Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Rates der Stadt
am 18.11.2021
Westfalenhallen, Halle 2



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 80 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nehmen nicht teil:
Rm Berndsen (SPD)
Rm Meyer (SPD)
Rm Schlienkamp (SPD)
Rm Spaenhoff (SPD)
Rm Dsicheu Djine (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Dr. Neumann (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Tietz (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Becker (CDU)
Rm Bohnhof (AfD)
Rm Helferich (AfD)

Von der Verwaltung sind anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Jutta Seybusch
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Rates der Stadt,
am 18.11.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 23.09.2021
- wird nachversandt -

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22607-21)

3.2 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19881-21)

3.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21595-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 3.11) vor.

3.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21596-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 3.12) vor.

3.5 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21690-21)

3.6 Mieterstrom und Photovoltaikausbau
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 22092-21)


3.7 Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21778-21)

3.8 Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17473-20)

3.9 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22397-21)

3.10 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22241-21)

3.11 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20365-21)

3.12 Energiebericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21913-21)

3.13 Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21529-21)

3.14 Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21608-21)

3.15 Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22319-21)

3.16 Bauliche Umsetzung der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile, 1. Bauabschnitt „Im Rabenloh“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22271-21)

3.17 Zukunftsstandort Phoenix -Teilbereich Phoenix West-Südspange Hörde – Äußere Erschließung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21626-21)

3.18 Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21836-21)

3.19 Abwassergebührensatzung 2022 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21849-21)

3.20 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19863-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E3)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 19863-21-E6)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 23.9.21 (TOP 3.22) vor.

3.21 Dortmunder Wasserstoffstrategie
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)
Das Thema stand in der Sitzung am 24.06.21 (TOP 3.26) auf der Tagesordnung.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 24.6.21 (TOP 5.2) und 23.9.21 (TOP 5.3) vor.

5.2 Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22866-21)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21614-21)

6.2 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21619-21-E11)

6.3 Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21664-21)

7. Schule

7.1 Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)

7.2 Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21139-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder,
Jugend und Familie

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22783-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22279-21)

9.2 Vollständiger Erwerb der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH durch die EDG Holding GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22396-21)

9.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22129-21)

9.4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22315-21)

9.5 Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2020 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 18/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22410-21)

9.6 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2021 - Informationstechnik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22295-21)

9.7 Jahresabschluss 2020 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21290-21)

9.8 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Grünflächenamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22550-21)

9.9 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen (Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22661-21)

9.10 Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22384-21)

9.11 Aktualisierter Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22544-21)

9.12 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Gewinnverwendung 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22677-21)

9.13 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 20.05.2021 und vom 24.06.2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22683-21)

9.14 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)

9.15 Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Corona-bedingten Sonderzuschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22401-21)

9.16 Dortmunder Flughafen
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22283-21-E1)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 23.9.21 (TOP 9.18) vor.

9.17 Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22867-21)

9.18 RWE-Aufsichtsrat
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22868-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)

10.2 Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22320-21)

10.3 Verkaufsoffener Sonntag am 10.10.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Hörde
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Hörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22421-21)

10.4 Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21791-21)

10.5 Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22329-21)

10.6 Benennung von Delegierten für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 08.12.2021 (Videokonferenz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22515-21)

10.7 Verkaufsoffener Sonntag am 05.12.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22672-21)

10.8 Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22478-21)

10.9 Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)

10.10 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2021 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22504-21)

10.11 Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22331-21)

10.12 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22758-21)

10.13 Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22662-21)

10.14 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19420-20)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19420-20-E3)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 10.5) vor.

10.15 Reinigungskräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22058-21)
Die Unterlage lag zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 10.14) vor.

10.16.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22840-21)

10.16.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22863-21)

10.17 Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen des Rates
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22865-21)

10.18 Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22870-21)

10.19 Beamtenbesoldung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22872-21)

10.20 Tarifverhandlungen bei der ServiceDO gGmbH
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22873-21)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Integration durch Sport
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 21754-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 11.1.1) vor.

11.1.2 Interkulturelle Öffnung (IKÖ) der ambulanten und stationären Angebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 22681-21)

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

11.2.1 „Bunte Bänke“ auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22784-21)

11.2.2 Geimpfte Personen in Krankenhäusern
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22786-21)

11.2.3 Obdachlose in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22787-21)

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

OB Westphal weist auf das Hygienekonzept zur Nutzung von Sitzungsräumen in den Westfalenhallen sowie die Regeln zum Gesundheitsschutz hin. Er bittet um Beachtung.

Der öffentliche Teil der Sitzung wird im Internet übertragen. OB Westphal macht die Anwesenden mit den Regeln, in welchen Situationen Ton oder Bild und Ton übertragen werden, vertraut. Des Weiteren erläutert er die Möglichkeit des Widerspruchs.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Bonde (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Westphal als Vorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterung zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:


Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.

Weiterhin schlägt OB Westphal die Absetzung folgender Vorlagen vor:
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.

Rm Rüther (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Perlick (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.


Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 23.09.2021

Rm Klösel (SPD) merkt an, der TOP 9.19 Wirkungsmonitor sei nicht in der Niederschrift enthalten und bittet um Prüfung.

OB Westphal sichert die Überprüfung der Niederschrift und ggf. eine Korrektur zu.
(Hinweis: Eine Prüfung der Niederschrift hat ergeben, dass TOP 9.19 auf Seite 76 aufgeführt ist.)

Rm Garbe (AfD) erklärt für seine Fraktion, die Niederschrift nicht genehmigen zu wollen. Das erkrankte Rm Bohnhof habe Einwände gegen die Niederschrift.

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt vom 23.09.2021 wird am 18.11.2021 gegen die AfD-Fraktion mit den o.g. Einwände genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
-unbesetzt-

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22607-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKUSW und fasst unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Fraktion Die Partei nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof -, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu erweitern.
II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 14.10.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
III. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund auf der Grundlage der unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage genannten Regelungen zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. V. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für die Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
zu TOP 3.2
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19881-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Fraktion Die Partei bei Enthaltung durch Rm Lemke (Die Linke+) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beauftragt die Verwaltung, das Projekt weiter zu qualifizieren und zur Projektfortführung notwendige planerische und gutachterliche Leistungen zu beauftragen (siehe Punkt 1.3 der Vorlage), um zu gegebener Zeit den erforderlichen Ratsbeschluss zur Realisierung des Projektes herbeiführen zu lassen,

2. beschließt die Beauftragung der Leistungen Projektsteuerung und juristische Beratung für das Projekt,

3. beauftragt die Verwaltung, die Struktur der Projektträgerschaft weiter zu untersuchen und dem Rat der Stadt im ersten Halbjahr 2022 ein Konzept hierfür vorzulegen,

4. beschließt den Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß §165 Abs. 4 und §141 Abs. 1 in Verbindung mit §141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Hauptbahnhof – Umfeld Nord“, um die notwendigen Beurteilungsgrundlagen für die Festlegung eines Sanierungsgebietes und/oder Entwicklungsbereiches zu gewinnen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan vom 20.09.2021 dargestellt,

5. beschließt die Veranschlagung des Budgets im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. mit Gesamtaufwendungen i.H.v. 146.704 € in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 in der städtischen Ergebnisrechnung und mit Gesamtauszahlungen i.H.v. 1.675.979 € in den Haushaltsjahren 2022 (801.907 €) und 2023 (874.072 €) in der städtischen Finanzrechnung.


zu TOP 3.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21595-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:


Rm Waßmann (CDU) kündigt für seine Fraktion die Zustimmung zur Vorlage und die Enthaltung zur im AKUSW zum Antrag erhobenen Empfehlung der BV Brackel an.

Rm Kowalewski erklärt für die Fraktion Die LINKE+, der Vorlage und dem Antrag aus dem AKUSW nicht zustimmen zu wollen. Gründe finden sich u.a. in den Aussagen zum Flughafen, zur OW IIIa, die Weiterverfolgung der Gewerbegebiete Buddenacker und Wickede-West.

