Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO
am 06.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:22 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Jasmin Jäkel (SPD) i. V. f. RM Rita Brandt
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
sB Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
RM Peter Bohnhof (AfD)

2. Beratende Mitglieder

Nick Fischer (Beschäftigtenvertreter)
Silvia Ziegler (Beschäftigtenvertreterin) i. V. f. Kathrin Giesbert
Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)

3. Verwaltung

Waltraud Bonekamp
Arno Lohmann 57/FABIDO (Betriebsleitung)
Marion Ache 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleitung Kindertagespflege)
Richard Gasch 57/FABIDO (Personalmanagement)
Klaus-Peter Haarmann 57/FABIDO (Zentrales Qualitätsmanagement)
Marlies Jung-Aswerus 57/FABIDO (Personalentwicklung)
Angela Kellermann 57/FABIDO (Finanz- und Rechnungswesen)
Dr. V. Nienkemper-Hausmann 57/FABIDO (Programmprojektleiterin Immobilien)
Manuela Piechota 57/FABIDO (Stabsstelle Kommunikation u. Öffentlichkeitsarbeit)
Ulrich Piechota 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleitung Tageseinrichtungen f. Kinder)


Gabriele Lieberknecht




4. Gäste





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 06.11.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 01.10.2014


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 2. Quartalsbericht 2014 zum 30.06.2014 des Eigenbetriebs FABIDO
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13159-14-E2)

2.2 Sachstandsbericht zur Praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher
- PIA - bei FABIDO

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09230-13-E1)

2.3 Tageseinrichtungen für Kinder - Baumaßnahmen U 3
- Anbauten und Umbauten im Bestand Zuständigkeitsbereich FABIDO -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08383-12-E2)

2.4 3. Quartalsbericht 2014 zum 30.09.2014 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14173-14)


3. Anträge / Anfragen

3.1 Projektwochen am Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13823-14)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13823-14-E1)

3.2 Kita Münsterstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14244-14)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14244-14-E1)


4. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen und der Ausschuss beschlussfähig ist.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten stimmberechtigten bzw. beratenden Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO vom Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet

Frau Britta Gövert

Frau Eugenie van de Straat
Frau Silvia Ziegler



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Christian Barrenbrügge benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 2.5 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
Drucksache Nr.: 13892-14


Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 01.10.2014

Herr Grohmann wies darauf hin, dass er unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – (s. Seite 4) nach weiteren Institutionen gefragt habe, mit denen der EB Projekte durchführt.
(Hinweis: Eine Auflistung wird als Anlage zu TOP 3.1 der Niederschrift über die Sitzung am 06.11.2014 beigefügt).

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 01.10.2014 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
2. Quartalsbericht 2014 zum 30.06.2014 des Eigenbetriebs FABIDO
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13159-14-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13159-14-E3)
2. Quartalsbericht 2014 zum 30.06.2014 des Eigenbetriebs FABIDO / Beteiligung am Investorenmodell
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13159-14-E4)


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…Bezugnehmend auf die Anfrage der SPD Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:

1. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine Erläuterung, warum die Investitions­kostenzuschüsse trotz großer gesamtstädtischer Anstrengungen um mehr Kita-Plätze noch nicht eingesetzt worden sind.

Der investive Zuschuss der Stadt Dortmund soll grundsätzlich für die Anschaffung von hochwertigen Anlagegütern verausgabt werden, die sich über mehrere Jahre abschreiben. Es ist daher mit der Kämmerei vereinbart, dass wir den Mittelabruf der investiven Mittel dann vornehmen, wenn die Ausgaben für hochwertige Anlagegüter in Höhe des Zuschusses erfolgt sind. Im Berichtzeitraum sind für hochwertige Anlagegüter 139.503,02 Euro verausgabt wor­den, so dass der Mittelabruf erst später vorgenommen wird. FABIDO geht zwar in Vorleis­tung hat aber wegen dem Anschluss an das städtische Cash-Pool-Management keine finan­ziellen Nachteile daraus.

