über die 32. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 30.10.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:30 - 14:50 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Nordhoff (SPD) i. V. f. Frau RM Kleinhans Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Heitkamp (SPD) i. V. f. Herr RM Rüther
Herr RM Schmidt (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Frau RM Reigl (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herr RM Gebel
Herr sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Bürstingshaus - Integrationsrat i. V. f. Herr Aydogan
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Behler Polizeipräsidium Dortmund - i. V. f. Frau Rink
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Lürwer - 7/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Ehmanns - 65
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Frau Bertram - 68
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Heitkemper – 2/Dez.
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 32. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 30.10.2018, Beginn 13:30 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 11.09.2018
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)
Hinweis: Die dazugehörige Anlage wurde im Wege eines sog. reduzierten Versandes weitergeleitet.
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2018
3.2 Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2018
3.3 Aktionsplan saubere Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12316-18)
3.4 Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 05.09.2018
3.5 Stadterneuerung City - Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche – Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11678-18)
3.6 Stadtumbau Rheinische Straße - Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne - Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11739-18)
3.7 Soziale Stadt-Stadtumbau Hörde - Umbau der Faßstraße (E 5) - Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11131-18)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Erneuerung der vorhandenen Wirtschaftsküche inkl. diverser Umbaumaßnahmen im Küchenbereich der TEK Osulfweg 44a - Dortmund Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11651-18)
4.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)
4.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)
4.4 Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)
4.5 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12340-18)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11731-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018
5.2 Fahrbahnerneuerung Kirchhörder Straße / Holtbrügge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11060-18)
5.3 Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße -Beschlusserhöhung-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11116-18)
5.4 Umbau der Kreuzung Flughafenstraße /Buschei/Drosselweg zu einem "kleinen Kreisverkehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10329-18)
5.5 Querungshilfe Kurler Str. nördlich Flemerskamp - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11600-18)
5.6 Verkehrsberuhigung Bockenfelder Str. / Ecke Lütge Vöhde - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11694-18)
5.7 Umbau Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11683-18)
5.8 Tiefbaumaßnahmen im Bereich Hörde/Aplerbeck 2018 - 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11734-18)
5.9 Wartung von Lichtsignalanlagen und Induktionsschleifen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11249-18-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 19.06.2018 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11249-18-E2)
5.10 Pilotprojekt "Eagle Eye" - Optimierung der Bestandsaufnahme der Straßeninfrastruktur
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12453-18)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11923-18)
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Abwasserbeseitigungskonzept 2019-2024 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11013-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018
7.2 Abwassergebührensatzung 2019 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11593-18)
7.3 Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11640-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018
7.4 Emscherallee
hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12451-18)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12465-18)
8. Anfragen
nicht besetzt
9. Informationen der Verwaltung
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Frebel benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzung:
Man einigt sich einstimmig darauf, folgende Vorlage nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:
Als TOP 5.11
Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städtischen Eigentum stehenden Brücken und verwahrloster Grundstücke
(Haushaltbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018 , Drucksache Nr.: 08581-17-E10), Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12188-18)
Des Weiteren einigt man sich darauf, den TOP 7.4 „Emscherallee“ vor TOP 3.1 zu behandeln.
Die Tagesordnung wird, mit der o. a. Ergänzung und Änderung, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 11.09.2018
Die Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 11.09.2018 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:
Die Geschäftsführung, Frau Klein, wies darauf hin, dass Änderungen zum Haushaltsplanentwurf bis zum 22.11.18 für die Beratung im Rat berücksichtigt werden können. Die Anzahl der Druckstücke für die Haushaltsberatung 2019 wurde abgefragt. Sie wies auf ein Exemplar hin, dass zur Einsicht bei der Geschäftsführung ausliegt und ggf. kurzzeitig ausgeliehen werden kann. Außerdem können Änderungswünsche/ Empfehlungen in der kommenden interfraktionellen Sitzung am 07.11.18 mitgeteilt werden.
Verschiedene Bezirksvertreter wiesen auf die fehlenden Druckstücke hin und dass diese für die Fraktionen benötigt werden. Für die zukünftigen Haushaltsberatungen wurden mehr Druckexemplare zugesagt.
Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass einige Fehler im Haushaltsplanentwurf bestehen:
· An der Albert-Schweitzer-Realschule wird die Turnhalle nicht neu gebaut, sondern „nur“ saniert (vgl. TOP 8.1 „Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn- und Gymnastikhallen“ (S.4 Sanierungsfahrplan Zif.6 der Vorlage). Dementsprechend müssten auch die Beträge angepasst werden.
· Außerdem sei der Gesamthaushalt für die Gesamtverschuldung interessant. Die Einnahmesituation hat sich zwar verbessert, aber die Schulden sind weiterhin riskant und man hofft auf einen Überschuss.
· Die bezirkliche Zuordnung bezüglich der Olpketal-Grundschule ist falsch, sie gehört nicht zum Stadtbezirk Mengede.
· Bezüglich der Veränderungen des Seniorenbegegnungszentrums hat es noch keine Vorlage in der Bezirksvertretung Mengede gegeben.
· Die Kosten für zwei Aufzüge in zwei Kitas belaufen sich auf 150.000,-- €. Hierbei ist die Höhe nicht nachvollziehbar (ohne Beteiligung der Bezirksvertretung).
· Bezüglich der Verbesserung der Sozialbereiche ist die Spannweite zwischen 0,5 und 11,7 Mio. € sehr groß. Es sollten Unwägbarkeiten ausgeschlossen werden und eine stabile Basis geschaffen werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion) und 1 Gegenstimme (Frau Knappmann / Fraktion B‘90/Die Grünen) und 9 Enthaltungen (Herr Kuckuk, Frau Feldmann / SPD-Fraktion, Herr Lichte und Herr McDevitt / Fraktion Die Linke / Piratenpartei, Frau Batzdorff, Herr Kuck und Herr Farnung / CDU-Fraktion sowie Herr Utecht und Herr Kunstmann / Fraktion B‘90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zur Kenntnis zu nehmen.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2019 durch den Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 vorgesehen.
ABVG, 30.10.2018:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
zu TOP 3.2
Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-18)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zur oben genannten Vorlage folgendes
Schreiben des Personalrates vor:
Der Personalrat hat Kenntnis davon erlangt, dass die im Betreff genannte Vorlage in den
politischen Gremien beraten werden soll. Danach beabsichtigt der Rat der Stadt Dortmund die
Verwaltung zu beauftragen, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag
abzuschließen.
Ziel der Vereinbarung soll sein, die Unterhaltspflege Straßenbegleitgrün ab 01.01.2019 in den
Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gem. § 4 Abs. l des vorgenannten
Vertrages aufzunehmen.
Bereits im Juni 2018 hatte sich der Personalrat mit der Maßnahme befasst und mit Zuschrift
vom 15.06.2018 eine Stellungnahme abgegeben.
Nunmehr liegt dem Personalrat eine modifizierte Vorlage für die politischen Gremien vor.
Auch hier erlaubt sich der Personalrat erneut wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Anlage l zur Ergänzungsvereinbarung ist zu entnehmen, dass die EDG als Ziel die
Unterhaltspflege einer Gesamtfläche in der Größenordnung von 4.432.000 qm übernehmen
soll. Die Vertragspartner stimmen überein, dass dieser Wert dynamisch ist und einer
ständigen Anpassung bedarf. Diese Formulierung lässt nur den Schluss zu, dass es bis heute
nicht gelungen ist, die genauen Flächen, die einer beabsichtigten künftigen Reinigung durch
die EDG unterliegen, zu ermitteln. Von daher wären bei einem weiteren Flächenzuwachs auch
die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund deutlich höher anzusetzen bzw. bei
einer kleinen Fläche die Haushaltsmittel EDG zu kürzen.
Das Tiefbauamt unterschied in der Vergangenheit nicht zwischen Straßenbegleitgrün und
ÖWG-Flächen. So beträgt die Gesamtfläche des Straßengrüns insgesamt 443 ha. Hierfür
wurden Gesamtkosten von rd. 6,1 Mio €/a veranschlagt. Die Grünfläche in Straßennähe
(=Straßenbegleitgrün) beträgt für den Geltungsbereich der STR-Satzung 186 ha mit einer
Pufferzone von130 ha. Die synergierelevanten Flächen im Straßenraum zur Reinigung und
Pflege belaufen sich auf 316ha.
Den Ausführungen zu Buchstabe b) ist zu entnehmen, dass sich der finanzielle
Gesamtaufwand der Stadt Dortmund mit dem bisherigen Leistungsvolumen auf 6.037.805
Mio. €/a. belauft.
Nicht umfasst von dieser Summe sind die bisher im Rahmen der Leistungserbringung
ergänzend eingesetzten AGH-Kräfte. Die Vertragspartner gehen insoweit von der Möglichkeit
der Fortführung der ergänzenden Einbeziehung einer gleichen Anzahl von AGH-Kräften im
Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung durch die EDG aus. Sollte dies, gleich aus
welchem Grund nicht möglich sein, wird die aufgrund dessen erforderliche höhere
Personalkapazität bei der EDG ebenfalls gemäß den Regelungen dieses Vertrages
abgerechnet, wobei die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zwischen AGH-Kräften und
Fachpersonal angemessen zu berücksichtigen sind.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das finanzielle Risiko für entstehende künftige
Personalkosten - sei es aufgrund von Flächenzuwächsen aber auch durch Wegfall von AGHKräften
- weiterhin bei der Stadt Dortmund verbleibt.
Unter Buchstabe c) wird beschrieben, dass die von der EDG zu erbringende Pflegeleistung
bei der Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns gem. Buchstabe a) zunächst entsprechend
der bisherigen Praxis des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund erfolgt. Im Zuge der Erstellung
des digitalen Flächenkatasters soll dann im Laufe des Jahres 2019 auch eine Neubestimmung
der auf den zu pflegenden Flächen zu erbringenden Pflegeleistungen durch die im
Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern vorzunehmende Erstellung von neuen
Pflegekonzepten erfolgen.
Hier wird quasi schon der Grundstein dafür gelegt, dass bei Kostensteigerungen ab dem
Jahre2020 ganz formal begründet werden kann, dass der Pflegestandard höher
festgeschrieben werden könnte.
Auch Änderungen in der Gestaltung sind nur in Absprache mit der EDG zulässig, wobei dann
vertraglich bereits festgelegt wird, dass der anfallende Mehraufwand kalkuliert und der Stadt
Dortmund in Rechnung gestellt werden würde.
Entgegen der ursprünglichen Ratsvorlage wird nicht mehr der Anschein erweckt, dass die
EDG die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlicher gestalten könnte, sondern ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass künftige Kostensteigerungen ausschließlich zu Lasten der
Auftraggeberin, nämlich der Stadt Dortmund, gehen.
Und wenn im gesamten Prozess bislang immer von Synergieeffekten gesprochen wurden,
reduzieren sich diese nunmehr auf die Erwirtschaftung der Umsatzsteuer, die bei der EDG
anfallen, sowie in einem zweiten Schritt in einer Leistungsanhebung.
Ferner machen wir darauf aufmerksam, dass zum jetzigen Zeitpunkt das erforderliche
fachliche Know-how sowie die entsprechenden Gerätschaften und fachlichen Kenntnisse bei
der EDG nicht vorhanden sind und demgegenüber weiterhin Aufgaben der Grünpflege durch
Beschäftigte der Stadtverwaltung Dortmund wahrzunehmen sind.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass, sofern zusätzliche Haushaltsmittel dem Tiefbauamt zur
Verfügung gestellt würden, der Pflegestandard auch mit eigenem Personal nicht nur
sichergestellt, sondern darüber hinaus auch angehoben würde. Von daher ist es aus Sicht des
Personalrates verwunderlich, dass nunmehr Regelungen getroffen werden sollen, die dazu
führen, dass das unternehmerische und damit auch verbundene finanzielle Risiko trotz
Aufgabenverlagerung an einen externen Dritten bei der Stadtverwaltung Dortmund verbleiben
soll.
Darüber hinaus wird eine erneute Schnittstelle geschaffen, die mit entsprechenden
personellen Ressourcen bedient werden muss.
Ferner bittet der Personalrat noch um Aufklärung darüber, welche tatsächlichen Kosten
gemäß des öffentlichen Preisrechts (Selbstkostenfestpreis oder Selbstkostenrichtpreis und in
Ausnahmefallen ein Selbstkostenerstattungspreis) zugrunde gelegt werden. Was passiert mit
den Haushaltsmitteln, die zuviel der EDG zur Verfügung gestellt wurden?
Allen Beteiligten ist bereits jetzt schon klar, dass die Grünflächen mit den Budgetmittel
lediglich auf Basis des städtischen Standards zu pflegen und bereits ab 2020 mit finanziellen
Nachforderungen der EDG zu rechnen ist.
