auf Vorschlag der Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft als Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen sind.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Jahresbericht der Feuerwehr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18748-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Jahresbericht 2019 der Feuerwehr zur Kenntnis.
zu TOP 10.2
Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18836-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.3
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für die Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18995-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 zur Kenntnis.
zu TOP 10.4
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 18.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19085-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.5
Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18839-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.6
Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18828-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus seiner Sitzung vom 03.12.2020 vor:
Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 4.1.2 behandelt.
Hierzu liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
Sehr geehrte Frau Dr. Tautorat, sehr geehrte Ausschussmitglieder,
die Drucksache Nr. 18828-20 vom 18.11.20 wird am 03.12.2020 zunächst in Ihrem Ausschuss behandelt.
Der Personalrat hat dazu folgende Anmerkungen:
Wir halten es für bedenklich, dass in der Drucksache unter „Personelle Auswirkungen“ die dringlich erforderlichen und konkret ermittelten Stellenbedarfe nicht erwähnt werden. Stattdessen soll der wichtige wie kritische Personalbedarf später (also frühestens 2021) in einer gesonderten Vorlage dargestellt werden. Gleichwohl (und das begrüßen wir sehr) wird in dem Abschlussbericht unter Punkt 5 (ab Seite 41) sehr wohl dargestellt, welcher Stellenmehrbedarf pro Maßnahme entsteht.
Für die Umsetzbarkeit von Zielen und die Durchführbarkeit von Maßnahmen ist allerdings wichtig, dass auch dargestellt wird, wie viele der bereits genehmigten Stellen zwischenzeitlich besetzt werden konnten. Relevant für die Ermöglichung einer Aufgabenerledigung kann nur die Anzahl der Kräfte sein, die tatsächlich die zusätzlichen Arbeiten bereits aufgenommen haben!
Ebenso halten wir es für bedenklich, dass unter „Finanzielle Auswirkungen“ die für die Umsetzung von Zielen bzw. für die Durchführung erforderlichen Geldbeträge nicht einmal skizziert werden. Frühestens in der Haushaltsplanung 2022 ff. will man sich des Themas annehmen! Und in der Zwischenzeit – soll da nichts passieren?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schefers
Vorsitzender
Herr Stadtrat Uhr berichtet mündlich zum Masterplan „Digitale Verwaltung“. Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bittet im Namen seiner Fraktion darum, dass es ab jetzt in jeder Ausschusssitzung des APOD einen Sachstandsbericht gibt.
Zum PR-Schreiben teilt Herr Vogeler mit, dass es im AFBL bereits eine Vorlage gegeben habe (Drucksache 19027-20), in der es den entscheidenden Passus gab, dass dem Thema Digitalisierung sukzessive 38,5 weitere Planstellen eigereicht werden sollen. Die Kosten hierfür sollen sich auf drei Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Für die CDU-Fraktion stelle sich hier die Frage, warum diese Planstellen nicht in der Vorlage erwähnt werden, da durchaus bekannt sei, dass für diese Thematik Personal benötigt werde.
Herr Gebel (Fraktion Die LINKE+) wünscht sich ebenfalls eine kontinuierliche Begleitung im APOD.
Er erläutert, dass es im Masterplan zwar eine Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten gebe, allerdings fehle ihm die Mitwirkung der Behindertenbeauftragten zum Thema Barrierefreiheit. Er empfiehlt, enger mit dieser zusammenzuarbeiten.
Weiterhin wird im Bericht darauf verwiesen, dass man mit dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zusammen arbeite. Er wünsche eine Erläuterung, wie genau diese Zusammenarbeit abläuft, da das RPA bisher die Meinung vertreten habe, dass es nicht im Vorfeld beratend oder begleitend zur Seite stehe, da man sonst im Nachgang vor der nachvollziehbaren Problemstellung stehe, die eigene Arbeit kontrollieren zu müssen. Er würde hierzu gerne eine Stellungnahme des RPA erhalten.
Er begrüße es weiterhin sehr, dass die DMS-Lösung soweit sei, dass eine Ausschreibung stattfinde. Hierzu würde er gerne erfahren, ob die Ausschreibung plattformunabhängig sei oder ob sie an bestimmte Betriebssysteme gebunden sei. Die Begriffe „Datensouveränität“ oder „Freie Software“ finden sich seiner Meinung nach nicht wieder.
Bezüglich des Beschäftigtenportals berichtet er, dass dieses bei der TU Dortmund sehr weit vorangeschritten sei und man sich dort viel abschauen könne.
Beim Serviceportal vermisse er den Mehrwert. Hier fehle ihm die Möglichkeit, den Verlauf einer Bearbeitung einzusehen. Den Bearbeitungsstand möchte er jederzeit überprüfen können, um gegebenenfalls nachzusteuern. Diese Ziele seien hier nicht vermerkt.
Zum Pilotprojekt Microsoft Teams gibt er zu bedenken, dass es von mehreren Landesdatenschutzbeauftragten als hoch kritisch eingestuft werde, auch wenn es im Vergleich zur Cisco Webex Lösung eine enorme Verbesserung darstelle. Man sollte sich den Schwierigkeiten bewusst sein, mit denen dieses Projekt verbunden ist.
Weiterhin wünsche er sich Erläuterungen zur erwähnten Databox. Er habe eine gleichnamige Website gefunden und möchte wissen, ob es sich hierbei um einen US amerikanischen Anbieter handele, der mit einer Art Cloud arbeite. Sollte dies der Fall sein, wünsche er sich Erläuterungen dahingehend, wie der Anbieter mit den Daten umgehe.
Herr Uhr bedankt sich zunächst für den Hinweis bezüglich der Barrierefreiheit und nehme diesen gerne an. Weiterhin erläutert er in Bezug auf die Thematik mit dem RPA, dass es eine Lenkungsgruppe gab, in der alle Ämter des Dezernates vertreten waren, sowie auch die Jugendvertretung und der Personalrat. Hier habe man dem RPA frühzeitig angeboten, von Anfang an dabei zu sein. Man sei an vielen Stellen der Meinung, dass man Neuland betreten habe und dabei wäre es hilfreich, wenn das RPA bereits von Beginn an zur Kenntnis nimmt, wie der Entstehungsprozess ist, damit man diesen im Nachgang nicht nachvollziehen müsse. Es sei nicht geplant, dass das RPA aktiv am Prozess teilnehme.
Herr Zilian (10/FBL) bezieht sich zunächst auf die Ausschreibung zur E-Akte und teilt mit, dass man sich im Rahmen der Ausschreibung von Externen beraten lassen habe. Es gebe an dieser Stelle keinen typischen Marktführer. Im Rahmen der Ausschreibung sei eine „Top 5“ ermittelt worden, welche ihre Lösungen demnächst vorstellen werden. Dazu werde man auch über Pilotämter sprechen.
Er erläutert, dass die E-Akte ein Thema sei, welches eine große Herausforderung sei und zu den Top 10 Themen gehöre.
Bezüglich der Databox erklärt er, dass es sich hier um einen Clouddienst handele, den man von einem deutschen IT-Dienstleister eingekauft habe. Dieser Clouddienst sei eine Eigenentwicklung, die nichts mit dem US-amerikanischen Raum zu tun habe.
Beim Thema Serviceportal sei es für ihn selbstverständlich, dass man sich als Bürgerin und Bürger nach dem Sachstand seines Antrages erkundigen könne. Das OZG verlange zunächst „nur“, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge online stellen können. Die Herausforderung hierbei sei es, die Fachverfahren mit dem Serviceportal zu verknüpfen, damit der Sachstand eingesehen werden kann.
Frau Spiekermann (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass sie zwar verschiedene Maßnahmen in dem Masterplan erkenne, allerdings keine eindeutige Strategie. Für sie sei die zunächst nötige Infrastruktur wie die Ausstattung mit Glasfaser und WLAN zunächst zwingend notwendig, dies sei allerdings noch keine Digitalisierung. In Schulen zum Beispiel gehöre neben der Ausstattung von WLAN und Hardware auch der entsprechende Support dazu. Ihr fehle die Substanz im Masterplan.
Herr Uhr erläutert, dass man zunächst Zeitziele und Ressourcen bestimme, welche man mit Zeitplänen und Prioritäten hinterlegen müsse. Themen wir Support seien selbstverständlich bekannt und in Bearbeitung. Hierzu gebe es bereits mehrere Vorlagen, allerdings könne man nicht alles zum Thema Support im Masterplan niederschreiben.
Insgesamt setze er sehr auf die Zusammenarbeit mit dem neu gegründeten Ausschuss und auf die neue Komponente D (Digitalisierung).
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass es sich hier um einen lebendigen und dynamischen Prozess handele. Er kann sich nicht vorstellen, dass die genannten identifizierten 24 Maßnahmen das Ende der Fahnenstange seien um die digitale Zukunft zu meistern. Vielmehr sei es ein Prozess, den die Verwaltung durchlaufen müsse. Er sei der Meinung, dass man insgesamt zu langsam sei. 2018 sei man zur digitalsten Stadt ernannt worden. 2019 gab es dann ein Ranking durch den Bitcomverband, in welchem Dortmund sehr weit vorne lag. In 2020 hat die Stadt Dortmund dann im Bereich „Digitale Verwaltung“ 41 Plätze verloren.
Auch er sei der Meinung, dass Zeitpläne und Prioritätenlisten entwickelt werden müssen. Er gibt an, dass Politik an der Stelle gerne helfen und mitbestimmen möchte.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) geht erneut auf die 38,5 Stellen ein, welche zwar im AFBL besprochen wurden, den APOD allerdings nicht erreicht habe. Er teilt mit, dass solche personellen Entscheidungen auch diesen Ausschuss thematisiert werden müssen.
Die große Herausforderung sei es jetzt für Effizienz zu sorgen. Politik müsse den Masterplan begleiten und die Verwaltung müsse ihn mit Leben füllen.
Herr Uhr geht ebenfalls auf die Stellenbedarfe ein und teilt mit, dass es hierzu eine eigene Vorlage geben werde, die dem Ausschuss vorgelegt werde.
Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) fragt nach, ob der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, welcher für den TOP 4.1.2 vorgesehen ist, direkt mit behandelt werden solle.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bejaht die Frage und erläutert den als Tischvorlage vorliegenden Antrag.
Tagesordnungspunkt Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025
Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ein Memorandum zur Digitalisierung 2020
2. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist das zentrale
Instrumentarium zur Steuerung der Digitalisierungsprozesse in der Stadt. Es stellt die strategische Basis für die dafür anstehenden Projekte und Prozesse dar (Roadmap).
3. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist dabei von dem
Leitgedanken geprägt, Digitalisierung nicht um ihrer selbst Willen durchzusetzen, sondern um einen Mehrwert für die Stadt, die Stadtverwaltung und die hier lebenden und arbeitenden Menschen zu schaffen.
4. Hierfür nimmt das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 in einer
Binnenperspektive die Stadtverwaltung in den Fokus und in einer Außenperspektive die Stadt selbst. Zielperspektive für 2025 ist eine Stadt Dortmund, die im bundesweiten Vergleich einen der höchsten Digitalisierungsgrade in Deutschland aufweist.
5. Mit Blick auf die Stadtverwaltung nimmt das Memorandum zur Digitalisierung
2020 bis 2025 den Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ auf und geht darüber hinaus. Folgende Zielsetzungen sind bis 2025 zu verwirklichen:
Nachhaltige Digitalisierung durch Kopplung von Verwaltungsprozessen ohne
Medienbrüche und nicht bloße Schaffung von Portallösungen für die BürgerInnen.
Erste Stadtämter arbeiten vollkommen digital.
Erzielung von Effizienzgewinnen, Verkürzung von Bearbeitungszeiten durch digitalen Dokumentenfluss innerhalb der Verwaltung,
Erleichterte Handhabung der Behördenangelegenheiten für Bürgerinnern und Bürger durch digitale Zugänge und/oder Apps. Mehrsprachige Nutzungsmöglichkeiten. Serviceverbesserung
Nutzung von Digitalisierungseffekten bei der Bewältigung des demographischen Wandels bei der Stadtverwaltung.
Das Dortmunder Systemhaus (Dosys) wird für die operative Umsetzung der Digitalisierungsprozesse zuständig und „denkt“ dabei die nötigen Maßnahmen und ihre Umsetzung. Zur Verdeutlichung dieser Zuständigkeit wird aus Dosys das Amt für Digitales und Informationstechnik (DIGIT).
Berücksichtigung der von EU, Bund und Land vorgegebenen Rahmenbedingungen (z.B. Onlinezugangsgesetz, E-Government-Gesetz NRW, DSGVO).
Datenschutz, Datensicherheit und digitale Barrierefreiheit für die BürgerInnen ist obligatorisch.
6. Mit Blick auf die Stadt selbst dient das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 dazu, den Breitbandausbau, die Digitalisierung der Schulen und den SmartCity-Prozess zu begleiten und zu beschleunigen. Darüber hinaus sind weitere Themenfelder denkbar, wie bspw. die Einrichtung intelligenter Verkehrsleitsysteme oder die Realisierung einer Teststrecke für autonomes Fahren in der Stadt.
7. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 bezieht die Stakeholder des Digitalisierungsprozesses mit in den Prozess ein. Stakeholder sind der VV, die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der Personalrat, das Chief Information/Innovation Office (CIIO), die BürgerInnen der Stadt und weitere vom Digitalisierungsprozess betroffene Personen und Institutionen.
8. Die Verwaltung wird den Mitgliedern des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung, beginnend mit der Ausschusssitzung im März 2021 in vierteljährlichen Projektsitzungen über den Stand der Umsetzung des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 berichten.
Begründung
Die Digitalisierung ist eines der Kernthemen in den kommenden Jahren für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Dortmund. Mit dem Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 legt der Rat der Stadt den Rahmen zur Ausgestaltung des Digitalisierungsprozesses in der Stadt Dortmund fest. Für die operative Umsetzung des Memorandumsprozesses ist der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung politisch verantwortlich, der damit seiner seit dieser Wahlperiode bestehenden umfassenden Kompetenz für das Thema der Digitalisierung nachkommt.
Herr Gebel teilt mit, dass der Antrag zu kurzfristig vorgelegt wurde. Weiterhin hätte er sich gewünscht, dass man im Vorfeld gemeinsam über einen solchen Antrag beraten hätte.
Inhaltlich müsse seiner Meinung nach noch klargestellt werden, dass dieses Memorandum auf keinen Fall dem Masterplan widerspreche.
Er glaube weiterhin nicht, dass ein solcher Antrag im Ausschuss beschlossen werden könne. Zwar soll durch den Antrag der Masterplan ergänzt werden, seiner Meinung nach wird hier jedoch etwas über den Masterplan gestellt, was in diesem Ausschuss so nicht beschlossen werden könne. Er schlägt vor, den Antrag als eingebracht zu betrachten und an den Rat zu überweisen.
Herr Giebel (SPD-Fraktion) ist überrascht über den Antrag. Er schließt sich dem Vorschlag von Herrn Gebel an und sieht die Zuständigkeit im Rat.
Herr Gurwowietz teilt mit, dass der Antrag dem Wunsch des alten APO entspreche. Der Wunsch der Politik sei es ganz klar, hier mitzugestalten. Seiner Fraktion sei es daher besonders wichtig, dass bei einer Überweisung im Rat über den Antrag befunden werde.
Frau Spiekermann schließt sich Herrn Giebel an. Ihrer Meinung nach gebe es im Antrag Maßnahmen, über die man noch einmal sprechen müsse. Sie bittet auch darum, dass die Fraktionen Gelegenheit bekommen, sich auszutauschen.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) findet es schade, dass man im Vorfeld nicht über den Antrag informiert wurde. Es wäre wünschenswert, wenn dies ein gemeinsamer Antrag gewesen wäre, der aus der Mitte des Ausschusses käme. Er schlägt vor, den Antrag an den Rat zu überweisen.
Herr Waßmann schlägt vor, zunächst über die Vorlage zu befinden und zu beschließen, den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an den Rat zu überweisen. Er bittet bereits im Vorfeld darum, dann im Rat eine Entscheidung zu treffen.
Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) schlägt vor, den Masterplan dann ebenfalls nicht zu empfehlen. Aus ihrer Sicht sei der Antrag so mit dem Masterplan verbunden, dass man gemeinschaftlich entscheiden sollte.
Herr Giebel habe noch Klärungsbedarf in Bezug auf den Antrag. Er könne heute noch keine eindeutige Richtung für die Ratssitzung vorgeben.
Herr Gebel schlägt vor, dass sich Fraktionen bereits vor der Ratssitzung zusammensetzen und beraten.
Frau Spiekermann möchte den Masterplan empfehlen und den Antrag an den Rat überweisen.
Herr Heymann schließt sich Frau Spiekermann an und schlägt auch ein Treffen der Fraktionien vor der Ratssitzung vor.
Herr Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion für sinnvolle Ergänzungen des Antrages offen sei und bittet um Entscheidung im Rat.
Im Anschluss an die Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und in Abwesenheit der Fraktion DiePartei, den Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die diesem zugrundeliegende digitale Strategie zu beschließen.
Den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen überweist der Ausschuss für Personal, Organisation Digitalisierung an den Rat.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.7
Tarifabschluss 2020ff. im öffentlichen Dienst für die Beschäftigten von Bund und Kommunen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19131-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt das Ergebnis und die finanziellen Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst zur Kenntnis.
zu TOP 10.8
Neuwahl der Delegierten für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2021–2026 und Verbandsversammlung des Lippeverbandes 2021–2026 sowie Neuwahl eines*einer Vertreters*in für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft 2021–2026
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19023-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates liegt folgendes ergänzendes Schreiben der Verwaltung vor:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage sowie das ergänzende Schreiben der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.9
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19029-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.10
Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters am 13. September 2020 und der Stichwahl des Oberbürgermeisters am 27. September 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19263-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.11
Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Rates, der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates der Stadt Dortmund am 13. September 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19264-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.12
Absehen von der Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 31.03.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19214-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2020 vor:
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist auf die beiden Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste unter TOP 2.3 (DS-Nr. 19375-20-E1 und 19375-20-E3) hin und schlägt vor, analog dazu das Datum vom 31.03.2021 auf den 31.12.2021 abzuändern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschuss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Erweiterung seines Beschlusses vom 18.06.2020 (DS-Nr. 17735-20) von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 31.12.2021 abzusehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in den finanziellen Auswirkungen genannten Mindererträge für das Haushaltsjahr 2021 des Stadtamtes 32 in Höhe von 21.000 € zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.13
Wahl einer/eines Delegierten für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit von 2020 bis 2025
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18831-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.11.2020 folgenden Beschluss gefasst hat:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, als Delegierte*n für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes das Ratsmitglied
RM Detlef Adam (SPD Fraktion)
zu benennen.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, den für die Benennung der/des gewählten Delegierten erforderlichen Personalbogen mit Angabe des Namens, der Telefonnummer, ladungsfähiger Adresse und E-Mail Anschrift auszufüllen und zu versenden.
zu TOP 10.14
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18778-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.11.2020 folgenden Beschluss gefasst hat:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
3) Der Rat der Stadt beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode des Rates am 31.10.2020 mit heutiger Wirkung ab. Der bisherige Aufsichtsrat hat die Geschäfte nach § 10 III der Satzung der Gesellschaft bis zum heutigen Tag fortgeführt.
4) Der Rat der Stadt entsendet/bestellt aus der von den Beschäftigten der Klinikum Dortmund gGmbH gewählten Vorschlagsliste die zehn in Ziffer 3. der Begründung dieser Vorlage genannten Personen mit Wirkung vom morgigen Tag (Beginn der Amtszeit) als Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH.
zu TOP 10.15
Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020 vor:
zu TOP 2.6
Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
Zu TOP 2.7
"Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18112-20)
NachtbürgermeisterIn für Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19159-20)
Die Punkte werden gemeinsam behandelt.
Zusätzlich zur Vorlage mit der Drucksache Nr.: 18752-20 liegen folgende Auszüge vor:
- Auszug aus der Sitzung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020 zum Thema „Neue Stärke – Dortmunder Wirtschaftsprogramm“
„Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.10.2020 vor:
Zu 1.: Die in der Vorlage genannten Projekte sind auf einem unterschiedlichen Stand.
Teilweise gibt es erst eine Konzeptidee, teilweise steht die Realisierung an. Die für das Jahr
2020 eingeplanten Mehraufwendungen dienen vor allem der Initialisierung von Projekten. Sie
können, grob unterteilt, in den folgenden Fällen genutzt werden:
a. Vorplanung: Beauftragung von Machbarkeitsstudien
(unter Anderem: Intralogistik Kompetenzzentrum, Exzellenz-Center Westfalen,
Flächengesellschaft UN1DO, Zentrum für Kreislaufwirtschaft, Gastronomie-
Akademie)
b. Planung: Planungskosten (Beschleunigung)
(unter Anderem: Lernfabrik Westhausen, Kompetenzzentrum Sportwirtschaft,
Gastronomiekonzept Dortmund, Einzelhandelskonzept „Einkaufsstadt der Zukunft“)
c. Ausführung: Projektförderung
(unter Anderem: Club/Eventfonds, Konzeptwettbewerbe Gastronomie und Kultur,
Pop-up-Orte, Kommunale Arbeitsmarktstrategie, Neueinstellungszuschüsse,
Standortmarketing im Verbund)
Die Auflistungen sind weder abschließend, noch stellen sie eine Priorisierung dar. Weiter
möchte ich darauf hinweisen, dass die genannten Vergabeverfahren erst unmittelbar nach
Ratsbeschluss gestartet werden und über deren Status auch regelmäßig im AWBEWF
berichtet wird.
Zu 2.: Die drei einzurichtenden Planstellen sollen Betreuung und den Abruf der Finanzmittel
aus dem Sonderprogramm ‚Neue Stärke‘ gewährleisten. Sie dienen der „Hebelung“ der
Eigenmittel der Stadt Dortmund (3 Mio. € jährlich) durch europäische, nationale und NRWFördergelder.
Die EU legte zu diese Zwecke das Programm „Recover EU“ auf, das alleine
für die Bundesrepublik Deutschland ein Fördermittelvolumen von 21 Mrd. Euro enthält. Ziel
ist es, Dortmunder Projekte sozusagen auf die Förderprogramme der EU, des Bundes und
des Landes „maßzuschneidern“, um besonders davon zu profitieren, sowie besser auf
Fördermittel hin zu beraten. Gesucht werden hier drei Spezialist*innen, die über
entsprechende Kontakte nach Düsseldorf, Berlin und Brüssel verfügen. Sie sollen nicht nur
reagieren, sondern auch Dortmunder Ideen gezielt platzieren und bewerben können. Dies
gilt insbesondere für die Beteiligungsprozesse bei der Ausgestaltung von Förderrichtlinien
und Zielen von Programmen.
Dabei sollen zwei Stellen die Förderung von Kooperationsprojekten und bei der
Konsortialbildung unterstützen. Die Neuausrichtung der Bundesförderung GRW/RWP, neue
Wettbewerbe wie Zukunft Region und die großen Änderungen bei EFRE ab 2021 sowie die
jetzt eingeleiteten Konjunkturprogramme der EU bieten für die Unternehmen am Standort
eine große Chance. Hier wird der bereits heute hohe Beratungsbedarf – die Stellen von
Bund und Land sind hier wenig hilfreich – bei Inhalten und Ausgestaltung nochmals steigen.
Gleichzeitig fehlt es KMU oft an der Erfahrung bei der Konsortialbildung. Kombiniert man
diese beiden Bedarfe mit dem Instrumentarium SVTZ und TZ Net, ergeben sich neue
Möglichkeiten. Weiterhin versucht die Wirtschaftsförderung, mit internen und externen
Partnern Förderketten mit arbeitsmarktpolitischem Fokus aufzubauen, um Unternehmen zu
unterstützen. Für dieses „Inhousedesign“ von Förderprojekten werden zwei Personen
benötigt werden.
Eine weitere Stelle ist für die Ergänzung und Unterstützung der bestehenden
Fördermittelberatung vorgesehen. Bereits heute nehmen vier Personen bei der
Wirtschaftsförderung die individuelle Fördermittelberatung wahr – zwei für Start-ups und für
Bestandsunternehmen mit dem Schwerpunkt der Fördermaßnahmen über die NRW.Bank
und zwei Personen für die ESF-Programme von Bund und Land zum Arbeitsmarkt. Die
Ausweitung der Förderprogramme durch Konjunkturmaßnahmen wird diesen
Beratungsbedarf nochmals drastisch erhöhen, so dass eine weitere Person unabdingbar
wird, die sich auf die Förderprogramme außerhalb der Landesbank spezialisiert. Darüber
hinaus werden über die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet KMU Zugänge zu Mitteln
aus Landes- und Bundesprogrammen wie unternehmensWert:Mensch, Potentialberatung
und Bildungsscheck öffnen. Diese Programme können Unternehmen nutzen, um neue
Strategien zur Bewältigung der Corona-Krise zu erarbeiten und ihre Beschäftigten zu
qualifizieren. Die Aktivitäten zur Ansprache von Unternehmen werden zukünftig um den
Aspekt "Auswege aus der Krise „erweitert“.
Die TZ Net GmbH kann bei der Bearbeitung von „Neue Stärke“, innerhalb ihres
Aufgabenbereichs Digitalisierung/Technologie, als Instrument der Wirtschaftsförderung
genutzt werden. Die Gesellschaft kann in Ihren Geschäftsfeldern (z.B. konkret: Wasserstoff
und Kreislaufwirtschaft) die entsprechenden Konsortien und Kooperationsprojekte begleiten,
und insbesondere auch die Fördermittel verwalten. Grundlage dafür sind zu schließende
Geschäftsbesorgungsverträge (s. auch Ds.-Nr.: 17213-20). Nicht alle Projekte, sondern nur
die Projekte in Sachen Digitalisierung/ Technologieförderung können über die TZ Net
abgewickelt werden. Dies liegt in der Ausrichtung der Gesellschaft begründet. So hat die TZ
Net einerseits Technologieunternehmen mit digitalem Schwerpunkt („Digitalwirtschaft“) und
weiteren neuen Technologien, sowie Unternehmen aus anwendungsnahen Branchen, also
auch Industrie und Handwerk, als Zielgruppe. Letztere sollen bei ihren Digitalisierungs- und
Innovationsvorhaben unterstützt, gefördert und vernetzt werden. Über die Digitalisierung von
Unternehmen soll die TZ Net die Unternehmen beim Zugang zu Fördermitteln unterstützen,
indem sie selber förderbar und zu einer städtischen Inhouse-Vergabe fähig ist. Des Weiteren
soll es der TZ Net möglich sein, in unternehmensnahen Verbundprojekten bis hin zu
wirtschaftsnahen Innovationszentren zu agieren. Diese Verbundprojekte zwischen
innovativen Kleinstunternehmen und erfolgreichen lokalen/regionalen Unternehmen stellen
einen weiteren Schwerpunkt der TZ Net GmbH dar.
Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 07.10.2020 vor:
…die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen bitten um Aufnahme des o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 08. Oktober 2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung:
1. Das Programm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches den Stellenwert von alteingesessenen (Industrie-) Unternehmen für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung in Dortmund skizziert. Das Konzept beinhaltet zielgerichtete Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung bestehender Betriebe und definiert attraktive Rahmenbedingungen für deren zukünftige Entwicklung.
2. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept zur kurzfristigen Beschleunigung von städtischen Genehmigungsverfahren ergänzt. Weil die Dauer kommunaler Genehmigungsverfahren inzwischen ein Investitionshemmnis am Wirtschaftsstandort Dortmund darstellt, wird die notwendige Digitalisierung der zuständigen Verwaltungsbehörden mit ganzer Kraft vorangetrieben.
3. Das Programm „Neue Stärke“ wird um die verbindliche Zielvorgabe ergänzt, dass bis spätestens 2024 alle Unternehmen in Dortmund an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz (Geschwindigkeit von mindestens 200 Mbit/s) angeschlossen sind.
4. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches die Entwicklung neuer Kommunikations- und Kooperationsplattformen zur effizienten Vernetzung der lokalen Wirtschaft mit Akteuren aus Bildung und Wissenschaft vorantreibt. Die Potenziale von Technischer Universität, Fachhochschule Dortmund, dem Fraunhofer- und Leibniz-Institut sowie anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sollen bei der zukünftigen Ausrichtung der Dortmunder Wirtschaftspolitik stärker berücksichtigt werden.
5. Die Wirtschaftsförderung Dortmund legt den zuständigen politischen Gremien bis zum ersten Quartal 2021 einen einfachen Verwendungsnachweis für die in 2020 geplanten Mehraufwendungen in Höhe von 3 Millionen Euro vor.
Begründung
Die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen begrüßen den Impetus des kommunalen Wirtschaftsprogramms „Neue Stärke“ grundsätzlich und erkennen darin viele gute Ansätze zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft und ihrer Unternehmen. Generell ist ein Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Hilfsmaßnahmen für die infolge der Corona-Pandemie in Bedrängnis geratenen Wirtschaftsunternehmen und -zweige wichtig. Mit Blick auf die zukünftige Ausrichtung der Dortmunder Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft wird ein krisenrobuster „Tausendfüßler“ anstelle einer monostrukturierten Wirtschaft als Ziel avisiert. Der konzeptionelle Schwerpunkt im vorliegenden Programm „Neue Stärke“ liegt eindeutig auf Kernbranchen der „new economy“, wie Software- und Mikrotechnik, Digitalisierung und Logistik.
Ein kommunales Wirtschaftsprogramm sollte jedoch nicht ausschließlich auf Zukunftsmärkte fokussieren, sondern zugleich die alteingesessenen, traditionellen Produktionsbetriebe berücksichtigen und ihren Stellenwert in der zukünftigen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes definieren. Leider finden jedoch einige Branchen – vor allem jene der „old economy“, die nach wie vor entscheidend zur Leistungsfähigkeit der Dortmunder Wirtschaft beitragen und deren Rückgrat bilden – in dem vorliegenden Konzeptpapier kaum Erwähnung oder werden sogar vollkommen ausgeklammert. In dem Programm „Neue Stärke“ wird nicht hinreichend dargestellt, welche Rolle die Industrie/ das produzierende Gewerbe sowie die damit verbundenen, regionalen Wertschöpfungsketten in Zukunft in Dortmund spielen werden. Die einseitige Hinwendung zur „new economy“ steht im inhaltlichen Widerspruch zur Zieldefinition, die Dortmunder Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft zu einem krisenresistenten „Tausendfüßler“ zu entwickeln. Die Vorlage sollte daher u.a. um ein strategisches Konzept ergänzt werden, welches die (Weiter-) Entwicklung alteingesessener Produktionsbetriebe am Standort Dortmund unterstützt und stärkt.
Rm Penning (CDU) erklärt, dass die Vorlage von seiner Fraktion begrüßt werde. Aus Sicht der Antragssteller sei sie jedoch nicht vollständig. Er erläutert den gemeinsamen Antrag, es fehle die Old Economy und der Antrag ziele darauf ab das Wirtschaftsprogramm um diese solide Kraft zu erweitern.
Rm Rüther (SPD) bedankt sich bei der Verwaltung für diese Vorlage. Die Verwaltung habe schnell reagiert und wolle damit die Folgen der Pandemie, mit Blick auf die Zukunft und Entwicklungs- und Innovationsstrategien, bekämpfen. Zum vorliegenden Antrag ergänzt Rm Penning, dass der Antrag nicht schade, aber auch nichts bringe, da alles bereits so wie verlangt gehandhabt werde.
Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bezieht sich auf die 3 Mio. €, die in den nächsten fünf Jahren fließen sollen und ergänzt, dass man heute nur über 2020 und 2021 entscheide. Das Programm habe sich selbst den Duktus einer Corona-Hilfe gegeben und sie möchte daher betonen, dass es hier nicht um eine generelle Erhöhung des Budgets der Wirtschaftsförderung gehen könne. Man werde Punkt 4 der Vorlage nicht mittragen, da man keine neuen Stellen bei der Wirtschaftsförderung wolle. Wichtig sei zudem, in der ersten Sitzung des Wirtschaftsförderung-Ausschusses mitgeteilt zu bekommen, wie dieses Geld innerhalb der nur noch kurzen verbleibenden Zeit in 2020 verwendet wurde.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage gerne zustimme. Bezüglich des gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion bestehe hingegen Beratungsbedarf, da durch den späten Erhalt keine Gelegenheit bestand diesen in der Fraktion zu beraten.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kündigt die Zustimmung zur Vorlage an. Mit dem gemeinsamen Antrag tue man sich allerdings an manchen Stellen schwer, da vieles was verlangt werde schon erledigtes Tagesgeschäft sei und anderes wiederum nicht umsetzbar. Der Antrag sei insgesamt nicht nachvollziehbar und werde daher von seiner Fraktion abgelehnt.
Rm Garbe (AfD-Fraktion) stimmt seinem Vorredner zu. Daher werde auch seine Fraktion der Vorlage zustimmen und den gemeinsamen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion ablehnen.
Rm Schilff (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion mit einem Schieben des gemeinsamen Antrags einverstanden sei, ansonsten würde man ihn ablehnen.
Rm Penning (CDU) bittet um Abstimmung des Antrags.
OB Sierau teilt mit, dass es Usus und gute Tradition im Rat sei, dem Beratungsbedarf einer Fraktion stattzugeben.
Rm Marder (CDU) kündigt nach kurzer Beratung seiner Fraktion an, dass seine Fraktion um getrennte Abstimmung der Vorlage und des gemeinsamen Antrags bitte.
OB Sierau lässt über den Antrag der CDU-Fraktion, entgegen der üblichen Verfahrensweise den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion abzustimmen und damit dem Beratungsbedarf nicht stattzugeben, abstimmen.
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion B‘90/Die Grünen den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion in den Fachausschuss zu überweisen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig, mit Ausnahme von Punkt 4, den die Fraktion B’90 Die Grünen ablehnen, in Kenntnis des Schreibens der Verwaltung nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. stimmt dem Konzept der Wirtschaftsförderung für das Dortmunder Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ zu und beauftragt diese mit der Umsetzung.
2. beschließt die Einrichtung eines „Sonderprogramms Neue Stärke“ bei der Wirtschaftsförderung für das Haushaltsjahr 2020 und genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 3 Mio. Euro. Der Betriebskostenzuschuss an die Wirtschaftsförderung wird entsprechend erhöht.
3. beschließt, das o. g. „Sonderprogramm Neue Stärke“ in Höhe von 3 Mio. Euro unter Vorbehalt der notwendigen Deckungsmittel auch im Haushaltsjahr 2021 fortzuführen. Die formale Genehmigung der überplanmäßigen Mittel wird hierzu im Jahr 2021 nachgeholt. Für die folgenden Jahre 2022 bis 2025 wird in der jährlichen Haushaltsplanung über die jeweilige Fortsetzung entschieden.
4. beschließt die Einrichtung von 3 Planstellen (EG 13) bei der Wirtschaftsförderung zur direkten Beratung für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in die Krise geraten sind oder neue Märkte durch Kooperationen erschließen wollen. Dies geschieht im Kontext der Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen von EU, Bund und Land.
a. Die Besetzung der Planstellen erfolgt im Vorgriff auf den Wirtschaftsplan 2021 der Wirtschaftsförderung.
b. Der jährliche Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung wird ab 2021 vorbehaltlich notwendiger Deckungsmittel um 369.000 Euro p. a. erhöht. Für das Jahr 2021 wird die formale Genehmigung der überplanmäßigen Mittel nach § 83 GO NRW im Jahr 2021 nachgeholt. Im Zuge der künftigen Haushaltsplanung sind die finanziellen Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen.
5. beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag zur Anpassung der Satzung zur Vergnügungssteuer vorzunehmen, so dass diese für mindestens drei Jahre für Tanzveranstaltungen ausgesetzt wird.“
- Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020 zum Thema „Nachtbürgermeister*in für Dortmund“
„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 25.11.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat beschließt die Einführung eines/einer Nachtbürgermeister*in. Ziel der Einrichtung einer solchen Stelle ist die Entschärfung nächtlicher Konflikt- und Spannungsfelder, die Förderung der lokalen Nachtökonomie und eine bessere Positionierung der Dortmunder Nachtkultur-Szene.
2. Der Rat bittet die Verwaltung, gemeinsam mit den Vertreter*innen der Club- und Konzertkultur, ein konkretes Konzept bezüglich der Aufgaben und der Kompetenzen eines/einer Nachtbürgermeister*in zu erarbeiten. Darin soll auch die Auswahl einer geeigneten Person und deren Einbindung in Verwaltung und Szene geregelt werden.
3. Die Verwaltung stellt einen regelmäßigen Austausch zwischen Verwaltung, Politik und den Vertreter*innen der Club- und Konzertkultur sicher.
4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob bzw. inwiefern die einzurichtende Stelle aus dem städtischen Haushalt (mit)finanziert (Sachausgaben bzw. Personal) werden kann.
Begründung:
Ein/Eine Nacht-Bürgermeister*in ist eine konkrete Unterstützung der Dortmunder Club- und Nachtkulturszene. Er/sie ist Ansprechpartner*in für Politik, Verwaltung und Nachtkultur und unter anderem Vermittler*in bei Konflikten zwischen Nachtschwärmer*innen, Clubbetreiber*innen und Anwohner*innen. Dafür ist es entscheidend, dass die Person, die von den Clubs- und Konzertveranstalter*innen mitausgewählt wird, auch in konzeptionelle Planungen eingebunden wird.
Inzwischen haben zahlreiche Metropolen, wie London, Paris, Amsterdam oder New York “Nachtoffizielle”. In Deutschland profitieren schon Köln, Mannheim, Osnabrück und München von Nachtbürgermeister*innen. Dort gemachte Erfahrungen sollten bei der Erstellung des Konzepts einbezogen werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.11.2020 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis zum 30.4.2021 mit Vertreter*innen der Club- und Konzertkultur ein Konzept für eine/n Nachtbürgermeister*in vorzulegen und dann dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziele sind die Entschärfung nächtlicher Konflikt- und Spannungsfelder, die Förderung der lokalen Nachtökonomie und eine bessere Positionierung der Dortmunder Nachtkultur-Szene.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag ihrer Fraktion.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) führt aus, dass das Thema „Nachtbürgermeister/-beauftragter“ bereits im Rahmen der Vorlage der Wirtschaftsförderung „Neue Stärke – Dortmunder Wirtschaftsprogram“ in der Ratssitzung am 08.10.2020 beraten worden sei (Seite 20 der Anlage). Sie halte es auch für richtig, dass die Einrichtung eines Nachtbürgermeisters/-beauftragten über die Wirtschaftsförderung laufe. Diese sei bereits recht weit hinsichtlich der Konzeption. Es sei sinnvoll, dass die Wirtschaftsförderung zu diesem Thema im Ausschuss berichte und einen Sachstand gebe. Weiterhin müsse man sich viel mehr Gedanken dazu machen, wie die Szene nach Corona noch da sei und wie sie sich gestalte.
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie sich als Mitglied des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mit dem Konzept intensiv befasst habe. Hierbei handele es sich um ein Rahmenprogramm und aus ihrer Sicht seien die beiden vorliegenden Anträge nicht überflüssig. Es sei ja noch nicht klar, ob tatsächlich ein Nachtbürgermeister eingerichtet werde.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion der weitreichendere Antrag sei, über den dann auch abzustimmen sei.
Frau Ixkes-Henkemeier führt aus, dass eine Abstimmung über die Anträge aus ihrer Sicht nicht möglich sei, da diese zu spät eingebracht worden seien und desweiteren ein Antrag bereits im Ausschuss für Wirtschaftsförderung gestellt worden sei. Die Einrichtung eines Nachtbürgermeisters sei ein Schritt, um einen direkten Ansprechpartner zu etablieren. Wenn man jetzt im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit abstimme, müsse man sich die Frage stellen, ob die Wirtschaftsförderung ad absurdum gearbeitet hätte. Falls trotzdem eine Abstimmung erfolgen solle, müssten die Fraktionen Gelegenheit haben, bis zur nächsten Sitzung noch einmal darüber beraten zu können.
Frau Mais (CDU-Fraktion) sieht den Schwerpunkt für die Einrichtung eines Nachtbürgermeisters im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und spricht sich für die Anbindung an die Clubszene aus. Die Wirtschaftsförderung könne hierbei durchaus Unterstützung leisten. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion solle auf den Weg gebracht werden.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass die Wirtschaftsförderung und die Clubszene bereits gemeinsame Gespräche führten und an diesem Thema arbeiten würden, um einen entsprechenden Vorschlag einzubringen. Herr Ledune von der Wirtschaftsförderung habe mitgeteilt, dass gestern mit dem Oberbürgermeister die Verwaltungsvorlage hierzu besprochen worden sei. Das Thema sei auch hinsichtlich der Finanzierung Angelegenheit der Wirtschaftsförderung. Da der Rat am Ende hierüber zu beschließen habe, wäre es sinnvoll, den Antrag über den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung in den Rat laufen zu lassen, um das Thema dort in Gänze beraten zu lassen.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) spricht sich für den Vorschlag von Herrn Stüdemann aus.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) erklärt, dass auch aus seiner Sicht der Vorschlag von Herrn Stüdemann umgesetzt werden solle.
Frau Brunsing führt aus, dass auch sie mit dem Vorschlag einverstanden sei. Es solle dann aber auch dargestellt werden, wie sich die Gespräche mit der Clubszene darstellen und welche Ergebnisse bereits erzielt worden seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweist den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion zur Beratung und Abstimmung an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.“
- Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 02.12.2020
Rm Noltemeyer merkt kritisch an, dass die Erwartungen, die aus dem Titel der Vorlage entstanden sind, sich in der Vorlage leider nicht wiederspiegeln.
Sie bittet um einen Bericht zu den Aktivitäten, die seitens der Wirtschaftsförderung im Bereich der sog. Sorgenkinder bereits angeschoben wurden.
Herr Ledune berichtet, dass die Wirtschaftsförderung zur Vorlage Corona-Exit Programm den Inhalt des Prozesses Neue Stärke geliefert habe, der vom Rat bereits am 08.10.2020 beschlossen wurde. Hierzu liegt der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion /Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Rates vor.
In dem Programm Neue Stärke sei die Idee zur Installation eines/r Nachtbeauftragten bereits aufgegriffen und die Wirtschaftsförderung habe bereits auch die ersten Ideen entwickelt. Noch im Dezember sei ein Treffen mit Vertreter*innen der Clubszene geplant. Wichtig sei es, die Bedürfnisse der Szene mit denen der Verwaltung zu verknüpfen. Derzeit plane man, das Thema auch weiterhin bei der Wirtschaftsförderung zu verorten. Es sei auch vorstellbar, dass zwei Personen sich diese Stelle teilen, jeweils mit einem anderen Schwerpunkt.
Frau Tiews ergänzt, dass die Finanzierung einer solchen Stelle aus den Mitteln „Neue Stärke“ derzeit geprüft werde.
Auch die Nachfrage von Rm Noltemeyer führt Frau Tiews aus, dass bisher rund 400.000 € für die Einrichtung verschiedener Plattformen und Initiativen ausgegeben wurden. Dies sei allerdings nicht ausschließlich 1:1 den Sorgenkindern zuzuordnen.
Rm Waßmann stellt dar, dass die Ausführungen zum Nachtbeauftragten nicht hinreichend konkret sind. Man habe versucht zu verdeutlichen, dass das Feld der Konflikt- und Spannungsfelder Gegenstand der Aufgabe sein muss. Es reiche nicht aus, die Sicht der Unternehmen aufzugreifen, vielmehr müssten auch die Anwohnerinteressen und städtebauliche Aspekte einbezogen werden, um die Szene in den Quartieren etablieren zu können.
Bei der Auswahl in Frage kommender Personen sei es wichtig, dass diese auch Akzeptanz in der Szene finde. Über die Anbindung innerhalb der Verwaltung werde man im Rahmen der Diskussion zu den Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse noch einmal diskutieren.
Auf Rückfrage von Rm Neumann, wie man verhindern wolle, dass Unternehmen, die eigentlich bereits insolvent sind, Förderungen im Rahmen der Neue Stärke erhalten, stellt Frau Tiews dar, das die Wirtschaftsförderung selbst die Unternehmen in erster Linie berate, evtl. Fördermittel aber über Land und Bund gezahlt werden und in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung der Unternehmen erfolgt. Das Programm Neue Stärke sei auf die nächsten fünf Jahre ausgelegt, aber immer unter der Bedingung, dass die finanziellen Mittel vom Rat zur Verfügung gestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt habe man daher natürlich noch nicht alle der beschriebenen Punkte aufgreifen können.
Rm Karacarkurtoglu signalisiert beim Thema Nachbürgermeister*in Beratungsbedarf und bittet darum, das Ganze in den Rat zu schieben.
Auch sie bemängelt, dass die Vorlage kein Exit-Programm darstellt. Darüber hinaus äußert sie die Befürchtung, dass der Fredenbaumpark zukünftig nicht mehr für alle zugänglich sein soll. Daher werde sich ihre Fraktion bei der Abstimmung zu diesem Punkt (Punkt 3 der Vorlage Corona-Exit Programm) enthalten.
Rm Ixkes-Henkemeier drückt ihren ausdrücklichen Dank an die Wirtschaftsförderung aus, dass sie bereits kurz nach der Beschlussfassung des Rates im Oktober so viele Dinge angeschoben hat. Die Überlegungen zum Nachtbürgermeister*in sollten in die Gespräche eingezogen werden.
Rm Stackelbeck führt aus, dass die Forderung zum Thema Nachtbürgermeister*in nicht mit den Aktivitäten der Wirtschaftsförderung konkurriere, sondern diese präzisiere und einige Kriterien aufstelle, die Berücksichtigung finden sollen. Von besonderer Bedeutung sei den Antrag Stellenden, dass die Szene in die Personalauswahl eingebunden werde.
Das Programm Neue Stärke diene nicht nur der Bewältigung der Corona-Krise, sondern stelle das strategische Handeln der Wirtschaftsförderung in den nächsten Jahren dar.
Herr Ledune weist darauf hin, dass die Neue Stärke ein zusätzliches Programm für die Wirtschaftsförderung ist, die ihre Aufgaben, die sich aus der Neuorganisation im Jahr 2018 ergeben, auch weiterhin wahrnehme. Ein wichtiges Thema sei natürlich die Unterstützung der alteingesessenen Unternehmen. Im Rahmen einer Umfrage habe man die Stimmungslage bei den Unternehmen abgefragt und die Themen identifiziert, wo derzeit akute Unterstützungsleistungen angefragt werden.
Der im Antrag aufgeführte Passus zum Thema Wissenschaft seien genau die Dinge, die im Masterplan Wissenschaft Berücksichtigung gefunden haben und darüber umgesetzt werden.
Rm Reppin zeigt auf, dass derzeit noch nicht absehbar sei, welche Auswirkungen der zweite Lockdown auf die Dortmunder Wirtschaft haben wird und welche Unternehmen es in den nächsten Jahren noch geben wird. Wichtige Themen sind auch weiterhin die Erreichbarkeit von Gewerbegebieten, Erweiterungsmöglichkeiten für ansässige Unternehmen oder verkehrliche Infrastruktur. Es bestehe die Gefahr, dass einige der Unternehmen, die bisher das Stadtbild geprägt haben, die Corona-Pandemie nicht überstehen werden.
Auch sB Klug signalisiert die Zustimmung zur Einrichtung eines Nachtbürgermeisters, jedoch sollte zunächst ein Konzept vorgelegt werden.
Rm Ixkes-Henkemeier bittet darum, den Antrag zur Neue Stärke im Punkt 3 dahingehend zu ändern, dass durch den Breitbandausbau allen Unternehmen die Möglichkeit gegeben wird, ein schnelles Internet zu erhalten, da man niemanden dazu zwingen könne.
Rm Waßmann schlägt vor, das Thema Nachtbürgermeister*in durchlaufen zu lassen und dem Rat in seiner Sitzung am 17.12.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschluss
Corona-Exit Programm
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o. g. Abstimmungsverhaltens der Fraktion Die Linke + zu Punkt 3 folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.
2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.
3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
„Neue Stärke“ – Dortmunder Wirtschaftsprogramm
In Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 08.10.2020 empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Grundlage des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion /Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung:
1. Das Programm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches den Stellenwert von alteingesessenen (Industrie-) Unternehmen für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung in Dortmund skizziert. Das Konzept beinhaltet zielgerichtete Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung bestehender Betriebe und definiert attraktive Rahmenbedingungen für deren zukünftige Entwicklung.
2. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept zur kurzfristigen Beschleunigung von städtischen Genehmigungsverfahren ergänzt. Weil die Dauer kommunaler Genehmigungsverfahren inzwischen ein Investitionshemmnis am Wirtschaftsstandort Dortmund darstellt, wird die notwendige Digitalisierung der zuständigen Verwaltungsbehörden mit ganzer Kraft vorangetrieben.
3. Das Programm „Neue Stärke“ wird um die verbindliche Zielvorgabe ergänzt, dass bis spätestens 2024 die Möglichkeit zu schaffen, damit alle Unternehmen in Dortmund an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz (Geschwindigkeit von mindestens 200 Mbit/s) angeschlossen sind werden können, sofern sie dieses wünschen.
4. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches die Entwicklung neuer Kommunikations- und Kooperationsplattformen zur effizienten Vernetzung der lokalen Wirtschaft mit Akteuren aus Bildung und Wissenschaft vorantreibt. Die Potenziale von Technischer Universität, Fachhochschule Dortmund, dem Fraunhofer- und Leibniz-Institut sowie anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sollen bei der zukünftigen Ausrichtung der Dortmunder Wirtschaftspolitik stärker berücksichtigt werden.
5. Die Wirtschaftsförderung Dortmund legt den zuständigen politischen Gremien bis zum ersten Quartal 2021 einen einfachen Verwendungsnachweis für die in 2020 geplanten Mehraufwendungen in Höhe von 3 Millionen Euro vor.
NachtbürgermeisterIn für Dortmund
Der gemeinsame Antrag von CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerleiste werden ohne Empfehlung an den Rat zur Beschlussfassung überwiesen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
11. Anfragen
unbesetzt
Die öffentliche Sitzung wurde um 12:05 Uhr von Oberbürgermeister Westphal beendet.
Westphal Berndsen Wosny
Oberbürgermeister Ratsmitglied stv. Schriftführerin
© Stadt Dortmund
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© Dortmunder Systemhaus