2. Weiterhin bitten wir um Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang FABIDO als Träger bei dem Ausbauprogramm von Kindertageseinrichtungen durch Investoren auf städtischen Grundstücken vorgesehen ist (vgl. Drucksachen-Nr. 08799-13)?

FABIDO ist derzeit nicht als Träger neuer Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Investo­ren­modells vorgesehen.

3. Ob und wenn ja, welche neuen Kindertageseinrichtungen in Zukunft von FABIDO betrieben werden sollen?

Es sollen derzeit keine neuen Kindertageseinrichtungen durch FABIDO betrieben werden.

4. Ob es Stadtteile gibt, in denen es heute bzw. zukünftig keine (bzw. nur sehr geringfü­gig) städtischen Kindertageseinrichtungen gibt. Was bedeutet dies für die Elternschaft dort?

In 5 Sozialräumen von insgesamt 39 Sozialräumen gibt es keine FABIDO Einrichtungen.

Die 5 Sozialräume sind:
Brechten/Holthausen
Asseln
Berghofen
Oespel/Kley
Marten

In allen anderen Sozialräumen gibt es Kindertageseinrichtungen von FABIDO.

In einigen Stadtteilen kommt es aufgrund ihrer Größe und den damit verbundenen Kinder­zahlen dazu, dass hier lediglich eine Kindertageseinrichtung eines Trägers betrieben werden kann.

Dies führt gesamtstädtisch zu Nachteilen.

FABIDO hatte in der Vergangenheit einen Bestand von ca. 30 % aller Kindertages­einrich­tungen im Stadtgebiet Dortmund. Mit der Nichtteilnahme am Investorenmodell sowie der Schließung alter maroder Gebäude reduziert sich der Anteil der städt. Kindertagesein­rich­tungen zusehens unter 30 % mit einem Anteil von unter 40 % aller Plätze in Kindertagesein­richtungen in Dortmund. Im Stadtbezirk Innenstadt Ost betreibt FABIDO lediglich 3 von ins­gesamt 19 Einrichtungen, im Stadtbezirk Brackel betreibt FABIDO lediglich 5 von 27 Ein­richtungen. Damit werden durch den städtischen Träger dort nur 16% bzw. 27% an Plätzen angeboten. Da FABIDO grundsätzlich eine generell Aufnahmeverpflichtung, unabhängig vom Einkommen, Herkunft, Religion, Kultur etc. leistet, kann dies in diesen Stadtbezirken und grundsätzlich für die Zukunft für die anmeldenden Eltern zu Problemen führen, da Sie entweder keinen Platz erhalten oder weite Entfernungen in Kauf nehmen müssen.

Es sollte daher weiterhin ein Bestand an städt. Einrichtungen (FABIDO) von 30 % aus fol­genden Gründen vorgehalten werden:

o der Rechtsanspruch auf einen U3 Platz sowie eine Priorisierung der Elternbedarfe kann besser in städt. Einrichtungen durchgesetzt werden,

o besserer Ausgleich von Interessenlagen,

o durch neue Einrichtungen können Konsolidierungen im Bestand vorgenommen werden, d.h. überaltete Gebäude, die nicht mehr entwicklungsfähig sind oder im Angebot nicht mehr der Bedarfsplanung des Jugendamtes entsprechen, können zusammengeführt wer­den. So können Investitionen zur Instandhaltung der alten gebrauchten Immobilien ver­mieden werden.

o Da FABIDO über langjährige Erfahrungen im Betrieb von Kindertageseinrichtungen ver­fügt, reduziert sich der Bearbeitungsaufwand bei StA 51 (Jugendamt).“


Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, auch zukünftig einen gesamtstädtischen FABIDO-Anteil von ca. 30 % aller Kindertageseinrichtungen zu erhalten bzw. zu erreichen.

2. Bevorzugt berücksichtigt werden sollen dabei insbesondere die 5 Sozialräume ohne FABIDO-Einrichtung sowie die Stadtbezirke, in denen FABIDO momentan unterprozentual mit Einrichtungen vertreten ist.

3. Bei allen weiteren Ausbauplänen ist FABIDO als Träger neuer Kindertageseinrichtung entsprechend zu berücksichtigen.

Begründung:
Die Verwaltung nennt in ihrer Stellungnahme die wesentlichen Gründe für einen Erhalt des 30-Prozent-Anteils von FABIDO:

- Der Rechtsanspruch auf einen U3 Platz sowie eine Priorisierung der Elternbedarfe kann besser in städt. Einrichtungen durchgesetzt werden.

- Interessenlagen können besser ausgeglichen werden.

- FABIDO hat grundsätzlich eine Aufnahmeverpflichtung, unabhängig von Einkommen, Herkunft, Religion, Kultur etc. - Durch neue Einrichtungen können Konsolidierungen im Bestand vorgenommen werden, d.h. überaltete Gebäude, die nicht mehr entwicklungsfähig sind oder im Angebot nicht mehr der Bedarfsplanung des Jugendamtes entsprechen, können zusammengeführt werden. So können Investitionen zur Instandhaltung der alten gebrauchten Immobilien vermieden werden. - Da FABIDO über langjährige Erfahrungen im Betrieb von Kindertageseinrichtungen verfügt, reduziert sich der Bearbeitungsaufwand bei StA 51 (Jugendamt).“ Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD Fraktion beantragt, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in folgender geänderter Fassung im Punkt 1 zur Beschlussfassung zu stellen:

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, auch zukünftig einen gesamtstädtischen FABIDO-Anteil an Kindertageseinrichtungen im bisherigen Umfang zu erhalten bzw. zu erreichen.

Darüber hinaus soll die Beschlussempfehlung um folgende Punkte ergänzt werden:

1. Sollte es stadtweit FABIDO-Einrichtungen geben, die heute schon bzw. auf Sicht aufgrund des baulichen Zustandes nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind (Instandhaltung, Energie, etc.), so sollten diese Einrichtungen durch Neubauten im Investorenmodell bzw. Anbauten an bestehenden Einrichtungen ersetzt werden.

2. Bei den zukünftigen Neubauten im Investorenmodel mit dem Träger FABIDO ist zu prüfen, ob es nicht im räumlichen Umfeld eine FABIDO-Einrichtung gibt, die sich aufgrund des baulichen Zustandes (Instandhaltung, Energie, etc.) nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt. In diesem Fall sollte ein Neubau um die dort entfallenden Plätze bzw. Gruppen erweitert werden und die unwirtschaftliche Einrichtung geschlossen werden.

Der FABIDO-Betriebsausschuss bittet den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.

Begründung:

Der Rat hatte am 21.03.2013 beschlossen, dass auch FABIDO als Betreiber am Investorenmodell für Neubauten in Betracht kommen kann. Bislang ist FABIDO in diesem Programm jedoch noch nicht berücksichtigt worden.

Neben den von der Verwaltung bereits aufgezeigten wesentlichen Gründen für einen Erhalt des gesamtstädtischen Anteils von FABIDO-Einrichtungen ergibt sich durch die o. a. Punkte auch ein wirtschaftlicher Vorteil für den Träger FABIDO und damit eine Entlastung für den städtischen Haushalt.“


Frau Schütte-Haermeyer begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Konak signalisierte Zustimmung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Ablehnung zum Antrag der SPD-Fraktion.

Herr Grohmann begründete den Antrag der SPD-Fraktion.

Herr Barrenbrügge meldete für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an und bat, die Anträge als eingebracht anzusehen und in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses abschließend zu behandeln.

Herr Sohn wies darauf hin, dass der Rat bereits beschlossen habe, dass sich der Eigenbetrieb an dem Investorenmodell beteiligen darf. Er warb um ein Votum des Betriebsausschusses, das dann in die vorgesehene Beratung/Entscheidung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie einbezogen werden sollte.