Der Personalrat steht dem gesamten geplanten Vorhaben weiterhin skeptisch gegenüber und
empfiehlt, die Aufgabenverlagerung nicht durchzuführen. Dies insbesondere vor dem
Hintergrund, dass zurzeit organisatorische Überlegungen zur Gründung eines
Grünflächenamtes angestellt werden.
Der Personalrat wird die Mitbestimmungsvorlage „Privatisierung von Aufgaben der
Grünpflege" in seiner Sitzung am 11.10.2018 beraten und dem Gremium die Empfehlung
geben müssen, der beabsichtigten Maßnahme nicht zuzustimmen. Selbstverständlich stehen
wir für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.
Der Personalrat bittet, die Stellungnahme allen Damen und Herren des Rates der Stadt
Dortmund zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Termingestaltung erlaubt sich der
Personalrat, die Stellungnahme unmittelbar dem Vorsitzenden des Ausschusses für Personal
und Organisation, Herrn Ratsmitglied Schliff, zu übersenden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der
Verwaltung vor:
auf Grund einer Dienstreise kann ich bei der Sitzung des Ausschusses für Personal und
Organisation am 11. Oktober nicht anwesend sein. Am 8. Oktober ist Ihnen eine ausführliche
Stellungnahme des Personalrates der Stadt Dortmund zugegangen, für die ich mich an dieser
Stelle ausdrücklich bedanke. In diesem Schreiben sind durch den Personalrat viele
Sachverhalte richtig dargestellt worden.
Ich habe mich entschieden mich mit dieser schriftlichen Nachricht an Sie zu wenden, um
einigen Missverständnissen, die sich aus dem Schreiben ergeben könnten, präventiv
entgegenzutreten.
Zunächst möchte ich mich noch einmal zu den Flächenformaten äußern. Die vertraglich
vorgesehene Klausel, nach der die Vertragspartner Stadt und EDG übereinstimmen, dass die
Fläche des Straßenbegleitgrüns ein dynamischer Wert sei, ist eine Beschreibung einer
Tatsache. Die Stadt Dortmund wächst sehr zur Freude des gesamten Rates beständig. Durch
die Neuerschließung von Baugebieten oder die Revitalisierung von großen
Konversionsflächen, wie der Westfalenhütte, entstehen ständig neue Straßenzüge mit
attraktiven Grünflächen und eben auch Straßenbegleitgrün. Durch die Belebung der
Investitionstätigkeit in den letzten Jahren werden darüber hinaus kontinuierlich Grünflächen
umgebaut. Aus diesen ständigen Veränderungen ergibt sich ein fortlaufender Prozess, der zur
Folge hat, dass die zu pflegenden Flächen sich in der Pflegeintensität und im
Flächenzuschnitt verändern.
Aus dieser Tatsache lässt sich nichts Weiteres schlussfolgern. Vor allem kann man daraus
nicht ableiten, dass es bis heute nicht gelungen wäre, Flächen zu ermitteln, die an die EDG
übergehen sollen. Zum Prozess der Flächenermittlung verweise ich auf die ausführliche
Darstellung in der Anlage 2 der Vorlage.
Es besteht zwischen der EDG und der Stadt mit Stichtagsdatum 31.08.2018 Einigkeit über 92
Prozent der übergehenden Flächen. Alle nunmehr zu klärenden Flächen haben Einzelgrößen
unterhalb von 1.000 m². Der Prozess der Abstimmung wird bei diesen Flächen bis mindestens
Ende 2019, ggf. auch noch darüber hinaus andauern.
Dieser Prozess der Flächenklärung ist unabhängig von der Frage, wer zukünftig welche
Grünflächen pflegen soll. Das Tiefbauamt hat die Politik in mehreren Beschlussvorlagen zur
Einführung eines Grünflächeninformationssystems (GRIS) darauf hingewiesen, dass dieser
Prozess in jedem Fall durchzuführen ist. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei
allen Beschäftigten bedanken, die die Flächenaufmaße und Zuständigkeitsklärungen im
letzten halben Jahr intensiv vorangetrieben haben. Ich bin mit den erreichten Ergebnissen
hochzufrieden.
Darüber hinaus könnte man aus dem Schreiben herauslesen, dass der Personalrat versteckte
Kostensteigerungen vermutet. Aus Gründen der vollständigen Transparenz möchte ich hierzu
wie folgt Stellung nehmen:
Bei wesentlichen Flächenmehrungen, aufwändigen Umgestaltungen, die eine intensivere
Pflege zur Folge haben, bei tariflichen Personalkostensteigerungen oder dem Wegfall von
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gleich welcher Art steigen die Kosten für die Pflege von
Grünanlagen. Diese Tatsache korreliert nicht mit der Zuständigkeit für die Pflege von
Grünanlagen.
Zuletzt beschreibt der Personalrat die grundsätzliche Frage, ob die Pflege des
Straßenbegleitgrüns nicht in Zuständigkeit des Tiefbauamtes wirtschaftlicher erbracht werden
könnte. Die Zahlen, die die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Organisationsmaßnahme
belegen, bitte ich der Vorlage zu entnehmen. Zur Veranschaulichung möchte ich Ihnen ein
Bild mitgeben: Durch die Zusammenlegung der Straßenreinigung mit der
Straßenbegleitgrünpflege wird eine Synergie erzeugt, die sich im Straßenbild deutlich machen
wird. Mit Beschluss dieser Vorlage endet die Situation, dass zunächst ein Mitarbeiter der EDG
den Bürgersteig fegt und anschließend ein Mitarbeiter der Stadt die Sträucher beschneidet
und einige Reste des Heckenschnitts auf dem Bürgersteig liegen bleiben. Die Stadt Dortmund
strebt mit dieser Vorlage an, saubere Straßen und Wege aus einer Hand zu gewährleisten.
Durch eine Verlagerung zu unserer eigenen Beteiligung EDG verbleiben die Zuständigkeiten
bei der öffentlichen Hand und werden nicht, wie vor wenigen Jahren in Berlin gescheitert, an
reine Privatunternehmen vergeben. Die von der Stadt Dortmund vorgeschlagene
Organisationsform wird in vielen Städten Deutschlands seit Jahren gelebt und funktioniert.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung
durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.
Sie fragt, wie die 35 Mitarbeiter zukünftig eingesetzt werden, die nicht zur EDG wechseln wollen.
Herr Uhr (Stadtrat) teilt mit, dass im Tiefbauamt ein erheblicher Personalbedarf an
gärtnerischem/technischem Personal vorhanden sei. Wenn die vorliegende Vorlage beschlossen
werde, würde es dem Personal auf freiwilliger Basis freigestellt, den Arbeitgeber zu wechseln. Das
Personal, welches bei der Stadt Dortmund verbleiben wolle, könnte weiterhin die Grünflächen pflegen,
die in der Zuständigkeit der Stadt Dortmund verbleiben.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) bittet ebenfalls darum, die Vorlage zu schieben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass ein Votum des Personal und Organisationsausschusses
wünschenswert wäre. Seine Fraktion unterstütze die Vorlage und werde ihr zustimmen. Die
Synergieeffekte, die durch die Zusammenarbeit entstehen, ständen für seine Fraktion im Vordergrund.
Das Schreiben des Personalrates sei nachvollziehbar, aber es werde niemand gezwungen zur EDG
zu wechseln. Weiterhin werde den Beschäftigten, die wechseln, ein 2-jähriges Rückkehrrecht zur
Stadt gewährt. Die Interessen der betroffenen Beschäftigten seien in der Vorlage gewahrt. Er gehe
davon aus, dass das städtische Erscheinungsbild der Stadt ebenfalls profitieren werde, da die
Grünpflegeleistungen zukünftig aus einer Hand kämen. Dies sei für die Arbeitsabläufe und die Optik
der Stadt ein Gewinn.
Herr Markau (Personalrat) gibt an, dass der Personalrat von der ersten Minute an in den
entsprechenden Arbeitsgruppen zu diesem Thema beteiligt gewesen sei und mitgearbeitet habe. Je
tiefer in die Arbeit eingestiegen wurde, umso mehr wurde ersichtlich, dass die finanziellen und
personellen Ressourcen des Tiefbauamtes nicht ausreichen werden würden, um ein
zufriedenstellendes Ergebnis herbeizuführen. Die Synergieeffekte, die in der ersten Vorlage noch
einen hohen Stellenwert gehabt hätten, haben in der jetzt vorliegenden nur noch einen geringen
Stellenwert. Weiterhin vertritt der Personalrat die Meinung, dass wenn man rechtzeitig das Personal
und den Fuhrpark auf den neuesten Stand gebracht hätte, wäre es gar nicht erst zu den
Bürgerbeschwerden gekommen und die Aufgabe hätte weiter vom Tiefbauamt durchgeführt werden
können. Das notwendige Fachwissen über die Pflege des Straßenbegleitgrün sei im Tiefbauamt
vorhanden. Man müsse aus Sicht des Personalrates nur das Personal und den Fuhrpark passend
aufstocken, um die Leistung wieder auf einen ansehbaren Wert zu heben.
Das Argument, es sei dem Bürger schlecht zu erklären, warum die EDG um 7 Uhr reinigt und die
Stadt um 10 Uhr an derselben Stelle Äste schneidet und die Straße wieder verschmutzt, könne durch
eine organisatorische Lösung im Hinblick auf eine bessere Abstimmung mit der Tochtergesellschaft
entkräftet werden.
Wenn die Aufgabe an die EDG abgegeben werde, werde die Stadt auch ihre Ausbildungsplätze in
diesem Bereich verlieren.
Der Personalrat der Stadt Dortmund bittet die Ausschüsse und den Rat diese Vorlage nochmal zu
überdenken, da die Aufgabe aus Sicht des Personalrates beim Tiefbauamt verbleiben soll.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den beratungsbedarf der Fraktionen
respektiere. Seine Fraktion sei beschlussfähig und werde der Vorlage zustimmen.
Im Rahmen der Beratung über diese Vorlage dürfe man nicht vergessen, dass die EDG eine 100%tige
Tochter der Stadt Dortmund sei.
Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) fragt nach, wie die Bezahlung für die von der Stadt
Dortmund zur EDG wechselnden Beschäftigten aussehe? Die EDG sei nicht an den TVöD gebunden,
sondern zahle niedrigere Gehälter. Er würde gerne wissen, ob die Beschäftigten dann durch den
Wechsel zu EDG in einen untertariflichen Bereich rutschen würden?
Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die EDG einen Haustarifvertrag mit Verdi habe, der durch
die Betriebsräte ausgehandelt und an den TVöD angelehnt sei.
Herr Markau berichtet, dass der Personalrat mit dem Betriebsrat der EDG bezüglich der Vergütung
gesprochen habe. Es sei ganz klar mitgeteilt worden, die Beschäftigten werden dort in EG 4
eingruppiert und dies sei Nähe TVöD. Bei den Fachkräften, die im Tiefbauamt in EG 6 beschäftigt
seien, wüsste man allerdings noch nicht, ob die EDG sich vorstellen könne, auch diese Beschäftigten
einzustellen.
Herr Schilff (Vorsitzender) bittet darum, die offenen Fragen zu beantworten und die Antwort den
folgenden Ausschüssen vorzulegen, um eine weitere Beratung zu ermöglichen.
Die Vorlage könne nur beschlossen werden, wenn alle Unklarheiten beseitigt seien.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der
Stadt Dortmund durchlaufen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme des Personalrates:
bei der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11. Oktober gab es eine
Nachfrage zu den tariflichen Arbeitsverhältnissen bei der Entsorgung Dortmund GmbH. In
dieser Frage habe ich Kontakt mit der Geschäftsführung aufgenommen. Ich beantworte die
Anfrage wie folgt:
Alle Beschäftigten, die für die Pflege des Straßenbegleitgrüns eingestellt werden, erhalten
Arbeitsverträge bei der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und nicht bei einer Tochtergesellschaft.
Es wird bei der zukünftigen Eingruppierung keine Unterscheidung zwischen ehemaligen Beschäftigten
des Tiefbauamtes und anderen Initiativbewerbern geben.
Das Entgelt für die neuen EDG-Beschäftigten sowie mögliche Zulagen und Erschwernisse
richten sich nach den tarifvertraglichen Regelungen des TVöD sowie des TVöD-NRW.
So werden z. B.
• Grünflächenpfleger (Hilfsgärtner) in EG4 eingruppiert. Daneben erhalten diese Mitarbeiter
eine Zahlung nach EDG-Betriebsrecht.
• Facharbeiter/Bediener von Maschinen in EG 5 eingruppiert. Auch diese Mitarbeiter
erhalten eine Zahlung nach EDG-Betriebsrecht.
• ausgebildete Gärtner in EG 6 eingruppiert.
ABVG, 30.10.2018:
Herr Rm Tenbensel teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage nicht zustimmen werde, da man sie für keine gute Maßnahme halte. Des Weiteren würde man es auch arbeitsorganisatorisch für sinnvoll halten, wenn die Grünflächenbearbeitung in einer Hand bleiben würde.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag vom 24.12.1991 / 16.09.2004 / 15.03.2018 mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH abzuschließen. Ziel der Vereinbarung ist es, die Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns Im Stadtgebiet Dortmund ab dem 01.01.2019 im vertraglich definierten Umfang in den Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gemäß § 4 Abs. 1 des Straßenreinigungsvertrages aufzunehmen.
zu TOP 3.3
Aktionsplan saubere Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12316-18)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Aktionsplan saubere Stadt zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde:
„Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er begrüßt weiterhin grundsätzlich das Projekt
„Nordwärts“ und bittet, bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die
Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu
werden.“
ABVG, 30.10.2018:
Herr Rm Dudde fragt zu den Radverkehrsprojekten „schön und schnell“ (Projekt-Nr. 594) und „Güterbahnhof-Radweg“ (Projektnr. 871) nach, warum diese Projekte wegen anderer Prioritäten auf „ruhen“ gesetzt worden sind und um welche Prioritäten es sich hierbei handelt.
Diese Frage soll im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durch die Verwaltung beantwortet werden.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Stadterneuerung City - Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche – Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11678-18)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West genehmigt die folgende nach § 36 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 23 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene Dringlichkeitsentscheidung, das für den Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche im Baubeschluss mit der DS-Nr. 10431-18 am 14.03.2018 beschlossene Gesamtvolumen in Höhe von 628.300 Euro um weitere 190.400 Euro auf nunmehr 818.700 Euro zu erhöhen.
Vom Gesamtvolumen entfallen 720.000 Euro auf Investitionen in den Jahren 2018 und 2019, sowie 86.400 Euro auf nicht zahlungswirksame aktivierbare Eigenleistungen und 12.300 Euro auf konsumtive Aufwendungen im Jahr 2018.
Der Umbau der östlichen Silberstraße, mit dem im Herbst 2018 begonnen werden soll, wird durch Bundes- und Landeszuwendungen i. H. v. insgesamt 361.863 Euro gefördert (Maximal-betrag lt. Förderbescheid). Sollte mit dem Straßenumbau erst Anfang 2019 begonnen werden, ist davon auszugehen, dass die nur bis Ende 2018 zur Verfügung stehenden Bundesmittel i. H. v. 149.269 Euro verfallen. In diesem Fall stünden nur noch Landesmittel i. H. v. insgesamt 212.594 Euro zur Verfügung. Ob bei einem tatsächlichen Mittelverfall die entstehende Deckungslücke durch Umschichtung anderer Fördergelder kompensiert werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen.
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlich Folgeaufwand i. H. v. 11.113,42 Euro, bestehend aus 20.160 Euro an Aufwendungen für Abschreibungen und 9.046,58 Euro an Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten.
zu TOP 3.6
Stadtumbau Rheinische Straße - Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne - Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11739-18)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt, das für den „Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne“ im Baubeschluss mit der DS-Nr. 08162-17 am 05.07.2018 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.310.000 Euro um 340.000 Euro auf insgesamt 1.650.000 Euro zu erhöhen.
Von den Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1,65 Mio. Euro entfallen auf das Haushaltsjahr 2018 ca. 150.000 Euro, auf das Haushaltsjahr 2019 ca. 1,2 Mio. Euro und auf das Haushaltsjahr 2020 ca. 300.000 Euro.
Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 198.000 Euro, die nicht zahlungswirksam sind.
Der „Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne“ wird durch Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 400.000 Euro gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid Nr. 02/024/15 der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.
Zusätzlich werden Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in Höhe von ca. 634.524 Euro erhoben.
Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 813.476 Euro.
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 24.636,90 Euro in der städtischen Ergebnisrechnung.
zu TOP 3.7
Soziale Stadt-Stadtumbau Hörde - Umbau der Faßstraße (E 5) - Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11131-18)
ABVG, 30.10.2018:
Herr Rm Mader signalisiert die Ablehnung für seine Fraktion gegenüber dieser Vorlage.
Herr sB Schmidtke-Mönkediek teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage ebenfalls nicht zustimmen werde, da man nach wie vor erhebliche Bedenken gegenüber diesem Vorhaben habe.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für den Umbau der Faßstraße (E5) am 01.06.2017 (DS-Nr.: 07132-17) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.274.500,00 Euro um 2.925.500,00 Euro auf 7.200.000,00 Euro zu erhöhen.