Niederschrift (öffentlich)

über die 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 08.11.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:58 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten) stellv. Vorsitzender
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Frau RM Mais (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Brandt (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD) ab 15:24 Uhr

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herrr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Brunsing (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr Rm Langhorst (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Garbe (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Höing-60/stv.AL
Herr Halfmann-60-
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe -61-
Herr Krüger -2/Dez.-
Herr Kollmann-20-
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 08.11.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.09.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Hannibal
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 28.09.2017
(Drucksache Nr.: 09076-17)


hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09278-17)

hierzu -> Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09288-17)



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)
Hinweis: Diese Vorlage wird im Wege eines sog. reduzierten Versandes weitergeleitet.

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2017

3.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Gewinnverwendung 2016 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08985-17)

3.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08648-17)

3.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09073-17)

3.5 Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)
Hinweis: Diese Vorlage wird im Wege eines sog. reduzierten Versandes weitergeleitet.

3.6 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2017

3.7 Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08981-17)

3.8 Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08015-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2017

3.9 Weiterhin vorhandene PCB-Belastung im Hafen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08701-17-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08701-17-E2)

3.10 Envio Nachsorgeprogramm
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08842-17-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08842-17-E2)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Dachbegrünung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07950-17)

hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 07950-17-E1)

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2017

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017


4.2 Moratorium zur Bauordnung NRW
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 28.09.2017
(Drucksache Nr.: 08969-17)


4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung einer aktualisierten Begründung; III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08754-17)

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg - , teilweise Änderung des ´Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09256-17)

4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 223 -In den Börten- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (zugleich teilweise Änderung des Fluchtlinienplanes Br 2)
hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08060-17)

4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
hier: I. Reduzierung des Planbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09277-17)

4.7 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 240 - Ostseite Bornstraße -
hier: Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09016-17)

4.8 Novelle des Städtebaurechts 2017
Insbesondere Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08640-17)

4.9 Kraftwerk Knepper
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08885-17-E1)
lag bereits zur Sitzung am 20.09.2017 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08885-17-E2)

4.10 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2017 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09237-17)

4.11 Hochspannungsleitung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08872-17-E1)
lag bereits zur Sitzung am 20.09.2017 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08872-17-E2)

4.12 Einfluss von Quellgebieten auf die Stadtplanung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09279-17)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017

5.2 Planfeststellungsverfahren „Ökologische Verbesserung des Grotenbachs von km 0,00 bis km 4,70 in Witten und Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08825-17)

5.3 Sachstandsbericht Erdwärmenutzung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09211-17)

5.4 Pfandbecher
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08873-17-E1)
lag bereits zur Sitzung am 20.09.2017 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08873-17-E2)

5.5 Photoment-Pflasterung
Vorschlag zur TO mit Antrag (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09300-17)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung
nicht besetzt

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

7.1 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08657-17)

7.2 Solarkataster
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08874-17-E1)
lag bereits zur Sitzung am 20.09.2017 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08874-17-E3)

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Kowaleswski - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Waßmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung



Änderungen:

Aufgrund weiteren, umfangreichen Diskussions-und Beratungsbedarfes einigt man sich darauf, die Beratung der Tagesordnungspunkte:

TOP 3.6 „ Bewohnerparzonenkonzept für den Cityrandbereich“ (Drucksache Nr.: 08092-17)

TOP 4.6 „Bauleitplanung ; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225-Kronprinzenviertel-….
(Drucksache Nr.: 09277-17)

TOP 5.1 „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“(Drucksache Nr.: 086518-17)

mit allen heute hierzu vorliegenden Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen
in die nächste Ausschuss-Sitzung am 06.12.2017 zu vertagen

sowie

TOP 3.8 Zukünftige Wirtschaftsflächen in Dortmund (Drucksache Nr.: 08015-17) in die übernächste Ausschuss-Sitzung am Korrektur: 07.02.2018 07.12.2018 zu vertagen, da hierzu ein noch höherer Diskussionsbedarf gesehen wird.

Weiter einigt man sich darauf, die Haushaltsvorlage unter TOP 3.1 „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018“ (Drucksache Nr.: 08581-17) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.


Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.09.2017

Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.09.2017 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Hannibal
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 28.09.2017

(Drucksache Nr.: 09076-17)

„Hannibal“
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 28.09.2017
Drucksache Nr.: 09076-17):

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09076-17) vom 26.09.2017 vor:


Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Anfrage mit der Bezeichnung „Räumung des Hannibal-
Komplexes durch die Stadt Dortmund“ der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 09099-17) vom 26.09.2017 vor:

Zu der Thematik lag dem Rat der Stadt ein Sachstandsbericht der Verwaltung (Drucksache Nr.:09076-17-E2) vom 28.09.2017 vor:
2. Räumung
Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hält es für erforderlich, sich mit der Thematik im Fachausschuss vertiefend zu beschäftigen. Weiter hält es Rm Reuter für wichtig, ein Signal in die Öffentlichkeit zu senden, dass der Rat der Stadt an der Seite der Menschen steht, die sich aufgrund mangelnder Fürsorgepflicht des Eigentümers in einer äußerst misslichen Situation befinden.

OB Sierau wies darauf hin, dass der Sachstandsbericht der Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen soweit Stellung nimmt, wie es zu diesem Zeitpunkt möglich ist. So kann im Augenblick nicht eingeschätzt werden, wann die Wohnungen wieder bezugsfertig sein werden.

Im Rat der Stadt Einvernehmen, die vorliegenden Vorgänge zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse zu überweisen.


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hierzu -> Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 09288-17):

„…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Besitzt die Firma „Intown“ in Dortmund weitere bewohnte Immobilien?
2. Wenn es weitere Immobilien der Firma Intown in Dortmund gibt, sind diese Immobilien
bereits auf die Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorgaben überprüft worden? In welchen
Gesamtzustand sind diese Gebäude und ist der Verwaltung bekannt, ob es vor Ort in irgendeiner
Art und Weise Probleme mit den Immobilien gibt?
3. Ist der Verwaltung bekannt ob die Firma Intown weitere Kaufabsichten in Dortmund von
Immobilien hat?“

hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache
Nr.:09278-17-E1):

„….zum Tagesordnungspunkt Hannibal haben wir die nachfolgenden Fragen und Prüfaufträge.

Sollte eine Beantwortung zur Ausschusssitzung aus zeitlichen Gründen nicht möglich
sein, sind wir mit einer schriftlichen Beantwortung zur kommenden Ratssitzung einverstanden.

1) Seit wann sind Mängel beim Brandschutz im Dorstfelder Hannibal bekannt?
2) Sind diese Mängel konstruktionsbedingt? Bestanden sie bereits als der Hannibal
noch im Besitz der DOGEWO war?
3) Von wann ist das letzte Brandschutzgutachten? Zu welchen Ergebnissen kommt
das Gutachten in Bezug auf die Bewohnbarkeit des Hannibals?
4) Welche Immobilien auf dem Gebiet der Stadt Dortmund werden ebenfalls von Intown betreut?
5) Welche Unternehmen stecken hinter dem Intown-Konstrukt? Handelt es sich um
reine Finanzspekulanten oder handelt es sich auch um seriöse Investoren?
6) Welche zeitliche Perspektive für eine Sanierung hält die Stadt Dortmund für realistisch?
Ab wann wäre das Gebäude wieder bewohnbar?
7) Welche Instrumente stehen der Stadt Dortmund zur Verfügung um Intown zu einer
möglichst raschen Wiederherstellung der Bewohnbarkeit zu veranlassen?
8) Kommt auch eine Ersatzvornahme in Frage, wenn sich der Inhaber nicht rührt?
9) Gibt es seitens der Stadt Unterbringungsmöglichkeiten für die Möbel der Mieter,
wenn diese jetzt fristlos kündigen, aber noch nicht in eine neue Wohnung können
oder noch gar keine gefunden haben. (Erklärung: Bei einer fristlosen Kündigung erhalten die Leute ihre Kaution zurück)
10)Gibt es die Möglichkeit den Mietern unbürokratisch Vorschüsse zu gewähren? Erläuterung:
Gegen Quittung gibt es Geld zurück, das die Stadt dann wiederum Intown
in Rechnung stellen will. Viele Leute habe aber gar nicht das Geld, um in Vorleistung
zu gehen.
11)Welche Strategie verfolgt die Stadt Dortmund um möglichst rasch allen Mietern die
Möglichkeit zu geben bald wieder in einer eigenen Wohnung leben zu können?“













hierzu Stellungnahme der Verwaltung zu den noch offenen Fragen aus der
Ratssitzung und den zur AUSW-Sitzung vorliegenden neuen Fragen (Drucksache
Nr.: 09278-17-E3):

„..nachfolgend beantworte ich o. a. Anfragen zum Thema „Hannibal“ wie folgt:

I. Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09076-17):
- Noch offene Fragen aus der Ratssitzung am 28.09.2017 –

zu Pkt. 7
Wann wurden die Mängel im Hannibal erstmals festgestellt? Wann wurde die letzte Brandschau für das Gebäude vorgenommen?
Die zum unabweisbaren Verfahrensvollzug führenden Mängel wurden im Rahmen einer Begehung am 19.09.2017 festgestellt.

Die vorausgehende Brandverhütungsschau, die bekanntlich nur auf die ohne weiteres feststellbaren Mängel (organisatorisch, betrieblich und Rettungswege) abstellte, erfolgte am 31.08.2017. Der Bericht ging an die Bauaufsicht und führte nach Überprüfung und Abgleich mit der Hausaktenlage zu einer weiteren gemeinsamen Begehung durch Feuerwehr und Bauaufsicht (s.o.).


zu Pkt. 8

Welche Kosten sind der Stadt bisher durch die Evakuierungsmaßnahme entstanden? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Hinsichtlich der erwartenden Kosten ist auf die Ratsvorlage vom 30.10.2017 (Drucksache Nr. 09357-17) zu verweisen. Weitergehende Angaben sind zurzeit noch nicht möglich.


zu Pkt. 9

Wird die Situation am Hannibal zum Anlass genommen, weitere Hochhäuser auf Brandschutzmängel zu überprüfen?

In diesem Zusammenhang verweise ich auf mein Schreiben an den AUSW vom 25.08.2017 (Drucksache Nr. 08385-17) zur präventiven Kontrolle verschiedener Hochhäuser im Hinblick auf die Fassadenausführungen. Eine flächendeckende Untersuchung aller größeren Häuser im Hinblick auf Mängel an ihrer inneren Struktur, ist nicht vorgesehen und im Hinblick auf die personelle Ausstattung der Bauaufsicht auch nicht leistbar. Wiederkehrende Prüfungen sind gesetzlich nicht vorgesehen, so dass ohne begründete Verdachtsmomente initiative Untersuchungen als rechtsbedenklich anzusehen sind.


II. Anfrage Ratsgruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 09099-17):

zu Pkt. 3

Warum wurde, wie die Stadt selbst angibt, zwischen Dienstag (19.09.) und Donnerstag (21.09.) kein Kontakt mit dem Eigentümer gesucht, um eine eventuelle Räumung oder gar mildere Mittel zu besprechen?


Nach Feststellung der Mängel erfolgte zunächst eine umfängliche Abwägung aller möglichen Abhilfeszenarien, da es in der Tat auch um Überprüfung von milderen Abhilfemöglichkeiten ging. Die abschließende Entscheidung erfolgte im einberufenen Krisenstab nach nochmaliger reiflicher Abwägung aller Argumente am 21.09.2017. Vertreter der Eigentümerin wurden vor Umsetzung der Evakuierungsmaßnahmen eingebunden und Ihnen die Möglichkeit angeboten an den für erforderlich erachteten Maßnahmen mitzuwirken.


zu Pkt. 4

Wann wurde der Bescheid, welcher die Räumung des Hannibalkomplexes anordnete angefertigt und wann wurde er dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung zugestellt?

Da es sich aufgrund der extremen Gefährdungslage um eine Maßnahme im Sofortvollzug handelte, bedurfte es keines vorherigen schriftlichen Bescheides. Über die erforderlichen Maßnahmen wurde die Eigentümerin vor Durchführung der Maßnahme schriftlich und mündlich noch am 21.09.2017 unterrichtet. Die Anordnung erfolgte mündlich. Eine bestätigende Ordnungsverfügung mit detaillierter Begründung erfolgte am 11.10.2017.




III. Anfrage Fraktion FDP/BL (Drucksache Nr.: 09288-17):
-Anfrage zur AUSW-Sitzung am 08.11.2017-

zu Pkt.1

Besitzt die Firma „Intown“ in Dortmund weitere bewohnte Immobilien?

Das Firmen-Geflecht „Intown/Lütticher 49“ besitzt in Dortmund 17 Liegenschaften, davon 14 Wohnimmobilien.


zu Pkt. 2

Wenn es weitere Immobilien der Firma Intown in Dortmund gibt, sind diese Immobilien bereits auf die Einhaltung bandschutzrechtlicher Vorgaben überprüft worden? In welchem Gesamtzustand sind diese Gebäude und ist der Verwaltung bekannt, ob es vor Ort in irgendeiner Art und Weise Probleme mit den Immobilien gibt?
Unter den 17 Liegenschaften befinden sich Mehrfamilienhäuser und Geschäftshäuser. Von den Mehrfamilienhäusern werden vier in der Problemhausdatenbank geführt und regelmäßig vom Ordnungsamt beobachtet. Hierbei festgestellte Mängel werden an die jeweiligen zuständigen Fachbereiche weitergeleitet und in die Problemhausdatenbank als abzuarbeitende Aufträge eingestellt. Sofern es sich um solche Geschäftshäuser handelt, die der wiederkehrenden Prüfpflichten (Hotels, Versammlungsstätten oder Großgaragen) unterliegen, werden diese gemeinsam durch die Bauaufsicht und die Feuerwehr durchgeführt. Darüber hinaus ergibt sich für verschiedene Sonderbauformen eine Kontrollverpflichtung durch die Feuerwehr nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW), die sogenannte Brandverhütungsschau. Kleinere bauliche Anlagen und Wohnhäuser werden hingegen nicht präventiv kontrolliert.


zu Pkt. 3
Ist der Verwaltung bekannt, ob die Firma Intown weitere Kaufabsichten in Dortmund von Immobilien hat?

Weitere Kaufabsichten von „Intown“ in Dortmund sind der Verwaltung nicht bekannt.



IV. Anfrage Fraktion die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 09278-17-E1):
-Anfrage zur AUSW-Sitzung am 08.11.2017-

zu Pkt. 1

Seit wann sind Mängel beim Brandschutz im Dorstfelder Hannibal bekannt?

Ich verweise auf die Antwort zu Pkt. 7 der Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (s.o.).


zu Pkt. 2

Sind diese Mängel konstruktionsbedingt? Bestanden sie bereits als der Hannibal noch im Besitz der DOGEWO war?

Die vorgefundenen Mängel sind nicht konstruktionsbedingt. Sie sind zum einen dem fortschreitendem gebrauchsbedingten Verschleiß von Bauteilen (Türen, Dichtungen etc.) und zum anderen unsachgemäßen und unkontrollierten Eingriffen in die Konstruktionen geschuldet. Darüber hinaus entspricht die Ausführung der Schächte nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Bestandsschutzgesichtspunkte scheiden jedoch aus, da die ursprünglichen Konstruktionen derartig stark verändert wurden, dass erforderliche Mindestabschottungsfunktionen nicht mehr gewährleistet sind. Wann und durch wen die offensichtlich sukzessiv erfolgten Beschädigungen initiiert wurden, lässt sich nicht feststellen.

zu Pkt. 3

Von wann ist das letzte Brandschutzgutachten? Zu welchen Ergebnissen kommt das Gutachten in Bezug auf die Bewohnbarkeit des Hannibals?

Ein Brandschutzgutachten in einem bauordnungsrechtlichen Verfahren hat nicht vorgelegen. Vielmehr war die Prüfung des Brandschutzes Bestandteil der seinerzeitigen Baugenehmigungen. Die Fortschreibung oder Anfertigungen von regelmäßigen Brandschutzgutachten bei Bestandsgebäuden ist außerhalb von Genehmigungsverfahren nicht vorgesehen. Ob seitens der Bauherrin hier private Begutachtungen erfolgten ist hier nicht bekannt.


Zu Pkt.4

Welche Immobilien auf dem Gebiet der Stadt Dortmund werden ebenfalls von Intown betreut?

Ich verweise auf die Beantwortung zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage der Fraktion FDP/BL (s.o.).


zu Pkt.5

Welche Unternehmen stecken hinter dem Intown-Konstrukt? Handelt es sich um reine Finanzspekulanten oder handelt es sich auch um seriöse Investoren?

Die Frage kann durch die Verwaltung nicht beantwortet werden.

zu Pkt. 6

Welche zeitliche Perspektive für eine Sanierung hält die Stadt Dortmund für realistisch? Ab wann wäre das Gebäude wieder bewohnbar?

Eine seriöse Aussage über die Sanierungsdauer ist von hier nicht möglich. Letztendlich entscheiden hierüber die Ergebnisse der nunmehr durch die Eigentümerin zu erfolgenden gutachterlichen Bestandsaufnahmen und die Priorisierung der verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Gesamtsanierung. Eine Ablaufplanung durch die Eigentümerin ist der Verwaltung nicht bekannt. Intown schätzt die Dauer der Sanierung auf 2 Jahre. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das nach vorliegendem Kenntnisstand nicht unplausibel.

zu Pkt.7

Welche Instrumente stehen der Stadt Dortmund zur Verfügung um Intown zu einer möglichst raschen Wiederherstellung der Bewohnbarkeit zu veranlassen?

Das Wohnungsaufsichtsgesetz dient dem Schutz und Erhalt von Wohnraum. Die Nutzung zu Wohnzwecken ist in den Objekten Vogelpothsweg 12 - 26 untersagt.
Aus diesem Grund findet das WAG keine Anwendung.
Ebenso verhält es sich mit der Zweckentfremdungssatzung. Die Satzung findet aufgrund der Tatsache, dass es sich nicht mehr um Wohnraum handelt keine Anwendung.

Über das Instrumentarium des Wohnungsauffsichtsgesetztes hinaus besteht die Möglichkeit städtebauliche Gebote gemäß BauGB auszusprechen. Über die Gebote wird der Eigentümer verpflichtet Maßnahmen der Modernisierung, der Instandsetzung oder einen Abriss durchzuführen. Im Falle der Modernisierung und Instandsetzung muss die Kommune die Rentierlichkeit der Maßnahmen nachweisen. Die rentierlichen Kosten sind von der Kommune zu tragen. Ebenso kann der Eigentümer die Übernahme der Immobilie zu Lasten der Kommune verlangen.
Bevor Gebote ausgesprochen werden, muss mit dem Eigentümer eine freiwillige Einigung angestrebt werden. Ob eine Anwendung städtebaulicher Gebote im Fall des Hannibal II Sinn macht, wird geprüft, falls der Eigentümer nicht erkennbar selbst tätig wird.
Nach Aussagen von Intown soll die Immobilie so schnell wie möglich renoviert werden.

zu Pkt.8

Kommt auch eine Ersatzvornahme in Frage, wenn sich der Inhaber nicht rührt?

Grundsätzlich bieten, unter bestimmten Voraussetzungen, sowohl das Wohnungsaufsichtsgesetz als auch die Zweckentfremdungssatzung die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Aufgrund der Nutzungsuntersagung findet die Ersatzvornahme nach diesen Vorschriften keine Anwendung.


zu Pkt. 9

Gibt es seitens der Stadt Unterbringungsmöglichkeiten für die Möbel der Mieter, wenn diese jetzt fristlos kündigen, aber noch nicht in eine neue Wohnung können oder noch gar keine gefunden haben. (Erklärung: Bei einer fristlosen Kündigung erhalten die Leute ihre Kaution zurück)

Die Stadt Dortmund hält keine eigenen Unterbringungsmöglichkeiten für die Möbel der Mieter aus dem Gebäudekomplex "Hannibal II" vor. Die geräumten Mieter können jedoch im Rahmen der finanziellen Nothilfe die Übernahme angemessener Kosten für die Einlagerung der Möbel beantragen.


zu Pkt. 10

Gibt es die Möglichkeit den Mietern unbürokratisch Vorschüsse zu gewähren? Erläuterung: Gegen Quittung gibt es Geld zurück, das die Stadt dann wiederum Intown in Rechnung stellen will. Viele Leute habe aber gar nicht das Geld, um in Vorleistung zu gehen.

