Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 18.03.2021
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Uwe Wallrabe (CDU) i. V. für sB Angela Frommeyer (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Britta Gövert (B`90/Die Grünen) i. V. für Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Hanna Sassen (B`90/Die Grünen) i. V. für Rm Dr.Christoph Neumann (B 90/ DieGrünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Ralf Rüddenclau – 20/1
Martin Pütz – 20/3
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Markus Kollmann – Dez 1
Jürgen Krause – 1/GB 1

Jörg Zilian – 10/AL
Simone Hülsmann – 11/1
Stefan Klebs – 10/T2
Andreas Gerke – 10/T1
Nicole Willeke – 40/4-1
Dr. Uwe Rath – 60/FBL

Hendrikje Spengler – 41/GBL
Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Frank Schulz – FB /AL
Sören Spoo – FB 3/1
Norbert Enters – 51/Stab

3. Gäste:


./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 18.03.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.02.2021


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Unterstützung der Hallenbadbetreibenden unter Coronabedingungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19784-21)


3. Finanzen

3.1 Fördermittelmanagement
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20285-21)

3.2 Finanzielle Unterstützung des Landes bei den Ausgaben für Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20289-21)

3.3 Gewerbesteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20288-21)

3.4 Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20294-21)

3.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2020 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20107-21)

3.6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19837-21)

3.7 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19544-21)

3.8 Strategische Ausbauplanung Kindertagesbetreuung 2021 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19920-21)

3.9 Einrichtung von drei befristen Planstellen für das Projekt "Digitalisierung in der Gefahrenabwehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16593-20)

3.10 Einrichtung von Planstellen im Umweltamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18528-20)

3.11 Priorisierung und Stellenbedarfe der Digitalisierungsprojekte des Masterplans Digitale Verwaltung "Arbeiten 4.0"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19967-21)


4. Beteiligungen

4.1 Zukunft Flughafen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)

4.2 Aufgaben und Befugnisse von fakultativen Aufsichtsräten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20287-21)

4.3 Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 17.12.2020 und 11.2.2021 zum Primat der Politik gemäß §113 GO-NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20181-21)






4.4 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18778-20)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 10.12.2020 erhalten. Die Vorlage wurde bereits zur Kenntnis genommen.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18778-20-E2)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 10.12.2020 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18778-20-E3)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 04.02.21 erhalten.

4.5 Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20121-21)

4.6 Umbenennung und Öffnung des städtischen Kunstarchivs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19461-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2021

4.7 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18435-20)

4.8 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)

4.9 Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19458-20)

4.10 Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20233-21)


5. Liegenschaften

5.1 Leerstand städtischer Immobilien
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19327-20-E1)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 10.12.2020 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19327-20-E2)


5.2 Grundstückssituation für den Kita-Bau
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20119-21)

5.3 Beschlusskontrolle Nordstadt-Toiletten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20209-21)

5.4 Denkmalgerechte Sanierung der Fassade des Saalbaus Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19833-21)


6. Sondervermögen



7. Sonstiges

7.1 Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

7.2 Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2020 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20004-21)

7.3 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)

7.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19907-21)

7.5 Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.





1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Erstfeld benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Drucksache Nr.: 20199-21

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.11 behandelt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet folgenden Vorschlag zur Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.12 aufgerufen,
die Stellungnahme der Verwaltung wird unter TOP 3.4 im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Auf Bitte der Fraktion FDP/Bürgerliste werden die Tagesordnungspunkte 4.3 und 4.10 in der nächsten Sitzung behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.02.2021

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.02.2021 wird genehmigt.







2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Unterstützung der Hallenbadbetreibenden unter Coronabedingungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19784-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund den betroffenen Hallenbädern - analog zur Regelung für Schulbusunternehmen - ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes und unter dem Vorbehalt der Rückzahlung bzw. Verrechnung mit vorrangig in Anspruch zu nehmenden Hilfsleistungen des Bundes oder des Landes NRW eine Zahlung in Höhe von 50 % der monatlichen Pauschalen bzw. eines monatlichen Durchschnittswerts der spitz Pro-Kopfabrechnung für das Schulschwimmen gewährt. Die Regelung soll übergangsweise gelten vom 01.01.2021 bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der reguläre Schwimmbetrieb wieder zulässig ist.


3. Finanzen

zu TOP 3.1
Fördermittelmanagement
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20285-21)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20285-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Die Verwaltung sagt eine – ausdrücklich von Herrn Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gewünschte schriftliche! Antwort zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.2
Finanzielle Unterstützung des Landes bei den Ausgaben für Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20289-21)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20289-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Gewerbesteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20288-21)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20288-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20294-21)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20294-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Verwaltung sagt eine Antwort zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2020 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20107-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2020 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von19.940.477,91 €
sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von4.911.089,58 €


zu TOP 3.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19837-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Rates vom 11.02.21 und damit die Dringlichkeitsentscheidung nachträglich zur Kenntnis.



zu TOP 3.7
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19544-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe
von 2.398.407 Euro für das Haushaltsjahr 2021. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe von 25.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe verwendet.

Darüber hinaus genehmigt der Rat der Stadt Dortmund die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mehrbedarfe für das Jahr 2022 in Höhe von 81.340.913 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff..

zu TOP 3.8
Strategische Ausbauplanung Kindertagesbetreuung 2021 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19920-21)

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion die in der Vorlage enthaltenen Ausbauziele unterstütze. Dennoch gäbe es, aufbauend auf die Erfahrungen in der Vergangenheit, eine gewisse Skepsis, bezogen auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die Trägerpluralität in der Stadt sei seiner Fraktion sehr wichtig, ebenso die pädagogische Vielfalt. Die Vorlage sei hier zu wenig auf freie gemeinnützige Träger ausgerichtet, deshalb enthalte sich heute seine Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die strategische Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 2021 – 2025 mit dem Ziel, mindestens eine 50 % Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren sicherzustellen.

zu TOP 3.9
Einrichtung von drei befristen Planstellen für das Projekt "Digitalisierung in der Gefahrenabwehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16593-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 12.12.2019 (DS 15415-19 E6) die Einrichtung und Besetzung von drei befristeten Planstellen für das Projekt „Digitalisierung in der Gefahrenabwehr“ sowie die damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.

zu TOP 3.10
Einrichtung von Planstellen im Umweltamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18528-20)

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob aus finanzpolitischer Sicht an anderer Stelle Planstellen reduziert werden könnten und wie eine entsprechende Gegenfinanzierung in Zukunft geplant werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass bei Mehrbedarfen im Personalbereich, die durch Gesetzgebungsverfahren ausgelöst worden seien, gäbe es nicht automatisch die Chance eine kompensatorische Budgetveränderung vorzunehmen. Der Personalkostenansatz sei im letzten Jahr gewachsen und gelte auch für das Umweltamt. Das Personalamt habe die Personalbedarfe angezeigt, bemessen und für richtig bekannt.

Herr Kauch gibt an, dass die Stellen sinnvoll seien, aber nicht alle seien „Pflichtaufgaben“.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 14 Planstellen im Umweltamt.

zu TOP 3.11
Priorisierung und Stellenbedarfe der Digitalisierungsprojekte des Masterplans Digitale Verwaltung "Arbeiten 4.0"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19967-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt aufgrund der notwendigen beabsichtigten Umsetzung der Digitalisierungsprojekte, im Vorgriff auf die zu erstellende Roadmap zum Masterplan Digitale Verwaltung „Arbeiten 4.0“, die Einrichtung und Besetzung von 9,5 Planstellen im Personal- und Organisationsamt (FB 11) sowie 31 Planstellen beim Dortmunder Systemhaus (StA 10) im laufenden Jahr 2021.

Darüber hinaus sind im Rahmen des Masterplans Digitale Verwaltung „Arbeiten 4.0“ auch fachbereichsexterne Beratungsleistungen vorzusehen, die derzeit noch geprüft und in einer gesonderten Vorlage vorgelegt werden.







zu TOP 3.12
Insolvenz der Greensill Bank
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20375-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
1. Gehört die Stadt Dortmund (inkl. Eigenbetriebe und Beteiligungen) zu den von der Insolvenz des Bremer Geldinstituts Greensill betroffenen Kommunen?

2. Wenn ja:

a) welche Gelder wurden dort angelegt und in welcher Höhe?
b) Auf welchen Verlust stellt sich die Stadt Dortmund ein?
c) Inwieweit sind die angelegten Gelder über einen Einlagensicherungsfonds abgesichert?

3. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass BaFin die Greensill Bank AG in der vergangenen Woche geschlossen hat. Jetzt wurde in den Medien über die Insolvenz des Bremer Geldinstituts und die Auswirkungen auf eine Vielzahl betroffener Kommunen berichtet.
Mit einer Beantwortung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wären wir einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Angelegenheit unter 3.4 im nicht öffentlichen Teil zu behandeln.


4. Beteiligungen

zu TOP 4.1
Zukunft Flughafen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)
hierzu->Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E2)
hierzu->Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der Sitzung vom 11.02.21 vor:

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021 vor:

zu TOP 3.15.1
Zukunft Flughafen
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)


Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen,
CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1):

…die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten
Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafens aus.

2. Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen
Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher
Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU
gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche
Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu
identifizieren.

Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer
möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.

3. Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorab
zur Beratung vorgelegt.

4. Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.

Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet
um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des
Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des
Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit den
Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund führen
können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür
einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und
geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil
an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den
Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei
sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in
NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat
insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn
die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen.
Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen
Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550
Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in
der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen
selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor für den
Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die Abwicklung
des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind insbesondere in der
aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Dortmund,
erschweren die Arbeit des Flughafens und führen insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des
Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist es wichtig, ein klares Signal für den
Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und
der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors einzusetzen. Außerdem sind für die
Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen
des Flugbetriebs führen können.

AKUSW, 03.02.2020:

Herr Rm Stieglitz erläutert die einzelnen Punkte des o. a. gemeinsamen Antrages (Fraktion
B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1) wie
folgt:
Zum 1. Punkt erläutert er, dass man sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten
Start-und Landebahn ausspreche. Er denke, dass eigentlich alle Fraktionen dem zustimmen
könnten. Man habe ja in Dortmund seit etwa 20 Jahren diese Landebahn mit 2000 Meter
Länge. Der Flughafen Wickede wickele Flüge in alle europäischen Ziele ab. Man könne also
heute schon, mit den derzeitigen Flugzeugen und der derzeitigen Landebahnlänge alle
europäischen Destinationen erreichen. Von daher denke er, dass man hier ein Signal setzen
könne zur Sicherheit der Anwohner*innen des Dortmunder Flughafens, in Dortmund wie in
Unna, und auch ein Zeichen setzen könne für den Flughafen selbst, dass er eben hier eine
Sicherheit habe, dass weitere Planungen zu einer noch längeren asphaltierten Landebahn
nicht notwendig seien und damit dann auch für die Fluggesellschaften Sicherheit setze, dass
sie keinen entsprechenden Flugzeuge für Dortmund einplanen brauchen, die längere
Landebahnen benötigen würden.
Bei Punkt 2. habe man das Thema, dass der Flughafen ja eigentlich nur die Infrastruktur
betreibe.
Es gäbe natürliche gewisse Risiken für den Betrieb des Flughafens. Zum einen habe man als
Risiko sicherlich die Situation der Luftfahrt insgesamt. Dies sei ja auch vor Corona schon
schwierig gewesen.
Man sehe auch noch als Risiko für den Flughafen die Vorgaben der EU, wonach dieser
zukünftig ohne Subventionen auskommen müsse. Unabhängig von den EU-Vorgaben wären
bisher jedes Jahr Kosten für den Flughafen in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Hier
frage man sich, wie lange man sich das als Stadt noch leisten möge. Was wäre, wenn es jetzt
zur Flughafenschließung käme, wolle man nun untersucht haben. Man müsse hier eine große
Fläche neu nutzen. Es entstehe hier also eine Situation, die man im Ruhrgebiet bereits aus
anderen Zusammenhängen kenne. Daher sei es wichtig hier neue Nutzungen zu finden, wo
man den bisher am Flughafen Beschäftigen neue Arbeitsplätze bieten könne.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion gegen einen weiteren Ausbau
sei. Man sehe keine Notwendigkeit darin, die Startbahn zu verlängern. Das Signal des o.a.
gemeinsamen Antrages gehe allerdings eindeutig in die falsche Richtung. Damit gehe man
indirekt bereits heute davon aus, dass der Dortmunder Flughafen bestimmte Vorgaben nicht
mehr einhalten werde und man diesen daher abwickeln müsse. Das sehe Ihre Fraktion in
keinster Weise so. Man glaube, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden können. Der
Flughafen werde nicht nur zu touristischen Zwecken genutzt, sondern habe vielfältige andere
Nutzer*innen (z. B von Investoren, die ihn als Geschäftsflughafen nutzen oder Menschen, die
hier in Dortmund arbeiten und den Flughafen nutzen, um in der Heimat Verwandte oder
Freunde zu besuchen). Die bekämen hier jetzt das Signal, dass viele Dortmunder
Ratsmitglieder nicht mehr an diesen Flughafen glauben würden. Dieses Signal halte sie für
fatal, da die Arbeit der Geschäftsführung des Flughafens allein schon aufgrund dessen
schwieriger werde, da diese Fragen beantworten müsste wie, „ Wieso macht ihr denn schon
eine Planung für danach? Wollt ihr uns nicht mehr? etc…“. Deswegen hätte ihre Fraktion es
auch besser gefunden, das Ganze im Rat zu beraten, mit allen anderen Beteiligungen. Man
habe auch deutliche Signale aus der Industrie, Handwerk und Gewerbe dahingehend
erhalten, dass diese völlig entsetzt seien über diese Nachplanung. Man wisse doch auch,
dass man an anderen Standorten, wo man versucht habe Flughäfen abzuwickeln, am Ende
doch wieder ein Flughafen gelandet sei, weil man nämlich mit der Nachfolgenutzung nicht so
ohne weiteres weitergekommen sei und man auch an anderen Orten erkannt habe, dass man
die Flughafentätigkeit benötige. Das sehe man für Dortmund genauso. Weil das Signal des
vorliegenden gemeinsamen Antrages insgesamt falsch sei, werde man diesen heute ablehnen
auch wenn man gegen einen weiteren Ausbau sei.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man mit dem o.a. gemeinsamen Antrag nichts abwickeln
wolle und man könne den Menschen aus Handel, Handwerk den Hinweis geben, dass die
Aufgabe des Rates der Stadt auch darin bestehe, sich im Sinne eines ordnungsgemäßen
Kaufmannes zu verhalten, der sich die Frage stelle: Was wäre wenn? Diese Frage könne man
auch nicht stellen. Dann handele man vielleicht fahrlässig, weil sich diese sich derzeit
aufdränge, durch ein aktuell bestehendes Klumpenrisiko, welches durch einen wesentlichen
Player verursacht werde, der dort unterwegs sei.
Wäre Corona nicht gewesen, wären die Zahlen des Flughafens durchaus beachtlich gewesen.
Welche Veränderungen durch Corona in der Flugwirtschaft entstehen können oder werden,
könne man begutachten lassen. Vor diesem Hintergrund sei es dann auch zwangsläufig
richtig zu fragen, was man sich unter Umständen an diesem Standort vorstellen könnte.
Solche Gedanken zu verbieten würde einem so großen Rat einer so großen Stadt nicht zu
Gute kommen.
Insofern bitte man um Unterstützung des gemeinsamen Antrages, weil man ihn einfach für
angemessen und auch verantwortungsvoll erachte.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass es gut sei, dass man jetzt in Bezug auf die Landebahn
und deren Länge endlich mal Klarheit bekomme. Er erinnere daran, dass man die Situationen
am Flughafen gehabt habe, wo scheibchenweise immer wieder eine Verlängerung erfolgt sei,
wo vorausgreifend Baumaßnahmen an Terminals durchgeführt worden seien, dann die
Landebahn nachziehen musste, weil das Terminal ja da war und ähnliche Verfahren. An der
Stelle jetzt mal klarzuziehen, dass man hier einen Endausbauzustand habe was die
Landebahn angehe, halte er für wichtig. Man wolle hier keinen Großflughafen haben. Es
handele sich um einen Regionalflughafen, welcher letztendlich diese Aufgaben auch erfülle.
Den Vorwurf der SPD-Fraktion dazu, dass man dem Flughafen schade, wenn man sich jetzt
bereits Gedanken dazu mache, was denn sei, wenn es den Flughafen nicht mehr gebe, halte
er für verfehlt. Es sei Aufgabe eines Rates sich mit solchen Gedankengängen
auseinanderzusetzen. Die Situation bezüglich der Klimafrage sei nun mal wie sie sei und da
werde man auch im Luftverkehr noch mit erheblichen Einschränkungen in den nächsten
Jahren rechnen müssen.

Herr sB Jäskelainen geht nochmal auf die Auswirkung von Corona ein, die ja über die Delle
im Luftverkehr hinausgehe. Menschen würden lernen Videokonferenzen, Neuland und Urlaub
vor Ort zu schätzen. Man rede über ein Flugverbot von innerdeutschen Flügen wo es dazu
kommen werde, dass 60 % des Flugverkehrs einfach wegbrechen werden. Er sei großer,
bekennender Fan von Fernreisen aber das müsse jetzt nicht von Dortmund aus passieren.
Man habe in Düsseldorf einen hervorragenden Flughafen, der dann wahrscheinlich auch
Probleme bekommen werde, wenn man keinen innerdeutschen Flugverkehr mehr habe. Er
denke, dass es als Signalwirkung wichtig sei, zu zeigen, dass man sich damit auseinander
setze, dass eventuell diese Gigantomanie irgendwann aufhören müsse und dass man
tatsächlich mal auf mehr Nachhaltigkeit und etwas Weniger besinnen müsse, um Klima und
andere Dinge zu schützen. Er sei Bewohner der Dortmunder Innenstadt, er wohne relativ nah
am Wall und schlage daher für die Nachnutzung des Flughafens eine Rennstrecke für die
Poser dort vor. Er halte diese Nutzung für sinnvoll und bitte daher einmal darüber
nachzudenken.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Beschlusslage des Rates besage, dass die Landebahn
mit 2000 Metern fix sei. Es sei auch nicht beabsichtigt dies zu ändern. Der Flughafen sei vor
der Pandemie tatsächlich dabei gewesen schwarze Zahl zu schreiben. Sich heute bereits mit
einer Nachfolgenutzung zu beschäftigen, wäre aus seiner Sicht nach außen ein völlig falsches
Signal. Er könne daher die Argumentation von Frau Neumann-Lieven gut nachvollziehen,
dass man das aus dem Ausschuss heraus nicht senden dürfe. Dadurch, dass hier auch
verschiedene Dezernate der Verwaltung betroffen seien, glaube er, dass richtig sei, diesen
gemeinsamen Antrag besser dem Rat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen. Das wäre der Sache angemessen.

Rau Rm Ruddolf bekräftigt nochmal die Haltung ihrer Fraktion zu diesem Thema und betont,
dass sie sich auch wünschen würde, den Beschluss zu dem heute diskutierten gemeinsamen
Antrag im Rat zu fassen.

Herr Rm Happe betont, dass er sich in Bezug auf den gemeinsam Antrag der SPD
anschließen könne. Das Signal wäre fatal, vor allem für die Wirtschaft, wenn man jetzt schon
prüfen würde: Was machen wir? Mit dem Vorschlag die Tuner-Szene dort unterzubringen
würde man den dortigen Anwohner*innen auch keinen Gefallen tun, da das extrem laut wäre.
Zum diskutierten gemeinsamen Antrag selber wurde er zu Punkt. 1 zustimmen und Punkt 2.
ablehnen.

Herr Wilde weist nochmal darauf hin, dass es im heute diskutierten gemeinsamen Antrag nicht
darum gehe die Wertschöpfung des Flughafens zu begutachten sondern tatsächlich nur
darum, Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung der Fläche für den Fall einer
Flughafenschließung darzustellen. Darüber würde der Ausschuss heute entscheiden. Seiner
Meinung sende man hiermit ein Signal, welches man nach außen gebe, das aber dem
Ausschuss alleine nicht zustehe. Er vertrete die Meinung, dass eine solche Entscheidung im
Rat getroffen werden müsse.

Frau Rm Reuter entgegnet, dass letztendlich hier jetzt entscheidend sei, was die Ratspolitik
möchte. Es sei heute die Entscheidung dieser Versammlung, ob sie die Entscheidung heute
hier oder im Rat fällen werde.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man voraussetzen könne, dass zumindest in den drei
Fraktionen, die das hier heute vorgelegt hätten, eine umfangreiche Diskussion zwischen den
Finanzern, den Wirtschaftsförderern und allen Kolleg*innen stattgefunden habe um eine breite
Meinungsbildung bei einem so wichtigen Thema zu finden. Darin werde sich auch bis zur
nächsten Ratssitzung nichts ändern. Heute sei für seine Fraktion der Entscheidungszeitpunkt,
den man gerne im Rat nochmal wiederholen könne.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem
Rat der Stadt Dortmund zum o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion
B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1)
mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion) sowie 1 Gegenstimme (Fraktion
FDP/Bürgerliste) zu Punkt 2. des Antrags, welcher die Punkte 3. und 4. inkludiert,
folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der
asphaltierten Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafens aus.

2.Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen
Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher
Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU
gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche
Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens
zu identifizieren.
Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer
möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.

3. Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL
vorab zur Beratung vorgelegt.

4. Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt
bereitgestellt.

Zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2)
einigt man sich darauf, die Beschlussfassung hierzu zu vertagen, um diesen zunächst
zur Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) , den
Ausschuss für Wirtschafts- , Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung (AWBEFW) sowie an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften (AFBL) zu überweisen.

Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz- und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 19469-20-E4) vom 11.02.2021 vor:

„…die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des
Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des
Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit
den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund
führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür
einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und
geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil
an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den
Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei
sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in
NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat
insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn
die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen.
Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen
Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550
Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in
der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen
selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor
für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die
Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind
insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den
Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen
insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist
es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den
dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors
einzusetzen.
Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung
der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.“

Rm Neumann-Lieven (SPD) wiederholt, dass die SPD-Fraktion keinen Bedarf für einen Ausbau des Flughafens sehe. Sehr wohl sehe man aber, wie wichtig er für die Metropole Dortmund sei. Dies konterkariere der gemeinsame Antrag. Sie beschreibt nachdrücklich die Konsequenzen, die sich für die Stadt ihrer Ansicht nach ergäben und damit auch zur Ablehnung des Antrags durch die SPDFraktion führten.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) möchte auch hier die Ausschussdebatte über den Antrag nicht
wiederholen, die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens halte man jedoch für fragwürdig. Der
Antrag sei kein Schließungsantrag, vielmehr sei es im Sinne einer klugen vorausschauenden Politik,Szenarien zu entwickeln. Zum SPD-Antrag habe man auch bereits im Ausschuss gesprochen und überlegt, dass es Sinn mache die angesprochenen Fragen noch einmal in den Verkehrsausschuss und in weitere Ausschüsse zu schicken und zu einem späteren Zeitpunkt im Rat zu behandeln.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass der gemeinsame Antrag seiner Ansicht nach in die
vollkommen falsche Richtung ginge. Daher stimme er den Ausführungen der SPD-Fraktion zu, dass ein solcher Antrag den Flughafen am Markt torpediere. Man setzte damit aus wirtschaftlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten der Beteiligung der Stadt, ein völlig falsches Signal. Den SPDAntrag unterstütze seine Fraktion mit der Ausnahme, dass man den Flughafenverbund für keine tragfähige Lösung halte.

Rm Schmidt (SPD) gibt zu bedenken, dass die Absichten des gemeinsamen Antrags auch bei den Beschäftigten des Flughafens Empörung, Wut und Unverständnis hervorgerufen habe. Die Pandemie würde hier als Vorwand genommen und parteipolitisch genutzt, um gegen das sehr erfolgreiche Unternehmen Dortmunder Flughafen vorzugehen. Die Passagierzahlen der vergangenen Jahre unterstrichen die Nachfrage, die sichere Jobs und Steuereinnahmen für die Stadt und die Region schafften.

Rm Dr. Suck (CDU) klärt auf, dass sich im gemeinsamen Antrag die Übernahme einer ganzheitlichen Verantwortung für die kommunalen Unternehmen wiederfinde. Wesentliche unternehmerische Abhängigkeiten würden darin beleuchtet und begutachtet. Zur Frage mit dem Umgang des SPDAntrages, habe sich der AKUSW entsprechend verhalten und dies würde man auch im Rat vorschlagen, wenn der Antrag jedoch abgestimmt werden sollte, werde die CDU-Fraktion ihn ablehnen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) drückt sein Erstaunen darüber aus, dass hier etwas medial hochgezogen werde, was es so gar nicht gebe und man sich dann darüber beklage, dass es dem Flughafen schade.Dies sei Populismus. Im Antrag stehe nicht, dass der Flughafen geschlossen werde, sondern dass die Landebahn nicht weiter verlängert werden solle und weiter, dass man sich Gedanken darüber mache, was passiere, wenn der Flughafen tatsächlich einmal schließt. Bezüglich des SPD-Antrags plädiere seine Fraktion auch für eine weitere Befassung in den Ausschüssen.

Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass man nicht einfach mit einer optimistischen
Grundhaltung abwarten könne, die seiner Ansicht nach nicht begründet sei. Natürlich sei man auch besorgt darum, Arbeitsplätze zu erhalten und habe in Dortmund immer wieder die Lage solche Herausforderungen stemmen zu müssen. Man stecke auf der anderen Seite aber viel Geld in den Flughafen und mit diesem Geld könne man viele andere Arbeitsplätze schaffen.

Rm Berndsen (SPD) zeigt sich erstaunt über die Diskussion und erinnert daran, dass in den
Wahlprogrammen der Parteien, die nun angeben nicht für eine Schließung des Flughafens zu sein stände, dass sie für eine Schließung stünden. Insbesondere über die Kehrtwende der CDU-Fraktion sei man enttäuscht. Seiner Meinung nach stände der Flughafen auch für Familienzusammenführung.
Die SPD stünde genau wie die IHK zu diesem Flughafen und er werbe dafür wieder alles dafür zu tun, damit er sich entwickeln könne. OB Westphal klärt auf, dass es nicht so sei, dass diese Frage jetzt medial hochgezogen worden sei. Das Datum sei vielmehr der 23. September gewesen. Der Tag an dem „Grün“ und „Schwarz“ ein
Bündnis zur Stichwahl des Oberbürgermeisters eingegangen sei und diese Vereinbarung getroffen habe. Herr van Bebber habe im Ältestenrat für Fragen bereit gestanden und Auskunft gegeben über die Situation des Flughafens, auch bezogen auf das EU-EBITDA. Aus den Informationen, die Herr von Bebber an der Stelle übermittelt habe, könne man erkennen, dass die Geschäftsführung des Flughafens ein Risikomanagement betreibe und eine Risikomatrix verfolge. Und genau dies mache die Formulierung des gemeinsamen Antrags so problematisch. Weil sie im Grunde unterstellt, dass die Geschäftsführung diese Risiken nicht sähe. Und darauf gebe es laut OB Westphal keine Hinweise. Auch auf die Folgewirkung solcher Formulierungen habe Herr van Bebber im Ältestenrat hingewiesen.Darüber hinaus kritisiere OB Westphal, dass man damit etwas tue, was eigentlich nicht getan werden dürfe, nämlich die Geschäftsführer unserer Unternehmen im Regen stehen zu lassen.

Nach weiterer Diskussion gibt Rm Neumann-Lieven an, dass ihre Fraktion mit dem Schieben des Antrags der SPD-Fraktion einverstanden sei.

Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, CDU und Linke+ (Drucksache Nr. 19353-20-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).
Der Rat der Stadt schiebt den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 19469-20-E4) zur weiteren Behandlung in den Ausschuss Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.21 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.21 vor:
AFBL 18.03.21:

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlägt vor, den 2. Satz des 2. Punktes separat abzustimmen und damit den anderen Ausschussempfehlungen zu folgen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Empfehlung des AKUSW dem nachkommt und schlägt vor, dieser Empfehlung zu folgen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion ablehnen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 17.03.21 und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE +, der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Partei, den Beschluss wie in der Empfehlung des AKUSW zu fassen.

zu TOP 4.2
Aufgaben und Befugnisse von fakultativen Aufsichtsräten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20287-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor: Eine Stellungnahme der Verwaltung ist für die Sitzung am 14.05.21 zugesagt.

zu TOP 4.3
Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 17.12.2020 und 11.2.2021 zum Primat der Politik gemäß §113 GO-NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20181-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt keine Konkretisierung des Vorschlages zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vor.

Das Thema wird erneut in der nächsten Sitzung behandelt.

zu TOP 4.4
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18778-20)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18778-20-E2)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18778-20-E3)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Beschluss zu o. g. Drucksachen-Nr. zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 04.02.21 die Beratung und Beschlussfassung des u. g. Antrages der Fraktion DIE LINKE + und die u. g. rechtliche Würdigung der Antwort der Verwaltung in seine Sitzung am 18.03.21 geschoben.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut zusätzlich zur Beschlussvorlage, folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ vom 01.12.2020 vor: Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Antwort der Verwaltung vom 31.01.2021 mit der rechtlichen Überprüfung der Verwaltung vor:
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet, nachdem festgestellt worden sei, dass der Antrag seiner Fraktion rechtlich in Ordnung sei, dem Antrag zuzustimmen.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Auffassung der Verwaltung folge.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 4.5
Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20121-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Änderung/Anpassung des Gesellschafts­vertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH zur erstmaligen Implemen­tierung eines fakultativen Aufsichtsrats zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Umbenennung und Öffnung des städtischen Kunstarchivs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19461-20)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.03.21 vor: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.

Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.7
Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18435-20)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) weist auf ein differenziertes Abstimmungsverhalten hin, er werde zustimmen, Frau Lemke werde sich enthalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig bei Enthaltung von Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE +) und der Fraktion Die Partei, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erneuerung des Tunnels „Ardeystraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.800.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202015058 – Tunnel Ardeystraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021: 450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 33.674,05 Euro.

zu TOP 4.8
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)

Herr Mader (CDU-Fration) weist noch einmal darauf hin, dass aus Sicht seiner Fraktion die Bezeichnung „Stockheide“ verkehrt sei, auch wenn es aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“
(DS-Nr. 11517-19) um 1.249.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von bisher 4.997.592 € auf insgesamt 6.246.592 €.


Das Projekt wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW (90 % der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Die Förderung beträgt bisher 4.497.832,80 €. Zur Refinanzierung der aktuellen Erhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der Erhöhung der Zuwendung auf insgesamt 5.621.932,80 € steigt der Betrag des städtischen Eigenanteils von bisher 499.759,20 € um 124.900 € auf 624.659,20 €. Ohne Refinanzierung sind die Mehrkosten von 1.249.000 € zu 100 % seitens der Stadt zu tragen.

zu TOP 4.9
Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19458-20)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.21 vor:

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) fragt nach, wie mit den Zusagen des ehemaligen Oberbürgermeisters im Rat, umgegangen werde. Es handele sich um die Radwegeführung im Rombergpark und um die Überprüfung des Anfangspunktes der Brücke auf Phoenix-West und um die Frage, ob diese richtig positioniert sei, weil die Entfernung zu WILO relativ groß sei. Er bittet um Auskunft, ob das noch in die Planung aufgenommen wurde und wie der aktuelle Stand sei.

Frau Uehlendahl (Amtsleitung Tiefbauamt) erläutert, dass das Radfahren im Rombergpark im Nachgang thematisiert und verwaltungsintern heftig diskutiert worden sei. Es habe nicht das Ergebnis gegeben, dass der Rombergpark grundsätzlich für Radfahrer freigegeben werde, aber momentan gäbe es die politische Diskussion „Radfahren in Grünanlagen“ erneut und es werde entsprechend ein gesamtstädtisches Konzept erarbeitet. Das Ergebnis bezogen auf den Rombergpark könne sie jedoch nicht vorweg nehmen.
Die Lage der Brücke wurde erneut überprüft, mit dem Ergebnis, dass sie dort richtig platziert sei und auch vor dem Hintergrund, dass das riesige Erdbauwerk vor Ort schon da sei und alles an Veränderung bewirken würde, alles, auch das Erdbauwerk und die Verkehrsflächen umzubauen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) und bei Enthaltung der Stimme von Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE +) und der Fraktion Die Partei, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der zwei Fußgängerbrücken über die Nortkirchenstraße und die B 54 sowie den barrierefreien Zugang zur Stadtbahn Haltestelle Rombergpark, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 12.310.000,00 Euro.

Der Rat nimmt hierbei zur Kenntnis, dass die Förderung der Maßnahme angemeldet wurde, der Förderbescheid aber noch nicht vorliegt. Der Beschluss steht deshalb unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Fördermittelgeber.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202015053 - Brücke B 54 / Rombergpark - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 5.821,31 Euro
Haushaltsjahr 2021: 294.178,69 Euro Haushaltsjahr 2022: 3.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 4.550.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 3.960.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 76.740,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 3.500.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 4.500.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und 3.960.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.

zu TOP 4.10
Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20233-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.11
Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20199-21)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Die zugesagten Gespräche, hätten nicht stattgefunden, deshalb sei der Vertrauensvorschuss jetzt verbraucht.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, er sei allerdings der Auffassung, dass dies nicht mehr ab 2022 gelten könne und wenn bis dahin kein tragfähiges Geschäftsmodell vorläge, müsse man die Beteiligung an diesem Museum überdenken.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass auch seine Fraktion der Meinung sei, dass die Frage der Gesellschafterzusammensetzung und des Lastentragens getrennt werden müsse. Seine Fraktion gehe davon aus, dass, wenn eine gemeinschaftliche Lastenverteilung erreicht sei, der Wirtschaftsplan entsprechend angepasst werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE +, der AfD-Fraktion und der Fraktion der Partei, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage des Deutschen Fußballmuseums zur Kenntnis und beschließt, überplanmäßige Mittel bis zu einer Höhe von 1.152.000 € gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bereit zu stellen.

5. Liegenschaften

zu TOP 5.1
Leerstand städtischer Immobilien
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19327-20-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19327-20-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Angelegenheit am 04.02.21 in seine Sitzung am 18.03.2021 verschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus seiner Sitzung vom 10.12.2020 vor:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Grundstückssituation für den Kita-Bau
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20119-21)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20119-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:

Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zur nächsten Sitzung zugesagt.

zu TOP 5.3
Beschlusskontrolle Nordstadt-Toiletten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20209-21)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20209-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:

Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zur nächsten Sitzung zugesagt.

zu TOP 5.4
Denkmalgerechte Sanierung der Fassade des Saalbaus Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19833-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.21 vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.664.195,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 4–8 HOAI) der denkmalgerechten Fassadensanierung des Saalbau Mengede.

2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mehrbedarfe für das Jahr 2022 in Höhe von 1.013.083,17 € und für das Jahr 2023 in Höhe von 311.718,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff.

4. beschließt gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW und § 83 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.013.083,17 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und 311.718,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter Punkt „Finanzielle Aus­wirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.


6. Sondervermögen

7. Sonstiges

zu TOP 7.1
Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.21 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede und

das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Grünflächenamtes zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2020 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20004-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung West aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.21 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.21 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.21 vor:
AFBL, 18.03.21:

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, in der Fassung der Empfehlung des AKUSW zu empfehlen, dort sei gestern ausführlich diskutiert worden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 17.03.21 und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Beschluss wie in der o.g. Empfehlung des AKUSW zu fassen.

zu TOP 7.4
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19907-21)

Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE +) fragt nach, ob die beiden Parkhäuser, die dort entstehen sollen, bereits in den Kosten erhalten seien.

Frau Uehlendahl (Amtsleitung Tiefbauamt) erklärt, dass die Parkhäuser in den Kosten für die öffentliche Infrastruktur Straße, nicht enthalten seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Baukostenerhöhung zur Durchführung der Teilmaßnahme „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße“ (DS-Nr. 15300-19)
um 856.000 €. Damit steigt die Projektsumme der Teilmaßnahme von bisher 5.293.000 €
auf insgesamt 6.149.000 €.

Die Teilmaßnahme wird durch Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes-NRW
(mit insgesamt 90 % der bisher zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5.293.000 €)
gefördert. Die bisher bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt insgesamt 4.763.700 €.

Für die aktuelle Baukostenerhöhung über 856.000 € wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg
ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung würden sich die Zuwendungen um weitere 770.400 € auf insgesamt 5.534.100 € erhöhen.
Der städtische Eigenanteil würde dadurch von bisher 529.300 € um weitere 85.600 € auf insgesamt 614.900 € ansteigen.







zu TOP 7.5
Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)

Herr Mader (CDU-Fraktion) meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße. Man müsse zu einer neuen Ratskultur finden, was auch im Wesentlichen bedeute, die Öffentlichkeit in angemessener Weise und zeitgemäß zu beteiligen.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion die Vorlage, ebenso wie die Umfrage bei den anderen Städten, für einen sehr positiven Ansatz halte. Nicht so positiv sei, da es sich hier um eine Frage des Selbstorganisationsrechtes des Rates handele, dass die Fraktionen aus Presseerklärungen von der Absicht des Rates erfahren hätten. An dieser Stelle sei der Umgang zwischen Rat und Verwaltung etwas fragwürdig und die Kommunikation sei optimierungsbedürftig. Auch seine Fraktion habe noch Beratungsbedarf.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion bereits entscheidungsfähig sei und der Vorlage positiv gegenüber stehe.

Herr Berndsen (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion ebenso Beratungsbedarf habe, bittet aber um Schieben in die nächste Sitzung dieses Ausschusses.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält es für gut, das Thema im Rat mit einer breiten Mehrheit zu entscheiden. Er appelliert, das Thema vielleicht doch in der nächsten Ratssitzung zu beraten und zu entscheiden.

Herr Mader weist darauf hin, dass es sich hier nicht um ein einfaches Thema handele und befürwortet es, wenn das Thema ausdiskutiert ist und sich daraus eine breite Mehrheit ergäbe.

Herr Berndsen erklärt, dass seine Fraktion grundsätzlich zustimmen werde.

Herr Kauch hält es aufgrund der klaren Botschaften für legitim, den Fraktionen, die noch Beratungsbedarf haben, auf der Zeitschiene entgegen zu kommen.
Es sei noch zu diskutieren, inwieweit Punkte, die für Übertragungen interessant würden, zusammengefasst werden könnten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage – gegen die Stimme AfD-Fraktion – in seine nächste Sitzung.





Dr. Suck Erstfeld Ilter
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