Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 15.09.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 20:42 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Frau RM Becker (CDU) bis 18:00 Uhr

Herr RM Hartleif (CDU) ab 18:00Uhr
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Wallrabe i. V. f. Frau RM Grollmann (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Vogeler
Frau sB Monika Lührs (SPD) i. V. f.Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Frau RM Worth (SPD) i. V. F. Frau RM Spaenhoff (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD) i. V. f. Herr RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas ab 15:45 Uhr
Herr RM Bonde (SPD)
Frau RM Alexandrowiz (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr sB Wiesner (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die LINKE+)
Herr RM Badura (Die LINKE+)
Herr sB Martinschledde (Die LINKE+) i. V. f. Frau RM Lemke (Die LINKE+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Perlick (AfD) bis 18:45 Uhr
Herr sB Hempfling (AfD) bis 16:04 Uhr
Herr sB Jääskeläinen (Die PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat ab 17 Uhr
Herr Dr. Kretzschmar - Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Punge – DMB –Mieterbund Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL
Frau Laubrock 64/stv. AL
Frau Linnebach- 67/AL´in
Herr Austrup -64
Herr Santiago-1
Herr Hannen-66
Herr Happe-37
Herr Gruber-65
Herr Dr. Jaeger-61
Frau Dr. Jungermann-40
Herr Frank – 6Dez.
Frau Diekmeyer-6/Dez.
Frau Trachternach - 6/Dez-Büro

Herr Braun - 7/Dez-Büro

4. Gäste:

Herr Flosbach- DEW21
Herr Ramthun-DEW21
Herr Poster- Stadt & Handel



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 15.09.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.06.2021


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Erneuerung der zentralen Umspann- und Schaltanlage im Versorgungsbereich Kirchhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20326-21)

3.2 Energiewende für CO2-neutrale(re) E-Busse in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22196-21)

3.3 Mündlicher Bericht zum Anstoß des Prozesses eines Citymanagements
Kenntnisnahme

3.4 Dortmunder Wasserstoffstrategie
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)

3.5 Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)

3.6 Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21735-21)

3.7 Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21511-21)

3.8 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)

3.9 Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021
(Drucksache Nr.: 21139-21)

3.10 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

3.11 Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21525-21)

3.12 Klimaschutz und Stoffströme im Abfallwirtschaftskonzept
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21472-21-E2)

3.13 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

3.14 Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
lag bereits zur Sitzung am 16.06.2021 vor

hierzu -> Schreiben der Verwaltung (Ergänzung der Beratungsfolge)
(Drucksache Nr.: 20397-21-E4)
lag bereits zur Sitzung am 16.06.2021 vor

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20397-21-E6)
lag bereits zur Sitzung am 16.06.2021 vor

3.15 Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21603-21)

3.16 Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21551-21)

3.17 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Empfehlung (Drucksache Nr.: 21564-21)

3.18 Urban Gardening
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
(Drucksache Nr.: 21239-21-E1)

3.19 Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Zusatz- /Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18221-20-E3)
-lag bereits zur Sitzung am 16.06.2021 vor und wurde behandelt, es steht lediglich noch die Stellungnahme der Verwaltung zur den hierin enthaltenen Fragen 1. bis 4. aus-.

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18221-20-E4)

3.20 Boulevard Kampstraße
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 20276-21-E2)
-lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20276-21-E3)

3.21 Neuplanung Kampstraße
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22199-21)

3.22 Entsorgung von privatem Grünschnitt in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21763-21)

3.23 Erfassung und Nutzbarmachung städtischer Obstbäume für Bürger*innen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21876-21)

3.24 Mieterstrom und Photovoltaikausbau
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22092-21)

3.25 Photovoltaik in Gewerbegebieten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22169-21)

3.26 Betrieb von Windenergieanlagen in Dortmund - Repowering
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22097-21)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22097-21-E1)

3.27 Klimagerechte und insektenfreundliche Pflege innerstädtischen Grüns
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21605-21)

3.28 SpongeTown - Schwammstadt
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22198-21)

3.29 Überschwemmungen in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22179-21)

3.30 Hochwasserhilfe(n)
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22212-21)


3.31 Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20256-21-E3)

3.32 Barrierefreiheit im ÖPNV
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20602-21-E1)





4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21051-21)

4.2 Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21144-21)

4.3 Einrichtung einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Huckarde – Dorstfeld - Technische Universität – Technologiezentrum; Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014 beschlossen vom Rat der Stadt am 14.05.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21786-21)

4.4 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, Förderantrag mobil.gewinnt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21687-21)

4.5 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21613-21)

4.6 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21560-21)

4.7 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier:
I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21587-21)

4.8 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21595-21)


4.9 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21596-21)

4.10 Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)

4.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg –;
I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Ev 150 – Burgweg – (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21684-21)

4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: Beifügung der Begründung vom 16.03.2021, II. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21201-21)

4.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21668-21)

4.14 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - Westlich Erlenkamp - I.Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18162-20)

4.15 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage - Pottgießerstraße - in Dortmund-Eving nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21535-21)

4.16 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zu geänderten Teilen der Planunterlagen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21047-21)

4.17 Bauleitplanung; 87. Änderung des Flächennutzungsplanes -Fußballpark Borussia- sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 217 -Fußballpark Borussia- (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 203 -Hohenbuschei-)
hier: Änderungsbeschluss zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 217 -Fußballpark Borussia-, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21738-21)

4.18 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung

Beschluss (Drucksache Nr.: 21903-21)

4.19 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -;
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches (Erweiterung); IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Scha 136 - südlich Husener Straße - (Öffentlichkeitsbeteiligung); V. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21708-21)

4.20 Prüfbericht zur Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 223 -In den Börten-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20523-21-E3)

4.21 Bauleitplanung der Stadt Waltrop: Sachstand zu der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplanes und zu der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 im Bereich "Im Dicken Dören"
-Information der Verwaltung-

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21197-21-E2)

4.22 Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2021 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21663-21)

4.23 Novelle des Städtebaurechts 2021
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21679-21)

4.24 Vorgartengestaltung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21434-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 16.06.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21434-21-E2)

4.25 Neue Instrumente zur Mobilisierung von Bauland
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21996-21)

4.26 Informationen zum Stand des Verfahrens des Regionalplans Ruhr sowie zum Siedlungsflächenmonitoring Ruhr 2020 (ehem. Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS))
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 21880-21)

4.27 Ausgleichs- und Ersatzflächen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22178-21)

4.28 Schwieringhauser Brücke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22181-21)

4.29 Neuplanung LÜ 141 "Auf dem Toren"
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22200-21)


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Erdverkabelungen
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19744-21-E2)

5.2 Gute-Wälder-Gesetz
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22197-21)

5.3 Kontrollen des Umweltamtes bei der Messe Jagd und Hund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22211-21)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Barrierefreie Wohnungen in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20514-21)
lag bereits zur Sitzung am 12.05.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20514-21-E1)

6.2 Kommunaler Wohnungsbau
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20951-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 12.05.2021 vor

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20951-21-E2)
lag bereits zur Sitzung am 16.06.2021 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20951-21-E3)

6.3 Wohnungsmarktbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21602-21)

6.4 Wohnraumtauschbörse
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 20286-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor

6.5 Wohngeld
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22205-21)



7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

7.1 Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierung (Berichtigung DS.-Nr. 17416-20)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21845-21)

7.2 Stadterneuerung Huckarde - Durchführungsbeschluss Hof- und Fassadenprogramm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20429-21)


7.3 Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021
(Drucksache Nr.: 21399-21)

8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes

8.1 Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20978-21)

9. Anfragen

10. Informationen der Verwaltung

10.1 Terminplan für Rat und Ausschüsse 2022
Information
(Drucksache Nr.: 21658-21)




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Uhlig benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Man einigt sich auf folgende Änderungen:

Absetzung:

TOP 4.28 „Schwieringhauser Brücke“ ist von der TO abzusetzen, da die Fraktion B‘90/Die Grünen diesen inzwischen zurückgezogen hatte.


Änderung im Sitzungsverlauf:

TOP 3.9 „Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische
Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft“
wird aufgrund eines Anschlusstermins der Berichterstatterin vorgezogen vor TOP 3.4 behandelt.

TOP 6.2 „Kommunaler Wohnungsbau“ wird aufgrund des Sachzusammenhangs, vorgezogen direkt
nach TOP 4.23 „Novelle des Städtebaurechts 2021“zu behandelt.


Mit den o.a. Änderungen wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.06.2021

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.06.2021 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Erneuerung der zentralen Umspann- und Schaltanlage im Versorgungsbereich Kirchhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20326-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planungsabsichten der DONETZ GmbH zur Erneuerung der Umspann- und Schaltanlage in Kirchhörde zustimmend zur Kenntnis.




zu TOP 3.2
Energiewende für CO2-neutrale(re) E-Busse in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22196-21)

Hierzu liegt vor Antrag der FRAKTION/DIE PARTEI (Drucksache Nr.: 22196-21):

Die FRAKTION Die PARTEI bittet Sie, den folgenden Antragsentwurf für die nächste Sitzung vorzusehen:

Beschluss
Der Rat erteilt der DEW21 und der DSW21 den Auftrag, Konzepte für die verstärkte Erzeugung und Speicherung von Energie für alle am Umspannwerk Kirchhörde hängenden Gebäude zu entwickeln.

Insbesondere für den Betriebshof Brünninghausen soll Speicherung untersucht werden, die es erlaubt, überschüssigem Strom aus EE zu speichern, um damit E-Busse CO2-neutral zu laden.

Ebenso sollen Leuchtturmprojekte identifiziert werden, wie z.B. die Dächer des Betriebshofs Brünninghausen, der Gesamtschule Brünninghausen, etc. wo aktuell keine(!) Solarzellen angebracht sind.

Ferner soll ein Konzept entwickelt werden, wie EigentümerX von Immobilien (privat und Gewerbe) motiviert und gefördert werden können, vermehrt Solarzellen anzubringen. Die DEW21 soll dazu ein Konzept mit einfacher Abnahme des Stroms zu fairen Preisen entwickeln. Denkbar wären auch Plaketten und Labels für die Gebäude (“Ich lasse einen Bus CO2-neutral fahren”, o.Ä.).
Dazu sollen als Fördersumme die Kosten für die Erweiterung der Umspannanlage Kirchhörde veranschlagt werden, die bei Erfolg dadurch eingespart werden können zuzüglich der durch CO2-neutralen Strom eingesparten CO2-Abgabe.

Von einer Verzahnung des Projekts mit der geplanten Maßnahme “Smart Grid” im Rahmen der Modernisierung der Umspannanlage Kirchhörde gehen wir aus.

Begründung:
Die Modernisierung des Bus-Fuhrparks der DSW21 hin zu E-Bussen begrüßen wir sehr.
Allerdings werden die Busse aktuell mit Strom aus dem Mittelspannungsnetz versorgt, das in unserem Fall hauptsächlich dreckigen Kohlestrom und teuren Atomstrom liefert.
Die Maßnahme “Smart Grid” zur Modernisierung der Umspannanlage Kirchhörde bietet Potenzial für eine Verbesserung, das mit diesem Antrag ermittelt werden soll.

Aktuell befinden sich auf den Dächern der großen und auch der kleinen Gebäude im Versorgungsbereich der Umspannanlage kaum Solarzellen. Das bedeutet, dass Strom hauptsächlich bezogen wird.

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn Strom auch dezentral erzeugt und gespeichert wird. Dazu gibt es im betroffenen Bereich erhebliches Potenzial.

Wenn es gelingt, dort alle Flächen auszuschöpfen, kann Dortmund ein Leuchtturm der Energiewende werden. Strom wird lokal erzeugt und ohne Umwege über das Mittelspannungsnetz in die Busse geladen oder zwischengespeichert, bis er für Busse abgerufen wird.

Mit ausreichend Speicherkapazität am Standort Brünninghausen kann Strom immer dann bezogen und gespeichert werden, wenn er günstig, kostenfrei produziert oder die Abnahme gar vergütet wird (negative Großhandelspreise). Ebenso kann überschüssiger gespeicherter Strom in geringem Umfang als Regelenergie verwendet werden.

Viele BesitzerX von Immobilien werden aktuell durch wegbrechende Förderung oder komplizierte Regularien zur Abgabe von Strom ins öffentliche Netz abgeschreckt. Hier kann DEW21 einen wertvollen Beitrag leisten und zusammen mit DEW21 transparente und faire Angebote machen.

Damit die Elektrifizierung der Busse also zu einer echten Einsparung von CO2 führt, sind Maßnahmen erforderlich. Allerdings sind diese Maßnahmen bereits verfügbar, erprobt und andernorts gängige Praxis. Mit einem ganzheitlichen Ansatz heben wir diese Maßnahmen auf ein neues Niveau. Mit unseren Unternehmen DEW21 und DSW21 kann dies gelingen und statt der Erweiterung einer Umspannanlage gewinnen wir CO2-neutrale Mobilität.

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich einstimmig darauf, diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzureichen, um sich bei Vorlage des entsprechenden Prüfberichts erneut mit dem Antrag zu befassen.


zu TOP 3.3
Mündlicher Bericht zum Anstoß des Prozesses eines Citymanagements

Herr Postert vom Planungsbüro Stadt & Handel berichtet dem Ausschuss zum o. a. Thema (PP-Vortrag, siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis

zu TOP 3.4
Dortmunder Wasserstoffstrategie
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)

Dem Rat der Stadt liegen folgende Anträge vor:

- der Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 21510-21-E1)


- der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 21510-21-E2) Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet wegen Beratungsbedarfs die anderen Fraktionen um Verschiebung in die nächste Sitzung sowie um Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF). Er verweist auf Ziffer 3 lit. e) des Antrags der CDU-Fraktion und die im März 2020 im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) umfassend geführten Beratungen, u.a. auch mit Vertreter*innen der DSW21.

Rm Mader (CDU-Fraktion) sagt, die CDU stehe dem Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste positiv gegenüber. Dem Vorschlag des Rm Dudde würde die CDU-Fraktion folgen.

Rm Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich den Beratungsvorschlägen an, wünscht aber auch die Beratung im AMIG.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) sagt, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften habe sich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema befasst. Nun sei der Abgleich zwischen dem Sachstand sowie den Wünschen und Zielen nötig und sinnvoll.

Seitens OB Westphal erfolgt der Hinweis auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung hinsichtlich einer Wasserstoffstrategie. Bezüglich der Zuständigkeiten sieht er diese bei AWBEWF und AKUSW. Er empfiehlt, die geforderten Zuständigkeiten zu überdenken.
Der Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird - so seine Wahrnehmung - positiv gesehen. Er soll daher gemeinsam mit dem Antrag der CDU-Fraktion behandelt werden.


Rm Berndsen (SPD-Fraktion) gibt analog zur Darstellung des Rm Dudde zu bedenken, dass im Jahre 2020 dieses Thema besprochen wurde und -da es sich um Mobilität etc. handelt- der AMIG zu beteiligen ist. Ansonsten stimmt die SPD-Fraktion der Beratung in den Fachausschüssen zu.

Rm Suck (CDU-Fraktion) hat Rm Dudde so verstanden, dass der Antrag zunächst in die kommende Ratssitzung verschoben werden soll. Dort soll dann die Beteiligung und Zuständigkeit der Ausschüsse geklärt werden.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) hält die Beteiligung der Ausschüsse vor der nächsten Befassung durch den Rat für den richtigen Weg. Auch er möchte den AMIG beteiligen, da neben Mobilität auch Infrastrukturfragen betroffen sind.

Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) präzisiert seine Aussage indem er erklärt, dass er den Antrag als eingebracht ansieht, ihn nun in den Fachausschüssen behandeln lassen möchte, um danach im Rat zu entscheiden.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bekräftigt für ihre Fraktion die Befassung der Ausschüsse mit anschließender Entscheidung im Rat.

OB Westphal erklärt, dass der Antrag in der nächsten Ratssitzung als Tagesordnungspunkt aufgerufen wird und sich vorher die Fachausschüsse beraten. Ein Beschluss ist folglich jetzt nicht notwendig.

Der Rat der Stadt überweist beide Anträge zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften).


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 07.09.2021:


AMIG, 07.09.2021:

Herr Rm Gebel gibt folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zum CDU-Antrag (Drucksache Nr. 21510-21-E1) bekannt:

Punkt 1.): Enthaltung
Punkt 2.): Zustimmung

Punkt 3a): wird mitgetragen
Punkt 3 b): Ablehnung
Punkt 3c): Ablehnung
Punkt 3d): Zustimmung
Punkt 3e): Ablehnung
Punkt 3f): Ablehnung

Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (hier: Punkt 3g) wird abgelehnt.


Die o.a. angeführten Anträge wurden wie folgt abgestimmt:




AKUSW, 15.09.2021:

Herr Rm Kowalewsi gibt folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zum CDU-Antrag (Drucksache Nr. 21510-21-E1) bekannt:

Punkt 1.): Enthaltung
Punkt 2.): Zustimmung

Punkt 3a): wird mitgetragen
Punkt 3 b): Ablehnung
Punkt 3c): Ablehnung
Punkt 3d): Zustimmung
Punkt 3e): Ablehnung
Punkt 3f): Ablehnung

Danach erfolgt folgende Abstimmung zu den beiden o. a. Anträgen:

Zum CDU-Antrag:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Berücksichtigung des o.a. Abstimmungsverhaltens der Fraktion DIE LINKE+ dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), den Beschluss laut Antrag zu fassen.


Zum FDP-Antrag:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt diesen einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion DIE LINKE+) zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.


zu TOP 3.5
Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses Wirtschafts-, und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF)vom 08.09.2021:

Rm Noltemeyer weist darauf hin, dass ein Zusammenspiel der informellen kreativen experimentellen Beteiligung, die im Rahmen des Masterplans Wissenschaft umgesetzt werden soll, sowie der formellen Beteiligung erfolgen soll, damit sichergestellt ist, dass die Ergebnisse in die städtebauliche Rahmenplanung einfließen können.

Sie bittet um Auskunft (gerne in der Sitzung des AKUSW), was zum Erhalt des Stellwerks getan wird. Hier sei es wichtig, die Planungen möglichst langfristig offen zu halten, bis eine Entscheidung der Landesregierung vorliegt.
AKUSW, 15.09.2021:

Herr Rm Waßmann weist darauf hin, dass seine Fraktion diese Vorlage zum Anlass nehme, zu betonen, dass man den unter Punkt 5 aufgeführten Sachstand zur laufenden Verkehrsuntersuchung eher als Thema im Kontext mit der Stadtbahnentwicklungskonzeption sehe und dies hier noch kein Präjudiz auf eventuelle Umsetzungen von H-Bahn, -oder Trassenthemen darstelle, die dort drinstecken könnten.

Herr Wilde teilt hierzu mit, dass das auch nicht so gemeint sei. Man wolle mit dieser Vorlage nicht vorprägen, wie die ÖPNV- Erschließung dieser Fläche künftig aussehen solle.
Zur Fragstellung zu Beteiligungsverfahren aus dem AWBEWF erläutert er, dass man im Vorfeld des Wettbewerbs eine Beteiligung durchführen werde. Dies werde zu einem Zeitpunkt erfolgen, wo das Land bereits eine Entscheidung gefällt habe, so dass man auch wisse, ob man die FH als festen Bestandteil in die Entwicklung der Fläche einbeziehen könne oder nicht. Insofern komme man dem Wunsch aus dem AWBEWF auch gerne nach.
Das Stellwerk bleibe für die gesamte Dauer des Prozesses zu SMART RHINO erhalten. Ob dieses nach Abschluss des Realisierungsprozesses noch weiter benötigt werde, sei dann Teil der weiteren konzeptionellen Entwicklung. Bis dahin sei beabsichtigt das Stellwerk auf jeden Fall zu erhalten. Es solle als Veranstaltungsort auch Teil des Beteiligungsprozesses werden. Dies sei mit dem Grundstückseigentümer und so abgestimmt worden.

Frau Rm Rudolf betont, dass es auch ihrer Fraktion wichtig sei, dass die Erkenntnisse aus dem Stadtbahnentwicklungskonzept zu den Themen H-Bahn und U 43 hier mit berücksichtigt würden.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche
Beantwortung der Verwaltung zu den Fragestellungen aus dem AWBEWF zur Kenntnis.








zu TOP 3.6
Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21735-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, und Wohnen nimmt den zweiten Quartalsbericht 2021 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung (Drucksache Nr.: 21511-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 07.09.2021:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21511-21-E1)

…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfantrags:

Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung von Baumaterialien geprüft werden.

Begründung:
Bei der Empfehlung zum Abriss des alten Gemeindehauses sollte vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeit und Ressourcenverbrauch auch der Bereich "graue Energie", die bei einem Abriss verloren geht und bei der Herstellung neuer Baustoffe wieder anfällt, betrachtet werden. Dies sollte in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit einfließen. Möglicherweise erweist sich bei Berücksichtigung der Potenziale für die Einsparung von Ressourcen und CO
2 der Bestandserhalt samt Sanierung wirtschaftlicher, als ein Abriss mit anschließendem Ersatzneubau.

AMIG, 07.09.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den folgenden Prüfauftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/Bürgerliste) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD).

Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung von Baumaterialien geprüft werden.






AKUSW, 15.09.2021:

Unter Einbeziehung der Empfehlung des AMIG vom 07.09.2021 empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie (Anlage 4) zur Schaffung einer TEK zur Kenntnis und beschließt, die Variante O_1 (Erhalt Pfarrhaus mit Nutzung, Anlage 5) weiter zu verfolgen. 2) beschließt zur Errichtung einer viergruppigen TEK auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie 3) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung Leistungsphase 1-3 der HOAI sowie mit der Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.

4) beschließt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2 der HOAI.

Prüfauftrag:
Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung von Baumaterialien geprüft werden.



zu TOP 3.8
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 07.09.2021:

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 30.08.2021 (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr. 19863-21):

….zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Unter Punkt 3 ist davon die Rede, dass der Weg zwischen Halle 3 und 4 an rund 30 Tagen im Jahr gesperrt werden soll. Für welche Messen ist diese Sperrung geplant?
2. Wie werden Nutzer*innen des Weges frühzeitig über Sperrungen informiert, sodass sie Umwege zeitlich einplanen können?

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 19863-21):

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West merkt an, dass der geplante Weg mindestens um 10 Meter verbreitert werden müsste. Wenn auf lange Sicht der Zulieferverkehr über die B1 abgewickelt würde, ist dieser Weg für einen solchen Verkehr nicht mehr relevant. Das müsste schon jetzt mit eingeplant werden, um somit in der Ganzheit die Attraktivität des Bereiches zu steigern. Man fragt sich an dieser Stelle, warum nicht bei der Rahmenplanung für das Gelände anders geplant und gehandelt werden kann.
Wenn es im Interesse der Stadt Dortmund liegt, die Strobelallee als Eventmeile entstehen zu lassen, dann kann es nicht im Interesse aller liegen, die Verbindung zwischen den Hallen derart einzuschränken. Ein eventueller Fluchtweg würde mit der geringen Wegbreite als zu eng empfunden und würde dem nicht gerecht werden.
Die Verwaltungsvorlage lässt Alternativen vermissen, die hier überdacht werden sollten. Die Befürchtung, dass eine zunächst ausgesprochene Sperrung für 30 Tage, Zug um Zug und beliebig erhöht werden könnte, steht ebenfalls im Raum. Bis möglicherweise hin zu einer Gesamtsperrung des Weges. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte dem vorbeugen und lehnt ein Konzept in der Gestalt ab. Es müssen die Interessen der Bürger*innen berücksichtigt werden, da der Weg von Spaziergänger*innen sowie Radfahrer*innen Richtung Süden sehr stark frequentiert ist. Eine Führung des Weges um die Rosenterrassen herum ist hier keine adäquate Alternative.
Im Übrigen ist anzumerken, dass eine Schließung bei BvB Spielen erkennen lässt, wo hier die Priorität liegt, und die Interessen von Bürger*innen, nicht dazugehören zu scheinen.
Herr Stadtrat Rybicky entgegnet, dass aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen ein Kompromiss entwickelt werden musste. Seines Erachtens sei die Westfalenhalle das einzige Messegelände, dass nicht Herr über sein Gelände sein könne. Daher müsse man mit dem 30 Tage Kompromiss zufrieden sein. Diese 30 Tage Sperrung des Weges schränke die Möglichkeit Messen zu planen, die einem immensen Aufwand und Aufbauarbeiten erfordern, deutlich ein. Auch die Westfalenhallen seien mit dem Kompromissvorschlag nicht wirklich zufrieden und sähen eine gesamte Sperrung des Weges lieber.
Dass die Öffnung bei BvB Spielen berücksichtigt wird, ist lediglich der Anzahl der Menschen geschuldet, die mit geschätzten 35.000 durch den Weg zwischen Halle 3 und 4 strömen.
Die Partei Die PARTEI regte an, die geplante Rampe westlich des Eissportzentrums lieber geradeaus zu führen. Herr Stadtrat Rybicki erklärte, das sei wegen des starken Gefälles baulich nicht möglich.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 14 Nein Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, FDP, die PARTEI und AfD) gegen 2 Ja Stimmen (CDU) dem Rat der Stadt Dortmund nicht folgenden Beschluss laut Vorlage zu fassen:



Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 19863-21-E2)

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
1. Zum Erhalt der offenen Durchwegung und zur Sicherung der Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 für den Rad- und Fußverkehr wird an Tagen mit verstärkter Ladetätigkeit durch den Auf- und Abbau von Messen zunächst probeweise für zwei Jahre ein Sicherheitsdienst beauftragt.
2. Zur weiteren Verkehrssicherung und zum Ausschluss von Haftungsrisiken werden zusätzlich verkehrssichernde Maßnahmen (Beschilderung, Markierung von Parklinien) im Bereich der Durchwegung umgesetzt.
3. Nach Ablauf der zweijährigen Probephase wird auf Grund der gemachten Erfahrungen über die zukünftige Lösung für eine durchgängig für den Rad- und Fußverkehr geöffnete Wegeverbindung entschieden.
4. Bei der geplanten Neugestaltung der Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen ist den Fußgänger*innen Vorrang einzuräumen.
Dies soll über eine entsprechende Beschilderung gewährleistet werden.
Begründung:
Mit der jetzt vorliegenden Kompromisslösung, die Durchwegung zwischen den Hallen 3 und 4 an ca. 30 Tagen im Jahr zu schließen, wird eine Situation geschaffen, die Radfahrenden und insbesondere mobilitätseingeschränkten Fußgänger*innen keine verlässliche Nutzung der Strecke gewährleistet. Dabei ist Planbarkeit insbesondere auf dem Weg zur Arbeit (und nicht nur bei Fußballspielen) besonders wichtig. Ein spontaner Umweg von 600 Metern ist insbesondere für Fußgänger*innen keine Lösung.
Mit der geplanten temporären Sperrung wäre der Weg auf Dauer für Radfahrende und Fußgänger*innen verloren, da die Zeit für einen möglichen Umweg immer eingeplant werden müsste. Vor dem Hintergrund der von der Stadt geführten Kampagne “UmsteiGERN” und dem Projekt emissionsfreie Innenstand, über die mehr Menschen zur Nutzung des Rads für den täglichen Weg zur Arbeit gewonnen werden sollen, und aller weiteren Bemühungen zur Förderung alternativer Mobilität ist der jetzt vorliegende Beschlussvorschlag der falsche Weg.

AMIG, 07.09.2021:
Herr Rm Frank deklariert Beratungsbedarf für seine Fraktion. Er bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung um eine Stellungnahme zu den haftungsrechtlichen Risiken für Mandatsträger bei der Beschlussfassung im Sinne der Verwaltungsvorlage unter Inkaufnahme möglicher Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Zudem teilt er mit, dass die CDU-Fraktion die Wegeführung über Eissportzentrum zu den Rosenterrassen favorisiert (Ziffer 5 der Vorlage).

Herr Wilde kündigt an, dass die Frage zu den haftungsrechtlichen Risiken bis zur Ratssitzung durch die Verwaltung geklärt wird.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


AKUSW, 15.09.2021:

Herr Rm Waßmann deklariert weiteren Beratungsbedarf und bittet daher darum, die Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.















zu TOP 3.9
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vom 24.08.2021:

Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet darum, zunächst das Votum des Schulausschusses abzuwarten und über die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021 zu beraten.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein Votum in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.

AKUSW, 15.09.2021:

In Kenntnis der Empfehlung des AKSF empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur systematischen Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die bestehende kommunale Bildungslandschaft zur Kenntnis.

Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule übernimmt die Gesamtkoordination des Prozesses, d.h. die Gesamtstrategie im Dialog mit relevanten Akteur*innen in der Verwaltung, Bürger*innen, Zivilgesellschaft, freien Trägern, Bildungsträger*innen und Wissenschaft zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im Regionalen Bildungsbüro für die Koordination der Erarbeitung und Umsetzung der Gesamtstrategie BNE gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.


zu TOP 3.10
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 07.09.20212:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 31.08.2021 (Drucksache Nr. 19815-21):

Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Fehler in dem Zuständigkeitsverzeichnis hin.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion grundsätzlich
ein paar Bedenken und auch Beratungsbedarf zu der Vorlage habe und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Frau Worth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf den Fehler im Zuständigkeitsverzeichnis bzgl. der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie und stellt mündlich den Antrag, dass durch die Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie niedergelegten Säulen wiedergespiegelt werden sollten. Diese drei Säulen seien die Wirtschaftsförderung, der Sozialausschuss und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und Schule. Das, was in der Vorlage niedergelegt sei, müsse sich auch im Zuständigkeitsverzeichnis wiederspiegeln.

Der Ausschuss beschließt einstimmig den mündlichen Antrag von Frau Worth und lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

AMIG, 07.09.2021:

In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Bündnis 90/die Grünen), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


AKUSW, 15.09.2021:

Herr Rm Waßmann merkt an, dass auch der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Planungsfragen zum Stadtbahnbau beteiligt werden muss und bittet insofern um entsprechende Aufklärung und darum, das Zuständigkeitsverzeichnis ggf. um denselben Textbaustein (siehe Seite 27 letzter Absatz) zu ergänzen, welcher hierzu bereits für den AMIG abgebildet sei.

Herr Wilde führt hierzu an, dass die Stadtbahnplanung natürlich auch immer eine städtebauliche Dimension habe. Deswegen halte er es für unbenommen, dass Vorlagen, die nicht nur den technischen Ausbau angehen würden, sondern ebenso Planungsfragen des Stadtbahnbaus beträfen, wie bisher auch dem AKUSW zur Beratung und Empfehlung vorzulegen. Die Verwaltung werde diese Angelegenheit klären und dem Rat hierzu eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorlegen.

Herr Rm Kowalewski hält die Beteiligung der Bezirksvertretungen beim Kauf/Verkauf städtischer Grundstücke für notwendig und bittet hierzu um Überprüfung und ggf. um entsprechende Änderung.

Herr Wilde empfiehlt diesen Punkt in der morgigen AFBL-Sitzung nochmal aufzugreifen.

In Kenntnis dieser Anmerkungen und der Empfehlung aus dem AMIG leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.11
Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21525-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG (HST) für die in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Buslinien 512 und NE19) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2032 zu. Das aktuell von der HST erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HST erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.


zu TOP 3.12
Klimaschutz und Stoffströme im Abfallwirtschaftskonzept
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21472-21-E2)

....die SPD-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in der
Sitzung vom 17.06.2021 um Beantwortung verschiedener Fragen zum Thema „Klimaschutz
und Stoffströme im Abfallwirtschaftskonzept“ gebeten. Auf Wunsch der SPD-Fraktion soll
die Beantwortung der Fragen auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Unter Berücksichtigung einer mir vorliegenden
Stellungnahme der EDG beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Beabsichtigt die EDG, in Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Bundes / der
Stadt Dortmund die technischen Möglichkeiten ihrer Anlagen, wie z.B. der Müllverbrennungsanlagen
zu nutzen, um z.B. Wasserstoff zu produzieren und existieren
Fördermöglichkeiten für die technische Umsetzung ?
Für die EDG und ihre weiteren Partner im MVA-Verbund eröffnen sich Handlungspotentiale
zur Vertiefung und Erweiterung von Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger
Verbesserung der energiewirtschaftlichen und klimaschützenden Situationen.
Bisher ist die Energiegewinnung bei der thermischen Behandlung von Abfall überwiegend
als Nebenprodukt gesehen worden. Primär ging es um die Zielsetzung der
Entsorgungssicherheit und die Funktion einer Schadstoffsenke im Stoffkreislauf.
Zukünftig kann die Strom- und Wärmebereitstellung aus dem MVA-Verbund jedoch
verstärkt und zielgerichtet auf die Belange von Klimaschutz und Energiewende
ausgerichtet werden. Mit der politischen Wasserstoffoffensive auf Bundes-, Landesund
kommunaler Ebene und den zur Verfügung gestellten Mitteln könnten durch
Anschubfinanzierungen die Intensivierung und Verbreitung der technischen Möglichkeiten
zur Wasserstoffproduktion und –verwendung gewährleistet werden.
Der dabei erzeugte Wasserstoff stellt eine CO2-freie Energiequelle für Mobilität und
Industrie dar und erfährt derzeit an Dynamik. Reichweiten von bis zu 700 km und
volltanken in drei Minuten machen Wasserstoff zu einem klimaneutralen Hoffnungsträger
für Fahrzeugantriebe der Zukunft. Die Nutzung von wasserstoffbetriebenen
Fahrzeugen in der Abfallwirtschaft ist somit ein weiterer Baustein einer klimaschonenden
Vorgehensweise.
Der rund um die Uhr anfallende Kraftwärmekopplungsstrom aus den Müllverbrennungsanlagen
ist ideal für den Betrieb eines Elektrolyseurs. Dieses Verfahren
ermöglicht die Herstellung CO2-freien und speicherbaren „grünen“ Wasserstoffs. Darüber
hinaus kann auch die Netzstabilität der Stromnetze durch die Einbeziehung der
Wasserstofftechnologie in relevanter Größenordnung von Müllverbrennungsanlagen
unterstützt werden. Falls alternativ zur Stromauskopplung in das Netz mittels Elektrolyseur
Wasserstoff erzeugt wird, kann eine Müllverbrennungsanlage flexibel in Zeiten
erhöhter Stromproduktion durch Wind und Sonne entsprechend dem Netzbedarf einspeisen.
Davon abgesehen kommt vor dem Hintergrund der bestehenden Probleme
beim Ausbau der Fernleitungsnetze z.B. beim Windstrom lokalen und regionalen Lösungen
eine wachsende Bedeutung zu.
Gemeinschaftlich mit den kommunalen Partnern prüft der EDGUnternehmensverbund
mit seinen Beteiligungen konkrete Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten.

2. Sind Kooperationen kommunaler Beteiligungsgesellschaften im Sinne einer Sektorenkopplung
möglich oder geplant (Abfallwirtschaft/Energie/Verkehr) ?
Neben der Energieerzeugung in den Müllverbrennungsanlagen nutzt der EDG-UV
biogene Brennstoffe zwar zur Energieerzeugung in externen Anlagen, ist jedoch nicht
an der kompletten ernergiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette beteiligt, da bisher
keine eigenen Anlagenkapazitäten vorhanden sind.
EDG hat als Stoffstrominhaber und Mitgesellschafter des MVA- Verbundes weitere
stoffstrom- und anlagenbezogene Projektskizzen entwickelt und mit den kommunalen
Partnern diskutiert. Die DEW21 erneuert und erweitert zurzeit das Dortmunder Fernwärmenetz,
dessen Grundlast von der Prozessabwärme der Deutschen Gasrußwerke
getragen wird. Im Zuge dieses Projektes werden für den Mittel- und Spitzenlastausgleich
mehrere Heiz(kraft)werke errichtet, von denen eins mit Holz betrieben werden
soll. Mit der DEW21 sind gemeinschaftlich erste Gedanken entwickelt worden, als eine
denkbare Variante die EDG als Stoffstrominhaber der lokalen, aber auch weiterer
überregional zu akquirierenden Altholzmengen mit definierten Qualitäten miteinzubeziehen.
Aktuell werden bereits die wesentlichen energiewirtschaftlichen und abfallwirtschaftlichen
Eckpunkte für ein derartiges Projekt geprüft.

3. Welche Ansätze verfolgt die EDG zur Reduzierung der CO2- Emissionen im
Hinblick auf
a) Entwicklung des Fuhrparks ?
b) Bei der Verwertung von anfallenden Stoffströmen, wie z.B. Altholz oder
Bodenaushub ?
Die EDG beobachtet die technische Entwicklung im Rahmen des Fahrzeugbaus intensiv.
Die Erprobung alternativer Antriebstechnologien zählt zum betrieblichen Alltag
So werden beispielsweise aktuell Kleinkehrmaschinen im Alltagsbetrieb mit Elektroantrieb
eingesetzt. Es ist beabsichtigt, kurzfristig eine Fuhrparkstrategie zu entwickeln,
die dann Zug um Zug in den nächsten Jahren durch den Ankauf entsprechender Fahrzeuge
umgesetzt werden soll.
Bei der Verwertung von anfallenden Stoffströmen in Hinblick auf den Stoffstrom Altholz
wird auf die Ausführungen unter Punkt 2 verwiesen.
Zum Thema Bodenaushub werden aktuell intensive Gespräche mit allen Beteiligten
geführt, die in die Thematik der Verwertung von Bodenaushub involviert sind, da sie
entweder als Genehmigungsbehörde oder als Erzeuger bei der Entwicklung eines neuen
Konzeptes für Bodenaushub eingebunden werden müssen. Ziel ist die Entwicklung
eines Konzeptes für den Stoffstrom Bodenaushub, das zu einer deutlichen Reduzierung
des durch den An- oder Abtransport entstehenden CO2-Ausstoßes führen soll.
Die darüber hinaus in der Anfrage der SPD-Fraktion angeregte Darstellung des Beitrags
der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz wird in der Fortschreibung des kommunalen
Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) explizit erfolgen. Es ist geplant, das AWK
zum Jahresende in die politischen Beratungen einzubringen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.13
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Herr Ketzschmar (BuNB) teilt mit, dass der Beirat darum bitte, ergänzend hierzu auch Bildungsangebote im Sinne von BNE und für „grüne Berufe“ aufzunehmen.

Herr Sohn (BPN) merkt kritisch an, dass das Behindertenpolitische Netzwerk hierzu nicht beteiligt worden sei, zumal es unstrittig sei, dass auch behinderte Menschen aus Südosteuropa einwandern würden.

Mit diesen Anmerkungen nimmt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.






zu TOP 3.14
Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.:20397-21-E4) (siehe Anlage zur Niederschrift).


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:20397-21-E6):

…die Fraktion BÜNDNIDS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts die bisher nicht realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur zu überprüfen und zu aktualisieren, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Hinblick auf die Belange des Klimaschutzes grundsätzlich neu zu bewerten und die Maßnahmen entsprechend zu priorisieren.
Dies kann auch dazu führen, im Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere Maßnahmen neu aufzunehmen.

Zudem bitten wir die Verwaltung, folgende Ergänzungen und Anregungen im Rahmen des Stadtbahnentwicklungskonzepts zu berücksichtigen:

Zu 4.2: Weitere aktuelle Maßnahmen in Planung - Herstellung vollständiger Barrierefreiheit

- Es sind barrierefreie Zugänge zu Haltestellen in Mittellage an beiden Enden der Bahnsteige vorzusehen. Dies gilt insbesondere für folgende Haltestellen:
Lippestraße, Funkenburg, Am Zehnthof, Knappschaftskrankenhaus, Geschwister-Scholl-Straße sowie an den geplanten Mittelbahnsteigen in der Oesterholzstraße (U44) und Rheinischen Straße (U43/U44).

- Die Umsetzung der Maßnahmen für die vollständige Barrierefreiheit aller Stadtbahnhaltestellen muss Priorität erhalten.

- Die DSW21 wird gebeten, zur Priorisierung der Maßnahmen die Fahrgastzahlen für alle Haltestellen der Linien U43/U44 darzustellen.

- Die Infrastruktur der Ost-West-Strecke U43/U44 wird an die 2,65 breiten Stadtbahnfahrzeuge (Querschnittsveränderungen) angepasst. Die DSW21 wird in dem Zusammenhang um eine Darstellung gebeten, welche Streckenabschnitte bereits für breitere Fahrzeuge ausgelegt sind.

Zu 4.3.3: H-Bahn – Neue Fahrzeuggeneration

- Die Erweiterung der H-Bahn erfolgt nur in Ergänzung des bestehenden Systems, d.h., es entsteht kein zweiter Inselbetrieb und kein Parallelverkehr zu bestehenden Stadtbahnstrecken oder Strecken des SPNV.

- Vorrangig soll die Verknüpfung vom Campus zur U42 bzw. S5 hergestellt werden.

- Für die H-Bahn wird eine Doppeltraktion analog Sky-Train DUS geprüft.

Zu 5.1.3 Stadtbahnverlängerung Hacheney

- Bei der Realisierung der Stadtbahnverlängerung bis zur Godekinstraße soll eine kurze Verlängerung nur bis zur Zillestraße mit untersucht werden.

Zu 5.2.2 Anbindung des neuen Stadtquartiers Smart Rhino

- Zusätzlich zum beschriebenen Abzweig der Stadtbahnstrecke der U43/44 auf das Gelände soll auch eine Stichstrecke Hafen – Smart Rhino-Zentrum (– Dorstfeld S) untersucht werden.

- Als Alternative zur vorgeschlagenen H-Bahnverbindung soll eine Stadtbahnverbindung von der Stadtbahnhaltestelle "Hafen" über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" geprüft werden.


Zu 5.1.5 Erschließung des Flughafengeländes

- Vor dem Hintergrund einer möglichen Nachnutzung der Fläche sollte die Trasse der Stadtbahnstrecke zum Flughafengelände gesichert und eine Haltestelle für die Bewohner*innen von Neuasseln (Aplerbecker Straße) vorgesehen werden, evtl. unter Nutzung der ehemaligen Bahntrasse zwischen Marsbruchstraße und Holzwickeder Straße.

Zu 5.2.7 Gleiskreuzung Obernette/Erschließung Energie-Campus

- Die Verlegung der Schienen auf die Westseite der Emscherallee wird geprüft. Dazu wird die Emscherallee von vier auf zwei Kfz-Fahrbahnen reduziert.

- Bei einer Umplanung ist sicherzustellen, dass zur Anbindung des Energie-Campus an die Wohnstraßen von Huckarde attraktive und sichere Fuß- und Radwege eingerichtet werden.

Des Weiteren wird die Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung um die Prüfung der folgenden Punkte gebeten:


Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 (Drucksache Nr.:20397-21-E7):

...die Beschlussvorlage zum Stadtbahnentwicklungskonzept vom 13.04.2021 lag den Gremien
im Sitzungslauf April-Juni bereits vor. Für die in dieser Phase bisher eingebrachten Anregungen
bedanke ich mich sehr herzlich.
Die Ausschüsse haben die Beratung vertagt, so dass eine Befassung im Rat nun für den
23.09.2021 vorgesehen ist. Ich darf die veränderte Zeitschiene nutzen und Ihnen noch einige
ergänzende Hinweise zur Vorlage geben. Diese betreffen das weitere Vorgehen zur Fortschreibung
des Stadtbahnentwicklungskonzeptes.
Die Beschlussfassung der aktuellen Vorlage dient der Mittelfreigabe für eine externe Begutachtung,
die nach Vorliegen des Beschlusses ausgeschrieben und vergeben werden soll. Die
Abstimmung der Ausschreibungsinhalte erfolgt mit allen Projektbeteiligten (Stadt,
DSW21/H-Bahn21). Alle Eingaben und Anregungen insbesondere der politischen Gremien,
sollen in dieser externen Begutachtung Berücksichtigung finden. Der Auftrag soll deshalb in
einem zweistufigen Verfahren bearbeitet werden.
In einem ersten Schritt sollen neben den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem vorliegenden
Sachstandsbericht auch alle Eingaben und Anregungen gutachtlich geprüft werden.
Das Prüfverfahren wird unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Prozesse, der Begutachtung
selbst sowie der Abstimmung und Aufbereitung der Ergebnisse nach etwa 1, 5 bis 2
Jahre abgeschlossen sein. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse werden sodann für die politischen
Gremien aufbereitet und zum Beschluss über die weitere zweite Stufe vorgelegt.
In dem dann folgenden zweiten Schritt werden die realisierungswürdigen und ggf. indisponiblen
Vorhaben weiter konkretisiert betrachtet und analog dem sog. vereinfachten Standardisierten
Bewertungsverfahrens für Maßnahmen des ÖPNV untersucht.
Das Ergebnis des Prozesses der zweiten Stufe wird - erneut nach Abstimmung unter den Projektbeteiligten
(Stadt, DSW21/H-Bahn21) - in einer Beschlussvorlage „Stadtbahnentwicklungskonzept
202x“ (Zeitziel abhängig vom Bearbeitungsumfang) zusammengefasst und den
Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der aktuell vorliegende Beschluss stellt insofern noch keine Priorisierung oder Abstimmung
der vorgelegten oder als Anregung zusätzlich eingebrachten Maßnahmen dar.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Empfehlung/Beschluss der Vorlage zum Stadtbahnentwicklungskopnzept (Drucksache Nr.: 20397-21).

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 07.09.2021:

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig mit folgendem Zusatz
dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost legt Wert darauf, den aktuellen Sachstand zum
barrierefreien Haltestellenausbau und der städtebaulichen Integration der 3
Haltestellen der U 43 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu erhalten. Der Sachstand soll
die Planungen und den Umsetzungstermin der Haltestellen beinhalten. Diese
Informationen der Verwaltung sollen auch dem Rat der Stadt Dortmund bis zur
Beschlussfassung der Vorlage am 24.06.21 vorliegen.
Beschluss
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe
von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem
Sachkonto 529 300 an.

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)

Die BV Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund / empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Mitglied der CDU), das
Stadtbahnentwicklungskonzept (Drucksache Nr. 20397-21) mit den folgenden
Maßgaben zu beschließen:
Allgemein zur Vorlage
Zu Nr. 3 Weiteres Vorgehen zur Fortschreibung des SEK, 1. Spiegelstrich
Die Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts muss die bisher nicht
realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur überprüfen
und aktualisieren, sondern grundsätzlich neu bewerten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis
der Maßnahmen kann sich unter den heutigen Rahmenbedingungen und dem aktuellen
Wissen um die Auswirkungen des Klimawandels neu und anders als 2008 darstellen. Die
aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Notwendigkeit, alte
Beschlüsse grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Dies kann auch dazu führen, im
Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere
Maßnahmen neu aufzunehmen.
Zum Sachstandsbericht
Zu Nr. 5 Ausblick
Neu: Die U47 soll bis zum DB-Haltepunkt Aplerbeck-Süd (mit Halt am DB-Haltepunkt
Aplerbeck) weitergeführt werden. Die Verlängerung dient insbesondere der Schaffung
intermodaler Verknüpfungspunkte Stadtbahn – Zug an den beiden zusätzlichen Haltepunkten
und würde die Attraktivität des ÖPNV wesentlich steigern, z.B. durch weitere schnelle
Verbindungen in die Innenstadt und die umliegenden Orte. Diese Maßnahme ist von der
örtlichen Politik wiederholt gefordert worden.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.2 Verlängerung Overgünne
Die Planung für die Verlängerung der Linie U41 soll die Strecke über die Overgünne
hinaus bis zur Busenbergstraße in Berghofen umfassen. Dort ist auch die Möglichkeit
eines P+R Platzes gegeben. Es muss dabei eine vollständig neue
Wirtschaftlichkeitsbewertung dieser Maßnahme erfolgen, die den veränderten
Rahmenbedingungen gerecht wird.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.5 Verlängerung Flughafen
Die weiteren Arbeiten an der Planung sollen gestoppt werden. Eine solche Erweiterung
würde im Wesentlichen nicht den Dortmunder*innen zu Gute kommen, sondern lediglich den
Touristen die Erreichung des mit Mitteln der Bevölkerung subventionierten Flughafens
bequemer machen. Darauf hat die örtliche Politik wiederholt hingewiesen. Die dafür
vorgesehenen Mittel und Kapazitäten können nicht nur in die Planung zur Verlängerung der
U41 bis Berghofen (s.o.), sondern auch in die von uns vorgeschlagenen Verbesserung der
U47 umgelenkt werden.
Zu Nr.5, TOP 5.2 Mögliche weitere Streckenergänzungen / Maßnahmen
Die U47 soll zwischen den Haltepunkten Allerstrasse und Schürbankstraße zweigleisig
ausgebaut werden. (Die Argumentation zum Ausbau der U43 in Nr. 5.2.6 gilt auch hier.) Der
Ortskern Aplerbeck könnte auf diese Art zuverlässiger bedient werden, als das bei dem
derzeitigen unfallträchtigen Betrieb möglich ist. Der stärkere Verkehr infolge des
Vollanschlusses der Marsbruchstraße an die B1 unterstreicht diese Notwendigkeit.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
(Mitglied der CDU), den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Fortschreibung und den o. g. Ergänzungen
zu beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.


Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Mengede (Sitzung vom 05.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass der Stadtbezirk Mengede zweimal Erwähnung
findet. Zum einen unter Punkt 5.2.4 (Verlängerung der Strecke der U47 in Nette) und unter
Punkt 5.2.7 (Verlängerung des Fußgängerweges durch eine Brücke in Obernette). Beim
letzten Punkt besteht das Problem darin, dass der Landwirt, dem der betreffende Acker
gehört, diesen nicht verkaufen möchte. Daher bietet es sich an, das Problem mit einer
Unterführung zu lösen. Bei der Verlängerung der Strecke der U47 würde die neu geplante
Strecke durch den Grill in Westerfilde führen bzw. hätte das Ausweichen eine sehr spitze
Kurve zur Folge. Das ist insgesamt nicht umsetzbar. Die Zustimmung zur Vorlage kann die
Fraktion daher nur für die Projekte, die den Dortmunder Süden betreffen, geben. Darüber
hinaus unterstützt die Fraktion selbstverständlich die Planung und den Bau von P+RParkplätzen,
hält es aber für wichtig, zunächst die bereits beschlossenen P+R-Parkplätze, wie
zum Beispiel für die Wenemarstraße, umzusetzen.
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei merkt an, dass in Obernette die Erweiterung für den
Energiecampus benötigt wird und daher sinnvoll wäre.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass es hier nur um den geplanten
Bahnübergang geht.
Die CDU-Fraktion findet die Entlastung des Knotenpunktes in Obernette grundsätzlich gut,
gibt zu bedenken, dass die Verlängerung der Bahnstrecke auch mehr Verkehr ins Wohngebiet
bringt und kein Gewinn für die Anbindung von „Knepper“ ist.
Die FDP hält eine Anbindung der Richterstraße für wichtig.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Vorschlag zu.
Die SPD-Fraktion hält den Busverkehr für ausreichend.
Der Vorsitzende schlägt vor, über die beiden Punkte separat abzustimmen und als
entsprechende Anmerkung beizufügen.
Anmerkung:
Bei Punkt 5.2.4 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei
einer Enthaltung (Fraktion B´90/DIE GRÜNEN) abgelehnt.
Bei Punkt 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei
vier Enthaltungen (FDP, Fraktion DIE LINKE/DIE Partei und CDU-Fraktion)
abgelehnt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Sachstandsbericht zum
Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig, mit Ausnahme der Punkte 5.2.4 und 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage
und unter Berücksichtigung der Anmerkung, die Verwaltung mit der Fortschreibung zu
beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.


Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Hörde (Sitzung vom 11.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass die Haltestelle der U 41 in
Benninghofen nahe am Ortskern sein soll.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage ab.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu
beschließen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Abstimmungsergebnis: mit 2 Ja-Stimmen (Linke und Grüne), 4
Enthaltungen (SPD und Grüne) und 7 Gegenstimmen abgelehnt


Hierzu liegt vor
Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)

Die Fraktion Bündnis90/die Grünen geben folgende Bemerkungen zu Protokoll:
Die Anbindung des geplanten Smart Rhino-Geländes an den ÖPNV hat zwei
neuralgische Punkte: Die Anbindung an den S-Bahnhof "Dortmund-Dorstfeld" und
fehlende direkte Verbindung an den Dortmunder Hauptbahnhof. Die vorgeschlagene
H-Bahnverbindung erscheint als Lösungsmöglichkeit ungeeignet, da sie einerseits
nicht die benötigten Kapazitäten während der Rush hour für die Verbindung
Dortmund-Dorstfeld zu Smart Rhino zur Verfügung stellen kann, andererseits keine
integrative Lösung zum vorhanden ÖPNV-Netz darstellt sowie die Anbindung zum
Hauptbahnhof vernachlässigt. Von daher regt die Fraktion der Grünen an, die
Machbarkeit einer Straßenbahnverbindung von der Straßenbahnhaltestelle "Hafen"
über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" zu prüfen (Vorteile: direkte
Anbindung durch die U47/U49-Linien an den Hauptbahnhof und an Dortmund-
Dorstfeld, hohe Flexibilität der Kapazitäten in Stoßzeiten und Integration in das
bestehende ÖPNV-Netz).
Die SPD Fraktion äußert zu dem Tagesordnungspunkt:
Die SPD Fraktion Innenstadt-West empfiehlt auch die Untersuchung der Anbindung
des zu bebauenden HSP- Geländes und des Hafens mit einer H-Bahn über den
Turmbahnhof Dorstfeld hinaus zur Universität.
> Sowohl von als auch zur FH und Uni muss für die zukünftigen (auch studentischen)
Bewohner von Dorstfeld, Unionviertel und Smart Rhino eine attraktive Anbindung
ihres Wohngebiets gewährleistet sein.
> Für die geplante Entwicklung des Hafenquartiers mit zT hochqualifizierten
Büroarbeitsplätzen und Bildungseinrichtungen wäre die Verbindung zu den
Bibliotheksstandorten und dem Technologiezentrum ebenfalls sinnvoll.
> Eine direkte Stadtbahnanbindung ist nicht geplant. Deshalb sollte die H-Bahn als
modernes und flexibles Verkehrsmittel ohne großen Flächenverbrauch mitgeplant
werden. Außerdem würde sie eine attraktive Kurzstreckenverbindung als
Panoramafahrt, die nicht alle Menschen wieder in den Untergrund zwingt, bieten.
> Eine gute Anbindung an die anderen Verkehrsmittel und damit auch an den
Hauptbahnhof wäre mit der vorgesehenen Linienführung gewährleistet.
> Die direkte Verbindung zur Uni spart außerdem Technikkosten ein, weil der dort
dann erneuerte Wartungsbetrieb mitbenutzt werden kann.
Die Partei Die Linke möchte protokolliert wissen:
Oben bleiben auf der Erde!
Es fehlen Zielvorgaben wie der Anteil des ÖPNV insgesamt erhöht werden kann.
Ebenso fehlen Alternativen zu unterirdisch geführter Gleisführung und der H-Bahn,
auch anderer Fahrzeuge z.B. Oberleitungsbusse.
Eine H-Bahn kann bestenfalls im 10-Minuten-Takt 600 Fahrgäste pro Richtung
transportieren, eine Stadtbahn dagegen 1800.
Die einseitige Priorisierung der H-Bahn lehnen wir ab, ebenso die Trassenführung
der Stadtbahn unter der Erde. Die H-Bahn ist nicht in das übrige Verkehrssystem
integriert. Der überwiegende Teil der geplanten H-Bahn-Strecke wird als
Parallelverkehr geplant – als Konkurrenz zu den bereits gut ausgebauten Strecken
oder vorhandenen Buslinien. Vorhandene Gleise z.B. auf dem Gebiet Smart Rhino
oder andere gleisgebundene Verkehrsführung werden nicht in Betracht gezogen,
z.B. H-Bahn-Weiterführung bis zum Hauptbahnhof.
Ebenso fehlt eine Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zur oberirdischen
Gleisführung.
Bekanntlich ist der Bau von oberirdischen Trassen erheblich kostengünstiger, auch
im Unterhalt. Ebenso fehlt ein Vergleich beim einer Bau H-Bahn oder oberirdischer
Gleisführung wieviel CO² freigesetzt wird.
Die Vorlage sollte Beirat Nahmobilität beraten werden.


Die CDU Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 15 Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, SPD, Die Linken, Die
PARTEI, AfD) gegen 3 Stimmen der CDU Fraktion, unter Berücksichtigung der
gemachten Bemerkungen den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe
von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem
Sachkonto 529 300 an.


Hierzu liegt vor Schreiben OB Westphal vom 06.09.2021 (Drucksache Nr. 20397-21-E7)

….die Beschlussvorlage zum Stadtbahnentwicklungskonzept vom 13.04.2021 lag den Gremien im Sitzungslauf April-Juni bereits vor. Für die in dieser Phase bisher eingebrachten Anregungen bedanke ich mich sehr herzlich.
Die Ausschüsse haben die Beratung vertagt, so dass eine Befassung im Rat nun für den 23.09.2021 vorgesehen ist. Ich darf die veränderte Zeitschiene nutzen und Ihnen noch einige ergänzende Hinweise zur Vorlage geben. Diese betreffen das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes.
Die Beschlussfassung der aktuellen Vorlage dient der Mittelfreigabe für eine externe Begutachtung, die nach Vorliegen des Beschlusses ausgeschrieben und vergeben werden soll. Die Abstimmung der Ausschreibungsinhalte erfolgt mit allen Projektbeteiligten (Stadt, DSW21/H-Bahn21). Alle Eingaben und Anregungen insbesondere der politischen Gremien, sollen in dieser externen Begutachtung Berücksichtigung finden. Der Auftrag soll deshalb in einem zweistufigen Verfahren bearbeitet werden.
In einem ersten Schritt sollen neben den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem vorliegenden Sachstandsbericht auch alle Eingaben und Anregungen gutachtlich geprüft werden.
Das Prüfverfahren wird unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Prozesse, der Begutachtung selbst sowie der Abstimmung und Aufbereitung der Ergebnisse nach etwa 1, 5 bis 2 Jahre abgeschlossen sein. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse werden sodann für die politischen Gremien aufbereitet und zum Beschluss über die weitere zweite Stufe vorgelegt.
In dem dann folgenden zweiten Schritt werden die realisierungswürdigen und ggf. indisponiblen Vorhaben weiter konkretisiert betrachtet und analog dem sog. vereinfachten Standardisierten Bewertungsverfahrens für Maßnahmen des ÖPNV untersucht.
Das Ergebnis des Prozesses der zweiten Stufe wird - erneut nach Abstimmung unter den Projektbeteiligten (Stadt, DSW21/H-Bahn21) - in einer Beschlussvorlage „Stadtbahnentwicklungskonzept 202x“ (Zeitziel abhängig vom Bearbeitungsumfang) zusammengefasst und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der aktuell vorliegende Beschluss stellt insofern noch keine Priorisierung oder Abstimmung der vorgelegten oder als Anregung zusätzlich eingebrachten Maßnahmen dar.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Empfehlung/Beschluss der Vorlage zum Stadtbahnentwicklungskopnzept (Drucksache Nr.: 20397-21).

Hierzu liegt vor Antrag der SPD-Fraktion (TOP 5.6 der heutigen Tagesordnung) (Drucksache Nr. 22049-21):

… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Stadtbahntunnels
Innenstadt Ost (siehe DSW21-Positionspapier „Dortmund mobil 2030“) in Zusammenarbeit
mit der DSW21, dem Tiefbauamt und dem Planungsamt in Auftrag zu geben. Die Kosten
für die Machbarkeitsuntersuchungen sind bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

Dabei wird die Verwaltung beauftragt, unter anderem Folgendes zu prüfen:

Eine Verbindung zwischen Degginghöfe und der neuen S-Bahn Haltestelle Kronprinzenstraße

Ist es möglich, die Tunnelröhre mit den Linien U45 und U49 zu verbinden? Dabei ist eine
weitere Anbindung an die Linie nach Hörde nicht zwingend erforderlich.

Auf welcher Ebene endet die Tunnelröhre am Hauptbahnhof?

Welche innovativen Möglichkeiten, wie z. B. ein Kopfbahnhof auf Ebene der "großen"
Schiene, kommen in Frage?

Welche Fördermöglichkeiten kommen in Frage (z. B. durch den VRR)?
Begründung:
Ein weiterer Tunnel kann die sehr stark ausgelastete Tunnelröhre 1 zwischen Märkische Str. und
Hauptbahnhof entlasten und bietet höhere Flexibilität bei Großereignissen. Zudem könnten durch
diesen neuen Stadtbahntunnel neue Bereiche für die Stadtbahn erschlossen werden. Die Bewohner*
innen der Innenstadt Ost könnten hierdurch direkt und ohne Umsteigen an der Kampstraße an
den Hauptbahnhof angeschlossen werden. Mit einer weiteren Tunnelröhre könnten insgesamt die
Attraktivität und die Kapazität des ÖPNV-Angebots in Dortmund steigen und die Verkehrswende
gefördert werden.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt das Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 zur Kenntnis. Weiter einigt man sich darauf, dass der heute unter TOP 5.6. vorliegende SPD-Antrag (Drucksache Nr. 22049-21) ebenso wie alle bereits vorliegenden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen in dem anstehenden Begutachtungsprozess berücksichtigt werden sollen. Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes leitet der Ausschuss heute die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
AKUSW, 15.09.2021:

Herr Rm Stieglitz führt zum SPD-Antrag aus dem AMIG an, dass es sicherlich klar sei, dass man für diese starke Achse von Hörde zum Bahnhof einen zweiten Weg für suche. Es gäbe aber auch das Problem, dass man von Körne, über Wambel, Brackel, Asseln nicht zum Hauptbahnhof komme. Wenn man also eine Tunnellösung finden wolle, dann sollte man hierbei also auch eine Einfädelung von Osten perspektivisch berücksichtigen. Alternativ hierzu bitte er um Prüfung eine oberirdischen Führung hierzu über die Straßenzüge: von Hörde kommend über B1, Semerteichstraße, Güntherstraße, Geschwister-Scholl-Straße, weiter Richtung Bahnhof.

Herr Rm Waßmann empfiehlt die Angelegenheit heute mit allen eingebrachten Ideen auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus würde seine Fraktion sich, neben dem Stadtbahnthema, auch über eine verstärkte Betrachtung der Busthematik (Ringbus-Ideen etc.) freuen, da diese im Kontext zu diesem Themenfeld gehöre. Weiter erwarte man seitens des Gutachters oder der Verwaltung auch einen Negativausschluss, zu den Szenarien, welche nicht realisierbar wären.

Herr sB Jääskeläinen bittet um Prüfung des Themas „Selbstfahrende Rufbusse“, welches in anderen Städten bereits realisiert worden sei und die Stadt Dortmund langfristig schneller nach vorne bringen würde. Zum Thema „Tunnel“ bitte er einmal auszurechen, wie viele Diesel-Busse man für den Bau eines Meters Tunnel für wie viele Jahre fahren lassen könne. Man müsse sich vor Augen halten, wie viel CO2 hierbei ausgestoßen würde. Insbesondere bitte er auch um Berücksichtigung der Menschen, die früher bei der Fahrt noch aus dem Fenster schauen konnten, was bei einer Tunnellösung nicht mehr gegeben wäre.

Herr Rrm Kowalewski erinnert an die Prüfaufträge zum Thema Stadtbahnentwicklung von vor zwei Jahren und bittet Verwaltung hierzu um Stellungnahme.

Frau Rm Rudolf bittet darum, dass der Gutachter die Maßnahmen aus dem SPD-Antrag (siehe Empfehlung des AMIG) ganz genau prüfe und mal schaue, welche Hürden der Realisierung entgegenstehen könnten (z. B. die Verknüpfung zum bestehenden Netz). Sie betont weiter, dass dieser Antrag für ihre Fraktion eine hohe Priorität habe und man sich daher freuen würde, wenn die Begutachtung nicht so lange dauern würde. Sie habe gehört, dass es etwas 2 Jahre dauern werde. Daher bitte sie bereits nach einem halben Jahr um einen Zwischenbericht.

In Kenntnis des Schreibens der Verwaltung vom 06.09.2021 ist man sich zu den heutigen mündlichen Anregungen, vorliegenden Anträgen und Empfehlungen darüber einig, dass hierüber heute nicht abgestimmt wird sondern diese als Gesamtpaket mit in den Begutachtungsprozess gibt.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.














zu TOP 3.15
Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21603-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt, das für die Umgestaltung der Sölder Straße inklusive Lichtsignalanlage beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 715.000,00 Euro um 675.000,00 Euro auf 1.390.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Sölder Straße erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021 1.390.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 15.810,00 Euro.

Die Gesamtaufwendungen für den Neubau der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße betragen weiterhin 6.165.555 Euro (2.795.555 Euro DB und 3.370.000 Euro Stadt Dortmund). Die Aufwendungen der DB erhöhen sich von 2.400.000 Euro um 395.555 Euro auf 2.795.555 Euro. Eine Ausweitung der Aufwendungen der Stadt Dortmund erfolgt mit dieser Beschlusserhöhung nicht. Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße in Höhe von 3.370.000,00 Euro wird auf dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300 abgebildet.

Der Rat der Stadt beschließt die zweckgebundenen Mehrerträge zur Deckung der Mehraufwendungen in 2021 gemäß § 83 GO NRW zu verwenden.



zu TOP 3.16
Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21551-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Die FRAKTION/DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr als auch des Zentrallagers in Eving zur Kenntnis und beschließt als Grundsatz-entscheidung, den planerischen Lösungsvorschlag weiter zu verfolgen. (Anlage)

Der Kostenrahmen für den Neubau liegt unter Berücksichtigung eines Baubeginns ab 2024 bei rd. 48.070.000,--€.
zu TOP 3.17
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21564-21)
AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der Sanierung des Wasserturms in Grevel (Lanstroper Ei) mit der Ausführung des 2. Bauabschnittes mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.206.450,- €.
Mit der Sanierung wird erst nach Zustimmung der Fördergeber begonnen.



zu TOP 3.18
Urban Gardening
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021 (Drucksache Nr.: 21239-21-E1)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21239-21-E1)

….die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den AMIG und den
AKUSW um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Vor dem Hintergrund der Planungen zur IGA 2027 und der dort aufgeführten Ebene
„Mein Garten“ wird die Verwaltung aufgefordert, in Kooperation mit dem Umweltamt,
dem Grünflächenamt und dem Liegenschaftsamt geeignete öffentliche Flächen
(Freiflächen/Brachen, städtische ungestaltete bzw. unbepflanzte Grünflächen,
Rand- und Restflächen, Teilbereiche von Park- und Grünanlagen, Dachflächen,
Abstandsgrün u.ä.) für Urban-Gardening-Projekte zu definieren und zusammenzustellen.

2. Die entsprechend zur Verfügung stehenden Flächen sind auf der Internetseite der
Stadt Dortmund in einer Karte zu visualisieren.

3. Die Verwaltung initiiert eine städtische Werbekampagne, die insbesondere über
Social Media auf Urban-Gardening-Projekte in Dortmund aufmerksam macht und
zur Beteiligung anregt.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept für Urban Gardening in KiTas und
Jugendeinrichtungen vorzulegen. Dabei ist die Nutzung von Förderprogrammen zur
Unterstützung von Projekt- und Bildungsarbeit zu prüfen.

5. Die Verwaltung prüft, inwieweit die Stadt Dortmund über ein begleitendes städtisches
Förderprogramm geringfügige finanzielle Zuschüsse für Werkzeuge und andere
Sachmittel gewähren kann.
6. Die Verwaltung erstattet dem Ausschuss bis spätestens zum 4. Quartal 2021 Bericht
über den Umsetzungsstand der vorgenannten Punkte.


Begründung
Neben den traditionellen Kleingärten stellen Gemeinschaftsgärten eine zeitgemäße und
weitestgehend gemeinschaftliche Nutzung von Gartenflächen dar. Neben der gärtnerischen
Betätigung sind urbane Gemeinschaftsgärten häufig auch generationenübergreifende
und soziale Projekte. Sie stellen Treffpunkte in den Stadtteilen dar, die einen Austausch
von gärtnerischem und gartengestalterischem Wissen zwischen Jung und Alt anregen,
soziale Netzwerke schaffen und einen Austausch auf verschiedenen Ebenen zwischen
den AkteurInnen ermöglichen. Die BürgerInnen werden motiviert, sich für den Lebensraum
in der eigenen Stadt einzusetzen. Bei den Planungen zur IGA 2027 können sie
deshalb in dem als Mitmachebene geplanten Bereich „Mein Garten“ eine wichtige Rolle
spielen und die IGA in die Quartiere und vor die eigene Haustür bringen.
Urban-Gardening-Projekte leisten aber auch einen sinnvollen Beitrag zur Stärkung des
urbanen Natur- und Umweltschutzes, der Umweltbildung und regionaler Kreisläufe. In
Dortmund gibt es schon einige erfolgreiche Beispiele fürs Stadtgärtnern, doch das Angebot
könnte deutlich ausgebaut werden. Die Situation in den vergangenen Monaten hat den
Bedarf an Gartenfläche und für alle zugängliches Grün in der Stadt nochmal verstärkt.
Während es zum einen an Angeboten fehlt, um die Menschen zu aktivieren, ihr eigenes
Gemüse anzubauen, fehlt es andererseits an Fläche für diejenigen, die solche Projekte
umsetzen möchten. Durch eine Übersicht über geeignete Flächen und ein Beratungsangebot
zur Unterstützung bei der Umsetzung kann die Stadt Dortmund die Entwicklung urbaner
Gärten fördern. Das gemeinsame Gärtnern kann zudem Kindern und Jugendlichen
vermitteln, wie man lokal Lebensmittel herstellt und sich selbst versorgt. Dabei werden
„nebenbei“ Kenntnisse über Biodiversität, Stadtökologie, nachhaltigen Konsum und eine
zukunftsfähige Lebensweise erworben.

AMIG, 08.06.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Vor dem Hintergrund der Planungen zur IGA 2027 und der dort aufgeführten Ebene
„Mein Garten“ wird die Verwaltung aufgefordert, in Kooperation mit dem Umweltamt,
dem Grünflächenamt und dem Liegenschaftsamt geeignete öffentliche Flächen
(Freiflächen/Brachen, städtische ungestaltete bzw. unbepflanzte Grünflächen,
Rand- und Restflächen, Teilbereiche von Park- und Grünanlagen, Dachflächen,
Abstandsgrün u.ä.) für Urban-Gardening-Projekte zu definieren und zusammenzustellen.

2. Die entsprechend zur Verfügung stehenden Flächen sind auf der Internetseite der
Stadt Dortmund in einer Karte zu visualisieren.

3. Die Verwaltung initiiert eine städtische Werbekampagne, die insbesondere über
Social Media auf Urban-Gardening-Projekte in Dortmund aufmerksam macht und
zur Beteiligung anregt.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept für Urban Gardening in KiTas und
Jugendeinrichtungen vorzulegen. Dabei ist die Nutzung von Förderprogrammen zur
Unterstützung von Projekt- und Bildungsarbeit zu prüfen.

5. Die Verwaltung prüft, inwieweit die Stadt Dortmund über ein begleitendes städtisches
Förderprogramm geringfügige finanzielle Zuschüsse für Werkzeuge und andere
Sachmittel gewähren kann.

6. Die Verwaltung erstattet dem Ausschuss bis spätestens zum 4. Quartal 2021 Bericht
über den Umsetzungsstand der vorgenannten Punkte.

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich dem Votum des AMIG mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) an.

-94-

zu TOP 3.19
Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Zusatz- /Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18221-20-E3)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Veraltung zu den Punkten 1.4. des o.a. CDU-Antrags aus der Sitzung am 16.06.2021 (Drucksache Nr.: 18221-20-E4):

...die in der o.g. Sitzung gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen des Teilkonzeptes „Radverkehr und Verkehrssicherheit“ des Masterplan
Mobilität 2030 hat die Verwaltung einen das gesamte Stadtgebiet abdeckenden Zielplan für
die Netzentwicklung im Radverkehr entwickelt.

Zu 2: Das o.g. Teilkonzept soll Ende 2021 den Gremien der Stadt Dortmund zugleitet werden.

Zu 3 und 4: Der Verwaltung liegen derzeit keine Informationen zu verkehrsrelevanten
Bauvorhaben im Plangebiet vor. Die verkehrserzeugenden Potentialflächen liegen alle im
Entwicklungsbereich HBF Nord bzw. unmittelbar angrenzend (Fläche zwischen
Münsterstraße, Freiherr-von-Stein-Platz, Leopoldstraße und Fläche ehemaliges Hotel Bender,
südöstlich Burgtor). Die geplanten Nutzungen erzeugen - bei Unterstellung der heutigen
Verkehrsaufteilung (Verkehrsmittelwahl) - in Summe einen Neuverkehr von rd. 4.000 Kfz in
24 h. Infolge geänderter Rahmenbedingungen (Coronakrise, Verkehrswende, geringerer Kfz-
Anteil bei den Neunutzungen durch Mobilitätsmanagementmaßnahmen) ergeben sich nach
heutigem Erkenntnisstand und konservativen Annahmen Entlastungen in etwa gleicher Größenordnung.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.20
Boulevard Kampstraße
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 20276-21-E2)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:20276-21- E2):

die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Begründung
Erfolgt mündlich.
AKUSW, 17.03.2021:

Frau Rm Sassen führt zum gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass die Planungen zum Boulevard Kampstraße schon etwas älter seien. Daher vertrete man die Meinung, dass man diese an die geänderten Ansprüche anpassen sollte, die insbesondere die Verkehrsführung vom Radverkehr und die Anpassung an das Stadtklima angehen würden. Man bitte daher die Verwaltung darum, hierzu eingehend zu prüfen, inwieweit Modifikationen möglich wären.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass dieser Antrag als Prüfauftrag durchaus konsensfähig sei. Man finde auch, dass man heute gerade solche Bereiche anders denken müsse, mit mehr Grün, mit dem Licht, Bereiche für Veranstaltungen aber eben auch Aufenthaltsqualität, die heute vielleicht noch anders gedacht werde. Mit einem eigenen Bereich für Fahrradfahrer*innen habe ihre Fraktion allerdings große Probleme. In verschiedenen Gesprächen sei herausgekommen, dass gerade dieser Bereich zwischen Petri- und Reinoldikirche wirklich als Fußgängerbereich mit Aufenthaltsqualität ohne Verkehr jeglicher Art zu denken sei. Was man aber ganz klar sehe, dass man für die Fahrradfahrer*innen viel mehr Abstellmöglichkeiten brauche, die auch sicher seien. Von daher, prüfen ja aber kein Fahrradverkehrdurchweg.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass es schon lohne, nochmal draufzuschauen. Seine Fraktion habe bei der Erstellung die Meinung vertreten habe, dass man nicht erreichen wolle, dass die Pläne nochmal aufgemacht und im Detail nochmal alles losgetreten werde aber in Bezug auf Punkt 1. im Bestand zu schauen, was gehe, was man gemeinsam gestalten könne, durchaus lohnenswert wäre. Zu Punkt 2. glaube er, dass dieser mit Blick auf Klimaveränderung, Grün, Baumaterial etc. bei der Verwaltung offene Türen einrennen dürfte. Hierzu kurzfristige eine Bewertung dieser Vorgänge zu erhalten wäre wünschenswert, damit die Dinge endlich umgesetzt werden könnten.

Frau Rm Rudolf merkt zu Punkt 2. des Antrags an, dass ihrer Fraktion ergänzend hierzu der Punkt Biodiversität wichtig wäre. Insbesondere in großen Städten, wie Dortmund, gehe die Anzahl der Pflanzen, Insekten, Vögel und sonstigen Tierarten deutlich zurück. Der Versiegelungsgrad nehme immer mehr zu. Deswegen schlage man vor, dass bei Punkt 2. auch der Aspekt „Biodiversität“ mit berücksichtigt werde.


Herr sB Jääskeläinen wundert sich über das Thema mit dem Radverkehr, zu dem es zahlreiche Bedenken gebe. Wenn man hier keine Radachse eröffnen würde, frage er sich, wie man von Ost nach West oder umgekehrt mit dem Rad durch die City kommen solle. Insgesamt halte der diesen Traum in Beton und Marmor ohnehin für verstörend. Bei den ganzen Bedenken würde er gerne anregen, mal darüber nachzudenken, ob man nicht tatsächlich diese Pläne erneut öffnen sollte.
Er stelle daher den Antrag, die Planungen aufgrund zahlreicher Bedenken unter verstärkter Bürgerbeteiligung der Anwohner*innen der Innenstadt nochmal zu überdenken.

Herr Rm Perlick führt an, dass auch seine Fraktion die Notwendigkeit erkenne, die Innenstadt an Hitzeperioden anzupassen. Insofern stimme man dem heute Punkt 2. des vorliegenden Prüfauftrages zu. Punkt 1 des Antrages lehne man ab.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass man ebenfalls dem Prüfauftrag zuzustimmen werde. Man habe allerdings dieses Thema bereits zur letzten Sitzung diskutiert, wonach es dort auch Zusagen der Verwaltung gegeben hatte, diese Themen aufzugreifen. Er rege heute an, sich hierbei auch die Blumenkübel nochmal anzuschauen.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden erklären sich die antragstellenden Fraktionen damit einverstanden, den Aspekt „Biodiversität“ mit in den Punkt 2. des gemeinsamen Antrags aufzunehmen.

Herr Rm Dudde verdeutlicht nochmal, dass seiner Fraktion insbesondere auch der Punkt der größtmöglichen Querungsmöglichkeit für den Radverkehr wichtig sei.


Hiernach wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke +) sowie einer Gegenstimme (Die Fraktion Die Partei) ab.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst hierzu, unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktion AfD sowie unter Einbeziehung der mündlichen Anregung der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden ergänzten Beschluss:


Hierzu liegt zur Sitzung des AKUSW am 15.09.2021 vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20276-21--E3):

...die o.g. Anfrage hat zu einer Befassung der berührten Fachämter - Tiefbauamt,
Grünflächenamt, Amt für Stadterneuerung und Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
(Städtebau / Mobilität) - geführt.
In der Vorlage zum Ausführungsbeschluss (Drucksache Nr. 15528-19) sind bereits alle
wesentlichen Aspekte zur Umgestaltung der Kampstraße im Bereich zwischen
Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz benannt. Wegen der Bedeutung des Projektes und
der neueren Diskussion um die Aktualität der Planung sollen die Gestaltungsparameter und
umfassenden Restriktionen nochmals explizit erläutert werden.
Im Ergebnis ist zu der Anfrage Folgendes mitzuteilen:

Leitidee für den Boulevard Kampstraße
Der ca. 30 bis 40 m breite Straßenzug Kampstraße – Brüderweg weist - auch mit
Herausnahme von Durchgangsverkehren und Stadtbahn - bis heute eine Barrierewirkung
zwischen der südlichen und nördlichen Hälfte der City auf.
Die Leitidee für den zentralen Bereich des Boulevards Kampstraße ist es, die Innenstadt
funktional zusammenzuführen und einen attraktiven Aufenthalts- und Erlebnisbereich für alle
Nutzer*innengruppen parallel zum Hellweg zu schaffen.
Das Areal konnte sich lange Zeit nicht angemessen entwickeln, wie es in dieser zentralen
Lage zu erwarten wäre. Neuere Investitionen und Entwicklungen wie z.B. das DOC oder das
Base Camp stellen wichtige zukunftsweisende Investitionsimpulse dar, so dass auch der
öffentliche Raum zeitnah und qualitätsvoll in Gänze gestaltet werden muss.

Gestaltungskomponenten als neues Identifikationsmerkmal
Im Jahre 1998 gewann das Atelier Fritschi/Stahl/Baum aus Düsseldorf einen von der Stadt
Dortmund EU-weit ausgelobten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb zur
Neugestaltung des 1.200m langen Straßenzuges von Kampstraße und Brüderweg.
Westentorallee und Brüderweg wurden inzwischen mit dichten Platanenreihen sowie Sitzund
Spielmöglichkeiten realisiert, ebenso wurde der Petrikirchhof neu gestaltet.
Die beiden letzten Bauabschnitte - die sog. Lichtpromenade - (Bauabschnitt 4 Pylon und
Bauabschnitt 5 Lichtpromenade) weisen für den Kernbereich ein besonderes
Gestaltungskonzept auf und bilden somit ein neues spezifisches Rückgrat für diesen
Straßenabschnitt.
Der Mittelteil der Baumaßnahme Boulevard Kampstraße ist geprägt durch eine etwa 8 m
breite „Promenade“, die sich über ca. 535 m zwischen den beiden Stadtkirchen St. Petri und
St. Reinoldi erstreckt und als geradlinig angelegter Streifen in dem gewundenen
Straßenverlauf liegt. Er soll zu einer besseren Orientierung für die Nutzer*innen in dem sehr
heterogenen Straßenraum beitragen.
Ein weiteres markantes Gestaltungselement ist ein Wasserlauf, der südlich über weite
Strecken des Promenadenteppichs führt. Darin integriert liegen 3 Becken: Das sogenannte
Quellbecken am Petri-Kirchhof, eine kreisrunde Wasserfläche (Himmelsspiegel) am Platz von
Netanya und das sogenannte Endbecken an der Reinoldi-Kirche. Die Nordseite der
Flaniermeile ist durch eine in 4,5 m Höhe verlaufende und über Masten geführte Lichtlinie
gesäumt, die mit WLan ausgestattet wird. Zusammen mit einer Reihe von Sitzbänken und
dezentralen Spielangeboten für Kinder sollen diese Gestaltungselemente zum Verweilen
einladen. Damit werden diese Bereiche zunehmend auch für die City belebende
Außengastronomie interessant.
Die zur Verwendung kommenden Baumaterialien orientieren sich an denen, die bereits in
den fertiggestellten Bereichen eingebaut worden sind. Nur so lassen sich die Idee einer
einheitlichen Gestaltung und der „Rote Faden“ für den Boulevard Kampstraße gewährleisten.
Die geplante Promenade soll kontrastreich mit einem anthrazitgrauen Material zu den übrigen
Bereichen hervorgehoben werden. Dieses ist erforderlich, um die gewünschte ordnende
Wirkung zu erzielen und den hier ebenfalls verorteten Leitstreifen für seheingeschränkte
Personen funktional ausführen zu können, da diese Nutzer*innengruppe auf starke optische
Kontraste angewiesen ist. Flächenmäßig wird dieser Bereich, der sich an wärmeren Tagen
mehr aufheizt, den hell gestalteten Arealen untergeordnet sein.
Die versiegelten Flächen werden durch unterschiedlich große Baumscheiben unterbrochen.
Weitere Flächenentsiegelungen würden den künftigen Ansprüchen an ein multifunktionales
Nutzungskonzept nicht gerecht.
Vor dem Hintergrund eines Rückgangs der Einzelhandelsnutzungen und künftig gemischten
Nutzungsformen mit einem höheren Anteil an Gastronomie und Kultur sowie
erfreulicherweise zunehmender Wohnnutzung ist die Gestaltungskonzeption ein wichtiger
Baustein für eine attraktive Cityentwicklung. Insgesamt wird ein überzeugender öffentlicher
Raum und neues Identifikationsmerkmal entstehen, ein Konzept, das trotz seiner längeren
Entwicklungsgeschichte (die der Stadtplanung oftmals immanent ist) in keiner Weise an
Aktualität und Qualität verloren hat.

Begrünungsmaßnahmen
Eine Vielzahl an Bäumen – unter Einbeziehung des Bestandes - lockert die strenge lineare
Gestaltung auf und stellt einen gestalterischen Kontrapunkt zu den alleeartigen,
baumgeprägten Randbereichen dar. Eine noch intensivere Begrünung mit Bäumen wurde
detailliert und unter Berücksichtigung vieler Belange geprüft, musste jedoch aufgrund der
nachfolgend genannten Aspekte abschließend verworfen werden:
 der teilweise sehr geringe Tiefenlage der Stadtbahn,
 einer Gewährleistung der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges für die Feurwehr
(Bestandsgebäude),
 dem Flächenbedarf für Veranstaltungen mit größeren Fahrgeschäften und
Marktständen sowie
 einer Vielzahl an Versorgungsleitungen.
Die zahlreichen Restriktionen lassen insgesamt somit definitiv nicht mehr Baumpflanzungen
in diesem Abschnitt zu. Eine nachfolgende Baumbilanzierung zeigt, dass vor dem Ausbau der
Kampstraße 31 Bäume vorhanden waren. Nach Fertigstellung werden es insgesamt 140 meist
großkronige Laubbäume sein, davon allein 59 Bäume im Mittelteil, die nach den Kriterien
Nachhaltig- und Zukunftsfähigkeit ausgesucht wurden.
vor Umgestaltung nach Umgestaltung Bilanz
Westentor bis Petrikirche 10 40 +30
Ostentor bis Pylon 0 41 +41
Mittelteil Lichtpromenade 21 59 +38
31 140 +109
Da die Bäume im Innenstadtbereich keine optimalen Standortbedingungen vorfinden und
insbesondere die letzten Jahre extrem trocken waren, werden durch den Einbau von
ausreichenden Bodensubstraten, großen Baumscheiben, besonderen Wurzel- und
Belüftungssystemen sowie einer ökologischen Baubegleitung während der Maßnahme den
ökologischen Ansprüchen in besonderem Maße Rechnung getragen.
Die Auswahl verschiedener Baumarten fördert zudem den Anspruch an eine bessere
Biodiversität im innerstädtischen Bereich. Es sind jedoch für diesen urbanen Raum auch
deutliche Wirkungsgrenzen zu akzeptieren. Ergänzungen durch mobiles Grün könnten für die
Förderung von Artenvielfalt ggf. auch eine unterstützende Funktion übernehmen.
Im Kontext zum künftigen geplanten Masterplan Plätze (Drucksache Nr. 19836-21) wird das
Grünflächenamt ein Konzept für mobiles Grün - auch vor dem Hintergrund der IGA 2027 -
erarbeiten. In diese Betrachtungen wird auch die Kampstraße einbezogen. In diesem Kontext
könnte also nochmals nachgesteuert werden. Diese Option sollte aber nur auf der Grundlage
eines schlüssigen Gesamtkonzeptes erfolgen und der anspruchsvollen großstädtischen
Gestaltung der Kampstraße sowie ihrer Multifunktionalität / Nutzbarkeit gerecht werden.
Mit den insgesamt 140 Baumpflanzungen und geplanten Wasserelementen kann ein wichtiger
Beitrag zu einer klimaresilienten City Dortmund geleistet sowie einer Überhitzung im
urbanen Raum entgegenwirkt werden.

Verkehrskonzept und Barrierefreiheit
In dem Gestaltungskonzept stehen - wie zuvor dargelegt - die Aufenthaltsqualität und der
Abbau der Barrierewirkung an oberster Stelle. Das Maß ist dabei der „langsamste“
Verkehrsteilnehmende.
Für den Mittelabschnitt erfolgt eine Ausweisung als Fußgängerzone mit weitgehenden
Rechten für Radfahrende, die eine uneingeschränkte Nutzungsoption erhalten. Dabei steht ein
ausreichend breiter Straßenraum zur Verfügung, der - abzüglich seiner künftigen Möblierung
- ein gutes Miteinander ermöglicht. Der Charme bzw. Vorteil dieser Konzeption liegt darin
begründet, dass keine feste Fahr- und Bewegungstrasse vorgegeben wird, sondern der
großzügige Raum ein komfortables Nutzungsangebot für alle steuert. Zudem runden über 100
Fahrradständer im gesamten Gestaltungsbereich (mit den Alleen) das Angebot für
Radfahrende ab.
Der Straßenzug wird künftig auch für Radfahrende ein gutes Durchfahren der City
ermöglichen, die Ausweisung einer exklusiven Fahrbahn für Fahrradfahrer*innen in diesem
Abschnitt war nie Ziel der Planung und ist in den Entwurf auch nicht integrierbar. Nach dem
Westenhellweg gehört der Mittelabschnitt des Straßenzuges Kampstraße / Brüderweg zu den
zentralsten Bereichen der Stadt. Hier bestimmen in erster Linie Fußgänger*innen das
Mobilitätsgeschehen: zusammenstehende Gruppen, spielende Kinder und sich kreuz und quer
bewegende Einzelpersonen und Personengruppen. Eine räumliche Separierung und
Kanalisierung dieser Bewegungsabläufe wäre dem Ort nicht angemessen und ist durch
bauliche Elemente an solch einem Ort auch nicht erreichbar. Radfahrende müssen sich diesem
Geschehen unterordnen. Ihnen werden keine eigenen Trassen zugewiesen, ihnen stehen aber
die von Einbauten freigehaltenen Gassen für den Liefer- und Rettungsverkehr sowie die
„Promenade“ zur Verfügung. Angepasst an die Fußgänger*innenbewegungen wählen sie ihre
jeweils günstigste Fahrlinie. Die Achse bietet somit künftig ausreichend gute Bedingungen für
das Durchfahren der City. Einschränkungen ergeben sich vor allem während der
Geschäftszeiten.
Zudem wurde bei der Gestaltung eine durchgängige Barrierefreiheit des Straßenzuges für
mobilitäts- und seheingeschränkte Personen - im regelmäßigen Austausch mit dem
Behindertenpolitischen Netzwerk und Betroffenen - bei der Planung des Boulevards
berücksichtigt. Ein durchdachtes, inklusives sowie barrierefreies Gestaltungskonzeptes ist
entstanden.

Veranstaltungsmanagement
Das Konzept wurde ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Schaustellerverband und im
Hinblick auf künftige Veranstaltungsformate abgestimmt. Das angefragte Thema „Querung
der Innenstadt im Rahmen von Veranstaltungen“ kann im Zusammenhang mit dieser
Maßnahme nicht geklärt werden, sondern ist für die gesamte City im Einzelfall zu betrachten
und zu beantworten.

Fazit und weiteres Vorgehen
Die Maßnahme ist, bis auf den Kirchplatz rund um die Reinoldikirche, im Wesentlichen nach
intensiven Abstimmungen mit zahlreichen Akteuren konkret durchgeplant; die
Ausschreibungsunterlagen sind fertig gestellt. Der Förderantrag muss noch in 2021 bei der
Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.
Änderungen in der Planung werden verwaltungsseitig nach interdisziplinären Überprüfungen
des Konzeptes - wie dargelegt - nicht gesehen. Diese würden zudem durch neue
Planungsaufträge und geänderte Ausschreibungsunterlagen zu einer weiteren Verzögerung
der Maßnahme führen sowie eine Förderung der Maßnahme gefährden.
Dies wäre auch für die Anliegenden und Gewerbetreibenden, die immer eng in das Projekt
eingebunden waren und bereits sehr lange auf die Umsetzung der „Lichtpromenade“ warten,
aus Sicht der Verwaltung nicht zu vertreten und fachlich unbegründet.
Es wird deshalb empfohlen, an dem schlüssigen zeitgemäßen Gestaltungskonzept als
wichtigen Baustein für die Cityentwicklung festzuhalten und somit eine zeitnahe Umsetzung
politisch zu unterstützen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20276-21-E5):

...die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet anlässlich der Stellungnahme der Verwaltung
den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden ergänzenden Prüfauftrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten, den Einsatz versickerungsfähiger Baumaterialien für
die Verkehrsflächen zu prüfen, die zum einen den Ansprüchen an eine klimaresiliente
Stadtplanung genügen und sich zum anderen in die einheitliche Gesamtgestaltung
des Boulevards Kampstraße einfügen.

2. Des Weiteren sollen Alternativen zur geplanten dunklen Asphaltierung der Promenade
gefunden werden, die sowohl die von der Verwaltung angedachte Hilfestellung
für sehbehinderte Menschen (Kontrastbildung) ermöglichen, zugleich aber eine
zusätzliche Aufheizung an warmen Tagen verhindern. Außerdem soll die Einrichtungen
weiterer Schattenspender (bspw. Sonnensegel) und des Regenschutzes
erwogen werden, um die Aufenthaltsqualität in diesem öffentlichen Raum weiter zu
erhöhen.


3. Für Radfahrende werden dezentrale, sichere Abstellmöglichkeiten in die Planung
integriert.

4. Für eine möglichst konfliktfreie Nutzung der Achse sowohl durch Fußgänger*innen
als auch durch Radfahrende wird eine geeignete Kommunikation (Schilder, Markierungen
etc.) entwickelt.

5. Das Wasserbecken am Platz von Netanya wird verkleinert, um die Durchlässigkeit
der Kampstraße sowie der Hansastraße auch bei Veranstaltungen zu verbessern.

Begründung:
Erfolgt mündlich


AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zu den Punkten 1. Bis 4. des Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20276-21-E5) mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/DIE PARTEI) folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird gebeten, den Einsatz versickerungsfähiger Baumaterialien für
die Verkehrsflächen zu prüfen, die zum einen den Ansprüchen an eine klimaresiliente
Stadtplanung genügen und sich zum anderen in die einheitliche Gesamtgestaltung
des Boulevards Kampstraße einfügen.

2. Des Weiteren sollen Alternativen zur geplanten dunklen Asphaltierung der Promenade
gefunden werden, die sowohl die von der Verwaltung angedachte Hilfestellung
für sehbehinderte Menschen (Kontrastbildung) ermöglichen, zugleich aber eine
zusätzliche Aufheizung an warmen Tagen verhindern. Außerdem soll die Einrichtungen
weiterer Schattenspender (bspw. Sonnensegel) und des Regenschutzes
erwogen werden, um die Aufenthaltsqualität in diesem öffentlichen Raum weiter zu
erhöhen.

3. Für Radfahrende werden dezentrale, sichere Abstellmöglichkeiten in die Planung
integriert.

4. Für eine möglichst konfliktfreie Nutzung der Achse sowohl durch Fußgänger*innen
als auch durch Radfahrende wird eine geeignete Kommunikation (Schilder, Markierungen
etc.) entwickelt.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt Punkt 5. dieses Antrags mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) ab.


5. Das Wasserbecken am Platz von Netanya wird verkleinert, um die Durchlässigkeit
der Kampstraße sowie der Hansastraße auch bei Veranstaltungen zu verbessern.










zu TOP 3.21
Neuplanung Kampstraße
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22199-21)
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschluss:
Der Rat beschließt eine Neuplanung des Boulevard Kampstraße.
Dies soll unter Einbeziehung der zu erwartenden klimatischen Veränderungen und unter Verstärkung der Aspekte Stadtklima und Begrünung erfolgen.
Die Neuplanung soll unter Beteiligung der Bevölkerung mit modernen Formaten wie Barcamps, BürgerX-Räten und BürgerX-Foren erfolgen.

Begründung:
Die Planungen für die Kampstraße sind mittlerweile 20 Jahre alt. Der Klimawandel war seinerzeit zwar bekannt und die Schwere der Folgen war erkennbar. Allerdings war diese Erkenntnis vielerorts nicht derart verinnerlicht, dass städtebauliche Maßnahmen sich daran in dem Maße orientiert haben, wie man das heutzutage erwarten würde.

Die aktuelle Planung besteht weiterhin aus viel versiegelter Fläche und begreift die Kampstraße als Veranstaltungsfläche hauptsächlich für Teile des Weihnachtsmarktes. Das hat zur Folge, dass eine tote Fläche entsteht, auf der einige Wochen im Jahr ein paar Buden und ein Pony-Karussell stehen.

Es ist fraglich, ob die Mehrheit der AnwohnerX diese Auslegung befürworten.

Stadtplanung hat sich vor dem Hintergrund des Klimawandels weiterentwickelt und auch die Akzeptanz klimafreundlicher Maßnahmen ist erheblich gestiegen.

Daher beantragen wir eine Neuplanung, um all dies angemessen zu berücksichtigen. Dass dies den Umbau verzögert, ist insofern hinnehmbar, als dass die aktuelle Situation nun schon mehr als 20 Jahre besteht und eine Verzögerung durch die Neuplanung einen späteren klimafreundlichen Rückbau vermeidet.

Auch das Interesse und die Einbindung der Bevölkerung durch das Neuland haben sich gewandelt. Moderne Beteiligungsformate sind entstanden und haben sich bewährt. Die Verfassungsreform in Irland und der Viktualienmarkt in München sind hervorragende Beispiele. Der Innovationskraft der Menschen in Dortmund sollten wir uns nicht verschließen und die dadurch erreichbare Erhöhung der Akzeptanz sollten wir anstreben.

Anlagen
Dortmund sollte der Emschergenossenschaft beitreten, denn die hat erklärt, dass ihre Mitglieder sich darum kümmern, dass Regenwasser nach Möglichkeit im Boden versichern sollte, statt in die Kanalisation geleitet zu werden.

Details hier:
https://www.eglv.de/medien/gemeinsam-gegen-die-folgen-des-klimawandels-wie-sich-hausbesitzer-vor-starkregen-schuetzen-koennen/
Und hier:
https://www.nordstadtblogger.de/naechtliches-unwetter-ueber-dortmund-tief-zero-bescherte-der-feuerwehr-365-einsaetze-380-retterinnen-im-einsatz/

Ohne Zweifel leistet der Phoenix-Teich bereits einen wertvollen Beitrag, so wie die gesamte Renaturierung der Emscher. Aber Dortmund darf jetzt nicht 20 Jahre alte Pläne umsetzen, die damals und heute zu solchen Überschwemmungen geführt haben und weiter führen werden.


AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Antrag mehrheitlich, einer Gegenstimme (Die FRAKTION/DIE PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE +) ab.


zu TOP 3.22
Entsorgung von privatem Grünschnitt in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21763-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE*) (Drucksache Nr.: 21763-21 –E1):

...die Entsorgung von Gartenabfällen stellt in Dortmund ein Problem dar. Lediglich an zwei Tagen im Jahr ist eine kostenfreie Entsorgung möglich. Ansonsten ist eine ordentliche Entsorgung lediglich gegen eine Gebühr von 10 Euro pro m³ an den Recyclinghöfen der EDG möglich.

Die Folge sind Entsorgungen von Grünschnitt in der freien Natur. Häufig ist dabei in der Bevölkerung kein Problembewusstsein vorhanden, da Grünschnitt ja verrotte und Humus bilde. Dabei wird übersehen, dass im Gartenabschnitt zumeist den jeweiligen Ökosystemen völlig fremde Organismen ausgebracht werden, die die Ökosysteme besonders auch des Waldes empfindlich stören, ihre Samen ausbringen und teilweise auch wieder anwachsen. Auch werden nährstoffarme Böden mit Nährstoffen versehen und somit Artengemeinschaften, die an nährstoffarme Böden angepasst sind unter Druck gesetzt. Die Förstereien haben die Aufgabe, den unsachgemäß in den Wald eingebrachten Gartenabfall aufwändig zu entfernen, um das Ökosystem Wald vor der Ausbringung von Neophyten zu schützen. Dies verursacht städtischen Aufwand durch Personalkosten und Entsorgungsleistungen.

Betroffen sind auch die Biomüllcontainer der Friedhöfe, die ebenfalls mit privatem Gartenabfall bestückt werden, um die Kosten bei der EDG zu vermeiden. Auch das verursacht Kosten bei den Friedhöfen.

Wir haben daher die nachfolgenden Fragen zum Sachverhalt:

1) Welche Kosten fallen durch die beschriebenen Sachverhalte in den Förstereien, bei den Friedhöfen und ggf. weiteren betroffenen städtischen Einrichtungen an (Personalkosten, Entsorgungskosten, etc.)?

2) Welche Einnahmen werden bei EDG durch die Preiserhebung bei der Grünschnittabgabe erzielt?

3) Welche Einnahmen werden bei EDG durch die Vermarktung des abgegeben privaten Grünschnitts erzielt?

4) Wie bewertet das Umweltamt die ökologischen Folgen einer unsachgemäßen Entsorgung von privaten Grünabfällen?

5) Welche Vorschläge für eine Auflösung der beschriebenen Situation hat die Verwaltung?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.








zu TOP 3.23
Erfassung und Nutzbarmachung städtischer Obstbäume für Bürger*innen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21876-21)

...die Fraktion Die Linke+ bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Die Verwaltung prüft, wie viele Obstbäume sich auf kommunalen (Grün-)Flächen befinden und erstellt darüber eine Liste mit Art und Standort. Diese Standortinformationen sollen im Anschluss auf der Homepage dortmund.de in Form eines „virtuellen gelben Bandes“ eingepflegt und somit öffentlich zugänglich gemacht werden. Alternativ kann eine Eintragung aller städtischen Obstbäume auf dem Internetportal mundraub.org erfolgen und entsprechend eine gut sichtbare Verlinkungen auf dortmund.de dorthin geschaffen werden
Diese Kennzeichnung soll den Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern signalisieren, dass die Früchte dieser Bäume kostenlos und ohne Anmeldung oder Rücksprache mit den Grundstückeigentümer*innen in haushaltsüblichen Mengen geerntet werden können.

Zudem sollen private Baumbesitzerinnen und Besitzer ermutigt werden, sich an dieser Aktion zu beteiligen und eigene Bäume für diese Liste zu melden. Hierfür soll ein entsprechendes Online-Formular implementiert werden. So können Früchte, die nicht selber geerntet werden, anderen Menschen zur Verfügung gestellt werden und so vor dem (Bio-)Müll oder Kompost bewahrt werden.


Begründung

Bei dieser Aktion treffen die Aspekte Nachhaltigkeit und Foodsharing aufeinander. Im Stadtgebiet trifft man häufig auf nicht abgeerntet Obstbäume und die Äpfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen und Co. verfaulen auf und unter den Bäumen.

Dies ist in vielerlei Hinsicht schade, denn es lassen sich aus dem Obst, neben dem direkten Konsum, zum Beispiel Kuchen, Marmeladen und Saft herstellen. Nicht selten sind Verunsicherung und die Angst davor evtl. fremdes Eigentum zu entwenden bei Bürgerinnen und Bürgern der Grund, warum das Obst nicht geerntet wird.

Auf der anderen Seite entstehen beim Obst in Supermärkten und Discountern durch Ernte, Lagerung und Transport klimaschädliche Emissionen, welche sich durch die regionale Verwertung reduzieren lassen können. Zudem könnten diese kostenlosen Früchte auch finanziell schwächer gestellten Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.

In zahlreichen Kommunen gibt es bereits Konzepte dazu, wie dieses Obst verwertet werden kann, hierfür wurde die Aktion „Gelbes Band“ ins Leben gerufen. Vor wenigen Wochen startete diese Aktion auch im Kreis Warendorf. Die Idee dahinter stammt aus dem Landkreis Esslingen und wurde mit dem Bundespreis „Zu gut für die Tonne!“ ausgezeichnet.


AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o .a. Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/DIE PARTEI) sowie der Fraktion DIE LINKE+) ab.









zu TOP 3.24
Mieterstrom und Photovoltaikausbau
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22092-21)

.
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:


Begründung
Die Nutzung der Energieerzeugung aus Photovoltaikanlagen ist für die Energiewende von besonderer Bedeutung. Allerdings sind große Teile der Potentiale für Photovoltaikanlagen in Dortmund bislang ungenutzt. Der Ausbau soll nun weiter vorangetrieben werden und ungenutzte Potentiale bei den kommunalen Wohnungsbauunternehmen, Gewerbe, privaten Wohnungsimmobilienbesitzern*innen und größeren versiegelten Flächen (z.B. Parkplätzen) aktiviert werden. Hierbei sollen bei Mietshäusern auch die Mieter*innen vor Ort von Mieterstrommodellen und Mieterstrommodellen im Quartier profitieren, nachdem im vergangenen Jahr durch die Überarbeitung des Erneuerbaren Energiegesetzes die Bedingungen hierfür verbessert worden sind. Nach Möglichkeit sollen auch die Dortmunder Bürger*innen durch Modelle der Bürgerbeteiligung profitieren können. Auch sollen nach Möglichkeit neue Entwicklungen der Technik berücksichtigt werden, wie z.B. faltbare Solardächer, die die technische Umsetzbarkeit einer PV-Anlage an bestimmten Standorten verbessern. Die bestehenden Beratungsangebote (z.B. dlze) sollen ausgebaut werden.






AKUSW, 15.09.2021:

Herr Rm Waßmann macht zum letzten Satz des Punktes 2. folgenden Ergänzungsvorschlag:

Das entwickelte Mieterstrommodell soll dabei als Angebot auf private Vermieter*innen übertragbar sein.

Frau Rudolf signalisiert das Einverständnis ihrer Fraktion hierzu.

Unter Berücksichtigung der o. a. Ergänzung zu Punkt 2. empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/DIE PARTEI sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:




zu TOP 3.25
Photovoltaik in Gewerbegebieten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22169-21)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen u. CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22169-21-E1):

...vor dem Hintergrund, dass das Gewicht konventioneller Solarmodule für viele Industrie-/
Gewerbehallendächer zu hoch ist, eröffnen innovative Entwicklungen im Bereich der
Leichtmodule neue Anwendungsmöglichkeiten auf Bestandsdächern. Durch neue Technologien konnte erreicht werden, dass die bewährte Photovoltaik basierend auf Siliziumzellen eingebettet werden kann in Glasfaser-Komposite-Material. Dies wird bereits im Schiffsbau, bei Automobilen und Flugzeugen eingesetzt. Solch neuartige Module sind formflexibel und wiegen ca. 70 % weniger, ohne dass Effizienzverluste eintreten.

In der Vergangenheit hat der AKUSW (damals AUSW) mit Bedauern festgestellt, dass in neuen Gewerbegebieten die Möglichkeiten der Photovoltaik nicht ausgeschöpft werden konnten, da es auch statische Hemmnisse gab. Exemplarisch sei hier zum Beispiel die Dächerlandschaft auf dem Gelände der Westfalenhütte genannt. Neue Technologien eröffnen nunmehr jedoch auch neue Optionen für Bestandsdächer und sollten
im Zuge Photovoltaikstrategie der Stadt mit Nachdruck verfolgt werden.

Der AKUSW beschließt daher:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestandsdächer der Dortmunder Gewerbegebiete als
Potenzialflächen für Photovoltaik einzubeziehen.

2. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung, zeitnah in Gespräche mit den EigentümerInnen der Gebäude einzutreten, mit dem Ziel, Photovoltaik auf ihren Dächern zu installieren und darüber hinaus auch Stellplatzflächen für Begrünungsmaßnahmen (Klimaresilienz) bzw. Photovoltaikelemente zu nutzen.

3. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung ebenfalls, auch städtische Gebäude, die bisher evtl. aus statischen Gründen keine Photovoltaikanlage haben, auf die Ausstattung mit Modulen der neuen Leichtbauweise zu überprüfen und diese ggf. zu installieren.

4. Die Verwaltung wird gebeten, dem AKUSW einen ersten Bericht über die Potenziale und über den Erfolg der Gespräche in seiner Sitzung im 1. Quartal 2022 zu geben.

AKUSW, 15.09.2021:

Man einigt sich darauf, den Text zu Punkt 4. des o.a. Antrags wie folgt zu ändern:

Die Verwaltung wird gebeten, dem AKUSW einen ersten Bericht über die Potenziale und über den Erfolg der Gespräche in seiner Sitzung im 1. Quartal 2022 zu geben.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestandsdächer der Dortmunder Gewerbegebiete als
Potenzialflächen für Photovoltaik einzubeziehen.

2. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung, zeitnah in Gespräche mit den EigentümerInnen der Gebäude einzutreten, mit dem Ziel, Photovoltaik auf ihren Dächern zu installieren und darüber hinaus auch Stellplatzflächen für Begrünungsmaßnahmen (Klimaresilienz) bzw. Photovoltaikelemente zu nutzen.

3. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung ebenfalls, auch städtische Gebäude, die bisher evtl. aus statischen Gründen keine Photovoltaikanlage haben, auf die Ausstattung mit Modulen der neuen Leichtbauweise zu überprüfen und diese ggf. zu installieren.

4. Die Verwaltung wird gebeten, dem AKUSW einen ersten Bericht über die Potenziale und über den Erfolg der Gespräche in seiner Sitzung im 1. Quartal 2022 zu geben.

zu TOP 3.26
Betrieb von Windenergieanlagen in Dortmund - Repowering
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22097-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22169-21-E1):

...die SPD -Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

2. Zudem bitten wir um Beschluss des folgenden Punktes:

Begründung:
Nach 20 Jahren Betrieb der Windenergieanlagen EllWiRa in Dortmund-Ellinghausen endet die Förderung der WEA im Jahr 2025. Es stellt sich die Frage, ob das Repowering der Anlage rechtlich/planerisch am jetzigen Standort möglich ist. Aktuell besteht um das Gebiet der Windenergieanlagen ein durch DEW21 angelegtes Naturschutzgebiet, das bei der Errichtung der Anlagen angelegt wurde. Um die Zielmarke der Klimaneutralität in Dortmund zu erreichen, wäre es zielführend, den jetzigen Standort für die WEAs aufrecht zu erhalten und die Kapazität der WEAs unter Berücksichtigung der Naturschutzbelange auszubauen.

AKUSW, 15.09.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1. erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Herr Wilde.schlägt vor, zum Antrag unter Punkt 2. zunächst einmal den aktuellen Sachstand bei DEW21 abzufragen.
Diesem Vorschlag stimmt der Ausschuss zu. Der Antrag wird zusammen mit dem entsprechenden Sachstandsbericht erneut aufgerufen und beraten.

zu TOP 3.27
Klimagerechte und insektenfreundliche Pflege innerstädtischen Grüns
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21605-21)

...sowohl öffentliche als auch private Grünflächen werden häufig auf nicht insektenfreundliche Art gemäht. Wir begrüßen die neuen Konzepte des Grünflächenamts, die Biodiversität durch eine angepasste Grünpflege zu verbessern, ausdrücklich. Jedoch ist bei den größeren Wohnungsgesellschaften noch viel Potenzial für Verbesserungen.

Wir bitten daher um die Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Begründung

Ein Teil des öffentlichen und der größte Teil privaten Grüns wird als Scherrasen sehr häufig gemäht. Dies ist für die Nutzung oft sinnvoll, z. B. bei Spiel- oder Liegewiesen. Diese Flächen können jedoch nur von wenigen Arten als Insektenlebensraum genutzt werden. Wiesenartig gepflegte Flächen schneiden im Vergleich viel besser ab als Scherrasen. Die Pflege als Scherrasen kann eine breite Artenvielfalt verhindern. Oft bleibt das abgeschnittene Gras auf den Flächen liegen, wodurch konkurrenzschwächere Pflanzen erstickt werden. Bei der Mahd wird häufig die komplette Vegetation mit einem Schlag abgemäht. Für die Insekten ist das katastrophal. Ein Großteil der ausgewachsenen Insekten, die nicht schnell genug fliehen können, sowie ihre Entwicklungsstadien (Eier, Puppen, Larven), werden vernichtet. Auch wenn Tiere nicht getötet werden, fehlen nach der Mahd die Lebensgrundlagen. Daher sollten Flächen nicht mit einem mal komplett gemäht werden, damit ein Teil der Insekten überleben und sich dort wieder ausbreiten kann. Das Mähwerk sollte höher eingestellt werden, mind. 10 cm, um die Überlebensrate der Wiesenfauna zu erhöhen und es sollte von innen nach außen oder streifenförmig gemäht werden.


AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wertet diesen Antrag einstimmig als Prüfauftrag und bittet die Verwaltung darum, diesen als solchen im Rahmen des Themas „Biodiversitätsstrategie“ entsprechend zu berücksichtigen.



zu TOP 3.28
SpongeTown - Schwammstadt
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22198-21)
Die FRAKTION Die PARTEI bittet Sie, den folgenden Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung vorzusehen:

Beschluss

Der Rat beschließt, dass eine Regenwasseragentur gegründet wird, die PlanerX und BauherrX berät. Bei allen Bauprojekten muss sichergestellt werden, dass sämtliches Regenwasser auf dem Grundstück verbleibt oder dort versickert. Pflaster müssen aufgerissen werden, damit mehr Versickerungsfläche entsteht. Zusätzliche Investitionen in die Kanalisation sind weder wirtschaftlich darstellbar noch sinnvoll. Mulden und Permakultur sollen das saubere und wertvolle Regenwasser aufnehmen, damit die Kanalisation sich dem Abwasser widmen kann.

Begründung
Dortmund muss Maßnahmen ergreifen, um nicht zum “Bikini Bottom” (fragt zur Not Eure Kinder, was das ist) Westfalens zu werden.

Es entbehrt nicht einer gewissen Tragik, dass es nun die Volksparteien sind, die den Menschen Eigenheime und Autos wegnehmen. Sie bedienen sich dazu rückwärtsgewandter Baumethoden, die Flüsse über die Ufer treten lassen und Wassermassen ansammeln, die ungeahnte Zerstörung anrichten.

Die Natur ist in der Lage, viel mehr Wasser aufzunehmen, als wir ihr das aktuell erlauben. Das Prinzip der Schwammstadt ist bereits bekannt und erprobt. Schon vor drei Jahren hat Berlin die Zeichen der Zeit erkannt und eine Regenwasseragentur gegründet. Dortmund hingegen hält an rückwärtsgewandter Bauweise und an Versiegelungsprojekten wie der Steinwüste Kampstraße fest. Die wirtschaftlichen Schäden und die davon ausgehende Gefahr erzwingt ein Umdenken und Umplanen.

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/DIE PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE +) den o.a. Antrag abzulehnen.

zu TOP 3.29
Überschwemmungen in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22179-21)
...aufgrund des Starkregenereignisses im Juli 2021 bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um einen Sachstand zum Starkregenrisikomanagement und um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Begründung
Durch die Klimakrise nehmen Starkregen, Überschwemmungen, extreme Hitze und Stürme auch in Dortmund zu. Für die Daseinsvorsorge und zum Katastrophenschutz steht die Stadt dabei in besonderer Verantwortung für ein wirksames Starkregenrisikomanagement - über die Pflicht zur Abwasserbeseitigung hinaus. Als Reaktion auf die Überschwemmungen der letzten Jahre wurde bereits durch den Ausbau von Regenrückhaltebecken, der Renaturierung der Emscher und weiterer Flussläufe den zunehmenden Überschwemmungsrisiken Rechnung getragen. Doch das Risikomanagement bei Starkregen ist eine Querschnittsaufgabe und involviert verschiedenste Akteur*innen. Einerseits muss Starkregen versickert und abgeleitet werden, andererseits ist Regen eine wertvolle Ressource und sollte für folgende Trockenperioden lokal gespeichert werden. „Schwammstädte“ mit unterirdischen Wasserspeichern und mehr Grünflächen, Retentionsflächen, bepflanzte Dächer und Bäume in der Stadt können diese Funktionen erfüllen und helfen, große Wassermassen aufzufangen und zugleich einen Wasservorrat in Hitze- und Dürrephasen zu bilden.



Die Stellungnahem der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 3.30
Hochwasserhilfe(n)
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22212-21)

...die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung um die Beantwortung der aufgeführten Fragen zur Beseitigung der Schäden durch die Starkregenereignisse vom 14. Juli 2021."

Das extreme Unwetter am 14 Juli sorgte in Dortmund für überschwemmte Straßen, vollgelaufenen Keller, Autos und Gärten.

Auch wenn Dortmund von einer Katastrophe wie in Hagen oder Erftstadt verschont geblieben ist, hat es auch einige Bürger und Bürgerinnen Dortmunds hart getroffen.

Aus diesem Grund verwundert es, dass Dortmund nicht zu den Kommunen gehört, in denen die betroffenen Einwohner und Einwohnerinnen die Hochwasser Soforthilfe beantragen können. Wenn man sich die Liste der Städte anschaut in denen die Einwohner und Einwohnerinnen die Hilfe beantragen können erstaunt es, dass es fast alle Kommunen in der Region sind, Dortmund jedoch nicht.

Irritiert ist unsere Fraktion über die Aussage des Bürgertelefons Fluthilfe in Düsseldorf, Tel. 0211/4684-4994, dass die Stadt Dortmund sich nicht auf die Liste betroffener Gebiete hat setzen lassen und damit verhindert hat, dass Betroffene Bürger und Bürgerinnen Anträge stellen können und damit Hilfszahlungen erhalten.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 3.31
Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20256-21-E3)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20256-21-E3):

...der Rat hat am 20.05.2021 den obengenannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der CDU-Fraktion sowie den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion beschlossen.
Gewünscht ist im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion
ein „Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem Sondervermögen,
DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale Wohnungs- und Kitabau
intensiviert werden kann“.
Konkret werden zu folgenden Themen (Zitate des Antrags jeweils kursiv) Ausführungen erwartet:
Zielgrößen für neu zu schaffenden Wohnraum insgesamt sowie für den Neubau öffentlich
geförderter Wohnungen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030
Die Zielgröße für neu zu schaffenden Wohnraum orientiert sich an den jährlichen
Baufertigstellungszahlen. Als Grundlage hierfür dient das Wohnungsmarktgutachten
(GEWOS) über den qualitativen und quantitativen Wohnungsneubaubedarf in Nordrhein-
Westfalen bis zum Jahr 2040. Demzufolge besteht in Dortmund ein, in erster Linie
demografisch bedingter, Neubaubedarf in Höhe von rund 1.500 Wohnungen pro
Jahr. Um den aktuell bestehenden Nachholbedarf an Wohnraum decken zu können
sollte zumindest mittelfristig an der bisherigen Zielgröße von insgesamt rund 2.000
fertigzustellenden Wohnungen festgehalten werden. Ob diese Größe realistisch ist,
hängt letztendlich jedoch auch von zahlreichen Faktoren ab, die nicht durch die Stadt
Dortmund beeinflusst werden können (z. B. Zinsentwicklung, Baukostensteigerungen,
Auslastung des Baugewerbes).
Die Zielsetzung, die jährlichen Fertigstellungszahlen im frei finanzierten und geförderten
Wohnungsbau zusammen auf 2.000 Wohnungen zu steigern und dafür zu sorgen,
dass mindestens 200 neue Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau
entstehen, ist fester Bestandteil der Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und der Stadt Dortmund
zur Umsetzung eines Globalbudgets für die Wohnraumförderung im Rahmen
des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2018 bis 2022. Die Förderergebnisse
sind u. a. abhängig vom Fördervolumen, das der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt
wird.
Als weiterer Baustein eines Gesamtkonzeptes wird aktuell, auch unter Beteiligung von
politischen Vertreter*innen, Wohnungsmarktakteuren, Verbänden und Organisationen,
das „Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021“ erarbeitet (unter Mitwirkung
von Quaestio Forschung & Beratung). Die Einbringung in den Rat der Stadt Dortmund
ist für die Sitzung am 23.09.2021 unter der Drucksache Nr. 21690-21 vorgesehen.
Zielgrößen für neu zu schaffende Kitas bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030
Der Rat der Stadt Dortmund hat am 25.03.2021 das Kita-Ausbaukonzept zur Strategischen
Ausbauplanung 2021-2025 mit dem Ausbauziel einer Versorgungsquote 50 %
U3 und bedarfsgerechtem Ausbau Ü3 mit der Vorlage Drucksache Nr. 19920-20 beschlossen.
FB 61 hat mit Beteiligung vom FB 51 in den geplanten Wohnbauflächen
Kita-Standorte berücksichtigt.
Mit Beschluss des Rates am 24.06.2021 zur Kita-Bauleitlinie Drucksache Nr. 20306-
21 wurde der Grundstein für den geplanten Ausbau der FABIDO-Standorte und neuer
Standorte für FABIDO und freier Träger mit einem modernisierten Raumprogramm
verabschiedet. Der Beschluss zum Starterpaket 1 und die Ankündigung zu den Paketen
2 und 3 werden ab September den Ratsgremien vorgelegt. Damit kann auch die weitere
Schaffung von Wohnraum bis 2030 mit TEK-Plätzen von FABIDO oder freier Träger
begleitet werden. Die Ausbauplanungen werden unter der Annahme steigender
Nachfrage im U3-Bereich bis 2030 fortgeschrieben.
Es ist Ziel der Stadt, die Bereitstellung von Kitaplätzen gemäß den Bedarfen zu beschleunigen.
Um dieses Ziel zu erreichen muss die Bautätigkeit zur Errichtung von
Tageseinrichtungen deutlich erhöht werden. Die DSG wäre über eine Inhouse-Vergabe
in der Lage, hier neben den bestehenden Ansätzen kurzfristig einen weiteren Beitrag
zu leisten.
Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt mit
ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG im Hinblick auf die Errichtung und
laufende Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien
Die Verwaltung hat mit der Vorlage „Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG)“ unter der Drucksache Nr. 21044-
21 ein Konzept zur nachhaltigen Intensivierung des Wohnungsbaus in unmittelbarer
Verantwortlichkeit der Stadt dargestellt. Die Vorlage wurde am 24.06.2021 im Rat beschlossen.
In dieser Vorlage wird eine stadtwirtschaftliche Beurteilung unter Einbeziehung der
Möglichkeiten des Sondervermögens abgegeben. Die Rolle des Sondervermögens ist
die Bereitstellung von Wohnungsbaugrundstücken. Die wirtschaftlichen Rahmendaten
der DSG mit Blick auf die beabsichtigten konkreten Projekte sind anhand eines Businessplans
im Detail dargestellt. Die bei der Erstellung des Businessplans beteiligten
Gutachter haben das zugrunde liegende Wirtschaftlichkeitskonzept im AFBL mündlich
vorgestellt und standen für Fragen zur Verfügung. Eine weitere Konkretisierung
des Geschäftsmodells erfolgt mit der Beschlussfassung zur Aktivierung der DSG. Diese
Vorlage ist für die gleiche Sitzungsfolge wie die Beantwortung dieser Anfrage vorgesehen.
Betrachtungen über wirtschaftliche Rahmendaten der DOGEWO21 können an dieser
Stelle nicht erfolgen, da diese Gesellschaft ein eigenständiges Unternehmen mit den
Gesellschaftern DSW21 und der Sparkasse Dortmund ist. Für die überwiegende Anzahl
der im Eigentum der Stadt Dortmund stehenden Wohnimmobilien bestehen Verwalterverträge
mit der DOGEWO21. Diesen Verträgen liegen jeweils Ausschreibungen
zugrunde, da die DOGEWO21 nicht inhousefähig ist. Sollten diese Wohnobjekte
seitens der Stadt in die DSG übertragen werden, behalten die bestehenden Verträge
weiterhin ihre Rechtskraft. Somit wäre die DOGEWO21 zukünftig Dienstleistungspartner
gemäß Laufzeit der Verträge für die DSG bei der Bewirtschaftung der Objekte.
Darstellung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die Errichtung und laufende Bewirtschaftung
der zu errichtenden Immobilien in ihrem Lebenszyklus im Verhältnis
zwischen DSG und DOGEWO21
Wie im vorherigen Punkt ausgeführt, ist die DOGEWO21 aktuell Vertragspartnerin
bei einer Vielzahl der zukünftig zu übertragenden Wohngebäude für die Bewirtschaftung.
Die städtische Gesellschaft DSG ist formal - ebenso wie die Stadt - dem Vergaberecht
unterworfen. Die zukünftigen Kooperationen und vertraglichen Bindungen ergeben
sich somit unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts. Eine Zusammenarbeit
wäre dabei durchaus im Interesse der Stadt.
Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Sanierung im Bestand sowie beim
Neubau nach verbindlichen Bewertungssystem (z.B. BNB, DGNB)
Es ist Ziel der Verwaltung im Rahmen der eigenen Verantwortlichkeiten, den Klimaschutzaspekten
eine deutlich höhere Beachtung zu geben. Bei den aktuell in Vorbereitung
oder Planung befindlichen Gebäuden findet dies bereits Berücksichtigung. Die
DSG wird bei ihrer Beauftragung durch die Stadt Dortmund im besonderen Maße bei
den geplanten Vorhaben Klimaschutzaspekte zu berücksichtigen haben. Die Ausarbeitung
der Ziele und Maßnahmen erfolgt im Zuge der Projektierungen. Dabei ist es
sinnvoll, sich der bestehenden Bewertungssysteme zu bedienen. Weitere Erläuterungen
erfolgen auf S. 4, als Beantwortung des Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion.
Möglichkeit der Förderung der Umstellung auf regenerative Energien, z.B. Photovoltaik
auf Dachflächen
Die Gesellschaft wird sich selbstverständlich bei der Konkretisierung und Ausführung
ihrer Bauvorhaben der zur Verfügung stehenden öffentlichen Fördermittel zum Beispiel
der KfW bedienen.
Die Stadt sowie die mit ihr verbundenen Tochterunternehmen werden alle verfügbaren
Dach- und ggf. sonstigen Flächen prüfen, inwieweit sie für regenerative Energie genutzt
werden können. Diese Aufgabe ist Teil des Sofortprogramms Klima der Städtischen
Tochterunternehmen. Ziel ist es unter Bündelung aller Kräfte und Einbeziehung
privater Investoren Photovoltaikanlagen als wirksamen Beitrag zur Gewinnung regenerativer
Energie für Dortmund zu nutzen.
Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln zur Erreichung des Ziels einer verstärkten
Bautätigkeit
Die Gesellschaft wird sich selbstverständlich aller zur Verfügung stehender Fördermittel
bedienen. Wesentlicher Baustein der Finanzierung wird die öffentliche Finanzierung
des Wohnungsbaus sein. Der Businessplan der Gutachter wurde unter diese Prämisse
erstellt.
Möglichkeiten der Bereitstellung von Grundstücken aus dem Sondervermögen der
Stadt an die DOGEWO21 und/oder DSG
Wie bereits oben ausgeführt ist die Stadt nicht unmittelbar an der DOGEWO21 beteiligt,
womit eine direkte Übertragung von Grundstücken oder eine unmittelbare Beauftragung
nicht möglich ist.
Wie in der Vorlage zur Gründung der DSG (Drucksache Nr. 21044-21) ausgeführt,
sollen in erheblichem Maße städtische Grundstücke zur Realisierung des Geschosswohnungsbaus
in die DSG übertragen werden. Die Übertragung in eine 100 %ige
Tochter der Stadt ist jederzeit möglich und stellt für den gesamtstädtischen Haushalt
keinen Nachteil dar. In der obengenannten Vorlage sind die Grundstücke, die zur Einlage
vorgesehen sind, konkret benannt.
Der Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion führt aus: Bei dem weiteren kommunalen Wohnungs-
und Kitabau in Dortmund sollen zukünftig folgende Punkte umgesetzt werden:
Der Bau der Gebäude erfolgt klimaneutral unter Verwendung nachhaltiger Baustoffe.
Die neu errichteten Gebäude werden klimaneutral bewirtschaftet bzw. betrieben.
Bezugnehmend auf den Ergänzungsantrag (Drucksache Nr. 20256-21-E2) der SPDFraktion
des Rates der Stadt Dortmund hinsichtlich der Ausrichtung des Wohnungsund
Kitabaus, dass sowohl Wohnungen als auch Kitas zukünftig klimaneutral unter
Verwendung nachhaltiger Baustoffe errichtet und bewirtschaftet werden sollen, wird
die Verwaltung ein Konzept zur Implementierung dieser Anforderungen in die Pla-
nungs- und Bauprozesse der Städt. Immobilienwirtschaft erarbeiten und dem Rat zur
Beschlussfassung vorlegen.
Aufgrund der erheblichen Auswirkungen der Bauprozesse auf das Klima hat aber die
Einführung des klimaschützenden Bauens bereits sukzessiv Einzug in die Arbeit der
Städt. Immobilienwirtschaft gefunden.
So wird bei der Errichtung sämtlicher Neubauten der Stadt Dortmund die Aufstellung
von Photovoltaikanlagen zur Eigenstromversorgung geprüft/vorgegeben. Ebenso wird
bei der Sanierung von Bestandsgebäuden die nachträgliche Installation von PVAnlagen
vorgesehen, sofern die konstruktiven Bauteile die zusätzlichen Lasten übernehmen
können.
Ein weiterer Beitrag zur Verbesserung des „Kleinklimas“ ist in der Festlegung zur
Ausführung von mindestens extensiven Gründächern als Standard für die Gebäude der
Stadt Dortmund zu sehen. Ergänzend hierzu werden derzeit die technischen Voraussetzungen
für die Berücksichtigung von Fassadenbegrünungen erarbeitet.
Weiterhin ist die Städt. Immobilienwirtschaft dazu übergegangen, die beim Bauen zu
verwendenden Baustoffe hinsichtlich ihrer CO2 – Äquivalenzwerte zu überprüfen und
Baustoffe mit einem hohen Treibhauspotenzial und einer geringen Nachhaltigkeit
weitgehend zu vermeiden. So werden z.B. ab sofort keine Fassadendämmstoffe aus
synthetischen Produkten (z.B. Polystyrol), sondern nur noch mineralische oder organische
Dämmstoffe aus natürlichen Rohstoffen verwendet.
Aber auch bei der Durchführung von Bauvergaben rücken die Belange des Klimaschutzes
immer mehr in den Fokus der Vergabekriterien. So wurden zuletzt bei den
Funktionalausschreibungen des Modulbaupakets 3 (Schulbauprogramm) die Wertungskriterien
dahingehend aufgestellt, dass die Themen Lebenszykluskosten und
Nachhaltigkeit des Gebäudes und der Baumaterialien Berücksichtigung finden. Konkret
bedeutet dies, dass in die Vergabeunterlagen Hinweise aufgenommen wurden, dass
die Stadt Dortmund nachhaltige und klimaschonende Bauweisen anstrebt. Daher wurde
ein Flächenrichtwert für das CO2 – Äquivalent je m2 BGF festgelegt, der nicht
überschritten werden darf. Bei einer deutlichen Unterschreitung dieses Richtwertes erhalten
die Bieter jedoch im Rahmen der Wertung zusätzliche Punkte und verbessern
somit die Gesamtbewertung ihres Angebotes.
Die Prüfung der Angaben erfolgt anhand vom Auftraggeber vorgegebener CO2-
Äquivalenzwerte für die wesentlichen Baustoffe, welche mit den Massenangaben bezogen
auf die Grundfläche des Gebäudes einen objektspezifischen Kennwert ergeben,
welcher die Gebäude hinsichtlich der Klimaschädlichkeit untereinander vergleichbar
macht.
Weiterhin wird den Klimaschutzbelangen - auch bei der Sanierung des Rathauses -
eine besondere Bedeutung zugemessen. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass bereits
im frühen Planungsstadium die Begleitung des Projektes durch einen Auditor
veranlasst wurde. Ziel des Prozesses ist, nach Abschluss der Sanierung eine Zertifizierung
nach den Standards der DGNB zu erlangen. So kann die Nachhaltigkeit der Maßnahme
anhand anerkannter Maßstäbe beurteilt werden.
Aber auch beim Betrieb der städtischen Gebäude wird auf die klimabewusste Bewirtschaftung
geachtet. So erfolgt seit 2020 stadtweit der Bezug von Ökostrom. Dieser besitzt
einen CO2-Faktor von 0 kg/kWh (Quelle DEW21), sodass der Stromverbrauch im
Rahmen einer CO2 Bilanzierung keine Berücksichtigung findet und daher als klimaneutral
angesehen werden kann.
Ferner erfolgt die Beheizung der städtischen Gebäude größtenteils im Rahmen des
Wärmelieferungsvertrags durch die DEW21 oder durch Fernwärme (DEW21 und
Fernwärme Niederrhein).
Zum kontinuierlichen Ausbau der Nutzung regenerativer Energien kommen bei der
Realisierung städt. Baumaßnahmen zunehmend klimaschützende Wärmeerzeugungsanlagen
wie z. B Holzpelletanlagen, Luft-Wasser-Wärmepumpen und Geothermieanlagen
zum Einsatz.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.32
Barrierefreiheit im ÖPNV
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20602-21-E1)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 202602-21-E1):

Zum o.g. Antrag der CDU- Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
Gemeinsam mit DSW21 wurde eine Prioritätenliste erarbeitet, welche darauf abzielte in
jedem Stadtbezirk einen ausgeglichenen prozentualen Anteil an barrierefreien Bussteigen zu
schaffen. Diese Liste ist im September 2020 mit Schreiben vom 11.08.2020 den
Bezirksvertretungen vorgelegt worden.
Insgesamt werden 124 Stadt-/Straßenbahnhaltestellen und Bahnhöfe gemeinsam von der Stadt
Dortmund und der DSW21 unterhalten. Hiervon sind bereits 105 barrierefrei zugänglich.
Die bisher vorgesehenen 30 Bussteige pro Jahr wurden und werden regelmäßig durch weitere
Anlagen ergänzt, die nicht im Haltestellenprogramm geführt werden. Dies sind unter anderem
Bussteige, die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen oder im Rahmen der
Straßengrunderneuerung mit bzw. im Vorgriff auf eine spätere Umsetzung bereits ausgebaut
werden. Diese Anzahl variiert je nach Jahr.
Das Bushaltestellenprogramm soll mit justierter Ausrichtung in Hinblick auf eine spürbare
Ausweitung auch über das Jahr 2022 hinaus fortgeführt werden. Dazu werden zeitgerecht
weitere Beschlussvorlagen vorgelegt. Da die aktuell vorhandenen Personal- und
Bearbeitungskapazitäten so limitiert sind, dass eine zügigere Planung und Umsetzung des
Haltestellenprogrammes heute nicht erfolgen kann, werden zur Zeit die erforderlichen
Kapazitäten zur Steigerung des Bauvolumens ermittelt. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung
wird den politischen Gremien zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bis zum 30.04.2021 wurden folgende Maßnahmen, die der Herstellung der Barrierefreiheit an
bestehenden Stadtbahn-/ Straßenbahnhaltestellen dienen, zur Förderung gemäß dem
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
angemeldet:
- Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im Stadtbahnnetz der Stadt Dortmund -
1.Bauabschnitt (Haltestellen entlang der Linie U42)
- Baulose 70-73 - Herstellung barrierefreier Haltestellen im Mittelstreifen der B1, von
Haltestelle Kohlgartenstraße bis Stadtkrone Ost
- Nachträgliche Ausstattung von 3 Stadtbahnhöfen und 4 Stadtbahnhaltestellen mit Leit-
/ Orientierungselementen - 2.BA (Haltestellen entlang der Linie U45)
- Baulos S4 – Haltestellen Ottostraße und Ofenstraße im Zuge der Rheinischen Straße
Darüber hinaus angemeldete Maßnahmen enthalten den Neubau von Stadtbahnhaltestellen
im Zuge von Linienverlängerungen. So wurden die folgenden ÖPNV-Infrastrukturvorhaben
für eine Förderung nach dem ÖPNVG NRW gemeldet:
- Baulos 16 – Verlängerung Hacheney
- Baulos S12 – Erschließung der Westfalenhütte
Außerdem wurden bis zum 30.04.2021 30 Bussteige unter dem Titel „Barrierefreier Ausbau
von 30 Bushaltestellen an stark frequentierten öffentlichen Einrichtungen, Baustufe 4“ beim
Fördergeber angemeldet und bewilligt.
Sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen, sollen in 2022 die Planungsarbeiten für die
Haltestellen Münsterstraße und Märkische Straße aufgenommen und zur Förderung
angemeldet werden.
Weitere Bushaltestellen wurden für das Jahr 2022 ff. in Abstimmung mit der VRR AöR
zunächst nicht angemeldet, da noch 39 Bushaltepositionen aus dem Förderjahr 2018
auszubauen sind. Diese werden ab dem 4. Quartal 2021 umgesetzt, die Fertigstellung erfolgt
in 2022. Durch unvorhersehbare Planungsbehinderungen konnten diese Bushaltestellen nicht
zeitgemäß realisiert werden. Insbesondere hat die Abstimmung mit der Feuerwehr in Bezug
auf die Gewährleistung des 2. Rettungsweges viel Zeit in Anspruch genommen. Auch die
Anpassung der Regelblätter der Stadt Dortmund, und die damit verbundene aufwendigere
Planung, sowie personelle Engpässe im Bereich der Bauausführung und gravierende
Kostensteigerungen im Rahmen der Ausschreibungen der vergangenen Jahre waren Gründe
für die Zeitverschiebung.
In § 8 Abs.3 PBefG ist geregelt, dass der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität
oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel berücksichtigen muss, für die
Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.02.2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Frist gilt nicht, sofern im Nahverkehrsplan Ausnahmen
konkret benannt und begründet werden. Nicht ganz klar scheint zu sein, ob und welche
Rechtsbehelfe gegen die Nichteinhaltung der Umsetzungsfrist eingelegt werden können,
sofern keine Ausnahmen im Nahverkehrsplan benannt werden. Direkte Konsequenzen bei
einer Nichteinhaltung der Frist sieht das PBefG nicht vor. Nach § 15 Abs. 3 BGG anerkannte
Verbände steht nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 BGG ein Klagerecht u. a. auf Feststellung von
Verstöße gegen § 8 Abs. 3 und 4 PBefG zu. Klagegenstand wäre z. B. die Feststellung eines
Verstoßes gegen die Berücksichtigungs-pflicht mit dem der Barrierefreiheit bis 01.01.2022
oder die Beteiligungsplicht bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans oder einer nicht
angemessenen Benennung und Begründung von Ausnahmen (vgl. hierzu auch
Linke/Niemann aaO.) Wie ein etwa angerufenes Verwaltungsgericht entscheiden würde, kann
nicht sicher prognostiziert werden.
Aus diesem Grund befindet sich aktuell der Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltstellen“ im
Gremienlauf, als Ergänzung zum vorhandenen Nahverkehrsplan. In diesem Fachbeitrag
wurden die noch nicht barrierefreien Bushaltestellen nach bestimmten Kriterien (überwiegend
seniorenaffin) priorisiert und in eine Rangfolge gebracht, welche den weiteren Ablauf des
barrierefreien Ausbaus beschreibt. Die Bewertung und Priorisierung erfolgte in einem
Arbeitskreis, bestehend aus Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes, Tiefbauamtes,
DSW21 und der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund.
Ein weiterer Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ befindet sich aktuell noch in
Bearbeitung. Hier werden ebenfalls die Ausnahmen konkret benannt und begründet. Die
Vorlage enthält auch Angaben dazu wann voraussichtlich welche Stadtbahnhaltestelle
barrierefrei ausgebaut wird.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Frau Hetz, Ruf 50 – 29 0 11, Frau Heermann, Ruf: 50 –
22084 und Herr Stolz, Ruf 50-25591 zur Verfügung.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21051-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 2 befristeten Planstellen der Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Planung des Radschnellweges Ruhr (RS1) sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.







zu TOP 4.2
Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Empfehlung (Drucksache Nr.: 21144-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Herr sB Jääskeläinen beantragt mündlich,
die Umwidmung aller Planstellen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes für die Aufgabe Radmobilität.

Diesen Antrag lehnt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/DRIE PARTEI) ab.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umwidmung von zwei Planstellen der Entgeltgruppe E13 im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, die im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2019 für den Weiterbau der OWI IIIa eingerichtet wurden, in Planstellen für die Aufgabe Radmobilität.

zu TOP 4.3
Einrichtung einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Huckarde – Dorstfeld - Technische Universität – Technologiezentrum; Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014 beschlossen vom Rat der Stadt am 14.05.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21786-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorliegende Information zum Schnellbuskonzept zur Kenntnis und beschließt eine Ergänzung des Dortmunder Nahverkehrsplanes mit einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Dorstfeld – Technische Universität – Technologiezentrum sowie die Abwicklung durch DSW21 gemeinsam mit der Vestischen Straßenbahnen GmbH.



zu TOP 4.4
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, Förderantrag mobil.gewinnt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21687-21)
AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, einen Förderantrag für das Modellvorhaben mobil.gewinnt zu stellen, auf.



zu TOP 4.5
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City
Empfehlung (Drucksache Nr.: 21613-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 07.09.2021:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 21613-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte berücksichtigt wissen, dass man bei der Auswahl der Plätze deren Charakter berücksichtigt. Als Beispiel wird hier der Platz von Hiroshima genannt, zu dem Ihres Erachtens die Aufstellung eines Fahrradhauses nicht passt. Weiterhin wird gebeten, hier explizit den Markt betreffend, auf die Plätze für Lastenfahrräder zu achten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mehrheitlich mit 15 Ja Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, CDU, die Linke, FDP, die PARTEI) gegen 1 Nein Stimme (AfD) dem Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die geänderte Vorgehensweise der Teilmaß-nahme C3.2 Radhaus am Rathaus und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Gestaltungs- fadens und der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21613-21-E1)

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur geänderten Vorgehensweise bezüglich des Radhauses am Rathaus sowie der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser:

1. Die Anzahl der Stellplätze in den jetzt dezentral zu planenden überdachten, bzw. geschlossenen Fahrradabstellanlagen wird deutlich (auf 50 – 100 Plätze pro Abstellanlage) erhöht.
Dies gilt insbesondere für die Standort Olpe und Friedensplatz.

2. Bei den Planungen der zukünftigen Abstellanlagen sollen vor allem erweiterbare Lösungen berücksichtigt werden.

3. Die Verwaltung prüft die Ausweisung von Fahrradabstellplätzen in zusätzlich zu errichtenden Fahrradabstellanlagen und die mögliche Nutzung von Tiefgaragen/Parkhäusern.

4. An der Zielzahl von 1.000 Fahrradbügeln in der Stadt, definiert in dem 1000-Fahrradbügel-Programm der Emissionsfreien Innenstadt, wird festgehalten.

Begründung:
erfolgt mündlich

AMIG, 07.09.2021:

Herr Rm Frank teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen kann. Zudem stellt er folgenden mündlichen Antrag: Die CDU-Fraktion bittet um Aufstellung von Überwachungskameras zum Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigungen.

Nach intensiver Diskussion schlägt Herr Wilde vor, die Beschlussvorlage dem Rat der Stadt Dortmund mit folgender Ergänzung zu empfehlen:

Die vorgeschlagenen Standorte werden so effektiv wie möglich genutzt.

Zudem wird Herr Wilde prüfen lassen, ob die Einrichtung weiterer Stellplätze möglich ist. Auch soll an den vorgeschlagenen Standorten das realisiert werden, was unter städtebaulichen, gestalterischen und technischen Gesichtspunkten möglich ist.

Man einigt sich darauf, sowohl den mündlichen Antrag der CDU-Fraktion als auch den o.a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die nächste Sitzung des Ausschusses zu vertagen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die geänderte Vorgehensweise der Teilmaßnahme C3.2 Radhaus am Rathaus und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Gestaltungsleitfadens und der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City.
Ergänzung:
Die vorgeschlagenen Standorte werden so effektiv wie möglich genutzt.

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Empfehlung des AMIG mit der dortigen Ergänzung zur Vorlage einstimmig an.

zu TOP 4.6
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21560-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund hebt Punkt 1 des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 (DS-Nr. 16316-19) zur Durchführung der Teilmaßnahme A3.2 (Digitalisierung der Taxenvorfahrt) im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ auf.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der veränderten Teilmaßnahme A3.2 (Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr) mit einer Gesamtsumme von 130.000 € in dem Haushaltsjahr 2022 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


zu TOP 4.7
3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier:
I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21587-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hörde vom 07.09.2021:

Die Bezirksvertretung Hörde lehnt diese Vorlage ab.

Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (SPD/CDU), 5 Gegenstimmen (Grüne/SPD) und 3 Enthaltungen abgelehnt

AKUSW, 15.09.2021:

Herr sB Jääskeläinen vertritt zum Thema „öffentliche Beteiligung“ die Meinung, dass die Beteiligung, wie sie hier stattgefunden habe, diesen Begriff nicht verdiene. Das finde seine Fraktion sehr schade,
wünsche, dass dies zukünftig verbessert werde und lehne daher die Vorlage ab.

In Kenntnis der Empfehlung der BV Hörde empfiehlt Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/DIE PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion(B‘90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung wie unter Punkt „2. Beteiligung“ dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
II. Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 für die unter Punkt „1. Planinhalt“ dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereiche. Damit wird die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetztes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.



zu TOP 4.8
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21595-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 09.09.2021:

Die Bezirksvertretung Brackel verschiebt die endgültige Entscheidung zu dieser Vorlage auf die nächste Sitzung (04.11.2021), weil noch Informationsbedarf besteht.

Zusätzlich bittet die Bezirksvertretung die Geschäftsführung, mit der Fachverwaltung zwei Informationsveranstaltungen zu den Themenbereichen „Verkehrsplanung/Infrastruktur“ und „Gewerbe/Grün- und Wohnflächen“ zu vereinbaren.

Dieser Vorgehensweise stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.9
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Empfehlung (Drucksache Nr.: 21596-21)
AKUSW, 15.09.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.10
Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 17473-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und grün (AMIG) vom 07.09.2021:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet darum, dass bei Verkehrsknotenpunkten, wie der Möllerbrücke oder des Stadtgartens die Priorisierung erhöht wird und dort eine schnellere Umsetzung vorgenommen wird. Ebenso bei der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim, da aufgrund der Nähe zum Seniorenheim eine frühzeitige Veränderung besonders sinnvoll erscheint.
Weiterhin wird die lange Durchführungsphase moniert. Herr Stadtrat Rybicki empfindet die Durchführungsphase von 40 Jahren ebenfalls nicht tragbar und stellt in Aussicht, dass das System umgestellt werden soll. Hier wird es bald eine weitere Vorlage der Verwaltung geben, so dass der Novellierung des Personenfördergesetztes eher Rechnung getragen werden kann.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch vom 07.09.2021:
Herr Preuss (Fraktionsvorsitzender CDU) begrüßt grundsätzlich den Ausbau barrierefreier Haltestellen im Bezirk, kritisiert aber zu wenig Priorität 1 und 2 Haltestellen im Stadtbezirk. Die CDU-Fraktion lehnt die Vorlage so ab und erwartet eine neue Vorlage mit mehr Haltestellen mit Priorität 1 und 2 im Bezirk, da Hombruch ein Stadtbezirk mit einem hohen Anteil älterer Mitbürger*innen ist, die barrierefreie Zugänge dringend benötigen.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) äußert Unmut über den langsamen Umbau der Bushaltestellen. Die Verwaltung und DSW21 sollten das Umbautempo erhöhen.

Bezirksbürgermeister Berning empfiehlt, der Empfehlung trotzdem zu folgen verbunden mit der Aufforderung an die Verwaltung, für mehr Haltestellen mit Priorät 1 und 2 im Stadtbezirk zu sorgen, um dem Bedarf gerecht zu werden.

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
Ergänzung:
Im Stadtbezirk Hombruch ist der Ausbau barrierefreier Haltestellen schneller als bisher voranzutreiben; die Anzahl der Haltestellen mit Priorität 1 und 2 deutlich zu erhöhen, um dem höheren Altersdurchschnitt im Stadtbezirk gerecht zu werden.

AKUSW, 15.09.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg –;
I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Ev 150 – Burgweg – (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21684-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Eving vom 08.09.2021:

Die SPD-Fraktion stellt den mündlichen Antrag, dass in der Jakobstraße bei zur Verfügung stehenden städtischen Grundstücken Wohnungsbau entsteht.

Die Bezirksvertretung Eving stimmt dem mündlichen Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat einstimmig unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (SPD-Antrag) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


AKUSW, 15.09.2021:

In Kenntnis der Empfehlung der BV Eving empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg- zur Kenntnis. II. hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt zu folgen.
III. stimmt den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg – und der geänderten Begründung vom 12.07.2021 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Begründung vom 12.07.2021 (Öffentlichkeitsbeteiligung).


zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: Beifügung der Begründung vom 16.03.2021, II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21201-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. die Begründung vom 16.03.2020 dem Bebauungsplan Lü 190
– Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße – beizufügen,

Rechtsgrundlage
II. den Bebauungsplan Lü 190 – Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.



zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21668-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Korrektur:
Im Nachgang zur AKUSW-Sitzung stellte sich heraus, dass es sich bei der folgende Bitte aus dem BuNB um einen Übermittlungsfehler handelte, also zu der o. a. Vorlage so nicht geäußert wurde. Tatsächlich gehört diese Bitte des Beirates zu TOP 4.18 der AKUSW-Sitzung am 15.09.2021 (BPlan In O-206 – An der Buschmühle –DS Nr.: 21903-21), wo dieser Aspekt bei der Beratung auch mit berücksichtigt wurde.
Zur Sitzung erfährt der Ausschuss von folgenden Ergänzungswünschen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB):

Der BUNB nimmt die Vorlage am 14.09. zur Kenntnis und bittet darum, den städtebaulichen Vertrag um folgende Aspekte zu ergänzen:

- Entsiegelung der überzähligen Parkplätze
- nach Möglichkeit Verzicht auf fossile Brennstoffe
- Versickerung des Oberflächenwassers
- Ausbau der vorhandenen Photovoltaikanlage
- Einrichtung von Ladestationen für E-Autos

Frau Rm Sassen beantragt, diese Wünsche des BuNB der Verwaltung als Prüfauftrag mitzugeben.

Der Ausschuss stimmt diesem Antrag zu.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und des verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan In O 101 - Kronprinzenstraße - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Abwägung der Stellungnahmen) dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - des Bebauungsplanes die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 15.07.2021 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.2020 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



Prüfauftrag:

Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob der städtebauliche Vertrag um folgende Aspekte ergänzt werden kann:

- Entsiegelung der überzähligen Parkplätze
- nach Möglichkeit Verzicht auf fossile Brennstoffe
- Versickerung des Oberflächenwassers
- Ausbau der vorhandenen Photovoltaikanlage
- Einrichtung von Ladestationen für E-Autos



zu TOP 4.14
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - Westlich Erlenkamp - I.Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18162-20)

AKUSW, 15.09.2021:

Zur Sitzung erhält der Ausschuss folgende Information aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB):

Der BUNB lehnt bei zwei Enthaltungen die Vorlage ab.
Der Beirat hält die Fläche für grundsätzlich erhaltenswert auf Grund ihrer Bedeutung für das Stadtklima, für den Wasserhaushalt und für den Artenschutz.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass man sich in einem Bebauungsplanverfahren befinde, wo im Rahmen der Umweltprüfung derartige Umweltbelange mit eingestellt und bewertet worden seien. Man rede hier von einem Satzungsbeschluss, wo in der Vorlage selbst (in der Begründung und auch im Umweltbericht) die Dinge ordentliche abgewogen worden seien, die durch den BuNB nun mokiert würden. Von daher fände er es schon erstaunlich, wenn man das Thema aufgrund einer solchen allgemeinen Begründung hier nicht beraten würde. Er appelliere daher an den Ausschuss, heute eine Empfehlung abzugeben.

Herr Rm Adam schlägt vor, sich den Ausführungen von Herrn Wilde anzuschließen und heute eine Empfehlung zur Vorlage abzugeben.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich den Einwendungen des BuNB nicht anschließen könne, da es sich um allgemeine Totschlagargumente handele und seine Fraktion somit heute der Vorlage zustimmen könne.

Frau Rm Sassen deklariert aufgrund der Bedenken aus dem BuNB weiteren Beratungsbedarf ihrer Fraktion und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Herr Rm Kowalewski schließt sich diesem Wunsch an und verweist zusätzlich auf die Bedenken der unteren Bodenschutzbehörde auf Seite 25 der Vorlage.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit aufgrund des deklarierten Beratungsbedarfs ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 4.15
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage - Pottgießerstraße - in Dortmund-Eving nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21535-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation und Beteiligung der sachberührten Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis (Abwägungstabelle Anlage 2) und beschließt die Herstellung der Erschließungsanlage - Pottgießerstraße - in Dortmund-Eving nach § 125 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Ausbauplans vom 01.03.2017 (Anlage 3).

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023).

zu TOP 4.16
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zu geänderten Teilen der Planunterlagen
Beschluss (Drucksache Nr.: 21047-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021:
Auf die Vorsprache von Anwohnern unter TOP 2 und den Erwiderungen von Mitgliedern der Bezirksvertretung Hombruch wird verwiesen.

Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) lehnt die Vorlage ab. Zudem ist die betreffende ausgedruckte Vorlage schwer lesbar bei den Änderungen. Die Entdeckung des Biotops stützt die Einschätzung der Fraktion auf Erhalt der Fläche und Ablehnung der Bebauung.

Herr Twardon (SPD) lehnt die Vorlage ab und schlägt zudem folgende Ergänzung zur Vorlage vor:
Frau Wilken (B90/Die Grünen) hält die Einholung eines Gutachtens für überflüssig, da ja Konsens in der Bezirksvertretung Hombruch bestünde, die Vorlage abzulehnen.


Bezirksbürgermeister Berning bekräftigt, dass das damalige Gutachten aus 2009 offenkundig falsch war. Dies sollte in die Ablehnung mit eingebracht werden. Gerade durch das Starkregenereignis am 14.07.2021 gibt es berechtigte Bedenken, dass das Gutachten heute noch Bestand haben kann. Er bittet um Zustimmung zu der Ergänzung der Ablehnung der Empfehlung.

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Ausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

AKUSW, 15.09.2021:
Zur Sitzung liegt folgende Information des BuNB vor:

Der BUNB lehnt die Vorlage unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 02.02.2021 ab.

Frau Rm Sassen gibt für ihre Fraktion bekannt, dass sie die Vorlage ablehnen werden. Dies aufgrund der zuvor geäußerten Bedenken in Bezug auf Überflutung und des jetzt dort auch festgestellten, schutzwürdigen Biotopes.

Herr Rm Kowalewski bestätigt für seine Fraktion diese Haltung. Man habe hierzu frühzeitig erwähnt, dass dies ein wunderschönes Projekt aber leider der falsche Standort sei.

Herr Rm Waßmann kündigt an, dass seine Fraktion in Stringenz auch der Diskussion, die man im Detail ja hinter sich habe, der Vorlage heute zustimmen werde. Hier gebe es jetzt nochmal eine Anpassung, was auch nochmal für die Flexibilität der Verwaltung, mit dem Ziel hier ein attraktives Wohngebiet zu realisieren, spreche.

Frau Rm Rudolf teilt mit, dass ihre Fraktion diese Vorlage heute gerne vertagen würde, da man die Stellungnahme der Emscher Genossenschaft zunächst abwarten wolle.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.



zu TOP 4.17
Bauleitplanung; 87. Änderung des Flächennutzungsplanes -Fußballpark Borussia- sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 217 -Fußballpark Borussia- (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 203 -Hohenbuschei-)
hier: Änderungsbeschluss zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 217 -Fußballpark Borussia-, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21738-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/ DIEPARTEI) folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (87. Änderung).

Rechtsgrundlage:
II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 217 -Fußballpark Borussia- für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 2), gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 203.

Rechtsgrundlage: III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.
















zu TOP 4.18
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21903-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Zur Sitzung liegt folgende Information aus dem BuNB vor:

Der BUNB nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet darum, den städtebaulichen Vertrag um folgende Aspekte zu ergänzen:

- Entsiegelung der überzähligen Parkplätze
- nach Möglichkeit Verzicht auf fossile Brennstoffe
- Versickerung des Oberflächenwassers
- Ausbau der vorhandenen Photovoltaikanlage
- Einrichtung von Ladestationen für E-Autos

Man einigt sich darauf auch diese Einwände als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten.

Vor diesem Hintergrund fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13a BauGB zu ändern.

II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - und der Begründung vom 11.08.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

III. beschließt, den Entwurf der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans In O 206 - An der Buschmühle - einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.

Rechtsgrundlage:
Prüfauftrag:
Der Ausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der städtebauliche Vertrag um folgende Aspekte ergänzt werden kann:

- Entsiegelung der überzähligen Parkplätze
- nach Möglichkeit Verzicht auf fossile Brennstoffe
- Versickerung des Oberflächenwassers
- Ausbau der vorhandenen Photovoltaikanlage
- Einrichtung von Ladestationen für E-Autos


zu TOP 4.19
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -;
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches (Erweiterung); IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Scha 136 - südlich Husener Straße - (Öffentlichkeitsbeteiligung); V. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21708-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom14.09.2021:

Die Fraktion B90/Die Grünen und CDU-Fraktion legen folgenden gemeinsamen Antrag zur Abstimmung vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen strategischen Ausbauplanung auf eine 50 Prozent-Quote bei den U3-Plätzen vorrangig den Ausbau in Scharnhorst zu forcieren. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des Jugendamtes, dass durch das neue Baugebiet kein zusätzlicher Bedarf an Kindertageseinrichtungen entsteht, erneut zu überprüfen. Denn der Bedarf ist jetzt schon vorhanden.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Vorschlag der Verwaltung unter Einbeziehung des Antrages zu folgen.

AKUSW, 15.09.2021:

Zu Sitzung erhält der Ausschuss folgende Information aus dem BuNB:

Der Beirat empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen das Verfahren abzulehnen.
Der Beirat äußerte große Bedenken im Hinblick auf die Lage am Gewässer als auch bezüglich des Immissionsschutzes sowie vorhandener Bodenbelastungen.

Man einigt sich darauf, diese Einwendungen des BuNB als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben, damit diese im weiteren Verfahren dazu Stellungnahme abgibt.

Auf Anregung durch Herrn Rm Kowalewski soll die Angelegenheit auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) zur Kenntnisnahme zugeleitet werden.

Unter Einbeziehung der Empfehlung aus der Bezirksvertretung Scharnhorst fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße - zur Kenntnis.

II. hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener
Straße - (zugleich Scoping) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der
Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu
folgen.

III. beschließt, den Beschluss vom 20.09.2017 zum räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Scha 136 – südlich Husener Straße – zu verändern (Erweiterung des
Planbereiches) und nunmehr den Geltungsbereich wie unter Punkt 3 dieser
Beschlussvorlage genannt festzulegen.

IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener
Straße - für den unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der
Begründung vom 21.07.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes mit der Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
V. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Scha 136 - südlich Husener Straße -
einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs
nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3,
S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine
eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die
Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.

Ergänzung:
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen strategischen Ausbauplanung auf eine 50 Prozent-Quote bei den U3-Plätzen vorrangig den Ausbau in Scharnhorst zu forcieren. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des Jugendamtes, dass durch das neue Baugebiet kein zusätzlicher Bedarf an Kindertageseinrichtungen entsteht, erneut zu überprüfen. Denn der Bedarf ist jetzt schon vorhanden.

zu TOP 4.20
Prüfbericht zur Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 223 -In den Börten-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20523-21-E3)

Hierzu liegt vor Prüfbericht der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20523-21-E3) (siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.21
Bauleitplanung der Stadt Waltrop: Sachstand zu der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplanes und zu der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 im Bereich "Im Dicken Dören"
-Information der Verwaltung-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21197-21-E2)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21197-21-E2) (siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 4.22
Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2021 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21663-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.



zu TOP 4.23
Novelle des Städtebaurechts 2021
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21679-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt
den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.24
Vorgartengestaltung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21434-21-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:21434-21-E1):

in der Sitzung des Umweltausschusses vom 20.03.2019 hat die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zur DS-Nr. 12898-18-E1 die Erarbeitung einer Strategie zur Information zukünftiger Bauträger*innen über ökologische Vorgartengestaltung angekündigt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um einen Sachstand zur Umsetzung der Strategie und dem damit erzielten Erfolg.

Begründung:
ggf. mündlich

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:21434-21-E2) (siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 4.25
Neue Instrumente zur Mobilisierung von Bauland
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21996-21)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtentwicklung und Wohnen bittet die Verwaltung um Information zu folgenden Punkten:

Begründung
Im Mai hat der Bundestag das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) verabschiedet und hiermit den Kommunen neue Möglichkeiten zur Bereitstellung von Bauland gegeben. Bereits vorher wurde die Grundsteuer C beschlossen und soll ab 2025 in den Kommunen zur Anwendung kommen. Hierdurch ergeben sich auch Änderungen, die Dortmund betreffen.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 4.26
Informationen zum Stand des Verfahrens des Regionalplans Ruhr sowie zum Siedlungsflächenmonitoring Ruhr 2020 (ehem. Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS))
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21880-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zum Verfahren des Regionalplans Ruhr sowie zum Siedlungsflächenmonitoring Ruhr 2020 zur Kenntnis.



zu TOP 4.27
Ausgleichs- und Ersatzflächen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22178-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22178-21-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ersatzgelder und Kompensationsmanagement.
Dabei sollen insbesondere die folgenden Fragen und Anmerkungen berücksichtigt werden:


1. Die Verwaltung wird gebeten, die Daten aus der Verwaltungsantwort Drucksache Nr.: 03628-16-E3 v. 20.1.2017 zu aktualisieren.

2. Ist sichergestellt, dass alle Ausgleichs- und Ersatzflächen und -maßnahmen in das Kataster sowie in das gesetzlich vorgeschriebene, öffentlich zugängliche Kompensationsverzeichnis und Ersatzgeldverzeichnis (§ 34 Landesnaturschutz-gesetz NRW) aufgenommen worden sind?
Wenn nicht, wann ist die komplette Auflistung abgeschlossen?

3. Können die Fraktionen (bzw. die Öffentlichkeit) Einblick in das A+E-Kataster nehmen, das im Umweltamt in Form einer Datenbank geführt wird?

4. Die Verwaltung hat Ausgleichs- und Ersatzflächen in eigener Obhut.
Wie und mit welchen personellen Ressourcen werden die A &E-Flächen kontrolliert und gepflegt? Wie viele Flächen sind an externe Dienstleister vergeben?
5. Das Rechnungsprüfungsamt hat zwischen 2017 und 2019 die Prozesse und Geldflüsse im Bereich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geprüft und eine strukturierte Dokumentation und angemessene Prozessbeschreibungen eingefordert.
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?


6. Ausgleichs- und Ersatzflächen müssen eine bestimmte ökologische Wertigkeit erzielen, damit sie einen tatsächlichen ökologischen Ausgleich gewährleisten.
Mit welchen Monitoring-Verfahren überprüft die Verwaltung, ab wann die vereinbarten ökologischen Wertigkeitsziele erreicht sind und ob sie dauerhaft erhalten bleiben (Bsp. Streuobstwiesen)?

7. Nach dem „Dortmunder Modell“ wird auch die ökologische Umstellung konventionell bewirtschafteter landwirtschaftlicher Flächen als Ausgleich anerkannt.
Wie und mit welchen personellen Ressourcen werden diese Flächen kontrolliert? Wie viele Flächen entsprachen nicht den Anforderungen und wurden deshalb beanstandet?

8. Wie viele Flächen werden an externe Dienstleister vergeben?

9. Neben der Stadt als Eigentümerin gibt es auch private und öffentliche Eingriffsverursacher (Private, Emschergenossenschaft, Straßen NRW, EDG etc.), die für die Realisierung von A+E-Maßnahmen verantwortlich sind. Kontrolliert die Stadtverwaltung (Umweltamt etc.) den mit dem Schutzzweck verbundenen Zustand, bzw. die aus den Ersatzgeldern finanzierten Maßnahmen (Anpflanzungen, Gehölzpflege etc.)? Wenn ja, in welchen Zeitintervallen?

10. Gibt es eine Liste von zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Ersatzgeldern mit ihrer Zuordnung zu den Eingriffsplanungen? Welche Ersatzgelder stehen aktuell in welcher Höhe zur Verfügung (bitte detaillierte Auflistung)?

11. Welche Ersatzgelder mussten bisher wegen nicht fristgerechter Verwendung an die Bezirksregierung abgeführt werden?


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.28
Schwieringhauser Brücke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22181-21)

Dieser TOP wurde von der o.a. Fraktion zurückgezogen und somit von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 4.29
Neuplanung LÜ 141 "Auf dem Toren"
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22200-21)
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschluss
Das Gebiet LÜ 141 „Auf den Toren“ soll zusammen mit AnwohnerX und Naturschutzbehörde neu geplant werden.


Begründung:
Das vorliegende Konzept wird von den Menschen vor Ort komplett abgelehnt. Die zusätzliche Verkehrsbelastung und die dadurch entstehende Gefährdung werden nicht hingenommen.

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/DIE PARTEI) ab.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Erdverkabelungen
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19744-21-E2)

Hierzu liegt vor Ergänzenden Stellungnahme der Veraltung (Drucksache Nr.: 19744-21-E2):

Ölbachtal“ sowie „Wickeder Ostholz - Pleckenbrinksee“ ermittelt. Die 220-kV-Leitung im
NSG „Ölbachtal“ gehört der Firma Amprion, auf den Masten liegt außerdem ein 110-kVStromkreis
der Firma Westnetz. Die weiteren 110-kV-Freileitungen in den NSG „Hallerey“
und „Wickeder Ostholz – Pleckenbrinksee“ werden von der Firma Westnetz betrieben.
Im Folgenden wird über die Inhalte der mit den Firmen Westnetz und Amprion geführten
Briefwechsel berichtet. Die Schreiben der Firmen Amprion und Westnetz finden Sie beigefügt.
Die Firma Westnetz bezieht sich auf das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
(Energiewirtschaftsgesetz – EnWG). Es besagt, dass Hochspannungsleitungen auf neuen
Trassen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder weniger als Erdkabel auszuführen sind,
soweit die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten der
technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor 2,75 nicht überschreiten und
naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen [(…) vgl. § 43 h EnWG]. Faktisch besteht
also bereits eine Erdverkabelungspflicht für Neubauten von 110-kV-Trassen unter den
genannten Voraussetzungen.
Für vorhandene 110-kV-Freileitungen gilt Bestandsschutz. Erst wenn ein Ersatzneubau der
Freileitung erforderlich ist, ist über die erneute Inanspruchnahme von Flächen in
Schutzgebieten und eine Erdverkabelung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu
entscheiden.
Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bestehende Freileitungen in Erdkabel umzubauen,
wenn dies von Grundstückseigentümer*innen oder Dritten gewünscht wird. Der oder die
Veranlasser*in der Maßnahme haben jedoch sämtliche Kosten der Maßnahmen zu tragen, da
diese nicht über die Netzentgelte finanziert werden können.
Die Firma Westnetz teilte mit, dass in absehbarer Zeit keine Ersatzneubauten in den o. g.
Naturschutzgebieten notwendig oder geplant sind.
Zum Umbau der 220-kV-Höchstspannungsleitung im Naturschutzgebiet Ölbachtal berichtet die
Firma Amprion, dass dieser rechtlich nicht vorgesehen sei. Die Erdverkabelung von
Höchstspannungsleitungen sei „immer noch technisches Neuland“. Daher wurden die
Umbauten auf einige vom Gesetzgeber vorgegebene Pilotprojekte begrenzt. Ein Großteil der
Projekte befindet sich noch in der Planungs- oder Genehmigungsphase. Bevor die
Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen, wo möglich, zum Standard wird, müssten
weitere Erfahrungen gesammelt werden.
Für künftige Neubauten wird immer eine Abwägung verschiedener Belange erforderlich sein.
Technische Notwendigkeiten, Systemsicherheit sowie Belange des Arten- und Naturschutzes
müssen betrachtet werden. So steigt beispielsweise mit steigender Anzahl an Erdkabeln laut
Netzbetreiber auch die Komplexität des Netzbetriebes, was wiederum das Risiko für Systemund
Netzinstabilität erhöht. Dies wiederum kann zu vermehrten Reparaturen und damit vor
allem im Falle der Lage in Schutzgebieten zu Störungen für Tiere und Pflanzen führen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass für eine Erdverkabelung in den drei oben
genannten Naturschutzgebieten derzeit keine Aussicht besteht. Grundsätzlich begrüßt die
Verwaltung Erdverkabelungen, vor allem um negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild
sowie für viele Vogelarten zu minimieren. Das Planungs- und Bauordnungsamt sowie das
Umweltamt sind für das Thema Erdverkabelung bei Neubauten von Stromleitungen
sensibilisiert. Für den weiteren Netzausbau in Dortmund wird einzelfallbezogen geprüft, ob
Erdverkabelungen machbar und sinnvoll sind.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 5.2
Gute-Wälder-Gesetz
Vorschlag zur TO mit Antrag (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 22197-21)

Die FRAKTION Die PARTEI bittet Sie, den folgenden Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung vorzusehen.

Wir Menschen produzieren heute weltweit soviel Treibhausgase wie nie zuvor – trotz aller Klimagipfel, Klimagesetze und Green Deals. Auch die Stadt Dortmund ist daran keineswegs unbeteiligt. ( Ein Beispiel: Durch den jährlichen Holzeinschlag im Dortmunder Stadtwald wird dessen Klimaschutzwirkung immer stärker eingeschränkt.)

Das muss sich ändern!

Seit Beginn der Industrialisierung ist die Temperatur bereits um 1,2° C gestiegen. Die Menschheit leidet zunehmend unter Hitze, Trockenheit, Wetterextremen, Ernteausfälle, Waldsterben, Wasserknappheit. Hitzekranke und Hitzetote nehmen zu, Menschen fliehen vor Hunger und Durst. Nach drei Jahren mit ungewöhnlicher Hitze und Trockenheit leidet Dortmund aktuell unter sintflutartigen Niederschlägen – typische Symptome der Klimakrise.

Bei einer Erwärmung um bereits 1,5° C droht das Klima vollends zu kippen – mit „unermesslichen Kosten und irreversiblen Auswirkungen auf Menschen und ökologische Systeme“ (Weltklimarat IPCC).

Bereits 2028 wird nach Berechnungen der Wissenschaft das zur Einhaltung des 1,5°-Limits noch verfügbare Restbudget für Treibhausgase aufgebraucht sein, wenn nicht sofort massiv gegengesteuert wird. Kurzfristig gelingt das durch Reduktion des Treibhausgasausstoßes und Bindung von CO2 in Ökosystemen wie dem Wald.

Den Kommunen fällt beim Klimaschutz die zentrale Rolle zu, denn dort müssen die Maßnahmen umgesetzt werden. Die Stadt Dortmund kann mit dem Erhalt ihres Stadtwaldes einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Er erstreckt sich über eine Fläche von insgesamt rd. 2.500 ha (davon rd. 1.000 ha Naturschutzgebiet) und besteht überwiegend aus Laubhölzern (Buchen, Eichen).

Die Bestände sind in großen Teilen mehr als 150 Jahre alt und damit im besten Alter für Bäume. Jahr für Jahr werden allerdings 2,5 % der Bestände gefällt, wodurch die Klimafunktion des Waldes als CO2-Senke massiv beeinträchtigt wird. Nach 20 Jahren sind bereits 50 % der Altbestände vernichtet und damit auch fast 50 % seiner Klimaschutzleistung. Gleichwohl entspricht dieses Vorgehen der seit dem frühen 18. Jahrhundert etablierten „guten fachlichen Praxis“ der Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft, eine Praxis, die unter den Bedingungen der sich verschärfenden Klimakrise nicht mehr tragbar ist.

Beschlussvorschlag

Damit der Dortmunder Stadtwald seine Klimaschutzfunktion nicht weiter einbüßt, beschließt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen Folgendes:

- Anerkennung der Klimaschutzfunktion als zentrale, dem Gemeinwohl dienende Nutzfunktion des Dortmunder Stadtwaldes (statt der Produktion von klimaschädlichem Brennholz).

-Sofortiger Stopp des Holzeinschlags im Dortmunder Stadtwald (bei Wahrung der Verkehrssicherheit auf den Wegen).

-Sofortige Einstellung des Einsatzes schwerer Forstmaschinen jenseits der befestigten Wege im Dortmunder Stadtwald.

-Erhalt des gesamten Totholzes dort, wo es im Dortmunder Stadtwald entsteht.

Begründung
Die Stadt benennt drei Funktionen für den Stadtwald: die Erholungsfunktion, die Schutzfunktion und die Nutzfunktion. Unter letzterer versteht die Stadt vor allem die Produktion von Brennholz, was für den Klimaschutz in mehrfacher Hinsicht problematisch ist:

Kohlenstoffspeicher
Bäume, insbesondere Laubbäume, können problemlos mehrere 100 Jahre alt werden. Bis ins hohe Alter entziehen sie der Atmosphäre große Mengen des Treibhausgases CO2. Der Sauerstoff wird wieder an die Atmosphäre abgegeben, der Kohlenstoff dauerhaft im Holz gespeichert. Damit senken sie die Treibhausgas-Konzentration in der Atmosphäre und tragen zum Klimaschutz bei. Bis ein Baum allerdings relevante Mengen an CO2 aufnehmen kann, vergehen gerade bei langsam wachsenden Arten wie Buchen oder Eichen Jahrzehnte – viel zu langsam, um mit Aufforstungen jetzt noch die Klimakrise zu bremsen. Jeder gefällte Baum ist deshalb für den Klimaschutz auf Jahrzehnte ein Verlust, selbst wenn er durch einen jungen ersetzt wird.

Die Biomasseakkumulation wird gesenkt und damit auch die Klimaschutzwirkung. Zur Milderung der Klimakrise sollten aber die Holzvorräte aufgestockt und damit die Kohlenstoff-Senkfunktion des Waldes erhöht werden. Das gelingt, wenn man den Baumbestand altern lässt, denn der Kohlenstoffgehalt im gesamten Ökosystem Wald steigt mit seinem Alter, ebenso die Waldwachstumsrate.

Brennholz
70 % des Holzes von Laubbäumen wird in Deutschland verbrannt (energetisch verwertet), die klimaschädlichste, am wenigsten nachhaltige und mit dem geringstmöglichen finanziellen Ertrag verbundene Verwertung dieses hochwertigen Naturstoffes. In Dortmund dürfte dieser Wert bei annähernd 100 % liegen, da das ältere Holz kriegsbedingt granatsplitterhaltig bzw. -verdächtig ist.

Das ist skandalös!
Bei der Verbrennung oxidiert der im Holz über 150 und mehr Jahre eingelagerte Kohlenstoff wieder zu CO2, wird mit einem Schlag an die Atmosphäre abgegeben und reichert sich dort an. Das Verbrennen von Holz trägt damit zu einem sofortigen Anstieg der klimaschädlichen Treibhausgase bei.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vom 29.04.2021 muss diese Praxis geändert werden. Das Gericht bezieht sich dabei auf Art. 20a GG, der den Staat zum Klimaschutz und zur Herstellung von Klimaneutralität gerade auch für künftige Generationen verpflichtet. Bereits 1990 urteilte dasselbe Gericht: „Die Bewirtschaftung des Körperschafts- und Staatswaldes … dient der Umwelt- und Erholungsfunktion des Waldes, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.“ Gegen dieses Urteil verstößt die Stadt Dortmund seit Jahren. Auch das ist ein Skandal. Trotz dieses Urteils werden selbst Wälder in Naturschutzgebieten immer noch als Holzfabriken angesehen.
Ein Irrweg, der dringend gestoppt werden muss.

Waldboden
Beim Fällen der Bäume wird schweres, bodenzerstörendes Gerät jenseits der befestigten Wege eingesetzt. Auch breite Reifen verhindern nicht, dass der empfindliche Waldboden auf den Fahr- / Rückewegen erheblich verdichtet, verformt und junger Wald zerstört wird. Dies ist leicht erkennbar an den tiefen Reifenspuren zwischen den Bäumen, die wie Barrieren wirken und getrennte Bodenräume schaffen, zwischen denen Diffussionsprozesse kaum noch stattfinden. Waldboden speichert neben Wasser und Nährstoffen auch mehr als 100 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar. Durch die schweren Maschinen wird der empfindliche Waldboden für Jahrzehnte verdichtet, die Feinstwurzeln angrenzender Bäume zerdrückt und das Mikroklima zerstört.

Für das Baumwachstum wichtige Pilze verschwinden, was dieses hemmt. Dagegen nehmen Fäulnisorganismen zu, wodurch der Waldboden kein CO2 mehr aufnimmt, stattdessen aber die besonders klimaschädlichen Treibhausgase N2O (Lachgas, 310-mal klimaschädlicher als CO2) und CH4 (Methan, 21-mal klimaschädlicher als CO2) in großen Mengen abgibt. Dadurch wird aus der Treibhausgas-Senke Wald eine Treibhausgas-Quelle.

Totholz
Auch Bäume sterben bei Erreichen eines gewissen Alters ab oder werden bei den in Folge der Klimakrise zunehmenden und stärker werdenden Stürmen umgeworfen. Das dabei entstehende Totholz verrottet sehr langsam. Bei einem dicken Eichenstamm kann dieser Prozess bis zu 200 Jahre dauern, im Durchschnitt dauert es um die 50 Jahre. Auch dabei wird der Kohlenstoff wieder in CO2 umgewandelt, aber nicht schlagartig, sondern sehr langsam in entsprechend kleiner Dosierung über viele Jahrzehnte hinweg. Dieser langwierige Prozess ist im Zusammenspiel mit dem Nachwachsen junger Bäume treibhausgasneutral. Mit Ausnahme des in Häusern verbauten Holzes weisen nahezu alle Holzprodukte eine deutlich kürzere Verweildauer auf als das Totholz im Wald. Totholz im Wald muss deshalb als dauerhafter Kohlenstoffspeicher angesehen und dort, wo es entsteht, erhalten werden.

In Häusern verbautes Holz kann ebenfalls als eine langfristige CO2-Senke sein. Holz muss langfristig den Beton ersetzen. Diese Wirtschaftswälder sollten aber überall in den Quellgebieten von trocken fallenden Gewässern entstehen und als Einkommensquelle für BäuerX. Die Stadt Dortmund ist darauf nicht angewiesen und kann sich ganz auf die Klimaschutzfunktion (Treibhausgas-Senke), Erholungsfunktion und die Entwicklung von Naturwald konzentrieren.

Darüber hinaus bietet ein einschlagfreier, klimagerechter Wald auch Vorteile für seine Erholungs- und Schutzfunktion:

Steigerung der Erholungsfunktion
Gerade seit Beginn der Corona-Krise haben die Menschen vermehrt Wälder und insbesondere die nahen Stadtwälder aufgesucht, um die frische Waldluft zu atmen, sich im Wald zu bewegen und die Seele zur Ruhe kommen zu lassen. Sie tun dies, um ihre Gesundheit zu schützen und zu fördern. Auch der bayrische Ministerpräsident Söder umarmt Bäume. Je wilder die Natur, desto besser gefällt sie den Menschen.

Nach einer Umfrage des Bundesumweltministeriums (2014) wünscht sich die große Mehrheit der Menschen (74%) naturnahe, einschlagfreie Wälder mit mehr Wildnis, weil diese die Erholungsfunktion des Waldes noch steigert. Die Sehnsucht nach mehr Wildnis im Wald zeigt sich auch am Erfolg der Bücher und Fernsehsendungen des Försters Peter Wohlleben und am starken Anstieg des Naturtourismus.


Steigerung der Schutzfunktion
Im Rahmen ihrer Biodiversitätsstrategie hat die Bundesregierung 2007 das Ziel gesetzt, dass sich bis 2020 5 % der Wälder – für Wälder in öffentlicher Hand wurden 10 % festgeschrieben – natürlich, d. h. ohne menschlichen Eingriff entwickeln sollen. Erreicht wurden bis heute knapp 3 %.
Ein weiteres Ziel von 2007 besagt, dass 2 % der deutschen Landfläche bis 2020 als Wildnisgebiete geschützt werden sollen. Mit aktuell 0,6 % wurde dieses Ziel sehr weit verfehlt, NRW erreicht mit 0,19 % noch nicht einmal 10 % davon.

Dortmund könnte durch die Ausweisung der Stadtwälder als naturnahe, eingriffsfreie Wälder bzw. Wildnisgebiete zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Damit würde Dortmund einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der durch den Menschen immer stärker bedrohten Artenvielfalt leisten, denn viele bedrohte Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen finden nur noch in Wildnisgebieten Lebens- und Rückzugsräume. Das würde den Wald auch für seine weiteren Funktionen stark machen, denn sich selbst überlassen ist er stabiler, vitaler und artenreicher als ein Wirtschaftsforst: Er schützt vor Hitze und Lärm, filtert Staub und Schadstoffe aus der Luft, spendet Sauerstoff, ohne den wir nicht leben können, und reinigt und speichert Wasser. Damit schützt er vor Hochwasser und Erosion und reguliert den Wasserkreislauf. Und er speichert sehr viel mehr CO2 als jeder wirtschaftlich genutzte Wald.


Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft für 2021-2030
Nach den im Mai 2018 erlassenen EU-Rechtsvorschriften muss jeder EU-Mitgliedstaat sicherstellen, dass die Treibhausgasemissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft ausgeglichen werden, indem im Zeitraum 2021-2030 eine mindestens gleichgroße Menge CO2 aus der Atmosphäre abgebaut wird.

Dieses Ziel wird sich nur durch konsequente Nutzung aller vorhandenen Möglichkeiten erreichen lassen. Dortmund kann hier Vorreiter werden und ohne viel Aufwand alle städtischen Wälder zu CO2-Senken machen.

Quellen
Greenpeace: Petition „Waldsterben stoppen!“.
https://act.greenpeace.de/waldschutz?utm_campaign=forests&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_content=button&utm_term=20210630-wald-waldwende

Initiative „Wildnis in Deutschland“ (gefördert vom BMU): Mehr Wildnis in Deutschland. Frankfurt 2017

Knapp/Klaus/Fähser (Hrsg.): Der Holzweg. Wald im Widerstreit der Interessen. München 2021

Öko-Institut (im Auftrag von Greenpeace): Waldvision Deutschland. Beschreibung von Methoden, Annahmen und Ergebnissen. Berlin 2018

Welle/Sturm/Bohr: Alternativer Waldzustandsbericht. Eine Waldökosystemtypen-basierte Analyse des Waldzustandes in Deutschland anhand naturschutzfachlicher Kriterien. NaturwaldAkademie, Berlin 2018

Wohlleben: Der Wald. Eine Entdeckungsreise. München, 5. Auflage 2016

Von der EU ratifizierte Verordnung über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) https://ec.europa.eu/clima/policies/forests/lulucf_de

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohne vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs.



zu TOP 5.3
Kontrollen des Umweltamtes bei der Messe Jagt und Hund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22211-21)

Hierzu liegt vor Gemeinsame Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+/ DIE FRAKTION/DIEPARTEI) (Drucksache Nr.: 22211-21-E3):

...die Messe „Jagd und Hund“ ist ein kontinuierlicher Konfliktpunkt zwischen den Dortmunder Westfalenhallen und den Tierschutzverbänden. Stein des Anstoßes sind insbesondere die sogenannten Jagdreisen in Entwicklungsländer mit geringeren Rechtsnormen im Tier- und Artenschutz als Deutschland sie aufweist. Dem Vernehmen nach kontrolliert inzwischen das Dortmunder Umweltamt die auf der Messe angebotenen Jagdreisen. Dazu bitten wir das Umweltamt um eine Sachverhaltsdarstellung unter Berücksichtigung der nachstehenden Fragen.

1) Seit wann wird die Jagd und Hund vom Umweltamt überprüft?

2) Was sind die Prüfungsschwerpunkte?

3) Mit welchem Personalumfang werden die Kontrollen durchgeführt?

4) Welche Qualifikation weist das eingesetzte Personal für derartige Kontrollen auf?

5) Werden die Kontrollen angemeldet, oder finden auch unangemeldete Kontrollen statt?

6) Welche Befunde konnten bislang ermittelt werden?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Barrierefreie Wohnungen in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20514-21)
…weltweit leben ca. 80% aller Menschen mit Behinderung (MmB) in Armut. Auch hier in Deutschland und in Dortmund sind viele MmB von sozialen Leistungen abhängig.
Eine barrierefreie Wohnung zu ergattern ist nicht leicht. Ruft ein MmB beim Amt für Wohnungswesen an und will sich auf eine Warteliste setzen lassen, wird er/sie nach Überprüfung der Berechtigung darüber informiert, dass es durchaus eine lange Zeit dauern kann, bis eine barrierefreie Wohnung zur Verfügung steht. Viele lassen sich dadurch abschrecken und erst gar nicht auf die Liste setzen.
Viele leben auch einfach in ihrer nicht barrierefreien Wohnung weiter, arrangieren sich damit, haben nie die Möglichkeit, alleine z. B. aus dem 3. Stock mit dem Rolli nach draußen zu kommen. Sie sind angewiesen auf Menschen und Maschinen, die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Diese Dienste stehen unter Coronabedingungen nur eingeschränkt zur Verfügung.

Eine Wohnungssuche stellt in unserer noch nicht wirklich barrierefreien Welt höchste Anforderungen an MmB.
Wir alle wissen, dass wir alle immer älter werden und damit leider auch die Chancen steigen, eine Schwerbehinderung zu erwerben.
In Deutschland gibt es zu wenige barrierefreie Wohnungen. Laut des Statistischen Bundesamtes erfüllen lediglich 2% aller Wohnungen alle Merkmale eines barrierefreien Wohnens.
Bisher müssen laut Landesbauordnung NRW zwei Wohnungen eines Neubaus mit mehr als zwei Wohnungen barrierefrei sein. Das ist zu wenig, soviel ist klar.

Fakt ist, dass mehr bezahlbarer barrierefreier Wohnraum benötigt wird.


Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Wie viele barrierefreie Wohnungen gibt es in Dortmund? Wie hoch ist der Bedarf und wie wird er ermittelt?

2) Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit für eine barrierefreie Wohnung, wenn sich ein MmB beim Amt für Wohnen auf die Warteliste setzen lässt?

3) Hat die DOGEWO eine eigene Warteliste für barrierefreie Wohnungen?

4) Welche Vorschläge hat die Verwaltung, um die Zahl an bezahlbaren barrierefreien Wohnungen zu erhöhen?

5) Welche Änderungen sind in Bezug auf barrierefreie Wohnungen an der Landesbauordnung geplant und wie wird sich das voraussichtlich auf Dortmund auswirken?

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:20514-21-E1) (siehe Anlage zur Niederschrift)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis


zu TOP 6.2
Kommunaler Wohnungsbau
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20951-21-E1)
Hierzu liegt vor-Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE*) (Drucksache Nr.: 20952-21-E1):

….der Bundestag hat das neue Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Darin enthalten sind eine Reihe von neuen Möglichkeiten für die Kommunen, das Geschehen auf dem Wohnungsmarkt zu steuern und auch selbst als Akteur aufzutreten.

Wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

1) Der AKUSK bittet um eine Darstellung der Verwaltung, der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft und der DOGEWO, welche der neuen Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes künftig für den kommunalen Wohnungsbau herangezogen werden sollten.


2) Der AKUSW empfiehlt insbesondere die Nutzung von Vorkaufsrechten, um Bauland für die Errichtung preisgünstiger Wohnungen zu erlangen. Auch die gestärkten Baugebote sind einzusetzen, insbesondere bei Baulücken.

3) Der AKUSW beschließt außerdem die vorhandene 25% Regelung für den sozialen Wohnungsbau, deren Bindungswirkung bisher auf neu erstellte Bebauungspläne beschränkt war, auf alle Neubauaktivitäten auszudehnen – also auch bei bereits bestehendem Baurecht.

4) Die vorhandene 25%-Regelung für den sozialen Wohnungsbau wird auf 30% angehoben.


Begründung
Der bundesweite Mangel an verfügbarem preisgünstigem Wohnraum hat die Bundesregierung zum Handeln gezwungen. Damit stehen nun weitere Möglichkeiten für die Kommunen zur Verfügung. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die der schwierigen Lage am Dortmunder Wohnungsraum Entlastung verschaffen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE*) (Drucksache Nr.: 20952-21-E2):
….wir konkretisieren unseren Antrag „Kommunaler Wohnungsbau“ (Drucksache Nr. 20951-21-E1) dahingehend, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, diesen Beschluss zu fassen.

AKUSW, 16.06.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, Punkt 1. des Antrags als Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung zu geben und die Punkte 2. bis 4. zusammen mit der Stellungnahme zu Punkt 1. in der Septembersitzung wieder aufzurufen und zu beraten.


Hierzu liegt zur Sitzung am 15.09.2021 vor Stellungnahmeder Verwaltung (Drucksache Nr.: 209051-21-E3):

...die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Verwaltung bringt in den Gremiengang September 2021 eine Informationsvorlage ein
(Drucksache Nr.: 21679-21) (siehe TOP 4.23 der heutigen Sitzung) in der die mit dem Baulandmobilisierungsgesetz verbundenen Änderungen im allgemeinen und besonderen Städtebaurecht dargestellt werden.
Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Novelle des Städtebaurechts aus Sicht der
Verwaltung erläutert und der Umgang der Verwaltung mit diesen Änderungen dargelegt.

AKUSW; 15.09.2021:
Herr Rm Kowalewski führt an, dass sich eine Beschlussfassung zum o.a. Antrag seiner Fraktion erübrigt habe.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 6.3
Wohnungsmarktbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21602-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 21602-21-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Prüfauftrags:

Angesichts der im aktuellen Bericht dargelegten besorgniserregenden Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob Dortmund derzeit die Kriterien für die Anerkennung als „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“ erfüllt.

Sofern dies zutrifft, ist das Verfahren für die Anerkennung durch das Land einzuleiten.

Begründung:
Der jetzt vorliegende Bericht des Wohnungsamtes macht deutlich, dass die Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt weiterhin angespannt ist. Neben fehlenden zusätzlichen Wohnungen insbesondere im Bereich des geförderten Wohnungsbaus ist auch ein deutlicher Anstieg der Mieten festzustellen. Unter anderem gibt das im Juni verabschiedete Baulandmodernisierungsgesetz den Kommunen weitere Handlungsmöglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum an die Hand. Doch für die Nutzung aller Instrumente muss die Kommune zu einem durch eine Rechtsverordnung des Landes festgelegtem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gehören. Für das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sollte in Anbetracht des angespannten Wohnungsmarktes in Dortmund gegenüber dem Land eingetreten werden.

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Wohnungsmarktbericht 2021 der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht sich mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) dafür aus, den o.a. Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu leiten.

Die Vorlage soll auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk (BPN) zur Kenntnis vorgelegt werden.









zu TOP 6.4
Wohnraumtauschbörse
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 20286-21-E1)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Antrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20286.21.E1):

….die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.


Begründung

Erfolgt mündlich.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:20286-21-E2):

........zur Befassung mit dem o. g. TOP stelle ich folgende Hintergrundinformationen zur Verfügung:
Rückblick:
In der Zeit vom 15.11.1995 bis zum 14.11.1998 wurde im Amt für Wohnen eine Wohnungstauschberatungsstelle
(WTBSt) betrieben.
Wesentliche Ziele waren die Förderung des Wohnungstausches, eine bessere Verteilung des
vorhandenen Wohnraums, eine bessere Versorgung von Familien und deren Kindern mit großen
Wohnungen und ein möglichst langer Verbleib von Senior*innen in ihrem angestammten
Wohnumfeld durch Umzug in kleine Wohnungen. Die Zielgruppe der Senior*innen stand
besonders im Fokus. Das umfasste Unterstützungskonzept bestand neben intensiven Beratungsleistungen
aus organisatorischen, praktischen und finanziellen Hilfen.
Das zusätzlich hierfür eingesetzte Personal umfasste vier Stellen (2 x Sozialarbeit, 1 x Verwaltung,
1 x Architektur).
Finanzielle Hilfen wurden in Form von städtischen Zuschüssen gewährt:
- Umzugshilfen bis 4.000 DM je Umzug
- Auszugsprämien bis 2.000 DM je Wohnung (3-4 Räume).
Kurzbilanz der WTBSt:
Unabhängig von den hohen Beratungsaufwänden konnten innerhalb von drei Jahren in lediglich
221 Fällen finanzielle Umzugshilfen realisiert werden. Direkte Wohnungstauschaktionen
(eins zu eins) gab es nicht.
Die geringe Erfolgsquote war insbesondere auf das Fehlen kleiner Ersatzwohnungen zurückzuführen.
Im dritten Jahr (1998) war der Eingang von Anfragen/Anträgen so gering, dass ein angemessenes
Verhältnis zwischen Nutzen und Personal- und Sachaufwänden nicht mehr vertretbar
war. Allein die Arbeitsplatzkosten betrugen in den drei Jahren rund 900.000 DM (unterm
Strich rund 4.300 DM Kosten - ohne Umzugshilfen - je Bewilligungsfall).
Zeitgleich haben lediglich die Städte Hagen und Münster Wohnungstauschbörsen betrieben.
Das Konzept hat sich in Nordrhein-Westfalen nicht durchgesetzt.
Aktuelle Erkenntnisse:
Es gibt nur sehr wenige Kommunen, die Konzepte des Wohnungstausches aktuell verfolgen.
Beispielsweise sind hier die Städte Frankfurt (mit kommunalen Zuschüssen) und Münster
(mit geringen Finanzmitteln der Stiftung Magdalenenhospital) mit sehr überschaubaren Ergebnissen
aktiv.
Ähnliche Erfahrungen bzgl. geringer Nachfrage haben in diesem Kontext die sechs landeseigenen
Wohnungsunternehmen Berlin und die LEG Wohnen NRW gewonnen.
Ein Versuch (angestoßen von der LEG Wohnen NRW), den Wohnungstausch auf Ebene der
größeren Dortmunder Wohnungsunternehmen aufzugreifen, wurde nicht weiterverfolgt.
Besondere Hintergrundinformationen gibt es von der Stadt Düsseldorf zu berichten. Hier (und
nach intensiver Recherche nur hier) wird eine digitale Tauschbörse/Plattform kommunal genutzt,
Senior*innen Kontakt zu kleinen Ersatzwohnungen im Tausch für ihre großen Wohnungen
zu ermöglichen.
Informationen zum Düsseldorfer Programm:
Nach umfangreicher Vorbereitungsphase wurde durch die Stadt Düsseldorf Anfang Oktober
2020 eine digitale Tauschbörse, begleitet von zusätzlichem städtischen Personal und organisatorischen
und finanziellen Hilfen (städtischen Zuschüssen), eingerichtet.
Zielgruppe sind Senior*innen ab 60 Jahre, denen unter bestimmten Voraussetzungen auch
finanzielle Zuschüsse zu Teil werden sollen.
- Umzugshilfen bis zu 5.000 Euro
- Kosten für die Anmietung einer angemessenen Übergangswohnung sowie für die vorübergehende
Einlagerung des Hausstandes bis zu 3.000 Euro
- Zuschuss zur Finanzierung für eine altersgerechte technische Anpassung der neuen
Wohnung (städtisches Finanzierungsprogramm)
- Da Vermieter*innen den Wohnungstausch vorab ausdrücklich genehmigen müssen,
erhalten diese für ihre Zustimmung je Wohnung 2.500 Euro (pro Tauschfall = 2 Wohnungen
= 5.000 Euro)
Somit ist die Stadt Düsseldorf bereit, je Wohnungstauschfall 13.000 Euro an Zuschüssen zu
gewähren zuzüglich der Finanzierung individueller Maßnahmen zur technischen altersgerechten
Wohnraumanpassung.
Die digitale Tauschbörse der Stadt Düsseldorf (wohnungstauschduesseldorf.de) ist keine
kommunale Eigenentwicklung.
Im Rahmen einer Kooperation mit den privaten Betreibern der Internetplattform „tauschwohnung.
com“ wurde eine spezielle Version entsprechend den Düsseldorfer Anforderungen entwickelt
bzw. angepasst. Für diese Anpassung hat die Stadt Düsseldorf einen einmaligen Kostenbeitrag
geleistet und trägt zusätzlich die jährlich anfallenden Lizenzgebühren.
Im Übrigen steht die private Plattform „tauschwohnung.com“ im Raum Deutschland, Österreich,
Schweiz jeder Privatperson für Wohnungstauschgesuche zur Verfügung. Registrierung
und Nutzung sind kostenlos. Auch in Dortmund kann aktuell jede/r Wohnungstauschinteressierte
unabhängig von der Stadt Dortmund diese Plattform nutzen, um Partner*innen für den
Wohnungstausch zu suchen.
So interessant und finanziell reizvoll (max. 13.000 Euro Zuschüsse je Fall) das Düsseldorfer
Programm auch gestaltet ist, umso überraschender ist nach sieben Monaten Betrieb das Düsseldorfer
Ergebnis:
Bislang wurde kein Antrag auf Umzugshilfen gestellt und somit auch keine Leistung der Umzugshilfe
gewährt.
Angesichts der hohen Fixkosten für die digitale Tauschbörse und Arbeitsplatzkosten für die
laufend vorzuhaltende Personalpräsenz für Beratung, Hilfegewährung usw. wird auch in Düsseldorf
geprüft werden müssen, wie lange das deutliche Missverhältnis zwischen Nutzen und
Kostenaufwand für die Kommune noch tragbar ist.
Anmerkungen zu einer digitalen Eigenentwicklung durch die Stadt Dortmund:
Da der Zusatz-/Ergänzungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU mit Blick auf die
inhaltlichen Anforderungen (auch digitaler Tausch von EFH, DHH, Reihenhäuser, Apartments,
Studios, Lofts, etc.) über bisher bekannte kommunal organisierte Wohnungstauschkonzepte
und damit verbundene soziale Interessen hinaus geht, muss ein Blick auf die juristische
Zulässigkeit gerichtet werden.
Der inhaltliche Umfang geht so deutlich über das Maß einer z. B. sozialen, gemeinnützigen
Unterstützung von bestimmten Zielgruppen (z. B. Senior*innen) hinaus, dass Vorwürfe bzgl.
unzulässiger Maklertätigkeit durch die Stadtverwaltung Dortmund nicht abgewendet werden
könnten. Für diese Marktsegmente gibt es in Dortmund in ausreichendem Maße professionelle
Maklerdienstleistungen zu definierten Preisen (Courtage). Diese umfassende Art von Wohnungstausch
durch die Stadt Dortmund wäre als wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zu
werten und somit nicht zulässig und juristisch angreifbar.
Zur grundsätzlichen Fragestellung der technischen Eigenentwicklung einer digitalen Tauschbörse
durch die Stadt Dortmund wurde das Dortmunder Systemhaus um Bewertung gebeten.
Mittel- bis langfristig gibt es für derart prozessaufwändige Eigenentwicklungen keine freien
Ressourcen. Es würde immer der Ankauf einer am Markt angebotenen Softwarelösung und
deren eventuelle Anpassung priorisiert. Zu Bedenken wurde auch gegeben, dass das zur Verfügung
stellen einer derartigen Plattform durch Nutzung der Öffentlichkeit höchsten Sicherheitsanforderungen
entsprechen muss. Die Risiken sind vielfältig und hoch.

Fazit:
Nach der Gemeindeordnung ist die Stadt Dortmund verpflichtet, unwirtschaftliches Verhalten
zu unterlassen. Mit Blick auf die für das im Antrag angedachte Vorhaben äußerst kritischen
Rahmenbedingungen und die auch andernorts gewonnenen Erkenntnisse über fehlendes akzeptables
Nutzen-/Aufwandsverhältnis, bleibt der Verwaltung nur die Empfehlung, die Umsetzung
zu überdenken bzw. hiervon abzuraten.
Die Überlegungen, eine digitale Wohnraumbörse mit einem umfassenden finanziellen Hilfeprogramm
einzurichten, sind interessant. Wegen fehlender wirtschaftlicher Darstellbarkeit
kann sich die Verwaltung dem Vorhaben aber nicht anschließen. Zu berücksichtigen ist, dass
die aktuellen Arbeitsplatzkosten für ein entsprechendes Team jährlich rund 375.000 Euro betragen
würden. Letztendlich ist auch zu berücksichtigen, dass in Dortmund die erforderlichen
kleinen Tauschwohnungen Mangelware sind und nach Neuanmietung in der Regel teurer sind
als die freigemachten großen Wohnungen. In der wohnungspolitischen Expertendiskussion
wird die Position vertreten, kommunale Finanzmittel nicht für
- den Betrieb von Wohnraumtauschbörsen oder
- den Ankauf von Belegungsbindungen im frei finanzierten Wohnungsbestand
einzusetzen, sondern alternativ in den kommunalen geförderten Wohnungsbau zu investieren
und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

AKUSW, 12.05.2021:

Herr Rm Waßmann merkt an, dass man es bei dem Fazit der vorliegenden Stellungnahme schon sehr mutig von der Verwaltung empfunden habe hierin anzuführen, dass man vermeiden müsse unwirtschaftliches Verhalten zu begehen. Eine Stellungnahme der Verwaltung an den Rat der Stadt mit solch einer Intention halte er für unangemessen.
Der Vorschlag für heute sei, dass man die Stellungnahme zur Kenntnis nehme aber den Ausschuss um Unterstützung darin bitte, dass man die Verwaltung auffordere, ein Format mit den Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft
und den Beteiligten, die man aufgerufen habe zu finden, um dieses Thema nochmal zu erörtern, hinsichtlich der Potentiale, die man dennoch sehe und der Formate welche man eventuell doch aufgreifen könne.
Der vorliegende Antrag solle insofern zunächst noch einmal vertagt werden.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion nach vielen Recherchen und auch aufgrund der heutigen Stellungnahme der Verwaltung den vorliegenden Antrag hätte ablehnen müssen. Die nun vorgeschlagene Gesprächsrunde würde man mitmachen, weil man diese Einschätzungen gerne auch hören wolle.

Herr Ingenmey erläutert, dass ja derzeit das kommunale Wohnungskonzept Dortmund aufgestellt werde, wo genau diese Fragen, ob man es nun Wohnraumtauschbörse oder Generationenwechsel nenne, intensive diskutiere. Seiner Meinung nach sollte man sich nun aber nicht auf ein formales Gremium, wie eine Wohnungstauschbörse versteifen, sondern besser schauen, wie man dieses wichtige Thema mit vielen Potentialen runtergebrochen bekäme. Auch die Senioren-Büros wären z.B. ein guter Anknüpfungspunkt, da diese quartiersbezogen arbeiten würden und Kontakt zu vielen Senior*innen hätten, die auch mit Wohnungsfragen bei ihnen vorsprechen würden. Hier sollte man vielleicht mal schauen, ob man die Verbindung zwischen Wohnungswirtschaft, Wohnungsamt und Seniorenbüros stärke, um da die Kommunikation zu verbessern. Wenn es gewünscht sei, wäre er auch gerne dazu bereit, als Vertreter des Seniorenbeirates an zukünftigen Gesprächsrunden hierzu teilzunehmen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung darum, ein Format mit den Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft und den Beteiligten, die man aufgerufen habe zu finden, um dieses Thema nochmal hinsichtlich der Potentiale, die man dennoch sehe und der Formate, welche man eventuell doch aufgreifen könne zu erörtern.

Der vorliegende Gemeinsame Antrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20286-21-E1) wird insofern zunächst noch einmal vertagt.

AKUSW, 15.09.2021:

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion nach den inzwischen geführten Gesprächen mit Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft so nicht mehr aufrechterhalte, man sich aber vorbehalte, zu einem späteren Zeitpunkt zum gleichen Thema einen modifizierten Antrag einzubringen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 6.5
Wohngeld
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22205-21)

...die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 7.1
Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierung (Berichtigung DS.-Nr. 17416-20)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21845-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Frist für die Durchführung der Sanierung in dem, durch die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nordstadt-Programm“ im Stadtbezirk Innenstadt-Nord in der Stadt Dortmund vom 18.02.1991, förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Nordstadt-Programm" bis zum 30.06.2023 zu verlängern.

zu TOP 7.2
Stadterneuerung Huckarde - Durchführungsbeschluss Hof- und Fassadenprogramm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20429-21)

Beschluss
Die Bezirksvertretungen Huckarde und Mengede beschließen im Rahmen des „Integrierten Handlungskonzeptes Huckarde-Nord“ (DS-Nr.: 05934-16) für das „Stadtumbaugebiet Huckarde-Nord“ (DS-Nr.: 04770-16) die Durchführung der Teilmaßnahme „Hof- und Fassadenprogramm“ in Höhe von insgesamt 180.000 €.

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms 2021 wurde eine Förderung der Maßnahme in Aussicht gestellt. Der schriftliche Bewilligungsbescheid wird im Juli 2021 erwartet. Vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung durch Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von 126.000 € (70 %) beträgt der städtische Eigenanteil 54.000 € (30%).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 7.3
Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021
(Drucksache Nr.: 21399-21)
Der Rat der Stadt gibt die folgende Überweisung der Bezirksvertretung Eving zur Beratung in den zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen):

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet diese Angelegenheit zunächst als eingebracht und wird diese nach Vorlage eines entsprechenden Evaluationsberichtes zur Situation in Marten erneut aufrufen und beraten














8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes

zu TOP 8.1
Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20978-21)

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen des Vermessungs- und Katasteramtes zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung einer Planstelle für die Einführung von BIM in der Stadtverwaltung und der Umstellung und Pflege der Geodateninfrastruktur sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan.

9. Anfragen

10. Informationen der Verwaltung

zu TOP 10.1
Terminplan für Rat und Ausschüsse 2022
Information
(Drucksache Nr.: 21658-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 20:42 Uhr







Uhlig Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin




Zu TOP 3.3 : PP Vortrag (Stadt & Handell): Anstoß des Prozesses eines Citymanagements für die Innenstadt von Dortmund.pdfAnstoß des Prozesses eines Citymanagements für die Innenstadt von Dortmund.pdf

Zu TOP 3.15: Stn der Verw.: TOP 3. 15 Schreiben OB Westphal bzgl der Ergänzung der Beratungsfolge.pdf.pdfTOP 3. 15 Schreiben OB Westphal bzgl der Ergänzung der Beratungsfolge.pdf.pdf

Zu TOP 4.20: TOP 4.20 Prüfbericht zum Br-223 In den Börten-  aufgrund Antrag 20523-21-E2.pdf.pdfTOP 4.20 Prüfbericht zum Br-223 In den Börten- aufgrund Antrag 20523-21-E2.pdf.pdf

Zu TOP 4.21: TOP 4.21 Info AKUSW -Im Dicken Dören-.pdf.pdfTOP 4.21 Info AKUSW -Im Dicken Dören-.pdf.pdf

Zu TOP 4.24: TOP 4.24 Stn der Verw.pdfTOP 4.24 Stn der Verw.pdf

Zu TOP 6.1: TOP 6.1 Beantwortung DS20514-21.docx.pdfTOP 6.1 Beantwortung DS20514-21.docx.pdf
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