Auch Frau Schütte-Haermeyer sah es als sinnvoll an, wenn der Betriebsausschuss jetzt ein Votum abgibt. Im zuständigen Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie könnte dann noch einmal eine ausführliche Diskussion erfolgen.

Frau van de Straat begrüßte die vorliegenden Anträge.

Frau Bonekamp betonte, dass in Dortmund das Susidiaritätsprinzip beachtet werde. Wenn sich der Eigenbetrieb – wie vom Rat beschlossen – an dem Investorenmodell beteilige, erfolge dadurch keine Besserstellung, sondern eine Gleichbehandlung von FABIDO. Dann könnten auf Dauer Wettbewerbsnachteile für FABIDO vermieden werden.

Herr Lohmann ergänzte, letztlich gehe es um 40 Einrichtungen, von denen ein Teil bereits gebaut wurde. Davon wolle FABIDO lediglich 4 Einrichtungen betreiben. Von daher könne man nur von einem vernünftigen Ausgleich sprechen. Abschließend wies er noch darauf hin, dass die Ausschreibungen für die nächsten Einrichtungen laufen. Falls es keine Berücksichtung für den Eigenbetrieb gebe, wäre der Zug abgefahren.

Nach Abschluss der Diskussion zog Herr Grohmann den geänderten Vorschlag zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück (s.1.).


Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO beschlossen einstimmig (7 Ja, 4 Enthaltungen) folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13159-14-E3):

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, auch zukünftig einen gesamtstädtischen FABIDO-Anteil von ca. 30 % aller Kindertageseinrichtungen zu erhalten bzw. zu erreichen.
2. Bevorzugt berücksichtigt werden sollen dabei insbesondere die 5 Sozialräume ohne FABIDO-Einrichtung sowie die Stadtbezirke, in denen FABIDO momentan unterprozentual mit Einrichtungen vertreten ist.

3. Bei allen weiteren Ausbauplänen ist FABIDO als Träger neuer Kindertageseinrichtung entsprechend zu berücksichtigen.


Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO beschlossen einstimmig (6 Ja, 5 Enthaltungen) folgenden geänderten Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.:
13159-14-E4):

1. Sollte es stadtweit FABIDO-Einrichtungen geben, die heute schon bzw. auf Sicht aufgrund des baulichen Zustandes nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind (Instandhaltung, Energie, etc.), so sollten diese Einrichtungen durch Neubauten im Investorenmodell bzw. Anbauten an bestehenden Einrichtungen ersetzt werden.

2. Bei den zukünftigen Neubauten im Investorenmodell mit dem Träger FABIDO ist zu prüfen, ob es nicht im räumlichen Umfeld eine FABIDO-Einrichtung gibt, die sich aufgrund des baulichen Zustandes (Instandhaltung, Energie, etc.) nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt. In diesem Fall sollte ein Neubau um die dort entfallenden Plätze bzw. Gruppen erweitert werden und die unwirtschaftliche Einrichtung geschlossen werden.

Der FABIDO-Betriebsausschuss bittet den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.


Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Sachstandsbericht zur Praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher - PIA - bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09230-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… Bezug nehmend auf die Ausschuss-Vorlage vom 20.02.13 (Drucksachen-Nr.: 09230-13) in der Sitzung des Betriebsausschusses vom 07.03.13 verfolgt FABIDO mit der Einführung der Praxisintegrierten Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher das Ziel, einen qualifizierten Berufsnachwuchs im Arbeitsfeld der Elementarpädagogik zu gewinnen. Dies soll insbesondere erreicht werden durch:

Zu 1:
Die beteiligten Akteure der praxisintegrierten Ausbildungsform (die Leitungskräfte und die praxisanleitenden Fachkräfte der Tageseinrichtungen sowie die praxisbegleitenden Lehrkräfte der Fachschule) hatten im ersten Ausbildungsjahr in neun Qualifizierungsmodulen die Möglichkeit des Austausches, der Entwicklung, der Reflexion und der Qualifizierung mit folgenden Schwerpunkten:

- Entwicklung eines neuen Ausbildungsplanes mit gleichwertiger Beteiligung von Fach- schule und TEK
- Teamentwicklung der Tandems „Fachkraft und Lehrkraft“
- methodische und inhaltliche Vorbereitung auf die Rolle der Praxisanleitung
- Entwicklung neuer Kooperationen und Handlungsoptionen in den Einrichtungen.

