Niederschrift (öffentlich)
über die 44. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 18.06.2020
Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:17 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Berndsen
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer
CDU
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Dr. Suck
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Bohnhof
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR Rybicki
StR´in Schneckenburger
StR Uhr
StR Wilde
StR`in Zoerner
Herr Westphal
Herr Güssgen
Frau Wosny
Frau Bohm
Veröffentlichte Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.02.2020
Die Niederschrift wurde bereits mit den Sitzungsunterlagen zur Sitzung am 26.03.2020 versendet.
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
2.1 Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17231-20)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 versandt.
2.2 Mitgliedschaft beim Netzwerk PLATFORMA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17852-20)
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung: 85. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße
I. Verfahrensstand und städtebauliche Rahmenplanung
II. Einleitung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hafenquartier Speicherstraße -
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
IV. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17115-20)
3.2 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16843-20)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 03.06.2020
(Drucksache Nr.: 16843-20-E4)
3.3 Bauleitplanung; 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B, Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17485-20)
3.4 Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17447-20)
3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Erweiterung des Geltungsbereichs der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -, II. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Lü 112n, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17113-20)
3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Mg 115 - Dörwerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB,
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB,
III. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB,
IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB,
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung,
VI. Satzungsbeschluss.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17238-20)
3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17122-20)
3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 -Dollersweg-
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, VII. Beschluss zum Abschluss vertraglicher Regelungen der Stadtentwässerung zur Herstellung der entwässerungstechnischen Erschließung und zur Erstattung der Baukosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17328-20)
3.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 258; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17295-20)
3.10 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17629-20)
3.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17114-20)
3.12 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Satzungsbeschlüsse, III. Änderungsbeschlüsse, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17206-20)
Auf Wunsch von 6/Dez. im Rat am 18.06.2020 zu befassen.
3.13 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Bereich Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17578-20)
3.14 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17432-20)
3.15 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Baubeschluss für eine P+R-Anlage in Dortmund-Kley
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17039-20)
3.16 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Bevorrechtigung von E-Taxen am Dortmunder Hauptbahnhof
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16316-19)
3.17 Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17248-20)
3.18 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17210-20)
3.19 L663n - Weiterbau der OWIIIa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17537-20)
3.20 Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17182-20)
3.21 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr;
hier: Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Dortmund für den Entwurf des Regionalplans Ruhr um die Flächen Kokerei Hansa, Husener Straße, Speicherstraße und Westfaliastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17051-20)
3.22 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)
3.23 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17116-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.8).
3.24 Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17438-20)
3.25 Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)
3.26 Dorstfeld: Grundsatzbeschluss Aufwertung Wilhelmplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17073-20)
3.27 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)
3.28 Wanderungsmotivuntersuchung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17434-20)
3.29 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)
3.30 Stadterneuerung
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verlängerung des Stadtteilmanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17289-20)
3.31 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement ab 11.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17314-20)
3.32 Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstraße 26“
Hier: Durchführungsbeschluss Abbruch Problemimmobilie Kielstraße 26
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17164-20)
3.33 Städtebauförderprogramm 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17435-20)
3.34 Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)
3.35 Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um eine Fahrzeughalle an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund Löschzug 19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17185-20)
3.36 Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17217-20)
3.37 Brückenplatte 1 des Brückenbauwerks (BW 766) "Kreuzung Märkische Straße / Ophoff" - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17138-20)
3.38 Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16591-20)
3.39 Rahmenvertrag über konsumtive Leistungen des Betriebsdienstleisters Straßenbeleuchtung als Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag NT1 (B): Beseitigung von Schäden und betriebliche Änderungen; Sachstand Erneuerung Steuerungstechnik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17215-20)
3.40 Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke: Sachstandsinformation und Aktualisierung des Planungsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17216-20)
3.41 Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17250-20)
3.42 Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16881-20)
3.43 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17317-20)
3.44 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17371-20)
3.45 Übernahme der Abwasseranlage Bodelschwingher Bachkanal von der Emschergenossenschaft sowie Auftrag an die Verwaltung zur Planung und Vorbereitung einer baulichen Veränderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17395-20)
3.46 Wahl einer/s Delegierten für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit von 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17306-20)
3.47 Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17172-20)
3.48 Umplanung der Saarlandstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17506-20)
3.49 Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17576-20)
3.50 Teilhabe durch kooperative Freiraumentwicklung in Ankunftsquartieren (Projekt KoopLab)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17112-20)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)
4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17422-20)
4.3 Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17708-20)
hierzu -> Empfehlung: Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020
(Drucksache Nr.: 17125-20)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17077-20)
5.2 Modernisierung HKH - Aktueller Sachstand zu den Mehrkosten und Notwendigkeit zur Vorfinanzierung von Bundes- und Landesmitteln im Wege eines Liquiditätsvorschusses an die OSP gGmbH -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17358-20)
5.3 Aktuelle Maßnahmen zur Pandemie-Vorsorge
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17048-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 26.03.2020 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 17048-20)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17311-20)
6.2 Weiterentwicklung des Gastronomiestandortes Buschmühle im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17211-20)
6.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2020/21 für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.07.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17167-20)
6.4 Umgestaltung der Außenanlagen und des Umfelds am Sonnensegel im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17319-20)
6.5 "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17429-20)
6.6 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17457-20)
6.7 Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16652-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 6.2)
7. Schule
7.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17360-20)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17168-20)
8.2 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16623-20)
8.3 Fortführung der Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und "Kinderbetreuung in besonderen Fällen" (Brückenprojekte)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17315-20)
8.4 Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17508-20)
8.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)
8.6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17205-20)
8.7 Qualitätsentwicklung und Personalbemessung in den Jugendhilfediensten (Fachstandard plus)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17369-20)
8.8 Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat April 2020
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17244-20)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17500-20)
9.2 Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Dortmund
Hier:
Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen;
Verschiebung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses auf Herbst 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17581-20)
9.3 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17595-20)
9.4 Erweiterung des Gesellschafterkreises der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH" (IGA gGmbH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17587-20)
9.5 Betrauungsakt für die "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH (IGA gGmbH)"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17588-20)
9.6 Aktuelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17924-20)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)
10.2 Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17142-20)
10.3 Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck, im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17671-20)
10.4 Integrationsratswahl 2020 - Änderung der Satzung zur Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17789-20)
10.5 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17237-20)
10.6 Benennung von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17786-20)
10.7 Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17735-20)
10.8 Bericht zur Corona-Lage (Drucksache Nr.: 17947-20)
Vorlage wird nachversendet.
11. Dringlichkeitsentscheidungen des Hauptausschusses gem. § 60 Abs. 1 GO NRW (alte Fassung vor dem 15.04.2020) aus der Sitzung am 26.03.2020
11.1 Digitalisierung des Radverkehrs
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16389-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 26.03.2020 versandt (TOP 3.1)
11.2 Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof, Planungsbeschluss
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15618-19)
11.3 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Ausführungsbeschluss
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15300-19)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 26.03.2020 versandt (TOP 3.2)
11.4 Beteiligung am BMI Smart City Förderaufruf
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17042-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 26.03.2020 versandt (TOP 3.3)
11.5 Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark - Kostenerhöhung
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16521-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 26.03.2020 versandt (TOP 6.1)
11.6 Verkaufsoffene Sonntage 2020, hier: Terminänderungen
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16723-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 26.03.2020 versandt (TOP 10.2)
11.7 Einrichtung von 17 Planstellen im StA 10 zur Sicherstellung von betrieblichen Aufgaben
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16720-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 26.03.2020 versandt (TOP 10.3)
12. Dringlichkeitsentscheidungen des Hauptausschusses gem. § 60 Abs. 1 GO NRW (in der Fassung vom 15.04.2020) aus der Sitzung am 14.05.2020
12.1 Bauleitplanung;
Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren,
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16698-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.1)
12.2 Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B;
VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17148-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.2)
12.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17229-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.3)
12.4 Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16852-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.4)
12.5 Ergebnisse der Mobilitätsbefragung 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16308-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.2 vor und wurden in der Sitzung des HA am 14.05.2020 unter TOP 3.5 befasst.
12.6 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16588-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.6)
12.7 Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2018 von DSW21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14376-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.3 vor und wurden in der Sitzung des HA unter TOP 3.7 befasst.
12.8 Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17159-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.9)
12.9 Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.4 vor und wurden in der Sitzung des HA am 14.05.2020 unter TOP 3.10 befasst.
12.10 Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17222-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.11)
12.11 Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16687-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.12)
12.12 Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16683-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.13)
12.13 Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16596-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.14)
12.14 Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16431-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.15)
12.15 Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16518-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.5 vor und wurden in der Sitzung des HA am 14.05.2020 unter TOP 3.16 befasst.
12.16 Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Hörde
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16397-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.7 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 3. befasst.
12.17 Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.18)
12.18 Statistikatlas
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17091-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.19)
12.19 Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16359-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.10 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 3.20 befasst.
12.20 Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.9 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 3.21 befasst.
12.21 Biodiversitätsnotstand
Empfehlung: Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020
(Drucksache Nr.: 16516-20)
12.22 Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.23)
12.23 Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17583-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 3.24)
12.24 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17213-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 4.1)
12.25 Geduldete Flüchtlinge in Ausbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16780-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 5.1)
12.26 Erhalt der Arbeitslosenzentren
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17076-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 5.3 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 5.2 befasst..
12.27 Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16661-20)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung des Rates am 13.02.2020. Die Befassung erfolgte im HA am 14.05.2020 unter TOP 5.5.
12.28 Sanierungsbedarf Schauspielhaus
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15948-19)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 6.1)
12.29 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 6.1 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 6.3 befasst.
12.30 Erhöhung der Eintrittspreise Theater Dortmund zur Spielzeit 2020/21
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16551-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 6.2 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 6.4 befasst.
12.31 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16703-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 6.3 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 6.5 befasst,
12.32 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16487-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 7.1)
12.33 Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17157-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 7.2)
12.34 Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17105-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 7.3)
12.35 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Eving; hier: Zusammenführung der Ketteler-Grundschule und der Osterfeld-Grundschule zum 01.08.2020; Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf drei Schulzüge, Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15800-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 7.1 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 7.4 befasst.
12.36 Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 7.2 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 7.5 befasst.
12.37 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17360-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 7.6)
12.38 Änderung der Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen - SIEH
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16790-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 8.1)
12.39 Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17508-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 8.2)
12.40 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 8.3)
12.41 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 - PB 55/2019
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17014-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 9.1)
12.42 Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 9.2)
12.43 Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17163-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 9.3)
12.44 Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16398-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 9.4)
12.45 Jahresabschlussentwurf 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17007-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 9.5)
12.46 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17173-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 9.6)
12.47 GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der UnnaWasser & Mehr GmbH
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17241-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 9.7)
12.48 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16785-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.1 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 9.8 befasst.
12.49 ekz.bibliotheksservice GmbH -
Verschmelzung der Tochtergesellschaft NORIS Transportverpackung GmbH
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16898-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.2 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 9.9. befasst..
12.50 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.3 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 9.10 befasst.
12.51 Jahresabschlussentwurf 2019 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16814-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.4 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 9.11 befasst.
12.52 Messe "Jagd & Hund"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16644-20)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des HA/ÄR/Rat am 13.02.2020 zu TOP 9.3 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 9.13 befasst.
12.53 Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17356-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 9.14)
12.54 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16603-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 10.1)
12.55 Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 10.2)
12.56 Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 10.3)
12.57 Nachberufungen für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17228-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 10.4)
12.58 Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16605-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.3 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 10.5 befasst.
12.59 Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16691-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.5 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 10.6 befasst.
12.60 Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16692-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.6 vor und wurden im HA am 14.05.2020 unter TOP 10.7 befast.
12.61 Sachstand Coronavirus
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17495-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 10.8)
12.62 Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlungen der Parteien im Vorfeld der Kommunalwahl
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17522-20)
Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.05.2020 versandt (TOP 10.9)
13. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.
Er schlug vor, die öffentliche Tagesordnung um folgende Angelegenheiten zu erweitern:
6.8 Sonderzuschuss an die Sportwelt Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17938-20)
6.9 Öffnung der Dortmunder Frei- und Hallenbäder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17939-20)
8.9 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17848-20)
9.7 Bildung eines Kuratoriums für das Deutsche Fußballmuseum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17959-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung um diese Angelegenheiten.
Ferner schlug OB Sierau vor, den Tagesordnungspunkt
3.18 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17210-20)
von der Tagesordnung abzusetzen, da sowohl der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, als auch die Bezirksvertretung Aplerbeck die Beratungen dieser Angelegenheit verschoben haben.
Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.02.2020
Die Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.02.2020 wurde einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020
Die Niederschrift über die 43. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 14.05.2020 wurde einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
zu TOP 2.1
Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17231-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e. V.
zu TOP 2.2
Mitgliedschaft beim Netzwerk PLATFORMA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17852-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die assoziierte Mitgliedschaft der Stadt Dortmund bei dem entwicklungspolitischen Netzwerk PLATFORMA.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung: 85. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße
I. Verfahrensstand und städtebauliche Rahmenplanung
II. Einleitung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hafenquartier Speicherstraße -
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
IV. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17115-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16843-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 10.06.2020 vor.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 03.06.2020:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung.
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Konzeption zahlreicher Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr, insbesondere im Bereich des grünen Rings, aber auch entlang der Hauptstraßen. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine konkretere Darstellung einzelner Planungen:
1.) Querung der Westfalenhüttenallee durch den FR-Weg “Hoeschpark - Grünverbindung - Quartierpark” westlich parallel zur Hoeschallee.
In der Anlage s. S. 297 der gesamten Anlage, S. 40 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219 heißt es zur Werkstraße TKS: „Hierfür sind eine Unterführung der Hoeschallee und die Querung der öffentlichen Grünflächen westlich der Hoeschallee erforderlich. Um eine Weiterführung der Fuß- und Radwege in der öffentlichen Grünfläche sicherzustellen, ist westlich der Hoeschallee im Bereich der Rampen dieser Unterführung eine Landschaftsbrücke zur Vernetzung festgesetzt.“
1a. Erfolgt die Querung der Westfalenhüttenallee durch den FR-Weg (Hoeschpark - Grünverbindung - Quartierpark) ebenerdig? Ist eine Lichtsignalanlage zur sicheren Querung vorgesehen? Auch die Straßenbahnlinie muss gequert werden. (violetter Kreis)
1b. Wie soll die Landschaftsbrücke über die Werkstraße ausgestaltet werden? (blauer Kreis). Verläuft der FR-Weg in diesem Bereich ebenerdig?
2.) Geplanter Durchbruch des Lärmschutzwalls zum Hoeschpark
In der Anlage (s. S. 278 der gesamten Anlage, S. 21 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219) heißt es zum Hoeschpark: „Die östliche Begrenzung dieser Grünfläche bildet ein ca. 630 m langer und 4 m hoher Lärmschutzwall, der für die lärmtechnische Abschirmung des Hoeschparks gegenüber der Hoeschallee sorgt. Dieser Wall wird gegenüber der Zufahrt zum Gewerbegebiet einmal unterbrochen, um eine Fuß- und Radwegeanbindung an den Hoeschpark zu schaffen. Westlich der Lärmschutzanlage ist eine neue Rad- und Wanderwegeverbindung auf der lärmgeschützten Parkseite vorgesehen.“
Soll es an der Hoeschallee an dieser Stelle eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen geben zur rechten Straßenseite mit Lichtsignalanlage geben? (violette Linie)
3.) Führung des Fuß-/Radverkehrs über die Hauptkreuzung Hoeschallee/ Westfalenhüttenallee
Die „Hoeschallee“ und die „Westfalenhüttenallee“ sollen mittels einer Vollkreuzung mit Lichtsignalanlage verknüpft werden. Wie soll eine maximale Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs an der Kreuzung sichergestellt werden?
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei 2 Enthaltungen (CDU-Fraktion) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Bezirksvertretung im Zusammenhang mit den Beratungen zum Tagesordnungspunkt um eine Beschlussfassung des folgenden ergänzenden Antrags:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, im Verlauf der weiteren Planungen von einer durchgehenden Anbindung der Oesterholzstraße an die Springorumstraße für den öffentlichen PKW und LKW-Verkehr abzusehen und somit der Einwendung des Freundeskreis Hoeschpark zu folgen (S. 503 der gesamten Anlage, S. 4 des Anlage 10a). Die Zufahrt zu den bestehenden und geplanten Thyssen-Krupp-Nutzungen westlich der Hoeschallee kann wie bisher über das Tor 1 erfolgen.
Begründung:
Durch die Öffnung der Straße ist mit einer Verdoppelung des Verkehres auf der Oesterholzstraße mit den entsprechenden Lärm- und Luftbelastungen sowie erhöhten Unfallgefahren zu rechnen (Steigerung der Verkehrsmenge von 2.900 Kfz/24 h im Vergleichsfall P0 auf 5.900 Kfz/24 h im Planfall P2, s. S. 295 der gesamten Anlage, S. 38 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219). Die zusätzlichen Belastungen treffen nicht nur die angrenzenden Wohngebiete, sondern auch eine Reihe von Einrichtungen für Kinder (Oesterholz-Grundschule, Kindergarten Schiffskoje/ Inselgruppe, St. Vincenz-Jugendhilfezentrum mit verschiedenen Einrichtungen, Stadtteilschule Kita Nordlicht, Villa Löwenherz, Stern im Norden). Zur Abminderung der negativen Effekte ist zwar ein Lkw-Fahrverbot geplant, welches aber nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden kann.“
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen.
hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB):
AUSW, 10.06.2020:
Herr Rm Dudde beruft sich auf die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord mit dem dort beschlossenen Antrag seiner Fraktion und erhebt diese zum Antrag.
Herr Wilde erläutert zum Thema Oesterholzstraße und Unterbindung der durchgehenden Anbindungen an die Springborumstraße, dass man hier über eine Kreuzung rede.
Den vorliegenden Bebauungsplan sollte man auf jeden Fall als Satzung beschließen. Wie zu einem späteren Zeitpunkt die Widmung aussehen werde (z.B. Herausnahme des Durchgangsverkehrs oder andere Dinge) habe der Bebauungsplan nicht zum Ziel. Von daher empfehle er dieses zu trennen.
Er bitte darum, diesen Bebauungsplan nun, wie vorgeschlagen, als Satzung zu beschließen. Bis zur Erreichung des Realisierungshorizontes 2025 habe man noch 5 Jahre Verkehr und Entwicklung auf der Westaflenhütte vor sich. Danach könne man viel besser einschätzen, welche Straße man welcher Verkehrsfunktion zuordne, als dass man jetzt schon anfange, Straßen aus dem Netz zu nehmen und damit das Bebauungsplanverfahren belaste. Davon rate er ab.
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion in diesem Sinne der Vorlage zustimmen könne. Die o.a .Empfehlungen nehme man zur Kenntnis.
Aufrgund der Ausführungen der Verwaltung bittet Herr Dudde darum, die von Ihm zum Antrag erhobene Beschlusslage aus der Bezirksvertretung Innenstadt Nord in die entsprechende spätere Prüfung der Verwaltung zur Verkehrsführung aufzunehmen.
Unter Berücksichtigung der heutigen Ausführungen der Verwaltung und in Kenntnis der Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt Nord sowie des BuNB empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 4 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).
II. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 5 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrenstand 2018)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. beschließt die Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 30.03.2020 und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB
V. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.2 in Verbindung mit Anlagen 9a und 9b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2009)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.3 in Verbindung mit Anlage 10a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VII. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.4 in Verbindung mit den Anlagen 10 b und 10c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VIII. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit Anlage 11a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2018)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IX. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit den Anlagen 11b und 11c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
(Verfahrensstand 2018)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
X. hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.1 in Verbindung mit Anlage 12a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
XI. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.2 in Verbindung mit den Anlagen 12b und 12c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)
Rechtsgrundlage:
§§ 4 Abs. 2 und 4a BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
XII. beschließt den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - und Ev 115 - Derner Straße -) mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
XIII. beschließt dem Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 30.03.2020, mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
XIV. beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 15 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
Zudem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 03.06.2020 vor.
… die oben genannte Beschlussvorlage liegt Ihnen in der Ratssitzung am 18.06.2020 zur Abstimmung vor.
In der beigefügten Anlage 15 wurde in der Druckversion versehentlich ein veralteter Verfahrensstand mitgeteilt, im Gremieninformationssystem (GIS) ist bereits die aktuelle Anlage 15 beigefügt.
Ich bitte die Anlage 15 entsprechend auszutauschen.
Personelle und finanzielle Auswirkungen
Durch den Beschluss des Satzungsbeschlusses (Vorlage DS-Nr. 16843-20) ergeben sich keine direkten finanziellen und personellen Auswirkungen.
Im Folgenden werden daher lediglich zur Information die derzeit bekannten, aber noch nicht
abschließend feststehenden und bezifferbaren Auswirkungen erläutert. Konkrete personelle
und finanzielle Auswirkungen werden in den weiteren einzeln folgenden
Durchführungsbeschlüssen der jeweils zuständigen Fachämter dargestellt.
Personelle Auswirkungen:
An der weiteren Entwicklung des Geländes der ehemaligen Westfalenhütte sind die
Fachbereiche 23, 60, 61, 63, 66, 67 sowie EB 70 beteiligt. Die sich in den einzelnen
Fachbereich ergebenden Personalkosten werden Bestandteil weiterer Beschlussvorlagen, die von jeweiligen Fachbereichen gesondert erstellt werden. Die betroffenen Fachbereiche sind dazu angehalten, dies in der jeweiligen Haushaltsberatung/-planung anzuzeigen und im
Rahmen der jeweiligen Durchführungsbeschlüsse zu berücksichtigen.
Für die Fachbereiche 61 und 66 entstehen keine zusätzlichen Personalkosten, die Umsetzung erfolgt mit dem bereits vorhandenen Personal. Durch den Fachbereich 66 erfolgt zusätzlichndie Vergabe von Leistungen (Fremdvergabe).
Finanzielle Auswirkungen (voraussichtliche Zahlungswerte und Zahlungsströme):
Die Realisierung der geplanten Maßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte (Straßenbau, Stadtbahnbau, Kanalbau, Anlage öffentlicher Grünflächen) verursacht finanzielle Auswirkungen in der städtischen Finanz- und Ergebnisrechnung. An der weiteren Umsetzung der Entwicklung sind mehrere Fachbereiche beteiligt. Die Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes ist in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028 geplant. Erste Veranschlagungen sind bereits in den Haushaltsjahren 2019 bis 2021 erfolgt, der Großteil erfolgt aber erst im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. Die genauen Summen (inklusive der entstehenden Abschreibungen und dauerhafter Pflegeaufwendungen) werden den jeweiligen Beschlussgremien über die von den Fachbereichen im Einzelfall zu erstellenden Bau-/Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorgelegt.
Nach dem aktuellen Stand entstehen in den einzelnen städtischen Ämtern in den
Haushaltsjahren 2019 bis 2028 Kosten in Höhe von
174,50 Mio. €. Es wird derzeit von einer möglichen Gegenfinanzierung durch Fördermittel
und Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 93,62 Mio. € ausgegangen. Es ist somit von einem städtischen Eigenanteil in Höhe von ca. 80,88 Mio. € auszugehen.
Insgesamt stellen sich Zahlungsströme nach aktuellem Planungsstand wie folgt dar:
(Stand 04.05.2020)
Bezeichnung der Maßnahmen:
|
|
Äußere Erschließung (Bau - und Planungskosten Brücke Hildastr., Hoeschallee, Westfalenhüttenallee und Springorumstr.)
|
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Werksanpassungsmaßnahmen (u. a. Bau neuer
werksinterner Verbindungsstraße, Neubau eines
Wachgebäudes, Werksunterführung mit Medienkanal)
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Verlängerung Stadtbahn (Variante mit Tunnel, Bau –
Planungskosten)
zzgl. Kosten der Bodensanierung und Vereinbarung aus
städtebaulichen Vertrag
Gesamtinvestitionskosten:
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Kanalbaukosten: ,,Hoeschallee“ (inkl.
Westfalenhüttenallee und Hildastraße)
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Kanalbaukosten: Wohngebiet ,, Stahlwerkstraße“
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Grunderwerb
(abhängig von Kosten der Bodensanierung)
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Grüner Ring und Umlagerungsbauwerk
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Summe Gesamtauszahlungen (berücksichtigt höhere
Kosten des Grunderwerbs):
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Äußere Erschließung: mögliche Förderung
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Werksanpassungsmaßnahmen: mögliche Förderung
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Verlängerung Stadtbahn:
mögliche Förderung 90 % oder 95 %
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(90%): 26,46
(95%): 27,93
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Kanalbaukosten: Gebührenfinanzierung
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Grüner Ring und Umlagerungsbauwerk:
mögliche Förderungen 70 – 90%
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Summe Gesamteinzahlungen: (berücksichtigt mit
Stadtbahn Förderung 90% und Grüner Ring Förderung
70%):
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Saldo/ städtischer Eigenanteil:
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Bereits im Jahr 2019 wurde der Verwaltungsvorstand über die möglichen entstehenden
Kosten zur Entwicklung der ehemaligen Westfalenhütte informiert. Die in den Fachbereichen
anfallenden Zahlungsströme in den Haushaltsjahren 2020/2021 wurden im Rahmen der
Haushaltsplanung 2020/2021 berücksichtigt.
Noch nicht abschließend lassen sich vermeintliche Steigerungen der Baukosten in den
nächsten zehn Jahren und durch Planungskonkretisierungen prognostizieren. Die einzelnen
Fachbereiche sind angehalten nach Vorliegen belastbarer Erkenntnisse eine Angleichung der jeweiligen Summen vorzunehmen. Hierzu werden die einzelnen Fachbereiche entsprechende Beschlussvorlagen vorlegen.
Städtebaulicher Vertrag:
Die Festlegung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Bebauungsplanes InN 219 sowie
der damit zusammenhängenden Maßnahmen erfolgt im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages. Hier werden Kosten, Kostenträgerschaft, Finanzierung und Zeiträume der
Maßnahmenumsetzung sowie die Risikoallokation zwischen Stadt Dortmund einerseits und
thyssenkrupp AG andererseits vereinbart. Dieser Vertrag liegt in seinen wesentlichen
Bestandteilen vor, ist jedoch noch nicht endverhandelt (siehe hierzu Punkt 15 dieser
Beschlussvorlage). Weitergehende und vertiefende Vereinbarungen
(Grundstückskaufverträge, Schnittstellenvereinbarungen etc.) werden parallel hierzu oder in
Folge dessen ausgehandelt.
Verkehrliche Erschließung:
Hauptbestandteil des Bebauungsplans ist die verkehrliche Erschließung und Verbesserung der Erreichbarkeit der neuen städtebaulich zu nutzenden Flächen. Mit dem östlichen Teil der
Nordspange zwischen Brackeler Straße und Bornstraße, der neuen Hoeschallee/ Hildastraße und der Ost-West-Erschließungsachse Westfalenhüttenallee/ Springorumstraße, wird die verkehrliche Erschließung des Nordstadtbereichs um die ehemalige Westfalenhütte erheblich verbessert.
Der Fachbereich Tiefbau plant die Straßen und die Folgemaßnahmen der durch die
Hoeschallee vollzogenen Werksteilung mit eigenem Personal und mittels Ingenieurvergaben
an entsprechende Fachbüros.
Verlängerung der Stadtbahn:
Der Fachbereich Tiefbau legt den politischen Gremien zeitglich die Ergebnisse einer
Variantenuntersuchung zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vor. Siehe dazu
Drucksachen-Nr: 16881-20 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen
Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur
weiteren planerischen Qualifizierung).
Die in der oben genannten Vorlage aufgeführten Kosten (für die Variante mit Tunnel)
stimmen mit der Kostenaufstellung dieser Beschlussvorlage überein.
Grüner Ring:
Der Fachbereich Stadterneuerung informiert parallel in den politischen Gremien über die oben aufgeführten Kosten. Siehe dazu Drucksachen-Nr: 17175-20 (- Soziale Stadt-Dortmund
Nordstadt; Grüner Ring Westfalenhütte, Planungsbeschluss -).
Die in der oben genannten Vorlage aufgeführten Kosten stimmen mit der Kostenaufstellung
dieser Beschlussvorlage überein.
Bodensanierung:
Im Gesamtprojekt Westfalenhütte besteht zurzeit noch eine Unsicherheit bezüglich der
Kosten für die Bodensanierung. Deren Kosten bestimmen maßgeblich den
Grundstückskaufpreis, weshalb in dieser Anlage eine Kostenspanne angegeben ist. In die
genannte Gesamtsumme ist der nach aktuellem Stand höchstmögliche Wert von 28,9 Mio. €
eingeflossen. Für die Bodensanierung wird in dem noch zu schließenden städtebaulichen
Vertrag (siehe hierzu Punkt 15) folgendes geregelt:
Zwischen den Vertragsparteien soll folgende grundsätzliche Risikoverteilung gelten:
„Die Thyssenkrupp AG trägt das Risiko, dass die erforderlichen
Bodenmanagementsmaßnahmen teurer werden und dass zusätzliche
Werksanpassungsmaßnahmen erforderlich werden. Die Stadt Dortmund trägt das
Kostenrisiko der bis zum Vertragsabschluss bekannten und vereinbarten
Werksanpassungsmaßnahmen sowie jenes von öffentlichen Förderungen.“
Eine genaue Kostenschätzung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Auf Grund der
langjährigen industriellen Nutzung der ehemaligen Westfalenhütte sind Altlastenvorkommen
in unterschiedlichen Ausprägungen vorhanden. Näheres ist der Begründung zum
Bebauungsplan (Anlagen 8a/8b) und dem Rahmensanierungsplan zu entnehmen.
Mögliche Kostensteigerungen die sich im Rahmen der Baumaßnahmen ergeben, sind zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar und werden Bestandteil weiterer Beschlussvorlagen
der jeweiligen Fachbereiche.
Jährliche Aufwendungen:
Nach aktuellem Stand entstehen in der in den Haushaltsjahren ab 2020 zusätzliche jährliche
Aufwendungen, diese stellen sich wie folgt dar:
Bezeichnung der Maßnahmen:
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Monitoring der Ausgleichsfläche (ehem.
Kohlereservefläche Dortmund-
Ellinghausen; siehe Punkt 2.2)
|
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Pflege und Unterhaltung der
öffentlichen Flächen
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Darüber hinaus werden zurzeit noch nicht bezifferbare und zeitlich abzuschätzende
Abschreibungen die jährlichen Aufwendungen erhöhen.
Die in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 zusätzlich entstehenden Aufwendungen sind
bereits im Rahmen des Haushaltsplanes 2020/2021 von den jeweiligen Fachbereichen
berücksichtigt. Zusätzlich entstehende Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2022 ff. werden von den jeweiligen Fachbereichen im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. berücksichtigt und im Zuge der erforderlichen Bau-/ Durchführungsbeschlüsse detailliert dargestellt.
Die zusätzlichen entstehenden Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2022 ff. werden im
Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. angemeldet.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10.06.2020 sowie des Schreibens der Verwaltung vom 03.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B, Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17485-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 09.06.2020 vor:
…bei der Fertigung der o.a. Vorlage ist es unterblieben, den Vorlagenpunkt „Ziele und Zwecke der Planung - städtebauliches Konzept / Erschließung“ zu nummerieren. Vorgesehen war für diesen Vorlagenpunkt eigentlich die Ziffer 6, so dass es ab diesem Teil der Vorlage zu einem Verschieben der Nummerierungen gekommen ist.
Vor diesem Hintergrund wird daher in den Beschlussvorschlägen I., II. und VI. der Vorlage
auf falsche Ziffern der Vorlage verwiesen.
Unter Beibehaltung der übrigen Beschlussvorschläge müssen die Beschlussvorschläge I., II.
und VI. wie folgt lauten:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Scoping zur 76-I. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - Teilbereich B geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 8) dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (gesamt) und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Aplerbeck Ost - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.
VI. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit dem
Vorhabenträger abzuschließen. Der Umfang des Regelungsbedarfes des abzuschließenden
städtebaulichen Vertrages ist unter Punkt 7 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB.
Ich bitte, die o.g. Änderungen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Der Hauptausschusses und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt des o.g. Ergänzungsschreibens der Verwaltung vom 09.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17447-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Erweiterung des Geltungsbereichs der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -, II. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Lü 112n, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Beschluss zur Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17113-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Mg 115 - Dörwerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB,
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB,
III. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB,
IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB,
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung,
VI. Satzungsbeschluss.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17238-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 - Kleybredde -, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17122-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 -Dollersweg-
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, VII. Beschluss zum Abschluss vertraglicher Regelungen der Stadtentwässerung zur Herstellung der entwässerungstechnischen Erschließung und zur Erstattung der Baukosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17328-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 258; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17295-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier:
Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17629-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17114-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Satzungsbeschlüsse, III. Änderungsbeschlüsse, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung
Dringlichkeitsempfehlung
(Drucksache Nr.: 17206-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.13
1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Bereich Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche; hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17578-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.14
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17432-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Stellungnahme über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2019 zur Kenntnis.
zu TOP 3.15
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Baubeschluss für eine P+R-Anlage in Dortmund-Kley
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17039-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.16
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Bevorrechtigung von E-Taxen am Dortmunder Hauptbahnhof
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16316-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.17
Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17248-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.18
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17210-20)
Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.19
L663n - Weiterbau der OWIIIa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17537-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.20
Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17182-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 10.06.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 27.05.2020:
hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 29.04.2020:
Die Fraktion Die Linke & Piraten lehnt aus folgenden Gründen die Verwaltungsvorlage ab:
a) zu laut
b) zu verkehrsreich
c) zu teuer.
Es stellt ein Anachronismus dar, da die Verkehre aus der Innenstadt herausgehalten werden sollen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 2 Gegenstimmen (Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte) den nachfolgenden CDU-Antrag:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die weiteren Schritte zur Realisierung des Projekts. Als unzureichend erachtet die Bezirksvertretung jedoch die weiterhin über die Schützenstraße geplante Zu- und Abwegung des ZOB, da mit erheblichen Durchgangsverkehren für die vorhandenen und künftigen Anrainer zu rechnen ist. Eine westlich gelegene Anbindung über die Kreuzung Sunderweg, Treib-, Union- und Westfaliastraße erscheint diesbezüglich eine bessere Option zu sein und wird von der Bezirksvertretung ausdrücklich favorisiert. Eine fundierte Prüfung dieser Alternative wird deshalb dringend erbeten.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte), 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 2 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (CDU-Antrag) wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären
sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).
Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.“
sB Meyer stellt klar, dass seine Fraktion wie auch in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem CDU-Antrag, nicht aber der Beschlussvorlage zustimmen werde.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen
einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft
vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).
Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:17182-20-E2):
…die Machbarkeitsstudie für das nördliche Bahnhofsumfeld bietet Chancen, beinhaltet aber auch Risiken und nicht erwünschte Folgen für die Nordstadt. Daher bitten wir um die Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:
1) Der AUSW unterstützt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bei der Bestrebung, die Schützenstraße vom Fernbusverkehr frei zu halten und mittelfristig als Anwohnerstraße weiter zu entwickeln und beschließt daher die vorliegende Empfehlung der BV I-Nord.
2) Der AUSW sieht die Entwicklung eines Hochhauses auf dem Bahnhofsgelände kritisch. Die Machbarkeitsstudie sieht hier eine bestenfalls auskömmliche Finanzierung des Hochhauses. Das Gesamtprojekt zum nördlichen Bahnhofsumfeld gewinnt durch diesen Hochpunkt aber nicht an Wirtschaftlichkeit. Eine massive Verdichtung, Abschattung von Wohngebäuden, Verlust von Grünfläche und Aufenthaltsqualität sind zu befürchten und zusätzlich zum ZOB würden weitere Verkehrsprobleme ausgelöst. Daher sollten die Planungen ohne zusätzlichen Hochpunkt an dieser Stelle weiterverfolgt werden.
3) Im Rahmen der noch ausstehenden verkehrsgutachterlichen Untersuchungen sollen die folgenden Punkte mitabgeprüft werden:
a) Welche Möglichkeiten bestehen auf eine Tiefgarage auf dem Bahnhofsgelände zu verzichten und das Untersuchungsgebiet mit Hilfe der Stadtbahn und eines Park and Ride-Parkplatzes anzubinden? Wie verändert sich die verkehrliche Situation durch eine solche Herangehensweise?
b) Welche Möglichkeiten für eine Direktanbindung an die OWIIIa in westlicher Richtung bestehen für den ZOB, um den Fernbusverkehr möglichst nicht durch die Nordstadt abzuwickeln und auch den Wallring möglichst wenig zu belasten? Welche Auswirkungen auf die Lärmschutzproblematiken hat eine solche Maßnahme?
c) Welche Maßnahmen sind denkbar, um die derzeit durch die Machbarkeitsstudie als „unzumutbar“ bezeichneten Lärmemissionswerte im Untersuchungsgebiet nachhaltig auf ein zumutbares Maß zu reduzieren?
Begründung Erfolgt mündlich
AUSW, 10.06.2020:
Herr Wilde informiert den Ausschuss mündlich zur vorliegenden Machbarkeitsstudie.
Herr Kowalewski begründet den o.a. Antrag seiner Fraktion mündlich und bittet um Zustimmung.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.:17182-20-E2):
mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten) und 1 Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) ab.
Man einigt sich darauf, die heutige Empfehlung in der Fassung der o.a. Beschlussfassung des AWBEWF zu beschließen.
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des AWBEWF empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären
sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).
Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.
Ergänzung:
„Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die weiteren Schritte zur Realisierung des Projekts. Als unzureichend erachtet der Rat jedoch die weiterhin über die Schützenstraße geplante Zu- und Abwegung des ZOB, da mit erheblichen Durchgangsverkehren für die vorhandenen und künftigen Anrainer zu rechnen ist. Eine westlich gelegene Anbindung über die Kreuzung Sunderweg, Treib-, Union- und Westfaliastraße erscheint diesbezüglich eine bessere Option zu sein und wird vom Rat ausdrücklich favorisiert. Eine fundierte Prüfung dieser Alternative wird deshalb dringend erbeten.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.21
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr;
hier: Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Dortmund für den Entwurf des Regionalplans Ruhr um die Flächen Kokerei Hansa, Husener Straße, Speicherstraße und Westfaliastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17051-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.22
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 16.06.2020 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde vor:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.
In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.
Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.
Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Leidag, CDU) und einer Stimmenthaltung (Frau Frommeyer, CDU) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.
Zukünftig werden im Zukunftsprogramm Dortmund neben der demographischen Entwicklung auch die Negativfolgen des Klimawandels bei der Stadtentwicklung nachhaltig berücksichtigt.
Zudem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vor:
Die Fraktion B90/Die Grünen findet die Visionen schon reizvoll und erstrebenswert, in der gegenwärtigen Situation jedoch auch ein gesundes Dortmund.
Von den 50 Instrumenten sind lediglich 8 Pflichtaufgaben, die übrigen 42 sind freiwillig. Durch die aktuelle Verschlechterung der Finanzlage der Stadt bestehen Bedenken ob die Visionen umgesetzt werden können, jedenfalls in den nächsten 10 Jahren.
Die CDU-Fraktion ergänzt die Anmerkungen dahin gehend, dass auch Visionen zur Senkung der Transferleistungen durch Verbesserungen am Arbeitsmarkt fehlen.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“ unter Beachtung der gemachten Anmerkungen
· Ergänzung und den Baustein Gesundheit und
· Ergänzung um den Baustein Senkung von Transferleistungen/Verbesserung der Arbeitsmarktsituation
zu beschließen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Diese Empfehlung enthält folgende Empfehlungen:
· Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) - s.o.
· Bezirksvertretung Hombruch
· Bezirksvertretung Aplerbeck
· Sozialausschusses (ASAG)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.
In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.
Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.
Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.06.2020:
Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Der Tagesordnungspunkt wird um die Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.5 der Sitzung vom 03.06.2020 ergänzt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, die Bezirksvertretung Hombruch möge die Vorlage mit folgender Ergänzung beschließen:
Ergänzung:
Entscheidende und für eine lebenswerte Zukunft wichtige Aspekte, wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, Natur-, Klima- und Umweltschutz erfahren eine zu geringe Gewichtung. Wir regen an, diese gesondert unter dem Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuarbeiten.
Der Vorschlag findet die Zustimmung des Gremiums.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 21.04.2020 und die Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.5 der Sitzung vom 03.06.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Folgende Ergänzung soll berücksichtigt werden:
Ergänzung:
Entscheidende und für eine lebenswerte Zukunft wichtige Aspekte, wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, Natur-, Klima- und Umweltschutz erfahren eine zu geringe Gewichtung. Es wird angeregt, diese gesondert unter dem Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuarbeiten.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 09.06.2020:
Der nachfolgend von der SPD-Fraktion in der Sitzung gestellte Antrag wird einstimmig wie folgt beschlossen:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund und die Stadtverwaltung darum an der konkreten Weiterentwicklung der Verwaltungsaufgaben in den Stadtbezirken im Rahmen des Zukunftsprogramms Dortmund beteiligt zu werden. Die Bezirksvertretung bittet hierzu einen Dialogprozess zwischen Verwaltung, Bezirksverwaltung und Bezirksvertretung zu initialisieren.
Aus Sicht der Bezirksvertretung Aplerbeck kann in der Zukunft nur ein stärkerer (Wieder-) Ausbau der Verwaltungstätigkeit in den Außenbezirken erfolgen um den demographischen Veränderungen Rechnung zu tragen. Die Bezirksvertretung Aplerbeck erinnert hierzu nochmals an den Ratsbeschluss zur Stärkung der Stadtbezirke.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzung, den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“ zu beschließen.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Sozialausschusses (ASAG) vom 09.06.2020:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vor:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.
In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.
Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.
Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.
Frau Grollmann (CDU-Fraktion) fragt zu dem Punkt „Fachdienst für Senioren“ auf Seite 80 nach, ob zukünftig eine Pflege-App mit eingebunden werden könnte. So könne man z. B. schnell nachsehen, welche Plätze in welchen Seniorenheimen frei seien.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt an, dass das Sozialamt diesbezüglich gerade im Dialog mit einer Firma stünde, die solche Apps entwickle. Das Angebot soll kostenfrei sei. Mit dem Seniorenbeirat und den anderen Beteiligten werde das im Gesamtprozess beraten, sobald ein Angebot vorliege. So eine App wäre dann ein Zusatz zum elektronischen Angebot der Stadt Dortmund.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.
AUSW, 10.06.2020:
In Kenntnis der o.a. Empfehlungen des BuNB, der Bezirksvertretungen Hombruch und Aplerbeck sowie des ASAG empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.
Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass in der Vorlage auf Seite 7, Abbildung 2 beschrieben sei, dass das Stadtbezirksmarketing zukünftig zentralisiert werden solle. Dies sehe ihre Fraktion äußerst kritisch, da das Stadtbezirksmarketing eine der wichtigsten Fördermöglichkeiten für die Aktivitäten in den Stadtbezirken biete. Sie bitte die Verwaltung darzustellen, wie die Planungen bezüglich der hier beschriebenen Zentralisierung aussehen um diese Änderung nachvollziehen zu können. Ihre Fraktion trage die Grundidee der Zentralisierung des Stadtbezirksmarketings nicht mit und regt an den Passus aus der Vorlage zu streichen. Die Dezentralität und der Bezug zu den Stadtbezirken seien für ihre Fraktion ein wichtiger Aspekt und die hier beschriebene Veränderung nicht direkt nachvollziehbar. Nur auf die 2. Säule des Stadtbezirksmarketings umzuschwenken fände Ihre Fraktion falsch. Die Vergabe von Mitteln in den Stadtbezirken vor Ort wolle man definitiv behalten.
Sie bitte darum, dass die Wirtschaftsförderung die dahinterstehenden Planungen in der Ratssitzung am 18.06.2020 nachvollziehbar erläutere.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) gibt ebenfalls an, dass seine Fraktion diese Veränderung des Stadtbezirksmarketings mit Magengrummeln zur Kenntnis genommen habe. Er teile die Einlassung von Frau Noltemeyer, dass man nicht wisse, was damit genau gemeint sei und auch nicht, was damit bezweckt werden solle. Die Förderung der Aktivitäten in den Stadtbezirken sei absolut wichtig und gerade der bürgerlich/künstlerische Aspekt dürfe nicht noch weiter in den Hintergrund rücken. Bei einer kompletten Zentralisierung des Stadtbezirksmarketings sehe er die Gefahr, dass das Stadtbezirksmarketing auf Dauer seine Existenzberechtigung in der Form, in der es damals gedacht wurde, verliere. Die Politik müsse sich ganz genau anschauen, wie die Planung der neuen Ausrichtung des Stadtbezirksmarketing in Zukunft aussehen solle und bei Bedarf an der Ausgestaltung mitwirken.
Frau Krause (Vorsitzende) schlägt vor, sich den Vorgang in der Ratssitzung am Donnerstag durch Herrn Westphal erläutern zu lassen, um die nötigen Informationen zu erhalten, damit die Vorlage beschlossen werden könne.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
Zudem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung am 17.06.2020 vor:
Die Fraktion B90/Die Grünen merkt an, dass auf Seite 7 der Vorlage die Bündelung bzw. die Zentralisierung des Stadtbezirksmarketing angeregt wird.
Dies wird von der Bezirksvertretung Innenstadt-West abgelehnt und bittet um Klarstellung zur Zukunft des bezirklichen Stadtmarketings.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 14 Ja Stimmen (Fraktionen der SPD, B90 Die Grünen, CDU, AfD) gegen 2 Nein Stimmen (Frau Wenzel – B90/Die Grünen, Piratenpartei) bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:
Empfehlung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.
Hinsichtlich der Bündelung des Stadtbezirksmarketing erfolgt eine Klarstellung über die Zukunft des Stadtbezirksmarketing.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlungen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 16.06.2020 sowie der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 17.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.23
Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Dringlichkeitsempfehlung
(Drucksache Nr.: 17116-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.24
Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17438-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 10.06.2020 vor:
hierzu liegt vor Ergänzungsschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17438-20-E1):
Tischvorlage zum Tagesordnungspunkt 5.1.:
Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet
2011 Teilplan Ost (Drucksache Nr.: 17438-20)
Die BR Arnsberg hat am 08.06.2020 Änderungen an dem bisher vorliegenden Entwurf zur
Lokalen Ergänzung des Luftreinhalteplans mitgeteilt und hierzu die beigefügte Synopse
erstellt.
Die Änderungen erfolgten ausschließlich in den Tabellen im Kapitel 5.3.1 Ergänzung des
Maßnahmenkatalogs. In diesen Tabellen ist jeweils die Spalte „Bemerkungen“ entfallen. Alle Inhalte der Spalte „Bemerkungen“ wurden in die Spalte „Maßnahmen Kurzbeschreibung“ überführt.
Die textlichen Änderungen haben sich dadurch ergeben, dass vorhandene Abweichungen zum
Text des Vergleiches des Landes NRW mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. beseitigt wurden.
Deshalb sind auch die Teilkonzepte des Masterplans Mobilität „Elektromobilität für
Dortmund EMoDo3“ und „Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“(M-DO.30.1), die
weiteren Teilkonzepte „Fußverkehr und Barrierefreiheit“, „Radverkehr & Verkehrssicherheit“
und „Ruhender Verkehr & öffentlicher Raum“(M-DO.30.2) sowie das Projekt
„Emissionsfreie Innenstadt“(M-DO.31.1) wieder als separate Maßnahmen in die Liste
aufgenommen worden. Eine substanzielle Änderung des versandten Entwurfs der Lokalen
Ergänzung 2020 zum Luftreinhalteplan ergibt sich durch diese Veränderungen nicht.
AUSW, 10.06.2020:
Herr Rm Waßmann gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion die Vorlage mit Ausnahme der beiden Themen, zu denen man sich bereits im vorangegangenen Verfahren enthalten habe,
„Umweltspur an der Brackeler Straße“ und „LKW-Durchgangsverkehre an der B1“ empfehlen werde.
Herr Rm Urbanek kündigt an, die Vorlage allein schon aufgrund der Umweltspur abzulehnen.
In Kenntnis des o.a. Ergänzungsschreibens der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden zu fassen Beschluss:
Beschluss
1. Der Rat nimmt den Entwurf zur „Lokalen Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu den aufgeführten Maßnahmen zu erteilen.
Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu das als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Schreiben der Verwaltung vom 10.06.2020 vor.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10.06.2020 sowie des Schreibens der Verwaltung vom 10.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen lassen.
zu TOP 3.25
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 10.06.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:
Beschluss
Der Beirat empfiehlt dem Rat mit einer Enthaltung, den Landschaftsplan als Satzung zu beschließen und hierbei die vom Beirat in seinen Beschlüssen vom 13.4.2015 (Vorentwurf), 28.11.2017 (1. Offenlage) und 10.4.2019 (2. Offenlage) vorgetragenen Anregungen zu berücksichtigen.
In Bezug auf die geplante Neuregelung der Hundeführung in Waldbereichen der Naturschutzgebiete bittet der Beirat, den Vorschlag der Verwaltung in der Weise abzuändern, dass es in den alten 14 Naturschutzgebieten (u.a. Beerenbruch, Alte Körne, Ölbachtal, Ruhrsteilhänge Hohensyburg) bei der strikten Anleinpflicht bleibt (s. Beschlüsse des Rates von 2004 und 2005) und in den Waldbereichen der neuen Naturschutzgebiete eine generelle Anleinpflicht eingeführt wird. Aus der Sicht des Beirates ist eine generelle Anleinpflicht gerade in einer Großstadt wie Dortmund mit seiner hohen Hundedichte ökologisch notwendig und rechtlich begründbar. Der Beirat regt darüber hinaus die Herausgabe einer Broschüre mit zugelassenen Auslaufflächen für Hunde an.
Der Landschaftsplan allein kann den zum Teil dramatischen Rückgang der Arten nicht stoppen. Deshalb bittet der Beirat den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, folgende flankierende Maßnahmen vorzubereiten, sodass sie vom neuen Rat beschlossen werden können.
1. Arten- und Biodiversitätskonzept
Der Beirat schlägt ein Arten- und Biodiversitätskonzept vor, an dem das Umweltamt (mit Stadtforst), das Grünflächenamt, die Sport- und Freizeitbetriebe, die Friedhöfe und die Entwässungsbetriebe etc. beteiligt werden. Die Landwirtschaft, der Beirat und die Naturschutzverbände sollten ebenfalls miteinbezogen werden. Die städtischen Liegenschaften können hierfür vorrangig genutzt werden. Pachtverträge sind entsprechend anzupassen. Mögliche Ertragsausfälle sollten den Landwirten ggf. ersetzt werden.
2. Pflege- und Entwicklungskonzept
Für die Pflege der Festsetzungen im Landschaftsplan durch das Umweltamt und städtischer Grünflächen durch das Grünflächenamt (u.a. „Grüner Ring“ um das Westfalenhüttengelände) ist ein erhöhter Aufwand für Sachmittel und Personal erforderlich. Um eine effektive und qualifizierte Pflege dieser Flächen sicherzustellen, schlägt der Beirat eine Zusammenführung der mit der Grünpflege betrauten Ämter in einem eigenen Dezernat vor. Hilfsweise könnte ein übergreifender Personalpool und ein gemeinsamer Gerätepark geschaffen werden (Umweltamt, Grünflächenamt, Sport- und Freizeitbetriebe, Friedhöfe, Entwässerung etc.). Beispiel „Pflege von Obstbäumen“: Hier könnten das Personal unabhängig vom Standort der Obstbäume auf Streuobstwiesen, Parks und Straßenrändern qualifiziert und dadurch Synergieeffekte genutzt werden. Hierbei können die Erfahrungen der Biologischen Station, u.a. im Kreis Unna genutzt werden.
Darüber hinaus regt der Beirat die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes gemäß § 3 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz an:
Mit der Ausführung landschaftspflegerischer und -gestalterischer Maßnahmen sollen die zuständigen Behörden nach Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (Landschaftspflegeverbände), anerkannte Naturschutzvereinigungen oder Träger von Naturparken beauftragen.
3. Maßnahmen zur Vernetzung der ökologischen Kernzonen
Zur Vernetzung der Naturschutzgebiete als ökologische Kernzonen sollten neben Anpflanzungen und der Anlage herbizidfreier Ackerrandstreifen geprüft werden, ob wenig befahrene Straßen und Wege im Freiraum für den Kfz-Verkehr gesperrt werden können, wie dies erfolgreich z.B. bei der Eichwaldstraße, Aplerbecker Waldstraße und Höfkerstraße realisiert wurde. Die Zuständigkeit liegt bei den Bezirksvertretungen, denen der Beirat seine Mitarbeit anbietet. Weitere Maßnahmen wie die Einrichtung von Grünbrücken und Amphibientunnel sind zu prüfen.
4. Überarbeitung der ökologischen Waldpflegegrundsätze
Bezüglich des Naturschutzes im Wald regt der Beirat die Novellierung der „Ökologischen Waldpflegegrundsätze“ aus dem Jahr 1993 an. Ziel sollte eine Erhöhung des Altholzanteils, die Ausweitung des Anteils forstlich nicht genutzter Naturwaldzellen von 5 auf 10 Prozent sowie die Einführung bodenschonender Holzernteverfahren (Einsatz von Winden und Rückepferden) insbesondere in den Naturschutzgebieten sein.
5. Ausschilderung der Naturschutzgebiete
Die bisher üblichen Erläuterungsschilder zu den Ver- und Geboten unter den NSG-Schildern sollten an den Hauptwegen wieder angebracht werden. Hierbei könnten die Schilder des Kreises Unna als Muster verwendet werden. Die zugelassenen Wege im Wald der NSGs sollten mit Piktogrammen gekennzeichnet werden. An den Eingängen zum Wald sollte ein Übersichtsplan mit den Wegen aufgestellt werden.
6. Anpassung des Flächennutzungsplans
Der Beirat bittet den Rat, nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan (z.B. Gewerbegebiete Buddenacker und Groppenbruch, Nordteil der Wohnbaufläche Wickede-West) als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen und als LSG bzw. NSG auszuweisen. Dies gilt auch für die Fläche zwischen Bolmke und Stockumer Straße (Darstellung „Kleingartenanlage“), die nach dem Wunsch der Bezirksvertretung Hombruch als Landschaftsschutzgebiet dargestellt werden soll.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.06.2020:
Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ und die Ausführungen der Vorlage des Umweltamtes wird hingewiesen. Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt Herrn Dr. Rath, Leiter des städtischen Umweltamtes. Er bittet ihn, den Mitgliedern der BV eine Einführung zum neuen Landschaftsplan zu geben und anschließend Fragen zu beantworten.
Herr Dr. Rath erläutert ausführlich den Werdegang des neuen Landschaftsplanes. Es sei ein Gemeinschaftswerk, in dem viel Zeit und Arbeit und intensive kommunikative Prozesse steckten. Dabei seien Kompromisse zwischen den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes und den Interessen von Nutzerinnen und Nutzern erforderlich gewesen. Lösungen seien gemeinsam gefunden worden.
Ausführlich geht er auf die zentralen Themen des Landschaftsschutzes ein, u. a. auf die Festlegung der Schutzgebiete, die jagdlichen Festsetzungen, die Festsetzung der landwirtschaftlichen Nutzung, Schutzgebietsfestsetzungen, den Geltungsbereich, die Hundeanleinpflicht in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen und die Festsetzung zur Entwicklung der Pflege von Flächen sowie Pflanzmaßnahmen.
Vorgesehen sei im Planbereich des vorliegenden Landschaftsplanes Dortmund die Ausweisung von:
35 Naturschutzgebieten auf 2.706 ha
48 Landschaftsschutzgebieten auf 8.584,5 ha
76 Naturdenkmalen
139 geschützten Landschaftsbestandteilen auf 266,9 ha
Der Anteil der geschützten Teile von Natur und Landschaft erhöht sich von aktuell 39,6 % auf künftig 41,18 % der Fläche des Stadtgebietes. Der Anteil der besonders schutzwürdigen Gebiete, also der Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile, beträgt dabei 10.59 %
In der Diskussion geht er ausführlich auf folgende Fragen des Gremiums ein:
· Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten.
Die unterschiedliche Handhabung der Anleinpflicht in Wäldern bzw. anderen Flächen in Naturschutzgebieten erkläre sich damit, dass in Wäldern das Landesforstgesetz gelte und auf Flächen außerhalb des Waldes die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund.
Die Mitglieder der BV bemängeln, dass Hundebesitzer sich nicht daran hielten. Kein Hund bliebe auf den Wegen. Eine grundsätzliche Anleinpflicht sei zielführender.
Herr Dr. Rath weist darauf hin, dass sich die Anleinpflicht nach bestehendem Recht richte. Sollten jetzt noch Änderungen seitens des Rates der Stadt Dortmund beschlossen werden, die im Verlauf des bisherigen langandauernden Verfahrens nicht öffentlich kommuniziert wurden, führe dies zwangsläufig zu einem Satzungsbeschluss mit Verfahrensfehlern. Dieser sei angreifbar. Für die Satzung des Landschaftsplans seien deshalb einige Anregungen und Bedenken zurückgestellt worden, die aber zukünftig in einer Fortschreibung des Landschaftsplanes aufgegriffen werden sollen. Dies könnte perspektivisch auch auf die generelle Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten zutreffen.
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, erklärt, dass das Anleinen von Hunden in Naturschutzgebieten perspektivisch gesehen vorgeschrieben werden sollte. Sie schlägt vor, dass die Bezirksvertretung dem Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, dies in einer nächsten Fortschreibung des Planes zu beschließen.
· Anlage 2, Tabelle B, S. 110 - P-75-01
Bisher hätte gegolten, dass auf dem ehemaligen 18,5 ha großen Zechengelände der Zeche Kaiser Friederich grundsätzlich aus Naturschutzgründen keine Aktionen durchgeführt, bzw. der Reiterhof sich nicht ausweiten durfte. Bedeute dies, dass das LSG L 34 südlich der Straße Am Rüggen zurückgenommen wird? Für den Bereich der Brachfläche im LSG L 34 werde eine Unberührtheitsklausel formuliert, die bestimmte Nutzungen (Zelten, Feuer, etc.) ermögliche. Was bedeutet dies?
Herr Dr. Rath erklärt, dass im Satzungsplan der dortige Reiterhof aus dem im Vorentwurf räumlich noch weiter gefassten Landschaftsschutzgebiet herausgenommen worden sei, damit sich der Reiterhof in kleinen Bereichen, z. B. für Jugendliche und Kinder mit kleinen Anbauten, entwickeln könne. Eine Eventhalle zähle jedoch nicht dazu. Auf der Brachfläche dürfen kleine Zelte errichtet und Lagerfeuer entzündet werden.
· Anlage 3, Tabelle C:
Allgemeiner Wunsch der BV-Hombruch und der TU Dortmund sei es, die Universitätsstraße an die Marie-Curie Allee anzuschließen.
TÖB - 08-02 S. 23
In der Stellungnahme der Verwaltung entstehe der Eindruck, dass dies durch den neuen Landschaftsplan unterbunden werde.
Herr Dr. Rath erklärt, dass dort der B-Plan Hom 240 existiere. Der Landschaftsplan habe dessen Festsetzungen zu berücksichtigen und greife die aktuellen Gegebenheiten auf. Grundlage für Ziele und Festsetzungen des Landschaftsplanes sei immer auch der Flächennutzungsplan. Sollten sich städtebauliche Zielsetzungen ändern, träte der Landschaftsplan in seinen Festsetzungen zurück. Eine Anbindung der Marie-Curie Allee an die Universitätsstraße könne der neue Landschaftsplan nicht verhindern und sei damit, bei entsprechender Beschlusslage, weiterhin möglich.
· Herr Bezirksbürgermeister Semmler weist auf den schlechten Zustand der Wege in der
Bolmke hin.
Herr Dr. Rath erklärt, dass die Bolmke aufgrund von Bergbauschäden und Kampfmittelfunden kein einfaches Thema sei. Mittel für den Wegebau stünden im Umweltamt nur in geringer Höhe zur Verfügung.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler bedankt sich bei Herrn Dr. Rath für die ausführliche Berichterstattung.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 21.04.2020 und die Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.1 der Sitzung vom 03.06.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Folgender Zusatz soll berücksichtigt werden:
Zusatz:
Das grundsätzliche Anleinen von Hunden in Naturschutzgebieten soll perspektivisch bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes berücksichtigt werden.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 09.06.2020:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt mit 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Einzelmitglied Bürgerliste, Einzelmitglied Die Linke) bei 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) und 1 Enthaltung (Mitglied CDU-Fraktion) die vom Beirat in seinen Beschlüssen vom 13.4.2015 (Vorentwurf), 28.11.2017 (1. Offenlage) und 10.4.2019 (2. Offenlage) vorgetragenen Anregungen zu berücksichtigen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig und mit o.g. Ergänzung den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.
AUSW, 10.06.2020:
Herr Rm Münch stellt folgenden mündlichen Antrag:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt, dass die ursprünglich, von der Verwaltung im Verfahren geplante Größe der Naturschutzgebiete: An der Panne, Auf dem Brinck und Rombergholz als Satzungsbeschluss gefasst wird.
Dieser Antrag wird vom Ausschuss einstimmig abgelehnt.
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlage heute wie vorgelegt zustimmen werde.
Außerdem bittet er die Veraltung darum, den Dialog zu den Mountainbikern (z.B. über die hierzu bestehende Initiative der Bezirksvertretung Hörde) zu suchen, damit für deren Sport möglichst eine offizielle „Piste“ realisiert werden könne.
Herr sB Tietz verdeutlicht, dass seine Fraktion der Vorlage heute inkl. der Empfehlung des BuNB beschließen wolle. Das bedeute, dass im weiteren Vorgehen die Verwaltung Vorbereitungen treffe und Prüfungen vorsehe, um die Umsetzung des Landschaftplanes voranzubringen. Außerdem gehöre für seine Fraktion auch das Thema Anleinpflicht von Hunden ( generelle Anleinpflicht in Naturschutzgebieten ) dazu. Man würde gerne beantragen, den Landschaftsplan in diesem Punkt nochmal zu ändern .Dies würde aber voraussetzen, dass hierfür keine nochmalige Offenlage erforderlich werde.
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Allerdings wolle man ebenfalls den Punkt „Anleinpflicht“ zum Antrag erheben.
Frau Rm Lührs erklärt ausführlich, dass man den vorgelegten Satzungsbeschluss befürworte. Darüber hinaus befürworte man ebenfalls eine ein gute Lösung für die Mountainbiker und wünsche sich eine einheitliche Regelung zum Thema „Anleinpflicht“.
Herr Wilde informiert darüber, dass die Verwaltung einen rechtssicheren Plan haben und diesen daher jetzt zum Abschluss bringen wolle. Was man danach in Form von Änderungsanträgen realisieren wolle, könne dann Gegenstand separater Änderungsverfahren sein. Man werde ohnehin den Landschaftsplan in den nächsten 20 Jahren noch häufig an aktuelle Dinge anpassen müssen. In diesem Zuge könnten dann die heute diskutierten Änderungswünsche, wie z. B die mehrfach erwähnte „Hundeanleinpflicht“ mit berücksichtigt werden, soweit es hierfür eine politische Mehrheit gäbe. Weiter teilt er mit, dass die Verwaltung die Eingaben, die nach der heutigen Ausschusssitzung noch zur Ratssitzung durch andere Bezirksvertretungen vorgelegt würden, in die Ratssitzung am 18.06.2020 einbringen werde, so dass die jetzt noch fehlenden Gremienbeschlüsse entsprechend berücksichtig würden.
Herr sB Tietz führt hiernach an, dass der Wunsch seiner Fraktion nach einer generellen Hundeanleinpflicht Naturschutzgebieten hiermit als flankierende Maßnahme und somit heute als Prüfauftrag zu verstehen sei.
Herr Dr. Rath signalisiert, dass die Verwaltung das Thema „Anleinpflicht“ mitnehmen und nach dem Satzungsbeschluss durch den Rat genau beobachten und entsprechend darauf reagieren werde. Alle anderen Anregungen könne man als flankierende Maßnahmen neben dem Landschaftsplan auf den Weg bringen, soweit die personellen und finanziellen Voraussetzungen gegeben seien.
In Kenntnis der mündlichen Ausführungen der Verwaltung , der o. a. Empfehlungen des BuNB sowie der Bezirksvertretungen Hombruch und Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV NRW S. 934 / SGV NRW 791) sowie den §§ 15 und 16 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
V. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW sowie § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt.
VII. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.
VIII. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.
Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 09.06.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Leidag, CDU) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den Beschluss laut Vorlage mit der Ergänzung zu fassen:
Zusatz:
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Leidag, CDU) – folgenden Zusatz:
Die Bezirksvertretung Eving bekräftigt ihren Beschluss vom 22.02.2019 und lehnt eine Reduzierung der Naturschutzgebietsfläche in ihrem Stadtbezirk ab.
Sie empfiehlt dem Rat der Stadt, die maximale Größe des Naturschutzgebietes „Auf dem Brink“ zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt zudem eine Anleinpflicht für Hunde in den Naturschutzgebieten in ihrem Stadtbezirk, da diese zunehmend durch freilaufende Hunde, die in Gewässern Amphibienlaich zertreten, Wasservögel und Rehkitze jagen, geschädigt werden.
Zudem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt - Ost aus der öffentlichen Sitzung am 16.06.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost regt an, dass bei Fortschreibung des Landschaftsplans perspektivisch das grundsätzliche Anleinen von Hunden berücksichtigt wird (Eingabe TOP 4.4).
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (2), der CDU-Fraktion (3), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion Die Linke & Piraten (2) und Herrn Marcinkowski (parteilos) gegen die Stimme der Fraktion FDP/KE (2) und Herrn Hartleif (CDU-Fraktion) bei Enthaltung von Herrn Warnsdorf (CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss unter Berücksichtigung der o. g. Ergänzung zu fassen.
Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt - West aus der öffentlichen Sitzung am 17.06.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West spricht den Vorlagenerstellern besonderen Dank für die gute Arbeit und die gute Beteiligung im Vorfeld aus.
Der Zusatz der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Hundeanleinpflicht auf Antrag der Fraktion Die Linke wurde mit 12 Ja Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piratenpartei) gegen 5 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) aufgenommen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss gemäß Vorlage mit folgendem Zusatz zu fassen:
Das grundsätzliche Anleinen von Hunden in Naturschutzgebieten soll perspektivisch bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes berücksichtigt werde.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit den o.g. Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10.06.2020 und der Bezirksvertretungen Eving vom 09.06.2020 sowie der Innenstadt – Ost vom 16.06.2020 und – West vom 17.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.26
Dorstfeld: Grundsatzbeschluss Aufwertung Wilhelmplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17073-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.27
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 10.06.2020 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17175-20-E2):
….die Fraktion Bündnis 90 /Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage „Grüner Ring Westfalenhütte“:
1. Die Flächen zur Naherholung und die Flächen für den Naturschutz im Norden des „Grünen Rings“ werden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Zäune) voneinander getrennt, um insbesondere die geplanten Laichgewässer und die bodenbrütenden Vogelarten vor störender Nutzung (Spaziergänger mit Hunden, Mountainbiker) zu schützen.
Der Erhalt der Population gefährdeter Arten – und damit die Wirksamkeit der Maßnahmen – wird regelmäßig überprüft. Der AUSW ist über die Ergebnisse jährlich zu informieren.
2. Im weiteren Verfahren werden die für die zukünftige Betreuung und Pflege der Grünflächen im „Grünen Ring und für ein Biotopmanagement benötigten personellen Ressourcen dargestellt.
Begründung: Ggf. mündlich
AUSW, 10.06.2020:
Herr sB Tietz begrüßt für seine Fraktion die Vorlage, begründet mündlich den o. a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.
Herr Rm Waßmann merkt an, dass seine Fraktion heute der Vorlage beitreten werde.
Zu Punkt 2 des o.a. Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen weist er auf die bereits geführten Diskussionen über zusätzlichen Personalbedarf des Umweltamtes insgesamt für seine Aufgaben hin. Insofern sei eine heutige Zustimmung zum Antrag nicht als „Freibrief“ für eine „Zahl X“ an zusätzlichem Personal zu verstehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den o. a Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17175-20-E2) einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD).
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe von Planungsleistungen (Freianlagenplanung gemäß HOAI sowie Durchführung von Beteiligungsformaten) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rd. 2,52 Mio. € brutto in den Haushaltsjahren 2021 bis 2028 zur Konkretisierung der Planung sowie zur Konkretisierung der Baukosten für die Beantragung von Städtebaufördermitteln.
Ergänzung
1. Die Flächen zur Naherholung und die Flächen für den Naturschutz im Norden des „Grünen Rings“ werden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Zäune) voneinander getrennt, um insbesondere die geplanten Laichgewässer und die bodenbrütenden Vogelarten vor störender Nutzung (Spaziergänger mit Hunden, Mountainbiker) zu schützen.
Der Erhalt der Population gefährdeter Arten – und damit die Wirksamkeit der Maßnahmen – wird regelmäßig überprüft. Der AUSW ist über die Ergebnisse jährlich zu informieren.
2. Im weiteren Verfahren werden die für die zukünftige Betreuung und Pflege der Grünflächen im „Grünen Ring und für ein Biotopmanagement benötigten personellen Ressourcen dargestellt
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.28
Wanderungsmotivuntersuchung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17434-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Wanderungsmotivuntersuchung Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.29
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 10.06.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 28.04.2020:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes merkt Ratsmitglied Detlef Münch (FBI) an, dass nach seiner Auffassung der Stadtbezirk DO-Hombruch fahrradmäßig an den Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“ angeschlossen werden sollte. Zurzeit bestünden zwei Verbindungslücken auf der Radwegeverbindung Rüpingsweg: von der Palmweide zum Emscherweg und der nicht optimale Zugang für den Radverkehr auf die Schnettkerbrücke in DO-Schönau. Diese beiden Lücken sollten geschlossen werden.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Amtes für Stadterneuerung vom 31.03.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die Bezirksvertretung bittet, die oben aufgeführte Anmerkung zu berücksichtigen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde 13.05.2020;
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, Die Rechte), dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, Die Rechte) folgenden Zusatzantrag der CDU Fraktion:
Die Verwaltung möge prüfen, ob ein Baumwipfelpfad in der Nähe des
Brückenensembles möglich ist. Die Planung möge nachhaltig erfolgen und die
Benutzungsgebühr soll an der Kokerei-Eingangskasse entrichtet werden. Die Thematik
ist einerseits, wie bei derartigen Objekten üblich, die ortsansässige Fauna und Flora.
Jedoch hier zusätzlich die Industriehistorie und das Brückenensemble, gleichzeitig
ebenfalls mit einem Hinweis auf die Zwangsarbeiterlager.
Begründung:
Da aus Kostengründen der Propeller entfallen ist, wäre dies eine nachhaltige
Entwicklung.
Als Muster, auch für die Kassensystematik, dient der Baumwipfelpfad am südlichen
Ufer des Edersees in Nordhessen.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün 26.05.2020:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 28.04.2020 (siehe oben)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 13.05.2020 (sieh oben)
ABVG 26.05.2020:
Herr Herkelmann stellt folgenden Antrag: „Der Baumwipfelpfad soll barrierefrei sein.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesen Antrag einstimmig zu.
Herr Rm Berndsen erhebt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit des Herrn Rm Münch sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde zum Antrag.
Herr Rm Mader gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit Ausnahme der Anmerkung des Herrn Rm Münch zustimme.
Unter Einbeziehung des Antrages des Herrn Herkelmann und der beiden o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat begrüßt grundsätzlich das Konzept der IGA 2027 als Aufwertung für den Emscherbereich nordwärts und bezieht sich dabei auf seinen Beschluss vom 20.11.2019.
Die IGA 2027 bietet eine große Chance, innovativ Biodiversität, Artenschutz und Nachhaltigkeit in Dortmund in Zeiten von Klimawandel und Artensterben zu verwirklichen. Die IGA könnte so zu einem Vorzeigeprojekt für die Integration zwischen Siedlungs- und Gewerbegrün und Biotopen im Außenbereich werden.
Dies ist allerdings in der Umsetzungsmachbarkeitsstudie bisher wenig erkennbar. Stattdessen werden z.T. Konzepte verfolgt, die inzwischen überholt sind. Dass es auch anders geht, zeigte u.a. die Landesgartenschau 2017 in Bad Lippspringe.
Vorbild kann auch der Phoenix-See sein, wo die Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben, Naherholung, Klimaanpassung sowie Schaffung von Wohnraum für den Menschen und Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten berücksichtigt wurden. Teile der Wege am Nordufer des Sees wurden zur Vermeidung von Störungen für die Öffentlichkeit gesperrt.
Aus Sicht des Beirates ist der Erhalt wertvoller Biotope der Industrienatur sehr wichtig. Diese dürfen nicht von Gartenbereichen oder Waldanpflanzungen überplant werden.
Der Bereich der renaturierten Emscher, der ein wichtiger Teil des Biotopverbundes ist, darf durch bauliche Maßnahmen nicht negativ beeinflusst werden.
Zudem muss der Artenschutz im Rahmen der Planung beachtet werden. Vorhandene Rückzugsräume für besonders geschützte bzw. streng geschützte Arten dürfen nicht geplanten Freizeiträumen zum Opfer fallen.
Als nicht ausgereift sieht der Beirat das bisher vorgestellte Mobititätskonzept zwischen den Städten an. Hier müssen bis 2027 kreative Lösungen entwickelt werden, in denen die geplante Verkehrswende deutlich wird. Die Schaffung großer temporärer Parkplatzflächen sollte zur IGA-Eröffnung nicht mehr zeitgemäß sein.
Ergänzend spricht der Beirat folgende Empfehlungen aus:
Ø Vor sämtliche größeren geplanten Eingriffen, z.B. für den Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“ sind Artenschutzgutachten sind zu erstellen.
Ø Die Planung muss intensiv durch die Untere Naturschutzbehörde begleitet werden. Hierfür sind entsprechende personelle Ressourcen zu schaffen
Ø Da sich die Auswirkungen des Klimawandels bis 2017 deutlich verstärken werden, muss dies entsprechend berücksichtigt werden.
Ø Das Biotop-Verbundsystem der Emscher mit den Zuflüssen sollte als Rückgrat für die Entwicklung genutzt werde. Es sollte erhalten und ausgebaut werden. Der Emscherabschnitt zwischen Hafen und Ellinghausen gilt als „Hotspot“ mit großer Artenvielfalt.
Ø Grundsätzlich sollten auch kleinere vernässte oder sumpfige Flächen im Siedlungsgebiet, z. B. im Bereich des ehemaligen HSP-Geländes, in Hinblick auf die klimatische Entwicklung als Retentionspotenzial und Versickerungsfläche für Niederschlagswasser geschützt bleiben – Bsp. Klimainsel in Dorstfeld.
Ø Der Emscherweg sollte als zentrale regionale Wegeverbindung möglichst durchgängig mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut werden und als gewässerbegleitender Weg nur einseitig geführt werden, um nicht beide Uferbereiche zu beeinträchtigen.
Ø Bei der Überplanung des Kokereigeländes „Hansa“ sollte das historische, denkmalgeschützte Emscherpumphaus mit einbezogen werden. Die Wasserbecken der Kokerei Hansa müssen wieder naturnah gestaltet werden, um den Amphibien und Libellen ihren Lebensraum zurückzugeben. Die eingesetzten Koikarpfen sind zu entfernen.
Ø Brückenbauwerk "Haldensprung“: Als Alternative zur geplanten Wegführung vom Kokereigelände zum Deusenberg, die über eine neu zu bauende Brücke „Haldensprung“ über die vielbefahrene Bundesbahngleisanlage vorgesehen ist, sollte der Weg über die Lindberghstraße, unter der vorhandenen Brücke zum Deusenberg führen. Empfehlenswert wäre es, den Weg als Insekten- und/oder Schmetterlings-lehrpfad zu gestalten. Der Beirat spricht sich gegen das Brückbauwerk aus, da es zu einer Beunruhigung der Rückzugsorte am Deusenberg führen würde.
Ø Deusenberg mit Westflanke: Auf dem Deusenberg brüten die sehr selten gewordenen Feldlerchen und Wiesenpieper. Zur Verdeutlichung: 2018 wurden in Dortmund nur noch 27 Brutpaare der Feldlerche registriert. Der Wiesenpieper tauchte nur mit 7 registrierten Brutpaaren auf und ist in Dortmund vom Aussterben bedroht. Der Deusenberg wird von Zug- und Wintervögeln als Brutplatz und Nahrungsquelle angeflogen. Im Frühling und Sommer dient er vielen seltenen Schmetterlingen (u. a. dem Schwalbenschwanz) zum „Hilltopping“ (als Treffpunkt für den Paarungstanz), anschließend werden die Eier an die Futterpflanzen geklebt. Unter diesen Gesichtspunkten sollte sich die Vegetation weiterhin entwickeln können und gefördert werden. Zurzeit werden Teile des Deusenbergs von Schafen beweidet und gemäht.
Ø Ziel sollte hier eine behutsame Aufwertung sein, ohne die bestehenden Verhältnisse zu beeinträchtigen. Die Freizeitnutzung muss im Einklang mit dem Artenschutz und Biodiversität stehen. Aktuell gibt es kaum Störung des Gebietes östlich des Deusenbergs, daher sollte bei der Planung der Wegeführung und Entwicklung von Angeboten/Attraktionen hier Rücksicht genommen werden.
Im Konzept zur Lenkung der Besucherströme sollten, z.B. attraktive Aussichtspunkten über zentrale Hauptwege angesteuert werden und im Zuge dessen, ein kleinteiliges Netz aus Nebenwegen vermieden werden (Bsp.: Beversee in Bergkamen).
hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 26.05.2020 vor (siehe oben).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
AUSW, 10.06.2020:
Herr Rm Gebel schlägt vor, den heutigen Beschluss auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu fassen.
Herr sB Tietz befürwortet dies und regt zusätzlich an, dass auch die Anregungen des BuNB mit in den weiteren Prozess einfließen sollten, mit Ausnahme des Themas Brückenbauwerk „Haldensprung“. Er glaube, dass es sich hierbei um ein „High-Light“ des Gesamtprojektes handele, an dem man besser festhalten sollte.
Herr Wilde bestätigt, dass die Verwaltung die Anregungen aus dem BuNB in den weiteren Prozess einfließen lasse und bekräftigt nochmal die vorherige Aussage des Herrn s B Tietz zum Brückenbauwerk „Haldensprung“.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) der Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und damit der o.a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.30
Stadterneuerung
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verlängerung des Stadtteilmanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17289-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.31
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement ab 11.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17314-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.32
Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstraße 26“
Hier: Durchführungsbeschluss Abbruch Problemimmobilie Kielstraße 26
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17164-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.33
Städtebauförderprogramm 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17435-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.34
Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.35
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um eine Fahrzeughalle an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund Löschzug 19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17185-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 16.06.2020 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020 vor:
Herr Lieven (SPD-Fraktion) verwies auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom 22.09.2018 (Sitzung vom 09.10.2018, DS-Nr. 12275-18 – Verbesserung des Feuerwehrzugangs vom Parkplatz an der Lütgendortmunder Straße). Darin bittet die BV Lütgendortmund die Verwaltung um Prüfung, wie die Zuwegung zum Gelände der Freiwilligen Feuerwehr (der Weg zwischen dem Parkplatz an der Lütgendortmunder Straße und der Freiwilligen Feuerwehr) verkehrssicher gestaltet werden kann. Es wurde seinerzeit ein Tor installiert ohne dass der Weg verkehrssicher gestaltet wurde. Auf den Antrag der SPD-Fraktion erfolgte keinerlei Antwort (Anmerkung der GF: der Antrag befindet sich immer noch in dem Status „unerledigt“) Anstatt den Weg verkehrssicher zu gestalten, wurde damals einfach ein Zaun gesetzt.
Von daher bittet die BV Lütgendortmund nun, dass im Zuge der Bauarbeiten die Zuwegung zwischen dem öffentlichen Parkplatz und dem Gelände der Feuerwehr so gestaltet wird, dass der Weg von den Einsatzkräften problemlos und sicher genutzt werden kann, um schnellstmöglich zum Einsatz zu gelangen und nicht erst einen Umweg um das Gelände herum nehmen zu müssen.
Mit diesem Hinweis, empfahl die BV Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 554.326,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 4 ff. HOAI) des Fahrzeughallenneubaus an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, abweichend von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation für Hochbaumaßnahmen, mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses auf Basis der Entwurfsplanung.
3. beschließt gemäß § 85 und § 83 GO NRW die entsprechende außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 19.05.2020 vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 16.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.36
Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17217-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.37
Brückenplatte 1 des Brückenbauwerks (BW 766) "Kreuzung Märkische Straße / Ophoff" - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17138-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.38
Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16591-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.39
Rahmenvertrag über konsumtive Leistungen des Betriebsdienstleisters Straßenbeleuchtung als Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag NT1 (B): Beseitigung von Schäden und betriebliche Änderungen; Sachstand Erneuerung Steuerungstechnik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17215-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.40
Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke: Sachstandsinformation und Aktualisierung des Planungsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17216-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West aus der öffentlichen Sitzung am 17.06.2020 vor:
Die Fraktion B90/Die Grünen schlagen folgende Ergänzungen vor:
Die Anschlüsse an die bestehenden Radverkehrswege müssen in die Kalkulation mit aufgenommen und mitbeschlossen werden.
Die Anschlüsse an die bestehenden Radverkehrswege im Osten hinter Dorstfelder Brücke und im Westen hinter Ampelkreuzung Dorstfelder Hellweg müssen in die Pläne mit eingezeichnet werden.
Die Rheinische Straße muss für den KfZ-Verkehr durchgängig einspurig geplant werden, um Platz für den zunehmenden Fußverkehr zu haben.
Dieser Zusatz wird einstimmig in die Empfehlung mit aufgenommen.
Anwesende Vertreter der Firma Thyssen Krupp Rothe Erde GmbH geben folgende Hinweise zur Vorlage:
Die Rheinische Straße wird von Zulieferverkehr (Schwerlastverkehr) der Thyssen Krupp Rothe Erde genutzt, daher sollte Thyssen Krupp Rothe Erde GmbH bei den Planungen mit einbezogen werden.
Dieser Zusatz wird einstimmig in die Empfehlung mit aufgenommen.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Sachstandsinformation zur Kenntnis und beschließt, das in der Grundsatzentscheidung (Beschluss 18.12.2008, Drucksache Nr. 12333-08) benannte geschätzte Planungsvolumen für den Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke in Höhe von 1.500.000,00 Euro um 900.000,00 Euro auf nun 2.400.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014149 - BL S4 Rheinische Straße - barrierefreier Ausbau - (Finanzposition 780 820) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 8,09 Euro
Haushaltsjahr 2020: 105.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 120.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.320.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 704.991,91 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Die Anschlüsse an die bestehenden Radverkehrswege müssen in die Kalkulation mit aufgenommen und mitbeschlossen werden.
Die Anschlüsse an die bestehenden Radverkehrswege im Osten hinter Dorstfelder Brücke und im Westen hinter Ampelkreuzung Dorstfelder Hellweg müssen in die Pläne mit eingezeichnet werden.
Die Rheinische Straße muss für den KfZ-Verkehr durchgängig einspurig geplant werden, um Platz für den zunehmenden Fußverkehr zu haben.
Die Rheinische Straße wird von Zulieferverkehr (Schwerlastverkehr) der Thyssen Krupp Rothe Erde genutzt, daher sollte Thyssen Krupp Rothe Erde GmbH bei den Planungen mit einbezogen werden.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 17.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.41
Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17250-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.42
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16881-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.43
"Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17317-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu mit Schreiben der Verwaltung vom 05.06.2020 das Verkehrsgutachten und das Baumgutachten vor.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der vorgenannten Gutachten ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.44
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17371-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.45
Übernahme der Abwasseranlage Bodelschwingher Bachkanal von der Emschergenossenschaft sowie Auftrag an die Verwaltung zur Planung und Vorbereitung einer baulichen Veränderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17395-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.46
Wahl einer/s Delegierten für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit von 2020 bis 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17306-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.47
Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17172-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 10.06.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 06.05.2020
Siehe folgende Empfehlung des AWBEWF vom 27.05.2020.
Hierzu liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 27.05.2020:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord gebeten, ihren Antrag als Prüfauftrag zu formulieren.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt einer Änderung zu.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden mündlich geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„• Die Bezirksvertretung spricht sich dafür aus bittet zu prüfen, dass anstatt der zur Verlängerung der H-Bahn, die Stadtbahnlinie U45 von der Haltestelle Hafen über Smart Rhino Zentrum bis zur Wittener Straße (Dorstfeld, Anschluss an U43) zu verlängern verlängert werden kann.
• Begründung: Dadurch ergibt sich auch aus der westlichen Nordstadt und vom Hbf aus eine alternative Verbindung zur Universität mit Umstieg in den Bus an der Wittener Straße. Die Haltestelle Wittener Straße müsste für den Einsatz von Hochflurfahrzeugen erweitert werden. Das neue Quartier wäre durch die Verlängerung der U45 direkt an den Hbf angebunden.“
Anmerkung der Geschäftsführung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Nachgang zur Sitzung am 07.05.2020 folgende Korrektur ihres Antrages mitgeteilt:
Gemeint ist die U49, die zwischen Bahnhof und Hafen als "Kurzbahnlinie" verkehrt, (leider) derzeit nur zu Stoßzeiten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (Prüfauftrag) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu liegt vorEmpfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und bittet bei der weiteren Erarbeitung um die Berücksichtigung folgender Punkte:
1. Die im artenschutzrechlichen Konzept vom Gutachter vorgeschlagenen CEF-Maßnahmen müssen im Vorfeld realisiert werden, damit den Zielarten (z.B. der Kreuzkröte) nicht wie beim Ausgleich zur Westfalenhütte (Drucksache Nr. 16843-20) bzw. beim Ausgleich zur ehemaligen Sinteranlage (Drucksache Nr.: 17172-20) ungeeignete Ersatzlebensräume angeboten werden.
2. Da es im Dortmund kaum noch die Möglichkeit gibt, Waldersatzflächen zu finden, sollte die bestehende Waldfläche von 16.000 m² erhalten bleiben. Dies gilt auch für die erwähnte Platanenreihe (S. 47).
3. Die Vision der Thelen Gruppe für „SMART RHINO“ sieht ein innovatives Entwässerungssystem aus einer neu zu errichtenden Wasserlandschaft mit einer offenen Wasserführung und Teichanlagen vor. Dies wird vom Beirat ausdrücklich begrüßt. Auf eine ökologische Gestaltung der Teiche sollte geachtet werden.
Des Weiteren regt der Beirat an, eine Vertreterin/einen Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes zur Erarbeitung der weiteren Planungen im Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ mit einzubeziehen.
Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17172-20- E3):
…zum o.a. Tagesordnungspunkt erfolgte in der Sitzung der BV-InWest am 29.04.2020 der
Hinweis, dass die vorab eingereichten Fragen der Faktionen SPD und Bündnis 90 – Die
Grünen in schriftlicher Form (stichpunktartig) zu beantworten sind. Vor diesem Hintergrund
beantworte ich die Anfragen der Faktionen hiermit wie folgt:
Zu 1. Welche Pläne sind bislang entstanden und der Politik/Öffentlichkeit bekannt?
- Rahmenplan 2016 (StA 61, Hr. Kelzenberg)
- Rahmenplan „Emscher nordwärts“ 2018 (Reicher Haase Assoziierte GmbH)
- Nutzungs- und Strukturplan 2020 (Koschany+Zimmer Architekten, Thelen Gruppe,
Stadt Dortmund), als Teil der Machbarkeitsstudie
Zu 2. Ist eine block- und immobilienbezogene Nutzungsmischung im urbanen Raum
möglich?
- Ja, ist möglich und sogar ausdrücklich gewünscht.
- Für die FH ist keine reine Campus-Lösung vorgesehen, sondern eine Verzahnung/
Vermischung mit den anderen Nutzungen.
- Weitere Qualifizierung der Nutzungsmischung durch einen Realisierungswettbewerb
Zu 3. Inwiefern kann von einer orthogonalen Grundordnung innerhalb des städtebaulichen
Realisierungswettbewerb abgewichen werden?
- Die orthogonale Grundordnung wurde herangezogen, um die verschiedenen Nutzungsanforderungen an den Raum zu strukturieren. Sie bildete die Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsberechnung um die grundsätzliche Realisierbarkeit abzuschätzen.
- Im städtebaulichen Realisierungswettbewerb kann davon abgewichen werden.
- Das der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegte Strukturkonzept ist nicht der abschließende
städtebauliche Entwurf.
- Der städtebauliche Realisierungswettbewerb soll ergebnisoffen sein.
Zu 4. Für wann (vor der Auslobung oder nach den Ergebnissen des städtebaulichen
Realisierungswettbewerbs) und mit welchem Ziel ist die Bürgerbeteiligung geplant und kann
diese Einfluss auf die Veränderung von Planungsinhalten nehmen?
- Mit SMART RHINO entsteht ein neues Quartier für zeitgemäßes Leben und Lernen, Wohnen und Arbeiten sowie Freizeit und Gesundheit. Bestandteil dieser Entwicklung soll eine intensive und frühzeitige Partizipation der Bürgerschaft im Rahmen formeller und informelle Beteiligungsstrukturen sein.
- Vor dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb wird eine Bürgerbeteiligung als Input für den städtebaulichen Wettbewerb stattfinden.
- Es sind unterschiedliche Beteiligungsformate und Mitwirkungsangebote vorgesehen (siehe auch Vorlage Drucksache Nr. 17576-20):
o RHINOforum: Experten*innenplattform, die den Gesamtprozess vorbereitet und während den Entwicklungen begleitet - ein Forum für Zukunftsthemen und digitale Formate
o RHINOvous: Beteiligungs-, Dialogs- und Informationsplattform mit Mitwirkungscharakter für die Bürgerschaft
o RHINOtopia: Innovationslabor am Stellwerk 62, temporäre Nutzungen und Veranstaltungen, temporäres Aushängeschild im Sinne der Ruhr Academy
o Historische Straßenbahn als Verknüpfung von Alt und Neu, mobiler Informationsort
o Kooperation i. R. weitere Projekte: nordwärts, Masterplan Wissenschaft 2.0, Ruhr-Konferenz/RAMST, IGA Metropole Ruhr 2027
Zu 5. Werden die städtebaulichen Beiträge mit den Anmerkungen der Bürgerbeteiligung im Gestaltungsbeirat beraten? Werden andere Beiräte (Nahmobilität etc.) zeitnah eingebunden?
- Vertreter der Beiräte sind als Jurymitglieder in das Wettbewerbsverfahren eingebunden
- Das Wettbewerbsergebnis wird in den Beiräten behandelt.
Zu 6. Welches zuständige Fachamt führt die Bürgerbeteiligung durch und evaluiert sie und ist Hauptansprechpartner*in für die verschiedenen Projekte (IGA 2027, SMART RHINO, Stadtumbau, Ruhr Academy etc.)?
- SMART RHINO
o Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung: StA 1, Michaela Bonan
o Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung: StA 61, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Andreas Biermann
- IGA 2027: StA 67, Stadterneuerung, Projektgruppe IGA
- Stadtumbau: StA 67
- RAMST: StA 1
Zu 7. Inwieweit können Tunnelanlagen (Richtung Huckarde, Richtung Emscherdorf etc.) und weitere Gebäude (Betriebsratsgebäude, Kantine, Anbau Feldherrnhalle, Stellwerk etc.) erhalten bleiben? Welche Gebäude hat der Denkmalschutz wie überprüft?
- Für das Emscherschlösschen, die Walzendreherei, die Ilgner-Schaltstation und die Feldherrnhalle liegt ein „Denkmalpflegerischer Bewertungsvorschlag“ des Büros für Industriearchäologie (Dipl.- Ing. Rolf Höhmann, Darmstadt) vor.
- Das Emscherschlösschen, die Walzendreherei und die Feldherrnhalle sind als denkmalwürdig eingestuft. Die Nachnutzung der drei Gebäude ist zu prüfen.
- Das Stellwerk 62 soll temporär als Innovationslabor bis zur IGA 2027 genutzt werden.
- Ein Erhalt weiterer Gebäude ist aus denkmalpflegerischen Gründen nicht zu fordern.
Zu 8. Erhält der See Funktionen (dezentrale Regenrückhaltung, Freizeitnutzung, Mikroklima etc.) und ist dieser in regenarmen Zeiten ohne Zuspeisung von Trinkwasser realisierbar? Wer wird Eigentümer*in/Betreiber*in des Sees werden?
- Der See als Bestandteil der geplanten Wasserlandschaft besitzt neben seiner städtebaulichen Funktion (Aufenthaltsqualität) auch verschiedene klimarelevante Funktionen und trägt mit zur Ausbildung eines klimaresilienten Stadtquartiers bei.
- So wird durch das offen geführte Wasser der Entstehung von Wärmeinseln entgegengewirkt.
- Gleichzeitig dienen See und Wasserläufe der Oberflächenentwässerung des Areals mit Abfluss in die Emscher.
- Bei Starkregenereignissen stehen somit genügend Retentionsräume zur Verfügung – ein Beitrag zum Hochwasserschutz.
- In niederschlagsarmen Perioden kann zusätzlich Grundwasser aus dem teilverfüllten Hahnenmühlenstollen zur Auffüllung des Sees gefördert werden.
- Hierzu wurden im Rahmen der Teilverfüllung des Hahnenmühlenstollens die technischen Vorkehrungen zur Förderung des Grundwassers von der Thelen Gruppe bereits umgesetzt. Es handelt sich dabei um heute schon notwendigerweise gefördertes Grundwasser, dass z. Z. direkt in die Emscher geleitet wird.
- Eigentümer/ Betreiber See: wird im weiteren Verfahren geklärt
Zu 9. Welche Altlasten liegen wo und welche Gefahren gehen von ihnen aus?
- Auf Grundlage einer historischen Recherche wurden bisher 121 Erkundungsbohrungen durchgeführt.
- Gemessen an der langen industriellen Nutzungsdauer ergab die chemische Analyse der Boden- und Bodenluftproben bisher ein eher geringes Belastungsniveau.
- Nutzungsspezifische Schadstoffeinträge konnten nur punktuell festgestellt werden.
- Auch die bisherigen Ergebnisse der Grundwasseruntersuchung zeigen nur geringe, für derartige Flächen typische Belastungen.
- Hinweise auf konkrete Kontaminationsschwerpunkte sind aus den bislang vorliegenden Ergebnissen nicht abzuleiten.
- Eine Gefährdung der Umwelt durch Altlasten ist momentan nicht erkennbar.
Zu 10. Ist die im Rahmenplan angedachte direkte Verbindung zwischen West S und Bessemer Straße nicht mehr vorgesehen? Ist eine Anbindung Dorstfeld S an den Emscherweg denkbar? Sind großzügige Radwegeanbindung des Areals an die Heinrich-August-Schulte-Straße, die Emscher und den RS1 denkbar?
- Die Direktverbindung/Grünverbindung zwischen West S und Bessemer Straße soll mit in den Auslobungstext zum Wettbewerb aufgenommen werden.
- Eine Anbindung Dorstfeld S an den Emscherweg ist zu prüfen.
- Die Radverbindung zum RS1 soll über den Emscherradweg erfolgen.
- Ein Radweg westlich und östlich der Emscher ist wünschenswert.
- Eine Radwegeanbindung an die Heinrich-August-Schulte-Straße im Norden und Westen (Königsbergstraße/alte Gleistrasse Richtung Hafen) ist vorgesehen.
Zu 11. Ist die H-Bahn Anbindung an den Hauptbahnhof angedacht? An welchen bestehenden Trassen orientiert sich die neue H-Bahn-Linie durch Dorstfeld sowie Richtung Hauptbahnhof und Hafen?
- Eine H-Bahn Verbindung bis zum Hauptbahnhof ist nicht vorgesehen.
- Die Anbindung an den Hauptbahnhof ist über die Stadtbahn vorgesehen.
- Die H-Bahn Trassierung ist von Dorstfeld S nach SMART RHINO Zentrum als Direktverbindung und von SMART RHINO Zentrum zum Hafen entlang der alten Gleistrasse/Königsbergstraße bis zur Speicherstraße/ Stadtbahnhaltestelle Hafen vorgesehen.
Zu 12. Ist eine Verlängerung der Bahnhof Mooskamp Bahn an den Hafen möglich? Ist ein Gleiserhalt auf dem Gelände möglich?
- Technisch mit entsprechender Instandsetzungs- und Unterhaltungsaufwendungen können alle bestehenden Gleise erhalten werden. Funktional sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar stellt sich folgende Lösung dar:
o Gleiserhalt der Mooskamp Bahn bis nördlich Emscherschlösschen bis zur IGA 2027 (Touristen- und Besucherverkehr). Ein langfristiger Betrieb ist nicht vorgesehen.
o Keine Mooskamp Bahn bis zum Hafen, die heutige Gleistrasse soll als Fuß-und Radweg sowie als Trasse für die H-Bahn genutzt werden.
Zu 13. Welche Rolle wird Sport, welche Kunst, welche smarte Beobachtung, welche Rolle wird Autofreiheit im öffentlichen Raum spielen? Welche Kategorien an sogenannten dritten Orten wird es geben? Welche Räume werden öffentlich, welche bleiben privat?
- Den unterschiedlichen Belangen soll Rechnung getragen werden. Stichwortartig einige Schlagworte hierzu:
o Shared Spaces, Räume für Begegnung und Austausch, Freizeit und Gesundheit
o Hohe Bedeutung von Sport, Freizeit, Kunst im öffentlichen Raum
o Gemeinschaftsorte für Jung und Alt
o Forschen, Lernen, Arbeiten im öffentlichen Raum
o Bibliothek, Aufenthaltsräume, Lernräume, Co-Working-Spaces
- Der Städtebauliche Ideenwettbewerb soll konkrete Vorschläge und Lösungen bringen.
Zu 14. Besteht die Gefahr von motorisiertem Durchgangsverkehr zwischen Königsbergstraße (Nordstadt) und Kreuzung Rheinischer Straße/Dorstfelder Hellweg (Dorstfeld) sowie von den bestehenden Straßen zu den geplanten Parkhäusern auf dem Areal?
- Durchgangsverkehre sollen durch das Mobilitätskonzept verhindert werden.
- Die Parkhäuser sind überwiegend an den Randbereichen des Areals verortet, um den MIV möglichst aus dem Quartier herauszuhalten.
- Ziel ist es, den Umstieg auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu fördern.
Zu 15. Ist die Erweiterung der Stadtbahn notwendig oder gibt es kostengünstigere Lösungsmöglichkeiten im Bestand und Neubau (H-Bahn, bestehende Schienenstränge, Radund Fußwege, Mooskamp Bahn, bestehende Verbindung Rheinische Straße etc.)?
- Die Verkehrsuntersuchung von IVV hat ergeben, dass eine Stadtbahn-Verlängerung notwendig ist.
- Die H-Bahn sowie attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen ergänzen das Mobilitätsangebot.
Zu 16. Wie abhängig ist das Projekt von der Ansiedlung der Fachhochschule? Gibt es alternative Ansätze? Für wann ist eine Aussage des Landes zur Ansiedlung der FH vorgesehen? Sind alle Bereiche der Fachhochschule für einen Umzug vorgesehen? Wird bislang über Miet- oder Kaufoptionen verhandelt? Was passiert mit den freigezogenen Flächen?
- Die Ansiedlung der FH ist ein wichtiger Baustein für die Entwicklung der HSP-Fläche und das Projekt SMART RHINO. Nur mit der FH kann dieses Projekt so umgesetzt werden.
- Die Abstimmung mit dem Land NRW ist im Prozess. Mitte Juni findet hierzu das nächste Gespräch statt.
- Die FH Dortmund favorisiert eine konzentrierte Standortentwicklung auf dem ehemaligen HSP-Gelände mit allen Fachbereichen.
- Eine Nachnutzung der bestehenden Standorte könnte wie folgt aussehen:
o Nord Campus: Erweiterung der TU Dortmund
o Sonnenstr.: Urbane Entwicklung mit Schwerpunkt Wohnen
o Max-Ophüls-Platz: Option für andere Landesbehörden
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 17172-20-E4):
Zum genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um ergänzende Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Entwicklung des Verkehrskonzeptes des Projektes „Smart Rhino“ (vorläufiger Arbeitstitel), in welchem Maße ein zusätzlicher Halt der S-Bahn-Linie S5 im Bereich des S-Bahnhofs Dortmund-West die Erreichbarkeit des Projektgebietes aus Richtung Dortmund-Barop/Witten/Hagen und des Hauptbahnhofes verbessert, stellt dem die zu erwartenden Kosten und Fördermöglichkeiten gegenüber und legt dem Fachausschuss das Ergebnis zur weiteren Beratung vor.
Begründung
Der in der Vorlage zitierte Masterplan Mobilität 2030 nennt drei Ziele, die mit dieser Maßnahme erreicht werden können:
- die Förderung des ÖPNVs: durch die Ausweitung des ÖPNV-Angebotes im Projektgebiet ohne Bedarf für einen Ausbau der Trasse auf dieser Strecke,
- Dortmund als Stadt der kurzen Wege weiterzuentwickeln: durch die Verkürzung von Fahrzeiten und Vermeidung von Umstiegen. Mit jedem erzwungenen Umstieg sinkt der Anteil der ÖPNV-Nutzer auf einer Strecke um durchschnittlich zehn Prozent. Statt die S-Bahnlinie S5 also im Abstand von 300 Metern am Projektgebiet entlang zum mehrere Kilometer entfernten Hauptbahnhof zu führen und dann heute noch zwei, in Zukunft aber auch mindestens einen Umstieg und einen kilometerlangen Rückweg nötig zu machen, wäre ein Halt der S-Bahn im Bereich des S-Bahnhofs Dortmund-West die deutlich kürzere Verbindung. Die Entfernung des Haltepunktes zum Projektgebiet entspräche dem des S-Bahnhofs Dortmund-Dorstfeld,
- die Sicherung und Verbesserung der Erreichbarkeit Dortmunds: durch die verbesserte Anbindung von Witten und Hagen an das Projektgebiet, insbesondere an die Fachhochschule. Dass für Fahrgäste der Linie S5 erstmalig ein direkter Umstieg zur Linie S4 in Richtung Lütgendortmund und in Richtung Unna entstünde, ist mehr als ein positiver Nebeneffekt.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17172-20-E6):
….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet im Zusammenhang mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie zu Smart Rhino folgende ergänzende Aspekte zu prüfen:
1. Im Rahmen der weiteren Qualifizierung des Verkehrskonzepts für das Projekt wird eine attraktive, umsteigefreie und leistungsfähige ÖPNV-Anbindung des Smart-Rhino-Geländes an den Hauptbahnhof geprüft.
2. Die Verwaltung stellt mögliche Trassenführungen und die entsprechenden Kosten für eine durchgehende H-Bahn-Trasse vom schon bestehenden Haltepunkt Do-Universität bis zum neu geplanten H-Bahn-Haltepunkt Dorstfeld S dar. Im Rahmen der Trassenüberlegungen gilt es, den Emscherraum als Erholungsraum weitgehend von Verkehr freizuhalten.
3. Alternativ zur dargestellten Brückenverbindung für die Anbindung des Geländes an die Bestandsstrecke U43/U44 prüft die Verwaltung die Verlängerung des U-Bahn-Tunnels (Ost-West-Tunnel).
4. Um Durchgangsverkehre im Plangebiet zu unterbinden, werden die dafür nötigen baulichen und verkehrsrechtlichen Vorgaben bei der weiteren Planung berücksichtigt.
5. Im weiteren Verfahren soll eine städtebaulich verträgliche Erhöhung der Geschosse zu Gunsten einer größeren Ausweisung von Grünflächen geprüft werden.
6. Im Rahmen des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs soll dargestellt werden, wie die zwei auf dem Gelände bestehenden Waldstücke sinnvoll erhalten bleiben können.
Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen begrüßt zudem den angestrebten Modal Split auf dem zukünftigen Smart-Rhino-Gelände und regt an, die verkehrliche Anbindung des Geländes und die Verknüpfungspunkte schon vor der Bebauung des Geländes zu planen und umzusetzen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung und Prüfung folgender Fragen:
7. Welche Fuß- und Radverkehrszunahme ist für die Rheinische Straße und für die Kreuzung Rheinische Straße – Heinrich-Straße zu erwarten? Und welche baulichen Maßnahmen sind dafür notwendig?
8. Seit mindestens zwei Jahrzehnten existiert die konzeptionelle Überlegung, den S-Bahnhaltepunkt Dortmund-West zu einem Umsteigehaltepunkt der Linien S4 und S5 umzubauen. Hier ist zu prüfen, welche positiven Auswirkungen ein ausgebauter Haltepunkt Dortmund-West auf die verkehrliche Erreichbarkeit des Smart-Rhino-Geländes, vor allem der östlich vorgesehenen Fachhochschule, hätte.
In Erweiterung sind die Auswirkungen zu prüfen, wenn dort auch ein Haltepunkt der RB-Bahnen eingerichtet würde.
AUSW, 10.06.2020:
Der Ausschuss wird zunächst durch mündliche Vorträge und einen Film der Projektbeteiligten (Thelen Gruppe, Stadt Dortmund, Fachhochschule (FH) Dortmund, Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund) ausführlich zum Projekt informiert.
Zu den beiden vorliegenden Prüfaufträgen der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 17172-20-E4) sowie der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 17172-20-E6)
einigt man sich darauf, diese heute als eingebracht zu betrachten und die Verwaltung damit zu beauftragen, diese im weiteren Verfahren entsprechend zu berücksichtigen.
In Kenntnis der o.a. schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung sowie der Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt Nord, des AWBEWF sowie des BuNB empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „Smart Rhino“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und stimmt der unter Punkt 7 beschriebenen weiteren Vorgehensweise zu. Er bekräftigt seine Absicht, diesen Standort zusammen mit dem Land NRW und den Projektbeteiligten (Thelen Gruppe, Stadt Dortmund, Fachhochschule (FH) Dortmund, Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund) zu einem Zukunftsstandort zu entwickeln.
Die Verwaltung wird beauftragt:
- das Zukunftsprojekt „Smart Rhino“ mit den Projektbeteiligten weiter zu konkretisieren,
- den städtebaulichen Realisierungswettbewerb der Thelen Gruppe zu begleiten,
- die für das Projekt erforderlichen Partizipationsprozesse einzuleiten,
- die Ergebnisse dazu und die beabsichtigte weitere Vorgehensweise dem Rat der Stadt Dortmund vorzulegen
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.48
Umplanung der Saarlandstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17506-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West aus der öffentlichen Sitzung am 17.06.2020 vor:
Zu dem TOP wurden in der Einwohnerfragestunde von einer Einwohnerin Anmerkungen und Hinweise gegeben, die auf Wunsch der Bezirksvertretung Innenstadt-West in die Empfehlung aufzunehmen sind:
BV Innenstadt-West 17.06.2020 TOP 2: Einwohnerfragestunde
Zu TOP 11.8 Umbau der Saarlandstraße DS Nr.: 17506-20
Ich begrüße ausdrücklich die beabsichtigte grundlegende Überarbeitung der Planung.
Der Beschlussvorschlag enthält aber in seiner Begründung Planungsabsichten, die Fußgänger und Fahrradfahrerinnen an den Rand drängen und gefährden, sollten sie tatsächlich realisiert werden.
· Was hat Vorrang, der motorisierte Durchgangsverkehr oder die Sicherheit und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer jeden Alters, verbunden mit hoher Aufenthaltsqualität?
· Gilt der Ratsbeschluss zur Fahrradstadt Dortmund vom 12.12.2019 eigentlich noch oder ist er bereits nach einem halben Jahr Makulatur? (Drucksache-Nr.:15619-19)
Wichtig finde ich es, wenn Sie, als unsere gewählten Vertreter und Vertreterinnen vor der neuen Entwurfsplanung Ihre politischen Ziele für die Umgestaltung klar formulierten.
Nur mit von Beginn an eindeutigen Vorgaben aus der Politik haben die Planer eine Chance, ohne dauerndes Hin- und Her stufenweise eine vernünftige Lösung zu erarbeiten. Sobald dann der Vorentwurf – eventuell mit Varianten - vorliegt, wird dieser der Politik und den Bürgern vorgestellt und - ggfs. mit Auflagen – von der Gremien freigegeben. Erst dann kann der endgültige Entwurf fertiggestellt werden. Dieses Vorgehen spart Zeit, Kosten und vielleicht auch Nerven für nachträgliche Umplanungen.
Bitte benennen Sie in Ihrer Empfehlung des Beschlussvorschlages die im Folgenden beispielhaft genannten offenen Fragen und Widersprüche und begleiten Sie den kommenden Planungsprozess aktiv im Sinne der Bürger.
Anstehende Verkehrswende
„Die Umgestaltung der Saarlandstraße unterstützt die Verkehrswende, da das Angebot für den nicht motorisierten Verkehr verbessert wird.“ (Aus dem Beschluss)
Im vollständigen Widerspruch zur obigen Behauptung, das Angebot verbessern zu wollen, soll zukünftig ein Teil des Radverkehrs den Umweg über den Radschnellweg Ruhr (RS1) nehmen, denn „In der Saarlandstraße wird hier eher der Ziel- und Quellradverkehr vorherrschend sein.“
Mit dieser Begründung soll der Radverkehr in der Saarlandstraße ausdrücklich KEIN eigenes, separat geführtes und zeitgemäßes Angebot erhalten! Dieses ist nämlich nur für die Abschnitte westlich der Hohen Straße und östlich der Ruhrallee vorgesehen.
Der motorisierte Durchgangsverkehr darf dagegen weiterhin unvermindert mitten durch das Quartierszentrum fahren. Fußgängerinnen und Radfahrer müssen sich also auch zukünftig ihren Weg durch Lärm und Abgase, zwischen Autos und Parkstreifen suchen.
Anmerkung zum Parken: Bei einem Straßenquerschnitt mit regelkonformen Geh- und Radwegen würde wechselseitig mal auf der nördlichen, mal auf der südlichen Straßenseite geparkt. Nach früherer Schätzung der Stadt entfielen hierdurch 44 Kurzzeitstellplätze an der Saarlandstraße. Dies wären weniger als 1,2% von den 3700 Stellplätzen, die in den Anwohnerparkzonen der Saarlandstraße vorhanden sind.
Ich fordere, dass der motorisierte Durchgangsverkehr, außer ÖPNV, aus dem Viertel herausgenommen und über den Wallring und die B1 gelenkt wird, wo zwei attraktive Alternativen zur Verfügung stehen. Solange wie die Saarlandstraße und die Parallelstraßen für den Autodurchgangsverkehr nicht deutlich unattraktiver gemacht werden, bleibt die „Saarlandstraße als Mittelpunkt eines lebendigen Quartiers“ ein frommer Wunsch.
Saarlandstraße als Quartierszentrum
„Die Aufenthaltsqualität soll durch mehr Raum für Straßencafés und Außengastronomie deutlich verbessert werden.“ (Aus dem Beschluss)
Kommerzielle Angebote dürfen nicht allein im Vordergrund stehen, da sie nicht von allen BürgerInnen im gleichen Maße genutzt werden können. Vor allem Jugendliche, Kinder und Menschen im hohen Alter benötigen andere, nicht kommerzielle Angebote.
Ein Quartierszentrum dient AnwohnerInnen, dort Arbeitenden und Besuchern um Dinge zu erledigen wie Einkaufen, Arztbesuche, Post- und Bankgeschäfte etc. Es gibt Angebote für die Freizeit von der Mittagspause bis zu Unterhaltungs- und Bildungsangeboten. Unser Quartier muss deshalb auch am Abend und am Wochenende sicher und gut erreichbar sein – ob zu Fuß, mit dem Rad, Auto oder Bus.
Bei der Planung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes ist ein BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG zu beteiligen. Wir brauchen breite Gehwege mit mehr Grün und mehr Schutz vor Lärm und Abgasen. Vor den Hausfassaden sollte ein ca. halber Meter breiter Streifen des Gehweges für FASSADENBEGRÜNUNG oder ein Sitzmöbel genutzt werden dürfen. Aufgrund der neuen StVO mit 8 m langen Parkverbotszonen in den Kreuzungsbereichen entstehen weitere Flächen für Bäume und andere Begrünung.
Insbesondere vor der ehemaligen Post und an der Kreuzung Alter Mühlenweg sollten deshalb GRÜNE OASEN IN FORM VON MINIPARKS geschaffen werden, wo sich Nachbarn begegnen und Kinder sicher spielen können oder um sich im Schatten großer Bäume (Alter Mühlenweg) und in der Sonne (vor der Post) auszuruhen.
Wenn man will, findet man Lösungen, wenn man nicht will, findet man Gründe. Maja Göpel
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Darstellung der Verwaltung zum Umbau der Saarlandstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Entwurfes.
Die og. Anmerkungen sind bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 17.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.49
Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17576-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West aus der öffentlichen Sitzung am 17.06.2020 vor:
Die Fraktion Die Linke bittet darum, in die Empfehlung mit aufzunehmen, das insbesondere die angrenzende Nachbarschaft des Geländes mit einbezogen wird.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Steingötter – Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die Verwaltung wird insbesondere die angrenzende Nachbarschaft des Geländes mit einbeziehen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 17.06.2020 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.50
Teilhabe durch kooperative Freiraumentwicklung in Ankunftsquartieren (Projekt KoopLab)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17112-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Teilhabe durch kooperative Freiraumentwicklung in Ankunftsquartieren (Projekt KoopLab) zur Kenntnis.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17422-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.3
Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17708-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E2) vom 18.03.2020 vor:
die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN, SPD und Linke/Piraten bringen unter dem o.g. Punkt nachfolgende Resolution zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt mit Sorge die Nachrichten zur drohenden Schließung der Caterpillar-Standorte in Dortmund, Lünen und Wuppertal zur Kenntnis. Durch diesen Schritt sind insgesamt 1.300 Arbeitsplätze betroffen, 650 davon in Dortmund.
2. Der Rat steht an der Seite der Beschäftigten in Dortmund und an den anderen Standorten und begrüßt das angekündigte Vorhaben der Stadt Dortmund, sich gemeinsam mit den Betriebsräten und Gewerkschaften, aber auch mit dem NRW-Wirtschaftsministerium bei Caterpillar dafür einzusetzen, Lösungen für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Region zu finden.
3. Der Rat erwartet, dass Caterpillar Modelle für den Erhalt des Dortmunder Standorts prüft.
4. Sollte für den Erhalt des Standorts in Dortmund durch Caterpillar keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, sind alle Akteure aufgerufen, sich für Alternativen zum grundsätzlichen Erhalt des Produktionsstandortes Dorstfeld einsetzen.
Begründung:
Mit der drohenden Schließung des Caterpillar-Werks in Dortmund-Dorstfeld steht ein weiterer Produktionsstandort im Dortmunder Westen auf der Kippe. Kurz zuvor hatte der ebenfalls in Dortmund-Dorstfeld ansässige Automobilzulieferer Continental einen deutlichen Abbau der derzeit 790 Stellen angekündigt. Auch die Schließung des HSP-Standorts hatte 2015 für einen schmerzhaften Verlust von Industriearbeitsplätzen geführt. Dabei gilt der Dortmunder Standort des Bergbauzulieferers Caterpillar mit der Produktion von Großhydraulik-Baggern sowohl aufgrund der speziellen Produktion als auch wegen der vorhandenen großen Erfahrung der Mitarbeitenden und der modernen Produktionsanlage weiterhin als profitabel. Dieser Bereich soll jetzt offenbar im Rahmen einer globalen Strategie des Unternehmens ins Ausland verlegt werden. Um einen Fortbestand des Standorts zu ermöglichen, muss mit aller Unterstützung darauf hingewirkt werden, dass Caterpillar die Konzernstrategie nochmal überdenkt.
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag zudem folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E3) vom 07.05.2020 vor:
anlässlich der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Schließung des Caterpillar-Standorts in Dortmund bringen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und Die Linke & Piraten unter dem o.g. Punkt nachfolgenden Ergänzungsantrag zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:
1. Der Rat stellt mit großem Bedauern fest, dass die Bemühungen um den Erhalt des Caterpillar-Standorts in Dortmund-Dorstfeld gescheitert sind und empfindet eine große Solidarität mit den von der Schließung bedrohten Beschäftigten vor Ort.
2. Der Rat fordert den Caterpillar-Konzern auf, Verantwortung für die soziale Absicherung der betroffenen Menschen zu übernehmen und umgehend einen Sozialplan für die Mitarbeiter*innen zu entwickeln.
3. Die Verwaltung wird gebeten, sich sowohl um die Vermittlung alternativer Arbeitsplätze und Qualifizierungsangebote für die Mitarbeiter*innen als auch um den grundsätzlichen Erhalt des Industriestandorts Dorstfeld zu bemühen.
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag außerdem folgender Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr. 17125-20-E4) vom 13.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag weiterhin folgendes Schreiben der Verwaltung (in englischer Sprache) vom 06.04.2020 vor:
Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, mit denen die Folgen der Werksschließung abgemildert werden sollen. Hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion halte er es für schwierig, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, ein Unternehmen zu akquirieren. Allenfalls könne man sie auffordern, alles Mögliche in diese Richtung zu unternehmen. Auch wenn die Zielrichtung des CDU-Antrages klar sei, werde man diesem nicht zustimmen, da der gemeinsame Fraktionsantrag bereits die entsprechenden Aspekte aufgreife.
Auf Nachfrage erklärte OB Sierau, dass eine Reaktion auf das Schreiben der Verwaltung an Caterpillar insoweit erfolgt sei, als dass der Zeitung seitens der IG-Metall zu entnehmen gewesen sei, dass die Unternehmensentscheidung zwar gefallen sei, jedoch etwaige Überlegungen hinsichtlich neuer Konzepte oder Standortnutzungen durch andere Unternehmen im Jahr 2021 erfolgten.
Dr. Suck (CDU) erklärte zu der gemeinsamen Resolution der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, dass seine Fraktion den ersten beiden Punkten zustimmen könne. Bzgl. des dritten Punktes sei jedoch der Anlass für einen Ergänzungsantrag gesehen worden, mit dem der gemeinsame Antrag abgeändert werden sollte. Angesichts der sich nunmehr verlängerten zeitlichen Perspektive würde man sich wünschen, dass an dem Standort weiterhin eine Industrieproduktion stattfindet, so dass es wünschenswert wäre, wenn der von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag in einer gemeinsamen Ratsresolution aufgehen könnte.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verwies auf die Regeln der sozialen Marktwirtschaft. Vor diesem Hintergrund sei die Standortentscheidung des Unternehmens vielleicht nicht nachvollziehbar, müsse aber akzeptiert werden. Notwendig sei es nun, über bestehende Arbeitsmarktinstrumente den qualifizierten Mitarbeitern eine Perspektive zu geben. Dies gehe nur, wenn neue Unternehmen akquiriert würden.
Rm Urbanek (AfD) sah die Ursache der Unternehmensentscheidung von Caterpillar insbesondere in den Abgabenlasten, die Unternehmen in Deutschland zu tragen haben. Daher sähe er Deutschland bei der Frage von Standortvorteilen auch nicht mehr so im Vorteil, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.
OB Sierau erklärte, dass der Dortmunder Standort von Caterpillar ökonomisch profitabel sei. Daher sprächen die Zahlen des Standortes nicht für dessen Schließung. Die in den USA getroffene Entscheidung der Schließung sei daher rein strategisch. Ob diese langfristig profitabel sei, bliebe jedoch abzuwarten.
Herr Westphal erläuterte, dass Caterpillar aus einer Betrachtung der gesamten Produktlinie von Großhydraulikbaggern – die neben Dortmund auch an einem Standort in Indonesien produziert werden - entschieden habe, den Standort zu schließen. Dabei hätten insbesondere auch Absatzmöglichkeiten eine Rolle gespielt. Derzeit befände man sich innerhalb des Konzerns in der Phase, in der darüber nachgedacht werde, wie die Unternehmensentscheidung, nur noch an einem Standort weltweit zu produzieren, umgesetzt werde. Da in diesem Zusammenhang auch Qualitätsfragen in der Produktion und infrastrukturelle Rahmenbedingungen – nunmehr auch vor den Herausforderungen einer Corona-Pandemie - geprüft würden, lohne es sich, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass diese Entscheidung nicht endgültig wird. Daher setze sich die Wirtschaftsförderung weiterhin vorrangig für eine Produktion von Großhydraulikbaggern am Standort Dortmund ein. Für den Fall, dass dies nicht erfolgreich sein sollte, stehe die Wirtschaftsförderung parat, Vermittlungsstrukturen für die gut qualifizierten (Fach-)Arbeiter aufzubauen. Darüber hinaus sei es – auch unabhängig von einer Beauftragung durch die Gremien – die Aufgabe der Wirtschaftsförderung, etwaige Wiederansiedlungen von Unternehmen zu realisieren.
OB Sierau stellte angesichts der Erörterungen fest, dass es sich lohne, sich im Dialog der Beteiligten für den Erhalt des Standortes Dortmund weiter einzusetzen und die Produktion – oder Teile davon - hier zu halten. Hierzu stellte er in Aussicht, sich mit entsprechenden Argumenten noch einmal an den Konzern zu wenden. Vermieden werde müsse auf jeden Fall, dass der Standort schlagartig aufgegeben werde, so dass – insbesondere unter Mitwirkung der Wirtschaftsförderung - Rahmenbedingungen für einen allmählichen Übergang geschaffen werden müssten. Daher regte er an, zum Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 27.05.2020 eine Vorlage zu erstellen, in der das avisierte Vorgehen dargestellt werde. Diese könne zudem im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Hauptausschuss und Rat am 18.06.2020 behandelt werden. Vor diesem Hintergrund könnten die heute vorliegenden Anträge als anberaten betrachtet und in der weiteren Beratung und im Zusammenhang der zu erarbeitenden Verwaltungsvorlage berücksichtigt werden.
Mit diesem von OB Sierau angeregten Vorgehen erklärten sich Rm Dr. Suck (CDU), Rm Matzanke (SPD) und Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) für ihre Fraktionen einverstanden.
Im Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW bestand Einvernehmen, die vorliegenden Anträge an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Beratung im Zusammenhang mit der verwaltungsseitig zu erstellenden Verwaltungsvorlage zu überweisen und die Angelegenheit in die Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu schieben.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17077-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 5.2
Modernisierung HKH - Aktueller Sachstand zu den Mehrkosten und Notwendigkeit zur Vorfinanzierung von Bundes- und Landesmitteln im Wege eines Liquiditätsvorschusses an die OSP gGmbH -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17358-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 5.3
Aktuelle Maßnahmen zur Pandemie-Vorsorge
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17048-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 12.03.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.03.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Corona-Virus baut die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und weiteren zuständigen Akteuren kurzfristig eine zentrale Informations- und Beratungsstruktur für Kleinstselbstständige und Freischaffende auf.
2. Der Ausschuss fordert Bundes- und Landesregierung auf, schnellstmöglich einen Aktionsplan zur finanziellen Unterstützung von Kleinstselbstständigen und Freischaffende aufzulegen.
3. Die Verwaltung prüft zur Vermeidung von akuten Insolvenzen bis zur Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundes- und Landesregierung die Einrichtung eines kommunalen Aktionsfonds für die besonders betroffene Zielgruppe.
4. Der Ausschuss fordert die Landesregierung auf, in Zusammenhang mit den Anweisungen zur Absage von Veranstaltungen umgehend Regelungen zur Übernahme von Haftungsrisiken aufzustellen.
Begründung:
Insbesondere Kleinstselbstständige in Gastronomie, Kultur oder im Bildungsbereich werden von den Folgen des Corona-Virus hart getroffen und sind auf schnelle, unbürokratische Liquiditätshilfen angewiesen. Für Freischaffende fallen durch abgesagte Veranstaltungen oft alle Einnahmen ersatzlos weg. Um diese existenzbedrohende Situation aufzufangen und die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus auch für die lokale Wirtschaft abzumildern, sind eine zentrale Beratung und schnelle Hilfen auch außerhalb geltender Quarantäneregelungen nötig. Dabei müssen die Kommunen auf Bundes- und Landesebene unterstützt werden, um sie vor unzumutbaren finanziellen Belastungen zu schützen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass verschiedenste Hilfsmöglichkeiten für die Wirtschaft angeboten würden. Anders sehe es zur Zeit bei der Zielgruppe der Freischaffenden und Selbständigen aus. Hier solle es aus ihrer Sicht eine Beratungsstruktur geben.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass es bereits erste Anfragen gebe. Dieses Thema würde von der Verwaltung beispielsweise mit einem Aktionsplan und unterschiedlichen Maßnahmen auch noch gewürdigt.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) führt aus, dass es zur Zeit zu wenig Informationen gebe, um über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entscheiden zu können.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass aus seiner Sicht ein Betrag in Höhe von 4 Mio. € zu gering sei. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei heute zu kurzfristig vorgelegt worden und enthalte keine finanziellen Aussagen. Eine Möglichkeit wäre es, den Antrag in den Rat zu schieben. Er werde den Antrag ansonsten ablehnen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es fraglich sei, ob der in der Vorlage genannte Betrag ausreichend sei. Dies hänge auch vom Zeitraum ab. Er weist darauf hin, dass viele Menschen Kammern angehören, die auch helfen könnten. Seine Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass die jetzige Situation zum allgemeinen Lebensrisiken gehöre.
Frau Reuter erklärt sich damit einverstanden, den Antrag ihrer Fraktion zum Rat durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschuss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Pandemie-Vorsorge überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro und überplanmäßige investive Mehrauszahlungen in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2020. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17311-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.2
Weiterentwicklung des Gastronomiestandortes Buschmühle im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17211-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 04.06.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 19.05.2020 vor:
Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) regt an, dass die Verwaltung aufgefordert werde, umgehend auf Grundlage des Konzeptes einen Pächter für das Objekt zu suchen. Somit würde nicht erst mit der Pächtersuche begonnen, wenn das Objekt ausgebaut sei.
Mit diesem Vorschlag erklärt sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Einbeziehung des Vorschlages von Herrn Pohlmann folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Ausgang des Interessenbekundungsverfahrens zum Gastronomiestandort Buschmühle zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die baulichen Veränderungen des Gastronomiestandortes Buschmühle mit dem Ziel einer veränderten gastronomischen Nutzung sowie einer veränderten Nutzung von Gebäudeteilen in Höhe von
3.625.000 € (inkl. Planungskosten).
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er der Vorlage zustimmen werde.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) vertritt die Auffassung, dass erst ein Pächter gesucht werden solle, mit dem man sich über die erforderlichen Arbeiten abstimmen könne. Er werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit einschließlich des Hinweises von Herrn Pohlmann mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion an.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2020/21 für die Zeit vom 01.08.2020 bis 31.07.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17167-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.4
Umgestaltung der Außenanlagen und des Umfelds am Sonnensegel im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17319-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.5
"Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17429-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.6
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17457-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.7
Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16652-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 10.06.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 04.06.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 19.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme/Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2020 vor:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 auf Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 15415-19-E10, Ziffer 11) den Haushaltsbegleitbeschluss gefasst, für den Westfalenpark ein ganzheitliches „Zukunftskonzept Westfalenpark“ zu erarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Westfalenpark mit Blick auf die IGA Metropole Ruhr 2027 ein an den Ansprüchen und Bedürfnissen der Besucher und Nutzer ausgerichtetes Parkentwicklungskonzept aufzustellen. Der Haushaltbegleitbeschluss forderte
- ein Überdenken von Räumen und Anlagen, von Weg- und Straßenführungen innerhalb und außerhalb des Parks;
- neue Ideen für die Anbindung und Integration des Westfalenparks, insbesondere in Bezug auf die neu entstandenen Stadträume im Süden/Südwesten der Parkanlage auf den ehemaligen Phoenix-Flächen;
- ein neu gedachtes Konzept für Infrastruktur und Attraktionen im Park (wie z. B. Gastronomie, Sonnensegel, Florianturm).
1. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Zukunftskonzept Westfalenpark“.
2. Darüber hinaus stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fordert die Verwaltung auf, das vorgelegte Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ (Drucksache Nr.: 16652-20) zurückzuziehen und im dritten Quartal 2020
- unter Einbindung externen Sachverstandes und
- unter Berücksichtigung aktueller Trendanalysen
ein überarbeitetes Konzept vorzulegen, das
a. ein zukunftsfähiges Leitbild zur Ausrichtung des Westfalenparks formuliert,
b. den Haushaltsbegleitbeschluss „Zukunftskonzept Westfalenpark“ (Drucksache Nr.: 15415-19-E10, Ziffer 11) auf der Grundlage des erstellten Leitbildes umsetzt und
c. und aus dem Leitbild abgeleitete konkrete Konzepte für Gastronomie, Sonnensegel, Florianturm und weitere Parkattraktionen enthält.
Begründung
Der Westfalenpark ist ein ganz besonderer Ort für Naturerlebnis, Erholung, Freizeit, Spaß und Event. Der Westfalenpark ist wegen seines hohen Bekanntheitsgrades ein bedeutender Imagefaktor Dortmunds. Die IGA 2027 ist Anlass, die Parkanlage im Herzen Dortmunds neu zu denken, sie in einem neuen Licht erstrahlen zu lasen. Die IGA 2027 stellt andere Ansprüche als die Bundesgartenschauen in den Jahren 1959, 1969 und 1991, deren Austragungsort der Westfalenpark war. Pflanzenvielfalt, Aussichtsturm, Musikprogramm und Kinderspielplatz mögen früher eine große Anziehungskraft auf Besucher ausgeübt haben. Für das Ziel, den Gästen der IGA 2027 eine einzigartige attraktive und innovative Parklandschaft vorzustellen bedarf eines Parkkonzeptes, das auf die Ansprüche der Menschen im 21. Jahrhundert eingeht. Ein Parkkonzept, das auf dem Bestehenden aufsetzt, die lange Tradition des Parks achtet, aber doch den Mut hat, neue Wege einzuschlagen. Es reicht nicht aus, substanzerhaltende Maßnahmen an Gärten, Gebäuden und technischen Anlagen zu ergreifen. Bei der Erstellung des Konzepts sollten Impulse von außenstehenden Experten (z. B. Raumplaner TU Dortmund; Schausteller) mit vertieften Kenntnissen über und Verbundenheit zu Dortmund eine wesentliche Rolle spielen, um den Westfalenpark am Puls der Zeit weiterzuentwickeln.
Herr Reppin (CDU-Fraktion)) erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass aus ihrer Sicht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht der Fachausschuss für die Beratung des CDU-Antrages sei, dies sei vielmehr der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, ggf. auch der Ausschuss für Umwelt, Stadtgeststaltung und Wohnen. Sie gebe aber zu, dass die Vorlage Aussagen zur Sanierung mache, aber kaum Perspektiven aufzeige. Sie bittet, den Antrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu geben.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) sieht es genauso wie Frau Reuter. Er bittet, die Vorlage daher zu schieben.
Frau Kulozik (52/3 GBL) berichtet ausführlich über das bisherige Verfahren.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass der CDU-Antrag von der Fraktion viel zu spät zur Verfügung gestellt worden sei.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) beantragt, die Vorlage und den CDU-Antrag in den nächsten Beratungsgang zu geben.
Mit dieser Vorgehensweise erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.
Weiterhin liegen dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende ergänzende Informationen der Verwaltung vom 15.05.2020 vor:
Zur Gremienvorlage Gesamtkonzept „ Zukunft Westfalenpark“ inklusive Rahmenplan erhalten Sie in der Anlage Informationen zum Partizipationsverfahren und den Ergebnissen der Workshops, die bei der Rahmenplanung berücksichtigt wurden.
Es handelt sich hierbei um eine Ergänzung der Informationen aus der Anlage 4 der Gremienvorlage sowie um weitere Informationen zum „Westfalenpark im Kontext Stadt Dortmund“ mit den Themenfeldern IGA 2027, Vernetzung, Zugangssituation, verkehrstechnische Erschließung sowie Wegebeziehungen innerhalb des Westfalenparks.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die ergänzenden Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.
Frau Kulozik stellt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, das Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ ausführlich vor.
Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit über die Vorlage (DS-Nr. 16652-20) bereits in seiner Sitzung am 21.04.2020 beschlossen habe.
Nach eingehender Diskussion lehnt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit den Antrag der CDU-Fraktion bei Gegenstimme der CDU-Fraktion mehrheitlich ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass beschlossen worden sei, den Antrag der CDU-Fraktion nicht nur im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erneut beraten zu lassen sondern dass dieser auch an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weitergeleitet und dort beraten werden solle.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bekräftigt die Aussage von Herrn Reppin und weist darauf hin, dass erst nach der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Rat entscheiden solle.
AUSW, 10.06.2020:
Frau Kulozik trägt nochmal kurz das Projekt hinsichtlich der Dinge mit Außenwirkung vor (PP-Vortrag-siehe Anlage zur Niederschrift).
Herr Rm Waßmann bittet um Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der städtebaulichen Anbindung z.B. von Phoenix-West an den Westfalenpark. Hierzu möchte er wissen, ob die Verwaltung dazu bereit sei, die Ideen hierzu aufzugreifen und fortzuführen, damit man diese Stadträume miteinander verbinden könne. Dieses städtebauliche Thema sei das einzige, welches aus dem Antrag seiner Fraktion noch übrig geblieben sei. Ansonsten habe der AKSF bereits schon zum Antrag entschieden.
Herr Wilde erläutert, dass das Stichwort „Parkkreuz Phoenix“ bereits unter dem Motto „IGA 2027“ und „Unsere Gärten“ thematisiert worden sei. Hierzu habe man auch bereits einen entsprechenden Antrag an den RVR gesandt. In der Ausformulierung sei allerdings noch nicht durchgearbeitet, wie die Verknüpfungen aussehen könnten. Dass man die unterschiedlichen Bereiche dort miteinander verknüpfen wolle, sei allerdings unstreitig und man werde sicher im weiteren Verfahren noch eine geeignete Lösung für die Umsetzung finden. Die Verwaltung stehe somit auf jeden Fall unterstützend dahinter.
Herr Waßmann bestätigt, dass mit dieser Äußerung der Verwaltung keine weitere Beschlussfassung zum o.a. CDU-Antrag aus der AKSF-Sitzung mehr erforderlich sei.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ und
ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) zur Durchführung der Projekte
mit Blick auf das Ausstellungsjahr der IGA 2027. Notwendige Baubeschlüsse werden zum
gegebenen Zeitpunkt eingeholt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Investitionskostenzuschusses
in Höhe von 3.818.750 € zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der SFB.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
in Höhe von 212.500 € zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der SFB.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.8
Sonderzuschuss an die Sportwelt Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17938-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.9
Öffnung der Dortmunder Frei- und Hallenbäder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17939-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
7. Schule
zu TOP 7.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17360-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17168-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.2
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16623-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.3
Fortführung der Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und "Kinderbetreuung in besonderen Fällen" (Brückenprojekte)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17315-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 04.06.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende ergänzende Information der Verwaltung vom 20.05.2020 vor:
Ergänzend zur Vorlage zur Fortschreibung der Zahlungen von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Brückenprojekte (DS-Nr.: 17315-20) teile ich Ihnen folgendes mit:
Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO, in der ab 14. Mai 2020 gültigen Fassung) wird das Betretungsverbot verlängert. Seit dem 23.04.2020 werden die Ausnahmeregelungen stufenweise erweitert. Mit Schreiben vom 11.05.2020 teilte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) mit, dass das Betretungsverbot für die Brückenprojekte ab dem 14.05.2020 nicht mehr gilt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Betriebskostenzuschüsse für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen, die Förderung der Tagespflegepersonen sowie die Finanzierung der Brückenprojekte für die Dauer des Betretungsverbots weiter geleistet werden.
Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen.
Sofern eine Kindertageseinrichtung schließt, obwohl sie verpflichtet ist, den Betreuungsanspruch von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur zu erfüllen, wird die Finanzierung entsprechend eingestellt. In diesen Fällen wird eine Rückforderung der bereits gezahlten Betriebskosten erfolgen.
Die Zahlungen der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen erfolgen unter den Voraussetzungen der Fachempfehlung 11 des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) vom 25.03.2020. Schließt eine Kindertagespflegestelle, obwohl sie verpflichtet ist, den Betreuungsanspruch der Kinder von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur zu erfüllen, wird die Finanzierung eingestellt. In diesen Fällen entfällt der Anspruch der Tagespflegeperson(en) auf die laufenden Geldleistungen und Rückforderungen sind möglich.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.4
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17508-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.5
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17205-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.7
Qualitätsentwicklung und Personalbemessung in den Jugendhilfediensten (Fachstandard plus)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17369-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.8
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat April 2020
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17244-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.9
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17848-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17500-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021 zur Kenntnis.
zu TOP 9.2
Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen;Verschiebung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses auf Herbst 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17581-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.3
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17595-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Konzernberichterstattung der STEAG GmbH für das Jahr 2019 zur Kenntnis.
zu TOP 9.4
Erweiterung des Gesellschafterkreises der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH" (IGA gGmbH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17587-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.5
Betrauungsakt für die "Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH (IGA gGmbH)"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17588-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.6
Aktuelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17924-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.7
Bildung eines Kuratoriums für das Deutsche Fußballmuseum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17959-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.2
Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17142-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.3
Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck, im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17671-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 16.06.2020 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:
Da der Aplerbecker Apfelmarkt in der Zeit vom 04.09. – 06.09.2020 nicht stattfindet und somit aufgrund der rechtlichen Grundlage auch kein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden kann, gibt die Bezirksvertretung Aplerbeck zur Vorlage der Verwaltung keine Empfehlung ab.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgendes Schreiben der Verwaltung zur Änderung des Beschlusses vor:
Änderung der Vorlage „Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck, im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde“;
Drucksache Nr.: 17671-20
im Stadtbezirk Aplerbeck haben die Organisierenden des „Aplerbecker Apfelmarktes“ die geplante Veranstaltung für den 06.09.2020 aufgrund der aktuellen Abstands- und Hygieneregeln zur Coronaschutzverordnung NRW abgesagt.
Da durch diese Absage der Veranstaltungen laut § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz NRW die rechtliche Voraussetzung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck nicht mehr gegeben ist, ist eine Ordnungsbehördliche Verordnung ausschließlich zu den Veranstaltungen „Hombrucher Straßenfest“, „Mengeder Michaelisfest“ und „Hörder Erntemarkt“ zu erlassen. Die genannten Veranstaltungen am 06.09.2020 in den Stadtbezirken Hombruch und Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde werden nach aktueller Lage derzeitig stattfinden. Aus diesem Grund wird der Beschlussvorschlag der oben genannten Vorlage wie folgt geändert:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als neue Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde.
Der neue Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Er wird als neue Anlage 1 Bestandteil der oben genannten Vorlage.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als neue Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.4
Integrationsratswahl 2020 - Änderung der Satzung zur Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17789-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.5
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17237-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.6
Benennung von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17786-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.7
Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17735-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.8
Bericht zur Corona-Lage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17947-20)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
11. Dringlichkeitsentscheidungen des Hauptausschusses gem. § 60 Abs. 1 GO NRW (alte Fassung
vor dem 15.04.2020) aus der Sitzung am 26.03.2020
zu TOP 11.1
Digitalisierung des Radverkehrs
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16389-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 06.05.2020 vor:
Hierzu liegt vor Beschluss des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss vom 26.03.2020:
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung am 12.03.2020 vor:
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es bereits einige Apps für den Radverkehr gebe. Deren Anbieter sollten bei der Ausschreibung nach seiner Auffassung mit berücksichtigt werden.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit dass die Entwicklung von Apps auch mit den dafür zur Verfügung stehenden Fördergeldern zu tun hätten. Er sehe die in der Vorlage genannten Aufwendungen als recht hoch an.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt die Auffassung von Herrn Schwinn und Herrn Rettstadt. Seine Fraktion habe zur Vorlage noch Beratungsbedarf.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) spricht sich dafür aus, dass der Fachausschuss Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zunächst über die Vorlage beraten solle und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute keine Empfehlung aussprechen solle.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst keinen Beschluss und leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Fachausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Diskussionen weiter.
Rm Dr. Suck (CDU) erklärte, dass seine Fraktion eine fachliche Erörterung der Angelegenheit für notwendig erachte. Für den Fall, dass dem nicht gefolgt werde, werde er die Vorlage mit dem Hinweis ablehnen, dass es bereits App-basierte Systeme gäbe, die man ebenfalls nutzen könne.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bekräftigte den Beratungsbedarf seiner Fraktion. Zwar sei man nicht gegen die Vorlage, jedoch sei in der Diskussion klar geworden, dass selbst in der Stadt vorhandene Schnittstellen nicht effektiv genützt würden. Daher spreche auch er sich für eine fachliche Diskussion im Fachausschuss aus. Er habe den Eindruck, als stünde die Erlangung von Fördermitteln im Vordergrund. Die notwendigen Daten seien kostengünstiger auch auf andere Weise zu erlangen. Daher stimme das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus seiner Sicht nicht.
Für Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) gehe es nicht darum, eine Navigations-App aufzulegen. Im Vordergrund stünden Maßnahmen, wie z.B. eine Verkehrszählung oder Anhaltspunkte zur Förderung des Radverkehrs sowie die Werbung für den Radverkehr. Vor diesem Hintergrund sei ein Beratungsbedarf nicht nachvollziehbar. Eine Beschlussfassung mache sie davon abhängig, welche Auswirkungen es hätte, wenn heute nicht beschlossen würde.
Rm Schilff (SPD) und Rm Kowalewski (Die Like & Piraten) erklärten für ihre Fraktionen, dass man der Vorlage heute zustimmen könne, zumal die Fragen zum Datenschutz in der Ausschusssitzung durch die Verwaltung zufriedenstellend aus Sicht der Fraktion Die Linke & Piraten beantwortet worden seien.
StR Wilde warb dafür, die Vorlage heute zu beschließen. Die Fahrrad-App halte er für richtig und sinnvoll. Es ginge nicht um die Entwicklung einer neuen App sondern um Marketing und das Ziel, aus der Nutzung heraus Verkehrsdaten für den Radverkehr zu generieren. Über den Masterplan Mobilität sei man dabei, das Teilkonzept Radverkehr Verkehrssicherheit aufzustellen und Hauptrouten und Nebenrouten zu identifizieren sowie Prioritäten zur Ertüchtigung der Radwege festzulegen. Dazu erhoffe man sich von dem System wertvolle Beiträge. Zu den Kosten berichtete StR Wilde, dass sich diese auf 850.000 € belaufen. Man erwarte, dass sich viele Nutzer in diese App kostenlos mit Bonussystem hineinwählen, so dass dadurch Daten generiert werden können. Davon würden 680.000 € (80%) bundesseitig gegenfinanziert. Ein Mittelabfluss sei in diesem Jahr in Aussicht gestellt. Die Ausschreibung könne kurzfristig durchgeführt werden, so dass ein Teil des Auftrages in 2020 vergeben sowie Fördermittel abgerufen und mittel vergeben werden können. Würde der Beschluss verzögert, liefe man Gefahr, aus dem Förderkorridor hinauszufallen.
Rm Garbe (AfD) kündigte an, dass er die Vorlage ablehne, da er Zweifel an dem Nutzen der Daten habe, so dass er einen Einsatz öffentlicher Gelder kritisch sähe, zumal es bereits eine App gäbe.
Auf Anregung von OB Sierau wurde die Verwaltung gebeten, die Kostengesichtspunkte in Hinblick auf die Einschätzung, dass die benötigten Daten kostengünstiger erlangt werden können, zu eruieren und darzulegen und diese Ergebnisse auch bei der Ausschreibung zu berücksichtigen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass etwas teuer eingekauft werde, was günstiger hätte beschafft werden können.
StR Wilde kündigte eine entsprechende Aufbereitung des belastbaren Konzepts an, die den Fraktionen entsprechend zur Verfügung gestellt würde. Sollte sich im Ergebnis nichts ändern, sprach er sich für einen Dringlichkeitsbeschluss aus, um die Förderung nicht zu gefährden.
Ergänzend regte OB Sierau eine erörternde Befassung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) an.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 I GO NRW verständigte sich auf Vorschlag von OB Sierau darauf, die Konzeption seitens der Fachverwaltung hinsichtlich der Kosten entsprechend zu prüfen und dieses Ergebnis im AUSW darzustellen, wobei hinsichtlich der Ausschreibung eine Optimierung anzustreben ist.
Unter Berücksichtigung dieser Verständigung fasste der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich einer öffentlichen Förderung die Ausschreibung und Einführung einer Fahrradnavigations-App und die damit verbundenen Marketing- und Öffentlichkeitsaktionen entsprechend der Ausführungen in der Vorlage und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
In der städtischen Ergebnisrechnung entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 849.839 € in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024. Eine Förderung hierfür in Höhe von 677.409 € wird erwartet.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung Drucksache Nr.:16389-20-E1):
…bezüglich der in der Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.03.2020 aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Das Fördervorhaben besteht aus 4 Säulen:
- Einführung / Zurverfügungstellung einer Fahrradnavigation
- Erfassung und Aufbereitung von Daten (Routeninformationen u.a.)
- Marketingmaßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit
Es ist nicht beabsichtigt im Rahmen des Förderprojektes eine neue App entwickeln zu lassen. Die vorbereitete Ausschreibung sieht explizit die Nutzung einer bereits entwickelten Software vor. Die kostenlose Bereitstellung einer Navigations-App für Fahrradfahrer in Dortmund soll die Zugangsschwelle für potentielle Nutzer reduzieren und helfen zusätzliche Kunden zu gewinnen. Bei diesem Baustein handelt es sich somit dem Kern nach auch um eine Marke-tingmaßnahme. Mit rd. 7 % entfällt aber nur ein kleiner Anteil der Gesamtmaßnahme auf diesen Bereich.
Auf dem Markt sind bereits eine Reihe von Fahrradnavigationsapps verfügbar. Die meisten bieten lediglich die Navigation, verfügen aber weder über ein Datenanalysetool noch haben die Betreiber das Know-how und die Kapazität für größere Marketingkampagnen. Kern des Projektes und Fördervoraussetzung ist aber die Digitalisierung des Radverkehrs, insbesondere das Generieren von Planungsdaten (Routenverläufe, Nutzungshäufigkeiten, Witterungsab-hängigkeit, Reisezeiten und Reisegeschwindigkeiten, Tages-, Wochen- und Jahresganglinien u.a.m.). Diese Daten sind wichtige Planungsgrößen für die nächste Dekade. Auf Basis dieser Daten können Routen nutzerabhängig geplant und z.B. auch Standards und Bauprioritäten festgelegt werden.
Vor dem Hintergrund der Diskussion im Hauptausschuss und Ältestenrat am 26.03.2020 hat die Verwaltung noch einmal eine kurze (internetbasierte) Marktanalyse vorgenommen und bei 3 seit längerem am Markt etablierten Anbietern die Möglichkeiten von Datenanalysen abgefragt:
Die Fa. „beemo“ aus Münster mit der App „Naviki“ bietet kein Datenanalysetool an. Möglich wäre lediglich die Bereitstellung von Rohdaten. Diese wären personenbezogen und nicht anonymisiert. Das Datenschutzproblem läge bei der Stadt Dortmund und müsste noch geklärt werden. Beemo hat aber großes Interesse an dem Fördervorhaben und wird sich ggf. in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Teilleistungserbringern an der Ausschreibung beteiligen.
Die Fa. „Radbonus“ aus Köln erhebt keine Nutzerdaten und bietet daher auch kein Analysetool an.
Die Firma „Komoot“ aus Potsdam bietet kein GPS-Datenanalysetool an und kann durch dauerhaft angehaftete Nutzerdaten technisch kein solches Programm in DSGVO-konformer Weise entwickeln.
Für die Bereitstellung eines Analysetools für die in der App erhobenen Radverkehrsdaten muss also entweder eine Neuentwicklung (Programmierung) erfolgen oder der Rückgriff auf ein evtl. noch nicht namentlich bekanntes Produkt mit unbekanntem Preis auf dem freien Markt zurückgegriffen werden. Eine freie Variante (‚Open Source‘) ist kritisch einzuschätzen, da wegen einer möglichst hohen Kompatibilität und Zuverlässigkeit die Fahrrad-App und das Analysetool aus einer Hand stammen sollten. Zudem muss das beauftragte Unternehmen die Daten DSGVO-konform bearbeiten und dies auch garantieren können. Die für eine eventuelle Neuentwicklung benötigten Entwicklungskosten sind im 5-stelligen Bereich anzusiedeln und benötigen zudem Zeit und Koordinierungsaufwand. Daher sollte aus Sicht der Verwaltung weiterhin der Weg gegangen werden alles aus einer Hand anzubieten. Das Fördervorhaben ist als Gesamtpaket zu sehen. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit machen den größten Teil aus. Ziel dabei ist, über permanente Kampagnen einerseits das Thema Fahrradmobilität ständig in der Öffentlichkeit präsent zu halten und andererseits möglichst viele neue Fahrradnutzer zu gewinnen.
Durch die in die geplanten Kampagnen eingebauten Belohnungssysteme sollen die Neukun-den dauerhaft gebunden und auch die „Sowieso-Radfahrer“ zur täglichen Nutzung der App animiert werden. Für die ständig gleichen Routinewege (z.B. mit dem Rad zur Arbeit) nutzt der Fahrradfahrer in der Regel keine Navigationsapp. Sobald der „richtige“ Weg bekannt und eingeübt ist, wird die Nutzung einer App entbehrlich. Für die Radverkehrsplanung sind die Wegeroutinen und die Häufigkeiten der Nutzung im Alltagsverkehr aber von größerem Interesse als die Kenntnis von Freizeitrouten. Belohnungs- und Wettbewerbselemente in den Kampagnen des Betreibers geben den Anreiz, die App permanent anzuwenden. Dies erhöht die Nutzerzahlen und führt zu einer besseren Validität der Daten.
Die für den Förderantrag angesetzten Preise basieren auf einem kalkulatorischen Angebot der Fa. „Bike Citizens“, dem derzeitigen Marktführer für das Gesamtpaket „App/Datenanalyse/ Marketing“. Die europaweite Ausschreibung garantiert aber die breitestmögliche Beteiligung aller fachlich geeigneten Anbieter für die geforderten Leistungen und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Dienstleister. Denkbar ist z.B., dass ein Navigationsanbieter sich mit einem Marketingspezialisten zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenfindet und so die Gesamtleis-tung anbietet. Für die Verwaltung entscheidend ist, einen verantwortlichen Vertragspartner zu haben, der für alle Teilbausteine gerade steht und der belastbare Referenzen vorweisen kann. Für das Zusammenführen mehrerer Teilanbieter, die damit verbundene Koordinierungslei-stung und für „learning by doing“ ist in dem vorgesehenen Förderrahmen kein Raum und hierfür steht in der Verwaltung auch keine Betreuungskapazität zur Verfügung.
Die mit rd. 850.000 € hohe Gesamtsumme des Vorhabens relativiert sich vor dem Hintergrund der 5-jährigen Laufzeit des Projektes. Das größte Einzelvolumen entfällt auf die Kampagnenarbeit mit rd. 508.000 € in 5 Jahren, pro Jahr also gut 100.000 €, bzw. rd. 8.500 € pro Monat. Dies ist weniger als die Vollkosten einer Ingenieurstelle je Monat. Der kalkulierte Aufwand ist damit aus Sicht der Verwaltung angemessen, da allein die Vorbereitung und Begleitung der Kampagnen sehr personalintensiv ist. Es ist zudem davon auszugehen, dass bei aktuellen Ausschreibungen die Kosten für Lizenzgebühren deutlich unterhalb der im Antrag kalkulierten Summe liegen werden, da die benötigten Softwarepakete mittlerweile erprobt und am Markt etabliert sind.
Wegen der noch ausstehenden Beschlussfassung hat die Verwaltung den Bund angeschrieben und auf die – auch coronabedingte – Verzögerung des Vorhabens hingewiesen. Mit Schreiben vom 17.04.2020 hat der Fördergeber signalisiert, dass der Stadt Dortmund durch einen unverschuldeten verzögerten Projektstart keine Nachteile entstehen sollen. Die Zustellung des Förderbescheides ist nun für Anfang Mai vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung um Zustimmung zur Vergabe der Fördermaßnahme.
AUSW, 06.05.2020:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss des Dringlichkeitsausschusses vom 26.03.2020 sowie die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.
Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 26.03.2020 vor:
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung am 12.03.2020 vor:
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es bereits einige Apps für den Radverkehr gebe. Deren Anbieter sollten bei der Ausschreibung nach seiner Auffassung mit berücksichtigt werden.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit dass die Entwicklung von Apps auch mit den dafür zur Verfügung stehenden Fördergeldern zu tun hätten. Er sehe die in der Vorlage genannten Aufwendungen als recht hoch an.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt die Auffassung von Herrn Schwinn und Herrn Rettstadt. Seine Fraktion habe zur Vorlage noch Beratungsbedarf.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) spricht sich dafür aus, dass der Fachausschuss Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zunächst über die Vorlage beraten solle und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute keine Empfehlung aussprechen solle.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst keinen Beschluss und leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Fachausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Diskussionen weiter.
Rm Dr. Suck (CDU) erklärte, dass seine Fraktion eine fachliche Erörterung der Angelegenheit für notwendig erachte. Für den Fall, dass dem nicht gefolgt werde, werde er die Vorlage mit dem Hinweis ablehnen, dass es bereits App-basierte Systeme gäbe, die man ebenfalls nutzen könne.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bekräftigte den Beratungsbedarf seiner Fraktion. Zwar sei man nicht gegen die Vorlage, jedoch sei in der Diskussion klar geworden, dass selbst in der Stadt vorhandene Schnittstellen nicht effektiv genützt würden. Daher spreche auch er sich für eine fachliche Diskussion im Fachausschuss aus. Er habe den Eindruck, als stünde die Erlangung von Fördermitteln im Vordergrund. Die notwendigen Daten seien kostengünstiger auch auf andere Weise zu erlangen. Daher stimme das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus seiner Sicht nicht.
Für Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) gehe es nicht darum, eine Navigations-App aufzulegen. Im Vordergrund stünden Maßnahmen, wie z.B. eine Verkehrszählung oder Anhaltspunkte zur Förderung des Radverkehrs sowie die Werbung für den Radverkehr. Vor diesem Hintergrund sei ein Beratungsbedarf nicht nachvollziehbar. Eine Beschlussfassung mache sie davon abhängig, welche Auswirkungen es hätte, wenn heute nicht beschlossen würde.
Rm Schilff (SPD) und Rm Kowalewski (Die Like & Piraten) erklärten für ihre Fraktionen, dass man der Vorlage heute zustimmen könne, zumal die Fragen zum Datenschutz in der Ausschusssitzung durch die Verwaltung zufriedenstellend aus Sicht der Fraktion Die Linke & Piraten beantwortet worden seien.
StR Wilde warb dafür, die Vorlage heute zu beschließen. Die Fahrrad-App halte er für richtig und sinnvoll. Es ginge nicht um die Entwicklung einer neuen App sondern um Marketing und das Ziel, aus der Nutzung heraus Verkehrsdaten für den Radverkehr zu generieren. Über den Masterplan Mobilität sei man dabei, das Teilkonzept Radverkehr Verkehrssicherheit aufzustellen und Hauptrouten und Nebenrouten zu identifizieren sowie Prioritäten zur Ertüchtigung der Radwege festzulegen. Dazu erhoffe man sich von dem System wertvolle Beiträge. Zu den Kosten berichtete StR Wilde, dass sich diese auf 850.000 € belaufen. Man erwarte, dass sich viele Nutzer in diese App kostenlos mit Bonussystem hineinwählen, so dass dadurch Daten generiert werden können. Davon würden 680.000 € (80%) bundesseitig gegenfinanziert. Ein Mittelabfluss sei in diesem Jahr in Aussicht gestellt. Die Ausschreibung könne kurzfristig durchgeführt werden, so dass ein Teil des Auftrages in 2020 vergeben sowie Fördermittel abgerufen und mittel vergeben werden können. Würde der Beschluss verzögert, liefe man Gefahr, aus dem Förderkorridor hinauszufallen.
Rm Garbe (AfD) kündigte an, dass er die Vorlage ablehne, da er Zweifel an dem Nutzen der Daten habe, so dass er einen Einsatz öffentlicher Gelder kritisch sähe, zumal es bereits eine App gäbe.
Auf Anregung von OB Sierau wurde die Verwaltung gebeten, die Kostengesichtspunkte in Hinblick auf die Einschätzung, dass die benötigten Daten kostengünstiger erlangt werden können, zu eruieren und darzulegen und diese Ergebnisse auch bei der Ausschreibung zu berücksichtigen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass etwas teuer eingekauft werde, was günstiger hätte beschafft werden können.
StR Wilde kündigte eine entsprechende Aufbereitung des belastbaren Konzepts an, die den Fraktionen entsprechend zur Verfügung gestellt würde. Sollte sich im Ergebnis nichts ändern, sprach er sich für einen Dringlichkeitsbeschluss aus, um die Förderung nicht zu gefährden.
Ergänzend regte OB Sierau eine erörternde Befassung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) an.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 I GO NRW verständigte sich auf Vorschlag von OB Sierau darauf, die Konzeption seitens der Fachverwaltung hinsichtlich der Kosten entsprechend zu prüfen und dieses Ergebnis im AUSW darzustellen, wobei hinsichtlich der Ausschreibung eine Optimierung anzustreben ist.
Unter Berücksichtigung dieser Verständigung fasste der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich einer öffentlichen Förderung die Ausschreibung und Einführung einer Fahrradnavigations-App und die damit verbundenen Marketing- und Öffentlichkeitsaktionen entsprechend der Ausführungen in der Vorlage und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
In der städtischen Ergebnisrechnung entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 849.839 € in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024. Eine Förderung hierfür in Höhe von 677.409 € wird erwartet.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlag mitsamt der o.g. Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 11.2
Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof, Planungsbeschluss
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15618-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 26.03.2020 vor:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 270.000,00 Euro zu vergeben.
Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 270.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 2.600.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 1.000.000,00 Euro auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Kampstraße, ca. 900.000,00 auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Reinoldikirche und 700.000,00 Euro auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014141- Überdachung Zugang Stadtbahnhaltestelle - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2020: 120.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 70.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlag mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 11.3
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Ausführungsbeschluss
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15300-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 26.03.2020 vor:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung des Gesamtprojektes „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“.
Durch die geplanten Maßnahmen entstehen zuwendungsfähige Gesamtausgaben für das Projekt „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“ in Höhe von insgesamt 5.293.000,00 €. Davon werden 4.763.700,00 (90 %) durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU gefördert.
Der Gesamtbetrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 529.300,00 €.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlag mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 11.4
Beteiligung am BMI Smart City Förderaufruf
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17042-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 26.03.2020 vor:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Konsortialführung gemeinsam mit der Stadt Schwerte als Modellregion bewirbt (Antragstellung muss bis zum 20.04.2020 erfolgen). Die Antragstellung erfolgt für zwei Projektphasen, Phase 1 (Strategieentwicklung 2020-2022) und Phase 2 (Umsetzung von Maßnahmen Ende 2022-2027).
Mit der Antragstellung und als Fördervoraussetzung fordert das Ministerium einen Ratsbeschluss bis zum 20.04.2020 von allen beteiligten Städten.
Bereits jetzt ist die Zusammenarbeit in Form von Absichtserklärungen der beteiligten Städte vereinbart.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Falle einer Förderung des Gesamtantrages durch das BMI für die Stadt Dortmund:
· im „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten
· einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung zu entwickeln
· die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten
· den erforderlichen Eigenanteil zur Verfügung zu stellen
· sich am modellhaften/beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen
· kommunale Infrastrukturen im definierten Erprobungsraum zur Umsetzung der in Phase 1 (Strategieentwicklung) des Modellprojektes entwickelten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen
und beauftragt im Falle einer Förderung die Verwaltung mit der Umsetzung und der Gesamtkonsortialführung des Vorhabens.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlag mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 11.5
Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark - Kostenerhöhung
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16521-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 26.03.2020 vor:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Baumaßnahme zur Anbindung der Festwiese im Westfalenpark an die Straße An der Buschmühle unter Berücksichtigung des dargestellten erweiterten Kostenumfangs.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlag mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 11.6
Verkaufsoffene Sonntage 2020, hier: Terminänderungen
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16723-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 26.03.2020 vor:
Rm Dr. Suck (CDU) erklärte, das die CDU-Fraktion der Vorlage zustimme. Jedoch sei es hinsichtlich der Terminierung unglücklich, dass der Hansemarkt auch am 08.11.2020 stattfindet und damit in Konkurrenz zu drei Stadtteilfesten tritt.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten und geänderten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2020 zu.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlag mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 11.7
Einrichtung von 17 Planstellen im StA 10 zur Sicherstellung von betrieblichen Aufgaben
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16720-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 26.03.2020 vor:
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) zeigte sich erfreut über die Darstellung der Verwaltung und verwies auf einen früheren Haushaltsantrag seiner Fraktion, der damit umgesetzt werde.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 17 Planstellen im
StA 10 zur Sicherstellung von notwendigen betrieblichen Aufgaben. Zudem beschließt der Rat die Besetzung der Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022. Falls interne Besetzungen nicht erfolgen können, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlag mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
12. Dringlichkeitsentscheidungen des Hauptausschusses gem. § 60 Abs. 1 GO NRW (in der
Fassung vom 15.04.2020) aus der Sitzung am 14.05.2020
zu TOP 12.1
Bauleitplanung;
Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren,
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16698-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und der Begründung vom 22.01.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.2
Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B; VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17148-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 7 unter der Ziffer 7 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).
II. hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zugleich Scoping - zum Vorentwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 und 9 unter der Ziffer 8 - dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu reduzieren.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
IV. stimmt dem Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.1 genannten Änderungsbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung § 8 und § 12 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.
V. stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.3 genannten Planbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.
VI. beschließt, den Grundzügen des zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B (Punkt 11.4 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VII. nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Stellungnahme des Vorsitzenden des Beirates der unteren Naturschutzbehörde vom 10.06.2020 vor:
Scha 148 – VEP Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen und 73 Änd. FNP
Beschluss
Das Erweiterungsgebiet des Bebauungsplanes Scha 148 ist eine überwiegend naturbelassene Grünfläche mit z.T. wertvollem Waldbaumbestand. Es bestehen folgende Bedenken gegen eine rigorose Aufgabe dieses Landschaftsbestandteils:
Die mit Waldbäumen bestandene Fläche ist als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes anzusehen und unterliegt deren Schutz.Das erstmalig für Bebauung überplante Grundstück ist Bestandteil eines Biotopvernetzungselements, das den Körne-Bach mit dem NSG Kurler Busch verbindet. Die Schwere des beabsichtigten Eingriffs unter diesen Aspekten ist bisher durch Fachgutachten nicht nachgewiesen.
Aus der Planung sind keinerlei Bemühungen ersichtlich, die Prinzipien flächensparenden Bauens auch nur ansatzweise umzusetzen. Auch werden durch ungebremste Versiegelung die Prinzipien des Klimaschutzprogramms der Stadt Dortmund konterkariert.
Der Beirat fordert daher zur Erreichung der o.g. Ziele:
• Aufgabe der Erweiterung des Einzelhandelsbereiches durch intensivere Nutzung der
Bestandsflächen durch Aufstockung der Gebäude und Stapelung der Stellflächen durch
Tiefgaragen oder Parkhäuser. In Deutschland werden z.Zt. täglich mehr als 60 Hektar neuer
Siedlungsfläche in Anspruch genommen. Die auch von der Regierungskoalition unterstützen
Bemühungen haben eine Halbierung dieses Landschaftsverbrauchs bis 2030 zum Ziel. In
NRW sollte der Flächenverbrauch auf 5 Hektar pro Tag begrenzt werden. Diesem Ziel wird
der B-Plan-Entwurf nicht gerecht.
• Erhalt des Biotopvernetzungselements zwischen Körner Bach und Kurler Busch Erhalt des gesamten Baumbestandes und der natürlichen Vegetation. Rekultivierung der provisorischen Lager- und Abstellflächen im Grünbereich.
Für das weitere Verfahren ergehen folgende Hinweise:
Angesichts der bestehenden Flächenengpässe sollten alle Möglichkeiten der Schaffung zusätzlicher Nutzflächen für gewerbliche oder Büronutzung ausgeschöpft werden, z.B. durch mehrgeschossige Bauweise. Zu prüfen wäre auch, ob nicht Wohnnutzung in Obergeschossen bei verbessertem Lärmschutz zu Bahnstrecke möglich ist.
In den Randbereichen zur Bahnstrecke bestehen weitere Nutzungspotentiale bei Abtragung der Aufschüttungen und Ersatz durch Lärmschutzwände.
Bei den Parkierungseinrichtungen sollten E-Tanksäulen für PKW und Pedelecs vorgesehen werden.
Entlang der Husener Straße ist kein Radweg vorhanden oder geplant. Da das
Verbrauchermarktzentrum überwiegend der lokalen Versorgung dient, ist die Erreichbarkeit per Fahrrad von erhöhter Bedeutung und ein Beitrag zur von allen propagierten aber bisher in Dortmund kaum umgesetzten Verkehrswende. Die Anzahl der geplanten Fahrradabstellplätze sollte dementsprechend erhöht werden.
Die Umweltverbände gehen davon aus, dass die fehlenden Gutachten, insbesondere der
Umweltbericht noch im Zuge des Verfahrens erstellt und zur Verfügung gestellt werden. Die dem Vorentwurf zugrundeliegende Begründung ist eher eine Beschreibung des Vorhabens als eine städtebauliche Begründung, die aber als Rechtfertigung von rechtsverbindlichen Festsetzungen erforderlich ist. Es wird erwartet, dass der noch zu fertigende Umweltbericht nicht nur eine ökologische Bewertung der Teilflächen enthält, sondern auch die Eingriffsbilanz in das Biotopvernetzungssystem klar zum Ausdruck bringt.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 sowie der Stellungnahme des Vorsitzenden des Beirates der unteren Naturschutzbehörde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17229-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.4
Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16852-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt unterstützt das vom Regionalverband Ruhr erarbeitete Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr als zukunftsorientiertes Instrument zur Weiterentwicklung einer innovativen Mobilität.
Der Rat beauftragt die Planungsverwaltung, dem Regionalverband Ruhr diese Vorlage inkl. des Beschlusses bis zum 29.05.2020 zu übermitteln.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.5
Ergebnisse der Mobilitätsbefragung 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16308-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Ergebnisse der Mobilitätsbefragung zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.6
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16588-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Rm Ubanek (AfD) erklärte, dass die Maßnahmen als temporäres Experiment zu teuer seien, so dass er die Vorlage ablehne.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau (nach Projektende) eines temporären Mikrodepots für emissionsfreien Lieferverkehr am Ostwall.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.7
Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2018 von DSW21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14376-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den vorliegenden Qualitätsbericht von DSW21 zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.8
Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17159-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17159-20-E1) vor:
… nach Abschluss der Offenlage des Berichtes zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes und der
damit verbundenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist von der Kreisstadt Unna
eine deutlich verspätete Stellungnahme beim Umweltamt eingegangen. Diese konnte in der
aktuellen Vorlage nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Kreisstadt Unna meldet Bedenken bzgl. des ganztägigen Lkw-Durchfahrverbotes auf der
B1/ A40 an, da nicht auszuschließen sei, dass die Maßnahme Auswirkungen auf das Straßennetz der Stadt Unna habe.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Ausweitung des Lkw-Durchfahrverbotes auf der B1 auf den Tageszeitraum wurde im
Rahmen des Gerichtsvergleichs zur Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte zwischen dem Land NRW und der Deutschen Umwelthilfe e.V. beschlossen und bereits umgesetzt.
Die Maßnahme basiert somit nicht auf dem Lärmaktionsplan 2014. Sie wurde im Kapitel
5.2.2 des Berichtes zur Überprüfung des Lärmaktionsplans nur nachrichtlich mit aufgeführt.
Im Übrigen ist wegen der Umleitungsbeschilderung an den Autobahnkreuzen nicht damit zu
rechnen, dass die Maßnahme Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz hat. Auf den
Autobahnen ist die Verdrängungswirkung von rund 1000 Lkw pro Tag kaum spürbar, weil
dort die Kfz-Vorbelastung wesentlich höher ist als auf der B1. Eine rechnerische Abschätzung
hat ergeben, dass die Pegelzunahme im Bereich der Autobahnen weniger als 0,2 dB(A) im
Tageszeitraum betragen würde. Insofern ist der Anregung im Rahmen der Abwägung nicht zu folgen. Eine Änderung des Berichtes und der Vorlage ist somit nicht erforderlich.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 20.04.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan 2014 der Stadt Dortmund beizubehalten und die Lärmaktionsplanung auf dessen Grundlage fortzuführen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.9
Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 09.06.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.
Zusatzbeschluss:
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich gegen eine Stimme (Herr Leidag, CDU-Fraktion)–:
Die Bezirksvertretung Eving bittet, in ihrem Stadtbezirk vermehrt natürliche Brut- und Nistmöglichkeiten zu erhalten und neu zu schaffen und nicht durch übertriebene Grünpflegemaßnahmen zu zerstören.
Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlungen der Bezirksvertretung Eving sowie des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.10
Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17222-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgende
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:
hierzu liegt vor ->Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten)
(Drucksache Nr.: 17222-20-E1):
…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nimmt das Vorhaben, das nicht mehr zeitgemäße
Wohnkonzept der Stadt Dortmund aus dem Jahre 2009 zu überarbeiten, mit Wohlwollen zur Kenntnis. Die Fraktion DIE LINKE hatte bereits in der letzten Wahlperiode angesichts der damals schon aus den Wohnungsmarktberichten erkennbaren Verknappung von Wohnraum, insbesondere für einkommensarme Haushalte, ein neues Wohnkonzept angeregt, konnte mit diesem Wunsch im Dortmunder Rat aber keine Mehrheit erlangen. Ein neues Wohnkonzept sollte aber auch einige politische Vorgaben umsetzen, die aus der Vorlage nicht deutlich hervorgehen. Daher bitten wir um die Zustimmung des Fachausschusses AUSW zu den folgenden Punkten:
Beschlussvorschlag
1) Um ein neues Wohnkonzept erfolgreich aufstellen zu können, müssen zunächst die
Entwicklungsziele für Dortmund definiert werden. Wo wollen wir mit der Stadtentwicklung hin?
Wie soll Dortmund in 10 Jahren aussehen? Wie viele Wohnungen soll Dortmund in 10 Jahren
haben? Welche Einwohnerentwicklung wollen wir für Dortmund haben? Gibt es eine Grenze
für das Bevölkerungswachstum, wenn der Charakter der Stadt Dortmund erhalten bleiben
soll?
Diese Ziele bedürfen einer Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung. Der AUSW bittet
daher die Verwaltung eine Vorlage zur Abstimmung der Zielvorgaben zur nächsten Sitzung
des AUSW vorzulegen. Diese Zielvorhaben sollen dann bei der Bearbeitung des
Wohnkonzeptes Berücksichtigung finden.
2) Angesichts von zunehmenden Freiflächenkonflikten zwischen Wohnen, Verkehr, Gewerbe,
Landwirtschaft, Natur und Erholung, ist im Einzelfall eine Lösung für die Schaffung von
Wohnraum im Bestand oder durch Innenverdichtung vorzuziehen. Dabei sind baulich
klimaresiliente Lösungen zu bevorzugen.
3) Das künftige Wohnkonzept soll Lösungen beinhalten, die dabei mithelfen, Haushaltsgrößen
und Wohnungsgrößen wieder miteinander in Einklang zu bringen. In Dortmund haben die
Singlehaushalte in den letzten Jahren massiv zugenommen, ohne dass sich die
Wohnungsgrößen dem angepasst hätten. Auch Anreize für Wohnprojekte, die sich speziell an
Singles richten, sollten erwogen werden, um Wohnraum für Familien auch ohne Neubau frei
zu bekommen.
4) Die Zahl der Sozialwohnungen hat in Dortmund deutlich abgenommen. Die Prognosen
gehen von einem weiteren Rückgang aus. Das neue Wohnkonzept sollte eine Strategie
enthalten, diesem Schwund an bezahlbarem Wohnraum entgegen zu wirken.
5) Das neue Wohnkonzept sollte die Verständigung des AUSW und der Verwaltung auf den
Bau von Gemeindewohnungen mit Hilfe der Stadtentwicklungsgesellschaft berücksichtigen.
6) Das Wohnkonzept sollte sich mit dem Masterplan Mobilität dahingehend verschränken,
dass Pendelverkehre auf der einen Seite und Wohnraumentwicklung in Dortmund auf der
anderen Seite so aufeinander abgestimmt werden, dass die Ziele der Stadtentwicklung (siehe
Punkt 1) erreicht werden können. Nicht jeder, der in Dortmund arbeitet, muss auch zwingend
in Dortmund wohnen, aber jeder, der in Dortmund arbeitet, muss Dortmund umweltfreundlich
mit öffentlichen Verkehrsträgern erreichen können. Einer verstärkten Landflucht in die Städte
mit der entsprechenden Verknappungswirkung auf den Dortmunder Wohnraum ist
entgegenzuwirken.
Man einigt sich darauf, den o.a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 17222-20-E1 zwecks Berücksichtigung bei der Erstellung des Konzeptes als eingebracht zu betrachten.
Vor diesem Hintergrund wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt die Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund und die
Erarbeitung von Empfehlungen für ein zukünftiges wohnungspolitisches Arbeitsprogramm, beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf den im Fachausschuss gestellten Antrag seiner Fraktion, der nicht abgestimmt wurde. Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bestand Einvernehmen, dass die Verwaltung die darin genannten Aspekte im Zuge der weiteren Umsetzung als Arbeitsmaterial berücksichtigt.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat beschließt die Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund und die Erarbeitung von Empfehlungen für ein zukünftiges wohnungspolitisches Arbeitsprogramm, beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.11
Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16687-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit
einem Investitionsvolumen in Höhe von 594.870 € den Ausbau des Untergeschosses des
Bürogebäudes Königswall 25-27 und beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter
Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung
(Planungs- und Ausführungsbeschluss) der Ausbaumaßnahme. Die Finanzierung erfolgt
durch das Sondervermögen
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlag mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.12
Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16683-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 28.04.2020 vor:
ABVG, 28.04.2020:
Frau Uehlendahl weist auf eine Änderung im angehängten Lageplan zur Vorlage hin. Und zwar wurden hier die Schutzstreifen für den Radverkehr auf die erforderlichen 1,50 Meter geändert und man habe auch den 50 Zentimeter Sicherheitsraum zum Parken bzw. zu den Grünstreifen mit eingeplant.
Vom Grundsatz sei die Planung aber nicht verändert worden, man habe hier lediglich die neuen Vorgaben für den Radverkehr umgesetzt.
Mit diesem Hinweis wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Grunderneuerung der Hannöverschen Straße, I. Bauabschnitt - von der Berliner Straße bis 120 m östlich Alte Straße - im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10485-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.045.000,00 Euro um 1.695.0000,00 Euro auf 2.740.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014577 – FE Hannöversche Str. -Berliner b. Alte Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 9.352,96 Euro
Haushaltsjahr 2020: 990.647,04 Euro
Haushaltsjahr2021: 1.740.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.521,67 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich an.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 07.05.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Grunderneuerung der Hannöverschen Straße, I. Bauabschnitt - von der Berliner Straße bis 120 m östlich Alte Straße - im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10485-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.045.000,00 Euro um 1.695.0000,00 Euro auf 2.740.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014577 – FE Hannöversche Str. -Berliner b. Alte Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 9.352,96 Euro
Haushaltsjahr 2020: 990.647,04 Euro
Haushaltsjahr 2021: 1.740.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.521,67 Euro.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.13
Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16596-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 28.04.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch:
„Auf die Ausführungen zu TOP 2.3 „Einwohnerfragestunde“ der Thematik wird hingewiesen.
Um die Verkehrssicherheit der Schüler/-innen sowie der Radfahrer/-innen zu verbessern
werden der Verwaltung folgende Anregungen gegeben:
Rotmarkierung der Radwege
Der Vorschlag der Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GFÜNEN, Frau Lohse, nicht
nur die Fahrradwege in den Kreuzungsbereichen Zillestraße/Am Hombruchsfeld und
Stockumer Str./Am Hombruchsfeld „rot“ zu markieren, sondern auch in der Straße „Am
Hombruchsfeld“ stößt auf mehrheitliche Zustimmung des Gremiums. Genau wie der
Vorschlag von BV-Mitglied Michael Twardon (SPD), dass die Rotmarkierung nur erfolgen
soll, wenn der Radweg auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geführt wird.
Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GFÜNEN, Frau Lohse, schlägt die
Einrichtung von Hol- und Bringzonen vor, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens
durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, schlägt dafür die Parkstreifen der Stockumer
Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vor. Die Vorschläge der
beiden Fraktionssprecher finden die Zustimmung des Gremiums.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes vom 02.03.2020 zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung
vorgeschlagen unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Anregungen zu beschließen“
ABVG, 28.04.2020:
Zu den o. a. Anregungen der Bezirksvertretung Hombruch informiert Frau Uehlendahl darüber, dass die gewünschte Rotmarkierung nicht möglich sei, da der Radweg einen Teil der Fahrbahn für PKW’s darstelle.
Zum Thema „Hol- und Bringzonen“ verweist sie auf ein bereits erfolgtes Pilotprojekt, wonach lediglich Erfahrungen für den Bereich der Grundschulen vorlägen. Für weiterführende Schulen müsste ggf. ein solches Pilotprojekt vom Schulverwaltungsamt initiiert werden.
Bezüglich des mündlichen Prüfauftrages von Frau Rm Pulpanek-Seidel zum LKW-Fahrverbot in diesem Bereich, kündigt sie an, dass die Verwaltung dieses prüfen und im Rahmen der Umbaumaßnahmen, wenn möglich, auch umsetzen werde.
Hiernach einigt sich der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig darauf, der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch (mit Ausnahme der „Rotmarkierung der Radwege“) zu folgen sowie die Verwaltung darum zu bitten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.284.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 61.125,49 Euro
Haushaltsjahr 2020: 345.160,36 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.977.714,15 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 110.870,67 Euro.
Ergänzungen:
Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schlägt vor, die Einrichtung von Hol- und Bringzonen, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Hierfür werden die Parkstreifen der Stockumer Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vorgeschlagen.
LKW-Verbot:
Die Verwaltung wird darum gebeten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen. D
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 einstimmig folgenden ergänzten (kursiv) Dringlichkeitsbeschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.284.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 61.125,49 Euro
Haushaltsjahr 2020: 345.160,36 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.977.714,15 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 110.870,67 Euro.
Ergänzungen:
Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schlägt vor, die Einrichtung von Hol- und Bringzonen, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Hierfür werden die Parkstreifen der Stockumer Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vorgeschlagen.
LKW-Verbot:
Die Verwaltung wird darum gebeten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.14
Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16431-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 06.05.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:
„Anfrage: Kann durch die neue Technik ein Vorlaufgrün für Radfahrende von mindestens 2 Sekunden umgesetzt werden.“§
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen ob die geplanten LSA auch an den Kreuzungen "Mallinckroftstraße / Schützenstraße", "Sunderweg / Treibstraße / Westfaliastraße" und "Schützenstraße/Immermannstraße/Schäferstraße" realisiert werden kann und welche Kosten dadurch entstehen.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genanntes Zusatzes (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.
Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 341.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.
Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger 6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:
Haushaltsjahr 2020 95.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 69.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 19.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 206.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 144.000,00 Euro“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.
Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 341.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.
Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger 6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:
Haushaltsjahr 2020 95.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 69.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 19.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 206.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 144.000,00 Euro
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.
Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 341.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.
Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger 6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:
Haushaltsjahr 2020 95.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 69.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 19.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 206.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 144.000,00 Euro
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.15
Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16518-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 03.03.2020:
ABVG, 03.03.2020:
Frau Rm Meyer bittet die Verwaltung darum, hierzu einen Planungsbeschluss herbeizuführen.
Frau Uehlendahl führt hierzu aus, dass eine entsprechende Entscheidungsvorlage frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgelegt werden könne.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei Enthaltungen (B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), eine entsprechende Entscheidungsvorlage hierzu vorzulegen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.03.2020:
Den Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:
„Frau Rm Meyer bittet die Verwaltung darum, hierzu einen Planungsbeschluss herbeizuführen.
Frau Uehlendahl führt hierzu aus, dass eine entsprechende Entscheidungsvorlage frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgelegt werden könne.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei Enthaltungen (B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), eine entsprechende Entscheidungsvorlage hierzu vorzulegen.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:
„Ergänzend zur Kenntnisnahme bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darum, dass das Projekt zügig realisiert wird.
Die Untersuchungen befassen sich im Wesentlichen mit den erwarteten wirtschaftlichen Vorteilen für den Hafenverkehr.
Anlass für die Forderung nach dem Vollanschluss im Hafendialog war aber insbesondere der Wunsch nach Entlastung der umliegenden Gebiete. Dieser Gesichtspunkt wird zwar auf Seite 24 der PTV-Analyse kurz erwähnt, aber ausdrücklich nicht in die Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses einbezogen.
Unberücksichtigt bleibt auch die Erwartung, dass der Vollanschluss auch dazu beiträgt, dass der Hafenverkehr insgesamt stärker nach Westen an- und abfließt und weniger in Richtung der östlichen Wohngebiete. Die für den Vollanschluss erwarteten Kosten sind deutlich niedriger als die öffentlichen Mittel für die Förderung des Containerterminals. Für die Entlastung der Wohnbevölkerung sollte die Bereitschaft zur Förderung nicht geringer sein als zur Kostenentlastung der Logistikwirtschaft.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ sowie die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 zur Kenntnis und bittet um Berücksichtigung des o. g. Zusatzes (SPD-Antrag).
AUSW, 06.05.2020:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt- Nord nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis und schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an..
Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.05.2020 nahm der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.16
Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Hörde
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16397-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung folgende Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße gewidmet werden:
1. Verlegung der Nortkirchenstraße
2. Verlängerung der Olof-Palme-Straße (Anschluss zum mittleren Kreisverkehr der Nortkirchenstraße)
Der Gemeingebrauch der Straßen unterliegt keiner Beschränkung.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.17
Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten „nordwärts“- Teilprojekt iResilience zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.18
Statistikatlas
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17091-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Rm Berndsen (SPD) regte an, die Verwaltungsvorlage den Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben.
Herr StR Dahmen sicherte zu, dies zu veranlassen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Statistikatlas 2019 zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.19
Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16359-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Rm Dr. Suck (CDU) begründete die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion. Zur Begründung führte er aus, dass die Aufgabe mit dem vorhandenen Personal bei der Wirtschaftsförderung erfüllt werden könne, so dass es keiner zusätzlichen Projektstelle bedarf.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die Ablehnung der Vorlage mit dem Hinweis auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis, das nicht den Vorstellungen seiner Fraktion entspreche.
Als Umsetzung einer Initiative der Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen sowie Die Linke & Piraten aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, begründete Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sein Abstimmungsverhalten, wobei er die Einrichtung der Projektstelle als erforderlich erachtete.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Fraktion FPD/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Einstellung eines*er Koordinator*in für Marten, angesiedelt im Projekt "nordwärts"
b) die Organisation einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Marten als Standort
c) einen ca. einjährigen Innovationsprozess „Vision Marten 2025“ zu initiieren, aus dem sich konkrete Handlungsempfehlungen zur Erreichung des gewünschten Gesamtziels ableiten
d) mit dem langfristigen Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Martens, schnelle Hilfen einzuleiten
e) zu prüfen, ob die im Pilotprojekt entwickelte Methodik auf andere Stadtteile übertragbar ist
f) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Rat beschließt die Erprobung des Modells mit folgenden Aufwendungen in den Finanzplanjahren:
HJ 2020 89.200 Euro
HJ 2021 135.900 Euro
HJ 2022 138.100 Euro
HJ 2023 140.300 Euro
HJ 2024 142.600 Euro
Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.20
Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung am 29.04.2020 vor:
Der Bezirksvertretung Innenstadt-West liegt folgende Eingabe vor:
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat der Union Gewerbehof den Wunsch nach einer Ausweitung seiner Aktivitäten. Deshalb haben wir unser Anliegen bereits 2015 in dem Nordwärtsforum für die westliche Innenstadt eingebracht. Im letzten Sommer haben wir in der letzten Runde für Projektvorschläge zu „nordwärts“ diesen Wunsch erneuert. Auch die Erweiterungswünsche ansässiger Unternehmen im Union Gewerbehof und die Nachfrage von Unternehmen und Gründer, sich im Union Gewerbehof neu niederzulassen möchten, sprechen eindeutig dafür, hier neue Arbeitsplätze zu schaffen, und diese Chance nicht durch fehlende Erweiterungsfläche zu verpassen. Wir im Union Gewerbehof versuchen zurzeit in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren aus dem Stadtviertel, eine ehemalige Maschinenhalle, die bis Ende Januar 2017 von der Fachhochschule Dortmund als Modellbauwerkstatt für Ihre angehenden Architekten genutzt wurde, zu einem Ort zu entwickeln, an dem Menschen, die in unterschiedlichen Berufen zuhause sind, gemeinsam neue Ideen, Produkte und Dienstleistungen entwickeln können (makerspace oder fablab). Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Zukunft des urbanen Raums und insbesondere in unserer Stadt gerichtet sein. Die Umsetzung dieser Idee trägt erste Früchte und führt zu einer weiteren Nachfrage nach Ansiedlungen im Umfeld des Union Gewerbehof. Ich würde mich freuen, wenn es uns mit Ihrer Unterstützung gelingen würde, das Vorhaben weiter voran zu treiben und wir als „Nordwärtsprojekt“ weiter berücksichtigt werden.
Hans-Gerd Nottenbohm
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Eingabe zur Kenntnis und ist ebenfalls der Auffassung, dass das Projekt wieder in „nordwärts“ aufgenommen werden muss.
Sie erhebt die Eingabe zum Antrag und beschließt einstimmig, im Sinne des Petenten zu verfahren und das Projekt wieder in „nordwärts“ aufzunehmen.
Sie spricht einstimmig dem Rat/Hauptausschuss der Stadt Dortmund eine Empfehlung aus mit dem Inhalt, dass das Projekt im Rahmen der Beratung zu Vorlage "Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019" (Drucksache Nr. 15927-19) aufgenommen werden soll.
Weiterhin lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020: (Text siehe u.a. Empfehlung des AWBEWF):
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom
03.03.2020: (Text siehe u.a. Empfehlung des AWBEWF):
Hierzu liegt vor-> Empfehlung des Ausschusses Ausschuss für Wirtschafts-,
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ( AWBEWF) vom 04.03.2020
Hierzu lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 29.01.2020:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass
a) die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ nochmal überprüft werden sollte, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden sollten.“
ABVG, 03.03.2020:
Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.
Diesem wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDBP/BL) zugestimmt.
Danach empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.
Rm Matzanke wies auf die Empfehlung aus der Sitzung des ABVG hin, die Grundlage der Beschlussfassung sein soll.
Rm Penning signalisierte, dass man der Vorlage an sich, nicht jedoch der Empfehlung des BuNB (siehe Auszug aus dem ABVG) zustimmen werde und bat darum, dies im Protokoll zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grünflächen.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung des Ausschusses Personal und Organisation (APO) vom
05.03.2020:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor:
Hierzu lag die o.a Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der
öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor.
Der Ausschuss für Personal und Organisation schließt sich mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung an.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 11.03.2020:
Frau Dr. Goll erklärte, der eigentlichen Vorlage zuzustimmen, nicht aber der Empfehlung des BuNB (s. Auszug aus dem APO).
Frau Altundal-Köse ließ die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einzeln abstimmen.
Der Schulausschuss stimmte mehrheitlich bei 5 Nein (CDU) und 2 Enthaltungen
(FDP/Bürgerliste und AfD) der Empfehlung des BuNB zu.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (AfD), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu Liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 10.03.2020:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen die o.a. Empfehlungen aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 und des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (Die Fraktion Die LINKE & PIRATEN sowie die AfD-Fraktion waren bei der Abstimmung nicht anwesend) gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste (stimmt der Vorlage zu, lehnt die Empfehlungen ab) eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün.
Hierzu Liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.03.2020:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die o. a. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 05.03.2020 vor.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einschließlich der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde anzuschließen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Kowalewski an.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) spricht sich dafür aus, den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde zu fassen.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates gefasst habe. Er stellt den Antrag, den Beschluss auch hier ohne die Empfehlung zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
AUSW, 06.05.2020:
Herr Rm Waßmann empfiehlt, über die Vorlage heute in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, also ohne die Empfehlungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde abstimmen zu lassen.
Da man sich aber mehrheitlich darin einig ist, den heutigen Beschluss in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zu fassen, also mit den Ergänzungen aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, erfolgt folgende Beschlussfassung:
Unter Einbeziehung des Beschlusses des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, FDP-Bürgerliste und Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.
Hinsichtlich der Empfehlung der BV-Innenstadt West zur Aufnahme des Union-Gewerbehofes in die „nordwärts“ Projektrunde, wies OB Sierau darauf hin, dass dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen diese Empfehlung nicht vorlag. Zudem erläuterte er, dass alle Projekte aus der Liste einen intensiven Bewertungsprozess durchlaufen hätten. So habe es neben verwaltungsinternen Arbeitsgruppen auch eine Befassung im Kuratorium gegeben und seien so auf ihre Realisierbarkeit überprüft worden. Zudem habe es im Anschluss ein online Kommentierungsverfahren gegeben. Für jedes eingereichte Projekt wurde eine Empfehlung hinsichtlich der Ratsvorlage abgegeben. Das Ergebnis des Bewertungsprozesses lief darauf hinaus, dass das Projekt Union Gewerbehof zu unkonkret sei. Er wolle aber nicht ausschließen, dass bei einer Weiterentwicklung, das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt Berücksichtigung finden könne.
Rm Mader (CDU) bat darum klarzustellen, in welcher Form über die Vorlage abgestimmt werde, da man der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde nicht folgen werde.
Da bis auf den Finanzausschuss alle beteiligten Ausschüsse der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde gefolgt seien, regte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) an, bei der Abstimmung ebenfalls unter Berücksichtigung des Beirates zu verfahren.
OB Sierau kündigte an, die Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften abstimmen zu lassen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 12.03.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.21
Biodiversitätsnotstand
Empfehlung: Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020
(Drucksache Nr.: 16516-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:
Hierzu liegt vor Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 13.02.2020:
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) vor:
.. im Dezember 2019 wurde der Nachfolger des „Dortmunder Brutvogelatlas“ von 2003 vom NABU Dortmund mit dem Titel „Dortmunder Vogelwelt“ veröffentlicht. Die dort beschriebenen Befunde sind dramatisch. Die Vogelpopulationen eignen sich gut als Indikator für den Zustand der Natur insgesamt. Aus diesem Anlass bitten wir, den nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Beschlussvorschlag
1. Der Dortmunder Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Dortmunder Vogelwelt in den letzten Jahren einen regelrechten Zusammenbruch erlebt hat. Zahlreiche kürzlich noch häufig vertretene Vogelarten sind in Dortmund ausgestorben oder sind akut vom Aussterben bedroht. Viele weitere Arten leiden unter erheblichen Bestandsrückgängen.
2. Der Dortmunder Rat ruft angesichts der dramatischen Entwicklung der Avifauna den Biodiversitätsnotstand aus. Damit verbunden ist die Erstellung und Umsetzung eines akuten Notfallplans zur Verbesserung der Lebensgrundlagen der Dortmunder Fauna insgesamt (um zu retten, was noch zu retten ist). Der Entwurf des Landschaftsplans ist ggf. um diese Maßnahmen zu ergänzen.
3. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 04.07.2019 (DS 14696-19), in allen Vorlagen neben den Klimaauswirkungen und sozialen Auswirkungen auch die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Biodiversität darzustellen.
4. Angesichts des drohenden Totalausfalls aller Feldvogelarten in Dortmund ist eine Umkehr in der Landwirtschaft dringend erforderlich. Benötigt wird die Wiedereinführung von Ackerrandstreifen, ein Verzicht auf Pestizide, die Neuanlage von Hecken und Gehölzstrukturen, die Neuanlage von Kleingewässern, ein Verzicht des Einsatzes schwerer Maschinen in der Brutzeit der Offenbrüter und die Anlage von Steinhaufen oder unvermörtelten nischenreichen Natursteinmauern (Trockenmauern). Entsprechende Festsetzungen sind bei der Vergabe von städtischen Pachtgrundstücken an die Landwirtschaft in die Pachtverträge einzuarbeiten.
5. Der Rat beschließt die Begründung eines Nachzucht- und Auswilderungsprogrammes für das in Dortmund seit 2010 ausgestorbene Rebhuhn als Zeigerart für den ländlichen Lebensraum (planerischer Außenbereich). Dazu ist der Zoo Dortmund in die entsprechenden Planungen einzubeziehen. Voraussetzung für die erfolgreiche Wiederansiedlung ist die Schaffung geeigneter Habitatstrukturen (siehe Punkt 4), die ein Überleben dieser auch andernorts selten gewordenen Feldvögel ermöglicht. Mit der Durchführung des Rebhuhnprogrammes verbessern sich auch die Chancen der anderen Feldvogelarten.
6. Der aktuelle Befund beschreibt eine auffällige Sterilität und Artenarmut besonders in neuen Siedlungs- und Gewerbegebieten aus den letzten 20 Jahren. Künftige B-Pläne – insbesondere auch für Gewerbeflächen – sollen immer auch eine ökologische Konzeption beinhalten mit dem Ziel, die Artenvielfalt zu fördern. Diese sind explizit auch in den Verwaltungsvorlagen gegenüber der Politik nachzuweisen und im Rahmen von Satzungsbeschlüssen für die Bauherren festzusetzen.
7. Der massive Rückgang der Insekten fressenden Singvögel – selbst bei den häufigsten Kulturfolgern im Stadtgebiet - zeigt eine Fehlentwicklung auch in den Kulturflächen. Der Rat beschließt daher eine Aufklärungskampagne für die Bevölkerung mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden in privaten Gärten und Kleingärten zu reduzieren und Gärten wieder stärker zu einem Lebensraum auch für Tiere zu machen.
8. Der Rat bittet die in Dortmund tätigen Wohnungsgesellschaften, in ihren Beständen mehr Gehölze vorzusehen. Insbesondere fensterlose Kopfseiten von Gebäuden können im Regelfall ein Mehr an Grün vertragen und somit einen Beitrag für bessere Lebensbedingungen für Mensch und Tier leisten.
9. Die naturnahen städtischen Grünflächen wie der Botanische Garten Rombergpark, der Fredenbaumpark, der Permakulturpark, der Dortmunder Zoo, der Hauptfriedhof und der Revierpark Wischlingen weisen eine gute Artenvielfalt auf. Um diese Vielfalt zu erhalten beschließt der Rat, den naturnahen Charakter dieser Flächen zu erhalten. Dieser Beschluss ist auch für etwaige in Arbeit befindliche Parkkonzepte zu berücksichtigen.
Begründung
Die Bestandserhebungen des NABU sind politisch als dringlicher Warnruf zu verstehen. Einigen wenigen sich ausbreitenden Arten (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Kanadagans, Ringeltaube) stehen sehr viele Arten gegenüber, die in Dortmund entweder bereits ausgestorben sind (z.B. Rebhuhn, Haubenlerche, Turteltaube, Trauerschnäpper), vom Aussterben bedroht sind (z.B. Feldsperling, Kiebitz, Wacholderdrossel, Wanderfalke, Nachtigall, Gartenrotschwanz, Waldlaubsänger) oder zeigen kontinuierlich geringere Bestände (z.B. Teich- und Blässhuhn, Weidenmeise, Schwanzmeise, Turmfalke, Feldlerche, Kuckuck). Selbst viele der häufigsten Vogelarten in Dortmund haben Bestandseinbrüche. So haben sich die Bestände von Kohlmeise und Blaumeise in den letzten drei Jahren halbiert. Insgesamt sind rund 55 Prozent der in Dortmund vorkommenden Vogelarten in den letzten zwei Dekaden ausgestorben, stark gefährdet oder in stetigem Rückgang begriffen. Insbesondere das Insektensterben (bis zu 80 Prozent der Biomasse) macht den Populationen der Avifauna schwer zu schaffen.
Diese Fehlentwicklungen sind aber zumindest teilweise gestaltbar. Die Vogelwelt reagiert ebenso positiv auf verbesserte Bedingungen der Lebensumstände wie sie negativ auf die Beeinträchtigung des Lebensraumes und des Nahrungsangebotes reagiert. Schutzmaßnahmen und strukturelle Verbesserungen in den Habitaten können daher sehr großen Einfluss haben.
Hier einige Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen:
1) Die Uferschwalbe war bereits Ende der 1960er-Jahre in Dortmund ausgestorben. Durch Anlage eines Erdwalls am Hochwasserrückhaltebecken Ellinghausen im Jahr 2017 konnten die Voraussetzungen für eine Neuansiedlung der Uferschwalbe geschaffen werden. Inzwischen leben dort wieder rund 50 Brutpaare mit steigender Tendenz.
2) Der Graureiher war durch starke Bejagung in seinem Bestand gefährdet worden. Inzwischen gibt es durch das ganzjährige Jagdverbot eine Erholung der Bestände und wieder eine stabile Population in Dortmund.
3) Vor einigen Jahren stand der Bestand des Rotmilans nach seinem Aussterben im Münsterland in der Gefahr, bis ins Sauerland zurückgedrängt zu werden. Der Schutz für den letzten Bruthorst in Dortmund-Kurl hat die örtlichen Reviere erhalten und eine leichte Erholung des Bestandes ermöglicht mit nun drei Brutpaaren in Dortmund und mehreren Brutpaaren im Kreis Unna, sowie eine Vielzahl von unverpaarten Begleitvögeln.
4) Durch die Renaturierung vieler früher kanalisierter Bäche gibt es inzwischen wieder mehrere Brutpaare des Eisvogels in Dortmund mit zunehmender Tendenz.
Durch geeignete Maßnahmen lässt sich also der Bestand auch verloren geglaubter Arten retten. Wir bitten um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, um diese Maßnahmen angehen zu können und möglichst viele Tierarten in Dortmund erhalten zu können.
Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der FBI (Drucksache Nr.: 16516-20-E1) vor:
… ob es beim Coronavirus zu der befürchteten Panepidemie kommt, ist noch nicht bekannt. Doch im Tierreich führt der aus Asien eingeschleppte Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), der Salamanderpilz, bereits zu einer Pandemie und hat nach den Beneluxländern, die Eifel, das westliche Ruhrgebiet nun Bochum und Dortmund erreicht und auch hier die ersten Feuersalamander getötet.
Der Salamanderpilz, der für Menschen und Säugetiere ungefährlich ist, heftet sich oder seine Sporen über Kontakt mit Waldboden oder Schlamm von Gewässerrändern an Tiere und wird so weiterverbreitet. Er ist für den Feuersalamander, der in allen Dortmunder Wäldern vorkommt und in dessen Haut er eindringt, absolut tödlich.
Vor allem Hundehalter können mithelfen, dass nicht ihr Hund zur Verbreitung der Salamanderpest beiträgt und sollten ihren Hund im Wald nur angeleint führen und darauf achten, dass er auch am Wegesrand keinen Kontakt mit dem Waldboden bekommt.
Reiter sollten ebenfalls nur befestigte Waldwege nutzen und auch Mountainbiker sollten nicht länger rechtswidrig im Wald abseits der Wege fahren, um den Pilz nicht über die Reifen weiterzuverbreiten.
Eine strikte Leinenführung der Hunde auf den Waldwegen und Kontrollen gegen die rechtswidrig abseits der Wege im Wald fahrenden Mountainbiker ist deshalb absolut notwendig, da bei einer weiteren Pilzverbreitung es sonst auch in Dortmund, wie bereits in anderen Regionen geschehen, zu einem Massensterben kommen wird und der Feuersalamander, obwohl er als sogenannte „Verantwortungsart“, eine „Art nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands“, unter besonderem Schutz steht, auch in Dortmund schon in nur einem Jahr ausgestorben sein könnte.
Denn wenn sich jetzt nicht alle verantwortungsbewusst verhalten, werden wir in Dortmund bald nur noch eine schwarz-gelbe Wand, aber keine schwarz-gelben Feuersalamander mehr haben.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Feuersalamander-Lebensräume in Dortmund:
1. Die sofortige Information der Öffentlichkeit über Medien und Internet.
2. Die sofortige Aufstellung von Hinweistafeln und Verteilung von Flugblättern mit Verhaltensregeln für Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker sowie ihre Kontrolle.
3. Die ausgewiesenen unbefestigten Reitwege sowie unbefestigte Trampelpfade und Mountainbikestrecken zu sperren.
4. Die Untersagung von Amphibienmassenuntersuchungen mit Fangzäunen und Eimerfallen, bei denen Feuersalamander mit anderen Amphibien in Kontakt kommen.
5. Das rechtswidrige Mountainbiking im Rombergholz nicht zu legalisieren.
6. Den Beginn einer Erhaltungszucht des Dortmunder Feuersalamanders, der Unterart Salamandra s. terrestris, im Dortmunder Zoo.
Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 16516-20-E2) vor:
Im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2019 und den Doppelhaushalt 2020/2021 wurden auf Antrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN Gelder für die Erstellung und Umsetzung eines Biodiversitätskonzepts in den städtischen Haushalt eingestellt.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung,
bis zum 2. Quartal 2020 einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung dieser Beschlüsse
vorzulegen.
Begründung:
Ende 2018 wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 die Erstellung eines Konzepts für den Erhalt der Artenvielfalt in Dortmund beschlossen. Die Gelder wurden jedoch aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im Umweltamt 2019 nicht abgerufen und in den Haushalt 2020 übertragen. Zugleich wurden für 2021 weitere Gelder für die Umsetzung des Konzepts und der daraus resultierenden Maßnahmen in den Haushalt eingestellt. Die Umsetzung der Beschlüsse muss jetzt zeitnah erfolgen, um schnellstmöglich wirksame Maßnahmen gegen das Artensterben einzuleiten.
Im Rat der Stadt bestand einvernehmen die Angelegenheit zur Befassung in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Der von RM Münch gestellte Antrag vom 07.02.2020 (Drucksache Nr.: 16516-20-E1) wurde bei Feststellung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit befasst und mehrheitlich abgelehnt.
Hierzu liegt dem AUSW am 06.05.2020 vor Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2020 (Drucksache Nr.:16516-20-E3):
…..zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Untere Naturschutzbehörde richtet den Blick auf die gesamte Fauna und Flora im Dortmunder Stadtgebiet. Rückläufige Bestandsentwicklungen sind grundsätzlich alarmierend und fordern gezielte Maßnahmen, um einem weiteren Rückgang entgegenzuwirken bzw. von vornherein zu verhindern. Nur einzelne Personengruppen für rückläufige Tendenze verantwortlich zu machen und eine Fokussierung allein auf die Avifauna hält die Fachverwaltung für nicht tragfähig. Der pauschalen Aussage des „regelrechten Zusammenbruchs“ der Dortmunder Vogelwelt kann die Verwaltung ebenfalls nicht folgen. Die Themen „Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt“ sowie „Bewahrung des Naturhaushaltes“ stellen die Kernaufgaben der Umweltverwaltung und die Grundlage des Verwaltungshandelns dieses Fachbereiches dar. Diese Themen sollten als komplexe, stadtweite Aufgabenfelder mit weitreichenden Auswirkungen betrachtet werden und nicht nur in der Zuständigkeit einer einzelnen Fachverwaltung.
Somit ist es erforderlich, dass in den Aufgabenbereichen der verschiedenen Fachverwaltungen wie zum Beispiel der Stadtplanung und Bauordnung (z.B. FNP, B-Pläne), der Wirtschaftsförderung (z.B. Gewerbeflächenentwicklung, Grundstücksvermarktung) und der Grünflächenverwaltung und –unterhaltung (z.B. Gestaltungs- und Pflegekonzepte) den Aspekten des Schutzes von Natur- und Landschaft bzw. von Flora und Fauna Rechnung getragen wird und diesen Schutzgütern generell ein hoher Stellenwert bei der Abwägung der Belange eingeräumt wird.Hierfür ist ein verbindliches, gesamtstädtisches Vorgehen auf Basis einer Biodiversitätsstrategie erforderlich und unerlässlich. Dieses Handlungsprogramm soll durch die Umweltverwaltung in Auftrag gegeben werden. Grundlage dieser strategischen Überlegungen soll dabei eine Betrachtung der unterschiedlichen städtischen (Frei)Räume und Bewertung ihrer Bedeutung im Hinblick auf die Biodiversität im Rahmen einer Stärken-/Schwächenanalyse sein.
Hierunter fallen z.B. der innerstädtische Siedlungsraum, gestaltete Freianlagen, Naturräume, Gewerbegebiete sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen. Zur Grundlagenermittlung gehört u.a. die Auseinandersetzung mit vorhandenen Datengrundlagen (z.B. faunistische Erhebungen) und Planwerken (z.B. Dortmunder Landschaftsplan). Der Status quo soll dargestellt und mögliche Auslöser für den Rückgang der Artenvielfalt identifiziert werden. Um den nachteiligen Entwicklungen langfristig entgegenzuwirken, sollen auf Basis der herausgearbeiteten Defizite und Potentiale Strategien zur Optimierung vorgeschlagen sowie ein konkreter Maßnahmenkatalog für erste Umsetzungsschritte entworfen werden. Auch der Öffentlichkeitsarbeit als ein wichtiger
Maßnahmenschritt in puncto Sensibilisierung für die Belange des Umwelt- und Artenschutzes
soll hierbei Beachtung geschenkt werden. Die Einplanung von Haushaltsmitteln sowohl für die Erstellung einer Biodiversitätsstrategie als auch für konkrete Maßnahmen erfolgte, ohne zeitgleich die Frage nach der Verfügbarkeit von Personalkapazitäten aufzuwerfen bzw. parallel zu den Haushaltsmitteln auch Budget für entsprechendes Personal bereitzustellen.
Neue und komplexe Themenfelder können nicht „auf Zuruf“ zusätzlich zu den umfangreichen Daueraufgaben mit dem vorhandenen Personalstamm bearbeitet werden. Abgesehen von den beschriebenen ersten Überlegungen zu den möglichen Inhalten einer Biodiversitätsstrategie konnte sich das Umweltamt mangels Personal dem Thema im Detail nicht weiter widmen. Bei StA 60 konnte bisher keine Stelle geschaffen werden, in der die vorbereitenden Arbeiten verankert werden können, die zur Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erstellung eines Biodiversitätskonzeptes durch Dritte notwendig sind (Erarbeitung eines umfassendes Leistungsbildes, Bildung von Prioritäten).
Die Vergabe für das Biodiversitätskonzept konnte bis dato daher nicht auf den Weg gebracht werden. Auf das Personal- und Organisationsentwicklungskonzept 2020 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die im endgültigen Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten Mittel für die Konzepterstellung in Höhe von 50.000 € für das Haushaltsjahr 2020 können nach aktuellem Stand nicht wie eingeplant verausgabt werden. Ohne das Vorliegen einer Biodiversitätsstrategie werden perspektivisch betrachtet auch die für 2021 eingeplanten Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen in Höhe von 100.000 € nicht verausgabt werden. Dies ist im Hinblick auf die Brisanz des Themas durchaus bedauerlich und aus fachlicher Sicht schwer hinnehmbar. Dezernat 6 wird eine personelle Verstärkung für 2021 anstreben.
AUSW, 06.05.2020:
Herr Rm Kowalewski erläutert zunächst die Hintergründe und Bedeutung des vorliegenden Antrages seiner Fraktion. Die heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung hierzu habe ihn etwas ratlos gemacht, da die Verwaltung hiermit zum einen zustimme, dass man in Sachen „Biodiversität“ jetzt aktiv werden müsse andererseits werde erwähnt, dass man personell so eng aufgestellt sei, dass noch nicht einmal eine externe Vergabe bewältigt werden könne. Vor diesem Hintergrund schlage er vor, dass diese Angelegenheit dem Ausschuss für Personal und Organisation (APO) vorgelegt werden sollte, damit dieser sich hiermit, hinsichtlich der Personalsituation, einmal befasse. Ansonsten bitte er heute um Zustimmung zum Antrag seiner Fraktion.
Herr Rm Münch begrüßt den vorliegenden Antrag. Da ihm dieser aber zu kurz greife stelle er mündlich folgenden Antrag:
Der AUSW empfiehlt, durch eine bessere personelle Ausstattung der unteren Naturschutzbehörde und konkrete Artenschutzmaßnahmen für die Indikatorarten (Kreuzkröte und Eisvogel) die Biodiversität
In Dortmund zu fördern.
Der Ausschuss lehnt diesen Antrag einstimmig ab.
Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass Biodiversität und Artenschutz für seine Fraktion wichtige Themen seien. Daher habe man bereits zum Haushalt 2019 den Antrag auf die Erarbeitung eines Konzeptes für eine entsprechende personelle Ausstattung gestellt. Hierfür habe man im Rat sowohl für das Haushaltsjahr 2019 als auch für 2020/21 eine Mehrheit bekommen. Insofern dokumentiere seine Fraktion schon, dass Ihnen dieses Thema wichtig sei, welches man dann aber auch eher über die Strategie hier im Ausschuss inhaltlich diskutieren wolle, weniger über die Erarbeitung einer Strategie.
Man sei insofern von der Antwort der Verwaltung enttäuscht, dass in diesen 2 Jahren noch keinerlei personelle Initiativen erfolgt seien, um diese Strategie endlich zu erarbeiten. Man appelliere daher auch dringend daran, ggf. auch über den APO gehend, endlich die entsprechenden Personalmittel zur Verfügung zu stellen, damit man das Thema Biodiversität und Artenschutz auch hier im Ausschuss angehen könne. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten sehe man insofern nochmal als Verstärkung der eigenen Position und würde diesem daher folgen. Den heutigen mündlichen Antrag des Herrn Rm Münch werde man ablehnen, da die Ansätze der eigenen Fraktion hierzu weitreichender seien.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man grundsätzlich, wie von ihrem Vorredner nochmal ausgeführt worden sei, bereits beschlossen habe, dass man dieses Konzept haben wolle.
Das Handlungsprogramm, wie es in der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung beschrieben werde, sei im Ansatz umfangreicher als das, was im Antrag der Fraktion die Linke & Piraten aufgeführt worden sei. Man sehe die Verwaltung insgesamt hiermit auf einen relativ guten Weg. Zur personellen Situation gehe sie davon aus, dass entsprechendes Personal frei werde, nachdem man im Sommer nächsten Jahres den Beschluss zum Landschaftsplan gefasst habe.
Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man ablehnen, weil dieser Ihrer Fraktion eigentlich nicht weit genug gehe.
Herr Rm Waßmann schließt sich zum Thema „Personal“ insofern seiner Vorrednerin an, als dass auch er davon ausgehe, dass man nach Beschluss des Landschaftsplanes wieder über Personalkapazitäten verfügen werde. Vielleicht könne man den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als eingebracht erachten, an die Verwaltung weitergeben, damit diese die Inhalte des Antrages in der Konzeption mit aufgreife. Man sei heute nicht dazu bereit einen „Notstand“ auszusprechen. Man würde somit den Antrag der Fraktion die Linke & Piraten als Prüfauftrag an die Verwaltung unterstützen und gleichzeitig die Verwaltung darum bitten, zeitnah die Entwicklung der personellen Situation für die nächsten 2-3 Jahren einmal dazustellen, damit man diese dann im APO diskutieren könne. Ansonsten werde man heute sowohl den Antrag der Fraktion die Linke & Piraten als auch den heute mündlich gestellten Antrag von Herrn Rm Münch ablehnen.
Herr Rm Kowalewski äußert hierzu, dass er heute nicht auf einen Beschluss zum Antrag seiner Fraktion bestehe, wenn jetzt ein Biodiversitätskonzept erstellt werde und die Inhalte dieses Antrages dort mit eingehen würden. Insofern wolle er wissen, was die Verwaltung benötige um das jetzt auf den Weg zu bringen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, betont an dieser Stelle, dass es im Interesse des gesamten Ausschusses sein müsse, dass hier nun etwas passiere. Man habe es zweimal mit großer Mehrheit im Haushalt beschlossen. Von daher sollte es im Interesse aller liegen, dass dieses Konzept möglichst bald auch umgesetzt werde.
Herr Dr. Rath informiert darüber, dass man das Thema so wichtig sei, dass man dieses auch sachgerecht und gründlich bearbeiten wolle, was man mit der vorliegenden Stellungnahme auch deutlich gemacht habe. Auch dass dieses Thema schnell bespielt werden müsse sei überhaupt keine Streitfrage. Dies könne man mit der aktuellen personellen Ausstattung allerdings nicht leisten.
Er sei auch vorsichtig mit der Aussage, dass man nach Beschluss des Landschaftsplanes über freie Personalkapazitäten verfügen werde. Aus seiner Sicht sei es eher so, dass die Arbeit durch die dann folgende Umsetzung des Landschaftsplanes erst anfange.
Herr Wilde macht hiernach folgenden Vorschlag zu weiteren Vorgehensweise zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zum Thema „Biodivsersitätsnotstand“:
Aus seiner Sicht mache es heute keinen Sinn dafür oder dagegen zu stimmen. Er empfehle jetzt nicht den Notstand auszurufen. Viele Dinge, die hierin erwähnt wurden, seien allerdings richtig und sinnvoll. Daher glaube er, dass man sich hierzu positiv zu verhalten sollte, indem man dies in die Strategieerarbeitung zum Thema „ Biodiversität“ hineingebe. Bezüglich des personellen Defizites kündigt er an, dass die Verwaltung mit der Satzungsbeschluss-Vorlage „Landschaftsplan“ auch deutlich machen werde, welche personellen Verstärkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes erforderlich werden. Man strebe dann, so zeitnah wie möglich, eine Vorlage an, die den konkreten Personalbedarf deutlich machen werde. Diese Darstellung würde dann eine konkrete Qualifizierung Quantifizierung des Personalbedarfes enthalten, welche sowohl den Landschaftsplan als auch die Biodiversitätsstrategie umfasse. Diese Vorlage würde auch dem APO vorgelegt werden. Er rate hingegen davon ab, die Angelegenheit bereits zum jetzigen Zeitpunkt ohne qualifizierte und quantifizierte Angaben zum Personalbedarf im APO diskutieren zu wollen.
Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen der Verwaltung ergeht einvernehmlich folgende Empfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) als eingebracht zu betrachten und die Verwaltung damit zu beauftragen, diesen als Prüfauftrag im Rahmen der Strategieerarbeitung zum Thema „Biodiversität“ zu berücksichtigen.
Der o.a. mündliche Antrag des Herrn Rm Münch (FBI) wird einstimmig abgelehnt.
Rm Urbanek (AfD) riet dazu, mit dem Begriff „Notstand“ zurückhaltender umzugehen, da dieser eine Situation beschreibe, bei der die staatliche Gewalt nicht mehr wie gewohnt an Gesetze gebunden sei. Daher interessiere es ihn welche Gesetze mit einem Notstand außer Kraft gesetzt werden sollen. Daher lehne er den Antrag ab, auch wenn er den Grundgedanken nachvollziehen könne.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf die Beratungen und die Verständigung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW), dass in der nächsten Sitzung, in der der Landschaftsplan unter Beifügung einer Stellenbemessung für die Umsetzung des Landschaftsplans beraten wird, auch der Personalbedarf für die Umsetzung eines Biodiversitätskonzepts behandelt wird. Aus diesem Grund soll auch eine Befassung im Ausschuss für Personal und Organisation erfolgen. Daher wurde der Antrag seiner Fraktion auch nicht abgestimmt, sondern an die Verwaltung als Prüfauftrag mitgegeben. Daher müsse auch der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW heute nicht über den Antrag (Drucksache Nr.: 16516-20) abstimmen.
Zudem verstehe er den Begriff „Notstand“ als politischen Begriff, der die Situation beschreibt, dass in Dortmund ein spürbares Vogelsterben besteht.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass er den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten aufgrund einiger Unschärfen nicht mittragen könne. Da er das Problem des Vogelsterbens jedoch ebenfalls sehe, werde er der Empfehlung des AUSW folgen.
Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) betonte unter Hinweis auf die im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellten Gelder, die vom AUSW festgestellte Handlungsnotwendigkeit, die in dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zum Ausdruck komme.
StR Wilde erläuterte, dass im AUSW zum Ausdruck gekommen sei, dass es sich bei dem Begriff des „Notstandes“ nicht um einen Notstand im eigentlich definierten Sinn handelt. Vielmehr bestünde die Notwendigkeit, über Biodiversität zu diskutieren und entsprechende Konzepte zu entwickeln. Zugesagt worden sei, hinsichtlich des Landschaftsplans und der Biodiversität den Personalbedarf zu quantifizieren. Hierzu kündigte StR Wilde eine eigenständige Vorlage an, die jedoch noch nicht zeitgleich mit dem Landschaftsplan erfolgen werde.
OB Sierau stellte fest, dass mit der Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) obsolet ist. Darüber hinaus sei mit der Empfehlung des AUSW und der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2020 (Drucksache Nr.:16516-20-E3) auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 16516-20-E2) erledigt.
Mit dieser Feststellung folgte der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW damit mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) als eingebracht zu betrachten und die Verwaltung damit zu beauftragen, diesen als Prüfauftrag im Rahmen der Strategieerarbeitung zum Thema „Biodiversität“ zu berücksichtigen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Angelegenheit mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.22
Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.03.2020 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15539-19-E3, lag bereits zur Sitzung am 26.11.2019 vor):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.
· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.
Begründung:
Mit der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie soll die Energiewende in Dortmund weiter vorangebracht werden. Zwar schreitet der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität weiter voran, doch sollte bereits heute weiter in die nähere Zukunft geschaut werden und die Nutzung von Wasserstoff als Energiequelle in den Fokus genommen werden. Denn Wasserstoff hat zusätzlich nicht nur im Bereich der Mobilität Anwendungsbereiche, sondern z.B. auch im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung. Gelingt es Wasserstoff grün und nachhaltig vor Ort herzustellen, z.B. aus Abfall oder Photovoltaik, und zu nutzen, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen in Dortmund. Mit dem Masterplan Energiezukunft und dem geplanten Energiecampus Huckarde werden bereits Entwicklungen im Bereich Wasserstofftechnologien verfolgt. Diese Aktivitäten gilt es nun auszuweiten. Um eine entsprechende Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft und die benötigte Infrastruktur zu schaffen, soll insgesamt ein Konzept erarbeitet werden und den zuständigen Ausschüssen vorgestellt werden.“
ABVG, 03.03.2020:
Herr Habbes (DSW21) und Herr Flosbach (DEW21) informieren den Ausschuss über den aktuellen Sachstand und geben eine Einschätzung dazu ab, ob und inwieweit die Nutzung von Wasserstoff aus ihrer jeweiligen Sicht möglich sei. Hierbei wurde deutlich, dass man dem Thema grundsätzlich positiv gegenüberstehe allerdings aufgrund der Entscheidungen auf Bundesebene „pro Elektromobilität“ die kurzfristige Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt für schwierig halte.
Herr Rm Dudde berichtet, dass seine Fraktion das Thema bereits seit Jahren sehr intensiv betrachte, hierzu allerdings nicht so euphorisch wie die SPD-Fraktion sei. Seine Fraktion stehe dem sehr kritisch gegenüber, da man davon ausgehen müsse, dass nach vorangeschrittenem Ausstieg aus der Atom- und Kohleenergiegewinnung immer weniger überflüssiger Ökostrom und insofern immer weniger Strommengen für die Wasserstoffgewinnung zur Verfügung stehen würden.
Herr Rm Gebel verdeutlicht, dass seine Fraktion den o. a. Antrag ablehnen werde, da ihm nicht klar sei, weswegen man auf kommunaler Ebene so etwas vorantreiben sollte, während sich auf den Ebenen darüber dazu gar nichts tue.
Da es sich bei der Thematik „Wasserstoffstrategie“ um eine Maßnahme von besonderer Bedeutung handelt, von der nicht nur die Verwaltung sondern auch die städtischen Gesellschaften berührt seien, einigt man sich darauf, dass hier eine abschließende Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund erforderlich sei und man daher den heutigen Beschluss zum o. a. SPD-Antrag in Form einer Empfehlung abgeben werde. Außerdem soll die Angelegenheit an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) mit der Bitte um Beratung und Empfehlung überwiesen werden.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.
· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.
Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) erklärte, dass sich ihre Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da im Zusammenhang mit Wasserstoff bereits einige Projekte – auch innerhalb des Konzerns Stadt Dortmund - angestoßen seien (z.B. H2-Ruhr). Eine eigene Strategie der Stadt werde daher u.a. aus Gründen der Ressourcenschonung bei der Stadtverwaltung für nicht erforderlich gehalten.
Rm Urbanek (AfD) verwies auf die Grenzen der derzeit verfügbaren Wasserstoff-Infrastruktur und der technischen Machbarkeit. Angesichts der mit Wasserstoff als Kraftstoff verbundenen Nachteile (Wirkungsgrad, Sicherheit, Diffusion), könne er der Empfehlung des Ausschusses nicht zustimmen, da er befürchte, dass mit einer Konzentration auf den Wasserstoff die Nutzung anderer synthetischer Kraftstoffe nicht ernsthaft verfolgt werde.
OB Sierau wies darauf hin, dass die Empfehlung des Ausschusses den Auftrag an die Verwaltung beinhalte, eine Wasserstoffstrategie zu erarbeiten. Daher gehe es zunächst vor allem um die Untersuchung von Innovationspotentialen und Nutzungsmöglichkeiten, die nicht von vornherein ausgeschlossen werden sollten.
Auch aus Sicht von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) beinhalte die Wasserstofftechnik Potentiale, die man in Hinblick auf etwaige Nutzungen untersuchen sollte. Daher werde er der Empfehlung aus dem Ausschuss – auch mit Blick auf die Entwicklungsmöglichkeiten der kommunalen Unternehmen – zustimmen.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) kündigte unter Hinweis auf die von seiner Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu diesem Thema gestellte Bitte um Stellungnahme an, der Ausschussempfehlung zuzustimmen. Man sei gut beraten, gegenüber anderen Ländern bei der Nutzung von Wasserstoff nicht den Anschluss zu verlieren. Dabei wies er ergänzend auf die Möglichkeit einer umweltfreundlichen Gewinnung von Wasserstoff durch die Nutzung überschüssiger Energie aus erneuerbaren Energiequellen hin.
Rm Berndsen (SPD) verwies auf die Berichterstattung im Wirtschaftsförderungsausschuss, bei der betont wurde, wie wichtig der Wasserstoff in der Wirtschaft sein könne. Dieses Potential sei der Auslöser des Antrages seiner Fraktion gewesen.
Nach Einschätzung von Rm Mader (CDU) mache es Sinn, unterschiedliche technische Innovationen abzuprüfen um mögliche Potentiale zu ermitteln. Daher werde seine Fraktion der Ausschussempfehlung zustimmen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.03.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.
· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.23
Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17583-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.24
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17213-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig nachfolgenden Dringlichkeitsbeschluss:
1. Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Gründung der TZ Net GmbH zu.
2. Der Rat der Stadt beschließt, das Stammkapital der TZ Net GmbH auf 25.000 Euro festzulegen und die Übernahme der Stammkapitalausstattung durch das Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) sowie die Finanzierung der zu gründenden Gesellschaft mit einer Eigenkapitalrücklage in Höhe von 500.000 Euro.
3. Der Rat nimmt den vorgelegten Wirtschaftsplan der Gesellschaft und die damit verbundenen Maßnahmen zur Kenntnis.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Gründung und den Betrieb der TZ Net GmbH notwendigen Verträge abzuschließen.
5. Der Rat stimmt der Bestellung von zwei Geschäftsführern der TZ Net GmbH zu.
6. Gemäß § 108 ff. GO NRW ist der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Oberbürgermeister, Stellvertreter des Oberbürgermeisters in der Gesellschafterversammlung ist der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung.
7. Die Gründung der Gesellschaft steht gemäß § 115 GO NW unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.25
Geduldete Flüchtlinge in Ausbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16780-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage zur Kenntnis
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.26
Erhalt der Arbeitslosenzentren
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17076-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Auf Anregung von OB Sierau bestand einstimmig Einvernehmen im Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW, die Tagesordnungspunkte 5.2 „Erhalt der Arbeitslosenzentren“ und 5.3 „Resolution zum Erhalt des Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatungsstelle `Wendepunkt` im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.“ gemeinsam unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 zu behandeln.
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr. 17076-20-E1) vom 06.05.2020 vor:
… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um die Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:
1) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Mittel zur Finanzierung des Dortmunder Arbeitslosenzentrums auch in den kommenden Jahren bereit zu stellen.
2) Der Rat stellt fest, dass das Dortmunder Arbeitslosenzentrum eine unverzichtbare Einrichtung zur Beratung von erwerbslosen Menschen darstellt. Gerade für langzeitarbeitslose Menschen stellt das Arbeitslosenzentrum häufig die einzige Anlaufstelle dar, um ihre schwierige Lebenssituation verbessern zu können. Die Mehrheit der Besucher und Besucherinnen sind erwerbslose Menschen im Leistungsbezug des SGB II. Oft wechseln sich befristete Beschäftigung und Erwerbslosigkeit ab, so dass es immer wieder neue Situationen zu beraten gibt. Darüber hinaus nehmen die Menschen im Bezug des ALG-I zu, die ihre Mittel auf das Existenzminimum aufstocken müssen. Auch diese Menschen brauchen Ansprechpartner.
3) Der Rat stellt weiterhin fest, dass durch die Beratungsleistungen des Arbeitslosenzentrums Dortmund und deren Vermittlungsgesprächen im Vorfeld möglicher Klagen vor den Sozialgerichten, Konflikte außergerichtlich bereits geklärt werden. Das Arbeitslosenzentrum Dortmund entlastet damit die Sozialgerichte deutlich.
4) Der Rat weist es zurück, wenn Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren gegeneinander ausgespielt werden sollen. Beide Strukturen sind mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten wichtig für die Betreuung der betroffenen Menschen und müssen erhalten werden.
Darüber hinaus lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion (DS-Nr. 17134-20-E1) vom 12.05.2020 vor:
„die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Resolution:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Finanzierung des Arbeitslosenzentrum Dortmund und die Erwerbslosenberatungsstelle „Wendepunkt“ im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V. auch über das Jahr 2020 hinaus sicherzustellen.
Begründung:
Seit Anfang der 1990er Jahre werden das Arbeitslosenzentrum Dortmund und die Erwerbslosenberatungsstelle „Wendepunkt“ im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V. durch das Land NRW, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Stadt Dortmund gefördert. Die aktuelle Förderphase läuft Ende 2020 aus. In den unabhängigen Beratungsstellen erhalten arbeitslose Menschen, viele davon mit Migrationshintergrund, niederschwellig qualitätsgesicherte Beratung rund um die Hilfestrukturen im Rechtssystem bei Arbeitslosigkeit, werden an den Arbeitsmarkt herangeführt oder können Kontakte in Netzwerken knüpfen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat nun angekündigt, Veränderungen in der Projektstruktur vorzunehmen und die bestehenden Beratungsprojekte in einem „Beratungsnetzwerk Arbeit“ zusammenzuführen. Dies sorgt für große Unsicherheit bei allen Beteiligten. In Anbetracht einer schwächer werdenden Konjunktur und Umbrüchen auf dem Arbeitsmarkt z. B. durch die Digitalisierung ist absehbar, dass der Bedarf nach guter, qualifizierter Beratung größer wird. Deswegen muss eine Finanzierung und Weiterführung der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen in Dortmund durch die Landesregierung sichergestellt sein.“
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete den Antrag seiner Fraktion und verwies auf die Beratungen im Sozialausschuss, wo die Idee aufkam, mit einer Resolution in den Rat zu gehen. Da sich beide Resolutionen nicht widersprechen sondern ergänzen, werde seine Fraktion beiden Resolutionen zustimmen.
Rm Krause (CDU) verwies auf die veränderte Förderung und Organisation von Arbeitslosenzentren, mit der Doppelstrukturen abgeschafft werden sollen, so dass es ab dem Jahr 2021 mit den Erwerbslosenberatungsstellen nur noch eine Form dieser Einrichtungen geben soll. Da die Motivation des Landes, Verbesserungen bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und deren Folgen herbeiführen zu wollen, nachvollzogen werden kann, könne ihre Fraktion beiden Resolutionen, die diesem Vorgehen entgegenstünden, nicht zustimmen. Daher werde ihre Fraktion den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ablehnen. Bei dem Antrag der SPD-Fraktion werde man sich angesichts der Sonderrolle, die das Frauenzentrum Huckarde mit der Erwerbslosenberatungsstelle `Wendepunkt` einnimmt, bei der Abstimmung enthalten.
Rm Weyer (SPD) erklärte, dass ihre Fraktion beiden Resolutionen zustimmen werde. Nur so sei das in Dortmund funktionierende System, das durch die landesseitig avisierten Veränderungen nicht verbessert würde, weiter aufrechtzuerhalten.
Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) kündigte für seine Fraktion an, beiden Resolutionen zuzustimmen, da die Struktur einer unabhängigen Arbeitslosenberatung nicht zu unterschätzen sei. Gerade im Zusammenspiel sowohl der unabhängigen Beratungsstellen als auch der Agentur für Arbeit und des JobCenters würden alle Akteure profitieren. Diesen Vorteil sähe man durch die Umstrukturierung des Landes gefährdet.
Rm Urbanek (AfD) begründete die Ablehnung beider Resolutionen durch seine Fraktion mit fehlenden Kontrollmaßnahmen und Effektivitätsbetrachtungen bei den Arbeitslosenzentren, so dass man die vom Land vorgesehene Restrukturierung für sinnvoll erachte.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte für seine Fraktion, dass man die Resolution der Fraktion Die Linke & Piraten ablehnen und sich bei der Resolution der SPD-Fraktion enthalten werde. Zur Begründung führte er aus, dass es keine messbaren Anhaltspunkte gäbe, die der landesseitig vorgesehenen Restrukturierung entgegengehalten werden könne.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
„1) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Mittel zur Finanzierung des Dortmunder Arbeitslosenzentrums auch in den kommenden Jahren bereit zu stellen.
2) Der Rat stellt fest, dass das Dortmunder Arbeitslosenzentrum eine unverzichtbare Einrichtung zur Beratung von erwerbslosen Menschen darstellt. Gerade für langzeitarbeitslose Menschen stellt das Arbeitslosenzentrum häufig die einzige Anlaufstelle dar, um ihre schwierige Lebenssituation verbessern zu können. Die Mehrheit der Besucher und Besucherinnen sind erwerbslose Menschen im Leistungsbezug des SGB II. Oft wechseln sich befristete Beschäftigung und Erwerbslosigkeit ab, so dass es immer wieder neue Situationen zu beraten gibt. Darüber hinaus nehmen die Menschen im Bezug des ALG-I zu, die ihre Mittel auf das Existenzminimum aufstocken müssen. Auch diese Menschen brauchen Ansprechpartner.
3) Der Rat stellt weiterhin fest, dass durch die Beratungsleistungen des Arbeitslosenzentrums Dortmund und deren Vermittlungsgesprächen im Vorfeld möglicher Klagen vor den Sozialgerichten, Konflikte außergerichtlich bereits geklärt werden. Das Arbeitslosenzentrum Dortmund entlastet damit die Sozialgerichte deutlich.
4) Der Rat weist es zurück, wenn Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren gegeneinander ausgespielt werden sollen. Beide Strukturen sind mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten wichtig für die Betreuung der betroffenen Menschen und müssen erhalten werden.“
Darüber hinaus fasste der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, die Finanzierung des Arbeitslosenzentrum Dortmund und die Erwerbslosenberatungsstelle „Wendepunkt“ im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V. auch über das Jahr 2020 hinaus sicherzustellen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.27
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16661-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
… auf Initiative der Fraktion DIE LINKE im Rat 2011 ist Dortmund seit 2015 Mitglied in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus.
Seitdem sind 5 Jahre vergangen und wir bitten um eine Berichterstattung über die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus in diesem Zeitraum und welche Forderungen aus dem 10-Punkte-Plan in Dortmund bis jetzt umgesetzt wurden.
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
… die im Betreff genannte Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:
1. Allgemeines
Die European Coalition of Cities against Racisms (ECCAR) wurde am 10.12.2004 auf Initiative der UNESCO in Nürnberg gegründet. Sie möchte abseits der staatlichen Ebene sicherstellen, dass den kommunalen Aspekten von Rassismus und Diskriminierung im internationalen Bereich Gehör verschafft wird. Dazu wurde ein 10-Punkte-Aktionsplan mit konkreten Handlungsempfehlungen verabschiedet. Die ECCAR ist ein gemeinnütziger Verein nach deutschem Recht.
Ihre wesentlichen Ziele sind:
Die Bekämpfung von jeglicher Form von Rassismus und Diskriminierung auf
kommunaler Ebene, um zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte
sowie der Achtung der Vielfalt in Europa beizutragen.
Die Mitgliedsstädte bei der Umsetzung des 10-Punkte-Plans gegen Rassismus
zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, Prioritäten zu setzen, Strategien zu
optimieren und ihre Zusammenarbeit zu intensivieren.
Das gemeinsame Interesse der Mitgliedsstädte gegenüber der Europäischen
Union, dem Europarat und den Regierungen der europäischen Staaten zu vertreten
und zu fördern.
Die Kooperation mit Institutionen und Organisationen, die sich ebenfalls die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung zur Aufgabe gemacht haben, sowie mit anderen Städtenetzwerken in Europa zu stärken.
Die europäische Öffentlichkeit durch Veranstaltungen und Informationsmaterialienfür den Wert einer gerechten und durch Solidarität geprägten Gesellschaft zu sensibilisieren und sie zu motivieren, rassistische und diskriminierenden Einstellungen und Verhaltensweisen entschieden entgegenzutreten.
Derzeit hat die Koalition europaweit 147 Mitgliedsstädte. Die meisten Mitgliedsstädte kommen aus Deutschland, den Benelux-Staaten und Frankreich. Süd- und Osteuropa sind unterrepräsentiert.
Da sich die Stadt Dortmund den Zielen der ECCAR verpflichtet fühlt, hat der Rat in seiner Sitzung vom 24.11.2011 mehrheitlich folgenden Antrag der Fraktion „Die Linke im Rat der Stadt Dortmund“ beschlossen: „Die Stadt Dortmund bewirbt sich bei „European Coalition of Cities against Racisms
(ECCAR)“.
Dem Antrag auf Beitritt der Stadt Dortmund wurde auf der Mitgliederversammlung
der Koalition in Karlsruhe am 07.10.2015 zugestimmt. Seit dem 12.05.2016 ist die
Stadt Dortmund auch Mitglied im Lenkungsausschuss der Koalition.
2. Der 10-Punkte-Aktionsplan – Umsetzung in Dortmund
Mit der Beitrittserklärung der Stadt Dortmund hat diese sich verpflichtet den nachstehend
näher dargestellten 10-Punkte-Aktionsplan der ECCAR mit konkreten Maßnahmen
auf lokaler Ebene umzusetzen.
Die Stadt Dortmund war schon vor dem Beitritt zur ECCAR in vielen Punkten des
Aktionsplans aktiv, so dass die dort formulierten Ziele in Teilen schon erreicht waren.
Der Aktionsplan und die dort formulierten Verpflichtungen sind jedoch nicht als abschließbarer
Prozess zu verstehen. An der Erfüllung der Verpflichtungen muss daher
fortlaufend und nachhaltig weiter gearbeitet werden.
Verpflichtung Nr. 1 – Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus
(Aufbau eines Überwachungs- und Solidaritätsnetzwerks)
Der Sonderbeauftragte des Oberbürgermeisters und die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie unterstützen die demokratische Zivilgesellschaft seit 2008 in ihren Bemühungen den Rechtsextremismus in unserer Stadt zu bekämpfen. Diese Stelle koordiniert darüber hinaus sämtliche Prozesse zur Weiterentwicklung und Umsetzung des „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“. Die Koordinierungsstelle verfügt über kommunale, Landes- und Bundesmittel, um zivilgesellschaftliche Akteur*innen zu unterstützen.
Der Begleitausschuss der Koordinierungsstelle ist ein aus Vertreter*
innen der Zivilgesellschaft, der Politik und der Verwaltung zusammengesetztes Gremium, das dem fachlichen Austausch und der Beratung in allen Fragen, die sich um Strategien, Aktionen und Projekte gegen Rechtsextremismus drehen, dient.
In allen von rechtsextremen Aktivitäten betroffenen Stadtteilen gibt es Runde Tische der demokratischen Zivilgesellschaft, die dem Austausch und der Planung von Aktionen gegen Rechtsextremismus dienen.
Stadtteilübergreifend arbeiten in Dortmund vier zivilgesellschaftliche
Bündnisse gegen Rechtsextremismus.
Am „Dortmunder Runder Tisch gegen Rechtsextremismus“ treffen sich auf Einladung des Oberbürgermeisters in regelmäßigen Abständen wesentliche Entscheidungsträger*innen der Dortmunder Stadtgesellschaft. Dieses Gremium dient dem schnellen und direkten Informationsaus tausch auf Leitungsebene. Es trägt damit dazu bei, dass bürgerschaftliches
Engagement gegen Rechtsextremismus in allen Bereichen und auf allen Ebenen gestärkt wird.
Die Opferberatungsstelle „BackUp“ unterstützt seit 2011 kostenlos Betroffene,
Angehörige, Zeuginnen und Zeugen von rechtsextremer, rassistischer, antisemitischer, LSTIQ-feindlicher oder sozialdarwinistischer Gewalt. Die Beratungsstelle wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Stadt gefördert.
Das Projekt „Quartiersdemokraten“ unterstützt und berät Menschen, die sich im Stadtteil Dorstfeld aktiv gegen Rechtsextremismus und für Demokratie engagieren möchten. Es entwickelt Handlungsstrategien und Interventionsmöglichkeiten, die sich an den Gegebenheiten im Stadtteil orientieren. Das Projekt wird aus Mitteln des Landesprogramms
„NRWeltoffen“ gefördert und fachlich von der Koordinierungsstelle begleitet.
Annähernd 50 Schulen tragen in Dortmund den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Sie setzten sich intensiv mit den verschiedenen Formen von Diskriminierung und Gewalt auseinander und entwickeln Ideen für einen respektvollen Umgang miteinander. Die
Arbeit der Schulen wird in Dortmund von MIA-DO- Kommunales Integrationszentrum
unterstützt und ist auch über den eigentlichen Schulbereich hinaus, von großer Bedeutung für die Stadtgesellschaft.
Die Stadt Dortmund ist seit Oktober 2018 aktives Mitglied im Netzwerk zur Bekämpfung von Antisemitismus. In seiner Sitzung vom 21.02.2019 hat sich der Rat der Stadt Dortmund mit großer Mehrheit der Grundsatzerklärung des Netzwerks zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund angeschlossen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Oberbürgermeister
Ullrich Sierau, Polizeipräsident Gregor Lange und dem Präsidenten der Auslandsgesellschaft Klaus Wegener wurde die Grundsatzerklärung von den Beteiligten unterzeichnet.
Masterplan Migration/Integration:
Im Bereich des städtischen Integrationskonzeptes „Masterplan Migration/ Integration“ werden neben vielen Veranstaltungsformaten zahlreiche Projekte und Projektkooperationen in den vier integrationspolitischen Handlungsfeldern „Bildung“, „Arbeit und Unternehmen“, „Soziale Balance in den Stadtbezirken“ sowie „Weltoffene/Internationale Stadt“ gemeinsam mit den in Dortmund ansässigen Integrationsakteuren durchgeführt. Richtschnur ist dabei die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen unterschiedlicher Herkunft am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in Dortmund. Dafür stehen
regelmäßig finanzielle Mittel zur Verfügung, die u. a.in Anti-Rassismus-Projekte fließen.
Verpflichtung Nr. 2 – Bewertung der öffentlichen Situation und der
kommunalen Maßnahmen (Aufbau einer Datensammlung, Formulierung
erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung
der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können)
Die Studie des Instituts für Konflikt- und Gewaltforschung der Universität
Bielefeld zum Thema Rechtsextremismus in Dortmund aus dem Jahr 2009 stellt die wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung des „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ dar.
Mit der Studie „Rechtsextreme Strukturen in Dortmund – Formationen und neuere Entwicklungen“ wurde 2012 ein wissenschaftliches Update erstellt.
Der „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ wurde vom Rat der Stadt Dortmund erstmalig 2011 verabschiedet. Er enthielt fünf Handlungsfelder, die jeweils mit einer Lageanalyse, strategischen Zielen und Maßnahmenvorschlägen versehen waren. Der Aktionsplan wurde 2017 aktualisiert und erweitert. Aufgrund des partizipativen Prozesses bei der Entwicklung des Planes, hat der Aktionsplan breite Unterstützung bei den demokratischen Parteien, der demokratischen Zivilgesellschaft und in der Verwaltung.
Im Jahr 2019 hat die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eine Analyse zum Engagement im Dortmunder Netzwerk für Vielfalt, Toleranz und Demokratie durchgeführt. Ziel der Analyse war es, die Stärken der gemeinsamen Netzwerkarbeit, aber auch die Potenziale des Netzwerks im Sinne einer Weiterentwicklung zivilgesellschaftlicher
Aktivitäten herauszufinden.
Verpflichtung Nr. 3 – Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus
und Diskriminierung (Unterstützung für die Opfer, damit sie sich
zukünftig besser gegen Rassismus und Diskriminierung wehren können)
Opferberatungsstelle „BackUp“ s. Ausführungen zu Verpflichtung Nr.1
Deradikalisierungs- und Präventionsarbeit im Rahmen des Projektes „U-Turn“ mit den Zielen Menschen vom Einstieg in die Szene abzuhalten, aber auch Menschen, die ernsthaft aus der Szene aussteigen wollen, zu unterstützen. Das Projekt wird vom Verein „BackUp –
ComeBack e.V“ getragen und aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und der Stadt Dortmund gefördert.
Die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie ist ebenfalls Anlaufstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt.
Demokratieerziehung durch das Respekt-Büro des Jugendamtes. Besondere
Schwerpunkte sind antirassistische Bildungsarbeit, universelle Menschenrechte, Förderung demokratischer Werte und vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung. Darüber hinaus verfügt das Respekt- Büro über eine Anlaufstelle für Eltern und Bezugspersonen von
rechtsextremen Jugendlichen.
Der Integrationsrat der Stadt Dortmund setzt sich aktiv für die Bekämpfung rechtsextremistischer, menschenfeindlicher und diskriminierender Ideologien ein und hat dies zum Hauptziel seiner politischen Arbeit erklärt.
Verpflichtung Nr. 4 – Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten
für die Bürger*innen (Bessere Information der Bürger*innen über ihre
Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen, rechtliche Möglichkeiten
und Sanktionen für rassistisches Verhalten)
Die Broschüre „Dortmund aktiv gegen Rechtsextremismus“ informiert in der vierten Auflage über Bündnisse und Akteur*innen und gibt dar über hinaus einen kleinen geschichtlichen Abriss zum Antifaschismus in Dortmund.
„Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ s. Ausführungen zu Verpflichtung Nr. 2
Der „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus - leicht erklärt“ bietet eine Kurzfassung des Aktionsplans.
Die Broschüre „Dortmund hat keine Raum für Rechtsextremismus“ bietet Vermieter*innen in Dortmund Tipps und Unterstützung an, wenn Rechtsextremisten versuchen Räumlichkeiten anzumieten.
Förderung zivilgesellschaftlicher Bündnisse mit je 5.000,- € im Jahr.
Förderung von Aktivitäten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit kommunalen und Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
KoopLab (Teilhabe und Integration durch kooperative Freiflächenentwicklung) erprobt im Blücherpark in der Dortmunder Nordstadt innovative Methoden der kooperativen Freiraumentwicklung, die Bewohnerinnen und Bewohner zusammenbringen sollen. Ziel ist es Teilhabe zu ermöglichen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die ökologische
Qualität im Quartier zu verbessern.
Vermittlung von Freiwilligen:
Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Bündnissen bei der Akquise von Mitstreiter*innen. Die FreiwilligenAgentur Dortmund fördert bürgerschaftliches Engagement und agiert an der Schnittstelle zwischen Bürger*innen, die sich engagieren wollen, und Organisationen aus allen
Bereichen, die Freiwillige suchen.
Ehrenamt für Neuzuwanderer:
Das Projekt "Ehrenamt für Zuwanderer" wurde 2016 entwickelt, mit dem Ziel, Geflüchtete und neu zugewanderte Menschen für ein Ehrenamt zu gewinnen. In Sprachkursen, oder Sprachcafés, werden Geflüchtete und Neuzuwanderer über Idee und Möglichkeiten des Ehrenamts informiert, beraten und bei Bedarf vermittelt. Das Projekt fördert die Integration
durch Beteiligung in der Stadtgesellschaft. Nicht nur der Das Projekte fördert einen Zugewinn für Zugewanderten und für die Organisationen, so werden Vorurteile abgebaut und neue Kontakte entstehen.
Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen des Gleichstellungsbüros der Stadt Dortmund mit Kooperationspartnerinnen aus den Dortmunder Frauenverbänden, um die Zivilgesellschaft für den Zusammenhang Rechtspopulismus und Angriffe gegen Feminismus, Frauenförderung,
Genderforschung und Gleichstellungspolitik zu sensibilisieren.
Behindertenbeauftragte als Anregungs- und Beschwerdestelle auch in Fällen von Diskriminierung.
Überprüfung von Standards und Verfahren der Stadt Dortmund auf einen diskriminierungs- und barrierefreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen und ggf. Anpassungen von Standards und Verfahren.
Einwohnerfragestunde in den Sitzungen des Behindertenpolitischen Netzwerks.
Verpflichtung Nr. 5 – Die Stadt als Förderin gleicher Chancen (Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt)
Digitale Wirtschaft, faire Arbeit und gutes Wohnen im Quartier (ESFProjekt BIWAQ IV) Baustein 1 „Nachhaltige Wirtschaft, faire Arbeit und gutes Wohnen im Quartier“ Zielgruppe sind zumeist bulgarische und rumänische Staatsangehörige (EU 2-Bürger). Die ca. 5.000 zugewanderten EU 2-Bürger, die in der Dortmunder Nordstadt wohnen, werden zumeist über eine erste Anlaufstelle, das Büro „Willkommen Europa“ in der Braunschweiger Str. 31, 44145 Dortmund, erreicht. Die Beschaffung von geeignetem Wohnraum, die Vermittlung in Beschäftigung und die Sicherung von Ansprüchen waren erste Ziele der Arbeit im europäischen Vorgängerprojekt BIWAQ III – „Wurzeln schlagen“. Nun finden aufbauend erweiterte Ertüchtigungen statt:
Entwicklung und Erprobung digitaler Ansätze und deren Tools zur Vermittlung von berufsbezogenen Grundkompetenzen in Kooperation mit der TU-Dortmund FB Rehabilitationswissenschaften.
Einsatz digitaler Medien zur Kurzberatung insbesondere in den Bereichen Arbeiten und Wohnen.
Begleitung der schrittweisen Integration in reguläre Beschäftigung mit niedrigschwelligen digitalen Zugängen Baustein 2 „Digitale.Wirtschaft.Nordstadt“ In den Vorgängerprojekten BIWAQ III, Gründung eines „Deutsch- Internationalen-Wirtschaftszentrums (DIWN)“ und „Gründungsfestigung & Qualifizierung von Migrantinnen“ wurde bereits die große Gruppe der kleinen und mittleren migrantisch geführten Betriebe aufgeschlossen. Von den rd. 4.500 Unternehmen im Projektgebiet werden ca. 60 % von Migranten*innen geführt. Nunmehr sollen die Betriebe durch eine Begleitung und Vermittlung von Kompetenzen mit den Veränderungen
durch die Digitalisierung vertraut gemacht und damit robuster aufgestellt werden. Zu den Aufgaben des Bausteins 2 gehören:
Aufbau eines Qualifizierungszentrums zur Vermittlung digitaler Kompetenzen, das Strukturen des Deutsch-Internationalen Wirtschaftszentrums Nordstadt (DIWN) nutzt.
Durchführung aufsuchender Beratung zur Identifizierung digitaler Entwicklungsperspektiven der ortsansässigen Ökonomie.
Sukzessive Qualifizierung der Unternehmer/innen und deren Beschäftigten sowie der Familienangehörigen für die Erschließung wirtschaftlicher Tätigkeiten im Online-Geschäft.
„ABI/ABLA-Prinzip“ Projekt Übergang von der Schule in den Beruf „Abi“ ist türkisch und bedeutet „großer Bruder“, „Abla“ bedeutet „große Schwester“. Obwohl sich in manchen traditionell geprägten migrantischen Familienhierarchien Wert und Bedeutung der Aussagen sehr nach Alter (Senioritätsprinzip) und Geschlecht des*der Autors*in richten, macht das Institut des*der „Abi*Abla“ hier eine Ausnahme. Es akzeptiert auch ein Mann das Wort z.B. einer „großen weisen Schwester“. Diese Sonderform der Deutungshoheit machen sich Beraterinnen insbesondere gegenüber männlichen migrantischen Jugendlichen zu Nutze.
Die „letzte Meile bis zur Lehrstelle“ wird mit den Jugendlichen gemeinsam und eng begleitet zurückgelegt. Darin unterscheidet das „ABI/ABLA-Prinzip“ von einer Berufsorientierungs-Maßnahme. Zielgruppe innerhalb der nordwärts-Gebietskulisse:
Schüler*innen aus Haupt- Real- und Gesamtschulen, die in einem Jahr die Schule beenden
Schüler*innen aus Berufsorientierungs-Projekten
Jugendliche Arbeitssuchende
Instrumente:
Case-Manager*innen, ggf. Nachhilfe-Lehrer*innen und Ausbildungsmessen
Vorgehen:
Erstellung eines Profilings (Was kann ich, wo möchte ich mich verbessern),
Lebens-, Berufsberatung (wie lebe ich jetzt, welchen Beruf strebe ich an), Vorstellung von Berufsbildern und/oder Arbeitgebern* innen, die die Jugendlichen zuvor nicht kannten.
Initiierung von zielgerichteten Qualifizierungen (ggf. Nachhilfeunterricht), Bewerbungstrainings,
Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche, Akquise von Lehrstellen durch Praktika,
Begleitung im Bewerbungsprozess, Unterstützung bei der Verfassung von Bewerbungsunterlagen, Begleitung zu Bewerbungsgesprächen, Bekleidungsberatung,
Begleitung beim Abschluss des Ausbildungs-/Arbeitsvertrages,
Nachbetreuung, ggf. gemeinsame erneute Suche nach einer Ausbildungsstelle,
Animierung und Qualifizierung von Betrieben auszubilden (Ausbildereignungsprüfung
insbes. bei migrantischen Betrieben)
Gründungsfestigung & Qualifizierung für Migrantinnen (ESFTeilprojekt BIWAQ III)
Im Zeitraum vom 01.10.2016-31.12.2018 wurden im Projektgebiet Dortmunder Nordstadt insgesamt 340 migrantische Unternehmerinnen beraten. Insgesamt konnten in diesem Zeitraum 32 Unternehmen nachhaltig und dauerhaft gesichert werden. Für 45 Unternehmerinnen, deren Selbständigkeit keine Perspektive mehr bot, konnten tragfähige alternative Berufswegeplanungen entwickelt werden.
Dortmunder Unternehmerinnen-Preis 2005 wurde von der Stadt Dortmund der „Dortmunder Wirtschaftspreis“ für erfolgreiche Dortmunder Unternehmen ausgelobt. Die Auswahl nimmt eine unabhängige Jury aus Vertretern*innen von Unternehmern, Kammern, Unternehmensberatungen und Banken vor. Sie richtet ihr Hauptaugenmerk auf Erfolgskriterien wie z.B. Umsatzgrößen und Beschäftigtenzahlen. Die zumeist kleineren von Frauen geführten Betriebe kamen kaum in Betracht. Eine bundesweite Diskussion über die niedrige Zahl von Frauen in Führungspositionen ließ den Wunsch deutlicher werden, Frauen in der Dortmunder Wirtschaft sichtbarer zu machen. Daher wurde 2013 der Dortmunder Unternehmerinnenpreis konzipiert und von der Stadt Dortmund ausgelobt. Er war als Achtungspreis ausgelegt und sollte auf von Frauen geführte Unternehmen aufmerksam machen. Es sollten die teilweise ungewöhnlichen Lebenswege Beachtung finden, die Unternehmerinnen auf sich nehmen, bis sie sich etablieren. Die Teilnahme ist natürlichen Personen wirtschaftlich am Markt agierender Unternehmen gestattet. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Dortmund haben oder die Mehrzahl seiner geschäftlichen Aktivitäten von
Dortmund aus entfalten. Die Teilnahme von Geschäftsführerinnen als leitende Angestellte ist möglich, wenn sie eine Gestaltungsfreiheit beim Treffen unternehmerischer Entscheidungen besitzen.
TOTAL E-Quality Prädikat
Die Stadt Dortmund hat bereits zweimal das TOTAL E-Quality Prädikat erhalten. Das Prädikat wird mit dem Add-On Diviersity verliehen. Die Stadt Dortmund führt zahlreiche Initiativen und Aktivitäten durch, die über die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetz hinausgehen, z.B. Aktionen zum Internationalen Frauentag, Netzwerkveranstaltungen für Führungsfrauen oder das Qualifizierungsprogramm „FrauenMacht-Einfluss“. Dies Stadt Dortmund ist darüber hinaus Gründungsmitglied des Dortmunder Forums „Frau und Wirtschaft“. Sie wird sich auch in diesem Jahr wieder um das Prädikat TOTAL E-Quality bewerben. Die Stadt entwickelt alle Maßnahmen nach Bedarf weiter und entwickelt dabei auch neue Formate wie die „LunchBox“ als Möglichkeit der Fortbildung und Vernetzung.
Beim Thema Diversity hat die Stadt Dortmund alle sechs Dimensionen im Fokus. Die verschiedenen Anlauf- und Beratungsstellen für Gleichstellung, für Schwerbehinderte, für Ältere sowie ein Leitfaden für Führungskräfte und Seminare für Beschäftigte geben praktische Hilfe bei der Umsetzung aller Aktivitäten.
Gleichstellungspreis
Bereits das zweite Mal wurde auf der Veranstaltung zum Internationalen Frauentag der vom Soroptimist-Club Dortmund RuhrRegion und dem Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund ausgeschriebene Gleichstellungspreis verliehen. Dieser mit 1.500 Euro dotierte Preis soll Verdienste um die Verbesserung der Stellung der Frau in der Dortmunder Gesellschaft würdigen. Namensgeberin des Preises ist die Chirurgin Dr. Edith Peritz – sie gründete 1930 den ersten deutschen Soroptimist International Club in Berlin. Der Preis ging 2019 an Bintou Bojang, die sich mit viel Engagement gegen die Genitalverstümmelung von Frauen
in Dortmund einsetzt. Mit ihrer Arbeit bricht sie das Schweigen zu den Themen der Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung und setzt sich für die Unterstützung und Vernetzung betroffener Frauen ein. Sie ist damit eine wichtige Vertrauensperson und Anlaufstelle für Betroffene in Dortmund.
Gleichstellung und Diversity
Eine gelebte und anerkennende Integration und Inklusion aller Menschen, egal welchen Geschlechts, welcher Ethnie oder Religionszugehörigkeit, ob mit oder ohne Behinderung und unabhängig vom Alter, ist ein zentrales Ziel der Stadtverwaltung Dortmund. Dies betrifft dabei
gleichwohl das gesellschaftliche Zusammenleben als auch die Dortmunder Wirtschaft und Verwaltung, wo bei der Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen die Zielgruppen immer in all ihrer Differenziertheit wahrgenommen und diskriminierende Strukturen erkannt und
abgebaut werden sollen. Der Kategorie „Geschlecht“ kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie zieht sich durch alle weiteren Dimensionen von Diversity (Ethnie/Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung, Weltanschauung/Religion) hindurch.
DiverseCity-Kongress
Der Dortmunder DiverseCity-Kongress hat sich inzwischen zu einem wichtigen, jährlich stattfindenden Veranstaltungsformat etabliert. Diversity-Management ist zu einem bedeutsamen Baustein der Personalentwicklung geworden, wie das steigende Interesse von Teilnehmenden aus der regionalen Wirtschaft zeigt. Auf dem Kongress gibt es unterschiedliche Programmpunkte wie ein Keynote, Workshops, Podiumdiskussionen und einen Markt der Möglichkeiten, auf dem sich Institutionen aus dem Themenfeld „Diversity“ präsentieren. Der 8. Diverse- City-Kongress fand am 17. Mai 2019 im Dortmunder Rathaus statt und hatte das Motto: Erlebe Vielfalt! 330 Besucher*innen nahmen am Kongress teil – ein Rekord, den der Kongress Jahr für Jahr aufs Neue bricht, denn DiverseCity steht für Vernetzung, Austausch, persönliche Geschichten
von faszinierenden Menschen und wissenschaftlichen Input von ausgewiesenen Expert*innen.
Masterplan Migration/Integration:
Verleihung des „Ethnischen Wirtschaftspreises“. Ein mit 10.000,- € dotierter Preis, der sich an Betriebsinhaber*Innen mit Zuwanderungsgeschichte richtet.
Antidiskriminierungsarbeit des Respekt-Büros des Jugendamtes
Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor. Ziele sind:
Chancengerechtigkeit und Bildung für Kinder und Jugendliche
Ganzheitliche Betrachtung und Organisation der Präventionsansätze aus der Perspektive des Kindes
Installation und Etablierung kommunaler Präventionsketten
Optimierung und Vernetzung vorhandener Ressourcen und Programme
Langfristige Entlastung der öffentlichen Haushalte durch vorbeugendes Handeln
Verpflichtung Nr. 6 – Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin die
gleiche Chancen nachhaltig fördert (Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin
und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigungzu gewährleisten)
Masterplan Migration/Integration:
Förderung von Projekten in den integrationspolitischen Handlungsfeldern „Arbeit und Unternehmen“ und „Weltoffene/Internationale Stadt“ sowie die Förderung interkultureller Kompetenz. Zum Bereich „Arbeit und Unternehmen“ gehört z.B. die interkulturelle Öffnung der Verwaltung (u.a. die Gewinnung von Auszubildenden mit Zuwanderungsgeschichte für die
Dortmunder Stadtverwaltung). Dieses Thema wird auch innerhalb der Städtekooperation Integration.Interkommunal gemeinsam mit neun weiteren kreisfreien Ruhrgebietsstädten vorangetrieben.
Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente, angesiedelt im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
Verleihung des Max-Spohr-Preis 2014 an die Stadt Dortmund als Arbeitgeberin, die ein umfassendes Diversity-Management umsetzt und auf vorbildliche Weise Schwule, Lesben, Bisexuelle und Trans* fördert.
Beitritt zur Charta der Vielfalt im November 2008
Verpflichtung Nr. 7 – Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt (Entwicklung
konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen)
Auf Initiative des Integrationsrates der Stadt Dortmund und des Planerladen e.V. wurde das Siegel „Herkunftsunabhängige Gleichbehandlung bei Vermietung von Wohnraum“ ins Leben gerufen, um Vermieter*innen auszeichnen zu können, die herkunftsunabhängig vermieten.
Verpflichtung Nr. 8 – Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung
durch Bildung und Erziehung (Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung)
Masterplan Migration/Integration:
Im Themenfeld „Bildung“ sind zentrale Aufgaben die Beratung und Beschulung neu aus dem Ausland zugereister Schülerinnen und Schüler sowie die Konzeptionierung und Umsetzung einer durchgängigen Sprachbildung. Des Weiteren ist die Stadt Dortmund Modellregion für
Projekte zur Mehrsprachigkeit. Die schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt außerdem die Arbeit mit Geflüchteten.
Verleihung des Titels "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" als Auszeichnung für vorbildliche anti-rassistische Aktivitäten und gleichzeitig Ansporn, sich regelmäßig mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Demokratiebildung auseinander zu setzen.
Regionalkoordination der Dortmunder Schulen, Beratung und Unterstützung.
Verbreitung von Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz, Menschenrechten und interkultureller Verständigung.
Die Dortmunder Bildungskommission arbeitet u.a. schwerpunktmäßig in den Themenbereichen Förderung von Toleranz und interkulturelle Verständigung
Verpflichtung Nr. 9 – Förderung der kulturellen Vielfalt (Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen , im öffentlichen Raum und im städtischen Leben)
Seit 2016 veranstaltet die Stadt Dortmund auf Initiative von Akteur* innen aus der Stadtgesellschaft jährlich gemeinsam mit vielen Kooperationspartner* innen das Stadtfest „DORTBUNT“. Ziel ist dabei zu zeigen, dass Dortmund eine Stadt der Vielfalt ist, die attraktiv, lebens und liebenswert ist. Masterplan Migration/Integration:
Verleihung des Integrationspreises der Stadt Dortmund getreu dem städtischen Integrationsleitbild „Gemeinsam in Vielfalt – Zuhause in Dortmund“. Hier sind alle Vereine, Verbände und Organisationen aufgerufen, ihre Integrationsprojekte einzureichen. Der Preis ist insgesamt mit 10.000 Euro dotiert.
Masterplan Migration/Integration:
Internationale Woche/Münsterstraßenfest: Ein jährlich stattfindendes Fest der kulturellen und religiösen Vielfalt in Dortmund gemeinsam mit dem Integrationsrat.
Beschluss zur Festlegung eines Platzes zum Gedenken an Mehmet Kubaşık, einem Mordopfer des so genannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU).
Micro!Festival; ein Kulturfest für weltoffene Entdecker und Genießer.
Kampagne „Wir alle sind Dortmund“: Stadt und Religionsgemeinschaften arbeiten proaktiv für Vielfalt und Zusammenhalt. Ein Beispiel hierfür ist das jährlich stattfindende „Fußballspiel der Religionen“.
Das KLANGVOKAL Musikfestival Dortmund präsentiert seit 2009 die Vielfalt der Vokalmusik aus aller Welt – von der Oper, der klassischen Vokalmusik über Jazz und Weltmusik bis hin zum Pop. Es vereint das gesamte Spektrum vokaler Ausdrucksmöglichkeiten in einem Festival, fördert mit interkulturellen Projekten den künstlerischen Dialog zwischen unterschiedlichen Genres und mit aktuellen Themen den gesellschaftlichen Diskurs. Anliegen des KLANGVOKAL Musikfestivals ist es bei solchen Konzerten stets, nicht einfach nur die Konzerte als solche zu präsentieren, sondern auch Kooperationen mit entsprechenden Organisationen zu suchen und so zu einem Dialog anzuregen. Die Diversität unserer Gesellschaft nicht nur auf der Bühne, sondern auch im Publikum zu fördern, ist dabei ein Kernanliegen des Festivals.
Ein weiterer Programmpunkt, bei dem dieser Ansatz stets verfolgt wird, ist das ebenfalls seit 2009 stattfindende FEST DER CHÖRE. An einem Tag verwandeln mehr als 160 Chören und Ensembles die gesamte Dortmunder Innenstadt Tag lang in eine große Gesangslandschaft.
Im Laufe der vergangenen Jahre ist es dabei gelungen, kontinuierlich auch interkulturelle Ensembles und Musikgruppen in diesen Tag des Gesangs einzubinden. So gehören mittlerweile türkische, griechische, portugiesische, polnische, afrikanische und multikulturelle Gruppen zu den aktiven Teilnehmer*innen dieses Gesangsfests. Bereits seit zwei Jahren lädt der Chorverband NRW im Rahmen vom FEST DER CHÖRE zur offenen Chorprobe seines deutsch-türkischen Projektchors und versteht dies als Einladung zum gemeinsamen Singen von deutschen und türkischen Volksliedern.
Seit 2016 beteiligt sich das KLANGVOKAL Musikfestival Dortmund mit einer eigenen Bühne auch an dem seither jährlich stattfindenden Stadtfest DORTBUNT und leistet auch in diesem Rahmen seinen Beitrag, die Vielfalt und den kulturellen Reichtum der Stadt sichtbar zu machen.
Erstmals bringt sich das Festivalteam in diesem Jahr auch bei einem Vorort-Projekt in Dortmund-Marten ein und unterstützt die Veranstalter bei ihrem Ansatz mit Musikprojekten rechtsextremen Tendenzen mutig entgegenzutreten und so die Zivilgesellschaft zu stärken und Vielfalt und Toleranz zu fördern.
Förderung des Roma-Kulturfestivals „Djelem, Djelem“
Verpflichtung Nr. 10 – Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement
(Entwicklung und Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen
Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements)
Aufbau eines stadtweiten Konfliktmanagements, um Konflikte im Integrationsprozess
mit Menschen mit Zuwanderungsgeschichte frühzeitig zu erkennen und bearbeiten zu können.
Dortmunder Runder Tisch gegen Rechtsextremismus (Ausführungen
hierzu s. Verpflichtung Nr. 1)
Opferberatungsstelle BackUp (Ausführungen hierzu s. Verpflichtung Nr. 1)
Deradikalisierungsprojekt „U-Turn“ (Ausführungen hierzu s. Verpflichtung Nr. 3)
Servicestelle zur Konfliktbearbeitung im interkulturellen Kontext
(SIK). Ein Angebot des Respekt-Büros des Jugendamtes zur Verbesserung
der Konfliktkultur in Schule und Jugendarbeit
Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit als Anlaufstelle
für Menschen, die sich beschweren wollen, Anregungen haben
oder sich benachteiligt fühlen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.28
Sanierungsbedarf Schauspielhaus
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15948-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 21.04.2020 vor:
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) stellt den Antrag, dass die Verwaltung in einem überschaubaren
Zeitrahmen eine Bestandsaufnahme der unabdingbaren Arbeiten vorlegen solle.
Der Antrag wird nach eingehender Diskussion von Herrn Urbanek zurückgezogen.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt mündlich den Antrag, den Punkt 2 des
Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:
„…, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.“
Dem mündlichen Antrag von Herrn Dingerdissen wird bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zugestimmt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei
Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss (fett, kursiv) zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dringenden Sanierungsbedarf des Schauspielhauses zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie, die neben einer logistischen Betrachtung und den Leistungskriterien auch eine fachgerechte Kostenermittlung beinhaltet, zu vergeben, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit hinsichtlich der Ergänzung zu TOP 2 nicht folgen könne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an .
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 15948-19-E1) vom 13.05.2020 vor:
zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein ganzheitliches Baukonzept für das „Bühnenviertel am Wall“ (Schauspielhaus, Opernhaus, Junge Bühne Westfalen) zu erstellen und dieses den politischen Gremien im dritten Quartal 2020 vorzulegen.“
2. Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Rates einen aktuellen Sachstandsbericht zur „Jungen Bühne Westfalen“ vorzulegen.
Rm Mader (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion, der ebenfalls im Finanzausschuss vorgelegen habe, jedoch versäumt wurde abzustimmen. Ziel sei es, einen ganzheitlichen Überblick über die Liegenschaft zu erhalten, da dieser anhand von mitunter sukzessiv seitens der Verwaltung vorgelegten Verwaltungsvorlagen schwer zu erlangen sei.
Sofern es bei dem Antrag der CDU-Fraktion darum ginge, sich den Sachstand vortragen zu lassen, bestünden seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen keine Bedenken, auch wenn seitens der Verwaltung eine Informationsvorlage angekündigt sei. Problematisch sei es nach Einschätzung von Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) jedoch dann, wenn eine Befassung mit diesem Antrag zu zeitlichen Verzögerungen führen würde.
Bezogen auf den in der Verwaltungsvorlage zur Kenntnis zu nehmenden dringenden Sanierungsbedarf erklärte Rm Urbanek (AfD), dass nicht ersichtlich sei, ob sich der Auftrag zur Machbarkeitsstudie auf den dringenden Sanierungsbedarf oder auf sämtliche notwendigen Maßnahmen bezieht. Vor diesem Hintergrund habe sich seine Fraktion bislang gegen die Vorlage ausgesprochen, der erst dann zugestimmt werden könne, wenn der umfassende Sanierungsbedarf in die Machbarkeitsstudie einfließt. Vor diesem Hintergrund könne man auch dem Antrag der CDU-Fraktion folgen.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisierte Zustimmung zur Vorlage gemäß der Empfehlung des Finanzausschusses, zumal die Prüfung eines Neubaus zugesagt wurde.
Für die Fraktion Die Linke & Piraten erklärte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), dass man der Verwaltungsvorlage in der vorliegenden Form, ohne die vom Finanzausschuss empfohlene Neubauvariante folgen wolle, da ein Neubau am gleichen Standort die Gefahr der Beeinträchtigung des Spielbetriebes berge.
Zum Sachstand der Jungen Bühne berichtete StD Stüdemann, dass der Architektenwettbewerb im August 2019 gestartet wurde. Das Rückfragekolloquium sei im Oktober 2019 durchgeführt worden. Im Rahmen der Angebotsfrist habe man insgesamt 23 Entwürfe erhalten, die nunmehr in der Vorprüfung (Brandschutz, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Theaterabläufe) gewesen seien. Corona bedingt abgesagt werden musste die für den 23.03.2020 vorgesehene Preisgerichtssitzung, die inzwischen auf den 30.06.2020 verschoben wurde. Daher befände man sich durchaus im Plan.
Zum Theater verwies StD Stüdemann auf insgesamt 39 Ratsbeschlüsse - darunter mehrere Untersuchungsaufträge - seit 2001. Ein aktueller Untersuchungsauftrag beschäftigt sich mit der gesamttechnischen Infrastruktur, den Sprinklersystemen, den Wasser führenden Systemen, den Heizungssystemen und der Hydraulik. Er sei optimistisch, dass innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate hierzu ein Ergebnis vorliegen werde.
Insgesamt seien 48.560.418 € in die verschiedenen Etappen des Theaterbaus (inkl. Werkstattumbau i.H.v. 17 Mio. €) seit dem Jahr 2001 investiert worden.
Bedenken habe er hinsichtlich einer großen Untersuchung, an deren Ende eine enorme Kostensumme steht, da er als Kämmerer nach der Gemeindeordnung verpflichtet sei, entsprechende Rückstellungen zu bilden, wodurch der Haushalt enorm belastet werde.
Zur Machbarkeitsstudie verwies StD Stüdemann, auf die Begründung in der Verwaltungsvorlage, wonach die Machbarkeitsstudie „über alles“ gemacht werden solle und dass nach 70 Jahren eine grundhafte Sanierung zu besprechen sei.
Seit 2004 seien insgesamt 4,137 Mio. € in das Schauspielhaus (Bühnentechnik, Sicherheit) investiert worden.
Nicht zu raten sei, aus dem Etappenprogramm auszusteigen und eine Generalsanierung anzustreben.
Hinsichtlich der Arbeiten am Opernhaus sei neben der Betonsanierung der Außenhülle, lediglich noch die Terrasse zu berücksichtigen.
StD Stüdemann erklärte, dass die einzelnen Maßnahmen im Rahmen einer Generalbeschreibung zur Verfügung gestellt werden können. Weitere Untersuchung auszulösen, führe jedoch nicht zu weiteren Erkenntnissen.
Bm`in Jörder (SPD) erklärte, dass sie irritiert über die von der CDU-Fraktion beantragte Berichterstattung zum Rat sei, da für solche Berichte der Fachausschuss zuständig sei.
Rm Dr. Suck (CDU) regte an, die hier angesprochenen Aspekte im Rahmen der seitens der Verwaltung angekündigten Informationsvorlage zu berücksichtigen, womit dem Antragsbegehren seiner Fraktion entsprochen wäre.
OB Sierau stellte fest, dass vor dem Hintergrund der zum Finanz- und Kulturausschuss angekündigten Informationen seitens der Verwaltung, der Antrag der CDU-Fraktion nicht aufrechterhalten werde.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgenden geänderten (fett/kursiv) Dringlichkeitsbeschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dringenden Sanierungsbedarf des Schauspielhauses zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie, die neben einer logistischen Betrachtung und den Leistungskriterien auch eine fachgerechte Kostenermittlung beinhaltet, zu vergeben, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.29
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.30
Erhöhung der Eintrittspreise Theater Dortmund zur Spielzeit 2020/21
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16551-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Betriebsleitung vorgeschlagene Erhöhung der Eintrittspreise im Opernhaus für die Spielzeiten 2020/21 bis 2024/25.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.31
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16703-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020 in der Sparte Darstellende Kunst
als Fachpreisrichter/innen
Herrn Prof. Dr. Jörn Etzold, Bochum
Frau Monica Fotescu-Uta, Dortmund
Frau Laura N. Junghanns, Dortmund
und Herrn Harald Redmer, Münster
in die Jury.
Für die Dauer seiner Wahlzeit bestätigt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die folgenden Ratsmitglieder als Sachpreisrichter/innen:
Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder
Frau Ratsmitglied Brigitte Thiel
Frau Ratsmitglied Barbara Brunsing
und Herrn Ratsmitglied Dr. Jürgen Eigenbrod.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.32
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16487-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21 zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.33
Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17157-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die anliegende Schulbauleitlinie als Grundlage seiner Schulbauprojekte.
2. die selbstständige Weiterentwicklung der Schulbauleitlinie und Anpassung an veränderte übergeordnete Normen durch die Verwaltung. Sofern Grundzüge der Schulbauleitlinie betroffen sind, wird die Verwaltung die Veränderungen dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
3. die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der Schulbauleitlinie.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.34
Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17105-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
… Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 22.04.2020 vor:
Frau Löffler dankte für die Vorlage und bat darum, folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:
„Die Verwaltung möge prüfen, ob die Schule auch dreizügig ausgelegt werden könne, da es im Stadtbezirk Innenstadt-Ost Neubaugebiete gebe.“
Frau Landgraf schloss sich dem an.
Frau Konak erklärte, das ihre Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde. Sie halte die finanzielle Unterstützung der Stadt Dortmund für eine Ungleichbehandlung gegenüber anderer Ersatzschulen.
Frau Dr. Goll äußerte ebenfalls Zustimmung.
Herr Dingerdissen begrüßte grundsätzlich eine jüdische Grundschule, erklärte jedoch, dass seine Fraktion die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat der Stadt Dortmund schieben wolle, da noch Beratungsbedarf bestehe. Er nannte folgende Beispiele:
- Sei es sinnvoll, im Sinne von Integration eine neue jüdische Grundschule einzurichten?
Seine Fraktion habe dazu Bedenken und Fragestellungen.
- Baulich sei die ehemalige Hauptschule Am Ostpark ein großes Gebäude. Die geplante
Grundschule sei 2-zügig geplant und hätte dann 8 Klassen. Was geschehe mit den anderen
Räumen?
- Wie sehe die Realisierung des Angebotes aus, dass die Schule auch offen für andere
Schülerinnen und Schüler (SuS) sein soll?
Herr Helferich äußerte ebenfalls Zustimmung zur Vorlage.
Frau Schneckenburger merkte an, dass man sich bei der Vorlage von anderen Schulträgern wie der Stadt Düsseldorf habe beraten lassen. Dort sei auch wieder eine jüdische Grundschule eröffnet worden. Sie sehe die Ankündigung der Errichtung einer jüdischen Grundschule der Jüdischen Gemeinde in Dortmund als konsequent an, es gebe bereits einen Kindergarten in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde, der sehr gut angenommen werde. Es sei nachvollziehbar, das Profil jüdischer Pädagogik in der Schule fortzusetzen. Die Jüdische Gemeinde sei mit dem Wunsch an die Stadt Dortmund heran getreten, eine Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde zu errichten. Das pädagogische Konzept werde von der Jüdischen Gemeinde in Absprache mit der Schulaufsicht verantwortet. Wie Konzepte anderer Schulen dieser Stadt ziele es darauf ab, Schulöffnung und Integration zu unterstützen. Nach Ansicht der Schulverwaltung gebe das Gebäude der Hauptschule nicht mehr als Zweizügigkeit her, wenn man die Verfügbarkeit weiterer pädagogischer Räume dazu nehme. Sie sagte eine detaillierte schriftliche Beantwortung zur Raumkapazität des avisierten Gebäudes zu.Es werde Verschiebungen in der Schülerschaft der bestehenden Grundschulen geben, da bisher die jüdischen Kinder die städtischen Grundschulen des Stadtbezirkes besuchen.
Die Vorsitzende fragte Herrn Dingerdissen, ob die Ausführungen von Frau Schneckenburger ausreichend waren. Die Vorlage gebe ebenfalls Antworten auf die Fragen. Die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder habe sich für eine Empfehlung ausgesprochen.
Außerdem erklärte sie, den gewünschten Prüfauftrag der SPD-Fraktion abstimmen zu lassen.
Herr Dingerdissen erklärte, grundsätzlich sei die Schule zu begrüßen, äußerte aber Bedenken, die sich heute nicht zerstreuen ließen – Fragen der Integration und des Schutzes vor Angriffen von außen, werde z. B. einen Hausmeister geben.
Im Allgemeinen werde im Ausschuss dem Wunsch nach Schieben einer Vorlage nachgekommen. Die Vorlage könne auch in den nächsten Schulausschuss geschoben werden.
Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass derzeit die Gremiengänge aufgrund der aktuellen Lage nicht eindeutig seien. Es solle im Mai einen Hauptausschuss und im Juni eine Ratssitzung geben. Die Jüdische Gemeinde brauche einen Beschluss der Stadt Dortmund, um mit der Schulaufsicht über die Gründung der Ersatzschule ins Gespräch zu gehen.
Sie machte Herrn Dingerdissen das Angebot, die Fragestellungen in einem Telefonat zu klären, damit er seine Fraktion informieren könne. Das Gespräch sei auch offen für die anderen Fraktionen, als Telefonkonferenz. Das Ziel solle sein, ein beschlussfassendes Gremium zu erreichen, in diesem Falle den Hauptausschuss im Mai als ersetzendes Gremium für den Rat.
Herr Dingerdissen bestand auf seinem Wunsch, die Vorlage zu schieben.
Frau Löffler erklärte, den Prüfauftrag nicht abstimmen zu lassen, sondern die Fragestellung ebenfalls in der von Frau Schneckenburger angebotenen Telefonkonferenz abzuklären.
Herr Dingerdissen möchte ebenfalls seine Frage nach einem Hausmeister dazu nehmen.
Herr Helferich widersprach dem Schieben der Vorlage und wünschte eine Abstimmung darüber, die Vorlage heute zu empfehlen.
Die Vorsitzende ließ über den Antrag der AfD abstimmen:
Der Schulausschuss lehnte den Antrag der AfD mehrheitlich (1 Ja – AfD, Nein – SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE & PIRATEN) ab.
Der Schulausschuss schob die Vorlage ohne Empfehlung (wg. Beratungsbedarfs der Fraktion FDP/Bürgerliste) in den Ältestenrat der Stadt Dortmund.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Information der Verwaltung vom 29.04.2020 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass seine Fraktion den Eindruck habe, dass es im Vorfeld eine schlechte Kommunikation gegeben habe. Er könne mit einem kritischen Blick und im Sinne von Integration der Vorlage zustimmen.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass seine Fraktion im Schulausschuss den Antrag gestellt habe, über die Vorlage zu entscheiden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Schulausschusses zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Antrag der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund, eine zweizügige jüdische Grundschule als Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Kultusgemeinde am Standort der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark möglichst ab dem Schuljahr 2021/22, spätestens aber zum Schuljahr 2022/23 einziehen zu lassen. Der Rat entspricht damit dem Wunsch der Jüdischen Kultusgemeinde, nach der langen, doch 1942 von den Nationalsozialisten zerstörten Tradition der jüdischen Volks-schulen in Dortmund (seit dem frühen 19. Jahrhundert an den Standorten Breite Gasse, Kampstraße, Lindenstraße, s. Anlage 2) wieder eine jüdische Grundschule einzurichten, die auch Kindern nicht-jüdischen Glaubens offen steht (s. Anlage 1). Den Antrag auf Einrichtung der jüdischen Ersatzschule stellt die Kultusgemeinde bei der Bezirksregierung Arnsberg gemäß des SchulG NRW und der Verordnung über die Ersatzschulen NRW.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark (2.400 qm) nach dem Auszug der Caritas-Übergangseinrichtung für Flüchtlinge zum 01.09.2020 wieder für die Beschulung von Kindern herzurichten.
Die erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen werden analog übriger Schul-bauerfordernisse im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Schulbauprogramm 2020 ff.“ (DS-Nr. 15816-19 vom 12.12.2019) umgesetzt. Damit werden für den Bedarf an Grund-schulplätzen zwei zusätzliche Züge geschaffen. Dieser Beschluss hat zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung des Schulbaus den Verzicht auf einen separaten Planungs- und Ausführungsbeschluss zum Inhalt. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark als Ersatzschule für die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund zur Verfügung zu stellen. Die Miete bemisst sich nach der Höhe der erforderlichen Abschreibungen in Einklang mit den Finanzierungsregelungen der Ersatzschulfinanzierung. Die Jüdische Kultusgemeinde wird ihrerseits in Abstimmung mit dem Land NRW für erforderlich erachtete Sicherheitsmaßnahmen Sorge tragen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen unbefristeten Stadtvertrag mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund (s. Anlage 4) zu schließen, der die Bildungs- und Kulturarbeit der Jüdischen Kultusgemeinde beginnend 2022 jährlich mit einer pauschalen Festbetragsfinanzierung von 200.000 € städtischerseits fördert. Dieser Stadtvertrag steht in der Tradition der kommunalen Vereinbarung mit der Jüdischen Kultusgemeinde aus dem Jahr 1904. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung im Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur budgeterweiternd für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe/ Kulturbüro für das Haushaltsjahr 2021/22 einzurichten. Der Förderbetrag erhöht sich jährlich um die durchschnittliche Teuerungsrate von 1,5 % p.a. ab 2023. Der Stadtvertrag wird von der Stadt Dortmund und der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund jeweils nach 5 Jahren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls modifiziert.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) brachte seine Freude über die Einrichtung einer jüdischen Schule in Dortmund zum Ausdruck. Jedoch hätte man sich eine öffentlich rechtliche Trägerschaft der Schule gewünscht. Da eine private Trägerschaft nicht mit dem Parteiprogramm zu vereinbaren sei, kündigte er an, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass Fragen seiner Fraktion zwischenzeitlich geklärt werden konnten, so dass man der Vorlage zustimmen werde.
Als Zeichen der Wiedergutmachung begrüßte Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) ausdrücklich die Einrichtung der jüdischen Schule und signalisierte Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage.
Verbunden mit den besten Wünschen und Erfolg für das Vorhaben kündigten Rm Schilff (SPD), Rm Urbanek (AfD) und Rm. Dr. Suck (CDU) für ihre Fraktionen an, der Vorlage zuzustimmen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Antrag der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund, eine zweizügige jüdische Grundschule als Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Kultusgemeinde am Standort der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark möglichst ab dem Schuljahr 2021/22, spätestens aber zum Schuljahr 2022/23 einziehen zu lassen. Der Rat entspricht damit dem Wunsch der Jüdischen Kultusgemeinde, nach der langen, doch 1942 von den Nationalsozialisten zerstörten Tradition der jüdischen Volks-schulen in Dortmund (seit dem frühen 19. Jahrhundert an den Standorten Breite Gasse, Kampstraße, Lindenstraße, s. Anlage 2) wieder eine jüdische Grundschule einzurichten, die auch Kindern nicht-jüdischen Glaubens offen steht (s. Anlage 1). Den Antrag auf Einrichtung der jüdischen Ersatzschule stellt die Kultusgemeinde bei der Bezirksregierung Arnsberg gemäß des SchulG NRW und der Verordnung über die Ersatzschulen NRW.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark (2.400 qm) nach dem Auszug der Caritas-Übergangseinrichtung für Flüchtlinge zum 01.09.2020 wieder für die Beschulung von Kindern herzurichten.
Die erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen werden analog übriger Schul-bauerfordernisse im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Schulbauprogramm 2020 ff.“ (DS-Nr. 15816-19 vom 12.12.2019) umgesetzt. Damit werden für den Bedarf an Grund-schulplätzen zwei zusätzliche Züge geschaffen. Dieser Beschluss hat zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung des Schulbaus den Verzicht auf einen separaten Planungs- und Ausführungsbeschluss zum Inhalt. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark als Ersatzschule für die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund zur Verfügung zu stellen. Die Miete bemisst sich nach der Höhe der erforderlichen Abschreibungen in Einklang mit den Finanzierungsregelungen der Ersatzschulfinanzierung. Die Jüdische Kultusgemeinde wird ihrerseits in Abstimmung mit dem Land NRW für erforderlich erachtete Sicherheitsmaßnahmen Sorge tragen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen unbefristeten Stadtvertrag mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund (s. Anlage 4) zu schließen, der die Bildungs- und Kulturarbeit der Jüdischen Kultusgemeinde beginnend 2022 jährlich mit einer pauschalen Festbetragsfinanzierung von 200.000 € städtischerseits fördert. Dieser Stadtvertrag steht in der Tradition der kommunalen Vereinbarung mit der Jüdischen Kultusgemeinde aus dem Jahr 1904. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung im Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur budgeterweiternd für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe/ Kulturbüro für das Haushaltsjahr 2021/22 einzurichten. Der Förderbetrag erhöht sich jährlich um die durchschnittliche Teuerungsrate von 1,5 % p.a. ab 2023. Der Stadtvertrag wird von der Stadt Dortmund und der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund jeweils nach 5 Jahren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls modifiziert.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.35
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Eving; hier: Zusammenführung der Ketteler-Grundschule und der Osterfeld-Grundschule zum 01.08.2020; Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf drei Schulzüge, Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 15800-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt,
a) die Zusammenführung der Ketteler-Grundschule, Falläckerweg 23, 44339 Dortmund und der Osterfeld-Grundschule, Osterfeldstr. 131, 44339 Dortmund, zum 01.08.2020 am Standort Osterfeldstr. 131 unter dem Namen Osterfeld-Grundschule,
b) die Festlegung auf maximal drei Schulzüge,
c) die Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.36
Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm das Ergebnis der systematischen Prüfung und das daraus resultierende Anbindungskonzept der Verwaltung für die Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.37
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17360-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
· Für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs für die Zeit vom 18.03.2020 bis zur vollständigen Wiederaufnahme des Schulbetriebes werden den beauftragten Busunternehmen ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes und unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. Verrechnung mit vorrangigen Hilfsmitteln des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen 50 % vergütet.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.38
Änderung der Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen - SIEH
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16790-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf als Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen – SIEH
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.39
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17508-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
· Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.40
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Die Stadt Dortmund setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff, 18 ff. KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.41
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 - PB 55/2019
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17014-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an BM´in Jörder.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2016 ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag der Stadt Dortmund in Höhe von 137.269.980,54 € durch die Allgemeine Rücklage gedeckt wird.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.42
Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm das Integrierte Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.43
Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17163-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.
Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) beizufügende Beteiligungsbericht 2017/2018 wurde dem Rat der Stadt Dortmund mit einer separaten Vorlage am 27.09.2018 vorgelegt.
Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2017 vorgelegt hat (§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.44
Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16398-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
beauftragt das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) auf Grundlage der vorliegenden Kostenzusammenstellung mit einem Investitionsvolumen i.H.v. 8,995 Mio. € brutto mit der weiteren Planung und Ausführung (Ausführungsbeschluss) des Neubaus der Akademie für Theater und Digitalität an der Speicherstraße 19. Die Finanzierung erfolgt durch das SV GVVF.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.45
Jahresabschlussentwurf 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17007-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:
- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 23.645.251,22 Euro.
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 139.507.544,76 Euro
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 9.922.873,85 Euro und für noch nicht verwendete investive Einzahlungen in Höhe von 2.286,11 Euro.
- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 86.911.000,00 Euro.
Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Kommunaler Haushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) die entsprechenden Positionen des Jahres 2020 im Haushaltsplan 2020 / 2021 der Stadt Dortmund.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.46
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17173-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgendes Schreiben vom 14.05.2020 vor:
…zu dem in der Vorlage beschriebenen Gründungsvorhaben hat mich die anliegende Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund erreicht.
Die darin formulierten Bedenken werden in einer Antwort der Dortmunder Stadtwerke AG vom heutigen Tage behandelt und entkräftet. Auch dieses Schreiben gebe ich Ihnen anliegend zur Kenntnis.
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 05.05.2020:
… in obiger Angelegenheit kommen wir zurück auf die von Ihnen erhaltenen Unterlagen - Anschreiben, Entwurf der Ratsvorlage und des Gesellschaftsvertrags, nicht aber eine Marktanalyse i.S.d. § 107 Abs. 5 GO NRW - zur geplanten Beteiligung der Stadt Dortmund via Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: ,,DSW21 ") und Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: ,,DSW-B") an der neu zu gründenden Gesellschaft ,,Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH".
Konkret soll dieses Beteiligungsvorhaben dadurch realisiert werden, dass die DSW-B, die ihrerseits eine 100 %ige Tochtergesellschaft von DSW21 ist, sämtliche Geschäftsanteile der neu zu gründenden Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH übernimmt, deren Stammkapital € 25.000,-betragen soll.
Zentraler Gegenstand des Unternehmens der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH ist ausweislich des uns vorgelegten Entwurfs des Gesellschaftsvertrags dieser Gesellschaft
„(. . .) die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen in Dortmund und Umgebung.“
Im Rahmen von § 107 Abs. 5 GO NRW gibt die IHK eine Stellungnahme dazu ab, ob aus der angestrebten kommunalen Beteiligung negative Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft in ihrem Bezirk resultieren können. Nach interner Beteiligung des bei der IHK zu Dortmund fachlich zuständigen Geschäftsbereichs sind wir zu der Auffassung gelangt, dass dies im vorliegenden Fall jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann.
Denn ausweislich des Entwurfs der Ratsvorlage Drucksache Nr.: 17173-20, Kapitel ,,Marktabgrenzung, Nachfragesituation", wird die Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH „Dienstleistungen aus dem Bereich Telekommunikation für Bürgerinnen, Bürger und Kommune"anbieten. Die mittelständische Wirtschaft ist hier nicht als Kunde vorgesehen. Es erschließt sich damit für uns auch die weitere Einschätzung nicht, wie diese Gesellschaft dann „Partner für (. . .) die lokale Wirtschaft werden" soll.
Hoch relevant für jede Wettbewerbsanalyse ist die Frage, ob vom zu betrachtenden Anbieter eine komplett neue Dienstleistung offeriert wird oder ob bisher auch bereits andere Marktteilnehmer diese Leistung erbringen. Besonders schutzwürdig sind dabei nicht die bekannten Großkonzerne der Telekommunikation, sondern der örtliche bzw. regionale Mittelstand. Aufgrund des im Gesellschaftsvertrag sehr weit gefassten Gegenstands des Unternehmens muss davon ausgegangen werden, dass die Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH umfassende Leistungen der Planung, Beratung und Realisierung von TK-Projekten erbringen soll oder zumindest erbringen könnte. Selbst wenn die bisherige interne Planung von einer gewissen Eingrenzung dieses Tätigkeitsspektrums ausgehen sollte, kommt dies im aktuellen Entwurf des Gesellschaftsvertrags jedenfalls nicht zum Ausdruck. Es wäre daher unseres Erachtens sehr wünschenswert, eine solche restriktive Konkretisierung sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch im zu fassenden Ratsbeschluss herbeizuführen. Anderenfalls muss davon ausgegangen werden, dass eine nicht unerhebliche Anzahl mittelständischer Betriebe unseres IHK-Bezirks entsprechende Dienstleistungen entweder bereits ebenfalls erbringt und somit in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis zur Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH steht oder eine solche Wettbewerbssituation bei extensiver Auslegung des aktuell formulierten Unternehmensgegenstands jedenfalls nachfolgend eintreten könnte.
Auch die pauschale Darstellung auf Seite 3 der Drucksache Nr.: 17173-20, dass es sich bei dem Leistungsspektrum der Gesellschaft um ein solches handele, das der Daseinsvorsorge zuzurechnen sei und mithin von der Gesellschaft ein öffentlicher Zweck verfolgt werde, kann von uns auf Basis der vorliegenden Unterlagen nicht geteilt werden. Es ist stattdessen davon auszugehen, dass leistungsfähige privatwirtschaftliche Unternehmen aus dieser Branche im hiesigen IHKBezirk bereits existent sind.
Vor dem Hintergrund des Vorstehenden sieht die IHK zu Dortmund das geplante Vorhaben
k r i t i s c h
und vermag auf der vorliegenden Informationsbasis nicht davon auszugehen, dass von diesem negative Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft des hiesigen IHK-Bezirks nicht ausgehen.
Antwort der Dortmunder Stadtwerke vom 14.05.2020:
… in der vorgenannten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf das Schreiben von Herrn Assessor Jost Leuchtenberg vom 05.05.2020.
Der Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH liegt unser Wunsch zugrunde, die lokale mittelständische Wirtschaft zu fördern und vor Konkurrenz durch Großkonzerne der Telekommunikation zu schützen. Die Gesellschaft soll als 100%ige Tochtergesellschaft unserer Tochter, der Dortmunder Beteiligungsgesellschaft mbH, lokale Dienstleistungen aus dem Bereich Telekommunikation für Dortmund, für seine Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere auch lokale Unternehmen erbringen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH wird darin liegen, lokale Netze zur Verfügung zu stellen, um damit Anschlüsse für öffentliche Gebäude wie Verwaltungsgebäude und Schulen zu ermöglichen. Die Verkabelung der jeweiligen Gebäude sowie auch der Anschluss etwaiger Endgeräte wird hingegen nicht Aufgabe der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH sein, sondern soll durch das örtliche Handwerk erbracht werden. Die Gründung der Gesellschaft wird es daher ermöglichen, Aufträge an ein lokales Kommunikationsunternehmen zu geben, das seinerseits wiederum lokale Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Mittelstandsunternehmen, beauftragen wird. Das Marktsegment, in dem die Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH tätig sein wird, ist eng begrenzt auf die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen im kommunalen Umfeld.
Wir sehen daher durchweg positive Auswirkungen auf die mittelständische lokale Wirtschaft durch die Gründung der neuen Gesellschaft und gehen davon aus, dass Sie Ihre Bedenken vor diesem Hintergrund aufgeben können.
Mit dem Hinweis, dass insbesondere mittelständische Unternehmen von der kommunalen Auftragsvergabe profitieren, verwies OB Sierau auf das mit dem Vorstandsvorsitzeden von DSW21, Herrn Pehlke, geführte Gespräch und den Anlass des an den Hauptgeschäftsführer der IHK, Herrn Schreiber, gerichteten Schreibens.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig unter Berücksichtigung der o.g. Schreiben folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH,
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Bestellung von Herrn Jörg Figura und Herrn Franz-Josef Senf als nebenamtliche Geschäftsführer der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH zu,
3. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH zu.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.47
GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der UnnaWasser & Mehr GmbH
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17241-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat stimmt der Gründung der UnnaWasser & Mehr GmbH und einer 49%igen Beteiligung der GELSENWASSER AG an dieser Gesellschaft zu.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.48
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16785-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.49
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Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16898-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt stimmt der Verschmelzung der NORIS Transportverpackung GmbH auf die Muttergesellschaft ekz.bibliotheksservice GmbH zu.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.50
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.51
Jahresabschlussentwurf 2019 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16814-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.52
Messe "Jagd & Hund"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16644-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten aus der Ratssitzung am 13.02.2020 vor:
Dem Rat der Stadt lag hierzu folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 12.02.2020 vor:
„ (…) die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Leitung der Dortmunder Westfalenhallen – Bereich Messe – auf, bei der jährlich stattfindenden Messe „Jagd & Hund“ keine Angebote mehr für Trophäenjagden zuzulassen.
Begründung:
Bei der Messe „Jagd & Hund“, die regelmäßig zum Jahresanfang in den Dortmunder Westfalenhallen veranstaltet wird, werden immer wieder Jagdreisen angeboten, etwa die Jagd auf 20 Wildarten in Namibia. Viele Kritiker, nicht nur der Verein Pro Wildlife, der elf renommierte Tier- und Naturschutzorganisationen vertritt, prangern dieses Messe-Angebot an.
Trophäenjagden sind nicht gleichzusetzen mit dem Verhalten heimischer Jäger im deutschen Wald, die sich an die Regeln des Deutschen Jagdverbandes halten. Bei Trophäenjagden geht es insbesondere um die Jagd auf seltene und bedrohte Tierarten - je seltener eine Art ist, desto höher ist der Preis für den Abschuss und umso begehrter die Trophäe.
Leider dürfen derartige Trophäenjagden nicht generell verboten werden. Die Stadt Dortmund – und damit auch die Westfallenhallen – sollten dennoch derartige Verstöße gegen den Tier- und Artenschutz nicht tolerieren.
Das Geschäft mit dem Töten von Tieren darf nicht unterstützt werden, egal ob es sich bei den ohne jeden Sinn abgeschossen Tieren um Löwen, Leoparden oder andere vom Aussterben bedrohte Arten handelt. Schon heute existieren Elefanten in vielen ihrer ehemaligen Lebensräume nicht mehr. Auch die ersten Nashorn-Arten sind ausgestorben.“
Der Rat der Stadt hat die Beratung dieser Angelegenheit in die nächste Sitzung am 26.03.2020 geschoben.
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag ferner nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 18.03.2020 vor:
„ (…) zu dem oben genannten Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten hat mir die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH/Messe Dortmund die als Anlage beigefügte Stellungnahme zukommen lassen. Ich schließe mich den Ausführungen der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH/Messe Dortmund grundsätzlich an und empfehle dem Rat, den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vor diesem Hintergrund abzulehnen.
Stellungnahme der Messe Dortmund zum Antrag der Fraktionen
DIE LINKE & PIRATEN zur Messe JAGD & HUND
Drucksache Nr.: 16644-20-E1
Wir beziehen uns auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 12.02.2020, in dem sie fordern, dass auf der Messe JAGD & HUND keine Angebote mehr für „Trophäenjagden“ zugelassen werden sollen. Die Messe Dortmund widerspricht dem Vorwurf der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, dass die Stadt Dortmund und unser Unternehmen Verstöße gegen den Tier- und Artenschutz tolerieren. Lassen Sie uns betonen, dass sowohl die Messegesellschaft als auch der Partner der JAGD & HUND, der Landesjagdverband NRW (LJV), den Tier- und Naturschutz sehr ernst nehmen.
Der Vorwurf des Verstoßes gegen den Tier- und Artenschutz ist falsch
Auf der JAGD & HUND dürfen keine Exponate, Dienstleistungen, Reisen oder Angebote gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, rechtliche Bestimmungen der jeweiligen Reiseländer oder das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verstoßen. Darauf weist die Messe Dortmund sämtliche Aussteller in den Zulassungsbedingungen ausdrücklich hin.Diese Zulassungsbedingungen wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und an die Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen angepasst. So sind grundsätzlich für die Jagdausübung die Rechtsnormen des jeweiligen Reiselandes entscheidend. Die JAGD & HUND geht hier jedoch noch einen Schritt weiter: In den „Besonderen Ausstellungsbedingungen“ (§ 6) ist das Vermarkten von Jagdreisen untersagt, die Jagdpraktiken implizieren, die den Grundsätzen der deutschen Waidgerechtigkeit entgegenstehen. Das Anpreisen und Anbieten von Abschussgelegenheiten wie beispielsweise die Gatterjagd auf Löwen („Canned Lion Shooting“) ist untersagt. Gleiches gilt für die Vermarktung von Abschüssen auf Tiere mit künstlich gezüchteten Farbvarianten und Mutationen („artificial breeding“).
Das Umweltamt der Stadt Dortmund prüft die Rechtmäßigkeit der Angebote
Die Einhaltung der Bedingungen kontrolliert die Messegesellschaft vor und während der gesamten Messezeit. Gemeinsam mit dem Umweltamt der Stadt Dortmund, dem Landesjagdverband NRW und ausgewiesenen Artenschutzexperten führt die Messe Dortmund seit vielen Jahren auf der gesamten JAGD & HUND Kontrollgänge durch. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Bei Hinweisen zu möglichen Verstößen werden Stände von Unternehmen nochmals gesondert überprüft. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Ausstellungsbedingungen werden Stände und Aussteller von der Teilnahme der Messe ausgeschlossen.
Auch in diesem Jahr hat die Messegesellschaft bei der JAGD & HUND auf sämtliche Vorwürfe von Tier und Naturschutzorganisationen umgehend reagiert und eine Begutachtung gemeinsam mit dem LJV sowie einem Vertreter des Internationalen Rats zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) durchgeführt. Nach Prüfung der Einzelfälle konnten in keinem einzigen Punkt Verstöße gegen nationale oder internationale Rechtsnormen oder Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommen festgestellt werden.
Trophäenjagden betreffen fast 100% aller Jagdreiseangebote
Entgegen der Darstellung im Antrag von DIE LINKE & PIRATEN handelt es sich bei Trophäenjagden nicht insbesondere um die Jagd auf seltene und bedrohte Tierarten. Vielmehr handelt es sich bei einer Trophäe um Bestandteile eines Tieres, die nicht für den Verzehr geeignet sind und damit um Geweihe, Gehörne, Federn oder Zähne. Somit können auch Jagden im eigenen heimischen Revier Trophäenjagden sein.
Das Bundesamt für Naturschutz unterstreicht zudem, dass diverse Programme zur nachhaltigen
konsumtiven (Trophäen-) Nutzung von gefährdeten Wildtieren in der Vergangenheit zu einer
Reduzierung von Wilderei als auch der Ausweitung von landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt
hat.
Nachhaltige Jagd ist positiv für den Wildtierschutz
Die Weltnaturschutzorganisation (IUCN) stellte erst 2016 fest, dass eine beträchtliche Anzahl indigener und örtlicher Kommunen die Jagd selbstbestimmt nutzt, um Anreize für den Wildtierschutz und Einnahmen zu schaffen. Auch der namibische Jagdverband (NAPHA) äußerte sich zur Diskussion: So fördere das namibische Programm den Schutz und sichere gleichzeitig einen greifbaren Nutzen für lokale Gemeinschaften, die Tür an Tür mit oft gefährlichen Wildtieren leben müssen. Zudem betonen der LJV, der Deutsche Jagdverband (DJV) und CIC, dass die Auslandsjagd zusätzlich zu der Bedeutung für die Bevölkerung vor Ort, auch eine hohe Relevanz im weltweiten Artenschutz hat und rufen zu einer faktenbasierten Diskussion auf. Sie verweisen darauf, dass in Ländern mit nachhaltigem Jagdmanagement wie beispielsweise Namibia die Bestände sogenannter „ikonischer“ Arten wie Löwe, Elefant oder Nashorn wachsen (siehe Abbildung 1) oder auf einem hohen Niveau stabil sind. So haben beispielsweise Studien gezeigt, dass Sie sogar zur Erhöhung der Population beitragen. In den afrikanischen Ländern, die nachhaltige Jagd erlauben, haben sich die Bestände einiger Unterarten der Giraffe in 40 Jahren nahezu verdreifacht. In den meisten Ländern mit Jagdverbot hingegen gibt es immer weniger Giraffen.
Übersicht der Weltnaturschutzunion IUCN zum Anstieg der Anzahl von Breit- und
Spitzmaulnashörnern seit Einführung von streng regulierten Jagdprogrammen:
Nachhaltige Jagdsysteme verleihen zudem Wildtieren, die vorher beispielsweise als Konkurrenten um Weideland angesehen wurden, einen Wert. So konnte sich die Population des Bergzebras in Namibia von wenigen Hundert übrig gebliebenen Exemplaren in den 1980er Jahren auf heute über 30.000 Tiere vermehren, so DJV und CIC.
Die Hauptursachen für den Populationsrückgang der großen, jagdlich relevanten Säugetiere wie Afrikanischem Elefant, Afrikanischem Büffel, Spitz- und Breitmaulnashorn, Afrikanischem Wildhund und Hartmann-Bergzebra sind Lebensraumverlust und -verschlechterung, Konkurrenz mit Vieh, illegale oder unkontrollierte Wilderei zur Gewinnung von Fleisch und für den Handel mit
tierischen Produkten (Elfenbein, Horn usw.) sowie Tötungen zur Vergeltung aufgrund von Konflikten zwischen Mensch und Tier (Schipper et al. 2008). In Bezug auf Löwen sind die wichtigsten Ursachen für den Populationsrückgang das wahllose Töten bei der Verteidigung von Menschenleben und Viehbestand, Verlust des Lebensraums und Rückgang der Beutewildarten (in der Regel durch Wilderei) (Bauer et al. 2015). Für alle diese Arten kann, wie die Fallstudien vermerken, gut praktizierte Trophäenjagd in der Tat die Nachhaltige Jagdsysteme verleihen zudem Wildtieren, die vorher beispielsweise als Konkurrenten um Weideland angesehen wurden, einen Wert. So konnte sich die Population des Bergzebras in Namibia von wenigen Hundert übrig gebliebenen Exemplaren in den 1980er Jahren auf heute über 30.000 Tiere vermehren, so DJV und CIC.
Die Hauptursachen für den Populationsrückgang der großen, jagdlich relevanten Säugetiere wie Afrikanischem Elefant, Afrikanischem Büffel, Spitz- und Breitmaulnashorn, Afrikanischem
Wildhund und Hartmann-Bergzebra sind Lebensraumverlust und -verschlechterung, Konkurrenz mit Vieh, illegale oder unkontrollierte Wilderei zur Gewinnung von Fleisch und für den Handel mit
tierischen Produkten (Elfenbein, Horn usw.) sowie Tötungen zur Vergeltung aufgrund von Konflikten zwischen Mensch und Tier (Schipper et al. 2008). In Bezug auf Löwen sind die wichtigsten Ursachen für den Populationsrückgang das wahllose Töten bei der Verteidigung von Menschenleben und Viehbestand, Verlust des Lebensraums und Rückgang der Beutewildarten (in der Regel durch Wilderei) (Bauer et al. 2015). Für alle diese Arten kann, wie die Fallstudien vermerken, gut praktizierte Trophäenjagd in der Tat die Erholung des Bestandes, den Schutz und die Erhaltung des Lebensraums fördern (siehe Abbildung 3).
Übersicht der Weltnaturschutzunion IUCN zum Anstieg der Anzahl von Löwen und
Elefanten seit Einführung von streng regulierten Jagdprogrammen in Bubye Valley:Übersicht des World Wide Fund For Nature WWF zum Anstieg der Anzahl von
Argali seit Einführung von streng regulierten Jagdprogrammen in der Mongolei:
Bei Jagden auf bedrohte Tierarten ist die häufig praktizierte 1% Regelung bzw. eine staatlich quotierte
Regelung vertretbar und trägt zur Erhaltung gefährdeter Wildtiere bei.
Die Bedeutung nachhaltiger Jagd und Nutzung wurde auch auf der Konferenz „Ruhig bleiben und
Afrika die Führung übernehmen lassen“ am 6. März 2018 im Europäischen Parlament in Brüssel nocheinmal bekräftigt. Afrikas Wildbewirtschaftungsbehörden und die Führer naturschutzrelevanter Organisationen Südafrikas bewirtschaften und erhalten erfolgreich ihre Wildtiere dank Methoden der nachhaltigen Nutzung, einschließlich der Jagd.
Joanna Drake, stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion Umwelt der Europäischen
Kommission betonte, dass die Einbindung lokaler Gemeinschaften einen Meilenstein und auch ein Schlüsselelement des Aktionsplans der EU gegen den illegalen Wildtierhandel darstellte und ermutigte die Organisationen, welche für die nachhaltige Nutzung eintreten, ihre wertvolle Naturschutzarbeit fortzusetzen und die nachhaltige Jagd weiter zu fördern.
Maxi Louis, NACSO (Namibian Association of Community Based Natural Resource Management
(CBNRM) Support Organisations), Vertreterin der Gemeinschaften aus Namibia, fügte hinzu, dass Namibia trotz der mit der Wildtierbewirtschaftung verbundenen Herausforderungen durch Dürren, Konflikten zwischen Mensch und Wildtieren sowie der Wilderei und Fragen der Landnutzung auch Erfolgsgeschichten geschrieben und große zusammenhängende Landschaften mit ordentlichem Management und echtem Vorteilsausgleich geschaffen hätte.
Und Tadeous Chifamba, Botschafter von Simbabwe, verwies auf die Wilderei als eine der größten Bedrohungen für die Wildtiere Simbabwes und unterstrich die Bedeutung der nachhaltigen Jagd als Gegenmaßnahme hierzu, da die hierdurch erzielten Einkünfte an die lokalen Gemeinschaften zurückflössen und diese damit motiviert wären, im Einklang mit den dort lebenden Wildtieren zu leben.
Bedeutung der JAGD & HUND für die Stadt Dortmund und die Messe Dortmund
Eine weitreichende Prüfung europäischer Jagdmessen hat ergeben, dass Jagdreisen stets ein fester und wesentlicher Bestandteil von Jagdmessen sind. Für die JAGD & HUND stellen sie sogar einen essentiellen Bereich dar, der den Erfolg der Messe sichert. Ein Wegfall von Trophäenjagden und damit dem größten Teil der angebotenen Jagdreisen gefährdet somit den Bestand der JAGD & HUND.
Der Wegfall der Messe würde für die Gesellschaft bedeuten, dass die umsatzstärkste Messe mit dem höchsten Deckungsbeitrag fehlt. Laut aktueller ifo-Studie geben JAGD & HUND-Besucher und Aussteller weltweit jährlich außerhalb der Messe weit über 23 Mio. Euro aus. Davon werden rd. 10 Mio. Euro in Dortmund getätigt. Vier Mitarbeiter wären direkt vom Ausfall der Messe betroffen, weitere Mitarbeiter der Kongress Dortmund und der Zentralbereiche im gesamten Unternehmen mittelbar. Inwieweit diese Arbeitsplätze bei Wegfall dieser für die Westfalenhallen besonders wichtigen Messe weiterhin werden bestehen können, ist unsicher.
Mit Kooperationspartnern besteht eine langfristige Bindung durch Verträge, zu deren Einhaltung wir rechtlich verpflichtet sind. Wir würden uns damit dem Risiko von Schadensersatzklagen in
Millionenhöhe aussetzen. Dies ermöglicht es uns nicht, die im Antrag gewünschte Änderung an der JAGD & HUND vorzunehmen.
Sollte sich der politische Wille dennoch für den Ausschluss von Trophäenjagden und damit den
voraussichtlichen Wegfall der Messe JAGD & HUND aussprechen, sehen wir die Gefahr, dass andere Messestandorte ein der heutigen JAGD & HUND entsprechendes Format etablieren werden. Wir dürfen daran erinnern, dass die Messen Hamburg, Frankfurt und Essen bereits versucht haben die InterTabac abzuwerben und auch schon an dem Thema JAGD & HUND Interesse signalisiert haben.
Im Rahmen der genannten ifo-Studie wurde festgestellt, dass ein Zuwachs bei den wirtschaftlichen Effekten insbesondere auch der Messe JAGD & HUND zuzuschreiben ist. Ein Wegfall derselben hätte enorme negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH.“
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete den Antrag seiner Fraktion und verwies auf eine Einschätzung der Weltnaturschutzorganisation, die für Namibia eine positive Entwicklung skizziere, da die Bevölkerung durch die Einnahmen motiviert werden konnte, die Tiere verstärkt zu schützen. Dies sei jedoch nahezu das einzige Positivbeispiel. Wie das Beispiel Sambia zeige, wo ein drastischer Rückgang der Bestände an Löwen zu verzeichnen sei, führe die Trophäenjagd jedoch zu negativen Effekten, da die Einnahmen oftmals nicht bei der Bevölkerung ankommen sondern von Reiseveranstaltern oder den Regierungen vereinnahmt würden. Vor diesem Hintergrund plädierte er dafür, die Angebote auf die Länder mit einer funktionierenden Trophäenjagd zu beschränken.
Rm Krause (CDU) sah die Kritik der Fraktion Die Linke & Piraten durch die Ausführungen der Messe Dortmund als widerlegt an. Man vertraue darauf, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Ein Anlass, die Messe als Wirtschaftsunternehmen in ihrem Handeln einzuschränken, werde nicht gesehen. Den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man daher ablehnen.
Moralisch seien die Trophäenjagden, insbesondere angesichts ihres Umfangs, nach Einschätzung von Rm Schilff (SPD) zwar diskussionswürdig, jedoch grundsätzlich erlaubt und kaum zu verhindern. Da die Angelegenheit darüber hinaus in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates falle, werde seine Fraktion den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ablehnen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lehnte den o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen sowie Die Linke & Piraten ab.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ den Vorschlag der Fraktion Die Linke & Piraten mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.53
Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17356-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund zur Kenntnis:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.54
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16603-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 13.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus ihrer öffentlichen Sitzung vom 04.03.20 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zudem folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 21.04.20 vor:
Herr Weber (CDU-Fraktion) bedankt sich bei der Verwaltung für den Sachstandszwischenbericht. Es scheine so, als würde die Ehrenamtskarte ein Erfolgsmodell werden, mit inzwischen 300 ausgegebenen Karten. Es sei jedoch zu bemängeln, dass gerade aus dem Bereich der Kommune und der Kultur keine Vergünstigungen vorgesehen seien. Die Verwaltung sollte hier noch nacharbeiten und auch mit ihren städtischen Betrieben einen Rabatt gewähren.
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert, dass die Ehrenamtskarte ja nur ein Baustein der Anerkennungskultur sei. Der andere große Baustein sei der Fördertopf und auch der erfreue sich großer Beliebtheit. Die Bezirksvertretung Huckarde habe in ihrer Empfehlung angeregt diesen Förderfonds von 25.000 € deutlich aufzustocken. Auch der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit habe sich dem angeschlossen. Man wolle dies auch tun, aber gleichzeitig an dieser Stelle den Hinweis geben, dass dies in den Haushaltsberatungen bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes bereits erfolgt sei.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) schließt sich ihren Vorrednern an. Ihre Fraktion sei auch der Meinung, dass es sich um Erfolgsmodelle handele. Man habe den Förderfonds aber so verstanden, dass über die Anerkennungskultur hinaus auch eine Unterstützungskultur für konkrete Maßnahmen wie beispielsweise Fortbildungen gefördert werden könnten. Frau Noltemeyer nennt einige Beispiele, wo – gerade auch momentan – Bedarfe deutlich würden. Diese Möglichkeit der Nutzung müsse möglicherweise noch besser bekannt gemacht werden.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt, dass sich das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion gegenüber der Einführung nicht geändert habe. Ehrenamt sei Ehrenamt und Bezahlamt sei Bezahlamt, daher lehne er auch diese Vorlage ab.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) gibt in Richtung Frau Noltemeyer zu bedenken, dass in der Regel jeder Verein einen Dachverband habe, über den die Möglichkeit bestehe – meist sogar kostenlos – Weiterbildungen zu erhalten. Er meine in 98 % der Fälle haben Vereine darüber die Möglichkeit sich zu organisieren, zu informieren und auch weiterzubilden.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, die Vorlage empfehlen zu wollen. Er wisse, dass für den Bereich der Sportvereine bei den Sport- und Freizeitbetrieben etwas in der Pipline sei und der von Frau Noltemeyer genannte Bedarf bereits erkannt worden sei, um die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder zu unterstützen. Und auch im Kulturbereich biete das Kulturbüro – gerade auch jetzt in der Corona Krise – schon Unterstützung und Beratung.
Frau Noltemeyer entgegnet, dass sich die Strukturen verändert hätten – gerade auch bei den Kulturschaffenden – und darauf sollte politisch reagiert werden. Sie kenne einige Vereine, die nicht in einem Dachverband organisiert seien, da sie dies ja auch nicht müssten.
Frau Krause (Vorsitzende) gibt den Hinweis, dass es möglich und willkommen sei, sich mit Ideen und Anregungen an Frau Jaschewski zu wenden. Die CDU-Fraktion habe im Vorfeld die Gelegenheit genutzt und sich von Frau Jaschewski die Vorlage vorstellen lassen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde, mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis, aber berücksichtigt sie nicht, da die Aufstockung des Budgets bereits mit Drucksache Nr.: 15415-E1 beschlossen wurde (siehe Seite 5 der Vorlage).
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 13.05.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.55
Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Bericht zum Weltfinale der World Robot Olympiad zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.56
Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat „Runder Tisch Internationales“ zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis.
zu TOP 12.57
Nachberufungen für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17228-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche persönlichen Voraussetzungen sollten die beiden vom Rat der Stadt Dortmund für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung zu berufenen Persönlichkeiten erfüllen?
2. Was sind die Gründe für die vorgelegten Personalvorschläge?
Begründung:
Aus der Vorlage der Verwaltung geht nicht hervor, an welchen Kriterien sich die Auswahl der ausgesuchten Persönlichkeiten orientiert hat.
Weiterhin lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 vor:
zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Gemäß Satzung der Martin-Schmeißer-Stiftung sind zwei vom Rat der Stadt Dortmund berufene Persönlichkeiten Mitglieder des Kuratoriums. Spezifische persönliche Voraussetzungen werden in der Stiftungssatzung nicht näher ausgeführt.
Die in der Ratsvorlage vorgeschlagenen Persönlichkeiten wurden als mögliche Nachfolger für Frau Burchardt und Herrn Voges seitens der Martin-Schmeißer-Stiftung der TU Dortmund als geeignet erachtet und sind an mein Büro herangetragen worden. In dem angehängten Schreiben begründet die Martin-Schmeißer-Stiftung, warum sie die Wahl von Frau Lüders und Herrn Eickhoff begrüßen würde.
Da ich Frau Lüders und Herrn Eickhoff für das vorgesehene Ehrenamt für geeignet halte, unterstütze ich dies und habe dem Rat der Stadt Dortmund die Nachberufung dieser beiden Persönlichkeiten aus Politik und Kultur vorgeschlagen. Die Wahl trifft der Rat der Stadt Dortmund.
Als Anlage zu dem Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Schreiben der technischen Universität Dortmund vor:
… ohne in das Vorschlagsrecht der Stadt Dortmund eingreifen zu wollen,
würde die Martin-Schmeißer-Stiftung die Wahl von Frau Nadja Lüders und
Herrn Michael Eickhoff als zwei vom Rat der Stadt Dortmund berufene
Persönlichkeiten in das Kuratorium begrüßen. Als Kuratoriumsmitglieder
würden sie die Nachfolge von Frau Ulla Burchardt und Herrn Kay Voges
antreten und erneut die Bereiche Politik und Kultur innerhalb der Stiftung
repräsentieren.
In Hinblick auf den Stiftungszweck zur Förderung der internationalen
Beziehungen der Technischen Universität Dortmund würden Frau Lüders,
die sich stark gegen Rechtsextremismus einsetzt und Herr Eickhoff, der
durch seine Arbeit als Chefdramaturg am Theater Dortmund die kulturelle
Vielfalt unserer Stadt fördert, ausgezeichnete Mitglieder des Kuratoriums
darstellen.
OB Sierau erklärte, dass es sich bei den Namensvorschlägen um Vorschläge der Stiftung handele, die an die Stadt herangetragen worden seien.
BM Sauer (CDU) erklärte, dass für seine Fraktion nicht schlüssig sei, warum gerade die beiden benannten Personen für die Nachberufung vorgeschlagen worden seien. Da andererseits keine Gründe gegen die vorgeschlagenen Personen bestünden, kündigte er an, dass sich die CDU-Fraktion nicht an der Abstimmung beteiligen werde.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kündigte an, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da man sich ein Verfahren gewünscht hätte, wonach die Stadt einen Vorschlag hätte machen können.
OB Sierau wies darauf hin, dass keine Anregung ersichtlich gewesen sei, das bisherige Verfahren zu ändern.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beruft Nadja Lüders und Michael Eickhoff in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.58
Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16605-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 13.03.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.03.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in Zusammenhang mit dem vorgelegten Sachstand zur EURO 2024 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Ausschuss soll 2021 über die Organisationsstruktur der Projektgruppe beraten. Laut Vorlage arbeitet die Projektgruppe schon auf verschiedenen Ebenen.
In welcher Form und wann wird der Ausschuss über die Arbeitspakete und -ergebnisse informiert?
2. Wann und über welchen Prozess wurde die interdisziplinär nebenamtlich besetzte Projektgruppe "EURO 2024"zusammengestellt? Wie ist sie besetzt?
3. Im November wurde Dortmund das "UEFA EURO 2024 - Host City Programm" vorgelegt, in dem die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der UEFA auch für Dortmund als Ausrichterstadt zusammenfasst sind.
Wann wird der Ausschuss über die Inhalte des Programms und die entsprechenden Verpflichtungen unterrichtet?
4. Inwieweit wurden über den Deutschen Städtetag als koordinierende Stelle der Host Cities schon Gespräche mit Bund und Land über etwaige Förderungen von Maßnahmen im Kontext der Fußball-EM 2024 geführt?
5. Aus dem Evaluationsbericht der UEFA vom 19. September 2018 geht hervor, dass sämtliche Flughafenbetreiber der deutschen Ausrichterstädte die Flughafen-Verpflichtungserklärung unterzeichnet haben und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestätigt habe, dass mit Ausnahme von Frankfurt keine Nachtflugverbote gelten würden. Wie steht diese Aussage im Verhältnis zu den bestehenden Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen?
Die Fragen werden von Herrn Aschenbrenner (37/AL) mündlich wie folgt beantwortet:
zu 1:
Im Frühjahr 2019 habe der Verwaltungsvorstand einen Vorschlag bekommen, der die Einrichtung einer nebenamtlichen Projektlenkungsgruppe vorgesehen habe. Diese Gruppe sei inzwischen einberufen worden und werde folgende Aufgaben haben: Aufbau der notwendigen Infrastrukturen, um das Projekt schwungvoll voranzutreiben, Aufbau der notwendigen Vernetzung in die Gremien (insbesondere Deutscher Städtetag). Es sollen weiterhin frühzeitig die Impulse des DFB und der UEFA aufzugreifen und in Strukturen zu überführen. Die notwendigen Arbeitspakete würden zur Zeit geschnürt.
zu 2.:
Die Projektlenkungsgruppe bestehe aus Herrn Dr. Potthoff (FB 3), Frau Böker (FB 33), Herrn Knoche (52/1GBL) und Herrn Arndt (FB 30). Leiter der Projektlenkungsgruppe sei Herr Aschenbrenner. Alle Personen seien bereits in die Prozesse bei der WM 2006 involviert gewesen, so dass man dieses Knowhow mit transportieren könne. Seit November 2019 gebe es eine relativ enge Taktung der UEFA, die nun aufbereitet werde. Weiterhin würden für die 2. Projektphase die notwendigen Planungseckpunkte vorbereitet, die dem Ausschuss im Herbst vorgestellt würden.
zu 3.:
Es wird auf die Antwort zu Pkt. 1 verwiesen. In der 2. Jahreshälfte 2020 werde der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften umfassend informiert. Der Grund für die hauptamtliche Unterstützung sei, dass das die Aktivitäten deutlich an Fahrt aufgenommen hätten. Eine nebenamtliche Führung der Geschäfte sei nicht mehr möglich.
zu 4.:
Der Deutsche Städtetag sei sehr aktiv, was sehr zu begrüßen sei. Dort würden viele Informationen gebündelt, Meinungen der Austragungsorte zu den vorgelegten Konzepten und Entwürfen abgefragt. Weiterhin befasse er sich mit Finanzierungs- und Refinanzierungsfragen. Dies werde im Vergleich zu 2006 für sehr gut gehalten, da die Austragungsorte so als geschlossene Gemeinschaft auftreten würden und eine gemeinsame Strategie hätten.
zu 5.:
Der Flughafen habe seinerzeit erklärt, dass er – sofern die behördlichen Genehmigungen vorlägen – durchaus auch bereit und in der Lage wäre, einen Nachtbetrieb aufzunehmen. Dies sei jedoch in Abhängigkeit zu den behördlichen Genehmigungen zu sehen. Ein Antrag für diese Genehmigung sei bisher jedoch noch nicht gestellt worden.
Die Fragen der Bitte um Stellungnahme sind somit mündlich beantwortet worden.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen und bittet für den Rat um eine noch ausführlichere Beantwortung der Fragen durch Herrn Aschenbrenner in schriftlicher Form.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage an den Rat der Stadt ohne Empfehlung durchlaufen und bittet Herrn Aschenbrenner um eine ausführliche Beantwortung der Fragen aus der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Rat.
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 27.04.2020 vor:
… die im Betreff genannte Bitte um Stellungnahme wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.03.2020 durch den Direktor der Feuerwehr, Dirk Aschenbrenner, mündlich beantwortet.
Die mündliche Beantwortung der Fragen wird auf Wunsch des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften durch eine ausführliche schriftliche Stellungnahme für den
Rat der Stadt Dortmund ergänzt.
Zu Frage 1)
Die im Frühjahr 2019 eingerichtete Projektgruppe „EURO 2024“ hat zum jetzigen Zeitpunkt
die für die Aufgabe notwendigen Strukturen zu schaffen. Hierzu gehören
der Aufbau der notwendigen organisatorischen und personellen Infrastruktur,
der Aufbau der notwendigen Vernetzung in die Gremien (insbesondere Deutscher
Städtetag) und
das Aufgreifen von Impulsen des DFB und der UEFA sowie deren Überführung in die
oben erwähnten Strukturen.
Diese Arbeitspakete werden derzeit geschnürt. Darüber hinaus konkretisieren und mehren
sich seit November 2019 die Vorgaben der UEFA. Diese sind nun in die Projektstrukturen zu
überführen und sukzessive abzuarbeiten. Die für die zweite Projektphase notwendigen Planungseckpunkte werden derzeit vorbereitet.
Eine fundierte Information der Gremien über die Arbeitspakete und -ergebnisse ist im letzten
Quartal 2020 möglich. Unmittelbar anschließend ist eine Information an die zuständigen
Ratsausschüsse vorgesehen.
Zu Frage 2)
Der Verwaltungsvorstand hat im Frühjahr 2019 die Strukturierung, den Aufbau und die Zusammensetzung der verwaltungsinternen Projektgruppe „Euro 2024“ festgelegt.
Die Projektgruppe besteht derzeit aus folgenden Bediensteten, die diese Aufgabe neben ihren
anderen Aufgaben wahrnehmen:
Herr Aschenbrenner (FBL 37, Projektleitung)
Herr Dr. Potthoff (Agenturleitung FB 3)
Frau Böker (stv. FBL 33)
Herr Knoche (GBL 52/1)
Herr Arndts (stv. FBL 30)
Frau Schieber (FB 37; durch FBL 37 eingesetzt)
Frau Bernholz (FB 37; durch FBL 37 eingesetzt)
Die Mehrzahl der Mitglieder der Projektgruppe war bereits in den Prozess der WM 2006 eingebunden. Somit kann auf einen bestehenden Erfahrungsschatz zurückgegriffen werden.
Zu Frage 3)
Mit dem im November 2019 vorgelegten „UEFA EURO 2024 – Host City Programm“ erhöht sich die Dynamik in der Organisation der Euro 2024. Diese Dynamik kann durch nebenamtliche Führung der Geschäfte nicht mehr aufgefangen werden. Voraussichtlich zum Ende der zweiten Jahreshälfte 2020 werden die Gremien über die unter Punkt 1 genannten Arbeitspakete und Inhalte des Host City Programms und den daraus resultierenden Verpflichtungen für die Stadt umfassend informiert.
Zu Frage 4)
Der Deutsche Städtetag bündelt an zentraler Stelle die Informationen. Darüber hinaus koordiniert dieser derzeit die Positionen der zehn Host Cities zum Host City Programm. Hieraus ergeben sich verschiedene Handlungsstränge, die eine konkrete Einbeziehung von Land und Bund zur Folge haben werden (z.B. Thema ÖPNV). Die vier NRW-Host Cities haben den Austausch mit dem Land NRW in 2019 aufgenommen und warten auf eine avisierte Einladung zu einem vom Land NRW organisierten Workshop aller Stakeholder. Der Deutsche
Städtetag befasst sich darüber hinaus mit Finanzierungs- und Refinanzierungs-fragen. Dies
wird als Chance gesehen, da die Austragungsorte so als geschlossene Gemeinschaft auftreten
und eine gemeinsame Strategie verfolgen.
Zu Frage 5)
Die Flughafen Dortmund GmbH hat im Rahmen der Bewerbung der Stadt Dortmund als Austragungsort für die Europameisterschaft 2024 im Hinblick auf Flüge außerhalb der bestehenden Betriebszeiten erklärt, dass sie dies ermöglicht, wenn die Genehmigungsbehörde Bezirksregierung Münster eine Ausnahme hierfür genehmigt. In 2006 wurden Ausnahmegenehmigungen an "Dortmunder" Spieltagen der WM eingeholt. Nach vorläufigem Überlegungsstand könnte dieses Vorgehen auch für 2024 in Betracht kommen. Das Thema wird jedoch aktuell noch nicht bearbeitet. Ein erstes Verkehrskonzept ist Bestandteil des von den Städten in 2022 vorzulegenden Host City Konzeptes.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 27.04.2020 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand zur EURO 2024 zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung mit den damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.59
Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16691-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Für Rm Urbanek (AfD) enthalte die Vorlage Selbstverständlichkeiten und Binsen, die mangels Informationen keines Leitbildes bedürfen. Daher werde er die Vorlage ablehnen.
OB Sierau läuterte, dass das Leitbild auf vielfachen Wunsch entwickelt wurde, um in komplexen Prozessen (z.B. Digitalität, Home Office) – auch wenn es sich um vermeintliche Selbstverständlichkeiten handelt - eine Grundorientierung zu vermitteln.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat beschließt das Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.60
Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 16692-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat beschließt das vorgelegte Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.61
Sachstand Coronavirus
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
Empfehlung zur Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
(Drucksache Nr.: 17495-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.05.2020 vor (Drucksache Nr.: 17495-20-E1)
„Die Verwaltung wird gebeten, bis auf Weiteres zu den Sitzungen der Fachausschüsse unter dem TOP „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ jeweils einen fachausschussbezogenen aktuellen Sachstandsbericht zur Corona-Situation und ihren Auswirkungen zu erstatten.
Begründung:
Es ist wünschenswert, einen Weg zu finden, die Vertreter der Politik aus erster Hand und unmittelbar und nicht über die Medien zu aktuellen Entwicklungen und Folgen der Corona-Pandemie in Dortmund zu informieren.
Rm Dr. Suck (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion und äußerte die Vermutung, dass das Thema Corona den Rat und seine Ausschüsse noch längere Zeit beschäftigen werde. Daher erscheine es sinnvoll, bei der Aufstellung der Tagesordnungen der Ausschüsse einen Tagesordnungspunkt „von besonderer Bedeutung“ zu berücksichtigen, unter dem entsprechende Sachstandsberichte erfolgen können.
Für Rm Matzanke (SPD) stellte ein solcher Bericht eine Selbstverständlichkeit dar, der durch den jeweiligen Ausschussvorsitz gewährleistet werden könne.
Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begrüßten ein einheitliches Verfahren und sprachen sich für ihre Fraktionen für eine entsprechende fachbereichsbezogene Berichterstattung in den Ausschüssen aus.
OB Sierau erklärte, dass er auch ohne einen entsprechenden Antrag davon ausgegangen sei, dass das Thema in den Ausschüssen behandelt werde und appellierte an die Ausschussvorsitzenden entsprechend zu verfahren. Dabei wies er darauf hin, dass die Befassung dieses Themas Beratungskapazitäten binden werde.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
„Die Verwaltung wird gebeten, bis auf Weiteres zu den Sitzungen der Fachausschüsse unter dem TOP „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ jeweils einen fachausschussbezogenen aktuellen Sachstandsbericht zur Corona-Situation und ihren Auswirkungen zu erstatten.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ den Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 12.62
Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlungen der Parteien im Vorfeld der Kommunalwahl
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17522-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2020 vor:
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 GO NRW lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vor:
… vor dem Hintergrund der erschwerten Bedingungen für die Aufstellungsversammlungen der Parteien während einer laufenden Viruspandemie stellt meine Fraktion den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund den zur Kommunalwahl in Dortmund antretenden Parteien hinreichend große Räumlichkeiten zur Durchführung notwendiger Aufstellungsversammlungen zur Verfügung stellt. Die Veranstaltungen sind von jeglicher Aktivität, die als Wahlkampf missgedeutet werden kann, freizuhalten. Der Beschluss kann auch mit Hilfe der kommunalen Unternehmen umgesetzt werden.
Begründung:
Die Landesregierung scheint bisher am Wahltermin 13. September festzuhalten. Damit gerät ein korrekt durchzuführender Wahlvorgang immer mehr in rechtliche Schwierigkeiten. Aufstellungsversammlungen zu Zeiten eines grundsätzlichen Kontaktverbotes aufgrund der Infektionsgefahr mag man mit einer Ausnahmeregelung des Landes abhalten können. Gleiche Rechte für Parteimitglieder oder Kandidat*innen sind so jedoch nur sehr schwer herzustellen.
Unsere Fraktion steht auf dem Standpunkt, dass auch Menschen, die zu einer Risikogruppe zu zählen sind, die gleichen demokratischen Rechte haben wie diejenigen Menschen, die sich sicher wähnen. Auch gefährdete Menschen müssen kandidieren können und an Wahlen zur Listen und Direktkandidaturen teilnehmen können, ohne durch die Infektionsgefahr von diesen Rechten ausgeschlossen zu werden.
Das setzt an eine Aufstellungsversammlung sehr hohe Hürden. Viele Parteien können nicht einfach die Westfalenhallen (Ausweichquartier für den Rat) oder vergleichbar dimensionierte Räumlichkeiten anmieten, um Versammlungen in der entsprechenden Größenordnung durchführen zu können. Es besteht daher die Gefahr von Wahlverzerrungen, denen um der Chancengleichheit willen Abhilfe zu schaffen ist. Die Neutralitätspflicht der Verwaltung wird damit nicht verletzt, da dieses Angebot allen antretenden Parteien verfügbar sein soll und die demokratische Chancengleichheit durch diesen Schritt überhaupt erst hergestellt wird. Verwaltungsbeamte selbst sind an den Veranstaltungen nicht beteiligt, so dass deren Neutralität gewahrt bleibt.
Weiterhin lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW folgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 vor:
… zu dem o.g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
1) Im Hinblick auf die am 13. September 2020 stattfindende Kommunalwahl habe ich im März 2020 eine Rundverfügung an die Verwaltung erlassen (,,Regelungen in Wahlkampfzeiten", siehe Anlage). Nach Ziffer 2 dieser Verfügung werden ab dem 13. Juni 2020 keine städtischen Räumlichkeiten zu Wahlkampfzwecken und Veranstaltungen politischer Art zur Verfügung gestellt. Das gilt insbesondere für politische Parteien und ihre Mitglieder. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Fraktionen im Rat und in den Bezirksvertretungen. Ziel dieser Rundverfügung ist die Wahrung der Neutralität seitens der Stadt Dortmund, um die Chancengleichheit zwischen den Parteien im Wahlkampf zu gewährleisten.
Um den Parteien jedoch bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlungen behilflich zu sein, hat die Verwaltung eine Liste mit möglichen Veranstaltungsorten zusammengestellt. Diese - nicht abschließende - Liste kann über den Bereich Wahlen den Parteien abgerufen werden und ist als Anlage beigefügt. Zur Sicherstellung des Infektionsschutzes wird die Verwaltung die Parteien gerne beraten.
Im Übrigen ist es nach der bei Abfassung dieses Schreibens geltenden Fassung der Coronaschutzvorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 - Coronaschutzverordnung [CoronaSchVO] in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung) vorgesehen, dass Gastronomiebetriebe Räumlichkeiten u.a. für Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu ohne gastronomisches Angebot zur Verfügung stellen können (§§ 13 Abs. 3 Nr.l, 14 Abs. 3 CoronaSch VO).
2) Im Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit der Parteien, dass diese selbst Räumlichkeiten finden können, ist für mich aktuell kein Bedarf erkennbar, städtische Räumlichkeiten anzubieten. Zudem sehen die Coronaschutzvorschriften keine Pflicht der Gemeinden vor, den Parteien für Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl und Vorbereitungsversammlungen dazu Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Lediglich § 1 Abs. 4 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-Co V-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO; bei Abfassung dieses Schreibens in der ab dem 14. Mai 2020 gültigen Fassung) regelt, dass Schulen ausnahmsweise u.a. zwecks Durchführung von Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl betreten werden dürfen. Eine Überlassungspflicht der Gemeinden gegenüber den Parteien in Bezug auf Schulräume wird hierdurch jedoch nicht begründet. Auch aus einer Antwort des Ministeriums des Innern des Landes NRW an den Landesverband der SPD vom 07.05.2020, bzgl. eines Fragekatalogs zur Kommunalwahl 2020, ist keine Verpflichtung abzuleiten.
Auch nach wahlrechtlichen Vorschriften besteht keine Pflicht für die Gemeinden, den Parteien für Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl und entsprechende Vorbereitungsversammlungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Weder das Kommunalwahlgesetz noch die Kommunalwahlordnung (KWahlO), in der die Aufgaben des Wahlleiters und des (Ober-) Bürgermeisters bei der Wahlvorbereitung im Einzelnen aufgeführt sind (§§ 3, 4 KWahlO) sehen eine derartige Pflicht vor.
3) Den Parteien kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen ein Nutzungsanspruch bezüglich städtischer Räumlichkeiten auf der Grundlage des § 8 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zustehen.
Gemäß § 8 Abs. 2 GO NRW sind alle Einwohner einer Gemeinde im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen. Dies gilt gemäß § 8 Abs. 4 GO NRW entsprechend für juristische Personen und Personenvereinigungen und damit auch für Parteien.
Allerdings besteht der genannte Zulassungsanspruch nur, sofern die jeweilige öffentliche Einrichtung seitens der Gemeinde für die beantragte Nutzung gewidmet worden ist. Eine derartige Widmung kann durch einen ausdrücklichen Widmungsakt (z.B. Ratsbeschluss, Satzung) oder durch schlüssiges Verhalten, d.h. aufgrund einer entsprechenden Zulassungspraxis, bewirkt werden.
Parteien können daher nur dann die Überlassung gemeindlicher Räumlichkeiten für Aufstellungsversammlungen und die entsprechenden Vorbereitungsversammlungen beanspruchen, wenn diese Räumlichkeiten seitens der Gemeinde - zumindest auch - zu diesem Zweck gewidmet worden sind. Entscheidet die Gemeinde, dass eine Widmung zu diesem Zweck nicht erfolgen soll, besteht auch kein Überlassungsanspruch der Parteien. Das Gleiche gilt, falls eine solche Widmung zwar in der Vergangenheit durch ausdrücklichen Widmungsakt oder eine entsprechende Zulassungspraxis zunächst begründet worden ist, die Gemeinde diese Widmung aber mit Wirkung für die Zukunft ausdrücklich wieder aufhebt.
Der Rat/Hauptausschuss und Ältestenrat ist deshalb grundsätzlich nicht gehalten, einer Überlassung von Räumlichkeiten an Parteien für Aufstellungsversammlungen zuzustimmen. Insbesondere könnte die Überlassung bestimmten Gruppierungen eine Angriffsfläche für Provokationen aller Art bieten.
Gleichwohl sieht die Verwaltung die Möglichkeit, städtische Räumlichkeiten für sog. Aufstellungsveranstaltungen aus Gründen der Prozesserleichterung den Parteien zur Verfügung zu stellen. Insofern ist eine entsprechende Beschlussfassung auf Grundlage des vorliegenden Antrags der Fraktion Linke/ Piraten nicht erforderlich. Somit hätten alle Parteien, die in Dortmund an der Kommunalwahl teilnehmen, die Möglichkeit der Nutzung städtischer Räumlichkeiten. Eine Ungleichbehandlung der Parteien wäre insoweit nicht zulässig. Die Pflicht zur Gleichbehandlung ergäbe sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz, der in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz Ausdruck gefunden hat, sowie aus § 5 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz.
Nach der letztgenannten Vorschrift sollen alle Parteien gleichbehandelt werden, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt. Ein etwaiger Verstoß könnte das Risiko einer erfolgreichen Wahlanfechtung bergen.
OB Sierau erinnerte daran, dass sich das Antragsbegehren nach Mitteilung des Antragstellers durch das Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 erledigt habe. Er bat darum, nähere Einzelheiten mit Herrn StR Dahmen als dem für den Bereich Wahlen zuständigen Dezernenten zu erörtern.
Da die Fraktion Die Linke & Piraten den von ihr gestellten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr. 17522-20-E1) durch das Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 für erledigt erklärt hat, erfolgte keine weitere Befassung dieser Angelegenheit.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ den Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten mitsamt der Empfehlung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
13. Anfragen
- unbesetzt –
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:17 Uhr durch OB Sierau geschlossen.
Der Oberbürgermeister
Ullrich Sierau | | Ingrid Reuter
Ratsmitglied |
| Matthias Güssgen
Schriftführer | |
Anlage zu TOP 3.24.pdf
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