Der Rat stimmt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der CDU-Fraktion für die folgende -im AKUSW zum Antrag erhobene- Empfehlung der BV Brackel vom 04.11.2021:

Die BV Brackel priorisiert die Ortskernsanierung (Umbau) der Vororte Brackel und Wickede und wünscht eine zeitnahe Realisierung.
Um die Mobilität zu verbessern und kurzfristig Wirkung zu erzielen, unterstützt die BV Brackel den Bau von Teilstücken, wie z. B. den RS1 von „Nußbaumweg“ bis „Kahle Hege“.

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+ zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirkes weiterverfolgt.

zu TOP 3.4
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21596-21)

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage. Zugleich werde aber der Weiterbau der Semerteichstraße abgelehnt.

Der Rat beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion Die Partei:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+ zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirkes weiterverfolgt.

zu TOP 3.5
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21690-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 3.6
Mieterstrom und Photovoltaikausbau
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 22092-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 15.09.2021 vor:
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest: Klimaschutz ist auch im kleinen Raum möglich: In der Nachbarschaft, im Quartier, im Stadtbezirk. Für die Gebäude in Dortmund besteht dabei erhebliches Potential, durch gewerbliche Photovoltaikanlagen den betrieblichen Strombedarf zu senken, durch Überdachung von Parkplatzflächen Elektroautos zu laden oder durch Mieterstrom auf Wohngebäuden im Quartier die Wohnnebenkosten klimaneutral und sozial gerecht zu senken. Die Produktion von regenerativem Strom und Eigenstrom durch Photovoltaikanlagen auf städtischen und privaten Gebäuden, Dachflächen und versiegelten Flächen soll daher weiter vorangetrieben werden.
2. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Unternehmen ein Konzept zu entwickeln, die Gebäude der kommunalen Wohnungsbauunternehmen mit Photovoltaikanlagen in einem für die Mieter, die Stadt und den Anlagenbetreiber wirtschaftlich tragbaren Mieterstrommodell oder einem wirtschaftlich tragbaren Model für Mieterstrom im Quartier auszurüsten. Generell ist es wünschenswert, wenn im Neubau der kommunalen Wohnungsbauunternehmen eine entsprechende Anlage verbaut wird. Die Verwaltung soll dazu anregen, Bestandsimmobilien nachzurüsten. Das entwickelte Mieterstrommodell soll dabei als Angebot auf private Vermieter*innen übertragbar sein.
3. Bei privaten Wohnimmobilienbesitzer*innen soll für die Errichtung einer PV-Anlage im Bestand und im Neubau stärker als bislang aktiv geworben werden und auch die Möglichkeiten für ein Mieterstrommodell oder die Vergabe an Dritte (z.B. Dachpacht und Volleinspeisung) dargelegt werden. Das Beratungsangebot (z.B. durch das dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz) ist in Zusammenarbeit mit den kommunalen Unternehmen weiter auszubauen.
4. Für Neubauten von Gewerbeimmobilien soll, sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll und darstellbar, eine PV-Anlage verpflichtend in den Bebauungsplänen und über städtebauliche Verträge festgeschrieben werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, soweit möglich, auf Gewerbebetriebe zuzugehen, um für die Errichtung einer PV-Anlage auf Bestandsimmobilien zu werben. Die Errichtung von PV-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen der Gewerbebetriebe soll hierbei ebenfalls beworben werden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Errichtung von PV-Anlagen bei den Gewerbebetrieben mit dem geplanten Dortmund-Fonds verknüpft werden kann. Hierdurch soll eine Förderkulisse entstehen, die die Errichtung einer PV-Anlage für die Gewerbebetriebe attraktiver macht.
6. Die städtischen Parkplätze sind, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, mit einer PVAnlage mittels einer Überdachung, auszurüsten. Zu überlegen ist hier, ob diese Anlagen in einem Modell mit Bürgerbeteiligung errichtet werden können.
7. Die kommunalen Gebäude sind im Bestand und Neubau mit einer PV-Anlage, in ihrer installierten Leistung dem Stromverbrauch der Liegenschaft angemessen, auszurüsten.

zu TOP 3.7
Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21778-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 3.8
Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17473-20)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 26.10.2021 vor:
Weiter liegt dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vor:

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst einstimmig mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.

zu TOP 3.9
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22397-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.21 vor:

Rm Lögering (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt für ihre Fraktion das Handlungsprogramm für Klimaschutz in Dortmund. Sie sieht in der Senkung der städtischen Emissionen einen hervorgehobenen Auftrag für die kommenden 10 Jahre. Die Kommunen müssen als kleinste Handlungseinheit für die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele eintreten, da Bund und Länder dies vernachlässigen. Den gemeinsamen Weg von Politik und Zivilgesellschaft hebt sie hervor. Hier ist es wichtig zu hören, was die Expert*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft sagen. Sie sieht einen Zielkonflikt und hält das Handlungsprogramm mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahre 2045 für nicht ausreichend ambitioniert. Ihre Fraktion schlägt vor, dass Ziel „netto null Emissionen“ auf 2035 zu konkretisieren. Die Handlungsmaßnahmen dürfen keine reinen Willenserklärungen bleiben. Sie fordert daher, jetzt in die Umsetzung zu gehen. Dazu wird ein Monitoring benötigt, Sofortmaßnahmen sind zu identifizieren und eine Fehlerkultur notwendig. Die Debatte im Handlungsfeld „Mobilität“ auf den Masterplan Mobilität zu verschieben, verhindert nicht die Debatte. Aber der Masterplan ist noch nicht finalisiert und wurde nicht im Kontext zum Klimaschutz erstellt. Im nächsten Gremienlauf bedarf es der Debatte über Einzelmaßnahmen, etwaige Nachschärfungen und den Masterplan „Integrierte Klimafolgeanpassungen“. Heute soll – mit einigen Anpassungen – der Klimabeirat beschlossen werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht den deutschen Beitrag zum Klimaschutz als Bundesentscheidung. Entscheidend für die Realisierung von beschlossenen Maßnahmen sei die tatsächliche benötigte Dauer für eine Umsetzung. Die Stadt Dortmund soll statt Ziele zu verschärfen, die Umsetzung der beschlossenen Ziele angehen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) erläutert die Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW), den Klimabeirat auf den Weg bringen zu wollen, gleichzeitig jedoch die anderen Punkte der Vorlage in den vorberatenden Gremien zu diskutieren. Auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag hinsichtlich der Zusammensetzung des Gremiums wird von ihrer Fraktion positiv gesehen.

Rm Waßmann (CDU) möchte heute den Klimabereit mit den beantragten Anpassungen hinsichtlich der Zusammensetzung auf den Weg bringen. Die inhaltlichen Diskussionen der Ziffern 1 und 2 der Vorlage erfolgen in den Fachausschüssen.

Rm Perlick (AfD) stellt seine Sicht auf den Klimabeirat so dar, dass der Beirat, wenn er denn möchte, alle Entscheidungen obsolet machen kann.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zur Einrichtung des Klimabeirats.

Rm Waßmann (CDU) verweist zum Beitrag des Rm Perlick auf die Vorlage. Danach hat der Beirat ausschließlich beratende Funktion.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie die Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU (DS Nr. 22397-21-E3):

Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird

a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:

b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie die Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

3. Klimabeirat
zu TOP 3.10
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22241-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck“

zu TOP 3.11
Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20365-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vor:

Rm Weber erklärt seine Befangenheit und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Der Rat der Stadt fasst gemäß Empfehlung des AFBL und unter Einbeziehung des Hinweises, ausreichend Fahrradstellplätze einzuplanen, einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 18.523.600 €, einschließlich der Schallschutzmaßnahmen, die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 7-8), den Abbruch und den Neubau der Wichlinghofer Grundschule.
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mittelbedarfe für 4. beschließt für den Neubau des SBZ exklusiv Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 694.549,00 € im Amt 40 auf der Investitions-finanzstelle 40H00301014001, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
5. beschließt für den Neubau der Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 282.965,00 € im Amt 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24H00805014835, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
6. beschließt gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen 2021 in Höhe von insgesamt 2.990.877,00 € z. L. 2022, 6.297.198,00 € z. L. 2023 und 4.242.580,00 z. L. 2024. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
7. nimmt den „unter Punkt 5, Anlage 1 Ausführlichen Sachverhalt“ dargestellten Mehrbedarf für die Herstellung des Ausweichquartiers Loh-Grundschule mit zusätzlicher Containerstellung für die OGS-Betreuung in Höhe von 162.100 € zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
Energiebericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21913-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.13
Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21529-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt den vorgezogenen Bau der Pfeilerachse 20 und Gründung in Widerlagerachse 10 sowie den Rückbau des alten Widerlagers als Vorsorgemaßnahme für den Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.400.000 Euro.

2. Der Rat der Stadt beschließt den Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 19.270.000 Euro (inklusive der Kosten für die Vorsorgemaßnahme).

zu TOP 3.14
Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21608-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erneuerung der Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie die Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014692 – Planetenfeldstr. Erneuerung – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020 15.229,80 Euro
Haushaltsjahr 2021 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.530.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 854.770,20 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2024 eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 39.716,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 854.770,20 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023.

Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.

zu TOP 3.15
Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22319-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2021 (Drucksache Nr.: 22319-2-E1) vor:

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2021 (Drucksache Nr.: 22319-21-E1) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Erneuerungsinvestitionen in die städtischen Stadtbahnstrecken und –anlagen in Höhe von 115.886.000 Euro. Die Maßnahme wird mit 40 % aus dem Programm Kommunale Schiene NRW gefördert. 2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die DSW21 zu beauftragen, als Generaldienstleister die Erneuerungsinvestitionen in die städtischen Stadtbahnstrecken und –anlagen durchzuführen und die dafür nötigen Vertragsverhandlungen aufzunehmen. 3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Bereitstellung der erforderlichen investiven Finanzmittel anstatt durch die Aufnahme herkömmlicher Kredite für Investitionen auch durch die Begebung nachhaltiger Finanzierungsinstrumente erfolgen kann.

zu TOP 3.16
Bauliche Umsetzung der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile, 1. Bauabschnitt „Im Rabenloh“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22271-21)

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) erklärt die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass das Grundkonzept zum PKW-Verkehr in Stadionnähe schon nicht mitgetragen wurde.

Rm Kowalewski (Die Linke+) fehlt die Radfahrplanung in der Vorlage, so dass seine Fraktion nicht zustimmt.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung des ersten Abschnittes der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile von der Wittekindstraße bis zum Kreuzungspunkt Im Rabenloh / Strobelallee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 7.662.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014691 - Messe- u. Eventmeile Strobelallee - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021 515.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 .858.800,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 2.858.800,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 1.429.400,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 245.942,67 Euro.

zu TOP 3.17
Zukunftsstandort Phoenix -Teilbereich Phoenix West-Südspange Hörde – Äußere Erschließung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21626-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien zur Schaffung des notwendigen Planungsrechtes nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Herstellung der Erschließungsstraße "Südspange" (vgl. Drucksache Nr. 22438-21), den Bau der Südspange Hörde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.540.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB66) aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014425 - Südspange Hörde - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 83.967,25 Euro
Haushaltsjahr 2021: 345.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.861.032,75 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 24.570,30 Euro.

Die Maßnahme steht unter dem Genehmigungsvorbehalt eines verlängerten Durchführungszeitraumes über das Jahr 2021 hinaus.

zu TOP 3.18
Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21836-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe über 5.000.000 € pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage „Kanalbaumaßnahmen 2022 ff der Stadtentwässerung Dortmund“ (Drucksache-Nr. 21651-21). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.
2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023-2025.
3. legt für 2022 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest: 4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2022 auf 15.737.436 € fest.
5. beschließt für 2022 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 15.737.436 € an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2022 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 8.463.991 € wieder zugeführt werden.
6. legt den Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 20 Mio. € und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2022 in Höhe von 14.658.887 € fest.
7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 34.910.785 € fest.

zu TOP 3.19
Abwassergebührensatzung 2022 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21849-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.20
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19863-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E3) vor: · a) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
· b) die Mitwirkung an einem Beschluss trotz Befangenheit und
· c) die Aufgabenbewilligung ohne Deckung Außerdem liegt den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19863-21-E6) vor:
Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.11.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21-E7) vor: Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.20.21 vor:

Zudem liegt den Ratsmitgliedern folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21-E14) vor:
Weiter liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21-E13) vor:

Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) legt den Schwerpunkt auf die Ziffern 3 und 6 der Vorlage. Sie stellt fest, dass die Westfalenhallen ein Verkehrsrisiko in der Wegeverbindung zwischen Halle 3 und 4 -die eine wichtige Achse für den Fuß- und Radverkehr darstellt- ausgemacht hat. Ein von der Dekra erstelltes Gutachten zum Umgang bleibt unveröffentlicht. Darauf basiert aber nur die bis zu 30 Tage Sperrung/Jahr. Die Punkte 3 und 6 der Vorlage werden von ihrer Fraktion abgelehnt. Hintergrund ist die mangelnde Beteiligung der Bevölkerung. Auch der Umgang mit den politischen Gremien, die ohne die vollständige Informationen zu kennen, nun zu beschließen haben, einschließlich des Hinweises auf die persönliche Haftung. Auch seien augenscheinlich keine alternativen Maßnahmen geprüft worden. Für die Zukunft kündigt sie einen Antrag, der auf die Entwicklung alternative Möglichkeiten mit dem Ziel der vollständigen Öffnung des Weges zielt, an.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) bittet um separate Abstimmung der einzelnen Punkte der Verwaltungsvorlage und gibt die Abstimmung für seine Fraktion frei.

Rm Lemke (Die Linke+) verweist auf den Antrag ihrer Fraktion zum Thema und erklärt, die Fraktion Die Linke+ werde gegen die Vorlage stimmen. Sie gibt auch den Hinweis, dass aus ihrer Sicht der Weg nicht nur Wirtschaftsfläche, ist sondern auch eine wichtige Verbindung im Nahverkehr. Mit Blick auf die beschlossene Verkehrswende sei der Nahverkehrsaspekt, so Rm Lemke, nicht ausreichend gewürdigt.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stellt die Bedeutung der Westfalenhallen für Dortmund heraus. Die zentrale Lage berge aber auch Probleme, z.B. als Barriere zwischen Stadt und Stadion, Bolmke, etc. Der Weg besitzt große Bedeutung, besonders für die Dortmunder*innen. Die Bedürfnisse der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einerseits und der Messe als Wirtschaftsunternehmens andererseits sind bekannt. Sie stellt die Verkehrssicherungspflicht und den Schutz der Mitarbeitenden als ebenfalls schützenswerte Güter heraus. Daher ist ein Kompromiss nötig, den sie in der Vorlage sieht. Dazu ergänzend hat ihre Fraktion einen Zusatz-/Ergänzungsantrag vorgelegt, der das Ziel ihrer Fraktion beschreibt. So müssen sich zukünftige Planungen an der Nutzung des Weges orientieren und auch eine Evaluation gehört dazu. Vor dem Gesamthintergrund wird die SPD-Fraktion der Antrag der Fraktion Die Linke+ ablehnen.

Rm Dr. Suck (CDU) bewertet die Diskussionen in den Ausschüssen positiv. Damit ist heute die Entscheidungsbasis besser. Die Verwaltungsvorlage ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen. Seine Fraktion wird der Verwaltungsvorlage zustimmen.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) geht auf die sicherheitsrelevanten Aspekte der Vorlage ein. Der Zusatz-/Ergänzungsantrag ihrer Fraktion zielt genau auf diese Stelle und möchte die Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gewährleisten. Gerade wenn ihre Fraktion dafür eintritt, dass der Weg geöffnet bleibt, muss sie natürlich die Sicherheit berücksichtigen. Für die Zukunft formuliert sie die Erwartungshaltung, dass bei Umplanungen und Neuordnungen am Standort die vollständige Öffnung des Weges angestrebt wird. Weiterhin wünscht sie zwei Jahre nach Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen eine Evaluation mit dem Ziel, auch andere Möglichkeiten mit einer möglichst kompletten Öffnung und Gewährleistung der Sicherheit zu erschließen.

Rm … (Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Namens, der Parteizugehörigkeit und des Wortbeitrags im Internet nicht zugestimmt.)

Rm Garbe (AfD) hält die Vorlage für ausgewogen. Sowohl die Nutzung durch die Öffentlichkeit als auch die kommerziellen Anforderungen wurden trotz Komplexität berücksichtigt. Die Westfalenhallen müssten zur Sicherung Schließungen vornehmen können.

Rm Kowalewski (Die Linke+) blickt auf den Abschluss des Pachtvertrages, in welchem steht, dass der Weg geöffnet sein muss. Seither sind zahlreiche bauliche Änderungen erfolgt. Dies habe letztendlich erst dazu geführt, dass die -nach dem unveröffentlichten Gutachten- Gefahren nun vorliegen. Er stellt die Frage, ob sich die Westfalenhallen hier vertragsgerecht verhalten haben. Der von seiner Fraktion vorgelegte Zusatz-/Ergänzungsanträge als auch der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen würde die Situation verändern und eine rechtlich neue Ausgangslage schaffen.

Rm Waßmann (CDU) stellt mit Blick auf die pandemiebedingt schwierige wirtschaftliche Situation der Westfalenhallen fest, dass die aktuelle Diskussion dem Ruf des Messestandorts schadet. Gute Lösungen für Radfahrende werden aus seiner Sicht nicht in der Diskussion berücksichtigt, genau wie die Tatsache, dass es sich um Betriebsgelände handelt. Zu den Öffnungsszenarien wird er sich enthalten.

Aus Sicht des Rm Garbe (AfD) werde nach dem Beschluss für die Menschen nichts Einschneidendes spürbar.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht im Umgang mit dem Rat die unterschiedlichen Stellungnahmen des Rechtsamtes und die Weigerung, das Gutachten zu veröffentlichen, kritisch.

Rm Rüther (SPD) erklärt zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, die SPD-Fraktion werde nur den Punkt hinsichtlich der Überprüfung nach zwei Jahren zustimmen. Die anderen Punkte reichen seiner Fraktion in Sachen Sicherheit nicht. Daher kann nur eine Ablehnung erfolgen.

Der Rat lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19863-21-E6) mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Die Linke+, Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) ab.

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der SPD- Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und AfD bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19863-21-E10).

Der Rat lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 19863-21-E2) in der Fassung des AMIG mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Die Linke+, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) ab.

Antragsgemäß wird über die Punkte der Verwaltungsvorlage einzeln abgestimmt.

Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung des Rm Waßmann (CDU):
Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung des Rm Waßmann (CDU):
Der Rat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, den Rm Joest und Kauch (beide FDP/Bürgerliste) sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Rm Happe und Rm Schmidtke-Mönkediek (beide FDP/Bürgerliste):
Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung des Rm Waßmann (CDU):
Der Rat beschließt einstimmig:
Der Rat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, den Rm Joest und Kauch (beide FDP/Bürgerliste) sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Rm Happe und Rm Schmidtke-Mönkediek (beide FDP/Bürgerliste):
zu TOP 3.21
Dortmunder Wasserstoffstrategie
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:

„Dem AFBL liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.21 vor:
– siehe oben – – siehe oben –

Rm Garbe (AfD) bezweifelt die Sinnhaftigkeit der Wasserstoffstrategie und lehnt diese ab.

Rm Kowalewski (Linke+) gibt für seine Fraktion folgendes Abstimmungsverhalten zu den Anträgen von CDU (Drucksache Nr. 21510-21-E1) und FDP (Drucksache Nr. 21510-21-E2) bekannt:
Punkt 1.): Enthaltung
Punkt 2.): Zustimmung
Punkt 3a): wird mitgetragen
Punkt 3 b): Ablehnung
Punkt 3c): Ablehnung
Punkt 3d): Zustimmung
Punkt 3e): Ablehnung
Punkt 3f): Ablehnung
Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (hier: Punkt 3g) wird abgelehnt.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält neben der Elektromobilität die Weiterentwicklung der Wasserstoffstoffstrategie -auch für Dortmund- für notwendig. Aus Sicht seiner Fraktion geht der Antrag nicht weit genug. Daher wurde der Antrag hinsichtlich der Sicherstellung von Betankungsmöglichkeiten für Wasserstofffahrzeuge gestellt.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst unter Berücksichtigung des o.a. Stimmverhaltens der Fraktion Die Linke+ mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich Dortmund mittelfristig zum Vorreiter und zentralen Standort für die Forschung, Entwicklung, Erzeugung und Logistik von CO2-neutralen Wasserstofftechnologien in Deutschland entwickeln soll.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher seinen in der Sitzung am 03.03.2020 unter der Drucksache Nr. 15539-19-E3 gefassten und bislang von der Verwaltung nicht bearbeiteten Beschluss und fordert die Verwaltung dazu auf, das in Auftrag gegebene Konzept für eine nachhaltige Wasserstoffstrategie den politischen Gremien nunmehr spätestens im 4. Quartal 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, unter anderem folgende Punkte zu berücksichtigen: Nachfolgender Buchstabe g) wird als Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben:
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Resolution für den Erhalt der „Kompetenzzentren für Frau und Beruf“ in NRW
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2021
(Drucksache Nr.: 22846-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungs-förderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus seiner Sitzung am 17.11.2021 vor:
Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) zeigt sich besorgt über die Beendigung der Förderung der Kompetenzzentren Frau und Beruf durch das Land NRW mit Ende der EFRE-Förderung. Dabei leisten die Kompetenzzentren einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit, Frauen in Führung und die Umsetzung von Modellen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Laut Prognos AG sind die Kompetenzzentren unverzichtbar. Die Dortmunder Frauenverbände haben bereits eine Resolution initiiert. Die Landesregierung möge dieses erfolgreiche Projekt weiter finanzieren und die Kosten nicht auf die Kommunen abwälzen. Denn dann würde manche, durch Corona finanziell gezeichnete Gemeinde sich gegen eine Finanzierung entscheiden und das Kompetenzzentrum aufgeben. Dies ginge immer auf Kosten der Frauen in der jeweiligen Kommune.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) erinnert an die in Relation zu Land und Bund gesehen niedrige Frauenerwerbsquote und die vergleichsweise geringe Zahl von Frauen in Führung. Dabei besteht ein Defizit an Fach- und Führungskräften. Auch die IHK hat die Arbeit im Kompetenzzentrum begrüßt und möchte gern am Format festhalten. Die gute Arbeit, sowohl was die Expertise der dortigen Beschäftigten als auch die entwickelten Formate betrifft, soll unbedingt fortgesetzt werden. Auch wenn die EU-Förderung entfällt, kann das Kompetenzzentrum -ggf. unter einem anderen Namen- fortgeführt werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Antragstellenden dahingehend, dass nach Ende der Förderung keine Bereitschaft vorliegt, diese Einrichtung auf eigene Kosten zu verstetigen. Dazu müssten müssten entsprechende Mittel im Rahmen der Haushaltsberatung eingeplant werden. Seine Fraktion werde sich enthalten, da die Fortführung der Kompetenzzentren zwar positiv gesehen werde, die Forderung der Weiterfinanzierung durch das Land aber nicht.

OB Westphal weist auf den kommunalen Eigenanteil, der in diesen Projekten zu leisten ist, hin.

Rm Garbe (AfD) kritisiert die Finanzierungsforderung an das Land. Wenn man es für wichtig halte, könne man es selbst finanzieren und fortführen. Er spricht sich gegen die Fortführung aus. Denn aus seiner Sicht gibt es genügend Angebote und Formate, die diese Themen abdecken.

Laut Rm Reppin (CDU) endet die Förderung am 31.08.2022. Der städt. Anteil beträgt 10 Prozent. Gemessen am Gesamthaushalt ist der daraus resultierende Betrag überschaubar. Eine Fortführung vom Land zu fordern, sei legitim. Fördert das Land nicht weiter, ist aus seiner Sicht vertretbar, den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2022 aus dem städt. Haushalt zu finanzieren. Er gibt den Hinweis, dass die Fortführung durch das Land ggf. nicht konform zu EU-Recht ist.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Resolution:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert:
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 24.06.2021 folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) aus der Sitzung am 15.06.2021 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschloss am 24.06.2021 einstimmig gemäß der Überweisung des ASAG wie folgt:

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21304-21-E1) vor:
Rm Wallrabe (CDU) merkt an, dass der Prüfauftrag nicht erfüllt sei und die Fraktion weiter auf einer umfänglichen Auskunft bestehe. Ziel des Antrags bleibt die möglichst lückenlose Ausstattung städt. Gebäude und Sportanlagen. Er kritisiert die Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der zusammengefassten Darstellung der Schulen in einer Zeile der Anlage. Er bittet, dem Prüfauftrag zuzustimmen.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21304-21-E1) zur Kenntnis und beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des ASAG folgenden Prüfauftrag:

zu TOP 5.2
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22866-21)

Dem Rat der Stadt liegen nachfolgende Unterlagen vor:

- Zusatz-/Ergänzungsantrag sowie Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22866-21-E1):
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 22866-21-E3):

Rm Bahr (CDU) stellt die Aktivitäten der Stadt Dortmund und die steigende Zahl der Geimpften in der Stadt fest. Er erkennt aus Warteschlangen an Impfstellen einen gestiegenen Bedarf. Der Antrag zielt darauf ab, weitere Impfmöglichkeiten zu schaffen. Es sollten in der City an unterschiedlichen Stellen Impfangebote erfolgen. Auch ist für die Politik wichtig zu wissen, wie der Impfstand bei den städtischen Beschäftigten, besonders mit Blick auf durch die Pandemie besonders geforderte Berufsgruppen, ist.

Rm Kowalewski (Die Linke+) merkt zum Antrag seiner Fraktion an, dass neben den Impfungen auch Testungen wichtig sind, um Impfdurchbrüchen zu begegnen. Diese Tests können den Besuch, hier z.B. des Weihnachtsmarktes, sicherer machen. Den Antrag der CDU trägt seine Fraktion mit, möchte aber auch diesen weitergehenden Schritt tun.

Rm Giebel (SPD) erklärt, die Verwaltung berichte regelmäßig. Die landespolitischen Entscheidungen haben Auswirkung auf die Kommunen. Daher fordert er für seine Fraktion von der Landesregierung die ausreichende Finanzierung der Kommunen zwecks Aufbau weiterer mobiler Impfteams und eines dezentralen Systems von Impfstationen. Weiterhin soll das Land für die Haushaltsberatungen 2022 dafür sorgen, dass die isolierten Kosten der Gemeinden zur Pandemiebekämpfung nach dem COVID-19-Isolierungsgesetz durch das Sondervermögen des Landes zur Krisenbewältigung vollständig ausgeglichen werden. Sonst kämen ab 2025 große Probleme auf die Kommunen zu.

Rm Perlick (AfD) sieht in den Impfungen keinen Weg aus der Pandemie. Er meint, dies funktioniere bei Atemwegsinfektionen nicht.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt die Unterstützung seiner Fraktion zum CDU-Antrag, wünscht sich zugleich einen Sachstand zu den Planungen seitens der Verwaltung. Dann würde klar, an welchen Punkten der Antrag über die existierenden Planungen hinausgeht. Auch möchte er wissen, wie sich die Stadt zur aktuellen STIKO-Empfehlung bei Boosterimpfungen positioniert. Zum Antrag der Fraktion Die Linke+ hält er es für sinnvoll, auf das neue Infektionsschutzgesetz und die neue Verordnung des Landes zu warten. Erst dann sind die Spielräume für zusätzliche Maßnahmen klar.

Rm Bahr (CDU) sagt zum Antrag der Fraktion Die Linke+, hier werde 2G+ (Anmerkung: Genesen oder Geimpft und mit aktuellem Test) gefordert. Dies ist keine Sache, die kommunal entschieden werden soll. Wenn dies jede Gemeinde unterschiedlich regle, gäbe dies einen kaum erklärbaren Flickenteppich. Seine Fraktion lehnt den Antrag daher ab.

OB Westphal stellt mit Blick auf den ersten Absatz des CDU-Antrags klar, dass die Verwaltung die rechtlichen Vorgaben unverzüglich umsetzt. Er verweist beispielhaft auf das Engagement im Impfzentrum.

Rm Worth (SPD) sagt zum Antrag der Fraktion Die Linke+, ihre Fraktion begrüße diesen, sofern der Satz, welcher den Weihnachtsmarkt in die Testpflicht einschließt, gestrichen wird. Hintergrund dieses Ansinnens ist die Verteilung über die ganze Innenstadt und das Hygienekonzept der Schaustellenden.

Rm Thomas (AfD) stellt eine Diskrepanz zwischen der Behandlung von geimpften Personen einerseits und Ungeimpften mit negativem Test andererseits fest. Er spricht sich daher für die 3G+-Regelung aus.

Rm Langhorst (FDP/Bürgerliste) findet den Linke+-Antrag grundsätzlich richtig und teilt die Ansichten. Er sieht aber vor der in Kürze folgenden neuen Coronaschutzverordnung Unwägbarkeiten. Erst wenn hier Klarheit herrscht, könne darauf aufgebaut werden. Mit Blick auf den Weihnachtsmarkt bedürfe es zahlreicher individueller Klärungen. Daher tue sich seine Fraktion damit schwer, für Veranstaltungen im Stadtgebiet die 2+-Regelung zu beschließen. Seine Fraktion werde sich hier eher enthalten.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt für seine Fraktion, auf den Satz „Dies gilt auch für den Dortmunder Weihnachtsmarkt.“ im Antrag zu verzichten.

Die Schließung des Impfzentrums, so OB Westphal, erfolgte nach Maßgabe des Landes NRW. Die Boosterimpfungen sind nun schneller als ursprünglich erwartet nötig. Ergebnis daraus ist nun, dass für die Impfbusse, eingesetzt um dezentral Erst- und Zweitimpfungen zu verabreichen, schnell die Kapazitätsgrenzen erreicht sind. An dem Punkt ist die Stadt gerade. Daher müssen die Kapazitäten im Zusammenspiel mit dem Land und den niedergelassenen Ärztinnen*Ärzten ausgebaut werden. Allein kann dies eine Kommune nicht schaffen. Für Impfbuseinsätze auf dem Weihnachtsmarkt und an weiteren Orten existieren Planungen, die auch am 16.11.21 über die Presse transportiert wurden.
Zum Antrag der Fraktion Die Linke+ bittet er um Korrektur und Anpassung des Vorschlags zur 2G+-Regelung an die Landesregelungen. So wie der Text formuliert sei, ist es nicht realisierbar.


StR’in Zoerner beschreibt den Einsatz der Impfbusse in den kommenden Tagen. Weiterhin gebe es weitere dezentral Impfangebote (Thier-Galerie, Jobcenter). In der 47. KW soll eine weitere Impfstelle in der Innenstadt mit erhöhter Kapazität öffnen. Weitergehende Planungen, auch was die administrative Abwicklung betrifft, gibt es. Über die vorgezogene Boosterimpfung gemäß Empfehlung der STIKO entscheidet die*der jeweilige Ärztin*Arzt. Auch habe man dazu aufgerufen, die Boosterimpfungen vorrangig älteren Menschen zu ermöglichen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt zum Antrag seiner Fraktion, es sei wichtig, Vorbereitungen für die jeweiligen Regelungen - wie im letzten Satz des Antrags dargestellt - zu treffen, um Vorlaufzeiten zu verringern.

OB Westphal stellt den Appellcharakter des von Rm Kowalewski betonten Satzes fest. Die nötigen Teststellen kann aber nicht die Stadt Dortmund stellen, sondern sie kann unterstützen. Dazu sind Rahmen von Land und Bund nötig, denn die Abrechnung erfolgt auch über diese Systeme.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22866-21-E1):

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den fortgeschriebenen „6. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 ab Oktober 2021“ des Landes NRW unverzüglich umzusetzen und in Ergänzung und Unterstützung des laufenden Impfgeschehens in den Arztpraxen die dezentralen öffentlichen Impfangebote möglichst wohnortnah und niedrigschwellig auszubauen, um die Geschwindigkeit in der Durchführung der Auffrischungsimpfungen zu erhöhen, da diese grundsätzlich allen Personen angeboten werden können, die dies nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen und mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen ist. Über die Impfangebote ist die Öffentlichkeit fortlaufend im Rahmen einer Informations- und Aufklärungskampagne aufmerksam zu machen.

2. Die Dortmunder Weihnachtsstadt wird ab dem 18. November 2021 täglich wieder Tausende von Besuchern in die Dortmunder City locken. Die Verwaltung wird zur Förderung des Impfgeschehens beauftragt, an geeigneten Standorten auf dem Weg zum Weihnachtsmarkt mit den Impfbussen ein Impfangebot für Erst- und Auffrischungsimpfungen zu schaffen.


Darüber hinaus erbitten wir zu folgenden Punkten eine Stellungnahme der Verwaltung:

3. Wie den Medien zu entnehmen ist, unterstützt die Verwaltung die Forderung des Städtetages nach einer landesweiten 2G-Regelung. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, auf welche Lebensbereiche das 2G-Modell Anwendung finden soll.

4. Die Verwaltung wird gebeten, den Rat der Stadt Dortmund im rechtlich zulässigen Rahmen über das Ergebnis der im Oktober durchgeführten Abfrage des Impfstatus von städtischen Beschäftigten in sensiblen Bereichen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu informieren.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke+, Die Partei, einigen Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 22866-21-E3) verbunden mit dem Hinweis, dass Vorkehrungen für eine schnellstmögliche Umsetzung zu treffen sind. Eine unverzügliche Umsetzung ist zu gewährleisten, sobald eine landesrechtliche Regelung erlassen wird:

Wie bereits bei früheren Wellen der Pandemie wird zusätzlich zu den 2G-Regeln eine pflichtige aktuelle Testung mit Hilfe von Schnelltests für die Teilnahme an Großveranstaltungen vorgeschrieben und auch kontrolliert. Angebote Schnelltests beim Einlass durchzuführen sind entsprechend vorzuhalten. Dies gilt auch für den Dortmunder Weihnachtsmarkt. Entsprechende Vorbereitungen sind schnellstmöglich zu treffen.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21614-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund die bisherige Regelung zum 01.01.2022 ersetzt.

zu TOP 6.2
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21619-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E11) vor:

Folgende Empfehlungen liegen dem Rat der Stadt außerdem vor:

- des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 11.11.2021:
- des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am 12.11.2021:
Der AFBL lässt die gesamte Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen.

Zudem liegt dem Rat der Stadt folgende weitere Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 22808-21-E2) vor:

Auch erhält der Rat der Stadt folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vorgelegt:

- den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E20):



- den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E21):

Rm Kowalewski (Die Linke+) regt an, die Vorlage einschließlich der -teilweise sehr kurzfristigen- Anträge und Stellungnahmen zwecks Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) zu überweisen. Hier könnten dann auch Fragen zur Förderkulisse erörtert werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) plädiert für eine Abstimmung, da aus seiner Sicht keine neuen Aspekte erwartbar sind.

Bm‘in Mais (CDU) hält im Sinne der Sache eine Diskussion -vorzugsweise im Ausschuss- für wichtig.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den Beschluss, die Vorlage einschließlich der dazu vorliegenden Anträge zwecks weiterer Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen.

zu TOP 6.3
Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21664-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.

3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.

· Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
· Blinden
· Gehörlosen
· Menschen mit psychischen Behinderungen.
· Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
· Blinden
· Gehörlosen
· Menschen mit psychischen Behinderungen“

Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des BPN einstimmig nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

7. Schule

zu TOP 7.1
Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen des FB 40 zur Förderung im Rahmen des innovativen Schulprojektes „Starke Bildung in Dortmund“ im Schuljahr 2021/2022 zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus seiner Sitzung am 05.10.2021 vor:

Rm Gülec (BVT) stellt heraus, dass Demokratieprojekte im Rahmen Bildung für nachhaltige Entwicklung von Bedeutung für friedliches Zusammenleben, gesellschaftlichen Zusammenhalt und politische Teilhabe sind. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist auch im Kontext von Migration wichtig. Konflikte mit kulturellem Hintergrund treten u.a. auch in der Schule auf. Daher ist die Bereitschaft zum Dialog eine wichtige Voraussetzung, um den Mehrwert kultureller Diversität zu erfahren. Daher sollen sich die Schulen diesem Bildungsfeld verstärkt widmen. Politische Bildung und Demokratielernen sollen daher als wichtige Bausteine in der Gesamtstrategie berücksichtigt werden.

Der Rat der Stadt fasst unter Beachtung der Empfehlung des Schulausschusses mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur systematischen Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die bestehende kommunale Bildungslandschaft zur Kenntnis.

Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule übernimmt die Gesamtkoordination des Prozesses, d.h. die Gesamtstrategie im Dialog mit relevanten Akteur*innen in der Verwaltung, Bürger*innen, Zivilgesellschaft, freien Trägern, Bildungsträger*innen und Wissenschaft zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im Regionalen Bildungsbüro für die Koordination der Erarbeitung und Umsetzung der Gesamtstrategie BNE gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder,
Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22783-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 4 Abs. 3 und 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung für das stimmberechtigte Mitglied Christoph Gehrmann – Caritas Verband - folgende persönliche Vertreterin:

- Gudrun Entrup

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22279-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

zu TOP 9.2
Vollständiger Erwerb der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH durch die EDG Holding GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22396-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Erwerb von weiteren 24,9 % der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH durch die EDG Holding GmbH sowie den in der anliegenden Übersicht dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der DOREG Dortmunder Recycling GmbH zu und ermächtigt die Geschäftsführung der EDG Holding GmbH zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung. Die Zustimmungen erfolgen vorbehaltlich der beanstandungsfreien Bestätigung der Anzeige des Erwerbs bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 115 Abs.1 GO NRW.

zu TOP 9.3
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22129-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS).


zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22315-21)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2020 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 98.004.535,34 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.

zu TOP 9.5
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2020 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 18/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22410-21)

Der Rat der Stadt fast einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2020 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig verringert sich durch den Ratsbeschluss der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate durch den Jahresabschluss 2020.


Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes wird die Sitzungsleitung auf OB Westphal übertragen.

zu TOP 9.6
Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2021 - Informationstechnik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22295-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 08.07.2021 zur Kenntnis und schließt sich den inhaltlichen Ausführungen der Verwaltung für die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Bezirksregierung Arnsberg abzugebende Stellungnahme an.

zu TOP 9.7
Jahresabschluss 2020 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21290-21)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) zeigt seine Befangenheit an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Dies gilt ebenfalls für die weiteren anwesenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse.

Der Rat der Stadt fast einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.000.000 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW in voller Höhe der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.


Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes wird die Sitzungsleitung auf OB Westphal übertragen.

zu TOP 9.8
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Grünflächenamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22550-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Grünflächenamtes in Höhe von 2.964.000 Euro.

zu TOP 9.9
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen (Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22661-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2021 aus Niederschlagungen und Erlassen von Steuerforderungen in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. Euro und die Deckung durch entsprechende Mehrerträge bei der Auflösung von Einzelwertberichtigungen und Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer.

zu TOP 9.10
Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22384-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 9.11
Aktualisierter Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22544-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vor:

Rm Mader (CDU) merkt an, mit der Darstellung der Verwaltung nicht ganz zufrieden zu sein und verweist auf die Wortbeiträge im AFBL. Bei noch nicht ausreichend abgearbeiteten Beschlüssen werden entsprechende Anträge gestellt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den in der Anlage dargestellten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2020/2021 zur Kenntnis.

zu TOP 9.12
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Gewinnverwendung 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22677-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

zu TOP 9.13
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 20.05.2021 und vom 24.06.2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22683-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2021 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 494.726,90 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 201.000,00 €.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Korrektur der mit Ratsbeschlüssen vom 20.05.2021 und 24.06.2021 genehmigten Deckungen bei den Verpflichtungsermächtigungen im Bereich Schulen in Höhe von 422.933,00 € und im Bereich Tiefbau in Höhe von 1.495.000,00 € für das Haushaltsjahr 2022.

zu TOP 9.14
Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 9.15
Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Corona-bedingten Sonderzuschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22401-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

zu TOP 9.16
Dortmunder Flughafen
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22283-21-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 23.09.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B‘90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vor:

Hierzu hat der Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2021 (Drucksache Nr.: 22283-21-E3) erhalten:

Rm Sauer (CDU) merkt an, dass bei der Nennung vielfältiger Themen die Sicherung von Arbeitsplätzen fehlt.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2021 (Drucksache Nr.: 22283-21-E3) zur Kenntnis.

zu TOP 9.17
Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22867-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22867-21-E1) vor:

Rm Waßmann (CDU) nennt als Hintergrund die Regionalplanung und die Gespräche der Stadt Hamm mit der Deutschen Bahn AG über den dortigen ehemaligen Rangierbahnhof, die auch die Planungen zur Entwicklung des Dortmunder Hafens tangieren. Die CDU äußere daher Besorgnis im Antrag. Sie möchte aber gleichzeitig die Verwaltung und alle beteiligten Gremien auffordern, die berechtigten Interessen und Planungen im Abgleich zum „Multi Hub Westfalen“ zu vertreten. Erkennbar ist, dass der Prozess in Hamm schon fortgeschritten ist und er bittet heute um einen Beschluss.

Rm Goosmann (SPD) teilt die inhaltlichen Darstellungen des Rm Waßmann. Besonders den Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa hält er für einen wichtigen Aspekt. Seine Fraktion trägt den Antrag mit.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erkennt eine richtige Intention im Antrag. Problematisch sieht ihre Fraktion lediglich das Gutachten zu Ziffer 1b des Antrags. Dieses Gutachten sollte vom Dortmunder Hafen in Auftrag gegeben werden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) schließt sich Rm Reuter an. Zum Gutachten könnte die CDU den Antrag nacharbeiten. Der Vollanschluss der Westfaliastraße ist für die Verkehrssituation zwingend notwendig.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hätte sich den Antrag zunächst im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) gewünscht und beantragt die Überweisung in den Ausschuss. Auch sollten die Themen im Aufsichtsrat der Gesellschaft beraten werden.

Rm Waßmann (CDU) möchte vor dem zeitlichen Hintergrund keine Überweisung in den AFBL. Hinsichtlich des Gutachtens gibt es Konsens mit der SPD-Fraktion. Der Rat möge das Signal hinsichtlich einer gewünschten Begutachtung geben, DSW21 kann mit der Tochtergesellschaft die Beauftragung abstimmen. Dies möchte die CDU mit zur Abstimmung stellen.

Der Rat lehnt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste auf Überweisung in den AFBL ab.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Rm Deyda (Die Rechte) aufgrund des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22867-21-E1) und unter Berücksichtigung der Einlassungen des Rm Waßmann zur Begutachtung folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die beabsichtigte Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ als neuer multimodaler und innovativer Logistik-Drehscheibe am Standort des ehemaligen Rangierbahnhofs in Hamm und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zum Logistikknoten am Dortmunder Hafen eine Wettbewerbssituation schafft, die für die Dortmunder Hafen AG und die Container Terminal Dortmund GmbH eine große Herausforderung bedeutet.
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung,

a. sich eindeutig zur im Oktober zwischen Land NRW, Stadt Hamm und DB Cargo AG sowie der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft unterzeichneten Absichtserklärung zur Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ zu positionieren und die weitere Unterstützung der Logistik-Drehscheibe Dortmunder Hafen durch Bund, Land und Deutsche Bahn zu sichern.

b. in Abstimmung mit der Dortmunder Hafen AG und der Container Terminal Dortmund GmbH ein externes Gutachten zur künftigen Wettbewerbssituation für die KV-Anlage Dortmund und der daraus abzuleitenden Unternehmensstrategie einzuholen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit Blick auf den Entschluss der Deutschen Bahn, auf brachliegenden Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs Westfaliastraße ein ICE-Instandhaltungswerk mit bis zu 500 Arbeitsplätzen zu errichten, aber auch vor dem Hintergrund des angekündigten „Multi Hub Westfalen“, zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des Hafengebietes in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn die für die Realisierung des Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa notwendigen Flächen zu sichern.


zu TOP 9.18
RWE-Aufsichtsrat
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22868-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 22868-21-E1) vor:

Dem Rat der Stadt liegt zur Sitzung nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2021 (Drucksache Nr.: 22868-21-E2) vor:
Rm Mader (CDU) erklärt, seine Fraktion habe die Erwartung habt, dass die Beantwortung sowohl per E-Mail erfolgt als auch das Thema in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2021 (Drucksache Nr.: 22868-21-E2) zur Kenntnis.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Fußballeuropameisterschaft UEFA EURO 2024 in Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22320-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu dem Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“ zur Kenntnis und beschließt, dass die Umstellung auf SAP S/4HANA unter nachfolgenden Prämissen, welche auf Empfehlungen aus einer Roadmap der Firma best practice consulting AG (bpc) beruhen, erfolgen soll:

· Bei der Umstellung ist ein Greenfield-Ansatz zu verfolgen, so dass ein oder mehrere SAP-Systeme neu aufzubauen sind. Sinnvolle Einstellungen und notwendige Daten aus den bisherigen SAP-Systemen werden selektiv übernommen.
· Bei der Umstellung sind Möglichkeiten zur Systemkonsolidierung und zur Nutzung von SAP-Standardfunktionen vorrangig zu prüfen bzw. umzusetzen, wenn dadurch die fachliche Aufgabenerledigung gleichermaßen erfüllt werden kann.
· Eine Integration des Immobilienmanagements in den städtischen Haushalt wird untersucht und umgesetzt, wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen. Bei der Umstellung sind Chancen zur Optimierung zu nutzen, wobei die Erfüllung pflichtiger Anforderungen Vorrang hat.
· Die Umstellung auf SAP S/4HANA ist spätestens vor dem Auslaufen der Wartungs- und Supportzusagen der Firma SAP (derzeit bis 2027) vorzunehmen.

zu TOP 10.3
Verkaufsoffener Sonntag am 10.10.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Hörde
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22421-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Hörde am 10.10.2021.

zu TOP 10.4
Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21791-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am 12.11.201 vor:

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den Aufgabenbereich „Erhebung eines gesamtstädtischen Baulückenkatasters“ sowie die Besetzung dieser Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

zu TOP 10.5
Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22329-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Organisation, Prozesssteuerung und Maßnahmenbegleitung der Cityentwicklung die Einrichtung von 2 vollzeitverrechneten Planstellen im Amt für Stadterneuerung -StA 67-.

zu TOP 10.6
Benennung von Delegierten für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 08.12.2021 (Videokonferenz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22515-21)

Dem Rat der Stadt liegen folgende Namensvorschläge der Fraktionen (Drucksache Nr.: 22515-21-E1) vor:
1. Rm De Marco (SPD)

2. Rm Lögering (Bündnis 90/Die Grünen)
3. Bm’in Mais (CDU)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Delegierte für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW

1. Rm De Marco (SPD)
2. Rm Lögering (Bündnis 90/Die Grünen)
3. Bm’in Mais (CDU).

zu TOP 10.7
Verkaufsoffener Sonntag am 05.12.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22672-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West am 05.12 2021.

zu TOP 10.8
Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22478-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
zu TOP 10.9
Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 10.10
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2021 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22504-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.11
Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22331-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die einmalige Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze für den Einstellungsjahrgang 2022

sowie

2. die Berücksichtigung der unter dem Punkt „finanzielle Auswirkungen“ genannten Personal- und Sachaufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses für die Jahre 2022ff.

zu TOP 10.12
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22758-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt benennt folgende Delegierte für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt.

1. Thomas Westphal Oberbürgermeister

2. Cüneyt Karadas SPD

3. Christina Alexandrowiz SPD

4. Christian Gebel Die Linke+

zu TOP 10.13
Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22662-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West am 07.11.2021.

zu TOP 10.14
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19420-20) Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vorliegen:
siehe oben!
Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 17.09.2021 (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) vor:

Auch liegt dem Rat der Stadt eine Überweisung des AKJF aus der Sitzung am 27.10.2021 vor:
1. Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.
2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.
3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.
4. Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.

2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) geprüft und wenn möglich eingerichtet.


Bm‘in Mais (CDU) erklärt für ihre Fraktion, der Vorlage in der Fassung des AFBL zuzustimmen. Den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 17.09.2021 (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) zieht sie im Namen der Fraktion zurück, da er sich erledigt hat.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst einstimmig folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.

Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.

Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.

Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.

Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) geprüft und wenn möglich eingerichtet.

zu TOP 10.15
Reinigungskräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22058-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme verbunden mit einem Antrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22058-21) vor:
Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 18.11.2021 (Drucksache Nr.: 22058-21-E1) vor:
Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung vom 18.11.2021 (Drucksache Nr.: 22058-21-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 10.16.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22840-21)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt am 17.11.2021 folgende Umbesetzungen (Drucksache Nr.: 22840-21-E1):
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Umbesetzungsantrag.

zu TOP 10.16.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22863-21)

Die SPD-Fraktion beantragt mit Antrag vom 16.11.2021 folgende Umbesetzungen (Drucksache Nr.: 22863-21-E1):

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Umbesetzungsantrag.

zu TOP 10.16.c
Umbesetzung in Gremien
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22840-21-E2)

Dem Rat der Stadt liegt ein Umbesetzungsantrag der AfD-Fraktion vom 18.11.2021 (Drucksache Nr.: 22840-21-E2) vor:

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) erklärt, seine Fraktion werde sich nicht an der Abstimmung beteiligen.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) den Umbesetzungsantrag.

zu TOP 10.17
Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen des Rates
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22865-21)

Der Rat der Stadt setzt den Vorschlag der CDU-Fraktion zur TO unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – gemäß des von Rm Dr. Suck im Namen der CDU-Fraktion formulierten Wunsches ab.

zu TOP 10.18
Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22870-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E1) vor:
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates am 16.12.2021:
zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021


Rm Nienhoff (CDU) merkt an, dass seine Wortmeldung zu TOP 10.18 fehlt.

OB Westphal sagt die Ergänzung der Niederschrift zu.

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021 wird zu TOP 10.18 wie folgt ergänzt:

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021 wird mit Mehrheit der Stimmen genehmigt.

Der Rat der Stadt wird die Beantwortung voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 16.12.2021 erhalten.

zu TOP 10.19
Beamtenbesoldung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22872-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende/r Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 22872-21-E1) vor:

Rm Dr. Tautorat (Die Linke+) sieht im Antrag einen Appell an die Landesregierung, die Besoldung landesübergreifend zusammenzuführen. Die deutlichen Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern sorgt -besonders bei technischen und sozialen Berufen- für Abwerbung durch die Privatwirtschaft und auch länderübergreifend zwischen öffentlichen Arbeitgeber*innen. Daher möge sich das Land NRW in den übergreifenden Gremien für mehr Fairness in diesem Bereich einsetzen.

Rm Vogeler (CDU) sieht im Rat das falsche Gremium für dieses Thema. Seine Fraktion wird sich daher der Resolution nicht anschließen.

Rm Heymann (SPD) beantragt, die Resolution zwecks Klärung und Diskussion in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) zu überweisen.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) hält das Thema für tiefgehender als auf den ersten Blick erkennbar. Insbesondere bei der Betrachtung unterschiedlicher Lebensverhältnisse innerhalb der Bundesrepublik. Sie wünscht für ihre Fraktion ebenfalls die Überweisung in den APOD.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf das Recht der Länder, im Föderalismus die Besoldung der Beamt*innen zu regeln. Neben den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten sind aus seiner Sicht zur Deckung bestimmter Bedarfe mancherorts auch Zulagen nötig. Daher hält er den Antrag nicht für sinnvoll.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste die Überweisung des Antrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22872-21-E1) zwecks weiterer Beratung in den APOD.

zu TOP 10.20
Tarifverhandlungen bei der ServiceDO gGmbH
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22873-21)

Dem Rat der Stadt liegen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

- der SPD-Fraktion vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 22873-21-E1):

- der Fraktion Die Linke+ vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 22873-21-E2):

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 22873-21-E1):

Die Stadt Dortmund als Gesellschafterin der Klinikum Dortmund gGmbH wird gebeten, ihren Einfluss auf die Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH zu nutzen, damit ein Tarifvertrag zwischen den Tarifvertragsparteien bei der ServiceDO gGmbH schnellstmöglich erzielt werden kann.

Hinsichtlich des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22873-21-E2) erfolgt eine getrennt Abstimmung über die Ziffer 5 des Antrags.
Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) die Ziffer 5 des Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22873-21-E2) ab.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) die Ziffern 1-4 des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22873-21-E2):

1) Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Kliniktochter ServiceDo GmbH der letzte kommunale Betrieb in Dortmund ist, der keinem gültigen Tarifvertrag unterliegt.
2) Der Rat anerkennt die wichtige Arbeit der Beschäftigten von ServiceDo, ohne die das Klinikum Dortmund gar nicht funktionsfähig wäre. Ohne die Beschäftigen von ServiceDo im Bereich der Desinfektion kann keine einzige Operation am Klinikum Dortmund stattfinden. Die Patient*innen werden von den Beschäftigten von ServiceDo mit Diätnahrung nach den jeweiligen medizinischen Erfordernissen versorgt. Die Reinigung des Klinikums ist ohne die Beschäftigten der ServiceDo gar nicht möglich. Saubere Wäsche und gereinigte Betten werden ebenfalls von den Beschäftigten der ServiceDo bereitgestellt.
3) In der Coronapandemie kommt den Beschäftigten der ServiceDo eine Schlüsselrolle im Klinikum zu, um eine Verbreitung der Pandemie im Klinikum durch sachgerechte Desinfektionsmaßnahmen und peinlich sauberes Arbeiten zu unterbinden.
4) Der Rat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass vor dem Hintergrund der Tariflosigkeit der ServiceDo viele Beschäftigte trotz ihrer großen Verantwortung auf zusätzliche Sozialtransfers angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Integration durch Sport
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 21754-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.2
Interkulturelle Öffnung (IKÖ) der ambulanten und stationären Angebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 22681-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
„Bunte Bänke“ auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22784-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 11.2.2
Geimpfte Personen in Krankenhäusern
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22786-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 11.2.3
Obdachlose in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22787-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.



OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 18:00 Uhr.




Thomas Westphal Norbert Bonde Sebastian Kaul
Ratsmitglied Schriftführer © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus