Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation
am 22.01.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:05 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender
Rm Balzer
Rm Gottwald
RM Heymann
Rm Naumann i. V. für Rm Lührs

Rm Schnittker

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause

Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Wlost

Fraktion AfD

Rm Bohnhof


b) Beratende Mitglieder:

sE Elmaci – Integrationsrat i. V. für sE Sönmez

c) Verwaltung

Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Dr. Potthoff, 3/Agenturleitung
Frau Wolfs, FB 1 – Gleichstellungsstelle
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Fromme, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund i. V. für Herrn Grehl
Frau Kaczorowski, Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Frau Hülsmann, StA 11
Herr Lerche, StA 11
Herr Spaenhoff, 33/AL
Herr Flenner, 65/stv. FBL
Frau Skodzik, 2/Dez.-Büro


Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 30.10.2014

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 18.11.2014

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1.1 Haushalt

2.1.1.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)
- Die Unterlagen wurden den Mitgliedern des Rates am 13.11.2014, den Ausschussmitgliedern am 18.11.2014 vorgelegt.

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung zu 2.1.1.1
(Drucksache Nr.: 14257-14-E2)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung zu 2.1.1.1
(Drucksache Nr.: 14257-14-E3)

Hierzu erhalten die sachkundigen Bürger zusätzlich Anlagen, die den anderen Ausschussmitgliedern bereits zugegangen sind.

2.1.1.1.0 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14346-14)

hierzu -> Unbesetzte Planstellen gemäß Stellenplan
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00027-15)

2.1.1.1.1 Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13691-14-E1)
- Die Unterlagen lagen dem AFBL am 20.11.2014 vor.

2.1.1.1.2 Kategorisierung von Aufgaben
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14492-14)
- Die Vorlage lag dem AFBL am 20.11.2014 vor.
Den Fraktionen ist die Literatur mit Schreiben vom 27.11.2014 zur Verfügung gestellt worden.


2.1.1.2 Haushaltsplanverfahren 2015 ff.
hier: Konsolidierungsmaßnahmen Personal

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13895-14)

2.1.1.3 Reduzierung Auszubildende für das Einstellungsjahr 2015/ Reduzierung der Ausbildungsübernahmen 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14172-14)

2.1.1.4 Aussetzung des Traineeprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14170-14)

2.1.1.5 Firmenticket bei der Stadt Dortmund;
hier: Anpassung der Höhe der weitergegebenen Provision

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13893-14)

2.1.1.6 Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13871-14)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2014
hierzu -> Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 13871-14-E1)

2.1.1.7 Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13976-14)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2014
hierzu -> Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 13976-14-E2)

2.1.1.8 Haushaltskonsolidierung: Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit - Reduzierung um 2 Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13997-14)

2.1.1.9 Haushaltskonsolidierung: Einstellung des dezentralen Leistungsangebotes des Versicherungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13998-14)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2014
hierzu -> Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 13998-14-E2)

2.1.1.10 Haushaltskonsolidierung: Einsparung der zentralen Stellvertretung der Bezirksverwaltungsstellenleitungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13999-14)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2014
hierzu -> Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 13999-14-E2)

2.1.1.11 Haushaltskonsolidierung: Einsparung der finanziellen Zuwendungen und personellen Ressourcen für den „Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14000-14)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öff. Sitzung vom 02.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öff. Sitzung vom 03.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öff. Sitzung vom 26.11.2014
hierzu -> Auszug: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öff. Sitzung vom 25.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öff. Sitzung vom 02.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öff. Sitzung vom 03.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2014
hierzu -> Empf. Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öff. Sitzung vom 16.12.2014
hierzu -> Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 14000-14-E2)

2.1.1.12 Umstrukturierungen im Bereich Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14029-14)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2014
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2014
hierzu -> Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 14029-14-E2)

2.1.1.13 Haushaltskonsolidierung / Reinigungspersonal
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14074-14)

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Konzept zur Honorierung von Ausbildungstätigkeiten bei der Stadt Dortmund
Schreiben des Herrn StD Stüdemann vom 08.12.2014
(Drucksache Nr.: 14829-14)
Anlage: Broschüre "Honorierung der Ausbildungstätigkeit bei der Stadt Dortmund"

hierzu -> Neues Konzept: Ausbildungstätigkeit bei der Stadt Dortmund wird stärker gefördert
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00035-15)

3.1.2 Personalentwicklungskonzept Tiefbauamt
Beantwortung der Nachfrage vom 18.11.2014
(Drucksache Nr.: 14357-14-E3)
- Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion lag zur Sitzung am 18.11.2014 vor.

3.1.3 Kreatives Potential und Wissen der Beschäftigten nutzen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 14825-14)

hierzu ->
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14825-14-E1)

3.1.4 Mögliche Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Altersdiskriminierung bei Beamten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 14826-14)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14826-14-E1)

3.1.5 Überlastungsanzeigen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00032-15)

3.1.6 Personalausgaben und Personalplanung der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 00043-15)

3.1.7 33 neue Stellen für Pflegarbeiten im Tiefbauamt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00036-15)

3.1.8 Beschäftigtenbefragung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00028-15)

3.1.9 Kündigung einer Mitarbeiterin wegen Unterschlagung von Erlösen aus dem Verkauf von Theaterkarten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00025-15)

3.1.10 Neue Regularien der Maßnahmen zur gesamtstädtischen Stellenbewirtschaftung und zur Personalwirtschaft
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00039-15)

3.1.11 Optimierung des gesamtstädtischen Personalmanagements durch die Verteilung der Aufgaben der Personalagentur
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00030-15)

3.1.12 Sachstandberichte Aufgabenkritik
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00033-15)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Zugriff elektronischer Stellenplan
- Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 14365-14-E1)
- Der Antrag lag zur Sitzung am 18.11.2014 vor.

4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Interkommunale Zusammenarbeit von dosys
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00034-15)

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Als nächstes begrüßt Herr Rm Schilff (Ausschussvorsitzender) Frau Kaczorowski als Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung bei der Stadtverwaltung Dortmund. Er hat Frau Kaczorowski zur Sitzung eingeladen, damit sie als Ansprechpartnerin zum Thema der Auszubildenden zur Verfügung steht.

Der Ausschuss für Personal und Organisation ist einstimmig damit einverstanden, dass Frau Kaczorowski auf Grund von Fragen der Ausschussmitglieder oder auf Aufforderung des Vorsitzenden Stellung nimmt.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Rm Schilff verpflichtet Frau Elmaci als sachkundige Einwohnerin – entsandt vom Integrationsrat - für den Ausschuss für Personal und Organisation und weist sie darauf hin, dass die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen gilt, dass sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet ist und das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten hat und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen habe.

Im Rahmen der Feststellung der Tagesordnung schlägt die Verwaltung vor, die Tagesordnung um die Vorlage „Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Jugendamtes in fachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht“, Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14413-14) als TOP 4.2.1 zu erweitern.

Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation erkennen einstimmig die Dringlichkeit für die Vorlage allgemein an und stellen einstimmig die Tagesordnung mit dieser Erweiterung fest.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 30.10.2014

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 30.10.2014 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 18.11.2014

Der Ausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 18.11.2014.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1.1 Haushalt

zu TOP 2.1.1.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)
- Stellungnahme der Verwaltung zu 2.1.1.1 (Drucksache Nr.: 14257-14-E2)
- Stellungnahme der Verwaltung zu 2.1.1.1 (Drucksache Nr.: 14257-14-E3)



Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

- vom 01.12.20.15 (Drucksache Nr.: 14257-14-E2):

„… im Folgenden erhalten Sie die Antworten der zu TOP 2.0.1 gestellten Fragen zu den Einstellungen:

Die Zahl der unterjährigen Neueinstellungen und Wiedereintritte ist abhängig davon, in welchem Umfang Personal

- für befristete Projekte und Sonderaufgaben,
- als zwingend notwendiger Ersatz für Fluktuation,
- für neue Aufgaben

benötigt wird. Mit der beigefügten Tabelle erhalten Sie deshalb die von mir zugesagte Auflistung der Einstellungen nach Berufen und Fachbereichen dargestellt in einer Zeitreihe von 2010 bis 11/2014. Dort sind auch die Einstellungen markiert, die zu 100 % refinanziert sind.

Zu den dargestellten Berufsgruppen ist anzumerken, dass bei der Stadt Dortmund Einstellungen für Einsätze erfolgen, die unabhängig von der beruflichen Qualifikation der eingestellten Mitarbeiter/-innen sein können, z. B. im Bereich der Gebäudereinigung, bei der Kinderbetreuung (sog. berufserfahrene Tagespflegepersonen), für Ordnungspartnerschaften oder für die Verkehrsüberwachung. Insofern ist für die Frage, in welchen Berufen Einstellungen erfolgen, auch die Aufgabe der jeweils Eingestellten mitberücksichtigt worden.

Über Einstellungen, der wahrzunehmenden Aufgaben, für die die Einstellung erfolgte, und über Angaben zur Refinanzierung wird der Ausschuss für Personal und Organisation regelmäßig unterrichtet. Dieses geschieht zum einen gemäß der Berichtspflicht nach § 22 der Hauptsatzung halbjährlich, quartalsweise in den Jahren 2011/2012 mit den sogenannten NEOBerichten zum Personal- und Organisationsentwicklungskonzept, sowie jährlich in den Personalberichten. Die angefügte Tabelle (siehe Drucksache Nr.: 14257-14-E2) stellt diese Einstellungen und Wiedereintritte zusammenfassend seit 2010 noch einmal dar.

Die Personalkosten dieser Einstellungen sind am Ende der Tabelle als Jahressummen ausgewiesen. Hier erfolgte eine Bewertung nach den für das jeweilige Jahr ermittelten durchschnittlichen Personalkosten je Besoldungs-/Entgeltgruppe. Berechnet wurden diese ab Eintrittsmonat und – soweit sich ein zwischenzeitlicher Austritt oder ein Ende der Befristung recherchieren ließ – bis zum Ende der Beschäftigung, andernfalls sind sie bis laufend berechnet. Die für das jeweilige Jahr angegebenen Personalkosten enthalten also die Personalkosten für die Neueinstellungen und Wiedereintritte des jeweiligen Jahres sowie die Folgekosten der Einstellungen aus den abgebildeten Vorjahren.“

- vom 01.12.20.15 (Drucksache Nr.: 14257-14-E3):

„…







Frau Rm Stackelbeck weist im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass sie die Haushaltsbeschlüsse heute beraten wollen, aber keine Empfehlungen vorgesehen seien. Zur Stellungnahme zu den „Einstellungen für Nachwuchskräfte für die Ausbildungsangebote der Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr.: 14257-14-E3) bittet sie um Auskunft, warum die Kombi-Ausbildung (laut 1. Tabelle der Stellungnahme) auf Null gesetzt wird, ohne dass die Evaluation abgewartet worden sei.

Herr Rm Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Vorlagen zum Haushalt durchlaufen sollten, Nachfragen sollten aber möglich sein.

Frau Rm Dr. Tautorat erklärt, dass die Fraktion Die Linke & Piraten heute über die Vorlagen abstimmen könnte.


Herr Rm Tölch stellt fest, dass auch die SPD-Fraktion heute die Vorlagen durchlaufen lassen möchte.

Herr Rm Schilff hält als Ausschussvorsitzender fest, dass im Rahmen des grundsätzlichen Verfahrens die Vorlagen zum Haushalt heute durchlaufen werden.

Zur Frage der Frau Rm Stackelbeck erläutert Frau Hülsmann, dass im Einstellungsjahr 2013 erstmalig die Kombi-Ausbildung zusammen mit der Feuerwehr begonnen wurde. Davor ist eine in der Regel dreijährige handwerkliche Ausbildung geschaltet, die Evaluation sollte zum Ende der drei Jahre durchgeführt werden. Die Einsparung der 15 Plätze ist eine Variante einer möglichen Einsparung, da es auch ohne Kombi-Ausbildung möglich sei, über den Ausbildungsmarkt an Brandmeisteranwärter/-innen zu kommen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation ist sich darüber einig, die Vorlage mit den Stellungnahmen der Verwaltung vom 01.12.2014 (Drucksache Nr.: 14257-14-E2 und E3) ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.


zu TOP 2.1.1.1.0
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14346-14)
- Unbesetzte Planstellen gemäß Stellenplan, Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00027-15)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00027-15-E1)



Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.01.2015 (Drucksache Nr.: 00027-15) vor:

„…. ausweislich des Stellenplans zum Stand Dezember 2014 sind 424,54 Planstellen unbesetzt.

Vor diesem Hintergrund wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Aus welchen Gründen sind die Stellen nicht besetzt?

2. Ist es geplant, den Stellenplan um die nicht besetzten Stellen zu reduzieren (inkl.
Angabe von Gründen für oder gegen eine Reduzierung)?“


Dazu hat der Ausschuss für Personal und Organisation nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00027-15-E1) erhalten:

„… die mit Antrag vom 07.01.2015 vorgelegte Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum vorgeschlagenen Tagesordnungspunkt „Unbesetzte Planstellen gemäß Stellenplan“

beantworte ich wie folgt:

Von den vollzeitverrechnet 424,54 unbesetzten Planstellen im Dezember 2014 entfallen 98,44 auf die Eigenbetriebe und 326,10 auf die Kernverwaltung. Gemäß Eigenbetriebsverordnung entscheiden die Eigenbetriebe im Rahmen der Aufstellung ihrer Wirtschaftspläne sowohl über die Einrichtung als auch die Reduzierung ihrer Planstellen eigenverantwortlich. Gleiches gilt für das Jobcenter durch eine entsprechende Beschlussfassung in der Trägerversammlung.

Von den 326,10 freien Planstellen der Kernverwaltung haben vollzeitverrechnet 37,12 Planstellen einen sogenannten Blockierungsvermerk. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben. Aktuell handelt es sich zunächst um Planstellen, die zum Ende des Jahres eingespart werden. Diese sind in der Stellenplanvorlage für das Jahr 2015 dargestellt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des APO am 22.01.2015 vorgesehen. Die übrigen blockierten Planstellen werden für feststehende Besetzungen in der Zukunft vorgehalten. Beschäftigte aus befristeten Projekten oder Ausbildungsübernahmen werden so bereits für planmäßige Einsätze vorgesehen.

Die darüber hinaus verbleibenden 288,98 unbesetzten nicht blockierten Planstellen befinden sich in der aktuellen Bewirtschaftung. Dies bedeutet, dass sich die Entscheidungen über die Wiederbesetzung der vakanten Stellen in unterschiedlichen Stadien des Genehmigungsprozesses befinden. Nach Beantragung der Wiederbesetzung ist jede Planstelle zunächst auf Notwendigkeit zu überprüfen, um gegebenenfalls Einsparpotenziale festzustellen. Im Falle einer Wiederbesetzung hängt die Dauer einer Stellenvakanz unter anderem davon ab, ob der Bedarf intern, beispielsweise durch Ausbildungsübernahmen, gedeckt werden kann oder - insbesondere bei Fachpersonal - eine externe Besetzung vorgenommen werden muss. In der Regel muss nach Freiwerden einer Planstelle mit einer drei- bis sechsmonatigen Vakanz gerechnet werden.“

Außerdem wird dem Ausschuss mit Schreiben des Herrn OB Sierau vom 20.01.2015 das angehängte Schreiben des Personalrates vom 15.01.2015 vorgelegt:




Herr Müller erläutert auf die Frage der Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), dass sich der Stellenplan auf den gesamten Planstellenbestand der Verwaltung bezieht.
Auf die Fragen des Herrn Rm Suck (CDU-Fraktion) zur Besetzungsquote gibt Herr Müller an, dass diese bei 95 % liege und sich diese im Durchschnitt großer Stadtverwaltungen bewege. Ein Großteil der Planstellen sei aus Bewirtschaftungsgründen frei.

Frau Fromme erklärt im Namen des Personalrates, dass Stellen zum Teil länger frei bleiben, weil sie nicht besetzt werden können. Sie beschreibt Stellenbesetzungsverfahren, bei denen originäre Verwaltungskräfte als interne Bewerber fehlen. Aufgrund der hohen Anzahl der freien Stellen gebe es eine hohe Fluktuation. In den klassischen Verwaltungsbereichen, wie in der Ausländerbehörde, in den Bürgerdiensten, im Jugend- und im Sozialamt, sei es schwierig, Stellen zu besetzen, da die Kollegen und Kolleginnen sich für Umsetzungen in andere Bereiche entscheiden.

Herr Müller ergänzt, dass diese Darstellung nichts mit den Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Stellenplans zu tun habe, sondern die Verwaltung viele neue Aufgaben erhalten habe, die dazu führten, dass spontan reagiert werden musste. Insgesamt sei festzustellen, dass die Ausbildungsplanung von vor drei bis vier Jahren heute nicht mehr greifen.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) fragt nach der Bewirtschaftung des Stellenplans und der Ist-Besetzung. Im elektronischen Stellenplan sei nicht zu erkennen, welche Vakanzen seit wann bestehen. Er schlägt vor, dass zur nächsten Sitzung am 05.03.2015 aufbereitet werde, wo sich deutliche Unterbesetzungen befinden. Dadurch könne der Ausschuss erkennen, in welchen Bereichen Stellenbesetzungen problematisch seien.
Herrn Rm Waßmann wird bestätigt, dass bei einem Stellenwechsel die Stelle hinsichtlich einer Wiederbesetzung überprüft wird. Er bittet, bei der zugesagten Aufstellung auch die kw-Vermerke zu benennen.


Herr StD/StK Stüdemann sagt eine Aufstellung der „Schwierigkeitszonen“ zur nächsten Sitzung zu. Er stellt dar, dass die Aufgabenbereiche, die sich mit der Unterbringung, sozialen Betreuung, Versorgung und Aufnahme von Flüchtlingen beschäftigen, hier hervorstechen. Im Zusammenhang damit sind Rechts-, Finanzierungsfragen, liegenschaftliche und Gebäudefragen zu sehen. D. h. es sind Stellen nachzurüsten, die derzeitig noch nicht besetzt sind.

Herr Müller stellt dar, dass nur sehr wenige Stellen für Rückkehrer/-innen frei gehalten werden. Die genannten 288,98 Planstellen seien im Umlaufverfahren wieder zu besetzen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00027-15-E1) und dem Schreiben des Personalrates vom 15.01.2015 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 2.1.1.1.1
Freiwillige Leistungen der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13691-14-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt eine Stellungnahme der Verwaltung vom 12.11.2014 (Drucksache Nr.: 13691-14-E1) vor:

„…. auf Grund der o.g. Anträge wurden die Ämter über die Dezernate befragt. Anhand der

vorliegenden Ergebnisse wurde eine Tabelle erstellt, die

a) die freiwilligen Leistungen –getrennt nach Dezernaten- benennt,
b) eine ggf. vorhandene Refinanzierung anzeigt,
c) die zugeordneten vollzeitverrechneten Planstellen sowie
d) die daraus resultierenden haushaltswirksamen Aufwände und Erträge aufzeigt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich bei den genannten
Aufgaben um Leistungen handelt, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, aber zum
großen Teil dazu dienen die gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Insofern sind
diese zwar freiwillig, aber in vielen Fällen auch unverzichtbar.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.11.2014 (Drucksache Nr.: 13691-14-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 2.1.1.1.2
Kategorisierung von Aufgaben
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14492-14)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Vorlage „Kategorisierung von Aufgaben“ (Drucksache Nr.: 14492-14) zur Kenntnis.


zu TOP 2.1.1.2
Haushaltsplanverfahren 2015 ff.
hier: Konsolidierungsmaßnahmen Personal
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13895-14)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage an den Rat der Stadt, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, durchlaufen.


zu TOP 2.1.1.3
Reduzierung Auszubildende für das Einstellungsjahr 2015/ Reduzierung der Ausbildungsübernahmen 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14172-14)

Auf die Frage des Herrn Rm Tölch (SPD-Fraktion), ob es neben den fiskalischen Gründen weitere inhaltliche Gründe gibt, auf Ausbildung zu verzichten, gibt Herr StD/StK Stüdemann an, dass es nur fiskalische Gründe gebe.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Auskunft, ob sich tatsächlich die Personalkosten reduzieren werden, wenn die Anzahl der Auszubildenden zurückgeschraubt werde. Wenn stattdessen andere Arbeitskräfte für höhere Personalkosten eingestellt werden müssten, wäre keine Verringerung der Kosten zu erreichen.

Nach Angaben des Herrn StD/StK Stüdemann geht die Ausbildungsplanung vom Normalbetrieb und der Annahme aus, dass die Fachbereiche die Fluktuation kennen. Wenn darüber hinaus nicht vorhersehbare Situationen entstehen, sind ggf. Mitarbeiter/-innen einzustellen, so wie es derzeitig auch passiere. Die Haushaltsplanaufstellung geht vom regulären Betrieb aus. Mit einer Reduzierung der Auszubildenden kann eine Einsparung erzielt werden. Er selbst könne nicht prognostizieren, ob Einstellungen notwendig werden. Hier werde es immer wieder zu Überraschungen kommen.

Für Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke & Piraten) wäre auch bei Normalbetrieb eine Reduzierung um 47 Plätze nicht machbar und sinnvoll. Sie weist auf die Alterspyramide und die Fluktuation bei der Stadtverwaltung und ggf. darauf folgende, dann erforderliche Einstellungen hin. Zudem findet sie das Schreiben des Personalrates (siehe Anlage zu Drucksache Nr.: 14346-14) wichtig. Die Ausbildungsquote sei ihres Erachtens zu niedrig.

Auf Nachfrage des Herrn Rm Suck (CDU-Fraktion) stellt Herr StD/StK Stüdemann fest, dass die Ausbildung sich an den gemeldeten Bedarfen orientiert. Das System funktioniere, die Profilierung der Ausbildungsschwerpunkte, die Quantitäten und Übernahmen seien in Ordnung.
Proportional wurden Einsparquoten auf die Dezernate umgelegt, diese mussten mit Maßnahmen besetzt werden. In den Bereichen, in denen eine Gestaltungsmöglichkeit besteht, d. h. in den freiwilligen Bereichen, kann eher eine Einsparung erreicht werden. Es soll ein tragfähiger Haushaltsentwurf erreicht werden.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) sieht die Kernverwaltung, die einen erheblichen Personalbedarf habe.

Auf seine Frage, ob eine Aufstockung der Auszubildendenplätze in der Kernverwaltung zu Lasten der gewerblichen Berufe eine Verbesserung der Gesamtsituation im Bereich des Personals erreichen würde, informiert Herr StD/StK Stüdemann, dass im gewerblichen Bereich ähnlich mit jungem Personal nachgerüstet werden müsste. Er könne nicht dafür werben, die Kernverwaltung zu stärken und in gewerblichen Bereichen nicht auszubilden. Er schlägt vor, finanzielle Alternativen für die Einsparungen zu suchen.

Frau Rm Dr. Tautorat erkennt in den Verwaltungsvorlagen nur Vorschläge, um Kürzungen nach sich zu ziehen. Sie bittet darum, die Schäden und Konsequenzen im Rahmen der politischen Diskussionen zu benennen, die bei Umsetzung der Kürzungen entstehen werden.

Herr StD/StK Stüdemann beschreibt es als den größten anzunehmenden Schaden, wenn am Ende kein Haushalt vorliegt. Die Vorschläge sind als Notprogramm zu sehen, sie sind für eine begrenzte Zeit über 2015 und 2016 zumutbar. Die Politik müsse am Ende über den Haushalt entscheiden.

Herr P. Meyer (Personalrat) stört sich an Formulierungen. Wenn über den Bedarf gesprochen werde, könne er nur darauf hinweisen, dass der eigentliche Bedarf nicht festgestellt worden sei. Als Bedarf wird das angesehen, was die Fachbereiche melden. Die Fachbereiche melden einen Bedarf unter Berücksichtigung ihres Budgets. Daher ist die Ausbildungsquote gering und die Bedarfe haben einen anderen Anspruch als vergleichbare Großstädte im Ruhrgebiet, da in Dortmund eine andere Einwohnerzusammensetzung mit anderen Problemen besteht. Die eigentliche Ausbildungsquote müsste bei weit über 400 Personen liegen. Eine Lösung habe auch er nicht.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter an den Rat der Stadt.


zu TOP 2.1.1.4
Aussetzung des Traineeprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14170-14)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 2.1.1.5
Firmenticket bei der Stadt Dortmund;
hier: Anpassung der Höhe der weitergegebenen Provision
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13893-14)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 13893-14-E1)



Die Fraktion „Die Linke & Piraten“ legt folgenden Antrag vom 16.01.2015 (Drucksache Nr.: 13893-14-E1) vor:

„… wir bitten darum unten stehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Folgendes zu
beschließen:

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, mit der DSW21 oder direkt mit dem VRR Verhandlungen über einen Vertrag im Rahmen eines Großkundenservices zu führen, mit dem Ziel, eine Gesamtprovision von mindestens 17,5% zu erreichen.
In Folge wird ein Provisionssatz von mindestens 15% an die Dienstkräfte weitergegeben. In die Verhandlungen soll zusätzlich ein nicht personengebundenes / übertragbares Ticket aufgenommen werden.

Ein Verhandlungsergebnis ist dem Rat zu Beschlussfassung vorzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung unter der DS 13893-14 zurückgestellt.

Begründung:
Firmentickets bieten sowohl für den Arbeitnehmer Vorteile, wie die kostengünstige und sichere Fahrt zum Arbeitsplatz, keinen Stau hinnehmen zu müssen, ein entspanntes Fahren, keine Parkplatzsuche, keine Parkgebühren, weniger Kraftstoffverbrauch, als auch für den Arbeitgeber in Form eines effektiven Beitrages zur Unternehmenskultur, eine anderweitige Nutzung von Parkraum, mehr Platz für Kundenparkplätze, weniger Unfälle im Berufsverkehr, ausgeruhte Mitarbeiter, keine Parkgebühren- oder Fahrgelderstattungen (Quelle: http://www.bahn.de/regional/view/regionen/nrw/beruf/jobticket_vrr.shtml).

Um die Attraktivität des Firmentickets zu halten, sind mindestens die bisherigen Preise und Leistungsinhalte beizubehalten, optimalerweise noch zu verbessern, um die Nutzerzahlen mittelfristig zu erhöhen.“


Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage und folgenden Antrag der Fraktion „Die Linke & Piraten“ vom 16.01.2015 (Drucksache Nr.: 13893-14-E1) ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen:

„… wir bitten darum unten stehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Folgendes zu
beschließen:

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, mit der DSW21 oder direkt mit dem VRR Verhandlungen über einen Vertrag im Rahmen eines Großkundenservices zu führen, mit dem Ziel, eine Gesamtprovision von mindestens 17,5% zu erreichen.
In Folge wird ein Provisionssatz von mindestens 15% an die Dienstkräfte weitergegeben. In die Verhandlungen soll zusätzlich ein nicht personengebundenes / übertragbares Ticket aufgenommen werden.

Ein Verhandlungsergebnis ist dem Rat zu Beschlussfassung vorzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung unter der DS 13893-14 zurückgestellt.“


zu TOP 2.1.1.6
Reduzierung des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13871-14)
- Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 13871-14-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegen die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Scharnhorst, Innenstadt-Nord, Innenstadt-West, Brackel, Huckarde, Aplerbeck, Hombruch, Eving, Mengede und Lütgendortmund vor:

Folgende Zusammenfassung der Empfehlungen liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation (Drucksache Nr.: 13871-14-E1) vor:
Gremium SitzungstagEmpfehlung
ABöAB25.11.2014… ohne Empfehlung durchlaufen.
BV Aplerbeck 25.11.2014Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt den Sachstandsbericht zur
Ordnungspartnerschaft in Dortmund zur Kenntnis zu nehmen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat darüber hinaus mit 10 Nein-Stimmen bei 9 Ja-Stimmen, eine Reduzierung des städtischen Streifendienst-personals der Ordnungspartnerschaft im Rahmen der Personalfluktuation von derzeit 48 Planstellen auf 36 Planstellen nicht zu beschließen.
BV Innenstadt-West26.11.2014Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Fraktion die Linke), folgenden Beschluss NICHT zu fassen: …
BV Huckarde 26.11.2014Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Brück, Die Rechte) und vier Enthaltungen (Frau Schultze, Herr Eker – Bündnis90/Die Grünen; Herr Kalayci – Die Linke und Herr Meyer – DUW) der Einsparung des Service- und Präsenzdienstes nur unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass das städtische Streifendienstpersonal der Ordnungspartnerschaft im Gegenzug aufgestockt wird.
BV Brackel 27.11.2014Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 13 Ja-Stimmen
(Fraktionen SPD und B’90/DG, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (CDUFraktion) bei 1 Stimmenthaltung (Herr Dr. Sickert, Die Linke), dem Vorschlag der Verwaltung unter der Bedingung zu folgen, dass die Stadtbezirke bei der Verteilung der verbleibenden personellen Möglichkeiten in angemessenem Umfang berücksichtigt werden.
Sobald es der finanzielle Handlungsspiel-raum ermöglicht, müssen die Planstellen so schnell wie möglich wieder aufgestockt werden.
BV Hombruch 02.12.2014Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 12 Nein-Stimmen (8 x
CDU, 3 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 1 x AfD), 6 Ja-Stimmen (6 x SPD) und einer
Enthaltung (Die Linke.) die Vorlage des Ordnungsamtes abzulehnen.
BV Scharnhorst02.12.2014Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig – bei
den Enthaltungen der Fraktion B90/Die Grünen- den Vorschlag der Verwaltung abzulehnen.
BV Innenstadt-Nord03.12.2014Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 3 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) den folgenden Beschlussvorschlag abzulehnen: …
BV Mengede03.12.2014Nach Abschluss der Diskussion lehnt die Bezirksvertretung Mengede einstimmig die TOP’s 6.1 – 6.5 ab und lädt zur nächsten Sitzung am 04.02.15 Berichterstatter ein, um darzustellen, welche Auswirkungen im Falle einer Reduzierung auf den Stadtbezirk Mengede zukommen.
BV Eving 10.12.2014Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving– einstimmig –, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, die Anzahl der Ordnungspartnerschaften beizubehalten.
BV Lütgendortmund 16.12.2014Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, der Vorlage nicht zu folgen und daher dem Rat der Stadt Dortmund für den Beschluss keine Empfehlung auszusprechen.

Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er die Vorlage ablehne.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 2.1.1.7
Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13976-14)
- Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 13976-14-E2)



Die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Scharnhorst, Innenstadt-Nord, Innenstadt-West, Huckarde, Aplerbeck, Hombruch, Mengede, Eving und Lütgendortmund liegen dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Sitzung vor.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 13976-14-E2) vor:
Gremium SitzungstagEmpfehlung
ABöAB 25.11.2014… ohne Empfehlung durchlaufen.
BV Aplerbeck 25.11.2014Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Einsparung des Service- und Präsenzdienstes (SuPD) mit 18 Nein-Stimmen und 1 Ja-Stimme nicht zu beschließen.
BV Innenstadt-West26.11.2014Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Fraktion die Linke), folgenden Beschluss NICHT zu fassen:
BV Huckarde 26.11.2014Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Brück, Die Rechte) und vier Enthaltungen (Frau Schultze, Herr Eker – Bündnis90/Die Grünen; Herr Kalayci – Die Linke und Herr Meyer – DUW) der Einsparung des Service- und Präsenzdienstes nur unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass das städtische Streifendienstpersonal der Ordnungspartnerschaft im Gegenzug aufgestockt wird.
BV Hombruch 02.12.2014Die BV empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 18 Nein-Stimmen und einer Enthaltung (AfD), die Vorlage des Ordnungsamtes abzulehnen.
BV Scharnhorst02.12.2014Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich – bei den Ja-Stimmen der CDU-Fraktion und den Enthaltungen der Fraktion B90/Die Grünen, den Vorschlag der Verwaltung abzulehnen.
BV Innenstadt-Nord03.12.2014Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt bei 7 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Bäckerling und Herr Urbanek), 8 Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Herr Borchardt) und 2 Enthaltungen (Frau
Horitzky und Herr Vornweg) den folgenden Beschlussvorschlag abzulehnen: ..
BV Mengede 03.12.2014Nach Abschluss der Diskussion lehnt die BV Mengede einstimmig die TOP’s 6.1 – 6.5 ab und lädt zur nächsten Sitzung am 04.02.15 Berichterstatter ein, um darzustellen, welche Auswirkungen im Falle einer Reduzierung auf den Stadtbezirk Mengede zukommen.
BV Eving 10.12.2014Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, das Angebot der Service- und Präsenzdienste aufrechtzuerhalten
BV Lütgendortmund16.12.2014Die BV Lütgendortmund beschloss mehrheitlich (5 Jastimmen – CDU-Fraktion, 13 Neinstimmen – 9 SPD-Fraktion, 3 Fraktion B´90/die Grünen, 1 die Linke) der Vorlage nicht zu folgen und daher dem Rat der Stadt Dortmund keine Empfehlung zum Beschluss auszusprechen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 2.1.1.8
Haushaltskonsolidierung: Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit - Reduzierung um 2 Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13997-14)

Auf die Frage des Herrn sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/die Grünen), ob es nach Einsparung der Stellen zur Arbeitsverdichtung in den Fachbereichen kommen wird, informiert Herr StD/StK Stüdemann darüber, dass bei Einrichtung des Büros das Thema der Beschwerden von den Fachbereichen getrennt bearbeitet werden sollte. In der Praxis sieht es so aus, dass die Beschwerden vom Büro angenommen, diese an die Fachbereiche weitergeleitet werden, um von dort Stellungnahmen einzuholen. Eine tatsächliche Arbeitsersparnis sei nicht entstanden, die Bürger/-innen wussten nur, wohin sie ihre Beschwerden schicken konnten. Die Adresse soll auch weiterhin erhalten bleiben. Im Büro werden zudem noch andere Aufgaben neben dem Beschwerdemanagement wahrgenommen, so dass nur zwei Stellen eingespart werden.

Beschluss
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 2.1.1.9
Haushaltskonsolidierung: Einstellung des dezentralen Leistungsangebotes des Versicherungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13998-14)
- Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 13998-14-E2)

Die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Scharnhorst, Aplerbeck, Eving, Mengede und Huckarde liegen dem Ausschuss für Personal und Organisation vor.

Nachfolgende Empfehlungen liegen als Zusammenfassung dem Ausschuss für Personal und Organisation (Drucksache Nr.: 13998-14-E2) vor:
Gremium SitzungstagEmpfehlung
ABöAB 25.11.2014… ohne Empfehlung durchlaufen.
BV Aplerbeck 25.11.2014Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, das
dezentrale Leistungsangebot des Versicherungsamtes in den Bezirksverwaltungsstellen
einzustellen, nicht zu beschließen.
BV Huckarde 26.11.2014Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der
Einstellung des dezentralen Leistungs-angebots des Versicherungsamtes in den Bezirksverwaltungsstellen nicht zuzustimmen.
BV Brackel 27.11.2014Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat einstimmig, nachfolgendem
Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das dezentrale Leistungsangebot des
Versicherungsamtes in den Bezirksverwaltungsstellen einzustellen.“
BV Hombruch 02.12.2014- mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.
BV Scharnhorst02.12.2014Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich – bei den Ja-Stimmen der CDU-Fraktion und den Enthaltungen der Fraktion B90/Die Grünen, denVorschlag der Verwaltung abzulehnen.
BV Mengede 03.12.2014Nach Abschluss der Diskussion lehnt die BV Mengede einstimmig die TOP’s 6.1 – 6.5 ab und lädt zur nächsten Sitzung am 04.02.15 Berichterstatter ein, um darzustellen, welche Auswirkungen im Falle einer Reduzierung auf den Stadtbezirk Mengede zukommen.
BV Eving 10.12.2014Auf Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis ´90 / Die Grünen beschließt die
Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu empfehlen, das dezentrale
Leistungsangebot des Versicherungsamtes in den Bezirksverwaltungsstellen beizubehalten.

Herr Spaenhoff erläutert, dass die Sprechtage in den Bezirken in die Innenstadt verlagert werden sollen. Da die Rentenantragstellung nur einmal erfolgt, wird es für vertretbar gehalten, sich einen Termin in der Innenstadt geben zu lassen und dort wahrzunehmen. Die Ansiedlung an das Standesamt habe damit zu tun, dass das Thema der Rente im Zusammenhang mit der Sterbefallbeurkundung, z. B. bei der Witwenrente, gesehen werden kann.
Die Aufgabenwahrnehmung ist konkurrierend zur Bundesversicherungsanstalt für Angestellt (BfA). Die Kommunen sind verpflichtet, das Angebot zu bieten, aber die Intensität sei nicht geregelt.
Herr Spaenhoff bezeichnet das verbleibende Angebot immer noch als ansprechend.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 2.1.1.10
Haushaltskonsolidierung: Einsparung der zentralen Stellvertretung der Bezirksverwaltungsstellenleitungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13999-14)
- Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 13999-14-E2)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegen die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Scharnhorst, Brackel, Aplerbeck, Hombruch, Eving, Mengede, Huckarde und Lütgendortmund vor.

Folgende Empfehlungen (Drucksache Nr.: 13999-14-E2) liegen dem Ausschuss für Personal und Organisation vor:
Gremium SitzungstagEmpfehlung
ABöAB 25.11.2014… ohne Empfehlung durchlaufen.
BV Aplerbeck 25.11.2014Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die
Einsparung der zentralen Stellvertretung der Bezirksverwaltungsstellenleitungen nicht zu
beschließen.
BV Huckarde 26.11.2014Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Tegethoff – CDU-Fraktion), der Einsparung der zentralen Stellvertretung der Bezirksverwaltungs-stellenleitungen nicht zuzustimmen.
BV Brackel27.11.2014Die Bezirksvertretung Brackel lehnt den Beschlussvorschlag, die zentralen Stellvertretungen der Bezirksverwaltungs-stellenleiter einzusparen, mit 7 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU und B’90/Die Grünen) gegen 11 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, Herr Knöpker, Piratenpartei, Herr Dr. Sickert, Die Linke) ab.
BV Hombruch 02.12.2014Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Bürgerdienste zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 18 Nein-Stimmen und einer Enthaltung (AfD), die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.
BV Scharnhorst02.12.2014Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich – bei den Ja-Stimmen der CDU-Fraktion und den Enthaltungen der Fraktion B90/Die Grünen, den Vorschlag der Verwaltung abzulehnen.
BV Mengede 03.12.2014Nach Abschluss der Diskussion lehnt die BV Mengede einstimmig die TOP’s 6.1 – 6.5 ab und lädt zur nächsten Sitzung am 04.02.15 Berichterstatter ein, um darzustellen, welche Auswirkungen im Falle einer Reduzierung auf den Stadtbezirk Mengede zukommen.
BV Eving10.12.2014Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die zentralen Stellvertretungen der Bezirksverwaltungsstellenleitungen beizubehalten.
BV Lütgendortmund16.12.2014Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, die Vorlage abzulehnen.

Auf die Nachfrage der Frau Rm Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), wie die reibungslosen Abläufe in den Bezirksverwaltungsstellen weiter sichergestellt werden, informiert Herr Spaenhoff, dass die vorgeschlagenen Einsparungen unter dem Zwang, einsparen zu müssen, erfolgt sind. Der Normalfall in der Verwaltung sei eine Vertretung, die quer oder horizontal stattfindet, und es gibt keine als Vertreter ausgewiesenen Personen. Die Bezirksverwaltungsstellenleiter/-innen müssen sich quer vertreten und voraussichtlich werden sich drei untereinander vertreten. Im Einzelfall könne dies dazu führen, dass jemand nicht so schnell zur Verfügung steht. Herr Spaenhoff geht davon, dass eine adäquate Vertretung angesichts der technischen Möglichkeiten immer noch möglich sein werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 2.1.1.11
Haushaltskonsolidierung: Einsparung der finanziellen Zuwendungen und personellen Ressourcen für den „Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14000-14)
- Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 14000-14-E2)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 14000-14-E3)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation sind Empfehlungen der Bezirksvertretungen Scharnhorst, Innenstadt-Nord, Innenstadt-West, Brackel, Aplerbeck, Hombruch, Eving, Mengede, Huckarde und Lütgendortmund zugegangen.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 14000-14-E2) vor:

Gremium SitzungstagEmpfehlung
ABöAB 25.11.2014… ohne Empfehlung durchlaufen.
BV Aplerbeck 25.11.2014Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die
finanziellen Zuwendungen für den „Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V." sowie die personellen Ressourcen für die Koordination und Verwaltung nicht mehr bereitzustellen, nicht zu beschließen.
BV Huckarde 26.11.2014Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der
Einsparung der finanziellen Zuwendungen und personellen Ressourcen für den „Verein
Stadtbezirksmarketing“ nicht zuzustimmen.
BV Innenstadt-West26.11.2014Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (CDUFraktion, AfD) dem Rat NICHT zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen: ..
BV Brackel27.11.2014Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem
Vorschlag der Verwaltung, die finanziellen Zuwendungen für den „Verein Stadtbezirks-Marketing Dortmund e. V.“ sowie die personellen Ressourcen für die
Koordination und Verwaltung nicht mehr bereitzustellen, zu folgen. Allerdings soll 2015 erneut überprüft werden, ob die Zahlung der Sachaufwendungen in Höhe
von 240.000 Euro wieder möglich ist oder ggf. in reduzierter Form erfolgen kann.
BV Hombruch 02.12.2014Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Bürgerdienste zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 19 Nein-Stimmen, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.
BV Scharnhorst02.12.2014Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich – bei den Ja-Stimmen der CDU-Fraktion und den Enthaltungen der Fraktion B90/Die Grünen, den Vorschlag der Verwaltung abzulehnen.
BV Innenstadt-Nord03.12.2014Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt bei 1 Ja-Stimme (Herr Borchardt), 15 Gegenstimmen und 1 Enthaltung (Herr Urbanek) folgenden
Beschlussvorschlag abzulehnen: …
BV Mengede 03.12.2014Nach Abschluss der Diskussion lehnt die BV Mengede einstimmig die TOP’s 6.1 – 6.5 ab und lädt zur nächsten Sitzung am 04.02.15 Berichterstatter ein, um darzustellen, welche Auswirkungen im Falle einer Reduzierung auf den Stadtbezirk Mengede zukommen.
BV Eving10.12.2014Auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis ´90 / Die Grünen
beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, dem Rat der Stadt zu empfehlen, das Stadtbezirksmarketing beizubehalten, die Strukturen und Organisationsformen jedoch in anderer Form fortzusetzen.
BV Lütgendortmund16.12.2014Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, die Vorlage abzulehnen.


Zudem liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 16.01.2015 (Drucksache Nr.: 14000-14-E3) vor:

„… wir bitten darum unten stehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Folgendes zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Sachaufwendungen in Höhe von jährlich 240.000 Euro nicht mehr dem Verein "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. " bereitzustellen, sondern die Mittel in 12 gleichen Teilen den Bezirksvertretungen in einem gesonderten Budget für die Unterstützung von Vereinen, Institutionen und engagierten Menschen zur Verfügung zu stellen. Als Leitfaden für die zu unterstützenden Maßnahmen, durch Beschluss der jeweiligen BV, kann die Beschreibung des Stadtbezirksmarketings dienen:

- das direkte Umfeld lebenswerter machen
- einen Stadtteil wirtschaftlich aufwerten
- Gleichgesinnte direkt nebenan finden
- Umwelt und Natur schützen und pflegen
- etwas unternehmen, dort wo man wohnt
- mit Jung und Alt gemeinsam gestalten
- Ladenflächen sinnvoll nutzen
- Zusammenkommen, kreativ sein, Spaß haben

Begründung:
Mit diesem Beschluss wird den BVen weiterhin die Möglichkeit gegeben, oben beschriebene Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des jeweiligen Stadtbezirks zu unterstützen.
Die Einsparpotentiale, die unter Punkt 5 der Verwaltungsvorlage beschrieben werden, bleiben von diesem Beschluss unberührt.“


Auf die Frage des Herrn Rm Suck (CDU-Fraktion), ob in den Vorjahren vom Verein der jährliche Zuschussbetrag komplett verausgabt wurde, gibt Herr Spaenhoff an, dass die Mittel nicht immer zeitnah im laufenden Jahr verwandt werden, sondern es immer einen Überlauf ins nächste Jahr gebe. Die Mittel werden aber ausgegeben.

Frau StR’in Jägers ergänzt, dass die Vereinsstruktur gewählt wurde, damit der Umgang mit den Mitteln in dieser Form möglich sei und keine Bindung an die Jährlichkeit des Haushalts bestehe.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage zusammen mit nachfolgendem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 16.01.2015 (Drucksache Nr.: 14000-14-E3) an den Rat der Stadt durchlaufen:

„… wir bitten darum unten stehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Folgendes zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Sachaufwendungen in Höhe von jährlich 240.000 Euro nicht mehr dem Verein "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. " bereitzustellen, sondern die Mittel in 12 gleichen Teilen den Bezirksvertretungen in einem gesonderten Budget für die Unterstützung von Vereinen, Institutionen und engagierten Menschen zur Verfügung zu stellen. Als Leitfaden für die zu unterstützenden Maßnahmen, durch Beschluss der jeweiligen BV, kann die Beschreibung des Stadtbezirksmarketings dienen:

- das direkte Umfeld lebenswerter machen
- einen Stadtteil wirtschaftlich aufwerten
- Gleichgesinnte direkt nebenan finden
- Umwelt und Natur schützen und pflegen
- etwas unternehmen, dort wo man wohnt
- mit Jung und Alt gemeinsam gestalten
- Ladenflächen sinnvoll nutzen
- Zusammenkommen, kreativ sein, Spaß haben. …“:

zu TOP 2.1.1.12
Umstrukturierungen im Bereich Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14029-14)
- Zusammenfassung der Empfehlungen (Drucksache Nr.: 14029-14-E2)



Die Empfehlungen nachfolgender Gremien (Drucksache Nr.: 14029-14-E2) liegen dem Ausschuss für Personal und Organisation vor:
Gremium SitzungstagEmpfehlung
AKJF 19.11.2014- eingebracht und vertagt auf den 18.02.2015
BV Aplerbeck 25.11.2014Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht noch erheblichen Beratungsbedarf. Ihr fehlt ein
entsprechendes Konzept zur Umstrukturierung. Sie weist darauf hin, dass die Betreuung des Sport- und Freizeitparks durch die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck erfolgt.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck vertagt die Beratung einstimmig bis zur nächsten Sitzung am 10.02.2015 und wünscht hierzu einen Berichterstatter der Verwaltung
BV Brackel27.11.2014Die Bezirksvertretung Brackel lehnt die Umwandlung der Jugendfreizeitstätte Brackel in eine selbstverwaltete Einrichtung einstimmig ab!
BV Hombruch 02.12.2014Die Bezirksvertretung nimmt die Vorlage des Jugendamtes zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 18 Nein-Stimmen und einer Enthaltung (AfD), die Vorlage abzulehnen.
BV Lütgendortmund16.12.2014Die BV Lütgendortmund ist gegen diese Vorlage und beschloss daher einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund keine Empfehlung zum Beschluss dieser Vorlage auszusprechen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 2.1.1.13
Haushaltskonsolidierung / Reinigungspersonal
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14074-14)

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Auskunft, welche Erfahrungen mit eigenem Personal und Fremdfirmen in Sachen Qualität gemacht wurden, und ob der seit 01.01.2015 geltende Mindestlohn die Kostenrechnung beeinflusse.

Herr Flenner erklärt, dass keine Qualitätsunterschiede bei Eigen- oder Fremdreinigung festzustellen sei. Der Mindestlohn sei immer schon zu beachten gewesen, die Stadt Dortmund zahle Tariflohn. Seit Januar 2015 betrage der Tariflohn für Firmenkräfte 9,55 €/Std., städtische Reinigungskräfte in Erfahrungsstufe 2 erhalten 9,62 €/Std..

Herr sB Dr. Tödt (Fraktion Die Linke & Piraten) bittet um Auskunft zu den Angeboten für Fremdreinigung, laut einer ihm vorliegenden Aufstellung aus 2010 waren pro qm 17,69 € für Fremdreinigung zu zahlen, aus 2009 wurde der Betrag von 16,62 € und aktuell werden 14,40 € genannt.

Herr StD/StK Stüdemann schlägt eine schriftliche Beantwortung der Frage vor.


Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke & Piraten) bestätigt auf Nachfrage des Herrn Rm Schilff, dass die Qualität sich in den Städtischen Kliniken durch Einsatz von Fremdpersonal verschlechtert habe. Es sei keine Identifizierung mit dem Arbeitgeber vorhanden und die vorgegebenen Arbeitszeiten seien nicht zu schaffen. Ihres Erachtens arbeiten eigene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besser.

Herr StD/StK Stüdemann verweist auf das finanzielle Problem, das bei der Stadtverwaltung Dortmund bestehe und das mit vorhandenen Möglichkeiten bewältigt werden müsse. Der vorliegende Vorschlag werde der Not gehorchend unterbreitet.

Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass die Stadt Dortmund sich beim Thema Reinigung städtischer Gebäude auf einem sehr niedrigen Level befinde. Erkennbar sei dies bei den Schulen, für die es einen allgemeinen Hygieneplan gebe. Die häufig schlechtere Substanz der städtischen Gebäude ziehe auch einen höheren Reinigungsaufwand nach sich. Herr Rm Tölch wisse auch, dass die Angebote der Firmen aufgrund des Tariflohnes erstellt werden, aber die Reinigungskräfte müssen mehr leisten.

Herr sB Tödt ist der Meinung, dass die städtischen Reinigungskräfte in der Regel falsch eingruppiert seien, da sie nach Entgeltgruppe 1 bezahlt werden. Die Begründung für die zu niedrige Bezahlung sei der Erhalt der Arbeitsplätze. Herr sB Tödt spricht die Tarifautomatik an, nach der die Arbeitskräfte aufgrund der Arbeitsplatzbeschreibung eingruppiert sind. Es sei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht zu verübeln, wenn diese Rechtsschutz bei der Gewerkschaft in Anspruch nehmen würden, um eine korrekte und ggf. auch rückwirkende Eingruppierung zu erhalten. In diesem Zusammenhang fragt Herr sB Tödt, ob es klar sei, dass dies Folgekosten auslösen würde, und bittet um Auskunft, wie hoch diese seien.

Auf die Nachfrage der Frau Rm Dr. Tautorat, wo der Vorteil bei Einstellung von Fremdpersonal liege, wenn die Beträge nur gering voneinander abweichen, erläutert Herr Flenner, dass durch Erfahrungs- und Leistungszulagen sowie das Weihnachtsgeld die Lohnkosten städtischer Reinigungskräfte höher sind. Auch gebe es unter ihnen leistungsgeminderte Reinigungskräfte, die ein kleineres Revier erhalten, auch seien die Krankheitsquote und die Overheadkosten höher. Zudem werden ältere Reinigungskräfte nach Entgeltgruppe 2 bezahlt.
Bei der Fremdreinigung gibt es durch objektspezifische Besonderheiten Spannen bei den Leistungswerten.


Herr P. Meyer gibt an, dass die Sichtweise des Personalrates eine andere sei. In der Vergangenheit habe es verschiedene Diskussionen zur Fremd- und Eigenreinigung gegeben. Aus dieser Zeit berichtet Herr Meyer, dass es erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen der Fremd- und Eigenreinigung gibt.
Nach Meinung des Herrn P. Meyer könne eine Vergabe der Reinigungsleistung nicht preiswerter sein.

Herr StD/StK Stüdemann bestätigt, dass z. B. vor ein paar Jahren auch die Pflege von Sport- und Grünanlagen in die Stadtverwaltung zurückgeholt wurde. Es wurde u. a. zu viel Fläche abgerechnet. Die Arbeit mit Reinigungsunternehmen mache erforderlich, dass die Reinigungsleistung kontrolliert werden müsse.
Herr StD/StK Stüdemann gibt an, dass er für ordentliche Arbeitsplätze kämpfe, es werde Geld in eine kommunale Arbeitsmarktstrategie investiert und die Stadt habe viele Beschäftigte. Er gehe davon aus, dass Fremdreinigungskräfte auch grundsätzlich keine schlechtere Arbeit leisten, nur müssen die eingekaufte und erbrachte Leistung überprüft werden.
Tendenziell gebe es eine Verbilligung der Bezahlung der Leistung aufgrund der von Herrn Flenner benannten Faktoren. Insgesamt sei es ein finanzielles Argument, die Reinigung durch Fremdkräfte erledigen zu lassen.
Die Politik müsse entscheiden, wie sie mit dem Thema umgehen wolle.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Konzept zur Honorierung von Ausbildungstätigkeiten bei der Stadt Dortmund
Schreiben des Herrn StD Stüdemann vom 08.12.2014
(Drucksache Nr.: 14829-14)
- Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00035-15)



Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgendes Schreiben des Herrn StD/StK Stüdemann vom 08.12.2014 (Drucksache Nr.: 14829-14) vor:

„… die Stadt Dortmund bietet für Schulabgängerinnen und Schulabgänger aller Schulformen und Abschlüsse Ausbildungsmöglichkeiten an und leistet hierdurch zum einen ihren Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und gewinnt zum anderen eigenen Nachwuchs. Wir stehen gemeinsam mit anderen Unternehmen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der zu erwartenden altersbedingten Personalreduktion vor der Herausforderung, den Personalbedarf der kommenden Jahre quantitativ aber auch insbesondere qualitativ bestmöglich zu decken.

Das wichtigste Instrument zur Personalbedarfsdeckung ist eine qualifizierte Ausbildung. Einen wichtigen, gestaltenden und steuernden Anteil haben daher die zurzeit rund 350 qualifizierten Mitarbeiter/-innen, die in den Fachbereichen die unmittelbare Betreuung der Nachwuchskräfte sicherstellen. Von den 350 Kollegen/-innen sind 75 im gewerblichtechnischen Bereich als Ausbilder/-innen bzw. als Praxisanleiter/-innen sowie rund 100 Mitarbeiter/-innen als Praxisanleiter/-innen im sozialpädagogischen Bereich tätig. Im Verwaltungsbereich nehmen ca. 175 Kolleginnen und Kollegen diese Aufgabe wahr.

Nach dem Stand der Einsatzplanungen ist absehbar, dass im Jahr 2015 alleine im mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst die Einrichtung von rund 60 weiteren Ausbildungsstellen erforderlich wird, um die Durchführung der Ausbildung sicherzustellen. Zur Erhaltung sowie zur zwingend erforderlichen Ausweitung der Ausbildungsstellen wurden daher Instrumente entwickelt, die der Förderung und Honorierung der Ausbildungstätigkeit dienen.

Anlässlich eines Ausbilder(innen)treffens im Juli 2013 hatten alle Teilnehmer/innen die Möglichkeit, erste Vorschläge und Wünsche hierzu einzubringen. Darüber hinaus wurden im Rahmen des interkommunalen Austausches Erfahrungswerte und bereits vorhandene Konzepte anderer Kommunen eingeholt.

Auf dieser Grundlage hat das Personal- und Organisationsamt in einem Arbeitskreis mit Vertreter(inne)n der bei der Stadtverwaltung Dortmund tätigen Praxisanleiter/-innen und Ausbilder/-innen sowie unter Einbindung der Jugend- und Auszubildendenvertretung das beiliegende Konzept zur Honorierung der Ausbildungstätigkeit bei der Stadt Dortmund entwickelt. Das Konzept enthält Bausteine, die die neuen Anforderungen im Rahmen von veränderten Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und gestiegenen Ansprüche würdigen. Insbesondere wird die Ausbildungstätigkeit organisatorisch und strategisch in die Struktur der Stadtverwaltung fest eingebunden. Bereits vorhandene Qualifizierungen, die die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse vermitteln, wurden ebenfalls in dem Arbeitskreis mit allen Beteiligten weiterentwickelt und den Bedürfnissen der Ausbilder/- innen und Praxisanleiter/-innen angepasst.

Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes wurde beachtet, dass die Ausbildungstätigkeit bei der Stadt Dortmund überwiegend neben der originären beruflichen Tätigkeit wahrgenommen wird. Eine Berücksichtigung der Ausbildungstätigkeit mit Arbeitszeitanteilen in der jeweiligen Planstelle ist gerade im Verwaltungsbereich aus folgenden Gründen in der Regel nicht möglich:
- Die Besetzung der Ausbildungsstellen ist abhängig von den Ausbildungsplänen, die auf die einzelnen Berufsbilder zugeschnitten sind. Das bedeutet, dass die Nachwuchskräfte nur zu bestimmten Zeiten in festgelegten Themenfeldern praktisch ausgebildet werden.
- Zudem variiert der Ausbildungsaufwand abhängig von der Nachwuchskraft, dem Aufgabengebiet und dem Ausbildungsberuf.
- Durch insbesondere fehlende räumliche Kapazitäten sehen sich immer weniger Fachbereiche in der Lage, Ausbildungsplätze einzurichten und zu erhalten.

Bei der Auswahl der Konzeptbausteine wurde neben den zuvor genannten Aspekten auch die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Dortmund beachtet. Eine Übertragung der Dienstbefreiung in das Folgejahr sowie die Auszahlung des Anspruches ist ausgeschlossen. Des Weiteren gilt die Dienstbefreiung nicht für Ausbilder/-innen, die die Ausbildungstätigkeit hauptamtlich ausführen bzw. deren Entgeltbestandteile die Anleitung von Beschäftigten umfasst. Soweit bereits Arbeitszeitanteile für die Ausbildungstätigkeit berücksichtigt sind, wird die Dienstbefreiung auf einen Tag reduziert. Zudem ist Voraussetzung, dass ein(e) Ausbilder/-in oder ein(e) Praxisanleiter/-in über einen Zeitraum von mindestens fünf Monaten im Kalenderjahr ausgebildet hat, damit sie/er zu Beginn des darauffolgenden Jahres die Dienstbefreiung erhält.

Insbesondere die Gewährung der Dienstbefreiung für diese zusätzlich geleistete Tätigkeit wurde von den Ausbilder(inne)n und Praxisanleiter(inne)n als wirksam eingeschätzt.
Vergleichbare Instrumente (z.B. Gleitzeitgutschein pro Praxiseinsatz) werden aus den zuvor beschriebenen Gründen bereits in anderen Kommunen erfolgreich praktiziert.

Das Konzept wird zum 01.01.2015 in Kraft treten. Bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ist die ab dem 01.01.2014 geleistete Ausbildungstätigkeit zu berücksichtigen.“


Außerdem liegt dem Ausschuss ein Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.01.2015 (Drucksache Nr.: 00035-15) vor:

„… unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung 1908. vom 25.11.2014 bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, im Rahmen einer Berichterstattung das „Neue Konzept: Ausbildungstätigkeit bei der Stadt Dortmund wird stärker gefördert“ dem Ausschuss für Personal und Organisation vorzustellen.“


Herr StD/StK Stüdemann erläutert, dass das Konzept in Gesprächen gemeinsam mit dem Personalrat, Ausbildern und Auszubildenden entwickelt wurde. Er ist der Meinung, dass die Ausbildungstätigkeit gratifiziert werden müsse. Seit einiger Zeit sei festzustellen, dass die Bereitschaft, sich in diesem Bereich zu engagieren, sinkt. Diesem soll nun durch einen Motivationsschub über das Konzept entgegen gewirkt werden.

Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) sieht das Konzept als sinnvoll an, die Motivation ehrenamtlich arbeitender Ausbilder/-innen zu fördern. Er bittet darum, nach zwei bis drei Jahren zu evaluieren, ob die Qualität der Ausbildung erhöht werden konnte und ob bessere Prüfungsergebnisse erkennbar sind.

Herr Rm Suck (CDU-Fraktion) hält Ausbildung für eine wichtige Aufgabe, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderung. Eine Anerkennung für Ausbildung befürwortet er, damit könne die Qualität der Ausbildung gestärkt werden. Ihm leuchtet unter haushalterischen Gesichtspunkten nur die Dienstbefreiung nicht ein. Teil einer jeden Tätigkeit müsse auch die Bereitschaft sein, junge Menschen anzuleiten und vor Ort auszubilden.

Frau Hülsmann verdeutlicht, dass bei der Anzahl von 350 Ausbildern und Praxisanleitern u. a. auch die Personen eingerechnet sind, die Ausbildung als Hauptaufgabe wahrnehmen. Diese Personen sind bei der Dienstbefreiung von drei Tagen ausgenommen. Es ist geplant festzuhalten, zu wie vielen Tagen Dienstbefreiung es insgesamt kommen wird. Ca. 100 der 350 Personen sind Ausbilder bei FABIDO, bei denen die Ausbildung als Arbeitszeitanteil festgeschrieben ist, so dass diese nur einen Tag Dienstbefreiung erhalten werden.
Derzeitig bestehe eine geringe Bereitschaft, die Ausbildung neben der eigenen Aufgabe noch wahrzunehmen. Die Dienstbefreiung wurde als Möglichkeit der Honorierung bevorzugt.
In Nachbarkommunen werden z. B. neben einer Dienstbefreiung 1.000,-- €/Jahr oder 75,-- € pro Prüfungstag gezahlt, von solchen Alternativen sollte bewusst Abstand genommen werden.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist der Meinung, dass Ausbildung kein Ehrenamt sein könne, da sie während der Arbeit stattfinde. Sie habe den Eindruck, dass das Thema ein generelles Problem der Arbeitsbelastung sei und sie halte es eher für eine Ehre, ausbilden zu dürfen. Sie möchte wissen, wie hoch die Kosten für die Umsetzung des Konzepts sind.

Auch Herr Rm Suck interessiert sich für die Zahl der Mitarbeiter/-innen, die die Dienstbefreiung in Anspruch nehmen können und wieviele Tage insgesamt genommen wurden. Er bittet die Verwaltung, dem Ausschuss Anfang des nächsten Jahres 2016 die Zahlen zu benennen.

Frau Hülsmann sagt dies zu.

Frau Fromme (Personalrat) bestätigt, dass es – mit Ausnahme von FABIDO – so sei, dass die Arbeitszeitanteile für die Ausbildung vor Ort am Arbeitsplatz nicht Teil der Personalbedarfsberechnung sei. Außerdem sei in allen Bereichen eine Leistungsverdichtung, so dass hoch anzuerkennen sei, dass Praxisanleiter/-innen bereit sind auszubilden. Die Kolleginnen und Kollegen waren bei der Erstellung des Konzepts beteiligt und sie haben selbst entschieden, dass es ihnen wichtig sei, anzuerkennen, dass sie ausbilden. Sie haben sich für die Freizeit entschieden.

Für Herrn Rm Suck wird deutlich, dass dann die Personalbedarfsberechnung nicht stimme. Man müsse darüber nachdenken, wie Personal bemessen werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben des Herrn StD/StK Stüdemann vom 08.12.2014 (Drucksache Nr.: 14829-14) und die Broschüre zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.2
Personalentwicklungskonzept Tiefbauamt
Beantwortung der Nachfrage vom 18.11.2014
(Drucksache Nr.: 14357-14-E3)


Mit Schreiben vom 03.12.2014 (Drucksache Nr.: 14357-14-E3) legt Herr StD/StK Stüdemann ein Muster für ein Personal- und Organisationsentwicklungskonzept vor.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben vom 03.12.2014 mit dem Muster für ein Personal- und Organisationsentwicklungskonzept (Drucksache Nr.: 14357-14-E3) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.3
Kreatives Potential und Wissen der Beschäftigten nutzen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 14825-14)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14825-14-E1)


Die SPD-Fraktion hat folgenden Vorschlag zur Tagesordnung vom 15.12.2014 (Drucksache Nr.: 14825-14) dem Ausschuss für Personal und Organisation vorgelegt:

„ … die SPD-Ratsfraktion schlägt og. TOP für die Ausschusssitzung am 22.01.2015 vor.
Viele Unternehmen und Behörden nutzen die Ideen und das Wissen ihrer Beschäftigten zur Optimierung von Prozessen und Strukturen. Die Beschäftigten wissen oft, wo die Zusammenarbeit innerhalb des Betriebes nicht funktioniert und welche Vorschriften eine effiziente Arbeit behindern. Auch die Stadt Dortmund hat ein Vorschlagswesen. Die SPD-Fraktion bittet darum, dem Ausschuss vorzustellen, welche Instrumente die Stadt Dortmund hierzu nutzt und welche Erfolge daraus resultieren.

Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Verbesserungsvorschläge werden von den Beschäftigten eingereicht ?

2. Wie viele Verbesserungsvorschläge wurden umgesetzt ?

3. Welche Gründe führen dazu, dass Verbesserungsvorschläge nicht angenommen werden?

4. Wie hoch sind die Geldprämien, die für Verbesserungsvorschläge gezahlt wurden (Gesamtsumme und Höhe der Einzelzahlungen) ?

5. Welche Rechtsgrundlage besteht für die Prämienzahlung 6. Gibt es Erkenntnisse darüber, welche Einsparungen durch Verbesserungsvorschläge erzielt wurden? 7. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, wie die das Wissen und die Kreativität der Beschäftigten sinnvoll zur Haushaltskonsolidierung beitragen kann ?“


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.01.2015 (Drucksache Nr.: 14825-14-E1) vor:

„…zum Themengebiet nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele Verbesserungsvorschläge werden von den Beschäftigten eingereicht?
In den letzten vier Jahren sind im Durchschnitt fünf Verbesserungsvorschläge pro Jahr
eingegangen.

2. Wie viele Verbesserungsvorschläge wurden umgesetzt?
In den letzten vier Jahren konnten zwei Verbesserungsvorschläge umgesetzt werden.

3. Welche Gründe führen dazu, dass Verbesserungsvorschläge nicht angenommen
werden?
Angenommen werden können Verbesserungsvorschläge nicht, wenn sie aufgrund der Art des
Verbesserungsvorschlages nicht umsetzbar sind und bestimmte Gründe gegen die
Umsetzbarkeit sprechen (z.B. rechtliche Gründe).

4. Wie hoch sind die Geldprämien, die für Verbesserungsvorschläge gezahlt wurden
(Gesamtsumme und Höhe der Einzelzahlungen)?
In 2012 wurde eine Geldprämie in Höhe von 190 € und in 2013 eine Geldprämie in Höhe von
90 € gezahlt, insg. somit 280 € in den letzten vier Jahren.

5. Welche Rechtsgrundlage besteht für die Prämienzahlung (Tarifbeschäftigte/
Beamte) und aus welchem Haushaltsansatz werden diese gezahlt?
Bisher bestand die Geschäftsanweisung für die Behandlung von Verbesserungsvorschlägen.
Die Geldprämie wurde aus dem Budget des Fachbereiches bezahlt, dem der/die Einreicher/-in
des Verbesserungsvorschlages angehörte. Ab 01.01.2015 gelten die Neuregelungen der
Dienstvereinbarung zum Ideenmanagement.

6. Gibt es Erkenntnisse darüber, welche Einsparungen durch Verbesserungsvorschläge
erzielt wurden? Konnten signifikante Verbesserungen im Service der
Stadtverwaltung oder bei der Bearbeitungsdauer von Verwaltungsvorgängen
erreicht werden?
Da keine aussagekräftigen Erkenntnisse und signifikante Verbesserungen vorliegen, wurde
ein neues System aufgestellt.

7. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, wie das Wissen und die Kreativität der
Beschäftigten sinnvoll zur Haushaltskonsolidierung beitragen kann?
Durch das Einreichen von Verbesserungsvorschlägen wird die Möglichkeit gesehen, die
Verwaltung zu verbessern, denn gerade die Beschäftigten setzen sich mit der
Aufgabenstruktur auseinander und haben Ideen zu strukturellen Verbesserungen. Das
Betriebliche Vorschlagswesen wurde daher zu einem Ideenmanagement neu aufgestellt,
moderner und attraktiver gestaltet.
Alle Neuerungen werden dem Ausschuss für Personal und Organisation in der Sitzung am
05.03.2015 präsentiert und vorgestellt.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 08.01.2015 (Drucksache Nr.: 14825-14-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
Mögliche Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Altersdiskriminierung bei Beamten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 14826-14)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14826-14-E1)


Folgender Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vom 15.12.2014 (Drucksache Nr.: 14826-14) liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation vor:

„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt og. TOP für die Ausschusssitzung am 22.01.2015 vor und bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem Sachverhalt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten nach Lebensalter für europarechtswidrig erklärt und einer ganzen Reihe von Klagen auf Entschädigung stattgegeben. Dazu möchte die SPD-Fraktion folgende Fragen von der
Verwaltung beantwortet bekommen: 1 Wie viele entsprechende Verfahren (Klagen/Widersprüche) sind bei der Stadt Dortmund anhängig? 2. Wurden für mögliche Entschädigungszahlungen Rücklagen gebildet? 3. Der rechtswidrige Zustand wurde durch die verspätete Umsetzung von Hierzu erhält der der Ausschuss eine Stellungnahme der Verwaltung vom 07.01.2015 (Drucksache Nr.: 14826-14-E1):

„… in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich zum Themenvorschlag der SPD-Fraktion wie folgt Stellung:


Zu 1:
Es gibt vier anhängige Musterklageverfahren, die durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 16.04.2013 ausgesetzt wurden. Angeordnet wurde die Aussetzung bis der Europäische Gerichtshof über das Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtes Berlin entschieden hat.
Unabhängig davon wurde in der Musterprozessvereinbarung mit ver.di festgehalten, dass das Ergebnis der Klageverfahren auf alle Beamtinnen und Beamte, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, übertragen wird.
Dem Personal- und Organisationsamt liegen hierzu insgesamt 1.011 Anträge vor, davon 987 aus Dezember 2012 und 24 aus 2013.

Zu 2:
Rücklagen für mögliche Entschädigungszahlungen wurden nicht gebildet.

Zu 3:
Ob ggf. Regressansprüche geltend gemacht werden können, kann erst nach Beendigung der
Musterklageverfahren geprüft werden.“


Auf die Frage des Herrn sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), wie hoch das Risiko in € sei, antwortet Herr Lerche, dass eine Abschätzung erst erfolgen könne, wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schriftlich vorliegt. Schadenersatzansprüche bzw. Nachzahlungen können sich nur auf die verspätete Umsetzung der nationalen EU-Richtlinie Altersdiskriminierung ins Landesbeamtengesetz beziehen. Hier handelt es sich um überschaubare Zeiträume. Es gab vergleichbare Fälle in Sachsen, bei denen Einzelpersonen weniger als 100,-- €/Monat zugebilligt wurde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.01.2015 (Drucksache Nr.: 14826-14-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.5
Überlastungsanzeigen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00032-15-E1)


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt dem Ausschuss für Personal und Organisation nachfolgenden Antrag vom 16.01.2015 (Drucksache Nr.: 00032-15-E1) vor:

„… in der letzten Sitzung des Ausschuss für Personal und Organisation wurde deutlich, dass die Verwaltung der Stadt Dortmund keinen Überblick über Anzahl und Dichte von Überlastungsanzeigen in den einzelnen Teilen der Stadtverwaltung hat. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:


1. Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird gebeten, ein Controlling-System zu entwickeln, mit dem gewährleistet ist, dass das Personalamt einen Gesamtüberblick über die Anzahl an Überlastungsanzeigen in den unterschiedlichen Teilen der Stadtverwaltung erhält.

2. Der Aufbau des Systems muss sicherstellen, dass jede Überlastungsanzeige dezentral erfasst wird. Die Information an das Personalamt über den Eingang einer Überlastungsanzeige kann anonym erfolgen.

3. Das Personalamt wird gebeten, für den Umgang mit einer Überlastungsanzeige ein standardisiertes Verfahren zu entwickeln.

Begründung:
Ohne, dass an zentraler Stelle im Personalamt ein Überblick über Anzahl und Dichte an Überlastungsanzeigen in den einzelnen Teilen der Stadtverwaltung besteht, kann keine zentrale Steuerung der Personalbewirtschaftung erfolgen. Standardisierungen im Umgang mit Überlastungsanzeigen tragen zum verantwortungsvollen Umgang mit den MitarbeiterInnen bei, die eine Überlastungsanzeige vornehmen. Beides sind wichtige Voraussetzungen, der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen zu können.“


Herr StD/StK Stüdemann weist darauf hin, dass der Personalrat einen ähnlichen Vorschlag unterbreitet habe. Die Verwaltung arbeite bereits am Thema der Überlastungsanzeigen.

Herr Rm Suck unterstützt für die CDU-Fraktion den vorgelegten Antrag.

Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) stimmt auch dem Antrag zu, bittet aber darum, das Verfahren möglichst schlank zu gestalten.

Herr StD/StK Stüdemann erklärt, dass das vorhandene zum Thema Überlastungsanzeigen verbessert werden müsse.

Herr sB Tödt (Fraktion Die Linke & Piraten) macht darauf aufmerksam, dass laut Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber Gesundheitsgefährdungen zu dokumentieren habe. Eine Überlastungsanzeige sei ein Indikator für eine Gesundheitsgefährdung.

Herr StD/StK Stüdemann erinnert daran, dass es ein Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement gebe, bei dem alle möglichen Belastungs- und Gefährdungssituationen protokolliert werden. Das bestehende Verfahren sei unzulänglich und zu verbessern.

Frau Fromme informiert darüber, dass der Personalrat den Vorschlag unterbreitet habe, eine Dienstvereinbarung zu diesem Thema abzuschließen. Die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Dortmund (AGA) besage, dass für eine Überlastungsanzeige bestimmte Arbeitsrückstände vorliegen müssen. Das sei schwierig, wenn ein/e Mitarbeiter/-in im Publikumsverkehr arbeite, denn dann können keine Arbeitsrückstände vorliegen, da das Publikum „abgearbeitet“ werden müsse. Dem Personalrat gehe es um Überlastungen, psychische Beeinträchtigungen und Gefahrenabwehr. Frau Fromme bittet darum, eine Dienstvereinbarung abzuschließen. Sie habe gehört, dass die Verwaltung zu einer Dienstanweisung tendiere.

Herr StD/StK Stüdemann sagt zu, dass juristisch gewürdigt werde, ob es eine Dienstvereinbarung oder Dienstanweisung zu den Überlastungsanzeigen geben werde, hierzu werde natürlich das Landespersonalvertretungsgesetz beachtet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.01.2015 (Drucksache Nr.: 00032-15-E1):



zu TOP 3.1.6
Personalausgaben und Personalplanung der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 00043-15)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00043-15-E1)



Die AfD-Fraktion legt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgenden Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme vom 07.01.2015 (Drucksache Nr.: 00043-15) vor:

„… die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund schlägt folgenden TOP für die Ausschusssitzung am 22.01.2014 vor.

Vor dem Hintergrund eines weiterhin drohenden Haushaltssicherungskonzeptes, der laufenden Haushaltsberatungen für 2015 und der von der Verwaltung vorgeschlagenen, Sparmaßnahmen, die zum Teil in der Stadtgesellschaft und der Politik auf Kritik gestoßen sind, müssen weiterhin die Personalausgaben auf den Prüfstand gestellt werden. Zur vorletzten Sitzung des Ausschusses hatten wir bereits eine Anfrage zu den Personalausgaben gestellt, die unbefriedigend beantwortet wurde, da statt einer Antwort uns und offenbar auch den anderen Fraktionen ein Wust von Papieren und Dokumenten zur Verfügung gestellt wurde, aus dem wir selbst das Ergebnis ableiten sollten. In Anlehnung an die Bertelsmann Studie „Kommunaler Finanzreport 2013“ sollten die Personalausgaben in Relation zur Bevölkerung gesetzt werden, ebenso wie die Anzahl der Beschäftigten. Hinsichtlich des letztgenannten Punktes liegen weiterhin keine belastbaren Zahlen vor, da durch unterschiedliche Darstellung in Statistiken und Herausnahme z.B. der Mitarbeiter des Jobcenters eine nachvollziehbare Mitarbeiterzahl nicht ermittelt werden konnte. Dies ist in jedem Fall durch die Verwaltung zu leisten. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

Was die Frage der Personalausgaben angeht, so hat die Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion (DS 14352-14) die Entwicklung der steuerbaren Personalaufwendungen dargelegt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.

Legt man die dort genannten Personalaufwendungen für die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe zugrunde und stellt dazu die Bevölkerungszahlen von 2011-2014 ins Verhältnis, kommt man zu folgendem Ergebnis:

2011201220132014
(Prognose)
Personalaufwendungen gesamt431.491.311 €450.581.674 €466.137.425 €486.639.988 €
Einwohnerzahl571.143579.012583.658588.000
Personalaufwendungen pro Kopf (gerundet)755,00 €778,00 €798,00 €827,00 €


Die Bertelsmann Stiftung veröffentlichte die Studie „ Kommunaler Finanzreport 2013“. In dieser Studie wurden unter anderem die Personalausgaben je Einwohner in den einzelnen Bundesländern ermittelt. Ein Ergebnis dieser Studie ist, dass die Personalausgaben pro Kopf in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit 713,00 € weit über dem Bundesdurchschnitt liegen. Nach den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen ist NRW das Land mit den höchsten Personalkosten pro Kopf. Für die Flächenländer ergibt sich im Durchschnitt ein Betrag von 669,00 € der deutlich unter dem o.g. Wert liegt.

Dieser Vergleich zeigt die Dramatik der Situation. Dortmund liegt hier nochmal deutlich über dem Landesschnitt. Zudem sind die Ausgaben pro Kopf um rund 9,5 % gestiegen, die Gesamtausgaben um 12,8 %. Diese Differenz ist dem Umstand geschuldet, dass die Bevölkerungszahl aufgrund von Zuwanderung um rund 3 % angewachsen ist. Dies rechtfertigt aber keinesfalls einen derartigen Anstieg der Personalaufwendungen, insbesondere deshalb nicht, weil die tatsächliche Verteilung auf „die Köpfe der Bevölkerung“ sich anders darstellt, da viele der Zuwanderer Transferleistungen beziehen und mithin zwar rechnerisch, aber nicht tatsächlich die Kosten mittragen.

Aus den obigen Erwägungen ergeben sich folgende weitere Fragen an die Verwaltung, um deren Beantwortung gebeten wird:

Hierzu hat der Ausschuss eine Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00043-15-E1) erhalten:

„… ich beziehe mich auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion der Alternative für Deutschland vom 07.01.2015 und antworte wie folgt:

zu Frage 1:

Personalbestände der Stadt Dortmund (Kernverwaltung, Jobcenter und Eigenbetriebe), jeweils Stand 31.12. des Jahres (Mitarbeiter/-innen vollzeitverrechnet):

2011201220132014
Kernverwaltung 5.637,485.759,285.709,255.622,33
Jobcenter422,45399,98387,75400,16
Eigenbetriebe2.002,112.061,232.106,982.297,29
gesamt8.062,048.220,498.203,988.319,79

zu Frage 2:

Ich beziehe mich im Wesentlichen auf mein Antwortschreiben vom 22.10.2014 zur ähnlichen Fragestellung. Außerdem kann die Ermittlung des notwendigen Personals in den einzelnen Bereichen nur aufgabenbezogen und bedarfsgerecht erfolgen und nicht anhand einer Kostenpauschale pro Einwohner heruntergerechnet werden. Bedingt durch die unterschiedliche Aufgabenstruktur der Gemeinden ist dies keine Basis für eine Anpassung.

zu Frage 3:

Aufgrund von Ratsbeschlüssen gilt, dass die Personalaufwandsbudgets der Fachbereiche pauschal gekürzt werden. Die Einhaltung dieser Vorgabe obliegt den Fachbereichen, die angehalten sind, im Rahmen ihrer eigenen Organisationsverantwortung dieses Ziel zu erreichen. Dazu unterstützt das Personal- und Organisationsamt die Fachbereiche bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Aufgabenkritik und der Standardreduzierung.

zu Frage 4:

Bei der Stadt Dortmund gibt es solche Studien nicht, da kein schlüssiges Verhältnis zwischen dem Umfang der Aufgaben und der Einwohnerzahl hergestellt werden kann, aus dem der Bedarf der notwendigen Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiteranzahl errechnet werden kann (vgl. Antwort auf Frage 2).“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00043-15-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.7
33 neue Stellen für Pflegarbeiten im Tiefbauamt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00036-15)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00036-15-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.01.2015 (Drucksache Nr.: 00036-15) vor:

„ … durch die Umwandlung von bisherigen Saison- in dauerhafte Arbeitsverhältnisse sollen im Bereich des Tiefbauamtes für Pflegearbeiten 33 neue Stellen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:


Dazu hat der Ausschuss folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00036-15-E1) erhalten:

„ … im Tiefbauamt wurden zuletzt 33 Saisonkräfte im Bereich der Grünpflege und Straßenunterhaltung
beschäftigt (Stand: 10/2014). Einige der aktuell beschäftigten Mitarbeitern/innen erhalten
bereits seit vielen Jahren für die Wahrnehmung der gleichen Aufgaben i. d. R. für 8
Monate befristete Arbeitsverträge. Soweit die wiederkehrend befristeten Arbeitsverhältnisse
über einen längeren Zeitraum die Existenzgrundlage eines Beschäftigten darstellen, könnten
sie unter Umständen einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis gleichgesetzt werden, welches arbeitsrechtlich ein Dauerarbeitsverhältnis begründen würde.

Weiterhin war das Tiefbauamt aufgrund erheblicher Flächenausweitungen durch Gebiete wie
Phoenix-West, Hansemannpark, Tunnel B236, Gneisenaupark und weiterer Wohngebiete
zuletzt nicht mehr in der Lage, die in den gewerblichen Bereichen anfallenden Aufgaben mit
dem vorhandenen Personalbestand fachgerecht zu erledigen, die Substanz zu erhalten und die
Verkehrssicherheit der öffentlichen Flächen zu gewährleisten. Gleichzeitig ist seit 2008 ein
deutlicher Rückgang der beschäftigten AGH-Kräfte (Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten
durch das Jobcenter) zu beobachten, so dass die Anzahl der gewerblichen Mitarbeiter/innen
stetig gesunken ist. Konnte der Wegfall von 66 Stellen bis 2012 noch durch FAV-Kräfte
(Förderung von Arbeitsmaßnahmen) kompensiert werden, ist zwischenzeitzeitlich auch diese
Maßnahme ausgelaufen. Ein vergleichbares Arbeitsmarktprogramm ist derzeit nicht verlässlich absehbar.

Aus den genannten Gründen wurde beschlossen, 33 Planstellen zur dauerhaften Einstellung
der Saisonkräfte einzurichten.

Zu den gestellten Fragen nehme ich im Einzelnen wie folgt Stellung:

Auf die Frage des Herrn Rm Waßmann (CDU-Fraktion), ob die noch freien Stellen des Tiefbauamtes überprüft und ggf. einer Einsparung zugeführt werden, erklärt Herr StD/StK Stüdemann, dass die Stellen im Rahmen des vom Tiefbauamt aufgestellten Personal- und Organisationsentwicklungskonzeptes beleuchtet werden. U. a. der Stellenplan wurde den tatsächlichen Begebenheiten der Gesamtverwaltung angeglichen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00036-15-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.8
Beschäftigtenbefragung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00028-15)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00028-15-E1)


Der Ausschuss hat nachfolgenden Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme vom 07.01.2015 (Drucksache Nr.: 00028-15) erhalten:

„… die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, im Rahmen einer Berichterstattung die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung aus dem 2. Halbjahr 2014 dem Ausschuss für Personal und Organisation vorzustellen.“


Zu dieser Bitte um Stellungnahme liegt den Mitgliedern des Ausschusses eine Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00028-15-E1) vor:

„ … zum Themengebiet nehme ich wie folgt Stellung:

Mit der Beschäftigtenbefragung im Jahr 2009 wurde der Einstieg in einen kontinuierlichen
Entwicklungsprozess gestartet. Die Befragung hat Aufschluss über die Situation in den
Fachbereichen in den Themenfeldern Führungsverhalten, Zusammenarbeit mit
Kolleginnen/Kollegen, Belastungssituationen, Identifikation mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn
Stadt Dortmund und Bedingungen am Arbeitsplatz gegeben. Daraus resultierende notwendige
Maßnahmen sind kontinuierlich in den Fachbereichen durchgeführt worden.

Um abbilden zu können, ob und wie sich die Verwaltungskultur verändert, ist in
regelmäßigen Abständen eine Beschäftigtenbefragung durchzuführen. Die Planung für die
Durchführung der zweiten Befragung im September 2014 wurde dem Ausschuss für Personal- und Organisation in der Sitzung am 27.03.2014 zur Kenntnis gegeben. Im September 2014
erfolgte planungsgemäß die verwaltungsweit durchgeführte Befragung aller Beschäftigten.
Mittlerweile liegen erste Auswertungen durch die Statistikstelle vor. Eine detaillierte Analyse
der Ergebnisse, auch nach Fachbereichen ausgewertet, läuft derzeit. Alle Ergebnisse werden
dem Ausschuss für Personal- und Organisation am 05.03.2015 präsentiert und vorgestellt.“

Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation nehmen die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00028-15-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.9
Kündigung einer Mitarbeiterin wegen Unterschlagung von Erlösen aus dem Verkauf von Theaterkarten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00025-15)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.01.2015 (Drucksache Nr.: 00025-15) vor:

„…ausweislich einer entsprechenden Presseberichterstattung in den Ruhr Nachrichten im Dezember 2014 zu der vorgenannten Thematik wird um eine aktuelle Darstellung des Sachverhalts gebeten. Ferner wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:


Herr Rm Schilff schlägt vor, die Stellungnahme in nichtöffentlicher Sitzung geben zu lassen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation ist einverstanden, dass die Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen wird.


zu TOP 3.1.10
Neue Regularien der Maßnahmen zur gesamtstädtischen Stellenbewirtschaftung und zur Personalwirtschaft
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00039-15)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00039-15-E1)



Die CDU-Fraktion legt dem Ausschuss für Personal und Organisation nachfolgenden Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme vom 07.01.2015 (Drucksache Nr.: 00025-15) vor:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet die Verwaltung, dem Ausschuss für Personal und Organisation die „Neuen Regularien der Maßnahmen zur gesamtstädtischen Stellenbewirtschaftung und zur Personalwirtschaft“ vorzulegen.“


Folgende Stellungnahme vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00039-15-E1) hat die Verwaltung den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation vorgelegt:

„ … für die nächste APO-Sitzung am 22.01.2015 wurde unter dem TOP 3.1.10 durch die CDU-Fraktion das Thema „Neue Regularien der Maßnahmen zur gesamtstädtischen Stellenbewirtschaftung und zur Personalwirtschaft“ (DS-Nr. 00039-15) als Vorschlag zur Tagesordnung eingebracht.

Hierbei bat die Fraktion um eine Vorlage der genannten Regelungen. Da zu diesem Thema keine Dienstvorschrift entwickelt wurde, fasse ich das Ergebnis der verwaltungsinternen Beratungen zusammen.

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 07.01.2014 die Vorlage des Personal- und Organisationsamtes „Maßnahmen zur gesamtstädtischen Stellenbewirtschaftung und zur Personalwirtschaft“ beschlossen. Darin beschrieben waren detaillierte Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Stellenbewirtschaftung einerseits und zur Personalsteuerung und -bewirtschaftung andererseits.

Bereits im Vorfeld zu dieser Vorlage arbeitete das Personal- und Organisationsamt zusammen mit den Fachbereichen daran, die überplanmäßige Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stetig zurückzufahren. Dazu wurden die einzelnen Sachgruppen mit den dort überplanmäßig gebuchten Beschäftigten näher beleuchtet.

Mit Beschlussfassung wurde in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen die Reduzierung der überplanmäßigen Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern intensiviert und zeitgleich die vakanten Stellen eines jeden Fachbereiches einer Prüfung unterzogen. Ziel hierbei war es, überplanmäßig geführtes Personal in diese vakanten Planstellen zu bringen. Je nach Dauer der Vakanz konnten die Planstellen hierfür genutzt werden. Die Überarbeitung erfolgte ausnahmslos in partnerschaftlichem Umgang mit den Fachbereichen und wurde in normierten Organisationsverfügungen beschrieben. Der Personalrat wurde im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit beteiligt.

Die Regelungen zur Personalsteuerung und -bewirtschaftung aus der am 07.01.2014 vom Verwaltungsvorstand beschlossenen Vorlage wurden umgesetzt. Dazu zählen beispielsweise folgende Maßnahmen:

Diese Maßnahmen sind notwendig, um hinsichtlich der Planung und Steuerung von Personal und Finanzen eine größtmögliche Planungssicherheit zu erreichen.

In Folge der Diskussionen zur Personalsteuerung und –bewirtschaftung wurden die Rahmenbedingungen für die durch die Fachbereiche zu erstellenden Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte festgelegt. Das daraus entwickelte Muster ist als Ergebnis der Diskussion im Ausschuss für Personal und Organisation am 18.11.2014 dem Tagesordnungspunkt 3.1.2 („Personalentwicklungskonzept Tiefbauamt“) beigefügt.“


Herr Rm Suck (CDU-Fraktion) spricht im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen die Regularien der Maßnahmen zur gesamtstädtischen Stellenbewirtschaftung und zur Personalwirtschaft an, von denen er in der Personalratszeitung gelesen habe, und bittet um Auskunft, ob die Darstellung des Personalrates richtig sei.

Herr StD/StK Stüdemann erläutert, dass die Verwaltung sich mit Blick auf den Haushalt auf bestimmte Verfahrensweisen verständigt habe. Dazu gehört, dass z. B. keine Stellenbesetzungen im Vorgriff durchgeführt werden. Dies habe hinsichtlich des Wissenstransfers Nachteile, für den Haushalt dagegen Vorteile. Vakante Fachbereichsleitungsstellen werden z. B. mit einem Verzug von sechs Monaten wiederbesetzt. Der Haushalt soll genehmigungsfähig sein, gleichzeitig sind die Aufgaben zu erledigen und es soll eine Arbeitssituation bestehen, die nicht krank macht. Zwischen diesen Punkten werde das Verfahren austariert.

Herr Rm Suck fragt nach der finanziellen Größenordnung der Einsparungen.

Herr Rm Schilff bittet darum, die Angaben nachzureichen.

Herr P. Meyer (Personalrat) verweist darauf, dass Geld eingespart wurde, aber gleichzeitig auch der gesundheitliche Schaden bei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen gesehen werden müsse.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00039-15-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.11
Optimierung des gesamtstädtischen Personalmanagements durch die Verteilung der Aufgaben der Personalagentur
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00030-15)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00030-15-E1)



Die CDU-Fraktion legt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgenden Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme vom 07.01.2015 (Drucksache Nr.: 00039-15) vor:

„. zur Ratssitzung am 13.11.2014 wurde angekündigt, dass die Vorlage nachgereicht wird. Dies ist bis zum heutigen Tag nicht geschehen. Daher wird um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:


Die Mitglieder des Ausschusses haben hierzu eine Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00030-15-E1) erhalten:

„ … für die nächste APO-Sitzung am 22.01.2015 wurde unter dem TOP 3.1.11 durch die CDU-Fraktion das Thema „Optimierung des gesamtstädtischen Personalmanagements durch die Verteilung der Aufgaben der Personalagentur“ (DS-Nr. 00030-15) als Vorschlag zur Tagesordnung eingebracht.

Hierbei bat die Fraktion um eine Stellungnahme bzgl. des aktuellen Standes der entsprechenden Vorlage.

Die Optimierung ist als ein Vorschlag im Rahmen der Haushaltskonsolidierung entwickelt worden. Die Umsetzung ist eine innerorganisatorische Maßnahme, für die keine gesonderte Ratsvorlage erforderlich ist.

Die Verteilung der Aufgaben der Personalagentur wird aktuell organisatorisch durch das Personal- und Organisationsamt überprüft. Mit einem Ergebnis dieser Untersuchung rechne ich im 1. Quartal dieses Jahres.“


Auf die Nachfrage des Herrn Rm Suck (CDU-Fraktion) sagt Herr StD/StK Stüdemann zu, das Ergebnis der Untersuchung im Nachgang zur Kenntnis zu geben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00030-15-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.12
Sachstandberichte Aufgabenkritik
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00033-15)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00033-15-E1)



Die CDU-Fraktion legt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgenden Vorschlag zur Tagesordnung vom 07.01.2015 (Drucksache Nr.: 00033-15) vor:

„… im Schreiben des Herrn Stadtdirektors Stüdemann an den Ausschuss für Personal und Organisation vom 11.11.2014 wird davon gesprochen, dass „durch den Aufgabenkritikprozess bislang ca. 260 Planstellen eingespart wurden“. Vor diesem Hintergrund wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:


Dazu hat der Ausschuss für Personal und Organisation eine Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00033-15-E1) vorgelegt bekommen:

„ … die seitens der CDU-Fraktion an die Verwaltung gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Aufgabenkritik möchte ich hiermit gern beantworten.

Die Aufgabenkritik war nicht als statisches Verfahren angelegt sondern erfolgte verwaltungsweit überall dort, wo organisatorische Veränderungen durchgeführt wurden. Die Eigenbetriebe werden grundsätzlich durch die Wirtschaftspläne gesteuert. Eine Beteiligung erfolgte daher auf freiwilliger Basis. Bis zum Ende des Jahres 2014 konnten insgesamt 246,54 Planstellen (vollzeitverrechnet) eingespart werden. Ein Teil dieser Planstellen musste fachbereichsübergreifend zur Deckung von neuen Bedarfen auf Grund von Aufgabenzuwächsen, Fallzahlsteigerungen, etc. verwendet werden. Die genaue Aufteilung auf die einzelnen Fachbereiche sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Die Stelleneinsparungen konnten insbesondere im Rahmen der Ausnutzung von Fluktuationen (Freiwerden von Planstellen durch Ruhestand und Altersteilzeit, Umsetzungen innerhalb der Verwaltung) sowie beim Wegfall von Aufgaben und durch Standardsenkungen realisiert werden.“

Fachbereichdurch organisatorische Maßnahmen
eingesparte Planstellen
(vollzeitverrechnet)
Amt für Angelegenheiten des
Oberbürgermeisters und des Rates
0,5
Dortmund Agentur2
Dortmunder Systemhaus5,02
Personal- und Organisationsamt3,43
Rechnungsprüfungsamt0
Vergabe- und Beschaffungszentrum0
Stadtkämmerei2,22
Stadtkasse u. Steueramt3,23
Fachbereich Liegenschaften5
Rechtsamt7,5
Ordnungsamt4
Bürgerdienste8
Feuerwehr2
Fachbereich Schule36
Kulturbetriebe3
Sozialamt20,91
Jugendamt (einschl. Familien-Projekt)6,38
Sport- und Freizeitbetriebe5,18
Gesundheitsamt4
Umweltamt6,8
Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt16
Vermessungs- und Katasteramt22,5
Amt für Wohnungswesen8,92
Immobilienwirtschaft19,23
Tiefbauamt (einschl. ehem. Stadtbahnbauamt)46,72
Wirtschaftsförderung Dortmund2
Dezernatsbüros6
Summe246,54

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 (Drucksache Nr.: 00033-15-E1) zur Kenntnis.


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Zugriff elektronischer Stellenplan
- Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 14365-14-E1)

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 14365-14-E1) lag dem Ausschuss zur Sitzung am 18.11.2014 vor:

„…. die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Ausschusses für Personal und Organisation haben bislang keinen Zugriff auf den elektronischen Stellenplan.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet darum, den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, wie verabredet, die Zugriffsmöglichkeit unverzüglich einzurichten.
Als technische Vorlage könnte das Verfahren, wie es auch den Bezirksvertretungen für das Gremieninformationssystem angeboten wird, dienen.

Begründung:
Mit der Drucksache DS-09554-13 vom 11.April 2013 hat der Ausschuss beschlossen, sich regelmäßig über den Stellenplan informieren zu können. In der Novembersitzung 2013 wurde die zzt. gültige elektronische Version der Auswertung beschlossen. In dieser Sitzung versprach der Kämmerer auch, eine (papierlose) Zugriffsmöglichkeit für die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Ausschusses einzurichten. Bisher haben sie allerdings keinen Zugriff und damit ein Informationsdefizit gegenüber den Ausschuss-Mitgliedern.“


Herr Meyer-Jäkel stellt dar, dass die mögliche technische Lösung enge Hürden im Bereich des Datenschutzes setze. Eine Lösung auf dem privaten PC eines sachkundigen Bürgers/einer sachkundigen Bürgerin dürfe weder downloadbar noch ausdruckbar sein, was hohe Programmieraufwände bei Fachbereich 10 zur Folge hätte. Als technische Lösung könne zwar das Portal der Bezirksvertreter/-innen genutzt werden, aber nur mit umfangreichen Umprogrammieraufwänden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, der bisherigen Vorgehensweise des Aufrufens des elektronischen Stellenplans für sachkundige Bürger/-innen in den Fraktionsgeschäftsstellen beizubehalten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.



4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Interkommunale Zusammenarbeit von dosys
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00034-15)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00034-15-E1)



Der Ausschuss für Personal und Organisation erhält folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.01.2015 (Drucksache Nr.: 00034-15-E1):

„… das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Prüfbericht (DS13705-14) festgestellt, dass im Umfeld der Abwicklung der Dienstleistungs-Verträge mit Dritten dringender Handlungsbedarf besteht. Bündnis 90 / die GRÜNEN bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Mit dem RPA gibt es einen bereits abgestimmten Termin- und Maßnahmenplan bzgl. der Problematik, der auch Termine für eine Berichterstattung enthält. Der Ausschuss bittet darum, diese Berichterstattung zeitgleich auch im APO vorzustellen.

2. Die jährliche Berichterstattung gem. APO-Beschluss vom 9.9.2010 über den aktuellen Sachstand ist wieder aufzunehmen.

Begründung:
Anlässlich des RPA-Berichts wurde von dosys schon die zeitnahe Vorstellung einer neuen Kosten- und Leistungsabrechnung sowie einer aktualisierten Vertragsdatenbank in Aussicht gestellt. Die Vorlage eines jährlichen Sachstandsberichts soll zudem wieder aufgenommen werden.“


Herr Rm Schilff macht den Vorschlag, diesen Punkt in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation ist damit einverstanden, den Antrag in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.



4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Jugendamtes in fachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14413-14)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.




Die öffentliche Sitzung wird um 17.05 Uhr durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, geschlossen.








S c h i l f fB r u n s i n g S k o d z i k
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