Die Gewährung von Vorschüssen ist nicht möglich.

Zu Pkt.11

Welche Strategie verfolgt die Stadt Dortmund um möglichst rasch allen Mietern die Möglichkeit zu geben bald wieder in einer eigenen Wohnung leben zu können?

Das Amt für Wohnen und Stadterneuerung (StA 64) hat die "Anlaufstelle Wohnraumversorgung Hannibal 2" installiert. Das Team setzt sich aus einer Kollegin und einem Kollegen zusammen, die für die Mieterinnen und Mieter des Hannibals 2 zuständig sind. Es werden sowohl öffentlich geförderte als auch freifinanzierte Wohnungen vermittelt.
Die Vermittlung erfolgt sowohl im Amt als auch vor Ort im Beratungszentrum bzw. in den Einrichtungen des Wohnraumvorhalteprogramms. Hierbei wird StA 64 von StA 50 (Sozialamt) unterstützt. Neben der Wohnraumvermittlung stellt die Wohnraumbeschaffung eine wichtige Aufgabe dar.“

AUSW, 08.11.2017:

Zu folgenden noch offenen Nachfragen kündigt Herr Wilde die schriftliche Beantwortung der Verwaltung zur nächsten Sitzung an:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)

hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 11.10.2017:

„Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede bemängelten dass viele Beschlüsse liegen geblieben sind und nur 20 % umgesetzt worden seien. Sie wiesen auf den Sanierungsstau hin. Es sei auch wichtig, dass die Stadt handlungsfähig bleibt. Im Anschluss erging folgende Empfehlung:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen.“

AUSW, 08.11.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
zu TOP 3.2
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Gewinnverwendung 2016 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08985-17)


AUSW, 08.11.2017:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


zu TOP 3.3
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08648-17)

AUSW, 08.11.2017:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)












zu TOP 3.4
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09073-17)

AUSW, 08.11.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 3.5
Jahresbericht 2016 zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08587-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 3.6
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)

hierzu Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 09.10.2017:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017 vor:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 28.11.2017.
Es wird ausdrücklich darum gebeten, dass auch der Rat der Stadt Dortmund die Befassung mit der Vorlage entsprechend vertagt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und verschiebt die Vorlage in seine nächste Sitzung am 01.12.2017.




hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08092-17-E5)

„….die CDU-Fraktion stellt zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.11.2017 folgenden Antrag, der den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt, und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Untersuchungsbereich „Kreuzviertel“ wird nicht Bestandteil der 3. Realisierungsstufe, sondern Bestandteil der 2. Realisierungsstufe.

Begründung

Das ohnehin schon jetzt unter extremen Parkdruck leidende Kreuzviertel, das neben den Bewohnerinnen und Bewohnern häufig auch Parksuchverkehre durch Veranstaltungen im Bereich der Westfalenhallen/Westfalenstadion aufnehmen muss, würde noch stärker als bisher belastet, wenn man in der 2. Realisierungsstufe in der südlichen Innenstadt lediglich im Bereich Hainallee und Markgrafenstraße weitere Bewohnerparkzonen einrichten würde. Massive Verdrängungswettbewerbe Richtung Westen wären somit programmiert.“

hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 07.11.2017:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Bewohnerparkkonzept zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) den folgenden Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen:

„Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie "Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität) aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Begründung:

Die extreme verkehrliche Belastung dieser Cityrandbereiche infolge gebietsfremder Dauerparker ist seit Jahren bekannt und amtlich dokumentiert. Für die Einführung der Bewohnerparkzonen "Hainallee" und "Markgrafenstraße" in der Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität) sind alle politischen sowie administrativen Schritte wie Beschlüsse der Bezirksvertretung, Gutachten oder Bürgerinformationsveranstaltungen schon erfolgt. Aufgrund der gegebenen Ausgangslage ist daher die aktuelle Einstufung in der Vorlage Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich nicht nachvollziehbar.



AUSW, 08.11.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Beratung der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 06.12.2017.

zu TOP 3.7
Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08981-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08015-17)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 13.09.2017:

Die Bezirksvertretung Mengede lehnte einstimmig die Vorlage zur zukünftigen Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund ab, da sie kein Gewerbegebiet in Groppenbruch will und auch keinen Logistikstandort am ehemaligen Kraftwerk Knepper.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 14.09.2017:

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat nachfolgenden geänderten Beschlussvorschlag, über deren Unterpunkte einzeln abgestimmt wird:

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

Begründung:
Der Stadtbezirk Brackel stellt bereits heute 15 % der Wirtschaftsflächen der Stadt. Mit 263 ha sind im Stadtbezirk Brackel nach der Nordstadt die meisten Wirtschaftsflächen Dortmunds zu finden. Der Flughafen, allein 200 ha, ist darin noch gar nicht enthalten. Der Stadtbezirk Brackel ist daher seiner gesamtstädtischen Aufgabe nach Bereitstellung von Arbeitsplätzen in den letzten Jahren über Gebühr nachgekommen. Dies vor allem auch in schwierigen Fällen, wie der Umfang mit der TEDI-Ansiedlung, der Einziehung der Juchostraße für KHS, der Umgang mit der Fa. Vahle sowie mit den REWE-Umbauten deutlich zeigt. Hier stand vor allem die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen im Vordergrund. Durch weitere Gewerbeansiedlungen würde die Wohn- und Lebensqualität deutlich leiden, hier muss für eine gerechtere gesamtstädtische Lastenverteilung gesorgt werden. Wickede allein hätte mit der Fläche Osterschleppweg doppelt so viele Gewerbeflächen wie der gesamte Stadtbezirk Hörde und dreimal mehr als der gesamte Stadtbezirk Scharnhorst. Dazu kommt in Wickede der Flughafen, dessen Belastung durch die zurzeit beklagte Betriebszeitenverlängerung und die geplante längere Landebahn unkalkulierbar jederzeit steigen kann. Den Bewohnern ist daher eine weitere Massierung von Gewerbeflächen nicht zuzumuten.

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08015-17E2)

„…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zum Tagesordnungspunkt „Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund“ folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Begründung:
Der Rat der Stadt Dortmund hatte 2012 im Rahmen der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie beschlossen, die Entwicklung der Fläche Groppenbruch zurückzustellen, die planerische Darstellung als Gewerbefläche jedoch beizubehalten. Die Grünfläche Groppenbruch gilt mittlerweile als wichtiges Naherholungsgebiet im Stadtbezirk Mengede. Eine Entwicklung der Fläche zu einem gewerblich-industriellen Bereich würde nicht nur der Lebensqualität der Menschen in Mengede und Umgebung schaden, sondern auch zu einer weiteren Versiegelung wichtiger Grünflächen im Stadtgebiet führen.
Der Stadtbezirk Brackel trägt mit dem Flughafen, größeren Logistikansiedelungen und Gewerbegebieten bereits eine große Last. Die im Bereich der Flächen Buddenacker, Osterschleppweg und Asseln-Süd lebenden Bürger sind so schon über die Maße mit verschiedensten, mit der gewerblichen Entwicklung einhergehenden, Problemen belastet. Eine Entwicklung der genannten Flächen wäre jedoch nicht nur eine unzumutbare weitere Bürde für die dort lebenden Bürger, sondern auch eine weitere Versiegelung von landwirtschaftlich nutzbaren Grünflächen. Aus diesem Grund sollten vorrangig andere Flächen im gesamten Stadtgebiet geprüft und zur Entwicklung vorgeschlagen werden.“

AUSW, 08.11.2017:

Aufgrund des weiterhin hierzu bestehenden, erheblich hohen, Diskussionsbedarfes vertagt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Beratung der gesamten Angelegenheit in seine übernächste Sitzung am 07.02.2018.


zu TOP 3.9
Weiterhin vorhandene PCB-Belastung im Hafen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08701-17-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08701-17-E1)-lag bereits zur Sitzung am 20.09.2017 vor-:

Hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08701-17-E2) (siehe Anlage)

AUSW, 08.11.2017:

Frau Rm Konak bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung. Ergänzend hierzu bittet sie die
Verwaltung um entsprechende Aufklärung und Information der Gärtnerinnen und Gärtner vor Ort
zu den weiter bestehende Gefahren und Verzehrverboten.

Herr Rm Kowalewski regt an, im Hafenbereich oder zumindest in den Kleingartenanlagen eine
entsprechende Broschüre hierzu auszulegen.

Herr Rm Hoffmann verdeutlicht hierzu, dass er als Vorsitzender des Kleingartenvereins „Westerholz“,
welcher am schwersten betroffen sei, eine weitere Information für überflüssig halte, da diese bereits
in ausreichendem Maße erfolgt sei.


Siehe hierzu folgende nachgereichte Stellungnahme der Verwaltung:

Die Ergebnisse der jährlichen Nahrungspflanzenuntersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Einwirkungsbereich des Dortmunder Hafens werden seit 2011 regelmäßig der Multiplikatorenrunde schriftlich bekannt gegeben. Zu dem Adressatenkreis gehören neben Vertreter/innen der Gewerkschaft und Politik auch die Bürgerinitiative zur Aufklärung des PCB-Skandals in Dortmund, der Stadtverband der Dortmunder Gartenvereine e.V. und die Vorsitzenden der Kleingartenvereine Hafenwiese, Hobertsburg und Westerholz.

Zusätzlich hat es in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Informationsveranstaltungen gegeben, in denen das LANUV speziell die Kleingärtner über das Thema Nahrungspflanzen umfassend informiert hat.

Darüber hinaus wurde den Vorsitzenden der betroffenen Kleingartenvereine jeweils nach Vorliegen der aktuellen Untersuchungsergebnisse des LANUV ein Besprechungstermin mit dem LANUV zur Erläuterung des Berichtes angeboten. Somit ist sichergestellt, dass die jährlichen Untersuchungsergebnisse und die auf dieser Basis ausgesprochenen Verzehrempfehlungen über die Vorstände der betroffenen Gartenvereine auch die Gartennutzer/innen selbst erreichen. Eine zusätzliche Information in Form eines Info-Flyers wird von der Verwaltung als nicht erforderlich angesehen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 3.10

Envio Nachsorgeprogramm

HierzuBitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08842-17-E1)-lag bereits zur Sitzung am 20.09.2017 vor-

Hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08842-17-E2) (siehe
Anlage :

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Dachbegrünung in Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 07950-17)
Hierzu -> Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 07950-17-E1) :

„Zur Beantwortung des o. g. Antrages und zu dem Wunsch nach Musterberechnungen zu den
Kosten, die für Hauseigentümer entstehen können, wurde die folgende Kosten-Nutzen-
Analyse erstellt:
Kosten-Nutzen-Analyse Dachbegrünung
Die tatsächlichen Kosten einer Dachbegrünung sind von den Kriterien
- Lage im Stadtgebiet,
- planungsrechtlichen Beurteilung,
- tatsächlichen Größe eines Objektes,
- Art der Dachbegrünung,
- Förderfähigkeit für öffentliche und private Gebäude und
- Umfang der Pflegemaßnahmen
abhängig.
Die genauen Kosten für eine Dachbegrünung sind unter Berücksichtigung aller Kriterien zu
ermitteln. Der in der Tabelle 1 dieses Schreibens aufgezeigte dynamische Kostenvergleich
kann nur ein erster Prüfstein für die fiskalische Realisierbarkeit einer Dachbegrünung sein.
Die folgenden Angaben beruhen auf den Ausführungen von Wolfgang Ansel (Geschäftsführer
des Deutschen Dachgärtner Verbandes (DDV) ergänzt um die Angaben aus der Abwassergebührensatzung
der Stadt Dortmund.
Die Bewertung aller anfallenden Kosten und ökonomischen bzw. ökologischen Nutzen ist
über den gesamten Lebenszyklus eines begrünten Gebäudes zu betrachten. Dieser beträgt
nach Auskunft des DDV 40 Jahre. Die in der Tabelle 1 verwendeten Angaben für die Herstellungskosten-
und Pflegekosten sind als Mittelwerte zu verstehen und basieren auf den Erfahrungswerten
des Deutschen Dachgärtner Verbandes und seiner Mitgliedsunternehmen.
Nach Angaben des DDV sind extensive Dachbegrünungen mit einem mehrschichtigen Systemaufbau
schon für 25-35 Euro/m² (Material + Ausführung) erhältlich. Die Kiesdächer werden
mit ca. 10 Euro/m² veranschlagt. Für einen ökonomischen Vergleich der beiden Varianten
müssen neben den reinen Installationskosten aber auch die in den Folgejahren entstehenden
Kosten beziehungsweise Nutzen und die damit einhergehenden Zahlungsströme berücksichtigt
werden.
Als Vergleichsvarianten dienen ein Gründach und ein Kiesdach (Fläche jeweils 100 m²), da
Extensivbegrünungen und Kiesdächer ein ähnliches Gewicht von 100 kg/m² besitzen und
Mehrkosten für die Statik deshalb in der Regel nicht berücksichtigt werden müssen.
Die Kosten-Nutzen Analyse umfasst einen Zeitraum von 40 Jahren. Um die zu verschiedenen
Zeitpunkten anfallenden Zahlungsströme abbilden zu können, wurde die dynamische Kostenvergleichsrechnung
gewählt und die Projektkostenbarwerte für beide Varianten ermittelt. Im
Bereich der Kosten wurde die Parameter Installation(Material und Ausführung), Sanierung,
Niederschlagswassergebühr (Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund 2016) und Pflege
und Wartung berücksichtigt.
In der Tabelle 1 ist die Kosten-Nutzen-Analyse einer extensiven Dachbegrünung mit einer
Aufbauhöhe von 10 cm dargestellt. Die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen finden
sich im Anhang.

Tab. 1: Dynamische Kostenvergleichsrechnung Extensivbegrünung – Kiesdach
(Zeitraum 40 Jahre, Dachgröße 100 m² unter Berücksichtigung der Abwassergebührensatzung
der Stadt Dortmund 2016)

Einmalige Kosten Extensivbegrünung Kiesdach
Erstellungskosten
Material und Ausführung 3.000,00 Euro 1.000,00 Euro
Verbesserung Statik -- --
Fertigstellungspflege (1Jahr) DFAKE 97,10 Euro --

Sanierung 20 Jahre
Entfernung und Erneuerung Belag 1.107,40 Euro
Erneuerung Abdichtung 1.384,20 Euro

Sanierung 40 Jahre
Entfernung Belag DFKAE 919,70 Euro 306,60 Euro
Erneuerung Abdichtung DFAKE 766,40 Euro 766,40 Euro

Kostenbarwert einmalige Kosten 4.783,20 Euro 4.564,50 Euro

Laufende Kosten
Unterhaltungspflege /Wartung 1.140,40 Euro 577,90 Euro
DFAKR
Niederschlagswassergebühr
Abwassergebührensatzung Stadt 1.641,00 Euro 3.259,00 Euro
Dortmund vom 23.11.2016
DFAKR

Kostenbarwert laufende Kosten 2.781,40 Euro 3.836,90 Euro
Kostenbarwert gesamt 7.564,60 Euro 8.401,40 Euro
Differenz Gründach - Kiesdach 836,80 Euro

Die dynamische Kostenrechnung zeigt, dass die im Vergleich zum Kiesdach höhere Anfangsinvestition für das Gründach in den Folgejahren ausgeglichen wird. Die Ursache liegt in
der geringeren Lebensdauer unbegrünter Dächer, bei denen nach Information des DDV im
Mittel bereits nach 20 Jahren eine grundlegende Sanierung notwendig wird. Aber auch die
Einsparungen nach der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund schlagen sich in der
Kosten-Nutzen Bilanz wieder. Innerhalb von 40 Jahren werden alleine durch diese Position
1.618 Euro eingespart. Bei der Gegenüberstellung der Kostenbarwerte über den 40-jährigen
Bewertungszeitraum ergibt sich somit ein Vorteil für die Extensivbegrünung gegenüber dem
Kiesdach von 836,80 Euro.

Weitere Einsparpotenziale
Neben dem Einsparpotenzial aus der Abwassergebührensatzung sind noch weitere Potenziale
zu nennen, die eine Dachbegrünung auch aus finanziellen Gründen attraktiv erscheinen lassen:
Bei der Planung eines neuen Wohn- oder Gewerbegebietes wird im Rahmen der Bauleitplanung
die Dachbegrünung als Minderungsmaßnahme für den Eingriff in den Naturhaushalt
anerkannt. Kostenintensive zusätzliche Flächen für Ausgleichsmaßnahmen können dadurch
reduziert werden.
Die Reduzierung der Gesamtabflussmenge des Niederschlagswassers durch eine Dachbegrünung
führt dazu, dass auf die Errichtung von teuren Regenrückhaltebecken oder Regenrückhaltekanälen
verzichtet werden kann.
In den Sanierungsgebieten können Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und für die eine Dachbegrünung beabsichtigt ist, nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien
Stadterneuerung 2008) durch die Gemeinden gefördert werden. Die Stadt Dortmund hat in
ihren Richtlinien dazu festgelegt, dass die Höhe des Zuschusses für diese Maßnahme 30 Euro/
m² gestalteter und begrünter, durch Aufmaß nachgewiesener Fläche, jedoch höchstens 50
% der Gesamtkosten förderfähig sind.
Für den einzelnen Bauherren ist auch eine Energieeinsparung möglich, wenn eine Dachbegrünung
durchgeführt wird. Der amerikanische Einzelhandelskonzern Walmart hat im Jahr
2006 für einen 7000 m² Einzelhandelsmarkt eine jährliche Reduktion der Kühlleistung um 7
% und der Heizleistung um 6 % errechnet. Dies ergab einen jährlichen Nachlass der Energiekosten
um ca. 6.000 $.
Die genannten weiteren Einsparpotenziale wurden nicht in der Beispielrechnung der Tabelle 1
dieses Schreibens aufgenommen, weil sie nur im Rahmen einer Einzelobjektbetrachtung zu
ermitteln sind. Allgemein ist aber festzustellen, dass eine extensive Dachbegrünung bei Neubauten
keinen besonderen Aufwand erfordert, der zu den Kosten für eine „normale“ Dachkonstruktion
außer Verhältnis stehen würde. In der Gesamtabwägung überwiegen die ökologischen
und sonstigen Vorteile einer extensiven Dachbegrünung.“


Hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom
13.09.2017:

Der Beirat fasst unter einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Der Beirat begrüßt die Vorlage zur Dachbegrünung als einen Baustein der stadtökologischen Verbesserung. Dachbegrünung hat umfangreiche positive Wirkung auf den Klimaschutz und damit langfristig auch auf den Arten- und Naturschutz.

Nicht nur die Innenstadtbereiche, sondern besonders auch die großflächigen Hallen in den Gewerbegebieten (z. B. im Bereich Westfalenhütte) liefern ein großes Potential für die Dachbegrünung. Der Mehraufwand an Kosten für die Statik und Ausführung kann später durch Energieeinsparungen bei der Kühlung der Gebäude mittels Klimaanlagen kompensiert werden.

Bei der Bewertung als Ausgleich sollte jedoch folgendes berücksichtigt werden:

1. Die Art der Dachbegrünung ist entscheidend für ihre ökologische Wertigkeit.

2. Dächer sind Inseln ohne einen konkreten Biotopverbund und damit oft kein vollwertiger Ersatz für neu bebaute Flächen. Eingriff und Ausgleich müssen im Einzelfall bewertet werden.

Das Programm zur Dachbegrünung leistet einen Beitrag zur klimafreundlichen Stadt. Zudem sollte auf der anderen Seite allerdings verhindert werden, dass Bürger ihre Vorgärten im Siedlungsbereich immer mehr in Parkplätze und vegetationslose Steinwüsten umwandeln.
Um die Dachbegrünung zu forcieren, empfiehlt der Beirat sowohl eine Aufklärungskampagne als auch einen finanziellen Anreiz für die Eigentümer. Ästhetische oder ökologische Gründe reichen als Motivation nicht aus.



Hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017:

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellte dar, dass durch die Dachbegrünung die ökologische Vielfalt leide und dass der ökologische Effekt gleich null sei. Sie befürwortet grundsätzlich die Dachbegrünung, weist aber darauf hin, dass Ausgleichsflächen nicht wegfallen dürfen.
Herr Utecht von der Fraktion B‘90/Die Grünen schlug vor, dass die Stadt zunächst mit ihren eigenen Flächen beginnt, beispielsweise bei Schulen und Kindergärten.

Herr Bezirksbürgermeister Tölch wies darauf hin, dass die Dachbegrünung nicht nur für Neubauten gelte, sondern auch für die Bestandsflächen.

Im Anschluss an die Diskussion erging unter Beachtung der oben genannten Kritikpunkte folgende Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Frau Knappmann und Herr Utecht / Fraktion B‘90/Die Grünen), dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage zu folgen.

Hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom
19.09.2017:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung zur Dachbegrünung in Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig bei Enthaltung von Frau Katscher und Herrn Stieglitz (Bündnis 90/Die Grünen) wie folgt zu beschließen:

Die Bezirksvertretung begrüßt die Vorlage zur Dachbegrünung, möchte aber keinen Zwang auf die Bauwilligen ausüben. Wünschenswert ist aus Sicht der Bezirksvertretung entsprechende Fördermittel für die Bauwilligen bereit zu stellen.
Ebenso nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und das Zusatzschreiben des Oberbürgermeisters vom 22.08.2017 zur Kenntnis.

Hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom
17.10.2017:

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 07950-17-E1) (siehe oben):

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde(BuNB) vom 13.09.2017 (siehe oben):

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 07950-17-E2):

„In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 19.09.2017 ist zum Tagesordnungspunkt -Dachbegrünung in Dortmund- ein Sachstand zu den Gesprächen mit der Emschergenossenschaft (EG) für die heutige Sitzung erbeten worden.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass die EG die Aktivitäten Dortmunds und weiterer Emscherkommunen zur Dachbegrünung begrüßt. Im Rahmen der Zukunftsinitiative "Wasser in der Stadt von morgen" beabsichtigt die EG eine Fördermöglichkeit für Dachbegrünungs-maßnahmen anzubieten. Das Thema soll Gegenstand der Genossenschaftsversammlung Ende November 2017 sein.

Kommt es zu einem positiven Beschluss, ist im Laufe des Jahres 2018 mit einem Förderangebot zu rechnen.“



Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 07950-17-E3):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages.

Beschluss
Die Verwaltung wird aufgefordert, auch bei Wasserwirtschaftsverbänden und Umweltverbänden
Möglichkeiten von zusätzlichen Fördermaßnahmen zu erreichen. Bis zum Satzungsbeschluss
sollen Bauherren intensiv über die Vorteile einer Dachbegrünung informiert und die Zeit für Aufklärung genutzt werden.

Begründung
Mit den Fördergeldern sollen Bauherren technisch und finanziell unterstützt werden und so
zusätzliche Anreize zur Umsetzung einer Dachbegrünung gegeben werden. Die Kosten
durch die verpflichtende Bebauung von Flachdächern könnten mit zusätzlichen Fördermitteln
begrenzt und somit die Akzeptanz der Maßnahme erhöht werden.“

ABVG, 17.10.2017:

Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion beabsichtige, im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen noch einen Zusatz-/Ergänzungsantrag zu stellen. Daher werde man sich heute zur gesamten Angelegenheit enthalten.

Herr Schmidtke-Mönkediek kündigt an, dass seine Fraktion die gesamte Angelegenheit ablehnen werde, da man die Meinung vertrete, dass durch den hiermit verbundenen Zwang insgesamt ein Investionshemmnis entstehe. Besser wäre es, dass das Thema „Dachbegrünung“ generell über Fördermöglichkeiten für Hauseigentümer zu steuern.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 07950-17-E3) mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL) und bei Enthaltung (CDU-Fraktion), zu.
Mit der somit beschlossenen Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL) und bei Enthaltung (CDU-Fraktion), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der Emscherkommunen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf eine Dachbegrünung zu verstärken und bei neuen Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;
II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern auszuschöpfen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als vorrangiges Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern. Sie ist festzusetzen, wenn dies aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität notwendig wird;
III. bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln die bereits existierenden Bebauungspläne mit Gründachfestsetzungen zu ergänzen und für unbeplante Innenbereiche einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

Ergänzung: Die Verwaltung wird aufgefordert, auch bei Wasserwirtschaftsverbänden und Umweltverbänden Möglichkeiten von zusätzlichen Fördermaßnahmen zu erreichen. Bis zum Satzungsbeschluss sollen Bauherren intensiv über die Vorteile einer Dachbegrünung informiert und die Zeit für Aufklärung genutzt werden.

Zur AUSW-Sitzung liegt zusätzlich vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache
Nr.:07950-17-E4):

„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung
des Ausschusses folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch folgende Formulierungen ersetzt:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der
Emscherkommunen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf
eine Dachbegrünung zu erhöhen und bei neuen Bauvorhaben möglichst darauf hinzuwirken,
dass auf freiwilliger Basis eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung
mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;

II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen
von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten
Dächern zu berücksichtigen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als ein
mögliches Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern;

III. in bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln verstärkt Anreize zu schaffen,
aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung
der Stadtgestaltung oder der Luftqualität Dachbegrünung umzusetzen.

IV. das Ziel der Dachbegründung möglichst unter Hinzuziehung von Fördermitteln (bspw.
Land NRW, Emschergenossenschaft, Lippeverband, Stadt Dortmund) finanziell zu unterstützen;

V. den zuständigen Gremien nach Ablauf von zwei Jahren eine Evaluation des Vorhabens
„Dachbegrünung“ vorzulegen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise zu unterbreiten;

VI. für den Fall, dass nach den Erfahrungswerten von zwei Jahren eine Dachbegrünung
nicht die gewünschte Resonanz erreicht, ein Satzungsentwurf vorzulegen, der bei negativer
Haltung von Bauherren etc. eine Möglichkeit vorsieht, in gestaffelter Form eine Art Gebühr
für die Nichtinanspruchnahme ihrer Dächer für eine Dachbegrünung zu erheben. Der
Ertrag daraus soll Projekten der Dachbegrünung zufließen.

Begründung
Die CDU-Fraktion steht dem Thema der Dachbegrünung grundsätzlich positiv gegenüber.
Allerdings sind wir der Auffassung, dass dieses Thema in der Breite der Bevölkerung noch
nicht im Bewusstsein ist. Es wäre sehr wünschenswert, wenn zahlreiche Projekte der
Dachbegrünung auf freiwilliger Basis vorgenommen werden. Um dies zu erreichen, sollten
Bauherren, Architekten und Bürger/Innen die Chance erhalten, das Bewusstsein dafür zu
schärfen und zu verstärken, damit es eine positive Resonanz erfährt.
Zwang erzeugt automatisch Widerstände und dient nicht immer der Zielerreichung.
Darüber würde die Vorlage der Verwaltung einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht
bedeuten, was in zahlreichen Fällen auch zu juristischen Auseinandersetzungen führen
würde.
Um dieses Risiko auch zu verringern, halten wir einen Referenzzeitraum für eine positive
Einführung mit starkem empfehlenden Charakter für sinnvoll.


AUSW, 08.11.2017:


Frau Rm Neumann-Lieven bittet um Einzelabstimmung zu den einzelnen Punkten des heute vorliegenden Antrags der CDU-Fraktion und verdeutlicht hierzu die Haltung ihrer Fraktion wie folgt:

Die Punkte 1 und 3 werde Ihre Fraktion ablehnen. Man halte diese nicht für ausreichend, da das Thema „Dachbegrünung“ in den letzten Bebauungsplänen überall schon auf freiwilliger Basis enthalten gewesen sei und sich hierzu bisher fast nichts getan hätte.

Punkt 2 halte man für sinnvoll und werde diesen daher mittragen.

An den Forderungen zu Punkt 4 arbeite die Verwaltung bereits, man könne diesen Punkt aber natürlich nochmal mittragen.

Die Punkte 5 und 6 könne man auf keinen Fall mittragen und werde diese daher ablehnen.

Ansonsten werde man der Empfehlung der Verwaltung laut Vorlage folgen.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht noch einmal die Hintergründe des Antrags seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion der heutigen Vorlage zustimmen werde, allerdings ausdrücklich mit der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB). Zum CDU-Antrag erläutert er, dass seine Fraktion weniger Probleme mit dem verpflichtenden Charakter habe sondern vielmehr die Meinung vertrete, dass gerade dieser die Auseinandersetzung mit dem Thema fördere.
Zum CDU Antrag kündigt er an, dass man bei einer Einzelabstimmung Punkt 4. mittragen und alle anderen Punkte ablehnen werde.

Herr Rm Gebel verdeutlicht, dass seiner Meinung nach der Evalutaionszeitraum mit freiwilligem Charakter ganz klar abgelaufen sei und seine Fraktion daher heute die Vorlage, gerne mit den Empfehlungen des BuNB sowie der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zustimmen werde.
Zum CDU-Antrag kündigt auch er an, dass man im Falle einer Einzelabstimmung Punkt 4.als sinnvolle Ergänzung mittragen und alle anderen Punkte ablehnen werde.

Herr Rm Garbe kündigt an, dass er sämtliche Antragausprägungen, die zum Ziel hätten, die Dachbegrünung zu befördern ablehnen werde, da seine Fraktion dieses für „ausgemachten Öko-Unsinn“ halte. Man gehe davon aus, dass die „Baufrauen und Bauherren“, die eine solche Dachbegrünung bisher nicht vorgenommen hätten dieses deswegen nicht getan hätten, weil sie einfach kein Interesse daran gehabt hätten und nicht wegen mangelnder Information oder Förderung. Was man damit erreichen könne, sei aus seiner Sicht zu minimal, als dass sich weiter Gremien hiermit befassen sollten.

Herr Rm Waßmann möchte wissen, ob die Konsequenz aus einer Verpflichtung sich zukünftig so darstellen werde, dass der Bauherr, der keine Dachbegrünung realisieren wolle, keine Baugenehmigung erhalte. Weiter möchte er hierzu wissen, wie „gerichtsfest“ eine solche Entscheidung der Verwaltung dann sei.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass bereits heute einzelne, rechtsverbindliche Bebauungspläne existieren würden, durch die die Verwaltung eine Dachbegrünung festgesetzt habe. Sollte ein Bauherr dieser Verpflichtung nicht nachkommen, bekäme dieser keine Baugenehmigung. Eine Klage hiergegen hätte wenig Aussicht auf Erfolg.
Aufgrund vielfacher Fehlinterpretationen der Pressemeldungen zu dem Thema „Dachbegrünung“ klärt er weiter darüber auf, dass derzeit aber keine Verpflichtung zur Dachbegrünung für sämtliche Bauvorhaben im Stadtgebiet existiere. Der heutige Beschluss ermächtige die Verwaltung zunächst dazu, eine entsprechende Satzung aufzustellen und zwar auch nur für die Bereiche, die nach der RVR-Klimanalyse als Hitzebereiche ausgemacht wurden. Den Zeitraum der kommenden 2 Jahre, welcher für eine solche Satzungsaufstellung erforderlich sei, wolle man dafür nutzen, um insgesamt für eine freiwillige Dachbegrünung zu werben und um ein entsprechendes Förderangebot einzuwerben.

Herr sB Happe verdeutlicht, dass er sich für seine Fraktion heute gegen die Vorlage aussprechen werde, u. a. weil seiner Meinung nach die Kostenstrukturen hierin zu „schön gerechnet“ wurden. Dem Antrag der CDU könne man hingegen folgen und werde diesem daher in allen Punkten zustimmen.

Ergänzend zu Herrn Wildes Ausführungen regt Herr Rm Dudde an, das Thema „Dachbegrünung“ in ein Kataster, welches dann auch über Internet abrufbar wäre, einzupflegen, wodurch man das Thema „Öffentlichkeitsarbeit“ gut begleiten könne.

Herr Rm Waßmann bittet um kurze Sitzungsunterbechung, um sich mit seiner Fraktion beraten zu können.

Nach 5-minütiger Unterbrechung gibt Herr Rm Waßmann auf Nachfrage des Vorsitzenden, Herrn Rm Kowalewski. bekannt, dass seine Fraktion bei ihrer bisherigen Haltung bleibe. Den heutigen Vorschlag, den CDU- Antrag Punkt für Punkt abzustimmen, würde man aber gerne aufgreifen.

Hiernach erfolgt folgende Abstimmung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL) ab.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL, Fraktion AfD) sowie Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der Emscherkommunen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,


III. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf eine Dachbegrünung zu verstärken und bei neuen Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;

IV. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern auszuschöpfen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als vorrangiges Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern. Sie ist festzusetzen, wenn dies aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität notwendig wird;
III. bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln die bereits existierenden Bebauungspläne mit Gründachfestsetzungen zu ergänzen und für unbeplante Innenbereiche einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

Ergänzungen:
Um die Dachbegrünung zu forcieren, wird sowohl eine Aufklärungskampagne als auch ein finanzieller Anreiz für die Eigentümer empfohlen. Ästhetische oder ökologische Gründe reichen als Motivation nicht aus.

Die Verwaltung wird aufgefordert, auch bei Wasserwirtschaftsverbänden und Umweltverbänden Möglichkeiten von zusätzlichen Fördermaßnahmen zu erreichen. Bis zum Satzungsbeschluss sollen Bauherren intensiv über die Vorteile einer Dachbegrünung informiert und die Zeit für Aufklärung genutzt werden.

zu TOP 4.2
Moratorium zur Bauordnung NRW
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 28.09.2017
(Drucksache Nr.: 08969-17)


Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08969-17-E1) vom 27.09.2017 vor:

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion mit Verweis auf Probleme im Wohnungsbau, die es erforderlich machen, eine Landesbauordnung zu haben, die Maßgabe des Handelns ist. Zudem schlug Frau Reuter vor, den vorliegenden Antrag, vor einer abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, an den Fachausschuss zu überweisen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hielt in Bezug auf die vorliegende Antragslage fest, dass es aktuell weder ein Erlass noch eine Gesetzesvorlage gibt.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hält es für wichtig, im Vorfeld eines möglichen Erlasses deutlich zu machen, dass man es für eine falsche Politik hält, die dafür sorgt, dass nichts passiert.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08969-17-E1) vom 27.09.2017 zunächst zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.

AUSW, 08.11.2017:

Herr Rm Logermann erläutert zunächst die Hintergründe des o.a. Antrags seiner Fraktion und wirbt für dessen Zustimmung.

Frau Rm Neumann-Lieven signalisiert, dass ihre Fraktion den o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen ablehnen werde. Hierzu führt sie an, dass ihre Fraktion keinen weiteren „Papierkrieg“ wünsche. Man glaube, dass die Antwort des Städtetages ausreiche. Man werde dieses Jahr wohl oder übel abwarten müssen.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass auch seine Fraktion dem Antrag der Fraktion B‘90/Grünen hier nicht folgen könne. Es sei nicht verwunderlich, dass die eine oder andere Gesetzgebung bei einem Regierungswechsel auf den Prüfstand komme. Außerdem sei das Thema „Bauordnung“ auch im Wahlkampf ein nicht unerheblicher Gegenstand gewesen. Weiter verweist er auf eine aktuelle Ausarbeitung des „Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung“, welche ausführe, warum man das tue. Hierin befände sich eine, mehrere Seiten lange Abhandlung darüber, dass es keine erheblichen Beeinträchtigungen bei Bauverfahren gebe sondern darüber, dass man bestimmte Punkte überarbeiten wolle. Kernthemen seien hierbei: „Entbürokratisierung“, „Verfahrensvereinfachung“ und „Digitalisierung“. Ebenso seien hierzu aufgekommene Fragen enthalten und es würde aufgezeigt, welche Risiken eintreten könnten. Dies alles sei hierin abgearbeitet und verworfen worden. Insofern könne man dem folgen, was die Landesregierung vorhabe und würde daher den o.a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen ablehnen.


Zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08969-17-E1) erfolgt hiernach folgender Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) abzulehnen.














zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung einer aktualisierten Begründung; III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08754-17)

AUSW, 08.11.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 7 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278, - ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – geprüft und beschließt:

- den Stellungnahmen der Einsprecher unter der Ziffern 7.5 und 7.8 zu folgen.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.04.2017 entsprechend den unter Punkt 8 gemachten Ausführungen in dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 09.10.2017 dem Bebauungsplan Hom 278, Änderung Nr. 1 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.














zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg - , teilweise Änderung des ´Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09256-17)

AUSW, 08.11.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - . II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -.

III. stimmt dem Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 10.10.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 8 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
IV. stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – mit Begründung vom 10.10.2017 und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg – zu und beschließt die öffentliche Auslegung. V. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Entwurf des Durchführungsvertrag Teil B (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VI. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 223 -In den Börten- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (zugleich teilweise Änderung des Fluchtlinienplanes Br 2)
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss (Drucksache Nr.: 08060-17)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 07.11.2017:

„ Die SPD-Fraktion stellt zu dieser Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung Brackel einstimmig zustimmt:

„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt die zeitnahe Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung, um über die Planungen des Br 223 zu informieren.

Begründung:
Die bisherigen Berichte zu diesem Bauprojekt stießen auf großes Interesse in der Bevölkerung. Viele Menschen würden sich am liebsten bereits jetzt für eines der Häuser anmelden, während die Anwohner eine starke Zunahme des Verkehrs befürchten. Aus diesem Grund sollte die Bezirksvertretung zusammen mit der Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger zeitnah über die Planungen informieren.“
Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung dem AUSW einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen (zugleich teilweise Änderung des Fluchtlinienplanes Br 2).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).“

AUSW, 08.11.2017:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel, wonach eine zeitnahe Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden soll, der Vorlage zustimmen werde.

Frau Rm Neumann-Lieven schließt sich dieser Haltung für ihre Fraktion an.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen (zugleich teilweise Änderung des Fluchtlinienplanes Br 2).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

Ergänzung:
Die Verwaltung wird außerdem zur zeitnahen Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung beauftragt, um über die Planungen des Br 223 zu
informieren.

Die Vorlage soll auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) zur Kenntnis vorgelegt werden.


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
hier: I. Reduzierung des Planbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss (Drucksache Nr.: 09277-17)

AUSW, 08.11.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Beratung in seine nächste Sitzung am 06.12.2017.
















zu TOP 4.7
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 240 - Ostseite Bornstraße -
hier: Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09016-17)

AUSW, 08.11.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 13.10.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung. Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs.2 BauGB in Verbindung § 3 Abs. 2 BauGB


zu TOP 4.8
Novelle des Städtebaurechts 2017
Insbesondere Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08640-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und nimmt das Angebot der Verwaltung, zu einer der nächsten Sitzungen vertiefte Informationen zu diesem Thema zu erhalten, dankend an.



zu TOP 4.9
Kraftwerk Knepper
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08885-17-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08887-17-E1):

„…in den Medien wird über aktuelle Verkaufsabsichten der Firma Uniper (ehemals Eon) betreffend die Fläche des Kraftwerks Knepper berichtet. Fördergelder würden vom Land in Aussicht gestellt, falls sich die Kommune an einem Erwerb zumindest beteilige und einer planerischen Entwicklung zuführe. Eine Umwidmung sei dafür Voraussetzung.

Dazu bitten wir um einen aktuellen Sachstand hinsichtlich der Gespräche mit Uniper und mit dem Wirtschaftsministerium über ein mögliches Engagement der Stadt Dortmund.

In der Vorlage „Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund“ (DS 08015-17) die am 8.11.2017 den AUSW erreichen wird, wird die Fläche als kommender weiterer Logistikstandort dargestellt. Gibt es hierzu bereits konkrete Pläne oder Gespräche mit etwaigen Investoren?

Wie passen solche Logistikplanungen mit dem aktuellen Verkehrskonzept rund um das Hafengebiet und mit den durch den Containerterminal ausgelösten Verkehren zusammen?“

HierzuStellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08885-17-E2):

„…zu Ihrer o.g.. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

Der Standort "Kraftwerk Knepper" stellt eine große zusammenhängende Fläche mit einer
guten verkehrlichen Erschließung (Anschluss an zwei Autobahnen, Gleisanschluss) dar.
Damit sind zwei wesentliche (Standort-) Anforderungen erfüllt, die Logistikbetriebe an
entsprechende Flächen stellen. Gleichwohl muss auch die grundsätzliche Eignung der Fläche
als Standort für produzierendes Gewerbe/ Industrie Beachtung finden, wie dies auch in der
Vorlage zur zukünftigen Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund (Drucksache-Nr.
08015-17, vgl. S 18f) festgelegt ist. Auch die Verbindung zwischen der Nutzung durch
Betriebe der Logistikwirtschaft und produzierenden Gewerbe-/ Industriebetrieben erscheint
durchaus möglich.
Da von der Eigentümerin Uniper die private Marktsondierung bevorzugt wurde, stand ein
öffentliches Engagement nicht zur Diskussion. Die Stadt Dortmund begleitet aber den
Vermarktungsprozess des Eigentümers gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel.
In der Vergangenheit gab es bereits Kontakte und erste Gespräche mit der
Grundstückseigentümerin und Investoren, die sich eine Entwicklung primär in Richtung
Logistikwirtschaft vorgestellt haben. Anfang September fanden mit drei von Uniper
ausgewählten Interessenten weitere Informationsgespräche statt, in denen erste Konzeptideen
für den Logistik- Gewerbe-/Industriestandort erörtert wurden. Mit zweien der Interessenten
wird Uniper Kaufverhandlungen tätigen, die Mitte Oktober abgeschlossen sein sollen.
Der Abschluss des Kaufvertrages ist für Ende 2017 vorgesehen. Der Investor wird ein
konkretisiertes Entwicklungskonzept erarbeiten, das als Grundlage für detaillierte
Abstimmungen dienen soll und der Öffentlichkeit und den politischen Gremien vorgestellt
wird.
Derzeit ist noch nicht absehbar, wieviel Verkehr die neue Nutzung im Gewerbegebiet
Knepper erzeugen wird. Im Rahmen des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens ist auch
eine entsprechende Verkehrsuntersuchung erforderlich, die Aussagen zur
(Lkw-)Verkehrsmenge und -verteilung machen muss. Je nach Nutzung sind dann evtl. auch
Fahrten von und zur neuen KV-Anlage im Hafen zu berücksichtigen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

Die Angelegenheit soll auch der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis vorgelegt werden.


zu TOP 4.10
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2017 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09237-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.










zu TOP 4.11
Hochspannungsleitung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08872-17-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08872-17-E1):-lag bereits zur Sitzung am 20.09.2017 vor-


Hierzu liegt vorStellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08872-17-E1):


„….die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Derzeit erfolgt die Abstimmung der Feinplanung des Kabeltrassenverlaufs mit allen Trägern
der öffentlichen Belange durch die Westnetz GmbH. Hierbei wurde bereits auch das
Tiefbauamt der Stadt Dortmund eingebunden und erforderliche Anträge eingereicht, um u.a.
die Vorabstimmung der Bauabwicklung abzuklären. Ebenfalls laufen noch Verhandlungen
mit den privaten und gewerblichen Grundstückseigentümern, die von dem geplanten
Trassenraum betroffenen sind. Letztlich ist die Kabelverlegung von den erteilten öffentlich-/
privatrechtlichen Zustimmungen abhängig.
Der angekündigte Baubeginn (Bürgerdialog 3.11.2016) ist weiterhin im Jahr 2017 möglich.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich aus den aktuell laufenden
Abstimmungen ggf. Erfordernisse zu kleineren Umplanungen im Detail des Trassenverlaufs
der Leitungstrasse ergeben, die dann einen späteren Baubeginn zur Folge haben.
Die Westnetz GmbH hat der Stadt Dortmund gegenüber zugesichert, in Abstimmung mit der
städtischen Ombudsstelle eine weitere Informationsveranstaltung durchzuführen, sobald
erkennbar ist, dass die Planungen zur Festlegung der endgültigen Kabeltrasse zum
Abschluss kommen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 4.12
Einfluss von Quellgebieten auf die Stadtplanung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09279-17)

Hierzu Bitte um Stellungnahme ( Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 09279-17-E2):


zur Aufklärung der Rahmenbedingungen haben wir einige Fragen zur Bedeutung von
Quellgebieten in der Stadtplanung, um deren Beantwortung wir bitten.

1. Gilt die Quelle im Loh-Wäldchen als Quelle im Sinne des Landeswasserrechtes?

2. Falls ja, welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für den bestehenden Bebauungsplan?

3. Welche Quellen sind in Dortmund beschrieben?

4. Wie genau ist der Rechtsstatus einer Quelle hinsichtlich ihres Schutzes ausgestaltet?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 20.09.2017:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.
II. beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.

Rechtsgrundlage:
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 568 / SGV.NRW. 791)

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für den Entwurf des Landschaftsplanes eine generelle Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten, da es gängige Praxis ist, dass nicht angeleinte Hunde von den Wegen in die Naturschutzfläche laufen und wildlebende Tiere in Parks, in denen eine generelle Anleinpflicht gilt, vor Hunden sogar besser geschützt sind als in einem Naturschutzgebiet.

Hierzu Empfehlung der BezirksvertretungHombruch vom 07.11.2017:

Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt den stellvertretenden Amtsleiter des Umweltamtes, Herrn Höing und bittet ihn, das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes zu erläutern.
Herr Höing erläutert ausführlich die Ausgangssituation und das Verfahren (s. Vorlage). Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage durch den Rat werde die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund eingeleitet. Mit der Auslegung der Pläne sei Anfang des kommenden Jahres zu rechnen. Jede/Jeder könne dann im Auslegungszeitraum dazu Stellung nehmen, Anregungen geben oder/und Bedenken und Kritik äußern.

Er beantwortet außerdem die Fragen zur Neuaufstellung des Landschaftsplans aus der Einwohnerfragestunde und geht speziell auf die Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten ein. Diese sei schwer mit dem Instrument des Landschaftsplanes in den Griff zu bekommen (s. Anlage 9 der Vorlage: „Rechtsgutachterliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen und Naturschutzgebieten“).

In der ausführlichen Diskussion informiert Herr Semmler, dass der Vorsitzende des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde, Herr Dr. Otterbein, die Bezirksvertretungen gebeten habe, den Beschluss des Beirates zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes in die Beratungen des Gremiums einfließen zu lassen. Der Beirat habe die Vorlage wegen weiteren Beratungsbedarfs in die Sitzung am 28.11.2017 geschoben.


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig, die Vorlage des Umweltamtes vom 05.09.2017 auf die nächste Sitzung der BV-Hombruch am 05.12.2017 zu schieben. Sie bittet ferner den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie den Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltungsvorlage ebenfalls bis nach erfolgter Sitzung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde am 28.11.2017 zu schieben.



Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08518-17-E1) (alte Drucksache Nr.: 00934-15-E2) -wurde erneut vorgelegt, da dieser Antrag bisher nur als eingebracht galt aber noch kein Beschluss hierzu gefasst wurde-

„….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung am 17.06.2015 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Folgende Flächen werden anders als in der Vorlage vorgeschlagen nicht unter Naturschutz gestellt:
Bodelschwingher Wald
Wickeder Holz
Kruckeler Wald
Großholthauser Mark
Bittermark
Niederhofer Holz
Kleinholthauser Mark – Romberg Holz
Das bisherige Naturschutzgebiet Fürstenbergholz und Oberes Wannebachtal bleibt in seiner jetzigen
Form erhalten und wird nicht in zwei gesonderte Gebiete Fürstenbergholz und Wannebach –
Buchholz aufgeteilt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt darüber hinaus, dass für alle
bestehenden Naturschutzgebiete zukünftig die gleichen Ge- und Verbote gelten, insbesondere,
was die Anleinpflicht für Hunde angeht.

Begründung
In einem stark verdichteten Siedlungsraum wie Dortmund stellen die wohnortnahen Naturräume
eine wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung dar. Das im nunmehr vorliegenden Landschaftsplan
formulierte Ziel „10% Naturschutzflächen“ mag für ländliche Räume durchaus denkund
machbar sein, für Großstädte allerdings ist dies ein ideologisch überfrachteter Vorschlag.
Schon jetzt verfügt Dortmund mit 6% des Stadtgebietes um mehr als das dreifache an Naturschutzflächen
wie beispielsweise unsere Nachbarstädte Bochum, Herne und Essen, die allesamt
weniger als 2% ihres Stadtgebietes als Naturschutzflächen ausweisen.
Dementsprechend sollten die die für die Bevölkerung wichtigen Flächen
Bodelschwingher Wald
Wickeder Holz
Kruckeler Wald
Großholthauser Mark
Bittermark
Niederhofer Holz
Kleinholthauser Mark – Romberg Holz
auch in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben und nicht unter Naturschutz gestellt und damit in weiten
Teilen ihrer Naherholungsfunktion entzogen werden. Pilze und Beeren sammeln, das Verlassen
der Hauptwege, das unangeleinte Mitführen von Hunden, das – wo durch Kennzeichnung erlaubt
– Reiten etc. soll auch in Zukunft in den vorgenannten Gebieten möglich sein.
Die Regelung in Naturschutzgebieten für die Anleinpflicht von Hunden zeigte sich in der Vergangenheit
als nicht praktikabel, weil für die Bevölkerung auch aufgrund fehlender Beschilderung nicht
erkennbar war, dass es sich überhaupt um ein Naturschutzgebiet handelt, geschweige denn, dass
es Ausnahmereglungen gibt. Es ist somit auch nicht möglich, den Bürgern die Existenz von Naturschutzgebieten
„Erster“ und „Zweiter Klasse“ zu vermitteln. Darüber hinaus wird durch die differenzierte
Betrachtung von Naturschutzgebieten der eigentliche Sinn des Naturschutzes konterkariert.
Insofern sollten hier zukünftig einheitliche Regelungen gelten.“



AUSW, 08.11.2017:

Herr Höing führt den Ausschuss via Powerpoint-Vortrag in die Thematik „ Neue Landschaftsplanung in Dortmund“ ein.

Aufgrund des weiterhin bestehenden Diskussionsbedarfes vertagt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Beratung der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 06.12. 2017.


zu TOP 5.2
Planfeststellungsverfahren „Ökologische Verbesserung des Grotenbachs von km 0,00 bis km 4,70 in Witten und Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08825-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Entwurf der Verwaltungsentscheidung, die ökologische Verbesserung des Grotenbachs auf insgesamt ca. 4.700 m Länge, entsprechend dem beigefügten Bescheid, planfestzustellen, zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
Sachstandsbericht Erdwärmenutzung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09211-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Entwicklung der Nutzung von Erdwärme im Stadtgebiet Dortmund, während der vergangenen 16 Jahre (2001 -2016), zur Kenntnis.



zu TOP 5.4
Pfandbecher
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08873-17-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 088673-17-E1)-lag bereits zur Sitzung am 20.09.2017 vor-


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung ((Drucksache Nr.: 088673-17-E2):

„..zu dem oben genannten Thema führe ich wie folgt aus:

Das Thema Abfallreduzierung von Einwegbechern wird zurzeit in vielen Kommunen
deutschlandweit kommuniziert. In Dortmund haben sich bislang 6 Gastronomiebetriebe der
privaten Initiative cupforcup angeschlossen. Darüber hinaus schenken einige
Gewerbetreibende Kaffee auf Wunsch in mitgebrachte Mehrwegbehälter aus, gewähren
Rabatte und bieten passende Mehrwegbecher teilweise auch zum Kauf an.
Die Dortmund-Agentur ist mit dem Thema Mehrwegbecher bereits vertraut. Seit Februar
2017 bestehen Kontakte zu einem privaten Unternehmen aus Schwerte. Das angekündigte
Konzept zur Vorstellung eines Dortmund-Mehrwegbechers steht jedoch noch aus. Die
Dortmund-Agentur steht dem Thema sehr offen und kooperativ gegenüber.

Aus Sicht des Umweltamtes wäre die Reduzierung der durch Einweg-Coffee-To-Go-Becher
verursachten Abfallmenge äußerst wünschenswert. Die Prüfung der diesbezüglichen
Möglichkeiten der Beteiligten wird ausdrücklich unterstützt.
Aus diesem Grund habe ich die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen zu diesem Thema an die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie an die EDG Entsorgung Dortmund GmbH übersandt. Über die Ergebnisse werde ich Sie informieren, sobald diese vorliegen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis und wird die
Angelegenheit wieder aufrufen, sobald die o. a. Ergebnisse vorliegen.


zu TOP 5.5
Photoment-Pflasterung
Vorschlag zur TO mit Antrag (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09300-17)

Hierzu Antrag (Fraktion Die Linken & Piraten) (Drucksache Nr.: 09300-17):

„….die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum, den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.


Begründung

Der Energiekonzern STEAG hat nach der Entwicklung von Photoment-Pflastersteinen ein entsprechendes Patent angemeldet. Diese neuen auf Titandioxid basierenden Pflastersteine sind in der Lage, in der Luft befindliches NO2 durch Lichtanregung zu Nitrat zu oxidieren und damit aus der Luft zu entfernen. In einem Modellversuch der Stadt Bottrop konnte der NO2 Gehalt in der Luft um ca. 12% lokal gesenkt werden. Damit stellen derartige Pflastersteine neben anderen Maßnahmen einen weiteren Baustein zur Einhaltung der NO2 Grenzwerte dar. Die im Antrag vorgeschlagenen Flächen sind besonders mit NO2 belastete Zonen.



AUSW; 08.11.2017:

Herr Rm Gebel erläutert zunächst die Hintergründe des o.a. Antrages seiner Fraktion.

Frau Rm Neumann - Lieven führt an, dass auch ihre Fraktion sich für dieses Thema interessiere, schlägt aber vor, den o. a Antrag zunächst als Püfauftrag an die Verwaltung zu werten, um sich, insbesondere von der Tiefbauverwaltung, berichten zu lassen, welche Erfahrungen hierzu existieren und welche Aussagen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis getroffen können.

Herr Rm Kowaleswki klärt auf, dass diese Art der Prüfung und Berichterstattung durchaus Intention des o. a. Antrages gewesen sei.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass auch seine Fraktion an einer entsprechenden Berichterstattung zu diesem Thema interessiert sei und insofern den o. a. Antrag auch als Prüfauftrag an die Verwaltung mittragen werde. Weiter bittet er hierzu die Verwaltung, neben dem Erfahrungsbericht zum Modellversuch der Stadt Bottrop, möglichst konkrete, verwertbare Aussagen (bezogen auf die im o. a. Antrag genannten Gebiete) zu entsprechenden Kosten im Verhältnis zum Nutzen zu treffen.

Herr Rm Logermann schließt sich seinen Vorrednern/-innen an und teilt mit, dass auch seine Fraktion den o.a. Antrag als Prüfauftrag mittrage.

Herr Dr. Mackenbach informiert darüber, dass es hier nicht um den Namen und auch nicht um den Stein sondern um das Produkt „Titan-Dioxid“ gehe, welches hierin enthalten sei und von dem erwartet werde, dass es NO2 wieder in NO zerlege. Hierzu habe es auch bereits diverse Forschungen auf Bundesebene gegeben. Im Zusammenhang mit dem heutigen Prüfauftrag
werde die Verwaltung die hieraus gewonnenen Erkenntnisse entsprechend aufbereiten und berichten.

Herr Rm Garbe teilt mit, dass seine Fraktion den o. a .Antrag ebenfalls als Prüfauftrag mittrage.

Herr Rm Waßmann regt ergänzend an, dass die Verwaltung in ihre Prüfung und Berichterstattung auch das Thema Entsorgung/ Nachhaltigkeit einbeziehen möge.

Hiernach wird wie folgt zum o.a. Antrag abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich einstimmig darauf, den
den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 09300-17) als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Prüfung und Berichterstattung.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung


7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

zu TOP 7.1
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08657-17)

AUSW, 08.11.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2016 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 1 - ab dem 01.01.2018 anzuwenden.

zu TOP 7.2
Solarkataster
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08874-17-E1)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (B‘90/Die Grünen) (DrucksacheNr.:08874-17-E1):

„Die Fraktion B90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden
Antrags:

Zur Stärkung der Investitionsbereitschaft für Solaranlagen im privaten und gewerblichen
Bereich wird das Solarpotenzialkataster der Stadt Dortmund weiterentwickelt und um ein
individuelles, interaktives Konfigurationsmodul und eine Solardachbörse ergänzt.

Begründung:
Solaranlagen spielen als Maßnahme zur CO2-Minderung im Rahmen des Handlungsprogramms
Klimaschutz eine große Rolle. Denn zur ökologischen Stromerzeugung genutzte
Dachflächen tragen entscheidend dazu bei, den Anteil regenerativer Energien in Dortmund
nachhaltig zu vergrößern. Seit 2012 gibt es deshalb auf der Internetseite der Stadt Dortmund
ein Solardachkataster. Über das Kataster kann die grundsätzliche Eignung von
Hausdächern für Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen online abgefragt werden. Die
Ergebnisseite informiert lediglich pauschal über die mögliche Kw-Leistung und den Stromertrag
bei voller Ausnutzung der Dachfläche, sowie über die maximal einzusparende CO2-
Menge.
Eine individuelle Kosten-Nutzen-Berechnung einer Solaranlage unter Berücksichtigung der
individuellen Haushaltsparameter (Personenzahl, Lastprofil, Verbrauchsmenge) ist ebenso
wenig gegeben, wie eine Anpassung der Ergebnisse entsprechend der für Solarelemente
genutzten Dachfläche und unter Einsatz unterschiedlicher Speichermöglichkeiten. Um die
Nutzung für Solaranlagen geeigneter Dachflächen weiter zu intensivieren ist es zudem
sinnvoll, das Solarkataster um eine direkt eingebundene Solardachbörse zu ergänzen.
Ein gutes Beispiel für ein optimiertes Solarkataster bietet die Stadt Wuppertal auf ihrer Internetseite.“

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.:08874-17-E2):
„..zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Das Solarflächenpotentialkataster der Stadt Dortmund ist seit März 2012 online. Die
seinerzeit in Kooperation mit der TU Dortmund entwickelte Lösung wurde seitdem
regelmäßig genutzt.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat in einem übergreifenden Kooperationsprojekt aller
Mitgliedskommunen eine gemeinsame Auswertung über die Fa. Tetraeder Solar erstellen
lassen. Im Ergebnis liegt ein aktuelles Solarflächenpotentialkataster mit anschließender
Möglichkeit der exakten Konfiguration möglicher Solarkollektoren vor, das seit dem
09.10.2017 das bestehende Kataster abgelöst hat.
Die Fa. Tetraeder Solar bietet zudem eine Solardachbörse für einzelne Städte an (Bsp.
Wuppertal). Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Kooperation mit dem RVR, so dass eine
gesonderte Betrachtung notwendig ist.
Im Prinzip handelt es sich also um eine zu vergebene Leistung, die der Ausschreibung bedarf.
Eine Abstimmung mit den Fachbereichen 30 - Rechtsamt - und 20 - Stadtkämmerei - hat
ergeben, dass diese freiwillige Leistung der Stadt gem. § 107a Abs. 1 GO NRW
(wirtschaftliche Betätigung in den Bereichen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung)
insbesondere zur Förderung regenerativer Energien zulässig ist.
Durch die Einrichtung eines Links zu einer externen Solardachbörse kann ein Betrieb
gewerblicher Art durch einen tauschähnlichen Umsatz begründet werden. Zurzeit sind ab
einem Umsatz von über 35.000 € steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen. Ab 2021 ist
zusätzlich die neue umsatzsteuerliche Rechtslage (§ 2b UStG) zu beachten, so dass ab 1 €
Umsatzsteuerpflicht besteht.
Um nicht in eine maklerartige Rolle zu gelangen und in potentiellen Streitfällen zwischen den
Dachflächenvermietern und den -nutzern zu geraten, wird empfohlen diese Aufgabe der
privaten Wirtschaft zu überlassen. Im Übrigen wird aus der Erfahrung anderer Städte mit
einem nur minimalen Effekt gerechnet.“

AUSW, 08.11.2017:

Herr Rm Dudde führt an, dass sich aufgrund der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung eine Beschlussfassung zum o. a. Antrag seiner Fraktion erübrigt hat.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung endet um 16:58 Uhr.





Waßmann Kowalewski Trachternach
Ratsmitglied stellv.Vorsitzender Schiftführerin


zu TOP 3.9: Stellungnahme der Verwaltung_DSNr.08701-17-E2_20171022.pdf.pdfStellungnahme der Verwaltung_DSNr.08701-17-E2_20171022.pdf.pdf

zu TOP 3.10 Stellungnahme der Verwaltung_DSNr.08842-17-E2_20171022.pdf.pdfStellungnahme der Verwaltung_DSNr.08842-17-E2_20171022.pdf.pdf

zu TOP 5.1 PP-Vortrag Herr Höing Präsentation L-Plan_ÜA [Kompatibilitätsmodus].pdfPräsentation L-Plan_ÜA [Kompatibilitätsmodus].pdf
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