Niederschrift (öffentlich)
über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 24.11.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:18 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende
RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Julian Jansen i. V. für RM Pia Soldan-Bank(Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Regina Büchle i. V. für Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas)
2. Beratende Mitglieder
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Friedhelm Evermann i. V. für Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Peter Finkensiep i. V. für Gunther Niermann (Der Paritätische)
Jens Vieting (JobCenterDortmund)
Said Kassem (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)
3. Verwaltung
Monika Bornemann
Sabrina Dahl
Thorsten Funck
Oliver Gernhardt
Florian Käppel
4. Gäste
Kerstin Heidler (FB1)
Laura Berndt (FB1)
5. Geschäftsführung
Sabine Weber
Nicht anwesend waren:
RM Dominik De Marco (SPD)
StR’in Daniela Schneckenburger
Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Daniel Kunstleben 57/FABIDO
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 24.11.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.10.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung/ (Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 23.09.2021 zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 22100-21)
3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
3.1 Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Bleichmärsch, Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20937-21)
3.2 Rahmenkonzept Kita-Sozialarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22652-21)
3.3 Errichtung einer Jugendparkouranlage im Externbergpark, Dortmund-Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21794-21)
3.4 Konzeption des Angebots der Jugendhilfemaßnahme Ambulante Intensive Begleitung –AIB-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22527-21)
3.5 Aktualisierung des Verteilerschlüssels im Rahmen der vertraglichen Förderung der Arbeitsgemeinschaft der offenen Jugendarbeit in Dortmund (AGOT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22788-21)
4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe
4.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
4.2 Zentren im Wandel
hier: Sachstand zum Auftakt des Projekts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22415-21)
4.3 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)
4.4 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)
4.5 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)
4.6 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)
4.7 Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)
4.8 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20915-21)
4.9 Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22752-21)
5. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen
5.1 Öffnung von Einrichtungen für jugendliche Obdachlose während Corona
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22460-21-E1)
5.2 Inklusive Spielplätze
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22507-21-E1)
5.3 Kompensation für ausgefallene PEKIP-Kurse für Eltern und Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22509-21-E2)
5.4 Selbstständige Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22587-21-E1)
5.5 Betriebskonzept der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Humboldtstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22589-21-E1)
5.6 Anfrage zur Kinderkommission
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22907-21)
6. Mitteilungen der Vorsitzenden
Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde Peter Finkensiep als stv. beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Kaminski benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Vorsitzende schlug vor, die Tagesordnung um den TOP 3.0 „Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage“ zu erweitern und den TOP 5.6 „Anfrage zur Kinderkommission“ vor dem TOP 2.1 zu behandeln, der Ausschuss stimmte dem zu.
Die Verwaltung bittet um folgende Erweiterungen der Tagesordnung:
3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 22116-21)
Der Ausschuss stimmte dem zu, die Vorlage wird unter TOP 4.10 einsortiert
Neue Stadtstrategie – „Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn“
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 22957-21)
Dazu: Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU
(Drucksache Nr.: 22957-21-E3)
Herr Barrenbrügge zweifelt die Dringlichkeit an und erklärte Beratungsbedarf für die umfangreiche Vorlage.
Frau Gövert findet die Beratung in diesem Ausschuss wichtig und regte an, die Vorlage mit der Bitte um Stellungnahme in die nächste Sitzung des AKJF zu schieben. Der Ausschuss stimmte dem (bei 5 Enthaltungen, SPD, Linke+, Frau Biskoping, Frau Kaiser) zu.
Die Tagesordnung wurde mit den oben genannten Änderungen einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.10.2021
Herr Barrenbrügge merkte an, dass nicht er, sondern Herr Bahr an der letzten Sitzung teilgenommen hätte.
Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 27.10.2021 wurde mit der Änderung einstimmig genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Wie unter TOP 1.3 beschlossen wird TOP 5.6 vor TOP 2.1 behandelt.
zu TOP 5.6
Anfrage zur Kinderkommission
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22907-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
..in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Familie am 27. Oktober 2021 war die eingerichtete Kinderkommission Gegenstand der Beratungen. In diesem Zusammenhang kamen einige Fragen auf, die nach Meinung der CDU-Fraktion zeitnah im Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie durch die Verwaltung beantwortet werden sollten.
Vor diesem Hintergrund möchte die CDU-Fraktion wissen:
In § 71 SGB VIII (3) Satz 1 ist definiert: „Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe ...“. Warum ist die bedeutende Rechtsstellung dieses pflichtigen Ausschusses bei der Einrichtung der sog. Kinderkommission nicht berücksichtigt worden?
Wann hat die sog. Kinderkommission erstmals getagt und an welchen Terminen danach?
Warum ist keinerlei personelle politische Einbindung z. B. wenigstens in Form der Ausschussvorsitzenden, in diese Kommission bisher erfolgt?
Anhand welcher Kriterien ist die Auswahl der Mitglieder der Kinderkommission erfolgt und welche Rolle haben bei der Besetzung der Position die freien Träger, die oftmals als Akteure im schulischen Ganztag in Erscheinung treten, gespielt?
Gab es einen Austausch mit den freien Trägern und anderen Akteuren der Dortmunder Kinder- und Jugendpolitik im Vorfeld der Einrichtung der Kommission hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung, der Zielsetzung und der Besetzung?
Warum sind keine Vertreter der freien Träger in der Kinderkommission vertreten?
In der Vorlage wurde als ein Handlungsziel genannt, dass „Kinder- und Jugendhilfe und Schule stärker verknüpft“ wird. Wie soll dieser Ansatz gelingen, wenn aus dem Feld der genannten Kommissionsmitglieder niemand aus dem Bereich Jugendhilfe und der tagtäglich im gelebten Kontext dazu steht, stammt?
Wir erbitten eine mündliche Beantwortung der Fragen durch die zuständige Leiterin des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, Frau Heidler, in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie….
Frau Heidler (FBL 1) beantwortete die Fragen mündlich:
Die Kommission hole sich erst einmal ein fachlich wissenschaftliches Meinungsbild ein und sei deshalb auch mit Leuten aus den Hochschulen besetzt, um vorab zu klären, wie Wissenschaft denkt. Im nächsten Schritt seien Fachgespräche geplant. Es entstünden keine Doppelstrukturen, da die Federführung für die Konzeptentwicklung im Fachbereich und im Dezernat 4 liege, mit dem man eine Weiterentwicklung des Ganztags vorbereite. Die Grundhaltung gesamtstädtische Qualitätsentwicklung im Ganztag sei nur im gemeinschaftlichen Prozess mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den politischen Akteuren und den Mitgliedern des AKJF möglich. Ihr sei bewusst, dass dieser Ausschuss Teil des Jugendamtes sei.
Die Kinderkommission habe bisher dreimal getagt, im April 2021, im Juni und im November mit einem Workshop. Es gebe aber keinen festen Turnus.
Es sei noch keine politische Einbindung erfolgt, da man noch dabei sei die wissenschaftliche Lage zu klären.
Bei der Auswahl der Mitglieder ging es darum, eine fachlich wissenschaftliche Expertise zu bekommen. Deren Bezug zu Dortmund sei, dass es leichter war, Fachleute zu finden, mit Wohnsitz in Dortmund.
Die Führung liege im Dezernat 4, es gebe keine Doppelstrukturen. Es sei ein Workshop im Februar geplant, in dem es hoffentlich zu einem gemeinschaftlichen Qualitätsentwicklungsprozess komme.
Frau Düwel bedankte sich für den Bericht, es gab in der letzten Sitzung Kritik, weil Politik nicht mitgenommen wurde, auch bei der Entwicklung der Fragestellung. Sie hatte die Hoffnung, dass wenn Transparenz hergestellt würde, man das noch heilen könne. Wenn man Politik einbezieht und die Erfahrung der Wohlfahrtsverbände einbezieht. Jedoch habe sie mittlerweile erfahren, dass die Ergebnisse der Kinderkommission schon Auswirkungen haben. Die OGS sollen in die Ausschreibung gehen und 2 Schulen werden in kommunaler Trägerschaft, als Pilotprojekte zu zentralen Themen der Kinderkommission gestartet. Hier greifen die Themen der Kinderkommission in die Landschaft der Jugendhilfe der Stadt ein und sie hätte erwartet, dass so etwas vorab im Ausschuss besprochen werde. Bei den Pilotprojekten hätte man sich als Träger auch gesehen. Bei der Formulierung in der Beschlussvorlage, dass bis zu 90 Schulen ausgeschrieben würden, sei keinem, der nicht die Ergebnisse der Kinderkommission kenne aufgefallen, dass zwei Schulen nicht mit ausgeschrieben würden. Daran merke man, dass sich nicht nur Gedanken gemacht würden, sondern es gehe schon in die Umsetzung. Da würde sie als Verbandsvertreterin Veto einlegen.
Die Vorsitzende wies im Sinne der Geschäftsordnung darauf hin, dass eigentlich bei Anfragen keine so ausführliche Diskussion vorgesehen sei, da dieses Thema besonders sei, ließe sie, sofern es keinen Widerspruch gebe, diese Sachdiskussion jedoch zu.
Herr Barrenbrügge fragte nach dem konkreten Datum der ersten Sitzung und teilte zum Dezernat 1 mit, dass es sich als roter Faden durch die aktuellen Vorlagen ziehe, dass das politische Gespür fehle. Die Kinderkommission als Schattenkabinett schwäche das Jugendamt. Vorhandene Erfahrungen würden ignoriert, um es noch einmal besser zu machen, das sehe nicht gut aus. Auch die Expertise der freien Träger von OGS nicht zu berücksichtigen bzw. einzubeziehen halte er für nicht akzeptabel. Es ziehe sich durch, dass die Abbildung der ganzen Landschaft der freien Träger im Kita-, Schul- und Kinderbereich im Dezernat 1 nicht richtig vorhanden sei, er finde das erschreckend.
Frau Heidler antwortete, dass die erste Sitzung am 26.04.21 war. Bezüglich des Vorwurfes der Schwächung des Jugendamtes erklärte sie, dass die Systematik der Stadtstrategie nicht sei, dass das Dezernat 1 alles umsetze, sondern es gehe um Leitlinien die sich der Verwaltungsvorstand vorgenommen habe, die Umsetzung erfolge in den Dezernaten. Einige Themen liefen bereits und seien auch nicht neu, die Stadtstrategie setze die besonders wichtigen Themen nur nach vorne zur besonderen Beachtung.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass sie sich nicht geschwächt fühle, sondern in ihrer Funktion auf die originären Aufgaben des Jugendamtes und die Rolle des Ausschusses hinweise. Sie führte aus, dass man trennen müsse zwischen OGS- Ausbau und Trägerschaft und auf der anderen Seite, was man gemeinsam an Sozialraumangeboten im Quartier entwickeln wolle, wie es das SGB VIII vorsehe. Das müsse konzeptionell selbstverständlich im Ausschuss vorgestellt werden.
Frau Beckmann wies darauf hin, dass es im offenen Ganztag auch Kinder mit Behinderungen gebe und fragte, inwieweit dies bei den wissenschaftlichen Expertisen berücksichtigt wurde. Sie zeigte sich irritiert, dass bei der Kinderkommission nicht das Behindertenpolitische Netzwerk mit eingebunden wurde.
Herr Schade-Homann erklärte, dass der Eindruck erweckt würde, dass etwas Neues entstehe. An dem Thema sei die evangelische Kirche lange dran, betreibe zwei Familiengrundschulzentren und kenne die Vernetzungsarbeit seit Anfang an. Er zeigte sich sehr verärgert, dass diese Expertise nicht abgerufen würde. Besonders ärgerlich finde er, dass die Kinderkommission bereits zwei Schulen pilothaft in kommunaler Trägerschaft ausgesucht habe. Er fragt sich, warum es keine gemeinsame Trägerschaft gebe. Hier ernte man die Früchte, die die freien Träger gesät hätten. Man würde rechtlich prüfen lassen, ob es rechtens sei, die Schulen aus dem Vergabeverfahren zu nehmen.
Frau Heidler erwiderte, dass die Kinderkommission Hinweise gegeben habe, was wichtig sei und daraus sei das Konzept des Kindercampus entstanden, sie habe aber nicht die Standorte ausgesucht.
Frau Dr. Tautorat stellte den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.
Frau Gövert hält die Gegenrede und spricht sich aufgrund der anwesenden Berichterstatterin für eine Weiterführung der Debatte aus.
Der Ausschuss lehnte den Antrag auf Ende der Debatte mehrheitlich ab (1 Ja, 1 Enthaltung, 12 Nein).
Herr Schmidtke-Mönkediek findet ebenfalls, dass Doppelstrukturen geschaffen würden, die nicht notwendig seien. Es entstehe der Eindruck, dass das Stadtamt 1 die eigene Stadtverwaltung nicht kennen würde. In diesem Ausschuss sei die entsprechende Expertise zu dem Thema. Der Ausschuss sei, aufgrund seiner juristischen Konstruktion, ein besonderer Ausschuss, in dem auch die freien Träger mit am Tisch säßen. Er finde es beschämend, dass die Kinderrechtskommission erst nach Etablierung vorgestellt würde. Dies ginge an dem, wie das System in Dortmund funktioniere vorbei.
Frau Gövert erklärte, dass man sich grundsätzlich fragen müsse, ob man das konzeptionell, inhaltlich wolle und für eine gute Sache halte. Will man, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Stadt und Wohlfahrtsverbänden gestört wird und man müsse sich auch fragen, welche Kosten im Gegensatz zum laufenden Modell entstehen würden.
Frau Schütte-Haermeyer bittet den Ausschuss, sich dem Thema Subsidiaritätsprinzip zu widmen, da dem widersprochen würde. Des Weiteren fragt sie sich, ob es jemals eine Bestandsaufnahme gegeben habe. Wenn man nie mit den Trägern der OGS in den Qualitätsdialog gegangen sei, um Verbesserungen zu finden überschatte das das Verhältnis der Träger zu dem Oberbürgermeister. Das zeuge von einem anderen Staatsverständnis. Sie bittet die politischen Vertreter, da zukünftig genauer hin zu schauen und sensibel zu sein. Bei dem Abbau des Subsidiaritätsprinzips werde man sich als Trägervertreter entsprechend verhalten.
Herr Barrenbrügge erklärte, dass seiner Meinung nach eine Kommission gemäß § 36 GO vom Rat eingesetzt werden müsste. Man würde das prüfen lassen.
Herr Schmidtke-Mönkediek als Jurist stimmte dem zu, dass der Rat die Kommission hätte einsetzen müssen.
Frau Heidler antwortete, dass die Kinderkommission keine Kommission im Sinne der GO sei, sondern ein Beratungs- und Informationsgremium des Oberbürgermeisters.
Die Vorsitzende wies darauf hin, dass in der zu erwartenden Vorlage zu den 2 Standorten sehr genau erklärt werden sollte, warum diese ausgewählt wurden, mit welchen Kriterien und wer die Kriterien aufgestellt habe.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die mündliche Beantwortung zur Kenntnis.
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung/ (Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 23.09.2021 zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E4)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E5)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Anträge vor:
SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 22100-21-E2
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschluss der nachfolgenden Anträge:
1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
Die Eltern sollen finanziell stärker unterstützt und die Partnerschaftlichkeit sowie die gerechte und gleichmäßige Aufteilung der Erziehungsarbeit entsprechend gefördert werden.
a) Um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu entlasten, soll die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro ab dem Beitragsjahr 2022/2023 entfallen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022 263.000 €2023: 647.000 €2024: 663.000 €2025: 680.000 €(siehe Drucksache Nr. 21516-21-E2)
b) Die Elternbeitragssatzung soll dahingehend geändert werden, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i.H.v. 200 € erhalten. Hinsichtlich der längstens möglichen Anzahl an Partnerschaftsmonaten (zurzeit 4 Monate) ergibt sich somit ein maximaler Betrag von 800 € je Kind, der ausschließlich für fällige Beiträge in der frühkindlichen Bildung und Betreuung verwandt werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat im ersten Quartal 2022 eine geänderte Beitragssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022: 250.000 €, 2023: 609.000 €, 2024: 630.000 €, 2025: 646.000 €
2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023
SCHLAU Dortmund bietet Antidiskriminierungsprojekte für Schulen und Jugendgruppen an. Die Unterstützung der ehrenamtlichen Peer-to-Peer-Beratung wird durch hauptamtliche Koordinator:innen geleistet. Zum bedarfsgerechten Ausbau des hauptamtlichen Stundenkontingentes sind zusätzlich 1,25 Vollzeitstellen erforderlich. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Erhöhung der Mittel von 70.000 Euro bisher auf 93.600 Euro für 2022 und 94.800 Euro für 2023.
3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim
Jugendamt
Die Erziehungsberatungsstellen führen u.a. Trennungs- und Scheidungsberatungen durch. Vor der Aufnahme der Beratungsangebote nach SGB VIII § 35 a - Eingliederungshilfen bei den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände ist eine Diagnostik durch einen/einen Psycholog*in im Jugendhilfedienst des Jugendamtes erforderlich. Zur Optimierung der Angebote ist eine personelle Aufstockung erforderlich. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 88.000 € p.a. ab 2022 für eine zusätzliche Planstelle. ….
Fraktion DIE LINKE+, Drucksache Nr.: 22100-21-E4
…die Fraktion DIE LINKE + beantragt, die Beratungsstelle DROBS auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.
Begründung:
Die DROBS setzt aktuell drei Fachkräfte für die Präventionsarbeit in Schulen und Kitas ein, das bedeutet drei Stellen für 83.000 Kinder und Jugendliche in Dortmund.
Längst zeigt sich, dass die Drogen- und Suchtberatung sich nicht mehr nur mit substanzgebundenen Stoffen auseinander setzen muss. Vielmehr wird schon seit Längerem auch die Spiel-, Internet- und Kaufsucht in den Blick genommen.
Eine aktuelle Studie stellte erst vor kurzem heraus, dass gerade in der Corona Pandemie die Nutzungsdauer von elektronischen Medien bei Kindern und Jugendlichen über die Maßen zugenommen habe.
Dies betrifft sowohl das Spielen an den Geräten als auch das Kaufverhalten, beides mit einhergehender Verschuldung, sowie die Nutzung der Social Media mit vermehrtem Aufkommen von Mobbing etc.
Außerdem stellte sich dar, dass kinderpornografische Seiten zunehmend auch von Jugendlichen geteilt werden, ohne das Bewusstsein, dabei in strafrechtlich relevante Zonen abzugleiten.
Dieses erweiterte Spektrum ist auch von der DROBS zu berücksichtigen und präventiv durch Aufklärung zu bearbeiten.
Eine Vollzeitstelle Soziale Arbeit (S12) ist daher als Minimalforderung zusätzlich bereitzustellen….
Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU, Drucksache Nr.: 22100-21-E5
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:
1) Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden mit niedrigem Einkommen werden in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS ab dem Kindergartenjahr 2022/23 Jahreseinkommen bis 30.000 Euro beitragsfrei gestellt. Durch die Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze werden zusätzlich ca. 1170 einkommensschwache Familien in Dortmund entlastet.
Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.
2) Young Carer –
Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
Young Carer sind pflegende Kinder und Jugendliche, die sich um ihre ganz oder teilweise chronisch kranken oder behinderten Familienangehörigen kümmern. In Deutschland betrifft das nach Schätzungen ca. 225.000 Kinder, in Dortmund mindestens mehrere Hundert. Die Verwaltung hat in einer Vorlage weitere Prüfungen angekündigt. Das Projekt Seelenpflaster der Diakonie ist bereits jetzt eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die betroffenen Kinder. Ziel ist die Stärkung, Beratung und Förderung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Familiensysteme. Zurzeit gibt es dort eine Stelle, der Bedarf steigt.
a) Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
b) Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.
3) Temporäre Spielstraßen
Der AKJF hat sich bereits grundsätzlich für die Einrichtung temporärer Spielstraßen ausgesprochen. Aktuell läuft eine rechtliche Prüfung der Verwaltung hinsichtlich der Realisierung der Spielstraßen. Bei einer positiven Prüfung sollte umgehend mit der Erarbeitung einer Konzeption unter Einbeziehung interessierter Initiativen begonnen werden. Für die Erarbeitung einer Konzeption sowie zur Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen, Vereinen oder anderen Organisationen zum Betrieb von temporären Spielstraßen sowie zur Anschaffung und Lagerung der dafür benötigten Spielgeräte und anderer Materialien werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
4) Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen oder psychiatrischen Krankheitsbildern hat durch und während der Corona-Pandemie erkennbar zugenommen. Dazu zählen insbesondere Depressionen sowie die signifikante Zunahme von Suizidversuchen. Das bestätigen die öffentlichen Äußerungen des Leiters der Dortmunder Kinderklinik. Dieser Dortmunder Befund wird gestützt durch zahlreiche Hinweise auf die psychische Belastungssituation von Kindern und Jugendlichen unter anderem aus dem schulischen Bereich oder den Erziehungsberatungsstellen.
Zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes für Kinder und Jugendliche in Dortmund wird im Jugendamt zunächst befristet für drei Jahre ein entsprechender Projektbereich eingerichtet und mit einem/ einer im Themenfeld erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeiter*in und einer Verwaltungskraft besetzt.
Ziel des Projektbereichs im Jugendamt ist es, durch Gespräche mit Kostenträgern den Handlungsbedarf für Versorgungsangebote zu quantifizieren und Maßnahmenschritte für eine Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes in Dortmund zu entwickeln. Begleitend sind alle notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, um die Sensibilität für die Themen „Depression“ und „psychische Störung“ in Bildungseinrichtungen zu verankern und Schritte ins Hilfesystem zu systematisieren und zu erleichtern. Rechtzeitig vor Ende der Befristung legt die Verwaltung eine Evaluation der Arbeit des Projektbereichs vor.
5) Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Durch die Corona-Pandemie sind insbesondere auch in der Jugendkulturarbeit Projekte und bisherige Zusammenhänge abgebrochen. Eine zusätzliche Förderung soll dazu beitragen, diese Zusammenhänge wieder zu beleben und Jugendliche mit der freien Kulturszene zusammenzubringen.
Für die Förderung von Kulturprojekten mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit der freien und offenen Kulturszene in Dortmund werden deshalb im Haushalt 2022 für den Bereich der Jugendkulturarbeit im FHH 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. …
Frau Gövert bat um Verständnis für die Kurzfristigkeit des gemeinsamen Antrages mit der CDU-Fraktion, erläuterte ihn und warb um Zustimmung. Bezüglich des Antrages der SPD-Fraktion erklärte sie zu Punkt 1.b., dass da noch Fragen seien und man sich das im nächsten Jahr noch einmal anschauen sollte. Der Antrag der Linke+ finde ihre Zustimmung, jedoch sei sie der Meinung, dass er thematisch nicht in den AKJF gehöre.
Herr Kaminski erklärte Einverständnis, den Punkt 1.b. des SPD-Antrages als Prüfauftrag an die Verwaltung abstimmen zu lassen, damit im nächsten Jahr die Grundlage für weitere Gespräche bestehe. Den gemeinsamen Anträgen der Fraktion B90`/Die Grünen und der CDU-Fraktion könne man folgen und der Antrag der Fraktion Linke+ gehöre in den ASAG.
Herr Kassem zeigte sich erfreut über die Anträge zu den Reduzierungen der Elternbeiträge und hofft, dass das weitergeführt würde, um das große Ziel der Beitragsfreiheit zu erreichen.
Frau Schütte-Haermeyer erklärte sich zu dem Antrag 2 der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU befangen und werde weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilnehmen.
Herr Barrenbrügge informierte, dass die Abstimmungsprozesse zu den Haushaltsanträgen innerhalb seiner Fraktion noch nicht abgeschlossen seien und sich seine Fraktion bei den Anträgen der SPD-Fraktion und der Fraktion Linke+ enthalten würde.
Herr Schmidtke-Mönkediek erläuterte, dass es keine Anträge seiner Fraktion gebe, wichtige Themen wie z. B. das „Schlau-Projekt“, das er befürworte, schon von den anderen Fraktionen unterstützt werde. Auch er werde sich, da er noch keine abschließende Rücksprache mit seiner Fraktion halten konnte, bei den anderen Anträgen enthalten.
Frau Dr. Tautorat wies darauf hin, dass der ASAG keine eigenen Haushaltsberatungen habe. Sie signalisierte Zustimmung, den Antrag in den AFBL zu überweisen, wenn der Ausschuss ihn hier nicht sehe.
I. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE+, Drucksache Nr.: 22100-21-E4
wird einstimmig in Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen, da er thematisch nicht in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie gehört.
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 22100-21-E2
(Es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
Die Eltern sollen finanziell stärker unterstützt und die Partnerschaftlichkeit sowie die gerechte und gleichmäßige Aufteilung der Erziehungsarbeit entsprechend gefördert werden.
a) Um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu entlasten, soll die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro ab dem Beitragsjahr 2022/2023 entfallen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022 263.000 €2023: 647.000 €2024: 663.000 €2025: 680.000 €(siehe Drucksache Nr. 21516-21-E2)
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 3 Enthaltungen CDU u. FDP)
b) Die Elternbeitragssatzung soll dahingehend geändert werden, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i.H.v. 200 € erhalten. Hinsichtlich der längstens möglichen Anzahl an Partnerschaftsmonaten (zurzeit 4 Monate) ergibt sich somit ein maximaler Betrag von 800 € je Kind, der ausschließlich für fällige Beiträge in der frühkindlichen Bildung und Betreuung verwandt werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat im ersten Quartal 2022 eine geänderte Beitragssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022: 250.000 €, 2023: 609.000 €, 2024: 630.000 €, 2025: 646.000 €
Abstimmung: Einstimmig als Prüfauftrag beschlossen (bei 3 Enthaltungen CDU u. FDP)
2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023
SCHLAU Dortmund bietet Antidiskriminierungsprojekte für Schulen und Jugendgruppen an. Die Unterstützung der ehrenamtlichen Peer-to-Peer-Beratung wird durch hauptamtliche Koordi-nator:innen geleistet. Zum bedarfsgerechten Ausbau des hauptamtlichen Stundenkontingentes sind zusätzlich 1,25 Vollzeitstellen erforderlich. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Erhöhung der Mittel von 70.000 Euro bisher auf 93.600 Euro für 2022 und 94.800 Euro für 2023.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 2 Enthaltungen CDU)
3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim
Jugendamt
Die Erziehungsberatungsstellen führen u.a. Trennungs- und Scheidungsberatungen durch. Vor der Aufnahme der Beratungsangebote nach SGB VIII § 35 a - Eingliederungshilfen bei den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände ist eine Diagnostik durch einen/einen Psycholog*in im Jugendhilfedienst des Jugendamtes erforderlich. Zur Optimierung der Angebote ist eine personelle Aufstockung erforderlich. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 88.000 € p.a. ab 2022 für eine zusätzliche Planstelle.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 3 Enthaltungen CDU u. FDP)
III. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis90/ Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 22100-21-E5
(Es erfolgte Einzelabstimmung)
1.)Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden mit niedrigem Einkommen werden in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS ab dem Kindergartenjahr 2022/23 Jahreseinkommen bis 30.000 Euro beitragsfrei gestellt. Durch die Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze werden zusätzlich ca. 1170 einkommensschwache Familien in Dortmund entlastet.
Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
2.) Young Carer –
Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
Young Carer sind pflegende Kinder und Jugendliche, die sich um ihre ganz oder teilweise chronisch kranken oder behinderten Familienangehörigen kümmern. In Deutschland betrifft das nach Schätzungen ca. 225.000 Kinder, in Dortmund mindestens mehrere Hundert. Die Verwaltung hat in einer Vorlage weitere Prüfungen angekündigt. Das Projekt Seelenpflaster der Diakonie ist bereits jetzt eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die betroffenen Kinder. Ziel ist die Stärkung, Beratung und Förderung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Familiensysteme. Zurzeit gibt es dort eine Stelle, der Bedarf steigt.
a) Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
b) Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)*
*Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) nahm gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW nicht an der Abstimmung teil.
3. Temporäre Spielstraßen
Der AKJF hat sich bereits grundsätzlich für die Einrichtung temporärer Spielstraßen ausgesprochen. Aktuell läuft eine rechtliche Prüfung der Verwaltung hinsichtlich der Realisierung der Spielstraßen. Bei einer positiven Prüfung sollte umgehend mit der Erarbeitung einer Konzeption unter Einbeziehung interessierter Initiativen begonnen werden. Für die Erarbeitung einer Konzeption sowie zur Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen, Vereinen oder anderen Organisationen zum Betrieb von temporären Spielstraßen sowie zur Anschaffung und Lagerung der dafür benötigten Spielgeräte und anderer Materialien werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
4. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen oder psychiatrischen Krankheitsbildern hat durch und während der Corona-Pandemie erkennbar zugenommen. Dazu zählen insbesondere Depressionen sowie die signifikante Zunahme von Suizidversuchen. Das bestätigen die öffentlichen Äußerungen des Leiters der Dortmunder Kinderklinik. Dieser Dortmunder Befund wird gestützt durch zahlreiche Hinweise auf die psychische Belastungssituation von Kindern und Jugendlichen unter anderem aus dem schulischen Bereich oder den Erziehungsberatungsstellen.
Zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes für Kinder und Jugendliche in Dortmund wird im Jugendamt zunächst befristet für drei Jahre ein entsprechender Projektbereich eingerichtet und mit einem/ einer im Themenfeld erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeiter*in und einer Verwaltungskraft besetzt.
Ziel des Projektbereichs im Jugendamt ist es, durch Gespräche mit Kostenträgern den Handlungsbedarf für Versorgungsangebote zu quantifizieren und Maßnahmenschritte für eine Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes in Dortmund zu entwickeln. Begleitend sind alle notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, um die Sensibilität für die Themen „Depression“ und „psychische Störung“ in Bildungseinrichtungen zu verankern und Schritte ins Hilfesystem zu systematisieren und zu erleichtern. Rechtzeitig vor Ende der Befristung legt die Verwaltung eine Evaluation der Arbeit des Projektbereichs vor.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
5. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Durch die Corona-Pandemie sind insbesondere auch in der Jugendkulturarbeit Projekte und bisherige Zusammenhänge abgebrochen. Eine zusätzliche Förderung soll dazu beitragen, diese Zusammenhänge wieder zu beleben und Jugendliche mit der freien Kulturszene zusammenzubringen.
Für die Förderung von Kulturprojekten mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit der freien und offenen Kulturszene in Dortmund werden deshalb im Haushalt 2022 für den Bereich der Jugendkulturarbeit im FHH 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
IV. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 3.0
Aktuellle Berichterstattung zur Corona-Lage
Frau Dr. Frenzke-Kulbach berichtete ausführlich über die aktuelle Corona-Lage.
zu TOP 3.1
Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Bleichmärsch, Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20937-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Bleichmärsch in der Innenstadt-Nord mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 400.000,00 €.
zu TOP 3.2
Rahmenkonzept Kita-Sozialarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22652-21)
Herr Barrenbrügge bat darum, die Vorlage auch dem Sozialausschuss zur Kenntnis zu geben und fragte ob die Rolle der freien Träger ausreichend berücksichtigt sei.
Frau Gövert zeigte sich erfreut, dass das Projekt in die Umsetzung gehe. Sie sei jedoch irritiert, da der Beginn vorbehaltlich der Stellenbesetzung ab 01.09.2021 war und fragte ob das Projekt mit den vorgesehenen 6,5 Stellen gestartet sei, zumal der Förderzeitraum am 31.12.21 ende. Des Weiteren fragt sie nach der Zusammenarbeit mit den Jugendhilfediensten.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach führte aus, dass der Bereich der Kindertagesstätten das größte Handlungsfeld der Jugendhilfe sei, wo viel Kontakt zu Eltern und Kindern bestehe. Dies sei eine wichtige Ressource, um unterhalb der Jugendhilfe rechtzeitig, notwendige Unterstützungsleistungen anbieten zu können. Das Rahmenkonzept wurde mit Blick auf Erfahrungen anderer Kommunen entwickelt und soll die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Kindertageseinrichtungen besser gestalten. Dies sei ein Baustein von Fachstandard+, mit dem man beabsichtige, im Sinne von sekundärer Prävention tätig zu werden, um riskante Entwicklungen frühzeitig wahrzunehmen und zu reagieren.
Frau Dahl ergänzte, dass zum 01.09. alle Stellen besetzt waren und das Projekt starten konnte. Die Mitarbeiterinnen befinden sich noch in der Einarbeitung, da das Team pandemiebedingt pausieren musste. Nach der Vorstellung des Konzeptes im Ausschuss, werde die Projektlenkungsgruppe, unter Beteiligung der freien Träger initiiert. Das Projekt ende zwar zum 31.12., soll jedoch fortgeführt werden und ist dementsprechend schon beantragt.
Frau Schütte-Haermeyer wies darauf hin, dass der Ausschuss sich in Kiel 2013 über so eine Modell informiert habe und dort habe man erklärt, dass es wichtig sei, dass die Sozialarbeiter*innen bei den Bring- und Abholzeiten anwesend sind, dies würde sie im Konzept noch vermissen.
Frau Beckmann bat, da es in Einrichtungen auch Kinder mit Beeinträchtigungen gebe, um eine Vernetzung zur Behindertenhilfe, damit die Sozialarbeiter*innen bestmöglich informiert würden, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Kinder mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen gebe.
Herr Gehrmann findet das Konzept gut, da es in die richtige Richtung gehe. Nach der Pilotphase, wenn die Kita-Sozialarbeit flächendeckend in der Stadt implementiert werde, sei es sinnvoll, auch die freien Träger, als Träger von Kita-Sozialarbeit mit einzubinden.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Rahmenkonzept „Kita-Sozialarbeit“ zur Kenntnis und leitet die Vorlage zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit weiter.
zu TOP 3.3
Errichtung einer Jugendparkouranlage im Externbergpark, Dortmund-Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21794-21)
Frau Beckmann erklärte zur Formulierung „inklusionsgerechter Umbau“, dass sie nicht glaube, dass es zu dem Begriff ein festgeschriebenes Verfahren gebe. Sie fände es gut, für Dortmund darüber nachzudenken, Standards für inklusiven Umbau oder Bau inklusiver Spielplätze zu erarbeiten und festzulegen. Bezüglich der Beteiligungsverfahren fragte sie, ob es vorgesehen sei, zB. im Stadtbezirk Eving die Max-Wittmann-Schule für Kinder mit Beeinträchtigungen zu beteiligen, da die Spielfläche im Umfeld der Schule läge.
Herr Gernhardt bedankte sich für die Anregung und findet die Idee der Standards interessant. Die Frage, ob die Max-Wittmann-Schule in das Beteiligungsverfahren eingebunden ist, könne er nicht beantworten, würde das aber nachreichen.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Für die Errichtung der Anlage sind zwei Beteiligungsaktionen bzw. Jugendforen geplant. Eine Aktion wurde bereits durchgeführt, allerdings ohne die Max-Wittmann-Schule. Anfang Februar 2022 findet das Jugendforum statt, zu dem die Max-Wittmann-Schule eingeladen wird.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Errichtung einer Jugendparkouranlage im Externbergpark in Dortmund- Eving mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 370.000,00,- €.
zu TOP 3.4
Konzeption des Angebots der Jugendhilfemaßnahme Ambulante Intensive Begleitung –AIB-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22527-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien nimmt die aktualisierte Konzeption der Ambulanten Intensiven Begleitung –AIB- zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Aktualisierung des Verteilerschlüssels im Rahmen der vertraglichen Förderung der Arbeitsgemeinschaft der offenen Jugendarbeit in Dortmund (AGOT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22788-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Aktualisierung des Verteilerschlüssels im Rahmen der vertraglichen Förderung der Arbeitsgemeinschaft der offenen Jugendarbeit in Dortmund (AGOT).
4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe
zu TOP 4.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Hierzu: Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021 vor:
…Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.
Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.
Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann,
sollten die Gründe benannt werden.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage
in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab….
Frau Dr. Tautorat sieht die Zuständigkeit bei dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, der auch die Einwände der anderen Ausschüsse und des BPN aufgreifen könne. Sie bat darum, die Vorlage an den APOD durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung durchlaufen.
zu TOP 4.2
Zentren im Wandel
hier: Sachstand zum Auftakt des Projekts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22415-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstand zum Forschungsauftrag Zentren im Wandel - junge Menschen und City zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 1 Enthaltung Linke+) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".
zu TOP 4.4
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Stichtag 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 für die Sanierungsbedarfe der Berufkollegs Leopold-Hoesch, Gisbert-von-Romberg und Paul-Ehrlich sowie die Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ aufgeführten Mehrerträge zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.
zu TOP 4.5
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 10. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
zu TOP 4.6
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022), die in dem Haushaltsplan 2022 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.
zu TOP 4.7
Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21674-21)
Frau Gövert erklärte, dass es nicht schön aber verständlich sei, aus ökonomischer Sicht, neu zu bauen. Sie fragte, wie die Planung sei, so viele Mitarbeiter zu bekommen.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte, dass sich die Arbeit in der frühkindlichen Bildung deutlich verändert hätte und damit auch die Anforderungen an die Einrichtungen, so dass manchmal ein Umbau nicht mehr sinnvoll sei. Sie könne nichts über Personalgewinnung bei FABIDO sagen, geht aber davon aus dass das Personalentwicklungskonzept dort gut sei.
Frau Dr. Tautorat gab zu Protokoll, dass ihre Fraktion kein Freund des Investorenmodells sei, räumte aber ein, dass es hier nicht anders gehe. Ihre Fraktion würde jedoch darauf bestehen, dass man lokale Investoren beauftrage, die der Stadt verbunden und mit denen die freien Träger zufrieden seien. Anstelle von extrem gewinnorientierten, externen Unternehmen, die keinen Bezug zur Region hätten.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der obigen Anmerkung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. auf Basis der neuen TEK-Bauleitlinie die Umsetzung der Bauvorhaben für die sechs Standorte des Starterpakets-TEK mit einem Kostenrahmen von rd. 47,6 Mio. € (brutto).
1.1 den Neubau einer sechsgruppigen TEK Burgweg zusammen mit dem Neubau einer viergruppigen Interims-TEK,
1.2 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Buschei 30 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der Dortmunder Logistik- und Objektbaugesellschaft mbH (DOLOG),
1.3 den Neubau einer viergruppigen TEK Kleyer Weg 90 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der DOLOG,
1.4 den Ersatz-Neubau einer achtgruppigen TEK Oberbeckerstraße 26, die Interimsunterbringung am Standort Gretelweg 35/37 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,
1.5 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Schragmüllerstr. 25, die Interimsunterbringung am Standort Breisenbachstraße 26 inkl. der Herstellung eines Interim-Außenspielgeländes sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,
1.6 den Neubau einer achtgruppigen TEK, sowie den Abriss des Bestandsgebäudes Steinkühlerweg 235 durch die Beauftragung der DOLOG.
2. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 5 u. 6) dargestellten investiven Mittelbedarfe, als Ausweitung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., für
2022 i.H.v. 1.930.206,00 €,
2023 i.H.v. 2.161.896,00 € zzgl. 240.000 €,
2024 i.H.v. 390.639,65 €,
somit insgesamt 4.722.741,65 € im Rahmen des endgültigen Haushaltsplan 2022 ff.
3. die Erhöhung des Trägeranteils im Jahr 2024 um 2.712.500 € zur Beschaffung der Erstausstattung der sechs neuen TEK.
4. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 12) dargestellten konsumtiven Mittelbedarfe für Betrieb und Unterhaltung, gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., als Verringerung für
2023 i.H.v. 124.815,06 € und als Ausweitung für
2024 i.H.v. 513.514,58 sowie für
2025 i.H.v. 1.253.577,48 €.
5. die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2 der HOAI.
und beauftragt
6. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphase 1-3 der HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die sechs Neubauten.
7. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum oben genannten kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss sowie mit der Durchführung der Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1-8 der HOAI) der Abbrüche der Bestandsgebäude TEK Oberbeckerstr. 26 und TEK Schragmüllerstr.25 und der Herstellung des Interimsspielgeländes Breisenbachstraße 26.
zu TOP 4.8
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20915-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 1 Enthaltung Linke+) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. für den „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem
Bürgerhaus“ (vgl. dazu DS-Nr. 14190-19 und DS-Nr. 18009-20) eine zweite
Kostenerhöhung um insgesamt weitere 1.032.982 €, sowie die zeitlichen
Anpassungsnotwendigkeiten in der Baurealisierung bis zum Jahr 2023.
Damit steigen die Auszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadt-
erneuerung (FB 67) von bisher 5.755.000 € um 935.000 € auf insgesamt
6.690.000 €; die Aufwendungen in der Teilergebnisrechnung des FB 67 steigen
von bisher 102.165 € um 97.982 € auf nunmehr 200.147 €.
Die Maßnahme wird durch Bundes- und Landeszuweisungen in Höhe von
4.389.845 € und zusätzlich durch die „Bürgerhaus Dorstfeld Genossenschaft eG“
in Höhe von 50.000 € gefördert. Die Gesamtförderung beträgt 4.439.845 €, der städtische Eigenanteil insgesamt 2.450.302 € (es entfallen 2.390.258 € auf den investiven und 60.044 € auf den konsumtiven städtischen Eigenanteil).
Die aktivierbaren, nicht zahlungswirksamen Eigenleistungen betragen
121.634 €.
Der „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“
bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des Allgemeinen Grund-
vermögens (Amt 24) ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. in Höhe von 94.999 €.
2. gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe
von insgesamt 3.359.760 € zu Lasten zukünftiger Haushaltsjahre.
Davon entfallen 2.809.760 € zu Lasten des Jahres 2022 und 550.000 € zu Lasten
des Jahres 2023 (Die Deckung erfolgt wie in Anlage -2- „Finanzielle Auswirkungen“
dargestellt).
3. nach § 83 GO NRW die Deckung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen im
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 37.982 € durch Mehrerträge in Höhe von 26.587 €.
Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von 11.395 € wird gem. § 8 Haushalts-
satzung budgetneutral kompensiert.
zu TOP 4.9
Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22752-21)
Herr Jansen zeigte sich erfreut, dass die Koordinierungsstelle eingerichtet wird und hofft, dass es schnell in die Umsetzung gehe.
Herr Gehrmann erklärte, dass es eigentlich ein gutes Programm sei, das gut gemeint sei und man könne dem eigentlich nur zustimmen, da die Kinder unter der Pandemie besonders leiden würden und besondere Förderung benötigten. Was die praktische Umsetzung betrifft, müsste er als Trägervertreter von 19 OGS für jede OGS einen eigenen Antrag stellen, würde für jede eine Bewilligung bekommen und einen Verwendungsnachweis erstellen. Das wäre ein so hoher Verwaltungsaufwand, der für ihn Grund sei, sich nicht zu beteiligen, obwohl das Programm gut sei. Man bräuchte da eine pragmatischere Lösung.
Frau Gövert findet die Anregung wichtig und bat in das Protokoll aufzunehmen, dass man nach pragmatischeren Lösungen für Schulen und Träger suchen solle, damit das Programm in Anspruch genommen werden könnte.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt den Verfahrensvorschlag zur Verwendung der Fördermittel.
2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Zuge der operativen Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“ die Einrichtung einer fachbereichsübergreifend agierenden Koordinierungsstelle, die organisatorisch dem Fachbereich (FB) Schule zugeordnet wird, bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen 4,0 Planstellen (vollzeitverrechnet, vzv), zunächst befristet bis 12/2022.
3) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehraufwendungen i. H. v. 526.500,00 € sowie die Deckung dieser Mehraufwendungen durch entsprechende Mehrerträge i. H. v. 526.500 € des FB 40 für das Haushaltsjahr 2021.
4) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Mehraufwendungen i. H. v. 1.235.373,45 € und Mehrerträge i. H. v. 1.235.373,45 € aus den Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familien und Integration (MKFFI) und die Mehraufwendungen i. H. v. 147.825,00 € und Mehrerträge i. H. v. 147.825,00 € aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen des FB 51 für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis.
5) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die finanziellen Auswirkungen der Verwendung der Fördermittel für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt die zusätzlichen Aufwendungen und Erträge i. H. v. jeweils 5.075.753,00 € für den FB 40 in den endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. aufzunehmen.
zu TOP 4.10
3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)
Frau Gövert gab zu Protokoll, dass es bei so umfangreichen Vorlagen sinnvoll sei, diese erstmal in die Bezirksvertretungen zu geben, da die dann die entsprechenden Rückmeldungen aus den Stadtbezirken für die Ausschüsse geben könnten.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand September 2021 zur Kenntnis.
5. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen
zu TOP 5.1
Öffnung von Einrichtungen für jugendliche Obdachlose während Corona
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22460-21-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
….Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in Bezug auf den Zusatz- /Ergänzungsantrag zum
Tagesordnungspunkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie waren bzw. sind die Öffnungszeiten in den Monaten März 2020 – bis heute in den
Einrichtungen – des Streetworker-Café, - dem Sleep-In?
Der Fachdienst Streetwork musste auf Grund der Corona-Auflagen den Zugang zur
Überlebenshilfeeinrichtung Leopoldstraße 22 im März 2020 massiv einschränken.
So durften sich nur zwei junge Menschen gleichzeitig im „Streetworker-Café“ aufhalten.
Der Fachdienst beteiligte sich ab März 2020 an der Sicherstellung der Versorgung
wohnungsloser Menschen in der aktuellen Corona-Lage durch die Ausgabe von „Lunch-
Paketen“ und der Verteilung von haltbaren Lebensmittel (Dosen, Nudeln und Fertiggerichten)
für Mensch und Tier.
Die Öffnungszeiten der Überlebenshilfeeinrichtung Leopoldstraße 22 von März 2020 bis
April 2021waren:
Tägliche Postausgabe von 11.30 – 13.00 Uhr
Ausgabe von haltbaren Lebensmitteln für Mensch und Tier
Montags und freitags 10.30 – 11.15 Uhr
Ausgabe von Lunchpaketen
Mittwochs von 11.00 – 13.00 Uhr
Duschangebot
Dienstags und donnerstags 12.00 -13.30 Uhr
Die Öffnungszeiten von April 2021 bis Juli 2021:
Tägliche Postausgabe von 11.30 – 13.00 Uhr
Ausgabe von haltbaren Lebensmittel für Mensch und Tier
Montags und freitags von 10.30 – 12.00 Uhr
Ausgabe von Lunchpaketen
Mittwochs von 11.00 – 13.00 Uhr
Duschangebot
Dienstags und donnerstags 12.00 -13.30 Uhr
Ausgabe warmer Mahlzeiten im Außenbereich der Überlebenshilfeeinrichtung für vier
Personen gleichzeitig
Dienstags und donnerstags von 17.00 – 19.00 Uhr
Die Öffnungszeiten seit August 2021 mit der Aufenthaltsmöglichkeit von bis zu zwanzig
Personen gleichzeitig im „Streetworker-Café“:
Montags bis freitags von 10.00 – 13.00 Uhr
Dienstags und donnerstags von 17.00 – 20.00 Uhr
Öffnungszeiten „Sleep In“ und „Backyard“
Das „Backyard“ musste im ersten Lockdown schließen.
Im „Sleep In“ wurde ein Testkonzept entwickelt und ein Schnelltest für die Jugendlichen
angeboten und im gesamten Haus gab es eine Maskenpflicht. Da das „Backyard“ als
Aufenthaltsmöglichkeit in der Zeit des ersten Lockdowns ausfiel, wurde die Öffnungszeit im
„Sleep In“ verlängert.
Öffnungszeiten des „Sleep In“ vom 01.03.2020 bis 30.04.2021
Sonntags – donnerstags 19.00 – 10.00 Uhr
Freitags, samstags und vor Feiertagen 21.00 – 10.00 Uhr
Corona-Sonderöffnungszeiten im „Sleep In“
01.04.2020 bis 17.05.2020 täglich 19.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Sonderöffnungszeiten wurden auch in der kalten Woche im letzten Winter (08.02.2021 –
14.02.2021) angeboten.
Montag, 08.02.2021 ab 18.00 Uhr
Dienstag, 09.02.2021 bis 11.00 Uhr und ab 17.00 Uhr
Mittwoch, 10.02.2021 bis 11.00 Uhr und ab 17.00 Uhr
Donnerstag, 11.02.2021 bis 11.00 Uhr und ab 18.00 Uhr
Freitag, 12.02.2021 ab 19.00 Uhr
Samstag, 13.02.2021 bis 12.00 Uhr und ab 19.00 Uhr
Sonntag, 14.02.2021 bis 12.00 Uhr und ab 17.00 Uhr
Öffnungszeiten im „Backyard“
In der Phase des ersten Lockdowns war das „Backyard“ geschlossen. Im Anschluss war der
Zugang zum „Backyard“ auf max. acht Personen begrenzt und das Testkonzept aus dem
„Sleep In“ wurde für den Zugang übernommen. Es handelte sich dabei überwiegend um die
Jugendlichen aus dem „Sleep In“.
Normale Öffnungszeiten im „Backyard“ waren:
Dienstags 11.30 – 14.30 Uhr
Donnerstags 14.30 – 17.30 Uhr
Freitags 10.30 – 13.30 Uhr
Sonderöffnung in der kalten Woche im letzten Winter
Montag, 08.02.2021 10.30 – 17.30 Uhr
Dienstag, 09.02.2021 11.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch, 10.02.2021 11.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag, 11.02.2021 11.30 – 17.30 Uhr
Freitag, 12.02.2021 10.30 – 17.30 Uhr
Samstag, 13.02.2021 14.00 – 16.00 Uhr
Sonntag, 14.02.2021 14.00 – 16.00 Uhr
2. Gab bzw. gibt es darüber hinaus weitere Einschränkungen in sozialen Einrichtungen
der Stadt bzw. der Freien Träger für Jugendliche/junge Erwachsene Wenn ja, welche?
Bis Mai 2021 gab es keine weitere Einrichtung für wohnungslose Jugendliche/junge
Erwachsene. Am 21.05.2021 eröffnete die städtische Notschlafstelle für junge Erwachsene
„gap jump“.
Für die Aufnahme ins „gap jump“ war ein PCR-Test erforderlich. Die jungen Menschen
mussten bis zum Ergebnis in Quarantäne. Für diese Zeit wurden sie im Haus Syburg
untergebracht.
Die Jugendfreizeiteinrichtungen der Freien Träger und des Jugendamtes der Stadt Dortmund
mussten zunächst, gemäß der jeweiligen gültigen Coronaschutzverordnung des Ministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Soziales schließen.
Spätere Änderungen der Coronaschutzverordnung führten zu einer eingeschränkten Öffnung
der Einrichtungen für kleine Gruppen von Kindern und Jugendlichen. Die Menge der
zugelassenen Kinder und Jugendlichen war abhängig von den räumlichen Gegebenheiten in
den verschiedenen Einrichtungen und den Möglichkeiten auf dem vorhandenen Gelände im
Außenbereich.
3. Gab es Angebote, die Schließungen in dem Bereich kompensiert haben? Wenn ja,
welche?
Ob wohnungslose Jugendliche andere Angebote des „Gasthauses“, des „Wichernhauses“, der
Suppenküche „Kana“ oder des „Wärmebusses“ wahrgenommen haben, ist nicht erfasst
worden. Auch diese Angebote konnten zunächst nicht mehr in den Räumlichkeiten der
Einrichtungen durchgeführt werden. Es gab eine Notversorgung mit Lebensmitteln und
Lunchpaketen auf der Straße (Fensterausgabe, Lastenfahrrad). Später wurde ein Zelt an der
Rheinischen Straße aufgestellt und die Notversorgung dorthin verlagert.
Die Mitarbeitenden der städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen überbrückten die
Schließungszeit mit Stadtteilbegehungen, Telefonkontakten, Ausgabe von Kreativtaschen mit
Spiel und Bastelangeboten und der Kontaktpflege im Internet…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Inklusive Spielplätze
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22507-21-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
…Die Fraktionen CDU und Bündnis 90 die Grünen bitten die Verwaltung um die
Beantwortung folgender Fragen, zu denen ich wie folgt Stellung nehme:
1. Wie viele und welche inklusiven städtischen Spielplätze gibt es
in Dortmund? Und wie und wo wird darüber informiert?
Inklusive Spielplätze sind bislang nicht gesondert gekennzeichnet oder als solche
ausgewiesen. Grundsätzlich sind fast alle öffentlichen Spielplätze barrierefrei zu
erreichen und in Teilen inklusiv gestaltet.
2. Gibt es auch inklusive und allgemein zugängliche Spielplätze in
anderer Trägerschaft in Dortmund?
Dies ist der Verwaltung aktuell nicht bekannt.
3. Welche Handicaps finden auf all diesen inklusiven Spielplätzen
jeweils Berücksichtigung?
Hier gibt es keinen „Katalog“ oder eine Liste zu benennen. Vielfach ist die örtliche
Lage, Topographie und Erreichbarkeit entscheidend, um entsprechende Angebote und
Einrichtungen zu ermöglichen.
4. Befinden sich aktuell weitere Neu- oder Umbauten zu inklusiven
Spielplätzen in der konkreten Planung?
Wenn ja, wo und in welchem Maß sind diese Plätze inklusiv?
Bei allen Neuplanungen oder größeren Umgestaltungen werden die Grundsätze der
Barrierefreiheit und Inklusion als Planungsvorgabe berücksichtigt. Dabei stehen
gemeinsame Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten im Fokus der Planung und werden
nach Machbarkeit umgesetzt.
5. Sind derzeit alle Planstellen zur Spielplatzplanung besetzt?
Im Jugendamt sind in diesem Aufgabenbereich aktuell wieder alle Planstellen besetzt.
Allerdings scheidet zum Jahresende die Stelleninhaberin für Spielraumplanung und
Unterhaltung von Spielplätzen aus dem Dienst aus. Die Stelle soll schnellstmöglich
wieder besetzt werden. Weiterhin soll eine zusätzliche Planstelle zur
Spielplatzplanung im Grünflächenamt geschaffen werden.
6. Wie kann der Ausbau von inklusiven Spielplätzen beschleunigt werden?
Im Rahmen der Spielplatzgesamtplanung wird auch ein Umsetzungskonzept erstellt.
Dies beinhaltet die Einrichtung inklusiver Spielplatzangebote.
7. In welcher Form wird das Behindertenpolitische Netzwerk bei der Sanierung
bestehender und der Errichtung neuer Spielplätze beteiligt?
Welche Beispiele für eine gelungene Beteiligung gibt es bereits?
Bereits in 2019 haben das Jugendamt, Büro für Kinder- und Jugendinteressen, und das
Behindertenpolitische Netzwerk hierzu gemeinsame Exkursionen zu Spielplätzen
unternommen und einen Themenworkshop durchgeführt. Dabei wurden Indikatoren
und Kriterien für inklusionsgerechte Spielplätze erarbeitet.
Bedingt durch die Coronapandemie und durch die zwischenzeitlich nicht besetzte
Stelle der Behindertenbeauftragten sowie Neubildung der Gremien nach der
Kommunalwahl, ist das Thema zeitweilig nicht weiter intensiviert worden.
In 2021 wurden die Gespräche aber wieder aufgenommen und Abstimmungen, zum
Beispiel im Rahmen der Planungen für die neue Spielachse im Stadtbezirk Huckarde,
vorgenommen.
Als weitere positive Beispiele für gelungene Inklusion bei Neuplanungen und
Umgestaltung vorhandener Bestandsspielplätze lassen sich die kürzlich neu gestalteten
Spielplätze Dorfplatz Wambel, Stadewäldchen und Barichstr. benennen.
Grundsätzlich ist das Thema Inklusion bei allen Neugestaltungen und Überplanungen
bestehender oder neuer Spielplätze ein zentraler inhaltlicher Bestandteil, der auch in einem
neuen Gesamtkonzept zur Spielplatzplanung fest verankert sein wird. Dies wird u.a. eine
Aufgabe der neu gebildeten interdisziplinären Arbeitsgruppe der Verwaltung, unter
Federführung des Jugendamtes, sein…..
Frau Gövert fragte, ob es die interdisziplinäre Arbeitsgruppe schon gebe und wer ihr angehört.
Herr Gernhardt antwortete, dass eine amtsübergreifende Arbeitsgruppe, mit dem Grünflächenamt, dem Planungsamt und dem Jugendamt geplant sei. Man gehe davon aus, das Projekt nächstes Jahr zu starten.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
Kompensation für ausgefallene PEKIP-Kurse für Eltern und Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22509-21-E2)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
…die in der o. g. Drucksache gestellten Fragen der SPD-Fraktion beantwortet die Verwaltung
wie folgt:
Das Prager Eltern-Kind-Programm (PEKiP) sowie die PEKiP-Ausbildung werden vom
gleichnamigen Verein organisiert. Dabei handelt es sich um eine Art sanfte Begleitung des
Babys und seiner Eltern durch die ersten 12 Monate. Die Durchführung der in der Regel
kostenpflichtigen Kurse erfolgt durch qualifizierte pädagogische Fachkräfte.
1. Wie viele Kurse konnten nicht durchgeführt werden?
2. Gab es Ersatzangebote und wenn ja wie wurden diese angenommen?
3. Finden mittlerweile wieder Kurse statt und in welchem Umfang?
In Dortmund werden PEKiP-Kurse von unterschiedlichen Anbietern durchgeführt, u. a. dem
Evangelischen Bildungswerk (eBDo), der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung
(KEFB an der Ruhr), dem Kulturzentrum Balou sowie von Hebammenpraxen und
Geburtskliniken. Daher liegen dem Jugendamt keine Daten vor, wie viele PEKiP-Kurse nicht
durchgeführt werden konnten, ob es Ersatzangebote gab und wie diese angenommen wurden.
Es liegen auch keine Informationen vor, in welchem Umfang die Kurse mittlerweile wieder
stattfinden und nachgefragt werden.
4. Welche gezielten Maßnahmen hat das Jugendamt vorgenommen, um die fehlenden
Angebote für die betroffenen Familien zu kompensieren?
Das Jugendamt hat während der Corona-Pandemie, insbesondere in den Phasen des
Lockdowns, keine Kompensationsangebote speziell für PEKiP-Kurse bereitgestellt. Ziel des
Jugendamtes war es in dieser Ausnahmesituation, den Kontakt zu den Familien in Dortmund
zu halten bzw. aufzunehmen, um Beratung und Unterstützung anzubieten.
5. Wie wird der Kontakt zu den betroffenen Familien aufgenommen, damit die
Ersatzangebote bekannt werden?
Mit der Plakataktion „Ruhe und Gelassenheit“ wurden im ersten Lockdown Familien auf
Unterstützungsmöglichkeiten durch das Jugendamt aufmerksam gemacht. Dieses Plakat
wurde in Supermärkten, bei Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften und Kinderarztpraxen
ausgehängt.
Darüber hinaus wiesen die Familienbüros durch Handzettel und digitale Newsletter auf
weitere Beratungsangebote hin. Ebenso führten sie Quartiersrundgänge mit Kolleg*innen der
Kinder- und Jugendförderung durch und sprachen gezielt Familien und Kinder an.
Zusätzlich boten die Familienbüros neben Online-Beratung in Kooperation mit freien Trägern
der Familienbildung digitale Kurse zur Bewegung und Ernährung sowie digitale Elterntreffs
an…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.4
Selbstständige Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22587-21-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
..in der Sitzung am 27.10.2021 wurde bei Tagesordnungspunkt (TOP) 5.11 „selbstständige
Kindertagespflege“ die Verwaltung gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten.
1. Wie wird aktuell bei Krankheit selbstständiger Kindertagespflegepersonen die
Vertretung der Betreuung geregelt?
Die Vertretung wird von den ca. 800 tätigen Tagespflegepersonen unterschiedlich
gehandhabt:
Variante 1: Die Kindertagespflegepersonen informieren die Eltern über ihren Ausfall und fragen ab, welche Familien eine Vertretung benötigen und teilen dies dem Träger mit.
Variante 2: Die Eltern melden sich bei Vertretungsbedarf selbstständig bei dem jeweiligen Träger der Kindertagespflege.
Variante 3: Kindertagespflegepersonen kooperieren eng mit anderen Kindertagespflegepersonen und stimmen die Vertretung untereinander ab.
Variante 4: In Großtagespflegestellen gibt es häufig eine feste Kindertagespflegeperson, die die Vertretung sicherstellt (sogenannte Springer*innen).
2. Gibt es hierfür einen Pool an Vertretungskräften? Wenn ja, um wie viele
Personen handelt es sich?
Ja, es gibt einen Pool an Vertretungskräften. Verteilt auf sechs Träger der Kindertagespflege gibt es zurzeit etwa 22 Kindertagespflegepersonen, die ausschließlich Vertretung anbieten. Weiterhin gibt es Kindertagespflegepersonen, die nicht dauerhaft die höchstmögliche Anzahl an Kindern betreuen möchten und daher freie Kapazitäten haben und diese für Vertretung zur Verfügung stellen.
3. Warum wird der Vertretungsanspruch für Kinder und ihre Eltern nur bei
Krankheit und nicht auch bei Urlaub der Kindertagespflegeperson gewährt? Auf
welcher rechtlichen Grundlage passiert dies?
Der Vertretungsanspruch für Kinder und ihre Eltern wird sowohl bei Urlaub als auch
bei Krankheit der Kindertagespflegeperson gewährt.
Gleichwohl sind die Kindertagespflegepersonen angehalten, die Eltern zu
Jahresbeginn über ihren geplanten Jahresurlaub (ähnlich der Schließungszeit im
Bereich Kindertageseinrichtung) zu informieren, damit die Eltern die Möglichkeit
haben, ihren eigenen Jahresurlaub entsprechend zu planen. Die Erfahrung zeigt, dass
nicht alle Eltern eine Vertretung für ihre, in der Regel noch sehr jungen Kinder,
wünschen.
Eltern, deren Kinder in Großtagespflegestellen oder bei einer Kindertagespflegeperson in anderen geeigneten Räumen betreut werden, nehmen erfahrungsgemäß häufiger Vertretung (gerade auch für die Zeit des Urlaubs der Tagespflegeperson) in Anspruch. Diese Betreuungsformen bieten den Vorteil, dass die Kinder im Falle einer Vertretung zwar mit einer anderen Kindertagespflegeperson, nicht aber mit anderen Räumen konfrontiert werden und somit vermutlich mehr Sicherheit haben, sich auf die
Vertretung einlassen zu können.
Im Rahmen der Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson wäre eine Vertretung immer auch mit einem Wechsel der Person und der Räumlichkeiten verbunden, was Eltern zum Teil abhält, diese in Anspruch zu nehmen.
Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung, den Vertretungsanspruch
auch bei Urlaub der Kindertagespflegeperson zu gewähren?
Erfolgt bereits.
4. Warum wird bei Krankheit der Tagespflegeperson der Verdienst der
Vertretungskräfte spitz und nicht anhand der Kinderzahl und der gebuchten
Betreuungsstunden in der Pflegestelle bezahlt?
Die erkrankte oder sich im Urlaub befindende Kindertagespflegeperson erhält auch während der vorübergehenden Nichtbetreuung aufgrund von Krankheit oder Urlaub für jeweils bis zu vier Wochen jährlich weiterhin die laufenden Geldleistungen.
Im Falle einer Vertretung erhält eine weitere Kindertagespflegeperson zusätzlich laufende Geldleistungen für dasselbe Kind, ohne dass die Eltern hierfür einen zusätzlichen Elternbeitrag leisten müssen oder eine sonstige Refinanzierung erfolgt. Da erfahrungsgemäß nicht alle Eltern von einer Vertretung Gebrauch machen, erfolgt die Abrechnung spitz. Andernfalls würde für alle Kinder der Kindertagespflegestelle für den Zeitraum der Abwesenheit der Kindertagespflegeperson (Urlaub und Krankheit zusammengerechnet 8 Wochen pro Jahr) eine Doppelfinanzierung erfolgen.
5. Wie viele Kinder werden in der Kindertagespflege über 35 Stunden wöchentlich
betreut?
Eine Auswertung der Daten zum 13.10.2021 ergab, dass von insgesamt 2.666 Kindern in der Kindertagespflege 1.670 Kinder mehr als 35 Stunden pro Woche betreut werden (62,6 %).
Bei ca. 130 Kindern erfolgt die Betreuung der Kinder in Randzeiten, also ergänzend zu einer anderen Betreuung. Diese liegen naturgemäß eher unter 35 Stunden, sodass tatsächlich sogar von einem höheren Anteil als angegeben auszugehen ist.
6. Stimmt es, dass im Gegensatz zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen in der
Kindertagespflege von den Eltern bei Buchung von mehr als 35
Betreuungsstunden Nachweise über Arbeits- und Wegezeiten verlangt werden?
Mit welcher Begründung und aufgrund welcher Rechtsgrundlage passiert dies?
Das Jugendamt fordert die Nachweise, um die Steuerungsverantwortung im Rahmen der Jugendhilfeplanung wahrnehmen zu können. Dieses Verfahren wird sowohl für die Tageseinrichtungen für Kinder als auch für die Kindertagespflege genutzt, weil derzeit noch kein ausreichendes Platzangebot für Kinder mit erhöhten Betreuungsbedarfen zur Verfügung steht.
Auch in der Handreichung Kindertagespflege NRW wird diese Verantwortung des Jugendamtes beschrieben.
Ist ein individueller Bedarf des Kindes von den Eltern dargelegt, so wird diesem bis zur Grenze der Kindeswohlgefährdung entsprochen.
7. Auf welcher Grundlage werden Betreuungsverträge mit den
Tagespflegepersonen geschlossen? Welche Möglichkeiten gibt es für die
selbstständig Tätigen, auf die Vertragsgestaltung Einfluss zu nehmen?
Die Tagespflegepersonen schließen mit den Eltern einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag ab. Das Jugendamt stellt hierfür Muster zur Verfügung.
Die vom Jugendamt beauftragten Träger der Kindertagespflege prüfen die Verträge und bestätigen dem Jugendamt gegenüber die Rechtmäßigkeit durch ihre Zustimmung zum Vertrag. Dieser sogenannte Zustimmungsvorbehalt dient beiden Vertragsparteien zum Schutz. Zum einen prüft der Träger den Rechtsanspruch der Eltern und stellt dadurch sicher, dass die Tagespflegepersonen die laufenden Geldleistungen für die vereinbarte Betreuungszeit erhalten. Zum anderen prüft der Träger für die Eltern, dass die Tagespflegeperson über eine gültige Pflegeerlaubnis verfügt und die erlaubte Anzahl an Tagespflegekindern nicht überschreitet. Die seit Jahren gängige Praxis wurde in diesem Jahr durch das Rechtsamt geprüft und nicht beanstandet. Das vom Jugendamt entwickelte Muster beinhaltet alle in Dortmund geltenden Regeln (z.B. zu Fortzahlung der laufenden Geldleistungen im Falle einer Kündigung).
Tagespflegepersonen hätten grundsätzlich die Möglichkeit, andere Verträge zu verwenden, jedoch haben die Rahmenrichtlinien weiterhin ihre Gültigkeit.
Wenn also Kindertagespflegepersonen ein anderes Dokument nutzen und darin beispielsweise eine längere Kündigungsfrist vereinbaren, entstünde ein erhebliches Konfliktpotential.
8. Ist geplant, die Pflegeerlaubnis zum Teil nur für die Betreuung von bis zu 3
Kindern zu erteilen? Wenn ja, warum?
Nein, eine generelle Reduzierung der Plätze ist nicht geplant.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist bei vorliegender Eignung der Person, einer ausreichenden Qualifizierung sowie Geeignetheit der Räumlichkeiten für bis zu fünf Kinder zu erteilen.
Ausnahmen, die zu einer Reduzierung führen können:
die Kindertagespflegeperson hat zunächst nur die Grundqualifizierung (30
Stunden nach Curriculum des Deutschen Jugendinstituts) absolviert
die Kindertagespflegestelle eignet sich nicht zur Betreuung von fünf Kindern
auf Wunsch der Tagespflegeperson….
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.5
Betriebskonzept der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Humboldtstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22589-21-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
….in der Sitzung am 27.10.2021 wurde bei Tagesordnungspunkt (TOP) 5.12 „Betriebskonzept
der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Humboldtstraße“ die Verwaltung gebeten, die
nachfolgenden Fragen zu beantworten.
1. In welcher finanziellen Weise unterstützt das Land NRW oder der Bund die
Einrichtung, da die TEK deutlich über eine gewöhnliche TEK hinaus
Betreuungsleistungen anbietet?
Die Einrichtung erhält eine Förderung nach § 48 Kinderbildungsgesetz – KiBiz – für die erweiterten Betreuungszeiten im Rahmen der 50 Stunden Öffnungszeit, die für Kinder ohne Belegplatz des Klinikum Dortmund zugänglich sind. Voraussetzung für die Förderung des Landes ist eine 25 %-ige Aufstockung der Kommune. Die TEK Humboldtstraße erhält zur Förderung für die erweiterten Betreuungszeiten seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 einen jährlichen Betrag von ca. 37.000 Euro.
Das Klinikum beteiligt sich mit einer jährlichen Betriebskostenpauschale von 100.000 Euro an den Kosten für die Bereitstellung der erweiterten Öffnungszeiten für die Belegplätze.
2. In welchen Umfang wird insbesondere das sehr frühe bzw. späte Zeitfenster in der
Regel in Anspruch genommen?
Die TEK Humboldtstraße hat im Kindergartenjahr 2021/2022 insgesamt 72 Betreuungsplätze.
Hiervon sind 38 Plätze von Kindern der Klinikums-Eltern belegt.
Der Frühdienst von 5:30 bis 7:00 Uhr wird derzeit von 3-5 Kindern genutzt.
Der Spätdienst von 17:00 bis 18:30 Uhr wird ebenfalls von 3-5 Kindern genutzt.
Etwa alle drei Wochen gibt es einen individuellen Betreuungsbedarf eines Kindes bis 22 Uhr. In der Regel besteht dieser Bedarf dann für die Dauer von drei Arbeitstagen.
3. Richten sich die Betreuungswünsche auf U3 oder Ü3? Welche Altersgruppe
überwiegt bei der Randzeitenbetreuung?
Kinder aus beiden Altersgruppen nutzen das unter Punkt 2. beschriebene Angebot.
4. Mit welchem zeitlichen Vorlauf muss ein Elternteil mitteilen, wann sein Kind
betreut werden muss, da durch Schichtbetrieb sicher wechselnde Betreuungsfenster
pro Kind nötig sind?
Die Eltern sollen den Betreuungsbedarf mit einem Vorlauf von 48 Stunden kommunizieren.
5. Übersteigt die Nachfrage das Angebot der Belegungsplätze für die Randzeiten?
Die Nachfrage der beim Klinikum beschäftigten Eltern übersteigt derzeit nicht das Angebot für die Randzeitenbetreuung.
6. Ist das zeitliche Betreuungsangebot, das über das übliche Zeitfenster hinausreicht
wirklich exklusiv für Klinikpersonal verfügbar?
Das Betreuungsangebot im Zeitfenster von 7:00 bis 17:00 Uhr (50 Stunden Öffnungszeit) ist nicht auf die Kinder der beim Klinikum beschäftigten Eltern begrenzt. Das erweiterte Betreuungsangebot, welches die Zeit von 05:30 bis 07:00 Uhr und von 17:00 bis 22:00 Uhr umfasst, steht ausschließlich den Kindern der beim Klinikum beschäftigten Eltern zur Verfügung.
7. Decken sich die Erwartungen aus der Projekt- und Planungsphase und die
gegenwärtige Realität bei diesem außergewöhnlichen Projekt?
Der im Rahmen der Projekt- und Planungsphase erwartete Bedarf für die erweiterten Öffnungszeiten hat sich dem Grunde nach bestätigt. Der Bedarf in dem Zeitfenster von 18:30 bis 22:00 Uhr fällt jedoch geringer aus, als ursprünglich angenommen wurde. Zudem hat sich ebenfalls nicht bestätigt, dass ein Bedarf für Mitarbeitende über Dortmund hinaus gegeben ist. Tatsächlich wohnen fast alle betreuten Kinder in Dortmund. Mit der geplanten Inbetriebnahme der neuen TEK Alexanderstraße, die 2024 erwartet wird, soll die Vereinbarung zu den erweiterten Öffnungszeiten in der TEK Humboldtstraße unter
Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen bedarfsgerecht angepasst werden. Diese
Erfahrungen fließen außerdem in das Betriebskonzept der TEK Alexanderstraße ein, welche
ebenfalls ein erweitertes Betreuungsangebot erhalten soll…..
Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass es sich um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU handelte.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.6
Anfrage zur Kinderkommission
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22907-21)
Bereits vor TOP 2.1 behandelt.
zu TOP 6.
Mitteilungen der Vorsitzenden
Verteilt wurde das Anschreiben der Verwaltung zur „Datenschutzrechtlichen Einschätzung zur Erhebung von Daten um Eltern zum zweiten Geburtstag ihres Kindes Infomaterial für die Anmeldung zur Kita/ Kindertagespflege zuzusenden“ (Anlage zur Niederschrift).
Die Vorsitzende wies darauf hin, dass der am 30.11.2021 geplante „Rundgang Scharnhorst“ aufgrund der pandemischen Lage verschoben werden musste.
Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:18 Uhr.
Spaenhoff Kaminski Weber
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
Anlage 1 zu TOP 6.0.pdf
© Stadt Dortmund
•
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