Eine Evaluation der Beteiligten zum Ende des ersten Ausbildungsjahres kam zu folgendem Ergebnis:

Im zweiten Ausbildungsjahr (seit 01.08.2014) wird das Qualifizierungsprogramm mit sieben Modulen weitergeführt. Hierbei werden die neuen Herausforderungen aufgegriffen:

Zu 2:
Um zu überprüfen, ob das Ziel der Gewinnung einer neuen Zielgruppe von Bewerberinnen und Bewerbern erreicht wurde, lässt sich als Vergleichsgruppe zur praxisintegrierten Ausbildung die klassische vollzeitschulische Ausbildungsform, also konkret bei FABIDO das Anerkennungsjahr, heranziehen. Beim Vergleich der beiden Gruppen zeigt sich, dass sowohl bei der Anzahl der Bewerbungen als auch bei dem familiären und beruflichen Hintergrund der Bewerberinnen und Bewerber eine Ausweitung der Zielgruppe zu verzeichnen ist.

Im Jahr 2013 hat FABIDO 23 Auszubildende im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung eingestellt, im Jahr 2014 waren es 28 (zuzüglich 3 Auszubildender in Einrichtungen in katho-lischer Trägerschaft). In beiden Jahren waren es etwa 60 Berufspraktikantinnen und Berufs-praktikanten.

Für die 28 Stellen im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung sind in etwa genauso viele Bewerbungen eingegangen wie für die rund 60 Plätze für Berufspraktikantinnen, eine stei-gende Tendenz bei PIA-Bewerbungen ist deutlich erkennbar. Bei den Anfragen für den Ausbildungsstart 2015 ist ebenfalls ein sehr hohes Interesse an dieser Ausbildungsform zu erkennen – auch nach Auskunft des Gisbert-von-Romberg-Berufskollegs wird dort im Vergleich zur vollzeitschulischen Ausbildung ein deutlich höheres Interesse der Bewerberinnen und Bewerber wahrgenommen. Haben sich im Jahr 2013 rund 80 Personen für die PIA-Ausbildung beworben, so waren es im Jahr 2014 bereits über 130 Bewerbungen (bei den Berufspraktikantinnen etwa 150).

Betrachtet man den beruflichen oder familiären Hintergrund der Auszubildenden, so stellt man fest, dass in der vollzeitschulischen Ausbildung Bewerberinnen und Bewerber mit Berufspraxis in anderen Arbeitsgebieten oder mit Familie die Ausnahme darstellen – erfahrungsgemäß sind es rund 10%. Demgegenüber sind in der praxisintegrierten Ausbildungsform vermehrt Personen tätig, die entweder schon in einem anderen Beruf gearbeitet und sich nun für die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher entschieden haben oder die bereits eine eigene Familie haben. Allein im Einstellungsjahrgang 2014 trifft dies auf sieben Auszubildende zu, also auf 25%.

Insofern ist das Erreichen des Zieles, neue Zielgruppen für die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher zu gewinnen, tatsächlich schon in den ersten beiden PIA-Jahren zu erkennen.“

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Tageseinrichtungen für Kinder - Baumaßnahmen U 3
- Anbauten und Umbauten im Bestand Zuständigkeitsbereich FABIDO -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08383-12-E2)

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
3. Quartalsbericht 2014 zum 30.09.2014 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14173-14)

Der Betriebsausschuss nimmt den 3. Quartalsbericht 2014 des Eigenbetriebs FABIDO per 30.09.2014 zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13892-14)

Herr Barrenbrügge erklärte, dass sich die CDU-Fraktion enthalten werde.

