Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 03.03.2021
Kongresszentrum Westfalenhalle, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende
RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Pia Soldan-Bank (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Olaf Schlösser i. V. für RM Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Fabian Karstens i. V. für Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Niels Back i. V. für Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Stefanie Machein i. V. für Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
N.N. (Islamische Gemeinden)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
N.N (Integrationsrat)
Said Kassem (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung



4. Gäste


5. Geschäftsführung

Sabine Weber stv. Birgit Färber



Nicht anwesend waren:

Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Vieting (JobCenterDortmund)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 03.03.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhalle, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.01.2021

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.0 Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
Mündlicher Bericht

2.1 Konzept und Tätigkeitsbericht, Aufsuchende Jugendarbeit in Hörde, Projekt Rampe 2
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17777-20)

2.2 Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für coronabedingte Betreuungsausfälle
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19659-21)

2.3 Konzept der Fachstelle für die Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII des Jugendamtes Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19883-21)

2.4 Strategische Ausbauplanung Kindertagesbetreuung 2021 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19920-21)

2.5 Empfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20012-21)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Stadterneuerung Westerfilde & Bodelschwingh: Spielraum- und Freizeitflächenkonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19055-20)

4. Anträge / Anfragen

4.1 Familienzentren in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19721-21-E2)

4.2 Jugendforen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19720-21-E2)

4.3 Realisierung von Spielplätzen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20024-21)

4.4 Junge Obdachlose
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20026-21)

4.5 Kita-Portal Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20056-21)

4.6 Inanspruchnahme der BuT-Mittel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20060-21)

4.7 Sportgutscheine für Kinder
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20061-21)

4.8 Erreichbarkeit des Jugendamtes während des Corona-Lockdown
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20064-21)

4.9 Investorengrundstücke KiTa Bau
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20063-21)
5. Mitteilungen der Vorsitzenden




Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten Mitglieder (stimmberechtigt sowie beratend und stellv. beratend) des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr De Marco benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion Linke+ zieht den TOP 4.9 „Investorengrundstücke KiTa Bau“ zurück
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht den TOP 4.6 „Inanspruchnahme von BuT-Mittel“ zurück.

Es gab folgende Bitten um Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit:
Herr Barrenbrügge erklärte, dass seine Fraktion die Dringlichkeit nicht sähe, da kein unmittelbarer Schaden für die Stadt entstehe. Weiter sei dieser Ausschuss nicht das beschlussfassende Gremium, sondern der Rat der Stadt Dortmund.

Herr Kaminski führte aus, dass die Anträge ein Signal an die Eltern seien, dass sich der Ausschuss kümmern würde und da sei es wichtig, dass das zeitnah geschehe.

Frau Gövert erläuterte, dass der Antrag ihrer Fraktion eine Aufforderung an das Land beinhalte und man Sorge habe, dass das bis zur nächsten Sitzung zu spät sei.

Die Vorsitzende ließ über die Dringlichkeit der Anträge abstimmen.

Der Ausschuss sieht die Dringlichkeit mehrheitlich (gegen 2 Stimmen CDU-Fraktion, 1 Enthaltung Fraktion DIE PARTEI) gegeben und setzt sie unter TOP 4.10 und 4.10.1 auf die Tagesordnung. Die Anträge sollen zusammen behandelt werden.

Mit diesen Änderungen/Ergänzungen wurde die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.01.2021

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.01.2021 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.0
Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage

Frau Schneckenburger berichtete ausführlich zur aktuellen Corona-Lage.


zu TOP 2.1
Konzept und Tätigkeitsbericht, Aufsuchende Jugendarbeit in Hörde, Projekt Rampe 2
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17777-20)

Frau Soldan-Bank bedankte sich für den ausführlichen Bericht. Sie bat um Auskunft, ob das Projekt nach dem Ende im Oktober fortgesetzt würde oder in dem stadtweiten Streetworkkonzept aufgehen würde und was dann mit der Immobilie, dem Lastenrad und der Ausstattung passiere. Sie ist der Meinung, dass Rampe II offen erscheine, für Aufgaben die über die aufsuchende Jugendarbeit hinausgehen, findet es aber wichtig, die Kapazitäten für die aufsuchende Jugendarbeit hochzuhalten und Parallelstrukturen zu vermeiden.

Frau Dr. Tautorat lobte die Vorlage ebenfalls und fragte ob eine Verlängerung des Projektes geplant sei und ob dann die personelle Ausstattung reichen würde. Weiter fragte sie, warum das Lastenfahrrad erst in diesem Jahr zum Einsatz kam, da es bereits im Sommer 2019 von der BV-Hörde bewilligt wurde.

Herr Kaminski findet es wichtig, dass die Verwaltung das Projekt evaluiert und weiterführt. Gerade für Hörde sehe er dass es wichtig sei aus dem Projekt herauszukommen und es als ganz normale Jugendarbeit laufen zu lassen.

Herr Barrenbrügge hat den Eindruck, dass in der Vorlage ganz oft Soll und Ist vertauscht seien. Rampe II sei ein wichtiges Projekt, aber er lese bei der Ist-Beschreibung sehr oft „es soll“ da fehle ihm noch Inhalt, was er schade findet, da das Projekt wichtig sei und er hofft, dass das Projekt weiterlaufen würde.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete auf die Fragen, dass das Projekt Rampe II im Anschluss an Rampe I aufgrund des tragischen Todesfalls in Hörde an den Start gegangen sei. Man habe festgestellt, dass es wichtig war, dort ein Angebot für junge Menschen, teilweise aus anderen Kommunen vorzuhalten, die sich im Bahnhofsbereich aufhalten. Rampe II in einem allgemeinen Portfolio von Streetwork aufgehen zu lassen sei nicht in der Strategie vorgesehen. Das Projekt soll evaluiert werden, um die Frage zu klären, ob das umgesetzt wurde was geplant war und ob das so richtig sei und fortgesetzt werden sollte oder man es modifizieren müsste. Sie ist auch der Meinung, dass man Doppelstrukturen vermeiden muss und sieht es als richtigen Hinweis. Ob die personelle Ausstattung ausreichend sei, wäre ihr nicht bekannt. Sie sehe jedoch, dass die Fachkräfte vor Ort die Arbeit gut umsetzen und wöchentlich kurze Lageberichte erstellen. Sie wies noch einmal allgemein darauf hin, dass klassisches Streetwork mit seinem Angebot dahin geht, wo die jungen Menschen sind. Es sei also flexibel und nicht dauerhaft stationär.
Die Frage zum Lastenrad würde sie klären und nachreichen.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Bei der Beschaffung des Lastenfahrrades ist es leider zu Verzögerungen aufgrund der speziellen Ausschreibung für dieses Fahrrad gekommen. Es gab nur eine Firma in Holland die dieses Modell in der gewünschten Ausführung herstellen konnte.
Bei der Lieferung des Fahrrades ist es dann zu einem erheblichen Transportschaden gekommen und das Fahrrad musste zurück geschickt werden. Als das Fahrrad dann im Herbst 2020 endlich zur Verfügung stand, ist der geplante Einsatz durch die coronabedingten Einschränkungen im öffentlichen Raum verhindert worden. Das Lastenfahrrad ist einsatzfähig.
Der Einsatzstart ist nun von den entsprechenden Coronavorgaben abhängig.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Konzept und den Tätigkeitsbericht zur aufsuchenden Jugendarbeit in Hörde, Projekt Rampe 2, zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für coronabedingte Betreuungsausfälle
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19659-21)
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19659-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zahlung der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen für coronabedingte Ausfallzeiten rückwirkend ab dem 01.12.2020 auf Grundlage der bestehenden Betreuungsverträge und ohne Anrechnung krankheitsbedingter Ausfalltage erfolgt. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um quarantäne- bzw. krankheitsbedingte Ausfälle der Tagespflegeperson oder ruhende Betreuungsverhältnisse handelt. Die Regelung gilt für die Dauer der gesamten Corona-Pandemie, sofern dieser eine Einschränkung der Kindertagesbetreuung zur Folge hat.
Begründung
Im Beschlussvorschlag der obigen Vorlage ist aufgeführt, dass die Regelung zur Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für coronabedingte Betreuungsausfälle für die Dauer des Lockdown gilt. Ein coronabedingter Ausfall kann jedoch auch nach einem Lockdown der Fall sein, da mit Ende des Lockdown nicht automatisch das Ende der Pandemie erreicht ist….


Herr Barrenbrügge (CDU) erläuterte, dass bei der Vorlage der Beschlussvorschlag, die Finanzierung für die Kindertagespflegepersonen in der weiteren Pandemielage nicht abdeckt, was die Begründung der Vorlage auch aufzeigt. Aus diesem Grund müsste der Beschlussvorschlag der Begründung angeglichen werden. Der Antrag seiner Fraktion wäre eine Präzisierung der Beschlussformulierung, zumal ein Schaden für den städtischen Haushalt dadurch nicht gegeben wäre.

Frau Gövert (Bündnis90/Die Grünen) bat darum, die Vorlage auch dem Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnis zu geben und erklärte, dass ihre Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen könnte.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu und bittet um Überweisung an den Rat der Stadt Dortmund, des Weiteren soll die Vorlage dem Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnis gegeben werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund im Nachgang zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zahlung der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen für coronabedingte Ausfallzeiten rückwirkend ab dem 01.12.2020 auf Grundlage der bestehenden Betreuungsverträge und ohne Anrechnung krankheitsbedingter Ausfalltage erfolgt. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um quarantäne- bzw. krankheitsbedingte Ausfälle der Tagespflegeperson oder ruhende Betreuungsverhältnisse handelt. Die Regelung gilt für die Dauer des Lockdowns, sofern dieser eine Einschränkung der Kindertagesbetreuung zur Folge hat.


zu TOP 2.3
Konzept der Fachstelle für die Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII des Jugendamtes Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19883-21)

Frau Soldan-Bank bedankte sich für das Konzept, das ihrer Meinung nach neuen Ausschussmitgliedern gut hilft, zwischen Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfen zu unterscheiden. Sie fragte nach, ob die Leitungsstelle inzwischen besetzt sei und ob bewusst im Vorfeld von einer weiblichen Person ausgegangen wurde und wie die Geschlechterverteilung im Team sei. Sie fände es hilfreich, wenn sich dem Ausschuss Mitarbeiter aus dem Bereich vorstellen würden.

Frau Schneckenburger erklärte, dass dem Ausschuss das Angebot gemacht wurde, das Jugendamt in einer Online-Veranstaltung kennen zu lernen. Bei der Vorstellung der Abteilungen des Jugendamtes wären auch die zuständigen Mitarbeiter präsent.

Frau Beckmann führte aus, dass man lange auf das Konzept gewartet habe, damit der Bereich auch qualitätsorientiert aufgestellte werde. Sie hätte aber noch einige Anmerkungen dazu, die sie kurz benennen möchte:
- Ihr fehle der Hinweis, dass es auch möglich sei die Eingliederungshilfe als persönliches Budget zu nutzen, das wäre im Rahmen der Beratungspflicht der Rehabilitationsträger wichtig.
- Weiter fehle der Hinweis darauf, dass es eine unabhängige Teilhabeberatung in Dortmund gebe.
- Unter dem Punkt Kriterien für die Hilfegewährung gebe es eine Aufzählung über die ICD´s, dort fehle ihrer Meinung nach der Diagnoseschlüssel für das Fetale Alkohol Syndrom (FASD), da diese Gruppe Besonderheiten im Umgang und ihrer Entwicklung aufzeige. Sie wisse dass das umstritten sei, die ICD stehe aber unter Q86.0 im Konzept.
- Wichtig sei auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit über Informationsveranstaltungen nachzudenken, um den Erziehungsberechtigten die Möglichkeiten von Eingliederungshilfen zu informieren.
- Sie findet den Satz im Konzept „übermäßigen pathologischen- und stigmatisierungs-tendenzen sind beim Zusammentreffen aktiv entgegen zu wirken“ unglücklich, da er unterstelle, dass in der Zusammenarbeit mit den Fachleuten, deren Gutachten angezweifelt würden.
-Im Konzept fehle auch das Beschwerdemanagement.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach führte aus, dass das Bundesteilhabegesetz es notwendig gemacht habe, sich für Dortmund zu überlegen, wie man sich organisieren wolle. Da die Eingliederungshilfen einer anderen Logik als die Hilfen zur Erziehung (HzE) unterliegen, sei es notwendig gewesen, diese zu trennen. Bei den Eingliederungshilfen müssten auch andere Rehabilitationsträger mit eingebunden werden, um den jungen Menschen interdisziplinär, im Rahmen einer gemeinsamen Teilhabeplanung, die notwendigen Hilfen zukommen zu lassen. Die Angliederung an den Psychologischen Beratungsdienst habe man vorgenommen, um im Rahmen der diagnostischen Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass die ICD10 Diagnosen durch approbierte Psychotherapeuten gestellt werden, was gesetzlich festgeschrieben sei. Das Konzept wurde in Kooperation mit dem Landesjugendamt erarbeitet. Am 01.09.2020 sei ein Team an den Start gegangen, da man noch nicht abschätzen könne wie sich die Leistung entwickelt und was noch verändert werden müsste. Bezüglich der Leitung erklärte sie, dass die nicht unbedingt weiblich vorgesehen war, jedoch mit der Qualifikation Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in. Es habe sich eine Mitarbeiterin aus dem Jugendamt gefunden, die diese Qualifikation mitbringt und die Teamleitung übernommen hat. Sie erklärte, dass das Team erst kurz am Start sei, und bat um etwas Geduld bezüglich der Vorstellung im Ausschuss. Es werde zu gegebener Zeit Sachstandsberichte geben, die wenn es Corona konform sei, auch mit Berichterstattern im Ausschuss vorgestellt werden könnten. Weiter erklärte sie, dass sie die Anmerkungen von Frau Beckmann in den Blick nehmen würde. Bezüglich des Diagnoseschlüssels FASD merkte sie an, dass es dafür keine klassische Diagnose gäbe, es handelt sich ihrer Kenntnis nach um ein Syndrom von unterschiedlichen Störungsbildern die auf verschiedenen Ebenen diagnostiziert werden müssten, das könne sie aber noch genauer recherchieren und nachreichen.
Die Verwaltung gab zur Protokoll:
Das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) ist im ICD 10 den körperlichen Krankheitsbildern zugeordnet (ICD 10 Q86.0).
Neben dem FAS gibt es weitere ähnliche Krankheitsbilder die unter dem Begriff „Fetale Alkoholspektrumstörung“ (FASD) zusammengefasst werden.
Es handelt sich um die Folgen von Alkoholkonsum der Mutter in der Schwangerschaft und umfasst potentiell verschiedene körperliche, neurologisch-kognitive Erkrankungen und Verhaltensstörungen.
Für eine Diagnose des FAS müssen vor- und nachgeburtliche Wachstumsstörungen, Störungen des Zentralnervensystems und Gesichtsveränderungen vorliegen.
Eine Zuordnung einer Behinderung in die Zuständigkeit eines Reha-Trägers ist nicht immer eindeutig möglich:
Für Kinder mit einer Intelligenzminderung ist grundsätzlich erst einmal der Sozialhilfeträger zuständig.
Treten Verhaltensprobleme im Sinne einer seelischen Störung auf, ist formal der Jugendhilfeträger im Rahmen des § 35a zuständig.
Damit sind in der Praxis oftmals zwei und mehr Reha-Träger für einen jungen Menschen zuständig.
Damit die jungen Menschen die richtige Hilfe zur Teilhabe erhalten, ist eine enge Zusammenarbeit der beiden Reha-Träger erforderlich. Diese Zusammenarbeit ist durch das BTHG im Sinne der behinderten jungen Menschen neugeregelt. Das Jugendamt wird in diesen Fällen eng mit dem Sozialamt zusammenarbeiten.
Sie wies noch einmal darauf hin, dass bei einer ICD10 Diagnose nicht automatisch auch eine §35a Zuordnung vorhanden sei. Die liege vor, wenn eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedroht sei und die Entwicklung des Kindes für mind. 6 Monate beeinträchtigt sei.
Sie bedankte sich für die Rückmeldungen, die die Weiterentwicklung des Konzeptes vervollständige.

Frau Dr. Tautorat bedankte sich ebenfalls, für die lange überfällige Vorlage. Sie findet dass der §35a sehr komplex sei und einer Fachstelle bedurfte, die Angliederung an die Beratungsstellen sein nachvollziehbar.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Konzept der Fachstelle für die Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII des Jugendamtes Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Strategische Ausbauplanung Kindertagesbetreuung 2021 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19920-21)

Frau Schneckenburger führte in die Vorlage ein.

Frau Gövert lobte die Vorlage, die dem entspricht, was der Ausschuss in der letzten Sitzung beschlossen habe und teilweise darüber hinausgehe. Sie begrüßte die angestrebte Versorgungsquote und die sozialräumliche Priorisierung, die in den Stadtbezirken vorgenommen werden soll. Ihre Fraktion werde die Vorlage empfehlen.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass es die wichtigste Vorlage der Sitzung sei und in die richtige Richtung gehe, er vermisse jedoch die Zahlen zur Bedarfsplanung. Seine Fraktion stimme der Vorlage zu, aber seiner Meinung nach, werde der Bedarf höher als 50 Prozent sein. Auf seine Frage nach der 30%-Regelung in der Kindertagespflege, ob der Ratsbeschluss noch aktuell sei und ob dies fachlich begründet ist, antwortete Frau Schneckenburger, dass für die Verwaltung Ratsbeschlüsse bindend seien. Der Beschluss sei auf Empfehlung der Verwaltung getroffen worden, da der Ausbau von institutionellen Einrichtungen gewollt war und ist. Die Kindertagespflege sei ebenfalls wichtig, da sie eine hohe Flexibilität habe. Es gebe auch Eltern, die Kindertagespflege bevorzugen wegen des kleinen familienanalogen Settings. Man sehe jedoch, dass es für viele Eltern wichtig sei, eine institutionelle Sicherheit zu haben, die nur die Kindertageseinrichtungen bieten könnten. Des Weiteren sei das pädagogische Konzept der TEK´s aufgrund der stärkeren Altersmischung ein anderes als in der Kindertagespflege.

Frau Dr. Tautorat begrüßte die Vorlagen ebenfalls, besonders positiv sah sie auf Seite 9, dass das Liegenschaftsamt verstärkt Grundstücke suchen und erschließen soll, auch dass Großpflegestellen Kinderstuben weiter im Fokus seien sehe sie positiv, da sie die für manche Quartiere für unerlässlich halte. Dass der Fachkräftemangel aktiv angegangen werde und mit Ausbildungsverantwortlichen Gespräche geführt würden, halte sie für eine gute Entwicklung.

Herr Oppermann gab zu Bedenken, dass die Ausbauquote von 50 Prozent sich positiv anhöre, jedoch seien in Quartieren wie Innenstadt-Nord z.B. bisher 27% und Eving 29% erreicht. Er fragt sich, wie realistisch die Quote in der Vorlage sei, wenn man bisher noch nicht einmal die 41% Quote erreicht habe. Ihm fehlt in der Vorlage die Aussage dazu, wie man die Quote in den Quartieren erreichen will, die nicht so viel Fläche zur Bebauung bieten wie z.B. die Nordstadt. Diese Problemlage sei seit langem bekannt.

Frau Schneckenburger widersprach dem, es ginge um zwei aufeinander folgende Schritte, zum einen die Bedarfsplanung des Jugendamtes und im zweiten Schritt die mittelfristige Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Umsetzung der Bedarfe. Die Vorlage sei, sobald beschlossen sei, die Sicherung, dass für den Ausbau Betriebsmittel zur Verfügung stehen. In der Vorlage werde erklärt, dass der FB 23 nicht nur Grundstücke suche, sondern auch die Möglichkeiten von Erweiterungen bestehender Einrichtungen, oder Abriss und erweitertem Neubau von Einrichtungen prüfe. Dabei seien besonders verdichtete Quartiere wie die Innenstadtlagen im Blick.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass die Vorlage eine Absichtserklärung des Ausschusses sei, an der das Jugendamt seine Strategie ausrichte. Ab 01.04. werde es im Jugendamt in der Abteilung Kindertagesbetreuung ein neues Team geben, das für Ausbau und Qualitätsentwicklung zuständig sein wird. Es gebe fachbereichsübergreifende Strukturen um die Ziele umzusetzen.

Herr Oppermann stellte klar, dass er die Vorlage als Riesenschritt sehe, aber es gäbe auch eine Realität, in der die vorher geplanten 41% trotz bemühen nicht erreicht wurden. Wenn man sich also das neue Ziel mit 50% setzt, müsste deutlich mehr in den Quartieren geschehen, die noch weit unter den Vorgaben von 41% liegen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die strategische Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 2021 – 2025 mit dem Ziel, mindestens eine 50 % Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren sicherzustellen.


zu TOP 2.5
Empfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20012-21)

Frau Gövert fragte, warum die ambulanten Hilfen nur am Rande erwähnt würden, obwohl sie eine wichtige Rolle im Vertrauensverhältnis mit den Betroffenen spielen. Hier müsse auf die klare Abgrenzung der Funktionen geachtet werden, insbesondere bei Eingriffen des Jugendamtes, damit die ambulanten Hilfen nicht verbrannt würden. Der besondere Fokus auf die Pflegekinderhilfe erkläre sich aus dem Fall Lüdge, die Frage sei ob es sich auch aus Dortmund erkläre. Des Weiteren fragte sie nach Netzwerkpflege im Zusammenhang der Vorlage. Ihre Fraktion stimme der Vorlage zu und findet es wichtig, im laufenden Jahre über die weitere Arbeit zum Kinderschutzkonzept informiert zu werden.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass diese Empfehlung darauf basiert, dass die Verfahren innerhalb des Jugendamtes und im Netzwerk optimiert und verbessert werden. Zu den Fragen sagte sie, dass um den Bereich Qualität in der Gefährdungseinschätzung ginge, hier habe man festgestellt, dass es sehr viele unterschiedliche Herangehensweisen in den Zuständigkeiten gebe. In Dortmund habe man den sogenannten Basisordner zum Kinderschutz mit allen Fachkräften, auch denen der ambulanten Hilfen weiterentwickelt, das würde dem Ausschuss noch gesondert zur Kenntnis gegeben. Der Bereich Pflegekinderhilfe sei besonders untersucht worden und man habe eine Empfehlung ausgesprochen, dass die Netzwerkpflegen und Vollzeitpflegen getrennt werden sollten. Das habe man umgesetzt und eine Qualitätsentwicklung angestoßen. Erste Ergebnisse liegen vor und werden dem Ausschuss demnächst vorgestellt. Wichtig sei ihr, dass für die Netzwerkpflege die gleichen Standards gelten müssen wie für die Vollzeitpflege, wissend dass es unterschiedliche Settings seien müsse doch bei allen, zum Wohle des Kindes, die Eignung der Pflegepersonen gleich überprüft werden. Man könne nie hundertprozentigen Schutz sicherstellen, aber man könne Risikominimierung vornehmen, indem gute fachliche Standards entwickelt würden. In Dortmund wurde ein Qualitätshandbuch für die Pflegekinderhilfe entwickelt, in dem aus den vorher genannten Gründen zwischen der Netzwerkpflege und der Vollzeitpflege keine Trennung vorgenommen wurde.

Herr Prause erklärte zu der Aussage auf Seite 30, dass „eine kindgerechte Justiz anzustreben sei“, dass die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde sei, eine Straftat aufzuklären. In der Hauptverhandlung würde festgestellt, ob die Straftat stattgefunden habe und was die strafrechtlichen Konsequenzen daraus seien. Bei dem Appell in der Vorlage, dass keine Therapien aus Beweissicherungsgründen herausgeschoben werden dürften, müsste klar sein, dass dann einige Straftaten nicht nachgewiesen werden können. Er ist der Meinung, dass die Forderungen ein Wunsch seien, der nichts mit der Realität zu tun hat.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach führte aus, dass es in Dortmund die AG78 Kinderschutz gebe, an der als Akteur auch die Polizei beteiligt sei. Aufgrund hoher Personalfluktuationen sei es wichtig, dass sowohl die Rollen und Akteure als auch die Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligten im Kinderschutz bekannt seien. Die Strafverfolgungsbehörde unterliege selbstverständlich einem Ermittlungszwang und Kinderschutz sei nur in gegenseitigem Wissen und Kooperation möglich. Sie wisse, dass es immer wieder bei Glaubhaftigkeitsbegutachtung Probleme gebe, wenn die Kinder schon in Therapie vermittelt wurden, da müsse man in den Blick nehmen, was wann dran ist und da sei die Zeugenvernehmung wegen der Glaubhaftigkeit wichtig.

Frau Dr. Tautorat, erklärte Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage. Es gebe einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu einem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, welches den Bundesrat bereits passiert habe und es gebe dazu bereits eine umfangreiche Stellungnahme zahlreicher Kinderschutzverbände. Sie fragte nach, ob es möglich sei, das im Ausschuss vorgestellt zu bekommen in Form einer Synopse um verschiedene Aspekte zu beleuchten.

Die Verwaltung stimmte dem zu.

Herr Niermann wies darauf hin, dass die Rolle von kooperierenden Partnern bis auf Polizei und Justiz nicht explizit beschrieben sei. Die Verbände seien auch in der AG78 Kinderschutz vertreten, da könne man das auch erwähnen. Des Weiteren erklärte er, dass es auch eine Sexualdelinquenz von unter 18-jährigen gebe und bat um Klärung, ob das mit aufgenommen werden sollte.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass die Arbeit mit den Verbänden gut wäre, das Thema in der Kinderschutzkommission sei nicht gewesen, was gut läuft, sondern was verbessert werden müsste.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Erkenntnisse der Kinderschutzkommission des Landes NRW und die Empfehlungen der beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Gefährdungseinschätzungen von Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Empfehlungen zu den Gelingensfaktoren im Umgang mit Kindeswohlgefährdungsmeldungen in Bezug auf die Dortmunder Praxis im Hinblick auf zu prüfen und ggfs. notwendige Veränderungen umzusetzen. Dem Ausschuss wird jährlich über den Stand des Kinderschutzes in Dortmund strukturiert Bericht erstattet.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Stadterneuerung Westerfilde & Bodelschwingh: Spielraum- und Freizeitflächenkonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19055-20)

Die Frage von Herrn Niermann ob das Konzept mit den Planungen des Jugendamtes abgestimmt sei antwortete Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass das Büro für Kinderinteressen des Jugendamtes immer eingebunden wird, wenn es um die Planung und Beteiligungsverfahren für solchen Flächen gehe.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Mengede im Nachgang zur Kenntnis:

Der Bezirksvertretung Mengede:

4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Familienzentren in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19721-21-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….die Anfrage der SPD- Ratsfraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt:
1. Wie weit konnten Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Familienzentren trotz
der Corona-bedingten Einschränkungen aus der Förderphase 2020/ 2021 bereits
umgesetzt werden?
Familienzentren NRW sind ein Programm des Landes NRW, das vor allem Familien in durch
Armut geprägten Gebieten mit unzureichender Infrastruktur, Zugang zu niedrigschwelligen
Unterstützungsstrukturen ermöglicht. Familienzentren tragen als Präventionsstelle dazu bei,
gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und einen Beitrag zur Chancengleichheit zu leisten.
Voraussetzung für die Landesförderung ist die Zertifizierung im Rahmen eines
Gütesiegelverfahrens. PädQuis als Zertifizierungsunternehmen hat eine Handreichung zu
Angebotsformaten in Familienzentren im Kontext der Einschränkungen durch COVID-19
entwickelt und zur Verfügung gestellt. Ebenso sind die Gütesiegelkriterien der pandemischen
Situation angepasst worden, so dass beispielsweise Onlinefortbildungsformate gütesiegelfähig sind.
Die Umstrukturierung von Familienbildungsangeboten in digitale Formate ist ein
ressourcenaufwändiger Prozess. Sowohl Fachkräfte als auch Eltern müssen den Umgang mit
digitalen Kommunikationsformaten erproben und über entsprechende technische Ausstattung
verfügen. Das Gelingen von Kooperationspartner*innenschaften und
Netzwerkzusammenarbeit hängt ebenso von den beschriebenen zur Verfügung stehenden
personellen und sachlichen Ressourcen ab. Von den Fachkräften vor Ort werden sowohl
digitale als auch analoge, vielfältige, kreative und passgenaue Angebote und Strategien
entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass die Zertifizierungen erfolgreich abgeschlossen
werden können. Dennoch ergeben sich nach Auskunft von Familienzentren im
Zertifizierungsverfahren coronabedingte Einschränkungen und eine Verschiebung des
Abgabetermins wäre wünschenswert.
Aktuell prüft PädQuis in Abstimmung mit dem Ministerium des Landes NRW, ob der
Abgabetermin im Zertifizierungsverfahren 2020/ 2021 verschoben werden kann. Das
Ergebnis liegt noch nicht vor.
2. „Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, weitere Maßnahmen über eine
Landesförderung zu finanzieren?“
Die Finanzierung von Familienzentren ist eine 100 % ige Landesförderung. Die Finanzierung
weiterer Familienzentren des Landes erfolgt über eine Zuweisung von Kontingenten für die
jeweilige Kommune. Im März eines jeden Jahres informiert das Land die Kommunen über die
zugewiesenen Kontingente. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 sind Dortmund 7
Kontingente zugewiesen worden. Die Anzahl der Kontingente für das Kindergartenjahr 2021/
2022 sind noch nicht bekannt. Mit der Bekanntgabe der Kontingente werden die Träger von
Kindertageseinrichtungen aufgefordert mögliche Einrichtungen für die Zertifizierung zu
benennen.
Für die Auswahl der Familienzentren gelten besondere Anforderungen des Landes NRW. Die
Auswahl der Einrichtungen erfolgte anhand kleinräumiger Auswahlkriterien zur Förderung
von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Diese beinhalten
insbesondere sozialräumliche Merkmale wie die Lage in Quartieren mit besonderen sozialen
Problemlagen (SGB II Bezug, Arbeitslosigkeit, Jugendhilfeauffälligkeit etc). Das entspricht
im Wesentlichen den in Dortmund identifizierten sozialen Aktionsräumen. Die Einrichtungen
müssen über ein pädagogisches Konzept zum Familienzentrum verfügen, sowie einen
ausgeprägten Bezug zum Sozialraum, der durch Kenntnisse der sozialen Lage im Umfeld der
Einrichtung dokumentiert ist.
Die nach diesen Kriterien ausgewählten Kindertageseinrichtungen werden dem Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie im II. Quartal eines jeden Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt…

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Jugendforen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19720-21-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….die von der SPD Fraktion gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. An welchen Standorten und in welchen Bezirksvertretungen gibt es bereits
Jugendforen?
Neben den dezentralen Jugendforen, deren Einrichtung vom Rat der Stadt Dortmund
am13.10.2011 (DS-Nr. 05378-11) beschlossen wurde, gibt es verschiedene
Beteiligungsformate, die in Dortmund anlassbezogen auch unter Beteiligung der Politik,
umgesetzt werden.
Zu den unten aufgeführten dezentralen Jugendforen werden im Rahmen der pädagogischen
Arbeit in den Jugendfreizeitstätten Beteiligungsformate wie einrichtungsinterne Jugendforen
oder Vollversammlungen durchgeführt.
Regelmäßige dezentrale Jugendforen, bei denen die Bezirksvertretungen beteiligt sind, gibt es
in Hörde, Huckarde, Eving, Mengede, Lütgendortmund und Scharnhorst (Stadtteil Derne).
Das Jugendforum Nordstadt, finanziert durch den LWL, ist in Form verschiedener Formate in
der Nordstadt tätig, teilweise unter Beteiligung der Bezirksvertretung.
Bis 2019 fanden 2x jährlich stadtweite Jugendforen statt, die mit dem Jugendring Dortmund
durchgeführt wurden. 2020 mussten die stadtweiten Jugendforen pandemiebedingt abgesagt
werden. Für das Jahr 2021 ist die Wiederaufnahme des Formates Jugendforum in
Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemie geplant.
2. Welche Institutionen und Personen sind an den Jugendforen beteiligt und wie viele
Kinder und Jugendliche können erreicht werden?
Beteiligt an den Jugendforen sind, abhängig vom jeweiligen Thema, freie Träger, Vereine,
Jugendverbände, Kirchengemeinden, Schulen, Einrichtungen der Jugendberufshilfe und
weitere Akteur*innen. Abhängig von Format und Thema setzen sich die handelnden
Organisationen bei der Planung und Durchführung der Veranstaltungen zusammen und
stimmen gemeinsam den Teilnehmer*innenkreis ab.
Ein großer Schwerpunkt liegt in der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen.
Sie werden bei Planung, Durchführung und Auswertung der Veranstaltung und im Sinne der
Demokratieförderung beteiligt.
Die Bezirkspolitik und Vertreter*innen der Stadt Dortmund werden themen- und
anlassbezogen in die dezentralen Jugendforen eingebunden. Die Vorsitzende des AKJF, in der
Vergangenheit der Vorsitzende, sowie die Fraktionssprecher*innen werden zu den
stadtweiten Jugendforen eingeladen.
Die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen variiert je nach Veranstaltung. Liegt die Zahl der
Beteiligten bei einem dezentralen/ zentralen Jugendforum zwischen 15 und 50 Personen,
können bei thematischen Befragungen oder Online-Formaten, bspw. bei der Befragung zum
Kinder- und Jugendförderplan bis zu 1.100 Teilnehmende erreicht werden.
3. Wer koordiniert die Arbeit der Jugendforen?
Das zentrale Jugendforum wird durch die Fachreferent*in für Beteiligung und
Demokratieförderung des Jugendamtes der Stadt Dortmund, den Jugendring Dortmund und
Netzwerkpartner*innen gemeinsam durchgeführt.
Dezentrale Jugendforen werden von den Fachreferent*innen der Kinder- und
Jugendförderung des Jugendamtes in den Stadtbezirken, einrichtungsbezogene
Veranstaltungen von den Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendeinrichtungen koordiniert.
Der Planerladen e.V. koordiniert das Jugendforum Nordstadt.
4. Gab es Angebote, die auch während der Corona-bedingten Einschränkungen
durchgeführt werden konnten und wenn ja, welche?
Bedingt durch die Einschränkungen im Jahr 2020 wurden digitale Beteiligungsformate
umgesetzt u.a. über die sozialen Netzwerke. Somit konnte die Kommunikation mit den
Kindern und Jugendlichen gehalten und die Beteiligungen an der Programmgestaltung und
den Aktionen gelingend durchgeführt werden.
Beispiele für 2020 stattgefundene Aktionen und Projekte:
 Befragung von über 1.000 Jugendlichen in den Stadtbezirken Mengede,
Lütgendortmund und Huckarde zum Thema: „Digitale Jugendarbeit“
 Durchführung eines LWL-geförderten Projekts in Lanstrop zum Thema: „Mitmischer
– Streifzüge“, mit der App „Stadtsache“
 Beteiligung an dem Projekt „Richtig wichtig“ zum Thema „Grundrechte“, gefördert
über „Demokratie Leben“, durchgeführt vom Mädchen- und Frauentreff Kratzbürste
 Begleitung der Umbauplanung des Hans-Werner-Meyer-Treffs in Dorstfeld
 Durchführung der Kampagne „Mit uns ist Dortmund bunt“, Stadtbezirk Innenstadt-
Ost und -West zu den Möglichkeiten für ein buntes, vielfältiges und respektvolles
Dortmund
 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Stadtbezirk Brackel über „padlets“
 Videokonferenzen zur Weiterentwicklung der Skateranlage im Hansemann-Park
 Zusammenarbeit mit dem Jugendring in der Kampagne „Pottwahl“ zur
Kommunalwahl. Zur Wahlkampagne gehörte auch die Beteiligung an der U16-
Wahlkampagne
 Beteiligungsaktionen bei der Entwicklung des Skaterparks an der Jugendfreizeitstätte
Hombruch
 Projekt des ZM.i.DO zur Förderung der Medienkompetenz und Stärkung
demokratischer Werte an der Schule an der Froschlake in einer mehrtägigen
Veranstaltung über den Zeitraum von sieben Wochen
 Im Rahmen der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans wurde sowohl eine
qualitative Befragung als auch eine quantitative Befragung (von März bis September
2020 und in Kooperation mit dem FB Schule) bei Kindern und Jugendlichen
durchgeführt
 Regelmäßige Termine des Jugendforums Nordstadt, z.B. Zeitzeugenspräche,
Jungwähler*innen-Kampagne zur Kommunalwahl, Podcasts über die Nordstadt,
Begleitung des jugendlichen Sprecher*innenteams
 Begleitung der Jugendlichen, die beim stadtweiten Jugendforum als Vertreter*innen
der Jugendlichen gewählt wurden. Kommunikation mit dem Kinder- und Jugendrat
NRW – durch den Jugendring Dortmund und die Kinder- und Jugendförderung…

Auf Nachfrage von Frau Kaiser, wer für die zentrale Steuerungsverantwortung und Koordination der Jugendforen zuständig sei, antwortete Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass die Verantwortung bei dem Fachbereich Kinder- und Jugendförderung liege, dessen Bereichsleiter Herr Gernhardt sei.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Realisierung von Spielplätzen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20024-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Antrag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung erarbeitet einen Verfahrensweg, der dafür Sorge trägt, dass in Neubaugebieten die Realisierung von neuen Kinderspielplätzen sehr viel zeitnäher zum Ratsbeschluss erfolgt, als in der Vergangenheit bisher praktiziert.
Die Verwaltung legt den politischen Gremien einen verbindlichen, praktikablen und qualifizierten Verfahrensgang mit konkreten Zuständigkeiten im Kalenderjahr 2021 zur Beschlussfassung vor.
Die Ausschüsse für Kinder, Jugend und Familie und Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sind vor dem Ratsbeschluss zu beteiligen.
Begründung

In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass in Baugebieten zwar Kinderspielplätze ausgewiesen wurden, doch die Realisierung sehr spät erfolgte. Oftmals war ein Großteil von Häusern längst gebaut und bezogen bis auch die Umsetzung des Spielplatzes Jahre später gelang.
Da für die förderliche Entwicklung von insbesondere Kleinkindern ein Spielen mit Gleichaltrigen einen hohen Nutzen hat, ist hier Nachbesserungsbedarf gegeben. Die oftmals in Kombination mit dem endgültigen Straßenausbau erfolgte Realisierung der Kinderspielplätze ist ggf. zu splitten.
Es ist ebenfalls zu überprüfen, ob ein Beteiligungsverfahren bei Kindern in Neubaugebieten für die Ausgestaltung der Spiellandschaften sinnhaft ist und nicht stattdessen beschleunigend an vergleichbaren und bewährten Spielplätzen Orientierung zur Ausgestaltung genommen werden kann.
Die Möglichkeit einer vertraglichen Bindung mit einem Vorhabenträger ist auch mit in den Blick zu nehmen.


Herr Barrenbrügge erläuterte den Antrag seiner Fraktion.

Frau Schneckenburger erklärte ergänzend zum Antrag, dass die Zuständigkeit der beteiligten Bauämter bei dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün läge und es sinnvoll wäre, diesen Ausschuss ebenfalls in die Beratungsfolge aufzunehmen.

Die Vorsitzende erklärte, dass das in das Protokoll aufgenommen werde.

Herr Kaminski gab zu Bedenken, dass seine Fraktion Vorlagen zu Spielplatzbauten nicht zustimmen werde, wenn die Beteiligung der Kinder in der Spielplatzplanung nicht berücksichtigt sei.

Herr Barrenbrügge führte aus, dass man differenzieren müsste, die Beteiligung von Kindern im Neubaugebiet könne eine Verzögerung von bis zu einem Jahr ausmachen und da sei zu überlegen, ob nicht standardisierte, bewährte Spielplatzkonzepte zum Einsatz kommen könnten.

Frau Gövert fragte, wie der aktuelle Stand bei Beteiligungen sei und ob Kinder immer einbezogen würden.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass die Kinderbeteiligung ein hohes Gut sei, welches das Jugendamt immer berücksichtige. Man könne über die Ausgestaltung reden, aber die Beteiligung der Kinder müsse gesichert sein. Spielplätze würden anders in Anspruch genommen, wenn die Kinder an der Planung beteiligt waren.

Herr Oppermann fragt sich wo, wenn nicht bei der Planung von Spielplätzen, die Beteiligung von Kindern sinnvoll sei. Der Grundgedanke sei doch, kreative nicht standardisierte Spielplätze zu bauen, die den Ideen der Kinder entsprechen. Es gehe auch um Gestaltung von Umwelt und die Beteiligung der Kinder daran.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (bei 1 Enthaltung Herr Karstens) den Antrag der CDU-Fraktion.





zu TOP 4.4
Junge Obdachlose
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20026-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…die Problematik von obdachlosen Menschen in Dortmund während der kalten Winterzeit hat sowohl im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, als auch im Rat zu hitzigen Debatten geführt. Dabei völlig missachtet wurde unserer Meinung nach das Leid von jungen obdachlosen Menschen.
Bereits im Juni 2018 wurde auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, die Tagesangebote für junge Menschen zu erweitern und eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose junge Menschen bis 27 Jahre in zentraler Lage zu schaffen. In einer Stellungnahme der Verwaltung hieß es, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine Landesinitiative zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in NRW ins Leben gerufen hat und Mittel für innovative Projekte zur Verfügung stellt. In Absprache zwischen den Akteuren der Wohnungslosenhilfe und dem Sozialamt wurde beschlossen, neue Unterstützungsmöglichkeiten für wohnungslose junge Menschen zu schaffen (Wohnraumakquise, Begleitung in Wohnraum und Unterstützung zum Wohnraumerhalt). Der Förderantrag sei - nach Abstimmung mit dem Sozialamt – als Kooperationsmodell zwischen VSE und GrünBau gGmbH auf den Weg gebracht worden.
Bezüglich des oben genannten Sachverhalts bittet die CDU-Fraktion um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

Im "Sachstandsbericht Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe" von Juni 2020 (Ds. Nr.: 18241-20) wird aufgeführt, dass das Vergabeverfahren zum Betrieb einer Notschlafstelle für wohnungslose junge Erwachsene mit der Erteilung des Auftrags durch das Vergabe- und Beschaffungszentrum abgeschlossen sei und der künftige Betreiber European Homecare GmbH am Standort „Am Beilstück 48“ die Notschlafstelle eröffnen könne. Wir bitten darum, absolute Zahlen zu nennen. Sollten diese nicht vorliegen, bitten wir um seriöse Schätzungen…..
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.5
Kita-Portal Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20056-21)
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20056-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Bitte um Stellungnahme) der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.6
Inanspruchnahme der BuT-Mittel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20060-21)

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.


zu TOP 4.7
Sportgutscheine für Kinder
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20061-21)
Hierzu: Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20061-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Sportgutscheine sind seit dem Projektstart im September 2020 insgesamt von den Kitas und den Familienbüros als Geschenk an Kinder zu ihrem 4. Geburtstag überreicht worden?
2. Wie viele Kinder haben ihren Sportgutschein dabei durch die Kitas und wie viele durch die Familienbüros erhalten?
3. Wie werden Kinder, die keine Kitas besuchen, auf den Sportgutschein aufmerksam gemacht?
4. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung darüber, wie viele Gutscheine inzwischen bei den Sportvereinen eingelöst worden sind?
5. Wie wurde die Vergabe zum 4. Geburtstag während der Corona-Beschränkungen geregelt?
Begründung:
Seit September 2020 erhalten alle Kinder in Dortmund zu ihrem 4. Geburtstag einen Sportgutschein im Wert von 50 Euro, der auf eine Mitgliedschaft in einem Dortmunder Sportverein angerechnet wird. Dahinter steht die Idee, Kinder frühzeitig zu sportlichen Aktivitäten zu motivieren und gleichzeitig die Vereine zu ermuntern, ein vielfältiges Angebot für Kinder zu entwickeln. Die Stadt finanziert das Projekt aus den Sportfördermitteln, der SSB Dortmund e.V. ist für die Koordinierung, Verwaltung und Abrechnung verantwortlich, die Dortmunder Sportvereine entwickeln die Sportangebote.
Die Überreichung der Gutscheine wird durch die Dortmunder Kitas und die Familienbüros organisiert. Dabei bekommt jedes Kind zum 4. Geburtstag den Gutschein in seiner Kindertagesstätte. Kinder, die nicht in einer Kita angemeldet sind, haben die Möglichkeit, den Gutschein beim Familienbüro im entsprechenden Stadtbezirk abzuholen…..

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.8
Erreichbarkeit des Jugendamtes während des Corona-Lockdown
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20064-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…seit Beginn des erneuten Corona-Lockdown ist seitens der Landesregierung NRW immer wieder betont worden, dass Mitarbeiter, die die Möglichkeit haben von zu Hause aus zu arbeiten, dies auch wahrnehmen sollen.
Die CDU-Fraktion bittet diesbezüglich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie viele Mitarbeiter arbeiten aktuell oder in der letzten Zeit im Jugendamt im Homeoffice-Modus?

2) Arbeiten auch die Jugendhilfedienste in Homeoffice-Modus?

3) Ist eine telefonische Erreichbarkeit von Kindern, Jugendlichen und Eltern bei den Mitarbeitern im Homeoffice-Modus sichergestellt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?....

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.9
Investorengrundstücke KiTa Bau
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20063-21)

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Fraktion Die Linke+ zurückgezogen.


Die Tagesordnungspunkte 4.10 und 4.10.1 wurden zusammen behandelt:

zu TOP 4.10
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Februar 2021
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20249-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet unter dem Tagesordnungspunkt „Genehmigung der Tagesordnung“ um Ergänzung der Tagesordnung und um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:

Beschluss:
Die Stadt Dortmund wird aufgefordert, auf die Beitragserhebung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule auch für den Monat Februar 2021 zu verzichten. Der Verzicht auf die Beitragserhebung soll unabhängig davon erfolgen, ob das Land wie bisher 50 % der Kosten übernimmt. Weiter wird die Stadt Dortmund dazu aufgefordert, die ihr möglichen Mittel zu nutzen, um beim Land dennoch auf die hälftige Übernahme hinzuwirken.

Begründung:
Die Landesregierung NRW hat bislang die Kosten für 50% der ausfallenden Beiträge übernommen. Die restlichen 50% der Kosten wurden von der kommunalen Familie getragen. Für den Monat Februar 2021 liegt noch keine Kostenzusage des Landes vor. Den Eltern wurde dringend geraten, die Notangebote in Kitas, der Kindertagespflege und im OGS nicht zu nutzen und die Kinder zuhause zu betreuen. Dieser Empfehlung ist der überwiegende Teil der Eltern gefolgt, so lag beispielsweise die Auslastung der Kitas zwischen 20-und 30%. Um die betroffenen Eltern in dieser schwierigen Lage wenigstens finanziell zu entlasten, sollten die Elternbeiträge auch für den Monat Februar 2021 ausgesetzt werden und zwar unabhängig davon, ob die Landesregierung NRW ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Stadt Dortmund nachkommt. Aufgrund der bis heute nicht getroffenen Regelung und des Endes des Monats Februar, stellt die SPD-Fraktion diesen Antrag nach Antragsfrist aufgrund der Dringlichkeit der Thematik….

zu TOP 4.10.1
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Februar 2021
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20271-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den o.g. Punkt sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Februar 2021 hinsichtlich einer Regelung zu Entlastung von Elternbeiträgen bereits abgelaufen ist.

1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie unterstützt grundsätzlich eine Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertages-einrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Februar 2021 analog der Regelungen für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021.
2. Der Ausschuss sieht die Landesregierung in der Pflicht, zur Entlastung der Eltern und Familien eine Regelung zur landesweiten Aussetzung der Beiträge für den Februar 2021 zu beschließen und mindestens wie schon im Dezember und im Januar zumindest die Hälfte der finanziellen Ausfälle der Kommunen zu übernehmen.
3. Der Ausschuss schließt sich einer entsprechenden Forderung der kommunalen Spitzenverbände an und appelliert an das Land, unverzüglich eine entsprechende Regelung in Absprache mit den Spitzenverbänden zu treffen. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Appell an die Landesregierung zu übermitteln
4. Der Ausschuss bekräftigt die Bereitschaft, dass die Stadt wie schon im Dezember und Januar den bei einer Beteiligung des Landes im bisherigen Rahmen verbleibenden Anteil der ausfallenden Elternbeiträge übernimmt.

Begründung:
"Der Lockdown hat Kinder und Familien auch im Februar erheblich gefordert. Die Eltern erwarten deshalb jetzt eine Entscheidung zu den Elternbeiträgen für Kitas und Offene Ganztagsschule. Wir hoffen, dass bei diesem wichtigen Thema die Landesregierung nicht auf Zeit spielt. Die Kommunen sind bereit, ihren Teil dazu beizutragen, dass Eltern für Februar wieder Beiträge erstattet bekommen. Aber wir erwarten vom Land, dass es – wie im Januar – zumindest die Hälfte der finanziellen Ausfälle der Kommunen übernimmt. Wir appellieren an die Landesregierung, wieder eine gemeinsame Lösung zu finden." (Gemeinsame Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände NRW vom 1. März 2021)…



Herr De Marco erläuterte den Antrag der SPD-Fraktion (TOP 4. 10) und erklärte, dass seine Fraktion dafür sei, die 100prozentige Aussetzung der Beiträge herbeizuführen. Die Stadt sollen unabhängig davon, ob das Land Teile übernehme, die Kosten tragen um Familien zu entlasten. Die Stadt solle aber trotzdem versuchen, dass das Land nachträglich einen Teil der Kosten übernimmt.

Frau Gövert erklärte, dass sie durchaus für die Aussetzung der Beiträge sei, jedoch nicht für eine Insellösung, bei der die Stadt alle Kosten übernehme. Sie ist der Meinung, dass das Land beteiligt werden müsse, mit mindestens 50 Prozent der Kosten. Aus diesem Grund könne sie dem SPD-Antrag nicht folgen und warb um Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 4.10.1).

Herr Kaminiski stimmte dem zu, dass das Land Kosten übernehmen sollte, aber er sehe auch die belasteten Familien und plädierte dafür, sie zu entlasten und die Februar Beiträge zu übernehmen.

Frau Gövert erwiderte, dass 50 Prozent der Familien aufgrund von Arbeitslosigkeit und geringem Einkommen keine Beiträge zahlen, dementsprechend würden die Beiträge dorthin auch nicht rückgeführt. Das Problem sei, dass die Beitragserstattung 2 Millionen Euro aus dem Haushalt des Jugendamtes nehmen würde und dieses Geld den Kindern und Jugendlichen an anderer Stelle nicht zur Verfügung stünde.

Herr Kassem begrüßte ebenfalls die Aussetzung der Beiträge. Als Elternvertreter erklärte er, dass die Eltern sich an den Appell bis 21.02.21 gehalten hätten und er sehe das Signal bei Nichtaussetzung der Beiträge, dass die Eltern einem erneuten Appell nicht mehr folgen, da sie ja die finanzielle Mehrbelastung hätten.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass die Vergangenheit gezeigt hätte, dass es immer eine Regelung gab, damit die Entlastung für die Familien eintrat. Er würde diesen Weg weiter gehen wollen. Zu dem Antrag der SPD-Fraktion habe er eine formale Anmerkung, nicht die Stadt sondern der Rat der Stadt Dortmund wäre für eine Entscheidung zuständig. Seine Fraktion könne dem SPD-Antrag inhaltlich nicht folgen und würde dem Antrag der Grünen zustimmen, da es ihrer Wahrnehmung entspricht.

Frau Schneckenburger führte aus, dass es sich in der Gesamtsumme um nichtbudgetiertes Geld handeln würde und eine freiwillige Leistung der Stadt Dortmund, sofern das Land nicht mit 50 % in Vorleistung ginge. 2 Millionen Euro, die nicht im Haushalt vorhanden seien im Jugendamt einzusparen, sei hochproblematisch, da dessen Haushalt schon jetzt nicht auskömmlich sei.
Des Weiteren erklärte sie, dass die Kommunen sich im Schulterschluss gegen das Land aufstellen um ihre finanziellen Interessen zu vertreten. Ihrer Meinung nach würde ein Ausscheren einzelner Kommunen diese Interessenvertretung schwächen.

Herr De Marco erklärte dazu, dass er das verstehe und die SPD-Fraktion würde ihren Antrag dahingehend abändern, dass die Stadt 50 Prozent der Beiträge unabhängig von einer Landeserstattung übernimmt.

Frau Gövert sieht darin immer noch ein Ausscheren aus dem kommunalen Schulterschluss und lehnt auch den geänderten Antrag ab.

Frau Schneckenburger erklärte auf die Nachfrage der Vorsitzenden, dass bei positivem Beschluss des Antrages der SPD-Fraktion, dies ein Auftrag an die Verwaltung sei, eine Ratsvorlage zu erstellen. Sollte der Antrag der Grünen beschlossen werden, erübrige sich dies, da dieses das bisherige Verwaltungsverfahren bestätigt.

Die Vorsitzende ließ die Anträge getrennt abstimmen.


Der Antrag wurde mehrheitlich (gegen 3 Stimmen SPD-Fraktion) abgelehnt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Antrag einstimmig bei 3 Enthaltungen (SPD-Fraktion) und gibt ihn dem Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnis.


zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden

Verteilt wurde:

Das Antwortschreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zu dem Appell des AKJF, zum Förderprogramm „kinderstark-NRW schafft Chancen“ aus der Sitzung vom 02.12.2020.



Die Vorsitzenden beendete die öffentliche Sitzung um 18:35 Uhr.






Spaenhoff De Marco Weber
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


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