Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 02.12.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:06 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU) ab 15:25 Uhr
Herr RM Frank (CDU) bis 17:55 Uhr
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Taranczewski (SPD) i. V. f. Herr RM Hoffmann, bis 17:55 Uhr
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Spree (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herr sB Auffahrt
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Dr. Rath - 60
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe - 61
Herr Böhm - 64/AL
Herr Kollmann - 20
Frau Bonan - 1
Herr Westphal - 8/GF
Herr Ellerkamp - 23/FBL
Herr Pohlmann - 50
Herr Kerschek - 6/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Schmied (Bezirksregierung Arnsberg) zu TOP 3.1
Herr Schmidt (Bezirksregierung Arnsberg) zu TOP 3.1
Herr Ohde (Biologische Station KreisUnna/Dortmund) zu TOP 5.2



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 02.12.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift

1.4.1 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.09.2015


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 PCB -Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens

hierzu -> Vorlage der Verwaltung (Sachstandsbericht)
(Drucksache Nr.: 02994-15)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02865-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02865-15-E2)

3.2 Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

3.3 Statistikatlas 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02996-15)

3.4 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02924-15)

3.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02040-15)

3.6 Konzept für die Bürostandorte des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraumes, (Hövelstr. 8), des Sozialamtes (Luisenstr. 11-13) und des Jugendamtes/Fabido/33,Doline (Ostwall 64) – Anfragen : CDU-Fraktion Nr. 02877-15, SPD-Fraktion Nr. 02876-15,Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN Nr. 02883-15 zur Sitzung des AFBL am 05.11.2015
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 03048-15)

3.7 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-15)

3.8 Errichtung des "Baukunstarchivs NRW" im ehemaligen Museum am Ostwall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02628-15)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -
Hinweis: Zur Sitzung am 04.11.2015 liegt ein Ergänzungsschreiben der Verwaltung vor.


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor -


hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor -


hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E7)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor -

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E8)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2015


4.2 Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan (LEP) NRW, 2. Beteiligungsverfahren, hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03091-15)

4.3 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01951-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09. und 04.11.2015 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2015
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09. und 04.11.2015 vor -


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor -


4.4 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09. und am 04.11.2015 vor -

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor -


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02163-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02163-15-E3)


4.5 Wohnungsmarkt Ruhr – Dritter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03080-15)

4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02580-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor -

4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der dritten öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 21.10.2015; IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112 n

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02857-15)

4.8 Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes - östlich Schnettkerbrücke - und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218;
V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218; VI. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02722-15)

4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 206 - Stadtbezirkszentrum Hörde -
hier: Änderungsbeschluss, Konkretisierung eines Sanierungszieles im Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Hörde Zentrum“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02887-15)

4.10 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung

Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 00832-15-E2)

4.11 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP Hu 152 -Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße-
hier: I. Einleitungsbeschluss, II. Beschluss, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A, V. Beschluss zur Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 148 - Einzelhandelsstandort Bärenbruch -
Beschluss (Drucksache Nr.: 02976-15)

4.12 Bauleitplanung; 61. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnen an der Rennbahn -
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn - vom 15.12.2010, Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 15.12.2010, Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnen an der Rennbahn -, Beschluss zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02998-15)

4.13 ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02983-15)

4.14 ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Anmeldungen von Infrastrukturmaßnahmen durch die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02867-15)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015

4.15 Planfeststellung des zweigleisigen Ausbaus der Stadtbahnstrecke und Umbau des Brackeler / Asselner Hellweges, Abschnitt Brackel - Asseln und eines barrierefreien Bahnsteigs für die Haltestelle Döringhoff im Bezirk Dortmund-Brackel, hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02406-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor -

4.16 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2015 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02864-15)

4.17 Stadtentwicklungsgesellschaft
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02835-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor -

4.18 Sachstandsbericht Reichshofstraße und Innenbebauung zwischen Reichshofstraße und Hellweg
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03097-15)

4.19 Untersuchung von Mitnahmemöglichkeiten von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015
(Drucksache Nr.: 02981-15)


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz
hier: Sachstandsbericht, Evaluation und Weiterführung

Empfehlung (Drucksache Nr.: 02658-15)

5.2 Umsetzungsorientierte Aktualisierung des Biotopmanagementplanes (BMP) für das Naturschutzgebiet (NSG) "Im Siesack"
hier: Präsentation der Biologischen Station Kreis Unna / Dortmund

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03032-15)

5.3 Lärmaktionsplan Dortmund: Stand der Maßnahmenumsetzung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03143-15)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Erpinghofsiedlung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02437-15)

6.2 Stadtumbau Hörde Zentrum
Durchführungsbeschluss Stadtökologie – Urbane Landwirtschaft

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02947-15)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung

11.1 Mündliche Vorstellung des Fachbereiches 61- Angelegenheiten des Stadtplanungs-und Bauordnungsamtes-
Kenntnisnahme


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Dr. Eigenbrod benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderungen:


Zu TOP 4.1 „Klimaschutz Dortmund; hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
“:

Da die SPD-Fraktion, aufgrund des kurzfristig vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B’90 Die Grünen, erneuten Beratungsbedarf deklariert hat, einigt man sich darauf, die gesamte Angelegenheit zu vertagen und in der nächsten AUSW- Sitzung am 10.02.2016 zu behandeln.

Weiter einigt man sich darauf TOP 5.2 „Umsetzungsorientierte Aktualisierung des Biotopmanagementplanes (BMP) für das Naturschutzgebiet (NSG) "Im Siesack"
aufgrund des Vortrags des externen Berichterstatters Herrn Ohde vorgezogen, vor TOP 3.1
aufzurufen.


Absetzungen:

Zu TOP 4.13 „ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens“ (Drucksache Nr.02983-
15)
Auf Bitte der Verwaltung einigt man sich darauf, diese Vorlage zunächst zurückzuziehen.

ZU TOP 11.1 „Mündliche Vorstellung des Fachbereiches 61….“
Vor dem Hintergrund der heute bereits sehr langen Tagesordnung, einigt man sich darauf, diesen Punkt auf die nächste AUSW-Sitzung am 10.02.2016 zu vertagen. Ergänzung:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgende Vorlage der Verwaltung im Wege der Dringlichkeit zu ergänzen und als TOP 3.9 aufzurufen:

„Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03184-15) - Dringlichkeitsschreiben liegt vor! -




Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen, Absetzungen und einer Ergänzung festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift

zu TOP 1.4.1
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.09.2015

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.09.2015 wird genehmigt.


zu TOP 1.4.2
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.11.2015

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.11.2015 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 PCB -Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens

zu TOP 3.1.1
PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens
Informationen über Art und Umfang der Sanierung des Envio-Geländes und aktuelle Messergebnisse
Vorlage der Verwaltung (Sachstandsbericht)
(Drucksache Nr.: 02994-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 02865-15-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zum Verkauf
der „Grundbesitz Kanalstraße GmbH“ durch den insolventen Betreiber des Recyclingbetriebs
unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragen:

1. Seit wann waren die Stadt Dortmund und die Bezirksregierung über den Verkauf
der Grundbesitz Kanalstraße GmbH informiert?
2. Ab Dezember 2015 beginnt die Räumung des Envio-Geländes. Die Sanierung der
ehemaligen Entsorgungsanlage von Envio hatte sich wegen der Insolvenz des Recycling-
Unternehmens und verschiedener Gerichtsverfahren immer wieder verzögert.
Laut Bezirksregierung wurden jetzt die „letzten verwaltungsrechtlichen Hindernisse“
überwunden. Gibt es demnach eine Einigung der Stadt Dortmund mit der
Bezirksregierung Arnsberg bezüglich der Übernahme der Räumungs- und Reinigungskosten
des Geländes?
3. Medienberichten war zu entnehmen, dass die Bezirksregierung der Auffassung ist,
die neue Gesellschaft trete in die Rechten und Pflichten des Vorbesitzers ein. Entspricht
das den Tatsachen? Wenn ja, welche Folgen hat dies für die Übernahme
der Sanierungskosten?
4. Sind der Stadt als Grundstückseigentümerin die weiteren Pläne des Investors bezüglich
der Fläche bekannt?

Begründung:
In der Presse wurde jetzt bekannt, dass das PCB-belastete 55.000 Quadratmeter große
Areal der „Grundbesitz Kanalstraße GmbH“ im Dortmunder Hafen von Envio an einen
amerikanischen Investor verkauft wurde. Mit der Firma Envio ist einer der größten Umweltskandale
der Dortmunder Geschichte verbunden, der neben den Mitarbeiter*innen
sowohl die Anwohner*innen als auch die Politik beschäftigt hat und auch heute noch beschäftigt.
Die Stadt ist zudem Grundstücksinhaberin der Fläche und muss möglicherwiese
einen Großteil der Kosten für die Reinigung des verseuchten Areals übernehmen.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02865-15-E2):

„Ihre Anfrage wird von der Wirtschaftsförderung Dortmund als für die Projektsteuerung verantwortlicher Fachbereich beantwortet. Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

1. Seit wann waren die Stadt Dortmund und die Bezirksregierung über den Verkauf der Grundbesitz Kanalstraße GmbH informiert?

Am 08.05.2015 hat es gemeinsam mit der Bezirksregierung Arnsberg ein erstes Gespräch mit Herrn Michael Flacks gegeben, der darin sein Interesse am Kauf von Gesellschaftsanteilen an der Grundbesitz Kanalstraße GmbH zum Ausdruck brachte. Die Bezirksregierung Arnsberg informierte in dem Termin über das Sanierungserfordernis und die bestehende rechtliche Situation hinsichtlich des Grundstücks Kanalstraße 25.
Ende Mai 2015 wurde telefonisch über den Verkauf der Anteile an der Grundbesitz Kanalstraße GmbH berichtet. Die Handelsregisteranmeldung wurde Anfang Juni 2015 zur Verfügung gestellt. Am 09.06.2015 fand ein Informationsgespräch mit dem neuen Eigentümer der Gesellschaft statt. Die Eintragung von Herrn Michael Flacks als Geschäftsführer erfolgte am 09.07.2015 im Handelsregister B des Amtsgerichtes Dortmund. Die Geschäftsanschrift ist nunmehr in Berlin.

Die Stadt Dortmund ist nach wie vor Eigentümerin des Grundstücks Kanalstraße 25. Die Grundbesitz Kanalstraße GmbH ist Erbbaurechtsnehmerin. Anordnungen, die das Grundstück betreffen, richten sich in erster Linie an die Grundbesitz Kanalstraße GmbH. Der Verkauf der Gesellschaftsanteile hat auf die bestehenden juristischen Verfahren keine Auswirkungen, sie haben weiterhin Bestand genau wie die Gesellschaft selbst.

2. Ab Dezember 2015 beginnt die Räumung des Envio-Geländes. Die Sanierung der ehemaligen Entsorgungsanlage von Envio hatte sich wegen der Insolvenz des Recycling-Unternehmens und verschiedener Gerichtsverfahren immer wieder verzögert. Laut Bezirksregierung wurden jetzt die „letzten verwaltungsrechtlichen Hindernisse“ überwunden. Gibt es demnach eine Einigung der Stadt Dortmund mit der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich der Übernahme der Räumungs- und Reinigungskosten des Geländes?

Das vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängige verwaltungsgerichtliche Eilverfahren wurde vergleichsweise beendet. Vorrangiges Ziel des Vergleichs war es, unter Aufrechterhaltung der jeweiligen Rechtsauffassung, die zügige Durchführung der Sanierung im Wege der Ersatzvornahme durch die Bezirksregierung Arnsberg zu ermöglichen. Die endgültige Entscheidung, wer welche Kosten in diesem Verfahren trägt, fällt erst im Hauptsacheverfahren; es sei denn, es kommt noch während des Verfahrens zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Beteiligten.

3. Medienberichten war zu entnehmen, dass die Bezirksregierung der Auffassung ist, die neue Gesellschaft trete in die Rechte und Pflichten des Vorbesitzers ein. Entspricht das den Tatsachen? Wenn ja, welche Folgen hat dies für die Übernahme der Sanierungskosten?

Die Grundbesitz Kanalstraße GmbH besteht als Gesellschaft weiterhin unverändert fort. An den rechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft ändert sich nichts. Von wem letztendlich die Kosten für die Sanierung zu tragen sind, werden die Gerichte entscheiden.

4. Sind der Stadt als Grundstückseigentümerin die weiteren Pläne des Investors bezüglich der Fläche bekannt?
AUSW, 02.12.2015:

Herr Schmied (BR-Arnsberg) verweist auf die heute vorliegenden schriftlichen Ausführungen und gibt ergänzend hierzu folgenden Ausblick über weitere Maßnahmen auf dem Envio-Geländes im Bereich des Dortmunder Hafens:

„Die Vergabe der Räumung auf dem Gelände ist erfolgt. Ende dieses Monats wird das Firmenkonsortium, welches diesen Auftrag übernommen hat, mit der Räumung beginnen. Es wird zunächst die Baustelle eingerichtet. Weiter werden Container aufgestellt, Schleusen eingerichtet, um den Staubaustritt zu verhindern und Gebläse mit Aktivkohlefiltern eingerichtet, um in den Hallen einen Unterdruck herzustellen. Anschließend wird sukzessive das Material ausgeräumt. Laut Vertrag soll das Ganze innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden. Nach Mitteilung des durchführenden Firmenkonsortiums soll die Räumung voraussichtlich im September 2016 beendet sein. Mit einem Nachlauf von einem Monat wird dann auch die Reinigung der belasteten Materialien in Frankreich beendet sein. Die Bezirksregierung Arnsberg wird im ersten Halbjahr 2016 die weiteren Sanierungsschritte (den Abriss der Hallen I +II und die Sanierung der befestigten Freiflächen) ausschreiben, um diese Aufträge möglichst zeitnah nach der Räumung vergeben zu können. Wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind, werden wird noch prüfen, ob die Sanierung des Betriebsgeländes aus Sicht der BR-Arnsberg auch abgeschlossen ist.“



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den aktuellen schriftlichen und mündlichen Sachstand zur Sanierung des Envio-Geländes sowie die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 01862-15-E2):

„Die CDU-Fraktion stellt zum o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung
und Beschlussfassung:

Punkt c) des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert (Änderung unterstrichen):

Der Rat beauftragt die Verwaltung

c) den Finanzierungsbedarf von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der zweiten Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.

Begründung
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussvorschlag könnte suggerieren, dass sämtliche
Maßnahmen der zweiten Projektfamilie in die Haushaltsplanung des Jahres 2017 zu integrieren
sind. Der Änderungsantrag dient insofern ausschließlich der Klarstellung und Konkretisierung.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 01862-15-E7):

„Wir bitten darum unten stehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt, die Gebietskulisse für "Nordwärts" wie folgt zu
ändern: Der Stadtteil Wickede als einer der dreizehn besonders benachteiligten Sozialräume
in Dortmund wird neu in das Projektgebiet aufgenommen.

Begründung
erfolgt mündlich“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2015:

„Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den 1. Sachstandsbericht zu Projekt „Nordwärts“ zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Brück - Die
Rechte), den Beschlussvorschlag laut Vorlage zuzustimmen.

Der mündlich eingebrachte Zusatzantrag der DUW wird mehrheitlich abgelehnt.

In Ergänzung hierzu beschließt die Bezirksvertretung Huckarde einstimmig bei 1 Enthaltung
(Herr Brück - Die Rechte) den folgenden Zusatzantrag der SPD-Fraktion.

Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende wichtige Punkte in die Agenda Nordwärts zu
integrieren und deren Stellenwert zu priorisieren:

Flächenentwicklung/Ökonomie/Ökologie
Rahmer Wald
Aufwertung historischer Ortskern Huckarde
Sportstadtbezirk Huckarde/Ringerzentrum
Ortskerngestaltung Kirchlinde
Arbeit, Qualifizierung, Bildung
Bildungsforum Huckarde
Steigerung der Umwelt- und Lebensqualität
Urban Gardening
Spielplatz mit historischem Bezug (Zeche)
Hansa Revier Huckarde (HRH)
Soziales Gesamtkonzept „Zusammenleben“ (Möglichkeiten der Begegnung)“


AUSW, 02.12.2015:

Frau Rm Neumann- Lieven führt an, dass ihre Fraktion die Vorlage sowie den Antrag der CDU-Fraktion befürworte. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man ablehnen, da man die Meinung vertrete, dass auch ohne Aufnahme des Stadtteils Wickede die Sozialräume erhalten und weiter gefördert würden. Zu den Vorschlägen aus Huckarde, bittet sie die Verwaltung, diese in die weiteren Planungen zu integrieren und hierzu zu gegebener Zeit entsprechend zu berichten.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage als ersten Sachstandsbericht begrüße. Der Antrag der CDU- Fraktion habe in der Tat eher klarstellenden Charakter. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten lehne man ab, da der Rat die Gebietskulisse bereits beschlossen habe und man es zudem nicht als notwendig ansehe, Wickede noch mit aufzunehmen, da dieser Stadtteil bereits in Bezug auf einige bereits existierende und noch geplanten Verfahren, die dem Stadtteil gut täten, gut augestellt sei (z.B. hinsichtlich des Flughafens als Heraussttellungsmerkmal, der hohen Arbeitsplatzdichte und der Tatsache, dass Wickede-Süd im Masterplan Wirtschaftsflächen als Thema genannt werde). Von daher sehe man keine Notwendigkeit, die Gebietskulisse noch einmal auszuweiten.

Herr Rm Kowalewski bedauert die Haltung seiner Vorrednerin und seines Vorredners und wirbt anschließend noch einmal für den Antrag seiner Fraktion. Er erinnert hierzu daran, dass man Bövinghausen auch nachträglich in die Gebietskulisse eingefügt habe. Dieser Stadtteil habe eine ähnliche Gebietsstruktur, wobei Wickede noch mal ein paar Besonderheiten, wie z. B. den hohen Anteil Alleinerziehender, vorweise. Den Hinweis von Herrn Rm Waßmann, den Flughafen als besonderen Pluspunkt für das Wohnen in Wickede auszumachen, könne er nicht teilen, da seiner Meinung nach die Lärmbelastung dazu führe, dass sich die Sozialstrukturen entmischen würden. Weiter führt er an, dass seine Fraktion den CDU-Antrag mittragen werde, weil man es für richtig halte, die einzelnen Projekte einzeln abzustimmen, damit man sich dazu dann auch entsprechend verhalten könne. Der Vorlage werde man, bei weiterer kritischer Betrachtung, ebenso zustimmen.

Herr Rm Logermann führt an, dass auch seine Fraktion der Vorlage und dem CDU-Antrag zustimmen sowie dem Antrag der Fraktionen Die Linke & Piraten ablehnen werde. Zur Begründung verweist er auf die heute bereits vorgebrachten Argumente der SPD-und CDU-Fraktion. Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde bittet er die Verwaltung, die hierin aufgeführten Anregungen wohlwollend prüfend in die weiteren Entwicklungen dieses Projektes einzuarbeiten.

Frau Rm Neumann-Lieven macht darauf aufmerksam, dass Bövinghausen im Gegensatz zu Wickede kein Sozialraum sei und man diesen Stadtteil deswegen noch mit aufgenommen habe.


Zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), zu.


Zum o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), ab.


Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt

a.) den ersten Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens zum Projekt „Nordwärts“

b.) die ab 01.01.2016 in Umsetzung befindlichen „Nordwärts“- Projekte der ersten
Projektgeneration

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a.) die bisher über das Projekt „Nordwärts“ entwickelten, neuen, innovativen
Projektvorschläge der zweiten Projektgeneration ab 01.01.2016 in Zusammenarbeit mit
den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und
weiteren Partnern zu qualifizieren.

b.) den Prozess zur Entwicklung weiterer Projektvorschläge bis Ende 2017 fortzuführen.

c) den Finanzierungsbedarf von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der zweiten Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.



zu TOP 3.3
Statistikatlas 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02996-15)

AUSW, 02.12.2015:

Auf Bitte von Frau Rm Neumann-Lieven soll diese Angelegenheit auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis vorgelegt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Statistikatlas 2015 zur Kenntnis.




zu TOP 3.4
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02924-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Verhandlungen zur Weiterentwicklung des MVA Hamm Verbundes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Vertreter der Stadt in den Gremien der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH den in der Begründung dargestellten Umsetzungsmaßnahmen sowie allen übrigen zur Erreichung des Zielmodells notwendigen Schritten zuzustimmen.



zu TOP 3.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02040-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2015:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
folgendes zu beschließen, die CDU-Fraktion weist ausdrücklich darauf hin, dass man
der Vorlage mit Ausnahme der lfd. Nr. 29 – Sekundarschule Westerfilde – zustimmt.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2015:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet einstimmig darum, falls Mittel aus dieser Vorlage frei
werden, diese für folgende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen:
- Sporthalle Emschertal-Grundschule
- Turnhalle Aplerbecker-Mark-Grundschule
- Turnhalle Sölde
- Energiesanierung Lichtendorfer Grundschule

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit
vorgenannter Ergänzung den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015:

„Herr Barrenbrügge teilte mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage mit Ausnahme der lfd. Nr.
29 zustimmen wird.

Unter Berücksichtigung der Ausführung von Herrn Barrenbrügge empfahl der
Betriebsausschuss FABIDO einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2015:

„Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig die Beschlussempfehlung laut Vorlage.
Punkt 29 der Projektliste wird von der CDU-Fraktion abgelehnt.

In Ergänzung zur Vorlage beschließt die Bezirksvertretung Huckarde einstimmig den
folgenden Zusatzantrag der SPD-Fraktion:

Antrag:
Im Zusammenhang mit der „Umsetzung Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW“ (TOP 11.1.7 Drucksache Nr.: 02040-15) sollen insbesondere folgende Fahrbahndecken erneuert werden: Huckarder Allee (ab der Parsevalstr. bis zum nördlichen Ende) und Mailoh (zwischen Parsevalstr und Zeppelinstr.). Der Antrag aus der Sitzung vom 28.10.2015 – Drucksache Nr.: 02750-15 „Zeppelinstraße“ wird zurückgezogen. Mit dem heutigen Antrag soll eine Konkretisierung erfolgen. Weiterhin werden die Ratsvertreter gebeten unterstützend tätig zu werden.

Begründung:
Der Antrag aus der Sitzung vom 28.10.2015 beschreibt nicht ausreichend präzise die
gewünschte Fahrbahnaufwertung, daher soll hier zum o.g. Tagesordnungspunkt eine
Konkretisierung erfolgen um der Verwaltung und den verantwortliche Ratsmitgliedern einen
Handlungsauftrag zu geben.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2015:

„Herr Bezirksbürgermeister Semmler weist darauf hin, dass unter Nr. 75 der Anlage 1 der Vorlage die Erneuerung der Dachflächen der Therapieräume der Mira-Lobe-Schule aufgeführt ist. Demnach wird die Maßnahme aus dem Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanziert. Für die Dacherneuerung hat die BV-Hombruch in ihrer Sitzung vom 02.12.2014 unter TOP 5.2 aus konsumtiven Haushaltsmitteln 2015 den Betrag von 110.000 Euro zur Verfügung gestellt, Drucksache Nr. 14324-14. Dieser Betrag sollte der BV-Hombruch abzgl. des städtischen Eigenanteils für neue Maßnahmen im Jahr 2016 wieder zur Verfügung gestellt werden. Diese Auffassung wird seitens der Mitglieder der BV-Hombruch geteilt.

Die Bezirksvertretung Hombruch fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Städt. Immobilienwirtschaft und des Fachbereichs Liegenschaften vom 12.11.2015 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, unter Berücksichtigung des folgenden Antrags der Bezirksvertretung Hombruch, zu beschließen.

Antrag der Bezirksvertretung Hombruch an den Rat der Stadt Dortmund
Die Bezirksvertretung Hombruch bittet den Rat der Stadt Dortmund, zu beschließen, dass der aus HH-Mitteln der BV-Hombruch zur Verfügung gestellte Betrag für die Erneuerung der Dachflächen über den Therapieräumen der Mira-Lobe-Schule in Höhe von 110.000 Euro - abzgl. des städtischen Eigenanteils der BV-Hombruch für die Förderung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - der Bezirksvertretung Hombruch für das HH-Jahr 2016 wieder für andere Maßnahmen zur Verfügung gestellt wird.“


AUSW, 02.12.2015:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler beantragt, Punkt 2 des Beschlussvorschlages wie folgt zu ergänzen:

„Die Projekte werden der Politik vorab zur Kenntnis vorgelegt.“

Darüber hinaus bittet sie die Verwaltung darum, die gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste „Hochbau“ (BEMA) ebenfalls zur Kenntnis gegeben werden.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage mit Ausnahme der lfd. Nr. 29 – Sekundarschule Westerfilde – zustimmen werde. Zu dem unter Punkt des Beschlussvorschlages angeführten Passus: „Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt“, habe seine Fraktion interpretiert, dass hiermit natürlich eine Vorabinformation zu den Projekten an den Rat erfolgen werde. Hierzu bittet er noch mal um entsprechende Klarstellung.

Frau Rm Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion diese Vorlage befürworte. Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages, hofft sie, genau wie ihr Vorredner, auf eine aufklärende Stellungnahme der Verwaltung.

Herr RM Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage mittragen werde. Weiter verdeutlicht er sein Unverständnis zu der Haltung der CDU-Fraktion bezüglich zur Sekundarschule Westerfilde.

Herr Ellerkamp erläutert, dass der Hinweis der Fraktion B’90 die Grünen bereits im Finanzausschuss (AFBL) aufgegriffen worden sei und die Verwaltung dort signalisiert habe, dass dies vollkommen unproblematisch sei. Die Liste, die man heute vorliegen habe, werde noch auf konkrete Machbarkeiten hin überprüft. Hiernach werde möglicherweise das Eine oder Andere noch herausfallen bzw. aus der BEMA noch Dinge nachfolgen. Weiter habe man zur nächsten Sitzungsperiode vorgesehen, den dritten Bericht zur Investitionssteuerung mit der als Anlage beigefügten BEMA vorzulegen, welche zukünftig einmal jährlich, im Rahmen der Haushaltsberatungen, vorgelegt werde.
Zum Punkt „ Sekundarschule Westerfilde“ gibt er den Hinweis, dass man hier keine Schulform sondern vielmehr eine städtische Infrastruktur fördere, welche äußerst marode sei.

Nach diesen Ausführungen zieht Frau Rm Hawighorst-Rüßler ihren o.a. mündlichen Antrag zurück.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) bzw. des Straßengrunderneuerungsprogramms (Tiefbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.



zu TOP 3.6
Konzept für die Bürostandorte des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraumes, (Hövelstr. 8), des Sozialamtes (Luisenstr. 11-13) und des Jugendamtes/Fabido/33,Doline (Ostwall 64) – Anfragen : CDU-Fraktion Nr. 02877-15, SPD-Fraktion Nr. 02876-15,Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN Nr. 02883-15 zur Sitzung des AFBL am 05.11.2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03048-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vor:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:

In die abschließende Konzeption zum geplanten Umzug des Gesundheitsamtes und des
Drogenkonsumraums wird auch die seit 1992 im Gesundheitsamt stattfindende
Substitutionsmittelvergabe an Wochenenden und Feiertagen durch die Drogenhilfe PUR
gGmbH einbezogen.

Begründung:
Die Substitutionsmittelvergabe findet seit 1992 statt, zunächst lange Jahre in den Räumen der
AIDS-Beratung an der Vorderseite des Gesundheitsamtes, seit 2011 an ihrem jetzigen
Standort im Souterrain unterhalb des Café Kick der AIDS-Hilfe.
Die Vergabe erfolgt in enger Kooperation mit den niedergelassenen Suchtmediziner*innen
und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe an jedem Samstag, Sonntag und an
gesetzlichen Feiertagen an zuletzt durchschnittlich etwa 350 Drogenabhängige. Dabei handelt
es sich um einen unverzichtbaren Teil der medizinischen Behandlung dieser
schwerstabhängigen Klientel, dessen Fortführung für alle Beteiligten von hoher Wichtigkeit ist.
Durch die direkte Nachbarschaft zum Café Kick und die entsprechend koordinierten
Öffnungszeiten besteht für die Substitutionspatient*innen die Möglichkeit, sich im Kontaktcafé
und dem Außenbereich des Kick aufzuhalten. Die jetzige Regelung verläuft weitestgehend
störungsfrei, sowohl Anwohner*innen wie auch Ordnungsbehörden sind mit den Abläufen
zufrieden.
Die enge Anbindung an die Strukturen des Gesundheitsamtes sowie des Cafe Kick und des
Drogenkonsumraus hat sich bewährt und sollte fortgesetzt werden.
In der Vorlage der Verwaltung gibt es allerdings keinen Hinweis auf die bisherige Arbeit der
Substitutionsmittelvergabe sowie auf eine Einbeziehung in das neue Konzept an einem neuen
Standort.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


AUSW, 02.12.2015:

Die Abstimmung erfolgt unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD) sowie Enthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zukunft der obigen Bürostandorte zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage bis zum Frühjahr 2016 eine abschließende Konzeption zur Beschlussfassung vorzulegen.


zu TOP 3.7
Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-15)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 02582-15-E1):

„Auf Seite sechs der Vorlage ist unter dem Stichwort „Mobilität im Alter fördern“ folgender
Punkt genannt: „öffentlich zugängliche freundliche Toiletten“ Dieser wichtige Punkt wird jedoch leider nicht weiter ausgeführt. Es gibt in Dortmund aktuell einen deutlichen Mangel öffentlich zugänglicher Sanitäreinrichtungen.
Für eine altersgerechte Stadt würde eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Sanitäreinrichtungen eine wesentliche Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität
für alle Bürger Dortmunds bedeuten.
Für das Ziel einer ausreichenden Versorgung sind neue Modelle zu entwickeln. Eines
könnte sein, bei neuen, öffentlich zugänglichen Bauvorhaben Investoren entsprechende
Sanitäranlagen vorzugeben, um so zusätzlich die Attraktivität der Projekte
zu steigern und damit auch eine ergänzende Kundenwirkung zu erzielen.
Zudem sollte mittelfristig ein stadtweites Toilettenkonzept, auch unter dem Ziel einer
altersgerechten Gestaltung der Stadt, erarbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit bei zukünftigen Bauvorhaben
grundsätzlich die Berücksichtigung einer Bereitstellung öffentlicher Sanitäreinrichtungen
einschließlich deren Bewirtschaftung vorgegeben werden kann und wie dies
in Zusammenhang mit derzeit noch gültigen Vertragswerken rechtlich in Einklang
gebracht werden kann.“


AUSW, 02.12.2015:

Herr Rm Kösel erläutert die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion.

Frau Löhken-Mehring (Seniorenbeirat) führt an, dass der Seniorenbeirat ausdrücklich die Vorlage und die beabsichtigte Einrichtung einer Arbeitsgruppe begrüße.
Die inhaltliche Beschreibung des Arbeitsauftrages halte man aber für zu kurz, da der demographische Wandel ja einen „Mega-Trend“ darstelle, welcher alle Lebensbereiche des Menschen betreffe. Daher erwarte man von der noch einzurichtenden Arbeitsgruppe, dass diese den Arbeitsauftrag noch mal verschärfe. Unter Demographiepolitik verstehe man Generationenpolitik und generationengerechte Politik. Deshalb halte man es für zu eng, hierbei ausschließlich Seniorenpoiltik in den Blick zu nehmen.

Abstimmung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), zu.


Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine ressortübergreifende und quartiersbezogene Demografiestrategie zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu erarbeiten.


zu TOP 3.8
Errichtung des "Baukunstarchivs NRW" im ehemaligen Museum am Ostwall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02628-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015:

„Hierzu liegt vor Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) (Drucksache Nr.: 02628-15-
E1):

„Zum genannten Tagesordnungspunkt bitte ich um Beratung und Beschlussfassung des
nachfolgenden Antrags:
Ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen der vorgelegten Beschlussvorlage bitte ich um
Erstellung eines Konzepts zur umfassenden barrierefreien Gestaltung des zukünftigen
Baukunstarchivs und um dessen Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschuss.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“

ABVG 17.11.2015:
Herr Herkelmann (BPN) erläutert seinen Antrag und bezieht sich u. a. auf den geplanten Plattformlift
bzw. Aufzug im Foyerbereich, welcher seiner Meinung nach in der Vorlage nicht ausführlich genug
beschrieben worden sei. Außerdem fehlen bei dem bestehenden Aufzug die entsprechenden
Freiräume, so dass der Aufzug von Menschen die im Rollstuhl sitzen, nur sehr eingeschränkt benutzt
werden könne. Weiter teilt er mit, dass das Gebäude viele unterschiedliche Flächen habe und dass er
aufgrund dessen bezweifele, dass dort auch wirklich alle Bereiche für mobilitätseingeschränkte
Personen erreichbar seien. Ihm sei es wichtig, dass bei der Planung barrierefrei geplant und verfahren
werde.

Herr Rm Mader geht auf die in der Vorlage vermerkten aktivierbaren Eigenleistungen i. H. v.
452.779,00 € ein und teilt mit, dass diese Summe in den damaligen Gesprächen nicht thematisiert
worden sei, so dass seine Fraktion aus diesem Grund die Vorlage ablehnen werde.

Herr Rm Bohnhof und Herr sB Kaestner teilen mit, dass ihre jeweilige Fraktion diese Vorlage ebenfalls
ablehnen werde, da man auch damals diesem Projekt nicht zugestimmt habe. Außerdem schließe
man sich den Ausführungen von Herr Rm Mader an.

Herr Rm Berndsen teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Hinsichtlich des o. a.
Antrages des BPN führt er an, dass seine Fraktion dem Antrag nur zustimmen werde, wenn man das
im Antrag enthaltene Wort „umfassend“ herausnehme. Dies vor dem Hintergrund, dass seiner
Meinung nach eine „umfassende“ barrierefreie Gestaltung bei Ausschöpfung aller Gesetze und
Möglichkeiten nicht mehr bezahlbar sei. Dementsprechend bittet er die Verwaltung, eine bezahlbare
Lösung für die barrierefreie Gestaltung, auch im Sinne des BPN, zu schaffen.

Herr Rm Logermann teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und dass er mit dem
Antrag des BPN sympathisiere, da die Vorlage im Bezug auf die Barrierefreiheit seiner Meinung nach
zu unpräzise sei. Weiter fragt er nach, was die aktivierbaren Eigenleistungen seien und ob diese auch
in den vorherigen Vorlagen vermerkt waren.

Herr Limberg geht auf das Thema Kosten ein und erklärt zunächst die Ausgangssituation der
Immobilienwirtschaft im Jahr 2012. Zu dieser Zeit sei das Objekt marode gewesen und die Nutzung
sei aufgegeben worden. Das Objekt und der Standort sollten verkauft werden, dazu gab es auch
Angebote. Dann erreichte aber die Immobilienwirtschaft die Frage, ob man dieses Objekt noch einmal
in einen vermietungsfähigen Zustand versetzen könne und zwar unter Ausnutzung eines damals im
Raum stehenden Förderbetrages. Daraufhin habe man die Bauteile, die Bauelemente und die
technischen Anlagen sehr genau überprüft und es wurden Mängel festgestellt. Diese wurden dann in
eine Bewertungsmatrix überführt und in einem Raumbuch kartiert. Hiernach stand dann die
Kostenschätzung fest. Daraufhin habe man Prämissen festgelegt, welche beinhalten, was planbar sei
und was nicht. Diese habe man so mit dem Nutzer sowie mit der Architekten- und Ingenieurkammer
festgelegt. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um die Punkte, die darauf abzielen, keine
zusätzlichen Auflagen zu bekommen. Das Bedeutet: Keine Nutzungsänderung und es gelte der
Bestandsschutz. Die Verwaltung wolle auch keine Versammlungsstätte aus dem Objekt machen,
somit trete also keine Sonderbauverordnung in Kraft. Zudem wolle man auch keine
Denkmalschutzauflagen bekommen und beim Brandschutz habe man sich auf den Personenschutz
zurückgezogen. Wenn man so verfahre, ließe sich die Kostenschätzung auch einhalten. Diese
Verfahrensweise sei zudem auch von einem sehr bekannten Büro aus Aachen, welches in der
Sanierung einen sehr guten Namen habe, bestätigt. Dieses habe nämlich alles überprüft und
daraufhin mitgeteilt, dass sie ebenfalls methodisch so verfahren würden. Jetzt gehe es aber darum,
dass das, was man in der Kostenschätzung errechnet habe, auch in der Kostenberechnung
festgehalten werde. In der Zwischenzeit sei aber das Objekt von dem Eigenbetrieb Kultur in das
allgemeine Grundvermögen übertragen worden. Die Politik habe beschlossen, dass es wichtig sei,
dass das zahlungsfähige Budget von 3,5 Mio. € und der gedeckelte Betrag der städtischen Förderung
nicht überzogen werde, beides sei eingehalten. Durch die Übertragung in das Grundvermögen
bestehe jetzt die Möglichkeit, die stadteigenen Planungskosten in die verwaltungsinterne
Leistungsverrechnung mit einzubeziehen. Diese Leistungsverrechung sei haushaltsneutral. Das
bedeutet: Sie sei nicht zahlungswirksam. Dadurch werde erreicht, dass die maximale Fördersumme
ausgeschöpft werden könne und der Anteil der Stadt Dortmund so gering wie möglich sei. Dies sei der
Hintergrund für diese erkennbare Erhöhung.
Zu den aktivierbaren Eigenleistungen teilt er mit, dass es sich hierbei um die zuvor erwähnten
stadteigenen Planungskosten handele. Man habe auch noch einen Architekten und einen
Projektsteuerer bei den Planungen mit einbezogen, welche mit dem Geld aus dem Budget bezahlt
werden.

Zum Thema Barrierefreiheit teilt Herr Limberg mit, dass der hintere Aufzug tatsächlich nur drei Etagen
erreiche und somit das glasgedeckte Atrium nicht erreicht werden könne, hier müsse man über Stufen
arbeiten. Dieses Problem wolle man aber verbessern. Bezüglich des geplanten Plattformliftes plane
man momentan noch an einer viel besseren Lösung, denn möglicherweise werde man den
Plattformlift doch nicht bauen, sondern vorne im Erdgeschoss einen Aufzug mit drei Türen.
Zum bestehenden Aufzug teilt er mit, dass dieser ein Lastenaufzug sei und deswegen die
Bewegungsräume für Rollstuhlfahrer/innen nicht stimmen. Dieses Problem wolle man mit dem vorne
geplanten Aufzug lösen. Weiter geht er noch auf die Sanitäranlagen ein und fügt hinzu, dass diese
zwar behindertengerecht seien, sich diese aber im ersten Obergeschoss befänden. Diese wolle man
in das Erdgeschoss, wo sich auch die Publikumsflächen befänden, neu schaffen.
Des Weiteren teilt er noch mit, dass die Verwaltung ihr Konzept mit dem BPN abstimmen werde.
Herr Lürwer hält fest, dass man sich exakt im Rahmen der Vorlage, die der Rat Ende des letzten
Jahres beschlossen habe, befände. Dies bedeute, dass man jetzt tatsächliche zahlungswirksame
Kosten in der genannten Höhe von 3.456.345,00 € habe. Weiter führt er an, dass man durch das NKF
gehalten sei, die eigenen Personalleistungen zu beziffern und dies seien dann die Kosten, die über
die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung im Haushalt seinen Niederschlag finden. Dies seien
sozusagen die bewerteten Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter/innen.

Herr Herkelmann teilt mit, dass er ungern das Wort „umfassend“ aus seinen Antrag herauszunehmen
wolle. Ebenso macht er deutlich, dass es ihm nicht nur um die Aufzüge gehe, sondern auch u. a.
darum, dass man für verschiedene Veranstaltungen im Baukunstarchiv auch die entsprechenden
elektronischen Anlagen für hörbehinderte Personen mit einplanen müsse. Dieser Aspekt würde
ebenfalls in der Vorlage fehlen und insofern mache es Sinn, das Wort „umfassend“ nicht zu streichen,
weil man eben nicht nur darauf hinweisen wolle, dass man an Personen mit
Mobilitätseinschränkungen denke, sondern auch Personen mit anderen Behinderungsarten im Fokus
habe. Weiter geht er darauf ein, dass er das Angebot von der Verwaltung annehmen werde, um das
gesamte Konzept entsprechend abzustimmen. Insofern verzichtet er letztendlich auf das Wort
„umfassend“ in seinem Antrag.


Hiernach erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:

1. Zum Antrag des BPN:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den nachfolgenden Antrag des BPN
mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL) und einer Enthaltung (Fraktion AfD):

Ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen der vorgelegten Beschlussvorlage bitte ich um
Erstellung eines Konzepts zur umfassenden barrierefreien Gestaltung des zukünftigen
Baukunstarchivs und um dessen Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschuss.

2. Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktionen FDP/BL und AfD,
dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage dargestellt, zu fassen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2015:

„Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, die Empfehlung des Ausschusses
für Bauen, Verkehr und Grün zusammen mit der Vorlage abzustimmen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der
Empfehlung, mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste
und der AFD-Fraktion dem Beschlussvorschlag wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des
Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, mit dieser ergänzenden Änderung (4. fett) dem Beschlussvorschlag wie in der Vorlage dargestellt (1 – 3) zu folgen

4. Ein Konzept zur barrierefreien Gestaltung des zukünftigen Baukunstarchivs wird
erstellt und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
vorgelegt.“



AUSW, 02.12.2015:


Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man über die Kosten, die neben den Baukosten ausgewiesen worden seien, überrascht sei. Diese Kosten in Höhe von mehr als 400.000,- Euro habe man so nicht erwartet. Weiter führe die Vorlage aus, dass noch einige Dinge, wie z.B. die Zusagen aus der Förderkulisse und die gemeinnützige GmbH und deren Zusagen noch unbekannt seien. Aufgrund dieser Unbekannten habe man Sorge, dass man im Haushalt höher belastet werde, als ursprünglich von der Verwaltung angedacht worden sei. Da man mit solchen Wagnissen für den städtischen Haushalt nicht mehr gerne umgehen wolle, werde man diese Vorlage ablehnen.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung des ABVG befürworten werde, da man lange darum gerungen habe, dass dieses Gebäude erhalten bleibe.

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass die zusätzlichen Kosten in ihrer Fraktion auch aufgestoßen seien. Hierbei müsse aber klar sein, dass diese aktivierbaren Eigenleistungen bei geförderten Maßnahmen nie förderfähig seien und immer dazu kämen. Deswegen verstehe sie die Diskussion an der Stelle nicht und auch nicht, warum dies so deutlich in der Vorlage erwähnt worden sei.
Ihre Fraktion befürworte die Vorlage unter Einbeziehung des Beschlusses aus dem ABVG.

Herr Wilde verweist zum Thema der „aktivierbaren Eigenleistungen“ auf das Protokoll des ABVG. Dort habe die zuständige Fachbehörde ausführlich zu diesem Thema Stellung genommen.
Zur Förderung selbst, teilt er mit, dass die Verwaltung den entsprechenden Antrag gestellt habe und man auch noch in diesem Jahr einen Förderbescheid erwarte. Bezüglich der gGmbH teilt er mit, dass Gesellschaftervertrag zwischen den Gesellschaftern verhandelt worden sei. Bezüglich der Tatsache, dass dieser noch nicht notariell beurkundet wurde, könne man gelassen bleiben. Hierzu verweist er auf die Formulierung unter Nr. 1 des Beschlussvorschlages, wonach der Beschluss „vorbehaltlich einer Erklärung der noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH zur Übernahme der Kosten des Archivbetriebes…“ zu fassen sei.

Herr s.B Huft-Krollner führt an, dass seine Fraktion dabei bleibe, die Vorlage abzulehnen.
Weiter regt er an, bei zukünftigen Projekten die aktivierbaren Eigenleistungen konkret auszuweisen.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler teilt mit, dass ihre Fraktion nach vielen vorherigen Diskussionen um die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes, inzwischen mit den geplanten Formen der Unterstützung bzw. Betriebsführung von einem positiven Verlauf des Projektes überzeugt sei und daher die Vorlage ausdrücklich unterstützen werde. Die Einwerbung der Mittel halte man für sehr zielführend. Gleichzeitig hoffe man, dass die Kosten nicht weiter in die Höhe gehen werden.

Herr s. B. Happe teilt mit, dass eine Fraktion das Vorhaben nach wie vor ablehnen werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU, FDP/BL und AfD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
HauhaltsjahrAuszahlungen
für
Investitionen
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Land
(80 %)
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Förderverein
(10%)
Finanzplan
Städtischer Eigenanteil
(10 %)
2015153.000,00 €- 122.400,00 €- 15.300,00 €- 15.300,00 €
2016200.000,00 €- 160.000,00 €- 20.000,00 €- 20.000,00 €
20172.500.000,00 €- 2.000.000,00 €- 250.000,00 €- 250.000,00 €
2018603.345,00 €- 482.676,00 €- 60.334,50 €- 60.334,50 €
Gesamt:3.456.345,00 €- 2.765.076,00 €- 345.634,50 €- 345.634,50 €
2. beschließt, dass die laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen im Rahmen einer vertraglichen Regelung durch die gemeinnützige GmbH getragen wird. Die Investition bedingt ab 2019 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 24 in Höhe von 3.127,73 €. Diese Belastung ergibt sich aus den Mehraufwendungen/Mehrerträge i. R. der Bewirtschaftungskosten, den eingesparten Leerstandkosten und dem saldierten Aufwand für Abschreibungen in Höhe von 20.127,73 € und ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150701SO00 für 2019 ff. entsprechend zu berücksichtigen. 3. beschließt vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, einer Erklärung der noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH zur Übernahme der laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen des Gebäudes sowie der Finanzierungszusage durch den Förderverein für das Baukunstarchiv NRW die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 3.909.124 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. zu TOP 3.9
Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03184-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015:

„Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Ansinnen für die Reinoldi
Sekundarschule in Westerfilde, Fördermittel zu beantragen, nicht folgen werde, dem Neubau einer 3-
fach-Sporthalle an der Anne-Frank-Gesamtschule, dagegen sehr wohl. Unter Berücksichtigung dieses
Hinweises werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich der Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion
an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter
Berücksichtigung des o. g. Hinweises, einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“

AUSW, 02.12.2015:

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) führt an, dass seine Fraktion dem Ansinnen für die Reinoldi
Sekundarschule in Westerfilde, Fördermittel zu beantragen, nicht folgen werde, dem Neubau einer
3-fach-Sporthalle an der Anne-Frank-Gesamtschule, dagegen sehr wohl. Unter Berücksichtigung dieses Hinweises werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene

D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g
folgenden Inhalts:

Der Rat nimmt Kenntnis von der erfolgten Anmeldung der Projekte Sanierung der Reinoldi Sekundarschule in Westerfilde und Neubau einer 3-fach-Sporthalle an der Anne-Frank-Gesamtschule in der Nordstadt für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und beschließt, die Förderanträge zu stellen.

Unter dem Vorbehalt, des Nachweises der Wirtschaftlichkeit und Bewilligung der Fördermittel wird zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Bundesprogramms verzichtet.

Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Angelegenheit in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.2
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan (LEP) NRW, 2. Beteiligungsverfahren, hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03091-15)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 03091-15-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN begrüßt die Stellungnahmen der Stadt zur geänderten Fassung des Landesentwicklungsplans in großen Teilen.

Zu den unten separat aufgeführten Kapiteln bitten wir den Ausschuss abweichend um Beratung und Beschlussfassung:


6.1 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum:

Punkt 6.1-1 „Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung“:
Der Änderung zu Punkt 6.1-1 im LEP wird zugestimmt. Ebenso der Ergänzung des Punktes um das ehemalige Ziel 6.1-2 „Rücknahme von Siedlungsflächenreserven“. Die Stellungnahme der Stadt zu diesem Punkt wird abgelehnt.


6.4-1 Ziel Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben

Die Stellungnahme wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Die vorgeschlagenen Standorte werden landes- und regionalplanerisch gesichert und von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten. Angebotsplanung mit Flächenankauf, Flächenaufbereitung und Erschließung wird erst dann umgesetzt, wenn ein konkretes Ansiedlungsbegehren besteht.

8.1-2 Neue Verkehrsinfrastruktur im Freiraum
Wir begrüßen, dass das unter Punkt 8.1-2 definierte Ziel im LEP zur „Neuen Verkehrsinfrastruktur im Freiraum“ als Ziel erhalten geblieben ist. Die Stellungnahme der Stadt wird deshalb zu diesem Punkt abgelehnt.

8.1-6 Ziel Landes- bzw. regionalbedeutsame Flughäfen in NRW

Wir begrüßen die Bewertung des LEP bezüglich des Dortmunder Flughafens. Die Stellungnahme der Stadt zu diesem Punkt wird abgelehnt.

8.2-3 Ziel Höchstspannungsleitungen
Die Abstufung der im ursprünglichen LEP-Entwurf als Ziel formulierten Mindestabstände von Wohngebäuden zu Trassen für neu zu errichtende Höchstspannungsleitungen (400 m im Innen- und 200 m im Außenbereich) zum Grundsatz wird negativ bewertet.“


AUSW, 02.12.2015:

Herr sB Tietz erläutert den o.a. Antrag seiner Fraktion.

Frau Rm Lührs befürwortet die Vorlage ausdrücklich und führt hierzu an, dass man hauptsächlich die Forderung unterstütze, die gestiegene Nachfrage nach Siedlungsflächen besser zu berücksichtigen, damit man gerade beim Neubau von Wohnungen im Zusammenhang mit der Versorgung von Flüchtlingen nicht noch mehr Probleme bekomme, als man sie ohnehin bereits habe. Dies betreffe die Punkte, „Flächentausch“ und „Flächenrücknahmen“ wie auch die „Abstandsregelungen zu Höchstspannungsleitungen“.

Weiter führt sie an, dass man, vor dem Hintergrund, dass man inzwischen den Grundsatzbeschluss zum RS1 gefasst habe, nun auch erwarte, dass dies auch im LEP auftauche.

Zum Punkt „Flughafen“ verdeutlicht sie, dass es ihrer Fraktion durchaus missfalle, dass dieser als „regional bedeutsam“ eingestuft werde. Man gehe hierzu aber davon aus, dass einfach mit den falschen Zahlen gearbeitet werde.

Schade sei es zudem, dass die Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen nun nur ein Grundsatz sei.

Unter Verweis auf die entsprechende Beschlusslage des Rates (Anfang 2014) führt Herr Rm Waßmann als positives Ergebnis an, dass es z. B. jetzt dazu komme, dass man nicht mehr von einer gemeinsamen Metropolregion Rhein-Ruhr spreche sondern das Thema nunmehr entsprechend der ursprünglichen Forderungen separiere.

Man habe weiter im Rat beschlossen, dass man bei der „Ausrichtung der Siedlungsflächenentwicklung“ Veränderungen erreichen wolle. Da dies bisher nicht im LEP aufgegriffen worden sei, hoffe man, dass es hierzu noch Änderungen geben werde.

Zum Thema „Zurücknahme von Siedlungsflächenreserven“ erwähnt er, dass auch die hierzu gefassten Beschlüsse des Rates leider keinen Einfluss in den LEP genommen hätten und plädiert hierzu weiter deutlich dafür, dass diese noch entsprechend umgesetzt werden.

Weiter habe man zum Thema „ der gewerblichen und industriellen Nutzungen“ und „Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklungen in den Städten“ bisher noch keinen Erfolg verzeichnen können. Dies beträfe auch das Thema „Flächenangebot“.

Zum Thema 8.1.3 „ Zielverkehrsstraßen“ habe man sich damals mehrheitlich im Rat dafür ausgesprochen den „Radschnellweg Ruhr (RS1)“ im LEP aufzunehmen. Dies sei nun von der Landesregierung nicht umgesetzt worden. In Erinnerung an die bisherige Diskussion zum RS1 und bezüglich der heutigen Abstimmung zur Vorlage, gibt Herr Waßmann zu Protokoll, dass dies der einzige Punkt sei, den seine Fraktion ausdrücklich nicht im LEP sehen wolle.

Zum Flughafen hoffe man, nach wie vor, auf Änderung und bleibe bei der bisherigen Haltung hierzu.

Hinsichtlich der erfolgten Herabstufung vom Ziel zum Grundsatz zum Thema „Hochspannungsleitungen“ sei seine Fraktion zufrieden.

Insgesamt wolle man die Vorlage der Verwaltung empfehlen.

Herr Rm Kowalewski deklariert das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zum o. a. Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen wie folgt:

Zu den Punkten 6.1-1 und 8.2-3: (Enthaltung)

Zu den Punkten 6.4-1, 8.1-2 und 8.1-6: (Zustimmung)

Zur Vorlage der Verwaltung sei ihm der Punkt „Militärflächen“ aufgefallen. Er gehe hierzu davon aus, dass hiermit die kleineren Standorte gemeint seien, die in Siedlungsgebieten lägen und die Stellungnahme darauf aufgebaut worden sei. Wenn er z.B. aber an den Übungsplatz „Senne“ denke, könnte man u.a. ja darüber nachdenken, dieses Gebiet als „Naturgebiet“ zu entwickeln. Da dies aus seiner Sicht sehr begrüßenswert wäre, die Stellungnahme der Verwaltung aber –wenn auch indirekt- eine Gegenposition hierzu einnehme, bittet er hierzu noch um eine entsprechende Klarstellung.

Hiernach erfolgen folgende Abstimmungen:

1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 03091-15-E1):

Unter Berücksichtigung des o.a. Abstimmungsverhaltens der Fraktion Die Linke & Piraten lehnt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktionen B’90/ Die Grünen und Die Linke & Piraten), ab.

2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/ Die Grünen) sowie einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Stadt Dortmund zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW an die Staatskanzlei NRW zu übersenden.

Dem Städtetag NRW ist die Stellungnahme zur Vorbereitung einer die kommunalen Belange koordinierenden Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei NRW weiterzuleiten.






zu TOP 4.3
Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01951-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2015, lag bereits zur Sitzung am 23.09. und am 04.11.2015 vor.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der SPDFraktion
(5), der CDU-Fraktion (6), der Fraktion Die Linke & Piraten (2) und Herrn Hoefer
(FDP) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), dem Rat der Stadt
Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt folgende Textergänzung ( in Fettschrift )
als Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Ausschüsse und des
Rates:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen über die Verkehrsuntersuchung
Innenstadt-Ost zur Kenntnis und beschließt den Planfall P3 ( u. a. mit Neubau der
Semerteichstraße von der B1 bis Hallesche Straße, dem Umbau der Kaiserstraße/des
Hellwegs von Klönnestraße bis Holzwickeder Straße und der Fortführung der
Semerteichstraße – neu – von der Halleschen Straße bis zur Weißenburger Straße ) zur
Grundlage für die weiteren Straßennetzplanungen zu machen

Begründung:

Die Semerteichstraße an der Halleschen Straße enden zu lassen, würde zu dem Ergebnis
führen, dass der östliche Verkehr in Richtung City von der B 1 direkt auf die Kaiser- und
Hamburger Straße geführt wird und hier zu einer Verschärfung der aktuellen
Verkehrssituation beiträgt. Für diesen Bereich bleibt leider festzustellen, dass der Umbau der
Ostwallkreuzung nicht zu einer Entschärfung der Verkehrs- und somit Stausituation geführt
hat.

Daher hält die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost den in früheren Jahren angedachten Weiterbau
der neuen Semerteichstraße bis zur Weißenburger Straße und somit die Anbindung an
den Cityring weiterhin für notwendig und aus den vorstehenden Gründen auch für dringend
geboten.

Des Weiteren bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Verwaltung in der Sitzung am
08.12.15 um Berichterstattung im nichtöffentlichen Teil, welche Grundstücke einer
Weiterführung der neuen Semerteichstraße bis zur Weißenburger Str. nicht zur Verfügung
stehen und somit den Weiterbau verhindern.“


AUSW, 02.12.2015:

Frau Rm Konak führt an, dass ihre Fraktion die Vorlage ablehnen werde, weil die neue Trassenführung nicht genau bekannt sei und zudem auf der neuen Trasse mit weitaus höheren Lärmbelastungen für die Anwohner zu rechnen sei, als durch die Bestandsstraßen. Außerdem komme es durch die neue Trasse zu zusätzlichem Schwerlastverkehr zwischen den Industriegebieten und der B1. Weiter führt sie an, dass es auch keine Anbindung an den geplanten Tunnel gebe. Diese Planung sei gerichtlich untersagt worden, da dort grundlegende Rechte der Anwohner verletzt worden seien.


Frau Rm Renkwitz erläutert, dass ihre Fraktion sich für den Planfall „P3“ ausspreche und insbesondere darum bitte, die o.a. Anmerkungen aus der Bezirksvertetung (BV) Innenstadt-Ost zu berücksichtigen, weil man sich hierdurch endlich eine Entlastung für die Hamburger Straße und die Kaiserstraße erhoffe.

Herr Rm Waßmann erhebt die Empfehlung der BV Innenstadt-Ost zum Antrag und plädiert dafür, die Vorlage mit dem Beschluss aus der Bezirksvertretung zu empfehlen.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag sich für den Planfall „P3“ auszusprechen nicht folgen könne. Man hätte sich für den Planfall „P2 „ ausgesprochen.
Auch die Initiative der BV könne man nicht unterstützen.

Hiernach erfolgt folgende Abstimmung:


1. Zu der zum Antrag erhobenen Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 03.11.2015:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktionen B’90/Die Grünen und Linke & Piraten sowie NPD), zu.

2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 03.11.2015, mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktionen B’90/Die Grünen und Linke & Piraten sowie NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen über die Verkehrsuntersuchung
Innenstadt-Ost zur Kenntnis und beschließt den Planfall P3 (u. a. mit Neubau der
Semerteichstraße von der B1 bis Hallesche Straße, dem Umbau der Kaiserstraße/des
Hellwegs von Klönnestraße bis Holzwickeder Straße und der Fortführung der
Semerteichstraße – neu – von der Halleschen Straße bis zur Weißenburger Straße ) zur
Grundlage für die weiteren Straßennetzplanungen zu machen





zu TOP 4.4
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)


Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 25.08.2015 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen (7 x CDU, 6 x SPD, 2 x parteilos) und 3 Nein-Stimmen (2 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Die Linke.), die Vorlage der Verwaltung mit folgenden Änderungen zu beschließen:

1. Die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee ist noch in dieser Kommunalwahlperiode umzusetzen.

2. Die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee ist in die mittelfristige Investitionsplanung (MIP) aufzunehmen.

2. Das Tiefbauamt wird gebeten, die Durchfahrt der Ostenbergstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem Verbotsschild zu untersagen.




Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 02163-15-E1, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor.)


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02163-15-E3):

„Der AUSW hat in seiner Sitzung vom 04.11.2015 die Befassung mit der o.g. Vorlage auf die
nächste Sitzung am 02.12.2015 vertagt. Es liegen eine Empfehlung der Bezirksvertretung
Hombruch sowie ein Antrag der CDU-Fraktion vor. Die Planungsverwaltung bittet, bei der
Beschlussfassung folgende Stellungnahme zu berücksichtigen:

Ergänzend zum Beschlussvorschlag der Planungsverwaltung wurde in der BV Hombruch
beschlossen, „Die Anbindung Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee noch in dieser
Kommunalwahlperiode umzusetzen“ und […] „in die mittelfristige Investitionsplanung aufzunehmen“.
Zur Sitzung des AUSW wurde seitens der CDU-Fraktion ein Antrag gestellt, der
die Empfehlung der BV Hombruch dem Grunde nach konkretisiert:

„Der Rat […] beschließt, den Planfall 1 (Anm.: Anbindung der Universitätsstraße an die
Marie-Curie-Allee) kurzfristig weiter zu verfolgen, die entsprechenden finanziellen Mittel in
die Haushaltsplanung 2016 einzustellen und Vorbereitungen zu treffen, den rechtskräftigen
Bebauungsplan Hom240 Vogelpothsweg dementsprechend zu ändern.“
Im Gegensatz dazu empfiehlt die o.g. Vorlage:

„1. zum jetzigen Zeitpunkt kein Planverfahren für eine Anbindung der Universitätsstraße, in
dem Betroffenheiten, Alternativen und notwendige Eingriffe in die Natur abgewogen werden,
zu eröffnen. Die ermittelten, zu erwartenden Verkehrsstärken sind gering und zudem sind
alternative Strecken vorhanden. Ein entsprechendes Planverfahren birgt hohe rechtliche Risiken.“

Es liegt die Vermutung nahe, dass nicht deutlich genug geworden ist, dass ein erfolgreiches
Bebauungsplan-Änderungsverfahren unbedingt eine rechtssichere Bedarfsbegründung erfordert.
In der Verkehrsuntersuchung wurde festgestellt, dass sich auf einer angebundenen Universitätsstraße
nur Verkehr in Höhe von 2.850 Kfz/24h einstellen würde.

Zum Vergleich: die Verkehrsstärke auf der Stockumer Straße in Eichlinghofen beträgt rd. 15.000-19.000 Kfz/24h.Die Verkehrsentlastung durch diese Anbindung würde sich für die Stockumer Straße nur imBereich Eichlinghofen einstellen und wäre dort mit rd. 5-6% gering. Im Bereich Barop würde
sich für die Stockumer Straße eine -wenn auch geringe- Verkehrszunahme von rd. 2,5%
einstellen. Die Ostenbergstraße nördlich des Lehnertwegs würde um rd. 13% ihres Verkehrs
entlastet. Die Straße Am Gardenkamp würde jedoch eine deutliche Verkehrszunahme von rd.
19% auf 9.460 Kfz/24h erfahren. Letztere ist zwar für eine größere Verkehrsmenge ausgelegt,
aus heutiger Sicht wird die Schaffung neuer Betroffenheiten durch Erhöhungen der Verkehrsmengen
jedoch den Reduzierungen von Betroffenheiten gegenübergestellt.

Die positiven Effekte durch Lärmreduzierung an der Stockumer Straße sowie an der Ostenbergstraße
und die negativen durch Lärmvermehrung z.B. an der Straße Am Gardenkamp und
an der Stockumer Straße im Bereich Barop gleichen sich also aus, so dass insgesamt keine
Entlastung zu erwarten ist. Es wird hier auf Kapitel 2.6.1 der o.g. Vorlage, Seite 6 und 7,
verwiesen, in welchem auch die Wirkungen einer Anbindung der Universitätsstraße auf weitere
Kriterien beschrieben sind.

Aus den beschriebenen Gründen ist somit der Bedarf für die Anbindung der Universitätsstraße
nicht begründbar und das Planrecht für eine Anbindung nicht rechtssicher zu schaffen.
Die dritte Empfehlung der BV Hombruch (Lkw-Fahrverbot für die Ostenbergstraße) wird von
der Planungsverwaltung unterstützt, ist aber durch die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen.
Es wird daher empfohlen, dem Antrag der CDU-Fraktion und der Empfehlung der BV Hombruch
in den ersten zwei Punkten nicht zu folgen.“


AUSW, 02.12.2015:

Frau Rm Albrecht-Winterhoff kündigt an, dass ihre Fraktion den Empfehlungen der Verwaltung folgen werde.
Allerdings bittet sie zum Thema „Teilrückbau der Universitätsstraße auf zwei Fahrspuren“ darum, die Formulierung in der Vorlage auf Seite 15, unter Punkt 2.8 Ziff. 3. dahingehend zu ändern, dass dort anstelle „ mittel-langfristig“ nur noch „mittelfristig“ stehe. Weiter führt sie aus, dass sich die Ausschilderung für die Uni-Süd-Tangente, den Campus-Süd sowie den Campus-Nord noch nicht so darstelle, wie die Bezirksvertretung dies schon vor Jahren entschieden habe. Das Gleiche gelte für die Ostenbergstraße. Danach würden die Verkehre eben noch nicht entsprechend geführt.

Herr sB Tietz führt an, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage folgen werde, also dafür plädiere, alle 4 Planfälle offen zu lassen. Damit sei die Option auch noch offen, die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie- Curie- Allee nicht völlig zu verwerfen. Die in der heute vorliegenden Stellungnahme angeführten Verkehsberechnungen würden zudem eigentlich das bestätigen, was seine Fraktion immer gesagt habe.

Herr Rm Waßmann erhebt den o. a. Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch zum Antrag und zieht gleichzeitig den ebenso vorliegenden Antrag seiner Fraktion zurück. Dies begründet er u. a. damit, dass man sich hiermit die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee erhoffe. Dem o. a. Ansinnen der SPD-Fraktion, nach einem „mittelfristigen“ Rückbau der Unversitätsstraße werde man ablehnen.

Frau Rm Lührs stellt klar, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag der Vorlage zustimmen und die Empfehlung der Bezirksvertretung ablehnen werde.

Weiter erhebt sie folgende Änderung: zwei drei Punkte zum Antrag:

1. Die Überarbeitung der durch Frau Rm Albrecht-Winterhoff angesprochenen Ausschilderung, damit die Verkehrsströme auch wirklich daher gehen, wo sie hergehen sollen.
2. Die Begrenzung der Ostenbergstraße auf 3,5 t.
Änderung:
3. Zum Thema „Teilrückbau der Universitätsstraße auf zwei Fahrspuren“ , die Formulierung in der Vorlage auf Seite 15, unter Punkt 2.8 Ziff. 3. dahingehend zu ändern, dass dort anstelle „ mittel-langfristig“ nur noch „mittelfristig“ steht.
Hiernach erfolgt folgende getrennte Abstimmung:


1. Zum durch die CDU-Fraktion zum Antrag erhobenen, o. a. Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch vom 03.11.2015:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den zum Antrag erhobenen Beschluss der BV Hombruch mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktionen FDP/BL und AfD ab.


2. Zum o. a. mündlichen Antrag der SPD-Fraktion:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. mündlichen Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion zu.



3. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zum Uni-Umland zur Kenntnis und
beschließt, aktuell keinen der vier untersuchten Planfälle umzusetzen, aber die Option für eine
Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee offen zu halten.


zu TOP 4.5
Wohnungsmarkt Ruhr – Dritter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03080-15)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Dritten Regionalen Wohnungsmarktbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Fortsetzung.

zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02580-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:


I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Lü 152 - Indupark - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 4).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - und der Begründung vom 21.09.2015 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.

III. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Bauge­nehmigung vor Rechtskraft der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der dritten öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 21.10.2015; IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112 n
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02857-15)

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung, hier: Ergänzung des Beschlussvorschlags:

„In der o.g. Vorlage wurde unter dem Punkt I. Buchstabe b) des Beschlussvorschlages u. a.
aufgeführt, dass der Stellungnahme unter Ziffer 6.9 nicht gefolgt werden soll. Auf Seite 32 ist
der Vorlage jedoch zu entnehmen, dass der Ziffer 6.9 gefolgt wird. Der Beschlussvorschlag
ist um den Buchstaben c) zu erweitern und ist nunmehr wie folgt zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der dritten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung
Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund – vorgebrachten
Anregungen geprüft und beschließt,
a) den Stellungnahmen unter den Ziffern 6.5, 6.8 teilweise zu folgen;
b) den Stellungnahmen unter den Ziffern 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.6, 6.7 nicht zu folgen
c) der Stellungnahme unter Ziffer 6.9 zu folgen.“


AUSW, 02.12.2015:

Frau Rm Konak führt an, dass ihre Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da das geplante Vorhaben ein höheres Verkehrsaufkommen und eine damit verbundene Lärmbelästigung sowie Schadstoffemission vor Ort verursachen werde. Zudem werde insgesamt die Attraktivität des Ortskerns vermindert.

Herr s.B. Tietz teilt mit, dass auch seine Fraktion das geplante Vorhaben nach wie vor kritisch sehe.
Man glaube nicht, dass diese Maßnahme zu einem großen Schub für Lütgendortmund und dem dortigen Ortskern führen werde. Da vor Ort bereits gewisse Einzelhändler sowie auch untergenutze Raumkapazitäten vorhanden seien, hätte man sich eher vorgestellt, dass man sich dort stärker auf den Bestand konzentriert hätte anstatt diese Maßnahme nun dort umzusetzen.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass Lütgendortmund dringend den Vollsortimentanbieter vor Ort benötige, da ansonsten alle Bewohner des Stadtteils im Indupark oder in Bövinghausen einkaufen würden.

Herr Rm Neumann plädiert für das Vorhaben, dass es seiner Meinung nach nun nicht mehr um die zusätzlich entstehenden Verkehrsflüsse gehe sondern es wichtig sei, dass es in Lütgendortmund ein Geschäft gebe, welches noch fußläufig zu erreichen sei.


Unter Berücksichtigung des o. a. Ergänzungsschreiben der Verwaltung wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktionen Linke & Piraten und B’90/Die Grünen sowie NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
zu TOP 4.8
Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes - östlich Schnettkerbrücke - und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218;
V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218; VI. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02722-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2015:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig die Vorlage und bittet den Rat,
in seinen Beschluss folgende Maßgabe mit aufzunehmen:
"Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Option auf eine Fuß- und Radwegeverbindung
zwischen Leierweg/Diedenhofer Straße und Rosemeyerstraße/Krückenweg offen zu halten
und dies durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder durch Vereinbarungen im
Städtebaulichen Vertrag zu sichern. Dabei sollte auch eine Verknüpfung mit dem Radweg
längs der B1 sowie dessen Verbreiterung berücksichtigt werden."
Begründung
Die Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer unter der Schnettkerbrücke würde die
abgehängten Ortslagen nördlich und südlich des Rheinlanddamms miteinander verbinden und
damit eine Lücke im Wegenetz für Freizeit- und Alltagsverkehr schließen. Dies käme - allein
im Nahbereich - der Zone Unionviertel–Althoffblock-Tremonia sowie den Zielen
Westfalenhallen, Stadien, Emschertal und Bolmke zu Gute.
Der Böschungshang längs der Bahn reicht für die Anlage des Weges voraussichtlich nicht
aus, und es muss dafür - wenigstens teilweise - Fläche aus dem Bebauungsplan in Anspruch
genommen werden.
Für Radverkehr zwischen zwei Orten auf derselben Seite der B1 ist ein Wechsel der Seiten
unzumutbar. Daher sollten die Radwege auf beiden Seiten eine für Gegenverkehr
ausreichende Breite haben.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02722-15-E1):

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung am 25.11.2015 im Rahmen der Beschlussfassung den Rat gebeten, die in dem beigefügten Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift beschriebene Maßgabe in seinen Beschluss mit aufzunehmen.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Die Herstellung einer öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung vom Leierweg unter der Schnettkerbrücke durch bis zur Rosemeyerstraße ist als sinnvolle Maßnahme zur direkten Verknüpfung der nördlich und südlich der A40 bzw. B1 liegenden Ortsteile anzusehen.
Hierzu stehen im Eigentum der Stadt befindliche Flächen außerhalb des Bebauungsplanes
In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - zur Verfügung, die auch einen unmittelbaren Anschluss an die Rosemeyerstraße ermöglichen würden. Die im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen weisen grundsätzlich eine ausreichende Breite zur Anlage eines Fuß- und Radweges auf, befinden sich aber auch zu einem erheblichen Teil in Böschungslage.

Im Rahmen des Ausbaus der A40 sowie der Schnettkerbrücke wurde durch den Landesbetrieb Strassen NRW in der Böschung eine Rampe als Baustellenzufahrt von der höher gelegenen A40 bzw. damaligen B1 bis zum Böschungsfuß am östlichen Brückenwiderlager errichtet. Diese Rampe verläuft in ihrem unteren Abschnitt auf einer außerhalb des Bebauungsplanes
In W 218 befindlichen städtischen Fläche und im oberen Abschnitt auf einem privaten Fremdgrundstück, das nur zum Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 218 liegt.
Ob und unter welchen Voraussetzungen (ggf. bauliche Anpassungen) diese steile und nicht barrierefreie Rampe als öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung benutzt werden könnte, muss im Rahmen einer Entwurfsplanung für die gesamte Trasse geprüft werden. Eine Benutzung der Rampe würde den Erwerb eines sich lediglich teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 218 befindlichen Fremdgrundstückes voraussetzen, um anschließend die Verbindung wieder über eine im Eigentum der Stadt befindliche Fläche an die Rosemeyerstraße herstellen zu können.
Auf der Grundlage eines Trassenentwurfes wäre dann auch die Frage eventuell über den Bebauungsplan In W 218 hinausgehender planungsrechtlicher Erfordernisse zu beantworten.

Die Änderung Nr. 1 des rechtskräftigen Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - umfasst hingegen lediglich die Änderung der textlichen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung im Bereich des ehemaligen Beratungs- und Kompetenzzentrums Bau „Inhouse“ bzw. heutigen „stilwerks“. An den zeichnerischen Festsetzungen, die auch die Flächennutzung betreffen, ändert sich nichts. Vorgesehen sind im Rahmen des Vorhabens lediglich Veränderungen innerhalb der bestehenden Gebäudehülle. Es sind keine baulichen Maßnahmen, wie z.B. eine Erweiterung der Stellplätze, vorgesehen, die zu einer Inanspruchnahme der bestehenden Rampe führen.
Auch die Frage einer Verbreiterung der Fuß- und Radwege beidseits der A40 bzw. in diesem Fall südlich der A40 ist unabhängig von der Planänderung Nr. 1. Die Fuß- und Radwege beidseits der Bundesstraße B1 bzw. Bundesautobahn A40 wurden im Zuge des Ausbaus der Bundesfernstraße durch den Landesbetrieb Straßen NRW auf Flächen errichtet, die sich im Eigentum des Bundes und nicht der Stadt Dortmund befinden. Die entsprechenden Flächen samt begleitendem südlichen Grünstreifen liegen außerhalb des Geltungsbereiches des
In W 218.
Der grundsätzlichen Frage einer Verbreiterung der Fuß- und Radwege kann daher nur in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Strassen NRW und im Rahmen der Planungen zum interkommunalen Radschnellweg RS1 nachgegangen werden.

Die Änderung Nr. 1 des rechtskräftigen Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - kann und sollte unabhängig von der noch zu prüfenden und von einem konkreten Trassenentwurf abhängenden eventuellen Notwendigkeit eines späteren Grunderwerbs durchgeführt werden, um die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung des Standortes der für die Stadt Dortmund gewonnenen stilwerk-Niederlassung zu schaffen.

Die Planungsverwaltung wird die Fuß- und Radwegeplanung unabhängig von der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 verfolgen und schlägt daher vor, die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West nicht in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.“


AUSW, 02.12.2015:


Herr Rm Gebel möchte wissen, ob die Trasse des RS1 zu der in Rede stehenden Fläche gehört und inwiefern diese hier bei berücksichtigt worden sei. Wenn dies nicht so sei, inwiefern noch ausreichend Fläche für den RS 1 zur Verfügung stehe.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass der Bereich, um den es jetzt gehe, südlich der B1/A40 liege, der RS1 jedoch auf der Nordseite verlaufe. Die Fläche selbst, um die es hier gehe, sei insofern gar nicht vom RS1 betroffen.

Herr Rm Logermann appelliert an die Verwaltung, den Vorschlag der Bezirksvertretung - Innenstadt West hinsichtlich der Fuß- und Radwegeplanung, trotz der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung, weiter in Erinnerung zu behalten und weiter zu prüfen. Der Vorlage werde man zustimmen.

Herr Wilde bestätigt hierzu, dass diese Angelegenheit weiter mit auf der Agenda der Verwaltung stehe, man dies aber nicht mit der heutigen Vorlage verknüpfen solle.

Diesem Hinweis der Verwaltung folgend, bittet Frau Rm Lührs darum, den neuen Fahrradbeauftragten entsprechend mit dieser Angelegenheit zu beauftragen.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218.

II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 wie unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

IV. stimmt den Entwürfen der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

V. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VI. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planänderung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 206 - Stadtbezirkszentrum Hörde -
hier: Änderungsbeschluss, Konkretisierung eines Sanierungszieles im Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Hörde Zentrum“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02887-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 103 - südlich Hermannstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich in einem beschleunigten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 9). II. Der Rat der Stadt beschließt, das in der Vorlage zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Hörde Zentrum“ (DS.- Nr.: 10869-13) dargestellte Sanierungsziel „Räumliche, funktionale und gestalterische Verknüpfung des Zentrums zum PHOENIX See“ wie folgt, für die neue Verbindung von der Alfred-Trappen-Straße entlang des Stiftsparkhauses bis zur Faßstraße zu konkretisieren:

Herstellung einer attraktiven Wegeverbindung über den Bereich der Alfred-Trappen-Straße 22/24, zwischen der Alfred-Trappen-Straße und der Nagelschmiedegasse / Faßstraße.

Rechtsgrundlage:
§ 140 in Verbindung mit § 142 BauGB




zu TOP 4.10
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 00832-15-E2)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00832-15-E1):

„In der Ratssitzung am 25.06.2015 (Drucksache Nr.: 00832-15) ist die Durchführung und gutachterliche Begleitung eines Verkehrsversuches mit den dazu benötigten Einrichtungen in der
Faßstraße mit Mitteln in Höhe von 150.000,- € beschlossen worden. Im Rahmen der vorangegangenen Ausschusssitzungen ist der Wunsch nach einer vierteljährlichen Berichterstattung
geäußert worden.
Wie geplant, konnte die gutachterliche Begleitung des Verkehrsversuchs nach einer beschränkten
Ausschreibung, mit dem Ergebnis, dass das Angebot des Bestbieters über den kalkulierten
Kosten lag und einen Erhöhungsbeschluss in Form einer Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15 mit neuen Gesamtkosten in Höhe von 169.000,00 €) auslöste,
Anfang August vergeben werden. Umfang der gutachterlichen Begleitung sind Verkehrszählungen,
Reisezeitmessungen und Verkehrsbeobachtungen vor und während des Verkehrsversuchs.
Ziel ist es, durch die gutachterliche Begleitung Erkenntnisse eines Sachverständigen zu
erhalten, ob der geplante Umbau der Faßstraße wie im Verkehrsversuch getestet, umgesetzt
werden kann. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden in den Entwurf mit einfließen.
Am 27. und 28.08.2015 sind bereits mittels Videokameras die Vorher-Verkehrszählungen
über 48 h durchgeführt worden. Der Untersuchungsbereich erstreckt sich über die Faßstraße
von der Weingartenstraße bis zur Hörder Bahnhofstraße. Die Kameras sind an Lichtmasten
o.ä. befestigt worden und haben lediglich die Fahrzeuge von oben gefilmt. Aufgrund einer
geringen Auflösung sind keine Gesichter von Personen oder Kennzeichen erkennbar. Die Videobeobachtung diente lediglich der Erfassung der Verkehrsmengen und nicht der Verfolgung
von Fahrzeugen. Es können aber die Fahrzeugarten (Radfahrer, Pkw, Lieferwagen, Lkw, Busse,
Lastzüge) unterschieden werden. Auch sind die Fußgänger an allen Fußgängerfurten gesondert
erfasst worden.
Zusätzlich sind Rückstaulängen und besondere Störungen erfasst worden.
Darüber hinaus sind Mitte September die Reisezeitmessungen durch Befahrung des Untersuchungsbereichs der Faßstraße innerhalb von 4 mal 2 h erfolgt. Hierbei wurden vier Messfahrzeuge gleichzeitig genutzt, um gleichzeitig beide Fahrtrichtungen zu befahren.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Berichterstattung lag nur ein kleiner Teil der ersten Erhebungsergebnisse vor. Diese zeigen, dass die Verkehrsmengen in der Faßstraße über den
letzten Zählwerten aus dem Jahre 2011 liegen, aber noch nicht die vom Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt erstellte Prognose für das Jahr 2025 erreicht worden ist.
Sobald das gesamte Datenpaket für die Vorheruntersuchung vorliegt und ausgewertet ist,
werden die Ergebnisse auch der Bezirksvertretung Hörde und den Ausschüssen zur Verfügung
gestellt.
Der Gutachter wird nach Einrichtung des Verkehrsversuchs diesen weiter begleiten und die
Erhebungen wiederholen. Es ist geplant, die Erhebung rd. drei Monate nach Einrichtung des
Versuchs und somit möglichst noch vor den Sommerferien 2016 durchzuführen.
Die Beauftragung der Markierungs- und kleineren baulichen Anpassungsmaßnahmen, die für
den Verkehrsversuch erforderlich werden, erfolgt voraussichtlich noch in diesem Jahr. Mit
der Umsetzung kann witterungsbedingt vsl. erst im Frühjahr (ab März 2016) begonnen werden.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP Hu 152 -Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße-
hier: I. Einleitungsbeschluss, II. Beschluss, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A, V. Beschluss zur Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 148 - Einzelhandelsstandort Bärenbruch -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02976-15)

AUSW, 02.12.2015:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass ihre Fraktion sich zu der heutigen Vorlage enthalten werde. Hierzu verdeutlicht sie, dass der Stadtteil aus ihrer Sicht mit dem großen Einzelhandelszentrum an der Frohlinder Straße im ausreichenden Maße versorgt sei und man daher nicht noch einen großflächigen Einzelhandel auf dieser ehemaligen RAG –Fläche benötige. Man halte diese Angelegenheit für eine vertane Chance, da ihre Fraktion hier lieber die Realisierung des ursprünglichen Konzeptes gesehen hätte, wonach das RAG-Gelände insgesamt aufgewertet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden wäre.

Herr Rm Goosmann widerspricht dem, da er in dem geplanten Vorhaben vielmehr für Kirchlinde eine große Chance sehe. Im Rahmen der politischen Woche „Huckarde“ habe man auch in Kirchlinde eine Veranstaltung durchgeführt, wo der entsprechende Investor die Pläne hierfür vorgestellt habe. Hiernach sei der geplante Einzelhandel nach einem bundesweit einzigartigen Vorreitermodell konzipiert.
Weiter bittet er die Verwaltung darum, im weiteren Verfahren folgende drei Punkte zu überprüfen:
Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde, da man ebenso die Meinung vertrete, dass dieses Vorhaben eine große Chance für die Entwicklung des Stadtteils Kirchlinde darstelle.

Frau Rm Konak teilt mit, dass auch ihre Fraktion mit dem geplanten Vorhaben, insbesondere dem Standort, einverstanden sei und daher die Vorlage mittragen werde.

Herr Wilde nimmt zu den drei Anregungen des Herrn Rm Goosmann wie folgt Stellung:


Danach erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Enthaltungen (Fraktion B’90/Die Grünen) sowie einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - für den unter Punkt 1 dieser
Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. beschließt, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB


III. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil A- (Anlage dieser Beschlussvorlage)
zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

V. beschließt, den Einleitungsbeschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 148
-Einzelhandelsstandort Bärenbruch- vom 04.03.2009 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB“



zu TOP 4.12
Bauleitplanung; 61. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnen an der Rennbahn -
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn - vom 15.12.2010, Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 15.12.2010, Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnen an der Rennbahn -, Beschluss zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02998-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2015:

„Herr Begemann von der Fraktion B’90/Die Grünen bittet um getrennte Abstimmung der
Unterpunkte (I. und II. bis VI.) des vorliegenden Beschlussvorschlages.

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem AUSW einstimmig, nachfolgendem
Unterpunkt des Beschlussvorschlages zuzustimmen:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Br 220 – Wohnpark an der Rennbahn –
vom 15.12.2010 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem AUSW mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD
und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen,
Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgenden Unterpunkten zuzustimmen:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Änderungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 15.12.2010
aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Bebauungsplan Br 220 – Wohnen an der Rennbahn - für den unter Ziffer 2 dieser
Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 3 dieser
Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (61. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen
und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass mit
der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 220 – Wohnen an der Rennbahn -
Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte außer Kraft treten sollen (siehe auch
Ziffer 5 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316


AUSW, 02.12.2015:

Herr Rm Dudde bittet um getrennte Abstimmung der Punkte I. bis VI. des Beschlussvorschlages und führt weiter an, dass die Fraktion B’90/Die Grünen hierzu wie folgt abstimmen werden:

1. Ziffer I des Beschlussvorschlages (Zustimmung)

2. Ziffern II bis VI des Beschlussvorschlages (Enthaltung)

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion große Schwierigkeiten mit dieser Vorlage habe. Dies vor dem Hintergrund, dass im Gegensatz zu früheren Planungen in diesem Bereich sämtlicher Baumbestand vernichtet werde. Außerdem rücke man mit der geplanten Wohnbebauung auch schon sehr nah an den internationalen Friedhof heran.

Hinsichtlich des durch Herrn Rm Kowalewski angeführten Wegfalls des Baumbestandes erläutert Frau Rm Weyer, dass hier mit der aktuell geplanten Bebauung im Vergleich zur alten Planung genau das Gegenteil der Fall sei. Zur angeführten Wohnbebauung in Friedhofsnähe führt sie an, dass dies kein Einzelfall sei und es immer mal wieder dazu komme, dass sich Wohngebäude in unmittelbarer Nähe eines Friedhofes befänden. Außerdem habe man mit der Abnahme der Flächen auch den Rennverein unterstützen wollen. Daher werde ihre Fraktion allen Punkten zustimmen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlag, in welcher u.a. auch ausgeführt werde,
dass hiermit der Altbaumbestand, im Vergleich zur alten Planung, erhalten bleibe, zustimmen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltung zu den Punkten II. bis VI. (Fraktion B’90 Die Grünen), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Br 220 – Wohnpark an der Rennbahn – vom 15.12.2010 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Änderungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 15.12.2010 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 220 – Wohnen an der Rennbahn - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 3 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (61. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 220 – Wohnen an der Rennbahn - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte außer Kraft treten sollen (siehe auch Ziffer 5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:

zu TOP 4.13
ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02983-15)

Die Vorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen und daher von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 4.14
ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Anmeldungen von Infrastrukturmaßnahmen durch die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02867-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015:


„Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ohne die Nr. 4 „U41 - Verlängerung
Clarenberg - Overgrüne“, Nr. 5 „U49 - Verlängerung Hacheney“ und Nr. 6 „U47 - Huckarde -
Kirchlinde“ des Stadtbahnentwicklungskonzeptes empfehlen werde.

Herr Rm Gebel fragt u. a. unter Bezugnahme auf das Entwicklungskonzept Marten nach, ob auch die
Finanzierung des barrierefreien Umbaus der S-Bahn Haltestelle Marten-Süd im ÖPNV-Bedarfsplan
gesichert sei.

Herr Sagolla teilt daraufhin mit, dass er die Beantwortung dazu nachreichen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter
Berücksichtung des o. a. Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion, einstimmig
nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zur Kenntnis.“


Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung, hier: Änderung des Beschlussvorschlages:

„Bezug nehmend auf die Vorlage zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein Westfalen
(Drucksache Nr.: 02867-15) mache ich auf den Sachverhalt aufmerksam, dass in der
Zuständigkeit eine Beschlussfassung durch den Rat ausgewiesen ist. Der Beschlussvorschlag
sieht jedoch lediglich eine Kenntnisnahme vor.
Der Beschlussvorschlag muss demnach folgendermaßen lauten:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anmeldungen der Infrastrukturmaßnahmen durch
die Stadt Dortmund zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017.“



AUSW, 02.12.2015:

Frau Rm Neumann-Lieven möchte wissen, inwieweit für den in der Vorschlagsliste noch fehlenden Abschnitt zwischen dem Betriebshof Dorstfeld und Marten eine barrierefreie Gestaltung geplant sei. Die S-Bahn-Haltestelle Marten und die Haltestelle Walbertstraße sei ausgebaut aber das Stück dazwischen fehle noch.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ohne die Nr. 4 „U41 - Verlängerung
Clarenberg - Overgrüne“, Nr. 5 „U49 - Verlängerung Hacheney“ und Nr. 6 „U47 - Huckarde -
Kirchlinde“ des Stadtbahnentwicklungskonzeptes empfehlen werde, da diese Maßnahmen nach den ihm vorliegenden Informationen von DSW 21 hinsichtlich der Kostenn/Nutzen/Quotienten, deutlich oberhalb der kritischen Werte lägen. Dies sei, auch mit Blick auf das städtische Verkehrsunternehmen, kritisch zu sehen. Hinzu käme, dass sich die Baukosten in der Entstehung auf das Jahr 2009 beziehen würden. Auch daraus lasse sich schließen, dass mit deutlich höheren Kosten zu rechnen sei. Weiter möchte seine Fraktion wissen, warum das Thema „Barrierefreiheit der Stadtbahn“ hier nicht als Schwerpunktthema in die Konzeption einbezogen worden sei.

Herr Wilde klärt darüber auf, dass es jetzt zunächst darum gehe, für diesen Bedarfsplan Projekte anzumelden, die dann noch mal einer Landesuntersuchung unterzogen würden. Erst daraus ergebe sich letztendlich dann, ob diese Projekte überhaupt förderfähig seien und somit ins Programm mit aufgenommen werden können. Da es schwierig sei, nachträglich Projekte mit einzubeziehen, die in dieser Phase nicht benannt wurden, plädiert er dafür, zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Projekt herauszunehmen.

Zur Frage von Frau Rm Neumann-Lieven, bezüglich der barrierefreien Gestaltung der S-Bahn-Strecke im Bereich Marten, sichert er zu, dass die Verwaltung sowohl diesen Punkt als auch insgesamt noch einmal überprüfen werde, ob zum Thema „Barrierefreiheit“ alles mit aufgenommen wurde und danach die Anmeldung ggf. entsprechend ergänzt werde.

Herr S.B. Tietz unterstreicht die Ausführungen des Herrn Wilde dahingehend, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Projekt herausgenommen werden sollte und führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls befürworte.

Herr Rm Kösel schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an und betont, dass seine Fraktion die Vorlage komplett empfehlen werde.

Unter Berücksichtigung des o. a. Schreibens der Verwaltung hinsichtlich der Änderung des Beschlussvorschlages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zur Kenntnis
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anmeldungen der Infrastrukturmaßnahmen durch
die Stadt Dortmund zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017


zu TOP 4.15
Planfeststellung des zweigleisigen Ausbaus der Stadtbahnstrecke und Umbau des Brackeler / Asselner Hellweges, Abschnitt Brackel - Asseln und eines barrierefreien Bahnsteigs für die Haltestelle Döringhoff im Bezirk Dortmund-Brackel, hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02406-15)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss stimmt dem vorgeschlagenen zweigleisigen Ausbau der Stadtbahn und Umbau des Straßenabschnittes des Brackeler / Asselner Hellweges, sowie der Straßenbahnhaltestelle "Döringhoff“ im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu. Die Bezirksvertretung Brackel nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absichten der Verwaltung zur Kenntnis.
Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 3 sind zu berücksichtigen.




zu TOP 4.16
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2015 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02864-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 4.17
Stadtentwicklungsgesellschaft
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02835-15-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 02835-15-E1, lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor):

„Nachdem die Stadtentwicklungsgesellschaft mit der Bestellung ihres Geschäftsführers die Arbeit aufgenommen hat, bitten wir um einen Sachstandsbericht zur den aktuellen Planungen.

Dabei bitten wir auf folgende Fragestellungen einzugehen:


AUSW, 02.12.2015:

Herr Ellerkamp beantwortet die 6 Punkte aus der o.a. Bitte um Stellungnahme wie folgt mündlich:

1. Man will im nächsten Jahr etwa 300 neue Wohnungen realisieren. Hiervon soll ein großer Teil gemeinsam mit der DSG verwirklicht werden.

2. Die DSG wird reiner Dienstleister für den Grundstückseigentümer und für den Bauherrn Stadt Dortmund sein. Die Investitionsmittel werden im Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond Dortmund“ durch den Haushalt bereitgestellt.

3. Man wird die maximal mögliche Förderung realisieren, wobei man immer an gemischte Nutzung denke. Es handele sich hierbei zum Teil um ganz normalen geförderten, sozialen Wohnungsbau und um geförderte Wohnungen für Flüchtlinge, wobei man die Trennung auch immer innerhalb eines Gebäudes vornehme, um perspektivisch eine maximale Mischung zu erreichen.

4. Wahrscheinlich im allergrößten Maße, weil normaler Wohnungsbau 12 Monate und länger dauere. Die Angebote für modulares Bauen belaufen sich im Vergleich hierzu zwischen 6 und 7 Monaten. Dies wolle man so realisieren und befände sich auch bereits in entsprechender Abstimmung mit der Planung. Hierbei werde darauf geachtet, dass diese Bauten den üblichen städtebaulichen Standards (hinsichtlich der Stadtgestaltung und der Qualitätsanforderungen an den Städtebau) genügen.

5. Es sei noch nicht ganz klar, in welchen Baugebieten diese neuen Sozialwohnungen voraussichtlich entstehen. Es sei allerdings für die morgige Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) noch eine Vorlage vorgesehen, wonach man zunächst mit zwei Vorhaben ohne die DSG beginnen wolle, da diese bereits im Sommer 2015 vorbereitet wurden. Hierbei handele es sich um die Themen „Erdbeerfeld“ und „Holtestraße“.

6. Die größte Hürde sehe man im Moment darin, die technisch erforderlichen Kapazitäten bereit zu stellen, um in den nächsten Jahren in dem erforderlichen Maße bauen zu können.
Herr Rm Waßmann möchte wissen, ob noch eine Gesamtkonzeption aufgestellt werde, um im Zuge der Zunahme der Bautätigkeiten stadtweit möglichst Konzentrationen von sozialem Wohnungsbau zu vermeiden und um eine gesunde Durchmischung in den einzelnen Stadtteilen zu erreichen. Er halte es für wünschenswert, wenn die Verwaltung eine solche Gesamtkonzeption einmal vorstellen könnte, welche Aussagen dazu liefere, welche Potentiale die DSG für Baumaßnahmen derzeit verfolge.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass man sich im Moment lediglich auf den verfügbaren Flächen bewegen könne. Bezüglich der durch Herrn Ellerkamp erwähnten 300 Wohnungen, die im nächsten zu erstellen seien, handele es sich um Flächen, die man nicht erst im nächsten Jahr ankaufen und das entsprechende Planrecht schaffen wolle. Hierbei handele es sich vielmehr um solche Flächen, für die das Planrecht bereits bestehe und über die man bereits verfügen könne. Von daher habe man aktuell keine große Wahl. Hinsichtlich der durch Herrn Ellerkamp erwähnten, angestrebten maximalen Mischung der Segmente auf der einzelnen Fläche habe man allerdings noch Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Man sei im Moment dabei, im Rahmen des Wohnbauflächenmonitorings zusammenzustellen, wo die Potentiale liegen, die man in den nächsten Jahren entsprechend nutzen könnte. Deshalb könne die Verwaltung zu der Frage, wo der neue Wohnungsbau in den nächsten Jahren stattfinden werde, erst zu Beginn des nächsten Jahres eine Stellungnahme abgeben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.18
Sachstandsbericht Reichshofstraße und Innenbebauung zwischen Reichshofstraße und Hellweg
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03097-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 03097-15-E1):

„Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen zum Sachstand Reichshofstr. und Bebauung
im Dreieck Reichshofstr. - Brackeler Str. und Nießstr.
1. Ist die Neubaumaßnahme der Kanalisation an der Reichshofstr beendet?
2. Wenn ja, welchem Anteil hat die Erneuerung der Kanalisation an der Erneuerung
der Straße Reichshofstr.?
3. Werden die Anwohner nach KAG beteiligt? Wenn ja, mit welchen jeweiligen Anteilen?
4. Wurde in diesem baulichen Zusammenhang auch die Straßenbeleuchtung erneuert?
5. Wurden in diesem Zusammenhang auch aufwertende Maßnahmen wie z.B. Parkflächenmarkierungen
und / oder Bauminseln, etc. vorgenommen?
6. Es existierten unterschiedliche Planungsabsichten für die Bebauung des Dreiecks
Reichshofstr. – Brackeler Str. und Nießstr. Wie ist der momentane Planungsstand
für die Bebauung?
7. Ist die Bebauung des Innenbereichs in diesem Dreieck mit einem, egal wie gearteten
Handelsunternehmen oder Lebensmittelversorgers oder anderweitiger Bebauung,
definitiv nicht mehr geplant?
8. Ist der Erhalt des Wäldchens und der Grünflächen im Innenbereich somit gesichert?
9. Sind in Zusammenhang mit einer Innen und / oder Randbebauung des Areals
schon Abriss- und / oder Baugenehmigungen und / oder Fällgenehmigungen erteilt
worden? Wenn ja, für welche Vorhaben?
10.Wann ist mit dem Beginn und der Fertigstellung eventueller Baumaßnahmen zu
rechnen?“


Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 4.19
Untersuchung von Mitnahmemöglichkeiten von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015

(Drucksache Nr.: 02981-15)


Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vom 17.11.2015 vor:

„Hierzu liegt vor Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) (Drucksache Nr.: 02981-
15):

Seit Oktober 2015 liegt der Schlussbericht „Untersuchung von Mitnahmemöglichkeiten von
Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen“ der STUVA im Auftrag des Ministeriums für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW vor.

Aktuell gibt es für E-Scooter-Fahrer/innen in Bussen der DSW 21 einen umfassenden
Beförderungsausschluss.

Der Schlussbericht zeigt auf, wie die Mitnahme von E-Scootern-Fahrer/innen in Bussen
ermöglicht werden kann. Dazu bitte ich um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

· Von welchen Grundannahmen geht die Verwaltung bezüglich der Beförderung von E-Scooter-
Fahrer/innen in der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzepts aus? Wird die Mitnahme eines Teils der
E-Scooter-Fahrer/innen in Bussen des DSW 21 angenommen oder ein absoluter
Beförderungsausschluss?

· Falls den Empfehlungen des Schlussberichts der STUVA in Dortmund gefolgt wird, durch wen und
wie soll die Umsetzung erfolgen?

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.

ABVG, 17.11.2015:
Frau Uehlendahl teilt zu dieser Angelegenheit mit, dass eine identische Anfrage des BPN an die
hierfür zuständige DSW 21 gesandt wurde. DSW 21 sei auch bereits mit der Beantwortung dieser
Fragen befasst und werde diese direkt an das BPN senden.
Hinsichtlich der Frage im Bezug auf das Nahmobilitätskonzept, sei allerdings das Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt zuständig, so dass die Angelegenheit insofern an den Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen sei.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis und überweist die folgende Frage
an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

„Von welchen Grundannahmen geht die Verwaltung bezüglich der Beförderung von E-Scooter-
Fahrer/innen in der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzepts aus? Wird die Mitnahme eines Teils
der E-Scooter-Fahrer/innen in Bussen des DSW 21 angenommen oder ein absoluter
Beförderungsausschluss?“


Weiter liegt dem AUSW liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02981-15-E2):

„Der Schlussbericht zur „Untersuchung der Mitnahmemöglichkeiten von Elektromobilen (EScootern)
in Linienbussen“ der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e. V.
(STUVA e. V.) liegt seit Oktober 2015 vor.

Auf Einladung von DSW21 tauschten sich die Behindertenbeauftragte, Vertreter des
Behindertenpolitischen Netzwerks, des Dortmunder Tiefbauamtes und des Stadtplanungsund
Bauordnungsamtes und mehrere Mitarbeiter von DSW 21 am 18. November 2015 über
die STUVA-Untersuchung und die seitens DSW21 dazu angestellten Überlegungen aus.
Kritikpunkte von Seiten DSW21 waren u. a.:

- Es gab keine Prüfung der vorgeschlagenen Verfahren auf deren Rechtssicherheit.

- Die erforderlichen Anforderungen an die Feststellbremsen von E-Scootern bei einer
Beförderung im Bus wurden nicht untersucht.

- Dreizehn von vierzehn intensiver geprüften E-Scooter waren von Seiten der Hersteller gar
nicht für das Rückwärtsfahren zugelassen. Dies wurde aber beim Einstieg in den Bus
vorausgesetzt.

Die Kritik von DSW21 am Auftragsinhalt an die STUVA und am Ergebnis wurde von allen
Anwesenden als nachvollziehbar betrachtet. Das Verbot der Mitnahme von E-Scootern bleibt
unverändert bestehen.

Aus der Sicht von DSW21 ist - um Rechtssicherheit zu erhalten - die Einbindung eines
Prüfinstitutes sinnvoll, das die Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben und freiwilligen
Standards zertifizieren kann (z. B. TÜV oder Dekra).

Damit wäre eine Zertifizierung möglich,
a) von E-Scootern bezüglich ihrer Voraussetzungen für eine sichere Beförderung in Bussen
und Bahnen und

b) von genehmigungspflichtigen Maßnahmen in den Fahrzeugen, die eine sichere
Beförderung von zertifizierten E-Scootern gewährleisten.

Dieser Vorschlag wird aktuell im VRR kommuniziert und von anderen Verkehrsunternehmen
in ersten Reaktionen für sinnvoll erachtet.
Die Dortmunder Behindertenbeauftagte informiert die Landesbehindertenbeauftragte
umfassend über die vorgenannten Überlegungen und versucht sie für den oben stehenden
Verfahrensvorschlag zu gewinnen.
Eine weitere Prüfschleife durch die STUVA wird nach den ersten Reaktionen aus der
Mitgliedschaft des VDV nicht zu dem von allen gewünschten Ergebnis, nämlich der
Schaffung der Voraussetzungen für die Mitnahme von E-Scooter-Fahrer/innen in
Linienbussen, führen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz
hier: Sachstandsbericht, Evaluation und Weiterführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02658-15)

AUSW, 02.12.2015:

Frau Rm Lührs betont, dass ihre Fraktion das DLZE für einen ganz zentralen Baustein im Gesamtkonzept“ Klimaschutz 2020“ halte und es daher für bedauerlich erachte, dass dieses so unter der aktuellen Haushaltslage zu leiden habe. Lobend hebt sie hervor, dass es daher umso erstaunlicher sei, dass der einzige bisher dort tätige Energieberater im Rahmen seines sehr breiten Aufgabenspektrums bereits so viele Maßnahmen geplant und umgesetzt habe. Deswegen befürworte man, dass die interne Besetzung der Verwaltungsstelle dort nun auch realisiert werde. Da man außerdem davon überzeugt sei, dass die Arbeit auch über den Herbst nächsten Jahres hinaus weiter geleistet werden müsse, stimme man auch der Weiterführung bis 2020 zu.

Herr s. B. Huft-Krollner führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage ablehnen werde. Dies vor dem Hintergrund zu großer Schnittmengen des Aufgabenbereiches mit anderen Institutionen, wie z. B. der Verbraucherzentrale. Man sehe daher nicht ein, dass diese Aufgabe im Rahmen eines städtischen Dienstleistungszentrums mit erheblichem Arbeitsaufwand fortgeführt werde.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage befürworte, da z.B. das Thema „Energieeffizienz“ in den nächsten Jahren ein ganz zentrales Thema bleiben werde. Deshalb sehe man es auch als sinnvoll an, hier eine Stelle mehr zu besetzen, da man sich hierdurch auch in der Tätigkeit noch einmal eine höhere Effizienz für die nächsten Jahre verspreche.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass auch seine Fraktion die Vorlage aus Gründen der Effizienz befürworte, insbesondere weil damit auch das Thema „ Wärme“ aufgegriffen werde. Es gehe ja nicht nur darum, Strom aus regenerativen Energien zur Verfügung zu stellen sondern auch im Rahmen des Wärmeverbrauchs energieeffizienter zu werden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion AfD sowie NPD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht und die Evaluation zum dlze zur Kenntnis. Er beschließt die Weiterführung des dlze - parallel zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 - zunächst bis in das Jahr 2020. In diesem Zusammenhang wird von der ursprünglich für das dlze vorgesehenen Personalausstattung die Stelle einer Verwaltungskraft intern besetzt.




zu TOP 5.2
Umsetzungsorientierte Aktualisierung des Biotopmanagementplanes (BMP) für das Naturschutzgebiet (NSG) "Im Siesack"
hier: Präsentation der Biologischen Station Kreis Unna / Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03032-15)

Dieser Punkt wir heute vorgezogen, vor TOP 3.1 aufgerufen.

Herr Ohde (Biologische Station Kreis Unna/ Dortmund) berichtet zu dieser Angelegenheit mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage).


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung bzw. die Präsentation der Biologischen Station Kreis Unna / Dortmund zur Kenntnis.




zu TOP 5.3
Lärmaktionsplan Dortmund: Stand der Maßnahmenumsetzung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03143-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.




6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Evaluationsbericht über die Quartiersanalyse "Erpinghofsiedlung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02437-15)



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht der Verwaltung über die Quartiersanalyse „Erpinghofsiedlung“ zur Kenntnis.












zu TOP 6.2
Stadtumbau Hörde Zentrum
Durchführungsbeschluss Stadtökologie – Urbane Landwirtschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02947-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung beschließt die Umsetzung des Projektes zur Stadtökologie und urbanen Landwirtschaft im Stadtumbaugebiet Hörde Zentrum. Daraus entstehen Gesamtaufwendungen in der Teilergebnisrechnung von StA 64 in Höhe von 154.500 Euro.






7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-


10. Anfragen
-nicht besetzt-


11. Informationen der Verwaltung

zu TOP 11.1
Mündliche Vorstellung des Fachbereiches 61- Angelegenheiten des Stadtplanungs-und Bauordnungsamtes-

Die Angelegenheit wird von der Tagesordnung abgesetzt und für die nächste Sitzung des Ausschusses vorgesehen.



Die öffentliche Sitzung endet um 18:06 Uhr.





Dr. Eigenbrod Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin


BMP-ImSiesack-Kurzfassung_1.pdfBMP-ImSiesack-Kurzfassung_1.pdf BMP-ImSiesack-Kurzfassung.pdfBMP-ImSiesack-Kurzfassung.pdf
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