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig (7 JA, 4 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2015 mit Anlagen.




3. Anträge / Anfragen


zu TOP 3.1
Projektwochen am Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13823-14)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13823-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Betriebsausschusses am Mittwoch, den 1. Oktober.

Die Verwaltung wird gebeten, einen Bericht über die Projektwochen verschiedener FABIDO-Einrichtungen am Flughafen zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… hiermit möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:
TEK Bergparte
TEK Molnerweg,
TEK Oesterstraße
TEK Leineweg

Inhalte der einzelnen Projekttage:

Frau Schütte-Haermeyer dankte für die Beantwortung.
Sie betonte, dass es sicherlich von großem Interesse für die Kinder ist, den Flughafen zu besichtigen. Das stehe außer Frage. Aber dass sich FABIDO für die Öffentlichkeitsarbeit des Flughafens einspanne lässt, werde ausdrücklich missbilligt.

Herr Lohmann und Herr Piechota gingen auf die Fragen von Frau Schütte-Haermeyer ein:

- Angebot des Flughafens (Herr Lohmann)

Wie bereits in der Stellungnahme mitgeteilt, kam das Angebot vom Flughafen. Es wurde dann verwaltungsseitig geprüft (im pädagogischen Bereich), in welcher Form ein solches Projekt durchgeführt werden soll. Es wurde – wie bei allen Projekten – intensiv überlegt, ob FABIDO auf das Angebot eingehen soll (und mit welchem Inhalt) und in welcher Form die Kinder und Eltern eingebunden werden.
Es sei FABIDO in keiner Weise daran gelegen, den Flughafen in irgendeiner Form öffentlichkeitswirksam zu unterstützen. Eine – wie jetzt erfolgte – Darstellung in der Öffentlichkeit werde es mit FABIDO nicht mehr geben.
Die Einstellung zu dem Projekt als solches sei aber nach wie vor positiv. Es handele sich um ein gutes Projekt, das gewissenhaft vorbereitet wurde und auch die große Zustimmung der Eltern erfahren habe, die in diesem Sozialraum wohnen.

- Dauer der Entwicklung des Konzeptes (Herr Piechota)
Das Konzept, das selbstverständlich sowohl einen pädagogischen Hintergrund haben als auch Lerneffekte beinhalten sollte, wurde von den Mitarbeiter/innen unter Leitung des zuständigen Bezirksleiters erarbeitet.

Herr Lohmann ergänzte, die vielleicht als lang empfundene Zeitdauer hänge damit zusammen, dass die Erarbeitung des Konzeptes neben dem normalen Tagesgeschäft erfolgt ist. Es mussten zunächst erst einmal entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen. Wichtig sei gewesen, es vernünftig zu machen, zumal auch keinen Zeitdruck bestand (z. B. durch gesetzliche Vorgaben).

- Inhalt des Konzeptes (Herr Lohmann
Der Inhalt des Konzeptes wurde auf Seite 3 der Stellungnahme beschrieben.

- Vorstellung des Konzeptes (Herr Lohmann)
Da es sich um ein pädagogisches Konzept von vielen anderen handelte, war eine Vorstellung dieses Konzeptes im Betriebsausschuss nicht in Erwägung gezogen worden.

Frau Mais berichtete, sie habe sich in ihrer Kindertageseinrichtung gleich nach Bekanntwerden über das Projekt informieren lassen und sei aufgrund der Erklärungen der Leitung der Einrichtung von der ganzen Sache sehr begeistert gewesen. Auch Kritik seitens der Eltern sei ihr nicht bekannt. Der Flughafen als solches wurde laut den Erziehern nie positiv oder negativ bewertet. Es ging rein um die Projektgeschichten. Sie würde es begrüßen, wenn die Mappe mit den lehrreichen Beispielen den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden könnte. Auch wenn sie eine Gegnerin des Flughafens ist, könne sie dieses Projekt nur unterstützen.

Herr Lohmann sagte zu, die Mappe zur Verfügung zu stellen.

Herr Barrenbrügge sah den Betriebsausschuss mehr auf der betriebswirtschaftlichen Seite. Insofern würde es aus seiner Sicht den Rahmen sprengen, wenn jedes pädagogische Konzept im Betriebsausschuss vorgestellt würde.

Herrn Bohnhof stimmte den Ausführungen von Herrn Barrenbrügge zu.

Dem widersprach Herr Grohmann. Es dürfe nicht nur die betriebswirtschaftliche Seite gesehen werden. Genauso wichtig sei die Bildung, zu der auch die Pädagogik gehört.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Kita Münsterstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14244-14)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14244-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… der Presse war zu entnehmen, dass die Kita Münsterstraße aufgrund eines Wasserschadens vom 23. Oktober bis voraussichtlich Ende des Jahres geschlossen bleiben muss.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung sowie in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht insbesondere hinsichtlich

- der voraussichtlichen Kosten der Reparaturarbeiten.“


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…hiermit möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:

Information der Eltern

Die Information der Eltern über die geplanten Baumaßnahmen und die damit verbundene alternative Unterbringung der Kinder erfolgte am 15.10.2014 in persönlichen Gesprächen in der Bring- bzw. Abholsituation. Die Eltern der Kinder die an diesem Tag die Tageseinrichtung nicht besucht haben, wurden telefonisch informiert. Nach Aussagen der Leiterin sind die Eltern bis jetzt sehr verständnisvoll.

Alternative Unterbringung der betroffenen Kinder

Voraussichtlich werden 25 Kinder die Tageseinrichtung Uhlandstraße 3, 23 Kinder die Tageseinrichtung Bülowstr. 10 und 25 Kinder die Tageseinrichtung Bülowstraße 15 für die Zeit der Baumaßnahmen besuchen. Die Kinder werden dabei von den ihnen vertrauten pädagogischen Mitarbeiterinnen begleitet.

Kosten der Reparaturarbeiten

Die voraussichtlichen Kosten können zum Redaktionsschluss 22.10.14 noch nicht angegeben werden. Liegen jedoch zur Betriebsausschusssitzung vor und werden nachrichtlich vorgetragen.“
(Hinweis: Nach Auskunft des Eigenbetriebs FABIDO ist die Einrichtung seit dem 05.01.2015 wieder in Betrieb. Die Kosten für die Bauarbeiten mit allen Gewerken belaufen sich auf insgesamt 55.000 €, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahme von der Immobilienwirtschaft noch nicht schlussgerechnet wurde. Mögliche Gewährleistungsansprüche sind geprüft worden, da die Leitungen jedoch vor 18 Jahren verlegt wurden, sind diese abgelaufen.)

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:


- Richtfest Tageseinrichtung für Kinder Biehleweg am 14.11.2014
(Einladung wurde mit den Sitzungsunterlagen übersandt)


- Terminplan 2015
(wurde mit den Sitzungsunterlagen übersandt)

Herr Barrenbrügge regte an, den Beginn der Sitzungen am 18.06.2015 und 26.11.2015 zu verschieben, die aus seiner Sicht extrem früh sind.

Herr Sohn wies darauf hin, dass der Terminplan bereits vom Rat beschlossen wurde.


Die Geschäftsführerin erläuterte das schwierige Unterfangen bei der Planung der Sitzungstermine.

Herr Barrenbrügge bat abschließend, den Beginn der beiden genannten Sitzungstermine noch einmal zu überdenken.







Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 16.22 Uhr.




Sohn Barrenbrügge Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



Anlage zu TOP 3.1
Projekte der TEK.pdfProjekte der TEK.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus